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mediafazit Themen dieser Ausgabe: Offline stöbern - online kaufen Interview mit Dr. Thomas Steinmark, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels e.V. Auktionshaus räumt auf 3, 2, 1, eBay-Reform! Insolvenz-Statistik Rückläufige Tendenz? Die aktuelle Zahl 12.000 Zeichen Doppelt hält besser Ein Speicher für alte Fälle 2. Ausgabe Februar 2008

mediafazit Nr. 2, Februar 2008

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mediafazit ist das Journal der mediafinanz AG, dem Inkassopartner für den Onlinehandel. Themen der Ausgabe: Insolvenzstatistik, Reform der Widerrufsbelehrung, Dr. Thomas Steinmarks über E-Commerce und Fernabsatz, Reform des Auktionsriesen eBay.

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mediafazit €

Themen dieser Ausgabe:

Offline stöbern - online kaufenInterview mit Dr. Thomas Steinmark,

Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes

des Deutschen Versandhandels e.V.

Auktionshaus räumt auf3, 2, 1, eBay-Reform!

Insolvenz-StatistikRückläufige Tendenz?

Die aktuelle Zahl12.000 Zeichen

Doppelt hält besserEin Speicher für alte Fälle

2. AusgabeFebruar 2008

mediafazit 2/2008

Ein Speicher für alte Fälle

„Moment, diesen Kunden hatten wir doch vor drei Monaten schon mal recherchiert,oder nicht?“ Solche Unsicherheiten können die Mandanten von MediaFinanz seitMitte letzten Jahres dank der integrierte Auskunftsdatenbank klären.

Offline stöbern, online kaufen

Eine spannende Entwicklung vollzieht der Versandhandel durch die wachsendeBedeutung der Internetshops. Nach wie vor betrachten die Konsumenten gerneKataloge auf der Suche nach dem passenden Produkt, anschließend kaufen siees jedoch online. Interessante Daten über den erfolgreichen Spagat einer Brancheim Umbruch liefert Dr. Thomas Steinmark im mediafazit-Gespräch. Er istHauptgeschäftsführer des Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels.

3, 2, 1, Reform!

eBay baut um. Der immer noch größte Internet-Marktplatz Deutschlands wird biszur Mitte des Jahres das bisherige Gebührensystem sowie die Bewertungsfunktionüberarbeiten. Die weitreichenden Änderungspläne betreffen neben der Bewertungs-funktion vor allem die Einstellkosten und die Verkaufsprovisionen. Demnach sollengewerbliche Händler teils deutlich geringer belastet werden als bisher. Details derÄnderungen, die dem E-Commerce-Giganten zusätzliche Verkäufer ins Netz treibensoll, veröffentlichte der Konzern zu Beginn des Monats auf seiner Internetseite.

Rückläufige Zahlen?

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im November '07 ist im Vergleich zum Vorjahrannähernd stabil. Dies dokumentiert das Statistische Bundesamt in seiner jüngs-ten Mitteilung. Die Wiesbadener Datensammler errechneten für den November desvergangenen Jahres sogar einen marginalen Rückgang der Fälle um 3,2 %. Damitsetzt sich nach Lesart der Behörde ein stetiger Rückgang seit dem Sommer desletzten Jahres fort. Im Juli gab es noch einen Zuwachs. Er lag – gemessen amVorjahresmonat – bei mehr als 20 %.

12.000 Zeichen

Das Bundesjustizministerium möchte mit einer überarbeiteten Widerrufsbelehrungden in Deutschland gefürchteten Abmahnern das Handwerk legen. Anlass für denNeuentwurf des umstrittenen Pflichtverweises ist der Unmut vieler Onlinehändler.Sie hatten sich auf die bisherige Musterbelehrung aus dem Hause Zypries verlassenund dennoch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Konkurrenz kassiert. Dochnach der jüngsten Fassung stehen zwischen Käufer und Ware künftig bis zu zwölf-tausend Zeichen Text – allein für die Widerrufsbelehrung.

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Editorial

Sehr geehrte Damen und Herren Mandanten,

mit der ersten mediafazit-Ausgabe des neuen Jahres melden wir uns zurück.

Nach dem letzten Erscheinen unseres Magazins haben wir zahlreiche positive

Rückmeldungen erhalten, die wir dankbar und erfreut entgegengenommen

haben.

Wir hoffen, das auch die teils kontroversen Themen der nun vorliegenden

Ausgabe Ihr Interesse wecken.

Die jüngsten Zahlen zu Insolvenzen lassen sich ausgiebig deuten. Nach

unserer Meinung geben sie jedoch keinen Anlass zur Beruhigung. Auch die

Reformentwürfe für eine neue Widerrufsbelehrung sind – entgegen offizieller

Verlautbarung – kaum als Bollwerk gegen schikanöse Abmahnwellen zu ver-

stehen. Erfreulich hingegen war unser Interview mit Dr. Thomas Steinmark

vom Bundesverband des deutschen Versandhandels. Er sprach über die

wachsende Bedeutung des E-Commerce im Fernabsatz und gibt einen opti-

mistischen Ausblick auf das laufende Jahr. Ein weiterer Bericht behandelt die

Reformbemühungen des Auktionsriesen eBay. Bitte beachten sie auch den

Artikel zu unserem Auskunftsarchiv auf der letzten Seite.

Gleichwohl, ob Sie jetzt nach einem hektischen Jahreswechsel wieder das

übliche Tagesgeschäft bewältigen, oder aber aus der Winterpause heraus

zu neuerlicher Höchstform auflaufen – Ich wünsche Ihnen allen ein

erfolgreiches Jahr.

Auf weiterhin gute Zusammenarbeit!

Ihre Nadin Wöstmann

Rechtsanwältin und Leiterin

der Mandantenbetreuung von MediaFinanz

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mediafazit 2/2008

mediafazit: Wir blicken auf ein erfolgreiches Jahr 2007

für den E-Commerce-Versandhandel zurück. Wie lau-

ten denn die absoluten Zahlen?

Steinmark: : Online-Shopping wird in Deutschland

immer beliebter. Im vergangenen Jahr gaben die

Deutschen rund 10,9 Mrd. Euro für Waren im Internet

aus. Das sind rund 9 Prozent mehr als im Vorjahr. Im

Privatkundengeschäft machte der E-Commerce damit

rund 39,5 Prozent des gesamten deutschen Versand-

handelsumsatzes in Höhe von 27,6 Mrd. Euro aus.

Tendenz für dieses Jahr: weiter steigend.

Wachstum auf der einen Seite, schrumpfende Markt-

anteile auf der anderen: Zu wessen Lasten geht der

Online-Boom wirtschaftlich? Leidet auch die Qualität?

Nein, die Qualität leidet nicht. Ganz im Gegenteil.

Durch das Internet können sich Kunden heute noch

umfassender über Produkte informieren. Gleichzeitig

bieten technische Features wie Digitalzooms oder

Internetfernsehen den Händlern ganz neue

Möglichkeiten der Produktpräsentation. Wo so viel

Transparenz herrscht, nimmt natürlich die

Wettbewerbsintensität zu. Kein Versender kann sich

heutzutage mehr darauf verlassen, dass er eine ein-

mal erfolgreich besetzte Nische nicht in Zukunft

auch mit anderen teilen muss. Es besteht aber ins-

gesamt kein Zweifel: Die Versandhandelsbranche

wächst durch das Internet, und ein Ende dieser

erfreulichen Entwicklung ist nach wie vor nicht

abzusehen.

Zahlreiche Onlineshops schmücken sich mit verschie-

denen Gütesiegeln. Mit der Einführung des

Gütesiegels “Geprüfter Online-Shop” bekennt sich

der Bundesverband des Deutschen Versandhandels

zur Onlinezukunft des Versandhandels. Was zeichnet

das Gütesiegel Ihres Verbandes aus?

Das Gütesiegel ist aufgrund der beschriebenen

Entwicklung der Branche sehr wichtig, denn es zeigt

den Kunden, wo sicheres Online-Einkaufen möglich

ist. Es gibt damit Orientierung im Internet und

garantiert, dass die geprüften Unternehmen strenge

Qualitätskriterien in insgesamt 16 Einzelbereichen,

wie zum Beispiel “sichere Bestellabwicklung” oder

Offline stöbern, online kaufen

Eine spannende Entwicklung vollzieht der Versandhandel durchdie wachsende Bedeutung der Internetshops. Nach wie vorbetrachten die Konsumenten gerne Kataloge auf der Suchenach dem passenden Produkt, anschließend kaufen sie es jedochonline. Interessante Daten über den erfolgreichen Spagat einerBranche im Umbruch liefert Dr. Thomas Steinmark immediafazit-Gespräch. Er ist Hauptgeschäftsführer desBundesverbandes des Deutschen Versandhandels.

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Versandhandel

“Datenschutz”, erfüllen. Das Gütesiegel wird an

Online-Shop-Betreiber vergeben, die erfolgreich

durch das EHI Retail Institute in Köln zertifiziert

wurden. Außerdem muss das geprüfte Unternehmen

bvh-Mitglied sein. Auch die Initiative D21 empfiehlt

unser Gütezeichen. Hier gelten Kriterien, die in

Zusammenarbeit mit dem Bundeswirtschafts-

ministerium und der Arbeitsgemeinschaft der

Verbraucherverbände für Online-Angebote

entwickelt wurden.

Blicken wir abschließend auf das Jahr 2008. Was

erwartet/erwarten die Händler im laufenden Jahr?

Die Bedeutung des Versandhandels wird nicht

zuletzt durch steigende Online-Umsätze weiter

zunehmen. Die Deutsche Bank geht zum Beispiel

davon aus, dass die Branche ihren Anteil am

gesamten deutschen Einzelhandelsumsatz bis zum

Jahr 2015 auf 13 Prozent steigern wird. Im vergan-

genen Jahr haben wir schon die Sieben-Prozent-

Marke geknackt. Darüber hinaus wächst der Verband

derzeit sehr stark: Wir konnten vergangenes Jahr mit

der Modemarke Mexx bereits das 250. bvh-Mitglied

offiziell begrüßen. Daher rechne ich auch in diesem

Jahr damit, dass Branchenumsatz und Mitgliederzahlen

weiter steigen.

Dr. Thomas Steinmark ist Hauptgeschäftsführer des

Bundesverbandes des Deutschen Versandhandels e.V.

mit Sitz in Frankfurt am Main.

Der Verband vertritt seit 1947 die Interessen der

Branche. Unter den Mitgliedern sind Versender mit

gemeinsamem Katalog- und Internetangebot, reine

Internethändler, TV-Versender, Apothekenversender

und Ebay-Powerseller.

Webhinweis:

www.versandhandel.org

www.initiatived21.de

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mediafazit 2/2008

Demnach gelten in Deutschland schon im laufenden

Monat die geänderten eBay-Kosten. Seit dem 20.

Februar unterscheidet das Unternehmen erstmals

zwischen gewerblichen Händlern und Privatpersonen.

Letztere können künftig Auktionen ab einem Euro

Startpreis kostenlos einstellen und erhalten sogar

noch ein Galeriebild dazu. Allerdings steigt die

Erfolgsprovision von zwei bis fünf auf zwei bis acht

Prozent. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen

Zeitung erklärt eBay-Deutschland-Chef Stefan Groß-

Selbeck die Taktik: „Die Verkäufer sind eher bereit,

eine Erfolgsprovision zu zahlen, wenn das Produkt

zuvor erfolgreich verkauft wurde.“

Geringere Gebühren verlangt eBay jetzt auch von

den professionellen Verkäufern. Die etwa 12.000

Powerseller zahlen künftig entsprechend ihrer erziel-

ten Gewinnspanne und müssen gleichzeitig deutlich

weniger Einstellungspauschale entrichten. Geringe

Margen bei hohen Gebühren stellten bisher vor

allem für Elektronikanbieter eine signifikante Hürde

dar. Diese Verkäufergruppe entlastet eBay nun expli-

zit. Zusätzlich können Powerseller, die über eine

PayPal-Anbindung verfügen und eine gute Kunden-

bewertung aufweisen, bis zu 36% Rabatt auf die

Verkaufsprovison erhalten. Rund die Hälfte aller

Powerseller sollen von den neuen Regelungen

profitieren.

Am radikalsten wird sich allerdings die grundlegen-

de Reform der Mitgliederbewertung auswirken.

Verkäufer sollen voraussichtlich ab Juni dieses

Jahres keine negativen oder neutralen Bewertungen

über ihre Kunden mehr abgeben können. Entweder

geben sie ein positives Feedback – oder eben gar

keines. Umgekehrt können Käufer jedoch nach wie

vor alle drei Bewertungsstufen nutzen. Ebay ver-

sucht mit diesem Schritt, den so genannten

Rachebewertungen seitens der Verkäufer beizukom-

men. Die Fälle, in denen Händler ihren Kunden der-

artige negative Bewertungen gaben, habe sich laut

eBay im vergangenen Jahr verfünffacht. Im Vorfeld

haben Gerüchte über diesen Teil der Reform den

Unmut der Händler genährt, die ihren Einfluss

schwinden sehen. Die Reaktionen reichten bis hin

zu Boykottaufrufen.

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Auktionshaus räumt auf

3, 2, 1, Reform!

eBay baut um. Der immer noch größte Internet-Marktplatz Deutschlands wird bis zurMitte des Jahres das bisherige Gebührensystem sowie die Bewertungsfunktion überarbeiten.Die weitreichenden Änderungspläne betreffen neben der Bewertungsfunktion vor allem dieEinstellkosten und die Verkaufsprovisionen. Demnach sollen gewerbliche Händler teilsdeutlich geringer belastet werden als bisher. Details der Änderungen, die dem E-Commerce-Giganten zusätzliche Verkäufer ins Netz treiben soll, veröffentlichte der Konzern zuBeginn des Monats auf seiner Internetseite.

Ebay hat auf diesen Protest mit korrigierenden

Schritten reagiert. Käufer, die ihre bestellte Ware

mehrfach nicht bezahlen, werden aus dem System

ausgeschlossen. Bewertungen dieser Kunden fließen

zudem nicht mehr in die Statistik ein. Außerdem

sollen nur noch Transaktionen aus den letzten zwölf

Monaten Eingang in die Statistik finden. Schon ab

März soll dieses Maßnahmenpaket eine faire

Beurteilung der Verkäufer sichern. Freuen können

sich auch Verkäufer mit Stammkundschaft. Bei

Ihnen werden jetzt alle Bewertungen eines einzel-

nen Kunden gezählt, vorausgesetzt, es sind nicht

mehr als eine Transaktion pro Woche vollzogen

worden.

Beachten sollten alle Verkäufer, dass die Artikel-

übersicht in der Standardeinstellung künftig nicht

mehr die zuerst endenden Auktionen aufführt, son-

dern die Suchergebnisse nach „Relevanz“ sortiert

sind. Artikel von Verkäufern, denen die Kunden

schlechte Noten gegeben haben, landen künftig

weiter unten in der Darstellung. Dazu noch einmal

Deutschlands eBay-Chef Groß-Selbeck gegenüber

der FAZ: „Die guten Verkäufer werden mit einer

guten Platzierung belohnt, die schlechten Verkäufer

werden vom System schlechter behandelt und

regelrecht abgestraft.“

Deutlich ist jetzt in den eBay-Forendiskussionen

der Wechselwille vieler Anbieter zu erkennen.

Unternehmen wie Amazon, Hood oder Yatego

könnten die lachenden Dritten der Reform sein.

Allerdings mehren sich neben den zahlreichen

kritischen Stimmen zuletzt aber auch bedachtere

Töne. Etliche Verkäufer äußerten gerade mit Blick

auf die geänderten Bewertungsoptionen Verständnis

für die Schritte des Auktionshauses. Immerhin sei

eBay eine Plattform, auf der überwiegend Vorkasse-

geschäfte abgewickelt werden. So würde das geän-

derte Bewertungssystem lediglich das ungleiche

finanzielle Risiko von Käufern im Vergleich zu

Verkäufern widerspiegeln. Ob sich, wie von Beob-

achtern der Szene vermutet wird, jetzt tatsächlich

die Anbieterspreu vom Weizen trennt, bleibt bis

auf Weiteres abzuwarten.

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mediafazit 2/2008

Verglichen mit den gut 9.442 Verbraucherinsolvenzen

aus dem Oktober des vergangenen Jahres erscheinen

die absoluten Novemberzahlen jedoch noch nicht

beruhigend. Tatsächlich meldeten die deutschen

Amtsgerichte mit Ablauf des Novembers 9.376 Fälle

an das Statistische Bundesamt. Dies entspricht im

Vormonatsvergleich also lediglich einem Rückgang

um 0,7 %. Die zur Debatte stehende Forderungs-

summe der Gläubiger gegenüber Verbrauchern

bezifferten die Gerichte alleine für den Oktober auf

insgesamt knapp 550 Millionen Euro. Zudem ver-

zeichneten die Institutionen von Januar bis November

2007 nach vorläufigen Ergebnissen 11 % mehr

Verbraucherinsolvenzen als im entsprechenden

Vorjahreszeitraum.

Das Ausfallrisiko für Unternehmer ist somit nach wie

vor gegenwärtig. Seit die neue Insolvenzordnung im

Jahr 1999 in Kraft getreten ist, haben rund 400.000

Verbraucher einen Insolvenzantrag gestellt. Umso

wichtiger ist das Wissen um die konkreten Gefahren:

Wer steckt hinter den zahlungsunfähigen Haushalten

der Republik? Wo drohen Ausfälle am häufigsten?

Mediafazit hat die aktuellsten Veröffentlichungen zum

Thema auf der Suche nach den kritischen Kennzei-

chen eines typischen Schuldnerhaushaltes gesichtet.

Als maßgebliche Basis der Betrachtung diente die im

November erschienene Publikation “Überschuldung

privater Haushalte” des Statistischen Bundesamtes.

In diese Untersuchung flossen die Daten von 126

Schuldnerberatungsstellen aus dem Jahr 2006 ein.

Mehrere zehntausend beratene Personen hatten

damals einer Auswertung ihres Falles zugestimmt.

Das fortwährend zusammengetragene Zahlenmaterial

wurde erstmals 2007 statistisch bearbeitet und bildet

den Grundstock für weitere Untersuchungen. Die vor-

liegenden Ergebnisse liefern belastbare Aussagen

über die betroffenen Personengruppen und deren

Einkommenssituation, die Ursachen und die Höhe

der Überschuldung sowie über die wichtigsten

Gläubigerkategorien.

Die Schulden in Zahlen

Jeder in die Untersuchung einbezogene Haushalt ist

mit durchschnittliche 37.000 Euro überschuldet. Bei

Paaren ohne Kinder sind dies 53.000 Euro und bei der

Gruppe der 60-65jährigen sogar 58.000 Euro. Mehr als

10 % der letztgenannten Kategorien haben sogar

Schulden von mindestens 100.000 Euro angehäuft. In

zwei Drittel aller Fälle verteilen sich die geforderten

Beträge auf weniger als neun Gläubiger. Lediglich 14 %

der Schuldner müssen nur einen Gläubiger bedienen.

Ursache Arbeitsmangel

Deutlich tritt der Zusammenhang zwischen

Erwerbslosigkeit und finanziellen Engpässen zutage.

Obwohl zwei Drittel eine abgeschlossene berufliche

Ausbildung oder ein Studium vorweisen können,

gehen nahezu 70 % der Betroffenen keiner geregel-

ten Beschäftigung nach. Diesen Umstand erleben

immerhin etwa 30 Prozent als Hauptgrund für ihre

finanzielle Misere. Weit über die Hälfte der Befragten

muss mit einem Nettoeinkommen von lediglich 900

Euro monatlich auskommen. Die Daten verraten

auch, dass unter den überschuldeten Personen die

Arbeitslosenquote proportional zur Kinderzahl steigt.

Singles und Familien

Überraschend hoch ist der Anteil von Singlehaushalten.

Sie sind mit nahezu 45 % deutlich überrepräsentiert.

Die Daten erlauben aber auch den Schluss, dass in

einem Drittel aller Fälle Kinder die Folgen von Über-

schuldung und Insolvenz miterleben müssen.

Rückläufige Tendenz?

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im November '07 ist im Vergleich zum Vorjahr annä-hernd stabil. Dies dokumentiert das Statistische Bundesamt in seiner jüngsten Mitteilung. DieWiesbadener Datensammler errechneten für den November des vergangenen Jahres sogareinen marginalen Rückgang der Fälle um 3,2 %. Damit setzt sich nach Lesart der Behörde einstetiger Rückgang seit dem Sommer des letzten Jahres fort. Im Juli gab es noch einenZuwachs. Er lag – gemessen am Vorjahresmonat – bei mehr als 20 %.

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Insolvenz-Statistik

Die Gläubiger

Nach Banken, öffentlichen Gläubigern und

Privatpersonen treten vor allem Vermieter,

Versandhäuser und Telefongesellschaften als

Forderungsinhaber auf. Nachfolgende Details veran-

schaulichen die Situation beispielhaft.

Allein erziehende Frauen mit drei oder mehr Kindern

haben zwar insgesamt weniger Schulden als allein

erziehende Männer der gleichen Kategorie. Ihre offe-

nen Rechnungsbeträge bei Versandhäusern sind aller-

dings um den Faktor 4 höher.

In der Gruppe der unter 20jährigen verzeichneten

Telekommunikationsanbieter mit rund 3.000 Euro pro

Schuldner fast doppelt so hohe Außenstände wie im

Durchschnitt aller Altersklassen.

Weiter offenbaren die Zahlen, dass Schuldner durch-

schnittlich 1.000 Euro bei Energieversorgern, aber

rund 3600 Euro Mietschulden angehäuft haben. Hier

spiegelt sich die schwache rechtliche Position der

Vermieter wieder: Strom- und Gaslieferanten können

im Zweifelsfall den Energiehahn zudrehen. Der

Vermieter hat hingegen keine analoge Möglichkeit.

Die Insolvenzstatistik liefert monatlich Informationen

über alle Insolvenzverfahren nach der Forderungs-

höhe sowie nach Bundesländern und den Antrag-

stellern. Darüber hinaus berichtet das Bundesamt

jährlich über den Ausgang und das finanzielle

Ergebnis der Fälle.

Gegenstand der Statistik sind zunächst alle von den

Insolvenzgerichten eröffnete Verfahren. Hinzu kommen

die wegen mangelnder Masse abgewiesenen Insol-

venzanträge sowie die für Verbraucher geschaffenen

gerichtlichen Schuldenbereinigungspläne. In die

Statistik fließen keine Zahlen aus Insolvenzanträgen

ein, die etwa von Gerichten darüber hinaus abgewie-

sen oder von den Gläubigern zurückgenommen wur-

den. Darin unterscheidet sich die Insolvenzstatistik

von der Justizgeschäftsstatistik. Die Insolvenzgerichte

übermitteln die endgültigen monatlichen Angaben

zwei Wochen nach Ende des auszuwertenden Monats

an die Statistischen Landesämter.

Webhinweis:

www.destatis.de

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Ein Insolvenzverfahren dient dem Zweck, das Vermögen

eines Schuldners, der zahlungsunfähig oder überschul-

det ist, gemeinschaftlich auf die Gläubiger zu verteilen

und wenn möglich, eine tragbare Lösung herbeizufüh-

ren. Die rechtlichen Vorschriften für dieses Verfahren

sind in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Für

Verbraucher gilt das so genannte vereinfachte

Verfahren, dem seit 1999 besondere Bedeutung

zukommt. Hier können Verbraucher nach einer sechs-

jährigen Wohlverhaltensphase von ihren restlichen

Schulden befreit werden. Innerhalb dieses Zeit-raumes

wird der pfändbare Teil des Einkommens an die

Gläubiger abgeführt. Der Gesetzgeber erwägt derzeit

grundlegende Änderungen des Verfahrens

(siehe mediafazit 11/2007).

mediafazit 2/2008

Die aktuellen Bestrebungen des Ministeriumskorrigieren die strittigen Passagen zwar deut-lich. Ob aber die Neuordnung der bestehendenVorschrift den gefürchteten Abmahnern tatsäch-lich das Handwerk legt, bleibt bis zu einergründlichen Überarbeitung des Entwurfes unge-wiss. Das unhandliche Ausmaß sei undurchsich-tig, verbraucherfeindlich und praxisfern, bemän-geln Juristen und Gewerbetreibende. Der Gesetz-geber solle sich, so die einhellige Meinung,zunächst dem Abmahnungsphänomen an sichwidmen. Untersuchungen belegen zudem, dassder Zwang zum Pflichtverweis nur einen Teil derVorschriften darstellt, die missbräuchlicheAbmahnungen überhaupt erst ermöglichen.

Der Streit um den Widerruf ist exemplarischfür die gesamte Abmahnproblematik: JederOnlinehändler muss seinem Kunden erklären,wann und wie er von einem Kauf zurücktretendarf. Daher hat der Gesetzgeber eine umfassen-de Widerrufsbelehrung verfügt. So einleuchtenddie Theorie klingt, so unberechenbar entpupptsich die Praxis. Gerade diese obligatorischeBelehrung bietet ein beliebtes Angriffsziel fürabmahnender Konkurrenzanwälte und Gewerbe-verbände. Sie deklarieren zunächst fehlerhafteoder unvollständige Belehrungsformulierungenals Wettbewerbsverstöße des Verfassers.Anschließend stellen die Abmahner in Aussicht,gegen Unkostenerstattung und Abgabe einerUnterlassungserklärung von weiteren rechtlichenSchritten abzusehen. Die teils empfindlichhohen Gebührenforderungen der Abmahner las-sen an deren tatsächlichen Motiven zweifeln:

Der Streitwert eines zugrunde liegenden50-Euro-Produktes kann durchaus 25.000 Eurobetragen. Die Gebühren des Anwaltes schlagendann für ein einziges Schreiben mit einer vier-stelligen Summe zu Buche.

Unternehmer im Minenfeld

Der Adressat sitzt in einer Zwickmühle, dennangesichts des Paragraphendschungels kanner seine Kunden kaum rechtlich einwandfreiinformieren. Somit ist er gezwungen, seinenShop in einer gefährlichen Grauzone zu betrei-ben. Verschiedene Verkaufsplattformen habenbereits auf die prekäre Situation reagiert undeigene Widerrufsformulierungen bereitgestellt –allerdings ohne Gewähr.

Weitere Aufhänger für eine Abmahnung stellenMängel in der Anbieterkennzeichnung und derVerbraucherinformation, in den Preiszusatz-angaben, der Warenbeschreibung, sowie miss-verständliche Angaben über Lieferbedingungenoder die geschäftlichen Verhältnisse desAnbieters dar. Im vergangenen Jahr hat dieForschungsstelle Abmahnwelle e.V. in Gelsenkir-chen stichprobenartig über 1600 Abmahnungenerfasst und analysiert (siehe Grafik). Mehr alsdie Hälfte aller Abmahnungen bezog sich aufMängel nach dem Telemediengesetz, Fehler imWebseitenimpressum, in der E-Mail Signaturoder in den Angaben auf Briefbögen. Mit 20 %folgten fehlerhafte Geschäftsbedingungen, hierist besonders die Widerrufsbelehrung hervorzu-heben. Kreative Anwälte nutzen jedoch nichtnur die relativ bekannten Gesetzesmängel aus.

12.000 Zeichen

Das Bundesjustizministerium möchte mit einer überarbeitetenWiderrufsbelehrung den in Deutschland gefürchteten Abmahnern dasHandwerk legen. Anlass für den Neuentwurf ist die bittere Erfahrung vielerOnlinehändler. Sie hatten auf die Vorlage aus dem Hause Zypries gesetzt unddennoch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Konkurrenz kassiert. Dochnach der jüngsten Fassung stehen zwischen Käufer und Ware künftig bis zu zwölf-tausend Zeichen Text - allein für die Widerrufsbelehrung.

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Die aktuelle Zahl

Erst Mitte Dezember erschütterte eine Abmahnwelledie Antiquariatsszene. Mehrere Dutzend Händlererhielten nahezu gleich lautende Schreiben, indenen der federführende Anwalt den Verkauf indi-zierter Bücher, vornehmlich Erotika, als wettbe-werbsrechtlichen Verstoß brandmarkte.Unbefriedigender Weise haben Buchhändler keineMöglichkeit, sich zentral über beschränkt handel-bare Bücher zu informieren. Eine öffentlicheschwarze Liste existiert nicht, da der Gesetzgeberbefürchtet, sie könnte Interessenten als eine ArtWunschzettel dienen.

Ende in Sicht?

Derzeit befindet sich im Ausschuss des DeutschenBundestages eine Petition in Bearbeitung. Mit ihrsoll erreicht werden, dass schriftliche Abmahn-verfahren nur mit vorheriger schriftlicher Voran-kündigung erlaubt sein sollen. Nach den Vorstel-lungen der Unterzeichner soll dieser schriftlicheWarnschuss kostenfrei vom betroffenen Unterneh-men selbst und nicht von einem Anwalt erfolgen.Abmahnungen würden dann vermutlich nur nochverschickt, wenn der freie Wettbewerb tatsächlichgefährdet wäre. Der deutschen Abmahnwirtschaft,wie sie weltweit einmalig ist, wäre so der Nähr-boden entzogen.

Im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb istdie Abmahnung als selbstregulierendes Elementfest vorgesehen (§12 Abs. 1 S. 1 UWG). Im Fallevon Unterlassungsansprüchen soll sie vor derEinleitung eines gerichtlichen Verfahrens ausge-sprochen werden. Dort heißt es, die verlangteVertragsstrafe habe angemessen zu sein. Kritikerund Betroffene argwöhnen hingegen ein modernesRaubrittertum, welches gerade den kleinerenInternethändlern zusetzt. Häufig genug mündetdiese Konfliktsituation in einem Prozess. Mit demursprünglichen Gedanken, Streitpunkte zwischenGewerbetreibenden außergerichtlich klären zu kön-nen, hat dies nur wenig zu tun.

Webhinweis:

www.abmahnwelle.de

Hauptgründe für eine Abmahnung. Quelle:

Forschungsstelle Abmahnwelle e.V.

52,0 % Verstoß gegen dasTelemediengesetz

19,9 % Unzureichende AGBoder Widerrufsbelehrung

6,8 % Urheberrechtsverstöße

21,3 % Sonstige

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Checkliste bei Erhalt einer Abmahnung

Entspricht der Rechtsverstoß dem Inhalt der Abmahnung?

Hat der Abmahner überhaupt das Recht, abzumahnen?

Ist der angesetzte Gegenstandswert realistisch?

Erfüllt die Abmahnung alle formellen Ansprüche?

Ist die Höhe der Abmahngebühren korrekt berechnet?

Treten nach einer genauen Prüfung der Abmahnung

Zweifel an deren Gültigkeit auf, sollten sich Betroffene

dringend rechtlich beraten lassen. Steht etwa der ver-

meintliche Mitbewerber tatsächlich in keinem konkre-

tenWettbewerbsverhältnis zu dem Abgemahnten oder

liegt der gerügteWettbewerbsverstoß gar nicht vor, so

ist die Abmahnung zurückzuweisen.

Doppelt hält besser

Unter dem schlichten Arbeitstitel „Boni-Archiv”hat MediaFinanz bereits vor einigen Monateneine Datensammlung eingerichtet – alsErgebnisspeicher für die Nutzer von Zusatz-leistungen wie Bonitätsauskünften oderAdressermittlungen. Der Mandanten-Account-Inhaber findet in seinem Login-Bereich imMenü „Zusatzdienste / Ihre Aufträge“ eineübersichtliche Auflistung aller kürzlich erteiltenAuskünfte. Die Funktion erlaubt es denMandanten, noch zwölf Monate später dieRecherche-Ergebnisse einzusehen, sofern sieüber den eigenen Account gestellt wurden.

Nadin Wöstmann, die Leiterin der Mandanten-betreuung, erläutert die Entstehungsgeschichteund den Nutzen des Archivs: „MediaFinanz hatdie Archivfunktion auf vermehrten Mandanten-wunsch eingerichtet. Immerhin nutzt mittler-weile ein Großteil unserer Accountinhaber dieAuskunftsdienstleistungen, um das eigeneForderungsmanagement zu unterstützen.” JedeInformation, die den Kunden angezeigt wird,landet – für Dritte unsichtbar – künftig auf denServern von MediaFinanz. Die gespeichertenDaten umfassen die gesamte Palette der

hilfreichen Angebote – seien es die Ergebnisseeiner Adressrecherche, einer Bonitätsauskunftüber Firmen- und Privatpersonen oder dieResultate einer Telefonnummern- oder Erben-nachermittlung. Der Nutzen für die User liegtauf der Hand.

Die am häufigsten abgefragte Information istnach wie vor die klassische Bonitätsauskunft.Sie bietet den unternehmerisch tätigen Kredit-gebern in Zeiten angespannter Liquidität eineverlässliche und wichtige Entscheidungsbasis.Die Qualität der Auskunft hängt übrigens tat-sächlich nachprüfbar von der Größe derzugrunde liegenden Datenbasis ab. Aus die-sem Grunde bezieht MediaFinanz die Rohdatenvon den aktivsten und renommiertestenAuskunftsdienstleistern Deutschlands.In der Summe können die Mandanten vonMediaFinanz auf Angaben zu einem Großteilder Bundesbürger zugreifen. Täglich wächstder zugrunde liegende Datenbestand umNeueinträge und Ergänzungen aus amtlichenSchuldnerverzeichnissen und Insolvenzdaten-banken. Der rege Zufluss gewährleistet auchkünftig stets aktuelle Informationen.

Ein Speicher für alte Fälle

„Moment, diesen Kunden hatten wir doch vor drei Monaten schon mal recherchiert, oder nicht?“Solche Unsicherheiten können die Mandanten von MediaFinanz seit Mitte letzten Jahres dankder integrierten Auskunftsdatenbank klären.

Impressum

mediafazitDie Kundenzeitschrift derMediaFinanz GmbH & Co. KGWeiße Breite 5D-49084 Osnabrück

V.i.S.d.P: Gero KeuneckeTelefon: 0541-2029-0Telefax: [email protected]