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V-02-15 - fhA Funktionale Leistungsbeschreibung für Rahmenvertrag Tischler Ein Angebot gilt für alle Unternehmen der Leipziger Messe-Unternehmensgruppe Datum: 29.6.15 Termine Abgabe Angebot* 28.7.15 12:00 Uhr Vertragslaufzeit fest mit Verlängerungsoption ab 1.9.15 für 3 Jahre Auftraggeber Leipziger Messe GmbH www.leipziger-messe.de F-EINK einkauf [at] leipziger-messe.de Messe-Allee 1 Tel.: 0341-678.8391 04356 Leipzig Ansprechpartner für Einkauf Herr Freund einkauf [at] leipziger-messe.de 678 8391 Ansprechpartner für Fachbereich und Terminvereinbarungen/ Ortsbesichtigung Abteilung Betriebstechnik Herr Müller j.mueller [at] leipziger-messe.de 678 8516 *Evtl. Fragen zur Ausschreibung können nur schriftlich und nur im angegebenen Zeitfenster (s. „Besondere Bedingungen“) gestellt werden.

für Rahmenvertrag Tischler - Leipziger Messe GmbH · 5.18 Materialzuschlagssatz auf Ihren Nettoeinkaufspreis (Handlings- Fee) auf nötige, aber noch nicht angebotene Haupt-Materialien

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V-02-15 - fhA

Funktionale Leistungsbeschreibung

für

Rahmenvertrag Tischler

Ein Angebot gilt für alle Unternehmen der Leipziger Messe-Unternehmensgruppe

Datum: 29.6.15

Termine Abgabe Angebot*

28.7.15 12:00 Uhr

Vertragslaufzeit fest mit Verlängerungsoption

ab 1.9.15 für 3 Jahre

Auftraggeber Leipziger Messe GmbH www.leipziger-messe.de F-EINK einkauf [at] leipziger-messe.de Messe-Allee 1 Tel.: 0341-678.8391 04356 Leipzig

Ansprechpartner für Einkauf

Herr Freund einkauf [at] leipziger-messe.de 678 8391

Ansprechpartner für Fachbereich und Terminvereinbarungen/ Ortsbesichtigung

Abteilung Betriebstechnik Herr Müller j.mueller [at] leipziger-messe.de

678 8516

*Evtl. Fragen zur Ausschreibung können nur schriftlich und nur im angegebenen Zeitfenster (s. „Besondere Bedingungen“) gestellt werden.

Projekt: Rahmenvertrag Tischler

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1 Aufgabe

Die Leipziger Messe beabsichtigt nachfolgende Rahmenvertrags-Leistungen neu zu vergeben. Budget-bedingt und wegen der Nutzung evtl. möglicher Innovationen werden die Unterlagen als freihändige Ausschreibung veröffentlicht.

2 Konditionen

• Mit Abgabe Ihres Angebotes erkennen Sie die Reglungen dieser Ausschreibung an, sofern Sie nicht im Einzelnen Abweichendes erklären und dies begründen. Führen Abweichungen jedoch zu potenziellen Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich mit den anderen Angeboten, kann es möglich sein, dass Ihr Angebot nur als Nebenangebot behandelt wird oder ausgeschlossen werden muss.

• Der AN verpflichtet sich gegenüber der LM, Arbeitnehmern, die vom AN für die Aus-führung der vertraglichen Leistungen eingesetzt werden, wenigstens den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Der AN haftet dafür, dass von ihm beauftragte Nachunternehmer ebenfalls den gesetzlichen Mindestlohn entrichten.

• Wenn möglich, senden Sie Ihr Angebot rechtzeitig am Tage der Abgabe in einer PDF-Datei und nur an folgende E-Mail-Adresse: [einkauf [at] leipziger-messe.de]. Alternativ bzw. parallel senden Sie Ihr Angebot rechtzeitig im verschlossenen Umschlag per Post an den Einkauf der LM (an o.g. Adresse, scanfreundlich ungeklammert, Umschlag deutlich markiert als „Angebot für …“).

3 Inhalte

3.1 Inhalte dieser Ausschreibungsdatei - Leistungsbeschreibung Preisblatt - Besonderen Ausschreibungsbedingungen der Leipziger Messe - Formular Angebotsanschreiben - Formular Selbstauskunft - Lieferantenhinweise, Hausordnung, Datenschutz, Arbeitsschutz - Formular Ortsbesichtigung - Objektangaben der LM - Objekt-Geländeplan / fachbezogene Pläne

3.2 Mit Ihrem Angebot reichen Sie folgende Unterlagen ein:

- Anschreiben auf Ihrem Kopfbogen - Ausgefülltes Formular Angebotsanschreiben - korrekt ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt - ausgefülltes Formular Ortsbesichtigung - Ausgefülltes Formular Selbstauskunft - Datenschutz/ Arbeitsschutz unterschrieben - Leistungs- und Produktportfolio Ihres Unternehmens/ kurze Firmenvorstellung - ggf. Produktunterlagen - Aktuelle Freistellungsbescheinigung des FiA für Bauleistungen

4 Wertungskriterien

Die Bewertung der Angebote erfolgt nach einer Eignungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung. Hierzu wird die Scorewertmethode [Wichtung in % * Punkte von 0-5 * 100 = Scorewert] auf Basis benannter Kriterien angewendet:

Projekt: Rahmenvertrag Tischler

3

4.1 Die Zulassung zur Eignung (Eignungskriterien, Bewertung der Firma) • Einhaltung der formalen Anforderungen an das Angebot • Bieterangaben zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (s.

Selbstauskunft) • Die Prüfung ergibt zwei Aussagen: „zugelassen“ (weiter mit Bewertung der

Wirtschaftlichkeit) und „nicht zugelassen“ (die Wirtschaftlichkeit wird nicht bewertet, Absage)

4.2 Wirtschaftlichkeitskriterien (Bewertung des Angebotes)

Hauptkriterium 100% wesentliche Unterkriterien

K.O.-Kriterium/ Kriterien J / N unterschriebene Ortsbesichtigung

Technischer Wert und Nachhaltigkeit zum Produkt 40% Qualität, Service, Reaktionszeiten,

Folgekosten

Preis netto 40% geprüft (inkl. Nachlass und Skonto), linear gewichtet

Vertragsbedingungen 20% konform zu den Erfordernissen der Ausschreibungsunterlagen, Konditionen Ja/Nein-Abfragen im Preisblatt

5 Technische Details

5.1a Aufarbeiten Handlauf (Durchmesser ca. 40mm) am Geländer im montierten Zustand vor Ort anschleifen, Graustellen, Verfärbungen und Oberflächenschäden beseitigen und neu mit DD-Lack, Glanzgrat seidenmatt versiegeln.

5.1b Aufarbeiten Handlauf (Durchmesser ca. 40mm) am Geländer im montierten Zustand vor Ort anschleifen, Graustellen, Verfärbungen und Oberflächenschäden beseitigen und Oberfläche wie folgt herstellen; Handlauf beizen mit Grundlack lackieren und mit DD-Lack Glanzgrat seidenmatt lackieren.

5.2 Aus- und Einbau einer einflügligen Holztür (Maße ca.1,10 x 2,70 m) f. Transportarbeiten inkl. aller Nebenarbeiten

5.3 Aus- und Einbau einer zweiflügligen Holztür (Maße ca. 2,10 x2,70m) f. Transportarbeiten inkl. aller Nebenarbeiten

5.4 Reparatur von Tischplatten (Konferenztische Maße 1800x 900mm), Tischplatten demontieren, verpackt verladen und abtransportieren, vorh. Furnier (Buche gedämpft) abschleifen, neu furniert, schleifen, mit DD-Lack grundiert, Zwischenschleifen und mit Glanzlack seidenmatt lackieren, Platten verpackt liefern und auf das Gestell montieren

5.5 Reparatur an Schreibtischkanten (Furnier Buche) , schleifen, Unebenheiten herausschleifen, vor Ort mit Grundlack grundiere, Zwischenschliff, mit DD-Lack Glanzgrat seidenmatt lackieren.

5.6 Überarbeitung Schreibtischplatten (Furnier Buche) vor Ort im Messehaus, Beseitigung von Beschädigungen an Tischplatten durch mechanische Einwirkungen, schleifen, Unebenheiten herausschleifen, evtl. nachbeizen, Grundlack grundieren, Zwischenschliff, mit DD-Lack Glanzgrat seidenmatt lackieren

Projekt: Rahmenvertrag Tischler

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5.9 Ess- und Couchtische (Maße H735x B800x/800 mm) im Messeclub überarbeiten, Abtransport der Tische, abhobeln, reinigen und putzen, anschleifen Beschädigungen nacharbeiten und retuschieren und im Farbton (schwarz) überstreichen, mit DD-Lack glanzgrad hochglänzend weitgehend offenporig lackieren, Anlieferung

5.10 Reparaturarbeiten an Holztüren (Furnier Buche), überarbeiten, schleifen, Schadstellen auswachsen und nacharbeiten, Oberfläche an den Reparaturstellen wiederherstellen, inkl. aller Nebenarbeiten (z. B. nachstellen der Bänder usw.)

5.11 Reparaturarbeiten an Holzvertäfelungen (Furnier Buche), überarbeiten, schleifen, Schadstellen auswachsen und nacharbeiten, Oberfläche an den Reparaturstellen wiederherstellen, inkl. aller Nebenarbeiten (z. B. Aufhängungen überprüfen usw. )

5.12 Überarbeitung von Korkfugen an den Brücken und Übergängen, mit Spritzkork Fuge erneuern, befestigen, und nach Bedarf versiegeln.

5.13 Dekorwandbekleidungsplatte für Messehalle 2-4 herstellen und liefern. Bis Breite 1000 mm Ausführung: RAL 7035 Oberfläche und Kanten wie vorhanden. Seitlich mit Nut und Federn – Maße ca. 2400 x 800 bis 1000 mm Plattendicke: 19 mm

5.14 Dekorwandbekleidungsplatte für Messehalle 2-4 herstellen und liefern. Ab Breite 1000 mm Ausführung: RAL 7035 Oberfläche und Kanten wie vorhanden. Seitlich mit Nut und Federn – Maße ca. 2400 x 1050 bis 1250 mm Plattendicke: 19 mm.

5.15 Vollkern-Lochplatte mit Sacklochbohrung für Messehalle 1 herstellen und liefern. Bis Breite 1000 mm Ausführung: Deckbeschichtung RAL 7035 Oberfläche und Kanten wie vorhanden. Plattenerscheinungsbild muss dem vorhandenen Ausführung und Bohrungsbild gleichen. Seitlich mit Nut und Federn – Maße ca. 2400 x 800 bis 1000 mm Plattendicke: 13 mm

5.16 Vollkern-Lochplatte mit Sacklochbohrung für Messehalle 1 herstellen und liefern. Ab Breite 1000 mm Ausführung: Deckbeschichtung RAL 7035 Oberfläche und Kanten wie vorhanden. Plattenerscheinungsbild muss dem vorhandenen Ausführung und Bohrungsbild gleichen. Seitlich mit Nut und Federn – Maße ca. 2400 x 1050 bis 1250 mm Plattendicke: 13 mm

5.17 Holzbank im Außenbereich Erneuerung der vorhandenen Lattung aus Lärche Beschichtung der Oberfläche 2 x Dünnschichtlasur grundiert 1 x mit Dickschichtlasur endbehandelt. Lasurmaterial Farbton: farblos, Lattenprofile müssen der Ausgangssituation entsprechen. Maße der Bank: 2210 x 80 x 70

5.18 Materialzuschlagssatz auf Ihren Nettoeinkaufspreis (Handlings- Fee) auf nötige, aber noch nicht angebotene Haupt-Materialien gemäß den Reglungen in den AVB

6 Preisblatt

s. Folgeseiten

Projekt: Rahmenvertrag Tischler

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Leipziger Messe GmbH Abteilung Einkauf Messe-Allee 1 04356 Leipzig

Angebotsanschreiben

für RVg-Tischler Unser Angebot beinhaltet neben diesem Schreiben […] alle in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Inhalte […] nicht alle der in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Inhalte […] weitere Unterlagen:

………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………

Wir erkennen die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere den Leistungstext als alleinig verbindlich an. Sollten Präzisierungen nötig sein, so haben wir in unserem Anschreiben deutlich darauf hingewiesen.

Wir beabsichtigen, Teilleistungen an folgende Nachu nternehmer zu vergeben:

Nr. Art der Fremdleistung und geschätzter Umfang Name Nachunternehmer

1

2

Wichtige Kommunikationsdaten für dieses Projekt: Gut leserlich und in Druckschrift eintragen!

Ansprechpartner (AP):

Dienstbezeichnung des AP:

E-Mail-Adresse *:

Telefon / Fax:

* Wir erklären, dass die (erste) angegebene E-Mail-Adresse bis zum Abschluss der Ausschreibung zur weiteren Kommunikation aktiv gehalten wird – regelmäßiger Abruf ist sichergestellt.

Name/Anschrift des Bieters:

.............., ................................

Projekt: Rahmenvertrag Tischler

6

Ort, Datum, Stempel, Unterschrift, Name in Klarschrift ………………………………………………………………………………………………………….

Wird das Angebot an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt es als nicht abgegeben.

Projekt: Rahmenvertrag Tischler

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Besondere Ausschreibungsbedingungen der Leipziger M esse (LM)

1. Alle Leistungen werden als fix und fertige Funktion ausgeschrieben, d.h., es sind alle nötigen Nebenleistungen mit einzurechnen, auch wenn diese nicht ausdrücklich beschrieben und abgefragt sind.

2. Die Ausschreibung erfolgt ausdrücklich unter dem Vorbehalt noch bereitzustellender Mittel.

3. Es wird VOB/B +C vereinbart.

4. Eine Trennung in Lose ist nicht vorgesehen, weil sich die Leistungsteile nur aufwendig oder gar nicht von einander trennen lassen.

5. Wegen regelmäßiger Veranstaltungen können meist keine zusammenhängenden Werkleistungszeiten zugesichert werden. Im Angebot sind die Anzahl der benötigten Montagetage und die Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte zu benennen.

6. Nebenangebote sind generell zulässig, wenn sie im Konkreten nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Diese müssen positionsweise vergleichbar sein und technisch mindestens die gleiche Qualität bieten. Ein Nebenangebot muss ausdrücklich als solches gekennzeichnet und nummeriert sein. Ein Anspruch auf Prüfung, Wertung und Begründung bei Nichtbeachtung besteht ausdrücklich nicht. Für jedes Nebenangebot ist ein gesondertes Deckblatt, wie beiliegend, zu verwenden!

7. Es können mehrere Hauptangebote abgegeben werden (z. B. bei verschiedenen Systemherstellern). Diese sind klar zu kennzeichnen und zu nummerieren. Für jedes Hauptangebot ist ein gesondertes Deckblatt, wie beiliegend, zu verwenden!

8. Soweit im Leistungstext auf technische Spezifikationen und/oder Hersteller Bezug genommen wird, ist auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“, immer Gleichwertiges gemeint. Gleiches gilt für Normen, Spezifikationen, Gütezeichen etc. Dabei ist die Gleichwertigkeit vom Bieter im Angebot nachzuweisen.

9. Auskünfte werden erteilt. Fragen zur Ausschreibung sind bis zum 20.7.15, 12:00 Uhr in textlicher oder schriftlicher Form und ausdrücklich nur an den EINKAUF (s. o. g. E-Mail-Adresse!) zu senden. Diese werden dort gesammelt und spätestens am 22.7.15 neutral und zeitgleich beantwortet . Die Veröffentlichung der Antworten erfolgt über unser Internetportal (www.leipziger-messe.de/Unternehmen/Firmenportraet/Ausschreibungen/), Später eingehende Fragen werden unter Rücksichtnahme auf die anderen Bieter grundsätzlich nicht mehr beantwortet.

10. Bieter, die sich in diesem Vergabeverfahren erkennbar an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Der Bieter hat auf Verlangen der LM Auskünfte darüber zu erteilen, ob und auf welche Art er z. B. wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.

11. Geplante Bietergemeinschaften müssen sich durch jedes Mitglied unterschriftlich erklären (je Bieter eine Selbstauskunft) und den geplanten rechtsverbindlichen Bevollmächtigten benennen. Bietergemeinschaften haften ausnahmslos gesamtschuldnerisch.

12. Unternehmen, die an der Planung bzw. Erstellung der Leistungstexte beteiligt waren, werden grundsätzlich von der Bewertung ausgeschlossen.

13. LM kann verlangen, dass die Preisberechnungen der angebotenen Leistungen (inkl. NAN) im verschlossenen Umschlag zur Aufbewahrung zu übergeben sind. Auch nach Angebotsabgabe kann LM verlangen, dass Angebotspreise in Material- und Arbeitsanteile gesplittet werden.

14. Eine elektronische Angebotsabgabe mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur ist derzeit nicht vorgesehen. Ein elektronisches PDF-Formular steht nicht zur Verfügung. Auszufüllende Unterlagen drucken Sie bitte aus und legen diese leserlich ausgefüllt dem Angebot bei.

15. Angebotsform und -regeln:

a. Das Angebot ist in deutscher Sprache zu verfassen.

b. Es sollen nur die geforderten Unterlagen lt. Pkt.3.2 der Leistungsbeschreibung abgegeben werden.

c. Mitgegebene Formulare sind umfassend und leserlich auszufüllen.

d. Beschreibungen müssen allgemeinverständlich sein; Abkürzungen, Fremdwörter, Anglizismen etc. sind zu vermeiden; alternativ sind diese zu erläutern.

Projekt: Rahmenvertrag Tischler

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16. Im Angebotsdeckblatt ist unbedingt eine gültige E-Mail-Adresse zu benennen, die regelmäßig und in kurzen Abständen abgefragt wird, da die gemeinsame Kommunikation grundsätzlich darüber erfolgen wird.

17. Angebote mit belastbaren Nachweisen über positive Umwelteigenschaften zum Produkt (z. B. besonders sparsamer Energieverbrauch) wie auch über nachhaltiges Wirtschaften bei Produktion, Vertrieb und/oder Dienstleistung, werden bei sonstiger Gleichwertigkeit höher bewertet.

18. Nachauftragnehmer (NAN) sind LM zu benennen, für sie gelten die gleichen Bedingungen. Der Bieter ist für die entsprechende Mitteilung und Verpflichtung seiner NAN in vollem Umfang verantwortlich.

19. Anlieferungs- und Annahmestelle, bzw. Leistungsort ist grundsätzlich und wenn nicht anderweitig beschrieben, die LM. Materialanlieferungen werden im Zentrallager (über Einfahrt Süd 1, Messeallee 1) und nur unter Angabe der Bestellnummer von Montag - Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr angenommen. Unterschriften auf Lieferscheinen bei Annahme im Zentrallager gelten weder als Prüfung, noch als Abnahme und auch nicht als Gefahrübergang der Ware. Alternativ vereinbaren Sie mit dem Ansprechpartner einen Übergabe- oder Abnahmetermin mit Ort, Datum und Uhrzeit. Der Verjährungsbeginn von Mängelansprüchen beginnt erst nach einer formal durchzuführenden Abnahme nach Leistungserbringung. Bei Werkleistungen ist ein schriftliches Protokoll mit Aufmaß zu fertigen und der (Schluss-)Rechnung beizulegen.

20. Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung einer vertraglichen Fertigstellungsfrist eine Vertragsstrafen Pauschale zu zahlen. Diese beträgt pro Kalendertag 0,2% der Auftragsnettosumme bzw. bei Teilleistungsfristen der Teilleistungsnettosumme einschließlich erteilter Nachträge. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5% der Gesamtauftragssumme einschließlich erteilter Nachträge begrenzt. Es steht den Vertragspartnern zu, sich gegenseitig einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen. Eine bereits verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen evtl. geltend zu machenden, höheren Schadenersatz angerechnet. Das Vertragsstrafe Verlangen wird insbesondere auch nach erfolgter Abnahme vorbehalten.

21. Werbung am Leistungsort ist nur nach vorheriger Zustimmung in Form einer Werbekostenvereinbarung zulässig.

22. Im Fall von Werkleistungen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig und nachweislich zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistungen der Prüfung und Feststellung entzogen werden.

23. Rechnungen:

a. Rechnungen sind im Original beim Auftraggeber einzureichen. Rechnungen per E-Mail werden nicht akzeptiert und gelten als nicht eingegangen.

b. Rechnungen müssen nach den gesetzlichen – und ggf. speziell benannten - Reglungen prüffähig sein; anderenfalls entfällt die Zahlungsverpflichtung für LM. Es gelten, wenn nicht anders vereinbart, die gesetzlichen Zahlungsbedingungen. Sollten für LM günstigere Zahlungsbedingungen angeboten sein, so gelten diese als vereinbart. Bei Arbeitsgemeinschaften (ARGE) werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für LM an den bevollmächtigten Vertreter der ARGE geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der ARGE.

c. Bei Teilrechnungen sind diese fortlaufend zu nummerieren. In jeder Rechnung sind der Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeiträge anzugeben. Die Positionsnummern in der Rechnung müssen mit denen des Preisblattes, fehlenderweise derjenigen der Leistungsbeschreibung, übereinstimmen.

d. Im Falle der Überzahlung durch LM ist der überzahlte Betrag innerhalb 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens zu erstatten. Bei Verzug fallen die gesetzlichen Verzugszinsen (Basiszinssatz zzgl. 8%) an. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich nicht berufen werden.

e. Bei der Abrechnung nach Stundensätzen und Mengen sind diese in entsprechenden aussagefähigen täglichen Listen bzw. Aufmaßen nachzuweisen und von LM jeweils bestätigen zu lassen. Liegen diese Listen/ Aufmaße der Rechnung nicht bei, so ist die Rechnung nicht prüffähig und gilt als nicht gestellt.

24. Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.

Projekt: Rahmenvertrag Tischler

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Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

25. Informieren Sie sich auch über folgende allgemeine Erklärungen und AGB der LM:

• Verhaltenskodex: www.leipziger-messe.de/Unternehmen/Firmenportraet/Verhaltenskodex/.

• AGB, Hinweise für den Einkauf und die Hausordnung der Leipziger Messe: www.leipziger-messe.de/agb.

• Die Ausschreibungsplattform der LM erreichen Sie kosten- und passwortfrei unter www.leipziger-messe.de/Unternehmen/Firmenportraet/Ausschreibungen/. Bitte laden Sie Ausschreibungen und evtl. Ergänzungsdateien der LM nur von dieser Seite herunter.

26. Über das Ergebnis Ihres Angebotes werden Sie entsprechend den o. g. Terminen grundsätzlich in Textform informiert. Ersatzweise wurde Ihr Angebot nicht berücksichtigt, wenn Ihnen bis zum Zeitpunkt „Binde-/Zuschlagsfrist“ bzw. binnen drei Monaten nach Angebotsabgabe keine Information zugesandt wurde.

Ende der besonderen Ausschreibungsbedingungen der Leipziger Messe.

***

Projekt: Rahmenvertrag Tischler

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[…] Bescheinigung der Vor-Ort-Begehung

Projekt: Rahmenvertrag Tischler

Bieter …………………………………………………………………………….. Das Beilegen dieser Bescheinigung zum Angebot ist z wingend nötig. Anderenfalls ist LM berechtigt, das Angebot von der weiteren Wertung auszuschließen. Das Beilegen dieser Bescheinigung zum Angebot wird empfohlen. Ihr Angebot wird damit bei sonstiger Gleichwertigkeit höher bewertet . Wir erklären: [...] Wir haben eine Ortsbesichtigung am …………….. von ……..…... bis …………..

Uhr wahrgenommen. [...] Aus folgendem Grund verfügen wir auch ohne ei ne Ortsbesichtigung über

ausreichende und aktuelle Ortskenntnisse: ……………………………………………………………………………………….. ………………………………….. (……………………………………………………..) Unterschrift Bieter (Name in Klartext)

Bestätigung (durch den Verantwortlichen der LM-Gruppe): Oben genanntes Unternehmen hat eine Ortsbesichtigung wahrgenommen. Das Unternehmen wurde darauf hingewiesen, dass angebotsverbindliche Fragen nur schriftlich und fristgemäß eingereicht werden können. Mündliche Aussagen zum Ortstermin erlangen ausdrücklich keine Geltung.

………………………………………….. …………….. Unterschrift MA LM Datum

LM/F-EINK Druck am: 29.06.2015

PREISBLATT zur Ausschreibung Tischler 29.6.15 Fa.:

PosKurztext, bezogen auf vorgenannte

Beschreibungen Anz. Einh. EP in EUR GP in EUR

2

5.1a Handlauf - einf. Überarb. 1 m - € - €

5.1b Handlauf - erw. Überarb. 1 m - € - €

5.2 Aus-/Einbau 1-fl. Tür 1 St. - € - €

5.3 Aus-/Einbau 2-fl. Tür 1 St. - € - €

5.4 Rep. Platte KON-Tisch 1 St. - € - €

5.5 Rep. Schreibtischkanten 1 m - € - €

5.6 Überarb. Schreibtischplatte 1 St. - € - €

5.9 Überarb. Ess-/Couchtisch 1 St. - € - €

5.10 Rep./Überarb. Holztür 1 St. - € - €

5.11 Rep. Holzvertäfelungen 1 St. - € - €

5.12 Überarb. Korkfugen 1 m - € - €

5.13 Dekorwandpl., bis 1000mm 1 St. - € - €

5.14 Dekorwandpl., ab 1000mm 1 St. - € - €

5.15 Vollkern-Lochpl. bis 1000mm 1 St. - € - €

5.16 Vollkern-Lochpl. ab 1000mm 1 St. - € - €

5.17 Holzbank Außenbereich 1 St. - € - €

5.18 Materialzuschlagssatz / Handlings-Fee % + … %

Preisblatt Tischler 2.xlsx, Preisblatt_ Seite 1 von 2

LM/F-EINK Druck am: 29.06.2015

PREISBLATT zur Ausschreibung Tischler 29.6.15 Fa.:

PosKurztext, bezogen auf vorgenannte

Beschreibungen Anz. Einh. EP in EUR GP in EUR

S SONSTIGES

S1a Nachunternehmer (NAN)-Einsatz

[...] ...........% Fremdleistung

[...] ..........%

Eigenleistung

S1b Für | Firma: ..................... .....................

S1cWir erklären ausdrücklich, auf alle an uns gestellten Bedingungen und Anforderungen gleichfalls unsere NAN zu verpflichten.

[…] NEIN(Begründung

beilegen) […] JA

S4Regie-Arbeitsstunde (für gesondert anzuweisende Arbeiten)

50 h - € - €

S5Zuschlagsatz für Arbeiten außerhalb üblicher Arbeitszeiten (Mix: WT-Nacht, Sa, So, FT)

% … % /////

S6 zusätzliche Ab-/Anfahrt auf Regie 1 Psch - € /////

S7aOffenlegung des Brutto-Grundlohn für Mitarbeiter des Bieters (für Regiestunden)

1 h - € /////

S7bDer Mindestlohnsatz nach Gesetz (Tarif) beträgt z. Z.

1 h - € /////

S7cWir erklären hiermit, dass unsere Mitarbeiter/innen nach dem jeweils geltenden Mindestlohn- bzw. Tarifvertragsrecht bezahlt werden.

[…] NEIN(Begründung

beilegen)

[…] JABranche.

.....................

S8 Höhe unserer Betriebshaftpflichtversicherung: bei: ....................... .................... Mio€

S9Die beiliegenden Besonderen- und Ausschreibungs-Bedingungen der Leipziger Messe werden akzeptiert.

[…] NEIN(Begründung

beilegen) […] JA

S11Der beiliegende Vertragstext wird – u. V. der redaktionell nötigen Änderungen - akzeptiert

[…] NEIN(Begründung

beilegen) […] JA

S13 Bindefrist des Angebotes erwartet bis:

31.7.15

angeboten bis:

..................

GESAMTSUMME netto, zzgl. USt. - €

Datum, Ort: Unterschrift / Name in Klarschrift

Preisblatt Tischler 2.xlsx, Preisblatt_ Seite 2 von 2

Selbstauskunft vertraulich, nur zur Verwendung für den Unternehmensverbund Leipziger Messe

Sollte der Platz in den Feldern nicht ausreichen, bitte per Anlage(n) erweitern. V-1-14

1

1

Die Beantwortung der Punkte ist generell freiwillig . Um Sie als Unternehmen besser einschätzen zu können, benötigen wir jedoch entsprechend viele Informationen. Diese sind in diesem Formular einzutragen, auch wenn sie nochmals im Rah-men einer von Ihnen beigelegten Präsentation ersichtlich sein sollten!

Datum: .....................................

rechtsverbindlicher Firmenname &

rechtsverbindliche

Anschrift

(Stempel)

Internetportal www.

Emailadresse(n)

Branche(n)

Ansprechpartner mit

Kommunikations-

daten

(inkl. verbindlicher und direkter Email)

Geschäftsführung: Tel: Fax-DW: E-Mail: Betreuer /Projektleiter für die LM: Tel: Fax-DW: E-Mail: 24-h-Ansprechbarkeit: (Notdienst/ Hotline /Servicenummer etc.:)

Firmen-

Informationen

Gründungsjahr: ........................................................ Stammkapital: ........................................................ Stammsitz und Register (HRB ...) ........................................................ SteuerNr: ........................................................ besteht eine Gewinnabführungs-pflicht und mit wem? ........................................................

Tochterfirmen: Beteiligungen/ Zugehörigkeiten: bevorzugte Lieferanten/ Großhändler/ Nachauftragnehmer (NAN):

Jahres-Werte

Einheit 2011 2012 2013 2014

feste Mitarbeiter Pers.

freie/ zeitweise Mitarbeiter Pers.

Auszubildende Pers.

Gesamtumsatz T€

Gewinn T€

Eigenkapital gesamt T€

Firmenstrategie der

nächsten 5 Jahre

oder

Leitbild

Selbstauskunft vertraulich, nur zur Verwendung für den Unternehmensverbund Leipziger Messe

Sollte der Platz in den Feldern nicht ausreichen, bitte per Anlage(n) erweitern. V-1-14

2

2

- Weiterbildung - QM - Kalkulation - Untern.-Nachfolge

Anzahl der Weiterbildungsstunden je Mitarbeiter/Jahr: .................................................................................. Weiterbildungsinhalte: .................................................................................. QM- System vorhanden?; welches? … zertifiziert? ..................................................................................

verwendetes Kalkulationsverfahren: ............................................................................... letzte große Investition (Jahr/ welche) ............................................................................... Unternehmensnachfolge geregelt? ...............................................................................

Konditionen

(sollte in Verträgen

Abweichendes verein-bart sein, so gilt ggü.

der LM das in den Verträgen Vereinbarte!)

Stundensätze (Ing. / Meister / Facharbeiter) ......................./........................../......................... € / h Versicherungssummen in T€ gemäß Ihrer Police Haftpflicht: …............................................. Personen: ................................................. Vermögen: ................................................ bei Versicherung. …………..…………….... durchschn. Lieferzeit Zahlungsbedingung ..............................Tage .....................................

Preisliste für Standardleistungen und -materialien vorhanden? ................................................................................ übliche Arbeitszeiten: ................................................................................. Wird generell eine Vertragsstrafenreglung akzeptiert?

..................................................................

bezogen auf die ange-botenen Leistungen:

Auftrags-

vergleichbare, ak-tuelle Referenzen

Firma Projektbezeichnung Auftragsvolumen Zeitraum 1.

…………………..T€

2.

…………………..T€

3.

…………………..T€

4.

…………………..T€

5.

…………………..T€

unser bester Wett-

bewerbsvorteil: (USP)

Anlagen

folgende Anlagen sind dieser Auskunft beigefügt: [...] Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes (nur bei Bauleistungen) [...] ...................................................................................................................... [...] ...................................................................................................................... [...] ......................................................................................................................

Selbstauskunft vertraulich, nur zur Verwendung für den Unternehmensverbund Leipziger Messe

Sollte der Platz in den Feldern nicht ausreichen, bitte per Anlage(n) erweitern. V-1-14

3

3

Eigen- Erklärungen

& Verpflichtungen

(Bitte zutreffendes ankreuzen! [.X.])

[...] Wir respektieren die Prinzipien wirtschaftlicher Ethik sowie die Bestimmungen des Arbeits- und Steuerrechts und setzen diese in unserem Handeln um.

[…] Wir erklären im Besonderen, dass wir an unsere Mitarbeiter auskömmliche Löh-ne und Gehälter zahlen bzw. geltende Tarifverträge / Mindestlöhne berücksich-tigen.

[...] Wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind.

[...] Wir erklären, dass wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllen.

[...] Unsere Firma befindet sich nicht in Liquidation oder Insolvenz und ist derzeit auch nicht davon bedroht. Die rechtsverbindlich zeichnenden Personen sind nicht rechtskräftig aus Gründen bestraft wurden, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.

[...] Wir verpflichten uns, unserem Vertragspartner stets proaktiv erkannte Kostensenkungspotenziale sowie auch Schwachstellen bei einer Zusammenarbeit aufzuzeigen.

[...] Bei erkennbaren Leistungsstörungen auch vor Erfüllungsterminen werden wir LM unverzüglich informieren und aktiv Gegenmaßnahmen treffen.

[...] Wir erklären, dass wir die jeweils aktuellen Reglungen des BDSG , insbesondere §11 (5), kennen und diese uneingeschränkt einhalten. Wir werden ggf. nötige Zusatzvereinbarungen mit LM akzeptieren und unterzeichnen.

Unser aktives Engagement zum nachhaltigen Wirtschaften (Umwelt-Soziales-Compliance/ CSR):

Das sollten Sie noch über uns wissen:

Ort ................................................, Datum: ....................................... Unterschrift(en): ........................................................................................ (Name(n)): ………………………………..

BEMERKUNGEN LM:

Einkaufsbedingungen, V-3-13

Verbindliche Beschaffungshinweise für Partner

Leitgedanke Oberstes Ziel der Leipziger Messe ist die voraussch auende, flexible und kreative Erfüllung der Forderu n-

gen und Wünsche unserer Gäste und Kunden. Dazu benö tigen wir die Unterstützung von leistungsfähigen und innovativen Partnern. In unserer Zusammenarbeit setzen wir dabei auf hohe Qualität und Termintreue .

Eine hervorragende Zusammenarbeit erkennen wir an r egelmäßigen Anregungen zur Optimierung von Qualität, Prozessabläufen und Kosten.

Wichtige Hinweise für alle Leistungen

o Die nachfolgenden Bedingungen gelten, soweit nicht anderes vereinbart wurde. Übergebene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eines Partners gelten nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch die Abteilung Einkauf der Leipziger Messe.

o Zur effektiven und schnellen Kommunikation benötigen wir von Ihnen eine aktiv betriebene E-Mail-Adresse.

o Die Abgabe eines Angebotes hat immer an die Abteilung Einkauf zu erfolgen und gilt stets als verbindliches Angebot, wenn nicht gemeinsam etwas anderes vereinbart wurde.

• Angebote per E-Mail senden Sie an den benannten Mitarbei-ter der Abteilung Einkauf oder an einkauf (at) leipziger-messe.de . Bei Notwendigkeit sind zu un-terzeichnende Seiten des Angebotes per Post nachzusenden.

• Angebote per Fax sind nur an das Faxgerät der Abteilung Einkauf - 0341-678 83 52 - zu senden.

• Ein Angebot für eine Ausschreibung ist per Post im ver-schlossenen Umschlag wie folgt zu adressieren: Angebot für: ..........,, Leipziger Messe GmbH Abt. Einkauf Messe- Allee 1 04356 Leipzig

o Angebote mit belastbaren Nachweisen über positive Umwelteigen-schaften (z. B. besonders sparsamer Energieverbrauch), über nachhaltiges Wirtschaften bei Produktion/ Vertrieb/ Dienstleistung, und positive Aktivitäten im Bereich CSR werden bei sonstiger Gleichwertigkeit höher bewertet.

o In Ausschreibungsunterlagen dürfen keine Änderungen von Texten und Mengen vorgenommen werden!

o Vergleichbare Nebenangebote können unterbreitet werden, ein Anspruch auf Wertung besteht jedoch nicht.

o Ist bei der Leistungserbringung bereits vor einem vereinbarten Termin abzusehen, dass dieser nicht eingehalten werden kann, sind selbständig Gegenmaßnahmen zu treffen. Der Einkauf der Leipziger Messe ist darüber unverzüglich zu informieren. Glei-ches gilt bei absehbaren Qualitäts- und Quantitäts-Abweichungen.

o Es wird nach BGB und bei Erklärung nach VOL bzw. VOB beauftragt.

o Es gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen zur Haftung. Ausnahmen gelten nur, wenn LM diesen ausdrücklich zuge-stimmt hat.

o Lieferungen und Leistungen sind immer frei Verwendungsstelle und mit Gefahrübergang am Verwendungsort (i.d.R. ist das die Leipziger Messe) zu erbringen - und bedürfen stets einer forma-len Abnahme / Übernahme.

o Mit Abgabe eines Angebotes bestätigen Sie gleichermaßen, dass Sie die für Sie geltenden Bestimmungen zu Tarifverträgen u/o Mindestlöhnen in Ihrer Kalkulation berücksichtigt haben.

o Es wird folgende Vertragsstrafenreglung nach verstrichener Vertragsfrist vereinbart: 0,2% der Auftragsnettosumme pro Ka-lendertag, begrenzt auf maximal 5% der Auftragsnettosumme.

o Gerichtsstand ist Leipzig.

Zusätzliche Hinweise für Bauleistungen i.w.S.

o Es gilt immer die VOB/B und C als vereinbart, wenn nicht etwas

anderes geregelt wurde.

o Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe umfassend zu informieren und sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Er erhält die Möglichkeit, technische Rückfragen schriftlich zu stellen und eine Ortsbegehung durchzuführen.

o Leipziger Messe kann stets vom Bieter verlangen, dass – auch nach Angebotsabgabe – Einzelpreise/ Positionen in Material- und Arbeitsanteile gesplittet angeboten werden.

o Der Bieter erkennt mit Angebotsabgabe die „Sicherheits- und allgemeinen Bestimmungen bei Instandhaltungsarbeiten und Er-weiterungsleistungen“, die „Hausordnung“ sowie die „Daten-schutzvereinbarung“ der Leipziger Messe an, auch wenn er diese nicht einzeln unterzeichnet.

o Mit dem Angebot sind relevante Informationen, Erklärungen und ggf. Nachweise abzugeben, sofern diese nicht bereits bei LM/Einkauf vorliegend sind (z. B.: gültige Freistellungsbescheini-gung des Finanzamtes, ausgefülltes Formular „Selbstauskunft“, Liste Nachunternehmer, ggf. vorläufiger Bauablaufplan)

o Weitere Informationen zum Unternehmen und zum Angebot kann LM auch nach Angebotsabgabe verlangen; diese sind dann in an-gemessener Frist zu übergeben.

o Vorarbeiter bzw. Fachbauleiter müssen die deutsche Sprache beherrschen und vor Leistungsbeginn mit Name, Adresse und Te-lefonnummer der Leipziger Messe benannt werden.

o Leipziger Messe kann eine Sicherheitsleistung nach § 17 VOB/B auf Basis der Auftragsnettosumme für Vertragserfüllung bzw. Ge-währleistung verlangen. In einem solchen Fall gilt die Bürgschaft für die gesamte Gewährleistungsfrist als vereinbart.

o Regieleistungen werden nur nach vorheriger Anzeige und nach schriftlicher Bestätigung durch die Leipziger Messe zum Ver-tragsbestandteil. Die Stunden-Sätze und das absehbare Volu-men sind vor Ausführung zu benennen.

o In die Angebotspositionen sind alle – auch die notwendigen und nicht beschriebenen – Nebenleistungen, die zur fix und fertigen Erreichung des benannten Leistungszieles bzw. der Funktion nö-tig sind, einzukalkulieren.

o Die Übergabe der üblichen Dokumentations- und Revisionsun-terlagen ist immer wesentlicher Vertragsbestandteil, auch wenn die Unterlagen nicht gesondert angefordert wurden. Falsche o-der fehlende Unterlagen können somit zur Abnahmeverweige-rung führen!

o Die Leistungsausführung muss so erbracht werden, dass bei ungeplantem Stopp der Arbeiten innerhalb angemessener Zeit die Baustelle beräumt und die Umgebung für die Leipziger Mes-se nutzbar ist.

o Durch Abgabe eines Angebotes erklären Sie gleichzeitig die Bereitschaft zur Leistungserbringung auch außerhalb üblicher Geschäftszeiten.

o Schutt und Abbruch sind täglich von der Baustelle zu entfernen und die Baustellenordnung ist stets zu gwährleisten.

o Lagerplätze für Material können nur nach ausdrücklicher, vorheriger Absprache zur Verfügung gestellt werden.

o Eine fiktive Abnahme wird in jedem Falle ausgeschlossen.

Leipziger Messe, Zentraler Einkauf

V-2-12

In Vorbereitung auf unsere vertragliche Zusammenarbeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Regelung datenschutzrechtlicher Bestimmungen gebietet allen Verarbeitern und Nutzern von personenbezogenen Daten,

ausdrückliche vertragliche Regelungen bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten zu treffen. Bereits bestehende

Verträge sind entsprechend zu ergänzen. Um dem Willen des Gesetzgebers genüge zu tun schlagen wir vor, dass wir eine

entsprechende, für unsere Zusammenarbeit insgesamt geltende kurze Abrede treffen. Hierzu finden Sie anbei einen kurzen

Vereinbarungstext. Wir bitten Sie, diesen zu unterzeichnen und eine Ausfertigung an uns zurückzusenden.

Mit freundlichen Grüßen Abteilung Einkauf, Leipziger Messe

Die Leipziger Messe GmbH Messe-Allee 1 04356 Leipzig

und ............................................(Stempel)

vereinbaren, dass folgende datenschutzrechtliche Regelung wesentlicher Bestandteil aller zwischen ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und sonstigen Abreden ist.

„Die Vertragsparteien behandeln sämtliche Informationen über personenbezogene und Unternehmens-sensible Daten, die ihnen, ihren Mitarbeitern oder von ihnen beauftragten Dritten zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses bekannt werden, vertraulich. Die Vertragsparteien werden außer zur Erfüllung des Vertrages diese Informationen über personenbezogene Daten in keiner Form nutzen oder verwerten. Die Vertragsparteien halten sämtliche Verpflichtungen aus dem aktuellen Bundesdatenschutzgesetz ein und werden ihre Mitarbeiter und beauftragte Dritte entsprechend verpflichten. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.“

Im Falle des Umganges mit auftragsbezogenen Daten erklären sich beide Partner bereit, einen diesbezüglichen, nach BDSG geforderten Nebenvertrag abzuschließen.

Diese Vereinbarung wird mit sofortiger Wirkung wirksam.

Datum: ................... ............................................................... […] Geschäftsführer […] ………………………….

V-2-12

Sicherheits- und allgemeine Bestimmungen

bei Instandhaltungsarbeiten und Erweiterungsleistun gen

Durch Gesetzgebung, Arbeitsschutz und den Regeln der Technik, sind wir verpflichtet, Gefährdungen und Gefahren für Personen und/oder Material abzuwenden.

Aus diesem Grunde sind alle auf dem Messegelände und/oder im Auftrag der Leipziger Messe tätigen Firmen zu folgenden Punkten verpflichtet:

- Anwendung und Kontrolle von Maßnahmen, die eine Gefährdung oder Schäden ausschließen,

- Einhaltung der einschlägigen Vorschriften,

- Korrekte Einweisung der eigenen Arbeitskräfte,

- Einhaltung der Haus- und Brandschutzordnung sowie spezieller Brandschutzmaßnahmen,

- Freihalten vorhandener Fluchtwege, Brandschutztü-ren sind verschlossen zu halten; das Anbringen von Sicherungen gegen Zufallen ist untersagt.

- Information des Halleninspektors und/oder des An-sprechpartners der Leipziger Messe vor Schweiß- Trenn- oder anderweitigen Arbeiten mit Rauch-, Flamm- und Funkenbildung oder Staubentwicklung, da das Gelände mit automatischen Brandmeldeanla-gen und Feuerlöscheinrichtungen versehen ist. Die Freigabe zur Durchführung der Tätigkeit ist täglich vor Leistungsbeginn einzuholen und nach Fertigstel-lung entsprechend abzumelden.

- Verhinderung von Umweltschäden (z. B. durch Auf-fangwannen, Filter usw.),

- Sicherung der Baustelle, der Baustelleneinrichtungen und des Materials,

- Einsatz von Schutzausrüstungen, sofern notwendig oder vorgeschrieben,

- Umgehende Meldung von Personenunfällen oder Sachschäden an den Halleninspektor/Hausmeister, Auftraggeber oder Leitzentrale des Messegeländes (Rufnummer (678) 8888)

- Im Gefahrenfall sind den Anweisungen der Leipziger Messe nachzukommen, die Alarmierung ist weiterzu-geben, Hilfe Dritten gegenüber auszuüben und durch den Bauleiter/Polier des AN die Vollständigkeit seines Personals der Leipziger Messe mitzuteilen.

- Den Anweisungen der Mitarbeiter der Leipziger Mes-se oder deren Erfüllungsgehilfen (Wachunternehmen usw.) ist Folge zu leisten.

- Informationsweitergabe an unmittelbar Be-troffene (z. B. Dienstleister, Halleninspektor, Hausmeister),

- Tägliche Sauberkeit vor Ort,

- Anmeldung vor Arbeitsbeginn und Abmeldung nach Arbeitsende beim Ansprechpartner der Leipziger Messe (z.B. Hausmeister/ Bauleiter) unter Bekannt-gabe der Funktelefonnummer, sowie Abverlangen der Einweisung und der örtlichen Besonderheiten und Ab-läufe.

- Erkennt der AN, dass neben ihm weitere Firmen/ Personen im Umfeld arbeiten, hat sich dieser selb-

ständig mit diesen über Arbeitsabläufe und Schutzfragen abzustimmen.

- Für alle Personen, die für den AN auf dem Messegelände arbeiten, sind in Verantwortung der Geschäftsführung des AN aktenkundlich Unfallschutzbelehrungen nachzuweisen. Ein evtl. nötiger Sicherheitskoordinator ist kosten-frei vom AN selbst zu beauftragen, falls nichts anderes vereinbart wurde.

In den Räumen des Halleninspektors befinden sich:

- Erste Hilfe Ausstattung

- Telefon und Rufnummernverzeichnis

Notfallnummern und interne Telefone befinden sich ebenfalls an den Hallentoren und in anderen Berei-chen.

Bei Fragen oder Unklarheiten ist vor Beginn Rück-sprache mit dem Auftraggeber oder mit dem Mitar-beiter "Arbeitssicherheit" des Hauses zu führen.

Hinweise auf Unterlassung Dritter sind zu verfolgen. Die Nichtbeachtung dieser Hinweise gehen zu Las-ten des Auftragnehmers. Die Leipziger Messe be-hält sich alle Maßnahmen zur unmittelbaren Gefah-renabwehr vor.

Eventuellen Nachunternehmern, die der AN ein-setzt, sind diese Verpflichtungen gleichfalls und nachweislich aufzuerlegen.

Leipziger Messe, Abteilungsleiter Fachkraft Betriebsmanagement Arbeitssicherheit

Wichtige Rufnummern : Feuerwehr 112 Polizei 110 Medizinische Versorgung (Städtisches Klinikum St. Georg) 0341- 90 900 Leitzentrale Messegelände 0341- 678.8888 Wachleiter Messegelände 0341- 678.6666

Diese Informationen haben wir erhalten, die oben genannten Maßnahmen sind zur Kenntnis genom-men und an alle tätigen Mitarbeiter und Nachunter-nehmer weitergegeben worden.

Datum ......................

Auftragnehmer ......................................................

Stand: August 2014

1. Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für das gesamte Gelände der Leipziger Messe GmbH (im Folgenden „LM“), insbesondere für das Außengelände, die Ausstellungsfreigelände 1 und 2, die Messehallen, das Congress Center Leipzig (CCL), das Handwerkerzentrum und das Messeverwaltungsgebäude (im Folgenden „Messegelände“) sowie sämt- liche Parkplätze. Die Regelungen dieser Hausordnung gelten, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Ergänzend gelten die Bestimmungen der Verkehrsordnung.

2. Hausrecht und Betreten des Messegeländes

2.1 Das Messegelände ist nicht öffentlich und unterliegt dem Hausrecht der LM.

2.2 Nur Besucher von Veranstaltungen mit einer gültigen Eintrittskarte (im Folgenden „Besucher“) und von der LM oder dem jeweiligen Veranstalter zugelassene Personen mit einem gültigen Berechtigungsausweis (im Folgenden „sonstige Personen“) dürfen das Messegelände betreten. Auf Verlangen der LM haben Besucher die Eintrittskarte und die sonstigen Personen den Berechtigungsausweis jederzeit vorzuzeigen.

2.3 Besucher dürfen sich auf dem Messegelände nur während der Öffnungszeit der betreffenden Veranstaltung aufhalten und haben das Messegelände am Ende der Öffnungszeiten zu verlassen.

2.4 Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen das Messegelände nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer geeigneten Aufsichtsperson betreten.

2.5 Soweit für eine Veranstaltung Platzkarten ausgegeben werden, haben die Besucher den auf der jeweiligen Platzkarte angegebenen Platz über den für diesen vorge- sehenen Zugang einzunehmen.

2.6 Die LM kann Personen aus Sicherheitsgründen das Betreten des Messegeländes oder von bestimmten Bereichen des Messegeländes untersagen. Entsprechend kann sie die Räumung anordnen.

2.7 Die LM kann Personen, die Rauschmittel (Drogen oder Alkohol) mitführen oder Rauschmittel übermäßig konsumiert haben, das Betreten des Messegeländes unter- sagen. Entsprechend kann sie solche Personen vom Messegelände verweisen.

2.8 Die LM kann Personen bei Verstößen gegen diese Hausordnung ein Hausverbot er- teilen und vom Messegelände verweisen. Dieses Hausverbot kann befristet oder un- befristet sein. Die LM entscheidet über die Aufhebung des Hausverbots aufgrund eines schriftlichen Antrags, welcher der Begründung bedarf, innerhalb von 3 Monaten.

2.9 Die LM kann Personen, Taschen, Behältnisse und Fahrzeuge nach verbotenen Sachen durchsuchen und das Mitführen verbotener Sachen untersagen.

3 Allgemeine Verhaltensregeln

3.1 Die Einrichtungen des Messegeländes sind schonend und pfleglich zu behandeln. Jegliche Verunreinigung und Verschmutzung des Messegeländes ist untersagt.

3.2 Jedermann hat sich auf dem Messegelände so zu verhalten, dass kein anderer ge- schädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar belästigt wird.

3.3 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen über einen längeren Zeitraum Schallpegel auftreten können, die möglicherweise einen dauerhaften Gehörschaden verursachen. Zur Verminderung eines etwaigen Risikos eines Gehörschadens wird gegebenenfalls die Benutzung von Gehörschutzmitteln empfohlen.

4 Fahrzeugverkehr

4.1 Auf dem Messegelände gelten die Vorschriften der StVO. Die Hinweisschilder zur Regelung des Fahr- und Fußgängerverkehrs sind zu beachten.

4.2 Auf dem Messegelände beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge 20 km/h. Innerhalb der Hallen und auf den Halleninnenhöfen beträgt sie 6 km/h.

4.3 Nur Besucher und sonstige berechtigte Personen mit einer von der LM erteilten gültigen Einfahrtsberechtigung dürfen mit einem Fahrzeug auf dem Messegelände fahren. Die schriftliche Einfahrtsberechtigung ist deutlich sichtbar an dem Fahrzeug, gegebenenfalls hinter der Windschutzscheibe, anzubringen. Mitarbeiter, die Kfz auf dem Mitarbeiterparkplatz abstellen, sind hiervon ausgenommen.

4.4 Die LM kann Fahrzeuge, an denen keine schriftliche Einfahrtsgenehmigung angebracht ist, kostenpflichtig abschleppen.

4.5 Die Weisungen der LM und des jeweiligen Veranstalters betreffend die Regelung des Verkehrs, insbesondere das Halten und Parken, sind zu befolgen.

5 Verbote

5.1 Verbote allgemein

· auf dem Messegelände ist das Rauchen (in jeglicher Form, auch z. B. von E-Zigaretten) untersagt. Innerhalb besonders ausgewiesener Raucherzonen ist das Rauchen ge- stattet,

· auf dem Messegelände ist der Konsum von Drogen und der übermäßige Konsum von Alkohol untersagt,

· auf dem Messegelände ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie der Um- gang mit Feuer und offenem Licht ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der LM untersagt,

· das Übernachten auf dem Messegelände ist ohne die vorherige schriftliche Erlaub- nis der LM untersagt,

Hausordnungder Leipziger Messe GmbH (LM)

· auf dem Messegelände ist das Betteln untersagt,

· auf dem Messegelände ist jegliche gewerbliche Tätigkeit, insbesondere Hausieren, ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der LM untersagt,

· auf dem Messegelände ist das Verteilen von Druckschriften und Werbematerial, das Anbringen von Aufklebern und Plakaten sowie die Nutzung von Werbeträgern ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der LM untersagt. Für Messeaussteller gilt innerhalb ihres Messestandes eine gesonderte Regelung,

· auf dem Messegelände ist die Fertigung von Fotografien, Film-, Video- und Ton- aufnahmen sowie Zeichnungen, insbesondere von Messeständen und Aus- stellungsobjekten, zu gewerblichen Zwecken ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der LM untersagt.

5.2 Das Befahren des Messegeländes mit Rollschuhen, Inlineskates („Rollerblades“), Skateboards, Kickboards, Tretrollern, Elektrorollern, Fahrrädern, fahrbaren Tischen und ähnlichen Fahrhilfen oder Fahrzeugen ist ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der LM untersagt. Dies gilt nicht, soweit deren Benutzung in medizinischer Hinsicht erforderlich ist. Die Benutzung von Segways innerhalb der Hallen ist während der Besucheröffnungs- zeiten nicht gestattet. Für Behinderte kann, sofern sie in der Lage sind ein derartiges Fortbewegungsmittel sicher zu führen, bei Vorlage eines Behindertenausweises im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung (durch das Sicherheitspersonal am Eingang) erteilt werden. Im Übrigen kommen die Regelungen unter 4.2 entsprechend zur An- wendung.

5.3 Auf dem Messegelände ist das Mitführen von Tieren ohne die vorherige konkrete Erlaubnis der LM untersagt, sofern nicht für tierbezogene Veranstaltungen eine ge- nerelle Ausnahmeregelung erfolgt. Satz 1 gilt nicht für das in medizinischer Hinsicht erforderliche Mitführen von Blindenhunden. Auf Verlangen der LM haben die einen Blindenhund mitführenden Personen die medizinische Erforderlichkeit gemäß Satz 2 durch die Vorlage eines Behindertenausweises nachzuweisen. Das Mitführen von ge- fährlichen Tieren ist generell untersagt. Die ein Tier mitführende Person hat dafür zu sorgen, dass von dem Tier keine Nachteile und Gefahren für Dritte ausgehen und das Tier nicht frei umherläuft. Die ein Tier mitführende Person ist verpflichtet, jegliche durch das Tier verursachte Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.

5.4 Auf dem Messegelände ist das Mitführen der folgenden Sachen ohne die vorherige schriftliche Erlaubnis der LM untersagt:

· Messer, Schusswaffen, andere Waffen und waffenähnliche Sachen,

· gesundheitsschädliche, giftige, ätzende, stark färbende, leicht entzündliche und radioaktive Stoffe,

· Gasflaschen, Gassprühflaschen und Druckbehälter, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge,

· Feuerwerkskörper, pyrotechnisches Material und Sprengstoffe,

· Sachen aus leicht zerbrechlichem oder splitterndem Material,

· Fahnen, Transparente, Transparentstangen und extremistisches, insbesondere rassis- tisches und fremdenfeindliches Propagandamaterial,

· Musikinstrumente und mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente.

5.5 Mitarbeiter der LM und ihrer Tochtergesellschaften sind von den Verboten gemäß Ziffer 5.2 ausgenommen.

6 Recht am eigenen Bild

Bei den Veranstaltungen auf dem Messegelände werden üblicherweise Film-, Fern- seh- und Fotoaufnahmen gemacht. Jeder Besucher oder jede sonstige Person erklärt, soweit gegenüber dem Fotografen nicht ausdrücklich abweichend erklärt, mit der Teilnahme an der Veranstaltung das Einverständnis, dass Aufnahmen von ihm/ihr veröffentlicht werden dürfen.

7 Videoüberwachung

Es wird darauf hingewiesen, dass das Messegelände zur Sicherheit der Besucher und Aussteller videoüberwacht wird.

8 Haftungsbeschränkung

Die Haftung der LM gegenüber Besuchern und sonstigen Personen ist wie folgt beschränkt: Im Grundsatz ist die Haftung der LM, ihrer gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Jedoch besteht diese Haftung:

8.1 im Falle eines eigenen vorsätzlichen Handelns der LM oder eines vorsätzlichen Handelns ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,

8.2 im Falle eines grob fahrlässigen Handelns der LM oder eines grob fahrlässigen

Handelns ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen,

8.3 im Falle eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit, die auf einer eigenen fahrlässigen Pflichtverletzung der LM oder einer fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, und

8.4 im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinal- pflicht) durch die LM, durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

9 Abschließende Regelungen

Eine etwaige Unwirksamkeit einer Regelung dieser Hausordnung berührt die Wirksamkeit deren übrigen Regelungen nicht.

Stand: September 2014

1. Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Auf- und Abbauzeiten und der Veranstaltungsdauer gewähr- leisten zu können, sind die verkehrsordnenden und ver-kehrslenkenden Regeln zu beachten.

2. Den Anweisungen der zur Verkehrslenkung und Verkehrs-ordnung eingeteilten Personen der Leipziger Messe GmbH ist Folge zu leisten.

3. Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen aller Art geschieht auf eigene Gefahr und ist nur mit entsprechender Erlaubnis, gültiger Einfahrtsgenehmigung oder gültigem Parkausweis gestattet. Diese sind deutlich sichtbar im Fahr-zeug anzubringen.

4. Auf dem gesamten Leipziger Messegelände und den messe- eigenen Parkplätzen gelten die Bestimmungen der Straßen-verkehrsordnung (StVO). Die Hinweisschilder zur Regelung des Fahr- und Fußgängerverkehrs sind zu beachten.

5. Auf dem Messegelände beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge 20 km/h.

6. Auf dem Messegelände ist das Abblendlicht (sofern kein Tagfahrlicht vorhanden) während der Fahrt einzuschalten.

7. Das Befahren von Hallen und Halleninnenhöfen durch Fahr-zeuge aller Art erfolgt nur nach Freigabe durch das Perso-nal der Leipziger Messe GmbH oder ihrer Beauftragten. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 6 km/h (Schrittgeschwin-digkeit).

8. Gesperrte Wege, Stellplätze und Grünflächen dürfen nicht befahren werden.

9. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.

10. Die notwendigen Anfahrtswege und die durch Haltverbots-zeichen gekennzeichneten Bewegungszonen für die Feuer-wehr müssen ständig freigehalten werden.

11. Während der Auf- und Abbauzeiten sind die Einfahrt und das Parken im Messegelände nur nach Freigabe erlaubt. Während der Veranstaltungslaufzeit ist das Parken im Messegelände nur mit gültigem Dauerparkschein gebühren- pflichtig möglich (Online-Bestellsystem). Die Park- oder Einfahrtserlaubnis ist fahrzeuggebunden und sichtbar hinter der Windschutzscheibe des entsprechenden Fahr-zeuges anzubringen.

12. Auf dem gesamten Messegelände besteht außer auf den gesondert ausgewiesenen Flächen absolutes Haltverbot.

13. Das Übernachten auf dem Messegelände ist verboten. Wohnmobile und Wohnwagen dürfen zum Zwecke der Übernachtung nicht ins Messegelände verbracht werden. Flächen, die von der Leipziger Messe GmbH veranstaltungs- bezogen als Übernachtungsplätze ausgewiesen werden, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Verkehrsordnung der Leipziger Messe GmbH (LM)

14. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter, Leergut und Gegenstände jeder Art können auf Kosten und Gefahr des Besitzers durch die Leipziger Messe GmbH entfernt werden.

15. Je nach Entwicklung des Auf- und Abbaugeschehens kann das Messegelände zeitweilig für den Kraftfahrzeugverkehr geschlossen werden. Haftungsansprüche gegen die Leipziger Messe GmbH bestehen nicht, wenn es wegen Überfüllung des Messegeländes oder infolge von ver- kehrsorganisatorischen Anordnungen der Leipziger Messe GmbH auf dem Messegelände zu Verzögerungen für den Aussteller, seiner Standbau- oder sonstigen Vertragsfirmen kommt.

16. Bei genehmigten Einfahrten in die Messehallen ist der Aufenthalt von Fahrzeugen auf ein Minimum (Be- und Ent- ladezeit) zu beschränken. Der Be- und Entladevorgang darf ausschließlich auf der angemieteten Standfläche stattfin-den. Es ist darauf zu achten, dass die gekennzeichneten Hauptflucht- und Rettungswegachsen ständig freigehalten werden.

17. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflichten, der Logistik und Verkehrsorganisation sowie des Ordnungs- prinzips auf dem Messegelände ist teilweise eine Kautions- regelung erforderlich. Höhe und Frist der Kaution werden veranstaltungsspezifisch festgelegt. Bei fristgemäßer Aus- fahrt wird der Kautionseinbehalt zurückgezahlt.

Während der Veranstaltungslaufzeit berechtigt die Kauti-onseinfahrt nicht zur Beförderung von Personen ohne gül-tige Ausstellerausweise.

18. Für das Speditionsgeschäft ist nach Veranstaltungsende mindestens 1 Stunde Karenzzeit vorgesehen. Diese ist ab-hängig von der Hallenöffnung und dem Volumen des Spe-ditionsgeschäftes und kann bei Bedarf verlängert werden.

Alle auf dem Gelände der Leipziger Messe GmbH stattfin- denden maschinenunterstützten Be- und Entladevorgänge sind bei dem autorisierten Messespediteur anzumelden und werden durch diesen durchgeführt. Ausnahmen bedürfen einer Zustimmung der Leipziger Messe GmbH bzw. einer gesonderten vertraglichen Regelung. Der autorisierte Messe- spediteur ist befugt, nicht genehmigte Be- und Entladevor-gänge zu unterbinden bzw. bei der Leipziger Messe GmbH anzuzeigen.

Das Fachpersonal des autorisierten Messespediteurs ist während des Be- und Entladevorganges in Bezug auf Posi- tionierung der Fahrzeuge, Freihaltung der Flucht- und Rettungswege sowie der Sperr- und Sicherheitsflächen wei-sungsbefugt.

Der aktuelle Messespeditionstarif ist bindend.

V-2-12

Rahmenvertrag für Tischlerleistungen LM-Nr.: ……..

zwischen Leipziger Messe GmbH, Messe Allee 1, 04356 Leipzig, HRB 622

(im Folgenden AG) und

........................................................................, HRB ....... (im Folgenden AN)

1. Vertragsgegenstand/ Kurzbeschreibung

Erbringung von Tischlerleistungen aller Art nach Bedarf bzw. anhand vorhandener Muster/ Optik. Der AN ist verpflichtet, die vertraglichen Leistungen auch für die Töchter des AG, jedoch nur am Standort Leipzig, zu erbringen.

2. Die als Anlage 1 beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der Leipziger Messe GmbH sind Bestandteil dieses Rahmenvertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN werden nicht Bestandteil des Vertrages.

3. Kommunikationsdaten a) Ansprechpartner der Fachabteilung des AG:

Herr ........................, Tel.:0341-678 ............ Fax: 0341- 678 ............ E-Mail: [email protected]

b) Geschäftsführer des AN: Herr ........................, Tel.: ......................... Fax: ............................. E-Mail: .........................@.................................

c) Bauleiter/ Ansprechpartner des AN: Herr ........................, Tel.: ......................... Fax: ............................. E-Mail: .........................@.................................

d) Notdienstnummer des AN: Tel.: ...................................................

Änderungen der Kommunikationsdaten hat der AN sofort schriftlich anzuzeigen. 4. Vergütung

• Preise gemäß Anlage 2 (Preisblatt/Ausschreibungsunterlagen), wenn vorhanden. • Facharbeiter / Meister .............. €/h • Helfer .............. €/h • Handling-Fee, auf beiliegende Rechnungskopie

des Material-Nettoeinkaufspreises des AN: .............. % 5. Vertragsbeginn und -ende

Vertragsbeginn: 1.9.15 Vertragsende: 31.8.18; Verlängerung und Kündigung richten sich nach Nr. 19 + 20 AVB.

6. Anlagen

Anlage 1 (AVB), Anlage 2 (Preisblatt mit Leistungsbeschreibung), Anlage 3 Hausordnung, Anlage 4 Ar-beitsschutz

7. Besonderheiten ................................................................................................................................................. ................................................................................................................................................. Leipzig, ……………. ……..…… Für AG (Leipziger Messe GmbH): Für den AN ……………………………………………………..

……………………………………………….

........................ ........................ ........................ ........................

....................... ........................ ........................ ........................

V-2-12

Anlage 1

A l l g e m e i n e V e r t r a g s b e d i n g u n g e n ( A V B ) 1. Vertragsgegenstand

Der AN verpflichtet sich, alle Leistungen gemäß Nr. 1 des Rahmenvertrages (RV) zu den Bedingungen des RV zu erbrin-gen. Inhalt und Umfang der Leistungen bestimmen sich nach dem jeweiligen Einzelauftrag.

2. Ausschluss von Exklusivrechten

Der AN hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Einzelaufträgen, ein bestimmtes Auftragsvolumen oder einen bestimmten Umsatz. Ihm stehen keine Exklusivrechte oder Konkurrenzschutz zu.

3. Vertragsgrundlagen

Auf das durch den RV begründete Vertragsverhältnis anwend-bar sind in der Rangfolge ihrer Nennung:

a) die jeweilige Einzelbeauftragung inkl. evtl. spezieller Anla-gen

b) dieser RV mit allen Anlagen

c) die Ausschreibungsunterlagen, falls eine förmliche Aus-schreibung vorangegangen ist

d) die anerkannten Regeln der Technik

e) die VOB bzw. VOL

f) Ergänzend sind die Be-, Verarbeitungs- und die Anwen-dungsvorschriften der Herstellerwerke zu beachten

g) das BGB, insbesondere die werkvertragsrechtlichen Rege-lungen

h) sonstige Rechtsvorschriften.

4. Einzelauftragserteilung

Der AN wird ausschließlich auf Abruf tätig. Der Abruf der jewei-ligen Einzelaufträge erfolgt regelmäßig schriftlich, in dringenden Fällen ausnahmsweise auch mündlich.

5. Leistungsbedingungen

5.1. Jeder Einzelauftrag schließt automatisch das Liefern und Montieren von Materialien und die umweltfreundliche Ent-sorgung etwaiger Altteile ein, vorbehaltlich Nr. 11 Satz 3 AVB.

5.2. Der AN hat alle für die Leistungserbringung benötigten Nebenleistungen, wie Transport- und Fahrtkosten sowie Hilfs-mittel (Putzmittel usw.), Werkzeuge, Leitern etc. in die Preise einzukalkulieren.

5.3. Die in der BetrSichVO beschriebenen Maßnahmen sind durch den AN für den Umfang seines Auftrages einzuhalten.

5.4. Der AN ist für die Sicherung der Arbeitsstelle verant-wortlich.

5.5. Der AN meldet dem AG unverzüglich vorgefundene oder bei der Leistungserbringung auftretende Störungen oder Schä-den.

5.6. Es wird staubfreies Arbeiten bzw. der Schutz angren-zender Bereiche verlangt. Die Baustelle ist täglich in besenrei-nem Zustand zu verlassen und zur Abnahme feingereinigt zu übergeben, sofern nichts anders vereinbart ist. Nr. 11, S. 3 AVB bleibt unberührt

6. einschlägige Vorschriften

Der AN ist verantwortlich, sich selbständig Kenntnis über alle für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung einschlägigen Vorschriften zu verschaffen und diese einzuhalten.

Die Pflicht zur Einhaltung der bei der Leistungserbringung zu beachtenden Vorschriften (Nr. 2 AVB) gilt auch für Mitarbeiter des AN, welche dieser einsetzt. Soweit der AN von der Be-triebsordnung und den technischen und organisatorischen Regeln des AG betroffen ist, ist er verpflichtet, für deren Einhal-tung Sorge zu tragen.

7. Zertifikate / Qualifikationen

Der AN versichert dem AG, für die Durchführung der Vertrags-aufgaben alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Arbeitsberechtigungen zu besitzen sowie für die Dauer dieses Vertrages aufrechtzuerhalten und dass das eingesetzte Perso-nal über die erforderlichen Qualifikationen für die Durchführung der Arbeiten verfügt. Erhält der AG vom AN diesbezüglich fal-sche Informationen, berechtigt dies den AG nach erfolgloser Abmahnung zur Kündigung aus wichtigem Grund.

8. Personal des AN

Der AN versichert weiterhin, dass er über eine ausreichende Anzahl qualifizierter, deutschsprechender Mitarbeiter zur Erfül-lung der Vertragsaufgaben verfügt.

Der AN ist verpflichtet, sein Personal anzuweisen, dass zur Erfüllung der Vereinbarung nur Maßnahmen zum Zwecke der erforderlichen und vereinbarten Leistungen gestattet sind. Dazu zählt auch korrektes Verhalten und Rücksicht gegenüber den Mitarbeitern, allen Besuchern und Kunden des AG. Eine Zuwi-derhandlung gilt als Vertragsverletzung, die bei besonderer Schwere zur Kündigung des Rahmenvertrags aus wichtigem Grund berechtigt.

9. Arbeitszeiten

Der AN hat sich bei Betreten des Geländes und vor dem Ver-lassen des Geländes bei der zuständigen Fachabteilung des AG zu melden.

Der AN erbringt die Arbeiten, sofern vom AG nicht anderweitig vorgegeben, innerhalb der Regelarbeitszeit (Wochentags von 07.00 bis 17.00 Uhr). Die Auftragsdurchführung an Wochenen-den und Feiertagen sowie ggf. auch Nachtarbeit ist nicht ausge-schlossen. Die Arbeiten sind bis zu den vereinbarten Terminen auszuführen und fertig zu stellen.

10. Material

10.1. Der AN ist verpflichtet, Material, welches zur Leistungs-erbringung erforderlich ist, in ausreichendem Umfang bereitzu-halten. Bei Materialien, die vom AG gestellt werden, ist der AN verpflichtet, diese vor Einbau auf Funktion und Einsetzbarkeit zu prüfen und rechtzeitig eine ausreichende Ersatzmenge zu lie-fern, falls die vom AG gestellte Materialmenge nicht ausreicht.

10.2. Material, welches der AN zur Leistungserbringung benö-tigt, hat der AN selbst zu beschaffen, sofern nicht anders ver-einbart. Er hat unter mindestens zwei einzuholenden Angeboten das im Preis-Leistungs-Verhältnis günstigste auszuwählen und dem AG nachzuweisen (z.B. als Anlage zur Rechnung).

10.3. AN sichert zu, dass das von ihm eingesetzte Material keine Substanzen enthält, die für die Gesundheit von Men-schen, Tieren und der Umwelt schädlich oder nachteilig sein könnten.

11. Arbeitsdurchführung

Der AN hat die vereinbarten Ausführungstermine einzuhalten und dem AG Beginn und Ende der Leistungen anzuzeigen. Der AG nimmt die Leistung formal ab, sofern sie fertig gestellt und vertragsgemäß, insbesondere mängelfrei, erbracht ist.

Ausgebaute defekte Teile verbleiben im Eigentum des AG, sofern er sie nicht zur Entsorgung freigibt.

12. Arbeitsunterbrechungen

Der AN hat die erforderlichen Leistungen so auszurichten, dass eine möglichst geringe Behinderung des Messebetriebes ent-steht, er hat ggf. Arbeiten zu unterbrechen, Baustellen zu be-räumen und diese für den AG nutzbar zu machen. Dies hat der AN bereits bei der Planung und Kalkulation seiner Leistung zu berücksichtigen.

13. Abschalten von Anlagen

Das Abschalten von Anlagen bzw. Teilen hiervon bedarf der vorherigen Absprache mit dem AG. Nach erfolgter Leistungser-bringung hat der AN den AG vom Abschluss der Arbeiten und

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vom Leistungsergebnis zu informieren und die Wiederinbe-triebnahme in Absprache durchzuführen. Die Unterbrechungen sind auf das notwendige Minimum zu beschränken.

14. Arbeitsbericht

14.1. Der AN hat die ausgeführten Leistungen in einem Ar-beitsbericht zu dokumentieren und dem AG vor der Abnahme seiner Leistungen diesen vollständigen Arbeitsbericht vorzule-gen. Der Arbeitsbericht muss Art und Umfang der auftragsge-mäß ausgeführten Leistungen einschließlich der eingebauten Teile beinhalten. Die bei der Arbeit getroffenen Feststellungen über den Zustand der Anlage, auch über etwaige, in absehba-rer Zeit notwendig werdende, Instandhaltungsarbeiten, sind mit anzugeben.

14.2. Bei nach Zeit zu vergütenden Leistungen sind Zeitauf-wand, Namen und Lohn- bzw. Berufsgruppe des eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe in einem Leistungsschein anzugeben. Der Arbeitsbericht ist dem AG zur Gegenzeichnung vorzulegen.

14.3. Bei mehrtägigen Arbeiten sind täglich Leistungsscheine mit Zeitaufwand, Namen und Lohn- bzw. Berufsgruppe des eingesetzten Personals zu erstellen und durch den AG zu bestätigen. Diese bilden die Grundlage für die Abrechnung.

15. Koordination / Zusammenarbeit

Der AG und der AN benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter. Die Ansprechpart-ner verpflichten sich, mit allen Beteiligten alle Tätigkeiten und Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu koordinie-ren und durchzusetzen. Der AN benennt dem AG eine Stelle, an die der AG sich in dringenden und Notfällen - auch an Sonn- und Feiertagen - wenden kann.

16. Messe- und Veranstaltungstermine

Der AG gibt dem AN die Messe- und Veranstaltungstermine rechtzeitig bekannt. Der AN ist verpflichtet, diese Termine in seiner Planung aufzunehmen und die Serviceleistungen nach den Bestimmungen dieser Vereinbarung entsprechend auszu-richten.

17. Abfälle

Abfälle aller Art, die bei Montage- bzw. Demontagearbeiten oder auf sonstige Weise anfallen, hat der AN auf eigene Kosten zu entsorgen. Dabei sind die einschlägigen Gesetze und Best-immungen zu beachten. Eine Entsorgung über das Müllcontai-nersystem des AG ist nicht statthaft.

18. Vergütung

18.1. Der AN erhält für die termin- und ordnungsgemäße Erbringung der von ihm nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen eine Vergütung entweder gem. Anlage 2 (Leis-tungsbeschreibung / Festpreisliste) oder, sofern in Anlage 2 nicht enthalten, gem. vereinbartem Stundensatz und Netto - Materialaufwand zzgl. Handling-Fee, sofern vereinbart.

18.2. Die Lohnleistungen sind mittels Leistungsschein gem. 14.2. Material mittels Aufmass nachzuweisen.

18.3. Wenn vereinbart, sind mit dem Handling-Fee für den Materialeinsatz das Handling, der Vorhaltungsaufwand und eingesetzte Kleinstteile (z.B. Schrauben, Isoliermaterial, Dich-tungsmaterialien, Reinigungsmittel etc.). abgegolten.

18.4. Alle aufgeführten Preise sind Nettopreise, die Vergütung wird zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer entrichtet.

19. Vertragsdauer

Während der Vertragslaufzeit gemäß Ziff. 6 des Rahmenver-trags ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

20. Kündigung

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit läuft der Vertrag auf unbe-stimmte Zeit und kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des 31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12. eines jeden Jahres gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund, ohne Einhaltung einer Frist bleibt unberührt.

21. Haftung

Die Haftung des AN bestimmt sich, sofern nicht abweichend vereinbart, nach dem Gesetz. Soweit der AN haftet, stellt er den AG von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter, die gegen-über dem AG geltend gemacht werden, frei.

22. Versicherung

Der AN ist verpflichtet, für die Vertragsdauer und die Gewähr-leistungszeit auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversiche-rung abzuschließen. Der Abschluss der Versicherung ist dem AG nachzuweisen. Erfolgt ein entsprechender Nachweis trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist nicht, ist der AG berech-tigt, den Versicherungsvertrag abzuschließen und die ihm hier-durch entstehenden Kosten von der Vergütung abzuziehen.

23. Gewährleistung

Die Haftung des AN für Mängel richtet sich nach dem BGB.

24. Sicherheitsleistung

Der AG ist berechtigt, bei Einzelaufträgen ab einem Volumen von € 10.000,00 netto einen Sicherheitseinbehalt von 5% des jeweiligen Auftragsvolumens vorzunehmen. Die Sicherheit ist mit Ablauf der Gewährleistungsfrist und ordnungsgemäßer Erfüllung etwaiger Gewährleistungsarbeiten auszuzahlen.

25. Schriftform

Vorbehalte, Nebenabreden, Veränderungen oder sonstige Ver-einbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Ver-einbarung. Auf dieses Formerfordernis kann auch nur schriftlich verzichtet werden.

26. kein Präjudiz

Die Bezahlung von Rechnungen erfolgt ohne Präjudiz für die nachträgliche Geltendmachung von Rechten. Insbesondere wird durch eine solche Zahlung nicht die Erbringung oder die Män-gelfreiheit der Leistungen anerkannt.

27. Aufrechnung / Leistungsverweigerung

Zur Aufrechnung sowie zur Ausübung von Pfand- oder Zurück-behaltungsrechten ist der AN nur insoweit befugt, als die von ihm geltend gemachten Forderungen rechtskräftig festgestellt oder vom AG unbestritten sind.

28. Abtretung

Der AN kann seine Rechte aus diesem Vertrag oder einzelne Ansprüche gegen den AG nur mit dessen schriftlicher Einwilli-gung abtreten.

29. Datenschutz

Der AN behandelt sämtliche Informationen über personenbezo-gene Daten, die ihm, seinen Mitarbeitern oder von ihm beauf-tragten Dritten zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses bekannt werden, vertraulich. Der AN wird außer zur Erfüllung des Ver-trages diese Informationen über personenbezogene Daten in keiner Form nutzen oder verwerten. Der AN hält sämtliche Verpflichtungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz ein und wird seine Mitarbeiter und beauftragte Dritte entsprechend verpflichten. Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Ver-tragsverhältnisses hinaus.

30. Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so soll hier-durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.

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(AVB BM, 20110311)

folgend: Anlage 2 = Preisblatt/ Leistungsbeschreibung

Anlage 3 = Hausordnung Anlage 4 = Arbeitsschutz

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Allgemeine Objektangaben

Eingangshalle West (Glashalle) Der Eingangsbereich wird von der frei spannenden Glashalle West geprägt, die sowohl das geogra-phische als auch das funktionale Zentrum der Neuen Messe bildet. Die Hauptachse der tonnen-förmig gewölbten Glashalle liegt in der Ost - West Achse der Messe. Die Westhalle hat eine Länge von 236 m und eine Breite von 75 m. Die lichte Scheitelhöhe der Halle beträgt ca. 28m. Die Halle ist als Eingangsbereich, Veranstaltungshalle, Prä-sentationshalle und Messehalle vorgesehen. Die Halle dient als zentraler Besuchereingang mit allen notwendigen Service- und Dienstleistungseinrich-tungen für die Messebesucher. Die in der Halle eingerichteten Büros und Servicestützpunkte sind baulich weitgehend eingehaust, so dass für diese Innenräume entsprechende Arbeitsbedingungen geschaffen wurden. Von der Glashalle ausgehend erreicht der Messebesucher über ein System ver-glaster Verbindungsgänge alle Ausstellungshallen und öffentlichen Bauwerke der Neuen Messe. Fahrtreppen und Aufzüge in der Halle erleichtern den Transport und die Fortbewegung der Besu-cher innerhalb der Halle. Die Glashalle verfügt über mehrere Zonen, die für Veranstaltungen ge-nutzt und entsprechend versorgt werden. Die Me-dienversorgung der Halle erfolgt über die zentralen Energiekanäle, die die Halle unterqueren Vom Energiekanal aus werden die jeweils unter den Einbauten angeordneten Technikzentralen me-dienseitig erschlossen. Von den Technikzentralen der Ebenen –1, 0 und -2 werden alle technischen Versorgungsleitungen zu den Verbrauchern ge-führt. An bestimmten Punkten stehen für die Me-dienversorgung Anschlussstellen zur Verfügung. Ein Aufbau wie in den Ausstellungshallen ist nicht vorhanden.

Eingangshalle Ost Hierbei handelt es sich um eine kleinere Ein-gangshalle, die auch nur als solche genutzt wird. Hier werden die vom Parkplatz kommenden Besu-cher empfangen. Analog wie in der Glashalle er-folgt die Verteilung der Besucherströme über Glas-röhren in die Hallen. Es existieren Versorgungs-punkte von denen ein Netzt im Bedarfsfall aufge-baut wird.

Congress Center (CCL) Das CCL ist ein funktionell selbstständiges, archi-tektonisch in das Gesamtbild eingefügtes Gebäu-de für Kongresse, Seminare und Präsentationen unterschiedlicher Größe. Es verfügt in mehreren Ebenen über unterschiedlich große Räume bezie-hungsweise Säle, die zu Veranstaltungen genutzt werden. Die großzügigen Foyerbereiche zu diesen

Räumen stehen ebenfalls als Nutzungsfläche mit moderner, flexibler Medientechnik zur Verfügung. Die Versorgung erfolgt über einzelne Abgangspunk-te, von denen aus ein entsprechendes Netz aufge-baut wird.

Ausstellungshallen Die fünf Ausstellungshallen sind architektonisch weitgehend identisch. Als Ausnahme weicht die Ausstellungshalle 4 in ihrem nördlichen Randbereich von den anderen Hallen ab. Hier sind zusätzliche Technikräume für die Versorgung des Ausstellungs-freigeländes vorgesehen (Gewerk Elektro- und Nachrichtentechnik). Die Technikräume zur Versor-gung der Hallen befinden sich an den Außenwän-den. Die Hochhalle ist mit den Ausstellungshallen weitgehend identisch. Abweichend ist hier die Hal-lendecke, die höher gesetzt und mit einem erhöhten mittleren Bereich geplant ist sowie mit einer Stützen-freiheit von 75m x 75m. Im vorderen Teil (Richtung Glashalle) wurde hier ein separater Eingangsbereich in den Ebenen 0 und -1 ausgebildet . Die Technik-räume dieses Bereiches wurden abweichend zu den Ausstellungshallen aus der Ebene 0 in die Ebene -1 versetzt. Die Hallen sind mit begehbaren Versor-gungsgängen unterkellert. Von dort werden über Installationskanäle die Medien in den Ausstellungs-bereich verlegt. In der Halle selbst ist keine oberirdi-sche Verlegung vorgesehen. Die Installationskanäle bieten die Möglichkeit an jeder beliebigen Stelle auszufädeln und die Medien über wenige Meter an den Verbraucher heranzuführen. In den begehbaren Versorgungsgängen befinden sich die Aufschalt-punkte für die einzelnen Medien Elektro, flexible Sicherheitsbeleuchtung, Telekommunikationstech-nik, Brandmeldeanlage, Wasser, Sprinkler und Druckluft. In der Halle 1,3 und 5 werden bei Sonder-veranstaltungen an den 4 Hallenstützen zusätzliche Hydrantenschränke installiert. Im Dachbereich, als Fachwerk ausgebildet, sind untergebracht : - Beleuchtung inkl. Sicherheitsbeleuchtung - Hallensprinkler - Brandmeldetechnik - Beschallung - Lüftung - RWA - Anlagen - Einläufe Dachentwässerung Ebenfalls im Dachtragwerk stehen die bei Veranstal-tungen geforderten Hängepunkte und zusätzliche Rauchabzüge zur Verfügung. Beschreibung der Bauobjekte

• 4 Hallen ca. 150 x 150 m, ca. 20.000 qm, 8 m lichte Höhe

• 1 Hochhalle ca. 150 x 150 m, ca. 20.000 qm, bis 14 m lichte Höhe

• Versorgungskanäle

• 4 begehbare Versorgungskanäle je Halle in StB-Konstruktion 3,00 m x 3,00 m i.L je Kanal ca. 150 m

• 1 begehbarer Ringkanal in StB-Konstruktion ca. 5,95 m x 4,00 m i.L, Hauptgang, nicht für die Ausstellungsver-sorgung 66 Stichkanäle in StB-Fertigteilen in Gefälle verlegt ca. 90 x 90 cm; je Kanal ca. 50m; ausgehend von den Versor-gungskanäle unterhalb der Decke des Fußbodens.

Ausstellungsfreigelände Hinter den Hallen 2 und 4 befinden sich die Aus-stellungsfreigelände 1 und 2. Dieses sind in Par-zellen aufgeteilt, jede Parzelle enthält einen Ver-sorgungsschrank für Medien Elektrotechnik und Telekommunikationstechnik. Von diesen Versor-gungsschränken werden die einzelnen Parzellen versorgt. Der Frischwasseranschluss erfolgt über Hydranten. Daneben existiert ein Fädelsystem zur Verbindung der einzelnen Versorgungspunkte im Freigelände und Anschluss an die Hallen. Die Technikräume für dieses Freigelände befinden sich in der Hallen 4. Beleuchtet wird die Fläche durch Mastleuchten in den einzelnen Parzellen.

Messehaus Das Messehaus besteht aus mehreren Etagen mit Büroflächen und allgemeiner Nutzungsfläche. In der Ebene -1 befinden sich Technikräume sowie ein Konferenzbereich. In Ebene 0 ist der Ein-gangsbereich mit dem Atrium, das sich bis zum Dach erstreckt. Hier sind Aufenthaltsbereiche, Logen, Casino und ähnliches untergebracht, die Kunden und Mitarbeitern zur Verfügung stehen

Westflügel Beherbergt insbesondere Büroräume, Technik, Versand und Druckerei.

Handwerkerzentrum Das Handwerkerzentrum beinhaltet die größeren Technikzentralen zur Versorgung des Messege-ländes, Werkstätten, Lager, sowie Büro- und La-gerflächen für externe Auftragnehmer.

Restaurants Zwischen den einzelnen Ausstellungshallen sind Restaurants errichtet, die durch einen Auftrag-nehmer geführt werden. Die Versorgung erfolgt über die Technik der Leipziger Messe.

Nebengebäude, Parkflächen, Parks Neben den reinen Ausstellungsbereichen verfügt das Gelände über weitläufige Parkplätze, Grünan-lagen und andere Flächen und Kleinbauwerke. Die Nutzung für Veranstaltungen ist nicht auszuschlie-ßen, die Versorgung ist im Einzelfall zu klären.

Weitere Infrastruktur Die LM besitzt folgende, weiteren Gebäude:

• MaxicoM • Dienstleistungszentrum Seehausen

Diese sind teilvermietet. Die dort vorhandene Tech-nik entspricht tlw. nicht dem Standard des Messege-ländes.