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HRK Herzlich willkommen zu Forum/Workshop A „Grundlagen der Anerkennung“ Bremen, 19. September 2016

HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

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Page 1: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

HRKHerzlich willkommen zu

Forum/Workshop A

„Grundlagen der Anerkennung“

Bremen, 19. September 2016

Page 2: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Überblick

• Formale Grundlagen

• Wichtige Prinzipien

• Gestaltung von Anerkennungsverfahren

• Berücksichtigung von Noten

• Spannungsfelder

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Page 3: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Definitionen: Anerkennung und Anrechnung

KMK, AR, HRK Alternativ

‚Anerkennung‘ bezieht sich auf

sämtliche Vorgänge in Bezug auf

hochschulisch erbrachte Leistungen

‚Anerkennung‘ beschreibt die

fachliche Einschätzung zu den

erbrachten Leistungen unabhängig

von der Art der Leistung oder

Kompetenz

‚Anrechnung‘ bezieht sich auf

sämtliche Vorgänge in Bezug auf

außerhochschulisch erbrachte

Leistungen oder erworbene

Kompetenzen

‚Anrechnung‘ beschreibt den

praktischen/technischen Vollzug der

Anerkennung, indem die Leistung

für die Studentin/den Studenten

verbucht wird (und u.a. die ECTS-

Punkte gutgeschrieben werden)

Verwendung beider Begriffe

unterschiedlich, z.T. synonym

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Page 4: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

• Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im

Hochschulbereich in der europäischen Region

(Lissabon-Konvention 1997)

• Schaffung eines europäischen Hochschulraumes als Schlüssel

zur Förderung von Mobilität

(Sorbonne-Erklärung 1998, Bologna-Erklärung 1999)

• Erhöhung der Mobilität

(5. Bologna-Folgekonferenz 2009 in Leuven)

• Mobilitätsstrategie 2020 für den Europäischen Hochschulraum

(7. Bologna-Folgekonferenz in Bukarest 2013)

Politische Zielsetzungen zur Anerkennung:

Europäische Ebene

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Page 5: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Lissabon-Konvention (1)

Ziele

• Friedens- und Verständnisförderung

• Erleben und Erfahren kultureller Vielfalt in

Europa

• Auslandsmobilität fördern

• Anpassung der Anerkennungsregelungen an

veränderte (Rechts-)Situation

• Transparentere Anerkennungspraxis

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Page 6: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der

europäischen Region („Lissabon-Konvention“)

Abgeschlossene Hochschul-

qualifikationen

StudienzeitenQualifikationen

für den Hochschul-

zugang

Lissabon-Konvention (2)

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Page 7: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Anerkennung von „Studienzeiten“

• Studiengangwechsel innerhalb einer

Hochschule

• Wechsel der Hochschule (national oder

international)

• Temporäre Auslandsaufenthalte

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Page 8: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Allgemeine Prinzipien der Lissabon-Konvention

• Gerechtigkeit

• Transparenz

• Informationspflicht

• Wesentlicher Unterschied

• Angemessene Fristen

• Beweislastumkehr

• Begründungspflicht

• Widerspruchsrecht

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Page 9: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Definition „Wesentlicher Unterschied“

Ein Unterschied zwischen Qualifikationen, der in

Bezug auf die Kriterien Lernergebnisse, Profil,

Studienniveau, Workload und Qualität der

Institution so signifikant ist, dass er höchst-

wahrscheinlich den Bewerber daran hindern

würde, mit Erfolg weiter zu studieren oder

Forschungsaktivitäten zu betreiben.

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Page 10: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

• Ratifizierung der Lissaboner Konvention im Jahr 2007 und Verankerung der Grundsätze der Konvention in den ländergemeinsamen Strukturvorgaben der KMK (i.d.F. vom 04.02.2010):

„…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung)

• Strategie der Wissenschaftsminister/innen von Bund und Ländern für die Internationalisierung der Hochschule in Deutschland (Beschluss der 18. Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 12. April 2013)

„Als realistisches Ziel sehen Bund und Länder, dass jede zweite Hochschulabsolventin bzw. jeder zweite Hochschulabsolvent studienbezogene Auslandserfahrung gesammelt und mindestens jede/r dritte einen Auslandaufenthalt von mindestens 3 Monaten und/oder 15 ECTS nachweisen kann. Dies betrifft die Mobilität in allen drei Bolognazyklen.“

Politische Zielsetzungen: Nationale Ebene

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Page 11: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Nationale Regelungen für Anerkennung

• Landeshochschulgesetze

• KMK: Ländergemeinsame Strukturvorgaben

für die Akkreditierung von Bachelor- und

Masterstudiengängen

• AR: Regeln für die Akkreditierung und

ergänzende Rundschreiben

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Page 12: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Ländergemeinsame Strukturvorgaben

„Die wechselseitige Anerkennung von Modulen bei Hochschul-

und Studiengangswechsel ist mit handhabbaren Regelungen in

den Studien- und Prüfungsordnungen zu verankern und in der

Akkreditierung zu bestätigen. Sie beruht auf der Qualität

akkreditierter Studiengänge (…) oder (…) Hochschulen (…).

Demzufolge ist die Anerkennung zu erteilen, sofern keine

wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen

Kompetenzen bestehen (Art. V).“

aus: Anlage zum Beschluss der KMK vom 04.02.2010, Abschnitt 1.2.

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Page 13: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Akkreditierungsrat

Beschluss vom 08.12.2009 i.d. F. vom 20.02.2013

Anerkennungsregeln sind durch Studiengangskonzept bzw.

Steuerungssystem zu gewährleisten

Rundschreiben vom 27.09.2011

- Anwendung der LRC ist in Akkreditierungsverfahren zu prüfen

- Grundsätze sind in der Prüfungsordnung zu regeln

Rundschreiben vom 28.01.2013

Ausweitung des Geltungsbereiches der LRC auf alle

Anerkennungsfälle

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Page 14: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Alles neu durch Lissabon?

Lissabon-Konvention Gesetzeslage vor Lissabon

Verfahren und Kriterien

durchschaubar, einheitlich und

zuverlässig (Art. III.2.)

Rechtmäßigkeit der Verwaltung, Art.

20 III GG, Gleichbehandlungs-

grundsatz Art. 3 GG

Pflicht in angemessener Zeit zu

entscheiden (Art. III.3. Abs. 3)

§ 75 VwGO

Untätigkeitsklage nach drei Monaten

Bei Versagung der Anerkennung

Begründung (Art. III.5)

Anrechnungsentscheidung =

Verwaltungsakt ablehnende

Verwaltungsakte sind zu begründen

(§ 39 VwVfG direkte oder

entsprechende Anwendung)

Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen Gegen Verwaltungsakte kann

Widerspruch eingelegt oder Klage

erhoben werden

Darstellung: Bastian Simon, Universität Bielefeld, 201322. September 2016 14

Page 15: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Merkmale guter Anerkennungsregeln

• Rechtsverbindlich

• Praxisorientiert

• Einheitlich

• Massentauglich

• Nachhaltig

• Transparent

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Page 16: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Anerkennungsentscheidung

Inhaltliche Bewertung der Studien- und Prüfungsleistung(en)

Überprüfung der Antragsunterlagen

Antragsannahme

Information und Beratung

Anerkennung - Ablauf

Festg

ele

gte

Frist

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Verfahren - Qualitätskriterien

Verfahren

Eingangs-

bestätigungFestgelegte

Bearbeitungszeit

Beratung Veröffentlichte

Informationen

Konsistenz-

sicherung

Anforderungen an

Verwaltungsakte

Darstellung: Prof. Dr. Christiane Jost, Hochschule RheinMain, 201522. September 2016 17

Page 18: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Mögliche Instrumente

• Anerkennungsbeauftragte

• Standardformulare

• Prozessabläufe

• Leitfaden/Handreichung

• Checklisten

• Webseiten (Internet, Intranet)

• Datenbanken

• Plattform für Austausch

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Page 19: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Dezentral Zentral

Fachliche Beurteilung Allgemeine Regelungen

Anerkennungsbeauftragte Ablauf und Verfahren

Kooperationsvereinbarungen Muster und Formulare

Weiterentwicklung

Hochschulweiter Austausch

Notenumrechnung

Dokumentation

Kommunikation

Aufgabenverteilung

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Page 20: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Verankerung in rechtlicher Ordnung

• Keine Vorgaben für Art und Umfang der Regelungen

• Prüfungsordnung, Satzung, Ordnung, …

• Ggf. Bezug zum Hochschulgesetz

• Möglichst hochschulweit (RPO, Satzung o.ä.)

• Zuständigkeiten, Bearbeitungsfristen, Notenumrechnung, Ausschlussregelungen, ggf. auch für Abschlüsse und außerhochschulische Kompetenzen, …

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Page 21: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Berücksichtigung von Noten (1)

• Unterschiedliche kulturelle und akademische

Traditionen in Bildungssystemen führen zu

unterschiedlichen Benotungsskalen

• Unterschiedliche Anwendung dieser Skalen

in verschiedenen Hochschulen und

Fachbereichen

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Page 22: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Berücksichtigung von Noten (2)

Problemfelder:

• Gerechtigkeit?

• Umrechnung ja oder nein?

• Unbenotete Leistungen

• Umgang mit Fehlversuchen

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Page 23: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Berücksichtigung von Noten (3)

Prozentrangbildung

Unbenotete Anerkennung

Feste Absprachen der Partnerinstitutionen

(Modifizierte) Bayrische Formel

Umrechnungstabellen

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Page 24: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Spannungsfelder

Flexible Anerkennung

Qualitäts-

sicherungProfilbildung

Leitlinien-

vorgabe

Pluralität der Interessen

Wertschätzung

Kompetenz-

orientierung

Internatio-

nalisierung

Individualität

der

Studierenden

Arbeits-

erleichterung

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Page 25: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Aufnahme in Qualitätssicherung/-

entwicklung

Mobilitätsfördernde Studienganggestaltung

Faire und transparente Verfahren (inkl.

Notenumrechnung)

Gute Praxis berücksichtigen

Positive Anerkennungskultur

Empfehlungen

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Page 26: HRK...04.02.2010): „…die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.“ (1.2 Anerkennung) • Strategie der

Weitere Informationen:

www.hrk-nexus.de/themen/anerkennung/

Beratung und Fortbildungen

Gute Praxis

Arbeitshilfen

Literatur

usw.

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HRK HochschulrektorenkonferenzProjekt nexus

Übergänge gestalten, Studienerfolg verbessern

HRKVielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Tilman Dörr

Tel.: 0228 / 887 – 203

[email protected]

www.hrk-nexus.de

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