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Rechtssicheres Scannen nach ResiScan und regelungstechnische Umsetzung in der Justiz am Beispiel der OT-Leit-ERV Dr. Astrid Schumacher (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und Ministerialrat Walther Bredl (Bayerisches Staatsministerium der Justiz) Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Rechtssicheres Scannen nach ResiScan und ... · Rechtssicheres Scannen in der Justiz: •Abweichende formale Anforderungen an den Transfervermerk nach dem Justizkommunikations- gesetz

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Rechtssicheres Scannen nach ResiScan und

regelungstechnische Umsetzung in der Justiz

am Beispiel der OT-Leit-ERV

Dr. Astrid Schumacher (Bundesamt für Sicherheit in der

Informationstechnik) und Ministerialrat Walther Bredl (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

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Themen: • Ausgangslage und Prognose für den ERV • Rechtssicheres Scannen in der Justiz? • Anwendung der TR ResiScan? • Gesetzliche Anforderungen • Herausforderungen, Optimierungspotenzial • Rechtliche Betrachtung • Module der TR ResiScan • Einbindung von Regelungen über das Scannen in

das Regelungswerk der Justiz

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Page 3: Rechtssicheres Scannen nach ResiScan und ... · Rechtssicheres Scannen in der Justiz: •Abweichende formale Anforderungen an den Transfervermerk nach dem Justizkommunikations- gesetz

Ausgangslage und Prognose für den ERV: • ERV-Strategie der Landesjustizverwaltungen von 2011

o Breite Einführung des elektronischen Rechtsver- kehrs bis 2020

o Durchgängiger Workflow mit elektronischer Akte

• E-Justice-Gesetz von 2013 o Verbindliche Einführung des elektronischen

Rechtsverkehrs bei den Zivil- und Fachgerichten bis 2018

o Keine obligatorische E-Akte

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Ausgangslage und Prognose für den ERV: • ERV ist für sog. „Naturalparteien“ weiterhin fakultativ • ERV ist für sog. „professionelle Verfahrensbeteiligte

bis 1.1.2020, längstens bis 1.1.2022 fakultativ

• Sämtliche Rechtsanwälte verfügen ab spätestens 1.1.2016 über eine für den ERV geeignete Infrastruktur

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Ausgangslage und Prognose für den ERV: • Prognosen:

o Der elektronische Rechtsverkehr wird in den kom- menden Jahren erheblich ausgedehnt

o Die elektronische Aktenführung gewinnt in den nächsten Jahren an Bedeutung, wird jedoch zu- mindest mittelfristig die Breite des elektronischen Rechtsverkehrs nicht erreichen

o Bei Führung elektronischer Akten wird noch lang- fristig eine Transformation von Papierdokumenten in elektronische Dokumente erforderlich sein

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Rechtssicheres Scannen in der Justiz: • Anwendungsbereiche

o Fall 1

Transformation von Papierdokumenten in elektro- nische Dokumente im laufenden Verfahren (elekt- ronische Akte)

o Fall 2 Transformation von Papierakten in ein Daten- trägerarchiv nach Abschluss des Verfahrens (Er- setzung der Papierakten durch digitale Speicherung)

• Betrachtungsgegenstand im Folgenden ist Fall 1

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Rechtssicheres Scannen in der Justiz: • Abweichende formale Anforderungen an den

Transfervermerk nach dem Justizkommunikations- gesetz und nach dem sog. „E-Justice-Gesetz“ o Justizkommunikationsgesetz:

Keine ausdrückliche Feststellung der Identität zwi- schen Papieroriginal und Scanergebnis, aber Trans- fervermerk für jedes Dokument mit Angabe des für die Übertragung Verantwortlichen (ohne Signatur)

o E-Justice-Gesetz: Scannen nach dem Stand der Technik Bildliche und inhaltliche Übereinstimmung ist

ausdrücklich vorgeschrieben Transfervermerk entfällt (Zeitstempel genügt)

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Rechtssicheres Scannen in der Justiz: • Elektronische Akten machen an den Landesgrenzen

nicht Halt

• Bei der Umsetzung von § 298a ZPO aktuell und künftig bestehen Handlungsspielräume

• Eine länderübergreifende Abstimmung des automa- tisierten Scanprozesses ist deshalb erforderlich

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Anwendung der TR ResiScan? • Zuverlässige Transformation ist heute wie künftig

Voraussetzung für eine verbindliche elektronische Akte

• Grundlage dafür sind technische Standards

• TR ResiScan wird in der Begründung des Regierungs- entwurfs für das E-Justice-Gesetz ausdrücklich refe- renziert

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Herausforderungen des Scannens

Rechtlich-technischer Rahmen:

● Mediumwechsel von analogen in elektronische Daten

● Rechtlich bedeutsam:

die dem Papier immanenten Sicherheitsmerkmale zum

Integritäts- und Authentizitätsschutz gehen verloren

Wesentliche Fragen im Rahmen der TR:

→ (rechtliche und) technisch-organisatorische Anforderungen an

den Scanprozess und das Scanprodukt

→ Erreichung eines möglichst hohen, dem Original angenäherten

Beweiswert des Scanproduktes für ein Gerichtsverfahren

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Gesetzliche Anforderungen

Unterschiedliche rechtliche Anforderungen an das ersetzende Scannen hinsichtlich Inhalt und Wortlaut - Ausnahme: qelSig → z.B. §§ 110a Abs. 2, 110d SGB IV

● Aktuelle Beispiele neben § 298a ZPO:

- § 371b ZPO: Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden

„Wird eine öffentliche Urkunde nach dem Stand der Technik von einer öffentlichen Behörde oder von einer

mit öffentlichem Glauben versehenen Person in ein elektronisches Dokument übertragen und liegt die

Bestätigung vor, dass das elektronische Dokument mit der Urschrift bildlich und inhaltlich übereinstimmt,

finden auf das elektronische Dokument die Vorschriften über die Beweiskraft öffentlicher Urkunden

entsprechende Anwendung.“

- § 7 EGovG: Übertragen und Vernichten des Papierorignals

Erlaubnis zum ersetzenden Scannen mit Verweis auf TR ResiScan, umfasst Teilbereich der

Bundesbehörden

„Die Behörden des Bundes sollen, soweit sie Akten elektronisch führen, an Stelle von Papierdokumenten

deren elektronische Wiedergabe in der elektronischen Akte aufbewahren. Bei der Übertragung in

elektronische Dokumente ist nach dem Stand der Technik sicherzustellen, dass die elektronischen

Dokumente mit den Papierdokumenten bildlich und inhaltlich übereinstimmen, wenn sie lesbar gemacht

werden.“

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Optimierungspotenzial

Strukturierte Lösungen, die eine Vernichtung des Originals unter maximal erreichbarer Wahrung der Rechts- und Beweissicherheit ermöglichen

Berücksichtigung der heterogenen Prüf-Landschaft, vgl. u.a.:

DOMEA

→ Organisationskonzept elektronische Verwaltungsarbeit

GoBS (→ GoBIT?)

GDPdU

IDW-FAIT

TÜV-IT-Zertifizierung nach PK-DML (VOI)

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Rechtliche Betrachtung

Scannen von Papierdokumenten und Vernichtung der Originale

Rechtsfragen

Zulässigkeit Dokumentations-,

Aktenführungs- und Dokumentationspflichten

Beweiswert

Gegenstand des Augenscheins (§ 371 Abs. 1 S. 2 ZPO); Vernichtung des

Originals führt zu einer Verschlechterung der

Beweissituation

Teilweise Regelungen zum ersetzenden Scannen im jeweiligen Fachrecht (tlw.

Homogenität der Regelungen)

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Anlage R

Unverbindliche rechtliche Erläuterungen zur Anwendung der TR RESISCAN Ziel: - Erläuterung der Zusammenhänge zwischen Recht und TR RESISCAN - Darstellung der aktuellen Rechtslage - Hilfestellung für den Anwender bei der Einordnung und Beantwortung rechtlicher Fragen und Probleme Aufbau: - Sicherheitsziele und exemplarische Schutzbedarfsanalysen - Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit ersetzendem Scannen

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Modularer Maßnahmenkatalog

Maßnahmen in der Dokumenten- vorbereitung

Maßnahmen beim

Scannen

Maßnahmen bei der Nachverarbeitung

Maßnahmen bei der Integritätssicherung

Basismodul

Aufbaumodule mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen

Grundlegende Anforderungen

Organisatorische Maßnahmen

Personelle Maßnahmen

Technische Maßnahmen

Generelle Maßnahmen bei der Verarbeitung von Dokumenten mit erhöhtem Schutzbedarf.

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „sehr hoch“

bzgl. Integrität

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „hoch“

bzgl. Integrität

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „sehr hoch“

bzgl. Vertraulichkeit

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „hoch“

bzgl. Vertraulichkeit

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „sehr hoch“

bzgl. Verfügbarkeit

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „hoch“

bzgl. Verfügbarkeit

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Das Basismodul (für alle) –

Beispiele

Maßnahmen in der Dokumenten- vorbereitung

Maßnahmen beim

Scannen

Maßnahmen bei der Nachverarbeitung

Maßnahmen bei der Integritätssicherung

Basismodul

Grundlegende Anforderungen

Organisatorische Maßnahmen

Personelle Maßnahmen

Technische Maßnahmen

Durchführung der Vollständigkeitsprüfung

Zugangs- und Zugriffskontrollen

Festlegung von Verantwortlichkeiten, Regelung zur Wartungsarbeiten

Sensibilisierung, Schulung

Schutz vor Schadprogrammen, Festlegung der zulässigen Kommunikationsverbindungen

MUSS: Verfahrensdokumentation, Fachliche Schutzbedarfsanalyse

Sorgfältige Vorbereitung der Papierdokumente

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Aufbaumodul – Beispiele

Aufbaumodule mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen

Generelle Maßnahmen bei der Verarbeitung von Dokumenten mit erhöhtem Schutzbedarf.

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „sehr hoch“

bzgl. Integrität

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „hoch“

bzgl. Integrität

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „sehr hoch“

bzgl. Vertraulichkeit

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „hoch“

bzgl. Vertraulichkeit

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „sehr hoch“

bzgl. Verfügbarkeit

Zusätzliche Maßnahmen bei Schutzbedarf „hoch“

bzgl. Verfügbarkeit

Pflicht zur Protokollierung, Auditierung, Beschränkung des Zugriffs auf sensible Dokumente

Vollständige Sichtkontrolle

Fehlertolerante Protokolle, Redundante Datenhaltung

Besondere Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der Mitarbeiter

Löschen von Zwischenergebnissen

Verhinderung ungesicherter Netzzugänge

Eigenständiges Netzsegment, 4-Augen-Prinzip, QES, Zeitstempel

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Perspektive

Technisch-Organisatorisch

Orientierungshilfe für das ordnungsgemäße Scannen

Konformitätsbewertung, u.a. iRe Zertifizierung

Obj. Beurteilung durch unabhängige Prüfkriterien

Standardisierte Vorgehensweise beim ersetzenden Scannen:

Erhöhung der Produktsicherheit

Empfehlungen für Ausschreibung und Beschaffung

Spezifikationen für Produkte und Lösungen

Rechtlich

Erleichterung der Beweiswürdigung durch die Gerichte: Nachweis durch

Simulationsstudie erbracht

Referenzierung in Rechtsvorschriften sowie Erleichterung der Schaffung

neuer Zulässigkeitstatbestände: eGovG, ERV-G

Einheitliche Auslegung nach bestehenden und zukünftigen Regelwerken erleichtert

die tatsächliche und rechtliche Interpretation

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Einbindung von Regelung über das Scannen in das Regelungswerk der Justiz • Der Homogenisierung des elektronischen Rechtsver-

kehrs und der elektronischen Akte dienen o Musterrechtsverordnungen (ERV, eAkte) o Musterbekanntmachung im Internet (Details) o OT-Leit-ERV (insbesondere Anlage „Technische

Rahmenvorgaben“)

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Einbindung von Regelung über das Scannen in das Regelungswerk der Justiz • Die BLK-Arbeitsgruppe Elektronischer Rechtsverkehr

prüft derzeit, welche Regelungen der TR ResiScan für den Scanprozess in der Justiz angewandt werden sollen

• Ausgangsbasis hierfür ist eine Schutzbedarfsanalyse, die im Entwurf vorliegt.

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Einbindung von Regelung über das Scannen in das Regelungswerk der Justiz • Mögliches Regelungskonstrukt:

o Abstrakte Regelung über die Anlegung elektro- nischer Akten in der Musterrechtsverordnung für die elektronische Aktenführung

o Detailregelungen in der OT-Leit-ERV (Technische rahmenvorgaben oder eigene Anlage)

• Vorgehen: o Erstellung der Entwürfe in der AG ERV o Abstimmung in der BLK o Beschlussfassung im E-Justice-Rat

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Vielen Dank für

Ihre Aufmerksamkeit!

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