Upload
edzard-zigler
View
119
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
FRÜHJAHRSSCHULUNG 2012
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.Mitglied im Bund deutscher Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V.
2
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Namensführung von Ehegatten nach Eheschließung im Inland
- Zeitreise -
Nacherfassung Altregister
Sandra SpahnFachberaterin
_________________________________________________________________________________
Frühjahrsschulung 2012
3
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Entwicklung des § 1355 BGB
Namensführung der Ehegatten
vom 01. Januar 1900
bis heute
4
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01.01.1900 – 30.06.1958
Die Frau erhält den Familiennamen des Mannes!
5
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01.07.1958 – 30.06.1976
Die Frau erhält den Familiennamen des Mannes!
Sie darf jedoch ihren Geburtsnamen hinter den Familiennamen des Mannes stellen.
6
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01.07.1976 – 28.03.1991
Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen
► Wahlmöglichkeit !
7
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
29.03.1991
Beschluss Bundesverfassungsgericht
StAZ 1991, Seite 89
Tod der Mannesautomatik†
8
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
29.03.1991 – 30.06.1998
Die Ehegatten führen nur dann einen gemeinsamen Familiennamen, wenn sie es möchten.
► Wahlmöglichkeit !
9
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01.07.1998 – 18.02.2004 Die Ehegatten führen nur dann einen gemeinsamen Familiennamen, wenn sie es möchten.
► Wahlmöglichkeit ! Geburtsname des Mannes oder der Frau
10
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
seit 12.02.2005Die Ehegatten führen nur dann einen gemeinsamen Familiennamen, wenn sie es möchten.
► Wahlmöglichkeit !
Familien- oder Geburtsname des Mannes oder der Frau
11
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Namensrecht DDR
bis 31. März 1966
► Name des Mannes ist gemeinsamer Familienname
1. April 1966 bis 02. Oktober 1990
► geführter Name des Mannes oder der Frau ist gemeinsamer Familienname
Festlegung im Einigungsvertrag, dass bisheriger Name beibehalten bleibt!
12
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Entwicklung der Namensführung von Ehegatten mit
Auslandsbezug
13
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Bis 11. Mai 1971
Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe
nach herrschender Meinung qualifiziert als Ehewirkungsstatut
► Heimatrecht des Mannes § 190 DA a. F.
14
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Bis 11. Mai 1971
Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe
a. deutscher Mann heiratet ausländische Frau
b. ausländischer Mann heiratet deutsche Frau
c. ausländischer Mann heiratet ausländische Frau
c.1. beide haben die gleiche Staatsangehörigkeit c.2. beide haben verschiedene Staatsangehörigkeiten
c.2.1. Heimatrecht des Mannes kennt einen Ehenamen c.2.2. Heimatrecht des Mannes kennt keinen Ehenamen
15
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Fälle zur Namensführung von EhegattenDie Ehegatten wünschen in allen Fällen einen gemeinsamen Ehenamen!
• 1952 heiraten der Deutsche Herbert Fischer und die Niederländerin Truis Bleeker• 1952 heiraten der Niederländer Germ Donker und die Deutsche Helga Fischer• 1963 heiraten der Deutsche Herbert Fischer und die Niederländerin Truis Bleeker
16
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Fälle zur Namensführung von EhegattenDie Ehegatten wünschen in allen Fällen einen gemeinsamen Ehenamen!
• 1970 heiraten die deutschen Staatsangehörigen Martin Fischer und Helene Berger• 1970 heiraten der Deutsche Herbert Fischer und die Niederländern Truis Bleeker• 1970 heiraten der Niederländer Germ Donker und die Deutsche Helga Fischer • 1970 heiraten der Schweizer Bernhard Hefti und die Niederländerin Truis Bleeker• 1970 heiraten die Niederländer Germ Donker und Truis Bleeker
17
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
12. Mai 1971 – 30. Juni 1976
Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe
Rechtssprechung des BundesgerichtshofesStAZ 1971, Seite 216
► Personalstatut
18
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
12. Mai 1971 - 30. Juni 1976
Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe
a. deutscher Mann heiratet ausländische Frau
b. ausländischer Mann heiratet deutsche Frau
c. ausländischer Mann heiratet ausländische Frau
c.1. beide haben die gleiche Staatsangehörigkeit c.2. beide haben verschiedene Staatsangehörigkeiten
19
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01. Juli 1976 – 31. August 1986
Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe
► Personalstatut
Änderung des nationales Rechtes zum 01. Juli 1976 § 1355 BGB a.F.
►neue Möglichkeiten zur Namensführung in einer Ehe mit Auslandsbezug
20
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01. Juli 1976 – 31. August 1986
Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe
a. deutscher Mann heiratet ausländische Frau
b. ausländischer Mann heiratet deutsche Frau
c. ausländischer Mann heiratet ausländische Frau
c.1. beide haben die gleiche Staatsangehörigkeit c.2. beide haben verschiedene Staatsangehörigkeiten
21
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Fälle zur Namensführung von EhegattenDie Ehegatten wünschen in allen Fällen einen gemeinsamen Ehenamen!
• 1977 heiraten die deutschen Staatsangehörigen Martin Fischer und Helene Berger• 1977 heiraten der Deutsche Herbert Fischer und die Niederländerin Truis Bleeker• 1977 heiraten der Niederländer Germ Donker und die Deutsche Helga Fischer• 1977 heiraten der Schweizer Bernhard Hefti und die Niederländerin Truis Bleeker• 1977 heiraten die Niederländer Germ Donker und Truis Bleeker
22
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Fälle zur Namensführung von EhegattenDie Ehegatten wünschen in allen Fällen einen gemeinsamen Ehenamen!
• 1979 heiraten die deutschen Staatsangehörigen Martin Fischer und Helene Berger• 1979 heiraten der Deutsche Herbert Fischer und die Niederländerin Truis Bleeker• 1979 heiraten der Niederländer Germ Donker und die Deutsche Helga Fischer• 1979 heiraten der Schweizer Bernhard Hefti und die Niederländerin Truis Bleeker• 1979 heiraten die Niederländer Germ Donker und Truis Bleeker
23
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01. September 1986 – 31. März 1994
Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe
► Personalstatut
Änderung des nationales Rechtes zum 01. September 1986 (Art. 10 und 220 EGBGB a. F.)
►Rechtswahlmöglichkeit
24
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01. September 1986 – 31. März 1994
Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe
a. gemischt nationale Ehe mit deutscher Beteiligung
b. ausländische Ehegatten
25
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Fälle zur Namensführung von EhegattenDie Ehegatten wünschen in allen Fällen einen gemeinsamen Ehenamen!
• 1991 heiraten die deutschen Staatsangehörigen Martin Fischer und Helene Berger• 1991 heiraten der Deutsche Herbert Fischer und die Niederländerin Truis Bleeker• 1991 heiraten der Niederländer Germ Donker und die Deutsche Helga Fischer • 1991 heiraten der Schweizer Bernhard Hefti und die Niederländerin Truis Bleeker• 1991 heiraten die Niederländer Germ Donker und Truis Bleeker
26
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01. April 1994 – 30. Juni 1998
Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe
► Personalstatut
Änderung des nationales Rechtes zum 01. April 1994 (Wegfall Art. 220 EGBGB a. F.)
►Rechtswahlmöglichkeit, jetzt auch „nach“ der Eheschließung Art. 10 Abs. 2 Satz 1 EGBGB
27
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01. April 1994 – 30. Juni 1998
Namensführung in einer gemischt nationalen Ehe
Egal wer jetzt wen heiratet, die Namensführung in der Ehe richtet sich immer nach dem Recht des Staates, dem diese Person angehört Art. 10 Abs. 1 EGBGB.
Bis heute gab es keine weiteren Änderungen im deutschen IPR, aber.......
28
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Fälle zur Namensführung von EhegattenDie Ehegatten wünschen in allen Fällen einen gemeinsamen Ehenamen!
• 1995 heiraten die deutschen Staatsangehörigen Martin Fischer und Helene Berger• 1995 heiraten der Deutsche Herbert Fischer und die Niederländerin Truis Bleeker• 1995 heiraten der Niederländer Germ Donker und die Deutsche Helga Fischer• 1995 heiraten der Schweizer Bernhard Hefti und die Niederländerin Truis Bleeker • 1995 heiraten die Niederländer Germ Donker und Truis Bleeker
29
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Fälle zur Namensführung von EhegattenDie Ehegatten wünschen in allen Fällen einen gemeinsamen Ehenamen!
• 2006 heiraten die Deutschen Martin Fischer und Helene Gräfin von Berg, geb. Berger• 2006 heiratet der Deutsche Herbert Fischer, geb. Graf von Berg die Niederländerin Truis Bleeker• 2006 heiratet der Niederländer Germ Donker die Deutsche Helga Fischer, geb. Gräfin von Berg• 2006 heiraten der Schweizer Bernhard Hefti und die Niederländerin Truis Bleeker• 2006 heiraten die Niederländer Germ Donker und Truis Bleeker
30
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01. ??. ????
Umsetzung des Urteils des EuGH vom 14. Oktober 2008 in Sachen ‚Grunkin Paul‘
im deutschen IPR
Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Eintragungeines in einem Mitgliedsstaat rechtmäßig erworbenen
Namen.
31
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
01. ??. ????
Einführung von Art. 47a EGBGB
Wahl eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbenen Namens
Unterliegt der Name einer Person deutschem Recht, so kann siedurch Erklärung gegenüber dem Standesamt den während eines gewöhnlichen Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtmäßig erworbenen Namen wählen, sofern dies nicht mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Art. 47 gilt entsprechend.
32
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Nacherfassung der Personenstandsbücher
im elektronischen Register
ePR
33
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Rechtliche Grundlagen
► § 76 Abs. 5 PStG
► § 69 PStV
► Schreiben des BMI vom a. 13. Mai 2011 b. 31. Januar
2012
34
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Kennzeichnung des nacherfassten Papiereintrages
► § 69 PStV i.V.m. Nr. 75.3.2
und Nr. 76.3 PStG-VwV
35
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Protokollierte Nacherfassung(ggf. in Absprache mit der Standesamtsaufsicht)
► § 69 Abs. 2 Satz 2 PStV
► Erst- und Sicherungsregister § 4 Abs. 2 Satz 2 PStG
36
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
Vorschlag zur Protokollierung Nr. 75.3.1 PStG-VwV
37
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
38
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
How to do.....
Rechtliche Grundlagen
Empfehlungen des BMI
Evaluierung (Änderung
§ 69 PStV)
39
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
09.02.20128 © Walter Königbauer, BayStMI
Evaluierung Personenstandsrecht
Änderungen PStG, PStV, BGB, EGBGB
Fortgang zur Zeit offen
Inkrafttreten der technischen Änderungen
d. h. mit Auswirkungen auf die Fach-, Register- und Übertragungsverfahren
1. Mai 2013 (wenn Gesetz vor 1. August 2012)
1. November 2013 (wenn Gesetz vor 1. Februar 2013)
1. Mai 2014 (wenn…
40
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
How to do.....
Systematisch oder anlassbezogen?- beides möglich, auch Kombination
denkbar- mit System weiß man was man hat- anlassbezogen erfolgt im Rahmen der Fallbearbeitung
41
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
How to do.....
Nur bestimmte Jahrgänge?- mit AUTISTA ist Erfassung aller Jahrgänge möglich- Sinnvoll? Lösung bei jedem Standesamt zu suchen
Empfehlung BMI:
- Geburteneinträge ab 1910- Heiratseinträge ab 1940- Sterbeeinträge gar nicht
42
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
How to do.....
Inhalt der elektronischen Register
Grundsatz:
- Papier ist 1 zu 1 ins elektronische Register zu überführen- Tatsächlich beurkundete Daten- Altes Beurkundungsdatum, alter Standesbeamter- Kein Raum für Interpretationen- Alles schön der Reihenfolge nach (Erstbeurkundung, Folgebeurkundung 1 bis ..., Hinweise)
43
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
How to do.....
Inhalt der elektronischen Register
Grundsatz:
- Keine Übernahme von Daten, wenn kein Datenfeld vorhanden z. B.: Beruf, Akademischer Grad, Wohnort der Eltern, Anzeigender
Aufpassen bei Religionszugehörigkeiten!! Auch Religionen, die heute keinen Körperschaftsstatus haben, werden ins elektronische Register übernommen
Probleme bei Altregistern:
- Namensführung von Ehegatten und Kindern- Alte Randvermerke, die es heute nicht mehr gibt (Legitimation, Ehelicherklärung, Untersagung Namensführung, etc.)
44
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.
How to do.....
Inhalt der elektronischen Register
- Nacherfasste Papiereinträge sind wie Sammelakten zu behandeln- Fortführungsfristen beachten- Abgabe ans Archiv
- Nacherfassung von fehlenden Daten zur Eintragung eines Hinweises sind nicht zu ermitteln
- Vorhandene Hinweise werden auch rudimentär übernommen
- Berichtigte Hinweise sind allein in berichtigter Form zu übernehmen- Gilt derzeit nicht für Folgebeurkundungen (Teil der Evaluierung)- Berichtigungen im nacherfassten Register derzeit noch nicht möglich, laut
Aussage Verlag erst mit dem nächsten Update!
DANKE, DASS SIE ZUGEHÖRT HABEN!
Fachverband der Standesbeamten Nordrhein e.V.Mitglied im Bund deutscher Standesbeamtinnen und Standesbeamten e. V.