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Kanton St.Gallen Amt für Gemeinden Departement des Innern RMSG Praxismodul 3 Führung Anlagenbuch- haltung / Übergang HRM1 auf RMSG

Führung Anlagenbuch- haltung / Übergang HRM1 …...Übergang von HRM1 auf RMSG 5. Praxisaufgabe Erstellung und Beurteilung von Modellrechnungen 6. Allgemeine Umfrage August/September

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Page 1: Führung Anlagenbuch- haltung / Übergang HRM1 …...Übergang von HRM1 auf RMSG 5. Praxisaufgabe Erstellung und Beurteilung von Modellrechnungen 6. Allgemeine Umfrage August/September

Kanton St.GallenAmt für Gemeinden

Departement des Innern

RMSG Praxismodul 3

Führung Anlagenbuch-haltung / Übergang HRM1 auf RMSG

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Kanton St.Gallen

Agenda

1. Begrüssung und Einführung

2. Geschäftsvorfälle in der Anlagenbuchhaltung

3. Praxisaufgabe Anlagenbuchhaltung

4. Übergang von HRM1 auf RMSG

5. Praxisaufgabe Erstellung und Beurteilung von Modellrechnungen

6. Allgemeine Umfrage

August/September 2018 / 49-06Seite 2 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Zielsetzungen

Die Teilnehmenden:

− können ordentliche und ausserordentliche Geschäftsvorfälle in der Anlagenbuchhaltung erfassen bzw. abbilden

− kennen die Wahlmöglichkeiten des Rates beim Übergang auf RMSG

− sind in der Lage, Vor- und Nachteile der möglichen Umstellungsvarianten für die spezifische Situation ihrer Gemeinde gegeneinander abzuwägen und den Rat bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen

Seite 3 Amt für Gemeinden

August/September 2018 / 49-06

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Kanton St.Gallen

Feedback zum letzten Praxismodul«Inventarisierung der Anlagen / Anlagenbuchhaltung»

August/September 2018 / 49-06Seite 4 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Funktionsweise der Anlagenbuchhaltung

Seite 5 Amt für Gemeinden

August/September 2018 / 49-06

Funktionalität der Anlagenbuchhaltung

Investitionsrechnung Erfolgsrechnung

Investitionsausgaben Aufwand

planmässige Abschreibungen 20'000

Anlagenbuchhaltung (Auszug)

Verwaltungsvermögen

Stand per 01.01.

Zugänge (+)Abgänge (-)

Stand per 31.12.

Stand per 01.01. (-)

P lanm. Abschrei-bungen (-)

Ausserplan. Abschrei-bungen (-)

Stand per 31.12.

Stand per 01.01.

Stand per 31.12.

1406 Mobilien VV

14060.1 Kommunalfahrzeug 0 200'000 200'000 0 -20'000 0 -20'000 0 180'000

Bilanz

Vermögenswert Zugang Abgang

1406 Mobilien VV 200'000 20'000

Buchwert

Buchwert 31.12.

180'000

200'000

AnlagenkategorieNutzungsdauer

Buchwert 01.01.

0

Fahrzeuge / 10 Jahre

Anschaffungskosten Kumulierte Abschreibungen

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Kanton St.Gallen

Gemischte Nutzung von Anlagegüter

Das Anlageobjekt wird in die entsprechenden Anlagekategorien aufgeteilt.

Seite 6 Amt für Gemeinden

August/September 2018 / 49-06

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Kanton St.Gallen

Beispiel gemischte Nutzung

August/September 2018 / 49-06Seite 7 Amt für Gemeinden

Anlagekategorie Abschreibungs-dauer

Bemerkungen

Grundstück keine Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Gebäude 25 Jahre Zum Gebäude gehören auch fest verbundene Einrichtungen wie z.B. alle Installationen.

Mobilien 10 Jahre

Informatik 5 Jahre

Erhaltene Investitionsbeiträge

gemässAnlagekategorie(n)

des finanzierten Objekts

Bei der Aktivierung der Nettoinvestitionen ist der Beitrag auf die Anlage aufzuteilen.

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Kanton St.Gallen

− Erworbene Occasionen sind in der Anlagen-buchhaltung mit der Restnutzungsdauer zu erfassen.

Beispiel: Erwerb 5-jähriges Tanklöschfahrzeug für Fr. 100'000

− Erfassung in der Anlagenbuchhaltung mit Fr. 100'000.

− Lineare Abschreibung über die verbleibende Restnutzungs-

dauer von 10 Jahren (Nutzungsdauer 15 Jahre abzüglich

bereits beanspruchte Nutzung von 5 Jahren).

Erwerb von gebrauchtem Verwaltungsvermögen (Occasionen)

August/September 2018 / 49-06Seite 8 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

− Investitionsbeiträge werden in der Anlagen-buchhaltung als eigene Anlagekategorie geführt.

− Die Abschreibungsdauer orientiert sich an der jeweiligen Anlagekategorie des finanzierten Objekts (evtl. Aufteilung bei gemischter Nutzung).

Beispiele:

Investitionsbeiträge

August/September 2018 / 49-06Seite 9 Amt für Gemeinden

Investitionsbeitrag an: Abschreibung:

Erweiterung Alters- und Pflegeheim analog eigene Hochbauten

Neubau Strasse analog eigene Strassen

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Kanton St.Gallen

− Investitionseinnahmen sind weiterhin nach dem Nettoprinzip dem entsprechenden Anlagegut gutzuschreiben.

Beispiel:

Investitionseinnahmen

August/September 2018 / 49-06Seite 10 Amt für Gemeinden

Erwerb Tanklöschfahrzeug

Bruttokosten Fr. 500’000

./. Subvention GVA Fr. 200’000

Nettokosten Fr. 300’000 → Aktivierung und Erfassung in

der Anlagenbuchhaltung

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Kanton St.Gallen

− Anschlussgebühren werden brutto und ohne Verrechnung passiviert.

− In der Anlagenbuchhaltung werden sie als eigene Anlagekategorie geführt.

Ausnahme Anschlussgebühren

August/September 2018 / 49-06Seite 11 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Anlagen im Bau

Was und wann ist es eine Anlage im Bau?

− Sachanlagen,

− die noch im Bau stehen und/oder

− noch nicht genutzt werden können und/oder

− noch nicht abgerechnet sind.

Anlagen im Bau sind als separate Anlagenkategorie zu führen. Mit der Bauabrechnung/Inbetriebnahme ist die Anlage auf die entsprechende Anlagekategorie umzugliedern.

August/September 2018 / 49-06Seite 12 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Ausserplanmässige Abschreibungen

− Ergibt sich für einen Sachwert eine kürzere Nutzungsdauer als seine kategorisierte, ist er zusätzlich zur planmässigen Abschreibung ausserplanmässig abzuschreiben.

− Die Abschreibungen erfolgen linear während der verbleibenden Nutzungsdauer.

August/September 2018 / 49-06Seite 13 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Ausserplanmässige Abschreibungen

Beispiel:

− Jahr 2019: Beschaffung einer Maschine, Nutzungsdauer 10 Jahre

− Jahr 2023: Feststellung, dass Maschine bereits Ende 2025 ausser Betrieb genommen werden muss

Für die verbleibenden drei Jahre müssen daher neben der plan-mässigen auch ausserplanmässige Abschreibungen getätigt werden.

August/September 2018 / 49-06Seite 14 Amt für Gemeinden

2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

Buchwert per 1.1. 105‘000 94’500 84’000 73’500 49'000 24'500

Investitionsausgaben 105’000

Planmässige Abschreibungen 10’500 10’500 10’500 10’500 10’500 10’500

Ausserplanmässige Abschreibungen 14'000 14'000 14'000

Buchwert per 31.12. 105‘000 94’500 84’000 73’500 49'000 24'500 0

Restnutzungsdauer 10 Jahre 9 Jahre 8 Jahre 7 Jahre 2 Jahre 1 Jahr 0 Jahre

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Kanton St.Gallen

Darlehen und Beteiligungen

− Darlehen und Beteiligungen werden nicht planmässig abgeschrieben.

− Sie werden höchstens zum Anschaffungswert bewertet und müssen allenfalls wertberichtigt werden, wenn ihre Werthaltigkeit nicht mehr gegeben ist.

August/September 2018 / 49-06Seite 15 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Hilfsmittel auf www.rm.sg.ch

− Anlagenbuchhaltung Verwaltungsvermögen

− Anlagenbuchhaltung Finanzvermögen

August/September 2018 / 49-06Seite 16 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Praxisaufgabe 1: Geschäftsvorfälle in der Anlagenbuchhaltung

August/September 2018 / 49-06Seite 17 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Übergang von HRM1 auf RMSG

August/September 2018 / 49-06Seite 18 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Welche Entscheide hat der Rat mit dem Übergang auf RMSG zu fällen?

− Entscheid Neubewertung Verwaltungsvermögen

− Entscheid Verwendung Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen

− Entscheid Verwendung Neubewertungsreserve Finanzvermögen

Auf die übrigen Entscheidungen wie Festlegung Aktivierungsgrenze, Anlagekategorien oder Abschreibungsdauern wurde im letzten Praxismodul eingegangen.

August/September 2018 / 49-06Seite 19 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Entscheid Neubewertung Verwaltungsvermögen

− Beim Übergang auf RMSG stehen bezüglich der Bewertung des Verwaltungsvermögens folgende Optionen offen:

August/September 2018 / 49-06Seite 20 Amt für Gemeinden

Konto Bezeichnung Optionen

140 Sachanlagen VV− keine Neubewertung− teilweise Neubewertung− vollständige Neubewertung142 Immaterielle Anlagen

144 Darlehen

Es ist zwingend eine vollständige Neubewertung vorzunehmen.145 Beteiligungen, Grundkapitalien

146 Investitionsbeiträge − keine Neubewertung− teilweise Neubewertung− vollständige Neubewertung

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Kanton St.Gallen

Entscheid Neubewertung Verwaltungsvermögen

− Die mit der Neubewertung sichtbar gemachten Reserven, nennen sich «Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen». Sie sind in der Eröffnungsbilanz auf der Passivseite auszuweisen (Konto 2950).

− Wichtig!Die Reserven aus den spezialfinanzierten Bereichen sind gesondert im Konto «Aufwertungsreserve Spezialfinanzierungen» auszuweisen (Konto 2900x).

August/September 2018 / 49-06Seite 21 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Entscheid Verwendung Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen

− Für die Verwendung der Aufwertungsreserve stehen folgende Optionen offen, wobei auch eine Kombination beider Optionen möglich ist.

− Buchungssatz Option 1: Aufwertungsreserve / kumulierte Ergebnisse der Vorjahre

− Buchungssatz Option 2: Aufwertungsreserve / Entnahmen aus Aufwertungsreserve

August/September 2018 / 49-06Seite 22 Amt für Gemeinden

Option 1 Option 2

Überführung in den Bilanzüberschuss (Sperrfrist 5 Jahre)

lineare Auflösung innert zehn bis 15 Jahren über die zweite Stufe der Erfolgsrechnung

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Kanton St.Gallen

Entscheid Verwendung Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen

− Spezialfall Schulgemeinden!Schulgemeinden steht nur die Option 2 «lineare Auflösung innert zehn bis 15 Jahren über die zweite Stufe der Erfolgsrechnung» offen.

August/September 2018 / 49-06Seite 23 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Entscheid Verwendung Neubewertungsreserve Finanzvermögen

− Das Finanzvermögen ist beim Übergang zwingend neu zu bewerten.

− Die so sichtbar gemachten Reserven, nennen sich «Neubewertungsreserve Finanzvermögen». Sie sind in der Eröffnungsbilanz auf der Passivseite auszuweisen (Konto 2960).

August/September 2018 / 49-06Seite 24 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Entscheid Verwendung Neubewertungsreserve Finanzvermögen

− Für die Verwendung der Neubewertungsreserve stehen folgende Optionen offen (Kombinationen sind möglich):

− Buchungssatz: Neubewertungsreserve FV / Konto (Option 1 – 3)

− Die Umbuchungen haben bis spätestens 31.12. des Umstellungsjahres auf RMSG zu erfolgen. Das Konto Neubewertungsreserve Finanzvermögen darf keinen Bestand mehr aufweisen.

August/September 2018 / 49-06Seite 25 Amt für Gemeinden

Option 1 Option 2 Option 3

Überführung per 31.12. in den Bilanzüberschuss

Überführung per 31.12. in die Ausgleichsreserve

Einlage in die Reserve Werterhalt Finanz-vermögen (bis zur maximal zulässigen Höhe)

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Kanton St.Gallen

Entscheid Verwendung Neubewertungsreserve Finanzvermögen

− Spezialfall Schulgemeinden! Schulgemeinden überführen die Neubewertungsreserve Finanzvermögen bis spätestens 31.12. des Umstellungsjahres auf RMSG in ein zinsloses Darlehen der betroffenen politischen Gemeinde.

− Buchungssatz Schulgemeinde: Neubewertungsreserve FV / Darlehen, Schuldscheine

− Buchungssatz politische Gemeinde: übrige langfristige Finanzanlagen / Konto (Option 1 – 3)

August/September 2018 / 49-06Seite 26 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Weitere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Übergang

− Überprüfung der bestehenden Vorfinanzierungen

− Eine allfällige Auflösung erfolgt beim Übergang erfolgsneutral über die Ausgleichsreserve und/oder über die kumulierten Ergebnisse der Vorjahre.

− Neubewertung der bestehenden Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen

− Eine allfällige Neubewertung erfolgt erfolgsneutral über die Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen.

− Zuweisung der Spezialfinanzierungen und Fonds

− Fremdkapital oder Eigenkapital

August/September 2018 / 49-06Seite 27 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Hilfsmittel auf www.rm.sg.ch

− Neubewertungs- und Simulationstool

− Musterbeschlüsse

− Neubewertung Verwaltungsvermögen und Verwendung Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen

− Verwendung Neubewertungsreserve Finanzvermögen

August/September 2018 / 49-06Seite 28 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Praxisaufgabe 2: Erstellung und Beurteilung von Modellrechnungen

August/September 2018 / 49-06Seite 29 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Weiteres Vorgehen

August/September 2018 / 49-06Seite 30 Amt für Gemeinden

Termine

4. Quartal 2019 4. Praxismodul «Berichterstattung»

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Kanton St.Gallen

Fragen

August/September 2018 / 49-06Seite 31 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Backup-Folien

August/September 2018 / 49-06Seite 32 Amt für Gemeinden

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Kanton St.Gallen

Praxisaufgabe Neubewertungstool

August/September 2018 / 49-06Seite 33 Amt für Gemeinden

Variante 1: ohne Aufwertung

Grafische Darstellung

-200'000

0

200'000

400'000

600'000

800'000

Quote der planmässigen Abschreibungen (in Franken)

Gesamtergebnis (in Franken)

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Kanton St.Gallen

Praxisaufgabe Neubewertungstool

August/September 2018 / 49-06Seite 34 Amt für Gemeinden

Variante 2: Aufwertung bilanziertes VV

Grafische Darstellung

-200'000

0

200'000

400'000

600'000

800'000

Quote der planmässigen Abschreibungen (in Franken)

Gesamtergebnis (in Franken)

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Kanton St.Gallen

Praxisaufgabe Neubewertungstool

August/September 2018 / 49-06Seite 35 Amt für Gemeinden

Variante 3: vollständige Aufwertung

Grafische Darstellung

-200'000

0

200'000

400'000

600'000

800'000

Quote der planmässigen Abschreibungen (in Franken)

Gesamtergebnis (in Franken)

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Kanton St.Gallen

Praxisaufgabe Neubewertungstool

August/September 2018 / 49-06Seite 36 Amt für Gemeinden

Variante 4: vollständige Aufwertung

Grafische Darstellung

-200'000

0

200'000

400'000

600'000

800'000

Quote der planmässigen Abschreibungen (in Franken)

Gesamtergebnis (in Franken)

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Kanton St.Gallen

Modellrechnung «Gemeinde ohne bilanziertes Verwaltungsvermögen»

August/September 2018 / 49-06Seite 37 Amt für Gemeinden

Variante ohne Aufwertung des VerwaltungsvermögensGrafische Darstellung

0

100'000

200'000

300'000

400'000

500'000

600'000

700'000

800'000

Quote der planmässigen Abschreibungen (in Franken)

Gesamtergebnis (in Franken)

Page 38: Führung Anlagenbuch- haltung / Übergang HRM1 …...Übergang von HRM1 auf RMSG 5. Praxisaufgabe Erstellung und Beurteilung von Modellrechnungen 6. Allgemeine Umfrage August/September

Kanton St.Gallen

Modellrechnung «Gemeinde ohne bilanziertes Verwaltungsvermögen»

August/September 2018 / 49-06Seite 38 Amt für Gemeinden

Variante mit Aufwertung des VerwaltungsvermögensGrafische Darstellung

-200'000

0

200'000

400'000

600'000

800'000

Quote der planmässigen Abschreibungen (in Franken)

Gesamtergebnis (in Franken)

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Kanton St.Gallen

Modellrechnung «Gemeinde mit grossem Investitionsbedarf in den ersten Jahren nach RMSG»

August/September 2018 / 49-06Seite 39 Amt für Gemeinden

Variante ohne Aufwertung des VerwaltungsvermögensGrafische Darstellung

-400'000

-200'000

0

200'000

400'000

600'000

800'000

1'000'000

1'200'000

Quote der planmässigen Abschreibungen (in Franken)

Gesamtergebnis (in Franken)

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Kanton St.Gallen

Modellrechnung «Gemeinde mit grossem Investitionsbedarf in den ersten Jahren nach RMSG»

August/September 2018 / 49-06Seite 40 Amt für Gemeinden

Variante mit Aufwertung des VerwaltungsvermögensGrafische Darstellung

-800'000

-600'000

-400'000

-200'000

0

200'000

400'000

600'000

800'000

1'000'000

1'200'000

1'400'000

Quote der planmässigen Abschreibungen (in Franken)

Gesamtergebnis (in Franken)

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Kanton St.Gallen

Entscheid Reserve Werterhalt Finanzvermögen

− Zweck der Reserve:

− Finanzierung von zukünftigen Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an Finanzliegenschaften

− Ausgleich von Wertschwankungen des Finanzvermögens

− Die Führung einer Reserve Werterhalt Finanzvermögen bedarf eines Reglements

Seite 41 Amt für Gemeinden

August/September 2018 / 49-06

Page 42: Führung Anlagenbuch- haltung / Übergang HRM1 …...Übergang von HRM1 auf RMSG 5. Praxisaufgabe Erstellung und Beurteilung von Modellrechnungen 6. Allgemeine Umfrage August/September

Kanton St.GallenSeite 42 Amt für Gemeinden

Teil der Reserve zur Finanzierung von zukünftigem Unterhalt an Finanzliegenschaften

Einlage in Reserve (max. 2% des Neuwertes): 20’000

Entnahme aus Reserve:Fr. - 15’000

Finanz-liegenschaften

Reserve WerterhaltFinanzvermögen

AllgemeinerGemeindehaushalt

Neuwert: 1,0 Mio. Franken hier ist der Neubauwert der Liegenschaften zu ermitteln.

Unterhalt aus allg. Haushalt:Fr. 0

max. 20% des Neuwerts: Fr. 200’000

Erträge:Fr. -40’000

Unterhalt:Fr. 15’000

Ertrag für allg. Haushalt:Fr. - 20’000.

August/September 2018 / 49-06

Page 43: Führung Anlagenbuch- haltung / Übergang HRM1 …...Übergang von HRM1 auf RMSG 5. Praxisaufgabe Erstellung und Beurteilung von Modellrechnungen 6. Allgemeine Umfrage August/September

Kanton St.GallenSeite 43 Amt für Gemeinden

Teil der Reserve zum Ausgleich von Wertschwankungen des Finanzvermögens

1. Jahr

2. Jahr

01.01. 31.12. Einlage (+) / Entnahme (-)

Finanzanlagen(z.B. Aktien)

100 120

Sachanlagen(z.B. Finanzliegenschaften)

500 550

Total 600 670 + 67

max. 10% des Buchwerts der Finanz- und Sachanlagen

Finanzanlagen(z.B. Aktien)

120 60

Sachanlagen(z.B. Finanzliegenschaften)

550 580

Total 670 640 - 30

August/September 2018 / 49-06

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Kanton St.GallenSeite 44 Amt für Gemeinden

2009 2010 2011 2012 2013 2014 usw.

Investitions-rechnung

Baukosten Schulhaus (Nutzungsdauer 25 Jahre)

10’000

Erfolgsrechnung (- = Ertrag, + = Aufwand)

1. Stufe Ergebnis ohne Abschreibungen -2’000 0 0 200 -400 300 ???

Abschreibung 400 400 400 400 400

2. Stufe

Einlage in Vorfinanzierung Schulhausneubau

2’000

Bezug aus Vorfinanzierung Schulhausneubau

- 80 - 80 - 80 - 80 - 80

Gesamtergebnis 0 0 320 520 -80 620 ???

Erfolgsrechnung (- = Ertrag, + = Aufwand)

1. Stufe Ergebnis ohne Abschreibungen -2’000 0 0 200 -400 300 ???

Abschreibung 400 400 400 400 400

2. StufeEinlage in Ausgleichsreserve 2’000 ???

Bezug aus Ausgleichsreserve - 400 - 600 -700 ???

Gesamtergebnis 0 0 0 0 0 0 ???

Vo

rfin

an

zie

run

gA

usg

leic

hsr

ese

rve

Erfolgsrechnung (- = Ertrag, + = Aufwand)

1. Stufe Ergebnis ohne Abschreibungen 0 -2’000 200 -400 300 ???

Abschreibung 400 400 400 400 400

2. StufeBildung zus. Abschreibungen 2’000

Auflösung zus. Abschreibungen - 80 - 80 - 80 - 80 - 80

Gesamtergebnis 0 0 320 520 -80 620 ???

Zu

sätz

lich

eA

bsc

hre

ibu

ng

en

August/September 2018 / 49-06