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Themen dieser Ausgabe: mediafinanz tritt weltweitem Inkassonetzwerk bei Interview mit Carl Hackmann, dem Leiter der GCS-Sektion Europa. SEPA-Lastschrift Grenzenloser Geldverkehr Zukunft des Scoring Lupenreine Bonitätsberechnung Bonitätsprüfung mit Tücken? Studie diskreditiert Scoring Die aktuelle Zahl 84,31 Euro Warenwert Inkassounternehmen und Mandanten in der Pflicht Folgen des Geldwäschegesetzes 8. Ausgabe November 2009 Eine Publikation der mediafinanz AG

mediafazit Nr. 8, November 2009

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mediafazit ist das Journal der mediafinanz AG, dem Inkassodienstleister im E-Commerce. Themen der Ausgabe: Interview mit GCS-Sektionschef Carl Hackmann, SEPA-Lastschrift, Scoring, Bonitätsauskunft, europäischer Online-Warenkorbwert, E-Commerce-Report, GWG, Geldwäschegesetz

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Themen dieser Ausgabe:mediafinanz tritt weltweitemInkassonetzwerk beiInterview mit Carl Hackmann, demLeiter der GCS-Sektion Europa.

SEPA-LastschriftGrenzenloser Geldverkehr

Zukunft des ScoringLupenreine Bonitätsberechnung

Bonitätsprüfung mit Tücken?Studie diskreditiert Scoring

Die aktuelle Zahl84,31 Euro Warenwert

Inkassounternehmen undMandanten in der PflichtFFoollggeenn ddeess GGeellddwwäässcchheeggeesseettzzeess

8. AusgabeNovember 2009

Eine Publikation der mediafinanz AG

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mediafazit 11/2009 Editorial

Inkassounternehmen und Mandanten in der PflichtIm Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und organisierte Kriminalität müssen seitdiesem Jahr nun auch Inkassounternehmen ihre Auftraggeber zweifelsfrei identifizie-ren. So sieht es § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Geldwäschegesetzes (GWG) vor. Auch diemediafinanz AG ist in der Pflicht, sämtliche aktiven Mandanten zu überprüfen. ImLaufe der kommenden Wochen sollen sämtliche Daten aus der Kundenkartei desForderungsdienstleisters verifiziert werden.

mediafinanz tritt weltweitem Inkassonetzwerk bei

SEPA-LastschriftMit Spannung erwarten Händler den 01.11.2009. Ab diesem Stichtag sollen Unterneh-mer Forderungen per europaweit einheitlicher SEPA-Lastschrift direkt vom Konto desKunden abbuchen können. Klare Abwicklungsstandards, eine einheitliche Rechtsprech-ung und definierte Datenformate werden den Bankeinzug mittelfristig als bequemeund kostengünstige Alternative zu den bestehenden Zahlarten im innereuropäischenGeldverkehr etablieren.

Zukunft des ScoringDas novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) betrifft ab dem 1. April 2010den Umgang mit scoringbasierten Bonitätsauskünften. Die kommenden Pflichtenberühren nicht nur Auskunfteien, sondern vor allem Unternehmen, die mithilfevon Scorewerten die Bonität ihrer Kunden einschätzen.

84,31 Euro WarenwertDer durchschnittliche Warenkorbwert in europäischen Webshops wächst weiter.Dem E-Commerce-Report 2009 zufolge, den die Deutsche Card Services jüngstveröffentlicht hat, beträgt der gemittelte Warenkorbwert im europäischen Online-handel genau 84,31 Euro. Die Verbraucher Europas bestellen somit im Vergleichzum Vorjahreszeitraum bei jedem Einkauf zusätzliche Waren im Wert von 4,18 Euro.

Bonitätsprüfung mit Tücken?Im August 2009 erhielt der Bericht „Verbraucherinformation Scoring“ der MünchnerGP Forschungsgruppe vom Münchner Institut für Grundlagen- und Programmforschungein breites, weitgehend unkritisches Medienecho. Die Datenbanken sämtlicher unter-suchter Auskunfteien, so der Tenor der Verfasser, seien für die Bonitätsbewertung von Verbrauchern nicht geeignet.

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Die mediafinanz AG ist seit September offizieller Partner der Global Credit Solutions(GCS), dem weltweit größten Inkasso-Partnernetzwerk. Damit hat das Unternehmenden Grundstein für den globalen Forderungseinzug über das mediafinanz-Systemgelegt. mediafazit sprach aus diesem Anlass mit Carl Hackmann, dem Leiter derGCS-Sektion Europa.

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mediafazit 11/2009 Editorial

Sehr geehrte Damen und Herren Mandanten, werte Leser,

das Weihnachtsgeschäft rollt langsam an und nach dem jüngst erschienenen

E-Commerce-Report 2009 dürfen sich die Händler unter Ihnen auf größere

Warenkörbe je Einkauf als jemals zuvor freuen. Erstmals können Sie dabei

Ihren europäischen Kunden die Zahlung per SEPA-Lastschrift anbieten, die

rechtlichen Weichen sind seit dem 1. November dieses Jahres gestellt. Das

Verfahren dürfte sich zu einer guten Ergänzung des klassischen internationa-

len Zahlartenmixes mausern.

Auch die mediafinanz AG positioniert sich zunehmend international. Die

Vertragsunterzeichnung mit dem weltgrößten Inkassopartnernetzwerk,

der Global Credit Solutions (GCS) stellt auf diesem Weg ein bedeutendes

Zwischenziel dar – mediafazit sprach aus gegebenem Anlass mit Carl Hackmann,

dem Chef der europäischen GCS-Sektion.

Überdies berichten gleich zwei Artikel des vorliegenden Heftes über Bonitäts-

auskünfte. Zum einen sorgt ab April 2010 das novellierte Bundesdatenschutz-

gesetz für leicht veränderte Rahmenbedingungen bei der Nutzung von

Scorewerten. Zum anderen hat eine Studie der Münchner GP Forschungsgruppe

für leichte Irritationen unter Auskunfteien und Auskunftsbeziehern gesorgt.

In eigener Sache danken wir hier noch einmal allen Mandanten, die uns in

den letzten Wochen einen Identifikationsnachweis nach den Erfordernissen

des Geldwäschegesetzes haben zukommen lassen. An alle anderen richte

ich noch einmal meine Bitte, unserem Anliegen zu entsprechen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und uns eine weiterhin erfreuliche und

erfolgreiche Zusammenarbeit.

Ihre Nadin Wöstmann

Rechtsanwältin und Leiterin

der Mandantenbetreuung der mediafinanz AG

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mediafazit 11/2009 mediafinanz tritt weltweitem Inkassonetzwerk bei

mediafazit: Herr Hackmann, auch Ihr Unternehmen,

die britische CCI Legal, ist Partner des weltweiten

Inkassoverbundes GCS. Was bedeutet GCS für Sie?

Hackmann: Zunächst kurz zu meinem Unternehmen.

Die CCI ist ein Finanzdienstleister mit einem breit gefä-

cherten Leistungsspektrum. Neben nationalen Forder-

ungen bearbeiten wir auch eine große Anzahl von

internationalen Inkassofällen. Für diesen Zweck haben

wir uns vor einigen Jahren nach einem internationalen

Netzwerk von Inkassogesellschaften umgeschaut,

welches in der Lage war, Forderungen weltweit außer-

gerichtlich und gerichtlich einzuziehen. Es stellte

sich als große Herausforderung für uns dar, unseren

Mandanten diesen Service bereitzustellen, zumindest

vor unserem GCS-Beitritt. Es scheint rückblickend

offensichtlich leichter zu sein, einen Sack Flöhe zu

hüten, als ein großes Netzwerk zu managen. Nicht alle

ziehen an einem Strang, manch anderer trägt wo-

möglich gar nichts aktiv zum Erfolg und zum Voran-

kommen des Projektes bei. Aus diesem Grunde haben

wir uns dann auf die Suche nach einem klar struktu-

rierten System gemacht, welches unseren Mandanten

eine hohe Qualität und einen einheitlichen Service

gewährleistet. Glücklicherweise sind wir 2004 von GCS

angesprochen worden, die ein komplett einheitliches

internationales Inkassonetzwerk aufgebaut hat.

Woher kommt GCS, wie funktioniert es, wie viele

Partnerunternehmen gibt es?

Die GCS-Partner sind durch eine gemeinsame

IT-Plattform verbunden und teilen Ziele und Werte.

Die Organisation wurde vom Australier Neil Wood

gegründet, der den größten Teil seines Arbeitslebens

mit dem internationalen Forderungseinzug und

Risikomanagement beschäftigt war. Er hat frühzeitig

die Chancen eines weltweiten, standardisiert arbeiten-

den Inkassonetzwerkes erkannt. In Form von GCS hat

er dies gemeinsam mit mittlerweile 80 Partnern in die

Tat umgesetzt. In den Kreis der GCS-Partner kommt

pro Nation jeweils der Branchenprimus, in manchen

Ländern hat GCS auch zwei „Klassenbeste“ als

Partner auserkoren. Wir selbst sind seit 2005 der UK

Partner von GCS und haben seitdem dazu beigetra-

gen, dass GCS zum größten globalen Inkassonetzwerk

wurde. Die große Stärke der Organisation liegt in ihrer

Struktur, denn die einzelnen geographischen Regionen

arbeiten weitgehend autonom. Sie können unter den

jeweils gegebenen lokalen Besonderheiten die best-

mögliche Leistung generieren. So bin ich für meinen

Teil verantwortlich für die Länder in Westeuropa und

sorge unter anderem für die Einhaltung der Gesetze

der EU und des jeweiligen Landes durch unsere

Partner. Unsere Struktur ermöglicht es uns, neue

“Der bestmögliche nationale Dienst-leister im Forderungsmanagement“

Die mediafinanz AG ist seit September offizieller Partner derGlobal Credit Solutions (GCS), dem weltweit größten Inkasso-Partnernetzwerk. Damit hat das Unternehmen den Grundstein für den globalen Forderungseinzug über das mediafinanz-Systemgelegt. mediafazit sprach aus diesem Anlass mit Carl Hackmann,dem Leiter der GCS-Sektion Europa.

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mediafazit 11/2009 mediafinanz tritt weltweitem Inkassonetzwerk bei

Märkte zu erschließen, unseren Service fortwährend zu

verbessern und so einen leistungsstarken Forderungs-

einzug im jeweiligen Land sicherzustellen.

Gibt es einen Verhaltenskodex für die GCS-Partner?

Ja, er ist sogar ganz entscheidend für unseren Erfolg.

Das Regelwerk ist sozusagen unsere Handlungsbasis.

Selbstverständlich müssen die Mitglieder die notwendi-

gen Lizenzen und Versicherungen vorweisen. Viele von

uns gehören zudem den nationalen Inkassoverbänden

an, deren Bestimmungen und Regeln ebenfalls gemäß

GCS-Kodex als verbindlich betrachtet werden. Jegliche

Abweichung von den gegebenen Verpflichtungen und

Vorschriften hat schwerwiegende Sanktionen zur Folge,

dies kann von einer Verwarnung durch unsere Vereini-

gung bis hin zum Ausschluss aus der GCS reichen.

Innerhalb unserer Gruppe wacht eine Ethik-Komission

über die Einhaltung der Spielregeln.

Welche Vorteile liegen für einen Gläubiger in der Zu-

sammenarbeit mit der mediafinanz AG als GCS-Partner?

Es gibt zahlreiche Vorteile, die mediafinanz AG vor

dem Hintergrund ihrer GCS-Partnerschaft zu beauftra-

gen. Manche sind offensichtlich, andere eröffnen sich

erst bei näherem Hinschauen. Zunächst besteht für

den Gläubiger eine deutlich größere Chance, seine

Forderung im Ausland zu realisieren. Zum anderen

ist es die Sicherheit für den Gläubiger, das jedwede

Handlung durch ein GCS-Mitglied in seinem Namen

sehr professionell und unter Beachtung der bereits

erwähnten Leitlinien erfolgt. Und wenn ein Gläubiger

sich in seinem Land für den zugelassenen GCS

Partner als Inkassounternehmen entscheidet, kann

er davon ausgehen, dass dieser Partner aus Sicht

des GCS der bestmögliche nationale Dienstleister im

Forderungsmanagement ist.

Der Trend vieler Internethändler und Online-Dienstleister,

mit ihren Waren und Services international neue Märkte

zu erschließen, ist verlockend. Er birgt aber auch die

bekannten Risiken.

Richtig, der Onlinehandel ist einer der größten Wachs-

tumsmärkte, allein in Großbritannien wurden im letzten

Quartal 2008 Onlineverkäufe im Wert von mehr als

15,2 Milliarden Pfund getätigt. Dies bedeutet eine

50 prozentige Steigerung im Vergleich zum Vorjahres-

zeitraum. Für das laufende Jahr erwarte ich eine

Steigerungsrate in ähnlicher Größenordnung. GCS kann

einen beträchtlichen Teil des Risikos eliminieren, wel-

ches mit der Öffnung von Unternehmen hin zu neuen

Märkten verbunden ist. Die Zusammenarbeit mit einem

GCS-Partner vor Ort gibt den Mandanten die

Möglichkeit, Lieferantenkredite zu gewähren und auszu-

weiten, um sich ohne die begleitenden Risiken erfolg-

reich im Markt zu bewegen.

Ich betrachte GCS als ein flexibles Tool, um relativ sor-

genfrei grenzüberschreitend zu handeln. Es ist unsere

Kernkompetenz, den internationalen Handel zu erleichtern.

Carl Hackmann ist Direktor des britischen Inkassodienst-

leisters CCI Legal Services Ltd. In seiner Funktion als

Regionaldirektor der Global Credit Solutions zeichnet er

zudem für den europäischen Part des weltweit operie-

renden Inkassonetzwerkes verantwortlich. Der ausge-

wiesene Experte hat zahlreiche Publikationen über das

Kreditwesen verfasst und berät private und öffentliche

Einrichtungen in Sachen Betrugsprävention.

Webhinweis:

www.gcs-group.com

www.ccilegal.co.uk

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mediafazit 11/2009 SEPA-Lastschrift

Schon im inländischen Zahlungsverkehr der meisten

europäischen Staaten fristet die Lastschrift derzeit

ein Schattendasein. Nur wenige Länder, allen voran

Deutschland, Österreich und die Niederlande, bilden

hier bislang eine Ausnahme. Als internationale Zah-

lungsart konnten sich Lastschriftverfahren aufgrund

zusätzlicher bürokratischer Hürden praktisch nicht

behaupten. Immerhin musste der Gläubiger stets ein

eigenes Konto im Land seines Kunden führen, wenn

er offene Rechnungsbeträge direkt über dessen Bank-

verbindung einziehen wollte. Derlei grobe Hindernisse

wird es mit dem SEPA-Verfahren nicht mehr geben,

künftig reicht eine einzige nationale Bankverbindung

für Transaktionen in derzeit 32 Teilnehmerländer.

SEPA-Lastschrift in der Praxis

Sicherer und nachvollziehbarer als die entsprechenden

inländischen Varianten soll der europäische Bankeinzug

funktionieren. Doch auch wenn die neue Lastschrift im

Wesentlichen einer internationalisierten Variante des

hierzulande etablierten Verfahrens entspricht, gelten

sowohl für den Gläubiger als auch für den Schuldner

eine Reihe neuer Routinen.

In einem ersten Schritt soll der Endkunde dem einzie-

henden Unternehmer künftig die Abbuchung in Form

eines so genannten Lastschriftmandates genehmigen,

hierzulande als Einzugsermächtigung bekannt. Die EU-

Verordnung gestattet diese Autorisierung durch den

Endkunden allerdings nur in schriftlicher Form oder

per digitaler Signatur. Ob und wie sich diese Regelung

mit den Gepflogenheiten des E-Commerce verträgt,

bleibt noch abzuwarten, zumal gerade die digitale

Signatur im Endkundenbereich noch relativ schwach

vertreten ist.

Das erteilte Mandat gilt entweder für den einmaligen

Einzug eines Betrages (One-Off Payment), oder aber

für regelmäßige Zahlungen, etwa in Form von Mieten

oder Abonnements (Recurrent Payment). Eine Abbuch-

ung kann der Unternehmer zwar auch ohne Mandat

vornehmen, in diesem Fall darf der Kunde allerdings

den eingezogenen Betrag binnen Jahresfrist zurück-

buchen. Ein gültiges Mandat verkürzt diese Wider-

spruchsfrist auf lediglich acht Wochen – zwei Wochen

mehr als in Deutschland üblich. Mit einem einmal

erteilten Mandat darf der Unternehmer innerhalb der

nächsten 18 Monate auch ohne eine erneute Auto-

risierung weitere Abbuchungen vornehmen. Die

Ermächtigung verlängert sich in dem Fall sogar auto-

matisch, andernfalls erlischt sie nach Fristablauf. Jedes

Lastschriftmandat erhält im Übrigen eine eindeutige

Mandatsnummer, die bei Erst- und Folgelastschriften

angegeben werden muss.

Im Gegensatz zum deutschen Bankeinzug, welcher

das Konto erst „bei Sicht“ belastet, verlangt das

SEPA-Verfahren zudem nach einem konkreten Fällig-

keitsdatum, an dem der geforderte Betrag abgebucht

werden soll. Dieses System erlaubt sowohl dem ab-

buchenden Unternehmer als auch seinem Kunden eine

präzise Liquiditätsplanung. Vor diesem Hintergrund

muss der abbuchungsberechtigte Händler künftig

gewisse Fristen berücksichtigen.

Grenzenloser GeldverkehrMit Spannung erwarten Händler den 01.11.2009. Ab diesem Stichtag sollen UnternehmerForderungen per europaweit einheitlicher SEPA-Lastschrift direkt vom Konto des Kundenabbuchen können. Klare Abwicklungsstandards, eine einheitliche Rechtsprechung und defi-nierte Datenformate werden den Bankeinzug mittelfristig als bequeme und kostengünstigeAlternative zu den bestehenden Zahlarten im innereuropäischen Geldverkehr etablieren.

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mediafazit 11/2009 SEPA-Lastschrift

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Erstmalige Bankeinzüge und Einmal-Lastschriften im

Sinne des One-Off-Payments müssen der Kundenbank

fünf Tage vor dem vereinbarten Abbuchungstermin

vorliegen. Das Mandat für eine regelmäßig wiederkeh-

rende Lastschrift erwartet die Bank mindestens zwei

Tage vor dem Buchungstermin.

IBAN, BIC und UCI

Analog zu den bisherigen Bankverbindungsdaten

benötigt der Gläubiger künftig die IBAN

(International Bank Account Number) sowie den

BIC (Bank Identifier Code) seines Kunden. Neu

ist die Identifizierung des Zahlungsempfängers

über seine eindeutige UCI-Nummer (Unique

Creditor Identifier). Gemeinsam mit der

vom Lastschriftgläubiger vergebenen

Mandatsreferenznummer wird der UCI

gewissermaßen als Mandatsausweis von der

Kreditwirtschaft über die gesamte Prozesskette bis

zum Zahlungspflichtigen weitergegeben. Der Schuldner

kann somit bei Vorlage einer SEPA-Lastschrift die

Gültigkeit des Mandats zweifelsfrei prüfen.

UCI-Antrag

In Deutschland fungiert die Deutsche Bundesbank

als Vergabe- und auch als Verwaltungsstelle der

UCI-Nummer, über deren Webseite (siehe media-

fazit-Webhinweis) der Code einmalig beantragt und

anschließend per Mail ausgegeben wird. Für jeden

Lastschriftgläubiger erteilt die Bundesbank lediglich

einen Identifikationscode. Verfügt der Unternehmer

jedoch über mehrere lastschriftziehende Stellen im

Hause, kann er dies über die Geschäftsbereichs-

kennung darstellen. Antragsteller bei der Bundesbank

können im übrigen ausschließlich Lastschriftgläubiger

mit Unternehmenssitz in Deutschland sein.

Bisherige Lastschriftnutzung im SEPA-Raum

Die Karte zeigt sämtliche Länder, in denen die SEPA-

Lastschrift ab dem 01.11.2009 sukzessive verfügbar ist.

Neben den 27 Mitgliedstaaten der EU bereiten Island,

Liechtenstein, Monaco, Norwegen und die Schweiz

dem europaweiten Bankeinzug den Weg. Der jedem

Land zugeordnete Wert beziffert die Anzahl der jeweils

bislang getätigten Lastschriften pro Kopf und Jahr.

Quelle: EZB Payment Statistics, SIX Group AG Zürich

Webhinweis:

https://extranet.bundesbank.de/scp/

www.sepa-news.de

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mediafazit 11/2009 Zukunft des Scoring Bonitätsprüfung mit Tücken?

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Auskunftsabnehmer werden vor allem vom präzisierten

§ 28b BDSG profitieren, demnach das Scoring allein

auf der Basis wissenschaftlich anerkannter statistischer

Verfahren gesetzlich zugelassen wird. Die für eine

Berechnung zugrunde liegenden Rohdaten müssen

zudem für den Verwendungszweck „erheblich“ sein,

nämlich für die Prognose des Zahlungsverhaltens.

Eine alleinige Verwendung von Anschriftendaten

(Geoscoring) ist vor diesem Hintergrund künftig

nicht mehr zulässig (§ 28b Nr. 3 BDSG ). Derartige

Verfahren waren und sind zwar wirkungsvoll und

Lupenreine BonitätsberechnungDas novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) betrifft ab dem 1. April 2010 den Umgangmit scoringbasierten Bonitätsauskünften. Die kommenden Pflichten berühren nicht nur Aus-kunfteien, sondern vor allem Unternehmen, die Mithilfe von Scorewerten die Bonität ihrerKunden einschätzen.

haben Unternehmer in der Vergangenheit vor Zahlungs-

ausfällen bewahrt. Allerdings ordnet das Geoscoring

solventen Personen mitunter eine unzureichende

Bonität zu, wenn der abgefragte Kunde in einer allge-

mein zahlungsschwachen Gegend wohnt. Diese man-

gelhafte Trennschärfe wird dann teuer, wenn der falsch

beurteilte Kunde etwa für einen Bankkredit einen

höheren Zinssatz zahlen muss. Derartige, aber auch

harmlosere Benachteiligungen widersprechen bereits

jetzt dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Mittels der BDSG-Änderung forciert der Gesetzgeber

künftig den klaren Personenbezug von Auskünften

und trägt somit zur Qualitätssicherung im Auskunftei-

wesen bei.

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mediafazit 11/2009 Zukunft des Scoring Bonitätsprüfung mit Tücken?

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In einer Stellungnahme wehrt sich nun die Schufa als

eine der betroffenen Auskunfteien beispielhaft gegen

die Art der Datenerhebung und -auswertung. Die plaka-

tiv verbreiteten Befunde und Schlussfolgerungen seien

irreführend, so das renommierte Unternehmen über die

Untersuchung, die inzwischen sogar von den Heraus-

gebern in Medienzitaten als „nicht repräsentativ“

bezeichnet wurde. Die analysierte Stichprobe umfasste

lediglich 0,000154 Prozent des gesamten Schufa-

Datenbestandes. Hieraus Aussagen über die Qualität

von Scoringverfahren abzuleiten, ist – gemessen an

wissenschaftlichen Standards – tatsächlich fragwürdig.

Dennoch hielten sich die Verfasser nicht mit konkreten

Feststellungen zurück. So würden „45 Prozent der

Eigenauskünfte fehlerhafte, unvollständige oder falsche

Eintragungen aufweisen“. Fehlende Girokonten moniert

die Forschungsgruppe bei 21 Prozent aller Fälle – dabei

bleibt völlig unberücksichtigt, dass die Schufa bis zum

Jahr 2006 keine Meldepflicht für Girokonten kannte. Die

tatsächliche Fehlerquote sei bei jährlich mehr als 80

Millionen Auskünften und Nachmeldungen sehr gering.

Auch die Schlussfolgerung der Münchner, die abgeleiteten

Scorewerte seien fehlerhaft, ist nachvollziehbar falsch,

zumal die heuristischen Verfahren zur Berechnung einer

Schufa-Scorekarte Lücken in der Datenbasis berücksichti-

gen. Auch aus diesem Grund stimmt die prognostizierte

Ausfallwahrscheinlichkeit laut Schufa sehr genau mit dem

anschließend beobachteten Zahlungsverhalten des klassi-

fizierten Verbrauchers überein.

Wahrheitsfindung oder Fehlersuche?

Zahlreiche Fehl- und Trugschlüsse lassen das Projekt

„Verbraucherinformation Scoring“ in einem trüben Licht

erscheinen, zumal die Studienverfasser nach eigenem

Bekunden nicht neutral an das Thema herangegangen

sind. Deren eigentliche Motivation war es nicht, die

Qualität von Scorewerten und Bonitätsauskünften fachlich

sauber zu beurteilen, sondern zu erfassen, „in welcher

Weise und in welchem Ausmaß Konsumentendaten bei

Auskunfteien fehlerhaft gespeichert sind“ – so der ein-

deutige O-Ton der Verfasser.

Studie diskreditiert ScoringIm August 2009 erhielt der Bericht „Verbraucherinformation Scoring“ der Münchner GPForschungsgruppe vom Münchner Institut für Grundlagen- und Programmforschung ein breites,weitgehend unkritisches Medienecho. Die Datenbanken sämtlicher untersuchter Auskunfteien,so der Tenor der Verfasser, seien für die Bonitätsbewertung von Verbrauchern nicht geeignet.

Pflichten der Unternehmer

Im Fokus der Legislative stand vorrangig das Wohl

und die weitgehende Datenautonomie der Konsumen-

ten. Auskunfteien sind mit Inkrafttreten des überarbei-

teten BDSG zu absoluter Offenheit gegenüber dem

Endverbraucher angehalten. Diese haben es daher

künftig leichter, falsche oder fälschlicherweise gespei-

cherte Daten korrigieren oder präzisieren zu lassen

und den Bewertungsprozess nachzuvollziehen. Der

vom Gesetzgeber angestrebte transparente Scoring-

prozess verpflichtet Firmen zudem, ihre Kunden über

den Scoringvorgang im Bilde zu halten und über

mögliche Konsequenzen zu informieren. Das kann

etwa in den AGB geschehen, die der Kunde in der

Regel nachweislich akzeptiert.

Die Gesetzesänderung gestattet es dem Verbraucher

zudem künftig, sich vom Auskunftsbezieher über

Details informieren zu lassen, wenn dessen unter-

nehmerische Entscheidung zu seinem Nachteil aus-

fällt. Zwar werden Händler und Dienstleister ab

Frühjahr 2010 sicherlich nicht mit Anfragen überhäuft

werden, zumal bonitätsschwache Kunden in der Regel

mit ihrer eigenen finanziellen Situation vertraut sind.

Dennoch sollten Informationen, zu welchem Scorewert

die Ablehnung eines Kunden erfolgte oder ob einem

Kunden aufgrund eines schlechten Scores eine kon-

krete Zahlart verweigert wurde, vom Unternehmer

zumindest abrufbar sein.

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mediafazit 11/2009 Die aktuelle Zahl

84,31 Euro WarenwertDer durchschnittliche Warenkorbwert in europäischen Webshops wächst weiter. Dem E-Commerce-Report 2009 zufolge, den die Deutsche Card Services jüngst veröffentlicht hat, beträgt der gemittelte Warenkorbwert im europäischen Onlinehandel genau 84,31Euro. Die Verbraucher Europas bestellen somit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum beijedem Einkauf zusätzliche Waren im Wert von 4,18 Euro.

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Maßgeblichen Anteil an dem neuerlichen Wachstum

hatten die deutschen und zu einem kleineren Teil

auch die britischen Verbraucher. Während sich im

restlichen Europa erstmals der Warenkorb wieder

von mehr als 78 auf knapp 70 Euro verkleinerte,

zeigten die Zahlen für Deutschland eine massiv

gegenläufige Entwicklung auf. Hier standen unter

dem Strich 96,16 Euro auf jedem Online-Bon und

damit fast 13 Euro mehr als im Jahr zuvor. Obwohl

der Wert auf Länderebene deutlich variiert, hebt

sich der deutsche Internetmarkt deutlich vom restli-

chen Europa ab. In Richtung Bundeshauptstadt

Berlin – dem deutschen Warenkorbschlusslicht –

verschickten E-Commercler immerhin Warenpakete

im Wert von durchschnittlich 89,13 Euro. Im Spitzen-

reiter-Bundesland Hessen hingegen sind die Waren-

körbe mit 101,86 Euro um fast ein Fünftel besser

gefüllt als der gesamteuropäische Einkaufswagen.

Deutsche Männer langten im Internet übrigens am

kräftigsten zu. Der innereuropäische Vergleich nach

Ländern und Geschlecht offenbart einen durch-

schnittlichen Bestellwert von satten 112,17 Euro.

Ihr Geld lassen sie dabei nicht unbedingt in Deut-

schland, zumal sich die internationale Konkurrenz

intensiv um internationale und explizit um die kauf-

kräftige deutsche Kundschaft bemüht. Umgekehrt

zeigen internationale Kunden nur sehr wenig In-

teresse an deutschen Online-Unternehmen. Deren

Kundschaft stammte im Erhebungszeitraum mit

94,3 Prozent nahezu vollständig aus dem Inland – ein

Ungleichgewicht, welches sich in den kommenden

Jahren ein wenig abschwächen könnte. Zum einen

kümmern sich immer mehr deutsche Merchants um

die Mehrsprachigkeit ihrer Internetshops und locken

so auch ausländische Kunden an. Zum anderen fin-

den international gängige Zahlarten wie die Kredit-

kartenzahlung hierzulande zunehmend Verbreitung.

In Berlin, Hamburg und Hessen hat die Kreditkarte

das Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) zumin-

dest vorübergehend als beliebtestes Zahlungsmittel im

Onlinehandel abgelöst. Mit Spannung verfolgen Markt-

beobachter nun, wie sich die neue SEPA-Lastschrift ab

November 2009 als Alternative zu den bestehenden

grenzübergreifenden Zahlarten entwickelt.

Unternehmerische Risiken

Wer seinen Kunden entgegenkommt, wird in der

Regel mit einer hohen Konversion innerhalb seines

Shops belohnt. Doch so kundenfreundliche Zahl-

arten wie der Rechnungskauf erfordern ein profes-

sionelles Risikomanagement, damit neben dem

Verbraucher auch der Shopbetreiber selbst profitiert.

Mit einer Rücklastschriftquote von 3,125 Prozent ist

auch das ELV mit einem zwar kalkulierbaren, aber

nicht ganz unerheblichen Risiko behaftet. Zwei von

drei geplatzten Lastschriften gingen im Erhebungs-

zeitraum auf ungedeckte Kundenkonten zurück und

sorgten für unnötigen Ärger bei den Online-händlern.

Unter Berücksichtigung des Warenkorbes findet sich

die höchste Rücklastschriftquote mit 4,802% bei

kleinen Warenkörben im Einkaufswert von weniger

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mediafazit 11/2009 Die aktuelle Zahl

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als zehn Euro. Damit platzt in dieser Kategorie fast

jede zwanzigste Zahlung – vermutlich sparen

Shopbetreiber in diesem niedrigpreisigen Segment

an einer zuverlässigen Risikoprävention.

Geschäftszeiten

Fast 55 Prozent aller Transaktionen im europäischen

E-Commerce tätigen die deutschen Kunden während

der klassischen Arbeitszeit zwischen 8 und 18 Uhr.

Am höchsten steht der Zeitraum rings um den Feier-

abend zwischen 16 und 18 Uhr im Kurs. Jeder vierte

„deutsche“ Kaufvorgang wird in diesen zwei Stunden

ausgelöst, europaweit ist es jeder fünfte. Der späte

Nachmittag scheint die deutschen E-Commerce-

Kunden gewissermaßen in eine Art Kaufrausch zu

versetzen. Britische Konsumenten beweisen ein etwas

anderes Zeitgefühl. Sie geben sich am Vormittag

deutlich kaufaktiver und tätigen überdies ihre

Spitzenumsätze – konform zu den übrigen europäi-

schen Verbrauchern – erst zwischen 18 und 20 Uhr.

Unter Berücksichtigung der Vorjahresdaten deutet sich

somit eine allmähliche Verlagerung der E-Commerce-

Kaufaktivität europäischer Konsumenten in den

Abend hinein an.

Die Macher des Reports haben auch die Umsatzver-

teilung auf die Wochentage untersucht. Noch im

Vorjahr galt im europäischen E-Commerce neben

dem Dienstag der Freitag als umsatzstärkster Tag.

Einen nennenswerten Unterschied konnten die

Statistiker in der aktuellen Fassung nicht mehr

ausmachen, die Werktage pendeln sich auf Anteile

zwischen 14,48 und 15,02 Prozent ein. In der Folge

verliert das Wochenende europaweit an Bedeutung,

sowohl der Samstag als auch der Sonntag büßen

Umsatzanteile von jeweils 0,41 Prozent ein. Einen

noch stärkeren Wochenend-Abwärtstrend lösen die

deutschen Konsumenten aus. Sie setzen nun an bei-

den Wochenendtagen mehr als zwei Prozentpunkte

weniger um und bevorzugen im Gegensatz zu ihren

europäischen Mitkäufern, die ihre Kaufkraft vorwie-

gend am Dienstag ausleben, den Montag.

Der E-Commerce-Report 2009

Die Analysen und Ergebnisse des Pago-Report-Nachfol-

gers basieren auf mehr als 30 Millionen Kaufvorgäng-

en, welche über die Plattform der Deutschen Card

Services als Teil der Deutsche Bank Group abgewickelt

wurden. Die Publikation beleuchtet ausschließlich Kauf-

vorgänge in europäischen Shops, zumal die Dienste

der Deutschen Card Services lediglich Unternehmen mit

Sitz in Europa nutzen. Ausgangspunkt der Analysen

waren sämtliche in der Zeit zwischen dem 01.10.2007

und dem 30.09.2008 über die Deutsche Card Services

abgewickelten Transaktionen.

Webhinweis:

www.ecommerce-report.de

Page 12: mediafazit Nr. 8, November 2009

Inkassounternehmen und Mandanten in der Pflicht

Impressum

mediafazitDas Unternehmensmagazin dermediafinanz AGWeiße Breite 5D-49084 Osnabrück

V.i.S.d.P: Gero KeuneckeTelefon: +49 (0)541 2029-0Telefax: +49 (0)541 [email protected]

Gläubigerfirmen, die regelmäßig mit dermediafinanz AG in Kontakt stehen, hat dasInkassounternehmen bereits Mitte des vergan-genen Monats kontaktiert und um die Zusend-ung der entsprechenden Unterlagen gebeten.Insgesamt handelt es sich um mehr als 12.500Datensätze, welche das Team der mediafinanzAG sukzessive mit den eingereichten Doku-menten abgleichen wird. Absolute Prioritäthaben hierbei Unternehmen, die zum Monats-wechsel die Auszahlung eingezogener Schuld-nergelder erwarten.

„Uns als Inkassounternehmen drohen empfind-liche Ordnungsstrafen, wenn wir den Anforder-ungen des GWG nicht entsprechen“ gibt NadinWöstmann, Rechtsanwältin der mediafinanz AG,zu bedenken. In letzter Konsequenz könntemediafinanz nicht mehr berechtigt sein, Schuld-nergelder an die Mandanten weiterzureichen.

Vor diesem Hintergrund wirbt die Leiterin derMandantenbetreuung bei dem mediafinanz-Kundenstamm um Verständnis für den einmali-gen bürokratischen Akt. An die Adresse dernoch nicht identifizierten Mandanten richtetsie zudem erneut die eindringliche Bitte, dengeforderten Identitätsnachweis im Sinne desGWG alsbald zu erbringen.

Ob Personalausweis oder Handelsregisteraus-zug – das neue Gesetz regelt präzise, welcheoffiziellen Dokumente die Mitarbeiter derMandantenbetreuung als Identifikationsgrund-lage akzeptieren dürfen. Von juristischenPersonen benötigt die mediafinanz AG einenHandelsregisterauszug, Personengesellschaftenund Einzelfirmen weisen sich nach § 4 Abs. 4Nr. 2 GWG durch Vorlage der Gewerbeanmeldungaus. Zwecks Identifikation von Freiberuflernreicht eine Kopie des Personalausweises.

Folgen des Geldwäschegesetzes

Im Kampf gegen Terrorismusfinanzierung und organisierteKriminalität müssen seit diesem Jahr nun auch Inkasso-unternehmen ihre Auftraggeber zweifelsfrei identifizieren.So sieht es § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Geldwäschegesetzes (GWG)vor. Auch die mediafinanz AG ist in der Pflicht, sämtlicheaktiven Mandanten zu überprüfen. Im Laufe der kommen-den Wochen sollen sämtliche Daten aus der Kundenkarteides Forderungsdienstleisters verifiziert werden.