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BMBF-Forschungsverbundprojekt „Bewirtschaftungsmöglichkeiten im Einzugsgebiet der Havel“ Zwischenbericht Interessen der Land- und Gewässernutzer im Untersuchungsgebiet Untere Havel Befragungszeitraum: Mai 2002 Bearbeiter: Ulrike Garbe, Marion Freund, Reinhart Herzog im Auftrag der Universität Potsdam, Institut für Geoökologie

Interessen der Land- und Gewässernutzer im ... Untere... · Zwischenbericht Untere Havel Herr Dr. Spohn Amt für Landwirtschaft und Flurerneuerung Altmark Akazienweg 25 39576 Stendal

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BMBF-Forschungsverbundprojekt

„Bewirtschaftungsmöglichkeiten im Einzugsgebiet der Havel“

Zwischenbericht

Interessen der Land- und Gewässernutzer im Untersuchungsgebiet Untere Havel

Befragungszeitraum: Mai 2002

Bearbeiter: Ulrike Garbe, Marion Freund, Reinhart Herzog

im Auftrag der Universität Potsdam, Institut für Geoökologie

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Zwischenbericht Untere Havel

Allen Interviewpartnern gilt unser herzlicher Dank für ihre Bereitschaft, während 1- bis 2-

stündiger intensiver Gespräche unsere Fragen geduldig und ausführlich zu beantworten und

uns ihr Expertenwissen mitzuteilen:

Naturschutz Herr Buchta

Naturpark Westhavelland Dorfstraße 5 14715 Parey

Tel.: 033 872-7 43 0

Herr Lehmann

Untere Naturschutzbehörde Platz der Freiheit 1 14712 Rathenow

Tel.: 03385-551-0

Herr Riep

NABU Regionalverband Westhavelland

Genthiner Straße 7 14712 Rathenow

Tel.: 03385-500046

Herr Dr. Trapp Landkreis Stendal Untere Naturschutzbehörde Außenstelle Havelberg

Genthiner Straße 17 39539 Havelberg

Tel.: 039387-70-5

Herr Berbig Naturschutzstation Untere Havel beim RP Magdeburg

OT Ferchels 23 14715 Schollene

Tel.: 039389-9678-0

Landwirtschaft Herr Behnecke Clausiushofer Str. 3

16845 Großderschau Tel.: 033875-30954

Herr Görne

Agrargenossenschaft Gül-pe e.V.

Hauptstr. 15 14715 Gülpe

Tel.: 033875-30628

Herr Sta-ckebrandt

Agrargenossenschaft Ho-hennauen e.G.

Hauptstr. 1 14715 Spaatz

Tel.: 033872-70234

Fam. Schmü-cker

Hauptstr. 12 14715 Spaatz

Tel.: 033872-70550

Herr Milz Agrargenossenschaft Rhi-now e.G.

Werner-Seelenbinder-Str. 19 14728 Rhinow

Tel.: 033875-30232

Herr Ebert Agrargenossenschaft Stölln

Apfelallee 8 14715 Stölln

Tel.: 033875-302-85/86 o. 30546

Agrargenossenschaft “Ha-velstrand” Strodehne

Scheunenstelle 7 14728 Strodehne

Tel.: 033875-30735

Agrargenossenschaft “Ha-velaue” Molkenberg

Dorfstraße 14 14715 Molkenberg

Tel.: 039389-252

Agrargenossenschaft “As-mus Petersen” Schollene

Feldstraße 7a 14715 Schollene

Agrargenossenschaft “Neu-land” Kamern

Mühlenweg 14 39524 Kamern

Tel.: 03982-241 o. 039382-39698

Fam. Isecke Landwirtschaftsbetrieb Ise-cke

Lindenstraße 8 39524 Warnau

Tel.: 039382-7229

Herr Köpke Landwirtschaftsbetrieb Köpke

Havelberger Straße 3 39524 Garz

Tel.: 039382-7369

Landwirtschaftsamt – Landkreis Havelland

Goethestrasse 59/60 14641 Nauen

Tel.: 03321-40 34 43

Herr Seelig Kreisbauernverband Sten-dal e.V.

E.-Thälmann-Str. 25; 39606 Osterburg

Tel.: 03937/25 07 38

Herr Lücke Kreisbauernverband “Ha-velland” e.V.

Theodor-Fontane-Str. 2 14641 Ribbeck

Tel.: 033237-70036

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Zwischenbericht Untere Havel

Herr Dr. Spohn

Amt für Landwirtschaft und Flurerneuerung Altmark

Akazienweg 25 39576 Stendal

Tel.: 03931 - 6330

Forstwirtschaft Herr Magritz Amt für Fortstwirtschaft

Rathenow Grünaue 9 14712 Rathenow

Tel. 033 85-512 893

Herr Huth, Herr Richter, Herr Mayer

Amt für Forstwirtschaft Ky-ritz (Karnzow)

Karnzow Nr. 4 16866 Kyritz

Tel. 03 39 71-88 20

Frau Schröder, Herr Carben

Forstamt Havelberg Nr. 7 39539 Kümmernitz

Tel. 039 387-74 10

Wasserwirtschaft Herr Puhl-mann

Wasser- und Boden-verband Untere Havel – Brandenburg/ Havel

Rhinower Landstr. 190 14 712 Rathenow

Tel. 033 872-702 70

Herr Wandke Wasser- und Abwasser-verband Rathenow

Ferdinand-Lassalle-Str. 11, 14 712 Rathenow

Tel. 033 85- 57 29 70

Herr Zander Wasser- und Boden-verband Dosse-Jäglitz

Bahnhofstr. 76 16 845 Neustadt/Dosse

Tel. 033 970 – 139 07

Herr Klemm Unterhaltungsverband Trü-bengraben

Birkenweg 56 39 539 Havelberg

Tel. 039 387 – 89 116

Herr Will Trink- und Abwasserzweck-verband Havelberg

Domplatz 1 39 539 Havelberg

Tel. 039 387 – 74 80

Frau Hallmann Untere Wasserbehörde des Landkreises Stendal

Hospitalstr. 1-2 39 576 Stendal

Tel. 039 31 - 606

Herr Hübscher Untere Wasserbehörde des Landkreises Havelland

Goethestr. 59-60 14 641 Nauen

Tel. 033 21 – 403 54 28

Herr Augsten Wasser- und Schiffahrtsamt Brdbg., Außenbez. Rathe-now

Genthiner Str. 3 14 712 Rathenow

Tel. 033 85-539 80

Fischerei Herr Schulz Deichstr. 7

39 524 Garz Tel. 039 382 – 72 13

Herr Schulze Havelweg 7 39 524 Warnau

Tel. 039 382 – 418 43

Herr Schröder Am Gahlberg 2 14 728 Strodehne

033 875 – 30 737

Kommunen Herr Heidrich Stadtverwaltung Havelberg Markt 1

39 539 Havelberg Tel. 039 387 – 765 24

Herr Jendretz-ky

Amt Rhinow Lilienthalstr. 3 14 728 Rhinow

Tel. 033 875 – 366 0

Herr Wulfän-ger

Verwaltungsgemeinschaft Elb-Havel-Land

Marktstr. 2 39 524 Sandau

Tel. 039 83 – 60 00

Herr Kober Verwaltungsgemeinschaft Schönhausen

Fontanestr. 7b 39 524 Schönhau-sen/Elbe

Tel. 039 323 – 84 013

Inhaltsverzeichnis

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Zwischenbericht Untere Havel

1. DIE SICHT DER NATURSCHÜTZER....................................................................................... 5

2. DIE SICHT DER LANDWIRTE................................................................................................ 12

3. DIE SICHT DER FORSTWIRTE.............................................................................................. 25

4. DIE SICHT DER WASSERWIRTE .......................................................................................... 29

5. DIE SICHT DER FISCHER....................................................................................................... 42

6. DIE SICHT DER KOMMUNEN................................................................................................ 46

7. ZUSAMMENFASSUNG ............................................................................................................. 49

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Zwischenbericht Untere Havel

1. Die Sicht der Naturschützer Bearbeiter: Reinhart Herzog

Insgesamt wurden fünf Naturschutzvertreter befragt. Es handelte sich um 2 untere Natur-schutzbehörden, eine davon mit zwei Gesprächspartnern, 1 Naturpark-, 1 Biosphärenreser-vatverwaltung, 1Naturschutzverband. Vier Gesprächspartner kamen aus dem wissenschaftlichen Bereich, einer aus dem Hand-werk. Ein Befragter machte hierzu keine Angaben. Als fördernd für die eigene Arbeit wird bewertet: • Kooperationswille und Verankerung in der Region • Die relativ gute Personalausstattung • Direkte Zusammenarbeit zwischen den Behördenstrukturen • Die europäisch definierten Standards (Natura 2000; WRR usw. • Steigende Mitgliederzahlen • Ausreichend finanzielle Mittel für ET-Ausstattung (GIS usw., jeder Mitarbeiter PC) Als hinderlich für die eigene Arbeit wird bewertet: • Knappe Finanzen im öffentlichen Haushalt • Gegensätzliche Förderungen • Geringe Akzeptanz des Naturschutzes in Gesellschaft und Politik • Politische Untätigkeit • Unüberlegte Umstrukturierungen • Finanznot und geringe materielle Ausstattung • Stellenbesetzungen nur durch interne Umbesetzungen somit keine Fachkräfte • Ausbleiben von Sponsoring seit 1998 (Ihr habt ja jetzt rot/grün, da braucht ihr ja nichts

mehr!) • Gesellschaftliche Rahmenbedingungen; Arbeitslosigkeit als Naturschutzverhinderer • Priorität der Ökonomie • Einheimische sehen den Naturreichtum nicht und schätzen ihn nicht • Zuständigkeiten nicht fachbezogen Quantitative Verfügbarkeit des Wassers: In der Vergangenheit: • Vor 1956 weitgehend intakt und dynamisch flussauentypisch, 1956 bis 1990 bewirtschaf-

tet mit Absicherung von Mindestdurchflusswassermengen • Angemessen, seit 1956 der ...dorfer Vorfluter gebaut wurde • Saisonal schwankend • Zu wenig In der Gegenwart: • Saisonal schwankend

im Havelland treffen sich ¾ aller Gewässer Brandenburgs. Die Regulierungseffekte der Speicher funktionieren nicht mehr (wegen Tourismus)

• Ab 1990 Wassermangel durch Niederschlagdefizite, durch Flutung des Braunkohleab-baus und fehlende Bewirtschaftung

• Stauziele der Havel sind in Ordnung, die Wasserentnahme zu Gunsten der Altarme und Nebengewässer ist allerdings zu wenig, v.a. im Sommer

• Zu wenig, keine Grundwasserneubildung und Wasserrückhaltung im Dossespeicher wegen Tou-rismus. Durch die Grubenflutung in der Lausitz kommt von der Spree zu wenig Wasser in

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Zwischenbericht Untere Havel

die Havel. Brandenburg wollte Wasser dazukaufen, es sind aber keine länderübergrei-fenden Regelungen erkennbar.

In der Zukunft: • Zu wenig, da zu wenig Niederschläge • Angemessen, wenn die Schifffahrt nicht als prioritärer Nutzer der Wasserstrasse gelten

muss und Renaturierungsmaßnahmen am Fluss umgesetzt werden können. • Es sind Defizite bis 2032 prognostiziert. Daher ist es notwendig

• Retention stärker zu nutzen, • Dynamik schrittweise wieder herzustellen • Übergangsweise die Bewirtschaftung zu verbessern

Qualitative Verfügbarkeit des Wassers: In der Vergangenheit: • Unzureichend • Siehe Gewässergüteklasse • Schlecht In der Gegenwart: • Ausreichend, durch Klärung des Abwassers, Schließung des Chemiefaserwerkes Prem-

nitz und rechtliche Auflagen • Deutlich verbessert, denn der Nährstoffeintrag wurde deutlich verringert. Dennoch sind

die Gewässer immer noch polytroph. • In der Havel, Jeglitz und Dosse unzureichend • Unverändert unzureichend, als Ursache ist die Flusshydraulik zu sehen. Fließendes

Wasser hat eine bessere Selbstreinigung In der Zukunft: • Unverändert unzureichend, wenn die Flusshydraulik nicht verbessert wird • Die Zielstellung ist Gewässergüte- und –strukturklasse 2 • Angemessen, wenn Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt werden. • Das Potenzial für gute Qualität wäre vorhanden, Fortschritte sind allerdings noch nicht

abzusehen • Gut durch technische und ökologische Maßnahmen Die Kommunikation zwischen den relevanten Nutzern wird eingeschätzt: Als sehr gut in keinem Fall. • Als gut wird generell die Kommunikation im Staubeirat bewertet, darüber hinaus aber

auch zwischen Naturschutz und Landwirten, Land- und Forstwirtschaftsverwaltung, und den Wasser- und Bodenverbänden

• Als mittelmäßig in einem Fall zwischen UNB und mehreren Landwirten mit unterschied-lichen Nutzungsinteressen und diesen Landwirten untereinander

• Als schlecht in einem Fall zwischen (v.a. großen) landwirtschaftlichen Betrieben und Naturschutz.

• Als sehr schlecht in keinem Fall Wünsche und Forderungen in bezug auf die Kommunikation • Komplett geregeltes System von Stauzielen und –regelungen • Überprüfung der Notwendigkeit des Ausbaugrades von Vorflutern • Treffen einer politischen Entscheidung: was passiert mit der Havel, der Elbe

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• Stauraum in der Landschaft besser nutzen. Er wird derzeit nicht optimal genutzt, da Landwirtschaftsinteressen einen höheren (Lobby-) Stellenwert haben

• Bei Überstauung wären Ausgleichszahlungen für Landwirte sinnvoll Von der Wasserrahmenrichtlinie haben alle Befragten Kenntnis. Das Wissen über die Inhalte ist heterogen, häufig werden Wünsche, Meinungen und Be-fürchtungen mit tatsächlichen Inhalten vermengt. Bemerkt wird auch, dass es sich hierbei um eine EU-Richtlinie handelt, die Umsetzung in nationales und in dessen Folge in Landesrecht allerdings noch aussteht. Wenige Befragte haben Detailkenntnisse. Als allgemeine Zielsetzung wird die Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes und die Verbesserung der Wasserqualität, die nachhalti-ge Bewirtschaftungsmöglichkeit landwirtschaftlicher Flächen und das Landschaftsbild ge-nannt. Als weitere Kommentare werden gegeben: • Die Richtlinie trifft eine Maßnahmensetzung bis 2007 • Äußerst unbefriedigende Umsetzung • Alles soll besser werden durch gezielte Planung und bessere Beteiligung der Betroffenen • Ist EU-Sache, wir hoffen, wir werden gehört • Es gibt Gebietsbetreuer, die das zusätzlich aufgebürdet bekommen • Das ist strukturell und personell nicht abgedeckt • Die fachliche Bearbeitung erfolgt nur partiell • Fluss und Aue werden nicht als Einheit gesehen • Wasser- und Bodenverbände können planen, wir nicht • Bislang werden schon zwei Schöpfwerke saniert • Wir sehen die Nachhaltigkeit nicht Konsequenzen für die eigene Arbeit werden sowohl positiv als auch skeptisch bewertet: Positive Wertungen: • Umsetzungsmöglichkeit bei adäquater Überführung in nationales Recht • Die Richtlinie ist mit unseren Interessen deckungsgleich Skeptische Wertungen: • Das wird von der Regelung von Zuständigkeiten abhängen • Es wird sehr schwer umsetzbar für unsere Behörde, da in bestehende Systeme eingegrif-

fen werden muss. Das führt zu Gratwanderungen in der Zusammenarbeit mit betroffenen • Konsequenzen sind noch unklar, (Behördenkuddelmuddel) • die Aufgaben des Boisphärenreservats sind noch nicht geklärt, das ist äußerst unbefrie-

digend • es ergeben sich keine Konsequenzen • vielleicht argumentative Vorteile Wünsche und Forderungen werden nach grundsätzlichen Gesichtspunkten und in bezug auf die praktische Umsetzbarkeit unterschieden. Grundsätzliche Forderungen sind: • breite gesellschaftliche Akzeptanz • der gute ökologische Zustand ist an der Gewässergüte- und –strukturklasse 2 festzuma-

chen, alle Flüsse, auch Wasserstrassen, sollten diesem Ziel unterworfen werden • Fluss – Aue System als Einheit betachten Wünsche in bezug auf die praktische Umsetzung: • personelle strukturelle, und finanzielle Voraussetzungen zur Umsetzung schaffen • Aufgaben und Zuständigkeiten klären

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• Wasserrückhalt • Wasserhaushalt nachhaltig verbessern • Geld effektiver einsetzen, nicht verplempern Als Ansätze zur qualitativen und quantitativen Verbesserung der Gewässerbeschaf-fenheit im Einzugsgebiet werden benannt: • Bau von Sohlegleiten • Wiedervernässungsmaßnahmen und daraus resultierende Wasserrückhaltung • Rückführung alter Fließsysteme • Gezielter Einstau von Flächen • Bau von Stauanlagen • Vorgaben „Entwicklung naturnaher Strukturen in der unteren Havelniederung“ • Vorhaben „Renaturierung des Rhin“ • Diverse Abstimmungen zu Einzelvorhaben (Gülper Havel, Große Grabenniederung) • Überlegungen von Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts im Altlauf des

Rhin • An der Havel sind Renaturierungsschritte vorgesehen • Der Wiederanschluss von Altarmen ist vorgesehen • Im Klärwerk Rathenow wird die Vorflutleistung verbessert • Allgemein Verbesserung der kommunalen Abwassersituation • Sanierung des Falkenhagener Sees durch Entschlammung • Durch gezielte Maßnahmen auf den eigenen Flächen wie Wasserrückhalt in der Land-

schaft durch gezielte Staumaßnahmen Wirkungen bzw. Konsequenzen für die eigene Behörde/den eigenen Verband werden im wesentlichen in Form von Mehrarbeit durch fachliche Betreuung und „Rumschlagen mit der Bürokratie“ erwartet. Darüber hinaus werden aber auch anderweitige Wirkungen angesprochen: • Wirkungen und Konsequenzen sind rechtlich noch nicht absehbar • Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Naturschutz sowie andere Nutzer stehen noch am

Beginn einer wirksamen Zusammenarbeit • Behinderungen sind groß • Finanzmittel für Planungs- und Maßnahmenkosten sind der begrenzende Faktor. Der

Naturschutzfonds sollte einbezogen werden, mit Kofinanzierung durch EU – Mittel • Konsequenzen für den Naturhaushalt liegen in einer besseren Leistung durch höhere

Artenvielfalt • Für die landwirtschaftliche Nutzung ist es mit Qualitätseinbußen verbunden Wünsche und Forderungen: • Wasserrückhalt in der Landschaft absichern • Retentionsräume schaffen • Im Frühjahr Polder vollaufen lassen • Deichrückverlagerungen mit Polderanschluss • Alle Nutzer stimmen sich ab und halten sich dran • Mehr Flächen in den Überstau • Ausreichende Mittelbereitstellung durch die verschiedenen Ebenen um Projekte vernünf-

tig umsetzen zu können • Ausreichende Mittel für Planung und Umsetzung • Mutige Neuausrichtung der Wasserwirtschaft ist notwendig

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• Den Nutzern müssen Möglichkeiten gegeben werden, sich anzupassen -> hohe Sicher-heit von Anpassungsunterstützungen und Ausgleich

Weitere Vorschläge zur Verbesserung der qualitativen und quantitativen Gewässerbe-schaffenheit: Grundsätzlich: • Siehe Bände 1 und 2 der Voruntersuchungen zur „Entwicklung naturnaher Strukturen in

der unteren Havelniederung“, „Rhinrenaturierung“, „Antrag an Ämter für ländliche Ent-wicklung“, einzusehen in der NP - Verwaltung

Kurzfristig: • Dünger und Pflanzenschutz nach guter fachlicher Praxis • Kommunale Belastungen (punktuelle Einleitungen von Abwässern) minimieren/beseitigen • Stauzielmanagement für Einzugsgebiet koordinieren Mittelfristig: • Gewässerrandstreifen beachten • Anbindung von Alt- und Nebenarmen an die Havel • Acker und Grünland stehen derzeit im starken Missverhältnis, Niedermoor ist kein Acker-

boden, daher Acker in Grünland umwandeln Mittel- bis langfristig: • Retentionsräume schaffen durch Deichrückverlegung • Konflikte durch die Bodenneuordnung ausräumen • Umsetzung der Renaturierung und „die Havel zum Fließen bringen“ • Ankauf von Pufferstreifen • Nachhaltige und standortgerechte landwirtschaftliche Nutzung Langfristig: • Kleingewässer, Sölle und Nassstellen wiederbeleben • Renaturierung der Havel Eigene Beiträge zur Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit sind auf vielfältige Wei-se möglich: • Einbringen von Initiativen und eigenen Projekten • Umsetzen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, • fachliche Zuarbeit • Aufforderung an die Landnutzung, großräumig zu extensivieren und den Standortbedin-

gungen Rechnung zu tragen • Auflage kleiner Vorhaben wie Uferbepflanzungen und Grabenrückbau • aktive Zusammenarbeit mit dem Staubeirat • Einflussnahme auf verschiedene Planungsebenen • Eher fachlich beratend als praktisch bei gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der

Flussdynamik (Warnower Polder, Gülper Havel) • Asserrückhalt an den eigenen Flächen absichern • Verzicht auf regelmäßige Entkrautung der eigenen Gewässer • Mäandrierung, Stauhaltung und Gewässertaschen auf eigenen Flächen (Großer Graben) Bemerkt wird, dass seitens der Landwirtschaft die Akzeptanz für den Naturschutz durch Ver-tragsnaturschutz deutlich gestiegen ist. Vorteile aus einer besseren Gewässerqualität für die Arbeit in der Behörde und für den Verband ergeben sich aus der Befriedigung, dass die Ziele der Arbeit Früchte tragen. Viel stärker werden allerdings die Vorteile für den Naturhaushalt und die Region hervorgehoben:

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• Mehr Tier- und Pflanzenarten, welche die Qualität der Schutzgebiete erhöhen, mit denen wir für unsere Region werben! Das hat zur Folge:

o Tourismusentwicklung mit mehr Besuchern o Höherer Bekanntheitsgrad der Region

• Unterstützt den Umwelt-, Natur- und Ressourcenschutz • Positive Wirkungen auf verschiedene Interessensgruppen wie Naturschutz, Fischerei und

Tourismus Auf die Bitte, Maximalforderungen aus der Sicht anderer Interessensgruppen zu stellen, wurden folgende Forderungen formuliert: Landwirtschaft: • Viel Wasser im Sommer, wenig im Winter. Im Frühjahr schnelle Entwässerung der Land-

schaft • Vollständige Regulierung des Wasserregimes, wie bei den Meliorationsmaßnahmen in

der DDR • Gräben voll Wasser, auch im Sommer • Wiederinbetriebnahme des Ent- und Bewässerungssystems der 1970er Jahre bei voller

Finanzierung durch das Land • Zu jeder Jahreszeit den für die Bewirtschaftung idealen Wasserstand Forstwirtschaft: • Der Grundwasserspiegel muss steigen • Rückbau der Meliorationsanlagen im Wald • Befreiung von Abgaben an die Wasser- und Bodenverbände • Waldumbau • Ziehendes Überflutungswasser bei hohen Grundwasserständen • Anerkennung von Auwald auf Inseln und an Ufern als Waldbegründung • Deutliches Umdenken in Richtung Nachhaltigkeit • Gleichbleibende Grundwasserstände Wasserwirtschaft: • Hochwasserschutz, d.h. schneller Abfluss bei Hochwasser, Vergrößerung von Retenti-

onsräumen • Wasser als Medium soll technisch beherrscht werden • Natürliche Wasserverhältnisse • Gesellschaftliche Prioritäten bestimmen den Zustand und Ausbaugrad der Gewässer • Hervorragender Unterhaltungszustand der Anlagen • Kontrolle über das Wasser • Zusätzliche Gelder, um Bauwerke erneuern zu können • Pauschalabgaben beibehalten Fischerei: • Im Frühjahr viel Wasser • Strukturreiche Gewässer • Große Überflutungsräume • Jede Ecke der Gewässer betreten und befahren dürfen – und zwar exklusiv • Natürliche Überflutungsverhältnisse • Bei Stauhaltung an der Havel längere und höhere Wasserstände gewährleisten • Anschluss ehemaliger Polderflächen • Biologische Durchgängigkeit (Wandermöglichkeit) • Sauerstoffreiches Wasser Kommunen: • Verbesserung der Wasserqualität für den Tourismus

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• Ausreichende Wassermengen auch im Sommer • Schiffbarkeit der Havel • Hohe Wasserqualität • Yachthafen an der Havel und Badestellen • Wirtschaftsschifffahrt sichern Tourismus: • Blaues Wasser mit guter Qualität • Ruhe • Idyllische (naturnahe) Uferbefahrbarkeit der Gewässer • Zugängliche Ufer • Wasserski und Modellwasserflugzeuge am Hohenauener See zulassen Schifffahrtsbehörden: • Durchgängige Schiffbarkeit der Havel Naturschutz: • Die Havel soll naturnäher werden • Havel von Deichwerken und technischen Verbauungen befreien und natürliche Uferzo-

nen entwickeln • Anschluss von Altarmen • Durchflussstrecken verlängern • Wasser länger in der Region halten • Vollständige Wasserdynamik in allen Niederungsgebieten • Renaturierung der Gewässer bei Gewährleistung des Hochwasserschutzes für Siedlun-

gen • Auentypische Abflussszenarien • Naturnahe Wasserstandsdynamik Als gemeinsamen Nenner konnten sich die Befragten vorstellen: • Der Staubeiratsbeschluss ist der Kompromiss, der durch Fördermaßnahmen ausgegli-

chen werden kann. • Im Frühjahr das Wasser länger in der Landschaft halten, technische Voraussetzungen für

biologische Durchgängigkeit gewährleisten und bessere Wasserqualität schaffen. • Umsetzung des Fließgewässer – Randstreifen – Programms • In gegenseitiger Toleranz von Maximalforderungen abrücken mit der gesellschaftlichen

Zielsetzung einer besseren Gewässerqualität

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2. Die Sicht der Landwirte Bearbeiter: Reinhart Herzog

Insgesamt wurden 13 landwirtschaftliche Betriebe befragt. Es handelt sich um 11 Agrargenossenschaften und zwei Privatbetriebe. Darüber hinaus wurden 2 Ämter für Landwirtschaft und 2 Kreisbauernverbände in die Befra-gung einbezogen. Ein Amt und die Mehrzahl der Agrargenossenschaften wünschten ihre Angaben anonym behandelt zu wissen. Beide Kreisverbände vertreten zusammen ca. 300 Mitgliedsbetriebe mit insgesamt 210000 ha. landwirtschaftlicher Fläche. Ihre Aufgabe besteht in der Interessensvertretung sowie in konkreter Unterstützung der Mitglieder in Form von Information, Beratung und Schulung. Insgesamt bewirtschaften die befragten Betriebe 17203 ha, davon: 10044 ha Ackerland, 6634 ha Grünland, 35 ha Gemüsebau und 190 ha Wald. Nicht alle dieser Flächen liegen im Untersuchungsgebiet. Mit einer Ausnahme haben alle Betriebsleiter landwirtschaftliche Berufsabschlüsse: 2 Dipl. Landwirte 5 Dipl. Ing. Agrar 1 Agrotechniker 1 Landwirtschaftsmeister 1 gelernter Landwirt mit Fachschulbesuch 1 gelernte Landwirtin 1 Landwirtschaftskaufmann 1Schmied/Schlosser Auch die Vertreter aus Verwaltung, die hierzu Angaben machten, und der Berufsstandvertre-tung haben landwirtschaftliche Studien absolviert. Alle Unternehmen sind Gemischtbetriebe mit Tier- und Pflanzenproduktion. Acht Betriebe produzieren Milch mit einer Gesamtquote von ca. 10.000000 kg/anno. Im Ackerbau werden Ölfrüchte, Rüben, Marktfrüchte, Getreide, Futtermais und Leguminosen angebaut. Die Tierproduktion beschränkt sich auf Rinder ( Fersenaufzucht, Läufer, Fleischrind, Och-senmast, Mutterkuhhaltung sowie eigene Milchviehnachzucht) und Schweine. Zwei Betriebe haben Zweigbetriebe, einer davon widmet sich ausschließlich der Mutterkuh-haltung und der Fleischproduktion, der andere widmet sich der Fleischproduktion auf aus-schließlich extensiv genutzten Weideflächen. Alle Betriebe wirtschaften konventionell, die 35 ha Gemüsebau werden nach den Kriterien des integrierten Pflanzenschutzes bewirtschaftet, 450 ha Feuchtflächen werden extensiv beweidet. Viehbestand: Im Untersuchungsgebiet werden 12120 Rinder 4620 Schweine gehalten. Verteilung zwischen Eigentums- und Pachtflächen: Im Eigentum werden 2376 ha = 13,8% bewirtschaftet. 14827 ha = 86,2% werden als Pachtland bewirtschaftet.

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Zwischenbericht Untere Havel

Nur drei der befragten Landwirte benötigen im Untersuchungsgebiet in den etwas höheren Lagen westlich der Havel und südlich des Gülper Sees keine Be- oder Entwässerung auf den Flächen. Einer von ihnen kommt mit ein wenig Einstau aus. Ein Landwirt dagegen hat seine gesamten Flächen in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten um den Gülper See und ist auf der gesamten Fläche auf Entwässerung in Absprache mit der Naturschutz-behörde angewiesen. Im Norden des UG liegen 600 ha in Nasspoldern, die mittels Pumpwerken reguliert werden. Bis auf wenige grundwasserferne Flächen werden die restlichen Flächen über Grabensys-teme und Pumpwerke bewirtschaftet. Allerdings wird auch das Problem angesprochen, dass die Grabensysteme den natürlichen Abfluss z.T. nicht mehr gewährleisten und Wehre nicht mehr funktionstüchtig sind, die betroffenen Wiesen versauern. Was fördert die Nutzung derzeit?: Das geschlossene Auftreten der Landwirtschaft als Berufsstand und die Einstellung der Mit-glieder zum Verband wird seitens des Bauernverbandes als ausgesprochen motivierend und förderlich gelobt. Darüber hinaus bestehen gute Kontakte zu den Kreisverwaltungsbehörden und zu allen politischen Parteien. Positiv wird auch herausgestellt, dass der Deutsche Bau-ernverband ein geschlossener Interessensverband sei, ohne Ost-West- und Groß-Kleinbauern-Konflikt. 6 der Befragten konnten keine Argumente finden, die eine Förderung der derzeitigen Nut-zung beschreiben. Unter den nicht beeinflussbaren Kriterien waren die Vertragsnaturschutzprogramme mit 3 Nennungen die häufigsten Nutzungsförderungen.

• Weitere Nennungen waren: • keinerlei behördliche Behinderung • Intensivnutzung ist möglich, da Flächen nicht in Schutzgebieten liegen • Es ist ausreichend Wasser vorhanden in der Zeit, wo es gebraucht wird • Bodenständigkeit der Arbeitskräfte • Wir haben relativ viele junge Mitarbeiter, Durchschnittsalter 30 Jahre!

Als selber beeinflussbare Kriterien wurden genannt:

• Die eigene Motivation • Wir sind technisch recht gut ausgestattet durch Investitionen von 8.000000,--DM in

den letzten Jahren • Unser Betriebsklima • Unsere gewachsene Betriebsstruktur • Einstaumöglichkeiten

Als Hinderungsgründe wurden ausschließlich von der eigenen Person unbeeinflussbare Kriterien genannt:

• Mit zehn Nennungen die gravierendste Behinderung ist der derzeit zu hohe Wasser-stand auf den Flächen und das unkontrollierte Wasserregime. In diesem Zusammenhang wird je einmal bemängelt:

• Die Nichteinhaltung vereinbarter Stauhöhen • Kosten für die Schöpfwerke und deren Unterhaltung sind von den Nutzern zu tragen.

Mit 10 Nennungen liegen landwirtschaftspolitische Kriterien an erster Stelle der behindern-den Faktoren: Je zweimal wurden genannt:

• Quotenregelung bei Milch und Zuckerrüben • Preisverfall bei landwirtschaftlichen Produkten außer Zuckerrüben • Weitere behindernde Faktoren: • Preisanstieg für Diesel, Dünger und Pflanzenschutzmittel

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Zwischenbericht Untere Havel

• Keine Mutterkuhquote • EU-Richtlinien (fehlende Grünlandprämie) • Harmonisierung der Agrarpolitik in der EU • Landwirtschaftspolitik mit Agrarwende • Die Flutung = Deichöffnung westlich der Havel, wie von Frau Ministerin Wernecke

geplant, würde den Tod des Betriebes bedeuten; die Einsicht darüber ist allerdings gegeben.

Mit acht Nennungen werden Naturschutzbeschränkungen und –kriterien als zweithäufigste Behinderung gesehen. Zweimal werden die z.T. hohen wirtschaftlichen Verluste durch Fraßschäden durch Gänse, Schwäne und Kraniche beklagt. Dabei fällt auf, dass nicht die Existenz der Tiere in Frage gestellt wird. Beklagt wird die Tatsache, dass die Lasten ausschließlich von den betroffenen Grundeigentümern getragen werden müssen, da es keine Entschädigungen für Fraßschäden gibt! Bemängelt wird ebenfalls, dass auch freiwilliges, individuelles Mähen für die Freihaltung von Futterwiesen für Störche durch zu starre Vertragsnaturschutz-Regelungen nicht erlaubt wird. Es würde die Rahmenvorgaben des Vertragsnaturschutzes verletzen und somit den Verlust der gesamten Prämie nach sich ziehen! Als weitere Begründungen werden genannt:

• Bewirtschaftungseinschränkungen durch Naturschutz in bezug auf Düngung, Pflan-zenschutz, Schnittzeitpunkte und Gülleausbringung

• Restriktionen des Naturschutzes • Naturschutzauflagen behindern die Rentabilität etwas • Naturschutz, der in den Pflanzenschutzauflagen etwas übertrieben wird • FFH-Auflagen könnten zukünftig Handlungsfreiheit einschränken.

Von den eigenen Betriebsbedingungen abhängige Behinderungen sind:

• Sehr unterschiedliche Bodenverhältnisse • Schlechte (27er) Böden

Quantitative Verfügbarkeit des Wassers: Acht Befragte sehen die Quantitative Verfügbarkeit durch saisonale Schwankungen – bis Mai zu viel, ab Juni zu wenig Wasser – beeinträchtigt. Überwiegend wird das sowohl für die Ver-gangenheit, hier allerdings noch am besten geregelt, als auch für Gegenwart und Zukunft gesehen. Weitere differenzierte Aussagen: In der Vergangenheit:

• Angemessen, durch Absprache und entsprechende Verteilung • Angemessen, durch stärkeren Eingriff in das Wasserregime zu Gunsten der Land-

wirtschaft • Stark schwankend, Problem mit Trockenheit • Auf Acker, insbesondere auf Sandböden, zu wenig, auf Grünland angemessen • Angemessen, Staubeirat legt Stauhöhen fest

In der Gegenwart: • Derzeit zu viel • Grundsätzlich zum falschen Zeitpunkt die falsche Wassermenge • In diesem Frühjahr so stark vernässt, wie in den letzten 10 Jahren nicht • Angemessen, Staubeirat legt Stauhöhe fest • Das Wasser ist i.d. Regel da, wenn man’s nicht braucht – wir haben viele Gewässer

aber wenig Wasser

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Zwischenbericht Untere Havel

In der Zukunft: • Wenn es so bleibt wie jetzt, können wir gut damit leben durch VNP und gute Abspra-

chen mit dem Naturschutz • Wenn keine öffentlichen Gelder zum Erhalt der Pumpwerke kommen, ist hier bald

Feierabend mit der Landwirtschaft • Das Schöpfwerk Stölln soll rekonstruiert werden, um Kosten zu Sparen und Wasser-

schwankungen zu reduzieren. Das geht nur mit Fördermitteln des Landes. • Es wird sich wohl nichts daran ändern, dass auf sandigen Ackerböden zu wenig

Wasser verfügbar ist. Qualitative Verfügbarkeit: In der Vergangenheit: Fünf Mal wurde die Qualität als gut bezeichnet mit folgenden Zusatzbemerkungen:

• weil der Dossespeicher Wasser abgab, wenn die Landwirtschaft es forderte • vor der Wende hatten wir noch Fisch- und Vogelreichtum • keine Industrie

Drei Mal wurde die Qualität als ausreichend bezeichnet. Weitere Äußerungen:

• keine Untersuchung des Oberflächenwassers • war auch nicht besser • angemessen, durch Eingriff in das Wasserregime zu Gunsten der Landwirtschaft

in der Gegenwart Fünf Mal wurde die Qualität als gut bezeichnet mit folgenden Zusatzbemerkungen:

• wir haben eigene Brunnen • die Havel hat inzwischen gutes Wasser • gut durch die Fließgeschwindigkeit • Verbesserung der Kanalisation • Klärwerke • Nährstoffeintrag durch Landwirtschaft verringert

Zwei Mal wurde die Qualität als ausreichend bezeichnet. Weitere Äußerungen:

• ganz sicher hat sich die Gewässerbelastung durch die Landwirtschaft erheblich redu-ziert, durch neue Düngeverfahren mit Spezialtechnik für Gülleausbringung und Injek-tionsdüngung

• saisonal schwankend, im Sommer sehr schlecht • saisonal schwankend, da der Dossespeicher inzwischen verstärkt dem Tourismus

dient. Daher wird im Sommer kein Wasser mehr abgelassen. • Regulierung ist unzureichend, das Wasser wird zu schnell abgeführt • Das Wasser ist nicht mehr regulierbar

In der Zukunft: Fünf Befragte sahen sich nicht zu einer Prognose in der Lage. Sechs Interviewpartner erwarten eine gute qualitative Verfügbarkeit, wenn der Bewirtschaf-tungsstatus so bleibt und die heutigen Regelungen beachtet werden. „Wir werden in Zukunft so gutes Wasser haben wie wir wollen!“ Einmal wird eine ausreichende Qualität erwartet und einmal die Situation als verbesse-rungswürdig gesehen. Dreimal wird keine Verbesserung der saisonal schwankenden Qualität erwartet, eine Forde-rung lautet: „Die Absprache der Schleusen Grütz und Garz müssen besser werden.“ Sehr heterogen wird die Kommunikation zwischen verschiedenen Nutzergruppen bzw. Entscheidungsträgern beurteilt.

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Die Kommunikation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz bzw. Forstwirtschaft wird in einer Aussage von sehr gut bis sehr schlecht - je nach Problemfall – bewertet.

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Zwischenbericht Untere Havel

Als sehr gut wird die Kommunikation bezeichnet zwischen: • Landwirtschaft und Wasser- und Bodenverband Neustadt

Grund: Wasser- und Bodenverband ist bei Bedarf sofort vor Ort • 2x Landwirtschaft und Wasserbehörde

Grund: personell bedingt • Landwirtschaft und Fischer

Grund: „Wir sitzen am Stammtisch zusammen“ (KÖPKE) • Landwirtschaft (AfL) und Naturschutz (UNB)

Grund: gegenseitiges Einvernehmen Zusammenarbeit im Staubeirat

• Landwirtschaft und Jagd außer Jagdtourismus aus den alten Bundesländern Grund: gutes Einvernehmen und Absprachen, Jagdtouristen

dagegen wollen nur kapitale Hirsche schießen („Konsumjäger“)

Gut wird die Kommunikation eingeschätzt zwischen: • 4x Landwirtschaft und Wasserwirtschaft

Gründe: persönlicher Kontakt, sehr fair; fachliche Zusammenarbeit, gute Information; Kompetenz

• Landwirtschaft und Naturschutz Grund: persönlicher Kontakt, sehr fair

• 2x Landwirtschaft und Forst • Landwirtschaft und Kommunen

Grund: 80 % der Bürgermeister sind Landwirte, die jetzt in der Landwirtschaft nicht mehr gebraucht werden.

• 2x Landwirtschaft und Naturschutz Grund: „Wie man in den Wald hinein ruft...“

• Landwirtschaft und Staubeirat • 2x Landwirtschaft mit allen

Gründe: „Ich suche Kontakt.“ „ Am Anfang habe ich alle an einen Tisch zusammengeholt.“ „Wir wollen gute Zusammenarbeit“ Regelmäßige Informationen und Beratung „Man versucht, im Rahmen der Möglichkeiten auf die Landwirt-schaft einzugehen, insbesondere die untere Wasserbehörde ist sehr kooperativ.“

Mittelmäßig wird die Kommunikation bewertet zwischen: • allgemein alle untereinander

Grund: Absprachen könnten besser sein • Landwirtschaft und Wasser- und Bodenverband Rathenow

ohne Begründung • 2x Landwirtschaft und Naturschutz

Gründe: fachliche Interessenskonflikte, persönlich aber guter Kontakt (BOCKLER); Interessenskonflikte und personell (STACKEBRANDT)

• Landwirtschaft und Fischer Grund: Interessenskonflikte

• Naturschutz und Fischer Grund: fachliche Differenzen

Schlechte Bewertungen erhält die Kommunikation zwischen: • Allen Behörden

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Zwischenbericht Untere Havel

Gründe: Jede Behörde entscheidet nur für sich. Die Interessen der Landwirtschaft werden in die Entscheidungen nicht einbezo-gen. Der Landwirt muss sich seinen Weg zu den Behörden al-leine suchen, er wird von einem zum anderen geschickt.

• Landwirtschaft und Wasserwirtschaftsdirektion Grund: Es gibt keine Kommunikation! Wir kennen die Gründe für

deren Maßnahmen nicht. Wenn das Wasser hoch gehalten wird, ist das nicht in unserem Interesse. Sie stehen wohl ande-ren Interessen näher.

• Landwirtschaft und Naturschutz Gründe: Naturschutz ist Eigentümer der Landesfläche und stellt

Bedingungen, die für die Landwirtschaft schwer sind. „Natur-schutz kann mit Milch nichts anfangen, die Bewirtschaftungs-konzepte der Landwirtschaft standen aber vor den Natur-schutzkonzepten“. Vor allem mit den Naturschutzverbänden gibt es konträre Ein-stellungen, „Feindlichkeiten bis zum Krieg!“ Die allgemeine Meinung der Bevölkerung sei auf Seiten des Naturschutzes.

• Landratsamt und Straßenbau, • Wasser- und Bodenverband und Fischerei sowie • Wasser- und Bodenverband und Naturschutz

Grund: Die Abstimmung müsste besser sein, alle haben unterschiedliche Nutzungsziele.

Darüber hinaus wird bemängelt, dass es im LKR Stendal, Jerichow, Salzwedel keinen Stau-beirat gäbe. Die Tendenz der Wünsche bzw. Forderungen sagt im wesentlichen aus, dass:

• es so bleiben soll • mehr Gespräche geführt und bessere Absprachen getroffen werden sollen • die Landwirtschaft stärker berücksichtigt bzw. in Überlegungen einbezogen werden

soll. Weitere dezidierte Wünsche und Forderungen sind:

• zeitigeres Absenken der Havel • Chancengleichheit muss gewahrt sein, Landwirte tragen die Schäden durch Gänse

und Kraniche alleine. • Mehr Landwirtschaftskompetenz im Naturschutz, in Parey (Naturpark) sollen auch

Landwirte sitzen. • Naturschutz will im Gülper See Feuchtflächen ausweiten. Eine realistische Forderung

wäre, den derzeitigen Stand zu halten, mehr zu fordern wäre unrealistisch. • Es ist notwendig, Naturschutz- und Landwirtschaftsgedanken stärker in die Kommu-

nen zu tragen. • Bessere Aufklärungsarbeit für die Bevölkerung in der Region. • Noch intensiveres aufeinander Zugehen. • Die Einrichtung eines Staubeirates im LKR Stendal, Jerichow, Salzwedel wäre wün-

schenswert. • Die eigentumsrechtliche Zuordnung der Stauanlagen ist zu klären, derzeit sind sie

herrenlos. • Nutzungsregelungen in Gewässern 3. Ordnung sind zu klären. • Mehr Partizipation und mehr Gewicht auf Aussagen der Landwirte, manches wird

nicht ernst genommen.

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Von der Wasserrahmenrichtlinie haben die meisten keine oder nur oberflächliche Informa-

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tionen. Aussagen dazu: • Wir können das Wasser nicht einfach so nehmen, wie wir wollen. • Kühe und Kuhtränken dürfen nicht zu dicht an die Gräben • Ich brauche eine Genehmigung. • EU-Recht muss umgesetzt werden • Wir sind am Ende der Kette und haben wenig Einfluss.

Entsprechend wenige/unsichere Konsequenzen werden für die eigene Nutzung gesehen:

• Höherer Aufwand zum Tränken • Mehr Bürokratie • Es besteht die Gefahr, dass die Stauhöhen steigen, die Bewirtschaftung wird dadurch

noch schwieriger • Wenn es so bleibt, wie bisher, bleibt der Betrieb erhalten • Wir müssen uns intensiv und qualifiziert mit den Rahmenrichtlinien auseinanderset-

zen und besprechen, welche Auswirkungen das auf die Landwirtschaft und den länd-lichen Raum hat

• Es geht um Fauna, Flora und Menschen, deshalb haben die FFH-Richtlinien für uns eine hohe Bedeutung.

Folgende Wünsche und Forderungen werden in diesem Zusammenhang genannt:

• Vereinfachtere Verfahren – so wie die Leute hier groß geworden sind • Verstärkte Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Interessen • Die landwirtschaftliche Produktion soll sich nicht verschlechtern • Wasserstände im Frühjahr zeitig absenken • Sachlichkeit und Fachlichkeit • Tatsächliche Vor-Ort-Beratung und –Besprechung mit allen Betroffenen: Landwirt-

schaft, Jäger, Forst, Kommunen und Naturschutz Zwölf Gesprächspartner konnten Maßnahmen benennen, welche die qualitative und /oder quantitative Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit im Einzugsgebiet nach sich zie-hen:

• Die Kanalisation der Dörfer – es dauert aber zu lange • Die Grabenhaltung, Gräben wurden gereinigt, Meliorationsanlagen wurden in Schuss

gebracht • Neue Düngetechnologien • Wenigstens 10 m Spritz- und Düngeabstand zu Gewässern und anderen Biotopen • Beratung und Besprechungen untereinander zu Düngung und Pflanzenschutz. Das

ist ein Thema, an dem wir interessiert sind und sein müssen • Kontrolle von Rahmenrichtlinien und der Umsetzung der Düngeverordnung • Planung des Havelrückbaus (war früher schon mal angedacht) • Das Wassergesetz von Sachsen-Anhalt ermöglicht wasserbauliche Anlagen in eige-

ner Regie • Deichrückverlegung in der Elbeniederung • Konsequente Nutzung der Flusshydraulik • Weniger Einträge durch Industrie, Landwirtschaft und private Haushalte • Erhöhung der Fliessgeschwindigkeit im Sommer • Gesetzliche Rahmenbedingungen • Wasserrandstreifenprogramm • Bau der riesigen ländlichen Abwasseranlagen • Anschluss an zentrale Wasserver- und Entsorgung • Ein Landwirt bemerkt, dass es in den letzten zwei Jahren niederschlagsbedingt mehr

Wasser gibt. Ein zweiter vermisst das Engagement seiner Berufskollegen für ein ge-

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meinsames Wassermanagement. Sieben Landwirte und ein Amt sehen durch diese Maßnahmen keine Auswirkung auf die Nutzung. Zwei Befragte können das noch nicht abschließend beurteilen. Weitere Einzelaussagen:

• Ernteverluste auf nicht gespritzten oder gedüngten Flächen • Wesentlich effizientere Nutzung der ausgebrachten Nährstoffe bei geringerer Was-

serbelastung • Bessere Bewirtschaftung • Bessere Grünlanderträge • Nachteilig, wenn Planungen zum Havelrückbau umgesetzt werden

Die Berufsvertretungen sehen folgende Konsequenzen und Wirkungen:

• Aufklärungsarbeit und Beratung zur Einhaltung der Gewässerabstände, zu Dünger-gaben und Pflanzenschutz

• Einflussnahme auf die Gesetzgebung • Ein Landwirtschaftsamt stellt fest: • Den Rahmen setzen andere Behörden, wir führen aus, d.h. wir kontrollieren

Hierzu werden Wünsche und Forderungen formuliert:

• Die Wasserregulierung zwischen Sachsen-Anhalt und Brandenburg muss radikal verbessert werden.

• Ganzjährig ausgeglichener Wasserstand • Erhalt des Status quo – im Bedarfsfall müssen die Gräben durch die Landwirte regu-

liert werden können. • Eigene Befugnisse zur Wasserregulierung • Wasserstand im Frühjahr niedriger, höheres Wasserangebot im Sommer • Wasserregime beibehalten, Stauanlagen und Stauhaltung und deren Unterhaltung

sollten allerdings privatisiert werden. Derzeit dreht jeder dran. • Konsequente Durchsetzung der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft • Mehr und bessere Informationen • Förderprogramme für umweltschonende Düngevarianten, diese wissenschaftlich

besser und weiter untersuchen • Ausgleichszahlungen für nicht gedüngte und gespritzte Pufferstreifen • Es darf nichts überspitzt werden, Auflagen müssen sinnvoll bleiben • Gewässerrandstreifen sollten als Stilllegungsflächen anerkannt werden • Dezentrale Strukturen, mehr Entscheidungsbefugnis in der Region • Mähtermine z.B. nach tatsächlichen Gegebenheiten feststellen • Mehr Entscheidungsspielräume bei ausreichender personeller Kapazität • Tatsächliche Umsetzung unserer Vorschläge

Sieben Befragte machen weitere Vorschläge zur qualitativen und /oder quantitativen Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit im Einzugsgebiet:

• Gemeinsame Wasserhaltung der Landwirte für die entsprechenden Gebiete • Rekonstruktion der Meliorationsanlagen einschließlich der Stauköpfe und Schöpfwer-

ke • Keine Demontage der Wehre • Wassermanagement kann nicht vorbeigehen an Landwirtschaft, Naturschutz und

kommunalen Belangen. Es muss von der gesamten Gesellschaft getragen und finan-ziert werden.

• Wenn alles was angedacht ist, umgesetzt wird, ist das ein riesiger Schritt.

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• Kontrollfunktion wird eingehalten, von daher ist keine Verbesserung möglich. • Äcker in Überflutungsbereichen in Grünland umwandeln • Stickstofffreisetzung in Niedermooren eindämmen

Kurzfristig, 1-3 Jahre

• Unbedingt Schöpfwerke wieder bedienen. Sie funktionieren noch, werden aber nicht bedient.

• Wiederherstellung der Wasserregulierungsanlagen • Flachlandspeicher Kyritz (Dossespeiche) für Landwirtschaft besser nutzbar machen • Bei der Festlegung der Stauhöhen mehr Rücksicht auf die Landwirtschaft nehmen • Erhöhung der Fließgeschwindigkeit • Kontinuierliche Wasserführung und Grabenbewirtschaftung, bessere Qualität

Mittelfristig, 4-10 Jahre

• Verbände unterstützen, die Grabensysteme zu unterhalten Langfristig, < 10 Jahre

• Keine Vorschläge Die Frage zu möglichen eigenen Beiträgen zur Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit im Einzugsgebiet wird nach bereits praktizierten und möglichen Maßnahmen unterschieden. Bereits praktizierte Beiträge:

• Wir halten bei Düngung und Pflanzenschutz Abstände zu Gewässern ein. • Ich bringe unsere Produktionsrichtlinie in Einklang mit dem Naturschutz. • Wir wirtschaften schon seit 1991 extensiv, d.h. max. 70kg N/ha. • Wir achten auf gute fachliche Praxis. • Ca 50% unserer Flächen sind im Vertragsnaturschutz. • Dünger- und Pflanzenschutzeinsatz wurde reduziert • Wir betreiben gewässerschonende Injektionsdüngung. • Bestehende Gülleverordnung wird eingehalten, keine weitere Düngung auf den Flä-

chen. • Auf Grünland wird kein Dünger gestreut . • Durch Stauhaltung

Mögliche Beiträge: • Keine Umweltunfälle (Dummheiten) aus Bequemlichkeit oder Vorsatz (ist ja alles

schon da gewesen!) • Puffer- und Windschutzstreifen, letztere wurden z.T. durch Biber gefällt • Ordentliche Koppelhaltung, so dass die Ufer nicht zertrampelt werden. Dadurch ent-

stehen Pufferstreifen zum Gewässer. Das können keine festen Koppeln sein, da Fahrzeuge an Gräben herankommen müssen.

• Mitarbeit im Staubeirat • Einhaltung der guten Fachlichen Praxis • Reduzierung des Düngeraufwandes • Vergrößerung der Pufferzonen bei entsprechender staatlicher Ausgleichszahlung • Weiterer Düngeabstand zu Gewässern – Pufferstreifen • Zustimmung zu Naturschutzmaßnahmen auf eigenen Flächen, es muss sich aller-

dings rechnen und der Natur dienen • Durch verstärkte Beratung zu • integriertem Landbau • Verstärkter Einhaltung der Düngemittelverordnung und • Aktion „Offenes Hoftor“ (Sozialkontrolle)

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• Gewährleistung der guten fachlichen Praxis bei Düngung Pflanzenschutz durch Kon-trollen

• Anzeige bei Verstößen gegen die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz Die Frage nach Vorteilen durch eine bessere Gewässerbeschaffenheit im Einzugsgebiet beantworten fünf Landwirte und die Institutionen für die eigene Bewirtschaftung negativ. Al-lerdings werden Fischreichtum, Trinkwasser und Tourismus als Vorteile für die Gesellschaft herausgestellt. Auch wird die Einsicht bekundet, dass eine bessere Gewässerbeschaffenheit erforderlich sei. Die Vorteile für die eigene Bewirtschaftung werden eindeutig in der

• besseren und früheren Bewirtschaftbarkeit und Befahrbarkeit der Flächen, • in der verbesserten Grünland- und Futterqualität sowie • der höheren Trittfestigkeit der Weiden gesehen.

Weitere Kommentare:

• Wenn alles vernünftig koordiniert wird, könnte alles optimal sein. Derzeit ist die Fut-terqualität mäßig, mit der Folge von Verdauungsstörungen und niedriger Leistung

• Wenn das Wassersystem funktioniert (jetzt könnten wir Wasserbüffel aufstellen!), wä-re eine intensivere Nutzung der Fläche möglich. Dann wäre Naturschutz für mich auch wieder machbar. Derzeit bekomme ich die Tiere nicht satt!

Auf die Bitte, Maximalforderungen für das Wassermanagement aus dem Blickwinkel anderer Interessensgruppen zu stellen, wurden folgende genannt: Forst:

• Grundwasser muss gehalten werden • Status Quo erhalten • Waldgürtel um Warnau, Aufforstung ist machbar • Weg vom Kiefernbestand • Wasservorratsabsicherung durch Regulierung

Wasserwirtschaft:

• Status quo erhalten • Kontinuierlicher Zufluss aus der Spree • Keine Extreme • Erhaltung der Funktion der Flussläufe • Genug Geld zur Erhaltung der technischen Anlagen und den Hochwasserschutz • Gleichmäßige Wasserstände • Nährstoffarmes Wasser • Optimale Wasserführung • Zufriedenheit der Nutzer • Optimale Anwendung der Technik • Wassersysteme in Einklang bringen • Erhaltung der Wasserregulierungsfunktion = Hochwasserschutz • Frequentiertes Wasser (das bedeutet Zahler)

Fischer:

• Wasser ohne Ende • Status quo erhalten • Langsames Absenken der Havel während des Jahres, nicht schlagartig um 1m runter

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• Winterhochwasser • Normale Wasserstände • Gülper Wehr 1,80m • Abschaffung aller Wehre • Ganzjährig gut Wasser • Alle Kormorane totschießen • Wasser ist o.k. • Konstante Wasserstände • Gute Wasserqualität • Permanenter Wasserzufluss • Überflutungsgebiete für Fischbrut • Schaffung optimaler Laichbedingungen, speziell im Frühjahr • Keine Einschränkungen • Möglichst ganzjährig hohe Wasserstände • Volle Gräben, keine Mäander • Grabenreinigung und Grundräumung

Naturschutz:

• Hohe Wasserstände • Renaturierung der gewachsenen Kulturlandschaft • Ausweitung der Feuchtgebiete • Verhinderung von Monokulturen • Bessere Mosaikbewirtschaftung • Je nach Schutzziel mehr oder weniger Wasser • Wechselnde Wasserstände, Überschwemmungen und Trocken fallen im Jahreslauf • So wie jetzt (viel Wasser) • Langsames Absenken der Havel während des Jahres, nicht schlagartig um 1m runter • Kann so bleiben • Landwirtschaft streichen, Natur pur ist noch da und kann erhalten werden • Tiefenvernässungsprogramm • Hohe Wasserführung • Viele Flächen relativ lange unter Wasser • Naturnahe Gestaltung (Rückbau) der Fließgewässer, keine Regulierung • Erhaltung der Arten, Vermehrung der Nistplätze • See hoch halten • Mindestwasserabfluss zur Sicherung der Wasserqualität • Keine Kanalisierung, langsamer, kontinuierlicher Wasserlauf • Wasser so lange wie möglich halten, im FFH-Gebiet hat Naturschutz Vorrang • Rückbau der Meliorationssysteme

Jagd:

• Wasser raus, Wild auf die Wiesen, nicht auf den Acker Tourismus:

• Seltene Vögel • Ausreichend Wasser, denn Gänsezug hat mit Wasser zu tun • Skaterbahnen auf den Deichen • Wanderwege und Wassersport

Kommunen

• Arbeitgeber Landwirtschaft erhalten

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• Naturnahen Tourismus entwickeln • Kosten sparen • Ausgeglichene Wasserhaltung • Keine Extremwerte • Gute Qualität • Ufer offen halten für Tourismus und Angler • Hochwasserschutz • Sanften Tourismus entwickeln • Erhaltung der Kulturlandschaft mit renaturierten Bestandteilen • Keine Gebäudeschäden

Landwirtschaft:

• ausgewogene Wasserstände über das ganze Jahr (6x) • alleinige Beeinflussung der Stauanlagen durch die Landwirtschaft Niederschläge

durch Wasserregulierungssysteme im Gebiet halten bei möglicher Nutzung ab Mai oder bei Bedarf ganzjährig

• Programm zur Beregnung (aus der Wasserglocke unter der Altmark) • Ausgewogene Natur • Vielfalt aller Interessen der Beteiligten erhalten • Optimale Erträge, qualitativ hochwertiges Futter • Maximale Nutzung • Gewährleistung einer problemlosen Nutzung

Landwirte sehen folgenden gemeinsamen Nenner für alle Beteiligten:

• Landschaft erhalten, ohne dass eine Gruppe Raubbau betreibt • Projekte und Vielfalt im Konsens erhalten, keinen ausboten, wir müssen alle mit dem

Wasser zurecht kommen und einen Weg dazu finden • Winterhochwasser und dann im Jahresverlauf vernünftig regulieren (ganzjährig aus-

geglichen) • Nicht viel ändern am gegenwärtigen Zustand • Wasser ist Leben! Bäuerlich arbeiten heißt in Generationen, d.h. nachhaltig denken. • Anlagen und Bauwerke, die vor Generationen mit Mühe und Schweiß errichtet wur-

den, hatten einen Sinn. Sie dürfen nicht abgerissen werden. Renaturierung führt dann zu Hochwässern.

• Erhaltung und Sicherung der vielfältigen Aufgaben in der Landwirtschaft in bezug auf Erhaltung der Arbeitsplätze, Hochwasserschutz, Erhaltung der Kulturlandschaft mit Verwertung der gewachsenen Biomasse und Erhaltung einer artenreichen Fauna und Flora für die ganze Gesellschaft

• Gleichmäßige Wasserstände, so dass Nutzung möglich ist • Abgestimmtes Verhalten zwischen allen Beteiligten • Erhalt des Status quo • Alle Nutzer müssen daran interessiert sein, das Wasser in der Landschaft zu halten • Veränderungswünsche verlangen ein rechtliches Verfahren. Das bedarf einer zentra-

len Abwägungsstelle. Zu prüfen ist in wie weit Rechte Anderer eingeschränkt und kompensiert werden können

• Vernünftiges und ordentliches Miteinander. Ein Wasserhaushalt, der für alle vertret-bar ist. Trotz aller Natur, die wir alle hier lieben, muss der Erhalt der Siedlungsstruktur – d.h. Arbeit vor Ort – erhalten bleiben.

• Erhaltung der hiesigen Kulturlandschaft, die durch die Landwirtschaft geprägt ist. Das kann nur der Landwirt und der muss daran verdienen:

• Ökologisch/ökonomisch/sozial („letzteres wird zu oft vergessen“) • Alle Beteiligte in der Region sitzen am Tisch und beraten gemeinsam und finden ge-

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Zwischenbericht Untere Havel

meinsame Ziele und Lösungen. Wir müssen ein Wasserregime erreichen, das allen gerecht wird, auch über die Regionalgrenzen hinaus!

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3. Die Sicht der Forstwirte Bearbeiterin: Ulrike Garbe

Für das Untersuchungsgebiet sind drei Forstämter der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt zuständig. Im Nordosten das Amt für Forstwirtschaft Kyritz, im Nordwesten das Forst-amt Havelberg und im Süden das Amt für Forstwirtschaft Rathenow. Insgesamt wird von diesen drei Ämtern eine Fläche von 252 462 ha verwaltet. Es handelt sich hierbei sowohl um private als auch um kommunale Flächen bzw. um Landeswald. Dabei teilen sich die Flächen wie folgt auf: Amt für Forstwirtschaft Rathenow Fläche gesamt: 136 000 ha

privat: 101 000 ha Land/kommunal: 25 000 ha Sonstiges: 10 000 ha

Amt für Forstwirtschaft Kyritz (Karnzow): Fläche gesamt: 103 927 ha

privat: 59 355 ha Land/kommunal: 14 070 ha Sonstiges: 30 502 ha

Forstamt Havelberg (Kümmernitz) Fläche gesamt: 12 535 ha

privat: 6 972 ha Land/kommunal: 2 534/1 073 ha Sonstiges: ca. 1 500 ha Hinzu kommen 4538 ha Bundeswehrflächen, die hoheitlich verwaltet werden.

Als Unteren Forstbehörden obliegt es den Forstämtern(Sachsen Anhalt) und den Ämtern für Forstwirtschaft (Brandenburg), die Durchsetzung des Landeswaldgesetzes zu überwachen. Darüber hinaus beraten und betreuen sie die privaten Waldbesitzer und bewirtschaften die Landeswaldflächen. Perspektivisch ist für das Land Brandenburg vorgesehen, dass ca. ¾ der Waldfläche sich in Privathand befinden werden. Das bedeutet einen tiefgreifenden Funktionswandel für die Forstverwaltung. Während sie bisher hauptsächlich in der direkten Bewirtschaftung des Landeswaldes tätig waren, werden sie künftig verstärkt hoheitliche und beratende Funktio-nen für die Privatwald-Besitzer ausüben. Dies schließt auch eine Beratung über Fördermittel1 ein. Neben dem genannten Funktionswandel im Zuge der Privatisierung sehen sich die Forst-verwaltungen in Brandenburg auch vor die große Aufgabe des Verwaltungsumbaus ge-stellt. Aus Sparzwängen sollen Verwaltungseinheiten mit größeren Flächen und insgesamt weniger Personal gebildet werden. Eben diese Reform und die damit verbundenen Personaleinsparungen, bislang unklare Ar-beitsregelungen sowie die permanente Finanzmittelknappheit werden von den Befragten als Hemmnisse in ihrer Tätigkeit benannt. Förderlich wirke sich nur die eigene Motivation aus (CARBEN).

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1 Gefördert werden in erster Linie: Waldumbau mit Steigerung des Laubholzanteiles, Erstaufforstungen, Jungwuchspflege, Jungbestandspflege, Sukzessionen, forstlicher Wegebau und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

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Zwischenbericht Untere Havel

Wasserquantität und –qualität werden im Bereich des Amtes für Forstwirtschaft Rathenow als saisonal schwankend eingeschätzt, auch mit dem Trend, dass dies in Zukunft so bleibt. Im Bereich des Forstamtes Havelberg wird die Wasserquantität gegenwärtig als zu wenig, insbesondere für alte Eichenbestände, eingeschätzt. Bereits in der Vergangenheit hat das Absinken des Grundwasserspiegels durch die großflächigen Meliorationsmaßnahmen zum Absterben solcher Bestände geführt. Auch für die Zukunft wird eingeschätzt, dass es zu we-nig Wasser im Gebiet geben wird. Die Qualität des Wassers wird von ehemals ausreichend bis künftig gut bewertet. Dies könne zwar nicht durch Wasserproben belegt werden, ließe sich jedoch aus dem Artenspektrum der Fische in den Gewässern herleiten. Im Kyritzer Bereich wird die quantitative Verfügbarkeit des Wassers in Vergangenheit und Gegenwart als zu wenig eingeschätzt. Die Niederschlagsmengen seien ausreichend, die Melioration habe jedoch viel Wasser entzogen. Wenn in ca. 5-10 Jahren das Landschafts-wasserprogramm greift, wird die Wassermenge angemessen sein. Allerdings mit einer Ein-schränkung: Auf den Flächen, auf denen der Waldumbau auf Arten, die wenig Wasser ver-tragen, bereits erfolgt ist, wird es zu viel Wasser geben. Die Wasserqualität wird als ausrei-chend eingeschätzt mit der Tendenz zu gut. Auch hier wird dies an beobachteten Fischarten festgemacht. Darüber hinaus gelten Fischotter und das vermehrte Auftreten von Eisvögeln als Beleg. Die Zusammenarbeit mit den Wasser- und Bodenverbänden wir als gut bis mittelmäßig eingeschätzt. Positiv sind die gemeinsamen Gewässerschauen. Kritisch werden die Abga-ben an den Verband gesehen, weil sie nach Flächenanteilen und nicht nach tatsächlicher „Wasserbenutzung“ berechnet werden. Mit der Landwirtschaft gibt es nur wenige Schnittstellen, wie beispielsweise die gemeinsa-me Nutzung von Technik. Insgesamt wird das Verhältnis von allen Befragten als gut einge-schätzt. Auch die Zusammenarbeit mit Naturschutzbehörden und –verbänden ist gut. Zwar gibt es teilweise sachliche Konflikte, was die Wasserhaltung im Gebiet angeht (CARBEN, SCHRÖDER), der persönliche Umgang miteinander ist aber positiv. Das Verhältnis von Landwirtschaft und Naturschutz wird eher kritisch gesehen. Nut-zungseinschränkungen müssten finanziell ausgeglichen werden und Landwirte müssten Klarheit über die Höhe und die Zusicherung von Ausgleichszahlungen haben. Naturschutz-vorhaben sollten transparent gemacht werden und die Betroffenen mit einbezogen werden (CARBEN, SCHRÖDER). Gute Kommunikation und Zusammenarbeit wird als wesentliche Arbeitsvoraussetzung gese-hen. Von den Unteren Naturschutzbehörden und den Landwirtschaftsämtern werden straffe-re Verfahrensabläufe gefordert (HUTH, RICHTER, MAYER ). Der Kentnisstand zur Wasserrahmenrichtlinie ist unterschiedlich. Die Gesprächspartner in Karnzow gaben als Ziele der WRRL an:

• Sparsamer Umgang mit der Ressource Wasser • Erhalt und Verbesserung der Wasserqualität • Gewährleistung möglichst naturnaher Wasserkreisläufe

Daraus wird als Konsequenz für die Tätigkeit der eigenen Behörde die Erhöhung des Anteils von zertifiziertem Holz; d.h. kein Einsatz von Pestiziden und Herbizi-den, abgeleitet. Das führt zu einer Verbesserung der Gewässerqualität. Das Holz würde da-durch jedoch teurer. Im Gebiet sind den Förstern verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der quantitati-ven und qualitativen Gewässerbeschaffenheit bekannt:

• Renaturierung der Unteren Havel im Bereich des Naturparks Westhavelland

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• Maßnahmen im NSG Jederitzer Holz. Dort wurde vom Naturschutz ein System ge-schaffen, um mit Klappenwehren das Frühjahrshochwasser im Gebiet zu halten. Das

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Zwischenbericht Untere Havel

Jederitzer Holz ist ein Auwaldgebiet von ca. 300 ha Größe mit einem Laubwaldanteil von ca. 89%.

• Maßnahmen der Wasser- und Bodenverbände zur Verbesserung des Landschafts-wasserhaushaltes:

o Rückbau und Instandhaltung von Stauwehren o Verrohrte Wasserführungen werden wieder offengelegt o Bepflanzung mit und Pflege von Gehölzen am Gewässerrand

• Waldumbau: Erhöhung des Laubwaldanteils, gesunde Waldränder, Erstaufforstungen • Einsatz von bodenschonender Technik, die eine Verdichtung des Waldbodens bei

der Bewirtschaftung vermindert • Nutzung von Bio-Diesel und biologisch abbaubaren Ölen für die eingesetzen Maschi-

nen

Wünsche/Forderungen: • Förderung privater Waldbesitzer nur auf der Grundlage von Richtlinien zum natur-

schonenden Waldbau (keine Pestizide/Herbizide) • Fortbestehen der Gewässerschauen • regelmäßige Treffen aller lokalen Akteure • Untersuchungen zur Auswirkung von Baumbeständen an Deichanlagen • Kontinuierliches Wasserangebot mit einem ausreichend hohen Grundwasserstand;

so hoch, dass die Feuerlöschteiche gefüllt sind Als Vorschläge zur Verbesserung der quantitativen und qualitativen Gewässerbeschaf-fenheit äußerte Herr Magritz vom Amt für Forstwirtschaft Rathenow:

• Erhalt des Waldanteils und der damit verbundenen Speicherkapazität • Waldumbau zu Laub-Mischwäldern • Grabenräumung.

Diese Maßnahmen würden sich kurz-, mittel- und langfristig auswirken. Als mittelfristig greifende Maßnahmen sehen die Kollegen in Karnzow

• Renaturierung und Pflege von Fließgewässern • Sölle wiederbeleben, entrümpeln und pflegen (auch im Zuge von Ersatzmaßnah-

men). Als eigenen Beitrag dazu sehen alle Befragten die oben aufgeführten forstwirtschaftlichen Maßnahmen. Ein gesunder Wald hält das Wasser in der Landschaft und verbessert auch seine Qualität. Nach Aussage von Herrn Carben werden Pestizide und Herbizide nur noch in Kalamitätsfällen eingesetzt. Und auch dann nur nach Zustimmung der forstlichen Versuchs-anstalt. Die Vorteile aus einer besseren Gewässerbeschaffenheit bestehen für die Befragten des Forstamtes in Kümmernitz in einer besseren Qualität des Waldes, die sich aus einem besse-ren Wachsen der Bodenvegetation und der Bäume ergibt. Ähnlich sehen das auch die Förs-ter in Karnzow, für die sich der Vorteil in einem gesünderen Wald darstellt. Auf die Bitte, sich einmal in die Rolle der anderen Akteure im Untersuchungsgebiet hinein zu versetzen und Maximalforderung für das Wassermanagement aus deren Sicht zu äu-ßern, gab es folgende Aussagen: Landwirte:

• ausgeglichene Wasserversorgung • Pflege der Regulierungssysteme durch die Wasser- und Bodenverbände • Einfluss auf die Wasserregulierung

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Zwischenbericht Untere Havel

Naturschützer: • Überzeugungskraft für Naturschutz gegen Landwirtschaft • Extensivierung der Landwirtschaft • Längere Planbarkeit von Vertragsnaturschutz • Mehr Feuchtgebiete, viele Biotope • Keine Gräben • Naturnahe Uferbereiche • Maximale Wasserhaltung im Gebiet

Fischer: • maximale Wasserhaltung bei bester Qualität • sauberes Wasser • weniger Pflanzenschutzmittel-Einsatz

Wasser- und Bodenverband: • höhere Beiträge von den Nutzern • bessere Förderung • weniger Bürokratie • kostengünstige Arbeit: gerade Gräben, maschinell befahrbar • Geld zur Rekonstruktion der Schöpfwerke • viel Wasser: mindert das Konfliktpotenzial zwischen den Beitragszahlern

Kommunen: • hohe Trinkwasserqualität • Ausgleich zwischen den Nutzern

Waldbesitzer: • keine Beiträge an den Wasser- und Bodenverband • Vertragsnaturschutz

Als eigene Wünsche wurden genannt:

• ausgeglichene Wasserstände mit Tendenz zu Frühjahrshochwasser • bessere Abstimmung von Überschwemmungsprojekten

Um alle Interessen im Gebiet unter einen Hut zu bekommen, ist es aus Sicht der Befragten erforderlich, dass es ausgeglichene Wasserstände bei hoher Wasserqualität gibt. Dazu sind eine kontinuierliche Wasserzufuhr und Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität nötig. Entsprechende Projekte müssen politisch und finanziell gefördert werden. Es sollte ein Regime der Wassernutzung mit genauen Regularien aufgebaut werden. Unerläßlich dabei ist der regelmäßige Austausch mit den anderen.

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Zwischenbericht Untere Havel

4. Die Sicht der Wasserwirte

Bearbeiterin: Marion Freund Die Unteren Wasserbehörden (UWB) Die UWB für den Brandenburgischen Teil des UG Untere Havel befindet sich in Nauen, die UWB für den Sachsen-Anhaltinischen Teil in Stendal. Die UWB in Nauen ist zuständig für die Einhaltung und Durchsetzung des Wasserrechts in allen Gewässern II. Ordnung (oberirdi-sche Gewässer und Grundwasser) im Landkreis Havelland (150 000 EW)2. Die UWB in Stendal ist zuständig für die Gewässer II.Ordnung im Landkreis Stendal (140 000 EW)3. Die Hauptaufgabe der UWB Nauen besteht in der Umsetzung des Wasserrechts (entsprechend des Wasserhaushaltgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes) und in der Ab-wehr von Ordnungswidrigkeiten bezüglich des Wassers. Die Arbeit der UWB Stendal basiert auf dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Außerdem gehört zu den Aufgaben , Hochwassergefahren und Gefahren für die Gewässer abzuwehren sowie das Chemikalien-recht durchzusetzen. Aus historischen Gründen richtet sich der Fokus der UWB Stendal stärker auf die Elbe als auf die Havel. Erst durch die Gebietsreform von 1994 ist ein Teil der Havel in den Zuständigkeitsbereich der UWB Stendal gekommen. Als förderlich in der täglichen Arbeit nennt die UWB Nauen die gute Zusammenarbeit mit den Wasser- und Bodenverbänden (WaBoV) und den Aufgabenträger Ver- und Entsorgung (AVE) (im Landkreis Havelland sind mehrere Wasser- und Abwasserverbände, Eigenbetrie-be von Kommunen und Kommunen selbst im Bereich Wasserversorgung und Abwasserent-sorgung tätig). D.h. man kennt sich seit langem. Ähnlich positiv äußert sich die UWB Stendal über das ausgeglichene Arbeitsklima im Umweltamt, d.h. Naturschutz und Wasserwirtschaft befänden sich im Konsens, der anderswo selten gegeben sei. Hinderlich sei der Mangel an leistungsstarker Hardware und fachspezifischer Software. Außerdem hindern Vollzugsdefizi-te, weil landesgesetzliche Regelungen, die aus den alten Bundesländern übernommen wur-den, nicht durchsetzbar sind. Die UWB Nauen empfindet als Hindernis, daß der Gesetzgeber zu langsam arbeite, d.h. europäisches Recht würde zu langsam in nationales und dann in Landesrecht umgesetzt. Darüber hinaus behindern Bürokratie und Vollzugsdefizite die tägli-che Arbeit. Hinderlich sei auch die ungeklärte Eigentumsfrage bei zahlreichen Wehren, Stauen und Schöpfwerken im brandenburgischen wie im sachsen-anhaltinischen Bereich des UG Untere Havel. Ein genereller Fehler sei die Verabschiedung des Meliorationsanlagengesetzes des Bundes gewesen. Demnach wird der Flächeneigentümer auch Eigentümer der darauf befind-lichen wasserwirtschaftlichen Anlagen und damit verantwortlich für Bedienung und Repara-tur. Das bedeutet, daß eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Bedienung der Anlage nur erteilt werden kann, wenn klare Eigentumsverhältnisse bestehen. In Sachsen-Anhalt galt eine Fristregelung bis Ende 1999, aber nur sehr wenige Interessenten für eine Staubedie-nung haben sich gemeldet. Um zumindest bei den wichtigen Stau-Anlagen, die von gesell-schaftlichem Interesse sind, handlungsfähig zu sein, müßten zumindest die Länder ihr jewei-liges Wassergesetz ändern. In Sachsen-Anhalt sollten die Unterhaltungsverbände die Staue in den Gewässern II.Ordnung übernehmen, was den zusätzlichen Vorteil einer eher zentra-len Stauhaltung mit sich brächte. Ähnlich soll in Brandenburg verfahren werden. Die Schöpf- 2 Gewässer I. Ordnung sind Bundeswasserstraßen. Für die Bundeswasserstraße Havel ist das Wasser- und Schiffahrtsamt Brandenburg zuständig. Gewässer I. Ordnung sind auch Landesgewässer. Für die Landeswasserstraße Gülper Havel und für die Landesgewässer Dosse und Rhin ist das Landesumweltamt Brandenburg zuständig. Für die Gewässer II. Ordnung ist in diesem Gebiet der Wasser- und Bodenverband „Untere Havel – Brandenburger Havel“ zuständig. 3 In Sachsen-Anhalt hingegen sind die Oberen Wasserbehörden in den Regierungspräsidien Magdeburg, Dessau und Halle bzw. die Flußbereiche für die Gewässer I. Ordnung zuständig.

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Zwischenbericht Untere Havel

werke Parey, Grabow, Twerl und Schafhorst werden bereits aus pragmatischen Gründen durch die WaBoV betrieben. Parallel versuchen die WaBoV und das Landesumweltamt, ent-sprechende Flächen mit wichtigen wasserbaulichen Anlagen zu erwerben. Berührungspunkte zwischen der UWB Stendal und den Unterhaltungsverbänden erge-ben sich aus: • Gemeinsame Grabenschauen4 • Festlegung der Stauziele • Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen (Genehmigungen, Bußgeldverfahren) • Beteiligung der Unterhaltungsverbände in Genehmigungsverfahren • Aufsicht über die Unterhaltungsverbände Berührungspunkte zwischen der UWB Nauen und den WaBoV ergeben sich aus: • Gemeinsame Grabenschauen5 • Gemeinsame Deichschauen6 • Festlegung der Stauziele • Durchführung ordnungsbehördlicher Maßnahmen (Erlaubnisse, Genehmigungen, Buß-

geldverfahren) • Beteiligung der WaBoV in Genehmigungsverfahren Berührungspunkte zwischen der UWB Stendal und WaAbwV ergeben sich aus: • Behördliche Überwachung der Kläranlagen (die UWB hat das Landesuntersuchungsamt

beauftragt, bestimmte Überwachungsaufgaben wahrzunehmen) • Abwasserbeseitigungs-Planung und schrittweise Realisierung, d.h. welche Bereiche sol-

len zukünftig zentral und welche dezentral entsorgt werden • Prioritätensetzung bei der Vergabe von Fördermitteln für Investitionen der WaAbwV • Kontrollen in Trinkwasser-Schutzgebieten7 • Genehmigungen für Grundwasserentnahmen – z.T. müßten alte Wasserrechte überar-

beitet und auf realistische Werte abgestuft werden, um weitere Nutzungsoptionen offen zu halten

Berührungspunkte zwischen der UWB Nauen und den Aufgabenträger der Ver- und Entsorgung (AVE) ergeben sich aus: • Überwachung der Kläranlagen • Bau von Kläranlagen und Abwasserkanälen – Genehmigungen nach § 71 BbgWG • Beantragung von Fördermittel für Investitionen der AVE • Kontrollen von Trinkwasserschutzgebieten8 • Erlaubnisse für Grundwasserentnahmen • Festsetzung von Trinkwasserschutzzonen Die UWB Stendal bezeichnet die Festlegung der Stauziele der Havel als harten Kompromiß. Die UWB Stendal und die UWB Nauen stufen in ihrem Zuständigkeitsbereich die Hochwas-ser-Ereignisse als problematisch ein. Außerdem sieht die UWB Nauen auch das gegenteilige Problem: Daß die Havel (zumindest im Sommer) zu wenig Wasser führt. Die Ursachen da-für sind vielgestaltig (HÜBSCHER): 4 Die UWB hat den Unterhaltungsverbänden mit deren Zustimmung die Schau der in ihrem Verbandsgebiet gelegenen Ge-wässer II. Ordnung übertragen und nimmt ihre Belange bei der Gewässerschau wahr. Bei Gewässern I. Ordnung laden die Flußbereiche zu den Grabenschauen ein und die UWB Stendal kommt dazu. 5 Die WaBoV laden zur Grabenschau ein und UWB nimmt teil. 6 Die UWB lädt zur Deichschau ein. 7 Das Trinkwasser überwacht die Gesundheitsbehörde.

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8 Das Trinkwasser überwacht das Gesundheitsamt.

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Zwischenbericht Untere Havel

• Verminderter Zufluß durch die Spree: Infolge der geringeren Menge an Sümpfungswas-ser und infolge der Flutung der Tagebau-Restlöcher in der Lausitz bringe die Spree er-heblich weniger Wasser in die Havel als zu DDR-Zeiten.

• Niederschlagsdefizite in Brandenburg: In den vergangenen Jahren werde ein Trend zur Niederschlagsverringerung im Land Brandenburg deutlich.

• Wasserwerk in Stolpe (an der Ober-Havel): Das Wasserwerk zieht Ufer-Filtrat, das später in der Havel fehle.

• Weniger Betrieb der Schöpfwerke: Wegen ungeklärter Eigentumsverhältnisse, hoher Stromkosten und weniger Bedarf werden weniger Schöpfwerke als zu DDR-Zeiten be-trieben. Dadurch sei zwar mehr Wasser in der Landschaft vorhanden, aber weniger im Flußlauf.

• Verminderter Zufluß durch Rhin und Dosse: Die Rhin-Speicher9 (Seen bei Neuruppin) und der Dosse-Speicher10 (See bei Kyritz) besitzen eine erheblich reduzierte Speicher-lamelle im Vergleich zu DDR-Zeiten. In sommerlichen Trockenzeiten sei nicht mehr so eine starke Absenkung erlaubt wie früher. Dahinter stünden naturschutzfachliche Ziele. Die Wasserstände sollen nicht mehr so stark schwanken wie früher, um die Schilfgürtel und Seerosen-Bestände in den genannten Seen zu erhalten bzw. schaffen.

• Kein Landesvertrag zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zur Wasser-bereitstellung: Während früher 70 Mio m³ Wasser aus der Müritz im Sommer in die Havel geleitet wurde, fehle jetzt die Vertragsbasis zwischen beiden Bundesländern dafür.

Ebenso gäbe es keinen Landesvertrag zwischen Sachsen-Anhalt und Brandenburg zur Nut-zung der Flutungspolder bei Elb-Hochwasser (HALLMANN). Seit den 60er/70er Jahren be-stehen drei Flutungspolder11 im UG Untere Havel: Große Grabenniederung (2500 ha), Twerl und Schafhorst (zusammen 2500 ha). Wenn die Elb-Deiche gefährdet seien bei einem Was-serstand von >6,80 m am Pegel Wittenberge, würden die genannten Polder geflutet werden. Davon wären nur landwirtschaftliche Flächen, nicht jedoch Siedlungsflächen betroffen. Bis-her ist dieser Fall aber nicht eingetreten (HÜBSCHER). Daß bisher kein Landesvertrag zu die-sem Thema zustande gekommen sei, läge an den überhöhten Schadensersatzansprüchen Brandenburgs (HALLMANN). Über die Wasserqualität machten beide UWBs keine Angaben und verwiesen für Sachsen-Anhalt auf das Landesuntersuchungsamt und für Brandenburg auf das Landesumweltamt. Das entscheidende Gremium, wo die unterschiedlichen Nutzer über die Wasserstände kommunzieren, ist der Staubeirat. Das trifft sowohl für den brandenburgischen als auch für den sachsen-anhaltinischen Bereich des UG Untere Havel zu. Zwar schreibt das Wasser-recht die Bildung eines Staubeirates nicht zwingend vor, sondern enthält nur eine Kann-Klausel. Aber da sich diese Institution in DDR-Zeiten bewährt hat, wird sie jetzt auf unter-schiedlichen Ebenen weitergeführt. Im UG Untere Havel sind relevant: 1. Staubeirat bezüglich der Bundeswasserstraße Havel: Den Vorsitz hat das Wasser-

und Schiffahrtsamt Brandenburg. Mitglieder sind: • WaBoV aus Land Brandenburg und Sachsen-Anhalt • Landesbetrieb f. Hochwasser u. Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt, Flußbereich

Genthin • Biosphärenreservatsverwaltung „Mittlere Elbe“, Naturschutzstation „Untere Havel“ • Landesumweltamt (LUA) Brandenburg • Landkreis Havelland UWB und Untere Naturschutzbehörde (UNB)

9 Rhin-Speicher: früher 20 Mio m³ jetzt nur noch 14,38 Mio m³ Speichervolumen 10 Dosse-Speicher: früher 18,6 Mio m³ jetzt nur noch 6,5 Mio m³ Speichervolumen

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11 Insgesamt existieren 6 Flutungspolder: Polder Trübengraben, Polder Kümmernitz, Polder Flötgraben, Polder Schaf-horst/Twerl, Polder Warnau und Polder Großer Graben.

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• Landkreis Potsdam-Mittelmark UWB, UNB und Landwirtschaftsamt • Landkreis Stendal UWB, UNB • Landkreis Prignitz UWB, UNB • Stadt Brandenburg UWB, UNB • Stadt Potsdam UWB • Naturpark Westhavelland • Gemeinden, Städte und Ämter • Landwirte • Fischer • Wasser- und Schiffahrtsamt (WSA) Berlin, Magdeburg und Brandenburg • Wasser- und Schiffahrtsdirektion (WSD) Ost • Bundesanstalt für Gewässerkunde Abt. Wasserbewirtschaftung • Wasserstraßenneubauamt Berlin • Presse (exakte Nachfrage beim WSA Brandenburg, Herrn Löper) Die Mitglieder im Staubeirat werden nicht berufen, es ist nur eine lose Mitgliedschaft. Die Staubeiratssitzungen werden jedes Jahr im Frühjahr durchgeführt. Im UG Havel legt das Wasser- und Schiffahrtsamt Brandenburg die Stauziele für die Wehre in Grütz und Garz fest.

2. Kreisstaubeirat des Landkreises Havelland: Den Vorsitz hat die UWB Nauen. Mitglie-der sind: • Kommunen bzw. Ämter • WaBoV • Landesumweltamt (LUA) • Untere Naturschutzbehörde • Naturschutzbund (NABU) • Naturpark Westhavelland • Vogelschutzwarte Buckow • Kreisbauernverband • Amt für Landwirtschaft • ausgewählte Landwirte • untere Fischereibehörde • Fischereischutzgenossenschaft „Havel“ • ausgewählte Fischer • Deutsche Anglerverband • Tourismusverein Die Treffen finden einmal jährlich statt. Dabei werden die Stauziele für die Wehre in den Gewässern I. Ordnung festgelegt. Das Landesumweltamt (als Eigentümer der Wehre in den Landesgewässern) hat an den WaBoV die Aufgabe delegiert, die Wehre in Gewäs-sern l. Ordnung entsprechend der Beschlüsse des Staubeirates zu bedienen. Dazu zäh-len im UG folgende Wehre: Gülper Havel, Gahlberg, Rhinow, Altgarz, Rübehorst, Sal-dernhorst und Molkenberg. Die beschlossenen Stauziele für die Gewässer I. Ordnung (Landesgewässer) werden verbindlich, wenn sie durch die UWB Nauen festgelegt sind.

3. Staubeirat Große Grabenniederung: Den Vorsitz hat der Landwirt Herr STACKEBRANDT der Agrargenossenschaft Hohennauen. Mitglieder sind alle Nutzer in der Großen Gra-benniederung, die Kommunen vertreten durch das Amt Rhinow, der WaBoV und die Verwaltung des Naturparks Westhavelland. Die UWB wird zwar eingeladen, nimmt aber nicht an allen Treffen teil. Man trifft sich nach Bedarf und regelt die Nutzung der Stauan-lagen im Polder der Großen Grabenniederung, also für die Gewässer II. Ordnung.

4. Staubeirat des Landkreises Stendal: Die UWB Stendal lädt zu den Treffen ein. Eine lose Mitgliedschaft besteht für Landwirte, Fischer, für den Flußbereich Genthin, den Un-

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Zwischenbericht Untere Havel

terhaltungsverband Trübengraben, die Untere Naturschutzbehörde und die Verwaltung des Biosphärenreservats Flußlandschaft Elbe. Das Wasser- und Schiffahrtsamt Bran-denburg schlägt Stauziele für die sachsen-anhaltinischen Wehre in Havelberg und Garz vor. Der Staubeirat diskutiert diese und gibt entsprechende Empfehlungen an das Was-ser- und Schiffahrtsamt zurück. Darüber hinaus berät der Staubeirat auch über die Vor-schläge der Naturparkverwaltung Westhavelland zur „Renaturierung der Unteren Havel“. In den Gewässern II. Ordnung legt die UWB Stendal die Stauziele auf Antrag fest. Bei Stauanlagen in Gewässern II. Ordnung, für die bisher kein Eigentümer benannt ist, orien-tiert sie sich in Zusammenarbeit mit den Unterhaltungsverbänden an den alten Unterla-gen der Meliorations-Fachleute in den ehemaligen DDR-Landwirtschaftsbetrieben. Die Stauziele werden dann vorläufig festgelegt, um zu sehen, welche Auswirkungen das Stauregime hat.

Um den Blick über den Tellerrand zu erweitern, nimmt ein Vertreter der UWB Nauen auch an den Sitzungen der Staubeiräte in den benachbarten Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Stendal teil. Die UWB Stendal merkt an, daß die Arbeit des Staubeirates verbessert wer-den könnte durch eine gründlichere Problemanalyse, durch mehr Kontrolle der Stauziele und durch ein Monitoring der Umsetzung. Limitierend wirke sich der begrenzte Zeitumfang der UWB im Staubeirat aus. Bisher habe der Flußbereichsleiter von Genthin Herr Flügge diesbe-züglich großes Engagement gezeigt. Doch seit kurzem sei er pensioniert, und der Nachfolger wird wahrscheinlich seine Prioritäten anders setzen. Die Wasserrahmen-Richtlinie der EU (WRRL) betrachten die Vertreter beider UWBs diffe-renziert. Das Ziel schätzen sie grundsätzlich positiv ein. Zu kritisieren sei aber der Top-down-Ansatz, d.h. daß die Landkreise ohne Mitspracherecht in der Planung das später umsetzen müssen, was an fernen Schreibtischen beschlossen wurde. In Sachsen-Anhalt werden die Regierungspräsidien inkl. der Flußbereiche die Bewirtschaftungspläne erstellen. In Branden-burg wird das Landesumweltamt die Bewirtschaftungspläne erarbeiten. Die UWB Nauen schätzt ein, daß die WRRL ihr mehr Arbeit durch mehr Kontrolle bringen wird. Ein zeitlich viel näher liegendes Problem sei die vom Naturpark Westhavelland geplante „Renaturierung der Havel zwischen Pritzerbe und Havelberg“. Wenn diese Vorstellungen umgesetzt würden, werden voraussichtlich auch die Extreme zwischen Niedrigwasser und Hochwasser zuneh-men. Die komplexen Auswirkungen dieses Vorhabens müßten vorab sehr gründlich analy-siert werden. Ansonsten wäre es besser, den Status quo beizubehalten. Die Wasser- und Abwasserverbände Im UG Untere Havel ist der Wasser- und Abwasserverband Rathenow zuständig für die Gemeinden Grütz, Hohennauen, Parey, Gülpe, Wolsier, Spaatz, Prietzen, Kietz, Rhinow und Strodehne. Der Verband Rathenow ist mit insgesamt 58 000 EW einer der acht größten Zweckverbände des Landes Brandenburg. 1/3 der Bevölkerung wohnt im ländlichen Raum. Das Verbandsgebiet kann sich mit den erkundeten und bilanzierten Wasservorräten selbst versorgen. Im UG befinden sich zwei Wasserwerke in Rhinow und bei Hohennauen/Semlin sowie ein Klärwerk in Hohennauen. Der Wasserpreis beträgt 1,77 Euro/m³, die Gebühr liegt bei 2,88 Euro/m³ für zentrale Abwasserbeseitigung und die Gebühr für die mobile Abwasser-abfuhr bei 5,77 Euro/m³. Der Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Havelberg ist im UG Untere Havel für die Gemeinden Jederitz, Vehlgast-Kümmernitz, Kuhlhausen, Garz, Warnau, Schönfeld, Reh-berg, Molkenberg, Schollene und Ferchels zuständig. Die Stadtwerke Havelberg sind der Betriebsführer des Verbandes. Die drei Wasserwerke Havelberg, Kamern und Klietz sind alle außerhalb des UG zu finden. Klärwerke im UG befinden sich in Schollene und Garz. Der Wasserpreis beträgt 1,07 Euro/m³, die Abwassergebühr liegt bei 3,00 Euro/m³ für zentrale

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Abwasserbeseitigung und bei 4,40 Euro/m³ für dezentrale Abwasserbeseitigung. Hinderlich wirke sich in der täglichen Arbeit der Formalismus bei der Fördermittel-Vergabe aus (WILL). Herr WANDKE bemängelt die wechselnde Rechtssprechung der Verwaltungsge-richte, die Vollzugsdefizite z.B. bei der Ahndung von Gewässerschutzdefiziten durch die UWB sowie eine mangelnde Anleitung durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung (MLUR) – die Informationsflüsse seien unzureichend und Entscheidungen würden nach dem top-down-Prinzip getroffen. Im UG Untere Havel wurden nach 1990 wegen hoher Nitrat-Belastung des Grundwassers im ländlichen Raum fast alle Gemeinden an die zentrale Trinkwasserversorgung angeschlos-sen. Alle Wasserwerke beider Verbände nutzen ausschließlich Grundwasser. Im Verbands-gebiet von Rathenow müssen nur Eisen und Mangan heraus gefiltert werden, auf Zusätze von Chlor und anderer Chemikalien kann verzichtet werden. In Havelberg wird nur enteisent, in Klietz und Kamern findet keine Aufbereitung statt. Wasserqualitäts-Probleme bestehen jedoch für die Wasserwerke in Premnitz und in Ra-thenow. In Premnitz handelt es sich um Altlasten (Zink, Sulfat, Chlorid) des ehemaligen Chemiefaserwerkes. Sie haben den ersten Grundwasserleiter (20-30 m Tiefe) verunreinigt. Gefahrenabwehr-Brunnen pumpen das verunreinigte Wasser ab und leiten es in die Havel. Trinkwasser wird aus dem zweiten Grundwasserleiter gewonnen (60-80 m Tiefe). Aufwendi-ger ist der Umgang mit den Verunreinigungen in Rathenow. Es handelt sich um leicht flüchti-ge halogenierte Kohlenwasserstoffe aus dem 5 km entfernten Truppenübungsplatz der Breit-scheid-Kaserne. Sechs Gefahrenabwehr-Brunnen fördern an der Nordfassung das verunrei-nigte Wasser, das mit Aktivkohle aufbereitet und danach in die Havel abgeleitet wird. Die Sanierung dauert etwa 6-8 Jahre und kostet zwischen 6-8 Mio DM, was die Brandenburgi-sche Bodengesellschaft (BBG) finanziert (WANDKE). Im Zuständigkeitsbereich des Verban-des Havelberg sind keine Qualitätsprobleme bekannt – auch nicht durch den TÜP Klietz. Allerdings sind bei der Unteren und Oberen Wasserbehörde seit zwei Jahren neue bzw. ver-größerte Trinkwasserschutzzonen beantragt (WILL). Die Wasserwerke bestehen im wesentlichen seit DDR-Zeiten. Z.T. erfolgten nach 1990 Sa-nierungen und Rekonstruktionen. Die Auslastung betrage zwischen 60-70 %. Ein Verbund besteht nur zwischen den Versorgungsgebieten der Wasserwerke Rathenow und Premnitz. Obwohl im Havarie-Falle ein Versorgungsrisiko gegeben ist, wird für die nicht-verbundenen Wasserversorgungsgebiete auch langfristig kein Verbund angestrebt. Das erklärt sich dar-aus, daß die Transportwege zu weit und die Verweildauer des Wassers zu lang wären, wes-halb das Wasser verkeimen würde (WILL, WANDKE). Das Trinkwasser-Mengenproblem stellt sich für den Verband Rathenow so dar, daß er gern mehr Wasser an die Verbraucher liefern würde als nachgefragt wird. Das resultiert aus gestiegenen Wasserpreisen und wassersparenden Technologien. Im ländlichen Raum findet nach wie vor eine Eigenwasser-Versorgung statt – zumindest für Wäsche, WC und Garten-nutzung. Ein Einwohner im ländlichen Raum entnimmt aus der zentralen Trinkwasserversor-gung nur etwa 40-60 l pro Tag. Um dieses Wassermengen-Problem für den Wasserversor-ger zu begrenzen, besteht für die Gemeinden ein Anschluß- und Benutzungszwang. Bezüglich des Abwassers sind seit 1990 im Verbandsgebiet von Havelberg 70 % der Ein-wohner an die zentrale Entsorgung angeschlossen, 30 % werden mobil entsorgt („rollendes Rohr“). Dieselben Zahlen gelten für den Verband Rathenow. Das General-Entwässerungs-Konzept des Verbandes Havelberg sieht einen partiellen Anschluß der Gemeinden an die zentrale Abwasserentsorgung vor. Unrealistisch aufgrund der extrem hohen Leitungskosten sei dies jedoch für Vehlgast-Kümmernitz, Warnau, Rehberg und Ferchels. Im brandenburgi-schen Teil des UG werden folgende Gemeinden mobil mit anschließend zentraler Abwas-

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serbehandlung entsorgt: Grütz, Hohennauen (teilweise), Parey, Gülpe, Wolsier, Spaatz, Prietzen, Kietz, Strodehne und Rhinow (teilweise). In diesen Gemeinden können die Grund-stückseigentümer private Kleinkläranlagen beantragen und errichten. In diesen Fällen wird die Abwasserbeseitigungspflicht auf den Grundstückseigentümer übertragen. Abflußlose Sammelgruben müssen nach Bedarf (etwa monatlich) geleert werden. Besonders problematisch sind undichte Sammelgruben bzw. alte Sickergruben. In Zusammenarbeit mit der UWB Havelberg sollen die Nutzer im Hinblick auf die Sanierung bzw. den Neubau von Kleinkläranlagen12 beraten werden. Bis zum Jahr 2005 müssen alle Kleinkläranlagen dem Stand der Technik entsprechen. Das bedeutet, sie bestehen aus drei Stufen: Vorreinigung des Abwassers in einer Mehrkammerausfaulgrube, Speicherung des Schlamms und Nach-behandlung des Schlamms13 (WILL). Der Schlamm muß mindestens einmal pro Jahr abge-fahren und in einer Kläranlage behandelt werden. Allerdings ist für den Betrieb einer Klein-kläranlage die wasserrechtliche Genehmigung der UWB erforderlich. Sie genehmigt dies nur, wenn entweder ein geeigneter Vorfluter für die Ableitung des gereinigten Abwassers vorhan-den ist oder eine sickerfähige Bodenschicht für eine Untergrundverrieselung. Im Gegensatz zu Brandenburg gibt es in Sachsen-Anhalt bisher keine Fördermittel für Kleinkläranlagen. Die UWB Stendal hat eine diesbezügliche Petition an der Landtag gestellt (HALLMANN). Branden-burg (als einziges der neuen Bundesländer) fördert seit 2002 die Investitionen für Kleinklär-anlagen bis zu 40 %. Die gesamten Investition für eine Kleinkläranlage mit 4 EW-Gleichwerten kostet zwischen 10 000 – 14 000 DM. Da die Qualität der Kleinkläranlagen von der Wartung abhängt, ist eine Novelle im Brandenburgischen Wassergesetz vorgesehen. Danach sollen Sachverständige jede Kläranlage einmal jährlich überwachen. Die Grenzwerte für Kleinkläranlagen im Land Brandenburg sind mit 150 mg/l CSB und 40 mg/l BSB5 gemäß Anhang 1 der Abwasserverordnung gefordert (WANDKE). Bezüglich der Wasserrahmen-Richtlinie der EU (WRRL) erwartet Herr WILL eine unnötige Verschärfung der Grenzwerte für die Wasserqualität. Herr WANDKE vermutet ebenfalls ver-schärfte Grenzwerte besonders für diffuse Einträge. Er sieht zwar durch die WRRL eine Aufwertung der Wasserwirtschaft in Europa, bezweifelt jedoch, ob sich Industrie und Land-wirtschaft dem Diktat stellen werden. Die höheren Kosten würden auf die Nutzer umgelegt werden. Als besonders problematisch schätzt Herr WANDKE die angedachte Privatisierung und Li-beralisierung des Wassermarktes ein. Vor allem führt die häufig defizitäre Haushaltslage der Kommunen zu Privatisierungen. Die Bedenken richten sich hauptsächlich auf: • Qualitätsverlust des Trinkwassers • Unterschreitung von Umwelt-Standards • Verzicht auf Instandhaltung • Preissteigerungen für die Verbraucher • Arbeitsplatzabbau der öffentlichen Wasser-/Abwasserwirtschaft

12 Eine Kleinkläranlage faßt per Definition weniger als 8 m³/Tag.

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13 Technische Verfahren zur Nachbehandlung: Tropfkörperanlage, Belebungsanlage, Tauchkörperanlage. Naturnahe Verfah-ren zur Nachbehandlung: Untergrundverrieselung, Sickerstrang/Filtergraben, Pflanzenbeet, Teichanlage.

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Der Wasser- und Bodenverband und der Unterhaltungsverband Im UG Untere Havel sind der Wasser- und Bodenverband (WaBoV) Untere Havel – Bran-denburger Havel im brandenburgischen Gebiet und der Unterhaltungsverband Trübengraben im sachsen-anhaltinischen Gebiet zuständig. Deren Pflichtaufgabe besteht in Unterhal-tungsmaßnahmen zur schadlosen Wasserabführung in Gewässern II. Ordnung. Dazu zählen hauptsächlich Sohlkrautung, Böschungsmahd, Sohlentschlammung und Grundräu-mung14. Für die Unterhaltung der wasserbaulichen Anlagen ist der WaBoV nur dann verant-wortlich, wenn durch diese der Wasserabfluß gefährdet ist (PUHLMANN). Allerdings besteht seit 1995 ein Vertrag zwischen Landesumweltamt und WaBoV, wonach die Hochwasser-Schutzanlagen und die Gewässer I. Ordnung inkl. der wasserwirtschaftli-chen Anlagen durch den WaBoV unterhalten und bedient werden. Im Auftrage des Landes führt der WaBoV die flächendeckende Bisambejagung15 durch. In Sachsen-Anhalt ist der Landesbetrieb für Hochwasserschutz (ehem. Staatliches Amt für Umweltschutz – STAU) für die Unterhaltung der Gewässer I.Ordnung, für die Deichanlagen und Schöpfwerke zuständig (KLEMM). Im brandenburgischen Bereich des UG erfolgt der Wasserrückhalt überwiegend durch die Landwirte, die in den Gewässern II.Ordnung Schöpfwerke betreiben. Die Wehre in den Ge-wässern I. Ordnung bedient der WaBoV entsprechend der Stauziele, die die UWB nach An-hörung der Beteiligten festgelegt hat. Im sachsen-anhaltinischen Bereich agiert der Unterhal-tungsverband in einer gesetzlichen Grauzone: Entweder er gibt den Landwirten auf informel-ler Ebene Empfehlungen zur Stauhaltung oder er setzt selbst die Staue, obwohl er dazu nicht berechtigt ist. Dies erklärt sich daraus, daß allein 16 Wehranlagen keinen Eigentümer haben, so daß weder deren Bedienung noch Reparatur gesetzlich gesichert sind und der Unterhaltungsverband notgedrungen pragmatisch eingreift (KLEMM). Das Problem herrenlose Wehre trifft für den WaBoV gleichermaßen zu. Nach dem Meliora-tionsanlagengesetz des Bundes sind die Eigentümer von Grund und Boden auch Eigentümer der wasserbaulichen Anlagen. Doch da häufig das Eigentum an den Flächen unbekannt ist, trifft dasselbe für die wasserbaulichen Anlagen zu. Ohne Zustimmung der Bodeneigentümer in Form von Nutzungsvereinbarungen (für mind. 12 Jahre) kann der WaBoV weder wasser-rechtliche Genehmigungen für den Betrieb einer Anlage, noch Fördermittel16 für Reparatur, Umbau oder Abriß beantragen. Da die Grundbücher aus DDR-Zeiten nicht fortgeschrieben wurden, hatte der WaBoV ein Planungsbüro beauftragt, die fehlenden Eigentümer (weltweit) ausfindig zu machen. Sofern das gelungen ist, trat dann das nächste Problem auf: Erben-Gemeinschaften konnten sich nicht einigen (PUHLMANN). Im UG befinden sich Schöpfwerke in: Parey, Havelberg, Grabow, Warnau, Twerl, Schaf-horst, Jederitz, Vehlgast und Kümmernitz. Größere Wehranlagen in: Molkenberg, Gülpe, Gahlberg, Rhinow, Garz, Quitzöbel. Der WaBoV hat 22 Angestellte, wovon 17 teilzeitbeschäftigt sind mit einer 32-Stunden-Woche. Die Überstunden, die sie in den arbeitsreichen Monaten zwischen Juli und Dezem-ber anhäufen, können sie im Winter und Frühjahr „abbummeln“. Im Gegensatz dazu verfügt der Unterhaltungsverband über keinen eigenen Bauhof und besteht nur aus einem Ge-schäftsführer und einer Sekretärin. Für die praktischen Arbeiten im Gelände erfolgen Aus-

14 Grundräumung heißt, daß 30 cm tief der Grund eines Gewässers inkl. des Wurzelwerkes geräumt wird. 15 Ansonsten durchhöhlen die Bisamratten die Deiche.

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16 Z.B. Fördermittel aus der Richtlinie „Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes“ im Land Brandenburg

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schreibungen, auf die sich private Firmen des Landschafts- und Tiefbaus bewerben. Der WaBoV erhebt von seinen Mitgliedern17 jährlich 6 Euro/ha, der Unterhaltungsverband 8,40 Euro/ha an Beiträgen. Als förderlich nennt der WaBoV die Zusammenarbeit mit den Landwirten, d.h. sie stimmen ihre Bewirtschaftungstermine mit den Aktivitäten des WaBoV ab. Der Unterhaltungsverband verweist auf die gute Zusammenarbeit mit den Betrieben des Landschafts- und Tiefbaus, die die praktischen Arbeiten ausführen und sich durch hervorragende Ortskenntnis auszeichnen. Lokalkenntnis sei eine entscheidende Bedingung, um Interessenkonflikte zu entschärfen. Hindern würden feste Koppelzäune sowie der Naturschutz-Formalismus18. Der WaBoV sieht ähnliche Hindernisse: z.T. würden die Landeigentümer Zufahrten und Uferrandstreifen en-zäunen bzw. bebauen19. Dadurch ist die maschinelle Unterhaltung besonders in den Ortsla-gen eingeschränkt. Auch die Beachtung naturschutzrechtlicher Belange führt zu einem Mehraufwand für den WaBoV, z.B. könnten die Deiche erst zu späteren Terminen gemäht werden. Nach Meinung beider Verbände habe sich die Wasserqualität seit 1990 verbessert, da die Landwirtschaft zu extensiveren Formen mit weniger Düngereinträgen übergangen ist. Auch das Gewässerrandstreifenprogramm habe einen positiven Beitrag geleistet (PUHLMANN). Herr KLEMM erachtet das Gewässerrandstreifenprogramm im Ansatz zwar für richtig, aber in der Praxis halte sich niemand daran. Herr ZANDER vom benachbarten WaBoV Dosse-Jäglitz meint ebenfalls, das Gewässerrandstreifenprogramm sei nur ungenügend umgesetzt und kontrolliert. Sein Verband versuche, neue Flächen als Gewässerrandstreifen zu kaufen – z.B. im Rahmen einer Ausgleichsmaßnahme für Windparks. Nach Ansicht von PUHLMANN besäßen die Dünger aus DDR-Zeiten keine große Bodenhaftung und würden deshalb keine Altlast mehr darstellen. Abgesehen von den intra- und interannuellen Schwankungen der Niederschläge habe sich die Wassermenge in der Havel in den vergangenen 10 Jahren reduziert. Herr PUHLMANN führt das auf die Tagebauflutung in der Lausitz zurück und den mangelnden Zufluß aus dem Rhin. Das Wasser aus dem Dosse-Speicher werde hauptsächlich zur Bewässerung genutzt. Herr KLEMM führt auch den Zusammenhang zwischen Elbe und Havel an, d.h. je niedriger der Elbwasserstand, desto geringer der Rückstau in die Havel. Mit Hochwasser könne gene-rell besser umgegangen werden als mit Niedrigwasser. Das Verteilen des wenigen Wassers auf die Nutzer sei heutzutage schwieriger, weil die Stauhaltung nicht mehr so gut (d.h. so zentral) geregelt sei wie vor 1990. Daraus resultiere das Problem, daß bei Niedrigwasser einige Stauziele nicht mehr erreicht werden können und dann die Wasserentnahme auch nicht mehr im Rahmen der Erlaubnis möglich sei. Für die Zukunft prognostiziert Herr PUHLMANN eine Verbesserung für das Grundwasser, jedoch bei der Nutzung des Oberflä-chenwassers würden die Konflikte zunehmen. Um ihre Arbeit rückschauend zu bewerten und vorausschauend zu planen, organisieren der WaBoV und der Unterhaltungsverband in jedem Jahr jeweils eigene Grabenschauen. Dort findet ein intensiver Kontakt mit den Nutzern, hauptsächlich mit den Landwirten statt. Die Anregungen und Wünsche von dort fließen in den Unterhaltungs-Plan für das bevorstehende Jahr ein, den die UWB und der UNB zur Einsicht erhalten. Allerdings bei Interessengegen-sätzen mit den Landwirten säßen die Naturschutz- und Wasserbehörden am längeren Hebel (PUHLMANN). Herr KLEMM hält eine jährliche Räumung möglichst aller Gewässer für notwen-

17 Mitglieder sind die Gemeinden, die für die grundsteuerpflichtigen Flächen die Beiträge von den Landeigentümern einzie-hen. Weitere Mitglieder sind Bundes- und Landesbehörden sowie Kirchen auf nicht-grundsteuerpflichtigen Flächen. 18 Ein positives Gegenbeispiel sei der kurze Verwaltungsweg zu Herrn Paproth, dem Geschäftsführer des Fördervereins Naturschutz im Elb-Havel-Winkel e.V.

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19 Das verstößt gegen §84 BbgWG.

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Zwischenbericht Untere Havel

dig, ansonsten würde der Naturschutz den Status als Biotop festschreiben20 und eine Nut-zung verdrängen. Herr ZANDER betrachtet es als eine Möglichkeit zum Wasserrückhalt, die Profile der Gräben zu verkleinern, indem das Kraut nur oberflächlich ohne Wurzelwerk abge-schnitten wird und sich dadurch die Grabensohle erhöht. Herr KLEMM hält dem entgegen, daß dann auch die Durchlässe neu gebaut werden müßten, was finanziell nicht tragbar sei. Während Herr PUHLMANN zwar über das generelle Ziel der Wasserrahmen-Richtlinie der EU (WRRL) informiert ist, kann er Konsequenzen für den eigen Verband noch nicht abschät-zen. Herr KLEMM hat diesbezüglich eine sehr gute Betreuung durch den Wasserverbandstag in Hannover erfahren, der zuständig ist für die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Niedersach-sen und Bremen. Die Treffen erfolgen vierteljährlich. Der Wasserverbandstag dient der ge-genseitigen Information und der Interessenvertretung in der Politik. Herr KLEMM sieht folgen-de offene Fragen bzw. Probleme bezüglich der WRRL: • Den Bewirtschaftungsplan für das Einzugsgebiet der Havel soll das Landesumweltamt

(LUA) des Landes Brandenburg erstellen. Der sachsen-anhaltinische Unterhaltungsver-band Trübengraben habe sich an das LUA gewandt mit der Bitte um Information. Doch da sei man nur vertröstet worden, dafür müsse sich erst eine Arbeitsgruppe bilden. Der Unterhaltungsverband Trübengraben will jedoch auf jeden Fall an der Planung beteiligt werden und stellt dies als Bedingung, um entsprechende Daten zur Verfügung zu stellen.

• Jedes Bundesland werde unterschiedliche Regelungen und gesetzliche Rahmen für die WRRL treffen.

• Unklar sei die Organisation, d.h. wer wofür zuständig ist. • Unklar ist, nach welchen Kriterien die Zielvorstellung für die Havel festgelegt wird, d.h. ob

eine Kultur- oder eine Naturlandschaft vorgesehen ist. • Unklar ist, welche Gewässer im Einzugsgebiet betrachtet werden – nur die ständig was-

serführenden oder auch die temporär wasserführenden. Wasser- und Schiffahrtsamt Brandenburg Die Untere Havel-Wasserstraße zählt zu den Bundeswasserstraßen. Sie sind Eigentum des Bundes und werden verwaltet durch das Bundesministerium für Verkehr sowie durch die nachgeordneten Wasser- und Schiffahrtsdirektionen (WSD) und nachgeordneten Wasser- und Schiffahrtsämter (WSÄ). Das Wasser- und Schiffahrtsamt (WSA) Brandenburg ist zu-ständig für die Verwaltung der Unteren Havel-Wasserstraße zwischen km 16,4 (Potsdam) bis km 156,75 (Mündung in die Elbe), der Potsdamer Havel, des Havelkanals (zwischen Hen-nigsdorf und Ketzin) sowie für für den Elbe-Havel-Kanal (zwischen Niegripp und Plaue). Die täglichen Arbeiten an der Wasserstraße werden durch die Außenbezirke vor Ort vorgenom-men. Der Außenbezirk Rathenow des WSA ist zuständig für den Betrieb und die Unterhal-tung der Unteren-Havel-Wasserstraße von km 92,30 (Milow) bis km 148,5 (Einmündung der Havel in die Elbe bei Havelberg) bzw. bis km 156,75 (Mündungsstrecke Untere Havel inkl. der Wehrgruppe Quitzöbel). Die Hauptaufgaben des WSA besteht darin, die Wasserstraße in einem für die Schiffahrt erforderlichen Zustand zu halten, die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie den Wasser- und Eisabfluß zu gewährleisten. Für das UG Untere Havel sind die folgenden Bauwerke relevant: • Rathenow: Schiffahrtsschleuse, Stadtschleuse, Wehre • Grütz: Schiffahrtsschleuse, Nadelwehr • Garz: Schiffahrtsschleuse, Nadelwehr

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20 Allerdings habe im Totalreservat Jederitzer Holz die Naturschutzbehörde den Unterhaltungsverband Trübengraben wieder darum gebeten, die Gräben wieder zu unterhalten, da sonst das Wasser stehen würde.

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• Havelberg: Schiffahrtsschleuse • Quitzöbel: Bootsschleuse, Wehre, Fischtreppe Zu den weiteren Aufgaben des WSA zählen: • Bau und Unterhaltung des Gewässerbettes, der Schiffahrtszeichen und Anlagen

(Schleusen, Wehre, Brücken) • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht, wie z.B. Sicherung der Fahrrinne für die

Schiffahrt • Erteilen von Genehmigungen für die Benutzung der Wasserstraßen und für die Errich-

tung von Anlagen Dritter in, über oder unter einem Gewässer, Beteiligung als Träger öf-fentlicher Belange

• Verkehrsüberwachung und Verkehrslenkung (Schiffahrtspolizei in Zusammenarbeit mit der Wasserpolizei)

• Bau, Unterhaltung und Betrieb von Pegeln, Abfluß- und Klimameßstellen, Auswertung hydrologischer Daten, Mitteilungen für die Schiffahrt zu Eisdicken etc.

• Verwaltung von Liegenschaften der Wasser und Schiffahrtsverwaltungen (WSV), Wahr-nehmung ihrer Eigentümerinteressen, Abschluß von Nutzungsverträgen für die Inan-spruchnahme von Wasser- und Landflächen durch Dritte

• Vermessungen – Katastermessungen für Flurstücke der WSV, Pegeleinmessungen, Bauwerksinspektionsmessungen, Erstellen und Laufendhalten der digitalen Bundeswas-serstraßenkarte etc.

Der Außenbezirk Rathenow des WSA beschäftigt 60 Mitarbeiter. Sie bedienen die Schleusen und Wehre, führen Maßnahmen zur Streckenunterhaltung durch und nehmen Aufgaben als Schiffahrts- und Strompolizei wahr. Nach der Binnenschiffahrtsordnung vom 1998 entspricht die Untere-Havel-Wasserstraße der Wasserstraßenklasse III. Das bedeutet, Fahrzeuge und Schiffsverbände („Großplauermaß-Kahn“) mit den folgenden Abmessungen können die Untere Havel-Wasserstraße von km 92,3 bis km 148,5 befahren:

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Länge (m) Breite (m) Fahrzeug 82

86 9,00 8,25

Schiffsverband 82 100

9,00 8,25

Die Abladetiefen richten sich nach dem Wasserstand. Für die einzelnen Streckenabschnitte werden die geringsten Fahrrinnentiefen vom WSA gesondert festgesetzt und täglich bekannt gemacht. Nach Fertigstellung21 des Projektes 17 zwischen Plaue und Niegripp auf dem Elbe-Havel-Kanal ist der Bund bereit, die Untere-Havel-Wasserstraße an die beiden Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt abzugeben. Dies wirft sicherlich Probleme einer getrenn-ten Verwaltung auf. Eine Reduzierung der Wasserstraßenklasse wird bis zu diesem Zeit-punkt nicht erfolgen. Bisher steht noch nicht fest, ob danach die Wasserstraßenklasse zu-rückgestuft wird oder nicht. Während die brandenburgischen Naturschutzbehörden eine Zu-rückstufung befürworten, wollen die Städte Rathenow und Havelberg die Wasserstraßen-klasse III beibehalten, um sich Nutzungsoptionen z.B. für eine großangelegte Fahrgastschif-fahrt offenzuhalten. Der von den meisten Nutzern bemerkte Rückgang der Wassermenge in der Havel kann durch folgende Daten des WSA belegt werden: 1961-70: MQ 103,0 m³/s 1971-80: MQ 86,6 m³/s 1981-90: MQ 92,0 m³/s 1991-2000: MQ 72,3 m³/s Besonders prägnant war das Niedrigwasser von 1995: NNQ 3 m³/s (wobei in den anderen Jahresreihen als vergleichbarer Wert 10 m³/s erreicht wurden). Extreme Niedrigwasserereignisse werfen für die Schiffahrt enorme Probleme auf. Um dem entgegenzuwirken, soll die Stauhaltung Mindestfahrwassertiefen garantieren. Es gibt aber auch andere Nutzerinteressen. Um die Stauziele für die Wehre in der Unteren-Havel-Wasserstraße festzulegen, beruft das WSA einen Staubeirat ein. Das WSA gibt einen Rah-men für die Stauziele in den unterschiedlichen Monaten vor, um die Schiffbarkeit der Was-serstraßenklasse III zu gewährleisten. Innerhalb dieses Rahmens sollen sich die anderen Nutzer einigen. Danach legt die WSA (als Betreiber der Wehre) die Stauziele verbindlich für das bevorstehende hydrologische Jahr fest. Für die Havelstauwehre im UG Untere Havel in der Saison 2002/2003 gilt: Havelberg

Stauhöhe Zeitraum 220 cm Bis 15.05.2002 190 cm 16.05.-31.05.2002 130 cm 01.06.-31.08.2002 140 cm 01.09.-09.10.2002 180 cm 10.10.-29.10.2002 200 cm 30.10.-30.11.2002

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21 Projekt 17 – Ausbau der Wasserstraßenverbindung Hannover – Magdeburg – Berlin beinhaltet: Ausbau des Mittellandka-nals von Hannover bis Magdeburg, Bau des Wasserstraßenkreuzes Magdeburg, Ausbau des Elbe-Havel-Kanals, Ausbau der Unteren Havel-Elbwasserstraße ab Plaue bis Jungfernsee und des Havelkanals bis zum geplanten Güterverkehrszentrum Wustermark, Anbindung der Berliner Häfen West- und Osthafen durch den Ausbau der Havel und der Oder-Spree Wasser-straße und den Teltow-Kanal. Der Ausbau erfolgt für 110 m-Motorgüterschiffe mit 2000 t und 185 m-Schubverbände mit 3500 t Tragfähigkeit.

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210 cm 01.12.2002-15.02.2003 220 cm 16.02.-25.03.2003 230 cm 26.03.-05.04.2003 220 cm 06.04.-15.05.2003

Garz

Stauhöhe Zeitraum 240 cm Bis 15.05.2002 230 cm 16.05.-31.05.2002 210 cm 01.06.-10.07.2002 200 cm 11.07.-30.09.2002 220 cm 01.10.-30.11.2002 240 cm 01.12.2002-15.05.2003

Grütz

Stauhöhe Zeitraum 180 cm Bis 31.05.2002 160 cm 01.06.-09.06.2002 140 cm 10.06.-30.09.2002 160 cm 01.10.-15.12.2002 180 cm 16.12.2002-31.05.2003

Die Staubeirats-Sitzung findet einmal jährlich statt. Dazu werden eingeladen: Anlieger, die Fischereiberechtigten, Behörden der Landkreise und die Landesfachbehörden aus Sachsen-Anhalt. Bei konträren Interessen der unterschiedlichen Nutzer führt das WSA eine Einigung herbei. Die Wasserrahmen-Richtlinie der EU (WRRL) findet in der Handlungsanweisung für die Berücksichtigung von Naturschutz und Landschaftspflege bei der Unterhaltung von Bundes-wasserstraßen und in der Handlungsanweisung für den Umgang mit Baggergut im Binnen-land ihre Beachtung. Beide Handlungsanweisungen sind Bestandteil der täglichen Arbeit im Außenbezirk Rathenow. Für km 96,00 bis km 116,00 der Unteren-Havel-Wasserstraße hat die Bundesanstalt für Gewässerkunde in enger Zusammenarbeit mit dem WSA Brandenburg einen Unterhaltungsplan als interne Handlungsanweisung für das WSA Brandenburg erarbeitet. Ziel ist, die ökologischen Belange bei der Unterhaltung der Wasserstraße durch die WSV und Dritte zu formulieren und diese dann zu berücksichtigen. Es besteht die Möglichkeit, im WSA Brandenburg bzw. im Außenbezirk Rathenow Einsicht zu nehmen.

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5. Die Sicht der Fischer

Bearbeiterin: Marion Freund Aus der ehemaligen Fischereigenossenschaft Am Gahlberg22 südlich von Strodehne sind innerhalb des UG Untere Havel drei private Fischereibetriebe hervorgegangen. Deren ge-nutzte Flächen betragen jeweils 300 ha (SCHULZ), 450 ha (SCHULZE) und 580 ha (SCHRÖDER) und befinden sich z.T. außerhalb des UG (v.a. an der Elbe). Innerhalb des UG sind die wichtigsten Fischerei-Gewässer: Gülper See, Gülper Havel, Strodehner Havel, Garzer Havel, Rhin zwischen Kietz und Gülper See. Für Herrn SCHULZ spielen auch die Ü-berschwemmungswiesen bei Kuhlhausen als Laichgebiete für den Hecht eine Rolle. Die be-fragten Fischer haben ihre Flächen gepachtet. Die Pachtverträge mit den vereinbarten Pachtpreisen gelten für 12 Jahre. Dem stünden die sinkenden Fänge und die sinkenden Ein-kommen gegenüber (SCHULZE). Die drei befragten Fischer betreiben extensive Fischerei; d.h. es erfolgt keine Zufütterung. Intensive Formen wäre nur in abgeschlossenen Gewässern sinnvoll, aber bei Hochwasser steht der Gülper See mit der Havel in direkter Verbindung. (SCHULZE). Die fang-relevanten Fischarten sind: Blei, Hecht, Zander, Aal, Flußbarsch und Plötze. Hinzu kommen die Wollank-Krabben, die in den 1920er Jahren mit Schiffen aus Asien einge-schleppt wurden, sich in den hiesigen Gewässern verbreitet haben und von hier ansässigen Vietnamesen und Chinesen stark nachgefragt werden. Mengenmäßig erbringt der Blei die größten Erträge. Die besten Preise werden für den Aal erzielt (20 DM pro kg), allerdings sind die Aal-Fänge mengenmäßig stark zurückgegangen. Das liegt daran, daß bereits an der Küste weniger Jung-Aale vorhanden sind als früher, daß die verbauten Flüsse den wandern-den Aalen den Weg versperren, daß die Bestände zu stark befischt werden und daß letztlich die erhöhte Kormoran-Population am Gülper See den Aal-Bestand wegfrißt (SCHRÖDER). Als Hindernisse in der täglichen Arbeit empfinden die befragten Fischer: • Kormorane auf dem Gülper See

Vor der Wende habe es nur ein paar Kormoran-Durchzügler gegeben, seit 1992 be-findet sich in Prietzen ein Brutkolonie. Die Zahlenangaben schwanken zwischen 480 Brutpaaren und max. 3000 Tieren insgesamt im weiteren Umkreis von 20 km. Ein Tier brauche 300-500 g Fisch pro Tag, das bedeute eine Fischentnahme von 1 t pro Tag durch die Kormorane (SCHULZ). Die Fischer haben bisher keine Entschädigungen für diese Fangausfälle erhalten23. Bitten an die Naturschutzbehörden, den Kormoran-Bestand zu reduzieren (z.B. durch Abschuß oder durch Kopfweiden-Schnitt, um die Nester zu zerstören), seien bisher erfolglos geblieben. Die Naturpark-Verwaltung er-klärte sich zwar zu einem Kompromiß bereit, aber die Obere Naturschutzbehörde ha-be dem nicht zugestimmt, weil sich die Kormoran-Population in einem internationalen Vogelschutzgebiet befände (SCHRÖDER). Auch die 100 000 Wildgänse würden die Seerosenfelder am Gülper See beschädigen, die die Kinderstube für viele Fische bil-deten (SCHULZE).

• Zu wenig Frischwasser und zu niedriger Wasserstand im Gülper See 22 Der Vorläufer der Fischereigenossenschaft war ein Fischerei-Familienbetrieb, den die Familie Schröder um 1900 ins Leben gerufen hatte und heute durch WOLFGANG SCHRÖDER am Gahlberg weitergeführt wird. Bis zum Havel-Ausbau mit Wehren in den 1930er Jahren gab es eine Genossenschaft mit 17 Angestellten. Danach sind die Fänge rapide zurückgegangen. In den 1960er Jahren betrieb eine Fischerei-Genossenschaft Intensiv-Aufzucht für Karpfen. Das war in der ehemaligen DDR poli-tisch gewollt und deshalb subventioniert. Nach der Wende wurde diese Bewirtschaftungsform wegen Unrentabilität einge-stellt.

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23 Lediglich Herr SCHRÖDER hat seit einem Jahr eine Stillegungsprämie von 500 DM/ha für 35 ha am Ostufer des Gülper Sees vom Naturpark Westhavelland erhalten.

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Früher sei der Gülper See das ertragreichste Fischereigewässer gewesen. Inzwi-schen befänden sich die wichtigsten Produktionsflächen in der Havel (bei Strodehne, Kuhlhausen und Garz). Ursachen für die verschlechterten Bedingungen im Gülper See sei die Eutrophierung und der reduzierte Zufluß aus dem Rhin (SCHULZ). Der re-duzierte Zufluß aus dem Rhin resultiert daraus, daß mehr Wasser zur landwirtschaft-lichen Bewässerung bei Neuruppin entnommen wird. Seit 1995 wird das Verteiler-wehr in Altgarz deshalb so gesteuert, daß in sommerlichen Trockenzeiten der Rhin-Zufluß ausschließlich in den Gülper See (und nicht z.T. nach Havelberg) geleitet wird, um wenigstens ein Minimum an Zufluß in den verdunstungsreichen See zu garantie-ren. Der Mangel an Frischwasser verursache im Juli/August eine starke Blaualgen-Vermehrung. Nachteilig wirke sich auch auf die Fischerei der künstlich niedrig gehal-tene Wasserstand (1,30 m) für drei Wochen im September aus, mit dem der Natur-schutz Watflächen für Limikolen schaffen und das Selbstreinigungspotential des Sees erhöhen wolle. Ein Wunsch-Wasserstand nach SCHULZE für den Gülper See wäre 1,40 m. Dies könnte durch zwei Maßnahmen erreicht werden: 1. Der Gülper See könnte zusätzliches Wasser aus der Gülper Havel über den Lankengraben erhalten. Doch dies lehne der Naturschutz ab, weil die Wasserqualität der Gülper Havel schlechter sei als die des Gülper Sees. 2. Das Wehr Gahlberg24 am W-Ufer des Gül-per Sees bliebe den ganzen Sommer über geschlossen (wie zu DDR-Zeiten) (SCHULZE).

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24 Das Wehr am Gahlberg gehört dem Landesumweltamt (LUA) und wird durch Herrn SCHRÖDER entsprechend der Staubei-ratsbeschlüsse bedient.

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• Zu kurze Überschwemmungszeiten auf den Wiesen bei Kuhlhausen

Herr SCHULZ ist auf ausreichend lange Überschwemmungszeiten auf den Wiesen bei Kuhlhausen angewiesen. Während früher das Wasser bis Mitte Mai stand, sei es jetzt bereits im März abgetrocknet. Damit trockne auch der Hecht-Laich aus bzw. der Hecht komme zu früh von den Wiesen herunter und sei dann zu wenig ernährt. Das Idealgewicht beträge nach einem Jahr 500 g, tatsächlich wöge ein Hecht jetzt 150 g nach einem Jahr. Während Herr SCHULZ früher tonnenweise Hecht gefangen habe, erziele er jetzt lediglich 300 kg pro Jahr. Um dem entgegenzuwirken, müßte der Was-serstand in Havelberg bis Mitte Mai bei 2,90 m gehalten werden. Dann wären auch die Wiesen überschwemmt. Doch das sei bisher daran gescheitert, weil das Wasser- und Schiffahrtsamt (zuständig für die Stauhaltung auf der Bundeswasserstraße Ha-vel) lediglich an einer Mindesttiefe von 2,20 m interessiert ist. Das reiche aus für die Schiffbarkeit der Havel. Ansonsten berücksichtige das WSA nur die Interessen der Landwirte (möglichst niedrige Wasserstände) und nicht die der Fischer (möglichst ho-he Wasserstände). Nach Ansicht von SCHULZ berühre sein Anliegen gar nicht land-wirtschaftliche Interessen, da die relevanten Wiesen ohnehin dem Vertragsnatur-schutz unterliegen und erst ab 15.06. bewirtschaftet werden können. Und so lange bräuchte er das Wasser gar nicht auf den Wiesen.

• Zu wenig Lobby für Fischer Im Vergleich zu den Landwirten sind die wenigen Fischer zahlenmäßig unterlegen. Dies wirke sich nachteilig für sie aus, wenn z.B. im Staubeirat Interessen nach dem Mehrheitsprinzip gewichtet werden. Darüber hinaus fehlt den Fischern eine Lobby, um Fördermittel oder Entschädigungsleistungen zu bekommen.

Die meisten Fischer im UG und dessen Umland sind in der Fischereischutzgenossen-schaft (Sitz: Brandenburg Plaue) organisiert. Sie ist für mehr als 7000 ha Wasserfläche zu-ständig und kümmert sich um Pacht und Besatz, um Angelkartenvertrieb und Schadener-satz-Angelegenheiten. Für Vermarktung und Vertrieb ist allerdings jeder Fischer selbst ver-antwortlich. Die befragten Fischer betreiben hauptsächlich Direktverkauf; Herr SCHULZE ver-kauft zusätzlich die Edelfischarten über seine Fisch-Gaststätte in Warnau. Herr SCHRÖDER gehört allerdings nicht zur Fischereischutzgenossenschaft und wirft ihr Raub-Fischerei vor. Oft würden viel zu kleine Jungfische entnommen, weil die Berufsfischer kaum Schonzeiten für Hecht und Zander einhalten würden. Besonders absurd sei die Vergabe von Fördermit-teln für den Fang von Bleien, die anschließend ohne Verwertung in die Tierkörperbeseiti-gungsanlage gebracht würden25. Bezüglich der Wasserqualität äußern sich die befragten Fischer wie folgt: Bis 1970 sei der Gülper See ein Klarwasser-See gewesen. Danach erfolgte durch die Landwirtschaft der DDR eine Überdüngung, die in abgeschwächter Form als Altlast bis heute fort besteht. Von dem größeren Nahrungsangebot hätten v.a. die Weißfische profitiert (wie z.B. Karpfen, Plötze, Blei, Jüster, Zander). Herr SCHULZE spricht von einer optimalen Fischproduktion von 1960-90. Hingegen für Aal, Hecht und Schlei wäre Klarwasser notwendig (SCHRÖDER). Nach der Wende sei das Wasser wieder klarer geworden – allerdings verbunden mit den beiden Nachteilen, daß der Elbfisch nicht mehr in die Havel hinein komme und daß der Kormoran seine Fischbeute leichter jagen könne (SCHULZE). Die verfügbare Wassermenge in den Oberflächengewässern habe sich jedoch seit der Wende deutlich reduziert. Dies beruhe auf: • geringeren Niederschlagsmengen in Brandenburg • Flutung der Tagebau-Restlöcher in der Lausitz

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25 Obwohl Bleie besonders von osteuropäischen Einwanderern nachgefragt würden.

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Zwischenbericht Untere Havel

• dezentraler Stauregelung („jeder Landkreis kocht sein eigenes Süppchen“) Kommunikationsprobleme bestünden einerseits mit dem Wasser- und Schiffahrtsamt be-züglich schleppender Information, mangelnder Verbindlichkeit mündlicher Zusagen und Be-vorzugung landwirtschaftlicher Interessen. Andererseits gäbe es auch Kommunikationsprob-leme mit den Naturschutzbehörden wegen ihrer Kompromißlosigkeit in der Kormoran-Frage und der Limikolen-Frage. Ansonsten lägen aber die Interessen von Fischern und Natur-schützern nahe beieinander, da beide überwiegend an hohen Wasserständen interessiert seien. Trotz ihrer zahlenmäßigen Unterlegenheit im Staubeirat bewerteten die befragten Fi-scher ihn als grundsätzlich positiv. Die Nutzer würden dadurch zumindest miteinander reden und ihre Divergenzen so lange ausdiskutieren, bis eine möglichst einvernehmliche Lösung gefunden sei. Als Vorschläge, um die Gewässersituation zu verbessern, nennen die befragten Fischer: • Staubeirat sollte auf der Ebene des Flußeinzugsgebietes agieren (und nicht nur auf der

Ebene des Landkreises (SCHRÖDER) • Die Struktur des Gülper Sees soll sich verbessern durch mehr Frischwasser-Zufuhr so-

wie mehr Unterwasserpflanzen und Schilf als Unterstand für die Fische und als Versteck gegen die Kormorane (SCHRÖDER).

• Der Rhin soll mehr Wasser bringen. Dafür ist es notwendig zu überprüfen, wofür die Landwirtschaft das Wasser im Oberlauf entnimmt (SCHULZE).

• Die Kormoran-Population am Gülper See soll drastisch reduziert werden (SCHULZ, SCHULZE).

• Die Kuhlhausener Wiesen sollen bis Mitte Mai überschwemmt gehalten werden (Wasser-stand in Havelberg 2,90 m): Das Wehr in Quitzöbel müßte geschlossen und das Neu-werbener Wehr geöffnet werden. (Dafür müßte aber die Schleuse in Havelberg außer Betrieb sein, da für den Schleusenbetrieb der Elb-Wasserstand höher sein muß als der Havel-Wasserstand) (SCHULZ).

• Fischtreppen sollten sich möglichst dicht an den Wehren befinden und dürfen nicht zu eng sein (SCHULZE).

• Die Landwirte sollen auf Dünger in den Gewässerrandstreifen tatsächlich verzichten (SCHRÖDER).

• Altarme von Flußläufen könnten revitalisiert werden, um mehr Fläche für die Fisch-Produktion zu erhalten (SCHULZE).

• Wissenschaftliche Untersuchungen (z.B. auf dem Gülper See) sollten durch mehrere unabhängige Institutionen durchgeführt werden, um eine einseitige Ausrichtung auf die Interessen des Auftraggebers (z.B. Naturschutz) zu verhindern (SCHULZE).

Herr SCHRÖDER richtet an die Wasser-Rahmen-Richtlinie der EU (WRRL) folgende Erwar-tungen: Damit der Rhin mehr Wasser in die Havel befördere, sei es notwendig, die Speicher-kapazitäten der Seen im Oberlauf besser auszunutzen. D.h. bei der Planung und Umsetzung muß das gesamte Einzugsgebiet der Havel betrachtet werden und nicht nur der Flußlauf selbst. Außerdem sei eine Sanierung der Schöpfwerke zu erwarten, die sich im Eigentum der Gemeinden, der Agrarbetriebe und der WaBoV befinden.

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Zwischenbericht Untere Havel

6. Die Sicht der Kommunen

Bearbeiterin: Marion Freund Die kommunale Verwaltung des UG Untere Havel erfolgt durch das Amt Rhinow, die Stadt Havelberg, die Verwaltungsgemeinschaft Elb-Havel-Land und die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Schönhausen26. Die EW-Zahlen in der Tabelle entsprechen dem aktuellen Stand und verdeutlichen, wie dünn besiedelt das UG Untere Havel ist. Kommu-nalver-waltung

Amt Rhinow27

Stadt Havelberg

VG Elb-Havel-

Land

VG Schönhausen

Gemein-den bzw. Ortsteile im UG Untere Havel

Stadt Rhinow 2031 EW Hohennauen 777 EW Strodehne 257 EW Spaatz 360 EW Wolsier 167 EW Prietzen 64 EW Gülpe 129 EW Parey 91 EW

Jederitz 173 EW Vehlgast-Kümmernitz 527 EW

Kuhlhausen 209 EW Rehberg 170 EW Garz 169 EW Warnau 246 EW

Schollene 1700 EW

Zu den wichtigsten Erwerbszweigen gehören Landwirtschaft, Handwerk, Gewerbe und Fi-scherei. Ein bedeutender Arbeitgeber ist der Bundeswehrstandort Klietz. Die Arbeitslosen-quote liegt zwischen 20 – 24 %. Die Parteizugehörigkeit spielt in der Kommunalverwaltung eine untergeordnete Rolle: Die Leiter der VG Elb-Havel-Land und der VG Schönhausen sind parteilos, ebenso der Bürgermeister von Havelberg. Der Amtsdirektor von Rhinow gehört der FDP an. Als förderlich nennt der Vertreter der Stadt Havelberg die Anerkennung des Biosphärenre-servates Flußlandschaft Elbe durch die UNESCO. Dies sei relevant für den Tourismus (HEIDRICH). Als Hindernisse wirken die Flut von Verordnungen und Gesetzen, die die kom-munale Selbstverwaltung einengen (WULFÄNGER), der große Zeitaufwand für Demokratie (KOBER), Einschränkungen durch den Naturschutz (JENDRETZKY) und die Diskussion über den künftigen Status der Havel (HEIDRICH). Die Einschränkungen durch den Naturschutz bezögen sich v.a. auf teure Ausgleichsmaßnahmen: Wenn die Kommune Brücken, Radwege oder landwirtschaftliche Wege baue, dann seien die Ausgleichsmaßnahmen teurer als die Investition selbst, was als sinnlose Vergeudung ohnehin knapper kommunaler Finanzen zu werten sei. Die Diskussion über den künftigen Status der Havel bezieht sich auf das Vorha-ben der Naturparkverwaltung Westhavel „Entwicklung naturnaher Strukturen an der Unteren Havel“. Wenn die Wasserstraßenklasse 3 zurückgenommen werde, dann sei zu befürchten, daß im Sommer der Wasserstand in Havelberg zu niedrig sei für die Schiffahrt. Dies hätte zur Folge, daß bisherige Investitionen von 7 Mio DM der Stadt für Yachthafen, Zeltplatz, Bowling-Bahn etc. in den Sand gesetzt wären und touristische Potentiale z.B. für Hotelschiffe nicht genutzt werden könnten. Während anfangs die Kommunen nicht in die Diskussion ein-

26 Die Verwaltungsgemeinschaft entstand im Zuge der Gebietsreform 1992. In ihr sind eigenständige Gemeinden mit ehren-amtlichen Bürgermeistern zusammengefaßt. Der Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes wird für 6 Jahre von den Ge-meinden gewählt.

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27 Seit 01.01.2002 gehören die „Wasserdörfer“ Parey, Gülpe, Wolsier, Spaatz und Strodehne als Ortsteile zur Gemeinde Havelaue. Zur Gemeinde Seeblick gehören die Ortsteile Hohennauen, Wassersuppe und Witzke.

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bezogen worden seien, fände jetzt aber ein konstruktiver Dialog statt. Außerdem sei auch die Bebauung Havelbergs durch Pfahlbauweise an hohe Wasserstände angepaßt. Die Wasserqualität habe sich nach Auskunft der kommunalen Vertreter seit 1990 verbes-sert. Das bezieht sich in erster Linie auf die Qualität des Trinkwassers und wird begründet mit den zentralen Anschlüssen an die Wasserwerke, der verbesserten Abwasserentsorgung, geringeren Gülle-Einträgen und der Reduzierung industrieller Abwässer (Chemiefaserwerk Premnitz, Optische Werke Rathenow, Stahlwerk Brandenburg). Allerdings habe die organi-sche Belastung der Oberflächengewässer zugenommen, was aus der verlangsamten Fließ-geschwindigkeit resultiere. Im Sommer sei die Havel praktisch ein stehendes Gewässer. Durch die Algenblüte sei im Sommer kein Baden möglich, was sich für den Tourismus als nachteilig erweist. Wenngleich die Trinkwasservorräte im Grundwasser ausreichend vorhanden sind, habe aber die Wassermenge im Flußlauf Havel abgenommen - hauptsächlich durch die Tagebau-Flutung, wofür Spree- und Elbwasser verwendet wird. Auch der Rhin brächte weniger Was-ser in die Havel. Aber die Bevölkerung habe sich mit den jahreszeitlich schwankenden Was-serständen arrangiert. Eine Regulierung der Wasserstände sei jedoch immer notwendig. Allerdings würden die Extreme zunehmen, wenn die geplante „Renaturierung der Havel“ umgesetzt würde – dann könnte man im Sommer durch die Havel laufen. Aber da die Havel Bundeswasserstraße ist, habe der brandenburgische Naturschutz (zum Glück) da gar nichts zu sagen (ANONYM). Herr HEIDRICH verweist auf das Problem, daß jetzt keine geregelte Stauhaltung mehr stattfände und jeder Nutzer seinen Stau nach eigenem Gutdünken bedie-nen könne. Das hätte zur Folge, daß das Wasser zu schnell aus der Fläche abfließt. Wenn Wasserrückhalt durch Renaturierung angestrebt würde, müsse man sich wohl von Teilen der Kulturlandschaft verabschieden. Zuvor sollten jedoch Kosten und Nutzen gründlich abgewo-gen werden. Flächentausch im Rahmen einer Flurneuordnung sei eine Träumerei, weil keine verfügbaren Flächen vorhanden sind. Die größten Kommunikationsprobleme gäbe es mit dem Naturschutz. Generell habe er völlig überhöhte Ansprüche, komme aus den Städten und vergraule Investoren. Aber durch das geltende Umweltrecht sitze er am längeren Hebel (ANONYM). Konkret im UG Untere Ha-vel ergeben sich die Probleme daraus, daß das Land Brandenburg große Flächen für den Naturschutz gekauft habe. Damit könne die Naturparkverwaltung die Nutzer durch den Inhalt der Pachtverträge erpressen und zu Vertragsnaturschutz zwingen: „Die Grünen sind Groß-grundbesitzer auf Kosten von Steuergeldern.“ Wie kontraproduktiv diese Art von Naturschutz sei, sollen folgende Beispiele verdeutlichen (JENDRETZKY): • Der extrem hohe Kormoran-Bestand am Gülper See bringe den Fischern enorme Fang-

Verluste, ohne daß sie dafür vom Naturschutz entschädigt würden. Es sei unverständlich, warum der Kormoran-Bestand nicht künstlich reguliert wird, da ihm natürliche Feinde feh-len.

• Nur um die Limikolen wissenschaftlich zu untersuchen, werde der Wasserstand des Gül-per Sees künstlich niedrig gehalten, was sich nachteilig für die Fischer auswirke. Gleich-zeitig werde in der Großen Grabenniederung der Wasserstand künstlich hoch gehalten – nur um die Bauern zu ärgern.

• Da in der Großen Grabenniederung Landwirtschaft nur noch als Vertragsnaturschutz laufe, sei die intensive Landwirtschaft (mit intensiven Düngergaben) nach Witzke ausge-wichen. D.h. die Agrarbetriebe sind also gezwungen, auf ihren verbleibenden Flächen außerhalb des Vertragsnaturschutzes um so intensiver zu wirtschaften, damit sie gleich-bleibende finanzielle Erträge erzielen können. Dadurch werde Umweltverschmutzung le-diglich verlagert.

• Bei einem vorgegebenen Mahd-Termin ab 15.06. könne keine Freilandhaltung der Rinder stattfinden, das Futter muß aus dem Silo genommen werden.

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• Parey war das storchenreichste Dorf in der DDR. Aber jetzt gäbe es kaum noch Störche

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dort, weil das Gras zu hoch sei. Im hohen Gras können die Störche ihre Nahrung (Frö-sche) nicht finden.

Aufgrund des bisher geringen Informationsflusses zur Wasserrahmen-Richtlinie der EU (WRRL) sind die Vorstellungen der kommunalen Vertreter darüber noch sehr vage. Herr HEIDRICH hält eine Abschätzung der Konsequenzen der WRRL erst dann für möglich, wenn sie so konkret formuliert wird, daß sie mit den bestehenden Richtlinien des Wassergesetzes von Sachsen-Anhalt verglichen werden kann. Herr WULFÄNGER verweist darauf, daß die Zie-le der WRRL nur realisiert werden können, wenn gleichzeitig Fördermittel dafür bereitgestellt würden.

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7. Zusammenfassung

Bearbeiterinnen: Ulrike Garbe & Marion Freund • Generell stellen die Nutzer einen Trend zum Wassermangel in der Unteren Havel fest –

sofern die Schwankungen innerhalb eines Jahres und zwischen den Jahren außer acht bleiben (, die allerdings insbesondere für die Landwirtschaft problematisch sind). Die Ur-sachen für den Wassermangel sehen sie hauptsächlich in den verminderten Zuflüssen der Spree (Tagebauflutung in der Lausitz) und des Rhins (Entnahme von Bewässe-rungswasser.)

• Die Wassersituation an der Unteren Havel resultiert nicht nur aus den saisonal schwan-kenden Niederschlägen. Hochwasser- und Niedrigwasserperioden werden jeweils dras-tisch verschärft durch das Verhalten der Nutzer in den höher gelegenen Zuflußgebie-ten. Bei einem Überangebot an Wasser geben diese zusätzlich ihr überschüssiges Was-ser an die Untere Havel ab, bei einem Mangel an Wasser halten sie das wenige Wasser bei sich in den Zuflußbereichen. So schwankt der Zustand der Unteren Havel zwischen „Badewanne oder Eimer“. Um die Extreme in der Unteren Havel für eine Nutzung vträglicher zu gestalten, muß unbedingt das gesamte Einzugsgebiet und nicht nur der ei-gentliche Flußlauf betrachtet werden. Darüber hinaus muß das Verhalten der Nutzer bezüglich des Wassers in den Zuflußbereichen vertraglich festgelegt werden - und zwar landkreis- und länderübergreifend.

er-

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• Im Gegensatz zum UG Hammerfließ plädieren die Nutzer an der Unteren Havel nicht einhellig für Sohlgleiten. Statt dessen soll der Status quo der Stauanlagen erhalten bleiben und deren Regulierung und Wartung verbessert werden. Dieser Unterschied zwi-schen beiden UGs resultiert sicherlich aus drei Gründen: 1. Die verschiedenen natur-räumlichen Gegebenheiten - das Hammerfließ stellt ein Urstromtal dar, an der Unteren Havel vereinigen sich drei Urstromtäler. 2. Die unterschiedlichen Dimensionen der Melio-rationsbauwerke, die an der Unteren Havel sehr viel größer konzipiert sind. 3. Die unter-schiedlichen Nutzungsformen – an der Unteren Havel müssen in den trockenen Som-mermonaten Mindestwassertiefen für die Schiffahrt garantiert werden, was nur durch Stauhaltung möglich ist.

• Ein besonders prekäres Hindernis für eine effektive Stauhaltung sind die herrenlosen Wehre und Schöpfwerke. Somit sind weder Bedienung noch Reparatur gesetzlich gesi-chert. Eine Lösung kann nur darin liegen, daß die wichtigen wasserbaulichen Anlagen gesellschaftlichen Interesses den Wasser- und Bodenverbänden bzw. den Unterhal-tungsverbänden übertragen werden. Dies brächte auch den Vorteil einer eher zentralen Stauregelung mit sich. Doch entsprechende Anträge auf Gesetzesänderungen im Lan-des-Wasserrecht sind bisher in Brandenburg und Sachsen-Anhalt wegen Finanzmangel gescheitert.

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