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WORLD HEALTH ORGANIZATION REGIONAL OFFICE FOR EUROPE ORGANISATION MONDIALE DE LA SANTE BUREAU REGIONAL DE L'EUROPE WELTGESUNDHEITSORGANISATION REGIONALBÜRO FÜR EUROPA BCEMHPHAfl OPrAHH3AUH* 3JlPABOOXPAHEHHfl EBPOflEHCKOE PEfHOHAJIbHOE EK)PO REGIONAL COMMITTEE FOR EUROPE REGIONALKOMITEE FÜR EUROPA COMITE REGIONAL DE L'EUROPE EBPOFIEHCKHH PErHOHAJILHblH KOMHTET Vierzigste Tagung Kopenhagen, 10.-15. September 1990 Punkt 19 der vorläufigen Tagesordnung EUR/RC40/19 1473B 11. Juli 1990 ORIGINAL: ENGLISCH GLOBALES AIDS-PROGRAMM (GPA) MITGLIEDSCHAFT IM GPA-MANAGEMENTAUSSCHUSS (GMC) Mit Telex vom 23. April 1990 informierte der Regionaldi- rektor alle Mitgliedstaaten der Europäischen Region darüber, daß entsprechend dem überarbeiteten, im November 1988 gebil- ligten, Aufgabenbereich (s. Anhang 1) die Mitgliedschaft der Regierung Islands im GMC am 31. Dezember 1990 auslaufen wer- de. Alle Mitgliedstaaten wurden daher aufgefordert, bis zum 1. Juni 1990 Anträge für die Wahl oder Wiederwahl eines Mit- gliedslandes durch das Regionalkomitee für eine dreijährige Amtszeit im GMC, beginnend am 1. Januar 1991, einzureichen. Anträge auf Mitgliedschaft sind aus folgenden Ländern eingegangen: Bulgarien, Deutsche Demokratische Republik, Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg, Portugal, Rumänien, Tschechoslowakei und Türkei.

REGIONAL COMMITTEE FOR EUROPE COMITE REGIONAL DE …

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Page 1: REGIONAL COMMITTEE FOR EUROPE COMITE REGIONAL DE …

W O RLD H EA LT H O R G A N IZ A T IO NR E G I O N A L O F F I C E F O R E U R O P E

O R G A N IS A T IO N M O N D IA L E DE LA SA N TEB U R E A U R E G I O N A L D E L ' E U R O P E

WELTGESUNDHEI TSORGANISATI ON R E G I O N A L B Ü R O F Ü R E U R O P A

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REGIONAL CO M M ITTEE FOR EU ROPE

REGIONALKOMITEE FÜR EUROPA

COMITE REGIONAL DE L 'E U R O P E

E B P O F IE H C K H H P E r H O H A J I L H b l H K O M H T E T

Vierzigste TagungKopenhagen, 10.-15. September 1990

Punkt 19 der vorläufigen Tagesordnung

EUR/RC40/191473B11. Juli 1990 ORIGINAL: ENGLISCH

GLOBALES AIDS-PROGRAMM (GPA) MITGLIEDSCHAFT IM GPA-MANAGEMENTAUSSCHUSS (GMC)

Mit Telex vom 23. April 1990 informierte der Regionaldi­rektor alle Mitgliedstaaten der Europäischen Region darüber, daß entsprechend dem überarbeiteten, im November 1988 gebil­ligten, Aufgabenbereich (s. Anhang 1) die Mitgliedschaft der Regierung Islands im GMC am 31. Dezember 1990 auslaufen wer­de. Alle Mitgliedstaaten wurden daher aufgefordert, bis zum1. Juni 1990 Anträge für die Wahl oder Wiederwahl eines Mit­gliedslandes durch das Regionalkomitee für eine dreijährige Amtszeit im GMC, beginnend am 1. Januar 1991, einzureichen.

Anträge auf Mitgliedschaft sind aus folgenden Ländern eingegangen: Bulgarien, Deutsche Demokratische Republik, Bundesrepublik Deutschland, Luxemburg, Portugal, Rumänien, Tschechoslowakei und Türkei.

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EUR/RC40/19 1473B Seite 2

AUFGABENBEREICH DES MANAGEMENTAUSSCHUSSES: AUFTRAG, ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE DES GPA-MANAGEMENTAUSSCHUSSES

Der Managementausschuß des Globalen AIDS-Programms (GMC) vertritt die Inter­essen und Pflichten der externen Partner, die mit der WHO bei der globalen Strategie zur Prävention und Bekämpfung von AIDS Zusammenarbeiten. Der GMC berät den Generaldirektor der WHO, indem er Empfehlungen zu Fragen der Poli­tik, Strategie, Finanzen, Leitung, Verlaufsbeobachtung und Evaluierung des Globalen AIDS-Programms (GPA) der WHO unterbreitet.

Aufgabeno Überprüfung, Analyse und Leitung der GPA-Aktivitäten und der hierfür

bereitgestellten Mittel, sowie Unterbreitung entsprechender Empfehlun­gen gegenüber dem Generaldirektor;

o Überprüfung der vom Generaldirektor der WHO geplanten Regelungen zur Finanzierung und Verwaltung des GPA;

o Überprüfung des vorgeschlagenen langfristigen Aktionsplans und der je­weiligen finanziellen Implikationen;

o Überprüfung des Rechnungsberichts für das GPA;

o Überprüfung der regelmäßigen Berichte zur Evaluierung der Fortschritte auf dem Weg zur Erreichung der Ziele des GPA, sowie Mitteilung der Er­gebnisse und Unterbreitung von Empfehlungen gegenüber dem Generaldi­rektor;

o Unterbreitung von Empfehlungen zur Verbesserung der Koordination zwi­schen den Aktivitäten des GPA und anderer relevanter Programme und Organisationen; und

o Behandlung anderer GPA-relevanter Fragen, die vom Generaldirektor der WHO, dem Direktor des GPA oder Ausschußmitgliedern vorgetragen werden.

Der GMC wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben über alle politischen Entschei­dungen und Empfehlungen der Weltgesundheitsversammlung und des Exekutivrats sowie über alle GPA-relevanten Berichte und Empfehlungen der globalen AIDS- Kommission informiert.

Anhang 1

Zusammensetzungo Regierungen der Länder, die im vorangegangenen Rechnungsjahr nicht im

voraus festgelegte Mittel für den allgemeinen GPA-Haushalt beigetragen haben;

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EUR/RC40/19 1473B Seite 3

o je zwei Regierungsvertreter aus jeder der sechs WHO-Regionen, die vom jeweiligen Regionalkomitee für einen Zeitraum von drei Jahren unter den Mitgliedstaaten, die mit dem GPA Zusammenarbeiten, ausgewählt werden;

o die sechs wichtigsten zwischenstaatlichen Organisationen, die an der Umsetzung der globalen AIDS-Strategie der WHO beteiligt sind, nämlich UNDP, UNICEF, UNFPA, UNESCO, die Weltbank und die EG, sowie

o der Vorsitzende der Globalen AIDS-Kommission.

Auf Anfrage kann Vertretern von Regierungen und zwischenstaatlichen Organisa­tionen, die nicht Mitglied im GMC sind, sowie nichtstaatlichen Organisationen, die an der Globalen AIDS-Strategie beteiligt sind, Beobachterstatus eingeräumt werden.

Welche Länder nicht festgelegte Mittel zur Unterstützung des allgemeinen GPA- Haushalts beigetragen haben und somit ein Anrecht auf Mitgliedschaft im GMC haben, wird jedes Jahr erneut überprüft. Eine Wiederernennung der aus den sechs Regionen der WHO auszuwählenden Länder ist möglich. Die sechs wichtig­sten zwischenstaatlichen Organisationen sollen so lange ständige Mitglieder im GMC sein, wie sie sich am GPA zur Unterstützung der Globalen AIDS-Strategie beteiligen. Grundsätzlich sollte der Vorsitzende des GMC ein Regierungsver­treter sein, der aus dem Kreis des GMC von dessen Mitgliedern für einen Zeit­raum von zwei Jahren zu wählen ist; eine Wiederwahl ist zwar möglich, jedoch nicht für zwei aufeinanderfolgende Amtsperioden. Es ist Aufgabe des Vorsit­zenden, die Sitzung des GMC zu leiten und sonstige ihm durch das GMC im Ein­vernehmen mit dem Generaldirektor der WHO übertragenen Pflichten zu erfüllen.

ArbeitsweiseDer GPA-Managementausschuß trifft sich zweimal jährlich. Auf der ersten Sit­zung wird jeweils das GPA-Programm des laufenden Jahres im Licht der zugesag­ten finanziellen Unterstützung und die Koordinierung der externen Unterstüt­zung für nationale AIDS-Bekämpfungsprogramme in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft erörtert. Auf der zweiten Sitzung werden jeweils das Programm des nächsten Jahres und die dazu erforderlichen Mittel diskutiert und kommen­tiert. Auf Vorschlag des Ausschußvorsitzenden oder des Generaldirektors der WHO und mit dessen Einvernetimen kann sich der GMC auch häufiger treffen. Wel­che Arbeitsmethoden der GMC in seiner Tätigkeit anwendet, liegt im Ermessen des Ausschusses. Zu diesem Zweck kann der GMC aufgabengebundene Unteraus­schüsse einsetzen, die gegenüber dem GPA und dem GMC eine beratende Funktion ausüben. Auf jeder Sitzung des GMC wird aus dem Kreis der Ausschußmitglieder ein Berichterstatter gewählt, der mit darauf zu achten hat, daß die vom Aus­schuß getroffenen Beschlüsse vor Ende der Sitzung formell verabschiedet wer­den. Die Beschlüsse des GMC erfolgen durch Konsens. Der Direktor des GPA ist qua Amt Sekretär des GMC.

Zur Ausübung der obengenannten Tätigkeiten leistet die WHO dem GMC jede erfor­derliche und vertretbare Hilfe in bezug auf Sekretariatskräfte und sonstige administrative Dienstleistungen.