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Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 1 Gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen: Voneinander lernen Prävention häuslicher Gewalt Marion Ernst, Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes Remich, 16.11.2009

Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes1 Gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen: Voneinander lernen Prävention

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Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes 1

Gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen: Voneinander lernen

Prävention häuslicher Gewalt

Marion Ernst, Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt, Ministerium der Justiz des Saarlandes

Remich, 16.11.2009

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Alle reden von Prävention…

Primäre Prävention: Verhinderung erstmaliger Gewaltprimäre universelle Prävention: allgemeine Bevölkerungprimäre selektive Prävention: Risikogruppen

Sekundäre Prävention: (möglichst frühzeitige) Beendigung der Gewalt bzw. Verhinderung weiterer Gewalt

Tertiäre Prävention: Minderung der Gewaltfolgen

Teils große Überschneidungen untereinanderAbgrenzung zur Intervention unscharf

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Intervention/Repression mit (u.a.) sekundärpräventiven Aspekten

Einrichtung Sonderdezernat StA (2001) Novellierung SPolG (2004) AG Schwachstellenanalyse Einrichtung Interventionsstelle (2007) Aus- und Fortbildung von Polizei, Justiz, Jugendhilfe usw.

(2000…)

Beispiel Gesundheitswesen: Handreichung und Schulungen von Ärzten, Pflegepersonal… zu eigener Schlüsselposition und Türöffnerfunktionund zu den Handlungsmöglichkeiten/Aufgaben: Erkennen von Gewalteinwirkungen, Kontakt mit Betroffenen, Behandlung, gerichtsverwertbare Dokumentation (!), Weitervermittlung an Fachstellen/ Motivation

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„Häusliche Gewalt: erkennen – behandeln – dokumentieren. Eine Information für Ärztinnen und Ärzte“

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Intervention/Repression mit (u.a.) tertiärpräventiven Aspekten

Gesundheitswesen: Medizinische Notfallversorgung und Behandlung, Weitervermittlung an psychosoziale oder psychotherapeutische Fachstellen (Motivation)

Jugendämter und Jugendhilfeeinrichtungen:Durchführung adäquater Hilfe- bzw. Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Heilung(zugleich sekundär- und primärpräventiv)

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Primäre Prävention

Partnerschaftsgewalt ist eine „Hypothek für die nachfolgende Generation“ (Dr. Kindler, DJI), denn

Partnerschaftsgewalt wird in hohen Raten „vererbt“

Die Kinder möglichst frühzeitig vor weiterer elterlicher Partnerschaftsgewalt zu schützen und ihnen Hilfe zur Heilung zu gewähren, trägt entscheidend zur Unterbrechung der generationsübergreifenden Weitergabe der Gewalt bei, verhindert deren Reproduktion

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Kindliche Schädigungen durch elterliche Partnerschaftsgewalt

Erhöhung der Gewaltrate in späteren eigenen Partnerschaften um das Dreifache

Partnerschaftsgewalt ist einer der wichtigsten Risikofaktoren für Kindesmisshandlung => zusätzliche Erhöhung der Rate späterer PG

mindert die schulische Leistung und die Intelligenz (8 IQ), Beeinträchtigung der emotionalen und sozialen

Entwicklung, Minderung der Konfliktlösekompetenz und der Beziehungsfähigkeit (HG macht einsam)

Das Ausmaß der kindlichen Schädigung entspricht dem des Aufwachsens mit einem oder zwei suchtkranken Elternteilen

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Primärprävention im Saarland Jugendhilfe / Familiengerichte

Schulung aller Mitarbeiter/innen der Jugendämter (ASD) Art und Umfang der kindlichen Schädigung Kriterien und Verfahren zur Kindeswohlgefährdungsprüfung Hilfebedarf Kontakt mit den Familienmitgliedern Kooperation mit Familiengericht Rechtlicher Schutz (§ 8a SGB VIII, § 1666 BGB, §§ 1,2 GewSchG,

§ 12 SPolG) Weiterentwicklung von Jugendhilfeinterventionen bei

Kindeswohlgefährdungen durch elterl. Partnerschaftsgewalt

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Broschüre für dieJugendämter1. Aufl. April 2008

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Stärkere Beachtung von Partnerschaftsgewalt imKindschaftsrecht

Ausbildung der angehenden Richter/innen, Staatsanwälte/innen u. Rechtsanwälte/innen (Referendare)

Fortbildungen/Fortbildungsangebote für Familiengerichte(Veranstaltungen des Saarlandes bei der Deutschen Richterakademie, im Gemeinsamen Justizfortbildungs-programm von Rheinland-Pfalz/Saarland, im Saarland)

Erstellung einer Praxishilfe für Familiengerichte durch die Bund-Länder-AG „Häusliche Gewalt“

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Rückkopplung ins System

Konsequenzen für das polizeiliche Einschreiten

Gefährdungsmeldung an das Jugendamt bei mehrmaliger Gewalt auch ohne konkrete Anhaltspunkte für kindliche Schädigungen

Sensibilisierung für die kindlichen Schädigungen durch Ergänzung der Handlungsrichtlinie und Schulung

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„Handlungsrichtlinie für die polizeiliche Arbeit in Fällen Häuslicher Gewalt“

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