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Preisliste Nr. 38 | gültig ab 01.01.2018 | Nielsen IIIa, Ludwigshafen | Nielsen IIIb, Mannheim WOCHENBLATT STADTANZEIGER TRIFELS KURIER AM BLÄTTER TS | | | Meine Region. Mein Wochenblatt.

Meine Region. Mein Wochenblatt. - SUEWE.DE · STLD Stadtanzeiger am Wochenende

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Preisliste Nr. 38 | gültig ab 01.01.2018 | Nielsen IIIa, Ludwigshafen | Nielsen IIIb, Mannheim

WOCHENBLATT STADTANZEIGER TRIFELS KURIER AM BLÄTTERTS| | |

Meine Region. Mein Wochenblatt.

Anzeigenblätter · Amtsblätter · Prospektzustellung

SÜWE KGVertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co.

Seite 16 + 17

Seite 18 + 19

Seite 20 + 21

Seite 22

Seite 23

Seite 4

Seite 24 - 26

Beilagen: Ortspreise / Grundpreise

Gestaltete, rubrizierte Anzeigen im Kleinanzeigen-Block:

Allgemeine Geschäftsbedingungen /

Zusätzliche Geschäftsbedingungen Direktverteilung

Direktverteilung: Ortspreise / Grundpreise

Seite 5

Titelsticker

AdvertorialWOCHENBLATT-Stellenpaket

Seite 2

Seite 6 + 7

Seite 10 + 11

Seite 12

Seite 14

Seite 15

Verbreitungsgebiet

Gestaltete Anzeigen - Einzelausgaben:

Ortspreise, Auflagenzahlen und AnzeigenschlussAmtsblätter

Gestaltete Anzeigen - Kombinationen:

Auflagenzahlen, Gebiete, Ortspreise / Grundpreise

Seite 3

Allgemeine Verlagsangaben

Seite 8 + 9

Seitenregister

Gestaltete Anzeigen - Einzelausgaben:

Grundpreise, Auflagenzahlen und Anzeigenschluss

Nachlässe / Zuschläge

W O C H E N B L A T T S T A D T A N Z E I G E R T R I F E L S K U R I E R

SonderwerbeformenSeite 13

Kleinanzeigen: Ortspreise / Grundpreise

Ortspreise / Grundpreise

Seite 27 Technische Angaben

Seite 2 Verbreitungsgebiet

Seite 3 Seitenregister

Bankverbindung:

HypoVereinsbank , Ludwigshafen : 87 5452 0194 0003 6585 11 : 483AG IBAN DE BIC HYVEDEMM

Sparkasse Karlsruhe : 48 6605 0101 0022 2836 00 : 66IBAN DE BIC KARSDE

Sparkasse Rhein-Haardt : 20 5465 1240 0001 9343 30 : 51IBAN DE BIC MALADE

Sparkasse Südliche Weinstraße : 15 5485 0010 0000 0233 66 : 55IBAN DE BIC LANSDE

Gläubiger-Identifikationsnummer im -Lastschriftverfahren: 54 00000075142SEPA DE ZZZ

Es gelten folgende Nachlässe für Abschlüsse innerhalb eines Jahres:

Malstaffel: für mehrmalige Veröffentlichungen

bei 6mal 5% bei 12mal 10% bei 24mal 15% bei 52mal 20%

oder

Mengenstaffel: bei Mindestabnahme von

2.500 mm 5% 5.000 mm 10% 10.000 mm 15% 20.000 mm 20%

Erweiterte

Mengenstaffel: 30.000 mm 21% 40.000 mm 22% 60.000 mm 23% 80.000 mm 24%

100.000 mm 25% über 100.000 mm: je 50.000 mm 1% Nachlass zusätzlich.

Höchstnachlass 30%

Bei Belegung mehrerer Einzelausgaben bei gleicher Größe, gleichem Anzeigentext und Erscheinungstag

je Ausgabe bei 2 Ausgaben 15% 3 Ausgaben 20% 4 und mehr Ausgaben 25%

In Kombinationen ist der Kombinationsrabatt schon berücksichtigt.

Für Amtsblattbelegungen können andere Kombinationsrabatte gelten (siehe Seite 17).

Folgende Nachlässe gelten ab 3 Seiten 35% ab 4 Seiten 50%

Anzeigen-Prospektstrecken auf Anfrage

Das um den Strecken-Nachlass reduzierte Anzeigenvolumen wird in den bestehenden Anzeigenabschluss einbezogen und rabattiert.

Es gelten folgende Nachlässe für Abschlüsse innerhalb eines Jahres:

2 Mio. 3% Nachlass, 3 Mio. 5% Nachlass, 4 Mio. 8% Nachlass, ab 5 Mio. 10% Nachlass.

Anzeigen:

Anzeigenstrecken:

Kombinationsrabatt:

Beilagen:

Für Seite 1 in allen Ausgaben 50%, bei sonstigen Seiten 25%.

Seite 1 (Titelseite) ist in einigen Ausgaben nicht buchbar.

Nachlässe

Platzierungszuschläge

AmtlicheBekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen, die nicht erwerbswirtschaftlicher Art sind oder an Dritte weiterberechnet werden,

erhalten auf den Ortspreis einen Nachlass von 50%.

Allgemeine Verlagsangaben

Anschrift: Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. Amtsstraße 5-11 67059 LudwigshafenSÜWE KG

Postanschrift: SÜWE KGVertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. Postfach 21 11 47 67011 Ludwigshafen

Internet: www.suewe.de

US IDt. .Nr: 149116447DE

Zahlungsbedingungen: 1Sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Für die Teilnahme am Bankeinzug gewähren wir % Skonto.

Chiffregebühr: € 5,- je Veröffentlichung

Alle im Tarif Nr. 38 aufgeführten Preise sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich der gesetzl. MwSt.

Kontakt für Anzeigen: Telefon: 0621 5902-491 Telefax: 0621 5902-504 e-mail: [email protected]

Kontakt für Beilagen und Direktverteilung: Telefon: 0621 5902-912 Telefax: 0621 5902-504 e-mail: [email protected]

Kontakt zur Redaktion: Telefon: 0621 5902-505 Telefax: 0621 5902-504 e-mail: [email protected]

Anschrift: Mannheimer Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH & Co. Melchiorstraße 1 68167 MannheimKG

Bankverbindung:

HypoVereinsbank , Mannheim : 12 6702 0190 0007 0336 21 : 489AG IBAN DE BIC HYVEDEMM

Gläubiger-Identifikationsnummer im -Lastschriftverfahren: 36 00000085069SEPA DE ZZZ

Anschrift: Fieguth-Amtsblätter Verkauf: Friedrichstraße 59 67433 Neustadt / Wstr. Telefon: 06321 3939-0

Internet: www.amtsblatt.net

Bankverbindung:

HypoVereinsbank AG, Ludwigshafen IBAN: DE87 5452 0194 0003 6585 11 BIC: HYVEDEMM483

Gläubiger-Identifikationsnummer im -Lastschriftverfahren: 54 00000075142SEPA DE ZZZ

Seite 4 Allgemeine Verlagsangaben

Seite 5 Nachlässe / Zuschläge

RHEIN-NECKAR

WEINSTRASSE

SÜDPFALZ

WESTPFALZ

BADEN

3,34 11.339,30 3,56 12.086,20

2,04 6.925,80 2,13 7.231,35

1,13 3.836,35 1,19 4.040,05

1,24 4.209,80 1,32 4.481,40

0,98 3.327,10 1,01 3.428,95

1,24 4.209,80 1,31 4.447,45

0,98 3.327,10 1,02 3.462,90

0,99 3.361,05 1,03 3.496,85

1,13 3.836,35 1,19 4.040,05

0,90 3.055,50 0,93 3.157,35

0,90 3.055,50 0,93 3.157,35

0,90 3.055,50 0,93 3.157,35

0,90 3.055,50 0,93 3.157,35

0,82 1.312,00 0,85 1.360,00

1,13 3.836,35 1,19 4.040,05

2,00 6.790,00 2,11 7.163,45

1,11 3.768,45 1,14 3.870,30

1,11 1.776,00 1,15 1.840,00

0,99 1.584,00 1,04 1.664,00

0,91 1.456,00 0,94 1.504,00

0,91 1.456,00 0,94 1.504,00

0,99 1.584,00 1,03 1.648,00

1,06 1.696,00 1,10 1.760,00

0,58 817,80 0,78 1.099,80

2,09 7.095,55 2,36 8.012,20

1,03 3.496,85 1,15 3.904,25

0,70 2.376,50 0,83 2.817,85

Erscheinungsgebiet: Landau und Umgebung. Gehört keiner Kombination an.

Nachlässe und Zuschläge siehe Seite 5 | Sie finden unsere aktuellen Ausgaben in digitaler Version unter www.suewe.de/epaper* Festgröße: 45 x 50 mm (Format R) bzw. 45 x 45 mm (Format T), nicht rabattfähig.

Titel Auflage ET / Anz.schlussFormat mm-Preis sw

1/1 Seite sw

mm-Preis Farbe

1/1 Seite Farbe

Titelkopf-anzeigen*

./.

310,00

170,00

190,00

150,00

190,00

150,00

150,00

170,00

135,00

135,00

135,00

135,00

120,00

170,00

290,00

170,00

150,00

150,00

135,00

135,00

150,00

150,00

./.

350,00

170,00

120,00

Titel Auflage ET / Anz.schlussFormat mm-Preis sw

1/1 Seite sw

mm-Preis Farbe

1/1 Seite Farbe

Titelkopf-anzeigen*

MG Wochenblatt Mannheim 188.950 R Mi.~Do./ Mo. 12 Uhr

LG Wochenblatt Ludwigshafen 87.550 R Mi. / Mo. 12 Uhr

FT Wochenblatt Frankenthal 31.650 R Mi. / Mo. 12 Uhr

SP Wochenblatt Speyer 39.350 R Mi. / Mo. 12 Uhr

HA Wochenblatt Haßloch 16.750 R Mi.~Do./ Di. 11 Uhr

STNW Stadtanzeiger Neustadt 40.900 R Do. / Di. 12 Uhr

STDU Stadtanzeiger Bad Dürkheim 24.700 R Do. / Di. 12 Uhr

STGR Wochenblatt Grünstadt 23.850 R Do. / Di. 12 Uhr

LD Wochenblatt Landau 43.250 R Mi. / Mo. 12 Uhr

BB Wochenblatt Bad Bergzabern 23.900 R Mi. / Mo. 12 Uhr

RU Wochenblatt Rülzheim 18.000 R Mi. / Mo. 12 Uhr

GE Wochenblatt Germersheim 13.750 R Mi. / Mo. 12 Uhr

WO Wochenblatt Wörth 18.100 R Mi. / Mo. 12 Uhr

STTK Trifels Kurier (Annweiler) 12.850 T Do. / Mo. 12 Uhr

STLD Stadtanzeiger am Wochenende 39.450 R Sa. / Do. 10 Uhr

KL Wochenblatt Kaiserslautern R 83.880 Mi.~Do./ Mo. 12 Uhr

PS Wochenblatt Pirmasens 32.300 R Mi. / Mo. 12 Uhr

KU Wochenblatt Kusel 22.960 T Do. / Mo. 10 Uhr

LT Wochenblatt Landstuhl 27.750 T Mi. / Mo. 10 Uhr

RO Wochenblatt Rockenhausen 15.250 T Do. / Mo. 10 Uhr

LA Wochenblatt Lauterecken 13.700 T Mi. / Mo. 10 Uhr

KI Wochenblatt Kirchheimbolanden 20.300 T Mi. / Mo. 10 Uhr

WA Wochenblatt Oberes Glantal - Der Südkreis 18.650 T Do. / Mo. 10 Uhr

FVWB Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben 6.880 HB Fr. / Mo. 12 Uhr

AGB Wochenblatt Karlsruhe 187.450 R Mi. / Mo. 12 Uhr

N14 Wochenblatt Bruchsal - Bad Schönborn 53.800 R Mi. / Mo. 12 Uhr

NBN Wochenblatt Bruhrain (Waghäusel) 27.400 R Mi. / Mo. 12 Uhr

Seite 6 Einzelausgaben / Ortspreise

Seite 7 Einzelausgaben / Ortspreise

Nachlässe und Zuschläge siehe Seite 5 | Sie finden unsere aktuellen Ausgaben in digitaler Version unter www.suewe.de/epaper* Festgröße: 45 x 50 mm (Format R) bzw. 45 x 45 mm (Format T), nicht rabattfähig.

RHEIN-NECKAR

WEINSTRASSE

SÜDPFALZ

Erscheinungsgebiet: Landau und Umgebung. Gehört keiner Kombination an.

3,92 13.308,40 4,18 14.191,10

2,40 8.148,00 2,50 8.487,50

1,32 4.481,40 1,40 4.753,00

1,45 4.922,75 1,55 5.262,25

1,15 3.904,25 1,18 4.006,10

1,45 4.922,75 1,54 5.228,30

15 3.904,25 1,20 4.074,001,

1,16 3.938,20 1,21 4.107,95

1,32 4.481,40 1,40 4.753,00

1,05 3.564,75 1,09 3.700,55

1,05 3.564,75 1,09 3.700,55

1,05 3.564,75 1,09 3.700,55

1,05 3.564,75 1,09 3.700,55

0,96 1.536,00 1,00 1.600,00

1,32 4.481,40 1,40 4.753,00

WESTPFALZ

BADEN

2,35 7.978,25 2,48 8.419,60

1,30 4.413,50 1,34 4.549,30

1,30 2.080,00 1,35 2.160,00

1,16 1.856,00 1,22 1.952,00

1,07 1.712,00 1,10 1.760,00

1,07 1.712,00 1,10 1.760,00

1,16 1.856,00 1,21 1.936,00

1,24 1.984,00 1,29 2.064,00

0,68 958,80 0,92 1.297,20

2,45 8.317,75 2,77 9.404,15

1,21 4.107,95 1,35 4.583,25

0,82 2.783,90 0,97 3.293,15

Titel Auflage ET / Anz.schlussFormat mm-Preis sw

1/1 Seite sw

mm-Preis Farbe

1/1 Seite Farbe

Titelkopf-anzeigen*

Titel Auflage ET / Anz.schlussFormat mm-Preis sw

1/1 Seite sw

mm-Preis Farbe

1/1 Seite Farbe

Titelkopf-anzeigen*

./.

364,00

200,00

223,00

175,00

223,00

176,00

176,00

200,00

158,00

158,00

158,00

158,00

140,00

200,00

340,00

200,00

175,00

175,00

158,00

158,00

175,00

175,00

./.

410,00

200,00

140,00

Seite 8 Einzelausgaben / Grundpreise

Seite 9 Einzelausgaben / Grundpreise

Nachlässe und Zuschläge siehe Seite 5 | Sie finden unsere aktuellen Ausgaben in digitaler Version unter www.suewe.de/epaper* Festgröße: 45 x 50 mm (Format R) bzw. 45 x 45 mm (Format T), nicht rabattfähig.

Nachlässe und Zuschläge siehe Seite 5 | Sie finden unsere aktuellen Ausgaben in digitaler Version unter www.suewe.de/epaper* Festgröße: 45 x 50 mm (Format R) bzw. 45 x 45 mm (Format T), nicht rabattfähig.

MG Wochenblatt Mannheim 188.950 R Mi.~Do./ Mo. 12 Uhr

LG Wochenblatt Ludwigshafen 87.550 R Mi. / Mo. 12 Uhr

FT Wochenblatt Frankenthal 31.650 R Mi. / Mo. 12 Uhr

SP Wochenblatt Speyer 39.350 R Mi. / Mo. 12 Uhr

HA Wochenblatt Haßloch 16.750 R Mi.~Do./ Di. 11 Uhr

STNW Stadtanzeiger Neustadt 40.900 R Do. / Di. 12 Uhr

STDU Stadtanzeiger Bad Dürkheim 24.700 R Do. / Di. 12 Uhr

STGR Wochenblatt Grünstadt 23.850 R Do. / Di. 12 Uhr

LD Wochenblatt Landau 43.250 R Mi. / Mo. 12 Uhr

BB Wochenblatt Bad Bergzabern 23.900 R Mi. / Mo. 12 Uhr

RU Wochenblatt Rülzheim 18.000 R Mi. / Mo. 12 Uhr

GE Wochenblatt Germersheim 13.750 R Mi. / Mo. 12 Uhr

WO Wochenblatt Wörth 18.100 R Mi. / Mo. 12 Uhr

STTK Trifels Kurier (Annweiler) 12.850 T Do. / Mo. 12 Uhr

STLD Stadtanzeiger am Wochenende 39.450 R Sa. / Do. 10 Uhr

KL Wochenblatt Kaiserslautern R 83.880 Mi.~Do./ Mo. 12 Uhr

PS Wochenblatt Pirmasens 32.300 R Mi. / Mo. 12 Uhr

KU Wochenblatt Kusel 22.960 T Do. / Mo. 10 Uhr

LT Wochenblatt Landstuhl 27.750 T Mi. / Mo. 10 Uhr

RO Wochenblatt Rockenhausen 15.250 T Do. / Mo. 10 Uhr

LA Wochenblatt Lauterecken 13.700 T Mi. / Mo. 10 Uhr

KI Wochenblatt Kirchheimbolanden 20.300 T Mi. / Mo. 10 Uhr

WA Wochenblatt Oberes Glantal - Der Südkreis 18.650 T Do. / Mo. 10 Uhr

FVWB Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben 6.880 HB Fr. / Mo. 12 Uhr

AGB Wochenblatt Karlsruhe 187.450 R Mi. / Mo. 12 Uhr

N14 Wochenblatt Bruchsal - Bad Schönborn 53.800 R Mi. / Mo. 12 Uhr

NBN Wochenblatt Bruhrain (Waghäusel) 27.400 R Mi. / Mo. 12 Uhr

GBP Anzeigenring Pfalz/Baden (Kombi RN, WS, SD, WP, AN3) 1.093.870

RN RHEIN-NECKAR: 364.250Ludwigshafen, Speyer, Haßloch, Frankenthal, Mannheim

WS WEINSTRASSE: 89.450Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt

WSPL WEINSTRASSE plus: Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt, Haßloch 106.200

SD SÜDPFALZ: Landau, Bad Bergzabern, Rülzheim, Wörth,Germersheim, Trifels Kurier 129.850

WP WESTPFALZ: Kaiserslautern, Rockenhausen, Landstuhl, Oberes Glantal-Der Südkreis,Kirchheimbolanden, Lauterecken, Kusel, Pirmasens,Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben 241.670

AN 3 BADEN: 268.650Karlsruhe, Bruchsal-Bad Schönborn, Bruhrain

17,54 52.340,59 18,69 55.959,69

4,91 16.669,45 5,19 17.620,05

1,84 6.246,80 1,93 6.552,35

2,40 8.148,00 2,50 8.487,50

2,50 7.840,78 2,60 8.138,29

5,25 11.262,76 5,50 11.868,35

3,04 10.320,80 3,47 11.780,65

Kombination Auflage mm-Preis sw 1/1 Seite sw mm-Preis Farbe 1/1 Seite Farbe

20,63 61.577,16 21,98 65.834,93

5,77 19.611,11 6,10 20.729,47

2,16 7.349,17 2,27 7.708,64

2,82 9.585,88 2,94 9.985,29

2,94 9.224,45 3,05 9.574,46

6,17 13.250,30 6,47 13.962,76

3,57 12.142,11 4,08 13.859,58

Kombination Auflage mm-Preis sw 1/1 Seite sw mm-Preis Farbe 1/1 Seite Farbe

SD Südpfalz

WP Westpfalz

RN Rhein-Neckar

AN3 Baden

WS Weinstraße

Seite 10 Kombinationen / Ortspreise

Seite 11 Kombinationen / Grundpreise

GBP Anzeigenring Pfalz/Baden (Kombi RN, WS, SD, WP, AN3) 1.093.870

RN RHEIN-NECKAR: 364.250Ludwigshafen, Speyer, Haßloch, Frankenthal, Mannheim

WS WEINSTRASSE: 89.450Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt

WSPL WEINSTRASSE plus: Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt, Haßloch 106.200

SD SÜDPFALZ: Landau, Bad Bergzabern, Rülzheim, Wörth,Germersheim, Trifels Kurier 129.850

WP WESTPFALZ: Kaiserslautern, Rockenhausen, Landstuhl, Oberes Glantal-Der Südkreis,Kirchheimbolanden, Lauterecken, Kusel, Pirmasens,Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben 241.670

AN 3 BADEN: 268.650Karlsruhe, Bruchsal-Bad Schönborn, Bruhrain

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Allein unter Text:15sp 60 mm

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Aufschläge (Kopfleiste 5sp 50 mm

ohne Berechnung)

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Allein unter Text:11sp 45 mm

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Die Alleinstellung inmitten einer

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Spalten der Seite platziert. Zusätzlich kann

beispielsweise ein blattbreiter Streifen am

Fuß der Seite die Aussage abrunden.

Mindestgrößen

keine Platzierungszuschlag 30% Anzeigenteil

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INSEL-ANZEIGENAUFGESETZTE INSEL-ANZEIGEN

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Seite 12 Wochenblatt-Stellenpaket

Seite 13 Sonderwerbeformen

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WM 5 Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt 89.800

WM 6 Bruchsal, Bad Schönborn-Bruhrain 80.550

WM 7 Karlsruhe 188.550

WM 11 Kaiserslautern, Pirmasens, Rockenhausen, Lauterecken, Kusel, Der Südkreis (Waldmohr), Landstuhl, Kirchheimbolanden, Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben 238.200

WM11N Rockenhausen, Kirchheimbolanden 36.500

WM11W Der Südkreis (Waldmohr), Kusel, Lauterecken 46.800

WM 12 Landau, Bad Bergzabern, Wörth, Rülzheim, Germersheim, Trifels Kurier 130.200

WM 13 Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer, Haßloch 177.350

WM 14 Ludwigshafen, Mannheim 279.850

WM 15 Mannheim, Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer, Haßloch 368.500

WM 16 WM 12 + WM 15 498.700

WM 17 WM 11 + WM 12 368.400

WM 18 WM 11 + WM 12 + WM 15 736.900

WM 19 WM 5 + WM 11 + WM 12 + WM 15 826.700

mm-Preis sw mm-Preis FarbeGRUNDPREISEORTSPREISE

F 1 RHEIN-NECKAR: Ludwigshafen, Speyer, Haßloch, Frankenthal, Mannheim 364.250

F 2 SÜDPFALZ: Landau, Bad Bergzabern, Rülzheim, Wörth, Germersheim, Trifels Kurier 129.850

F 3 WESTPFALZ: Kaiserslautern, Rockenhausen, Lauterecken, Landstuhl, Kusel, Oberes Glantal-Der Südkreis, Kirchheimbolanden, Pirmasens, Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben 241.670

F 4 BADEN: Karlsruhe, Bruchsal-Bad Schönborn, Bruhrain 268.650

F 5 WEINSTRASSE: Neustadt , Bad Dürkheim , Grünstadt 89.450

F 20 F 1 + F 2 (Rhein-Neckar + Südpfalz) 494.100

F 21 F 1 + F 5 (Rhein-Neckar + Weinstraße) 453.700

F 22 F 2 + F 5 (Südpfalz + Weinstraße) 219.300

F 23 F 3 + F 5 (Westpfalz + Weinstraße) 331.120

F 24 F 2 + F 4 (Südpfalz + Baden) 398.500

F 30 F 1 + F 2 + F 5 (Rhein-Neckar + Südpfalz + Weinstraße) 583.550

F 31 F 1 + F 3 + F 5 (Rhein-Neckar + Westpfalz + Weinstraße) 695.370

F 40 F 1 + F 2 + F 3 + F 5 (Kombi Pfalz + Mannheim) 825.220

F 50 F 1 + F 2 + F 3 + F 4 + F 5 (Gesamtausgabe) 1.093.870

STLD Stadtanzeiger am Wochenende (Landau und Umgebung) 39.450

1,97 2,31

1,37 1,61

1,92 2,25

1,67 1,96

0,86 1,01

2,84 3,34

2,41 2,83

1,90 2,23

2,36 2,78

2,58 3,04

2,94 3,45

3,33 3,91

3,98 4,68

4,67 5,49

0,36 0,42

WORTMILLIMETERANZEIGEN sind gestaltete, rubrizierte mm-Anzeigen innerhalb des Wortanzeigenblockes.Diese mm-Anzeigen sind nur 1-spaltig möglich.

1,75 1,86 2,05 2,18

1,57 1,68 1,84 1,97

2,02 2,32 2,37 2,72

5,75 6,12 6,76 7,20

1,37 1,46 1,61 1,71

2,00 2,13 2,35 2,50

2,95 3,14 3,47 3,69

3,70 3,94 4,35 4,63

4,31 4,61 5,07 5,42

6,42 6,86 7,55 8,07

7,03 7,50 8,27 8,82

6,44 6,85 7,57 8,05

9,07 9,67 10,67 11,37

9,28 9,89 10,91 11,63

mm-Preis sw mm-Preis Farbe

Seite 14 Kleinanzeigen

Seite 15 Gestaltete, rubrizierte mm-Anzeigen innerhalb der Kleinanzeigen

PREMIUMFORMATE: Es sind Kleinanzeigen mit einem großformatigen Bild (50 mm) oder ein bzw. zwei kleinformatigen Bildern (je 25 mm) möglich.Im Auto- und Immobilienmarkt auf Wunsch auch mit Firmenlogo. Das Firmenlogo kostet pro Anzeigen EUR 10,00 + MwSt. - Ausnahme Ausgaben STLD, F2 und F5 (EUR 7,00 + MwSt. / Anzeige). Kleinanzeigen ohne Bild können zusätzlich gelb oder blau hinterlegt werden (40% Farbzuschlag).Mindestberechung Kleinanzeigen: 3 mm

Kombination Auflage

WM 5 Neustadt, Bad Dürkheim, Grünstadt 89.450

WM 6 Bruchsal-Bad Schönborn, Bruhrain 81.200

WM 7 Karlsruhe 187.450

WM 11 Kaiserslautern, Pirmasens, Rockenhausen, Lauterecken, Kusel, Oberes Glantal-Der Südkreis, Landstuhl, Kirchheimbolanden, Amtsblatt Waldfischbach-Burgalben 241.670

WM11N Rockenhausen, Kirchheimbolanden 35.550

WM11W Oberes Glantal-Der Südkreis, Kusel, Lauterecken 55.310

WM 12 Landau, Bad Bergzabern, Wörth, Rülzheim, Germersheim, Trifels Kurier 129.850

WM 13 Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer, Haßloch 175.300

WM 14 Ludwigshafen, Mannheim 276.500

WM 15 Mannheim, Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer, Haßloch 364.250

WM 16 WM 12 + WM 15 494.100

WM 17 WM 11 + WM 12 371.520

WM 18 WM 11 + WM 12 + WM 15 735.770

WM 19 WM 5 + WM 11 + WM 12 + WM 15 825.220

mm-Preis sw mm-Preis FarbeGRUNDPREISEORTSPREISE

WORTMILLIMETERANZEIGEN sind gestaltete, rubrizierte mm-Anzeigen innerhalb der Kleinanzeigen.Diese mm-Anzeigen sind nur 1-spaltig möglich.

1,87 1,98 2,20 2,32

1,59 1,70 1,87 2,00

2,09 2,36 2,45 2,77

5,83 6,21 6,85 7,30

1,39 1,48 1,63 1,74

2,18 2,33 2,56 2,74

2,99 3,18 3,51 3,74

3,75 3,99 4,41 4,69

4,37 4,67 5,14 5,49

6,51 6,96 7,65 8,18

7,13 7,61 8,38 8,95

6,53 6,95 7,68 8,17

9,20 9,81 10,82 11,54

9,46 10,08 11,12 11,85

mm-Preis sw mm-Preis Farbe

mm-Preis sw mm-Preis FarbeTitel Auflage ET / Anz.schlussFormat mm-Preis sw mm-Preis Farbe

AMTSBLÄTTER PFALZ

AMTSBLÄTTER BADEN

Ortspreise pro mm Grundpreise pro mm

* Amtsblatt erscheint im Trifels-Kurier ** Amtsblatt erscheint im Wochenblatt

Bei Belegung mehrerer Einzelausgaben bei gleicher Größe,

gleichem Anzeigentext und Erscheinungstag

bei 2 Ausgaben 10%

bei 3 Ausgaben 15%

bei 4 Ausgaben 20%

bei 5 oder mehr Ausgaben 25%

Für die mit * und ** gekennzeichneten

Ausgaben gelten die auf Seite 5

aufgeführten Kombinationsrabatte.

Kombinationsrabatte für Fieguth-Amtsblätter (Ausgabenkürzel beginnend mit FV..):

STTK Annweiler 12.850 T Do. / Mo. 12 Uhr*

FVBO Bobenheim-Roxheim 5.730 HB Fr. / Di. 12 Uhr

FVBI Böhl-Iggelheim 5.660 HB Do. / Mo. 12 Uhr

FVDE Deidesheim 6.250 HB Fr. / Mo. 12 Uhr

FVFR Freinsheim 7.970 HB Do. / Mo. 12 Uhr

FVHA Haßloch 10.700 HB Mi. / Mo. 12 Uhr

KL Kaiserslautern 83.880 R Mi~Do. / Mo. 12 Uhr**

KU Kusel-Altenglan 22.960 T Do. / Mo. 10 Uhr**

FVLA Lambsheim-Heßheim 8.020 HB Do. / Di. 12 Uhr

FVMA Maxdorf 6.830 HB Fr. / Mo. 12 Uhr

FVME Meisenheim 4.350 HB Do. / Mo. 12 Uhr

FVMU Mutterstadt 7.080 HB Do. / Mo. 12 Uhr

RO Rockenhausen / Alsenz-Obermoschel 15.250 T Do. / Mo. 10 Uhr**

FVWA Wachenheim 5.310 HB Fr. / Mo. 12 Uhr

FVWB Waldfischbach-Burgalben 6.880 HB Fr. / Di. 12 Uhr

WA Oberes Glantal 18.650 T Do. / Mo. 10 Uhr**

FVWO Wörth 8.880 HB Do. / Mo. 12 Uhr

AP Kombi Amtsblätter Pfalz HB/T/R Mi.-Fr. / Mo. 12 Uhr237.250

MG Mannheim 188.950 R Mi~Do. / Mo. 12 Uhr**

0,82 0,85 0,96 1,00

0,57 0,77 0,67 0,90

0,57 0,77 0,67 0,90

0,57 0,77 0,67 0,90

0,60 0,81 0,71 0,95

0,62 0,84 0,73 0,99

2,00 2,11 2,35 2,48

1,11 1,15 1,30 1,35

0,62 0,84 0,73 0,99

0,58 0,78 0,68 0,92

0,51 0,69 0,60 0,81

0,58 0,78 0,68 0,92

0,91 0,94 1,07 1,10

0,57 0,77 0,67 0,90

0,58 0,78 0,68 0,92

1,06 1,10 1,24 1,29

0,59 0,80 0,69 0,93

9,00 89 57 7910, 10, 12,

3,34 3,56 3,92 4,18

Seite 16 Amtsblätter

Seite 17 Amtsblätter

Mindestformat ist DIN A6 (105 x 148 mm), Maximalformat ist 240 x 320 mm.Format:

Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Papiergewicht nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten

größer als DIN A6 bis DIN A4 dürfen ein Papiergewicht von 120 g/m nicht unterschreiten. Größere Formate mit einem Papiergewicht

von mind. 60 g/m sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 x 297 mm) zu falzen.

Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Parallelfalz gefertigt sein. Mehrseitige Beilagen größer als DIN A5 müssen den Falz

an der langen Seite aufweisen. Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben.

Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 80 g/m erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals

zu falzen.

Das Gewicht einer Beilage soll 1 0 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Abstimmung mit dem Verlag erforderlich.

Zur Gewährleistung eines reibungslosen Einsteckprozesses ist die Vorlage von Mustern (möglichst 3) vorab sinnvoll.

*) Bei Fremdbeilagen, die aus mehreren losen Teilen bestehen, gilt jedes lose Teil als Beilage. Derartige Beilagen müssen somit geheftet oder geleimt sein.

Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich mit einem korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten muss:

· Auftragsnummer des Verlages · Zu belegendes Objekt und zu belegende Ausgaben · Einsteck- bzw. Erscheinungstermin

· Auftraggeber der Beilage · Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv · Auslieferungstermin ex Beilagenhersteller

· Absender und Empfänger · Anzahl der Paletten · Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen

· Stückzahl der Beilagen je Palette

· Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte

· Raum für Vermerke

Die Prospekte müssen lose auf Paletten dürfen nicht verschnürt und nicht in einzelnen Kartons angeliefert werden.

Die Europaletten müssen gegen Transportschäden und Feuchtigkeit geschützt sein.

Richtlinien zur

Anlieferung:

Ferner sind

erforderlich:

Begleitpapiere

(Lieferschein):

Einzelblätter *):

Mehrseitige

Beilagen:

Gewichte:

Bemusterung:

Beilagen generell und insbesondere die Oberfläche des Umschlages müssen so beschaffen sein, dass sie maschinell verarbeitet werden können.

Beilagen dürfen keine Fremdanzeigen enthalten.

Angaben zum Produkt (Beilage)

Richtlinien zur Abwicklung

Beilagengewicht

5.000 Stück pro Ausgabe

jeweils Donnerstag, 1 Woche vor Beilegung, 10.00 Uhr

Frei Haus bis spätestens Freitag vor Erscheinungstermin,

aber frühestens vor Beilegungstermin.

Rollgeld wird weiterberechnet.

Mo. - Fr. 7.30 - 12.00 Uhr und 12.30 - 16.30 Uhr

RHEINPFALZ Verlag und Druckerei GmbH & Co. KG

Druckzentrum

Flomersheimer Straße 2-4

67071 Ludwigshafen-Oggersheim

Mindestauflage:

Selektive Streuung: auf Anfrage möglich

Beilagenschluss:

Anlieferung:

Anlieferungszeiten:

Versandanschrift:

Bei der Entgegennahme der Lieferung kann die Stückzahlund der einwandfreie Zustand der einzelnen Beilagen nichtgeprüft werden. Diese Prüfung bleibt dem Tag der Beilegungvorbehalten.

Die termingerechte Beilagenausführung ist nur nach Vorlageeines Ausfallmusters 8 Tage vor Beilegung möglich. EineTermingarantie oder Haftung im Falle höherer Gewalt,beschädigter Prospekte oder technischer Störungen kannnicht übernommen werden, ebenso nicht für Einsteckfehlerim technischen Bereich (Toleranzgrenze 3%).

Weitere Angaben:

BEILAGENGRUNDPREIS

je Tausend Exemplare

ORTSPREIS

je Tausend Exemplare

für Beilagenaufträge im Teilgebiet Frankreich

(Weissenburg, Wochenblatt Bad Bergzabern, 6. 0 Exemplare):

120,- EUR + MwSt.

bis 10 g 49,90 58,70

11 bis 15 g 51,90 61,00

16 bis 20 g 54,90 64,50

21 bis 25 g 58,90 69,20

26 bis 30 g 62,90 74,00

31 bis 35 g 66,90 78,70

36 bis 40 g 70,90 83,40

41 bis 45 g 74,90 88,10

46 bis 50 g 78,90 92,80

über 50 g auf Anfrage auf Anfrage

Seite 18 Beilagen

Seite 19 Produktspezifikationen / Richtlinien

mindestens 6 Werktage vor Verteilung

Frei Haus bis spätestens 3 Werktagevor Verteilung.

Mo. - Fr. 7.30 - 12.00 Uhr und 12.30 - 16.30 Uhr

RHEINPFALZ Verlag und Druckerei

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Selektive Streuung: auf Anfrage möglich

Anlieferung:

Anlieferungszeiten:

Lieferanschrift:

In Packen einheitlicher Menge zu je 200 Stück.

Mit Kunststoffband kreuzgebündelt und gekennzeichnet.

Anlieferungsform:

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im lokalen

Außendienst oder die zentrale Vertriebsabteilung,

Tel. 0621 5902-912 · Fax 0621 5902-504

E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner:

Prospektgewicht

DIREKTVERTEILUNG

GRUNDPREISje Tausend Exemplare

ORTSPREISje Tausend Exemplare

bis 20 g 48,50 57,00

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besonderen Dienstleistung, zur Vorstellung neuer Produkte etc. den Lesern in Form

eines redaktionellen Beitrages näherbringen. Sie stellt eine kreative und individuelle

Alternative zu den klassischen Anzeigenformen dar. Besonders für Bot-

schaften, die sich mit der gewohnten, plakativen

Anzeige nur unzureichend darstellen lassen, kann

das eine wirkungsvolle Ergänzung sein.Advertorial

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Ihres Briefings maßgeschneiderte PR-Anzeigen im Look

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eine hohe Aufnahmebereitschaft für Ihre Botschaft, da

er die vertraute Umgebung des redaktionellen Umfeldes

nicht verlässt. Dabei verleiht der WOCHENBLATT-

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§ 1 Anzeigenauftrag

Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen istder Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbung-treibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.§ 2 Anzeigenabschluss

Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nachVertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abrufeinzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seitErscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in§ 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. Bei Abschlüssen ist derAuftraggeber berechtigt, innerhalb der vorgenannten Frist auch über die im Auftraggenannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.§ 3 Nichterfüllung eines Abschlussvertrags

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, sohat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unter-schied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechendenNachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung aufhöhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.§ 4 Abnahmemengen

Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preisentsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.§ 5 Anzeigenschluss

Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich inbestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen derDruckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen,dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn derAuftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in derjeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.§ 6 PR-Anzeigen

Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeige erkennbarsind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gekennzeichnet.§ 7 Annahme unter Vorbehalt

Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen einesAbschlusses – sowie Beilagen- und Direktverteilaufträge wegen des Inhalts, derHerkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigtenGrundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oderbehördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlagunzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellenoder Vertretern aufgegeben werden. Beilagen- und Direktverteilaufträge sind für denVerlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck einesBestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten,werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeberunverzüglich mitgeteilt.§ 8 Druckunterlagen

Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagenoder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder

beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlaggewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch dieDruckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.§ 9 Schadenersatz

Der Auftraggeber hat den Abdruck seiner Anzeige sofort nach Erscheinen zu prüfen.Der Verlag lehnt Ansprüche auf Zahlungsminderung oder Ersatz ab, wenn bei zuwiederholenden Aufnahmen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass der Auftraggebereine Berichtigung vor Wiedergabe der nächsten Anzeige verlangt. Der Auftraggeberhat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigemAbdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreieErsatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigtwurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oderist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht aufZahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden beiVertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischerAuftragserteilung – ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit derLeistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und aufdas für den betreffenden Anzeigen-, Beilagen- oder Direktverteilauftrag zu zahlendeEntgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlages, seinesgesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages fürSchäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Imkaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht fürgrobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, in den übrigen Fällen ist gegenüberKaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraus-sehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb vonvier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Im Fallegänzlichen oder teilweisen Nichterscheinens oder verspäteten Erscheinens derZeitung und somit der Anzeige infolge höherer Gewalt oder bei Störung desArbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungenvon Schadenersatz.§ 10 Probeabzug

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägtdie Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlagberücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung desProbeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.§ 11 Größenvorschriften

Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art derAnzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.§ 12 Zahlungsziel

Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort,möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Der Verlagbehält sich vor, Kosten für den Rechnungsversand in Papierform zu berechnen. DieRechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnungan laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfristoder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden

nach der Preisliste gewährt. Wird der Verlag beim Bankeinzugverfahren durch Gründe,die der Kunde zu vertreten hat, rückbelastet, so hat der Auftraggeber die entstehendenKosten zu tragen. Rechnungsbetrag und Kosten werden sofort fällig; jeglicher Skontoentfällt.§ 13 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskostenberechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufendenAuftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Voraus-zahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit desAuftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigen-abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglichvereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleichoffenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.§ 14 Anzeigenbeleg

Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Es werden nur Vollbelege bzw.digitale Belege geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seineStelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichungund Verbreitung der Anzeige.§ 15 Druckvorlagen

Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen und Zeichnungen sowie für vomAuftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglichvereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.§ 16 Chiffreanzeigen

Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitigeWeitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an.Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffreanzeigen werden nur auf dem normalenPostweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffreanzeigen werden vier Wochenaufbewahrt. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zusein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden,die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zuöffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-,Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen undwerden nicht entgegen genommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kanndennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber diedabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.§ 17 Rücksendung von Druckunterlagen

Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.§ 18 Datenspeicherung

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten - soweit geschäftsnotwendigund im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig - EDV- mäßig speichern undverarbeiten. Die Adresserhebung kann auch zu Werbezwecken erfolgen. Der NutzungIhrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen mitWirkung für die Zukunft widersprechen. Senden Sie dazu bitte Ihren Widerspruch andie SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG, Amtsstraße 5 -11, 67059 Ludwigshafen oder per E-Mail an [email protected]

Für alle Anzeigen- und Beilagenaufträge sowie Direktverteilaufträge gelten mit ihrer Erteilung die Konditionen der jeweilig gültigen Preisliste und dieser nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Bei Buchungen von Online-Aufträgen gelten abweichend die AGB für Online-Anzeigen, die unter www.rheinpfalz.de/onlinewerbung abrufbar sind. Für den Verlag sind davon abweichende Bedingungen desAuftraggebers unverbindlich, wenn dieser nicht binnen einer Woche seit der Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Anzeigen-, Beilagen- und Direktverteilaufträge

§ 19 Urheberrecht

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeitder für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. DemAuftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesemaus den Ausführungen des Auftrages erwachsen. Insbesondere ist der Verlag nicht fürInhalte von Internetseiten verantwortlich, auf die der Anzeigenkunde in seiner Anzeigeverweist. Die Verlage wenden bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte diegeschäftsübliche Sorgfalt an, haften jedoch nicht, wenn sie vom Auftraggeberirregeführt oder getäuscht werden. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge undAnzeigen oder Beilagen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigtwerden. Der Auftraggeber hält den Verlag von allen Ansprüchen aus Verstößen gegendas Urheberrecht frei, insbesondere von Ansprüchen auf Zahlung von Schadenersatz,Vertragsstrafe oder Ordnungsgeld sowie auf die Erstattung von Anwalts- undGerichtskosten. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich derAuftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auftatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwarnach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste.§ 20 Berichtigungen

Der Verlag behält sich das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberech-nungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von sechs Monaten vorzu-nehmen.§ 21 Mittlungsvergütung

Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste desVerlages zu halten. Die von dem Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an dieAuftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Werbeagenturenund Werbungsmittler erhalten Provision für Anzeigen-, Beilagen- und Direktverteil-aufträge von Werbungtreibenden des Handels, Handwerks und Gewerbes, wenn dieAnzeigen zum Grundpreis abgerechnet werden, vorausgesetzt, dass die Werbe-agentur und Werbungsmittler auch die gesamte Auftragsabwicklung selbst über-nehmen, d. h. die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen und Texte bzw. Druck-unterlagen direkt anliefern.§ 22 Platzierungsvorschriften

Platzierungsvorschriften sind nur dann verbindlich, wenn der tarifliche Platzierungs-zuschlag bezahlt wird.§ 23 Konzernrabatt

Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftlicheNachweis einer mehr als 50%-igen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Verlag ge-währt Konzernrabatt nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen.Dies gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicherOrganisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des Öffent-lichen Rechts beteiligt sind.§ 24 Abweichende Preise

Für Anzeigen in Sonderseiten, Sonderbeilagen und Kollektiven können vom Verlagabweichende Preise festgesetzt werden.§ 25 Vorkasse

Der Verlag behält sich vor, Anzeigen-, Beilagen- und Direktverteilaufträge nur gegenVorkasse entgegenzunehmen.§ 26 Abbestellungen

Abbestellungen müssen schriftlich oder in Textform erfolgen. Bei Abbestellung einerAnzeige kann der Verlag die entsprechenden Satzkosten berechnen.§ 27 Beilagen, Beihefter und Beikleber

Beilagen, Beihefter und Beikleber dürfen keine Werbung Dritter enthalten. Beilagen,Beihefter und Beikleber müssen auf Wunsch des Verlages den deutlichen Hinweis

„Anzeige“ enthalten. Sollte dieser Hinweis fehlen, veranlasst der Verlag nach eigenemErmessen gegebenenfalls die Anbringung bzw. den Aufdruck dieses Hinweises. Diehieraus dem Verlag entstandenen Kosten trägt der Auftraggeber in vollem Umfang.Beilagen sind gefalzt anzuliefern. Der Verlag behält sich vor, in die gleiche Ausgabeweitere Beilagen einzulegen. Der Verlag hat bei technischen Schwierigkeiten dasRecht, den Beilagenauftrag auf verschiedene Termine aufzuteilen. Der Verlag verteiltdie Beilagen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt, wobei bis zu 3 % Fehlzustellungenoder Verlust als verkehrsüblich gelten.§ 28 Blatthohe Anzeigen

Bei blatthohen Anzeigen wird die volle Satzspiegelhöhe berechnet.§ 29 Verbreitung

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die von ihm stammenden Angaben undAnzeigen sowohl ergänzend zu der Veröffentlichung in der oder den Druckschriften inelektronischen Medien verbreitet, als auch in Marktanalysen, z. B. Immobilienmarkt-auswertungen, verarbeitet werden. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigen in die Online-dienste des Verlages zu stellen und auch in Portalen von Kooperationspartnern zuveröffentlichen.§ 30 Übermittlung

Für die richtige Wiedergabe undeutlicher Manuskripte und für Übermittlungsfehler beitelefonisch aufgegebenen Anzeigen und telefonisch veranlassten Änderungen wirdkeine Gewähr übernommen. Abbestellungen – grundsätzlich schriftlich – können nurberücksichtigt werden, wenn dies die technische Fertigstellung der Zeitung nichtbeeinträchtigt.§ 31 Erfüllungsort, Gerichtsstand, zusätzliche Geschäftsbedingungen

Erfüllungsort ist Ludwigshafen am Rhein. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetzzwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages; auch für das Mahnverfahrensowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebersim Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand der Sitz desVerlages vereinbart.

ZUSÄTZLICHE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Direktverteilaufträge

der SÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG

§ Z1 Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die Direktverteilung

1. Allen Angeboten und Vereinbarungen, sowohl mündlicher, fern-mündlicher undschriftlicher Art, liegen die nachfolgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen derSÜWE Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft mbH & Co. KG (im folgenden SÜWEgenannt) für die Direktverteilung zugrunde; Lieferungen und Leistungen der SÜWEerfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser zusätzlichen Geschäftsbedingungen.Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannterVertragsbestandteil.2. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werdenausgeschlossen.3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen und/oder Ergänzungen sowieÄnderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge und der auf dieseanwendbaren Geschäftsbedingungen der SÜWE bedürfen der Schriftform.4. Diese zusätzlichen Geschäftsbedingungen für Direktverteilung gelten auch für dieweitere Geschäftsverbindung.

§ Z2 Vertragsschluss

1. Angebote der SÜWE sind stets freibleibend und unverbindlich. Diese werden erstdurch eine schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Die Preis- und Leistungs-angebote sind nur verbindlich, wenn sich die vom Auftraggeber erklärten Daten alszutreffend erweisen.2. Nachträgliche Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Neben-abreden, Zusicherungen, Garantieerklärungen bedürfen ihrer Wirksamkeit ebenfallseiner schriftlichen Bestätigung.3. Widersprüche gegen Auftragsbestätigungen sind nur beachtlich, wenn sie derSÜWE innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigungvorliegen.4. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Leistungen können nur mit einer Fristvon drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Für jedes weitere Kalenderjahrverlängert sich die Kündigungsfrist um einen Monat.5. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einer Woche vor dem vereinbartenZustellungstermin vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber Kostenentstehen. Erfolgt die Stornierung später und steht der SÜWE kein entsprechenderErsatzauftrag zur Verfügung, so hat der Auftraggeber der SÜWE nach deren Wahl diebisher entstandenen Kosten zu ersetzen.6. Die SÜWE ist auch nach Abschluss des Auftrages berechtigt, dessen Durch-führung ganz oder teilweise abzulehnen, sofern die Zustellung gegen gesetzliche oderbehördliche Bestimmungen verstoßen würde oder erst dann erkennbar für dieAuftragnehmerin aus technischen oder anderen Gründen unmöglich oder unzumutbarwäre.7. Der Auftragseingang hat mindestens 6 Werktage vor der Verteilung zu erfolgen.§ Z3 Anlieferung

1. Für die rechtzeitige (bis spätestens 3 Werktage vor Verteilung) und vollständigeAnlieferung der Verteilobjekte ist der Auftraggeber verantwortlich. Das Verteilgut istauf Kosten des Auftraggebers frei an den Anlieferungsort der SÜWE anzuliefern. BeiÜbernahme des Verteilgutes haftet die SÜWE nur für die Richtigkeit der laut Liefer-schein übernommenen Paket- oder Kartonzahl, nicht jedoch für die Richtigkeit derStückzahlen innerhalb der Verpackungseinheiten, welche Mengendifferenzen auf-weisen können.Das Zustellgut muss gebündelt und verpackt sein in einheitlichen Mengen zu je 200Exemplaren. Verpackungsbedingter Mehraufwand wird dem Auftraggeber mitmindestens 2,50 EUR je 1.000 Stück Verteilobjekte in Rechnung gestellt.2. Falls durch nicht rechtzeitig angeliefertes Verteilgut oder durch vom Auftraggeberzu vertretende Gründe der Beginn des Auftrages insgesamt oder teilweise verzögertwird, verschieben sich bereits bestätigte Verteil- und Liefertermine entsprechend. Beiverspäteter Anlieferung entfällt zudem die Haftung für die termingerechte Ausführung.Außerdem ist die SÜWE berechtigt, dem Auftraggeber die dadurch entstandenen Auf-wendungen, Transportkosten, Löhne für Verteil- und Kontrollpersonal, Spesen undKilometerkosten in Rechnung zu stellen.3. Von dem Auftraggeber etwa angelieferte Übermengen kommen nur dann mit zurVerteilung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Werden Restmengen nicht innerhalbvon fünf Werktagen nach Durchführung des Zustellauftrages vom Auftraggeber wiederabgeholt, ist die SÜWE ohne weitere Rücksprache befugt, die Restmengen auf Kostendes Auftraggebers vernichten zu lassen.

Seite 24 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Seite 25 Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ Z4 Durchführung der Verteilung

1. Die gewährleistet die Belieferung der erreichbaren Haushalte des imSÜWEAuftrag festgelegten Verteilgebiets gemäß den Richtlinien des Gütesiegels „GeprüfteProspektzustellung" von maXdirect ( ). Nähere Informationen hierzu unterBVDAwww.gpz-siegel.de.2. Von der Verteilung ausgeschlossen sind, soweit nicht anders vereinbart,Gewerbegebiete, Büros, Kaufhäuser, Krankenhäuser, ebenso Häuser auf Betriebs- oderWerksgeländen, sowie Häuser die außerhalb eines zusammenhängenden Wohn-gebietes liegen. Für die Verteilung von Warenproben, Katalogen und sperrigenObjekten gelten besondere Vereinbarungen.3. Es wird pro Briefkasten grundsätzlich nur ein Exemplar eingeworfen, unabhängigvon der Menge der Haushaltsnamen, es sei denn, dass der Auftraggeber schriftlich eineandere Abdeckungsquote wünscht.4. Häuser, die mit Innenbriefkästen versehen sind, werden von der Verteilungausgeschlossen, wenn nach mehrmaligem Klingeln die verschlossene Haustür nichtgeöffnet wird. Werbeverbote werden grundsätzlich beachtet.5. Die kann sich im Bedarfsfall zur Verteilung der Ware eines Subunter-SÜWEnehmers oder anderer Erfüllungsgehilfen bedienen.6. Es wird keine Zusage für eine Exklusivzustellung von Verteilobjekten gegeben. Diesist ausschließlich nur auf Anfrage möglich. Ansonsten ist die berechtigt,SÜWEgleichzeitig weitere Verteilobjekte anderer Auftraggeber zuzustellen, ohne dass dieseinen Preisnachlass rechtfertigt. Weiterhin gilt im Bedarfsfall das Einlegen vonVerteilobjekten verschiedener Auftraggeber seitens der bei VertragsabschlussSÜWEals vereinbart, wobei die keine Zusage über das äußere Verteilobjekt gibt. DiesSÜWEstellt keinen Grund für jegliche Reklamationen bzw. Preisnachlässe dar.

§ Z5 Gewährleistung und Haftung

1. Die haftet nicht für den Werbeerfolg. Eine Haftung für den Inhalt und die ArtSÜWEdes Werbematerials, insbesondere für dessen textliche Gestaltung, wird von der SÜWEnicht übernommen.2. Die gewährleistet die Belieferung aller erreichbaren privaten HaushalteSÜWEohne Werbeverbote des im Auftrag festgelegten Verteilgebiets gemäß den Richtliniendes Gütesiegels „Geprüfte Direktzustellung" von maXdirect ( ). Dies gilt aus-BVDAschließlich für die Vollabdeckung von Zielgebieten. Wird eine davon abweichendeVerteilart vereinbart, etwa die Belieferung selektierter Zielgruppen, so erstreckt sichdie Verteilquote, bedingt durch unterschiedliche Zählpraktiken der Einwohnermelde-ämter, durch Werbeverbote oder durch die Aktualität der Daten auf die bestmöglicheDurchführung.3. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher undunverschuldeter Umstände wie z.B. Hochwasser, Glatteis, Brand, Sturm, Aufruhr, Streik,Aussperrung, Unzugänglichkeit, behördlichen Eingriffen usw. verlängert sich, auchwenn diese Umstände beim Subunternehmer eintreten und/oder dieses während desVerzuges geschieht, falls die an der rechtzeitigen Erfüllung ihrer VerpflichtungSÜWEdurch diese Umstände gehindert ist, die Frist zur Verteilung um eine angemessene Zeit.4. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oderunzumutbar, so wird die von der Pflicht zur Verteilung frei. Dies gilt auch, wennSÜWEdas Verteilgut durch Brand, Bruch, Diebstahl oder sonstige Witterungseinflüsse bzw.durch Einflüsse durch Dritte auf dem Versand vermindert wird, für den verminderten Teildes Verteilgutes.

5. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzugs oder sonstigeSchadensersatzansprüche können aus Überschreitung der vereinbarten Fristen nichthergeleitet werden, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.6. Reklamationen haben bei nicht erfolgter oder erheblich verspäteter Verteilungunverzüglich schriftlich (per Fax, E-Mail oder Brief) zu erfolgen, spätestens binnen 2Werktagen nach Verteilung. Beanstandungen können nur dann bearbeitet bzw.berücksichtigt werden, wenn sie folgende Angaben enthalten: Datum des Bean-standungstages, Ort, Straße, Hausnummer, Name des Reklamanten und eine genaueBeschreibung der Umstände.7. Leitet der Auftraggeber aus seiner Reklamation Schadensersatzansprüche ab, soist er zu gemeinsamer Überprüfung der Angelegenheit durch seine Beauftragtenzusammen mit den Beauftragten der immer dann verpflichtet, wenn dieSÜWE SÜWEdies verlangt. Stellt sich eine vom Auftraggeber veranlasste zusätzliche Überprüfungder Verteilleistung als unbegründet heraus, können die hierfür entstandenen Kostendem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.8. Werden in dem vereinbarten Zustellgebiet oder bei der vereinbarten Zielgruppeweniger Haushalte als gemäß den Richtlinien des Gütesiegels „Geprüfte Direkt-zustellung" von maXdirect ( ) beliefert, hat der Auftraggeber Anspruch aufBVDANachverteilung; ist dies nicht möglich und trifft die ein Verschulden, so stehtSÜWEdem Auftraggeber das Recht auf gleichprozentigen Rechnungsabzug für das jeweiligeZustellgebiet zu. Ein Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere auf Erstattung vonindirekten und Folgeschäden, ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitgegeben. Schadensersatz kann höchstens bis zur Höhe des Auftragswertes geleistetwerden. Weitergehende Regressansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere sindausgeschlossen Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstandselbst entstanden sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht beiVorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Kardinalpflichten.9. Reklamationen berühren die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs der nicht,SÜWEes sei denn, ihre Berechtigung sei durch die schriftlich anerkannt oderSÜWErechtskräftig festgestellt.

§ Z6 Verjährung

Alle Ansprüche gegen die verjähren innerhalb von 6 Monaten nach VerteilungSÜWEder Ware. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, soweit keineAnsprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ Z7 Preise

Preise für die Verteilung von Warenproben, Prospekten, Katalogen, Zeitungen oderähnlichen Sendungen werden jeweils per 1.000 Stück angegeben und berechnet. DieBerechnung der Preise erfolgt nach Format und Gewicht der Sendung sowie derAufgabenstellung, der Verteilart und der Bebauungsstruktur des Verteilgebietes. Stelltsich nachträglich heraus, dass das Format und Gewicht der Sendung, die Verteilart, dasVerteilgebiet oder die Aufgabenstellung von der ursprünglichen Vereinbarung wesent-lich abweicht, so ist die berechtigt, die Durchführung des Auftrags von derSÜWEVereinbarung eines neuen höheren Preises abhängig zu machen.

§ Z8 Zahlungsziel

1. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung der Verteilung. Die behältSÜWEsich vor, Kosten für den Rechnungsversand in Papierform zu berechnen. Wird der Verlagbeim Bankeinzugsverfahren durch Gründe, die der Kunde zu vertreten hat, rückbelastet,so hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten zu tragen. Der Rechnungsbetrag unddie Kosten werden sofort fällig, jeglicher Skonto entfällt.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis(Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zurZahlung fällig. Für die Teilnahme am Bankeinzug gewährt die 1% Skonto.SÜWE3. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskostenberechnet. Die kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufendenSÜWEAuftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für noch folgende Aufträge Vorauszahlungverlangen.4. Abweichend von Abs. 2 kann die bei neu eingegangenen Geschäftsver-SÜWEbindungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen.5. Tritt beim Auftraggeber eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seinerKreditwürdigkeit begründet, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungsrückständenaus anderen Verträgen, schleppender Zahlungsweise, so ist die berechtigt,SÜWEVorauskasse oder Sicherheit zu verlangen, Leistungen der bis zur VorauszahlungSÜWEoder Sicherheitsleistung zurückzuhalten und bei mangelhafter Vorauszahlung oderSicherheitsleistung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fallwerden sämtliche Ansprüche der aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.SÜWE

§ Z9 Aufrechnung / Zurückhaltungsrecht

Das Recht zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegeneventueller Gegenansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund,wird ausgeschlossen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind aber gestattet, wennGegenansprüche anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ Z10 Schlussbestimmungen

1. Diese Bestimmungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner odermehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Sollten Bestimmungenganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll an deren Stelle eineBestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungmöglichst nahekommt.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.3. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der Vertriebs- undSÜWEDienstleistungsgesellschaft mbH & Co. und der Gerichtsstand ist Ludwigshafen amKGRhein.

Stand: Dezember 2017

Seite 26 Zusätzliche Geschäftsbedingungen Direktverteilung

Seite 27 Technische Angaben

Separation , Gesamtfarbauftrag maximal 240% Tonwertumfang,Tonwerte im Licht auslaufend gegen 3%, in der Tiefe bis 97% Flächendeckung.UCR

Tonwertzunahme im Mitteltonbereich (50% Ton) : 26 %. Für Farb-Anzeigen wird zusätzlich ein Andruck auf Zeitungspapier benötigt. In jeder FarbeCMYK

ist ein Fogra Medienkeil quer zur Druckrichtung mitzudrucken. Die Druckwiedergabe ist nach 12647-3 dem Zeitungsdruckverfahren anzupassen.ISO

E-Mail: [email protected] (Datengröße kleiner als 5 ). -Anzeigen Upload auf den Server nach Rücksprache möglich: ftp://ftp.suewe.de/AnzeigenMB FTP

User: anzeigen | Passwort: suewe oder Datenträger ( , -Rom). Für Rückfragen: Telefon 0621 5902-621 · Telefax 0621 5902-624DVD CD

Vor jeder Übermittlung muss dem Verlag ein Auftrag und eine Kopie der Anzeige vorliegen. Farbvorgaben sind nach den Standards zu definieren.

Rheinisches Format (R):

320 x 485 mm (B x H), 7 Sp.

Tabloid Format (T):

228 x 320 mm (B x H), 5 Sp.Halbes Berliner Format ( ):HB

210 x 282 mm (B x H), 5 Sp.

1-spaltig = 44 mm

2-spaltig = 90 mm

3-spaltig = 136 mm

4-spaltig = 182 mm

5-spaltig = 228 mm

6-spaltig = 274 mm

7-spaltig = 320 mm

Druck:

Reprovorgaben:

Digitale Anlieferung:

Satzspiegel:

Anzeigenbreiten:

Anzeigenteil = 2,625 mm (mind. 7 Punkt) | Negativschriften: Mindestgröße 2,822 mm (8 Punkt / serifenlos, mindestens halbfett)Grundschrift:

Farbaufbau für alle Farben (auch Schmuck- und Sonderfarben) aus dem -Farbraum nach 12647-3:2004CMYK ISO

für den farbigen Zeitungsdruck. Duplexbilder müssen im -Farbraum angeliefert werden.CMYK

Farben:

1spaltig 10 mm hoch (außer Kleinanzeigen). Millimeter-Anzeigen im Kleinanzeigen-Block nur 1-spaltig möglich.

Mindestgrößen für Sonderwerbeformen siehe Seite 13.

Anzeigen-

Mindestgrößen:

PDF ISO PDF JPEG EPS(nach -Standard /X-3), eps, jpg mit eingebundener oder vektorisierter Schrift. Auf -Bilder innerhalb von -Dateien sollte verzichtet

werden. Farbbilder sollten im -Modus angelegt sein. Wir empfehlen die Verwendung des Profils newspaper26v4.icc, welches unterCMYK ISO

Berücksichtigung der Vorgaben und Empfehlungen von 12647-3:2004 erstellt wurde. Bei Anlieferung von Daten in einem anderen Farbraum oderDIN ISO

Profilen muss mit Farbverschiebungen gerechnet werden. Generell können alle Dateien, auch komprimiert, als unverschlüsselte Archive angeliefert

werden. Offene Formate: PhotoShop, Adobe InDesign, Adobe Illustrator. OpenType Schriften und Bilddaten müssen bei offenen Daten hinzugefügt werden.

Druckunterlagen:

670 x 485 mm, 15 Spalten 485 x 320 mm, 11 SpaltenPanoramaanzeigen:

1-spaltig = 40 mm

2-spaltig = 83 mm

3-spaltig = 125 mm

4-spaltig = 167 mm

5-spaltig = 210 mm

1-spaltig = 44 mm

2-spaltig = 90 mm

3-spaltig = 136 mm

4-spaltig = 182 mm

5-spaltig = 228 mm

Coldset wasserlos, gemäß 12647-3:2004 für den farbigen Zeitungsdruck, frequenzmodulierter Raster 35 µm.ISO

Ob regional oder überregional:

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Sie stehen im Mittelpunkt

Ihr besonderer Anlass wie Neueröffnung, Jubiläum, Hausmesse,Tag der offenen Tür etc. sollen zu einem erfolgreichen Auftrittwerden. Unsere Mediaberater und Redakteure sorgen dafür.

Lokale Kompetenz – hier steht,

worüber alle sprechen

Das Interesse am „Wichtigsten von nebenan" ist in der deutschenBevölkerung konstant hoch. Lesern von Anzeigenblättern ist ihreRegion besonders wichtig. Innerhalb der Zielgruppe der 30 -44jährigen (LpA) trifft dies auf 88,2 % zu, innerhalb der Zielgruppeder 45 - 59jährigen sogar auf 91,5%! Quelle: AWA 2016