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Ratgeber für den Trauerfall
Stadt Quedlinburg
Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite U1
U2
MAKLERAGENTUR NORDHARZVersicherungsmakler
Finanzierungsvermittler
... die Gewissheit, für die Zukunft alles geregelt zu haben!
Helfen Sie Ihren Angehörigen,die Belastung im „Fall der Fälle“ zu tragen.
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Firmen
der Region
Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite U2
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
An den eigenen Tod oder den eines
Angehörigen denken viele Menschen nicht
gern. Oft schieben wir solche Gedanken
vor uns her! Deshalb stehen wir einem
plötzlichen Todesfall in der Familie und
den damit verbundenen Erfordernissen in
der Regel ratlos gegenüber. Der nächste
Angehörige, der den Tod des Ehegatten,
eines Elternteils oder eines nahen
Verwandten miterleben muss, weiß zwar,
dass er wegen einer Todesbescheinigung
den nächsten Arzt zu informieren und ein
Bestattungsinstitut mit der Beerdigung zu
beauftragen hat. Was aber weiter zu tun
ist, wohin man sich wenden muss, um die
notwendigsten Formalitäten zu erledigen,
dazu ist man in der ersten Trauerphase oft
nicht fähig.
Die Hinweise in dem Ihnen vorliegenden
Ratgeber für den Trauerfall der Stadt
Quedlinburg sollen deshalb Bürgerinnen
und Bürgern helfen, ihre Angelegenheiten
rechtzeitig zu regeln und bei einem
Todesfall in der Familie den nächsten
Angehörigen Handreichung zu geben,
damit nichts vergessen wird.
Friedhöfe sind in erster Linie Orte der
Trauer und Besinnung, aber auch Orte des
Lebens und der Begegnung. Die reich
bebilderte Broschüre enthält allerlei
Wissenswertes zu den Friedhöfen in
Quedlinburg, so dass ich Sie ermuntern
möchte, in einer stillen Stunde das Heft in
die Hand zu nehmen, um sich zu informie-
ren.
Eberhard Brecht
Bürgermeister
1
Vorwort
Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite 1
Vorwort 1
Lange selbständig in der eigenen Wohnung leben 5
Auch das Sterben gehört zum Leben 7
Formalitäten und sonstige Maßnahmen in Stichworten 8
Was ist zu tun? 9
Übersichtsplan 10
Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort? 12
Trauerfeier und kirchliche Beerdigung 13
Trauerbewältigung 14
Trauerfloristik heute 15
Versicherungen, Vereine, Banken usw. informieren 16
Nachlassregelung 17
Friedhöfe in Quedlinburg 18
Zentralfriedhof Badeborner Weg 15 19
2
Inhaltsverzeichnis
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Erbrecht · Arbeits- und Sozialrecht · Verkehrsrecht · Strafrecht · Bauchrecht
Katja StädtlerFachanwältin für Familienrecht
� (0 39 46) 52 65 67 · Funk (0179) 6 11 79 36
Christin ZobelRechtsanwältin
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Auch im Trauerfall sind wir die Sparkasse an Ihrer SeiteVieles kann in der Vorsorge oder muss zum Zeitpunkt eines Todesfalls geregelt werden. Wir stehenIhnen gern in allen finanziellen Belangen zur Seite. Zu unserem Service gehört die Abwicklung allerbestehenden Konten, einschließlich aller Verträge unserer Verbundpartner Deka, LBS und ÖSA. Nutzen Sie auch unseren Immobilienservice.
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Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite 2
3
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Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite 3
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Aktensortierservice 3
Banken 2
Bestattungen 4, 8
Bestattungshaus 4
Blumen 15
Bürodienstleistungen 3
Catering 19
Containerdienst 3, 5
Entrümpelungen 3, 6
Erbfolgeregelungen 17
Erbrecht 2, 17
Finanzdienstleister 2
Finanzen 3
Finanzierungen U2
Forderungsmanagement U4
Gartenpflege 5
Gärtnerei 15
Gaststätte 19
Grabpflege 15
Grundstücksbewertung 3
Häusliche Krankenpflege 6, U4
Hausmeisterdienst 3, 6
Hausmeisterservice 3
Hotel 19
Immobilien 3
Immobilienbewertung 3
Katholische Kirche 13
Kirche 13
Nachlassregelungen 17
Naturheilpraxis 14
Neuapostolische Kirche 13
Notar 17
Pflegedienst 6, U4
Psychiatrie 14
Psychotherapie 14
Rechtsanwalt 2, 17
Restaurant 19
Samenzucht 15
Sicherheitsdienst U4
Speisegaststätte 19
Trauerbegleitung 14
Trauerfloristik 15
Umzüge 5
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Wasserversorgung U2
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Branchenverzeichnis
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Tag & Nacht·Beratung und Erledigung aller
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Quedlinburg�0175/1123954
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Zuverlässige Anbieter aus der Region
Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite 4
Wer möglichst lange unabhängig im eige-
nen Heim leben möchte, kann auf eine
Reihe von Hilfen zurückgreifen, die das
Leben und die Haushaltsführung erleich-
tern. Denn mit zunehmendem Alter fallen oft
auch einfache Arbeiten schwerer.
Trotzdem sollte der eigene Garten so lange
als möglich erhalten bleiben. Er bietet
Abwechslung und Entspannung.
Für die umfangreicheren oder schwereren
Arbeiten wie Rasen mähen, Hecke schnei-
den und Graben kann eine Firma zu Hilfe
genommen werden. Der genaue Umfang
der Leistungen sollte vorab in einem
Beratungsgespräch festgelegt werden.
Soll das Haus verkauft und eine kleinere
Wohnung gesucht werden sind Ingenieure,
die als Wertermittler tätig sind, sowie
Immobilienbüros gerne behilflich.
Wohnungsgenossenschaften und auch pri-
vate Vermittler kümmern sich darum, eine
den Ansprüchen angemessene Wohnung
zu finden.
Soll beim Umzug viel Weggeworfen wer-
den, ist es ratsam, vorab einen Container
zu bestellen, die in unterschiedlicher Größe
angeboten werden.
Wer Besorgungen außer Haus nicht mehr
allein erledigen kann, der kann
Unterstützung durch verschiedene
Organisationen, Bürodienstleister, Sicher-
heitsdienste oder durch die örtlichen
Taxiunternehmen bekommen.
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Lange selbständig in der eigenen Wohnung leben
Umweltgerechte Entsorgung für Kommunen,Gewerbe und Industrie!
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Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite 5
Pflegedienste übernehmen nicht nur die
Grund- und Behandlungspflege, die vom
Arzt verordnet wird sondern auch die
Verhinderungspflege. Das bedeutet, dass
vom Pflegedienst die Pflege für einen
kurzen Zeitraum übernommen werden
kann, wenn die Pflegeperson, die sonst
die Pflege ausführt, durch Urlaub,
Krankheit oder aus anderen Gründen aus-
fällt. Diese Verhinderungspflege ist vor
Beginn bei der jeweiligen Pflegekasse zu
beantragen.
Eine 24-Stunden-Pflege ist ebenso möglich
wie eine Teilbetreuung oder nur spezielle
Leistungen wie Verbandswechsel, Medika-
mentengabe etc..
Des Weiteren können Pflegedienste auch
hauswirtschaftliche Leistungen übernehmen
und vermitteln Essen auf Rädern.
Firmen, die entsprechende Leistungen
anbieten, finden Sie auch gegenüber dem
Inhaltverzeichnis und auf der hinteren
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• Sterbebegleitung
Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite 6
Friedhöfe sind zwar in erster Linie Orte für
Bestattungen und damit Ausdruck und
Spiegel für den Umgang mit dem Tod
innerhalb einer Gesellschaft.
Die Stätten der letzten Ruhe sind aber
nicht nur Orte der Trauer, sondern auch
solche der Hoffnung, der Pietät und der
würdigen Stille. Sie sind sogar Orte des
Lebens und der Begegnung. Viele
Menschen schätzen sie auch als grüne
Erholungsräume und kulturelle Kleinode.
Unsere Friedhöfe verbinden das
Notwendige mit dem Nützlichen, die mate-
rielle mit der geistigen Welt. Hier vollzie-
hen sich Begegnungen zwischen
Trauernden und Spaziergängern. Gefühle
werden ausgetauscht und menschliche
Wärme vermittelt. Der Friedhof ist ein
Treffpunkt für die Bevölkerung.
Auch ein Teil der Stadtgeschichte wird hier
lebendig. Friedhöfe erzählen von den letz-
ten Ruhestätten bekannter Familien und
Persönlichkeiten.
Seit Menschen auf dieser Erde leben,
bestatten sie ihre Toten. Wenn möglich,
werden die Gräber gekennzeichnet und
geschützt. Die Bestattungsformen des
christlichen Abendlandes haben sich aus
den biblisch-israelitischen und den antiken
griechischen und römischen Traditionen
entwickelt. Die ersten Christen bestatteten
ihre Toten in Felshöhlen, Erdgräbern,
Gruften oder Katakomben.
Das Römische Reich kannte zur Zeit Christi
sowohl Körper- wie Brandbestattungen.
Die Christen bevorzugten, dem
Auferstehungsglauben gemäß,
die Körperbestattung.
7
Auch das Sterben gehört zum Leben
Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite 7
� den Arzt benachrichtigen, wenn der
Tod in der Wohnung eingetreten ist
� die Todesbescheinigung vom Arzt aus-
stellen lassen, wenn der Sterbefall in
der Wohnung eingetreten ist
� ein Bestattungsunternehmen mit der
Überführung beauftragen (welches auf
Wunsch auch fast alle mit einem
Sterbefall verbundenen Behördengänge
erledigt)
� die Sterbeurkunden beim Standesamt
des Sterbeortes ausstellen lassen
� Bestattungsform festlegen (Erd- oder
Feuerbestattung, Wahl- oder
Reihengrab, anonyme Bestattung)
� Sarg auswählen
� Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche
für die Trauerfeier und Beerdigung
� Ausgestaltung der Trauerfeier regeln
(Orgelspiel, Dekoration, Sarggebinde,
Kränze und Handsträuße)
� Terminabsprache mit Druckerei wegen
Anzeige/Gedenkbildchen
� Zeitungsanzeige (Familienanzeige,
Nachruf) verfassen und bestellen
� Adressen für Anschriften bei
Trauerbriefen zusammenstellen
� dem Pfarrer oder Trauerredner
Informationen über die verstorbene
Person zukommen lassen
� für Leichenschmaus Gaststätte,
Restaurant oder Café reservieren
� mit Krankenkasse, Lebensversicherung
bzw. Sterbekasse abrechnen
� den Tod eines Rentenempfängers beim
Postrentendienst melden
� bei der Rentenversicherungsstelle
Vorschusszahlung beantragen
� Rentenanspruch geltend machen
� Beamtenversorgung und
Zusatzversicherung beantragen
� den Sterbefall beim Arbeitgeber mel-
den
� Erbschein beantragen und Testament
eröffnen lassen (Notar einschalten)
� an Trauerkleidung denken
� Angehörige und Freunde benachrichti-
gen
� Wohnung kündigen, Übergabe regeln
� Zeitungen und Telefon ab- oder umbe-
stellen
� Auto und Kfz-Versicherung ab- oder
ummelden
� Post umbestellen
� Daueraufträge bei Banken und
Sparkassen ändern
� Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen
� Abstellen von Gas und Wasser
� Heizungsanlage regulieren
� bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater,
Notar einschalten
� Vereinsmitgliedschaften kündigen8
Formalitäten und sonstige Maßnahmen in Stichworten
BestattungsinstitutH. Schattenberg
Tag und Nacht dienstbereitQuedlinburg • Pölkenstr. 48 • 26 23Funktelefon: 01 71/ 8 34 87 63
Frau Wozniak
Thale • Wolfsburger Str. 25 • 30 89
☎
☎
Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite 8
Bei einem Trauerfall ist es wichtig zu wissen,
dass die qualifizierten Bestattungsunter-
nehmen es als ihre eigentliche Aufgabe
ansehen, den Hinterbliebenen hilfreich zur
Seite zu stehen. Das betrifft entsprechend
den an sie gerichteten Wünschen die
Ausrichtung und Durchführung der
Bestattung, die Erledigung der Formalitäten
bei Behörden, Kirchengemeinden, Fried-
hofsverwaltungen und Krankenhäusern.
So wird auch die mündliche Anzeige eines
Sterbefalles in der Wohnung überwiegend
durch die Bestatter übernommen.
Die Anzeige eines Sterbefalles kann aber
nur dann reibungslos geschehen, wenn die
entsprechenden Unterlagen stets griffbereit
sind.
Anzeige beim StandesamtJeder Sterbefall ist spätestens am folgenden
Werktag nach dem Todestag dem zuständi-
gen Standesamt anzuzeigen.
Zuständig für die Beurkundung eines
Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen
Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten
ist. Für die Stadt Quedlinburg ist dies das
Standesamt im Rathaus, Markt 1.
Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, so
erfolgt die schriftliche Anzeige durch die
dortige Verwaltung.
Ansonsten ist der Tod durch einen der näch-
sten Angehörigen oder einen beauftragten
Bestatter beim Standesamt anzuzeigen.
Erforderliche Urkunden Für die Eintragung des Sterbefalles in das
Sterbebuch sollten folgende Unterlagen
vorgelegt werden:
� Todesbescheinigung und Leichenschau-
schein des Arztes
� bei mündlicher Anzeige des Todes-
falles der Personalausweis des
Anzeigenden
� bei Verheirateten oder verheiratet
Gewesenen ein Auszug aus dem
Familienbuch vom Standesamt des
Wohnortes. Das Familienbuch beim
Standesamt ist nicht zu verwechseln mit
dem Stammbuch der Familie, das die
Eheleute in ihrem Besitz haben! Dies
kann aber zur Eintragung des Sterbe-fal-
les mit vorgelegt werden.
Im Zweifel folgende Urkunden mitbrin-
gen: Heiratsurkunde, bei Witwen oder
Witwern die Sterbeurkunde des verstor-
benen Partners, bei Geschiedenen das
Scheidungsurteil mit Rechtskraftver-merk,
bei Ledigen die Geburtsurkunde.
Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erfor-
derlich, wenn die entsprechenden Per-
sonenstandsbücher beim Standesamt
geführt werden.
9
Was ist zu tun?
Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:31 Uhr Seite 9
10
Plan Zentralfriedhof Badeborner Weg 15
Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:32 Uhr Seite 10
11
Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:33 Uhr Seite 11
Art und Ort der Bestattung richten sich zu-
nächst nach dem Willen des Verstorbenen.
Hat der Verstorbene Wünsche in dieser
Hinsicht geäußert, so vertraut er in der
Regel darauf, dass seine Angehörigen sei-
nen Willen erfüllen werden. Rechtlich bin-
dend sind jedoch getroffene Anordnungen
nur dann, wenn sie als formgerechter letzter
Wille verfasst wurden.
Fehlt es an einer Willensäußerung des
Verstorbenen, so sind die Angehörigen
berechtigt, über Art und Ort der Bestattung
und die Einzelheiten zu deren Gestaltung
zu entscheiden. Dabei geht der Wille des
überlebenden Ehegatten vor dem aller
Verwandten. Hinterlässt der Verstorbene
keinen Ehegatten, so geht der Wille der
Kinder oder ihrer Ehegatten dem der übri-
gen Verwandten, der Wille näherer
Verwandter dem der entfernteren
Verwandten oder des Verlobten vor.
Zuständig für alle mit der Bestattung zusam-
menhängenden Angelegenheiten auf dem
Zentralfriedhof ist die
Friedhofsverwaltung
Büro auf dem Zentralfriedhof
Tel. 03946 / 90 58 70.
Dort werden auch Auskünfte über die ver-
schiedenen Bestattungsarten (Reihen- oder
Wahlgräber, Aschenstätten) sowie
Gestaltung von Grabmälern und Grab-ein-
fassungen erteilt. Auch bezüglich der Höhe
der von der Bestattungsform abhängigen
Friedhofsgebühren kann auf Wunsch
Auskunft gegeben werden.
12
Wer bestimmt Bestattungsart und Bestattungsort?
Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:33 Uhr Seite 12
Die Neuapostolische Kirche führt für ihre
verstorbenen Mitglieder Trauerfeiern
bzw. Gottesdienste durch und bietet den
Hinterbliebenen durch verständnisvolle
Seelsorge eine dauernde Trauer-
begleitung an.
Von großem Wert für die Trauernden ist in
dieser Kirche die aus dem Glauben kom-
mende Gewissheit des Aufgehobenseins
in Gottes Hand sowie das Erleben von
Geborgenheit und
Mitempfinden in
der Gemeinde der
Gläubigen.
Ergänzend zur
Seelsorge in der
Gemeinde gibt es
überregionale Ge-
sprächsangebote in Trauergruppen unter
Anleitung ausgebildeter Trauerbegleiter.
War ein Verstorbener Mitglied einer öffent-
lich-rechtlichen Religionsgemeinschaft (z.B.
Evangelische Landeskirche, Römisch-katho-
lische Kirche) und lässt sich diese Zuge-
hörigkeit durch die Meldedatei bzw. durch
die Heirats- und Familienbücher beim
Standesamt nachweisen, so wird die
Konfessionszugehörigkeit in die Sterbe-
urkunde eingetragen, sofern die Angehöri-
gen damit einverstanden sind.
Für das Pfarramt, welches für die kirchliche
Beerdigung zuständig ist, gilt dies gleichzei-
tig als Nachweis, dass der Verstorbene sei-
ner Kirche bis zum Tod angehörte. Die
n ä c h s t e n
Angehörigen sollten
zweckmäßigerweise
direkt mit dem
z u s t ä n d i g e n
Pfarramt Kontakt
aufnehmen, um ein
Gespräch zur Vor-
bereitung der kirchli-
chen Beerdigung zu
vereinbaren.
Falls keine kirchliche Beerdigung ge-
wünscht wird, ist das beauftragte Bestat-
tungsunternehmen auf Wunsch gerne
bereit, einen Trauerredner zu vermitteln.
Gleiches gilt für Art und Form der Aus-
gestaltung der Trauerfeier.
Trauerfeier und kirchliche Beerdigung
Trauerbegleitung in der Neuapostolischen Kirche
Katholisches Pfarramt
St. Mathilde
Neuendorf 406484 QuedlinburgTel. 0 39 46/91 50 82Fax 0 39 46/ 91 50 16E-Mail: quedlinburg.st-mathilde@
bistum-magdeburg.de
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Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:33 Uhr Seite 13
Jeder Mensch wird irgendwann in seinem
Leben mit dem Tod konfrontiert, sei es durch
das Ableben eines nahen Verwandten,
eines Freundes oder eines Nachbarn. Oft
führen die plötzlich ausbrechenden
Emotionen dazu, dass Hinterbliebene glau-
ben, es gäbe keine Hoffnung mehr.
Manche flüchten sich oft in völlige Trauer
und Passivität, andere empfinden Wut oder
Angst. Wieder andere reagieren mit hekti-
scher Betriebsamkeit.
Doch jeder sollte sich bewusst machen,
Abschiednehmen von einem Verstorbenen
heißt:
Loslassen, ohne zu vergessen.
Wer den normalen Lebensrhythmus nach
einiger Zeit nicht wieder finden kann, sollte
Hilfe suchen. Manchmal nützt schon ein
Gespräch mit anderen Betroffenen.
Verschiedene Heilpraktiker bieten dazu
eine Lebensberatung oder eine Familien-
aufstellung an. Kinder und Jugendliche
sowie verwaiste Eltern erfahren hier speziel-
le Betreuung.
Oft ist auch der Weg zu einem Arzt notwen-
dig, der das Seelenleben therapeutisch
beeinflussen kann.
14
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Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:33 Uhr Seite 14
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Weiterhin ist die zuständige Kranken-
versicherung unter Vorlage der vom
Standesamt ausgestellten gebührenfreien
Sterbeurkunde zu informieren.
Andere Versicherungen
Erhielt der Verstorbene eine Kriegsrente
oder die Verstorbene eine Kriegswitwen-
rente, ist umgehend eine Anzeige beim
zuständigen Versorgungsamt erforderlich.
In bestimmten Fällen ist auch die private
Unfallversicherung, eine Privat-Sterbekasse
oder bei einer bestehenden Lebensversi-
cherung, die zuständige Versicherung vom
Todesfall zu informieren.
Daneben sind auch andere abgeschlosse-
ne Versicherungen, wie z.B. die Privathaft-
pflicht-, Rechtsschutz-, Hausrat-, Kraftfahr-
zeughaftpflichtversicherung vom Todesfall
zu unterrichten, damit ggf. für den die
Nachfolge antretenden Versicherungs-neh-
mer der Versicherungsschutz weiterhin auf-
rechterhalten werden kann.
Mitgliedschaften
War der Verstorbene Mitglied in einem
Verein, einer Partei oder in einem
Berufsverband, so ist auch dorthin der Tod
mitzuteilen. Falls der Ehepartner an einer
Fortsetzung der Mitgliedschaft interessiert
ist, was in der Regel sinnvoll erscheint, um
bestehende Kontakte aufrechtzuerhalten,
sollte dies ebenfalls mitgeteilt werden.
War der Verstorbene aktives Mitglied, soll-
te die Vereins- bzw. Verbandsleitung recht-
zeitig vom Tode ihres Mitgliedes informiert
werden, da üblicherweise eine Abordnung
an der Bestattung teilnehmen möchte und
– bei besonders verdienstvoller Tätigkeit –
eine Trauerrede gehalten wird.
Sonstige Erledigungen
Banken, Sparkassen oder Postscheckamt,
bei denen der Verstorbene ein Konto hatte,
sind ebenfalls zu verständigen. Sofern
keine Kontovollmacht durch einen
Angehörigen bestand, sind Zahlungs-
anweisungen nur dann möglich, wenn der
Betreffende einen Erbschein des zuständi-
gen Notariats vorlegt.
In der Praxis jedoch begleichen die meisten
Banken die anfallenden Beerdigungskosten
zu Lasten des Kontos des Verstorbenen,
sofern die Auslagen durch Original-
rechnungen nachgewiesen werden.
Weiterhin ist zu prüfen, ob Änderungs- oder
Kündigungsmitteilungen an den
Wohnungsvermieter sowie für den Bezug
von Strom, Gas, Wasser oder sonstige
Verpflichtungen des Verstorbenen
(Zeitungsabonnement, Buch- oder Zeit-
schriftenclub usw.) erforderlich sind.16
Versicherungen, Vereine, Banken usw. informieren
Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:33 Uhr Seite 16
Eine Beratung durch einen Anwalt vor
Eintritt des Sterbefalls kann mögliche
Risiken weitaus verringern. Er berät nicht
nur in Fragen der Gestaltung des Testamen-
tes oder Erbfolgevertrages, sondern gibt
auch Hilfe beim Verfassen einer Vollmacht,
Vorsorgevollmacht oder Patientenvoll-
macht. Vermögensübertragungspläne und
Unternehmensnachfolgeregelungen kön-
nen besprochen werden.
Es empfiehlt sich, zu Lebzeiten seine
Angelegenheiten rechtzeitig und umsichtig
zu ordnen. Dies sollte insbesondere dann
geschehen, wenn man als Einzelperson lebt
und kinderlos ist oder unverheiratet mit
einem Partner zusammenlebt.
Insbesondere Alleinstehenden ist zu raten,
Namen und Anschriften von zu benachrich-
tigenden Verwandten und Bekannten sowie
andere wichtige Informationen an leicht
auffindbaren Stellen
in der Wohnung zu
hinterlegen.
Ein notariell beurkun-
detes Testament ist ins-
besondere in den
Fällen ratsam, in
denen der Verstor-
bene Grundbesitz
oder nicht nur gering-
fügiges Vermögen
hinterlässt. Damit ist
sichergestellt, dass der Nachlass auch dem-
jenigen zukommt, den der Erblasser zu
Lebzeiten begünstigen wollte.
Ist ein Testament nicht vorhanden, gilt die
gesetzliche Erbfolge. Danach gilt grund-
sätzlich, dass der Verstorbene von seinem
Ehegatten und seinen Kindern jeweils zur
Hälfte beerbt wird, sofern die Ehegatten im
gesetzlichen Güterstand lebten (Zugewinn-
gemeinschaft).
Bevor aber hier vielleicht die falschen
Weichen gestellt werden, empfiehlt sich der
Gang zu einem Notar. Wird im Nachlass ein
handgeschriebenes Testament mit Datum
und Unterschrift des Erblassers gefunden, ist
dies umgehend von den Angehörigen dem
zuständigen Notariat auszuhändigen.
17
Nachlassregelungen
Ihr Ansprechpartner:
Christoph WoltersRechtsanwalt
Pölkenstraße 7 (Ärztehaus)06484 QuedlinburgTel.: 03946/526562 Fax: 03946/[email protected]
www.legitas.de/wolters
Rechtsanwalt Christoph Wolters ist Mitglied von LEGITAS eine Kooperation selbständiger Rechtsanwaltskanzleien
NOTAR
BERND GÖPFFARTH
Richard-Wagner-Straße 68Heine-Haus
38820 Halberstadt
Telefon 0 39 41 / 60 00 01 Telefax 0 39 41 / 60 00 02 E-Mail: [email protected]
Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:33 Uhr Seite 17
Die Stadt Quedlinburg betreibt den
Zentralfriedhof, die Fläche entspricht in der
Summe über 12 Hektar. Der Zentralfriedhof
befindet sich im Nord-Osten der Stadt und
wird vor Ort von 3 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern betreut, um die notwendigen
Arbeiten zu verrichten.
Neben der Durchführung von Bestattungen
sind zahlreiche Pflegearbeiten in den
Grünflächen sowie Wartungs- und Unter-
haltungsarbeiten zu erfüllen.
Nicht zu vergessen ist der geregelte
Winterdienst, der auch an Sonn- und
Feiertagen wahrgenommen werden muss.
Zu den Verwaltungsaufgaben gehört die
Vergabe der Bestattungstermine, die
Arbeits- und Einsatzplanung und das Führen
und Ergänzen der Grabbücher sowie die
Betreuung und Beratung der Bürgerinnen
und Bürger.
Die Friedhofsverwaltung ist wie folgt zu
erreichen:
Postanschrift:
Stadt Quedlinburg
Friedhofsverwaltung
Markt 1
06484 Quedlinburg
Telefon: 0 3946 / 90 58 70
Telefax: 0 3946 / 90 58 72
E-Mail: [email protected]
Vor Ort: Badeborner Weg 15
Auch auf den kirchlichen Friedhöfen kön-
nen sowohl kirchliche als auch weltliche
Beisetzungen erfolgen.
- Markt- und Mathilden-Friedhof an der
Weststraße
- Aegidii-Friedhof an der Hamwarte
- Blasiifriedhof an der Zwergkuhle
- Servatii- und Wiperti-Friedhof an der
Wipertistraße
Ansprechpartner:
Evangelisches Kirchspiel
Carl-Ritter-Straße 7
06484 Quedlinburg
Telefon: 0 3946 / 9160 60
Telefax: 0 3946 / 9160 58
Auf dem Jüdischen Friedhof, ebenfalls an
der Zwergkuhle gelegen, finden keine
Beisetzungen mehr statt. Hier erinnert ein
Gesenkstein, an dem Gebinde niederge-
legt werden können.
18
Friedhöfe in Quedlinburg
Quedlinburg_2.Ko 17.08.2005 14:33 Uhr Seite 18
1904 wird der Zentralfriedhof, als städti-
scher Friedhof, am Badeborner Weg eröff-
net. Er geht aus einem ehemaligen katholi-
schen Friedhof, welcher bereits 1870
gegründet wurde hervor. Zehn Jahre spä-
ter, am 28. Juni 1914, wird der Neubau der
Friedhofskapelle übergeben. Kapelle und
Anlage wurden nach Entwürfen des
Gartenbauarchitekten Hans Pietzner aus
Breslau gebaut. Die prachtvolle Kapelle in
vom Jugendstil umgedeuteten neoromani-
schen Formen verbindet Kapelle und
Eingangstor mit einer Allee. Über dem
Eingangsbereich der Kapelle versinnbild-
licht ein kleiner Baldachin den Himmel.
Die weitläufige Anlage erinnert an einen
Landschaftspark des 19. Jahrhunderts.
Angelegt ist der Zentralfriedhof als
Waldfriedhof. Er ist mit vielen wertvollen
Gehölzen bewachsen.
Zentralfriedhof, Badeborner Weg 15
Friedhofskapelle
19
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Besonders beeindruckend sind zahlreiche
gut erhaltene Grabanlagen und Denk-male
bekannter Quedlinburger Familien, z. B. die
der stadtgeschichtlich bedeutenden
Familien Weller, Tettenborn, Brauns, Sachs,
Wegner und Krüger, Bürgermeister Severin
und Zimmermeister Hammer.
Neben diesem historischen Teil des
Friedhofs dominiert ein großer
Soldatenfriedhof das Gelände. Im Ostteil
des Friedhofes wurde am 30. Juni 1918 fei-
erlich ein Denkmal eingeweiht. Es wurde
nach Entwürfen des Architekten C. E.
Seigneur und des Bildhauers C. E. Poirier
1917/18 ausgeführt. Es erinnert an ein Ädi-
kula mit Relief. Die Inschriften auf der
Rückseite zeigen die Namen der verstorbe-
nen Kriegsgefangenen aus dem Lager vor
den Toren der Stadt am Ritteranger.
Im Jahr 1928 wurde auf dem Gelände des
Zentralfriedhofes ein Krematorium errichtet.
Neben den Kriegsgefangenen aus dem
Kriegsgefangenlager Quedlinburg aus
dem I. Weltkrieg wurden auch Gefallenen
des I. und II. Weltkriegs in dieser Anlage
beigesetzt.
Vor dem Ende des II. Weltkrieges fanden
über 950 Gefangenen aus dem Lager
Langenstein Zwieberge, einem Außenlager
des KZ Buchenwald, in Quedlinburg nach
ihrer Einäscherung die letzte Ruhestätte.
Heute erinnert ein Gedenkstein mit den
Namenszügen der Verstorbenen an die
Toten.
An etwa 40 gefallene russische Soldaten
erinnert ein weiteres Grabmal.
Heute befinden sich ca. 6.000 Grabstätten
auf dem Gelände des Zentralfriedhofes.
Durch die Anlage des Friedhofs als
Waldfriedhof gibt es einige Gestaltungs-
vorschriften. So ist beispielsweise eine
Grabeinfassung mit Steinen nicht gestattet.
Lediglich Natursteineinfassung und eine flo-
rale Einfassung sind erlaubt. Es sind Erd-
und Urnenbestattungen möglich. Hier
besteht die Möglichkeit zwischen Wahl-
und Reihengräbern zu wählen. Darüber hin-
aus gibt es auch eine Unrnengemein-
schaftsanlage für die anonyme Bestattung. Gedenkstein für die Kriegsopfer
Gräber
Soldatenfriedhof
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