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Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen Inhalt 295 296 299 299 300 302 302 303 303 307 310 311 308 309 306 312 Editorial Bewährtes und wenig Neues Berufspolitik Delegiertenversammlung 2014 – Paukenschläge für eine zukunfts- gerechte Interessenvertretung! Delegierte der Landesverbände Landesverband Niedersachsen: Ein- ladung zur Mitgliederversammlung Radiologie in der Senologie: Rück- blick und Ausblick. Interview mit Prof. Dr. Markus Müller-Schimpfle Beitragsordnung 2014 Mitgliederstruktur Ende 2013 ZI-Praxis-Panel – Jahresbericht 2012: Honorarreform muss konse- quent weitergeführt werden! Grundstrukturen der neuen GOÄ. Bericht vom Verbändegespräch bei der Bundesärztekammer am 5. 2. 2014 Recht Rechtsprechungs-Report Radiologie Rezensionen Strahlentherapie Diagnostik und Therapie des Mammakarzinoms Verschiedenes In aller Kürze Neue Mitglieder/Jubilare Impressum BDR-Adressen 295 Der Radiologe 3 · 2014 | Radiologe 2014 · 54:295–312 DOI 10.1007/s00117-014-2657-z © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 BDR Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gab zwei Wahlen im Februar ohne Überraschungen. Zuerst die BDR-Vorstandswahl. Das bewährte Vorstandsteam wurde, mit Aus- nahme der Position des 2. klinischen Ver- treters, für die kommenden 4 Jahre bestä- tigt. Die Einzelergebnisse, auf Seite 298, zeigen somit, daß die Arbeit aller Kolle- gen in der zurückliegenden Amtszeit posi- tiv bewertet und geschätzt wurde. Die gu- ten Wahlergebnisse lassen uns hoch mo- tiviert weiterarbeiten. Besonders die Inte- ressenvertretung als methodendefiniertes Fach wird von uns in nächster Zeit weiter vorangebracht werden. Ohne unsere Dia- gnostik und auch Therapie können so- wohl Haus- wie Fachärzte nicht für Pati- entInnen tätig sein. Eine Woche später hatte dann auch die KBV-VV die Wahl. Auch hier keine Über- raschungen. Trotz aller Spekulationen gab es keinen Gegenkandidaten und schluss- endlich das für den Kandidaten zufrieden- stellende Abstimmungsergebnis: als fach- ärztlicher Vertreter und KBV-Vorsitzen- der wurde der Orthopäde Andreas Gas- sen gewählt. Herzlichen Glückwunsch. Das Statement von Gassen auf eine Nachfrage bei der Kandidatenvorstellung, wie er mit seinen verschiedenen Ämtern beim BVOU, Spifa und DFV und seiner Praxistätigkeit umgehen wolle, klingt da- bei noch im Ohr: KBV-Vorsitz ist sein zu- künftiges Hauptamt, er kenne den „Work- load“ der auf dem Amt laste, eine Praxistä- tigkeit sei nur noch marginal vorgesehen, die BVOU-Präsidentschaft werde nieder- gelegt, der Spifa-Vorsitz solle ruhen – und das alles, weil er sehr wohl wisse, dass man bei diesem Amt den berufspolitischen Hut an der Garderobe abzugeben habe. Die nahe Zukunft wird zeigen, ob diese Worte und auch der „Zehn-Punkte-Kon- sens“ der KBV nicht nur Teil einer ausge- klügelten Beruhigung und Irreführung der Fachärzte darstellt, sondern das eige- forderte Vertrauen in die KBV auch be- rechtigt ist. Sonst gilt gemäß des 60er-Jah- re Schlagers eher Wärst Du doch in Düssel- dorf geblieben … Ihr Helmut Altland Bewährtes und wenig Neues

Mitteilungen BDR

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Mitteilungen des Berufsverbandes der Deutschen Radiologen

Inhalt

295

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302

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303

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308

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306

312

EditorialBewährtes und wenig Neues

BerufspolitikDelegiertenversammlung 2014 – Paukenschläge für eine zukunfts-gerechte Interessenvertretung!

Delegierte der Landesverbände

Landesverband Niedersachsen: Ein-ladung zur Mitgliederversammlung

Radiologie in der Senologie: Rück-blick und Ausblick. Interview mit Prof. Dr. Markus Müller-Schimpfle

Beitragsordnung 2014

Mitgliederstruktur Ende 2013

ZI-Praxis-Panel – Jahresbericht 2012: Honorarreform muss konse-quent weitergeführt werden!

Grundstrukturen der neuen GOÄ. Bericht vom Verbändegespräch bei der Bundesärztekammer am 5. 2. 2014

Recht

Rechtsprechungs-Report Radiologie

Rezensionen

Strahlentherapie

Diagnostik und Therapie des Mammakarzinoms

Verschiedenes

In aller Kürze

Neue Mitglieder/Jubilare

Impressum

BDR-Adressen

295Der Radiologe 3 · 2014 |

Radiologe 2014 · 54:295–312DOI 10.1007/s00117-014-2657-z© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 BDR

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

es gab zwei Wahlen im Februar ohne Überraschungen.

Zuerst die BDR-Vorstandswahl. Das bewährte Vorstandsteam wurde, mit Aus-nahme der Position des 2. klinischen Ver-treters, für die kommenden 4 Jahre bestä-tigt. Die Einzelergebnisse, auf Seite 298, zeigen somit, daß die Arbeit aller Kolle-gen in der zurückliegenden Amtszeit posi-tiv bewertet und geschätzt wurde. Die gu-ten Wahlergebnisse lassen uns hoch mo-tiviert weiterarbeiten. Besonders die Inte-ressenvertretung als methodendefiniertes Fach wird von uns in nächster Zeit weiter vorangebracht werden. Ohne unsere Dia-gnostik und auch Therapie können so-wohl Haus- wie Fachärzte nicht für Pati-entInnen tätig sein.

Eine Woche später hatte dann auch die KBV-VV die Wahl. Auch hier keine Über-raschungen. Trotz aller Spekulationen gab es keinen Gegenkandidaten und schluss-endlich das für den Kandidaten zufrieden-stellende Abstimmungsergebnis: als fach-ärztlicher Vertreter und KBV-Vorsitzen-der wurde der Orthopäde Andreas Gas-sen gewählt. Herzlichen Glückwunsch.

Das Statement von Gassen auf eine Nachfrage bei der Kandidatenvorstellung, wie er mit seinen verschiedenen Ämtern beim BVOU, Spifa und DFV und seiner Praxistätigkeit umgehen wolle, klingt da-bei noch im Ohr: KBV-Vorsitz ist sein zu-künftiges Hauptamt, er kenne den „Work-load“ der auf dem Amt laste, eine Praxistä-tigkeit sei nur noch marginal vorgesehen, die BVOU-Präsidentschaft werde nieder-

gelegt, der Spifa-Vorsitz solle ruhen – und das alles, weil er sehr wohl wisse, dass man bei diesem Amt den berufspolitischen Hut an der Garderobe abzugeben habe.

Die nahe Zukunft wird zeigen, ob diese Worte und auch der „Zehn-Punkte-Kon-sens“ der KBV nicht nur Teil einer ausge-klügelten Beruhigung und Irreführung der Fachärzte darstellt, sondern das eige-forderte Vertrauen in die KBV auch be-rechtigt ist. Sonst gilt gemäß des 60er-Jah-re Schlagers eher Wärst Du doch in Düssel-dorf geblieben …

Ihr

Helmut Altland

Bewährtes und wenig Neues

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296 | Der Radiologe 3 · 2014

Berufspolitik · Mitteilungen des BDR

Delegiertenversammlung 2014 – Paukenschläge für eine zukunftsgerechte Interessenvertretung!

Am 22. Februar fand in Berlin die jährliche Delegiertenversammlung statt, an der 63 von 67 Delegierten teilgenommen haben (siehe Delegiertenliste Seite 299). Geleitet wurde die Sitzung bewährt vom Vorsit-zenden des Länderausschusses und Lan-desvorsitzenden Hamburgs, Dr. Andreas Bollkämper.

Bericht des Vorsitzenden – gesund-heitspolitischer Ausblick

Dr. Altland berichtete kursorisch über die gesundheits- und honorarpolitisch rele-vanten Themen der vergangen Monate. Sowohl die Gesundheitspolitik der neu-en Bundesregierung als auch die Interes-senvertretung unserer standespolitischen Organisation KBV kann derzeit nicht ein-deutig bewertet werden. Zu kurz ist die Amtszeit des neuen Gesundheitsministers

Hermann Gröhe, seine Zukunftsvision hat noch keinen nachhaltigen Eindruck hin-terlassen. Auch die Zukunft der ärztlichen Selbstverwaltung steht mit dem Wechsel an der KBV-Spitze (vielleicht) vor einem Neuanfang. Insbesondere für die Wei-terentwicklung des EBM, dessen „Kopf “ Andreas Köhler war, werden die nächsten sechs Monate wohl zeigen, mit welchen Veränderungen zu rechnen sein wird. Das im Koalitionsvertrag vorgesehene „Qualitätsinstitut“, welches sektorenüber-greifend Routinedaten sammeln, auswer-ten, einrichtungsbezogen veröffentlichen und online einsehbare Vergleichslisten der jährlichen Qualitätsberichte der Kranken-häuser erstellen soll, wird da kaum behilf-lich sein können.

Grundversorgung – keine Behand-lung ohne radiologische Diagnose

Der Begriff „Grundversorgung“ ist ein Eti-kettenschwindel, der einerseits der Beru-higung der PatientInnen, die für die han-delnden Politiker vorrangig Wählerinnen und Wähler sind, dient und andererseits nur Umverteilung von Geldern bedeutet. Die in 2013 begonnene Bedarfsplanung hat gezeigt, dass für die Radiologie das Problem der Flächendeckung nicht gelöst werden kann, da die Planungsbereiche zu groß angelegt sind. Neue Stellen, sprich eine adäquate Patientenversorgung, wer-den dadurch nicht geschaffen.

Zu den Grundversorgern zählen nur solche Fächer, deren Leistungen nicht überweisungsgebunden erbracht werden. Für uns heißt es aber: die Erbringung dia-gnostische Leistungen für Grundversor-ger ist Grundversorgung!

Unsere Bemühungen, die Bedeutung der Radiologie als elementar für fast jede Diagnostik darzustellen, war bisher nur bedingt erfolgreich. Die fehlende Einsicht bei der KBV hat wahrscheinlich einen taktischen und honorarpolitischen Hin-tergrund. Es gilt „If you‘re not at the table, you‘re on the menu“.

Unsere weiteren Gespräche werden immer wieder thematisieren, dass Radio-logen sowohl Generalisten als auch Spe-zialisten sind und Radiologie ein Kernfach ist. Es gilt die KBV-Sicht auf die Radiolo-gie zu ändern: dort hält man uns für „eine smarte Gruppe, die immer ihren Vorteil findet“.

ASV – erste Konkretisierungen zu Tuberkulose und Gastrointestinalen Tumoren

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat für zwei Krankheitsbilder Konkretisie-rungen vorgelegt, siehe hierzu unsere um-fangreichen Informationen auf der Web-seite unter „Ambulante Spezialärztliche Versorgung § 116 (ASV)“. Allerdings ist dies ein closed Job, es gibt keine Mitspra-che von Berufsverbänden. Hier wird be-wusst auf berufspolitisches und versor-gungsspezifisches Know-how verzichtet.

Bisher ist die Radiologie auch hier nur eine hinzuzuziehende Disziplin und nicht Teil des obligaten Kernteams.

Beschlussfähige De-legiertenversammlung – alle Landesverbände waren vertreten

Bericht des Vorsitzenden

Page 3: Mitteilungen BDR

297Der Radiologe 3 · 2014 |

Da die ASV „frisches Geld“ ins System bringt, raten wir jeder Radiologin /jedem Radiologe nun aktiv den Kontakt zu den Zuweisen zu suchen, auch um die ASV nicht den Kliniken zu überlassen, die da-ran interessiert sind, die Leistungserbrin-gung auch in diesem Sektor an ihre Häu-ser zu binden.

Angestellte Ärzte – radiologischen Nachwuchs im Blick haben !

Die KBV konstituiert einen Fachbeirat an-gestellter Ärzte, um deren politische Inte-ressenvertretung zu gewährleisten (§ 15 BMVÄ).

Auch für angestellte Ärzte muss sich der BDR stärker engagieren. Sowohl die zentrale Rolle der Radiologie als auch die Bedeutung berufspolitischer Interessen-vertretung durch den BDR, jenseits der Aufgaben, die z.B. der Marburger Bund wahrnimmt, muss dem Nachwuchs durch den BDR vermittelt werden.

Kooperation = Korruption ?

Die Gesetzesinitiative des Antikorrup-tionsgesetz, § 128 SGB V, ist speziell auf das Gesundheitswesen gerichtet. Die Fäl-le von Boni-Zahlungen oder Kick-back-Geschäften sind bekannt. In diesem Zu-sammenhang interessant: Im April wird der Bundesgerichtshof eine Entscheidung über die von MEDI angestrengte Frage der Anstellung von fachfremden Ärzten in Teilgemeinschaftspraxen ( z.B. Ortho-päden stellen Radiologen an) fällen – wir werden Sie über den Ausgang alsbald in-formieren.

Die Insolvenz der Hanserad-Gruppe und die sich daran anschließende Über-

nahme durch Curagita und Einverleibung von Conradia, sensibilisieren aber auch die Radiologie. Regel– und gesetzeskon-forme Kooperationen aber sind zukunfts-fähig und werden gerade in einem so stark investitionsabhängigen Bereich wie der Radiologie voranschreiten und von uns, wo möglich, sorgsam begleitet.

Honorarentwicklung

In Kürze werden sowohl das Statistische Bundesamt als auch das ZIPP die Daten für 2012 vorlegen.

Um die Honorar- und Praxissituation adäquat darzustellen, bedarf es der soliden Zusammenstellung, wie sie vom ZIPP er-bracht wird. Deshalb ist eine breite Betei-ligung von radiologischen Praxen an der Datenerhebung des ZIs unumgänglich, wenn verhindert werden soll, dass sich die Kassen ausschließlich der geschönten StaBu-Daten bedienen, wie zuletzt bei den Nephrologen mit negativen Ausgang voll-zogen.

Zum ZIPP-Panel 2012 siehe auch Seite 303 in dieser Ausgabe.

Osteodensitometrie / DEXA

Mit Wirkung zum 01.01.2014 wurden die Abrechnungsziffern im EBM an den Be-schluss des G-BA aus 2013 angepasst. Wir berichteten darüber kontinuierlich. Oh-ne Änderung der Bewertung mit jeweils € 16,31 (161 Punkte) ist die Untersuchung jetzt nach der ursprünglichen Indikation mit Ziff. 34600 und nach der erweiterten Indikation (ohne Fraktur) mit Ziff. 34601 abzurechnen. Die Q-CT ist mit der Neu-fassung der beiden Ziffern nicht mehr als GKV-Leistung abrechenbar! Eine Neube-

wertung der Leistung ist bisher nicht er-folgt. Der BDR arbeitet hier in enger Ab-stimmung mit der KBV an einer schnel-len Lösung. In einigen Ländern, Schles-wig-Holstein, Baden-Württemberg, Ham-burg, hat es Gespräche zwischen Radiolo-gen und Orthopäden bzgl. einer Rückga-be der Fachkunde gegeben.

PRT

Die in Baden-Württemberg initiierte PRT-Studie ist in Arbeit.

Bericht des Finanzausschusses

Der Finanzausschuss prüfte die ihm vor-gelegten Unterlagen eingehend. Prof. Dr. Hermann Helmberger konnte, als Spre-cher des Finanzausschusses, die sachge-mäß und wirtschaftlich korrekte Verwen-dung der Mitgliedsbeiträge bestätigten. Die Delegiertenversammlung erteilte der Kassenführung durch Dr. Ulrich Wezler einstimmig, mit dessen Enthaltung, Ent-lastung. Die Versammlung dankte ihm für seine wie immer korrekte und umsichtige Kassenführung.

Die Vorstandskandidatur Professor Helmbergers machte eine Neubesetzung seiner Position im Finanzausschusses nö-tig.

Per Akklamation wurde Frau Dipl.med. Regina Aisch zur neuen Vorsitzen-den und Dr. Norbert Schmidt, Fulda, der Versammlung als langjähriger Landes-vorsitzender Hessens bekannt, zum neu-en Mitglied des Finanzausschusses ge-wählt. Neben diesen beiden gehört dem Finanzausschuss auch weiterhin Dr. An-dreas Fink, Hamburg, an.

Finanzausschussvorsitzende Frau Dipl.-med. Regina Aisch, Haldensleben, Dr. Norbert Schmidt, Fulda, Dr. Andreas Fink, Hamburg. Die Redaktion gratuliert!

Prof. Dr. H. Helmberger, München

Page 4: Mitteilungen BDR

298 | Der Radiologe 3 · 2014

Berufspolitik · Mitteilungen des BDR

Bericht des Kassenführers

Dr. Wezler präsentierte den Kassenbe-richt 2013, der entgegen dem letztjährigen Bericht sowohl finanziell wie auch in der Mitgliederentwicklung positiv war. Trotz-dem sollte die Mitgliedergewinnung aktiv angegangen werden. Eine breitere Mitglie-derbasis – sowohl ambulant als auch sta-tionär und in der Gruppe der Weiterzu-bildenden - gewährleistet nicht nur einen stabilen Haushalt, sondern ist auch berufs-politisch ein starkes Argument bei den Gesprächen mit den Organen ärztlicher Selbstverwaltung und der Politik.

Beitragsordnung 2014

Ausgehend von seinem Finanzbericht 2013 stellte Dr. Wezler zwei verschiede-ne Modelle für die Beitragserhöhung vor. Nach einer längeren Diskussion über Bei-tragsgerechtigkeit und die Beitragsgestal-tung von Großpraxen stimmten die De-legierten für die neue Beitragsstruktur, die nun für einige Zeit Bestand haben soll.

Die neue Beitragsordnung wurde mit Mehrheit angenommen (s. Seite 302).

Entlastung des Vorstands

Auf Antrag von Dr. W. Stork wurde dem Vorstand Entlastung erteilt.

Vorstandswahl

Der zuvor einstimmig gewählte Wahllei-ter Geschäftsführer Udo Cramer eröffnet die Wahlen.

Die Position des weiteren (klinischen) Vorstandsmitgliedes musste, durch das Ausscheiden des bisherigen Amtsinhabers

Prof. Markus Müller-Schimpfle, Frank-furt/M, neu besetzt werden. Sein Aus-scheiden erfolgt nach 12 Jahren auf eige-nen Wunsch, da seine klinischen Aufga-ben eine weitere zufriedenstellende Wahr-nehmung des Amtes nicht zulässt. Siehe hierzu das Interview auf Seite 300f..

Das Ausscheiden und der Wechsel wurden schon seit längerem im Vorstand diskutiert und gut vorbereitet, so daß mit Prof. Hermann Helmberger, München, ein geeigneter Kandidat gefunden wur-de. Weitere Kandidaten stellten sich nicht der Wahl.

Das Wahlergebnis für die Periode 2014-2018

1. Stellvertreter Prof. Bernd Hamm2. Stellvertreter Dr. Klaus HammSchriftführer Dr. Detlef WujciakKassenführer Dr. Ulrich Wezler

1. weiteres Vorstandsmitglied Prof. Hermann Helmberger

2. weiteres Vorstandsmitglied Dr. Hans-Jürgen Romahn

Die Kandidaten, die alle mit überwältigen-der Mehrheit gewählt wurden, nahmen die Wahl an. Plenum, der Vorsitzende Dr. Altland und die Geschäftsstelle beglück-wünschen den neu gewählten Vorstand.

Dr. Andreas Bollkämper konnte die diesjährige Delegiertenversammlung überpünktlich gegen 14.30 Uhr beenden, dankte allen Delegierten für ihre konst-ruktive Mitwirkung und wünschte eine gute Heimreise.

(uc/sl)

Die Wahlen erfolgen satzungsgemäß geheim (§ 13 Abs. 1) durch verdeckte Wahl mit unterschied-lich farbigen Stimmzetteln.

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Vorstandsaufgaben 2014–2018

Page 5: Mitteilungen BDR

299Der Radiologe 3 · 2014 |

Delegierte der Landesverbände

Baden-Württemberg

Dr. med. Bendix Kemke, Stuttgart Dr. med. Bernward Schmidt, Stuttgart Dr. med. Dipl.-Phys. Julian Köpke, Bruchsal Dr. med. Bernd Erdtmann, Stuttgart Dr. med. Andreas Strohmaier, StuttgartDr. med. Klaus-M. Ricken, LudwigshafenJürgen Witt, Neckarsulm

Bayern

Dr. med. Andreas Forster, OlchingProf. Dr. med. Volkher Engelbrecht, AmbergDr. med. Volker Meusel, Erlangen-TennenloheDr. med. Rudolf Conrad, IngolstadtProf. Dr. med. Hermann Helmberger, MünchenDr. med. Peter Lössl, LandshutDr. med. Jürgen Romahn, Coburg Dr. med. Ulrich Neumaier, RegensburgDr. med. Erhard Imschweiler, Spardorf

Berlin

Dipl.-Med. Frank Nauschütz, BerlinProf. Dr. med. Bernd Hamm, BerlinDr. med. Bernd Reichmuth, Berlin

Brandenburg

Dr. med. Tobias Schröter, RüdersdorfDr. med. Frank Schniewind, Wittenberge

Hamburg

Prof. Dr. med. Jörn Sandstede, HamburgDr. med. Andreas Fink, Hamburg Dr. med. Andreas Bollkämper, Hamburg

Hessen

Prof. Dr. med. Friedhelm Zanella, FrankfurtDr. med. Roland Ballreich, GelnhausenDr. med. Norbert Schmidt, Fulda

Mecklenburg-Vorpommern

Dr. med. Klaus-Heinrich Schweim, Stralsund

Niedersachsen

Dr. med. Franco Caldarone, HannoverDr. med. Stefan Neumann, BremenDr. med. Hans-Kristian Klocke, BraunschweigDr. med. Andreas Huhnt, VechtaPD Dr. med. Jens-Holger Grunert, Hannover Dr. med. Herbert Klengel, Göttingen

Nordrhein

PD Dr. Alexander Stork, DüsseldorfLars Ilgemann, KrefeldDr. med. Bernhard-Paul Knopp, WermelskirchenDr. med. Renate Tewaag, WuppertalDr. med. Wolfgang Stork, DüsseldorfDr. med. Helmut Altland, MünchenCarlheinz Prömper, Köln

Rheinland-Pfalz

Dr. med. Stefan Both, MainzDr. med. Wolfram Schaeben, KoblenzDr. med. Günther Reinheimer, WittlichDr. med. Reinhard Bock, Zweibrücken

Saarland

Dr. med. Christoph Buntru, SaarlouisDr. med. Jochen Schleifer, Homburg

Sachsen

Dr. med. Johannes Scheibe, Leipzig Dr. med. Thomas Neumann, LeipzigDr. med. Klaus Hamm, Chemnitz

Sachsen-Anhalt

Dipl.-Med. Regina Aisch, HaldenslebenDr. med. Detlef Wujciak, Halle

Schleswig-Holstein

Dr. med. Michael Renner jun., HalstenbekDr. med. Claudia Bergmann-Köster, Groß GrönauDr. med. Winfried Kruse, GlücksburgSönke Schmidt, Kiel

Thüringen

Dr. med. Ralph Goertler, JenaDr. med. Michael Herzau, Jena Dr. med. Fritz Gaerisch, Erfurt

Westfalen-Lippe

Dr. med. Ulrich Dorenbeck, Minden Dr. med. Ulrich Krause, UnnaProf. Dr. med. Heiko Alfke, Dortmund Dr. med. Bertram Braun, Unna Dr. med. Ulrich Dirksen, Witten Priv.-Doz. Dr. med. Wolfgang Krings, PaderbornProf. Dr. med. Detlev Uhlenbrock, Dortmund

Landesverband Niedersachsen

Einladung zur Mitgliederversammlung Hiermit lade ich alle Mitglieder zur Mit-gliederversammlung am 2.4.14, 18.00 Uhr, Föhrenhof, ein.Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Vor-sitzendenTagesordnungspunkt 2: Entlastung des Vorstandes

Tagesordnungspunkt 3: Wahl des neuen Vorstandes

Landesvorsitzender PD Dr. Jens-Holger Grunert

Page 6: Mitteilungen BDR

300 | Der Radiologe 3 · 2014

Berufspolitik · Mitteilungen des BDR

Radiologie in der Senologie: Rückblick und Ausblick

Interview mit Prof. Dr. Markus Müller-Schimpfle, über berufspolitische Aspekte der Radiologie und Senologie

Lieber Herr Müller-Schimpfle, nach dem von Ihnen lange angekündigten und abge-stimmten Ausstieg aus dem Vorstand des BDR – wird es Ihnen da mit 51 Jahren nicht langweilig?Liebe Frau Lingelbach, vielen Dank für diese suggestive Frage, die ich rundweg verneinen kann. Richtig ist vielmehr, dass ich nach 12 Jahren im Vorstand des BDR den Eindruck hatte, zu wenig für die Be-rufspolitik getan zu haben und tun zu kön-nen – zumal das Vorbild des berufspoliti-schen Engagements eines Jürgen Fischer unerreicht bleiben musste. Für den berufs-politisch Engagierten ist die Zeit wohl ein-fach immer zu knapp bemessen, aber das Engagement erfordert halt auch mehr Zeit, als die meisten bereit sind dafür zu investieren.

Ich werde mich sicherlich nicht auf mein berufspolitisches „Altenteil“ zurück ziehen, sondern in den Fragen, die mich die vielen letzten Jahre bewegt haben, auch weiterhin zu Wort melden: Verankerung der Senologie in der Radiologie und der Radiologie in der Senologie; ambulant-stationäre Kooperation und sektorenüber-greifende Medizin, Hervorhebung der Be-deutung der Radiologie als klinisches Fach und Auseinandersetzung mit den gefähr-lich gegenläufigen Strömungen in der KV-Bedarfsplanung, ambulanter spezialärzt-licher Versorgung und Krankenhausbe-darfsplanung.

Dass die klinische Radiologie innerhalb der ASV wie auch in den Krankenhausbedarfs-planungen als Fach der primären Kranken-versorgung und Kerndisziplin implemen-tiert werden muss und die derzeitige Zu-ordnung aus Ihrer Sicht einen großen Feh-ler darstellt, hatten Sie bereits ausführlich in der zu Ende gegangenen Delegiertenkonfe-renz des BDR erörtert (s. Seite ?).

Doch lassen Sie uns intensiver die Situ-ation der Senologie in der Radiologie und der Radiologie in der Senologie beleuchten. Steht denn das Mammographie-Screening nach dem Bericht des Swiss Medical Board von Anfang Februar auch für Deutschland nun ernsthaft auf dem Prüfstand, obwohl z.B.in Bayern Anfang 2013 die KV Bay-erns in einer Sonderpublikation über die beachtliche Leistung aus 10 Jahren Mam-mographie-Screening in Bayern berichten konnte? Da mit der Einführung des deutschen Mammographie-Screening-Programmes auch die kontinuierliche Qualitätsevalua-tion verbunden ist, kann man die Frage ge-trost mit „ja“ beantworten, aber eben im Sinne von: das Programm stellt sich sowie-so einer kontinuierlichen Qualitätsevalua-tion. Allerdings, und das ist ein grund-sätzlicher Schwachpunkt, werden soge-nannte „Surrogatparameter“ evaluiert, al-so ein Ersatz für „richtige“ harte Daten zu dem ursprünglichen Ziel der Mortalitäts-reduktion. Zu letzterem läuft eine Studie mit Mitteln des BfS, die versucht, aus der komplexen deutschen föderalen Daten-landschaft ein brauchbares bundesweites Mortalitätsabbild zu schaffen. Daten hier-zu, das wissen wir von grundsätzlichen epidemiologischen Erwägungen, sind lei-der frühestens nach 2018 zu erwarten.

Doch zurück zu dem – aus meiner Sicht – für den gesellschaftlichen Dia-log sehr brauchbaren Schweizer Bericht, denn er wirft die zentralen Fragen erneut auf: welchen Aufwand trägt unsere Gesell-schaft mit und welche Effektivität können wir dafür erwarten ?

Der Ansatz, das Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis zu bestimmen - und zwar im Bezug zu den sogenannten QALYs (qua-lity – adjusted life years) – ist hochan-spruchsvoll. Er stellt die präzise auf den Punkt gebrachte Fragestellung eines staat-lichen, gesellschaftlich bzw. politisch auf den Weg zu bringenden bzw. in Deutsch-land und anderen Ländern auf den Weg gebrachten Programmes dar. Nach der Veröffentlichung des Swiss Medical Board streiten „Befürworter“ und „Gegner“ über die Auslegungshoheit von Studienergeb-nissen oder Studienmethoden in einer (in der Szene lange bekannten) Art und Wei-se, die zeigt, dass es bei dieser Thematik um viel mehr geht als um eine medizi-nisch-wissenschaftliche Frage: es geht vor allem darum, auf der moralisch richtigen Seite im Kampf um Brustkrebs zu stehen. Damit sind automatisch wesentlich höhe-re emotionale Aspekte verbunden als bei sachlich-wissenschaftlichen Auswertun-gen in anderen Bereichen der Medizin, die aber womöglich genau so viele Men-schen betreffen.

Immer wieder kommt dabei zum Vor-schein, dass die Klientinnen wie die Be-handler den Effekt des Mammographie-Screenings überschätzen. Auch werden „statistischer Benefit“ mit „persönlichem Benefit“ vermischt, sowohl im Hinblick auf Heilungschancen (aus Sicht der Frau) wie Heilungsmöglichkeiten (aus Sicht der Mediziner). Befürworter des Screening-Programmes sehen sich auf der moralisch richtigen Seite, da sie durch Qualitätseva-luationen einen günstigen statistischen Ef-fekt im Verlauf des Screeningprogrammes nachweisen können. Gegner des Scree-nings sehen die Koeffekte, wie die Qua-litätssicherung insgesamt als im Vorder-grund stehend an, sowie die kontinuier-liche Verbesserung der adjuvanten The-rapiekonzepte; sie halten die Überdiag-nosen und dadurch bedingte Pseudover-besserungen der Heilungsraten sowie die falsch-positiven Befunde und dadurch ausgelöste Ängste für wesentliche Gegen-argumente.

Die Schweizer Analysen stellen zumin-dest eines dar: das Kosten-Wirksamkeits-Verhältnis liegt für die Gegner und Befür-worter nahe beieinander und es hängt bei den vielen Einflussfaktoren ein gut Teil von der optimistischen oder pessimisti-

Page 7: Mitteilungen BDR

301Der Radiologe 3 · 2014 |

schen Annahme von Unwägbarkeiten ab, wer am Ende wohl „Recht“ behält, also als moralischer Sieger vom Platz geht. Die wahrscheinlichste Variante wird nach die-sen Betrachtungen allerdings meiner Ein-schätzung nach sein, dass es keinen Sie-ger oder Verlierer geben wird: wie bei der Quantenmechanik wird es von der Art des „Experimentes“, also der Betrachtung ab-hängen !

Mir persönlich hilft bei solch komple-xen und offenen Ausgängen immer eine Betrachtung des schwerwiegendsten Feh-lers weiter: wenn sich die Befürworter ir-ren, dann wird im worst case – Szenario genauso viel Frauen geholfen worden sein wie auch Frauen durch unnötige Behand-lungen belastet wurden. Wenn sich die Gegner irren, dann werden wir Jahr für Jahr Frauenleben verlieren, die wir hätten retten können.

Wenn Nutzen und Schaden möglicherwie-se näher beieinander liegen als wir uns das wünschen würden, wäre es dann nicht sinn-voll, das Screening-Programm weiter zu in-dividualisieren hinsichtlich Risikoguppen, bei denen der Effekt dann größer ist ? Ein sicherlich sinnvoller Ansatz. Hierzu gibt es in der EU beispielsweise den An-satz des ASSURE-Programmes, das die Frauen in drei Risikoklassen einteilt und in der intermediären Risikoklasse den Ult-raschall, in der Hochrisikoklasse die MRT zur Mammographie hinzufügt. In den USA ist die Dichte als individueller Risi-kofaktor in den letzten zwei bis drei Jahren stark in die Diskussion geraten; 12 Bundes-taaten haben bereits die gesetzliche Ver-pflichtung ratifiziert, die Frauen und ihre Primärärzte über ihre höhere Brustdichte zu informieren und über mögliche Ergän-zungen der Bildgebung zu informieren.

In Deutschland sind aufgrund unse-rer Organisation des Gesundheitswesens einerseits und der nur schwerlich evidenz-basierten Datenlage andererseits solche Programmmodifikationen kompliziert und langwierig.

Schon bei der Diskussion über die IGeL-Sonographie der Mamma sehen wir das ganze Ausmaß unserer gesellschaftli-chen Vorstellungen. Einerseits gibt es gu-te Daten („Surrogatdaten“), die den Effekt der Mammasonographie hinsichtlich der Früherkennung von Brustkrebs belegen.

Andererseits sind diese Daten nicht „hart“ genug, um den wirklichen Nutzen für die Frauen zu belegen (s. QALY-Aspekte wei-ter oben). Ich persönlich halte das für eine klassische Ausgangssituation, den in Fra-ge kommenden Frauen nach ausreichen-der Aufklärung und gebotenem Abstand dazu eine IGeL-Früherkennungs-Sono-graphie anbieten zu können; andere se-hen darin „Abzocke“ und „Verunsiche-rung“, da doch der „wirkliche“ Nutzen nicht bewiesen sei. Wäre aber der „wirk-liche“ Nutzen bewiesen, dann müsste die Früherkennungs-Sonographie in der Lo-gik unseres Sozialgesetzbuches eine GKV-Leistung sein oder zeitnah werden. Der „wirkliche Nutzen“ der zusätzlichen So-nographie wird aber in absehbarer Zeit durch randomisierte Studien nicht nach-gewiesen werden können, zu vielschich-tig sind hier die Anforderungen an eine solche Studie. Offensichtlich geht es den Kritikern der IGeL-Sonographie vielmehr um die grundsätzliche Frage der Legitimi-tät des IGeL – Konzeptes.

Apropos Risikobasiertem Screening: wie stellt sich denn im Hochrisikobereich die Versorgung der Frauen dar?Einerseits hat Deutschland hier eine ge-wisse „Pole Position“ durch die struktu-rierte Erfassung der Fälle in Hochrisko-Zentren und durch die großen Fallzah-len erreicht. Dies ist sicherlich ein großes Verdienst der Protagonisten der familiä-ren Hochrisikoforschung des mit Krebs-hilfemitteln geförderten deutschen Kon-sortium für Familiären Brust- und Eier-stockkrebs. Andererseits aber – wie so oft – tun sich die gleichen Protagonisten jetzt schwer, aus der Studiensituation eine Versorgungsrealität werden zu lassen, in der die Ratsuchenden, die typischerweise in jungem, beruflich aktivem Alter sind, nach transparenten Qualitäts-Kriterien wohnortnah betreut werden können. So hat beispielsweise das Rhein-Main-Ge-biet mit seinen 5,5 Mio Einwohnern kein eigenes Hochrisikozentrum, sondern wird durch die Zentren in Köln, Heidel-berg und Würzburg „mitversorgt“. Lange schon bemüht sich unser Brustzentrum, das einen sehr starken diagnostischen Schwerpunkt einschließlich langjähriger Erfahrung in MRT und MR-Interven-tionen hat, um den Aufbau einer Struk-

tur in Frankfurt. Auf den Antrag unse-res Brustzentrums im August 2013 an die Sprecherin des Konsortiums für Familiä-ren Brust- und Eierstockkrebs sowie den hier besonders aktiven Verband der Er-satzkassen (vdek) hat es allerdings nicht einmal eine Eingangsbestätigung gegeben. Welches Interesse sollte dieses sogenannte Konsortium auch haben, die Versorgung einer großen Region aus der Hand zu ge-ben ? Hier werden sich immer irgendwel-che Argumente finden lassen.

Das ist eine ungute Situation in der deutschen Versorgungsrealität, die durch Schaffung einer qualitätsorientierten Transparenz und Reproduzierbarkeit durch die Kassen im Sinne ihrer Versi-cherten beendet werden sollte. Soll hei-ßen: die Kriterien, nach denen ein zer-tifiziertes Brustzentrum auch die Betreu-ung von Hochrisiko-Familien überneh-men kann, sind zu definieren und zu ver-öffentlichen. So kann sich dann darauf je-des interessierte und qualitativ in der Lage befindliche Zentrum bewerben. Speziel-le Forschungsaspekte, die auch koopera-tiv erbracht werden könnten, sollten hier jedenfalls nicht vorgeschoben werden, um eine qualitativ hochwertige, aber wohn-ortnähere Versorgung zu behindern.

Vielen Dank – ich denke, Ausruhen kommt für Sie nicht in Frage und wir werden in Ihnen weiterhin einen aufmerksamen und engagierten Experten und Berichterstatter für die wichtige Verbindung von Radiologie und Senologie haben.

(mms/sl)

Prof. Müller-Schimpfle war von 2/2002 bis 2/2014 Vorstandsmitglied des BDR

Den Bericht des Swiss Medical Board wie auch

den Artikel zum Intervallkarzinom von Prof.

Müller-Schimpfle (DER RADIOLOGE 5-13) finden

Sie auf unserer Webseite

Page 8: Mitteilungen BDR

302 | Der Radiologe 3 · 2014

Berufspolitik · Mitteilungen des BDR

Mitgliederstruktur 2013Unsere Mitgliederstruktur ist nahezu konstant geblieben, sowohl in den Bereichen ambulant und stationär wie auch in den Landesverbänden.

Aber es ist weiterhin erforderlich Kolleginnen und Kollegen zu einem Beitritt in den BDR zu überzeugen. Nur ein zahlenmäßig starker Verband findet bei den Gesprächspartnern in Fragen der Honorar- und Gesundheitspolitik aufmerksa-mes Gehör.

Deshalb unsere unveränderte Bitte: Werben Sie für eine Mitgliedschaft im Be-rufsverband!

BeitragsordnungDie Delegiertenversammlung des Be-rufsverbandes hat am 22.02.2014 in Berlin folgende Beitragssätze für das Jahr 2014 gem. § 7 Ziff. 2 der Satzung vom 20.11.1998 beschlossen:

1. Niedergelassene und Chefärzte als Einzelmit- glieder, Angestellte Ärzte als (Mit-)beteiligte am MVZ, Außerordentliche Mitglieder (Industrie- angehörige etc. )

€ 915,00

2. Bei Mitgliedschaft aller liquidationsberechtigten Ärzte einer Praxis, eines MVZ, bzw. einer Klinikab- teilung**, je Mitglied

€ 612,00 **

3. Oberärzte mit variabler Vergütung*, Chefärzte und niedergel. Ärzte im 1. Jahr, Vertreter, Angestellte in MVZ oder bei Nieder- gelassenen (ohne Beteiligung)

€ 458,00

4. Oberärzte ohne variable Vergütung*, Kinderradiologen

€ 370,00

5. Assistenzärzte mit Facharztbezeichnung (im Krankenhaus)

€ 200,00

6. Ärzte in Weiterbildung, Rentner, arbeitslose Ärzte

€ 133,00

7. Halbtagsbeschäftigte (Teilzeit bis max. 20h/Woche) 50 % des jew. o. a. Beitrages, mind. jedoch

€ 133,00

* variable Vergütung: z.B. Liquidationsrecht,

Beteiligungsvergütung, Bonusvereinbarung

etc. NICHT Poolbeteiligung

** Zum Nachweis der Mitgliedschaft aller Ärzte

bitte Praxisbriefkopf o.ä. beilegen.

Krankenhaus

gesamt 1.789

Niedergelassene

nicht ärztlich tätig

139

615

1.035

Mitglieder BDR(Stand 31.12.2013)

82 108 14

91 161 19

21 63 10

16 25 1

30 30 7

15 54 6

4 26 1

50 105 10

92 95 23

31 68 12

12 47 5

15 27 2

21 22 4

21 69 4

16 39 6

99 96 15

Krankenhaus

Niedergelassene

nicht ärztlich tätig

0

BAW (204)

BAY (271)

BER (94)

BRA (42)

HES (67)

HH (75)

MEP (31)

NDS (165)

NO (210)

RPF (111)

SAC (64)

SAH (44)

SAL (47)

SLH (93)

THÜ (61)

WL (210)

25 50

Landesverbände

75 100 125 150 175 200 225 250 275

Page 9: Mitteilungen BDR

303Der Radiologe 3 · 2014 |

ZI-Praxis-Panel – Jahresbericht 2012: Honorarreform muss konsequent weiter geführt werden!

Der diesjährige Bericht zeigt, dass die Niedergelassenen im Jahr 2010 nur gerin-ge nominale Ertragszuwächse verzeich-nen konnten. Berücksichtigt man die In-flation, haben die Ärzte sogar einen rea-len Ertragsrückgang hinnehmen müs-sen. „Nach Abzug der Praxiskosten ver-blieb einem Praxisinhaber 2010 ein Jahres-überschuss von rund 138.000 Euro. Nach Abzug von Steuern und Abgaben verdie-nen 50% der Niedergelassenen weniger als 27 Euro pro Stunde.“ Dabei ist zu beach-ten, dass Niedergelassene Ärzte im Jahr 2010 durchschnittlich 50 Wochenstunden gearbeitet haben. Die hohe Arbeitsbelas-tung führt zu Unzufriedenheit bei Ärzten“ erläuterte Dr. Dominik von Stillfried, Ge-schäftsführer des ZI.

Die im ZiPP erhobenen Daten zur Fi-nanzsituation der Praxen stammen aus der steuerlichen Jahresüberschussrech-nung und werden von den Steuerberatern testiert. Der von den Krankenkassen ange-führte Jahresüberschuss von 166.000 Euro

gibt die Wirtschaftslage der Niedergelas-senen nicht korrekt wieder, da beim Sta-tistischen Bundesamt umsatzstarke Pra-xen systematisch überrepräsentiert sind. Die Ergebnisse des ZiPP lassen sich hin-gegen mit der Fachgruppenverteilung und der Umsatzstatistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung validieren.

Im Jahr 2012 erhob das ZI von rund 5.000 Praxen Daten zur wirtschaftlichen Situation der Niedergelassenen. Der Pra-xisumsatz zwischen 2008 und 2010 stieg demnach je Praxisinhaber im Mittel um 3,4% (rund 8.500 Euro) pro Jahr. Die Ho-norare für die Behandlung gesetzlich ver-sicherter Patienten verzeichneten dabei mit 4,0% (rund 7.400 Euro) pro Jahr den stärksten Zuwachs. Während die Ärz-te noch im Jahr 2009 Investitionen in die eigenen Praxen reduzierten, zeigte sich im Jahr 2010 wieder ein Anstieg in den Ab-schreibungsraten in Gemeinschaftspra-xen: hier lagen diese um 6,2% höher als im Vorjahr. Die Inhaber von Einzelpraxen

blieben aber weiter zurückhaltend, deren Abschreibungsraten stagnierten auf Vor-jahresniveau. Der ZiPP-Jahresbericht 2012 enthält detaillierte Angaben zu Aufwen-dungen, Einnahmen und Überschüssen gegliedert nach Fachgruppen und Pra-xisform (Einzel-/Gemeinschaftspraxis). Er ist repräsentativ für rund 99% der Pra-xen in der vertragsärztlichen Versorgung. Zudem wird zu Investitionen, Arbeitszei-ten und zur Selbsteinschätzung der wirt-schaftlichen Lage der Praxisinhaber be-richtet.

Weiter Informationen finden Sie unter www.zi-pp.de.

Die radiologisch relevante Darstellung für 2011

erfolgte in den Ausgaben 5- und 9 -2013 des RA-

DIOLOGEN. In einer der kommenden Ausgaben

werden wir dies in geeigneter Form auch für

2012 wieder darstellen.

Grundstrukturen der neuen GOÄ Bericht vom Verbändegespräch bei der Bundesärztekammer am 5. 2. 2014

Am 5. Februar 2014 informierte die Bun-desärztekammer (BÄK) die ärztlichen Be-rufsverbände über den aktuellen Stand der GOÄ-Novellierung, worüber wir heute berichten. Gegenwärtig erfolgen Sondie-rungen der Vertragspartner der Rahmen-vereinbarung zur Novellierung der GOÄ vom 08.11.2013 (s. Kasten S. 305), also der BÄK und dem PKV-Verband mit der neuen Bundesregierung zu ihrem „Fahr-plan“ der Umsetzung. Ziel ist der Ab-schluss einer „gremienreifen Entwurfs-fassung“ der neuen GOÄ mit Leistungs-legenden, Punktzahlen und Punktwer-

ten bis zum Jahresende 2014. Nach Ein-zelgesprächen mit den ärztlichen Berufs-verbänden zu deren Leistungen und Be-wertungen im Frühjahr sollen die Kal-kulationen der BÄK an den PKV-Ver-band zur Abstimmung gehen. Der BDR wird in diesen Gesprächen nach der ersten Verhandlungsrunde 2008/2009 weiter auf Innovation, den Weiterentwicklungen in der Radiologie Rechnung tragenden neu-en Leistungsbeschreibungen sowie leis-tungsgerechte und angemessene Bewer-tungen dringen. Dabei ist die ersatzlo-se Streichung der Höchstziffer (5369 bzw.

5735 der bisherigen GOÄ) weiter unsere zentrale Forderung.

Ziele der neuen GOÄ und Umsetzungsstrukturen

Ziel der GOÄ-Novelle ist die Unterstüt-zung des Verordnungsgebers durch Schaf-fung einer gemeinsamen Gremien- und Beschlussstruktur auf Selbstverwaltungs-ebene unter gleichberechtigter Einbezie-hung der Beihilfe auf Kostenträgerseite. Dabei sollen für zukünftige Weiterent-wicklungen gemeinsame Daten gehalten

GOÄGebührenordnung

Page 10: Mitteilungen BDR

304 | Der Radiologe 3 · 2014

Berufspolitik · Mitteilungen des BDR

und analysiert werden. Bundesärztekam-mer (BÄK) und PKV-Verband streben an, sich über die Grundsätze des Bewer-tungsverfahrens zu einigen und den von der BÄK erarbeiteten Entwurf des Gebüh-renverzeichnisses „GOÄ neu“ als Basis für die Entwicklung einer von beiden Seiten getragenen Integrationsversion zu nutzen. Diese Übereinkunft soll auch die Nutzung und Weiterentwicklung wesentlicher Stell-größen der Anwendung und Interpreta-tion umfassen, ebenso wie gemeinsame Maßnahmen zur Stärkung der Qualität in der privatärztlichen Versorgung. An-gestrebt wird dabei größere Transparenz, Abrichtungssicherheit und Verständlich-keit sowie kontinuierliche Weiterentwick-lung und Pflege, damit Innovationen der Medizin künftig frühzeitig aufgenommen werden können.

Organisatorisch soll eine gemeinsame Kommission der Verhandlungspartner mit Gastrecht für das BMG und die Länder gegründet werden - mit einer Datenstelle als Selbstverwaltungslösung von Ärzte-schaft und Kostenträgern, die dem Bun-desministerium für Gesundheit (BMG) bzw. dem Gesetz- und Verordnungsgeber Empfehlungen gibt. Bei Uneinigkeit ist ein Vermittlungs-/Schlichtungsverfahren beim BMG vorgesehen, in dem dieses ein Letztentscheidungsrecht haben soll. We-sentlicher Inhalt der gemeinsamen Kom-mission werden Vorschläge für eine an-gemessene Abbildung des medizinischen Fortschritts und der Qualitätsförderung, zur frühzeitigen Überführung relevanter Analogbewertungen in eigene Gebühren-positionen, regelwerkbasierte Untersu-chungen und Korrektur von identifizier-ten Fehlbewertungen sowie die Interpreta-tion und Weiterentwicklung der Abrech-nungsbestimmungen der GOÄ sein.

Begrenzungsmaßnahme in der Ein-führungsphase

Vor Inkrafttreten der neuen GOÄ wird gemeinsam festgelegt, von welchem Ho-norarzuwachs (prozentual) über sämt-liche Leistungsbereiche hinweg inner-halb der ersten 36 Monate nach Inkraft-treten, d. h. in der Einführungsphase bis zum „eingeschwungenen Zustand“ ausge-gangen wird. Diese Begrenzungsmaßnah-men sind kein Budget, sondern bedeuten

ein Monitoring und Risikominimierung durch frühzeitige Identifikation und Kor-rektur unerwünschter bzw. unbegründe-ter Honorarentwicklungen auf Basis eines gemeinsamen Regelwerkes.

Weiterhin Einzelleistungsvergütung

Die neue GOÄ wird wie bisher als Einzel-leistungsvergütung strukturiert sein. Im Falle der regelhaften Kombination von Einzelleistungen können entsprechen-de Arzt- und ablaufbezogene Leistungs-komplexe gebildet werden. Soweit dies einer angemessenen Leistungsvergütung im Einzelfall nicht entgegensteht, können in die Leistungskomplexe neben obligat zu erbringende Einzelleistungen auch fakul-tativ zu erbringende Einzelleistungen mit einbezogen werden. Werden neben Ge-bührenpositionen für Leistungskomple-xe auch solche für in Leistungskomple-xen enthaltene Einzelleistungen festge-legt, ist eine ungerechtfertigte Nebenein-ander– oder Mehrfachabrechnung der je-weiligen Einzelleistungen über Abrech-nungsbestimmungen, Leistungslegenden und Berechnungsausschlüsse in geeigne-ter Weise auszuschließen. Damit soll das Zielleistungsprinzip gem. § 4 Abs. 2a GOÄ gestärkt werden.

Robuster Einfachsatz

Die Leistungsbewertungen der neuen GOÄ werden mit nicht unterschreitbaren sogenannten „robusten Einfachsätzen“ festgelegt. Dieser entspricht der Summe der Bewertung der ärztlichen Leistungs-komponente und dem „Marktpreis“ für den im Standard anfallenden Aufwand der in einer Gebührenziffer dargestellten nichtärztlichen Leistungskomponenten. Dieser Standard orientiert sich am Durch-schnitt des bei hoher Leistungsqualität und wirtschaftlicher Leistungserbringung für die nichtärztlichen Leistungskompo-nenten anfallenden Aufwands. Ergänzen-des hierzu werden Bundesärztekammer und PKV-Verband/Beihilfe im Bedarfs-fall separat vereinbaren.

Bewertungsgrundsätze

Der robuste Einfachsatz wird mit Hilfe einer Kostenträgerzeitrechnung auf Basis

des zu einem gemeinsamen Integrations-modell weiter zu entwickelnden Modells der BÄK für ärztliche Leistung, Personal-einsatz, technische Ausstattung und anfal-lende Kosten für Raummiete etc. betriebs-wirtschaftlich kalkuliert (Einzelheiten s. gesonderter Beitrag zur Gebührenkalku-lation). Der im Modell der BÄK enthal-tene „Meritorikfaktor“ wird nicht über-nommen. Ersatzweise werden sich BÄK und PKV-Verband/Beihilfe auf eine an-gemessene Förderung besonders förde-rungswürdiger Leistungen bzw. Tatbe-stände verständigen.

Erprobung und Evaluation

Beide Seiten werden im Einvernehmen Lösungen zur modellhaften Erprobung und Evaluation von Elementen zur Ver-besserung der Versorgungsstruktur und Versorgungsqualität entwickeln. Die sich hierbei bewährende Elemente werden schnellstmöglich in die GOÄ überführt.

Gebührenrahmen

Bei Begründung der besonderen Schwe-re im Einzelfall, die insbesondere die ärzt-liche Leistung, aber auch andere Bereich wie z.B. Nutzungszeit von Geräten oder Räumlichkeiten betreffen, kann der ro-buste Einfachsatz gesteigert werden. Die gemeinsame Kommission macht präzisie-rend zu den Kriterien nach § 5 Abs. 2 GOÄ zu den zulässigen Ursachen und dem Um-fang der Anwendung eines Steigerungs-satzes sowie zur Notwendigkeit und In-halt deren Begründung allgemeine und leistungs-(gruppen)bezogene Vorgaben.

Analogbewertungen sollen fortge-schrieben werden unter frühzeitiger Auf-nahme von spezifischen Gebührenposi-tionen für Innovationen.

Wahlarztkette

Die neue GOÄ wird Konkretisierungen zur Vertretung von Wahlärzten beinhal-ten. Die Vertretung hat durch einen in der Wahlleistungsvereinbarung auszuweisen-den Vertretungsarzt zu erfolgen, der die erforderlichen Qualifikationen für die Erbringung der Leistungen erfüllt. Dabei trägt der Wahlarzt die Gesamtverantwor-tung für die persönliche Leistungserbrin-

Page 11: Mitteilungen BDR

305Der Radiologe 3 · 2014 |

Rahmenvereinbarung zur Novel-lierung der Gebührenordnung der Ärzte GOÄ zwischen BÄK und dem Verband der Privaten Krankenver-sicherung vom 8.11.2013

0. Vorbemerkung1. Ausgestaltung der neuen GOÄ im

angemessenen Interessensausgleich2. Bewertung, förderungswürdige

Maßnahmen und Gebührenrah-men

3. Zeitbezogene Gebührenposition4. Laborleistungen5. Analogbewertungen6. Wahlärztliche Leistungen / Wahl-

arztkette und persönliche Leis-tungserbringung

7. Schnittstelle zur Vergütung von Krankenhausleistungen

8. Novellierung und Weiterentwick-lung der GOÄ auf Selbstverwal-tungsebene

9. Honorarentwicklung und Risiko-steuerung

10. Förderung der Qualität in der pri-vatärztlichen Versorgung

Das Dokument finden Sie auf unserer Webseite.

tragliche Vereinbarungen zur Umsetzung der gemeinsamen Kommission.

Gedacht ist daran, dass sich die Ver-tragspartner bis zum 31. 12. 2014 auf eine gremienreife Entwurfsverfassung der neu-en GOÄ insbesondere inklusive Leistungs-legenden, Punktzahlen und Punktwerten einigen. Mit dem Abschluss der Rahmen-vereinbarung haben BÄK und PKV-Ver-band die von der Bundesregierung gefor-derten Voraussetzungen für die Schaf-fung der rechtlichen Basis für die GOÄ-Novelle erfüllt. Nun liegt es an der Poli-tik, den entsprechenden Rechtsrahmen zu beschließen.

Grundlage dieses Textes sind der Vortrag und

die Vortragsfolien des Hauptgeschäftsführers

der Bundesärztekammer Dr. Bernhard Rochell

am 2. 2. 2014 (Auszug).

Udo H. Cramer

gung, seine Vertretung und Delegation sowie zur Hinzuziehung eines besonders qualifizierten Arztes für die Erbringung besonderer Leistungen und für die Au-torisierung der sachlichen und korrekten Rechnungslegung.

Honorarminderung bei stationärer Behandlung

An den bisherigen Prinzipien und Rege-lungen zur pauschalen Honorarminde-rung im Zusammenhang mit dem vom Krankenhaus abgerechneten Vergü-tungen gem. Krankenhausentgeltgesetz (KhEntG) bzw. Bundespflegesatzverord-nung (BPflV) bei stationärer wahlärztli-cher oder stationärer belegärztlicher Be-handlung soll festgehalten werden, wo-bei die pauschalen Abschlagssätze auf Ba-sis der neuen GOÄ-Kalkulation überprüft und ggf. angepasst werden sollen. Die Ver-tragspartner wollen gegenüber dem Ge-setzgeber initiativ werden mit dem Ziel, Wege und Fristen zu einer leistungsge-rechten Verknüpfung zwischen der Ver-gütung für Krankenhausleistungen und der GOÄ zu vereinbaren.

Qualitätsförderung

Vorgesehen ist ferner eine gemeinsam ge-tragene Qualitätsoffensive mit Konkreti-sierungen zur persönlichen Leistungser-bringung, Qualifikations-, Ausstattungs- und Strukturvoraussetzungen für die Er-bringung und Abrechnung von hochkom-plexen Leistungen und der Behandlung von hochkomplexen Fällen sowie der Ab-gabe gemeinsamer Bewertungen zur me-dizinischen Notwendigkeit innovativer Leistungen für die Patienteninformation sowie Basis für Unternehmensindividuel-le Entscheidungen zu Leistungsausschlüs-sen über die Versicherungsbedingungen.

Wie geht es weiter?

Wie geht es weiter? Kurzfristig wollen sich die Vertragspartner auf Vorschläge für die Realisierung der für die neuen GOÄ not-wendigen gesetzlichen Grundlagen ver-ständigen, insbesondere durch Anpas-sung der Bundesärzteordnung sowie Ent-würfe für darüber hinaus notwendige ver-

Gebührenkalkulation nach der neuen GOÄ

Zentraler Punkt der Gebührenkalkula-tion in der neuen GOÄ ist eine Kosten-trägerzeitrechnung mit der Devise: „Zeit ist Geld“, was insbesondere im Dienstleis-tungssektor und damit für die ärztliche Versorgung gilt.

Entscheidend ist: F Wie lange dauert die qualifizierte Er-

bringung einer Leistung (Zeiteinhei-ten) ?

F Was kostet die einzelne Zeiteinheit (unterschieden nach Mensch und Technik) ?

Beides wird ausmultipliziert und ergibt die Bewertung. Nach dem Anspruch der Bundesärztekammer folgt die Kalkula-tion der ökonomischen Logik der ärztli-chen Leistungserbringung („betriebswirt-schaftlich“).

Page 12: Mitteilungen BDR

306 | Der Radiologe 3 · 2014

Berufspolitik/Rechtsprechungs-Report · Mitteilungen des BDR

Bewertungsmodell

Die personellen Ressourcen setzen sich aus der ärztlichen Leistung (AL) und der Personalleistung (PL) zusammen. Die technischen und infrastrukturellen Res-sourcen beinhalten die technische Leis-

tung (TL und die Gemeinkosten (GK). Dabei wirken Arzt und Praxis/Kranken-haus zusammen. Die Kalkulation ist eine Vollkostenkalkulation unter Einbezug der eigentlichen Leistung nach der GOÄ ein-schließlich des Overheads.

Dabei gelten folgende Formeln:

Akzente der neuen GOÄ

Insgesamt sollen die persönlichen und zu-wendungsintensiven ärztlichen Leistun-gen gestärkt werden. Die Nebeneinander-abrechnung von Beratungs- und Unter-suchungsleistungen soll gegenüber bisher eher möglich sein.

Neue bzw. überarbeitete Gebühren-positionen wird es geben für die fach-ärztliche Betreuung, Planung und Koor-dination und – für Radiologen besonders wichtig – Befundung bzw. Sichtung und Bewertung von Vorbefunden, interdiszi-plinäre / multiprofessionelle Konsile bzw.

Stellenanzeigen finden Sie auf unserer Webseite www.radiologenverband.deFür Mitglieder ein kostenloser Service

Konferenzen, Erstellung von Gutachten sowie Sichtung von gutachterlichen (Vor)Befunden.

Textfassung des Autors (Auszug) nach dem Vortrag und den Vortragsfolien des Vorsit-zenden des Ausschusses Gebührenordnung der BÄK Dr. med. Theo Windhorst

Udo H. Cramer

HerausgeberBerufsverband der Deutschen Radiologen Träger der Akademie für Fort- und Weiterbildung in der Radiologie sowie der Qualitäts-Ring-Radiologie gGmbH, zusammen mit der Deutschen Röntgengesellschaft e.V. (DRG)

Verantwortlich Dr. Helmut Altland, München

RedaktionDipl.-pol. Sabine Lingelbach (sl), BerlinUdo H. Cramer (uc), München Dr. Helmut Altland (ha), München Dr. Klaus Hamm (kh), Chemnitz

Weitere AutorenMarkus Müller-Schimpfle (mms), Frankfurt/Main M. SchlegelmilchUdo H. Cramer (uc), München

Cartoonwww.atelier-x-ray.de

Beiträge, die nicht als Stellungnahme des Berufsverbandes gekennzeichnet sind, stellen nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers dar.

BDR

Impressum

AL PL TL GK

Personelle Ressourcen Technische undinfrastrukturelle 

Ressourcen

Praxis / Krankenhaus

Leistungserbringung

Arzt

Overhead

+

+

Formel deckt Kernaspekte der Leistungsbewertung systematisch und umfassend ab

Wertschätzung der ärztlichen Leistung Absicherung der Arbeitsqualität

Effizienzsteigerung (bei gleichzeitiger Absicherung der Strukturqualität)

Vollkostenbetrachtung

Basisformel der Neubewertung (Bewertungskomponenten)

BEWERTUNGSMODELL

Page 13: Mitteilungen BDR

307Der Radiologe 3 · 2014 |

In allen vier im März unseren Lesern vor-gestellten Entscheidungen geht es direkt um die Radiologie. Das offene MRT steht im Vordergrund der ersten beiden Judize.

334. Untersuchung im offenen MRT kei-ne KassenleistungDas SG Berlin bestätigt, wofür sich der BDR seit Jahren einsetzt: Untersuchun-gen in offenen MRT-Geräten sind regel-mäßig nicht zu Lasten der Kassen abrech-nungsfähig.

Eine gesetzlich versicherte Patientin verklagte Ihre Krankenkasse auf Kosten-übernahme der MRT-Untersuchung zu möglicher Bänderschädigung ihres lin-ken Daumens mit einem offenen MRT-Gerät (0,2 Tesla) nur für Extremitäten. Ihr Orthopäde hatte ihr eine entsprechen-de Verordnung ausgestellt. Die Kranken-kasse hatte die Kostenübernahme jedoch abgelehnt, obwohl die Patientin nachweis-lich unter Platzangst litt und ihr außerdem wegen einer Leistenhernie ein Titankissen implantiert war, das nach Ansicht der Klä-gerin die Untersuchung in einem großen Gerät nicht zugelassen hätte. Die Richter wiesen die Klage mit wenigen Worten ab. Das offene MRT-Gerät ist nicht für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen, da es nicht über die erforderliche Herstel-lergewährleistung im Sinne des § 6 der Kernspintomographie-Vereinbarung ver-fügt. Die Klägerin berief sich zwar auch auf die Empfehlungen in den Leitlinien der Bundesärztekammer, deren Anfor-derungen das konkrete Kernspintomo-graph „X5. A. C 0,2“ (0,2 Tesla) entsprä-che. Die Richter stellten aber klar, dass die-se für die Erteilung der vertragsärztlichen Abrechnungsgenehmigung unbeachtlich sei. Maßgeblich sei allein die Kernspinto-mographie-Vereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V.

SG Berlin, Urteil v. 02.03.2006

Az. S 73 KR 425/05

335. Untersuchung im offenen MRT-Ge-rät keine Praxisbesonderheit Eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) aus niedergelassenen Radiologen und Nuklearmedizinern hatte gegen die ihnen zugewiesenen Regelleistungsvolu-mina (RLV) für die Abrechnungsquartale 01/2009 und 02/2009 als rechtwidrig ge-klagt. Leistungen mit offenem MRT sei-en eine Praxisbesonderheit, für die wie be-antragt ein höheres RLV zu gewähren sei. Denn das Gerät ermögliche Untersuchun-gen bei Klaustrophobie, Adipositas und Funktionsstörungen der Wirbelsäule und der Gelenke. Das sah das Gericht – we-nig überraschend – anders, nämlich als le-diglich „apparative Modernisierung“. Pra-xisbesonderheiten liegen aus rechtlicher Sicht nur dann vor, wenn die Praxis einen „… besonders hohen Anteil an solchen Leistungen erbringt, die typischerweise in einem speziellen - arztgruppenüber-greifenden - Bereich erbracht werden, wel-cher auch gesondert im EBM ausgewiesen ist und für die eine besondere (Zusatz-)Qualifikation … benötigt“ wird. Das sei beim offenen MRT nicht der Fall, v.a. da es zur Leistungserbringung keiner besonders vereinbarten Qualifikation bedarf.

Moniert hatte die BAG auch, dass bei der RLV-Berechnung der Morbiditätsfak-tor das Geschlecht der Patienten unbe-rücksichtigt geblieben sei. Die Richter sa-hen auch das anders. Dass der erweiterte Bewertungsausschuss (EBWA) dies trotz der Erwähnung in der Gesetzesgrundla-ge ignoriert und allein auf das Alter der Patienten abgestellt habe, sei kein Rechts-verstoß. Denn zum einen habe der EBWA in seinem hier streitrelevanten Beschluss vom 27./28.8.2008 erkennen lassen, dass er sich mit dem Kausalzusammenhang zwi-schen Geschlecht und Leistungsvolumen, wenn auch nur kurz, auseinandergesetzt hatte, was dem Gericht genügte. Zum an-deren würde aber ein Morbiditätsfaktor, der auch auf das Geschlecht abstelle, zu Fehlanreizen in der Versorgung führen.

Die Gefahr, dass Ärzte bei der Behand-lung einem Geschlecht den Vorzug ge-ben würden, sei aber in keinem Falle mit dem verfassungsrechtlichen Diskriminie-rungsverbot vereinbar.

Schließlich blieb auch das immer wie-der bemühte Argument der Überwei-sungsgebundenheit der Radiologie unbe-rücksichtigt. Grundsätzlich sind alle Ver-tragsärzte dem RLV-System unterworfen. Das Bundessozialgericht hat bereits 2007 festgestellt, dass der EBWA einen weiten Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum für Ausnahmen hat und desgleichen be-reits 1998, 1999 und 2006 die Zulässig-keit von Honorarkontingenten für über-weisungsgebundene Vertragsärzte wie der Radiologie abgesegnet.

SG Magdeburg, Urteil v. 18.09.2013

Az. S 1 KA 36/10

336. Schadensersatzpflicht der KV bei falscher Auskunft im Zulassungsver-fahrenKassenärztliche Vereinigungen haften auf Schadensersatz, wenn sie in einem Zulas-sungsverfahren den Zulassungsgremien falsche Auskunft über die Anzahl der Ver-tragsarztsitze in der Planungsregion ma-chen. Allerdings hat die Durchsetzung der Schadensersatzforderung ihre Tücken.

Geklagt hatte ein Radiologe, dem der Zulassungsausschuss anstelle der bean-tragten Vollzulassung eine Teilzulassung als Job-Sharing-Partner erteilt hatte. Der Grund: Die KV hatte dem Ausschuss irr-tümlich mitgeteilt, dass in der Region 15 Radiologen zugelassen sind. Tatsächlich waren dort aber nur 14 Radiologen ver-tragsärztlich tätig. Obwohl dem Radiolo-gen dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Fehlers der KV zustand, scheiterte er mit seiner Klage auf Verurteilung der KV zur Zahlung. Das lag in erster Linie an seinem vor Gericht ge-stellten Klageantrag. Der Arzt wollte von den Richtern feststellen lassen, dass ihm als teilzugelassenen Job-Sharer beim spä-teren Verkauf seines Praxisanteils, der über ein Jahr nach der Fehlentscheidung des Zulassungsausschuss erfolgte, mindes-tens 270.000,- Euro Gewinn entgangen sind. Dass ihm im besagten Zeitpunkt ein

Page 14: Mitteilungen BDR

308 | Der Radiologe 3 · 2014

Rechtsprechungs-Report/In aller Kürze · Mitteilungen des BDR

Schaden entstanden war, konnte der Klä-ger jedoch nicht nachweisen.

Nach Ansicht des BGH lagen auch die rechtlichen Voraussetzungen für ein so genanntes selbständiges Beweisverfahren durch einen Sachverständigen nach der Zivilprozessordnung (§ 485 ZPO) nicht vor. Daher ließen die Richter auch die Fra-ge offen, ob es möglich ist, vorprozessual, d.h. ohne zunächst Klage auf Schadens-ersatz gegen die KV zu erheben, den Wert des fiktiven Vertragsarztsitzes durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen (§ 485 Abs. 2 ZPO). Besser Erfolgsaussich-ten hätte ein Antrag gehabt, der gerich-tet gewesen wäre auf den Wert des Pra-xisanteils mit (fiktivem) Kassenarztsitz im Zeitpunkt der Fehlentscheidung der Zu-lassungsgremien.

BGH, Beschluss v. 27.11.2013

Az. III ZB 38/13

337. Organisationsmangel: CT nur durch RadiologenFür die Radiologie wichtige Feststellung dieser BGH-Entscheidung (wörtlich): „Der Annahme des Berufungsgerichts, ein … Organisationsmangel liege vor, wenn die radiologischen Aufgaben nicht einem Radiologen, sondern einem Neurologen zugewiesen werden, der zur Befundung von CT-Aufnahmen nicht die erforderli-che Fachkunde besitzt, vermag die Revi-sion nichts Überzeugendes entgegenzu-halten.“ Hier ging es um eine vom Neuro-logen als Konsiliarius des beklagten Kran-kenhauses übersehene Thrombose der in-neren Hirnnerven, aufgrund welcher die klagende Patientin des Krankenhauses in-zwischen schwerst behindert ist und vor Gericht Recht behielt. Dazu hatte das Be-rufungsurteil ohne Beanstandung des BGH festgestellt: „Eine Schlaganfallein-

heit muss personell so ausgestattet sein, dass Patienten mit Verdacht auf Schlagan-fall rechtzeitig medizinisch versorgt wer-den können.“ Dies sei mit einem Neuro-logen nicht gewährleistet.

Urteil des BGH v. 21. 1. 2014

Az.: VI ZR 78/13

(ms/uc)

RA Michael Schlegelmilch

RA Udo Cramer

In aller Kürze

Die Aufmerksamkeit des Autofahrers. Wie das Gehirn mit relevanten und ir-relevanten Reizen umgeht.

Farben, Formen, Bewegungen – visuelle Eindrücke sind vielfältig und haben im-mer mehr als nur eine Eigenschaft. Für de-ren Verarbeitung sind getrennte Bereiche im Gehirn zuständig. Doch wie wird dar-aus vor dem geistigen Auge ein komplettes Bild, in dem Farbe, Form und Bewegung wieder zusammengefügt werden? Eine ak-tuelle Studie aus Magdeburg zeigt, wie in der Großhirnrinde relevante Reize vor ir-relevanten verarbeitet werden: kleinste Magnetfeldänderungen im Gehirn verra-ten die Abfolge der Ereignisse.

Straßenverkehrsteilnehmer müssen Aufmerksamkeitsvirtuosen sein: zwi-schen Autos, Personen und Schilderwald müssen sie blitzschnell relevante Signale

wie andere Verkehrsteilnehmer von irrele-vanten wie Werbebotschaften unterschei-den und richtig reagieren. Obwohl man beim Autofahren den Blick geradeaus auf die Straße richtet, ist es meistens problem-los möglich, ein sich von einer Seitenstra-ße näherndes Fahrzeug wahrzunehmen und zu beachten. Dabei erscheinen die verschiedenen Eigenschaften des Fahr-zeugs wie Farbe, Form und Geschwindig-keit schnell und effektiv als Einheit. Doch wie geschieht diese nachträgliche Zusam-menfügung einzeln verarbeiteter Facetten eines Objektes im Kopf, und wie unter-scheidet sich die Verarbeitung von wichti-gen und unwichtigen Eigenschaften? Bis-her waren die Hirnprozesse, die eine so rapide und gewichtete Verarbeitung von Merkmalen ermöglichen, nicht bekannt. Einer Arbeitsgruppe der Klinik für Neuro-logie und des Leibniz-Institutes für Neuro-biologie in Magdeburg ist es nun unter der Leitung von Prof. Dr. Mircea Ariel Scho-enfeld gelungen, mittels hochauflösender Magnetenzephalographie den Zeitverlauf der Aktivität in bewegungs- und farbse-lektiven Hirnregionen direkt zu charakte-risieren und damit eine Antwort zu geben. Sie fanden heraus, dass bei einem Objekt (z. B. einem roten Auto) die Verarbei-

tung des relevanten Merkmals (z. B. der Bewegungsrichtung) wenige zehntel Mil-lisekunden vor der Verarbeitung von ir-relevanten Objektmerkmalen (z.B. der nicht unmittelbar relevanten Farbe des Autos) verstärkt wird. Die zum einheit-lich wahrgenommenen Objekt gehören-den Merkmale wurden sehr schnell be-vorzugt verarbeitet, wobei die Reihenfol-ge der Verarbeitung der Objektmerkmale (Farbe und Bewegung) flexibel der relati-ven Wichtigkeit des Merkmals entsprach. Zum ersten Mal konnte so gezeigt werden, dass die integrative Bindung von Merk-malen wie Bewegung und Farbe zu einem einheitlichen Objekt als schnelle, flexible Aufeinanderfolge verstärkter Aktivität in entsprechenden bewegungs- und farbsen-sitiven Hirnarealen realisiert wird.

Link “Object-based attention involves the sequential activation of feature-speci-fic cortical modules” von Mircea A Scho-enfeld, Jens-Max Hopf, Christian Mer-kel, Hans-Jochen Heinze & Steven A Hil-lyard; Nature Neuroscience online am 23 February 2014.www.nature.com/neuro/journal/vaop/ncurrent/pdf/nn.3656.pdf

Page 15: Mitteilungen BDR

309Der Radiologe 3 · 2014 |

Forscher röntgen lebende Krebszellen

Göttinger Wissenschaftler haben an DE-SYs Forschungslichtquelle PETRA III erst-mals lebende biologische Zellen mit hoch-energetischer Röntgenstrahlung unter-sucht. Dank der immer feineren Untersu-chungstechniken können Wissenschaft-ler biologische Zellen heute auf der Ebe-ne einzelner Moleküle erforschen. Häufig werden die Zellen chemisch fixiert, bevor sie mit dem Licht-, Röntgen- oder Elektro-nenmikroskop untersucht werden. Dazu werden sie in einer Art Konservierungs-mittel gebadet, das sämtliche Organel-len der Zelle und selbst die vorhandenen Proteine an Ort und Stelle fixiert. Für ihre Analyse verwendete das Team Krebszellen aus der Nebennierenrinde. Diese Zellen ließen sie auf einem Träger aus Siliziumni-trit wachsen, der für Röntgenlicht nahezu durchsichtig ist. Um die Zellen während der Untersuchung am Leben zu erhalten, wurden sie in der Messkammer über feine, nur 0,5 Millimeter breite Kanäle mit Nähr-stoffen versorgt und gleichzeitig ihre Stoff-wechselprodukte abgepumpt. Die Experi-mente wurden am sogenannten Nanofo-kus-Setup (GINIX) der Messstation P10 durchgeführt. Mit dem hellen Röntgen-strahl von PETRA III rasterten die Wis-senschaftler die Zellen ab, um Informa-tion über ihre innere Nanostruktur zu ge-

winnen. Um die lebenden Zellen nicht zu schnell zu beschädigen, wurde jede Auf-nahme nur 0,05 Sekunden belichtet, somit ließen sich dabei noch Nanometer-kleine Strukturen messen. Mit Hilfe dieser sogenannten Nanodif-fraktion untersuchten die Forscher le-bende Zellen und chemisch fixierte Zel-len und verglichen anhand der Röntgen-streubilder die innere Struktur der Zellen. Ergebnis: Auf der Größenskala von 30 bis 50 Nanometern (millionstel Millimetern) kommt es durch die chemische Fixierung zu merklichen Unterschieden in der Zell-struktur.Mit der neuen Untersuchungstechnik wird es künftig möglich, unveränderte lebende Zellen mit hoher Auflösung zu untersu-chen. Zwar haben andere Methoden eine noch höhere Auflösung als die Röntgen-streuung, erfordern jedoch eine chemi-sche Fixierung oder aufwendige und in-vasive Präparation der Zellen. Mit weni-ger energiereicher, sogenannter weicher Röntgenstrahlung sind bereits Untersu-chungen an lebenden Zellen gemacht wor-den, allerdings ermöglicht erst die Analyse von Streubildern, die mit harter Röntgen-strahlung aufgenommen wurden, Struk-turgrößen bis hinunter zu zwölf Nanome-tern zu untersuchen.

Lebende Zelle unter dem opti-schen Phasen-Kontrast-Mikros-kop (links), im Fluoreszensmikro-skop (Mitte) und in der Röntgen-analyse (rechts)

Originalveröffentlichung: “Scanning X-ray Nano-Diffraction on Living Eu-karyotic Cells in Microfluidic Environ-ments”; Britta Weinhausen et al.; Phy-sical Review Letters, 2014; DOI: 10.1103/PhysRevLett.112.088102 (online vorab am 25.2.2014)

(sl)

Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag !

Dr. med. Hans Scheid, Bad Neuenahr-Ahrweiler, am 19.3. zum 80.

Dr. med. Uwe-Ekkehart Thieme, Bad Zwischenahn, am 28.03. zum 73.

71 Jahre alt werden

Jürgen Lischer, Bad Bergzabern, am 10.03. Dr. med. Ingrid Harth, Eschwege, am 19.03.

70 Jahre alt werden

Dr. med. Ulrich Futh, Caputh, am 13.03. Klaus-Peter Tönnsen, Michendorf, am 18.03.

60 Jahre alt werden

Dr. med. Lisa Regitz-Jedermann, Berlin, am 03.03. Dr. med. Uwe Spalteholz, Forst, am 03.03. Dr. med. Ralf Saballus, Berlin, 06.03. Johannes Arleth, Schwabmünchen, am 18.03.Dr. med. Alwin Grieser, Bad Wildbad, am 30.03.

Der BDR begrüßt seine neuen Mitglieder

Baden-Württemberg Dr. med. Jürgen Gronau, HeidelbergTill Sengpiel, Karlsruhe Katja Wagner, Stuttgart

NiedersachsenDr. med. Christian Macher, Wolfenbüttel

Nordrhein Dr. med. Stephan Macht, KölnDr. med. Sebastian Neukirchen, Köln

BDR

Page 16: Mitteilungen BDR

310 | Der Radiologe 3 · 2014

Rezensionen · Mitteilungen des BDR

Im März stellen wir Ihnen zwei aktuell erschienene Fachbücher vor. Das Standardwerk „Strahlentherapie“ von Wannenmacher et al und das ebenso grundlegende Werk von Fischer et al zum Mammakarzinom.

Beide Bücher werden von den Rezensenten als lesenswert empfohlen.

Weitere interessante Buchbesprechungen – von KollegInnen für KollegInnen – finden Sie auf unserer Webseite unter Informationen – Rezensionen.

Sabine Lingelbach

Rezensionen

Strahlentherapie

Wannenmacher, Wenz, Debus, 900 Sei-ten, Springer; 2. überarb. Aufl. 2013, ISBN-10 3540883045, 199,99 €

Unter Mitarbeit vieler namhafter Autoren ist es den Herausgebern Wannenmacher, Wenz und Debus gelungen, das Fachgebiet der Strahlentherapie nahezu in der gesam-ten Breite und mit der nötigen Tiefe dar-zustellen. Herausgekommen ist ein nicht einfaches, aber für den interessierten und anspruchsvollen Leser gut verständliches Lehrbuch.

Es ist grob gegliedert in zwei Teile mit jeweils mehreren unabhängigen Unter-kapiteln. Teil I beschäftigt sich als „Ein-führung“ mit den biologischen, physi-kalischen und technischen Grundlagen und Aspekten der Strahlentherapie und ist auch für Nicht-Physiker oder Strah-lenbiologen verständlich und praktisch

orientiert geschrieben. Des Weiteren wer-den Grundsätze der radioonkologischen Therapie vermittelt. Für den klinischen Alltag sind zudem die Kapitel über neue Techniken, z.B. Intensitätsmodulierte Ra-diotherapie (IMRT) und Bildgeführte Ra-diotherapie (IGRT), sowie neue Pharma-zeutika (Biologicals) interessant. Beson-ders hervorzuheben ist im ersten Teil das sehr ausführliche Kapitel „Nebenwirkun-gen“. Aufgrund der überwiegenden tabel-larischen Darstellung ist es äußerst prak-tikabel und übersichtlich.

Teil II ist als „Organkapitel“ in die ver-schiedensten Organsysteme und Tumor-entitäten aufgeteilt, beginnend mit Tu-moren des ZNS und der Sinnesorgane, über diverse häufige und weniger häufi-ge Tumore bis hin zu Tumorerkrankun-gen des lymphatischen Systems, Sarkome und Hauttumore. Im Anschluss daran fol-gen Kapitel über kindliche Tumore, radio-onkologische Notfälle sowie über die Be-strahlung nicht-maligner Erkrankungen. Die letzten beiden Kapitel beschäftigen sich mit supportiver Behandlung radio-onkologischer Patienten und den Prinzi-pien der palliativen Therapie und halten insbesondere für stationär tätige Kollegen noch wichtige Informationen bereit.

Jedes Kapitel ist in sich schlüssig geglie-dert. Die Organkapitel geben zu Beginn noch ein Mal einen generellen Überblick über Risikofaktoren, Histologie, Diagnos-

tik, Staging, etc. Anschließend werden die radioonkologischen Therapiemöglichkei-ten und -verfahren sehr ausführlich abge-handelt, wobei auch alternative Thera-pien genannt werden. Wichtige Studien, die maßgeblich an der Therapieempfeh-lung mitgewirkt haben, werden in einem angemessenen Rahmen zitiert und geben dem interessierten Leser das nötige Hin-tergrundwissen. Die Unterkapitel über die Bestrahlungstechniken sind vor allem für die Bestrahlungsplanung hilfreich. Tabel-len, „Merke“-Kästchen und „CAVE“-Ab-sätze gestalten die einzelnen Kapitel be-sonders übersichtlich und heben wichti-ge Aspekte hervor. Behandlungsalgorith-men fassen beschriebene Behandlungsab-läufe noch ein Mal zusammen, hochwer-tiges Bildmaterial führt zudem zu einer verbesserten Anschaulichkeit. Dank fett-gedruckter Unterüberschriften lassen sich gezielte Fragestellungen schnell beantwor-ten.

Aufgrund des allgemeinen aber weit-reichenden Spektrums richtet sich die „Strahlentherapie“ vor allem an alle in der Radioonkologie tätigen Kollegen und ist zur Vorbereitung auf die Facharztprü-fung bestens zu empfehlen. Des Weiteren eignet sich das Buch im klinischen All-tag nicht nur zum raschen Nachschlagen, sondern auch zum Vertiefen und zur Pro-fessionalisierung der täglichen Arbeit und schützt vor oberflächlichem Herangehen.

Gemessen am medizinischen Buch-markt ist das Preis-Leistungs-Verhältnis mit knapp 200 Euro adäquat. Ich würde dem Buch jedoch eine größere Auflage wünschen, damit es vor allem für jünge-re Kollegen in den ersten Berufsjahren er-schwinglich bleibt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die 2. Auflage der „Strahlentherapie“ eine sehr gelungene Aktualisierung und Weiterentwicklung der 1. Auflage ist und sich anschickt, zum Standardwerk in der Strahlentherapie zu werden. Als solches sollte sie daher an keinem strahlenthera-peutischen Arbeitsplatz fehlen.

Dr.med. Chantal DieckmannMünster

Page 17: Mitteilungen BDR

311Der Radiologe 3 · 2014 |

Diagnostik und Therapie des Mammakarzinoms

Uwe Fischer, Friedemann Baum, 291 Sei-ten, Thieme, Stuttgart, 1. Auflage 2014, ISBN-10 3131673818, 179,99 €/ 199,99 €

Das Mammakarzinom ist weiterhin die häufigste maligne Erkrankung der Frau, das Brustkrebsrisiko in Europa liegt bei 11% mit steigender Tendenz. Andererseits sind die in den letzten 10-15 Jahren erziel-ten Fortschritte in Diagnostik und Thera-pie erheblich: beispielhaft sei das Wissen um die genetische Disposition, die Digi-talisierung der Mammographie sowie die Weiterentwicklung der hochauflösenden Mamma-MRT, aber auch die Einführung flächenhafter Früherkennungskonzep-te (Mamma-Screening) zusätzlich zur in-dividuellen risikoadaptierten Diagnostik genannt. Parallel dazu haben sich vor al-lem die adjuvanten medikamentösen und strahlentherapeutischen Behandlungsan-sätze weiter entwickelt.

Buch

Prof. Dr. Uwe Fischer und Dr. Friedemann Baum vom Göttinger Brustzentrum legen als Herausgeber des neu veröffentlichten Werkes „Diagnostik und Therapie des Mammakarzinoms“ ein von einem in-terdisziplinären Expertenteam erstelltes Nachschlagewerk vor, das den aktuellen universitären Erkenntnisstand zu diesem Thema umfassend dokumentiert.

Inhalt

Im 1. Hauptabschnitt werden zunächst Entwicklung, Anatomie und Physiologie

der Brustdrüse referiert und das bisheri-ge Wissen über die Tumorentstehung auch unter Berücksichtigung eines im Einzelfall erhöhten genetischen Risikos zusammen-gefasst. Ein ausführliches und durch zahl-reiche Abbildungen histologischer Schnit-te illustriertes Kapitel widmet sich der Pa-thologie benigner und maligner Brustver-änderungen.

Der 2. Hauptabschnitt gilt der nicht bildgebenden (Anamnese, Inspektion und Palpation) und bildgebenden Diagnostik, wobei separate Kapitel für Mammografie, Mammasonografie und Mamma-MRT ausführlich über Technik und Methodik, aber auch über die Auswertekriterien in-formieren. Ein größeres Kapitel im An-schluss daran widmet sich den Bildcha-rakteristiken pathologischer Veränderun-gen, in dem für alle denkbaren Entitäten - unterteilt in benigne Tumore, intraduk-tale und invasive Karzinome - die wich-tigsten bildgebenden Kriterien prägnant und übersichtlich aufgeführt sind. Ganz hervorragend ist die stringent für alle Pa-thologien durchgeführte Illustration mit je einem typischen Bild aus Sonografie, Mammografie und MRT. Schließlich wer-den noch die unterschiedlichen Biopsie- und Markierungstechniken vorgestellt.

Der 3. Hauptabschnitt widmet sich der Prävention und Therapie des Mam-makarzinoms, wobei separate Kapitel die wesentlichen Facetten der modernen operativen, medikamentösen und radio-onkologischen Therapie des Mammakar-zinoms beleuchten (jeweils von den Lei-tern entsprechender Fachabteilungen ge-schrieben). Den Abschluss bilden Kapi-tel zur Logistik in einem diagnostischen und interdisziplinären Brustzentrum so-wie zur Gesprächsführung und psychoso-zialen Betreuung.

Didaktik

Das Buch ist klar strukturiert. Wichtige Merksätze, aber auch Leit- und Richtli-nien werden farblich unterlegt herausge-hoben. Innerhalb der einzelnen Kapitel wird der Text in kurze Teilabschnitte auf-

bereitet, deren Thematik durch eine fette Überschrift mit einem Blick vorab zu er-kennen ist. Dies unterstützt das Konzept des Buches als Nachschlagewerk.

Preis

292 Seiten werden durch 557 qualitativ hervorragende Abbildungen illustriert. Für 3 Monate ab Erscheinen (Jan. 2014) gilt ein Vorbestellpreis von 179,99 € - danach kostet es 199,99 €. Der Preis liegt damit im oberen Niveau vergleichbar gut ausgestat-teter medizinischer Fachliteratur.

Zielgruppe und Fazit

Im Vorwort des Buches werden Ärzte, aber auch interessierte Fachkräfte und Studen-ten benannt, die sich besonders intensiv mit dem Thema „Mamma“ auseinander-setzen möchten. Unter den Radiologen werden wesentlich die klinisch in Mam-mazentren tätigen Ärzte sowie die Kolle-gen in Betracht kommen, die ins Mamma-screening eingebunden sind bzw. dies be-absichtigen. Für sie stellt das Buch ein um-fassendes Update des Themas zum aktu-ellen „state of the art“ dar. Für das eige-ne Spezialgebiet wird das Buch kaum neue Erkenntnisse bereithalten, jedoch vermit-telt es über den eigenen Tellerrand hinaus wichtige Informationen über die anderen Fachbereiche, die in die Diagnostik und Therapie von Mammakarzinom-Patien-tinnen involviert sind.

Die praktischen Beispiele zur mam-mografischen Befundung nehmen nur 72 der 292 Seiten ein, für das Befundungstrai-ning vor einer kontrollierten Selbstüber-prüfung bei der KV gibt es zielgerichtetere Werke mit ausführlicheren Fallbeispielen.

Dr. Frank BostelSeligenstadt

Page 18: Mitteilungen BDR

312 | Der Radiologe 3 · 2014

BDR-Vorstand

Vorsitzender Dr. Helmut Altland BDR, August-Exter-Straße 4 81245 München Tel: 0 22 41/33 70 75 Fax: 0 32/2 23 72 77 74 [email protected]

1. stellvertretender Vorsitzender Prof. Dr. Bernd Hamm Institut für Radiologie, Charité Charitéplatz 1 10117 Berlin Tel: 0 30/4 50 52 70 31 Fax: 0 30/4 50 52 79 11 [email protected]

2. stellvertretender Vorsitzender Dr. Klaus Hamm Markersdorfer Straße 124 09122 Chemnitz Tel: 03 71/22 01 82 Fax: 03 71/2 78 04 10 [email protected]

Schriftführer Dr. Detlef Wujciak Niemeyer-Straße 23 06110 Halle/Saale Tel: 0345/6 14 00 Fax: 0345/61 40 21 0

[email protected]ührer Dr. Ulrich Wezler Kaiser-Wilhelm-Straße 7 31134 Hildesheim Tel: 05121/88 02 30/88 02 28 [email protected] Prof. Dr. med. Hermann Helmberger Klinikum Dritter Orden Zentrum für Radiologie und Nuklearmedizin Menzinger Straße 44 80638 München Tel. 089 1795-2901 Fax 089 1795-2903 [email protected] Vorstandsmitglied Dr. Hans-Jürgen Romahn Rosenauer Straße 27a EsCo II 96450 CoburgTel: 0 95 61/23 10 00Fax: 0 95 61/23 10 [email protected]

Länderausschuss

Dr. Andreas Bollkämper Schloßgarten 5 22041 Hamburg Tel: 0 40/3 00 60 60 Fax: 0 40/3 00 60 650 [email protected]

BDR-Landesverbände

Baden-Württemberg Jürgen Witt Hohenloher Straße 1 74172 Neckarsulm Tel: 0 71 32/70 01 Fax: 0 71 32/90 16 28 [email protected]

Bayern Dr. med. R. Conrad Diagnosticum Ingolstadt Levelingstr. 21 85049 Ingolstadt Tel. 0841- 490 39 250 Fax 0841- 490 39320 [email protected]

Berlin Dr. Bernd Reichmuth MVZ Am Studio Albert-Einstein-Straße 2 12489 Berlin Tel: 0 30/62 90 70 10 Fax: 0 30/62 90 70 11 [email protected]

Brandenburg Dr. Frank Schniewind Friedrich-Ebert Straße 6a 19322 Wittenberge Tel: 03877/79 935 Fax: 03877/79 444 [email protected]

Hamburg Dr. Andreas Bollkämper Schloßgarten 5 22041 Hamburg Tel: 0 40/30 06 06 0 Fax: 0 40/30 06 06 50 lv.hh@ radiologenverband.de

Hessen Dr. Norbert Schmidt Gerloser Weg 20 36039 Fulda Tel: 06 61/9 02 95 40 Fax: 06 61/9 02 95 24 [email protected]

Mecklenburg-Vorpommern Dr. Klaus-H. Schweim Marienstraße 2-4 18439 Stralsund Tel.: 0 38 31/35 32 00 Fax: 0 38 31/25 82 70 [email protected]

Niedersachsen/Bremen PD Dr. Jens-Holger Grunert Georgstraße 16 30159 Hannover Tel: 05 11/12 37 170 [email protected] Obmann für Bremen Dr. Stefan Neumann Schwachhauser Heerstraße 54 28209 Bremen Tel: 04 21/84 13 13 0 Fax: 04 21/84 13 13 84 [email protected]

Nordrhein PD Dr. med. Alexander Stork Röntgeninstitut Düsseldorf Kaiserswerther Str. 89 40476 Düsseldorf Tel: 0211/49669 1000 Fax: 0211/49669 1009 [email protected]

Rheinland-Pfalz Dr. Wolfram Schaeben Emil-Schüller-Straße 33 56068 Koblenz Tel: 0261/13 000 0 Fax: 0261/13 000 15 [email protected]

Saarland Dr. Christoph Buntru Vaubanstraße 25 66740 Saarlouis Tel: 0 68 31/48 88 20 Fax: 0 68 31/12 14 02 [email protected]

Sachsen Dr. Klaus Hamm Markersdorfer Straße 124 09122 Chemnitz Tel: 0371/22 01 82 Fax: 0371/27 80 410 [email protected]

Sachsen-Anhalt Dr. Detlef Wujciak Niemeyer Straße 23 06110 Halle/Saale Tel: 0345/6 14 00 Fax: 0345/6 14 02 10 [email protected]

Schleswig-Holstein Sönke Schmidt MVZ Prüner Gang Prüner Gang 16-20 24103 Kiel Tel. 0431-97447-0 Fax 0431-97447-115 [email protected]

Thüringen Dr. Michael Herzau Zeitzer Straße 20 07743 Jena Tel: 0 36 41/35 80 00 Fax: 0 36 41/35 80 22 [email protected]

Westfalen-Lippe Prof. Dr. Detlev Uhlenbrock Wilhelm-Schmidt-Straße 4 44263 Dortmund Tel: 02 31/9 43 36 Fax: 02 31/9 43 37 90 [email protected]

Akademie für Fort- und Weiterbildung in der Radiologie

Vorsitzende des Direktoriums: Prof. Dr. M. Uder, Erlangen, Vorsitzenderin Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Jürgen Freyschmidt, BremenDr. Helmut Altland, München, Stellvertretender Vorsitzender

Anschrift: Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin, Tel.: 0 30/91 60 70 15, Fax: 0 30/91 60 70 22E-Mail: [email protected] Internet: www.drgakademie.de

BDR-Vertretungen

Geschäftsstelle August-Exter-Straße 4 81245 München Tel: 0 89/89 62 36 10 Fax: 0 89/89 62 36 12 [email protected] www.radiologenverband.deGeschäftsführerRechtsanwalt Dipl. Kfm. Udo H. Cramer Rechtsanwalt Markus HenkelBüro Berlin Redaktion Dipl.-pol. Sabine Lingelbach Invalidenstraße 90 10115 Berlin Tel: 030/28 04 56 10 Fax: 030/28 04 56 12 [email protected]

QRR-Geschäftsstelle

August-Exter-Straße 4 81245 MünchenTel: 0 89/89 62 36 10 Fax: 0 89/89 62 36 12

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