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SRI GmbH Konzept für die Sozialpädagogische Wohngruppe MARCHTRENK Verfasst von Martin Olbrich (GF) Jänner 2018

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SRI GmbH

Konzept für die

Sozialpädagogische Wohngruppe

MARCHTRENK

Verfasst von

Martin Olbrich (GF)

Jänner 2018

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Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung 4

1.1. Grundlagen 4

1.2. Bedarfsanalyse 4

1.3. Der Träger 5

2. Pädagogisches Konzept 5

2.1. Die Aufnahmekriterien 5

2.2. Grundstruktur 7

2.3. Aufnahmeverfahren 7

2.3.1. Allgemeines 7

2.3.2. Das Aufnahmeverfahren im Detail 8

2.3.2.1. Einleitungsphase 8

2.3.2.2. Entscheidungsphase 8

2.3.2.3. Orientierungsphase 9

2.4. Erziehungsziele 10

2.5. Pädagogische Praxis 11

2.6. Bezugsbetreuersystem 12

2.7. Sexualpädagogisches Konzept 12

2.8. Psychologische, psychiatr. und psychotherap. Betreuung 12

2.9. Arbeit mit dem Herkunftssystem 13

2.9.1. Allgemeines 13

2.9.2. Arbeit mit dem Herkunftssystem als wichtiger Teilaspekt u. B. 13

2.9.3. Grundsätze der Arbeit mit dem Herkunftssystem in der SRI 14

2.9.4. Ziele der Arbeit mit dem Herkunftssystem 16

2.9.5. Methoden der Arbeit mit dem Herkunftssystem 16

2.9.6. Einbeziehung des Herkunftssystems in Alltagssituationen 18

2.9.7. Dokumentation der Elternarbeit 18

2.9.8. Grenzen in der Arbeit mit dem Herkunftssystem 19

2.9.9. Zusammenarbeit WG – Fachkraft für Arbeit mit dem Herk. 20

2.9.10. Zeitliche Ressourcen 21

2.10. Die Ernährung 21

2.11. Freizeit- und Individualpädagogik 21

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2.12. Hilfestellung bei der Entlassung 22

3. Dokumentation 23

3.1. Dokumentation des Gruppengeschehens 23

3.1.1. Tagesjournal und Tagesberichte 23

3.1.2. Erziehungsplanung 23

3.2. Akten 24

3.3. Allgemeine Aufzeichnungen 24

3.4. Berichte an die Behörden 24

3.5. Datenschutz 25

4. Personal 26

4.1. Die Personalstruktur im pädagogischen Bereich 26

4.2. Unterstützendes Fachpersonal 26

4.3. Fachpersonal für die Arbeit mit dem Herkunftssystem 27

4.4. Die Personalstruktur im wirtschaftlichen Bereich 27

4.5. Sozialpädagogisches Fachpersonal 27

4.6. Die Intensität der Betreuung 28

4.7. Betreuungszeiten 29

4.8. Teamsitzungen 29

4.9. Supervision 30

4.10. Weiterbildung 30

5. Das Haus 31

5.1. Der Standort 31

5.2. Die Räumlichkeiten 31

5.3. Die Einrichtung 32

6. Sonstiges 32

6.1. Fahrzeuge 32

7. Die Finanzierung 33

7.1. Die grundsätzliche Finanzierung 33

7.2. Finanzierung außerordentlicher Programme 33

Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher

Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.

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1. Einleitung

1.1. Grundlagen

Die SRI GmbH, bisher mit der Vermietung von Gebäuden hauptsächlich für KJH-

Einrichtungen der SOLA GmbH befasst, möchte zukünftig Gebäude und Betrieb

zusammenführen und die sozialpädagogischen Wohngruppen selbst führen.

Ziel ist es, für Kinder und Jugendliche überwiegend aus Oberösterreich (mind. 85 %) mit

einer sehr familiären, von großem Zusammenhalt geprägten Arbeitsweise und einem

zeitgerechten pädagogischen Konzept Betreuungsplätze zu schaffen, bei denen sie für ein

selbstständiges, eigenverantwortliches Leben bestmöglich vorbereitet werden können und

gleichzeitig ein hoher Wohlfühlfaktor gegeben ist.

Es sind wesentliche Aspekte unserer Organisation, der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe

wie auch allen anderen Systempartnern ein verlässlicher, berechenbarer Partner zu sein und

mit einer schlanken Verwaltung sowie flachen Hierarchien in der Organisation alle

Entscheidungen sehr dicht beim Klienten zu treffen.

1.2. Bedarfsanalyse

Der Bereich der stationären Erziehungshilfen in Oberösterreich hat in den letzten

Jahrzehnten insofern einen deutlichen Wandel erfahren, als dass kleine, überschaubare,

familienähnliche Einheiten zu einem beträchtlichen Teil die traditionellen Großheime

abgelöst haben. Dies hat einerseits eine individuellere, zielgenau auf die einzelnen Kinder

und Jugendlichen zugeschnittene Betreuungsmöglichkeit zur Folge, andererseits werden

Umfeld und Systempartner wie etwa die Schulen nicht über Gebühr belastet.

Durch enge Kontakte unserer Organisation mit den Maßnahmenbehörden hat sich eine

grundsätzliche Zielgruppe für die sozialpädagogische Wohngruppe Marchtrenk

herausgebildet, nämlich Kinder und Jugendliche ab 13 Jahren und darüber hinaus, welche

einer Betreuung in einem von klarer Struktur geprägten Rahmen bedürfen und ein

Geborgenheit vermittelndes Zuhause benötigen. Auch wurde der Bedarf an integrativen

Sonderkonzepten deutlich, dass Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf in unseren

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Wohngruppen mit gesondert finanzierten zusätzlichen Ressourcen untergebracht werden

können.

1.3. Der Träger

Träger der sozialpädagogischen Wohngruppe Marchtrenk ist die Firma SRI GmbH (FN 307708

m), welche 2008 gegründet wurde und deren Unternehmenzweck die Einbringung von

sozialen Dienstleistungen insbesondere die sozialpädagogische Betreuung von Kinder und

Jugendlichen ist. Seit 01.01.2018 ist Martin Olbrich alleiniger Gesellschafter und

Geschäftsführer.

Die SRI GmbH ist Eigentümerin mehrerer Liegenschaften, u.a. des Gebäudes in 4614

Marchtrenk, Bahnhofstr. 15, in dem die Wohngruppe Marchtrenk betrieben werden soll. Die

SRI GmbH hat zum jetzigen Zeitpunkt auch Anträge für die Betriebsgenehmigung von zwei

weiteren Wohngruppen (Langenstein, Enns) sowie einer Einzelwohnbetreuung gestellt.

Rechtsform ist derzeit eine normale GmbH, eine Form der Gemeinnützigkeit wird

grundsätzlich angestrebt und in der nahen Zukunft geprüft werden.

Die SRI GmbH hat sich zum Ziel gesetzt, Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten

Verhältnissen unter Berücksichtigung der aktuellen pädagogischen Grundsätze ein Zuhause

zu bieten. Grundpfeiler dafür ist das persönliche und professionelle Engagement unserer

Mitarbeiter. Wir fühlen uns gegenüber den Herkunftsfamilien, der öffentlichen Kinder- und

Jugendhilfe und den Klienten zu transparenter, konstruktiver Zusammenarbeit verpflichtet.

2. Pädagogisches Konzept

2.1. Die Aufnahmekriterien

Sinn und Zweck dieser Wohngruppe Marchtrenk ist es, Kindern und Jugendlichen ab 13

Jahren und darüber hinaus die Möglichkeit einer altersadäquaten Wohn- und

Betreuungsform zu bieten.

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Daher nehmen wir Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts auf, welche ein

Mindestalter von 13 Jahren erreicht haben und im Rahmen einer KJH-Maßnahme in voller

Erziehung betreut werden.

Die Hauptzielgruppe sind Kinder und Jugendliche, deren Herkunftssystem nicht in der Lage

ist, die Erziehungs- und Betreuungsaufgaben ausreichend wahrzunehmen.

Unser Angebot richtet sich vor allem an Kinder/Jugendliche mit folgenden Defiziten:

• Kinder/Jugendliche in schwierigen familiären Lebensverhältnissen mit

Verhaltensschwierigkeiten und psychosozialen Problemen

• Schwierigkeiten in Schule und am Ausbildungsplatz (Schul- bzw. Leistungsverweigerung)

• Emotionale Störungen

• Entwicklungsverzögerungen

• Bindungs- und Beziehungsstörungen

• Soziale Phobien

• Delinquenz

Folgende Kriterien finden unter anderem bei der Auswahl der aufzunehmenden Kinder und

Jugendlichen besondere Berücksichtigung:

• Ausmaß und Intensität der Störung

• Störungsbilder der bestehenden Gruppe

• Bestehende Gruppenstruktur in Bezug auf Alter und Geschlecht

• Gruppendynamische Prozesse, Subgruppen

• Integrationsmöglichkeiten des neu aufzunehmenden Kindes in die bestehende Gruppe

Folgende Kriterien machen jedoch eine Aufnahme unmöglich:

• Manifeste Alkoholabhängigkeit

• Manifeste Drogenabhängigkeit

• erhebliche geistige oder körperliche Behinderungen

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2.2. Grundstruktur

Die sozialpädagogische Wohngruppe Marchtrenk ist eine Einrichtung zur Betreuung sozial

deprivierter Kinder und Jugendlicher im Alter von 13 bis 18 Jahren (in Ausnahmefällen auch

darüber hinaus bis maximal 21 Jahre). Die grundsätzliche Struktur ist eine koedukativ

geführte Wohngruppe von 9 Kinder und Jugendlichen. Insgesamt wird die Betreuung im

Regelfall von 5 sozialpädagogischen Fachbetreuern (5,0 PE) geleistet, der Einsatz von

zusätzlichen Ressourcen (max. 1,0 PE) ist bei besonderen Problemstellungen und

Finanzierung durch die fallführenden Behörden möglich.

Grundsätzlich soll den Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, in einer Situation mit

weitgehend kontinuierlicher Betreuung, aber auch deutlich erkennbarer Strukturen und

Regeln zu einem akzeptierten und selbsterhaltungsfähigen Mitglied unserer Gesellschaft

heranzuwachsen. Eine sanfte Begleitung und Bereicherung der pädagogischen Basisarbeit

durch psychologische, therapeutische und individualpädagogische Angebote, die auf die

jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Kinder abgestimmt werden, soll die alltägliche

Betreuung ergänzen und erweitern. Ein wesentlicher Aspekt ist auch die volle Integration der

Wohngruppe in die soziale Umgebung, die Bewohner sollen am örtlichen Leben wie jeder

andere Bürger teilhaben können.

2.3. Aufnahmeverfahren

2.3.1. Allgemeines

Ein sorgfältiges, gut geplantes Aufnahmeverfahren wirkt sich wesentlich auf die

Erziehungsplanung und die Einleitung der für das jeweilige Kind notwendigen pädagogischen

Maßnahmen aus. Durch eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Pädagogen,

Psychologen, Psychiater und Psychotherapeuten soll ein passgenaues Hilfeangebot

erarbeitet werden, welches sich langfristig günstig auf Erziehungserfolg und Dauer der

Maßnahme auswirken wird.

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2.3.2. Das Aufnahmeverfahren im Detail

2.3.2.1. Einleitungsphase

Nach der ersten Kontaktaufnahme durch die zuständige Maßnahmenbehörde mit dem

Einrichtungsleiter wird durch diesen anhand der mündlichen und schriftlichen Berichte die

grundsätzliche Aufnahmebereitschaft klären. Ist diese gegeben, organisiert die

Maßnahmenbehörde mit allen Beteiligten ein Vorstellungsgespräch in der Einrichtung, an

dem im Idealfall das Kind, Vertreter des Herkunftssystems, der zuständige Sozialarbeiter,

eine sozialpädagogische Fachkraft, die Bereichsleitung und die Einrichtungsleitung

teilnehmen.

Inhalt des Gesprächs sind der Austausch grundlegender Erwartungen aller Beteiligten und

die Benennung der Erziehungsziele durch die Vertreter des Herkunftssystems, der

Maßnahmenbehörde und dem Kind. Die Vertreter der SRI liefern verständliche

Informationen über das Leben in der Wohngruppe und das pädagogische Handeln der

Fachkräfte hinsichtlich Tagesablauf, Gruppen- und Teamstruktur, über Regeln wie

Wochenend- und Ferienheimfahrten, über Beschwerdewege, Unternehmungen,

Taschengeld sowie das Therapieangebot für das Kind, Formen der Zusammenarbeit mit den

Eltern, Regelungen des Schulbesuchs, Angebote der außerhäuslichen Umgebung, usw.

Schließlich erfolgt eine Führung durch die Räumlichkeiten der WG, welche speziell dem Kind

einen ersten Eindruck vermitteln soll.

2.3.2.2. Entscheidungsphase

Nach dem Vorstellungsgespräch ist es Aufgabe des Einrichtungsleiters, gemeinsam mit der

Bereichsleitung und dem Team der sozialpädagogischen Fachbetreuer eine grundsätzliche

Entscheidung zu treffen, ob die Einrichtung ein geeignetes Angebot für das Kind bieten kann.

Dazu wird es in der Regel notwendig sein, die betroffene Schule zu kontaktieren und bei

auftretenden Zweifeln Psychologe, Psychiater oder Psychotherapeuten zurate zu ziehen.

Ebenfalls können sich auch noch Fragen an die Maßnahmenbehörde oder das

Herkunftssystem ergeben. Die Letztentscheidung über eine Aufnahme liegt beim

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Einrichtungsleiter der SRI. Neben der grundsätzlichen Eignung unseres Angebots wird für die

Aufnahmeentscheidung auch die aktuell vorherrschende Gruppensituation und die alters-

und geschlechtsspezifische Zusammensetzung der aktuellen Bewohner eine wesentliche

Rolle spielen. Auch wird zu berücksichtigen sein, ob eine bekannte Diagnose bzw.

Problematik beim neu aufzunehmenden Klienten der Gesamtsituation in der Gruppe

diametral entgegensteht. In dieser Phase erfolgt eine Entscheidung bezüglich der Aufnahme,

noch nicht aber bezüglich Erziehungszielen und Maßnahmen.

2.3.2.3. Orientierungsphase

In der Orientierungsphase, welche spätestens mit dem Einzug des Kindes in die Wohngruppe

beginnt, wird von Seiten der Einrichtung in enger Zusammenarbeit mit dem Kind, den

Vertretern des Herkunftssystems und der Maßnahmenbehörde ein passgenaues

Hilfsangebot erarbeitet. Dabei werden die individuellen, sozialen und kulturellen

Vorstellungen und Eigenarten des Kindes und seiner Familie berücksichtigt.

Durch die intensiven Eindrücke, die auf das Kind in den ersten Tagen nach der Aufnahme

wirken, ist es besonders sorgfältig zu begleiten, damit es sich schrittweise in die veränderte

Alltagssituation einleben kann. Die Herkunftsfamilie muss sich mit der veränderten

häuslichen Situation und der Entscheidung, dass ihr Kind vorübergehend in einer

Wohngruppe lebt, auseinandersetzen. Die Fachkräfte der Einrichtung nutzen die

Eingewöhnungszeit, um Vertrauen unter den Beteiligten zu bilden und bestimmte Regeln in

der Alltagsbewältigung und im Zusammenleben mit der Gruppe zu etablieren. Sie gewinnen

wichtige Informationen für das Planen von Perspektiven in der Hilfeplanerstellung sowie in

der daran anknüpfenden konkreten Erziehungsplanung.

Um eine möglichst präzise und umfassende Hilfeplanerstellung zu gewährleisten, werden

folgende ergänzende Maßnahmen getroffen:

• Erstellung einer umfangreichen Anamnese (unter Mithilfe von Eltern und

Maßnahmenbehörde, dazu eventuell Kontaktaufnahme mit ehemaligen Schulen,

Einrichtungen oder Ärzten)

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• Gründliche psychologische Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik (nach einer

Eingewöhnungszeit von ca. 4 Wochen)

• Psychiatrische Abklärung durch Fallbesprechung im Team mit dem

Konsiliarpsychiater der Einrichtung, bei gegebenem Bedarf auch Abklärung in einer

kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik

• Psychotherapeutische Abklärung in mehreren Sitzungen durch einen

Psychotherapeuten

• Einbeziehung der Vertreter des Herkunftssystems im gesamten Prozess

Durch diese umfassende Abklärung wird es möglich, in Absprache mit den einzelnen

Fachkräften ein möglichst zielführendes Hilfeangebot zu erstellen und daraus die

Erziehungsplanung abzuleiten.

2.4. Erziehungsziele

Erstes Ziel unserer Arbeit ist es, den bei uns untergebrachten Kindern und Jugendlichen die

Möglichkeit zu geben, zu einem selbstständigen, innerhalb der Gesellschaft akzeptierten,

lebensbejahenden Individuum heranzureifen.

Dieses Grobziel soll durch die fortlaufende Formulierung realistischer Feinziele erreicht

werden, was innerhalb der kurz- und langfristigen Erziehungsplanung passiert. Dazu gehören

eine angemessene schulische und berufliche Ausbildung, die Entwicklung eines

entsprechenden Selbstbewusstseins, die Entwicklung von Körperbewusstsein,

Verantwortungsgefühl, sozialer Kompetenz und Einfühlungsvermögen.

Durch das bereits in Punkt 2.3 beschriebene Aufnahmeverfahren soll bei den bei uns

untergebrachten Kindern und Jugendlichen durch die Entwicklung speziell auf das

Individuum angepasster Betreuungskonzepte ein erster Schritt in ein von der Gesellschaft

akzeptiertes Verhalten führen. Unter Berücksichtigung der individuellen Ressourcen sind wir

bestrebt, die Kinder und Jugendlichen dabei zu unterstützen, sich zu stabilisieren und eine

positive Haltung zum Leben zu erlangen.

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Dem aus der KJH-Maßnahme entlassenen Jugendlichen soll es möglich sein, ein

eigenständiges, selbstbestimmtes Leben zu führen und in unserer Gesellschaft Zufriedenheit

zu erlangen.

2.5. Pädagogische Praxis

Unsere grundsätzliche pädagogische Arbeit, die das Alltagsleben weitgehend bestimmt,

basiert auf die positive Vorbildwirkung, welche die sozialpädagogischen Fachbetreuer für die

Kinder und Jugendlichen haben. Da diese Form des Lernens unbewusst und mit langfristiger,

anhaltender Wirkung erfolgt, außerdem überwiegend einer Erziehung in einem intakten

Elternhaus entspricht, können die Kinder und Jugendlichen dadurch zu

verantwortungsbewussten, selbstständigen Menschen heranreifen.

Durch die weitgehende Anwesenheit von zwei sozialpädagogischen Fachkräften ab der

Mittagszeit ist es möglich, die individuelle Förderung der Kinder zu forcieren,

Krisensituationen besser abzufedern und den Kindern und Jugendlichen ein Gefühl der

Geborgenheit zu vermitteln.

Bezüglich Freizeitgestaltung, Heimfahrten, Finanzen und anderen Bereichen sind aufgrund

der geringen Gruppengröße die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten sehr umfangreich,

die Kinder und Jugendlichen erhalten so die genau auf sie zugeschnittenen

Betreuungsmaßnahmen.

Ein jährlicher gemeinsamer Gruppenurlaub soll den Kindern die Möglichkeit geben, in

entspannter Atmosphäre neue Länder und Kulturen kennen zu lernen und andererseits das

Gefühl der Zusammengehörigkeit zu steigern.

• Enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Schulen und Schulbehörden, nach

Möglichkeit soll eine regelmäßig tagende Arbeitsgruppe installiert werden

• Vielfältige, auf das jeweilige Kind sorgfältig zugeschnittene Förderprogramme wie

Gestalttherapie, Hippotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Musiktherapie, …

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2.6. Bezugsbetreuersystem

Das System einer intensiven Betreuung birgt durch die erforderliche große Anzahl an

sozialpädagogischen Fachkräften die Gefahr in sich, dass sehr schnell die Übersicht über die

Belange einzelner Kinder verloren gehen kann, weil entweder die Informationsübermittlung

nicht optimal klappt oder die Menge an Informationen für eine einzelne Person nicht zu

überblicken ist. Aus diesem Grund wird das Bezugsbetreuersystem in der Wohngruppe

Marchtrenk eingeführt, d.h. jede sozialpädagogische Fachkraft ist für ein bzw. zwei Kind/er

im Besonderen zuständig. Diese Zuständigkeit umfasst vor allem spezifische

Angelegenheiten wie schulische bzw. berufliche Belange, Eltern- und Behördenkontakte

oder auch den gesundheitlichen Bereich.

Nicht einbezogen in dieses System sind persönliche Angelegenheiten, da den Kindern und

Jugendlichen die Wahl einer Vertrauensperson selbstverständlich selbst überlassen werden

muss. Damit schaffen wir eine Form individueller Zuständigkeit und Verantwortung, die

letztlich wieder den Kindern und Jugendlichen zugutekommt und die Qualität der Betreuung

sicherstellt.

2.7. Sexualpädagogisches Konzept

Das derzeit von einer Arbeitsgruppe (u.a. unter Beteiligung des Instituts für Sexualpädagogik

Wien, der Abt. KJH des Landes OÖ, des Vereins Sozialpädagogik OÖ und auch einer

zukünftigen Mitarbeiterin der SRI GmbH) entwickelte sexualpädagogische Konzept wird nach

Fertigstellung übernommen und gegebenenfalls angepasst.

2.8. Psychologische, psychiatrische und psychotherapeutische Betreuung

Als sozialpädagogische Einrichtung bieten wir nicht nur die tägliche pädagogische Arbeit,

welche vom fest angestellten Personal geleistet wird, sondern darüber hinaus auch eine

psychologische, psychiatrische und psychotherapeutische Betreuung, die je nach Bedarf und

Diagnose erfolgt. Dies geschieht durch unsere auf Konsiliarbasis arbeitenden Fachkräfte, für

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die WG Marchtrenk sind dies eine Psychologin und ein Kinder- und Jugendpsychiater, mit

Psychotherapeuten dagegen arbeiten wir je nach Bedürfnis zusammen, weshalb wir das

gesamte Angebot des Marktes nutzen. Wir wollen damit sicherstellen, dass immer die

optimale Form der zusätzlichen Betreuung gewährleistet ist.

2.9. Arbeit mit dem Herkunftssystem

2.9.1. Allgemeines

Recherchen zeigen, dass die Rückführungsquote bei KJH-Maßnahmen in OÖ über die Jahre

stets eher bescheiden war, und wenn doch, dann nicht immer erfolgreich. Auch bei

langfristigen Maßnahmen kann sich die Familiensituation oft nicht in dem Ausmaß der

positiven Entwicklung der in stationären Einrichtungen betreuten Kinder entspannen. Als

wesentlichster Grund für diese unerfreuliche Situation wird von Fachleuten die nur

unzureichend leistbare Arbeit aufgrund fehlender Ressourcen beim zuständigen Jugendamt

bzw. den betreuenden KJH-Einrichtungen mit dem Herkunftssystem der Kinder genannt, hier

wird oft zu wenig Unterstützung geboten, um die oft komplexen Problemstellungen adäquat

zu bearbeiten.

Mit der Schaffung zusätzlicher Ressourcen für die Arbeit mit dem Herkunftssystem wollen

wir entscheidend zur spürbaren Verbesserung dieser Problematik beitragen, was zweifellos

einen wichtigen Schritt zur Effektivität der Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe darstellen

wird.

2.9.2. Arbeit mit dem Herkunftssystem als wichtiger Teilaspekt unserer Betreuung

Wir möchten die Arbeit mit dem Herkunftssystem nicht nur als Ratgeber für die Eltern

verstehen, vielmehr steht ein fairer und ehrlicher Umgang miteinander im Fokus.

Ziel ist es, den Eltern ein Handwerkszeug mitzugeben, sodass sie mit mehr Selbstwertgefühl

auf die Bedürfnisse ihrer Kinder eingehen können. Schritt für Schritt wird so langfristig eine

positive Bindung zu den Eltern aufgebaut. Wir leisten Eltern jede mögliche Hilfestellung im

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Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Dabei ermutigen wir sie aktiv zu sein, damit sie feststellen,

was in ihnen steckt und sich dessen bewusstwerden, wie viel sie bewegen können. Mit

gesteigertem Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen sind sie die beste Stütze für ihr Kind.

Elternarbeit soll die Betroffenen in ihrer historischen und sozialen Verankerung

wahrnehmen und dazu beitragen, entwicklungshemmende Kreisläufe zu durchbrechen und

neue Handlungsmuster aufzuzeigen.

Elternarbeit heißt für uns, ein individuell bestmögliches Zusammenarbeiten mit den

Menschen, welche einen wichtigen Anteil an der persönlichen Weiterentwicklung unserer

Klienten haben und auf deren Unterstützung wie Mithilfe eine erfolgreiche Pädagogik

basiert. Wichtig ist uns ein offener kooperativer Austausch, verbunden mit gegenseitiger

Wertschätzung und Anerkennung. Wir bieten damit nicht nur Zeit und Interesse für die

Lebenssituation vor Ort, sondern es ist uns ein großes Anliegen, die Eltern durch die fachlich

fundierten Angebote in ihrer eigenen Erziehungsverantwortung während der

Besuchskontakte bzw. nach eventueller Rückführung zu stärken. Sozusagen „fit for family“

zu machen.

Wenn perspektivisch das Richtungsziel die Rückführung des Kindes in den elterlichen

Haushalt ist, sind durch die Elternarbeit die dafür notwendigen und förderlichen

Bedingungen in der Familie anzuregen. Dies geschieht insbesondere durch die Aktivierung

von Ressourcen innerhalb und außerhalb der Familie, durch individuelle Beratung und

Unterstützung in Erziehungsfragen zur Förderung und Erweiterung der

Erziehungskompetenz der Eltern. Auch bei nicht absehbarer Re-Integration in die Familie ist

Eltern- und Umfeldarbeit fester und unabdingbarer Bestandteil der Arbeit in unseren

Wohngruppen bzw. der ambulanten Betreuungsformen im Sinne einer Eltern

integrierenden, Eltern aktivierenden und Eltern akzeptierenden Zusammenarbeit.

2.9.3. Grundsätze der Arbeit mit dem Herkunftssystem in der SRI

Da jeder aktive Kontakt mit Eltern den Prozess der Betreuung/Beratung beeinflusst, ist auch

jede Form des Elternkontaktes Elternarbeit. Mittel, Intensität, Setting und Methode können

dabei sehr unterschiedlich sein.

Wir sind uns der Bedeutung der Eltern für das Kind und den Prozess bewusst und haben den

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Anspruch, jeden Elternteil für eine Zusammenarbeit im Interesse des Kindes zu gewinnen.

Hierfür gehen wir aktiv und wertschätzend auf die Eltern zu und bieten ihnen Information

und Mitwirkung an. In einer Atmosphäre der Wertschätzung und Respekt geben wir Eltern

die Möglichkeit, über ihre Sichtweise, Erfahrungen und ihre Gefühle zu sprechen. Bei

sprachlichen/kulturellen Hindernissen werden wir nach Möglichkeit Unterstützung

organisieren, um diese Barrieren abzubauen.

Wir beachten:

• dass im Grundsatz alle Eltern das Beste für ihr Kind wollen (auch, wenn ihre Kinder bei

uns sind, weil sie nicht das Beste von ihren Eltern bekommen haben)

• dass Eltern wichtig für ihre Kinder sind (oft unabhängig davon, in welcher Weise sie mit

ihnen zusammengelebt haben)

• dass Eltern einmalig sind

• dass professionelle Pädagogen Profis bleiben (und nicht Eltern ersetzen)

• die emotionale Situation der Eltern: die Reaktion von Eltern, die von ihren Kindern

getrennt werden bzw. der Maßnahme gegen ihren Willen zustimmen, ist häufig geprägt

von Wut, Aggression, Trauer, Angst, Versagensgefühlen, Machtlosigkeit, Konkurrenz,

Eifersucht. Diese Gefühle sind legitim.

• Transparenz: wir streben einen Austausch mit Eltern an und benennen die

Rahmenbedingungen unserer Arbeit und was mit ihrem Kind in unserer Einrichtung

passiert

• Relevanz der Elternrolle für das Kind: der Verlust von Eltern bzw. deren Abwesenheit in

großen Zeiträumen ist immer ein Verlust. Daher muss Trauerarbeit geleistet werden,

auch wenn Kinder und Jugendliche das Thema von sich aus nicht ansprechen. Es ist also

unsere Aufgabe, das Thema besprechbar zu machen. Auch restliche Familienmitglieder

sollen eingebunden werden. „Wie geht es der Familie seit der Unterbringung der

Tochter, Schwester ...) Die seelische/emotionale Gesundung der gegenseitigen

Beziehung ist eine Basis für eine eventuelle Rückführung in das Herkunftssystem.

• ressourcenorientierte Zusammenarbeit: Wir arbeiten in Möglichkeiten, nicht in

Schwierigkeiten. So wie es zu unserer Philosophie gehört, Kinder zu ermutigen und ihre

Stärken und Talente zu fördern, unterstützen wir auch Eltern dabei, ihre Qualitäten zu

erkennen.

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2.9.4. Ziele der Arbeit mit dem Herkunftssystem

• Wir wollen die Beziehung zwischen allen Beteiligten (Eltern und Angehörige,

Wohngruppe, Kind, Jugendamt, Therapeuten, Schule) verbessern.

• Die Beziehungsprobleme zwischen den Eltern sollen aufgegriffen und aufgearbeitet

werden.

• In Familienkrisen wollen wir die Eltern konkret unterstützen.

• Die regelmäßigen Besuche des Kindes bei den Eltern werden gemeinsam vor- und

nachbereitet.

• Durch pädagogische Unterstützung sollen die Eltern die neue Wohnsituation des Kindes

annehmen können und deren Ängste abgebaut werden.

• Die Ursachen, die zur Unterbringung führten, werden aufgearbeitet und den Eltern das

Gefühl „versagt zu haben“ genommen.

• Die Eltern sollen befähigt werden, ihre Elternrolle wahrzunehmen.

• Die Eltern zum Wohle des Kindes zur Mitarbeit in der Wohngruppe motivieren.

• Akzeptanz der Kompetenz der Mitarbeiter durch Eltern schaffen.

• Die Eltern stärken, nicht gegeneinander, sondern mit den sozialpädagogischen

Fachkräften in der Wohngruppe zu arbeiten. Ihnen bewusstmachen, dass die

Wohngruppe kein Elternersatz ist.

2.9.5. Methoden der Arbeit mit dem Herkunftssystem

Vertrauensvolle Elternarbeit ist auch vom gut gewählten Setting abhängig. Je nach Bedarf

und Ausgangssituation findet Elternarbeit stationär oder ambulant an verschieden Orten

statt:

• direkt in den Wohngruppen, wenn möglich in geeigneten Räumen

• an neutralen Orten oder

• im Haushalt der Familie

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Die Elternarbeit sollte kontinuierlich von denselben Fachkräften durchgeführt werden. Die

Methoden der Elternarbeit richten sich nach den vereinbarten Zielen, Inhalten sowie den

konkreten Bedingungen.

Methoden können sein:

• Elterngespräche: Aufnahmegespräch, Vorgespräch und Nachbesprechung der

Hilfeplangespräche, Abschlussgespräche bei Verselbstständigung oder Rückführung.

• auf Wunsch Teilnahme an Hilfeplangesprächen: zwei bis viermal jährlich.

• Beratung und Begleitung: wie etwa regelmäßige auf Gegenseitigkeit beruhende

telefonische Kontakte.

• regelmäßiges Elterncoaching: Vor- und Nachbereitung der Besuchskontakte, Austausch

über Erlebtes und Nichterlebtes, Schönes oder weniger Schönes. Die Eltern sollen sich

verstanden und angenommen fühlen.

• Krisenmanagement mit Familien: anlassbezogenes Krisenmanagement mit den

Beteiligten.

• monatliche Hausbesuche: Angebot für die Eltern-/Angehörigen, um deren

Eigenverantwortung hinsichtlich Erziehungsverantwortung und Erziehungskompetenz

hervorzuheben. Eine anfänglich eventuell nötige „gesunde Distanz“ kann durch diesen

Baustein gezielt aufgehoben werden. Je nach Situationslage kann es darum gehen, neue

Umgangsformen in der Beziehung miteinander zu lernen oder z.B. den Alltag gemeinsam

neu zu leben bzw. zu strukturieren sowie die eigenen Grenzen, wie die des Anderen

wahrzunehmen, anzunehmen und gegebenenfalls zu akzeptieren. Es könnte aber

anfangs auch lediglich Ziel sein, sich gegenseitig positiver wahrzunehmen und zu

begegnen. Aber auch Themen wie „Wie geht es der restlichen Familie seit der

Unterbringung der Tochter in unserer Einrichtung? Wie gestalten wir das

Heimfahrtswochenende so, dass es allen Beteiligten gut geht dabei?“ können ebenso

Gegenstand von Hausbesuchen sein, sowie ein lockerer „small talk“. Vorteil der

Gespräche im Elternhaus liegt darin, dass direkt betroffene soziale und räumliche Umfeld

des Klientels besser kennen zu lernen. Die pädagogische Fachkraft braucht viel

Fingerspitzengefühl, da die Hausbesuche schnell von den Eltern als Kontrolle

missverstanden werden könnten.

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• Elternfreizeiten: einmal pro Quartal begleitete Aktivität mit Eltern/Angehörigen und

Kind.

• Vorgespräche zur Familientherapie

• Verbindungsglied in der Kommunikation zwischen Wohngruppe und Elternhaus:

wöchentliche Telefonate mit Bezugsbetreuer und regelmäßige Teilnahme bei einer

Teambesprechung mit dem Schwerpunkt Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie

(„Elternteam“).

2.9.6. Einbeziehung des Herkunftssystems in Alltagssituationen

Je nach individueller Ausgangssituation können Trainingssituationen zur Erweiterung der

elterlichen Erziehungskompetenz förderlich sein. Folgende Eltern aktivierende Maßnahmen

sind denkbar:

• Begleitung der Kinder bzw. Jugendlichen zu Ärzten und Institutionen

• Begleitung zu Schulgesprächen

• Initiierung eines Mutter-Vater-Kind-Tages

Einbeziehung der Eltern in Rituale der Gruppen (Feste, Geburtstage, Ausgestaltung der

Räumlichkeiten) und Einbeziehung der Rituale der Eltern. Das gemeinsame Erleben, lachen,

essen und feiern bietet die Gelegenheit, einander mehr Offenheit entgegenzubringen. Feste

ermöglichen es, die anderen Jugendlichen und deren Eltern sowie das eigene Kind im

Rahmen der Gruppe besser wahrnehmen zu lernen.

2.9.7. Dokumentation der Elternarbeit

Der Prozess der Elternarbeit, wichtige Inhalte sowie Vereinbarungen werden von den

Fachkräften zeitnah dokumentiert. Folgende Instrumentarien stehen dafür beispielhaft zur

Verfügung:

• Protokollierung der Elterngespräche

• Einbettung der Elternarbeit in die Hilfeplanung

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• schriftliche Vereinbarungen (Verträge) zur Umsetzung von Elternarbeit

• Dokumentation der Telefonate

• Hilfepläne und Berichtswesen

• Tagebuch für Eltern und Kinder

2.9.8. Grenzen in der Arbeit mit dem Herkunftssystem

Die bisher geschilderte Elternarbeit stellt den Idealfall einer kooperativen Elternarbeit dar.

Dennoch sind auch Grenzen zu benennen.

Bei Nichtbeteiligung der Eltern, bei bewusstem Entgegenwirken oder bei Hilfen im

Zwangskontext ist die Elternarbeit erschwert. Zudem stellt die Herausnahme von Kindern

aus der Familie die Einrichtung immer wieder vor die Situation, nicht als

Kooperationspartner gesehen zu werden. Das gilt besonders bei anhängigen

Gerichtsverfahren. Auch eine Kontaktsperre zum Kind kann die Elternarbeit erschweren.

Besondere Situationen der Eltern, wie psychische Erkrankungen, Klinikaufenthalt,

Inhaftierung oder Wegzug vom Wohnort erschweren eine kontinuierliche Elternarbeit.

Auch die personelle Ausstattung der Gruppen sowie deren zeitliche Ressourcen setzen der

Elternarbeit Grenzen. Zu beachten sind auch die möglichen Auswirkungen der Elternarbeit

auf den Gruppenalltag. Insbesondere müssen die Struktur und die Zusammensetzung der

Gruppe in die Betrachtung mit einbezogen werden. Auch sind gruppendynamische Prozesse

zu beachten, denn nicht alle Kinder haben Eltern bzw. einen positiven Kontakt zu ihnen - die

Rückwirkung der Elternarbeit auf die Kinder ist gut zu begleiten. Elternarbeit in den

stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen ersetzt keine Familientherapie.

Oftmals haben die Adressaten Schwierigkeiten mit der Elternbeteiligung. Einerseits wird

zwar durch die Fremdunterbringung des Kindes häufig die familiäre Situation entlastet,

andererseits stellt die Elternarbeit für einige Väter und Mütter auch eine belastende

Anforderung dar. Den Eltern fällt es oftmals schwer, sich mit Themen wie Erziehungsziele,

Erziehungsfähigkeit und Familienproblematik sachlich auseinanderzusetzen. Die Eltern

dürfen nicht das Gefühl haben, dass sie alles falsch machen, sie dürfen die Ratschläge und

Tipps nicht in der Konkurrenzsituation erleben.

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Elternarbeit soll ein freiwilliges Hilfeangebot unsererseits sein. Sie ist ein wichtiger

Bestandteil unserer stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. Zielsetzung ist es, die

Eltern in Kontakt und Verantwortung für ihr Kind zu halten, sie dabei zu stärken und in die

Arbeit mit dem eigenen Kind einzubeziehen. Der Fachkraft für die Elternarbeit ist ein

wichtiger Ansprechpartner für die Herkunftsfamilie sowie für die Wohngruppe.

Die Erziehung an zwei Orten (Elternhaus und Wohngruppe) ist für Kinder und Jugendliche

nicht grundsätzlich negativ besetzt. Es ist wichtig, sich an beiden Orten über Erziehungsziele

einig zu sein, das schließt gegenseitige Ratschläge und Hilfe nicht aus, aber niemand wird

erwarten, dass die Eltern ihre Erziehung komplett umstellen. So kann es auch nicht Ziel der

Elternarbeit sein, die Familie in der Art zu beraten, dass sie sich den Regeln in der

Wohngruppe vollständig anpassen. Vielmehr lassen sich oft schon durch kleine Ratschläge

und Hilfeleistungen bewirken, dass Eltern ihre häuslichen Probleme besser bewältigen

können und in manchen Fällen auf die Rückkehr ihres veränderten Kindes vorbereitet sind.

In den stationären Einrichtungen ist es oft schwierig, sich mit dieser Aufgabe zusätzlich zu

befassen. Die zeitlichen Ressourcen und finanziellen Ausstattungen können nicht immer in

erforderlicher Weise geleistet werden. Die Erziehung an zwei Orten kann nur gelingen, wenn

beide Seiten miteinander arbeiten. Elternarbeit muss als wertvolle pädagogische

Arbeitsweise und darf nicht als Mittel zur Verkürzung der Aufenthaltsdauer reduziert

gesehen werden, sondern in der gesamten Vielfalt wahrgenommen werden.

2.9.9. Zusammenarbeit Wohngruppe – Fachkraft für Arbeit mit dem Herkunftssystem

• Kennenlernen der Kinder durch Mitarbeit im Alltagsgeschehen

• Teilnahme an Teambesprechungen

• regelmäßige Absprachen mit Bezugsbetreuer (wöchentliche Telefonate)

• Teilnahme an Fallbesprechungen (mit Psychologen, Therapeuten und Psychiatern)

• Rückführungsprozesse vorbereiten und begleiten

• Begleitung der Eltern bei Behördengängen (bei finanziellen Unterstützungen, bei

Therapieansuchen, ...)

• Hilfestellung in der Kommunikation mit getrennt lebenden Elternteilen

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2.9.10. Zeitliche Ressourcen

Es ist nicht zuletzt durch Erfahrungswerte in anderen KJH-Einrichtungen davon auszugehen,

dass nicht alle Eltern an einer entsprechenden Zusammenarbeit interessiert sind, sodass sich

die Ressourcen in der Praxis auf wenige Familien aufteilen werden.

Für die Wohngruppe Marchtrenk ergibt sich somit ein Bedarf an 6 Wochenstunden als

ausgewogener Mittelweg zwischen Bedarf und finanzieller Ressourcen.

2.10. Die Ernährung

Nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine gesunde Ernährung nicht nur für

das körperliche, sondern auch für das seelische Wohl junger Menschen wesentlich

mitverantwortlich. Ein wichtiger Faktor ist deshalb für unsere pädagogische Arbeit ein

ausgewogener, sorgsam erstellter Ernährungsplan, der aber auch auf die Wünsche der

Heranwachsenden Rücksicht nimmt, denn schmecken muss es bekanntlich auch.

Mit diesem Hintergrund wird wöchentlich von der Haushälterin in Absprache mit der

Bereichsleitung bzw. den sozialpädagogischen Fachbetreuern ein Speiseplan erstellt, welcher

auch abgespeichert wird und so langfristig nachvollziehbar ist. Frisches Obst steht den

Kindern und Jugendlichen immer zur Verfügung.

Durch eine zeitweise Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen bei Einkauf und Zubereitung

der Mahlzeiten soll ein Verständnis für die Bedeutung von Nahrungsmitteln geschaffen

werden.

2.11. Freizeit- und Individualpädagogik

Zur Unterstützung der täglichen pädagogischen Arbeit und bei Problemstellungen, die

derartige Unternehmungen angebracht erscheinen lassen, sehen wir freizeit- und

individualpädagogische Projekte als willkommene Hilfestellung. Dabei soll eine Verbindung

zwischen den individuellen, sozialen und emotionalen Defiziten im Alltagsleben und dem

Dasein in freier Natur oder anderer außergewöhnlicher Situationen geschaffen werden.

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Geplant sind sowohl Angebote für einzelne Kinder und Jugendlichen als auch

Gruppenunternehmungen. Auf die Richtlinien für die Erlebnispädagogik der Abt. KJH der

Landesregierung wird selbstverständlich vollinhaltlich Rücksicht genommen. Die

Überführung der freizeit- und individualpädagogischen Erfahrungen der Kinder und

Jugendlichen in das alltägliche Gruppenleben ist zweifelsohne der wichtigste Aspekt solcher

Unternehmungen, daher legen wir darauf eine besondere Aufmerksamkeit.

2.12. Hilfestellung bei der Entlassung

Ist die Rückführung in die Herkunftsfamilie geplant, so sind die Kontakte mit der Familie in

den letzten Monaten vor der Entlassung zu intensivieren. Die Phasen der Beurlaubung nach

Hause werden ausgedehnt, die Eltern können eventuell bereits bei einigen Aufgaben der

Betreuung wie schulische Belange oder Freizeitgestaltung intensiv mit einbezogen werden.

Gegebenenfalls kann von den Sorgeberechtigten eine unterstützende Beratung seitens der

SRI in Anspruch genommen werden (siehe 2.9. Arbeit mit dem Herkunftssystem).

Ist die Rückführung zum gegebenen Zeitpunkt nicht möglich, so bietet sich im System der SRI

eine professionelle, hochgradig individuelle Nachbetreuung durch ein eigenes Team (SRI

Individual) an, sodass den Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine kompetente,

kontinuierliche Betreuung über den Rahmen der Wohngruppen hinaus geboten werden

kann.

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SRI GmbH Konzept Sozialpädagogische Wohngruppe MARCHTRENK 01 2018 23

3. Dokumentation

3.1. Dokumentation des Gruppengeschehens

3.1.1. Tagesjournal und Tagesberichte

Das Tagesjournal dient als Aufzeichnungsmedium für das tägliche Gruppengeschehen. Darin

zu vermerken sind allfällige Besonderheiten (Auffälligkeiten bei einzelnen Kindern,

Elternkontakte, Krankheiten bzw. Arztbesuche, Schulnoten, Unternehmungen, ...) und

sämtliche Ereignisse, die den jeweiligen Tag geprägt haben. Jeder Tag muss dabei vermerkt

sein, sowohl mit Angabe der diensthabenden sozialpädagogischen Fachbetreuer wie auch

der anwesenden Kinder und Jugendlichen. Hauptzweck ist einerseits eine umfassende

Information der nachfolgenden sozialpädagogischen Fachbetreuer über das vorangegangene

Gruppengeschehen, andererseits soll es auch bei später auftretenden Unklarheiten möglich

sein, einen vergangenen Tagesablauf detailliert zu rekonstruieren.

Ergänzt wird das Tagesjournal durch klientelbezogene tägliche Aufzeichnungen von

Tagesberichten.

Wie alle anderen Aufzeichnungen wird auch das Tagesjournal per EDV mit mehrfacher

Absicherung geführt.

3.1.2. Erziehungsplanung

Eine der wichtigsten Grundlagen unserer pädagogischen Arbeit ist die kurz- und langfristige

Erziehungsplanung, die nicht als starres, einzementiertes Plansoll zu betrachten ist, sondern

als eine bewegliche, dynamische, schriftlich festgehaltene Erziehungshilfe, die unmittelbar

auf die Problematik jedes einzelnen Jugendlichen eingeht und quasi als Leitfaden die

sozialpädagogischen Fachbetreuer bei ihrer täglichen Praxis begleiten soll.

Ein wesentlicher Teil ist dabei die gemeinsam mit den fallführenden Sozialarbeitern erstellte

Hilfeplanung.

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3.2. Akten

Für jedes Kind wird eine Akte geführt, welche über folgende Bereiche schnell und detailliert

Auskunft geben soll: die von der Maßnahmenbehörde übergebenen Unterlagen, persönliche

Daten, zuständige Behörden, Betreuungs- und Zielvereinbarungen, medizinische Belange,

schulische bzw. berufliche Belange, pädagogische Entwicklung, Auffälligkeiten, eventuelle

zusätzliche Betreuung (Therapien, Erlebnispädagogik, ...), Freizeitbereich, Elternkontakte,

Abwesenheiten, Protokolle zu den Verlaufsgesprächen, Abschlussbericht. Mit Hilfe dieser

Akten sollte es uns möglich sein, die Entwicklung des Kindes und dabei auftretende

Besonderheiten sowie alle gesetzten Maßnahmen zu verfolgen.

Die Akten werden in der Wohngruppe in physischer Form geführt, zusätzlich wird am

zentralen Server der SRI ein elektronischer Akt geführt, wobei für eine entsprechend der

Datenschutz-Grundverordnung ausreichende Datensicherung durch die Zusammenarbeit mit

einem IT-Unternehmen gesorgt ist.

3.3. Allgemeine Aufzeichnungen

Nicht direkt klientelbezogene Aufzeichnungen erfolgen als Dokumentationen besonderer

Vorkommnisse, Protokollen von Teambesprechungen, organisationsinterner

Arbeitssitzungen, Besprechungen mit Systempartnern usw.

3.4. Berichte an die Behörden

Jede einweisende Behörde bekommt 3 Monate nach Aufnahme, danach automatisch alle

6 Monate einen umfangreichen Betreuungsplan entsprechend der Vorgaben der Abt. KJH

des Landes OÖ, der die Bereiche emotionale und soziale Entwicklung, Gesundheit,

Kindergarten/Ausbildung/Beruf, familiäre Beziehungen/Herkunftssystem und die

sozioökonomische Situation umfasst, sowie die daraus abgeleiteten aktuellen Ziele und

Betreuungsperspektiven. Zusätzliche oder spezielle Berichte sind nach Anfrage der

fallführenden Behörde natürlich jederzeit möglich.

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Es liegt in unserem ureigensten Interesse, mit den zuständigen Behörden möglichst

kontinuierliche und umfangreiche Kontakte zu unterhalten, um die individuellen Bedürfnisse

der Kinder und Jugendlichen mit ihren gesetzlichen Vertretern abstimmen und koordinieren

zu können.

Die von der Maßnahmenbehörde zu organisierenden Hilfeplangespräche, in deren Rahmen

der Hilfeplan evaluiert und gegebenenfalls angepasst wird, finden mindestens alle 6 Monate

statt, wobei wir großen Wert darauflegen, nach Möglichkeit zumindest gelegentlich

Hilfeplangespräche am Wohnsitz der Angehörigen durchzuführen, um so die Kontakte und

das gegenseitige Verständnis zu fördern.

3.5. Datenschutz

Die Führung umfangreicher Aufzeichnungen bringt ohne Zweifel ein zusätzliches Risiko im

Bereich des Datenschutzes mit sich. Mit der im Mai 2018 in Kraft tretenden bundesweiten

Datenschutzrichtlinie ergibt sich die Notwendigkeit eines umfangreichen

Maßnahmenpakets, was der Verein Sozialpädagogik OÖ zum Anlass genommen hat, für alle

Mitglieder gemeinsam entsprechende Schulungen anzubieten. Die SRI GmbH wird

unmittelbar nach Aufnahme des Betriebs einen Antrag auf Aufnahme in den Verein

Sozialpädagogik OÖ stellen und sich an den Schulungen beteiligen bzw. gemeinsam mit

einem Partner aus der IT-Branche die notwendigen technischen Maßnahmen setzen.

Darüber hinaus werden alle im pädagogisch-therapeutischen Bereich mitwirkende Personen

genau darüber informiert, welche Informationen sie an welche Personen weitergeben

dürfen, sei es in mündlicher oder schriftlicher Form.

Prinzipiell werden jedoch nur solche Daten weitergegeben, die für den Umgang mit

Personen außerhalb der Wohngruppe (Lehrer, Ärzte, Trainer, Therapeuten) für das Wohl der

Kinder oder Jugendlichen notwendig erscheinen. Im Zweifelsfall erfolgt die Weitergabe von

Daten nur nach Rücksprache mit den zuständigen Behörden.

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4. Personal

4.1. Die Personalstruktur im pädagogischen Bereich

Die Wohngruppe Marchtrenk wird grundsätzlich von 5 ausgebildeten sozialpädagogischen

Fachbetreuern geführt, alle mit einer jeweiligen Wochenarbeitszeit im Ausmaß von

38 Stunden (also insgesamt 5 Personaleinheiten, verteilt auf maximal 6 Fachkräfte), in

Einzelfällen ist auch eine Reduktion bis mindestens 30 Stunden möglich. Ein

sozialpädagogischer Fachbetreuer ist dabei als Bereichsleiter für die Leitung der

Wohngruppe zuständig und direkt dem Einrichtungsleiter der SRI verantwortlich.

Zusätzlich ist ein über eine Stiftung finanzierter Langzeitpraktikant in fachspezifischer

Ausbildung zur Unterstützung des Betreuerteams vorgesehen.

Die 5 Personaleinheiten setzen sich folgendermaßen zusammen:

5,25 PE Sozialpädagogik

0,25 PE für die Gruppenleitung

Abzüglich 0,5 PE für die Haushälterin

4.2. Unterstützendes Fachpersonal

Um alle fachlichen Aspekte einfließen zu lassen und zur Unterstützung des pädagogischen

Fachpersonals stehen für die WG Marchtrenk folgende Experten auf Konsiliarbasis zur

Verfügung:

• Kinder- und Jugendpsychiater Beratung des pädagogischen Fachpersonals in Form

von regelmäßigen Besprechungen mit dem gesamten Team, Verordnung und

Kontrolle von Medikamenten für die Kinder (falls dies nicht bei Ambulanzterminen

nötig ist), Mitwirkung bei den Aufnahmeverfahren

• Psychologin psychologische Leistungs- und Persönlichkeitsdiagnostik, Beratung

des pädagogischen Fachpersonals, Mitwirkung bei den Aufnahmeverfahren

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4.3. Fachpersonal für die Arbeit mit dem Herkunftssystem

Grundvoraussetzung für die Arbeit als Fachkraft für die Arbeit mit dem Herkunftssystem in

der SRI GmbH ist der Abschluss einer in den Richtlinien zur leistungs- und

qualitätsorientierten Steuerung im Bereich der Erziehungshilfen (Angebot Vollversorgung)

des Landes OÖ angeführten pädagogischen Ausbildung.

Zusätzliche Bedingungen sind Fortbildungen entsprechend dem Themenbereich Elternarbeit

(zumindest begleitend) und eine mehrjährige Tätigkeit als pädagogische Fachkraft im Bereich

der Kinder- und Jugendhilfe. Außerdem ist die persönliche Eignung für die Arbeit mit Eltern

und Herkunftssystemen Grundbedingung.

Die Fachkraft für die Arbeit mit dem Herkunftssystem in der SRI GmbH ist als Stabsstelle

innerhalb der Organisationsstruktur aufgeführt und direkt der Einrichtungsleitung bzw. den

jeweiligen Bereichsleitungen berichtspflichtig.

4.4. Die Personalstruktur im wirtschaftlichen Bereich

Für alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Kochen, Putzen, Waschen oder Bügeln ist eine

Haushälterin im Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden vorgesehen. Die

Dienstzeiten erstrecken sich von Montag bis Freitag jeweils von 14 bis 20 Uhr.

Die gesamten wirtschaftlichen Belange werden von der wirtschaftlichen Bereichsleitung der

SRI bearbeitet. Für die technische Betreuung der Wohngruppe Marchtrenk ist ein

Haustechniker zuständig, mit einem wöchentlichen Stundenkontingent von durchschnittlich

8 Stunden.

4.5. Sozialpädagogisches Fachpersonal

Grundvoraussetzung für die sozialpädagogischen Fachbetreuer ist die Absolvierung einer in

den Richtlinien zur leistungs- und qualitätsorientierten Steuerung im Bereich der

Erziehungshilfen (Angebot Vollversorgung) des Landes OÖ angeführten pädagogischen

Ausbildung. Einschlägige Erfahrung und zusätzliche Qualifikationen sind erwünscht bzw.

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werden von uns auch gefördert. Besonderes Augenmerk legen wir auch auf die persönliche

Eignung des sozialpädagogischen Fachpersonals (Beziehungsfähigkeit, Teamfähigkeit,

Konflikt- und Reflexionsfähigkeit, Belastbarkeit, Authentizität, Vertrauenswürdigkeit, …). Das

Mindestalter des Fachpersonals beträgt analog den Qualitätsrichtlinien des Landes für die

stationäre Betreuung 21 Jahre.

Eine Konstanz in der Betreuung wird wie in allen Bereichen der SRI grundsätzlich angestrebt.

Das Aufgaben- und Kompetenzprofil sieht folgendermaßen aus:

Mitwirkung bei der Aufnahmeentscheidung

Gemeinsames Erarbeiten der Erziehungsplanung

Gestaltung des täglichen Tagesablaufes

Kontaktpflege mit Sozialarbeiter, Schule, Arbeitgeber, Herkunftsfamilie und der näheren

Umgebung

Betreuung der Kinder und Jugendlichen im schulischen, beruflichen, sozialen und

hygienischen Bereich

Erstellung von Betreuungsplänen

Führung aller erforderlichen Aufzeichnungen

Temporäre Einzelbetreuung der Bezugskinder

Gestaltung der Räumlichkeiten der Wohngruppe

Verantwortung für Bekleidung und Ernährung (Einkauf, Essenszubereitung, Hygiene)

Organisation von Freizeit-, Urlaubs- und erlebnispädagogischen Veranstaltungen

Mitwirkung bei der Entscheidung über Entlassung bzw. Maßnahmen zur Hilfestellung bei

Entlassung

4.6. Die Intensität der Betreuung

Die Betreuungszeiten orientieren sich prinzipiell an den Schul- und Arbeitszeiten der Kinder

und Jugendlichen. Grundsätzlich ist immer ein sozialpädagogischer Fachbetreuer anwesend,

lediglich am Vormittag gibt es bei Abwesenheit aller Kinder eine zweistündige Pause mit

Bereitschaftsdienst. Ab dem frühen Nachmittag bis zum späten Abend sind 2

sozialpädagogische Fachbetreuer im Dienst. Zusätzliche Dienste werden nach dem

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individuellen Bedarf von der Bereichsleitung eingeteilt. Grundsätzlich ist auch in der Nacht

ein sozialpädagogischer Fachbetreuer anwesend.

4.7. Betreuungszeiten

Die Diensteinteilung an Tagen ohne außergewöhnliche Zeitaufwände hat folgende Struktur:

Mo – Do 06:00 – 09:30

11:30 – 22:00 (Doppeldienst von 13:00 – 20:00)

Fr 06:00 – 09:30

11:30 – 23:00 (Doppeldienst von 13:00 – 20:00)

Sa 08:00 – 23:00 (Doppeldienst von 12:00 – 21:00)

So 08:00 – 22:00 (Doppeldienst von 12:00 – 20:00)

Dazu ist anzumerken, dass fallweise Teile des Doppeldienstes durch Stiftungs- oder

Langzeitpraktikantinnen abgedeckt werden, wenn die sozialpädagogischen Fachbetreuer

bereits voll ausgelastet sind.

An Wochenenden ergibt sich aufgrund von Heimfahrten einzelner Kinder ein verminderter

Betreuungsaufwand. In Zeiten der Vormittagspausen sind die diensthabenden

sozialpädagogischen Fachbetreuer in telefonischer Rufbereitschaft.

4.8. Teamsitzungen

Teambesprechungen finden grundsätzlich einmal pro Woche im Ausmaß von zumindest 3

Stunden statt, bei Bedarf auch öfters. Diese dienen als Forum für kollektive

Entscheidungsfindungen, für die Entwicklung neuer Pläne und Programme, für das

Rekapitulieren wichtiger Ereignisse und für die Diskussion grundsätzlicher

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Problemstellungen. Teambesprechungen sind das wichtigste Gremium für unsere

pädagogische Arbeit und selbstverständlich für alle sozialpädagogischen Fachbetreuer

verpflichtend. In regelmäßigen Abständen und zusätzlich bei Bedarf nehmen auch Psychiater

oder Psychologin an den Teamsitzungen teil. Der Einrichtungsleiter der SRI ist bei jeder

Teamsitzung zeitweise anwesend, sofern es keine Kollision mit anderen wichtigen Terminen

gibt.

4.9. Supervision

Es ist eine mindestens alle 3 Wochen stattfindende Supervision im Ausmaß von 2 bis 3

Einheiten vorgesehen, bei entsprechendem Bedarf auch in kürzeren Intervallen.

Alternierend findet einerseits die für alle sozialpädagogischen Fachkräfte verpflichtende

Teamsupervision statt (der Supervisor wird in demokratischer Entscheidung vom Team

gewählt), andererseits eine für alle Teammitglieder verpflichtende Fallsupervision bei einer

(meist psychotherapeutischen) Fachkraft mit Supervisionsausbildung, in der aktuelle Belange

der Klienten besprochen werden.

Selbstverständlich werden sämtliche mit der Supervision in Zusammenhang stehende Kosten

vom Arbeitgeber getragen.

Stellt ein sozialpädagogischer Fachbetreuer fest, dass auch eine Einzelsupervision zur

Verbesserung der eigenen Arbeitssituation nötig ist, so wird diese vom Arbeitgeber als

Arbeitszeit anerkannt bzw. in Absprache mit der Bereichsleitung auch finanziert. Die

Bereichsleitung kann Einzelsupervision auch anordnen, wenn es für die Verbesserung der

Arbeitssituation eines Mitarbeiters angebracht erscheint.

4.10. Weiterbildung

Es ist unser ausdrücklicher Wunsch, dass sich die bei uns beschäftigten sozialpädagogischen

Fachbetreuer regelmäßig und im Sinne der Verbesserung ihrer Arbeitskompetenz

weiterbilden. Daher wird für jeden Arbeitnehmer ein Weiterbildungskonto eingerichtet,

welches ihm zur Finanzierung seiner einschlägigen Weiterbildung zur Verfügung steht. Es ist

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unsere Überzeugung, dass besonders der sozialpädagogische Bereich eine ausgesprochen

dynamische Entwicklung hinter sich hat und auch weiterhin haben wird, sodass eine

ständige Erweiterung des Wissens und ein oftmaliger Erfahrungsaustausch unablässig sein

werden. Das Mindestmaß pro Mitarbeiter beträgt entsprechend der Qualitätsrichtlinien des

Landes für die stationäre Betreuung 32 Stunden in einem Durchrechnungszeitraum von 2

Jahren.

5. Das Haus

5.1. Der Standort

Seit dem Jahr 2002 wird in diesem Gebäude eine sozialpädagogische Wohngruppe

betrieben, das Haus in ruhiger Siedlungslage wurde mehrmals auf den heutigen Stand

umgebaut, insbesondere ist hier der Ausbau des Dachgeschosses im Jahr 2010 zu nennen. Es

ist von einem ausreichend großen Garten umgeben und hat lediglich zwei unmittelbare

Nachbarhäuser haben, sodass Probleme mit Anrainern selten sind. Das Grundstück hat eine

Größe von ca. 1.000 qm und ist völlig flach, es grenzt an eine nur gering befahrene

Durchgangsstraße an.

Die Infrastruktur ist hervorragend, Bahnhof und Bushaltestelle sind nur wenige Gehminuten

entfernt, auch die Schulen der Stadt Marchtrenk können bequem zu Fuß erreicht werden.

Geschäfte und Ärzte sind ebenfalls im Nahbereich angesiedelt.

Das Gebäude befindet sich im Besitz der SRI GmbH.

5.2. Die Räumlichkeiten

Das Gebäude bietet 9 Einzelzimmer (Größe zwischen 10 und 20 qm), 1 Esszimmer mit

angeschlossener Küche, 1 Freizeit- und Fernsehraum sowie 3 Bäder und 3 Toiletten. Für den

Personalbereich stehen 1 Dienstzimmer mit kleinem Schlafraum und Du/WC sowie 1 Büro

für Gruppenleitung und Besprechungen zur Verfügung. Das Haus ist teilunterkellert, im

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Keller befinden sich u.a. Heizraum und Waschküche. Die gesamte Nettogrundfläche beträgt

315 qm zuzüglich Keller.

5.3. Die Einrichtung

Das Haus ist allen Erfordernissen einer modern sozialpädagogischen Einrichtung

entsprechend eingerichtet. In allen Wohnbereichen werden zweckdienliche Möbeln in guter,

haltbarer Qualität verwendet. Selbstverständlich wird auf individuelle Wünsche der

Jugendlichen so weit als möglich Rücksicht genommen, im Gemeinschaftsbereich stehen

Fernseher, DVD-Player und Spielkonsole zur Verfügung. Die Küche ist mit allen notwendigen

Geräten ausgerüstet, Waschmaschine und Trockner befinden sich im Waschraum im Keller.

6. Sonstiges

6.1. Fahrzeuge

Für die Wohngruppe steht ein entsprechend geräumiges Fahrzeug (8-oder 9-Sitzer) zur

Verfügung, das für sämtliche anfallenden Fahrten benützt werden kann. Selbstverständlich

erfüllt das Fahrzeug alle modernen Sicherheitsstandards.

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7. Die Finanzierung

7.1. Die grundsätzliche Finanzierung

Die Wohngruppe Marchtrenk stellt einen Teilbereich der SRI GmbH dar, grundsätzlich erfolgt

eine reine Tagsatzfinanzierung. Sämtliche geschäftliche Belange erfolgen über die

Einrichtungsleitung mit Unterstützung durch die wirtschaftliche Bereichsleitung.

7.2. Finanzierung außerordentlicher Programme

Wie in den Kostenrechnungsrichtlinien des Landes vorgesehen enthält der Tagsatz alle im

Normalfall relevanten Kosten. Außerordentliche Kosten wie Therapien, berufsbedingte

Ausstattungen oder individualpädagogische Veranstaltungen werden gesondert verrechnet.

Das Konzept für die sozialpädagogische Wohngruppe Marchtrenk wurde von Martin Olbrich, Geschäftsführer der SRI GmbH

verfasst. Teile des Konzepts wurden unter Mitarbeit folgender Personen zu verschiedenen Zeiträumen verfasst:

DSA Sylvia Buchmayr, Mag. (FH) Daniela Ebner, Manuela Neudorfer

Jänner 2018

SRI GmbH

4490 St. Florian

Ziegeleistr. 21

[email protected]