44
SLRG Kursreglement Grundstufe Version 2 1/2017

SLRG Kursreglement GrundstufeSLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 3 von 44 Inhalt 1 Begriffe und Definitionen .....8

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

  • SLRG Kursreglement Grundstufe

    Version 2 1/2017

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 2 von 44

    Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG Schellenrain 5 6210 Sursee © Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG Sursee www.slrg.ch

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 3 von 44

    Inhalt

    1 Begriffe und Definitionen .................................................................................................................. 8

    1.1 Funktionen und Organe ....................................................................................................... 8 1.1.1 Sektionsverantwortlicher für Kurse ..................................................................... 8 1.1.2 Verantwortlicher Kursleiter ................................................................................. 8 1.1.3 Kursleiter............................................................................................................. 8 1.1.4 Hilfskursleiter ...................................................................................................... 8 1.1.5 Prüfungsexperte ................................................................................................. 8 1.1.6 Expert / Stufe Expert .......................................................................................... 9 1.1.7 Instruktor / Stufe Instruktor ................................................................................. 9 1.1.8 Kollektivmitglieder ............................................................................................... 9 1.1.9 Selbstständige Kursdurchführung ...................................................................... 9

    1.2 Material ................................................................................................................................ 9 1.2.1 Tauchring 5 kg .................................................................................................... 9 1.2.2 Tauchring ............................................................................................................ 9 1.2.3 Tauchteller .......................................................................................................... 9 1.2.4 Rettungsboje ...................................................................................................... 9 1.2.5 Gurtretter ............................................................................................................ 9 1.2.6 Rettungswürfel / Rettungsball...........................................................................10 1.2.7 Rettungsbrett ....................................................................................................10 1.2.8 Flossen .............................................................................................................10 1.2.9 Wurfsack ...........................................................................................................10 1.2.10 Rettungspuppe .................................................................................................10 1.2.11 Rea-Phantom ...................................................................................................10

    1.3 Technik ..............................................................................................................................10 1.3.1 Sicheres Bewegen im Wasser .........................................................................10 1.3.2 Schwimmen ......................................................................................................11 1.3.3 Tauchen ............................................................................................................11 1.3.4 Besuchte Ausbildung ........................................................................................11 1.3.5 Bestandene Ausbildung ....................................................................................11 1.3.6 Gültige/Sistierte Ausbildung .............................................................................11 1.3.7 Richtzeiten / Dauer der Module ........................................................................11 1.3.8 Gültigkeit der Ausbildungen..............................................................................12

    2 Kursanbieter und Qualität ...............................................................................................................12

    2.1 Sektionen als Kursanbieter ................................................................................................12 2.1.1 Einsatz der Kursleiter .......................................................................................12 2.1.2 Kursgestaltung, Lehr- und Unterrichtsmittel .....................................................12 2.1.3 Kursorganisation ...............................................................................................12 2.1.4 Kursanmeldungen bei der SLRG Geschäftsstelle ............................................12

    2.2 Regionen als Kursanbieter ................................................................................................12 2.3 SLRG Schweiz als Kursanbieter ........................................................................................13 2.4 Weitere Kursanbieter .........................................................................................................13

    2.4.1 Kollektivmitglieder .............................................................................................13 2.4.2 Selbstständige Kursdurchführung ....................................................................13

    2.5 Qualität ...............................................................................................................................13 2.5.1 Zertifizierung .....................................................................................................13 2.5.2 Kontrollorgan ....................................................................................................13 2.5.3 Massnahmen ....................................................................................................13 2.5.4 Rekurs ..............................................................................................................14

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 4 von 44

    3 Module ............................................................................................................................................14

    3.1 Jugendbrevet .....................................................................................................................14 3.1.1 Dauer ................................................................................................................14 3.1.2 Eintrittsbedingungen .........................................................................................14 3.1.3 Anforderungen an Kursleiter und Prüfungsexperten ........................................14 3.1.4 Gruppengrösse .................................................................................................14 3.1.5 Zulassung zur Prüfung .....................................................................................15 3.1.6 Prüfung .............................................................................................................15 3.1.7 Wiederholen der Prüfung..................................................................................15 3.1.8 Infrastruktur ......................................................................................................15 3.1.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ...........................................................15 3.1.10 Weiteres............................................................................................................15

    3.2 Jugend Erlebnismodul .......................................................................................................15 3.2.1 Dauer ................................................................................................................15 3.2.2 Eintrittsbedingungen .........................................................................................16 3.2.3 Anforderungen an Kursleiter ............................................................................16 3.2.4 Gruppengrösse .................................................................................................16 3.2.5 Prüfung .............................................................................................................16 3.2.6 Infrastruktur ......................................................................................................16 3.2.7 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ...........................................................16

    3.3 Brevet Basis Pool...............................................................................................................17 3.3.1 Dauer ................................................................................................................17 3.3.2 Eintrittsbedingungen .........................................................................................17 3.3.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ............................................17 3.3.4 Gruppengrösse .................................................................................................17 3.3.5 Zulassung zur Prüfung .....................................................................................17 3.3.6 Prüfung .............................................................................................................17 3.3.7 Wiederholen der Prüfung..................................................................................17 3.3.8 Infrastruktur ......................................................................................................18 3.3.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ...........................................................18

    3.4 Brevet Plus Pool ................................................................................................................18 3.4.1 Dauer ................................................................................................................18 3.4.2 Eintrittsbedingungen .........................................................................................18 3.4.3 Eintrittsprüfung .................................................................................................18 3.4.4 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ............................................18 3.4.5 Gruppengrösse .................................................................................................18 3.4.6 Zulassung zur Prüfung .....................................................................................18 3.4.7 Prüfung .............................................................................................................19 3.4.8 Wiederholen der Prüfung..................................................................................19 3.4.9 Infrastruktur ......................................................................................................19 3.4.10 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ...........................................................19

    3.5 Brevet Pro Pool ..................................................................................................................19 3.5.1 Dauer ................................................................................................................19 3.5.2 Eintrittsbedingungen .........................................................................................20 3.5.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ............................................20 3.5.4 Gruppengrösse .................................................................................................20 3.5.5 Zulassung zur Prüfung .....................................................................................20 3.5.6 Prüfung .............................................................................................................20 3.5.7 Wiederholen der Prüfung..................................................................................21 3.5.8 Infrastruktur ......................................................................................................21 3.5.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ...........................................................21

    3.6 Aufschulung Brevet Pro Pool .............................................................................................21 3.6.1 Dauer ................................................................................................................21

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 5 von 44

    3.6.2 Eintrittsbedingungen .........................................................................................21 3.6.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ............................................21 3.6.4 Gruppengrösse .................................................................................................21 3.6.5 Zulassung zur Prüfung .....................................................................................22 3.6.6 Prüfung .............................................................................................................22 3.6.7 Wiederholen der Prüfung..................................................................................22 3.6.8 Infrastruktur ......................................................................................................22 3.6.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ...........................................................22 3.6.10 Übergangsfrist ..................................................................................................23

    3.7 WK Pool (Basis, Plus und Pro) ..........................................................................................23 3.7.1 Dauer ................................................................................................................23 3.7.2 Eintrittsbedingungen .........................................................................................23 3.7.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ............................................23 3.7.4 Gruppengrösse .................................................................................................23 3.7.5 Prüfung .............................................................................................................23 3.7.6 Wiederholen der Prüfung..................................................................................24 3.7.7 Infrastruktur ......................................................................................................24

    3.8 Modul See ..........................................................................................................................24 3.8.1 Dauer ................................................................................................................24 3.8.2 Eintrittsbedingungen .........................................................................................24 3.8.3 Eintrittsprüfung .................................................................................................24 3.8.4 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ............................................25 3.8.5 Gruppengrösse .................................................................................................25 3.8.6 Zulassung zur Prüfung .....................................................................................25 3.8.7 Prüfung .............................................................................................................25 3.8.8 Wiederholen der Prüfung..................................................................................25 3.8.9 Infrastruktur ......................................................................................................25 3.8.10 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ...........................................................26 3.8.11 Weiteres............................................................................................................26

    3.9 WK See ..............................................................................................................................26 3.9.1 Dauer ................................................................................................................26 3.9.2 Eintrittsbedingungen .........................................................................................26 3.9.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ............................................26 3.9.4 Gruppengrösse .................................................................................................26 3.9.5 Prüfung .............................................................................................................26 3.9.6 Wiederholen der Prüfung..................................................................................26 3.9.7 Infrastruktur ......................................................................................................27 3.9.8 Weiteres............................................................................................................27

    3.10 Modul Fluss ........................................................................................................................27 3.10.1 Dauer ................................................................................................................27 3.10.2 Eintrittsbedingungen .........................................................................................27 3.10.3 Anforderung an den Kursleiter und Prüfungsexperten .....................................27 3.10.4 Gruppengrösse .................................................................................................27 3.10.5 Zulassung zur Prüfung .....................................................................................27 3.10.6 Prüfung .............................................................................................................27 3.10.7 Wiederholen der Prüfung..................................................................................28 3.10.8 Infrastruktur ......................................................................................................28 3.10.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ...........................................................28 3.10.10 Weiteres............................................................................................................28

    3.11 WK Fluss ............................................................................................................................28 3.11.1 Dauer ................................................................................................................28 3.11.2 Eintrittsbedingungen .........................................................................................28 3.11.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten ............................................28 3.11.4 Gruppengrösse .................................................................................................29

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 6 von 44

    3.11.5 Prüfung .............................................................................................................29 3.11.6 Wiederholen der Prüfung..................................................................................29 3.11.7 Infrastruktur ......................................................................................................29 3.11.8 Weiteres............................................................................................................29

    3.12 Modul Hypothermie ............................................................................................................29 3.12.1 Dauer ................................................................................................................29 3.12.2 Anforderung an Kursleiter und Gerätetaucher .................................................29 3.12.3 Gruppengrösse .................................................................................................29 3.12.4 Eintrittsbedingungen .........................................................................................30 3.12.5 Kleidung Kursteilnehmer ..................................................................................30 3.12.6 Zulassung zur Prüfung .....................................................................................30 3.12.7 Prüfung .............................................................................................................30 3.12.8 Wiederholen der Prüfung..................................................................................31 3.12.9 Infrastruktur ......................................................................................................31 3.12.10 Sicherheitsbestimmungen ................................................................................31 3.12.11 Weiteres............................................................................................................32

    3.13 Modul BLS-AED .................................................................................................................32 3.13.1 Dauer ................................................................................................................32 3.13.2 Eintrittsbedingungen .........................................................................................32 3.13.3 Anforderungen an Kursleiter ............................................................................32 3.13.4 Gruppengrösse .................................................................................................32 3.13.5 Lernerfolgskontrollen ........................................................................................32 3.13.6 Infrastruktur ......................................................................................................33 3.13.7 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ...........................................................33 3.13.8 Weiteres............................................................................................................33

    3.14 WK BLS-AED .....................................................................................................................33 3.14.1 Dauer ................................................................................................................33 3.14.2 Eintrittsbedingungen .........................................................................................33 3.14.3 Anforderungen an Kursleiter ............................................................................33 3.14.4 Gruppengrösse .................................................................................................33 3.14.5 Lernerfolgskontrollen ........................................................................................33 3.14.6 Infrastruktur ......................................................................................................33 3.14.7 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ...........................................................33 3.14.8 Weiteres............................................................................................................33

    3.15 Modul Verantwortlicher Sicherungsdienst SLRG ..............................................................34 3.15.1 Dauer ................................................................................................................34 3.15.2 Eintrittsbedingungen .........................................................................................34 3.15.3 Gruppengrösse .................................................................................................34 3.15.4 Zulassung zur Prüfung .....................................................................................34 3.15.5 Prüfung .............................................................................................................34 3.15.6 Wiederholen der Prüfung..................................................................................34 3.15.7 Infrastruktur ......................................................................................................34 3.15.8 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht ...........................................................35

    3.16 ERFA Verantwortlicher Sicherungsdienst SLRG ...............................................................35 3.16.1 Dauer ................................................................................................................35 3.16.2 Eintrittsbedingungen .........................................................................................35 3.16.3 Gruppengrösse .................................................................................................35 3.16.4 Prüfung .............................................................................................................35

    4 Kursteilnehmer ................................................................................................................................35 5 Kursbestätigung ..............................................................................................................................35

    5.1 Bedingungen für die Abgabe .............................................................................................35 5.2 Ersatzausweise ..................................................................................................................36

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 7 von 44

    6 Datenschutz ....................................................................................................................................36 7 Versicherung ...................................................................................................................................36

    7.1 Teilnehmer .........................................................................................................................36 7.2 Kursleiter ............................................................................................................................36

    8 Finanzielles .....................................................................................................................................36

    8.1 Kursgeld .............................................................................................................................36 8.2 Rückerstattung ...................................................................................................................36

    8.2.1 Nicht bestehen der Eintrittsprüfung ..................................................................36 8.2.2 Abmeldung vom Kurs .......................................................................................36 8.2.3 Unentschuldigtes Fernbleiben ..........................................................................36 8.2.4 Kursabsage ......................................................................................................37

    8.3 Abgabe an SLRG Schweiz ...............................................................................................37 9 Anerkennung von Ausbildungen .....................................................................................................37

    9.1 Ausbildungen aus der Schweiz ..........................................................................................37 9.1.1 Wasserrettung ..................................................................................................37 9.1.2 Erste Hilfe .........................................................................................................37

    9.2 Ausbildungen aus dem Ausland ........................................................................................37 9.2.1 Wasserrettung ..................................................................................................37 9.2.2 Erste Hilfe .........................................................................................................38

    10 Schlussbestimmungen....................................................................................................................38

    10.1.1 Vorrang des Reglements ..................................................................................38 10.1.2 In Kraft treten ....................................................................................................38

    11 Änderungsprotokoll .........................................................................................................................39

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 8 von 44

    1 Begriffe und Definitionen 1.1 Funktionen und

    Organe 1.1.1 Sektionsverantwortlicher für Kurse

    Bewilligt die Kurse der Sektion und meldet diese auf der Geschäfts-stelle an. Er steht der Kursadministration der Geschäftsstelle als Kon-takt zur Verfügung und ist sektionsintern als Technischer Leiter oder Kursleiterchef tätig.

    1.1.2 Verantwortlicher Kursleiter

    Für jeden Kurs ist ein verantwortlicher Kursleiter zu bestimmen, wel-cher der Geschäftsstelle bei administrativen Fragen als Kontakt zur Verfügung steht und den Einsatz weiterer Kursleiter koordiniert.

    Hat der verantwortliche Kursleiter nicht die benötigten Kompetenzen um alle Lektionen des Kurses selbständig zu leiten, sind für die betrof-fenen Module zwangsläufig zusätzliche Kursleiter mit entsprechender Ausbildung einzusetzen.

    1.1.3 Kursleiter

    Zusätzlicher Leiter, welcher den verantwortlichen Kursleiter bei der Kursdurchführung unterstützt. Der Kursleiter hat die benötigten Kom-petenzen, um selbständig Lektionen leiten zu können.

    Die Anforderungen an die Kursleiter sind im vorliegenden Reglement jeweils als Mindestanforderungen formuliert.

    1.1.4 Hilfskursleiter

    Hilfskursleiter der SLRG-Wassermodule stehen unter der Aufsicht des Kursleiters oder des verantwortlichen Kursleiters und unterstützen diesen bei der Kursdurchführung. Hilfskursleiter verfügen über eine gültige Grundausbildung des entsprechenden Moduls und sind nicht berechtigt, selbständig Lektionen zu leiten.

    Hilfskursleiter der erste Hilfe Module stehen unter der Aufsicht des Kursleiters oder des verantwortlichen Kursleiters und unterstützen diesen bei der Kursdurchführung. Hilfskursleiter verfügen über eine gültige Grundausbildung des entsprechenden Moduls und dem Modul Methodik SLRG und sind nicht berechtigt, selbständig Lektionen zu leiten.

    Hilfskursleitertätigkeiten auf der Grundstufe, die als Voraussetzung für die Kaderausbildung geleistet werden, sind mit dem Formular „Check-liste für Hilfskursleitertätigkeit“ durch den verantwortlichen Kursleiter zu bestätigen.

    1.1.5 Prüfungsexperte

    Je nach Modul ist für die Prüfungsabnahme ein zusätzlicher Kursleiter vorgeschrieben. Dieser Prüfungsexperte war während dem Kurs nicht als Kursleiter tätig und beurteilt die Teilnehmer neutral und objektiv.

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 9 von 44

    Die Anforderungen an die Prüfungsexperten sind im vorliegenden Reglement jeweils als Mindestanforderungen formuliert.

    1.1.6 Expert / Stufe Expert

    Personen mit einer Ausbildung auf Stufe Expert sind berechtigt, als Kursleiter oder Prüfungsexperte in entsprechenden Kursen auf der Grundstufe tätig zu sein.

    1.1.7 Instruktor / Stufe Instruktor

    Ein Instruktor hat die Berechtigung Kursleiter auf Stufe Expert auszu-bilden.

    1.1.8 Kollektivmitglieder

    Landesweit tätige Organisationen können von der SLRG als Kollek-tivmitglieder aufgenommen werden.

    1.1.9 Selbstständige Kursdurchführung

    Institutionen mit erhöhtem Bedarf an Kursen können von der SLRG als selbständige Kursdurchführer anerkannt werden. Dies erlaubt den Institutionen, Kurse auf der Grundstufe im Rahmen ihrer Ausbildungs-tätigkeit direkt auf der Geschäftsstelle anzumelden.

    Die genauen Bedingungen sind im „Reglement zur selbständigen Kursdurchführung“ definiert.

    1.2 Material 1.2.1 Tauchring 5 kg

    Simuliert eine erhöhte körperliche Anforderung beim Tauchen oder Transportieren. Zu Prüfungszwecken muss ein Ring mit ca. 30 cm Durchmesser und 5 kg Gewicht verwendet werden.

    1.2.2 Tauchring

    Ring aus Kunststoff mit ca. 20 cm Durchmesser und 150 bis 250 Gramm Gewicht.

    1.2.3 Tauchteller

    Teller aus Metall mit Grifflöchern, ca. 20 cm Durchmesser und 150 bis 250 Gramm Gewicht.

    1.2.4 Rettungsboje

    Stromlinienförmiger Auftriebskörper in Signalfarbe, welcher auf länge-ren Schwimmstrecken mitgeführt wird und als Rettungsmittel einge-setzt werden kann. Die Rettungsboje besteht aus einer ca. 70 cm lan-gen, starren Kunststoffhülle.

    1.2.5 Gurtretter

    Flexibler Auftriebskörper aus Kunststoff, welcher mittels Karabinerha-ken vor der Brust eines Verunfallten arretiert werden kann und so dessen Versinken verhindert. Die ca. 95 cm langen Gurtretter kom-

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 10 von 44

    men in verschiedenen Wettkampfdisziplinen zum Einsatz.

    1.2.6 Rettungswürfel / Rettungsball

    Wurfkörper aus Schaumstoff oder Styropor in einem Netz, welcher ei-ner in Not geratenen Person gereicht oder zugeworfen wird.

    1.2.7 Rettungsbrett

    Für die Unterrichtseinheiten zum Thema „Bergen mit Rettungsbrett“ wird die Verwendung eines Brettes mit Auftrieb und Möglichkeit zur Fixierung des Patienten durch ein Gurtsystem empfohlen.

    1.2.8 Flossen

    Als Schwimmflosse bezeichnet man eine schuhförmige Schwimmhilfe, welche die Vortriebsfläche des Schwimmers vergrössert und ihm so ein schnelleres Tempo ermöglicht.

    1.2.9 Wurfsack

    Seil mit Schwimmkörper, welches in einem Nylonsack verstaut und einer im Freiwasser in Not geratenen Person zugeworfen wird, um diese anschliessend ans Ufer zu leiten.

    1.2.10 Rettungspuppe

    Übungs- und Wettkampfgerät, dessen Auftrieb durch unterschiedliche Füllung mit Wasser variiert werden kann. Die orangen Puppen sind ca. 1 m lang und leer ca. 8 kg schwer.

    1.2.11 Rea-Phantom

    Gerät zum Einüben der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Bei der Herz-druckmassage muss eine Mindesttiefe von 6 cm erreicht werden kön-nen.

    1.3 Technik 1.3.1 Sicheres Bewegen im Wasser

    Personen welche die Voraussetzung „sicheres Bewegen im Wasser“ erfüllen, können mindestens in einer Abfolge (ohne Pause):

    sicher ins Wasser gelangen

    sich mit Hilfe der Arme und Beine 1 Minute über Wasser halten

    sich 1 Minute auf dem Wasser frei treiben lassen

    sich mit Hilfe nur der Arme eine Minute über Wasser halten

    sich mit Hilfe nur der Beine eine Minute über Wasser halten.

    Oder bestehen den Wassersicherheitscheck und können mindestens in einer Abfolge (ohne Pause):

    Rolle/purzeln in tiefes Wasser

    1 Minute an Ort über Wasser halten

    50 m schwimmen

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 11 von 44

    Der Kursleiter hat diese Fähigkeiten im Zweifelsfall auf eigene Ver-antwortung zu überprüfen.

    1.3.2 Schwimmen

    Sich im Wasser aus eigener Kraft fortbewegen.

    Der Einsatz von Schwimmbrillen ist erlaubt, sofern in den Bestimmun-gen zu den einzelnen Modulen nichts anderes vermerkt ist.

    1.3.3 Tauchen

    Schwimmen unter der Wasseroberfläche. Kein Körperteil darf dabei die Wasseroberfläche durchstossen.

    Der Einsatz von Schwimmbrillen ist für gesunde Personen bis zu einer Tauchtiefe von 3 Metern gesundheitlich unbedenklich und erlaubt, so-fern in den Bestimmungen zu den einzelnen Modulen nichts anders vermerkt ist.

    1.3.4 Besuchte Ausbildung

    Wenn ein Teilnehmer einen Kurs besucht, jedoch nicht alle Anforde-rungen gemäss Reglement erfüllt, gilt die Ausbildung als besucht, wenn alle Unterrichtseinheiten absolviert wurden.

    Da keine bestandene Ausbildung vorliegt, erfolgt keine Meldung der Teilnehmerdaten an die Geschäftsstelle und es wird keine offizielle Kursbestätigung ausgestellt.

    1.3.5 Bestandene Ausbildung

    Wenn ein Teilnehmer einen Kurs erfolgreich absolviert und alle Anfor-derungen gemäss Reglement erfüllt, gilt die Ausbildung als bestan-den.

    Alle bestandenen Ausbildungen werden der Geschäftsstelle gemeldet, elektronisch erfasst und durch die Abgabe der offiziellen Kursbestäti-gung bestätigt.

    1.3.6 Gültige/Sistierte Ausbildung

    Die Gültigkeit bestimmter Ausbildungen ist zeitlich limitiert oder muss regelmässig durch den Besuch eines Wiederholungskurses verlängert werden. In diesen Fällen ist eine Ausbildung nur gültig, wenn die vor-gegebenen Fristen seit dem Kursbesuch / dem Besuch des letzten Wiederholungskurses noch nicht abgelaufen sind.

    Bei einigen Ausbildungen kann der Wiederholungskurs auch noch ab-solviert werden, wenn die Gültigkeit der Ausbildung abgelaufen ist. In diesen Fällen handelt es sich um sistierte Ausbildungen. Die entspre-chenden Fristen sind in den Bestimmungen zu den einzelnen Modu-len festgelegt.

    1.3.7 Richtzeiten / Dauer der Module

    Die in diesem Reglement definierten Dauern der Module sind Mini-malzeiten und dürfen nicht unterschritten werden. Die Richtzeiten dür-fen von den Sektionen pro Modul um maximal 20% überschritten wer-

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 12 von 44

    den.

    Kursleiter, welche aus bestimmten Gründen von diesen Minimalzeiten abweichen wollen, haben ein schriftlich begründetes Gesuch an den Leiter Bereich Ausbildung zu stellen. Dieser entscheidet abschlies-send darüber.

    1.3.8 Gültigkeit der Ausbildungen

    Sofern in den Bestimmungen zu den einzelnen Modulen nichts Ab-weichendes festgehalten ist, beziehen sich die Angaben zur Gültigkeit der Ausbildungen immer auf die Anzahl Folgejahre.

    Beispiel: Ein Brevet Plus Pool (Gültigkeit 4 Jahre), das im Jahr 2016 absolviert wird, ist bis 31.12.2020 gültig.

    2 Kursanbieter und Qualität 2.1 Sektionen als Kurs-

    anbieter 2.1.1 Einsatz der Kursleiter

    Die SLRG Sektionen übertragen die Durchführung der Module an ihre Kursleiter, welche die nötigen Aus- und Weiterbildungen nach den Richtlinien der SLRG absolviert haben.

    2.1.2 Kursgestaltung, Lehr- und Unterrichtsmittel

    Die Kursleiter sorgen dafür, dass

    die im Kursprogramm festgehaltenen Inhalte umgesetzt werden.

    die offiziellen Lehrmittel, Übungs- und Unterrichtsmaterialien eingesetzt werden.

    Die Kursteilnehmer nach erfolgreich absolvierter Prüfung die Kursbestätigung erhalten.

    2.1.3 Kursorganisation

    Die Sektionen und ihre Kursleiter sind für die administrativen Belange (Kursanmeldung, Werbung, Absenzenkontrolle, etc.), sowie für die Wahl geeigneter Infrastruktur verantwortlich.

    2.1.4 Kursanmeldungen bei der SLRG Geschäftsstelle

    Die Kursanbieter melden Ihre Kurse mindestens 3 Wochen vor Kurs-beginn auf der SLRG Geschäftsstelle an. Bei verspäteter Anmeldung kann eine rechtzeitige Abwicklung seitens SLRG Geschäftsstelle nicht garantiert werden.

    2.2 Regionen als Kurs-anbieter

    Die Regionen sind zuständig für die Durchführung der Module auf Stufe Expert. Dies geschieht unter der Leitung des Regionalen Aus-bildungschefs und seinem Kader. Ansonsten gelten für die Kurse der Regionen die gleichen Bedingungen wie für Kurse der Sektionen.

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 13 von 44

    2.3 SLRG Schweiz als Kursanbieter

    Die SLRG Schweiz ist zuständig für die Ausbildung der Instruktoren. Dies geschieht unter der Führung des Leiters Bereich Ausbildung und des zuständigen Fachbereichsleiters.

    2.4 Weitere Kursanbieter 2.4.1 Kollektivmitglieder

    Für Kollektivmitglieder gelten unter der Berücksichtigung der vertrag-lich geregelten Abmachungen die gleichen Bedingungen wie für die SLRG Sektionen.

    2.4.2 Selbstständige Kursdurchführung

    Für Institutionen mit Bewilligung zur selbstständigen Kursdurchfüh-rung gelten unter der Berücksichtigung der vertraglich geregelten Ab-machungen und des Reglements zur selbständigen Kursdurchführung die gleichen Bedingungen wie für die SLRG Sektionen.

    2.5 Qualität

    2.5.1 Zertifizierung

    Die Aus- und Weiterbildungen der SLRG im Bereich BLS-AED (Basic Life Support Kurse) sind von Swiss Resuscitation Council SRC zertifi-ziert. Das SLRG Kursreglement Grundstufe stützt sich auf die Vorga-ben der SRC Kursrichtlinien 2015.

    2.5.2 Kontrollorgan

    Die Qualitätsbeauftragten sind berechtigt, im Auftrag des Leiters Be-reich Ausbildung, einzelne Kurse ohne Voranmeldung auf die Einhal-tung dieses Reglements zu überprüfen.

    Der Qualitätsbeauftragte verfasst einen schriftlichen Bericht über die allfälligen Mängel zuhanden des Leiters Bereich Ausbildung und des verantwortlichen Kursleiters.

    Ein aus drei weiteren Mitgliedern bestehender Ausschuss entscheidet bei allfälligen Mängeln gemäss Massnahmenkatalog über das weitere Vorgehen.

    Der Leiter Bereich Ausbildung stellt sicher, dass ca. 1% aller Module stichprobenartig überprüft werden.

    Der Kursleiter hat dem Qualitätsbeauftragten auf Verlangen das Kurs-programm vor Ort zu zeigen.

    2.5.3 Massnahmen

    Die Massnahmen werden dem Sektionsverantwortlichen für Kurse sowie dem Kursleiter eröffnet.

    Als Sanktion kommen namentlich folgende Massnahmen in Betracht:

    Ermahnung des Kursleiters.

    Anpassung des Kursprogramms des Kursleiters.

    Der Kursleiter kann verpflichtet werden, sich in bestimmten Be-reichen weiterbilden zu lassen.

    Die Kursteilnehmer werden verpflichtet, vor der Ausstellung der Ausweise einzelne Punkte des Kurses zu wiederholen.

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 14 von 44

    Die Kursteilnehmer werden verpflichtet den gesamten Kurs zu wiederholen.

    Entzug der Berechtigung zur Kursdurchführung auf Zeit oder Lebenszeit.

    Diese Aufzählung an möglichen Massnahmen ist nicht abschliessend.

    Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen die Richt-linien der SLRG kann die Ausbildungskommission einem Kursanbieter oder Kursleiter die Berechtigung zur Kursdurchführung vorüberge-hend für mindestens ein Jahr oder auf Lebenszeit entziehen.

    Kursleiter, denen die Berechtigung zur Kursdurchführung entzogen wurde, können diese durch eine erneute Ausbildung nicht wiederer-langen.

    2.5.4 Rekurs

    Der betroffene Kursanbieter oder Kursleiter hat die Möglichkeit, innert 30 Tagen nach Erhalt des Sanktionsentscheids, einen schriftlich be-gründeten Rekurs bei der Rekurskommission der SLRG Schweiz ein-zureichen.

    Die Organisation, Aufgaben und Kompetenzen der Rekurskommission sind in einem separaten Reglement geregelt.

    3 Module 3.1 Jugendbrevet 3.1.1 Dauer

    Das Jugendbrevet dauert 7 ¼ Stunden, wovon 45 Minuten für die Prü-fung reserviert sind.

    3.1.2 Eintrittsbedingungen

    Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche

    zwischen vollendetem 10. und 16. Lebensjahr

    welche den Wassersicherheitscheck WSC (Purzelbaum ins Wasser, 1 Minute an Ort treten, 50 Meter schwimmen) bestan-den haben.

    3.1.3 Anforderungen an Kursleiter und Prüfungsexperten

    Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über ein gültiges Brevet Plus Pool.

    Die Prüfung des Jugendbrevets wird von einem Prüfungsexperten ab-genommen, welcher während dem Kurs nicht als Leiter tätig war.

    3.1.4 Gruppengrösse

    Pro 12 Jugendliche ist ein Kursleiter einzusetzen.

    Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden.

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 15 von 44

    3.1.5 Zulassung zur Prüfung

    Zur Prüfung zugelassen werden Jugendliche, welche alle Kursteile er-folgreich absolviert haben.

    Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung nachzuho-len. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an ei-ner Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird.

    3.1.6 Prüfung

    Das Jugendbrevet ist bestanden, wenn…

    Der Rettungsparcours Jugend (Alarmierung auslösen, Ret-tungsball werfen auf eine Distanz von 6-9 m, Sprung ins Was-ser, Rettling anschwimmen, am Netz haltend an Beckenrand bringen) erfolgreich absolviert wurde.

    100 m in weniger als 3 Minuten geschwommen wurden.

    3.1.7 Wiederholen der Prüfung

    Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2 Versu-che zur Verfügung.

    Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt werden.

    Auf Wunsch des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem ande-ren Prüfungsexperten abgelegt werden.

    Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3 Mona-ten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein Arztzeugnis vorge-legt werden kann.

    3.1.8 Infrastruktur

    Der Kurs ist in einem Schwimmbecken durchzuführen, welches über eine Mindesttiefe von 1.60 m verfügt.

    3.1.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht

    Für das Jugendbrevet besteht keine Gültigkeitsdauer / Wiederho-lungspflicht.

    3.1.10 Weiteres

    Jugendliche ab vollendetem 12. Lebensjahr können ein bestandenes Jugendbrevet durch den Besuch eines WK Pool in ein Brevet Basis Pool umwandeln.

    3.2 Jugend Erlebnismodul

    3.2.1 Dauer

    Das Jugend Erlebnismodul dauert 8 Stunden.

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 16 von 44

    3.2.2 Eintrittsbedingungen

    Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche:

    Zwischen vollendetem 10. und 16. Lebensjahr.

    mit bestandenem Jugendbrevet (gilt nicht, wenn das Jugender-lebnismodul als Kombikurs mit Jugendbrevet angeboten wird).

    3.2.3 Anforderungen an Kursleiter

    Der Kursleiter verfügt über:

    ein gültiges Brevet Plus Pool.

    einen gültigen BLS-AED-SRC Komplettkurs

    einen bestandenen Nothelfer.

    Falls als Wahlteil die Theorie zum Thema Freiwasser gewählt wird, verfügt der Kursleiter zudem über ein gültiges Modul See oder ein gül-tiges Modul Fluss.

    Falls ein praktischer Teil im See oder Fluss durchgeführt wird, verfügt der Kursleiter zudem über die entsprechende Ausbildung auf Stufe Expert.

    3.2.4 Gruppengrösse

    Pro 12 Jugendliche ist ein Kursleiter einzusetzen.

    Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden.

    Wird ein praktischer Teil im Freiwasser absolviert, reduziert sich die Gruppengrösse auf maximal 10 Jugendliche pro Kursleiter im See und maximal 8 Jugendliche im Fluss. In diesen Fällen kann die maximale Anzahl Teilnehmer durch den Einsatz von Hilfskursleitern nicht erhöht werden.

    3.2.5 Prüfung

    Das Jugend Erlebnismodul wird ohne Prüfung abgeschlossen. Der Kurs ist bestanden, wenn alle Unterrichtseinheiten besucht wurden.

    3.2.6 Infrastruktur

    Der Kurs wird in einem Schwimmbad durchgeführt. Als Ausnahme gilt der praktische Wahlteil im Freiwasser.

    3.2.7 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht

    Für das Jugend Erlebnismodul besteht keine Gültigkeitsdauer / Wie-derholungspflicht.

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 17 von 44

    3.3 Brevet Basis Pool

    3.3.1 Dauer

    Das Brevet Basis Pool dauert 7 Stunden, wovon 30 Minuten für die Prüfung reserviert sind.

    3.3.2 Eintrittsbedingungen

    Teilnahmeberechtigt sind Personen:

    ab vollendetem 12. Lebensjahr.

    welche sich sicher im Wasser bewegen können.

    3.3.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten

    Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über ein gültiges Brevet Ex-pert Pool und einen gültigen BLS-AED-SRC Komplettkurs.

    Die Prüfung des Brevet Basis Pool wird vom Kursleiter selber oder von einem Prüfungsexperten abgenommen.

    3.3.4 Gruppengrösse

    Pro 12 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.

    Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden.

    3.3.5 Zulassung zur Prüfung

    Zur Prüfung zugelassen werden Personen, welche alle Kursteile er-folgreich absolviert haben.

    Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung nachzuho-len. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an ei-ner Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird.

    3.3.6 Prüfung

    Die Prüfung des Brevet Basis Pool ist bestanden, wenn…

    der Schwimmtest (100 m in Brustlage unter 3 Minuten) erfüllt ist.

    an der Rettungsübung Basis Pool aktiv teilgenommen wird.

    3.3.7 Wiederholen der Prüfung

    Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2 Versu-che zur Verfügung.

    Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt werden.

    Auf Wunsch des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem ande-ren Prüfungsexperten abgelegt werden.

    Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3 Mona-ten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul wiederholt

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 18 von 44

    werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein Arztzeugnis vorge-legt werden kann.

    3.3.8 Infrastruktur

    Der Kurs ist in einem Schwimmbecken durchzuführen, welches über eine Mindesttiefe von 1.60 m verfügt.

    3.3.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht

    Das Brevet Basis Pool ist unbegrenzt gültig.

    Die SLRG empfiehlt allen Personen, welche eine Aufsichtspflicht wahrnehmen, mindestens alle 4 Jahre einen Wiederholungskurs zu besuchen.

    3.4 Brevet Plus Pool 3.4.1 Dauer

    Das Brevet Plus Pool dauert 7 ¼ Stunden, wovon 30 Minuten für die Prüfung reserviert sind.

    3.4.2 Eintrittsbedingungen

    Teilnahmeberechtigt sind Personen:

    ab vollendetem 14. Lebensjahr.

    welche über ein bestandenes Brevet I, Pool Safety oder Brevet Basis Pool sowie einen bestandenen CPR oder BLS-AED-SRC Komplettkurs verfügen. In Ausnahmefällen kann der BLS-AED Kurs bis 30 Tage nach der Brevet Plus Pool Prüfung nachgeholt werden. Der Ausweis wird aber erst nach vollendetem BLS-AED-SRC Komplettkurs abgegeben.

    3.4.3 Eintrittsprüfung

    Der Teilnehmer schwimmt bei Kursbeginn 200 Meter in max. 5 Minu-ten in Brustlage.

    3.4.4 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten

    Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über ein gültiges Brevet Ex-pert Pool und einen gültigen BLS-AED-SRC Komplettkurs.

    Die Prüfung des Brevet Plus Pool wird von einem Prüfungsexperten abgenommen, welcher während dem Kurs nicht als Kursleiter tätig war.

    3.4.5 Gruppengrösse

    Pro 12 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.

    Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden.

    3.4.6 Zulassung zur Prüfung

    Zur Prüfung zugelassen werden Personen, welche alle Kursteile er-folgreich absolviert haben.

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 19 von 44

    Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung nachzuho-len. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an ei-ner Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird.

    3.4.7 Prüfung

    Die Prüfung des Brevet Plus Pool ist bestanden, wenn…

    ein Figurant alleine schonend aus einer Wassertiefe von 2.5 bis 6 m geborgen wird und die Erste Hilfe Massnahmen gemäss BLS-AED Schema eingeleitet wurden (Figurant bewusstlos, At-mung vorhanden: Bewusstlosenlagerung).

    der Rettungsparcours in maximal 2 Minuten erfüllt wird: Start-sprung vom Startbock oder Beckenrand, 45 m schwimmen in Brustlage, 5 m Antauchen zum Rettling auf mindestens 1.8 m Tiefe und diesen im Achselgriff bergen, 25 m transportieren im Nacken-(Stirn-)Griff.

    3.4.8 Wiederholen der Prüfung

    Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2 Versu-che zur Verfügung.

    Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt werden.

    Auf Verlangen des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem an-deren Prüfungsexperten abgelegt werden.

    Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3 Mona-ten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein Arztzeugnis vorge-legt werden kann.

    3.4.9 Infrastruktur

    Der Kurs ist in einem Schwimmbecken durchzuführen. Für Kursinhal-te, welche eine Mindesttiefe von 2.5 m erfordern, ist ein entsprechen-des Schwimmbecken aufzusuchen.

    3.4.10 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht

    Das Brevet Plus Pool ist 4 Jahre gültig. Wird in dieser Zeit kein Wie-derholungskurs absolviert, ist die Ausbildung für 4 weitere Jahre sis-tiert und wird danach auf ein Brevet Basis zurückgestuft. Um in die-sem Fall das Brevet Plus Pool wieder zu erlangen, muss erneut das Brevet Plus Pool absolviert werden.

    Für ein gültiges Brevet Plus Pool kann die Wiederholungspflicht eben-falls durch den Besuch eines höher eingestuften Moduls (Modul See, Modul Fluss) erfüllt werden.

    3.5 Brevet Pro Pool 3.5.1 Dauer

    Das Brevet Pro Pool dauert 11 Stunden, wovon 60 Minuten für die

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 20 von 44

    Prüfung reserviert sind.

    3.5.2 Eintrittsbedingungen

    Teilnahmeberechtigt sind Personen:

    ab vollendetem 18. Lebensjahr

    welche über ein gültiges Brevet I oder Brevet Plus Pool sowie einen gültigen BLS-AED-SRC Komplettkurs verfügen.

    3.5.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten

    Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert Pool, einen gültigen BLS-AED-SRC Komplettkurs und bringt entspre-chend Erfahrung in der Wasseraufsicht mit.

    Die Prüfung des Brevet Pro Pool wird vom Kursleiter selber oder von einem Prüfungsexperten abgenommen.

    3.5.4 Gruppengrösse

    Pro 10 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.

    Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden.

    3.5.5 Zulassung zur Prüfung

    Zur Prüfung zugelassen werden Personen, welche alle Kursteile er-folgreich absolviert haben.

    Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung nachzuho-len. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an ei-ner Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird.

    3.5.6 Prüfung

    Folgende Prüfungselemente müssen erfolgreich absolviert werden:

    Der Teilnehmer schwimmt bei Kursbeginn 500 m Freistil in maximal 13 Minuten.

    Parcours: Startsprung, 45 m Schwimmen (Brustlage), 5 m Tau-chen, Figurant hochholen (Mindesttiefe 1.8 m), 25 m abschlep-pen in Dienstkleidern (mindestens T-Shirt und Shorts). Zeitlimite: 2 Minuten.

    Rettling aus einer Wassertiefe von 2,5 bis 6 m hochholen (von der tiefsten Stelle des Beckens), bergen, Patienten beurteilen und 2 Minuten CPR ausführen (an Phantom).

    Objekt antauchen: 5 Ringe aus einer Wassertiefe von 2 m hochholen (Fläche: 5 x 5 m; 4 Ringe markieren die Ecken des Viereckes, der fünfte Ring ist in der Mitte des Viereckes).

    Streckentauchen 20 m (Start im Wasser).

    Die Theorieprüfung muss bestanden werden.

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 21 von 44

    3.5.7 Wiederholen der Prüfung

    Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2 Versu-che zur Verfügung.

    Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt werden.

    Auf Verlangen des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem an-deren Prüfungsexperten abgelegt werden.

    Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3 Mona-ten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein Arztzeugnis vorge-legt werden kann.

    3.5.8 Infrastruktur

    Der Kurs ist in einem Schwimmbecken durchzuführen. Für Kursinhal-te, welche eine Mindesttiefe von 2.5 m erfordern ist ein entsprechen-des Schwimmbecken aufzusuchen.

    3.5.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht

    Das Brevet Pro Pool ist 2 Jahre gültig. Wird in dieser Zeit kein Wie-derholungskurs absolviert, ist die Ausbildung für 2 weitere Jahre sis-tiert und wird danach auf ein Brevet Plus zurückgestuft.

    3.6 Aufschulung Brevet Pro Pool

    3.6.1 Dauer

    Die Aufschulung zum Brevet Pro Pool dauert 5 Stunden, wovon 60 Minuten für die Prüfung reserviert sind.

    3.6.2 Eintrittsbedingungen

    Teilnahmeberechtigt sind Personen:

    ab vollendetem 18. Lebensjahr

    welche über ein gültiges Brevet I oder Brevet Plus Pool sowie einen gültigen BLS-AED Grundkurs verfügen.

    welche bereits seit mindestens zwei Saisons oder zwei Jahren in der Wasseraufsicht tätig sind.

    3.6.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten

    Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert Pool, einen gültigen BS-AED-SRC Komplettkurs und bringt entspre-chend Erfahrung in der Wasseraufsicht mit.

    Die Prüfung des Brevet Pro Pool wird vom Kursleiter selber oder von einem Prüfungsexperten abgenommen.

    3.6.4 Gruppengrösse

    Pro 10 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.

    Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden.

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 22 von 44

    3.6.5 Zulassung zur Prüfung

    Zur Prüfung zugelassen werden Personen, welche alle Kursteile er-folgreich absolviert haben.

    Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung nachzuho-len. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an ei-ner Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird.

    3.6.6 Prüfung

    Folgende Prüfungselemente müssen erfolgreich absolviert werden:

    Der Teilnehmer schwimmt bei Kursbeginn 500 m in weniger als 13 Minuten.

    Parcours: Startsprung, 45 m Schwimmen (Brustlage), 5 m Tau-chen, Figurant hochholen (Mindesttiefe 1.8 m), 25 m abschlep-pen in Dienstkleidern (mindestens T-Shirt und Shorts).

    Zeitlimite: 2 Minuten.

    Rettling aus einer Wassertiefe von 2,5 bis 6 m hochholen (von der tiefsten Stelle des Beckens), bergen, Patienten beurteilen und 2 Minuten CPR ausführen (an Phantom).

    Objekt antauchen: 5 Ringe aus einer Wassertiefe von 2 m hochholen (Fläche: 5 x 5 m; 4 Ringe markieren die Ecken des Viereckes, der fünfte Ring ist in der Mitte des Viereckes).

    Streckentauchen 20 m (Start im Wasser).

    Die Theorieprüfung muss bestanden werden.

    3.6.7 Wiederholen der Prüfung

    Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2 Versu-che zur Verfügung.

    Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt werden.

    Auf Verlangen des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem an-deren Prüfungsexperten abgelegt werden.

    Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3 Mona-ten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein Arztzeugnis vorge-legt werden kann.

    3.6.8 Infrastruktur

    Der Kurs ist in einem Schwimmbecken durchzuführen. Für Kursinhal-te, welche eine Mindesttiefe von 2.5 m erfordern, ist ein entsprechen-des Schwimmbecken aufzusuchen.

    3.6.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht

    Das Brevet Pro Pool ist 2 Jahre gültig. Wird in dieser Zeit kein Wie-derholungskurs absolviert, ist die Ausbildung für 2 weitere Jahre sis-

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 23 von 44

    tiert und wird danach auf ein Brevet Plus Pool sistiert zurückgestuft.

    3.6.10 Übergangsfrist

    Diese Übergangsregelung für bereits in der Badbranche tätige Perso-nen wird bis Ende 2018 angeboten.

    3.7 WK Pool (Basis, Plus und Pro)

    3.7.1 Dauer

    Der WK Pool Basis und Plus dauert 2 Stunden und 15 Minuten.

    Der WK Pool Pro dauert 2 Stunden und 45 Minuten.

    3.7.2 Eintrittsbedingungen

    Teilnahmeberechtigt sind Personen:

    ab vollendetem 12. Lebensjahr.

    mit bestandenem Jugendbrevet, Wassersicherheitskurs, Pool Safety, Brevet I, Brevet Basis Pool, Brevet Plus Pool oder Bre-vet Pro Pool.

    Die Prüfung für den WK Pool Plus kann nur von Personen mit bestan-denem Pool Safety, Brevet I, Brevet Plus Pool oder Brevet Pro Pool absolviert werden.

    Die Prüfung für den WK Pool Pro kann nur von Personen mit bestan-denem Brevet Pro Pool absolviert werden.

    3.7.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten

    Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über ein gültiges Brevet Ex-pert Pool und einen gültigen BLS-AED-SRC Komplettkurs.

    Die Prüfung des WK Pool Plus wird vom Kursleiter selber oder von ei-nem Prüfungsexperten abgenommen.

    3.7.4 Gruppengrösse

    Pro 12 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.

    Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 16 erhöht werden.

    3.7.5 Prüfung

    Der WK Pool wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen. Die-ser besteht aus folgenden Komponenten:

    WK Pool Basis

    Parcours: 25 m Schwimmen in Brustlage, abtauchen, Figurant ber-gen, 10 m abschleppen.

    WK Pool Plus

    Parcours: Startsprung, 45 m Schwimmen (Brustlage), 5 m Tauchen, Figurant hochholen (Mindesttiefe 1.8 m), 25 m abschleppen.

    Zeitlimite: 2 ½ Minuten.

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 24 von 44

    Objekt antauchen: 5 Ringe aus einer Wassertiefe von mindestens 1.8 m hochholen (Fläche: 3x5m).

    WK Pool Pro

    Parcours: Startsprung, 45 m Schwimmen (Brustlage), 5 m Tauchen, Figurant hochholen (Mindesttiefe 1.8 m), 25 m abschleppen in Dienst-kleidern (mindestens T-Shirt und Shorts). Zeitlimite: 2 Minuten.

    Rettling aus einer Wassertiefe von 2,5 bis 6 m hochholen (von der tiefsten Stelle des Beckens), bergen, Patienten beurteilen und 2 Minu-ten CPR ausführen (an Phantom).

    Schwimmprüfung: 500 m schwimmen im freien Stil unter 13 Minuten.

    Objekt antauchen: 5 Ringe aus einer Wassertiefe von mindestens 1.8 m hochholen (Fläche: 5 x 5 m; 4 Ringe markieren die Ecken des Vier-eckes, der fünfte Ring ist in der Mitte des Viereckes).

    Streckentauchen: Streckentauchen 20 m (Start im Wasser)

    3.7.6 Wiederholen der Prüfung

    Während dem Kurs steht dem Teilnehmer pro Prüfungsteil ein Ver-such zur Verfügung.

    Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, gilt der WK als nicht bestanden und muss erneut besucht werden.

    3.7.7 Infrastruktur

    Der Kurs ist in einem Schwimmbecken (Mindesttiefe 1.8 m) durchzu-führen. Für Kursinhalte, welche eine Mindesttiefe von 2.5 m erfordern, ist ein entsprechendes Schwimmbecken aufzusuchen.

    3.8 Modul See 3.8.1 Dauer

    Das Modul See dauert 8 Stunden, wovon 70 Minuten für die Prüfung reserviert sind.

    3.8.2 Eintrittsbedingungen

    Teilnahmeberechtigt sind Personen

    ab vollendetem 14. Lebensjahr.

    welche über ein bestandenes Brevet I, Pool Safety, Brevet Ba-sis Pool oder Brevet Plus Pool verfügen.

    3.8.3 Eintrittsprüfung

    Der Teilnehmer schwimmt bei Kursbeginn 300 m im See in maximal 10 Minuten, davon mindestens 1 Minute in Rückenlage. Wird die Ein-trittsprüfung nicht bestanden, darf der Kurs nicht besucht werden.

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 25 von 44

    3.8.4 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten

    Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert See und einen gültigen BLS-AED-SRC Komplettkurs.

    Die Prüfung des Moduls See wird vom Kursleiter selber oder von ei-nem Prüfungsexperten abgenommen.

    3.8.5 Gruppengrösse

    Pro 10 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.

    Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl auf 14 erhöht werden.

    3.8.6 Zulassung zur Prüfung

    Zur Prüfung zugelassen werden Personen, welche alle Kursteile er-folgreich absolviert haben.

    Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung nachzuho-len. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an ei-ner Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird.

    3.8.7 Prüfung

    Die Prüfung des Moduls See ist bestanden wenn….

    eine Schwimmaktivität mit korrektem Sicherheitskonzept ge-plant wurde.

    die Rettungsübung erfolgreich absolviert wurde.

    der Rettungsparcours mit Gurtretter oder Boje erfolgreich absol-viert wurde.

    3.8.8 Wiederholen der Prüfung

    Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2 Versu-che zur Verfügung.

    Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt werden.

    Auf Wunsch des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem ande-ren Prüfungsexperten abgelegt werden.

    Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3 Mona-ten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein Arztzeugnis vorge-legt werden kann.

    3.8.9 Infrastruktur

    Das Modul See muss zwingend in einem freien, stehenden Gewässer durchgeführt werden. Auch die Durchführung von einzelnen Unter-richtseinheiten im Schwimmbecken ist nicht erlaubt.

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 26 von 44

    3.8.10 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht

    Das Modul See ist 4 Jahre gültig.

    3.8.11 Weiteres

    Personen mit einem sistierten Brevet I oder Pool Safety erhalten nach dem Kursbesuch das Brevet Basis Pool mit Modul See. Wird zusätz-lich zu den Inhalten des Moduls See die Prüfung des WK Pool Plus absolviert (Dauer: 30 Minuten) erhält der Teilnehmer das Brevet Plus Pool mit Modul See.

    Personen mit einem gültigen Brevet I oder Pool Safety erhalten nach dem Kursbesuch automatisch das Brevet Plus Pool mit Modul See.

    Der Kursveranstalter ist berechtigt, den Kurs aufgrund schlechter Wit-terung kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.

    Über das Modul See wird die WK-Pflicht für das Brevet Basis Pool und das Brevet Plus Pool erfüllt.

    3.9 WK See 3.9.1 Dauer

    Der WK See dauert 2 Stunden und 40 Minuten, wovon 30 Minuten für die Prüfung reserviert sind.

    3.9.2 Eintrittsbedingungen

    Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche über einen Freiwasserret-ter, Freiwasserretter Lehrer oder ein gültiges oder sistiertes Modul See verfügen.

    3.9.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten

    Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert See und einen gültigen BLS-AED-SRC Komplettkurs.

    3.9.4 Gruppengrösse

    Pro 10 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.

    Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl auf 14 erhöht werden.

    3.9.5 Prüfung

    Der WK See ist bestanden wenn…

    das Transportschwimmen über 25 m absolviert wurde.

    der Rettungsparcours mit Gurtretter oder Boje erfolgreich absol-viert wurde. Distanz 50 m.

    3.9.6 Wiederholen der Prüfung

    Während dem WK stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2 Versu-che zur Verfügung.

    Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem WK nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, muss der gesamte WK wiederholt werden.

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 27 von 44

    3.9.7 Infrastruktur

    Der WK See muss zwingend in einem freien, stehenden Gewässer durchgeführt werden. Auch die Durchführung von einzelnen Unter-richtseinheiten im Schwimmbecken ist nicht erlaubt.

    3.9.8 Weiteres

    Der Kursveranstalter ist berechtigt, den WK aufgrund schlechter Witte-rung kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.

    Über den WK See wird die WK-Pflicht für das Brevet Basis Pool und das Brevet Plus Pool erfüllt.

    3.10 Modul Fluss 3.10.1 Dauer

    Das Modul Fluss dauert 8 Stunden, wovon 90 Minuten für die Prüfung reserviert sind.

    3.10.2 Eintrittsbedingungen

    Teilnahmeberechtigt sind Personen,

    ab vollendetem 14. Lebensjahr.

    welche über ein gültiges Brevet I, Pool Safety, Brevet Plus Pool oder ein bestandenes Brevet Basis Pool mit gültigem Modul See verfügen.

    3.10.3 Anforderung an den Kursleiter und Prüfungsexperten

    Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert Fluss und einen gültigen BLS-AED-SRC Komplettkurs.

    Die Prüfung des Moduls Fluss wird vom Kursleiter selber oder von ei-nem Prüfungsexperten abgenommen.

    3.10.4 Gruppengrösse

    Pro 8 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.

    Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl auf 12 erhöht werden.

    3.10.5 Zulassung zur Prüfung

    Zur Prüfung zugelassen werden Personen, welche alle Kursteile er-folgreich absolviert haben.

    Nicht besuchte Unterrichtseinheiten sind vor der Prüfung nachzuho-len. Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an ei-ner Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird.

    3.10.6 Prüfung

    Die Prüfung des Moduls Fluss ist bestanden wenn…

    der Teilnehmer für eine Bade-/Schwimmaktivität einer Gruppe im Fluss eine Planung mithilfe der 3x3-Planungsmethode erar-

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 28 von 44

    beitet und ein Sicherheitskonzept aufgrund der Risikoanalyse erstellt.

    der Teilnehmer dem Parcours Flussschwimmen erfolgreich ab-solviert hat.

    die Wurfsackprüfung bestanden wurde.

    3.10.7 Wiederholen der Prüfung

    Während dem Kurs stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2 Versu-che zur Verfügung.

    Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, können die betroffenen Prüfungsteile einmal wiederholt werden.

    Auf Verlangen des Teilnehmers kann die Nachprüfung bei einem an-deren Prüfungsexperten abgelegt werden.

    Können verpasste oder nicht bestandene Prüfungsteile innert 3 Mona-ten nicht nachgeholt werden, muss das gesamte Modul wiederholt werden. Dies gilt auch, wenn vom Teilnehmer ein Arztzeugnis vorge-legt werden kann.

    3.10.8 Infrastruktur

    Das Modul Fluss muss in einem freien fliessenden Gewässer (Stufe WW-I bis WW-II) durchgeführt werden. Kursdurchführungen im Schwimmbecken sind nicht erlaubt.

    3.10.9 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht

    Das Modul Fluss ist 4 Jahre gültig.

    3.10.10 Weiteres

    Personen mit einem gültigen Brevet I oder Pool Safety erhalten nach dem Kursbesuch automatisch das Brevet Plus Pool.

    Der Kursveranstalter ist berechtigt, den Kurs aufgrund schlechter Wit-terung kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.

    Über das Modul Fluss wird die WK-Pflicht für das Brevet Basis Pool, das Brevet Plus Pool und das Modul See erfüllt.

    3.11 WK Fluss 3.11.1 Dauer

    Der WK Fluss dauert 3 Stunden, wovon 45 Minuten für die Prüfung reserviert sind.

    3.11.2 Eintrittsbedingungen

    Teilnahmeberechtigt sind Personen, welche über einen Freiwasserret-ter, Freiwasserretter Lehrer oder ein gültiges oder sistiertes Modul Fluss verfügen.

    3.11.3 Anforderung an Kursleiter und Prüfungsexperten

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 29 von 44

    Der Kursleiter / Prüfungsexperte verfügt über einen gültigen Expert Fluss und einen gültigen BLS-AED-SRC Komplettkurs.

    3.11.4 Gruppengrösse

    Pro 8 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.

    Durch den Einsatz von Hilfskursleitern kann die Teilnehmerzahl auf 12 erhöht werden.

    3.11.5 Prüfung

    Der WK Fluss ist bestanden wenn…

    der Parcours Fluss erfolgreich absolviert wurde (Sprung ins Wasser, aktives / passives Schwimmen, Kehrwasser an-schwimmen, Strömung lesen, korrekter Ausstieg).

    das Wurfsackwerfen erfolgreich absolviert wurde (3 Würfe min-destens 2 Treffer).

    3.11.6 Wiederholen der Prüfung

    Während dem WK stehen dem Teilnehmer pro Prüfungsteil 2 Versu-che zur Verfügung.

    Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem WK nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, muss der gesamte WK wiederholt werden.

    3.11.7 Infrastruktur

    Der WK Fluss muss in einem freien fliessenden Gewässer (Stufe WW-I bis WW-II) durchgeführt werden. Kursdurchführungen im Schwimmbecken sind nicht erlaubt.

    3.11.8 Weiteres

    Der Kursveranstalter ist berechtigt, den WK aufgrund schlechter Witte-rung kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.

    Über den WK Fluss wird die WK-Pflicht für das Brevet Basis Pool, das Brevet Plus Pool und das Modul See erfüllt.

    3.12 Modul Hypothermie 3.12.1 Dauer

    Das Modul Hypothermie dauert 6 Stunden.

    3.12.2 Anforderung an Kursleiter und Gerätetaucher

    Der Kursleiter verfügt über einen gültigen Expert Hypothermie. Und einen gültigen BLS-AED-SRC Komplettkurs. Gerätetaucher verfügen über ein gültiges Tauchbrevet.

    Helfer an Land benötigen keine zusätzliche Ausbildung.

    3.12.3 Gruppengrösse

    Pro 10 Teilnehmer sind ein Kursleiter und 2 Hilfskursleiter einzuset-

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 30 von 44

    zen.

    Durch den Einsatz eines weiteren Hilfskursleiters kann die Teilneh-merzahl pro Kursleiter auf maximal 15 erhöht werden.

    Durch den Einsatz von zwei weiteren Hilfskursleitern kann die Teil-nehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 20 erhöht werden.

    3.12.4 Eintrittsbedingungen

    Der Teilnehmer verfügt über ein gültiges Brevet I, ein gültiges Brevet Plus Pool oder ein gültiges Modul See.

    Die Anmeldung erfolgt mit einer schriftlichen Anmeldung, auf welcher folgende Punkte vermerkt sind:

    Minderjährige Teilnehmer benötigen ein schriftliches Einver-ständnis der Erziehungsberechtigten.

    Der Teilnehmer befindet sich in guter körperlicher und psychi-scher Verfassung.

    Der Teilnehmer verzichtet auf Forderungen aus Schadens- und

    Notfällen während dem Kurs.

    Versicherung ist Sache des Teilnehmers.

    3.12.5 Kleidung Kursteilnehmer

    Folgende Kleidungsstücke sind vom Teilnehmer für die Übungen im Wasser mitzubringen: Socken, lange Hosen oder langer Rock und langärmliges Oberteil.

    Neopren-Anzüge dürfen nicht verwendet werden.

    3.12.6 Zulassung zur Prüfung

    Der Teilnehmer ist zur Prüfung zugelassen, wenn…

    60 m im freien Stil geschwommen wurden.

    der Rettungsparcours Hypothermie (25 m anschwimmen, 25 m abschleppen) erfolgreich absolviert wurde.

    beim Streckentauchen eine Distanz von mindestens 3 m zu-rückgelegt wurde.

    ein korrektes Abtauchen in die Tiefe durchgeführt wurde.

    Es liegt im Ermessen des Kursleiters, ob und wie viele Versuche pro Disziplin zur Verfügung stehen.

    Kann ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Unterrichtseinheit teilnehmen, gilt diese als nicht besucht, auch wenn ein Arztzeugnis vorgewiesen wird.

    Für die Zulassung zur Prüfung müssen alle Unterrichtseinheiten be-sucht werden.

    3.12.7 Prüfung

    Das Modul Hypothermie wird mit einer Theorieprüfung abgeschlos-sen. Die Theorieprüfung gilt als bestanden, wenn 7 von 11 Punkten erreicht wurden.

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 31 von 44

    3.12.8 Wiederholen der Prüfung

    Die Prüfung kann nicht wiederholt werden.

    3.12.9 Infrastruktur

    Die Infrastruktur muss folgende Anforderungen erfüllen:

    Umkleideräume mit Warmwasserdusche

    Kurze Distanz Theoriesaal / Freiwasser

    Die Wasserarbeit muss entlang einer Mole, Steg oder ähnlichem stattfinden

    Schutz vor Wasserfahrzeugen

    Kurse in öffentlichen Hafenanlagen sind verboten

    3.12.10 Sicherheitsbestimmungen

    Je nach örtlichen Gegebenheiten und der Anzahl Teilnehmer sind entsprechende Hilfsmittel und Rettungsgeräte notwendig, welche während der Wasserarbeit ständig einsatzbereit sein müssen. Dazu gehören:

    Wolldecken oder Rettungsdecken

    Sauerstoff-Flasche und Maske

    Empfehlung: Rettungsring, Gurtretter / 2. Wahl, da für Kaltwas-ser weniger geeignet: Rettungstorpedo, Wurfsack

    Notfall-Koffer

    Mobiltelefon

    Vor, während und nach den praktischen Übungen, bewegen sich die Teilnehmer nie unbeaufsichtigt.

    Der verantwortliche Kursleiter stellt sicher, dass alle zugezogenen Helfer vor dem Kurs über ihre Aufgaben informiert werden und über mögliche Notfall-Situationen Bescheid wissen.

    60 m Schwimmen

    Jeder Schwimmer wird von einem Hilfskursleiter beaufsichtigt. Dieser ist mit einem Neopren und einem Rettungsmittel ausgerüstet und so-fort einsatzbereit.

    Rettungsparcours Hypothermie

    Als Figuranten werden Hilfskursleiter eingesetzt, welche mit Neopren und Freitauchausrüstung (Flossen, Maske, Schnorchel) ausgerüstet sind. Der Teilnehmer wird während der Übung laufend vom Hilfskurs-leiter beaufsichtigt.

    Streckentauchen

    Jeder Teilnehmer wird von einem Hilfskursleiter in Neopren und Frei-tauchausrüstung (Flossen, Maske, Schnorchel) im Wasser begleitet.

    Tieftauchen

    Während der gesamten Übung befinden sich zwei Gerätetaucher in der Nähe der FIS-Puppe und schützen den Teilnehmer vor möglichen

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 32 von 44

    Gefahren unter Wasser.

    An der Wasseroberfläche wird der Teilnehmer durch einen Hilfskurs-leiter in Neopren und Freitauchausrüstung (Flossen, Maske, Schnor-chel) gesichert.

    3.12.11 Weiteres

    Der Kurs findet zwischen 1. November und 30. April statt und kann bei jeder Witterung durchgeführt (Regen, Schneefall, Wind, etc.) werden. Die Wassertemperatur liegt optimaler Weise unter 6 °C, maximal bei 8 °C. Bei wärmeren Temperaturen muss der Kurs abgesagt werden.

    Die Wasserarbeit findet im Normallfall am Morgen nach der Einfüh-rung statt. Die Theorie wird je nach Möglichkeit von einem Arzt oder einer Person mit fundierten Kenntnissen im Bereich Hypothermie un-terrichtet.

    Während der Übungen müssen warme Getränke bereitgestellt wer-den. Über Mittag wird die Gelegenheit geboten, eine warme Mahlzeit einzunehmen.

    Für das Modul Hypothermie besteht keine WK-Pflicht. Die Ausbildung bleibt unbegrenzt gültig.

    Über das Modul Hypothermie kann die WK-Pflicht für das Brevet Ba-sis Pool, das Brevet Plus Pool und das Modul See erfüllt werden.

    3.13 Modul BLS-AED 3.13.1 Dauer

    Das Modul BLS-AED dauert 4 Stunden und entspricht einem BLS-AED-SRC Komplettkurs.

    3.13.2 Eintrittsbedingungen

    Für das Modul BLS-AED bestehen keine Eintrittsbedingungen. Teil-nahmeberechtigt sind Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr.

    3.13.3 Anforderungen an Kursleiter

    Der Kursleiter verfügt über einen gültigen Expert BLS-AED.

    3.13.4 Gruppengrösse

    Pro 6 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.

    Durch den Einsatz eines Hilfskursleiters kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 12 erhöht werden.

    3.13.5 Lernerfolgskontrollen

    Das Modul BLS-AED gilt als bestanden, wenn während des Kurses alle Lernerfolgskontrollen erfüllt wurden.

    Erfüllt der Teilnehmer die Lernerfolgskontrollen während des Kurses nicht oder hat nicht alle Lektionen besucht, so sind diese Kursteile in-nerhalb von 3 Monaten nachzuholen. Ist dies nicht möglich, so gilt das Modul als nicht bestanden und muss wiederholt werden.

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 33 von 44

    3.13.6 Infrastruktur

    Für die Kursdurchführung ist ein geeigneter Theorieraum zu organi-sieren.

    3.13.7 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht

    Das Modul BLS-AED ist 2 Jahre gültig und wird danach unbefristet sistiert.

    3.13.8 Weiteres

    Für je 3 Teilnehmer ist ein Rea-Phantom und ein AED-Trainingsgerät zu verwenden, sowie für je 6 Teilnehmer ein Junior-Phantom.

    3.14 WK BLS-AED 3.14.1 Dauer

    Der WK BLS-AED dauert 3 Stunden und entspricht einem BLS-AED-SRC Refresherkurs.

    3.14.2 Eintrittsbedingungen

    Der Teilnehmer verfügt über eine BLS-AED Ausbildung.

    3.14.3 Anforderungen an Kursleiter

    Der Kursleiter verfügt über einen gültigen Expert BLS-AED.

    3.14.4 Gruppengrösse

    Pro 6 Teilnehmer ist ein Kursleiter einzusetzen.

    Durch den Einsatz eines Hilfskursleiters kann die Teilnehmerzahl pro Kursleiter auf maximal 12 erhöht werden.

    3.14.5 Lernerfolgskontrollen

    Der WK BLS-AED gilt als bestanden, wenn während des Kurses alle Lernerfolgskontrollen erfüllt wurden.

    Erfüllt der Teilnehmer die Lernerfolgskontrollen während des Kurses nicht oder hat nicht alle Lektionen besucht, gilt der WK als nicht be-standen und muss wiederholt werden.

    3.14.6 Infrastruktur

    Für die Kursdurchführung ist ein geeigneter Theorieraum zu organi-sieren.

    3.14.7 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht

    Das Modul BLS-AED ist 2 Jahre gültig und wird danach unbefristet sistiert.

    3.14.8 Weiteres

    Für je 3 Teilnehmer ist ein Rea-Phantom und ein AED-Trainingsgerät zu verwenden, sowie für je 6 Teilnehmer ein Junior-Phantom.

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 34 von 44

    3.15 Modul Verantwortlicher Sicherungsdienst SLRG

    3.15.1 Dauer

    Das Modul Verantwortlicher Sicherungsdienst SLRG dauert 2 Tage à 8 Stunden. Dazu kommt die Zeit zur Ausarbeitung der Vertiefungsar-beit zwischen den beiden Tagen.

    3.15.2 Eintrittsbedingungen

    Teilnahmeberechtigt sind Personen:

    welche mindestens über ein bestandenes Modul See oder Fluss verfügen und

    welche Erfahrungen aus bzw. die aktive Teilnahme an mehre-ren Sicherungsdiensten SLRG vorweisen können und

    welche der schriftlichen Anmeldung ein Empfehlungsschreiben des Sektionspräsidenten beifügen.

    3.15.3 Gruppengrösse

    Pro 8 Teilnehmer und Durchführungssprache ist mindestens ein Kurs-leiter einzusetzen.

    Für die Beurteilung der Vertiefungsarbeiten sind pro Experte jeweils maximal 8 Teilnehmer vorzusehen.

    Zur Abnahme der Prüfungen sind zeitgleich mindestens zwei Exper-ten einzusetzen.

    3.15.4 Zulassung zur Prüfung

    Zur Prüfung zugelassen werden Teilnehmer welche den ersten Tag vollständig besucht und die Vertiefungsarbeit zeitgerecht in der gefor-derten Form eingereicht haben.

    3.15.5 Prüfung

    Die Prüfung des Moduls Verantwortlicher Sicherungsdienst SLRG be-steht aus folgenden Teilen:

    Vertiefungsarbeit (schriftlich)

    Präsentation Vertiefungsarbeit und Fragen (mündlich)

    Präsentation Schwerpunktthema (mündlich)

    Das Ergebnis der Prüfung wird anhand eines Beurteilungsbogens schriftlich festgehalten.

    3.15.6 Wiederholen der Prüfung

    Besteht der Teilnehmer die Prüfung während dem Kurs nicht oder der Teilnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen, kann die Prüfung einmal wiederholt werden.

    Auf Verlangen des Teilnehmers kann die Nachprüfung mit einer ande-ren Expertenkombination abgelegt werden.

    3.15.7 Infrastruktur

    Für die Kursdurchführung ist ein geeigneter Theorieraum einzusetzen.

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 35 von 44

    3.15.8 Gültigkeitsdauer / Wiederholungspflicht

    Das Modul Verantwortlicher Sicherungsdienst SLRG ist 2 Jahre gültig. Wird in dieser Zeit kein ERFA absolviert, ist die Ausbildung für 4 wei-tere Jahre sistiert.

    3.16 ERFA Verantwortli-cher Sicherungs-dienst SLRG

    3.16.1 Dauer

    Der ERFA (Erfahrungsaustausch) dauert 4 Stunden.

    3.16.2 Eintrittsbedingungen

    Der Teilnehmer verfügt über ein gültiges oder sistiertes Modul Ver-antwortlicher Sicherungsdienst SLRG.

    3.16.3 Gruppengrösse

    Pro 12 Teilnehmer und Durchführungssprache ist mindestens ein Kursleiter einzusetzen.

    3.16.4 Prüfung

    Der ERFA wird ohne Prüfung abgeschlossen. Er ist bestanden wenn alle Teile besucht wurden.

    4 Kursteilnehmer Vom Kurs ausgeschlossen werden Personen, welche

    den Unterricht stören.

    sich den Anordnungen des Kursleiters widersetzen.

    den Unterrichtsstoff offensichtlich nicht aufnehmen können.

    Der verantwortliche Kursleiter trifft den Ausschlussentscheid nach Rücksprache mit der für die Kurse verantwortlichen Person des An-bieters (z.B. Sektionsverantwortlicher für Kurse, etc.).

    5 Kursbestätigung 5.1 Bedingungen für die

    Abgabe

    Kursteilnehmer, welche alle Teile des Kurses erfolgreich absolviert haben, erhalten nach Abschluss des Kurses eine Kursbestätigung mit ablösbarem Ausweis. Die Kursbestätigung wird von der Geschäfts-stelle ausgestellt und durch den verantwortlichen Kursleiter überge-ben.

    Werden mehrere Module als Kombikurs durchgeführt, versendet die Geschäftsstelle die Kursbestätigungen aller Teilnehmer zusammen an den Kursanbieter.

    Stellt der verantwortliche Kursleiter oder der Teilnehmer bei der Kon-trolle der Bestätigung fest, dass diese fehlerhaft ist (Schreibfehler, etc.), veranlasst der verantwortliche Kursleiter unverzüglich die Kor-

  • SLRG Kursreglement Grundstufe, 01.01.2017 Seite 36 von 44

    rektur der Daten auf der Geschäftsstelle. In diesem Fall ersetzt die Geschäftsstelle die fehlerhafte Kursbestätigung kostenlos.

    5.2 Ersatzausweise Für verloren gegangene Kursbestätigungen oder nachträgliche Kor-rekturen, welche nicht unverzüglich nach dem Kurs durch den verant-wortlichen Kursleiter veranlasst worden sind, erhebt die Geschäfts-stelle Gebühren gemäss der Liste für Kursbeiträge der SLRG.

    6 Datenschutz Die Kursanbieter geben die Personendaten der Kursteilnehmer aus-schliesslich der Geschäftsstelle zur Erfassung, jedoch nicht an Dritte weiter.

    7 Versicherung 7.1 Teilnehmer

    Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Für entstandene Schä-den, Diebstahl und Verlust von Eigentum des Teilnehmers kann we-der die SLRG Schweiz noch der Kursanbieter haftbar gemacht wer-den.

    7.2 Kursleiter Die SLRG Schweiz verfügt über eine Kollektiv-Haftpflichtversicherung die Aktivitäten im Namen de