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Jahresbericht 2003 - lko.at · 2017-01-06 · Stadt Wien- das im Interesse der Sicherheit des Verkehrs nötige Maß der Streuung überschreitet. Die Splittstreuung stellt aber grundsätzlich

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Jahresbericht 2003

2

Übersicht

Übersicht .................................................................................................... 2

Einleitung ................................................................................................... 3

Verbesserung der Rahmenbedingungen -Wettbewerbsverbesserung ...... 4

Beratung, Bildung, Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen ............ 23

Förderung................................................................................................. 46

Unternehmenskommunikation ................................................................. 61

Organisation............................................................................................. 67

Wiener Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ............................................................................. 83

Inhaltsverzeichnis .................................................................................... 90

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Einleitung

ÖkR Wilhelm Jezik Ing. Robert Fitzthum Präsident Kammerdirektor Die Wiener Landwirtschaftskammer ist immer mehr gefordert, rechtzeitig neue Entwicklungen und Veränderungen aufzugreifen und gemeinsam mit den Kammerzugehörigen gangbare Wege und Lösungen zu entwickeln. Der Jahresbericht 2003 gibt einen umfassenden Überblick der Tätigkeiten im Geschäftsjahr und macht das umfangreiche Leistungsangebot der Wiener Landwirtschaftskammer deutlich. Mit dem Beitritt von zehn neuen Mitgliedsstaaten nahm in der EU die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe um 74 % zu. Die landwirtschaftliche Infrastruktur ist entwicklungsbedürftig und es bedarf großer Anstrengungen, sie an den mitteleuropäischen Standard heran zu führen. Viele Instrumente zur Unterstützung der EU Förderprogramme sind in den bisherigen EU Staaten bekannt und „gelernt“. Die neuen Mitglieder müssen diese Instrumente – mit allen Vorbereitungshilfen – erst in vollem Umfang installieren. Nach der Fixierung der GAP Reform und der Festlegung der Agrarpolitik bis 2013 stellt sich für die Wiener Landwirtschaftskammer als gesetzliche Interessenvertretung die Frage, wie viele Mittel stehen Österreich, und da wiederum Wien, für die Förderung der Landwirtschaft aus der EU zur Verfügung und wie viel wird der Staat an nationalen Mitteln zusätzlich aufbringen? Die Sicherung einer flächendeckenden Bewirtschaftung, einer eigenen Versorgung mit Lebensmitteln und die Erhaltung der gepflegten Landschaft sind auch in Zukunft vorrangig für die gesetzliche bäuerliche Interessenvertretung. Zur erfolgreichen Durchsetzung dieser Anliegen braucht es in bewährter Weise die Zusammenarbeit mit den Förderern und Freunden der Wiener Landwirtschaft.

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Verbesserung der Rahmenbedingungen -Wettbewerbsverbesserung Allgemeiner Teil Kollektivverträge Ausgangsituation Die jährlichen Abschlüsse der Kollektivverträge für Weinbau und Gartenbau in Wien sind entscheidende Faktoren für die wirtschaftlichen Kalkulationen der Betriebe. Ziel Die Interessen der Betriebsführer vertreten und dabei versuchen, bei den Abschlüssen einen für beide Seiten akzeptablen, fairen Kompromiss zu finden. Gartenbaukollektivvertrag 2003 Am 20. Dezember 2002 fand eine Lohnverhandlung zwischen dem Zentralverband der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber für Wien, NÖ und Burgenland mit der Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuss statt, in der folgendes Ergebnis erzielt wurde: ! Die Löhne der Obergärtner, Meister, Facharbeiter und der qualifizierten

Gartenarbeiter werden ab 1.1.2003 um 2,2 %, die Löhne der sonstigen Gartenarbeiter, der Saisonarbeiter und Erntehelfer nur um 2,0 % erhöht. Die neue Lohntafel gilt bis zum 31.12.2003.

! Für den gleichen Zeitraum werden die Lehrlings- und Praktikantenentschädigungen um 2,2 %, aufgerundet auf den nächsten vollen Eurobetrag, angehoben. Die Forderung nach einer Anhebung der Sonderzahlungen in den ersten 4 Dienstjahren wurde jedoch abgelehnt.

Gartenbaukollektivvertrag ab 1.1.2003 Kategorie Stundenlohn Überstunden

50 %

Überstunden

100 %

Obergärtner 7,87 11,81 15,74

Meister 7,47 11,21 14,94

Gehilfe/Facharbeiter

1. Gehilfenjahr

2. Gehilfenjahr

3. Gehilfenjahr

5,93

6,39

6,93

8,90

9,59

10,40

11,60

12,78

13,86

Gartenarbeiter unter 18 Jahre

über 18 Jahre

5,02

5,58

7,53

8,37

10,04

11,16

Qualifizierter Gartenarbeiter

über 18 Jahre

5,74

8,61

11,48

Erntehelfer mit einer Betriebszugehörigkeit

bis zu 6 Monaten pro Kalenderjahr (ohne

Altersbegrenzung)

im 1. Kalenderjahr

im 2. Kalenderjahr

ab dem 3. Kalenderjahr

5,02

5,27

5,58

7,53

7,91

8,37

10,04

10,54

11,16

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Lehrlingsentschädigung

Lehrlinge im 1. Lehrjahr monatlich 341,00

Lehrlinge im 2. Lehrjahr monatlich 392,00

Lehrlinge im 3. Lehrjahr monatlich 532,00

Praktikanten ohne Matura 392,00

Praktikanten mit Matura 488,00

Weinbaukollektivvertrag 2003 Am 10.12.2002 fand eine Lohnverhandlung zwischen der Gewerkschaft für Agrar-Nahrung-Genuss und der Wiener Landwirtschaftskammer statt, in der folgendes Ergebnis erzielt wurde: ! Die Löhne der Dienstnehmer in den Weinbaubetrieben des Bundeslandes Wien

werden ab 1.1.2003 in allen Kategorien durchschnittlich um 2,2 % erhöht. ! Mit Wirksamkeit vom 01.01.2003 weist die Lohntafel zum Kollektivvertrag für

Dienstnehmer in den Wiener Weinbaubetrieben folgende Bruttostundenlöhne aus: Weinbaukollektivvertrag ab 1.1.2003 Kategorie Stundenlohn Überstunden

50 % Überstunden

100 %

1. Ungelernter Dienstnehmer 6,21 9,32 12,42

2. Dienstnehmer nach zweijähriger Tätigkeit

(zwei Saisonen) im Weinbau

6,56 9,84 13,12

3. Traktorführer mit Führerschein 7,19 10,79 14,38

4. Weinbau- und Kellergehilfe 7,44 11,16 14,88

Lehrlingsentschädigung (ohne Deputat)

Lehrlinge im 1. Lehrjahr monatlich € 641,00

Lehrlinge im 2. Lehrjahr monatlich € 816,00

Lehrlinge im 3. Lehrjahr monatlich € 986,00

Mindestbeitragsgrundlage für Kellner und Musiker 2003 Ausgangsituation Aufgrund einer am 29. Juli 1968 zwischen der Wiener Gebietskrankenkasse und dem Verband der Wiener Landwirte (mittlerweile der Wiener Landwirtschaftskammer) gemäß § 44 Abs. 3 ASVG getroffenen Vereinbarung wird jährlich eine Mindestbeitragsgrundlage für die in den Weinbaubetrieben, Heurigen und Buschenschanken des Bundeslandes Wien beschäftigten Musiker und Kellner festgesetzt. Ziel Pflichtversicherung für Kellner und Musiker in sämtlichen Bereichen der Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung)

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Umsetzungsschritte/Maßnahmen Die Wiener Gebietskrankenkasse übermittelt nach Rücksprache mit der Wiener Landwirtschaftskammer Mindestbeitragsgrundlagen für die in den Weinbaubetrieben, Buschenschanken und Heurigen Wiens beschäftigten Kellner und Musiker. Auswirkungen/Ergebnisse Mindestbeitragsgrundlagen 2003: ! Musiker tgl. € 58,31 ! Kellner tgl. € 21,50 Pachtzinsermäßigung für Weingartenflächen der Gemeinde Wien Ausgangsituation Wiener Weinhauer pachten u.a. Grundstücke der Gemeinde Wien. Für die Wiener Kammermitglieder gibt es Pachtzinsermäßigung für von der Gemeinde Wien gepachtete Flächen (Weingärten). Seitens der Finanzbehörde war für die Berechnung eine Anpassung an den vom Österreichischen Statistischen Zentralamt berechneten Verbraucherpreisindex geplant. Ziel Beibehaltung der von der Wiener Landwirtschaftskammer ausgehandelten Tarife für gepachtete Flächen (Weingärten) der Gemeinde Wien. Umsetzungsschritte/Maßnahmen Die Wiener Landwirtschaftskammer konnte im Jahr 2001 bei der Pachtzinsberechnung für von der Gemeinde Wien gepachtete Weingartenflächen eine Rückkehr zum alten Berechnungssystem erreichen! Die Vereinbarung auf Pachtzinsermäßigung für von der MA 69 gepachtete Weingartenflächen wurde bis zum 31.12.2010 verlängert. Seit 1983 gibt es für Landwirte, welche kammerzugehörig sind, eine Pachtzinsermäßigung für von der Gemeinde Wien gepachtete Flächen (Weingärten). Diese Ermäßigung gilt für alle in Betracht kommenden Flächen, d.h., unabhängig von der jeweiligen Riede, in der Höhe von 0,065 €/m² (0,89 ATS/m²). Zu diesem Betrag kommt noch eine jährliche Wertsteigerung in der Höhe von 2%. Diese Wertsteigerung kommt allerdings nur dann zur Anwendung, wenn der für das jeweilige Jahr in Betracht kommende Verbraucherpreisindex über 2% liegt. Sollte im jeweiligen Jahr der entsprechende Verbraucherpreisindex unter 2% liegen, so kommt es in diesem Jahr auch zu keiner Wertsteigerung. Auswirkungen/Ergebnisse Die Vereinbarung auf Pachtzinsermäßigung für Wiener Kammermitglieder für von der MA 69 gepachtete Weingartenflächen gilt bis zum 31.12.2010! Pachtpreise für Ackerland in Wien Ausgangsituation Die Pachtpreise bedürfen jährlich einer Anpassung, da sie vom Agrarpreisindex abhängig sind. Ziel Die Agrarpreise, quantifiziert durch den Agrarpreisindex, fallen seit dem EU-Beitritt jährlich. Aufgrund dieser Tatsache ist es nicht gerechtfertigt, den Pachtzins zu erhöhen, sondern wäre im Gegenteil eine Absenkung, zumindest aber ein Beibehalten des bisher vereinbarten Pachtzinses angebracht.

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Umsetzungsschritte/Maßnahmen Eine Aufstellung der Wiener Landwirtschaftskammer über die derzeit gültigen Richtpachtsätze für Ackerflächen in Wien. Bei Anbau von Feldgemüse liegen die Preise etwa beim doppelten Wert. Auswirkungen/Ergebnisse Die ortsüblichen Pachtpreise liegen allerdings größtenteils über den Richtsätzen. Ortsübliche Preise liegen zwischen € 218 und € 436 pro ha und Jahr, wobei € 436 nicht mehr angemessen sind. Kategorie Bodenpunkte*

(0-100)

Richtpachtsatz in kg

Normalweizen incl.

MwSt

Richtpachtsatz 2003 in € / ha bei Weizenpreis

von 17,3345 € / 100 kg Mahlweizen (Akontopreis

incl. öffentl. Gelder), gerundet auf ganze €

1 bis 39 500 87,-- €

2 40 - 59 610 106,-- €

3 60 - 79 720 125,-- €

4 80 - 100 830 144,-- €

Rechtliche Rahmenbedingungen Ausgangsituation An Bundesgesetzen sind im Jahr 2003 146 Entwürfe eingelangt, an Verordnungen zu den entsprechenden Bundesgesetzen 642, an Landesgesetzen 55 Entwürfe. Zu Landesgesetzen gibt die Wiener Landwirtschaftskammer immer eine Stellungnahme ab, zu Bundesgesetzen lediglich dann, wenn sie landwirtschaftliche Bereiche betreffen oder tangieren (gesammelt und koordiniert über die Präsidentenkonferenz). Ziel Durch Stellungnahmen und Einwendungen möglichst die Interessen der Landwirtschaft vertreten Auswirkungen/Ergebnisse Im Jahr 2003 ist es zu folgenden rechtlich bedeutsamen Änderungen gekommen: Neben den separat angeführten Schwerpunkten waren weitere für die Landwirtschaft bedeutsame Änderungen vor allem in folgenden Bereichen zu finden: der Tierkenn-zeichnungsVO, der Marktordnung, der Landarbeitsordnung, dem Gentechnikgesetz, der Pflanzenschutzmittelgebührentarifverordnung, der Weinbau-FormularVO, der FuttermittelVO, der HöchstwerteVO im Bereich der Schädlingsbekämpfung sowie ein Erlaß über Gefahrenguttransporte durch Landwirte. Pickerl-Überprüfung in der Landwirtschaft Ausgangsituation Verlängerung der Zeiträume für die „Pickerl-Überprüfung“ bei landwirtschaftlichen Kraftfahrzeugen! Ziel Verwaltungsvereinfachung bei landwirtschaftlichen Kraftfahrzeugen Umsetzungsschritte/Maßnahmen Am 15. Mai 2003 wurde im parlamentarischen Verkehrsausschuss die Verlängerung der Überprüfung und Begutachtung der Kraftfahrzeuge (= „Pickerl – Überprüfungen“) für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge beschlossen. Dadurch erspart sich die Landwirtschaft pro Jahr bis zu 20.000 Überprüfungen. Damit konnte ein erster

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wichtiger Schritt zur Verwaltungsvereinfachung bei landwirtschaftlichen Kraftfahrzeugen gesetzt werden. Durch die Neuregelung werden die Zeiträume für die „Pickerl – Überprüfungen“ bei neuen landwirtschaftlichen Kraftfahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit unter 40 km/h, die derzeit noch der jährlichen Überprüfungspflicht unterliegen, verlängert. Nach dem Beschluss ist die erste „Pickerl – Überprüfung“ 3 Jahre und die zweite 5 Jahren nach der Neuzulassung erforderlich. Eine jährliche Überprüfung ist in Zukunft erst ab dem 5. Jahr notwendig. Zulassungsbesitzer, deren Fahrzeuge jünger als 5 Jahre sind, können das alte „Pickerl" bei jeder Überprüfungsstelle gegen eine, der neuen Regelung entsprechende und länger gültige Plakette eintauschen. Diese Maßnahme tritt mit Oktober 2003 in Kraft. Dadurch ist sichergestellt, dass rasch möglichst viele Landwirte in den Genuss der Verbesserung kommen. Aufwuchsschäden durch Streusplit Ausgangsituation Im Rahmen des winterlichen Streudienstes entstehen teilweise Aufwuchsschäden durch Streusplitt. Haben die betroffenen Landwirte diesbezüglich einen Schadenersatzanspruch gegen die Gemeinde Wien? Auswirkungen/Ergebnisse Die Wiener Landwirtschaftskammer wurde seitens der MA 48 (Dienststelle für zivilrechtliche Ansprüche der Stadt Wien) betreffend Aufwuchsschäden durch Streusplit von folgender Rechtsauslegung und künftiger Handhabung der Stadt Wien in Kenntnis gesetzt: Die Stadt Wien als Straßenerhalter ist im Rahmen der Verkehrssicherungs-verpflichtung zur winterlichen Betreuung (Streupflicht und Räumung) der Straßen verpflichtet. Öffentliche Straßen sind nach den nachbarrechtlichen Bestimmungen des ABGB behördlich genehmigte Anlagen im Sinne des § 364a ABGB. Demnach liegt nur dann eine unzulässige Immission vor, wenn der Straßenerhalter- in diesem Falle die Stadt Wien- das im Interesse der Sicherheit des Verkehrs nötige Maß der Streuung überschreitet. Die Splittstreuung stellt aber grundsätzlich den ortsüblichen Zustand dar. Deshalb ist eine Haftung der Stadt Wien nicht gegeben und die entsprechenden Ansprüche der Kammerzugehörigen in Zukunft dem Grunde und der Höhe nach abzulehnen. Weingesetz-Novelle mit e-government-Schwerpunkt Ausgangsituation Zentrale Punkte der Weingesetz-Novelle sind der Aufbau einer gemeinsamen Weindatenbank, die Registrierung der Weinbehandlungsmittel und neue Etikettierungsvorschriften. Ziel Aufbau einer zentralen Weindatenbank Umsetzung/Maßnahmen Derzeit ist als e-government-Initiative des Lebensministerium eine zentrale Weindatenbank im Aufbau, in der alle für die Administration des Weingesetzes notwendigen Daten einfließen und im Gegenzug alle beteiligten Behörden Zugang erhalten sollen. Für Weinbauer bedeutet das die Möglichkeit, notwendige Meldungen online zu erstatten, auch die Prüfnummernvergabe ist online möglich. Gleichzeitig

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können Verwaltungsschritte eingespart werden, statt der Übermittlung von Akten können Informationen von der zuständigen Behörde direkt aus der Weindatenbank bezogen werden. Die Kontrolle des Weingesetzes kann ebenfalls effizienter und mit wenig bürokratischem Aufwand durchgeführt werden. Die gemeinsame Weindatenbank aller an der Weinadministration beteiligten Behörden ist bis 31.12.2004 aufzubauen. In einer ersten Phase werden die Daten des Betriebskatasters und des Bundesamtes für Weinbau (staatliche Prüfnummer) erfasst. In einem weiteren Schritt können noch Daten des Weinbaukatasters und anderer Behörden eingespeist werden. Die Erfassung und Wartung der Daten erfolgt dezentral durch die zuständigen Stellen. Im Gegenzug wird jene mit der Durchführung weingesetzlicher Bestimmungen betraute Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit Zugang zu den gespeicherten Daten erhalten. Als Anpassung an EU-Regelungen fällt das Verbotsprinzip bei der Weinetikettierung. Bisher konnten nur ausdrücklich zugelassene Bezeichnungen am Weinetikett angegeben werden. In Zukunft wird daher das Irreführungsverbot zentrale Bedeutung erlagen. Das heißt, es sind zusätzliche Angaben am Etikett zulässig, etwa nützliche Informationen für den Verbraucher. Der Produzent hat allerdings die Richtigkeit der auf de Etikett enthaltenen Angaben zu beweisen. Angaben oder Eigenschaften, die ein Wein nicht besitzt, oder solche, die alle vergleichbaren Produkte aufweisen, dürfen nicht verwendet werden. Um dem Produzenten bei den neuen Etikettierungsregelungen zu helfen, ist ein Feststellungsverfahren vorgesehen, in dem er sich bei Zweifeln, ob eine Etikettierung den nationalen oder europarechtlichen Bestimmungen entspricht, ans Lebensministerium wenden kann und eine Entscheidung innerhalb von sechs Wochen erhält. Weinbehandlungsmittel sind in Zukunft vom Hersteller bzw. Händler vor dem Inverkehrbringen zu melden. Ziel ist der Aufbau eines zentralen Weinbehandlungsmittel-Verzeichnisses, um Transparenz am Markt zu schaffen. Dies betrifft nicht nur neue Mittel, sondern auch bereits am Markt befindliche, eine Übergangsfrist ist bis 31.12.2004 vorgesehen. Hagelschäden vom 13. Mai 2003 Ausgangsituation Dienstag, den 13. Mai 2003 werden viele Wiener Weinhauer und Obstbauern nicht so schnell vergessen. Bis zu hühnereigroße Hagelkörner und eine Niederschlagsmenge von 76 l pro Quadratmeter zerstörten in wenigen Minuten regional die Arbeit und den Ertrag mehrerer Jahre. Die Stadt Wien unterstützte Wiener Wein- und Obstbaubetriebe nach den schweren Hagelschäden am 13. Mai 2003 Ziel ! Aufarbeitung der durch das Hagelunwetter vom 13. Mai 2003 verursachten Folge-

schäden zur Sicherung der Ertragsfähigkeit der Kulturen. ! Sicherung und Erhaltung der Wiener Wein- und Obstbaukulturen und deren

ökologischer Funktion. ! Erhaltung der Wiener Wein- und Obstbaubetriebe. ! Finanzielle Hilfestellung zur Abdeckung des nicht versicherbaren Mehraufwandes

zur Aufarbeitung der Folgeschäden. Umsetzungsschritte/Maßnahmen Die Vertreter der Wiener Landwirtschaftskammer besichtigten sofort die Kulturen und machten sich in vielen Gesprächen mit Betroffenen ein Bild vom Ausmaß der Zerstörungen. Rückblickend verursachten die schweren Gewitter in Wien einen Schaden von mehr als 7 Millionen Euro. Leider war nur ein Bruchteil der geschädigten

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Fläche hagelversichert. So konnte von der Hagelversicherung nur ein geringer Teil des Schadens in der Höhe von 1,45 Millionen Euro abgegolten werden. Der Bürgermeister Dr. Michael Häupl sagte den betroffenen Betrieben sofort finanzielle Hilfe zu. So wurde von der Wiener Landwirtschaftskammer und der MA 58 die Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses zur Beseitigung von Hagelschäden an Weinbau- und Erwerbsobstkulturen in Wien zur Sicherung und Erhaltung der Kulturlandschaft. Diese Richtlinie wurde nach Begutachtung von der Europäischen Kommission genehmigt und wurde von der Wiener Landesregierung und dem Gemeinderatsausschuss beschlossen. Auswirkungen/Ergebnisse 121 Anträge mit einer Antragsfläche von 329,9 ha Wein- und Obstbaufläche für diesen Zuschuss wurden in der Wiener Landwirtschaftskammer abgegeben. Die Antragsflächen wurden am 13. November 2003 von der MA 58 gemeinsam mit der Wiener Landwirtschaftskammer kontrolliert. Die Kontrolle ergab, dass die geforderten Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen von den Antragstellern umgesetzt wurden. Lediglich zwei Anträge bzw. Grundstücke mussten wegen Nichteinhaltung der Richtlinie abgewiesen werden. Dies ergibt eine Entschädigungssumme von 346.235,82 Euro die von der Stadt Wien bereitgestellt wurde. Der Betrag wurde im 1. Quartal 2004 durch die Wiener Landwirtschaftskammer ausbezahlt. Anregungen/Forderungen Eine Versicherungsvariante bei der der Mehraufwand abgegolten wird. Soziale Rahmenbedingungen Ausgangsituation Das soziale Umfeld wird für die Landwirte immer bedeutender. Darüber hinaus bildet es einen wesentlichen Bestandteil der Kostenkalkulation. Ziel Durch Stellungnahmen und Einwendungen möglichst die Interessen der Landwirtschaft vertreten, um einerseits wettbewerbsfähig zu bleiben, andererseits eine entsprechende soziale Absicherung des Bauernstandes zu schaffen. Auswirkungen/Ergebnisse Im Jahr 2003 ist es zu (für die Landwirtschaft bedeutsamen) folgenden steuerlichen und sozialen Änderungen gekommen: UID-Nummmer in der Land- und Forstwirtschaft Ausgangsituation UID-Nummernvergabe bzw. Rechnungslegung bei Nichtbuchführungspflichtigen Land- und Forstwirten: Im Zusammenhang mit der ab 1. Jänner 2003 zu beachtenden Neuregelung im § 11 Abs. 1 UStG 1994 (idF 2 AbgÄG 2002) ist folgendes zu beachten: Auswirkungen/Ergebnisse Unternehmer, die nur Umsätze bewirken, für die die Steuer nach § 22 Abs. 1 UstG 1994 mit 10 % bzw. 12 % der Bemessungsgrundlage festgesetzt wird, erhalten keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) und können daher in ihren Rechnungen auch die „dem Unternehmer vom Finanzamt erteilt UID-Nummer“ (§ 11 Abs. 1 UstG 1994) nicht angeben. Derartige Rechnungen berechtigen trotz Fehlens der UID-Nummer des leistenden Unternehmers zum Vorsteuerabzug, vorausgesetzt

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der leistende Unternehmer weist in der Rechnung an einen anderen Unternehmer darauf hin, dass der Umsatz nach § 22 Abs. 1 UStG 1994 dem Durchschnitts-steuersatz von 12 % unterliegt (Vermerk: Durchschnittssteuersatz 12 %). Benötigt ein Land- oder Forstwirt, dessen Umsätze der Besteuerung nach § 22 UStG 1994 unterliegen, aus anderen Gründen eine UID-Nummer (z.B.: Rechnungslegung über einen dem 20%igen Steuersatz unterliegenden Umsatz an einer Unternehmer, Erwerbsbesteuerung), wird ihm vom Finanzamt auf Antrag eine UID-Nummer erteilt (wobei zu beachten ist, dass eine UID-Nummer nur einem Unternehmer erteilt werden kann, der (umsatz-) steuerlich erfasst ist). Beitragsgrundlage-Bäuerliche Nebentätigkeiten Ausgangsituation Seit dem Jahr 2002 besteht ein neues Beitragssystem für bäuerliche Nebentätigkeiten. Umsetzung/Maßnahmen Bäuerliche Nebentätigkeiten unterliegen der Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG). Hinsichtlich der Beitragspflicht für Einkünfte aus Nebentätigkeiten, gilt es zu unterscheiden, um welche Nebentätigkeiten es sich handelt (siehe "Auflistung bäuerlicher Nebentätigkeiten"). Wird die Beitragsgrundlage für den Flächenbetrieb auf Basis des Einheitswertes berechnet, kann der Betriebsführer für die Beitragsgrundlagenermittlung für Nebentätigkeiten zwischen zwei Modellen wählen: ! Pauschale Beitragsgrundlagenermittlung für Nebentätigkeiten oder ! auf Antrag Beitragsgrundlagenermittlung nach Einkommensteuerbescheid ("kleine

Option") Darüber hinaus kann der Betriebsführer seine Sozialversicherungsbeiträge für den Gesamtbetrieb (Flächenbetrieb + Nebentätigkeiten) auf Grundlage der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus Land(forst)wirtschaft bemessen lassen (siehe Beitragsgrundlagenoption - Gesamtbetrieb). Auflistung bäuerlicher Nebentätigkeiten Grundvoraussetzungen für das Vorliegen einer bäuerlichen Nebentätigkeit sind ! die Führung eines land(forst)wirtschaftlichen Betriebes, durch welche bereits die

Pflichtversicherung nach dem BSVG begründet wird. ! die Wahrung des Charakters als land(forst)wirtschaftlicher Betrieb. ! das Vorliegen eines Naheverhältnisses der Nebentätigkeit zum

land(forst)wirtschaftlichen Betrieb 1.) Nebentätigkeiten ohne gesonderte Beitragspflicht: ! Vermarktung überwiegend eigener Naturprodukte ! Fuhrwerksdienste sowie das Vermieten und Einstellen von Reittieren: ! Fuhrwerksdienste mit hauptsächlich im eigenen land- und forstwirtschaftlichen

Betrieb verwendeten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen, Motorkarren und Transportkarren, die ihrer Leistungsfähigkeit nach den Bedürfnissen des eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes entsprechen, für andere land- und forstwirtschaftliche Betriebe in demselben Verwaltungsbezirk oder in einer an diesen Verwaltungsbezirk angrenzenden Ortsgemeinde zur Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, von Gütern zur Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke oder von

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Gütern, die der Tierhaltung dienen, zwischen Wirtschaftshöfen und Betriebsgrundstücken oder zwischen diesen und der nächstgelegenen Abgabe-, Übernahme-, Verarbeitungs- oder Verladestelle.

! Weinbuschenschank Soweit dieser weder auf Basis eines "Anmeldegewerbes" ausgeübt wird, noch ein darüber hinausgehendes Ausmaß vorliegt. Auch die Abgabe von Speisen und der Ausschank von Schnaps sind im Einheitswert enthalten.

! Privatzimmervermietung, in der Form des "Urlaubes am Bauernhof", wenn nicht mehr als 10 Fremdenbetten bereitgestellt werden.

2) Beitragspflichtige Nebentätigkeiten unter Berücksichtigung eines Freibetrages: Be- und Verarbeitung überwiegend eigener Naturprodukte, Schaumweinerzeugung, Mostbuschenschank, Biowärmeanlagen und Almausschankbetriebe. Für diese Tätigkeiten ist ein einmaliger Freibetrag in Höhe von EUR 3.700,00 jährlich vorgesehen, für welchen keine Beiträge zu entrichten sind. 3) Beitragspflichtige Nebentätigkeiten bei einer bestimmten Einnahmengrenze: Dienstleistungen mit oder ohne Betriebsmittel für andere land(forst)wirtschaftliche Betriebe einschließlich der Tätigkeit als Betriebshelfer im Rahmen eines Maschinen- und Betriebshilferinges sowie als Holzakkordant, wenn die Einnahmen aus diesen Tätigkeiten EUR 24.200,00 jährlich übersteigen. Auftraggeber muss unmittelbar ein anderer land(forst)wirtschaftlicher Betrieb sein, sonst liegt keine Nebentätigkeit vor. 4) Beitragspflichtige Nebentätigkeiten unabhängig von der Höhe der Einnahmen: Kommunaldienstleistungen: ! Kulturpflege im ländlichen Raum (Mähen von Straßenrändern und -böschungen

sowie von öffentlichen Grünflächen, Pflege von Biotopen, Kulturpflege der Rasenflächen von Sportanlagen, Stutzen von Hecken im Zusammenhang mit den vorstehend angeführten Tätigkeiten, Abtransport des bei diesen Tätigkeiten anfallenden Mähgutes, usw.)

! Verwertung organischer Abfälle (Sammeln und Kompostieren von fremden, kompostierbaren Abfällen mit den in der Land- und Forstwirtschaft üblichen Methoden).

! Winterdienst (Schneeräumung, einschließlich Schneetransport und Streuen von Verkehrsflächen, die hauptsächlich der Erschließung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundflächen dienen)

Sonstige Tätigkeiten, die im Ergebnis einer Dienstleistung eines Landwirtes für einen anderen gleichkommen: ! Schweinetätowierer ! Waldhelfer ! Milchprobennehmer ! Besamungstechniker im Sinne eines Landes-Tierzuchtgesetzes ! Klauenpfleger

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Tätigkeiten im Rahmen der Qualitätssicherung der land(forst)wirtschaftlichen Produktion sowie produzierter Produkte, wie sie auch in dem der Versicherung zugrunde liegenden Betrieb produziert werden ! Fleischklassifizierer ! Saatgut- und Sortenberater ! Biokontrollor ! Zuchtwart ! Hagelschätzer ! Hagelberater ! Land- und forstwirtschaftliche Beratungs- und Vortragstätigkeit Tätigkeiten im eingeschränkten Umfang ! soweit sie auf Fähigkeiten oder Kenntnisse des bäuerlichen Berufes aufsetzen

z.B. Korbflechten, Herstellung von Bildern aus Strohblumen, Holzschnitzerei ! wie sie üblicherweise in einem land(forst)wirtschaftlichen Betrieb anfallen, auch

wenn sie für dritte Personen erbracht werden: Die gegen Stunden- oder Taglohn oder gegen Werksentgelt zu leistenden Verrichtungen einfachster Art, z.B. Pflegearbeiten in Privatgärten (Baum- und Heckenschnitt, Unkrautjäten, Beetumstechen, ...), solange es sich um Tätigkeiten einfachster Art handelt.

! wie sie üblicherweise in einem land(forst)wirtschaftlichen Betriebshaushalt anfallen, wenn dieser dem Betrieb wesentlich dient, auch wenn sie für dritte Personen erbracht werden, z.B. Backen von Brot oder Keksen auf Bestellung.

Tätigkeit als land- und forstwirtschaftlicher Sachverständiger beispielsweise nach dem Anerben-, Landpacht- oder Liegenschaftsbewertungsgesetz bei gleichzeitiger Betriebsführung. Dabei steht die Bewertung des Verkehrswertes der land(forst)wirtschaftlich genutzten Flächen bzw. des Betriebes im Vordergrund. Bäuerliche Nebentätigkeiten laut Landarbeitsgesetz (LAG) Nebentätigkeiten gemäß § 5 Landarbeitsgesetz (LAG) Ab 2002 gelten Tätigkeiten, für deren Ausübung ! weder eine Gewerbeanmeldung noch eine berufsrechtliche Berechtigung

erforderlich ist und ! die in einem Naheverhältnis zum Hauptbetrieb erfolgen als bäuerliche Nebentätigkeiten. Beispiele: Seminarbäuerin, bäuerliche Tagesmutter, Heu-Erlebnisbäder. Beitrag Für diese bäuerlichen land(forst)wirtschaftlichen Nebentätigkeiten besteht grundsätzlich Beitragspflicht ab dem ersten Cent. Pauschale Beitragslinie - Beitragsgrundlage Für die Feststellung der Beitragsgrundlage werden von den vom Betriebsführer gemeldeten Einnahmen (Bruttobetrag) aus land(forst)wirtschaftlichen Nebentätigkeiten zunächst 70 Prozent als pauschale Betriebsausgaben abgezogen. Die verbleibenden 30 Prozent der Einnahmen werden als jährliche Beitragsgrundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge nach dem BSVG herangezogen. Jeweils ein Zwölftel davon gilt als monatliche Beitragsgrundlage. Wurde die Nebentätigkeit unterjährig begonnen oder eingestellt, so sind die maßgeblichen Einnahmen auf die Monate der tatsächlichen Ausübung umzulegen.

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Freibetrag Für die Be- und Verarbeitung überwiegend eigener Naturprodukte, den Mostbuschenschank, die Almausschankbetriebe, die Biowärmeanlagen und die Schaumweinerzeugung kommt bei der pauschalen Beitragsgrundlagenermittlung einmalig ein Freibetrag von EUR 3.700,00 jährlich zur Anwendung, von welchem keine Beiträge zu entrichten sind. Aufzeichnungs- und Meldepflicht Der Betriebsführer des land(forst)wirtschaftlichen Betriebes ist verpflichtet, die Einnahmen aus den beitragspflichtigen land(forst)wirtschaftlichen Nebentätigkeiten aufzuzeichnen. Die Einnahmen (= brutto, inkl. MWSt., ohne Berücksichtigung von Ausgaben), die sich aus den Aufzeichnungen ergeben, sind spätestens bis 31. März des folgenden Jahres der SVB bekannt zu geben. „Kleine Option“ für Nebentätigkeiten Die Beitragsgrundlagenermittlung kann ab dem Jahr 2002 auch "isoliert" für Nebentätigkeiten vom Einkommensteuerbescheid erfolgen ("kleine Option"). Voraussetzung ist, dass die Beiträge für den Flächenbetrieb pauschal über den Einheitswert bemessen werden. Antrag Die Beitragsbemessung für Nebentätigkeiten auf Basis des Einkommensteuerbescheides ist bis 31. März des dem Beitragsjahr folgenden Jahres zu beantragen und gilt für mindestens ein Beitragsjahr. Ein Widerruf eines solchen Antrages ist jeweils bis zum 31. März des dem Beitragsjahr folgenden Jahres möglich. Vorläufige Beitragsgrundlage Bis zum erstmaligen Vorliegen eines rechtskräftigen Einkommensteuerbescheides gilt als vorläufige Beitragsgrundlage eine Mindestpauschale von EUR 570,92. Liegt bereits ein rechtskräftiger Einkommensteuerbescheid für ein vorangegangenes Kalenderjahr vor, sind die darin ausgewiesenen auf Nebentätigkeiten entfallenden Einkünfte, zuzüglich der im Beitragsjahr vorgeschriebenen Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung, als vorläufige Beitragsgrundlage heranzuziehen, mindestens jedoch die Mindestpauschale von EUR 570,92. Endgültige Beitragsgrundlage Bei Vorlage des rechtskräftigen Einkommensteuerbescheides erfolgt eine Nachbe-messung für das jeweilige Beitragsjahr. Als Beitragsgrundlage werden sodann die Einkünfte aus allen Nebentätigkeiten (ohne Abzüge, wie Freibetrag, Freigrenze, ...) herangezogen, die im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen sind, zuzüglich der im Beitragsjahr vorgeschriebenen Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung, welche bei der Einkommensteuererklärung einen Abzugsposten darstellen. Als Beitragsgrundlage kommt jedoch mindestens eine Mindestpauschale von EUR 570,92 zur Anwendung. Auch die Mitteilung der Finanzbehörden, dass keine für die Einkommensteuer maßgeblichen Einkünfte aufgrund von Nebentätigkeiten gegeben sind, ist dem Vorliegen eines Einkommensteuerbescheides gleichzuhalten. Dies falls gilt als vorläufige endgültige Beitragsgrundlage. Optionenmodell in der bäuerlichen Sozialversicherung Ausgangsituation Durch das Budgetbegleitgesetz 2001 wurde eine grundlegende Neuerung im System der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge der Bauern geschaffen. Ab dem Jahr 2001 ist es möglich, anstelle des sogenannten Versicherungswertes, welcher auf

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Basis des landwirtschaftlichen Einheitswertes ermittelt wird, Sozialversicherungsbeiträge vom tatsächlichen Einkommen und nicht von einem fiktiven Einkommen zu entrichten. Dies ist im Wege der sogenannten „Beitragsgrundlagenoption“ möglich. Umsetzungsschritte/Maßnahmen Die Beitragsgrundlagenoption kann erstmals für das Beitragsjahr 2001 ausgeübt werden, wobei der Antrag bis zum 31. März 2002 bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern gestellt werden muss. Der Umstieg in die Option ist auch für spätere Beitragsjahre möglich, wobei zu beachten ist, dass der Antrag jeweils bis 31. März des dem Beitragsjahr folgenden Jahres, ab dem die Option wirksam werden sollte, gestellt werden muss. Dabei ist zu beachten, dass ein Widerruf nur schwer möglich ist. Auswirkungen/Ergebnisse Wird der Betrieb auf gemeinsame Rechnung und Gefahr mehrerer Personen geführt, muss der Antrag auf die Beitragsgrundlagenoption von allen Betriebsführern gestellt werden. Ein solcher Antrag gilt dann auch für die künftigen Beitragsjahre und kann nur dann widerrufen werden, wenn eine Änderung in der Betriebsführung eintritt. Eine Änderung in der Betriebsführung liegt nur bei einer Änderung der personellen Zusammensetzung der Betriebsführung vor (z.B. bisher alleinige Betriebsführung, sodann Betriebsführung durch mehrere Personen). Eine bloße Flächenänderung stellt keine Änderung der Betriebsführung dar. Bis zur Vorlage des Einkommenssteuerbescheides wird als vorläufige Beitragsgrundlage für das betreffende Beitragsjahr der jeweilige Versicherungswert zugrunde gelegt. Erst bei Vorliegen eines Einkommenssteuerbescheides für das jeweilige Beitragsjahr kommt es zu einer Nachbemessung. Die im Einkommenssteuerbescheid ausgewiesenen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden um die im Beitragsjahr vorgeschriebenen Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung, welche bei der Einkommensermittlung einen Abzugposten darstellen, erhöht. Ist die endgültige Beitragsgrundlage niedriger als die vorläufige Beitragsgrundlage, werden die zuviel entrichtenden Beiträge zurückgezahlt bzw. gutgeschrieben. Im Falle der Beitragsgrundlagenoption ist ein Zusatzbeitrag in Höhe von 3 % der zu zahlenden Beiträge zu entrichten. Außerdem gibt es eine monatliche Mindestbeitragsgrundlage in Höhe von € 1.908,71 für das Beitragsjahr 2003. Die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens hat bei der Beitragsgrundlagenoption entweder aufgrund einer Buchführung, einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder einer Teilpauschalierung zu erfolgen. Einkünfte aus einer Vollpauschalierung können für die Beitragsgrundlagenoption nicht zugrunde gelegt werden. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass die Teilpauschalierung im Zuge der Gewinnermittlung für nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte bei Einheitswerten unter € 65.500,-- nur in Verbindung mit der Beitragsgrundlagenoption nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz möglich ist. Diese kann eine Ersparnis bei den Beiträgen bringen. Eine niedrige Beitragsgrundlage bedeutet jedoch auch später einmal eine niedrigere Pension. Hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen aber auch der steuerrechtlichen Auswirkungen wird den Kammermitgliedern eine Beratung unbedingt empfohlen. Durch das Optionenmodell hat der Landwirt zusätzlich die Möglichkeit, seine Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des reellen Einkommens zu entrichten.

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Ausländerbeschäftigung 2003 Ausgangsituation Aufgrund mangelnder inländischer Arbeitskräfte besteht ein jährlicher Bedarf an ausländischen Saisonarbeitskräften. Ausgangspunkt für das Jahr 2003 war das Kontingent des Vorjahres in der Höhe von insgesamt 800 Saisonarbeitern und 50 Erntehelfern. Folgende Punkte sind maßgeblich für die Erstellung des Jahreskontingentes: ! Festlegung der Quotenregelung für Saisonarbeiter (vom Ministerium) ! Bedarfserhebung des AMS Ziel ! Erhöhung des Kontingentes und somit eine Anpassung an den Bedarf der Wiener

Betriebe. ! Raschere Umsetzung bei der Erlassung der Niederlassungsverordnungen

(=Kontingente), um den bereits im Jänner vor allem im Gartenbau auftretenden Bedarf an Saisonarbeitskräften abzudecken.

Umsetzungsschritte/Maßnahmen Die einzelnen „Kontingente“ an Saisonarbeitskräften, die der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit mit der jeweiligen Verordnung erlässt, dürfen insgesamt die Höchstzahl der Niederlassungsverordnungen im gewichteten Jahresdurchschnitt (im arithmetischen Mittel) nicht überschreiten. Heuer wurden für das Bundesland Wien 2 Kontingente erlassen. Aufgrund der erfolgreichen Intervention der Wiener Landwirtschaftskammer konnten heuer für das Bundesland Wien insgesamt 800 Saisonarbeitsplätze erreicht werden. Dies bedeutet, dass seit dem Jahr 1999 die Anzahl an Saisonarbeitskraftplätzen in Wien (370) mehr als verdoppelt werden konnte! Beschäftigungsbewilligungen werden nur für die Dauer des benötigten Arbeitseinsatzes erteilt. Die absolute Höchstdauer einer Beschäftigungsbewilligung oder mehrerer Beschäftigungsbewilligungen darf pro Arbeitnehmer 6 Monate nicht übersteigen und nicht nach dem 31.12.2003 enden. Das Gesetz verlangt darüber hinaus, dass die Saisonarbeitskräfte nur zur Abdeckung eines vorübergehenden zusätzlichen Arbeitskräftebedarfes eingesetzt werden dürfen (z.B.: Weinrebschneiden, Spargel-, Gurken-, Erdbeer-, Kürbisernte; sonstige Tätigkeiten in Gärtnereien, Feldgemüsebaukulturen und Baumschulen; Maisentfahrung, Obst- und Weinernte). Das Gesetz schreibt dem Arbeitsmarktservice (AMS) vor, dass vor Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für einen Saisonarbeiter alle Versuche zu unternehmen sind, das Arbeitskräftepotential zunächst aus den im Inland lebenden Personen zu rekrutieren. Darüber hinaus wurde für das Bundesland Wien ein Kontingent von 75 ausländischen Erntehelfern freigegeben. Auch hier konnte heuer eine neue Höchstzahl für Wien erreicht werden. Die Geltungsdauer dieser Beschäftigungsbewilligungen darf 6 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 15. November 2003 enden. Im Rahmen dieses Kontingentes dürfen Fremden, die an sich zur sichtvermerksfreien Einreise berechtigt sind, Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz mit einer Geltungsdauer von höchstens 6 Wochen erteilt werden. Diese sind im Reisedokument des Fremden ersichtlich zu machen. Für Erntehelfer besteht nur eine Kranken- und Unfall(pflicht)versicherung, aber keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung.

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Auswirkungen/Ergebnisse Aufgrund der Bedarfserhebungsmeldung der Wiener Landwirtschaftskammer an das AMS sowie der Präsidentenkonferenz über das gewünschte bzw. benötigte Kontingent für das Jahr 2003 wurden nach intensiven Bemühungen und Verhandlungen 2 Kontingente erlassen: ! Kontingent: 31. Jänner 2003: Wien - 500 Saisonarbeiter ! Kontingent: 4. April 2003: Wien - 300 Saisonarbeiter Darüber hinaus gab es im Jahr 2003 wieder ein eigenes Kontingent für Erntehelfer. Diese dürfen im Gegensatz zu Saisonarbeitern, welche bis zu 6 Monaten eine Beschäftigungsbewilligung erhalten, lediglich bis zu 6 Wochen im Inland verbleiben, wobei allerdings keine Pensionsversicherungsbeiträge zu bezahlen sind. ! Kontingent: 4. April 2003: Wien - 70 Erntehelfer Gesamtkontingent 2003: 800 Saisonarbeiter; 70 Erntehelfer Die Wiener Landwirtschaftskammer konnte gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung des Kontingentes um 20 Erntehelfer erreichen! Präventivdienst Ausgangsituation Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung der Betriebe (Präventivdienst) dient dem (gesundheitlichen) Schutz der Dienstnehmer. Ziel Potentielle Unfallgefahren auf ein möglichstes Minimum reduzieren, um Betriebsführern vor Nachteilen von Unfallbedingten Ausfällen der Dienstnehmer zu schützen. Umsetzungsschritte/Maßnahmen Ab wann ist der Präventivdienst (Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner) zu bestellen? ! Für Arbeitsstätten, in denen 11 bis 50 Dienstnehmer beschäftigt sind, mit 1. Jänner

2001. ! Für Arbeitsstätten, in denen regelmäßig bis zu 10 Dienstnehmer beschäftigt sind,

mit 1. Jänner 2002. Gemäß der Wiener Landarbeitsordnung müssen land- und forstwirtschaftliche Betriebe ab 01.01.2002 einen Präventivdienst (bestehend aus Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern) bestellen. Welche Betriebe müssen Präventivdienste bestellen? ! Betriebe, die familieneigene und fremde Dienstnehmer beschäftigen. ! Betriebe, die ausschließlich fremde Dienstnehmer beschäftigen. ! Auf Betriebe, die ausschließlich familieneigene Dienstnehmer beschäftigen, finden

diese gesetzlichen Bestimmungen keine Anwendung! Wie häufig muss Begehung des Betriebes durch den Präventivdienst erfolgen? ! In Arbeitsstätten mit 1 bis 10 Dienstnehmern: mindestens einmal in zwei

Kalenderjahren ! In Arbeitsstätten mit 11 bis 50 Dienstnehmern: mindestens einmal im Kalenderjahr Für landwirtschaftliche Betriebe (Arbeitsstätten) mit bis zu 50 Dienstnehmern kann von den Dienstgebern (Betriebsleitern) das Präventionszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) kostenlos in Anspruch genommen werden. Auswirkungen/Ergebnisse Seit 01.01.2002 ist die wiederkehrende Bestellung von Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmedizinern (Präventivdienst) in der Wiener Land- und Forstwirtschaft Pflicht!

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Die Wiener Landwirtschaftskammer informiert Ihre Mitglieder darüber laufend über ihre elektronischen und herkömmlichen Printmedien. Arbeitsplatzevaluierung Ausgangsituation Land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit weniger als 10 Dienstnehmern müssen seit dem Jahr 2002 die Arbeitsplatz - Evaluierung abgeschlossen haben! Als nationale Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde im Landarbeitsgesetz der Dienstnehmerschutz in der Land- und Forstwirtschaft neu geregelt. Darauf basierend wurden die Durchführungsverordnungen (Landarbeitsordnungen) der Bundesländer novelliert. Wesentliche Neuerung ist die Verpflichtung zur Evaluierung für Betriebe mit Dienstnehmern. Auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzes hat Evaluierung die Bedeutung, dass ein Arbeitsvorgang in Hinblick auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kontrolliert und beurteilt wird. Unter diesem Begriff wird daher allgemein die Ermittlung, Beurteilung und Beseitigung von Gefahren, aber auch deren Dokumentation verstanden. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis 10 Dienstnehmer (ausgenommen familieneigene Dienstnehmer) müssen bis 31. Dezember 2001 die Evaluierung (= Selbstaufzeichnung der potentiellen Unfallgefahren auf einem Betrieb) durchgeführt haben; die Evaluierung ist zwingend durch die EU vorgeschrieben Ziel Hilfestellung für die Betriebsführer bei der (Selbst-) Evaluierung und damit Absicherung gegen Verwaltungsstrafen bei nicht oder mangelhaft durchgeführter Evaluierung. Die Kontrolle der durchgeführten Evaluierung obliegt der MA 58 in ihrer Funktion als Land- und Forstwirtschaftsinspektion. Diese Hilfestellung sollte eine enorme Kostenersparnis für die Betriebsführer bedeuten, da professionelle Firmen, welche die Evaluierung durchführen, bis zu € 4000,-- verlangen. Umsetzungschritte/Maßnahmen Durch eine Novelle in der Wiener Landarbeitsordnung wurde die Umsetzung der Evaluierung zwingend notwendig. Nach mehreren Gesprächen mit Spezialisten bezüglich der Umsetzung wird laufend bereits seit dem Jahr 2001 ausführlich in der Kammerzeitung, über Rundfaxe und Rundschreiben, Internet sowie laufenden Informationsveranstaltungen der WLK über die Evaluierungspflicht informiert. Darüber hinaus werden den Teilnehmern kostenlose Unterlagen für die Durchführung der Evaluierung zur Verfügung gestellt. Auf Anregung wurden die Evaluierungsunterlagen für den Gartenbau vereinfacht und adaptiert, vor allem die Unterweisungsunterlagen für ausländische Saisonarbeitskräfte. Auswirkungen/Ergebnisse Aufgrund der rechzeitigen, langfristigen und umfangreichen Informationskampagne der WLK sollte den Wiener Betrieben die Arbeitsplatzevaluierung sowie deren gesetzlich zwingend vorgeschriebene Umsetzung bewusst geworden sein. Durch Anbieten von kostenlosen Unterlagen sowie Hilfestellung in Form von Einzelberatungen und Informationsveranstaltungen sollte die Evaluierung für die Wiener Betriebe machbar sein.

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Flächenwidmung Ausgangsituation Die Flächenwidmung wird immer mehr zu einer zentralen Frage im Hinblick auf eine langfristige Betriebsentwicklung. Zu unterscheiden sind einerseits Flächenwidmungs- und Bebauungspläne und andererseits Bearbeitungsgebiete. Bearbeitungsgebiete sind Vorinformationen, die durch ein Entgegenkommen des Magistrates der Stadt Wien zur Verfügung gestellt werden und besagen, in welchen (teilweise) landwirtschaftlich genutzten Gebieten mit der baldigen Erlassung eines Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes zu rechnen ist. Damit die Wünsche und Vorstellungen der Wiener Landwirtschaftskammer berücksichtigt werden können, übermittelt die WLK Informationen über Art und Anzahl der Betriebe und der landwirtschaftlich genutzten Flächen, die sich im Bearbeitungsgebiet befinden. Darüber hinaus teilt die WLK Vorstellungen und Wünsche im Hinblick auf die Flächenwidmung für die Entwicklung des Bearbeitungsgebietes mit, damit der Magistrat diese beim zukünftigen Flächenwidmungsplan noch berücksichtigen kann. Die Vereinbarung bezüglich der Bearbeitungsgebiete besteht mit der MA 21 B, wodurch ein Großteil der wichtigsten landwirtschaftlichen Gebiete (10, 11, 21, 22 Bezirk) abgedeckt ist. Flächenwidmungs- und Bebauungspläne sind im Planungsstadium bereits weiter vorgeschritten (Rotdruck). Die Möglichkeit einer Einflussnahme in diesem Stadium durch Stellungnahmen ist wesentlich geringer als bei Bearbeitungsgebieten Ziel Landwirtschaftlichen Betrieben soll die Möglichkeit zum Fortbestehen gegeben werden. Dies soll durch die Möglichkeit der Errichtung von Wirtschaftsgebäuden, d.h., der Erweiterung bzw. Vergrößerung der Betriebe durch entsprechende Investitionen gewährleistet werden. Entsprechende Widmungskategorien sind die Basis für überlebensfähige Betriebe. Großflächige landwirtschaftliche Produktionsflächen sind im Sinne einer produktiven Landwirtschaft in Wien zu erhalten, dagegen versperrt sich die Wiener Landwirtschaftskammer nicht mutwillig einer sinnvollen Stadtentwicklung. Schutzzonen sollten nur unter Berücksichtigung landwirtschaftlich-wirtschaftlicher Aspekte geschaffen bzw. beibehalten werden. Ein weiteres Ziel ist die Schaffung des obigen Übereinkommens (Bearbeitungsgebiete) für alle Bezirke (MA 21 A; MA 21 B). Dadurch würde die Möglichkeit bestehen, in den Bearbeitungsgebieten Mitsprache bei zukünftige „Flächenwidmungspläne“ im gesamten Wiener Bereich zu haben und diese im Sinne einer produktiven Landwirtschaft in Wien mitzugestalten. Umsetzungsschritte/Maßnahmen Im Jahr 2003 wurde zu ca. 90 Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Darüber hinaus sind im Berichtszeitraum 16 Bearbeitungsgebiete eingelangt. Bei regionalen Gebieten wurde Rücksprache mit den ortansässigen Funktionären gehalten. Bei grundsätzlichen Diskussionen sowie Gebieten, die richtungsweisend für die weitere Entwicklung der Landwirtschaft sind, wurde der Arbeitskreis Flächenwidmung samt ortkundigen Funktionären und Kammermitgliedern einberufen. Darüber hinaus wurde die Wiener Landwirtschaftskammer eingeladen, an der Erstellung eines Agrarstrukturellen Entwicklungsplanes (AGSTEP) teilzunehmen (siehe dazu AGSTEP).

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Auswirkungen/Ergebnisse Im Jahr 2003 wurde zu ca. 90 Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Darüber hinaus wurden zu 16 Bearbeitungsgebieten Informationen bzw. Vorgaben abgegeben. Weiters informiert die Wiener Landwirtschaftskammer Ihre Mitglieder nun auch im Internet über die zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne. AgSTEP Ausgangsituation Nach Fertigstellung des Forschungsprojektes “Optionen für die Entwicklung von Landwirtschaft und Gartenbau in Wien“ wurde im Auftrag der Frau Stadträtin für Umwelt ein magistratsinterner Arbeitskreis – bestehend aus Mitarbeitern der fachlich betroffenen Dienststellen des Magistrates – zur Prüfung der in der Studie empfohlenen Optionen eingerichtet. In mehreren Sitzungen wurde bisher ein Teil der Optionen (insbesondere jene des Schwerpunktes “Rahmenbedingungen“) auf ihre mögliche Umsetzung geprüft. Ende Juli 2002 wurde ein erster Zwischenbericht dieses Arbeitskreises an die Frau Stadträtin übergeben. Darin wurden im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Wiener Landwirtschaft die Erhaltung der Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Ökologisierung der Bewirtschaftung als vorrangige Leitziele definiert. Als ein vorrangiges Instrument zur Erreichung dieser Leitziele wurde die Umsetzung der in der Studie vorgeschlagene Option “Erstellung eines Agrarstrukturellen Entwicklungs-planes für Wien (AgSTEP)“ empfohlen. Wesentlicher Inhalt dieses AgSTEP – unter Beachtung der mittel- und langfristigen Zielsetzungen der Grünraumplanung – sollen eine Verortung jener Flächen, die langfristig der Landwirtschaft vorbehalten bleiben sollen, sowie eine Festlegung der für den landwirtschaftlichen Produktionsstandort Wien optimalen Bewirtschaftungsmethoden sein. In weiterer Folge soll der AgSTEP in den neu zu erstellenden Stadtentwicklungsplan für Wien (STEP 2005) integriert werden. Vom Büro der Frau Stadträtin wurde dieser Vorschlag begrüßt und die MA 58 mit der Bildung einer eigenen, aus Vertretern der Wiener Landwirtschaftskammer und der magistratischen Fachdienststellen zusammengesetzten Arbeitsgruppe, zur Erarbeitung dieses AgSTEP beauftragt. Umsetzungsschritte/Maßnahmen Unter Teilnahme der Magistratsabteilungen MA 18, MA 21B, MA 22, MA 49, MA 58 sowie des Ludwig Boltzmann Institutes und der Wiener Landwirtschaftskammer sollte in mehreren Sitzungen ein Agrarstruktureller Entwicklungsplan für Wien erstellt werden. Der neue STEP soll im Jahr 2005 erscheinen. Die bereits laufenden Vorarbeiten zum STEP erreichten im Jahr 2003 ihren Höhepunkt. Der STEP sollte diesmal “maßnahmenorientierter“ gestaltet sein als der derzeit gültige Stadtentwicklungsplan. Es war daher im Hinblick auf die Erstellung des AgSTEP grundsätzlich möglich, in diesen sowohl planliche Inhalte als auch konkrete Maßnahmen einzubauen. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass die aus stadtplanerischer Sicht gültigen Vorgaben für die Grünraumplanung, in dem vom Gemeinderat beschlossenen “Grüngürtel 95“ verankert sind. Es wurden auch drei Plandokumente (generalisierte Flächenwidmung 2001, Grüngürtel 95, Überschneidung Grüngürtel und Flächenwidmung) als Arbeitsunterlagen zur Verfügung gestellt.

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Die Vertreter der Wiener Landwirtschaftskammer begrüßen grundsätzlich die Initiative zur Erstellung eines AgSTEP für Wien, bringen jedoch gleichzeitig – unter Verweis auf eine Zusage seitens der Frau Stadträtin – zum Ausdruck, dass es aus Sicht der Kammer unbedingt notwendig ist, dass seitens des Landes Wien die vom magistratsinternen Arbeitskreis geprüften Optionen, hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit und ihrer möglichen Umsetzung, nicht einzeln sondern in Form eines Gesamtkonzeptes mit der Wiener Landwirtschaftskammer beraten werden. Insbesondere wäre es in diesem Zusammenhang auch sinnvoll, wenn zu Optionen, bei deren Umsetzung mit beträchtlichen Kosten zu rechnen ist (z.B. Entwicklung einer Dachmarke), gleichzeitig auch eine Zusage seitens des Landes über die Bereitstellung der dafür notwendigen Förderungsmittel vorliegen würde. Das “Vorziehen“ der Option AgSTEP ist durch die zeitlichen Vorgaben bei der Erstellung des STEP 2005 bedingt und auch notwendig, um die Möglichkeit, das Thema Landwirtschaft in Wien umfassender als bisher in den Stadtentwicklungsplan einfließen zu lassen, entsprechend zu nutzen. Bezüglich des Inhaltes des AgSTEP wurde in der Diskussion Einvernehmen darüber erzielt, dass die Themen Verortung der langfristig der Landwirtschaft vorbehaltenen Flächen und Festlegung der optimalen Bewirtschaftungsmethoden gleichzeitig und vor allem gebiets- und spartenbezogen (Weinbau, Gartenbau, Ackerbau) behandelt werden sollen. Die Bearbeitung der einzelnen Gebiete (Süden, Nordosten und Nordwesten des Stadtgebietes) sollte an Hand geeigneter planlicher Unterlagen erfolgen. Es wurden daher neben den schon vorhandenen Plänen von den Arbeitskreismitgliedern der MA 18 und MA 21 B im Rahmen der nächsten Arbeitskreissitzungen noch weitere Pläne (Realnutzungskartierung, gebietsspezifische Teilpläne) zur Verfügung gestellt. Zusätzlich dazu sollte ein einheitlicher (“generalisierter“) Fragenkatalog erstellt werden, in dem insbesondere Punkte wie Realnutzung, Grundbesitz, Widmung, Grünraumplanung, Infrastruktur, Produktionssparten, etc. so behandelt werden sollen, dass eine strukturierte, einheitliche Vorgangsweise bei der Bearbeitung der einzelnen Gebiete gewährleistet ist. Es bestand Einvernehmen darüber, dass die anderen im Forschungsbericht vorgeschlagenen Optionen, im Hinblick auf eine mögliche Umsetzung, nach Abschluss der Prüfung durch den magistratsinternen Arbeitskreis, mit der Wiener Landwirtschaftskammer in ihrer Gesamtheit beraten werden sollen. Auswirkungen/Ergebnisse Die Umsetzung der Option „Erstellung eines agrarstrukturellen Entwicklungsplanes (AgSTEP)“ und dessen Aufnahme in den STEP 2005 wurde von allen Teilnehmern des Arbeitskreises grundsätzlich begrüßt. Im Hinblick auf die durch den STEP 2005 bestehenden zeitlichen Vorgaben, wurde die vorgezogene Umsetzung dieser Option – getrennt von den anderen Optionen der Studie – auch seitens Wiener Landwirtschaftskammer akzeptiert. Die Erarbeitung des AgSTEP durch den Arbeitskreis sollte – unter Bedachtnahme auf die laufenden Arbeiten zum STEP 2005 – bis Ende des Jahres 2003 finalisiert werden. Arbeitskreissitzungen fanden in Abständen von 4 – 6 Wochen statt. Nach Beendigung der Vorarbeiten und Vollendung des Endberichtes soll der AgSTEP den entsprechenden Ausschüssen des Magistrates vorgelegt werden, in dem die endgültige Entscheidung darüber fallen soll, ob bzw. in welcher Weise und in welchem Umfang der AgSTEP in den STEP 2005 einfließen soll.

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Bezüglich der inhaltlichen Ausgestaltung bzw. Umsetzung und der empfohlenen Maßnahmen zur Erreichung der definierten Ziele darf unmittelbar auf den AgSTEP verwiesen werden. Kostenlose Zeckenschutzimpfung für Wiener Kammermitglieder Ausgangsituation Die FSME-Erkrankung kann nur durch eine vollständige Impfung und rechtzeitige Auffrischung optimal verhindert werden. Gegen eine ausgebrochene Erkrankung gibt es keine spezifische Heilbehandlung! Ziel Minimierung von FSME-Erkrankungen Umsetzungsschritte/Maßnahmen Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern führte auch im heurigen Jahr eine kostenlose FSME-Impfaktion (=Zeckenschutzimpfung) für Wiener Kammermitglieder durch. Termine: Di, 18. 02. 2003 09:00-12:00 Uhr Di, 18. 03. 2003 09:00-12:00 Uhr Bedingt durch die zwingend vorgeschriebene Anwesenheit des ärztlichen Dienstes fand die Zeckenschutzimpfung aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht wie gewohnt in den Räumen der Wiener Landwirtschaftskammer, sondern in der Hauptstelle der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Ghegastraße 1, 1031 Wien, statt. Folgende Personen können an dieser Impfaktion teilnehmen: ! Vollerwerbs- und Nebenerwerbsbauern ! deren Ehegatten ! im Betrieb mittätige Angehörige und Kinder (ab dem vollendeten 6. Lebensjahr) ! im Betrieb von aktiven Bauern mittätige Bauernpensionisten Auswirkungen/Ergebnisse Die kostenlose Impfaktion für Wiener Kammermitglieder wurde gut angenommen.

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Beratung, Bildung, Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen Ausgangssituation Die Agrarstruktur ändert sich zunehmend Die Anzahl der Betriebe ist in Wien bis 1999 jährlich um ca. 40 Stück gesunken. Besonders stark ist die Abnahme der kleinen Betriebe und der Nebenerwerbsbetriebe. Von der Kulturflächenentwicklung ist besonders beim Wein ein starker Rückgang der Rebfläche festzustellen. Die Weinbaubetriebe gingen in den letzten Jahren um fast 23% zurück. In den Gartenbaubetrieben zeigt sich eine zunehmende Intensivierung der Produktion und bei den Ackerbaubetrieben eine Vergrößerung der Be-wirtschaftungseinheiten. Der Rückgang der Ackerbaubetriebe ist geringer als in den anderen Betriebssparten. Wiener Betriebe sind 5-mal so produktiv wie österreichische Durchschnittsbetrieb Die landwirtschaftliche Endproduktion der Wiener Betriebe erreichte 2000 einen Wert von 78 Millionen Euro. Damit erwirtschaften die Wiener Gärtner, Landwirte und Weinhauer rund 2 % der österreichischen landwirtschaftlichen Endproduktion. Der Anteil des Gartenbaues beträgt dabei rund zwei Drittel und dominiert damit klar vor dem Wein- und Obstbau die Wiener Landwirtschaft. Der Anteil der öffentlichen Gelder an der Endproduktion liegt lt. WIFO - Studie mit einem Anteil von nur 3 % deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 35 %. Wiener Gartenbau durch hohe Energiekosten unter Druck Die Wiener Gartenbaubetriebe konnten in den letzten Jahren die Produktionsmenge steigern und liegen nun mit einem Marktanteil von knapp über 10 % bei Gemüse erstmals vor dem Burgenland. Der wertmäßige Anteil der Wiener Produkte an der gesamten Endproduktion im österreichischen Gartenbau beträgt über 15 %. Im Gemüsebau ist eine starke Spezialisierung auf die Intensivkulturen Paradeiser und Gurken festzustellen. Dafür sind hohe Investitionen in Gewächshäuser und Gewächshaustechnik nötig. Die stark steigende Zahl an Investitionsförderanträgen im Jahr 2002 bestätigt diese Entwicklung. Die Erzeugerpreissituation ist aufgrund der großen Produktpalette schwierig festzumachen. Insgesamt stieg der Erzeugerpreisindex für Gemüsebauerzeugnisse gegenüber den Vorjahren leicht an, lag aber immer noch unter dem Wert vor dem EU - Beitritt. Belastend auf die Unternehmenserträge wirkten sich die hohen Energiekosten aus. Weinbaubetriebe investieren Die Erntemengen im Wiener Weinbau lagen in etwa im langjährigen Durchschnitt. Die Qualität war trotz der extremen Witterungsbedingungen im Sommer sehr gut. Es konnten höhere Erzeugerpreise erzielt werden. Die Entwicklung der Erzeugung in Richtung mehr Rotwein trägt den vermehrten Kundenwünschen Rechnung. Trotzdem dominiert die Weißweinproduktion mit einem Anteil von über 82 % weiter den Wiener Weinbau. Die Einkommenssituation ist für die spezielle Situation der Wiener Weinbaubetriebe mit Heurigenvermarktung sehr schwierig zu erfassen. Der Anteil öffentlicher Gelder am Unternehmensertrag ist generell im Weinbau mit nur 10,8 % sehr gering. Ackerbauern leiden unter Preisdruck bei Getreide Ungünstige Witterungsbedingungen , eine Verringerung der Wiener Getreideproduktion um knapp 11 %, zusammen mit einem Rückgang der Erzeugerpreise bei den wichtigsten Getreideerzeugnissen drückten den

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Unternehmensertrag. Der Erzeugerpreisindex für Feldfrüchte ist 2002 auf einen absoluten Tiefstand gefallen. Die Zuckerrübe erwies sich in den letzten Jahren mit einem Anteil von knapp 40 % an der Wertschöpfung als die tragende Säule des Wiener Ackerbaues. Die Ökologisierung der Wiener Landwirtschaft setzt sich fort Die Teilnahme am österreichischem Umweltprogramm (ÖPUL) und am Wiener Vertragsnaturschutz war in den letzten Jahren deutlich am zunehmen. Besonders Garten- und Weinbaubetriebe setzen zunehmend auf die Integrierte Produktion. Im Ackerbau nehmen rund 89 % an Maßnahmen des Umweltprogramms teil, wo sie sich u.a. zur Reduktion von ertragssteigernden Betriebsmitteln, zur Begrünung von Ackerflächen oder zur Grundwasser schonenden Wirtschaftsweise verpflichten. Der Anteil an Flächen die nach der EU-Verordnung für den biologischen Landbau bewirtschaftet werden, konnte um 270 % auf rund 660 ha gesteigert werden. Dies entspricht etwa einem Anteil von 11 % der Wiener Ackerfläche. Soziale Situation verbesserungsfähig Die bäuerliche Sozialversicherung deckt mit der Unfall- Kranken- und Pensionsversicherung und durch ihr Solidaritätsprinzip die sozialen Bedürfnisse der Wiener Landwirtschaft zufrieden stellend ab. Probleme gibt es in der Pensionsversicherung, wo 1520 Pflichtversicherte 1101 Pensionsempfängern gegenüberstehen. Mit einer durchschnittlichen Alterspension von 618 Euro pro Monat liegt die bäuerliche Pension an letzter Stelle unter den Sozialversicherungsträgern in Österreich. Langfristig kalkulierbare Rahmenbedingungen notwendig Insgesamt trägt die Wiener Landwirtschaft durch ihre multifunktionalen Leistungen erheblich zur Lebensqualität der Bewohner dieser Stadt bei. Da nicht alle Leistungen durch den Markt honoriert werden, ist eine Unterstützung durch die öffentliche Hand unverzichtbar und weiter ausbaubar. Das wichtigste Element zur Absicherung der landwirtschaftlichen Betriebe sind jedoch langfristig kalkulierbare Rahmenbedingungen im Bereich der Infrastruktur und Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der agrarischen Produktion und Vermarktung. Begleitend dazu sind Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage und Maßnahmen zur Sicherung der beruflichen Aus- und Weiterbildung notwendig. Letztlich können nur wirtschaftlich prosperierende Betriebe die multifunktionalen und ökologischen Leistungen der Wiener Landwirtschaft nachhaltig sichern. Ziele der Beratung 1.1: Verbesserung der persönlichen, sozialen und kommunikativen Kompetenzen

" Steigerung der Lebensqualität und des Betriebserfolges " Funktionäre sind Multiplikatoren der Beratung

1.2: Verbesserung des Zugangs und praxisorientierte Nutzung von IT und neuen Medien

" Verstärkter Einsatz neuer Medien in der Wissensvermittlung " Förderung des EDV Einsatzes am landwirtschaftlichen Betrieb und in der

Direktvermarktung 2.1: Diversifikation in der Landwirtschaft

" Vergleich der Rahmen- und Produktionsbedingungen in der EU als betriebswirtschaftliche und persönliche Entscheidungshilfe

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2.2: Erwerbskombination – Neue Einkommenschancen " Betriebsführer sind mit der hygienerechtlichen Situation vertraut " Direktvermarkter kennen Aufzeichnungssysteme

2.3: Entwickeln von Unternehmenskonzepten " Steigerung der Beratungskompetenz durch „ganzheitliche“ Beratung

2.4: Optimierung von Betriebszweigen und Produktionsverfahren in LW und FW " Dokumentation der Beratungskompetenz durch 1 AK und 2 Landes AK " Kosten- und Arbeitsentlastung durch optimalen Technologieeinsatz " 40% der Weinbaubetriebe stellen sich der Q-Bewertung

3.1: Nachhaltige Bewirtschaftung, ÖPUL optimal anwenden und artgerechte. Tierhaltung

" Antragsteller sind mit dem System vertraut und handeln entsprechend 3.2: Marktchancen im Biolandbau erkennen, aufbauen und nutzen

" Erhöhung des Anteils der Biobauern um 10% 3.3: Erneuerbare Energien

" Betriebsführer kennen Möglichkeiten der Bioenergieerzeugung für ihre Betriebe

" Erschließung neuer Betriebszweige in dieser Branche 4.1: Den Konsumenten die LW und ihre Produkte und DL erleben lassen

" Bewußtmachen von Leistungen und Produkten der Wiener Landwirtschaft und Solidarisierung von Konsumenten mit Produzenten

" Eventmanagement ausbauen 4.2: Ernährungsinformation zu landwirtschaftlichen Produkten

" Aufzeigen der Vorteile heimischer Produkte und Produktion bei Multiplikatoren und Konsumenten

5: Ausbau der Erzeugung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Q- Erzeugnissen

" Absatzförderung durch Ansprechen neuer Zielgruppen " Qualitätsoffensive " Qualifizierung zur Erfüllung der Qualitätsanforderungen des Handels

Ziele im Bildungsbereich ! Das LFI Wien ist das Bildungsinstitut der Wiener Landwirtschaftskammer

" Alle Weiterbildungsmaßnahmen für den Geltungsbereich der WLK werden über das LFI Wien geplant und durchgeführt.

" Das Team der Beratungskräfte arbeitet an diesen Maßnahmen. ! Die Menschen im ländlichen Raum – insbesondere die Kammerzugehörigen und

ihre Familien und Mitarbeiter – stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Ihr persönlicher und unternehmerischer Erfolg ist uns ein Anliegen. " Der Bildungsbedarf der bäuerlichen Familien wird flächendeckend im

5-Jahres-Abstand erhoben. " In allen Fachausschüssen erfolgt im 2 Jahres-Rhythmus eine

Bedarfserhebung. " Die Teamkonferenz für Produktplanung und Programmdesign findet jährlich

statt.

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! Wir fördern mit unserem Bildungs- und Beratungsangebot nachhaltig die Menschen in ihrem Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum. " Das Beraterteam im LFI legt mit der Kammerdirektion Erfolgsmaßstäbe für

jedes Produkt fest. ! Unsere Mitarbeiter und Trainer sind kompetent, teamfähig, innovativ und

zielbewusst. " Mitarbeiter und Trainer sind entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt und

zielgerichtet geschult. " Der Weiterbildungsplan ist abgestimmt. " Das LFI Programm wird im Team (Berater, Kammerdirektion) erstellt.

! Wir gewinnen das Vertrauen unserer Kunden durch Wert- und

Qualitätsbewußtsein. " Unsere Produkte werden durch Anregungen unserer Teilnehmer, Wissen und

Erfahrung kontinuierlich verbessert.

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Qualitätsmaßnahmen Qualitätszertifizierung Um den größten Nutzen für die Kunden (Kammerzugehörigen) zu erreichen, strebte das LFI (Ländliches Fortbildungsinstitut) Wien, die Bildungseinrichtung der Wiener Landwirtschaftskammer, eine Qualitätszertifizierung an und ist seit 2001 anerkannter Bildungsträger. Die Vorarbeiten für die Weiterentwicklung in Richtung ISO Zertifizierungsstandard wurden bereits getroffen. Beraterweiterbildung Gezielte Mitarbeiterförderung und kontinuierliche Weiterbildung wird bereits im Leitbild dokumentiert. 2003 nahmen 6 Beratungskräfte der Wiener Landwirtschaftskammer an 35 Tagen Weiterbildungsveranstaltungen zu den Schwerpunkten der Beratungsarbeit in Anspruch. Dazu kommt noch die Weiterbildung aus Fachunterlagen, so daß die in den Maßnahmen zur Umsetzung des Leitbildes festgelegten 7 Tage pro Referent für Weiterbildung im Jahr fast erreicht wurden. Koordinierungsmaßnahmen Bundeskoordination Ein gemeinsames Vorgehen mehrerer Landeskammern bei der Anschaffung komplexer Systeme, etwa Bildungs-Veranstaltungs-Datenbank oder Leistungsaufzeichnungs-System und eine moderate Kostenaufteilung ermöglichten der Wiener Landwirtschaftskammer erst den Ankauf und den Einsatz. Koordination, Abstimmung und Erfahrungsaustausch innerhalb der Bundesländer ermöglichen eine gemeinsame Auswertung und Vergleichbarkeit der Daten. Im Zusammenwirken aller Landwirtschaftskammern und der Beratungsabteilung des BMLFUW werden mittelfristig die Ziele der landwirtschaftlichen Beratung Österreichs erarbeitet und abgestimmt. Die Beratung bedient sich dabei sogenannter Fachbereichsgruppen, besetzt mit Experten aus Schule, Wissenschaft, Praxis, Beratung, Forschung. In der Umsetzungsplanung der Ziele und Schwerpunkte werden Finanz- und Humanressourcen koordiniert eingesetzt und so effizient und effektiv genutzt. Umsetzungsmaßnahmen Beratung/Bildung Zu vielen tagesaktuellen, betriebswirtschaftlichen, standes-, sozialpolitischen, fachspezifischen und rechtlichen Belangen in den bäuerlichen Familienbetrieben aller Kammerzugehörigen ergeben sich Probleme und anstehende Fragen. Die Fachreferenten der Wiener Landwirtschaftskammer bieten bei Kontaktaufnahme durch die Kammerzugehörigen Unterstützung und Lösungsansätze in Form von Beratung. In Einzel- bzw. Gruppenberatung werden persönlich in der Landwirtschaftskammer oder vor Ort am Betrieb, telefonisch oder schriftlich Beratung und Entscheidungshilfen angeboten. Treten Probleme konzentriert auf, und sind mehrere Betriebe betroffen, dann kann aus dem „Beratungsfall“ der Nachfrageberatung eine Angebotsberatung für alle Betroffenen werden, um

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Ressourcen effizient einzusetzen und für die zu Beratenden dennoch optimalen Ergebnisse zu erreichen. Statistik Veranstaltungsorte: 20

ReferentInnen / TrainerInnen 38

davon Honorarkräfte: 29

unentgeltlich Tätige: 9

05

1015202530

Honorarkräfte uneltgeltlich Tätige

Veranstaltungen Stattgefunden Veranstaltungen: 49

Abgesagte Veranstaltungen: 2 Teilnehmeranzahl Gesamt: 1.327

davon Frauen: 562

Männer: 765

0100200300400500600700800

Frauen Männer

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42%

58%

FrauenMänner

Durchschnittlicher Besuch Anzahl

pro Veranstaltung: 2,7

davon Frauen: 11,4

Männer: 15,6

Die Statistik über Bildungsveranstaltungen im LFI der Wiener Landwirtschaftskammer weist für 2003 insgesamt 49 Seminare und Kurse aus. 1327 Personen haben diese Veranstaltungen besucht, davon waren 765 Männer und 562 Frauen. Insgesamt zählt die Statistik dabei 12.443 Unterrichtseinheiten auf, d.h. wenn man diese Zahl auf 8-Stunden Tage umrechnet sind es immerhin beinahe 1300 Tage. In Relation zu den Besucherzahlen heißt dies wiederum, dass jeder Teilnehmer (beinahe jeder Kammerzugehörige) fast einen Tag (8 Std.) mit Weiterbildung verbracht hat. Um sämtliche Ausgleichszahlungen und Leistungsabgeltungen für die Wiener Landwirtschaft optimal in Anspruch nehmen zu können, wurde die Förderberatung darauf abgestimmt und intensiviert. Allein für diesen Bereich der Beratung und Weiterbildung im gesamten INVEKOS Bereich wendet die WLK 7,8% der Gesamtarbeitszeit der Berater auf. Mit der Beratung von Betriebsentwicklungen und Investitionen sowie der Abwicklung von Investitionsförderungen verbringen die zuständigen Fachberater 5,5% des gesamten Zeitaufwandes. Den Bildungs- und Beratungsauftrag nimmt die Kammer sehr ernst. Die Fachbereiche Weinbau und Gemüsebau sind dominierend und beanspruchen etwa je 9 % der Gesamtarbeitszeit. Danach folgen Marketing und Vermarktung quer durch alle Fachbereiche mit 754 aufgewendeten Stunden bzw. 4,4% der Zeit. Rechtliche Angelegenheiten schlagen sich mit etwa 5 % des Zeitbudgets zu Buche. Grundlagenarbeit und Management in der Beratung beansprucht etwa 2 %. Für Fragen des Bildungsmanagements gehen 4,3% der Zeit auf. Um den Anforderungen und Rahmenbedingungen zu entsprechen, setzen die Berater auch auf eigene Weiterbildung. Immerhin 2,2% der Zeit wurde dafür aufgewendet. Beratung und Bildung ist auch mit Verwaltung verbunden. Die Mitarbeiter bemühen sich, den Aufwand für Verwaltung gering zu halten. Im Jahre 2003 wies die Leistungsaufzeichnung aller Berater in der WLK dafür einen Wert von 2,9 % der Gesamtarbeitszeit aus.

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Schwerpunkt-Umsetzungsmaßnahmen bfu – Bäuerliches Familienunternehmen Ausgangssituation ! Österreich weite Bildungskampagne ! Betriebserfolg ist immer mehr abhängig von unternehmerischer und persönlicher

Kompetenz Ziel ! In Österreich sollen bis 2005 5% der Mehrfachantragssteller teilnehmen ! In Wien soll bis 2005 noch mindestens 1 Seminar stattfinden ! Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen am Bauernhof ! Teilnehmer schärfen ihr unternehmerisches Denken und Handeln Umsetzungsschritte/Maßnahmen ! Bfu-Seminar = 4 Teile mit je 2 Tagen:

" Der Mensch im Mittelpunkt des Unternehmens " Analyse der betrieblichen Basis " Persönliche Stärken und Visionen " Erarbeitung der Unternehmensstrategie

Ergebnisse ! 1. Teil im Dezember gestartet mit 10 Teilnehmern ! hohe Kundenzufriedenheit Evaluierung ! Seminarbeurteilung durch die Teilnehmer

" Start weiterer Kursreihen Anregungen/ Forderungen ! Fortsetzung bzw. Weiterarbeit nach bfu mit der österreichweiten Kampagne

„Gemeinsam mehr erreichen“ bzw. Installieren eines BUS Zertifikatslehrganges mit den Teilnehmern von bfu

! Absolventen sind eigene Zielgruppe mit besonderer Qualifizierung Konsumentenseminare – Imagewerbung für die Landwirtschaft Ausgangssituation ! Konsumenten sind nach wie vor nicht ausreichend informiert über die Situation,

Leistungen, Probleme und Belange der Landwirtschaft ! Wenig vorhandenes Wissen über die Bedeutung der Landwirtschaft für unsere

Gesellschaft ! Steigendes Informationsbedürfnis der Konsumenten ! Wiener Konsumenten sind sich der Vielfalt der Produkte nicht bewusst ! Verunsicherung hinsichtlich Qualität und Produktsicherheit bei den Konsumenten ! Wiener Konsumenten sind nicht ausreichend über die Vielzahl der

Direktvermarktungsbetriebe Wiens informiert ! Produzenten sind sich nicht ausreichend der Imagearbeit der WLK bewusst Ziel ! Kennen lernen heimischer landwirtschaftlicher Produkte ! Stärkung des Wertebewusstseins für heimische Lebensmittel und Leistungen der

Landwirtschaft ! Einblick in die marktwirtschaftliche Situation der Betriebe ! Herstellen einer Vertrauensbasis zwischen Konsument und Produzent ! Erstellung einer Broschüre mit allen Wiener Direktvermarktungsbetrieben

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! Öffentlichkeit ist über die Situation der Wiener Landwirtschaft informiert ! Öffentlichkeit ist sich der Produkte und Leistungen der Wiener LW bewusst Wien is(s)t Vielfalt ! Herausgabe des Frühjahrsprogramm von „Wien is(s)t Vielfalt“ ! Die geplanten Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Betriebsführen wurden

erstmalig, um größeres Medieninteresse zu erreichen, innerhalb einer Aktionswoche durchgeführt.

! Beworben wurden die Veranstaltungen zusätzlich im Rahmen des Heurigendorfes auf der Freyung, mit speziellen Programmpunkten.

! Erstellung einer Broschüre der Wiener Direktvermarkter und Präsentation im Rahmen des Heurigendorfes

Erntedankfest 2003 Es wurden Infostände, Beratungs- und Verkaufsstände zu den verschiedenen Landwirtschaftssparten geboten. Anziehungspunkt bildete die besonders auffallende Dekoration der Wiener Landwirtschaft – Gemüsebau, Zierpflanzenbau, Landwirtschaft, Wein- und Obstbau – zum Anschauen und Angreifen. Es gab Gelegenheit mit Produzenten ins Gespräch zu kommen. Auswirkungen/Ergebnisse ! Kursteilnehmer sind sich der Qualität heimischer Produkte bewusst ! Konsumenten wissen, wie heimische Produkte produziert werden und wann sie

angeboten werden ! Teilnehmer erhielten Einblick in die marktwirtschaftliche Produktion ! Verbesserung des Kontaktes Konsumenten - Produzenten ! Medienpräsenz durch Berichte von Veranstaltungen von Radio Wien ! Konsumenten kennen das vielfältige Angebot der Wiener Direktvermarkter ! Kammermitgliedern ist die Imagewerbung von Seiten der WLK bewusst Evaluierung/Erfolgsmaßstäbe Im Frühjahr 2003 wurden in 7 Veranstaltungen angeboten und durchgeführt Rund die Hälfte der Kursteilnehmer konnte neu dazu gewonnen werden 2000 Broschüren der Wiener Direktvermarkter wurden an Konsumenten weitergegeben Landwirtschaftsbericht 2001/2002 Ausgangsituation Nach dem Wiener Landwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr.15/2000 ist alle zwei Jahre ein Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der Wiener Landwirtschaft zu verfassen. Per Verordnung der Wiener Landesregierung wurde die Wiener Landwirtschaftskammer mit der Erstellung dieses Berichtes beauftragt. Der Landwirtschaftsbericht 2001/2002 war der erste derartige Bericht über die Wiener Landwirtschaft. Ziel ! Darstellung der wirtschaftlichen Situation der landw. Betriebe und deren

Entwicklung ! Darstellung der sozialen Lage der bäuerlichen Familienbetriebe in Wien ! Einklang mit kommunalen Zielsetzungen darstellen

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! Zielgruppenorientierte Darstellung (Landesregierung, Gemeinderat, Beamtenschaft, Journalisten, Meinungsträger,...)

! Leistungsnachweis der Landwirtschaft für die Stadt ! Zielrichtungen aufzeigen und Maßnahmen einfordern ! Fertigstellung des Berichtes zur Erstvorlage an die MA 58 bis 15. Juli 2003 Umsetzungsschritte/Maßnahmen ! Herbst 2002: Beginn mit Materialsichtung und Datensammlung ! Grobgliederung und Aufgabenverteilung ! Jänner – Juli 2003: ! mehrere Redaktionssitzungen ! Datenbeschaffung: BMLFUW, Statistik Austria, LBG-Wirtschaftstreuhand, E.V.A,

Wienenergie GmbH, MA 58, MA 41, BKI, Wiener Landwirtschaftskammer, SVB… ! Datenaufbereitung: graphisch und tabellarisch ! Datenauswertung und Interpretation der Ergebnisse und Entwicklungen ! Layout und Design ! 8. August 2003: Besprechung des Entwurfes des Landwirtschaftsbericht 2001/2002

mit Vertretern der MA 58; Einarbeitung von Änderungswünschen ! 15. September 2003. Fertigstellung und Übermittlung an MA 58 ! 31. Oktober 2003: Präsentation im Wiener ÖVP-Club ! 12. November 2003: Präsentation im Rechts- und Kontrollausschuss der Wiener

Landwirtschaftskammer ! 27. November 2003: Beschlussfassung im Wiener Landtag ! 27. November 2003: Presseaussendung ! 10. Dezember 2003: Präsentation in der Vollversammlung der Wiener

Landwirtschaftskammer Auswirkungen/Ergebnisse Bericht über die wirtschaftliche und soziale Lage der Wiener Landwirtschaft 2001/2002 ! Entwicklung der Agrarstruktur ! Ökonomische Analyse der Wiener Agrarmärkte

" Ökonomische Analyse im Gartenbau " Ökonomische Analyse im Weinbau- und Obstbau " Ökonomische Analyse im Ackerbau

! Ökologische Analyse der Wiener Landwirtschaft " ÖPUL " Naturschutz

! Förderung der Wiener Landwirtschaft ! Soziale Situation ! Zusammenfassung Evaluierung/Erfolgsmaßstäbe ! 400 Exemplare gedruckt ! 1 Presseaussendung am 27.11.2003 ! Kurzbericht und Presseinfo im Internet unter www.lk-wien.at Anregungen/Forderungen ! Statistisches Material zentral sammeln und verwalten ! Wiener Betriebe für freiwilligen Grünen Bericht werben, v.a. Weinbaubetriebe ! Statistik Austria: Änderungen im Bereich Obst/Weinbau, Extensivobstbau in der

LGR zu hoch, Weinbau zu niedrig bewertet (v.a. Buschenschankvermarktung) ! Buchführungsergebnisse 2002 und 2003 von Gartenbaubetrieben des Grünen

Berichts erstmals einbauen in LW-Bericht 2003/2004: " Verwendung der neuen landwirtschaftlichen Gesamtrechnung für Wien

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" Aktuellere Agrarstrukturerhebung (2003) und Realnutzungskartierung verwenden

" Strukturentwicklung der Wiener Betriebe besser hinterleuchten " Ausbau des ökologischen Teiles

Dürreaktion 2003 Raufutterersatzprodukte und Kreditaktion Ausgangsituation Generell war die Vegetationsperiode 2003 von einem späten Vegetationsbeginn aufgrund des langen und strengen Winters gekennzeichnet. Es folgte eine Frühjahrs- und Sommertrockenheit mit deutlich unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen in den Monaten Februar, März und April - August. Zu vermerken ist darüber hinaus, dass am 13. Mai 2003 ein Starkniederschlag (78 mm) in Form eines Hagels niederging und zahlreiche Wein-, Obst- und Feldgemüsekulturen zerstörte. In der für das Acker- und Grünland wichtigen Vegetationszeit Februar bis April 2003 sind im Durchschnitt der Wiener Meßstellen 42 mm Niederschlag verzeichnet worden. Das entspricht einem Niederschlagsdefizit von 86 mm. Die Normalniederschlagsmenge in diesem Zeitraum wäre 128 mm. Mit den verzeichneten 42 mm fielen somit lediglich 32,8 % der üblichen Niederschlagsmenge. Neben den geringen Niederschlägen war besonders die unübliche Hitze im den Monaten Mai und August ein Problem für die Wiener Landwirtschaft. Im Mai wurden die langjährigen Durchschnittstemperaturen um 3,2 ° C und im Juni um 4,9 ° Celsius überschritten. Angesichts der anhaltenden Trockenheit im Frühjahr und Sommer 2003 hat die Wiener Landwirtschaftskammer vorgeschlagen, das gesamte Bundesland Wien in die „Gebietskulisse“ für die Raufutterverbilligungsaktion und Dürrekreditaktion des BMLFUW und des Landes Wien einzubeziehen. Ziel Zuschuss zum Ankauf von Raufutterersatzprodukten für dürregeschädigte Grünlandbauern zur Sicherung des Futterbedarfes des Tierbestandes in Wiener Betrieben. Zuschuss für Betriebsmittelkredite von dürre- und hitzegeschädigten Ackerbauern und Freilandgärtner; Überbrückungshilfe für finanzschwache Landwirte um die Zwischenfinanzierung der Betriebsmittel abzusichern Umsetzungsschritte/Maßnahmen 7. August: Motivenbericht I für Raufutterverbilligungsaktion Nachweis der Rohertragsverluste und Kompensationsrechnung Darstellung der Witterungssituation 14. November: Motivenbericht II für Dürrekreditaktion Nachweis der Rohertragsverluste von Getreide, Freilandgemüse, Grünland Ab Dezember: Abwicklung der Dürreaktionen Auswirkungen/Ergebnisse ! 3-4 Futterbaubetriebe betroffen ! 1-10 potentielle Acker- und Gartenbaubetriebe für Dürrekreditaktion Evaluierung/Erfolgsmaßstäbe ! Anzahl der Teilnehmer und Auszahlungssumme ! Antragsende März 2004 ! Dürrekreditaktion sehr spät angelaufen, Dürreproblem bereits abgeklungen,

Nachfrage nach Dürrekreditaktion dürftig

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Anregungen/Forderungen Dürreaktionen müssen frühzeitiger beschlossen und rascher weitergeleitet werden, damit sie von der EU notifiziert werden können. Nur mit gesicherten Teilnahmevoraussetzungen können Betriebe ermutigt werden, die Hilfe in Anspruch zu nehmen. Klare Vorgaben des BMLFUW als Koordinationsstelle bezüglich Motivenberichte und Kompensationsrechnungen notwendig. INVEKOS – Förderungsabwicklung 2003 Ziel ! Reibungslose Antragsabwicklung ! Steigerung der Teilnehmerzahl im ÖPUL, vor allem der IP – Betriebe im

geschützten Anbau Umsetzungsschritte/Maßnahmen Herbst- Begrünungsantrag: Parallelerfassung nach Antragsentgegennahme zur Verminderung des Nachbearbeitungsaufwandes Informationsschreiben an Gartenbaubetriebe zum Thema: Neueinstieg in die Integrierte Produktion im geschützten Anbau Intensivschulungen des LFI Wiens zum Thema: AMA-Gütesiegel – EUREP-GAP im Gemüsebau mit EDV-Einsatz (LBG Bodenwächter) oder mittels Betriebsheft (schriftlich) Auswirkungen/Ergebnisse ! 246 Mehrfachanträge ! 91 Herbstanträge - davon 18 Neuanmeldungen (16 davon mit IP im geschützten

Anbau) ! Mutterkuhprämien: Anzahl Tiere: 12 ! Mutterkuhprämien. für Kalbinnen: Anzahl Tiere: 6 ! Sonderprämie männlicher Rinder: Anzahl Tiere: 8 ! Mutterschaf- u. -ziegenprämie: Anzahl Anträge: 3 Evaluierung/Erfolgsmaßstäbe Auszahlungshöhe 2003: ÖPUL: Wien 2003: 1.398.651,78 Euro KPF: Wien 2003: 1.171.783,29 Euro Hartweizenbeihilfe: Wien 2003: 19.832,90 Euro Körnerhülsenfrüchte: Wien 2003: 190,22 Euro Anregungen/Forderungen ! Ausreichende Beratung für Einhaltung aller IP – Voraussetzungen ! Intensive Betreuung von 3 Neuteilnehmern im Vorbeugenden Gewässerschutz Arbeitskreis Ackerbau Ausgangsituation Arbeitskreis läuft bereits seit Dezember 2001 Nach der ersten Datenauswertungssitzung im Jänner 2003 werden erste betriebswirtschaftliche und produktionstechnische Reaktionen auf den horizontalen Betriebsvergleich erwartet.

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Ziel Verbesserung und Optimierung des Betriebszweiges „Qualitätsweizenproduktion“ durch horizontalen Kennzahlenvergleich, Feldbegehungen, Betriebsbesichtigungen und Bildungsveranstaltungen Umsetzungsschritte/Maßnahmen In der Auswertungssitzung im Jänner 2003 wurden erstmals die aufgezeichneten Daten des Wirtschaftsjahres 2002 verrechnet. Die Auswertung mittels Bodenwächter gestaltete sich schwierig, da teilweise richtig aufgezeichnete Daten nicht ins Auswertungszentrum übertragen wurden. Der Vergleich der Kosten- und Ertragsstruktur unter den Mitgliedsbetrieben zeigte jedoch teilweise enorme Unterschiede, wodurch das Einsparungs- und Optimierungspotential in den Betrieben offengelegt wurde. Einsparungsmöglichkeiten wurden vor allem in der Grunddüngung und im Saatgutbereich erkannt. Die Feldbegehung mit DI Kurt Foltin wurde am 23.4 2003 im Oberlaa und Breitenlee durchgeführt. Dazu waren auch Nicht- Arbeitskreismitglieder eingeladen. DI Foltin begann mit einer theoretische Besprechung der Herbizid- und Fungizidstrategie im Frühjahr 2003 mittels Power Point Vortrag. Außerdem wurde auf das Agrarrechtsänderungsgesetz eingegangen. Danach folgten vormittags die Feldbegehung in Oberlaa und nachmittags in Breitenlee. Besondere Beachtung fanden die Kulturen Winterweizen, Zuckerrübe, Sommergerste und Winterraps. Besprochen wurden jeweils der Entwicklungsstand, die Verunkrautung, der Krankheitsdruck und Lösungsmöglichkeiten durch Pflanzenschutzmaßnahmen. Auch der Anwendungszeitpunkt in Abhängigkeit von der Witterung und des Bestandes sowie im Hinblick auf die Tageszeit wurde besprochen. Von Interesse seitens der Landwirte war auch die Frage der Mittelkombinationen und der Wirkstoffreduktion. Am 3. Juni wurde eine Exkursion zum Agro Trial Center nach Gerhaus bei Bruck a.d. Leitha durchgeführt. Dabei wurden Pflanzenschutzversuche wie ein Rübenherbizidversuch, ein Düsenversuch sowie ein Weizen – Herbizidversuch, Gersten – Fungizidversuch und eine Wintermohn – Herbizidversuch besichtigt und mit Herrn Ing. Reischitz ausdiskutiert. Im Herbst, am 18. September, wurde eine Betriebsbesichtigung am Betrieb Niedermayer organisiert. Nach einer Feldbesichtigungstour wurden in der anschließenden Sitzung die letzte Ernte und die Herbstaussaat unter den Arbeitskreismitgliedern besprochen. Der Abschuss der Veranstaltungen 2003 bildete die notwendige Datenkonsolidierungssitzung, wobei unter anderem bereits erste Ergebnisse des Wirtschaftsjahres 2003 vorgestellt werden konnten. Auswirkungen/Ergebnisse Nächste Auswertungssitzung mit den vollständigen Daten findet erst im Jänner 2004 statt. Ab dann werden auch vertikale Produktionsvergleiche und betriebswirtschaftliche Vergleiche möglich sein. Allerdings ist durch die vergangenen zwei Extremjahre ein produktionstechnischer Vergleich nur bedingt möglich. Evaluierung/Erfolgsmaßstäbe ! Anzahl der Teilnehmer konstant bei 12 ! 5 Veranstaltungen / Jahr mit einem Teilnehmeranteil von über 80 % Anregungen/Forderungen Auswertung über Bodenwächter ist von der Programmierungsseite noch stark verbesserungsfähig. Die Auswertung über die Bundesschnittstelle hat den Nachteil, dass nicht mit Echtzahlen gearbeitet werden kann. Dies wurde jedoch von den Arbeitskreismitgliedern zumindest bei den Betriebsmitteln gefordert.

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Mitgliedsbeitrag 2003 war zu gering, da die unvorhergesehene Beteiligung an den Kosten für die Programmierung der Bundesschnittstelle nicht eingeplant wurden. Mitgliedsbeitrag 2004 wir erhöht auf 20.- Euro / Jahr und Mitglied. Bioenergie in der Wiener Landwirtschaft Ausgangsituation Durch das Ökostromgesetz erhalten Ökostromanlagen, wie Biomasse Heizwerke, Biomasse Verstromung, Biogasanlagen, Windkraftanlagen usw. attraktive Einspeisetarife und Rahmenbedingungen zum wirtschaftlichen Betrieb derartiger Ökostromanlagen Ziel Information der Landwirte und Gärtner über Möglichkeiten in der Ökostromerzeugung. Abklärung der Frage ob der Einstieg in die Ökostromproduktion eine Möglichkeit für Zusatzeinkommen von Wiener Landwirten und Gärtnereibetrieben darstellt. Umsetzungsschritte/Maßnahmen 10. Dezember 2003: Informationsveranstaltung „Bioenergie als Chance für Wiener Betriebe?“ mit den Experten DI Bala und DI Kirtz von der Agarplus Projektierungsfirma aus St. Pölten. Auswirkungen/Ergebnisse Ökostromprojekte von privater Hand (Landwirte und Gärtner) wären in Wien Neuland Genehmigungsfristen bis 31.12.2004 aufgrund fehlender Erfahrungswerte in Wien schwer voraussehbar Interesse für ein konkretes Biogasprojekt eines Landschaftsgärtners besteht. Herkömmliche Biogasanlagen auf Basis Gülle aufgrund der Stadtnähe und des Entsorgungsproblems der Biogasgülle problematisch. Eine Chance besteht für Biodiesel – Verstromungsanlagen: Gärtnereibetriebe können die Abwärme relativ gut nutzen; In Niederösterreich gibt es bereits umgesetzte Projekte. Evaluierung/Erfolgsmaßstäbe Anzahl der Teilnehmer: 25 Anregungen/Forderungen Begleitung von konkreten Umsetzungsprojekten durch die Wiener Landwirtschaftskammer Tag der Landfrau 2003 Bedarf Von der ARGE Wiener Landfrauen gewünschte Weiterbildungstagung für alle Wiener Landfrauen Ziel Der Bildungstag für alle Wiener Landfrauen Umsetzung des von den Landfrauen vorgeschlagenen Generalthemas Gemeinschaft soll die Berufsgruppe stärken Erfahrungsaustausch mit mehr als 100 Frauen aus allen Gebieten Wiens Inhalt Generalthema: „Heimat schmeckt besser?“ ! Vorträge, Diskussionen, Präsentationen mit einer

Ernährungswissenschaftlerin/Journalistin, Fachhochschule Wieselburg, Kabarettist

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Auswirkungen/Ergebnisse ! 120 Teilnehmerinnen aus allen Gebieten mit Landwirtschaft in Wien repräsentieren

bei der Tagung die Bäuerinnen, Weinhauerinnen und Gärtnerinnen Wiens ! Fand als traditionelle Weiterbildung für Frauen zum 36. Mal statt ! Beeinflussung des Einkaufsverhaltens der Teilnehmer ! Bewußtmachen der Multiplikatorenfunktion gerade in der Großstadt. Forum Landfrau Bedarf ! Landfrauen brauchen Plattform ! Bestärkung durch Gruppenerlebnis ! Vielfältige Interessensgebiete für Weiterbildung und Information Ziel ! Weiterbildungs-Jour-fix für Frauen ! Netzwerk für Gärtnerinnen, Bäuerinnen und Weinhauerinnen aus allen Gebieten

Wiens ! Kennenlernen und Erfahrungsaustausch ! Informationsdrehscheibe für Landfrauen Inhalt ! Jeden ersten Dienstag im Monat fixer Termin ! Informationsveranstaltungen mit anschließender Diskussion mit Experten ! Erfahrungsaustausch Themen für 2003 ! Was ist wirklich gesund? ! Nur für mich ! Der Haushalt – heutzutage ein Kinderspiel? ! Peru – Land in den Anden und seine Landwirtschaft ! Advent in Wien ! Körperlich fit sein Ergebnisse ! Landfrauen sind eine gut organisierte Gruppe ! Mitglieder kennen sich ! Seit Bestehen des Forum Landfrau 147 Veranstaltungen (bis Ende 2003) in Serie Qualitäts- und Bildungsmanagement zur Weiterentwicklung der Frauen in der Wiener Landwirtschaft Ausgangsituation ! Landfrauenarbeit stagniert und braucht personelle Aufstockung ! Aufgabengebiete, Ziele und Strukturen stehen zur Disposition ! CI und CD gehören erneuert ! Rolle der Landfrauen in der WLK muss definiert werden Ziel ! Leitbild auf Basis des bestehenden weiterentwickeln ! Neue Zielgruppen ansprechen ! Effektivität und Effizienz der Kommunikationsstrukturen und Marketingmaßnahmen

weiter verbessern ! Leistungsspektrum und Bildungsangebot weiterentwickeln

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! Umsetzungsprogramme mit konkreten kurzfristigen und nachhaltig wirksamen Maßnahmen angehen

! Interne Organisation gegebenenfalls auf neue Anforderungen hinsichtlich des Leistungsspektrums anpassen

! Image stärken bei Zielgruppen, Mitgliedern, LWK, Kooperationspartnern und in der Öffentlichkeit

Umsetzungsschritte/Maßnahmen ! Weiterarbeit nach Start in Zusammenarbeit mit der Agentur deutsch com ! Erarbeitung von konkreten Zielen und eines Maßnahmenkataloges in Workshops

mit den Mitgliedern der Projektgruppe ! Vorstellung des Projektes im Präsidium der WLK ! Abklärung der Kompetenzen für die Weiterarbeit, Auftrag der WLK ! Konkrete Umsetzungsarbeit Auswirkungen/Ergebnisse

WLK sagt für bestimmte Maßnahmen Unterstützung bzw. Mitarbeit zu („Hilfekatalog“, „Exkursionskatalog“, „Expertinnenliste“) Evaluierung/Erfolgsmaßstäbe ! große Zustimmung bei Zielen und Maßnahmen ! Ressourcen sind nicht immer verfügbar, daher auch Verzögerung Anregungen/Forderungen Für dieses Grundlagenprojekt wäre eine 100% Förderung vorteilhaft. Vergleich der Gemüseproduktion zwischen Süditalien und Österreich Ausgangssituation Die Wiener Landjugend-Junggärtner ersuchen im Sommer 2003 das Landjugendreferat um Organisation einer Studienfahrt zum Thema „Vergleich der Gemüseproduktion zwischen Österreich und Sizilien im Hinblick auf integrierte Kulturverfahren“ Ziel ! Kennenlernen der spanischen Betriebs- und Vermarktungsstrukturen im

Gemüsebau ! Vergleich der Gemüseproduktion Süditalien/ Österreich, Vorteile und Nachteile ! Besuch von süditalienischen Betrieben und Vermarktungsorganisationen ! Gespräche mit ansässigen Betriebsführern und Vertretern regionaler

Gemüseorganisationen ! Stand der Produktion und neue Kulturverfahren im Hinblick auf eine Integrierte

Produktion ! Vergleich der Bereiche Umweltschutz und Pestizidproblematik Umsetzungschritte/Maßnahmen ! Studienfahrt im November 2003 ! Besichtigung von Vermarktungsgenossenschaften ! Besichtigung von Gemüseproduktionsbetrieben ! Gespräche mit Beratern und Betriebsführern zu Problemen der Kulturführung, des

Umweltschutzes, der Pflanzenschutzmittelrückstände und zur Umsetzung einer Integrierten Produktion

Auswirkungen/Ergebnisse ! 32 Landjugendmitglieder nützen die kostengünstige Chance für einen direkten

Vergleich der Gemüseproduktion beider Länder

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! Teilnehmer erhalten objektive Informationen vor Ort und lernen die Probleme und Rahmenbedingungen der italienischen Produzenten direkt kennen

! Erkennen der Vorteile der heimischen Gemüseproduktion ! Erkennen der hohen Flexibilität und Innovationsbereitschaft der sizilianischen

Gemüseproduzenten Arbeitskreis IP (Integrierte Produktion) Gemüse Ausgangsituation Rund 100 Gemüsegärtner nehmen im Jahr 2003 an der Integrierten Produktion im Rahmen des ÖPUL-Programms teil. Zehn Gemüsegärtner haben sich bereits im Herbst 2000 zum Arbeitskreis IP Gemüsebau zusammengeschlossen, um fachliche und betriebliche Fragestellungen gemeinsam zu erörtern und sich gegenseitig Hilfestellung zu leisten. Ziel ! Arbeitskreis IP Gemüsebau wird auch 2003 weitergeführt ! Kontinuierliche Information und Kontakt mit den zehn Betriebsführern ! Programmplanung erfolgt durch die Mitglieder selbst in Abstimmung mit der WLK Umsetzungschritte/Maßnahmen ! Umsetzung der Programmplanung in 12 Veranstaltungen ! Betriebsbesichtung und Erfahrungsaustausch bei den Mitgliedern ! Abstimmung zwischen Forschung und Praxis über IP ! Expertenrunden ! Diskussion aktueller Themen ! Weiterentwicklung der LBG-Software für IP ! Anwenderschulung für Fortgeschrittene ! Anwendung und Rückkoppelung zwecks kontinuierlicher Verbesserung des

Programmes Auswirkungen/Ergebnisse ! 10 Mitglieder pflegen regen Informations- und Erfahrungsaustausch ! Hoher Informationsgrad über IP bei den Mitgliedern ! Multiplikatoren für IP in der Gärtnerschaft ! Gute Erfahrungen und Praxistauglichkeit mit IP und Aufzeichnungen Kennzahlenvergleich im Gemüsebau Ziel Erhebung von Grunddaten für den geschützten Anbau von Gemüse Datenmaterial für Programm Ländliche Entwicklung und Grünen Bericht Auswertung von Kennzahlen für die teilnehmenden Betriebsführer Lesen von „Bilanzen“ und Konsequenzen Umsetzungsschritte/Maßnahmen ! Fachliche Beratung durch Universität für Bodenkultur ! Weiterführung des Pilotprojektes mit 11 Personen, die bereit sind, Daten zu

erarbeiten und anonym zur Verfügung zu stellen ! Infoveranstaltung mit den teilnehmenden Betrieben ! Erstellung eines Jahresberichtes und eines Projektberichtes für 2003 Auswirkungen/Ergebnisse Nutzen für die Teilnehmer wird jetzt erstmals durch Vergleich, Auswertung und Interpretation der ersten Daten greifbar

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Innovationsversuch Rispenparadeiser: „Anwendung eines speziellen Kulturverfahren bei Rispenparadeiser in geschützter Kultur zur Verbesserung des Ertrages und Erlöses Ausgangsituation Rispenparadeiser sind eine der wichtigsten Hauptkulturarten im geschützten Wiener Gemüsebau. Durch steigenden Wettbewerb in Österreich und in Europa im Bereich der geschützten Gemüseproduktion sind die Gemüseproduzenten gezwungen, betriebswirtschaftliche Daten ihrer eigenen Betriebe zu erarbeiten und die betriebswirtschaftliche Auswirkung bei jeder Änderung der Kulturführung, wie es in diesem Projekt der Fall ist, zu protokollieren. Dieses zweijährige Forschungsprojekt wurde von der Wiener Landwirtschaftskammer in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Land- u. Forstwirtschaft, Umwelt- u. Wasserwirtschaft, der Universität für Bodenkultur Wien, der LGV-Frischgemüse Wien sowie zwei Gartenbaubetrieben im Zeitraum von Februar 2002 bis Dezember 2003 durchgeführt. Ziele ! Ertragssteigerung ! Konstantes Durchschnittsgewicht Umsetzungsschritte/Maßnahmen Als Rispenparadeisersorte wurde „Durinta“ eingesetzt. Im Zeitraum der Projektdurchführung wurde die Wirkung von verschiedenen Systemen der Blütenentfernung sowie der Einfluß der Ost- und Westlage bei Rispenparadeisern im Hinblick auf die Erntemenge bzw- dem Deckungsbeitrag gemessen. Auswirkungen/Ergebnisse Als Qualitätsmaßstab wurde das Durchschnittsgewicht herangezogen. Idealfall ist eine hohe Ertragsmenge bei möglichst hohem Durchschnittsgewicht. Es war zu beobachten, daß dieser Fall bei Ost- und Westlage im Gewächshaus nicht auf die gleiche Variante fiel. Beim Vergleich der Erntemengen in Ost- und Westlagen stellte sich heraus, daß die Westlage mehr Ertrag als die Ostlage in beiden Versuchsjahren aufwies. Ein sehr frühes Entfernen von Rispen wirkte sich ungünstig aus, da es auf die Pflanze noch keine Auswirkungen hat und es gesamt betrachtet zu geringeren Erträgen führt. Der Deckungsbeitrag bei beiden Betrieben war je nach Lage und Variante unterschiedlich. Ursachen waren unter anderen unterschiedliche variable Kosten, Erträge und Erlöse, bedingt durch unterschiedliche Vermarktungsformen. Anregungen/Forderungen Änderungen bei der Kulturführung können, wie dieses Versuchsprojekt zeigte, positive Auswirkungen auf Ertrag und Qualität des produzierten Gemüse hervorbringen. Landesweinbewertung Ausgangssituation ! Wiener Weine sind auf Grund der Vielzahl miteinander schwer vergleichbar ! Bewertungen sind zur Einschätzung der eigenen Qualitäten für die Winzer

unerlässlich ! Landesweinbewertung teilt Qualität in Gold, Silber und Bronze Ziel ! Erkennen der Qualitätsunterschiede aus den Ergebnissen ! Motivation zu qualitätsverbessernden Maßnahmen im eigenen Betrieb ! Ergebnisse der Landesweinbewertung kommunizieren

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Umsetzung/Maßnahme ! Information, Ausschreibung ! Meldung zur freiwilligen Teilnahme, Sammlung der Proben ! Reihung der eingereichten Proben nach Sorte, Jahrgang, Qualitätsstufe,

Alkoholgehalt und Restzuckergehalt ! Verkostung erfolgt „blind“ durch eine Jury ! Bewertung nach den internationalen 20Punkte-System ! Bekanntgabe der Ergebnisse ! Medaillen und Urkunden für ausgezeichnete Weine ! Auswahl der Landessieger durch Weinexperten ! Präsentation der Landessieger Ergebnisse nach 3tägiger Verkostung ! 73 Goldmedaillen, von 307 eingereichten Proben ! Publizierung der Ergebnisse ! Großes Medieninteresse an den 8 Siegerweinen und –betrieben Landesweinsieger 2003 Gruppe Weißburgunder ! Weingut Edlmoser, 23. Bezirk, Maurer Lange Gasse 123: Weißburgunder

Maurerberg 2002 Gruppe Riesling ! Weingut Edlmoser, 23. Bezirk, Maurer Lange Gasse 123: Riesling in Sätzen 2002 Gruppe Chardonnay ! Weingut Zahel, 23. Bezirk, Maurer Hauptplatz 9: Chardonnay classic 2002 Gruppe Zweigelt ! Weingut Christ, 21. Bezirk, Amtsstraße 12-14: Zweigelt 2001 Gruppe Sonstige Rotweine ! Weingut Zahel, 23. Bezirk, Maurer Hauptplatz 9: St. Laurent Grand Reserve 2001 Gruppe Cuveé rot ! Weingut Edlmoser, 23. Bezirk, Maurer Lange Gasse 123: Privat Blend 2000 Gruppe Ausbruch ! Weinbau E&M Beranek, 23. Bezirk, Ketzergasse 429: Neuburger Ausbruch 2001 Gruppe Eiswein und Trockenbeerenauslesen ! Weingut Petritsch, 21. Bezirk, Untere Sätzen 5: Traminer Eiswein 2001 Am 10. Juli 2003 fand im modernen Rahmen der Ovalhalle des MuseumsQuartiers die feierliche Auszeichnung der Landesweinsieger 2003 durch Wiens Bürgermeister Dr. Michael Häupl und DI Josef Pröll, Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft statt. Die Präsentationsveranstaltung gab Kooperationspartnern und Unterstützern der Weinbauregion Wien die Möglichkeit, sich zu präsentieren. Weinbauregion Wien Ausgangssituation Seit September 1999 werden gezielte Kommunikaitonsmaßnahmen für den Wiener Heurigen durchgeführt. Im Jahr 2002 wurde erstmals bei den Aktivitäten die Weinbauregion Wien implementiert. Für 2003 sollen verstärkt Maßnahmen für die

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Bereiche Weinbauregion Wien, Wiener Wein und der Wiener Heurige entwickelt und umgesetzt werden. Entwicklung der strategischen Basis für die Weinbauregion Wien

Ausgangsituation Um geplante Kommunikationsmaßnahmen für das Jahr 2003 effizient gestalten zu können, wurde eine strukturelle Gliederung der Weinbauregion Wien im Zusammenspiel mit dem Wiener Heurigen und Wiener Wein erarbeitet. Anhand dieser Gliederung wird die Verknüpfung der unterschiedlichsten Teilbereiche der Weinbauregion Wien ersichtlich, die sich auch auf die Kommunikationsarbeit auswirken. Ziel ! Optimierung von Image, Qualität und Absatz ! Verstärkung des Services und der Kommunikation nach innen ! Penetration des Logos ! Themenkommunikation nach außen ! Werbliche Maßnahmen ! Definition und Inszenierung der Weinbauregion Wien ! Imageaufwertung der gesamten Weinbauregion Wien ! Qualitätsoptimierung Wiener Wein und Wiener Heurigeninitiative ! Kundenfrequenzsteigerung und Imageprofilierung der Wiener Heurigeninitiative Umsetzung/Maßnahmen ! Strategische Basis für die Konzeptentwicklung 2003 ! Konzepterstellung für Kooperationsmaßnahen für 2003 ! Kooperation mit der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien ! Frühlingserwachen beim Wiener Heurigen ! Gründung des Vereins Der Wiener Heurige ! Presseinformation des Vereins Der Wiener Heurige ! Der Wiener Heurige kommt in die Stadt – Freyung

„Der Wiener

Heurige“

Wiener Wein

Junger Wiener

Landes-weinbe-wertung

Vienna Classic

Weingüter

Wiener

Top-Winzer

Weinbauregion Wien

Regionalkomitee Wien

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! Journalistenpicknick mit Wiener Bürgermeister Dr. Michael Häupl ! Präsentation der Wiener Landesweinsieger 2003 – Goldener Wiener ! Presseinformation über die Weinlese 2003 ! Erntedankfest des Bauernbund Österreich ! Junger Wiener 2003 ! Weltspartagsgeschenk in allen Raiffeisenfilialen in Wien ! Presseaussendung über die Qualität des Wiener Weins ! Videoclip über die Weinbauregion Wien ! Presseaussendung über die Qualität des Wiener Heurigen ! Wiener Wein & the City ! Werbeeinschaltung – Magazin ! Medienbeobachtung ! Konkurrenz- und Marktbeobachtung ! Allgemeine Aktivitäten im Rahmen des Gesamtprojektes ! Basispressemappe Ergebnisse Der Wiener Heurige und der Wiener Wein konnten im Jahr 2003 eine starke Imageaufwertung und auch eine Qualitätssteigerung erfahren. Junger Wiener 2003 Ausgangsituation Die Marke Junger Wiener wurde im Jahr 2002 erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt Die junge Marke wurde ein großer Erfolg und soll verstärkt im Jahr 2003 weitergeführt werden Ziel Der Wiener Wein soll über die Grenzen Wiens bekannt werden Umsetzungsschritte/Maßnahmen Jung. Frisch. Wienerisch. Ganz nach diesem Motto stellten die Wiener Winzerinnen und Winzer bei der Weinpräsentation der etwas anderen Art ihre Jungen Wiener 2003 der Öffentlichkeit vor. Bei großartiger Stimmung konnten alle Weine der Jungweinmarke der Weinbauregion Wien im Szenelokal babu in den Wiener Stadtbahnbögen verkostet und genossen werden. Team Legat lieferte für die mehr als 700 Gäste den musikalischen Genuss für die Nacht des Jungen Wieners 03. Auswirkungen/Ergebnisse In der Nacht des Jungen Wieners 03 gab es alle Jungen Wiener des Jahres 2003 zum Probieren. Umweltstadträtin Dipl. Ing. Isabella Kossina und Bundesminister Dipl.Ing. Josef Pröll eröffneten offiziell die Wiener Jungweinsaison. Zahlreiche Ehrengäste und Prominente, wie Roman Rafreider und Kati Bellowitsch ließen sich den Jungen Wiener 2003 schmecken. Evaluierung/Erfolgsmaßstäbe Qualitätsprüfung ein Muss. 32 WinzerInnen der Weinbauregion Wien haben sich heuer dem ambitionierten Projekt der Wiener Landwirtschaftskammer angeschlossen. Die Weine müssen, um sich Junger Wiener nennen zu dürfen, eine strenge Qualitätsprüfung einer unabhängigen Jury bestehen (Kostkommission: Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg). Mit der dazugehörenden Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, mit Indoor-Plakaten und den Aufklebern auf den Bouteillen wird auf die Marke hingewiesen.

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Videoclip über die Weinbauregion Wien Ausgangsituation Die Weinbauregion Wien ist nur interessierten Weinliebhabern ein Begriff Ziel Bekanntmachung der Weinbauregion Wien bei allen Konsumentenschichten Umsetzungschritte/Maßnahmen Während des Sommers 2003 wurde ein kurzer Image-Videoclip über die Weinbauregion Wien produziert. (Dauer: ca. 3 Minuten) Dieser Videoclip zeigt sämtliche kulturelle, kulinarische und touristische Aspekte der Weinbauregion – modern und ansprechend aufbereitet – vom Weingarten, dem Keller, dem Wiener Heurigen u.v.m.. Auswirkungen/Ergebnisse Die Premiere – d.h. die erstmalige Ausstrahlung – fand im Rahmen der Bundesweintaufe 2003 am 3. November im Festsaal des Wiener Rathauses statt. Anliegen/Forderungen/zukünftige Aufgaben und Schwerpunkte im Bereich Beratung und Bildung Beratung und berufsbezogene Weiterbildung unterstützen die bäuerlichen Familien in der Erfüllung ihrer multifunktionalen Aufgaben und Leistungen. Erwartungen der Gesellschaft und wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft fordern jeden Bewirtschafter. Mit einer gediegenen Berufsausbildung als Basis braucht es lebensbegleitende berufliche Weiterbildung, um als Bauern-, Gärtner- oder Weinhauerfamilie die Existenz zu erhalten. Beratung und Bildung müssen daher gerade in Zukunft essentieller Bestandteil einer serviceorientierten Interessenvertretung sein. Verbesserung der Qualifikation für das unternehmerische Handeln: ! IBUG – Informations- und Beratungsprojekt für den Unterglasgemüsebau

installieren und Beratungsring gründen ! Regionales Beratungsprojekt für den Osten Österreichs installieren „Drei

Bundesländer- eine Beratungsregion“ ! Multifunktionalität der Landwirtschaft in der Großstadt bewußt machen ! Fortsetzung von bfu (Bäuerliches Familienunternehmen) unter besonderer

Berücksichtigung der erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen ! Bfu Absolventen sind eine zukünftige Zielgruppe mit besonderer Qualifizierung ! Neue Beratungsprodukte, wie „Gemeinsam mehr erreichen“ einsetzen ! Imagekampagne für Landfrauen als gleichberechtigte Partner am Betrieb –

Darstellung der Leistungen ! Schulung der Unternehmerpersönlichkeit, emotionale und soziale Intelligenz ! Gesunde Ernährung als Grundstein von Leistungsfähigkeit ! Praxisorientierte Nutzung neuer Informationstechnologien und neuer Medien

(GPS,EDV…) Weiterentwicklung im marktwirtschaftlichen Wettbewerb: ! mit steigenden Anforderungen des Handels an die Produzenten auseinandersetzen ! Darstellung neuer Trends und Technikstandards ! Förderberatung mit Betriebsverbesserungsplänen bei Investitionsvorhaben

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! Fortsetzung der „Wiener Heurigeninitiative“ mit besonderer Berücksichtigung der Qualifizierungsaspekte in der Produktion

! Neue Märkte im Buschenschank, Vermarktungswege ! Gästebetreuung im Buschenschank und in der Direktvermarktung ! Neue Wege/Produkte in der Erwerbskombination ! Positionierung durch Spezialitäten im Büffetbereich ! Fortsetzung und Ausbau der Arbeitskreisberatung ! Kennzahlenermittlung und Erarbeitung von Kalkulationsunterlagen und

betriebswirtschaftlichen Daten ! Auswertungen mit Stärken/Schwächen Analysen, Verbesserungskonzepte ! Landwirte, Gärtner, die in Projekten bei der Erarbeitung von Kennzahlen und

Betriebsdaten mitarbeiten, brauchen besondere Beratung, Bildung und Betreuung Anpassung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung und Anwendung von Produktionsmethoden, die dem Schutz des natürlichen Lebensraumes gerecht werden ! Fortsetzung des Projektes „Grundwasserschutz“ ! Vergleich und Erfahrungsaustausch bei Bio und IP in der EU und Inland für

Gemüse, Ackerbau und Wein ! Erfahrungsaustausch im Vertragsnaturschutz, Möglichkeiten des Ausbaues ! Bio-Initiative ! Aktive und offensive Darstellung der Bio-Situation, Motivations- und

Informationsstrategie, Marktchancen ! kontinuierliche Beratung für Umstellungsbetriebe ! Energieberatung für Spezialbetriebe mit überdurchschnittlich hohem Energiebedarf ! Information über Energie-Alternativen ! Beratung über die Maßnahmen im Programm Ländliche Entwicklung ! Umweltschutz in Haus und Betrieb Verbesserung der Information zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten für Lebensmittel, Rohstoffe und Dienstleistungen der Land- und Forstwirtschaft ! Woche der Landwirtschaft in Wien einrichten ! Darstellung der Produkte und Leistungen der Wiener Landwirtschaft bei

Ausstellungen, Messen, Events, Erntedankfesten, Präsentationen, Pressekonferenzen, PR Veranstaltungen, Tage der offenen Tür, Betriebsbesichtigungen

! Konsumenteninformation über landwirtschaftliche einheimische Lebensmittel aus Wien für Personen vorwiegend aus dem nichtlandwirtschaftlichen Bereich weit über landwirtschaftliche Angelegenheiten hinaus (z. B. Ernährungswissenschaft) als volkswirtschaftliche Aufgabe

! Vermarktungsinitiativen im Rahmen der Qualitätsoffensive „Der Wiener Heurige“ Vermarktung von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen ! Unterstützung von Gruppen zur Vermarktung von Qualitätsprodukten ! Beratung bei der Gründung von Q-Vermarktungsinitiativen ! Beratung, Bildung, Betreuung bestehender Q-Initiativen

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Förderung EU Marktordnung

2001 2002 2003 Marktordnungsprämien: Betriebe Prämien € Betriebe Prämien € Betriebe Prämien €

Flächen: Kulturpflanzenflächenzahlung 1.214.345,00 1.177.091,00 1.171.783,00

Hartweizenzuschlag 18.051,00 25.739,00 19.832,00

Körnerhülsenfrüchte - 1.124,00 190,00

Forstförderung - 203,48 - -

Tiere: Sonderprämie männliche Rinder 2 - 4 1.947,00 3 1.230,00

Mutterkuhprämie 4 - 3 1.540,00 3 2.530,00

Mutterkuhprämie für Kalbinnen 0 - 0 0 2 0

Mutterschafprämie 4 - 3 2.000,00 3 1.890,00

Gesamt: 1.232.599,48 1.209.441,00 1.197.455,00

Daten, Fakten, Informationen der AMA Kulturpflanzenförderung (KPF) 2001-2003; Betriebe und Flächen (in ha) Kulturart Wien Wien Wien

Getreide (inkl. Körnermais) insgesamt 2001 2002 2003

Betriebe 114 114 109

Flächen 3.330 3.222 3.210

davon Durum 131 148 171

Weichweizen 1.933 1.849 1.632

Gerste 658 585 722

Körnermais 222 241 203

Dinkel 12 12 12

Roggen 265 176 149

Hafer 21 20 16

Triticale 1 78 147

Sonstiges Getreide (1) 88 113 158

Ölsaaten

Betriebe 32 29 22

Flächen 298 340 272

davon Sojabohne 35 39 19

Raps und Rübsen 246 283 212

Ölsonnenblume 17 18 41

Eiweißpflanzen

Betriebe 34 39 45

Flächen 212 226 292

davon Ackerbohne 0 5 0

Körnererbse 212 221 292

Süßlupine 0 0

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Öllein

Betriebe 1 1

Flächen 3 4

Stilllegung 539 638 685

Grünbrache 520 605 653

Nachwachsende Rohstoffe 19 34 32

Sonstiges (2) 1 0

davon Grünmais/Silomais 0 0

Corn-Cob-Mix 0 0

Gesamt

Betriebe insgesamt 115 115 111

davon Kleinerzeuger 49 48 45

Flächen 4.383 4.427 4.464

davon Kleinerzeuger 384 348 327

Quelle: AMA, INVEKOS-Daten mit Stand April 2004; gemeldete Flächen, Status A, D; LFRZ-Auswertung L022, KPF B für Betriebe bei Kulturartengruppen. EU kofinanzierte Maßnahmen (EU, Bund, Land Wien) Österreichisches Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raumes ÖPUL 2000 Im Jahr 2001 begann die neue Periode des Umweltprogramms „ÖPUL 2000“ mit einer Verpflichtungsdauer von 5 Jahren. Das österreichische Programm für eine umweltgerechte Landwirtschaft bietet zahlreiche Teilnahmemöglichkeiten. Mindestvoraussetzung ist die Teilnahme an der Grundförderung. Dabei ist die Düngung nach den Richtlinien der Sachgerechten Düngung durchzuführen und es sind gewisse Mindestanforderungen wie der pfleglicher Umgang mit Landschaftselementen sowie ein Grünlandumbruchsverbot und der maximale Viehbesatz geregelt. Aufbauend auf diese Grundförderung werden 32 Einzelmaßnahmen angeboten, wobei an mindestens 2 Maßnahmen über eine Dauer von 5 Jahren teilzunehmen ist. Während der Laufzeit kann zudem nur in höherwertige Maßnahmen umgestiegen werden, nicht jedoch umgekehrt. Die Einhaltung der Verpflichtungen, zu der auch strenge Aufzeichnungspflichten gehören wird durch die Abwicklungs- und Kontrollstelle „Agrar Markt Austria“ (AMA) kontrolliert. Die Wiener Gärtner, Weinhauer und Landwirte nehmen das Umweltprogramm seit 2001 immer stärker in Anspruch. Waren nach Auslaufen der degressiven Ausgleichszahlungen im Jahr 2000 nur mehr 186 Anträge auf ÖPUL- und Kulturpflanzenflächenzahlung, so stieg die Zahl im Mehrfachantrag 2001 auf 211, im Jahr 2002 auf 232 Anträge und im Jahr 2003 auf 246 Anträge. Die Steigerung ist vor allem auf den Neueinstieg von Gärtnern und Weinhauern in die Integrierte Produktion zurückzuführen.

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Umweltprogramm ÖPUL 2000 2003 2002 2003 2002 2003 2002

Maßnahme

Teilnehmende Betriebe im Rahmen

des Umweltprogramms

Einbezogene Flächen im Rahmen des

Umweltprogramms (in Hektar)

Leistungsabgeltung im Rahmen des

Umweltprogramms (in Mio. Euro)

1 Grundförderung 151 161 4.480 4.578 0,17 0,18

2 Biologische Wirtschaftsweise 11 7 337 183 0,12 0,08

3 Verzicht Betriebsmittel Grünland 4 3 17 13 0,002 0,00

4 Verzicht Betriebsmittel Acker 1 1 3 3 0,006 0,00

5 Reduktion Betriebsmittel Grünland

6 Reduktion Betriebsmittel Acker 84 92 2.545 2.672 0,31 0,33

7 Integrierte Produktion Obst 3 3 71 69 0,03 0,03

8 Verzicht Herbizide Obst

9 Integrierte Produktion Wein 55 57 275 291 0,11 0,12

10 Verzicht Herbizide Wein 29 31 131 141 0,01 0,01

11 Integrierte Produktion Gemüse 11 9 20 16 0,01 0,01

12 Integrierte Produktion Zierpflanzen 1 1 98 112 0,04 0,05

13 Integrierte Produktion geschützter Anbau 81 68 74 56 0,27 0,20

14 Verzicht Wachstumsregulatoren

15 Verzicht Fungizide

16 Silageverzicht in bestimmten Gebieten

17 Offenhaltung der Kulturlandschaft

18 Alpung und Behirtung (in GVE)

19 Haltung gefährdeter Haustierrassen (in Stück)

20 Anbau seltener landw. Kulturpflanzen 2 2 8 62 0,001 0,02

21 Erhaltung Streuobstbestände

22 Begrünung von Ackerflächen 76 77 3.645 3.866 0,32 0,34

23 Erosionsschutz Acker 41 44 477 541 0,02 0,02

24 Erosionsschutz Obst 2 3 67 69 0,01 0,01

25 Erosionsschutz Wein 36 36 147 154 0,02 0,02

26 Kleinräumige Strukturen

27 Pflege ökologisch wertvoller Flächen 5 5 39 38 0,02 0,01

28 Neuanlegung Landschaftselemente

29 Ökopunkte Niederösterreich

30 Salzburger Regionalprojekt

31 Projekte Gewässerschutz 22 17 1.425 1.368 0,10 0,08

32 Erstellung Naturschutzplan

Summe ÖPUL-Flächen LN (ohne Alm) 222 213 - 4.938 1,57 1,52

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Österreichisches Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raumes - Sonstige Maßnahmen Übersichtstabelle: Ausbezahlte Zuschüsse 2003 im Vergleich mit 2002 Maßnahme/ Jahr Gesamtzuschuss

in € EU (50%)

in € Bund (30%)

in € Land (20%)

in €

Investitionsförderung 2002 1.326.464,25 663.232,14 367.939,20 265.292,91

2003 753.363,86 376.681,93 226.009,15 150.672,78

Niederlassungsprämie 2002 76.000,00 38.000,00 22.800,00 15.200,00

2003 76.000,00 38.000,00 22.800,00 15.200,00

Berufsbildung gesamt 2002 72.488,49 36.244,31 21.746,40 14.497,78

2003 75.094,11 37.547,10 22.528,20 15.018,81

Gemeinschaftsprojekte 2002 12.450,00 6.225,00 3.735,00 2.490,00

2003 750,00 375,00 225,00 150,00

Forstwirtschaft 2002 101.960,73 50.980,36 30.588,21 20.392,16

2003 55.648,60 27.824,30 16.694,58 11.129,72

Pool – BL übergreifend 2002 11.558,69 5.779,36 3.467,55 2.311,78

2003 16.819,01 8.409,60 5.045,67 3.363,74

Summe 2002 1.600.922,16 800.461,17 450.276,36 320.184,63

Summe 2003 977.675,58 488.837,93 293.302,60 195.535,05 Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe Ausgangssituation Die Einkommenssituation der Wiener Landwirte, Weinhauer und Gärtner stabilisierte, bzw. verbesserte sich seit dem Jahr 2001 deutlich. Stabile Produktpreise und die gute Nachfrage des Handels nach heimischem Gemüse prägten das Jahr 2002 und 2003. Wie schon in den letzten Jahren wurde bei Fruchtgemüse der geschützte Anbau forciert, was sich sowohl in fortschreitender Flächenausdehnung bei Glashaustomaten (+6%) und Glashauspaprika (+7%) als auch in Ertragssteigerungen auswirkte. Bereits 46% der Gesamtproduktion von Tomaten unter Glas und Folie entfallen auf Rispentomaten, die auf einer Fläche von 47 Hektar (29% der Glashausflächen für Tomaten) gezogen wurden. Die vom Bundesland Wien dominierte Produktion von Glashausgurken erreichte aufgrund von Hitzestress nur 22.300 Tonnen im Jahr 2003, was einem Minus von 8% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Durch das Fehlen kühler Nachttemperaturen kam es zu starken Qualitätseinbußen. Massiver Pilzbefall im Herbst führte zusätzlich zu Ertragsdefiziten. Diese Entwicklung wurde erst durch die technische Erneuerung von Gärtnereien und in Folge einer starken Zunahme von Investitionsanträgen im Jahr 2002/03 ermöglicht. Betroffen war hauptsächlich die Errichtung von modernen Gewächshäusern inklusive ihrer technischen Nebeneinrichtungen wie Heizung, Klimatechnik und Bewässerung. Dadurch wird die effiziente Kulturführung der Wiener Hauptgemüsekulturen (Gurke, Rispen- und lose Tomaten, Paprika) erst ermöglicht. Der Rückgang der Förderanträge im Jahr 2003 ist nach einem extrem starken Investitionsjahr normal und entspricht dem Wert eines Regeljahres. Rund 40% aller geschützten gärtnerischen Anbauflächen und rund 56% aller österreichischen Gemüsebaubetriebe liegen in Wien. Im Jahr 2003 entfielen von insgesamt 48 ausbezahlten Investitionsanträgen 41 (85,4%) auf den Sektor

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Gartenbau, dort vor allem auf den Gemüsebau, und 7 Anträge (14,6 %) auf die Sparte Weinbau. Landwirtschaftliche Anträge wurden nicht eingereicht. Ziele ! Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen ! Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen ! Senkung der Produktionskosten ! Steigerung der Qualität ! Beitrag zur Modernisierung und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit

landwirtschaftlicher Betriebe ! Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Umwelt ! Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten des Betriebes Maßnahmen ! Bauliche Investitionen im Bereich landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude, sowie

im Bereich der Funktions- und Wirtschaftsräume ! Neu-, Zu- und Umbau landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude ! Einrichtungen für den Betrieb von Buschenschanken ! Technische Einrichtungen für die Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung

landwirtschaftlicher Produkte (v.a. Kellertechnik im Weinbau) ! Erwerb von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen für die Innenwirtschaft ! Bauliche Investitionen im Bereich Gewächshäuser (Gartenbau) einschließlich der

für die Produktion, Lagerung und Vermarktung erforderlichen technischen Einrichtung

! Errichtung von Folientunneln (Gartenbau) ! Investitionen zur Energieeinsparung in Gewächshäusern, zur

Heizungsverbesserung sowie zur Beregnung und Bewässerung (Gartenbau) Auswirkungen/Ergebnisse Das Jahr 2003 zeichnete sich nach einem starken Jahr 2002 mit einem Rückgang bei der Antragstellung auf das Niveau eines Regeljahres aus. Die getätigten Investitionen betrafen hauptsächlich den Gartenbau, dort vorwiegend die Heizungsumstellung oder Heizungsverbesserung, die Umsetzung energiesparender Maßnahmen und technische Verbesserungen. Die Antragssteigerung aus dem Weinbau beruht auf der Einführung einer befristeten Aktion zur Verbesserung der Kellertechnik mit deutlich verbesserten Fördersätzen im Jahr 2002. Investitionen in die Kellertechnik werden mit bis zu 25% Zuschuß anstatt 10% und der zusätzlichen Möglichkeit eines 50% igen anstatt 36% igen Zinsenzu-schusses zu einem Agrarinvestitionskredit gefördert. Die Förderaktion wird auch weiterhin angeboten. Anliegen/Forderungen ! Weiterführung der Förderaktion für kellertechnische Investitionen im Weinbau bis

zum Ende der Förderperiode 2006 ! Informationsinitiative über die Fördermöglichkeiten in der einzelbetrieblichen

Investitionsförderung

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Investitionsförderung 2002 Gartenbau Weinbau Landwirtschaft Invest gemeinsam

Anträge 2002 59 13 0 72

Förderbare Nettokosten in € 4.775.593,24 703.330,59 0 5.478.923,83

Investitionszuschüsse in € 1.157.950,87 168.513,38 0 1.326.464,25

davon EU (50%) in € 578.975,44 84256,70 0 663.232,14

davon Bund (30%) in € 347.385,20 50.554,00 0 397.939,20

davon Land (20%) in € 231.590,23 33.702,68 0 265.592,91

Investitionsförderung 2003 Gartenbau Weinbau Landwirtschaft Invest gemeinsam

Anträge 2003 41 7 0 48

Förderbare Nettokosten in € 3.295.273,19 265.400,00 0 3.560.673,19

Investitionszuschüsse in € 704.833,86 48.530,00 0 753.363,86

davon EU (50%) in € 352.416,93 24.265,00 0 376.681,93

davon Bund (30%) in € 211.450,15 14.559,00 0 226.009,15

davon Land (20%) in € 140.966,78 9.706,00 0 150.672,78

Niederlassung von Junglandwirten Ausgangssituation Seit dem Jahr 2002 kam es zu einer Änderung der EU Richtlinie und in Folge der nationalen Umsetzungsrichtlinie. Demnach muss jeder Hofübernehmer innerhalb eines Jahres nach Übernahme den Antrag auf Gewährung der Prämie für die 1. Niederlassung stellen. Für das nachträgliche Erbringen von fehlenden Unterlagen kann die bewilligende Stelle eine Nachfrist von maximal 4 Jahren gewähren. Der Förderungswerber erhält binnen eines Jahres eine „vorläufige“ Bewilligung. Dies bedeutet eine Umkehr der bisherigen Fristen, ein Hofübernehmer hatte bis zu 5 Jahre Zeit für die Antragstellung. Seit 1. Jänner 2001 gewährt die Stadt Wien bei Übergabe eines Gartenbaubetriebes zur Gänze einen Zuschlag (Top Up) von € 3.634,00 zur kofinanzierten Prämie von € 9.500,00. Ziele ! Erleichterung der bei der ersten Niederlassung mit der Hofübernahme

verbundenen Aufwendungen und Investitionen ! Förderung einer vollwertigen Fachausbildung Maßnahmen ! Auszahlung einer einmaligen Prämie für die 1. Niederlassung in Höhe von €

9.500,00. Gärtner erhalten seit 1. Jänner 2001 einen Zuschlag (Top Up) von € 3.634,00.

Auswirkungen/Ergebnisse ! Die Bewirtschaftung der übernommenen, gepachteten oder neu gegründeten

Betriebe ist mittelfristig gesichert. ! Die Prämie ist gebunden an den Nachweis einer Investition von € 15.000,00 im

Wohn- oder Wirtschaftsbereich des Betriebes. Sie ist eine sinnvolle Startförderung für den Hofübernehmer.

! Die Prämie ist Anreiz für eine rechtzeitige Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebes, die Altersgrenze für den Übernehmer liegt bei 40 Jahren.

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! Der Übernehmer kommt 5 Jahre lang in den Genuss von verbesserten Förderkonditionen für anschließende Investitionen in den landwirtschaftlichen Betrieb.

Niederlassungsprämie 2002 im Vergleich mit 2003

Maßnahme Anträge Förderbare Kosten in €

Prämien in €

EU (50%) in €

Bund (30%) in €

Land (20%) in €

NL-prämie 2002 8 737.741,91 76.000,00 38.000,00 22.800,00 15.200,00

NL-prämie 2003 8 501.000,00 76.000,00 38.000,00 22.800,00 15.200,00

Von den ausbezahlten Prämien entfielen 2003 fünf auf Gärtner und drei auf Weinhauer. Berufsbildung Ausgangssituation Der Bereich Weiterbildung wird vor allem durch das Kursangebot des LFI Wien (Veranstalterförderung) und durch die Teilnehmerförderung abgedeckt. Mit der Einführung des Programms Ländliche Entwicklung erhielten Betriebsführer, ihre mitarbeitenden Familienangehörigen und ihre Fremdarbeitskräfte die Möglichkeit zur kostengünstigen Teilnahme an fachspezifischer Aus- und Weiterbildung. Wien hat rund 1.100 landwirtschaftliche Betriebe in denen geschätzte 3.000 Arbeitskräfte beschäftigt sind (inklusive Saisonarbeitskräfte). Die LFI Veranstaltungen bieten ein breites Spektrum an fachspezifischer Fortbildung. Auch externe Kursangebote können in Anspruch genommen werden, wobei dem Teilnehmer nach Kursbesuch die Kosten bis zu 66% refundiert werden. Ziele ! Verbesserung der Qualifikation, vor allem im fachlichen, wirtschaftlichen und

ökologischen Bereich ! Verbesserung der damit verbundenen persönlichen, sozialen und kommunikativen

Kompetenzen ! Erhöhung der Wertschöpfung aus der land- und forstwirtschaftlichen Produktion ! Qualitätssteigerung und –sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Produktion ! Weiterentwicklung der regionalspezifischen Verarbeitung und Vermarktung von

Produkten ! Aufbau innovativer Erwerbskombinationen zur Einkommenssicherung ! Qualifizierung zur Umstellung auf Tätigkeiten für den landwirtschaftsnahen Bereich ! Verbesserung der Qualifizierungsinfrastruktur ! Verbesserung des allgemeinen Verständnisses der Bevölkerung für die Funktion

der Land- und Forstwirtschaft Maßnahmen ! Teilnahme an Qualifizierungs- und Bildungsmaßnahmen (Teilnehmerförderung) ! Kursangebot im Programm des Ländlichen Fortbildungsinstitutes Wien

(Veranstalterförderung) ! Erstellung von Lehr- und Bildungsmaterialien Auswirkungen/Ergebnisse ! 2003 stellten lediglich 4 Personen aus dem landwirtschaftlichen Bereich Anträge

auf Teilnehmerförderung

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! Das LFI Wien hat im Jahr 2003 elf Anträge mit einer Vielzahl an Veranstaltungen eingereicht

Berufsbildung 2002 im Vergleich mit 2003

Maßnahme Anträge Förderbare Kosten in €

Zuschuss in €

EU (50%) in €

Bund (30%) in €

Land (20%) in €

BB-Veranstalter 2002 14 88.350,10 61.266,88 30.633,49 18.380,02 12.253,37

BB-Teilnehmer 2002 59 16.852,80 11.221,61 5.610,82 3.366,38 2.244,41

BB-gesamt 2002 73 105.202,90 72.488,49 36.244,31 21.746,40 14.497,78

BB-Veranstalter 2003 11 109.565,28 73.761,60 36.880,84 22.128,46 14.752,30

BB-Teilnehmer 2003 4 1.791,00 1.332,51 666,26 399,74 266,51

BB-gesamt 2003 15 111.356,28 75.094,11 37.547,10 22.528,20 15.018,81 Forstwirtschaft Ausgangssituation Der Forstbereich wird seit 2000 von der Wiener Landwirtschaftskammer im Rahmen des Programms Ländliche Entwicklung abgewickelt. Für die fachliche Begutachtung der eingereichten Projekte ist die Forstbehörde in der MA58 zuständig. Ein positives Fachgutachten ist Voraussetzung für die Bewilligung von Forstförderungen. Ziele ! Erhaltung und nachhaltige Entwicklung der Multifunktionalität der österreichischen

Wälder ! Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit für eine multifunktionale Forstwirtschaft ! Information und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit über die wirtschaftlichen,

ökologischen und gesellschaftlichen Funktionen und Leistungen des Waldes Maßnahmen ! Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit durch Einrichtung von

Demonstrationsflächen zur Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen und durch Ankauf oder Herstellung von Aufklärungsmaterial

! Waldpädagogik und Waldschulen Auswirkungen/Ergebnisse Im Jahr 2003 wurden insgesamt drei forstwirtschaftliche Anträge gestellt. Eine Person nahm an einem Ausbildungskurs für Waldpädagogen in der forstlichen Bildungsstätte Schloss Ort in Oberösterreich teil. Die Absolventen unterrichten anschließend Schul- und Kindergartenkinder in zwei Wiener Waldschulen. Ein forstlicher Verein investiert in die Errichtung von Demonstrationsflächen zur Durchführung von Waldpädagogik-seminaren. Eine Wiener Privatschule wurde für die Abhaltung einer Forstwoche unterstützt. Forstwirtschaft 2002 im Vergleich mit 2003

Maßnahme Anträge Förderbare Kosten in €

Zuschuss in €

EU (50%) in €

Bund (30%) in €

Land (20%) in €

Forstwirtschaft 2002 11 129.087,91 101.960,73 50.980,36 30.588,21 20.392,16

Forstwirtschaft 2003 3 69.561,00 55.648,60 27.824,30 16.694,58 11.129,72

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Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten (Artikel 33) Ausgangssituation In Wien werden gemeinschaftliche Maßnahmen im Bereich der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung, der Diversifizierung, Innovation und Kooperation gefördert. Vorhaben aus der Urproduktion sind im Artikel 33 nicht förderbar. Voraussetzung ist, dass der Förderungswerber an einem übergeordneten gemeinsamen Projekt teilnimmt. Die Gemeinschaftsförderung (Artikel 33) ist in Wien erst seit dem Jahr 2000 möglich. Entstanden ist diese Sparte aus der ursprünglichen Ziel 5b Förderung, die im Zeitraum von 1995-2000 in speziell ausgewiesenen Gebieten angeboten wurde. Ziele ! Verbesserung der Marktpositionierung und Marktchancen bäuerlicher

Qualitätsprodukte ! Ausrichtung des Angebotes von landwirtschaftlichen oder landwirtschaftsnahen

Produkten und Dienstleistungen gemäß den Anforderungen des Marktes ! Stimulierung der Nachfrage nach Erzeugnissen und Dienstleistungen aus der

Landwirtschaft Maßnahmen ! Investitionen zur Verbesserung der Vermarktung und der Absatzmöglichkeiten von

bäuerlichen Qualitätsprodukten und Dienstleistungen ! Bauliche Maßnahmen inklusive der technischen Einrichtungen, Ausstattungen und

Anlagen für die Präsentation und Vermarktung ! Vermarktung von regionalen Qualitätsmarkenprodukten ! Schaffung alternativer Einkommensmöglichkeiten ! Sicherung und Verbesserung der Erzeugung, Be- und Verarbeitung und Qualität

bäuerlicher Produkte ! Schaffung von neuen Einkommensmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe Auswirkungen/Ergebnisse Im Gartenbau ist es durch gezielte Informationen der Wiener Landwirtschaftskammer gelungen, erste Kleinprojekte mit Gemeinschaftscharakter zu initiieren. Ein weiteres Projekt betrifft die Errichtung eines „Hofladens“ in Breitenlee für bäuerliche Produkte aus Wien und Niederösterreich. 2003 wurde das Projekt mit einer Restzahlung abgeschlossen. Artikel 33 – Gemeinschaftsprojekte 2002 im Vergleich mit 2003

Maßnahme Anträge Förderbare Kosten in €

Zuschuss in €

EU (50%) in €

Bund (30%) in €

Land (20%) in €

Artikel 33 – 2002 1 41.500,00 12.450,00 6.225,00 3.735,00 2.490,00

Artikel 33 – 2003 1 2.500,00 750,00 375,00 225,00 150,00

Anliegen/Forderungen ! Höhere Inanspruchnahme der Artikel 33 Gemeinschaftsförderung ! Erschließung von Wiener Projekten für die Bereiche „Neuausrichtung der

Landwirtschaft, Energie aus Biomasse und Erhaltung von Kulturlandschaft“ ! Verbesserte Information über die Artikel 33 Förderung in Wien und individuelle

Betreuung von innovativen Betriebsführern

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Bundesländerübergreifende kofinanzierte Maßnahmen Ausgangssituation Über 30 Projekte sind zur Zeit mit überregionalem Charakter im BMLFUW eingereicht. Dazu zählen beispielsweise das erfolgreiche Projekt „Bäuerliches Familienunter-nehmen – bfu“, der Aufbau einer österreichweiten LFI Datenbank und die Qualitäts-Zertifizierung der Ländlichen Fortbildungsinstitute (LFIs). Weiters wird das Überregionale Qualifikationsprogramm für den Gartenbau (Üquagega) mit seinem Veranstaltungsprogramm in dieser Sparte abgewickelt. Es dient als österreichweite Ergänzung zu den LFI Programmen der einzelnen Bundesländer. Auswirkungen/Ergebnisse Im Rahmen des modularen BFU Seminars wurden Wiener Betriebsführer aus dem Garten- und Weinbau im unternehmerischen Denken und in der Persönlichkeits-entwicklung geschult. Bundesländerübergreifender Pool 2002 im Vergleich mit 2003

Maßnahme Anträge Förderbare Kosten in €

Zuschuss in €

EU (50%) in €

Bund (30%) in €

Land (20%) in €

Pool 2002 26 13.703,26 11.558,69 5.779,36 3.467,55 2.311,78

Pool 2003 28 20.201,75 16.819,01 8.409,60 5.045,67 3.363,74

National kofinanzierte Maßnahmen (Bund, Land Wien) Dienstleistungsrichtlinie Ausgangssituation Projekte aus allen landwirtschaftlichen Sparten können unter dieser Richtlinie eingereicht werden. Förderbar sind auszugsweise die Bereiche Beratungswesen- Personalaufwand; land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung; Innovationen; biologische Landwirtschaft; Qualitätsverbesserung im Pflanzenbau; Integrierte Produktion; weiters die Bereiche Garten-, Gemüse-, Obst- und Weinbau und Vermarktung, Markterschließung und Ausstellungswesen. Ziele ! Erhaltung und Sicherung einer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft unter

Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Erfordernisse ! Zukunftsorientierte Entwicklung der bäuerlichen Familien und ihrer Betriebe durch

Beratung ! Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Verbesserung der Qualität der

Erzeugnisse und des Absatzes ! Schulung und Aufklärung in marktwirtschaftlichen Belangen zur Nutzung von

Marktchancen im In- und Ausland ! Ausrichtung des Angebotes von landwirtschaftlichen Produkten gemäß den

Anforderungen des Marktes ! Stimulierung der Nachfrage nach Qualitätserzeugnissen der österreichische

Landwirtschaft

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Dienstleistungsrichtlinie 2003

Maßnahmen 2003 Gesamtkostenin €

Anteil Bundin €

Anteil Land in €

Kammer in €

Sparte 2.1 Beratungswesen Personalaufwand 202.792,12 106.567,52 80.300,00 15.924,60

Sparte 2.2 Land – und forstwirtschaftliche

Berufsausbildung

7.539,36 4.523,62 3.015,74 0,00

Sparte 2.3 Treueprämien 1.091,68 655,00 436,67 0,00

Sparte 2.4 Innovation 13.000,00 7.800,00 5.200,00 0,00

Sparte 2.8 Gartenbau 518,35 155,51 103,67 259,17

Sparte 2.8 Weinbau 867,64 260,29 173,53 433,82

Sparte 2.12 LGV Gemüseschau 2003 in Tulln 48.333,33 29.000,00 19.333,33 0,00

Sparte 2.12 Wiener Gemüsetage und PR

Offensive der LGV Frischgemüse 2003

38.000,00 22.800,00 15.200,00 0,00

Sparte 2.12 Vienna Classic Weingüter –

Imagekampagne für den Wiener Wien

30.000,00 18.000,00 12.000,00 0,00

Sparte 2.12 Präsentation „Die Wiener

Landwirtschaft und ihre Erzeugnisse

16.666,66 10.000,00 6.666,66 0,00

Sparte 2.13 Sachaufwand LFI Wien 2.833,33 1.700,00 1.133,33 0,00

Sparte 2.13 Fortbildung Berater WLK 1.872,88 936,44 624,29 312,15

Sparte 2.13 Ökologische Bildungs- und

Beratungsprojekte –Gartenbau

246.502,98 147.901,79 98.601,19 0,00

Bundesländerübergreifende Maßnahmen

(diverse Projekte)

68.285,80 0,00 68.285,80 0,00

Summe 678.304,13 350.300,17 311.074,21 16.929,74

ad Ökologische Bildungs- und Beratungsprojekte - Spezialberatung Gartenbau Ausgangssituation Auf Initiative der Wiener Landwirtschaftskammer gemeinsam mit dem BMLFUW und den Gartenbauverbänden startete im Jahr 2001 das Projekt „Ökologische Bildung und Beratung – Spezialberatung Gartenbau“. Ziele Unterstützung von Gartenbaubetrieben mit geschützten Kulturflächen bei der Ökologisierung ihres Betriebes durch Teilnahme an Bildungsveranstaltungen und durch Förderung der Spezialberatung, insbesondere für Pflanzenschutzmanagement- und Nützlingsberatung, Betriebswirtschaft, Energieeinsparung und für Produktionsberatung zur Kulturumstellung. Maßnahmen Gartenbaubetriebe können ökologische Bildungs- und Beratungsprojekte einreichen und somit Fördergelder für die Spezialberatung beantragen. Für das Jahr 2003 stand wie in der Förderperiode 2001 bis 2002 pro Gartenbaubetrieb der Betrag von € 0,30 pro Quadratmeter beheizbarer Glas- oder Folienhausfläche zur Verfügung. Garten-baubetriebe mit einer geschützten und beheizbaren Fläche bis maximal 2.000 m² konnten eine Pauschale von € 600,00 in Anspruch nehmen. Auswirkungen/Ergebnisse Im Jahr 2003 stellten 136 Gärtner einen Antrag. Für 92 ha geschützte und beheizbare Kulturfläche wurden Beratungskosten von insgesamt € 385.575,86 nachgewiesen. Fördergelder in Höhe von € 246.502,98 wurden den Gärtnern überwiesen. Einigen

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konnte mangels Vorlage von Beratungskosten nur eine Teilauszahlung bewilligt werden. Spezialberatung Gartenbau – Aktion 2003

Maßnahme Anträge Förderbare Kosten in €

Zuschuss in €

Bund (60%) in €

Land (40%) in €

Spezialberatung 2003 136 385.575,86 246.502,98 147.901,79 98.601,19

Anliegen/Forderungen ! Verlängerung der Förderaktion im Jahr 2004 Kreditpolitische Maßnahmen (AIK Mittel) Der Agrarinvestitionskredit (AIK) ist im Programm Ländliche Entwicklung als nationaler Top Up angeführt. Der gewährte Zinsenzuschuss von 36% oder 50% wird von Bund und Land Wien im Verhältnis 60/40 finanziert. 2003 war wie 2002 ein sehr starkes Investitionsjahr. Insgesamt stellten 38 Garten- u. Weinbaubetriebe einen Antrag auf Gewährung eines AIK`s mit einem Gesamtvolumen von € 4.510.000,00. Im Jahr 2003 standen in Wien reguläre AIK-Gesamtmittel in Höhe von € 2.910.000,00 zur Verfügung. Es ist der Wiener Landwirtschaftskammer gelungen, diesen Betrag um € 1.600.000,00 auf insgesamt € 4.510.000,00 aufzu-stocken. Der um 55% gestiegene Bedarf konnte somit annähernd abgedeckt werden. Für die Finanzierung der Zinsenzuschüsse wurde 2003 der anteilige Landesbetrag von € 150.000,00 angefordert und € 115.471,03 ausbezahlt. Im Vergleich dazu wurde 2002 der Landesbetrag von € 110.068,25 angefordert und ausbezahlt. Dieser wird zwei Mal jährlich an die abwickelnden Banken angewiesen. Im Dezember 2003 wurde zusätzlich ein Antrag für die Konsolidierung von Verbindlichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe mit einem AIK-Volumen von € 72.600,00 gestellt, bearbeitet und durch das BMLFUW bewilligt. Landesmaßnahmen (Land Wien) Imagekampagne der Wiener Landjugend Ausgangssituation Zur Förderung von Maßnahmen der Wiener Landjugend wurde vom Landesjugendreferat der Stadt Wien eine projektbezogene Förderung von € 5.810,00 für 2003 zur Verfügung gestellt. Weiters erhielt die Wiener Landjugend - Junggärtner von seiten der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs € 2.200,00 als Basisförderung aus Mitteln der Bundesjugendförderung zugestanden. Ziele ! Info- und Imagekampagne der Wiener Landjugend-Junggärtner ! Stärkung der Mitgliederweiterbildung ! Vermehrter Einsatz „neuer Medien“ in der Öffentlichkeitsarbeit Maßnahmen ! Umsetzung des Projektes „Weiterbildung für die Zukunft der Wiener Landjugend-

Junggärtner“. 10 Mitglieder wurden unterstützt beim Besuch des Winterseminars der Österreichischen Junggärtner in Vorarlberg und in Niederösterreich

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! Präsentation mit einem Gemüsestand beim Erntedankfest 2003 am Heldenplatz Auswirkungen/Ergebnisse ! Weiterentwicklung der neuen Werbelinie ! Finanzierung der Projekte ist nur mit Fördermitteln des Landesjugendreferates

Wien möglich Top Up zu kofinanzierten Investitionen im Gartenbau Ausgangssituation Im Programm Ländliche Entwicklung besteht die Möglichkeit der Gewährung von Zuschlägen, sogenannten „Top Ups“ durch die Länder. Ziele ! Verbesserung der veralterten Gewächshausstruktur in Wien - 75% der gesamten

Wiener Glashäuser sind älter als 10 Jahre ! Verbesserung der technischen Ausstattung für die gärtnerische Produktion ! Erleichterung und Beschleunigung von Investitionen in umweltverbessernde

Maßnahmen wie Heizungsverbesserung, Energieeinsparung und geschlossene Kultursysteme

! Beschleunigte Anpassung von Wiener Gartenbaubetrieben und deren technischer Ausstattung an die Produktionsstandards von europäischen Gartenbauländern

! Aufrüstung der Betriebe mit innovativer Gartenbautechnik, um für die geplante EU Erweiterung im Jahr 2004 gerüstet zu sein

Maßnahmen Für bestimmte Gartenbauinvestitionen kann der Investitionszuschuss um 10% mit Landesmitteln aufgestockt werden. Somit können Gärtner einen maximalen Zuschuss von 35% bezogen auf die Nettokosten beanspruchen. Hofübernehmer erreichen sogar bis zu 40%. Voraussetzung ist die Einhaltung der von der EU vorgegebenen maximalen Förderintensität von 40%, bzw. 45% bei Hofübernehmern. Bei folgenden Maßnahmen ist ein Landesaufschlag möglich: ! Glashausneubau inkl. technischer Einrichtung ! Energieeinsparung und Heizungsverbesserung ! Computergesteuerte Dünge- und Bewässerungsanlagen ! Umstellung auf geschlossene Kultursysteme ! Ausrüstung von Gewächshäusern mit einer CO2-Begasungsanlage ! Regenwassersammelanlagen Auswirkungen/Ergebnisse

Maßnahme Anzahl Gärtner Betrag Land (100%) in €

Top Up Investitionszuschuß 2002 49 228.863,65

Top Up Investitionszuschuß 2003 34 180.959,62

Top Up zur kofinanzierten Niederlassungsprämie für Gärtner Ziele Verringerung der Kosten einer Betriebsübergabe im Gartenbau und Verbesserung der Bedingungen für Jungübernehmer. Maßnahmen Das Land Wien erhöht die Prämie bei Gärtnern um € 3.634,00 von € 9.500,00 auf insgesamt € 13.134,00

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Auswirkungen/Ergebnisse

Maßnahme Anzahl Gärtner Betrag Land (100%) in €

Top Up Niederlassungsprämie 2002 6 21.804,00

Top Up Niederlassungsprämie 2003 5 18.170,00

Zuschuss zur Sturmschadenversicherung Ausgangssituation Angelehnt an das österreichische Modell der Hagelversicherung kann jeder Wiener Gärtner seit 2001 bis zu 50% der Prämie für eine Sturmschadenversicherung von Glashäusern gefördert bekommen. Ziele ! Vermeidung der Unterversicherung von Glashäusern gegen ein versicherbares

Elementarereignis ! Anreiz für den Betriebsführer zum Abschluss einer Risikoversicherung gegen

Sturm Maßnahmen Voraussetzung ist die Bezahlung der Jahresprämie einer Sturmrisikoversicherung. Anerkannt werden Polizzen, welche Sturmschäden an Gewächshäusern abdecken (Konstruktion, Eindeckung, Energieschirm und Kultur). Am Ende des jeweiligen Kalenderjahres werden 50% der Prämie aus Landesmitteln rückerstattet. Wien und Niederösterreich sind derzeit die einzigen Bundesländer mit einer Förderung von Sturmschadenversicherungen. Auswirkungen/Ergebnisse Im Jahr 2003 nahmen 217 Gartenbaubetriebe an dieser Förderaktion teil. Die ausbezahlte Sturmschadenprämie betrug € 67.562,94. Zuschuss zur Sturmschadenversicherung 2002 im Vergleich mit 2003 Maßnahme Anzahl Gärtner Gesamtprämie

in € Betrag Land

in €

Sturmversicherungsprämie 2002 192 111.590,68 55.795,34

Sturmversicherungsprämie 2003 217 135.124,90 67.562,94

Qualitäts- und Marketingoffensive für den Wiener Heurigen Für die Durchführung der Qualitäts- und Marketingoffensive für den Wiener Heurigen wurden 2003 Landesmittel in der Höhe von € 182.000,00 zur Verfügung gestellt (nähere Details siehe unter Kapitel Beratung). Zuschuss Hagelschaden im Weinbau 2003 Ausgangssituation Am 13. Mai 2003 kam es zu schweren Hagelschäden im Wiener Wein und Obstbau. Es entstand ein Schaden von mehr als 7 Millionen Euro. Von der geschädigten Fläche war nur ein Bruchteil hagelversichert, sodaß von der Hagelversicherung nur ein geringer Teil des Schadens abgegolten werden konnte. Ziele ! Entschädigungzahlung an betroffene Betriebe

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! Abgeltung des Mehraufwandes für Pflegemaßnahmen zur Sicherung und Erhaltung der Wiener Weinkulturlandschaft

Maßnahmen Die Vertreter der Wiener Landwirtschaftskammer machten sich vor Ort gemeinsam mit den Betroffenen ein Bild vom Ausmaß der Zerstörungen. Bürgermeister Häupl sagte den hagelgeschädigten Wein- und Obstbaubetrieben konkrete Unterstützung zu. In darauf folgenden Gesprächen zwischen Vertretern der Wiener Landwirtschaftskammer und der Stadt Wien wurde die Richtlinie für den Zuschuss zur Beseitigung von Hagelschäden an Wein- und Erwerbsobstkulturen im Jahr 2003 erstellt. Diese Richtlinie wurde nach Begutachtung von der Europäischen Kommission genehmigt und von der Wiener Landesregierung und dem Gemeinderatsausschuss beschlossen. Mit dieser Unterstützung konnten nur die Folgeschäden und nicht direkte Hagelschäden abgedeckt werden. Für den Ernteausfall nach Hagelschäden gibt es die Möglichkeit der Hagelversicherung. Auswirkungen/Ergebnisse Insgesamt wurden 121 Förderungsanträge mit einer Antragsfläche von 329,9 ha Wein- und Obstbaufläche in der Wiener Landwirtschaftskammer eingereicht. Die Antragsfläche wurden am 13. November 2003 von der MA 58 gemeinsam mit der Wiener Landwirtschaftskammer kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, daß die geforderten Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen von den Antragstellern umgesetzt wurden. Lediglich 2 Anträge mußten wegen Nichteinhaltung der Richtlinie abgewiesen werden. Die Stadt Wien stellte eine Entschädigungssumme in der Höhe von € 346.235,80 zur Verfügung. Die Förderabwicklung und Auszahlung an die Antragsteller erfolgte über die Wiener Landwirtschaftskammer.

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Unternehmenskommunikation Ausgangssituation ! Interesse an Landwirtschaft und gesunden heimischen Produkten bzw. deren

Produktion nimmt zu und wird auch kritisch hinterfragt ! Landwirtschaft direkt in der Bundeshauptstadt ist vielen unbekannt ! Multifunktionalität der Wiener Landwirtschaft soll thematisiert werden ! Nutzen der Landwirtschaft in der Stadt für die Gesellschaft muss bewusst gemacht

werden ! Informationspflicht der Interessenvertretung gegenüber ihren Mitgliedern ! Informationsservice für an Landwirtschaft Interessierte ! Bildung von Allianzen zwischen Konsumenten und Produzenten Mitgliederinformation Die Information Die Fachzeitschrift für alle Wiener BetriebsführerInnen im Bereich Gartenbau, Weinbau und Landwirtschaft und das Informationsblatt für an Umwelt und Landwirtschaft Interessierte. „Die Information“ erscheint 11 mal pro Jahr und für die Kammerzugehörigen kostenlos in einer Auflage von 1400 Exemplaren und wird ergänzt durch die Beilage „Bauernjournal“, ein gemeinsames Produkt der Landwirtschaftskammer und der Präsidentenkonferenz. Wichtige Mitteilungen, Förderangelegenheiten, aktuelle betriebswirtschaftliche Ergebnisse und landwirtschaftliche Neuigkeiten kommen auf schnellem Weg, direkt, sachlich und fachlich interpretiert zu den Kammerzugehörigen. Die einzelnen Branchen und Sparten innerhalb der Wiener Landwirtschaft werden Zielgruppen orientiert betreut und informiert. Die Verfassung der Fachbeiträge mit Fotos und Bildtexten, Ausgabenplanung und Anzeigenverwaltung, ebenso die Layout Erstellung erfolgen durch die Mitarbeiter in der Wiener Landwirtschaftskammer. Druck und Versand werden beauftragt. LFI-Katalog/Bildungskalender Das Medium zur Ankündigung des Bildungsprogrammes für alle BetriebsführerInnen im Bereich Gartenbau, Weinbau und Landwirtschaft. Der LFI Katalog erscheint als eine österreichweit gleich layoutierte Broschüre zu Beginn der Herbstsaison in einer Auflage von 1400 Exemplaren. Der Katalog wird einzeln mit einem Brief des Präsidenten an alle Kammerzugehörigen versendet. Zusätzlich zur generellen Ankündigung des LFI Programmes im Katalog erscheinen monatlich in der Kammerzeitung Hinweise und aktuelle Programmankündigungen. In bestimmten Zeitabschnitten (etwa 6-8 Wochen) gibt es weiters zielgruppenorientierte Aussendungen mit den jeweils aktuellen Veranstaltungen in dieser Zeit und einem beigeschlossenen Fax-Anmeldebogen zur leichten Handhabung. Fix Angemeldete erhalten am Vortag vor Veranstaltungsbeginn ein Erinnerungs-SMS zugesandt.

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Wiener Weinzeitung „Wein & the City“ Das Magazin für Weinkultur in Wien für alle Weinkenner, Buschenschänker und deren Gäste erscheint 3 mal pro Jahr in einer Auflage von je 15.000 Stück. Die redaktionelle Arbeit wird außer Haus erledigt. Fachbeiträge stammen unter anderem auch von Mitarbeitern der WLK. Mit Gebiets- und Betriebsbeschreibungen, Neuigkeiten und Aktuellem in der Wiener Weinszene, Schmankerl der Wiener Heurigenbüffets und Hinweisen auf die zahlreichen Veranstaltungen und Events rund um den Wein wird jede Ausgabe rege nachgefragt und gerne gelesen. Agrarnet www.lk-wien.at Ein Gemeinschaftsprojekt aller Landwirtschaftskammern Österreichs zur Unterstützung der Zukunftsentwicklung der bäuerlichen Unternehmen. Die Webapplikation bietet aktuelle praxisorientierte Beiträge mit hohem fachlichen Informationswert. Wichtige Agrarinformationen, wie die aktuelle Marktlage oder das Agrarwetter mit 5-Tages-Prognose ergänzen das Datenangebot. Eine Orientierung sowohl nach Bundesländern, als auch nach Fachgebieten, erleichtert den Usern die Suche nach gewünschter Information. In der Wiener Landwirtschaftskammer liefern die Fachreferenten und Berater Fachbeiträge, Fotos werden mit Digitalkameras aufgenommen und stehen dann für die hauseigene Weiterverwendung im Netz zur Verfügung. Einpflege und Betreuung erfolgen zentral durch den Infomaster ebenfalls in der WLK. Die Gestaltung der Webseiten ermöglicht bereits nach der Einwahl einen Blick auf die gerade aktuellsten Meldungen. Weiterführende Links bieten Zusatzinformationen aus anderen Quellen im Netz. Broschüren, Berichte und Produktionsempfehlungen werden zum Downloaden angeboten. Internetauftritt der Wiener Landjugend Die Wiener Landjugend präsentiert sich auf drei Homepages im Internet: www.lk-wien.at www.landjugend.at www.junggaertner.at und kann dadurch mehr jugendliche Mitglieder und BerufskollegInnen erreichen und über ihre Tätigkeiten und Leistungen berichten. Rundfax Eine Informationsschiene für alle Kammerzugehörigen, die über ein eigenes Faxgerät verfügen und diese Leistung freiwillig und kostenlos in Anspruch nehmen. Umfangreiche Sammlung von Faxdaten und Strukturierung in unterschiedliche Zielgruppen ist vorhanden und wird laufend ergänzt und aktualisiert. Wichtige Neuerungen für die Betriebsführer, gesetzliche Rahmenbedingungen, Richtlinien für Förderungen, aktuelle Termine nach Bedarf versehen mit fachlichen Statements und Empfehlungen werden auf direktem Weg den jeweiligen Zielgruppen punktgenau übermittelt. Zielgruppen sind etwa: ! Kammerräte ! Gemüsegärtner

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! Zierpflanzengärtner ! Weinhauer ! Buschenschänker ! Landwirte ! Landfrauen ! Landjugend ! Anerkannte Fachorganisationen Directmailing Zur schnellen Übermittlung fachlicher Nachrichten für bestimmte Zielgruppen. Gut sortierte Adressdateien wurden aufgebaut. Mysterytour Ein Instrument zur Qualitätsoptimierung als Betriebs-Check und für Nachkontrollen mit externen Beratern. Wurde auch 2003 fortgesetzt, um festgesetzte Qualitätsstandards in den Mitgliedsbetrieben des Vereins „Der Wiener Heurige“ zu überprüfen und zu garantieren. Internetauftritt der Mitglieder der Heurigeninitiative Unter www.gastroweb.at wurde für die Mitglieder der OWH (Offensive Wiener Heurige) die Möglichkeit geschaffen, sich virtuell auf einer Internetplattform für Gastronomiebetriebe zu präsentieren. Die Präsentation wurde von der Wiener Landwirtschaftskammer begleitet und mit Daten und aktuellen Informationen versorgt. Beiträge für Agrarzeitungen Um Informationen für die Kammerzugehörigen fristgerecht weiterzugeben nutzten die Referenten der Wiener Landwirtschaftskammer auch nicht hauseigene agrarische Medien zur Veröffentlichung eigens verfasster Artikel. Diese Medien (Bauernjournal, Bauernzeitung...) werden in größerem Ausmaß auch von den Wiener Agrariern gelesen. Weiters sind Fachbeiträge der hauseigenen Berater in anderen Medien gefragt und tragen so zur Informationsverbreitung bei. Öffentlichkeitsarbeit Events Einer breiten Öffentlichkeit soll der Nutzen für die Gesellschaft aus dem Bestehen der Landwirtschaft in der Großstadt bewusst gemacht werden. Für die berechtigten Anliegen der Berufsgruppe, einer Minderheit in Wien, sollen Sympathisanten und Verbündete gefunden werden. Gezielte Information, Aufklärungsarbeit und eine Offenlegung der Produktion und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte soll von der Qualität überzeugen. Auftritte in der Öffentlichkeit, wie „Heurigendorf auf der Freyung“ oder „Erntedankfest am Heldenplatz“ oder „Landesweinbewertungen“ oder „Präsentation des Jungen Wieners“ erfordern seitens der Mitarbeiter umfangreiche organisatorische Arbeit.

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Von der Pressearbeit bis zur Organisation der mitarbeitenden Bauernfamilien, vom Aufbau der Ausstellungsstände bis zur Planung des Rahmenprogramms laufen die Vorbereitungen. Events mit Erlebnischarakter locken mehrere tausend Besucher in der Stadt an und zeigen, dass die Landwirtschaft in Wien Anerkennung und hohes Vertrauen genießt. Die einzelnen Gruppen, wie die Wiener Weinhauer, die Landfrauen, die Zierpflanzenproduzenten, die Landjugend, Wiener Gärtner, die Ackerbauern Wiens... innerhalb der Wiener Landwirtschaft nutzen Events, um zusätzlich über ihre Ziele und Aufgaben zu informieren und sehen sich als Botschafter ihrer Qualitätsprodukte. Pressebetreuung Als Auftakt für besondere Kampagnen (z.B. Präsentation des „Jungen Wieners“) finden Pressekonferenzen statt, oft mit den Erfahrungsberichten von Bauern, Gärtnern und Weinhauern, Landfrauen und Landjugend. Besondere Betreuung und umfassende Information erfahren Journalisten, die Anfragen zu landwirtschaftlichen Themen an die WLK richten, beispielsweise über die Offensive Wiener Heurige (OWH). Die WLK sieht sich auch als Anlauf- und Servicestelle für Medienleute, die als Multiplikatoren das Thema Landwirtschaft der Gesellschaft, im Besonderen auch den Schülern, nahe bringen. Exkursionsservice Die Anfragen bezüglich Betriebsbesichtigungen auf Wiener Bauernhöfen, Gärtnereien und Weinbaubetrieben von Schulgruppen und Erwachsenen aus dem nichtlandwirtschaftlichen Bereich, aber auch Gruppen von Berufskollegen aus dem In- und Ausland steigen. Die Referenten der WLK bieten ein umfangreiches und individuell auf die Wünsche der Besucher abgestimmtes Service mit Auswahl der landwirtschaftlichen Betriebe und gegebenenfalls ein passendes Rahmenprogramm. Wiederbelebung alter Traditionen - Bitttag der Wiener Landfrauen Aufleben der traditionellen Gänge durch die Fluren und Äcker mit der Bitte um Schutz der Menschen, Fluren und Kulturen vor witterungsbedingten Katastrophen und gezielter Einladung von Meinungsbildnern, Information und Imagewerbung bei Wiener Jause zu Beginn der Veranstaltung. Journalistenpicknick mit Wiener Bürgermeister Dr. Michael Häupl Am 2. Juli 2003 fand das kommunikative und überaus genussreiche Picknick zum Thema „(Er-)Lebensraum Weinbauregion Wien – seine Vielfalt und seine Bedeutung für die Stadt Wien“ im Weingarten Hengl-Haselbrunner am Reisenberg in Wien statt. Zahlreichen Journalisten wurde dort die Möglichkeit geboten, sich über Maßnahmen der Weinbauregion Wien zu informieren. Bei strahlendem Sonnenschein, erlesenen Weinen und feinen Wiener Schmankerln standen Wiens Bürgermeister Dr. Michael Häupl, DI Herbert Schilling – Sprecher des Präsidiums der Wiener Landwirtschaftskammer – sowie Vorstandsdirektor Dr. Georg Kraft-Kinz der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien – seit April 2003 Partner der Weinbauregion Wien – gebührend Rede und Antwort.

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Folgende Themen wurden u. a. behandelt: ! Hagelschäden in Wien: Unterstützung durch die Stadt Wien bei Folgeschäden ! Bedeutung und Funktionen der Weinbauregion Wien für die Stadt ! Übergabe der Wiener Weinagenden von ÖKR Ing. Franz Mayer an DI Herbert

Schilling, Mitglied des Präsidiums der Wiener Landwirtschaftskammer ! Vereinsgründung DER WIENER HEURIGE ! Kooperation zwischen der Weinbauregion und Raiffeisenlandesbank

Niederösterreich-Wien ! Information über weitere geplante Maßnahmen und Aktivitäten der Weinbauregion

Wien im Jahr 2003 Für das Picknick wurde eine aktualisierte Basispressemappe der Weinbauregion Wien aufgelegt. Frühlingserwachen beim Wiener Heurigen Unter dem Motto „Fit in den Frühling mit Ihrem Wiener Heurigen“ gab es mit Beginn der Heurigensaison 2003 in 33 Betrieben des Vereins Der Wiener Heurige zahlreiche Angebote (z. B. gesunde Speisen, frische Fruchtsäfte etc.). In Kooperation mit den Wiener Gärtnern erhielten die Gäste am Sonntag, 23. März 2003 einen kleinen Frühlingsblumengruß. Diese Frühlingsaktion wurde mittels einer Presseinformation der Medienöffentlichkeit mitgeteilt. Präsentation der Wiener Landesweinsieger 2003 – Goldener Wiener Bei der Wiener Landesweinbewertung 2003 gab es 73 Goldmedaillen-Weine, von welchen acht den Top-Rang zum Landesweinsieger 2003 erreichten. Am 10. Juli 2003 fand im modernen Rahmen der Ovalhalle des MuseumsQuartiers die feierliche Auszeichnung der Landesweinsieger 2003 durch Wiens Bürgermeister Dr. Michael Häupl und DI Josef Pröll – BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft – statt. An diesem Abend hatten Weinliebhaber, Journalisten und Interessierte exklusiv die Möglichkeit, die „Goldenen Wiener“ mit Musik und feinen Wiener Gaumenfreuden zu verkosten. Für den Abend des Goldenen Wiener wurde eine Powerpoint-Endlosschleife konzipiert, die während des gesamten Abends alle ausgezeichneten Weine und Winzer zeigte. Die Ovalhalle wurde für diesen Abend in goldenes Licht getaucht. Für die musikalische Untermalung sorgte die Gruppe Quintbrass. Die Präsentationsveranstaltung gab Kooperationspartnern und Unterstützern der Weinbauregion Wien die Möglichkeit, sich zu präsentieren. Junger Wiener 2003 Auf der Website der Wiener Landwirtschaftskammer wurden die Veranstaltung und sämtliche Informationen rund um den Jungen Wiener 2003 (Winzer, Weine, Betriebe, in denen der Wein erhältlich ist etc.) kommuniziert. Am Abend der Veranstaltung gab es für Journalisten eine umfassende Pressemappe mit sämtlichen Informationen rund um den Jungen Wiener 2003. Eine Pressenachaussendung informierte die Medienöffentlichkeit über die erfolgreiche Abendveranstaltung.

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Die Präsentationsveranstaltung gab Kooperationspartnern und Unterstützern der Weinbauregion Wien die Möglichkeit, sich vor Ort zu präsentieren. Weltspartagsgeschenk in allen Raiffeisenfilialen in Wien Im Rahmen der Kooperation mit der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien war ein Punkt der Vereinbarung, beim Weltspartag 2003 Kundengeschenke aus der Weinbauregion Wien zu verteilen. Eigens für den Weltspartag wurden kleine Flaschen Wiener Wein und Fruchtsäfte mit speziell für diesen Anlass gestalteten Etiketten der Raiffeisenbank Niederösterreich-Wien zur Verfügung gestellt. Diese Weltspartagsaktion wurde von der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien unter anderem mittels Indoorpostern in den Filialen in Wien beworben. Videoclip über die Weinbauregion Wien Während des Sommers 2003 wurde ein kurzer Image-Videoclip über die Weinbauregion Wien produziert. (Dauer: ca. 3 Minuten) Dieser Videoclip zeigt sämtliche kulturelle, kulinarische und touristische Aspekte der Weinbauregion – modern und ansprechend aufbereitet – vom Weingarten, dem Keller, dem Wiener Heurigen u.v.m. Die Premiere – d.h. die erstmalige Ausstrahlung – fand im Rahmen der Bundesweintaufe 2003 am 3. November im Festsaal des Wiener Rathauses statt. Werbeeinschaltungen – Magazin Im Jahr 2003 wurden im Namen der Weinbauregion Wien Werbeeinschaltungen in den Magazinen „Servus in Wien“ und „Gastro“ gemacht. Spende zu Gunsten Licht ins Dunkel 2003 Die Wiener Landwirtschaftskammer beteiligte sich im Namen des Vereins Der Wiener Heurige an der Versteigerung zugunsten der Aktion Licht ins Dunkel 2003. Im Namen des Vereins Der Wiener Heurige stellte die Wiener Landwirtschaftskammer einen Heurigenabend für 20 Personen für die Versteigerung in Form eines Gutscheins im Wert von € 500,– zur Verfügung. Der Gutschein kann bei einem beliebigen Wiener Heurigen, der Mitglied des Vereins ist, eingelöst werden. Eine Liste der zur Wahl stehenden Heurigenbetriebe wurde bei Gutscheinausgabe mitgegeben.

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Organisation Leitbild der Wiener Landwirtschaftskammer Für das seit der 6. Vollversammlung der Wiener Landwirtschaftskammer am 20. Juni 2000 gemeinsam entwickelte Leitbild wurden neue Unternehmensziel für die Jahre 2002 und 2003 definiert und einstimmig beschlossen. Leitbild Wir sind die Wiener Landwirtschaftskammer – ein aktives modernes Dienstleistungsunternehmen. Als gesetzliche Interessenvertretung sind wir der Ansprechpartner für alle Wiener GärtnerInnen, LandwirtInnen, WeinhauerInnen und deren Familien. Auf Basis traditioneller bäuerlicher Werte sind wir kompetente Anlaufstelle für an Landwirtschaft und Umwelt Interessierte. Wir informieren, beraten und bilden zeitgemäß und fördern innovativ die Entwicklung der Wiener Landwirtschaft. Unsere gewählten Funktionäre sind erfolgreiche, engagierte, verantwortungsbewusste und qualifizierte Betriebsführer. Unsere motivierten Mitarbeiter sind kompetent, teamorientiert und arbeiten eigenverantwortlich. Die Wiener Landwirtschaftskammer arbeitet zielorientiert und konsequent im Interesse der Wiener Landwirtschaft mit Behörden und Interessenvertretungen partnerschaftlich zusammen. Die Wiener Landwirtschaftskammer steht für den Erhalt vielfältiger, nachhaltig wirtschaftender Familienbetriebe und für Solidarität innerhalb der Berufsgruppen. Wien, 20. Juni 2002

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Unternehmensziele 2002/03 EU-Erweiterung ! Wir bieten umfangreiche Aufklärung und Information zur EU-Erweiterung und

vertreten die Interessen und Anliegen der Wiener Gärtner, Weinhauer und Landwirte im Zuge des Beitrittsprozesses.

Interessenvertretung Innenwirkung ! Wir sind der erste Ansprechpartner für alle Wiener Gärtner, Landwirte, Weinhauer

und deren Familien. Außenwirkung ! Wir arbeiten zielorientiert und konsequent mit Behörden zusammen und sind

kompetenter Ansprechpartner in Sachen Landwirtschaft und Umwelt. Beratung/Bildung ! Wir dokumentieren die Bildungs-/Beratungskompetenz durch verstärkten Einsatz

von fachspezifischen Arbeitskreisen und Projekten und steigern die Qualität der angebotenen Kurse und Seminare.

! Zielvorgabe: Steigerung der Bildungszeit/Teilnehmer, der Anzahl der eingesetzen Beratungsstunden (Quelle: EDV-Leistungserfassung) und der Zufriedenheit der Teilnehmer (Evaluierung).

Förderung ! Wir bieten umfangreiche Information und Fachberatung und fördern

Diversifizierung sowie Neuausrichtung, Innovationen und Kooperationen in landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Betrieben.

! Zielvorgaben: Ausschöpfung der verfügbaren Mittel im Rahmen der Förderung der Anpassung und Entwicklung von ländlichen Gebieten (Art. 33).

Öffentlichkeitsarbeit Kommunikation (Innenwirkung) ! Wir verstärken den Realitätsbezug bzw. die Realitätswahrnehmung der Mitglieder

und motivieren und bestärken die Mitglieder in der Weiterentwicklung/Ausrichtung ihrer Betriebe.

! Zielvorgabe: Umgesetzte Erfolge darstellen, zukünftige Chancen aufzeigen und Ängste aufarbeiten und abbauen, verstärkter Einsatz neuer Medien in der Wissensvermittlung.

Kommunikation (Aussenwirkung) ! Umfangreiche Aufklärung der Öffentlichkeit über die Situation und Leistungen der

Landwirtschaft in Wien und Werbung um Aufmerksamkeit für die Belange der Landwirte und Solidarisierung der Bevölkerung mit den Anliegen der Landwirte.

! Zielvorgabe: Steigerung der Aktualität der Kommunikationsmaßnahmen und Einsatz neuer Medien.

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Wiener Landwirtschaftskammerwahl März 2003 ! Wir erreichen eine hohe Identifikation der Mitglieder mit der Wiener

Landwirtschaftskammer als Beratungs-, Servicestelle und Interessenvertretung. ! Zielvorgabe: Erreichung einer Wahlbeteiligung von über 70 %. Die Unternehmensziele wurden in der Präsidiumsbesprechung am 23. Mai 2002 vorberaten und in der 18.

Sitzung des Hauptausschusses am 18. Juni 2002 einstimmig für 2002 und 2003 beschlossen.

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Geschäftseinteilungsplan

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Mitarbeiterstand 31.12.2003

Bezeichnung Anzahl Angestellte gem. Verwendungsgruppe

A B C D Gesamtstand

Landwirtschaftskammer 5,625 2,75 3,875 1 13,25

Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle 1 0 0,5 0 1,5

Summe 6,625 2,75 4,375 1 14,75

Verwendungsgruppe Frauen Männer Gesamt

Höherer Dienst 1,625 5 6,625

Fachdienst 1 1,75 2,75

Kanzleidienst 4,375 0 4,375

Hilfskräfte 1 0 1

Summe 8,0 6,75 14,75

Mitarbeiterveränderungen Neuaufnahme Irene Diendorfer Aufgrund der Reorganisation der Land- und Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle mit dem Ziel, die Arbeitsstunden von GF DI Gerhard Wirth ab 1. Jänner 2004 von 40 auf 30 Wochenarbeitsstunden zu reduzieren und zur Abdeckung des erhöhten Verwaltungsaufwandes in der WLK wurde Frau Irene Diendorfer, geb. 18.07.1982, Raffaelgase 6/4, 1200 Wien, mit 1. Oktober 2003 in den Dienst der Wiener Landwirtschaftskammer aufgenommen. Die Dienstzuordnung erfolgt je zur Hälfte zur Unterstützung des LFA-Geschäftsführers, sowie für Aufgabenbereiche der Wiener Landwirtschaftskammer (Telefonzentrale, Postausgang und Mitarbeit bei der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere zur Erstellung der Kammerzeitung). Mitarbeiterweiterbildung Die Qualifizierung und Weiterbildung der Berater und Mitarbeiter hat in der Wiener Landwirtschaftkammer einen hohen Stellenwert. Dies wird u.a. in einem eigenen Leitbildpunkt „Unsere motivierten Mitarbeiter sind kompetent, teamorientiert und arbeiten eigenverantwortlich“ mit der konkreten Maßnahme, dass jeder Fachreferent an mindestens 4 fachlichen und 3 verwaltungstechnischen bzw. persönlichkeitsbildenden Weiterbildungstagen pro Jahr, sonstige Mitabeiter an mindestens 3 verwaltungstechnischen bzw. persönlichkeitsbildenden Weiterbildungstagen pro Jahr teilnimmt, dokumentiert. Für das Jahr 2003 wurde ein in Abstimmung mit den Mitarbeitern und der Kammerdirektion gemeinsam erstellter Weiterbildungskatalog vom Hauptausschuss genehmigt und erfolgreich umgesetzt. Schwerpunkte in der Beraterweiterbildung waren Projektmanagement, Eventmarketing, Ergonomie im Gartenbau, Supervision, Coaching, Mentoring und Meditation und deren Bedeutung in der Offizialberatung, bfu, Internet, EDV, Medienarbeit, Leitung von Arbeitskreisen, Bio.

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Ehrungen und Auszeichnungen Für Verdienste um die Wiener Landwirtschaftskammer wurden folgende Kammerauszeichnungen zuerkannt: Goldene Kammerplakette RUNGALDIER Karl Ing. Kaiser Ebersdorfer Straße 53, 1110 Wien

SPINDLER Anton Stammersdorfer Straße 56, 1210 Wien

GEY Georg

Simmeringer Hauptstaße 133, 1110 Wien

KAINZ Johann

Seefeldergasse 18, 1220 Wien

HOLZHACKER Rudolf Donaufelder Straße 164, 1220 Wien

HUBER Ernst ÖkR

Neustift am Walde 68, 1190 Wien

REINBACHER Johann

Herrenholzgasse 38, 1190 Wien

SCHURIAN Werner MR DI Dr. Görgengasse 223/7, 1190 Wien

Silberne Kammerplakette KORNFELD Ilse Liesingbachstraße 61, 1100 Wien ZAND Herbert Stammersdorfer Straße 104, 1210 Wien Bronzene Kammerplakette VRBICKY Seraphine Immengasse 25/27, 1210 Wien Verleihung Berufstitel „Ökonomierat“ HAHNL Johann, KR Rößlergasse 10, 1230 Wien

SCHWARZ Franz Hänischgasse 8, 1220 Wien

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Einnahmejahr 1999 2000 2001 2002 2003

1999 334.793,61

2000 14.913,17 284.596,20

2001 12.106,35 50.620,93 303.454,60

2002 2.865,05 18.495,12 39.173,57 320.954,50

2003 490,49 2.461,96 4.740,60 20.488,32 322.511,25

Gesamtaufkommen 365.168,67 356.174.21 347.368,77 341.442,82 322.511,25

Vorschreibung 01.01. 379.356,44 369.946,84 363.028,09 360.897,09 368.620,86

Rechnungsabschluss 2003 Die Aufgaben der Buchhaltung sind die fortlaufende Führung des Rechnungswesens zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung und zur Schaffung von Entscheidungsgrundlagen. Die Vorbereitung des Rechnungsabschlusses zur Beschlussfassung in dem dafür zuständigen Organ gehört zu den wesentlichen Tätigkeiten. Voranschlag und Rechnungsabschluss wurden gesondert veröffentlicht. Die Kontrolle erfolgt über den Kontrollausschuss, sowie über die Aufsichtsbehörde der Stadt Wien, insbesondere die Magistratsabteilungen 58 und 5, und das Kontrollamt der Stadt Wien. Die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs, insbesondere die Durchführung der Überweisung von Förderungsbeiträgen an die Landwirte, Weinhauer und Gärtner, ist nur eines der Hauptaufgabengebiete. Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und dem Land Wien sei für die Gewährung von Förderungsmitteln im Namen der Wiener Landwirtschaft Dank und Anerkennung ausgesprochen. Die Tätigkeit der Wiener Landwirtschaftskammer wäre ohne die Gewährung von Förderungsmitteln sowohl in der allgemeinen Interessenvertretung als auch in der Beratung und Bildung nicht gewährleistet. Kammerbeiträge 2003 Im Jahr 2003 wurden Kammerbeiträge in der Gesamthöhe von € 368.620,86 vorgeschrieben. Entwicklung der Kammerumlage der Wiener Landwirtschaftskammer Vorschreibung

Umsetzung der Anregungen des Rechnungshofes Ausgangssituation Der vom Rechnungshof erstellte Bericht betreffend die im Jahr 1999 gem. Art. 127b B-VG und § 20 a RHG vorgenommene Überprüfung der Gebarung der Landwirtschaftskammer für Wien wurde von der Wiener Landesregierung in ihrer Sitzung vom 22. August 2000 zur Kenntnis genommen. Im Sinne des gegenständlichen Rechnungshofberichtes erging seitens der Magistratratsabteilung 58 das Ersuchen, in dem gem. § 20 Abs. 5 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes jährlich vorzulegenden Tätigkeitsbericht auch über Veranlassungen, die auf Grund der Empfehlungen des Rechnungshofes getroffen wurden, zu berichten.

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Umsetzung In seinem Bericht hob der Rechnungshof die Empfehlungen der Schaffung der Zugriffsmöglichkeit auf die Einheitswert- und Bewirtschafter-Datenbank der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und die Trennung von Rechts- und Kontrollausschuss hervor. Beide Anregungen wurden durch die Novellierung des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes umgesetzt. Weiters wurde die Geschäftsordnung grundlegend überarbeitet, eine Reisekostenrichtlinie neu entwickelt und beschlossen, sowie eine Gleitzeitbetriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat getroffen und umgesetzt.

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Präsidium, Vollversammlung und Zusammensetzung der Ausschüsse Funktionsperiode 2003 – 2008 Funktion

Vollv

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Präsident JEZIK Wilhelm ÖkR 1140 Wien, Waidhausenstrasse 23

➼ ❖ I I ❖ I I I

Vizepräsident WINDISCH Franz Ing. 1100 Wien, Klederinger Straße 197

➼ ➼ I ❖ I ❖ I I

Vizepräsident HOPF Karl ÖkR 1110 Wien, Neurissenweg 6

➼ ➼ I I I I I I

Kammerrat ABLEITINGER Ludwig 1220 Wien, Kruisgasse 18

➼ ➼ ➼ ➼

Kammerrat ANDERST Gustav 1210 Wien, Schuchardtstraße 46

➼ ➼ ➼

Kammerrat EDLMOSER Michael Ing. 1230 Wien, Maurer Lange Gasse 123

➼ ➼ ➼

Kammerrat EICHINGER Johann 1110 Wien, Mitterweg 50

➼ ❖

➼ ➼ ➼

Kammerrat FLICKER Martin 1220 Wien, Ziegelhofstraße 78

➼ ➼

Kammerrat HAHNL Johann 1233 Wien, Rößlergasse 10

➼ ➼

Kammerrat HEIDER Kurt 1190 Wien, Heiligenstädter Str. 5/4/22

Kammerrat HOFMANN Kurt ÖkR

1110 Wien, Haindlgasse 20 ➼ ➼ ➼ ➼ ➼

Kammerrat HUBER Michaela Ing. 1190 Wien, Neustift am Walde 68

➼ ➼

Kammerrat JANDA Wilhelm 1100 Wien, Holbeingasse 1 - 7/6/1/5

➼ ➼

Kammerrat KIERLINGER Martin ÖkR 1190 Wien, Kahlenberger Straße 20

➼ ➼ ➼

Kammerrat KLAGER Gerhard Ing. 1210 Wien, Stammersdorfer Str. 12

➼ ➼ ➼

Kammerrat KÖLBL Anna 1220 Wien, Breitenlee 74

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Funktion

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Kammerrat PROCHAZKA Leopold Mag. 1110 Wien, Hörtengasse 44

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➼ ➼

Kammerrat REITER Karl ÖkR Ing. 1220 Wien, Breitenleer Straße 259

➼ ➼ ➼ ➼

Kammerrat SCHILLING Herbert DI. 1210 Wien, Langenzersdorfer Straße 54

➼ ➼ ➼ ❖ ❖

Kammerrat SCHMIDT Helmut 1110 Wien, Neurissenweg 22

➼ ➼ ➼

Kammerrat TRUNNER Otto 1210 Wien, Leopoldauer Platz 85

➼ ➼

➼ ➼

Kammerrat WACLAWEK Leopold

1110 Wien, Mitterweg 17 ➼ ➼ ➼

Kammerrat WOHATSCHEK Wilhelm Ing. 1100 Wien, Ada-Christen-Gasse 2/C/21

➼ ➼

Legende: ❖ = Vorsitzender ➼ = Mitglied des Ausschusses I = beigezogenes Mitglied Anmerkung: Folgende Personen die nicht der Vollversammlung angehören sind den Ausschüssen als Fachexperten

beigezogen:

! ÖkR Hans Hiller (Landwirtschaftsausschuss)

! ÖkR Ing. Gottfried Schabbauer (Landwirtschaftsausschuss, Wein- und Obstbauausschuss)

! ÖkR Elfriede Gstaltner (Bildung, Beratung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit)

! Rudolf Wieselthaler (Landwirtschaftsausschuss)

! Friedrich Wallner (Landwirtschaftsausschuss)

! Ing. Michael Niedermayer (Landwirtschaftsausschuss)

! Franz Kremser (Landwirtschaftsauschuss)

! ÖkR Ing. Franz Mayer (Wein- und Obstbauausschuss)

! Franz Wieselthaler (Wein- und Obstbauausschuss)

! ÖkR Ernst Huber (Wein- und Obstbauausschuss)

! Ing. Kurt Schmidt (Wein- und Obstbauausschuss)

! Hans Sirbu (Wein- und Obstbauausschuss)

! ÖkR Ing. Ferdinand Hengl (Wein- und Obstbauausschuss)

! Seraphine Vrbicky (Wein- und Obstbauausschuss)

! Ing. Thomas Podsednik (Wein- und Obstbauausschuss)

! DI Hermann Mooslechner (Wein- und Obstbauausschuss)

! Leopold Schippani (Gartenbauausschuss)

! ÖkR Grete Nehammer (Gartenbauaussschuss)

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Jahresbericht 2003

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Termine der Ausschusssitzungen Ausschuss Termin

Fachausschuss für Angelegenheiten des Gartenbaues 28. Mai 2003

30. September 2003

Fachausschuss für Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft 26. Mai 2003

11. Juni 2003

11. November 2003

Fachausschuss für Angelegenheiten des Wein- und Obstbaues 10. Juni 2003

24. November 2003

Fachausschuss für Angelegenheiten der Bildung, Beratung,

Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

10. Juni 2003

Ausschuss für Rechts- und Sozialangelegenheiten 26. Mai 2003

11. Juni 2003

12. November 2003

Kontrollausschuss 12. Juni 2003

24. November 2003

Hauptausschuss 12. Februar 2003

17. Juni 2003

23. September 2003

01. Dezember 2003

Vollversammlung 29. April 2003

26. Juni 2003

10. Dezember 2003

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Jahresbericht 2003

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Arbeitsgemeinschaft Wiener Landfrauen Landesbäuerin GSTALTNER Elfriede, ÖkR Stammersdorfer Straße 28, 1210 Wien

Landesbäuerin-Stellvertreterin MAAD Theresia, ÖkR Oberlaaerstr. 43, 1100 Wien Bezirksbäuerinnen 10. Bezirk: Bezirksbäuerin MAAD Theresia, ÖkR Oberlaaer Straße 43,1100 Wien Stellvertreterin KORNFELD Ilse Liesingbachstraße 61, 1100 Wien

19. Bezirk: Bezirksbäuerin HAUNOLD Lieselotte Raffelspergerg. 33/2/1, 1190 Wien

21. Bezirk: Bezirksbäuerin TRUNNER Irene Leopoldauer Platz 85, 1210 Wien Stellvertreterin KLEEDORFER Theresia Stammersdorferstr. 58, 1210 Wien 22. Bezirk: Bezirksbäuerin FLICKER Maria Hausfeldstraße 208, 1220 Wien Stellvertreterin SCHÖN Luise Franz Sillergasse 16, 1220 Wien

23. Bezirk: Bezirksbäuerin BUBITS Kordula Draschestraße 47 1230 Wien Stellvertreterin EDLMOSER Lucia Maurer-Lange Gasse 123, 1230 Wien Kassierin SCHILK Gerlinde Süßenbrunner Platz 14, 1220 Wien

Schriftführerin KORNFELD Eva Oberlaaerstr. 56, 1100 Wien

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Wiener Landjugend Landesobmann WACLAWEK Leopold Hörtengasse 101, 1110 Wien

Landesobmann-Stellvertreter KÖLBL Georg Breitenlee 74, 1220 Wien Landesleiterin ABLEITINGER Petra Langobardenstraße 139, 1220 Wien

Landesleiterin-Stellvertreter MAYER Waltraud Zippererstraße 1, 1110 Wien

Bezirksgruppe Simmering Bezirksobmann: KASESS Robert Neurissenweg 17, 1110 Wien

Bezirksgruppe Kagran Bezirksobmann: KÖLBL Georg Breitenlee 74, 1220 Wien Anerkannte Fachorganisationen der Wiener Landwirtschaftskammer und deren Obmänner Weinbauorganisationen Landesweinbauverband Wien MAYER Franz, ÖkR Ing. Wiener Landwirtschaftskammer

Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien Weinbauverein Stammersdorf SCHMIDT Josef Stammersdorfer Straße 105, 1210 Wien Weinbauverein Strebersdorf STRAUCH Friedrich Ernst, Ing. Langenzersdorfer Straße 50, 1210 Wien

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Weinbauverein Groß-Jedlersdorf FUCHS Kurt, Ing. Jedlersdorfer Platz 29, 1210 Wien

Weinbauverein Heiligenstadt-Nußdorf SIRBU Hans Greinergasse 39, 1190 Wien

Weinbauverein Grinzing HENGL Ferdinand, ÖkR Ing. Cobenzlgasse 23, 1190 Wien Weinbauverein Sievering KOLLER Franz Sieveringer Straße 269a, 1190 Wien

Weinbauverein Neustift a. Walde-Salmannsdorf HUBER Ernst, ÖkR Neustift am Walde 68, 1190 Wien Weinbauverein Mauer EDLMOSER Karl-Heinz Maurer Lange Gasse 123, 1238 Wien Weinbauverein Oberlaa WIESELTHALER Franz Ober-Laaer-Straße 71, 1100 Wien

Wiener Weinsiegel-Verband MAYER Franz, ÖkR Ing. Wiener Landwirtschaftskammer

Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien Weinverband Vienna Classic Weingüter MAYER Franz, ÖkR Ing. Wiener Landwirtschaftskammer

Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien Verband der Weinhauer Wiens ANDERST Gustav, KR Schuchardtstraße 46, 1210 Wien Landwirtschaftsorganisationen Landwirtschaftliches Casino Stammersdorf SCHMIDT Josef Stammersdorfer Straße 105, 1210 Wien

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Landwirtschaftliches Casino Leopoldau WALLNER Friedrich Leopoldauer Platz 78, 1210 Wien

Landwirtschaftliches Casino Donaustadt NIEDERMAYER Michael, Ing. Breitenleer Straße 251, 1220 Wien Landwirtschaftliches Casino Oberlaa WIESELTHALER Rudolf Liesingbachstraße 221, 1100 Wien Gartenbauorganisationen Die Wiener Gärtner - Landesgartenbauvereinigung Wien ABLEITINGER Ludwig, KR Haidestraße 22, 1110 Wien

Bezirksgruppe Erlaa TITZ Herbert, ÖkR Erlaaer Straße 95, 1233 Wien Bezirksgruppe Hietzing HITZLER Karl Kirchfeldgasse 78, 1120 Wien Bezirksgruppe Donaustadt KAINZ Johann Seefeldergasse 18, 1220 Wien

Bezirksgruppe Kaiser-Ebersdorf HOBIGER Johann Haindlgasse 21, 1110 Wien Bezirksgruppe Simmering ROSSMANN Josef Haidestraße 456, 1110 Wien Bezirksgruppe Währing-Döbling ORTMANN Günter Greinergasse 22, 1190 Wien

Verband der Erwerbsgärtner Wiens EICHINGER Johann, KR Mitterweg 50, 1110 Wien Marktgemeinschaft Blumengroßmarkt WANNEMACHER Manfred Altlengbach 14, 3033 Altlengbach

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Sonstige anerkannte Fachorganisationen Landesverband für Bienenzucht Wien FLEISCHMANN Klaus, Präsident Georg-Coch-Platz 3, 1010 Wien Verband der Pony- und Kleinpferdezüchter MAYER Manfred, Univ.Prof. Dr. Verbandssitz: Herrensteinerstraße 68, 2560 Berndorf

Verband der Lipizzanerzüchter in Österreich REITER Karl, Präsident Steiningergasse 43, 1120 Wien Wiener Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen MÜHLAUER Gerhard, Obmann Verbandssitz: Lainzer Straße 87, 1130 Wien

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Wiener Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Die Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ist bei der Landwirtschaftkammer Wien eingerichtet. Ihre Geschäfte sind unter der Leitung eines paritätisch zusammengesetzten Ausschusses zu führen. Dem Ausschuss gehören je drei Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter an, die durch die Landesregierung über Vorschlag der Landwirtschaftskammer bzw. der Gewerkschaft für Agrar, Nahrung und Genuss auf die Dauer einer Funktionsperiode ernannt werden. Dieser Ausschuss tagt obligat 2 mal pro Jahr wobei der Tagungsort in der Regel die Wiener Landwirtschaftskammer ist. Die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Wien ist mit allen anderen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen in der Geschäftsführertagung der Lehrlingsstellen Österreichs zusammengeschlossen. Paritätischer Ausschuss 2003 bis 2006 Vorsitzender: Mag. Christian REINDL Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Walter MEDOSCH Dienstgeber-Vertreter VP ÖkR Karl HOPF Präsident ÖkR Wilhelm JEZIK VP Ing. Franz WINDISCH Dienstgeber-Ersatzmitglieder KR Ludwig ABLEITINGER KR DI Herbert SCHILLING KR Leopold WACLAWEK Dienstnehmer-Vertreter Josef WEGERER Sekretär Heinz FLUCH Alois KARNER Dienstnehmer- Ersatzmitglieder Karl STUDEREGGER Thomas TEUTSCH Heinz Kaiser Geschäftsführung DI Gerhard WIRTH

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Rechtliche Grundlagen Wiener Rechtsvorschriften ! L 740-000 Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsordnung 1992 ! L 720-050 Gartenbau; Ausbildungsvorschrift und Prüfungsordnung 1992 ! L 720-000 Wiener Landarbeitsordnung 1990 Bundesgesetze ! Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz – LFBAG ! Bundesgesetz vom 17. Mai 1990 (BGBl. Nr. 298/1990) über die Grundsätze für die

Berufsausbildung der Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft, geändert durch das Bundesgesetz vom 4. August 1992 BGBl. Nr. 472/1992 und durch das Bundesgesetz vom 23. Juli 1998 BGBl. Nr. 102/1998.

Aufgaben der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle obliegen die nach der Wiener Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1992 und nach der Wiener Landarbeitsordnung 1990 übertragenen Aufgaben, insbesondere aber ! die Ausarbeitung von Lehrbedingungen und Festsetzung der

Lehrlingsentschädigung, soweit diese nicht in Kollektivverträgen festgesetzt ist; ! die Durchführung von Fach- und Vorbereitungskursen; ! die Erstellung eines Berufsausbildungsplanes über Fachkurse und sonstige

Ausbildungsmaßnahmen für das folgende Schuljahr; ! die Zulassung zu und Abhaltung von Prüfungen; ! die Genehmigung der Verlängerung der Lehrzeit auf Grund einer nichtbestandenen

Facharbeiterprüfung oder Wiederholung einer Berufsschulklasse; ! die Anerkennung der Lehrberechtigten, Ausbilder und Lehrbetriebe und der

Widerruf dieser Anerkennung; ! die Führung der Lehrlingsstammrollen; ! die Genehmigung der Lehrverträge, die Eintragung der Lehrlinge in die

Lehrlingsstammrolle, die Zustimmung zur Auflösung eines Lehrverhältnisses und zum Lehrstellenwechsel;

! die Erlassung einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für jedes Ausbildungsgebiet gemäß § 3 Abs. 2 der Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung;

! die Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes, der zur öffentlichen Einsicht aufzulegen ist;

! die Erlassung der Behaltepflicht oder Bewilligung zur Kündigung vor Ablauf der Behaltepflicht gemäß 123 Abs. 9 der Wiener Landarbeitsordnung 1990.

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Tätigkeiten Meisterkurs 2001/2004 (3. Jahrgang) Am 29.1.2004 werden die Kursteilnehmer die in den Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften vorgeschriebene Klausurarbeit schreiben. Die Beurteilung der Arbeiten erfolgt durch die für die einzelnen Gegenstände zuständigen Mitglieder der Prüfungskommission: Baumschulwesen: Gtm. Stolz, 12 Arbeiten Gemüsebau: DI Wirth, 5 Arbeiten Zierpflanzenbau: Gtm. Krepela, 7 Arbeiten Die Noten der Klausurarbeit werden als Teil der schriftlichen Meisterprüfung gewertet. Als letzter Abgabetermin für die Hausarbeit wurde der 7.2.2004 fixiert. Mit der fünfstündigen Klausarbeit endet der Meisterkurs 2001/04. Abrechnung Meisterkurs 2001/2004 Die Teilnehmer des Meisterkurses mussten zu Beginn des 1. Kursjahres für die Anschaffung von Fachbüchern, Skripten und sonstigen Lehrbehelfen einen Betrag von € 450,- bei der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (bzw. der Buchhaltung der Wiener LWK) einzahlen. Die Fachbücher wurden durch Bundes- und Landmittel gefördert. Da nicht jeder Kursteilnehmer die gleiche Anzahl von Büchern bezogen hat, erfolgte eine gesonderte Abrechnung für jeden Kursteilnehmer. Diese Restbeträge werden nach dem letzten Kurstag mittels Überweisung auf bekanntgegebene Girokonten ausbezahlt. Meisterkurs 2002/2005 (2. Jahrgang) Der erste Vorbereitungskurs des Meisterlehrganges 2002/05 wurde am 30.1.2003 beendet und am 7. Oktober 2003 mit dem zweiten Vorbereitungskurs fortgesetzt. An diesem Punkt möchten wir uns für die zur Verfügung gestellten Klassenräume beim Direktor der HBLVA für Gartenbau Herrn DI Gottfried Kellner und beim BS Direktor Johann Dücke bedanken, die trotz der angespannten Platzsituation in der Berufsschule für Gärtner und Floristen uns diesbezüglich sehr unterstützten. Als Vortragende stehen Lehrer von der BS Kagran, von der HBLVA Schönbrunn, von der Wiener Landwirtschaftskammer, aber auch verstärkt Spezialisten außerhalb dieser drei Institutionen zur Verfügung. Abrechnung Meisterkurskosten Die Vortragsstunden werden monatlich, also am 3.11. 2003, am 18.12. 2003 und am 31.1.2004, abgerechnet und an die Vortragenden überwiesen. Als Vortragshonorar pro Unterrichtseinheit wurde, wie im Fachkurs, € 33,60) bezahlt. Fachkurse 2003/04 Gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften wurden vom 22.9.2003 bis 30.10.2003 an der BS für Gärtner und Floristen für die Schüler (Lehrlinge) der Klassen 3A, 3B, 2A, 2B, 1A und 1B die Fachkurse mit jeweils 45 Unterrichtsstunden abgehalten, wobei für die beiden dritten Klassen der fünfte Fachkurstag als Exkursion

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in Gartenbaubetriebe zur Vorbereitung auf die Facharbeiterprüfung für das Frühjahr 2004 vorgesehen ist. Als Vortragende standen überwiegend die Lehrer der Berufsschule, aber auch Fachkräfte der Wiener Landwirtschaftskammer und Fachkräfte außerhalb dieser Institutionen zur Verfügung. Abrechnung Fachkurskosten Nach Ende des Fachkurses einer jeden Klasse wurden die angefallenen Vortragshonorare abgerechnet und an die Vortragenden überwiesen. Als Vortragshonorar wurden pro Unterrichtseinheit € 33,60) bezahlt. Facharbeiterprüfungen 2003 Die schriftliche Prüfung fand am 28. Mai 2003 statt. Die Termine für die mündliche und praktische Facharbeiterprüfung sind ! Donnerstag, 26. Juni 2003 ! Montag, 8. September 2003 ! Donnerstag, 28. August 2003 ! Donnerstag, 11. September 2003 ! Montag, 1. September 2003 ! Montag, 15. September 2003 ! Donnerstag, 4. September 2003 ! Montag, 1. Dezember 2003 Weiters fand am 9. Dezember 2003 die feierliche Überreichung der Facharbeiterbriefe durch den Obmann der Landesgartenbauvereinigung Wien Herrn KR Ludwig Ableitinger und dem Präsidenten der Wiener Landwirtschaftskammer Herrn ÖkR Wilhelm Jezik statt. Schülerzahlen (Gärtnerlehrlinge) in der BS Kagran und Tagebuchkontrolle Im Februar 2003 wurde bei allen Gärtnerlehrlingen eine sachliche Tagebuchkontrolle durchgeführt. Die inhaltliche, wöchentliche Kontrolle der Gärtnertagebücher obliegt dem Lehrherrn. Weiters wurden im Sommer Lehrbetriebsbesichtigungen durchgeführt, um aktuelle Probleme in der Lehrlingsausbildung und den Lernfortschritt der Lehrlinge mit den Ausbildern zu diskutieren.

Klasse MA 42 Bund Privat Heimlehre Gesamt

1A 11 8 2 0 21

1B 13 11 1 1 26

2A 18 13 0 0 31

2B 14 13 2 2 31

3A 9 12 0 2 23

3B 15 12 0 1 28

Gesamt 80 69 5 6 160

50% 43,13% 3,13% 3,75% 100%

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Berufspräsentation vom 20. bis 20. Juni Vom Dienstag, 20. Mai bis Donnerstag, 22. Mai fand im Schulgarten des Stadtgartenamtes eine Präsentation der „Berufe mit Tieren und Natur“ statt. Organisiert wurde diese Veranstaltung von der „Berufsinformation der Wiener Wirtschaft“, wo neben dem Landwirtschaftlichen Gartenbau, auch die Lehrberufe Blumenbinden, Landschaftsbau und Tierpflege vorgestellt wurden. Ziel war es, Schüler am Ende der Pflichtschule die Entscheidung für einen Lehrberuf zu erleichtern. Dies erfolgte durch eine kurze theoretische Information zu den einzelnen Lehrberufen, aber auch kleine praktische Übungen ermöglichten ein Schnuppern in die Tätigkeiten des Berufes. Lehrbetriebsanerkennung Auf Grund §24ff der Wiener Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsordnung 1992 wurde folgende Lehrbetriebe und Lehrberechtigte anerkannt: ! GANGER Franz, 1220 Wien, Aspernstraße 15-21; ! HOBIGER Johann, Lehrberechtigter: Hobiger Edeltraud, 1110 Wien, Haidestraße

1238/4 ! KALCH Franz, Lehrberechtigte: Kalch Andrea, 1220 Wien, Langobadenstraße 121 Änderung der Meisterprüfungskommission Da am 25. März 2002 der geschätzte Vorsitzende der Gärtnermeisterprüfung Dipl-Ing. Dr. Franz Klinger verstarb, wurde als sein Nachfolger Dr. Andreas Baumgarten auf gemeinsamen Vorschlag der Gewerkschaft Agrar-Nahrung-Genuss und der Wiener Landwirtschaftskammer von der Wiener Landesregierung im Herbst 2003 berufen. Die Gärtnermeister Prüfungskommission ist somit für die anstehenden Prüfungen im Frühjahr 2004 wieder vollständig besetzt. Die neue Meisterprüfungskommission setzen sich inklusive der Ersatzmitglieder wie folgt zusammen: Prüfungskommission Gärtner Meister Vorsitzender Vorsitzender-Stellvertreter

Dr. Andreas BAUMGARTEN

Sedlacekweg 1/6

1100 Wien

Hofrat Dr. Peter FISCHER-COLBRIE

Erlafstraße 10

3270 Scheibbs

Mitglieder Ersatzmitglieder

Gtm. Gerhard KREPELA

Lorenz Weissgasse 4

1140 Wien

Gtm. Josef KURZ

Lautenschlägergasse 15

1110 Wien

DI Gerhard WIRTH

Witthauergasse 2/1/1

1180 Wien

Dir. Johann DÜCKE

Wagramerstraße 98/5/13

1120 Wien

Gtm. Gerhard STOLZ

Gerasdorferstraße 55/175/1

1210 Wien

OLdwR. Ing. Otto KILLINGER

Dampierrestraße 6/29

1140 Wien

Ing. Robert FAHSL

Robert Fuchsgasse 35A

1140 Wien

Ing. Günther HANNES

Franz Asenbauergasse 22

1230 Wien

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Neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung im Gartenbau Beginn 3.3.2001 Dauer: 31 Monate, Ende: 7.10.2003 Ausgangssituation Neuordnung der Lw. Berufe seit Jahren in Diskussion Ziele Moderne markt- und bedarfsgerechte Ausbildung durch einen neuen Ausbildungsplan, moderne Arbeitsmarkt- und bedürfnisgerechte Prüfung durch eine neue Prüfungsordnung, Österreichweite Zusammenführung der Ausbildungspläne und Prüfungsordnung. Umsetzungsschritte/Maßnahmen ! 11.12.01 Wien, Par. Ausschuss: Zustimmung zur vorläufigen Endfassung und

Auftrag zur Ausarbeitung einer legistischen Umsetzung. ! Besprechungen mit Dr. Griehsl, MA 58, Land- und Forstinspektion; 9.12.2002,

6.5.2003, 17.6.2003 ! Beschluß Paritätischer Ausschuß: 2.7.2003 ! Genehmigung Wiener Landesregierung: 23.9.2003 ! Verlautbarung im Wiener Amtsblatt: 7.10.2003 Auswirkungen/Ergebnisse Moderne markt- und bedarfsgerechte Ausbildung durch den neuen Ausbildungsplan, moderne Arbeitsmarkt- und bedürfnisgerechte Prüfung durch die neue Prüfungsordnung, Österreichweite Zusammenführung der Ausbildungspläne und Prüfungsordnungen durch die Herausnahme der länderspezifischen allgemeinen Inhalte. Evaluierung/Erfolgsmaßstäbe Neue Verordnungen in allen neun Bundesländern Auswirkungen/Ergebnisse Moderne markt- und bedarfsgerechte Ausbildung durch den neuen Ausbildungsplan, moderne Arbeitsmarkt- und bedürfnisgerechte Prüfung durch die neue Prüfungsordnung, Österreichweite Zusammenführung der Ausbildungspläne und Reorganisation der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstellen Letzte Umstellung der Lehrlingsstelle erfolgte im Jahr 1997, als ein hauptberuflicher Geschäftsführer die Aufgaben der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle übernommen hat und bis zu 3 nebenbeschäftigte LWK-Bedienstete ablöste. Diese Maßnahme führte zu einer Verbesserung der Ausbildung und eine erhöhte Qualitätssicherheit in der Organisation und Verwaltung. Die Anforderungen an die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle haben sich in den letzten Jahren jedoch ständig erweitert und der Verwaltungsaufwand erhöht. Steigende Ausbildungsberatung, steigende Zahl an Kursen für Lehrlinge, verstärkte Betreuung der Meisterlehrgänge, verstärktes Qualitätsmanagement und Beibehaltung sowie Umsetzung der behördlichen Aufgaben, die sich in der nächsten Zeit auch erhöht (Thema: Einführung von Teilqualifikationen, Integrative Berufsausbildung für benachteiligte Jugendliche) bei beschränkten personellen Ressourcen machen eine Reorganisation unumgänglich. IST-Zustand 1.1.2003 bis 30.9.2003 Geschäftsführer: 40 Wochenstunden

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Umstellungsphase 1.10.2003 bis 31.12.2003 Geschäftsführer: 40 Wochenstunden Assistent/in: 20 Wochenstunden Endgültige Umsetzung ab 1.1.2004 Geschäftsführer: Reduktion der Arbeitsstunden von 40 auf 30 Wochenstunden; Beschäftigung einer Halbtagskraft (20 Stunden, HASCH-Absolv. bevorzugt); In der Umstellungsphase entsteht für 3 Monate ein erhöhter Personalaufwand, der durch Umschichtungen aus dem laufenden Budget getragen werden kann. Ab 1.1.2004 entstehen außerordentliche Kostensteigerungen nur durch gesetzlich verpflichtende Kurse, die die Lehrlings- und Fachausbildungsstelle verstärkt organisieren muss.

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Inhaltsverzeichnis

Übersicht .................................................................................................... 2

Einleitung ................................................................................................... 3

Verbesserung der Rahmenbedingungen -Wettbewerbsverbesserung ...... 4

Allgemeiner Teil ........................................................................................ 4 Rechtliche Rahmenbedingungen ............................................................... 7 Soziale Rahmenbedingungen .................................................................. 10

Beratung, Bildung, Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen ............ 23

Qualitätsmaßnahmen .............................................................................. 27 Koordinierungsmaßnahmen..................................................................... 27 Umsetzungsmaßnahmen ......................................................................... 27 Schwerpunkt-Umsetzungsmaßnahmen .................................................... 30

Förderung................................................................................................. 46

EU Marktordnung .................................................................................... 46 EU kofinanzierte Maßnahmen (EU, Bund, Land Wien).............................. 47 Österreichisches Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raumes - Sonstige Maßnahmen ............................................................................. 49 National kofinanzierte Maßnahmen (Bund, Land Wien) ............................ 55 Landesmaßnahmen (Land Wien) ............................................................. 57

Unternehmenskommunikation ................................................................. 61

Mitgliederinformation .............................................................................. 61 Öffentlichkeitsarbeit ................................................................................ 63

Organisation............................................................................................. 67

Leitbild der Wiener Landwirtschaftskammer ............................................. 67 Geschäftseinteilungsplan ........................................................................ 70 Ehrungen und Auszeichnungen ............................................................... 72 Rechnungsabschluss 2003...................................................................... 73 Kammerbeiträge 2003 ............................................................................. 73 Umsetzung der Anregungen des Rechnungshofes ................................... 73 Präsidium, Vollversammlung und Zusammensetzung der Ausschüsse ...... 75 Termine der Ausschusssitzungen ............................................................ 77 Arbeitsgemeinschaft Wiener Landfrauen.................................................. 78 Wiener Landjugend ................................................................................. 79 Anerkannte Fachorganisationen der Wiener Landwirtschaftskammer und deren Obmänner ..................................................................................... 79

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Wiener Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ............................................................................. 83

Paritätischer Ausschuss 2003 bis 2006 ................................................... 83 Geschäftsführung ................................................................................... 83 Rechtliche Grundlagen............................................................................ 84 Aufgaben der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ................................ 84 Tätigkeiten ............................................................................................. 85

Inhaltsverzeichnis .................................................................................... 90

Ergänzung .............................................................................................. 92

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Jahresbericht 2003

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Ergänzung Wiener Landwirtschaftskammerwahl 2003 - Ergebnis Am Sonntag, 9. März 2003 waren 1.568 Kammerzugehörige der Wiener Landwirtschaftskammer aufgerufen, die Mitglieder der Vollversammlung für die Funktionsperiode 2003 – 2008 zu wählen. Die Steigerung der Wahlberechtigten – 1993 waren 920 Mitglieder wahlberechtigt – ist auf eine Änderung des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes und der damit verbundenen Erweiterung des persönlichen Wirkungskreises der WLK zurückzuführen. Erstmalig waren bei dieser Wahl alle im landwirtschaftlichen Betrieb hauptberuflich beschäftigten Familienangehörigen und die Bauernpensionisten mit mindestens 15-jähriger Kammerzugehörigkeit berechtigt, über die Zusammensetzung der gesetzlichen Interessenvertretung mit zu bestimmen. Bei der durchgeführten Wahl beteiligten sich 67,03% der 1.568 Wahlberechtigten an der Abstimmung. Von den 1.041 gültig abgegebenen Stimmen entfielen 75,70% auf den Wiener Bauernbund. Gegenüber 1998 bedeutet dies einen Gewinn von 5,03%. Weiters entfielen 24,30% auf den Österreichischen Arbeitsbauernbund Wien, SPÖ-Bauern, das bedeutet einen Zuwachs von 0,17% gegenüber der letzten Wahl. Die bisher mit 5,2% der Stimmen in der Vollversammlung vertretenen Freiheitlichen und unabhängigen Bauern Wiens traten bei dieser Wahl nicht an. Zusammensetzung der Vollversammlung nach Mandaten

Parteibezeichnung Mandate 2003

Mandate 1998

Veränderung zu 1998

Liste 1 – Wiener Bauernbund 15 14 1

Liste 2 – Österreichischer Arbeitsbauernbund

Wien, SPÖ-Bauern 5 5 0

Liste 3 – Freiheitliche und unabhängige Bauern

Wiens 0 1 -1

Summe 20 20 0

Anmerkung: Entsprechend dem Wiener Landwirtschaftskammergesetz entsendet die Wiener Stadtregierung dazu drei kooptierte Kammerräte, analog den Kräfteverhältnissen in der Stadtregierung (zwei SPÖ und ein FPÖ).

Page 93: Jahresbericht 2003 - lko.at · 2017-01-06 · Stadt Wien- das im Interesse der Sicherheit des Verkehrs nötige Maß der Streuung überschreitet. Die Splittstreuung stellt aber grundsätzlich

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Ergebnis der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Wiener Landwirtschaftskammer

Wahlsprengel/Bezirk

Wahl-

berechtigte

Summer der

abgegebenen

Stimmen

ungültige

Stimmen

gültige

Stimmen

Summe Liste

1 - Wiener

Bauernbund

Summe Liste

2 - Österr.

Arbeitsbauern

bund Wien -

SPÖ-Bauern

I (10. Bezirk) 87 73 73 72 1

II (2., 3. und 11. Bezirk) 457 356 3 353 167 186

III (12., 13. und 23. Bezirk 138 88 1 87 80 7

IV (1., 4.-8., 14.-18. Bezirk) 86 38 38 33 5

V (9. und 19. Bezirk) 133 85 85 76 9

VI (20. und 21. Bezirk) 326 185 2 183 159 24

VII (22. Bezirk) 341 226 4 222 201 21

Summe 1.568 1.051 10 1.041 788 253

% der abgegebenen gültigen

Stimmen 75,70 24,30

Mandate Vollversammlung 15 5

Wahlbeteiligung in % 67,03