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Autor & ©: G. Scherer frei gegeben: ÄLRD in RLP 2011-02-01 Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz: schnell – kompetent - mitmenschlich 1 Patienten- Zuweisung Info 1.1 Version 2011-02-01 SOP - Standardarbeitsanweisung für Rettungsassistenten & Rettungssanitäter Handlungsempfehlung für Notärzte Änderungen ÄLRD in Rheinland-Pfalz

SOP Patientenzuweisung 2011.ppt (Schreibgeschützt) · Geriatrie Mainz 06131 - 147 0 Dienst Akutgeriatrie KKM Hildegardis Giftnotruf Mainz 06131 - 19 240 direkt UKM HBO Köln 0228

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Autor & ©: G. Scherer frei gegeben: ÄLRD in RLP 2011-02-01

Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz: schnell – kompetent - mitmenschlich

1

Patienten-Zuweisung

Info 1.1

Version 2011-02-01

SOP - Standardarbeitsanweisung für Rettungsassistenten & Rettungssanitäter Handlungsempfehlung für Notärzte

Änderungen

ÄLRD in Rheinland-Pfalz

Autor & ©: G. Scherer frei gegeben: ÄLRD in RLP 2011-02-01

Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz: schnell – kompetent - mitmenschlich

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Patientenzuweisung (1)

Tracerdiagnose: ACS, Stroke, ICB, SHT, Polytrauma, Gefäßnotfall?

Im Rahmen eines Notfalleinsatzes: Indikation für einen Transport wurde gestellt (Einweisungen, KTW Transporte nach üblichem Vorgehen) Info 2

Direkter Anruf in der geeigneten, nächst gelegenen Versor-gungseinrichtung

Info 3 Info 4.1

ja

nein

Aufnahme dort sinnvoll & möglich? nein Anfrage bei der Leitstelle: „Wo stehen geeignete

Behandlungskapazitäten zur Verfügung?“ Leitstellenantwort: nach ZLB

Aussage sofort möglich?

nein

ja

Patient (nach Bera-tung) bzw.medizi-

nisch höchst Quali-fizierter entscheidet! Transport dorthin!

Info 5

ja

Klick

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Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz: schnell – kompetent - mitmenschlich

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Patientenzuweisung (2)

Team vor Ort entscheidet über den Zeitrahmen, der der Leitstelle für die Suche nach einer Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung steht

Info 6

Behandlungswillige Zielabteilung wird im vom Team vor Ort festgelegten Zeitrahmen gefunden? nein

Transport zur nächst geeigneten Klinik.

ja

Transport zu dieser Abteilung

Leitstelle sucht nach einer behandlungswilligen Abteilung.

Info 8

Info 7

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Patientenzuweisung (3)

ja

Vorlage der Kopie des Schreibens der beiden Ministerien

Patientenanmeldung durch Leitstelle (parallel zur Anfahrt) Aufnahmeverweigerung bei Eintreffen in der Zielabteilung? Info 9

Info 10

nein

Übergabe des Patienten jetzt möglich?

Übergabe des Patienten

nein

Kontakt des ÄLRD über die Leitstelle: möglich?

ja Übergabe des Patienten

ja Weiteres Vorgehen nach Weisung ÄLRD

nein Info 11

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Patientenzuweisung (4) Info der Polizei über Leitstelle (Telefondokumentation): Hinweis auf Gefahr in Verzug & Unterlassene Hilfeleistung

Info 12

DIVI- Protokoll EMF ausfüllen (www.aelrd-rlp.de) Fax an Ministerium des Innern und für Sport Fertig! Info 13

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Patientenzuweisung Info 1.1

In der Vergangenheit sind (nicht nur in Rheinland-Pfalz) immer wieder Probleme im Zusammenhang mit der Zuweisung bzw. der Übergabe von präklinisch versorgten Patienten des Rettungsdienstes an stationäre Versorgungs-Einrichtung aufgetreten. Dabei gelten folgende Grundsätze: Bei einem Notfalleinsatz disponiert die Leitstelle die Rettungsmittel bis zum Einsatzort. Mit dem Eintreffen am Einsatzort bzw. Behandlungsbeginn geht dann die Verantwortung für den Einsatz bzw. den Patienten an den medizinisch höchstqualifizierten (Rettungsassistenten oder Arzt) über. Dies bedeutet auch, dass dieser bei notwendiger stationärer Einweisung und bei wachem und ansprechbarem Patienten mit diesem die Zielklinik festlegt (oder besser: ihn bei dessen Entscheidung berät). Ist der Patient nicht geschäftsfähig, entscheidet der Arzt/Rettungsassistent in vermutetem Interesse des Patienten („Geschäftsführung ohne Auftrag“).

Weiter zu Info 1.2

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Patientenzuweisung Info 1.2

In diesem Zusammenhang gelten für spezielle Erkrankung bzw. Traumen die entsprechenden SOPs. In allen anderen Fällen gilt, dass der Notarzt bzw. der Rettungsassistent die Leitstelle damit beauftragen sollte, ihm geeignete Behandlungsmöglichkeit (kein „Bett“) nach ZLB „Zentraler Behandlungskapazitätennachweis“ zu nennen bzw. in Ausnahmefällen individuell bei einer möglichen Versorgungseinrichtung zu erfragen. Dabei müssen Zustand und Überwachungsintensität (z.B. Intensivüberwachung) des Patienten (in diesem Fall) vom Notarzt beurteilt werden. Das von der Leitstelle gefundene Ziel (nachts und am Wochenende oft in Abhängigkeit von bestimmten Aufnahmeregelungen) wird dem Notarzt meist über Funk mitgeteilt. In den allermeisten Fällen wird es sinnvoll sein, dem Vorschlag der Leitstelle zu folgen. Weiter zu Info 1.3

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Patientenzuweisung Info 1.3

Es ist in einzelnen Fällen jedoch auch denkbar, dass nur noch eine weiter entfernte stationäre Einrichtung sich zur Aufnahme des Patient bereit bzw. befähigt sieht. In diesen Fällen muss der Arzt bzw. Rettungsassistent vor Ort abwägen, was dem Wohl des Patienten am ehesten dienlich ist. Dies kann in diesen Fällen mit hoher Wahrscheinlich der längere Transport sein. Ggf. können hierfür auch andere Rettungsmittel, speziell RTH oder ITH, im Sinne des N.I.T.S. Rheinland-Pfalz eingesetzt werden. Ist der Notarzt bzw. Rettungsassistent allerdings der Überzeugung, dass ein weiter entfernter Transport medizinisch nicht verantwortet werden kann bzw. dass keine Zeit mehr für die weitere Suche nach einer aufnahmewilligen stationären Einrichtung zur Verfügung steht, muss er eine andere, näher gelegene Zielklinik ansteuern. In diesem Fall ist dann diese Zielklinik gemäß § 1 des Landeskrankenhausgesetzes Rheinland-Pfalz zur (primären) Versorgung verpflichtet.

Weiter zu Info 1.4

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9

Landeskrankenhausgesetz Info 1.4

•  Landeskrankenhausgesetz Rheinland-Pfalz: vom 1.1.2011

§ 1, Absatz 3

•  „Jeder Patient hat im Krankenhaus entsprechend der Art und Schwere seiner Erkrankung in erforderlichem Umfange das Recht auf die Gewährung von Krankenhausleistungen (ärztliche Leistungen, Pflege, Versorgung mit Arzneimitteln, Verpflegung, Unterkunft und sonstige stationäre und teilstationäre Leistungen).“

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Transportindikation Info 2

•  Die Transportindikation ergibt sich medizinisch aus dem Stellen einer Diagnose, Verdachtsdiagnose oder auch Arbeitsdiagnose

•  Dabei ist insbesondere die Frage zu klären, ob der Patient tatsächlich in eine stationäre Versorgungseinrichtung transportiert werden muss, oder ob möglicherweise auch ambulante Einrichtungen (Hausarzt, Ärztlicher Bereitschaftsdienst etc.) in Frage kommen.

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Verweis auf spezielle SOPs Info 3

•  Unabhängig von dieser allgemeinen SOP zur Patientenzuweisung sind bei speziellen Krankheitsbildern bzw. Arbeitsdiagnosen die spezifischen SOPs zu beachten.

•  Diese regeln insbesondere auch die Anforderungen in Bezug auf so genannte Arzt – Arzt bzw. Rettungsassistent – Arzt-Gespräche.

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Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz: schnell – kompetent - mitmenschlich

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Gespräch: Rettungsdienst - Arzt Info 4.1

•  Das direkte Telefongespräch zwischen

Rettungsassistent & Arzt der geeigneten Klinik bzw.

Notarzt & Arzt der Klinik

sollte insbesondere bei folgenden (Verdachts-) Diagnosen immer angestrebt werden:

•  ACS (Akutes Coronar Syndrom)

•  Schlaganfall

•  ICB (Intracranielle Blutung)

•  Schädelhirntrauma

•  Polytrauma

•  ggf. Kindernotfall

•  Gefäßnotfall Weiter zu Info 4.2

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Gespräch: Rettungsdienst - Arzt Info 4.2

•  Dieses direkte Telefongespräch dient u. a. der Festlegung

•  des Übergabepunktes (Schockraum, CCT, Katheterlabor etc.)

•  dem möglichst genau zu schätzenden Eintreffzeitpunkt

•  der Klärung der Frage, welche Fachdisziplinen für die Versorgung des Patienten eventuell noch notwendig sind (Schockraumteam)

•  ggf. der Abstimmung weiterer Details

Weiter zu Info 4.3

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Notfalltelefone Rettungsdienst RLP Info 4.3

•  Die erforderlichen Telefonnummern stehen eingespeichert in dem vom Rettungsassistenten „am Mann“ zu führenden Mobiltelefon (Standardausrüstung RTW Rheinland-Pfalz) zur Verfügung Beispiel: Nachname: Diagnose; 1. Vorname: Ort; ggf. 2. Vorname: Klinik Beispiel: Stroke; 1. Vorname: Bad Kreuznach; 2. Vorname: Diakonie

•  Diese Telefonnummern dienen ausschließlich dem internen Gebrauch im Rahmen der dringenden Versorgung von Patienten des Rettungsdienstes

•  Ein Missbrauch dieser Telefonnummern bzw. ein Bekannt werden dieser Nummern ausserhalb des Rettungsdienstes könnte insbesondere dazu führen, dass der Gebrauch der Nummern auch für den Rettungsdienst nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.

Weiter zu Info 4.4

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Akutversorgung Rheinland-Pfalz & Telefone Info 4.4

Wichtige Telefonnummern für den Rettungsdienst in Rheinland-Pfalz Stand: 2009-05-29

Rettungsdienst in Rheinland-PfalzDr. med. G. Scherer

schnell - kompetent - mitmenschlich

Versorgung Klinik Telefon Fax an wen?

ACS Bad Kreuznach 0171-5 222 845 Nein direkt DiakonieACS Idar-Oberstein 06781- 66 19 42 06781- 66 1223 Dienst-Arzt-Innere SHG KlinikenACS Kaiserslautern 0631- 203 22 22 Notfallkoordinator Westpfalz KlinikumACS KoblenzACS Ludwigshafen 0621-5034006 o.

5034007Notaufnahme Städtisches Klinikum

ACS Mainz 06131-17 77 77 nein CPU direkt UKM, 605ACS Trier 0651 - 208 17 71 OA Kardiologie Brüderkrankenhaus TrierACS Wiesbaden Über LeitstelleACS Worms 06241-501 6000 06241-501 6001 direkt Städtisches Klinikum

Geriatrie Mainz 06131 - 147 0 Dienst Akutgeriatrie KKM Hildegardis

Giftnotruf Mainz 06131 - 19 240 direkt UKM

HBO Köln 0228 - 287 14150HBO Mainz 06131-17 7366HBO Trier 0651 - 74 151 Praxis ReuschiHBO Wiesbaden

ICB-SHT Kaiserslautern 0631- 203 22 22 Notfallkoordinator Westpfalz-KlinikumICB-SHT Koblenz BWZKICB-SHT Ludwigshafen 0621-68108811 1. Dienst Unfallchirurgie BG-UnfallklinikICB-SHT Mainz 06131-17 1 Schockraummanager UKMICB-SHT Trier 0651 - 208 23 11 Anästhesist vom Dienst Brüderkrankenhaus TrierICB-SHT Wiesbaden 0611 - 19222 Leitstelle Wiesbaden

Kinderklinik Kaiserslautern 0631- 203 22 22 Notfallkoordinator Westpfalz-KlinikumKinderklinik KoblenzKinderklinik Mainz 06131 - 17 1 Dienstarzt Pädiatrie UKMKinderklinik Trier 0651 - 947 24 05 Zentrale Aufnahme Mutterhaus TrierKinderklinik Bad Kreuznach

Weiter zu Info 4.5

Diese Liste sowie die Telefonnummern liegen den Rettungsdienstorganisationen zur Einprogrammierung in die Mobiltelefone der Rettungsmittel jeweils in der aktuellen Version vor.

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Gespräch: Rettungsdienst - Arzt Info 4.5

•  Dieses Gespräch dient nicht der Frage, ob der Patient überhaupt aufgenommen werden kann!

•  Ausnahme zur Zeit:

Stroke Unit Schlaganfall ACS Akutes Coronar Syndrom

•  Siehe entsprechende SOP

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ZLB Info 5

•  Zentraler Behandlungskapazitätsnachweis

•  Angebot der Rettungsdienstbehörde an die Kliniken, Informationen über den Aufnahmewillen der stationären Einrichtungen zu sammeln, zu strukturieren und weiterzugeben.

•  Die Leitstelle „vergibt“ keine Betten!

Sie stellt nur Informationen zur Verfügung, die den Patienten bzw. den medizinisch Höchstqualifizierten vor Ort bei der Entscheidung unterstützen, die geeignete Zielklinik zu wählen.

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Zeit ist ...

... Herzmuskel, Hirngewebe, Hirndruck, Blutverlust ...

Wie viel Zeit steht für die Suche nach einer Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung?

•  die „präklinische“ Versorgungszeit rückt zunehmend in das Interesse von Fachgesellschaften bei der Frage, ob bestimmte Erkrankungen oder Verletzungen adäquat behandelt wurden.

•  Zeit ist also keine „Nebensache“, sondern integraler Bestandteil einer adäquaten, also korrekten Therapie.

•  Keinesfalls darf sich der Transportbeginn eines Patienten, bei dem Gefahr für Leib und Leben besteht, unvertretbar lange verzögern, weil die „Leitstelle kein Bett findet.“

•  Transportbeginn in die nächst geeignete Klinik richtet sich nach dem Patientenzustand, nur das Team vor Ort ist verantwortlich!

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ZLB Info 7

Zentraler Behandlungskapazitätsnachweis

•  wird voraissichtlich im Laufe des Jahres für alle Leitstellen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehen

•  ist das optimale Instrument

•  bis zur Installation: ggf. telefonische Anfragen in den Kliniken gemäß lokalen Regelungen

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Nächst geeignete Klinik

Der Transport in die nächste geeignete Klinik ist ein gesetzlicher Auftrag gemäß Rettungsdienstgesetz Rheinland-Pfalz

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Aufnahmeverweigerung

•  die Behandlungspflicht als gesetzlicher Auftrag des Landskrankenhausgesetzes bleibt hier bestehen.

•  Ausnahme wäre hier ggf. nur eine übergesetzliche interne Gefahrenlage im Krankenhaus:

•  Brandkatastrophe

•  Überschwemmung

•  Stromausfall etc.

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Schreiben der Staatssekretäre Info 10

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•  Dieses Schrieben ist einlaminiert bzw. als Kopie in allen Fahrzeugen des Rettungsdienstes vorzuhalten

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Information an ÄLRD

•  Information an ÄLRD über die Leitstelle, wenn möglich

•  Dokumentation über Band

•  Weitergabe der Erreichbarkeit des ablehnenden Kollegen

•  ggf. Gespräch in dessen Nähe und Weitergabe des Telefons

•  Ziel: Deeskalation

•  ggf. Durchsetzen der gesetzlich definierten Behandlungspflicht

•  davon unabhängig gilt: Einsatzleiter vor Ort und damit unmittelbar verantwortlich ist der Notarzt bzw. Rettungsassistent

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Info 11

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Polizeikontakt

•  dies ist definitiv nicht die gewünschte Lösung für die Problematik.

•  stehen aber Alternativen nicht zur Verfügung, müssen im Sinne des Patienten alle Maßnahmen ergriffen werden, die diesen vor Gefahren für Leib und Leben schützen.

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Dokumentation

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Info 13

DIVI Protokoll (wie üblich) + EMF (Ereignismeldung) direkt online im entsprechenden Bereich unter:

www.aelrd-rlp.de

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Änderungen 2011

Inhaltlich keine wesentlichen Änderungen.

Hier ist zu beachten, dass nach Etablierung des „Neuen ZLB“ im Verlauf des Jahres 2011 eine neue Version dieser SOP noch vor 1.1.2012 ins Netz gestellt werden muss.

Der neue ZLB wird aber zu einer Vereinfachung für das Team vor Ort führen.

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