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Fortbildungen 2018 für MAV- Mitglieder und Schwerbehinderten- Vertreter

für MAV- Mitglieder und Schwerbehinderten- Vertreter€¦ · Hermann-Jacobsohn-Weg 2 35039 Marburg Tel: 06457 - 8989381 ... Edith Heller Mission Leben, Heinrich-Egli-Haus Fritz-Kohl-Straße

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Fortbildungen 2018

für MAV- Mitglieder und Schwerbehinderten-Vertreter

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Fortbildungen 2018

Seite 2

Redaktion:

GAMAV Vorstand Kurhessen-Waldeck

Reiner Friele

Ev. Altenhilfe Gesundbrunnen

Brunnenstr. 23, 34369 Hofgeismar

Tel: 0172-2825968 E-Mail: [email protected]

Geschäftsstelle

Kerstin Heck

Hermann-Jacobsohn-Weg 2

35039 Marburg

Tel: 06457 - 8989381

Fax: 06457 - 8989382 E-Mail: [email protected]

Homepage: www.gamav.org

GAMAV Vorstand Hessen und Nassau

Edith Heller Mission Leben, Heinrich-Egli-Haus Fritz-Kohl-Straße 14, 55122 Mainz

[email protected]

Tel: 06131-37505-15 und 0175-197 03 57

Geschäftsstelle:

Diakonie Hessen

Gesamtausschuss Hessen und Nassau

Ederstr. 12

60486 Frankfurt am Main

Tel: 06131-37505-15 und 0175-197 03 57

E-Mail: [email protected]

Homepage: www.gamavhn.de

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Ein Übergangsjahr steht vor der Tür Liebe amtierende, neue und wiedergewählte Kolleginnen und Kollegen in den Mitarbeitervertretungen in der Diakonie Hessen, eure bestehenden Gesamtausschüsse in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck haben überlegt, wie wir das Fortbildungsprogramm im Übergangsjahr 2018 gestalten können. Wir haben die bisherigen Erfahrungen der Seminare ausgewertet und hoffen, dass unsere gemeinsamen Fortbildungen auch im kommenden Jahr gern ange-nommen werden. Die Module MVG 1 bis MVG 3 haben sich aus unserer Sicht und nach Rückmel-dungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewährt. Sie sollten möglichst in der aufbauenden Reihenfolge besucht werden. Von zweimal drei Tagen sehen wir in Zukunft ab – weder die Mehrzahl der Teil-nehmerinnen noch die Teamer fanden die Aufteilung gut. Das MVG 1 mit den ersten Basis-Grundlagen der MAV Arbeit und einer Einord-nung des kirchlichen Arbeitsrechts in das allgemein geltende Arbeitsrecht/Recht in Deutschland und Europa wird im Wahljahr für die neu gewählten Kolleginnen und Kollegen und diejenigen, die in 2017 das Seminar noch nicht besuchen konnten, mindestens viermal angeboten. Das MVG 2 zum aktiven Mitgestalten der Arbeitsbedingungen mit der Schwer-punktsetzung der Mitbestimmung in sozialen und organisatorischen Angelegen-heiten, und der Einübung der verschiedenen Beteiligungsrechte, wird für MAV-Mitglieder angeboten, die bereits das MVG 1 besucht haben. Das MVG 3 behandelt aufbauend insbesondere die MAV-Rolle bei allgemeinen und personellen Einzelmaßnahmen (Eingruppierung, Umsetzung, Kündigungsar-ten usw.) sowie die Informationsrechte der MAV, dabei vor allem die Beteiligung in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Dieses Wissen ist für die MAV-Arbeit vor Ort, gerade bei Entscheidungen, die für einzelne Kolleginnen und Kollegen exis-tentiell sind, wichtig und unverzichtbar. Wir bieten das MVG 2 und MVG 3 im kommenden Jahr zweimal an, jeweils im ersten Quartal und im vierten Quartal für MAV-Mitglieder, die die Vorseminare schon belegt haben. Die AVR Seminare bleiben getrennt, da in Kurhessen-Waldeck die AVR.KW und in Hessen und Nassau die AVR.HN jeweils in der Anwendung sind. Dieses Se-minar ist wichtig, damit ihr eure Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort beraten und unterstützen könnt. Beim Seminar AVR.HN wird in 2018 der Punkt „Alles rund um die Eingruppie-rung“ besonders intensiv behandelt. Das Seminar Dienstplangestaltung wird gemeinsam durchgeführt, bei genü-gend Anmeldungen können die Regelungen in HN und KW in getrennten Grup-pen gesondert bearbeitet werden.

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Das wichtige Seminar „Arbeitsrechtrechtliche Grundlagen für die MAV-Arbeit“ mit einem Besuch von realen Verhandlungen bei einem Arbeitsgericht in der Nähe der Tagungsstätte wird einmal angeboten. Im 4 tägigen Seminar „Aktuelles aus dem Arbeitsrecht“ werden wir uns im Jahr 2018 ausführlich mit den Aufgaben des Gesamtausschusses nach dem MVG befassen. Die Neuwahl eines ersten gemeinsamen Gremiums in Hessen steht an und erfordert besondere Weichenstellungen. Wir befassen uns auch mit dem Unterschied zwischen dem Mitarbeitervertretungsrecht der Kirchen und dem Betriebsverfassungsgesetz, sowie mit der Umsetzung des Mitbestimmungsge-setzes in Deutschland. Ein Seminar zur „Beteiligung der MAV bei unternehmensstrategischen und wirtschaftlichen Fragen“ wird im Jahr 2018 zu unserem Angebot gehören. Hier geht es um Erfahrungen in den Wirtschaftsausschüssen, aber auch um die In-formationsrechte in strategischen und wirtschaftlichen Fragen bei allen Einrich-tungen. Unsere regulären Seminarhäuser sind im nördlichen Bereich das Hotel Kochs-berg in Meinhard/Grebendorf bei Eschwege und im südlichen Bereich das Ta-gungshaus der EKHN, das Martin-Niemöller-Haus in Schmitten/Arnholdshain am Feldberg im Taunus. Unsere Seminarpreise müssen wir 2018 etwas anpassen, da die Tagungshäu-ser ihre Pauschalen angehoben haben. Bitte beachtet auf jeden Fall den Anmeldeschluss, da wir bei mangelnder Anmeldelage ein Seminar spätestens 2 Monate vor der Durchführung absagen müssen, damit keine Ausfallgebühr entsteht. Am besten beschließt ihr schon am Anfang der Amtsperiode, wer zu welchem Seminar gehen soll. Bei sehr schneller Anmeldung gibt es einen Frühbucherra-batt. Bitte achtet in eurem und unserem Interesse auf die Stornierungsregelung, die weiter hinten auf der Seite 11 abgedruckt ist. Unsere Tagesseminare werden rechtzeitig vor der Durchführung gesondert ausgeschrieben. Edith und Reiner Für die beiden Gesamtausschüsse

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, Auch die Neuwahlen 2018 stehen vor der Tür! In Einrichtungen mit 15 – 100 Mitarbeitenden kann im vereinfachten Wahlverfah-ren gewählt werden – muss aber nicht. In einer Mitarbeiterversammlung, die als Wahlversammlung ausgeschrieben und vorbereitet wurde (siehe Wahlordnung § 12, zu finden auf der Homepage gamavhn und gamavkw) kann die Versamm-lung beschließen, dass das vereinfachte Verfahren nicht stattfindet. In diesem Fall wählt die Versammlung einen Wahlvorstand, der die Wahl in nicht verein-fachter Weise vorbereitet und durchführt. Die Entscheidung, wie in Einrichtungen bis 100 Beschäftigte gewählt wird, liegt somit bei den Beschäftigten selbst. Bei allen Einrichtungen mit mehr als 100 Beschäftigten wird auf einer ordentlich eingeladenen Mitarbeiterversammlung ein Wahlvorstand gebildet. Die MAVen sollten sich schon im Vorfeld kundig machen und ggf. auch schulen, damit die Wahlen gesetzeskonform und möglichst reibungslos durchgeführt wer-den können. Der Zeitkorridor für die Wahlen liegt zwischen 01.01.2018 und 30.04.2018. Die amtierende MAV behält ihr Mandat bis mindestens 30.04.2018, bei Verzögerun-gen im Wahlablauf kann sie für maximal weitere 6 Monate übergangsweise die Geschäfte der MAV weiter führen. Die Gesamtausschüsse bieten, wie vor den Wahlen 2013, Tagesschulungen für MAVen und Wahlvorstände an (Termine und Veranstaltungsorte stehen unten). Der Teilnahmebeitrag von 50.-€ beinhaltet Kosten für den Tagungsort, Aufwands-entschädigung für Referenten sowie Tagungsverpflegung/-getränke für die Teil-nehmerInnen; die Reisekosten sind mit den Einrichtungen separat abzurechnen. Gemäß § 13 (5) MVG.EKD haben Wahlvorstände für Schulungen Anspruch auf bezahlte Freistellung von bis zu zwei Arbeitstagen. Über eine rege Teilnahme würden wir uns freuen.

Tagesschulung für Wahlvorstände und MAVen

17.01.2018 in der ev. Altenhilfe in der Festhalle, Gesund- brunnen 4, 34369 Hofgeismar

Anmeldeschluss: 03.01.2018

25.01.2018 im Begegnungszentrum Sonnek, Hebronnberg 7, 35041 Marburg-Wehrda Anmeldeschluss: 09.01.2018

29.01.2018 im Spenerhaus, Dominikanergasse 5, 60311 Frankfurt/Main

Anmeldeschluss: 10.01.2018

Beginn: 10.00 Uhr Ende: 17.00 Uhr Kosten: 50.- € pro Person Referenten: Imke Ropel GAMAV-KW und Alfred Grimm GAMAV-HN

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Vorstandsadressen der Gesamtausschüsse der Diakonie Hessen

Vorstand GAMAV Kurhessen Waldeck

Reiner Friele

Ev. Altenhilfe Gesundbrun-

nen

Brunnenstrasse 23

34369 Hofgeismar

05671-882300

0172-2825968 [email protected]

Imke Ropel

1. Stellvertretung

Drogenhilfe Nordhessen

Schillerstr. 2

34117 Kassel

0157-85506714 [email protected]

Klaus Pflüger

Lichtenau e.V.

Am Mühlenberg 16

37235 Hessisch Lichtenau

05602-831120

0173-2713859 [email protected]

Beatrix Kaiser

Baunataler Diakonie Kassel

Kirchbaunaer Str. 19

34225 Baunatal

0561-94951105

0151-18250536 [email protected]

Petra Herkt

2. Stellvertretung

Kurhessisches Diakonissen-

haus Kassel Altenhilfe GmbH

Goethestr. 85

34119 Kassel

0561-10024050 [email protected]

Dr. Franca DÁrri-

go

Diakonie Hessen

Geschäftsstelle Kassel

Kölnische Straße 136

34119 Kassel

0561-10953225 [email protected]

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Vorstand GAMAV Hessen Nassau

Edith Heller Vorsitzende

Mission Leben Heinrich-Egli-Haus Fritz-Kohl-Straße 14 55122 Mainz

06131-3750515 0175-1970357

[email protected] [email protected]

Hans W. Appel 1. Stellvertreter

Diakonisches Werk Bergstraße Riedstr. 1 64625 Bensheim

06251-1072-74 0160-90734065

[email protected]

Alfred Grimm 2. Stellvertreter

AGAPLESION Elisabethstift Landgraf-Georg-Str. 100

06151-4038810 06151-4038819

[email protected]

Susanne Berger Weilburger Stift Freystädter Str. 9 35781 Weilburg

06471-913899 [email protected]

Bettina Eisen-bach

Otto-Fricke-Krankenhaus Martha-von-Opel-Weg 34 65307 Bad Schwalbach

06124-506199 [email protected]

Michel Hondrich

GMAV EVIM GMAV EVIM Bildung GmbH Jonas-Schmidt-Str. 2 65193 Wiesbaden

0611-589935 [email protected]

Inge Waddy-Faust

Verein für Jugendfürsorge 35418 Buseck

06408-509170 [email protected]

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Möglichkeiten der Beratung durch die Gesamtausschüsse wahrnehmen Im Mitarbeitervertretungsgesetz § 55 (für Hessen spezialisiert in § 9 MVG.DW) wer-den die Aufgaben der Gesamtausschüsse klar geregelt. Neben der Förderung der Fortbildung von Mitgliedern der Mitarbeitervertretungen ist eine weitere zentrale Aufgabe die Beratung, Unterstützung und Information der MAVen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten. Da wir im Geltungsbereich der Diakonie Hessen über 250 MAVen zu betreuen ha-ben, gibt es oft sehr hausspezifische Fragestellungen und Beratungsbedarfe – meis-tens sind die auftretenden Probleme hoch akut und ein „Warten auf die passende Fortbildung“ könnte fatale Folgen haben. Gerade kleinere MAVen ohne fest geregelte Freistellungsanteile brauchen insbeson-dere bei Mitbestimmungs- oder Mitberatungsverfahren Rat in formalen Dingen (bis wann muss die MAV was beschließen oder beantragen?), aber oft auch einen Aus-tausch in der Sache (wie sind z.B. Schichtdienste, Pausenzeiten, Bereitschaftsdiens-te und Rufbereitschaften in anderen Einrichtungen geregelt worden oder wo gibt es Dienstvereinbarungen zu bestimmten Themen oder, oder, oder…). In solchen und vielen anderen Fällen hilft am besten eine persönliche Beratung. Die-se wollen wir allen MAVen neben und auch nach Fortbildungen anbieten. Gern kommt ein/e Vertreter/in des Gesamtausschusses zu Euch in die Einrichtung und berät die örtliche MAV in allen Fragen, die sich aus der Vertretungstätigkeit ergeben. Sinnvoll ist es, wenn Ihr Eure Fragen und Problemstellungen kurz schriftlich zusam-menfasst und per Mail an uns schickt; sollte dies einmal nicht möglich sein, so tut es ausnahmsweise auch ein ausführliches Telefonat. So können sich die „Berater“ auf den Termin mit Euch vorbereiten und vielleicht schon Material oder Unterlagen mit-bringen, die hilfreich sind. Alfred Grimm

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Inhaltsverzeichnis

Impressum 2

Vorwort 3-4

Schulungen für Wahlvorstände und MAVen für die Neuwahl im Frühjahr 2018 5

Adressen des GAMAV Vorstandes 6/7

Beratungsmöglichkeit 8

Inhaltsverzeichnis 9

Chronologische Übersicht 10

Anmeldung / Kosten / Allgemeine Geschäftsbedingungen / Unterlagen 11-13

Unsere Tagungshäuser 14-15

Inhaltliche Beschreibung der Seminare 16-25

Datum Wochenseminare

26.02. – 02.03.2018 Mitarbeitervertretungsrecht MVG II 18

26.02. – 02.03.2018 Mitarbeitervertretungsrecht MVG III 19

22.05. – 25.05.2018 Arbeitsrecht – Aufbau und Aktuelles 2018 23

16.07. – 20.07.2018 Mitarbeitervertretungsrecht für Anfänger MVG I 16

20.08. – 24.08.2018 Mitarbeitervertretungsrecht für Anfänger MVG I 16

20.08. – 24.08.2018

Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung 21

10.09. – 14.09.2018 Mitarbeitervertretungsrecht für Anfänger MVG I 16

10.09. – 14.09.2018 Strategie und Taktik in der MAV-Arbeit 24

17.09. – 19.09.2018 Beteiligung der MAV bei unternehmensstrategischen und wirtschaftlichen Fragen

25

29.10. – 02.11.2018 AVR.HN Grundlagen und alles rund um die Eingruppie-rung

22

22.10. – 26.10.2018 Mitarbeitervertretungsrecht für Anfänger MVG I 17

05.11. – 09.11.2018 AVR.KW Grundlagen 16

19.11. – 23.11.2018 Mitarbeitervertretungsrecht MVG II 18

19.11. – 23.11.2018 Mitarbeitervertretungsrecht MVG III 19

03.12. – 07.12.2018 Arbeitsrechtliche Grundlagen für die MAV-Arbeit 20

Referenten RA Anwaltskanzlei Sven Feuerhahn 26

Referentin RA Anwaltskanzlei Senser-Jöster 27

Anmeldeformulare Für KW und HN – per Fax, Post oder Mail 28/29

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Chronologische Übersicht für 2018

Februar/März

26.02. – 02.03.2018 Schmitten Mitarbeitervertretungsrecht MVG II

Wochenseminar

26.02. – 02.03.2018 Schmitten Mitarbeitervertretungsrecht MVG III

Wochenseminar

Mai 22.05. – 25.05.2018 Rothenburg o.b.Tauber Aktuelles a. d. Arbeitsrecht 4-Tage-Seminar

Juli

16.07. – 20.07.2018 Kochsberg Mitarbeitervertretungsrecht MVG I

Wochenseminar

August

20.08. – 24.08.2018 Schmitten Mitarbeitervertretungsrecht MVG I

Wochenseminar

20.08. – 24.08.2018 Schmitten Arbeitszeit und Dienstplan-gestaltung

Wochenseminar

September

10.09. – 14.09.2018 Schmitten Mitarbeitervertretungsrecht MVG I

Wochenseminar

10.09. – 14.09.2018 Schmitten Strategie und Taktik in der MAV für Erfahrene

Wochenseminar

17.09. – 19.09.2018 Kochsberg Beteiligung der MAV bei strategischen und wirt-schaftlichen Fragen

3-Tage-Seminar

Oktober / November

22.10. – 26.10.2018 Kochsberg Mitarbeitervertretungsrecht MVG I

Wochenseminar

29.10. – 02.11.2018 Schmitten AVR.HN Grundlagen und Eingruppierung

Wochenseminar

November 05.11. – 09.11.2018 Kochsberg AVR.KW Wochenseminar

19.11. – 23.11.2018 Schmitten Mitarbeitervertretungsrecht MVG II

Wochenseminar

19.11. – 23.11.2018 Schmitten Mitarbeitervertretungsrecht MVG III

Wochenseminar

Dezember

03.12. – 07.12.2018 Kochsberg Arbeitsrechtliche Grundla-gen für die MAV-Arbeit

Wochenseminar

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Anmeldung, Kosten, Stornierung und Allgemeine Geschäftsbedingungen Anspruch auf Fortbildung für MAV - Mitglieder Die Freistellung zum Seminar erfolgt nach § 19 MVG, Abs. 3 nach dem Beschluss der jeweiligen MAV und Absprache mit der Leitung der Einrichtung. MAV Mitglieder sind freizustellen, die Kosten werden von der Einrichtung übernommen. Jedes Mitglied der MAV hat insgesamt 4 Wochen Fortbildungsmöglichkeiten pro Amtspe-riode für die Tätigkeit als Mitarbeitervertreter und Vertreterin. Ehrenamt, Behinderungs- und Begünstigungsverbot, Arbeitsbefreiung § 19, MVG.EKD: (3) Den Mitgliedern der Mitarbeitervertretung ist für die Teilnahme an Tagungen und Lehr-gängen, die ihnen für die Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung erforderliche Kenntnisse vermitteln, die dafür notwendige Arbeitsbefreiung ohne Minderung der Bezüge oder des Erholungsurlaubs bis zur Dauer von insgesamt vier Wochen während einer Amtszeit zu gewähren. Berücksichtigt wird die tatsächliche zeitliche Inanspruchnahme, höchstens aber die bis zur täglichen Arbeitszeit einer vollzeitbeschäftigten Mitarbeiterin oder eines voll-zeitbeschäftigten Mitarbeiters. Über die Aufteilung des Anspruchs auf Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Tagungen und Lehrgängen auf die einzelnen Mitglieder kann eine Dienstvereinbarung abgeschlossen werden. Die Dienststellenleitung kann die Arbeitsbe-freiung versagen, wenn dienstliche Notwendigkeiten nicht ausreichend berücksichtigt wor-den sind. Anmelden: „Wie geht’s?“ Bitte meldet euch bis spätestens 10 Wochen vor Beginn des gewünschten Seminars an. Danach bitte nur noch per Telefon oder Mail Buchungsanfragen stellen.

1. über unsere Homepage (www.gamav.org und www.gamavhn.de). 2. über das Formular auf der Seite 28 bzw. 29 3. Anmeldung per Post, Fax oder E-Mail an: [email protected].

Eure Anmeldung wird von uns zeitnah schriftlich bestätigt. Besondere Verpflegungswünsche bitten wir bei der Anmeldung mit anzugeben oder un-sere Geschäftsstelle in Marburg diesbezüglich darüber zu informieren. Der Ablauf im Einzelnen:

1. Anmeldung über Homepage oder Anmeldebogen aus diesem Fortbildungsheft 2018. 2. Die korrekte Firmenanschrift für die Rechnungsstellung ist unbedingt anzugeben. 3. Nach Eingang der Anmeldung bekommt ihr eine Eingangsbestätigung. Dies ist noch

keine verbindliche Zusage, da bei überbuchten Seminaren eine Auswahl der Teil-nehmenden nach sachlichen Gesichtspunkten erfolgen muss.

4. Ca. drei Wochen vor Seminarbeginn erhaltet ihr die Teilnahmezusage und die Teilneh-merliste für das Seminar.

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5. Die Teilnehmerliste enthält die Namen und die dienstlichen Kontaktdaten, die ihr in eu-rer Anmeldung angegeben habt. Wir bitten die Datenfreigabe durch Ankreuzen des Fel-des auf dem Anmeldebogen zu bestätigen.

6. Nach dem Seminar werden die Rechnungen durch die Diakonie Hessen erstellt und an eure Einrichtungen versandt.

Seminarkosten für die Seminare 2018 Seminargebühren 5 Tage (incl. Vollpension) 1.080 € Frühbucherrabatt bis 12 Wochen vor Seminarbeginn 1.050 € davon 100 € Übernachtung 980 € / 950 € und 40 € Verpflegung 940 € / 910 € Seminargebühren 3 Tage (incl. Vollpension) 720 € Frühbucherrabatt bis 12 Wochen vor Seminarbeginn 700 € davon 60.- € Übernachtung 660 € / 640 € und 24 € Verpflegung 636 € / 616 € Seminargebühr 4 Tage (incl. Vollpension) 870 € Frühbucherrabatt 850 € davon 80 € Übernachtung 790 € / 770 € und 32 € Verpflegung 758 € / 738 € Anmeldestornierung / Seminarabsage Solltet ihr gezwungen sein, euer bereits gebuchtes Seminar zu stornieren, bitten wir euch um eine umgehende schriftliche Benachrichtigung (z. B. per Fax oder E-Mail). Dies hilft uns zum einen bei der Planung mit Tagungshaus und Referenten; zum anderen unterstützt ihr dadurch eure Kolleginnen und Kollegen aus anderen Gremien, die mög-licherweise auf einen freien Seminarplatz warten. Bei einer schriftlichen Stornierung bis neun Wochen vor Seminarbeginn entsteht eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro. Bei kurzfristigerer Stornierung und bei Nicht-erscheinen zum Seminar ohne vorherige Stornierung ist die GAMAV der Diakonie Hes-sen berechtigt, die volle Seminargebühr (für Unterkunft und Seminar) in Rechnung zu stellen. Statt einer Stornierung besteht für euch die Möglichkeit, eine/n Ersatz-Teilnehmer/in zu benennen, wodurch die Stornokosten vermieden werden. Bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilneh-merzahl) behalten wir uns vor, das Seminar abzusagen. Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.

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Wichtige Hinweise für alle Seminare Arbeitsunterlagen Was ist mitzubringen? Die Rechtssammlung der Diakonie Hessen (Lose-Blatt-Sammlung) im blauen Ordner und das MVG als Einzel-Broschüre sind mitzubringen (s.u.). Die Rechtssammlung ist auch online über das Diakonische Werk abrufbar. Bezug der Rechtssammlung und Broschüre über: Verlagsgruppe Hüthing Jehle Rehm GmbH (HJR), 80289 München, Tel. 089 -2183-7222, Fax. 089 -2183-7620 500 Seiten, Preis: 37,00 Euro ISBN: 978-3-87047-116-3 und die MVG-Broschüre bei [email protected] zu bestellen. (Preis 1,40 Euro / Stand MVG 16.06.2014). Bei allen Seminaren zum Mitarbeitervertretungsrecht sind außerdem auch der Kommentar zum MVG.EKD und der aktuelle Kittner „Arbeits- und Sozialordnung“ aus dem Bund-Verlag mitzubringen. Auch andere ergänzende Rechtssammlungen und Handbücher für die MAV-Arbeit sind hilfreich. Anreise Am ersten Seminartag bis 10:30 Uhr, Seminar-Beginn 11.00 Uhr Seminarzeiten Tägliche Seminareinheiten in der Regel von 09:00 bis 18:00 Uhr. Ende der Wochenseminare am Freitag um 13:00 Uhr. Teilnehmerzahl Die Teilnehmerzahl pro Seminar ist auf 18 Personen begrenzt. Um möglichst viele Mitarbeitervertretungen berücksichtigen zu können, behält sich der Vorstand bei Überbuchungen das Recht auf eine Auswahl der Teilnehmenden vor. Zwei Anmeldungen pro Mitarbeitervertretung sind ohne weiteres möglich. Es wird in der Reihenfolge des Datums der Anmeldung vorgegangen.

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Unsere Tagungshäuser

Integrationshotel Kochsberg Kochsberg 1 37276 Meinhard-Grebendorf Telefon 05651 / 3394060 Fax 05651 / 3394069

Anfahrt mit dem Auto, über die Autobahnen: Norden: über die B27, vorbei an Witzenhausen und Bad Sooden-Allendorf Osten: über die A4 bis Eisenach, dann über die B250 durch Treffurt und Wan- fried Süden: die A7 bis Hersfeld, dann die B27 vorbei an Sontra Westen: die B7 nach Hessisch-Lichtenau, dann die B27 nach Eschwege Ab Eschwege: Die B249 Richtung Wanfried / Mühlhausen. An der ersten Kreuzung nach

Meinhard-Grebendorf abbiegen und der Ausschilderung nach KOCHS BERG folgen.

Mit dem Zug: Von Göttingen, Fulda, Bad Hersfeld, Bebra, Kassel mit dem Cantus zum neuen Stadt-bahnhof Eschwege. Dann nur noch ein kurzes Stück mit dem hoteleigenen Bus zum KOCHSBERG.

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Martin-Niemöller-Haus Am Eichwaldsfeld 3 61389 Arnoldshain / Schmitten Telefon: 06084 / 944-0 Fax: 06084 / 944-194 Anfahrt mit dem Auto und per Zug:

Ab Frankfurt am Main Hauptbahnhof: - weiter mit S5 in Richtung Friedrichsdorf / Bad Homburg v.d.H.

Ausstieg: Haltestelle Bahnhof Oberursel oder Bahnhof Bad Homburg - oder ab S- und U-Bahn Station „Hauptwache“ in Frankfurt am Main

weiter mit der U3 bis Endstation Oberursel / Hohemark

Ab Oberursel Bahnhof: - weiter mit U3 bis Endstation Oberursel / Hohemark und - von dort weiter mit RMV Linienbus 50 Richtung Grävenwiesbach

Ab Bad Homburg v.d.H. Bahnhof:

- weiter mit RMV Linienbus 50 Richtung Grävenwiesbach Ausstieg: Haltestelle Arnoldshain Forsthaus

Ab Oberursel / Hohemark:

- weiter mit RMV Linienbus 50 Richtung Grävenwiesbach Ausstieg: Haltestelle Arnoldshain Forsthaus

Shuttleservice vom Bahnhof Oberursel (S-Bahn) oder Oberursel / Hohemark (U-Bahn) zum Martin-Niemöller-Haus jederzeit abrufbar bei TAXI-Albert unter Tel.: 06082 / 4444.

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Fortbildungen 2018

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AVR.KW

Fortbildungsangebot für die MAVen in Kurhessen-Waldeck

Das Seminar zu den Arbeitsvertragsrichtlinien für das Diakonische Werk Kurhessen-Waldeck (AVR.KW) richtet sich vor allem an neue MAV-Mitglieder, die sich ein Grund-wissen im Arbeitsrecht aneignen wollen, aber auch an solche, die ihr Wissen auffrischen möchten. Das Seminar greift die umfassenden Änderungen in der AVR.KW bei den Entgeltgruppen und Öffnungsklauseln auf und bezieht neueste Rechtsprechung mit ein. Aktuelle Veränderungen auf Grund der Neugründung des Diakonischen Werkes Hessen werden mit einbezogen. Seminarinhalte sind unter anderem:

Grundlagen des kirchlichen Arbeitsrechts (Was sind AVR?)

Systematik und Aufbau der AVR.KW

Regelungen zur Eingruppierung, zur Arbeitszeit, zum Urlaub etc.

betriebliche Entgeltabsenkungs-Instrumente

Wo gibt es Gestaltungsspielräume durch Dienstvereinbarungen Abweichendes zu regeln?

Termin: 05.11. – 09.11.2018 Kochsberg Anmeldeschluss: 18.09.2018 Referent: Anwaltskanzlei Feuerhahn

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Fortbildungen 2018

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Teil 1: Mitarbeitervertretungsrecht I

Du wurdest gerade in die Mitarbeitervertretung gewählt, hast aber das Gefühl, gar keine Ah-nung zu haben, was da auf Dich zukommt und was Deine Aufgaben sein werden? Für den ersten Überblick, die eigene Rollenbestimmung und das Erkennen mitarbeitervertre-tungsrechtlicher Grundstrukturen ist dieses erste Einführungsseminar konzipiert. Natürlich werden auch allererste Grundzüge des Beteiligungsverfahrens behandelt. Folgende Themen werden angesprochen:

Meine neue Rolle als Mitarbeitervertreter/in Neu im Amt: Was kommt jetzt auf mich zu? Welche Erwartungen haben Kollegen und Arbeitgeber? Wie funktioniert die Zusammenarbeit im Gremium?

Grundlagen der Mitarbeitervertretungsarbeit

Staatliches und kirchliches Beteiligungsrecht Tarifvertrag und Dritter Weg

Das System des kirchlichen Beteiligungsrechts

Abgrenzung kollektiven Rechts zum Individualarbeitsrecht Wie gehe ich richtig mit Gesetzen und Kommentaren um? Welche Begriffe und Abkürzungen sollten bekannt sein?

Die persönliche Rechtsstellung von Mitarbeitervertreter/innen

Ehrenamt: Was bedeutet das für mich? Arbeitsbefreiung und Freistellung Entgelt während der MAV-Tätigkeit Schulung und Schulungsanspruch der Mitarbeitervertretung Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten besonderer Kündigungsschutz für Mitarbeitervertreter/innen

Organisation und Geschäftsführung in der Mitarbeitervertretung

Aufgaben und Befugnisse der Mitarbeitervertretungsvorsitzenden MAV-Sitzung: Wann ist ein Beschluss wirksam? Sprechstunden der MAV Kosten und Sachbedarf der MAV Externe Beratung durch Sachverständige und Rechtsanwälte Mitarbeiterversammlungen die Zusammenarbeit mit Arbeitgeber, Gewerkschaften, anderen Interessenvertretun-

gen und dem Gesamtausschuss Einführung in die Beteiligungsrechte

Informationsrechte und allgemeine Aufgaben konkrete Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte im Überblick

Termine: 16.07. – 20.07.2018 Kochsberg Anmeldeschluss: 18.05.2018 20.08 – 24.08.2018 Schmitten Anmeldeschluss: 22.06.2018 10.09. – 14.09.2018 Schmitten Anmeldeschluss: 12.07.2018 22.10. – 26.10.2018 Kochsberg Anmeldeschluss: 24.08.2018 Referent: Anwaltskanzlei Feuerhahn

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Teil 2: Mitarbeitervertretungsrecht II

Rechte nutzen – Arbeitsbedingungen aktiv gestalten!

Der Einstieg ins MVG ist geschafft. Jetzt geht es um die Kernbereiche der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. In diesem Seminar erfährst Du, wie die MAV die Arbeitsbedingun-gen in Eurem Betrieb mitgestalten kann. Vom betrieblichen Zusammenleben über die Arbeits-zeiten bis hin zur technischen Überwachung: Hier kommt es immer auf die MAV an - ohne ihre Zustimmung kann der Arbeitgeber nichts unternehmen. Schritt für Schritt lernst Du, wie Rech-te und gute Ideen durchgesetzt werden können: Mit den Mitteln überzeugender Kommunikati-on, mit klar formulierten Dienstvereinbarungen, aber auch mit der betrieblichen Einigungsstel-le.

Das System der sozialen Angelegenheiten o Wann ist die MAV gefragt? Grundlagen und allgemeine Voraussetzungen o Gesetze und weitere Regelungen als Grenzen der Mitbestimmung o Bedeutung der Informationsrechte nach MVG o Verfahren der Mitbestimmung und Mitberatung

Soziale Angelegenheiten im Detail o Ordnung des Betriebs: Regeln für das betriebliche Zusammenleben o Verteilung, Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit o gerechte und ausgeglichene Urlaubsregelungen o Schutz vor technischer Überwachung der Mitarbeiter o Arbeits- und Gesundheitsschutz o Errichtung und Ausgestaltung von Sozialeinrichtungen

Durchsetzung der Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung o Durchblick beim Einigungsstellenverfahren o Verfahren vor dem Kirchengericht

Möglichkeiten und Grenzen der Dienstvereinbarung Fit für die Praxis: Übungen und Fallbeispiele

Termine: 26.02. – 02.03.2018 Schmitten Anmeldeschluss: 22.12.2017 19.11. – 23.11.2018 Schmitten Anmeldeschluss: 28.09.2018 Referent: Anwaltskanzlei Feuerhahn

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Teil 3: Mitarbeitervertretungsrecht III

Für sichere Jobs: Personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten

Mit diesem Seminar wird das Grundwissen im Mitarbeitervertretungsrecht komplett. Zum Ta-gesgeschäft der MAV gehören Einstellungen, Versetzungen und leider auch Kündigungen. Damit Du hier schnell und richtig handeln kannst, steht im dritten und letzten Teil der Grund-lagenreihe die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten im Mittelpunkt. Da Personal-entscheidungen oft auch einen finanziellen Hintergrund haben, lernt Ihr Handlungsmöglichkei-ten in wirtschaftlichen Angelegenheiten kennen. Das hilft, die Arbeitsplätze der Kollegen siche-rer zu machen. Beteiligungsrechte in allgemeinen personellen Fragen Initiativen zur Beschäftigungssicherung ergreifen

korrekte Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätze

personelle Auswahlrichtlinien

interne Stellenausschreibungen

Mitbestimmung bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen

Einstellungen und Versetzungen richtig beurteilen

Ein- und Umgruppierungen bewerten

Gründe für die Zustimmungsverweigerung

Rechte bei Eilmaßnahmen des Arbeitgebers Beteiligungsrechte bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

ordentliche und außerordentliche Kündigung

Sonderfall: Änderungskündigung

allgemeiner Kündigungsschutz

Kündigungsschutz für besondere Personengruppen

Verfahren der Mitberatung und Mitbestimmung bei Kündigungen Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Was sind wirtschaftliche Angelegenheiten?

Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers

Der Wirtschaftsausschuss Betriebsänderungen und Outsourcing

Was ist eine Betriebsänderung?

Was bedeutet Outsourcing?

Welche Handlungsmöglichkeiten hat die MAV?

Termine: 26.02. – 02.03.2018 Schmitten Anmeldeschluss: 22.12.2017 19.11. – 23.11.2018 Schmitten Anmeldeschluss: 28.09.2018 Referent: Anwaltskanzlei Feuerhahn

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Abmahnung, Kündigung, (Zwischen-) Zeugnis, Direktionsrecht und andere Fälle – Arbeitsrechtliche Grundlagen für die MAV-Arbeit

Eine der vielen wichtigen Aufgaben von Mitarbeitervertretungen ist die Unterstützung und Beratung der Kolleginnen und Kollegen in arbeitsrechtlichen Fragen. Hinzu kommt die Überwachung der Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer-/innen gelten-den Gesetze wie des Kündigungsschutzgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes oder des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Diese Aufgabe erfordert grundlegende Kenntnisse der Gesetzesin-halte und der dazu ergangenen Rechtsprechung für alle Mitglieder der Mitarbeitervertretung. In unserem Seminar wird das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen staatlichen Arbeitsrechtssystems vermittelt und es werden Grundbegriffe geklärt. Durch einen Besuch von Terminen eines Arbeitsgerichts in der Nähe der Tagungsstätte wol-len wir die staatliche Rechtsprechung in der Realität erleben. Die Verfahren werden in der Vor- und Nachbereitung analysiert und besprochen. (Es ist daher wichtig, dass aus Versicherungsschutzgründen jeder Teilnehmer des Seminars eine Dienstreisegenehmigung für Hin- und Rückfahrt zum Gericht mitbringt.) Behandelt werden u.a. folgende Themen:

Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe

Ablauf arbeitsgerichtlicher Verfahren

Rolle und Funktion der Beteiligten in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Arbeitsvertrag

Weisungsrecht, Änderung von Vertragsinhalten

die Arbeit mit arbeitsrechtlichen Gesetzen und Kommentaren

Termin: 03.12. – 07.12.2018 Kochsberg Anmeldeschluss: 04.10.2018 Referent: Anwaltskanzlei Feuerhahn

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Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung AVR.KW / AVR.HN

Die Mitbestimmung bei der Festlegung der Arbeitszeit ist das Beteiligungsrecht mit der größten praktischen Bedeutung. Der Verknappung finanzieller Mittel begegnen Einrichtungen mit einer Flexibilisierung der Arbeitseinsätze. In diesen parallel verlaufenden Seminaren behandeln wir vor allem folgende Themen:

Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Dienstplanung in MVG.EKD Arbeitszeitgesetz und AVR Dienstplangestaltung Verteilung der Arbeitszeit – täglich, monatlich, jährlich Arbeitszeitkonten Umgang mit Plus- und Minusstunden Holen aus dem Frei Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft Pausenregelung Nachtarbeit

Die Mitarbeitervertretung hat bei der Ausübung ihres Mitbestimmungsrechtes bei der Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit darauf zu achten, dass die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit gefördert wird. Wie das umgesetzt werden kann, ist auch Inhalt des Seminars. Spezielle Fragen aus eurer Praxis können, am besten nach vorheriger Übermittlung, besprochen werden. Termin: 20.08 – 24.08.2018 Schmitten Anmeldeschluss: 22.06.2018 Referent: Anwaltskanzlei Feuerhahn

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AVR.HN Grundlagen und alles rund um die Eingruppierung

Fortbildungsangebot für die MAVen in Hessen und Nassau Die Arbeitsvertragsrichtlinien in Hessen und Nassau (vorher KDAVO genannt) wurden zum 1.10.2005 im Diakonischen Werk in Hessen und Nassau eingeführt. Seitdem gab es eine Reihe von Änderungen. Das Seminar richtet sich vor allem an neue MAV-Mitglieder, die sich ein Grundwissen im Arbeitsrecht aneignen wollen, aber auch an solche, die ihr Wissen auffrischen möchten. Überblick über die Inhalte der AVR.HN:

Aufbau und Struktur der AVR.HN

Vergütung, Sonderzahlung und Bonus

Besonderheiten Altenhilfe

Urlaub

Ausschlussfristen

Regelungen für Auszubildende und Praktikanten

Familienbudget

Notlagenregelung

Grundsätze der Eingruppierung:

Beteiligung der MAV bei der Eingruppierung

Systematik der Eingrupppierungsordnung der AVR.HN

Ergebnisse der Schlichtungen und Kirchengerichtsverfahren zur Eingruppierung Weiter wird auf aktuelle Fragen des Arbeitsrechts eingegangen. Darüber hinaus kön-nen Fragen aus den Einrichtungen behandelt werden.

Termin: 29.10. – 02.11.2018 Schmitten Anmeldeschluss: 17.08.2018 Referent: Anwaltskanzlei Senser-Jöster

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ARBEITSRECHT

Aufbau und Aktuelles 2018 Diese Fortbildung wird für MitarbeitervertreterInnen angeboten, die schon an Grund-kursen teilgenommen haben und sich mit Hintergründen und aktuellen Fragen zum Arbeitsrecht der Diakonie Hessen (DH) auseinandersetzen wollen. Angesichts der Fülle der an die Mitarbeitervertretungen herangetragenen Informatio-nen, Anforderungen und Aufgaben, gilt es dabei den Überblick zu bewahren, um die alltäglichen MAV-Herausforderungen zu bewältigen. Darüber hinaus ist zu beachten, in welch großem Spannungsfeld sich die betrieblichen Interessensvertretungen in der Diakonie insgesamt bewegen. Dieses Feld wollen wir uns etwas näher anschauen. Dabei spielen auch die MAV-Strukturen und deren Verankerung eine wichtige Rolle. Inwieweit und in welcher Form hat bspw. der Gesamtausschuss als überbetriebliche Organisationsebene der Mitarbeitervertretungen gesetzliche Aufgaben mit deren Aus-wirkungen wahrzunehmen, und wie kann er hierbei die örtlichen MAVen vor Ort unter-stützen? Zusätzliche Spannungskräfte scheinen sich bei der in 2018 anstehenden MVG.EKD Novellierung zu entwickeln. Die aus Mitarbeitersicht dringend nötigen MVG.EKD Ver-besserungen hinsichtlich der Streichung der `ACK-Klausel` und der verpflichtenden Einführung der `Betrieblichen Einigungsstelle` werden vermutlich nicht in das Gesetz-gebungsverfahren der EKD Synode einfließen. Auch hier und im Gebrauch des An-wendungsgesetz MVG.DW wird es sich zeigen, wohin sich der `3. Weg` weiter fortbe-wegt. Über diese und damit verbundene weitere Regelungskonflikte und deren Auswirkun-gen wollen wir uns austauschen. Zudem wollen wir uns in diesem Seminar mit der sog. „Unternehmensmitbestimmung“ im weltlichen als auch im kirchlichen Bereich beschäftigen. Wie steht es hierbei aktuell um die Beteiligung von Mitarbeitenden in den Aufsichtsgremien größerer diakonischer Einrichtungen? Entwickelt dazu eine vom Rat der EKD bereits 2013 eingebrachte Initi-ative zur Stärkung der Arbeitnehmerinteressen in den betrieblichen Aufsichtsorganen wirklich eine tragfähige Perspektive?

Termin: 22.05. – 25.05.2018 Anmeldeschluss: 09.03.2018 Referenten: Mario Gembus (ver.di, Bundesverwaltung), Beate Eishauer (ehem. Vorsitzende GAMAV KW) und GAMAV HN-Vorstand

Ort: Evang. Tagungsstätte Wildbad 91541 Rothenburg o. d. Tauber Taubertalweg 42

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Was wie erreichen? Beteiligungsrechte wie durchsetzen? Konsens oder Streit? Nachgeben oder hart bleiben? – Strategie und Taktik für Mitarbeitervertretungen! Entscheidungen im Betrieb werden durch die Leitung gefällt. Die MAV fühlt sich nicht hinrei-chend beteiligt. Die Dienststellenleitung bestreitet, die MAV überhaupt, jedenfalls aber nicht früher und nicht umfassender beteiligen zu müssen. Im Übrigen solle die MAV darlegen, nach welcher Vorschrift welchen Gesetzes die Beteiligung erfolgen müsse. Im Übrigen sei die Entscheidung sowieso „alternativlos“. Mitarbeitervertretungen erleben ähnliche Konflikte mit Leitungen, manchmal auch mit Kolle-ginnen. Es wird behauptet, dieses oder jenes nicht angemessen zu bewerten, die Unternehmensinte-ressen nicht zu berücksichtigen, oder Mitarbeitende falsch zu beraten und zu vertreten. Mitarbeitervertretungen fehlt dann oft der strategisch-taktische Ansatz, Beteiligung durchzu-setzen, oder auch darauf zu verzichten und ihre Position zu verdeutlichen. Im Beteiligungsverfahren der Information, Mitberatung oder Mitbestimmung und des Initiativ-rechts werden Chancen nicht wahrgenommen, weil die Vorgehensweise in den stark verrecht-lichten Verfahren unklar ist. An Erörterungen wird ohne klare Fragestellung und Zielrichtung teilgenommen. Dienststellenleitungen beklagen, nicht zu erkennen, was die MAV eigentlich will. Oft eskalieren Verhandlungen und Gespräche. Beide Betriebsparteien sind am Ende frustriert. Ziel des Seminars ist es deshalb, gerade für die „alten Hasen“ der Mitarbeitervertretungen strategisch-taktische Ansätze anhand konkreter Fälle und Fragestellungen zu entwickeln, die einerseits die eigen Rolle und Position klären, immer aber auch die Sicht der Dienststellenlei-tung einbeziehen. Vertieft und wiederholt werden die anzuwendenden mitarbeitervertretungsrechtlichen Beteili-gungsverfahren und Vorschriften anderer Regelungen wie AVR, TzBfG etc. Zielgruppe: Angesprochen sind Mitarbeitervertreter mit Erfahrung, die bereits die Seminare zum MVG und zu den AVR besucht haben.

Termin: 10.09.-14.09.2018 Schmitten Anmeldeschluss: 12.07.2018 Referent: Anwaltskanzlei Feuerhahn

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Mitreden über die Zukunft der Einrichtung! Beteiligung der MAV bei unternehmensstrategischen und wirtschaftlichen Fragen Für viele Mitarbeitervertretungen spielt die strategische Ausrichtung ihres Unternehmens und

wirtschaftliche Fragestellungen kaum eine Rolle.

Eine Beteiligung und Information erfolgt oft wenig oder gar nicht. Erst wenn wirtschaftliche

Krisen behauptet werden, sind die Gremien gezwungen, sich mit der Thematik zu beschäfti-

gen. Leider meist ohne entsprechende Kenntnisse.

Ziel des Seminars ist es, handlungsorientiert Wege zu erarbeiten, um eine angemessene Be-

teiligung der MAV schon vor einer eventuellen Krise, aber auch während einer wirtschaftlichen

Notlage zu erreichen sowie grundsätzliche Fragen der Unternehmensentwicklung und wirt-

schaftliche Belange bewerten zu können.

Einrichtungen mit mehr als 150 Mitarbeitenden können dabei einen Wirtschaftsausschuss bil-

den. Aber auch für kleinere Unternehmen ist es wichtig, dass die MAV sich einbringt.

Bei einer wirtschaftlichen Notlage wird regelmäßig ein (Wirtschafts-) Ausschuss eingesetzt,

der in turnusmäßigen Sitzungen die Ausrichtung und wirtschaftliche Entwicklung der Einrich-

tung begleitet. Für die Mitarbeitervertretungen bedeutet das, dass sie sich mit einer Vielzahl

auch betriebswirtschaftlicher Sachverhalte und Fragestellungen auseinandersetzen müssen.

Das Seminarangebot richtet sich an alle Mitarbeitervertretungen. Anhand von Beispielen wer-

den typische Situationen des betriebswirtschaftlichen Alltags von Einrichtungen und aus der

Arbeit eines Wirtschaftsausschusses dargestellt und Ansätze aufgezeigt, wie die vorgelegten

Dokumente und Informationen der Dienstgeber auszuwerten sind. Dazu werden die Zusam-

menhänge zwischen den relevanten Zahlenwerken der Einrichtung – Bilanz, Gewinn- und Ver-

lustrechnung sowie der Ertrags- und Liquiditätsplanung - dargestellt.

Neben der Erarbeitung der strategischen und wirtschaftlichen Themen setzt sich das Seminar

damit auseinander, wie die entsprechenden Beteiligungsrechte in rechtlicher Hinsicht erreicht

und durchgesetzt werden können.

Das Seminar wird begleitet durch Herrn Wirtschaftsprüfer Jens Landfeld, Consiliaris Goslar

und Rechtsanwalt Sven Feuerhahn, Göttingen.

Bitte die Rechtssammlung Diakonie Hessen (MVG,

AVR.HN bzw. AVR.KW) mitbringen.

Termin: 17.09. – 19.09.2018 Kochsberg Anmeldeschluss: 18.07.2018 Referenten: Wirtschaftsprüfer Jens Landfeld RA Sven Feuerhahn

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Anwaltskanzlei Feuerhahn

Von links: RA Sven Feuerhahn, RA‘in Tanja Bohlender und RA’in Victoria Lübeke

Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Anwaltskanzlei Feuerhahn liegt im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechts. Sie ist hier ausschließlich auf der Arbeitnehmerseite tätig. Die Mandate werden von Rechtsanwalt Sven Feuerhahn, Rechtsanwältin Tanja Boh-lender und Rechtsanwältin Victoria Lübeke bearbeitet. Sven Feuerhahn ist selbst ge-lernter Lehrrettungsassistent und war lange Zeit Vorsitzender einer Mitarbeitervertre-tung. Tanja Bohlender ist gelernte Krankenschwester. Victoria Lübeke ist zudem auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Alle drei AnwältInnen sind in der Erwachsenenbil-dung für unterschiedliche Bildungsträger tätig.

Kontakt

feuerhahn rechtsanwälte Weender Strasse 87 37073 Göttingen Tel: +49 (0)551 36245 Fax: +49 (0)551 36246 Mail: [email protected]

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Barbara Senser-Joester Rechtsanwältin und Notarin

Nach Abschluss meiner Berufsausbildung zur Verlagskauffrau war ich zunächst einige Zeit in diesem Beruf tätig und als Jugendvertreterin, Betriebsrätin und Mitglied unserer HBV-Betriebsgruppe aktiv. Mein Jura-Studium an der Goethe-Uni Frankfurt am Main absolvierte ich als Stipendiatin der Hans-Böckler-Stiftung mit dem Schwerpunkt kollek-tives Arbeitsrecht und Geschlechtergleichheit. Als Rechtsanwältin berate und vertrete ich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so-wie Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen sowohl auf der Ebene der Betriebe als auch Unternehmen und Konzerne. Schwerpunkte sind regelmäßig die Durchsetzung von Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten sowie Regelungen im Zusammenhang mit betrieblichen und unternehmerischen Umstrukturierungen, ein-schließlich der Privatisierung öffentlicher Einrichtungen. Für Frauen- und Gleichstel-lungsbeauftragte nach den Frauenfördergesetzen des Bundes und Länder bin ich so-wohl in der Beratung als auch der Vertretung vor Gericht tätig. Daneben bin ich als Referentin in Fortbildungsveranstaltungen für die Mitglieder und Gremien betrieblicher Interessenvertretungen tätig.

Anwalts- und Notarkanzlei Stierstorfer & Senser-Joester Berliner Str. 42a 60311 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 295059 – Telefax: 069 / 295726 E-Mail: [email protected]

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Geschäftsstelle Gesamtauschuss Kurhessen-Waldeck Frau Kerstin Heck

Hermann-Jacobsohn-Weg 2 35039 Marburg Tel.: 0 64 57-89 89 381 Fax: 0 64 57-8989 382

E-Mail: [email protected]

SeminaranmeldungGemäß Beschluss meiner MAV vom melde ich mich hiermit zu folgender FortbildungThema, Ort, Datum:

verbindlich an.

Die Teilnahmebedingungen - wie sie im Fortbildungskatalog 2018 (Seite 11 -13) ausgeführt sind

-

habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie an.

Name der Teilnehmerin / des Teilnehmers:

Anschrift der MAV / Einrichtung (Name, Straße & Hausnummer, PLZ & Ort):

E-Mail Telefon Fax

Datum Unterschrift

---------------------------------------------

Bitte beachten!Den ausgefüllten und unterschriebenen (!) Ausdruck bitte einscannen und per E-Mail versenden. Alternativ ist der Versand perFax oder auf dem Postweg möglich.

Fortbildungen 2018 - GAMAV Kurhessen-Waldeck

Meine dienstlichen Kontaktdaten (die ich hier angegeben habe) sollen anderen TeilnehmerInnen auf der Teilnehmerliste zugänglich sein

Ich möchte vegetarische Verpflegung DiabetikerIn

Spezialverpflegung bitte anfragen

Ich kann eine Mitfahrgelegenheit anbieten Ich suche eine Mitfahrgelegenheit

Übernachtungen: ja nein

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Geschäftsstelle Gesamtauschuss Kurhessen-Waldeck Frau Kerstin Heck

Hermann-Jacobsohn-Weg 2 35039 Marburg Tel.: 0 64 57-89 89 381 Fax: 0 64 57-8989 382

E-Mail: [email protected]

SeminaranmeldungGemäß Beschluss meiner MAV vom melde ich mich hiermit zu folgender FortbildungThema, Ort, Datum:

verbindlich an.

Die Teilnahmebedingungen - wie sie im Fortbildungskatalog 2018 (Seite 11 -13) ausgeführt sind

-

habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne sie an.

Name der Teilnehmerin / des Teilnehmers:

Anschrift der MAV / Einrichtung (Name, Straße & Hausnummer, PLZ & Ort):

E-Mail Telefon Fax

Datum Unterschrift

---------------------------------------------

Bitte beachten!Den ausgefüllten und unterschriebenen (!) Ausdruck bitte einscannen und per E-Mail versenden. Alternativ ist der Versand perFax oder auf dem Postweg möglich.

Fortbildungen 2018 - GAMAV Hessen und Nassau

Meine dienstlichen Kontaktdaten (die ich hier angegeben habe) sollen anderen TeilnehmerInnen auf der Teilnehmerliste zugänglich sein

Ich möchte vegetarische Verpflegung DiabetikerIn

Spezialverpflegung bitte anfragen

Ich kann eine Mitfahrgelegenheit anbieten Ich suche eine Mitfahrgelegenheit

Übernachtungen: ja nein

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Fortbildungen 2018

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Notizen: ___________________________________________________________ ______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________