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Events der Woche I m Rahmen des neuen Moot- Court-Umweltrechts sicherte sich das von Niederhuber & Partner be- treute Team der Universität Salz- burg den Sonderpreis für die beste Performance bei der Verhandlung. Tobias Neugebauer überzeugte mit seiner rhetorischen Darbietung, Moot-Court-Initiator Peter Sander zeigte sich zufrieden mit den Leis- tungen der Studenten. E nde Juni fand der fünfte Wo- men in Law Close up Talk zum Thema „Macht“ mit Universitäts- professorin Edeltraud Hanappi- Egger als Gastvortragender statt. Sie widmete sich speziell dem The- ma „Macht (in) der Wissenschaft“. Im Anschluss fand mit den zahlrei- chen Teilnehmerinnen wie immer eine angeregte Diskussion statt, die von Marie-Agnes Arlt und So- phie Martinetz moderiert wurde. D ie Rechtsanwaltskanzlei Graf & Pitkowitz hat in Graz den tradi- tionellen Insolvenzrecht-Förder- preis vergeben. Im Besein von Uni- versitätsprofessorin Bettina Nun- ner-Krautgasser, Leiterin des Instituts für Österreichisches und Internationales Zivilgerichtliches Verfahren, Insolvenzrecht und Ag- rarrecht an der Karl-Franzens-Uni- versität Graz, verlieh Alexander Iso- la, Partner von Graf & Pitkowitz und Head des Grazer Anwaltsbüros der Kanzlei, den Förderpreis an Florian Sprajc und Manuel Volkheimer. Deals der Woche D ie Rechtsanwaltskanzlei Binder Grösswang hat die Lenzing AG beim Verkauf mehrerer Unterneh- mensbereiche der Lenzing Technik GmbH beraten. Das BG-Team um- fasste Partner Florian Khol und Anwältin Hemma Parsché, Trans- aktionslead, Corporate/M&A, so- wie Alexander Kramer, Real Esta- te, und Christian Wimpissinger, Tax. S chönherr hat die vom Bundes- ministerium für Finanzen ein- gesetzte Verhandlungsgruppe bei den Gesprächen zum erfolgreichen Abschluss einer politischen Grund- satzeinigung mit dem Freistaat Bayern begleitet, mit der die Rechtsstreitigkeiten in Zusammen- hang mit der Heta beendet werden sollen. Seitens Schönherr war Wolf- gang Höller, unterstützt durch Sa- scha Hödl, für die eingesetzte Ver- handlungsgruppe tätig. D ie Kanzlei CMS hat die Union Investment bei der Übernahme der Kapitalanlagegesellschaften der österreichischen Volksbanken beraten. Das CMS-Team setzte sich aus den Partnern Johannes Trenkwalder, M&A, und Alexander Rakosi, Regu- latory, den Attorney-at-Laws Lisa Oberlechner, Corporate, Oliver Werner, Corporate/Real Estate, Dieter Zandler, Merger Control, Martin Trapichler, Real Estate, Ma- rie-Stephanie Schweizer, Arbeits- recht, und Jens Winter, Arbeits- recht, Senior Attorney Helmut Bruckner, Real Estate, und den As- sociates Martin Schweinberger, Real Estate, Caroline Schmidt, Cor- porate, und Eva-Maria Vögerl, Cor- porate, zusammen. LEGAL § PEOPLE Branchen-News aus der Welt des Rechts Tobias Neugebauer überzeugte beim Moot Court. [ NHP] Hemma Parsché arbeitete beim Lenzig-Deal mit. [ Binder Grösswang] W. Höller und S. Hödl begleiteten das BM für Finanzen. [ Schönherr] LEGAL & PEOPLE ist eine Verlagsserie der „Die Presse“ Verlags-Gesellschaft m.b.H. & Co KG Koordination: Robert Kampfer E-Mail: [email protected] Telefon: +43/(0)1/514 14-263

SozialwissenschaftenderBokuWien. Branchen ... · fen: Von der versprochenen Las-tenfreiheit ist ja keine Spur. Sie könnte von der Gemeinde verlan-gen, den Vertrag zu erfüllen (z

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Page 1: SozialwissenschaftenderBokuWien. Branchen ... · fen: Von der versprochenen Las-tenfreiheit ist ja keine Spur. Sie könnte von der Gemeinde verlan-gen, den Vertrag zu erfüllen (z

Events der Woche

Im Rahmen des neuen Moot-Court-Umweltrechts sicherte sich

das von Niederhuber & Partner be-treute Team der Universität Salz-burg den Sonderpreis für die bestePerformance bei der Verhandlung.Tobias Neugebauer überzeugte mitseiner rhetorischen Darbietung,Moot-Court-Initiator Peter Sanderzeigte sich zufrieden mit den Leis-tungen der Studenten.

Ende Juni fand der fünfte Wo-men in Law Close up Talk zum

Thema „Macht“ mit Universitäts-professorin Edeltraud Hanappi-Egger als Gastvortragender statt.Sie widmete sich speziell dem The-ma „Macht (in) der Wissenschaft“.Im Anschluss fand mit den zahlrei-chen Teilnehmerinnen wie immereine angeregte Diskussion statt,die von Marie-Agnes Arlt und So-phie Martinetz moderiert wurde.

Die Rechtsanwaltskanzlei Graf &Pitkowitz hat in Graz den tradi-

tionellen Insolvenzrecht-Förder-preis vergeben. Im Besein von Uni-versitätsprofessorin Bettina Nun-ner-Krautgasser, Leiterin desInstituts für Österreichisches undInternationales ZivilgerichtlichesVerfahren, Insolvenzrecht und Ag-rarrecht an der Karl-Franzens-Uni-versität Graz, verliehAlexander Iso-la, Partner von Graf & Pitkowitz undHead des Grazer Anwaltsbüros derKanzlei, den Förderpreis an FlorianSprajc undManuel Volkheimer.

Deals der Woche

Die Rechtsanwaltskanzlei BinderGrösswang hat die Lenzing AG

beim Verkauf mehrerer Unterneh-mensbereiche der Lenzing TechnikGmbH beraten. Das BG-Team um-fasste Partner Florian Khol undAnwältin Hemma Parsché, Trans-aktionslead, Corporate/M&A, so-wie Alexander Kramer, Real Esta-te, und Christian Wimpissinger,Tax.

Schönherr hat die vom Bundes-ministerium für Finanzen ein-

gesetzte Verhandlungsgruppe beiden Gesprächen zum erfolgreichenAbschluss einer politischen Grund-satzeinigung mit dem FreistaatBayern begleitet, mit der dieRechtsstreitigkeiten in Zusammen-hang mit der Heta beendet werdensollen. Seitens SchönherrwarWolf-gang Höller, unterstützt durch Sa-scha Hödl, für die eingesetzte Ver-handlungsgruppe tätig.

Die Kanzlei CMS hat die UnionInvestment bei der Übernahme

der Kapitalanlagegesellschaftender österreichischen Volksbankenberaten.Das CMS-Team setzte sich aus denPartnern Johannes Trenkwalder,M&A, undAlexanderRakosi,Regu-latory, den Attorney-at-Laws LisaOberlechner, Corporate, OliverWerner, Corporate/Real Estate,Dieter Zandler, Merger Control,Martin Trapichler, Real Estate,Ma-rie-Stephanie Schweizer, Arbeits-recht, und Jens Winter, Arbeits-recht, Senior Attorney HelmutBruckner, Real Estate, und den As-sociates Martin Schweinberger,Real Estate, Caroline Schmidt, Cor-porate, und Eva-Maria Vögerl, Cor-porate, zusammen.

LEGAL § PEOPLEBranchen-News aus der Welt des Rechts

Tobias Neugebauer überzeugtebeimMoot Court. [ NHP]

Hemma Parsché arbeitete beimLenzig-Deal mit. [ Binder Grösswang]

W. Höller und S. Hödl begleitetendas BM für Finanzen. [ Schönherr]

LEGAL & PEOPLEist eine Verlagsserie der „Die Presse“Verlags-Gesellschaft m.b.H. & Co KGKoordination: Robert KampferE-Mail: [email protected]: +43/(0)1/514 14-263

Steuerreform straftEigenkapitalgeberEinlagenrückzahlung. Gesellschafter müssen ab 2016primär auf erwirtschaftete Gewinne zugreifen.

VON HERMANN PEYERL

Wien. Mit der Steuerreform wurdedie viel kritisierte Verschärfungder Einlagenrückzahlung be-schlossen. Die Regelung bringtNachteile für alle, aber es zeigtsich wieder einmal, dass die Poli-tik eine eigene Logik hat. Bisherkonnten Gesellschafter von Kapi-talgesellschaften frei entscheiden,ob sie eingebrachtes Eigenkapital(Einlagen) oder erwirtschafteteGewinne entnehmen. Währenddie Entnahme von eingebrachtemEigenkapital steuerfrei ist, unter-liegt die Ausschüttung von Gewin-nen an natürliche Personen derKapitalertragsteuer. Bisher war esdaher vorteilhaft, Gewinne imUn-ternehmen zu belassen und, so-weit vorhanden, Einlagenrück-zahlungen zu tätigen. Da Geldkein Mascherl hat, machte diesabgesehen von der steuerlichenBehandlung keinen Unterschied.

Im Unternehmen eingesperrtDiese betriebswirtschaftlicheWahlfreiheit wird mit der Steuer-reform über Bord geworfen. Ab2016 müssen sämtliche Gewinneausgeschüttet worden sein, bevorsteuerfreie Einlagenrückzahlun-gen möglich sind. Dadurch wirdEigenkapital faktisch im Unter-nehmen eingesperrt, solange Ge-winne vorhanden sind. Nur or-dentliche Kapitalherabsetzungensind weiterhin jederzeit steuerfreimöglich, sie sind aber nur in sel-tenen Fällen praktikabel. Dieneue Einlagenrückzahlung sollein jährliches Steuermehrauf-kommen von 20 Mio. Euro brin-gen. Diese budgetäre Bagatellewird aber teuer zu bezahlen sein.

Viele Unternehmer werdennoch vor dem Inkrafttreten Ei-genkapital entnehmen und durchFremdkapital ersetzen. Das langverfolgte Ziel, die Eigenkapitalba-sis von Klein- und Mittelbetrie-ben zu stärken, wird dadurchmassiv konterkariert. Vor Kurzemwollte die Politik die Gründungvon Kapitalgesellschaften noch

mit der missglückten GmbH lightfördern, und nun sollen Gesell-schaften sogar benachteiligt wer-den. Ebenso wenig ist es ver-ständlich, dass einerseits die Ge-sellschaftsteuer abgeschafft wird,um die Eigenkapitalzufuhr zu er-leichtern, und andererseits dieseRegelung eingeführt wird. Ein po-litisches Gesamtkonzept fehlt.

Vorgezogene Kapitalentnah-men könnten auch dazu führen,dass eine Zeit lang erst recht we-niger Gewinne ausgeschüttetwerden, weil der Finanzbedarfder Gesellschafter bereits ge-deckt ist. Das Steuermehrauf-kommen könnte dadurch aufsich warten lassen. Die Neurege-lung bringt auch zahlreiche in-haltliche Probleme und Unklar-heiten mit sich, etwa bei Sanie-rungen und Rechtsformänderun-gen. Auch Gesellschafterdarle-hen, deren steuerliche Beurtei-lung immer wieder zu Streitfra-gen führt, werden an Bedeutunggewinnen. Die Administrationwird insgesamt sehr aufwendigwerden.

Hoffen auf den VfGHDas bisherige System hat jahr-zehntelang bestens funktioniertund hätte allenfalls geringe An-passungen erfordert. Für ein un-bedeutendes Steuermehraufkom-men wird eine komplexe Rege-lung in Kauf genommen, die dieEigenkapitalzufuhr benachteiligtund sowohl bei den Unterneh-men als auch beim Fiskus zu hö-heren Verwaltungskosten führt.Volkswirtschaftlich wird das weitmehr kosten, als es bringt. Dieletzte Hoffnung könnte einmalmehr der Verfassungsgerichtshofsein, denn es lässt sich sachlichnicht rechtfertigen, dass mit derneuen Einlagenrückzahlung einefundamentale betriebswirtschaft-liche Wahlfreiheit eingeschränktwird.

Prof. DDr. Hermann Peyerl, LL. M. arbeitetam Department für Wirtschafts- undSozialwissenschaften der Boku Wien.

10 RECHTSPANORAMA MONTAG, 13. JULI 2015

Herrlich, so ein Zugang zum See – aber wer hat schon einen eigenen? [ Symbolbild: APA ]

Trotz Kaufs baden FremdeSeegrundstück. Eine Frau kaufte einer Gemeinde eine Parzelle ab undhandelte sich ungewollt Mitbenutzer ein. Bei Höchstgericht blitzte sie ab.

VON BENEDIKT KOMMENDA

Wien. Der Traum vom eigenen StückSeeufer hat wohl anderes verhei-ßen. Eine Frau kaufte einer nieder-österreichischen Gemeinde eineParzelle an einem Badesee mit di-rektem Zugang zum Wasser ab undwollte diesen für sich allein haben.Die eigenwillige rechtliche Situa-tion in einem vermeintlichen Erho-lungszentrum bewirkt aber einigenStress: Denn ein anderer Bewohnerder Anlage, der schon davor einHäuschen in der zweiten Reihe für50 Jahre gemietet hatte, darf mit sei-ner Familie den Badeplatz der Frauweiter benützen. Wie der ObersteGerichtshof bestätigt, ist die neueEigentümerin ungewollt neben derGemeinde als Vermieterin in denVertrag mit dem Herrn aus Reihezwei eingestiegen (4 Ob 83/15g).

Die Gemeinde hatte bei der Er-richtung des Erholungszentrumsetliche Grundstücke vermietet.Später wurden Parzellen auch ver-kauft. Für diejenigen, die nichtohnehin direkt am Wasser residier-ten, wurden gemeinsame Bade-plätze eingerichtet. Diese durftennach freier Wahl zum Schwimmenund Bootsfahren benützt werden.

Dabei bildete sich eine gewisse Ge-wohnheit heraus, wonach jederseinen Lieblingsplatz hatte.

Der Lieblingsplatz des Mannesgefiel auch der Frau. Ihr Ehegatte istEigentümer eines Bungalows eben-falls abseits des Ufers, und sie woll-te den Badeplatz dazukaufen. Dadieser aber der Lieblingsplatz vielerMitbewohner war, die darum zukämpfen bereit waren, musste dieGemeinde den Plan fallen lassen,den ganzen Platz zu verkaufen. Sieteilte ihn, sodass den Mitbewoh-nern ein beengtes Stückchen blei-ben und die Frau den größeren Teilerhalten sollte. Und zwar lastenfrei.

Neuer Zaunmusste wieder wegDas meinten jedenfalls die Ge-meinde und die Frau. Doch baldmusste die Frau nach einer Besitz-störungsklage ihren eben erst er-richteten Zaun wieder wegräumen.Dann scheiterte sie auch noch mitder Klage auf Feststellung, dassder wehrhafte Mitbewohner „ihr“Grundstück nicht benützen darf.

Warum? Sie trat gemäß demAllgemeinen Bürgerlichen Gesetz-buch als Käuferin in den Mietver-trag ein, den die Gemeinde mitdem Nachbarn bis 2031 abge-

schlossen hatte. Zu dem Mietver-trag gehört auch das Recht desMieters, den Badeplatz zu nutzen.Theoretisch stünde, ebenfalls nachABGB, der eintretenden Vermiete-rin ein kurzfristiges Kündigungs-recht zu, aber nur in dem Ausmaß,wie es im teilweise übernomme-nen Mietvertrag verankert war.Eine Teilkündigung nur der Bade-platznutzung sah der Vertrag abernicht vor, also bleibt die Überneh-merin an den Vertrag gebunden.

Der Herr aus Reihe zwei unddie anderen Mitbewohner in glei-cher Lage dürfen daher den Bade-platz unverändert weiter benützen.Der freie Zugang zum See war javon essenzieller Bedeutung und lagdem Geschäftsmodell des Erho-lungszentrums zugrunde. Der Fraubleibt wohl nur, sich entweder da-mit abzufinden und von der Ge-meinde einen Teil des Mieterlöseszu verlangen oder sich auf denRechtsmangel beim Kauf zu beru-fen: Von der versprochenen Las-tenfreiheit ist ja keine Spur. Siekönnte von der Gemeinde verlan-gen, den Vertrag zu erfüllen (z. B.indem sie den Herrn „auszahlt“),oder zwischen Preisminderungund Rückabwicklung wählen.