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mediafazit ist das Journal der mediafinanz AG, dem Inkassodienstleister im E-Commerce. Themen der Ausgabe: Interview mit GCS-Sektionschef Carl Hackmann, SEPA-Lastschrift, Scoring, Bonitätsauskunft, europäischer Online-Warenkorbwert, E-Commerce-Report, GWG, Geldwäschegesetz
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Themen dieser Ausgabe:mediafinanz tritt weltweitemInkassonetzwerk beiInterview mit Carl Hackmann, demLeiter der GCS-Sektion Europa.
SEPA-LastschriftGrenzenloser Geldverkehr
Zukunft des ScoringLupenreine Bonitätsberechnung
Bonitätsprüfung mit Tücken?Studie diskreditiert Scoring
Die aktuelle Zahl84,31 Euro Warenwert
Inkassounternehmen undMandanten in der PflichtFFoollggeenn ddeess GGeellddwwäässcchheeggeesseettzzeess
8. AusgabeNovember 2009
Eine Publikation der mediafinanz AG
mediafazit 11/2009 Editorial
Inkassounternehmen und Mandanten in der PflichtIm Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und organisierte Kriminalität müssen seitdiesem Jahr nun auch Inkassounternehmen ihre Auftraggeber zweifelsfrei identifizie-ren. So sieht es § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Geldwäschegesetzes (GWG) vor. Auch diemediafinanz AG ist in der Pflicht, sämtliche aktiven Mandanten zu überprüfen. ImLaufe der kommenden Wochen sollen sämtliche Daten aus der Kundenkartei desForderungsdienstleisters verifiziert werden.
mediafinanz tritt weltweitem Inkassonetzwerk bei
SEPA-LastschriftMit Spannung erwarten Händler den 01.11.2009. Ab diesem Stichtag sollen Unterneh-mer Forderungen per europaweit einheitlicher SEPA-Lastschrift direkt vom Konto desKunden abbuchen können. Klare Abwicklungsstandards, eine einheitliche Rechtsprech-ung und definierte Datenformate werden den Bankeinzug mittelfristig als bequemeund kostengünstige Alternative zu den bestehenden Zahlarten im innereuropäischenGeldverkehr etablieren.
Zukunft des ScoringDas novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) betrifft ab dem 1. April 2010den Umgang mit scoringbasierten Bonitätsauskünften. Die kommenden Pflichtenberühren nicht nur Auskunfteien, sondern vor allem Unternehmen, die mithilfevon Scorewerten die Bonität ihrer Kunden einschätzen.
84,31 Euro WarenwertDer durchschnittliche Warenkorbwert in europäischen Webshops wächst weiter.Dem E-Commerce-Report 2009 zufolge, den die Deutsche Card Services jüngstveröffentlicht hat, beträgt der gemittelte Warenkorbwert im europäischen Online-handel genau 84,31 Euro. Die Verbraucher Europas bestellen somit im Vergleichzum Vorjahreszeitraum bei jedem Einkauf zusätzliche Waren im Wert von 4,18 Euro.
Bonitätsprüfung mit Tücken?Im August 2009 erhielt der Bericht „Verbraucherinformation Scoring“ der MünchnerGP Forschungsgruppe vom Münchner Institut für Grundlagen- und Programmforschungein breites, weitgehend unkritisches Medienecho. Die Datenbanken sämtlicher unter-suchter Auskunfteien, so der Tenor der Verfasser, seien für die Bonitätsbewertung von Verbrauchern nicht geeignet.
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Die mediafinanz AG ist seit September offizieller Partner der Global Credit Solutions(GCS), dem weltweit größten Inkasso-Partnernetzwerk. Damit hat das Unternehmenden Grundstein für den globalen Forderungseinzug über das mediafinanz-Systemgelegt. mediafazit sprach aus diesem Anlass mit Carl Hackmann, dem Leiter derGCS-Sektion Europa.
mediafazit 11/2009 Editorial
Sehr geehrte Damen und Herren Mandanten, werte Leser,
das Weihnachtsgeschäft rollt langsam an und nach dem jüngst erschienenen
E-Commerce-Report 2009 dürfen sich die Händler unter Ihnen auf größere
Warenkörbe je Einkauf als jemals zuvor freuen. Erstmals können Sie dabei
Ihren europäischen Kunden die Zahlung per SEPA-Lastschrift anbieten, die
rechtlichen Weichen sind seit dem 1. November dieses Jahres gestellt. Das
Verfahren dürfte sich zu einer guten Ergänzung des klassischen internationa-
len Zahlartenmixes mausern.
Auch die mediafinanz AG positioniert sich zunehmend international. Die
Vertragsunterzeichnung mit dem weltgrößten Inkassopartnernetzwerk,
der Global Credit Solutions (GCS) stellt auf diesem Weg ein bedeutendes
Zwischenziel dar – mediafazit sprach aus gegebenem Anlass mit Carl Hackmann,
dem Chef der europäischen GCS-Sektion.
Überdies berichten gleich zwei Artikel des vorliegenden Heftes über Bonitäts-
auskünfte. Zum einen sorgt ab April 2010 das novellierte Bundesdatenschutz-
gesetz für leicht veränderte Rahmenbedingungen bei der Nutzung von
Scorewerten. Zum anderen hat eine Studie der Münchner GP Forschungsgruppe
für leichte Irritationen unter Auskunfteien und Auskunftsbeziehern gesorgt.
In eigener Sache danken wir hier noch einmal allen Mandanten, die uns in
den letzten Wochen einen Identifikationsnachweis nach den Erfordernissen
des Geldwäschegesetzes haben zukommen lassen. An alle anderen richte
ich noch einmal meine Bitte, unserem Anliegen zu entsprechen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und uns eine weiterhin erfreuliche und
erfolgreiche Zusammenarbeit.
Ihre Nadin Wöstmann
Rechtsanwältin und Leiterin
der Mandantenbetreuung der mediafinanz AG
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mediafazit 11/2009 mediafinanz tritt weltweitem Inkassonetzwerk bei
mediafazit: Herr Hackmann, auch Ihr Unternehmen,
die britische CCI Legal, ist Partner des weltweiten
Inkassoverbundes GCS. Was bedeutet GCS für Sie?
Hackmann: Zunächst kurz zu meinem Unternehmen.
Die CCI ist ein Finanzdienstleister mit einem breit gefä-
cherten Leistungsspektrum. Neben nationalen Forder-
ungen bearbeiten wir auch eine große Anzahl von
internationalen Inkassofällen. Für diesen Zweck haben
wir uns vor einigen Jahren nach einem internationalen
Netzwerk von Inkassogesellschaften umgeschaut,
welches in der Lage war, Forderungen weltweit außer-
gerichtlich und gerichtlich einzuziehen. Es stellte
sich als große Herausforderung für uns dar, unseren
Mandanten diesen Service bereitzustellen, zumindest
vor unserem GCS-Beitritt. Es scheint rückblickend
offensichtlich leichter zu sein, einen Sack Flöhe zu
hüten, als ein großes Netzwerk zu managen. Nicht alle
ziehen an einem Strang, manch anderer trägt wo-
möglich gar nichts aktiv zum Erfolg und zum Voran-
kommen des Projektes bei. Aus diesem Grunde haben
wir uns dann auf die Suche nach einem klar struktu-
rierten System gemacht, welches unseren Mandanten
eine hohe Qualität und einen einheitlichen Service
gewährleistet. Glücklicherweise sind wir 2004 von GCS
angesprochen worden, die ein komplett einheitliches
internationales Inkassonetzwerk aufgebaut hat.
Woher kommt GCS, wie funktioniert es, wie viele
Partnerunternehmen gibt es?
Die GCS-Partner sind durch eine gemeinsame
IT-Plattform verbunden und teilen Ziele und Werte.
Die Organisation wurde vom Australier Neil Wood
gegründet, der den größten Teil seines Arbeitslebens
mit dem internationalen Forderungseinzug und
Risikomanagement beschäftigt war. Er hat frühzeitig
die Chancen eines weltweiten, standardisiert arbeiten-
den Inkassonetzwerkes erkannt. In Form von GCS hat
er dies gemeinsam mit mittlerweile 80 Partnern in die
Tat umgesetzt. In den Kreis der GCS-Partner kommt
pro Nation jeweils der Branchenprimus, in manchen
Ländern hat GCS auch zwei „Klassenbeste“ als
Partner auserkoren. Wir selbst sind seit 2005 der UK
Partner von GCS und haben seitdem dazu beigetra-
gen, dass GCS zum größten globalen Inkassonetzwerk
wurde. Die große Stärke der Organisation liegt in ihrer
Struktur, denn die einzelnen geographischen Regionen
arbeiten weitgehend autonom. Sie können unter den
jeweils gegebenen lokalen Besonderheiten die best-
mögliche Leistung generieren. So bin ich für meinen
Teil verantwortlich für die Länder in Westeuropa und
sorge unter anderem für die Einhaltung der Gesetze
der EU und des jeweiligen Landes durch unsere
Partner. Unsere Struktur ermöglicht es uns, neue
“Der bestmögliche nationale Dienst-leister im Forderungsmanagement“
Die mediafinanz AG ist seit September offizieller Partner derGlobal Credit Solutions (GCS), dem weltweit größten Inkasso-Partnernetzwerk. Damit hat das Unternehmen den Grundstein für den globalen Forderungseinzug über das mediafinanz-Systemgelegt. mediafazit sprach aus diesem Anlass mit Carl Hackmann,dem Leiter der GCS-Sektion Europa.
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mediafazit 11/2009 mediafinanz tritt weltweitem Inkassonetzwerk bei
Märkte zu erschließen, unseren Service fortwährend zu
verbessern und so einen leistungsstarken Forderungs-
einzug im jeweiligen Land sicherzustellen.
Gibt es einen Verhaltenskodex für die GCS-Partner?
Ja, er ist sogar ganz entscheidend für unseren Erfolg.
Das Regelwerk ist sozusagen unsere Handlungsbasis.
Selbstverständlich müssen die Mitglieder die notwendi-
gen Lizenzen und Versicherungen vorweisen. Viele von
uns gehören zudem den nationalen Inkassoverbänden
an, deren Bestimmungen und Regeln ebenfalls gemäß
GCS-Kodex als verbindlich betrachtet werden. Jegliche
Abweichung von den gegebenen Verpflichtungen und
Vorschriften hat schwerwiegende Sanktionen zur Folge,
dies kann von einer Verwarnung durch unsere Vereini-
gung bis hin zum Ausschluss aus der GCS reichen.
Innerhalb unserer Gruppe wacht eine Ethik-Komission
über die Einhaltung der Spielregeln.
Welche Vorteile liegen für einen Gläubiger in der Zu-
sammenarbeit mit der mediafinanz AG als GCS-Partner?
Es gibt zahlreiche Vorteile, die mediafinanz AG vor
dem Hintergrund ihrer GCS-Partnerschaft zu beauftra-
gen. Manche sind offensichtlich, andere eröffnen sich
erst bei näherem Hinschauen. Zunächst besteht für
den Gläubiger eine deutlich größere Chance, seine
Forderung im Ausland zu realisieren. Zum anderen
ist es die Sicherheit für den Gläubiger, das jedwede
Handlung durch ein GCS-Mitglied in seinem Namen
sehr professionell und unter Beachtung der bereits
erwähnten Leitlinien erfolgt. Und wenn ein Gläubiger
sich in seinem Land für den zugelassenen GCS
Partner als Inkassounternehmen entscheidet, kann
er davon ausgehen, dass dieser Partner aus Sicht
des GCS der bestmögliche nationale Dienstleister im
Forderungsmanagement ist.
Der Trend vieler Internethändler und Online-Dienstleister,
mit ihren Waren und Services international neue Märkte
zu erschließen, ist verlockend. Er birgt aber auch die
bekannten Risiken.
Richtig, der Onlinehandel ist einer der größten Wachs-
tumsmärkte, allein in Großbritannien wurden im letzten
Quartal 2008 Onlineverkäufe im Wert von mehr als
15,2 Milliarden Pfund getätigt. Dies bedeutet eine
50 prozentige Steigerung im Vergleich zum Vorjahres-
zeitraum. Für das laufende Jahr erwarte ich eine
Steigerungsrate in ähnlicher Größenordnung. GCS kann
einen beträchtlichen Teil des Risikos eliminieren, wel-
ches mit der Öffnung von Unternehmen hin zu neuen
Märkten verbunden ist. Die Zusammenarbeit mit einem
GCS-Partner vor Ort gibt den Mandanten die
Möglichkeit, Lieferantenkredite zu gewähren und auszu-
weiten, um sich ohne die begleitenden Risiken erfolg-
reich im Markt zu bewegen.
Ich betrachte GCS als ein flexibles Tool, um relativ sor-
genfrei grenzüberschreitend zu handeln. Es ist unsere
Kernkompetenz, den internationalen Handel zu erleichtern.
Carl Hackmann ist Direktor des britischen Inkassodienst-
leisters CCI Legal Services Ltd. In seiner Funktion als
Regionaldirektor der Global Credit Solutions zeichnet er
zudem für den europäischen Part des weltweit operie-
renden Inkassonetzwerkes verantwortlich. Der ausge-
wiesene Experte hat zahlreiche Publikationen über das
Kreditwesen verfasst und berät private und öffentliche
Einrichtungen in Sachen Betrugsprävention.
Webhinweis:
www.gcs-group.com
www.ccilegal.co.uk
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mediafazit 11/2009 SEPA-Lastschrift
Schon im inländischen Zahlungsverkehr der meisten
europäischen Staaten fristet die Lastschrift derzeit
ein Schattendasein. Nur wenige Länder, allen voran
Deutschland, Österreich und die Niederlande, bilden
hier bislang eine Ausnahme. Als internationale Zah-
lungsart konnten sich Lastschriftverfahren aufgrund
zusätzlicher bürokratischer Hürden praktisch nicht
behaupten. Immerhin musste der Gläubiger stets ein
eigenes Konto im Land seines Kunden führen, wenn
er offene Rechnungsbeträge direkt über dessen Bank-
verbindung einziehen wollte. Derlei grobe Hindernisse
wird es mit dem SEPA-Verfahren nicht mehr geben,
künftig reicht eine einzige nationale Bankverbindung
für Transaktionen in derzeit 32 Teilnehmerländer.
SEPA-Lastschrift in der Praxis
Sicherer und nachvollziehbarer als die entsprechenden
inländischen Varianten soll der europäische Bankeinzug
funktionieren. Doch auch wenn die neue Lastschrift im
Wesentlichen einer internationalisierten Variante des
hierzulande etablierten Verfahrens entspricht, gelten
sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner
eine Reihe neuer Routinen.
In einem ersten Schritt soll der Endkunde dem einzie-
henden Unternehmer künftig die Abbuchung in Form
eines so genannten Lastschriftmandates genehmigen,
hierzulande als Einzugsermächtigung bekannt. Die EU-
Verordnung gestattet diese Autorisierung durch den
Endkunden allerdings nur in schriftlicher Form oder
per digitaler Signatur. Ob und wie sich diese Regelung
mit den Gepflogenheiten des E-Commerce verträgt,
bleibt noch abzuwarten, zumal gerade die digitale
Signatur im Endkundenbereich noch relativ schwach
vertreten ist.
Das erteilte Mandat gilt entweder für den einmaligen
Einzug eines Betrages (One-Off Payment), oder aber
für regelmäßige Zahlungen, etwa in Form von Mieten
oder Abonnements (Recurrent Payment). Eine Abbuch-
ung kann der Unternehmer zwar auch ohne Mandat
vornehmen, in diesem Fall darf der Kunde allerdings
den eingezogenen Betrag binnen Jahresfrist zurück-
buchen. Ein gültiges Mandat verkürzt diese Wider-
spruchsfrist auf lediglich acht Wochen – zwei Wochen
mehr als in Deutschland üblich. Mit einem einmal
erteilten Mandat darf der Unternehmer innerhalb der
nächsten 18 Monate auch ohne eine erneute Auto-
risierung weitere Abbuchungen vornehmen. Die
Ermächtigung verlängert sich in dem Fall sogar auto-
matisch, andernfalls erlischt sie nach Fristablauf. Jedes
Lastschriftmandat erhält im Übrigen eine eindeutige
Mandatsnummer, die bei Erst- und Folgelastschriften
angegeben werden muss.
Im Gegensatz zum deutschen Bankeinzug, welcher
das Konto erst „bei Sicht“ belastet, verlangt das
SEPA-Verfahren zudem nach einem konkreten Fällig-
keitsdatum, an dem der geforderte Betrag abgebucht
werden soll. Dieses System erlaubt sowohl dem ab-
buchenden Unternehmer als auch seinem Kunden eine
präzise Liquiditätsplanung. Vor diesem Hintergrund
muss der abbuchungsberechtigte Händler künftig
gewisse Fristen berücksichtigen.
Grenzenloser GeldverkehrMit Spannung erwarten Händler den 01.11.2009. Ab diesem Stichtag sollen UnternehmerForderungen per europaweit einheitlicher SEPA-Lastschrift direkt vom Konto des Kundenabbuchen können. Klare Abwicklungsstandards, eine einheitliche Rechtsprechung und defi-nierte Datenformate werden den Bankeinzug mittelfristig als bequeme und kostengünstigeAlternative zu den bestehenden Zahlarten im innereuropäischen Geldverkehr etablieren.
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mediafazit 11/2009 SEPA-Lastschrift
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Erstmalige Bankeinzüge und Einmal-Lastschriften im
Sinne des One-Off-Payments müssen der Kundenbank
fünf Tage vor dem vereinbarten Abbuchungstermin
vorliegen. Das Mandat für eine regelmäßig wiederkeh-
rende Lastschrift erwartet die Bank mindestens zwei
Tage vor dem Buchungstermin.
IBAN, BIC und UCI
Analog zu den bisherigen Bankverbindungsdaten
benötigt der Gläubiger künftig die IBAN
(International Bank Account Number) sowie den
BIC (Bank Identifier Code) seines Kunden. Neu
ist die Identifizierung des Zahlungsempfängers
über seine eindeutige UCI-Nummer (Unique
Creditor Identifier). Gemeinsam mit der
vom Lastschriftgläubiger vergebenen
Mandatsreferenznummer wird der UCI
gewissermaßen als Mandatsausweis von der
Kreditwirtschaft über die gesamte Prozesskette bis
zum Zahlungspflichtigen weitergegeben. Der Schuldner
kann somit bei Vorlage einer SEPA-Lastschrift die
Gültigkeit des Mandats zweifelsfrei prüfen.
UCI-Antrag
In Deutschland fungiert die Deutsche Bundesbank
als Vergabe- und auch als Verwaltungsstelle der
UCI-Nummer, über deren Webseite (siehe media-
fazit-Webhinweis) der Code einmalig beantragt und
anschließend per Mail ausgegeben wird. Für jeden
Lastschriftgläubiger erteilt die Bundesbank lediglich
einen Identifikationscode. Verfügt der Unternehmer
jedoch über mehrere lastschriftziehende Stellen im
Hause, kann er dies über die Geschäftsbereichs-
kennung darstellen. Antragsteller bei der Bundesbank
können im übrigen ausschließlich Lastschriftgläubiger
mit Unternehmenssitz in Deutschland sein.
Bisherige Lastschriftnutzung im SEPA-Raum
Die Karte zeigt sämtliche Länder, in denen die SEPA-
Lastschrift ab dem 01.11.2009 sukzessive verfügbar ist.
Neben den 27 Mitgliedstaaten der EU bereiten Island,
Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz
dem europaweiten Bankeinzug den Weg. Der jedem
Land zugeordnete Wert beziffert die Anzahl der jeweils
bislang getätigten Lastschriften pro Kopf und Jahr.
Quelle: EZB Payment Statistics, SIX Group AG Zürich
Webhinweis:
https://extranet.bundesbank.de/scp/
www.sepa-news.de
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7,8
1,1
0,115,3 8,5
2,2
1,8
5,1
1,6
11,1
12
14,322,4
26,1
33,9
44,7
84,2
71,4
86,1
47,6
22,5
23,6
48,9
20,7
21,4
25,8
1,9
k.A.
k.A.
k.A.
k.A.
mediafazit 11/2009 Zukunft des Scoring Bonitätsprüfung mit Tücken?
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Auskunftsabnehmer werden vor allem vom präzisierten
§ 28b BDSG profitieren, demnach das Scoring allein
auf der Basis wissenschaftlich anerkannter statistischer
Verfahren gesetzlich zugelassen wird. Die für eine
Berechnung zugrunde liegenden Rohdaten müssen
zudem für den Verwendungszweck „erheblich“ sein,
nämlich für die Prognose des Zahlungsverhaltens.
Eine alleinige Verwendung von Anschriftendaten
(Geoscoring) ist vor diesem Hintergrund künftig
nicht mehr zulässig (§ 28b Nr. 3 BDSG ). Derartige
Verfahren waren und sind zwar wirkungsvoll und
Lupenreine BonitätsberechnungDas novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) betrifft ab dem 1. April 2010 den Umgangmit scoringbasierten Bonitätsauskünften. Die kommenden Pflichten berühren nicht nur Aus-kunfteien, sondern vor allem Unternehmen, die Mithilfe von Scorewerten die Bonität ihrerKunden einschätzen.
haben Unternehmer in der Vergangenheit vor Zahlungs-
ausfällen bewahrt. Allerdings ordnet das Geoscoring
solventen Personen mitunter eine unzureichende
Bonität zu, wenn der abgefragte Kunde in einer allge-
mein zahlungsschwachen Gegend wohnt. Diese man-
gelhafte Trennschärfe wird dann teuer, wenn der falsch
beurteilte Kunde etwa für einen Bankkredit einen
höheren Zinssatz zahlen muss. Derartige, aber auch
harmlosere Benachteiligungen widersprechen bereits
jetzt dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Mittels der BDSG-Änderung forciert der Gesetzgeber
künftig den klaren Personenbezug von Auskünften
und trägt somit zur Qualitätssicherung im Auskunftei-
wesen bei.
mediafazit 11/2009 Zukunft des Scoring Bonitätsprüfung mit Tücken?
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In einer Stellungnahme wehrt sich nun die Schufa als
eine der betroffenen Auskunfteien beispielhaft gegen
die Art der Datenerhebung und -auswertung. Die plaka-
tiv verbreiteten Befunde und Schlussfolgerungen seien
irreführend, so das renommierte Unternehmen über die
Untersuchung, die inzwischen sogar von den Heraus-
gebern in Medienzitaten als „nicht repräsentativ“
bezeichnet wurde. Die analysierte Stichprobe umfasste
lediglich 0,000154 Prozent des gesamten Schufa-
Datenbestandes. Hieraus Aussagen über die Qualität
von Scoringverfahren abzuleiten, ist – gemessen an
wissenschaftlichen Standards – tatsächlich fragwürdig.
Dennoch hielten sich die Verfasser nicht mit konkreten
Feststellungen zurück. So würden „45 Prozent der
Eigenauskünfte fehlerhafte, unvollständige oder falsche
Eintragungen aufweisen“. Fehlende Girokonten moniert
die Forschungsgruppe bei 21 Prozent aller Fälle – dabei
bleibt völlig unberücksichtigt, dass die Schufa bis zum
Jahr 2006 keine Meldepflicht für Girokonten kannte. Die
tatsächliche Fehlerquote sei bei jährlich mehr als 80
Millionen Auskünften und Nachmeldungen sehr gering.
Auch die Schlussfolgerung der Münchner, die abgeleiteten
Scorewerte seien fehlerhaft, ist nachvollziehbar falsch,
zumal die heuristischen Verfahren zur Berechnung einer
Schufa-Scorekarte Lücken in der Datenbasis berücksichti-
gen. Auch aus diesem Grund stimmt die prognostizierte
Ausfallwahrscheinlichkeit laut Schufa sehr genau mit dem
anschließend beobachteten Zahlungsverhalten des klassi-
fizierten Verbrauchers überein.
Wahrheitsfindung oder Fehlersuche?
Zahlreiche Fehl- und Trugschlüsse lassen das Projekt
„Verbraucherinformation Scoring“ in einem trüben Licht
erscheinen, zumal die Studienverfasser nach eigenem
Bekunden nicht neutral an das Thema herangegangen
sind. Deren eigentliche Motivation war es nicht, die
Qualität von Scorewerten und Bonitätsauskünften fachlich
sauber zu beurteilen, sondern zu erfassen, „in welcher
Weise und in welchem Ausmaß Konsumentendaten bei
Auskunfteien fehlerhaft gespeichert sind“ – so der ein-
deutige O-Ton der Verfasser.
Studie diskreditiert ScoringIm August 2009 erhielt der Bericht „Verbraucherinformation Scoring“ der Münchner GPForschungsgruppe vom Münchner Institut für Grundlagen- und Programmforschung ein breites,weitgehend unkritisches Medienecho. Die Datenbanken sämtlicher untersuchter Auskunfteien,so der Tenor der Verfasser, seien für die Bonitätsbewertung von Verbrauchern nicht geeignet.
Pflichten der Unternehmer
Im Fokus der Legislative stand vorrangig das Wohl
und die weitgehende Datenautonomie der Konsumen-
ten. Auskunfteien sind mit Inkrafttreten des überarbei-
teten BDSG zu absoluter Offenheit gegenüber dem
Endverbraucher angehalten. Diese haben es daher
künftig leichter, falsche oder fälschlicherweise gespei-
cherte Daten korrigieren oder präzisieren zu lassen
und den Bewertungsprozess nachzuvollziehen. Der
vom Gesetzgeber angestrebte transparente Scoring-
prozess verpflichtet Firmen zudem, ihre Kunden über
den Scoringvorgang im Bilde zu halten und über
mögliche Konsequenzen zu informieren. Das kann
etwa in den AGB geschehen, die der Kunde in der
Regel nachweislich akzeptiert.
Die Gesetzesänderung gestattet es dem Verbraucher
zudem künftig, sich vom Auskunftsbezieher über
Details informieren zu lassen, wenn dessen unter-
nehmerische Entscheidung zu seinem Nachteil aus-
fällt. Zwar werden Händler und Dienstleister ab
Frühjahr 2010 sicherlich nicht mit Anfragen überhäuft
werden, zumal bonitätsschwache Kunden in der Regel
mit ihrer eigenen finanziellen Situation vertraut sind.
Dennoch sollten Informationen, zu welchem Scorewert
die Ablehnung eines Kunden erfolgte oder ob einem
Kunden aufgrund eines schlechten Scores eine kon-
krete Zahlart verweigert wurde, vom Unternehmer
zumindest abrufbar sein.
mediafazit 11/2009 Die aktuelle Zahl
84,31 Euro WarenwertDer durchschnittliche Warenkorbwert in europäischen Webshops wächst weiter. Dem E-Commerce-Report 2009 zufolge, den die Deutsche Card Services jüngst veröffentlicht hat, beträgt der gemittelte Warenkorbwert im europäischen Onlinehandel genau 84,31Euro. Die Verbraucher Europas bestellen somit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum beijedem Einkauf zusätzliche Waren im Wert von 4,18 Euro.
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Maßgeblichen Anteil an dem neuerlichen Wachstum
hatten die deutschen und zu einem kleineren Teil
auch die britischen Verbraucher. Während sich im
restlichen Europa erstmals der Warenkorb wieder
von mehr als 78 auf knapp 70 Euro verkleinerte,
zeigten die Zahlen für Deutschland eine massiv
gegenläufige Entwicklung auf. Hier standen unter
dem Strich 96,16 Euro auf jedem Online-Bon und
damit fast 13 Euro mehr als im Jahr zuvor. Obwohl
der Wert auf Länderebene deutlich variiert, hebt
sich der deutsche Internetmarkt deutlich vom restli-
chen Europa ab. In Richtung Bundeshauptstadt
Berlin – dem deutschen Warenkorbschlusslicht –
verschickten E-Commercler immerhin Warenpakete
im Wert von durchschnittlich 89,13 Euro. Im Spitzen-
reiter-Bundesland Hessen hingegen sind die Waren-
körbe mit 101,86 Euro um fast ein Fünftel besser
gefüllt als der gesamteuropäische Einkaufswagen.
Deutsche Männer langten im Internet übrigens am
kräftigsten zu. Der innereuropäische Vergleich nach
Ländern und Geschlecht offenbart einen durch-
schnittlichen Bestellwert von satten 112,17 Euro.
Ihr Geld lassen sie dabei nicht unbedingt in Deut-
schland, zumal sich die internationale Konkurrenz
intensiv um internationale und explizit um die kauf-
kräftige deutsche Kundschaft bemüht. Umgekehrt
zeigen internationale Kunden nur sehr wenig In-
teresse an deutschen Online-Unternehmen. Deren
Kundschaft stammte im Erhebungszeitraum mit
94,3 Prozent nahezu vollständig aus dem Inland – ein
Ungleichgewicht, welches sich in den kommenden
Jahren ein wenig abschwächen könnte. Zum einen
kümmern sich immer mehr deutsche Merchants um
die Mehrsprachigkeit ihrer Internetshops und locken
so auch ausländische Kunden an. Zum anderen fin-
den international gängige Zahlarten wie die Kredit-
kartenzahlung hierzulande zunehmend Verbreitung.
In Berlin, Hamburg und Hessen hat die Kreditkarte
das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) zumin-
dest vorübergehend als beliebtestes Zahlungsmittel im
Onlinehandel abgelöst. Mit Spannung verfolgen Markt-
beobachter nun, wie sich die neue SEPA-Lastschrift ab
November 2009 als Alternative zu den bestehenden
grenzübergreifenden Zahlarten entwickelt.
Unternehmerische Risiken
Wer seinen Kunden entgegenkommt, wird in der
Regel mit einer hohen Konversion innerhalb seines
Shops belohnt. Doch so kundenfreundliche Zahl-
arten wie der Rechnungskauf erfordern ein profes-
sionelles Risikomanagement, damit neben dem
Verbraucher auch der Shopbetreiber selbst profitiert.
Mit einer Rücklastschriftquote von 3,125 Prozent ist
auch das ELV mit einem zwar kalkulierbaren, aber
nicht ganz unerheblichen Risiko behaftet. Zwei von
drei geplatzten Lastschriften gingen im Erhebungs-
zeitraum auf ungedeckte Kundenkonten zurück und
sorgten für unnötigen Ärger bei den Online-händlern.
Unter Berücksichtigung des Warenkorbes findet sich
die höchste Rücklastschriftquote mit 4,802% bei
kleinen Warenkörben im Einkaufswert von weniger
mediafazit 11/2009 Die aktuelle Zahl
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als zehn Euro. Damit platzt in dieser Kategorie fast
jede zwanzigste Zahlung – vermutlich sparen
Shopbetreiber in diesem niedrigpreisigen Segment
an einer zuverlässigen Risikoprävention.
Geschäftszeiten
Fast 55 Prozent aller Transaktionen im europäischen
E-Commerce tätigen die deutschen Kunden während
der klassischen Arbeitszeit zwischen 8 und 18 Uhr.
Am höchsten steht der Zeitraum rings um den Feier-
abend zwischen 16 und 18 Uhr im Kurs. Jeder vierte
„deutsche“ Kaufvorgang wird in diesen zwei Stunden
ausgelöst, europaweit ist es jeder fünfte. Der späte
Nachmittag scheint die deutschen E-Commerce-
Kunden gewissermaßen in eine Art Kaufrausch zu
versetzen. Britische Konsumenten beweisen ein etwas
anderes Zeitgefühl. Sie geben sich am Vormittag
deutlich kaufaktiver und tätigen überdies ihre
Spitzenumsätze – konform zu den übrigen europäi-
schen Verbrauchern – erst zwischen 18 und 20 Uhr.
Unter Berücksichtigung der Vorjahresdaten deutet sich
somit eine allmähliche Verlagerung der E-Commerce-
Kaufaktivität europäischer Konsumenten in den
Abend hinein an.
Die Macher des Reports haben auch die Umsatzver-
teilung auf die Wochentage untersucht. Noch im
Vorjahr galt im europäischen E-Commerce neben
dem Dienstag der Freitag als umsatzstärkster Tag.
Einen nennenswerten Unterschied konnten die
Statistiker in der aktuellen Fassung nicht mehr
ausmachen, die Werktage pendeln sich auf Anteile
zwischen 14,48 und 15,02 Prozent ein. In der Folge
verliert das Wochenende europaweit an Bedeutung,
sowohl der Samstag als auch der Sonntag büßen
Umsatzanteile von jeweils 0,41 Prozent ein. Einen
noch stärkeren Wochenend-Abwärtstrend lösen die
deutschen Konsumenten aus. Sie setzen nun an bei-
den Wochenendtagen mehr als zwei Prozentpunkte
weniger um und bevorzugen im Gegensatz zu ihren
europäischen Mitkäufern, die ihre Kaufkraft vorwie-
gend am Dienstag ausleben, den Montag.
Der E-Commerce-Report 2009
Die Analysen und Ergebnisse des Pago-Report-Nachfol-
gers basieren auf mehr als 30 Millionen Kaufvorgäng-
en, welche über die Plattform der Deutschen Card
Services als Teil der Deutsche Bank Group abgewickelt
wurden. Die Publikation beleuchtet ausschließlich Kauf-
vorgänge in europäischen Shops, zumal die Dienste
der Deutschen Card Services lediglich Unternehmen mit
Sitz in Europa nutzen. Ausgangspunkt der Analysen
waren sämtliche in der Zeit zwischen dem 01.10.2007
und dem 30.09.2008 über die Deutsche Card Services
abgewickelten Transaktionen.
Webhinweis:
www.ecommerce-report.de
Inkassounternehmen und Mandanten in der Pflicht
Impressum
mediafazitDas Unternehmensmagazin dermediafinanz AGWeiße Breite 5D-49084 Osnabrück
V.i.S.d.P: Gero KeuneckeTelefon: +49 (0)541 2029-0Telefax: +49 (0)541 [email protected]
Gläubigerfirmen, die regelmäßig mit dermediafinanz AG in Kontakt stehen, hat dasInkassounternehmen bereits Mitte des vergan-genen Monats kontaktiert und um die Zusend-ung der entsprechenden Unterlagen gebeten.Insgesamt handelt es sich um mehr als 12.500Datensätze, welche das Team der mediafinanzAG sukzessive mit den eingereichten Doku-menten abgleichen wird. Absolute Prioritäthaben hierbei Unternehmen, die zum Monats-wechsel die Auszahlung eingezogener Schuld-nergelder erwarten.
„Uns als Inkassounternehmen drohen empfind-liche Ordnungsstrafen, wenn wir den Anforder-ungen des GWG nicht entsprechen“ gibt NadinWöstmann, Rechtsanwältin der mediafinanz AG,zu bedenken. In letzter Konsequenz könntemediafinanz nicht mehr berechtigt sein, Schuld-nergelder an die Mandanten weiterzureichen.
Vor diesem Hintergrund wirbt die Leiterin derMandantenbetreuung bei dem mediafinanz-Kundenstamm um Verständnis für den einmali-gen bürokratischen Akt. An die Adresse dernoch nicht identifizierten Mandanten richtetsie zudem erneut die eindringliche Bitte, dengeforderten Identitätsnachweis im Sinne desGWG alsbald zu erbringen.
Ob Personalausweis oder Handelsregisteraus-zug – das neue Gesetz regelt präzise, welcheoffiziellen Dokumente die Mitarbeiter derMandantenbetreuung als Identifikationsgrund-lage akzeptieren dürfen. Von juristischenPersonen benötigt die mediafinanz AG einenHandelsregisterauszug, Personengesellschaftenund Einzelfirmen weisen sich nach § 4 Abs. 4Nr. 2 GWG durch Vorlage der Gewerbeanmeldungaus. Zwecks Identifikation von Freiberuflernreicht eine Kopie des Personalausweises.
Folgen des Geldwäschegesetzes
Im Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und organisierteKriminalität müssen seit diesem Jahr nun auch Inkasso-unternehmen ihre Auftraggeber zweifelsfrei identifizieren.So sieht es § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Geldwäschegesetzes (GWG)vor. Auch die mediafinanz AG ist in der Pflicht, sämtlicheaktiven Mandanten zu überprüfen. Im Laufe der kommen-den Wochen sollen sämtliche Daten aus der Kundenkarteides Forderungsdienstleisters verifiziert werden.