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Finanzamt Treptow-Köpenick Finanzamt Treptow-Köpenick, Seelenbinderstr. 99, 12555 Berlin Herrn Ralf Wüsthoff Germanenstr. 25 12524 Berlin Länderschlüssel: Finanzamtsnummer: Steuernummer: Sicherheitsnummer: 11 1136 36/600/00207 52528498 Bitte Identifikationsnummer(n) und Aktenzeichen angeben: SOSO 9024-120 Identifikationsnummer(n) Unser Aktenzeichen Durchwahl: Bearbeiter(in): 65819243101 36/600/00207 12252 Frau Dietzel Zimmer 252 Datum 06.10.2011 Abfragen zur Gültigkeit über www.bzst.de Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) Name, Anschrift Herrn Ralf Wüsthoff, Germanenstr. 25, 12524 Berlin Rechtsform Einzelunternehmen wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit ist. Diese Bescheinigung gilt vom 06.10.2011 bis zum 05.10.2014. Wichtiger Hinweis: Diese Bescheinigung ist dem Leistungsempfänger im Original auszuhändigen, wenn sie für bestimmte Bauleistungen gilt. Ist die Bescheinigung für einen Zeitraum gültig, kann auch eine Kopie ausgehändigt werden. Das Original ist mit Dienstsiegel, Unterschrift und Sicher- heits-Nummer versehen. Der Leistungsempfänger hat die Möglichkeit, sich durch eine Prüfung der Gültigkeit der Freistellungsbe- scheinigung über ein eventuelles Haftungsrisiko Gewissheitzu verschaffen. Diese Prüfung kann durch eine Internetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) erfolgen. Dazu werden die Daten beim Bun- deszentralamt für Steuern gespeichert und bei einer Internetabfrage den Leistungsempfängern bekannt gegeben. Bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern die Gültigkeit nicht oder kann der Leistungsempfänger eine Internet- abfrage nicht durchführen, kann er sich durch eine Nachfrage bei dem auf der Freistellungsbescheinigung ange- gebenen Finanzamt Gewissheit verschaffen. Das Unterlassen einer Internetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern oder einer Nachfrage beim Finanzamt begründet für sich allein keine zur Haftung führende grobe Fahr- lässigkeit. Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug gilt für Zahlungen, die innerhalb des o.g. Gültigkeitszeitraumes und/oder für die o.g. Bauleistungen geleistet werden. Die Aufrechnung (Verrechnung) des Leistungsempfängers mit Gegenansprüchen gegenüber dem Leistenden steht einer Zahlung gleich. Der Widerruf dieser Bescheinigung bleibt vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen Sprechzeiten allgemein Montag und Freitag 8-13 Uhr, Donnerstag 11-18 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten Infozentrale Montag. Dienstag, Mittwoch 8-15 Uhr; Donnerstag 8-18 Uhr; Freitag 8-13:30 Uhr Dienstgebäude Seelenbinderstr. 99 12555 Berlin-Köpenick Verkehrsverbindungen S3 Köpenick Tram 60, 61 Brandenburgplatz Autobus X69 Kreditinstitut Postbank Konto-Nr. Bankleitzahl IBANummer BiCode Internet E-Mail Telefax 691555100 100100 10 DE09100100100691555100 PBNKDEFF Berliner Sparkasse 6600046463 10050000 DE94100500006600046463 BELADEBE www.berlin.de/sen/finanzen [email protected] (030) 9024- 12900

Finanzamt Treptow-Köpenick · 2012-07-18 · Finanzamt Treptow-Köpenick Finanzamt Treptow-Köpenick, Seelenbinderstr. 99, 12555 Berlin Herrn Ralf Wüsthoff Germanenstr. 25 12524

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Finanzamt Treptow-Köpenick

Finanzamt Treptow-Köpenick, Seelenbinderstr. 99, 12555 Berlin

Herrn

Ralf WüsthoffGermanenstr. 25

12524 Berlin

Länderschlüssel:Finanzamtsnummer:Steuernummer:Sicherheitsnummer:

11113636/600/0020752528498

Bitte Identifikationsnummer(n) und Aktenzeichen angeben: SOSO 9024-120Identifikationsnummer(n) Unser Aktenzeichen Durchwahl: Bearbeiter(in):

65819243101 36/600/00207 12252 Frau Dietzel

Zimmer252

Datum

06.10.2011

Abfragen zur Gültigkeit über www.bzst.deFreistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1des Einkommensteuergesetzes (EStG)Name, Anschrift Herrn Ralf Wüsthoff, Germanenstr. 25, 12524 BerlinRechtsform Einzelunternehmen

wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistung (Leistungsempfänger) von der

Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit ist. Diese Bescheinigung gilt vom06.10.2011 bis zum 05.10.2014.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bescheinigung ist dem Leistungsempfänger im Original auszuhändigen, wenn sie für

bestimmte Bauleistungen gilt. Ist die Bescheinigung für einen Zeitraum gültig, kann auch

eine Kopie ausgehändigt werden. Das Original ist mit Dienstsiegel, Unterschrift und Sicher-heits-Nummer versehen.

Der Leistungsempfänger hat die Möglichkeit, sich durch eine Prüfung der Gültigkeit der Freistellungsbe-scheinigung über ein eventuelles Haftungsrisiko Gewissheitzu verschaffen. Diese Prüfung kann durch eineInternetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzst.de) erfolgen. Dazu werden die Daten beim Bun-deszentralamt für Steuern gespeichert und bei einer Internetabfrage den Leistungsempfängern bekannt gegeben.Bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern die Gültigkeit nicht oder kann der Leistungsempfänger eine Internet-abfrage nicht durchführen, kann er sich durch eine Nachfrage bei dem auf der Freistellungsbescheinigung ange-gebenen Finanzamt Gewissheit verschaffen. Das Unterlassen einer Internetabfrage beim Bundeszentralamt fürSteuern oder einer Nachfrage beim Finanzamt begründet für sich allein keine zur Haftung führende grobe Fahr-lässigkeit.

Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug gilt für Zahlungen, die innerhalb des o.g. Gültigkeitszeitraumesund/oder für die o.g. Bauleistungen geleistet werden. Die Aufrechnung (Verrechnung) des Leistungsempfängersmit Gegenansprüchen gegenüber dem Leistenden steht einer Zahlung gleich.

Der Widerruf dieser Bescheinigung bleibt vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

Sprechzeiten allgemeinMontag und Freitag 8 - 1 3 Uhr,Donnerstag 11-18 Uhr undnach Vereinbarung

Sprechzeiten InfozentraleMontag. Dienstag, Mittwoch8 - 1 5 Uhr;Donnerstag 8 - 1 8 Uhr;Freitag 8-13:30 Uhr

DienstgebäudeSeelenbinderstr. 9912555 Berlin-Köpenick

VerkehrsverbindungenS3 KöpenickTram 60, 61 BrandenburgplatzAutobus X69

Kreditinstitut PostbankKonto-Nr.BankleitzahlIBANummer

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