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KVNO extra FRAGEN- UND ANTWORTENKATALOG Hilfsmittel 2016

Fragen- und Antwortenkatalog: Hilfsmittel 2016 · Hyperhidrosis pedum oder : 3. Hyperhidrosis manum Medizinische Kontraindikationen (gemäß : HiMi-Verzeichnis) und Hinweise der Gerätehersteller

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KVNO extra

FRAGEN- UND ANTWORTENKATALOG

Hilfsmittel 2016

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ServicezeitenMontag bis Donnerstag von 8 bis 17 UhrFreitag von 8 bis 13 Uhr

KontaktServiceteam DüsseldorfTelefon 0211 5970 8888Telefax 0211 5970 8889E-Mail [email protected]

Serviceteam KölnTelefon 0221 7763 6666Telefax 0221 7763 6450E-Mail [email protected]

Dr. med. Patricia Shadiakhy, Beratende ÄrztinTelefon 0211 5970 8070E-Mail [email protected]

Die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 Sozialgesetzbuch V erfolgt durch den Spitzen-verband Bund der Krankenkassen und wird im Bundes-anzeiger veröffentlicht. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hat auf den Inhalt des Hilfsmittelverzeichnis-ses keinen Einfluss.

Die ausgewählten Fragen und Antworten sind aufgrund der Anfragen der Mitglieder der Kassenärztlichen Ver-einigung Nordrhein entstanden. Sie berücksichtigen häufig gestellte Fragen zu bestimmten Produktarten (siebenstellige Hilfsmittelnummer) und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Verordnungsgrundsätze ergeben sich aus den Hilfs-mittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses: http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/13/

InhaltProduktgruppe Seite

01 Absauggeräte 4

02 Adaptionshilfen 4

03 Applikationshilfen 5

04 Badehilfen 5

05 Bandagen 6

06 Bestrahlungsgeräte 6

07 Blindenhilfsmittel 6

08 Einlagen 7

09 Elektrostimulationsgeräte/-Therapiegeräte 7 | 8

10 Gehhilfen 8

11 Hilfsmittel gegen Dekubitus 8

12 Hilfsmittel bei Tracheostoma 9

13 Hörhilfen 9

14 Inhalations- und Atemtherapiegeräte 10

15 Inkontinenzhilfen 10

16 Kommunikationshilfen 11

17 Hilfsmittel zur Kompressionstherapie 11

18 Krankenfahrzeuge-/Behindertenfahrzeuge 12

19 Krankenpflegeartikel 12

20 Lagerungshilfen 13

21 Messgeräte für Körperzustände/-funktionen 13

22 Mobilitätshilfen 14

23 Orthesen / Schienen 14|15

24 Prothesen 15

25 Sehhilfen 16

26 Sitzhilfen 16

27 Sprechhilfen 16

28 Stehhilfen 17

29 Stomaartikel 17

31 Schuhe 17|18

32 Therapeutische Bewegungsgeräte 18

33 Toilettenhilfen 18

99 Verschiedenes 19

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3KVNO extra Hilfsmittel 2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

die demographische Entwicklung der Gesellschaft spiegelt sich auch in der Art der Verordnung von Hilfsmitteln wieder. Diese verhindern nicht nur das Fortschreiten einer Erkrankung, sondern erhalten mit steigendem Alter auch die Selbständigkeit. Dies gilt beispielsweise für Inkontinenzartikel, Kompressions-strümpfe und Rollatoren. Derzeit gibt es für die Hilfs-mittelversorgung keine Richtgrößen – im Gegensatz zu Arznei- und Heilmitteln.

Das im Sozialgesetzbuch fixierte Wirtschaftlich-keitsgebot gilt aber für alle Verordnungen, also auch die Hilfsmittel. Die häufigsten Fragestellungen zu Hilfsmitteln, die Ihnen in der Praxis begegnen, ha-ben wir für Sie beantwortet und erneut redaktionell überarbeitet. Natürlich ist die Darstellung nicht ab-schließend, da weit über 20.000 Einzelprodukte im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkas-

sen gelistet sind. Säuglinge, Kinder und Erwachsene bis ins hohe Alter benötigen mit-unter unterschied-liche Hilfsmittel. Für Säuglinge können zum Beispiel Milchpumpen notwendig sein, bei Kindern sind Ein-lagen im Vorschulalter häufig erforderlich. Inhalt-lich möchten wir Ihr Augenmerk besonders auf die Aufnahme der Tinnitusgeräte und den Hinweisen zu Perücken sowie den Treppenliftern lenken.

Des Weiteren möchten wir bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass sich durch den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Entlassma-nagement eine Änderung der Hilfsmittelrichtlinie er-gibt (s. § 6a; veröffentlicht im BAnz vom 23.03.2016). Zur praktischen Anwendung bedarf es eines noch abzustimmenden Rahmenvertrages. Dieser wird Re-gelungen zur Verordnung von Hilfsmitteln bei Ent-lassung aus dem stationären Bereich konkretisieren.

Ihre KV Nordrhein

Herzliche Grüße

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KVNO extra Hilfsmittel 20164

Produktgruppe 01-04

Milchpumpe, elektrisch betrieben | 01.35.01.1

Frage Antwort Bemerkung

Von welchen Fachgruppen können Milch-pumpen verordnet werden?

Vorwiegend von Fachärzten für Gynäko-logie, da das Hilfsmittel von der Mutter benötigt und vor allem von ihr angewen-det wird. Folgende Indikationen sind bei der Verordnung zum Beispiel anzugeben: empfindliche Brustwarzen, Brustwarzen-einrisse, Brustwarzenentzündungen oder blutende Brustwarzen sowie vorüberge-hende Antibiotikabehandlung der Mut-ter und/oder vermehrte oder verminderte Muttermilchbildung. Indikationen, die sich auf den Säugling beziehen, können sein: Trinkschwäche, Frühgeborene oder Neu-geborene mit organischen Erkrankungen.

Milchpumpen sind für den Wiedereinsatz geeignet. Sie sollten daher leihweise zur Verfügung gestellt werden. Der Verord-nung sollte daher der Zusatz "zum leih-weisen Einsatz" hinzugefügt werden.

Strumpfanziehhilfen für Kompressionsstrümpfe | 02.40.01.3

Frage Antwort Bemerkung

Welche Indikationen sind zu beachten? Bei Erkrankungen mit starker Funktionsbe-einträchtigung der oberen Extremität(en). Dabei ist vor allem die Greiffunktion be-einträchtigt. Beispiele hierfür sind: Ent-zündliche Erkrankungen, Lähmungen, Verletzungen oder Amputationen. Griff-verlängerungen können angezeigt sein, um die Arme zu den Strümpfen zu ziehen: zum Beispiel bei Gelenksversteifungen im Wirbelsäulen-, Hüft- oder Kniebereich.

Voraussetzung ist, dass Kompressions-strümpfe medizinisch notwendig sind.

Produktgruppe 01

Absauggeräte

Produktgruppe 02

Adaptionshilfen

Die Verordnungsvoraussetzungen ergeben sich aus der Hilfsmittel-Richtlinie (HilfsM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses. Das vom Bundesanzeiger regelmäßig aktualisierte Verzeichnis finden Sie auf der Inter-netseite der KV Nordrhein unter: www.kvno.de } Praxis } Verordnungen } Hilfsmittel

Die Aktualisierung findet halbjährig statt. Wir beziehen uns derzeit auf den Bundesanzeiger vom 14. März 2016, ohne Gewähr auf Vollständigkeit.

Die Produktart oder die siebenstellige Hilfsmittelnummer ist bei der Verordnung eines Hilfsmittels ebenso wie die Indikation/Diagnose anzugeben (§ 7 Abs. 3 der Hilfsmittelrichtlinie).

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5KVNO extra Hilfsmittel 2016

Insulin-Pens | 03.99.03.0

Frage Antwort Bemerkung

Wann sind Insulin-Pens statt Kolbensprit-zen verordnungsfähig?

Sofern der Patient nicht die Einheiten mit der Spritze genau aufziehen kann ("kolbengenau").

Die Verordnung richtet sich nach der Hilfsmittelrichtlinie. (s. HiMiRi §7 Abs.2) unter: Download: } www.g-ba.de

Daher ist die Menge entscheidend, ein Verordnungszeitraum ist nicht anzuge-ben.

Badewannenlifter, mobil | 04.40.01.0

Frage Antwort Bemerkung

Bei welchen Indikationen können Bade-wannenlifter verordnet werden?

Bei folgenden: starke Funktionsminde-rung oder nicht vorhandene Funktions-fähigkeit der oberen und/oder unteren Extremitäten. Grundvoraussetzungen sind, dass das selbständige Ein- und Aus-steigen und/oder das Hin- und Aufsetzen beträchtlich eingeschränkt bis gar nicht möglich ist. Wichtig ist überdies, dass die Rumpfkontrolle und die Restfunktions-fähigkeit der Extremitäten dagegen vor-handen sind.

Verordnungsvoraussetzung: Andere Badehilfsmittel (zum Beispiel Badewannensitze) sind nicht mehr ausrei-chend, um selbständig zu baden.

Badewannensitze ohne Rückenlehne | 04.40.02.1

Frage Antwort Bemerkung

Sind Badewannensitze als Hilfsmittel ver-ordnungsfähig?

Ja (siehe Antwort Badewannenlifter mobil). Die Funktionsminderung oder die -aufhe-bung beziehen sich auf die unteren Extre-mitäten, nicht auf die oberen.

S. HiMiNr. 04.40.01.0

Produktgruppe 03

Applikationshilfen

Produktgruppe 04

Badehilfen

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KVNO extra Hilfsmittel 20166

Produktgruppe 05-09

Kniebandagen zur Weichteilkompression | 05.04.01.0

Frage Antwort Bemerkung

Zählen diese Bandagen zu den Hilfsmit-teln oder zu den Verbandstoffen?

Sie gelten nicht als Verbandstoffe gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 sondern zählen zu den Hilfsmitteln (s. § 33) SGB V. Die im Hilfs-mittelverzeichnis gelisteten Bandagen sind bei entsprechender Indikation als Hilfsmittel verordnungsfähig.

Folgende Indikationen sind Verordnungs-voraussetzung: Weichteilreizzustände des Kniegelenkes, die chronisch, posttrauma-tisch oder postoperativ bedingt sind oder rezidivierende Gelenkergüsse.

Psoriasiskämme | 06.30.01.0

Frage Antwort Bemerkung

Unter welcher Voraussetzung sind diese zu Lasten der gesetzlichen Krankenversi-cherung verordnungsfähig?

Vor der Verordnung muss eine positive ärztliche Anwendungsbeobachtung unter UV-Behandlung stattgefunden haben. Bei folgenden Indikationen können Psoriasis-kämme verordnet werden: Zum Beispiel Akne, Kopfhautpsoriasis, therapieresis-tente Herde bei Neurodermitis.

Einteilige Blindenlangstöcke | 07.50.01.0

Frage Antwort Bemerkung

Welche Bedingungen sind bei der Erstver-ordnung zu beachten?

Die Erstverordnung erfolgt in der Regel im Rahmen einer Mobilitätsschulung. Bei der Erstausstattung können maximal zwei Stöcke verordnet werden. Die Stockspitze nutzt sich nach ca. sechs bis zwölf Mo-naten ab. Beim Stock hängt dies von der Nutzungshäufigkeit und der Beschaffen-heit der Umgebung ab.

Erkrankungen, die erworben oder ange-boren sind, zum Beispiel:

� schwerwiegende Atrophien � Trübungen � Infektionen, zum Beispiel Uveitis � Tumore � Verletzungen

bei denen eine hochgradige Sehbehinde-rung oder Erblindung vorliegt. Mobilitäts-schulungen werden zum Beispiel durch qualifizierte Rehabilitationstrainer ange-boten. Informationen können bei regiona-len Blinden- und Sehbehindertenverbän-den eingeholt werden.

Produktgruppe 05

Bandagen

Produktgruppe 06

Bestrahlungsgeräte

Produktgruppe 07

Blindenhilfsmittel

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7KVNO extra Hilfsmittel 2016

Kork-Leder-Einlagen | 08.03.02.0

Frage Antwort Bemerkung

Wann sind diese Einlagen verordnungsfähig?

Diese Einlagen sind vor allem bei Erwach-senen verordnungsfähig bei folgenden Indikationen, wenn keine anderweitige Korrektur (beispielsweise operativ) durch-geführt wird, zum Beispiel: Knick-Senk-Spreizfuß, kontrakt; Ballen-Hohlfuß, rheumatischer Spreizfuß oder bei angioneuropathischen Fußverände-rungen in Kombination mit anderen Fuß-deformitäten.

Sie dienen nicht der Korrektur der Fuß-stellung, sondern der Bettung. Eine Last-umverteilung wird hierdurch erzielt.

Kork-Leder-Schaleneinlagen | 08.03.03.0

Frage Antwort Bemerkung

Wann sind diese Einlagen verordnungsfä-hig, und welche Kontraindikationen sind zu beachten?

Diese Einlageart ist nur für Kinder- und Jugendliche geeignet. Sie hat korrigieren-de Wirkung bei folgenden Indikationen:Klumpfuß nach knöcherner Korrekturo-peration, kongenitaler Plattfuß, Knick-fuß, abgesenkter Hohlfuß, kindlicher Knick-Plattfuß, nicht kompensierbar, pathologische Beinachsenentwicklung bei Fußdeformierungen. Kontraindikation: im Zehenstand kompensierter schlaffer, kindlicher Knick-Plattfuß.

Grundvoraussetzungen der Verordnungs-fähigkeit ist, dass die Verordnung zu Beginn des Laufalters bei Kleinkindern sowie bis zum Wachstumsende von Kindern- und Jugendlichen erfolgt.

Leitungswasseriontophorese zur Hyperhidrosisbehandlung (Konstantstrom) | 09.30.01.0

Frage Antwort Bemerkung

Welche Formen der Hyperhidrosis können unter Beachtung bestimmter Vorausset-zungen behandelt werden?

1. Hyperhidrosis axillaris 2. Hyperhidrosis pedum oder 3. Hyperhidrosis manum

Medizinische Kontraindikationen (gemäß HiMi-Verzeichnis) und Hinweise der Gerätehersteller sind zu beachten.

Folgende Bedingungen müssen beachtet werden: Konservative Maßnahmen haben keinen ausreichenden Therapieerfolg ge-zeigt. Vor der Erstverordnung sollte sowohl eine endokrinologische, dermatologische und ggf. psychiatrische Exploration erfol-gen. Bei positiver Erprobungsphase im Pa-tientenalltag von mindestens vier Wochen kann eine Dauerverordnung erfolgen.

Produktgruppe 08

Einlagen

Produktgruppe 09

Elektrostimulationsgeräte

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KVNO extra Hilfsmittel 20168

Produktgruppe 09-13

Biphasische Schmerztherapiegeräte, mehrkanalig, mit Therapiespeicher | 09.37.01.1

Frage Antwort Bemerkung

Bei welchen Indikationen (chronischen Schmerzzuständen) können diese Geräte verordnet werden?

Grundsätzlich bei solchen, die zu nicht beeinflussbaren chronischen Schmerzzu-ständen führen. Zum Beispiel bei: 1. Postzosterische Neuralgie2. Zentrale Schmerzen: a. Sekundäre zentrale Schmerzen:

chronisch radikuläre und sekundäre chronifizierte Schmerzprozesse

b. chronische Schmerzen nach Ver-letzungen des ZNS (Rückenmark, Hirnstamm, Thalamus, subkortikale Strukturen, ggf. auch Kortex)

Medizinische Kontraindikationen (gemäß Hi-Mi-Verzeichnis) und Hinweise der Geräteher-steller sind zu beachten.

Diese (mehrkanaligen) Geräte sind dann verordnungsfähig, wenn durch Nutzung einkanaliger keine ausreichende Schmerz-beeinflussung möglich ist.

Der Verordnung eines Schmerztherapie-gerätes geht immer eine positive Erpro-bungsphase voraus. Des Weiteren ist bei einer Langzeitanwendung über drei Mo-nate hinaus eine ärztliche Kontrollunter-suchung erforderlich. Diese ist frühestens nach vier Wochen vorzunehmen (Folge-verordnung siehe Hilfsmittelverzeichnis).Die Geräte sind i. d. R. für den WE (Wie-dereinsatz) geeignet.

Vierrädrige Gehhilfen (Rollatoren) | 10.50.04.1

Frage Antwort Bemerkung

Können Rollatoren zu Lasten der GKV ver-ordnet werden?

Der/die Anwender/in verfügt noch über Rest-funktionen der Extremitäten (z. B. Muskel-kraft), um selbständig die Wohnung zu ver-lassen und auch außerhalb unter anderem am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Eine Gefährdung der eigenen oder anderer Personen ist beim Gebrauch auszuschließen.

Weichpolsterauflagen | 11.29.01.0 Schaummatratzen mit einteiliger Liegefläche | 11.29.05.0

Frage Antwort Bemerkung

Besteht eine Verordnungsmöglichkeit zur Prophylaxe?

Ja. Diese Produktarten werden sowohl zur Prävention als auch zur Unterstützung der Behandlung von Dekubitusulcera ein-gesetzt, zum Beispiel bei bestehenden Hautdefekten, Herz-Kreislaufstörungen. Zur Beurteilung des individuellen Dekubi-tusrisikos ist eine standardisierte Skala (gemäß dem Hilfsmittelverzeichnis in der Regel nach Braden) anzuwenden.

Krankheiten, die ein dauerhaftes Sitzen oder Liegen erfordern und für die ein er-höhtes Dekubitusrisiko besteht.

Zum Beispiel: u www.dekubitus.de

Produktgruppe 09

Elektrostimulationsgeräte

Produktgruppe 10

Gehhilfen

Produktgruppe 11

Hilfsmittel gegen Dekubitus

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9KVNO extra Hilfsmittel 2016

Trachealkanülen mit Innenkanülen aus Silber | 12.24.02.0

Frage Antwort Bemerkung

Wann sind diese verordnungsfähig? Bei Tracheostomie. Sie können verordnet werden wenn keine gleichzeitige Verordnung von Innenkanülen erfolgt.

Abrechnungspositionen für Verbrauchsmaterialien | 12.99.99.1

Frage Antwort Bemerkung

Wann sind diese verordnungsfähig? Bei Tracheostomie oder nach Laryngekto-mie.

Die einzelnen Artikel sind unter der Pro-duktart benannt, zum Beispiel Spezialrei-nigungstücher.

Produktgruppe 12

Hilfsmittel bei Tracheostoma

Produktgruppe 13

HörhilfenTinnitusgeräte | 13.20.14.0

Frage Antwort Bemerkung

Wann sind diese nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähig?

Hörgeräteversorgung bei alleiniger Schwerhörigkeit stellt keine Indikation dar. Ferner ebenso subjektive Ohrgeräu-sche, die unter 3 Monaten bestehen

Die Definition des Hörverlustes und –gewinns gemäß der Hilfsmittel-Richtli-nen sind zu beachten. Ebenso die AWMF Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-chirurgie- Tinnitus.

Eine Änderung der Hilfsmittelrichtlinien für die Produktgruppe 13 „Hörhilfen“ ist zum 29.10.2014 in Kraft getreten.Diese betreffen vornehmlich die §§ 21 und 22.Im § 21 wurden die Sprachaudiometrie für einohrige Hörgeräte gestrichen und im § 22 Abs. 1 aufgenommen. Im § 22 Abs. 2 wurde zusätzlich die Hörergebnisprüfung mit dem Freiburger Einsilbertest berücksichtigt,

Folglich gibt es auch Anpassungen des Hilfsmittelverzeichnisses, die Schritt für Schritt in die Produktuntergruppen umgesetzt werden:

� 13.20.10 "Hörgeräte für an Taubheit grenzende Versicherte" und � 13.20.12 "Hörgeräte für schwerhörige Versicherte, ausgenommen für an Taubheit grenzend schwerhörige Versicherte". � 13.20.14 „Tinnitusgeräte“ � 13.20.15 „Knochenleitungshörbügel“

Ein- und mehrkanalige HdO und IO-Geräte, die die medizinischen und technischen Voraussetzungen erfüllen, werden in die o.g. Produktuntergruppen überführt, die übrigen werden entnommen. (Derzeit: 21.04.2016 mit Stand des Bundesanzeigers vom 14.03.2016 ist dies noch nicht abgeschlossen.)

Folgende Produktuntergruppen sind zur Löschung vorgesehen:13.20.01 bis 13.20.03, 13.20.05, 13.20.08 sowie 13.20.13

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KVNO extra Hilfsmittel 201610

Produktgruppe 14-17

Medikamentenvernebler für untere Atemwege | 14.24.01.0

Frage Antwort Bemerkung

Sind Medikamentenvernebler während akuter Schübe spezifischer Atemwegser-krankungen zu Lasten der GKV verord-nungsfähig?

Die häusliche Inhalationstherapie dient zum Beispiel bei folgenden Indikationen der Ergänzung der Arzneimitteltherapie: Asthma bronchiale, Bronchitis oder Mu-koviszidose. Somit können die Vernebler auch bei akuten Schüben oder bei Rezidi-ven als Hilfsmittel eingesetzt werden.

Anatomisch geformte Vorlagen, normale Saugleistung, Größe 1 | 15.25.01.0

Frage Antwort Bemerkung

Sind Vorlagen, Netzhosen oder Windelho-sen verordnungsfähig? Welche Bedingun-gen gelten?

Das Vorliegen einer mindestens mittelgra-digen Inkontinenz ist Verordnungsvoraus-setzung. Die Ausscheidungsmenge beträgt mindestens 100 ml in vier Stunden.

Hat eine urologische/ gynäkologische Untersuchung zum Ausschluss anderer Therapieoptionen stattgefunden, ist emp-fehlenswert, dies zu dokumentieren. Bei gesicherter Diagnose sind Inkontinenz-hilfen somit auch durch andere Fachrich-tungen verordnungsfähig.

Können gleichartige Artikel wie Vorlagen und Windelhosen zusammen verordnet werden?

Das Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V muss berücksichtigt werden. Rei-chen Vorlagen aus, sind ausschließlich diese zu verordnen (s. § 6 Abs.5, Satz1 der HiMiRi).

Für die Nacht kommen alternativ auch Produkte mit größerer Saugleistung als am Tage in Betracht.

Müssen Inkontinenzbescheinigungen und Hilfsmittelverordnungen gleichzeitig im Rahmen der GKV ausgestellt werden?

Werden die Verordnungsvoraussetzungen der Hilfsmittelrichtlinie und des Verzeich-nis erfüllt, ist keine zusätzliche Bescheini-gung notwendig.

Bis zu welchem Alter ist eine Inkontinenz-versorgung bei Kindern ausgeschlossen?

Bis zum 3. Lebensjahr. Es entspricht der allgemeinen Lebenser-fahrung, dass Kinder bis zu diesem Zeit-punkt einnässen können.

Produktgruppe 14

Inhalations- und Atemtherapiegeräte

Produktgruppe 15

Inkontinenzhilfen

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11KVNO extra Hilfsmittel 2016

Einfache Tafeln/Symbolsammlungen mit Symbolen und/oder Worten | 16.99.01.0

Frage Antwort Bemerkung

Wann sind diese verordnungsfähig? Diese sind zu Lasten der GKV zu verordnen, wenn sowohl eine lautsprachliche als auch eine Schreibstörung vorliegt. Dies kommt zum Beispiel bei folgenden Indikationen vor: Anarthrie, bei schwerer Dysarthrie, vorwie-gend motorischer Aphasie und auch anderen neurologischen/psychischen Erkrankungen.

Wenn bei Kindern lediglich eine schrift-liche Kommunikationsstörung vorliegt, kann eine Verordnung nur bis zum Ende der Schulpflicht erfolgen.

Produktgruppe 16

Kommunikationshilfen

Produktgruppe 17

Hilfsmittel zur Kompressionstherapie

Wadenstrümpfe KKL 1, Serienfertigung | 17.06.01.0

Frage Antwort Bemerkung

Können bei der Erstverordnung aus hygi-enischer Sicht (Wechsel) zwei Paar Kom-pressionswadenstrümpfe verordnet wer-den?

Ja Mehrfachausstattungen mit Hilfsmitteln können in Frage kommen, "wenn dies aus medizinischen, hygienischen oder sicher-heitstechnischen Gründen notwendig" ist (siehe Hilfsmittelrichtlinie, § 6, Abs.8). Bei besonderer Beanspruchung der Strümp-fe ist ebenfalls eine Mehrfachausstattung möglich (zwei Paar). Voraussetzung ist, dass dies zweckmäßig und wirtschaftlich ist (§ 12 SGB V). Die Notwendigkeit der beidsei-tigen Versorgung ist unabhängig hiervon zu betrachten, medizinisch jedoch aufgrund der Grundursachen eher die Regel.

Wie häufig und in welchen Abständen können Kompressionsstrümpfe nach der Erstverordnung wieder verordnet werden?

In der Regel können sie halbjährlich verordnet werden, es sei denn aus indi-viduellen Gründen (zum Beispiel Mate-rialverschleiß) ist vorzeitig eine Mehr-fachausstattung erforderlich.

Welche Kompressionsklassen können ver-ordnet werden?

Die Klassen I bis IV, gemäß den Indikati-onen, die in den jeweiligen Leitlinien be-rücksichtigt sind.

Kann bei Schwangerschaftsvaricosis eine Verordnung erfolgen?

Ja

Elektrische Tafeln/ Symbolsammlungen mit Symbolen und/oder Worten | 16.99.01.1

Frage Antwort Bemerkung

Wann sind diese verordnungsfähig? S. einfache Tafeln/ Symbolsammlungen, wenn diese nicht ausreichend sind.

S. einfache Tafeln/ Symbolsamm-lungen (HiMiNr 16.99.01.0).

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KVNO extra Hilfsmittel 201612

Produktgruppe 18-21

Dusch-Schieberollstühle | 18.46.03.1

Frage Antwort Bemerkung

Wann sind Duschrollstühle im Rahmen der GKV zu verordnen?

Die Produktgruppe "04 Badehilfen" ist vorrangig zu beachten. Sofern diese nicht mehr zum selbständigen Baden/Duschen verwandt werden können, sind Duschroll-stühle angezeigt.

Die Befahrbarkeit der Dusche muss gege-ben sein.

Saugende Bettschutzeinlagen, wiederverwendbar, zum Beispiel 0,4 x 0,6 | 19.40.05.0

Frage Antwort Bemerkung

Wann sind saugende Bettschutzeinlagen als Hilfsmittel verordnungsfähig?

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die normale Bettwäsche, Unterziehwäsche und andere Inkontinenzhilfen keinen ausrei-chenden Schutz gewährleisten. Die saugen-den Bettschutzeinlagen können dann als Hilfsmittel verordnet werden, wenn Patien-ten weitgehend bewegungseingeschränkt, bettlägerig oder ein erhöhtes Risiko für die Entstehung eines Dekubitus aufweisen. Des Weiteren bei Patienten mit chronischen Hautschäden, nässenden Wunden oder be-reits bestehender Inkontinenz.

Der Grad der Bewegungseinschränkung ist maßgeblich. Die Patienten sind bedingt bewegungsfähig, so dass die Bettschutz-einlage nicht ausschließlich der Pflege dient.

Betten, manuell höhenverstellbar mit manuell verstellbarer Liegefläche | 19.40.01.0

Frage Antwort Bemerkung

Wann sind manuell verstellbare Betten verordnungsfähig?

Bei nicht spontan bewegungsfähigen Pa-tienten. Sie müssen jedoch noch in der Lage sein, selbständig den Oberkörper an-heben zu können.

Diese dienen dazu, selbständig die Lie-gefläche zu verändern. Leichte manuelle Einstellungen sind möglich.

Produktgruppe 18

Krankenfahrzeuge/Behindertenfahrzeuge

Produktgruppe 19

Krankenpflegeartikel

Rollstühle mit Einarmhebelantrieb | 18.46.04.2

Frage Antwort Bemerkung

Wann sind diese zu Lasten der GKV verordnungsfähig?

Die Verordnung ermöglicht, das Grundbe-dürfnis des Fortbewegens in der eigenen Wohnung aufrecht zuerhalten. Stark ein-geschränkte Gehfähigkeit oder Gehunfä-higkeit sind Verordnungsvoraussetzung. Eine obere Extremität muss funktionsfä-hig sein.

Bei Funktionsfähigkeit der oberen Ext-remitäten, ist die Verordnungsfähigkeit eines Rollstuhls mit Doppelgreifreifen zu prüfen.

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13KVNO extra Hilfsmittel 2016

Beinlagerungshilfen | 20.06.02.0.

Frage Antwort Bemerkung

Bei welcher Indikation sind Beinlage-rungshilfen verordnungsfähig?

Beispielhaft zur Dekubitusprophylaxe oder zur Ödemreduktion nach Operationen, nach Traumata sowohl der Gelenke und/oder der Weichteile des Beines. Z. B. bei: Lymphö-dem, Phlebothrombose und Thrombophle-bitis einhergehend mit venösem Ödem.

Vollautomatische Blutgerinnungsmessgeräte | 21.34.01.1

Frage Antwort Bemerkung

Sind Gerinnungsmessgeräte (Koagulati-onsmessgeräte) verordnungsfähig?

Ja, wenn eine in der Regel lebenslange (unabsehbare) antikoagulative Therapie erforderlich ist. Die Einzelheiten sind dem Hilfsmittelverzeichnis zu entnehmen.

Eine ausführliche medizinische Begrün-dung ist erforderlich.

Vollautomatische Blutdruckmessgeräte zur Oberarmmessung | 21.28.01.2

Frage Antwort Bemerkung

Wann ist ein Blutdruckmessgerät verordnungsfähig?

Bei geschulten Patienten, die zum Beispiel mehrmals täglicher Messungen bedürfen, medikamentös schwer einstellbar sind oder bereits fortgeschrittene Folgeschä-den haben.

Können Patienten, die zum Beispiel im Disease-Management-Programm (DMP KHK) eingeschrieben sind, ein Blutdruck-messgerät erhalten?

Ja, gemäß den Indikationen des Hilfsmit-telverzeichnisses.

Produktgruppe 20

Lagerungshilfen

Produktgruppe 21

Messgeräte für Körperzustände/-funktionen

Verbrauchsmaterialien | 21.99.99.1

Frage Antwort Bemerkung

Sind Lanzetten generell verordnungsfähig? Ja, wenn analog auch Blutzuckerteststrei-fen notwendig sind.

Gibt es eine Mengenbegrenzung? Nein. Das Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V ist zu beachten.

Die Verordnungsmenge richtet sich nach dem Verbrauch der Blutzuckerteststreifen.

Sind Kontrolllösungen für Blutzucker- und Gerinnungsmessgeräte verordnungsfähig?

Ja, sie befinden sich unter der Produktart 21.99.99.1002.

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KVNO extra Hilfsmittel 201614

Produktgruppe 22-24

Aufstehgestelle | 22.29.02.1

Frage Antwort Bemerkung

Wann können diese zu Lasten der GKV verordnet werden?

Eine starke Funktionseinschränkung der unteren Extremität (Gelenke und Musku-latur) muss vorliegen. Die Steh- und Rest-gehfähigkeit sind vorhanden, um mit dem Hilfsmittel alleine aufstehen zu können. Hierzu müssen Restfunktionen der oberen Extremitäten und eine erhaltene Rumpf-funktion vorliegen.

Fußlagerungsorthesen | 23.03.01.0

Frage Antwort Bemerkung

Welche Indikationen sind Verordnungsvo-raussetzung?

Beispielhaft: in Folge eines Apoplex, in-fantile Cerebralparese, wenn der Zustand des Patienten eine Lagerung und/oder Fi-xierung des Fußes erfordert.

LWS-Orthesen zur Immobilisierung | 23.14.01.0

Frage Antwort Bemerkung

Sind diese zu Lasten der GKV als Hilfsmit-tel verordnungsfähig?

Ja, bei Erkrankungen oder Indikationen, die eine Ruhigstellung der LWS erfordern, zum Beispiel:

� präoperative � postoperative � posttraumatische und/oder

entzündliche Erkrankungen

Produktgruppe 22

Mobilitätshilfen

Produktgruppe 23

Orthesen | Schienen

Wandlifter | 22.40.02.0

Frage Antwort Bemerkung

Unter welchen Bedingungen sind Lifter als Hilfsmittel im häuslichen Bereich verord-nungsfähig?

Bei folgenden Indikationen ist dies möglich: zum Beispiel Tetraplegie bei Querschnittlähmung oder andere neu-rologische oder muskulär bedingte Funk-tionsstörung der oberen und unteren Ext-remitäten, sofern andere Mobilitätshilfen nicht mehr in Frage kommen.

Eine Hilfsperson ist zur Unterstützung der Bedienung notwendig.

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15KVNO extra Hilfsmittel 2016

Lumbalstützorthesen mit Mobilisierungsfunktion | 23.14.02.0

Frage Antwort Bemerkung

Bei welchen Indikationen können sie ver-ordnet werden?

Bei Erkrankungen, die durch Teilentlas-tung aufgrund Entlordosierung eine funkt. Mobilisierung der LWS erfordern. Allen Indikationen ist gemeinsam, dass sie leichte bis mittelgradige Schwereverläufe aufweisen zum Beispiel: � Lumboischialgien bis zu Bandschei-

benprotusionen/ Prolaps, radikuläres Lumbalsyndrom

� Lumbalgien aufgrund von Spondolis-these, Grad I

� Lumbale Deformitäten, die wieder-holte Behandlungen erfordern, oder einen komplizierten Verlauf haben

� Nach erfolgter BS-Operation, mit kleinem bis mittelgroßen Prolaps

Durch eine Entlordosierung ermöglichen Sie eine Teilentlasung, wodurch eine funktionelle Mobilisierung der Lenden-wirbelsäule erreicht wird.

Produktgruppe 23

Orthesen | Schienen

Silikonbrustprothesen | 24.35.02.0

Frage Antwort Bemerkung

Wann kann eine erneute Verordnung vor-genommen werden?

In der Regel beträgt der Abstand nach Erstverordnung zwei Jahre.

Bei Veränderungen der Brust (zum Bei-spiel aufgrund einer erneuten Therapie, Gewichtsveränderung) ist eine vorzeitige Verordnung möglich.

BHs | Badeanzüge | Keine Angabe zu dieser Produktart im Hilfsmittelverzeichnis

Frage Antwort Bemerkung

Unter welchen Indikationen sind BHs und/oder Badeanzüge verordnungsfähig?

Beispielhaft postoperativ nach Mamma-Ca, wenn eine Brustveränderung besteht.

Bei BHs werden in der Regel für die Erst-ausstattung aus hygienischen Gründen zwei Stück akzeptiert. Eine Nachfrage bei der jeweiligen Krankenkasse ist empfeh-lenswert. Bei Badeanzügen kann die GKV einen Zuschuss gewähren. Die Erstaus-stattung erfolgt einfach. Eine Ersatzbe-schaffung kann nach 3 Jahren erfolgen.

Produktgruppe 24

Prothesen

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KVNO extra Hilfsmittel 201616

Bis + und - 4,0 Dioptrien (dpt) | 25.21.02.0

Frage Antwort Bemerkung

Wann sind diese (mineralische Einstär-kengläser mit sphärischen Flächen) zu Lasten der GKV verordnungsfähig?

Bei Myopie, Hyperopie oder Presbyopie bis 4,0 Dioptrien (dpt).

Voraussetzung: Die Definition der Hilfs-mittel Richtlinie, Abschnitt B. Sehhilfen, ist erfüllt: http:/www.g-ba.de/informati-onen/richtlinien/13/

Athrodesensitzkissen | 26.46.01.0

Frage Antwort Bemerkung

Wann ist ein Athrodesensitzkissen verord-nungsfähig?

Arthrodesensitzkissen können aufgrund chronischer, krankheitsbedingter Einstei-fung des Hüft- oder Kniegelenks verord-net werden.

Eine fachärztliche Begründung ist erforderlich, wenn eine vorübergehende Versorgung nach Totalendoprothesenim-plantation notwendig ist.

Produktgruppe 25

Sehhilfen

Produktgruppe 26

Sitzhilfen

Sprachschallverstärker | 27.17.01.0

Frage Antwort Bemerkung

Wann ist eine Verstärkung der eigenen Stimme notwendig und die Verordnung des Verstärkers zu Lasten der GKV gege-ben?

Bei folgenden Diagnosen: � Dysphonie mit Einschränkung der

Stimmleistung � Ösophagussprecher � Stimmbandlähmung

Produktgruppe 27

Sprechhilfen

Athrodesenstühle | 26.46.02.0

Frage Antwort Bemerkung

Wann ist eine Verordnung eines Athrode-senstuhls möglich?

Wenn eine Versorgung mit einem Arthro-desenkissen nicht mehr ausreichend und zweckerfüllend ist. Im Übrigen gelten die gleichen Indikationen wie für Athrodesen-sitzkissen.

S. 26.46.01.0.

Produktgruppe 25-31

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17KVNO extra Hilfsmittel 2016

Stehständer, fahrbar | 28.29.01.1

Frage Antwort Bemerkung

Wann können diese Ständer verordnet werden?

Bei Erkrankungen, bei denen eine Steh-position und Fortbewegung aus eigener Kraft ohne Unterstützung eines Hilfsmit-tels nicht gegeben ist, zum Beispiel:

� Multiple Sklerose im fortgeschrittenen Stadium

� Muskeldystrophie � Paraplegie � Zerebralparese

Sie zielen darauf ab, das Stehtraining bei stark beeinträchtigter oder nicht vorhan-dener Stehfähigkeit zu unterstützen.

Produktgruppe 28

Stehhilfen

Orthopädischer Straßenschuh | 31.03.01.0

Frage Antwort Bemerkung

Wie viele Schuhe sind generell bei vor-handener Indikation verordnungsfähig?

Aufgrund hygienischer Aspekte erhalten Versicherte im Rahmen der Erstversor-gung grundsätzlich zwei Paar.

In der Regel ist eine Folgeverordnung ei-nes neuen Paares nach zwei Jahren mög-lich. Ein Wechselpaar ist ggf. zu verordnen, wenn eine Instandsetzung nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Spezialschu-he für bestimmte Indikationen sind nicht Bestandteil der GKV. Eine Verordnung für Krankheitsbilder wie Rheuma, Diabetes mellitus oder Angioneuropathie ist ausge-schlossen.

Schutzschuhe obliegen nicht der GKV-Leistungspflicht; es handelt sich in der Regel um industriell hergestellte Schuhe mit bestimmten Schutzvorrichtungen (zum Beispiel metallische Platten etc.).

Produktgruppe 31

Schuhe

Hautschutzpasten/Ausgleichspasten | 29.26.10.0

Frage Antwort Bemerkung

Wann sind diese Pflegemittelprodukte bei der Stomaversorgung verordnungsfähig?

Diese sind verordnungsfähig, wenn die notwendige Pflege mit handelsüblichen Mitteln nicht ausreichend ist. Sie dienen der sicheren und hygienischen Versorgung mit Stomabeuteln..

Weitere Produktarten: � Hautschutzpulver/Puder (29.26.10.1) � Hautschutztücher/Schwämme (29.26.10.2) � Lotionen/Cremes (29.26.10.3) � Pflasterentferner (29.26.10.4) � Haftsprays/Haftmittel (29.26.10.5)

Produktgruppe 29

Stomaartikel

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KVNO extra Hilfsmittel 201618

Fußteil-Entlastungsschuh | 31.03.03.5

Frage Antwort Bemerkung

Welche Indikationen sind zu beachten? Verletzungszustände, Ulcerationen sowie Vor- und Rückfußoperationen (siehe Pro-duktgruppendefinition).

Eine Versorgung mit Schuhen kommt in Frage, wenn andere Hilfsmittel wie Ein-lagen oder Zurichtungen an Konfektions-schuhen (zum Beispiel Absatzerhöhungen) nicht mehr ausreichend sind.

Fingertrainer | 32.07.01.0

Frage Antwort Bemerkung

Welche Erkrankungen und deren Folgen kommen für die Verordnung in Betracht?

Das Handskelett oder die Fingerweichteile betreffende Operations-/Verletzungsfol-gen, neuromuskulär bedingte Störungen der Fingerbeweglichkeit, entzündliche rheumatische Verschleißerkrankungen oder Fingergelenkkontrakturen.

Therapieknete | 32.07.01.1

Frage Antwort Bemerkung

Kann Therapieknete verordnet werden? Wenn ja, bei welchen Indikationen?

Die Therapieknete kann als Hilfsmittel für Finger- und Handübungen verwen-det werden. Die Indikationen sind die gleichen wie bei Fingertrainern (HiMiNr 32.07.01.0).

Bitte beachten Sie, dass bei der Verordnung von Hilfsmitteln das Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V zu beachten ist.

Siehe ebenfalls Hi-Mi-Ri §6, Abs. 5, Satz 1“ 1 Von gleichartig wirkenden Hilfsmitteln ist im Rahmen der Indikationsstellung das nach Art und Umfang dem Gebot der Wirtschaftlich-keit entsprechende zu verordnen.“

Toilettensitzerhöhungen | 33.40.01.0

Frage Antwort Bemerkung

Wann sind diese als Hilfsmittel zu verord-nen?

Zum Beispiel bei sehr eingeschränkter oder vollständig aufgehobener Beweglich-keit der LWS, der Hüft- und Kniegelenke. Sie sollen nicht ausschließlich der Pflege- erleichterung anderer Personen/Pflegen-der dienen, sondern die Selbständigkeit des Patienten unterstützen.

Die Erhöhung bewirkt eine Verbesserung des Hinsetzens und Aufstehens im Ver-gleich zum konventionellen Toilettenbe-cken.

Produktgruppe 32

Therapeutische Bewegungsgeräte

Produktgruppe 33

Toilettenhilfen

Produktgruppe 31

Schuhe

Produktgruppe 31-33

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19KVNO extra Hilfsmittel 2016

Allergikerbettwäsche | Encasings | -

Frage Antwort Bemerkung

Ist eine Verordnung als Hilfsmittel zu Las-ten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möglich?

Encasings werden als Hilfsmittel (gemäß einem BSG-Urteil) akzeptiert. Die Allergi-kerbettwäsche wird in der Regel nicht als Hilfsmittel, sondern als Gebrauchsgegen-stand des täglichen Lebens betrachtet. In Einzelfällen übernehmen die Krankenkas-sen jedoch die Kosten - im Rahmen der Kostenerstattung.

Erfahrungsgemäß erfolgt die Kostenüber-nahme (zum Beispiel auch für Allergie-bettwäsche) bei Kindern im Vergleich zu Erwachsenen häufiger.

Treppenlifter | -

Frage Antwort Bemerkung

Ist eine Verordnung als Hilfsmittel zu Las-ten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möglich?

Kein verordnungsfähiges Hilfsmittel im Sinne der GKV. Hintergrund ist ein BSG Urteil: BSG, Urteil vom 04.08.1981, USK 81218.

Perücken | -

Frage Antwort Bemerkung

Bei welchen Indikationen ist die Verord-nung einer Perücke zu Lasten der GKV möglich?

Wie gestaltet sich der Versorgungsweg?

Bei krankhaftem Haarausfall wie bei den nachfolgend genannten Indikationen: � Alopecia totalis,

areata oder universalis � Bei anstehender Chemotherapie,

die mit Haarausfall einhergeht � Fortgeschrittener Haarausfall

Es gibt i. d. R. zwei Möglichkeiten: � Bei o. g. Indikationen kann eine Ver-

ordnung erfolgen. Dem Patienten wird ein Kostenvoranschlag zuge-stellt, den er bei seiner Krankenkasse einreicht. Es wird nch Genehmigung ein kassenspezifischer Pauschalbe-trag erstattet.

� Mitunter können Patienten auch die Rechnung der Perücke direkt bei der Krankenkasse einreichen. Diese er-stattet einen bewilligten Betrag.

Über die genauen Details der unter-schiedlichen Vorgehensweise informiert die jeweilige Krankenkasse.

Produktgruppe - es gibt keine eigenständige Produktgruppe

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www.kvno.de

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Stand: 27. April 2016

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