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Nummer 29

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Editorial

Liebe Leserinnen und Leser

Noch selten stand ich vor einer soheiklen Aufgabe: wie bringe ich meinelieben Kollegen, die Architektinnen undArchitekten dazu, ihre Unterschrift unter eine Initiative zu setzen, bei derenAnnahme sie den verstärkten Druckvon Vorschriften und Reglementierungen befürchten, die neben hohenKosten auch eine schmerzlicheEinschränkung ihrer gestalterischenFreiheit mit sich bringen würde.

Aber ich darf wohl davon ausgehen,dass der alte Vitruv, der vor 2000Jahren die erste Architekturtheorleformulierte, noch heute als Autoritätanerkannt wird. Neben der Firmitas(Festigkeit) und der Venustas (Schönheit) lobte er die Utilitas (Zweckmässigkeit) als die drei unverzichtbarenKategorien für eine gute Architektur.

Diese Zweckmässigkeit betrifft dieNutzung und die Funktion von

Inhalt

Editorial

Gleichstellung

Leitlinien-System Schweiz

Mitteilungen

Produkte

Kolumne

Adressen Kantonale Beratungsstellen

Seite

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Gebäuden und bezieht sich auf denMenschen. Was für ein Menschenbildhatte Vitruv beim Aufstellen seinerTheorie? Da gab es weder Para- nochTetraplegiker, keine Contergan-Geschädigten und ein Mensch von 60 Jahrenhatte Seltenheitswert

2000 Jahre medizinischen Fortschrittes haben das Erscheinungsbild desMenschen entscheidend verändert.Was wir alle äls grossen Fortschrittfeiern, auf den wir stolz sind und überdessen Kosten wir uns kaum den Kopfzerbrechen, das darf nicht wieder miteiner Unterscheidung in Normale,Behinderte und Betagte rückgängiggemacht werden. Die Gleichstellungmuss in der Verfassung verankertwerden — sie ist ein Menschenrecht.

Prof Peter LeemannStiftungsratspräsident

ImpressumInformationsbulletin der Schweizerischen Fachstellefür behindertengerechtes BauenNeugasse 136, 8005 ZürichTel 01/2725444 Fax 01/272 5445Postcheck-Konto 80 - 4616 - 2Auflage: Deutsch 3000 Ex. Französisch 600 Ex.erscheint zweimal jährlichTitelblatt: Pro InfirmisFotos + Illustrationen: Pro Infirmis, Fachstelle,Granberg Interior AB, HP Karlin, Villeroy & Boch,Promefa AG, Steinbock AG, Peter Auer AG, RothWerke, Silent Gliss AG

Beilage: HEWI, Arolsen (D); lnitiativbogenDruck: Gebrüder Alder AG, 9125 Brunnadern

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2 Info Fachstelle‚QIQp

Gleichstellung

Gleichstellung bauen ist machbar.

Alle Schweizer sind vor dem Gesetz gleich, heisst es in der Bundesverfassung. Natürlich sind damit auch die Schweizerinnen gemeint, hiess es jahrzehntelang.Aber die Wirklichkeit war eine andere. So dass 1981 die Gleichberechtigung von Mann und Frauausdrücklich in die Verfassungaufgenommen wurde.

Alle Schweizer und, neu, alleSchweizerinnen sind gleichberechtigt, heisst es in der Verfassung. Natürlich sind damit auchdie Behinderten gemeint, heisstes. Aber im Alltag wird Gleichberechtigung, zum Beispiel eine stufenlose Erschliessung, schnelleinmal als «zwar wünschenswert,aber nicht machbar» aus Bauprojekten gestrichen. Dagegen hilftnur ein den Baugesetzen übergeordnetes, verfassungsmässiggarantiertes Gleichstellungsgebot.

«Quantensprung» in Bezug aufdie Berücksichtigung von Behindertenanliegen. ADA verbietet unter anderem die Diskriminierungdurch bauliche Barrieren. BeiMissachtung haben behinderteBürger/innen ein Klagerecht, waseine starke präventive Wirkung hat.

Wenn nun auch in der Schweiz Bestrebungen zur Einführung einesGleichstellungs- bzw. Antidiskrimi

Baugesetze werden oft nichteingehalten

Auch in der Schweiz werden Vorschriften zum Behindertengerechten Bauen, wie sie alle Kantonekennen, oft nicht eingehalten odererweisen sich in der Praxis als zuwenig verbindlich. Im übrigen führtder schweizerische Föderalismusdazu, dass die gesetzlichenGrundlagen und deren praktischeHandhabung von Kanton zu Kanton, ja, von Gemeinde zu Gemeinde, sehr unterschiedlich sind.Im Klartext: 26 verschiedene kantonale Baugesetze; unterschiedliche Vollzugspraktiken in dreitau

Gleichstellungsforderungen — keinschweizerischer SonderfallDas bestätigen auch alle Erfahrungen im Ausland. Obwohl Behindertengerechtes Bauen in westlichen Ländern seit vierzig JahrenThema öffentlicher Diskussionenist und in verschiedensten Gesetzen verlangt wird, ist die Bilanzernüchternd. Vorschriften und Reglemente werden häufig nicht respektiert. Selbst in den Vereinigten Staaten, die beim Behindertengerechten Bauen eine Vorreiterrolle einnehmen, führte erst dieUnterzeichnung eines generellenAntidiskriminierungsgesetzes, desADA (Americans with DisabilitiesAct), im Jahre 1990 zu einem

(ma) Die vor kurzem lancierte Initiative «Gleiche Rechte für Behinderte»(siehe beiliegenden Unterschrittenbogen) verlangt eine grundsätzlicheGleichstellung behinderter Bürgerinnen und Bürger. Die aktuelle Diskussionüber diese Forderung und ihre Auswirkungen betrifft ganz konkret auch dieArchitektur. Denn Bauen für alle setzt gleiches Recht für alle voraus.

nierungsartikels unternommenwerden, handelt es sich dabei alsokeineswegs um einen «eidgenössischen Sonderfall», sondern umein durch Erfahrungen und Erkenntnisse anderer Länder breitabgestütztes Vorgehen.

send Gemeinden.Ein in der Verfassung verankertesDiskriminierungsverbot könntedieser Willkür einen Riegel schieben und Behinderten die Bewegungsfreiheit im ganzen Landgleichmässig garantieren.

3 Info Fochstelle3 QIos

Gleichstellung

Die Angst vor einer verbindlichenGleichstellungEinem solchen Gleichstellungsartikel stehen bekanntlich Interessen und, vor allem, auch Ängstevon Bauherren und Architekt/innen entgegen, nämlich die Angst

• vor vermeintlichen oder tatsächlichen Mehrkosten;

• vor der Einschränkung gestaltenscher Freiheiten oder vor zusätzlichen planerischen und gedanklichen Anstrengungen;

• vor der Behindertenproblematikals solcher, das heisst vor derKonfrontation mit den Beeinträchtigungen (und Bedrohungen)menschlichen Lebens, vor derErinnerung daran, was einemselbst zustossen könnte.

1. Vermeintliche MehrkostenEin Teil der weitverbreiteten Angstvor unzumutbaren Mehrkosten istdie Folge falscher Vorstellungenbezüglich kostspieliger Anforderungen oder aufwendigerProblemlösungen. KlassischesBeispiel — der Wohnungsbau. DasZiel ist nicht, spezielle mit vielenSondereinrichtungen verteuerteBehindertenwohnungen zu erstellen, sondern «normale» Wohnungen so zu konzipieren, dasssie bei Bedarf leicht an die Bedürfnisse Behinderter angepasst werden können. Bei richtiger Planungist dies, nachweislich, ohne Mehr-aufwendungen möglich.

Die Angst vor unverhältnismässigen Mehrkosten ist weitgehendunbegründet, denn auch bei einerverfassungsmässigen Verpflichtung zu BehindertengerechtemBauen gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Im Gegensatz zu

heute wäre es jedoch zwingend,alles, was machbar und zumutbarist, zu realisieren. Gegenwärtigwird auch das Zumutbare nochallzuoft vergessen oder gestrichen. Solche «unlauteren» Einsparungen wären unter einemGleichstellungsartikel tatsächlichnicht mehr möglich.

Ins Gewicht fallende Mehraufwendungen entstehen vor allem beider nachträglichen Beseitigungvon Barrieren bei bereits bestehenden Bauten. Die Verhältnismässigkeit solcher Mehraufwendungen ist Ermessenssache undhängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Zum Beispiel von der öffentlichen Bedeutung eines Objektes, von der Dringlichkeit einerNachbesserung, vom Verhältniszu den Gesamtaufwendungen einer Sanierung oder vom Zusatz-nutzen für andere, nichtbehinderteGebäudenutzen/innen, wie beimEinbau eines Liftes.

2. Gestalterische FreiheitDie Angst vor der Einschränkunggestalterischer Freiheiten hat einegewisse Berechtigung, denn ein inder Verfassung verankerter Gleichstellungsartikel verlangt zwingenddie Beachtung der Behindertengerechtigkeit. Bisher führte die«gestalterische Freiheit», Barrieren und Hindernisse zu errichten,zu einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit, ja, sogar zu einemgänzlichen Ausschluss behinderter Menschen vom (öffentlichen)Leben. Ein Gleichstellungsgebotwürde die Bewegungsfreiheit fürBehinderte bei der Nutzung vonBauten und Anlagen über die gestalterische Freiheit setzen. Planer und Planerinnen hätten nichtmehr die Freiheit, zu entscheiden,ob sie diese Anforderungen

berücksichtigen wollen oder nicht.Das Interesse behinderter Menschen — das heisst die Vermeidung diskriminierender Barrieren— würde bei der sogenannten «Interessenabwägung» stärkergewichtet als die uneingeschränkte gestalterische Freiheit. EinePrioritätensetzung, die in anderenFällen längst selbstverständlichist. So hat, beispielsweise, die Sicherheit in der Regel Priorität gegenüber der gestalterischen Freiheit.

Die Angst vor der Einschränkunggestalterischer Freiheit durchbehindertengerechtes Bauen istauch Ausdruck von Denkfaulheit,Phantasielosigkeit und Ignoranz.Jene Planerinnen und Planer, diesich bereits zwei- oder dreimal dieMühe gemacht haben, einen Bauvon Anfang an auch unter demBlickwinkel der Behindertengerechtigkeit zu planen, bestätigen,dass die Berücksichtigung solcherAnforderungen für sie ebenso zurSelbstverständlichkeit gewordenist wie andere Gebäudestandardsz.B. die Installation von elektrischem Licht.

3. VerdrängungDie Angst vor der Behinderung alssolcher ist vermutlich die grössteHürde auf dem Weg zur generellen Gleichstellung und zum Behindertengerechten Bauen im Besonderen. Diese Angst wird im allgemeinen verdrängt. Und mit ihrauch die Tatsache, dass unser aller Leben von Behinderung, Verletzung, Krankheit und Tod bedroht ist. Das aber wollen wir nichtwissen, dessen wollen wir unsnicht dauernd bewusst sein. BeimBau eines Hauses immer auch diemögliche Behinderung mitzudenken, ist psychisch belastend, aber

4 Info Fachstelle‚ QIQS

Gleichstellung

ebenso nötig wie z.B. die Planungvon Notausgängen in Kinos beidenen ja auch alle hoffen, dieseselber nicht benützen zu müssen.

Konkretisierung als Chance derGleichstellungDie Schwierigkeiten beim Vollzugbestehender Gesetze und die Widerstände gegen die verfassungsmässige Verankerung eines Gleichstellungsartikels machen deutlich,dass dringend praxisgerechteRichtlinien für die Umsetzung einer behindertengerechten Bauweise entwickelt werden müssen.

Die Differenzierung unserer Anliegen kann nicht nur Widerständeabbauen, sondern liefert auchEntscheidungsgrundlagen, um imEinzelfall Prioritäten zu setzenund Ermessensentscheide situationsgerecht fällen zu können. Dadie Forderung nach einer konsequent behindertengerechten Gestaltung in der Regel nicht vonden für das Bauen Verantwortlichen kommt, sondern von diesen

das heisst zu formulieren, wasverhältnismässig, zumutbar oderrealisierbar ist. Denn nur damitkann bei jedem einzelnen Bauvorhaben eine optimale Wirkungverfassungsmässiger oder gesetzlicher Rechte und Vorschriften erzielt werden.

Viele Details gehen unterEs gibt in der Baupraxis sehr vielebehindertenrelevante Einzelheiten, welche ohne Mehraufwandrealisierbar wären, die jedoch keine Beachtung finden. Auch ausdiesem Grunde ist es erforderlich,unsere Forderungen nach klarenPrioritäten aufzulisten, um denBauverantwortlichen Anhaltspunkte zu geben. Solche praxisgerechten Leitlinien sind so oder so erforderlich, unabhängig davon, obneben den bereits bestehendenGesetzen und Verordnungen aufkantonaler und kommunaler Ebene ein übergeordneter Gleichstellungsanspruch in der Bundesverfassung verankert wird. Hilfreichfür die Einschätzung unterschiedlicher baulicher Situationen ist einBeurteilungsraster nach folgendendrei Prioritäts-Kategorien:

1. Eindeutige Normstandard-FälleEindeutige Situationen, die nacheinem Mindest-Normstandard realisiert werden müssen. Beispielsweise:stufenlose Erschliessung, Türenvon mindestens 80 cm Breite, Lifte mit Normmassen, RollstuhlWCs, Sicherheit für Blinde.

2. Fälle mit KompromissenAuf die Behindertengerechtigkeitdarf nicht verzichtet werden, aberes sind Kompromisse statthaftz.B. können von der Norm abweichende, steilere Rampen bessersein als Umwege oder gar ein

gänzlicher Verzicht auf eine stufenlose Erschliessung; lieber Aufzüge, die zwar die Normmasseunterschreiten, aber wenigstensbeschränkt rollstuhlgängig sind,zum Beispiel in Altbauten; wenigstens die Voraussetzungen für eine spätere Anpassung schaffen,zum Beispiel im Wohn- und Arbeitsbereich.

3. Dringlichkeit von Fall zu FallEine dritte Kategorie umfasst alleSituationen, bei denen die erforderliche Massnahme oder die Zumutbarkeit nicht eindeutig ist undwelche situativ, entsprechend denörtlichen Verhältnissen, unterschiedlich bewertet werden müssen. Beispiele: Beleuchtung,Farbgebung, Grösse von Schritten, Informationssysteme, Raumgestaltung oder der Entscheidzwischen einer Rampen- oderTreppen 1 iftlösung.

Solche Differenzierungen sinddringend notwendig, damit in derDetailplanung nicht einfach nurein lückenhafter Minimalstandardrealisiert wird. Praxisgerechte Differenzierungen können aber auchhelfen, Ängste und Widerständegegen einen Gleichstellungsartikelabzubauen und deutlich machen,dass behindertengerechtes Bauengenerell machbar ist.

Die vorangehenden Überlegungen bilden einen Beitrag zur Diskussion zur unumgängliche Prioritätensetzung. Die Bauberatertagung vom 23. November 7998 inBasel wird eine nächste Gelegenheit geben, diese Fragen vertieftzu diskutieren.

Unteschreiben Sie diebeiliegende Initiativel

im Gegenteil gerne fallengelassenwird, ist es an uns, entsprechendeLösungsvorschläge zu entwickeln,

5 Info Fachstelle701051

Sehbehinderte

Leitlinien-System Schweiz(es) Die Orientierung im öffentlichen Raum, insbesondere in komplexenSituationen, stellt für sehbehinderte und blinde Menschen eine grosseHerausforderung dar. Da sie speziell auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind, wird dem selbständigen Auffinden von Haltestellen, Buseinstieg, Abfahrtsgeleise und Treppenabgängen, sowie dem Umsteigen zwischen zwei Verkehrsmitteln besondere Bedeutung beigemessen. Im November 1997 konnte im Hauptbahnhof Zürich zum ersten Mal in derSchweiz ein grösseres Leitliniensystem realisiert werden. Dieses Systemwurde in Zusammenarbeit mit den SBB, mit Organisationen des Blinden-wesens und mit der Fachstelle anhand verschiedener Testphasen entwickelt. Es soll in der ganzen Schweiz zur Anwendung kommen.

lauf eines Weges kennzeichnen,die Gehrichtung anzeigen oder alsRaster raumstrukturierend wirken.Mit einer Breite von 57 cm dientsie gleichzeitig als Auffangliniezum Auffinden des Systems.Das Aufmerksamkeitsfeld ist eineFläche von 3 cm breiten, parallelen Streiten zur Warnung vor Gefahr, als Hinweis aut Abzweigungen, Treppen, etc. und als Einstiegsmarkierung an Haltestellen.Aufmerksamkeitstelder haben eine Länge von 90 cm (2 Schrifilängen). Ihre Breite ist abhängig vonihrer Funktion und der baulichenSituation (z.B. ganze Perronbreite,ganze Trottoirbreite, ganze Trep

AusführungVoraussetzung für eine gute Tastbarkeit der 3 cm breiten Streifenmit dem Stock und mit den Füssen ist eine Höhe von 4mm überder Belagsoberfläche sowie einmöglichst tugenloser Untergrund.Die Leitelemente sollen sich visuelldeutlich von der Umgebung abheben (optischer Kontrast K > 0.3).Bevorzugt werden weisse Linienauf dunklem Untergrund. Zur Ausführung auf fugenarmen Boden-belägen wird ZweikomponentenKaltplastik empfohlen. Um dienötige Schichtdicke zu erreichen,können dem handelsüblichenStrassenmarkierungsproduktGlasperlen beigemischt werden.

Die Fachstelle hat über das imHauptbahnhof Zürich ausgeführteLeitlinienmodell eine vierseitigeDokumentation zusammengestellt,welche das «Leitlinien - SystemSchweiz» mit seinen verschiedenen Elementen darstellt und Hinweise für dessen Anwendung undAusführung gibt. Diese Dokumentation kann als Planungshilfe fürLeitliniensysteme verwendet werden.

LeitelementeDas Leitlinien-System Schweiz besteht aus zwei Elementen, der Linieund dem Aufmerksamkeitsfeld. DieLeitlinie ist eine Kombination von3 cm breiten Streiten, die den Ver- penbreite, ...).

Ein Au[merksamkeitsfeld über dieganze Breite des Perron zeigt denTreppenabgang an

6 Info Fachstelle‚ 01051

Sehbehinderte

AnwendungLeitelemente stellen, kombiniertmit taktilen Informationen (z. B.Gleisnurnmern), Orientierungssysterne dar. Sie werden dort angewendet, wo sie für die Orientierung erforderlich sind:• wo auf freier Fläche eine Richtung eingehalten werden soll.• wo eine Richtungsänderung angezeigt werden soll.• wo auf Treppen, Eingänge, Bedienungselemente etc. hingewiesen werden soll, z. B. alsEinstiegsmarkierung, zur Markierung der Warteposition an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs.• wo auf einen Gefahrenbereichaufmerksam gemacht werden soll,z. B. als taktil-visuelle Sicherheitslinie entlang der Perronkante.

Vom Saulus zum Paulus

Erfahrungen mit den Blinden-Leitstrelfen im Hauptbahnhof Zürich

Die Versuche, blinden und stark sehbehindertenMenschen die Orientierung und Richtungsweisungmit taktilen und optischen Leitsystemen zu erleichtern, sind nicht neu. Doch bisher vermochten michdie verschiedenen Lösungsansätze nicht zu befriedigen. Zu mühsam war es, mit dem Blindenstockoder mit den Fusssohlen den Leitstreifen wahrzunehmen - der taktile Kontrast war einfach zu wenigdeutlich. Immer wieder verlor ich die «richtigeSpur» und landete in der Sackgasse.So war ich am Anfang auch den neuen Leitstreifengegenüber skeptisch eingestellt. Doch diese Meinung änderte sich schlagartig. Das neue Systemfunktionierte!Mit Freude stellte ich fest, dass ich den taktilenMerkstreifen vor der Treppe zur Unterführung auchbei zügigem Gang immer sofort erkannte. Vorbeiwar die Zeit des mühsamen Suchens, das mich immer wieder in Stress versetzte, weil ich mehr alsnur einmal den Abgang verpasste - und damit auchbeinahe meinen Anschlusszug.Die blinden Personen sind sich in dieser Frage

einig: Es gehört zu den grössten Schwierigkeiten ineinem Bahnhof, den Treppenabgang zu finden,weil er sich in der Perronmitte befindet und es zumeist aus baulichen und orientierungstechnischenGründen schwierig ist, genau in der Mitte des Perrons zu gehen.Aber auch die Leitlinie quer durch die Haupthalleerlebe ich als grosse Hilfe. Zusammen mit den inBlindenschrift und Reliefschrift versehenen Nummernschildchen am Perronanfang erlauben sie mir,das gewünschte Geleise rasch und sicher aufzufinden. So ist es mir beispielsweise einmal gelungen,trotz Stossverkehr binnen 5 Minuten von Geleise 17auf Geleise 3 umzusteigen.

Mein grosser Wunsch ist es nun, dass auch die andern Bahnhöfe in der Schweiz so bald wie möglichmit diesem hilfreichen System (Leitstreifen und taktue Nummernschilder) ausgestattet werden. DenBahnunternehmen - und insbesondere den Schweizerischen Bundesbahnen - danke ich für ihr diesbezügliches Engagement.

Dr. Urs Kaiser Mitarbeiter beimSchweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband

Ein Aufmerksamkeitsfeld markiert den Übergang zwischen Querhalle undPerron und zeigt gleichzeitig die Position der taktilen Gleisnummern an

7 Info Fachstelle7919R

Sehbehinderte

SBB-BahnhöfeIm Rahmen von Bahn 2000 werden zur Zeit einige, auch grosse,Bahnhöfe der SBB umgebaut. Inverschiedenen Städten wurden indiesem Zusammenhang Forderungen nach Leitliniensystemengestellt. In ihrer Pressemitteilungzum Leitliniensystem im BahnhofZürich anerkennen die SBB, dassInformationssysteme mit tastbaren Gleisnummern, akustischenDurchsagen und Leitlinien wesentlich zur Selbständigkeit sehbehinderter und blinder Bahnreisender beitragen. Die bisherigenErfahrungen im HauptbahnhofZürich bestätigen, dass mit demLeitsystem eine wirkungsvolle Orientierungshilfe geschaffen wurde,die auch in weiteren grossen Bahnhöfen situationsgerecht angewendet werden kann. Bereits im November 1997 haben die SBB zugesagt, grössere und wichtigeBahnhöfe nach und nach mit taktilen Gleisschildern auszurüsten.

Die Fachstelle hat sich bei derVereinigung SchweizerischerStrassenfachleute VSS dafür eingesetzt, dass eine Norm überakustische und taktile Ampelzusatzgeräte eingeführt wird, damitakustische und taktile Signale inder ganzen Schweiz einheitlichangewendet werden (Info 25/96).Die VSS hat nun ein Forschungsprojekt gestartet, welches eineRichtlinie für Ampelzusatzgerätezum Ziel hat. Diese Richtlinie sollim Rahmen der VSS-Normen überLichtsignalanlagen festgesetztwerden. Ziel ist die Vereinheitlichung von zusätzlichen Signalgebern aus Sicht der Benutzer sowie

eine Entscheidungshilfe für Betreiber von Lichtsignalanlagen zumpraktischen Einsatz der Zusatzgeräte. Die Fachstelle hat mit einemNormvorschlag, mit Dokumentation und Finanzierungshilfe zudiesem Forschungsprojekt beigetragen. Im Dezember wird ein erster Richtlinienentwurf vorliegen,welcher in Zusammenarbeit mitder Expertenkommission der VSSund der Schweizerischen Fach-kommission für sehbehindertenund blindengerechtes Bauen bereinigt werden soll. Die Fachstellewird den Entwurf vorgängig inKreisen von Blindenselbsthilfe undMobilitätsfachleuten diskutieren.

StrassenraumDie Fachstelle ist daran, einenGesamtkatalog der Anforderungen an Strassen, Wege und Plätze bezüglich sehbehinderten- undblindengerechtes Bauen zu erarbeiten. Ein erster Entwurf war vonDezember 1997 bis April 1998 beiden Blindenorganisationen in Vernehmlassung.Der Anforderungskatalog wird nunin der Fachkommission für sehbehinderten- und blindengerechtesBauen überarbeitet und verabschiedet. Er wird so bald wie möglich publiziert und verbreitet, umpraktische Erfahrungen im Bezugauf Anwendung und Vollständigkeit zu sammeln.

Von jedem Gleis führt eine Leitlinie durch die Querhalle bis zur Hauptlinie.Dies erlaubt es sehbehinderten und blinden Personen sich in dem Rastetfrei zu bewegen und dabei die überquerten Linien zu zählen, respektive der

Ampelzusatzgeräte

Leitlinie zu folgen, um beim richtigen Gleis wieder zum Perron zu gelangen.

8 Info Fachstelle2 9/98

Mitteilungen

Mitteilungen

BauberaterTagungenAuch dieses Jahr organisiert dieSchweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen zweiBauberater-Tagungen für die kantonalen Bauberater/innen undweitere interessierte Kreise. Siedauern jeweils von 10 Uhr bis ca.17 Uhr und bieten eine willkommene Gelegenheit zum Informationsaustausch und zum gegenseitigen Kennenlernen.

Deutsche SchweizMontag, 23. November 7998Hotel HiltonBasel

RomandieFreitag, 6. November 1998Musöe dArt et dHistoireGenf

Die Einladungen mit dem Tages-programm werden rechtzeitig verschickt. Sie können aber auch direkt bei der Fachstelle bezogenwerden.

Tel. 01/272 5444Fax 01/ 272 5445

Infothek MobilityInternationalSchweizSeit Januar 1998 ist das Büro vonMobility International Schweizwieder besetzt und steht für Auskünfte rund ums Reisen zur Verfügung. Neu ist eine Liste herausgekommen, die eine grosse Auswahlan Städte-, Regionen- und Länderführern beinhaltet. Die Führer

können bei Mobility InternationalSchweiz bezogen werden.Für weitere Auskünfte wenden Siesich an:Mobility International SchweizFroburgstrasse 4Postfach4601 OltenTel. 062/ 206 88 35Fax 062/ 206 88 39e-mail: [email protected]

Referendum für dieIV-VierteisrenteDie ASKIO, Dachorganisation derBehinderten-Selbsthilfe in derSchweiz, unterstützt das von derSchweizer Paraplegiker-Vereinigung und dem SchweizerischenInvaliden-Verband ergriffene undnun mit über 60000 Unterschriftenklar zustandegekommene Referendum gegen die 4. 1V-Revision.

HoteibroschürefranzösischDie im Oktober 1997 herausgegebene Broschüre «Hotels, Restaurants, Ferienwohnungen » ist nunauch in französischer Sprache erhältlich. Die 40-seitige Planungshilfe wird pünktlich zur Bauberater-Tagung in Genf anfangs November herauskommen. Sie wirdan die Abonnent/innen sowie dieArchitektur- und Innenarchitekturbüros der welschen Schweiz kostenlos versandt.

ÜberarbeitetesMerkblatt 3198Das vollständig überarbeiteteMerkblatt 3/98 heisst neu «Finan

zierung individueller baulicher Anpassungen in der Wohnung undam Arbeitsplatz». Es erklärt dieVorgehensweise bei einem Gesuch um Kostenübernahme, bieteteine ausführliche Übersicht überdie Leistungen der Invalidenversicherung (IV) und zeigt alternativeFinanzierungsmöglichkeiten auf.

((Automaten und Bedienungselemente»Das neue Merkblatt 10/98 befasstsich mit der Erreichbarkeit und derBedienbarkeit von Automaten undBedienungselementen. Damit wirddem zunehmenden Einsatz vonAutomaten (Bancomat, Billetautomat, elektronisches Telefonbuch,Reservierungssysteme) Rechnung getragen.

Es zeigt sich, dass bei einer optimalen Auswahl der Geräte undKomponenten sowie einer durchdachten Anordnung die Forderung, dass der «Normalfall» für alle Menschen nutzbar sein sollte,auch bei Automaten und Bedienungselementen in den meistenFällen erfüllt werden kann.

Die dem Merkblatt vorangegangenen Tests haben, wie in anderenFällen auch schon, gezeigt, dassdie in der Norm SN 521 500 angenommene maximale Reichweitevon 1.40 m ab Boden für Rohstuhlfahrer/innen mit eingeschränkten Armfunktionen unrealistisch ist. In Übereinstimmung mitneueren europäischen Empfehlungen sollten Bedienungselemente deshalb auf einer Höhevon 0.85 - 1 .1 Om angeordnet sein.

Die Merkblätter 3/98 und 10/98können bei der Fachstelle bezogen werden.

9 Info Fochstelle29/98

Produkte

KücheIBadIWC

Versenkung«Verti System» ist ein höhenverstellbarer Hängeschrank-Einsatz(nicht nur) für die Küche. Kein Anbieter von Spezialküchen, dernicht wenigstens ein Modell mitabsenkbaren Oberschränken undArbeitsflächen im Angebot hätte!Aus Schweden kommt eine weitere Umsetzung der Idee, nur dasInnere — also die Tablare — nichtaber den kompletten Korpus nachunten zu bringen.Über eine Motorwelle (zuoberst imSchrank in einem Gehäuse plaziert) wird ein Gurt auf- und abgerollt und somit der Einsatz vertikalverfahren. Der Maximalhub beträgt 50 cm, die maximale Last-aufnahme 40 kg.Bestehende Oberschränke können damit auch nachgerüstet werden.

WasserDas Sieb mit den dampfend heissen Spagheffi ins Spülbeckenstellen und ihnen die erforderlicheAbschreckung verabreichen? Mitkaltem Wasser und der nach IhrerErfahrung richtig bemessenenQuantität?Kludi-Magica SL, die programmierbare Spültischarmatur, machtdies möglich. Standard-Situationen können gespeichert und beiBedarf per Tastendruck abgerufenwerden. Für die Einstellung vonWassermenge und -temperaturstehen drei Programmstufen zurWahl. Was Sie nicht sehen: dieSteuereinheit, die unter dem Spülbecken an der Wand installiertwerden muss. Was Ihnen auf Anhieb auffällt: die schlanke bogenförmig geschwungene Armatur mirdem herausziehbaren, flexiblenAuslauf (keine Ausziehbrause).Und das Bedienungselement(Stromversorgung mittels Solarzelle) — nicht grösser als eineComputermaus — für die Befehlsübermittlung an das Ventil. Vonder Form her einem Schlüsselan

befestigt, oder ganz einfach aufdie Armatur aufgesteckt werden.Wenn sie wollen, können Sie dasWasser sogar laufen lassen, ohnedass Sie sich zur Spüle bemühen,denn «Magica» bedeutet auch Infrarot-Fernbedienung. Nur solltenSie dabei das Gefäss nicht vergessen, denn alle Arbeiten kannIhnen der Handsender nun nichtabnehmen! Wenn Sie ihn einmalverlegt haben sollten, können Siedas Wasser mit einer Handbewegung an- und abstellen; vorteilhatterweise ist diese Küchenarmaturdank ihrer Lichtschranke auchnoch berührungslos zu bedienen.

HP Karlin2564 BeI/mund 032/33 7 56 76

RutschfestAnti-rutschbehandelt, aber nichtbeschichtet (Stonegrip). Vor allembei der Planung von Nassräumenist, was die Rutschfestigkeit derBodenbeläge betrifft, guter Rat oftteuer. Unstrukturierte Beläge z.B.

Programmiertes hänger nicht unähnlich, kann esirgendwo in der Nähe der Spüle

Granberg Interior ABS-60006 Norrköping00467 7/72 7224

«Gelifteter» Oberschrank in der Küche

10 Info Fochstelle‚OIOR

Produkte

aus Marmor, Granit, Beton, glasierten oder unglasierten keramischen Platten sowie sonstigenNatur- oder Kunststeinen verwandeln sich unter Wassereinwirkungzu Gefahrenquellen. Die Stonegrip-Technik verändert die Oberflächenstruktur von (fast allen) mineralischen Belägen durch ein patentiertes chemotechnisches Verfahren. Die Materialeigenschaftendes behandelten Belags bleibt erhalten, während die Haftwirkungder Oberfläche zunimmt.

Nyfeler & Partner AG4704 Oberwil 06 7/402 00 60

SpiegeischrankMit der Serie «Collection Royal»heissen wir die Firma Keuco willkommen im feinen, (zu) kleinenClub der Hersteller von «guten»Spiegelschränken (vgl. Bulletin26/96, Seite 14).Die Typen-Reihe «Royal» (20, 30und 40) besteht aus hochformatigen Schränken mit Spiegeln von75 bis 80 cm Höhe. Sie haben gegenüber konventionellen Modellenden grossen Vorteil, dass sie weithinaufreichen, auch wenn man sie

mit ihrer Unterkante bei 1.0 - 1.lOmüber dem Boden aufhängt. Somitstellen sie für klein(gewachsen)eMenschen oder solche, die auchim Badezimmer (im Rollstuhl) sitzen, aber auch für grosse, stehende Personen kein Ärgernis dar. UndKippen muss man sie auch nicht!

SAHV5702 Niederlenz 062/89 7 54 54

WC-SpezialitätenIn einem öffentlich zugänglichenBehinderten-WC soll die Ausladung der WC-Schüssel nicht zugering, die des Lavabos hingegennicht zu gross sein.

Wenn der Forderung nach einemaufgesetzten Spülkasten (meistens aus Angst vor Vandalismus)nicht entsprochen werden kann,entsteht scheinbar ein Zielkonflikt.Dabei bedeutet der Verzicht aufden sichtbaren Spülkasten nicht apriori eine WC-Schüssel mit 52er-Ausladung, denn auf dem Marktsind verschiedene Fabrikate (inEdelstahl und Keramik) mit einerAusladung von 70 cm erhältlich.Eines davon ist das Tietspülklosett «OMNIA-vita» von Villeroy &Boch. Für aussergewöhnliche Anpassungen im Privatbereich ste

hen mit der «OMNIA» Linie u.a.auch ein Modell mit nur 49 cmAusladung sowie zwei spezielleKinderklosetts zur Verfügung. Das«OMNIA-vita» Wandmodell ergibtbei einer Montagehöhe von 46 cm(SN 521 500) eine Bodenfreiheitvon 8 cm. Nicht ganz nachvollziehbar, warum ausgerechnet aufdieses Modell der für den öffentlichen Bereich entwickelte WC-SitzOmnia Public (mit durchgehenderScharnierwelle) nicht passt.

Die Norm SN 521500 verlangt dieÜber-Eck-Anordnung von WC undLavabo. Gleichwohl sind wir unsbewusst, dass die Zugänglichkeitder WC-Schüssel durch das seitlich angeordnete Lavabo nicht gerade begünstigt wird (s. auch WCTitelgeschichte im Informationsbulletin 26/96). Hier kann dasHandwaschbecken der Serie OMNIA mit seitlich angeordneter Armatur und minimaler Ausladungdie Lösung bringen.

Villeroy & Boch8585 Zuben 071/690 03 30

Blech für SchwellenDas Schwellenproblem kann —

vorausgesetzt die Schwelle istnicht höher als 56 mm — auch mitdem sogenannten «Schwellen-

90 4220 Becken mit mmi

maler Ausladung500—l

Schüssel mit Ausladungvon 70 cm

II Info Fachstelle2oIo1

Produkte

ausgleicher» entschärft werden.Das nur 18 cm lange, zweifachabgekantete Aluminiumblech wirdmit einer auf drei Seiten genutetenLeiste geliefert. Je nachdem, inwelche Nut der abgekantete Randdes Bleches gesteckt wird, können Höhenunterschiede zwischen23 mm und 38 mm ausgeglichenwerden. Für Schwellen mit einerHöhe von 41 mm bis 56 mm mussdas 27 cm lange Blech geordertwerden. Beide Bleche sind mitrutschfestem Gummibelag versehen und in den Breiten 0,70 m,0,80 m und 0,90 m erhältlich. Inder steilsten Stellung muss jeweilseine Rampe von 21% bewältigtwerden. Das ist zwar wesentlichsteiler als die SN 521 500 erlaubt,kann aber in bestimmten Fällenvon individuellen Anpassungenals Notbehelf toleriert werden.

Lifte

Hub zur Terrasse

Bei einem eher geringen Niveau-unterschied im Bereich von nur einer bis zu zwei Treppenstufenkommt in der Regel kein mechanisches Hebegerät zum Einsatz.

Prinzipiell besteht allerdings dieMöglichkeit, anstelle einer Rampeeine Hebebühne zu realisieren.Nur haben Hebebühnen im allgemeinen den Nachteil der relativgrossen Konstruktionshöhe. Diemeisten erfordern eine ordentlicheBodengrube. Das ist beim Flachhubtisch «Flexlift Flunder» nichtder Fall. Hier wurde ein Schwellenproblem auf eindrückliche Artund Weise «gelöst».

Zu hohe Schwellen an Balkon-und Terrassentüren schränkenden Aktionsradius von Rollstuhl-fahrer/innen stark ein. Weil sichdie Betroffenen mit der unzumutbaren Situation nicht abzufindengedenken, kommt es hier immerwieder zu mehr oder wenigerspektakulären — und dementsprechend teuren — Anpassungen.

Da im vorliegenden Fall eine rollstuhlgängige Rampe (max. 6%)mindestens 3,50 m lang hätte seinmüssen, um die vorhandene Stufevon ungefähr 20 cm zu überbrücken, wurde diese aufwendigeVariante realisiert.

Die zweifellos befriedigendere Lösung für alle Beteiligten wäre gewesen, wenn schon frühzeitig beiErstellung des Gebäudes der Niveauunterschied mit geeignetenMitteln minimiert oder sogar eliminiert worden wäre.

Steinbock AG8132 Egg 07/9863030

Für den Hubhöhenbereich von0,30 m - 1,65 m bietet Peter Auereinen Schrägaufzug im Baukastensystem an, wahlweise mitStehplattform und zwei unterschiedlich breiten Rollstuhlplattformen. Je nach Ausführung kannzwischen einer Tragfähigkeit von150 kg und 250 kg gewählt wer-

Promefa AG8184 Bachenbülach 0 1/860 44 50

Schräg-Hebebühne

12 Info Fachstelle

Produkte

Peter Auer AG8467 Truttikon 052/37721 41

WandlifterÜber einen ähnlichen Lifter berichteten wir schon einmal (lnfobulletin 24/95). Auch hier beim RothWandlifter haben wir es mit demPrinzip des schwenkbaren Kragarms zu tun, der in jeder gewünschten Höhe an der Wand befestigt und eine Alternative zu einem Deckenlifter (Schienen-Prinzip) sein kann. Die zu beförderndePerson befindet sich in einer Sitzschlaufe oder einem Liegetuch

(bzw. einem speziellen Therapie-sitz). Ansonsten weichen die technischen Daten mehr oder wenigerstark voneinander ab: der maximale Schwenkbereich ist 1700,

der Hub 1,15 m. Da die Hebeleistung bis zu 160 kg beträgt,kommt das Gerät auch für schwere Personen in frage. Der Elektromotor (Funktion: Heben und Senken) mit 230 VAC/24 VDC Be

triebsspannung lässt den Einsatzin Nassräumen zu. Der RothWandlifter ist an verschiedenenOrten und in mehreren Räumeneinsetzbar, da er mit einer beliebigen Zahl von Wandhalterungenangeschafft werden kann.

Roth Werke Buchenau0-35230 Dautphetal00496466/9220

Swisslift AZ 630Mit dem «Swisslift by Zünd» istein weiterer Personenaufzug aufdem Schweizer Markt, der mit einer freistehenden Schachtgerüstkonstruktion realisiert werdenkann und deshalb keine tragenden Schachtwände braucht. Jenach Verkleidung — mit der übrigens den unterschiedlichstenKundenwünschen Rechnung getragen werden kann — ist derSwisslift für Innen- oder Ausseneinsatz geeignet.Die Fahrbahn derl,lOxl,40 mgrossen rollstuhlgängigen Kabinebefindet sich in einem aus vierEck-Stahlprofilen gefertigten Rahmen, der zusammen mit entsprechenden Horizontalverstrebungenein tragfähiges Schachtgerüst abgibt.Für das 630 kg Modell wird eineGrundfläche von 1,50 m x 1,85 mbenötigt. Ein etwas kleinerer Typmit Kabinenmassen von 0,90 x1,25 m ist vorgesehen.Für den Fall des nachträglichenEinbaus bei Renovationen undSanierungen (individuelle Anpassung) interessant sein könnte derPreis für einen AZ 630 mit 2 Sta

den. Die Anpassung an verschiedene Hubhöhen geschieht durchdie unterschiedlichen Fahrschienen, die das Baukastensystembeinhaltet. Der Auer-MobilliftML-96 ist relativ einfach zu installieren bzw. zu entfernen und kannauch gemietet werden.

E 1 n Hebel für mehrere Bereiche

tionen.

ZündAG9245 Oberbüren 071/955 90 60

13 Info Fachstelle29/9R

Produkte

Diverses

Raffrollo-System

Auch ein Sonnenschutz sollte vonZeit zu Zeit gereinigt werden.Wenn er aus flexiblem, waschbarem Material besteht, das sich aufdie Grösse einer Trommelfüllungzusammenfalten lässt, kann diesmeistens in der Waschmaschinegeschehen.Es versteht sich von selbst, dassdie unbeliebte Reinigungsprozedur desto einfacher vonstattengeht, je leichter der Vorhang abgenommen und wieder aufgehängt werden kann. In dieser Hinsicht gut bedient ist man/frau mitdem Silent Gliss-Raffrollo 2210.

Das grösste Raffrollo misst 2 m(B) x 2,5 m (H). Dank Klettbandverschluss kann das «Tuch»

schnell und einfach abgenommen,gewaschen und wieder fixiert werden. Mühsames Aus- und Wiedereinfädeln entfällt, denn Stoffbahnund Zugschnur bilden eine Einheitund werden miteinander gewaschen. Wegen der Schnüre solltedie Waschtemperatur 40°C nichtüberschreiten.So bequem, wie das die sportlicheFrau rechts in der Bildfolge demonstriert, geht die Aktion freilichnicht über die Bühne, wenn dieAkteurin eher klein ist oder wenndie Arbeit vom Rollstuhl aus verrichtet werden muss. Immerhinwird durch das Klettband ein Teilder Arbeit vereinfacht.

Silent Guss AG3250 Lyss032/384 2742

Eine wichtige Tätigkeit fördern...

n GrundIag ur- und Eqörder

Behindertengerechtes Bauenfür behindertengerechtes E‘‘len alle Architekten, PlanEreichen.

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sondern unterstützen gleichzeitig c.tengerechtes Bauen.

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mein/unser Fachgebiet ‚ (. . .

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Einsenden an: Schweizerische Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, Neugasse 1368005 Zürich, Tel. 01/272 54 44, Fax 01/272 54 45

14 Info Fochstelle29198

Kolumne

Universal design.Das SALZ & PFEFFER für Architekten?

Von Christoph Eggli

Immer wieder werden in der Architektur die Bedürfnisse von Teilen der Bevölkerung, besondersvon Behinderten, alten Leutenoder von Kindern, vergessen oderverdrängt....

Als «Kochbuch» hat vor einigenJahren der ArchitekturjournalistBenedikt Loderer eine Veröffentlichung der Schweizerischen Fach-stelle für behindertengerechtesBauen bezeichnet. Dieser Vergleich hat bewirkt, dass die Fach-stelle mich zum Schreiben dieserKolumne eingeladen hat; mit derHoffnung, dass mein Schreibenfür Architekten SALZ & PFEFFERsein wird, wie im Gastrobereich dieSchreibe meines Bruders Daniel E.

Damit die Umwelt für alle geniessbar ist, braucht es ein «universal design», ein Geheimrezept,sozusagen SALZ & PFEFFER fürdie Kreation von Architektur undProdukten.

Universal design ist ein Konzeptaus Amerika, das alle Leute jedenAlters, jeder Grösse und jederFähigkeit miteinbezieht - auch Sieund mich!

«Universal design» ist die Gestaltung von Produkten aber auchvon Bauten, die von allen Leutenbenützt werden können. Diesbezüglich soll von Anfang an einebestmögliche Planung erfolgen,so dass ein «special design» fürabweichende Bevölkerungsgruppen, z.B. für Behinderte, unnötigwird. Ein «universal design» vonProdukten, Kommunikationsmitteln und Architektur soll nämlichallen und nicht nur topfiten Mana

gern das Leben vereinfachen,also auch Menschen mit Behinderungen ein erträgliches Lebenermöglichen.

In Zürich sind in den letzten Jahren einige Bauten verwirklicht worden, die einen «Anti-Preis für universal design» verdienen, z.B. dasOpernhaus, die Zentralbibliothekoder die zehn Kinos vom Cinö

se arbeiten, wenn die Kraft desGesetzes und des Geldes einneues Planen erzwingt!

Eine kluge Planung hilft, Nachfolgekosten für eventuell nötige Anpassungen einzusparen. Also Kosten, die dann auftreten, wenn behinderte Menschen ihr Bürgerrechtauf ein «gleichberechtigtes Leben»einklagen. Nun hoffe ich, dassdies bald auch in der Schweizmöglich ist!

max! Bereits in meiner ersten Kolumne habe ich gefragt: Brauchtauch die Schweiz ein Antidiskriminierungsgesetz, wie die USA?Tatsächlich ist zu befürchten,dass die Gehirnzellen von Bauherren und Architekten erst dannauf « nicht-diskriminierende» Wei

Endlich wird jetzt mit der Volksinitiative «Gleiche Rechte für Behinderte» auch in der Schweiz derDiskriminierung von Behindertender Garaus gemacht.

15 Info Fuchstelle.‚qIQp

Adressen

Kantonale BeratungsstellenStand: September 1998Änderungen sind rot bezeichnet.

AargauBeratungsstelle fürbehindertengerechtes Bauender Kt. Aargau und SolothurnFroburgstr. 4, 4601 OltenTel. 062/206 88 50 (Werner Studer)

Appenzell IR/ARInvalidenverband St. Gallen-Appenzell, Beratungsstelle fürbehindertengerechtes Bauen,Kornhausstr. 18, 9000 St. GallenTel. 071/222 44 33(Markus Alder, Jürg Ineichen)

Basel-StadtFachberatung für hindernisfreiesBauen von Pro Infirmis BSBirsigstr. 45, 4054 BaselTel. 061/281 80 08 (Eric Bertels)

SIV-Beratungsstelle fürbehindertengerechtes BauenWasgenring 103, 4055 BaselTel. 061/301 88 29 (Martin Koepp)

Basel-LandSIV Sektion Liestal und UmgebungOberemattstr. 21, 4133 PrattelnTel. 061/821 04 81 (Irene Hupfer)

BernABSF-Beratungsstelle fürBauen für BehinderteMerzenacker 21, 3006 BernTel. 031/941 37 07(Anton Herrmann)

FribourgCommission Fribourgeoise desBarrires Architecturales (CFBA)route de Moncor 141752 Villars-sur-GläneTel. 026/401 02 20 (Henri Daftlon)

Gen veAssociation H.A.U. «HandicapsArchitecture Urbanisme»Boul. Helvötique 27, 1207 GenveTel. 022/786 30 10(Prof. Alain Rossier)

GlarusGlarner Fachstellebehindertengerechtes BauenPostfach 306, 8750 GlarusGeschäftsstelle Tel. 055/645 31 88Beratungsstelle Tel. 055/612 1608(Rudolf Ricklin)

Grau b ü n denBeratungsstelle für behindertengerechtes Bauen, Schellenbergstr. 1Postfach 116, 7006 ChurTel. 081/353 11 33 (Bruno Rüegg)

]u raAJEBA, Association jurassiennepour lölimination des barriöresarchitecturales, p.a. Pro Infirmis,12, rue des Moulins, 2800 DelömontTel. 032/422 20 70(Richard Kolzer)

LiechtensteinLiechtensteiner BehindertenverbandEgertastr. 32, Postfach 345FL-9490 VaduzTel. 075/232 77 14(Werner Hermle)

LuzernBeratungsstelle fürbehindertengerechtes BauenRodteggstr. 3, 6005 LuzernTel. 041/360 79 88(Josef Odermatt)

NeuchätelPro Infirmis, Service de conseilen construction adaptöeCase postale 9, 2007 Neuchätel 7Tel. 032/725 33 88(Christian Dubuis)

Schaffhausen / ThurgauBeratungsstelle für behindertengerechtes Bauen der Kantone Thurgauund SchaffhausenIrüttlikon, 8524 Buch bei FrauenfeldTel. 052/746 10 43(Christoph Ammann)

SolothurnBeratungsstelle fürbehindertengerechtes Bauen der Kt.Aargau und Solothurn Froburgstr. 4,4601 OltenTel. 062/206 88 50 (Werner Studer)

St. Galler-OberlandSchweiz. InvalidenverbandSektion St. Galler-OberlandBau beratungsstelleRagazerstr. 2, 7320 SargansTel. 081/723 61 71 (Peter Haaf)

St. Gallen (ohne Bezirke Werdenberg und Sargans)Invalidenverband St. Gallen-Appenzell, Beratungsstelle fürbehindertengerechtes Bauen,Kornhausstr. 18, 9000 St. GallenTel. 071/222 44 33(Markus Alder, Jürg Ineichen)

TessinFTIA, Via Berta 28, c.p. 8346512 GiubiascoTel. 091/857 80 80 (Luca Bertoni)

WallisAssociation Suisse des InvalidesSection Valais romand, Bureauconseil pour la construction adaptöeaux handicapös, St-Hubert 1case postale 132, 1951 SionTel. 027/323 26 20(Claude-Alain Kittel)

Oberwalliser InvalidenverbandPostfach 365, 3900 EngTel. 027/921 23 76 (Rudolf Wenger)

WaadtAVACAH(Association vaudoise pour la construction adaptöe aux handicapös)Rte de la Bruyöre 3, 1315 La SarrazTel. 021/866 62 80(Jean-Michel Pöclard)

ZugBeratungsstelle für behinderten- undbetagtengerechtes Bauenlndustriestr. 8, 6300 ZugTel. 041/711 1914(Andreas Brunnschweiler)

ZürichBeratungsstelle fürbehindertengerechtes BauenHochbauamt des Kantons ZürichWalchetor 8090 ZürichSonja VögtlinSekretariat für 4 BauberaterkreiseTel. 01/259 29 56