Upload
duonglien
View
216
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
FIT für SEPA
Informationsveranstaltung für Firmenkunden derInformationsveranstaltung für Firmenkunden derVR – Bank Mittelsachsen eG
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 2
Gliederung
1. SEPA – Allgemeine Informationen
2. Die SEPA Überweisung
3. Die SEPA Lastschriftverfahren
Das Lastschriftmandat4.
5. Firmenkunden wechseln auf SEPA
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 3
Heute: Zielbild SEPA:
Non-SEPA
SEPA
SEPA
Non-SEPA
Anteil an Gesamt-tx. Anteil an Gesamt-tx.
exemplarisch exemplarisch
SEPA - ZahlungsverkehrZielbild und Vision
Heute:§ > 25 unterschiedliche ZV-
Abwicklungssysteme in der EU § Unterschiedliche nationale Regeln und
Bestimmungen§ Unterschiedliche Bepreisung je Zielland§ Notwendigkeit von IBAN und BIC
à Bisher wenige SEPA-Transaktionen
Zielbild SEPA:§ Abschaffung paralleler Systeme für den
nationalen Euro-Zahlungsverkehr § Ausführung bargeldloser Zahlungen mit
einheitlichen europäischen SEPA-Verfahren§ Einheitliche Regeln und Bestimmungen § EU-weit gleiche Preise für Überweisungen/
Lastschriften und Kartenzahlungen§ Flächendeckende Erreichbarkeit des Kunden
durch standardisierte Kontonummer (IBAN) + BIC)
à Ausschließlich SEPA-Transaktionen
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 4
Einführung in das Thema „SEPA“
SEPA steht für „Single Euro Payments Area“Einführung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums als Schritt zur Vollendung des EU-BinnenmarktesInlands- und grenzüberschreitender Euro-Zahlungsverkehr im SEPA-Raumwerden einsZukunft des nationalen und europäischen ZahlungsverkehrsZukunft des nationalen und europäischen ZahlungsverkehrsEin Format– Europaweit transparente Preise– Festgelegte Fristen / Laufzeiten– Einheitlicher Rechtsrahmen– Einheitliche grenzüberschreitende Lastschrift in Europa
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 5
Zeitlicher Ablauf zur Vollendung der SEPA Migration
Frühjahr 2012 ab 09.07.2012 ab Feb. 2014 ab Feb. 2014
-EU-Verordnung für die Endtermine wird verabschiedet
Stichtagsbezogene Umdeutung - der einseitigen Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat
Das Verfahren der nationalen Überweisung im DTA
Das Verfahren der nationalen Lastschrift im DTA Format läuft verabschiedet
Empfehlung: Rechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse auf das SEPARechtzeitige Anpassung der Geschäftsprozesse auf das SEPA--Format, ggf. Format, ggf. Optimierung des bestehenden Mandatsbestandes, Nutzung von Umsetzungshilfen Optimierung des bestehenden Mandatsbestandes, Nutzung von Umsetzungshilfen und das Kombimandat für neu einzuholende Mandateund das Kombimandat für neu einzuholende Mandate
Nach dem Stichtag können die bisher erteilten Einzugser-mächtigungen wie ein SEPA -Mandat genutzt werden
Überweisung im DTA Format läuft aus
im DTA Format läuft aus
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 6
SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen für Firmenkunden
Inlandsüberweisung
Kto-Nr. und BLZ
SEPASEPA--ÜberweisungÜberweisung
IBAN und BICIBAN und BIC
DTA-Format
Einzugsermächtigungslastschrift-und Abbuchungsauftragsverfahren
SEPA XMLSEPA XML--FormatFormat
SEPASEPA--BasisBasis-- und und FirmenlastschriftverfahrenFirmenlastschriftverfahren
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 7
Gliederung
1. SEPA – Allgemeine Informationen
2. Die SEPA Überweisung
3. Die SEPA Lastschriftverfahren
Das Lastschriftmandat4.
5. Firmenkunden wechseln auf SEPA
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 8
Der Vordruck für die „neue SEPA-Überweisung“ ersetzt die nationale Überweisung mit Kontonummer und BLZ
Zahlungenauch innerhalb Deutschlands
Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 €
IBAN und BIC des Empfängers
IBAN des Auftraggebers
50.000 €
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 9
IBAN und BIC sind auf Ihrem Konto-auszug vermerkt
§ Die IBAN ist die internationale Kontonummer- Länge je Land unterschiedlich:
DE 02 70169598 1234567890
IBAN: DE 02 70169598 1234567890 BIC: GENO DE 63MM1
§ Der BIC ist der international standardisierte Bank-Code zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten, entweder 8 oder 11 Stellenà Beispiel: BIC: GENO DE 63MM1
§ Alternativ lassen sich IBAN und BIC durch eine Konvertierungssoftware generieren
§ IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen
DE 02 70169598 1234567890ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Ihre Bankleitzahl“ (8) Ihre Kontonummer (10)
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 10
Handlungsempfehlung
• Statten Sie Ihre Rechnungs- und Briefbögen bereits heute mit IBAN und BIC aus
• Ergänzen Sie Bankleitzahl und Kontonummer im Kundenstamm Ihrer Buchhaltungum IBAN und BIC. Dabei unterstützt der IBAN-Rechner oder die BankingsoftwareIhrer Genossenschaftsbank
• Fordern Sie IBAN und BIC von Ihren Geschäftspartnern an, um Ihre ZahlungenSEPA – fähig zu machen(Mustertexte bei Ihrer VR Bank ! )
( IBAN: International Bank Account NumberBIC : Bank Identifier Code )
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 11
Gliederung
1. SEPA – Allgemeine Informationen
2. Die SEPA Überweisung
3. Die SEPA Lastschriftverfahren
Das Lastschriftmandat4.
5. Firmenkunden wechseln auf SEPA
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 12
Europäische Lastschriften
Einzugsermächtigungs-lastschriftverfahren
„SDD Core“SEPA-Basis-Lastschrift
Aktuelles Verfahren… … zukünftiges Verfahren
lastschriftverfahren SEPA-Basis-Lastschrift
Abbuchungslastschriftverfahren„SDD B2B“SEPA-Firmen-Lastschrift
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 13
Auswahl der geeigneten SEPA-Lastschriften
Welche
SEPA-Basis-Lastschrift§ Kann auf Verbraucher und
Unternehmen bezogen werden
SEPA-Firmen-Lastschrift
§ Der Zahlungspflichtige darf kein Verbraucher sein
§ Der Zahlungspflichtige erklärt den Verzicht auf seinen ErstattungsanspruchWelche
SEPA-Lastschrift ist die
Richtige?
àDer Zahlungspflichtige hat einen Erstattungsanspruch von bis zu acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung
seinen Erstattungsanspruch
§ Nach Erteilung des SEPA-Lastschrift-Mandats, jedoch vor der ersten Einlösung, muss der Zahlungspflichtige seinem Kreditinstitut die Erteilung des Mandats bestätigen
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 14
SEPA - Direct Debit Die Gläubiger-Identifikationsnummer „Creditor Identifier“ (CI)
DE 02 ZZZ 01234567890ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) „Business Area Code“ (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11)
– notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren(SEPA Direct Debit)
– fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland)
– In Deutschland neu entwickelt:
Zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 15
SEPA - Direct DebitWer kann die Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen?
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 16
SEPA - Direct DebitMandatsreferenznummer
Die Mandatsreferenznummer ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats, so dass der Schuldner bei Vorlage einer SEPA-Lastschrift eine Prüfung des wirksamen Bestehens des Mandats vornehmen kann
Die Mandatsreferenznummer ist frei wählbar. (z.B. Kundennummer,Rechnungsnummer)
K2193 Die
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 17
Vergleich der Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung/Core)„Einzugsermächtigung“ „SEPA-Basislastschrift (Core)“
Festes Fälligkeitsdatum mit Vorlauffrist bei Einreichung
Nein, bei Sicht D-2 (D-5)
Geltungsdauer Unbefristet bis auf Widerruf Mandatsverfall nach 36 Monaten ohneNutzung
Rückgabe für den Zahlungspflichtigen
• i. d. R. innerhalb von sechs Wochen nach Zugang eines Rechnungsabschlusses
• Bis acht Wochen für autorisierte undbis 13 Monate für unautorisierte Lastschriften
Mandat • Einzugsermächtigung • SEPA-LastschriftmandatMandat • Einzugsermächtigung• Auftrag vom Zahlungspflichtigen an den• Zahlungsempfänger
• SEPA-Lastschriftmandat• Auftrag vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) unddie Bank des Zahlungspflichtigen(Zahlstelle)
Eindeutige Identifikation des Mandats
Nicht vorhanden Durch Mandatsreferenz und Gläubiger-ID
Mandatsprüfung Nicht erforderlich Nicht erforderlich
Aufbewahrung des Mandats
Beim Zahlungsempfänger Beim Zahlungsempfänger
Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „05“) XML (Kennzeichnung als „core“)
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 18
Vergleich der Lastschriftverfahren (Abbuchungsverfahren/B2B)„Abbuchungsauftrag“ „SEPA-Firmenlastschrift (B2B)
Festes Fälligkeitsdatum mit Vorlauffrist bei Einreichung
Nein, bei Sicht D-1
Rückgabe Keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden vorgesehen
Keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden bei autorisierten Zahlungen vorgesehen
Mandat • Abbuchungsauftrag• Auftrag vom Zahlungspflichtigen an die
Bank des Zahlungspflichtigen
• SEPA-Firmenlastschriftmandat• Auftrag vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an
den Zahlungsempfänger (Creditor) und die Bank des Zahlungspflichtigen den Zahlungsempfänger (Creditor) und die Bank des Zahlungspflichtigen
Eindeutige Identifikation des Mandats
Nicht vorhanden Durch Mandatsreferenz und Gläubiger-ID
Mandatsprüfung Zahlstelle
Ja - Abbuchungsauftrag Ja - Firmenlastschriftmandat
Aufbewahrung des Mandats
Bei der Zahlstelle Beim Zahlungsempfänger
Datenformat DTAUS (Kennzeichnung „04“) XML (Kennzeichnung als „B2B“)
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 19
Pre-Notification (Vorabankündigung)
1. Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die „anstehende Lastschrift“
2. Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen
3. Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollten die Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und die Mandatsreferenz genannt werdengenannt werden
4. Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben
5. Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden
– Z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit – Die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 20
Pre-Notification (Vorabankündigung) - Beispiele
Beispiel für eine einzelne Pre-Notification pro Einzug:
Telefonrechnung von 5.11. : „Die Forderung von 69,99 € ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4321 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321 von Ihrem Konto IBAN DEXXX bei der Muster-VR-Bank BIC XXX zum Fälligkeitstag 15.12.2011 ein. Wir bitten Sie für Kontodeckung zu sorgen.“
Beispiel für eine einmalige Pre-Notification bei wiederkehrender Lastschrift: Beispiel für eine einmalige Pre-Notification bei wiederkehrender Lastschrift:
Mietvertrag: „Die Miete von 500 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4322 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE123 von Ihrem Konto IBAN DEXXX bei der Muster-VR-Bank BIC XXX zum jeweils 1. des Monats, beginnend mit dem 1.11.2011 ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag.“
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 21
Gliederung
1. SEPA – Allgemeine Informationen
2. Die SEPA Überweisung
3. Die SEPA Lastschriftverfahren
Das Lastschriftmandat4.
5. Firmenkunden wechseln auf SEPA
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 22
Das SEPA-Lastschriftmandat -Voraussetzung für den Einzug per SEPA-Lastschrift beim Zahlungspflichtigen
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 23
Umdeutungslösung „Einzugsermächtigung in SEPA-Mandat“
Nur bei Basislastschriften möglich !
Anstelle der Einholung eines separaten Mandats haben die Einreicher von IZV-Lastschriften die Möglichkeit, ihre Kunden per Brief über den Schwenk von Einzugsermächtigungslastschriften auf SEPA-Basis-Lastschriften zu informieren
Eine vorhandene Einzugsermächtigung gilt dann als Mandat, wenn der Kunde der Umdeutung nicht widerspricht
Einzugsermächtigungslastschrift wird zum „Zahlungsauftrag“ und zur autorisierten Lastschrift durch den Zahlungspflichtigen
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 24
Mustertext Umdeutungslösung
Sehr geehrter Geschäftspartner,wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, wird der deutsche Zahlungsverkehr (DTA-Verfahren) mittelfristig auf den europäischen Standard SEPA umgestellt. Die EU-Kommission hat das Ende der jeweils nationalen Zahlungsverkehrsverfahren zum 01.02.2014 beschlossen. Diese Umstellung hat erhebliche Auswirkungen, insbesondere auf den Lastschrifteinzug. Bislang wurden in unserer Zusammenarbeit die anstehenden Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren von uns eingezogen. Anstelle dieses Verfahrens werden wir [01. Januar 2013] das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einsetzen. Die seinerzeit mit Ihnen geschlossene Einzugsermächtigung dient hierzu als entsprechendes Mandat.geschlossene Einzugsermächtigung dient hierzu als entsprechendes Mandat.Wir werden bei den Einzügen folgende Parameter verwenden:Gläubiger-ID: [DE .....]Mandats-Referenz: [Kundennummer]In Zukunft werden wir Sie zudem x Tage vor Fälligkeit der anstehenden Lastschrift über deren Höhe informieren – einen entsprechenden Hinweis werden wir zukünftig mit in die Rechnung aufnehmen. Den ersten Einzug nach dem „neuen“ Verfahren werden wir am ….. durchführenWir freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit. Freundliche GrüßeTest AG
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 25
Umgang mit Mandaten in der Praxis (1/2)
Mandatshandling– Der Gläubiger erstellt einen Mandatsvordruck mit seinen Angaben und lässt den
Zahlungspflichtigen unterschreiben (händische Unterschrift)– Der Mandatstext muss zwingend in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder
zweisprachig (zusätzlich in Englisch) verfasst sein– Mandatstexte (für SEPA-Basis- und SEPA-Firmen-Lastschriften) in allen Sprachen
des SEPA-Raums finden Sie auf der Internetseite des EPCdes SEPA-Raums finden Sie auf der Internetseite des EPC– http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?page=the_sepa_direct_debit
_mandate
– Der Zahlungspflichtige behält eine Kopie des Mandats für seine Unterlagen– Das Mandat wird dann beim Gläubiger erfasst oder gescannt (Mandatsverwaltung)– Bei der SEPA-Firmen-Lastschrift muss der Zahlungspflichtige seiner Bank eine Kopie
des Mandats einreichen, die im Bankenbasisverfahren erfasst wird
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 26
Umgang mit Mandaten in der Praxis (2/2)
Aufbewahrungspflicht / Auskunftspflicht bei Mandatsanforderung– Der Gläubiger ist verpflichtet, das vom Zahler erteilte SEPA-Lastschrift-Mandat -
einschließlich Änderungen - im Original aufzubewahren (Aufbewahrungsfristen beachten!)
– Wenn der Zahlungspflichtige Zweifel an dem Mandat hat, kann er über seine Bank das Mandat anfordern (innerhalb von 13 Monaten) Gültigkeit
– Ein Mandat ist 36 Monate ohne erfolgten Lastschrifteinzug gültig– Ein Mandat ist 36 Monate ohne erfolgten Lastschrifteinzug gültig– Nach jedem Lastschrift-Einzug gilt diese Frist von vorne
Weitere Fragen / Antworten zu SEPA-Lastschriften, Mandaten etc. http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/zahlungsverkehr/sepa/inhalte-der-sepa/fragenantworten.html
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 27
Einreichungsfristen bei SEPA-Lastschriften bzgl. der Vorlage bei der Bank des Zahlungspflichtigen – durch den Einreicher sicherzustellen
SEPA-Basis-Lastschrift (CORE)
Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift– Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit– Späteste Einreichung: 5 Geschäftstage vor Fälligkeit
Folge- und letztmalige LastschriftFolge- und letztmalige Lastschrift– Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit– Späteste Einreichung: 2 Geschäftstage vor Fälligkeit
SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B)
Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift– Früheste Einreichung: 14 Kalendertage vor Fälligkeit– Späteste Einreichung: 1 Geschäftstage vor Fälligkeit
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 28
Gliederung
1. SEPA – Allgemeine Informationen
2. Die SEPA Überweisung
3. Die SEPA Lastschriftverfahren
Das Lastschriftmandat4.
5. Firmenkunden wechseln auf SEPA
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 29
Handlungsempfehlungen
- Beleghafte Lastschriften gibt es in Zukunft nicht mehr. Lastschriften können in Zukunftnur noch elektronisch via Online-Banking eingereicht werden.
- Das Datenträgeraustauschverfahren (DTA - also die Disketteneinreichung bei der Bank)endet 2013.endet 2013.Laststschriften und Überweisungen können somit in Zukunft nur noch elektronisch viaOnline - Banking eingereicht werden und nicht mehr auf einem Datenträger.
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 30
Handlungsempfehlungen
- Beantragen Sie Ihre Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank. Informationen undAntragsformular unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de
- Als Lastschrifteinreicher müssen Sie Ihre Kunden einmalig über den Wechsel vonEinzugsermächtigung zum SEPA-Lastschriftmandat informieren
- Einholung des SEPA Lastschriftmandates- Einholung des SEPA Lastschriftmandates
- Bestehende Einzugsermächtigungen können mit Ankündigung und Gültigkeit der neuenSonderbedingungen im Lastschriftverkehr zum 9. Juli 2012 in ein SEPA-Mandatumgedeutet werden. (Basislastschrift)
- Als Zahlungspflichtiger müssen Sie Ihrer Bank das erteilte SEPA-Firmenlastschriftmandatvorlegen; die Bank muss vor Einlösung der Firmenlastschrift prüfen, ob ihr ein von Ihnenautorisiertes Mandat vorliegt.
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 31
Handlungsempfehlungen
- Ist Ihre Finanzbuchhaltung und die eingesetzte Banking – Software SEPA ready ?Konvertierung bestehender Zahlungsverkehrsformate (DTA) indas SEPA XML Format möglich ?
- EDV-Systeme prüfen / eventuell Kontakt mit Software-Hersteller aufnehmen
– IBAN-Konverter nutzen
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 33
SEPA Navigator
Mit dem SEPA Navigator prüfen Sie selbständig Ihr Wissen über SEPA und ermitteln den noch ausstehenden Anpassungsbedarf
- Fragen mit mehreren Antwortmöglichkeiten- Antworten speziell auf das eigenen Unternehmen zugeschnitten- Überleitung zum Firmenkundenberater möglich
Verfügbar über die Internetseite Ihrer Bank !
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 34
Informationsmaterialien
Firmenkundenbroschüre SEPA - Herausforderung und Chance mit einer Checkliste für den Firmenkunden, Basisinformationen zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, Herausgegeben vom BVR, 2. Auflage 2010, Artikelnummer: 962390Wird derzeit überarbeitet. Die aktuelle Version erscheint vsl. Mitte April.
Merkblatt "SEPA Einheitlicher Euro- Zahlungsverkehrsraum" mit Erläuterungen zu der neuen Euro-Überweisung mit IBAN und BIC für Zahlungen in Deutschland, in die anderen EU-/EWR-Staaten und in die Schweiz, Artikelnummer: 467870
Merkblatt SEPA-Basis-Lastschrift mit Erläuterungen zum SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschrifteinzüge innerhalb Deutschlands, in andere EU-/EWR-Staaten und in die Schweiz in Euro, Artikelnummer: 467860
IBAN Kundenmerkblatt mit Erläuterungen über die internationalen Bankkontonummern (IBAN) und den Bank-Identifizierungs-Code (BIC), Artikelnummer: 467880
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 35
SEPA-Kartenzahlungen
Ziel ist die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes für Karten-zahlungen Verabschiedung des SEPA Card Frameworks (SCF) in 2008, das im Gegensatz zu den Rulebooks (SCT u. SDD) nur Rahmenbedingungen für die künftige Verwendung von Kartenzahlungen in der SEPA Zone festlegt
– Europäische Karteninhaber sollen ihre Karte SEPA-weit so einsetzen können, wie im jeweiligen Heimatland
– Europäische Händler sollen Karten aus dem ganzen SEPA-Raum akzeptieren können, wie sie heute bereits inländische Karten akzeptieren
– Karten müssen seit Anfang 2011 EMV-Chipkarten sein; PIN für Terminals sind vorgeschrieben
Information für Firmenkunden 15.11.2012 Seite 36
Handlungsempfehlung SEPA Migration
… sprechen Sie mit Ihremkompetenten Bankberater !