Text of Städtischer Republikanismus Hanse und Reichsstädte
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Stdtischer Republikanismus Hanse und Reichsstdte
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Schwerpunkte 1. Urbanisierung des Mittelalters 2. Stadtrecht
und Stadtverfassung 3. Rat und Brgerschaft Znfte und Gilden 4.
Reichsstdte und Hansestdte 5. Kulturfortschritte
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1. Urbanisierung des Mittelalters
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Wurzeln Nach dem fast stdtelosen Frhmittelalter entwickelt sich
die Stadtkultur seit dem 11. Jahrhundert neu. Wurzeln waren: Die
Reste des rmischen Stdtewesens an Rhein und Donau; Gewerbe- und
Handelsniederlassungen bei groen Burgen (suburbium); oder
Bischofssitzen (civitas). Seit dem 12. Jahrhundert werden suburbium
und civitas immer fter als stat bezeichnet.
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Kommunale Bewegung Die Bewohner der frhen Stadtsiedlungen waren
der Gewalt des Bischofs oder Burgherren unterworfen und unfrei wie
die Bauern. Ausgehend von den rheinischen Bischofsstdten Worms
(1073/1077), Kln (1074/1106) und Mainz (1157) befreiten sich die
Brger in heftigen Kmpfen von ihren Stadtherren.
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Stadtgemeinde Im Ergebnis dieser kommunalen Bewegung formierte
sich die Brgerschaft als ein freier Stand: Stadtluft macht frei.
Die Stadtgemeinde verkrpert wie die Landgemeinde das
genossenschaftliche Prinzip in der deutschen
Verfassungsgeschichte.
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Stadtgrndung Im Zuge des Landesausbaus grnden Frsten und Knige
planmig Stdte und verleihen Stadtrechte. So entstand bis 1300
nahezu vollstndig das gegenwrtige Stdtenetz mit rund 3000 Stdten.
Erst diese enorme Kulturleistung hebt den Raum der deutschen Lande
aus der Barbarei heraus. Mitteleuropa wird ber Handel und Wandel an
jene sd- und westeuropischen Zentren angeschlossen, in denen die
Kontinuitt antiker Kultur bewahrt blieb.
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Wilhelm J. Wagner: Neuer Groer Bildatlas der Deutschen
Geschichte, 1999, S. 103. Um 1300
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2. Stadtrecht und Stadtverfassung
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Stadtrecht Das Stadtrecht ordnet sowohl die Rechte von Rat und
Brgerschaft (Stadtverfassung). Es regelt die privatrechtlichen
Verhltnisse der Brger, also Ehe- und Erbrecht. Es bestimmt die
Geschftsbeziehungen auf dem Markt und zwischen Schuldnern und
Glubigern. Es gilt der Grundsatz Stadtrecht bricht Landrecht.
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Stadtrechtsfamilien Die Grndungsstdte des 13. Jahrhunderts
bekommen das Stadtrecht lterer Stdte verliehen, so dass sich
Stadtrechtsfamilien bilden. Mit den Stadtgrndungen des 13.
Jahrhunderts finden das Lbecker (Lbische) Recht, das Magdeburger
Recht und das Wiener Recht Verbreitung im stlichen Europa.
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Stadtrechts- familien Lbecker: grn; Magdeburger: gelb; Wiener:
wei. W. Wagner: Neuer Groer Bildatlas der deutschen Geschichte,
Gtersloh 1999.
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Lbisches Recht im Hanseraum Magdeburger im Binnenland Im
Lbischen Recht ist der Rat zugleich Obergericht. Im Magdeburger
gibt es eine gesonderte Schffenbank. Das Lbische Recht untersagt
die Beteiligung von Handwerkern am Rat. Dies geht auf eine
(geflschte) Ratswahlordnung Heinrich des Lwen zurck.
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Stadtsiegel ltestes Trierer Stadtsiegel, 12. Jh., Stadtarchiv
Trier Lbecker Stadtsiegel von 1280 Siegel der Hansestadt Danzig 14.
Jahrhundert Siegel der Reichsstadt Breisach ab 1273
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Der Roland als Zeichen des Gerichtshoheit Der Roland von Bremen
Bremen Riga
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Rat und Brgerschaft Znfte und Gilden
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Ratsherrschaft Der Rat bt als Organ der Stadtgemeinde die
Stadtherrschaft aus: - Gerichtsbarkeit, - Besteuerung, -
Marktrecht, - Statuarrecht (Gesetzgebung). Rat und Gemeinde bilden
gemeinsam die mittelalterliche Stadtrepublik. Erfurter Rathaus
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Hamburger Schiffsgericht Zollstelle im Hamburger Hafen.
Schiffsgericht. Miniatur aus dem Hamburger Stadtrechtsbuch von
1497.
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Marktaufsicht Abwiegen eines Handelsgutes auf der Stadtwaage zu
Nrnberg. Steinrelief von Adam Kraft, 1497. Nrnberg, Germanisches
Nationalmuseum
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Brger und Einwohner Nicht alle Stadtbewohner werden
vollberechtigte Brger. Das Brgerrecht ist in der Regel an
Grundbesitz und selbstndigen Gewerbebetrieb gebunden. Frauen,
Besitzlose und Randgruppen (Juden, unehrliche Berufe) bleiben
Einwohner minderen Rechts.
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Judenhut Mnnlichen Juden war es vorgeschrieben den so genannten
Judenhut zu tragen, einen meist gelben Hut mit hoher, kugelfrmig
endender Spitze. Diese Kennzeichnungspflicht wurde 1431 auf dem
Baseler Konzil erneuert. Weibliche Juden hatten einen
blaugestreiften Schleier zu tragen.
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Znfte und Gilden Das genossenschaftliche Prinzip setzt sich
innerhalb der Stadtgemeinde in Handwerkerznften und Kaufmannsgilden
fort. Znfte und Gilden haben neben wirtschaftlichen Aufgaben ihren
festen Platz in der Stadtverfassung, der Verteidigung und der
Religionsausbung. Znfte und Gilden monopolisieren Gewerbe und Markt
durch den Ausschluss Fremder und Unberechtigter.
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Mchtige Znfte Zunfthuser waren Versammlungs- und Gerichtsort,
Ort der Geselligkeit und Herberge fr fremde Zunftgenossen und
Gesellen. Ehemaliges Zunfthaus der Klner Brauer auf der
Schildergasse, Aquarell von Wilhelm Cremer, 1866.
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Privilegierte Kaufmannsgilden Handelsprivileg Kasimirs III. von
Polen fr die Nrnberger Kaufleute. Urkunde aus dem Jahr 1365.
Mnchen, Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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Brgerkmpfe Genossenschaft und Herrschaft stehen in den
Stadtrepubliken in Spannung und brechen in heftigen Brgerkmpfen
auf. Im Ergebnis wird die alte Ordnung nicht zerstrt, sondern
stabilisiert. Neue Familien erreichen Zugang zum Stadtregiment und
das Gleichgewicht zwischen Rat und Gemeinde wird erneuert.
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Klner Weberschlacht 1371 Aus: Johann Koelhoff d.J.: "Die
Cronica van der hilliger Stat van Coellen, 1499.
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3. Reichsstdte und Hansestdte
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Freie Stdte Aus der kommunalen Bewegung entstanden an Rhein und
Donau die sieben Freien Stdte, die auch dem Knig nicht verpflichtet
waren:Aus der kommunalen Bewegung entstanden an Rhein und Donau die
sieben Freien Stdte, die auch dem Knig nicht verpflichtet waren:
Mainz, Worms, Speyer, Kln, Straburg, Basel und Regensburg.Mainz,
Worms, Speyer, Kln, Straburg, Basel und Regensburg. Johann Koelhoff
d.J. : Die Cronica van der hilliger Stat van Coellen, 1499.
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Reichsstdte und Landesstdte Die etwa 100 Reichsstdte waren
knigliche Grndungen auf Reichs- oder Knigsgut, die sich daher
sdlich der Mainlinie fanden. Whrend dort der Knig der Stadtherr
war, waren die Landesstdte Grndungen von Frsten. Groe Landesstdte
erwarben stadtherrliche Rechte (Hochgerichtsbarkeit) durch Kauf und
waren oft nicht weniger mchtig als die Reichsstdte.
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Stdte und Reich In Landstnden und Reichstag setzen die Stdte
eigene Interesse gegen Frsten und Knige durch. Die wachsende Macht
der Stdte ist ohne die Krise der deutschen Knigsmacht und ohne die
Schwche der Frsten nicht zu denken.
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Stdtebnde Der genossenschaftliche Geist der Stdte bewhrt sich
nach auen in den mchtigen Stdtebnden (Rheinisch-Schwbischer
Stdtebund, Lausitzer Sechsstdtebund; die Hanse). Die Bnde dienen
Friedenswahrung und Interessenpolitik. Die Hanse bestimmt im ganzen
Ostseeraum Politik und Wirtschaft ber drei Jahrhunderte. Nicht
zufllig entfaltete sie sich in jenem Teil des Reiches, den man als
reichsfern bezeichnet.
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Hansestdte um 1400
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Hhepunkt der Hansemacht Urkunde des Stralsunder Friedens von
1370. Die vereinigten Hansestdte hatten den Sieg ber den Knig von
Dnemark errungen und ihre Vormacht in Nord- und Ostsee behauptet.
Stadtarchiv Stralsund
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4. Kulturfortschritte
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Sprache und Schrift In den Stadtbchern setzt sich das Deutsche
als Schriftsprache gegen das Latein durch. Es wird in den deutschen
Schulen der Stdte gelehrt. Schule in Reutlingen um 1490. Die
schwarzen Raben und die weien Tauben kennzeichnen die
unaufmerksamen und die eifrigen Schler.
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Stadtkirchen Die mchtigen gotischen Kirchen der Grndungsstdte
zeugen vom Prsentationswillen der Brgergemeinde. Sie waren hufig
dem Hl. Nikolaus als Patron der Kaufleute geweiht. Sie waren
Zentrum und Versammlungsraum der Stadtgemeinde. St. Nikolai, lteste
und grte Leipziger Kirche aus dem 12. Jh. Anfang des 16. Jh. Umbau
zur sptgotischen Hallenkirche.
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Modernisierung Die Stdte sind Vorbild und Grundlage staatlicher
Modernisierung im Mittelalter. Von ihnen gehen Geldwirtschaft in
der Besteuerung und Schriftlichkeit in der Verwaltung aus. Das
Handelsbuch der Familie Holzschuher mit Eintragungen ber den
Verkauf von zumeist flandrischen Tuchen, 1304-1307. Nrnberg,
Germanisches Nationalmuseum.
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Zusammenfassung Das Stdtewesen entsteht nrdlich der Alpen
whrend des hochmittelalterlichen Landesausbaus neu in seiner
heutigen Dichte und Verteilung. In der kommunalen Bewegung schttelt
das Stdtebrgertum die Stadtherrschaft ab und erringt Stadtkommunen
eigenen Rechts. Brgerliche Freiheit und genossenschaftliche
Organisation werden die Grundlage wirtschaftlicher Blte,
Wehrhaftigkeit und politischer Machtentfaltung der
mittelalterlichen Stdte.