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Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
Inhaltsverzeichnis§ 1 Geltungsbereich§ 2 Allgemeine Bestimmungen zur
Eingruppierung§ 3 Punktbewertungsverfahren§ 4 Reklamation der Eingruppierung§ 5 Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden§ 6 Allgemeine Bestimmungen zum Leistungsentgelt§ 7 Akkord§ 8 Prämie§ 9 Zielvereinbarung§ 10 Zeitentgelt und Leistungszulage§ 11 Erschwernisse§ 12 In-Kraft-Treten
Inhaltsverzeichnis§ 1 Geltungsbereich§ 2 Allgemeine Bestimmungen zur
Eingruppierung§ 3 Punktbewertungsverfahren§ 4 Reklamation der Eingruppierung§ 5 Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden§ 6 Allgemeine Bestimmungen zum Leistungsentgelt§ 7 Akkord§ 8 Prämie§ 9 Zielvereinbarung§ 10 Zeitentgelt und Leistungszulage§ 11 Erschwernisse§ 12 In-Kraft-Treten
Anlage 1a - Begriffsbestimmungen und Stufenmerkmale der AnforderungsmerkmaleAnlage 1b – PunktbewertungsbogenAnlage 2 - Vorgabezeitermittlung (Akkord)Anhang - Katalog Niveaubeispiele
Anlage 1a - Begriffsbestimmungen und Stufenmerkmale der AnforderungsmerkmaleAnlage 1b – PunktbewertungsbogenAnlage 2 - Vorgabezeitermittlung (Akkord)Anhang - Katalog Niveaubeispiele
2
Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
tarifliche Niveaubeispiele (Orientierungshilfe)NiveaubeispieleNr. 4
•Zuordnung zu einer der 14 Entgeltgruppen .• tarifliche Punktbewertungsbogen ist als Anlage 1b
GesamtpunktwertNr. 3
Punktspannen14 EntgeltgruppenNr. 2
•1. Können •2. Handlungs- und Entscheidungsspielraum •3. Kooperation•4. Mitarbeiterführung.Anforderungsmerkmal werden Bewertungsstufen (Punktwerte) gebildet.Begriffsbestimmungen und Bewertungsstufen: Anlage 1a
Anforderungs-merkmale
Nr. 1
§ 3 PunktbewertungsverfahrenERA
3
Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
eraera:: Arbeitsbewertung Arbeitsbewertung –– Punktbewertung Punktbewertung -- AnforderungsmerkmaleAnforderungsmerkmale
ERA § 2 Allgemeine Bestimmungen zur EingruppierungERA § 2 Allgemeine Bestimmungen zur Eingruppierung
ERA § 3 PunktbewertungsverfahrenERA § 3 PunktbewertungsverfahrenERA A nlage 1b - Punktbewertungs bogen zur B ewertung von Arbeitsaufgaben
Arbeits aufgabe:
Abtei lung/ Kos tens te lle : Da tum : Bea rbe i ter :
Nr. derArbeits -aufgabe:
Anford.-me rkma le Bewe rtungsstufe n für di e Arbe itsa ufgabe Punk t-
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1 6
A rbe itsau fg abe n m it ein em K önn en , d as d ur ch ein A nl erne n von wenige r al s 4 W oche n e rwo rb en wird.
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A rbe itsau fg abe n m it ein em K önn en , d as d ur ch ein A nl erne n ab 4 W oc he n e rwo rb en wird.3 18
A rbe itsau fg abe n m it ein em K önn en , d as d ur ch ein A nl erne n ab 3 Monate n erworbe n w ird .4 25
A rbe itsau fg abe n m it ein em K önn en , d as d ur ch ein A nl erne n ab 1 Ja hr erworb en wird .
5 32
A rbe itsau fg abe n m it ein em K önn en , d as i. d.R . dur ch ein e a bge schloss ene Ausbildung i n ei ne m a nerk a nn-ten Ausbil dungsberuf von mi nde stens 2jährige r Re ge la usbildungsda ue r e rwo rb en wird.
6 40
A rbe itsau fg abe n m it ein em K önn en , d as i. d.R . dur ch ein e a bge schloss ene Ausbildung i n ei ne m a nerk a nn-ten Ausbil dungsberuf von mi nde stens 3jährige r Re ge la usbildungsda ue r e rwo rb en.
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A rbe itsau fg abe n m it ein em K önn en , d as i. d.R . dur ch ein e a bge schloss ene Ausbildung i n ei ne m a nerk a nn-ten Ausbil dungsberuf un d dur ch ein e z us ätzli che ane rka nnte 2jährige Fa chausbil dung erworb en wird .
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A rbe itsau fg abe n m it ein em K önn en , d as i. d.R . dur ch ein e a bge schloss ene Fa chhochschula us bi ldung e r-wo rbe n w ird .
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A rbe itsau fg abe n m it ein em K önn en , d as i. d.R . dur ch ein e a bge schloss ene Univ ersi tä tsa us bi ldung e rwo rb enwird.
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1 6A rbe itsau fg abe n, die zusät zlich zu d en Fach ken nt nissen Be rufse rfa hrungen von mindes te ns 1 J ahr bis zu3 Ja hre n er fo rd ern.
2 12A rbe itsau fg abe n, die zusät zlich zu d en Fach ken nt nissen Be rufse rfa hrungen von me hr a ls 3 Ja hre n er fo rd ern
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1 2Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben ist im Einz elne n vorgege be n .
2 10Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben ist wei tge hend vorgege be n .
3 18
4 30
Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben ist tei lwei se vorgege be n .
1 2Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo rd ert k a um Kommuni ka tion und Zusa mme na rbeit.
2 4Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo rd ert re gelmä ßige Kommuni ka tion und Zusa mme na rbeit.
3 10Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo rd ert re gelmä ßige Kommuni ka tion und Zusa mme na rbeit sowi egel ege ntli che Abs ti mmung .
4 15Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo rd ert re gelmä ßige Kommuni ka tion, Zusam mena rbe it und Abstim-mung .
5 20Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo rd ert i n hohe m Maße Kommunik ation, Zusa mme na rbei t und Ab-stimm ung .
1 0Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo rd ert k e in Führen.
2
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5Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo rd ert , Be sc hä ftigte fa chlich anzuwei sen, anz ul eite n und zu unte r-stütze n.
10Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo rd ert , Be sc hä ftigte zur Z i ele rrei chung z we ck mä ßi g ei nzusetz en, zu unterstütze n, zu fördern und zu motiv iere n .Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo rd ert , Zi ele z u entwick e ln und di e Be sc hä fti gte n zwe ck mäßig z urZie le rre ichung ei nz us etze n, zu unte rstütz en, zu förde rn und z u moti vie ren . 20
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A rbe itsau fg abe n m it ein em K önn en , d as d ur ch ein A nl erne n ab 6 Monate n erworbe n w ird .
A rbe itsau fg abe n m it ein em K önn en , d as d ur ch ein A nl erne n von bis zu 1 W oche erwo rb en wird.
Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo lgt übe rwie ge nd ohne Vorga ben we itge hend se lbststä ndi g.
5 40Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo lgt wei tge hend ohne Vorga ben s el bs ts tä ndi g.
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A rbe itsau fg abe n m it ein em K önn en , d as d ur ch ein A nl erne n ab 3 Monate n erworbe n w ird .4 25
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A rbe itsau fg abe n m it ein em K önn en , d as i. d.R . dur ch ein e a bge schloss ene Ausbildung i n ei ne m a nerk a nn-ten Ausbil dungsberuf von mi nde stens 2jährige r Re ge la usbildungsda ue r e rwo rb en wird.
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A rbe itsau fg abe n m it ein em K önn en , d as i. d.R . dur ch ein e a bge schloss ene Ausbildung i n ei ne m a nerk a nn-ten Ausbil dungsberuf von mi nde stens 3jährige r Re ge la usbildungsda ue r e rwo rb en.
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A rbe itsau fg abe n m it ein em K önn en , d as i. d.R . dur ch ein e a bge schloss ene Univ ersi tä tsa us bi ldung e rwo rb enwird.
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1 6A rbe itsau fg abe n, die zusät zlich zu d en Fach ken nt nissen Be rufse rfa hrungen von mindes te ns 1 J ahr bis zu3 Ja hre n er fo rd ern.
2 12A rbe itsau fg abe n, die zusät zlich zu d en Fach ken nt nissen Be rufse rfa hrungen von me hr a ls 3 Ja hre n er fo rd ern
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2 10Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben ist wei tge hend vorgege be n .
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Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben ist tei lwei se vorgege be n .
1 2Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo rd ert k a um Kommuni ka tion und Zusa mme na rbeit.
2 4Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo rd ert re gelmä ßige Kommuni ka tion und Zusa mme na rbeit.
3 10Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo rd ert re gelmä ßige Kommuni ka tion und Zusa mme na rbeit sowi egel ege ntli che Abs ti mmung .
4 15Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo rd ert re gelmä ßige Kommuni ka tion, Zusam mena rbe it und Abstim-mung .
5 20Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo rd ert i n hohe m Maße Kommunik ation, Zusa mme na rbei t und Ab-stimm ung .
1 0Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo rd ert k e in Führen.
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5Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo rd ert , Be sc hä ftigte fa chlich anzuwei sen, anz ul eite n und zu unte r-stütze n.
10Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo rd ert , Be sc hä ftigte zur Z i ele rrei chung z we ck mä ßi g ei nzusetz en, zu unterstütze n, zu fördern und zu motiv iere n .Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo rd ert , Zi ele z u entwick e ln und di e Be sc hä fti gte n zwe ck mäßig z urZie le rre ichung ei nz us etze n, zu unte rstütz en, zu förde rn und z u moti vie ren . 20
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A rbe itsau fg abe n m it ein em K önn en , d as d ur ch ein A nl erne n ab 6 Monate n erworbe n w ird .
A rbe itsau fg abe n m it ein em K önn en , d as d ur ch ein A nl erne n von bis zu 1 W oche erwo rb en wird.
Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo lgt übe rwie ge nd ohne Vorga ben we itge hend se lbststä ndi g.
5 40Die E rf üllu ng de r A r beit sauf ga ben er fo lgt wei tge hend ohne Vorga ben s el bs ts tä ndi g.
Entge ltgruppe
Punktspanne
1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 0 1 1 1 2 13 14
10-15 16-21 22-28 29-35 36-43 44-54 55-68 69-77 78-88 89-101 102-112 113-128129-142143-170
Entge ltgruppe
Punktspanne
1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 0 1 1 1 2 13 14
10-15 16-21 22-28 29-35 36-43 44-54 55-68 69-77 78-88 89-101 102-112 113-128129-142143-170
1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 0 1 1 1 2 13 14
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1) Die A rbeits-/Fachkenn tnisse, Fäh ig keit en und Fer tigkeiten könn en auch auf anderem Wege erworben word en sein.Die A rbeitskenntn isse können ent weder dur ch zusam menhängende Anlernzeiten od er dur ch zeit lich get rennt es, aufeinander aufbauendes Anlernen erworbenworden sein. Im zweiten Fall erg ib t sich die Dauer aus der Summe der auf einander auf bauenden Anlernzeiten.
2) Unt er Vorgaben im Sinne des Han dlungs- und Entscheidungsspielr aumes sin d Anweisungen und Richtlinien zu versteh en. Üb licherweise schränken Anweisung enden Handlungs-un d Entscheidungsspielraum stär ker ein als Richtlinien.Anweisungen legen f est , wie die Arbeitsaufgabe im Einzelnen auszufü hren ist.Richtlinien bestimm en , was bei der Erfüllung der A rbeitsaufgabe im Allgemeinen zu b eacht en ist.
Tarifliche Punktbewertungsbogen(Anlage 1b)Tarifliche Punktbewertungsbogen(Anlage 1b)
Begriffsbestimmungen und Bewertungsstufen der Anforderungsmerkmale (Anlage 1a)
Begriffsbestimmungen und Bewertungsstufen der Anforderungsmerkmale (Anlage 1a)
Bestandteiledes era
Tariflichen Niveaubeispiele (Anhang) von den Tarifvertragsparteien gemeinsambewertet eingestuft und begründet wordenNiveaubeispiele gelten als Orientierungshilfe
Tariflichen Niveaubeispiele (Anhang) von den Tarifvertragsparteien gemeinsambewertet eingestuft und begründet wordenNiveaubeispiele gelten als Orientierungshilfe
ERA Glossargemeinsame Erläuterungen der tariflichen Fachbegriffe Hilfestellung für die betriebliche Praxis
ERA Glossargemeinsame Erläuterungen der tariflichen Fachbegriffe Hilfestellung für die betriebliche Praxis
4
Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
ERA Anlage 1b - Punktbewertungsbogen zur Bewertung von ArbeitsaufgabenArbeitsaufgabe:
Abteilung/Kostenstelle: Datum: Bearbeiter:
Nr. derArbeits-aufgabe:
Anford.-merkmale Bewertungsstufen für die Arbeitsaufgabe Punkt-
wert
1 6
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen von weniger als 4 Wochen erworben wird.
Gesamtpunktsumme
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Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 4 Wochen erworben wird.3 18
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 3 Monaten erworben wird.4 25
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 1 Jahr erworben wird.
5 32
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R. durch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkann-ten Ausbildungsberuf von mindestens 2jähriger Regelausbildungsdauer erworben wird.
6 40
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R. durch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkann-ten Ausbildungsberuf von mindestens 3jähriger Regelausbildungsdauer erworben.
10
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Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R. durch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkann-ten Ausbildungsberuf und durch eine zusätzliche anerkannte 2jährige Fachausbildung erworben wird.
11
58
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R. durch eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung er-worben wird.
12
69
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R. durch eine abgeschlossene Universitätsausbildung erworbenwird.
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1 6Arbeitsaufgaben, die zusätzlich zu den Fachkenntnissen Berufserfahrungen von mindestens 1 Jahr bis zu3 Jahren erfordern.
2 12Arbeitsaufgaben, die zusätzlich zu den Fachkenntnissen Berufserfahrungen von mehr als 3 Jahren erfordern
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1 2Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben ist im Einzelnen vorgegeben.
2 10Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben ist weitgehend vorgegeben.
3 18
4 30
Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben ist teilweise vorgegeben.
1 2Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert kaum Kommunikation und Zusammenarbeit.
2 4Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit.
3 10Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit sowiegelegentliche Abstimmung.
4 15Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert regelmäßige Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstim-mung.
5 20Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert in hohem Maße Kommunikation, Zusammenarbeit und Ab-stimmung.
1 0Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert kein Führen.
2
3
4
5Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert, Beschäftigte fachlich anzuweisen, anzuleiten und zu unter-stützen.
10Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert, Beschäftigte zur Zielerreichung zweckmäßig einzusetzen, zu unterstützen, zu fördern und zu motivieren.Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert, Ziele zu entwickeln und die Beschäftigten zweckmäßig zurZielerreichung einzusetzen, zu unterstützen, zu fördern und zu motivieren. 20
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Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R. durch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkann-ten Ausbildungsberuf und durch eine zusätzliche anerkannte 1jährige Fachausbildung erworben wird.9
8
7
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 6 Monaten erworben wird.
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen von bis zu 1 Woche erworben wird.
Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfolgt überwiegend ohne Vorgaben weitgehend selbstständig.
5 40Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfolgt weitgehend ohne Vorgaben selbstständig.
Anford.-merkmale Bewertungsstufen für die Arbeitsaufgabe Punkt-
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Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen von weniger als 4 Wochen erworben wird.
Gesamtpunktsumme
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Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 3 Monaten erworben wird.4 25
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 1 Jahr erworben wird.
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Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R. durch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkann-ten Ausbildungsberuf von mindestens 2jähriger Regelausbildungsdauer erworben wird.
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Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R. durch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkann-ten Ausbildungsberuf von mindestens 3jähriger Regelausbildungsdauer erworben.
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Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R. durch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkann-ten Ausbildungsberuf und durch eine zusätzliche anerkannte 2jährige Fachausbildung erworben wird.
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Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R. durch eine abgeschlossene Fachhochschulausbildung er-worben wird.
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Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R. durch eine abgeschlossene Universitätsausbildung erworbenwird.
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1 6Arbeitsaufgaben, die zusätzlich zu den Fachkenntnissen Berufserfahrungen von mindestens 1 Jahr bis zu3 Jahren erfordern.
2 12Arbeitsaufgaben, die zusätzlich zu den Fachkenntnissen Berufserfahrungen von mehr als 3 Jahren erfordern
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1 2Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben ist im Einzelnen vorgegeben.
2 10Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben ist weitgehend vorgegeben.
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Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben ist teilweise vorgegeben.
1 2Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert kaum Kommunikation und Zusammenarbeit.
2 4Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit.
3 10Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit sowiegelegentliche Abstimmung.
4 15Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert regelmäßige Kommunikation, Zusammenarbeit und Abstim-mung.
5 20Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert in hohem Maße Kommunikation, Zusammenarbeit und Ab-stimmung.
1 0Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert kein Führen.
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5Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert, Beschäftigte fachlich anzuweisen, anzuleiten und zu unter-stützen.
10Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert, Beschäftigte zur Zielerreichung zweckmäßig einzusetzen, zu unterstützen, zu fördern und zu motivieren.Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfordert, Ziele zu entwickeln und die Beschäftigten zweckmäßig zurZielerreichung einzusetzen, zu unterstützen, zu fördern und zu motivieren. 20
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Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d.R. durch eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkann-ten Ausbildungsberuf und durch eine zusätzliche anerkannte 1jährige Fachausbildung erworben wird.9
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Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 6 Monaten erworben wird.
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen von bis zu 1 Woche erworben wird.
Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfolgt überwiegend ohne Vorgaben weitgehend selbstständig.
5 40Die Erfüllung der Arbeitsaufgaben erfolgt weitgehend ohne Vorgaben selbstständig.
Entgeltgruppe
Punktspanne
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
10-15 16-21 22-28 29-35 36-43 44-54 55-68 69-77 78-88 89-101 102-112 113-128 129-142 143-170
Entgeltgruppe
Punktspanne
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1) Die Arbeits-/Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten können auch auf anderem Wege erworben worden sein.Die Arbeitskenntnisse können entweder durch zusammenhängende Anlernzeiten oder durch zeitlich getrenntes, aufeinander aufbauendes Anlernen erworbenworden sein. Im zweiten Fall ergibt sich die Dauer aus der Summe der aufeinander aufbauenden Anlernzeiten.
2) Unter Vorgaben im Sinne des Handlungs- und Entscheidungsspielraumes sind Anweisungen und Richtlinien zu verstehen. Üblicherweise schränken Anweisungenden Handlungs- und Entscheidungsspielraum stärker ein als Richtlinien.Anweisungen legen fest, wie die Arbeitsaufgabe im Einzelnen auszuführen ist.Richtlinien bestimmen, was bei der Erfüllung der Arbeitsaufgabe im Allgemeinen zu beachten ist.
1.Können1.1 Arbeitskenntnisse
1.2 Fachkenntnisse1.3 Berufserfahrungen6 bis 120 Punkte davon:6 -108 Kenntnisse0-12 Berufserfahrungen
1.Können1.1 Arbeitskenntnisse
1.2 Fachkenntnisse1.3 Berufserfahrungen6 bis 120 Punkte davon:6 -108 Kenntnisse0-12 Berufserfahrungen
2. Handlungs- und Entscheidungsspielraum
2- 40 Punkte
2. Handlungs- und Entscheidungsspielraum
2- 40 Punkte
3. Kooperation2- 20 Punkte
3. Kooperation2- 20 Punkte
4. Mitarbeiterführung0- 20 Punkte
4. Mitarbeiterführung0- 20 Punkte
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Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
ERA Anlage 1b - Punktbewertungsbogen zur Bewertung von ArbeitsaufgabenArbeits aufgabe:
Abteilung/Kostenstelle: Datum: Bearbeiter:
Nr. derArbei ts-aufgabe:
A nford. -merkmale Bewertu ngsstufen für die Arbeitsaufgabe Punkt-
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Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen von weniger als 4 Wochen erworben wird.
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Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 4 Wochen erworben wird.3 18
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 3 Monaten erworben wird.4 25
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 1 Jahr erworben wird.
5 32
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d .R. dur ch eine abgeschloss ene Ausbildung in einem anerkann-ten A usbildungs beruf von mindestens 2jähriger Regelausbildungsdauer erworben wird.
6 40
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d .R. dur ch eine abgeschloss ene Ausbildung in einem anerkann-ten A usbildungs beruf von mindestens 3jähriger Regelausbildungsdauer erworben.
10
48
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d .R. dur ch eine abgeschloss ene Ausbildung in einem anerkann-ten A usbildungs beruf und durch e ine zusätzliche anerkannte 2jährige Fachausbildung erworben wird.
11
58
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d .R. dur ch eine abgeschloss ene Fachh ochschulausbildung er-worben wird.
12
69
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d .R. dur ch eine abgeschloss ene Universitäts ausbildung erworbenwird.
81
94
108
1 6Arbeitsaufgaben, die zusätzl ich zu den Fachkennt nissen Berufserfahrungen von mindestens 1 J ahr bis zu3 Jahren e rfordern.
2 12Arbeitsaufgaben, die zusätzl ich zu den Fachkennt nissen Berufserfahrungen von mehr als 3 Jahren erfordern
Ha
nd
lun
gs-
und
En
t-sc
he
idu
ng
s-sp
ielr
au
m2 )
1 2Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben ist im Einzelnen vorgegeben.
2 10Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben ist weitgehend vorgegeben.
3 18
4 30
Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben ist teilweise vorgegeben.
1 2Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo rder t kaum Kommunikation und Zusammenarbeit .
2 4Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo rder t regelmäßige Kommunikation u nd Zusammenarbeit.
3 10Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo rder t regelmäßige Kommunikation u nd Zusammenarbeit s owiegelegentliche A bstimmung.
4 15Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo rder t regelmäßige Kommunikation, Zus ammenarbeit und A bs tim-mung.
5 20Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo rder t in h ohem Maße Kommunikation, Zu sammenarbeit und A b-stimmung.
1 0Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo rder t kein Fü hren.
2
3
4
5Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo rder t, B es chäftigte fachlich anzuweisen, anzuleiten und zu unter-stützen.
10Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo rder t, B es chäftigte zur Zielerreichung zweckmäßig einzusetzen, zu unters tützen, zu fördern und zu motivieren .
Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo rder t, Ziele zu entwi ckeln und die B es chäftigten zweckmäßig zurZielerreichung einzusetzen, zu unterstützen, zu fördern und zu motivieren . 20
Kö
nn
en
1 )
Fach
ke
nn
tnis
se
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d .R. dur ch eine abgeschloss ene Ausbildung in einem anerkann-ten A usbildungs beruf und durch e ine zusätzliche anerkannte 1jährige Fachausbildung erworben wird.9
8
7
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 6 Monaten erworben wird.
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen von bis zu 1 Woche erworben wird.
Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo lgt überwiegend ohne Vorg aben weitgehend selbs ts tändig.
5 40Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo lgt weitgehend ohne Vorgaben selbstständig.
A nford. -merkmale Bewertu ngsstufen für die Arbeitsaufgabe Punkt-
wert
1 6
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen von weniger als 4 Wochen erworben wird.
Gesamtpunktsumme
Arb
eit
ske
nn
tnis
seB
eru
fs-
erf
ah
rg.
Ko
op
era
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nM
ita
rbei
ter-
füh
run
g
2 12
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 4 Wochen erworben wird.3 18
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 3 Monaten erworben wird.4 25
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 1 Jahr erworben wird.
5 32
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d .R. dur ch eine abgeschloss ene Ausbildung in einem anerkann-ten A usbildungs beruf von mindestens 2jähriger Regelausbildungsdauer erworben wird.
6 40
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d .R. dur ch eine abgeschloss ene Ausbildung in einem anerkann-ten A usbildungs beruf von mindestens 3jähriger Regelausbildungsdauer erworben.
10
48
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d .R. dur ch eine abgeschloss ene Ausbildung in einem anerkann-ten A usbildungs beruf und durch e ine zusätzliche anerkannte 2jährige Fachausbildung erworben wird.
11
58
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d .R. dur ch eine abgeschloss ene Fachh ochschulausbildung er-worben wird.
12
69
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d .R. dur ch eine abgeschloss ene Universitäts ausbildung erworbenwird.
81
94
108
1 6Arbeitsaufgaben, die zusätzl ich zu den Fachkennt nissen Berufserfahrungen von mindestens 1 J ahr bis zu3 Jahren e rfordern.
2 12Arbeitsaufgaben, die zusätzl ich zu den Fachkennt nissen Berufserfahrungen von mehr als 3 Jahren erfordern
Ha
nd
lun
gs-
und
En
t-sc
he
idu
ng
s-sp
ielr
au
m2 )
1 2Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben ist im Einzelnen vorgegeben.
2 10Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben ist weitgehend vorgegeben.
3 18
4 30
Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben ist teilweise vorgegeben.
1 2Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo rder t kaum Kommunikation und Zusammenarbeit .
2 4Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo rder t regelmäßige Kommunikation u nd Zusammenarbeit.
3 10Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo rder t regelmäßige Kommunikation u nd Zusammenarbeit s owiegelegentliche A bstimmung.
4 15Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo rder t regelmäßige Kommunikation, Zus ammenarbeit und A bs tim-mung.
5 20Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo rder t in h ohem Maße Kommunikation, Zu sammenarbeit und A b-stimmung.
1 0Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo rder t kein Fü hren.
2
3
4
5Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo rder t, B es chäftigte fachlich anzuweisen, anzuleiten und zu unter-stützen.
10Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo rder t, B es chäftigte zur Zielerreichung zweckmäßig einzusetzen, zu unters tützen, zu fördern und zu motivieren .
Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo rder t, Ziele zu entwi ckeln und die B es chäftigten zweckmäßig zurZielerreichung einzusetzen, zu unterstützen, zu fördern und zu motivieren . 20
Kö
nn
en
1 )
Fach
ke
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Arbeitsaufgaben mit einem Können, das i.d .R. dur ch eine abgeschloss ene Ausbildung in einem anerkann-ten A usbildungs beruf und durch e ine zusätzliche anerkannte 1jährige Fachausbildung erworben wird.9
8
7
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen ab 6 Monaten erworben wird.
Arbeitsaufgaben mit einem Können, das durch ein Anlernen von bis zu 1 Woche erworben wird.
Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo lgt überwiegend ohne Vorg aben weitgehend selbs ts tändig.
5 40Die Erfül lung der Arbeitsaufgaben erfo lgt weitgehend ohne Vorgaben selbstständig.
Entgeltgruppe
Pu nk tspan n e
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
1 0- 15 1 6- 21 2 2-2 8 2 9-3 5 36 -4 3 4 4- 54 5 5- 68 6 9-7 7 7 8-8 8 89 -1 01 1 02- 11 2 11 3- 12 8 12 9- 14 2 1 43 -1 70
Entgeltgruppe
Pu nk tspan n e
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
1 0- 15 1 6- 21 2 2-2 8 2 9-3 5 36 -4 3 4 4- 54 5 5- 68 6 9-7 7 7 8-8 8 89 -1 01 1 02- 11 2 11 3- 12 8 12 9- 14 2 1 43 -1 70
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
1 0- 15 1 6- 21 2 2-2 8 2 9-3 5 36 -4 3 4 4- 54 5 5- 68 6 9-7 7 7 8-8 8 89 -1 01 1 02- 11 2 11 3- 12 8 12 9- 14 2 1 43 -1 70
1) D ie Arbeits -/Fachkenntni ss e, Fähi gkei ten und Fertigkei ten können auch auf anderem Wege erworben worden s ein.Di e A rbei ts ken ntni ss e können entweder durch zus amm enhängende A nlernzeiten oder durch zeitli ch getrenntes , aufei nander aufbauendes Anlernen erworbenworden s ei n. Im zweiten Fal l ergi bt s ich die Dauer aus der Sum me der au fei nander aufbauenden Anl ernz eiten.
2) Unter V orgaben im Sinne des Handl ungs- und Entschei dungss pielraumes sin d Anw ei sungen und Ri chtli nien z u verstehen. Übli cherweis e s ch ränken Anweis ungenden Handlungs - und Ents cheidungs spi el rau m stärker ein als R ichtl inien.Anweisun gen l egen fest, wi e di e A rbei ts aufgabe im Einzelnen ausz uführen i st.Richtlini en besti mm en, was bei der Erfül lung der Arbei tsaufgabe i m Al lgemei nen zu beachten is t.
era:era: Arbeitsbewertung Arbeitsbewertung –– Einstufung Einstufung –– EingruppierungEingruppierung
Bewertung der Arbeitsaufgabe
0- 20Mitarbeiterführung
2- 20Kooperation
2- 40Handlungs- und Entscheidungsspielraum
6 - 108
0 - 12
Können •Arbeitskenntnisse•Fachkenntnisse•Berufserfahrung
Punkt-wert
Anforderungsmerkmalen
Entgelt –Tabelle
EG 1- 14
Entgelt Entgelt ––TabelleTabelle
EG 1EG 1-- 1414
• personenneutrale Bewertung des Anforderungsniveaus einer übertragenen Arbeitsaufgabe
Anforderungsmerkmalen des tariflichen PunktbewertungsverfahrensAnforderungsmerkmalen des tariflichen Punktbewertungsverfahrens
Eingruppierung ist die Zuordnung eines Beschäftigten zu einer tariflichen Entgeltgruppe
142-17014
129-14213
113-12812
102-11211
89-10110
78-889
69-778
55-687
44-546
36-435
29-354
22-283
16-212
10-151
Punkte-spanne
Entgelt-gruppe
Addition der Punktwerte der zutreffenden Bewertungsstufen aller Anforderungsmerkmale
Addition der Punktwerte der zutreffenden Bewertungsstufen aller Anforderungsmerkmale
tariflichen Entgeltgruppen EG 1 bis EG 14 jeweils
Punktebündel hinterlegt
zuzuordnende Entgeltgruppezuzuordnende Entgeltgruppe
6
Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
FachkenntnisseFachkenntnisse
Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das durch ein Anlernen ab sechs Monaten erworben wird.Arbeitsaufgaben, die ein KArbeitsaufgaben, die ein Köönnen erfordern, das durch nnen erfordern, das durch ein Anlernen ein Anlernen ab sechs Monatenab sechs Monaten erworben wird.erworben wird.
era.era. Bewertungsstufe fBewertungsstufe füür das r das Anforderungsmerkmal Anforderungsmerkmal „„ArbeitskenntnisseArbeitskenntnisse““PunkteskalaPunkteskala
6 6 Punkte Punkte
1818Punkte Punkte
40 40 Punkte Punkte
32 32 Punkte Punkte
25 25 Punkte Punkte
12 12 Punkte Punkte
Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das durch ein Anlernen von bis zu einer Woche erworben wird.Arbeitsaufgaben, die ein KArbeitsaufgaben, die ein Köönnen erfordern, das durch nnen erfordern, das durch ein Anlernen ein Anlernen von bis zu einer Wochevon bis zu einer Woche erworben wird.erworben wird.
Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das durch ein Anlernen ab drei Monaten erworben wird.Arbeitsaufgaben, die ein KArbeitsaufgaben, die ein Köönnen erfordern, das durch nnen erfordern, das durch ein Anlernen ein Anlernen ab drei Monatenab drei Monaten erworben wird.erworben wird.
Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das durch ein Anlernen ab vier Wochen erworben wird.Arbeitsaufgaben, die ein KArbeitsaufgaben, die ein Köönnen erfordern, das durch nnen erfordern, das durch ein Anlernen ein Anlernen ab vier Wochenab vier Wochen erworben wird.erworben wird.
Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das durch ein Anlernen von weniger als vier Wochen erworben wird.Arbeitsaufgaben, die ein KArbeitsaufgaben, die ein Köönnen erfordern, das durch nnen erfordern, das durch ein Anlernen ein Anlernen von weniger als vier Wochenvon weniger als vier Wochen erworben wird.erworben wird.
Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das durch ein Anlernen ab einem Jahr erworben wird.Arbeitsaufgaben, die ein KArbeitsaufgaben, die ein Köönnen erfordern, das durch nnen erfordern, das durch ein Anlernen ein Anlernen ab einem Jahrab einem Jahr erworben wird.erworben wird.
7
Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
• Arbeitskenntnisse- über die ein Beschäftigter verfügen muss, werden grundsätzlich durch „Anlernen" erworben§ „Anlernen“: Kenntnisse die Inhalt einer Berufsausbildung sind-
werden nicht benötigt.§ „Anlernen“: Keine Berücksichtigung von Ausbildungsabschlüssen-
wenn zwar vorhanden- aber nicht benötigt.è Bewertung: Gesamtheit der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten
und Fertigkeiten, durch...
è sowie Aneignung arbeitsplatzbezogener Fertigkeiten und Routine ...
Arbeits-kenntnissen
ArbeitsArbeits--kenntnissenkenntnissen
Erwerb von Wissen
Erwerb Erwerb von Wissenvon Wissen
Arbeitskenntnisse: Anlernen, Einarbeiten, Arbeitskenntnisse: Anlernen, Einarbeiten, EinEinüübenben
Zweckgerichtetes„Anlernen“ZweckgerichtetesZweckgerichtetes„„AnlernenAnlernen““
„Einarbeiten“Vertraut machen mit der Arbeitsaufgabenausführung
Arbeitsplatzbedingungen + Arbeitsabläufe
„„EinarbeitenEinarbeiten““Vertraut machen mit der Arbeitsaufgabenausführung
Arbeitsplatzbedingungen + Arbeitsabläufe
„Einüben“mehrmals wiederholteAusführungen
abgegrenzte Arbeitsvorgänge
„„EinEinüübenben““mehrmals wiederholteAusführungen
abgegrenzte Arbeitsvorgänge
8
Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
Montieren von Baugruppe BMontieren von Montieren von Baugruppe BBaugruppe B
Mehre Arbeitsaufgaben (nicht Fall nach Mehre Arbeitsaufgaben (nicht Fall nach §§ 2 Abs. 4 ERA):2 Abs. 4 ERA):BerBerüücksichtigung der Anlernzeitencksichtigung der Anlernzeiten
Montieren von Montieren von BaugruppenBaugruppen
DurchfDurchfüühren der hren der QualitQualitäätssicherungtssicherung
= Anlernzeiten sind zu addieren= Anlernzeiten sind zu addieren
Montieren von Baugruppe AMontieren von Montieren von Baugruppe ABaugruppe A
Teilaufgabe A beinhaltet zum Teil Teilaufgabe BGesamtbetrachtung Wie lange braucht ein Beschäftigter bis er die Teilaufgaben A und B ausüben kann?“
Teilaufgabe A beinhaltet zum Teil Teilaufgabe BGesamtbetrachtung Wie lange braucht ein Beschäftigter bis er die Teilaufgaben A und B ausüben kann?“
HandlungsHandlungs-- undund
EntscheidungsspielraumEntscheidungsspielraumKooperationKooperation MitarbeiterfMitarbeiterfüührunghrung
Anforderungsmerkmale berücksichtigen...
TeilaufgabenTeilaufgabenTeilaufgaben
era.era.
9
Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
ArbeitskenntnisseArbeitskenntnisseArbeitskenntnisse
abgeschlossene Fachhochschulausbildungabgeschlossene Fachhochschulausbildungabgeschlossene Fachhochschulausbildung
era.era. Bewertungsstufe fBewertungsstufe füür das Anforderungsmerkmal r das Anforderungsmerkmal „„FachkenntnisseFachkenntnisse““
PunkteskalaPunkteskala
48 48 Punkte Punkte
6969Punkte Punkte
108 108 Punkte Punkte
94 94 Punkte Punkte
81 81 Punkte Punkte
58 58 Punkte Punkte
abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijähriger Regelausbildungsdauerabgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens zweijAusbildungsberuf von mindestens zweijäähriger Regelausbildungsdauerhriger Regelausbildungsdauer
abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberufund durch eine zusätzliche anerkannte zweijährige Fachausbildungabgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberufabgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberufundund durch eine zusdurch eine zusäätzliche anerkannte zweijtzliche anerkannte zweijäährige Fachausbildunghrige Fachausbildung
abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberufund durch eine zusätzliche anerkannte einjährige Fachausbildungabgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberufabgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberufundund durch eine zusdurch eine zusäätzliche anerkannte einjtzliche anerkannte einjäährige Fachausbildunghrige Fachausbildung
abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens dreijähriger Regelausbildungsdauerabgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf von mindestens dreijAusbildungsberuf von mindestens dreijäähriger Regelausbildungsdauerhriger Regelausbildungsdauer
abgeschlossene Universitätsausbildungabgeschlossene Universitabgeschlossene Universitäätsausbildungtsausbildung
„Berufserfahrung“„„BerufserfahrungBerufserfahrung““
10
Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
Fachkenntnisse:Fachkenntnisse: Ausbildung = NiveaubeschreibungAusbildung = Niveaubeschreibung§ Die in era. genannten Abschlüsse (Berufsausbildung, Fachaus-
bildung, Fachhochschule, Hochschule)§ sind immer nur eine Niveaubeschreibung § der erforderlichen und erwarteten Fachkenntnisse
• und nicht Grundlage für die Bewertungsstufe (Fachkenntnisse)
FKenntnisse aus den Formalausbildungen in den Bewertungsstufen
Fsind im Rahmen der Bewertung nicht zwingend nachzuweisen.FDie Benennung von Formalausbildungen gilt dabei nicht als
ausschließliches Bestimmungsmerkmal, sondern dient als „Hilfsmaßstab“ dafür, das jeweilige Niveau der erforderlichen Fachkenntnisse zu beschreiben. (METALL NRW)
FKenntnisse aus den Formalausbildungen in den Bewertungsstufen
Fsind im Rahmen der Bewertung nicht zwingend nachzuweisen.FDie Benennung von Formalausbildungen gilt dabei nicht als
ausschließliches Bestimmungsmerkmal, sondern dient als „Hilfsmaßstab“ dafür, das jeweilige Niveau der erforderlichen Fachkenntnisse zu beschreiben. (METALL NRW)
Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das in der Regel durch eine abgeschlossene ...Ausbildung erworben wird
Arbeitsaufgaben, die ein Können erfordern, das in der Regel durch eine abgeschlossene ...Ausbildung erworben wird
11
Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
„„BewertungsmassstabBewertungsmassstab““ beim beim Anforderungsmerkmal KAnforderungsmerkmal Köönnennnen TEIL 2
Beispiel: Führen von CNC-BearbeitungszentrenBeispiel: Führen von CNC-Bearbeitungszentren
Weitere (Teil-)Arbeitsaufgabe:Ü Organisieren des Arbeitsumfeldes
und Gestalten des Arbeitsablaufes für die Bearbeitung von komplexen Werkstücken. Bearbeiten und Prüfen von komplexen Werkstücken
Bewertung dieser (Teil-) Aufgabe:Stufe 9 (69 Punkte)weitere zusätzliche Fachkenntnisse, die einer einjährigen Fachausbildung entsprechen ...
Weitere (Teil-)Arbeitsaufgabe:Ü Organisieren des Arbeitsumfeldes
und Gestalten des Arbeitsablaufes für die Bearbeitung von komplexen Werkstücken. Bearbeiten und Prüfen von komplexen Werkstücken
Bewertung dieser (Teil-) Aufgabe:Stufe 9 (69 Punkte)weitere zusätzliche Fachkenntnisse, die einer einjährigen Fachausbildung entsprechen ...
Berufsbild
ZerspanungsmechanikerBerufsbild Berufsbild
Zerspanungsmechaniker
Zerspanungsmechaniker
•Die in den Bewertungsstufen der Fachkenntnisse angesprochenen Formalausbildungen sind im Rahmen der Bewertung dieser Kenntnisse nicht zwingend nachzuweisen.
AnhaltspunkteAnhaltspunkte bei der Feststellung der erforderlichen Fachkenntnissebei der Feststellung der erforderlichen Fachkenntnisse
Bewertungsmassstab:„höchste erforderliche Niveau“Bewertungsmassstab:„hhööchstechste erforderliche Niveauerforderliche Niveau““
„„KomplexitKomplexitäät der einzelnent der einzelnenArbeitsaufgaben
Arbeitsaufgabenüübersteigt das Niveau bersteigt das Niveau des Berufsbildes
des Berufsbildes
12
Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
KenntnisniveauKenntnisniveau einer zuseiner zusäätzlichen tzlichen einjeinjäährigen hrigen oder zweijoder zweijäährigen Fachausbildunghrigen Fachausbildung
Abgeschlossene Fachausbildung:Vertiefung und Erweiterung derberuflichen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Abgeschlossene Fachausbildung:Vertiefung und Erweiterung derberuflichen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Aufgabenspezifische Fort- und WeiterbildungErhalten, Erweitern sowie zum Anpassen der Kenntnisse und Fertigkeiten
Aufgabenspezifische Fort- und WeiterbildungErhalten, Erweitern sowie zum Anpassen der Kenntnisse und Fertigkeiten
z.b.z.b.z.b.
-GLEICHWERTIG---GLEICHWERTIGGLEICHWERTIG--
LehrgängeLehrgänge
WeiterbildungenWeiterbildungen
theoretische Kenntnissetheoretische Kenntnisse
aufbauende Weiterbildungsmaßnahmenaufbauende Weiterbildungsmaßnahmen
zusätzliche Schulungenzusätzliche Schulungen
vertiefende Fachkenntnisse durch..
UnterweisungenUnterweisungen
In Form von...
FachkenntnisseFachkenntnisse
ZusatzkenntnisseZusatzkenntnisse
--ZusZusäätzlich bei Stufe 10tzlich bei Stufe 10--
z.b.z.b.z.b.
13
Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
Beispiele aufgabenspezifischer FortBeispiele aufgabenspezifischer Fort-- und Weiterbildungund Weiterbildung
...zusätzlichen Fachkenntnisse die einer einjährigen Fachausbildung entsprechen bzw. gleichwertig sind
èdurch entsprechende Lehrgängeè (z.b.Steuer-, Sozial- und Tarifrecht)
è 03.04.01.10 Entgeltabrechner/-inèdurch einschlägige Weiterbildungenè (z.b. Fachaufgaben des Sachgebietes)
è 05.01.02.10 Sekretär/-in 2èzusätzliche theoretische Kenntnisseè (z.b Neuartigkeit bzw. besonderen Spezifikationen von Betriebsmittelsystemen und deren
Inbetriebnahme )è 05.03.04.15 Betriebsmittelsystembetreuer/-in
èzusätzliche Fachkenntnisseè (z.b.Anpassung von Wartungsstandards und Optimierung ganzer Systeme
è 05.03.05.15 Systemmechaniker/-inèaufbauende Weiterbildungsmaßnahmenè (z.b. beim Anfahren, Testen und Optimieren der Anlagen und Systeme )
è 07.06.03.10 Spezialmonteur/-inèvertiefender Fachkenntnisse durch zusätzliche Schulungen und Unterweisungenè (z.b. vertiefender Fachkenntnisse)
è 08.03.03.10 Bedienen von CNC-Bearbeitungszentren
era. Niveaubeispiele:Von 16 Beispiel in Stufe 9sind nur FÜNF mit Fachausbildungsbeispieledargestellt.
era. Niveaubeispiele:Von 16 Beispiel in Stufe 9sind nur FÜNF mit Fachausbildungsbeispieledargestellt.
14
Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
Berufserfahrung unterhalb eines Jahres*
zuszusäätzlichtzlich zu den zu den FachkenntnissenFachkenntnissen Berufserfahrungen Berufserfahrungen von von mindestens einem Jahr bis zu drei Jahrenmindestens einem Jahr bis zu drei Jahren erfordernerfordern.
zuszusäätzlichtzlich zu den zu den Fachkenntnissen Fachkenntnissen Berufserfahrungen Berufserfahrungen von von mehr als drei Jahrenmehr als drei Jahren erfordernerfordern
Bewertungsstufe fBewertungsstufe füür das Anforderungsmerkmal r das Anforderungsmerkmal „„BerufserfahrungBerufserfahrung““
PunkteskalaPunkteskala0 0
PunktePunkte
6 6 Punkte Punkte
1212Punkte Punkte
*: Stufe 0 ist im Bewertungsschema nicht aufgeführt- aber faktisch vorhanden.*: Stufe 0 ist im Bewertungsschema nicht aufgeführt- aber faktisch vorhanden.
15
Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
Berufserfahrungen: OrientierungshilfeBerufserfahrungen: Orientierungshilfe aus den Niveaubeispieleaus den Niveaubeispiele
von mehr als drei Jahre...
von einem bis drei Jahre...
bis zu einem Jahr...
•Wegen der Komplexität der Arbeitsaufgabe•Umfangreicher Kenntnisse•Hinausgehender Koordinierung•Organisieren, Disponieren und Optimieren
Stufe 212 Punkte
•Sicher Beherrschung der Arbeitsaufgabe... •Vertiefung und Verfestigung von Kenntnisse•weitere einschlägige Kenntnisse•Erstellung und Optimierung
Stufe 16 Punkte
Arbeitskenntnisse (Stufe 1 bis 6)
Fachkenntnisse reichen aus
Stufe 00 Punkte
Ü Berufserfahrung zusätzlich zu Fachkenntnisse ab Stufe 7 Ü Aufbauend und Orientierung an Fachkenntnis-EinstufungÜ Über dem üblichen Niveau wie nach BerufsaubildungÜ Erwartete und benötigte BerufserfahrungÜ (Teil-) Arbeitsaufgabe ist entscheidend – ob Erfahrung benötigt wird
16
Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
Anforderungsunterscheidung:Anforderungsunterscheidung:„„einfacheeinfache““ / / „„schwierigeschwierige““ FacharbeitFacharbeitAnforderungsunterschied zwischen den Arbeiten z.B. von „Jungfacharbeitern“und den Arbeiten der erfahrenen Facharbeiter kann im AnforderungsmerkmalBerufserfahrung dargestellt werden.
„„einfacheeinfache““ „„schwierigeschwierige““Facharbeit Facharbeit FacharbeitFacharbeit
EG 9 EG 9 (78(78--88 P.)88 P.)
2.143,00 2.143,00 €€
78781 01 02 42 4
2 102 10
1 61 6
8 588 58Stufe/ PunkteStufe/ Punkte Stufe/ PunkteStufe/ PunkteStufe/ PunkteStufe/ PunkteStufe/ PunkteStufe/ PunkteAnforderungsmerkmaleAnforderungsmerkmale
EG 10 EG 10 (89(89--101 P.)101 P.)
2.355,00 2.355,00 €€EG 9 EG 9 (78(78--88 P.)88 P.)
2.143,00 2.143,00 €€EG 8 EG 8 (69(69--77 P.)77 P.)
1.982,50 1.982,50 €€EntgeltgruppeEntgeltgruppe
Bruttoentgelt (05)Bruttoentgelt (05)
989884847272GesamtpunktzahlGesamtpunktzahl1 01 01 01 01 01 0MitarbeiterfMitarbeiterfüührunghrung3 103 103 103 102 42 4KooperationKooperation
3 183 182 102 102 102 10HandlungsHandlungs-- und und EntEnt--scheidungsspielraumscheidungsspielraum
2 122 121 61 6-- --BerufserfahrungBerufserfahrung
8 588 588 588 588 588 58FachkenntnisseFachkenntnisse
Beispiel:BeispielBeispiel::
17
Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
HandlungsHandlungs-- und Entscheidungsspielraum und Entscheidungsspielraum
BewertungsstufenBewertungsstufenBewertungsstufe 1:„Erfüllung der Arbeitsaufgabeim Einzelnen vorgegeben
Bewertungsstufe 1:Bewertungsstufe 1:„Erfüllung der Arbeitsaufgabeim Einzelnen vorgegeben
Bewertungsstufe 2:„Erfüllung der Arbeitsaufgabe weitgehend vorgegeben“
Bewertungsstufe 2:Bewertungsstufe 2:„Erfüllung der Arbeitsaufgabe weitgehend vorgegeben“
Bewertungsstufe 3: „Erfüllung der Arbeitsaufgabe teilweise vorgegeben“
Bewertungsstufe 3: Bewertungsstufe 3: „Erfüllung der Arbeitsaufgabe teilweise vorgegeben“
Bewertungsstufe 4:„Erfüllung der Arbeitsaufgabe überwiegend ohne Vorgaben weitgehend selbstständig“
Bewertungsstufe 4:Bewertungsstufe 4:„Erfüllung der Arbeitsaufgabe überwiegend ohne Vorgaben weitgehend selbstständig“
Bewertungsstufe 5:„Erfüllung der Arbeitsaufgabe weitgehend ohneVorgaben selbstständig“
Bewertungsstufe 5:Bewertungsstufe 5:„Erfüllung der Arbeitsaufgabe weitgehend ohneVorgaben selbstständig“
2Punkte
2Punkte
40Punkte
40Punkte
30Punkte
30Punkte
18Punkte
18Punkte
10Punkte
10Punkte8 Punkte8 Punkte 8 Punkte8 Punkte 12 Punkte12 Punkte 10 Punkte10 Punkte
18
Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
Orientierungshilfe nach dem ERA GlossarOrientierungshilfe nach dem ERA Glossar
ohne Vorgabenein Spielraum bei der Auswahl als auch bei Gestaltung
ohne Vorgabenein Spielraum bei Auswahl
geringer Spielraum bei Auswahl
sind vorgegeben
sind vorgegeben
Bearbeitungsver-fahren/Arbeitsmittel
sind nur allgemeine Rahmen-vorgabengegeben
ohne VorgabenSpielraum zur Optimierung
erheblichenerheblichenHandlungs- und Entscheidungsspielraum
Stufe 5Stufe 5 (40 Punkte)(40 Punkte)...erfolgt weitgehend ...erfolgt weitgehend ohne Vorgaben ohne Vorgaben selbststselbststäändig.ndig.
sind überwiegend vorbestimmt
ohne VorgabenSpielraum zur Optimierung
grogroßßenenHandlungs- und Entscheidungsspielraum
Stufe 4Stufe 4 (30 Punkte)(30 Punkte)...erfolgt ...erfolgt üüberwiegend berwiegend ohne Vorgaben weit ohne Vorgaben weit gehend selbststgehend selbststäändig.ndig.
sind vorbestimmt
ohne VorgabenSpielraum zur Optimierung
grgrößößerenerenHandlungs- und Entscheidungsspielraum
Stufe 3Stufe 3 (18 Punkte)(18 Punkte)...ist teilweise ...ist teilweise vorgegebenvorgegeben.
eindeutig vorbestimmt
geringer Spiel-raum für Veränderungen
gewissengewissenHandlungs- und Entscheidungsspielraum
Stufe 2Stufe 2 (10 Punkte)(10 Punkte)...ist weitgehend ...ist weitgehend vorgegeben.vorgegeben.
eindeutig vorbestimmt
ist einzuhaltenkeinen bzw. keinen bzw. kaumkaumHandlungs- und Entscheidungsspielraum
Stufe 1Stufe 1 (2 Punkte)(2 Punkte)...ist im Einzelnen ...ist im Einzelnen vorgegeben.vorgegeben.
Ergebnisse/ Ziele
Reihenfolge der Bearbeitungs-abläufe
Grad des Grad des SpielraumSpielraum
BewertungsstufenBewertungsstufen„„Die ErfDie Erfüüllung der llung der Arbeitsaufgabe...Arbeitsaufgabe...
Typisch für diese Bewertungsstufe sind:
Komplexität der Arbeit kann jedoch den geforderten Spielraum erhöhen
19
Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
Orientierungshilfe nach dem ERA GlossarOrientierungshilfe nach dem ERA Glossar
Stufe 12 Punkte
Stufe 1Stufe 12 Punkte2 Punkte
Stufe 24 Punkte
Stufe 2Stufe 24 Punkte4 Punkte
Stufe 310 PunkteStufe 3Stufe 310 Punkte10 Punkte
Stufe 415 PunkteStufe 4Stufe 415 Punkte15 Punkte
Stufe 520 PunkteStufe 5Stufe 520 Punkte20 Punkte
Kommunikation + Zusammenarbeit
Kommunikation + Kommunikation + ZusammenarbeitZusammenarbeit
Abstimmung Abstimmung Abstimmung
regelmäßigregelmregelmäßäßigig sowie gelegentlichsowie gelegentlichsowie gelegentlich
regelmäßigregelmregelmäßäßigig regelmäßigregelmregelmäßäßigig
in hohem Maßein hohem Main hohem Maßßee in hohem Maßein hohem Main hohem Maßßee
einfacher und formaler einfacher und formaler InformationsaustauschInformationsaustausch
BewertungsBewertungs --
stufenstufen
kaumkaumkaum
Periodisch oder in grPeriodisch oder in größößerer Herer Hääufigkeit ufigkeit InformationsaustauschInformationsaustausch
regelmäßigregelmregelmäßäßigig
Periodisch oder in grPeriodisch oder in größößerer Herer Hääufigkeit ufigkeit InformationsaustauschInformationsaustausch
Periodisch oder in grPeriodisch oder in größößerer Herer Hääufigkeit ufigkeit InformationsaustauschInformationsaustausch
vereinzelte situationsbedingtevereinzelte situationsbedingteAbstimmungenAbstimmungen
periodisch vorhersehbareperiodisch vorhersehbare oderoderin in grgrößößerer Herer Hääufigkeitufigkeit
RegelmRegelmäßäßigkeit hinausgehendeigkeit hinausgehende besonders intensive,besonders intensive,verschiedenartige und/oder komplexe Kooperationserfordernisseverschiedenartige und/oder komplexe Kooperationserfordernisse..
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Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
era.era. Glossar: Glossar: Abstufung des Anforderungsmerkmal MitarbeiterfAbstufung des Anforderungsmerkmal Mitarbeiterfüührunghrung
Führungsaufgaben,eigene Ziele entwickeln/
eigene Entscheidungen über Ziele
disziplinarische MitarbeiterführungUnterstützung, Förderung und Motivation
Umsetzung von vorgegebenen Zielen
fachliches FührenAnweisen, Anleiten und/oder Unterstützen
kein Führen erforderlich
Stufe 420 PunkteStufe 4Stufe 4
20 Punkte20 Punkte
Stufe 310 PunkteStufe 3Stufe 3
10 Punkte10 Punkte
Stufe 25 PunkteStufe 2Stufe 2
5 Punkte5 Punkte
Stufe 10 PunkteStufe 1Stufe 1
0 Punkte0 Punkte
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Bildungsarbeit der IG Metall MBildungsarbeit der IG Metall Möönchengladbachnchengladbach
„„FFüührunghrung““ und Anzahl von Beschund Anzahl von Beschääftigtenftigten
Zu führende Beschäftigte bei fachlicher Dispositionsbefugnis in Aufgabengliederung und -zuteilungèAuszubildende (Azubis)
è Siehe ERA Niveaubeispiel: 01.06.01.05 Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen
èHilfskräfte (Helfer)è Siehe ERA Niveaubeispiel 08.01.01.25 Anlagenführer/-in
èLeiharbeitnehmer/ -in è Siehe ERA Glossar: Bewertungsstufe 2
èPraktikanten è Siehe ERA Niveaubeispiel 01.06.01.05 Aufgaben im Personal- und Rechnungswesen
èKundenpersonal è Siehe ERA Niveaubeispiel 07.06.01.10 Systemtechniker/-in
èzugewiesenen Mitarbeiternè Siehe ERA Niveaubeispiel 07.06.01.10 Systemtechniker/-in
è Mitarbeiter anderer Stellen (Servicepersonal)è Siehe ERA Niveaubeispiel 07.06.03.10 Spezialmonteur/-in
Bewertung der Mitarbeiterführung auch abhängig von Anzahl der zu führenden Beschäftigten und dem abgeforderten Anforderungsniveau.
aus ERAaus ERA--NiveaubeispieleNiveaubeispiele