64
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684 06.06.2014 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2014 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18 Andreae, Kerstin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 58 Baerbock, Annalena (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 71 Beck, Marieluise (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 9 Beck, Volker (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 19, 59 Behrens, Herbert (DIE LINKE.) .............. 60 Bellmann, Veronika (CDU/CSU) ........... 5, 41 Ernst, Klaus (DIE LINKE.) ................. 48 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 61 Groth, Annette (DIE LINKE.) ............... 10 Dr. Hahn, André (DIE LINKE.) .......... 42, 43 Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) .................. 20 Karawanskij, Susanna (DIE LINKE.) ...... 29, 30 Kekeritz, Uwe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 11, 78 Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 6, 7, 12 Kindler, Sven-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 62, 63 Klein-Schmeink, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 49, 50 Koenigs, Tom (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 21 Korte, Jan (DIE LINKE.) ............. 22, 23, 24 Kotting-Uhl, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 1 Kühn, Christian (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ..... 2, 72, 73, 74 Liebich, Stefan (DIE LINKE.) ................ 8 Dr. Lindner, Tobias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 39 Dr. Lötzsch, Gesine (DIE LINKE.) . . . 3, 40, 44, 45 Maisch, Nicole (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 37, 38, 51 Meiwald, Peter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 75, 76, 77 Mihalic, Irene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 25 Dr. Neu, Alexander S. (DIE LINKE.) ... 13, 14, 15 Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 16, 17 Poß, Joachim (SPD) .................. 31, 32, 33 Post, Achim (Minden) (SPD) ........... 64, 65, 66 Pothmer, Brigitte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 34 Dr. Raatz, Simone (SPD) ................. 35, 46 Schulz, Swen (Spandau) (SPD) ............ 67, 68 Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 26, 27, 28 Ströbele, Hans-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 4 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

Schriftliche Fragen - dip21.bundestag.dedip21.bundestag.de/dip21/btd/18/016/1801684.pdf · Seite Seite Schulz, Swen (Spandau) (SPD) Verlängerung der Berliner S-Bahn in den Spandauer

  • Upload
    hatruc

  • View
    219

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Deutscher Bundestag18. Wahlperiode

Drucksache 18/168406.06.2014

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 2. Juni 2014eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 18

Andreae, Kerstin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 58

Baerbock, Annalena(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 71

Beck, Marieluise (Bremen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 9

Beck, Volker (Köln)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 19, 59

Behrens, Herbert (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 60

Bellmann, Veronika (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 5, 41

Ernst, Klaus (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 61

Groth, Annette (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 10

Dr. Hahn, André (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 42, 43

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Karawanskij, Susanna (DIE LINKE.) . . . . . . 29, 30

Kekeritz, Uwe(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 11, 78

Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 6, 7, 12

Kindler, Sven-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 62, 63

Klein-Schmeink, Maria(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 49, 50

Koenigs, Tom (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 21

Korte, Jan (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 22, 23, 24

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 1

Kühn, Christian (Tübingen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 2, 72, 73, 74

Liebich, Stefan (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Dr. Lindner, Tobias(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 39

Dr. Lötzsch, Gesine (DIE LINKE.) . . . 3, 40, 44, 45

Maisch, Nicole(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 37, 38, 51

Meiwald, Peter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 75, 76, 77

Mihalic, Irene (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 25

Dr. Neu, Alexander S. (DIE LINKE.) . . . 13, 14, 15

Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 16, 17

Poß, Joachim (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32, 33

Post, Achim (Minden) (SPD) . . . . . . . . . . . 64, 65, 66

Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 34

Dr. Raatz, Simone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 46

Schulz, Swen (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . 67, 68

Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 26, 27, 28

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 4

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Dr. Terpe, Harald(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 52, 53

Vogler, Kathrin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 54, 55

Walter-Rosenheimer, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 36

Dr. Wilms, Valerie(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 69, 70

Wöllert, Birgit (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 56, 57

Wunderlich, Jörn (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 47

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – II –

Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und

des Bundeskanzleramtes

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kenntnis der Bundesminister PeterAltmaier und Sigmar Gabriel vonÜberlegungen der Energiekonzerne zumöglichen Veränderungen des Systemsder nuklearen Entsorgungsrückstellungen . . 1

Kühn, Christian (Tübingen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sanierung des Denkmals für die ermorde-ten Juden Europas in Berlin . . . . . . . . . . . . . 1

Dr. Lötzsch, Gesine (DIE LINKE.)Festlegungspraxis der Eintrittspreise fürKultureinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Rechtsgrundlage der Kommunikations-überwachung durch den Bundesnachrich-tendienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Energie

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Definition kleiner Eigenversorgungsanla-gen im Gesetzentwurf zur Reform desErneuerbare-Energien-Gesetzes . . . . . . . . . . 4

Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Praxis der unechten Rückstellungen vonRüstungsexportentscheidungen . . . . . . . . . . 4

Liebich, Stefan (DIE LINKE.)Sammelausfuhrgenehmigungen für Dritt-länder im Jahr 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Beck, Marieluise (Bremen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unterstützung der von Flutschäden be-troffenen Regionen in Bosnien und Herze-gowina . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Groth, Annette (DIE LINKE.)Untersagung der Durchführung vonPräsidentschaftswahlen in der syrischenBotschaft in Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Kekeritz, Uwe(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verbleib von Kindern eines Kinderhaus-projektes der Fundación Corfa in Cuenca/Ecuador . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Unterstützung von Maßnahmen zumAufbau demokratischer Institutionen inLibyen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Dr. Neu, Alexander S. (DIE LINKE.)„Antiterroroperation“ in der Ukraine . . . . . 9

Mögliche Verletzungen des NATO-Luft-raums durch russische Militärflugzeuge . . . 10

Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Begünstigung islamistischer Gruppen inSyrien durch Ausnahmeregelungen desEU-Sanktionsregimes . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Grenzüberschreitende humanitäre Hilfe . . 11

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Amtsberg, Luise(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Strafbarkeit von Verstößen gegen die Re-sidenzpflicht des Aufenthaltsgesetzes . . . . . 12

Beck, Volker (Köln)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vorschläge des Staatssekretärausschusseszu Rechtsfragen und Herausforderungenbei der Inanspruchnahme der sozialen Si-cherungssysteme durch Angehörige derEU-Mitgliedstaaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Seite Seite

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– III –

Seite Seite

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.)Abschiebestopp für Roma aus von derFlutkatastrophe besonders betroffenenSiedlungen in den Westbalkanländern . . . . 13

Koenigs, Tom(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verbesserung der Voraussetzungen fürden Einsatz von Polizistinnen und Polizis-ten in Friedensmissionen . . . . . . . . . . . . . . 14

Korte, Jan (DIE LINKE.)Aufklärung von Ausspähmaßnahmen aus-ländischer Nachrichtendienste . . . . . . . . . . 14

Umfang der Datenübermittlung zwischenden Nachrichtendiensten der USA undGroßbritanniens und Deutschlands seitJanuar 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Mihalic, Irene(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schreiben des Bundesministeriums desInnern an die obersten Bundesbehördenbezüglich der Verwendung personen-bezogener Informationen . . . . . . . . . . . . . . 17

Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bedarfsermittlung nach sozialpädagogi-scher Betreuung bei Integrationskursen . . . 18

Verlust des Rechts auf Freizügigkeit ge-mäß dem Freizügigkeitsgesetz/EU . . . . . . . 18

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Karawanskij, Susanna (DIE LINKE.)Gleichbehandlung von Lebenspartner-schaften mit der Ehe im steuerlichen Ge-meinnützigkeits- und Spendenrecht . . . . . . 21

Gesetzentwurf zur Anpassung von Geset-zen auf dem Gebiet des Finanzmarktes . . . 22

Poß, Joachim (SPD)Finanzausgleichsrelevante Steuermehrein-nahmen im Jahr 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Steuerschätzungen auf der Grundlagevon Annahmen über nicht ausgeschöpftesProduktionspotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Arbeit und Soziales

Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anrechenbare Lohnbestandteile auf denMindestlohn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Dr. Raatz, Simone (SPD)Bewilligte Umschulungen von Pflege- undHeilpädagogischen Fachkräften zu Heil-erziehungspflegerinnen und -pflegern . . . . 27

Walter-Rosenheimer, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zugang unbegleiteter minderjährigerFlüchtlinge zur Berufsausbildung . . . . . . . . 27

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung und Landwirtschaft

Maisch, Nicole(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weiterführung des Internetportals„www.lebensmittelklarheit.de“ . . . . . . . . . . 28

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Dr. Lindner, Tobias(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verteilung des beim BWI Leistungsver-bund tätigen Personals auf die jeweiligenGesellschafter bzw. BWI-Gesellschaften . . 29

Dr. Lötzsch, Gesine (DIE LINKE.)Kostenbeteiligung an der Modernisierungder in Deutschland gelagerten US-Nukle-arwaffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Arbeit und Leben in Mehrgenerationen-häusern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – IV –

Dr. Hahn, André (DIE LINKE.)Auslandsreisen bzw. Deutschlandbesuchevon Kindern und Jugendlichen im Rah-men des internationalen Kinder- und Ju-gendaustauschs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Dr. Lötzsch, Gesine (DIE LINKE.)Umsetzung des Beschlusses der EU-Fi-nanzministerkonferenz zur Einführungvon Gender Budgeting . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Geschlechterbezogene Bewertung vonEinnahmen und Ausgaben im Haushaltdes Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend . . . . . . . . . . . 35

Dr. Raatz, Simone (SPD)Berufsfelder von Fachkräften der Heiler-ziehungspflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Wunderlich, Jörn (DIE LINKE.)Nachträgliche Änderung von Teilen derZEW-Studien für die Gesamtevaluationder familien- und ehebezogenen Leistun-gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Gesundheit

Ernst, Klaus (DIE LINKE.)Entwicklung der Verordnungszahlen ver-schreibungspflichtiger Psychopharmaka . . 37

Klein-Schmeink, Maria(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Regelungen des Krankengeldbezugs fürgesetzlich Versicherte . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Maisch, Nicole(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Veröffentlichung der Studie zur Gesund-heit von Kindern und Jugendlichen inDeutschland (KiGGS) . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Dr. Terpe, Harald(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Pauschale Anrechnung der Psychiatri-schen Institutsambulanzen (PIA) auf dieArztgruppe der Psychotherapeuten in derBedarfsplanung des Gemeinsamen Bun-desausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Vogler, Kathrin (DIE LINKE.)Höchstrichterliche Entscheidungen zur sogenannten Nullretaxation bei Arzneimit-teln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Abfrage der Kosten für die Tamiflu®-Be-vorratung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Wöllert, Birgit (DIE LINKE.)Festlegung von Normen für Eingriffe derplastischen Chirurgie durch das Europä-ische Komitee für Normung . . . . . . . . . . . . 42

Veröffentlichung einer aktualisierten Aus-gabe des Themenheftes „Schuppenflech-te“ durch das Robert Koch-Institut . . . . . . 43

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr und digitale Infrastruktur

Andreae, Kerstin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Baureife des Abschnitts Riegel–Auggender Rheintalbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Beck, Volker (Köln)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mittel für den Ausbau des Bahnknotens inKöln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

Behrens, Herbert (DIE LINKE.)Evaluation des Schienenverkehrslärms . . . 45

Gastel, Matthias(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Prüfungsmitteilung des Bundesrech-nungshofes an die Bundesregierung hin-sichtlich der Finanzierung des ProjektsStuttgart 21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

Kindler, Sven-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schiffbarkeit des Fedderwarder Priels vorder Küste Butjadingens . . . . . . . . . . . . . . . . 46

Post, Achim (Minden) (SPD)Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwi-schen CDU, CSU und SPD vereinbartenverkehrsträgerübergreifenden Lärmschut-zes an Bundesfernstraßen und Bundes-schienenwegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

Seite Seite

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– V –

Seite Seite

Schulz, Swen (Spandau) (SPD)Verlängerung der Berliner S-Bahn in denSpandauer Ortsteil Falkenhagener Feld . . . 49

Dr. Wilms, Valerie(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sachstand zur Reform der Wasser- undSchifffahrtsverwaltung des Bundes . . . . . . . 50

Definition des Begriffs „Quality Ship-ping“ in der Athener Erklärung zur grie-chischen EU-Ratspräsidentschaft . . . . . . . . 50

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz, Bau und

Reaktorsicherheit

Baerbock, Annalena(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verhandlungen zum CO2-Preis in der Sit-zung des Climate Change Committee imJuni 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

Kühn, Christian (Tübingen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auswirkungen der Einführung eines Min-destabstands von Windenergieanlagen zuWohnbauflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

Meiwald, Peter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Treibhausgasminderungsquote im Kraft-stoffmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Entwicklung

Kekeritz, Uwe(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beteiligung an Staudammprojekten inÄthiopien und Kenia . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – VI –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 1 –

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin unddes Bundeskanzleramtes

1. AbgeordneteSylvia

Kotting-Uhl(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Seit wann wusste der Bundesminister für be-sondere Aufgaben, Peter Altmaier, in dieserWahlperiode erstmals durch eigenes Gesehen-haben (eventuell auch schon zu Zeiten derKoalitionsverhandlungen – es geht um dasWissen des Chefs des Bundeskanzleramtes zueinem Sachverhalt im Geschäftsbereich derBundesregierung, das nicht nur im Dienst er-langt worden sein kann) von in schriftlicherForm festgehaltenen Überlegungen seitens derAtomkraftwerke betreibenden Energiekonzer-ne, insbesondere der RWE AG, zu möglichenVeränderungen des bisherigen Systems dernuklearen Entsorgungsrückstellungen (gefragtwird explizit nach Überlegungen, nicht konkre-ten Plänen), und wann in diesem Jahr erhieltender Chef des Bundeskanzleramtes, PeterAltmaier, und der Bundesminister für Wirt-schaft und Energie, Sigmar Gabriel, jeweilsKenntnis von in schriftlicher Form festgehalte-nen derartigen Konzernüberlegungen (bittemit Kalenderdatum; gefragt wird explizit nachÜberlegungen, nicht konkreten Plänen)?

Antwort des Staatsministers Dr. Helge Braun

vom 30. Mai 2014

Der Chef des Bundeskanzleramtes hat in dieser Wahlperiode keineschriftlichen Überlegungen von Atomkraftwerke betreibenden Ener-gieversorgungsunternehmen zu möglichen Veränderungen des bishe-rigen Systems der nuklearen Entsorgungsrückstellungen gesehen.Dem Chef des Bundeskanzleramtes und dem Bundesminister fürWirtschaft und Energie liegen keine derartigen Überlegungen derEnergieversorgungsunternehmen in schriftlicher Form vor. Ergän-zend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die SchriftlicheFrage 5 des Abgeordneten Oliver Krischer auf Bundestagsdruck-sache 18/1516 verwiesen.

2. AbgeordneterChristian

Kühn

(Tübingen)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Sa-nierungskosten für das Denkmal für die ermor-deten Juden Europas in Berlin, und wann wirdmit der grundlegenden Sanierung begonnen,nachdem die Ursachenforschung nun bereitsmehrere Jahre andauert?

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 2 –

Antwort der Beauftragten der Bundesregierung

für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters,

vom 30. Mai 2014

Seit dem Jahr 2010 läuft vor dem Landgericht Berlin ein selbständi-ges Beweisverfahren, das die Ursachen der Stelenrisse und die dies-bezüglichen Verantwortlichkeiten klären soll. Gleichzeitig ist damitzu rechnen, dass die Ergebnisse dieses weiterhin laufenden Verfah-rens auch Grundlage für die Entwicklung eines geeigneten Verfah-rens zur Mängelbeseitigung sein werden. Zum gegenwärtigen Zeit-punkt kann vonseiten der Bundesregierung – auch in Anbetrachtdivergierender Aussagen von Experten der Betontechnologie – keineAussage darüber getroffen werden, mit welcher Methode eine Sanie-rung der Stelen möglich sein wird. Erst wenn diese Fragen beantwor-tet sind, existiert eine Grundlage, auf der ein Kosten- und Zeitplanerarbeitet werden kann.

3. AbgeordneteDr. Gesine

Lötzsch

(DIE LINKE.)

Auf welcher Grundlage werden die sehr unter-schiedlichen Eintrittspreise für Kultureinrich-tungen, die durch Bundesmittel finanziert wer-den, festgelegt, und unter welchen Bedingun-gen wird auf einen Eintrittspreis ganz verzich-tet?

Antwort der Beauftragten der Bundesregierung

für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters,

vom 4. Juni 2014

Aus Bundesmitteln werden Kultureinrichtungen mit sehr unter-schiedlichen Aufgabenstellungen und Strukturen gefördert. Dabei istes ein wichtiges kulturpolitisches Anliegen der Bundesregierung, je-dem Einzelnen unabhängig von seiner sozialen Lage und ethnischenHerkunkt gleiche kulturelle Teilhabe in allen Lebensphasen zu er-möglichen. Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen und Aufga-ben der Einrichtungen liegt die Verantwortung für entsprechendeMaßnahmen, zu denen auch die Gestaltung der Eintrittspreise ge-hört, im Wesentlichen bei der jeweiligen Einrichtung und ihren Gre-mien. Vieles hängt von der konkreten Einrichtung, ihrer Besucher-struktur und ihrer finanziellen Situation insgesamt ab. Aspekte derWirtschaftlichkeit sind ebenso zu berücksichtigen wie die Frage dermöglichen Auswirkung der Gestaltung des Eintrittspreises auf dieBesucherzahl.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung bereits imJahr 2008 an die dauerhaft von ihr geförderten Kultureinrichtungenmit der Bitte gewandt, Möglichkeiten zum Abbau finanziellerHemmnisse zu prüfen. Die Stiftung Haus der Geschichte der Bun-desrepublik Deutschland mit Standorten in Bonn, Leipzig und Ber-lin, finanziert aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregie-rung für Kultur und Medien (BKM), gewährt z. B. vollumfänglichfreien Eintritt zu Dauer- aber auch zu Sonderausstellungen. Die Stif-tung Preußischer Kulturbesitz, ebenfalls aus dem Haushalt der BKMim erheblichen Umfang mitfinanziert, gewährt in ihren Museen fürunterschiedliche Personengruppen ermäßigten bzw. freien Eintritt.Das betrifft u. a. Schüler, Studenten, Empfänger von Transferleistun-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 3 –

gen oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz und Schwerbe-hinderte gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises.

Eine völlige Abschaffung von Eintrittsgeldern in Museen wäre aller-dings nach Schätzungen des Deutschen Museumsbundes mit jährli-chen Einnahmeausfällen in einer Größenordnung von insgesamtrund 238 Mio. Euro verbunden, die angesichts der Lage der öffentli-chen Haushalte nicht zu kompensieren wären und daher die Existenzder Einrichtungen möglicherweise bedrohen würden.

4. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregie-rung aus – bereits zuvor geäußerten – gutacht-lichen Kritiken und Aufforderungen derProfessoren Dres. Bäcker, Hoffmann-Riemund Papier aktuell gegenüber dem 1. Untersu-chungsausschuss des Deutschen Bundestagesam 22. Mai 2014, die Kommunikationsüber-wachung durch den Bundesnachrichtendienst(BND) sei mangels Rechtsgrundlage rechts-widrig und die Bundesregierung müsse dieBürger vor solch fremder Überwachung sowieMitwirkung deutscher Dienste hieran weit stär-ker als bisher schützen („erheblicher Hand-lungsbedarf“, vgl. SZ vom 17. Mai 2014,SPIEGEL ONLINE vom 21. Mai 2014), undwird die Bundesregierung als Sofortmaßnahmedie Kommunikationsüberwachung des BNDumgehend stoppen, weil diese – nach Auffas-sung von Professor Hoffmann-Riem – dieMenschenwürde der ausländischen Betroffe-nen nach Artikel 1 des Grundgesetzes verletzt?

Antwort des Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes,

Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche,

vom 5. Juni 2014

Die in der Frage erwähnten Rechtsgutachten wurden im Auftrag des1. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages der18. Wahlperiode erstellt und werden Gegenstand von Erörterungenim Untersuchungsausschuss sein. Der Respekt vor der Arbeit desDeutschen Bundestages gebietet es, dass die Bundesregierung Einzel-heiten dortiger rechtlicher Erörterungen nicht kommentiert. DieBundesregierung geht davon aus, dass die Nachrichtendienste desBundes im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriftenhandeln.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 4 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Energie

5. AbgeordneteVeronika

Bellmann(CDU/CSU)

Welchen fachlichen Hintergrund hat der Vor-schlag im Entwurf eines Gesetzes zur grundle-genden Reform des Erneuerbare-Energien-Ge-setzes (EEG) und zur Änderung weiterer Be-stimmungen des Energiewirtschaftsrechts derBundesregierung in § 58 Absatz 1 und 5, kleineEigenversorgungsanlagen als „Stromerzeu-gungsanlagen mit einer installierten Leistungvon höchstens 10 Kilowatt“ zu definieren?

Antwort des Staatssekretärs Rainer Baake

vom 30. Mai 2014

Mit der Regelung soll der administrative Aufwand, den die Erfas-sung der Eigenversorgung mit sich bringt, gering gehalten werden.Bei kleinen Anlagen mit geringen Strommengen steht der Aufwandfür die Erfassung der Eigenversorgung nicht im Verhältnis zu denpotenziellen Umlageeinnahmen. Die Regelung sieht deshalb vor,dass keine EEG-Umlage für selbst verbrauchten Strom anfällt, wenner in einer Stromerzeugungsanlage mit weniger als 10 kW installier-ter Leistung erzeugt wird und in einem Jahr nicht mehr als 10 MWhumfasst.

6. AbgeordneteKatja

Keul

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie lässt sich die Praxis der unechten Rück-stellungen von Rüstungsexportentscheidungen(nach dem Außenwirtschaftsgesetz und demKriegswaffenkontrollgesetz), wie sie vomBundesminister des Innern, Dr. Thomas deMaizière, am 15. April 2014 in der mündlichenVerhandlung in Sachen „Information des Par-laments über Rüstungsexporte“ vor dem Bun-desverfassungsgericht in Karlsruhe ausführlichdargestellt wurde, wonach von der Bundesre-gierung Rüstungsexportanfragen und -voran-fragen dauerhaft zurückgestellt werden, umeine formelle Ablehnung zu vermeiden, mitgeltendem Recht, insbesondere mit demGrundsatz der Beschleunigung, mit § 22 Satz 2Nummer 1 zweite Alternative des Verwal-tungsverfahrensgesetzes sowie mit Artikel 4des Gemeinsamen Standpunktes der Europä-ischen Union zur Kontrolle der Ausfuhr vonMilitärtechnologie und Militärgütern, wonachabgelehnte Anträge zu Anfragen und Voran-fragen den übrigen Mitgliedstaaten mitzuteilensind, vereinbaren, und teilt die Bundesregie-rung den übrigen Mitgliedstaaten ihre Ent-scheidungen über unechte Rückstellungen ge-mäß dem Gemeinsamen Standpunkt mit (bittebegründen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 5 –

Antwort des Staatssekretärs Rainer Baake

vom 30. Mai 2014

Der Gemeinsame Standpunkt der Europäischen Union sieht ledig-lich Mitteilungen über abgelehnte Anträge an die Mitgliedstaatenvor, nicht hingegen über Fälle, in denen die Entscheidungen zurück-gestellt wurden. Der Beschleunigungsgrundsatz im Verwaltungsver-fahrensgesetz steht nicht im Widerspruch zu der Rückstellung vonAnträgen, denn die Rückstellungen erfolgen im Regelfall im Einver-nehmen mit den antragstellenden Unternehmen. Zur Frage der Zu-rückstellungen im Zusammenhang mit Voranfragen wird im Übrigenauf die Antwort der Bundesregierung vom 4. Mai 2014 auf dieSchriftliche Frage 32 der Abgeordneten Nicole Gohlke auf Bundes-tagsdrucksache 18/1378 verwiesen.

7. AbgeordneteKatja

Keul

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele unechte Rückstellungsentscheidun-gen hat es in den Jahren 2005 bis 2013 (bittenach Jahreszahlen und Rüstungsgütern auf-schlüsseln) bei Rüstungsexportanfragen und-voranfragen (nach dem Außenwirtschaftsge-setz und dem Kriegswaffenkontrollgesetz) ge-geben, die der Bundesregierung angetragenwurden, und sind diese auch in den jährlichenRüstungsexportbericht eingeflossen, in demder Deutsche Bundestag von der Bundesregie-rung über tatsächlich abgelehnte Exportanträ-ge informiert werden soll?

Antwort des Staatssekretärs Rainer Baake

vom 30. Mai 2014

Die Bundesregierung berichtet über abgeschlossene Verwaltungsver-fahren. Bei Rückstellungen handelt es sich um interne Beratungender Bundesregierung, die nicht verfahrensabschließend sind undüber die daher grundsätzlich nicht zu berichten ist. Daher entfälltauch eine Veröffentlichung solcher Rückstellungen im Rüstungsex-portbericht. Im Übrigen gibt es keine statistische Erfassung überRückstellungen.

8. AbgeordneterStefanLiebich

(DIE LINKE.)

Für welche Endempfänger unter den Drittlän-dern wurden im Jahr 2013 Sammelausfuhrge-nehmigungen erteilt, und wie hoch war der je-weilige Genehmigungswert (bitte unter der An-gabe, für welche Güter die Genehmigungen je-weils erteilt wurden)?

Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer

vom 4. Juni 2014

Im Gegensatz zu einer Einzelgenehmigung gewährt eine Sammelaus-fuhrgenehmigung (nachfolgend SAG) besonders zuverlässigen Aus-führern eine Vielzahl von Ausfuhren oder Verbringungen an ver-

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 6 –

schiedene Empfänger, die sich in einem oder in mehreren Ländernbefinden. Sammelausfuhrgenehmigungen können sowohl für endgül-tige als auch für vorübergehende Ausfuhren genutzt werden. BeimAntrag auf eine SAG meldet der Antragsteller seinen voraussicht-lichen Bedarf für Lieferungen für ein bestimmtes Projekt in einemfestgelegten Zeitraum an bestimmte zugelassene Empfänger an. Da-bei muss nicht konkretisiert werden, welche Lieferungen im Einzel-nen an welche der zugelassenen Empfänger im Rahmen des Projektsgeliefert werden sollen.

Die beantragten Werte, die als Höchstbeträge genehmigt werden,werden unterschiedlich ausgeschöpft, so dass der Gesamtwert für dieSammelausfuhrgenehmigungen starken jährlichen Schwankungenunterliegt.

Im Jahr 2013 wurden nach vorläufiger Auswertung 15 Sammelaus-fuhrgenehmigungen für folgende Drittländer erteilt: Brasilien, Chile,Israel, Republik Korea, Malaysia und Saudi-Arabien.

Über die Höhe des jeweiligen Genehmigungswertes kann seitens derBundesregierung keine Angabe gemacht werden, da es hierfür der-zeit keine elektronische Erfassung gibt und eine händische Auswer-tung innerhalb der zur Beantwortung einer Schriftlichen Frage zurVerfügung stehenden Zeit nicht möglich ist.

Die Namen der genauen Endempfänger unterliegen dem verfas-sungsrechtlich geschützten Geschäfts- und Betriebsgeheimnis undkönnen daher nicht bekannt gegeben werden.

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

9. AbgeordneteMarieluise

Beck(Bremen)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit welchen Instrumenten und in welchenGrößenordnungen wird die Bundesregierungden massiv von Flutschäden betroffenen Re-gionen in Bosnien und Herzegowina Unter-stützung zukommen lassen?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer

vom 24. Juni 2014

Das schlimmste Hochwasser in der Region seit mehr als 100 Jahrenhat insbesondere im Osten und Nordosten des Landes schwere Schä-den angerichtet. Bosnien und Herzegowina hat am 15. Mai 2014über das Katastrophenschutzverfahren der Europäischen Union in-ternationale Hilfeleistung erbeten.

Die Bundesregierung hat auf diese Anfrage sofort reagiert. Die Bun-desanstalt Technisches Hilfswerk (THW) hat unverzüglich Hochleis-tungspumpenmodule angeboten und am 17. Mai 2014 auf den Weggebracht. Die Hochleistungspumpenmodule und 49 Freiwillige des

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 7 –

THW sind seit dem 18. Mai 2014 in Orasje bzw. Tolisa sowie seitdem 20. Mai 2014 in Brcko im Einsatz.

Das Auswärtige Amt hat sofort nach der Flutkatastrophe350 000 Euro an Soforthilfe für die Republik Serbien sowie Bosnienund Herzegowina zur Verfügung gestellt. Am 26. Mai 2014 hat dasAuswärtige Amt die Mittel für die humanitäre Hilfe auf insgesamt2 Mio. Euro aufgestockt (1 Mio. Euro für humanitäre Soforthilfe-maßnahmen, 1 Mio. Euro für das humanitäre Minenräumen). DasBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-wicklung hat 5 Mio. Euro für den Wiederaufbau von Wohnraumund Kleingewerbe zugesagt.

Mehrere deutsche Hilfsorganisationen sind vor Ort und leisten Hilfe.Das Auswärtige Amt fördert in Bosnien und Herzegowina Hilfsmaß-nahmen der Nichtregierungsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Help – Hilfe zur Selbsthilfe, Deutsches Rotes Kreuz sowieLuftfahrt ohne Grenzen, die Anfang letzter Woche einen Lkw-Kon-voi mit insgesamt 250 Tonnen Hilfsgütern nach Bosnien und Herze-gowina auf den Weg gebracht haben.

Experten der Europäischen Union sind für eine Schadensevaluierungvor Ort in den Flutgebieten. Über die erwähnten ersten Hilfsmaß-nahmen hinaus ist in den kommenden Wochen eine Geberkonferenzgeplant, in der auf Grundlage der Schadensevaluierung über weiter-gehende Hilfen entschieden werden soll.

10. AbgeordneteAnnette

Groth

(DIE LINKE.)

Was hat die Bundesregierung dazu veranlasst,die Durchführung von Präsidentschaftswahlenin der syrischen Botschaft in Berlin zu untersa-gen, die irakischen, ägyptischen und ukraini-schen Wahlen in den jeweiligen Botschaftenaber zuzulassen?

Antwort des Staatsministers Michael Roth

vom 4. Juni 2014

Das Auswärtige Amt hat der Wählerregistrierung und Abgabe vonStimmzetteln an der syrischen Botschaft in Berlin nicht zugestimmt.Diese Entscheidung ist begründet, da bei dem für den 3. Juni 2014geplanten Wahlgang grundlegende Prinzipien einer demokratischenWahl missachtet wurden. Aus Sicht der Bundesregierung können le-gitime Wahlen in Syrien derzeit nur im Rahmen eines demokrati-schen und inklusiven politischen Prozesses auf Grundlage des Gen-fer Kommuniqués vom 30. Juni 2012 stattfinden.

Diese Haltung zu den Präsidentschaftswahlen in Syrien haben auchdie Außenminister der Europäischen Union am 14. April 2014 be-kräftigt. In den Ratsschlussfolgerungen heißt es wörtlich: „Die EUbekräftigt ihren Standpunkt, dass Wahlen in Syrien nur im Rahmendes Genfer Kommuniqués und im Wege eines echten politischenProzesses abgehalten werden sollten, bei dem auch Frauen und derZivilgesellschaft eine aktive und bedeutsame Rolle zufallen sollte.Vom Regime außerhalb dieses Rahmens organisierte und inmittendes Konflikts und nur in vom Regime kontrollierten Gebieten durch-

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 8 –

geführte Wahlen – Präsidentschaftswahlen oder Wahlen anderer Art– in einer Situation, in der Millionen Syrer aus ihren Häusern vertrie-ben worden sind, wären eine Parodie der Demokratie und in keinerWeise glaubwürdig und würden die Bemühungen um eine politischeLösung untergraben.“

Die Durchführung der irakischen, ägyptischen und ukrainischen Prä-sidentschaftswahlen in den diplomatischen und konsularischen Ver-tretungen dieser Länder, und im Falle der Republik Irak ausnahms-weise außerhalb der diplomatischen und konsularischen Vertretun-gen auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland, wurdenvon der Bundesregierung im Rahmen von Notenwechseln geneh-migt. Nach Ansicht der Bundesregierung handelte es sich hierbei umverfassungsgemäße Wahlhandlungen, bei denen keine Gründe füreine Ablehnung der Durchführung dieser Wahlen erkennbar waren.

11. AbgeordneterUwe

Kekeritz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Kenntnis hat die Bundesregierungzum Verbleib der Kinder, die im Rahmeneines Kinderhausprojektes der Fundación Cor-fa in Cuenca/Ecuador in den Jahren 2006 bis2011 in einem Kinderheim untergebracht wa-ren, und durch wen wurden die Kinder nachKenntnis der Bundesregierung nach Beendi-gung des Projektes medizinisch und sozial be-treut?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer

vom 4. Juni 2014

Nach Auslaufen des von Ihnen angeführten ecuadorianischen Pro-jektes wurde nach Auskunft örtlicher Stellen etwa die Hälfte der Kin-der wieder in ihre Familien eingegliedert. Die anderen Kinder wur-den auf verschiedene Heime verteilt, die vom ecuadorianischen Mi-nisterium für wirtschaftliche und soziale Teilhabe und von der Stadt-verwaltung unterstützt werden. Darüber hinausgehende Informatio-nen liegen der Bundesregierung nicht vor.

12. AbgeordneteKatja

Keul

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bun-desregierung seit dem Ende des NATO-Einsat-zes im Jahr 2011 unterstützt, um den Aufbaudemokratischer Institutionen in Libyen zu be-gleiten und den Zerfall des Landes zu verhin-dern, und wie beurteilt sie vor dem Hinter-grund dieser Maßnahmen die Ereignisse inLibyen im Mai 2014?

Antwort des Staatsministers Michael Roth

vom 2. Juni 2014

Die Bundesregierung hat in Libyen aus Transformationsmitteln desAuswärtigen Amts über verschiedene Nichtregierungsorganisationenbisher mehrere Vorhaben in den Bereichen Zivilgesellschaft, Rechts-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 9 –

staatlichkeit, Menschenrechte, Schutz von Frauen, Wahlbeobach-tung und unabhängige Medien in Höhe von 2,3 Mio. Euro gefördert.Libyen war zudem Zielland weiterer vom Auswärtigen Amt finan-zierter Regionalvorhaben (u. a. der DW Akademie) in Höhe von1,7 Mio. Euro.

Bei der Libyen-Konferenz am 6. März 2014 in Rom kündigte derBundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, wei-tere deutsche Unterstützung, insbesondere im Bereich Kapazitätsauf-bau und lokale Verwaltung, an. Vor dem Hintergrund der ver-schlechterten Sicherheitslage sind die Möglichkeiten, zivile Projektein Libyen umzusetzen, derzeit jedoch eingeschränkt.

Umso wichtiger ist es daher, den politischen Dialog zwischen denAkteuren in Gang zu halten. Im Rahmen des so genannten P3+4-Formates (Vereinte Nationen, Europäische Union, Vereinigte Staa-ten von Amerika, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nord-irland, Französische Republik, Italienische Republik, Bundesrepu-blik Deutschland) ist Deutschland aktiv an internationalen Friedens-und Vermittlungsbemühungen beteiligt.

Die Bundesregierung beteiligt sich zudem mit derzeit drei Polizeibe-amten und einem zivilen Experten an der zivilen EU-Grenzschutz-mission EUBAM Libyen. Überdies hat die Bundesregierung seitdem Jahr 2012 für Sicherung und Vernichtung von Waffen- undMunitionsbeständen über 10 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

13. AbgeordneterDr. Alexander S.

Neu

(DIE LINKE.)

Betrachtet die Bundesregierung bzw. der Bun-desminister des Auswärtigen, Dr. Frank-WalterSteinmeier – mit Blick auf dessen Äußerungim Verteidigungsausschuss des DeutschenBundestages am 21. Mai 2014, er sehe es alswichtig an, dass im unmittelbaren Umfeld derWahl in der Ukraine am 25. Mai 2014 die„Antiterroroperation“ heruntergefahren wer-den solle, danach könne sie ja fortgesetztwerden –, die „Antiterroroperation“ in derUkraine als legitim oder notwendig?

Antwort des Staatsministers Michael Roth

vom 2. Juni 2014

Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier,hat in seinen Gesprächen mit der ukrainischen Regierung in Kiewam 13. Mai 2014 und in Berlin am 20. Mai 2014 auch auf die großeBedeutung hingewiesen, die die Bundesregierung dem Grundsatzder Verhältnismäßigkeit beimisst. Dieser Grundsatz – ebenso wie dieWahrung einschlägiger internationaler Rechtsnormen wie etwa derMenschenrechte – bildet aus Sicht der Bundesregierung den Rahmenfür Maßnahmen, die die ukrainische Regierung zur Wiederherstel-lung von Sicherheit und Ordnung in den betroffenen Gebieten imOsten der Ukraine ergreift.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 10 –

14. AbgeordneterDr. Alexander S.

Neu

(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregie-rung darüber, ob es – wie sowohl in der Öffent-lichkeit als auch z. B. seitens des Abgeordne-ten Dr. Karl A. Lamers (CDU) am 21. Mai2014 im Verteidigungsausschuss des Deut-schen Bundestages wiederholt behauptet wur-de – in den vergangenen Wochen oder Mona-ten Verletzungen des NATO-Luftraums durchrussische Militärflugzeuge gab (bitte auch An-gaben zu Erkenntnissen darüber machen, wel-che Informationen die NATO-Pressestelle indiesem Kontext herausgab), und auf welchenBelegen basieren diese ggf. vorhandenen Er-kenntnisse oder Einschätzungen?

Antwort des Staatsministers Michael Roth

vom 4. Juni 2014

In den vergangenen Wochen und Monaten haben sich russische Mili-tärflugzeuge wiederholt, zuletzt Ende April 2014 über der Nordsee,dem NATO-Luftraum genähert, um – so die Einschätzung der zu-ständigen NATO-Stellen – die Alarmbereitschaft der NATO-Luftab-wehr zu testen. Eine bestätigte Verletzung des NATO-Luftraums hatnach Kenntnis der Bundesregierung nicht stattgefunden.

15. AbgeordneterDr. Alexander S.

Neu

(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregie-rung ggf. zu den näheren Umständen derarti-ger Verletzungen (namentlich: um wie viele essich handelte, wie lange diese dauerten, wie sieabliefen, wo sie stattfanden, welche Eindring-tiefe sie jeweils hatten, um welche Plattformenes sich handelte, wer für die Einsätze verant-wortlich war, zu welchem Zweck sie erfolgtenund ob als Reaktion Abfangjäger von NATO-Staaten aufstiegen), und auf welchen Belegenbasieren diese ggf. vorhandenen Erkenntnisseoder Einschätzungen?

Antwort des Staatsministers Michael Roth

vom 4. Juni 2014

In jüngster Zeit ist eine gesteigerte und etwas über der historischenNorm liegende russische Flugaktivität in der Nähe zum NATO-Luft-raum festzustellen. NATO-Abfangflugzeuge decken den Luftraumdes Bündnisses in Routineflügen ab und nehmen Verbindung zuFlugzeugen auf, die sich dem NATO-Luftraum nähern.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 11 –

16. AbgeordneterOmid

Nouripour

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwiefern profitieren nach Auffassung derBundesregierung radikalislamistische Grup-pierungen in Syrien durch die Kontrolle vonÖlfeldern von den Ausnahmeregelungen desEU-Sanktionsregimes zugunsten der syrischenOpposition, und welche Schritte unternimmtdie Bundesregierung in dieser Hinsicht?

Antwort des Staatsministers Michael Roth

vom 2. Juni 2014

Nach Kenntnissen der Bundesregierung profitieren keine radikal-islamistischen Gruppierungen von den Ausnahmeregelungen desSanktionsregimes der Europäischen Union. Die durch die Verord-nung (EU) Nr. 697/2013 vom 22. Juli 2013 geschaffene Ausnahme-regelung zum Ölembargo gegen Syrien zugunsten der syrischen Op-position unterliegt engen Voraussetzungen und einer vorherigen Prü-fung durch die Behörden der Mitgliedstaaten. Sie ist an die Verwen-dung der Erlöse für die Bedürfnisse der Zivilbevölkerung und an vor-herige Konsultationen mit der Nationalen Koalition der syrischenOppositions- und Revolutionskräfte gebunden. In Deutschland wur-de von der Ausnahmeregelung bislang nicht Gebrauch gemacht.

17. AbgeordneterOmid

Nouripour

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hält die Bundesregierung die völkerrechtlicheBegründung vieler Organisationen der Verein-ten Nationen, die sich gegen die Lieferung vongrenzüberschreitender humanitärer Hilfe aus-sprechen, für stichhaltig?

Antwort des Staatsministers Michael Roth

vom 2. Juni 2014

In seiner am 22. Februar 2014 angenommenen Resolution 2139(2014) verlangt der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, dass alleParteien, insbesondere die syrischen Behörden, den humanitären Or-ganisationen der Vereinten Nationen und ihren Durchführungspart-nern umgehend raschen, sicheren und ungehinderten humanitärenZugang gewähren, auch über Konfliktlinien und Grenzen hinweg,um sicherzustellen, dass die humanitäre Hilfe die Bedürftigen aufden direktesten Wegen erreicht.

Die Vereinten Nationen sprechen sich nicht grundsätzlich gegen dieLieferung von grenzüberschreitender humanitärer Hilfe aus. Es hatseit der Verabschiedung der Resolution 2139 (2014) mehrere solcherLieferungen gegeben, unter anderem aus der Republik Irak und ausder Republik Türkei. Die Bundesregierung steht in engem Austauschmit den Vereinten Nationen und Nichtregierungsorganisationen, umBedarf und – auch grenzüberschreitende – Zugangswege für humani-täre Hilfe in Syrien zu eruieren.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 12 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

18. AbgeordneteLuise

Amtsberg

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit welcher Begründung plant die Bundesre-gierung, die Strafbarkeit von Verstößen gegendie Residenzpflicht zu verschärfen (§ 95 desReferentenentwurfs zur Änderung des Aufent-haltsgesetzes), und inwiefern ist dies mit derim Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSUund SPD vorgesehenen Lockerung der Resi-denzpflicht kohärent?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 6. Juni 2014

Artikel 1 Nummer 42 Buchstabe a im Referentenentwurf des Bun-desministeriums des Innern (BMI) schlägt die Streichung der Wörter„wiederholt“ bzw. „wiederholten“ in § 95 Absatz 1 Nummer 6a desAufenthaltsgesetzes vor. Nach Auffassung des BMI ist es aufgrundder besonderen Bedeutung, die Überwachungsmaßnahmen ausGründen der inneren Sicherheit zukommt, gerechtfertigt, bereits denerstmaligen Verstoß strafrechtlich zu sanktionieren. Sicherheitsrele-vantes Verhalten von Personen mit terroristischem bzw. extremisti-schem Hintergrund, die entsprechende gesetzliche bzw. behördlicheAnordnungen nicht einhalten, kann auf diese Weise mit Mitteln desStrafrechts effektiver unterbunden werden.

Die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf ist noch nicht abge-schlossen.

19. AbgeordneterVolker

Beck

(Köln)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie begründet die Bundesregierung rechtlichdie Möglichkeit der gesetzgeberischen Umset-zung der Vorschläge im Zwischenbericht desStaatssekretärausschusses zu Rechtsfragen undHerausforderungen bei der Inanspruchnahmeder sozialen Sicherungssysteme durch Ange-hörige der EU-Migliedstaaten zur Änderungdes Freizügigkeitsrechts ohne Änderung desUnionsrechts angesichts dessen, dass es dieBayerische Staatsregierung für erforderlichhält, „zur Absicherung der geltenden undbeabsichtigten nationalen Leistungsausschlüs-se [. . .] Änderungen auf europäischer Ebene zuerwirken“ (Entschließungsantrag für die922. Sitzung des Bundesrats am 23. Mai 2014,Bundesratsdrucksache 202/14; bitte jeweils fürdie einzelnen Regelungen separat begründen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 4. Juni 2014

Der Staatssekretärsausschuss zu Rechtsfragen und Herausforderun-gen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durchAngehörige der EU-Mitgliedstaaten hat in dem am 26. März 2014

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 13 –

vom Bundeskabinett beschlossenen Zwischenbericht als möglicheMaßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung u. a. die Einführung vonbefristeten Wiedereinreisesperren in Fällen von Missbrauch und Be-trug sowie die Präzisierung der Voraussetzungen des Aufenthalts zurArbeitssuche vorgeschlagen. Derzeit befindet sich ein Referentenent-wurf zur Umsetzung dieser Vorschläge in der Ressortabstimmung.Rechtsgrundlagen für diese Vorschläge hält das europäische Sekun-därrecht in den Artikeln 14 und 35 der Richtlinie 2004/38/EG bereit.Die von der Bayerischen Staatsregierung zur Absicherung der Leis-tungsausschlüsse für notwendig gehaltenen Rechtsänderungen im Se-kundärrecht der Europäischen Union betreffen andere Regelungsge-genstände.

20. AbgeordneteUlla

Jelpke

(DIE LINKE.)

Welche Schlussfolgerungen und Konsequen-zen zieht die Bundesregierung aus dem Um-stand, dass Roma-Siedlungen in den Länderndes Westbalkans besonders von der Flutkata-strophe betroffen sind und daher insbesondereaus der Bundesrepublik Deutschland zurück-kehrende oder abgeschobene Roma unmittel-bar von Obdachlosigkeit und in jeder Hinsichtfehlender Versorgung betroffen sind, und wieverhält sie sich vor diesem Hintergrund zurForderung nach einem Abschiebestopp in die-se Länder (s. Pressemitteilung der Flüchtlings-räte Berlin und Brandenburg vom 22. Mai2014)?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber

vom 30. Mai 2014

Die Bundesregierung hat infolge der schweren Überschwemmungs-katastrophe in Bosnien und Herzegowina und Serbien die Mittel derFluthilfe auf insgesamt 1 Mio. Euro aufgestockt. Ziel der Hilfe ist es,das Leid der betroffenen Menschen zu lindern und ihnen mit tatkräf-tiger Unterstützung zur Seite zu stehen. Schwerpunkte der Hilfe sindvor allem Nahrungsmittellieferungen, Trinkwasseraufbereitung, Hy-gienemaßnahmen sowie Transport und Verteilung von Babynahrung.Darüber hinaus wurden Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfs-werk in das Katastrophengebiet entsandt, um mit Hochdruck daranzu arbeiten, die Wassermengen aus den überfluteten Gebieten abzu-pumpen. Diese Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung vor-dringlich, um die Not der Menschen zu lindern.

Die Bundesregierung sieht angesichts der dramatischen Situation inden Flutgebieten indes keinen ausländerrechtlichen Handlungsbe-darf. Das Aufenthaltsgesetz hält ausreichend Möglichkeiten bereit,eine Aufenthaltsbeendigung im Einzelfall auszusetzen oder zu ver-schieben. Die Zuständigkeit hierfür liegt grundsätzlich bei den Aus-länderbehörden der Länder.

Aus Sicht der Bundesregierung besteht daher keine Veranlassung,sich gegenüber den Ländern für einen Erlass eines Abschiebungs-stopps einzusetzen, da sie davon ausgeht, dass die Länder die in ihrer

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 14 –

Zuständigkeit liegenden aufenthaltsrechtlichen Instrumente des Ab-schiebungsschutzes verantwortungsvoll handhaben werden.

21. AbgeordneterTom

Koenigs(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Schritte hat die Bundesregierung be-reits unternommen und welche weiteren Akti-vitäten sind geplant, um die im Koalitionsver-trag ausgedrückte Absicht, die „rechtlichen,organisatorischen und finanziellen Vorausset-zungen für den Einsatz von Polizistinnen undPolizisten in Friedensmissionen [zu] verbes-sern“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSUund SPD für die 18. Legislaturperiode,S. 122)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schrödervom 4. Juni 2014

Zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU undSPD beschriebenen Vorhabens zur Verbesserung der rechtlichen,organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für den Einsatzvon Polizisten in Friedensmissionen fanden auf unterschiedlichenEbenen Gespräche innerhalb der Bundesregierung statt. Diese wer-den fortgesetzt, wobei auch die Länder einbezogen werden. AufGrundlage der dabei erreichten Ergebnisse werden weitere Umset-zungsschritte initiiert.

22. AbgeordneterJan

Korte

(DIE LINKE.)

Welche Ergebnisse haben die Versuche derBundesregierung oder deutscher Behörden,Antworten auf Auskunftsersuchen und Fra-genkataloge zu erhalten, die im Zuge der Auf-klärung von Ausspähmaßnahmen ausländi-scher Nachrichtendienste wie der NationalSecurity Agency (NSA) oder den GovernmentCommunications Headquarters (GCHQ) anausländische Regierungen gerichtet wordenwaren, bis heute gezeitigt (bitte nach jeweili-gem Fragesteller, Adressaten, Fragenkatalog,Datum der Fragestellung, Datum und Inhaltder Antwort aufschlüsseln), und welche Er-kenntnisse hat die Bundesregierung über Lie-genschaften ausländischer Nachrichtendiensteoder von diesen genutzte Liegenschaften aufdeutschem Boden, von denen aus die oben ge-nannten oder weitere Ausspähmaßnahmenoder andere Spionagetätigkeiten durchgeführtwerden könnten?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 15 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Günter Krings

vom 3. Juni 2014

Zu den Fragenkatalogen wird auf die Antwort der Bundesregierungzu Ihrer Schriftlichen Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/946verwiesen.

Der Bundesregierung liegen über etwaige Ausspähmaßnahmen oderandere Spionagetätigkeiten, ausgehend von Liegenschaften ausländi-scher Nachrichtendienste auf deutschem Boden, keine Erkenntnissevor.

23. AbgeordneterJanKorte

(DIE LINKE.)

Welche eigenen Untersuchungen, Recherchenund Überprüfungen durch deutsche Sicher-heitsbehörden hat die Bundesregierung veran-lasst bzw. über welche wurde sie in Kenntnisgesetzt, um die seit Juni 2013 bekannt gewor-denen Ausspäh- und Kommunikationsüber-wachungsmaßnahmen ausländischer Geheim-dienste aufzuklären, und welche Ergebnisse ha-ben diese Arbeiten im Detail erbracht (bitteaufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Günter Kringsvom 3. Juni 2014

Die erbetenen Auskünfte sind einer Beantwortung in offener Formnicht vollständig zugänglich. Sie enthalten unter dem Aspekt desStaatswohls schutzbedürftige Informationen, die im Zusammenhangmit nachrichtendienstlichen Aufklärungsaktivitäten stehen. Aus ih-rem Bekanntwerden können Rückschlüsse aus Arbeitsmethoden undVorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes (BND) und desBundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) unter Einschluss vonKooperationen mit anderen Behörden im Rahmen der Aufgaben-wahrnehmung gezogen werden. Dies hätte für die Aufgabenwahr-nehmung des BND und des BfV und mithin für die Interessen derBundesrepublik Deutschland negative Folgewirkungen. Der Schutzvon Einzelheiten betreffend die Fähigkeiten des BND und des BfVstellen für die Aufgabenerfüllung der Behörden einen überragendwichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effekti-vität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch denEinsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Folgeeiner offenen Bekanntgabe solcher Informationen wäre eine wesentli-che Schwächung des den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehen-den Aktionsradius. Dies kann für die Interessen der BundesrepublikDeutschland schädlich sein. Insofern könnte die Offenlegung solcherInformationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ge-fährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalbsind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache (VS) ge-mäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministe-riums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz vonVerschlusssachen (Verschlusssachenanweisung – VSA) mit dem VS-Grad „GEHEIM“ eingestuft und werden bei der Geheimschutzstelledes Deutschen Bundestages zur Einsichtnahme hinterlegt.

1 DaskretäVeröhabedie A

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 16 –

Das Bundesministerium der Verteidigung hat nach Bekanntwerdender Vorwürfe, der US-amerikanische Nachrichtendienst NationalSecurity Agency und der britische Nachrichtendienst GovernmentCommunications Headquarters spähten mit den Programmen„Prism“ bzw. „Tempora“ Telekommunikationsverbindungen auchin Deutschland aus, den Militärischen Abschirmdienst (MAD) erst-mals am 10. Juni 2013 zum Programm „Prism“ und am 24. Juni2013 zum Programm „Tempora“ mit der Prüfung beauftragt, ob Er-kenntnisse hierzu vorliegen. Diese – fortwährend durchgeführte –Überprüfung im Zuständigkeitsbereich des MAD hat bisher keineeigenen Erkenntnisse zutage gefördert.

Unmittelbar nach Bekanntwerden der massiven Vorwürfe gegenNachrichtendienste der USA und Großbritanniens hat das BfV imSommer 2013 eine Sonderauswertung zur Aufklärung der Vorwürfeeingerichtet, die sich mit der Beschaffung und Analyse relevanter In-formationen befasst. Die Aufklärungsmaßnahmen sind noch nichtabgeschlossen, so dass eine abschließende Bewertung der Vorwürfenicht möglich ist. Auf den mit dem VS-Grad „GEHEIM“ eingestuf-ten Antwortteil wird verwiesen.1

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass sich die Fragestellungenmit der Aufklärungsarbeit des 1. Untersuchungsausschusses der18. Wahlperiode, die von der Bundesregierung unterstützt wird,überschneiden.

24. AbgeordneterJanKorte

(DIE LINKE.)

Bundesministerium des Innrs Dr. Günter Krings vomffentlichung der Antwort in die Möglichkeit, in der Gntwort zu nehmen.

In welchem Umfang haben die Nachrichten-dienste der USA und Großbritanniens welchendeutschen Diensten seit Januar 2013 Datenzur Verfügung gestellt (bitte nach jeweiligenNachrichtendiensten und Datenübermittlungs-umfang aufschlüsseln), und in welchem Um-fang stellte die Bundesrepublik Deutschlandim Gegenzug welchen amerikanischen und bri-tischen Sicherheitsbehörden Daten zur Verfü-gung (bitte nach jeweiligem Nachrichtendienst,Rechtsgrundlage und Datenumfang aufschlüs-seln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Günter Kringsvom 3. Juni 2014

Der Bundesnachrichtendienst (BND) sammelt zur Gewinnung vonErkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspoli-tischer Bedeutung sind, die erforderlichen Informationen und wertetsie aus (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst[BND-Gesetz – BNDG]). Datenübermittlungen des BND an Nach-richtendienste der USA oder Großbritanniens erfolgen gesetzeskon-form auf Grundlage der Übermittlungsvorschriften des BNDG unddes Artikel 10-Gesetzes. Eine zentrale Erfassung oder Auswertung

ern hat Teile der Antwort des Parlamentarischen Staatsse-3. Juni 2014 als „VS – GEHEIM“ eingestuft. Von einer

n der Bundestagsdrucksache wird abgesehen. Abgeordneteeheimschutzstelle des Deutschen Bundestages Einsicht in

2 DasStaabrauVonhen.von

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 17 –

solcher Übermittlungen ist weder gesetzlich vorgeschrieben nochfachlich erforderlich. In Ermangelung einer laufenden statistischenErfassung ist die Beantwortung der Frage mit vertretbarem Aufwanddaher nicht leistbar. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesre-gierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD, Bundestags-drucksache 17/14560 vom 14. August 2013, insbesondere zu Fra-ge 43 verwiesen. Hinsichtlich der zweiten Teilfrage wird auf die Ant-wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIELINKE., Bundestagsdrucksache 17/11296 vom 5. November 2012verwiesen.

Im Übrigen kann die offene Bekanntgabe der erfragten Angaben fürdie Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Siesind deshalb als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“eingestuft.2

Die möglichen Nachteile ergeben sich daraus, dass detaillierte Ein-zelheiten Rückschlüsse auf die Intensität der Zusammenarbeit mitPartnerdiensten und die Schwerpunktsetzung des Bundesamtes fürVerfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes bei derErfüllung ihrer Aufgaben erlauben würden, insbesondere dann,wenn aus mehreren vergleichbaren Anfragen ein Gesamtbild ermög-licht würde. Die Wirksamkeit der gesetzlichen Aufgabenerfüllungkönnte beeinträchtigt werden, wenn Unbefugte insbesondere im Ver-gleich mit anderen Informationen feststellen könnten, mit welchenDiensten kein oder nur in geringem Ausmaß ein Austausch stattge-funden hatte. Auch könnten die vergleichbaren Interessen ausländi-scher Partnerdienste beeinträchtigt werden, wodurch sich Nachteilefür die künftige Qualität der Zusammenarbeit ergeben könnten. An-gaben zum Datenumfang und Differenzierungen nach Sendungen,die personenbezogene Daten enthalten, können in der Kürze derZeit nicht gemacht werden und entsprechende Auswertungen konn-ten im Hinblick auf Unschärfen nicht konsolidiert werden.

25. AbgeordneteIrene

Mihalic

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bundesministerium des Intssekretärs Dr. Günter Krch“ eingestuft.einer Veröffentlichung derSie ist im Parlamentssekre

Berechtigten eingesehen we

Kann die Bundesregierung bestätigen, dassEnde November 2013 ein Schreiben des Bun-desministeriums des Innern an die oberstenBundesbehörden versendet wurde, in dem dieAussage enthalten war, dass „die Nutzungdienstlich erworbener personenbezogener In-formationen für die Vermittlertätigkeit [. . .] ex-plizit ausgeschlossen“ ist, und wenn ja, wel-chen exakten Wortlaut hatte das Schreiben?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Günter Krings

vom 6. Juni 2014

Die zitierte Aussage ist Teil einer Antwort der Bundesregierung aufeine Presseanfrage der Tageszeitung „Handelsblatt“ vom 28. No-

nern hat die Anlage zur Antwort des Parlamentarischenings vom 3. Juni 2014 als „VS – Nur für den Dienstge-

Anlage in einer Bundestagsdrucksache wird daher abgese-tariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dortrden.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 18 –

vember 2013 zur Ausübung einer Nebentätigkeit als Versicherungs-vertreter. In diesem Zusammenhang informierte die Bundesregie-rung auch darüber, dass ein Informationsschreiben mit Erläuterun-gen zu den beamtenrechtlichen Regelungen des Nebentätigkeits-rechts an die obersten Bundesbehörden versandt wurde.

26. AbgeordneterDr. Wolfgang

Strengmann-

Kuhn

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei welchen Kommunen außer Duisburg, Ber-lin, Dortmund und München, die im Zwi-schenbericht des Staatssekretärsausschusses alsvon Zuwanderung aus Südosteuropa beson-ders betroffen benannt werden (wie z. B. Of-fenbach, Frankfurt/Main, Hannover und Mann-heim; vgl. Bundestagsdrucksache 18/960,S. 14), wurde der Bedarf an einer sozialpäd-agogischen Betreuung bei Integrationskursenabgefragt (bitte die angefragten Kommunenmit jeweiliger Antwort auflisten)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 6. Juni 2014

Der Vorschlag des Staatssekretärsausschusses, Teilnehmerinnen undTeilnehmer an Integrationskursen in Duisburg, Dortmund, Berlinund München im Rahmen eines Projekts zusätzlich auch von Sozial-pädagogen zu betreuen, geht zurück auf Unterstützungsbitten der ge-nannten Kommunen sowie dort wirkender Praktiker (insbesondereTräger von Integrationskursen), die einen entsprechenden Bedarf füreinen Teil der im Staatssekretärsausschuss behandelten Zielgruppen(Zuwanderer vor allem aus den EU-8-Staaten [Estland, Lettland, Li-tauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn]und den EU-2-Staaten [Bulgarien und Rumänien] sowie aus den vonder Wirtschafts- und Finanzkrise besonders betroffenen südeuropä-ischen Ländern) festgestellt haben. Darüber hinausgehende Abfra-gen im Sinne der Frage an andere Kommunen haben nicht stattge-funden.

27. AbgeordneterDr. Wolfgang

Strengmann-

Kuhn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie häufig wurde in den letzten zehn Jahrender Verlust des Rechts auf Freizügigkeit nach§ 2 Absatz 1 in Anwendung von § 5 Absatz 4des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeitvon Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU –FreizügG/EU) festgestellt (bitte nach Jahr undStaatsangehörigkeit aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 6. Juni 2014

Der Verlust des Rechts auf Freizügigkeit nach § 5 Absatz 4FreizügG/EU (vormals § 5 Absatz 5 FreizügG/EU) wird erst seitdem Jahr 2005 im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst. Die An-gaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 19 –

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 20 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 21 –

28. AbgeordneterDr. Wolfgang

Strengmann-

Kuhn

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie häufig wurde in den letzten zehn Jahrender Verlust des Rechts auf Freizügigkeit nach§ 2 Absatz 1 in Anwendung von § 5 Absatz 4FreizügG/EU i. V. m. einem besonderenGrund gemäß Nummer 5.4.1 der AllgemeinenVerwaltungsvorschrift zum Freizügigkeitsge-setz/EU festgestellt (bitte nach Jahren undStaatsangehörigkeit aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 6. Juni 2014

Angaben im Sinne der Frage können nicht statistisch ausgewertetwerden, weil der Grund der Verlustfeststellung nicht als Sachverhaltim AZR gespeichert wird.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

29. AbgeordneteSusanna

Karawanskij

(DIE LINKE.)

Wie vereinbart die Bundesregierung die vonihr im Begründungsteil des Entwurfs eines Ge-setzes zur Anpassung steuerlicher Regelungenan die Rechtsprechung des Bundesverfassungs-gerichts (Bundestagsdrucksache 18/1306) for-mulierte Aussage, dass der Gesetzentwurf einevollständige Gleichbehandlung von Lebens-partnerinnen und -partnern in allen steuerli-chen Belangen beinhalte (vgl. Begründung,A. Allgemeiner Teil, II. Wesentlicher Inhaltdes Entwurfs, letzter Satz), obwohl der Gesetz-entwurf keine Gleichbehandlung mit der Eheim steuerlichen Gemeinnützigkeits- und Spen-denrecht herstellt, da die Aufnahme der Förde-rung des Schutzes von Lebenspartnerschaftenin den Katalog der steuerlich anerkannten ge-meinnützigen Tätigkeiten gemäß § 52 Absatz 2Satz 1 der Abgabenordnung nicht enthaltenist, und teilt die Bundesregierung die Auffas-sung, dass Artikel 6 Absatz 1 des Grundgeset-zes zum besonderen Schutz für Ehe und Fami-lie keinen Ausschluss der Förderung desSchutzes von Lebenspartnerschaften als steuer-lich begünstigte gemeinnützige Tätigkeit gebie-tet (bitte mit Begründung)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meister

vom 30. Mai 2014

Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungenan die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stellt die

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 22 –

Gleichbehandlung bei der Besteuerung von Lebenspartnern undEhegatten in seinem Anwendungsbereich sicher. Die Vorschrift des§ 52 der Abgabenordnung richtet sich hingegen an Körperschaften,die nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzessteuerbegünstigt sind.

Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass Artikel 6 Absatz 1des Grundgesetzes zum besonderen Schutz für Ehe und Familie kei-nen Ausschluss der Förderung des Schutzes von Lebenspartnern alssteuerlich begünstigte gemeinnützige Tätigkeit gebietet.

30. AbgeordneteSusanna

Karawanskij

(DIE LINKE.)

Wie gedenkt die Bundesregierung die in derAnhörung des Finanzausschusses zum Gesetz-entwurf zur Anpassung von Gesetzen auf demGebiet des Finanzmarktes (Bundestagsdruck-sache 18/1305) vom 19. Mai 2014 – aber auchin den Stellungnahmen der Sachverständigenin dieser Anhörung – mehrfach u. a. vonRechtsanwalt Peter Mattil oder vom Bundes-verband Sachwerte und Investmentvermögen(bsi) kritisierten Lücken bzw. Umgehungsmög-lichkeiten in der ursprünglich geplanten Regu-lierung aller Kapitalanlageprodukte mit derEinführung des Kapitalanlagegesetzbuches(KAGB) zu schließen, beispielsweise über dieErweiterung der Definition des Begriffs „In-vestmentvermögen“ oder eine nähere Bestim-mung von „operativ tätig“ oder „festgelegteAnlagestrategie“, um u. a. Genussrechte,Nachrang- und partiarische Darlehen unterdie KAGB-Regulierung zu stellen, und welchekonkreten Maßnahmen sind im Zusammen-hang mit dem am 22. Mai 2014 vom Bundes-ministerium der Finanzen veröffentlichtenMaßnahmenpaket zur Verbesserung desSchutzes von Kleinanlegern infolge jüngsterEreignisse auf dem Grauen Kapitalmarkt(PROKON et. al.) geplant, wie dortunter Nummer 1 zu lesen ist (vgl. www.bundesfinanzministerium.de; bitte einzelnnach jeweiliger Gesetzesgrundlage aufführen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meister

vom 30. Mai 2014

Mit dem Kapitalanlagegesetzbuch wurde ein in sich geschlossenesRegelwerk für Investmentfonds und ihre Manager geschaffen. DieDefinition des Begriffs „Investmentvermögen“ ist dabei europarecht-lich vorgegeben. Der nationale Gesetzgeber kann hier keine eigeneDefinition formulieren, indem er zum Beispiel einzelne Tatbestands-merkmale abschafft. Die Begriffsbestimmung folgt einem materiel-len, keinem formellen Ansatz, so dass gegen Umgehungsversuchevorgegangen werden kann. Für Vermögensanlagen, die nicht in den

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 23 –

Anwendungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches fallen, gilt unteranderem das Vermögensanlagengesetz.

Nach dem am 22. Mai 2014 vorgestellten Maßnahmenpaket zur Ver-besserung des Schutzes der Kleinanleger soll zur Beseitigung von Re-gelungslücken und Umgehungsmöglichkeiten der Katalog der nachdem Vermögensanlagengesetz geregelten Anlageformen erweitertwerden und auch für solche Anlageprodukte gelten, die sich bei wirt-schaftlicher Betrachtung als gleichwertig zu den bereits erfassten An-lagen darstellen, wie partiarische Darlehen oder Nachrangdarlehen.Soweit hiervon Crowd-Finanzierungen betroffen sind, sollen Lösun-gen gefunden werden, die den Anliegen der mit Crowd-Investitionenfinanzierten jungen Unternehmen unter Berücksichtigung der Belan-ge des Anlegerschutzes gerecht werden. Die konkreten Maßnahmenwerden derzeit zwischen den beteiligten Ressorts erarbeitet. Es ist ge-plant, in den nächsten Wochen einen Referentenentwurf zur Konsul-tation zu veröffentlichen.

31. AbgeordneterJoachim

Poß

(SPD)

Wie hoch waren bei den ausgleichsberechtig-ten Flächenländern die finanzausgleichsrele-vanten Steuermehreinnahmen und die Verän-derungen ihrer Ausgleichsbeträge im Jahr2013 gegenüber dem Vorjahr (vgl. Antwortdes Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Michael Meister auf meine SchriftlichenFragen 15 und 16 auf Bundestagsdrucksa-che 18/640)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meister

vom 30. Mai 2014

Die erfragten finanzausgleichsrelevanten Steuermehreinnahmen derausgleichsberechtigten Flächenländer im Länderfinanzausgleich so-wie die Veränderungen ihrer Ausgleichszuweisungen können nach-folgender Tabelle entnommen werden (in Mio. Euro):

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 24 –

Den Angaben liegen die Zweite Verordnung zur Durchführung desFinanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2012 und die vorläufigeJahresrechnung zum Finanzausgleich für das Ausgleichsjahr 2013zugrunde.

32. AbgeordneterJoachim

Poß

(SPD)

Wie groß waren der Umfang der angenomme-nen nicht ausgeschöpften jährlichen Produk-tionspotenziale (in absoluten Zahlen) und diedanach geschätzten Steuereinnahmen in deneinzelnen Jahren der mittelfristigen Steuer-schätzungen der letzten sechs Jahre?

33. AbgeordneterJoachim

Poß(SPD)

Welchen Aussagegehalt haben die jährlichenSteuern, die auf der Grundlage von Annahmenüber das nicht ausgeschöpfte Produktionspo-tenzial geschätzt werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meister

vom 3. Juni 2014

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ legt seiner Schätzung desSteueraufkommens die gesamtwirtschaftlichen Projektionen derBundesregierung im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres zugrun-de, und zwar für einen Vorausschätzungszeitraum von fünf bzw.sechs Jahren. Die Steuerschätzergebnisse zu den verschiedenenSchätzterminen sind in der Tabelle 1 (s. S. 25) für die letzten sechsJahre dargestellt.

Den mittelfristigen gesamtwirtschaftlichen Projektionen der Bundes-regierung liegen eigene Schätzungen zum gesamtwirtschaftlichenProduktionspotenzial zugrunde, die mit der EU-einheitlichen Pro-duktionsfunktionsmethode ermittelt werden. Das Produktionspoten-zial ist dabei ein zeitvariantes Maß, welches die gesamtwirtschaftlicheAktivität bei normal ausgelasteten Produktionskapazitäten misst.Ausgehend von der aus konjunkturanalytischer Sicht – teils auf Basisvon Konjunkturindikatoren – projizierten gesamtwirtschaftlichenEntwicklung für die kurze Frist (zwei bzw. drei Jahre), wird ange-nommen, dass sich die gesamtwirtschaftliche Aktivität der konjunk-turellen Normallage annähert und diese im Endjahr des Projektions-zeitraums (derzeit 2018) erreicht wird. Im Verlaufe des Projektions-zeitraums ergeben sich Abweichungen des Bruttoinlandsprodukts, al-so der tatsächlichen bzw. der erwarteten gesamtwirtschaftlichen Akti-vität vom Potenzialniveau eines jeden Jahres. Diese Produktionslü-cken werden in der Tabelle 2 (s. S. 25) für die Schätztermine ab demJahr 2011 dargestellt. Seitdem werden die detaillierten Datengrund-lagen und Ergebnisse der den Projektionen der Bundesregierung zu-grunde gelegten Potenzialschätzungen veröffentlicht. Diese stehenauf den Internetportalen des Bundesministeriums für Wirtschaft undEnergie sowie des Bundesministeriums der Finanzen zur Verfügung.

Bei der Schätzung des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzialswerden die Entwicklungen für das Wirtschaftswachstum relevanten

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 25 –

ökonomischen Fundamentalfaktoren – wie Erwerbsbevölkerung, Er-werbsbeteiligung, strukturelle Arbeitslosigkeit, Kapitalausstattungder Volkswirtschaft sowie technischer und technologischer Fort-schritt – berücksichtigt. Somit sind die Potenzialschätzungen derBundesregierung sowie die daraus abgeleiteten gesamtwirtschaftli-chen Mittelfristprojektionen, die ihrerseits wiederum den Steuer-schätzungen zugrunde gelegt werden, ökonomisch gut verankert.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 26 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

34. AbgeordneteBrigitte

Pothmer(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Lohnbestandteile bzw. Lohnzuschläge(zum Beispiel Aufwendungsersatz, Sonntags-zuschläge, Feiertagszuschläge, Nachtarbeitszu-schläge, Zuschläge für Schichtarbeit, Urlaubs-geld, Weihnachtsgeld, Überstundenzuschläge)sollen nach Ansicht der Bundesregierung aufden geplanten Mindestlohn von 8,50 Eurobrutto pro Stunde angerechnet werden, undbeabsichtigt die Bundesregierung, Psychothe-rapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbil-dung vom geplanten gesetzlichen Mindestlohnauszunehmen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme

vom 2. Juni 2014

Bei dem Mindestlohn handelt es sich um einen „Mindestentgeltsatz“im Sinne des § 2 Nummer 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, sodass die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes zur Auslegungder Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Ratesvom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmernim Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen gelten. Hiernachsind solche Zahlungen des Arbeitgebers als Bestandteile des Mindest-lohns anzuerkennen, die nicht das Verhältnis zwischen der Leistungdes Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung verän-dern (funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistun-gen). Die in Ihrer Frage genannten Zahlungen, die eine Arbeitneh-merin oder ein Arbeitnehmer als Ausgleich für zusätzliche Leistun-gen erhält, wenn sie oder er auf Verlangen ein Mehr an Arbeit oderArbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet (Sonntags-,Feiertags-, Nachtarbeits-, Schichtarbeits-, Überstundenzuschläge),sind nach diesen Kriterien nicht berücksichtigungsfähig. Durch denEuropäischen Gerichtshof ist auch geklärt, dass Leistungen wieWeihnachtsgeld oder ein zusätzliches Urlaubsgeld nur dann alsBestandteil des Mindestlohns gewertet werden können, wenn dieArbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den auf die Entsendezeitentfallenden anteiligen Betrag jeweils zu dem für den Mindestlohnmaßgeblichen Fälligkeitsdatum tatsächlich und unwiderruflich ausbe-zahlt erhält.

Nach dem Entwurf der Bundesregierung gilt das Mindestlohngesetzfür Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Psychotherapeutinnenund Psychotherapeuten in Ausbildung haben daher ab dem 1. Januar2015 einen Anspruch auf eine Vergütung nach dem Mindestlohnge-setz, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Dar-über hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass Praktikantinnen undPraktikanten im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes als Ar-beitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngeset-zes gelten und damit einen Anspruch auf den Mindestlohn haben.Nach § 7 des Psychotherapeutengesetzes findet allerdings das Berufs-bildungsgesetz auf die psychotherapeutische Ausbildung keine An-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 27 –

wendung. Im Übrigen stellt die Gesetzesbegründung klar, dass sog.Berufspraktika nicht vom Mindestlohn erfasst werden.

35. AbgeordneteDr. Simone

Raatz(SPD)

Wie oft wurden im Jahr 2013 Umschulungenvon Pflege- und Heilpädagogischen Fachkräf-ten zu Heilerziehungspflegerinnen und -pfle-gern von der Bundesagentur für Arbeit bewil-ligt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme

vom 2. Juni 2014

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit begannen 60 Personenim Jahr 2013 eine über die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter geför-derte Weiterbildung mit dem Schulungsziel „Berufe in Heilerzie-hungspflege und Sonderpädagogik – fachlich ausgerichtete Tätig-keit“ und 32 Personen eine entsprechende Weiterbildung mit demSchulungsziel „Beruf in Heilerziehungspflege und Sonderpädagogik –komplexe Spezialistentätigkeit“. Eine Auswertung danach, aus wel-chen Herkunftsberufen diese Personen stammen, ist wenig aussage-kräftig, da nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit zu einemhohen Anteil keine Angaben zu den Herkunftsberufen erfolgt istoder der Herkunftsberuf wegen zu geringer Anzahl aus datenschutz-rechtlichen Gründen statistisch nicht ausgewiesen wird.

36. AbgeordneteBeate

Walter-

Rosenheimer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass imHinblick auf den Zugang unbegleiteter minder-jähriger Flüchtlinge zur beruflichen Ausbil-dung (insbesondere zu einer sog. theorie- undpraxisreduzierten Ausbildung gemäß § 66 desBerufsbildungsgesetzes und § 42m der Hand-werksordnung) insofern eine leistungsrechtli-che Regelungslücke besteht, als ein solcher Zu-gang derzeit nur dann möglich ist, wenn dieBundesagentur für Arbeit nach Durchführungeiner psychologischen Eignungsuntersuchungdiese Form der Ausbildung für notwendig er-achtet, die erforderliche Eignung aber (selbstbei vorhandenen Sprachschwierigkeiten) beizahlreichen unbegleiteten minderjährigenFlüchtlingen deswegen abgelehnt wird, weilweder eine klassische Lernbehinderung vorlä-ge bzw. noch nicht diagnostiziert werden kannnoch die Voraussetzungen aus § 35a des Ach-ten Buches Sozialgesetzbuch (seelische Behin-derung oder das Drohen einer solchen), undwenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zutun, um diese Lücke im Gesetz zu schließen?

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 28 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme

vom 5. Juni 2014

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben keinen einheitlichenausländerrechtlichen Status. Fragen nach dem Zugang zur berufli-chen Bildung und zu leistungsrechtlichen Ansprüchen können dahernicht pauschal beantwortet werden. Es bedarf jeweils der Prüfungdes konkreten Einzelfalls.

Ausbildungen im Sinne von § 66 des Berufsbildungsgesetzes und§ 42m der Handwerksordnung richten sich an behinderte Menschen.Ob bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eine Behinde-rung vorliegt, ist ebenfalls für den Einzelfall zu prüfen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährungund Landwirtschaft

37. AbgeordneteNicole

Maisch

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche konkreten Überlegungen stellt dieBundesregierung hinsichtlich der Weiterfüh-rung des Internetportals „www.lebensmittel-klarheit.de“ an – insbesondere nach dem ak-tuellen Beschluss der Verbraucherministerkon-ferenz, in dem die Verbraucherminister derLänder die Bundesregierung bitten, die Finan-zierung des Projekts „Lebensmittelklarheit“über das Jahr 2014 sicherzustellen –, und gabes diesbezüglich bereits Gespräche mit demProjektnehmer (Verbraucherzentrale Bundes-verband – vzbv)?

38. AbgeordneteNicole

Maisch(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Steht die Bundesregierung einer weiteren För-derung positiv gegenüber, und welche Mög-lichkeiten sieht die Bundesregierung, eine För-derung zu institutionalisieren?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Dr. Maria Flachsbarth

vom 5. Juni 2014

Die Förderung des Internetprojekts „www.lebensmittelklarheit.de“inklusive seiner Begleitforschung ist ein Element der Initiative „Klar-heit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung vonLebensmitteln“ des Bundesministeriums für Ernährung und Land-wirtschaft. Das Projekt wurde in den letzten Jahren erfolgreich um-gesetzt und hat einen fruchtbaren Dialog zwischen Verbrauchernund Wirtschaft in Gang gesetzt. Die Bundesregierung steht daherdem Fortbestand des Portals grundsätzlich positiv gegenüber.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 29 –

Ziel des bisherigen Projekts ist gemäß dem Projektantrag des vzbvdie Erarbeitung eines Konzeptes zur Verstetigung des Portals überdas Ende der Förderungsdauer hinaus durch den vzbv. Das Konzeptsoll einen Vorschlag enthalten, in welcher Form und mit welcherFinanzierung ein dauerhaftes Portal betrieben werden kann. Sobalddiesbezüglich konkrete Vorschläge und Begründungen vorliegen,wird die Bundesregierung etwaige Anliegen des vzbv prüfen und da-zu ggf. Gespräche mit dem vzbv führen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

39. AbgeordneterDr. Tobias

Lindner(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie verteilt sich das im BWI Leistungsver-bund tätige Personal mit Blick auf dessenAnstellungsverhältnis auf die jeweiligen Gesell-schafter bzw. die BWI-Gesellschaften, und wel-ches Personal stünde nach einer Übernahmealler Anteile am BWI Leistungsverbund durchdie Bundeswehr weiterhin in einem Vertrags-verhältnis mit der Bundeswehr bzw. den BWI-Gesellschaften?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel

vom 6. Juni 2014

Gegenwärtig sind in den drei zum BWI Leistungsverbund gehören-den Gesellschaften BWI IT GmbH, BWI Systeme GmbH und BWIServices GmbH insgesamt 2 792 Mitarbeiter tätig. Es handelt sichhierbei um eigenes Personal des BWI Leistungsverbundes und umvon der Bundeswehr gestelltes Personal.

Die Arbeitsverhältnisse des eigenen Personals des BWI Leistungsver-bundes werden durch die Übernahme aller Gesellschaftsanteiledurch die Bundeswehr am 28. Dezember 2016 nicht berührt.

Das von der Bundeswehr gestellte Personal soll auch nach der Über-nahme aller Gesellschaftsanteile durch die Bundeswehr zur Wahr-nehmung seiner Tätigkeiten im BWI Leistungsverbund eingesetztwerden.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 30 –

40. AbgeordneteDr. Gesine

Lötzsch

(DIE LINKE.)

Auf welche Weise wird die Bundesregierungder von US-amerikanischer Seite geäußertenForderung nach ca. 20-prozentiger BeteiligungDeutschlands an den Kosten der Modernisie-rung („bessere Sicherung der Nuklearwaffenla-ger“) der in Deutschland gelagerten Nuklear-waffen in Höhe von 154 Mio. Dollar nachkom-men (DER SPIEGEL „Neue Bomben für Eu-ropa“, 12/2014, S. 78)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 4. Juni 2014

Die Informationspolitik zu den Nuklearstreitkräften der NATO un-terliegt aus Sicherheitsgründen den verpflichtenden Geheimhaltungs-regeln des Bündnisses, an die die Bundesregierung in Kontinuität al-ler ihrer Vorgänger gebunden ist. Medienberichterstattungen hierzukönnen daher weder bestätigt noch dementiert oder kommentiertwerden. Vor diesem Hintergrund sind die weiteren Ausführungen zuverstehen.

Das Lebensdauerverlängerungsprogramm der US-amerikanischenNuklarwaffen ist ein nationales Programm der USA. Es beruht aufeiner nationalen Entscheidung der US-Administration und folgt de-ren Vorgaben. Eine Kostenbeteiligung ausländischer Streitkräfte istnicht vorgesehen.

Mögliche Maßnahmen zur kontinuierlichen Gewährleistung einesHöchstmaßes an Schutz und Sicherheit werden durch die NATO-Mitgliedstaaten gemeinschaftlich finanziert und stehen nicht im Zu-sammenhang mit dem Lebensdauerverlängerungsprogramm.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

41. AbgeordneteVeronika

Bellmann

(CDU/CSU)

Welche inhaltlichen Schwerpunkte setzt dieBundesregierung für Arbeit und Leben in denMehrgenerationenhäusern im Allgemeinenund hinsichtlich der Kinder- und Jugendtreffsim Besonderen, und welche Pläne gibt es fürdie Verstetigung von deren Finanzierung?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Elke Ferner

vom 4. Juni 2014

Mehrgenerationenhäuser sind Orte der Begegnung für Menschen al-ler Altersgruppen und adressieren mit ihren Angeboten und Aktivitä-ten auch Kinder und Jugendliche. Alle Mehrgenerationenhäuser desAktionsprogramms der Bundesregierung erbringen Angebote in den

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 31 –

vier Schwerpunktthemen Alter und Pflege, Integration und Bildung,Angebot und Vermittlung von haushaltsnahen Dienstleistungen undfreiwilliges Engagement.

Dabei spielen regelmäßig auch Unterstützungsangebote im Kontextder persönlichen, schulischen und beruflichen Entwicklung jungerMenschen eine zentrale Rolle. Orientiert am jeweiligen lokalen Be-darf bieten die Häuser z. B. Ferienfreizeiten, Nachhilfeangebote, Pa-tenschafts- und Mentoringprogramme an. In Kooperation mit Schu-len und der Agentur für Arbeit werden ergänzende Angebote umge-setzt, um z. B. den Übergang von Schule in Ausbildung gut zu gestal-ten und Berufswahlphasen zu unterstützen.

Auch über die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen hinaus sindMehrgenerationenhäuser Orte, an denen die Beschäftigungsfähigkeitindividuell und strukturell gefördert wird.

Seit Anfang des Jahres 2012 gibt es zudem eine Rahmenvereinba-rung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Ju-gend mit der Bundesagentur für Arbeit. Über 120 lokale Kooperatio-nen zwischen Mehrgenerationenhäusern und Jobcentern bzw. Agen-turen für Arbeit sind auf lokaler Ebene entstanden. Durch die erfolg-reiche Zusammenarbeit der Mehrgenerationenhäuser und der Ar-beitsverwaltung können oftmals auch Menschen erreicht werden, dievom Beratungsangebot und von den Maßnahmen der Arbeitsverwal-tung nur wenig oder gar nicht angesprochen werden.

Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankert,strebt die Bundesregierung eine Verlängerung und Verstetigung derFinanzierung für die Häuser an. Darüber hinaus soll gemeinsam mitLändern und Kommunen ein Konzept zur Weiterentwicklung derMehrgenerationenhäuser erarbeitet werden. Die Überlegungen sindjedoch noch nicht abgeschlossen. Deshalb bitte ich um Verständnis,dass zum jetzigen Zeitpunkt keine detaillierteren Informationen ge-geben werden können.

42. AbgeordneterDr. André

Hahn

(DIE LINKE.)

Wie viele Kinder und Jugendliche ausDeutschland konnten im Jahr 2013 zum– durch den Bund geförderten – internationa-len Kinder- und Jugendaustausch in das Aus-land reisen (bitte die jeweiligen Programmeund Länder nennen), und wie viele davon wa-ren Kinder und Jugendliche mit Behinderun-gen?

43. AbgeordneterDr. André

Hahn

(DIE LINKE.)

Wie viele Kinder und Jugendliche aus demAusland konnten 2013 zum – durch den Bundgeförderten – internationalen Kinder- und Ju-gendaustausch nach Deutschland kommen(bitte die jeweiligen Programme und Ländernennen), und wie viele davon waren Kinderund Jugendliche mit Behinderungen?

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 32 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks

vom 5. Juni 2014

Die Fragen 42 und 43 werden aufgrund des Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Die durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) im Jahr2013 geförderten Maßnahmen im Rahmen des internationalen Kin-der- und Jugendaustausches sind noch nicht abschließend abgerech-net und geprüft, so dass statistische Zahlen hierzu nicht vorliegen.

Aus den Mitteln, die dem Auswärtigen Amt zur Unterstützung inter-nationaler Jugendbegegnungen zur Verfügung stehen (Kapitel 05 04Titel 687 17 und 687 18), werden Einzelprojekte unterstützt. Interna-tionale Begegnungen von Kindern werden aus diesen Mitteln nichtgefördert.

Im Rahmen der durch das Auswärtige Amt unterstützten Einzel-projekte im Jugendbereich konnten im Jahr 2013 insgesamt1 611 Jugendliche und junge Erwachsene an Austauschprogrammenteilnehmen und in das jeweilige Partnerland reisen. Die einzelnenProjektträger, Partnerländer und Teilnehmerzahlen sind anliegenderTabelle zu entnehmen.

Informationen über Behinderungen von Teilnehmerinnen und Teil-nehmern werden weder durch das Bundesministerium für Familie,Senioren, Frauen und Jugend noch durch das Auswärtige Amt erho-ben.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 33 –

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 34 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 35 –

44. AbgeordneteDr. Gesine

Lötzsch

(DIE LINKE.)

Welche Bundesministerien und nachgeordne-ten Einrichtungen setzen den Beschluss derEU-Finanzministerkonferenz aus dem Jahr2002 zur Einführung von Gender Budgetingum?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Elke Ferner

vom 4. Juni 2014

Es gibt keinen Beschluss der EU-Finanzministerkonferenz zur Ein-führung von Gender Budgeting. Es wurde lediglich bei einer HighLevel Conference im Rahmen der Ratspräsidentschaft Belgiens imJahr 2001, an der auch Repräsentanten des ECOFIN teilgenommenhaben, im Schlussdokument das Ziel formuliert, Gender Budgetingin Europa einzuführen. Aus Sicht der Bundesregierung besteht daherkeinerlei rechtliche Verpflichtung zur Einführung eines Gender Bud-geting in den Bundeshaushalt.

Derzeit setzt kein Bundesressort und keine nachgeordnete BehördeGender Budgeting um. Im Übrigen wird auf die Antwort derBundesregierung auf die Kleine Anfrage der FraktionBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/11410verwiesen.

45. AbgeordneteDr. Gesine

Lötzsch

(DIE LINKE.)

Was hat die Bundesministerin für Familie,Senioren, Frauen und Jugend unternommen,um eine geschlechterbezogene Bewertung vonEinnahmen und Ausgaben im Haushalt deseigenen Bundesministeriums durchzusetzen,um die Gleichstellung der Geschlechter zu för-dern?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Elke Fernervom 4. Juni 2014

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(BMFSFJ) hat in den Jahren 2005 und 2006 eine Machbarkeitsstu-die zum Gender Budgeting auf Bundesebene in Auftrag gegeben,deren Inhalt sich mit der Erprobung und Einführung von GenderBudgeting befasste. Die Studie war als Teil der Arbeiten zur Imple-mentierung von Gender Mainstreaming in der Bundesverwaltung an-gelegt und wurde im Jahr 2007 veröffentlicht.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist nach § 2 derGemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien durchgängi-ges Leitprinzip für alle Fachpolitiken und soll bei allen politischen,normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesministe-rien in ihren Bereichen gefördert werden (Gender Mainstreaming).Das BMFSFJ trägt dem Rechnung, indem für all seine Maßnahmeneine geschlechterdifferenzierte Perspektive berücksichtigt wird.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 36 –

46. AbgeordneteDr. Simone

Raatz

(SPD)

Ist der Bundesregierung bekannt, ob ausgebil-dete Fachkräfte im Berufsbild Heilerziehungs-pflege im Vergleich zu ausgebildeten Erziehe-rinnen und Erziehern nicht im sozialpädagogi-schen Berufsfeld (z. B. in Kindertagesstätten)arbeiten können, und wenn ja, beabsichtigt dieBundesregierung dies zu ändern?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks

vom 3. Juni 2014

Die Zuständigkeit für die Zulassung bzw. Anerkennung von Berufs-gruppen als Fachkräfte der Kindertagesbetreuung liegt in der alleini-gen Zuständigkeit der Länder.

Das SGB VIII regelt in § 72 ein Fachkräftegebot für die Angeboteim Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. Danach sind, soweit die je-weilige Aufgabe dies erfordert, nur Fachkräfte oder Fachkräfte mitentsprechender Zusatzausbildung zu betrauen.

Die Definition, welche Berufsgruppen Fachkräfte in der Kinderta-gesbetreuung sind, regeln die Länder in ihren Kitagesetzen bzw.Kitapersonalverordnungen. Als Fachkräfte gelten in erster LiniePersonen mit staatlicher Anerkennung im Erzieherberuf sowie Kind-heits-, Diplom- oder Diplomsozialpädagoginnen und -pädagogen.

Bundesweit sind ca. ein Drittel aller etwa 52 000 Kindertagesstätteninklusive Einrichtungen, in denen Kinder mit und ohne Behinderun-gen in gemeinsamen Gruppen betreut werden. Da für die Tätigkeitin diesen Einrichtungen auch einschlägige Fachkräfte benötigt wer-den, sind in den Personalverordnungen der Länder – nach Kenntnisder Bundesregierung sehr unterschiedlich geregelt – sowohl Perso-nen mit Abschlüssen in der Heilerziehungspflege und der Heilerzie-hung als auch Heil- bzw. Heildiplompädagoginnen und -pädagogenden Fachkräften zugeordnet. Ihre Beschäftigung in Kindertagesein-richtungen ist – soweit spezifische Leistungen für Kinder mit Behin-derung nicht durch externe Fachkräfte erbracht werden, die in dieEinrichtungen kommen –, von der pädagogischen Konzeption derEinrichtung abhängig.

Nach der Kinder- und Jugendhilfestatistik gehörten zum Stichtag1. März 2013 ca. 2,6 Prozent aller pädagogisch Tätigen in Kinderta-geseinrichtungen der Gruppe der Heilpädagoginnen und -pädago-gen, der Heilerzieherinnen und -erzieher sowie der Heilerziehungs-pflegerinnen und -pfleger an, 0,3 Prozent waren Diplomheilpädago-ginnen und -pädagogen.

47. AbgeordneterJörn

Wunderlich

(DIE LINKE.)

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierungzu, dass Teile der ZEW-Studien (ZEW: Zen-trum für Europäische WirtschaftsforschungGmbH) für die Gesamtevaluation der fami-lien- und ehebezogenen Leistungen nachträg-lich geändert werden, und wenn ja, warum

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 37 –

werden diese geändert (bitte aufschlüsselnnach Studien und geänderten Seiten bzw.Kapiteln)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks

vom 28. Mai 2014

Die Studie „Evaluation zentraler ehe- und familienbezogener Leis-tungen in Deutschland“ ist vom ZEW am 20. Juni 2013 veröffent-licht worden. Das ZEW hat die Wirkungen des Kinderzuschlags neuberechnet, um die Anrechnung des Unterhaltsvorschusses beim Kin-derzuschlag für Kinder von Alleinerziehenden besser abzubilden.Die Änderungen betreffen die Seiten 146 bis 151 und werden vomZEW veröffentlicht werden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

48. AbgeordneterKlaus

Ernst

(DIE LINKE.)

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesre-gierung die Verordnungszahlen von verschrei-bungspflichtigen Psychopharmaka in den letz-ten zehn Jahren entwickelt (bitte die Daten fürdie Altersgruppe der zwischen 18- und 65-Jäh-rigen jeweils getrennt nach Geschlecht ange-ben), und wie korreliert diese Entwicklung mitdem Anstieg der psychischen Belastungen amArbeitsplatz?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 3. Juni 2014

Die Verordnungszahlen von Psychopharmaka in der ambulantenVersorgung in Millionen definierten Tagesdosen (Defined DailyDose – DDD) haben sich laut Arzneiverordnungs-Report (Schwabe/Paffrath) wie folgt entwickelt:

Der Bundesregierung liegen keine nach Alter und Geschlecht diffe-renzierten Angaben vor.

Die Gründe für die gestiegenen Verordnungszahlen von verschrei-bungspflichtigen Psychopharmaka sind vielfältig. Als Einflussfakto-ren kommen z. B. eine gestiegene Diagnoserate psychischer Störun-gen durch eine erhöhte Sensibilität von Ärzten und Psychotherapeu-ten, Verbesserungen in der Diagnostik sowie die gestiegene Bereit-schaft betroffener Menschen, Behandlungsangebote in Anspruch zunehmen, in Frage. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wer-

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 38 –

den ansteigende Zahlen von Diagnosen und vermehrte Arbeitsunfä-higkeitszeiten aufgrund psychischer Erkrankungen darüber hinausim Lichte veränderter komplexer Arbeitsbedingungen mit steigendenFlexibilitäts- und Leistungsanforderungen diskutiert. Konkrete Er-kenntnisse über den Zusammenhang zwischen arbeitsassoziiertenpsychischen Belastungen und der Entwicklung der Verordnungszah-len von Psychopharmaka liegen der Bundesregierung nicht vor.

49. AbgeordneteMaria

Klein-Schmeink

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie will die Bundesregierung darauf hinwir-ken, dass versicherte Krankengeldbeziehervon ihren Krankenkassen in Zukunft nichtmehr durch regelmäßige Anrufe und unberech-tigte Auskunftsersuche unter Druck gesetztwerden, wie es zuletzt der Jahresbericht derUnabhängigen Patientenberatung 2013 beleg-te?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 2. Juni 2014

Das Bundesministerium für Gesundheit nimmt die Hinweise überderartige Verhaltensweisen sehr ernst. Auch die Aufsichtsbehördenhaben sich dieser Thematik intensiv angenommen. Im Rahmen derBeauftragung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Ent-wicklung im Gesundheitswesen mit einem Sondergutachten zu dendemographischen, morbiditätsbedingten und ökonomischen Ursa-chen lang andauernder Arbeitsunfähigkeit sollen auch die Steue-rungsmöglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen und des Gesetz-gebers analysiert und geeignete Lösungsmöglichkeiten aufgezeigtwerden. Im Zusammenhang mit diesen Fragestellungen wird einer-seits zu klären sein, wie weit der wichtige Anspruch der Versichertenauf individuelle Beratung und Hilfestellung durch ihre Krankenkas-sen reicht, wenn diese Versicherten im Krankengeldbezug stehen.Zum anderen betrifft dies auch die Aufgabe und Kompetenz und diedamit verbundenen Grenzen der Krankenkassen in diesem Bereich,um unberechtigten Auskunftsersuchen entgegenzuwirken.

50. AbgeordneteMariaKlein-Schmeink

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche gesetzlichen Regelungen außerhalbdes morbiditätsorientierten Risikostruktur-ausgleichs (Morbi-RSA) zieht die Bundesregie-rung in Betracht, um sicherzustellen, dassKrankenkassen die berechtigten Ansprüchegesetzlich Versicherter auf die gesetzlich veran-kerte Lohnersatzleistung des Krankengeldesauch tatsächlich erfüllen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 39 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 2. Juni 2014

Der Anspruch der Versicherten auf Leistung ergibt sich unmittelbaraus dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch. Sofern eine Krankenkasseihrer Leistungspflicht gegenüber ihren Versicherten nicht nach-kommt, haben diese die Möglichkeit, die Aufsichtsbehörde einzu-schalten und das Handeln ihrer Krankenkassen überprüfen zu las-sen. Dies gilt uneingeschränkt auch für den Anspruch auf Kranken-geld.

Zielsetzung des Morbi-RSA ist es, für einen fairen Wettbewerb zwi-schen den Krankenkassen zu sorgen. Mit der im GKV-Finanzstruk-tur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz vorgesehenen Regelungzum Krankengeld sollen die RSA-Zuweisungen für Krankengeldzielgenauer an die Krankenkassen verteilt und die hier bestehendenÜber- und Unterdeckungen der einzelnen Krankenkassen reduziertwerden. Der Anspruch des Versicherten auf Krankengeldleistungenwird durch die Höhe der Zuweisung, die seine Krankenkasse für ihnaus dem Gesundheitsfonds bekommt, grundsätzlich nicht berührt.

51. AbgeordneteNicoleMaisch

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann rechnet die Bundesregierung konkretmit der Veröffentlichung der Studie zur Ge-sundheit von Kindern und Jugendlichen inDeutschland (KiGGS), erstellt vom RobertKoch-Institut, welche auch aktuelle Zahlen zuÜbergewicht bei Kindern und Jugendlichenenthalten wird?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauzvom 6. Juni 2014

Die KiGGS-Erhebungen werden im Wechsel als Untersuchungs-und Telefonsurvey durchgeführt. Erste Ergebnisse aus der KiGGSWelle 1 (2009 bis 2012) werden in der Ausgabe des Bundesgesund-heitsblatts vom Juli 2014 veröffentlicht. Dort werden jedoch keineneuen Zahlen zu Übergewicht und Adipositas bei Kindern undJugendlichen publiziert. Da die KiGGS Welle 1 als telefonischeBefragung durchgeführt worden ist, wurden lediglich Selbstangabenzu Körpergröße und Gewicht erfragt. Da Selbstangaben zu einerUnterschätzung der Häufigkeit von übergewichtigen und adipösenKindern und Jugendlichen führen können, sind diese Daten nichtmit den Messwerten zu Körpergröße und Gewicht aus der KiGGS-Basiserhebung (2003 bis 2006) vergleichbar.

Daten zum Übergewicht bei Kindern und Jugendlichen wurden inder KiGGS-Basiserhebung erfasst und veröffentlicht. Die KiGGSWelle 2, welche von 2014 bis 2016 als Untersuchungssurvey durchge-führt wird, ermöglicht durch die erneute Erhebung von Messwertenzu Körpergröße und Gewicht wiederum valide Aussagen über dasVorkommen von Übergewicht und Adipositas bei Kindern undJugendlichen in Deutschland.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 40 –

52. AbgeordneterDr. Harald

Terpe

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie beurteilt die Bundesregierung den Be-schluss des Gemeinsamen Bundesausschussesvom 17. April 2014, der vorsieht, in derBedarfsplanung Psychiatrische Institutsambu-lanzen (PIA) pauschal auf die Arztgruppe derPsychotherapeuten anzurechnen vor dem Hin-tergrund der gesetzlichen und vertraglichenVorgaben, wonach in PIA Patienten behandeltwerden sollen, die wegen Art, Schwere oderDauer ihrer Erkrankung der ambulanten Be-handlung in PIA bedürfen und allein durchPraxen nicht ausreichend versorgt werden kön-nen, und welche Daten zum Diagnosespek-trum der in PIA und psychotherapeutischenPraxen versorgten Patienten liegen der Bun-desregierung vor?

53. AbgeordneterDr. Harald

Terpe

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hält die Bundesregierung die pauschale An-rechnung der PIA auf die Arztgruppe der Psy-chotherapeuten in der Bedarfsplanung für ge-rechtfertigt vor dem Hintergrund, dass es sichlaut der Analyse der Bundespsychotherapeu-tenkammer (vgl. Stellungnahme der Bundes-psychotherapeutenkammer vom 19. Mai 2014)in der Regel bei Behandlungen in PIA schwer-punktmäßig nicht um psychotherapeutischeLeistungen im Sinne der Psychotherapie-Richt-linie handelt, sondern um Kriseninterventio-nen, Erhaltungstherapie, Psychoedukation undFallmanagement, und welche Daten zum Leis-tungsspektrum liegen der Bundesregierungüber die von der Bundespsychotherapeuten-kammer vorgelegten Daten hinaus vor?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 3. Juni 2014

Die Fragen 52 und 53 werden wegen des Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 17. April 2014einstimmig gefasste Beschluss zur Berücksichtigung von ermächtig-ten Ärzten und anderen Faktoren (Neufassung des § 22 der Bedarfs-planungs-Richtlinie) wurde dem Bundesministerium für Gesundheit(BMG) am 22. Mai 2014 zur Prüfung gemäß § 94 Absatz 1 des Fünf-ten Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) übersandt. Das BMG kannbei Vorliegen eines Rechtsverstoßes den Beschluss innerhalb vonzwei Monaten beanstanden. Eine Fachaufsicht seitens des BMG ge-genüber dem G-BA besteht nicht. Der Beschluss wird derzeit imBMG geprüft. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 41 –

54. AbgeordneteKathrin

Vogler

(DIE LINKE.)

Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregie-rung aus den höchstrichterlichen Entscheidun-gen zur sog. Nullretaxation bei Arzneimitteln(Bundessozialgericht – BSG – bzw. kürzlichNichtannahme der Verfassungsbeschwerdenbeim Bundesverfassungsgericht – BVerfG –,1 BvR 3571/13 und 1 BvR 3572/13), und siehtsie hier rechtlichen Änderungsbedarf?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 6. Juni 2014

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteilvom 2. Juli 2013 – B 1 KR 49/12 R; Parallelentscheidung B 1 KR 5/13 R) hat ein Apotheker, der anstelle eines Rabattvertragsarzneimit-tels pflichtwidrig ein anderes Arzneimittel abgibt, weder einen Ver-gütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse noch einen Anspruchauf Ersatz des Wertes oder der Beschaffungskosten des abgegebenenArzneimittels. Das BSG hat in seinen Urteilen darauf abgestellt, dassder Vergütungsanspruch des Apothekers lediglich als Gegenstück zuseiner Lieferberechtigung und -verpflichtung bestehe. Schon aus demSinn und Zweck des gesetzlichen Substitutionsgebotes folge, dasseine entsprechende Vertragsverletzung die Entstehung eines Vergü-tungsanspruchs des Apothekers gegenüber der Krankenkasse verhin-dere.

Die gegen diese Entscheidungen des BSG erhobenen Verfassungsbe-schwerden blieben ohne Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur weiteren Ent-scheidung angenommen und zugleich die Verfassungsmäßigkeit dergenannten Rechtsprechung des BSG bestätigt. Die Wirtschaftlichkeitder Arzneimittelversorgung und damit die Sicherung der finanziellenStabilität der gesetzlichen Krankenkassen ist, so das BVerfG, einüberragend wichtiger Gemeinwohlbelang, der die Einschränkungder Berufsfreiheit der Apotheker hier rechtfertige. Die Bundesregie-rung sieht daher für den Fall der sog. Nullretaxation jedenfalls beiVerstößen gegen § 129 Absatz 1 Satz 3 SGB V wegen fehlerhafterAbgabe eines nichtrabattbegünstigten Arzneimittels derzeit keinengesetzlichen Änderungsbedarf.

55. AbgeordneteKathrin

Vogler

(DIE LINKE.)

Wann hat die Bundesregierung die in ihrerAntwort vom 22. April 2014 auf meine Schrift-liche Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 18/1244 angekündigte Abfrage der Kosten für dieTamiflu®-Bevorratung an die entsprechendenStellen der Länder auf den Weg gebracht, undwelche Antworten sind inzwischen schon ein-gegangen (bitte für jedes Bundesland getrenntangeben)?

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 42 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ingrid Fischbach

vom 6. Juni 2014

Die Länder wurden im Mai 2014 gebeten, aktuelle Informationen zuden Kosten der Tamiflu®-Bevorratung zu übermitteln. Antwortensind hierzu bisher noch nicht eingegangen.

56. AbgeordneteBirgit

Wöllert

(DIE LINKE.)

Welche Informationen hat die Bundesregie-rung bezüglich der Festlegung von Normenfür Eingriffe der plastischen Chirurgie durchdas Europäische Komitee für Normung(CEN) und inwiefern hält sie Befürchtungender Bundesärztekammer für berechtigt, denenzufolge Kernkompetenzen der ärztlichen Ver-waltung ausgehöhlt würden bzw. hinter demNormierungsprozess primär wirtschaftlicheMotive stecken könnten (vgl. Deutsches Ärzte-blatt, Jg. 111, Heft 19, S. 824)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ingrid Fischbach

vom 4. Juni 2014

Der Bundesregierung ist bekannt, dass sich das CEN (Comité Euro-péen de Normalisation) seit einigen Jahren mit Normungsvorhabenbeschäftigt, die die Heilkunde bzw. die ärztliche Berufsausübungzum Gegenstand haben. So gibt es derzeit neben dem in der Frageangesprochenen Normungsprojekt zur ästhetisch-plastischen Chirur-gie auch solche zur Behandlung von Lippen-, Kiefern-/Gaumenspal-ten, zur Chiropraktik, zur Osteopathie und zur homöopathischenZusatzqualifikation von Ärzten. Angestoßen wurden diese Nor-mungsprojekte durch interessierte Gruppen oder Einzelpersonenüber ihr jeweiliges nationales Normungsinstitut.

Der Bundesregierung liegen hierzu keine Hintergrundinformationenvor und sie kennt nicht die Motive für solche Normungsprojekte. Siekann aber die Bedenken der Bundesärztekammer in Teilen nachvoll-ziehen. Bezogen auf die Rahmenbedingungen in Deutschland siehtsie in der Normung kein erforderliches Instrument, die Qualität derärztlichen Leistungserbringung zu sichern oder zu verbessern.

Die Notwendigkeit einer Normung von Gesundheitsdienstleistungenist aber auch grundsätzlich nicht gegeben, soweit die EU-Mitglied-staaten ein reguliertes Gesundheitssystem und regulierte Gesund-heitsberufe unterschiedlicher Ausprägungen haben.

Bei der Ausarbeitung von internationalen oder europäischen Nor-men kann es dazu kommen, dass der im Normungsgremium disku-tierte Norminhalt im Widerspruch zu in einem Mitgliedstaat gelten-den Rechtsvorschriften steht. Tritt diese Konstellation ein, sehen dieeinschlägigen Regeln der Normungsorganisationen vor, dass in derbetroffenen Norm auf die in einem Land geltenden rechtlichen Be-sonderheiten und deren Beachtung hingewiesen wird. Die in ihrerAnwendung stets freiwilligen Normen dürfen zwar nicht im Wider-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 43 –

spruch zu zwingendem Gesetzesrecht angewendet werden, könnenaber zu einer Rechtsunsicherheit beitragen.

In der Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 wird ausdrücklichbetont, dass die Zuständigkeitsverteilung zwischen EU und Mitglied-staaten gemäß den Verträgen zu beachten und die Zuständigkeit derMitgliedstaaten für die öffentlichen Gesundheitssysteme, einschließ-lich der Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards, bei derVergabe von Normungsmandaten durch die Europäische Kommis-sion zu wahren ist. Dafür hat sich die Bundesregierung in den Ver-handlungen zur Verordnung intensiv eingesetzt.

Es ist allerdings abschließend darauf hinzuweisen, dass Normung pri-vat organisiert ist und keiner staatlichen Aufsicht unterliegt, auf-grund derer über die Aufnahme oder Beendigung von Normungsak-tivitäten entschieden wird.

57. AbgeordneteBirgit

Wöllert

(DIE LINKE.)

Wann wird es nach Kenntnis der Bundesre-gierung eine aktualisierte Ausgabe des vomRobert Koch-Institut (RKI) betreuten und ausdem Jahr 2002 stammenden ThemenheftesNr. 11 „Schuppenflechte“ geben, und wird indiesem der zwischenzeitlich vollzogene Para-digmenwechsel und Wissenszuwachs, insbe-sondere bezüglich der Therapie der Psoriasisund der Psoriasis-Arthritis, abgebildet sein?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 4. Juni 2014

Eine Aktualisierung des GBE-Themenheftes (GBE: Gesundheits-berichterstattung des Bundes) Nr. 11 „Schuppenflechte“ (Psoriasis)ist vor nachfolgendem Hintergrund derzeit nicht geplant.

Die GBE berichtet regelmäßig über die gesundheitliche Situation derBevölkerung in Deutschland. Die Daten und Fakten werden in ver-schiedenen Publikationsformen präsentiert, die in Bezug auf Breiteund Tiefe der Darstellungen und Analysen unterschiedliche Akzentesetzen und verschiedene Nutzergruppen ansprechen. Die Reihe derThemenhefte in der GBE hat dabei zum Ziel, Akteuren des Gesund-heitswesens und der Gesundheitspolitik, aber auch fachlich interes-sierten Bürgern, vertiefte Informationen zu besonders relevantenThemen und Fragestellungen zur Verfügung zu stellen. Die Themen-hefte der GBE sind keine Patientenratgeber.

Die Themenhefte der GBE werden vom RKI in regelmäßigen Ab-ständen auf einen bestehenden Aktualisierungsbedarf überprüft. Un-ter Berücksichtigung von Public-Health-Relevanz, Politikrelevanz,Interventionsmöglichkeiten und insbesondere der Verfügbarkeit neu-er, aktueller und aussagekräftiger Daten sowie unter Berücksichti-gung der vorhandenen Ressourcen in der GBE schlägt das RKI demBMG die Aktualisierung oder auch die Erstellung neuer Themenhef-te vor. Bei der Auswahl und der Prioritätensetzung wird das RKI

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 44 –

von der Kommission für Gesundheitsberichterstattung und Gesund-heitsmonitoring beraten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr unddigitale Infrastruktur

58. AbgeordneteKerstin

Andreae

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wieso plant die DB Projekt-Bau GmbH nachKenntnis der Bundesregierung im Auftrag desBundes laut dem Projektleiter der Rheintal-bahn für den Abschnitt Karlsruhe–Basel,Matthias Hudaff (Interview in Der Sonntagvom 4. Mai 2014), dass der Abschnitt Riegel–Auggen frühestens im Jahr 2021 Baureife er-langt, wenn doch nach Angaben der Europä-ischen Kommission während der Förderperio-de bis zum Jahr 2020 die Möglichkeit besteht,die mit den Baumaßnahmen südlich vonRiegel verbundenen Investitionskosten an derRheintalbahn mit bis zu 40 Prozent mitzu-finanzieren und den Bund damit erheblich zuentlasten, und welche Schlussfolgerungen ziehtdie Bundesregierung aus dem Vorschlag derRegierungspräsidentin Bärbel Schäfer (B.Z.vom 3. Februar 2014 „Ausbau Rheintalbahn:RP fordert Bahn auf, sich zu beeilen“), diePläne parallel anzuschauen und auch parallelzu bearbeiten, um Zeit zu sparen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 2. Juni 2014

Die DB Netz AG als Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bun-des wird die Planungen im Streckenabschnitt 8 der Rheintalbahnzwischen Riegel und Hügelheim zügig, aber mit der gebotenen Sorg-falt, die die Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und Bürgerini-tiativen sowie die politischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträ-ger dieses Abschnitts erwarten, durchführen. Ziel ist es dabei, dassdie Qualität der Planungen zu einer schnellen Durchführung der er-forderlichen Planfeststellungsverfahren und zu zügigen bestandskräf-tigen Beschlüssen führt.

Die Bundesregierung ist am Planfeststellungsverfahren nicht betei-ligt. Sie vermag daher Vorschläge zur Beschleunigung einzelner Ver-fahrensabschnitte nicht zu beurteilen. Sie begrüßt es aber, wenn dasRegierungspräsidium in seiner Funktion als Anhörungsbehörde desLandes Baden-Württemberg Vorschläge zur Diskussion stellt, die zueiner Beschleunigung der Verfahren unter Beachtung der o. g.Grundsätze führen könnten.

Hinsichtlich der Frage eines Einsatzes von EU-Mitteln in der neuenFörderperiode 2014 bis 2020 für Abschnitte der Rheintalbahn ver-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 45 –

weise ich auf meine Ausführungen im Schreiben an Sie vom10. März 2014. Darin hatte ich u. a. darauf hingewiesen, dass Anträ-ge auf eine EU-Förderung erst nach Aufforderung durch die Euro-päische Kommission gestellt werden können und dass die Entschei-dung der EU-Kommission zur Auswahl der Vorhaben und zur Höhedes Fördersatzes abzuwarten bleibt.

59. AbgeordneterVolker

Beck

(Köln)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wird die Bundesregierung die Mittel für denAusbau des Bahnknotens in Köln im Bundes-verkehrswegeplan erhöhen, und wenn nicht,warum nicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 3. Juni 2014

Die Infrastruktur des Bahnknotens Köln wurde bereits im Rahmeneines Bausteinkonzepts bis zum Jahr 2010 kontinuierlich mit Bundes-mitteln des Bedarfsplans ausgebaut. Ein weiterer Ausbauvorschlagauf Basis der von der Nahverkehr Rheinland GmbH in Auftrag ge-gebenen Knotenuntersuchung Köln wird für die Aufnahme in denneuen Bundesverkehrswegeplan geprüft. Im Ergebnis dieser Prü-fung, das im nächsten Jahr vorliegen soll, werden der zukünftigeAusbaubedarf und die dafür erforderlichen Mittel festgestellt.

60. AbgeordneterHerbert

Behrens

(DIE LINKE.)

Wie wird evaluiert, wie sich der – im Rahmeneines Planfeststellungsbeschlusses beim Neu-und Ausbau von Schienenwegen – zuvor be-rechnete Schienenverkehrslärm nach Inbe-triebnahme tatsächlich darstellt, und in wel-chen Fällen wurden in den letzten fünf Jahrennach Kenntnis der Bundesregierung aufgrundder Überschreitung des zuvor erwarteten Beur-teilungspegels diesbezüglich nachträglicheAnordnungen gemäß § 75 Absatz 2 Satz 2 desVerwaltungsverfahrensgesetzes erlassen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 30. Mai 2014

Hierzu hat die Planfeststellungsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt –EBA) auf Nachfrage Folgendes mitgeteilt:

Eine derartige Evaluierung findet nicht statt.

Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird festgelegt, ob und wenn ja,in welchem Umfang Schallschutzmaßnahmen von der Vorhabenträ-gerin ausgeführt werden müssen. Eine Überprüfung seitens der Plan-feststellungsbehörde findet deshalb nur dahingehend statt, ob undwie die Schallschutzmaßnahmen von der Vorhabenträgerin aus demPlanfeststellungsbeschluss umgesetzt wurden.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 46 –

Der Verordnungsgeber hat mit der Verkehrslärmschutzverordnung(16. BImSchV) ein Rechenverfahren zur Verfügung gestellt, um einePrognose über den zukünftig zu erwartenden Schienenverkehrslärmaufstellen zu können. Eine Pflicht der Planfeststellungsbehörde zurÜberprüfung, ob die dabei prognostizierten Beurteilungspegel wäh-rend des Betriebs tatsächlich auftreten, ist weder in der 16. BImSchVnoch im Bundes-Immissionsschutzgesetz vorgesehen.

Eine Auflistung der konkreten Fälle, d. h. bei welchen Planfeststel-lungsbeschlüssen nachträglich Anordnungen gemäß § 75 Absatz 2Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in den letzten fünf Jahrenerlassen wurden, ist aufgrund der zu überprüfenden Anzahl in derKürze der Zeit nicht möglich.

61. AbgeordneterMatthias

Gastel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was genau ist der Inhalt der Prüfungsmittei-lung, die die Bundesregierung vom Bundes-rechnungshof erhalten hat (siehe Antwort derBundesregierung zu Frage 4 der Kleinen An-frage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundes-tagsdrucksache 18/1241), und bis wann plantdie Bundesregierung diese dem DeutschenBundestag zugänglich zu machen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 30. Mai 2014

Es handelt sich bei der vorliegenden Prüfungsmitteilung des Bundes-rechnungshofes zur „Teilfinanzierung des SchienenwegevorhabensStuttgart 21 aus Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinba-rung“ erst um eine vorläufige Prüfungsmitteilung, so dass das so ge-nannte kontradiktorische Verfahren zwischen dem Bundesrech-nungshof und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale In-frastruktur (BMVI) noch nicht abgeschlossen ist. Das BMVI prüftderzeit die vorläufige Prüfungsmitteilung und wird gegenüber demBundesrechnungshof Stellung nehmen. Durch die Vorläufigkeit die-ser Prüfungsmitteilung sind beispielsweise aufgrund der zurzeit zuerarbeitenden Stellungnahme des BMVI noch Änderungen in derDarstellung des Sachverhalts und der Wertung durch den Bundes-rechnungshof möglich. Daher kann die Prüfungsmitteilung erst nachAbschluss des kontradiktorischen Verfahrens dem Deutschen Bun-destag übersandt werden.

62. AbgeordneterSven-Christian

Kindler

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hat die Bundesregierung in der VergangenheitMaßnahmen ergriffen, um den Erhalt derSchiffbarkeit des Fedderwarder Priels vor derKüste Butjadingens (Landkreis Wesermarsch)zu sichern, die durch die infolge mehrfacherWeservertiefung eingetretene Verschlickunggefährdet ist und durch eine weitere Weserver-tiefung noch zunehmen könnte, und/oderplant die Bundesregierung derartige Maßnah-men, und wenn nein, wie begründet es dieBundesregierung, dass keine Maßnahmen

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 47 –

ergriffen werden, um den FedderwarderPriel freizuhalten (vgl. www.bund-bremen.net/fileadmin/bundgruppen/bcmslvbremen/naturschutz/weservertiefung/Die_Wirkungen_der_Wesertiefung_erg_April2012.pdf;www.kreiszeitung-wesermarsch.de/startseite_artikel,-Taten-statt-langer-Diskussion-arid,975486.html)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 30. Mai 2014

Nein. Maßnahmen zur Unterhaltung des Fedderwarder Priels mitdem Ziel der Erhaltung der Schiffbarkeit des Priels zum Hafen Fed-derwardersiel sind nicht Sache des Bundes. Derartige Maßnahmenwurden in der Vergangenheit vom Land Niedersachsen durchgeführtund sind auch in Zukunft ausschließlich eine Aufgabe des Landes.

Der Fedderwarder Priel ist im Mündungsbereich der Weser gelegenund gehört teilweise zur Binnenwasserstraße Weser, im Übrigen ister Seewasserstraße. Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung desBundes ist zwar grundsätzlich für die Erhaltung der Schiffbarkeitvon See- und Binnenwasserstraßen zuständig. Im Binnenwasserstra-ßenbereich gilt dies jedoch nicht für die Zufahrten zu den Häfen.Um eine solche Hafenzufahrt handelt es sich aber beim Fedderwar-der Priel. Bei Seewasserstraßen wiederum wird vom Bund die Schiff-barkeit nur erhalten, soweit dies wirtschaftlich zu vertreten ist. Diesist beim Fedderwarder Priel nicht der Fall.

63. AbgeordneterSven-Christian

Kindler(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dasssich infolge der durchgeführten Weservertie-fungen die Befahrbarkeit des FedderwarderPriels und die Erreichbarkeit des Hafens (klei-neres Tidefenster) verschlechtert haben, wassich negativ auf die wirtschaftliche Lage deransässigen Krabbenfischer und der Fahrgast-schifffahrt auswirkt, und sieht die Bundesregie-rung bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektionals der zuständigen Genehmigungsbehörde derWeservertiefungen eine Teilverantwortung fürdie verschlechterten Bedingungen der Krab-benfischer und Fahrgastschiffkapitäne (vgl.www.bund-bremen.net/fileadmin/bundgruppen/bcmslvbremen/naturschutz/weservertiefung/Die_Wirkungen_der_Wesertiefung_erg_April2012.pdf;www.kreiszeitung-wesermarsch.de/startseite_artikel,-Taten-statt-langer-Diskussion-arid,975486.html)?

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 48 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 30. Mai 2014

Nein. Die Verschlickung von Hafenzufahrten in den morphologischbesonders aktiven Bereichen der Mündungstrichter von Tideästua-ren ist grundsätzlich ein natürlicher fortdauernder Prozess. Die fürden letzten Ausbau der Außenweser von 1998 zuständige Planfest-stellungsbehörde, die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest,hatte, obgleich zuvor von der Bundesanstalt für Wasserbau durchge-führte Untersuchungen ausbaubedingte negative Folgen auf denFedderwarder Priel bereits verneinten, vorsorglich ein umfangrei-ches, über zehn Jahre laufendes Beweissicherungsprogramm ange-ordnet. Die im Jahr 2010 gemeinsam mit der für Wasserwirtschaftzuständigen Behörde des Landes Niedersachsen vorgenommene Be-wertung der Beweissicherungsergebnisse führt in Bezug auf möglichemorphologische Veränderungen im Fedderwarder Priel zu dem Er-gebnis, dass die Auswertung der Peildaten keine unstetige Verände-rung der Volumen- und Flächenentwicklung erkennen lässt, die wie-derum auf Auswirkungen des letzten Ausbaus der Außenweserschließen lassen würden.

64. AbgeordneterAchimPost

(Minden)

(SPD)

Teilt die Bundesregierung meine Auffassung,dass unter der Maßgabe des im Koalitionsver-trag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbar-ten besseren Lärmschutzes an Bundesfernstra-ßen und Bundesschienenwegen für Eisenbahn-aufsichtsbehörden eine Anordnungsbefugniszum Schutz der Umwelt noch im Haushalts-jahr 2014 geschaffen werden sollte?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 30. Mai 2014

Die Auffassung teilt die Bundesregierung nicht.

Der Koalitionsvertrag sieht zur Reduzierung des Schienenlärms Fol-gendes vor:

„Den Schienenlärm wollen wir bis 2020 deutschlandweit halbieren.Ab diesem Zeitpunkt sollen laute Güterwagen das deutsche Schie-nennetz nicht mehr befahren dürfen. Die Bezuschussung für die Um-rüstung auf lärmmindernde Bremsen setzen wir fort. Den Stand derUmrüstung werden wir 2016 evaluieren. Sollte bis zu diesem Zeit-punkt nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland verkehrendenGüterwagen umgerüstet sein, werden wir noch in dieser Wahlperiodeordnungsrechtliche Maßnahmen auf stark befahrenen Güterstreckenumsetzen – z. B. Nachtfahrverbote für nicht umgerüstete Güterwa-gen.“

Vor diesem Hintergrund ist im Jahr 2016 sowohl über die Notwen-digkeit als auch über die Auswahl ordnungsrechtlicher Maßnahmensowie deren Umsetzung zu entscheiden. Eine Ermächtigungsgrundla-ge für ordnungsrechtliche Maßnahmen, zum Beispiel Nachtfahrver-bote für nicht umgerüstete Güterwagen, enthält das Eisenbahnrechtbisher nicht. Neben einer Ergänzung des Eisenbahnrechts kommt in

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 49 –

Betracht, entsprechende Vorschriften auf der Grundlage des § 38Absatz 2 BImSchG zu erlassen.

65. AbgeordneterAchim

Post(Minden)

(SPD)

Welche ordnungspolitischen Maßnahmen hältdie Bundesregierung für erforderlich, um denim Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSUund SPD vereinbarten verkehrsträgerüber-greifenden Lärmschutz an benachbart lie-genden Bundesfernstraßen und Bundesschie-nenwegen noch in dieser Legislaturperiodeverbindlich zu regeln?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 30. Mai 2014

Zur zügigen Umsetzung des Koalitionsvertrags bezüglich des ange-sprochenen verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutzes an benach-bart liegenden Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen sollendie bestehenden Instrumente und Regelungen zur Lärmsanierung ef-fizient für die verkehrsträgerübergreifende Lärmsanierung genutztund bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

66. AbgeordneterAchim

Post(Minden)

(SPD)

Mit welchem Mehraufwand rechnet die Bun-desregierung im Einzelplan 12, wenn nachSchaffung einer Ermächtigungsgrundlage fürAnordnungsbefugnisse des Eisenbahn-Bundes-amtes (EBA) zum Schutz der Bevölkerung vorLärm und Erschütterungen aus dem Eisen-bahnbetrieb die personelle und sachliche Aus-stattung des EBA zu dieser o. g. Aufgaben-wahrnehmung erweitert wird?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 30. Mai 2014

Auf die Antwort zu Frage 64 wird verwiesen. Ob und welche Maß-nahmen erforderlich werden, hängt vom Stand der Umrüstung imJahr 2016 ab.

67. AbgeordneterSwen

Schulz

(Spandau)(SPD)

Welcher Voraussetzung bedarf es bei einerFörderung des Vorhabens des Berliner Senates– Verlängerung der Berliner S-Bahn in denSpandauer Ortsteil Falkenhagener Feld –durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsge-setz?

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 50 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 3. Juni 2014

Die im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) festgelegtenVoraussetzungen müssen erfüllt sein. Dies betrifft insbesondere dengemäß § 3 GVFG erforderlichen Nachweis der volkswirtschaftlichenSinnfälligkeit des Vorhabens.

68. AbgeordneterSwen

Schulz

(Spandau)

(SPD)

Ist das Land Berlin wegen einer Förderungdurch das GVFG im Zusammenhang mit derVerlängerung der S-Bahn in den SpandauerOrtsteil Falkenhagener Feld schon an denBund herangetreten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 3. Juni 2014

Bisher wurde dem Bund kein Finanzierungsantrag für dieses Vorha-ben vorgelegt.

69. AbgeordneteDr. Valerie

Wilms

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit welchem Inhalt wird die Bundesregierungeinen weiteren Bericht zum Sachstand der Re-form der Wasser- und Schifffahrtsverwaltungdes Bundes vorlegen (bitte unter Angabe desDatums der Vorlage), und wenn nicht, warumnicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 4. Juni 2014

Die Bundesregierung ist aufgefordert, einen Bericht zum Beschlussdes Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 26. Sep-tember 2012 vorzulegen. Der Bericht wird derzeit abschließend bear-beitet und wird die Ergebnisse der Überprüfung der Ämterstrukturder Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) beinhal-ten.

Ferner soll der Bericht zeigen, dass die WSV die Einführung einestransparenten und einheitlichen Katalogs für ihre Vergabegrund-satzentscheidungen – Eigenerledigung oder Durchführung der Auf-gabenerledigung durch Dritte – als Grundlage für ihr wirtschaftlichesHandeln beabsichtigt.

70. AbgeordneteDr. ValerieWilms

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche genaue Definition schreibt die Bundes-regierung dem in der Athener Erklärung(Athens Declaration – Mid-Term Review ofthe EU’s Maritime Transport Policy until 2018and Outlook to 2020) zur griechischen EU-Ratspräsidentschaft genannten Begriff „Quali-ty Shipping“ (III. Quality Shipping as a key

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 51 –

competitive advantage) zu, und durch welchekonkreten Maßnahmen wird sie diese Forde-rungen bis zum Jahr 2020 umsetzen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 4. Juni 2014

Die Bundesregierung versteht den Begriff „Quality Shipping“ inAbschnitt III („Quality Shipping as a key competitive advantage“)im Sinne der von den EU-Verkehrsministern am 7. Mai 2014 inAthen als sog. Athener Erklärung verfassten Halbzeitbilanz der EU-Seeverkehrsstrategie bis zum Jahr 2018 und Ausblick bis zum Jahr2020.

Der Begriff „Qualität in der Schifffahrt“ (als Schlüssel für Wettbe-werbsvorteile) beinhaltet nach dem Verständnis der Bundesregierungmaßgeblich die Vornahme notwendiger Anstrengungen auf europä-ischer und internationaler Ebene zur Verhinderung und Bekämpfungvon Piraterie, Terrorismus und Umweltbeeinträchtigungen auf Seesowie die Notwendigkeit einer engeren Kooperation zwischen denEU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission im Hinblickauf eine effektive und effiziente Koordinierung von Sicherheits- undUmweltbelangen in europäischen Seegebieten.

Die Bundesregierung wird sich für Deutschland daher konkret dafüreinsetzen, dass die im Rahmen der EU-Seeverkehrspolitik bis zumJahr 2020 von den EU-Mitgliedstaaten beschlossenen und in derAthener Erklärung manifestierten strategischen Seeverkehrszieleumgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Schaffung europä-ischer und internationaler Standards in den Bereichen Schiffssicher-heit und Umweltschutz für das für die EU-Mitgliedstaaten geltendegemeinsame Ziel einer sicheren, umweltverträglichen, nachhaltigenund international wettbewerbsfähigen Schifffahrt.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

71. AbgeordneteAnnalena

Baerbock

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Änderungswünsche und Bedenken ge-rade hinsichtlich der Höhe des CO2-Preiseswird die Bundesregierung in der Sitzung desClimate Change Committee Anfang Juni 2014einbringen, und welche Staaten setzen sich der-zeit für eine Anhebung des CO2-Preises odereine anderweitige Verkürzung der Carbon-Leakage-Liste ein?

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 52 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Rita Schwarzelühr-Sutter

vom 3. Juni 2014

Die Bundesregierung prüft derzeit den Vorschlag der EuropäischenKommission zur Revision der Carbon-Leakage-Liste. Hinsichtlichder Positionen anderer Mitgliedstaaten können noch keine Aussagengemacht werden, da die meisten Mitgliedstaaten ebenfalls ihre Posi-tionen noch abstimmen bzw. sich noch nicht geäußert haben. In derersten Diskussion des Vorschlags im Climate Change Committee am7. Mai 2014 gab lediglich Dänemark zu Protokoll, dass es die Listefür zu umfangreich hält.

72. AbgeordneterChristianKühn

(Tübingen)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Konsequenzen und Schlussfolgerun-gen zieht die Bundesregierung aus den Berech-nungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt-und Raumforschung zu den Auswirkungen derEinführung eines Mindestabstands von Wind-energieanlagen zu Wohnbauflächen von2 000 Metern in Bayern (siehe „Die 0,86-Pro-zent-Klausel“ in Süddeutsche Zeitung vom21. Mai 2014) auf der Grundlage der von derBundesregierung geplanten Einführung einerLänderöffnungsklausel (siehe Bundestags-drucksache 18/1310), und wie kann nachInformationen der Bundesregierung im Falleder Einführung einer identischen Abstands-regelung in einem oder mehreren Bundeslän-dern das jährliche Ausbauziel von 2 500 MWinstallierter Leistung Windenergie an Land biszum Jahr 2025 (siehe Bundestagsdrucksa-che 18/1304, Artikel 1 § 3) erreicht werden?

73. AbgeordneterChristian

Kühn

(Tübingen)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dassdie von der Landesregierung Bayern geplanteEinführung einer Abstandsregelung von Wind-energieanlagen zu Wohnbauflächen von2 000 Metern auf Grundlage der Länderöff-nungsklausel gemäß der Bundestagsdrucksa-che 18/1310 den Ausbau der Windenergie inBayern bremsen wird (bitte unter Angabe derfür Windenergienutzung noch zur Verfügungstehenden Fläche, geringerer Anzahl vonWindenergieanlagen und installierter Leis-tung), und welche Erkenntnisse liegen der Bun-desregierung zu den Auswirkungen einer mög-lichen Einführung eines Mindestabstands vonWindenergieanlagen zu Wohnbauflächen von2 000 Metern in anderen Bundesländern vor(bitte unter Angabe der für Windenergienut-zung noch zur Verfügung stehenden Fläche,geringerer Anzahl von Windenergieanlagenund installierter Leistung)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 53 –

74. AbgeordneterChristian

Kühn

(Tübingen)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dassdie Einführung einer Länderöffnungsklauselgemäß der Bundestagsdrucksache 18/1310 indie Planungshoheit der Kommunen eingreift,wie von den Kommunalen Spitzenverbändenin ihrer Stellungnahme zur öffentlichen An-hörung vom 21. Mai 2014 zum Gesetzent-wurf der Bundesregierung im Ausschuss fürUmwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicher-heit ausgeführt (siehe Ausschussdrucksache18(16)58-A), und wenn nein, warum nicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Florian Pronoldvom 30. Mai 2014

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Länder, die von dergeplanten Länderöffnungsklausel (Bundestagsdrucksache 18/1310)Gebrauch machen, bundesgesetzliche Verpflichtungen einhalten, umdie in ihrer Zuständigkeit liegenden Voraussetzungen dafür zu schaf-fen, dass die Ausbauziele, wie sie der Entwurf der Novelle desErneuerbare-Energien-Gesetzes vorsieht, eingehalten werden kön-nen.

Der Bundesregierung liegen über Bayern hinaus derzeit keine Infor-mationen über die Inanspruchnahme der Länderöffnungsklauseldurch andere Bundesländer vor.

Die Länderöffnungsklausel ermächtigt die Länder zu gesetzlichenRegelungen. Die Länder werden beim Gebrauchmachen von derLändereröffnungsklausel die kommunale Planungshoheit bei derAusgestaltung ihrer Landesgesetze zu berücksichtigen haben.

75. AbgeordneterPeter

Meiwald

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicher-zustellen, dass es durch die Umstellung auf dieTHG-Quote (THG: Treibhausgas) im Rahmendes Bundes-Immissionsschutzgesetzes in denJahren 2015 und 2016 nicht zu einem erheb-lichen Rückgang des Anteils erneuerbarerEnergien im Verkehrssektor kommt und dasZiel von 7 Prozent THG-Quote im Jahr 2020erfüllt wird?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Rita Schwarzelühr-Sutter

vom 30. Mai 2014

Im Hinblick auf die Quotenerfüllung im Jahr 2020 ist nach Einfüh-rung der Treibhausgasquote eine Abschätzung der Einhaltbarkeit ge-plant. Grundlage sollen u. a. die neuesten Zahlen zur durchschnittli-chen Klimabilanz der Biokraftstoffe sowie neue Abschätzungen zummöglichen Beitrag der Elektromobilität und anderer Maßnahmen(siehe die Antwort zu Frage 76) sein.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 54 –

76. AbgeordneterPeter

Meiwald

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Optionen sind zur Zielerfüllung nachKenntnis der Bundesregierung vorgesehen,und welche Festlegungen für die technische Er-füllung sollen getroffen werden, z. B. steigendeBiokraftstoffanteile, Anreiz für Reinkraftstof-fe, Zulassung höherer Beimischungen im Stra-ßengüterverkehr (B30)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Rita Schwarzelühr-Sutter

vom 30. Mai 2014

Zur Zielerfüllung können gemäß dem Bundes-Immissionsschutzge-setz beigemischte Biokraftstoffe und reine Biokraftstoffe beitragen.Ferner ist von der Europäischen Kommission vorgesehen, dasskünftig auch die Anrechnung von in Elektrofahrzeugen genutztemStrom möglich wird, sobald die hierfür benötigten Durchführungsbe-stimmungen erlassen sind. Auch die Anrechenbarkeit weiterer Maß-nahmen, wie beispielsweise Emissionsreduktionen im Upstream-Be-reich fossiler Kraftstoffe, ist seitens der EU-Kommission geplant.

77. AbgeordneterPeter

Meiwald(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicher-zustellen, dass angesichts der unzureichendenAusrichtung der von der Europäischen Kom-mission zugelassenen Zertifizierungssystemeauf die Kontrolle von THG-Werten sowie feh-lender Festlegungen zu unabhängigen Kontrol-len der THG-Bilanz und ggf. Abfalleigenschaftdie beabsichtigte THG-Minderung im Kraft-stoffmarkt real erreicht wird?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinRita Schwarzelühr-Sutter

vom 30. Mai 2014

Die Treibhausgasminderung wird nach einer Methode berechnet, diebereits seit dem Jahr 2011 im Rahmen der Prüfung der Nachhaltig-keit angewandt wird. Die Vorgaben sind seit dem Jahr 2009 Teil derBiokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung. Die Nachhaltigkeitszertifi-zierung von Biokraftstoffen erfolgt in Deutschland und auf EU-Ebe-ne mit Hilfe von privaten Zertifizierungssystemen, die unter anderemvon der Europäischen Kommission anerkannt werden. Die Zertifi-zierungssysteme konkretisieren die Nachhaltigkeitsanforderungenund stellen sicher, dass die Wirtschaftsbeteiligten durch unabhängigeZertifizierungsstellen entlang der Herstellungskette auch hinsichtlichder Vorgaben zum Treibhausgasminderungspotenzial kontrolliertwerden.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-sicherheit prüft derzeit im Rahmen der Anhörung zur Novelle desBImSchG eingebrachte Befürchtungen hinsichtlich der Zertifizie-rung der Biokraftstoffe.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/1684– 55 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

78. AbgeordneterUwe

Kekeritz(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwieweit (Beratung, Finanzierung, Projektie-rung u. Ä.) ist die Bundesrepublik Deutschlanddirekt oder indirekt an Staudammprojektenentlang des Omo-Flusses in Äthiopien bzw.beim Turkana-See in Kenia beteiligt, und wel-che Konsequenzen zieht die Bundesregierungaus Berichten von Nichtregierungsorganisatio-nen (Survival International und Human RightsWatch) bzw. der Studie „What Future forLake Turkana“ (Sean Avery, Universität Ox-ford) über Menschenrechtsverletzungen (u. a.Vertreibung indigener Bevölkerung) bzw. ne-gative ökologische Auswirkungen (u. a. Absin-ken des Wasserspiegels im See), ggf. auch fürdiese Beteiligungen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Silberhorn

vom 4. Juni 2014

Deutschland ist nicht an Staudammprojekten entlang des Omo-Flus-ses bis zum Turkana-See beteiligt. Gleichwohl nimmt die Bundesre-gierung Berichte über Menschenrechtsverletzungen auch dann ernst,wenn sie nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit deutschen Maß-nahmen der Entwicklungszusammenarbeit stehen.

Die Deutsche Botschaft hat zusammen mit anderen Gebern der De-velopment Assistance Group (DAG) 14 Feldbesuche zu dem gesam-ten Themenkomplex Landnutzung/Umsiedlungen, u. a. auch imOmo-Tal, durchgeführt. Vor diesem Hintergrund haben die deutscheBotschaft und andere Geber ihre Eindrücke mit der äthiopischen Re-gierung diskutiert.

Die DAG hat zudem im März 2014 die Ergebnisse ihrer Feldbesu-che und Empfehlungen in einem Brief an die äthiopische Regierungzusammengefasst, der vor kurzem auf ihrer Homepage veröffentlichtworden ist (www.dagethiopia.org/index.php?option=com_docman&task=doc_view&gid=333&tmpl=component&format=raw&Itemid=120).

Darin stellt die DAG u. a. fest, dass sie Berichte erhalten hat über

• Gewaltandrohung durch Staatsangestellte in zwei Gemeinden,falls den Umsiedlungsmaßnahmen nicht Folge geleistet wird,

• Missbrauchsvorwürfe bei einem ersten Besuch in Süd-Omo imJahr 2012,

• mangelnde Qualität bei stattgefundenen Konsultationen, bei Bau-vorhaben öffentlicher Einrichtungen, beim Beschwerdemechanis-mus.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/1684 – 56 –

Die DAG fordert die äthiopische Regierung u. a. auf

• sicherzustellen, dass die betroffenen Gemeinden ein klares Man-dat erhalten, nur Programme umzusetzen, die internationalenStandards für freiwillige Umsiedlung entsprechen,

• alle Optionen und Möglichkeiten vor einer Umsiedlung von Ge-meinden abzuwägen,

• die erforderliche Infrastruktur, Sozialdienste etc. vor Umsiedlun-gen bereitzustellen.

Deutschland und die anderen Geber der DAG werden auch zukünf-tig gemeinsame Feldbesuche durchführen und deren Ergebnisse inden Dialog mit der äthiopischen Regierung auf allen Ebenen einflie-ßen lassen.

Berlin, den 6. Juni 2014

Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83-91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.deVertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

ISSN 0722-8333