45
MMag. a Marie-Claire Sowinetz UNHCR Österreich Flucht und Asyl - weltweit und in Österreich ÖZPGS-Ausbildungslehrgang für MitarbeiterInnen der „Mobilen interkulturellen Teams (MIT)“ 1

Flucht und Asyl - weltweit und in Österreich · o Recht auf freien Zugang zum Arbeitsmarkt o Eingeschränkter Zugang zu Sozialleistungen o Nach 3 Jahren: Möglichkeit, Familie nachzuholen

Embed Size (px)

Citation preview

MMag.a Marie-Claire SowinetzUNHCR Österreich

Flucht und Asyl -

weltweit und in Österreich

ÖZPGS-Ausbildungslehrgang

für MitarbeiterInnen der

„Mobilen interkulturellen Teams

(MIT)“

1

• Flucht im weltweiten Kontext – Zahlen, Daten Fakten

• UNHCR-Bildungsmaterialien

• Who is who – Begriffe Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge,

subsidiär Schutzberechtige

• Kinder und Jugendliche im Asylverfahren

• Was passiert im Asylverfahren, zuständige Behörden,

Familienzusammenführung

• Grundversorgung

Der heutige Vormittag …

2

• 1950 gegründet

• „Hüterin“ der Genfer Flüchtlingskonvention

• In mehr als 120 Ländern tätig, knapp 9.000 MitarbeiterInnen

• Aufgaben: internationaler Schutz und dauerhafte Lösungen

Über UNHCR

3

Fotos © UNHCR

Aufgaben von UNHCR – weltweit unterschiedliche Einsatzbereiche

4

Fotos © UNHCR

UNHCR Materialien

Flucht und Trauma im Kontext Schule. Handbuch für

PädagogInnenwww.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/traumahandbuch.html

Aufbrechen – Ankommen – Bleiben.

Unterrichtsmaterial ab 12 Jahren

www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/aufbrechen-

ankommen-bleiben.html

Gesichter der Flucht – Kurzfilme für den Unterricht

www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/gesichter-der-

flucht.html

5

Wie viele Menschen waren Mitte 2015 weltweit Flüchtlinge und

Vertriebene?

Quiz

A) 100.000 Menschen

D) 93 Millionen Menschen

B) rund 5 Millionen Menschen

C) knapp 60 Millionen Menschen

6

Welches Land nahm bis Mitte 2015 weltweit die meisten

Flüchtlinge auf?

Quiz

A) Türkei

D) Pakistan

B) USA

C) Österreich

7

Welche Länder nehmen die meisten Flüchtlinge auf?

8

Quelle: UNHCR Mid Year Trends 2015

Aus welchen Ländern flüchten die meisten Menschen?

Quelle: UNHCR Mid Year Trends 2015

9

Krisen weltweit

10

Zahlen, Daten, Fakten ...

UNHCR Datenportal – Krisen weltweit http://data.unhcr.orgUNHCR Statistiken www.unhcr.org/pages/49c3646c4d6.html (englisch)

11

© UNHCR data.unhcr.org

Asylanträge in der EU im Vergleich zur Gesamtbevölkerung 2015

Anträge Europa: 2015, Quellen: UNHCR, ec.europa.eu/eurostat Grafik: info.gram

12

1.259.263

Asylanträge von SyrerInnen im Libanon im Vergleich zur Gesamtbevölkerung

Quellen: data.unhcr.org, data.worldbank.org/country/lebanon

Grafik: info.gram13

14

Anträge Österreich 2015, Quellen: bmi.gv.at, www.statistik.at Grafik: info.gram

Asylanträge in Österreich im Vergleich zur Gesamtbevölkerung

Worin unterscheiden sich MigrantInnen von Flüchtlingen?

Quiz

A) MigrantInnen verlassen ihre Heimat

in der Regel freiwillig und können auch

wieder dorthin zurückkehren.

D) Staaten sind aufgrund

internationaler Abkommen

verpflichtet, MigrantInnen aufzu-

nehmen.

B) MigrantInnen müssen einen

Asylantrag stellen.

C) Es gibt keinen Unterschied.

15

Begriffe – Who is Who?

16

https://www.youtube.com/watch?v=OQ8rYf4sDvg

© C

arit

as (

Scre

ensh

ot)

• AsylwerberInnen / Asylsuchende:

o Noch im Asylverfahren

o Antrag auf internationalen

Schutz noch nicht endgültig entschieden

o Sehr eingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt; Lehre inMangelberufen

o Grundversorgung, keine BMS, Familienbeihilfe

Who is Who?

17

Flüchtling (Art. 1 A (2) der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK))

o Ist außerhalb des Heimatlandes o Hat wohlbegründete Furcht vor Verfolgung im Heimatland

o Aufgrund der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit

zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung

o Staatliche Verfolgung oder fehlender staatlicher Schutz

Fotos © UNHCR

• Anerkannter Flüchtling = Asylberechtigte/r:

o § 3

o Recht auf Aufenthalt in Österreich („Asyl auf Zeit“)

o Recht auf freien Zugang zum Arbeitsmarkt

o Recht auf Zugang zu Sozialleistungen

o Möglichkeit, Familie nachzuholen (innerhalb von 3 Monaten, andernfalls

müssen Voraussetzungen – Einkommen und Wohnraum – erfüllt werden -> Voraussetzungen gelten nicht für UMF).

Who is Who?

18

Who is Who?

19

• Subsidiär Schutzberechtigte/r § 8:

o Bei Rückkehr ins Heimatland: Gefahr der unmenschlichen Behandlung

oder Bestrafung, Folter

o Regelmäßige Verlängerung (Verlängerung nach 1Jahr, dann nach 2 Jahren)

->Antrag auf Verlängerung für UMF bis 18 Jahre von Rechtsvertreter gestellt

o Vorübergehendes Recht auf Aufenthalt

o Recht auf freien Zugang zum Arbeitsmarkt

o Eingeschränkter Zugang zu Sozialleistungen

o Nach 3 Jahren: Möglichkeit, Familie nachzuholen (gilt auch für UMF

bis 18 Jahre)

-> Weniger Rechte als anerkannte Flüchtlinge

Flucht oder Migration?

Flüchtlinge

• Fehlender Schutz des Herkunftslandes

• Flucht ist erzwungen

• Flüchtlingsschutz ist eine internationale Verpflichtung (Genfer Flüchtlingskonvention)

Flucht richtet sich nicht nach dem Interesse des Aufnahmestaates

MigrantInnen

• Genießen Schutz des Herkunftslandes

• Migration erfolgt freiwillig

• Immigration liegt im Ermessen der Staaten

Immigration richtet sich nach Bedarf und Interesse des Aufnahmestaates

20

Wie viel Prozent der Menschen, die weltweit auf der Flucht sind,

sind Kinder und Jugendliche?

Quiz

A) 20%

D) 61%

B) 51%

C) 5%

21

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge – Anträge 2015

• 8.277 Asylanträge von unbegleiteten Minderjährigen

• 743 davon unter 14 Jahre

• Antragsstärkste Nationalitäten: Afghanistan (5.182/427), Syrien (952/182)

und Irak (302/64)

22Quelle und Grafik: bmi.gv.at

Gesichter der Flucht

Asif aus Afghanistan - https://vimeo.com/112493550

23

“Gesichter der Flucht” – Kurzfilme für den Unterricht und Unterrichtsvorschläge

unter http://www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/gesichter-der-flucht.html

Foto © UNHCR

Dein Asylverfahren in Österreich – Webseite und Broschüre

24

Mobile Webseite:

deinasylverfahren.atauf Englisch, Arabisch, (Dari und Pashto folgen)

Informationsbroschüre

(online abrufbar)

Arabisch: www.unhcr.at/fileadmin/user_upload/dokumente/

02_unhcr/in_oesterreich/UMF_Broschuere_D_ar

abisch2015.pdf

Dari: http://www.unhcr.at/fileadmin/user_upload/dokumente/02_unhcr/in_oesterreich/UMF_Broschu

ere_D_Dari.pdf

Pashto: http://www.unhcr.at/fileadmin/user_upload/dokumente/02_unhcr/in_oesterreich/UMF_Broschu

ere_D_Pashtu.pdf

Minderjährige und unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren

• Unbegleitete Minderjährige

o Obsorge durch Jugendwohlfahrt

o Unterbringung in spezialisierten Einrichtungen

o Häufig besserer Zugang zu Information zu Services,

Bildungsmöglichkeiten etc. durch BetreuerInnen

o Qualifizierte gesetzliche Vertretung im Asylverfahren

25

• Begleitete Minderjährige

o Obsorge durch Eltern, gesetzlichen Vormund

o Unterbringung in organisierten Unterkünften bzw. privat ->

Betreuung durch NGOs – mobil oder vor Ort

o In der Regel kein/e RechtsberaterIn anwesend

UMF – Obsorge und gesetzliche Vertretung

• Gesetzliche Vertretung

o Teil der Obsorge; besteht ab Einbringung des Asylantrags

„automatisch“; unterschiedliche Zuständigkeit im Zulassungsverfahren

und inhaltlichem Verfahren:

o Im Zulassungsfahren (meist Traiskirchen):

RechtsberaterIn (der ARGE = Diakonie Flüchtlingsdienst und

Volkshilfe OÖ oder des Verein Menschenrechte VMÖ)

Zuteilung automatisch nach 50/50 Prinzip durch BFA

Wenn zuständige Rechtsberatung unbekannt, bei ARGE oder

VMÖ bzw. BFA in Traiskirchen nachfragen

Kontakte: deinasylverfahren.at/admission-procedure-in-traiskirchen

o Im inhaltlichen Verfahren:

Jugendwohlfahrt bzw. bevollmächtigte Person

Zuständigkeit: in der Unterkunft erfragbar (bzw. asylkoordination)

26

UMF – Obsorge und gesetzliche Vertretung

• Obsorge – Jugendwohlfahrt (JWF)

o Umfasst drei Bereiche: Vermögensverwaltung, Pflege und Erziehung,

gesetzliche Vertretung

o wird gerichtlich für gesamte Dauer des Asylverfahrens bestellt

o wann ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, meist wenn UMF

aus Traiskirchen (TK) verlegt wird (= ab dem inhaltlichen Verfahren)

o ! Nicht jede/r UMF der/die nicht in TK ist, hat automatisch eine/n

Obsorgeberechtigte/n

o Möglichkeit der Obsorgeübertragung: z.B. Unterkünfte mit Pflege und

Erziehung, ExpertInnen mit gesetzlicher Vertretung

27

Das Asylverfahren-Puzzle

28

Asylantrag

Zulassungsverfahren

Inhaltliches Verfahren

Entscheidung über Schutzstatus

Beschwerde

(mehrmals möglich)

1.)

Altersfeststellung

Familienzusammenführung

3.)

Grüne Verfahrenskarte

Weiße Verfahrenskarte

Konventionspass oder

Fremdenpass

4.)

2.)

Polizei

Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Bundesverwaltungsgericht

29

Entscheidung

Asylantrag

Zulassungsverfahren

Inhaltliches Verfahren

Ausweise und Dokumente

30

Grüne Karte (Verfahrenskarte): erhalten

Asylsuchende im Zulassungsverfahren (es wird

noch geprüft, ob Österreich für die

Durchführung des Verfahrens zuständig ist)

Weiße Karte (Aufenthaltsberechtigungskarte):

erhalten Asylsuchende im inhaltlichen Verfahren

(Asylverfahren wird in Österreich geführt).

Reisen innerhalb Österreichs, nicht ins Ausland,

! „deutsches Eck“

Graue Karte (Karte für subsidiär Schutzberechtigte)

Der Bescheid

• Schriftliche Entscheidung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl

• ! Fristen beginnen mit Tag der Hinterlegung, nicht mit Tag der

Abholung zu

• Laufen

• Beschwerde auch bei subsidiären Schutz möglich

31

32

Beispiel negativer Bescheid

33

Beispiel Gewährung Asyl

34

Beispiel Gewährung

subsidiärer Schutz

Entscheidung - Bescheid

35

Asyl

ja

Asyl

nein

Subsidiärer Schutz

ja

Asyl

nein

Subsidiärer Schutz

nein

Aufenthaltsberechtigung

ja

Asyl

nein

Subsidiärer Schutz

nein

Aufenthaltsberechtigung

nein

36

Beschwerde

• In vielen Ländern keine Geburtsurkunden

• Anordnung durch ReferentIn, wenn Zweifel an

Minderjährigkeit

• Überprüfungen müssen „multifaktoriell“ sein:

• Körperbeschau, Handwurzelröntgen,

Schlüsselbein-CT, Zahnstatus

• Methoden umstritten – große

Schwankungsbreiten, Studien aus anderen

kulturellen Kontexten

• Im Zweifel für die Minderjährigkeit

37

Altersfeststellung (AF)

o Im Asylverfahren – Umzug ins Erwachsenenquartier

o Verlust des Umfelds bzw. des Netzwerks

o Häufig Bildungsabbrüche

o → zu wenige Plätze in Nachbetreuungsprojekten

o Bei Status – BMS – Problem finanzielle Überbrückung vom Antrag bis zur Auszahlung

38

Herausforderung Volljährigkeit

Wen können Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren über die

Familienzusammenführung nach Österreich holen?

Quiz

A) Eltern, alle Geschwister und

Großeltern

D) Geschwister

B) Eltern und minderjährige

Geschwister

C) Eltern

39

Familienzusammenführung - UMF

- Nur mit den Eltern möglich (diese können ihre mj. Kinder mitnehmen)

- Bei subsidiären Schutz erst nach 3 Jahren möglich

- Dokumente der Eltern/Familie (DNA-Gutachten, Urkunden, ...)

- finanzielle Hürde(n) – Kosten der Flugtickets, Gutachten, Übersetzungen

40

Familienzusammenführung – Zahlen 2015

• 2015 6.680 Anträge bei österreichischen Botschaften gestellt

• Keine Differenzierung der Statistik zwischen Zusammenführung

aufgrund von Asyl oder subsidiären Schutz bzw. UMF-Angehörige

• Beratung durch das Rote Kreuz in allen Bundesländern:

www.roteskreuz.at/service/kontakt/suchdienst/familienzusammenfuehrung

• Anlaufstellen, um Angehörige zu finden:

o www.roteskreuz.at/migration-suchdienst/suchdienst

o http://familylinks.icrc.org/en/Pages/home.aspx -

• Rechtliche Entwicklung und aktuelle Trends:

http://medienservicestelle.at/migration_bewegt/2016/05/12/familiennachzug-

rechtliche-entwicklung-und-aktuelle-trends/41

Wie viel Geld bekommen AsylwerberInnen in Österreich im

Monat für Miete, Strom, Heizung, Essen und alle täglichen

Ausgaben, wenn sie nicht in Asylunterkünften leben?

Quiz

A) max. 40 Euro

D) Keine finanzielle

Unterstützung

B) max. 320 Euro

C) max. 1000 Euro

42

Grundversorgung für Asylsuchende, die selbständig wohnen

43

Mietzuschuss für Familien: max. 240 €

pro Monat

Verpflegungsgeld für Erwachsene:

max. 200 € pro Person und Monat

Verpflegungsgeld für Minderjährige:

max. 90 € pro Person und Monat

Familien Einzelperson

Mietzuschuss: max. 120 € pro Monat

Verpflegungsgeld für Erwachsene:

max. 200 € pro Person und Monat

…. für Miete, Strom, Heizung, Essen, Telefon und alle täglichen Ausgaben

UNHCR Materialien

Flucht und Trauma im Kontext Schule. Handbuch für

PädagogInnenwww.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/traumahandbuch.html

Aufbrechen – Ankommen – Bleiben.

Unterrichtsmaterial ab 12 Jahren

www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/aufbrechen-

ankommen-bleiben.html

Gesichter der Flucht – Kurzfilme für den Unterricht

www.unhcr.at/service/bildungsmaterialien/gesichter-der-

flucht.html

44

Kontakt

[email protected]

+43 1 260 60 4048

www.unhcr.at, www.unhcr.org

45