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Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen-Anhalt 2007 - 2013 EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)und FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“ (innerhalb EU SPA 0004) Schutzgebietssystem NATURA 2000 MANAGEMENTPLAN

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Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung

des ländlichen Raums Sachsen-Anhalt 2007 - 2013

EU-SPA „Helmestausee Berga-Kelbra

(Anteil Sachsen-Anhalt)“ und

FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“

(innerhalb EU SPA 0004)

Schutzgebietssystem

NATURA 2000

MANAGEMENTPLAN

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Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

Fachbereich 4

Managementplan für das SPA „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen Anhalt)“ und FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“

SPA_0004 (DE 4531-401), FFH_0134 (DE 4533-301)

Hohenberg-Krusemark, im Juli 2012

Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH Hauptstraße 36, 39596 Hohenberg-Krusemark Tel: 03 93 94 / 91 20-0

Natur & Text in Brandenburg GmbH Friedensallee 21, 15834 Rangsdorf Tel: 033708 / 920106

Landschaft planen + bauen GmbH Schlesische Str. 27, 10997 Berlin Tel: 030 / 61077-0

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EU-SPA 0004 - „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“

und FFH-Gebiet 0134 - „Gewässersystem der Helmeniederung“

Managementplan

Seite I

LISTE DER BEARBEITER

PROJEKTLEITUNG

Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH

Dipl.-Lehrer Joachim Lang

Inhaltliche Bearbeitung

Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH (LRT, Biotope, sonstige Flora, Maßnahmen)

Natur und Text in Brandenburg GmbH (Anhang II / IV- Arten, sonstige Fauna, Maßnahmen)

Landschaft planen + bauen GmbH (Grundlagen, Schutzstatus, Maßnahmen)

GIS-Bearbeitung / Kartografie

Cand. Bac. Sabrina Pfeiffer

M.Eng. Frank Benndorf

Dipl.-Geogr. Juliane Kolbe

Kartierungen

LRT, Flora und Vegetation

Dipl.-Lehrer Joachim Lang

Dipl.-Biol. Jennifer Bormann

Avifauna

Dipl.-Geogr. Toni Becker

Dipl.-Biol. Beate Schonert

Fischotter:

Dipl.-Biol. Kay-Uwe Hartleb

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EU-SPA 0004 - „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“

und FFH-Gebiet 0134 - „Gewässersystem der Helmeniederung“

Managementplan

Seite II

Fledermäuse

Dipl.-Ing. (FH) Sarah Tost

Amphibien

Dipl.-Ing. Stefan Andrees

Fische, Edelkrebs

Dipl.-Ing. Ronald Menzel

Mollusken

Dipl.-Biol. Dr. Arne Hinrichsen

Dipl.-Biol. Katja Alsleben

Libellen

Dipl.-Biol. Dr. Arne Hinrichsen

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EU-SPA 0004 - „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“

und FFH-Gebiet 0134 - „Gewässersystem der Helmeniederung“

Managementplan

Seite III

INHALT 1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen ...................................................................... 1 1.1 Gesetzliche Grundlagen ......................................................................................................... 1 1.2 Organisation ........................................................................................................................... 2 1.3 Planungsgrundlagen ............................................................................................................... 2

2 Gebietsbeschreibung ........................................................................................................... 4 2.1 Grundlagen und Ausstattung .................................................................................................. 4 2.1.1 Lage und Abgrenzung ............................................................................................................ 4 2.1.2 Natürliche Grundlagen ............................................................................................................ 5 2.1.2.1 Geologie und Geomorphologie ............................................................................................... 5 2.1.2.2 Böden ..................................................................................................................................... 5 2.1.2.3 Hydrologie ............................................................................................................................... 6 2.1.2.4 Klima ..................................................................................................................................... 10 2.1.2.5 Potenziell-natürliche Vegetation ........................................................................................... 11 2.1.2.6 Überblick zur Biotopausstattung ........................................................................................... 13 2.2 Schutzstatus ......................................................................................................................... 14 2.2.1 Schutz nach Naturschutzrecht .............................................................................................. 14 2.2.2 Schutz nach anderen gesetzlichen Grundlagen ................................................................... 16 2.3 Planungen im Gebiet ............................................................................................................ 19 2.3.1 Landesplanung ..................................................................................................................... 19 2.3.2 Regionalplanung ................................................................................................................... 21 2.3.3 Landschaftsplanung der Kreise und Kommunen (Landschaftsrahmen- und Landschaftspläne, Pflege- und Entwicklungspläne) ............................................................................. 22 2.3.4 Bauplanung ........................................................................................................................... 27 2.3.5 Flurneuordnung, Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung ..................................................... 27 2.3.6 Gewässerunterhaltungsplanung, Hochwasserschutzkonzeption ......................................... 27 2.3.7 Aktuelle Planungen im Gebiet .............................................................................................. 27

3 Eigentums- und Nutzungssituation .................................................................................. 28 3.1 Eigentumsverhältnisse.......................................................................................................... 28 3.2 Aktuelle Nutzungsverhältnisse ............................................................................................. 29 3.2.1 Landwirtschaft ....................................................................................................................... 29 3.2.1.1 Ackerland .............................................................................................................................. 29 3.2.1.2 Grünland ............................................................................................................................... 30 3.2.2 Forstwirtschaft ...................................................................................................................... 31 3.2.3 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung ...................................................................... 31 3.2.4 Jagd und Fischerei ............................................................................................................... 32 3.2.5 Landschaftspflege ................................................................................................................. 33 3.2.6 Sport und Erholung ............................................................................................................... 33

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Seite IV

3.2.7 Sonstige Nutzungen ............................................................................................................. 35

4 Grundlegende Planungsaussagen zur Wassermengenbewirtschaftung ..................... 36 4.1 Prioritätensetzung der Wasseraufteilung zwischen Talsperre und Nebenhelme ................. 36 4.2 Wassermengen- und wassergütewirtschaftlicher Betriebsplan der Talsperre Kelbra .......... 40

5 Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra“ ......................................................... 43 5.1 Bestand der SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes......................... 43 5.1.1 Brut- und Gastvogelarten ..................................................................................................... 43 5.1.1.1 Einleitung und Übersicht ....................................................................................................... 43 5.1.1.2 Arten nach Anhang I der EU-VSRL ...................................................................................... 46 5.1.1.3 Sonstige wertgebende Vogelarten ....................................................................................... 61 5.1.2 Zug- und Rastvogelarten ...................................................................................................... 75 5.1.2.1 Einleitung und Übersicht ....................................................................................................... 75 5.1.2.2 Arten nach Anhang I der EU-VSRL ...................................................................................... 78 Wanderfalke (Falco peregrinus) ............................................................................................................ 97 5.2 Beschreibung und Bewertung der sonstigen biotischen Gebietsausstattung .................... 132 5.2.1 Biotope ................................................................................................................................ 132 5.2.2 Flora .................................................................................................................................... 137 5.2.3 Fauna .................................................................................................................................. 137 5.2.3.1 Fledermäuse ........................................................................................................................... 137 5.2.3.2 Amphibien ........................................................................................................................... 141 5.3 Gefährdungen und Beeinträchtigungen.............................................................................. 141 5.3.1 Nutzungsbedingte Gefährdungen und Beeinträchtigungen ............................................... 141 5.3.1.1 Landwirtschaft ..................................................................................................................... 141 5.3.1.2 Forstwirtschaft .................................................................................................................... 142 5.3.1.3 Jagd .................................................................................................................................... 142 5.3.1.4 Erholungsnutzung ............................................................................................................... 142 5.3.2 Sonstige Gefährdungen und Beeinträchtigungen .............................................................. 144 5.3.2.1 Gewässerunterhaltung ....................................................................................................... 144 5.3.2.2 Wasserwirtschaft ................................................................................................................ 144 5.3.3 Zusammenfassung ............................................................................................................. 144 5.4 Maßnahmen und Nutzungsregelungen .............................................................................. 145 5.4.1 Artübergreifende Maßnahmen für SPA-Schutzgüter nach einheitlicher Maßnahmentätigkeit 145 5.4.2 Spezifische Maßnahmen für SPA-Schutzgüter .................................................................. 145 5.4.2.1 Grundsätze der Maßnahmenplanung ................................................................................. 145 5.4.2.2 Prinzip der Maßnahmeplanung .......................................................................................... 147 5.4.2.3 Maßnahmen für Brut- und Gastvogelarten ......................................................................... 149 5.4.2.4 Maßnahmen für Zug- und Rastvogelarten ......................................................................... 158 Bekassine (Gallinago gallinago) ......................................................................................................... 171 5.4.3 Sonstige Maßnahmen sowie allgemeine Nutzungsregelungen ......................................... 174

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Seite V

5.4.3.1 Landwirtschaft ..................................................................................................................... 174 5.4.3.2 Forstwirtschaft .................................................................................................................... 175 5.4.3.3 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung .................................................................... 175 5.4.3.4 Jagd und Fischerei ............................................................................................................. 177 5.4.3.5 Erholungsnutzung und Besucherlenkung ........................................................................... 177 5.4.3.6 Landschaftspflege und Maßnahmen des speziellen Biotop- und Artenschutzes ............... 180 5.5 Umsetzung .......................................................................................................................... 186 5.5.1 Endgültige Schutz- und Erhaltungsziele ............................................................................. 186 5.5.1.1 Natura 2000 – Schutzgüter ................................................................................................. 186 5.5.1.2 Schutz- und Erhaltungsziele aus z.B. vorhandenen NSG-Schutzgebietsverordnungen einschließlich der Bewahrung der bestehenden, nicht NATURA-2000-relevanten Schutzgüter........ 190 5.5.1.3 Sonstige, eindeutig wertgebende Arten.............................................................................. 191 5.5.2 Maßnahmen zur Gebietssicherung .................................................................................... 191 5.5.2.1 Gebietsabgrenzung ............................................................................................................ 191 5.5.2.2 Hoheitlicher Gebietsschutz ................................................................................................. 191 5.5.2.3 Alternative Sicherungen und Vereinbarungen .................................................................... 192 5.5.3 Perspektiven der Umsetzung des Maßnahmekonzeptes ................................................... 192 5.5.3.1 Stand der Abstimmung mit Nutzungsberechtigten und anderen Fachplanungen .............. 192 5.5.3.2 Fördermöglichkeiten ........................................................................................................... 193 5.5.4 Gebietsbetreuung und Öffentlichkeitsarbeitsarbeit ............................................................ 194 5.5.5 Aktualisierung der Standarddatenbögen ............................................................................ 195 5.6 Verbleibendes Konfliktpotenzial ......................................................................................... 195 5.7 Zusammenfassung Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra“ .............................. 196

6 FFH-Gebiet "Gewässersystem der Helmeniederung" .................................................. 206 6.1 Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhaltungszustandes ....................... 206 6.1.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie ................................................ 207 6.1.1.1 Einleitung und Übersicht ..................................................................................................... 207 6.1.1.2 Beschreibung und Bewertung der Lebensraumtypen ........................................................ 208 6.1.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie ............................................................................ 211 6.1.2.1 Einleitung und Übersicht ..................................................................................................... 211 6.1.2.2 Beschreibung und Bewertung der Arten ............................................................................ 212 6.1.3 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie .......................................................................... 225 6.2 Beschreibung und Bewertung der sonstigen biotischen Gebietsausstattung .................... 225 6.2.1 Biotope ................................................................................................................................ 225 6.2.2 Flora .................................................................................................................................... 226 6.2.2.1 Charakteristik der einzelnen Arten ..................................................................................... 227 6.2.3 Fauna .................................................................................................................................. 228 6.2.3.1 Vögel (Aves) ....................................................................................................................... 228 6.2.3.2 Amphibien ........................................................................................................................... 228 6.2.3.3 Fische ................................................................................................................................. 228 6.2.3.4 Libellen ............................................................................................................................... 233

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Seite VI

6.3 Gefährdung und Beeinträchtigung ...................................................................................... 237 6.3.1 Nutzungsbedingte Gefährdung und Beeinträchtigungen ................................................... 237 6.3.2 Sonstige Gefährdung und Beeinträchtigungen .................................................................. 240 6.3.3 Zusammenfassung ............................................................................................................. 240 6.4 Maßnahmen und Nutzungsregelungen .............................................................................. 241 6.4.1 Maßnahmen für FFH-Schutzgüter ...................................................................................... 241 6.4.1.1 Grundsätze der Maßnahmeplanung ................................................................................... 241 6.4.1.2 Prinzip der Maßnahmeplanung .......................................................................................... 243 6.4.1.3 Maßnahmen für FFH-Lebensraumtypen ............................................................................ 244 6.4.1.4 Maßnahmen für FFH-Anhang-II-Arten................................................................................ 246 6.4.2 Maßnahmen für Vogelarten ................................................................................................ 249 6.4.3 Maßnahmen für sonstige Schutzgüter sowie allgemeine Nutzungsregelungen ................ 249 6.4.3.1 Landwirtschaft ..................................................................................................................... 249 6.4.3.2 Forstwirtschaft .................................................................................................................... 250 6.4.3.3 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung .................................................................... 250 6.4.3.4 Jagd und Fischerei ............................................................................................................. 253 6.4.3.5 Erholungsnutzung und Besucherlenkung ........................................................................... 253 6.4.3.6 Landschaftspflege und Maßnahmen des speziellen Biotop- und Artenschutzes ............... 253 6.5 Umsetzung .......................................................................................................................... 260 6.5.1 Endgültige Schutz- und Erhaltungsziele ............................................................................. 260 6.5.1.1 Natura 2000 – Schutzgüter ................................................................................................. 260 6.5.1.2 Schutz- und Erhaltungsziele aus z.B. vorhandenen NSG-Schutzgebietsverordnungen einschließlich der Bewahrung der bestehenden, nicht Natura-2000-relevanten Schutzgüter ............ 263 6.5.1.3 Sonstige, eindeutig wertgebende Arten.............................................................................. 264 6.5.2 Maßnahmen zur Gebietssicherung .................................................................................... 264 6.5.2.1 Gebietsabgrenzung ............................................................................................................ 264 6.5.2.2 Hoheitlicher Gebietsschutz ................................................................................................. 267 6.5.2.3 Alternative Sicherungen und Vereinbarungen .................................................................... 268 6.5.3 Perspektiven der Umsetzung des Maßnahmekonzeptes ................................................... 268 6.5.3.1 Stand der Abstimmungen mit Nutzungsberechtigten und anderen Fachplanungen .......... 268 6.5.3.2 Fördermöglichkeiten ........................................................................................................... 269 6.5.4 Gebietsbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit ....................................................................... 270 6.5.5 Aktualisierung der Standarddatenbögen ............................................................................ 271 6.6 Verbleibendes Konfliktpotenzial ......................................................................................... 271 6.7 Zusammenfassung ............................................................................................................. 272

7 Literatur- und Quellenverzeichnis .................................................................................. 286

8 Kartenteil ........................................................................................................................... 289

9 Anhang ................................................................................Fehler! Textmarke nicht definiert.

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Seite VII

TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Mittelwert des Niederschlags [mm] (Zeitabschnitt 1961 – 1990, Quelle: DWD 2010) .... 10

Tabelle 2: Mittelwerte der Temperatur [°C] (Zeitabschnitt 1961 – 1990, Quelle: DWD 2010) ......... 10

Tabelle 3: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet (Quelle: LVermGeo LSA 2010 (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)/10008) ......................................................................................... 14

Tabelle 4: Eigentumsverhältnisse innerhalb des SPA- und FFH-Gebietes ..................................... 28

Tabelle 5: Ackeranteile gem. BTNK ................................................................................................. 30

Tabelle 6: Überblick über die im Schutzgebiet vorh. Bindungen im Bereich des Ackerlandes (SPA-Gebiet) (MLU 2010) .............................................................................................................................. 30

Tabelle 7: Grünlandanteile gem. BTNK ........................................................................................... 30

Tabelle 8: Anteil Wald gem. BTNK ................................................................................................... 31

Tabelle 9: Wertgebende Brutvogelarten im SPA-Gebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ .................................................................................................................................................. 44

Tabelle 10: Bewertung der Habitatflächen – Rohrweihe (Circus aeruginosus) .................................... 48

Tabelle 11: Bewertung der Habitatflächen – Rotmilan (Milvus milvus) ................................................ 50

Tabelle 12: Bewertung des Bruthabitatkomplexes – Schwarzmilan (Milvus migrans) ......................... 52

Tabelle 13: Bewertung der Habitatflächen – Wachtelkönig (Crex crex) ............................................... 54

Tabelle 14: Bewertung der Habitatflächen – Tüpfelralle (Porzana porzana) ........................................ 56

Tabelle 15: Bewertung der Habitatflächen – Neuntöter (Lanius collurio) ............................................. 57

Tabelle 16: Bewertung der Habitatflächen – Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) ................................ 59

Tabelle 17: Bewertung der Habitatflächen – Blaukehlchen (Luscinia svecica) .................................... 61

Tabelle 18: Bewertung der Habitatflächen – Knäkente (Anas querquedula)........................................ 63

Tabelle 19: Bewertung der Habitatflächen – Bekassine (Gallinago gallinago) ..................................... 69

Tabelle 20: Bewertung der Habitatflächen – Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) ......... 72

Tabelle 21: Bewertung der Habitatflächen – Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus) .......... 73

Tabelle 22: Wertgebende Rast- und Zugvogeldaten für das EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) ........................................................................................................................ 76

Tabelle 23: Tagesmaxima des Singschwans (Cygnus cygnus) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011 ..................................................................................................................... 79

Tabelle 24: Bewertung der Habitatflächen – Singschwan (Cygnus cygnus) ........................................ 80

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Seite VIII

Tabelle 25: Tagesmaxima der Weiswangengans (Branta leucopsis) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011 ..................................................................................................................... 81

Tabelle 26: Bewertung der Habitatflächen – Weißwangengans (Branta leucopsis) ............................ 82

Tabelle 27: Tagesmaxima der Moorente (Aythya nyroca) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011 ........................................................................................................................................ 83

Tabelle 28: Bewertung der Habitatflächen – Moorente (Aythya nyroca) .............................................. 83

Tabelle 29: Tagesmaxima des Zwergsägers (Mergus albellus) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011 ..................................................................................................................... 84

Tabelle 30: Bewertung der Habitatflächen – Zwergsäger (Mergus albellus) ........................................ 85

Tabelle 31: Tagesmaxima der Rohrdommel (Botaurus stellaris) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011 ..................................................................................................................... 86

Tabelle 32: Bewertung der Habitatflächen – Große Rohrdommel (Botaurus stellaris) ........................ 86

Tabelle 33: Tagesmaxima des Weißstorches (Ciconia ciconia) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011 ..................................................................................................................... 88

Tabelle 34: Bewertung der Habitatflächen –Weißstorch (Ciconia ciconia) ........................................... 89

Tabelle 35: Tagesmaxima des Schwarzstorches (Ciconia nigra) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011 ..................................................................................................................... 89

Tabelle 36: Bewertung der Habitatflächen –Schwarzstorch (Ciconia nigra) ........................................ 90

Tabelle 37: Tagesmaxima des Seeadlers (Haliaetetus albicilla) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011 ..................................................................................................................... 91

Tabelle 38: Bewertung der Habitatflächen – Seeadler (Haliaetus albicilla) .......................................... 91

Tabelle 39: Tagesmaxima des Fischadlers (Pandion haeliaetus) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011 ..................................................................................................................... 92

Tabelle 40: Bewertung der Habitatflächen – Fischadler (Pandion haliaetus) ....................................... 93

Tabelle 41: Tagesmaxima der Kornweihe (Circus cyaneus) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011 ..................................................................................................................... 94

Tabelle 42: Bewertung der Habitatflächen –Kornweihe (Circus cyaneus) ........................................... 94

Tabelle 43: Bewertung der Habitatflächen – Wiesenweihe (Circus pygareus)..................................... 96

Tabelle 44: Tagesmaxima des Wanderfalken (Falco peregrinus) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011 ..................................................................................................................... 98

Tabelle 45: Bewertung der Habitatflächen – Wanderfalke (Falco peregrinus) ..................................... 98

Tabelle 46: Tagesmaxima des Merlin (Falco columbarius) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011 ........................................................................................................................................ 99

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Seite IX

Tabelle 47: Bewertung der Habitatflächen – Merlin (Falco columbarius) ........................................... 100

Tabelle 48: Tagesmaxima des Kranich (Grus grus) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011 ........................................................................................................................................... 101

Tabelle 49: Bewertung der Habitatflächen – Kranich (Grus grus) ...................................................... 101

Tabelle 50: Tagesmaxima des Goldregenpfeifers (Pluvialis apricaria) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011 ................................................................................................................... 104

Tabelle 51: Bewertung der Habitatflächen – Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) ........................... 104

Tabelle 52: Tagesmaxima des Bruchwasserläufers (Tringa glareola) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011 ................................................................................................................... 106

Tabelle 53: Bewertung der Habitatflächen – Bruchwasserläufer (Tringa glareola) ............................ 106

Tabelle 54: Tagesmaxima des Kampfläufers (Philomachus pugnax) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011 ................................................................................................................... 107

Tabelle 55: Bewertung der Habitatflächen – Kampfläufer (Philomachus pugnax) ............................. 107

Tabelle 56: Bewertung der Habitatflächen – Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus) ............... 108

Tabelle 57: Tagesmaxima der Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011 ................................................................................................................... 109

Tabelle 58: Bewertung der Habitatflächen – Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) ............................. 110

Tabelle 59: Tagesmaxima der Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011) .................................................................................................................. 111

Tabelle 60: Bewertung der Habitatflächen – Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) ......................... 112

Tabelle 61: Tagesmaxima des Eisvogels (Alcedo atthis) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011) .................................................................................................................................... 113

Tabelle 62: Bewertung der Habitatflächen – Eisvogel (Alcedo atthis) ................................................ 113

Tabelle 63: Tagesmaxima der Löffelente (Anas clypeata) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011) .................................................................................................................................... 115

Tabelle 64: Bewertung der Habitatflächen – Löffelente (Anas clypeata) ............................................ 115

Tabelle 65: Tagesmaxima der Knäkente (Anas querquedula) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011) .................................................................................................................. 116

Tabelle 66: Bewertung der Habitatflächen – Knäkente (Anas querquedula) ............................... 116

Tabelle 67: Tagesmaxima des Kiebitz (Vanellus vanellus) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011) .................................................................................................................................... 117

Tabelle 68: Bewertung der Habitatflächen – Kiebitz (Vanellus vanellus) ........................................... 118

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Tabelle 69: Tagesmaxima des Großen Brachvogels (Numenius arquata) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011) ........................................................................................................ 119

Tabelle 70: Bewertung der Habitatflächen – Großer Brachvogel (Numenius arquata) ...................... 119

Tabelle 71: Tagesmaxima des Rotschenkels (Tringa totanus) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011) .................................................................................................................. 120

Tabelle 72: Bewertung der Habitatflächen – Rotschenkel (Tringa totanus) ....................................... 121

Tabelle 73: Tagesmaxima der Uferschnepfe (Limosa limosa) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011) .................................................................................................................. 122

Tabelle 74: Bewertung der Habitatflächen – Uferschnepfe (Limosa limosa) ...................................... 123

Tabelle 75: Tagesmaxima der Bekassine (Gallinago gallinago) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011) .................................................................................................................. 124

Tabelle 76: Bewertung der Habitatflächen – Bekassine (Gallinago gallinago) ................................... 124

Tabelle 77: Tagesmaxima der Saatgans (Anser fabalis) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011) .................................................................................................................................... 125

Tabelle 78: Tagesmaxima der Graugans (Anser anser) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011) .................................................................................................................................... 126

Tabelle 79: Tagesmaxima der Schnatterente (Anas strepera) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011) .................................................................................................................. 127

Tabelle 80: Tagesmaxima der Spießente (Anas acuta) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011) .......................................................................................................................................... 127

Tabelle 81: Tagesmaxima der Pfeifente (Anas penelope) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011) .................................................................................................................................... 128

Tabelle 82: Tagesmaxima des Gänsesägers (Mergus merganser) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011) .................................................................................................................. 129

Tabelle 83: Tagesmaxima der Blessralle (Fulica atra) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011) .......................................................................................................................................... 129

Tabelle 84: Maßnahmentypen zur Bewahrung, Entwicklung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von SPA-Schutzgütern ..................................................................................... 147

Tabelle 85: Kostenrahmen zur Schaffung der Vogelinsel, Mindest-Ansatz........................................ 186

Tabelle 86: Kostenrahmen zur Schaffung der Vogelinsel, Maximal-Ansatz ....................................... 186

Tabelle 87: Brutvogelarten im SPA-Gebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) .. 197

Tabelle 88: Wertgebende Rast- und Zugvogeldaten für das EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) ...................................................................................................................... 199

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Tabelle 89: Flächensituation im FFH-Gebiet 134 ............................................................................... 208

Tabelle 90: Vorkommen und Länge des LRT 3260 ............................................................................ 208

Tabelle 91: Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“ ................................................................................................................................. 211

Tabelle 92: Habitatflächen und Habitatentwicklungsflächen der Groppe (Cottus gobio) ................... 213

Tabelle 93: Bewertung der Habitatflächen der Groppe (Cottus gobio) ............................................... 213

Tabelle 94: Habitatflächen und Habitatentwicklungsflächen des Bachneunauges (Lampetra planeri) ............................................................................................................................................................ 214

Tabelle 95: Bewertung der Habitatflächen des Bachneunauges (Lampetra planeri) ......................... 215

Tabelle 96: Ergebnisse der Fischotterkartierung Juli 2010................................................................. 219

Tabelle 97: Habitatflächen und Habitatentwicklungsflächen des Fischotters (Lutra lutra) ................. 220

Tabelle 98: Bewertung der Habitatflächen des Fischotters (Lutra lutra) ............................................ 220

Tabelle 99: Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“ ................................................................................................................................. 225

Tabelle 100: Wertvolle Biotope außerhalb des LRT-Kontextes .......................................................... 226

Tabelle 101: Besonders und streng geschützte Arten nach BNatSchG und/oder seltene und gefährdete Arten außerhalb des FFH-Kontextes ................................................................................ 226

Tabelle 102: Ergebnis der Elektrobefischung der Probeflächen 1 Nebenhelme ................................ 230

Tabelle 103: Ergebnis der Elektrobefischung der Probeflächen 2 Nebenhelme Mitte ....................... 231

Tabelle 104: Ergebnis der Elektrobefischung der Probeflächen 4 Helme oberhalb Talsperre ........... 233

Tabelle 105: Häufigkeitsklassen für Libellennachweise (adulte Tiere) ............................................... 234

Tabelle 106: Im SPA 0004 im Zuge der Managementplanung kartierte Libellenarten ....................... 235

Tabelle 107: Übersicht über Gefährdungen und Beeinträchtigungen der FFH-Schutzgüter und sonstigen wertgebenden Bestandteile des FFH-Gebietes „Gewässersystem der Helmeniederung“ (gemäß Referenzliste BfN).................................................................................................................. 240

Tabelle 108: Maßnahmentypen zur Bewahrung, Entwicklung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von FFH-Schutzgütern ..................................................................................... 243

Tabelle 109: Empfohlene Habitatanzahl und –fläche für Groppe und Bachneunauge ...................... 254

Tabelle 110: Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“ ................................................................................................................................. 274

Tabelle 111: Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“ ................................................................................................................................. 277

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Tabelle 112: Übersicht über Gefährdungen und Beeinträchtigungen der FFH-Schutzgüter und sonstigen wertgebenden Bestandteile des FFH-Gebietes „Gewässersystem der Helmeniederung“ (gemäß Referenzliste BfN).................................................................................................................. 278

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ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Lage des SPA-Gebietes "Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)" incl. FFH-Gebiet "Gewässersystem der Helmeniederung" (innerhalb EU SPA 0004). .................................. 4

Abbildung 2: Übersicht der Talsperre (aus: Informationsflyer "Talsperre Kelbra" Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt); Anmerkung: Die Nebenhelme wird hier als "Umfluter" bezeichnet ............................ 8

Abbildung 3: Klimadaten des FFH-Gebietes (Quelle: Potsdam-Institut für Klimaforschung 2009) . 11

Abbildung 4: Flächenanteil potenziell-natürliche Vegetation innerhalb des FFH-Gebietes .................. 12

Abbildung 5: Potenziell-natürliche Vegetation innerhalb des Untersuchungsgebietes .................... 12

Abbildung 6: Flächenanteile verschiedener Biotoptypen innerhalb des Untersuchungsgebietes ........ 13

Abbildung 7: Schutzgebiete im Untersuchungsgebiet ...................................................................... 16

Abbildung 8: Überschwemmungsgebiete im Untersuchungsgebiet (Quelle: schrifl. Mitt. LVWA Nov. 2011 / 10008) ..................................................................................................................................... 17

Abbildung 9: Eigentumsverhältnisse im Untersuchungsgebiet (Quelle: LAU 2011) ........................ 29

Abbildung 10: Fläche, die dem Betretungsverbot unterliegt (Quelle: Anlage zur Allgemeinverfügung) ............................................................................................................................. 34

Abbildung 11: Lage der geplanten Vogelinsel .............................................................................. 182

Abbildung 12: Prinzipskizze der geplanten Vogelinsel ................................................................. 182

Abbildung 13: Probestrecken zur Erfassung der Fisch- und Edelkrebsfauna an Helme und Nebenhelme ............................................................................................................................... 229

Abbildung 14: Beginn der Befischung der Probestrecke 1: Vom Ufer aus, der Graben ist hier nicht begehbar ............................................................................................................................... 230

Abbildung 15: Blick in Richtung Osten (Fließrichtung) auf Probestrecke 2 im Nebenhelme mit relativ eintöniger Boden- und fehlender Uferstruktur .......................................................................... 231

Abbildung 16: Probestrecke 3 - Nebenhelme West oberhalb Brücke zur Helme ......................... 232

Abbildung 17: Begehbare Nebenhelme in Probestrecke 3 ........................................................... 232

Abbildung 18: Probestrecke 4, Einsatzstelle Schlauchboot und Vorbereitung Krebsreusen ....... 232

Abbildung 19: Beködern der Krebsreusen mit frischen toten Plötzen .......................................... 232

Abbildung 20: Systematisch beprobte Fließstrecken an Helme und Nebenhelme ....................... 233

Abbildung 21: Lage des Vorschlagsgebietes für die Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale) 248

Abbildung 22: Strukturell verarmtes, intensiv unterhaltenes Nebenhelme-Gerinne ..................... 255

Abbildung 23: Beispiel eines Böschungsanrisses an der Helme (unterhalb des UG) .................. 256

Abbildung 24: Prinzipschnitt Nebenhelme, Ist-Zustand ................................................................ 259

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Abbildung 25: Prinzipschnitt Nebenhelme, Planzustand Var. 2 .................................................... 259

Abbildung 26: FFH-Gebiet "Gewässersystem der Helmeniederung" und vorgesehene Gebietsanpassungen .......................................................................................................................... 267

Abbildung 27: FFH-Gebiet "Gewässersystem der Helmeniederung" und vorgesehene Gebietsanpassungen .......................................................................................................................... 285

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

AEP Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung

FFH-Gebiet Fauna-Flora-Habitat-Gebiet

FFH-RL FFH-Richtlinie [Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 (Abl. EG Nr. L 206 vom 22.07.1992), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG vom 27.10.1997 (Abl. EG Nr. L 305 vom 08.11.1997)]

LSG Landschaftsschutzgebiet

NSG Naturschutzgebiet

PG Plangebiet

SPA-Gebiet Europäisches Vogelschutzgebiet

UG Untersuchungsgebiet

WRRL Wasserrahmenrichtlinie [Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 (Abl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1-73)]

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1 Rechtlicher und organisatorischer Rahmen

1.1 Gesetzliche Grundlagen

Europäisches Recht

Um einen europaweiten, einheitlichen Naturschutz zu erreichen, wurde im Jahr 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz: FFH-RL (Richtlinie 92/43/EWG) erlassen. Diese stellt die Grundlage für die Schaffung eines kohärenten ökologischen Netzes von so genannten NATURA 2000-Schutzgebieten dar, mit dessen Hilfe im Bereich der EU-Mitgliedsstaaten die Biodiversität geschützt und erhalten werden soll. Die Richtlinie legt im Anhang I die Lebensraumtypen sowie in Anhang II Arten fest, für die Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (sog. FFH-Gebiete bzw. SCI – "Sites of Community Interest") ausgewiesen werden. Im Anhang IV der FFH-Richtlinie sind "streng zu schützende" Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, für die zwar keine eigenen Schutzgebiete ausgewiesen werden, die aber auch außerhalb der NATURA 2000-Gebietskulisse einem besonderen Schutz z.B. bei Eingriffen in Natur und Landschaft unterliegen. Weitere Schutzgebiete sind auf Basis der in Anhang I genannten Vogelarten der EU-Vogelschutzrichtlinie, kurz: VSchRL (Richtlinie 2009/147/EG) zu benennen. Diese Vogelschutzgebiete (SPA – "Special Protected Areas") ergänzen das europäische, ökologische Netz von "Besonderen Schutzgebieten".

Der Artikel 6 der FFH-Richtlinie ordnet in Abs. 2 ein Verschlechterungsverbot für die Besonderen Schutzgebiete an und verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten im Abs. 1 dazu, bestimmte Maßnahmen festzulegen, die notwendig sind, um einen günstigen Erhaltungszustand (ökologische Erfordernisse) der Lebensraumtypen, Arten und europäischen Vogelarten zu gewährleisten. Unter der Zielstellung, dieser Verpflichtung nachzukommen, werden Managementpläne (MMP) erstellt. Die Erarbeitung der vorliegenden Unterlage folgt dieser Zielsetzung für das betreffende FFH-Gebiet.

Umsetzung in nationales Recht und Landesrecht

Auf Bundesebene erfolgt die Umsetzung des gesetzlichen Rahmens über das Bundesnaturschutzge-setz (BNatSchG). Im Abschnitt 2, §§ 31 – 36, des BNatSchG (vom 01.03.2010) ist der Aufbau des Netzes "NATURA 2000" geregelt, wobei die Umsetzung der Verpflichtungen (Auswahl der Gebiete, Formulierung von Erhaltungszielen etc.) den Bundesländern übertragen wird. In Sachsen-Anhalt wer-den die FFH-Belange im Abschnitt 6 "Europäisches ökologisches Netz NATURA 2000" des Lan-desnaturschutzgesetzes geregelt (NatSchG LSA). Dabei stellen insbesondere die §§ 44 und 44a die Grundlage für die Gebietsausweisung sowie die Anordnung geeigneter Maßnahmen zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes von Lebensraumtypen und Arten dar.

Durch das Land Sachsen-Anhalt wurden insgesamt 265 FFH-Gebiete mit einer Fläche von insgesamt 179.729 ha (8,77 % der Landesfläche) sowie 32 Vogelschutzgebiete mit 170.611 ha (ca. 8,32 % der Landesfläche) an die EU übermittelt (LSA 2010). Da sich die Gebiete teilweise überlappen, beträgt die Gesamtausdehnung des NATURA 2000-Netzes in Sachsen-Anhalt 231.936 ha (= 11,31 % der

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Landesfläche). Die Ausweisung nach Landesrecht ist für alle NATURA 2000 Gebiete über § 44a des NatSchG LSA erfolgt und in der "Verordnung über die Errichtung des ökologischen Netzes Natura 2000" vom 23.März 2007 (GVBl. LSA 2007, S. 82ff) bekannt gemacht worden. Mit dem Amtsblatt L 12 der Europäischen Kommission vom 15. Januar 2008 gelten diese Gebiete als festgelegt und erlangen damit den Status der "Besonderen Schutzgebiete".

Gegenstand der vorliegenden FFH-Managementplanung sind das SPA-Gebiet "Helmestaussee Berga-Kelbra" (SPA 0004, DE 4137-401) sowie der sich innerhalb des SPA befindliche Teil des FFH-Gebietes "Gewässersystem der Helmeniederung" (FFH134, DE 4137-304).

1.2 Organisation

Im August 2010 erfolgte die Auftragsvergabe für den Managementplan (MMP) für das SPA-Gebiet 0004 "Helmestaussee Berga-Kelbra" durch das Landesamt für Umweltschutz in Sachsen-Anhalt.

Die für die Bearbeitung zuständige Behörde ist das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU), Fachbereich 4, Fachgebiet 42 (Natura 2000/Schutzgebietssystem) mit Sitz in Halle/Saale. Die Erarbeitung des MMP erfolgte in der obengenannten Arbeitsgruppe (AG), wobei das Büro Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH die Projektleitung übernahm.

Im Zuge der Bearbeitung wurden zahlreiche Behörden sowie Institutionen über die Erstellung des Planes informiert sowie für die Bereitstellung von Daten kontaktiert. Des Weiteren erfolgte im be-troffenen Landkreis (Mansfeld-Südharz) eine Bekanntmachung im Amtsblatt "Goldene Aue Kurier" am 20. August 2010.

1.3 Planungsgrundlagen

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt hat der Arbeitsgruppe folgende Planungsgrundla-gen zur Verfügung gestellt, welche auch zur Erarbeitung genutzt wurden:

• Mustergliederung für Managementplane in FFH-Gebieten,

• CIR-Ortho-Luftbild im ECW-Datenformat mit Bodenauflösung 20 cm aus dem Jahr 2005,

• Arbeitskarten DTK 10 als Kopie pro Kartenblatt,

• Arbeitskarten DTK 10 digital,

• Standartdatenbögen,

• Kartieranleitung (Teil Offenland und Teil Wald),

• Eingabeprogramm BIOLRT,

• Pflege- und Entwicklungspläne,

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• Daten der selektiven Biotopkartierung im ESRI-Shape-Format,

• Digitale Daten der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK).

Darüber hinaus für die Bearbeitung verwendete Datengrundlagen und Literaturquellen sind im Litera-turverzeichnis aufgelistet.

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2 Gebietsbeschreibung

2.1 Grundlagen und Ausstattung

2.1.1 Lage und Abgrenzung

Das SPA-Gebiet "Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)" mit dem FFH-Gebiet "Ge-wässersystem der Helmeniederung" (innerhalb EU SPA 0004) befindet sich am südwestlichen Rand von Sachsen-Anhalt entlang der thüringischen Grenze (vgl. Abbildung 1). Es gehört verwaltungstech-nisch zum Landkreis Mansfeld-Südharz und ist Teil der Einheitsgemeinden Kelbra (Kyffhäuser) und Berga. Das Schutzgebiet umfasst eine Größe von 784 ha und ist im Osten von Kelbra (Kyffhäuser), im Südwesten von Sondershausen und im Nordwesten von Nordhausen umgeben.

Der dem SPA-Gebiet namensgebende Helmestausee Berga-Kelbra ist in der Goldenen Aue gelegen und wurde vor über 30 Jahren aus Gründen des Hochwasserschutzes gebaut. Er dient als Rückhal-tebecken und erstreckt sich bis ins angrenzende Bundesland Thüringen (DE 4531-403, Kyffhäuser - Badraer Schweiz - Helmestausee). Mit einer Fläche von etwa 600 ha und einem Fassungsvermögen von 35 Millionen m³ ist der Stausee Kelbra das größte Gewässer der Region (Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt 2011). Bei Hochwasser werden weite Teile des Rückhaltbeckens überstaut, welche ansonsten als landwirtschaftliche Flächen genutzt werden.

Abbildung 1: Lage des SPA-Gebietes "Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)" incl. FFH-Gebiet "Gewässer-

system der Helmeniederung" (innerhalb EU SPA 0004).

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2.1.2 Natürliche Grundlagen

Naturraum

Das SPA-Gebiet "Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)" incl. FFH-Gebiet "Gewässer-system der Helmeniederung" (innerhalb EU SPA 0004) ist der naturräumlichen Haupteinheit Thürin-ger Becken mit Randlagen (D18) und der kontinentalen biogeographischen Region zuzuordnen. Ge-mäß der Landschaftsgliederung von Sachsen-Anhalt (Reichhoff et al. 2001) befindet sich das Unter-suchungsgebiet innerhalb der überwiegend flachen und waldfreien "Helme- und Unstrut-Niederung" (Landschaftseinheiten 2.6). Die Höhenlage des SPA-Gebietes incl. des FFH-Gebietes liegt auf etwa 155 m ü. NN.

2.1.2.1 Geologie und Geomorphologie

Das Gebiet liegt regionalgeologisch im "Thüringer Becken" wobei die "Goldene Aue" eine große Aus-laugungssenke darstellt, die durch die Suberosion, d.h. die Auflösung von Zechsteinsalzen entstand. Der Buntsandstein lagert direkt über den Auslaugungsrückständen und Gipsen des Zechsteins. Auf-grund der tektonischen Anlage hat sich nur ein geringes Gefälle herausgebildet und es kam kontinu-ierlich zur Absenkung, was zu einem ausgeprägten Sedimentationsraum führte. Hier haben sich bis 100 m mächtige Kies- und Sandablagerungen aus der Inlandvereisung der Elsterkaltzeit akkumuliert. Während der Kaltzeiten verwitterte das Gestein begünstigt durch den ständigen Wechsel von Frost-sprengung und Auftauen intensiv. Der oberflächlich aufgetaute Verwitterungsschutt bewegte sich auf stärker geneigten Flächen hangabwärts. An windexponierten Stellen kam es zu äolischen Lössabla-gerungen, die jedoch durch das Niederschlagswasser wieder abgetragen wurden.

Nacheiszeitlich kam es in der Niederungslandschaft der Goldenen Aue zur Ablagerung fluviatiler Se-dimente sowie in Senkenbereichen zur Bildung von Mooren, so dass holozäne Bildungen die geologi-sche Deckschicht des Gebietes bestimmen.

2.1.2.2 Böden

Das Planungsgebiet befindet sich in der Boden Landschaft "Helme-Unstrutaue mit Goldener Aue". Aus den holozänen Flussablagerungen haben sich vorrangig Vegas, untergeordnet Vegagleye aus Auenton und Auenschluff gebildet. Es handelt sich um humose, frische bis grundwasserbeeinflusste Auenböden, mit sehr hoher Bodenfruchtbarkeit (Ackerwertzahlen zwischen 75 und 95 Bodenpunk-ten), die auch die Bezeichnung des Gebietes als Goldene Aue begründet.

In der Umgebung des Hochwasserrückhaltebeckens überwiegen grundwasserbeeinflusste Auenbö-den, Gleye aus Auenton sowie stark humose Humusgleye. In der Helmeniederung kommen vernäss-te Auenton-Gleye bis -Humusgleye vor.

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Aufgrund der Melioration und Eindeichung ist die Flächenausdehnung von Auenböden im Helmetal stark zurückgegangen. Überschwemmungen finden in Folge der Eindeichung großer Teile der Hel-meaue nur noch sehr selten statt (Institut für allgemeine und angewandte Ökologie e.V. 1999).

Bis ins 11. Jh. waren auch Moore im Untersuchungsgebiet verbreitet. Nach der Trockenlegung wurde auf die moorigen Böden eine tonige Auelehm-Schicht von 0,8 bis 1 m abgelagert, in der sich Gley-Pseudogley bis Humusgleye bildeten. Heute findet man in den zentralen, tiefsten Bereichen grund-wassergeprägte Gleye, Humusgleye und Anmoorgleye vor.

2.1.2.3 Hydrologie

Oberflächengewässer

Allgemeine Hydrographie

Das Untersuchungsgebiet wird hydrologisch maßgeblich von der Helme, einem Fließgewässer I. Ordnung, geprägt. Sie erreicht am Westrand des UG die Landesgrenze und durchquert Sachsen-Anhalt auf einer Länge von 31 km und mündet bei Kalbsrieth (Thüringen) in die Unstrut.

Westlich bei Aumühle, also oberhalb des UG, teilt sich das Gewässer in zwei Läufe auf: Einen Haupt-lauf (im Folgenden als Helme bezeichnet), der nach etwa 1 km in den Helmestausee Berga-Kelbra einmündet. Bezogen auf diesen Gewässerstrang befindet sich die Talsperre im Hauptschluss. Mor-phologisch ist der Helmelauf auch innerhalb des Stausees erkennbar (bei Niedrigwasserständen bzw. bei vollständiger Entleerung). Der zweite Gewässerlauf ist die sog. "Nebenhelme", welche den Stau-see nördlich umfließt und somit den Charakter eines See-Umgehungsgerinnes aufweist. Der ur-sprüngliche Grund für die Anlage der Nebenhelme war es, die zu DDR-Zeiten nähr- und schadstoff-reichen Helmewässer um den Stausee führen zu können und somit das Stillgewässer zu entlasten.

Gemäß Talsperren-Bewirtschaftung der vergangenen Jahre weist die Helme keinen kontinuierlichen Fließgewässercharakter (mehr) auf. Bei sommerlicher Niedrigwasserführung wird zeitweise die ge-samte Wassermenge über die Nebenhelme geführt. Dann fällt der westliche Abschnitt der Helme vollständig trocken, der östliche Abschnitt befindet sich hingegen im Rückstaubereich der Talsperre und wird durch Stillgewässer-Verhältnisse charakterisiert.

Die Längsdurchgängigkeit der gesamten Helme auf dem Landesgebiet von Sachsen-Anhalt ist si-chergestellt. So wurden in der Vergangenheit 8 nicht durchgängige Querbauwerke im Sinne der Durchgängigkeit durch das LHW LSA umgestaltet (Umwandlung in rauhe Sohlgleiten bzw. Anlage von Umgehungsgerinnen). Für die Gewährleistung der Längsdurchgängigkeit ist eine permanente Wasserführung der Nebenhelme zwingend erforderlich. Etwa 1,4 km oberhalb der thüringischen Lan-desgrenze befindet sich bei Aumühle ein Verteilerschütz an der Nebenhelme, welches der Steuerung der Abflussanteile in Helme und Nebenhelme dient. Dieses Bauwerk ist derzeit nicht durchgängig, ein Umbau zur Herstellung der Durchgängigkeit ist bereits geplant.

Die Helme wird dem Gewässertyp 9.1 (karbonatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüs-se) zugeordnet. Gemäß Bestandsaufnahme der EU-WRRL ("C-Bericht"; MLU LSA 2005) wird die

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Helme als natürliches Gewässer eingestuft, wobei die Nebenhelme als "erheblich veränderter Ge-wässerkörper" (HMWB) ausgewiesen wird. Die Gewässergüte (Saprobie) der im UG befindlichen Fließgewässerabschnitte wird im Bericht der Güteklasse II (betamesoaprob, mäßig belastet) zuge-ordnet. Die Strukturgüte von Helme und Nebenhelme ist demnach als deutlich bis stark verändert (Gewässerstrukturklassen 4 bis 5) zu beschreiben. Insgesamt kommt der C-Bericht zum Ergebnis, das die Erreichung der Ziele der EU-WRRL (der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial) unwahrscheinlich oder unklar ist. Daraus lässt sich aus Sicht der WRRL ein Handlungsbe-darf ableiten.

Die Abflussmengen der Helme spielen v. a. für die Bereitstellung ökologisch bedeutsamer Habitatty-pen eine zentrale Rolle. Die Abflüsse bzw. Wasserstände am nächstgelegenen Pegel „Bennungen“ (etwa 8 km unterhalb des UG) stellen sich wie folgt dar (www.talsperren-lsa.de):

Langjährige Mittelwerte der Abflüsse (Zeitraum 1941-2008):

NQ 0,83 m³/s (25.7.1960) MNQ 2,11 m³/s MQ 7,64 m³/s MHQ 40,1 m³/s HQ 168 m³/s (10.02.1946)

Mittelwerte der Wasserstände (Zeitraum 1999-2008):

NW 32 cm (19.8.2000) MNW 35 cm MW 62 cm MHW 153 cm HW 195 cm (03.11.1998)

Auf das Jahr gesehen, sind die höchsten Abflüsse im Februar festzustellen (mittlere MQ = 12,4 m³/s), während im August im Durchschnitt die geringsten Abflussmengen zu verzeichnen sind (MQ = 3,84 m³/s).

Bei den vorgenannten Werten ist zu berücksichtigen, dass zwischen UG und Pegel Bennungen die Thyra in die Helme mündet (MQ 0,42 m³/s).

Stillgewässer

Die Talsperre Kelbra wurde zwischen 1962 und 1966 erbaut und 1969 in Betrieb genommen (TSB 2011). Sie wurde als Hochwasserrückhaltebecken errichtet und dient der Aufnahme der über die Helme und ihrer Zuflüsse aus dem Harz abfließenden Wassermengen. Das Rückhaltebecken setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen. Zum einen um die Talsperre, d.h. den See im engeren Sin-ne, welcher räumlich durch den Haupt- und den Nebendamm abgegrenzt wird. Der See ist im Som-

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merhalbjahr eingestaut. Dieser auch als Teildauerstau bezeichnete Zustand wird durch folgende Eckwerte charakterisiert:

• eingestaute Wassermenge: 12,3 Mio. m³

• Speicheroberfläche 6,00 km²

• Stauziel (= Höhe Wasseroberfläche): 155,25 m ü. NN

Im Bedarfsfall (also bei Hochwasserereignissen) wird das Becken auf 157,00 m ü. NN eingestaut. Mit diesem Vollstau verdreifacht sich etwa die Wassermenge im Becken auf 35,6 Mio. m³. Gleichzeitig vergrößert sich die Speicheroberfläche auf 14,30 km², d.h. die Wasserfläche dehnt sich nach Westen und Nordwesten in die als Hochwasserschutzräume Nord bzw. Süd bezeichneten Bereiche aus (vgl. Abbildung 2). Diese zumeist landwirtschaftlich genutzten Flächen befinden sich teilweise innerhalb des Vogelschutzgebiets.

Abbildung 2: Übersicht der Talsperre (aus: Informationsflyer "Talsperre Kelbra" Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt); Anmer-

kung: Die Nebenhelme wird hier als "Umfluter" bezeichnet

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Die Steuerung der Talsperre erfolgt über 3 Bauwerke (BW I bis III) anhand des unterhalb der Talsper-re liegenden Fernmeldepegels Bennungen/Helme. Im Winterhalbjahr (mindestens im Zeitraum von Anfang November bis Ende Februar) wird die Talsperre vollständig entleert, um für die zumeist im Winter auftretenden Hochwasserereignisse den maximalen Retentionsraum vorzuhalten. Dies hat weiterhin den Positiveffekt, dass die Akkumulation organischer Schlämme an der Sohle der Talsperre vermieden wird, da die innerhalb der Vegetationsperiode aufgebaute Pflanzensubstanz nach dem Trockenfallen abgebaut wird. Dieser Wechsel von Einstau und Ablassen des Wassers sorgt für die herbstliche Freilegung von Schlickflächen und ist daher eine wichtige Voraussetzung für die Eignung des UG als Vogelrastgebiet.

Infolge der permanenten Nachlieferung von Nährstoffen durch die Helme in Verbindung mit den sommerlich hohen Verdunstungsraten ist es im Stausee zur Akkumulation von Nährstoffen gekom-men. Hinzu kommt die in der Vergangenheit praktizierte fischereiliche Bewirtschaftung des Sees. In der Folge wird der See als stark eutroph eingestuft (LAU 1998). Mit einer durchschnittlichen Tiefe von etwa 2m (bei Teildauerstau) kann sich der Wasserkörper in den Sommermonaten stark erwärmen. In Kombination mit der Trophie des Sees kommt es dann zur Phytoplankton-Massenentwicklung. Je nach spezifischen Umweltbedingungen im jeweiligen Jahr dominieren Grün- oder Blaualgen. Letztere stellen aufgrund ihrer toxischen Wirkung für Menschen und tierische Organismen ein besonderes Problem dar.

In der Folge der Algenentwicklung kommt es zudem zur Ausbildung hoher pH-Werte bis 9,5, hoher Ammoniak-Konzentrationen (0,015 mg/l) und zeitweise zu Sauerstoffmangel-Zuständen, die aus dem Abbau der Algenbiomasse resultiert (BSB5 16 mg/l1). Dies ist für die im See lebende Biozönose prob-lematisch. Noch schwerwiegender sind jedoch die Folgen für die unterhalb der Talsperre befindlichen Helme-Abschnitte, deren Wasserqualität sich mit dem Ablassen des Stausees im Herbst schlagartig verschlechtert. Auf diese Problematik wird im Kapitel 4 detailliert eingegangen.

Grundwasser

Hauptgrundwasserleiter der Goldenen Aue sind pleistozäne Lockergesteine (Kiese und Sande) und die generelle Grundwasserfließrichtung ist entsprechend der Fließrichtung der Oberflächengewässer nach Osten gerichtet. Aus den morphologischen "Hochlagen" im Norden und Süden des Plangebie-tes (PG) strömt das Grundwasser in die Aue. Hierbei wirkt die Helme sowohl infiltrierend als auch entwässernd (RANA 2002).

Die natürlichen Grundwasserstandverhältnisse sind infolge der jahrhundertelangen weiträumigen Grundwasserabsenkung durch den Bergbau einerseits und die periodische örtliche Druckwasser-vernässung der Helmeaue unterhalb der Talsperre Kelbra überprägt. Die Vernässungen werden aber durch Entlastungsgräben in engen Grenzen gehalten. Neben den mächtigen Schotterpaketen der Helmeaue sind vor allem der Mittlere und Untere Buntsandstein der Plateaus für die Wasserversor-gung wichtig. Dieses Grundwasser ist i.d.R. vom unterlagernden Zechsteinwasser durch Stauer ge-trennt und gibt seine Leistung durch Übertritt an die Schotter der Helmeaue bzw. der Helmezuflüsse ab (LAU 2002).

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Die Grundwasserneubildungsrate ist großflächig gering aufgrund der niedrigen Jahresniederschlags-menge und der hohen Verdunstung im Sommer (vgl. Tabelle 1 und 2). Die Bewertung der Empfind-lichkeit gegenüber dem Eintrag von Schadstoffen wird für das Grundwasser im Lockergestein (Anteil bindiger Bodenbildungen an der Versickerungszone < 20%) als hoch eingestuft. Durch die Bede-ckung mit quartären Sedimenten sind die Grundwasserleiter im Helmetal relativ geschützt, jedoch bedingt der z.T. geringe Grundwasserflurabstand die Einstufung als "nicht geschützt". Aufgrund der großen Mächtigkeit des quartären Grundwasserleiters wird die Goldene Aue intensiv zur Trinkwas-sergewinnung genutzt (RANA 2002).

Das Grundwasser in der Helmeniederung ist weitgehend durch einen niedrigen Grundwasserflurab-stand von < 2 m geprägt, der an den Rändern bis auf 5 m ansteigt. Im Lockergestein liegt das Grundwasser in einem ungespannten Zustand vor (schriftl. Mitteilung LHW 2011).

2.1.2.4 Klima

Der Helmestausee ist klimatisch dem kontinental geprägten Binnenlandklima im Lee des Harzes zu-zuordnen. Er zeichnet sich durch niedrige Jahresniederschläge von durchschnittlich 450 - 500 mm/a (vgl. Tabelle 1) aus und gehört somit zu den niederschlagsärmsten Landschaften Mitteldeutschlands. Im Juni fallen die höchsten und im Februar die geringsten Niederschlagsmengen.

Die durchschnittlichen Julitemperaturen betragen 17 bis 18 °C (vgl. Tabelle 2) und die angegebene Jahresdurchschnittstemperatur beträgt 8,5 bis 9,2 °C.

Tabelle 1: Mittelwert des Niederschlags [mm] (Zeitabschnitt 1961 – 1990, Quelle: DWD 2010)

Station Höhe ü NN Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jahr

KELBRA (TALSP.) 170 35,5 27,8 34,9 35,0 49,6 67,4 49,2 56,1 38,5 30,8 36,7 39,6 501,1 KLOSTERMANSFELD 230 36,2 34,8 37,5 39,0 49,4 62,7 52,7 50,6 35,9 32,1 40,0 41,4 512,3 SANGERHAUSEN 179 33,9 30,5 36,9 38,9 47,7 55,2 53,5 50,4 40,2 32,6 37,5 43,6 501,0 STOLBERG/HARZ 360 65,6 54,3 61,9 55,7 61,4 74,2 60,7 64,6 49,2 52,0 66,2 81,7 747,4 WIPPRA 258 45,2 39,8 47,4 47,0 54,1 61,3 53,0 56,1 39,8 37,1 47,7 51,4 579,8

Tabelle 2: Mittelwerte der Temperatur [°C] (Zeitabschnitt 1961 – 1990, Quelle: DWD 2010)

Station Höhe ü NN Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jahr

EISLEBEN- HELFTA 146 -0,5 0,2 3,7 7,9 12,9 16,1 17,6 17,0 13,6 9,1 4,2 0,7 8,5 HALLE-STADT 102 0,5 1,3 4,9 9,0 13,9 17,3 18,9 18,2 15,1 10,5 5,3 1,9 9,7 HARZ-GERODE (AWST) 404 -1,6 -1,1 1,8 5,8 10,8 14,0 15,4 15,0 11,8 7,8 2,9 -0,4 6,8 QUEDLIN-BURG 142 0,1 0,4 3,7 7,8 12,9 16,4 17,8 17,2 13,9 9,6 4,7 1,5 8,8

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Station Höhe ü NN Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jahr

SANGER- HAUSEN 179 -0,9 0,0 3,4 7,6 12,6 15,8 17,3 16,9 13,4 8,9 3,8 0,5 8,3

Insgesamt betrachtet lässt sich das Gebiet als gemäßigt kontinentales Sommerregengebiet charakte-risieren. Am niederschlagsreichsten sind die Monate von Juni bis August (vgl. Abbildung 3).

Abbildung 3: Klimadaten des FFH-Gebietes

(Quelle: Potsdam-Institut für Klimaforschung 2009)

2.1.2.5 Potenziell-natürliche Vegetation

Die potenziell-natürliche Vegetation (pnV) beschreibt das Vegetationsgefüge, das sich nach Beendi-gung jeglicher menschlicher Beeinflussung einstellen würde. Die pnV dient der Darstellung des bioti-schen Potenzials eines Standortes und ist eine Grundlage für naturschutzfachliche Planungen.

In dem Gewässer der Talsperre würden sich Wasserpflanzengesellschaften wie die Hornblatt- und Kammlaichkraut-Gesellschaften ansiedeln. Diese nehmen einem Flächenanteil von mehr als 60% des gesamten Schutzgebietes ein (LVermGeo LSA 2010, vgl. Abbildung 4). Auf nährstoffreichen, feuchten bis nassen Standorten schließen sich nördlich Giersch-Eschenwald an. Die bestimmenden Standortmerkmale für diese Gesellschaften sind lehmig-mergelige feuchtnasse Anmoorböden hoher Basensättigung (60 bis 100%). Kleinflächig, ausschließlich im Norden des SPA-Gebietes, würden

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sich Waldziest-Stieleichen-Hainbuchenwald-Gesellschaften ausbilden (vgl.Abbildung 5 Fehler! Ver-weisquelle konnte nicht gefunden werden.).

Abbildung 4: Flächenanteil potenziell-natürliche Vegetation innerhalb des FFH-Gebietes

(Quelle: LVermGeo LSA 2010 (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)/10008)

Abbildung 5: Potenziell-natürliche Vegetation innerhalb des Untersuchungsgebietes

(Quelle: LVermGeo LSA 2010 (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)/10008)

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2.1.2.6 Überblick zur Biotopausstattung

Der Helmestausee nimmt über 60% der Gesamtfläche des Untersuchungsgebietes ein und stellt da-mit den dominierenden Landschaftsbestandteil des SPA-Gebietes dar. Fließgewässer hingegen nehmen nur einen geringen Flächenanteil von 0,24 % ein. Hervorzuheben sind hierbei die als FFH-Gebiet ausgewiesene Helme, welche zeitweise trockenfällt und den Stausee speist, sowie die Ne-benhelme, welche in West-Ost-Richtung das SPA-Gebiet nördlich des Stausees durchfließt.

Nördlich des Deiches der Talsperre schließen sich Grünlandbereiche nasser bis feuchter Standorte an, die stellenweise von Gehölzgruppen und Waldbeständen sowie Staudenfluren frischer bis nasser Standorte durchsetzt sind. Kleinflächig grenzt eine Weichholzaue die Grünlandbereiche von der nörd-lich gelegenen Helme ab, die das Gewässer bis zur Gebietsgrenze in westlicher Richtung begleitet.

Nördlich der Helme dominieren landwirtschaftlich genutzte, artenarme Grünlandflächen (11%) sowie Staudenfluren frischer Standorte (ca. 5%) (vgl. Abbildung 6). Daran anschließend erstrecken sich nach Norden und Westen mit einem Flächenanteil von rund 7% intensiv genutzte Agrarlandschaften. Das mit nur einem geringen Flächenanteil von ca. 2% vertretende mesophile Grünland beschränkt sich auf die Ufer-/ Deichbereiche der Gewässer. Eine Aufschlüsselung der im Untersuchungsgebiet vorkommenden Biotoptypen findet sich in Tabelle 3.

Innerhalb des Schutzgebietes sind mit Ausnahme der Querbauwerke an den Gewässern keine be-bauten Flächen vorhanden.

Abbildung 6: Flächenanteile verschiedener Biotoptypen innerhalb des Untersuchungsgebietes

(Quelle: LVermGeo LSA 2010 (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)/10008)

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Tabelle 3: Biotoptypen im Untersuchungsgebiet (Quelle: LVermGeo LSA 2010 (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de)/10008)

Biotoptypen Flächen in ha Flächenanteil am SPA-Gebiet in %

Acker Acker 57,96 57,96 7,39 7,39

Versiegelte Flächen

Querbauwerke an Fließgewässern

4,22

4,13

0,54

0,53

sonstige Verkehrsflächen 0,09 0,01

Fließgewässer Fließgewässer > 5m 1,86 1,86 0,24 0,24

Stillgewässer anthropogene Stillgewässer 523,97 523,97 66,83 66,83

Grünland

Röhricht

181,46

0,20

23,14

0,03

Feucht-/Nassgrünland 24,34 3,10

artenarmes Intensivgruenland 89,84 11,46

mesophiles Grünland 14,66 1,87

Tritt-/Park-/Zierrasen 0,14 0,02

Staudenflur feucht/nass 11,96 1,53

Staudenflur frisch 40,32 5,14

Gehölze

Baumgruppe mit Laubbaumbestand

4,99

1,02

0,64

0,13 Baumgruppe mit Laumischbestand 3,92 0,50

Gebuesch mit Laubmischbestand 0,05 0,01

Wälder gesamt

Auwald

9,58 5,51

1,22 0,70

Laubmischwald 4,07 0,52

2.2 Schutzstatus

Das UG ist mehrfach als Schutzgebiet ausgewiesen. Diese Ausweisungen werden im Folgenden – getrennt nach Schutzkategorie – dargestellt.

2.2.1 Schutz nach Naturschutzrecht

Das Vogelschutzgebiet befindet sich vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebiets (LSG) "Helmestausee Berga-Kelbra" (LSG 0065 SGH). Mit einer Größe von 1.113 ha deckt das LSG v. a. in nördlicher und östlicher Richtung einen über das SPA-Gebiet hinausgehenden Bereich ab (vgl. Abbil-dung 7). Die Ausweisung per Verordnung erfolgte im Jahr 2000.

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Schutzzweck:

Erhaltung, Pflege und Entwicklung der folgender Werte und Funktionen des Gebietes:

• Mit den Wasserflächen des Stausees und den nach Entleerung freiwerdenden Schlickflächen im Dauerstaubereich, mit den Röhrichtbeständen, Feuchtwiesen und seinen ornithologisch wertvollen Brut- und Nahrungsbiotopen und Rastplätzen stellt das LSG einen international bedeutsamen Lebensraum für Vogelwelt dar (Ramsar-Feuchtgebiet) dar.

• Die Talsperre Kelbra besitzt zudem eine große Bedeutung für den Hochwasserschutz im Helme-Unstrut-Gebiet.

• Des Weiteren hat die ländliche Kulturlandschaft der Goldenen Aue im Bereich Berga-Kelbra eine besondere Bedeutung für naturbezogene Erholung.

Die Entwicklungsziele sind:

• Verbesserung des Vogelschutzes in Bezug auf das Bewirtschaftungssystem des Stausees.

• Sicherung naturnaher Uferabschnitte und uferbegleitender Vegetation und damit Schutz der Vogelwelt

• Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Grünlandes. Dies muss in Zusammenarbeit mit der Extensivierung der Nutzung geschehen.

• Anlage, Entwicklung von Ufer- und Flurgehölzen zur Strukturbereicherung ohne den offenen Charakter des Gebietes zu beeinträchtigen

• Sicherung und Entwicklung des Gebietes für die naturverträgliche Erholung.

Zu den Verboten zählen unter anderem:

• die Umwandlung von Grünland in Acker,

• Flurgehölze aller Art erheblich zu beeinträchtigen,

• Gewässer und Feuchtflächen aller Art sowie hieran gebundene Vegetation und Tierwelt zu verändern oder zu beseitigen,

• Avifauna speziell in den Brut- und Rastzeiten zu stören.

Sonstige Schutzgebiete

Weitere Schutzgebiete nach Naturschutzrecht sind im Bereich des SPA-Gebietes "Helmestausee Berga-Kelbra" bzw. des FFH-Gebietes "Gewässersystem der Helmeniederung" nicht vorhanden.

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An dieser Stelle soll erwähnt werden, dass es schon im Jahr 2001 Bestrebungen gab, das Vogel-schutzgebiet auch als NSG auszuweisen. So erfolgte bereits damals eine einstweilige Sicherung des Gebiets. Auch der Entwurf einer NSG-Verordnung wurde bereits ausgearbeitet. Zu einer endgültigen NSG-Ausweisung ist es jedoch nicht gekommen, da es Bedenken regionaler Akteure (insbesondere Seitens der Erholungsnutzung) gab. In der Folge ist die einstweilige Sicherung nach 3 Jahren ausge-laufen, so dass seither kein Schutzstatus im Sinne eines Naturschutzgebiets besteht.

Abbildung 7: Schutzgebiete im Untersuchungsgebiet

2.2.2 Schutz nach anderen gesetzlichen Grundlagen

Ramsar-Gebiet "Helmestausee Berga-Kelbra"

Mit dem "Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Wat-vögel, von internationaler Bedeutung" (Ramsar-Konvention) verpflichten sich die Vertragsparteien zum Erhalt und nachhaltigen Nutzung von Feuchtgebieten durch z.B. nationale Bodenschutzplanung, Politik und Gesetzgebung, Managementtätigkeiten und Unterrichtswesen.

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Am 31.7.1978 erfolgte die Anmeldung des Helmestausees Berga-Kelbra als Ramsar-Gebiet. Mit seinen 1.453 ha Fläche ist es ein wichtiges und schutzwürdiges Feuchtgebiet an der Grenze der Bundesländer Sachsen-Anhalt (flächendecken mit SPA-Gebiet, 784 ha) und Thüringen (669 ha). Es hat eine herausragende Bedeutung als Nahrungs- und Rastgebiet für Zugvögel, insbesondere für Limikolen und Kraniche (Ramsar 2011).

Wasserschutzgebiete/ Amtliche Überschwemmungsgebiete

Im Untersuchungsgebiet sind keine Schutzgebiete nach Wasserrecht enthalten (Ministerium für Lan-desentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt 2010).

Der nördliche Teil des Untersuchungsgebietes ist auf einer Fläche von 225 ha als Überschwem-mungsgebiet der Helme nach § 96 WG LSA festgesetzt (vgl. Abbildung 8). Die Abgrenzung erfolgte anhand grober Erfahrungswerte (schriftl. Mitt. LVWA Nov. 2011). Das Überschwemmungsgebiet setzt sich über die Landesgrenze nach Westen und Süden fort (TSB 2011).

Berechnungen zu Folge sind als weitere Überschwemmungsgebiete die Uferbereiche der Helme im Osten, außerhalb des SPA-Gebietes, nach § 96 WG LSA festgesetzt (schriftl. Mitt. LVWA Nov. 2011).

Abbildung 8: Überschwemmungsgebiete im Untersuchungsgebiet (Quelle: schrifl. Mitt. LVWA Nov. 2011 / 10008)

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Bezug zu sonstigen EU-Richtlinien

EU-Wasserrahmenrichtlinie

Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000) stellt einen Ordnungsrahmen für den Schutz von Binnengewässern, Übergangsgewässern, Küstengewässern und des Grundwassers dar. Die konkreten Ziele für Ober-flächengewässer lauten gemäß Artikel 4 der Richtlinie:

• Verschlechterungsverbot für Oberflächengewässer,

• Erhalt/ Herstellung des "guten Zustands" der Oberflächengewässer bis spätestens 2015 durch Schutz-, Verbesserungs- und Sanierungsmaßnahmen (vgl. § 2b Absatz 1 WG LSA),

• Erhalt/ Herstellung eines "guten ökologischen Potenzials" und eines guten chemischen Zu-stands in allen künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörpern bis spätestens 2015 durch Maßnahme zum Schutz und zur Verbesserung,

• Die Verschmutzung durch "prioritäre Stoffe" soll schrittweise reduziert werden, indem deren Einleitungen, Emissionen und Verluste beendet werden.

Der "ökologische Zustand" wird als Qualität von Struktur und Funktionsfähigkeit aquatischer Ökosys-teme definiert und beinhaltet biologische (Fische, Makrophyten/ Phytobenthos, Makrozoobenthos, Phytoplankton), hydromorphologische (z.B. Temperatur, Sauerstoffgehalt etc.) sowie physikalisch-chemische Komponenten (vgl. WRRL-VO LSA Anlage 3). Der chemische Zustand wird definiert nach den Umweltqualitätsnormen aus europäischen und nationalen Rechtsnormen oder aus der Liste der prioritären Stoffe (vgl. WRRL Artikel 1).

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist eine Gemeinschaftsaufgabe und erfolgt länderüber-greifend auf Ebene der so genannten Flussgebietseinheiten, die wiederum in verschiedene Koordi-nierungsräume untergliedert sind. Das Bundesland Sachsen-Anhalt gehört zu den Flussgebietsein-heiten Elbe und Weser. Neben der Bestandsaufnahme (C-Bericht) liegen Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheiten, unterteilt in einzelne Betrachtungsräume, vor.

Das Untersuchungsgebiet gehört innerhalb der Flussgebietseinheit Elbe zum Betrachtungsraum SAL-11. Innerhalb dieses Betrachtungsraums ist im Maßnahmeprogramm für das Untersuchungsgebiet die Talsperre Kelbra als Oberflächengewässer ausgewiesen. Nach dem bisherigen Stand der Maß-nahmeplanung bestehen bisher folgende Maßnahmeentwürfe (vgl. MLU 2011):

• Talsperre Kelbra: Ursachenforschung und Planung optimaler Maßnahmen

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EU-Fischgewässerrichtlinie

Ziel der Fischgewässerrichtlinie (Richtlinie 78/659/EWG vom 18.07.1978) ist der Erhalt der Fischpo-pulationen in den Gewässern. Mit der Fischgewässerqualitäts-VO vom 26.09.1997 werden in Sach-sen-Anhalt bestimmte Gewässerbereiche als Fischgewässer eingestuft. Zwar handelt es sich bei den im Vogelschutzgebiet befindlichen Gewässern nicht nur um derartige Fischgewässer, jedoch ist der unmittelbar unterhalb angrenzende Helmeabschnitt (ab Thyra-Einmündung) als Fischgewässer (Cyp-rinidengewässer) ausgewiesen. Da die Richtlinie Qualitätsanforderungen an die Wasser-Beschaffenheit vorgibt, ist zumindest ein indirekter Zusammenhang mit den Gewässern im Untersu-chungsgebiet gegeben.

Sonstige NATURA 2000-Gebiete

Wie der Abbildung 7 zu entnehmen ist, handelt es sich beim Helmelauf unterhalb des Untersu-chungsgebietes ebenfalls um ein FFH-Gebiet (DE 4533-301). Analog zu den Ausführungen zur Fischgewässerrichtlinie ist auch hier ein Zusammenhang zu erwähnen, welcher sich v.a. durch das Fließgewässerkontinuum begründet. Somit sind auch die Belange der dortigen Lebensraumtypen und Anhang-Arten indirekt zu berücksichtigen. Die Ausführungen des bereits vorliegenden Management-planes wurden im Zuge der vorliegenden Planung beachtet.

2.3 Planungen im Gebiet

2.3.1 Landesplanung

Das Landesentwicklungsprogramm und der Landesentwicklungsplan, in manchen Bundesländern auch das Landesraumordnungsprogramm, treffen in den Ländern Festlegungen zur Raumordnung auf Landesebene. Sie sind die wichtigsten Instrumente der Landesplanung. Die Pläne und Program-me sind meist eine Mischung aus konkretisierten Zielsetzungen, raumbezogenen Planfestlegungen und allgemeinen Richtlinien für die weiteren Planungen der Länder, aber auch der Regionen und Gemeinden.

Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt, Verordnungsentwurf, 20. Juli 2010

Mit dem Landesentwicklungsplan wird ein räumliches Konzept für die Entwicklung des Landes vorge-legt, welches die Perspektiven und Standortvorteile Sachsen-Anhalts vor dem Hintergrund tief grei-fender Veränderungen aufzeigt. Diese sind geprägt durch Internationalisierung und Globalisierung sowie die Auswirklungen des Demografischen Wandels.

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EU-SPA-Gebiet 0004 - „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“

und FFH-Gebiet 0134 - „Gewässersystem der Helmeniederung“

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Das SPA-Gebiet "Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)" ist als Vorranggebiet für Na-tur und Landschaft festgelegt:

• XX. Stausee Kelbra

Sicherung des international bedeutsamen Lebensraumes für Wasservögel, insbesondere als Rast-, Durchzugs- und Überwinterungsgebiet.

• Das Niederungsgebiet der Helme schließt sich stromabwärts an den Stausee an und wurde als Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems festgelegt. Die Be-gründung hierfür ist:

Die Helmeniederung stellt eine Niederungslandschaft entlang eines in Teilbereichen noch na-turnahen Tieflandflusses im Bereich der Goldenen Aue mit den typischen Tier und Pflanzenar-ten sowie Lebensgemeinschaften dar. Das Grabensystem und die Kleingewässer haben eine hohe naturschutzfachliche Wertigkeit. Die offenen Acker und Grünlandflächen in der Niederung dienen u.a. vielen Vogelarten als Nahrungsgebiete. Die Helmeniederung stellt eine wichtige ökologische Verbundachse zwischen Saale-Unstrut-Triasland und südwestlichem Harzvorland (Thüringen/Niedersachsen) dar.

Landschaftsprogramm

1994 wurde von der obersten Naturschutzbehörde das Landschaftsprogramm (MUN LSA 1994) als gutachtlicher Fachplan des Naturschutzes und der Landespflege für das Land Sachsen-Anhalt aufge-stellt. Es werden grundsätzliche Zielstellungen, Beschreibungen und Leitbilder für die jeweiligen Landschaftseinheiten des Landes abgebildet. Teile des Landschaftsprogramms sind zwischenzeitlich durch die Landschaftsgliederung Sachsen-Anhalts aktualisiert worden.

Das SPA-Gebiet "Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)" sowie das FFH-Gebiet "Ge-wässersystem der Helmeniederung" (innerhalb EU SPA 0004) befinden sich in der Landschaftsein-heit "Helme- und Unstrutniederung". Für diese Gebiete sind folgende Ziele formuliert:

• In die überwiegend ackerbaulich genutzten Niederungen sollen sich Wiesen- und Weidenflä-chen mit eingestreuten Gehölzinseln und Gebüschen einordnen und damit das Landschafts-bild der Niederung akzentuieren. Es soll eine Verbindung zwischen Grünlandentwicklung und Gewässerschutz entstehen. Die Niederung des östlichen Teils der Landschaft ist durch Rege-lung mittels der vorhandenen Stau- und Steuerungsanlagen sowie durch extensive Graben-unterhaltung, Renaturierungs- und Rückbaumaßnahmen an geeigneten Standorten wieder zu vernässen. Von den vernässten Bereichen im Westteil sind etwa 60 % der Gesamtfläche of-fen zu halten; 40 % sollen in der Uferzone verbuschen. Der Grundwasserspiegel soll wieder ansteigen. Die vernässten Standorte und Gewässer sollen als Lebensräume für Amphibien, Libellen, Fische sowie besonders für Limikolen und Wasservögel dienen. Der Status der Tal-sperre Kelbra ein international bedeutsames Rastgewässer, besonders für durchziehende Limikolen und Wasservögel, soll erhalten bleiben.

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und FFH-Gebiet 0134 - „Gewässersystem der Helmeniederung“

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• Der ganzjährig hohe Grundwasserstand hat die Funktion, die Gleybodendynamik wieder an-zuregen und die Bildung der Niedermoore einzuleiten. Der Humusabbau soll dadurch zum Stillstand gebracht werden.

• Die zukünftig schadstoffarmen Gewässer sollen infolge von Retentionsmaßnahmen das Grundwasser anreichern. Der Grundwasserspiegel wird sich dadurch nicht nur erhöhen, son-dern die Grundwasserschwankung wird auch ausgeglichener sein.

• Abgesehen von einigen größeren Erlen-Eschen-Gehölzen und Erlenbrüchern in den feuch-testen Lagen soll die Niederung waldfrei bleiben. Kennzeichnend sollen deshalb ausgedehn-te Weidengebüsche sein, die immer wieder auf den Stock gesetzt werden, so dass sie nie-derwaldartigen Charakter bewahren. Kopfweiden, Baumgruppen und Baumreihen sowie Soli-tärbäume sollen das Landschaftsbild prägen.

• Der Naturschutzwert des Auengrünlandes hat sich durch die großflächige Wiedervernässung beträchtlich erhöht. Die höchsten, überschwemmungsfreien oder nur selten überschwemmten Auenteile werden von zweischürig gemähten Glatthaferwiesen eingenommen. Feuchtwiesen und Röhrichte sollen den größten Teil der Niederung bedecken.

• Die wesentlich verbesserten ökologischen Bedingungen sollen z. B. durch die Wiederansied-lung des Weißstorches (Ciconia ciconia) in den Dörfern und durch beständige Vorkommen gefährdeter Limikolenarten erkennbar werden.

2.3.2 Regionalplanung

Regionaler Entwicklungsplan (REP) für die Planungsregion Harz

Die Planungsregion Harz ist eine der 5 Planungsregionen des Bundeslandes Sachsen-Anhalt deren Ziele in einem Regionalen Entwicklungsplan vom 21.4.2009 festgeschrieben sind. Die Region ist geprägt durch vielfältige und umfangreiche Landschafts-, Naturraum- und Rohstoffpotenziale sowie die damit verbundene Bergbau- und Industrietradition und die durch hochwertige Standorte geprägte großräumige Forst- und Landwirtschaft. Außerdem ist die Planungsregion Harz durch Reichtum an Kulturdenkmälern gekennzeichnet. Daraus ergibt sich die Aufgabe der Regionalplanung, diese vielfäl-tigen ökologischen, ökonomischen und sozialen Nutzungsansprüche an den Raum in der Region auch künftig miteinander in Einklang zu bringen.

Einen wesentlichen Schwerpunkt stellen hierbei vor allem die Nachwirkungen der wirtschaftlichen und sozialen Umstrukturierung im Zuge der Deutschen Wiedervereinigung, mit der damit verbundenen Veränderung der Bevölkerungsstruktur, die zunehmende gesamtgesellschaftliche Globalisierungs-tendenzen sowie der damit verbundenen verstärkte Wandel zu einer Wissens-, Informations- und Dienstleistungsgesellschaft dar.

Somit ist es das Ziel dieses Entwicklungsplanes einen raumordnerischen Rahmen für die künftige Entwicklung der Planungsregion Harz zu setzen, dass die regionalen Potenziale und Stärken optimal und dauerhaft erschlossen werden, einen ausreichende Wettbewerbsfähigkeit der Region im ge-

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samtdeutschen und europäischen Maßstab mittel- und langfristig erreicht und gewährleistet wird und die Planungsregion sich zu einem attraktiven Lebens-, Wirtschafts-, Kultur- und Erholungsraum mit hoher Umwelt- und Lebensqualität entwickelt.

Das SPA-Gebiet "Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)" ist im Regionalplan Harz als Vorranggebiete für Natur und Landschaft ausgeschrieben:

• V. Stausee Kelbra

Sicherung des international bedeutsamen Lebensraumes für Wasservögel, insbesondere als Rast-, Durchzugs- und Überwinterungsgebiet.

Gleichzeitig ist jedoch die Staufläche des Hochwasserrückhaltebeckens Kelbra als Vorranggebiet für Hochwasserschutz festgelegt. In der Regel wurden im REP Harz aufgrund ihrer erheblichen Bin-dungswirkung keine Vorranggebiete überlagert. Nur beim Vorranggebiet Nr. V "Stausee Kelbra" wur-de davon abgewichen, da das dort betroffene Vorranggebiet für Hochwasserschutz ebenfalls von besonderer europäischer bzw. internationaler Bedeutung für den Artenschutz ist und dieses Vorrang-gebiet für Hochwasserschutz bereits im LEP-LSA auch als Vorranggebiet für Natur und Landschaft ausgewiesen wurde.

Den räumlichen Schwerpunkt für die Tourismusentwicklung innerhalb der Planungsregion Harz stel-len sowohl die Freizeitanlagen am südlichen Rand des Untersuchungsgebietes, welche als Vorrang-standorte für Großflächige Freizeitanlagen ausgewiesen sind, als auch die als Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung festgelegte Fläche des "Kyffhäuserrand und Stausee Kelbra" im Süden des UG, dar.

2.3.3 Landschaftsplanung der Kreise und Kommunen (Landschafts-rahmen- und Landschaftspläne, Pflege- und Entwicklungspläne)

Landschaftsrahmenplan (LRP)

Landschaftsrahmenplan Sangerhausen

Der Landschaftsrahmenplan Sangerhausen wurde 1995 erstellt und 2006 aktualisiert (BfU 2006). Hierbei handelt es sich um eine Fachplanung des Naturschutzes und des Landschaftspflege auf der Planungsebene der Landkreise. Es ist ein unabgestimmtes Fachgutachten, in welchem der Zustand und die Entwicklung von Natur und Landschaft im Kreisgebiet aufgezeigt werden.

Im Landschaftsrahmenplan Sangerhausen, Planstand 2006, wurde das Gebiet des Helmestausees in die Maßnahmen der Verwaltungsgemeinschaft "Goldene Aue" aufgenommen. Behandlungs- und Entwicklungshinweise für den Südteil des Helmestausees beschränken die Freizeitnutzung auf das gegenwärtige Maß. Für den nördlichen Teil des Helmestausees und die nordwestlich angrenzenden Feucht- und Grünlandgebiete werden folgende Maßnahmen empfohlen:

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• Die angrenzenden Flächen können als Äcker genutzt werden, sollen aber durch Bewirtschaf-tung gemäß VO 2092/91 und Belassung von Stoppelfeldern bis Mitte März dem Biotopver-bund, insbesondere Rastvögeln als Nahrungsfläche dienen.

• In den zentralen feuchteren Flächen soll durch gelegentliche (mindestens alle 5 Jahre durch Schafe) oder extensive Beweidung (durch Robust-Rinder) eine weitere Verbuschung einge-dämmt werden.

• Zur Aufwertung des Gebietes sollen einige episodisch oder ständig wasserführende Mulden ausgehoben werden.

• An den Rändern ist stellenweise eine moderate Gehölzverdichtung (Solitärbäume, Busch-gruppe) möglich.

• Die Eigenart der Biotopverbundeinheit hinsichtlich ihrer weiten Offenheit ist auf jeden Fall zu erhalten.

Landschaftsplan (LP)

Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft "Kyffhäuser"

Im Untersuchungsgebiet wurde ein Landschaftsplan - Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft "Kyffhäuser" – mit Planstand Februar 1997 (LINKE 1997) aufgestellt. Hierbei wurden Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für bestimmte Teile von Natur und Landschaft dargestellt. Da für das SPA-Gebiet neuere Pflege- und Entwicklungspläne existieren wird auf die Maßnahmen des LP nicht weiter eingegangen.

Flächennutzungsplan (FNP)

Es existiert ein rechtskräftiger FNP der Gemeinde Berga mit Planstand 1997, jedoch kein rechtskräf-tiger Flächennutzungsplan der Gemeinde Kelbra nach schriftlicher Auskunft vom Landkreis Mansfeld-Südharz vom 11. Januar 2011. Aufgrund der fehlenden Aktualität des FNP Berga wurde auf die Übernahme konkreter Inhalte in dieses Kapitel verzichtet.

Pflege- und Entwicklungsplan (PEP)

Pflege- und Entwicklungsplan für den terrestrischen Teil des geplanten NSG "Helmetalsperre Berga-Kelbra" (Sachsen-Anhalt), Nr. 080

Für den terrestrischen Teil des geplanten NSG "Helmetalsperre Berga-Kelbra" (Sachsen-Anhalt) exis-tiert ein PEP mit dem Stand vom 20. November 1997. Hier wurde die Vegetation im Planungsgebiet

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erfasst sowie Untersuchungen zum Brutvogelbestand und Artenerfassung bei Amphibien, Libellen, Heuschrecken und Laufkäfern ausgewertet.

Zu den Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gehören unter anderem:

• Dauerhafte Sicherung der Flächen durch Aufkauf,

• Wiedervernässung,

• Nutzungsextensivierung,

• Nährstoffaushagerung.

In Anlehnung an die Zonierung anderer Schutzgebiete sollte eine Differenzierung in eine Kernzone, eine Pufferzone und einen Randzone angestrebt. Dies ermöglicht eine Gewichtung geplanter Maß-nahmen hinsichtlich ihrer Bedeutung bzw. Priorität. Es werden die folgenden drei Zonierungen unter-schieden:

Kernzone

• Diese umfasst alle vorhandenen Feuchtwiesen (Seggenbestände, Wasserschwadenwiesen) sowie Schilfröhrichte und den Auwald am Mühlgraben (bis zur Landesgrenze Thüringen).

• Es wird empfohlen den gesamten Uferbereich des Stausees einschließlich den in den See vorspringenden "Zipfel" in die Kernzone mit einzubeziehen.

• In der Kernzone ist die Umsetzung naturschutzfachlicher Maßnahmen als vordringlich zu be-trachten. Reduzierung der Bewirtschaftungsintensität und Beachtung eines Mahdregimes, das die Lebensweise des Wachtelkönigs berücksichtigt (späte Mahd, Mahd kleiner Teilflä-chen, Balkenmäher usw.). In der Kernzone befinden sich Flächen, die sich ohne menschli-chen Einfluss entwickeln können sollten (Sukzessionsflächen).

Pufferzone

• Diese Zone schließt sich nord- und westwärts an die Kernzone an. Sie umfasst alle übrigen Grünlandflächen mit Ausnahme der intensiver bewirtschafteten und trockeneren Bereiche im zentralen Westteil des Gebietes sowie des Ackers.

• Eine weitgehende Umsetzung naturschutzfachlicher Maßnahmen ist wünschenswert. Im Ver-gleich zur Kernzone kann hier eine etwas frühere Mahd und/oder eine höhere Beweidungs-dichte zugelassen werden. Es sollten kleine Bewirtschaftungseinheiten gebildet werden.

Randzone

• Dieser Bereich umfasst den sich im Norden befindenden Acker sowie die intensiver genutz-ten und trockeneren Wiesen, die sich entlang der Landesgrenze an die Ackerfläche anschlie-ßen.

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• In den Randzonen Durchsetzung einiger Maßnahmen einer naturschutzgerechten Landbe-wirtschaftung. Im Vergleich zur Kern- und Pufferzone ist eine intensivere Bewirtschaftung (bspw. Mit früherer Mahd oder höherer Beweidungsdichte) am ehesten tolerierbar.

Es wird empfohlen, dass die

• Schilfflächen südwestlich des Helmeeinlaufs in den Stausee und südlich des Jäckels;

• Auwald und östlich / südöstlich anschließende Gehölze (mit Ausnahme des Eingriffes der Wiederanbindung an die Helme);

• Gehölze östlich des nach Süden abknickenden Teils der Nebenhelme;

• Feuchtwiese/Schilfröhricht westlich des nach Süden abknickenden Teils der Nebenhelme keiner Nutzung bzw. Pflege zu unterwerfen sind, sondern eine natürliche Sukzession zuzu-lassen ist.

Im PEP für das geplante NSG "Helmetalsperre Berga-Kelbra" wird eine Vielzahl weiterer Maßnahmen empfohlen, für die hiesige Untersuchung sind die Folgenden relevant:

• Walzen oder Schleppen auf den Flächen sollten bis Mitte maximal Ende März abgeschlossen sein.

• Grünlandumbruch ist grundsätzlich zu vermeiden.

• Umwandlung von Grünland in Ackerland ist grundsätzlich abzulehnen. Ausnahmen müssen mit der Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

• Keine Gestattung von Meliorationsmaßnahmen.

• Regelmäßige Mahd von Grünlandflächen.

• Extensive Beweidung mit Robustrindern könnte eine geeignete Möglichkeit sein Feuchtwie-sen zu pflegen.

• Eine Düngung der Wiesen soll nicht erfolgen.

• Als Mindestanforderung sollten 8 bis 10m breite Gewässerrandstreifen entlang der den Acker im Süden begrenzenden Gräben A, C und E angelegt werden

• Für das Stauregime der Talsperre werden folgende Regelungen empfohlen:

o Einstau von Ende März bis Mitte Mai

o Herstellung von Schlammsäumen durch schubweises Ablassen ab Anfang August

o Ablassen von Mitte September bis Mitte Oktober

o Anschließend leichter Resteinstau von November bis März

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• Wünschenswert ist eine regelmäßige Frühjahrsüberstauung mindestens der Feuchtwiesen und Röhrichte bis Ende April oder Mitte Mai und ein anschließendes, langsames Abtrocknen.

• Anlegung von flachen Mulden in ungenutzten Wiesenbereichen, wo keine Konflikte mit der Landwirtschaft zu erwarten sind, die Vögeln Brut- und Nahrungshabitate bieten.

• Aufstauung bzw. teilweise Verfüllung einiger untergeordneter Entwässerungsgräben, um eine Wiedervernässung der umliegenden Flächen zu erreichen.

• Wiederanbindung des Mühlgrabens an das Fließgewässersystem der Helme

• Ufergehölze alle 20 Jahre auf Stock setzen.

• Feldgehölze bzw. Baumbestände an Grabenrändern sind ggf. durch Neupflanzungen zu er-setzen bzw. geringfügig zu erweitern. Standortfremde Gehölze sollten durch standorttypische Gehölze ersetzt werden, jedoch sollte der Totholzbestand teilweise im Gelände verbleiben.

• Gehölzfreie Uferzonen der Helme sollen bepflanzt werden. Es muss aber darauf geachtet werden, dass der insgesamt offene Charakter der Landschaft erhalten bleibt. Eine durchge-hende Bepflanzung ist zu vermeiden.

Pflege- und Entwicklungsplan für das geplante NSG "Helmetalsperre Berga-Kelbra" (Sachsen-Anhalt), Nr. 164

Der Pflege- und Entwicklungsplan für das geplante NSG "Helmetalsperre Berga-Kelbra" (Sachsen-Anhalt), Nr. 164, mit Planstand September 1999, ist die Fortschreibung des obigen PEP Nr. 080. Auf dieser Grundlage sollten weitere faunistische Daten von Heuschrecken, Tag- und Nachtfaltern sowie Landschnecken erhoben werden.

Zu den ergänzen Maßnahmen im Planungsgebiet gehören unter anderem:

• Bei der Vernässung und Überstauung von Flächen im geplanten NSG ist zu beachten, dass Sedimente und Schlamm und damit Nähr- und Schadstoffe eingetragen werden. Somit sollte langfristig auf die Verbesserung der Gewässergüte von Helme, Nebenhelme und Stausee hingearbeitet werden. Das ist von Bedeutung für empfindliche Arten aus den Tiergruppe Am-phibien und Libellen sowie Vegetationsentwicklung.

• Durch die Anlage von Senken profitieren Amphibien und Libellen.

• Entfernung standortfremder Gehölze mit Wurzel (Eschenahorn, Korkenzieherweide)

• Zum Schutz gefährdeter Gehölzarten sollten bei Neupflanzungen die folgenden auetypischen Arten berücksichtigt werden:

o Schwarz-Pappel

o Wildbirne

o Wildapfel.

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2.3.4 Bauplanung

Es existiert kein Bebauungsplan für das Untersuchungsgebiet nach schriftlicher Auskunft des Land-kreis Mansfeld-Südharz vom 11. Januar 2011.

2.3.5 Flurneuordnung, Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung

Flurneuordnung

Im Untersuchungsgebiet sind, nach schriftlicher Auskunft vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuord-nung und Forsten Süd vom 25. Oktober 2010 sind keine Flurneuordnungsverfahren anhängig oder geplant.

Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung

Im Untersuchungsgebiet sind nach schriftlicher Auskunft vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 25. Oktober 2010 keine Agrarstrukturelle Entwicklungsplanungen weder an-hängig noch geplant.

2.3.6 Gewässerunterhaltungsplanung, Hochwasserschutzkonzeption

Im SPA-Gebiet "Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)" sowie im FFH-Gebiet "Gewäs-sersystem der Helmeniederung" (innerhalb EU SPA 0004) sind keine Gewässerunterhaltungsplanun-gen und keine Hochwasserschutzkonzeptionen ausgewiesen.

Eine Beschreibung der Unterhaltungspraxis der Im UG befindlichen Fließgewässer ist dem Kapitel 3.2.3 zu entnehmen.

2.3.7 Aktuelle Planungen im Gebiet Es liegen keine sonstigen Planungen für das SPA- und FFH-Gebiet vor.

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3 Eigentums- und Nutzungssituation

3.1 Eigentumsverhältnisse

Die Eigentumssituation innerhalb des SPA- und FFH-Gebietes ist, trotz der sich westlich an die Tal-sperre anschließenden kleinflächigen Acker- und Grünlandflächen, sehr homogen (siehe Tabelle 4). Über 98% der Flächen sind Eigentum der Talsperrenverwaltung. Dazu gehört auch die gesamte Flä-che des Stausees (siehe Abbildung 9). Für die Realisierung flächenintensiver Maßnahmen ist diese Eigentumsstruktur insgesamt sehr günstig.

Tabelle 4: Eigentumsverhältnisse innerhalb des SPA- und FFH-Gebietes

Eigentumsart SPA-Gebiet 4* FFH-Gebiet 134 Fläche (ha) Anteil (%) Fläche (ha) Anteil (%)

Natürliche Personen, Juristische Personen 13,24 1,70 0,06 0,52

Eigentum der kommunalen Gebietskörperschaften 769,77 98,10 11,39 99,47

Eigentum des Bundes 1,07 0,14 0,003 0,026 Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt 0,38 0,05 - -

Volkseigentum nach altem Recht 0,10 0,01 - - Gesamtergebnis 784,56 100,00 11,45 100,00

Erläuterung:

* Die Flächenangaben beziehen sich auf die Gesamtfläche des SPA-Gebietes, incl. der Flächen des FFH-Gebietes.

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Abbildung 9: Eigentumsverhältnisse im Untersuchungsgebiet (Quelle: LAU 2011)

3.2 Aktuelle Nutzungsverhältnisse

Der Darstellung der aktuellen Nutzung im Gebiet liegen Informationen aus der luftbildgestützten Bio-toptypenkartierung des LAU (LAU 2010), der UNB, der Nutzer sowie Geländebeobachtungen zu-grunde.

3.2.1 Landwirtschaft

Der mit rund 67% überwiegende Teil des UG wird vom Stausee eingenommen. Etwa 24 % der Ge-bietsfläche werden landwirtschaftlich genutzt, diese Flächen konzentrieren sich im Norden des Ge-biets. Über 2/3 dieser Flächen werden als Grünland genutzt, während die Ackerbewirtschaftung hier eine insgesamt nur untergeordnete Rolle einnimmt.

3.2.1.1 Ackerland

Der Anteil ackerbaulich genutzten Flächen beträgt ca. 7 % an der Gesamtfläche des Schutzgebietes (siehe Tabelle 5). Die Flächen befinden sich ausschließlich am nördlichen und westlichen Rand des UG.

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Tabelle 5: Ackeranteile gem. BTNK Ackertypen Fläche in ha Flächenanteil am SPA in %

Acker (undifferenziert) 57,96 7,39

Ackerbrache - -

Gesamt 57,96 7,39

Die Ackerflächen unterliegen zum Teil speziellen Bewirtschaftungsrichtlinien im Rahmen eines För-derprogramms zur Markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL) zur Verbesserung des Boden- und Grundwasserschutzes (vgl. Tabelle 6). Gegenstand der Förderung ist der Anbau von bestimmten Hauptfrüchten ohne wendende Bodenbearbeitung, sodass Pflanzenreste der Vor- oder Zwischenfrüchte oder Untersaaten auf der Bodenoberfläche verbleiben.

Tabelle 6: Überblick über die im Schutzgebiet vorh. Bindungen im Bereich des Ackerlandes (SPA-Gebiet) (MLU 2010)

Bindung/ Förderprogramm Fläche der Feldblöcke mit betr. Bindung in ha*

Lage betr. Fläche (Flächenanteil*)

Bindung M141: FP 2926 Mulchsaat-, Mulchpflanz- oder Direktsaatverfahren Beginn Verpflichtg.:01.07.2009

27,94 Im Norden des Untersuchungsgebietes

Nutzungs-Code: 115 (Winterweizen (ohne Durum)

Erläuterung:

* - Flächengröße der tatsächlichen Antragsfläche, zum Großteil liegen die Flächen nur partiell innerhalb des Schutzgebietes

3.2.1.2 Grünland

Einer Grünlandbewirtschaftung unterliegen rund 16% der Flächen des UG. Den überwiegenden Teil nehmen dabei artenarme Intensivgrünländer ein (vgl. Tabelle 7).

Tabelle 7: Grünlandanteile gem. BTNK

Grünlandtypen Fläche in ha Flächenanteil am SPA in % Feucht-/Nassgrünland 24,34 3,10 artenarmes Intensivgrünland 89,84 11,46 mesophiles Grünland 14,66 1,87 Gesamt 128,84 16,43

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Die Grünlandbewirtschaftung im Schutzgebiet unterliegt teilweise umweltspezifischen Beschränkun-gen (Ge- und Verbote), die sich in NATURA 2000 – Gebieten infolge der Umsetzung der Richtlinien 2009/147/EG und 92/43/EWG ergeben. Gemäß der Richtlinie Natura 2000 – Ausgleich für die Land-wirtschaft (RdErl. Des MLU vom 30.01.2008) können Ausgleichzahlungen für diese Beschränkungen gewährt werden. Diese Förderung treten in Verbindung mit förderungsfähigen Maßnahmen für natur-schutzgerechte Landbewirtschaftung – naturschutzgerechte Mahd, Beweidung mit Ziegen/Schafen oder Bewirtschaftung und Pflege von Streuobstwiesen - auf geeigneten Flächen im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für freiwillige Naturschutzleistungen (RgErl. Des MLU vom 24.01.2008) (FNL) auf bzw. zusammen mit den Förderprogrammen einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung (MSL).

Die Maßnahmen umfassen u.a. einen Verzicht auf Düngung, Mahd mit Beräumung des Mahdgutes und zeitlicher Nutzungsbeschränkung sowie naturschutzgerechte Beweidung mit Schafen und Zie-gen. Eine Übersicht der in Anspruch genommenen Fördermaßnahmen ist im Anhang (Kurzfassung I

Kurzfassung II (gemäß Handbuch der Naturschutzgebiete Sachsen-Anhalts)

„zur behördeninternen Verwendung“ hinterlegt.

3.2.2 Forstwirtschaft

Das Schutzgebietssystem stellt sich im Allgemeinen sehr gehölzarm dar (vgl. 2.1.2.6). Lediglich auf 1,22% der Gesamtfläche stocken Wälder im Sinne des Landeswaldgesetzes (WaldG LSA)(siehe Tabelle 8).

Entlang der in die Talsperre Kelbra mündenden Helme stocken gewässerbegleitend Weichholzau-wälder. Weiter südlich schließen sich Laubmischwälder an. In diesen relativ jungen Beständen (schwaches Baumholz) stockt die Pappel als Hauptbaumart. Unterhalten werden beide Bereiche von der Talsperrenverwaltung Kelbra. Sie entnehmen umgebrochene und umgestürzte Bäume aber füh-ren keine Verjüngung durch (mündl. Auskunft Talsperrenverwaltung 2012).

Tabelle 8: Anteil Wald gem. BTNK Waldtypen Fläche in ha Flächenanteil am SPA in % Auwald (Weihholzaue) 5,51 0,70 Laubmischwald 4,07 0,52 Gesamt 9,58 1,22

3.2.3 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung

Ca. 70 % der Fläche des UG sind Still- und Fließgewässer. Im SPA-Gebiet "Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)" sowie im FFH-Gebiet "Gewässersystem der Helmeniederung" (in-

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nerhalb EU SPA 0004) sind weder Hochwasserschutzkonzeptionen noch Gewässerunterhaltungspla-nungen ausgewiesen.

Die Unterhaltung der im Gebiet befindlichen Gewässer wird durch die Talsperrenverwaltung organi-siert. Bei der Helme sowie der Nebenhelme handelt es sich um Gewässer I. Ordnung. Der Helme-Abschnitt zwischen Landesgrenze zu Thüringen und Mündung in die Talsperre wird im Herbst (also einmal jährlich) gekrautet. Weiterhin werden bei diesem Pflegegang zugleich die Gewässerböschun-gen gemäht (Talsperrenverwaltung, mündliche Mitteilung).

Die Nebenhelme wird anhand von zwei Pflegegängen pro Jahr unterhalten. Der erste Durchgang findet ab Mitte Juni statt, der zweite Ende September bzw. Anfang Oktober. Die Durchgänge umfas-sen jeweils die Krautung des Wasserkörpers sowie die Mahd der Böschungen inklusive eines 3 m breiten Randstreifens (jenseits der Böschungsoberkante). Sohlberäumungen werden nur im Bedarfs-fall (Sohlaufhöhung durch Geschiebe-Akkumulation) im mehrjährigen Abstand vorgenommen. Die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung (Sole, Jäckel, sonstige Gräben) erfolgt analog zur Praxis der Nebenhelme. Der einzige Unterschied besteht darin, dass dort die Böschungsmahd nur einseitig vor-genommen wird.

Die praktische Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nicht durch die Talsperrenverwaltung, sondern wird an Drittfirmen anhand einzelner Lose vergeben. Alle vorgenannten Aussagen beschränken sich auf die Gewässer im Landesbereich von Sachsen-Anhalt.

3.2.4 Jagd und Fischerei

Nach Auskunft des Ordnungsamtes Landkreis Mansfeld-Südharz (schriftl. Mitt. Sept. 2011) stellen Reh- und Schwarzwild die hauptsächlich bejagten Schalenwildarten dar. Insbesondere werden Raubwild und in geringem Umfang auch Federwild bejagt, hierbei sind hauptsächlich Rebhuhn, Fa-san und Stockenten zu nennen. Als Raubwild sind Füchse, Waschbären, wenige Wildkatzen und als Wechselwild auch der Luchs im UG anzutreffen.

Der Hasenbesatz innerhalb des gesamten Schutzgebietssystems bewegt sich zwischen 5 bis 10 Stück auf 100 ha. Bei Wildkaninchen ist dagegen nur eine geringe Restpopulation festzustellen.

Zu den Besatzdichten anderer Wildarten liegen bisher keine weiteren Informationen vor.

Als häufigste Jagdart ist der Einzelansitz zu nennen. Nur bei Bedarf (Wildschäden, Planerfüllung) werden Gesellschaftsjagden organisiert.

Die Grundeigentümer der bejagbaren Flächen innerhalb des SPA-Gebietes sind den gemeinschaftli-chen Jagdbezirken - Jagdgenossenschaft Berga bzw. Kelbra - angehörig.

Der Helmestausee wird gegenwärtig fischereiwirtschaftlich nicht bewirtschaftet. Die Helme von der Landesgrenze Thüringen bis Einlauf Stausee wird durch den Kreisangelverein Sangerhausen e.V. (KAV Sangerhausen) bewirtschaftet (schriftl. Mitt. des Ordnungsamtes Landkreis Mansfeld-Südharz von Sept. 2011).

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3.2.5 Landschaftspflege

Das Bundesland Sachsen-Anhalt bietet zur Umsetzung von Maßnahmen, die dem Naturschutz und der Landschaftspflege dienen verschiedene Förderprogramme an (vgl. Kapitel 3.2).

Das UG stellt mit seinen ornithologisch wertvollen Brut- und Nahrungsbiotopen sowie Rastplätzen einen international bedeutsamen Lebensraum für die Vogelwelt dar. Demzufolge finden diese Belan-ge auch bei der Landschaftspflege besondere Berücksichtigung.

Zum Schutz von Wiesenbrütern unterliegen z.B. die Grünlandlandflächen teilweise zeitlichen Nut-zungsbeschränkungen, nach denen eine Mahd und/oder Beweidung erst nach dem 15.6. bzw. 15.7. eines Jahres erfolgt. Es wird sowohl auf eine intensive Beweidung der Flächen als auch auf eine Düngung verzichtet. Die Pflege von wertvollen, landschaftsprägenden Flächen wie z.B. Feuchtwiesen erfolgt oftmals durch naturschutzgerechte, extensive Beweidung mit Robustrindern, Schafen oder Ziegen.

3.2.6 Sport und Erholung

Der Stausee wird in Teilen als Sport- und Erholungsstätte genutzt. Die wasserwirtschaftliche Anlage "Talsperre Kelbra" und deren Bewirtschaftung haben primär den Hochwasserschutz zu gewährleis-ten, weitere Nutzungen (wie z. B. Erholungsnutzungen) haben sich dem Hochwasserschutz unterzu-ordnen und dürfen in keiner Form zu einer Einschränkung bzw. Behinderung dieser führen.

An der Talsperre Kelbra ist das öffentliche Baden in gekennzeichneten Bereichen sowie das Segeln, Surfen, Ruder- und Wassertretbootfahren gestattet. Die Nutzungen konzentrieren sich entsprechend der Infrastruktur auf den südlichen Teil des Sees, an dessen Ufer sich ein ca. 8 ha großer Camping-platz "Seecamping Kelbra" befindet. Dieser umfasst als Freizeitangebot u.a. einen Badestrand, Strei-chelzoo, Hafenanlage und Bootverleih für die o.g. Wassersportarten. Die Freizeitanlage ist für Erho-lungssuchende ganzjährig geöffnet. Bei wassersportlichen Veranstaltungen ist im Vorfeld eine Ge-nehmigung beim Landkreis Mansfeld-Südharz einzuholen und der Eigentümer zu informieren. Dies gilt beispielsweise für ein alljährlich im Sommer stattfindendes Feuerwerk an der Talsperre ("See in Flammen"). Zu dieser Veranstaltung versammelt sich eine große Anzahl (über 1.000) Besucher im Strandbad Kelbra, um das Feuerwerk zu verfolgen.

Daneben spielt die "stille Erholung" im Gebiet eine zentrale Rolle. So werden die Wege auf den Dammkronen intensiv zum Spazierengehen und Radfahren genutzt. Der Hauptdamm ist im Zeitraum vom 1. April bis 1. November eines jeden Jahres für die Besucher geöffnet. Im übrigen Zeitraum ist der Hauptdamm gesperrt, um u. a. die Pflichten der Verkehrssicherung für den Betreiber (Talsperren-verwaltung) in Grenzen zu halten und mögliche Regressansprüche durch Besucher (z.B. bei Unfällen durch Eisglätte) zu vermeiden. Beim Nebendamm-Weg gilt ein ganzjähriges Betretungsverbot für Erholungssuchende. Trotz Hinweisschildern wird dieses Verbot seitens der Erholungssuchenden zahlreich ignoriert. In der Folge werden die Absperreinrichtungen umgangen und der Nebendamm

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zeitweise intensiv frequentiert. Offensichtlich ist die Option einer Umrundung des Sees für viele Erho-lungssuchende so attraktiv, dass das Betretungsverbot des Nebendamms nicht beachtet wird. Diese Zuwiderhandlungen wurden in der Vergangenheit nicht oder nicht in ausreichendem Maße geahndet, so dass hier ein Vollzugsdefizit festzustellen ist. In der Gesamtschau ist es dadurch mehrfach zu Stö-rungen v.a. der Rastvogel-Fauna (insbesondere des Kranichs) gekommen. Vor diesem Hintergrund wurde am 12.10.2011 eine "Allgemeinverfügung zum Schutz des Kranichs während der Winterrast im Bereich der Talsperre Kelbra" verabschiedet. Diese setzt fest, dass im Zeitraum vom 15.10. bis 15.12.2011 ein Betreten bzw. Befahren der in Abbildung 10 dargestellten Flächen untersagt ist (bzw. 2011 war). Die Nutzung des Hauptdammes bleibt davon ausgenommen.

Abbildung 10: Fläche, die dem Betretungsverbot unterliegt (Quelle: Anlage zur Allgemeinverfügung)

Weiterhin soll die Erholungsnutzung auch im Zuge einer Vereinbarung zur Mitnutzung der Talsperre Kelbra geregelt werden. Vertragspartner sind dabei der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt (als Eigen-tümer) und die Stadt Kelbra (als Pächter der Talsperre). Die Vereinbarung lag zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung als Entwurf vor, war jedoch von den o. g. Vertragsparteien nicht unterzeichnet. Darin sollen Art und Umfang der Mitnutzung der Talsperre geregelt werden. Der zum Zeitpunkt der Planerstellung vorliegende Entwurf berücksichtigte die Erfordernisse des Vogelschutzes nicht in aus-reichendem Maße. Konkrete Hinweise hierzu werden im Anhang „zur behördeninternen Verwendung“ gegegben.

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3.2.7 Sonstige Nutzungen

Es gibt seit mehreren Jahren das Vorhaben „Errichtung eines Radrundweges um die Talsperre Kelb-ra“ welches sich innerhalb des SPA 04 befindet. Die Obere Naturschutzbehörde und die Untere Na-turschutzbehörde Mansfeld-Südharz haben den Antragasteller darauf hingewiesen die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Schutz- und Erhaltungszielen zu prüfen, da erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele durch dieses Projekt nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können. Nach mündlicher Auskunft der UNB Mansfeld-Südharz ist dieser Aufforderung bis zum jetzi-gen Zeitpunkt nicht nachgegangen worden. Es liegen keine Planungsunterlagen vor (UNB Mansfeld-Südharz 2012).

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4 Grundlegende Planungsaussagen zur Wassermen-genbewirtschaftung

Die Bewirtschaftung der Wassermengen ist eine sehr bedeutsame Stellschraube, welche die Verhält-nisse sowohl in der Nebenhelme (FFH-Gebiet) als auch im Stausee (Vogelschutzgebiet) maßgeblich prägt. Dies bezieht sich insbesondere auf die Wassermengen-Aufteilung von Helme und Nebenhelme am Verteilerschutz Aumühle. Aufgrund des gebietsübergreifenden Charakters wird diese Thematik im vorliegenden Kapitel behandelt, bevor in den Kapiteln 5 und 6 auf die Spezifika der beiden Schutzge-biete gesondert eingegangen wird.

4.1 Prioritätensetzung der Wasseraufteilung zwischen Talsperre und Nebenhelme

Durch die Steuerung des Verteilerschutzes Aumühle kann die Aufteilung des Helmewassers gezielt geregelt werden. Außerhalb von Hochwasserabfluss-Zeiten ist eine vollständige Ableitung über die Nebenhelme, eine vollständige Ableitung über den ursprünglichen Helmelauf (inkl. Stausee) sowie eine anteilige Ableitung über beide Strecken denkbar. In der Vergangenheit (vor 2011) wurde die Abfluss-Steuerung nicht einheitlich gehandhabt, was zeitweise zu Konflikten zwischen unterschiedli-chen Interessenlagen geführt hat. Somit ist die Festlegung einer Steuerungsempfehlung eine der zentralen Anforderungen, die an die vorliegende Managementplanung gestellt wird. Bevor im Kapitel 4.2 hierauf näher eingegangen wird, soll an dieser Stelle zunächst der Rechtsrahmen, die unter-schiedlichen Belange sowie die daraus zu folgernde Prioritätensetzung erläutert werden.

Für die Planung spielen zwei "harte" Randbedingungen die zentrale Rolle: Zum einen ist es die Zweckbestimmung der Talsperre, die aus Gründen des vorsorgenden Hochwasserschutzes errichtet worden ist. Zum anderen handelt es sich um Bestimmungen, die aus unterschiedlichen EU-Richtlinien resultieren.

• Zweckbestimmung Hochwasserschutz

Die Talsperre Kelbra ist eine wasserwirtschaftliche Anlage zur Gewährleistung des Hochwasser-schutzes der unterliegenden Helmeabschnitte. D.h. sowohl der Zustand der Anlage als auch dessen Bewirtschaftung dürfen nicht derart verändert werden, dass die o.g. Zweckbestimmung gefährdet wird.

• EU-Richtlinien

Die Bestimmungen mehrerer EU-Richtlinien betreffen das UG direkt oder indirekt. Die Ausweisung des Gebietes als Vogelschutzgebiet sowie die Ausweisungen von Helme und Nebenhelme als FFH-Gebiet stellen unmittelbare Anforderungen im Sinne einer gesetzlichen Vorgabe an die Planung. Wei-terhin ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erwähnen, die bestimmte Zielvorgaben für alle in den Mitgliedsstaaten befindlichen Grund- und Oberflächenwasserkörper macht, also auch für die

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Helme/ Nebenhelme sowie den Stausee. Bei den Zielvorgaben handelt es sich u.a. um die Errei-chung des "guten ökologischen Zustands" bzw. " des guten ökologischen Potenzials". Im Zuge der Managementplanung ist also sicherzustellen, dass keine Maßnahmen vorgesehen werden, die der Erreichung der WRRL-Ziele entgegenstehen können. Im Idealfall sind Synergie-Effekte gezielt zu nutzen.

Darüber hinaus wirken sich zwei Aspekte indirekt auf die Planung aus. So handelt es sich bei den Helmeabschnitten unterhalb des UG einerseits um ein EU-Fischgewässer (vgl. Kap. 2.2.2) und ande-rerseits ebenfalls um einen als FFH-Gebiet ausgewiesenen Landschaftsausschnitt. Für letztgenann-tes FFH-Gebiet existiert bereits ein Managementplan aus dem jahr 2005 mit dezidierten Aussagen zu erforderlichen Wassermengen und -beschaffenheiten in den betreffenden Helmeabschnitten. Auf-grund des Fließgewässerkontinuums ist ein zwangsläufig enger Zusammenhang zwischen den Schutzgebieten bzw. den inner- und unterhalb des UG befindlichen Helmeabschnitten gegeben.

Neben den vorgenannten "harten", d.h. bei der Planung zwingend zu berücksichtigenden Aspekten existieren im UG weitere Anforderungen an den Stausee. Konkret handelt es sich dabei um die im Kapitel 3.2.6 beschriebenen Erholungsnutzungen (Camping, Wassersport, Radfahren, Spazierenge-hen etc.) und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Interessen. Aus Sicht der Erholungsnutzung ist eine möglichst lange und möglichst vollständige Befüllung der Talsperre sowie eine bestmögliche Wasserqualität des Stausees erwünscht.

In der Vergangenheit hat sich bereits gezeigt, dass das System aus Helme, Nebenhelme und Tal-sperre einschließlich der teilweise gegenläufigen Bedürfnisse hochkomplex ist. Eine Bewirtschaftung der Talsperre, die allen Bedürfnissen gleichermaßen und vollständig gerecht wird, ist nicht möglich. Daher sind im Rahmen der Aufstellung der vorliegenden Managementplanung Prioritäten zu setzen. In der Gesamtschau muss den Belangen des Hochwasserschutzes sowie den Bestimmungen der EU-Richtlinien Vorrang gegenüber der Erholungsnutzung eingeräumt werden. Schließlich darf die Planung weder die Zweckbestimmung der Talsperre beeinträchtigen, noch gegen geltendes Recht verstoßen.

Zwei Konfliktlagen sind hier besonders hervorzuheben:

1) Zur Optimierung der Erholungsnutzung wird eine möglichst lange Aufrechterhaltung des "Stau-ziels Sommer" (155,25 m üNN) bis in den Herbst gewünscht, um beispielsweise die Befahrbarkeit mit Booten zu gewährleisten. Dem stehen Belange des (Rast-)Vogelschutzes entgegen. Je nach Witterung treffen die ersten Rastvögel gegen Ende August an der Talsperre ein. Für die Nah-rungsaufnahme sind sie v.a. auf Schickflächen angewiesen. Diese Flächen entstehen nur in fla-chen Uferzonen, nachdem sich der Wasserspiegel abgesenkt hat. D.h. solange das Stauziel Sommer aufrecht erhalten wird, stehen diese essentiellen Strukturen nicht zur Verfügung, was im Zeitraum der Anwesenheit von Rastvögeln deutlich nachteilig ist. Ferner müssten zur Aufrechterhaltung des Stauziels Sommer die sommerlichen Verdunstungs- und Versickerungsverluste durch Wasserzuleitungen der Helme von oberhalb kompensiert wer-den. Dieses Wasser würde sodann in der Nebenhelme fehlen (vgl. Punkt 2), was v.a. in der sen-

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siblen Sommerperiode mit den dann ohnehin geringen Abflussmengen nicht zu vertreten ist. Fazit: In der Gesamtschau kann der Forderung einer Aufrechterhaltung des Stauziels Sommer (155,25 m üNN) bis in den Spätsommer/Frühherbst nicht gefolgt werden. In diesem Kontext wird darauf hingewiesen, dass aus Sicht der SPA-Ziele weder ein Stauziel noch ein Zeitpunkt bzw. Zeitraum für die vollständige Seebefüllung erforderlich sind. Die Höhe des sommerlichen Teil-dauerstaus dient der touristischen Nutzung.

2) Der stark eutrophe Charakter des Sees führt zur Massenentwicklung von Grün- und Blaualgen. Die Eignung des Stausees für die Erholungsnutzung wird dadurch eingeschränkt. Zum einen stel-len die toxinbildenden Blaualgen eine Gesundheitsgefahr für die Menschen dar, zum anderen be-dingen die Algewatten eine erholungspraktische (Baden, Bootfahren), ästhetische und beim Tro-ckenfallen auch geruchliche Beeinträchtigung für Erholungssuchende. Daraus resultiert die Forde-rung einer nachhaltigen Verbesserung der Wasserqualität der Talsperre.

Da eine verbesserte Wassergüte zugleich auch eine stoffliche Entlastung der Helme unterhalb des UG bedingen würde, wurden im Rahmen der Planung Möglichkeiten einer Aufwertung der Was-sergüte intensiv geprüft. So wurde beispielsweise eine Vorreinigung des Helmewassers anhand einer horizontalen Bodenpassage skizziert (zur N- und P-Elimination). Demnach würde die Helme nicht direkt in die Talsperre münden, sondern über ein nebendammparalleles Seespeisungsgerin-ne. Technisch ist eine solche Lösung machbar. Sie wurde im Planungsprozess aufgrund unter-schiedlicher Nachteile wieder verworfen:

a) Die Speisung des Sees über einen Randgraben (= Speisungsgerinne) setzt einen kontinuierli-chen Wasserfluss voraus. Bei der Helme gestalten sich die Abflussmengen jedoch sehr dyna-misch, d.h. im Hochwasserfall müssten große Wassermengen ohne Vorreinigung in den See ab-geschlagen werden. Der Effizienzgrad der Anlage wäre also begrenzt.

b) Die Geschiebeführung der Helme (insbesondere bei bettbildenden Abflüssen) ist hoch. Dieses Geschiebe würde in den Randgraben transportiert, was wiederum eine hohe Unterhaltungsinten-sität erforderlich machen würde.

c) Die bei Hochwasser charakteristischen Tontrübungen des Zulaufwassers müssten vorab durch die Vorschaltung eines Absetzbeckens beseitigt werden. Dies ist erforderlich, um ein Zusetzen der Poren des Bodenfilters zu vermeiden und seine Funktionstüchtigkeit zu erhalten.

d) Die Herstellung der skizzierten Vorreinigungs-Infrastruktur ist kostenintensiv (Grobschätzung: etwa 800.000 Euro). Hinzu kommen laufende Kosten für die Unterhaltung der Anlage (z. B. Aus-tausch von Filtersanden des Bodenfilters).

Während der Erarbeitung der vorliegenden Managementplanung wurden die Vor- und Nachteile diskutiert und in Relation zum Kostenaufwand gesetzt. Im Ergebnis wurde der Lösungsansatz verworfen, da der Aufwand in keinem realistischen Verhältnis zum Nutzen steht. Diese Einschät-zung ist auch im folgenden Kontext zu sehen: Im Seesediment haben sich große Mengen Phos-phat akkumuliert, die sich im Zustand des Teildauerstaus in das Seewasser rücklösen und eine

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stark eutrophierende Wirkung entfalten. Diesen Effekt kann eine Vorreinigung des Zulaufwassers nicht unterbinden. In der Gesamtschau wird die Wirkung der Verbesserung der Wasserqualität deutlich begrenzt bleiben und nicht zu einer anderen Trophiestufe führen.

Grundsätzlich ist zudem zu hinterfragen, ob eine deutlich Reduktion der Trophie aus Sicht der SPA-Ziele überhaupt wünschenswert ist. Die besondere Eignung der Talsperre als Rastgebiet für Vögel liegt im hervorragenden Nahrungsangebot, welches vor allem auf die Massenentwicklung der Sumpfdeckelschnecke zurückzuführen ist. Diese Schneckenart ernährt sich wiederum von Al-gen. D.h. im theoretischen Falle einer deutlichen Reduktion der Trophie in den schwach eutrophen bzw. mesotrophen Bereiche würde sich die Algenbiomasse-Entwicklung verringern und damit auch indirekt das Nahrungsangebot für Rastvögel. Eine (aus Sicht der Erholungsnutzung ge-wünschte) Vermeidung bzw. deutliche Verringerung der Algenentwicklung ist aus dem Blickwinkel der SPA-Ziele also kontraproduktiv. Eine moderate Verringerung der Trophie ist als verträglich einzustufen und käme zudem auch einer Entlastung der Helmeabschnitte unterhalb der Talsperre zugute. Diesbezügliche Maßnahmen sind dem Kapitel 5.4.3.3 zu entnehmen.

In der Gesamtschau unter besonderer Berücksichtigung der Gewichtung der unterschiedlichen Belange wird folglich der Nebenhelme eine höhere Bedeutung hinsichtlich Wasserqualität und -menge zugesprochen.

Die seitens der Erholungsnutzung geforderte höhere bzw. vollständige Durchleitung der Helme durch die Talsperre (Ziel: Verbesserung der Wasserqualität durch regelmäßige "Frischwasser"-Nachlieferung) ist abzulehnen. Dies ist mit den folgenden Negativaspekten begründet:

• Die in den Sommermonaten ohnehin geringen Abflussmengen werden benötigt, um ein Fließge-wässerkontinuum des Helmesystems über die Maßnahmen sicherzustellen (Biotopverbund, durchgängiger Geschiebetransport etc.). Im Falle einer Beschickung der Nebenhelme mit zu we-nig Wasser bzw. einem vollständigen Trockenfallen würden die übergeordneten Anstrengungen der Herstellung einer Längsdurchgängigkeit (vgl. Kap. 2.1.2.3) konterkariert.

• Im Falle einer Wasserdurchleitung durch die Talsperre (also Zulaufmenge größer als Verduns-tungs- und Versickerungsverluste) kommt es zu stofflich-physikalischen Belastungen der unter-halb gelegenen Helmeabschnitte. Diese Belastungen stünden im Widerspruch zu den Aussagen der Managementplanung für das dort lokalisierte FFH-Gebiet (vgl. Kap. 2.2.2).

• Bei der Nebenhelme handelt es sich um ein FFH-Gebiet (vgl. Kap. 6). Ein Trockenfallen bzw. eine zu geringe Durchleitungsmenge würde zur nachhaltigen Schädigung der dort vorkommen-den Anhang II-Arten sowie des LRT 3260 führen, was aus Sicht der FFH-Verträglichkeit natürlich nicht zulässig ist.

Gesamtfazit: Die Belange der Erholungsnutzung müssen im Rahmen der vorliegenden Manage-mentplanung als nachrangig gegenüber den Belangen des Hochwasserschutzes sowie von NATURA 2000 eingestuft werden. D.h. bei Niedrigwasserständen der Helme ist einer kontinuierlichen Wasser-

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führung der Nebenhelme Vorrang einzuräumen gegenüber dem Ausgleich von Versickerungs- und Verdunstungsverlusten der Talsperre.

4.2 Wassermengen- und wassergütewirtschaftlicher Betriebs-plan der Talsperre Kelbra

Im Jahr 2010 ist ein Betriebsplan für die Talsperre Kelbra zwischen Talsperrenverwaltung und Lan-desbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) bzw. Gewässerkund-lichem Landesdienst (GLD) abgestimmt worden. Im Kapitel 6.2 des Betriebsplans werden die Bewirt-schaftungsregeln für die Talsperre wie folgt dargelegt (GLD, schriftl. Mitteilung vom 21.07.2011):

November bis April (TS leer):

1. Helme ständig über Nebenhelme/Umfluter (BW III) bis Ausbaudurchfluss (etwa 5 m³/s)

2. Helme-Q größer Pkt. 1 über TS-Helmelauf (BW II)

3. 100 l/s Abgabe BW 1

April-Mai (ggf. Juni) (Einstauphase nach hydrologischer Situation):

1. BW II geschlossen

2. vorrangig 3,2 m³/s Mindestwasser Helme über Umfluter (BW III)

3. Helme-Q über Mindestwasser zum Einstau in TS (Q Görsbach – 3,2 m³/s)

4. Max. 100 l/s Abgabe BW I

Mai bis September (Teildauerstau für nachrangige Nutzungen):

1. Helme vollständig über Umfluter (BW III) bis Ausbaudurchlass (5 m³/s)

2. Max 100 l/s Abgabe BW I

3. BW II geschlossen, außer in folgenden Sonderfällen mit Abgabe nur unter Grundschütz BW II:

4. zur Hochwasserdurchleitung, wenn Stauziel und Umfluterkapazität erreicht

5. zur Mindestwasseraufhöhung Helme auf 2,2 m³/s Saukopf (bzw. 2,5 m³/s Bennungen), d.h. wenn Q Görsbach (=Q Umfluter) + Q Berga < 2,2 m³/s

6. 0,5 m³/s wegen Pkt. 4

7. wenn pH > 8,5 oder O2 < 3 mg/l in TS über Sohle oberhalb BW II. Zuleitung von 0,5 m³/s aus Q Görsbach in TS und gleichzeitige Abgabe von 0,5 m³/s durch Grundablass BW II

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8. Zuleitung in TS zu Stauzielhaltung/Verdunstungsausgleich nur wenn Q Umfluter > 3,2 m³/s.

Herbst bis 15.11. (Ablassen TS):

1. Ablassen TS mit Q >> MQ Helme unter BW II, wenn Wassertemperatur-Differenz Helme/ Görs-bach zu TS max. 3°C und pH-Differenz max. 0,5

(Erläuterung der verwendeten Abkürzungen:

• "Q" = Abflussmenge

• "BW" = Bauwerk [die Lage der Auslassbauwerke ist der Abbildung 2 zu entnehmen]

• "TS" = Talsperre)

Die für die Gütesteuerung erforderliche Multiparameter-Sonde wurde im Jahr 2010 am Bauwerk II installiert. Im Jahr 2011 wurde die Abflusssteuerung erstmals erfolgreich auf Basis des gütewirtschaft-lichen Betriebsplans umgesetzt.

Die im Betriebsplan genannten Vorgaben, insbesondere zur Mindestwasserführung der Nebenhelme (Q=3,2 m³/s), können sich im Laufe des Jahres 2012 noch minimal ändern (GLD, mündliche Mittei-lung). Diese Tatsache ist dadurch begründet, dass die quantitativen Aussagen zu den Abflüssen bis-lang auf Basis des nächstgelegenen Pegels (Benennung) ermittelt wurden. Da die Nebenhelme auf Höhe des BW III zwischenzeitlich mit einem eigenen Messpegel ausgestattet worden ist, können die Aussagen nun detailliert und konkretisiert werden.

Unabhängig davon wurden im Zuge der Managementplanung die Steuerungsempfehlungen des gü-tewirtschaftlichen Betriebsplans auf ihre Konformität mit den NATURA 2000-Zielen geprüft.

Die Steuerung stellt sicher, dass

• Wasserqualität und -menge sowie die Längsdurchgängigkeit der Nebenhelme ganzjährig op-timal gewährleistet wird;

• die Stauzielhaltung in der Talsperre nicht starr erfolgt, sondern nur dann, wenn die o.g. Min-destwassermenge in der Nebenhelme vorhanden ist sowie

• Beeinträchtigungen der Wassergüte in den unterhalb der Talsperre befindlichen Helmeab-schnitten minimiert werden.

Die Prüfung des Betriebsplans im Rahmen der Managementplanung kommt zu dem Schluss, dass die Steuerungsvorgaben sehr gut geeignet sind, die NATURA 200-Zielsetzungen zu erreichen. Bei der Ausarbeitung des Betriebsplans wurden die komplexen NATURA 2000-Belange der innerhalb und unterhalb des UG befindlichen Schutzgebiete hinreichend berücksichtigt und miteinander in Ein-klang gebracht.

Fazit: Seitens der vorliegenden Managementplanung werden die Steuerungsempfehlungen des gü-tewirtschaftlichen Betriebsplans uneingeschränkt unterstützt. Um die Eignung der Talsperre als Rast-

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vogel-Habitat zu gewährleisten, werden die Steuerungsempfehlungen für den sommerlichen Teildau-erstau im Kapitel 5.4.3.3 dieses Gutachtens noch detaillierend ausformuliert.

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5 Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra“

5.1 Bestand der SPA-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhal-tungszustandes

5.1.1 Brut- und Gastvogelarten

5.1.1.1 Einleitung und Übersicht

Die Leistungsbeschreibung zum Managementplan (MMP) für das EU SPA-Gebiet „Helmestausee Berga-Kelbra“ (Anteil Sachsen-Anhalt; Landesnummer 0004) gibt die Recherche vorhandener Daten zur Gebiets-Avifauna vor. Es sind keine eigenen Erfassungen im SPA-Gebiet vorgesehen. Dement-sprechend erfolgt die Bewertung und Einschätzung der Avifauna auf Grundlage bereits vorhandener Daten. Dabei werden im vorliegenden MMP i.d.R. Daten ab 2004 verwendet. Soweit jedoch Daten früheren Datums relevant für die Bewertung sind, werden diese ebenfalls herangezogen. Die aktuells-ten Brutvogeldaten samt Bruthabitatverteilung stammen aus dem Jahr 2006 (SCHULZE 2007). Ledig-lich für den Wachtelkönig liegen aktuellere Daten vor.

Falls vorhanden, sind durch gebietsansässige Ornithologen (auf Thüringer und Sachsen-Anhaltinischer Seite) erhobene Vogeldaten genutzt worden. Es werden respektive die Namen der Beobachter und das Jahr der Erfassung genannt, mitunter wird jedoch keine Trennung der beiden Bundesländer vorgenommen.

Sind durch die Bearbeiter bei durchgeführten Ortsbegehungen Beobachtungen von relevanten Vo-gelarten erhoben worden, sind diese mit eingeflossen und in der Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. als „eigene Beob.“ gekennzeichnet.

Als wertgebende Erhaltungszielarten wurden vom LAU festgelegt:

- Brutvogelarten gemäß Standarddatenbogen

• Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie

• Sonstige wertgebende Arten

- Zug- und Rastvögel gemäß Standarddatenbogen

• Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie

• Sonstige wertgebende Arten

- Arten der Roten Liste Sachsen-Anhalt der Kategorien 1 und 2 (DORNBUSCH et al., 2004).

Neu erfasste Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie und/oder Arten der Roten Liste Sachsen-Anhalt der Kategorien 0, 1 und 2 werden verbal-argumentativ als wertgebende Arten beschrieben.

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Die Bewertung der Erhaltungszustände von Brutvögeln ist in Anlehnung an BOHLEN (2005) vorge-nommen worden. Es wird mit der “A-B-C“ Bewertung gearbeitet. Im SDB sind keine Erhaltungszu-stände benannt, somit ist die Bewertung aus aktueller Sicht (Situation) vorgenommen worden.

Die Reihenfolge der Artenaufzählung erfolgt nach der verwendeten Systematik von BARTHEL & HELBIG

(2005).

Für Artbeschreibungen, Verbreitungen und Habitatansprüchen von Arten wurde, falls nicht anders angegeben, BAUER et al. (2005) und WEBER et al. (2003) herangezogen. Die Gefährdungskategorien der ausgewählten Vogelarten auf Bundesebene sind BfN (2009) entnommen worden.

In der Arbeit von SCHULZE (2007) sind weitere, nicht im SDB aufgeführte Arten betrachtet worden, die für das Gebiet des Helmestausees wertgebend sein können. Weiterhin wurden im Zuge der Recher-chearbeiten wertvolle Hinweise von ortskundigen Ornithologen zum Brutvorkommen weiterer wichti-ger Arten gegeben. Ein Vorkommen dieser Arten kann als Zeiger für bestimmte Habitatstrukturen, die auch für andere Arten von Bedeutung sein können, gewertet werden. Arten der Roten-Liste Sachsen-Anhalts (Kategorie 1 und 2) werden detaillierter dargestellt und, wenn möglich, Habitatflächen vorge-schlagen.

In der nachfolgenden Tabelle 9 werden die im SPA-Gebiet vorkommenden wertgebenden Arten dar-gestellt.

Tabelle 9: Wertgebende Brutvogelarten im SPA-Gebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ Art SDB

EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) (2004)

SDB FFH-Geb. Gewässersystem der Helmeniederung (2004)

SCHULZE EU SPA (2006)

Eigene Beob. 2011

RL ST

RL D

VRL

Brandgans Tadorna tadorna

1-5* - - 1

Schnatterente Anas strepera

- - 1 3-5

Knäkente Anas querquedula

- - BZB 1-2 2 2

Kolbenente Netta rufina

- - BZB _ R

Wachtel Coturnix coturnix

- - 2 _

Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis

- - 87 40-60 2

Kormoran Phalacrocorax carbo

1-5* - 0 _ V

Graureiher Ardea cinerea

101-250* - 65 _

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Art SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) (2004)

SDB FFH-Geb. Gewässersystem der Helmeniederung (2004)

SCHULZE EU SPA (2006)

Eigene Beob. 2011

RL ST

RL D

VRL

Weißstorch Ciconia ciconia

- - 1 _ 3 I

Rohrweihe Circus aeruginosus

1-5* - BZB BZB V I

Rotmilan Milvus milvus

1-5* - 1 1-2 3 I

Schwarzmilan Milvus migrans

1-5* - 1 1 I

Wachtelkönig Crex crex

6-10** - 14 1-2 (SCHULZE)

V 2 I

Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana

1-5* - 1 _ V 1 I

Flussregenpfeifer Charadrius dubius

- - 1 1 RP

Bekassine Gallinago gallinago

- - 5 _ 1 1

Eisvogel Alcedo atthis

- 1-5* - _ V I

Wendehals Jynx torquilla

- 1-5* - _ V 2

Kleinspecht Dendrocopus minor

- 1-5* - _

Neuntöter Lanius collurio

1-5** 1-5* 4 2-4 I

Raubwürger Lanius excubitor

- 1-5* 1 1 RP 3 2

Beutelmeise Remiz pendulinus

- 6-10* _

Bartmeise Panurus biarmicus

1-5* - - _ V

Schlagschwirl Locustella fluviatilis

- - 2 2

Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus

- - 9 2 2 V

Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus

- - 1 _ 2 V

Sperbergrasmücke Sylvia nisoria

1-5* - - _ I

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Art SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) (2004)

SDB FFH-Geb. Gewässersystem der Helmeniederung (2004)

SCHULZE EU SPA (2006)

Eigene Beob. 2011

RL ST

RL D

VRL

Braunkehlchen Saxicola rubetra

- 1-5* 5-10 1 3 3

Blaukehlchen Luscinia svecica

1-5** - 1 1 R V I

Steinschmätzer Oenanthe oenanthe

- - 2 2-4 3 1

Gebirgsstelze Motacilla cinerea

- 1-5* - 1 FFH

Grauammer Miliaria calandra

- - 3 1 3

Legende:

* = Erstkartierung 1999, ** = Erstkartierung 2003

BP = Brutpaar, BZB = Brutzeitbeobachtung, RP = Revierpaar

5.1.1.2 Arten nach Anhang I der EU-VSRL

Weißstorch (Ciconia ciconia)

Die Tieflandbereiche der östlichen Bundesländer bilden in Deutschland Hauptverbreitungsschwer-punkte des Weißstorches. In Sachsen-Anhalt werden hauptsächlich die Talauen und Niederungs-landschaften der Elbe, Aland, Havel, Ohre, Schwarze Elster, Mulde, Saale und Helme besiedelt. Ein Weißstorchvorkommen wurde im Bereich des SPA-Gebietes, jedoch außerhalb des FFH-Gebietes nachgewiesen.

Offene bis halboffene Kulturlandschaften stellen Lebensraum des Weißstorches dar. Bevorzugt wer-den Niederungen im Tiefland mit Gewässern und extensiv genutzten Grünlandflächen. Vom Nistplatz, welche in ländlichen Siedlungen auf Einzelbäumen und Masten errichtet werden, können Weißstör-che über weite Distanzen (5-10 km) ihre Nahrungsflächen aufsuchen. Diese Art ist ausgesprochen nistplatztreu. Weißstörche sind Langstreckenzieher, die im tropischen Afrika überwintern. Wegzug aus den Brutgebieten beginnt Mitte August, die Rückkehr erstreckt sich von Ende Februar bis Mitte April.

Der Weißstorch wird nicht im SDB aufgeführt. 2006 wurde ein Brutnachweis erbracht, welcher sich auf einem Kunsthorst südlich des Kuhrieths befand (SCHULZE, 2007). In den nachfolgenden Jahren ist diese Art im Gebiet nicht wieder aufgetreten. Jedoch ist die Habitatstruktur im SPA-Gebiet potentiell dazu geeignet zwischen 2-3 Brutpaaren als Nahrungsgebiet zu dienen. Da sich trotz einzelner Bruten

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im benachbarten Bundesland Thüringen (2011: Görsbach: pers. Mitt. SCHEUER) keine ausreichende „Source“- Population in geeigneter Nähe zum SPA-Gebiet befindet, von der aus das SPA-Gebiet besiedelt werden kann, wird der Weißstorch weiterhin ein eher seltener, unregelmäßiger Brutvogel im Gebiet bleiben.

Eine Aufnahme des Weißstorchs in den SDB wird nicht vorgeschlagen.

Rohrweihe (Circus aeruginosus)

Allgemeine Charakteristik

Die Nominatform der Rohrweihe C. a. aeruginosus ist vom Mittelmeerraum nördlich bis Großbritanni-en, Dänemark, Schweden und Finnland sowie östlich bis zum Baikalsee und nordwestliche Mongolei verbreitet. Größter Teil der Europäischen Population befindet sich in Polen, Russland und der Ukrai-ne. In Deutschland werden geschlossen die östlichen Bundesländer und Schleswig-Holstein, zum Teil in großen Dichten besiedelt, wobei Sachsen-Anhalt einen Verbreitungsschwerpunkt darstellt. Die Art besiedelt offene Landschaften und ist eng an Röhrichtbestände gebunden. Die Nahrungsflächen lie-gen oft in Agrarlandschaften mit stillgelegten Äckern und Saumstrukturen. Jagdgebiete können eine Größe von 1-15 km² erreichen. Die Rohrweihe brütet bevorzugt in Verlandungszonen von Feuchtge-bieten, an Seen, Teichen und in Flussauen. In Sachsen-Anhalt auch in Braunkohletagebau-Folgelandschaften und ehemaligen Kies- und Tongruben. Zunehmend werden Getreidebruten nach-gewiesen. Diese Art ist ein Kurz- bis Langstreckenzieher, die von Südwesteuropa bis ins tropische Afrika überwintert. Ab Ende Juli/Anfang August werden die Brutgebiete verlassen, der Rückzug be-ginnt Ende März.

Bestand im Gebiet

Im SDB für das EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) mit 1-5 BP im Gebiet aufgeführt, im SDB für FFH-Gebiet 134 ist die Art nicht enthalten.

Im Jahr 2004 gelangen Brutnachweise im Kuhrieth, sowie die Beobachtung eines Paares am West-damm. Bei den durch SCHULZE in 2006 durchgeführten Kartierungen gelangen Brutzeitbeobachtun-gen, ohne jedoch Hinweise auf tatsächlich durchgeführte Bruten zu finden (SCHULZE, 2007). 2007 sind durch SCHEUER 2 Revierpaare im Bereich des Helmestausees beobachtet worden: ein BP war im Schilf neben dem West-Damm und zwar im unmittelbaren Grenzbereich Thüringen/Sachsen-Anhalt, ein weiteres BP befand sich im Schilf nördlich des Helme-Einflusses. In 2010 gab es die Beobach-tungen nur im erstgenannten Bereich (Schilf neben dem W-Damm und zwar im unmittelbaren Grenz-bereich Thüringen/Sachsen-Anhalt). Bei eigenen Begehungen in 2011 wurde ein Männchen (06.06.11) fliegend am Westufer (TH) notiert.

Sichere Vorkommen befinden sich somit innerhalb des SPA-Gebiets, jedoch außerhalb des FFH-Gebiets. Diese Bruten wurden auf Thüringer Seite nahe dem Helmestausee nachgewiesen (WAGNER

& SCHEUER, 2003). Es ist davon auszugehen, dass die benachbarten Vögel das SPA-Gebiet ebenfalls

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als Nahrungshabitat nutzen. Für diese Art ist ein leichter Bestandsanstieg im Umfeld (LK Nordhausen und Helmestausee TH) zu verzeichnen (WAGNER & SCHEUER, 2003).

Bewertung des Erhaltungszustandes

Im SPA-Gebiet (und im benachbarten TH) sind für die Rohrweihe Bruthabitate vorhanden. Sie besit-zen unterschiedliche Qualitäten: der Bereich nördlich des Helme-Zuflusses ist durch das aufkom-mende Springkraut und fortschreitende Sukzession in seiner Habitateignung geschmälert und wird daher mit schlecht (C) bewertet. Der Bereich im südlichen Langen Rieth ist in einem guten Zustand. Im SPA-Gebiet sind die Brutvorkommen unregelmäßig und der Parameter Population wird daher für das Gebiet mit schlecht (C) bewertet. Die Öffnung des West-Damms und der daraus folgende rege Besucherverkehr besitzt Störungspotential für die Rohrweihe zur Brutzeit.

Für die Rohrweihe sind auf Grundlage der beobachteten Vorkommen zwei Habitatflächen mit einer Gesamtgröße von 17,8 ha abgegrenzt worden. Weiterhin wurde auf Grund der Habitatausstattung ein Entwicklungshabitat von 1,2 ha ausgewiesen.

Einzelbewertungen der Habitatflächen werden in der Tabelle 10 dargestellt. Die Entwicklungsfläche wird nicht bewertet.

Der Gesamterhaltungszustand wird jedoch mit gut (B) bewertet, da die Rohrweihe insgesamt einen leicht ansteigenden Bestandstrend sowohl in Deutschland als auch in ST und TH aufweist.

Tabelle 10: Bewertung der Habitatflächen – Rohrweihe (Circus aeruginosus)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30001 Bereich Helme/Nebenhelme

7,9 C C B C

30002 Langes Rieth Süd 9,9 C B B B 40001 Nordspitze 1,2 - - - -

Ziel ist der Erhalt des insgesamt guten Erhaltungszustands der Art im Gebiet und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands in allen Habitatflächen und das Wiederherstellen einer stabilen, langfristig sich selbst tragenden Population.

Fazit

Die Rohrweihe nutzt das gesamte SPA-Gebiet und die angrenzenden Flächen (auch auf TH-Seite) als Nahrungshabitat. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei Durchführung notwendiger Maßnahmen ein stabiler Brutbestand der Rohrweihe im SPA-Gebiet erreicht werden kann.

Bisherige extensive Nutzungen sollten beibehalten werden, landwirtschaftlich ungenutzte Randstrei-fen, Grabenränder und ähnliche Strukturen sollten ausgeweitet werden. Prioritär sind Erhalt und Wie-

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derherstellung der Röhrichtbereiche und das Ausschließen anthropogener Störfaktoren. Die Wahr-scheinlichkeit für eine Stabilisierung der lokalen Population ist erheblich.

Rotmilan (Milvus milvus)

Allgemeine Charakteristik

Der Rotmilan besiedelt weltweit ein relativ kleines Areal, welches sich auf die Gebiete der westlichen Paläarktis beschränkt. Die Weltpopulation wird auf 19.000 - 23.400 BP geschätzt, die hauptsächlich in Spanien und Mitteleuropa siedeln. Im Land Sachsen-Anhalt wurden die deutschlandweit höchsten Siedlungsdichten im Nordharzvorland festgestellt, weitere Schwerpunkte liegen in den Auwäldern der Elbe, der Saale und der Weißen Elster.

Vom Rotmilan werden offene, reich gegliederte Landschaften mit Feldgehölzen und Wäldern besie-delt. Agrarflächen mit einem Nutzungsmosaik aus Wiesen und Äckern werden als Nahrungshabitate aufgesucht. Jagdreviere können eine Fläche von 15 km² einnehmen. Brutplätze liegen meist in lichten Altholzbeständen, An Waldrändern aber auch in Feldgehölzen und Baumreihen. Dieselben Horste werden oft über Jahre mehrmals genutzt. Mitteleuropäische Rotmilane sind Kurzstreckenzieher und verbringt den Winter hauptsächlich in Spanien. Ab August beginnt der Wegzug aus den Brutgebieten, die Rückkehr erfolgt ab März/April.

Bestand im Gebiet

Im SDB für das EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) mit 1-5 BP im Gebiet aufgeführt, im SDB für FFH-Gebiet 134 nicht enthalten.

Im Jahr 2006 gelang ein Brutnachweis am nordwestlichen Rand des SPA (SCHULZE, 2007). Der Horstbaum befand sich dabei allerdings bereits auf Thüringer Territorium. Bei Ortsbegehungen in 2011 konnten mehrere Individuen beobachtet werden. Deren paarspezifisches Verhalten deutet auf ein bis zwei Brutpaare im SPA-Gebiet und mindestens ein weiteres Brutpaar in Thüringen hin. Die vorhandene Habitatstruktur des Nahrungsgebietes weist potentiell Qualitäten für einen maximalen Brutbestand von zwei bis drei BP im Gebiet (Anteil Sachsen-Anhalt) auf. Begrenzend für die Ansied-lung weiterer Brutpaare scheint das Fehlen adäquater Horstbäume im Bearbeitungsgebiet zu sein. Die Restbestände an Baumstrukturen sind derzeit offensichtlich für den Rotmilan als Bruthabitat (noch) nicht geeignet.

Vorkommen des Rotmilans im Einzugsgebiet des Helmestausees wurden nachgewiesen. Sie liegen außerhalb des FFH-Gebietes, jedoch innerhalb des SPA-Gebietes, dabei zumeist dicht an der Gren-ze zum Bundesland Thüringen. Als Bruthabitat kommen für den Rotmilan nur Bäume bestimmter Größe (Solitär-Pappel etwa ab 8 m) und eines bestimmten Alters (Solitär-Pappel etwa ab 15 Jahren) in Frage. Die Spezifizierung des Bruthabitats ist demzufolge gleichzusetzen mit dem jeweiligen Horstbaum (Für den vorliegenden MMP das Kartierergebnis von 2006). Als Nahrungshabitat werden vom Rotmilan das gesamte SPA-Gebiet und die angrenzenden Flächen (auch auf Thüringer Seite)

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genutzt. Somit wird für den Rotmilan das gesamte SPA-Gebiet als Habitatfläche eingeordnet, darge-stellt wird jedoch das Bruthabitat.

Eine Entwicklungsfläche wurde nicht ausgewiesen.

Bewertung des Erhaltungszustandes

Eine dauerhafte und vermehrte Ansiedlung des Rotmilans im SPA-Gebiet ist auf Grund des Fehlens geeigneter Bruthabitat-Strukturen nicht gesichert. Es werden daher auch keine Einzelhabitatflächen bewertet. Der Zustand der Population im Gebiet wird als schlecht (C) bewertet (vgl. Tabelle 11), da das Umfeld auf Grund der Größe und Nahrungsmöglichkeiten potentiell eine größere Tragfähigkeit besitzt.

Tabelle 11: Bewertung der Habitatflächen – Rotmilan (Milvus milvus)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30003 Südöstlich Kuhriethgraben Pappelbäume

- C C C C

Ziel ist es die Art im Gebiet dauerhaft als Brutvogel mit einem sich selbst tragenden Bestand von bis zu 3 BP anzusiedeln und einen insgesamt guten (B) Erhaltungszustand zu erreichen.

Fazit

Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat eine besondere Verantwortung für den Rotmilan, der sich als Brutpopulation hier im Zentrum seines Hauptverbreitungsgebietes befindet. Um eine dauerhafte An-siedlung dieser Art zu fördern und zu sichern ist es erforderlich, das Angebot an geeigneten Bruthabi-taten zu erhöhen. Eine potentielle Gefahr für den Aas vertilgenden Rotmilan, der somit eine Position als „Gesundheitspolizei“ im Ökosystem erfüllt, stellen immer wieder unbewusst herbei geführte und/oder bewusste Vergiftungsaktionen gegen Schadnager dar. In diesem Zusammenhang wird vor-sorglich darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Rodentiziden beispielsweise zur Zurückdrängung von Wühlmäusen im SPA 0004 vermieden und statt dessen Alternativen gewählt werden sollten.

Der Rotmilan findet im Gebiet gute Bedingungen besonders hinsichtlich des Nahrungsangebotes vor, wobei er als Aasvertilger wie benannt eine wichtige Funktion im Nahrungsnetz der Organismen be-setzt. Hinsichtlich der Reproduktionsbedingungen, besonders die Auswahl der Neststandorte betref-fend, ist die Situation für die Art stark verbesserungsbedürftig.

Schwarzmilan (Milvus migrans)

Allgemeine Charakteristik

Der Schwarzmilan ist ein Greifvogel der Alten Welt und besiedelt Eurasien, Afrika, Ostindonesien, teilweise Neuguinea und Australien. In Deutschland fehlt er nur im Nordwesten (Arealgrenze) und im

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Fränkischen Weihergebiet. Ein Verbreitungsschwerpunkt dieser Art in Deutschland ist in Sachsen-Anhalt.

Den Lebensraum des Schwarzmilans stellen alte, lichte Laubwälder in Gewässernähe, sowie Feldge-hölze dar. Nahrungshabitate sind große Flussläufe und Stauseen, offenes Kulturland und urbane Bereiche. Die erfolgreiche Ansiedlung dieser Art ist von dem Vorhandensein geeigneter Horstgehölze abhängig. Nicht selten brütet die Art innerhalb von oder in der Umgebung von Graureiherkolonien (SÜDBECK et al. 2005). Mitteleuropäische Schwarzmilane sind Langstreckenzieher, die im tropischen Afrika überwintern. Der Abzug aus dem Brutgebiet erfolgt im August, die Ankunft erfolgt Ende März bis Mitte April.

Bestand im Gebiet

Hinweise für ein Vorkommen des Schwarzmilans sind im SPA-Gebiet, an der Grenze zum FFH-Gebiet erbracht worden. Auf Thüringer Seite (LK Nordhausen) sind regelmäßig Brutnachweise er-bracht worden (WAGNER & SCHEUER, 2003). Es ist davon auszugehen, dass die benachbarten Vögel das SPA-Gebiet ebenfalls als Nahrungshabitat nutzen. Für den Schwarzmilan ist das gesamte SPA-Gebiet als Habitatfläche einzustufen. Jedoch wurde als Bewertungsfläche das Bruthabitat mit einer Gesamtgröße von 6,1 ha abgegrenzt.

Der Schwarzmilan brütet erst seit 1985 im Gebiet (WAGNER & SCHEUER, 2003). Die Art wird im SDB mit 1-5 Revieren aufgeführt, im SDB für FFH-Gebiet 134 nicht enthalten.

Der bereits in den Vorjahren erbrachte Brutnachweis in der Reiherkolonie (nördlich Langes Rieth, an der Helme) konnte auch 2006 wieder nachgewiesen werden (SCHULZE, 2007). 2004/2005 brütete ein BP im Kuhrieth, 2006 konnte dort allerdings kein Nachweis erbracht werden. Bei eigenen Beobach-tungen in 2011 sind gleichzeitig bis zu 2 Individuen gesichtet worden, so dass neben den von außen kommenden Nahrungsgästen eine Schätzung von mindestens einem regelmäßig reproduzierendem Brutpaar im SPA-Gebiet realistisch erscheint.

Bewertung des Erhaltungszustandes

Aufgrund der Nutzung des gesamten SPA-Gebietes (und über dessen Grenzen hinaus) als Lebens-raum wird eine Bewertung des bisher bekannten Bruthabitatkomplexes in der ehemaligen Graurei-herkolonie vorgenommen.

Die Bewertung der im Gebiet ansässigen Population ist mit gut (B) zu bewerten, da die Habitatflä-chengröße für (mind.) ein BP ausreichend ist. In Deutschland ist durchschnittlich ein BP/100 km² zu finden (BAUER et al., 2005). Ein traditioneller Brutplatz des Schwarzmilans ist am Standort einer frühe-ren Graureiherkolonie nahe der Helme zu finden. Infolge des erheblichen Prädationsdrucks seitens des Waschbären wurde diese Kolonie zwischenzeitlich aufgegeben. Der Schwarzmilan präferiert generell alte Horste von Reiher, die physiologisch andere Fähigkeiten mitbringen, auch auf wenig verästelten Kronen Nester zu bauen als der Schwarzmilan. Diesbezüglich hat sich der Zustand des Bruthabitats verschlechtert und wird mit schlecht (C) bewertet. Als Neozoe hat der Waschbär im Ge-biet keine Feinde und wird durch die Jagd nicht ausreichend zurückgedrängt. Die daraus resultieren-den negativen Auswirkungen und Beeinträchtigungen haben weitreichende Konsequenzen für den

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Schwarzmilan (s.o.), weshalb dieser Parameter ebenfalls mit schlecht (C) eingestuft wird. Der Erhal-tungszustand der Art im SPA-Gebiet ist auch von der Qualität der zur Verfügung stehenden Nah-rungsflächen abhängig. Diese bieten potentiell eine Tragfähigkeit für zwei bis drei Brutpaare im Ge-biet. Jedoch wiegt das Fehlen geeigneter und dauerhaft gesicherter Brutbiotope in diesem Fall schwerer, so dass der Gesamterhaltungszustand des Schwarzmilans mit schlecht (C) bewertet wird (vgl. Tabelle 12).

Tabelle 12: Bewertung des Bruthabitatkomplexes – Schwarzmilan (Milvus migrans)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30004 Ehemalige Graureiherkolonie

6,1 B C C C

Ziel ist es, die Art im Gebiet dauerhaft als Brutvogel mit einem Bestand von 2 BP anzusiedeln und einen insgesamt guten (B) Erhaltungszustand zu erreichen.

Fazit

Der Schwarzmilan nutzt das gesamte SPA-Gebiet als Lebensraum. Aufgrund der Habitatausstattung und des infolge der extensiven landwirtschaftlichen Nutzung vorhandenen Nahrungsangebotes kann angenommen werden, dass die Tragfähigkeit des Gebietes nicht ausgeschöpft ist. Hierfür sind jedoch Maßnahmen zur Schaffung von Hortstandorten erforderlich (vgl. Kap. Rotmilan).

Seeadler (Haliaetus albicilla)

Unregelmäßig über gesamte nördliche Paläarktis verbreitet, in Deutschland wird der Nordosten be-siedelt, wobei die südwestliche Verbreitungsgrenze am Verlauf des Elbetals in Sachsen-Anhalt und Sachsen verläuft. Dichtezentren in Sachsen-Anhalt befinden sich im Elbe-Havel-Winkel, weiterer Bereich der Mittleren Elbe mit Dübener Heide. Eutrophe, fisch- und wasservogelreiche Binnen- und Küstengewässer sind als Nahrungshabitate essentiell. Meist ziehen Jungvögel, Bevorzugte Überwin-terungsgebiete in Deutschland sind Niederungsgebiete der mittleren Elbe und unterer Oder, meck-lenburgische Seenplatte und Ostseeküste.

Der Seeadler ist im SPA-Gebiet als regelmäßiger Rastvogel im Winterhalbjahr anzutreffen (siehe dort). Seit diesem Jahr (2011) erfolgte der erste Brutnachweis mit 2 flügge gewordenen juvenilen. Der Horst befindet sich in einem Wald des Kyffhäuserkreises. Nahrungsquelle ist nicht nur der Stausee, sondern auch die westlich gelegenen Fischteiche Auleben, wo wiederholt Alt- und Jungadler auf den Wiesen nördlich der Teiche beobachtet werden konnten. (Scheuer pers. Mitt. 2011)

Eine Aufnahme des Seeadlers in den SDB wird nicht vorgeschlagen.

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Wachtelkönig (Crex crex)

Allgemeine Charakteristik

Das Brutareal der Art beschränkt sich auf die West- und Zentralpaläarktis, wobei sich das größte Vorkommen von 2 - 2,5 Millionen rufenden Männchen in Russland befindet. Diese Art ist in Deutsch-land diskontinuierlich verbreitet und weist größere regionale Lücken auf. Er ist ein Langstreckenzie-her, der im tropischen Afrika südlich der Sahara überwintert.

Verbreitungsschwerpunkte des Wachtelkönigs liegen in Feuchtgrünländern in Niederungsgebieten, in offenen und strukturierten Röhrichtbereichen, auf Brachflächen und auch auf extensiv landwirtschaft-lich genutzten Flächen wie mehr oder weniger regelmäßig überschwemmte Mähwiesen. Auf Acker-flächen und ungenutztem Grünland sind sie nicht zu finden. Der Wachtelkönig besiedelt als Wiesen-brüter offene bis halboffene Niederungslandschaften, die ausgedehnte Grünlandbereiche aufweisen. Die Siedlungsdichte kann bis zu 1,0 BP/10 ha betragen. Erhebliche Bestandsschwankungen auf-grund vielfältiger natürlicher und anthropogener Ursachen erschweren eine langfristige Trendanalyse.

Bestand im Gebiet

Im SPA-Gebiet ist ein Verbreitungsschwerpunkt dieser Art auf den Mähwiesen zu finden. Bei den Nachweisen handelt es sich jeweils um sogenannte Rufer. Zur Bewertung der Habitatstrukturen und Beeinträchtigungen wurden Flächen herangezogen, auf denen in den Jahren 2006 (SCHULZE, 2007), 2009 (RANA, 2010), 2010 und 2011 Rufer kartiert wurden.

Für den Wachtelkönig ergaben sich bei Untersuchungen südlich von Halle Aktionsräume/ Reviergrö-ßen / Nestbereiche von 3-10 ha (RANA, 2010). Habitatabgrenzungen für den Wachtelkönig wurden auf Grundlage der Anzahl nachgewiesenen Rufer im Anteil Sachsen-Anhalt gezogen, wobei jedoch nicht jeder Rufer als eigenes Revier (Habitat) betrachtet wurde. Bei örtlich eng zusammenliegenden Nachweisen sind Habitatkomplexe dargestellt. Insgesamt sind 3 Habitatflächen mit einer Gesamtgrö-ße von 99,4 ha abgegrenzt worden. Eine Fläche im südlichen Langen Rieth ist als potentielles Brut-habitat als Entwicklungsfläche vorgesehen, da hier Nachweise auf Thüringer Seite direkt an der Grenze zu ST erbracht wurden. Dabei handelt es sich um eine Fläche von 9,9 ha.

Im FFH-Gebiet wurden keine Wachtelkönige nachgewiesen. Für das SPA-Gebiet ist im SDB die Ka-tegorie 6-10 Brutpaare ausgewiesen. SCHULZE (2007) wies 2006 14 Reviere (rufende Männchen) nach. In den folgenden Jahren wurden die hohen Ruferzahlen wiederholt bestätigt (RANA, 2010). Im Jahr 2009 konnten durch J. SCHEUER insgesamt acht Rufer im Kuhrieth und zwei im Langen Rieth nachgewiesen werden. Durch SCHULZE, PSCHORN und SCHEUER sind 2010 insgesamt sechs Reviere und drei Einzelnachweise (Kuhrieth und Bereich Helme/Nebenhelme) und 2011 durch PSCHORN drei Reviere (Kuhrieth) ein Revier südlich der Nebenhelme aufgeführt worden. Schwankungen im Wach-telkönigbestand kommen natürlicherweise vor.

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Bewertung des Erhaltungszustandes

Auf Grundlage der bisher erfassten Daten zum Wachtelkönigvorkommen sind sechs Habitate bzw. Habitatkomplexe abgegrenzt worden. Dabei wurde den Mindestanforderungen von 3 ha / RP Rech-nung getragen, indem für jedes (potentielle) Paar mindestens 5 ha berechnet wurden.

Zur Abgrenzung der Reviere wurden die Grabensysteme der Grünländereien herangezogen, teilwei-se auch die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse.

Die über die Jahre erfassten Ruferzahlen im SPA-Gebiet belegen ein stabiles Vorkommen dieser Art. Da Wachtelkönige jährlich sehr stark ihre in Anspruch genommen Revierflächen wechseln können, ist mit einer gewissen Verschiebung der Grenzen Revierhabitate zu rechnen. Die im Gebiet vorhandene Gesamtpopulation wird als „gut“ (B) bewertet, da die Anzahl der Revierpaare (RP) an die vorhande-nen Habitate angepasst ist. Durch die mit den betreffenden Landwirten geschlossenen Nutzungsver-einbarungen und der vor dem 15.07. ausgeschlossenen Mahd wird der Habitatzustand allgemein als gut (B) bewertet. Dieses gilt auch für die Bewertung der einzelnen Habitatkomplexe.

Die Bewertungen der Einzelhabitate des Wachtelkönigs werden nachfolgend in der Tabelle 13 darge-stellt. Flächen, die als potentielle Bruthabitate gesehen und für Entwicklungsmaßnahmen vorgeschla-gen werden, sind ebenfalls in der Tabelle aufgeführt.

Tabelle 13: Bewertung der Habitatflächen – Wachtelkönig (Crex crex)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30005 Kuhrieth 65,6 B B B B 30006 Nebenhelme/Helme 19,6 B B B B 30007 Langes Rieth Nord 14,2 B B B B 40002 Langes Rieth Süd 9,9 - - - -

Im Standarddatenbogen wurde für den Wachtelkönig keine Bewertung des Erhaltungszustandes vor-genommen.

Auf Basis der vorliegenden Daten und der bereits vereinbarten Nutzungsbedingungen wird einge-schätzt, dass die Population im Gebiet einen guten (B) Gesamterhaltungszustand aufweist. Ziel muss es auch unter Berücksichtigung der natürlich vorkommenden Bestandschwankungen sein, einen mindestens gleichbleibend guten (B) bis hin zu einem sehr guten (A) Erhaltungszustand anzustreben und Maßnahmen zur Sicherstellung erfolgreicher Bruten durchzuführen.

Fazit

Der Wachtelkönig brütet größtenteils auf landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen. Im SPA sind aufgrund der vorherrschenden Flächennutzung günstige Voraussetzungen gegeben. Wichtigste Auf-gabe des Managementplanes ist es die aus der Form der Nutzung gleichzeitig drohenden negativen Effekte für den Reproduktionserfolg mit Hilfe spezifischer Auflagen abzuwenden.

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Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)

Vorkommen/Habitatflächengröße

Das Brutareal der Tüpfelralle ist auf westliche und zentrale Paläarktis beschränkt, der Hauptteil des europäischen Brutbestandes (85%) siedelt in Russland, Weißrussland, Rumänien und der Ukraine. In Deutschland hat diese Art ein lückenhaftes Verbreitungsbild, im norddeutschen Tiefland häufiger als in Süddeutschland. In Sachsen-Anhalt konzentrieren sich die Vorkommen hauptsächlich auf Flussau-en und Niederungslandschaften. Im SPA-Gebiet gibt es unregelmäßige Brutvorkommen (WAGNER &

SCHEUER, 2003; SCHULZE, 2007). Brutzeitbeobachtungen liegen im Bereich des Helme-Zuflusses vor, ohne dadurch jedoch auf erfolgreiche Bruten schließen zu können. Aufgrund der Datenauswertung und den besonderen Habitatansprüchen wird für die Tüpfelralle die Ausweisung zweier Entwicklungs-flächen vorgeschlagen. Die Flächengröße beträgt insgesamt 1,8 ha.

Allgemeine Charakteristik

Als Brutgebiet sind Nassflächen mit niedrigem Wasserstand und dichter Vegetation bedeutend. Ge-eignete Lebensräume für das Tüpfelsumpfhuhn sind Verlandungsbereiche eutropher Gewässer, Übergangszonen zwischen Röhrichten und Großseggen-Riedern. Die Art reagiert empfindlich auf Wasserstandsveränderungen und brütet häufig nur in Sumpfgebieten ab einer gewissen Weiträumig-keit. Ebenso kann die Art nach jahrelanger Abwesenheit in Gebieten wieder in großer Zahl auftreten, wenn sich die Habitatqualität schleichend verbessert hat.

Die Tüpfelralle ist als Zugvogel ein Kurzstreckenzieher, selten finden aber auch Überwinterungen in Mitteleuropa und Großbritannien statt. Ab Juli werden Brutgebiete verlassen, die Ankunft im Brutre-vier erfolgt selten vor Ende März. Auf dem Durchzug tritt die Art auch in nicht für die Brut geeigneten Habitaten auf und kann dort entgegen ihrer sonst heimlichen Lebensweise auf Schlammbänken und anderen Freiflächen gesehen werden.

Bestand im Gebiet

Im SDB für das EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) wird die Art mit 1-5 BP im Gebiet aufgeführt, im SDB für FFH-Gebiet 134 ist die Tüpfelralle nicht enthalten.

In den zurückliegenden Jahren sind unregelmäßig Brutnachweise im Gebiet erbracht worden (SCHUL-

ZE, 2007). Als potentielle Brutplätze kommen im Gebiet Flächen des Langen Rieths, der Bereich des Helme-Einlaufs sowie Röhrichtflächen an der Nordspitze in Frage (SCHULZE, 2007), wobei das Stau-regime und die daraus folgende Vernässung der umgebenden Röhrichte, Wiesen, Riede und Tümpel ausschlaggebend für die Brutplatzeignung ist.

Im Jahre 2011 gab es keine Brutzeitfeststellung. Bei einer gezielten nächtlichen Kontrolle im Mai 2011 unter Zuhilfenahme einer Klangattrappe wurden ebenfalls keine Rufer der Tüpfelralle festge-stellt. Durch die regelmäßiger Beringungsaktivitäten Thüringer Ornithologen und die Erfassungen des Wachtelkönigs im SPA ergibt sich jedoch das Bild eines regelmäßigen Auftretens von durchziehen-den und potentiell brutwilligen Tüpfelrallen.

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Bewertung des Erhaltungszustandes

Da die Einzelhabitatflächen als potentielle Habitate vorgeschlagen werden, werden diese nicht be-wertet (vgl. Tabelle 14).

Aufgrund der vorhandenen Datenlage muss von einem schlechten/ungünstigen (C) Gesamterhal-tungszustand ausgegangen werden.

Derzeitig ist eine erfolgreiche Ansiedlung von Tüpfelrallen fraglich, da die Beeinträchtigungen (zu schnelles Ablassen und zu spätes Anstauen des Stauwassers) dazu führen, dass geeignete Flach-wasserbereiche mit Schlammflächen fehlen.

Tabelle 14: Bewertung der Habitatflächen – Tüpfelralle (Porzana porzana)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

40003 Röhrichtbereich Nordspitze

1,3 - - - -

40004 Helme-EinlaufHelme-Einlauf

0,5 - - - -

Der derzeitige Erhaltungszustand der Art im SPA-Gebiet ist mit schlecht/ungünstig (C) zu bewerten.

Ziel ist es diese Art dauerhaft mit mindestens einem BP im Gebiet anzusiedeln und einen guten (B) Gesamt-Erhaltungszustand zu erreichen.

Fazit

Der Bestand der Tüpfelralle ist als sehr niedrig bis nicht existent zu bezeichnen. Für eine dauerhafte Ansiedlung sind flache Überflutungen der entscheidende Schlüsselfaktor. Selten werden Uferberei-che mit großen Wassertiefen und fehlenden Flachwasserzonen besiedelt.

Es ist die Schaffung von wichtigen Habitatelementen, wie kleinflächige, offene Wasser- oder Schlammflächen notwendig. Diese Art ist extrem empfindlich gegenüber Wasserstandsschwankun-gen und Austrocknung. Eine konsequente Wasserstandshaltung (Keine Schwankungen größer als +/- 30 cm) in den potentiellen Habitaten während der Brutzeit ist unabdingbar für die Erhaltung der Art.

Eisvogel (Alcedo atthis)

Im SDB für das EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) nicht enthalten, im SDB für FFH-Gebiet 134 mit 1-5 BP aufgeführt.

Diese Art wurde innerhalb der SPA-Gebietsgrenzen nicht mehr nachgewiesen und ist daher für eine weitere Betrachtung nicht relevant.

Neuntöter (Lanius collurio)

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Vorkommen/Habitatflächengröße

Die Verbreitung des Neuntöters erstreckt sich über die südliche boreale, gemäßigte, mediterrane und Steppenzone. In Russland und Rumänien befinden sich die mit Abstand größten Bestände. Sied-lungsdichte nimmt von Westen nach Osten zu. Der Neuntöter besiedelt mit wenigen Ausnahmen Deutschland flächendeckend. In Sachsen-Anhalt finden sich besonders hohe Dichten am Südharz, an südexponierten Talhängen von Saale und Unstrut und auf den Kupferschieferhalden im Mansfel-der Land.

Vorkommen der Art wurden im Gebiet nachgewiesen. Als Habitatflächen wurden die Grenzen der aktuellsten Brutvogelkartierung (SCHULZE, 2007) herangezogen. Zwei Habitatflächen von insgesamt 8,7 ha sind abgegrenzt worden. Es wird eine Entwicklungsfläche von 8,3 ha vorgeschlagen.

Allgemeine Charakteristik

Diese Art bewohnt extensiv genutzte, halboffene Kulturlandschaften, die strukturreich und thermisch begünstigt sind. Heckenlandschaften mit Wiesen und Weiden, trockene Magerrasen, gebüschreiche Feuchtgebiete sowie größere Windwurfflächen werden besiedelt. Brutreviere sind ca. 1-6 ha groß, bei Siedlungsdichten von bis zu 2 BP auf 10 ha. Der Neuntöter ist ein Langstreckenzieher, welcher in Ost- und Südafrika überwintert. Mitte Juli beginnt der Wegzug, die Rückkehr in die Brutreviere ab Mitte Mai.

Bestand im Gebiet

Im SDB für das EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) und im SDB für FFH-Gebiet 134 mit 1-5 BP im Gebiet aufgeführt.

In 2006 sind 4 Revierpaare nachgewiesen worden (SCHULZE, 2007), welche sich im Langen Rieth (2 BP), hinter dem Westdammschilf und im Röhrichtkomplex nördlich des Helme-Einlaufs befanden.

Im Zuge eigener stichprobenartiger Erhebungen wurden 2011 keine aktuellen Nachweise erbracht.

Bewertung des Erhaltungszustandes

Für beide Teilhabitate im SPA-Gebiet wird ein insgesamt schlechter/unzureichender (C) Erhaltungs-zustand eingeschätzt (vgl. Tabelle 15), da die Habitate zu wenig strukturiert sind und somit die mögli-che Tragfähigkeit an Brutpaaren dieser Flächen unter den potentiellen Möglichkeiten liegt. Die vorge-schlagene Entwicklungsfläche wird nicht bewertet.

Tabelle 15: Bewertung der Habitatflächen – Neuntöter (Lanius collurio)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30008 Südöstliches Kuhrieth 2,8 C C B C 30009 Langes Rieth 6,0 C C B C 40005 Kuhrieth östlich

Entwicklungsfläche 8,3 - - - -

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Der Erhaltungszustand der gesamten Neuntöterpopulation und ihrer Habitatflächen wird mit schlecht/ungünstig (C) bewertet.

Ziel ist es, einen guten (B) bis sehr guten (A) Erhaltungszustand zu erlangen und die Neuntöterpopu-lation dauerhaft im Gebiet zu halten und zu stabilisieren.

Um eine Verbesserung des Gesamterhaltungszustandes zu erlangen, ist die Habitataufwertung für die Art notwendig. Hierzu müssen entsprechende Gehölzstrukturen wie kleinere Strauchgruppen, standortgerechte Gehölze im Mosaik mit freien Wiesenflächen geschaffen werden. Verbesserungen für den Neuntöter ergeben sich aus kleinräumiger, extensiver Beweidung bzw. Huteweidung, indem Gehölzgruppen jedoch vor Beweidung geschützt werden.

Fazit

Im SPA-Gebiet (Anteil Sachsen-Anhalt) halten sich meist bis zu vier BP auf. Der derzeitige Habitatzu-stand ist verbesserungsbedürftig. Eine gute Basis für eine nachhaltige Besiedlung bieten die Bestän-de im benachbarten Gebiet im Land Thüringen.

Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria)

Allgemeine Charakteristik

Das Vorkommen der Sperbergrasmücke ist zentralpaläarktisch. Westliche Verbreitungsgrenze Ost-dänemark, Deutschland, Schweiz bis Po-Ebene. In Europa brüten ca. 0,26-1,6 Millionen Paar, haupt-sächlich verteilt auf Russland, Rumänien und weitere osteuropäische Staaten. In Deutschland sind die Vorkommen dieser Art fast ausschließlich auf die ostdeutschen Bundesländer beschränkt. In Sachsen-Anhalt siedeln ca. 17% aller ostdeutschen BP, wobei hier die westliche Arealgrenze erreicht ist. Sperbergrasmücken bevorzugen Regionen mit trocknen, warmen Sommern, meist mit Neuntöter (Lanius collurio) vergesellschaftet. Bevorzugter Lebensraum sind Gebüschstrukturen, vorzugsweise dornig für Nistplätze, angegrenzt an 2-4m hohe Sträucher als Hauptbestandteil und mit einzelnen, überstehenden Bäumen als Ansitz- und Singwarten. Langstreckenzieher, der im östlichen Afrika vom Südsudan bis Nordtansania überwintert. Mitte Juli/Anfang August erfolgt der Wegzug, Ankunft in Ost-deutschland in erster bis zweiter Maidekade.

Bestand im Gebiet

Im SPA-Gebiet (Anteil Sachsen-Anhalt) sind keine Vorkommen bekannt. Jedoch wurden Brutvor-kommen im Südwesten des Helmestausees, im angrenzenden Thüringen, nachgewiesen.

Im Standarddatenbogen (2004) wird der Brutbestand der Sperbergrasmücke mit 1-5 BP angeben, im SDB für FFH-Gebiet 134 ist die Art nicht enthalten. Im Jahre 2006 konnten keine erneuten Nachweise erbracht werden (SCHULZE, 2007). Sämtliche Beobachtungen von Sperbergrasmücken am Helme-stausee erfolgten am S-Ufer (von der Numburg beginnend bis zur Solquelle West bei der Taternlin-de), ferner auch im Heutal der Badraer Schweiz (SCHEUER, 2011 mdl.). Somit erfolgten alle Beobach-

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tungen auf der Thüringer Seite. Im Zuge eigener stichprobenartiger Erhebungen wurden 2011 keine aktuellen Nachweise erbracht.

Es werden zwei Entwicklungsflächen von insgesamt 11 ha für die Sperbergrasmücke ausgewiesen.

Bewertung des Erhaltungszustandes

Im Standarddatenbogen mit mindestens einem BP für den Anteil Sachsen-Anhalt angegeben.

Angesichts der bisherigen Datenlage dieser Art als Brutvogel im SPA-Gebiet muss von einem insge-samt schlechten/ungünstigen (C) Erhaltungszustand ausgegangen werden.

Die vorgeschlagenen Entwicklungshabitate für die Sperbergrasmücke werden nicht bewertet (vgl. Tabelle 16).

Tabelle 16: Bewertung der Habitatflächen – Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

40006 Südöstlich Kuhrieth 2,8 - - - - 40007 Westlich Nordspitze 8,3 - - - -

Ziel ist die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des Lebensraumes (Schaffung geeigneter Habitate) und die Wiederherstellung einer stabilen, langfristig sich selbst tragenden Popu-lation.

Fazit

Die Sperbergrasmücke ist seit Jahren im SPA-Gebiet als Brutvogel nicht mehr nachgewiesen wor-den. Da sie jedoch im benachbarten Thüringen durchaus als Brutvogel vorkommt, können bei Schaf-fung von geeigneten Habitatstrukturen (in Synergie mit Maßnahmen für den Neuntöter) Brutvorkom-men der Sperbergrasmücke im SPA-Gebiet gefördert werden.

Blaukehlchen (Luscinia svecica)

Allgemeine Charakteristik

In der gesamten Paläarktis verbreitet, wobei das Areal des Weißsternigen Blaukehlchens (L.s. cyan-ecula) die gemäßigten Breiten Mittel- und Osteuropas umfasst. In Deutschland bis ins 19.Jahrhundert weit verbreitet; derzeitig nur noch lückenhafte Vorkommen mit Schwerpunkten im Emsland, in Bay-ern, Nordwürttemberg, Rheinhessen, Nordost-Mecklenburg-Vorpommern sowie Nordost- und Ost-brandenburg. In Sachsen-Anhalt sind Vorkommen in den Landkreisen Merseburg Querfurt, Mansfel-der Land, Halberstadt, Ohrekreis, Jerichower Land Mansfelder Land, Wittenberg sowie südlich von Halle nachgewiesen worden. Aktuell ist das Gebiet Salziger See (SPA 020) mit bis zu 25 BP der

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wichtigste Brutplatz im Bundesland (FISCHER & DORNBUSCH, 2010). Der Gesamtbestand in Sachsen-Anhalt wird auf 100 BP geschätzt (FISCHER & DORNBUSCH, 2010).

Das Blaukehlchen besiedelte ursprünglich Feuchtgebiete in den Flussauen mit hoch anstehendem Grundwasser, offenen Wasserflächen und Altschilfbeständen. Moore, Klärteiche, Rieselfelder; gele-gentlich aber auch Schilfgräben in Agrarlandschaften und stellenweise sogar Raps- und Getreidefel-der werden als Lebensraum ebenso genutzt. Das Blaukehlchen benötigt offene Strukturen zur Nah-rungssuche, das Brutrevier ist 0,2-1 ha groß, bei Siedlungsdichten bis zu 5 BP auf 10 ha (BAUER et al., 2005).

Bestand im Gebiet

Seit Ende der 70er Jahre gibt es Brutzeitdaten im Gebiet des Helmestausees und der Fischteiche Auleben (WAGNER & SCHEUER, 2003). Blaukehlchen sind mit 1-5 BP im SDB geführt, im SDB für FFH-Gebiet 134 nicht enthalten. Seit 1996 sind regelmäßige Brutbeobachtungen im Helmestausee statt (WAGNER & SCHEUER, 2003). 2004 sind durch HERMANN und SCHEUER 2 Reviernachweise erbracht worden, die im Bereich des Westdamms und im Schilf, nördlich des Helme-Einlaufs (SCHULZE, 2007). 2006 wurde ein Pärchennachweis erbracht, der wie in den Vorjahren im Schilf-Weiden-Komplex süd-lich des Helme-Einlaufs lag (SCHULZE, 2007). 2007 ist 1 Revierpaar (WIECHMANN), in 2009 sind 2-3 Reviere (SCHEUER) notiert worden. Im April, Juni und Juli 2010 wurden Reviernachweise erbracht (SCHEUER, HERMANN). Davon fallen 2 Nachweise auf Thüringer Gebiet, südlich des Langen Rieths, 1 auf das Lange Rieth Süd und 1 auf Bereich des Helme-Einlaufs. Drei der beobachteten Individuen waren beringt.

Im SPA-Gebiet sind gesicherte Vorkommen dieser Art nachgewiesen worden. Die Abgrenzung der Habitatflächen für das Blaukehlchen wurde auf Grundlage von Brutzeitbeobachtungen in 2006 und 2010 vorgenommen. Die Gesamtflächengröße beträgt 19,8 ha. Eine Entwicklungsfläche von 5,6 ha wird vorgeschlagen.

Im Rahmen eigener stichprobenartigen Erhebungen sind keine Nachweise erbracht worden.

Bewertung des Erhaltungszustandes

Das Blaukehlchen weist im Schutzgebiet im Trend einen starken Rückgang auf. Häufig ist es nur temporär beschränkt in Sekundärhabitaten zu finden. Die Teilhabitatfläche nördlich Helme-Einlauf weist einen schlechten Erhaltungszustand auf. Hier breitet sich das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) stark aus. Als Neophyt stellt die Pflanze einen negativen Einflussfaktor auf das natürli-che Röhrichthabitat dar. Die Populationsgröße des Blaukehlchens ist in diesem Teilhabitat unter sei-ner potentiellen Tragfähigkeit. Das Teilhabitat südlich des Helme-Einlaufs ist in seiner Struktur für das Blaukehlchen suboptimal und anthropogen Beeinträchtigt, jedoch ist die Populationsgröße dort ange-passt an die gegebenen Umstände. Insgesamt wird diese Teilfläche mit schlecht/ungünstig (C) be-wertet.

Die Teilfläche im Langen Rieth weist einen guten Habitatzustand mit wenigen negativen Beeinträchti-gungen (B) auf. Die Populationsgröße könnte dennoch größer sein und wird daher mit schlecht (C)

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bewertet. Die Entwicklungsfläche wird nicht bewertet. Die einzelnen Bewertungen sind in Tabelle 17 aufgeschlüsselt.

Tabelle 17: Bewertung der Habitatflächen – Blaukehlchen (Luscinia svecica)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30010 Nördlich Helme-Einlauf 7,9 C C C C 30011 Langes Rieth 9,9 C B B B 30012 Südlich Helme-Einlauf 1,7 B C C C 40008 Südl. Nebenhelme 5,6 - - - -

Insgesamt weist derzeit das Blaukehlchen im Gebiet einen schlechten/ungünstigen (C) Erhaltungszu-stand auf. Ziel ist es, einen guten (B) Erhaltungszustand und eine stabile, langfristig sich selbst tra-gende Brutpopulation von mindestens vier Brutpaaren des Blaukehlchens zu ermöglichen.

Fazit

Blaukehlchen sind von kurzlebigen, dynamischen Lebensräumen an Gewässern abhängig. Im SPA-Gebiet sind diese Habitate in ihrer Eignung für diese Art infolge starker Vegetationsentwicklung ge-stört. Durch gezielte Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung solcher Flächen kann das Blaukehl-chen als Brutvogel mittelfristig im Gebiet etabliert werden.

5.1.1.3 Sonstige wertgebende Vogelarten

Brandgans (Tadorna tadorna)

Die Brandgans ist eine Art der Nord- und Ostseeküste, im Binnenland in geringeren Dichten entlang von größeren Flüssen vorkommend, Brutplätze finden sich auch an flussbegleiteten Seitengewässern wie z.B. Abbaufolgegewässern. Nahrungsgewässer können vom Brutplatz mehrer Kilometer entfernt liegen (SÜDBECK et al., 2005). Brandgänse sind Höhlenbrüter z.B. in Fuchsbauten, Kaninchenhöhlen, können aber auch in hoher Vegetation mit angelegten Gängen brüten.

Im SDB für das EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) wird die Art mit 1-5 BP im Gebiet aufgeführt, im SDB für FFH-Gebiet 134 ist sie nicht enthalten. Nach SCHULZE (2007) ist die Brandgans ein unregelmäßiger Brutvogel im Gebiet, ohne genaue Angaben zu den Brutplätzen.

In 2002 und 2004 konnten Einzelpaare mit Bruterfolg beobachtet werden. Revierpaare (2010) und Balzaktivitäten können regelmäßig festgestellt werden. Diese konzentrieren sich v.a. am Südufer des Helmestausees auf Thüringer Seite. 2011 konnte durch eigene Beobachtungen mindestens ein Brut-paar mit 13 Pulli am 06. 06. 11 in der SW-Bucht (Schranke) nachgewiesen werden.

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In Sachsen-Anhalt ist die Brandgans in ihrem Bestand stabil (FISCHER & DORNBUSCH, 2010). Bei Bei-behaltung der extensiven Nutzung des Gebietes und der damit verbundenen dauerhaften Besiedlung von Erdhöhlen bauenden Säugern, kann der Bestand der Brandgans im Gebiet gehalten werden.

Schnatterente (Anas strepera)

Aus den Jahren 2004/2005 sind 5 bzw. 4 Brutnachweise bekannt (SCHULZE, 2007), die wahrschein-lich auf Thüringer und sachsen-anhaltinischer Seite brüteten. 2006 ist an der Nordspitze eine erfolg-reiche Brut an der Nordspitze beobachtet worden (SCHULZE, 2007)

2007 sind am Helmestausee 2 BP (SCHEUER), 2008 3 Weibchen mit 9,9,4 Juvenilen (SCHEUER, HER-

MANN, u.a.) und in 2009 3 BP (SCHEUER) nachgewiesen worden (FISCHER & DORNBUSCH, 2010). Es wurde jedoch keine räumliche Trennung der Vorkommen auf die beiden Bundesländer vorgenom-men.

Die Schnatterente ist ein im Gebiet gut etablierter, regelmäßiger Brutvogel. Maßnahmen zur Förde-rung dieser Art sind derzeit nicht notwendig.

Eine Aufnahme der Schnatterente in den SDB wird nicht vorgeschlagen.

Knäkente (Anas querquedula)

Allgemeine Charakteristik

Knäkenten sind Langstreckenzieher und beginnen den Rückflug im September nach Afrika. Sie keh-ren im April in die Brutgebiete zurück. Als Bodenbrüter bevorzugt die Knäkente Bruthabitate, die an flachen, eutrophen Gewässern im Flachland und der Steppe, vorzugsweise mit ausgeprägten Verlan-dungsgürtel (Röhrichte und Seggenbestände) zu finden sind, aber auch an Gräben in feuchtem Wie-sengrünland, Überschwemmungswiesen.

Bestand im Gebiet

Nachweise von Knäkenten-Vorkommen sind im Gebiet des Helmestausees erbracht worden. Hierbei wird keine Trennung der beiden Anrainer-Bundesländer vorgenommen. Im FFH-Gebiet sind keine Nachweise erbracht. Die Knäkenten nutzen als Bruthabitat die Grabensysteme und die Hochstauden-fluren am Seeufer und als Nahrungshabitat die flachen Uferzonen am Nordteil des SPA. Auf Grund-lage der vorliegenden Daten wurden zwei Habitate entlang der Gräben (Helme und Nebenhelme) mit einer Gesamtfläche von 7,6 ha ausgewiesen Eine Entwicklungsfläche von 1,2 ha wird an der Nord-spitze vorgeschlagen.

Ein erster Brutnachweis erfolgte 2003 an der Nordspitze (SCHULZE, 2007), 2004 ein Brutnachweis am Helme-Zufluss, 2005 zwei Brutnachweise am Westdamm und in der SW-Ecke (SCHEUER), 2006 wur-den Knäkenten mit Revierverhalten, v.a. im Bereich des Helme-Einlaufs beobachtet, jedoch ohne Brutnachweise (SCHULZE, 2007).

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Durch SCHEUER wurden 2007 drei Brutpaare, 2009 zwei BP nachgewiesen. Führende Weibchen wur-den vorwiegend am W- und N-Ufer und nur vereinzelt am S- und SW-Ufer festgestellt (SCHEUER, 2011 mdl.)

Bei eigenen Ortsbegehungen in 2011 wurden bis zu zwei Männchen gleichzeitig am Nordufer gesich-tet, die als Indizien für vereinzelte Bruten oder Brutversuche gewertet werden können (13.05.: 1,0, 6.06.: 2,0). Das Verhalten der Tiere deutete darauf hin, dass die dazugehörigen Weibchen im Bereich zwischen Nebendamm und Nebenhelme brüteten (siehe SÜDBECK et al., 2005).

Bewertung des Erhaltungszustandes

Die Knäkente ist im Gebiet ein unsteter Brutvogel, der jedoch regelmäßig Brutversuche unternimmt. Durch die veränderten Bedingungen im Gebiet (Öffnung des Westdamms, Wasserregime, etc.) sind potentielle Bruthabitate stark beeinträchtigt worden. Folglich ist der Erhaltungszustand dieser Art im SPA-Gebiet schlecht/ungünstig (C) (vgl. Tabelle 18).

Die Entwicklungsfläche wird nicht bewertet.

Tabelle 18: Bewertung der Habitatflächen – Knäkente (Anas querquedula)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30013 Helme 5,1 C C C C 30014 Nebenhelme 2,5 C C C C 40009 Nordspitze 1,2 - - - -

Ziel ist die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des Lebensraumes (Schaffung geeigneter Habitate) und die Wiederherstellung einer stabilen, langfristig sich selbst tragenden Popu-lation.

Fazit

Die Knäkente ist eine Art, die gerne die Grabenstrukturen im Gebiet nutzt, bisher jedoch ein unsteter Brutvogel im Gebiet ist. Für eine erfolgreiche Etablierung dieser Art sind Maßnahmen durchzuführen, die zum einen die Besucherlenkung und zum anderen geeignete für diese Art zugeschnittenen Gra-benpflege beinhalten.

Die Knäkente wird für die Aufnahme in den SDB vorgeschlagen.

Kolbenente (Netta rufina)

Allgemeine Charakteristik

Die Kolbenente ist abseits ihrer Hauptverbreitung in Südosteuropa und in West- und Mittelasien auch entlang eines Gürtels zwischen Nordost- und Südwestdeutschland punktuell als Brutvogel anzutref-

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fen. Die Arealausdehnung ist historisch jüngeren Ursprungs im Zuge einer Westausdehnung der Art und derzeit wohl vorerst abgeschlossen. Auch in Südosteuropa ist die Art weiterhin nur mäßig häufig bzw. geht weiter zurück. Als Bodenbrüter bevorzugt die Kolbenente Bruthabitate an vegetationsrei-chen Uferzonen oft auch von tiefen Gewässern. Kolbenenten sind Standvögel bzw. Teilzieher. Ein echter Zug findet vor allem bei den nördlichen Brutvögeln Europas statt. Für das Land Thüringen wird aus dem Zeitraum vor 1986 darauf hingewiesen, dass flache Stauseen nur als Sommerhabitat ge-nutzt wurden, die wenigen Bruten dagegen nur auf anderen flachen Gewässern mit vergleichsweise kräftiger Ausprägung der Unterwasservegetation stattgefunden haben (KNORRE et al., 1986).

Bestand im Gebiet

Mindestens ein Nachweis eines Kolbenenten-Vorkommens ist im Gebiet des Helmestausees erbracht worden. Hierbei wird keine Trennung der beiden Anrainer-Bundesländer vorgenommen. Im FFH-Gebiet wurden keine Nachweise erbracht. Die Kolbenente nutzte seinerzeit als Bruthabitat die Hoch-staudenfluren am Seeufer und als Nahrungshabitat die flachen Uferzonen am Nordteil des SPA.

Der erste Brutnachweis erfolgte im Jahr 1976 (WAGNER & SCHEUER, 2003). SCHULZE (2007) nennt zudem eine Brutzeitbeobachtung ohne Brutnachweis. 2009 wurden in gesamt Sachsen Anhalt insge-samt 12 BP festgestellt, nach einer mittelfristigen Zunahme von 2005 (3 BP) bis 2009. Die Sachsen-Anhaltinischen Brutvorkommen bzw. Brutverdachte der Kolbenente wurden überwiegend aus dem östlich benachbarten Saalekreis erbracht (FISCHER & DORNBUSCH, 2010).

Bei eigenen Ortsbegehungen in 2011 wurde kein Tier der Art gesichtet.

Auf Grund des unkalkulierbaren Status’ der Art im Gebiet werden keine Habitatflächen ausgewiesen.

Bewertung des Erhaltungszustandes

Die Kolbenente ist im Gebiet ein historisch einmalig aufgetretener Brutvogel (1976), der jedoch da-nach keine Brutversuche mehr unternommen hat. Durch die veränderten Bedingungen im Gebiet (Öffnung des Westdamms, Wasserregime, etc.) sind potentielle Bruthabitate stark beeinträchtigt wor-den. Auf Grund der Seltenheit im Gebiet wird keine Bewertung des Erhaltungszustandes vorgenom-men.

Fazit

Die Kolbenente ist eine Art, die gelegentlich auf dem See anzutreffen ist, bisher jedoch noch nicht als Brutvogel im Gebiet bestätigt wurde. Die weitere Entwicklung der Population ist offen.

Eine Aufnahme der Kolbenente in den SDB wird nicht vorgeschlagen.

Wachtel (Coturnix coturnix)

Die Wachtel ist ein im SPA-Gebiet regelmäßig brütender Vogel, mit Vorkommensschwerpunkten im Kuhrieth und dem Langen Rieth (SCHULZE, 2007). Die Bestandszahlen der Brutpaare schwanken jährlich von 1-3.

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Die Wachtel wird in ihrem Auftreten begünstigt von der extensiven Landwirtschaft im SPA-Gebiet und von den Maßnahmen, wie sie für den Wachtelkönig und für Bekassine vorgeschlagen erden.

Eine Aufnahme der Wachtel in den SDB wird nicht vorgeschlagen.

Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)

Allgemeine Charakteristik

Der Schwarzhalstaucher kommt lückenhaft von Westafrika und Mitteleuropa bis nach Mittelasien vor. Als Bruthabitat nutzt er flache, eutrophe und vegetationsreiche Süßwassergewässer. Kleinere Ge-wässer anthropogenen Ursprungs (Baggerseen, Klär- und Fischteiche, Wiedervernässungspolder) mit teilweise geringer Deckung der Ufervegetation wurden in jüngerer Vergangenheit zunehmend besiedelt (SÜDBECK et al., 2005). Zum Nestbau benötigt er submerse Vegetation, das Nest treibt auf dem Wasser, bzw. sitzt in flachen Gewässern auf dem Gewässerboden. Die Art brütet in kleinen Ko-lonien und ist ein Kurzstreckenzieher, der oft schon im Sommer die Brutgebiete wieder verlässt und Anfang April zurückkehrt.

Bestand im Gebiet

Schon ab 1981 erfolgte ein erster Brutnachweis auf dem Helmestausee (WAGNER & SCHEUER, 2003) Seit 2000 sind regelmäßig Bruten und Brutversuche zu beobachten. Die Sommerbestände sind eben-falls stark angestiegen (SCHULZE, 2007). 2004 sind durch Scheuer 33 BP auf dem gesamten Helme-stausee beobachtet worden, davon neun Familien im Mittel- und Nordteil des Sees (Anteil Sachsen-Anhalt), 2005 mind. 55 BP erfolgreich, davon ca. 18 Familien im Nordteil (SCHEUER). 2006 sind durch SCHULZE (2007) sind 87 BP im Bereich des Helmestausees mit Nestern und Eiern oder beim Nestbau festgestellt worden. Somit fand eine Schwerpunktverlagerung in den mittleren bis nördlicheren Be-reich des Stausees statt. Alle Bruten gingen damals verlustig. Erfolgreiche Ersatzbruten im Bereich des Süd(West)-Ufer (Thüringen) aber auch an der Nordspitze (SCHULZE, 2007). 2007 sind für 33 BP, 2009 für 53 BP, 2010 für 37 BP Brutnachweise (keine Trennung TH/ST) erbracht worden (SCHEUER).

Bewertung des Erhaltungszustandes

Traditionell wird das Gewässer des Helmestausees überwiegend zur Rast und Übersommerung ge-nutzt, wobei die ersten Individuen Ende März/Anfang April ankommen. Ein verstärkter Zuzug erfolgt dann im Juni, mit einem Maximum meist im Juli.

Bisher brütet der Schwarzhalstaucher überwiegend im Thüringer Bereich des Helmestausees, der insgesamt bei weitem nicht die Bedingungen eines Idealbiotops erfüllt (SCHEUER, 2011) Brutkolonien im SPA-Gebiet gibt es hier erst seit der Jahrtausendwende. Daher ist eine Bewertung des Erhal-tungszustandes der Art derzeit nicht möglich. Schwarzhalstaucher unterliegen starken Bestands-schwankungen: Oft ist der begrenzende Faktor für eine erfolgreiche Brut das Nistsubstrat, welches oftmals aus in geschützten Bereichen vorkommender submerser Vegetation besteht. Im Nordbereich des Helmestausees fehlt diese weitestgehend, so dass die Tiere auf Algenteppichen Brüten. Diese Substratteppiche sind jedoch recht instabil.

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Nachdem die Art bis in die 1980er Jahre am 1969 in Betrieb genommenem Helmestausee nur als Durchzügler in geringer Stückzahl vorkam, wurde ausnahmsweise 1981 und dann erst wieder im Jahr 2000 jeweils ein BP nachgewiesen (WAGNER & SCHEUER, 2003).

Danach stiegen die Sommerbestände von Jahr zu Jahr stark an (2001: 60; 2002: 152; 2003: 286) und 2003 fand erneut ein Brutversuch statt. Im Folgejahr (2004: 252 Tiere) entstand erstmals eine Brutko-lonie mit 33 BP, die sich in den Folgejahren etablierte und jährlich eine Stärke von etwa 40-80 Brut-paaren bzw. brutwilligen Paaren aufwies (BOCK, 2008). Die Zahlen wurden durch verschiedene Be-obachter erhoben (FOV Nordhausen, RANA, VNO) und widerspiegeln die Problematik einer nur schwer möglichen Kartierung vermeintlicher und tatsächlicher Neststandorte bzw. Teilkolonien und vor allem die Differenzierung der Sommergäste auf der einen und der reproduzierenden Paare auf der anderen Seite.

Im Verlauf des Auftretens des H5N1-Virus bei der so genannten Vogelgrippe-Epidemie 2007 musste der Schwarzhalstaucher quantitativ als die am stärksten betroffene Art mit 285 Tieren (Gesamtzahl der gesammelten Vögel: 319) registriert werden (BOCK, 2008).

Als Gesamthabitat wird der gesamte See abgegrenzt. Da die geeigneten Brutbedingungen auf dem gesamten Gewässer natürlicherweise stark variieren und es beim Schwarzhalstaucher jährlich zu räumlichen Schwankungen der Schwerpunkthabitate kommen kann, werden auf diesem keine kleine-ren Habitatflächen ausgewiesen.

Fazit

Aktuell kommt die Art nirgendwo im Land Sachsen-Anhalt in solcher Dichte wie auf dem Helmestau-see vor. Der Schwarzhalstaucher ist ein herausragendes Beispiel für eine eigenständige Neubesied-lung eines Sekundärhabitats durch eine im Bestand bedrohte Vogelart und deren nachfolgender er-folgreicher Reproduktion trotz teilweise vordergründig widriger Umstände.

Der Schwarzhalstaucher wird für die Aufnahme in den SDB vorgeschlagen.

Kormoran (Phalacrocorax carbo)

Lebensraum des Kormorans sind Binnen- und Küstengewässer. Als Brutplätze werden meist nahe an Nahrungsgewässer gelegene Laubbäume bevorzugt. Koloniebrüter. In Sachsen-Anhalt hatte der Kormoran eine starken Bestandsanstieg seit 1970 (FISCHER & DORNBUSCH, 2010).

Im SDB für das EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) mit 1-5 BP im Gebiet aufgeführt, im SDB für FFH-Gebiet 134 nicht enthalten. Erste Brutnachweise am Helmestausee sind aus den Jahren 1987/88 Im Gebiet ein unregelmäßiger Brutvogel, der gelegentlich Brutgast in der Reiherkolonie südlich der Helme ist. In 2006 gelangen keine Brutnachweise. Der nächste aktuelle Brutplatz befindet sich an Kiesgruben westlich des Stausees in Thüringen (SCHULZE, 2007).

Aufgrund der unregelmäßigen Bruten des Kormorans im SPA-Gebiet und der mittlerweile fast 15 Jahre zurückliegenden letzten tatsächlichen Brutversuche in 1996 (WAGNER & SCHEUER, 2003) besitzt

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der Helmestausee offenbar keine Eignung als Brutplatz. Jedoch stellt das SPA-Gebiet ein bedeuten-des Rastgebiet für den Kormoran dar (WAGNER & SCHEUER, 2003).

Deshalb wird vorgeschlagen, den Kormoran als wertgebende Brutvogelart aus dem Standarddaten-bogen zu entfernen und statt dessen als Rastvogel (wertgebende Art) aufzunehmen.

Graureiher (Ardea cinerea)

Nahrungshabitate des Graureihers stellen vorzugsweise größere Still- und Fließgewässer mit Flach-wasserbereichen, aber auch mit Gräben durchzogenes Grünland dar. Brutplätze des Graureihers befinden sich in älteren Laubwäldern bzw. Nadelbaumbeständen. Die Tiere brüten in Kolonien, wel-che teilweise über Jahrzehnte besiedelt bleiben, sofern diese nicht zerstört werden.

Im SDB für das EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) mit 101-250 BP im Gebiet aufgeführt, im SDB für FFH-Gebiet 134 nicht enthalten. In Sachsen-Anhalt wird für den Grau-reiher ein negativer Bestandstrend verzeichnet (FISCHER & DORNBUSCH, 2010).

Die seit 1980 existierende Graureiherkolonie im SPA-Gebiet hatte in den 1980er und Anfang 1990er Jahre einen starken Bestandsanstieg, so lange bis im Jahr 1992 ein Höchststand von 180 BP ver-zeichnet wurde (WAGNER & SCHEUER, 2003). Nach Abschüssen und Kältewintern ging der Bestand zurück. In 2006 konnten in der Kolonie im Bruchwald südlich der Helme einen Bestand von 65 BP festgestellt werden (SCHULZE, 2007). Durch vom Waschbär verursachte Störungen und Verluste wur-de 2008 die gesamte Kolonie aufgegeben (FISCHER & DORNBUSCH, 2009).

Als Horstbeschaffer nutzt das Vorkommen indirekt auch den Arten Schwarz- und v.a. Rotmilan. Es sollte daher eine erneute Ansiedlung angestrebt werden.

Als Habitat eignet sich der bisherige Brutplatz. Es wird kein Entwicklungshabitat vorgesehen.

Jedoch müssen Maßnahmen zum Waschbären-Management/-dezimierung und zum Horstschutz bzw. Kolonieschutz unternommen werden. Es werden hierfür keine Einzelmaßnahmen beschrieben, die Maßnahmen stellen Teil des allgemeinen jagdlichen Gesamtmanagements, sollten jedoch gege-benenfalls artspezifisch in den Vordergrund gerückt werden.

Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)

Der Flussregenpfeifer ist ein seit der Anlage des Stausees regelmäßig dort brütender Vogel (WAGNER

& SCHEUER, 2003). Er brütet vorzugsweise an den Ufern und Dämmen – oft auch in mehreren Brut-paaren. Seit einigen Jahren konnte meist nur jeweils ein Brutpaar jährlich festgestellt werden. Im Jahr 2011 wurde ein als brutverdächtig gewertetes Revierpaar am Talsperrenufer entlang des nördlichen Teils des Hauptdammes angetroffen (eig. Beob.).

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Dem Flussregenpfeifer kommt die Anlage des Staudamms und der Steinschüttungen, sowie deren Pflege und Unterhaltung grundsätzlich sehr entgegen. Maßnahmen zur Förderung dieser Art sind derzeit nicht notwendig.

Eine Aufnahme des Flussregenpfeifers in den SDB wird nicht vorgeschlagen.Bekassine (Gallinago gallinago)

Allgemeine Charakteristik

Die Bekassine ist eine in Eurasien verbreitete Art, die Verbreitungsschwerpunkte in Europa in Russ-land, dem Baltikum und Skandinavien aufweist. Der mitteleuropäische Brutbestand wurde zu Beginn des 21. Jh. auf 24.000 bis 45.000 BP geschätzt. In Deutschland sind massive Bestandsrückgänge zu verzeichnen.

Die Art brütet bevorzugt in Feuchtwiesen, Mooren, Sümpfen mit dichter, niedriger Vegetation. Zur Nahrungssuche sind Schlammflächen auf leichten Böden notwendig. Hohe Grundwasserstände, Schlammflächen und eine hohe, Deckung bietende und nicht zu dichte Vegetation, sind essentiell für eine erfolgreiche Ansiedlung dieser Art (SÜDBECK et al., 2005). Bekassinen sind sowohl Lang-, Kurz-streckenzieher als auch Standvogel. Der Wegzug beginnt ab Juli, der Rückzug in die Bruthabitate findet vor allem im März statt.

Bestand im Gebiet

Im SPA-Gebiet sind Vorkommen der Bekassine bekannt. Vorkommensschwerpunkte sind dabei im Kuhrieth zu finden. Brutnachweise sind in den letzten Jahrzehnten besonders westlich des Helme-stausees erbracht worden (WAGNER & SCHEUER, 2003). Im Gebiet des Helmestausees wurden erheb-liche Bestandsschwankungen verzeichnet.

Ausschlaggebend sind das Vorhandensein im Frühjahr von offenen Nass- und Schlickstellen. 2006 sind ca. 3 Reviere im Bereich des Kuhrieth (Bereich durch Staunässe geprägt, seggenreiche Brache östlich des Kuhrieth-Grabens, keine landwirtschaftliche Nutzung) beobachtet worden. Im Bereich des Langen Rieth (Grenzbereich TH/ST) wurden zwei weitere balzende Paare (SCHULZE, 2007) kartiert. In 2007 sind mind. 2 Revierpaare im Bereich des Westdamms und in 2009 1 BP gesichtet worden (SCHEUER). Generell sind nahezu ganzjährige Beobachtungen möglich. Balz kann noch bis in den Juni im thüringischen SW-Teil und längs der Gräben im anhaltinischen östlichen Kuhrieth auf der N-Seite des Stausees erfolgen (Scheuer, 2011 mdl.).

Die Habitatflächenabgrenzung wurde auf Grundlage der Kartierergebnisse von 2006 (SCHULZE, 2007) vorgenommen. Die Gesamtflächengröße beträgt 23,4 ha. Entwicklungsflächen werden nicht ausge-wiesen.

Bewertung des Erhaltungszustandes

Die Bekassine ist im SPA-Gebiet und auf den angrenzenden Thüringer Flächen ein regelmäßiger Brutvogel. Die Bruthabitate sind in guter Qualität und Störungen in diesen Bereichen sind eher selten und von untergeordneter Bedeutung.

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Insgesamt kann im Gebiet von einem guten (B) Gesamterhaltungszustand ausgegangen werden (vgl. Tabelle 19).

Tabelle 19: Bewertung der Habitatflächen – Bekassine (Gallinago gallinago) Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30015 Langes Rieth 5,9 B B B B 30016 Kuhrieth 17,5 B B B B

Ziel ist der Erhalt des guten Gesamterhaltungszustandes und die Förderung einer stabilen, sich selbst tragenden Population im SPA-Gebiet.

Für die Bekassine als einer klassischen Grünlandart ist die Erhaltung der extensiven Grünlandnut-zung, die Vermeidung von Verbuschungen der Bruthabitate von großer Bedeutung - ggf. durch ex-tensive Beweidung, Sicherung störungsarmer Brutbiotope für eine erfolgreiche Stablisierung der Brutpopulation.

Fazit

Der Erhaltungszustand der Art im Gebiet ist aufgrund des zeitweise sehr hohen Wasserangebots auch außerhalb des Rückhaltebeckens als gut zu bewerten. Zudem nutzen der Art auch Maßnah-men, die für den Wachtelkönig bereits durchgeführt werden oder vorgeschlagen werden.

Die Bekassine wird für die Aufnahme in den SDB vorgeschlagen.

Wendehals (Jynx torquilla)

Im SDB für das EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) ist diese Art nicht ent-halten, im SDB für FFH-Gebiet 134 mit 1-5 BP aufgeführt. Diese Art wurde innerhalb der SPA-Gebietsgrenzen nicht nachgewiesen und ist daher für eine Betrachtung nicht relevant.

Kleinspecht (Dendrocopus minor)

Im SDB für das EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) ist diese Art nicht ent-halten, im SDB für FFH-Gebiet 134 mit 1-5 BP aufgeführt. Diese Art wurde innerhalb der SPA-Gebietsgrenzen nicht nachgewiesen und ist daher für eine Betrachtung nicht relevant.

Raubwürger (Lanius excubitor)

Im SDB für das EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) ist diese Art nicht ent-halten, im SDB für FFH-Gebiet 134 wird der Raubwürger mit 1-5 BP aufgeführt.

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Im SPA-Gebiet ist das Kuhrieth ein traditionelles Brutgebiet (WAGNER & SCHEUER, 2003). 2005 gelan-gen Brutnachweise mit Alt- und Jungvögel (Schulze, 2007). 2006 konnten nur BZB in diesem Gebiet aufgeführt werden. Nach einer BZB am 6.06.11 auf Thüringer Seite (Schlossbergwiesen) wurde diese 2011er Brut nicht erfolgreich beendet. Als Gründe sind hier der zu hohe Störungsdrucks durch Aus-flügler benannt worden (mdl. LYHS).

Nach effektiver Eindämmung aller anthropogenen Störfaktoren im Thüringer Bereich durch Besucher-lenkung, kann diese Art sich auch im Sachsen-Anhaltinischen Bereich des Helmestausees ansiedeln.

Derzeit ist der Raubwürger im SPA-Gebiet nicht als Brutvogel vertreten und daher für eine Betrach-tung nicht relevant.

Beutelmeise (Remiz pendulinus)

Im SDB für das EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) ist diese Art nicht ent-halten, im SDB für FFH-Gebiet 134 mit 6-10 BP aufgeführt. Entsprechend des Baumbestandes gab es die größere Anzahl Brutnachweise am thüringischen S- und SW-Ufer. Fast alljährlich jedoch in geringerer Zahl gab es Nachweise im anhaltinischen W- und N-Bereich (SCHEUER, 2011, mdl).

Zum Erhalt der Beutelmeisenpopulation müssen derzeit im Gebiet keine Maßnahmen durchgeführt werden

Bartmeise (Panurus biarmicus)

Im SDB für das EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) ist diese Art nicht ent-halten, im SDB für FFH-Gebiet 134 wird die Beutelmeise mit 1-5 BP aufgeführt.

Im Gebiet des SPA gelangen BZB (2004) im Schilf des Westdamms (SCHEUER). In 2006 konnten keine direkten Brutnachweise für das Gebiet geführt werden, Beringungen von ca. 10 Alt- und Jung-vögeln ließen aber auf eine mögliche Brut schließen (SCHULZE, 2007), jedoch erfolgten die Beobach-tungen und auch die Fänge ausschließlich im Schilf der thüringischen SW-Ecke des Stausees. Somit ist diese Art im SPA-Gebiet für eine Betrachtung nicht relevant.

Schlagschwirl (Locustella fluviatilis)

Dieser vor allem durch den markanten Gesang nachweisbare, optisch eher unauffällige Schwirl ist ein relativ neuer Brutvogel im Gebiet des SPA. Erst seit 1992 erste Brutnachweise (WAGNER & SCHEUER, 2003). In den vergangen Jahren (2001-2006) erfolgten regelmäßige Reviernachweise am alten Bahndamm/Kuhrieth und südlicher Bruchwald. Bei Ortsbegehungen in 2011 gelangen Nachweise singender Männchen im Bereich südöstliches Kuhrieth und im Bereich südlich der Nebenhelme. Auf-grund der vorhandenen Habitatstrukturen scheint der Schlagschwirl sich als Brutvogel im SPA-Gebiet zu etablieren.

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Maßnahmen zur Förderung dieser Art sind derzeit nicht notwendig.

Eine Aufnahme des Schlagschwirls in den SDB wird nicht vorgeschlagen.

Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)

Allgemeine Charakteristik

Die Art ist von der borealen bis zur mediterranen und Steppenzone der West- und Zentralpaläarktis verbreitet. Große Populationen Europas finden sich in Russland, Rumänien und Bulgarien. Lücken-hafte Verbreitung im Nordwesten Deutschland.

Als Lebensraum bevorzugt der Schilfrohrsänger Feuchtgebiete mit dichter Vegetation, Schilfflächen (bevorzugt mit eingesprengten Büschen), hohe Binsen, verschilfte Gräben in Kulturlandschaft, Wei-dengebüsche an Ufern. Der Schilfrohrsänger besiedelt eher den stark verlandeten, landseitigen Teil von schilfbestandenen Gewässern, der sich durch nasse, aber nicht im Wasser stehende Vegetati-onsbereiche auszeichnet. Seine Brutreviere fallen im Sommer regelmäßig trocken und sind dement-sprechend mit dichter Vegetation ausgestattet. Die vertikalen Strukturen im Brutgebiet (z.B. Büsche) dagegen dürfen nicht zu dicht und nicht höher als 3-4 m werden (BfN). Er ist ein Langstreckenzieher, der in Afrika überwintert. Er verlässt die Brutgebiete im Oktober und kehrt im April zurück.

Bestand im Gebiet

Im SPA-Gebiet ist das Vorkommen stark konzentriert auf die Bereiche des Langen Rieth, wobei auch Flächen Thüringens betroffen sein können. Wenige singende Männchen sind auch im Kuhrieth beo-bachtet worden.

2001-2004 sind 7-8 singende Männchen im Schilf zwischen den Solwiesen und dem Bruchwald, 2003 nur drei verzeichnet worden (SCHULZE, 2007). Eine klare Abgrenzung von Thüringer und Sachsen-Anhaltinischer Flächen wurde nicht vorgenommen. Im Kuhrieth wurden 2001, 2003 und 2005 zusätz-lich drei und vier singende Männchen nachgewiesen (SCHULZE, 2007). 2006 sind durch SCHULZE 9 Reviere in Sachsen-Anhalt und zwei weitere auf Thüringer Seite nachgewiesen worden (SCHULZE, 2007). Durch SCHEUER sind 2009 4-5 Revierpaare und 2010 zwei Revierpaare im SW-Bereich des Helmestausees beobachtet worden.

Es wurden auf Grundlage der Brutdaten von 2006 zwei Habitatflächen mit einer Gesamtflächengröße von 21,8 ha abgegrenzt. Entwicklungsflächen wurden nicht ausgewiesen.

Bewertung des Erhaltungszustandes

Der Schilfrohrsänger ist im Gebiet mit einer stabilen Brutpopulation vertreten. Das Bruthabitat im Langen Rieth weist einen guten Erhaltungszustand auf. Die störenden Beeinträchtigungen durch ordnungswidriges Begehen des Westdamms haben keine gravierenden Auswirkungen auf die Brut-population des Schilfrohrsängers.

Der Gesamterhaltungszustand des Schilfrohrsängers wird mit gut (B) bewertet (vgl. Tabelle 20).

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Tabelle 20: Bewertung der Habitatflächen – Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30017 Langes Rieth - nördlich 5,9 A B B B 30018 Langes Rieth - südlich 15,9 A B B B

Ziel ist es den guten Gesamterhaltungszustand zu erhalten und ggf. einen sehr guten (A) Gesamter-haltungszustand anzustreben.

Fazit

Der Schilfrohrsänger ist im SPA-Gebiet ein regelmäßiger Brutvogel, der vor allem in den mehr land-seitigen Röhrichtbereichen des SW-Ufers des Helmestausees vorkommt. Da jedoch landseitige Röh-richtbereiche sehr schnell verbuschen können, verlieren diese auch relativ schnell wieder an Attrakti-vität. Folglich müssen Maßnahmen zur Erhaltung geeigneter Lebensräume im SPA-Gebiet durchge-führt werden.

Der Schilfrohrsänger wird für die Aufnahme in den SDB vorgeschlagen.

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)

Allgemeine Charakteristik

Das Vorkommen des Drosselroghrsängers erstreckt sich vom Nordwesten Afrikas, Portugal und Spa-nien bis in den Nordosten Chinas, Süd-Sachalin und Nord-Japan. Ursprünglich ist die Art in Mitteleu-ropa weit, nach starken Bestandeinbrüchen aber nur noch lückenhaft verbreitet und nur noch im Nord- und Südosten Mitteleuropas häufig.

Als optimaler Lebensraum dienen dem Drosselrohrsänger drei- bis sechsjährige Schilf- und Schilf-Rohrkolben-Mischbestände, mit Halmdurchmesser von mehr als 6,5 mm. Sie bevorzugen mindestens fünf Meter breite Schilfgürtel. Kann auch an Gräben mit kleinen, dichten Schilfbeständen leben. Dros-selrohsänger sind Langstreckenzieher, überwintern im tropischen Afrika. Wegzug beginnt im Sep-tember und Heimzug in die Brutgebiete im April.

Bestand im Gebiet

Regelmäßig wurden Bruten in Bereichen wasserständigen Röhrichts in SW-Bereich des Helmestau-sees nachgewiesen. Mitunter sind auch am Helme-Einfluss Reviere beobachtet worden.

Zwischen 2001 und 2005 sind jährlich 0-3 Reviere im sachsen-anhaltinischen Teil des SPA-Gebiets besetzt gewesen. Singplätze befanden sich im Westdammschilf, am Helme-Einfluss und an der Nordspitze (SCHULZE, 2007). 2006 ist durch SCHULZE eine BZB am Helme-Einfluss erbracht worden. SCHEUER hat 2009 2-3 Revierpaare beobachtet.

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Habitatflächenabgrenzungen (drei Flächen) sind auf Grundlage der Brutkartierungen in 2006 vorge-nommen worden und weisen eine Gesamtgröße von 5,9 ha auf. Eine Entwicklungsfläche im südli-chen Langen Rieth ist mit einer Fläche von 9,9 ha ausgewiesen worden.

Bewertung des Erhaltungszustandes

Die Population des Drosselrohrsängers im Gebiet ist sehr instabil und auch für die einzelnen Habitat-flächen mit schlecht/ungünstig (C) zu bewerten. Einzig die Teilfläche im mittleren Langen Rieth (am Westdamm) weist eine ausreichende Habitatqualität auf. Jedoch ist der Drosselrohsänger eine stö-rungsempfindliche Art und kann durch den starken Begehungsdruck in diesem Bereich (v.a. durch freilaufende Hunde) in seinem Bruterfolg stark beeinträchtigt werden. Alle anderen Teilhabitate wei-sen in allen Parametern einen schlechten/ ungünstigen (C) Erhaltungszustand auf.

Somit wird der Gesamterhaltungszustand für den Drosselrohrsänger im SPA-Gebiet mit schlecht/ungünstig (C) bewertet (vgl. Tabelle 21).

Tabelle 21: Bewertung der Habitatflächen – Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30019 Langes Rieth - Mitte 4,1 C B C C 30020 Helme-Einlauf 0,5 C C C C 30021 Nordspitze 1,2 C C C C 40010 Langes Rieth - Süd 9,9 - - - -

Ziel ist die Wiederherstellung eines guten Gesamterhaltungszustandes des Drosselrohrsängers im SPA-Gebiet und die erfolgreiche Etablierung einer stabilen, sich selbst tragenden Population.

Fazit

Der Drosselrohrsänger ist eine Leitart für wasserständiges Röhricht und somit für das SPA-Gebiet eine wertgebende Art. Er wird im Gebiet derzeit durch die unzureichende Röhrichtqualität und mut-maßlich auch durch Störungen durch Besucher als Brutvogel limitiert.

Der Drosselrohrsänger wird für die Aufnahme in den SDB vorgeschlagen.

Braunkehlchen (Saxicola rubetra)

Im SDB für das EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) wird die Art nicht ge-nannt, im SDB für das FFH-Gebiet 134 wird die Art mit 1-5 BP aufgeführt.

Innerhalb des SPA-Gebiets sind Nachweise erbracht worden. So sind 2006 zwar insgesamt 10 sin-gende Männchen kartiert worden, jedoch ist eine realistische Einschätzung von maximal 5 BP im Gebiet angebrachter (SCHULZE, 2007). Vorkommensschwerpunkte sind das Kuhrieth, sowie Wiesen

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und Brachen westlich des Schilfs am Westdamm. Bei Ortsbegehungen in 2011 ist ein Reviernach-weis nördlich der Nebenhelme auf den Mähwiesen erbracht worden.

Das Braunkehlchen findet im SPA-Gebiet geeignete Strukturen und weist einen stabilen Bestand auf. Gefährdungen werden derzeit nicht gesehen.

Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe)

2006 sind 2 BP im nördlichen Bereich des SPA erfasst worden. Eine Familie wurde nördlich der Stauseenordspitze beobachtet, sowie ein singendes Männchen am Bahn-/Staudamm nördlich Kuhrieth (SCHULZE, 2007). Bei Ortsbegehungen 2011 sind mehrmals Steinschmätzer-Individuen beo-bachtet worden (bis zu 4 Individuen gleichzeitig). Eine Konzentration fand an den Steinschüttungen des östlichen Damms statt. Im Juli 2011 wurden dort auch mehrere flügge Jungvögel beobachtet (eig. Beob.). Somit ist der Steinschmätzer offensichtlich ein regelmäßiger Brutvogel im Gebiet des SPA, wobei man von bis zu vier Brutpaaren ausgehen kann.

Für den Steinschmätzer ist es als Ödländereien bevorzugende Vogelart von Vorteil, dass der Stau-damm und dessen vorgelagerte Steinschüttung von Vegetation regelmäßig freigehalten werden.

Eine Aufnahme des Steinschmätzers in den SDB wird nicht vorgeschlagen.

Gebirgsstelze (Motacilla cinerea)

Im SDB für das EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) ist diese Art nicht ent-halten, im SDB für FFH-Gebiet 134 wird die Gebirgsstelze mit 1-5 BP aufgeführt. Die Gebirgsstelze wurde innerhalb der SPA-Gebietsgrenzen nicht nachgewiesen und ist daher für eine Betrachtung nicht relevant.

Grauammer (Miliaria calandra)

Die Grauammer ist ein Vogel der offenen, strukturreichen Landschaften. In den 1980er Jahren wurde nach langer Zeit stetigen Vorkommens mit einem Totalsausfall registriert (SCHEUER, 2011), wurden nach der Jahrhundertwende dann aber regelmäßig zunehmend wieder beobachtet. Eine Ursache für das längere Fehlen der Art über 15 Jahre ist nicht bekannt geworden. Die Besiedlung des Gebietes am Stausee erfolgt primär im Südwesten (TH) und aus der Richtung Berga im Nordosten (Nordspitze: 2 Reviere 2011, eig. Beob.). Die Grauammer kommt laut SCHULZE (2007) auch als Brutvogel im Ge-biet des SPA-Gebietes vor. Auch nach eigenen Beobachtungen scheint die Art im Gebiet ein regel-mäßiger Brutvogel zu sein. Maßnahmen zur Förderung dieser Art sind derzeit nicht notwendig.

Eine Aufnahme der Grauammer in den SDB wird nicht vorgeschlagen.

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5.1.2 Zug- und Rastvogelarten

5.1.2.1 Einleitung und Übersicht

Nicht nur in Sachsen-Anhalt und in dem angrenzenden Thüringen stellt das EU SPA Gebiet Helme-stausee Berga-Kelbra ein bedeutendes Rastgebiet für Zugvögel dar. So wurden hier einschließlich Umland bisher 300 Arten und mitunter an einem Tag 100 Arten erfasst (SCHEUER, 2011). Aber nicht nur die Artenvielfalt ist für dieses Gebiet charakteristisch sondern auch die hohen Konzentrationen von zeitweilig rastenden Vögeln.

Die Vorkommen von Zug- und Rastvogelarten werden im Folgenden dargestellt (Als Rastvögel gelten sowohl die sich im Sommer als auch im Winter im Gebiet aufhaltenden Arten). Dabei wird auf die Arten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie detailliert eingegangen. Weitere wertgebende Arten sind zu folgenden ökologischen Gilden zusammengefasst worden: Enten, Acker- und Grünlandvögel, Ufervögel, Gänse, Wasservögel.

Für die Recherche der Bestandsituationen der jeweiligen Arten/ Gilden standen folgende Quellen zur Verfügung:

• Arten gemäß der Standarddatenbögen

• Ergebnisse der Wasservogelzählung von M. SCHULZE (Landeskoordinator ST) = (2004/2005-2010/2011)

• Ergebnisse länderübergreifender Gänse- und Schwanenzählungen

• Ergebnisse Schlafplatzzählung Kranich

• Einzeldaten aus Avifaunistischen Jahresberichten

• Einzelbeobachtungen ortsansässiger Ornithologen (außerhalb der WVZ). Diese Beobachtun-gen werden mit Jahreszahl und Beobachter im Text aufgeführt

Da gerade Rast- und Zugvögel meist nicht auf ein Habitat / Rastplatz / Revier etc. festgelegt werden können sondern das gesamte ihnen zur Verfügung stehende Gebiet nutzen, werden bei den Daten keine Trennungen von in Sachsen-Anhalt und von in Thüringen Vögeln vorgenommen. Vielmehr wer-den die Gesamtzahlen gezeigt.

Da die Roten-Listen der Länder und des Bundes für Brutvogelarten verfasst wurden, sind die für Rastvogel- und Überwinterungsarten in der Tabelle 22 aufgeführten Kategorien rein informativ.

Die Spalte „AEWA“ kennzeichnet diejenigen Arten, die im Annex des AEWA-Abkommens aufgeführt sind, mit dessen Umsetzung in der Paläarktis und Äthiopis kontinentübergreifend der Schutz wan-dernder Wasservogelarten durchgesetzt werden soll. Ziel des im Rahmen der Bonner Konvention am 16.06.1995 verabschiedeten und am 01.11.1999 völkerrechtlich in Kraft getretenen Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel (Agreement on the Conservation of African-Eurasian Migratory Waterbirds = AEWA) ist es, im Geltungsbereich vorkommende Wasservo-gelarten in einen günstigen Erhaltungszustand zu bringen oder hierin zu halten.

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Das Abkommensgebiet (Anhang I) umfasst die westlichen Teile Asiens, ganz Europa und Afrika so-wie einige arktische Inseln Nordost-Kanadas. Das Afrikanisch-eurasische Wasservogelabkommen ist damit zugeschnitten auf die wesentlichen Zugwege wandernder Wasservögel, die sich vom westli-chen eurasischen Kontinent über das Mittelmeer und die arabische Halbinsel bis nach Südafrika er-strecken, was ca. 40% der gesamten Erdoberfläche entspricht.

Die vom Abkommen erfassten, nach ökologischen Kriterien definierten "Wasservögel" (255 Arten aus 27 Familien) sind in Anhang II des Abkommens aufgelistet. Für diese Arten werden im so genann-ten Aktionsplan (Anhang III), der Bestandteil des Abkommens ist, konkrete Erhaltungsmaßnahmen aufgeführt. Sie umfassen neben Maßnahmen des Arten- und Habitatschutzes sowie eines entspre-chenden Managements auch die Förderung von Forschung, Monitoring und Ausbildung.

Eine der wesentlichen Neuerungen des Abkommens: Alle Maßnahmen müssen den gesamten Jah-reslebensraum der Tiere berücksichtigen. Grundlegendes Konzept des Abkommens ist es daher, Schutz, Management und Entnahme nicht an Arten, sondern an Populationen zu orientieren, die an-hand ihres jeweiligen Brut- und/oder Überwinterungsgebietes charakterisiert werden (Flyway-Populationen). Der Aktionsplan untergliedert die 255 vom AEWA erfassten Arten in 554 Populationen, von denen 131 regelmäßig in Deutschland vorkommen. Je nach Erhaltungszustand werden diesen Populationen abgestufte Schutzmaßnahmen zugeordnet. Besondere Anforderungen stellen sich für den Schutz derjenigen Arten, die regelmäßig mit mehr als einer Flyway-Population in Deutschland auftreten, weil diese zu bestimmten Zeiten die gleichen Räume nutzen können.

Ein Vergleich der vom AEWA erfassten Arten mit denen der Roten Liste der Brutvögel hilft, fachliche Prioritäten für die Umsetzung des Abkommens aus deutscher Sicht zu identifizieren. Die Artengrup-pe, die die höchste Aufmerksamkeit verdient, ist danach die der Limikolen aus den Familien der Re-genpfeifer und Schnepfenvögel und hier insbesondere die auf Feuchtwiesen brütenden Arten. Mit Hilfe mehrerer F+ E-Vorhaben wurden und werden verschiedene Ansätze zur Förderung von Feuchtwiesen bewohnenden Vogelarten erarbeitet, die sich in Deutschland trotz großer Naturschutz-anstrengungen noch immer in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Neben der Entwick-lung allgemeingültiger Richtlinien für eine schonende Flächenbewirtschaftung werden Untersuchun-gen zu weiteren Ursachen des nach wie vor schlechten Bruterfolgs der Wiesenvögel durchgeführt. Deutschland hat sich verpflichtet, die vom Abkommen erfassten Arten in einer günstigen Erhaltungs-situation zu erhalten oder wieder in eine solche zu bringen und dazu entsprechende Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen (Quelle: BFN, www.bfn.de/0302_aewa.html).

Tabelle 22: Wertgebende Rast- und Zugvogeldaten für das EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)

Art SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)

RL ST

RL D VRL AEWA

Singschwan Cygnus cygnus

6-10*

R I X

Weißwangengans Branta leucopis

1-5** I X

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Art SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)

RL ST

RL D VRL AEWA

Saatgans Anser fabalis

251-500* X

Graugans Anser anser

51-100* X

Schnatterente Anas strepera

11-50* X

Pfeifente Anas penelope

11-50* R X

Spießente Anas acuta

51-100* R 3 X

Knäkente Anas querquedula

251-500* 2 2 X

Löffelente Anas clypeata

501-100*0 2 3 X

Moorente Aythya nyroca

1-5* 1 1 I X

Zwergsäger Mergus albellus

1-5** I X

Gänsesäger Mergus merganser

101-250* R 2 X

Rohrdommel Botaurus stellaris

1-5** 2 2 I X

Purpurreiher Ardea purpurea

1-5** R I X

Schwarzstorch Ciconia nigra

1-5** 3 I X

Weißstorch Ciconia ciconia

11-50** 3 I X

Fischadler Pandion haliaetus

6-10** 3 3 I

Wespenbussard Pernis apivorus

1-5** 3 V I

Kornweihe Circus cyaneus

6-10** 1 2 I

Wiesenweihe Circus pygargus

1-5** 1 2 I

Seeadler Haliaeetus albicilla

1-5** 3 I

Merlin Falco columbarius

1-5* I

Wanderfalke Falco peregrinus

1-5** 3 I

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Art SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)

RL ST

RL D VRL AEWA

Kranich Grus grus

1.001-10.000** I X

Blessralle Fulica atra

1.001-10.000* V X

Goldregenpfeifer Pluvialis apricaria

251-500** 1 I X

Kiebitz Vanellus vanellus

1.001-10.000* 2 2 X

Großer Brachvogel Numenius arquata

251-500* 1 1 X

Uferschnepfe Limosa limosa

11-50* 1 1 X

Bekassine Gallinago gallinago

501-1.000* 1 1 X

Rotschenkel Tringa totanus

51-100* 1 V X

Bruchwasserläufer Tringa glareola

51-100** 1 I X

Kampfläufer Philomachus pugnax

51-100** 0 1 I X

Schwarzkopfmöwe Larus melanocephalus

1-5** R I X

Trauerseeschwalbe Chlidonias niger

101-250** 2 1 I X

Flussseeschwalbe Sterna hirundo

11-50** 2 2 I X

Eisvogel Alcedo atthis

6-10** V I

Seggenrohrsänger Acrocephalus paludicola

- 0 1 I

Legende:

* = Erstkartierung 1999, ** = Erstkartierung 2003

5.1.2.2 Arten nach Anhang I der EU-VSRL

Singschwan (Cygnus cygnus)

Vorkommen und Allgemeine Charakteristik der Art

Singschwäne sind Vögel der borealen Zone der Paläarktis. Diese Art benutzt mehr oder weniger re-gelmäßig das EU-SPA -Gebiet als Rastgebiet, wobei anliegende Flächen als Nahrungshabitate ge-

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nutzt werden. Der gesamte Helmestausee (Anteil Sachsen-Anhalt) wird als Schlafplatzhabitat einge-stuft (528,2 ha), drei weitere Flächen sind als Äsungsflächen (Gesamtfläche 123,6 ha) abgegrenzt worden.

Als Brutvogel der borealen Zone der Paläarktis kommt der Singschwan in Deutschland fast aus-schließlich als seltener Durchzügler und Wintergast vor, wobei es sich hauptsächlich um die westpa-läarktischen Vögel handelt. In Deutschland sind u.a. Hauptüberwinterungsgebiete entlang der Ost-seeküste und der Mittelelbe gelegen (SUDFELDT et al., 2003; WAHL & DEGEN, 2009). In Sachsen-Anhalt sind es vor allem die Niederungen des Elbtals (WEBER et al., 2003).

In ganz Deutschland haben die Winterrastbestände des Singschwans seit Beginn der Wasservogel-zählungen deutlich zugenommen (SUDFELDT et al., 2003; WAHL & DEGEN, 2009).

Singschwäne kommen in kleinen Rastgesellschaften vor. Die Art rastet vorwiegend in der Umgebung größerer Standgewässer, sucht Nahrung auf Grünland, Saatflächen und bevorzugt auf Rapsäckern.

Bestand im Gebiet

Im SDB für das EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) wird der Singschwan mit 6-10 Individuen aufgeführt, Daten aus ornithologischen Berichten ergaben ein Tagesmaximum von 7 Individuen in 2002, danach waren erst in 2006-2008 wieder Tagesmaxima bis zu 4 Singschwä-nen vermerkt. 2009/2010 und 2010/2011 sind Tagesmaxima von 20 bzw. 19 Tieren beobachtet wor-den (vgl. Tabelle 23). Dies deutet auf eine gewachsene Bedeutung des SPA als Überwinterungshabi-tat hin, aber auch auf eine leichte Zunahme der Art im Binnenland, wie sie bereits in anderen nordöst-lichen Bundesländern festgestellt worden ist (WAHL & DEGEN, 2009).

Für den Kreis Nordhausen (TH) wird der Hauptanteil der rastenden bzw. überwinternden Singschwä-ne aus dem benachbarten Teichgebiet bei Auleben gemeldet. Der Bezug zum Stausee wird als ge-ringer eingeschätzt, von größerer Bedeutung erscheinen die Grünländer, Saatflächen und mittlerweile davon bevorzugt Rapsfelder (wo die Tiere auch übernachten können) zu sein (WAGNER & SCHEUER, 2003). Die meisten Individuen im gesamten Thüringer Landkreis Nordhausen wurden nach dem lang-jährigen Mittel des Zeitraums von 1959 bis 2000 in den Monaten Januar und Februar mit einer leich-ten Präferenz für die dritte Februardekade nachgewiesen (ebenda).

Singschwan-Rastbestände weisen seit einiger Zeit auch in Sachsen-Anhalt einen positiven Trend auf (WEBER et al., 2003).

Tabelle 23: Tagesmaxima des Singschwans (Cygnus cygnus) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

6-10 _ _ _ 4 _ 20 19

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Bewertung des Erhaltungszustandes

Der Singschwan ist im Gebiet ein seltener Durchzügler und Wintergast, dessen Regelmäßigkeit und Truppstärke zugenommen hat. Dennoch wird der Erhaltungszustand der Populationen in den Teilha-bitaten mit schlecht /unzureichend (C) bewertet. Die beiden letzten Winter waren sehr harte Winter mit vielen vereisten Gewässern, so dass die Tiere im Wesentlichen den offenen Wasserflächen und Nahrungsflächen folgten. Allgemein findet aufgrund milderer Winter eine Verlagerung der Überwinte-rungsgebiete vom Ostseeraum in das Binnenland bis zur Mittelelbe statt (WAHL & DEGEN, 2009). Die zur Verfügung stehenden Äsungsflächen sind in einem derzeit guten (B) Erhaltungszustand, ebenso das Schlafhabitat. Die Störungen im Gebiet durch Besucher verursachen großen Stress bei den ras-tenden Tieren, insbesondere den Helmestausee betreffend.

Insgesamt kann der Gesamterhaltungszustand des Singschwans im SPA-Gebiet jedoch mit gut (B) bewertet werden (vgl. Tabelle 24).

Tabelle 24: Bewertung der Habitatflächen – Singschwan (Cygnus cygnus)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30022 Helmestausee - Schlafhabitat

528,2 C B C C

30023 Ackerfläche Kuhrieth – Äsungsfläche

94,6 C B B B

30024 Grünland zwischen Helme/Nebenhelme - Äsungsfläche

20,7 C B B B

30025 Grünland Kuhrieth West - Äsungsfläche

8,3 C B B B

Ziel ist es, den derzeitigen guten Gesamterhaltungszustand zu erhalten und die anthropogen verur-sachten Störungen zu verringern. Hierfür sind Maßnahmen besonders der Besucherlenkung im und am SPA erforderlich. Eine Störungsreduzierung muss besonders am Nordufer und am Nordostufer angestrebt werden.

Fazit

Das EU-SPA-Gebiet Helmestausee hatte als Rast- und Überwinterungsgebiet für den Singschwan bisher keine übergeordnete Bedeutung. Da jedoch offensichtlich eine allgemeine Verlagerung der Überwinterungsgebiete stattfindet, ist nicht auszuschließen, dass das Gebiet des Helmestausees in Zukunft in der Bedeutung als Rastgebiet zunehmen wird.

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Weißwangengans (Branta leucopsis)

Vorkommen und Allgemeine Charakteristik der Art

Im EU-SPA Gebiet ist die Weißwangen- oder Nonnengans ein seltener Durchzügler. Sie nutzt die das SPA umgebenden Grünland- und Ackerflächen als Nahrungshabitate. Der gesamte Helmestausee (Anteil Sachsen-Anhalt) wird als Schlafhabitat eingestuft (528,2 ha), drei weitere Flächen sind als Äsungsflächen (Gesamtfläche 123,6 ha) abgegrenzt worden.

Das Brutgebiet erstreckt sich in vier voneinander getrennten Gebieten auf der nördlichen Hemisphä-re. Die Art brütet vor allem an kahlen unzugänglichen Felsformationen an Meeresküsten, in lockeren Kolonien. In den Überwinterungsgebieten kommt die Art meist im Küstenbereich vor, dabei Salzwie-sen, Grünland und Ackersaaten als Nahrungshabitat nutzend. Am deutschen Wattenmeer existieren international bedeutende Rastplätze. Der Brutbestand ist seit den 1950er weltweit angestiegen, dem-zufolge steigen auch die Überwinterungs- und Durchzugszahlen. Allerdings wird seit Mitte der 1990er Jahre auch wieder ein rückläufiger Trend beim Reproduktionserfolg festgestellt. Die nächsten Brutge-biete in Deutschland (>200 BP) liegen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein (KRUCKENBERG et al., 2011). In Sachsen-Anhalt ist die Art ein seltener, aber regelmäßiger Gast.

Bestand im Gebiet

Im Jahr 2000 sind im Gebiet zwei immature Weißwangengänse beobachtet worden (WAGNER & SCHEUER, 2003). In den Folgejahren wurden unregelmäßig vereinzelte, nur in einem Fall noch einmal zwei Tiere im Bereich des SPA gesichtet (Wasservogelzählung, SCHULZE pers. Mitt.) (siehe Tabelle 25).

Tabelle 25: Tagesmaxima der Weiswangengans (Branta leucopsis) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

1-5 _ _ _ 1 _ 2 1

Bewertung des Erhaltungszustandes

Der Erhaltungszustand der Population wird sich durch den zu erwartenden allgemeinen Bestandsan-stieg voraussichtlich verbessern und daher derzeit mit gut (B) bewertet. Die zur Verfügung stehenden Äsungsflächen sind in einem derzeit guten (B) Erhaltungszustand, ebenso das Schlafhabitat. Die Störungen im Gebiet durch Besucher verursachen großen Stress bei den rastenden Tieren insbeson-dere den Helmestausee betreffend.

Der Gesamterhaltungszustand der Art im SPA-Gebiet wird mit gut (B) bewertet (vgl. Tabelle 26).

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Tabelle 26: Bewertung der Habitatflächen – Weißwangengans (Branta leucopsis)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30026 Helmestausee - Schlafhabitat

528,2 B B C B

30027 Achkerfläche Kurieth – Äsungsfläche

94,6 B B B B

30028 Grünland zwischen Helme/Nebenhelme - Äsungsfläche

20,7 B B B B

30029 Grünland Kuhrieth West - Äsungsfläche

8,3 B B B B

Ziel ist es, den derzeitigen guten Gesamterhaltungszustand zu erhalten und die anthropogen verur-sachten Störungen zu verringern. Hierfür sind Maßnahmen besonders der Besucherlenkung im und am SPA erforderlich. Eine Störungsreduzierung muss besonders am Nordufer und am Nordostufer angestrebt werden.

Fazit

Die Weißwangengans stellt im Gebiet einen sehr seltenen Durchzügler dar. Oft stellen Änderungen in der Landschaftsnutzung sowie eine sprunghafte veränderte Störungshäufigkeit die größten Gefähr-dungen für durchziehende Gänsebestände dar. Die Bedingungen für die Rast dieser Art sind verbes-serungsfähig.

Moorente (Aythya nyroca)

Vorkommen und Allgemeine Charakteristik der Art

Die Moorente besiedelt die Paläarktis von der mediterranen bis zur gemäßigten Zone. In West- und Mitteleuropa gibt es einige isolierte Reliktvorkommen. Sie ist ein Tieflandbrüter an meso-eutrophen Binnengewässer-Ufern mit reicher Ufer- und submerser Vegetation. Als Zugvogel ist die Art ein Mittel- und Langstreckenzieher. Zur Zugzeit und im Winter verweilt sie an Gewässern mit geringer Verlan-dungsvegetation und gelegentlich auch völlig deckungslos im offenen Gelände, an Gräben und Flussabschnitten zu finden (ABBO, 2001).

Zur Jahrhundertwende zeichnet sich eine Stabilisierung der mitteleuropäischen Bestände ab, trotz-dem ist die Moorente in Sachsen-Anhalt an ihrem westlichen Arealrand kein Brutvogel; lediglich ver-einzelte Brutverdachte werden bisweilen ausgesprochen, jedoch nicht im Umfeld des Helmestausees. Die Moorente nutzt den Helmestausee als Rasthabitat auf dem Durchzug.

In Sachsen-Anhalt ist die Moorente ein sehr seltener Durchzügler. Nachdem sie als Brutvogel ausge-storben war, kommt sie zunehmend auch wieder im Gebiet des SPA 0004 vor. Dabei wurden die meisten Tiere im Monat September festgestellt. Im Zeitraum 1967 bis 2000 wurden über 40 Beobach-

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tungen aus dem Kreis Nordhausen gemeldet, dabei fast alle aus dem Raum Helmestausee und den Fischteichen Auleben. Der Frühjahrszug zeigte sich mit nur wenigen Exemplaren im April und Mai (WAGNER & SCHEUER 2003).

Als Habitat wurde ein großer Teil des Helmestausees (Anteil Sachsen-Anhalt) mit einer Flächengröße von 464,6 ha abgegrenzt. Entwicklungsflächen werden nicht ausgewiesen.

Bestand im Gebiet

Die Moorente ist ein sehr seltener und unregelmäßiger Durchzügler im Gebiet. Vor 2000 wurden ma-ximal 3 Exemplare dort beobachtet (vgl. Tabelle 27).

Im Zeitraum 1967 bis 2000 wurden 41 Beobachtungen aus dem Kreis Nordhausen gemeldet, die insbesondere aus dem Raum Helmestausee und den Fischteichen Auleben die meisten (38 Be-obachtungen) kamen. Die insgesamt 67 gemeldeten Tiere verteilten sich jahreszeitlich wie folgt: Au-gust 15, September 28, Oktober 14 Tiere. Der Frühjahrszug machte sich in den 32 Jahren mit insge-samt nur 4 Exemplaren im April und 3 im Mai bemerkbar (WAGNER & SCHEUER, 2003).

Die Moorente wird im Gebiet seitdem überwiegend als Einzelvogel beobachtet (WAGNER & SCHEUER, 2003).

Tabelle 27: Tagesmaxima der Moorente (Aythya nyroca) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

1-5 _ _ 1 _ 1 _ 2

Bewertung des Erhaltungszustandes

Auf Grund der Seltenheit der Moorente im SPA-Gebiet als Durchzügler, kann keine Bewertung des Populations-Erhaltungszustandes vorgenommen werden. Daher wird auch eine Gesamtbewertung nicht dargestellt (siehe Tabelle 28). Das Rasthabitat dieser Art ist in einem guten Zustand, jedoch agieren auch hier die anthropogenen Störungen als negative Wirkfaktoren.

Tabelle 28: Bewertung der Habitatflächen – Moorente (Aythya nyroca)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30030 Helmestausee 464,6 - B C -

Fazit

Die sporadische Anwesenheit der Moorente im SPA-Gebiet zeigt die große Bedeutung, die der Hel-mestausee auch und speziell für seltene Arten besitzt. Ziel sollte es sein, die Maßnahmen für häufige-

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re und regelmäßiger rastende Arten derart durchzuführen, dass auch die Moorente davon profitieren kann und der Stausee auch weiterhin einen sicheren Rast-Trittstein auf deren Durchzug darstellen kann.

Zwergsäger (Mergus albellus)

Vorkommen und Allgemeine Charakteristik der Art

Der Zwergsäger brütet in der paläarktischen Waldtaiga, bevorzugtes Bruthabitat sind baumhöhlenrei-che Nadel- und Mischwälder mit stehenden und langsam fließenden vegetationsreichen Kleingewäs-sern. Überwiegend flache Binnen- und Küstengewässer werden als Durchzugs- und Überwinterungs-gebiete aufgesucht. Aber auch auf überschwemmten Wiesen und Kleingewässern ist die Art dann anzutreffen. Bedeutendste deutsche Überwinterungsgebiete liegen an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns. In Sachsen-Anhalt ist er regelmäßiger Durchzügler und Wintergast, der jedoch selten Monatsmaxima von > 200 Individuen aufweist (SCHULZE, 2009). Bestandhöhen sind oft witterungsab-hängig und besonders hoch in strengen Wintern.

Im Gebiet wird er als seltener Durchzügler und Wintergast vermerkt (WAGNER & SCHEUER, 2003). Der Zwergsäger nutzt vor allem die größeren Wasserflächen am Helmestausee. Ein Winteraufenthalt wurde auf der Helme in Aumühle (außerhalb des SPA-Gebietes) beobachtet. Ausnahmsweise wurde der Zwergsäger bereits im Oktober auf dem Helmestausee angetroffen. Das Gros der Tiere findet sich jedoch meist von Januar bis März auf dem Gewässer ein. Die Monatsmaxima betrugen 14 (E Januar) und 18 (A März). In der ersten März-Dekade kommt es auf dem Frühjahrsheimzug zu kurzen Rastvorgängen: Dabei werden Trupps von bis zu 5 Tieren kurzzeitig auf dem See angetroffen (WAG-

NER & SCHEUER 2003).

Als überwiegend fischfressender Tauchjäger ist der Zwergsäger auf eine gewisse Wassertiefe ange-wiesen, um mehrere Tage im Rastgebiet verweilen zu können. Da der Haupteinflug im Winter statt-findet, ist zudem der Faktor Eisfreiheit von Bedeutung. Die Größe der Eislöcher ist unbedeutend, als Ruheplatz werden auch die Ränder der Eislöcher genutzt.

Als Rasthabitat wird der größte Teil des Helmestausees (Anteil Sachsen-Anhalt) mit einer Flächen-größe von 464,6 eingestuft. Entwicklungsflächen werden nicht ausgewiesen.

Bestand im Gebiet

Im Gebiet des SPA wird der Zwergsäger als sehr unregelmäßiger Durchzügler beobachtet. Seit der Saison 2004/2005 wurden nur im März 2010 vier rastende Zwergsäger beobachtet (SCHEUER).

Tabelle 29: Tagesmaxima des Zwergsägers (Mergus albellus) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

1-5 _ _ _ _ _ 4 _

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Bewertung des Erhaltungszustandes

Die Bestandsgröße des Zwergsägers ist ausgesprochen witterungsabhängig. Bei strengen Wintern, wenn die Ostseegebiete zufrieren, setzt ein Kältefluchtverhalten nach Westen ein. In Sachsen-Anhalt sind die Überwinterungsgebiete des Zwergsägers hauptsächlich an der Elbe und der Saale zu finden (SCHULZE, 2010). Somit sind im Gebiet des Helmestausees selten größere Rastvogeltrupps dieser Art zu erwarten. Daher wird eine Bewertung des Populations-Erhaltungszustandes nicht vorgenommen (siehe Tabelle 30). Das Rasthabitat dieser Art ist in einem guten Zustand, jedoch bestehen auch hier die anthropogenen Störungen als negative Wirkfaktoren.

Tabelle 30: Bewertung der Habitatflächen – Zwergsäger (Mergus albellus)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30031 Helmestausee 464,6 - B C -

Ziel ist es die sporadisch eintreffenden Rastbestände im Gebiet zu erhalten und die Überwinterungs-bedingungen für den Zwergsäger zu verbessern.

Fazit

Der Zwergsäger ist im Gebiet ein regelmäßiger Gast, dessen Rast sich sehr flexibel nach den Gege-benheiten der Wassertiefe richtet. Oftmals sind Fließe mit lang eisfreien Wasserflächen als Ausweich-ratsflächen besser geeignet. Dem Auftreten und der Schutzbedürftigkeit der Art im SPA ist deshalb keine übergeordnete Bedeutung zuzumessen.

Rohrdommel (Botaurus stellaris)

Vorkommen und Allgemeine Charakteristik der Art

Die Rohrdommel ist lückenhaft über die gesamte Paläarktis verbreitet. In Deutschland konzentrieren sich Brutvorkommen auf östliche Landesteile. Die Rohrdommel brütet in ausgedehnten Schilfbestän-den, gelegentlich mit Rohrkolben und einzelnen Weidenbüschen durchsetzt. Schilfflächen müssen großräumig im Wasser stehen. Die Art ist Teilzieher und kann an eisfreien Gewässern überwintern. Zur Zugzeit und im Winter ist sie auch an Gewässern mit geringer Verlandungsvegetation, gelegent-lich völlig deckungslos im offenen Gelände, an Gräben und Flussabschnitten zu finden. In sehr stren-gen Wintern kommt es zu hohen Verlusten. Der Bestandstrend dieser Art ist in Deutschland abneh-mend. Am Helmestausee wurden Tiere jeweils am Solgraben und in der Südwest-Ecke des Sees (THÜ) festgestellt (Wagner & Scheuer 2003). Die wenigen auf dem Frühjahrszug beobachteten Tiere traten Anfang März bis Anfang Mai auf, auf dem Herbstzug von Ende Juli bis Ende September selten auch bis Oktober. Gelegentliche Überwinterer werden hauptsächlich durch den Fund von Überresten

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infolge Prädation (Rotfuchs) belegt (plus zwei Beobachtungen lebender Tiere). Verluste in harten Wintern treten vermutlich auch infolge Nahrungsmangel und Schwächung ein.

Die Rohrdommel ist im EU SPA-Gebiet ein ehemaliger Brutvogel, derzeit ein seltener Durchzügler und Wintergast. Als Überwinterungshabitat sind drei Flächen mit einer Gesamtgröße von 32,6 ha abgegrenzt worden. Eine Entwicklungsfläche wird nicht ausgewiesen.

Bestand im Gebiet

Da diese Art in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt in ihrem Bestand abnimmt, sind demzufolge auch weniger Durchzügler zu vermerken. Vereinzelt wurden vor 2004 Durchzügler/Überwinterer im Gebiet beobachtet (WAGNER & SCHEUER, 2003). Nach einer längeren Periode ohne Winternachweise sind in den letzten Jahren wieder Durchzügler beobachtet worden (vgl. Tabelle 31).

Tabelle 31: Tagesmaxima der Rohrdommel (Botaurus stellaris) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

1-5 - - - - 1 1 -

Bewertung des Erhaltungszustandes

Obwohl die Habitatqualität für die Rohrdommel zum Überwintern geeignet ist (B), sind wenige Tiere als Wintergäste im Gebiet anzutreffen. Aufgrund des derzeitigen anhaltend abnehmenden Bestand-strends auf Bundes- und Landesebene wird der Erhaltungszustand der Population mit schlecht/unzureichend bewertet (C). Die Beeinträchtigungen im Winterhalbjahr durch anthropogene Störungen stellen für die Rohrdommel, wie auch für die anderen Rastvögel, negative Wirkfaktoren dar. Somit wird der Gesamterhaltungszustand für die Rohrdommel im Gebiet mit schlecht/ unzu-reichend bewertet (C) (vgl. Tabelle 32).

Tabelle 32: Bewertung der Habitatflächen – Große Rohrdommel (Botaurus stellaris)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30032 Nordspitze 1,2 C B C C 30033 Röhrichtbereich

Helme/Nebenhelme 11,5 C B C C

30034 Langes Rieth 19,9 C B B B

Ziel ist es den derzeit schlechten (C) Gesamterhaltungszustand in einen guten (B) zu bringen. Erfor-derlich sind allgemeine restriktive Maßnahmen die v.a. auf eine Eindämmung der anthropogen verur-sachten Störungen hinauslaufen.

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Fazit

Der Zustand des Gebietes und der derzeitige Nutzungsdruck auf das Gebiet machen das SPA 0004 zu einem qualitativ minderwertigen Rastgebiet für die Rohrdommel. Die Zahl der rastenden oder überwinternden Tiere könnte bei gutem Management des SPA um ein Mehrfaches ansteigen.

Purpurreiher (Ardea purpurea)

Vorkommen und Allgemeine Charakteristik der Art

Der Purpurreiher besiedelt die Westpaläarktis in drei Unterarten, in Europa reicht das Vorkommen von den Niederlanden bis zur Ukraine und Russland. In Mitteleuropa brüten etwa 1.200-1.500, im südlichen Deutschland davon 20-40 BP. Zu allen Jahreszeiten hauptsächlich in ausgedehnten, über-fluteten Schilf- und Rohrdickichten zu finden. Der Purpurreiher ist ein Langstreckenzieher. Europaweit nimmt Bestand ab. In Sachsen-Anhalt tritt die Art als unregelmäßiger Sommergast bzw. Durchzügler sowie ganz ausnahmsweise auch als Brutvogel auf (1996: SPA 015). Im Gebiet des Helmestausees ist in den letzten Jahren kein Auftreten dieser Art bekannt geworden.

Es werden keine Habitatflächen abgegrenzt und keine Entwicklungsflächen ausgewiesen.

Bestand im Gebiet

Mit einer Zahl von laut SDB 1-5 Individuen ist der Purpurreiher insgesamt ein seltener Durchzügler im SPA-Gebiet.

In 30 Jahren wurden vier Beobachtungen der Art im Thüringer Kreis Nordhausen von den Fischtei-chen Auleben und aus dem Raum Helmestausee gemeldet. Die zwei Tiere am Helmestausee wurden im Mai und im Oktober beobachtet (Wagner & Scheuer 2003). Zuletzt von der AK Sachsen-Anhalt anerkannt wurde der Nachweis eines immaturen Vogels am 7.10.2001 am nördlichen Hauptdamm. Seither gelangen keine weiteren Beobachtungen.

Der frühere Status eines „Irrgasts“ in Sachsen-Anhalt hat sich in den letzten Jahren hin zu „seltener, aber mit gewisser Regelmäßigkeit auftretender Gast“ gewandelt. Der Purpurreiher könnte in geeigne-ten Habitaten ausnahmsweise auch als Brutvogel auftreten.

Bewertung des Erhaltungszustandes

Auf Grundlage der fehlenden Beobachtungen über die letzten Jahre werden keine Bewertungen vor-genommen.

Fazit

Der Purpurreiher ist ein ausgesprochen seltener Durchzügler im SPA-Gebiet und wird dies mittelfris-tig voraussichtlich auch bleiben. Langfristig ist ein verändertes Auftreten infolge des Klimawandels nicht auszuschließen.

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Weißstorch (Ciconia ciconia)

Vorkommen und Allgemeine Charakteristik der Art

Die Tieflandbereiche der östlichen Bundesländer bilden in Deutschland Hauptverbreitungsschwer-punkte des Weißstorches. In Sachsen-Anhalt werden hauptsächlich die Talauen und Niederungs-landschaften der Elbe, Aland, Havel, Ohre, Schwarze Elster, Mulde, Saale und Helme besiedelt.

Offene bis halboffene Kulturlandschaften stellen den Lebensraum des Weißstorches dar. Bevorzugt werden Niederungen im Tiefland mit Gewässern und extensiv genutzten Grünlandflächen. Vom Nist-platz, welche in ländlichen Siedlungen auf Einzelbäumen und Masten errichtet werden, können Weißstörche über weite Distanzen (5-10 km) ihre Nahrungsflächen aufsuchen. Diese Art ist ausge-sprochen nistplatztreu. Weißstörche sind Langstreckenzieher, die im tropischen Afrika überwintern. Wegzug aus den Brutgebieten beginnt Mitte August, die Rückkehr erstreckt sich von Ende Februar bis Mitte April.

Bestand im Gebiet

Der Weißstorch ist in den letzten Jahren nur noch vereinzelt und unregelmäßig als Rastvogel und Durchzügler im SPA-Gebiet beobachtet worden (vgl. Tabelle 33). Vereinzelte Bruten fanden in Nach-bargemeinden des Kreises Nordhausen statt (THÜ), daher ist ein sommerliches Auftreten der Art nicht immer eindeutig dem Zug zuzuordnen. Die Art nutzt die Acker- und Grünlandflächen, v.a. das Kuhrieth, als Nahrungshabitate.

Es wurden demzufolge zwei Habitatkomplexe mit einer Gesamtgröße von 150,8 ha abgegrenzt. Ent-wicklungsflächen werden nicht ausgewiesen.

Tabelle 33: Tagesmaxima des Weißstorches (Ciconia ciconia) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

11-50 1 - 1 - 2 - 1

Bewertung des Erhaltungszustandes

Im SDB des SPA-Gebiets sind Rastzahlen von mindestens 11 Individuen aufgeführt. Diese Zahlen konnten in den letzten Jahren nicht mehr nachgewiesen werden. Daher ist von einem schlechten (C) Erhaltungszustand der derzeitigen Durchzugspopulation im Gebiet aus zu gehen. Die Habitate der Teilflächen befinden sich in einem guten (B) Erhaltungszustand und auch die Beeinträchtigungen auf diesen Flächen sind von keiner Signifikanz (vgl. Tabelle 34).

Der Gesamterhaltungszustand des Weißstorches im SPA-Gebiet wird demzufolge mit gut (B) bewer-tet.

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Tabelle 34: Bewertung der Habitatflächen –Weißstorch (Ciconia ciconia)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30035 Grünland Helme/Nebenhelme

20,7 C B B B

30036 Acker-u. Grünland Kuhrieth

130,1 C B B B

Ziel ist der Erhalt des derzeit guten Gesamterhaltungszustandes.

Fazit

Die gesunkene Anzahl von Durchzüglern des Weißstorches widerspiegelt den derzeit negativen Be-standstrend in seinem Brutgebiet und die großen, in den afrikanischen Überwinterungsgebieten bzw. auf dem Durchzug verzeichneten Verluste. Geeignete Maßnahmen müssen auf den Ausgleich dieser Verlustpotentiale abzielen. Die derzeit vereinzelten Rastvögel profitieren von dem Erhalt bzw. von einer Ausweitung der extensiven Landwirtschaft.

Schwarzstorch (Ciconia nigra)

Vorkommen und Allgemeine Charakteristik der Art

Der Schwarzstorch ist als Rastvogel und Durchzügler im Gebiet nachgewiesen. Er nutzt die Acker- und Grünlandflächen, v.a. das Kuhrieth, als Nahrungshabitate. Zusätzlich sind Gehölzstrukturen für den Schwarzstorch wichtiger als für den Weißstorch. Es wurde demzufolge drei Habitatkomplexe mit einer Gesamtgröße von 179,1 ha abgegrenzt.

Das Brutareal dieser Art erstreckt sich von Mitteleuropa bis nach Ostasien und Sachalin. In Deutsch-land befinden sich die größten Brutbestände in Niedersachsen, Brandenburg und Bayern; in Sach-sen-Anhalt im Südharz, im nordwestlichen Flämingvorland, im Elbe-Havel-Winkel und Drömling. Als Bruthabitat bevorzugt der Schwarzstorch urwüchsige Laub-, Nadel- und Mischwälder, die jedoch Feuchtwiesen, Sümpfe, Bäche, Gräben enthalten müssen. Die europäische Population überwintert in Ostafrika und im tropischen Westafrika. Der Brutbestand hat zuletzt in Deutschland zugenommen.

Bestand im Gebiet

Der Schwarzstorch ist im SPA-Gebiet ein unregelmäßiger Durchzügler. Er wurde in kleinen Gruppen von 3-4 Individuen beobachtet (vgl. Tabelle 35).

Tabelle 35: Tagesmaxima des Schwarzstorches (Ciconia nigra) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

1-5 - - 4 - 3 - -

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Bewertung des Erhaltungszustandes

Der Erhaltungszustand des Schwarzstorches ist im SPA-Gebiet mit gut (B) eingestuft worden (vgl. Tabelle 36). Die im SDB aufgeführten Rastbestandszahlen werden, wenn auch unregelmäßig, von den im Gebiet rastenden Vögeln erreicht. Die im SPA-Gebiet befindlichen Nahrungsflächen haben einen guten Erhaltungszustand, auch die Beeinträchtigungen sind für den Schwarzstorch eher gering.

Tabelle 36: Bewertung der Habitatflächen –Schwarzstorch (Ciconia nigra)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30037 Grünland Helme/Nebenhelme

20,7 B B B B

30038 Acker-u. Grünland Kuhrieth

130,1 B B B B

30039 Grünland Langes Rieth 28,3 B B B B

Ziel ist der Erhalt der Rastbestände im Gebiet und die Beibehaltung der extensiven Landwirtschaft um Nahrungsverfügbarkeit sicher zu stellen.

Fazit

Der Schwarzstorch kommt als Durchzügler regelmäßig im Gebiet vor und nutzt die Helmeniederung bevorzugt als Zwischenaufenthalt. Die Rastbedingungen im SPA 0004 sind besonders hinsichtlich des Störungsaufkommens stark verbesserungsbedürftig.

Seeadler (Haliaetus albicilla)

Vorkommen und Allgemeine Charakteristik der Art

Der Seeadler ist unregelmäßig über gesamte nördliche Paläarktis verbreitet, in Deutschland wird der Nordosten besiedelt, wobei die südwestliche Verbreitungsgrenze am Verlauf des Elbetals in Sach-sen-Anhalt und Sachsen verläuft. Dichtezentren in Sachsen-Anhalt befinden sich im Elbe-Havel-Winkel, weiterer Bereich der Mittleren Elbe mit Dübener Heide. Eutrophe, fisch- und wasservogelrei-che Binnen- und Küstengewässer sind als Nahrungshabitate essentiell. Meist ziehen Jungvögel, Be-vorzugte Überwinterungsgebiete in Deutschland sind Niederungsgebiete der mittleren Elbe und unte-rer Oder, mecklenburgische Seenplatte und Ostseeküste.

Die Art ist im SPA-Gebiet ein regelmäßiger Durchzügler. Als gewässergebundener Greifvogel nutzt er den gesamten Helmestausee und angrenzende baumbestandene Bereiche als Nahrungs-/Jagdhabitat.

Die Flächengröße des genutzten Habitats beträgt 568,1 ha.

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Bestand im Gebiet

Der Seeadler ist im SPA-Gebiet ein regelmäßiger Rastvogel. So wird er fast ausnahmslos jährlich entweder als Einzeltier oder bis zu vier Individuen am Helmestausee beobachtet.

Im Zeitraum 1972 bis 2000 wurden Dekadenmaxima aus dem Raum Helmestausee ermittelt. Dem-nach liegen die meisten Beobachtungen des Seeadlers in der zweiten Februardekade (Wagner & Scheuer, 2003). Maximal ist die Art am Stausee mit 4 Exemplaren vertreten, davon mehrfach auch zwei adulte Tiere, die sich am Stausee in den Monaten September bis Februar zeigten, dabei bis zu zwei immature Tiere gleichzeitig im Gebiet duldend (vgl. Tabelle 37).

Mit Sicherheit als Brutvogel nachgewiesen wurde die Art im benachbarten Freistaat Thüringen mit unmittelbarem Bezug zum Helmestausee erstmals im Bearbeitungsjahr 2011 (pers. Mitt. Scheuer, Nordhausen). So ist die Art als regelmäßiger Nahrungsgast im SPA auch in den Folgejahren zu er-warten und im Rahmen der Revierbildung bzw. Balz von Dezember bis Februar verstärkt auch als potentieller Prädator von Wasservögeln am Helmestausee.

Tabelle 37: Tagesmaxima des Seeadlers (Haliaetetus albicilla) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

1-5 1 - 1 2 1 3 4

Bewertung des Erhaltungszustandes

Für den Seeadler kann von einem hervorragenden (A) Erhaltungszustand der Rastpopulation im Ge-biet ausgegangen werden. Das Rasthabitat des Seeadlers ist mit gut (B) zu bewerten. Die Beein-trächtigungen für diese Art sind im Gebiet nicht erheblich.

Für den Seeadler sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. Als hilfreich für das Rastgeschehen wird sich das vorgeschlagene Freistellen von Einzelbäume als potentielle Brutbäume für horstbauen-de Greifvögel erweisen, die im Winterhalbjahr auch Greifvögeln wie dem Seeadler als Sitzplatz die-nen können.

Der Gesamterhaltungszustand des Seeadlers im SPA-Gebiet wird derzeit mit gut (B) bewertet (vgl. Tabelle 38).

Tabelle 38: Bewertung der Habitatflächen – Seeadler (Haliaetus albicilla)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30040 Helmestausee 568,1 A B B B

Ziel ist der Erhalt des guten Gesamterhaltungszustandes.

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Fazit

Aufgrund seiner herausgehobenen Stellung im Nahrungsnetz und dem Wechselverhältnis zwischen diesem Hauptprädator und den rastenden Wasservögeln im Gebiet ist der Seeadler als besonders gebietscharakteristisch zu bewerten. Mit punktuellen Vergrämungen der Vertreter anderer Vogelarten wie Enten und Gänsen ist innerhalb der natürlichen Gegebenheiten zu rechnen, die jedoch zum na-türlichen Ökosystem dazugehören und keinesfalls mit den anthropogenen Störungen gleichzusetzen sind.

Fischadler (Pandion haliaetus)

Vorkommen und Allgemeine Charakteristik der Art

Die Art besiedelt die Paläarktis und die Äthiopis. 90% der derzeitigen Brutvögel konzentrieren sich auf Schweden, Finnland, Russland. In Deutschland liegt der Schwerpunkt des Vorkommens in den meck-lenburgisch-brandenburgischen Seenplatten und der Niederlausitz. Der Fischadler benötigt zur Nah-rungssuche Seen, Flüsse und Teiche, sowie innerhalb dieser geeignete vertikale Strukturen zum Horstbau, wie Hochbäume und/oder Gittermasten. Die Art ist Mittel- und Langstreckenzieher, seine Überwinterungsgebiete liegen in Westafrika zwischen Sahara und Äquator. Feststellbar ist eine steti-ge Bestandszunahme seit den 1970er Jahren. Die kontinuierliche Besiedlung Sachsen-Anhalts be-gann im Jahre 1989.

In Mitteleuropa sind die meisten Durchzügler der Art Mitte September zu erwarten (Gatter 2000). Da in dieser Zeit der Helmestausee noch sehr viel Wasser enthält, bzw. Fische in den Flachwasserberei-chen leicht verfügbar sind, stellt das SPA ein herausragendes Rastbiotop für den Fischadler dar. Der Fischadler ist im SPA-Gebiet ein regelmäßiger Durchzügler.

Als gewässergebundene Art nutzt er den gesamten Helmestausee und die angrenzenden baumbe-standene Bereiche als Nahrungs-/Jagdhabitat bzw. als Ruheplatz und Kröpfplatz. Die Flächengröße beträgt 568,1 ha

Bestand im Gebiet

Zwischen den Jahren 1990 und 2000 sind 11 Durchzügler beobachtet worden (WEBER et al., 2003). Der Fischadler ist in den letzten Jahren ein regelmäßiger Durchzügler im Gebiet, jedoch erfolgen meist Einzelbeobachtungen (vgl. Tabelle 39).

Tabelle 39: Tagesmaxima des Fischadlers (Pandion haeliaetus) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

6-10 1 1 1 1

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Bewertung des Erhaltungszustandes

Für den Fischadler kann von einem guten (B) Erhaltungszustand der Rastpopulation im Gebiet aus-gegangen werden. Die im SDB genannten Mindestzahlen rastender Fischadler wurden in den letzten Jahren nicht mehr erreicht, jedoch ist er regelmäßig im Gebiet anzutreffen. Das Rasthabitat des Fischadlers ist mit gut (B) zu bewerten. Die Beeinträchtigungen für diese Art sind im Gebiet nicht erheblich.

Der Gesamterhaltungszustand des Fischadlers im SPA-Gebiet wird derzeit mit gut (B) bewertet (vgl. Tabelle 40).

Tabelle 40: Bewertung der Habitatflächen – Fischadler (Pandion haliaetus)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30041 Helmestausee 568,1 B B B B

Ziel ist der Erhalt des guten Gesamterhaltungszustandes. Für den Fischadler sind keine Maßnahmen notwendig.

Fazit

Der Fischadler nutzt erfolgreich die Ressourcen der freien Wasserflächen des Helmestausees und wird darin nicht beeinträchtigt. Die Situation dieses Durchzüglers ist derzeit als unbedenklich einzu-stufen.

Kornweihe (Circus cyanus)

Vorkommen und Allgemeine Charakteristik der Art

Die Nominatform der Kornweihe ist von der nördlichen Iberische Halbinsel und Irland über Mitteleuro-pa und Fennoskandien bis nach Kamtschatka und Sachalin verbreitet. In Deutschland ist sie nach starken Bestandsrückgängen nur noch ein seltener Brutvogel. Die letzten Paare brüten auf größeren Wattenmeerinseln, in Heidegebieten und gewässerreichen Niederungen. Zur Nahrungssuche werden Grün- und Ackerflächen aufgesucht. Im Herbst/Winter sind feuchte Wiesen, Weiden und Äcker die bevorzugten Jagdhabitate. Nordeuropäische Vögel sind Zugvögel und überwintern von Südschweden bis zum Mittelmeerraum. Nach einem starken Bestandsrückgang in Deutschland ist die Art als Brut-vogel in Sachsen-Anhalt und in den östlich angrenzenden Bundesländern nunmehr verschollen. In Mitteleuropa sind die meisten Durchzügler der Art im Zeitraum Ende Oktober zu erwarten (Gatter 2000). Die Kornweihe ist ein regelmäßiger Durchzügler im benachbarten LK Nordhausen, teilweise auch ein individuenreich in Erscheinung tretender Wintergast (Wagner & Scheuer 2003). Die Korn-weihe kommt als regelmäßiger Durchzügler/Wintergast im SPA-Gebiet vor. Sie nutzt die Acker- und Grünlandflächen als Nahrungshabitate. Es wurden drei Habitatkomplexe mit einer Gesamtflächen-größe von 188,9 ha abgegrenzt. Entwicklungsflächen werden nicht ausgewiesen.

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Bestand im Gebiet

Zwischen den Jahren 1990 und 2000 sind sieben Durchzügler/Überwinterer im Gebiet beobachtet worden. Die Kornweihe ist ein regelmäßiger Durchzügler, und kann aktuell auch mit bis zu vier Indivi-duen an einem Zähltag beobachtet werden (vgl. Tabelle 41).

Aus dem engeren Raum Helmestausee wurden insbesondere in den Jahren 1980 bis 1990 regelmä-ßig erheblich größere Ansammlungen gemeldet, mit bis zu 10 Exemplaren und meist in den Mittwin-termonaten Dezember und Januar. Diese Konzentrationen werden seit den 1990er Jahren jedoch nicht mehr beobachtet (WAGNER & SCHEUER, 2003).

Tabelle 41: Tagesmaxima der Kornweihe (Circus cyaneus) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

6-10 4 3 4 4 3 2 -

Bewertung des Erhaltungszustandes

Der Erhaltungszustand der Kornweihe ist im SPA-Gebiet mit gut (B) eingestuft worden. Die im SDB aufgeführten Rastbestandszahlen werden von den im Gebiet rastenden Vögeln nicht mehr erreicht. Jedoch ist die Kornweihe ein jährlich anzutreffender Durchzügler. Die im SPA-Gebiet befindlichen Nahrungsflächen haben einen guten Erhaltungszustand, auch die Beeinträchtigungen sind für die Kornweihe eher gering (vgl. Tabelle 42).

Tabelle 42: Bewertung der Habitatflächen –Kornweihe (Circus cyaneus)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30042 Grünland Helme/Nebenhelme

20,7 B B B B

30043 Acker- u. Grünland Kuhrieth

130,1 B B B B

30044 Grünland/Röhricht Langes Rieth

38,1 B B B B

Ziel ist der Erhalt des guten Gesamterhaltungszustandes. Im Gebiet sind keine Maßnahmen notwen-dig.

Fazit

Die Kornweihe ist ein regelmäßiger, in kleinerer Anzahl anzutreffender Durchzügler im SPA-Gebiet. Die flexible Art der Nahrungssuche gewährleistet eine weitgehend ungestörte Präsenz der Art im SPA-Gebiet

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Wiesenweihe (Circus pygargus)

Vorkommen und Allgemeine Charakteristik der Art

Brutgebiet der Art ist die westliche Paläarktis. 75% des gegenwärtigen Brutbestandes sind in Russ-land verbreitet, in Deutschland findet sich eine eher lückenhafte Verbreitung, Dichtezentren liegen in der polnisch-norddeutschen Tiefebene und den Niederlanden. Gewässerreiche Niederungsgebiete, Hoch- und Flachmoore sowie weiträumige Agrarlandschaften bilden Brut- und Nahrungshabitate. Wiesenweihen sind Langstreckenzieher, die entweder in Westafrika südlich der Sahara oder in Indi-en, Ost- und Südafrika überwintern. Generell erfolgt bundesweit eine Bestandszunahme, jedoch nimmt der Bestand in Ostdeutschland eher ab.

Im Gegensatz zur Kornweihe mit ähnlichen Habitatansprüchen kommt die Art als echter Zugvogel in den Wintermonaten in Mitteleuropa generell nicht vor. Der schwache sommerliche Durchzug hängt eng mit den aktuell sehr spärlichen Brutvorkommen in den umgebenden Landkreisen in Sachsen-Anhalt und Thüringen zusammen. Vor 2000 betrafen die meisten Rastbeobachtungen Vögel auf dem Heimzug in den Monaten Mai und Juni (Wagner & Scheuer 2003). Die Wiesenweihe ist aktuell ein seltener Durchzügler/Wintergast im SPA-Gebiet. In den letzten Jahren sind keine Nachweise erbracht worden. Potentiell nutzt sie die Acker- und Grünlandflächen als Nahrungshabitate.

Es wurden drei Habitatkomplexe mit einer Gesamtflächengröße von 188,9 ha abgegrenzt. Entwick-lungsflächen werden nicht ausgewiesen.

Bestand im Gebiet

Zwischen den Jahren 1990 und 2000 sind mindestens fünf Durchzügler im Gebiet des Helmestau-sees beobachtet worden. Die Beobachtungen betrafen den gesamten Zeitraum von April bis Oktober ohne erkennbare Schwerpunkte zu bestimmten Jahreszeiten. Trotzdem die Wiesenweihe im SPA dabei gelegentlich in potentiellen Bruthabitaten beobachtet wurde, wird nicht von Bruten der Art im Gebiet ausgegangen.

Zwischen 1980 und 2000 wurden von 19 insgesamt aus dem Landkreis Nordhausen bekannt gewor-denen Nachweisen zehn am Helmestausee getätigt, davon auch etwa die Hälfte aller Beobachtungen in den Monaten Mai bis Juni - also innerhalb der potentiellen Brutzeit. Vier weitere Nachweise erfolg-ten unweit des SPA in der Umgebung des Ortes Auleben (WAGNER & SCHEUER, 2003). Bei den Was-servogelzählungen der Jahre 2004 – 2011 ist die Art nicht in Erscheinung getreten.

Bewertung des Erhaltungszustandes

Eine Bewertung des derzeitigen Erhaltungszustandes wird auf Grund der Seltenheit der Wiesenweihe als Durchzügler im Gebiet nicht vorgenommen (vgl. Tabelle 43).

Da es sich um potentielle Habitatkomplexe handelt, werden die Einzelflächen keiner Bewertung un-terzogen.

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Tabelle 43: Bewertung der Habitatflächen – Wiesenweihe (Circus pygareus)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30045 Grünland Helme/Nebenhelme

20,7 - - - -

30046 Acker- u. Grünland Kuhrieth

130,1 - - - -

30047 Grünland/Röhricht Langes Rieth

38,1 - - - -

Fazit

Die Wiesenweihe ist ein seltener Durchzügler im SPA-Gebiet und wird dies mittelfristig voraussicht-lich auch bleiben.

Wespenbussard (Pernis apivorus)

Vorkommen und Allgemeine Charakteristik der Art

Das Brutgebiet der Art verbreitet sich in der gesamten Paläarktis. Deutschland wird flächendeckend besiedelt, jedoch nicht überall gleich stabil. So sind auch in Sachsen-Anhalt ausgedehnte, intensiv bewirtschaftete Agrargebiete und höhere Harzlagen nicht, oder nur gering besiedelt. Der Wespen-bussard bevorzugt reich gegliederte Landschaften und ausgedehnte Laub- und Mischwälder mit Alt-holzbeständen. Insgesamt ist von einem stabiler Gesamtbestand, auch in Deutschland auszugehen.

Als Langstreckenzieher zieht der Wespenbussard sehr rasch über das Binnenland hinweg, ohne Pausen einzulegen und sammelt sich an markanten Meerengen (Straße von Messina). An den Sam-melpunkten segeln die Tiere dann gemeinschaftlich in der Thermik um danach zielstrebig dem Win-terquartier in Äquatorial- und Südafrika entgegen zustreben. Dabei werden erst in Nordafrika wieder Nahrungsquellen erschlossen. Gefährdet wird die Art auf dem Zug durch ein hohes Abschussrisiko in den Mittelmeerländern (Malta!).

in Mitteleuropa sind die meisten Durchzügler der Art Ende August zu erwarten (Gatter 2000). Im Ge-biet trat die Art vor allem als Sommergast auf, die Rastpopulation dürfte sich aus den insgesamt nur wenigen Brutrevieren der umliegenden Gegend speisen. Auf dem Durchzug wird die Art, wenn über-haupt, meist nur in den Niederungen bemerkt, so auch an der Helme (Wagner & Scheuer 2003, 154). Ganz selten wird sie auf dem Heimzug von Ende April bis Ende Mai nachgewiesen. Größere Trupps überfliegen im schnellen Heimzug nördliche Teile des Gesamtareals, dabei meist die thermische Gunst der Goldenen Aue und in keinem Fall das Gebiet für einen Aufenthalt nutzend.

Im SPA-Gebiet sind in den letzten Jahren keine Vorkommen bekannt. Es werden keine Habitatflä-chen abgegrenzt; Entwicklungsflächen werden nicht ausgewiesen.

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Bestand im Gebiet

Zwischen den Jahren 1990 und 2000 sind drei Durchzügler im Gebiet beobachtet worden. Die Daten aus dem Fundus der Wasservogelzählungen sind nicht repräsentativ für den Wespenbussard.

Die Art tritt vor allem als Sommergast im Gebiet auf, die sommerliche Rastpopulation dürfte sich überwiegend aus den insgesamt nur wenigen bekannten Brutrevieren der umliegenden Gegend spei-sen. Auf dem Durchzug wird die Art, wenn überhaupt, meist nur in den Niederungen des Landes be-merkt, so auch an der Helmeniederung (WAGNER & SCHEUER, 2003). Ganz selten von Ende April bis Ende Mai wird die Art auf dem Heimzug nachgewiesen. In jedem Fall werden die Vögel dann aber meist überfliegend festegestellt und nutzen in keinem Fall das Gebiet als Aufenthaltsplatz. Die nächs-ten geeigneten Habitate für diesen Zweck befinden sich auf Thüringer Gebiet am NSG Schlossberg. Beobachtungen stationärer Vögel von dort wurden allerdings nicht gemeldet (WAGNER & SCHEUER, 2003). In langen Regenperioden ist zudem das mittsommerliche Auftreten von geschwächten Tieren möglich, die keine Insektennahrung mehr finden. Diese Tiere sind dann aber ebenfalls primär außer-halb des Sachsen-Anhalt-Teils vom Helmestausee im NSG Schlossbergwiesen (THÜ).

Einziger Konfliktschwerpunkt dürfte die Nutzung des niedrigen Luftraums über dem SPA durch Jagd-flieger der Bundeswehr (pers. Mitt. Talsperrenmeister LISKE, eig. Beob.) sein, in diesem Ausmaß auch relevant für Vogelschwärme (Kiebitze, Enten) und andere Großvögel (See-, Fischadler, Schwarz-storch).

In Mitteleuropa werden für die Art prinzipiell keine spezifischen Rasthabitate definiert. Hintergrund dafür ist der zielstrebige Abflug der Wespenbussarde aus den Brutgebieten zu den oben beschriebe-nen Sammelpunkten.

Besondere Maßnahmen außerhalb der kritischen Hinterfragung der Notwendigkeit einer Beibehaltung der fragwürdig niedrigen Flugkorridore der Bundeswehr innerhalb eines europäischen Schutzgebietes sind daher nicht erforderlich.

Fazit

Als Rastvogel ist der Wespenbussard im Gebiet nicht relevant, da in der Biosphäre des SPA nach-weislich keine Raumnutzung erfolgt. Vielmehr wird lediglich die besondere Geomorphologie der Berghanglage als Fluglinie genutzt.

Es wird vorgeschlagen diese Art aus dem SDB zu streichen.

Wanderfalke (Falco peregrinus)

Vorkommen und Allgemeine Charakteristik der Art

Als Kosmopolit ist die Art nahezu weltweit verbreitet, in Deutschland lückenhaft, mit Schwerpunkten in Spanien, Großbritannien, Russland, Frankreich, Italien, und Irland. Anfang der 1970er Jahre war die Art in Ostdeutschland ausgestorben, 1980/81 begann eine Wiederansiedlung. Die Art kann mit Aus-nahme von hochalpinen Bereichen unterschiedlichste Lebensräume besiedeln und nutzt als Baum-

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brüter auch Horste anderer Greifvögel. Primär werden vorerst noch hohe Gebäude als Brutplätze gewählt (Schornsteine, Türme). Mitteleuropäische Wanderfalken sind Stand- und Strichvögel, Vögel aus Nordeuropa ziehen zum Überwintern meist nach Mittel- und Südeuropa.

In Mitteleuropa sind die meisten Durchzügler der Art Anfang Oktober zu erwarten (Gatter 2000). Die zahlreich anwesenden Wasservögel im Gebiet stellen für den ausschließlich Vögel jagenden Wander-falken ein gutes Nahrungsreservoir mit spezifisch breitem Beutespektrum dar. Der Wanderfalke ist ein regelmäßiger Durchzügler/Überwinterer im SPA-Gebiet. Er nutzt die linearen Strukturen entlang des Helmestausees als Jagdgebiet. Es wurden zwei lineare Habitate mit einer Gesamtlänge von 6.602 m abgegrenzt.

Bestand im Gebiet

Zwischen 1990 und 2000 sind drei Durchzügler/Überwinterer im Gebiet beobachtet worden. Der Wanderfalke ist ein jährlicher Durchzügler, der meist mit ein bis zwei Individuen anzutreffen ist (vgl. Tabelle 44).

Die meisten Tiere werden Ende September, Anfang Oktober beobachtet. Die Art ist am Helmestau-see hauptsächlich von Ende August bis Ende November anwesend, danach ist sie seltener im Zuge des Ablassens der Gewässer und daraus folgender geringerer Beutepalette. (WAGNER & SCHEUER, 2003). Im Januar und Februar sind daher nur sehr selten Wanderfalken im Gebiet anzutreffen.

Tabelle 44: Tagesmaxima des Wanderfalken (Falco peregrinus) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

1-5 2 2 2 2 1 1 1

Bewertung des Erhaltungszustandes

Der Wanderfalke ist alljährlich im SPA-Gebiet als Durchzügler anzutreffen. Die im SDB genannten Bestandszahlen werden aktuell regelmäßig erreicht. Es ist von einem sehr guten (A) Erhaltungszu-stand dieser Art im Gebiet auszugehen. Die bevorzugten Linearhabitate sind in gutem Zustand. Auf andere Arten wirkende Beeinträchtigungen sind für den Wanderfalken zu vernachlässigen. Der Ge-samterhaltungszustand kann demzufolge mit sehr gut (A) bewertet werden (vgl. Tabelle 45).

Tabelle 45: Bewertung der Habitatflächen – Wanderfalke (Falco peregrinus)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Länge (m) Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30048 Ostseite Stausee 3812 A B A A 30049 Nord-Westseite Stausee 2790 A A A A

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Der Wanderfalke besitzt derzeit im Gebiet einen sehr guten Gesamterhaltungszustand. Es sind keine speziellen Maßnahmen notwendig.

Ziel ist die Beibehaltung des sehr guten Gesamterhaltungszustandes.

Fazit

Der Wanderfalke findet im SPA 0004 gute bis sehr gute Rastbedingungen vor und ist in seinem Rast-bestand nicht gefährdet.

Merlin (Falco columbarius)

Vorkommen und Allgemeine Charakteristik der Art

Hauptvorkommensareal des Merlins sind die Taiga- und Waldtundrenzonen der Holarktis. Als Brut-habitat präferiert er offene Landschaften wie Hochmoore, Zwergstrauchheiden, Randbereiche lichter Wälder, waldarme Hochländer sowie baumlose Steil- und Dünenküsten, wo er bestehende Raben- oder Greifvogelnester übernimmt. Als Überwinterungshabitate werden ebenfalls offene, kleinvogelrei-che Bereiche, wie Marschgebiete, Gewässer, Wiesen- und Ackerflächen, aufgesucht. Der Merlin ist als ausschließlich in Nordeuropa brütender Greifvogel ein regelmäßiger Durchzügler und Wintergast in Sachsen-Anhalt wie auch im SPA-Gebiet.

In Mitteleuropa sind die meisten Durchzügler der Art Anfang Oktober zu erwarten (Gatter 2000). Der Merlin tritt im Binnenland meist mit festen winterlichen Jagdrevieren und individuellen Aufenthaltsbe-reichen in Erscheinung. Als Beute werden Vögel bis zur Körpergröße einer Amsel erjagt, dabei spie-len Wasservögel eine nur untergeordnete Rolle.

Der Merlin nutzt die linearen Strukturen entlang des Helmestausees als Jagdgebiete. Es wurden zwei lineare Habitate mit einer Gesamtlänge von 6.602 m abgegrenzt.

Bestand im Gebiet

Zwischen den Jahren 1990 und 2000 ist jeweils ein Durchzügler/Überwinterer im Gebiet beobachtet worden. Der Merlin ist ein jährlicher Durchzügler im Gesamtgebiet des Landkreises Nordhausen, der stets als Einzelbeobachtung nachgewiesen wird (vgl. Tabelle 46). Selten deuten die Beobachtungen auf einen längeren Aufenthalt hin. Die meisten Tiere rasten im Monat Oktober. Das langjährige Mittel der Jahre 1975 bis 2000 für Nordhausen deutet darauf hin, dass es primär im Januar zu einer Über-winterung kommt und die Heimzugspitze im Monat März erreicht wird (WAGNER & SCHEUER 2003).

Tabelle 46: Tagesmaxima des Merlin (Falco columbarius) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

1-5 1 1 1 1 1 1 -

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Bewertung des Erhaltungszustandes

Der Merlin ist alljährlich im SPA-Gebiet als Durchzügler anzutreffen. Die im SDB genannten Be-standszahlen werden erreicht. Es ist von einem sehr guten (A) Erhaltungszustand dieser Art im Ge-biet auszugehen. Die bevorzugten Linearhabitate sind in gutem Zustand und die Beeinträchtigungen für den Merlin sind zu vernachlässigen. Der Gesamterhaltungszustand kann demzufolge mit sehr gut (A) bewertet werden (vgl. Tabelle 47).

Tabelle 47: Bewertung der Habitatflächen – Merlin (Falco columbarius)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Länge (m) Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30050 Ostseite Stausee 3812 A B A A 30051 Nord-Westseite Stausee 2790 A B A A

Der Merlin besitzt derzeit im Gebiet einen sehr guten Gesamterhaltungszustand. Es sind keine spezi-ellen Maßnahmen notwendig. Ziel ist die Beibehaltung des sehr guten Gesamterhaltungszustandes.

Fazit

Der Merlin findet weitestgehend ungestörte Rast- und Überwinterungshabitate im Gebiet vor. Die Art ist in ihrem regelmäßigen Auftreten nicht gefährdet.

Kranich (Grus grus)

Vorkommen/Habitatflächengröße

Der Kranich ist für das SPA-Gebiet als Rastvogel eine wertgebende Art und kommt regelmäßig, mit-unter auch in sehr großer Anzahl vor. Er nutzt die Schlickflächen des Helmestausees an der Nord-spitze als Schlafplatz. Es wurde eine Flächen von 73,5 ha als Schlafplatz abgegrenzt. Die Nahrungs-habitate stellen die angrenzenden Acker- und Grünlandflächen dar. Es wurden vier Habita-te/Habitatkomplexe mit einer Gesamtgröße von 152,8 ha abgegrenzt. Entwicklungsflächen werden nicht ausgewiesen.

Allgemeine Charakteristik der Art

Paläarktische Verbreitung, Brutareal erstreckt sich von Mittel- und Nordeuropa bis Ostsibirien. Deutschland derzeitig an westlicher Arealgrenze, wobei sich Vorkommen auf Nordosten beschrän-ken. Als Bodenbrüter bevorzugt der Kranich feuchte bis nasse Niederungsgebiete wie Bruchwälder, Verlandungszonen von stehenden Gewässern, Mooren und Feuchtwiesen. Rastplätze während des Zuges umfassen Nahrungs- und Schlafplätze, die möglichst aus flachen, seichten Wasserflächen bestehen sollten. Mittelstreckenzieher, besonders Herbstzug wird an traditionellen Rastplätzen unter-brochen. Sachsen-Anhalt ist Helmestausee ein bedeutender Rastplatz. Bestandszunahme.

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Bestand im Gebiet

Die jährlich an den traditionellen Schlafplätzen durchgeführten Zählungen des Kranichs ergaben in den letzten Jahren große Anstiege der Rastgesellschaften (vgl. Tabelle 48).

Tabelle 48: Tagesmaxima des Kranich (Grus grus) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

SPZ 2004/05

SPZ 2005/06

SPZ 2006/07

SPZ 2007/08

SPZ 2008/09

SPZ 2009/10

SPZ 2010/11

1.001-10.000 20.935 11.528 39.161 29.718 39.820 21.640 24.000

Erläuterung:

SPZ = Schlafplatzzählung

Bewertung des Erhaltungszustandes

Zur Bewertung der Bedeutung des Gebietes für den Kranich und dessen Erhaltungszustand im Ge-biet wird das internationale 1% Kriterium der RAMSAR-Konvention herangezogen (für detaillierte Beschreibung siehe WAHL et al., 2007). Ein Gebiet hat eine internationale Bedeutung, wenn es re-gelmäßig mehr als 20.000 Wasservögel aller Art beherbergt oder wenn es regelmäßig 1% einer bio-geographischen Population einer Wasservogelart beherbergt.

Für den Kranich trifft im Gebiet beides zu. Demzufolge hat das Gebiet eine herausragende (internati-onale) Bedeutung. Jedoch haben sich in den letzten Jahren die Bedingungen geändert.

Die Eignung der Flächen für den Kranich hängt in großem Maßstab von der Verfügbarkeit von Schlämm- und Schlickflächen zur Ankunftszeit ab. Das Stauregime wird von dem Talsperrenbetrieb bestimmt. Das Ablassen des Stausees wird derzeit erst ab Mitte/Ende September begonnen. Demzu-folge fehlen die notwendigen Rastmöglichkeiten (v.a. Schlafplatz) für den Kranich (und Limikolen). Durch die Öffnung des Westdamms für Besucher ist zur Rastzeit des Kranichs ein enormes Stö-rungspotential vorhanden, ausgehend von Spaziergängern und v.a. durch freilaufende Hunde. Beides hat eine ungünstige Wirkung auf den Erhaltungszustand dieser Art. Der Gesamterhaltungszustand des Kranichs für die Nordspitze wird mit schlecht/ungünstig (C) eingestuft (siehe Tabelle 49), da die ungünstige Qualität des Rasthabitates und die vorherrschenden Beeinträchtigungen die Populations-größe auf Dauer negativ beeinflussen wird.

Tabelle 49: Bewertung der Habitatflächen – Kranich (Grus grus)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30052 Nordspitze - Schlafplatz 73,5 A C C C

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Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30053 Acker- u. Grünland Kuhrieth - Nahrungshabitat

112,0 A B B B

30054 Grünland Helme/Nebenhelme - Nahrungshabitat

22,6 A B B B

30055 Röhricht Langes Rieth - Nahrungshabitat

9,9 A B B B

30056 Grünland Nordspitze - Nahrungshabitat

8,3 A B B B

Für den Kranich sollten der Gesamterhaltungszustand des Rasthabitates und der Nahrungsflächen getrennt betrachtet werden.

Um die (internationale) Bedeutung des SPA-Gebietes für den Kranich (und andere Arten) weiterhin zu erhalten, sind das derzeitige Stauregime betreffend, erhebliche Maßnahmen notwendig. Andere Nutzungsinteressen (z.B. Freizeit) müssen dabei in den Hintergrund rücken. Es wird das langsame Ablassen des Stausees ab Mitte August empfohlen. Um anthropogene Störungen zu verringern bzw. auszuschalten ist eine strikte und sinnvolle Besucherlenkung notwendig.

Ablenkfütterungen sind in Erwägung zu ziehen, wenn der Schaden durch die Kranichäsung für Land-wirte erhebliche Ausmaße annehmen sollte.

Ziel ist die Verbesserung des schlechten Erhaltungszustandes des Rasthabitates an der Nordspitze. Hierfür ist die Durchführung von geeigneten, festzusetzenden Maßnahmen notwendig. Es treten Sy-nergieeffekte mit anderen Arten, v.a. Limikolen auf.

Fazit

Der Kranich ist innerhalb des alljährlichen Phänomen des Vogelzugs nicht allein eine avifaunistisch wertgebende sondern unter touristischen Aspekten als solche gleichzeitig eine charismatische Vogel-art. Als unstrittiger Magnet für die Naturbeobachtung unterliegt er gleichermaßen den Gefährdungen eines unsachgemäß durchgeführten Naturtourismus wie auch den positiven Aspekten einer natur-schutzpädagogischen Aufwertung dieses öffentlichkeitswirksamen Phänomens. Die Verantwortung der Nutzer und politischen Entscheidungsträger für die Gewährleistung ist als hoch zu bewerten. Die derzeitige Sicherung dieses Rastgebietes von gesamteuropäischer Bedeutung ist als ungenügend einzuschätzen.

Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)

Allgemeine Charakteristik der Art

Die Art ist größtenteils paläarktisch verbreitet, deutsche Brutvorkommen in Niedersachsen, welche Restbestände darstellen. Grasland, nasse Heidegebiete und Hochmoore der Niederungen und in der Berg-, Wald- und arktischen Tundra werden als Brutgebiete besiedelt. Nahrungssuche kann auch auf

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angrenzenden Acker- und Grünlandflächen erfolgen. Die Art ist Kurzstreckenzieher, Durchzügler suchen Viehweiden und kurzrasige Mähwiesen, aber auch Trockenrasen, Stoppeläcker auf. Die Durchzugszahlen stiegen seit 1990er Jahren in Sachsen-Anhalt an.

Der Goldregenpfeifer ist in Deutschland als Brutvogel weitestgehend ausgestorben (1990er Jahre: 10-30 Brutpaare in Niedersachsen). Die Art rastet zumeist in den Nord-Bundesländern auf ausge-dehnten Ackerflächen, der in Europa im Wesentlichen speziell an der westlichen Nordsee überwin-tert, teilweise aber auch in Nordafrika. Häufig mischen sich Goldregenpfeifer auf dem Zug unter Kie-bitzschwärme, mit denen sie in den Rastgebieten Habitatansprüche teilen, und wandern mit diesen in gemischten Schwärmen. Insbesondere im Binnenland können beide Arten aufgrund der speziellen Rastplatzökologie nur schwerlich flächendeckend erfasst werden (BURDORF et al. 1997). Bei einer bundesweiten Zählung im Oktober 2008 wurde gegenüber 2003 eine leichte Verschiebung der Gold-regenpfeifer-Rastbestände von den nordwestlichen Bundesländern nach Osten hin festgestellt. Als Durchzügler kommt die Art im SPA-Gebiet mehr oder weniger regelmäßig vor. Der Goldregenpfeifer bevorzugt zur Rastzeit die Acker- und Grünländer als Nahrungs- und Rasthabitate. In Sachsen-Anhalt nutzten nahezu alle Goldregenpfeifer Ackerflächen als Rasthabitat (WAHL, 2009).

Der Goldregenpfeifer ist ein zumeist in den Nordbundesländern (Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, teilweise Brandenburg) auf ausgedehnten Ackerflächen rastender Zugvogel, der im Wesentlichen auch in Europa speziell in der westlichen Nordsee überwintert, teilweise aber auch in Nordafrika. Als Brutvogel ist er im südlichen Teil seines rezenten Brutareals weitestgehend ausge-storben, so zum Beispiel in den Mooren des Landes Niedersachsen.

Gerne mischen sich die Regenpfeifer hierbei unter Kiebitze, mit denen sie ähnliche Habitatsansprü-che auf dem Zug teilen, und ziehen auch zusammen mit dieser Art in gemischten Schwärmen. Auf-grund der speziellen Rastplatzökologie können Goldregenpfeifer und Kiebitz insbesondere im Binnen-land nicht flächendeckend erfasst werden (BURDORF et al., 1997). Dies rührt aus der Tatsache der geringen Konzentration und der großräumigen Verteilung und den vorhandenen Lücken im Zählge-bietsnetz. Für Limikolen anderer Gattung gilt dieses Problem nicht, da sie zumeist auf räumlich leicht eingrenzbaren Flächen rasten (abgelassene Fischteiche, Lachen, feuchte Senken, abgelassene Stauseen). Trotzdem werden regelmäßige Zählungen durchgeführt (zuletzt Oktober 2008, WAHL 2009). Dabei wurde gegenüber 2003 nach fünf Jahren eine leichte Verschiebung von den nordwestli-chen BL hin zum Osten festgestellt (WAHL, 2009).

Im Gebiet des SPA 0004 wurden zwei Habitate/Habitatkomplexe mit einer Gesamtgröße von 120,7 ha abgegrenzt. Entwicklungsflächen werden nicht ausgewiesen.

Bestand im Gebiet

In den Jahren zwischen 1990 und 2000 sind zeitweise Tagesmaxima von 400 Individuen im Gebiet beobachtet worden. In den letzten Jahren sind die Bestandszahlen im Gebiet immer unter 10 geblie-ben. Insgesamt wurden in Sachsen-Anhalt 2008 zur Goldregenpfeifer-Zählung 2.200 Individuen ge-schätzt (WAHL, 2009). Für den Helmestausee sind jedoch lediglich zwei rastende Exemplare gemel-det worden (vgl. Tabelle 50).

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Besonders auf dem Heimzug werden im benachbarten Landkreis Nordhausen (THÜ) die meisten Goldregenpfeifer beobachtet - allerdings nicht so sehr auf den Gewässern (Stausee, Fischteiche) sondern vielmehr auf vernässten Stellen von Wiesen und Feldern, die auch im Frühjahr nach der Schneeschmelze ausreichend zur Verfügung stehen (WAGNER & SCHEUER, 2003).

Der Zuggipfel wird in der zweiten März-Dekade verzeichnet, dabei wurden ausnahmsweise auch bis zu 400 Exemplare am Helmestausee gesichtet (18.03.1999, KEIL in WAGNER & SCHEUER, 2003).

Tabelle 50: Tagesmaxima des Goldregenpfeifers (Pluvialis apricaria) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

251-500 1 - 6 2 2 - 6

Bewertung des Erhaltungszustandes

Die Population kann aufgrund der starken Schwankungen der Nachweiszahlen nicht bewertet wer-den. Die im Standard-Datenbogen genannte Zahl sollte nicht als Referenz herangezogen werden, da sie offensichtlich auf einer Einzelbeobachtung basiert. Die Rasthabitate zur Nahrungsaufnahme, vor-nehmlich die Äcker, sind in gutem Zustand. Die Schlafplätze auf dem trocken gefallenen Seeboden haben eine hohe Bedeutung auch für weit außerhalb liegende Nahrungsflächen, hierin liegt die ei-gentliche Bedeutung des SPA für den Goldregenpfeifer. Auch diese befinden sich in einem guten Erhaltungszustend (B). Als Beeinträchtigung für den Goldregenpfeifer ist der lange sommerliche Ein-stau zu bewerten, allerdings ist dieser nur von geringer Bedeutung (B), da die Art relativ spät in ihrem Winterquartier ankommt.

Der Gesamterhaltungszustand des Goldregenpfeifers im SPA-Gebiet ist mit gut (B) zu bewerten (vgl. Tabelle 51).

Tabelle 51: Bewertung der Habitatflächen – Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30057 Grünland Helme/Nebenhelme

20,7 B B B

30058 Acker- u. Grünland Kuhrieth

100,0 B B B

Für die meist auf den Ackerflächen rastenden Goldregenpfeifer ist das Vorhandensein von Winterge-treide, Schwarzäckern und Maisstoppelfeldern wichtig. Um die Rastbestandszahlen zu erhöhen, ist die Beibehaltung bzw. Ausweitung extensiver Landwirtschaft innerhalb und außerhalb des SPA-Gebietes notwendig.

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Ziel ist die Beibehaltung des guten Erhaltungszustandes.

Fazit

Die Rastpopulation des Goldregenpfeifers kann allein für das SPA-Gebiet nicht abschließend beurteilt werden, da das Auftreten stark mit den Nahrungsflächen im weiteren Umfeld in Zusammenhang steht.

Bruchwasserläufer (Tringa glareola)

Allgemeine Charakteristik der Art

Der Bruchwasserläufer brütet hauptsächlich in den borealen und subarktischen Tundrenzonen. Es existieren nur noch geringe Vorkommen in Mitteleuropa, in Deutschland ist die Art kein Brutvogel mehr. Ein Bestandsrückgang ist auch in anderen nordeuropäischen Ländern zu verzeichnen.

Der Bruchwasserläufer wandert als Mittel- und Langstreckenzieher und überwintert in den Tropen und Subtropen der Südhalbkugel. Durchzugshabitate sind ausschließlich an Süßwasser gebunden, z.B. Flachwasserzonen, Schlammflächen oder überschwemmtes Grünland.

In Sachsen-Anhalt ein regelmäßiger und verbreiteter Durchzügler. In der Literatur wird der Bruchwas-serläufer als regelmäßiger Durchzügler im SPA-Gebiet beschrieben, mit einem Schwerpunkt am Helmestausee, aber unter anderem auch in den FT Auleben. Dies ergibt sich aus der Präferenz der Art für frische Schlammbereiche. Diese standen infolge wechselnden Wasserstandes am Helmestau-seeufer bisher regelmäßig bereit, ebenso auch an den Fisch- und Klärteichen der Umgebung. Die Art weicht gelegentlich auch auf trockenere Flächen mit schwacher Vegetation als sekundärem Rasthabi-tat aus, ist aber sehr viel spezifischer als der verwandte Waldwasserläufer auf tatsächliche Schlamm-flächen angewiesen. Von einem erheblichen Rückgang des Durchzugs namentlich am Helmestausee in den 1990er Jahren wird berichtet (Wagner & Scheuer 2003).

Da die Größe und Lage der jeweiligen Schlickflächen jährlich stark variieren können, ist der gesamte Helmestausee (Anteil Sachsen-Anhalt) als Rasthabitat für den Bruchwasserläufer mit einer Größe von 526,4 ha abgegrenzt worden.

Bestand im Gebiet

Zwischen den Jahren 1990 und 2000 ist ein Tagesmaximum von 62 Durchzüglern im Gebiet beo-bachtet worden. Im August 2010 wurden zum Sommerdurchzug vier Individuen beobachtet. In den letzten Jahren konnte nur im Winterhalbjahr 2008/09 eine Beobachtung von 25 rastenden Individuen notiert werden und in 2010/11 ein Exemplar. In den anderen Jahren waren keine Durchzügler beo-bachtet worden (vgl. Tabelle 52).

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Tabelle 52: Tagesmaxima des Bruchwasserläufers (Tringa glareola) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

51-100 - - - - 25 - 1

Bewertung des Erhaltungszustandes

Seit ca. 1990 führt der Stausee im Sommer bis in den September hinein Wasser (SCHEUER, 2011), so dass den Habitatansprüchen des Bruchwasserläufers, also vor allem der Präsenz von Schlammflä-chen, nicht mehr entsprochen werden kann. Zudem werden die ehemals beobachteten Durchzugs-zahlen in den letzten Jahren nicht mehr erreicht, bzw. sie fehlen gänzlich als Durchzügler. Es muss also von einem schlechten /ungünstigen (C) Erhaltungszustand ausgegangen werden (vgl. Tabelle 53).

Tabelle 53: Bewertung der Habitatflächen – Bruchwasserläufer (Tringa glareola)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30059 Helmestausee 526,4 C C B C

Ziel ist die Verbesserung des derzeitigen schlechten Gesamterhaltungszustandes und die Erreichung eines guten Zustands (B). Um eine Verbesserung herbeizuführen, müssen Maßnahmen mit Hinblick auf das vorherrschende Stauregime und einer stringenten Besucherlenkung durchgeführt werden. Diese sind dieselben wie für den Kranich (siehe dort).

Fazit

Der Bruchwasserläufer ist im SPA-Gebiet ein unregelmäßiger Durchzügler. Er nutzt die Schlickflä-chen des abgelassenen Helmestausees als Rasthabitat. Durch den über den Sommer bis September andauernden Vollstau des Helmestausees fehlen dem Bruchwasserläufer geeignete Rasthabitate.

Kampfläufer (Philomachus pugnax)

Allgemeine Charakteristik der Art

Lebensraum des Kampfläufers sind offene bis halboffene, großräumige Niederungslandschaften in Küstennähe. Auch im Binnenland, dort auf extensiv genutzten, nassen Feuchtwiesen. Bevorzugt mit schlammigen, vegetationsfreien Überschwemmungsflächen. Kampfläufer sind Langstreckenzieher. Der Wegzug meist adulter Männchen beginnt schon ab Mitte Mai bis Mitte Juni. Ankunft in Brutgebie-te erfolgt i.d.R. ab Ende März bis Ende April, wobei die Weibchen zwei Wochen nach den Männchen eintreffen.

Der Kampfläufer ist im SPA-Gebiet ein regelmäßiger Durchzügler. Regelmäßig wurden Beobachtun-gen aus dem Kreis Nordhausen, insbesondere aus dem Raum Helmestausee gemeldet, mehrfach

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auch in den Fischteichen Auleben und anderen Gebieten. Das Maximum des Heimzuges ist Ende April/Anfang Mai zu erwarten, der Wegzug erreicht seinen Höhepunkt Mitte September. Früheste Nachweise im Jahr wurden vereinzelt schon Ende Februar getätigt, das Sommerminimum liegt bei Anfang Juni und ausnahmsweise werden bis Mitte Dezember einzelne Tiere am Helmestausee ge-sichtet, wobei jedoch nicht von einer Überwinterung die Rede sein kann (WAGNER & SCHEUER 2003). Die Art nutzt die Schlickflächen des abgelassenen Helmestausees als Rasthabitat. Da die Größe und Lage der jeweiligen Schlickflächen jährlich stark variieren können, ist der gesamte Helmestausee (Anteil Sachsen-Anhalt) als Rasthabitat für den Kampfläufer mit einer Größe von 526,4 ha abgegrenzt worden.

Bestand im Gebiet

In den Jahren zwischen 1990 und 2000 ist als Tagesmaximum ein Rastbestand von 75 Individuen im Gebiet beobachtet worden. Der Kampfläufer ist ein regelmäßiger, jährlich auftretender Rastvogel. Rastgesellschaften kamen jedoch in den letzten Jahren kaum über 10 Individuen (vgl. Tabelle 54).

Tabelle 54: Tagesmaxima des Kampfläufers (Philomachus pugnax) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

51-100 10 10 8 6 6 2 22

Bewertung des Erhaltungszustandes

Seit ca. 1990 führt der Stausee im Sommer bis in den September hinein Wasser (SCHEUER, 2011), so dass den Habitatansprüchen des Kampfläufers, wie Schlammflächen nicht mehr entsprochen werden kann. Zudem werden die ehemals beobachteten Durchzugszahlen in den letzten Jahren nicht mehr erreicht. Es muss also von einem schlechten /ungünstigen (C) Erhaltungszustand ausgegangen wer-den (vgl. Tabelle 55).

Tabelle 55: Bewertung der Habitatflächen – Kampfläufer (Philomachus pugnax)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30060 Helmestausee 526,4 C C B C

Ziel ist die Verbesserung des derzeitigen schlechten Gesamterhaltungszustandes und die Erreichung eines guten Zustands (B). Um eine Verbesserung herbeizuführen, müssen Maßnahmen mit Hinblick auf das vorherrschende Stauregime und einer stringenten Besucherlenkung durchgeführt werden. Diese setzen sich aus denselben Prämissen zusammen wie für den Kranich (siehe dort).

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Fazit

Durch den über den Sommer bis September andauernden Vollstau des Helmestausees fehlen dem Kampfläufer geeignete Rasthabitate. Die Situation für den Rastbestand des Kampfläufers ist im Ge-biet stark verbesserungsbedürftig.

Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)

Allgemeine Charakteristik der Art

Lebt hauptsächlich an Küsten, Ästuaren und Flussniederungen, sowie auch an Gewässern des Bin-nenlandes, Koloniebrüter. Schwarzkopfmöwen sind Kurzstreckenzieher. Abzug von den Brutplätzen ab Mitte Juli, Ankunft in Brutgebiete Ende März bis Ende Mai, wobei die Hauptdurchzugszeit Anfang Mai bis Mitte Mai ist (SÜDBECK et al., 2005).

Die Schwarzkopfmöwe ist ein seltener Durchzügler, der potentiell den gesamten Helmestausee als Rasthabitat nutzt. Demzufolge wurde der gesamte Helmestausee (Anteil Sachsen-Anhalt) als Habitat-fläche mit einer Größe von 526,4 ha abgegrenzt.

Bestand im Gebiet

Die Schwarzkopfmöwe ist ein sehr seltener Durchzügler im SPA-Gebiet. Im Zeitraum 1988 bis 2000

wurden zehn Beobachtungen der Schwarzkopfmöwe aus dem Kreis Nordhausen gemeldet, die mit

einer Ausnahme alle aus dem Raum Helmestausee stammten. Vor 1988 wurden keine Tiere beo-

bachtet, was mit der allgemein festgestellten Arealerweiterung in den späten 1980er Jahren überein-

stimmt. Die vom Helmestausee gemeldeten Tiere verteilten sich jahreszeitlich in der Mehrzahl auf

den September (Wagner & Scheuer 2003). In den letzten sechs Jahren wurden keine Tiere dieser Art

mehr im Gebiet beobachtet. Mit Durchzüglern ist aber weiterhin zu rechnen, auch angesichts der

jährlich 1-3 Brutpaare im elbnahen Raum des Landes Sachsen-Anhalt.

Bewertung des Erhaltungszustandes

Auf Grundlage der fehlenden Beobachtungen über die letzten Jahre werden keine Bewertungen vor-

genommen. Da es sich um ein potentielles Habitat für die Schwarzkopfmöwe handelt, wird keine Be-

wertung der Erhaltungszustände vorgenommen (vgl. Tabelle 56).

Tabelle 56: Bewertung der Habitatflächen – Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30061 Helmestausee 526,4 - - - -

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Fazit

Die Schwarzkopfmöwe ist im Gebiet ein sehr selten anzutreffender Durchzügler. Es sind keine Maß-nahmen notwendig.

Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)

Allgemeine Charakteristik der Art

Als Brutvogel vor allem an der Küste und auf Inseln, aber auch auf extensiv beweideten Boddenin-seln und in Tagebaugewässern; Koloniebrüter. Benötigt offene, fischreiche Gewässer als Nahrungs-habitat. Flussseeschwalben sind Langstreckenzieher. Heimzug in Brutgebiete ab Ende März bis An-fang Juni, Abzug bis Ende September.

Die Flussseeschwalbe ist mit zuletzt abnehmender Tendenz ein seltener Durchzügler, die den ge-samten Helmestausee als Rasthabitat nutzt. Demzufolge wurde der gesamte Helmestausee (Anteil Sachsen-Anhalt) als Habitatfläche mit einer Größe von 526,4 ha abgegrenzt.

Bestand im Gebiet

In den Jahren zwischen 1990 und 2000 sind als Tagesmaximum 15 Durchzügler im Gebiet beobach-tet worden. Seither ist sie nur noch unregelmäßig im Gebiet verzeichnet worden (WAGNER & SCHEU-

ER, 2003). Im Winterhalbjahr 2005/06 ist lediglich ein durchziehendes Exemplar gesehen worden (vgl. Tabelle 57). Am häufigsten wird die Art am Helmestausee, aber auch an Fischteichen Auleben ge-sichtet, seltener auch an Kiesteichen der Umgebung. Die meisten Exemplare wurden nach dem 33jährigen Mittel in der dritten Augustdekade gesichtet, im Frühjahr wird das Maximum in der dritten Aprildekade erreicht.

Tabelle 57: Tagesmaxima der Flussseeschwalbe (Sterna hirundo) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

11-50 - 1 - - - - -

Bewertung des Erhaltungszustandes

Dieser Art war in den letzten Jahren nur sporadisch im Gebiet anwesend. Die Ursachen hierfür kön-nen nicht geklärt werden. Die Flussseeschwalbe benötigt zur Nahrungsbeschaffung offene, kleinfisch-reiche Gewässer. Möglicherweise ist die Qualität des Helmestausees bezüglich des Fischangebotes schlechter geworden, so dass die Durchzügler in den letzten Jahren im Gebiet ausblieben.

Demzufolge wird von einer Bewertung des Erhaltungszustandes abgesehen (vgl. Tabelle 58).

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Da die Flussseeschwalbe auf andere, in der Nähe liegende Gewässer ausweichen kann, sind für diese Art keine Maßnahmen erforderlich. Prioritär sind die Maßnahmen zur Förderung des Kranichs und der Limikolen.

Insofern die Flussseeschwalbe auf der Rast Ruheplätze benötigt (Reusenstangen, Relingzäune der Wehr-Bauwerke, Steinschüttungen) kann davon ausgegangen werden, dass diese Anforderung im SPA 0004 prinzipiell erfüllt wird. Allerdings stehen im Helmestausee nicht oder nur selten Reusen-stangen zum Sitzen zur Verfügung. Insbesondere der Hauptdamm mit seinen Steinschüttungen bietet jedoch optimale Bedingungen zum Ruhen. Unterstützt wird diese Attraktivität von den Relingzäunen der Wehre (Bauwerke 1-3). Diese sind allerdings mit Drähten zur Tauben- bzw. Möwenabwehr be-spannt worden. Erleichternd für die Rastbedingung beider Seeschwalbenarten wäre die Verbringung von vertikalen Sitzstrukturen im Seebecken (ungenutzte Reusenstangen).

Die häufige Nutzung des Hauptdammes durch allgemeines touristisches Publikum (örtliche Naherho-lung, Hunde ausführen) schränkt diese potentiell guten Nutzungsmöglichkeiten für die rastenden Flussseeschwalben stark ein. Die Bedingungen zum Nahrungserwerb werden als sehr gut einge-schätzt, insbesondere von den Wehren ausgehend.

Tabelle 58: Bewertung der Habitatflächen – Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30062 Helmestausee 526,4 - - - -

Fazit

Die Flussseeschwalbe ist im Gebiet als Rastvogel vermutlich in einem stabilen Zustand. Ein verbes-sertes Monitoring des Durchzugs der Art würde zuverlässigere Aussagen hierzu ermöglichen. Aus diesem Grund und zur Verbesserung der Rastsituation für Seeschwalben insgesamt wird im Maß-nahmenkapitel eine Ausbringung von Reusenstangen in der Seemitte vorgeschlagen.

Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)

Allgemeine Charakteristik der Art

Die Trauerseeschwalbe ist ein seltener, in kleinen bis mittelgroßen Kolonien an wenigen Schwer-punkten auftretender Brutvogel der norddeutschen Tiefebene (Havel, Spree, Oder, Rhein, Weser). Besiedelt werden Flachseen, Altarme der Flüsse und Ströme sowie (in Nordwestdeutschland) auch Entwässerungsgräben mit niedriger Böschung und Besatz mit Krebsscheren. Voraussetzung für die Zeitigung von Gelegen ist eine dichte Makrophytenvegetation. Etwa 40% der nordostdeutschen Po-pulation reproduziert auf künstlichen Nisthilfen.

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Der Durchzug der Art überwiegend schnell, aber häufig sehr zahlreich. Es ist davon auszugehen, dass die Individuen nach dem Eintreffen sehr schnell von hinzukommenden ergänzt bzw. ersetzt werden, daher können die registrierten Sichtungen formal hochgerechnet werden. Die Attraktivität eines Rastgewässers für Trauerseeschwalben ergibt sich durch die Anwesenheit von Reusenstangen von Fischfanganlagen oder durch analoge Sitzwarten-Strukturen.

Der Helmestausee stellt für die meist schnell durchziehenden Trauerseeschwalben ein attraktives Rastgebiet dar, der mit seinem Nahrungsreservoir die Vögel auch zu mehrtägigem Verweilen veran-lasst, wenn Wasserflächen zur Verfügung stehen. Dies ist besonders im Monat Mai der Fall, aber auch im Spätsommer von Juni bis September. Die Art ist ein unregelmäßiger Durchzügler, und nutzt den gesamten Helmestausee als Rasthabitat. Demzufolge wurde der gesamte Helmestausee (Anteil Sachsen-Anhalt) als Habitatfläche mit einer Größe von 526,4 ha abgegrenzt.

Bestand im Gebiet

Im August 2010 wurden lediglich 12 Ind. während des Sommerdurchzugs beobachtet. Die Art wird für die Zeit vor 2000 im Gebiet um den Helmestausee als ein regelmäßiger Durchzügler und Sommer-gast beschreiben. Die Maxima liegen in der ersten Maidekade. Der Heimzug ist am stärksten in der dritten Augustdekade. Tagesmaximalbestände von mehr als 100 Tieren sind sowohl im Frühjahr als auch auf dem etwas unauffälligeren Herbstzug zu erwarten, auch wenn das Tagesmaximum von bis zu 150 Tieren nur selten erreicht wurde, in jedem Fall aber eine Besonderheit des Frühjahrsdurch-zugs ist (WAGNER & SCHEUER, 2003). Allerdings ist auch davon auszugehen, dass die im Prachtkleid befindlichen Tiere auf dem Frühjahrszug auffälliger sind und häufiger gemeldet werden als die eher „möwenartig“ gefärbten Tiere im Ruhekleid auf dem Sommer- und Herbstzug. Nachweise im Sep-tember erfolgen wesentlich seltener als im Hauptmonat August, nur ausnahmsweise werden einzelne Nachzügler im Oktober festgestellt. Die ersten Ankömmlinge aus den Winterquartieren treffen verein-zelt schon Mitte April ein. Das mittlere Ankunftsdatum am Helmestausee ist der 27.04. (WAGNER &

SCHEUER, 2003). In den Jahren 2006/07 und 2007/8 konnten insgesamt 3 Indv. Gezählt werden (vgl. Tabelle 59).

Tabelle 59: Tagesmaxima der Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis

2010/2011)

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

101-250 - - 2 1 - - -

Bewertung des Erhaltungszustandes

In den letzten Jahren war diese Art nur sporadisch im Gebiet anwesend. Die Ursachen hierfür können nicht geklärt werden. Demzufolge wird von einer Bewertung des Erhaltungszustandes abgesehen (vgl. Tabelle 60).

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Durch das frühe Ablassen des Wassers werden die Nahrungsbedingungen für die Trauerseeschwal-ben als sogenannte „Sammler“ nicht zwingend verschlechtert. Da die Art Beute nicht als Stoßtaucher (vgl. Flussseeschwalbe) aufnimmt, sondern eher auf der Wasseroberfläche auftippt und dabei Nah-rungstiere sammelt, sind auch kleinste Wasserflächen im Schlick des Stausees noch für die Tiere nutzbar, zumal sich aquatische Organismen (Fische, Insekten) in der Regel dorthin flüchten.

Das allgemeine Schrumpfen der Durchzugszahlen der Art im SPA 0004 kann nicht durch eine Ver-schlechterung der bundesdeutschen Population erklärt werden, da diese aufgrund der aufwendigen Schutzmaßnahmen seit den 1980er Jahren in etwa stabil geblieben sind.

Es wird angenommen, dass der Rückgang mit einer Verschlechterung der Habitatqualität zusammen hängt. Möglicherweise erschwert der im Monat August noch komplett mit Wasser bespannte Stausee den Zugriff auf die potentiellen Beutetiere, da Arthropoden auf dem Gewässergrund noch nicht er-reichbar sind und sich die Fische in die tieferen, kühleren Bereiche zurückziehen (Südostbereich, Wehr 2), Dort können sie von den Trauerseeschwalben zwar gejagt werden, diese werden aber vom starken Besucherverkehr auf dem Hauptdamm in diesem Bereich stark gestört.

Die Trauerseeschwalbe benötigt zur Nahrungsbeschaffung offene, kleinfischreiche Gewässer, kann aber bedingt auch flache Restwasserflächen von Fischteichen und Stauseen zum Ergreifen ihrer Nahrung nutzen. Möglicherweise ist die Qualität des Helmestausees bezüglich des Fischangebotes schlechter geworden, so dass die Durchzügler in den letzten Jahren im Gebiet ausblieben. Da jedoch die Trauerseeschwalbe auf andere, in der Nähe liegende Gewässer ausweichen kann, sind für diese Art keine Maßnahmen erforderlich. Prioritär sind die Maßnahmen zur Förderung des Kranichs und der Limikolen.

Erleichternd für die Rastbedingung beider Seeschwalbenarten ist die Verbringung von vertikalen Sitz-strukturen im Seebecken (ungenutzte Reusenstangen).

Tabelle 60: Bewertung der Habitatflächen – Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30063 Helmestausee 526,4 - - - -

Fazit

Die Trauerseeschwalbe ist im Gebiet als Rastvogel vermutlich in einem stabilen Zustand. Ein verbes-sertes Monitoring des Durchzugs der Art würde zuverlässigere Aussagen hierzu ermöglichen. Aus diesem Grund und zur Verbesserung der Rastsituation für Seeschwalben insgesamt wird im Maß-nahmenkapitel eine Ausbringung von Reusenstangen in der Seemitte vorgeschlagen.

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und FFH-Gebiet 0134 - „Gewässersystem der Helmeniederung“

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Eisvogel (Alcedo atthis)

Allgemeine Charakteristik der Art

Der Eisvogel ist ein Brutvogel der Paläarktis und Orientalis bis nach Neuguinea. In Europa siedeln zwei von neun Unterarten. In Russland und Spanien siedeln die meisten der schätzungsweise 46.000 BP. In Deutschland lückenhaft verbreitet, ebenso in Sachsen-Anhalt, da die Art meist an Fließgewäs-sern vorkommt. Eisvögel brüten an langsam fließenden oder stehenden Gewässern mit ausreichen-der Sichttiefe und reichem Angebot an Kleinfischen. Zur Nahrungssuche benötigt diese Art überhän-gende Äste als Sitzwarten zum Stoßtauchen. Eisfreie Gewässer aller Art werden im Winter aufge-sucht. Können Stand- Strich- und Zugvogel sein.

Der Eisvogel kommt im SPA-Gebiet als regelmäßiger Wintergast vor. Seine Anwesenheit ist an das Vorhandensein von eisfreien Gewässern gebunden. Im Gebiet nutz er vornehmlich die Gewässer der Gräben der Helme und Nebenhelme. Es wurden zwei Habitate mit einer Gesamtfläche von 10,6 ha abgegrenzt.

Bestand im Gebiet

Der Bestand der rastenden und überwinternden Eisvögel ist stark witterungsabhängig, da er an das Vorhandensein offener Gewässer gebunden ist. Im SPA-Gebiet ist er ein regelmäßiger Wintergast, wobei mehrere Tiere gleichzeitig beobachtet werden können (siehe Tabelle 61).

Tabelle 61: Tagesmaxima des Eisvogels (Alcedo atthis) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011)

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

6-10 5 4 3 6 5 1 10

Bewertung des Erhaltungszustandes

Die bevorzugten Winterhabitate für den Eisvogel sind die Grabenstrukturen wie sie die Helme und die Nebenhelme aufweisen. Insgesamt kann von einem sehr guten (A) Erhaltungszustand der Winterpo-pulation im Gebiet ausgegangen werden, auch wenn nicht immer die im SDB aufgeführte Mindestan-zahl erreicht wird. Zustand beider Habitate ist mit gut (B) zu bewerten und die Beeinträchtigungen sind als nicht relevant eingestuft.

Der Gesamterhaltungszustand des Eisvogels im SPA-Gebiet wird mit sehr gut (A) bewertet (vgl. Ta-belle 62). Ziel ist die Beibehaltung des sehr guten Gesamterhaltungszustandes.

Tabelle 62: Bewertung der Habitatflächen – Eisvogel (Alcedo atthis)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30064 Gewässer Helme 5,1 A B A A 30065 Gewässer Nebenhelme 5,4 A B A A

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Fazit

Der Eisvogel ist eine regelmäßiger Durchzügler und Wintergast und besitzt derzeit im Gebiet einen sehr guten Gesamterhaltungszustand. Besonders von Vorteil sind die in der Regel immer eisfrei blei-benden Flächen im FFH-Gebiet 134, da hierdurch die Nahrungssuche gesichert wird.

Löffelente (Anas clypeata)

Vorkommen und allgemeine Charakteristik der Art

Die Löffelente ist über die gesamte Holarktis verbreitet. Verbreitungsschwerpunkte in Europa sind im Norden und v.a. Nordosten (Russland, Finnland, Niederlande) zu finden, während Mitteleuropa nur spärlich und zerstreut besiedelt wird. Löffelenten sind Langstreckenzieher, Hauptdurchzugszeit ist von Ende März bis Mitte April. Rastplätze zur Zugzeit sind v.a. größere Gewässer. Brutbestände in weiten Teilen Europas haben deutlich abgenommen.

Zur Brutzeit werden eutrophe, flache Gewässer mit ausgeprägtem Verlandungsgürtel bevorzugt, zur Durchzugszeit halten sich Löffelenten v.a. an größeren stehenden Gewässern auf. Im SPA-Gebiet wird sie im Bereich des Helmestausees als Rastvogel angetroffen. Es wurde der gesamte Helme-stausee als Wasserfläche und vier weitere Habitatkomplexe als Nahrungsflächen mit einer Gesamt-größe von 13,8 ha abgegrenzt.

Bestand im Gebiet

Im Gebiet des SPA und der Helme-Niederung ist die Löffelente Sommervogel und Durchzügler. Ein weiteres Hauptrastgebiet dieser Art im Umkreis befindet sich an den Fischteichen Auleben mit Sep-tember-Ansammlungen von bis zu 500 Ex. Bis 2000 wurden Löffelenten im Raum der Goldenen Aue überwiegend von den benachbarten Fischteichen Auleben gemeldet. Zunehmend wurde danach auch der Helmestausee als Rastplatz genutzt, wie durch absolute Maximalzahlen von 950 Tieren und 800 Ex. meist im Oktober belegt wird (WAGNER & SCHEUER, 2003). Als die am weitesten spezialisier-teste Gründelentenart (Löffelschnabel mit Seihapparat) ist die Art auf nährstoffreiche Flachgewässer angewiesen, in denen eine hohe Mikroorganismendichte herrscht. Besonders im Sommerstau sowie nach langer Erwärmung des Wasserkörpers bieten die Flachwasserbereiche des Helmestausees hierzu ideale Bedingungen.

Das SPA-Gebiet scheint ab Oktober als Rastgebiet interessant zu werden. Dann sind Maximalzahlen von 950 Ex. (1986), 800 Ex. (1989), 800 Ex. (1997) üblich (WAGNER & SCHEUER, 2003). Diese Rast-zahlen sind jedoch seit 2004 nicht mehr angetroffen worden. Erst ab 2008/09 sind wieder höhere Rastbestände im Gebiet verzeichnet worden (vgl. Tabelle 63).

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Tabelle 63: Tagesmaxima der Löffelente (Anas clypeata) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011)

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

501-1.000 140 67 70 9 435 376 660

Bewertung des Erhaltungszustandes

Es ist von einem schlechten Erhaltungszustand (C) für die Population auszugehen, da die Rastbe-stände durchschnittlich in den letzten 7 Jahren nicht die im SDB genannten Mindestbestände erreich-ten. Die Habitatqualität ist für alle Teilhabitate mit gut (B) zu bewerten und die Beeinträchtigungen sind aufgrund der anhaltend starken Eutrophierung des Hauptgewässers sowie guten Alternativhabi-taten mit temporärer Wasserführung als nicht signifikant ein zu stufen.

Der Gesamterhaltungszustand der Löffelente wird derzeit mit gut (B) bewertet (vgl. Tabelle 64).

Tabelle 64: Bewertung der Habitatflächen – Löffelente (Anas clypeata)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30066 Helmestausee 524,6 C B B B 30067 Röhricht Langes Rieth 9,9 C B B B 30068 Röhricht nördl. Helme-

Einlauf 0,1 C B B B

30069 Röhricht südl. Helme-Einlauf

0,5 C B B B

30070 Nordspitze 3,3 C B B B

Fazit

Das Gebiet des Helmestausees bietet der Löffelente grundsätzlich gute Rastbedingungen. Allerdings weist die Art keinen stabilen Trend der Rastbestände auf. Im Falle einer Erhöhung der Anwesenheit in den verschiedenen Rasthabitaten könnten sich auch bisher nur punktuell störende Parameter wie der unerlaubte Besucherverkehr im Vogelschutzgebiet stärker auf das Rastverhalten der Art auswir-ken.

Knäkente (Anas querquedula)

Vorkommen und allgemeine Charakteristik der Art

Als Brutvogel kommt die Knäkente in tieferen Lagen von Westeuropa über Skandinavien und Zentral-russland bis nach Ostasien vor. In Mitteleuropa ist sie ein eher lokaler und seltener Brutvogel. Als Durchzügler tritt sie meist in geringer Zahl auf. Knäkenten sind Langstreckenzieher, mit Hauptdurch-

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zugszeit ist von Ende März bis Mitte April. Europaweit werden die Brutbestände als rückläufig einge-stuft. Im SPA-Gebiet kommt die Knäkente in den Gewässern der Helme-Niederung als Sommervogel und Durchzügler vor (WAGNER & SCHEUER, 2003).

Die schilfgesäumten flachen Uferzonen des Helmestausees werden zur Brutzeit bevorzugt, zur Zug-zeit benötigt die Knäkente große Wasserflächen und überschwemmtes Grünland. Stehende Gewäs-serabschnitte mit einer Tiefe von 10-30 cm und teilweise mit dichter niedriger, lückiger krautiger Ve-getation bestanden und zeitweilig über dem Wasserspiegel liegenden Schlammflächen sind bevor-zugte Nahrungsplätze. Bei den Knäkenten handelt es sich besonders in kleinen Rastverbänden um vergleichsweise scheue und störungsempfindliche Tiere.

Bestand im Gebiet

Der Gesamtrastbestand in Sachsen-Anhalt beläuft sich meist zwischen > 150 und < 400 Individuen (SCHULZE, 2005-2010). Im Gebiet des Helmestausees sind nie mehr als ca. 200 Individuen (1969) als Maximalwert beobachtet worden (WAGNER & SCHEUER, 2003).

Tabelle 65: Tagesmaxima der Knäkente (Anas querquedula) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011)

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

251-500 - - 20 8 22 1 4

Im SPA-Gebiet werden seit 1980 deutlich rückläufige Rastbestände der Knäkente verzeichnet, meist belaufen sich die Truppstärken auf 10-20 Individuen (WAGNER & SCHEUER, 2003) (vgl. Tabelle 68).

Bewertung des Erhaltungszustandes

Seit ca. 1990 führt der Stausee im Sommer bis in den September hinein Wasser (SCHEUER, 2011), so dass den Habitatansprüchen der Knäkente, wie Schlammflächen nicht mehr entsprochen werden kann. Zudem sind die europäischen Brutbestände rückläufig, so dass der Gesamterhaltungszustand der Knäkente im Gebiet mit schlecht/unzureichend (C) bewertet wird (vgl. Tabelle 66).

Ziel ist es den schlechten Gesamterhaltungszustand in einen guten (B) Zustand zu bringen und die für diese Art notwendigen Rastbedingungen zu verbessern.

Tabelle 66: Bewertung der Habitatflächen – Knäkente (Anas querquedula)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30078 Helmestausee 524,6 C C C C

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Fazit

Bei der in Mitteleuropa als Brutvogel immer noch sehr seltenen Art ist das Auftreten größerer Rastbe-stände nach wie vor eine große Besonderheit und die Sicherung von großflächigen Flachwasserseen für die Paarfestigung und den Erhalt der Art besonders im Frühjahr von erheblicher Wichtigkeit. Das Schutzgebiet bietet derzeit durch den Mangel an geeigneten Schlickflächen im Spätherbst ungünstige Bedingungen für die Knäkente.

Kiebitz (Vanellus vanellus)

Vorkommen und allgemeine Charakteristik der Art

Als Bruthabitat wird vom Kiebitz die offene Landschaft mit sumpfigen oder feuchten Wiesen und Wei-den bevorzugt, oft in Gewässernähe, staunasse Äcker und am Rand von temporären Überschwem-mungsflächen. Hohe Vegetation wird gemieden. Diese Habitate werden auch während der Zugzeit genutzt und vorzugsweise auch auf großen Schlammteichen von abgelassenen Fischteichen rastend. Umgebrochene und abgeerntete Felder werden ebenfalls genutzt. Kiebitze sind Kurzstreckenzieher, Hauptdurchzugszeit ist Anfang März bis Ende März.

Bestand im Gebiet

Im SPA-Gebiet ist der Kiebitz Sommervogel und Durchzügler. Als Rastplätze die umgebenden Grün-länder und Ackerflächen genutzt. Für den Kiebitz sind deutliche Bestandsrückgänge zu verzeichnen (WAGNER & SCHEUER, 2003). Die Art ist in den letzten sechs Jahren in wechselnder Menge aber stetig rückläufig vertreten (vgl. Tabelle 67). Besonders als Konsequenz sommerlich hoher Wasserstände im Helmestausee verteilen sich die sowohl im Spätwinter als auch im Sommer teilweise sehr großen Ansammlungen teilweise auf den umliegenden Grünländern und Äckern.

Die Tallagen des Landkreises Nordhausen werden zur Zugzeit von Kiebitzen alljährlich breit durchzo-gen. Auf dem Herbstzug finden sich größere Rastgesellschaften auf den Schlammflächen des Hel-mestausees ein (WAGNER & SCHEUER, 2003). Die Zugintensität unterliegt jährlichen Schwankungen. Oft können sich schon Ende Februar große Rastgesellschaften im Gebiet aufhalten (Feb. 2000: 5.500 Expl., Mär 2000: 11.000 Expl.). Auf dem Wegzug wurden die größten Rastbestände gezählt (Okt. 1995 & Okt. 1999: 12.000 Expl.; Nov. 1987: 10.000 Expl.) (WAGNER & SCHEUER, 2003).

Als Rast- und Nahrungshabitate werden drei Habitatkomplexe mit einer Gesamtgröße von 134,5 ha abgegrenzt. Entwicklungsflächen werden nicht ausgewiesen.

Tabelle 67: Tagesmaxima des Kiebitz (Vanellus vanellus) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011)

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

1.001-10.000 350 2.750 750 1.200 584 380 162

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Bewertung des Erhaltungszustandes

Rastbestände in den genannten Größen sind selten wieder erreicht worden. Dies ist mit dem allge-meiner Rückgang dieser Art in Verbindung zu bringen. Daher ist von einem schlechten (C) Erhal-tungszustand für die Kiebitz-Rastpopulation auszugehen. Die Rasthabitate im Gebiet haben eine gute Qualität und die Beeinträchtigungen sind als nicht signifikant ein zu stufen.

Der Gesamterhaltungszustand für den Kiebitz ist mit gut (B) zu bewerten (vgl. Tabelle 68).

Tabelle 68: Bewertung der Habitatflächen – Kiebitz (Vanellus vanellus)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30071 Grünland Helme/Nebenhelme

20,7 C B B B

30072 Acker- u. Grünland Kuhrieth

100,0 C B B B

30073 Langes Rieth 13,8 C B B B

Fazit

Der Kiebitz ist eine gebietsprägende Rastvogelart, der nur geringfügig unter anthropogenen Störung leidet. Zudem ist die Art flexibel bei der Auswahl der Nahrungshabitate und Schlafplätze. Bei zu ho-hem Wasserstand auf dem Helmestausee kann der Kiebitz auf umliegende Agrarflächen und feuchte Niederungen ausweichen.

Großer Brachvogel (Numenius arquata)

Vorkommen und allgemeine Charakteristik der Art

Zur Brutzeit kommt der Große Brachvogel bevorzugt auf weiträumigen Wiesen und Weiden, in der Nähe von staunassen und zeitweilig überschwemmten Flächen vor. Der europäische Brachvogel ist Kurzstrecken- oder Mittelstreckenzieher, während die östlichen Brutvögel auf einem Langstreckenzug bis nach Nordafrika wandern. Die gesamte europäische Pulation überfliegt dabei in Breitfront den Kontinent und ähnlich wie die westeuropäischen Brutvögel überwintern in Deutschland in klimatisch milden Bereichen regelmäßig Brachvögel an geeigneten Plätzen.

Bestand im Gebiet

Der Große Brachvogel ist ein ehemaliger Brutvogel im Gebiet. Derzeit ist er nicht nur regelmäßiger Durchzügler, sondern auch als Übersommerer im Gebiet anzutreffen (WAGNER & SCHEUER, 2003). Seit Ende der 1960er Jahren ist ein Trend zur längeren Verweildauer im Gebiet der Goldenen Aue (inkl. Helmestausee) und größeren Rastgesellschaften zu verzeichnen (vgl. Tabelle 69). Rastgesell-schaften beim Heimzug bestehen meist aus kleinen Trupps von 2-8 Tieren (WAGNER & SCHEUER, 2003). Beim Wegzug werden die Rastzahlen ab der 2. Augusthälfte deutlich größer. Sofern der Hel-

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mestausee Ende September abgelassen wird, konzentrieren sich dort in der Regel ab Mitte Oktober die größeren Rastansammlungen (1987 & 1998 : =/>160). Während des Durchzugs werden als Rast-habitate die Schlammflächen des Helmestausees genutzt.

Da Größe und Lage der jeweiligen Schlickflächen jährlich stark variieren können, ist der gesamte Helmestausee (Anteil Sachsen-Anhalt) als Rasthabitat für den Großen Brachvogel mit einer Größe von 526,4 ha abgegrenzt worden.

Tabelle 69: Tagesmaxima des Großen Brachvogels (Numenius arquata) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis

2010/2011)

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

251-500 86 64 59 73 43 129 133

Bewertung des Erhaltungszustandes

Der Große Brachvogel ist ein regelmäßiger Durchzügler. Die im SDB genannten Bestandszahlen werden jedoch seit Veränderung des Stauregimes nicht mehr erreicht. Es ist demzufolge von einem schlechten (C) Erhaltungszustand der Population im Gebiet auszugehen. Dasselbe gilt für die Habi-tatqualität, da dem Brachvogel zunehmend zur Zugzeit die Schlamm- und Schlickflächen fehlen.

Aufgrund des über den Sommer bis zum September andauernden Vollstaus des Helmestausees fehlen dem Großen Brachvogel im Sommer geeignete Rasthabitate. Um eine Verbesserung herbei-zuführen, müssen Maßnahmen mit Hinblick auf das vorherrschende Stauregime und einer stringen-ten Besucherlenkung durchgeführt werden. Diese sind dieselben wie für den Kranich (siehe dort).

Für Kiebitz und Brachvogel sind mögliche Gründe des Rastbestands-Rückgang auch die Verschlech-terung des Nahrungsangebotes auf Acker- und Grünlandstandorten. Um die Rastbestände dieser Gilde zu stabilisieren und zu fördern, unterstützende Maßnahmen wie Erhöhung der Bodenfeuchte, Beibehaltung und ggf. Erhöhung extensiver Beweidung

Der Gesamterhaltungszustand des Großen Brachvogels ist mit schlecht (C) zu bewerten (vgl. Tabelle 70).

Tabelle 70: Bewertung der Habitatflächen – Großer Brachvogel (Numenius arquata)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30074 Helmestausee 526,4 C C B C

Ziel ist die Verbesserung des derzeitigen schlechten Gesamterhaltungszustandes und die Erreichung eines guten Zustandes (B). Hierfür sind Maßnahmen notwendig.

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Fazit

Der Große Brachvogel findet im Gebiet des SPA 0004 nicht ausreichend sichere Rastbedingungen vor. Die Population ist insgesamt gefährdet. Die Situation der Rasthabitate im und am SPA-Gebiet ist verbesserungsbedürftig.

Rotschenkel (Tringa totanus)

Vorkommen und allgemeine Charakteristik der Art

Als Rasthabitate zur Durchzugszeit werden die Schlammflächen des Helmestausees genutzt. Da die Größe und Lage der jeweiligen Schlickflächen jährlich stark variieren können, ist der gesamte Helme-stausee (Anteil Sachsen-Anhalt) als Rasthabitat für den Rotschenkel mit einer Größe von 526,4 ha abgegrenzt worden.

Als Brutvogel bevorzugt er Habitate im Feuchtgrünland mit Flachwasserbereichen und nicht zu hoher Vegetation. Der Rotschenkel rastet während des Heimzugs bevorzugt auf im überschwemmten Feuchtgrünland, insbesondere Flussauen. Vor allem im Herbstzug halten sich Rotschenkel auf Schlammflächen und seichten Flachwasserzonen von Rieselfeldern, abgelassener Fischteiche u.ä. sowie in unbewachsenen Uferspülsäumen.

Bestand im Gebiet

Im Gebiet des Helmestausees ist die Art ein regelmäßiger Durchzügler. An den benachbarten Fisch-teichen fand in den 1970er Jahren ausnahmsweise eine Brut statt. In Abhängigkeit von der Art der Wasserbespannung des Vollstaus findet sich die auf offene Schlammflächen angewiesene Art auf dem Wegzug verstärkt erst ab August ein. Wenn der Wasserspiegel des Stausees in dieser Zeit nicht abgesenkt ist oder durch Verdunstung Schlammflächen frei geworden sind, kann das SPA vom Rot-schenkel nicht zur Rast genutzt werden. Im Gebiet des Helmestausees betreffen die oft kurzzeitigen Aufenthalte der Art auf dem Herbstzug bei abgesenktem Wasserspiegel zumeist die Ufersäume mit niedriger Vegetation. Der Frühjahrszug verläuft äußerst unauffällig und betrifft den Helmestausee so gut wie nicht (WAGNER & SCHEUER, 2003). Aufgrund des hohen Wasserstandes des Sees eignen sich die naheliegenden Fischteiche zudem besser für die meist sehr kurze Rast, es werden aber auch überschwemmte Wiesen und schlammige Uferbereiche der Helme für die Nahrungsaufnahme ge-nutzt. Innerhalb von 7 Jahren wurden seit 2004/05 zwischen 1 und maximal 6 Exp. Beobachtet(vgl. Tabelle 71).

Tabelle 71: Tagesmaxima des Rotschenkels (Tringa totanus) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011)

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

51-100 - 1 - 1 1 - 6

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Bewertung des Erhaltungszustandes

Der Rotschenkel ist ein regelmäßiger Durchzügler mit nur wenigen spezifischen Ansprüchen an das Rasthabitat. Ringfunde belegen die hohe Bedeutung des Helmestausees als „Zwischen-Tankstelle“ innerhalb des Limikolenzugs im Binnenland. Ein Vogel, der im September 1981 am Helmestausee gefangen und markiert worden ist, wurde nur zwei Tage später in Dänemark 570 km nördlich wieder-gefunden. Ein anderer wurde im Folgejahr als Brutvogel in Finnland registriert (WAGNER & SCHEUER, 2003).

Die im SDB genannten Mindestrastbestände werden nicht annähernd erreicht. In den letzten Jahren lagen die Truppstärken stets unterhalb von 10 Individuen. Daher muss von einem schlechten Erhal-tungszustand ausgegangen werden (oder die Rastbestandszahlen wurden im SDB zu hoch für das SPA-Gebiet eingestuft). Seit ca. 1990 führt der Stausee im Sommer bis weit in den September hinein Wasser (SCHEUER, 2011), so dass den Habitatansprüchen des Rotschenkels, insbesondere das Dar-gebot von Schlammflächen nicht mehr entsprochen werden kann. Es muss also von einem schlech-ten /ungünstigen (C) Erhaltungszustand ausgegangen werden.

Der Gesamterhaltungszustand des Rotschenkels wird derzeit mit schlecht/ ungünstig (C) bewertet (vgl. Tabelle 72).

Tabelle 72: Bewertung der Habitatflächen – Rotschenkel (Tringa totanus)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30075 Helmestausee 526,4 C C C C

Fazit

Die Rotschenkel bilden keine übermäßig großen Truppstärken am Helmestausee aus, sind aber auf-grund ihrer artspezifischen Geselligkeit gute Katalysatoren für das Hinzukommen von anderen Limi-kolen, die sich artspezifisch etwas scheuer verhalten als die recht unbekümmerten Rotschenkel. Bei Störungen durch illegales Betreten des Nebendamms können auch die Rotschenkel das energiezeh-rende Auffliegen der Rastverbände nicht verhindern.

Uferschnepfe (Limosa limosa)

Vorkommen und allgemeine Charakteristik der Art

Die Uferschnepfe ist in Sachsen-Anhalt ein seltener Durchzügler. Die Art bevorzugt zur Brutzeit offe-ne Niederungslandschaften, insbesondere Kleinseggen-Sümpfe in Niedermooren und baumlosen Hochmooren. Als Brutvogel steht die Art in Sachsen-Anhalt kurz vor dem Erlöschen (LAU 2011). Uferschnepfen sind Langstreckenzieher, die Hauptdurchzugszeit ist zwischen Anfang März und An-fang April. Der Heimzug ist im Gebiet deutlicher ausgeprägt als Wegzug (WAGNER & SCHEUER, 2003).

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Seite 122

Im SPA-Gebiet unregelmäßiger, seltener Durchzügler, jedoch regelmäßig im gesamten Gebiet der Goldenen Aue anzutreffen (WAGNER & SCHEUER, 2003).

Die Art hält sich bevorzugt in Flachwasserzonen (natürlichen wie künstlichen) und auf feuchtem Grünland auf. Hierfür eignen sich Grenzbereiche von größeren Schlammflächen mit Flachwasserstel-len sowie überschwemmte Wiesen und Äcker. Aufgrund ihrer Beinlänge können Uferschnepfen auch tiefere Bereiche nutzen als andere Limikolenarten. Dabei kann es zu Konzentrationen an Schlafplät-zen im Flachwasser kommen, die hoch störungsempfindlich sind. Im Gebiet haben sich in den letzten Jahren die Rastbedingungen durch verändertes Wassermanagement und erhöhten Störungsdruck verschlechtert.

Da die Größe und Lage der jeweiligen Schlickflächen auf dem Hauptgewässer jährlich stark variieren können, ist der gesamte Helmestausee (Anteil Sachsen-Anhalt) als Rasthabitat für die Uferschnepfe mit einer Größe von 526,4 ha abgegrenzt worden.

Bestand im Gebiet

Rasten oft in kleinen Trupps im SPA-Gebiet und in den Aulebener Fischteichen von > 10 Exemplaren. Rastmaxima für den Helmestausee waren 14 Ex (1993, WAGNER & SCHEUER, 2003), und 18 Ex. (2010, RESETARITZ) (vgl. Tabelle 73).

Tabelle 73: Tagesmaxima der Uferschnepfe (Limosa limosa) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011)

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

11-50 - - - - 1 - 18

Bewertung des Erhaltungszustandes

Uferschnepfen sind in Sachsen-Anhalt seltene Durchzügler/Rastvögel (SCHULZE, 2007-2010). Dieses widerspiegelt sich auch im Rastbestand vom SPA-Gebiet des Helmestausees. In den letzten Jahren haben sich die Rastbedingungen im Gebiet für Uferschnepfen spürbar verschlechtert. Nicht nur die Zahl der Beobachtungen, sondern auch die Größe rastender Trupps reduzierte sich drastisch. Als Gründe hierfür werden Veränderung der Wasserführung- und Bewirtschaftungsverhältnisse angeführt (WAGNER & SCHEUER, 2003). Zusätzlich wird bundesweit der Uferschnepfenbestand auf 4.700 BP geschätzt. Der langfristige Trend ist negativ, der aktuelle Trend ist stark negativ mit einer Abnahme von mehr als 50 % des Bestandes (SÜDBECK et al., 2007). Insbesondere die Brutbestände im Binnen-land haben zum Teil dramatische Bestandsrückgänge hinnehmen müssen (HÖTKER et al., 2007). Die Art hat viele ehemalige Brutgebiete geräumt, Brutbestände ganzer Regionen sind erloschen, eine Trendumkehr, vor allem im Binnenland, ist nicht erkennbar. Der nächste potentielle, derzeit aber nicht mehr besetzte Brutplatz in Sachsen-Anhalt befindet sich im Kreis Anhalt-Bitterfeld (Wulfener Bruch/SPA 015

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Der Gesamterhaltungszustand der Rastbestände dieser Art im SPA-Gebiet wird mit schlecht (C) be-wertet (vgl. Tabelle 74).

Tabelle 74: Bewertung der Habitatflächen – Uferschnepfe (Limosa limosa)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30076 Helmestausee 526,4 C C B C

Fazit

Die Uferschnepfe ist aufgrund ihrer Langbeinigkeit ungeachtet der Wasserstandssituation in der La-ge, flache Bereiche des Stausees zur Nahrungssuche zu nutzen. Die Art ist allerdings flexibel genug, auch hinsichtlich der Form des Nahrungserwerbs mit dem kräftigen Stocherschnabel auf Grünland und sogar auf Äcker auszuweichen, wenn das Habitat der Schlickflächen wegen Vollstau oder wegen Störungen lang oder kurzfristig nicht zur Verfügung steht. Der hohe Schutzstatus der Art erfordert, dass die (zumeist vom nördlichen Europa, vereinzelt aus Nordsibirien) durchziehenden Uferschnep-fen auf dem Durchzug jederzeit ungestörte Rasthabitate vorfinden.

Bekassine (Gallinago gallinago)

Vorkommen und allgemeine Charakteristik der Art

Die Bekassine ist Mittel- und Kurzstreckenzieher, in Westeuropa oft auch Standvogel. Durchzügler verbergen sich auf den zur Nahrungssuche genutzten Schlammflächen gerne in der Deckung des benachbarten Vegetationsgürtels und verharren bei Gefahren dort bius zu letzten Moment, um dann erst aufzufliegen und erneut die Deckung von Grünland ähnlichen Strukturen aufzusuchen.

Als Rasthabitate werden zur Durchzugszeit die jeweilig anstehenden Schlickflächen des Helmestau-sees genutzt. Da deren Größe und Lage jährlich stark variieren können, ist der gesamte Helmestau-see (Anteil Sachsen-Anhalt) als Rasthabitat für die Bekassine mit einer Größe von 526,4 ha abge-grenzt worden.

Bestand im Gebiet

Als seltener Brutvogel aber regelmäßiger Übersommerer ist die Bekassine auch ein regelmäßiger Durchzügler und gelegentlich auch Überwinterer im Gebiet (WAGNER & SCHEUER, 2003). Allerdings nutzt sie viel mehr benachbarte Habitate wie feuchte und sumpfige Wiesen sowie Verlandungszonen mit ausreichender Deckung als die freiliegenden Schlickflächen des Helmestausees. Im SPA sind deshalb nur ausnahmsweise sehr große Zugverbände von mehr als 100 Tieren und vor allem auf dem Frühjahrszug angetroffen. Massenhaftes Auftreten von regelmäßig mehr als 200 oder gar 1000 Vögeln auf dem Herbstzug (Oktober 1972) scheinen endgültig der Vergangenheit anzugehören. Der-

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zeit muss im SPA von einem Bestand von weniger als 50 Tieren je Zugsaison ausgegangen werden (vgl. Tabelle 75).

Tabelle 75: Tagesmaxima der Bekassine (Gallinago gallinago) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011)

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

501-1.000 4 9 8 5 4 12 17

Bewertung des Erhaltungszustandes

Die Bekassine profitiert im SPA als Durchzügler vor allem von Feuchtbiotopen außerhalb des Was-serkörpers des Stausees. Dabei gibt es zum Teil Flächenüberschneidungen mit den Bruthabitaten ein. Ungeachtet dessen sind die Schlickflächen auch für diese Limikolenart eine wichtige Nahrungs-grundlage und bieten einer großen Zahl von Individuen potentiell Raum für die Rast vorrangig auf dem Herbstzug

Seit ca. 1990 führt der Stausee im Sommer bis in den September hinein Wasser (SCHEUER, 2011), so dass den Habitatansprüchen der Bekassine, insbesondere der Verfügbarkeit von Schlammflächen, nicht mehr entsprochen werden kann. Zudem werden die ehemals beobachteten Durchzugszahlen in den letzten Jahren nicht mehr erreicht. Es muss also von einem schlechten /ungünstigen (C) Erhal-tungszustand ausgegangen werden (vgl. Tabelle 76).

Tabelle 76: Bewertung der Habitatflächen – Bekassine (Gallinago gallinago)

Habitat-ID

Benennung Habitat/Habitatkomplex

Größe (ha)

Zustand Population

Zustand Habitat

Beeinträch-tigungen

Gesamt- bewertung

30077 Helmestausee 526,4 C C B C

Fazit

Die Bekassine findet im SPA keine gesicherten Rastbedingungen vor, da der Stausee in der Haupt-zugzeit meist noch bespannt ist.

Saatgans (Anser fabalis)

Vorkommen und allgemeine Charakteristik der Art

Die Saatgans ist eine in der Tundra und Taiga des äußersten Norden Europas und Nordasiens brü-tende und in Mitteleuropa die zahlenmäßig am stärksten vertretene „Feldgans“. Die in Mitteleuropa durchziehenden Individuen der Saatgans sind Vertreter zweier Unterarten die als Brutvogel von Moo-ren, Sümpfen und Teichen in der Taiga und in der feuchten Tundra Nordeuropas und Nordasiens

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verbreitet sind. Besonders die „Tundra-Saatgans“ (A. f. rossicus) ist ein häufiger Wintergast auf Fel-dern in Mitteleuropa.

Bestand im Gebiet

Im Gebiet des Helmestausees ist die Art als regelmäßiger Gast der Wasserflächen anzutreffen, die zwischen den Äsungen auf den umliegenden Feldern das Gewässer zu Trinken und Baden aufsu-chen. Eine Nahrungsaufnahme findet dort nicht statt. Nutzbar für die Saatgans sind vor allem die im nördlichen Teil des Stausees liegenden flachen Wasserflächenabschnitte. Hier besteht in den Mor-gen- und Abendstunden eine erhöhte Sensibilität gegenüber vereinzelt oder in Gruppen auftauchen-den Passanten auf dem in das SPA hinein führenden nördlichen Teil des Hauptdamms.

Der Bestand der Saatgans beträgt im Helmestausee-Gebiet bis zu 360 Exemplare (WAGNER &

SCHEUER, 2003). Diese Zahl betrifft die Tiere, die das Gebiet direkt aufsuchen. Im Überflug wurden bis zu 1.200 Tiere im Gebiet beobachtet. Die Anzahl der Saatgänse hat seit den 1990er Jahren ab-genommen und schwankt teilweise erheblich (vgl. Tabelle 77), meist lassen sich vor allem kleinere Trupps am See nieder. Hauptdurchzugszeit ist der Zeitraum zwischen Oktober und März.

Störungsfreie Bereiche im Norden des Gewässers dienen der Saatgans vor allem als Ruheplatz bzw. zur Durchführung des Komfortverhaltens (Gefiederpflege). Die Uferbereiche insbesondere entlang des Nebendamms im Norden des Stausees sollen im Winterhalbjahr durch unbefugte Passanten nicht betreten werden, um die im Flachwasserbereich des Stausees ruhenden Tiere nicht zu vergrä-men. Die gezielte Förderung der Ausbringung von Grünsaat im Winter wird vorgeschlagen, um auch in unmittelbarer Nähe des Gewässers kurzfristig erreichbare Nahrungsflächen für die Art bereitzustel-len.

Tabelle 77: Tagesmaxima der Saatgans (Anser fabalis) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011)

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

251-500 297 22 2400 1.600 75 780 520

Fazit

Die Saatgans im SPA-Gebiet ein regelmäßig anzutreffender Wintergast/Durchzügler. Sie ist im Ge-biet in einem guten Bestand vertreten.

Graugans (Anser anser)

Vorkommen und allgemeine Charakteristik der Art

Die Brutverbreitungsschwerpunkte der Graugans liegen in den Niederungsgebieten der gemäßigten und nördlichen Breiten Ost- und Nordosteuropas, sie ist die einzige auch in Mittel- und Südeuropa

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regelmäßig brütende Gänseart. Zudem tritt sie neben den nordischen Gänsearten (Bless- und Saat-gans) zunehmend als häufiger Wintergast auf Feldern auf.

Bestand im Gebiet

Der Bestand der Graugans beträgt im Helmestausee-Gebiet zwischen 20 und 80 Exemplare (WAG-

NER & SCHEUER, 2003). Größere Ansammlungen von mehreren Hundert Gänsen sind vor allem im Herbst anzutreffen.

Im Gebiet des Helmestausees ist die Art als Sommervogel ganzjährig vertreten und nutzt die de-ckungsreichen Abschnitte vor allem des Westufers zur Schwingenmauser. Der Herbstbestand wird nur geringfügig durch hinzukommende Rastvögel verstärkt (siehe auch Tabelle 78).

Tabelle 78: Tagesmaxima der Graugans (Anser anser) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011)

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

51-100 13 16 7 8 18 - 3

Fazit

Die Graugans ist ebenso wie die Saatgans regelmäßig als Wintergast/Durchzügler anzutreffen, er-reicht jedoch die im SDB genannten Mindestgrößen für Rasttrupps nicht. Möglicherweise geht diese geringe Anzahl auf methodische Fehler zurück, insofern bei den im September stattfindenden Was-servogelzählungen die Graugans möglicherweise nicht regelmäßig exakt erfasst wurde.

Schnatterente (Anas strepera)

Vorkommen und allgemeine Charakteristik der Art

Die Schnatterente gehört zu den Gründelenten. Sie ist während der Zugzeit meist auf größeren fla-chen Seen, in Flussniederungen, insbesondere Überschwemmungsflächen anzutreffen. Sie überwin-tert hauptsächlich in Westeuropa. Höhepunkt des Frühjahrszuges ist der März, der etwas auffälligere Herbstzug vollzieht sich von September bis November.

Die Schnatterente ist wie alle im folgendem beschriebenen Wasservögel im SPA-Gebiet regelmäßig in den Herbst-/Wintermonaten anzutreffen und scheint stabile Rastbestände aufzuweisen. Die Be-standszahlen schwanken jährlich stark, was jedoch meist auf eine normale witterungsbedingte Fluk-tuation zurück zu führen ist. In den letzten Jahren wurden größere Rastbestände im Gebiet beobach-tet, als im SDB angegeben, so dass die Größenklasse im SDB möglicherweise nach oben korrigiert werden kann.

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Die Art ist zur Rastzeit an das Vorhandensein von Wasser gebunden. Der See stellt einen wichtigen Trittstein dar. Es gibt außer den ebenfalls nur temporär bespannten Teichen bei Auleben keine weite-ren Rastflächen zum Ausweichen.

Bestand im Gebiet

Der Bestand der Schnatterente beträgt im Helmestausee-Gebiet maximal 150 Exemplare auf dem Herbstzug (WAGNER & SCHEUER, 2003). Im Frühjahr und im Sommer sind bis zu 70 Tiere, meist je-doch Gruppen von bis zu 30 Tieren im Gebiet anzutreffen. Die Bestandsgröße der Schnatterente hat in den letzten sieben Erfassungsjahren über der im SDB genannten Größen gelegen (vgl. Tabelle 79).

Tabelle 79: Tagesmaxima der Schnatterente (Anas strepera) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011)

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

11-50 65 59 65 27 97 178 264

Spießente (Anas acuta)

Vorkommen und allgemeine Charakteristik der Art

Die Spießente ist im SPA-Gebiet regelmäßig in den Herbst-/Wintermonaten anzutreffen und scheint stabile Rastbestände aufzuweisen. Die Bestandszahlen schwanken jährlich stark, was jedoch meist auf eine normale witterungsbedingte Fluktuation zurück zu führen ist.

Die Spießente gehört ebenfalls zu den Gründelenten. Sie erscheint zum Wegzug meist an größeren flachen Seen bzw. an flachen übersichtlichen Uferpartien. Zum Frühjahrszug bevorzugt sie die Über-schwemmungsflächen von Flussniederungen und überstautes Grünland. Die Art überwintert in West-europa und Afrika. Der Zughöhepunkt ist im März und April; im Herbst von August bis November.

Bestand im Gebiet

Der Bestand der Spießente beträgt im Helmestausee-Gebiet 5-30 Exemplare, maximal 50 Tiere (WAGNER & SCHEUER, 2003). In den letzten sieben Erfassungsjahren ist der Rastbestand nur in einem Jahr über die im SDB genannte Mindestbestandsgröße erreicht worden (vgl. Tabelle 80).

Tabelle 80: Tagesmaxima der Spießente (Anas acuta) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011)

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

51-100 25 8 15 14 29 18 53

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Pfeifente (Anas penelope)

Vorkommen und allgemeine Charakteristik der Art

Die Pfeifente ist wie alle im Folgenden beschriebenen Wasservögel im SPA-Gebiet regelmäßig in den Herbst-/Wintermonaten anzutreffen und scheint stabile Rastbestände aufzuweisen. Die Bestandszah-len schwanken jährlich stark, was jedoch meist auf eine normale witterungsbedingte Fluktuation zu-rück zu führen ist. In den letzten Jahren wurden größere Rastbestände im Gebiet beobachtet, als im SDB angegeben, so dass die Größenklasse im SDB möglicherweise nach oben korrigiert werden kann.

Pfeifenten sind ebenfalls Gründelenten. Sie nutzen zur Rastzeit vorzugsweise flachgründige Gewäs-ser und deren Ufer mit niedriger Vegetation. Zusätzlich und in weitaus stärkerem Maße als andere Gründelenten suchen sie zur Nahrungssuche angrenzendes Wiesen- und Weideland auf. Während des Herbstzugs sind Pfeifenten hauptsächlich an Seen in der offenen Landschaft und zum Heimzug auf überschwemmtem Niederungsgrünland anzutreffen.

Bestand im Gebiet

In WAGNER & SCHEUER (2003) wird der Rastbestand der Pfeifente im Helmestausee-Gebiet mit maxi-mal 50 Tieren, meist jedoch einzeln oder in kleine Gruppen von 3 bis 8 Tieren angegeben. Die Be-standszahlen der letzten sieben Erfassungsjahre sind meist höher und übertreffen mitunter auch die maximalen im SDB genannten Bestandszahlen (vgl. Tabelle 81).

Tabelle 81: Tagesmaxima der Pfeifente (Anas penelope) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011)

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

11-50 30 16 47 17 54 43 166

Gänsesäger (Mergus merganser)

Vorkommen und allgemeine Charakteristik der Art

Der Gänsesäger kann während des Durchzugs und der Überwinterung an nahezu allen Gewässerty-pen angetroffen werden. Vorrangig werden jedoch gleichermaßen größere Flüsse und größere Seen genutzt.

Der Gänsesäger ist der häufigste und größte unter allen Sägerarten. Die meisten Durchzügler stam-men aus nordosteuropäischen Brutgebieten. Wenige Brutpaare kommen in Nordostdeutschland vor und brüten dort z.B. an der Oder und der Neiße. Eine starke Zunahme hat in den letzten Jahrzehnten die süddeutsche Population im Vorfeld der Alpen erfahren.

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Bestand im Gebiet

Der Durchzug bzw. Überwinterung findet von Mitte November bis Anfang April statt. Der Bestand des Gänsesägers beträgt im Helmestausee-Gebiet maximal 130 Expl. (WAGNER & SCHEUER, 2003). Je-doch wurden in den letzten Beobachtungsjahren weder diese Maximalbestandszahlen noch die Min-destbestandsgröße im SDB nicht mehr erreicht, so dass dieser dementsprechend angepasst werden sollte (vgl. Tabelle 82).

Tabelle 82: Tagesmaxima des Gänsesägers (Mergus merganser) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011)

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

101-250 15 22 13 19 71 57 3

Blessralle (Fulica atra)

Vorkommen und allgemeine Charakteristik der Art

Die Blessralle ist zur Zugzeit und im Winter hauptsächlich auf größeren freien Wasserflächen aller Art, vor allem auf großen Seen, in Teichgebieten und überschwemmten Flussniederungen anzutref-fen. Der Heimzug beginnt im März; innerhalb der Brutzeit verstärkt sich der Anteil von übersommern-den Nichtbrütern beträchtlich. In günstigen Jahren wurden auf dem Helmestausee maximal 4.000 Tiere der Art festgestellt. Dies wird nur in Jahren des Überangebots an Wasser erreicht, in den letzten Jahren nur noch Maxima von 500, meist im Monat August (Wagner & Scheuer 2003). Anders als im nordostdeutschen Tiefland, wo die Wander- oder Dreikantmuschel (Dreissena polymorpha) im Herbst und im Winter eine wesentliche Beute der Blessralle darstellt, dient im Helmestausee offenbar die Spitzschlammschnecke (Lymnaea stagnalis) als hauptsächliche Nahrungsquelle.

Bestand im Gebiet

Der Bestand der Blessralle beträgt im Helmestausee-Gebiet bis zu 4.000 Individuen, in einigen Jah-ren aber auch lediglich 400 (WAGNER & SCHEUER, 2003) (vgl. Tabelle 83).

Tabelle 83: Tagesmaxima der Blessralle (Fulica atra) in den Wintermonaten der Jahre 2004/2005 bis 2010/2011)

SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra

WVZ 2004/05

WVZ 2005/06

WVZ 2006/07

WVZ 2007/08

WVZ 2008/09

WVZ 2009/10

WVZ 2010/11

1.001-10.000 4.650 780 630 2.950 1.320 4.300 2.680

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Seggenrohrsänger (Acrocephalus paludicola)

Verbreitung und allgemeine Charakteristik der Art

Ein schmaler Gürtel zwischen 45° und 60° Nord stellt das heutige Verbreitungsgebiet des Seggen-rohrsängers dar. Im frühen 20. Jahrhundert reichte es von den Niederlanden bis Sibirien, heute bildet die Oder die Westgrenze. Aktuell besteht die Weltpopulation nur noch aus ca. 12 500 singenden Männchen, von denen die Kernpopulation (ca. 90%) in Weißrussland, Ostpolen und in der Ukraine brütet. Ursachen des starken weltweiten Rückgangs sind vor allem Habitatverluste durch Moorent-wässerung und landwirtschaftliche Intensivierung. Es gibt grundsätzlich zwei Populationen des Seg-genrohrsängers, die Sibirische und die Pommersche, welche beide einen starken Rückgang erfahren. Außerdem existiert ein isoliertes Vorkommen in Ungarn, dessen Bestand leicht zunimmt (BirdLife International, 2004). Aktuell ist der Seggenrohrsänger die einzige global bedrohte Singvogelart Konti-nentaleuropas.

Als Bruthabitat bevorzugt der Seggenrohrsänger Überschwemmungsbereiche, die von mehr oder weniger langanhaltenden regelmäßigen Überflutungsperioden geprägt sind und mit weiträumigen (bültenbildenden) Großseggenriedern bestanden sind. Zur Zugzeit findet man diese Art auch in rei-nen Schilfrohrbeständen.

Der Seggenrohrsänger ist ein Langstreckenzieher, der in Afrika überwintert.

Bestand im Gebiet

Brut

Als letzter gesicherter Nachweis wird die Art als Brutvogel im Jahre 1927 belegt (BORCHERT fide DORNBUSCH, 1999). Ein Brutnachweis mit soeben flüggen Jungvögeln von 1993 wurde plausibel do-kumentiert (SCHEUER & SEE, 1993 fide WAGNER & SCHEUER, 2003, 310), scheint aber allgemein wenig anerkannt zu sein. Meist wird die hohe Wahrscheinlichkeit der Verwechselung mit dem Schilfrohrsän-ger angeführt. Im Rahmen des MMP wird davon ausgegangen dass der Nachweis authentisch ist. Dennoch wird diese Brut, unbesehen von der Anerkennung durch die avifaunistische Seltenheits-kommissionen, als außerordentliche Ausnahme weitab vom eigentlichen Reliktareal betrachtet, die aber sehr stark in engem Zusammenhang mit dem Rastgeschehen des Seggenrohrsängers am Hel-mestausee stehen kann. Eine neuzeitliche Brut hat möglicherweise im Jahre 2006 stattgefunden.

Durchzug

Der Seggenrohrsänger tritt im Gebiet des Helmestausees als seltener Sommervogel und besonders in den letzten zehn Jahren als regelmäßiger Durchzügler auf. Die Nachweise am Helmestausee ha-ben sich vermehrt, während gleichzeitig die deutsche Restpopulation im Nordosten Brandenburgs auf einen aktuellen Tiefststand sank. Analog zu den im Brutareal als Nisthabitat genutzten Über-schwemmungsbereichen, die von mehr oder weniger langanhaltenden regelmäßigen Überflutungspe-rioden geprägt sind und mit weiträumigen (Bülten bildenden) Großseggenriedern bestanden sind spielen die entsprechenden Habitate auch im SPA zur Zugzeit eine große Rolle. Zudem ist die Art auf dem Zug auch in reinen Schilfrohrbeständen anzutreffen.

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In den Jahren 1952 bis 1979 wurden 20 Einzeltiere auf dem Durchzug beobachtet. Die Verteilung dieser Beobachtungen ist in ÖLSCHLEGEL, (1986) detailliert aufgeführt. Im Zeitraum 1967 bis 2000 wurden in den benachbarten Fischteichen Auleben (TH) erstmalig auf dem Frühjahrszug im April 1971 zwei Exemplare beobachtet, im September 1992 ebenda wurde ein Exemplar gefangen und beringt. Weitere Beobachtungen konnten 1981 im Langen Rieth (einmalig ein Julinachweis), sowie im Mai 1996 am Westrand des Helmestausees ein zeitweise singendes Männchen, (jedoch kein Brut-verdacht) getätigt werden. Diese Sommerbeobachtungen können nicht eindeutig dem Frühjahrs- oder Herbstzug zugeordnet werden (WAGNER & SCHEUER, 2003).

Seit 1986 werden am Helmestausee in den Monaten August und September durch Thüringer und Sachsen-Anhaltinische Ornithologen regelmäßig Fangaktionen und Beringungen auf einer etwa 0,5 ha großen Fläche durchgeführt. Die Netze stehen dabei an den Rändern des Röhrichts und tangieren Thüringer Gebiet. In den letzten 10 Jahren wurden meist mehr als 1 Expl. gefangen, in manchen Jah-ren waren es bis zu 3 Tieren. In 2011 wurden 11 Tiere gefangen (SCHEUER, mdl). Dieses Fangergeb-nis muss nicht zwangsläufig als Erhöhung der Durchzugszahlen gewertet werden, es kann seine Ursache auch in einer verbesserten Methodik haben. Das regelmäßige Rastgeschehen wurde durch die regelmäßigen Beringungsaktionen am westlichen Randbereich Helmestausee (Grenze zu Thürin-gen) hinlänglich belegt. Die in jüngerer Zeit immer zahlreicher gefangenen Tiere deuten darauf hin, dass der Helmestausee wegen seiner weit sichtbare Wasserfläche des Stausees und deren angren-zender Riedflächen mit Großseggen und Schilfröhrichten eines der wichtigsten Rastgebiete vor dem Weiterzug der Tiere in Richtung Rheingraben ist.

Fazit

Durch die engagierte und regelmäßige Durchführung von Beringungen am Helmestausee konnte gezeigt werden, dass der Seggenrohrsänger das Gebiet auf seinem Durchzug regelmäßig nutzt. Bis-her konnte man annehmen, dass es sich um Ausnahmen handelt, jedoch deutet in jüngerer Zeit vie-les darauf hin, dass der Helmestausee ein wichtigstes Rastgebiet vor dem Weiterzug zum Rheingra-ben ist. Die Art ist in der Roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tiere enthalten. Sie ist an das Vorkommen von aquatischen Röhricht-/Seggenriede gebunden und kann somit als Schirmart (umbrella species) für andere gefährdete Röhrichtbewohner fungieren. Schutzmaßnahmen, die für diese Art durchgeführt werden, sind somit auch für weitere Arten profitabel.

Eine Aufnahme als Durchzügler in den Standarddatenbogen wird empfohlen.

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5.2 Beschreibung und Bewertung der sonstigen biotischen Ge-bietsausstattung

5.2.1 Biotope

Die Aufführung der Biotoptypen stützt sich auf die Abgrenzung und Benennung nach der CIR-Luftbildinterpretation und folgt der Nomenklatur von Peterson & Langner (1992). Im SPA-Gebiet do-miniert aufgrund der Ausdehnung des Helmestausees der Biotoptyp der Stillgewässer > 1 ha anthro-pogener Herkunft. Ebenfalls große Flächenanteile nehmen die Biotoptypen „Grünland“ und „Acker“ ein. Dagegen sind Wald- und Gehölzbiotope nur gering repräsentiert und werden vorwiegend von „Baumgruppen“ und dem „Laubmischwald“ sowie dem „Auwald“ gebildet. Im Folgenden werden die wichtigsten Biotoptypen des SPA Gebietes 0004 „Helmestausee Berga-Kelbra“ aufgeführt und kurz beschrieben.

AA - Acker

AAu – Acker undifferenziert

Die Ackerflächen gehören neben den Grünlandflächen und dem Stillgewässer > 1ha zu den dominie-renden Biotoptypen. Es sei hervorgehoben, dass ein Teil der Ackerflächen einer speziellen Bewirt-schaftungsform unterliegen, wobei die Pflanzenreste der Vor- und Zwischenfrüchte bzw. der Unter-saaten auf den Äckern verbleiben und keine Bodenbearbeitung durchgeführt wird. Dies steht nicht nur im Einklang mit den Erfordernissen des Boden- und Grundwasserschutzes sondern führt auch zu einer Verbesserung des Nahrungsangebotes für eine Reihe von Rast- und Zugvögeln.

Daneben können im Sinne einer Erhöhung der naturschutzfachlichen Wertigkeit der Acker-Biotope gerade im SPA-Gebiet weitere generell empfehlenswerte Maßnahmen zum Einsatz kommen. Anbie-ten würde sich z.B.:

• eine extensive Ackerbewirtschaftung sowie der weitgehende Verzicht auf den Anbau von Kar-toffeln, Luzerne, Mais und Zuckerrüben u.a. zur Förderung von Feldbrütern, Ackerwildkräu-tern

• die (zeitlich befristete, mind. bis Ende August) Brachlegung von Ackerflächen u.a. zur Förde-rung von Feldbrütern, Ackerwildkräutern, der Erhöhung der Biotopvielfalt, als Pufferfläche und als Ausweich- und Rückzugsraum z.B. für verschiedene Pflanzen-, Amphibien, Säugetier- und Vogelarten.

• der Verzicht auf Düngung und Ausbringung von Herbiziden

• der Erhalt von Stoppelbrachen bis ca. Mitte (besser Ende) Oktober

• Berücksichtigung (Erhalt und angepasste Bewirtschaftung) von Nassstellen (insbes. zur För-derung von Flora, Amphibienarten und Wiesenbrütern)

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GA – Stillgewässer > 1 ha anthrogogen

GAstoa – Stillgewässer > 1 ha (anthropogen, teilweiser Uferverbau)

Dieser Biotoptyp wird vom Helmestausee, dem flächenmäßig dominierenden Biotoptyp im Gebiet, repräsentiert. Beim Helmestausee handelt es sich um ein künstlich angelegtes Stillgewässer mit einer Fläche von mehr als 1 ha, mit teilweisem Uferverbau. Aus ökologischer Sicht kann er als eu- bis poly-tropher See mit einer weitgehend fehlenden Unter- wie auch Überwasservegetation und entspre-chend geringer Sichttiefe beschrieben werden. Besonders in den Sommermonaten kommt es teilwei-se zu einem starken Anstieg der Algenkonzentration. Aufgrund des hohen Nährstoffgehaltes, seiner Größe und der teilweise gut ausgebildeten Ufervegetation bildet er einen wichtigen (Teil-) Lebens-raum für viele Brut- vor allem aber auch Rast- und Zugvogelarten. Dabei ergibt sich der gesamte Wert für die Avifauna jedoch erst aus dem räumlichen Zusammenhang des Stausees und der an-grenzenden Acker- und Grünlandflächen.

Im Sinne einer Erhöhung der naturschutzfachlichen Wertigkeit der „Stillgewässer >1ha, anthropoge-ner Herkunft“ empfiehlt sich gerade im SPA-Gebiet eine Reihe von Maßnahmen. Anbieten würde sich z.B.:

• Vermeidung übermäßiger bzw. gelenkte Erholungsnutzung (zur Förderung von Amphibien-, Libellen- und Wasservogelarten)

• Zulassung der Ausbildung und weiteren Entwicklung von Velandungszonen (zur Förderung von Amphibien-, Libellen- und Wasservogelarten)

• Vermeidung von Nährstoffeintrag über angrenzende Flächen (insbes. zur Förderung der Wasservegetation)

HG – Baumgruppe

HG.l – Baumgruppe Laubbaumbestand

HG.u – Baumgruppe Laubmischbestand

Diese Biotoptypen sind vorwiegend im südöstlichen und im nordwestlichen Bereich mit wenigen Flä-chen vertreten. Ihre Bedeutung liegt, vor allem in der relativ ausgeräumten Agrarlandschaft, in einer wichtigen Funktion im Biotopverbund zur Vernetzung räumlich bereits isoliert liegender Habitate und als Leitlinie insbesondere für Vögel und Fledermausarten. Aber auch für eine Vielzahl von Insektenar-ten bilden sie einen wichtigen Lebensraum. Darüber hinaus bereichern sie das Landschaftsbild und besitzen oft eine kulturhistorische Bedeutung. Die Baumgruppen des vorliegenden SPA-Gebietes werden in erster Linie von verschiedenen Laubgehölzen wie Eiche (Quercus spec.), Birke (Betula pendula), Pappel (Populus spec.) und Weide (Salix spec.) gebildet.

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KG Grünland

Die Grünlandflächen nehmen nach dem Stillgewässer >1ha den zweitgrößten Anteil der im Gebiet vorkommenden Biotoptypen ein. Positiv im Hinblick auf ihren Ausbildungsgrad und ihrer Funktion als Lebensraum für verschiedene (teilweise gefährdete) Tier- und Pflanzenarten wirkt sich eine auf eini-gen Flächen bestehende Nutzung unter speziellen umwelt- und naturschutzorientierten Gesichts-punkten aus. Dazu gehören u.a. eine Mahd mit Mähgutberäumung und unter Terminvorgabe bzw. zeitlicher Nutzungsbeschränkung, ein Verzicht auf die Ausbringung von Düngemitteln und eine natur-schutzgerechte Schaf- und Ziegenbeweidung.

Weitere sich im Hinblick auf ihren Ausbildungsgrad und ihrer Funktion als Lebensraum für verschie-dene (teilweise gefährdete) Tier- und Pflanzenarten positiv auswirkende Maßnahmen wären u.a.:

• der Erhalt von Feldgehölzen unterschiedlicher Art und Solitärbäumen (zur Förderung von In-sekten-, Säugetier- und Vogelarten sowie als landschaftsgliedernde Elemente (ästhetischer Wert))

• Überführung von Ackerflächen in Wiesen oder Weiden (zur Förderung von Flora, Amphibien und Vogelarten)

• Berücksichtigung (Erhalt und angepasste Bewirtschaftung) von Nassstellen (insbes. zur För-derung von Flora, Amphibienarten und Wiesenbrüter)

KGf – Feucht-/Nassgrünland

KGfr – Feucht-/Nassgünland mit Röhricht

KGfre – Feucht-/Nassgrünland mit Röhricht und Einzelbüschen/-Bäumen

Das Feucht- und Nassgrünland stellt einen erst durch die landwirtschaftliche Nutzung (Mahd, Bewei-dung) des Menschen u.a. aus Mooren, Bruchwäldern, Röhrichten, Seggenrieden oder Salzwiesen entstandenen Lebensraum dar. Dieser Biotoptyp ist vorwiegend im westlichen Bereich des Helme-stausees ausgebildet. Er findet sich dort unmittelbar an den Stausee angrenzend. Bestimmte Aus-prägungen dieses Biotoptyps sind nach § 22 NatSchG Sachsen-Anhalt geschützt. Die Feucht- und Nasswiesen gehören sicher zu den wertvollsten Grünlandbiotopen. Aus floristischer Sicht sind sie, je nach Boden- und Wasserhaushalt sowie der Nutzungsform, vor allem durch das verstärkte Auftreten von Feuchte- und Nässezeigern gekennzeichnet (Großseggen (Carex spec., Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), Wasserschwaden (Glyceria fluitans et maxima), Hochstauden feuchter Standorte). Die Feucht- und Nasswiesen zeichnen sich oft durch einen hohen Artenreichtum aus (z.B. Sumpf-Labkraut (Galium palustre), Kuckucks-Lichtnelke (Lychnis flos cuculi), Gemeiner Gilbweiderich (Ly-simachia vulgaris) und können darüber hinaus eine Reihe von seltenen und gefährdeten Pflanzenar-ten, welche eine enge Bindung an die speziellen Standortverhältnisse des Biotoptyps aufweisen, beherbergen. Dazu gehören u.a. einige Orchideenarten der Gattung Dacthylorhiza und Orchis, Aus faunistischer Sicht stellen sie z.T. allein, vor allem aber als Komplex mit weiteren Biotoptypen (z.B. Gehölzen, Still- und Fließgewässern, Sümpfe, Moore) einen bedeutenden Lebensraum u.a. für Am-phibien, Libellen und Vogelarten dar.

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Während der Biotoptyp früher noch weit verbreitet war und auf Kosten anderer Biotoptypen entstand, ist er heute in starkem Rückgang begriffen. Er ist vor allem durch Entwässerung, Düngung, Nut-zungs-intensivierung oder Nutzungsaufgabe, Bodenumbruch und teilweise auch durch Aufforstung gefährdet.

KGi – artenarmes Intensivgrünland

Das artenarme Intensivgrünland gehört zu den dominierenden Biotoptypen und nimmt unter den Grünlandflächen den größten Anteil ein. Es ist sehr artenarm und zeichnet sich gewöhnlich durch die Dominanz von Futtergräsern wie z.B. Weidelgras (Lolium spec.) oder Wiesen-Schwingel (Festuca pratensis). Bedeutende Flächenanteile nimmt dieser Biotoptyp besonders nördlich und westlich des Helmestausees ein.

KGm – mesophiles Grünland

Dieser Biotoptyp ist vorwiegend auf den nordöstlich an den Helmestausee angrenzenden Grünland-flächen ausgebildet. Das mesophile Grünland ist durch Frischwiesenarten gekennzeichnet. Dazu gehören vor allem die Gräser Glatthafer (Arrhenaterum elatius), Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis) und Wolliges Honiggras (Holcus lanatus), welche eigens nach ihnen benannt Gesellschaf-ten bilden können (Glatthaferwiesen, Fuchsschwanzwiesen, Honiggraswiesen). Jedoch zeichnet sich das mesophile Grünland in guter Ausbildung auch durch einen hohen Kräuteranteil und einen insge-samt vergleichsweise hohen Artenreichtum aus. Einige typische Kräuter des mesophilen Grünlandes sind z.B. Wiesen-Glockenblume (Campanula patula), Wilde-Möhre (Daucus carota), Wiesen-Labkraut (Gallium mollugo), Wiesen-Margerite (Leucanthemum vulgare), Scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris), Wiesen-Sauerampfer (Rumex acetosa), Vogel-Wicke (Vicia cracca).

Ähnlich wie die Feucht- und Nasswiesen befindet sich auch das mesophile Grünland im Rückgang. Es ist vor allem durch zu intensive Nutzung (z.B. zu häufiger Schnitt, zu hohe Viehbesatzdichte), nur unregelmäßige Nutzung oder Nutzungsaufgabe, Düngung, Wiesenumbruch und Neuansaaten ge-fährdet.

KGt – Tritt-,Park- und Zierrasen

Eine Fläche am östliche Uferabschnitt wird von diesem künstlich angelegten Biotoptyp eingenommen.

KS – Staudenflur

KSm – Staudenflur frisch

KSf – Staudenflur feucht

Insbesondere im Nordwesten des SPA-Gebietes treten vermehrt, z.T. auch großflächig, Staudenflu-ren auf. Diese werden in erster Linie von Staudenfluren frischer Standorte und nur vereinzelt von solchen feuchter Standorte gebildet. Eine charakteristische Staudenflur feuchter Standorte ist die

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Mädesüß-Hochstaudenflur. Sie tritt bei flächiger Ausbildung oft als Brachestadium ungenutzter Feuchtwiesen auf. Typische Arten sind hier z.B. das namensgebende Mädesüß (Filipendula ulmaria), Wasserdost (Eupatorium cannabinum), Sumpf-Storchschnabel (Geranium palustre), Gemeiner Gilb-weiderich (Lysimachia vulgaris), Blutweiderich (Lythrum salicaria), Sumpf-Ziest (Stachys palustris) und Echter Baldrian (Valeriana officinalis). Auf stickstoffreichen Standorten treten oft Dominanzbe-stände von Giersch (Aegopodion podagraria), Kletten-Labkraut (Galium aparine) und Brennessel (Urtica dioica) auf. Häufige Arten der Staudenfluren frischer Standorte sind z.B. Große Klette (Arctium lappa), Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Gewöhnliche Kratzdistel (Cirsium vulgare), Wilde Karde (Dipsacus fullonium), Gundermann (Glechoma hederacea). Die Staudenfluren der frischen bis feuch-ten Standorte sind aus naturschutzfachlicher Sicht i.d.R. weniger wertvoll als ihre Ausgangsgesell-schaften (Frisch- und Feuchtwiesen bzw. –weiden), bilden im Komplex mit den übrigen Grünlandbio-topen und den eingestreuten Einzelbäumen und Baumgruppen jedoch wichtige Mosaikkomplexe. Eine weitere über das gegenwärtige Ausmaß hinausgehende Zunahme der Hochstaudenfluren auf Kosten der mesophilen und feuchten Grünlandbiotope wäre jedoch als ungünstig zu bewerten.

WA – Auenwald

WAw.h – Weichholzaue, gestufter Bestand-mittleres/starkes Baumholz

Im SPA-Gebiet tritt dieser Biotoptyp im Westteil, unmittelbar südlich der Eintrittsstelle der Helme in den Helmestausee auf und steht dort in Kontakt mit einem Laubmischwald und verschiedenen Grün-landbiotopen. Die Weichholzauenwälder gehören zu den nach § 22 NatSchG Sachsen-Anhalt ge-schützten Biotoptypen. Charakteristische Arten sind verschiedene Weiden-Arten, während in der Krautschicht u.a. die Zaun-Winde (Calystegia sepium), Sumpf-Segge (Carex acutiformis), Rohr-Glanzgras (Phalaris arundinacea), Schilf (Phragmites australis) und Brennessel (Urtica dioica) zu den hochsteten Begleitern zählen.

WU – Laubmischwald

Der Biotoptyp des Laubmischwaldes findet sich im Gebiet im östlichsten Zipfel sowie im Westen süd-lich an den Weichholzauenwald angrenzend. Auch beim Laubmischwald des SPA-Gebietes ist die Funktion ähnlich wie bei den Baumgruppen in einem Biotopverbund zu sehen. Daneben bietet dieser Biotop jedoch aufgrund einer größeren Flächenausdehnung auch verschiedenen Tierarten einen Lebensraum.

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5.2.2 Flora

Die für das Gebiet relevanten Pflanzenarten werden im Kapitel 6.2.2 des FFH Gebietes „Gewässer-system der Helmeniederung“ beschrieben.

5.2.3 Fauna

5.2.3.1 Fledermäuse

Bechsteinfledermaus

Für die Bechsteinfledermaus liegt ein Reproduktionsnachweis aus dem Zeitraum zwischen Mitte der 90er bis 2009 aus der Numburg, unmittelbar südlich des Helmestausees, sowie ein Einzelsommer-fund aus der Helmeaue vor (SAUERBIER et al. 2010). Weitere Einzel- und Reproduktionsfunde liegen im Bereich des Kyffhäuser-Gebirges südöstlich des Schutzgebietes. Altdaten liegen darüber hinaus bis in die Mitte der 90er Jahre aus Ortschaften in der Helmeaue etwa 20 km östlich des Schutzgebie-tes vor (REFERENZSTELLE FLEDERMAUSSCHUTZ). Es ist zu vermuten, dass das SPA-Gebiet aufgrund seiner großen Wasserfläche sowie der Tallage in einer Flussaue mit strukturreicher Umgebung als wertvolles Sommerhabitat für diese Art fungiert.

Kleine Hufeisennase

Die in Deutschland sehr seltene und ortstreue Kleine Hufeisennase konnte im Dachboden des Ge-bäudes der Numburg, unmittelbar südlich des Helmestausees, eine mittlerweile etwa 80 Kopf starke Wochenstube etablieren (LYHS 2011 mdl., SAUERBIER et al. 2010). Außerdem überwintert sie im Keller der Numburg. Mehrere weitere Wochenstuben-, Sommer- und Winterquartiere befinden sich im Kyff-häusergebirge südöstlich des Schutzgebietes. Die Art ist in Deutschland überwiegend an Wälder sowie strukturreiche Landschaften in wärmebegünstigten Lagen gebunden. Die Nähe zu Gewässern scheint außerdem wichtig zu sein. Sie ist sehr ortstreu und legt nur geringe Distanzen zwischen Quartieren und Jagdgebieten sowie zwischen Sommer- und Winterquartieren zurück (DIETZ et al. 2007). Es ist zu vermuten, dass das FFH-Gebiet aufgrund seiner großen Wasserfläche sowie der Tallage in einer Flussaue mit strukturreicher Umgebung sowie angrenzenden Waldgebieten als wert-volles Sommerhabitat für diese Art fungiert.

Mausohr

Für das Mausohr liegen Winterquartiernachweise aus dem Keller der Numburg, unmittelbar südlich des Helmestausees, vor (SAUERBIER et al. 2010). Bis Ende der 1960er Jahren war aus dem Schloss in Brücken (Helme), ca. 12 km östlich des Stausees, eine 200 Kopf starke Wochenstube der Art be-kannt (REFERENZSTELLE FLEDERMAUSSCHUTZ). Im Jahre 1990 befanden sich zudem mehrere Som-merquartiere im knapp 20 km östlich gelegenen Oberröblingen. Bei Edersleben, 19 km östlich des

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Schutzgebietes, konnte 2004 ein Tier nachgewiesen werden. Möglicherweise wird das SPA-Gebiet ebenfalls als Sommerhabitat durch diese Art genutzt.

Mopsfledermaus

Für die Mopsfledermaus liegen laut SAUERBIER et al. (2010) Winterquartier- sowie Reproduktions-nachweise im Bereich Numburg unmittelbar südlich des Helmestausees vor. Außerdem wurde sie bei der Jagd an Fließgewässern der Helme beobachtet. Es ist zu vermuten, dass das SPA-Gebiet sowie seine Umgebung aufgrund des Strukturreichtums als wertvolles Sommerhabitat für diese Art fungiert.

Abendsegler

Planuntersuchungen im Herbst 1989 sowie Einzelbeobachtungen von 1984 bis 2008 belegten, dass der Helmestausee ein bundesweit bedeutendes Durchzugsgebiet für den Abendsegler darstellt (SAU-

ERBIER et al. 2010). Laut LYHS (2011) ziehen über 1.000 Tiere jährlich durch die Niederung. Aus ei-nem Gebiet etwa 20 km östlich des Stausees liegen Quartier- und Jagdnachweise der Art zur Zugzeit in den Monaten August, September und April bis in das Jahr 2004 vor (REFERENZSTELLE FLEDER-

MAUSSCHUTZ). Beobachtung von größeren Ansammlungen der Art über einer Kiesgrube bei Kathari-nenrieth im April und September 2004 bestätigen den Durchzug der Art entlang der Helmeniederung.

Braunes Langohr

Für die Verbreitung des Braunen Langohrs im Schutzgebiet liegen nur wenige Hinweise vor. Gemäß SAUERBIER et al. (2010) befindet sich ein Sommerquartier im Bereich der Numburg bzw. unmittelbar südlich des Helmestausees. Nachweise aus Sachsen-Anhalt liegen aus einem Gebiet etwa 20 km östlich des Stausees vor (REFERENZSTELLE FLEDERMAUSSCHUTZ). Sie stammen allerdings alle aus den 1980er Jahren. Es ist zu vermuten, dass das SPA-Gebiet aufgrund des Wasserreichtums und seiner strukturreicher Umgebung mit angrenzenden Waldgebieten als Sommerhabitat für diese Art fungiert.

Fransenfledermaus

Für die Fransenfledermaus liegt lediglich ein Nachweis aus dem Bereich des Schutzgebietes vor. Dabei handelt es sich um einen Winterquartiernachweis in einem Keller der Numburg, unmittelbar südlich des Helmestausees (SAUERBIER et al. 2010). Weitere Winter- und Reproduktionsnachweis befinden sich im Kyffhäusergebirge, südöstlich des Helmestausees. Aufgrund des hohen Struktur-reichtums des Untersuchungsgebietes sowie seiner Umgebung, ist mit einer Nutzung dieses auch als Sommerhabitat zu rechnen.

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Graues Langohr

Für das Graue Langohr liegen Winterquartiernachweise aus dem Keller der Numburg vor (SAUERBIER

et al. 2010). Außerdem bestehen Sommerquartiernachweise gemäß den Altdaten der REFERENZSTEL-

LE FLEDERMAUSSCHUTZ bis 2002 bzw. 2005 in Ortschaften der Helmeniederung 12 km (Brü-cken/Helme) und 30 km (Katharinenrieth) östlich des Schutzgebietes. Es ist zu vermuten, dass das FFH-Gebiet aufgrund der wärmebegünstigten Tallage, den angrenzenden Ortschaften sowie den weitreichenden Offenflächen als Sommerhabitat für diese Art fungiert.

Große Bartfledermaus

Für die Große Bartfledermaus liegt ein Nachweis eines gemeinsamen Wochenstubenquartiers mit der Kleinen Bartfledermaus etwa 10 km westlich des Helmestausees in der Helmeniederung (Uthleben) vor (SAUERBIER et al. 2010). Weitere Winterquartier- und Reproduktionsnachweise stammen aus dem Kyffhäusergebirge (SAUERBIER et al. 2010) sowie Sommerquartiernachweise aus den 1980er Jahren etwa 20 km östlich des Schutzgebietes (REFERENZSTELLE FLEDERMAUSSCHUTZ). Aufgrund ihrer be-sonderen Bindung an Gewässer, Feuchtgebiete und Wälder ist zu vermuten, dass das SPA-Gebiet ebenfalls als Sommerhabitat für diese Art fungiert.

Kleine Bartfledermaus

Für die Kleine Bartfledermaus liegen Winterquartier- und wenige Reproduktionsnachweise aus dem Kyffhäusergebirge sowie der Nachweis eines gemeinsamen Wochenstubenquartiers mit der Großen Bartfledermaus etwa 10 km westlich des Helmestausees in der Helmeniederung (Uthleben) vor (SAU-

ERBIER et al. 2010). Etwa 12 km östlich des Schutzgebietes (Brücken/Helme) wurde außerdem 1999 ein Sommerquartier der Art nachgewiesen (REFERENZSTELLE FLEDERMAUSSCHUTZ). Aufgrund ihrer Bindung an offene bis halboffene Landschaften, Feuchtgebiete sowie kleinstrukturierter Landschafts-räume ist zu vermuten, dass das SPA-Gebiet ebenfalls als Sommerhabitat für diese Art fungiert.

Mückenfledermaus

Für die Mückenfledermaus konnte 2009 ein akustischer Nachweis mittels Batcorder erbracht werden (SAUERBIER et al. 2010). Weitere Nachweise liegen nicht vor, wobei der Wissenschaftsstand über diese Art noch sehr gering ist, da sie bis vor kurzem mit der Zwergfledermaus für eine Art gehalten wurde. Aufgrund ihrer besonders starken Bindung an Feuchtgebiete und größere Gewässer, insbe-sondere zur Wochenstubenzeit, ist zu vermuten, dass das SPA-Gebiet ebenfalls als wichtiges Som-merhabitat für diese Art fungiert.

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Rauhautfledermaus

Die Rauhautfledermaus zieht laut SAUERBIER et al. (2010) in breiter Front durch Thüringen und konnte zur Zugzeit am Helmestausee beobachtet werden. Aus der näheren und weiteren Umgebung liegen ansonsten nur wenige Sommer- oder Winternachweise vor. Aus Oberröblingen, ca. 20 km östlich des Helmestausees, befindet sich gemäß REFERENZSTELLE FLEDERMAUSSCHUTZ ein Kastenrevier, welches als Paarungsquartier der Art genutzt wird (Daten aus 2003). Das SPA-Gebiet spielt demnach über-wiegend als Zugkorridor und für die Paarung eine wichtige Rolle.

Wasserfledermaus

Für die Wasserfledermaus liegen Nachweise eines 40 Kopf starken Wochenstubenquartiers im Ar-tenschutzhaus der Numburg, südlich des Helmestausees, als auch Männchenquartiere in einer Scheune sowie in Kellern und Winterquartiere in Kellern auf dem Gelände der Numburg vor (SAUER-

BIER et al. 2010). SAUERBIER et al. 2010 berichten außerdem von der Sichtung großer Jagdgesell-schaften der Art mit 30 bis 60 Tieren am Helmestausee. Weitere Altdaten der Art liegen aus den 1980er Jahren sowie aus dem Jahre 1998 für den Hackpfüffel See, ca. 13 km östlich des Helmestau-sees, sowie bis 1996 aus Oberröblingen, ca. 20 km östlich des Stausees, vor (REFERENZSTELLE FLE-

DERMAUSSCHUTZ). Das gewässerreiche Gebiet des Helmestausees sowie seiner Umgebung fungiert ganzjährig als Habitat der Art.

Teichfledermaus

Für die Teichfledermaus liegen Nachweise von Männchen aus Bennungen (Netzfang an der Helme, ca. 9 km östlich des Helmestausees) aus dem Jahre 2002 sowie aus Oberröblingen, ca. 20 km östlich des Stausees, aus dem Jahre 1980 vor (SAUERBIER et al. 2010). Die Art reproduziert überwiegend in Norddeutschland und zählt in der Gegend des Untersuchungsgebietes als seltener und sporadischer Wintergast und Durchzügler (SAUERBIER et al. 2010).

Zwergfledermaus

Die Zwergfledermaus zählt als häufigste Sommerfledermaus in der Kyffhäuser Region (SAUERBIER et al. 2010). Besonders in Siedlungen sowie Siedlungsrandbereichen ist sie weit verbreitet. Nachweise aus umliegenden Ortschaften liegen aus den frühen 1990er Jahren sowie von 1997 aus Brücken, ca. 11 km östlich des Helmestausees vor (REFERENZSTELLE FLEDERMAUSSCHUTZ). Vermutlich befindet sich ein großes Wochenstubenquartier der Art hinter einer Fassadenholzverkleidung der Numburg (LYHS 2011). Die Art nutzt wahrscheinlich auch den Helmestausee sowie angrenzende Vegetations-strukturen zur Jagd.

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5.2.3.2 Amphibien

Der Helmestausee weist im Bereich des Nebendamms und an der Nordspitze Uferbewuchs aus Schilf und teilweise Binsen auf. Hier besteht Lebensraumpotential für Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) und Seefrosch (Pelophylax ridibundus). Der Seefrosch wurde vereinzelt im Bereich des Hauptdamms beobachtet. Die Entwicklung der Larven ist bei beiden Arten in der Regel im Juli abge-schlossen. Selbst mit dem jährlichen Ablassen des Helmestausees im Herbst ist demnach eine er-folgreiche Reproduktion grundsätzlich möglich, obwohl auch überwinternde Exemplare bei beiden Arten vorkommen.

Ein Vorkommen des Moorfroschs (Rana arvalis) erscheint lediglich im Nordteil des Helmestausees möglich, ist jedoch aufgrund der geringen Eignung der umgebenden Strukturen als Landhabitat wenig wahrscheinlich. Außerhalb des SPA-Gebietes liegt eine kleine Gehölzgruppe, die als Landhabitat geeignet ist. Weiterhin kommen potentiell Teichfrosch (Pelophylax esculentus) und Erdkröte (Bufo bufo) im Nordteil des Helmestausees vor.

Altdaten mit Nachweisen der Kreuzkröte und Wechselkröte von 1998 liegen für den Bereich der Nordspitze des Helmestausees knapp außerhalb des SPA-Gebietes vor.

Die Helme und die Nebenhelme haben aufgrund ihres Charakters als Fließgewässer und der ausge-prägten Strukturarmut keine Bedeutung als Laichgewässer. Allenfalls als Winterlebensraum für den ganzjährig im Wasser lebendenden Seefrosch kommen sie in Betracht, da der Helmestausee, wenn er im Winter abgelassen ist, diese Funktion nicht erfüllen kann.

5.3 Gefährdungen und Beeinträchtigungen

5.3.1 Nutzungsbedingte Gefährdungen und Beeinträchtigungen

5.3.1.1 Landwirtschaft

Eine zu hohe Intensität der landwirtschaftlichen Flächennutzung im UG stellt eine Gefahr für Brut- und ausgewählte Rastvögel dar. Bei den Brutvögeln ist v.a. die Gilde der Bodenbrüter durch die Nut-zungspraxis gefährdet. Beispielhaft sollen hier die überregional bedeutsamen Bestände des Wachtel-königs genannt werden. So kann es einerseits zu unmittelbaren Individuenverlusten infolge der Be-wirtschaftung kommen. Als Gründe hierfür kommen in Betracht:

• Mahdzeitpunkte vor Beendigung des Brutgeschäfts (Gelegeverluste)

• Verwendung schädlicher Mähwerkzeuge (Rotationsmähwerke)

• eine großflächige und vollständige Aberntung der Flächen

• das Mähen von außen nach innen

• eine schnelle Fahrtgeschwindigkeit der Mähfahrzeuge

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Neben den Individuenverlusten stellt auch die nutzungsbedingte Verringerung der Habitateignung eine Gefährdungsursache für die Brutvogelfauna dar. Hier sind Intensivgrünlandnutzung, hohe Gaben von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln (Herbiziden, Insektiziden) sowie ein monotoner Anbau von Silagemais zu erwähnen. Die genannten Einzelaspekte treten v.a. nördlich der Nebenhelme auf füh-ren dort auch zu einer Beeinträchtigung der Rastvogelhabitate.

Das gegenteilige Problem tritt schwerpunktmäßig in den Vernässungsbereichen im Nahbereich bzw. südlich der Nebenhelme auf. Infolge der geringen Grundwasserflurabstände handelt es sich bei den Flächen um landwirtschaftliche Grenzertragsstandorte. So sind bereits erste Flächen brachgefallen. Ohne eine pflegende Offenhaltung setzt in derartigen Teilbereichen eine Gehölzsukzession ein, die mittelfristig den Verlust der Offenlandbiotope nach sich zieht. Dies ist eine Gefahr für die an offene Strukturen angepasste Brut- und Rastvogelfauna im UG.

5.3.1.2 Forstwirtschaft

Die potenziellen aus der Forstwirtschaft resultierenden Beeinträchtigungen halten sich aufgrund der Gebietsspezifik in Grenzen. So kann eine Nutzung der Feldgehölze bzw. der Weichholzauwald-Parzelle den Verlust von Horstbäumen des Rot- und Schwarzmilans bedingen. Weiterhin kann eine Nutzung der Parzellen die Entwicklung von Altholzbeständen behindern, welche für die Rast des Schwarzstorchs, des Schwarzmilans und anderer Durchzügler bedeutsam sind.

5.3.1.3 Jagd

Die derzeit praktizierte Jagdnutzung stellt zunächst keine Beeinträchtigung der wertgebenden Brut- und Rastvogelarten im UG dar. Allerdings wirkt sich die Duldung einer, sich offenbar bereits etablier-ten, Waschbärenpopulation nachteilig auf den Bruterfolg des Schwarzmilans und sich potentiell an-siedelnder Graureiher aus.

5.3.1.4 Erholungsnutzung

Die Art und Intensität der Erholungsnutzung im UG bedingt ein großes Beeinträchtigungspotenzial für die Brut- und Rastvogelfauna. Die Erholungsnutzung wird bislang nicht im ausreichenden Maße ge-lenkt bzw. bestehende Verbote werden nur ungenügend durchgesetzt.

Konkret zu nennen sind störungsintensive Bootsbefahrungen des Helmestausees, Großveranstaltun-gen wie z.B. Feuerwerk sowie v.a. ein flächenhaftes Aufsuchen des Gebietes durch Radfahrer und Fußgänger. Letzteres ist besonders schädlich, wenn zudem Hunde mitgeführt werden, deren Störwir-kung auf die Vogelwelt besonders hoch ist. Gesteigert wird diese Wirkung nochmals dadurch, dass die Hunde teilweise nicht angeleint sind, sondern freilaufend mitgeführt werden. So ist bereits die Anwesenheit eines Spaziergängers oder eines frei laufenden Hundes bei Unterschreitung der artspe-zifischen Fluchtdistanz ausreichend, um den gesamten Rastvogelbestand einer bestimmten Fläche

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aufzuscheuchen. Beobachtungen zufolge wurden beispielsweise am 15.10.2011 über 10.000 rasten-de Kranich-Exemplare an der Nordost-Spitze des Sees durch zwei unachtsame Spaziergänger voll-ständig aufgescheucht (LYHS, schriftl. Mitteilung).

Derartige Störungen sind besonders nachteilig, da jedes Auffliegen der Rastvögel Energie zehrt, die den Tieren auf ihrem weiteren Zug nicht mehr zur Verfügung steht. Bei regelmäßigen Störungen in-nerhalb des Ratszeitraumes ist auch eine vollständige Aufgabe des UG als Rasthabitat nicht auszu-schließen. So ist dem Gebiet beispielsweise als Kranich-Rastplatz eine herausragende (internationa-le) Bedeutung zuzusprechen. Entsprechend dramatisch wäre eine störungsbedingte Aufgabe des Rastgebietes. Beim Kranich sind v.a. die Schlafplätze als besonders sensibel einzustufen. Im UG handelt es sich dabei um die Flachwasserbereiche an der Nordostspitze des Sees. Der Erhaltungs-zustand dieses Habitatkomplexes ist konkret mit "C" (schlecht/ungünstig) eingestuft worden, was auf das Störungspotenzial durch Besucher und deren mitgeführte Hunde zurückgeführt wird. Paradoxer-weise stellen die großen Rastvogelansammlungen eine Attraktion dar, die von Besuchern so nah wie möglich erlebt werden will. Dass genau damit die massiven Störwirkungen einhergehen, ist entweder mit Unwissenheit begründet oder mit einer bewussten Inkaufnahme. In jedem Fall ist als Schlussfol-gerung zu ziehen, dass die Störungen aus einem erheblichen Defizit der Besucherlenkung bzw. Durchsetzung von Vorboten (Vollzugsdefizit) resultieren und diese Störungen also vermeidbar sind. Dessen Vermeidung ist ein elementarer Bestandteil der vorliegenden Managementplanung (vgl. auch Kap. 5.4.3.5).

Alle getroffenen Aussagen zu den Störungen der Rastvögel treffen in gleicher Weise für die Brutvo-gelfauna zu. Wie bereits im Kap. 3.2.6 benannt, ist v.a. das regelmäßige Begehen bzw. Befahren (Fahrrad) des Nebendammes durch Erholungssuchende sehr nachteilig. So genügt beispielsweise ein sonniger Wochenend-Tag innerhalb der Erholungssaison und der Nebendamm wird (trotz Hin-weisschilder) intensiv zum Spazierengehen bzw. Radfahren aufgesucht. Ein derartiger Tag innerhalb der Brutzeit reicht aus, um Fluchtreflexe der brütenden Vögel hervorzurufen, die ein Erkalten und somit Absterben des Geleges bedingen oder aus sonstigen Gründen zur Aufgabe des Brutgeschäfts führen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass sich im Nahbereich des Ne-bendammes sehr gut geeignete Habitatstrukturen für die Brut wertgebender Vogelarten befinden. Weiterhin ist zu beachten, dass die Scheuchwirkung, die von den Hunden bzw. menschlichen Silhou-etten (Spaziergänger, Radfahrer) ausgeht, deutlich stärker ist als beispielsweise von Betriebsfahr-zeugen, die den Nebendamm zu Unterhaltungszwecken befahren oder landwirtschaftlichen Nutzfahr-zeugen auf den angrenzenden Agrarflächen.

Neben den vorgenannten landseitigen Störwirkungen kommen wasserseitige Beeinträchtigungen durch Bootsbefahrungen des Stausees hinzu. Diese sind umso größer, wenn es sich um motorbetrie-bene Boote handelt, da Motorboote eine höhere Geschwindigkeit aufweisen, höhere Lärmemissionen und mehr Wellenschlag verursachen. Schließlich ist die alljährlich im Sommer stattfindende Feuer-werksveranstaltung ("See in Flammen") als Beeinträchtigungsquelle zu erwähnen. Hierbei sorgen sowohl die visuellen als auch die akustischen Effekte des Feuerwerks für eine Störung der im Gebiet befindlichen Vogelfauna.

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5.3.2 Sonstige Gefährdungen und Beeinträchtigungen

5.3.2.1 Gewässerunterhaltung

Die derzeitige Unterhaltungspraxis der Nebenhelme sowie der Gewässer II. Ordnung verringert die Bruthabitat-Eignung für die Knäkente. Dabei ist die vollständig beidseitige Mahd der Böschungen, der ggf. zu frühe Mahdzeitpunkt (ab Mitte Juni) sowie die derzeitige Krautungspraxis zu großer Gewäs-serabschnitte als nachteilig hervorzuheben.

Diese Beeinträchtigungen können vermieden werden, in dem die Mahd der Böschungen nur einseitig im jährlichen Wechsel vorgenommen wird, sowie Krautungen des Wasserkörpers entsprechend der Ausführungen des Kapitels 6.4.3.3 erfolgen.

5.3.2.2 Wasserwirtschaft

Die Bewirtschaftung der Wassermengen innerhalb der Talsperre ist für die Brut- und v.a. Rastvogel-fauna von hoher Bedeutung. Aus diesem Grunde ist dem Sachverhalt ein gesondertes Kapitel (Kap. 4) gewidmet worden. Weitere Ausführungen sind zudem im Kapitel 5.4.3.3 zu finden. Dort werden die komplexen Zusammenhänge im Gesamtkontext und somit auch die Gefährdungspotenziale ausführ-lich erläutert. Um textliche Dopplungen zu vermeiden, wird das Thema an dieser Stelle bewusst kurz und prägnant dargelegt.

Die aus der Talsperrenbewirtschaftung resultierenden (möglichen) Gefährdungen bzw. Beeinträchti-gungen sind:

a) Zu langes Aufrechterhalten des Stauziels Sommer und somit ein zu spätes Trockenfallen der für die Rastvögel essenziellen Schlick- und Schlammbänke als Nahrungshabitate.

b) Die mit dem vollständigen Ablassen der Talsperre verbundene Verlagerung schlammiger Seesub-strate in die unterhalb gelegenen Helmeabschnitte (Beeinträchtigung des dortigen FFH-Gebiets bzw. EU-Fischgewässers).

5.3.3 Zusammenfassung

Es sind zwei Hauptgefährdungen zu nennen, die große Bereiche des Vogelschutzgebietes sowie zahlreiche Arten(-gruppen) betreffen. Konkret handelt es sich dabei um die Erholungsnutzung sowie die lange Haltung des Wasserstandes im Stausee ("Stauziel Sommer") bis in den Herbst hinein. Letz-tere verhindert das Freifallen von Schlamm- und Schlickflächen und beeinträchtigt somit die Eignung des UG als Rastvogelhabitat. Demgegenüber geht mit der bislang zu wenig gelenkten Erholungsnut-zung eine flächenhafte Beunruhigung des Gebietes einher, die sowohl für Brut- als auch für Rastvögel deutlich nachteilig ist.

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Aus einer übergeordneten Betrachtung lässt sich ableiten, dass die beiden vorgenannten Hauptbeein-trächtigungen den begrenzenden Faktor für die Bestandsentwicklung zahlreicher Brutvögel sowie der überwiegenden Zahl der Rastvogelarten darstellen. Die oftmals ungünstigen/schlechten Erhaltungs-zustände vieler Arten im Gebiet gehen also primär auf diese beiden Ursachen zurück. Hier ist folglich der größte Handlungsbedarf für die Maßnahmenplanung (vgl. Kap. 5.4.3/ 5.4.3) abzuleiten.

5.4 Maßnahmen und Nutzungsregelungen

5.4.1 Artübergreifende Maßnahmen für SPA-Schutzgüter nach einheitli-cher Maßnahmentätigkeit

5.4.2 Spezifische Maßnahmen für SPA-Schutzgüter

5.4.2.1 Grundsätze der Maßnahmenplanung

Begriffsdefinitionen

Zentrale Bezugsebene für die Maßnahmeplanung im Gebiet ist die Vogelschutzrichtlinie. Gemäß die-ser Richtlinie verpflichten sich alle EU-Mitgliedsstaaten zum Schutz und zur Sicherung der wildleben-den Vogelarten und ihrer Lebensräume. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Zielstellungen beinhalten:

• Die Festlegung der für die ökologischen Ansprüche der Vogelarten notwendigen Erhaltungs-maßnahmen.

• Die Vermeidung der Verschlechterung des günstigen Erhaltungszustandes von Populationen der relevanten Vogelarten.

• Die Sicherung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der relevanten Vogelarten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet.

Art der Maßnahme

Hinsichtlich der Art der Maßnahme kann unterschieden werden in:

Aktive Maßnahmen

Maßnahmen die zu einem direkten Eingriff in den bestehenden LRT bzw. die jeweilige Habitatfläche führen. Beispiele hierfür sind Schaffung von Lichtungen in bestehende Gehölzbestände, Anpflanzung von Gehölzen, Pflegemad, Beweidung.

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Passive Maßnahmen

Maßnahmen, welche zur Vermeidung eines weiteren Eingriffes in den bestehenden Lebensraumtyp bzw. die jeweilige Habitatfläche führen. Beispiele hierfür sind Nutzungsverzicht, Einstellung der weite-ren Gewässerunterhaltung.

Gebietsbezogene Maßnahmen

Alle Maßnahmen, welche für das gesamte SPA-Gebiet oder zumindest wesentliche Teile davon gel-ten. Die zur Umsetzung der Ziele notwendigen Maßnahmen können sich unter Umständen auch auf Flächen außerhalb des SPA-Gebietes erstrecken.

Behandlungsgrundsätze

Alle Erhaltungsmaßnahmen, welche sich innerhalb eines Gebietes auf alle Flächen eines LRT oder alle Habitatflächen einer Art beziehen. Sie beinhalten grundsätzliche für die Erhaltung eines günstigen Zustandes notwendige, gegebenenfalls auch spezifische Maßnahmen.

Flächenspezifische Einzelmaßnahmen

Alle konkret auf eine Fläche (konkrete Fläche eines LRT oder eines Habitats einer Art des Anhang II der FFH-Richtlinie bzw. der EU-Vogelschutzrichtlinie) bezogenen Einzelmaßnahmen

Art der flächenspezifischen Einzelmaßnahme

Erhaltungsmaßnahmen

Darunter fallen alle Maßnahmen, welche zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes beitra-gen. Ein günstiger Erhaltungszustand liegt vor, wenn für das betreffende FFH-Schutzgut die Bewer-tungsstufe A (hervorragend) oder B (gut) vergeben werden kann. Weiterhin gelten alle der Wiederher-stellung eines günstigen Erhaltungszustandes eines aktuell in einem ungünstigen Erhaltungszustand (C, mittel bis schlecht) befindlichen FFH-Schutzgutes als Erhaltungsmaßnahmen (vgl. Tabelle 84). Als Erhaltungsmaßnahmen können darüber hinaus auch solche Maßnahmen gelten, welche der Erhal-tung der Bewertungsstufe C (mittel bis schlecht) dienen, da nicht in jedem Fall eine Verbesserung in einen günstigen Erhaltungszustand (A oder B) realisiert werden muss oder kann.

Entwicklungsmaßnahmen

Maßnahmen welche zur Verbesserung eines aktuell bereits in einem günstigen Erhaltungszustand vorliegenden FFH-Schutzgutes dienen, werden als Entwicklungsmaßnahmen bezeichnet. Diese Maß-

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nahmen zählen zu den möglichen Maßnahmen. Ihre Durchführung ist somit zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes eines FFH-Schutzgutes nicht zwangsläufig notwendig. Auch solche Maßnahmen welche, z.B. aus Gründen der Herstellung oder dem Erhalt einer Kohärenzfunktion, der Überführung eines Nicht-LRT oder einer Nicht-Habitatfläche in ein LRT oder eine Habitatfläche die-nen, werden als Entwicklungsmaßnahmen angesehen.

Tabelle 84: Maßnahmentypen zur Bewahrung, Entwicklung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von SPA-Schutzgütern

Ist- und Ziel-Erhaltungszustand Maßnahmenziel Maßnahmentyp

A A, B B, C C Erhaltung Erhaltungsmaßnahme

C B Wiederherstellung

B A, E C, E B Entwicklung Entwicklungsmaßnahme

5.4.2.2 Prinzip der Maßnahmeplanung

Umsetzungsfristen der Erhaltungs- und Wiederherstellungs- bzw. Entwicklungsmaßnahmen

Hinsichtlich des erforderlichen Beginns von spezifischen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaß-nahmen bzw. möglichen Entwicklungsmaßnahmen sind verschiedene Zeithorizonte zu unterscheiden:

• Sofort

Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen sollte sofort erfolgen.

• Kurzfristig

Die entsprechenden Maßnahmen sollten bei Offenlandhabitaten innerhalb von 2-3 Jahren und bei Waldhabitaten innerhalb von 5 Jahren umgesetzt werden.

Unter die Kategorie „sofort“ oder „kurzfristig“ anzuwendender Maßnahmen fallen solche, deren Um-setzung zur Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes dringend erforderlich ist bzw. die weitgehend ohne großen Aufwand (Kosten, Komplexität, Zeitaufwand und Eingriff gering) möglich sind.

• Mittelfristig

Die entsprechenden Maßnahmen sollten bei Offenlandhabitaten innerhalb von 5 Jahren und bei Waldhabitaten innerhalb von 5-10 Jahren umgesetzt werden.

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• Langfristig

Die entsprechenden Maßnahmen sollten bei Offenlandhabitaten innerhalb von 10 Jahren und bei Waldhabitaten innerhalb von 30 Jahren umgesetzt werden.

Bei Maßnahmen deren Umsetzung nicht zwingend erforderlich ist oder solchen die einen größeren Aufwand erfordern, sind mittel- bis langfristige Zeithorizonte anzusetzen.

Maßnahme-ID‘s

Grundsätzlich erhalten ausschließlich einzel- bzw. teilflächenspezifische Erhaltungs- und Entwick-lungsmaßnahmen (für FFH-LRTs, für Habitate von Arten des Anhang II sowie für LRT-/ Habitatent-wicklungsflächen) sowie sonstige Maßnahmen (z.B. gebietsbezogene Maßnahmen) eine Maßnahme-ID.

Im Anhang befindet sich die Gesamtmaßnahmetabelle, in welcher alle Maßnahmen und Behand-lungsgrundsätze enthalten sind.

Die Vergabe der Maßnahme-ID’s erfolgte unter folgender Vorgehensweise:

• jeder Maßnahmefläche wird eine Maßnahme-ID zugewiesen. Als Abgrenzungskriterium einer Maßnahmefläche gilt das Vorliegen der fachlichen Notwendigkeit einer gemeinsamen Maß-nahmekombination. Daraus folgt, dass sowohl mehrere LRTs, Biotoptypen und Habitate als auch Teilflächen eines LRT, Biotoptyps oder Habitats zu einer Maßnahmefläche zusammen-gefasst werden können.

• bei Maßnahmen, die sinnvoll über mehrere räumlich benachbarte Maßnahmeflächen durchge-führt werden können, ist eine Zusammenfassung selbiger möglich.

• Maßnahmen welche auf gleicher Fläche stattfinden, aber von verschiedenen Verantwortlichen (z.B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutzverwaltung) durchgeführt werden, müssen auch unter verschiedenen Maßnahmenummern codiert werden.

• es kann auch Fälle geben, in denen für ein Maßnahmeziel verschiedene Maßnahmevarianten angegeben werden können bzw. müssen (z.B. aus Gründen der finanziellen Belastung oder der praktischen Umsetzbarkeit).

• Maßnahmevarianten werden dabei durch einen extra Buchstaben gekennzeichnet.

• die Gesamtcodierung für eine Maßnahmefläche lautet: fortlaufende Nummer + Zahl (für die Maßnahme) + Buchstabe (für die Variante)

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5.4.2.3 Maßnahmen für Brut- und Gastvogelarten

Rohrweihe (Circus aeruginosus)

Die Rohrweihe profitiert von einem weiträumigen Schutzgebietsmanagement. Folgende Behand-lungsgrundsätze sind innerhalb und außerhalb des SPA-Gebietes zu beachten:

• Erhalt und Entwicklung der vorhandenen kleinflächigeren Feuchtbiotope mit Röhrichtbestän-den innerhalb der intensiv genutzten Kulturlandschaften

• Im Hinblick auf eine Förderung der Beutetierpopulation (Nager, Wasser- und Wiesenvögel, Amphibien) optimierte Grünlandbewirtschaftung; dieses Ziel kann z.B. durch Umtriebsweide (Extensivbeweidung mit etwa 1,7 GVE) oder durch ein- bis zweischüriger Portionsmahd er-reicht werden,

• Extensive Acker- bzw. Ackerrandstreifennutzung zur Förderung der Beutetierpopulationen (Nager, Feldvögel) und Verbesserung der Nahrungserreichbarkeit (geringe Getreidedichte, Offenbodenstrukturen),

• Erhalt und Entwicklung von ungenutzten Röhrichten und anderen Verlandungsgesellschaften oder Grünlandbrachen als potenzielle Brutplätze durch dauerhafte Vernässung tief liegender ungenutzter Bereiche,

• Einrichtung ungenutzter Gewässerrandstreifen,

• Schutz der Brutplätze vor Störungen (Befahrens-, Betretungs- und Badeverbote während der Brutzeit), Besucherlenkung.

Rotmilan (Milvus milvus)

Rotmilane sind Biotopkomplexbewohner und besitzen komplexe Habitatansprüche. Somit eigenen sie sich als Leitart von reich strukturierten offenen und halboffenen Kulturlandschaften besonders.

Auf Grund des großen Raumanspruches dieser Art, sind auch Maßnahmendurchführungen außerhalb der SPA-Grenzen notwendig. Zu diesen gehören u.a.:

• Förderung von landwirtschaftlichen Nutzungsformen (z.B. Förderung von Brachen, Stoppel-brachen, Randstreifen, Anbau von Sommergetreide, Erhalt von Grünland) und damit Förde-rung von Nahrungstieren

• Keine forstwirtschaftliche Nutzung in der Nähe von Rotmilanhorsten zur Brutzeit

• Abstellen illegaler Tötungen (v.a. Vergiftungen) durch konsequente Strafverfolgung und Maß-nahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

• Kein Einsatz von Rodentiziden oder anderweitiger toxischer Fremdeinträge in das Nahrungs-netz

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• Erhaltung und Neuschaffung ausreichend großer Feldgehölze und Baumreihen in der Agrar-landschaft, z.B. Freistellung einzelner Pappeln in Gehölzgruppen zur Förderung des Schnell-wuchses und Ausprägung geeigneter Horststandorte

• Darbietung von Kunsthorsten in niedrigeren Bäumen mit natürlicherweise schwacher Kronen-ausbildung (z.B. Weiden)

• langfristige, zeitversetzte Anpflanzung standortgerechter Pappeln (z.B. Populus nigra). Diese Gehölzgruppen müssen langfristig gesichert werden.

Die Beibehaltung extensiver landwirtschaftlicher Nutzung und die Bereitstellung ungenutzter Rand-streifen an den Gräben, und Wirtschaftswegen unterstützen weiterhin die Ansiedlung des Rotmilans im Gebiet.

Schwarzmilan (Milvus migrans)

Aufgrund der komplexen Habitatansprüche und des großen Aktionsradius der Art sind Maßnahmen innerhalb und außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten durchzuführen.

Vorhandene Horste anderer Vogelarten, z.B. Kolkrabe müssen geschützt werden, um dem Schwarz-milan zur Verfügung stehen zu können. Dieses trifft auch bei Wiederauftreten der Graureiherkolonie zu. Dafür sind v.a. Maßnahmen zur dauerhaften Vertreibung des Waschbären aus den Brutgebieten durchzuführen.

Generell sind folgende Maßnahmen zur Sicherung der Schwarzmilan-Population durchzuführen:

• Sicherung und Entwicklung optimaler Bruthabitate durch Erhalt und Entwicklung von Altholz-beständen (v.a. Laubholz) und kleineren Gehölzgruppen mit reich strukturiertem Umland

• Erhalt von Brutbäumen und Belassen großkroniger potenzieller Nistbäume

• Erhalt und Entwicklung von Althölzern (v.a. Buche, Eiche und Pappel) durch Erhöhung der Umtriebszeiten und Ausweisung von Habitatbaumgruppen

• Sicherung und Erhöhung des Nahrungsangebotes durch Reduktion des Einsatzes von Um-weltchemikalien und Pestiziden in Gewässernähe

• Erhalt und Entwicklung von Nahrungshabitaten in räumlichem Verbund mit Bruthabitaten (z.B. Feuchtgrünland, Altholzbestände im Umfeld nahrungsreicher Gewässer) (NLWKN, 2010)

Wachtelkönig (Crex crex)

Grundsätzlich ist für die Art die Erhaltung bzw. die Entwicklung von zusammenhängenden größeren Flächeneinheiten prioritär. Da der Wachtelkönig größtenteils auf landwirtschaftlich genutzten Grün-land- bzw. Ackerflächen brütet, sind, um den Bruterfolg des Wachtelkönigs im SPA-Gebiet nachhaltig sichern zu können, Ausweisungen von Nestschutzzonen anzustreben. Hierzu wird vorgeschlagen im

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Radius von 250 m um die Revierzentren (Ruferstandorte) eine Pufferzone einzurichten. Flächen von 4 ha (200 m x 200 m) sind dabei von der Mahd oder Beweidung auszusparen. Im SPA 0004 wurden bereits freiwillige Nutzungsvereinbarungen mit den im Kuhrieth und im Langen Rieth wirtschaftenden Landwirten geschlossen. Eine Mahd ist dabei vor dem 15.07. ausgeschlossen worden. Diese Vorge-hensweise sollte als fester Bestandteil der Pflegemaßnahmen für die Entwicklungsziele des Wachtel-königs beibehalten werden. Um die jährlich wechselnden Ruferstandorte lokalisieren zu können, ist eine jährliche Kartierung der Rufer angebracht. Somit können die Nestschutzzonen genauer einge-grenzt werden. Einer späten Nutzung/Pflege sollte der Vorzug zu dauerhaft ungenutzten Brachen gegeben werden, da die Tendenz einer Verfilzung oder der Entwicklung einer zu dichten Vegetations-struktur besteht. RANA (2010) schlagen vor, um den jeweiligen Ruferstandort einen Quadranten mit mindestens 200 m Seitenlänge auszuweisen und späte Erstnutzungstermine festzulegen. Bei Besied-lung des Reviers im Mai sollte diese Erstnutzung frühestens ab Mitte Juli erfolgen. Spätere Revierbe-siedlungen und zu schützende Zweitbruten sind demzufolge mindestens bis Mitte August von der Nutzung freizustellen.

Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)

Die Tüpfelralle ist empfindlich gegenüber Wasserstandsschwankungen und Austrocknung. Daher sind zur erfolgreichen Ansiedlung folgende Maßnahmen notwendig:

• Schaffung wichtiger Habitatelemente wie kleinflächige, offene Wasser- oder Schlammflächen; der Schlüsselfaktor ist eine flache Überflutung

• Erhalt und Wiederherrichtung von Feuchtgebieten mit dauerhaftem Mindestwasserstand von 5 cm über Flur und lockerer bis dichter Vegetation (Röhrichte und Großseggenrieder)

• Verzicht auf starke Wasserstandsschwankungen zur Brutzeit (nicht mehr als plus/minus 30 cm)

• Erhalt und Wiederherstellung von Röhrichten, Großseggenriedern, Verlandungszonen, Nass-wiesen und Nassbrachen mit flachen Überflutungen bis zum Sommerbeginn

• Erhalt bzw. Wiederherstellung von überfluteten Grünlandflächen mit späten Nutzungsterminen im Grenzbereich zu Verlandungszonen, Röhrichten und Seggenriedern

• Sicherung und Beruhigung der Brutplätze und der Aufzuchtplätze (jeweils maschinelle Bear-beitung/Mahd erst nach dem Flüggewerden)

Neuntöter (Lanius collurio)

Behandlungsgrundsätze

Im Kreis Köthen (AZE) sind für den Neuntöter als nesttragende Sträucher bzw. Bäume prioritär die Heckenrose (34%) gefolgt vom Weißdorn (12%) und Schlehdorn (n >200) sowie gelegentlich Brom-

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beere, Kiefer und Holunder festgestellt worden (LUGE, 2004). Generell ist daher auf das Vorhanden-sein dieser Gehölze in den Habitaten Wert zu legen. Weiterhin sind regelmäßige Gehölzpflegemaß-nahmen durchzuführen, um der Überalterung von Gebüschen und Heckenstrukturen zu begegnen. Dieses beinhaltet auch eine Neuanpflanzung der oben genannten Gehölzarten. Der Erhalt und die Entwicklung extensiv genutzter Flächen als Nahrungshabitate im Umfeld von Hecken und Gebüschen (z.B. unbefestigte Wege, Wald- und Wegränder,) sind eine weitere notwendige Maßnahmen für die Bestandssicherung des Neuntöters im Gebiet. Grundsätzlich ist auf den Einsatz von Bioziden zur Sicherung und Verbesserung des Nahrungsangebotes zu verzichten.

Entwicklungsmaßnahmen

Zugewachsene Trassen (z.B. Zufahrts-Wege) sollten auch während der Phase der Jungenaufzucht, also bereits Ende Juli und einschließlich eines 5 Meter breiten Wegerandstreifens freigeschnitten oder beweidet werden. Bei einer weiteren Vernachlässigung der extensiven Bewirtschaftung ist kurzfristig die Erreichbarkeit der Nahrung für den Nachwuchs des Neuntöters nicht sichergestellt und führt zu Reproduktionseinbußen. Bevorzugte Nutzungsformen sind solche mit Beweidung oder Mahd.

Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria)

Die Art zeigt eine deutliche Präferenz für warme Standorte und hat in Deutschland daher ihren Ver-breitungs-Schwerpunkt in kontinental beeinflusste Landesteilen. Sie baut ihre Nester bevorzugt in stachligen Sträuchern.

Die charakteristische Dreischichtung der im Geleit von Streuobst kultivierten Offenlandschaft – mit der typischen niedrigen krautigen Bodenbedeckung, den dichten, oftmals dornigen und etwa 2 bis 3,5 m hohen Strauchreihen sowie drittens singulär überstehenden kleinen Bäumen (Obst) mit mindestens 5 Prozent Totholzanteil in der Krone – ist für die Habitatansprüche der Sperbergrasmücke von erheblich größerer Bedeutung als für den meist im gleichen Lebensraum vorkommenden Neuntöter. So bedeu-tet das aktuell stabile Neuntöter-Vorkommen im SPA-Gebiet nicht automatisch eine Absicherung des Sperbergrasmückenbestandes. Die Pflegemaßnahmen die zum Erhalt des Neuntöters vorgeschlagen werden, sollten daher mit Blick auf die spezielleren Bedürfnisse der Sperbergrasmücke behutsam ausgeführt werden, etwa was den Erhalt durchgehender Heckenstrukturen anbelangt, welche die Sperbergrasmücke – anders als der auch in Einzelgehölzen brütende Neuntöter – zwingend benötigt.

Folgende Prinzipien sind zu beachten:

• Erhaltung und Entwicklung gebüsch- und heckenreicher Halboffenlandschaften in den aktuellen Verbreitungsschwerpunkten (Verzicht auf Beseitigungen von Gebüschen, Hecken und Feldgehölzen)

• Regelmäßige Gehölzpflegemaßnahmen, um der Überalterung von Gebüschen und Heckenstrukturen zu begegnen

• Belassen bzw. Einrichtung von Gebüschen und Hecken vorgelagerten Staudenfluren (z.B. extensivierte Ackerrandstreifen oder Brachen

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• Förderung von lückigen und strukturreichen Vegetationsbeständen im Grünland zur Verbesserung der Nahrungsmenge und -erreichbarkeit durch reduzierte Düngung und extensive Nutzungsformen durch Beweidung oder Mahd

Eine Beweidungsfrist ist nicht notwendig; es können zur extensiven Beweidung Ziegen und Schafe eingesetzt werden.

Blaukehlchen (Luscinia svecica)

Grundsätzlich ist eine Gewährleistung von langfristig, stabilen Lebensräumen, d.h. keine fortschrei-tende Sukzession, für das Blaukehlchen prioritär. Hierzu sind folgende Maßnahmen notwendig:

• Erhalt und Wiederherstellung strukturreicher Grabensysteme mit hohem Röhrichtanteil,

• Sicherung von Altschilfbeständen durch keine bzw. angebrachte Schilfmahd, z.B. während ei-nige Schilfflächen jährlich gemäht werden, sollten andere gänzlich von der Mahd ausge-schlossen bleiben. Auf den freigegebenen Flächen sollten zwei Drittel Altschilf erhalten blei-ben, die Wasserseite ist von der Mahd in einem mind. 5 m breiten Streifen auszunehmen. Die Beseitigung von Mahdresten ist verbindlich zu regeln (NLWKN, 2010),

• Schutz vor Störungen an den Brutplätzen, Besucherlenkung.

Knäkente (Anas querquedula)

Um die aktuellen Vorkommen zu stabilisieren und dauerhaft im Gebiet anzusiedeln sind folgende Maßnahmen notwendig:

• Da die Knäkente eine störungsanfällige Art ist, sind Störungen an Brutgewässern ein negativer Wirkfaktor. Durch die Öffnung des Westdamms für die Besucher ist eine Zunahme der anth-ropogen verursachten Störfaktoren sehr wahrscheinlich. Diese sind durch Sperrungen einzu-dämmen,

• Anlage flacher Mulden und Kleingewässer und Aufweitung und Abflachung von Grabenufern im Feuchtgrünland (siehe Maßnahme Renaturierung der Nebenhelme),

• Schaffung von flachen Verlandungszonen mit freien Wasserflächen und randständigen, locke-ren, bultigen Seggen-, Binsen- oder Schilfbeständen und Schwimmblattgesellschaften,

• Regelung des Sportbootverkehrs zur Schonung der Gewässer- und Verlandungsvegetation (Ruhezonen, Ruhezeiten, Anlegeverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen etc.),

• Reduzierung von Störungen durch eine Regelung der Freizeitnutzung zwischen Mitte April und Mitte Juli,

• Vermeidung einer vollständigen Verbuschung bzw. Bewaldung der Gewässerufer,

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Schwarzhalstaucher (Podiceps nigricollis)

Bei der Population des Schwarzhalstauchers auf dem Helmestausee handelt es sich um ein brutbio-logisches Sonderphänomen. Traditionell ist die Art mit ihren kolonieartigen Vorkommen an Brutkolo-nien anderer Arten (Möwen) gebunden, bildet im SPA aber selbst tragende intraspezifische Kolonien lediglich in Abhängigkeit vom jeweilig verfügbaren Nistsubstrat. Im Zuge der Erwärmung des Wasser-körpers im Sommer sind dies oft Algenwatten im nördlichen Teil des SPA. Traditionelle Nestbauweise findet dagegen meist im thüringischen Teil des Gewässers statt. Gestützt wird die Präsenz der brutwil-ligen Paare durch eine sehr hohe Zahl von Sommergästen, die im Feld von den Brutpaaren nicht im-mer zu unterscheiden sind. Daher sind alle paarweise auftretenden Schwarzhalstaucher in den von der Nutzung ausgelassenen Bereichen des SPA als potentielle Brüter zu betrachten.

Folgende Parameter sind wesentlich für den Erhalt des Schwarzhalstaucherbestandes:

• Einschränkung des Nutzungsdrucks infolge Freizeitaktivitäten,

• Schaffung komplett störungsfreier Gewässerzonen, in denen keine Nutzung durch Boote, Ba-den, Angeln u.ä. erlaubt ist, durch Absperrungen und Schaffung eines Uferschutzstreifens,

• Schaffung eines Mosaiks von Verlandungszonen, Ufervegetation und offenen Wasserstellen,

• Erhaltung und Begünstigung submerser Vegetation,

• Störungsfreiheit am Nistplatz,

• Beibehaltung des derzeitigen Trophiegrades im Gewässer

Limitierender Parameter für eine erfolgreiche, stabile Ansiedlung von Brutkolonien ist das für den Nestbau benötigte Substrat. Anders als in anderen, von typischen eutrophen Flachseen mit Röhricht bekannten Bruthabitaten wird dieses Substrat auf dem Sachsen-Anhaltinischen-Teil des Helmestau-sees zumeist ausschließlich von Algenteppichen gestellt. Diese entsprechen in etwa der Konsistenz von Laichkrautgesellschaften. Die im Helmestausee vorkommenden Algenwatten werden aber nicht von schützendem Röhricht eingerahmt, sondern flottieren eher frei auf dem Gewässer.

Voraussetzung für eine Verbesserung des Nistplatzangebotes für Schwarzhalstaucher und damit ei-ner Bestandstabilisierung ist daher die oben aufgeführte Schaffung inselartiger Strukturen im Flach-gewässer und temporär aus dem Vollstau herausragender "Sandbänke" im Bereich des Nordufers. Diese könnten bei einer ausreichend langen (zumindest initialen) überflutungsfreien Zeit sukzessive durch störungsunempfindliche und überflutungstolerante Pionierarten (z.B. Binsen wie Juncus articu-latus, J. bufonius, J. compressus, J. effusus, aber auch durch Röhrichtarten wie Glyceria maxima, Phragmites australis u.a.) besiedelt werden. Bei Anlage von kleinen Vertiefungen innerhalb der Inseln würde die Schlickablagerung erhöht und damit die Besiedlung weiterer anspruchsvollerer Arten geför-dert. Damit wären die Habitatansprüche des Schwarzhalstauchers in besserem Maße gewährleistet. Durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme 70106 für den Kranich (Rast) können sich Synergieeffekte ergeben.

Analog zu an einigen Binnengewässern praktizierten Artenhilfsmaßnahmen für Seeschwalben (Nist-flöße) kann eine gezielte Ausbringung von Schwimmnestern oder Schwimmkörpern, welche die Anla-

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ge von Lappentauchernestern unterstützen (im günstigen Fall mit winterfestem Material, das nicht eingeholt werden muss und fest mit dem Grund des Stausees verankert ist) in Erwägung zu ziehen. Zu erwägen wäre diese Maßnahme besonders dann, wenn mit technischem Sachverstand eine dau-erhafte Variante gefunden werden kann, die nicht auf die Wartung durch ehrenamtliche Vogelbe-obachter angewiesen ist, sondern sich harmonisch in den Kanon der sonstigen Gewässerunterhaltung einfügt. Da die Voraussetzungen für die personelle Absicherung einer solchen gezielten Artenhilfs-maßnahme derzeit nicht gegeben sind, wird ein solches Vorgehen nicht als Einzelmaßnahme vorge-schlagen.

Bekassine (Gallinago gallinago)

Im Wesentlichen ähneln die Behandlungsgrundsätzen für die Bekassine denjenigen für den Wachtel-könig. Um im Gebiet stabile, sich selbst tragende Bestände zu erhalten sind folgende Maßnahmen notwendig:

• Erhalt großflächig offener, gehölzarmer Grünlandkomplexe,

• Beibehaltung/Wiederherstellung geeigneter Grundwasserstände im Grünland; möglichst mit winterlichen Überflutungen (Dezember-März) und sukzessiven Rückgang zum Frühjahr bis auf 40 cm unter Geländeoberkante oder ganzjährig oberflächennahen Grundwasserständen,

• Erhalt/Schaffung von kleinen offenen Wasserflächen zur Brutzeit (Blänken, Mulden, temporäre Flachgewässer etc.) möglichst in Kombination auch größerer offener wasserüberfluteter Be-reiche (NLWKN, 2010).

Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus)

Optimale Bruthabitate des Schilfrohrsängers erfordern ausgedehnte Schilfflächen, die nur teilweise unter Wasser stehen müssen und im Sommer gegebenenfalls auch trocken fallen. Der Gehölzauf-wuchs sollte minimal sein, einzeln stehende Büsche werden als Singwarte beansprucht. Das Habitat muss langfristig vor der Verlandung und/oder Verbuschung bewahrt werden. Im Randbereich der Röhrichte vorhandene Seggenriede begünstigen zudem die Anlage der Nester.

Da der Schilfrohrsänger im Gebiet einen guten Gesamterhaltungszustand besitzt, werden keine flä-chenspezifischen Maßnahmen vorgesehen. Es sind Synergieeffekte bei der Umsetzung der Maß-nahmen für die Arten Rohrweihe und Drosselrohrsänger zu erwarten. Diese bestehen aus der Kontrol-le der Neophyten sowie der Entwicklung von Röhrichten durch mechanische Entbuschungen.

Drosselrohrsänger (Acrocephalus arundinaceus)

Um den Bestand des Drosselrohrsängers in einen dauerhaften und stabilen Zustand im SPA-Gebiet zu versetzen, sind folgende allgemeine Maßnahmen notwendig:

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• Revitalisierung bestehender verlandender Röhrichte durch zusätzliche Vernässung oder parti-elles flaches Abgraben und Vertiefen trocken gefallener Röhrichtflächen,

• Entfernen von Gehölzen bei einer übermäßigen Verbuschung der Röhrichte, Verlandungs- und Uferbereiche,

• Förderung der Vitalität des Schilfes durch Vermeidung von Wellenschlag durch Bootverkehr,

• Abstimmung der Schilfnutzung, keine großflächigen und intensiven Schilfernten,

• Schutz der Neststandorte vor Störungen.

• kein Gewässerbesatz mit Graskarpfen

Brandgans (Tadorna tadorna) und Schnatterente (Anas strepera)

Die beiden Arten werden wegen ihrer Zugehörigkeit zur Gilde der Brutvögel mit Bindung an Flach-wasserzonen zusammengefasst.

Wesentlich für eine erfolgreiche Jungenaufzucht im Gebiet ist Störungsarmut in der Zeit von Mai bis September. Flächenspezifische Maßnahmen sind nicht erforderlich.

Steinschmätzer (Oenanthe oenanthe) und Flussregenpfeifer (Charadrius dubius)

Die beiden Arten werden wegen ihrer Zugehörigkeit zur Gilde der Brutvögel von Magerstandorten mit karger Vegetation und offenen Bodenstellen zusammengefasst.

Die Offenhaltung der Steinschüttungen des Staudamms (O-Ufer) fördert die Besiedelung des Standor-tes durch diese Arten. Die Nutzung der Talsperre und eventuelle notwendige Pflegemaßnahmen am Hauptdamm bieten für beide Arten kein Konfliktpotential.

Der Steinschmätzer ist eine Charakterart sandiger Lebensräume mit offenen Bodenstellen. In gebirgi-gem Gelände besiedelt er auch Geröll und andere grobe Substrate aus grobem Material aus Stein, z.B. siedlungsnahe Flächen und Baustellen mit Materiallagern (Ziegel, Klinker u.ä.). Eine dauerhafte Struktur wie die Steinschüttung am Hauptdamm stellt in Zusammenhang mit der Gebäudestruktur der Wasserbauanlagen eine dauerhaft gesicherte ökologische Nische zum Nisten für den Steinschmätzer dar. Zusätzlich wird die Umgebung des Nisthabitats durch die regelmäßige Mahd der Weg-Randstreifen und der Dammhänge als ein wertvolles Habitat für die Nahrungssuche erhalten.

Steinschmätzer und Flussregenpfeifer profitieren von den Pflegmaßnahmen des Hauptnutzers (Tal-sperren-Betrieb) am Helmestausee. Aufkommende verholzende Vegetation wird dabei beseitigt. Steinhaufen als potenzielle Nistplatzstrukturen für den Steinschmätzer sollten innerhalb der Brutzeit (Mai-Juli) nicht umgelagert oder entfernt werden, bei verleitenden Altvögeln des Flussregenpfeifers sollten Vegetationsbeseitigungen und ähnliche Arbeiten lokal eingeschränkt und um 14 Tage ver-schoben werden.

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Wie für die meisten anderen im SPA-Gebiet vorkommenden Brutvögel, stellt der Besucherverkehr an der Nordspitze auch für diese Arten eine erhebliche Störung dar (insbesondere freilaufende Hunde). Daher ist auch hier eine eindeutige Besucherlenkung zum Schutz der Tiere erforderlich.

Braunkehlchen (Saxicola rubetra) und Wachtel (Coturnix coturnix)

Die Arten Braunkehlchen und Wachtel werden in einer Gilde der Brutvögel offener Staudenfluren und extensiver Grünländer zusammengefasst.

Wesentlich für das Vorkommen sind extensiv genutzte Wiesen und die sie umgebenden Raine. Für das Vorkommen des Braunkehlchens besitzt die Präsenz vorjähriger Hochstaudenhalme eine erhebli-che Bedeutung bei der Reviermarkierung. Von größter Bedeutung für den Reproduktionserfolg ist der vergleichsweise späte Zeitpunkt der ersten Mahd, der frühestens Mitte Juni stattfinden sollte.

Die Wachtel ist auf offene Feld- und Wiesenlandschaften angewiesen, als Neststandorte werden Be-reiche mit eher hoch wachsenden Gräsern bevorzugt. Aufgrund der hohen Flexibilität bei der Stand-ortwahl durch die bereits ab Mai Junge führenden Hennen sind Flächenabgrenzungen nicht sinnvoll.

Es sind keine speziellen Maßnahmendurchführungen notwendig.

Kormoran (Phalacrocorax carbo)

Für den Kormoran wird vorgeschlagen, diese Art aus dem SDB als Brutvogel zu streichen und neu als Rastvogel aufzunehmen.

Es werden keine Maßnahmen für die Art vorgeschlagen.

Graureiher (Ardea cinerea)

Der Graureiher ist als Horstbauer für einige seiner Nachnutzer (Baumfalke, Schwarzmilan) von Be-deutung. Unter anderem aus diesem Grund sollte im Falle des Wiederauftretens eine Ansiedlung die-ser Art im SPA-Gebiet gefördert werden. Hierzu sind analog zu Maßnahmen für den Schwarzmilan wie ein jagdliches Management des Waschbären sowie die Prädationsvermeidung (Baum-Abwehrmanschetten) geeignet, wie auch die Förderung entsprechend geeigneter Bäume und Baum-gruppen (vgl. Kapitel Schwarzmilan).

Schlagschwirl (Locustella fluviatilis)

Der Schlagschwirl benötigt eine dichtere geschlossene Strauchschicht mit Vorhandensein von Sing-warten. Im SPA-Gebiet kommt er in Habitaten vor, die mit dem Drüsigen Springkraut durchwachsen

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sind. Dieser sehr konkurrenzstarke Neophyt beeinträchtigt auf Dauer die Habitatqualität und sollte großflächig entfernt bzw. kontrolliert werden.

Raubwürger (Lanius excubitor)

Der Raubwürger ist im Gebiet ein eher unsteter Brutvogel und daher nicht prioritär zu behandeln. Ein wesentlicher Faktor zur erfolgreichen Durchführung von gelegentlichen Bruten ist – wie auch für ande-re Brutvogelarten im Gebiet– die Störungsvermeidung durch Besucherlenkung.

Es werden keine Einzelmaßnahmen vorgeschlagen.

5.4.2.4 Maßnahmen für Zug- und Rastvogelarten

Singschwan (Cygnus cygnus)

Behandlungsgrundsätze

Die Art zieht entlang der großen Ströme durch das Binnenland und landet nur ausnahmsweise auf Gewässern im sonstigen Binnenland. Hauptsächlich werden die flussnahen Raps- und Maisfelder zur Nahrungsaufnahme aufgesucht und teilweise wird dort auch genächtigt. Terrestrische Schlafplätze werden nach bestimmten Kriterien gewählt. So dürfen keine Blickhindernisse vor dem Horizont ste-hen. Je kleiner die Individuenzahl des Trupps desto größer wird die potentielle Fluchtdistanz. Die meisten der aus Skandinavien nach Mitteleuropa zur Überwinterung einfliegenden Singschwäne überwintern an der Oststee. In den letzten Jahrzehnten verstärkt sich beim Singschwan besonders in Zusammenhang mit der Umstellung von aquatischer Nahrungsgrundlage auf terrestrische Nahrung (MEIER-PEITHMANN 2011) der Trend zum Einfliegen ins Binnenland. Für ganz Sachsen-Anhalt werden aus den letzten Jahren Vorkommensschwerpunkte vor allem von der Mittelelbe gemeldet. Besonders für kleinere Wintertrupps (Familien mit vorjährigen Jungvögeln) sind große und vor allem flache Seen wie der Helmestausee prinzipiell attraktive Rastplätze und werden bei Eisfreiheit auch zeitweise zum Verbleib genutzt. Der Nahrungserwerb erfolgt seit einigen Jahrzehnten außerhalb der großen Strom-täler anstelle des überschwemmten Grünlandes auf Rapsäckern, zunehmend aber auch auf Mais-stoppelfeldern (RUTSCHKE 1992). Im Thüringer Landkreis Nordhausen wird der Singschwan als selte-ner Durchzügler und Wintergast aufgeführt, aber erst seit den 1990er Jahren regelmäßig registriert (WAGNER & SCHEUER 2003).

Um einen guten Gesamterhaltungszustand zu erreichen, sind Störungsfaktoren wie Begehungen des Stauseeufers durch Touristen, zu reduzieren und letztlich zu vermeiden. Singschwäne profitieren von Erhöhung der Bodenfeuchte auf Grünland, wie sie durch die vorgeschlagene Maßnahme der Neben-helme-Renaturierung erreicht wird. Die Sicherung von Nahrungsflächen durch bewachsene Ackerflä-chen im Winter (Wintergetreide, Zwischenfrucht, etc.) und die Schaffung von Ruhezonen tragen wei-terhin zur Verbesserung und Erhalt des Erhaltungszustands bei. Unterstützend bei der Etablierung

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des Singschwanrastbestands im SPA 0004 fungieren die benachbarten Teichgebiete westlich von Aumühle (Freistaat Thüringen).

Einzel-/Teilflächenspezifische Maßnahmen

Von größter Bedeutung für die am Helmestausee einfliegenden Singschwäne (analog auch für die im SPA 0004 sehr selten aber potentiell im Gefolge einfliegenden Zwergschwäne [vgl. Wahl & Degen 2009]) sind die Futterflächen in der Umgebung. Sie müssen für die Vögel weitestgehend frei von au-ßerordentlichen Störungen (Jagd, Modellflug, Wintersport) bleiben. Als Wasserfläche nutzbare, flache Abschnitte des Helmestausees sind für die Schwäne vor allem die im nördlichen Teil des Stausees bedeutend. Erhöhte Sensibilität besteht gegenüber Spaziergängern auf dem in das SPA hinein füh-renden nördlichen Teil des Hauptdamms besonders in den Morgen- und Abendstunden.

Weißwangengans (Branta leucopsis)

Die Weißwangengans zählt zu den sogenannten Meeresgänsen und wandert als solche hauptsäch-lich auch entlang von Küsten. Der Aufenthalt im Wasser dient neben der Aufnahme von oberflächen-nah erreichbaren Algen und Meerestang überwiegend dem Komfortverhalten und dem Schutz vor Prädatoren. Während des regelmäßigen Durchzugs im Binnenland fliegen die kleinen Gruppen bzw. Einzelindividuen zumeist in Schwärmen von häufigeren Feldgänsen, meist zusammen mit Blessgän-sen ein. Wichtigste Anforderung an ein geeignetes Durchzugshabitat für die Nonnengans im SPA Helmestausee ist daher das Vorhandensein geeigneter Äsungsflächen. Ähnlich bedeutend ist im Fall des Verweilens im Gebiet das Dargebot von störungsfreien Flachwasserbereichen, die im Falle einer Herbstdürre wie im Bearbeitungsjahr 2011 im Zuge des spätsommerlichen Absenkens auch nicht gänzlich trocken fallen dürfen.

Gefährdungen der Rastbestände kann mit einer Jagdschonung, Sicherung potentieller Nahrungsflä-chen und der Schaffung von ungestörten Schlafplätzen entgegen gewirkt werden. Auch für die Weiß-wangengans sind im Winter mit Saat bewachsene Felder eine wichtige Nahrungsquelle. Daher sollten möglichst alle Ackerflächen im SPA-Gebiet über den Winter mit einer Vegetationsdecke oder zumin-dest mit organischen Überresten der Vorfrucht bedeckt sein (Wintergetreide, Zwischenfruchtanbau, Verbleib von Ernteresten bzw. Winterstoppeln). Bei Grünlandflächen ist eine Spätbeweidung oder eine Spätmahd sinnvoll.

Moorente (Aythya nyroca)

Wesentlich für die Erhaltung der Moorente als Rastvogel im Gebiet ist die Darbietung störungsfreier Flachwasserbereiche im Winterhalbjahr - insbesondere entlang des Nebendammes. Die meist einzeln auftretenden Tiere sollten hierfür im günstigsten Falle den Anschluss an störungsfrei rastende Trupps verwandter Entenarten (Reiher-, Tafelente etc.) suchen und finden können.

Zwergsäger (Mergus albellus)

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Für den Zwergsäger als in Mitteleuropa regelmäßig überwinternden Vertreter der Tauchenten i.w.S. ist es von größter Bedeutung, im Gebiet durchgehend vom Eis freie gegebenenfalls auch kleinere Wasserflächen vorzufinden.

Die im Managementplan für das FFH-Gebiet 134 „Gewässersystem der Helmeniederung“ (Anteil in-nerhalb des SPA) vorgeschlagene Renaturierung der Nebenhelme wird zur Verbesserung des Fließ-gewässers als Überwinterungshabitat für den Zwergsäger führen. Eine Verbesserung des Überwinte-rungshabitats kann erzielt werden, indem der Bereich vor dem Hauptwehr im Zweijahresrhythmus ausgebaggert wird und damit eine dauerhafte Vertiefung gewährleistet wird. Bei starkem Frost sollte – sofern das Staubecken gefüllt ist – durch kurzfristige Wasserspiegelsenkung eine mechanische Bre-chung des Eises durch geringfügigen Wasserablass herbeigeführt werden (Eingriff aufgrund des künstlichen Ursprungs des Gewässers und im Sinne der Schutzziele für rastende Tauch-Wasservögel vertretbar).

Von maßgeblicher Bedeutung für eine erfolgreiche Überwinterung ist die Störungsfreiheit. Daher soll-ten im Winterhalbjahr an den Uferbereiche entlang des Hauptdamms im Nordosten des Stausees Störungen durch Spaziergänger soweit wie möglich vermieden werden.

Rohrdommel (Botaurus stellaris)

Wesentlich für die Erhaltung der Rastvogelhabitate für die Rohrdommel im Gebiet ist die Gewährleis-tung störungsfreier Bereiche als Nahrungssuchgebiet und als Schlaf- bzw. Ruheplatz besonders im Norden des Gewässers. Hierzu zählen insbesondere auch die nahe dem Röhricht liegenden Schlick-bereiche mit offenen Wasserlachen, an denen die Dommeln im Schutz der Morgen- und Abenddäm-merung auf die Jagd nach Wasserwirbeltieren gehen können. Die tagsüber meist im Röhricht des Stausees ruhenden Tiere dürfen nicht vergrämt oder aufgescheucht werden.

Sollte Schilf geerntet werden, darf dies jeweils nur partiell erfolgen, wobei ein min. 5 m breiter Streifen am Gewässerrand stehen bleiben muss.

Purpurreiher (Ardea purpurea)

Wesentlich für die Erhaltung der potentiellen Rastvogelhabitate für den Purpurreiher im Gebiet ist die Gewährleistung störungsfreier Bereiche im Norden des Stausees entlang des Nebendammes, wo die Tiere einige Flachwasserbereiche als Ruhestätte und als Nahrungssuchgebiet nutzen können.

Weißstorch (Ciconia ciconia)

Der Weißstorch ist im Gebiet ein regelmäßiger Durchzügler – vor allem in den Grünlandbereichen. Von vorrangiger Bedeutung bei der Nutzung dieser Flächen ist das ausreichende Nahrungsangebot,

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das sich im Spätsommer zu großen Teilen aus Insekten zusammensetzt. Eine artenreiche Makrofau-na strukturreicher Wiesen sichert den Weißstörchen die Nahrung im Rasthabitat.

Störungsfreie Bereiche im Norden des Gebiets dienen den Tieren sowohl als Nahrungssuchgebiet wie auch als Schlaf- bzw. Ruheplatz. Insbesondere das Vorhandensein von extensiv gemähtem Grünland unter Belassung von Randstreifen kommt den artspezifischen Bedürfnissen an die Nahrungssuche entgegen.

Maßnahmen sind nicht erforderlich.

Schwarzstorch (Ciconia nigra)

Behandlungsgrundsätze

Der Helmestausee ist für den Schwarzstorch auf dem Sachsen-Anhalt-Territorium eines von wenigen Rastgebieten neben anderen, allerdings im benachbarten Thüringer Kreis Nordhausen gelegenen Gebieten (WAGNER & SCHEUER 2003). Für das im Bundesland Sachsen-Anhalt gelegene Umfeld kön-nen keine vergleichenden Angaben heran gezogen werden, da sich hier keine relevanten Rasthabita-te befinden. Lediglich die im Osten des SPA verlaufende Helmeniederung (FFH 134) kann sich mittel-fristig zu einem guten Rasthabitat entwickeln, besonders in Bereichen, in denen ehemalige Kiesgru-ben mit Wasser gefüllt wurden und sich dort naturnahe Bedingungen entfalten. Die Attraktivität des Helmestauseeufers ist aufgrund fehlender Einzelbäume mit starken Kronenästen (Eiche, z.T. Erle), die für ein Aufbaumen der Störche geeignet sind, derzeit relativ gering. Diese könnte aber durch ge-zieltes forstliches Management hinsichtlich dieser artspezifischen Ansprüche gesteigert werden. Das Aufbaumen des Schwarzstorches ist anatomisch nicht mit dem des Graureihers zu vergleichen, da dieser im Gegensatz zum „klammernden“ Reiher nur auf einer festen Astunterlage stehen und dünne-re Zweige nicht umgreifen kann.

Einzel-/Teilflächenspezifische Maßnahmen

Die Existenz leicht überfluteter Schlickbereiche kommt den artspezifischen Bedürfnissen an die Nah-rungssuche entgegen. Die ausschließlich baumbrütende Art nutzt auch auf dem Sommerzug zum Aufbaumen und zum Übernachten große Laubbäume, trotzdem der Aufenthalt am Boden während des Zuges bei kurzen Rastaufenthalten überwiegt. Da während des Sommerzugs die meisten großen Laubbäume noch Laub tragen, würde erst durch das Vorhandensein von stehendem Totholz die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die meist einzeln im Gebiet auftretenden Schwarzstörche auch länger als nur für wenige Stunden im Gebiet verweilen und die anstehenden Kleingewässer im Stauseebe-cken von den Tieren über mehrere Tage hinweg zur Nahrungssuche genutzt werden.

Da der Schwarzstorch auf dem jährlichen Zug in das nördliche Afrika einer starken Bejagung unter-liegt, ist es besonders wichtig die sonstigen Verluste auf dem Zug zu verringern. Eine solche Stell-schraube ist die Gewährleistung eines dichten Netzes sicherer und nahrungsreicher Rastplätze wie der Helmestausee einen solchen darstellt. Die Uferbereiche insbesondere entlang des Nebendamms im Norden des Stausees sollten im Spätsommer durch Spaziergänger nicht betreten werden, um die

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im Flachwasserbereich des Stausees ruhenden oder nahrungssuchenden Schwarzstörche nicht zu vergrämen.

Seeadler (Haliaetus albicilla)

Ufer- und Flachwasserbereiche im Norden und Westen des Gewässers dienen dem Seeadler sowohl als Nahrungssuchgebiet wie auch als Ruheplatz. Wichtigster Parameter ist dabei die Störungsarmut. Ebenso bedeutsam ist diese für eine erfolgreiche Nahrungsaufnahme (Kröpfen der gefangenen Beu-te) am Nebendamm oder im Winter auf dem Eisrand oder auf dem Seeboden.

Geeignete Sitzwarten für den kräftigen Seeadler stehen auf nur wenigen Bäumen zur Verfügung. Das Freistellen von resistenten Bäumen mit Totholz für den Schwarzstorch ist eine Maßnahme von der auch der Seeadler profitiert.

Im staatlichen Jagdwesen ist eine Umsetzung der bleifreien Munition besonders bei Schrot, das für die Jagd auf Wasservögel verwendet wird, umzusetzen. Als Vertilger von geschwächten und verende-ten, angeschossenem Jagdwild ist infolge des Aufschlusses von Bleiresten durch die Magensäure der Seeadler mehr als andere Greifvogelarten durch letale Vergiftungen gefährdet.

Fischadler (Pandion haliaetus)

Als Schlaf- bzw. Ruheplatz sind die vorhandenen Baumkronen mit mittelstarken Ästen für den im Ver-gleich zum Seeadler grazilen Fischadler von Bedeutung und sollten nicht dezimiert werden.

Die Durchdringung leicht überfluteter Flachwasserbereichen mit tieferen Fließrinnen kommt auch bei sommerlichem Niedrigstau den Bedürfnissen an den Fischfang entgegen.

Bootsverkehr und andere Freizeitnutzungen sollen zur Sicherung störungsarmer Jagdflächen auf dem Wasser nur im Südteil des Helmestausees stattfinden. Stark Raum verbrauchende Wassersportaktivi-täten (Kite-Surfen, Wasserski) sollen unterbleiben.

Es werden keine Maßnahmen vorgeschlagen.

Kornweihe (Circus cyanus)

Wichtig für die erfolgreiche Überwinterung der Kornweihe im Gebiet sind mäusereiche Flächen. Die Erbeutung dieser beispielsweise auf dem Nebendamm zahlreichen vorkommenden Wühler erfolgt artspezifisch in einem energiesparenden Segel-Gleitflug in Bodennähe. Erforderlich sind daher wind-disponierte Landschaftsausschnitte. Für die gelegentlich stattfindenden gruppierten Übernachtungen an kleinen Schlafplatzansammlungen in der unmittelbaren Nähe des Jagdhabitates werden auch He-cken und einzeln stehende Feldgehölze benötigt. Von besonderer Bedeutung ist die Störungsfreiheit in den oben beschriebenen Habitaten.

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Es werden keine Maßnahmen vorgeschlagen.

Wiesenweihe (Circus pygargus)

Die Grünlandbereiche und gemähten Deichhänge im Norden und Westen des Gebietes dienen den Wiesenweihen sowohl als Jagdgebiet wie auch als Schlaf- bzw. Ruheplatz. Insbesondere die extensi-ve Grünlandbewirtschaftung im Kuhrieth hat eine große Bedeutung für die artspezifischen Bedürfnisse an die Nahrungssuche. Im Frühjahr und im Spätsommer sollten die Uferbereiche des Nebendamms durch Spaziergänger nicht betreten werden, um dort ruhende oder jagende Tiere nicht zu stören.

Wespenbussard (Pernis apivorus)

Maßnahmen für den Wespenbussard sind nicht erforderlich. Aus folgendem Grund wird die Strei-chung der Art aus dem SDB empfohlen: Es sind keine für die Art spezifischen Rasthabitate dieser Art in Mitteleuropa bekannt. Vielmehr zieht der Wespenbussard als Langstreckenzieher sehr rasch über das Binnenland hinweg ohne Pausen einzulegen und sammelt sich an markanten Meerengen in der Thermik (Straße von Messina – hohes Abschussrisiko über Malta), um zielstrebig dem Winterquartier in Äquatorial- und Südafrika entgegen zustreben. Erst im nordafrikanischen Raum werden dann wie-der Nahrungsquellen erschlossen.

Wanderfalke (Falco peregrinus)

Die erhöhten Strukturen sowohl des Neben- wie auch des Hauptdammes werden vom Wanderfalken als Jagdgebiet wie auch als Schlaf- bzw. Ruheplatz beansprucht. Auf Teilen des befestigen Haupt-damms sollte daher Störungsfreiheit gewährleistet werden. Uferstrukturen des Stausees (Steinschüt-tung, Pflöcke, Gebäude) werden von ruhenden oder kröpfenden Tiere benötigt. Für den Wanderfalken bestehen während dessen Rastaufenthalt grundsätzlich keine konkurrierenden Nutzungsformen. Art-spezifische Ruheplätze und Jagdgebiete stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung (Hauptdamm, Nordufer). Es werden keine Maßnahmen vorgeschlagen.

Merlin (Falco columbarius)

Die leicht erhöhten Uferbereiche des Gewässers und kleineren Gehölze werden vom Merlin sowohl als Jagdausgangspunkt wie auch als Schlaf- bzw. Ruheplatz beansprucht. Insbesondere die Präsenz von kleinen Watvögeln auf den leicht überfluteten Schlickbereichen ist Voraussetzung für die Erfüllung der artspezifischen Beutejagd-Bedürfnisse des Merlins. Störungsfreie Bereiche werden besonders als Ruheplatz bzw. zum Kröpfen der Beute benötigt. Die Uferbereiche insbesondere entlang des Ne-bendamms im Norden des Stausees sollten im Winterhalbjahr durch Spaziergänger nicht betreten werden. Es werden keine Maßnahmen vorgeschlagen.

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Kranich (Grus grus)

Innerhalb des gesamten Rastvogelartenspektrums im SPA 0004 ist der Kranich die maßgebliche Spezies, der sich aus gutachterlicher Sicht alle Maßnahmen für andere Vogelarten, aber auch Maß-nahmen für andere, nicht naturschutzfachliche Nutzungsformen (mit Ausnahme des Hochwasser-schutzes) unterordnen sollten.

Um geeignete Maßnahmen durchführen zu können ist die Klärung des Begriffs „Rastplatz“ für den Kranich sinnvoll:

Ein Rastplatz beinhaltet Schlafplätze, Nahrungsflächen und die so genannten Vorsammelplätze.

• Schlafplätze (Im SPA 0004: Nordspitze): große Flachwasserbereiche, die zwingend zum nächtlichen Verweilen benötigt werden. Ungünstig wirken sich Verbuschungen an den Rand-zonen sowie eine dichte und hohe Krautschicht auf den Schlafplätzen aus, da infolge dessen das artspezifische Sicherheitsbedürfnis nicht mehr gewahrt werden kann.

• Nahrungshabitate: insbesondere Maisstoppeläcker, dabei bevorzugt Flächen nach Körnermai-sernte, da hier der Anteil an Ernterückständen deutlich höher ist, als auf Maisstoppeläckern nach Silomaisernte (Ganzpflanzenernte für Biogas, Silage). Weitere Nahrungshabitate sind Feuchtgrünland, andere Stoppeläcker, gelegentlich Getreideneusaaten. Nahrungsflächen lie-gen in der Regel innerhalb eines 20 km-Radius um die Schlafplätze.

• Vorsammelplätze: existieren an den meisten (größeren) Rastplätzen. Bei den Vorsammelplät-zen handelt es sich um unterschiedlich genutzte Flächen mit kurzer Vegetation, die sich in der Nähe der Schlafplätze befinden und keinen Störungen unterliegen. Sie sind als Teil der Schlafplätze einzustufen und haben innerhalb der Gesamtrastgebiete eine hohe Bedeutung

Vorsammelplätze und Schlafplätze sind die störungsempfindlichsten Bereiche eines Rastplat-zes.

Folgende Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen sind grundsätzlich durchzuführen:

• Gebietsberuhigung im Bereich der Schlaf- und Vorsammelplätze während der Rastzeiten durch Ausweisung und Sicherung von Ruhezonen (300 m-Radius um die Schlaf- und Vor-sammelplätze),

• In den Ruhezonen während der Rastzeiten Minimierung von Störungen durch Verzicht auf Freizeitnutzungen (Besucherlenkung) sowie jagdliche Nutzungen (keine jagdlichen Aktivitä-ten im Bereich der Rastplätze zwischen 1,5 h vor Sonnenuntergang bis 1,5 h nach Sonnen-aufgang)

• Besucherlenkung in den Rastgebieten, Einbeziehung aller Teilhabitate (Schlaf- und Vorsam-melplätze, Nahrungsflächen)

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• Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Sicherung und Optimierung von Schlaf- und Vor-sammelplätzen

• Beibehaltung der extensiven Bewirtschaftung auf den Nahrungsflächen

• Bundesland übergreifende Zusammenarbeit mit lokal agierenden Ornithologen (z.B. Numburg-Verein Nordhausen)

Einzel-/Teilflächenspezifische Maßnahmen

Da Vorsammelplätze und Schlafplätze die störungsempfindlichsten Bereiche eines Kranich-Rastplatzes sind, wird zunächst detailliert auf die Funktion dieser Plätze und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung diese Funktionalität eingegangen.

Grundvoraussetzung für einen Kranichschlafplatz ist das aquatische Milieu im Zehenbereich. Die Vö-gel brauchen etwa 8-10 cm Wassersäule über Grund, um sich sicher zu fühlen. Eine maximale Was-sertiefe von 35 cm sollte am Schlafplatz von Kranichen wiederum nicht überschritten werden, um das normale Komfortverhalten der Tiere zu ermöglichen. Daher ist für den Kranich ab September das Vorhandensein einer Flachwasserzone unabdingbar. Um dieser Notwendigkeit nachzukommen wird die Schaffung einer künstlichen Insel als Schlafplatz vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Maßnahme soll dem Umstand Rechnung tragen, dass eine frühzeitiges, gezieltes Ablassen der Talsperre im Spätsommer/Frühherbst aus gewässerökologischen Gründen nicht möglich ist und deshalb die ab September einfliegenden Kraniche in der Regel noch keine Flächen mit Niedrigwasser auf dem Stau-see vorfinden - bei gleichzeitig hohem Störungsdruck an den Ufern.

Schaffung einer künstlichen Insel

Die Flächengröße wurde als Mindestflächengröße konzipiert, um den frühen, etwa ab Anfang Sep-tember einfliegenden Kranichen auch im ausklingenden Sommerhochstau auf dem Helmestausee trotz hohem Wasserstand ein sicheres Landen zu ermöglichten– speziell auch in den flachen Berei-chen des Nordteils.

Es wurde eingeschätzt, dass bei einer etwa 10.000 Kraniche umfassenden Massenansammlung (ent-spricht etwa einem Viertel aller als absolutes Maximum innerhalb einer Rastsaison gezählten Tiere am Helmestausee) auf einem Quadratmeter etwa drei Tiere Platz finden. In einer gefestigten Schlaf-gemeinschaft kann diese Dichte sich etwa um das Zweifache erhöhen, ebenso kann es im Rahmen von intraspezifischen Auseinandersetzungen oder Aktivitäten zur Paarfestigung („Balztänze“, „Vertei-digung“ diesjähriger Jungvögel) zu einem größeren Individualabstand kommen, wobei dann für ein Tier mindestens ein Quadratmeter oder gar mehr zu veranschlagen ist. Im Durchschnitt kann jedoch von der oben genannten Formel „3 Tiere/ m²“ ausgegangen werden. Das führt zur Berechnung von mindestens 3.000 m² Platzbedarf für die vorgeschlagene, künstlich zu schaffende Insel. Da die Insel von Wasser umgeben sein wird werden beim Trockenfallen auch die höheren, nicht mehr überspann-ten Teile dieser Insel zum Schlafen genutzt. Andererseits werden bei voller Besetzung der Insel weite-re hinzukommende Kraniche durch die Präsenz ihrer Artgenossen animiert, auch in den tieferen Ab-schnitten außerhalb des Inselfußes zu landen.

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Die Insel sollte sich in der nördlichen Hälfte des Stausees befinden. Bei der Anlage ist der kanalisierte Verlauf der Helme im Seegrund zu belassen. Als Mindestabstand zum Ufer bzw. zum Neben- und Hauptdamm wird eine Distanz von 500 m zu Grunde gelegt. Unabhängig davon besteht das aktuelle Problem, dass die Umsetzung der Schutzverordnungen durch die Naturschutzbehörden derzeit nicht vollständig zu gewährleisten ist. Grundsätzlich ist von latenter, ungenehmigter touristischer Nutzung des nördlichen Seeufers über den befestigten Weg auf dem Nebendamm auszugehen.

Besucherlenkung

Hauptbedürfnis des Kranichs an Schlaf-und Vorsammelplätzen/ ist die freie Sicht aller Tiere auf den Horizont und alle Vorkommnisse die sich im Umfeld von etwa 1.000 m vor diesem Horizont ereignen. Unweigerlicher Störreiz und Auslöser für Fluchtreaktionen sind Personen, die auf flachem Relief hinter flachen Wallstrukturen am Horizont auftauchen, oder auf diesen entlang laufen, somit über der ver-längerten Augenlinie dieser recht langhalsigen Vögel agieren. Der Störreiz wirkt umso stärker, je zeit-lich unregelmäßiger, äußerlich verschiedentlich aussehender und etappenweise unvorhersehbarer diese Personen im Sichtfeld der sich auf die Nachtruhe vorbereitenden Kraniche auftauchen. Ein sol-cher Fall tritt am Helmestausee jeweils dann ein, wenn Personen am Nordostufer den Hauptdamm betreten oder mit Rädern befahren oder den Nebendamm begehen.

Hierfür existieren Lösungsvorschläge seitens des NUMBURG-Vereins, die primär auf eine strikte Re-duzierung der Freizeitnutzung von Motorbooten (jeglicher Ausführung und jeglichen Typs) und eine durch Allgemeinverfügung zu erzielende Sperrung des Hauptdamms und der anhaltischen Schutzge-bietsflächen, zumindest vom 01.09. bis 31.12. d.J. abzielen.

Eine fortlaufende Ablenkfütterung analog zu den im Thüringer Teil des Gebiets bis 2011 erfolgten Ausbringungen von Futtermais auf den Ackerflächen des Kuhrieths wird zur Vermeidung von landwirt-schaftlichen Schäden und zur Gebietsbindung der anwesenden Durchzügler empfohlen.

Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria)

Für die meist auf den Ackerflächen rastende Art gilt das prioritäre Erfordernis, auf Wintergetreide, Schwarzäckern und Maisstoppelfeldern der Nahrungssuche nachgehen zu können. Auch die Sicher-stellung von leicht überfluteten Schlickbereichen ist von erheblicher Bedeutung für die artspezifischen Bedürfnissen des Goldregenpfeifers an die Nahrungssuche und die Übernachtungsplätze.

Begünstigend für das Ruhebedürfnis der Art sind die regulären Pflegemaßnahmen entlang des Ne-bendamms, wobei das Gras regulär kurz gehalten wird. Bedingung für dessen Nutzung durch die Rastvögel ist Störungsfreiheit am Nordufer des Sees. Es werden keine Maßnahmen vorgeschlagen.

Bruchwasserläufer (Tringa glareola)

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Im Unterschied zu anderen Schnepfenvögeln auf dem Zug beschränken sich die Durchzugshabitate des Bruchwasserläufers auf das Süßwasser, z.B. Flachwasserzonen, Schlammflächen oder über-schwemmtes Grünland im Binnenland. Bereiche im Norden des Helmestausees werden vom Bruch-wasserläufer sowohl als Nahrungssuchgebiet wie auch als Schlaf- bzw. Ruheplatz beansprucht. Die Präsenz leicht überfluteter Schlickbereiche kommt den artspezifischen Bedürfnisseen Nahrungsauf-nahme entgegen. An den Uferbereichen entlang des Nebendamms im Norden des Stausees sowie auf dem nördlichen Teil des Hauptdamms besteht in den Morgen- und Abendstunden eine erhöhte Sensibilität gegenüber vereinzelt oder in Gruppen auftauchenden Spaziergängern.

Der Bruchwasserläufer wird wie die meisten Watvögel von der als Maßnahme für den Kranich vorge-schlagenen Errichtung einer flachen Insel im nördlichen Seebecken (ID 70106) profitieren.

Kampfläufer (Philomachus pugnax)

Von besonderer Bedeutung für die Rast des Kampfläufers ist die Präsenz von Schlammbänken und leicht überfluteten Schlickbereichen. Daher besteht in den Morgen- und Abendstunden besonders am Nordufer eine erhöhte Sensibilität gegenüber vereinzelt oder in Gruppen auftauchenden Spaziergän-gern auf dem nördlichen Teil des Hauptdamms. Die Uferbereiche insbesondere entlang des Ne-bendamms sollten im Spätsommer durch Passanten nicht betreten werden.

Der Kampfläufer wird wie alle Watvögel von der für den Kranich vorgeschlagenen Maßnahme der Errichtung einer flachen Insel im Seebecken (Maßnahmen ID 70106) profitieren.

Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)

Von hoher Bedeutung sind störungsfreie Bereiche im Norden des Gewässers als Nahrungssuchgebiet wie auch als Schlaf- bzw. Ruheplatz. Insbesondere die Sicherstellung von leicht überfluteten Schlick-bereichen kommt den artspezifischen Bedürfnissen an die Nahrungssuche entgegen. Die Uferberei-che insbesondere entlang des Nebendamms im Norden des Stausees sollen im Winterhalbjahr durch Spaziergänger nicht betreten werden, um im Flachwasserbereich des Stausees ruhende Tiere nicht zu vergrämen.

Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)

Behandlungsgrundsätze

Störungsfreie Bereiche im Norden des Gewässers dienen den Flussseeschwalben sowohl als Nah-rungssuchgebiet wie auch als Schlaf- bzw. Ruheplatz. Infolge der Umsetzung einer für den Kranich vorgeschlagenen Maßnahme (Schaffung einer großen Sandbank im Nordteil des Stausees) werden auch Tageseinstände für die auf den verbleibenden Wasserflächen jagenden Seeschwalben geschaf-fen, die langfristig sogar zu einer Brutansiedlung der Art im Frühjahr führen könnten. Infolge einer

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solchen Habitatbindung würde sich voraussichtlich auch eine Veränderung des Durchzugsverhaltens hin zu mehr Übersommerungen ergeben.

Einzel-/Teilflächenspezifische Maßnahmen

Von größter Bedeutung ist das Vorhandensein tieferer Wasserbereiche entlang der Priele und des Helmefließbettes im Seebecken um die artspezifischen Bedürfnissen der Flussseeschwalbe an die Nahrungssuche zu erfüllen. Eine hervorzuhebende Bedeutung haben dabei vertikale Strukturen, die aus dem Wasser ragen.

Zur Verbesserung der Habitatqualität für fischjagende Seeschwalben wird die saisonale Einbringung von Reusenstangen oder Imitaten solcher Sitzwarten (Stangenholz z.B. Kiefer) im Seeboden mit eini-gen Querverbindungen verstärkt vorgeschlagen. Als Standort solcher Sitzwarten sind am besten der Tiefwasserbereich vor dem Eintrittsbereich der Helme am Nordwestufer und vor dem Bauwerk 2 des Hauptdammes am Abfluss der Helme geeignet.

Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)

Behandlungsgrundsätze

Von größter Bedeutung ist das Vorhandensein tieferer Wasserbereiche entlang der Priele und des Helmefließbettes im Seebecken um die artspezifischen Bedürfnissen der Trauerseeschwalbe an die Nahrungssuche zu erfüllen. Wasserflächen und Sitzwarten im Umfeld des Hauptdammes werden sowohl als Jagdgebiet wie auch als Schlaf- bzw. Ruheplatz beansprucht. Eine hervorzuhebende Be-deutung haben dabei vertikale Strukturen, die aus dem Wasser ragen.

Einzel-/Teilflächenspezifische Maßnahmen

Für die beiden Seeschwalben-Arten (Ch. niger, S. hirundo) wird die gleiche Maßnahme vorgeschla-gen. Beide Arten bevorzugen auf dem Frühjahrszug stille Gewässer mit Fischreichtum und benötigen für den Zugriff als Ausgangspunkt der Jagdflüge vertikale Sitzstrukturen, wie sie auf Binnengewässern in Gestalt von Reusenstangen häufig zur Verfügung stehen. Zur Verbesserung der Habitatqualität für die fischjagenden Seeschwalben wird daher die saisonale Einbringung von Reusenstangen oder Imi-taten solcher Sitzwarten (Stangenholz z.B. Kiefer) im Seeboden, mit einigen Querverbindungen ver-stärkt, vorgeschlagen. Als Standort solcher Sitzwarten sind die Tiefwasserbereiche vor dem Eintritts-bereich der Helme am Nordwestufer und vor dem Bauwerk 2 des Hauptdammes am Abfluss der Hel-me geeignet.

Eine Gewährleistung für eine optimale Nutzung des Rasthabitats Helmestausee durch die Trauersee-schwalbe stellt die reguläre Freihaltung des Hauptdammes von Strauchvegetation durch den Talsper-renbetrieb im Rahmen der Bauwerksunterhaltung dar. Die geröllartigen, vegetationsfreien und von Prädatoren nicht begehbaren Steine werden von den Seeschwalben sekundär zur Übernachtung ge-nutzt, analog zu den Relingzäunen an den Bauwerken.

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Eisvogel (Alcedo atthis)

Der Eisvogel ist als umherstreichender Standvogel bei der Überwinterung sehr stark von der Witte-rung abhängig. Sobald bei winterlicher Frostkälte die stehenden Gewässer zufrieren, muss er auf eisfreie, meist fließende Gewässer ausweichen oder kurzfristig Strichwanderungen unternehmen. Zu Zeiten des Trockenfallens des Helmestausees stehen mit der Nebenhelme sowie der unteren Helme und der Thyra solche eisfrei bleibenden Gewässer mittelfristig zur Verfügung und werden auch von mehreren Eisvögeln gleichzeitig genutzt, trotzdem die Tiere als Einzelgänger agieren.

Der Eisvogel ist als Wintergast Nutznießer der Maßnahmen die für die Brutvogelart Knäkente vorge-schlagen wurden. Störungsfreie Bereiche im Norden des Gewässers und an der Nebenhelme dienen den Tieren sowohl als Jagdgebiet wie auch als Schlaf- bzw. Ruheplatz. Insbesondere die Gewährleis-tung eines stetigen Wasserfließens an der Nebenhelme kommt den artspezifischen Bedürfnissen an die Nahrungssuche entgegen. Die Krautfluren an den Grabenrändern sind in Teilbereichen nach Mög-lichkeit auch bis in die Wintermonate hinein zu erhalten. Insbesondere verholzende Stängel der Hoch-stauden dienen dem Eisvogel tagsüber als Ruheplatz und alternativ zu den im Winter unbelaubten Weiden auch als nächtlicher Schlafplatz. In der Deckung der Stauden ist der Eisvogel für aus der Luft kommende Prädatoren weitgehend unsichtbar und somit besser geschützt. Die Uferbereiche insbe-sondere entlang des Nebendamms im Norden des Stausees sollten im Winterhalbjahr durch unbefug-te Spaziergänger nicht betreten werden, um die dort ansitzenden, aber auch die am Rand des Stau-sees ruhenden Tiere nicht zu vertreiben.

Löffelente (Anas clypeata)

Für die Löffelente ist primär die Gewährleistung von Schlammflächen und Flachwasserzonen durch ein abgestimmtes Stauregime von Bedeutung. Eine frühsommerliche Absenkung des Wasserstandes im Stausee ist dabei zu bevorzugen. Hilfsweise können mit Hilfe der vorgeschlagenen Maßnahme für den Kranich (Schaffung einer Insel, ID 70106) Synergieeffekte auch für die Löffel- und andere Grün-delenten erzielt werden. Allgemein von Wichtigkeit ist die Schaffung störungsarmer Zonen zur Rast-zeit durch Reglementierung des Besucherverkehrs am Nordufer des Stausees. Letztlich sollte auch die Jagd auf Wassergeflügel auch auf Stockenten (Verwechslungsgefahr bei den Ruhekleidern und Weibchen) im Umfeld des SPA nur eingeschränkt ausgeübt werden.

Knäkente (Anas querquedula)

Die Behandlungsgrundsätze entsprechen weitgehend denen für die Löffelente. Bei der Knäkente ist wegen des arttypischen Verhaltens, unter überhängender Vegetation zu ruhen zudem eine besondere Empfindlichkeit gegenüber freilaufenden Hunden, die das Seeufer abstöbern, zu beachten.

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Kiebitz (Vanellus vanellus)

Wesentlich für den Kiebitzes als Rastvogel sind der Erhalt störungsfreier Bereiche im Norden des Gebietes und am Westufer des Stausees als Nahrungssuchgebiet sowie als Schlaf- bzw. Ruheplatz, die Gewährleistung leicht überfluteter Schlickbereiche auf dem nördlichen Teil des Stausees als si-chere Übernachtungsplätze sowie die Bereitstellung einiger umgebrochener Ackerflächen (z.B. nörd-lich der Nebenhelme) als Nahrungsfläche.

Großer Brachvogel (Numenius arquata)

Durch den über den Sommer bis September andauernden Vollstau des Helmestausees fehlen dem Großen Brachvogel über längere Phasen hinweg geeignete Rasthabitate. Aus diesem Grunde sollte der See so früh wie möglich abgelassen werden. Von Bedeutung ist außerdem eine Vermeidung von Störungen v.a. im nördlichen Teil des Gebietes durch Besucherlenkung besonders in den Morgen- und Abendstunden.

Eine mögliche Ursache des beobachteten Rückgangs des Rastbestands ist eine Verschlechterung des Nahrungsangebotes auf Acker- und Grünlandstandorten infolge Austrocknung des Bodens. Um die Rastbestände zu stabilisieren und zu fördern, sind unterstützende Maßnahmen wie Erhöhung der Bodenfeuchte, Beibehaltung und ggf. verstärkte Durchführung einer extensiven Beweidung notwen-dig. Auch für diese Nahrungsflächen sollen Störungen vermieden werden.

Rotschenkel (Tringa totanus)

Wesentlich für den Erhalt des Rotschenkels als Rastvogel im Gebiet ist zumindest in den Morgen- und Abendstunden die störungsfreie Bereitstellung leicht überfluteter Schlickbereiche auf dem nördlichen Teil des Stausees. Die den Ufersaum nutzenden, rastenden Rotschenkel sind ebenso wie die ande-ren watenden Schnepfenartigen besonders vor den Auswirkungen der unmittelbar in der Uferzone des Stausees wirkenden Störfaktoren zu schützen. Schon ein einziger Spaziergänger mit (freilaufendem) Hund genügt, um den Rastbestand eines ganzen Tages aus dem Durchzugshabitat nachhaltig zu vergrämen und damit die Aufnahme von für den Weiterzug äußerst wichtigen Fettressourcen bei den Vögeln zu verhindern.

Uferschnepfe (Limosa limosa)

Wesentlich für die Uferschnepfe als Rastvogel im Gebiet ist die störungsfreie Bereitstellung leicht überfluteter Schlickbereiche auf dem nördlichen Teil des Stausees zumindest in den Morgen- und Abendstunden. Die den Ufersaum nutzenden, rastenden Schnepfen sind ebenso wie die anderen watenden Schnepfenartigen besonders vor den Auswirkungen der unmittelbar in der Uferzone des Stausees wirkenden Störfaktoren zu schützen. Schon ein einziger Spaziergänger mit (freilaufendem) Hund genügt, um den Rastbestand eines ganzen Tages aus dem Durchzugshabitat nachhaltig zu

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vergrämen und damit die Aufnahme von für den Weiterzug äußerst wichtigen Fettressourcen bei den Vögeln zu verhindern.

Bekassine (Gallinago gallinago)

Die Behandlungsgrundsätze ähneln denjenigen für die übrigen Limicolen. Von größter bedewutung sind dabei vor allem Störungsarmut und das Vorhandensein von Schlickflächen. Im Gebiet des Hel-mestausees ist die Art während der Rast jedoch weniger als alle anderen Schnepfenartigen vom Wasserregime des Stausees abhängig, da sie gezielt die Deckung der überhängenden Vegetation aufsucht, um Störungen abzuwarten und Prädatoren auszuweichen. Daher ist für die Bekassine auch der Erhalt der hochwüchsigen Saumvegetation entlang des gesamten Stauseeufers (Nord- und West-ufer) von Bedeutung.

Saatgans (Anser fabalis)

Wesentlich für den Erhalt der Saatgans als Rastvogel im Gebiet sind folgende Faktoren:

- Verfügbarkeit von Grüngräsern auf umliegenden Äckern

- Einhaltung der Jagdbeschränkungen im Vogelschutzgebiet

- Störungsfreiheit vom Freizeitverkehrs im Vogelschutzgebiet

- Gewährleistung eines flachen Wasserstandes in großen Teilen des Sees

Es werden keine Maßnahmen vorgeschlagen.

Graugans (Anser anser)

Die Behandlungsgrundsätze entsprechen weitgehend den für die Saatgans aufgestellten.

Nutzbare Bereiche für die Graugans sind alle wasserführenden Bereich des Stausees. Störungsfreie Bereiche des Gewässers dienen den Tieren als Schlaf- bzw. Ruheplatz. Insbesondere die mit Gräsern bewachsenen Seitenhänge des Nebendamms kommen den artspezifischen Bedürfnissen an die Nah-rungssuche entgegen. Der Nebendamm im Norden des Stausees sollte im Winterhalbjahr durch un-befugte Passanten nicht betreten werden, um eine Störungsfreiheit zu gewährleisten. Einzelmaßnah-men werden nicht vorgeschlagen.

Schnatterente (Anas strepera)

Die Schnatterente gehört in Deutschland zu den sich stetig im Bestand erholenden Vogelarten und ist mittlerweile nach der Stockente die zweithäufigste Gründelente, allerdings mit deutlich kleineren Ge-

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samtbeständen. Im Gebiet des Helmestausees hat die Art entsprechend im Rastbestand zugenom-men und weist stabile Rastbestände auf.

Von größter Bedeutung für die Schnatterente sind sämtliche Wasserflächen einschließlich der Was-sergräben und der Nebenhelme. Ganztägig besteht eine Sensibilität gegenüber Störungen durch Spaziergänger innerhalb des SPA. Durch die flexible Habitatnutzung der Art können diese Störungen besser kompensiert werden als bei anderen Arten wie Knäk- und Löffelente. Der Stausee wird als Schlaf- bzw. Ruheplatz genutzt. Dessen Uferbereiche sollten ganzjährig durch Spaziergänger nicht betreten werden, um im Flachwasserbereich des Stausees ruhende oder gründelnde Tiere nicht zu stören. Einzelmaßnahmen werden nicht vorgeschlagen.

Spießente (Anas acuta)

Die Art ist am Helmestausee regelmäßig präsent und weicht bei Störungen auf andere Wasserflächen im Umland, wie überstaute Wiesen aus. Von großer Wichtigkeit sind für die Spießente vor allem die Wasserflächen im nördlichen Teil des Helmestausees und an der Nordspitze. Besonders dort besteht in den Morgen- und Abendstunden eine erhöhte Sensibilität gegenüber vereinzelt oder in Gruppen auftauchenden Spaziergängern auf dem nördlichen Teil des Hauptdamms.

Der Norden des Gewässers wird von der Art sowohl als Nahrungssuchgebiet wie auch als Schlaf- bzw. Ruheplatz beansprucht. Leicht überflutete Schlickbereiche kommen den artspezifischen Bedürf-nissen an die Nahrungssuche entgegen. Die Uferbereiche insbesondere entlang des Nebendamms im Norden des Stausees sollten im Spätsommer und im Winterhalbjahr durch Spaziergänger nicht betre-ten werden. Einzelmaßnahmen werden nicht vorgeschlagen.

Pfeifente (Anas penelope)

Die Pfeifente nutzt unter allen Entenarten neben der Aufnahme von Unterwasserpflanzen am stärks-ten zusätzliche terrestrische Nahrungsressourcen außerhalb der Gewässer. Dabei werden Grünland-bereiche direkt angeflogen und Süßgräser darauf nach Gänseart abgeweidet (Rutschke 1989). Auf den des Helmestausees sind die im nördlichen Wasserflächen des Stausees für die Pfeifente von größter Bedeutung. Hier besteht eine erhöhte Sensibilität gegenüber vereinzelt oder in Gruppen auf-tauchenden Spaziergängern auf dem nördlichen Teil des Hauptdamms in den Morgen- und Abend-stunden.

Die ganzjährige Präsenz der Süßgrasfluren entlang des Nebendammes und der Nebenhelme kommt den artspezifischen Bedürfnissen an die Nahrungssuche entgegen. Dabei kommt auch im Südwesten des SPA dem gemähten Vorland des Nebendamms am Solgraben eine erhebliche Bedeutung zu. Um die im Flachwasserbereich des Stausees und auf den Rasenflächen des Nebendamms ruhenden oder äsenden Tiere nicht zu stören, sollten die Uferbereiche insbesondere entlang des Nebendamms im Norden des Stausees im Winterhalbjahr durch Spaziergänger nicht betreten werden. Einzelmaß-nahmen werden nicht vorgeschlagen

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Gänsesäger (Mergus merganser)

Die Aufenthaltsqualität des Helmestausees für diese Fische jagende Tauchente hängt in großem Ma-ße von der saisonal bedingten Wassertiefe in den Monaten November bis März ab. Sofern keine aus-gedehnten Wasserflächen zur Verfügung stehen, ist nicht mit Rast- oder Winteraufenthalten dieser Art im Gebiet zu rechnen.

Störungsfreie Bereiche mit tieferen, dauerhaft mit Wasser gefüllten Senken vor dem Hauptdamm wer-den von den Tieren als Nahrungssuchgebiet sowie wie auch als Schlafplatz genutzt.

Eine Verbesserung des Überwinterungshabitats kann erzielt werden, indem der Bereich vor dem Hauptwehr im Zweijahresrhythmus ausgebaggert wird und damit eine dauerhafte Vertiefung gewähr-leistet wird. Bei starkem Frost sollte – sofern das Staubecken gefüllt ist – durch kurzfristige Wasser-spiegelsenkung eine mechanische Brechung des Eises durch geringfügigen Wasserablass herbeige-führt werden (Eingriff aufgrund des künstlichen Ursprungs des Gewässers und im Sinne der Schutz-ziele für rastende Tauch-Wasservögel vertretbar).

Die Uferbereiche insbesondere entlang des Hauptdamms nördlich des Aussichtsturms sollten im Win-terhalbjahr durch Spaziergänger nicht betreten werden. Einzelmaßnahmen werden nicht vorgeschla-gen

Blessralle (Fulica atra)

Störungsfreie Bereiche mit tieferen, dauerhaft mit Wasser gefüllten Senken vor dem Hauptdamm wer-den von den Tieren als Nahrungssuchgebiet sowie wie auch als Schlafplatz genutzt. Insbesondere die etwas tieferen Bereiche im Vorfeld der wasserbaulichen Anlagen (Wehre) kommen den artspezifi-schen Bedürfnissen an die Nahrungssuche (Mollusken) entgegen.

Eine Verbesserung des Überwinterungshabitats kann erzielt werden, indem der Bereich vor dem Hauptwehr im Zweijahresrhythmus ausgebaggert wird und damit eine dauerhafte Vertiefung gewähr-leistet wird. Bei starkem Frost sollte – sofern das Staubecken gefüllt ist – durch kurzfristige Wasser-spiegelsenkung eine mechanische Brechung des Eises durch geringfügigen Wasserablass herbeige-führt werden (Eingriff aufgrund des künstlichen Ursprungs des Gewässers und im Sinne der Schutz-ziele für rastende Tauch-Wasservögel vertretbar).

Einzelmaßnahmen werden nicht vorgeschlagen

Seggenrohrsänger (Acrocephalus paludicola)

Wesentlich für den Erhalt der Seggenrohrsängers als Rastvogel im Gebiet sind folgende Faktoren:

- Erhaltung störungsfreier Röhrichte und Riede v.a. im Westen und Südwesten des SPA so-wohl zur Nahrungssuche als auch als Schlaf- und Ruheplatz,

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- Erhaltung leicht überfluteter Röhrichten zur Nahrungssuche; diese sollten besonders im Au-gust nicht vollständig austrocknen.

Einzelmaßnahmen werden nicht vorgeschlagen.

5.4.3 Sonstige Maßnahmen sowie allgemeine Nutzungsregelungen

5.4.3.1 Landwirtschaft

In denjenigen Bereichen des SPA, die nicht vom Talsperren-Gewässer eingenommen werden, spielt die Art und Weise der landwirtschaftlichen Nutzung eine zentrale Rolle für die Habitateignung der Brut- und Rastvögel. Grundsätzlich ist auch künftig eine möglichst flächendeckende Bewirtschaftung der Parzellen wünschenswert, um den insgesamt offenen Charakter des Gebiets und damit seine besondere Eignung für die daran gebundenen Vogelarten dauerhaft sicherzustellen. Die Aufgabe der Nutzung bei Grenzertragsstandorten (z.B. vernässungsbedingt) ist nach Möglichkeit zu vermeiden. In unvermeidbaren Fällen ist sicherzustellen, dass eine Gehölzsukzession durch nahtlos umgesetzte Maßnahmen der Landschaftspflege (vgl. Kap. 5.4.3.6) unterbunden wird. Insgesamt ist bei den Land-wirtschaftsflächen nördlich bzw. westlich des Nebendamms ein kleinteiliges Mosaik von Nutzungen von Vorteil, da dies den komplexen Bedürfnissen der zahlreichen Brut- und Rastvogelarten am besten entspricht.

Die Nutzung der im UG befindlichen Grünlandflächen sollte insbesondere an den Bedürfnissen von Wachtelkönig und Bekassine ausgerichtet werden. Demnach sollte/sollten

• eine kleinparzellige Mahdpraxis gegenüber der Mahd großer Flächen bevorzugt erfolgen,

• die Bewirtschaftung größerer Parzellen erst ab Mitte Juli erfolgen,

• die Mahd streifenweise oder von innen nach außen vorgenommen werden (idealerweise in Schrittgeschwindigkeit),

• 10 m breite Rückzugsstreifen von der ersten Mahd ausgenommen werden,

• Balken-Mähwerke gegenüber den schädlichen Rotationsmähern bevorzugt zum Einsatz kommen (Schnitthöhe möglichst 10 cm oder höher) und

Darüber hinaus wird eine temporäre Begleitung des Mähfahrzeugs durch einen Ornithologen empfoh-len.

Im Falle der Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen ist von einer Stabilisierung bzw. positiven Entwicklung der überregional bedeutsamen Wachtelkönig-Vorkommen im UG auszugehen. Daneben werden weitere wertgebende im Gebiet nachgewiesene Brutvogelarten von diesem Grünland-Management profitieren, so z.B. Bekassine, Neuntöter und Sperbergrasmücke.

Auch für die Bewirtschaftung von Ackerflächen gibt die vorliegende Managementplanung Empfehlun-gen:

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• Bevorzugung der Körnermaisernte gegenüber der Silomaisernte und

• Anbau von Wintergetreide auf ausgewählten Teilflächen.

Die aufgeführten Maßnahmen dienen v.a. dem Rastvogelschutz. Hier ist der Kranich als die bedeu-tendste Rastvogelart des Gebiets hervorzuheben. Von einer Wintergetreideaussaat werden zudem Vogelarten, wie Singschwan und Weißwangengans profitieren.

5.4.3.2 Forstwirtschaft

Wie dem Kapitel 3.2.2 zu entnehmen ist, spielt die Forstwirtschaft im UG keine nennenswerte Rolle. Die nachfolgenden Maßnahmen beziehen sich auf die kleinflächigen Feldgehölze sowie die Weich-holzauwald-Parzelle nordwestlich des Nebendamms:

• Schutz und Erhalt von Horstbäumen (betrifft v.a. Horste von Rot- und Schwarzmilan)

• Erhaltung und Entwicklung von Altholzbeständen/ totholztragenden Altbäumen

Die letztgenannte Maßnahme kommt sowohl den horstbrütenden Vogelarten, wie Rot- und Schwarz-milan zugute, wie auch dem Schwarzstorch als Rastvogel.

5.4.3.3 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung

Wasserwirtschaft

Die Bewirtschaftung des Sees wird im Kapitel 4.2 detailliert dargestellt. Um Dopplungen von Textpas-sagen zu vermeiden, soll an dieser Stelle auf die Aussagen des vorgenannten Kapitels verwiesen werden. Es besteht jedoch Konkretisierungsbedarf hinsichtlich der im Betriebsplan getroffenen Aus-sagen zum Teildauerstau im Zeitraum Mai bis September. Zum sommerlichen Stauziel formuliert der Betriebsplan folgendes: "Zuleitung in Talsperre zur Stauzielerhaltung/Verdunstungsausgleich nur wenn Q Umfluter > 3,2 m³/s". Diese Aussage hat den Charakter einer "Kann-Bestimmung", die Zulei-tung der Abflussmengen > 3,2 m³/s in den Stausee ist somit nicht als Pflicht zu verstehen. Zur Hinter-fragung dieser Bestimmung ist ein Blick in die Historie der Talsperre wichtig. So wurde zur DDR-Zeit der Wasserspiegel der Talsperre häufig bereits ab Sommer abgesenkt, da die vorgeschriebene Be-reitstellung von Bewässerungswasser für die Landwirtschaft erfolgte. Dies führte zum frühzeitigen Trockenfallen von Schlamm- und Schlickflächen, was wiederum die besondere Eignung des Gebietes für die Vogelwelt bedingt. Auf dieser Grundlage wurde der Helmestausee bereits zu DDR-Zeiten (!) als Vogelschutz- und RAMSAR-Gebiet gemeldet.

Nach der Wende ist das Erfordernis der Bereitstellung von Bewässerungswassermengen weggefal-len. Dies war die zentrale Voraussetzung der daraufhin geänderten Stauzielerhaltung in der Talsperre. So wurde das "Stauziel Sommer" (155,25 m ü. NN) bis Oktober gehalten. Diese Praxis dient aus-schließlich der Erholungsnutzung am Stausee und ist nicht durch Erfordernisse des Hochwasser-schutzes bzw. von NATURA 2000 begründet. Im Gegenteil: Die Praxis der Stauzielhaltung bis in den

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Herbst ist aus Sicht des Rastvogelschutzes in doppelter Hinsicht als nachteilig zu werten. Einerseits stehen für die früh eintreffenden Rastvögel (September) keine freigelegten Schlammflächen für die wichtige Nahrungsaufnahme zur Verfügung. Andererseits führt die späte Entleerung auch dazu, dass während der Hauptrastzeit im Oktober ggf. die Nahrungsflächen nicht im vollen Umfang zur Verfügung stehen. Folglich lässt sich resümieren, dass von der Wende bis zum Jahr 2011 (Beginn der Umset-zung des gütewirtschaftlichen Betriebsplans) die Rastvogeleignung des Gebiets schlechter war als zum Zeitpunkt der Schutzgebietsmeldung.

Im Umkehrschluss heißt dies, dass ein Verdunstungs-/Versickerungsausgleich in den Monaten Au-gust, September und Oktober für den Erhaltungszustand der im UG vorkommenden Rastvogelarten negativ ist. Folglich wird ein Ausgleich der Wassermengendefizite im Stausee innerhalb der vorge-nannten Monate abgelehnt. Eine Ausnahme stellen natürlich die in dieser Zeit auftretenden Hochwas-serereignisse dar. D.h. eine Zuleitung von Helmewasser in die Talsperre soll erst bei Abflussmengen von mehr als 5 m³/s erfolgen, da das Nebenhelme-Gerinne für größere Abflüsse nicht ausgelegt ist. Die Umsetzung der hier empfohlenen Praxis bringt einen weiteren Vorteil mit sich: Die bei Erreichung der Wassergüte-Parameter aus der Talsperre abzulassende Wassermenge reduziert sich durch das Zulassen des Defizits. Diese insgesamt geringere Wassermenge führt beim Ablassen zu einer weni-ger starken hydraulischen Überprägung der unterhalb liegenden Helmeabschnitte (FFH-Gebiet).

Weiterhin wird empfohlen, eine Restmenge von ca. 1 Mio m³ Wasser länger im Stausee zu belassen, idealerweise gar nicht abzulassen. Dadurch würde ein Angebot geeigneter Flachwasserbereiche und Schlickflächen für Kraniche, Limikolen und Gründelenten sichergestellt. Zudem können hierdurch Belastungen der Helme unterhalb der Talsperre verringert werden, da so die Verlagerung von Seesedimenten in den Helmelauf minimiert würde. Eine Verlagerung der Sedimente ist als schädlich einzustufen, weil diese das Lückensystem der Fließgewässersohle (Interstitial) zusetzen und somit fischökologisch bedeutsame Habitatstrukturen, wie z.B. Kiesbänke beeinträchtigen.

Das vollständige Belassen der oben genannten Restmenge bringt noch einen weiteren (technisch-konstruktiven) Vorteil mit sich: In winterlichen Frostphasen wäre der sensible Dammfuß des Haupt-dammes besser vor frostbedingten Schädigungen geschützt.

Gewässerunterhaltung

Die Nebenhelme ist ein Bruthabitat der Knäkente. Bei der dauerhaften Gewährleistung der Habitat-eignung, spielt auch die Unterhaltung des Fließgewässers eine Rolle. Sie sollte so erfolgen, dass die Entwicklung eines geschlossenen Gehölzbestandes entlang der Nebenhelme unterbunden wird. Vielmehr ist ein Mindestmaß lichtungsartiger Offenbereiche am Gewässer durch eine Mahd der Bö-schungsflächen sicherzustellen. Hier sollte die Mahd einseitig mit jährlichem Wechsel der Seite erfol-gen. Der erste Pflegedurchgang ist frühestens ab Anfang Juli vorzunehmen, um Störungen brütender Knäkenten zu vermeiden.

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5.4.3.4 Jagd und Fischerei

Eine Bejagung wertgebender Vogelarten findet im Gebiet nicht statt (vgl. Kap. 3.2.4), so dass hier keine direkten Maßnahmen zur Jagdpraxis erforderlich sind.

Der Bruterfolg des Schwarzmilans wird im Gebiet jedoch durch Waschbärenprädation verringert. Folg-lich ist eine bestandsverringernde Bejagung der Waschbärenpopulation im UG sinnvoll. Dies käme auch weiteren Brutvogelarten im Gebiet zugute.

Die derzeitige Praxis, den Helmestausee fischereiwirtschaftlich nicht zu nutzen, ist beizubehalten.

5.4.3.5 Erholungsnutzung und Besucherlenkung

Wie bereits im Kapitel 5.3.1 erwähnt, ist die derzeitige Situation der Erholungsnutzung die Hauptge-fährdungsursache der Brut- und Rastvögel im UG. In der nachfolgenden Grafik wird verdeutlicht, wel-che Arten zu welcher Zeit Ruheräume benötigen:

Brutvögel* Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

Knäkente Rohrweihe Drosselrohrsänger Tüpfelsumpfhuhn

*: Bezugsraum: Nordspitze Stausee und teilweise Flächen entlang des Nebendamms

Rastvögel** Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

Kranich Bruchwasserläufer Löffelente Singschwan Bekassine Flussseeschwalbe Kampfläufer Moorente Rotschenkel Schwarzkopfmöwe Trauerseeschwalbe Knäkente Seeadler Brachvogel Uferschnepfe Zwergsäger Fischadler Weißwangengans

**: Bezugsraum: überwiegend der gesamte Stausee, bei Bespannung vorwiegend dessen Randberei-che

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Die Arten werden in der Rangfolge ihrer Schutzbedürftigkeit vor Störungen genannt. Diese wurde in die nachfolgend dargestellten Klassen eingeteilt und ergibt sich einerseits aus der allgemeinen Stö-rungsempfindlichkeit der Art, andererseits aus der Bedeutung des SPA für die Art im regionalen und überregionalen Kontext.

sehr hohe Schutzbedürftigkeit hohe Schutzbedürftigkeit mittlere Schutzbedürftigkeit geringe Schutzbedürftigkeit

Aus diesen Bedarfen leitet sich ein entsprechend hoher Handlungsbedarf in Form der nachfolgend aufgeführten Maßnahmenkomplexe ab:

• Besucherlenkung

• Beschränkung der Bootsbefahrung des Stausees

• Beseitigung bestehender Vollzugsdefizite

• Verbot nicht SPA-konformer Handlungen

Diese vier Maßnahmenkomplexe werden nachfolgend detailliert erläutert.

Besucherlenkung

Die Lenkung der Erholungssuchenden sollte so erfolgen, dass Beeinträchtigungen sowohl der Brut- als auch der Rastvogelfauna vermieden werden. Als wichtigste Maßnahme ist die Sicherstellung einer ganzjährigen Sperrung des Nebendamms hervorzuheben. Die bestehende Infrastruktur zur Besucher-lenkung (Tore, Zäune, Schilder etc.) ist offensichtlich nicht ausreichend, da der Nebendamm trotzdem von Erholungssuchenden aufgesucht wird. Daher sind die Absperr-Einrichtungen derart zu qualifizie-ren, dass ein Umgehen dieser nicht mehr möglich ist. Die ganzjährige Tabuzone für die Erholungsnut-zung umfasst nicht allein den Nebendamm, sondern auch einen 550 m langen Abschnitt des Haupt-dammes auf Höhe der sensiblen N0-Spitze des Stausees. Dieser Abschnitt beginnt am Bauwerk III und erstreckt sich 550 m nach Südosten und endet bei einem rechtwinklig vom Damm abgehenden Weg, welcher zugleich für das Umlenken der Besucher genutzt werden kann. Erfahrungsgemäß ist die Akzeptanz bei Erholungssuchenden entsprechend höher, wenn Wegeverbindungen nicht ersatz-los gekappt werden, sondern durch die Ausweisung alternativer Wegeführungen kompensiert werden. Daher wird empfohlen, eine übergeordnete Konzeption für die Erstellung eines kohärenten, NATURA 2000-verträglichen Erholungswegenetzes zu erstellen. Wichtig dabei ist, die Möglichkeit einer voll-ständigen Seeumrundung zu bieten, ohne die Betriebswege des Nebendamms bzw. des o. g. Haupt-damm-Abschnitts zu nutzen.

Ein weiterer Handlungsbedarf besteht beim Nebenhelme-parallelen Weg, der das UG von Westen nach Osten durchzieht. Auch hier sind die Scheuchwirkungen menschlicher Silhouetten als deutlich

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nachteilig für die Rastvögel zu werten. Daher ist dieser Weg während der Hauptrastzeit vom 15. Ok-tober bis 15. Dezember eines jeden Jahres mit einem Betretungs- und Befahrungsverbot zu belegen. Dies ist im Jahr 2011 bereits per Allgemeinverfügung durch den Landkreis Mansfeld-Südharz erfolgt. Da sich diese Allgemeinverfügung zunächst nur auf das Jahr 2011 bezog, wird empfohlen, die zeitli-che Begrenzung aufzuheben.

Für mitgeführte Hunde ist im gesamten Vogelschutzgebiet ein Leinenzwang vorgesehen. Aufgrund der immensen Störwirkung freilaufender Hunde ist eine Einhaltung dieser Pflicht bzw. das Ahnden von Zuwiderhandlungen besonders wichtig (vgl. Punkt 3).

Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche gebietsschädliche Handlungen der Erholungssuchenden (Betreten des Nebendamms, Hunde frei laufen lassen etc.) aus Unwissenheit hinsichtlich der jeweili-gen Beeinträchtigungswirkung erfolgen. Daher ist auch eine umfassende Information der Besucher wichtig. So sind z.B. auf Infotafeln, die mit unkorrektem Verhalten einhergehenden Störungen zu er-läutern und somit das Verständnis für die Einschränkungen zu fördern.

Beschränkung der Bootsbefahrung des Stausees

Das Befahren der Talsperre mit Motorbooten ist auszuschließen. Hintergrund dieses Verbots sind die im Kapitel 5.3.1 genannten Beeinträchtigungen, die von einem Motorbootsverkehr auf dem See aus-gehen. Das Befahren mit muskelbetriebenen Wasserfahrzeugen ist vertretbar, sofern sich diese den Uferbereichen am Nebendamm sowie der Nordost-Spitze des Sees nicht weiter als 300 m nähern (300 m beträgt die maximale Fluchtdistanz der hier betroffenen Wasser- und Watvögel). In diesem Kontext ist auch die Herstellung einer Insel innerhalb des Stausees zu erwähnen. Diese Maßnahme wird im Kapitel 5.4.3.6 näher beschrieben. Das Befahrungsverbot für Boote gilt analog zu den vorge-nannten Ausführungen ebenfalls für den 300 m-Pufferstreifen zu den Ufern der herzustellenden Insel. Durch die vorgesehene Lage der Insel wird etwa das nördliche Drittel der Talsperre für Bootsbefah-rungen nicht zugelassen sein.

Beseitigung bestehender Vollzugsdefizite

Am Beispiel der derzeitigen Betretungspraxis des Nebendamms durch Erholungssuchende wird deut-lich, dass hinsichtlich der Durchsetzung von Verboten ein verwaltungsrechtliches Vollzugsdefizit vor-herrscht. Die Besucher betreten/befahren den Nebendamm offensichtlich auch deshalb, weil sie keine Kontrollen bzw. Bußgelder befürchten. Diese Vollzugsdefizite sind zu beseitigen, so dass die Einhal-tung der vorgenannten Ge- und Verbote künftig sichergestellt wird.

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Verbot nicht SPA-konformer Handlungen

Sonstige, unter den drei vorgenannten Punkten nicht aufgeführte Handlungen, die zu Störungen der Vogelwelt führen können, sind im UG zu unterlassen. Hierzu zählen z.B. Kitesurfen und Drachen stei-gen zu lassen.

Weiterhin sind im bzw. am Rand des Schutzgebietes stattfindende Großveranstaltungen, wie z.B. das sommerliche Feuerwerk ("See in Flammen") zunächst im Rahmen gesonderter Gutachten auf ihre SPA-Verträglichkeit zu prüfen. Die Erteilung einer Genehmigung ist vom Ergebnis einer solchen Prü-fung abhängig zu machen.

5.4.3.6 Landschaftspflege und Maßnahmen des speziellen Biotop- und Arten-schutzes

Landschaftspflege

Maßnahmen der Landschaftspflege betreffen v.a. diejenigen Flächen, die seit einigen Jahren nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden (Grünlandbrachen, Landröhrichte, Staudenfluren etc.). Diese Bereiche sind durch pflegerische Eingriffe dauerhaft offenzuhalten und in ihrer Struktur und Vegetati-onszusammensetzung hinsichtlich der Habitateignung für Brutvögel zu optimieren.

Konkret ist das in den Brachen aufkommende Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera) zu beseiti-gen und der Bestand dadurch zurückzudrängen. Beim Drüsigen Springkraut handelt es sich um einen eingebürgerten Neophyten mit einem oftmals invasiven Ausbreitungscharakter. Von einer derartigen Maßnahme würden v.a. die Rohrweihe sowie der Schlagschwirl profitieren.

Weiterhin sind Pflegemaßnahmen zum Erhalt bzw. zur Entwicklung der im UG befindlichen Röhricht-bestände vorgesehen. Die Hauptgefahr für die Röhrichte besteht in einer fortschreitenden Gehölzsuk-zession, so dass die auflaufenden Gehölze (insbesondere Weiden und Erlen) die Röhrichtpflanzen überwachsen und diese mittel- bis langfristig verdrängen. Folglich ist eine regelmäßige Entbuschung der Röhrichte für deren Erhalt notwendig. Dies kommt v.a. wertgebenden Brutvogelarten wie Rohr-weihe, Drosselrohrsänger, Blaukehlchen und Knäkente zugute.

Spezieller Biotop- und Artenschutz

Im Zuge der Maßnahmenplanung sind verschiedene Spezialmaßnahmen zur Förderung bestimmter Rast- und Brutvogelarten vorgesehen. Konkret handelt es sich dabei um:

• Anbringen von Stamm-Manschetten an Horstbäumen des Schwarzmilans. Diese Maßnahme verhindert Waschbären-Prädation an Baumgelegen des Schwarzmilans.

• Bepflanzung ausgewählter Gründlandgrenzen mit Hecken bzw. Strauchgruppen entspre-chend der Ausführungen des Kapitels 5.4.2.34. Hierdurch wird die Bruthabitat-Eignung des UG für den Neuntöter verbessert. Dabei ist ein hoher Anteil von Dornensträuchern (Hecken-

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rose, Weiß- und Schlehdorn etc.) sicherzustellen. Der Umfang der Pflanzungen ist insgesamt moderat zu halten, um den offenen Gebietscharakter nicht zu gefährden.

• Für Trauer- und Flussseeschwalben sind Reusenstangen in Tiefwasserbereichen des Helme-stausees aufzustellen. Diese Stangen dienen den Seeschwalben als Sitzwarten und erleich-tern ihnen dadurch den Nahrungserwerb.

• Weiterhin werden Ablenkfütterungen des Kranichs auf Ackerflächen des Kuhrieths vorgese-hen. Derartige Fütterungen erfolgten bereits im Thüringischen Teil des Gebietes. Dadurch kann die Gebietsbindung der anwesenden Durchzügler verbessert werden, sowie landwirt-schaftliche Schäden vermieden werden, was wiederum positiv für die Akzeptanz ist.

Schaffung einer künstlichen Insel

Neben den vorgenannten Einzelmaßnahmen sieht die vorliegende Managementplanung zudem die Herstellung einer Insel im Helmestausee vor. Eine derartige Insel dient diversen Brut- wie Rastvogel-arten gleichermaßen, sodass der Charakter einer Komplexmaßnahme vorliegt.

Den nachfolgenden Abbildungen (Abbildung 11, Abbildung 12) ist einerseits die vorgesehene Lage innerhalb der Talsperre zu entnehmen. Andererseits zeigen die Darstellungen einen technisch-konstruktiven Lösungsweg auf, wie die Insel angelegt werden kann. Es wird jedoch darauf hingewie-sen, dass der im Rahmen dieses Gutachtens skizzierte Lösungsansatz lediglich dazu dient, einen gangbaren Weg aufzuzeigen. Der Ansatz ist im Folgenden durch Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen zu konkretisieren.

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Abbildung 11: Lage der geplanten Vogelinsel

Abbildung 12: Prinzipskizze der geplanten Vogelinsel

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Die "Vogelinsel" ist im Nordwesten der Seefläche, nördlich des Helmelaufs vorgesehen, so dass der ordnungsgemäße Verlauf der Helme gewährleistet ist. Ein weiterer Vorteil ist die geringe Tiefe in die-sem Bereich. Dadurch können die erforderlichen Bodenbewegungen minimiert werden und damit auch die Herstellungskosten der Insel. Es ist eine technische Aufschüttung mit einer Plateaufläche von rund 3.500 m² und einem Volumen von ca. 10.000 m³ beabsichtigt.

Die Oberfläche der Insel setzt sich aus lagestabilem Substrat zusammen. Hierfür kann der von der Helme antransportierte und im Becken abgelagerte Flussschotter genutzt werden. Die Nutzung dieses Flussschotters hat den Vorteil, dass keine langen Transportwege entstehen und somit die Kosten minimiert werden. Ebenfalls trägt das grobe Substrat dazu bei, dass die Erosion durch den Wellen-schlag an den Rändern der Insel minimiert wird.

Das Innere der neu entstandenen Insel setzt sich aus sonstigem Substrat der Beckensohle der Tal-sperre zusammen. Durch die Umlagerung des Materials innerhalb des Stausees ist die Errichtung der Insel hochwasserneutral. Zum einen wird dadurch auch das Relief der Seesohle erhöht und zum an-deren werden nach Ablass des Wassers im Herbst „Restpfützen“ an dem Substrat-Entnahmestellen gebildet, die insbesondere der Avifauna zugute kommen.

An den Randbereichen der Aufschüttung sind kleinflächige Erhöhungen vorgesehen. Hierbei handelt es sich um Brutmöglichkeiten für die Seeschwalben und um eine Nestbaubasis für Schwarzhalstau-cher. Diese sind bei Volleinstau über der Wasseroberfläche sichtbar, so dass sie gleichzeitig als Ab-grenzung der Insel dienen und somit für Bootfahrer gut erkennbar ist.

Avifaunistische Begründung

Kraniche rasten im Binnenland grundsätzlich am Rande von großen Gewässern. Diese werden zwin-gend zum nächtlichen Verweilen benötigt (Schlafplatz). Agrarflächen werden in den Tagesstunden im näheren Umfeld zur Nahrungsaufnahme genutzt, während die Wasserflächen in den Tagesstunden meist völlig ungenutzt bleiben. Umgekehrt erlaubt es das artspezifische Sicherheitsbedürfnis des Kra-nichs trotz zeitweilig sehr hoher Individuenstärke grundsätzlich nicht, terrestrische Habitate wie Äcker oder nicht von Wasserflächen umgebenes Grünland als Schlafplatz während der Nacht zu nutzen. Hierzu werden traditionelle überschwemmte Flussauen, inselartige Ausuferungen an Seen, Werder, Sandbänke, niederliegende Röhrichte im Flachwasser und andere subaquatische Strukturen genutzt. In einem der größten Rastgebiete Mitteleuropas im Brandenburgischen Linum werden mittlerweile hauptsächlich Wiesen, die ab September durch die Naturschutzbehörde geflutet werden können, als Schlafplatz genutzt.

Hauptbedürfnis des Kranichs an solchen Schlafplätzen (und allein um diese Funktionalität soll es im Folgenden gehen) ist die freie Sicht aller Tiere auf den Horizont und alle Vorkommnisse die sich im Umfeld von etwa 1.000 m vor diesem Horizont ereignen. Allenfalls die Umrahmung von abgelassenen Fischteichen durch einige Holunderbüsche oder sehr wenige Pappeln ist denkbar, um den Schlaf-platzansprüchen der Vögel das kleinstmögliche Störungspotential zu bieten. Unweigerlicher Störreiz und Auslöser für Fluchtreaktionen sind Personen, die auf flachem Relief hinter flachen Wallstrukturen

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am Horizont auftauchen, oder auf diesen entlang laufen, somit über der verlängerten Augenlinie die-ser recht langhalsigen Vögel agieren. Der Störreiz wirkt um so stärker, je zeitlich unregelmäßiger, äußerlich verschiedentlich aussehender und etappenweise unvorhersehbarer diese Personen im Sichtfeld der sich auf die Nachtruhe vorbereitenden Kraniche auftauchen. Ein solcher Fall tritt am Helmestausee ein, wenn Personen am Nordostufer den Hauptdamm betreten oder mit Rädern befah-ren oder den Nebendamm begehen.

Grundvoraussetzung für einen Kranichschlafplatz ist das aquatische Milieu im Zehenbereich. Die Vö-gel brauchen etwa 8-10 cm Wasserhöhe, um sich sicher zu fühlen. Eine maximale Wassertiefe von 35 cm sollte am Schlafplatz von Kranichen wiederum nicht überschritten werden, um ein normales Kom-fortverhalten der Tiere zu ermöglichen. Bei Beantwortung der Frage, wie groß die Fläche ist, die von einer etwa 10.000 Kraniche umfassende Massenansammlung beansprucht wird, wurde eingeschätzt, dass auf einem Quadratmeter etwa drei Tiere Platz finden. In einer gefestigten Schlafgemeinschaft kann diese Dichte sich etwa um das Zweifache erhöhen, ebenso kann es im Rahmen von intraspezifi-schen Auseinandersetzungen oder Aktivitäten zur Paarfestigung („Balztänze“, „Verteidigung“ diesjäh-riger Jungvögel) zu einem größeren Individualabstand kommen, wobei für ein Tier mindestens ein Quadratmeter oder gar mehr zu veranschlagen ist. Im Durchschnitt kann jedoch von der oben ge-nannten Formel „3 Tiere/ m²“ ausgegangen werden. Das führt zur Berechnung von mindestens 3.000 m² Platzbedarf für eine künstlich zu schaffende Insel, die etwa 10.000 Kranichen auch im ausklingen-den Sommerhochstau auf dem Helmestausee trotz hohem Wasserstand den Kranichen ein sicheres Landen ermöglicht – speziell auch in den flachen Bereichen des Nordteils. Da die Insel von Wasser umgeben sein wird, werden beim Trockenfallen auch die höheren, nicht mehr überspannten Teile dieser Insel zum Schlafen genutzt, andererseits werden bei voller Besetzung der Insel weitere hinzu-kommende Kraniche durch die Präsenz ihrer Artgenossen animiert, auch in den tieferen Abschnitten außerhalb des Inselfußes zu landen.

Als Mindestabstand zum Ufer bzw. zum Neben- und Hauptdamm wurde eine Distanz von 500 m ge-wählt.

Die vorgeschlagene Maßnahme soll dem Umstand Rechnung tragen, dass eine frühzeitiges, gezieltes Ablassen der Talsperre im Spätsommer/Frühherbst aus gewässerökologischen Gründen nicht mög-lich ist (vgl. Kap. 4.2) und die ab September einfliegenden Kraniche in der Regel keine Flächen mit Niedrigwasser auf dem Stausee vorfinden - bei gleichzeitig hohem Störungsdruck an den Ufern.

Synergieeffekte

Auf den mit der Vogelinsel geschaffenen Strukturen entstehen für die Brutvogelfauna zusätzlich Initia-lhabitate (Nestbaubasis für Schwarzhalstaucher, Nistsubstrat für bodenbrütende Seeschwalben, bei Bildung einer Krautschicht Nisthabitat für Entenartige).

Gleichzeitig kann die gesamte Fläche der Vogelinsel, vor allem während der Tagstunden, wenn die Kraniche allgemein der Nahrungssuche auf Agrarflächen nachgehen, von kleineren Watvögeln und Möwenartigen zur Rast und als Ausgangspunkt für die Nahrungssuche genutzt werden. Insbesondere für die störungsanfälligen, scheuen Arten aus der Gruppe der Limikolen, bietet die Insel im Stausee eine temporäre zuverlässige Schutzzone.

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Aufgrund der Standortverhältnisse (steiniges Oberflächensubstrat, hohe Grundwasserflurabstände im Winterhalbjahr) ist nicht mit der Entwicklung von Röhrichtbeständen auf der Insel zu rechnen. Im un-wahrscheinlichen Fall, dass dies dennoch geschieht, sind die Röhrichtpflanzen durch eine zeitige Pflegemahd zu Beginn der Vegetationsperiode zurückzudrängen. Schilf und andere Rhizomgräser reagieren sehr empfindlich auf frühzeitige Mahdtermine. Eine pot. Röhrichtentwicklung würde die Ha-bitateignung für viele Brut- und Rastvogelarten schmälern und ist deshalb zu unterbinden.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass der Inselcharakter der Vogelinsel vom jeweiligen Wasserstand der Talsperre abhängt. In Jahren mit einer witterungsbedingt frühen Einhaltung der Güteparameter (vgl. Kap. 4.2) wird auch das Wasser der Talsperre früher als üblich abgelassen. D.h. in solchen (ver-einzelten) Jahren kann die Aufschüttung bereits in der ersten Oktober-Hälfte ihren Inselcharakter ver-lieren. In diesem Fall wäre ihre Eignung als Rasthabitat geschmälert. In der Gesamtschau stellt die Anlage der Vogelinsel dennoch eine sinnvolle und effiziente Maßnahme zur Verbesserung Habitat-qualität der Rast- und Brutvögel des UG dar. Vor diesem Hintergrund ist der Aufwand zur Anlage der Insel gerechtfertigt.

Kostenschätzung Vogelinsel

Die Kosten für die Herstellung der Vogelinsel setzen sich aus Planungs- und Baukosten zusammen. Der wesentliche Kostenfaktor für den Bau der Insel sind die hierfür erforderlichen Bodenbewegungen. Vor diesem Hintergrund wird das Volumen der zu bewegenden Bodenmassen ermittelt und mit einem Einzelpreis multipliziert.

Volumenermittlung: Die geplante Insel hat die Form eines Kegelstumpfes. In der zuvor skizzierten Form weist das Plateau eine Fläche von 3.450 m² auf. Die Aufstandsfläche der Insel beträgt bei einer Böschungsneigung von 1:4 etwa 6.700 m². Daraus ergibt sich eine gemittelte Fläche von etwa 5.075m². Für die Volumenermittlung wird von einer mittleren Wassertiefe (bei „Stauziel Sommer“ = 155,25 m ü. NN) von 2,0 m ausgegangen. Daraus resultiert ein Volumen von 10.150 m³.

Bei der Ermittlung des Einzelpreises pro m³ bewegten Bodenmaterials spielt die Wahl des Verfahrens eine zentrale Rolle. Zwei Bauverfahren kommen hier grundsätzlich in Betracht.

Variante 1 – trockengelegte Talsperre:

Das Bodensubstrat der Talsperre soll mittels Bagger gelöst und in den nordwestlichen Seebereich, wo

die „Vogelinsel“ entstehen soll, transportiert werden. Der Einbau und die Verdichtung erfolgen mit

Radlader und Walze. Bei dieser Variante kann davon ausgegangen werden, dass innerhalb der Tal-

sperre eine dem Baugrund entsprechende Baustrasse errichtet werden muss.

Variante 2 –befüllte Talsperre:

Absaugen und einspülen des Materials mittels Spülbagger. Bei dieser Variante werden die Sedimente

unter der Wasserlinie abgesaugt und über Rohrleitungen zur Position der geplanten Insel geführt und

abgelagert.

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Die Festlegung eines Verfahrens sollte erst im Zuge von vertiefenden Planungen im Nachgang dieser Managementplanung erfolgen. Vor diesem Hintergrund kann an dieser Stelle nur die sehr überschlä-gige Ermittlung einer Kostenspanne erfolgen. Weiterhin ist auch die Kenntnis der Beschaffenheit des Talsperrengrundes (Baugrund) eine wichtige Voraussetzung für eine verbindliche Kostenschätzung. Eine derartige Baugrunderkundung liegt zum aktuellen Zeitpunkt jedoch (noch) nicht vor.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen wird der Einzelpreis für das Bewegen eines Kubikmeters Substrat mit 7,50 € bis 12,00 € angesetzt. Daraus ergibt sich der folgende Gesamt-kosten-Rahmen (Tabelle 85, Tabelle 86):

Tabelle 85: Kostenrahmen zur Schaffung der Vogelinsel, Mindest-Ansatz

Bodenbewegungen und -einbau 7,50 €/m³ x 10.150m³ = 76.125,00 € für Unvorhergesehenes und zur Rundung

etwa 5 % der Baukosten = 3.875,00 €

Zwischensumme 80.000,00 € Baunebenkosten (Planung, sonstige Gutachten etc.)

15 % der Bausumme = 12.000,00 €

Summe (netto) 92.000,00 €

Tabelle 86: Kostenrahmen zur Schaffung der Vogelinsel, Maximal-Ansatz

Bodenbewegungen und -einbau 12,00 €/m³ x 10.150m³ = 121.800,00 € für Unvorhergesehenes und zur Rundung

etwa 5 % der Baukosten = 6.200,00 €

Zwischensumme 128.000,00 € Baunebenkosten (Planung, sonstige Gutachten etc.)

15 % der Bausumme = 19.200,00 €

Summe (netto) 147.200,00 €

Je nach Wahl des Bauverfahrens und der konkreten Baubedingungen vor Ort betragen die geschätz-ten Kosten zur Herstellung der Vogelinsel zwischen 92.000 € und 147.200 € (netto). Darin inbegriffen sind die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI inkl. der Einholung sonstiger Gutachten (wie z.B. eine Baugrunderkundung).

5.5 Umsetzung

5.5.1 Endgültige Schutz- und Erhaltungsziele

5.5.1.1 Natura 2000 – Schutzgüter

Im Standarddatenbogen für das Vogelschutzgebiet werden die vorläufigen Schutz- und Erhaltungszie-le aufgeführt. Konkret ist dies:

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EU-SPA-Gebiet 0004 - „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“

und FFH-Gebiet 0134 - „Gewässersystem der Helmeniederung“

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Seite 187

• die Erhaltung des Gebietes als Lebensraum für Vogelarten nach Anhang I und nach Artikel 4 (2) der VS-RL.

Im Rahmen der vorliegenden Managementplanung wird folgende Präzisierung und Aktualisierung der Schutz- und Erhaltungsziele empfohlen.

Schutz- und Erhaltungsziele für das Gesamtgebiet:

• Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet Wiederherstellung der im Gebiet vorkom-menden Populationen aller Brutvogelarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß An-hang I der Richtlinie 79/409/EWG, insbesondere der nachgewiesenen Arten:

o Weißstorch (Ciconia ciconia)

o Rohrweihe (Circus aeruginosus)

o Rotmilan (Milvus milvus)

o Schwarzmilan (Milvus migrans)

o Seeadler (Haliaetus albicilla)

o Wachtelkönig (Crex crex)

o Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana)

o Eisvogel (Alcedo atthis)

o Neuntöter (Lanius collurio)

o Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria)

o Blaukehlchen (Luscinia svecica)

sowie der für ihre Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Drehzug und Überwinterung wichtigen Habitate.

• Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet Wiederherstellung der im Gebiet vorkom-menden Populationen aller Zugvogelarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4, Abs. 1 der Richtlinie 79/409/EWG, insbesondere der nachgewiesenen Arten:

o Singschwan (Cygnus cygnus)

o Weißwangengans (Branta leucopsis)

o Moorente (Aythya nyroca)

o Zwergsäger (Mergus albellus)

o Rohrdommel (Botaurus stellaris)

o Purpurreiher (Ardea purpurea)

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EU-SPA-Gebiet 0004 - „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“

und FFH-Gebiet 0134 - „Gewässersystem der Helmeniederung“

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Seite 188

o Weißstorch (Ciconia ciconia)

o Schwarzstorch (Ciconia nigra)

o Seeadler (Haliaetus albicilla)

o Fischadler (Pandion haliaetus)

o Kornweihe (Circus cyanus)

o Wiesenweihe (Circus pygargus)

o Wespenbussard (Pernis apivorus)

o Wanderfalke (Falco peregrinus)

o Merlin (Falco columbarius)

o Kranich (Grus grus)

o Godregenpfeifer (Pluvialis apricaria)

o Bruchwasserläufer (Tringa glareola)

o Kampfläufer (Philomachus pugnax)

o Schwarzkopfmöwe (Larus melanocephalus)

o Flussseeschwalbe (Sterna hirundo)

o Trauerseeschwalbe (Chlidonias niger)

o Eisvogel (Alcedo atthis)

o Löffelente (Anas clypeata)

o Knäkente (Anas querquedula)

o Kiebitz (Vanellus vanellus)

o Großer Brachvogel (Numenius arquata)

o Rotschenkel (Tringa totanus)

o Uferschnepfe (Limosa limosa)

o Bekassine (Gallinago gallinago)

o Saatgans (Anser fabalis)

o Graugans (Anser anser)

o Schnatterende (Anas strepera)

o Spießente (Anas acuta)

o Pfeifente (Anas penelope)

o Gänsesäger (Mergus merganser)

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Seite 189

o Blessralle (Fulica atra)

o Seggenrohrsänger (Acrocephalus paludicola)

sowie der für ihre Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichti-gen Habitate.

Schutz- und Erhaltungsziele für einzelne Arten:

Arten des (halb-)offenen Kulturlands

• Wachtelkönig: Erhaltung des insgesamt offenen Gebietscharakters; Erhalt und Entwicklung eines zusammenhängenden Grünlandkomplexes mit extensiver, mosaikartiger Flächenbe-wirtschaftung; Gewährleistung hoher Grundwasserstände für Erhalt und Entwicklung von Feuchtgrünländern

• Bekassine: Erhaltung des großflächig gehölzarmen Grünlandkomplexes; Beibehaltung und nach Möglichkeit Wiederherstellung hoher Grundwasserstände im Grünland mit winterlichen Überstauungen und ganzjährig feuchtem Charakter; Erhalt und Entwicklung von kleinen offe-nen Wasserflächen zur Brutzeit

• Neuntöter/Sperbergrasmücke: Erhalt und Entwicklung einer mit Gebüschgruppen/Hecken ge-gliederten, landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft; konkret Sicherstellung eines hohen Dornstrauchanteils, welcher an extensiv genutzte, kurzrasige oder vegetationsarme Flächen grenzt

Arten der Röhrichte und Nassbrachen

• Blaukehlchen: Erhaltung feuchter Brachen mit Hochstauden- und Schilfvegetation; Erhalt und Wiederherstellung strukturreicher Grabensysteme mit hohem Röhrichtanteil

• Tüpfelsumpfhuhn: Erhaltung und nach Möglichkeit Entwicklung störungsarmer Nassgrünland-flächen/-brachen im Grenzbereich zu Röhrichten mit bis zum Frühsommer flach überstauten Senken

• Rohrweihe: Erhalt und Entwicklung von störungsfreien Röhrichtbeständen in der Nähe von extensiv genutzten Landwirtschaftsflächen

• Schilf- und Drosselrohrsänger: Erhalt und Entwicklung störungsarmer Röhricht-, Verlandungs- und Uferbereiche

Arten der Gewässer und Verlandungsbereiche

• Knäkente: Erhaltung und Entwicklung störungsfreier, vegetationsreicher Flachwasser-/ Ver-landungszonen mit reicher Unterwasservegetation

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• Schwarzhalstaucher: Schaffung vollständig störungsfreier Gewässerzonen mit einem Mosaik aus Verlandungsbereichen, Ufervegetation und offenen Wasserflächen mit submersen Pflan-zenbeständen

Greifvogelarten

• Rot-/Schwarzmilan: Entwicklung und Stabilisierung der Milanbestände durch die Entwicklung störungsarmer Altholzbestände als Bruthabitate sowie die Erhaltung/Entwicklung extensiver Grünlandflächen im Umfeld als Nahrungshabitate

• Rohrweihe: -> siehe Arten der Röhrichte und Nassbrachen

Erhaltung und Förderung geeigneter Habitate der Rastvögel

• Gewährleistung einer Talsperrenbewirtschaftung, die im Zeitraum des Hauptdurchzuges aus-reichend Schlamm- und Schlickflächen als Nahrungshabitat für Rastvögel bereitstellt

• Erhaltung und Entwicklung störungsfreier Nahrungshabitate sowie Vorsammel- und Schlaf-plätze des Kranichs

• Erhaltung und Entwicklung nachhaltig bewirtschafteter Acker- und Grünlandflächen als Nah-rungshabitate rastender Vogelarten

• Sicherstellung eines Angebotes hochwertiger Gewässerstrukturen im Zeitraum des Haupt-durchzugs als Rast- und Schlafgewässer

• Wiederherstellung des großflächig ungestörten Charakters des Gebiets durch die gezielte Lenkung von Besuchern

5.5.1.2 Schutz- und Erhaltungsziele aus z.B. vorhandenen NSG-Schutzgebietsverordnungen einschließlich der Bewahrung der beste-henden, nicht NATURA-2000-relevanten Schutzgüter

Das Vogelschutzgebiet ist nicht als NSG ausgewiesen, so dass eine entsprechende Verordnung nicht existiert. Demgegenüber werden in der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet aus dem Jahr 2000 folgende Entwicklungsziele aufgeführt:

• Verbesserung des Vogelschutzes in Bezug auf das Bewirtschaftungssystem des Stausees.

• Sicherung naturnaher Uferabschnitte und uferbegleitender Vegetation und damit Schutz der Vogelwelt

• Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Grünlandes. Dies muss in Zusammenarbeit mit der Extensivierung der Nutzung geschehen.

• Anlage, Entwicklung von Ufer- und Flurgehölzen zur Strukturbereicherung ohne den offenen Charakter des Gebietes zu beeinträchtigen

• Sicherung und Entwicklung des Gebietes für die naturverträgliche Erholung.

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5.5.1.3 Sonstige, eindeutig wertgebende Arten

Sonstige Schutz- und Erhaltungsziele für eindeutig wertgebende Arten bestehen nicht.

5.5.2 Maßnahmen zur Gebietssicherung

5.5.2.1 Gebietsabgrenzung

Aus fachlicher Sicht besteht keine Notwendigkeit einer Anpassung der Gebietsabgrenzung. Die auf Sachsen-Anhalt-Seite angrenzenden Bereiche werden von zumeist ubiquitären Strukturen (Äcker, Siedlungsbereiche etc.) eingenommen, deren Hinzunahme zum Gebiet nicht sinnvoll erscheint.

Jenseits der Landesgrenze auf Thüringischem Gebiet befinden sich avifaunistisch bedeutsame Flä-chen. Diese Flächen sind ebenfalls als Vogelschutzgebiet "Kyffhäuser, Badreaer Schweiz-Helmestausee" (4531-403) ausgewiesen. Das heißt, der gesamte Helmestausee-Komplex ist länder-übergreifend als Schutzgebiet ausgewiesen und somit in räumlicher Hinsicht ausreichend geschützt.

Da die Strukturen von den Brut- und Rastvögeln länderübergreifend genutzt werden und sich auch die wasserwirtschaftlichen Belange übergeordnet auswirken, ist eine intensive Abstimmung der Behörden beider Bundesländer sinnvoll, um ein Schutzgebiets-übergreifend koordiniertes Handeln sicherzustel-len.

5.5.2.2 Hoheitlicher Gebietsschutz

Das Vogelschutzgebiet befindet sich vollständig innerhalb des LSG "Helmestausee Berga-Kelbra". Formal ist es damit im Jahr 2000 in nationales Recht umgesetzt worden. Die in der LSG-Verordnung verankerten Inhalte werden jedoch nach aktueller Kenntnislage als nicht ausreichend eingestuft, um einen dauerhaften Schutz der Brut- und Rastvogelarten im Gebiet sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund existieren zwei Lösungswege zur Beseitigung des Defizits:

1. Ergänzung der bestehenden LSG-Verordnung um Schutz- und Erhaltungsziele, Ge- und Verbote.

2. Ausweisung des Gebiets als Naturschutzgebiet.

Im Rahmen der vorliegenden Managementplanung wird eine NSG-Ausweisung empfohlen. Durch den insgesamt strengeren Charakter eines Naturschutzgebietes können die benannten Ziele besser er-reicht werden. Schließlich würde hiermit ein Bestreben aus dem Jahr 2001 wieder aufgegriffen. So wurde das Gebiet bereits damals einstweilig gesichert, zur NSG-Ausweisung ist es jedoch aufgrund von Widerständen lokaler Akteure nicht gekommen. Gegenstand einer für die NSG-Ausweisung erfor-derlichen Verordnung sollten u.a. die im Kapitel 5.5.1 formulierten Schutz- und Erhaltungsziele sein. Regelungen lassen sich - direkt oder indirekt - aus den empfohlenen Maßnahmen ableiten.

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5.5.2.3 Alternative Sicherungen und Vereinbarungen

Mit der im Kapitel 5.5.2.2 vorgesehenen Ausweisung des SPA als Naturschutzgebiet ist ein hinrei-chender Gebietsschutz gegeben. Alternative Sicherungen und Vereinbarungen sind sodann nicht mehr erforderlich.

Um einen ausreichenden Schutz v.a. der Rastvogelfauna bis zum Inkrafttreten der NSG-Festsetzung sicherzustellen, wird empfohlen, die für das Jahr 2011 erlassene Allgemeinverfügung zum Schutz des Kranichs (vgl. Kap. 3.2.6) zu verlängern. Die Allgemeinverfügung ist ein geeignetes Instrument, um zwischenzeitliche Beeinträchtigungen durch Erholungssuchende zu vermeiden.

Als sonstige Vereinbarung ist der Vertragsentwurf zur Mitnutzung der Talsperre Kelbra zu erwähnen. Grundsätzlich ist eine Regelung zwischen beiden Parteien (Talsperrenbetrieb und Stadt Kelbra) legi-tim, jedoch dürfen die Vertragsinhalte den Schutz- und Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes nicht entgegenstehen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Umfang der Mitnutzung (§ 3) die Befahrung des Sees mit einem motorbetriebenen Schlauchboot umfasst. D.h. vor der Unterzeichnung des Vertrages sind die Inhalte nochmals zu prüfen und ggf. anzupassen.

Nachrichtlich soll an dieser Stelle auch der Vorschlag zur Erweiterung des FFH-Gebietes "Gewässer-system der Helmeniederung" erwähnt werden (vgl. Kap. 6), da sich die vorgesehenen Erweiterungs-flächen innerhalb des Vogelschutzgebiets befinden.

5.5.3 Perspektiven der Umsetzung des Maßnahmekonzeptes

Die Umsetzung der Behandlungsgrundsätze bzw. der konkreten Maßnahmen ist nur in enger Ab-stimmung mit den Flächeneigentümern sowie den zuständigen Fachressorts möglich.

5.5.3.1 Stand der Abstimmung mit Nutzungsberechtigten und anderen Fach-planungen

Der wichtigste Akteur im Gebiet ist der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt. Er ist Eigentümer der ge-samten Stausee-Fläche sowie fast aller übrigen Flurstücke im Schutzgebiet. Zudem ist er für den Be-trieb der Talsperre zuständig und somit auch für die Wasserstände im Stausee. Aus diesem Grund wurden die Inhalte der vorliegenden Managementplanung intensiv mit dem Talsperrenbetrieb abge-stimmt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Planungsinhalte der Zweckbestimmung der Talsperre (Hochwasserschutz) nicht entgegenstehen. In diesem Kontext ist auch hervorzuheben, dass bereits der gütewirtschaftliche Betriebsplan für die Talsperre intensiv zwischen dem Landesamt für Hochwas-serschutz (LHW) Sachsen-Anhalt und dem Talsperrenbetrieb abgestimmt worden ist. Die vorliegende Managementplanung unterstützt die Aussagen des gütewirtschaftlichen Betriebsplans vollständig (vgl. Kap. 4.2).

Darüber hinaus wurden folgende Stellen in die Abstimmung einbezogen:

• Landesamt für Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt

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• Gewässerkundlicher Landesdienst Sachsen-Anhalt

• Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

• Untere Naturschutzbehörde Landkreis Mansfeld-Südharz

• Staatliche Vogelschutzwarte des LAU LSA

• Förderverein "Numburg" e.V.

Die Abstimmungen erfolgen per E-Mail, telefonmündlich sowie im Rahmen mehrerer Abstimmungsge-spräche. Hauptgegenstand der Abstimmungen waren die Besucherlenkung im Gebiet sowie die Be-wirtschaftung der Talsperre.

Wichtig in diesem Kontext ist auch die Sicherstellung der Konformität der vorliegenden Planung mit den Aussagen des FFH-Managementplans für die Helmeabschnitte unterhalb des UG. Diese Aussa-gen wurden berücksichtigt, um Widersprüche zu vermeiden und eine übergeordnete Stringenz der Planungen zu gewährleisten.

5.5.3.2 Fördermöglichkeiten

Die im Rahmen dieses Gutachtens empfohlene Talsperren-Bewirtschaftung bedingt keine (zusätzli-chen) Aufwände bzw. Kosten, so dass diesbezüglich keine Akquise von Fördermitteln notwendig ist.

Anders gestaltet sich die Situation bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen im Gebiet. Eine ex-tensive Bewirtschaftung von Acker- und Grünland-Parzellen ist aus Sicht des Rast- und Brutvogel-schutzes sinnvoll. Die mit der Extensivnutzung einhergehenden Ertrags- und somit Einkommensein-bußen der Landwirte können anhand unterschiedlicher Fördermöglichkeiten kompensiert werden. Hier kommen drei unterschiedliche Förderansätze in Betracht:

a) "Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung" (MSL)

b) "Freiwillige Naturschutzleistungen" (FNL)

c) "NATURA 2000 - Ausgleich für Landwirtschaft"

Wie dem Kapitel 3.2.1.1 zu entnehmen ist, werden die genannten Förderinstrumente bereits aktuell auf zahlreichen Teilflächen in Anspruch genommen.

Die Herstellung der Vogelinsel bedeutet eine nachhaltige Schaffung wertvoller Habitatstrukturen für Rast- und Brutvögel. Daher erscheint die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen von A+E-Maßnahmen, z.B. innerhalb eines Ökokontos, sinnvoll. Daneben kommt hierfür auch die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegepro-jekten" (Zuwendungsrichtlinie Naturschutz) in Betracht. In NATURA 2000-Gebieten beträgt der Zu-schuss 100 % der förderfähigen Ausgaben. Gegenstand der Förderung sind u.a. "Vorhaben zur Um-setzung und Entwicklung […] von Lebens- und Funktionalräumen heimischer wild lebender Tierarten, wie Paarungs-, Nist-, Brut-, Zufluchtsstätten, Nahrungshabitate und Migrationswege, […]." (Punkt 2.2.4 h)

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Über dieselbe Richtlinie kann auch die Herstellung der Infrastruktur zur Besucherlenkung (Infotafeln, Absperrungen etc.) gefördert werden. Gemäß Punkt 2.2.3 d sind auch Vorhaben zur Besucherlenkung und Besucherinformation Fördergegenstand dieser Richtlinie.

5.5.4 Gebietsbetreuung und Öffentlichkeitsarbeitsarbeit

Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Besucherlenkung im Gebiet wird eine intensive Öffentlich-keitsarbeit empfohlen. Diese Öffentlichkeitsarbeit findet bislang nicht bzw. nicht in ausreichendem Umfang statt. So ist davon auszugehen, dass zahlreiche schädliche Handlungen von Erholungssu-chenden aus Unwissenheit erfolgen. Folglich ist die gezielte Information von Besuchern hinsichtlich der Sensibilitäten und der mit einer ungelenkten Gebietsnutzung verbundenen Störwirkungen sehr wichtig. Denn ein auf Verständnis der Besucher beruhendes Lenkungskonzept wird eine deutlich hö-here Akzeptanz sowie Praxistauglichkeit aufweisen, als ein schieres Durchsetzen administrativer Ver-bote. Letzteres würden die Besucher als eine reine Einschränkung ihrer Erholungsfreiheit wahrneh-men, quasi als Verbot ihrer liebgewonnenen "Gewohnheitsrechte" (Nebendamm-Begehen, Feuerwerk etc.). Der Erfolg der Managementplanungs-Umsetzung hängt also wesentlich von der Öffentlichkeits-arbeit und der daraus resultierenden Akzeptanz der Besucher ab.

Für die Information der örtlichen Bevölkerung sowie der Erholungssuchenden ist das gesamte Spekt-rum der gegebenen Möglichkeiten zu nutzen: (Presse-)Mitteilungen in online- und Printmedien (v.a. Regionalzeitungen), Informationsveranstaltungen, Führungen vor Ort, Hinweisschilder, Naturerlebnis-pfade etc. Dabei ist wichtig, dass die Information aktiv und frühzeitig erfolgt und nicht reaktiv bei sich abzeichnenden Konfliktlagen. Weiterhin sollten die Hintergründe der potenziellen Einschränkungen verständlich erläutert werden, um eine größtmögliche Akzeptanz sicherzustellen. Denkbar ist auch, die Besucherlenkung anhand einer "Ranger"-Tätigkeit vor Ort zu verbessern. Hierfür könnten z.B. ehrenamtliche Kräfte aus der lokalen Bevölkerung gewonnen werden. Insbesondere an Wochenend-tagen mit einer hohen Besucherfrequenz erscheint eine solche Ortspräsenz ratsam So wurden bei-spielsweise beim Nationalpark Eifel sehr gute Erfahrungen mit einem derartigen Ansatz gemacht.

Aufgrund der insgesamt komplexen Gemengelage sowie der hohen Bedeutung des Themas wird die Erstellung einer gesonderten Konzeption zur Öffentlichkeitsarbeit und Besucherlenkung empfohlen. Dadurch kann eine fachlich und zeitlich koordinierte Herangehensweise sichergestellt werden. Für die Erstellung eines derartigen Konzeptes steht der Förderverein "Numburg" e.V. zur Verfügung (schriftli-che Mitteilung vom 25.08.2011). In jedem Fall sollte die Naturschutzstation Numburg aufgrund ihrer strategischen Bedeutung in eine künftige Öffentlichkeitsarbeit mit einbezogen werden.

Es ist davon auszugehen, dass trotz einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit ein gewisses Konfliktpoten-zial verbleibt (vgl. Kap. 5.6). Daher spielt auch die Gebietsbetreuung eine bedeutende Rolle. Die wäh-rend der Managementplanung intensive Kommunikation zwischen den zuständigen Landesbehörden, der Naturschutzbehörde Mansfeld-Südharz, dem Förderverein "Numburg" e.V. und der Talsperren-verwaltung ist auch zukünftig weiterzuführen. Denkbar sind auch "Turnustreffen", bei denen der Fort-schritt der Maßnahmenumsetzung, der NSG-Ausweisung etc. regelmäßig besprochen wird. Bei Be-

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darf kann der Teilnehmerkreis solcher Termine auch um betroffene Nutzer (z.B. Campingplatzbetrei-ber) erweitert werden.

Die Komplexität der im Gebiet aufeinandertreffenden Belange rechtfertigt den Aufwand des vorge-nannten Ansatzes zur Gebietsbetreuung. Es muss sichergestellt sein, dass eine hinsichtlich der Schutz- und Erhaltungsziele effiziente und übergeordnet strukturierte Umsetzung der Maßnahmen erfolgt.

5.5.5 Aktualisierung der Standarddatenbögen

Der Vorschlag zur Aktualisierung des Standarddatenbogens für das Vogelschutzgebiet ist dem An-hang zu entnehmen.

5.6 Verbleibendes Konfliktpotenzial

Die Gebietshistorie verdeutlicht, dass im Schutzgebiet aufgrund der teils gegenläufigen Belange ein hohes Konfliktpotenzial vorherrscht. Infolge der umfangreichen Abstimmungen während der Gutach-tenerarbeitung konnten die Belange des Hochwasserschutzes mit den Natura 2000-Belangen gut in Einklang gebracht werden. Ein Konfliktpotenzial ist hier derzeit nicht erkennbar.

Anders gestaltet sich die Situation bei der Erholungsnutzung und den damit verbundenen wirtschaftli-chen Interessen. Wie im Kapitel 4.1 dargestellt, mussten die Belange der Erholungsnutzung in der Abwägung denjenigen des Hochwasserschutzes sowie den Natura 2000-Belangen untergeordnet werden. Mit der vorliegenden Planung gehen folglich Einschränkungen der Erholungseignung einher, die ein hohes Konfliktpotenzial mit sich bringen können. Auch die im Kapitel 5.5.4 erläuterte Herange-hensweise der intensiven Betreuung und Öffentlichkeitsarbeit wird die potenziellen Konflikte nicht ausräumen können, sondern allenfalls verringern.

Ein Lösungsansatz kann die finanzielle Kompensation möglicher Einkommenseinbußen sein, die aus den Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten resultieren bzw. bereits getätigte Investitionen ab-puffern. Derartige Verhandlungen sind bei Bedarf in Einzelfall zu führen. Daneben ist aber auch das touristische und somit auch wirtschaftliche Potenzial einer sanften (gelenkten) Erholungsnutzung auf-zuzeigen. D.h., auch wenn sich unter den genannten Einschränkungen die Art der Erholungsnutzung und evtl. auch das Spektrum der Besucher verändert, heißt dies nicht, dass sich der Umfang der Er-holungsnutzung (und dessen wirtschaftlicher Ertrag) auch zwangsläufig verringert.

So ist auch der Umkehrschluss zu beachten: Mit der Einhaltung der Schutz- und Erhaltungsziele wird die Eignung als Brut- und Vogelrastgebiet nachhaltig gewährleistet und sogar verbessert. Insbesonde-re die Rastvögel sind eine touristische Attraktion und ein Alleinstellungsmerkmal des Helmestausees. Es ist zu prüfen, ob dieses Potenzial bereits voll ausgeschöpft wird. Falls nein, ist auch das ein gutes Argument zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nutzungskonflikten.

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5.7 Zusammenfassung Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra“

Gebietscharakteristik

Das SPA-Gebiet "Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)" befindet sich an der Süd-westgrenze von Sachsen-Anhalt innerhalb der überwiegend flachen und waldfreien "Helme- und Un-strut-Niederung" (Landschaftseinheit 2.6). Es gehört zum Landkreis Mansfeld-Südharz und ist Teil der Einheitsgemeinden Kelbra (Kyffhäuser) und Berga. Das Schutzgebiet umfasst eine Größe von insge-samt 784 ha.

Das Gebiet wird hydrologisch maßgeblich von der Helme, einem Fließgewässer I. Ordnung, geprägt. Westlich bei Aumühle, also oberhalb des UG, teilt sich das Gewässer in zwei Läufe auf: Einen Haupt-lauf (Helme), der nach etwa 1 km in den Helmestausee Berga-Kelbra einmündet. Der zweite Gewäs-serlauf ist die sog. "Nebenhelme", welche den Stausee nördlich umfließt. Etwa 1,4 km oberhalb der thüringischen Landesgrenze befindet sich bei Aumühle ein Verteilerschütz an der Nebenhelme, wel-ches der Steuerung der Abflussanteile in Helme und Nebenhelme dient. Dieses Bauwerk ist derzeit nicht durchgängig, ein Umbau zur Herstellung der Durchgängigkeit ist bereits geplant.

Der namensgebende Helmestausee Berga-Kelbra ist in der Goldenen Aue lokalisiert und wurde in den 1960-er Jahren aus Gründen des Hochwasserschutzes angelegt. Er dient als Rückhaltebecken und erstreckt sich bis ins angrenzende Bundesland Thüringen. Mit einer Fläche von etwa 600 ha und einem Fassungsvermögen von insgesamt 35 Millionen m³ ist der Stausee das größte Gewässer der Region. Das Becken setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen. Zum einen handelt es sich um den See im engeren Sinne, welcher räumlich durch den Haupt- und den Nebendamm abgegrenzt wird. Er ist im Sommerhalbjahr eingestaut. Dieser auch als Teildauerstau bezeichnete Zustand wird durch folgende Eckwerte charakterisiert:

- Eingestaute Wassermenge: 12,3 Mio. m³ - Speicheroberfläche 6,00 km² - Stauziel (= Höhe Wasseroberfläche): 155,25 m ü. NN

Der zweite Teil des Beckens setzt sich aus den Hochwasserschutzräumen Nord bzw. Süd zusammen, die nur bei Volleinstau mit Wasser benetzt werden. Sie sind landwirtschaftlich genutzt und befinden sich teils inner- und teils außerhalb des Vogelschutzgebiets. Die im UG befindlichen Landwirtschafts-flächen werden als Acker oder Grünland (frischer bis feuchter Standortcharakteristik) bewirtschaftet.

Die Steuerung der Talsperre erfolgt über 3 Bauwerke (BW I bis III). Im Winterhalbjahr (mindestens im Zeitraum von Anfang November bis Ende Februar) wird die Talsperre vollständig entleert, um für die zumeist im Winter auftretenden Hochwasserereignisse den maximalen Retentionsraum vorzuhalten. Dieser Wechsel von Einstau und Ablassen des Wassers sorgt für die herbstliche Freilegung von Schlickflächen und ist daher eine wichtige Voraussetzung für die Eignung des UG als Vogelrastgebiet.

Infolge der permanenten Nachlieferung von Nährstoffen durch die Helme in Verbindung mit den som-merlich hohen Verdunstungsraten ist es im Stausee zur Akkumulation von Nährstoffen gekommen. In

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der Folge wird der See als stark eutroph eingestuft. Mit einer durchschnittlichen Tiefe von etwa 2m (bei Teildauerstau) kann sich der Wasserkörper in den Sommermonaten stark erwärmen. In Kombina-tion mit der Trophie des Sees kommt es dann zur Phytoplankton-Massenentwicklung.

In der Folge der Algenentwicklung kommt es zudem zur Ausbildung hoher pH-Werte, hoher Ammoni-ak-Konzentrationen und zeitweise zu Sauerstoffmangel-Zuständen, die aus dem Abbau der Algenbi-omasse resultiert. Dies ist für die im See lebende Biozönose problematisch, für die Vogelfauna jedoch nicht.

Bestand Brutvögel

Im Gebiet sind 32 wertgebende Brutvogelarten nachgewiesen. Hervorzuheben sind die Brutbestände des Wachtelkönigs, der mit etwa 6 Revierpaaren eine gute Besetzung der vorhandenen Revierhabita-te und somit einen guten Erhaltungszustand („B“) aufweist. Angesichts der bundesweit rückläufigen Bestandszahlen dieser Art kommt dem Vogelschutzgebiet eine besondere Bedeutung für dessen Er-halt zu.

Eine Übersicht der im Gebiet vorkommenden, wertgebenden Brutvogelarten bietet die nachfolgende Tabelle 87.

Tabelle 87: Brutvogelarten im SPA-Gebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)

Art SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) (2004)

SDB FFH-Geb. Gewässersystem der Helmeniederung (2004)

SCHULZE EU SPA (2006)

Eigene Beob. 2011

RL ST

RL D

VRL

Brandgans Tadorna tadorna

1-5* - - 1

Schnatterente Anas strepera

- - 1 3-5

Knäkente Anas querquedula

- - BZB 1-2 2 2

Kolbenente Netta rufina

- - BZB _ R

Wachtel Coturnix coturnix

- - 2 _

Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis

- - 87 40-60 2

Kormoran Phalacrocorax carbo

1-5* - 0 _ V

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Art SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) (2004)

SDB FFH-Geb. Gewässersystem der Helmeniederung (2004)

SCHULZE EU SPA (2006)

Eigene Beob. 2011

RL ST

RL D

VRL

Graureiher Ardea cinerea

101-250* - 65 _

Weißstorch Ciconia ciconia

- - 1 _ 3 I

Rohrweihe Circus aeruginosus

1-5* - BZB BZB V I

Rotmilan Milvus milvus

1-5* - 1 1-2 3 I

Schwarzmilan Milvus migrans

1-5* - 1 1 I

Wachtelkönig Crex crex

6-10** - 14 1-2 (SCHULZE)

V 2 I

Tüpfelsumpfhuhn Porzana porzana

1-5* - 1 _ V 1 I

Flussregenpfeifer Charadrius dubius

- - 1 1 RP

Bekassine Gallinago gallinago

- - 5 _ 1 1

Eisvogel Alcedo atthis

- 1-5* - _ V I

Wendehals Jynx torquilla

- 1-5* - _ V 2

Kleinspecht Dendrocopus minor

- 1-5* - _

Neuntöter Lanius collurio

1-5** 1-5* 4 2-4 I

Raubwürger Lanius excubitor

- 1-5* 1 1 RP 3 2

Beutelmeise Remiz pendulinus

- 6-10* _

Bartmeise Panurus biarmicus

1-5* - - _ V

Schlagschwirl Locustella fluviatilis

- - 2 2

Schilfrohrsänger Acrocephalus schoenobaenus

- - 9 2 2 V

Drosselrohrsänger Acrocephalus arundinaceus

- - 1 _ 2 V

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EU-SPA-Gebiet 0004 - „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“

und FFH-Gebiet 0134 - „Gewässersystem der Helmeniederung“

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Seite 199

Art SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt) (2004)

SDB FFH-Geb. Gewässersystem der Helmeniederung (2004)

SCHULZE EU SPA (2006)

Eigene Beob. 2011

RL ST

RL D

VRL

Sperbergrasmücke Sylvia nisoria

1-5* - - _ I

Braunkehlchen Saxicola rubetra

- 1-5* 5-10 1 3 3

Blaukehlchen Luscinia svecica

1-5** - 1 1 R V I

Steinschmätzer Oenanthe oenanthe

- - 2 2-4 3 1

Gebirgsstelze Motacilla cinerea

- 1-5* - 1 FFH

Grauammer Miliaria calandra

- - 3 1 3

Legende:

* = Erstkartierung 1999, ** = Erstkartierung 2003

BP = Brutpaar, BZB = Brutzeitbeobachtung, RP = Revierpaar

Bestand Rast- und Zugvögel

Dem Schutzgebiet kommt eine insgesamt hohe Bedeutung für den Zug- und Rastvogelschutz zu. Beispielhaft soll hier der Kranich genannt werden, welcher das UG im Rahmen des Herbstzugs mit bis zu 40.000 Exemplaren aufsucht.

Zur Bewertung der Bedeutung des Gebietes für den Kranich und dessen Erhaltungszustand im Gebiet wird das internationale 1% Kriterium der RAMSAR-Konvention herangezogen. Ein Gebiet hat eine internationale Bedeutung, wenn es regelmäßig mehr als 20.000 Wasservögel aller Art beherbergt oder wenn es regelmäßig 1% einer biogeographischen Population einer Wasservogelart beher-bergt.Für den Kranich trifft im Gebiet beides zu. Demzufolge hat das Gebiet eine herausragende (in-ternationale) Bedeutung.

Eine Übersicht über die 38 wertgebenden Rast- und Zugvogelarten des Gebiets bietet die folgende Tabelle 88.

Tabelle 88: Wertgebende Rast- und Zugvogeldaten für das EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)

Art SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)

RL ST

RL D VRL AEWA

Singschwan Cygnus cygnus

6-10*

R I X

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Seite 200

Art SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)

RL ST

RL D VRL AEWA

Weißwangengans Branta leucopis

1-5** I X

Saatgans Anser fabalis

251-500* X

Graugans Anser anser

51-100* X

Schnatterente Anas strepera

11-50* X

Pfeifente Anas penelope

11-50* R X

Spießente Anas acuta

51-100* R 3 X

Knäkente Anas querquedula

251-500* 2 2 X

Löffelente Anas clypeata

501-100*0 2 3 X

Moorente Aythya nyroca

1-5* 1 1 I X

Zwergsäger Mergus albellus

1-5** I X

Gänsesäger Mergus merganser

101-250* R 2 X

Rohrdommel Botaurus stellaris

1-5** 2 2 I X

Purpurreiher Ardea purpurea

1-5** R I X

Schwarzstorch Ciconia nigra

1-5** 3 I X

Weißstorch Ciconia ciconia

11-50** 3 I X

Fischadler Pandion haliaetus

6-10** 3 3 I

Wespenbussard Pernis apivorus

1-5** 3 V I

Kornweihe Circus cyaneus

6-10** 1 2 I

Wiesenweihe Circus pygargus

1-5** 1 2 I

Seeadler Haliaeetus albicilla

1-5** 3 I

Merlin Falco columbarius

1-5* I

Wanderfalke Falco peregrinus

1-5** 3 I

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Seite 201

Art SDB EU SPA Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)

RL ST

RL D VRL AEWA

Kranich Grus grus

1001-10.000** I X

Blessralle Fulica atra

1001-10.000* V X

Goldregenpfeifer Pluvialis apricaria

251-500** 1 I X

Kiebitz Vanellus vanellus

1001-10.000* 2 2 X

Großer Brachvogel Numenius arquata

251-500* 1 1 X

Uferschnepfe Limosa limosa

11-50* 1 1 X

Bekassine Gallinago gallinago

501-1.000* 1 1 X

Rotschenkel Tringa totanus

51-100* 1 V X

Bruchwasserläufer Tringa glareola

51-100** 1 I X

Kampfläufer Philomachus pugnax

51-100** 0 1 I X

Schwarzkopfmöwe Larus melanocephalus

1-5** R I X

Trauerseeschwalbe Chlidonias niger

101-250** 2 1 I X

Flussseeschwalbe Sterna hirundo

11-50** 2 2 I X

Eisvogel Alcedo atthis

6-10** V I

Seggenrohrsänger Acrocephalus paludicola

- 0 1 I

Legende:

* = Erstkartierung 1999, ** = Erstkartierung 2003

Bewertung und Maßnahmenplanung

Im UG treten unterschiedliche Gefährdungen und Beeinträchtigungen auf. Die meisten sind jedoch in ihrer Wirkung begrenzt. So kann beispielsweise die derzeit praktizierte landwirtschaftliche Flächen-nutzung eine Beeinträchtigung darstellen. Diese ist allerdings räumlich auf bestimmte Grünland-/Ackerflächen begrenzt sowie auf die Gilde der Bodenbrüter (z.B. Wachtelkönig).

Dem stehen zwei Hauptgefährdungen gegenüber, die große Bereiche des Vogelschutzgebietes sowie zahlreiche Arten(gruppen) betreffen. Konkret handelt es sich dabei um die Erholungsnutzung sowie

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die lange Haltung des Wasserstandes im Stausee ("Stauziel Sommer") bis in den Herbst hinein. Letz-tere verhindert das Freifallen von Schlamm- und Schlickflächen und beeinträchtigt somit die Eignung des UG als Rastvogelhabitat. Demgegenüber geht mit der bislang zu wenig gelenkten Erholungsnut-zung eine flächenhafte Beunruhigung des Gebietes einher, die sowohl für Brut- als auch für Rastvögel deutlich nachteilig ist.

Aus einer übergeordneten Betrachtung lässt sich ableiten, dass die beiden vorgenannten Hauptbeein-trächtigungen den begrenzenden Faktor für die Bestandsentwicklung zahlreicher Brutvögel sowie der überwiegenden Zahl der Rastvogelarten darstellen. Die oftmals ungünstigen/schlechten Erhaltungs-zustände vieler Arten im Gebiet gehen also primär auf diese beiden Ursachen zurück.

Daraus leitet sich eine Maßnahmenplanung ab, die v. a. auf die Beseitigung dieser beiden Hauptge-fährdungs-Ursachen abzielt:

Hier ist zunächst die Regelung der Erholungsnutzung zu nennen. Konkret sind vier einzelne Maß-nahmenkomplexe vorgesehen: 1. Besucherlenkung (landseitig):

Die Lenkung der Erholungssuchenden sollte so erfolgen, dass Beeinträchtigungen sowohl der Brut- als auch der Rastvogelfauna vermieden werden. Hier ist v. a. die Sicherstellung einer ganzjährigen Sperrung des Nebendamms hervorzuheben. Die Absperr-Einrichtungen sind derart zu qualifizieren, dass ein Umgehen dieser nicht mehr möglich ist. Die ganzjährige Tabuzone für die Erholungsnut-zung umfasst nicht allein den Nebendamm, sondern auch einen 550 m langen Abschnitt des Hauptdammes auf Höhe der sensiblen N0-Spitze des Stausees. Dieser Abschnitt beginnt am Bau-werk III und erstreckt sich 550 m nach Südosten und endet bei einem rechtwinklig vom Damm ab-gehenden Weg, welcher zugleich für das Umlenken der Besucher genutzt werden kann.Ein weite-rer Handlungsbedarf besteht beim Nebenhelme-parallelen Weg, der das UG von Westen nach Os-ten durchzieht. Auch hier sind die Scheuchwirkungen menschlicher Silhouetten als deutlich nach-teilig für die Rastvögel zu werten. Daher ist dieser Weg während der Hauptrastzeit vom 15. Oktober bis 15. Dezember eines jeden Jahres mit einem Betretungs- und Befahrungsverbot zu belegen. Dies ist im Jahr 2011 bereits per Allgemeinverfügung durch den Landkreis Mansfeld-Südharz er-folgt. Da sich diese Allgemeinverfügung zunächst nur auf das Jahr 2011 bezog, wird empfohlen, die zeitliche Begrenzung aufzuheben.Für mitgeführte Hunde ist im gesamten Vogelschutzgebiet ein Leinenzwang vorgesehen.Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche gebietsschädliche Handlun-gen der Erholungssuchenden (Betreten des Nebendamms, Hunde frei laufen lassen etc.) aus Un-wissenheit hinsichtlich der jeweiligen Beeinträchtigungswirkung erfolgen. Daher ist auch eine um-fassende Information der Besucher wichtig. So sind z.B. auf Infotafeln, die mit unkorrektem Verhal-ten einhergehenden Störungen zu erläutern und somit das Verständnis für die Einschränkungen zu fördern.

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2. Beschränkung der Bootsbefahrung des Stausees:

Das Befahren der Talsperre mit Motorbooten ist auszuschließen. Hintergrund dieses Verbots sind Beeinträchtigungen, die von einem Motorbootsverkehr (auch Elektroboote) auf dem See ausgehen. Das Befahren mit muskelbetriebenen Wasserfahrzeugen ist vertretbar, sofern sich diese den Ufer-bereichen am Nebendamm sowie der Nordost-Spitze des Sees nicht weiter als 300 m nähern (300 m beträgt die maximale Fluchtdistanz der hier betroffenen Wasser- und Watvögel).

3. Beseitigung bestehender Vollzugsdefizite

Am Beispiel der derzeitigen Betretungspraxis des Nebendamms durch Erholungssuchende wird deutlich, dass hinsichtlich der Durchsetzung von Verboten ein verwaltungsrechtliches Vollzugsdefi-zit vorherrscht. Die Besucher betreten/befahren den Nebendamm offensichtlich auch deshalb, weil sie keine Kontrollen bzw. Bußgelder befürchten. Diese Vollzugsdefizite sind zu beseitigen, so dass die Einhaltung der vorgenannten Ge- und Verbote künftig sichergestellt wird.

4. Verbot nicht SPA-konformer Handlungen

Sonstige, unter den drei vorgenannten Punkten nicht aufgeführte Handlungen, die zu Störungen der Vogelwelt führen können, sind im UG zu unterlassen. Hierzu zählen z.B. Kitesurfen und Dra-chen steigen zu lassen.Weiterhin sind im bzw. am Rand des Schutzgebietes stattfindende Groß-veranstaltungen, wie z.B. das sommerliche Feuerwerk ("See in Flammen") zunächst im Rahmen gesonderter Gutachten auf ihre SPA-Verträglichkeit zu prüfen. Die Erteilung einer Genehmigung ist vom Ergebnis einer solchen Prüfung abhängig zu machen.

Als zweiten Maßnahmenschwerpunkt ist die Bewirtschaftung der Talsperre zu nennen. Seit 2011 liegt ein gütewirtschaftlicher Betriebsplan vor. Seitens der vorliegenden Managementplanung werden die Steuerungsempfehlungen des Betriebsplans uneingeschränkt unterstützt. Um die Eignung der Talsperre als Rastvogel-Habitat zu gewährleisten, werden die Steuerungsempfehlungen für den sommerlichen Teildauerstau noch detaillierend ausformuliert. Zum sommerlichen Stauziel benennt der Betriebsplan zunächst folgendes: "Zuleitung in Talsperre zur Stauzielerhaltung/ Verdunstungsaus-gleich nur wenn Q Umfluter > 3,2 m³/s". Diese Aussage hat den Charakter einer "Kann-Bestimmung", die Zuleitung der Abflussmengen > 3,2 m³/s in den Stausee ist somit nicht als Pflicht zu verstehen. Daher wurde diese Passage vor dem Hintergrund der Rasthabitat-Optimierung hinterfragt mit folgen-dem Ergebnis:

Ein Verdunstungs-/Versickerungsausgleich in den Monaten August, September und Oktober ist für den Erhaltungszustand der im UG vorkommenden Rastvogelarten negativ. Folglich wird ein Ausgleich der Wassermengendefizite im Stausee innerhalb der vorgenannten Monate abgelehnt. Eine Ausnah-

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Seite 204

me stellen natürlich die in dieser Zeit auftretenden Hochwasserereignisse dar. D.h. eine Zuleitung von Helmewasser in die Talsperre soll erst bei Abflussmengen von mehr als 5 m³/s erfolgen.

Weiterhin wird empfohlen, eine Restmenge von ca. 1 Mio m³ Wasser länger im Stausee zu belassen, idealerweise gar nicht abzulassen. Dadurch würde ein Angebot geeigneter Flachwasserbereiche und Schlickflächen für Kraniche, Limikolen und Tauchenten sichergestellt. Zudem können hierdurch Belas-tungen der Helme unterhalb der Talsperre verringert werden, da so die Verlagerung von Seesedimen-ten in den Helmelauf minimiert würde.

Ergänzend sieht die Maßnahmenplanung die Herstellung einer Insel im Stausee vor, welche diver-sen Brut- wie Rastvogelarten gleichermaßen zugute kommt.

Diese "Vogelinsel" ist im Nordwesten der Seefläche, nördlich des Helmelaufs vorgesehen, so dass der ordnungsgemäße Verlauf der Helme gewährleistet ist. Die Oberfläche der Insel setzt sich aus lagestabilem Substrat (z.B. Helmeschotter) zusammen, so dass die Erosion durch den Wellenschlag an den Rändern der Insel minimiert wird. An den Randbereichen der Aufschüttung sind kleinflächige Erhöhungen vorgesehen. Hierbei handelt es sich um Brutmöglichkeiten für die Seeschwalbe.

Die Gestaltung der Insel wurde darauf geachtet, dass sie eine optimale Funktion als Brut- und Rast-habitat aufweist. Beim Kranich ist v. a. die Funktion als Schlafplatz von zentraler Bedeutung.

Grundvoraussetzung für einen Kranichschlafplatz ist das aquatische Milieu im Zehenbereich. Die Vö-gel brauchen etwa 8-10 cm Wasserhöhe, um sich sicher zu fühlen. Bei Beantwortung der Frage, wie groß die Fläche ist, die von einer etwa 10.000 Kraniche umfassende Massenansammlung bean-sprucht wird, wurde eingeschätzt, dass auf einem Quadratmeter etwa drei Tiere Platz finden. Das führt zur Berechnung von mindestens 3.000 m² Platzbedarf für eine künstlich zu schaffende Insel, die etwa 10.000 Kranichen auch im ausklingenden Sommerhochstau auf dem Helmestausee trotz hohem Wasserstand den Kranichen ein sicheres Landen ermöglicht. Als Mindestabstand zum Ufer bzw. zum Neben- und Hauptdamm wurde eine Distanz von 500 m gewählt.

Die vorgeschlagene Maßnahme soll dem Umstand Rechnung tragen, dass eine frühzeitiges, gezieltes Ablassen der Talsperre im Spätsommer/Frühherbst aus gewässerökologischen Gründen nicht mög-lich ist und die ab September einfliegenden Kraniche in der Regel keine Flächen mit Niedrigwasser auf dem Stausee vorfinden - bei gleichzeitig hohem Störungsdruck an den Ufern.

Synergieeffekte: Mit der Insel werden gleichzeitig Strukturen geschaffen, die der Brutvogelfauna zu-sätzlich Initialhabitate (Nestbaubasis für Schwarzhalstaucher, Nistsubstrat für bodenbrütende See-schwalben, bei Bildung einer Krautschicht Nisthabitat für Entenartige) zur Verfügung stellen.

Gleichzeitig kann die gesamte Fläche der Vogelinsel, vor allem während der Tagstunden, wenn die Kraniche allgemein der Nahrungssuche auf Agrarflächen nachgehen, von kleineren Watvögeln und Möwenartigen zur Rast und als Ausgangspunkt für die Nahrungssuche genutzt werden. Insbesondere für die störungsanfälligen, scheuen Arten aus der Gruppe der Limikolen, bietet die Insel im Stausee einen temporären zuverlässigen Schutzort.

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In denjenigen Bereichen des SPA, die nicht vom Talsperren-Gewässer eingenommen werden, spielt die Art und Weise der landwirtschaftlichen Nutzung eine zentrale Rolle für die Habitateignung der Brut- und Rastvögel. Grundsätzlich ist auch künftig eine möglichst flächendeckende, extensive Be-wirtschaftung der Parzellen wünschenswert.

Konkret ist die Nutzung der im UG befindlichen Grünlandflächen an den Bedürfnissen von Wachtelkö-nig und Bekassine auszurichten. Demnach

• ist eine kleinparzellige Mahdpraxis gegenüber der Mahd großer Flächen zu bevorzugen,

• sollte die Bewirtschaftung größerer Parzellen erst ab Mitte Juli erfolgen,

• ist die Mahd streifenweise oder von innen nach außen vorzunehmen (idealerweise in Schritt-geschwindigkeit),

• sind 10 m breite Rückzugsstreifen von der Mahd auszunehmen,

• sind Balken-Mähwerke gegenüber den schädlichen Rotationsmähern zu bevorzugen (Schnitt-höhe mindestens 10 cm) und

• wird eine temporäre Begleitung des Mähfahrzeugs durch einen Ornithologen empfohlen.

Für die Bewirtschaftung von Ackerflächen sieht die vorliegende Managementplanung die folgenden Vorgaben vor:

• Belassen von Maisstoppeläckern über das Winterhalbjahr

• Bevorzugung der Körnermaiserne gegenüber der Silomaisernte

• Anbau von Wintergetreide auf ausgewählten Teilflächen

Ausblick

Das Vogelschutzgebiet befindet sich vollständig innerhalb des LSG "Helmestausee Berga-Kelbra". Formal ist es damit im Jahr 2000 in nationales Recht umgesetzt worden. Die in der LSG-Verordnung verankerten Inhalte werden jedoch nach aktueller Kenntnislage als nicht ausreichend eingestuft, um einen dauerhaften Schutz der Brut- und Rastvogelarten im Gebiet sicherzustellen.

Im Rahmen der vorliegenden Managementplanung wird eine NSG-Ausweisung empfohlen. Gegen-stand einer für die NSG-Ausweisung erforderlichen Verordnung sollten u. a. die in dieser Manage-mentplanung formulierten Schutz- und Erhaltungsziele sein.

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6 FFH-Gebiet "Gewässersystem der Helmeniederung"

6.1 Bestand der FFH-Schutzgüter und Bewertung ihres Erhal-tungszustandes

Das Schutzgebietssystem „NATURA 2000“ wurde mit der Zielstellung eingeführt, den „… Fortbestand oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes dieser natürlichen Lebensraumtypen und Habitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet …“ zu gewährleis-ten (Art. 3 FFH-Richtlinie).

Nach Art. 1e der FFH-RL wird der Zustand eines natürlichen Lebensraumes als „günstig“ erachtet, wenn:

• seine Fläche im natürlichen Verbreitungsgebiet beständig ist oder sich ausdehnt,

• die für seinen langfristigen Fortbestand notwendigen Strukturen und Funktionen bestehen und in absehbarer Zukunft weiter bestehen bleiben,

• der Erhaltungszustand der für ihn charakteristischen Arten günstig ist (stabile Populations-dynamik, ausreichend großer Lebensraum).

Nach Art. 1e der FFH-Richtlinie wird der Erhaltungszustand einer Art als „günstig“ betrachtet, wenn:

• aufgrund der Daten über die Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese Art ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes, dem sie angehört, bildet und langfris-tig weiterhin bilden wird,

• das natürliche Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit vermut-lich abnehmen wird,

• ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Population dieser Art zu sichern.

Liegt ein „ungünstiger“ Erhaltungszustand vor, wird dieser mit der Wertstufe C gekennzeichnet. Kann der Erhaltungszustand eines natürlichen Lebensraumes oder einer Art dagegen als „günstig“ einge-stuft werden, sind zwei Wertstufen möglich:

• Wertstufe A = hervorragender Erhaltungszustand

• Wertstufe B = guter Erhaltungszustand

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Bei der Bewertung der einzelnen Flächen eines LRT’s wurde eine vorgegebene Bewertungsmatrix verwendet, welche die folgenden Hauptkriterien beinhaltet:

• lebensraumtypische Strukturen

• lebensraumtypisches Arteninventar

• Beeinträchtigungen

Die Bewertung der Anhang II – Arten erfolgte basierend auf folgende Hauptkriterien:

• Zustand der Population

• Zustand des Habitats

• Beeinträchtigungen

Der aktuelle Erhaltungszustand eines Lebensraumtyps bzw. einer Art ergibt sich dabei immer nach folgendem Muster (Kartieranleitung Lebensraumtypen Sachsen-Anhalt 2010): Die Vergabe von 1 x „A“ (z.B. für lebensraumtypische Strukturen), 1 x „B“ (z.B. für lebensraumtypisches Artinventar) und 1 x „C“ (z.B. für Beeinträchtigungen) ergibt in der Gesamtbewertung „B“. Daneben entscheidet die Dop-pelbenennung eines dieser drei Buchstaben über die Gesamtbewertung. Eine Ausnahme bildet die Vergabe des Buchstaben „C“. Bei der Vergabe eines „C“ kann die Gesamtbewertung nicht besser als „B“ werden.

6.1.1 FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie

6.1.1.1 Einleitung und Übersicht

Im Rahmen des Managementplanes für das FFH-Gebiet 134 Gewässersystem der Helmeniederung erfolgte eine Erfassung der Lebensraumtypen (LRT) bzw. Biotoptypen (Nicht-LRT) entlang der Helme und der Nebenhelme. Während dieser Kartierung konnten der LRT 3260 „Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion“ an der Ne-benhelme erfasst werden. Dagegen konnte für die Helme selbst lediglich der Biotoptyp FFE „Begra-digter, ausgebauter Fluß mit naturnahen Elementen ohne Arten des FFH-Fließgewässer-LRT“ kartiert werden (BORMANN 2011).

Die nachfolgende Tabelle 89 gibt einen Überblick über die aktuelle Situation im Untersuchungsgebiet.

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Tabelle 89: Flächensituation im FFH-Gebiet 134

Flächen-Nr. Bezeichnung LRT Nicht-LRT

3260-1 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion

X -

3260-2 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion

X -

FFE-3 Begradigter, ausgebauter Fluß mit naturnahen Elementen ohne Arten des FFH-Fließgewässer-LRT - X

6.1.1.2 Beschreibung und Bewertung der Lebensraumtypen

Im nachfolgenden Abschnitt werden die im FFH-Gebiet 134 „Gewässersystem der Helmeniederung“ vorkommenden LRT nach folgenden Punkten charakterisiert:

• Flächengröße und Vorkommen (Anzahl der LRT-Flächen, räumliche Verteilung, Größe)

• Allgemeine Charakteristik (LAU 2002; BfN 1998: Standort, Struktur, Abgrenzung, allgemeine Verbreitung LRT-gemäße Nutzungsweise)

• Charakteristische Arten und vegetationskundliche Zuordnung (gebietstypische Ausbildungen des LRT)

• Bewertung des Erhaltungszustandes

• Fazit (kurze Prognose möglicher Entwicklungen des LRT, Erfordernisse für einen günstigen Erhaltungszustand)

LRT 3260 - Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion

Flächengröße und Vorkommen

Tabelle 90: Vorkommen und Länge des LRT 3260

Flächenstatus ID Länge in m LRT-Anzahl

LRT 3260 0001 974,0 1 (EHZ B)

LRT 3260 0002 1419,0 1 (EHZ C)

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Der Lebensraumtyp „Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitan-tis und des Callitrichio-Batrachion“ findet sich, in zwei unterschiedlichen Erhaltungszuständen, entlang der Nebenhelme (vgl. Tabelle 93).

Allgemeine Charakteristik

Bei dem Lebensraumtyp handelt es sich um natürliche oder zumindest naturnahe Fließgewässer. Ebenso eingeschlossen sind Nebenläufe, durchströmte Altarme und ständig wasserführende sowie ständig fließende, naturnahe Gräben. Zu den typischen Strukturelementen zählen u.a. unverbaute Ufer, unterschiedliches Substrat, Uferabbrüche, Anlandungsflächen und die Bildung von Substratbän-ken. Dies führt unter natürlichen Verhältnissen zu einer kontinuierlichen Umverlagerung des Gewäs-serlaufes.

Die Wasserpflanzenvegetation ist meist dem Verband des Ranunculion fluitantis zugeordnet. Weiter-hin können aber auch Gesellschaften des Callitricho-Batrachion oder flutende Wassermoose (Fon-tinalion antpyreticae) auftreten. Bei geringerem Nährstoffgehalt und einer guten Sauerstoff-konzentration (bis beta-mesosaprob) können sich auch limnische Rotalgen dazugesellen (LAU 2010).

Der Lebensraumtyp einschließlich seiner charakteristischen Pflanzengesellschaft kommt noch relativ häufig, in der gesamten Bundesrepublik, von der planaren bis zur montanen Stufe vor. Optimale Aus-bildungen finden sich aufgrund der benötigten Fließgeschwindigkeit, Wassertiefe, Sohlsubstrate und Schwebstoffkonzentration in erster Linie im Bereich des Rhithrals und des oberen Potamals.

Charakteristische Arten und vegetationskundliche Zuordnung

Im der Nebenhelme findet sich der Lebensraumtyp in Form des Ranunculion fluitantis. Innerhalb die-ses Verbandes können im FFH-Gebiet zwei verschiedene Ausbildungen unterschieden werden. Zum einen trifft man hier auf die Zentralassoziation des Ranunculetum fluitantis. Sie besiedelt nicht zu schnell fließende, nährstoffreiche aber saubere Fließgewässerabschnitte auf sandigem bis leicht schlammigem Grund. Diese Assoziation ist gekennzeichnet durch die namensgebende Art, den Flu-tenden Wasserhahnenfuß (Ranunculus fluitans). Es handelt sich hierbei um die Verbands-charakterart des Ranunculion fluitantis, welche jedoch gleichzeitig als Assoziationscharakterart ange-sehen werden kann, da sie im Ranuculetum fluitantis eindeutig ihren Schwerpunkt besitzt. Als weitere typische Charakterart tritt auch das Krause Laichkraut (Potamogeton crispus) auf.

Die zweite in der Nebenhelme des FFH-Gebietes auftretende Assoziation ist das Veronico-Beruletum erecti. Es handelt sich um eine Gesellschaft sauerstoffreicher und schnell fließender Gewässerberei-che (LAU 2010). Im Gebiet ist sie durch gut ausgebildete Bestände der charakteristischen Arten Berle (Berula erecta), Flutender Schwaden (Glyceria fluitans) und Bach-Ehrenpreis (Veronica beccabunga) gekennzeichnet.

Als weitere Gesellschaft tritt in der Nebenhelme neben den beiden aufgeführten Assoziationen des Ranunculion fluitantis ein dem Potamogetonion pectinati zugeordnetes Elodeetum canadensis mit dominierender Kanadischer Wasserpest (Elodea canadensis) sowie Sumpf-Wasserstern (Callitriche palustris) und Krausem Laichkraut (Potamogeton crispus) auf (MERTZ 2000).

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Bewertung des Erhaltungszustandes

Der Lebensraumtyp befindet sich im westlichen Abschnitt der Nebenhelme (Oberlauf) in einem un-günstigen Gesamterhaltungszustand („C“).

In diesem Abschnitt ist die Nebenhelme bereits stark anthropogen überformt. Es liegt ein eingetiefter und begradigter Gewässerverlauf mit einem Trapezprofil vor. Damit verbunden kann auch die Mor-phodynamik nur als deutlich defizitär bezeichnet werden. Es sind keine bzw. kaum für ein naturnahes Fließgewässer typische Prozesse möglich. Die Gewässerstruktur und die Sohlsubstrate sind weitge-hend untypisch und naturfern (kaum Variationen). Es ist eine deutlich erkennbare Fließgeschwindig-keit vorhanden, jedoch weisen sowohl Strömungs- als auch Sedimentdynamik nicht die typischer-weise ausgebildete räumlich-zeitliche Differenzierung auf. Typisch wäre beispielsweise ein komplex ausgebildeter, sich kleinräumig und zeitlich verändernder Geschiebe- und Schwebstofftransport, die Ausbildung und Verlagerung von Bereichen mit hoher Fließgeschwindigkeit bzw. strömungsberuhig-ten Bereichen, sowie von Bereichen mit verstärktem Feststofftransport bzw. mit erhöhter Sedimentati-on. All dies ist im Falle der Nebenhelme nicht oder nur ansatzweise ausgebildet. Auch die Möglichkeit zur Bildung von Uferabbrüchen, Anlandungsflächen oder Substratbänken ist nicht gegeben, was den naturfernen Ausbaugrad des Fließgewässers noch einmal unterstreicht. Damit können die derzeitigen Habitatstrukturen nur als ungünstig („C“) bewertet werden. Die Beeinträchtigungen sind wiederum als erheblich zu beurteilen. So liegt eine massive Veränderung des ursprünglichen Gewässerverlaufes vor, der Wasserabfluss ist gestört, es werden Gewässerunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt (z.B. Krautung) und die Submersvegetation wird teilweise direkt durch das Vorkommen des Neophyten Kanadische Wasserpest (Elodea canadensis) beeinträchtigt. Zudem liegt eine starke Verschattung des Gewässers durch Hybrid-Pappeln vor, die eine Ausbildung submerser Pflanzen zusätzlich hemmt.

Im östlichen Abschnitt der Nebenhelme liegen prinzipiell vergleichbare Verhältnisse vor. Jedoch ist hier das lrt-typische Arteninventar vorhanden und lässt eine Einstufung in einen hervorragenden Er-haltungszustand („A“) zu. Es liegt jedoch ebenfalls eine anthropogene Überformung des Gewässer-laufes, häufig ohne lebensraumtypische Habitatstrukturen, und z. T. deutliche Beeinträchtigungen durch die Gewässerunterhaltung vor. Dieser Abschnitt der Nebenhelme befindet sich insgesamt in einem (noch) günstigen Gesamterhaltungszustand („B“).

Fazit

Obwohl sich in der Helme im Gegensatz zur Nebenhelme kein LRT 3260 „ … mit Vegetation des Ra-nunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion“ ausbilden konnte, ist der Zustand der Helme nicht prinzipiell schlechter. Letztendlich dürfte wohl nur das regelmäßige Trockenfallen der Helme aus-schlaggebend für den Ausfall des entsprechenden Lebensraumtyps sein.

Allerdings muss bei der Nebenhelme eine Unterscheidung hinsichtlich des aktuellen Erhaltungs-zustandes getroffen werden. So befindet sich der betreffende Lebensraumtyp im Unterlauf gerade noch in einem günstigen Erhaltungszustand („B“), während er im Oberlauf bis zur FFH-Grenze nur noch einen ungünstigen Erhaltungszustand („C“) aufweist.

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Ohne spezifische Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen dürfte jedoch der Lebensraumtyp in der gesamten Nebenhelme gefährdet sein und zumindest eine gänzliche Abstufung in einen ungünstigen Gesamterhaltungszustand unumgänglich sein. Das (teilweise dominante) Vorkommen der Kanadische Wasserpest (Elodea canadensis) entlang des gesamten Gewässerverlaufes kann als zusätzliche Be-einträchtigung der übrigen Vegetation gewertet werden.

6.1.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

6.1.2.1 Einleitung und Übersicht

Im Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“ werden sechs Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie genannt. Im Zuge der Managementplanung (Recherche und eigene Erhebungen) ist eine weitere Art festgestellt worden.(siehe Tabelle 91)

Tabelle 91: Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“

Art Erhaltungszustand gem. STB

Populationsgröße gem. STB

Ersterfassung vorliegend

Eigene Erhebungen

Groppe Cottus gobio

C selten ja

Bachneunauge Lampetra planeri

C selten ja

Fischotter Lutra lutra

C sehr selten ja

Gemeine Flussmuschel Unio crassus

C selten nein

Schmale Windelschnecke Vertigo angustior

C selten nein

Helm-Azurjungfer Coenagrion mercuriale

C selten ja

Grüne Keiljungfer Ophiogomphus cecilia

Nicht genannt Nicht genannt nein ja

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6.1.2.2 Beschreibung und Bewertung der Arten

Groppe

Allgemeine Charakteristik

Die Groppe gehört zur Familie der Cottidae. Durch ihr markantes Aussehen ist sie leicht von anderen Süßwasserfischarten zu unterscheiden. Besonders markant ist ihr keulenförmiger und schuppenloser Körper mit abgeflachtem großem Kopf mit leicht ausgestülpten braunen Augen. Das Maul ist dicklippig und endständig. Die Bauchflossen sind relativ groß und versehen mit freien Strahlenspitzen. Am Kie-mendeckel befindet sich ein kräftiger Dorn. Markant sind die zwei Rückenflossen, wobei die vordere kürzer als die hintere ist. Fehlende in der Haut eingebettete dornartige Fortsetze im Bereich des Schwanzstieles unterscheiden die Westgroppe von der Ostgroppe (Cottus mycrostimus). Die Groppe passt sich in ihrer Farbgebung ausgezeichnet dem jeweiligen Untergrund an (meist graubraun mit unregelmäßiger Fleckung). Die Groppe erreicht eine Länge von 10 - 15 cm. Die Groppe ist über West-, Mittel- und Osteuropa verbreitet. Sie bevorzugt als Lebensraum kleine Fließgewässer mit steinigem bis sandigem Grund. Hier lebt sie in flachen Gewässerabschnitten und versteckt sich tagsüber meist unter Steinen und Wurzeln. Die Groppe ernährt sich von kleinen Bodentieren, Insektenlarven, Bach-flohkrebsen und teilweise auch Fischbrut. Nach Erreichen der Laichreife im 2. Lebensjahr werden 100 - 300 rötliche Eier in klebrigem Klumpen in vorbereitete Laichgruben abgelegt, die das Männchen bis zum Schlupf der Jungfische bewacht. Die Laichzeit reicht von Februar bis Mai. Als vergleichsweise schlechter Schwimmer reichen schon kleine Sohlschwellen, um eine Ausbreitung stromaufwärts zu verhindern. Daher ist die Groppe relativ standortgebunden und sehr empfindlich gegenüber Gewäs-serverbauungen und Gewässerverunreinigungen. Die Groppe gilt als stark gefährdet und ist gemäß § 2 Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischOLSA vom 11.01.1994) durch ein ganzjähriges Fangverbot geschützt.

Datengrundlagen, Erfassungsmethodik

Umfassende Recherchen zum Fischartenbestand der Helme wurden von EBEL (2011) durchgeführt, jedoch nicht für den Betrachtungsraum. Für die Nebenhelme liegen keine Untersuchungen vor.

Als Erfassungsmethodik für die eigenen Erhebungen wurde wie vorgesehen die Elektrobefischung mit einem tragbaren E-Gerät gewählt.

Vorkommen im Gebiet

In der Helme unterhalb des Stausees Kelbra (und damit außerhalb des Betrachtungsraumes) ist die Groppe stark vertreten und hat nach EBEL (2011) in den letzten Jahren im Bestand erheblich zuge-nommen.

Im Rahmen der eigenen Untersuchungen wurden zwei Nachweise von Groppen in der Nebenhelme (westlicher Teil) erbracht (vgl. Tabelle 92). In dem Abschnitt der Helme zwischen Landesgrenze und Stausee ist die Art offensichtlich nicht vertreten.

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Habitatflächen

Tabelle 92: Habitatflächen und Habitatentwicklungsflächen der Groppe (Cottus gobio)

Habitat-ID Größe (ha) Lage/Kurzbeschreibung Anzahl der Nachweise

30001 Nebenhelme (westlicher Teil) 2

Bewertung des Erhaltungszustandes

In Tabelle 93 sind die Einzel- sowie die Gesamtbewertung für die Habitatflächen der Groppe (Cottus gobio) zu entnehmen. Tabelle 93: Bewertung der Habitatflächen der Groppe (Cottus gobio)

ID Habitatfläche 30001 1. Zustand der Population C Bestandsgröße / Abundanz C Altersgruppenstruktur B 2. Habitatqualität C Naturnahe Strukturen der Gewässersohle und des Ufers C 3. Beeinträchtigungen C Querverbaue und Durchlässe C Anthropogene Stoffeinträge und Feinsedimenteinträge C Gewässerausbau und Unterhaltungsmaßnahmen C Gesamtbewertung Soll C Gesamtbewertung Ist C

Fazit

Die Nebenhelme bietet einem entwicklungsfähigen Bestand der Groppe Lebensraum. Nachweise erfolgten ausschließlich in den begehbaren flachen kiesig bis sandigen Abschnitten im Oberlauf in-nerhalb des FFH-Gebietes. Hier und auch weiter oberhalb kann die Habitatqualität durch Einbringen rauer Strukturen als Unterstandsmöglichkeiten der Groppe erheblich verbessert werden. Nachteilig wirken talsperrenbetriebsbedingte Wasserstandsänderungen und Gewässerunterhaltungsmaßnah-men, soweit diese den vorhandenen Gewässeruntergrund beeinträchtigen.

Bachneunauge

Allgemeine Charakteristik

Bachneunaugen gehören zur Familie der Petromyzontidae (Neunaugen) und sind die kleinsten in geeigneten Binnengewässern Nordeuropas lebenden Vertreter dieser Familie. Diese aalartigen Fi-sche unterscheiden sich vom Aal durch das Fehlen paariger Flossen, das kieferlose, runde und unter-

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ständige Saugmaul und nicht zuletzt durch die beidseitige hinter dem Kopf liegenden 7 Kiemenöff-nungen. Diese 7 Kiemenöffnungen, die unpaarige Nasenöffnung und das Auge also die insgesamt von der Seite gesehenen 9 Öffnungen gaben dieser Fischart den Namen Neunauge. Das Neunauge wird ca. 16 cm lang und besiedelt kleine Bäche und Flüsse Nordeuropas. Ca. 4 von 5 Lebensjahren verbringen die Neunaugen im Larvenstadium als sogenannte Querder. Die Querder sind augen- und zahnlos und verbringen die meiste Zeit vergraben im Schlamm und Sand. Hier ernähren sie sich von Kleinstlebewesen und Detritus. Erst im vorletzten Lebensjahr erfolgt die Umwandlung zum adulten Bachneunauge mit Augen und Maul. Im Frühjahr bis Frühsommer des Folgejahres sind die Neunau-gen dann geschlechtsreif, laichen ab und sterben. Bachneunaugen sind stark gefährdet und nach Landesfischereiordnung durch ein Fangverbot geschützt.

Datengrundlagen, Erfassungsmethodik

Zum Fischartenbestand der Helme unterhalb des Stausees liegen umfangreiche Daten vor (EBEL 2011). Helme und Nebenhelme innerhalb des SPA „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ wurden offensichtlich bislang noch nicht auf ihre Fischfauna hin untersucht.

Für die Managementplanung wurden eigene Erhebungen mittels Elektrobefischung mit einem tragba-ren E-Gerät an insgesamt vier je 500 m langen Probestrecken durchgeführt.

Vorkommen im Gebiet

Im östlichen Teil der Nebenhelme konnten zwei Nachweise von Bachneunaugen (Querder) erbracht werden (vgl. Tabelle 94).

Habitatflächen

Tabelle 94: Habitatflächen und Habitatentwicklungsflächen des Bachneunauges (Lampetra planeri)

Habitat-ID Größe (ha) Lage/Kurzbeschreibung Anzahl der Nachweise

30002 Nebenhelme (östlicher Teil) 2

Bewertung des Erhaltungszustandes

In Tabelle 95 sind die Einzel- sowie die Gesamtbewertung für die Habitatflächen des Bachneunauges (Lampetra planeri) zu entnehmen.

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Tabelle 95: Bewertung der Habitatflächen des Bachneunauges (Lampetra planeri)

ID Habitatfläche 30002 1. Zustand der Population C Bestandsgröße / Abundanz Querder C Altersgruppen C Adulte C 2. Habitatqualität C strukturreiche kiesig-sandige, flache Abschnitte mit mittelstarker Strömung sowie flache Abschnitte mit sandigem Substrat und mäßigem Detritusanteil

C

3. Beeinträchtigungen C Gewässerausbau und Unterhaltungsmaßnahmen C Querverbaue und Durchlässe C Gesamtbewertung Soll C Gesamtbewertung Ist C

Fazit

Der Unterlauf des Siebgrabens verfügt über geeignete Voraussetzungen als Habitat für die Larven der Bachneunaugen (Querder). Über eine Strecke von ca. 500 m Länge vor der Mündung des Siebgra-bens in die Helme setzen sich hier viele Nährstoff- und Substratfrachten ab, so dass ein nicht begeh-barer schlammig weicher Untergrund entsteht. Das darin scheinbar optimale Nahrungsangebot und die gegebenen Unterstände bieten hervorragende Aufwuchsbedingungen für Querder. Die kurze Ent-fernung zu oberhalb gelegenen sandig - kiesigen Gewässerboden des Siebgrabens mit optimaler Sauerstoffversorgung bietet dazu auch noch hervorragende Laichareale. Insofern sollte diese Struktur des Siebgrabens unbedingt erhalten und bei notwendigen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen auch bedacht werden.

Fischotter

Allgemeine Charakteristik

Der Otter besiedelt semiaquatische Lebensräume und gilt innerhalb des Lebensraumtyps „Gewässer“ als euryök (Reuther 1993). An Binnengewässern ist die Strukturvielfalt von entscheidender Bedeu-tung. Wichtig ist hierbei der kleinräumige Wechsel verschiedener Uferstrukturen und das kleinräumige Vorhandensein verschiedener Requisiten, deren Vorhandensein direkten Einfluss auf Fortpflanzung, Aufzucht, Beutefang, Versteckmöglichkeit, Wanderungen, Territorialmarkierung und Feindvermeidung haben. Zu diesen Requisiten gehören:

• Naturnahe Längsprofile

• Flach- und Tiefwasserzonen

• Bereiche mit unterschiedlicher Durchströmung

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• Flach- und Steilufer mit unterschiedlichen Neigungswinkeln und Höhen

• Uferunterspülungen, -auskolkungen und –abbrüche

• Einmündungen von Nebengewässern

• Altarme und Stillgewässer an Fließgewässern

• Sand- und Kiesbänke

• Auwaldzonen, Baum- und Strauchsäume

• Kraut-, Ried- und Schilfzonen

• Fels- und Geröllzonen

Die circadiane Aktivitätsphase des Otters beginnt in der Regel mit einem lang anhaltenden Peak ca. eine Stunde vor bis eine Stunde nach Sonnenuntergang. Ein zweiter Aktivitätspeak liegt im Bereich des Sonnenaufgangs ist aber weniger ausgeprägt. Dazwischen können weitere kurze Peaks, insbe-sondere um Mitternacht, liegen. Otter werden somit als vorwiegend nachtaktiv betrachtet. Tagesaktivi-tät ist selten und häufig auf Störungen zurück zu führen.

Größe und Nutzung des Aktionsraumes sind eng an die Lebensraumstruktur und an den sozialen Status eines Otters gebunden. Dabei ist weniger das Nahrungsangebot für die Größe eines Reviers maßgeblich, sondern die Ausstattung mit und die Verfügbarkeit von optimalen, vor allem Sicherheit und Schutz gewährenden Strukturen. Vor allem weibliche Tiere stellen höchste Anforderungen an diese Requisiten. Vermutlich verfügen Otter in ihren Revieren pro ein bis zwei Uferkilometer über ein Versteck, das selten länger als einen Tag lang benutzt wird. Weibchen scheinen dabei – anders als Männchen – unterirdische Verstecke zu bevorzugen.

Ursache der Gefährdung des Fischotters in Europa ist ein dynamischer Komplex aus vor allem anth-ropogenen Faktoren. Wurde der Fischotter früher stark bejagt, ist er heute vor allem durch den Eintrag von Schadstoffen (PCB u.a.) in seinen Lebensraum und durch großräumige Lebensraumentwertung, -zerschneidung und –verlust bedroht.

Die sich fortsetzende Zerschneidung und Zerstörung von noch großräumig vorhandenen und mitei-nander vernetzten Landschaftsteilen hat für Fischotter den direkten Verlust von Lebensraum zur Fol-ge. Sie ist das Ergebnis wachsenden Flächenverbauchs (Verkehrsanlagen, Gewerbegebiete, Touris-museinrichtungen etc.) und Zersiedelung. Die damit verbundene Lebensraumzerschneidung durch neue Verkehrstrassen und durch den ingenieurtechnischen Ausbau der Wasserstraßen, die zuneh-mende Störung vormals geeigneter Lebensräume durch rücksichtlosen Tourismus (vor allem durch den motorisierten Wassersport) führt zur Bildung immer kleinerer Teilpopulationen, deren genetische Isolation letztendlich zum Untergang dieser Populationen und somit zum Aussterben der Art führen könnte.

Der genetische Austausch zwischen den Teilpopulationen ist für das Fortbestehen der Art von äu-ßerster Wichtigkeit. Dismigration ist der dafür entscheidende natürliche Prozess. Für diese Form des

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Wanderungsverhaltens benötigen Fischotter entsprechende Trittsteinbiotope, die kurzfristig ihren Le-bensraumansprüchen genügen. Doch auch unzerschnittene oder unverbaute lineare Leitstrukturen wie Fluss- und Bachläufe, Grabensysteme, Trockentäler, Hecken u.a. sind für dismigrierende Tiere wesentlich. Die artfeindliche Umgestaltung solcher Trittsteinbiotope und Leitsysteme kann zu unüber-windlichen Ausbreitungs- und Austauschbarrieren und somit wiederum zu Isolation führen.

Straßen- und Schienenverkehr gehören zu den wichtigsten direkten Verlustursachen für Fischotter. Weiterhin steigendes Verkehrsaufkommen, hohe Fahrgeschwindigkeiten und noch immer otterfeind-lich gestaltete, risikoreiche Kreuzungsstellen von Otterpassagen und Verkehrstrassen sind Ursache für diese vermeidbaren Verluste. Ein hohes Gefährdungspotenzial bergen vor allem Verkehrswege, die ein Gewässer kreuzen oder begleiten, vom Otter aber nicht unterquert werden können.

Kanalisierte und technisch ausgebaute Fließgewässer sind als Lebensraum für Otter besonders un-geeignet. Für ufergebunde Säugetiere sind sie praktisch Gewässer ohne Ufer und können nicht ge-nutzt werden. Darüber hinaus haben auch die üblichen Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern aus Sicht des Artenschutzes negative Auswirkungen.

Eine wesentliche Ursache für Otterverluste ist der Tod in ungesicherten Fischreusen. Besonders ge-fährlich sind dabei solche Reusen, deren Leitwehr bis ans Ufer des Gewässers reicht und die im Be-reich von Seezuflüssen oder Seeabflüssen liegen. Oftmals werden Otterverluste durch die Fischerei jedoch nicht bekannt. Mit einer entsprechenden Dunkelziffer ist zu rechnen.

Angelfischerei wirkt sich dann negativ aus, wenn sie mit Beeinträchtigung von Uferpartien, Störung besonders Nachtangelei oder Angeln in Baunähe einher geht.

Freizeitsport und Tourismus haben dann negative Einflüsse, wenn permanente und großflächige Be-unruhigung ganze Gewässer betreffen und dazu führen, dass praktisch keine Rückzugsgebiete für ansässige Tiere zu finden sind. Dauerhafter Stress durch ständige Störung kann bei Fischottern die Fortpflanzungsrate beträchtlich herabsetzen.

Die IUCN Otter Specialist Group weist die Gewässerverschmutzung als wichtigste Bedrohung der Otterbestände aus. Durch ihre exponierte Lage in semiaquatischen Nahrungsnetzen sind Otter im besonderem Maße durch Schadstoffe, insbesondere solche mit langen Halbwertzeiten (Dieldrin, DDT/DDE, polychlorierte Biphenyle, Schwermetalle, insbesondere Quecksilber), gefährdet. Zum einen ist deren Anreicherung in aquatischen Ökosystemen besonders dramatisch, zum anderen akkumulie-ren Otter solche Schadstoffe (biomagnification).

Hohe Schadstoffbelastungen können die Fertilität (Embryonenverlust, postnatale Mortalität, Sterilität) massiv senken, die Empfindlichkeit gegenüber physiologischem Stress heraufsetzen und bei extremer Exposition und Akkumulation zum Tod führen.

Gewässerversauerung wirkt sich insbesondere negativ auf die Nahrungsgrundlage von Ottern aus, da Gewässer mit geringen pH-Werten als Lebensraum von Fischen und Amphibien nur bedingt geeignet sind.

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Während sich geringfügige Eutrophierung oftmals zu Gunsten der Fischbestände auswirkt und somit die Nahrungsgrundlage für Otter verbessert, wirkt sich extreme Eutrophierung und die damit verbun-dene Sauerstoffzehrung deutlich nachteilig auf Fischbestände und Otter aus.

Datengrundlagen, Erfassungsmethodik

Die Bestandserfassung von Fischottern stellt eine gewaltige Herausforderung dar. Auf Grund der vor-nehmlich nachtaktiven und verborgenen Lebensweise der hochmobilen Fischotter ist es bisher nicht möglich, Otterpopulationen zahlenmäßig zu bestimmen.

Für Artnachweise sollte eine 90%ige Nachweiswahrscheinlichkeit per gewählter Methode und Bege-hungshäufigkeit vorliegen (AMLER ET AL. 1999). Leider liegen bisher kaum Kenntnisse zur Nachweis-wahrscheinlichkeit von Fischottern vor. Saisonal dürfte die Nachweiswahrscheinlichkeit schon auf Grund der äußeren Bedingungen (z.B. Schneelagen, Eis) deutlich schwanken. Ein Indiz für die Nach-weiswahrscheinlichkeit von Fischottern sind die Untersuchungen von Neubert & Stubbe (2001), die ausweisen, dass Fischotterlosung sehr viel häufiger in den Winter- und Frühjahrsmonaten gefunden werden kann als in den Sommermonaten zwischen Mai und September. Da die vorliegenden Unter-suchungen lediglich eine Momentaufnahme aus der sommerlichen Vegetationsperiode repräsentie-ren, sind Nichtnachweise keine Garanten für das tatsächliche Fehlen des Otters im Untersuchungsbe-reich.

Generell ist zu erwarten, dass Nachweise größerer Populationen auch mit unspezifischen Methoden mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit gelingen können, während die Nachweiswahrscheinlichkeit bei Kleinpopulationen von <20 Tieren sehr gering werden kann (AMLER ET AL. 1999).

Für den Fischotter wurden als eindeutige Nachweise abgesetzte Losung sowie Trittsiegel gewertet (Sekundärhinweise). Im Gelände sind sie oftmals in Verbindung mit Tertiärhinweisen (eindeutige Art-zuordnungen sind hiermit nicht möglich), wie Fraßspuren oder mehr oder weniger gut erkennbaren Wechseln zu beobachten. Als Nachweis wurden hier ausschließlich eindeutige Sekundärhinweise gewertet.

Grundlage für die Abgrenzung und Bewertung der Habitatflächen des Fischotters sind die Auswertung vorhandener Daten, etwa des IUCN-Otter-Monitorings, sowie eine Rekognoszierung des UG mit aktu-eller Präsenzerfassung an insgesamt sechs Stichprobenorten (SPO).

Vorkommen im Gebiet

In den zurückliegenden 30 Jahren hat sich der Fischotterbestand in Sachsen-Anhalt deutlich erholt. Der Regenrationsprozess hat sich hier vor allem in den letzten fünf bis zehn Jahren erheblich be-schleunigt, wofür sowohl verstärkte Einwanderungen von Tieren aus den brandenburgischen und sächsischen Kerngebieten, als auch erfolgreiche Artenschutzmaßnahmen in Sachsen-Anhalt selbst verantwortlich sein dürften. Zu den seit 1999 (Hauer & Heidecke 1999) neu besiedelten Gebieten gehören im Einzugsbereich der Mulde auch die Helme und die Thyra. Bereits der SDB des FFH-Gebietes 0134 vom Februar 2000 (aktualisiert im März 2004) weist den Fischotter zwar als resident, jedoch sehr selten (sehr kleine Population, Einzeltiere) aus.

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Auszüge aus der aktuellen IUCN-Kartierung (LAU 2010) belegen Otternachweise an der Thyra bei Bösenrode, sowie an der Helme bei Katharinenrieth, ferner an der Unstrut bei Burg Wendelstein aus.

Bei den eigenen Erhebungen im UG (31.07.2010) konnte Anwesenheitsmerkmale von Fischottern in Form eindeutiger Kotfunde an nur einem von insgesamt sechs gewählten SPO festgestellt werden. Der Nachweis gelang an der Helmemündung in die Talsperre Kelbra (Brücke, Ufer beidseitig). An Nebenhelme, Kuhriethgraben und anderen Meliorationsgewässern im UG wurden keine Anwesen-heitsmerkmale beobachtet.

Aus der Spärlichkeit der Nachweise (vgl. Tabelle 96) wird geschlossen, dass Fischotter das UG nur dünn besiedeln bzw. nur kleinflächig vorkommen. Reproduktionsbelege konnten nicht erbracht wer-den. Tabelle 96: Ergebnisse der Fischotterkartierung Juli 2010

POI Gewässer (Name) Koordinaten (Gauß-Krüger) Profil Wasserführung Nachweis

P019 Kuhriethgraben 4 429642 5701891 2 Rohrdurchlässe langsam fließend Nein

P020 Graben 4 429904 5701959 Kastendurchlass stehend Nein

P021 Nebenhelme 4 430523 5702028 Stauwehr fließend Nein

P022 Nebenhelme 4 431073 5701839 fließend Nein

P023 Helme 4 431642 5701217 Kastenbrücke fließend Nein

P024 Nebenhelme 4 428412 5701677 Brücke (Auflieger) fließend Nein

P025 Helme 4 429383 5701353 Kastenbrücke fließend Losung

Habitatflächen

Die lineare Helme und die nördlich davon verlaufende Nebenhelme (innerhalb des SPA0004) müssen aus artbiologischer Sicht als eine Habitat(teil)fläche aufgefasst werden. Aus planerischen Überlegun-gen dürfte es sich jedoch als praktischer erweisen, zwei Habitatflächen anzusprechen, nämlich den Abschnitt des Helmelaufes bis zur Mündung in die Talsperre Kelbra sowie den im UG befindlichen Abschnitt der Nebenhelme (siehe Tabelle 97).

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Tabelle 97: Habitatflächen und Habitatentwicklungsflächen des Fischotters (Lutra lutra)

Habitat-ID

Größe (ha)

Lage/Kurzbeschreibung Nachweis- häufigkeit

Totfunde Hinweise Reproduktion

30003 Helme innerhalb FFH-Gebiet 134, innerhalb SPA0004

1 (2010) Nein Nein

30004 Nebenhelme innerhalb FFH-Gebiet 134, innerhalb SPA0004

0 (2010) Nein Nein

Bewertung des Erhaltungszustandes

In Tabelle 98sind die Einzel- sowie die Gesamtbewertung für die Habitatflächen des Bachneunauges (Lampetra planeri) zu entnehmen.

Tabelle 98: Bewertung der Habitatflächen des Fischotters (Lutra lutra)

ID Habitatfläche 30003 30004 1. Zustand der Population

Im Rahmen der Managementplanung keine Bewertung möglich

Im Rahmen der Managementplanung keine Bewertung möglich

2. Habitatqualität C C Gewässer- und Uferstruktur C C

Gewässerumfeld B C Kohärenz C C 3. Beeinträchtigungen B B Verkehrsbedingte Gefährdung B B

Verfolgung / Störung B B Gesamtbewertung IST C C Gesamtbewertung SOLL B B

Eine Einschätzung zur Population, d.h. zur Bestandsgröße sowie zum Reproduktionsstatus, kann im Rahmen der Managementplanung nicht vorgenommen werden. Grundsätzlich scheint sich eine aus artenschutzbiologischer Sicht günstige Ausbreitungstendenz im südlichen Sachsen-Anhalt abzuzeich-nen.

Der Zustand des Habitats im UG entspricht größtenteils nicht den Anforderungen des Fischotters. Die begradigten/kanalisierten, sohleberäumten und strukturarmen Gewässerläufe sowie ihre Ufer und Randstreifen stellen kaum einige der o.g. Requisiten zur Fortpflanzung und Jungenaufzucht, zum Beutefang und Tagesverstecken oder zur Territorialmarkierung und Feindvermeidung zur Verfügung. Lediglich für Wanderungen bieten die linearen Fließgewässerstrukturen offenkundig hinreichend günstige Ausprägungen. Darüber hinaus dürfte sich die Talsperre als otterbegünstigend auswirken und den Tieren ein akzeptables Nahrungsrevier bieten.

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Zwar konnten innerhalb des UG keine ottergefährdenden Kreuzungsbauwerke mit Fließgewässern ausgemacht werden (die vorhandenen Bauwerke können risikoarm passiert werden), doch ist die Kohärenz der Helmeaue nach Westen hin trotz des Vorhandenseins von potenziellen Nahrungsge-wässern (Fischteiche) durch die schneidenden Verkehrstrassen B80 und BAB38 erheblich einge-schränkt. Auch nach Osten und später nach Süden, zur Unstrut vermittelnd, ist die Kohärenz inner-halb des übrigen FFH-Gebietes als auch darüber hinaus durch die B85 und B86 eingeschränkt.

Fazit und Prognose

Soweit anhand der aktuellen Datenlage zu beurteilen, ist der Otter in den letzten Jahren im UG an-sässig geworden. Um der Art eine langfristige Perspektive im Einzugsbereich der Talsperre Kelbra zu geben, sollten die Lebensraumausstattung signifikant aufgewertet werden. Insbesondere die Fließge-wässerqualität von Helme und Nebenhelme inklusive ihrer Ufer und Randstreifen bedarf einer langfris-tigen Renaturierung.

Bachmuschel

Allgemeine Charakteristik

Bis weit in das 20. Jahrhundert hinein galt Unio crassus als die häufigste Bach- und Flussmuschelart in Deutschland (vgl. GEYER 1927). Durch den Verlust geeigneter Lebensräume sind ihre Bestände seit dem drastisch zurückgegangen und in vielen Gebieten zu etwa 90% erloschen. Verbliebene Restpo-pulationen sind infolge geringer Reproduktionsraten heute vielfach überaltert und weisen geringe Indi-viduendichten auf. In Sachsen-Anhalt sind derzeit drei unabhängige Vorkommen bekannt (HARTENAU-

ER 2010).

Unio crassus stellt sehr hohe Ansprüche an die Wasserqualität. Sie lebt ausschließlich in klaren, schnellfließenden Bächen und Flüssen mit sandigem bis kiesigem Grund. Dementsprechend kommen unverbaute und unbelastete saubere Fließgewässer, einschließlich der Zu- und Abflüsse von Seen als potenzielle Lebensräume in Betracht. Als wichtige Kennwerte für Vorkommen mit erfolgreicher Repro-duktion werden ein Stickstoffgehalt <1,8 mg NO3-N/l, gut mit Sauerstoff versorgte, von organischer Fracht weitgehend freie sandig-kiesige Sedimente und eine Gewässergüteklasse I-II angegeben (BEUTLER & BEUTLER 2002).

Datengrundlagen, Erfassungsmethodik

Die Datenlage bezüglich des Vorkommens von Unio crassus im FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“ wird von HARTENAUER (2010) aktuell zusammengefasst. Eigene Erhebungen für die Managementplanung wurden nicht durchgeführt.

Vorkommen im Gebiet

Die nächstgelegenen bekannten Vorkommen befinden sich in Abständen zwischen 15 und 20 km östlich des Betrachtungsraumes. Sowohl für die Nebenhelme als auch für den betrachteten Helmeab-

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schnitt kann ein Vorkommen sowohl aus Gründen der unzureichenden Wasserqualität als auch auf-grund der strukturellen Defizite ausgeschlossen werden.

Fazit

Die Art ist im Betrachtungsraum nicht vertreten und auf mittlere Sicht auch nicht zu erwarten.

Strukturelle Aufwertungen der Nebenhelme (vgl. Kapitel 6.4.3.6) können die Ansiedlungsmöglichkei-ten hier verbessern, dieses Potential könnte sich jedoch erst dann realisieren, wenn das Problem der Einleitung von Wasser geringer Güte auf thüringischem Gebiet gelöst würde.

Für die Helme ist auch langfristig eine Ansiedlung der Bachmuschel auszuschließen, da wegen des Rückstaus aus dem Stausee und der temporären Austrocknung im Oberlauf kein ganzjähriger Fließ-gewässercharakter besteht und zudem dauerhaft von hypertrophen Verhältnissen ausgegangen wer-den muss.

Schmale Windelschnecke

Allgemeine Charakteristik

Die Schmale Windelschnecke ist eine Art basenreicher Feucht- und Nasswiesen , wo sie vor allem im Moos auf Seggenbulten sowie zwischen abgestorbenen Pflanzen zu finden ist (ZETTLER et al, 2006). Des weiteren werden Feuchtbrachen, Röhrichte, Klein- und Großseggenriede, Verladungszonen von Gewässern sowie lichte Erlenbruchwälder besiedelt. Konstant feucht-nasse Verhältnisse sind Voraus-setzung für die Besiedlung der Flächen durch die Art. Die schmale Windelschnecke reagiert empfind-lich auf Beeinträchtigungen wie Nutzungsintensivierung und Grundwasserabsenkungen.

Datengrundlagen, Erfassungsmethodik

Die Datenlage bezüglich des Vorkommens von Vertigo angustior im FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“ wird von HARTENAUER (2010a) aktuell zusammengefasst. Eigene Erhebungen für die Managementplanung wurden nicht durchgeführt.

Vorkommen im Gebiet

Das nächstgelegene Vorkommen befindet sich im NSG Hackpfüffler See in einem Röhricht- und Seg-genried ca. 15 km östlich des Betrachtungsraumes. Innerhalb sind keine geeigneten Lebensräume vorhanden. An der Nebenhelme fehlen Röhrichte fast vollständig. An der Helme ist zwar stellenweise ein schmaler Saum aus Schilfröhricht vorhanden, der jedoch wegen der steilen Uferböschung keine konstante Durchfeuchtung der Bodenstreu aufweist.

Fazit

Für die schmale Windelschnecke besteht derzeit kein Potential im betrachteten Abschnitt des FFH-Gebietes „Gewässersystem der Helmeniederung“. Durch Aufwertungsmaßnahmen im Bereich der Nebenhelme (vgl. Kapitel 6.4.3.6) kann es zukünftig in Randbereichen zu Ansiedlungen kommen, die

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jedoch nur einen geringen Umfang einnehmen würden. Die Schaffung großflächiger Habitate ist in dem linearen Schutzgebiet nicht erreichbar.

Helm-Azurjungfer

Allgemeine Charakteristik

Typischer Lebensraum der Helm-Azurjungfer sind langsam fließende Quellbäche mit gut ausgepräg-ter Submersvegetation (z.B. Berle), die für die Eiablage benötigt wird (BELLMANN 2007). Als Primärle-bensraum werden von einigen Autoren Kalkquellmoore angenommen (z.B. LUBW 2010). Die ent-scheidenden Faktoren für einen günstigen Larvallebensraum sind ein hoher Sauerstoffgehalt, Wärme und möglichst ganzjährige Eisfreiheit (BfN 2010), womit die Bindung an Fließgewässer mit Anbindung an Grundwasserzutritt erklärbar wird (STEGLICH & MÜLLER 2001). Unter diesen Bedingungen wird die Art auch in Meliorationsgräben angetroffen (SY & SCHULZE 2010).

Datengrundlagen, Erfassungsmethodik

Es liegt ein aktueller Nachweis der Helm-Azurjungfer aus einem Grabensystem nördlich der Neben-helme vor (SY & SCHULZE 2010). Der Abstand zum Betrachtungsraum beträgt nur ca. 300 m. Vor-kommen innerhalb des FFH-Gebietes 134 befinden sich in größerer Entfernung in seinen östlich gele-genen Teilen. Als Habitat werden stets Nebengewässer (Gräben, Kleine Helme) genannt (ebd.).

Für den Betrachtungsraum selber scheinen keine systematischen Untersuchungen der Libellenfauna vorzuliegen; vermutlich wegen der augenscheinlich geringen Habitatqualität (mdl. Mitt. BUTTSTEDT).

Im Rahmen der Managementplanung wurde eine Erfassung der Libellenfauna an der Helme und der Nebenhelme innerhalb des SPA „Helmestausee Berga-Kelbra“ durchgeführt. An beiden Fließen wur-de je eine repräsentative Probestrecke von ca. 200 m Länge ausgewählt, die systematisch und re-gelmäßig begangen wurde. Daneben fanden auf die gesamte Länge der zu betrachtenden Abschnitte unregelmäßige Beprobungen statt.

Vorkommen im Gebiet

Die Art wurde in dem betrachteten Teilgebiet nicht nachgewiesen und ist hier auch nicht zu erwarten. Die Helme hat im Betrachtungsraum zumindest während relevanter Teile des Jahres überhaupt kei-nen Fließgewässercharakter. Die Nebenhelme besitzt einerseits erhebliche strukturelle Defizite auch im Hinblick auf Ufer- und Submersvegetation, andererseits könnte sie für die Helm-Azurjungfer zu breit sein. Die Optimalhabitate der Art scheinen höchstens wenige Meter breite Fließe zu sein, wäh-rend die Nebenhelme eine Breite von etwa 7 m aufweist.

Fazit

Die Helme ist als Habitat der Helm-Azurjungfer ungeeignet und besitzt im Rahmen der hydrologischen Vorgaben kein Aufwertungspotential. Die Nebenhelme könnte voraussichtlich durch geeignete struk-turverbessernde Maßnahmen in den vorhandenen Lebensraum der Art integriert werden, bliebe je-doch sehr wahrscheinlich aufgrund der funktionsbedingt mindestens erforderlichen Auslegung des

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Querschnitts immer suboptimal. Ein Schutz der Art innerhalb des Betrachtungsraumes ist daher nicht möglich.

Grüne Keiljungfer

Allgemeine Charakteristik

Die Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) gehört zu den typischen Fließgewässerarten. Sie kann sowohl größere Bäche als auch Flüsse und Ströme besiedeln, wobei sie beschattete Bäche zu bevor-zugen scheint. Die Larve ist auf sandiges oder kiesiges Substrat angewiesen, feinere Substrate und insbesondere Schlamm vermag sie nicht zu nutzen. Somit kommen nur Fließgewässer mit verhält-nismäßig sauberem Wasser als Lebensraum in Betracht.

Ihre Entwicklungszeit beträgt üblicherweise drei Jahre, so dass sie auf längerfristig stabile Verhältnis-se angewiesen ist. Die Grüne Flussjungfer gilt sowohl deutschlandweit als auch für Sachsen-Anhalt als stark gefährdet (OTT & PIPER 1998, MÜLLER 2004). Dabei wird allerdings für Sachsen-Anhalt eine Zunahme der besiedelten Flussabschnitte konstatiert. SCHULZE & SY (2010) benennen das Elbtal und die Flussauen von Mulde und Schwarzer Elster als Verbreitungsschwerpunkt innerhalb des Landes. Das Gros der Individuen fliegt von Juni bis August (vgl. BROCKHAUS & FISCHER 2005).

Datengrundlagen, Erfassungsmethodik

Die Einbeziehung der im Standard-Datenbogen nicht genannten Art in die Managementplanung er-folgte auf der Grundlage von SCHULZE & SY (2010), die sich wiederum auf den Managementplan für das FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“ (RANA 2002) beziehen. Die seinerzeit durch-geführten Erhebungen erstreckten sich nicht auf den innerhalb des SPA „Helmestausee Berga-Kelbra“ gelegenen Teil des FFH-Gebietes, da dieser noch nicht in den damaligen Gebietsvorschlag integriert war. Über den Planungsraum des vorliegenden Managementplanes sind somit keine Vor-kenntnisse zum Vorkommen der Grünen Keiljungfer vorhanden, es wurden jedoch eigene Erfassun-gen zur Libellenfauna im Rahmen der Managementplanung durchgeführt (vgl. Kapitel 6.2.3.4).

Vorkommen im Gebiet

Der erste und bislang einzige Nachweis der Art aus dem FFH-Gebiet stammt aus der Helme bei Ka-tharinenried (ca. 25 km Luftlinie zum Planungsraum). Während der Kartierungen zur Managementpla-nung wurde die Art nicht gefunden. Die Helme war zum Zeitpunkt der Kartierung überwiegend als Stillgewässer anzusprechen und daher als Lebensraum von vorne herein auszuschließen. Die Ne-benhelme käme grundsätzlich als Habitat in Betracht, wird jedoch vermutlich wegen der extrem gerin-gen Strukturvielfalt am Ufer sowie im Gewässer selber nicht besiedelt.

Fazit

Die Helme kommt im Planungsraum auch langfristig nicht als Lebensraum für die Grüne Keiljungfer in Betracht. Die Nebenhelme könnte perspektivisch durch Renaturierungsmaßnahmen in Verbindung mit

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einer deutlichen Extensivierung der Gewässerunterhaltung zu einem Habitat der Grünen Keiljungfer entwickelt werden.

6.1.3 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

Im Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“ werden zwei Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie genannt (vgl. Tabelle 99). Im Zuge der Managementplanung (Recherche und eigene Erhebungen) wurden zusätzlich Hinweise auf ein Vorkommen von Fleder-mausarten gefunden. Die nachgewiesenen und angenommenen Funktionsräume sind jedoch allge-mein dem Talsperrengelände zuzuordnen und werden daher im Kontext des SPA „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ dargestellt.

Tabelle 99: Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“

Art Status gem. STB

Populationsgröße gem. STB

Referenz-zeitpunkt

Eigene Erhebungen

Knoblauchkröte Pelobates fuscus

resident vorhanden 1999 ja

Moorfrosch Rana arvalis

resident vorhanden 1999 ja

Die Helme und die Nebenhelme haben aufgrund ihres Charakters als Fließgewässer und der ausge-prägten Strukturarmut keine Bedeutung als Laichgewässer für die beiden im Standard-Datenbogen genannten Amphibienarten.

6.2 Beschreibung und Bewertung der sonstigen biotischen Ge-bietsausstattung

6.2.1 Biotope

Im folgenden Kapitel werden die Biotope dargestellt, die sich außerhalb der LRT-Flächen befinden und selbst nicht als LRT eingestuft wurden. Dabei werden besonders die Biotope herausgestellt, die unter anderem einen hohen Biotopwert hinsichtlich des gesetzlichen Biotopschutzes nach § 22 NatSchG LSA besitzen. Biotope mit einem hohem Entwicklungspotenzial, mit einem hohen Habitat-wert für Arten oder Biotope, die aufgrund ihrer Lagebeziehung zu Habitatflächen bedeutsam sind und von denen Positiv- oder Negativwirkungen ausgehen können, wurden je nach vorhandenem Daten-material wenn möglich charakterisiert. Jedes Biotop wird zudem dargestellt (siehe Tabelle 100).

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Tabelle 100: Wertvolle Biotope außerhalb des LRT-Kontextes

Code Biotoptyp Entwicklungs-potential zu LRT

Schutz nach § 22 NatSchG LSA

Managementhinweise

FFE Begradigter, ausgebauter Fluß mit naturnahen Elementen ohne Arten des FFH-Fließgewässer-LRT

- -

Die Helme ist durch das Fehlen von Arten des FFH-Fließgewässer-LRT (3260) gekennzeichnet. Auf-grund der schlechten Fließgewässermorphologie und –dynamik, einer kaum vorhandenen Fließge-schwindigkeit sowie einer immer wieder auftretenden vollständigen Austrocknung der Helme konnte sich in ihr keine Submersvegetation etablieren. Als positiver Aspekt wäre die vereinzelte Ausbildung von Röhrichtgesellschaften und Arten der Großseggenriede zu nennen. Negativ dagegen schlägt die Anwesenheit des Indischen Springkrautes (Impatiens glandulifera) zu Buche, da dieser Neophyt eine Tendenz zur Massenvermehrung aufweist. Solange keine deutliche Verbesserung des Ausbaugrades und der Wasserführung der Helme erfolgen, ist kein Entwicklungspotential zu einem Fließgewässer-LRT gegeben.

6.2.2 Flora

In der folgenden Tabelle 101 werden alle Pflanzenarten aufgelistet, die außerhalb des FFH-Kontextes im Untersuchungsgebiet vorkommen und einen hohen Gefährdungsgrad nach dem gesetzlichen Ar-tenschutz der streng geschützten Tiere und Pflanzen gemäß § 10 Abs. 2 Nr.5 und Nr.11 BNatSchG haben. Dazu wurden externes Datenmaterial sowie eigene Kartierungen ausgewertet. Anschließend werden die Arten kurz textlich beschrieben.

Tabelle 101: Besonders und streng geschützte Arten nach BNatSchG und/oder seltene und gefährdete Arten außerhalb des

FFH-Kontextes

Wissenschaftlicher Name Deutscher Name

Schutzstatus Fundort/ Bemerkungen BNatSchG

2009 RL D 1996

RL LSA 2004

Carex vulpina Fuchs-Segge - 3 Fläche 03

Ranunculus fluitans Flutender Hahnenfuß - V 3 Fläche 01, 02

Erläuterung zu den Kategorien - Schutzstatus/ Rote Listen:

RL D - Rote Liste Deutschlands 1996 RL LSA - Rote Liste Sachsen-Anhalts 2004

0 ausgestorben oder verschollen 0 ausgestorben, verschollen bzw. verschwunden

1 vom Aussterben bedroht 1 vom Aussterben bedroht

2 stark gefährdet 2 stark gefährdet

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3 gefährdet 3 gefährdet

G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt R extrem selten bzw. selten

R Arten mit geographischer Restriktion V Arten, die in Sachsen-Anhalt stark

V Arten der Vorwarnliste rückläufige Bestandstrends aufweisen, jedoch

D Daten unzureichend nicht als gefährdet eingestuft sind

G Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 2009

§ nach BArtSchV besonders geschützte Art

b nach BNatScHG (§ 7 Abs (2) Nr. 13) besonders geschützt

s nach BNatSchG (§ 7 Abs (2) Nr. 14) streng geschützt

6.2.2.1 Charakteristik der einzelnen Arten

Flutender Hahnenfuß - Ranunculus fluitans

Die Verbandskennart des Ranunculion fluitantis der Flutende Hahnenfuß (Ranunculus fluitans) besitzt ihren Verbreitungsschwerpunkt an klaren, nährstoffreichen Bächen und Flüssen mit deutlich ausgebil-deten Strömungsverhältnissen. Sie ist außerdem gut angepasst an schwankende Wasserstände und kann bei Austrocknung auch Landformen bilden. Unter für sie optimalen Bedingungen wird die Art oft bestandsbildend und kann ganze Gewässerabschnitte mit einem dichten Teppich überziehen.

In der Helme fehlt der Flutende Hahnenfuß (Ranunculus fluitans) gänzlich, während er in der nicht minder stark ausgebauten Nebenhelme z.T. gut entwickelte Bestände bildet. Die Ursache dafür dürfte vermutlich in einer regelmäßig auftretenden und über längere Zeit anhaltenden kompletten Austrock-nung der Helme zu sehen sein. Der Flutende Hahnenfuß (Ranunculus fluitans) wird zwar durch stei-gende Nährstoffverfügbarkeit gefördert, reagiert aber empfindlich gegenüber übermäßige Gewässer-verschmutzung und vor allem intensiven Gewässerausbaumaßnahmen. Dementsprechend befindet er sich im Rückgang und wird derzeit in der RL LSA als „gefährdet“ und in der RL D als Art der Vorwarn-liste geführt. Insbesondere in den nördlichen Bundesländern weist er bereits größere Verbreitungslü-cken auf.

Fuchs-Segge - Carex vulpina

Die Fuchs-Segge (Carex vulpina) wächst in Feucht- und Nasswiesen sowie Röhrichten und Großseg-genrieden. Sie kann als Nässe- und Störungszeiger betrachtet werden und findet sich entsprechend häufig im Bereich von Flut- und Trittrasen. Gebietsweise wird sie auch zur typischen Stromtalvegetati-on gerechnet.

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Im FFH-Gebiet tritt sie nicht selten in der Ufervegetation der Helme auf. Die Art ist über das gesamte Bundesland verbreitet jedoch nicht häufig und gebietsweise nur sehr zerstreut anzutreffen (z.B. im Nordwesten der Bundesrepublik).

6.2.3 Fauna

6.2.3.1 Vögel (Aves)

Die Vogelarten werden im Kontext des SPA „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ dargestellt.

6.2.3.2 Amphibien

Die Amphibienarten werden im Kontext des SPA „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ dargestellt.

6.2.3.3 Fische

Im Rahmen der Managementplanung wurden Erfassungen der Fischfauna des FFH-Gebietes „Ge-wässersystem der Helmeniederung“ in den beiden zugehörigen Fließabschnitten innerhalb des SPA-Gebietes „Helmestausee Berga-Kelbra“ durchgeführt.

Eingesetzt wurde ein Elektrofischfanggerät der Firma Bretschneider vom Typ EFGI 650 mit einer Leis-tung von 650 W Gleichstrom und 1200 W Impulsstrom. Die Elektrobefischung wurde sowohl von Land als auch vom Schlauchboot aus durchgeführt. Die Probeflächen wurden vorrangig auf die Zielfischar-ten Bachneunauge, Groppe und Bitterling befischt. Die Größe der Probefläche betrug 50 m Strecken-länge x 2 m Breite gleich 100 m² (siehe Abbildung 13). Zum Fang von Krebsen wurden 6 Krebskörbe mit jeweils zwei Einlaufkehlen der Firma Engel Netze im Nebenhelme und in der Helme eingesetzt.

Abbildung 14 zeigt hier den Beginn der Befischung der Probestrecke 1.

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Abbildung 13: Probestrecken zur Erfassung der Fisch- und Edelkrebsfauna an Helme und Nebenhelme

Probestrecke 1 Nebenhelme Ost

Charakteristika: muddig schlammiger Boden, nicht begehbar, starke Detritusablagerung, Grasnarbe bis ans Gewässer, Wassertiefe ca. 20 - 50 cm, geringe Strömung.

WT 18,1 °C, O² 7,2 mg/l, pH 7,42, Leitfähigkeit 1530 µs/cm.

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Abbildung 14: Beginn der Befischung der Probestrecke 1: Vom Ufer aus, der Graben ist hier nicht begehbar

Neben der Zielart Bachneunauge wurden 4 weitere Fischarten mit insgesamt 15 Individuen nachge-wiesen (vgl. Tabelle 102).

Tabelle 102: Ergebnis der Elektrobefischung der Probeflächen 1 Nebenhelme

Fischart Bachneunauge Querder Stichling Plötze Elritze Kaulbarsch

Anzahl der Fische je Art 2 10 1 1 1

Probestrecke 2 Nebenhelme Mitte

Charakteristika: sandig feinkörniger Boden, begehbar, Grasnarbe bis ans Gewässer, Wassertiefe ca. 20 - 50 cm, geringe Strömung.

WT 18,0 °C, O² 7,3 mg/l, pH 7,45, Leitfähigkeit 1430 µs/cm.

Abbildung 15 zeigt den Blick auf die Probestrecke 2.

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Abbildung 15: Blick in Richtung Osten (Fließrichtung) auf Probestrecke 2 im Nebenhelme mit relativ eintöniger Boden- und

fehlender Uferstruktur

Neben der Zielart Groppe wurden Stichling, Schmerle, Elritze und Blaubandbärbling mit insgesamt 24 Individuen nachgewiesen (vgl. Tabelle 106).

Tabelle 103: Ergebnis der Elektrobefischung der Probeflächen 2 Nebenhelme Mitte

Fischart Groppe Stichling Schmerle Elritze Blaubandbärbling

Anzahl der Fische je Art 3 8 10 2 1

Probestrecke 3 Nebenhelme West

Charakteristika: sandig feinkörniger Boden, begehbar, Grasnarbe bis ans Gewässer, Wassertiefe ca. 20 - 50 cm, geringe Strömung.

WT 18,1 °C, O² 7,4 mg/l, pH 7,43, Leitfähigkeit 1640 µs/cm.

Abbildung 16 und 17 zeigen den Bereich der Probestrecke 3.

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Abbildung 16: Probestrecke 3 - Nebenhelme West oberhalb

Brücke zur Helme Abbildung 17: Begehbare Nebenhelme in Probestrecke 3

In dieser Probestrecke konnte nur eine Junggroppe mit 3 cm Körperlänge nachgewiesen werden.

Die Befischung auf Edelkrebs in der Nacht vom 12. zum 13.07.2011 mit einer beköderten Krebsreuse blieb erfolglos.

Probestrecke 4 Helme oberhalb Stausee Kelbra

Charakteristika: lehmig muddiger Boden, dicht bewachsenes Ufer, steil abfallend, Wassertiefe ca. 80 - 120cm, langsame Strömung.

WT 22,9 °C, O² 12,5 mg/l, pH 8,53, Leitfähigkeit 1580 µs/cm

In Abbildung 18 und 19 ist die Probestrecke 4 und das Beködern der Krebsreusen zu sehen.

Abbildung 18: Probestrecke 4, Einsatzstelle Schlauchboot und Vorbereitung Krebsreusen

Abbildung 19: Beködern der Krebsreusen mit frischen toten Plötzen

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In der Helme wurden 6 Fischarten mit insgesamt 21 Individuen nachgewiesen (vgl. Tabelle 104). Der Anfang der 60er Jahre eingeschleppte Blaubandbärbling bildet in Helme und Nebenhelme offensicht-lich eine stabile Population. Er wurde in der Helme bereits mehrfach von Ebel (2000, 2005, 2006) nachgewiesen.

Edelkrebse wurden in den Reusen nicht gefangen.

Tabelle 104: Ergebnis der Elektrobefischung der Probeflächen 4 Helme oberhalb Talsperre

Fischart Gründling Plötze Schmerle Aal Kaulbarsch Blaubandbärbling

Anzahl der Fische je Art 1 2 6 1 6 5

6.2.3.4 Libellen

Im Rahmen der Managementplanung wurde eine Erfassung der Libellenfauna an der Helme und der Nebenhelme innerhalb des SPA „Helmestausee Berga-Kelbra“ durchgeführt (siehe Abbildung 20). Dabei wurden auch beiläufige Beobachtungen von Libellen am Stausee notiert.

Abbildung 20: Systematisch beprobte Fließstrecken an Helme und Nebenhelme

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An beiden Fließen wurde je eine repräsentative Probestrecke von ca. 200 m Länge ausgewählt, die systematisch und regelmäßig begangen wurde. Auf diese Abschnitte beziehen sich die Häufig-keitseinstufungen. Daneben fanden jedoch auf die gesamte Länge der zu betrachtenden Abschnitte stichprobenartige Beprobungen zur Ergänzung des Artenspektrums statt.

Es wurden vier Begehungen des Untersuchungsgebietes während des Frühjahrs und Sommers 2011 durchgeführt. Während der Begehungen wurden adulte Tiere und Exuvien mittels Kescherfang und Sichtbeobachtung erfasst. Es erfolgte eine semiquantitative Einstufung der Häufigkeiten adulter Tiere entsprechend dem in Tabelle 105 dargestellten Schema.

Tabelle 105: Häufigkeitsklassen für Libellennachweise (adulte Tiere)

Klasse Kleinlibellen

Segellibellen übrige Großlibellen

Einzeltier 1 Tier / 100 m Ufer 1 Tier / 100 m Ufer 1 Tier / 100 m Ufer sehr vereinzelt 2-4 Tiere / 100 m Ufer 2 Tiere / 100 m Ufer nicht vergeben vereinzelt 5-9 Tiere / 100 m Ufer 3-4 Tiere / 100 m Ufer 2-3 Tiere / 100 m Ufer mäßig häufig 10-19 Tiere / 100 m Ufer 5-9 Tiere / 100 m Ufer 4-5 Tiere / 100 m Ufer häufig 20-29 Tiere / 100 m Ufer 10-19 Tiere / 100 m Ufer 6-9 Tiere / 100 m Ufer sehr häufig >29 Tiere / 100 m Ufer >19 Tiere / 100 m Ufer >9 Tiere / 100 m Ufer

Das Auffinden von Exuvien oder frisch geschlüpfter Tiere wurde als Nachweis, Eiablagen, Paarungen oder deutliches Revierverhalten als Hinweise auf eine Reproduktion in dem entsprechenden Gewäs-ser gewertet. Die Determination erfolgte nach Bellmann (1993) und Heidemann & Seidenbusch (2002).

Recherchen (u.a. Anfrage bei Lothar Buttstedt) erbrachten keine zusätzlichen Erkenntnisse über die Libellenfauna des Gebietes.

Im SPA-Gebiet wurden insgesamt 11 Libellenarten kartiert. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle 109 dargestellt.

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Seite 235

Tabelle 106: Im SPA 0004 im Zuge der Managementplanung kartierte Libellenarten

Art RLD RLSAn FFH Helme Nebenhelme See Zygoptera - Kleinlibellen

Gebänderte Prachtlibelle V V

sv v

(Calopteryx splendens) x

Gemeine Winterlibelle 3

sv

(Sympecma fusca) R

Gemeine Binsenjungfer

h

(Lestes sponsa) (R)

Große Pechlibelle

e sv

(Ischnura elegans) R

Hufeisen-Azurjungfer

v

(Coenagrion puella)

Becher-Azurjungfer

sv e sv

(Enallagma cyathigerum) x x x

Anisoptera – Großlibellen

Große Königslibelle

e v

(Anax imperator) R R

Kleine Königslibelle G

e e

(Anax parthenope) R R

Glänzende Smaragdlibelle

e

(Somatochlora metallica) R

Großer Blaupfeil

mh

(Orthetrum cancellatum) R

Feuerlibelle

mh

(Crocothemis erythraea) R

Erläuterung:

RLD, RLSAn: Rote Listen Deutschland (Ott & Piper 1998) bzw. Sachsen-Anhalt (Steglich 2004), FFH: Anhang der FFH-

Richtlinie, in welchem die Art genannt wird;

e: Einzeltier, sv: sehr vereinzelt, v: vereinzelt, mh: mäßig häufig, h: häufig, sh: sehr häufig;

R!: Reproduktion nachgewiesen, R: Verhalten legt Reproduktion nahe, (R): Reproduktion anzunehmen, jedoch durch Befunde

nicht belegt, X: Nachweis adulter Tiere ohne Hinweis auf Reproduktion.

Das Artenspektrum von Helme und Nebenhelme war mit vier bzw. sechs Arten äußerst klein, zudem war die Individuendichte auffallend gering. Lediglich die Gemeine Binsenjungfer trat mehr als verein-zelt auf. Für Sachsen-Anhalt als gefährdet eingestufte Arten wurden nicht gefunden.

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Die Helme kann ökologisch nicht eindeutig definiert werden, da sie einen Teil des Jahres als Fließge-wässer und einen Teil als Stillgewässer fungiert. Der jeweilige Zustand hängt davon ab, ob am Wehr Aumühle insgesamt ausreichend Wasser verfügbar ist, um sowohl die Nebenhelme als auch die Hel-me zu speisen. Wenn dies nicht der Fall ist, staut das Wasser des Helmestausees wegen des gerin-gen Gefälles bis weit in den Oberlauf der Helme zurück (während sie auf Höhe des Wehres trocken liegt; Beobachtung von Juni 2011). Bei noch geringerem Wasserdargebot kann der betrachtete Ab-schnitt auch insgesamt trocken fallen. Für die Libellenfauna bringt dies einige Probleme mit sich: die Larven der hier siedelnden Arten müssen strömungsertragend sein, einen für hypertrophe Verhältnis-se typischen geringen Sauerstoffgehalt des Wassers ertragen und ggf. auch kurzzeitige Austrocknun-gen tolerieren. In der Summe trifft dies wohl nur auf die Gemeine Binsenjungfer und eventuell auf die Glänzende Smaragdlibelle (Nachweis allerdings nur über ein revieranzeigendes Männchen) zu. Typi-sche Arten der Temporärgewässer fehlen, da diese meist fischempfindlich sind und die Helme direkt mit dem Fischbestand des Stausees in Kontakt steht. Ohne eine Verstetigung der Wasserführung und eine konsequente Rückentwicklung der Helme zu einem Fließgewässer (einschließlich einer Verhin-derung des Rückstaus aus dem hypertrophen See) ist ihr Potential als Reproduktionsgewässer für Libellen sehr gering und umfasst möglicherweise nur eine oder zwei Arten (Lestes sponsa, Somatoch-lora metallica).

Die Nebenhelme ist eindeutig als Fließgewässer charakterisiert. Trotz der auffallenden Strukturarmut (keine Gehölze und nur sehr wenige hochwüchsige Gräser und Stauden an der Mittelwasserlinie, keine naturnahe Fließdynamik, keine Flachwasserbereiche, keine strömungsberuhigten Bereiche, Wechsel zwischen monotoner Beschattung in den östlichen ca. ¾ und monotoner Besonnung im westlichen ca. ¼ des Fließes, nur sehr wenige submerse Makrophyten, sehr steile Ufer) wäre daher eine (verarmte) Fließgewässerfauna zumindest mit Gemeiner Federlibelle und Gebänderter Prachtli-belle zu erwarten gewesen. Die Federlibelle wurde jedoch gar nicht und die Gebänderte Prachtlibelle nur in wenigen Exemplaren gefunden. Letztere könnte demnach auch aus dem Fließgewässersystem unterhalb des Stausees zugeflogen sein.

Von vier überwiegend an Stillgewässer gebundenen Arten wurde Reproduktionsverhalten notiert; die geringen Individuenzahlen für sämtliche nachgewiesenen Spezies lassen jedoch den Erfolg fraglich erscheinen. Die Becher-Azurjungfer passt vom Ökotyp her nicht und ist sicher zugeflogen.

Insgesamt besitzt also die Nebenhelme eine sehr geringe (evtl. gar keine) Eignung als Reprodukti-onsgewässer für Libellen.

Der Stausee wurde nur unvollständig untersucht, da er nicht zum FFH-Gebiet gehört und Libellen im EU-SPA nicht zu den Schutzgütern zählen. Das nachgewiesene Artenspektrum ist nur bedingt aussa-gekräftig. Allerdings war auch an den Uferzonen des Stausees (überwiegend vom Nebendamm aus betrachtet) die geringe Individuendichte auffallend. In größeren Beständen und mit deutlichem Repro-duktionsverhalten wurden lediglich der Große Blaupfeil und die Feuerlibelle angetroffen, beides öko-logisch wenig anspruchsvolle Arten. Die Feuerlibelle ist erst seit wenigen Jahren aus der Region be-kannt (vgl. MÜLLER 2008), seither jedoch in Ausbreitung begriffen.

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Die offensichtlich geringe Eignung des Stausees als Reproduktionsgewässer ist mit hoher Wahr-scheinlichkeit auf die regelmäßige Austrocknung im Herbst und Winter sowie auf den mit den hyper-trophen Bedingungen einhergehenden sommerlichen Sauerstoffmangel zurückzuführen. Neben den direkten Auswirkungen auf die Libellenlarven verhindern diese Faktoren auch die Ausbildung einer Makrophytenvegetation.

Die Ufervegetation entlang des Nebendammes war abgesehen von dem Mangel an Gehölzen günstig strukturiert, da sie sowohl zahlreiche Sitzwarten als auch Möglichkeiten zur Emergenz (d.h. aus dem Wasser ragende Stängel von unter wasser wurzelnden Pflanzen) bereitstellte. Die übrigen Ufer (in-nerhalb Sachsen-Anhalts) waren überwiegend weniger günstig strukturiert.

6.3 Gefährdung und Beeinträchtigung

6.3.1 Nutzungsbedingte Gefährdung und Beeinträchtigungen

Hochwasserschutz

Das gesamte Gebiet dient dem Hochwasserschutz, so dass die Morphologie des Geländes deutlich an die Hochwasserschutzbedürfnisse angepasst wurde. Hier ist beispielsweise die Anlage von Haupt- und Nebendamm der Talsperre zu erwähnen sowie die streckenweise Eindeichung des Helmelaufes. Schließlich kann auch die Nebenhelme selbst als Hochwasserschutzanlage verstanden werden, da sie reaktiv (also nach dem Talsperrenbau) angelegt worden ist. Zum Zeitpunkt der Herstellung wurde das Gerinne der Nebenhelme ausschließlich auf den effektiven Abtransport des Wassers ("Vorfluter") ausgerichtet. Entsprechend monoton ist die Gewässerstruktur der Nebenhelme, was sich wiederum in einer gewässerökologisch defizitären Morphologie niederschlägt. Konkret ist die Nebenhelme gegen-über dem Referenzzustand des Fließgewässertyps 9.1 (Karbonatische Mittelgebirgsflüsse) u.a. wie folgt verändert worden:

• Begradigung

• künstliche Eintiefung der Gewässersohle

• Ausbau im Trapezprofil ohne Breiten-/Tiefenvarianz

• Beseitigung gewässerbegleitender Gehölzstrukturen

Die insgesamt geringwertige Gewässerstruktur der Nebenhelme beeinträchtigt ihre Habitateignung für den Fischotter, die Groppe und das Bachneunauge. Ferner geht damit auch eine Beeinträchtigung des LRT 3260 einher (teilweise Erkaltungszustand "C"). Letzteres ist auch deshalb als ungünstig, weil die unterhalb angrenzenden Helme- bzw. Thyraabschnitte letzte autochthone Barben- und Äschenbe-stände beherbergen (EBEL 2005). Eine Besiedlung der innerhalb des FFH-Gebietes 134 befindlichen Nebenhelme-Abschnitte durch diese beiden AnhangV-Arten ist vor dem Hintergrund der momentanen Strukturdefizite nicht möglich.

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Der Helme(haupt)lauf oberhalb der Talsperre befindet sich ebenfalls in einem starken Ausbauzustand. Die für die Nebenhelme formulierten Aussagen zur defizitären Gewässerstruktur gelten hier in gleicher Weise. Damit geht auch hier eine Beeinträchtigung des Otter-Lebensraumes einher. Weiterhin ist die schlechte Morphologie auch einer der Gründe, dass im Helmehauptlauf keine Lebensraumtypen oder wertgebende Fischarten nachgewiesen werden konnten. Ein weiterer wichtiger Grund hierfür liegt in der starken Überprägung des Abflussverhaltens durch die Talsperre. So weist dieser Abschnitt im Zeitraum der Stauseebefüllung (Frühjahr) den Charakter eines Fließgewässers auf. Demgegenüber wird das Helmewasser während sommerlicher Niedrigwasserperioden (<3,2 m³/s) vollständig über die Nebenhelme abgeführt. Der westliche Helmeabschnitt des FFH-Gebietes fällt dann vollständig tro-cken. Der östliche Abschnitt befindet sich im Rückstaubereich der Talsperre und besitzt daher Stillge-wässercharakter.

Beide Zustände schließen eine dauerhafte Besiedlung mit Fließgewässerarten bzw. die Ausprägung des LRT 3260 aus und sind als nachhaltige Beeinträchtigung zu verstehen.

Gewässerunterhaltung

Sowohl der Helme(haupt)lauf als auch die Nebenhelme gestalten sich derzeit als ausgebaute Gewäs-sergerinne, deren Zustand anhand intensiver Unterhaltungsmaßnahmen erhalten wird (vgl. Kap. 3.2.3). Diese statisch-konservierende Form der Gewässerunterhaltung stellt in doppelter Hinsicht eine Beeinträchtigung für den Lebensraumtyp, den Fischotter und v.a. für die Fischfauna (Groppe, Bachneunauge) dar. Einerseits wird die gewässer- und lebensraumtypische (Submers-) Vegetation entnommen und so direkt beschädigt. Indirekt wird durch diesen Eingriff auch die Habitateignung der wertgebenden Fischfauna geschmälert. In diesem Kontext ist die sporadisch vorgenommene Sohlbe-räumung als besonders schädlich hervorzuheben, da hierdurch für die Reproduktion der Fische be-deutsame Strukturen, wie Kiesbänke, Rauschen, Detritusablagerungen regelmäßig vernichtet werden.

Zum anderen wird mit der aktuellen Intensität der Unterhaltung jegliche Morphodynamik der Fließge-wässer verhindert. D.h. die für den Gewässertyp 9.1 charakteristische Eigendynamik ist unterbunden und damit zugleich auch die Entstehung einer Breiten- und Tiefenvarianz, einer natürlichen Strö-mungsvielfalt, einer Substratdiversität sowie die Entwicklung besonderer Sohl- und Uferstrukturen (Gleit- und Prallhänge, Kolke, Unterstände, Wurzelüberhänge etc.). In der Folge limitiert dieser Um-stand auch die Habitateignung für Groppe, Bachneunauge und den Fischotter sowie den Erhaltungs-zustand des LRT 3260.

Abwassereinleitungen

Als weitere Belastung ist die defizitäre Wassergüte der Nebenhelme zu nennen. Die Belastungsquel-len befinden sich größtenteils westlich des UG auf Thüringischem Gebiet. Hier zeichnen sich drei unterschiedliche Belastungsquellen ab:

1. Ausleitungen der Kläranlage Auleben

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2. Direkteinleitung ungeklärter Abwässer

3. Diffuse Einträge aus der landwirtschaftlichen Nutzung angrenzender Flächen

Zu 1: Die Kläranlage der Gemeinde Auleben leitet das geklärte Abwasser ("Klarwasser") in die Nebenhelme unterhalb des Einlaufschützes ein. Wie bei jeder Klarwasserausleitung stellt die Restbelastung des Wassers eine Beeinträchtigung der Wasserqualität im Vorfluter dar. Die Konzentration und damit die Belastungswirkung ist bei der sommerlichen Niedrigwasserführung der (Neben-)Helme am größten. Das Gleiche gilt für die Befüllungsphase des Stausees, da in diesem Zeitraum nur die Mindestwas-sermenge (ca. 3,2 m³/s) über die Nebenhelme geführt wird. Verschärft wird das Problem durch Was-serentnahmen aus der Helme in Heringen/Auleben. Besonders schädlich sind diese Entnahmen dann, wenn sie zur Unterschreitung der Mindestwassermenge in der Nebenhelme führen.

Zu 2: Im Bereich der Gemeinde Görsbach sind nicht alle Haushalte an die Kläranlage angeschlossen, d.h. zahlreiche Haushalte leiten ihre Abwässer über Seitengewässer (Görsbach) indirekt in die Nebenhel-me. Dies ist nicht nur für das hier betrachtete FFH-Gebiet problematisch, sondern auch für die unter-halb angrenzenden Helmeabschnitte (ebenfalls FFH-Gebiet und EU-Fischgewässer).

Zu 3: In den Helmeabschnitten oberhalb des UG grenzen oftmals Landwirtschaftsflächen unmittelbar an die Helme. Hier ist von diffusen Einträgen von Düngemitteln sowie Bioziden auszugehen, deren Umfang nicht quantifizierbar ist. Die Einträge erfolgen entweder durch Winddrift (z.B. Spritzmitteln) oder über das Grundwasser. Bei Ackerflächen sind die Effekte deutlich stärker gegenüber Grünlandnutzungen.

Unabhängig von der Belastungsquelle schränkt die Beeinträchtigung der Wasserqualität der Neben-helme zugleich auch den Erhaltungszustand des LRT 3260 und das daran gebundene Pflanzen- und Tierarteninventar ein. Dies gilt im Besonderen für die hier nachgewiesenen Anhang II-Fischarten Groppe und Bachneunauge, die auf saubere, sauerstoffreiche Gewässer angewiesen sind. Die mit den Einleitungen einhergehende saprobielle Belastung führt zu einer Sauerstoffzehrung, die v.a. in den Sommermonaten schädlich für die Fischbestände ist. Mit den Direkteinleitungen gehen auch Ein-träge organischer Feinsedimente einher (sog. abfiltrierbare Stoffe – AFS), die zu einer Verschlam-mung der Gewässersohle und somit zu einem Zusetzen (Kolmation) der Poren in der Sohle (Interstiti-al) führen können. Die Gefahr einer derartigen Habitatentwertung ist besonders bei sommerlichen Niedrigwasserabflüssen und den damit verbundenen geringen Sohlschubspannungen gegeben. Dadurch wird nicht nur der Reproduktionserfolg der Fische verringert, sondern auch von Makro-zoobenthos-Organismen. Bei letzterem handelt es sich auch um eine Qualitätskomponente nach EU-WRRL, zudem ist hier auch ihre Bedeutung als Fischnährtiere zu erwähnen.

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6.3.2 Sonstige Gefährdung und Beeinträchtigungen

Verdrängung durch nicht heimische Organismen

Zwei neophytische Pflanzenarten kommen im FFH-Gebiet vor und verdrängen stellenweise die heimi-sche Vegetation. Konkret handelt es sich dabei um die Kanadische Wasserpest (Elodea canadensis) sowie um das Drüsige Springkraut (Impatiens glandulifera).

Die Ausbreitung der Kanadischen Wasserpest in der Nebenhelme ist u.a. auf die bereits erwähnte Nährstoff-Belastung des Wassers zurückzuführen. Gemäß Zeigerwerte nach ELLENBERG ist die Art "Stickstoffreichtum zeigend" (Stickstoffzahl 7). Die Wasserpest verdrängt mit ihrer oftmals agressiven Ausbreitungstendenz die charakteristische Submersvegetation des LRT 3260. Sie ist eine der Ursa-chen für die Einstufung des teilweise ungünstigen Erhaltungszustandes des LRT 3260 im UG.

Das Drüsige Springkraut kommt in den Böschungsflächen der Helme vor. Es stellt keine unmittelbare Beeinträchtigung für Lebensraumtypen oder Anhang-II-Arten dar, steht aber stellenweise einer Ent-wicklung hochwertier Röhricht- bzw. Seggenried-Gesellschaften entgegen.

6.3.3 Zusammenfassung

Die Gefährdungen und Beeinträchtigungen der beiden vorigen Teilkapitel werden in der nachfolgen-den Tabelle 107 zusammengefasst.

Tabelle 107: Übersicht über Gefährdungen und Beeinträchtigungen der FFH-Schutzgüter und sonstigen wertgebenden

Bestandteile des FFH-Gebietes „Gewässersystem der Helmeniederung“ (gemäß Referenzliste BfN) Code BfN Referenzliste Gefährdungsursachen

Gefährdung und Beeinträchtigung betroffene LRT / Arten / § 22-Biotope

8.3. / 8.5.3. / 8.5.4. / 8.8 wasserbauliche Veränderungen des Gewässers (defizitäre Gewässerstruktur)

LRT 3260, Fischotter, Groppe, Bachneunauge

8.13. / 8.15. intensive Gewässerunterhaltung LRT 3260, Fischotter, Groppe, Bachneunauge

8.11.2. Trockenlegung von Gewässern (hier temporäres Trockenfallen des Helmelaufs)

LRT 3260, Fischotter

11.1. / 11.7. Abwassereinleitung in Gewässer (direkt und über Kläranlage) und diffuser Nährstoffeintrag / Eutrophierung

LRT 3260, Fischotter, Groppe, Bachneunauge

15.1. Verdrängung durch Neophyten LRT 3260

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6.4 Maßnahmen und Nutzungsregelungen

6.4.1 Maßnahmen für FFH-Schutzgüter

6.4.1.1 Grundsätze der Maßnahmeplanung

Begriffsdefinitionen

Zentrale Bezugsebene für die Maßnahmeplanung im Gebiet ist die FFH-Richtlinie sowie die Vogel-schutzrichtlinie. Gemäß diesen Richtlinien verpflichten sich alle EU-Mitgliedsstaaten zum Schutz und zur Sicherung der wildlebenden Arten und deren Lebensräume von gemeinschaftlichem In teresse sowie der Vernetzung der entsprechenden Lebensräume beizutragen. Konkrete Maßnahmen zur Um-setzung dieser Zielstellungen beinhalten:

• Die Festlegung der für die ökologischen Ansprüche der FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten bzw. Vogelarten notwendigen Erhaltungsmaßnahmen.

• Die Vermeidung der Beeinträchtigung des bestehenden Erhaltungszustandes der FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten bzw. relevanten Vogelarten.

• Die Sicherung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der betreffenden FFH-Lebensraumtypen und FFH-Arten bzw. relevanten Vogelarten in ihrem natürlichen Ver-breitungsgebiet.

Art der Maßnahme

Hinsichtlich der Art der Maßnahme kann unterschieden werden in:

Aktive Maßnahmen

Maßnahmen die zu einem direkten Eingriff in den bestehenden LRT bzw. die jeweilige Habitatfläche führen. Beispiele hierfür sind Schaffung von Lichtungen in bestehende Gehölzbestände, Anpflanzung von Gehölzen, Pflegemad, Beweidung.

Passive Maßnahmen

Maßnahmen, welche zur Vermeidung eines weiteren Eingriffes in den bestehenden Lebensraumtyp bzw. die jeweilige Habitatfläche führen. Beispiele hierfür sind Nutzungsverzicht, Einstellung der weite-ren Gewässerunterhaltung.

Gebietsbezogene Maßnahmen

Alle Maßnahmen, welche für das gesamte FFH-Gebiet oder zumindest wesentliche Teile davon gel-ten. Die zur Umsetzung der Ziele notwendigen Maßnahmen können sich unter Umständen auch auf Flächen außerhalb des FFH-Gebietes erstrecken.

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Behandlungsgrundsätze

Alle Erhaltungsmaßnahmen, welche sich innerhalb eines Gebietes auf alle Flächen eines LRT oder alle Habitatflächen einer Art beziehen. Sie beinhalten grundsätzliche für die Erhaltung eines günstigen Zustandes notwendige, gegebenenfalls auch spezifische Maßnahmen.

Flächenspezifische Einzelmaßnahmen

Alle konkret auf eine Fläche (konkrete Fläche eines LRT oder eines Habitats einer Art des Anhang II der FFH-Richtlinie bzw. der EU-Vogelschutzrichtlinie) bezogenen Einzelmaßnahmen

Art der flächenspezifischen Einzelmaßnahme

Erhaltungsmaßnahmen

Darunter fallen alle Maßnahmen, welche zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes beitra-gen. Ein günstiger Erhaltungszustand liegt vor, wenn für das betreffende FFH-Schutzgut die Bewer-tungsstufe A (hervorragend) oder B (gut) vergeben werden kann (vgl. Tabelle 111). Weiterhin gelten alle der Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes eines aktuell in einem ungünstigen Erhaltungszustand (C, mittel bis schlecht) befindlichen FFH-Schutzgutes als Erhaltungsmaßnahmen. Als Erhaltungsmaßnahmen können darüber hinaus auch solche Maßnahmen gelten, welche der Er-haltung der Bewertungsstufe C (mittel bis schlecht) dienen, da nicht in jedem Fall eine Verbesserung in einen günstigen Erhaltungszustand (A oder B) realisiert werden muss oder kann.

Entwicklungsmaßnahmen

Maßnahmen welche zur Verbesserung eines aktuell bereits in einem günstigen Erhaltungszustand vorliegenden FFH-Schutzgutes dienen, werden als Entwicklungsmaßnahmen bezeichnet. Diese Maß-nahmen zählen zu den möglichen Maßnahmen. Ihre Durchführung ist somit zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes eines FFH-Schutzgutes nicht zwangsläufig notwendig. Auch solche Maßnahmen welche, z.B. aus Gründen der Herstellung oder dem Erhalt einer Kohärenzfunktion, der Überführung eines Nicht-LRT oder einer Nicht-Habitatfläche in ein LRT oder eine Habitatfläche die-nen, werden als Entwicklungsmaßnahmen angesehen.

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Tabelle 108: Maßnahmentypen zur Bewahrung, Entwicklung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von FFH-Schutzgütern

Ist- und Ziel-Erhaltungszustand Maßnahmenziel Maßnahmentyp

A A, B B, C C Erhaltung Erhaltungsmaßnahme

C B Wiederherstellung

B A, E C, E B Entwicklung Entwicklungsmaßnahme

6.4.1.2 Prinzip der Maßnahmeplanung

Umsetzungsfristen der Erhaltungs- und Wiederherstellungs- bzw. Entwicklungsmaßnahmen

Hinsichtlich des erforderlichen Beginns von spezifischen Erhaltungs- und möglichen Entwicklungs-maßnahmen sind verschiedene Zeithorizonte zu unterscheiden:

• Sofort: Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen sollte sofort erfolgen.

• Kurzfristig: Die entsprechenden Maßnahmen sollten bei Offenland-LRTs innerhalb von 2-3 Jahren und bei Wald-LRTs innerhalb von 5 Jahren umgesetzt werden.

Unter die Kategorie „sofort“ oder „kurzfristig“ anzuwendender Maßnahmen fallen solche, de-ren Umsetzung zur Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes dringend erfor-derlich ist bzw. die weitgehend ohne großen Aufwand (Kosten, Komplexität, Zeitaufwand und Eingriff gering) möglich sind.

• Mittelfristig: Die entsprechenden Maßnahmen sollten bei Offenland-LRTs innerhalb von 5 Jah-ren und bei Wald-LRTs innerhalb von 5-10 Jahren umgesetzt werden.

• Langfristig: Die entsprechenden Maßnahmen sollten bei Offenland-LRTs innerhalb von 10 Jahren und bei Wald-LRTs innerhalb von 30 Jahren umgesetzt werden.

Bei Maßnahmen deren Umsetzung nicht zwingend erforderlich ist oder solchen die einen größeren Aufwand erfordern, sind mittel- bis langfristige Zeithorizonte anzusetzen.

Maßnahme-ID‘s

Grundsätzlich erhalten ausschließlich einzel- bzw. teilflächenspezifische Erhaltungs- und Entwick-lungsmaßnahmen (für FFH-LRTs, für Habitate von Arten des Anhang II sowie für LRT-/ Habitatent-wicklungsflächen) sowie sonstige Maßnahmen (z.B. gebietsbezogene Maßnahmen) eine Maßnahme-ID.

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Die Vergabe der Maßnahme-ID’s erfolgte unter folgender Vorgehensweise:

• jeder Maßnahmefläche wird eine Maßnahme-ID zugewiesen. Als Abgrenzungskriterium einer Maßnahmefläche gilt das Vorliegen der fachlichen Notwendigkeit einer gemeinsamen Maß-nahmekombination. Daraus folgt, dass sowohl mehrere LRTs, Biotoptypen und Habitate als auch Teilflächen eines LRT, Biotoptyps oder Habitats zu einer Maßnahmefläche zusammen-gefasst werden können.

• bei Maßnahmen, die sinnvoll über mehrere räumlich benachbarte Maßnahmeflächen durchge-führt werden können, ist eine Zusammenfassung selbiger möglich.

• Maßnahmen welche auf gleicher Fläche stattfinden, aber von verschiedenen Verantwortlichen (z.B. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutzverwaltung) durchgeführt werden, müssen auch unter verschiedenen Maßnahmenummern codiert werden.

• es kann auch Fälle geben, in denen für ein Maßnahmeziel verschiedene Maßnahmevarianten angegeben werden können bzw. müssen (z.B. aus Gründen der finanziellen Belastung oder der praktischen Umsetzbarkeit).

• Maßnahmevarianten werden dabei durch einen extra Buchstaben gekennzeichnet.

• die Gesamtcodierung für eine Maßnahmefläche lautet: fortlaufende Nummer + Zahl (für die Maßnahme) + Buchstabe (für die Variante)

Die Gesamtmaßnahmetabelle mit allen Maßnahmen und Behandlungsgrundsätzen befindet sich im Anhang.

6.4.1.3 Maßnahmen für FFH-Lebensraumtypen

LRT 3260 - Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion

Behandlungsgrundsätze

Die Erhaltungsziele haben im Wesentlichen den Schutz und die Entwicklung des Ranunculion fluitan-tis zum Inhalt. Dazu gehören alle Aspekte die auch gleichzeitig zu einem naturnäheren Zustand des Fließgewässers führen:

• Stoffdynamik (physikochemische Parameter): Rückhalt aller Nährstoffe und sonstigen Substanzen die zu einer über die natürlichen Verhält-nisse hinausgehenden Belastung des Gewässers führen

• Gewässerbettdynamik: Gewässersohle und –ufer sollten sich variabel und vielfältig entwickeln können (z.B. überwie-gend sandig-kiesiges Substrat der Gewässersohle mit unterschiedlichen Substratfraktionen, kleinräumig wechselnde Fließgeschwindigkeiten und Strömungsbereiche, Wechsel von fla-chen und tiefen Abschnitten in Uferhöhlungen, -abbrüche)

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• Abflußdynamik: Gewährleistung eines dem Naturraum und Gewässertyp entsprechenden Abflussregimes mit der Möglichkeit zur Entwicklung von Gleit- und Prallhängen

• Besiedlungsdynamik: Etablierung einer dem natürlichen Fließgewässertyp entsprechenden Flora und Fauna, inkl. einer entsprechenden Ufervegetation

• Auendynamik: Vernetzung von Fließgewässer und Aue, d.h. Gewährleistung von Überflutungen (Aue als Re-tentionsraum für Wasser und Feststoffe)

Entsprechend der Erhaltungsziele ergeben sich folgende empfehlenswerte Erhaltungsmaßnahmen:

• Verringerung (Nähr-)Stoffeintrages durch Pufferstreifen (mind. 10 m breite Streifen entlang des Ufers mit Verzicht auf Ackernutzung und ohne oder nur mit angepasster Viehdichte), kei-ne Düngung und Extensivgrünlandnutzung im unmittelbaren Nahbereich des Fließgewässers

• Verringerung von (Nähr)-Stoffeinträgen aus Direkteinleitungen oberhalb des UG (z.B. in Görs-bach), dies gilt also landesübergreifend

• Stellenweise Anhebung der Gewässersohle • Etablierung einer naturnahen sandig-kiesigen Gewässersohle (parallel zur Anhebung) • Förderung der Eigendynamik (Einbringen von Störelementen wie Steinen und Baumstubben);

im Bereich der parallel verlaufenden Sole Initiierung der Eigendynamik nur in nördliche Rich-tung

• Gliederung des Ufers durch z.B. Wurzelwerk, Sträucher, Bäume, Uferabbrüche • Wo Ufersicherung notwendig ist, diese nur oder unterstützend durch Lebendverbau (z.B.

Pflanzung, Faschinen, Röhrichtmatten, Kokoswalzen) • Vermeidung bzw. Rücknahme von Querverbauungen • Teilweise Aufweitung und Initiierung der Mäanderbildung des Fließgewässers; im Bereich der

parallel verlaufenden Sole Initiierung der Eigendynamik nur in nördliche Richtung • Verringerung der Intensität der Gewässerunterhaltung; Krautungen des Wasserkörpers nur in

begründeten Einzelfällen vornehmen • Förderung geeigneter und standortgerechter Kontaktlebensräume (z.B. Feucht- und Nasswie-

sen, Röhrichte, Seggenriede u.a.) • Zurückdrängung von nitrophilen Stauden und Neophyten wie Urtica dioica und Impatiens

glandulifera durch Mahd oder Ausreißen • Zulassen der Etablierung feuchter Hochstaudenfluren (LRT 6430) • Entwicklung eines gewässerbegleitenden, stellenweise lückigen Gehölzsaumes aus standort-

gerechten Gehölzarten (Strauchweiden, Erlen, Eschen, Eichen, Hainbuchen, Ulme etc.) bis an die Mittelwasserlinie der Nebenhelme

• Entwicklung eines LRT 91E0 (Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässer)

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6.4.1.4 Maßnahmen für FFH-Anhang-II-Arten

Groppe

Behandlungsgrundsätze

Für die Groppe ist das Vorhandensein geeigneter Hohlräume als Versteckmöglichkeiten von besonde-rer Bedeutung. Eine naturnahe Ausgestaltung von Fließgewässern ist daher im Hinblick auf diese Art unter besonderer Berücksichtigung der Ufer- und Sohlstrukturen durchzuführen. Es ist darauf zu ach-ten, dass grobes Substrat unterschiedlicher Korngrößen vorhanden ist, da die verschiedenen Alters-klassen einen unterschiedlichen Bedarf an Hohlräumen haben. Zusätzlich können auch Baumpflan-zungen an der Mittelwasserlinie hilfreich sein, da z.B. Erlenwurzeln ebenfalls geeignete Aufenthaltsor-te bieten können. Bei der Gewässerunterhaltung ist dementsprechend darauf zu achten, dass die wesentlichen Strukturen erhalten bleiben (z.B. keine vollständige Beräumung von Geschiebe).

Die Wasserqualität spielt zumindest insoweit eine Rolle für die Art, als eine erhebliche Nährstofffracht zu einer Verschlammung des Untergrundes beitragen kann. Allerdings belegt das Vorkommen in der Helme unterhalb des Stausees eine gewisse Toleranz gegenüber einer verringerten Wassergüte.

Bachneunauge

Behandlungsgrundsätze

Entscheidend für ein Vorkommen des Bachneunauges sind in erster Linie Durchgängigkeit und natur-nahe Fließgewässerdynamik der besiedelten Gewässer. Letztere wird benötigt, um eine ausreichende Diversität sowohl der Strömungsverhältnisse als auch der Substratbeschaffenheit gewährleisten. We-sentlich ist ein Wechsel von groben und feinen Sedimenten. Die kiesigen Sedimente finden für die Reproduktion Verwendung, während die schlammigen den Querdern als dauernder Aufenthalt und zur Nahrungsaufnahme dienen. Wesentliches Behandlungsziel für die Nebenhelme muss daher der Rückbau der vorhandenen Eindeichungen sein. Die Gewässergüte scheint demgegenüber für die Art eine untergeordnete Rolle zu spielen (vgl. WINKLER et al. 2007), so dass auch in der diesbezüglich problematischen Ausgangssituation der Nebenhelme von einem Erfolg struktureller Verbesserungen ausgegangen werden kann.

Weiterhin ist zu beachten, dass es bei der Gewässerunterhaltung zu erheblichen Individuenverlusten kommen kann. Dies ist durch ein dementsprechend angepasstes zurückhaltendes Unterhaltungskon-zept zu vermeiden.

Fischotter

Wegen der hohen Mobilität und der großen Streifgebiete von Fischottern fokussiert die Maßnahmen-planung auf die Formulierung wirksamer Behandlungsgrundsätze und deren dauerhafte Umsetzung.

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Diese orientieren darauf, den aktuellen Erhaltungszustand C zu verbessern. Ziel ist es, den EHZ auf die nächste Stufe B zu entwickeln. Darüber hinaus zielen die Behandlungsgrundsätze darauf ab, das FFH-Gebiet gegenüber Störungen, insbesondere Störungen zu den Hauptaktivitätsphasen des Fisch-otters (um Sonnenuntergang, gegen Mitternacht sowie um Sonnenaufgang) zu beruhigen.

Die Behandlungsgrundsätze sind dauerhaft und kontinuierlich zu berücksichtigen.

Behandlungsgrundsätze

• Erhalt und Entwicklung der kleinräumigen Gewässervernetzung und der linearen Durchgän-gigkeit des Gewässersystems der Helme einschließlich der Nebenhelme

• Aufwertung des unmittelbaren Gewässerumfeldes der Nebenhelme durch Extensivierung der Gewässerunterhaltung und der Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen

• Wirksame Durchsetzung eines Nachtangelverbotes im gesamten FFH-Gebiet

• Wirksame Durchsetzung eines Leinenzwanges für Hunde

• Keine Errichtung neuer Verkehrstrassen im Umfeld von mind. 100m um Gewässer

Helm-Azurjungfer

Behandlungsgrundsätze

Für die Helm-Azurjungfer müssen grundwasserbeeinflusste, gut besonnte (Wiesen-)Gräben als Habi-tat bereitgestellt werden. Insbesondere die südlichen Ufer sind zumindest überwiegend gehölzfrei zu halten. Eine Grabenräumung darf nur selten und auch nur abschnittsweise durchgeführt werden, um die Submersvegetation nicht zu stark zu beeinträchtigen. Lediglich Verlandungs- und Verschilfungs-tendenzen muss ggf. entgegengewirkt werden. Um diese nicht übermäßig zu fördern, sollte eine Dün-gung im Umfeld besiedelter Gräben unterbleiben.

Einzel-/Teilflächenspezifische Maßnahmen

Um die Art auch im westlichen Teil des FFH-Gebietes wirksam schützen zu können, ist entsprechend der Forderung von (SY & SCHULZE 2010) eine Erweiterung um die bekannten Habitate nördlich der Nebenhelme denkbar (siehe Abbildung 21). Zumindest sollte hier eine Reduzierung der Intensität der Grünland- und Grabenbewirtschaftung im Sinne der Behandlungsgrundsätze erfolgen. Die vorge-schlagene Erweiterungsfläche liegt innerhalb des Vogelschutzgebietes „Helmestausee Berga-Kelbra“, Eine nationalrechtliche Sicherung muss demzufolge ohnehin erfolgen. Dabei sollten auch Regelungen zum Schutz der Helm-Azurjungfer auf der benannten Fläche getroffen werden.

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Abbildung 21: Lage des Vorschlagsgebietes für die Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale)

Schmale Windelschnecke

Behandlungsgrundsätze

Grundsätzlich ist hochanstehendes Grundwasser zur Ausbildung des für die Art notwendigen Mikro-klimas von entscheidender Bedeutung. Für das betrachtete Schutzgebiet bedeutet dies, dass eine Ansiedlung nur innerhalb der Eindeichungen realistisch ist und damit deren zumindest abschnittswei-se Verbreiterung voraussetzt. Dort kämen ggf. lichte Röhrichte mit ausreichend besonnter Streu-schicht als Habitat in Betracht.

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6.4.2 Maßnahmen für Vogelarten

Die Maßnahmen für Vogelarten werden im Managementplan „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ dargestellt.

6.4.3 Maßnahmen für sonstige Schutzgüter sowie allgemeine Nutzungs-regelungen

6.4.3.1 Landwirtschaft

Aufgrund des räumlichen Zuschnitts des FFH-Gebietes sind landwirtschaftliche Belange nur in gerin-gem Umfang von der Maßnahmenplanung betroffen. Zur Reduktion diffuser Nähr- und Schadstoffein-träge sind sowohl innerhalb als auch oberhalb des UG entlang der (Neben-)Helme Gewässerrand-streifen auszuweisen. Eine Mindestbreite der Randstreifen von 5 Metern ist durch das Wasserhaus-haltsgesetzt (WHG § 38) abgedeckt. Zur besseren Erfüllung ihrer Funktion wird jedoch eine Breite von 10 m empfohlen.

Zum Schutz der Helme sollte innerhalb des Gewässerrandstreifens:

• auf den Einsatz von Düngemitteln und Bioziden vollständig verzichtet werden und

• keine Ackerbewirtschaftung bzw. Intensivgrasland-Nutzung

erfolgen.

Darüber hinaus ist beim südseitigen Randstreifen (rechtes Helmeufer) eine vollständige Herausnahme aus der Nutzung sinnvoll. Die sodann einsetzende Gehölzsukzession führt mittelfristig zur Entwicklung eines gewässerbegleitenden Gehölzstreifens. Dies ist aus gewässerökologischer Sicht ausdrücklich erwünscht, da ein solcher Gehölzbestand:

• für eine typische Beschattung des Wasserkörpers sorgt (dadurch Vermeidung einer unnatürli-chen Erwärmung des Wasserkörpers und der damit verbundenen Verringerung des Sauer-stoffgehalts),

• eine bestmögliche Pufferfunktion gegenüber Landwirtschaftsflächen entfaltet und

• für den charakteristischen Eintrag von Totholz, Falllaub etc. sorgt (Beginn der Nahrungskette im Gewässer).

Für Unterhaltungsmaßnahmen bleibt die (Neben-)Helme vom linken (nördlichen) Ufer aus mit techni-schem Gerät anfahrbar.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Anlage von Gewässerrandstreifen nicht nur innerhalb des FFH-Gebietes erfolgen soll, sondern auch oberhalb, d.h. auf Thüringischem Landesgebiet. Hierzu ist eine länderübergreifende Abstimmung sinnvoll, um eine übergeordnet koordinierte Herangehens-weise zu gewährleisten.

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Mit einer Einrichtung der Gewässerrandstreifen wird sowohl die stoffliche aus auch die physikalische (Temperatur) Beschaffenheit des Helmewassers verbessert, was sich wiederum positiv auf die im UG befindlichen Bestände von Groppe und Bachneunauge sowie die Ausprägung des LRT 3260 auswir-ken wird.

6.4.3.2 Forstwirtschaft

Die im Rahmen der Managementplanung vorgesehenen Maßnahmen betreffen die Forstwirtschaft nicht.

6.4.3.3 Wasserwirtschaft und Gewässerunterhaltung

Wasserwirtschaft

Nachrichtlich sollen hier die Bestrebungen hervorgehoben werden, das (außerhalb des UG befindli-che) Verteilerschütz an der Nebenhelme bei Auleben im Sinne einer Längsdurchgängigkeit umzuge-stalten. Dieses Vorhaben ist sehr bedeutsam und wird seitens der Managementplanung ausdrücklich begrüßt. So wird das oberhalb befindliche Helmesystem für die im bzw. unterhalb des UG vorkom-menden Fischarten erschlossen. Zu erwähnen sind hier nicht nur die Groppe und das Bachneunauge, sondern beispielsweise auch die autochthonen Vorkommen von Barbe und Äsche.

Gewässerunterhaltung

Die derzeit praktizierte Form der Unterhaltung der Nebenhelme ist aus Sicht der FFH-Schutzgüter als unverträglich einzustufen und sollte daher künftig weniger intensiv erfolgen.

Gemäß § 39(1)WHG gehören zur Gewässerunterhaltung einerseits die Sicherung eines ordnungsge-mäßen Wasserabflusses, andererseits jedoch auch die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers, insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen. Die beiden vorgenannten Unterhaltungsaufgaben gelten gleichrangig. Im Rahmen der vor-liegenden Managementplanung wird die momentane Unterhaltungspraxis als zu einseitig am Wasser-abfluss orientiert, eingestuft. Die Gewässerunterhaltung der Nebenhelme wird wie folgt empfohlen:

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Krautung

Krautungen des Wasserkörpers sind nicht pauschal jährlich vorzunehmen, sondern nur wenn zwin-gende Gründe dies erforderlich machen. Solche Gründe können sein: Ein verkrautungsbedingter Rückstau, welcher die Nutzbarkeit der angrenzenden Landwirtschaftsflächen merklich einschränkt oder eine nachweisliche Beeinträchtigung des vorsorgenden Hochwasserschutzes infolge der Ver-krautung.

An dieser Stelle ist auch die Absicht zu erwähnen, gewässerbegleitende Gehölzbestände am Südufer zu entwickeln. Damit wird v.a. im östlichen Teilbereich der Nebenhelme ein höherer Beschattungsgrad einhergehen, der wiederum die Wasserpflanzen-Entwicklung verringert und damit auch die Notwen-digkeit von Krautungen.

Sind dennoch Krautungen erforderlich, so sind diese so durchzuführen, dass

• die Gewässersohle unberührt bleibt,

• sich gekrautete mit unbehandelten Abschnitten gleicher Länge abwechseln (abschnittsweise),

• das anfallende Pflanzenmaterial ist dem Gewässer entnommen und in Gewässernähe zwi-schengelagert wird, um eine Rückwanderung mobiler Tierindividuen zu ermöglichen,

• Krautung entgegen der Fließrichtung vorgenommen werden, um ein erneutes Erfassen ver-drifteter Organismen zu vermeiden.

Weiterhin ist auch eine "Stromstrichmahd" denkbar. Dabei wird nicht die gesamte Breite des Wasser-körpers, sondern nur ein im Stromstrich befindlicher Teilbereich. Dadurch werden unterschiedliche Strömungsbedingungen geschaffen, die wiederum zu einer Substratdiversifizierung führen. Dies käme nicht nur der Ausprägung des LRT 3260 zugute, sondern auch der Habitateignung für Groppe, Bach-neunauge, Barbe und Äsche.

Sohlberäumung

Die mit einer Sohlberäumung verbundenen Eingriffe in die Gewässersohle führen zu einer Schädi-gung dieser sensiblen Habitatstrukturen. Sohlberäumungen sind daher im Idealfall gänzlich zu unter-lassen bzw. auf ein zwingend erforderliches Mindestmaß zu begrenzen. Im Sinne einer übergeordne-ten Stringenz wird analog zum Managementplan für die unterliegenden Helmeabschnitte (4533-301) auch hier die Festlegung einer Sollsohlhöhe empfohlen. Diese vor dem Pflegegang festzulegende Höhe ist bei einer Beräumung nicht zu unterschreiten. Die genaue Quantifizierung der Sollhöhe sollte auf Basis eines (hydraulischen) Wasserspiegellagen-Modells im Nachgang der Managementplanung erfolgen. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen: Eine natürliche Sohlaufhöhung infolge des Geschie-betransportes ist im Bereich der Nebenhelme aus ökologischer Sicht wünschenswert und sollte nach Möglichkeit zugelassen werden, da so die unnatürliche Eintiefung des Trapezprofils (zumindest teil-weise) kompensiert wird. Ob bzw. inwiefern dies zu Problemen mit dem Hochwasserschutz führt, kann an dieser Stelle nicht geklärt werden. Zu bedenken ist jedoch, dass im Fall einer mittel- bis lang-fristigen Sohlaufhöhung die hydraulische Leistungsfähigkeit des Gewässerprofils auch durch eine Aufweitung des Profils sichergestellt werden kann. D.h. im Bedarfsfall ist die Aufweitung des Gewäs-

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serprofils deutlich verträglicher als eine (Wieder-)Eintiefung anhand einer Sohlberäumung. Die Hoch-wasserneutralität beider Lösungsansätze ist dabei gleich.

D.h. mit einem vollständigen Verzicht von Sohlberäumungen zugunsten einer breiteren, flacheren Profilausgestaltung wäre eine Annäherung an den Naturzustand des Gewässertyps 9.1 erzielt. Davon würde nicht nur der LRT 3260 profitieren, sondern auch der Fischotter sowie die wertgebenden Fisch-arten Groppe und Bachneunauge. Neben der höheren Naturnähe wäre auch das Ausbleiben unmit-telbarer Schädigungen des LRT bzw. von Fischindividuen positiv hervorzuheben. In diesem Kontext ist auch eine mittel- bis langfristige Besiedlung der Nebenhelme durch die unterhalb bzw. in der Thyra vorkommenden autochthonen Äschen- und Barbenbestände möglich.

Für den Fall, dass eine Grundräumung dennoch nachweislich unumgänglich ist, sind dabei die fol-genden Schutzmaßnahmen vorzunehmen:

• Keine Sohlberäumungen im Zeitraum vom 1. April bis 15. Juni (Schonung von Bachneunau-gen-Habitaten).

• Vor der Beräumung ist eine Elektrobefischung des Gewässerabschnitts vorzunehmen, bei der v.a. die wenig fluchtfähigen Arten (v.a. Groppe) bzw. Altersstadien zu entnehmen und in an-grenzende Helmeabschnitte umzusetzen sind.

Mahd von Böschung und Randstreifen

Wie bereits im Kapitel 6.4.3.1 erwähnt, ist die Entwicklung eines (zumindest einseitig) gehölzbestan-denen Gewässerrandstreifens erwünscht. D.h. auf der betreffenden Seite (idealerweise Südufer) ist die Mahd von Böschung und Randstreifen einzustellen. Dabei ist es wichtig, dass das Aufkommen von Gehölzen bis an die Mittelwasserlinie zugelassen wird, damit sich mittel- bis langfristig Strukturen wie Wurzelüberhänge etc. ausbilden können.

Die Entwicklung eines dichten, geschlossenen Gehölzbestandes entlang der Nebenhelme ist nicht das Ziel, weil die damit einhergehende vollständige Beschattung des Wasserkörpers nachteilig für die Ausbildung des LRT 3260 sowie die Habitateignung von Amphibien und Libellen ist. Vielmehr sollte sich der künftige Gehölzbestand so entwickeln, dass sich beschattete und besonnte Gewässerab-schnitte abwechseln. Dadurch wird eine größtmögliche Standort- und Biodiversität gewährleistet, die auch den FFH-Schutzgütern zugute kommt.

Die den Gehölzufern gegenüberliegende Seite kann durch die regelmäßige Böschungsmahd gehölz-frei gehalten werden, so dass die Erreichbarkeit des Gewässers durch technisches Gerät dauerhaft gesichert ist. Dabei sollten die folgenden Auflagen eingehalten werden:

• Mahd frühestens ab Anfang Juli (zum Schutz der Knäkente).

• Das Mahdgut ist abzutransportieren, um den Eintrag organischer Substanz und die damit ver-bundenen Folgen (Sauerstoffzehrung usw.) zu unterbinden.

• Balkenmäher und Schlegelmäher zu bevorzugen, um faunistische Verluste gering zu halten.

• Die Schnitthöhe sollte 10 cm nicht unterschreiten.

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6.4.3.4 Jagd und Fischerei

Aus Sicht der Jagdnutzung sind im FFH-Gebiet keine Maßnahmen erforderlich. Der Helmeabschnitt oberhalb der Talsperre ist derzeit massiv überprägt (vgl. Kap. 6.3.1) und beherbergt daher keine wert-gebenden Fischarten. In diesem Kontext ist die derzeitige Bewirtschaftung durch den Kreisangelver-ein Sangerhausen e.V. unproblematisch. Folglich besteht auch hier kein Maßnahmen-Erfordernis. Gleiches gilt für die Nebenhelme, die nicht bewirtschaftet wird. Dieser Zustand ist so beizubehalten, u.a. da für Bachneunaugen und Groppen ein ganzjähriges Fangverbot in Sachsen-Anhalt besteht (gem. FischG LSA und FischO LSA).

6.4.3.5 Erholungsnutzung und Besucherlenkung

Im Zuge der Maßnahmenplanung für das umliegende Vogelschutzgebiet "Helmestausee Berga-Kelbra" sind umfangreiche Maßnahmen zur Besucherlenkung vorgesehen (vgl. Kap. 5.4.3.5). Darüber hinausgehende Maßnahmenerfordernisse zum Schutz der FFH-Schutzgüter bzw. der sonstigen wert-gebenden Bestandsteile des FFH-Gebiets existieren nicht.

6.4.3.6 Landschaftspflege und Maßnahmen des speziellen Biotop- und Arten-schutzes

Zur Erreichung bzw. Erhaltung des guten Erhaltungszustandes von Fischotter, Groppe und Bach-neunauge sowie des LRT 3260 ist die Morphologie der Nebenhelme zu verbessern. Dies kann mittel-fristig durch das zulassen eigendynamischer Entwicklungsprozesse infolge einer weniger intensiven Gewässerunterhaltung erzielt werden (vgl. Kap. 6.4.3.3). Diese Entwicklung ist durch bauliche Initial-maßnahmen zu unterstützen bzw. zu beschleunigen. In diesem Kontext werden zwei Varianten unter-schiedlichem Umfangs sowie unterschiedlicher hydraulischer Wirkung aufgezeigt. Bevor diese Varian-ten näher erläutert werden, sollen die konkreten Habitatbedürfnisse von Groppe und Bachneunauge benannt werden, die als Ziel der strukturellen Umgestaltung zu verstehen sind.

Habitatansprüche Bachneunauge

Grundsätzlich sind Bachneunaugen angewiesen auf Gewässer mit einem Wechsel flach überströmter, schnell fließender Bereiche („riffles“) zu tiefen, strömungsberuhigten Zonen („pools“). Für die Laichab-lage werden flach überströmte Kiesbänke mit Wassertiefen von 3-30 cm genutzt. Das Spektrum der Fließgeschwindigkeiten beträgt 5-50 cm/s, in der Folge herrschen dort Substrate der Fein-/ Mittel- und Grobkiesfraktion vor.

Als Larvalhabitate suchen die "Querder" strömungsberuhigte Bereiche auf. Typischerweise setzt sich die Sohle dort aus grobschluffigen bis grobsandigen Substraten zusammen. Die Strömungsgeschwin-digkeit darf 17 cm/s nicht überschreiten.

Zur Überwinterung nutzen die Bachneunaugen Unterstände in Form von Steinen oder Wurzeln.

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Habitatansprüche Groppe

Bei der Groppe spielen v.a. die Vorkommen von Kiesbänken eine zentrale Rolle für den Reprodukti-onserfolgt. Während als Juvenilhabitat kiesige Substrate mit einer Korngröße von 2-3 cm bevorzugt werden, benötigen adulte Organismen Substrate mit Kerngrößen (je nach Körperlänge) von bis zu 15 cm Durchmesser (Steine, Flussschotter), in deren Hohlraumsystem sich die Groppen aufhalten.

Das Ziel der strukturverbessernden Maßnahmen muss daher sein, u.a. ein ausreichendes Angebot der vorgenannten Habitatrequisiten (Kiesbänke, Unterstände, Stein-/Schotterbereiche, strömungsbe-ruhigte Bereiche) in ausreichendem Umfang bereitzustellen, um so gute Reproduktionsbedingungen für Bachneunauge und Groppe innerhalb der Nebenhelme zu schaffen. Dadurch wird zugleich auch eine Substrat- und Strömungsvielfalt hergestellt, die sich auf die Habitateignung des Fischotters sowie den Erhaltungszustand des LRT 3260 positiv auswirken wird.

Bevor die beiden o.g. Varianten zur strukturellen Aufwertung erläutert werden, soll an dieser Stelle eine allgemeine Aussage zum Umfang der benötigten Habitatrequisiten getroffen werden. Hintergrund ist das Vorliegen eines Managementplans für das unterhalb an das UG angrenzende FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“ (4533-301) aus dem Jahr 2002. Diese Managementplanung trifft bereits detaillierte Aussagen zur v.a. fischökologisch benötigten Strukturausstattung des dortigen Helmeabschnitts. Auf Wunsch des LHW Sachsen-Anhalt werden die im Rahmen der vorliegenden MMP getroffenen Maßnahmenaussagen in enger Anlehnung daran formuliert. Dies ist sinnvoll, da

• die beiden Gebiete bzw. Gewässerabschnitte unmittelbar aneinander grenzen,

• die Abschnitte durchgängig miteinander verbunden sind (seltene Ausnahme: BW III im Hoch-wasserfall geschlossen)

• mit Groppe und Bachneunauge Nachweise von Anhang II-Fischarten für beide Gebiete vor-liegen, d.h. übergreifende Populationen anzunehmen sind und

• im unterhalb angrenzenden FFH-Gebiet Bestände weiterer wertgebender Arten (Barbe, Äsche etc.) existieren, welche die Nebenhelme bei einer umfassenden, nachhaltigen Aufwer-tung besiedeln können.

Anders ausgedrückt: Die Helme ist ein übergreifendes Fließgewässerkontinuum, so dass „Brüche“ in der Maßnahmenplanung an den FFH-Gebietsgrenzen zu vermeiden sind.

Konkret werden an der Nebenhelme flach überströmte Kiesbänke, strömungsberuhigte Bereiche, Unterstände und Stein-/ Flussschotterpartien benötigt, um den Habitatansprüchen von Groppe und Bachneunauge gerecht zu werden. Im Analogieschluss zur existierenden Managementplanung wird für den etwa 2,4 km langen Nebenhelme-Abschnitt die empfohlene Habitatanzahl und -fläche wie folgt quantifiziert (Tabelle 109):

Tabelle 109: Empfohlene Habitatanzahl und –fläche für Groppe und Bachneunauge

Habitattyp

empfohlene Anzahl Habitatfläche gesamt [m²]

flach überströmte Kiesbank 3 300

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Habitattyp

empfohlene Anzahl Habitatfläche gesamt [m²]

strömungsberuhigte Bereiche 3 60 Unterstände (durch Vegetation gebildet) 20 50 Stein-/ Flussschotterpartien 5 100

Im Gegensatz zur Helme im FFH-Gebiet 4533-301 weist die Nebenhelme derzeit ein monoton ausge-bautes (Trapez-)Regelprofil auf (vgl. Abbildung 22). D.h. es existieren keine Varianzen bzw. Ansätze bedeutsamer Strukturen, an denen die Herstellung einzelner Habitattypen ansetzen könnte. Eine ge-naue Verortung der zu schaffenden Habitate ist hier daher nicht sinnvoll bzw. wäre willkürlich. Grund-sätzlich ist zu beachten, dass die Anordnung der Strukturelemente möglichst gleichmäßig über den 2,4 km langen Nebenhelme-Abschnitt innerhalb des UG zu verteilen sind, damit eine flächenhafte Aufwertung sichergestellt wird. Morphologische Maßnahmen an den Böschungen sind im Weg-parallelen Abschnitt nur auf der Südseite und im Sole-parallelen Abschnitt ausschließlich auf der Nordseite möglich, um die bestehende Infrastruktur nicht zu gefährden. Gleichzeitig ist auch eine ei-gendynamische Laufverlagerung der Nebenhelme nur in der jeweils unkritischen Richtung tolerierbar.

Abbildung 22: Strukturell verarmtes, intensiv unterhaltenes Nebenhelme-Gerinne

Zur Erreichung der genannten Habitatausstattung sind zwei unterschiedliche Herangehensweisen denkbar, die nachfolgend als Varianten beschrieben werden.

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Variante 1 - Minimalvariante

Diese Variante umfasst einen nur minimalen Umfang baulicher Maßnahmen. Das grundlegende Ziel ist die Diversifizierung der momentanen Gewässerbreite und -tiefe sowie der Strömungs- und Sub-stratverhältnisse. Konkret sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:

a) Punktuelle Umprofilierung der Böschungen

Hier ist einerseits die Abflachung einzelner Böschungspartien geplant. Davon betroffen sind die terrestrischen, amphibischen und aquatischen Böschungsbreiche. Ziel ist es, die aktuell etwa mit 1:2 geneigten Böschungen so abzuflachen, dass dort strömungsarme Flachwasserzonen geschaf-fen werden. Dieser Effekt kann durch das gezielte Einbringen von Störelementen (vgl. Punkt b) oberhalb der Abflachungsbereiche verstärkt werden, da eine geschickte Anordnung der Elemente einen "Strömungsschatten" erzeugen kann.

Neben der Abflachung ist auch ein Anreißen der Böschungen vorzunehmen, um Laufverlagerun-gen zu initiieren und die Entwicklung von Steilufern zu fördern. Dies ist bereits im Rahmen des Alt-armanschlusses oberhalb des Wehrs Hornissenberg (unterhalb UG) durchgeführt worden (vgl. Ab-bildung 23).

Abbildung 23: Beispiel eines Böschungsanrisses an der Helme (unterhalb des UG)

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Als dritte Teilmaßnahme dieser Kategorie ist die Profilaufweitung zu erwähnen. Diese wird über die Rückverlegung einer oder beider Gewässerböschungen erzielt. Damit geht eine Verbreiterung des abflusswirksamen Querschnitts einher. Die daraus resultierende Verringerung der Sohlschubspan-nung führt hier zur Geschiebeakkumulation (Kiese). Falls der Geschiebetransport für die Ausbil-dung der erwünschten flach überströmten Kiesbänke zu gering sein sollte, ist auch die gezielte, lo-kale Einbringung von Kiesen sinnvoll. Idealerweise werden die herzustellenden Kiesbänke ober-halb der oben genannten Böschungsabflachung angeordnet.

b) Einbringung von Störsteinen bzw. Totholzelementen

Mit dem Einbau von Störelementen sind zwei Positivwirkungen verbunden. Zum einen wird die Strömung auf das gegenüberliegende Ufer gelenkt und so die eigendynamische Laufverlagerung beschleunigt. Daher sind die Störsteine bzw. Totholzelemente primär an der zu haltenden Ufersei-te (am Weg/an der Sole) einzubringen.

Zum anderen wird mit den Störelementen eine kleinräumige Verengung des Abflussprofils erzielt. Die innerhalb dieser Strömungsrinnen vorherrschenden hohen Fließgeschwindigkeiten werden die Zusammensetzung der Sohlfraktionen zugunsten von Steinen und Blöcken verschieben. In dem damit einhergehenden Hohlraumsystem werden v.a. adulte Groppen günstige Lebensraumstruktu-ren vorfinden. Gleichzeitig stellen auch die Störstein-Schüttungen selbst geeignete Groppen-habitate dar.

Wichtig ist jedoch, dass die Störelemente nicht ausschließlich in Form von Steinen eingebracht werden, sondern auch als Totholz, welches ein charakteristischer Bestandteil natürlicher "Typ 9.1-Gewässer" ist. Auf dem Totholz bildet sich ein Biofilm, der von Makrozoobenthos-Organismen ab-geweidet wird. Dies wirkt sich einerseits positiv auf die entsprechende biologische Qualitätskom-pentente nach WRRL aus, zum anderen wird dadurch die Nahrungskette (bereits zu Beginn) be-reichert. Das Totholz ist in Form möglichst großer, komplexer Elemente (z.B. Wurzelstubben, Fall-bäume) einzubauen. Es ist zu fixieren, um hochwasserbedingte Verlagerungen und ggf. Verklau-sungen an Bauwerken zu vermeiden. Bei der Verwendung ausreichend großer Totholzstrukturen fungieren diese zugleich als Unterstand für Fische. Gleiches gilt für Störstein-Schüttungen.

c) Gehölzpflanzungen

Wie bereits im Kap. 6.4.3.3 erläutert, sind gewässerbegleitende Gehölzstrukturen zu entwickeln. Dies geschieht durch Sukzession infolge der künftig zu unterlassenen Böschungsmahd. Die Suk-zessionsprozesse sind jedoch durch gezielte Gehölzpflanzungen zu steuern und zu beschleuni-gen. Dabei ist das Artenspektrum an der pnV auszurichten (Schwarzerle, Gemeine Esche, Flatter-Ulme etc.). Wichtig ist, dass v.a. entlang der Mittelwasserlinie Bäume gesetzt werden. Mit fort-schreitendem Wachstum werden die Baumexemplare eine strukturbereichernde Wirkung entfalten. So fungieren umspülte Bäume inkl. deren Wurzelüberhänge sehr gut als Unterstände für Fische. Daneben stellen sie auch ein Abflusshindernis dar und sorgen so für eine erhöhte Strömungsviel-

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falt. Die Positiveffekte von Beschattungswirkung und Falllaub-Eintrag wurden bereits mehrfach er-läutert und werden daher an dieser Stelle nur noch der Vollständigkeit halber erwähnt.

Gleichzeitig wird darauf verwiesen, dass kein durchgängig geschlossener Gehölzbestand zu ent-wickeln ist, sondern ein mit Lichtungen und besonnten Nebenhelme-Abschnitten durchsetzter Be-stand. Auch die punktuelle Offenhaltung von Uferpartien durch eine gezielte Mahd ist denkbar bzw. sinnvoll.

Fazit Minimalvariante

Die aufgezeigte Variante 1 umfasst einen "minimalinvasiven" Ansatz, um mit baulichen Initialmaß-nahmen die erforderlichen Habitatstrukturen zeitnah bereitstellen zu können. Die vorgesehenen Maß-nahmen dienen jedoch nicht ausschließlich der kurzfristigen Habitatherstellung, sondern sind zugleich auch als Beginn und Anschub einer eigendynamischen Entwicklung der Nebenhelme zu verstehen. D.h., wenn es mittel- bis langfristig zu prozessbedingten Strukturveränderungen am Fließgewässer kommt, so ist dies aus Natura 2000-Sicht erwünscht und sollte zugelassen werden. Das bedeutet sodann auch, dass die anfänglich geschaffenen Habitatstrukturen an dieser Stelle ihre gewünschte Funktion zu einem späteren Zeitpunkt einbüßen können. Dies ist unproblematisch, da ein dynami-sches Gewässer mit einem gewissen Maß an Naturnähe den charakteristischen Formenschatz des Gewässertyps hervorbringen wird. D.h. die Habitate gehen letztlich nicht verloren, sondern verlagern sich lediglich in andere Bereiche. Langfristig wird mit dem Zulassen der Eigendynamik (in den Gren-zen, wie es der HW-Schutz ermöglicht) eine deutliche Aufwertung der Nebenhelme als LRT 3260 sowie als Lebensraum für Groppe, Bachneunauge, Fischotter etc. einhergehen.

Weiterhin ist zu erwähnen, dass die geplanten Maßnahmen der Variante 1 stellenweise zu einer Ver-ringerung des Abflussquerschnitts führen. Insbesondere die einzubringenden Störelemente und die im Gewässerprofil zu etablierenden Gehölze erhöhen die Profilrauhigkeit und verringern dadurch die hydraulische Leistungsfähigkeit des Gerinnes. Damit gehen (v.a. im HW-Fall) höhere Wasserspiegel-Lagen einher. Ob dies ein Problem aus Sicht des vorsorgenden Hochwasserschutzes darstellt, kann im Rahmen der vorliegenden Managementplanung nicht beantwortet werden. Vielmehr ist die maß-nahmenbedingt geänderte Abflusssituation anhand eines (hydraulischen) Wasserspiegellagen-Modells abzubilden, zu quantifizieren und zu bewerten. Sollte sich die prognostizierte Auswirkung als ein nachweisliches Problem für die Zweckbestimmung der Talsperre (Hochwasserschutz) herausstel-len, so ist die Variante 2 umzusetzen.

Variante 2 - Anlage einer Ersatzaue

Der hier gewählte Ansatz entspricht hinsichtlich der baulichen Herstellung von Habitatstrukturen weit-gehend der Variante 1. Der zentrale Unterschied hingegen ist die durchgehende Aufweitung des Ne-benhelme-Profils um etwa 10 m. D.h. eine Böschung wird erhalten, während die gegenüberliegende Böschung zurückverlegt wird. Dort, wo die Nebenhelme parallel zum Weg verläuft, ist eine Profilauf-weitung nach Süden (rechtsseitig) geplant, um eine Inanspruchnahme des Weges zu vermeiden. Im

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östlichen nebendammparallelen Abschnitt erfolgt die Aufweitung nach Norden (linksseitig), da sich im Süden die Sole unmittelbar anschließt.

Das Prinzip der Profilaufweitung wird anhand der nachfolgenden Systemschnitte (Abbildung 24, Ab-bildung 25) erläutert. Dabei handelt es sich um eine Gegenüberstellung von Ist- und Plan-Zustand der Variante 2. Eine Vermessung des Gewässerprofils lag nicht vor, so dass die Schnitte ausdrücklich Prinzipcharakter aufweisen, um einen gangbaren Weg aufzuzeigen. Diese Schnitte ersetzen die Pla-nungsphasen 2 bis 5 (Vor- bis Ausführungsplanung) dementsprechend nicht.

Abbildung 24: Prinzipschnitt Nebenhelme, Ist-Zustand

Abbildung 25: Prinzipschnitt Nebenhelme, Planzustand Var. 2

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Fazit Variante 2

Mit der vorgesehenen Aufweitung wird die Ausbildung eines naturnäheren Gewässerprofils sowie einer schmalen Sekundäraue ermöglicht. Insgesamt weist dieser Ansatz eine höhere Naturnähe auf, da ein zentrales Defizit - die unnatürlich tiefe Einschnittslage - mit der Sekundärauen-Herstellung zu-mindest teilweise kompensiert wird. Ein weiterer Vorteil der Variante 2 liegt in der Hochwasserneutrali-tät. Die Profilaufweitung erhöht die Leistungsfähigkeit des Gerinnes deutlich stärker als diese durch die profilaufrauhenden Wirkungen der Maßnahmen verringert wird. Hochwasserschutzgründe stehen einer Umsetzung dieser Variante folglich nicht entgegen. Die Rückverlegung der Böschung macht jedoch umfangreiche Bodenbewegungen erforderlich, die wiederum einen hohen Planungs- und v.a. Kostenaufwand mit sich bringen. Die Aushubmengen könnten u.a. für die Herstellung der Vogel-Insel verwendet werden (vgl. Kap. 5.4.3.6).

Gesamtfazit:

Beide skizzierten Lösungsansätze sind geeignet, Habitatstrukturen bereitzustellen, welche die Errei-chung des guten Erhaltungszustandes von Groppe, Bachneunauge, Fischotter sowie des LRT 3260 gewährleisten. Die Varianten unterscheiden sich primär bezüglich ihres Kostenaufwandes. Um einen effizienten Einsatz von Haushalts-/Fördermitteln sicherzustellen, sollte zunächst die Variante 1 weiter-verfolgt werden. Falls sich diese im Resultat hydraulischer Modellierungen als so nicht machbar her-ausstellt, ist alternativ die Variante 2 umzusetzen. Auch ein Mittelweg beider Lösungsansätze ist ggf. denkbar bzw. sinnvoll.

6.5 Umsetzung

6.5.1 Schutz- und Erhaltungsziele

6.5.1.1 Natura 2000 – Schutzgüter

Im Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet "Gewässersystem der Helmeniederung" (SCI 0136) wer-den die vorläufigen Schutz- und Erhaltungsziele aufgeführt. Konkret ist dies die

- Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der gemeldeten Lebens-räume (einschließlich aller dafür charakteristischen Arten) nach Anhang I und den Arten nach An-hang II der FFH-Richtlinie.

Im Rahmen der vorliegenden Managementplanung wird folgende Präzisierung und Aktualisierung der Schutz- und Erhaltungsziele empfohlen.

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Gebietsspezifische Schutz- und Erhaltungsziele für das Schutzgebiet "Gewässersystem der Helmeniederung", Gesamtgebiet

• Bewahrung bzw. wenn aktuell nicht gewährleistet, Wiederherstellung eines günstigen Erhal-tungszustandes des Lebensraumtyps 3260 (Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Ve-getation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion) einschließlich der für einen günstigen Erhaltungszustand charakteristischen Artenausstattung.

• Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der im Gebiet vorkommenden Popu-lationen der Tier- und Pflanzarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG, insbesondere der nachgewiesenen Arten:

o Fischotter (Lutra lutra) o Groppe (Cottus gobio) o Bachneunauge (Lampetra planeri)

sowie der für Ihre Fortpflanzung, Ernährung, Migration, Durchzug und Überwinterung wichtigen Habitate.

• Erhalt und Entwicklung der Nebenhelme als Lebensraum für sonstige wertgebende Tier- und Pflanzenarten der Fließgewässer durch eine strukturelle Aufwertung des Gewässers in Anlehnung an die Morphologie des hier vorherrschenden Gewässertyps 9.1 (karbonatische, fein- bis großma-terialreiche Mittelgebirgsflüsse).

• Gewährleistung einer nachhaltigen Gewässerunterhaltung zur Entwicklung bzw. künftigen Erhal-tung einer naturnahen Morphodynamik der Nebenhelme.

• Entwicklung eines ökologisch intakten Fließgewässerabschnittes als gutes Verbundelement im übergeordneten Helmesystem (u.a. durch die Herstellung einer übergeordneten Längsdurchgän-gigkeit).

• Erhaltung und weitere Verbesserung der Wasserqualität der Nebenhelme durch Vermeidung bzw. Verringerung von Stoffeinträgen aus punktuellen und diffusen Quellen.

Schutz- und Erhaltungsziele für einzelne Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie

LRT 3260 – Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

• Erhaltung und weitere Verbesserung der Wasserqualität der Nebenhelme durch Vermeidung bzw. Verringerung von Stoffeinträgen aus punktuellen und diffusen Quellen.

• Erhaltung besonnter Teilbereiche des Fließgewässers durch die dauerhafte Sicherstellung ei-nes Mindestmaßes an gehölzfreien bzw. –armen Uferpartien.

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• Erhaltung und Verbesserung der Standorteignung für charakteristische Pflanzenarten anhand einer Diversivizierung der Gewässerstrukturen.

• Gewährleistung einer nachhaltigen Gewässerunterhaltung zur Reduktion von Eingriffen in den Wasserpflanzen-Bestand auf ein zwingend erforderliches Mindestmaß.

Schutz- und Erhaltungsziele für Arten nach Anhang II der FFH- Richtlinie

Groppe (Cottus gobio)

• Erhaltung der Nebenhelme als Groppenhabitat und der Verbesserung der Habitateignung durch Schaffung von Kiesbänken und Stein-/Flussschotterpartien.

• Gewährleistung einer hohen Strömungsvielfalt in der Nebenhelme

• Sicherstellung einer nachhaltigen Gewässerunterhaltung zur Verbesserung der morphodyna-misch bedingten Habitateignung der Nebenhelme als Groppen-Lebensraum.

• Erhaltung und weitere Verbesserung der Wasserqualität der Nebenhelme durch Vermeidung bzw. Verringerung von Stoffeinträgen aus punktuellen und diffusen Quellen.

Bachneunauge (Lampetra planeri)

• Erhaltung der Nebenhelme als Bachneunaugen-Habitat und Verbesserung der Lebensraum-Eignung durch Schaffung flach überströmter Kiesbänke, strömungsberuhigter Bereiche sowie Unterstände.

• Gewährleistung einer hohen Strömungsvielfalt in der Nebenhelme.

• Sicherstellung einer nachhaltigen Gewässerunterhaltung zur Verbesserung der morphodyna-misch bedingten Habitateignung der Nebenhelme als Lebensraum des Bachneunauges.

• Erhaltung und weitere Verbesserung der Wasserqualität der Nebenhelme durch Vermeidung bzw. Verringerung von Stoffeinträgen aus punktuellen und diffusen Quellen.

Fischotter (Lutra lutra)

• Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität insbesondere in Bezug auf Biozide und sonstige Schadstoffe.

• Erhaltung der Nebenhelme als Migrationsraum des Otters durch die Sicherstellung der Längsdurchgängigkeit und Beibehaltung des Nichtvorhandenseins ottergefährdender Kreu-zungsbauwerke.

• Erhaltung und Entwicklung eines insgesamt störungsarmen Gewässerumfeldes (Beibehaltung Angelverbot und Leinenzwang für Hunde, Durchsetzung des Betretungsverbotes des Ne-bendammes).

• Erhalt der kleinräumigen Gewässervernetzung mit Seitengräben wie Sole und Kuhriethgra-ben.

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• Entwicklung der Nebenhelme als Fortpflanzungs- und Aufzuchtshabitat für Otter sowie als Nahrungsrevier durch eine strukturelle Aufwertung des Gewässers.

• Sicherstellung einer nachhaltigen Gewässerunterhaltung zur Verbesserung der morphodyna-misch bedingten Bereitstellung unterschiedlicher Otter-Requisiten.

Sondersituation Helm-Azurjungfer (Coenagrion mercuriale)

Die Helm-Azurjungfer kommt derzeit nicht innerhalb des FFH-Gebietes vor. Auch im Falle struktureller Aufwertungsmaßnahmen wird die Nebenhelme höchstens einen pessimalen Lebensraum der Art dar-stellen können. In diesem Kontext ist die Formulierung von Schutz- und Erhaltungszielen für die Art bei der momentanen Gebietsabgrenzung nicht sinnvoll.

Die Wiesengräben nördlich der Nebenhelme weisen hingegen ein gutes Lebensraumpotenzial auf. Um diese Bereiche wirksam schützen zu können, wird eine entsprechende Erweiterung des Schutz-gebietes empfohlen (vgl. Kap. 6.4.1.3). Wird dieser Empfehlung gefolgt, ergibt sich auch bei der Helm-Azurjungfer das Erfordernis der Benennung von Schutz- und Erhaltungszielen.

Konkret handelt es sich dabei um:

• Erhaltung und Entwicklung der vorhandenen Wiesengräben als Reproduktionsraum für die Helm-Azurjungfer.

• Erhaltung des überwiegend besonnten Charakters der Gräben.

• Gewährleistung einer schonenden Gewässerunterhaltung zur Optimierung der Habitatfunktio-nen der Gräben für die Art.

Schutz- und Erhaltungsziele für die Arten nach Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG sowie weiterer wertgebender Arten

Knäkente (Anas querquedula)

• Erhalt und Entwicklung der Nebenhelme als Bruthabitat für die Knäkente.

• Sicherstellung einer brutverträglichen Gewässerunterhaltung zur Erhaltung eines Mindestma-ßes von besonnten Gewässerabschnitten.

6.5.1.2 Schutz- und Erhaltungsziele aus z.B. vorhandenen NSG-Schutzgebietsverordnungen einschließlich der Bewahrung der beste-henden, nicht Natura-2000-relevanten Schutzgüter

Das FFH-Gebiet ist nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen, so dass an dieser Stelle keine Inhalte einer Verordnung zitiert werden können.

Dem hingegen benennt die Verordnung für das LSG "Helmestausee Berga-Kelbra" die folgenden (Neben-)Helme-relevanten Entwicklungsziele:

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• Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Grünlandes. Dies muss in Zusammenarbeit mit der Extensivierung der Nutzung geschehen.

• Anlage, Entwicklung von Ufer- und Flurgehölzen zur Strukturbereicherung ohne den offenen Charakter des Gebietes zu beeinträchtigen

• Sicherung und Entwicklung des Gebietes für die naturverträgliche Erholung.

Unabhängig von bestehenden Verordnungen ist das Umfeld der Nebenhelme in seiner heutigen Aus-prägung schützenswert. U.a. aus Sicht des Vorgelschutzes ist der insgesamt offene Charakter dieses Landschaftsausschnittes zu erhalten. Die Voraussetzung hierfür ist eine dauerhafte Nutzbarkeit der Flächen als Grünland. Daraus resultiert wiederum, dass die Grundwasserstände und somit auch die Wasserstände der Nebenhelme nur moderat verändert werden dürfen.

6.5.1.3 Sonstige, eindeutig wertgebende Arten

In den benachbarten, unterhalb des UG befindlichen Helme- und Thyra-Abschnitten sind die letzten autochthonen Vorkommen der Barbe und der Äsche im Land Sachsen-Anhalt dokumentiert. Diese Fischarten sind Bestandteil des Anhangs V der FFH-Richtlinie und somit indirekt Natura 2000-relevant. Die benannten Populationen der beiden Arten sind schützenswert. eine Barben-/Äschen-Besiedelung der Nebenhelme ist wünschenswert und wäre ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der Lokalpopulationen. Im Falle einer umfangreichen Umsetzung der genannten Maßnahmen ist eine Besiedlung als möglich einzustufen. Die Formulierung von Schutz- und Erhaltungszielen für die Arten erscheint vor dem Hintergrund der derzeitigen Nichteignung der Nebenhelme sowie einer spekulati-ven Wiederbesiedelung als nicht zielführend.

Nachrichtlich soll auch Schutzwürdigkeit der Nebenhelme als Migrationsraum (v.a. für Fische) hervor-gehoben werden.

Mit der geplanten Durchgängigkeits-Herstellung des Verteilerschutzes bei Aumühle wird eine überge-ordnete Längsdurchgängigkeit der Helme erzielt. Neben den o.g. autochthonen Helme-Beständen könnte z.B. auch dem Lachs sodann die Wanderung über die Nebenhelme in sein historisches Laich-gewässer Zorge (Thüringen) ermöglicht werden.

6.5.2 Maßnahmen zur Gebietssicherung

6.5.2.1 Gebietsabgrenzung

Im Ergebnis der im Zuge der Managementplanung durchgeführten Untersuchungen werden 3 Anpassungen der Abgrenzung des FFH-Gebiets vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um 2 Erweiterungsvorschläge sowie die Herausnahme eines Teilbereiches aus dem derzeit abgegrenzten Schutzgebiet.

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Wiesenbereiche nördlich der Nebenhelme

Um das 2010 nachgewiesene Helm-Azurjungfer-Vorkommen an den Wiesengräben nördlich der Ne-benhelme wirksam schützen und fördern zu können, ist eine Hinzunahme dieser Gräben einschließ-lich der angrenzenden Grünlandparzellen sinnvoll (vgl. Kapitel 6.4.1.3). Die Erweiterungsfläche ist der Abbildung 26 zu entnehmen und umfasst etwa 120 ha Fläche. Mit der Integration dieses Bereiches in das bestehende FFH-Gebiet werden die Möglichkeiten verbessert, die Nutzung bzw. Pflege der Grün-länder sowie der Wiesengräben positiv beeinflussen zu können. Dadurch können die Habitateignung der Gräben für die Helm-Azurjungfer optimiert werden und potenzielle Verschlechterungen ausge-schlossen werden (Verschlechterungsverbot).

Die Gebietserweiterung ist in räumlich-funktionaler Hinsicht begründet. So befindet sich der Fundort der Helm-Azurjungfer nur etwa 300 m von der Nebenhelme entfernt. Zudem handelt es sich bei den Gräben um Seitengewässer der Nebenhelme mit einem durchgängigen Anschluss an den Hauptlauf, so dass auch in funktionaler Hinsicht ein Zusammenhang abzuleiten ist. Darüber hinaus können von einer Hinzunahme der Gräben inkl. einer libellenfreundlichen Unterhaltung weitere wertgebende Tierarten(gruppen), wie z.B. Amphibien profitieren.

Randstreifen südlich der Nebenhelme

Dort, wo die Nebenhelme nicht mit der Sole gebündelt verläuft, ist eine Erweiterung des Schutzgebie-tes nach Süden sinnvoll. Derzeit handelt es sich um ein lineares FFH-Gebiet, welches sich auf die reine Gewässerparzelle beschränkt. Im oben genannten Abschnitt ist eine rechtsseitige Verlegung der Gebietsgrenze sinnvoll, um einen perspektivischen Gewässerrandstreifen als Bestandteil des Schutz-gebietes zu sichern.

Konkret wird empfohlen die Grenzziehung so zu verändern, dass sich diese 25 m südlich der (heuti-gen) Böschungsoberkante der Nebenhelme befindet. Dadurch werden 3 Funktionen erfüllt:

a) Bauliche Aufweitungen des Gewässerprofils (vgl. Kapitel 6.4.3.6) - insbesondere bei Umsetzung der Maßnahmenvariante 2 - werden auch künftig durch das FFH-Gebiet abgedeckt.

b) Im Zuge der Maßnahmenplanung ist auch das Zulassen einer Morphodynamik der Nebenhelme vorgesehen. Dort können und sollen mittel- bis langfristig auch Laufverlagerungen des Fließge-wässers erfolgen. Die vorgechlagene Gebietserweiterung bietet einen räumlichen Puffer, damit die sodann entstehenden (hochwertigen) Nebenhelme-Strukturen nicht außerhalb des Schutzgebietes liegen. Die Notwendigkeit ständiger Gebietsanpassungen als Folge von Laufverlagerungen kann so vermieden werden.

c) Wie im Kapitel 6.4.3 ausführlich erläutert, wird die Anlage eines 10 m breiten Gewässerrandstrei-fens an der Nebenhelme empfohlen. Dieser Randstreifen wird einerseits eine bedeutsame Habitat-funktion erfüllen, andererseits gehen mit den Puffer- und Beschattungswirkungen des dort zu ent-wickelnden Gehölzbestandes Positiveffekte für die Nebenhelme einher, so dass das Fließgewäs-

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ser in einem engen funktionalen Zusammenhang mit den Randstreifen stehen wird. In der Ge-samtschau ist der künftige Gewässerrandstreifen deutlich schutzwürdig und sollte daher in das FFH-Gebiet integriert werden.

Der für die Erweiterung vorgeschlagene Geländestreifen von 25 m Breite ist ausreichend dimensio-niert, um den Platzbedarf der 3 benannten Funktionen zu genügen.

Herausnahme des Helmelaufs zwischen Landesgrenze und Talsperre

Die im Rahmen der Managementplanung durchgeführten Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass dieser Helmeabschnitt weder Lebensraumtypen nach Anhang I, noch Arten der Anhänge II bzw. IV der FFH-Richtlinie beherbergt (einzige Ausnahme: Nachweis Otterlosung). Dieses Ergebnis überrascht nicht, da sich die Helme hier in einem massiv ausgebauten, eingedeichten Zustand befin-det. Ein weiterer, bedeutender Grund ist die starke Überprägung des Abflussverhaltens. Bedingt durch den Talsperrenbetrieb kommt es innerhalb des Jahres zu einem Wechsel von Fließgewässer- und Stillgewässer-Zuständen bzw. in Teilbereichen sogar zu einer vollständigen Austrocknung des Ge-wässers. Ein derartiges Abfluss-Regime ist für den hier vorherrschenden Fließgewässer-Typ 9.1 hochgradig unnatürlich und somit für die Fließgewäser-Zönose schädlich. Eine Änderung dieser rest-riktiven Randbedingungen ist aus den in Kapitel 4.1 genannten Gründen nicht möglich. Daher ist auch hier zukünftig nicht mit einer Entwicklung FFH-relevanter Schutzgüter zu rechnen. Ein Verbleib dieses Teilbereichs im FFH-Gebiet ist in der Gesamtschau also nicht zu rechtfertigen. Vielmehr sollte sich die in Kapitel 4.1 beschriebene Prioritätensetzung auf die Nebenhelme auch in räumlicher Hinsicht wider-spiegeln, u.a. anhand der Schutzgebietsanpassung.

Der Fund der Otterlosung an der Helmemündnung in die Talsperre ist in diesem Kontext unproblema-tisch. Zum einen befindet sich dieser Bereich auch nach Herausnahme aus dem FFH-Gebiet inner-halb des Vogelschutzgebietes und unterliegt folglich einem Verschlechterungsverbot. Zum anderen ist die oben genannte Prioritätensetzung auf die Nebenhelme auch aus Sicht des Otterschutzes sinnvoll. So weist die Nebenhelme deutlich höheres Lebensraumpotenzial für den Otter auf, d.h. es ist deutlich effizienter dort mit strukturverbessernden Maßnahmen anzusetzen, als an der Helme zwischen Stau-see und Landesgrenze.

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Abbildung 26: FFH-Gebiet "Gewässersystem der Helmeniederung" und vorgesehene Gebietsanpassungen

6.5.2.2 Hoheitlicher Gebietsschutz

Das FFH-Gebiet befindet sich vollständig innerhalb des LSG "Helmestausee Berga-Kelbra". Formal ist es damit im Jahr 2000 in nationales Recht umgesetzt worden. Die in der LSG-Verordnung veranker-ten Inhalte werden jedoch nach aktueller Kenntnislage als nicht ausreichend eingestuft, um einen dauerhaften Schutz der FFH-relevanten Schutzgüter im Gebiet sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund existieren zwei Lösungswege zur Beseitigung des Defizits:

• Ergänzung der bestehenden LSG-Verordnung um Schutz- und Erhaltungsziele, Ge- und Verbote.

• Ausweisung des Gebiets als Naturschutzgebiet.

Im Rahmen der vorliegenden Managementplanung wird eine NSG-Ausweisung empfohlen. Durch den insgesamt strengeren Charakter eines Naturschutzgebietes können die benannten Ziele besser er-reicht werden. Schließlich würde hiermit ein Bestreben aus dem Jahr 2001 wieder aufgegriffen. So wurde das Gebiet bereits damals einstweilig gesichert, zur NSG-Ausweisung ist es jedoch aufgrund von Widerständen lokaler Akteure nicht gekommen. Gegenstand einer für die NSG-Ausweisung erfor-

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derlichen Verordnung sollten u.a. die im Kapitel 6.5.1.1 formulierten Schutz- und Erhaltungsziele sein. Verbote lassen sich - direkt oder indirekt - aus den Maßnahmen ableiten.

6.5.2.3 Alternative Sicherungen und Vereinbarungen

Mit der vorgeschlagenen Ausweisung des FFH-Gebietes als NSG ist ein hinreichender Gebietsschutz gegeben. Alternative Sicherungen sind sodann nicht mehr erforderlich.

Unabhängig davon ist es ratsam, die im Zuge dieser Managementplanung getroffenen Aussagen zur Gewässerunterhaltung anhand einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Talsperrenverwaltung und UNB bzw. LHW LSA verbindlich zu fixieren. Art und Umfang der künftig zu praktizierenden Unterhal-tungsmaßnahmen werden einen erheblichen Einfluss auf die FFH-relevanten Schutzgüter ausüben. Daher und weil die vorliegende Managementplanung zunächst nur Angebotscharakter aufweist, ist eine entsprechende Vereinbarung sinnvoll. Letztlich wäre eine derartige Vereinbarung auch eine zent-rale Grundlage für Vertragsabschlüsse bei der Beauftragung unterhaltungsausführender Drittfirmen.

6.5.3 Perspektiven der Umsetzung des Maßnahmekonzeptes

6.5.3.1 Stand der Abstimmungen mit Nutzungsberechtigten und anderen Fach-planungen

Der wichtigste Akteur im Gebiet ist der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt. Er ist Eigentümer nahezu aller Flurstücke im Bereich der Nebenhelme bzw. der unmittelbar angrenzenden Flächen. Zudem ist er u.a. für den Betrieb des Bauwerkes III zuständig und somit auch für das Abflussregime der Neben-helme. Aus diesem Grund wurden die Inhalte der vorliegenden Managementplanung intensiv mit dem Talsperrenbetrieb abgestimmt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Planungsinhalte der Zweckbe-stimmung der Talsperre (Hochwasserschutz) nicht entgegenstehen. In diesem Kontext ist auch her-vorzuheben, dass bereits der gütewirtschaftliche Betriebsplan für die Talsperre intensiv zwischen dem Landesamt für Hochwasserschutz (LHW) Sachsen-Anhalt und dem Talsperrenbetrieb abgestimmt worden ist. Die vorliegende Managementplanung unterstützt die Aussagen des gütewirtschaftlichen Betriebsplans vollständig (vgl. Kap. 4.2).

Darüber hinaus wurden folgende Stellen in die Abstimmung einbezogen:

• Landesamt für Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt

• Gewässerkundlicher Landesdienst Sachsen-Anhalt

• Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

• Untere Naturschutzbehörde Landkreis Mansfeld-Südharz

• Staatliche Vogelschutzwarte des LAU LSA

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Die Abstimmungen erfolgten – oftmals kombiniert mit den Abstimmungen zum Vogelschutzgebiet – per E-Mail, telefonmündlich sowie im Rahmen mehrerer Treffen. Hauptgegenstand der Abstimmungen waren die Abflusssteuerung sowie eine mögliche Strukturaufwertung der Nebenhelme.

Wichtig in diesem Kontext ist auch die Sicherstellung der Konformität der vorliegenden Planung mit den Aussagen des FFH-Managementplans für die Helmeabschnitte unterhalb des UG. Diese Aussa-gen wurden berücksichtigt, um Widersprüche zu vermeiden und eine übergeordnete Stringenz der Planungen zu gewährleisten.

Um mögliche Widersprüche zwischen Natura 2000- und WRRL-Planungen zu vermeiden, wurden die zuständige UNB sowie das Landesverwaltungsamt LSA kontaktiert. Im Ergebnis ist festzustellen, dass außer dem übergeordneten Bewirtschaftungsplan/Maßnahmenprogramm für die FGG Elbe bzw. dem Gewässerrahmenkonzept LSA keine konkreten WRRL-Planungen für das UG vorliegen. Unabhängig davon sind die Befindlichkeiten der vier biologischen Qualitätskomponenten nach WRRL im Rahmen der Managementplanung berücksichtigt worden. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind mit der Umset-zung der vorgesehenen Maßnahmen ausschließlich Synergie-Effekte zwischen Natura 2000 und WRRL absehbar.

Die vorgeschlagene Erweiterung des FFH-Gebietes betrifft Landwirtschaftsflächen, auf denen Nut-zungseinschränkungen erforderlich wären. Die Ausweisung der Gewässerrandstreifen entlang der Nebenhelme hätte einen Entzug von Landwirtschaftsfläche zur Folge. Es handelt sich hier allerdings um Grenzertrags-Standorte, deren Nutzbarkeit ohnehin eingeschränkt ist.

6.5.3.2 Fördermöglichkeiten

Die vorgesehene Verringerung der Unterhaltungsintensität erzeugt keine Kosten, so dass diesbezüg-lich die Betrachtung von Fördermöglichkeiten entfällt. Gleiches gilt für die Ausweisung von Gewässer-randstreifen, solange sich diese innerhalb des gesetzlich verankerten (5 m) Bereiches erstreckt. Bei räumlich darüber hinausgehenden Randstreifen-Umfängen sind die Flächennutzer betroffen, so dass hier eine entsprechende Regelung (Anpassung oder Kündigung des Pachtvertrages) erforderlich wird. Durch Fördermittel zu kompensierende Aufwendungen entstehen auch hier nicht.

Anders gestaltet sich die Situation bei Gehölzpflanzungen sowie Maßnahmen der strukturellen Auf-wertung der Nebenhelme. Diese bedingen (v.a. bei Umsetzung der Maßnahmenvariante 2) erhebliche Kostenaufwendungen, welche durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln kompensiert werden können. Aufgrund der Projektausrichtung bietet sich hier die "Richtlinie über die Gewährung von Zu-wendungen zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten" (Zuwendungsrichtlinie Naturschutz) an. In Natura 2000-Gebieten beträgt der Zuschuss 100 % der förderfähigen Ausgaben. Gegenstand der Förderung sind gemäß Punkt 2.2.4 u.a. Vorhaben

a) zur Pflege und Wiederherstellung von natürlichen Lebensräumen in Natura 2000-Gebieten

b) […]

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c) zur Wiederherstellung, Entwicklung und Schaffung von Lebensraumtypen heimischer wildleben-der Tier- und Pflanzenarten

d) […]

e) zur Bewahrung und Entwicklung von Schutzgebieten und Schutzobjekten

[…]

h) zur Umsetzung und Entwicklung eines funktionsfähigen Biotopverbundes, der Entwicklung, Ver-netzung und Schaffung von Lebensräumen heimischer wildlebender Tier- und Pflanzenarten so-wie der Entwicklung und Verbesserung der ökologischen Funktionen insbesondere der Aus-tausch- oder sonstigen Biotopfunktionen, wie Maßnahmen zur Wiederherstellung, Entwicklung und Schaffung

- von Lebens- und Funktionalräumen heimischer wildlebender Tierarten wie Paarungs-, Nist-, Brut-, Zufluchtsstätten, Nahrungshabitate und Migrationswege, […]

- von ökologischen Übergangsbereichen und Grenzstrukturen (Ökotonen),

- von linien- und flächenhaften Vernetzungselementen von Lebensräumen heimischer wildleben-der Tier- und Pflanzenarten, […]

- der ökologischen Durchgängigkeit von aquatischen Lebensräumen.

Die genannten Fördergegenstände treffen in guter Weise auf die Management-Maßnahmen zu.

Darüber hinaus ist auch die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von A+E-Maßnahmen, z.B. innerhalb eines Ökokontos, sinnvoll.

6.5.4 Gebietsbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit

Im Kapitel 5.5.4 sind für das Vogelschutzgebiet zahlreiche Empfehlungen für die Gebietsbetreuung bzw. Öffentlichkeitsarbeit formuliert. Die Umsetzung der Forderungen zur Besucherlenkung sorgt auch für eine Beruhigung des Nebenhelmebereichs. Einerseits durch das künftige Unterbleiben der Nebendamm-Begehung durch Erholungssuchende, andererseits durch das temporäre Betretungsver-bot der Kranichrastflächen gemäß Allgemeinverfügung (vgl. Kap. 3.2.6). Von der beruhigenden Wir-kung wird v.a. der Fischotter profitieren. Über die genannten Lenkungsmaßnahmen hinausgehende Erfordernisse existieren aus Sicht der FFH-Belange nicht.

Denkbar ist das Aufstellen von Infotafeln am westlichen Teil der Nebenhelme. Der hier entlang des Fließgewässers verlaufende Weg bietet beste Voraussetzungen für die gezielte Information der Wegenutzer. Denkbar sind Inhalte zur Ökologie der Nebenhelme sowie zu den Belangen nach NA-TURA 2000 bzw. EU-Wasserrahmenrichtlinie. Dadurch könnte die Akzeptanz für die Umsetzung von Maßnahmen gesteigert werden sowie eine Sensibilisierung für das Unterlassen von störenden Verhal-tensweisen. Insbesondere im Vorfeld größerer Baumaßnahmen (v.a. Maßnahmenvariante 2) wird die Information der Bürger empfohlen. Neben Infotafeln kommen hier z.B. akzeptanzsteigernde Mitteilun-

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gen in der Lokalpresse in Betracht. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, unbegründete Ängste einer Verschlechterung des Hochwasserschutzes durch die Maßnahmenumsetzung zu zer-streuen. Hier machen je nach konkretem Stimmungsbild in der Bevölkerung auch gezielte Informati-onstermine Sinn. Wichtig ist, dass die Information aktiv und zu einem frühen Zeitpunkt erfolgt, damit sich (durch Unwissenheit begründete) Abwehrhaltungen erst gar nicht herausbilden.

Weiterhin sind die Angelverbände wichtige strategische Partner, die einbezogen werden sollten, um interessierte Bürger zu informieren. Erfahrungsgemäß sind die Angelverbände in der Region und mit der Helme gut verwurzelt und stellen ideale „Multiplikatoren“ dar. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass die Ausweisung der Helme als Flusslandschaft des Jahres 2012/2013 maßgeblich auf die Verdienste der Verbände zurückgeht.

6.5.5 Aktualisierung der Standarddatenbögen

Siehe Anhang!

6.6 Verbleibendes Konfliktpotenzial

Wie bereits im Kapitel 6.5.3.1 erläutert, ist die Planung der Abflusssteuerung der Talsperre mit Vertre-tern von LHW, Gewässerkundlichem Landesdienst und Landestalsperrenverwaltung intensiv abge-stimmt worden. Die Talsperrenverwaltung ist für den Betrieb des Bauwerks III (u.a.) sowie für die Aus-führung der Gewässerunterhaltung der Nebenhelme zuständig. Da sie während der Managementplan-Erarbeitung in die Abstimmungen eingebunden war, erscheint die Planung umsetzbar.

Konfliktmindernd wirkt zudem die Ausarbeitung von Maßnahmen-Varianten aus. Wenn sich die bis-lang zur Umsetzung empfohlene Variante 1 aus hydraulischer Sicht als nicht machbar herausstellt, so kann stattdessen die diesbezüglich unbedenkliche Variante 2 weiter verfolgt werden. Inwiefern die damit einhergehenden (höheren) Kosten problematisch sein werden, kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.

Die Vorschläge zur Abflusssteuerung der Talsperre sowie die vorgeschlagene bootverkehrsfreie Zone entlang des Westufers der Talsperre bis zur Nordspitze steht im Widerspruch zu Nutzungsinteressen seitens der Segelsportbetreiber und der Verwaltung der Stadt Kelbra, die eine möglichst intensive und zeitlich ausgedehnte touristische Nutzung der Talsperre präferiert. Dies kollidiert jedoch nicht nur mit Naturschutzzielen, sondern auch mit den Aufgaben des Hochwasserschutzes.

Vertreter des örtlichen Segelsportvereins befürchten eine Abwanderung von Seglern in attraktivere Gebiete wie große Tagebaurestseen im Mitteldeutschen Braunkohlerevier als Folge der Verkleinerung der segelsportlich Nutzbaren Seefläche.

Ein weiterer Konfliktpunkt sind die mit den Maßnahmen einhergehenden Einschränkungen für die landwirtschaftlichen Flächennutzer. Konkret können die Ausweisung eines 10m breiten Randstreifens entlang der Nebenhelme sowie die vorgeschlagene FFH-Gebiets-Erweiterung auf Ablehnung stoßen.

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Insgesamt wird dieser Punkt als nur mäßig kritisch angesehen, da es sich vernässungsbedingt ohne-hin um landwirtschaftliche Grenzertragsstandorte mit einem nur geringen Nutzungsdruck handelt. Die vorgeschlagenen landwirtschaftlichen Maßnahmen können zu wesentlichen Teilen auf der Basis frei-williger Agrarumweltmaßnahmen umgesetzt werden. Bei der Planung zur Gebietserweiterung handelt es sich nur um einen fachlichen Vorschlag, der für die Umsetzung der FFH-Richtlinie nicht auschlag-gebend ist, aber zum Beispiel im Falle weiterer Planungen als potenzielle Ausgleichmaßnahme im Rahmen der dort anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften infrage käme.

Da die Nebenhelme nicht als Angelgewässer genutzt wird, sind diesbezügliche Konflikte ausge-schlossen.

Eine Beruhigung des Nebenhelme-Bereichs infolge einer Durchsetzung des Betretungsverbots des Nebendamms käme dem FFH-Gebiet und seinen relevanten Schutzgütern nachhaltig zugute. Daher sind die mit der Besucherlenkung verbundenen (anzunehmenden) Konflikte auch an dieser Stelle nachrichtlich zu erwähnen. Weitere Ausführungen hierzu sind dem Kapitel 5.6 zu entnehmen.

6.7 Zusammenfassung

Gebietscharakteristik

Das FFH-Gebiet "Gewässersystem der Helmeniederung (Anteil innerhalb SPA 0004)" befindet sich an der Südwestgrenze von Sachsen-Anhalt innerhalb der überwiegend flachen und waldfreien "Helme- und Unstrut-Niederung" (Landschaftseinheit 2.6). Es gehört zum Landkreis Mansfeld-Südharz und ist Teil der Einheitsgemeinde Berga. Der betreffende Teilbereich des Schutzgebiets gestaltet sich linear um umfasst den Helmelauf sowie die „Nebenhelme“ innerhalb des Vogelschutzgebiets „Helmestausee Berga-Kelbra“.

Das Gebiet wird hydrologisch maßgeblich von der Helme, einem Fließgewässer I. Ordnung, geprägt. Westlich bei Aumühle, also oberhalb des UG, teilt sich das Gewässer in zwei Läufe auf: Einen Haupt-lauf (Helme), der nach etwa 1 km in den Helmestausee Berga-Kelbra einmündet. Der zweite Gewäs-serlauf ist die sog. "Nebenhelme", welche den Stausee nördlich umfließt. Etwa 1,4 km oberhalb der thüringischen Landesgrenze befindet sich bei Aumühle ein Verteilerschütz an der Nebenhelme, wel-ches der Steuerung der Abflussanteile in Helme und Nebenhelme dient. Dieses Bauwerk ist derzeit nicht durchgängig, ein Umbau zur Herstellung der Durchgängigkeit ist bereits geplant.

Der angrenzende Helmestausee Berga-Kelbra wurde in den 1960-er Jahren aus Gründen des Hoch-wasserschutzes angelegt. Er dient als Rückhaltebecken und erstreckt sich bis ins angrenzende Bun-desland Thüringen. Die Steuerung der Abflüsse erfolgt anhand von drei Steuerungsbauwerken, von denen eines (BW III) direkt an der Nebenhelme lokalisiert ist und das Abflussgeschehen der Neben-helme unmittelbar beeinflusst. Es ist mit Ausnahme kurzer Volleinstau-Phasen (Grund: Wasserrück-haltung für den HW-Schutz) ganzjährig geöffnet und ökologisch durchgängig. Die Bewirtschaftung der Talsperre erfolgt seit 2011 auf Basis eines gütewirtschaftlichen Betriebsplans. Darin wird der Fokus bewusst auf eine ganzjährige Beschickung der Nebenhelme mit einer Mindestwassermenge gelegt,

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um ein übergeordnetes Fließgewässer-Kontinuum und eine Längsdurchgängigkeit des Helmesystems zu gewährleisten.

Bestand Lebensraumtypen

Im Rahmen des Managementplanes für das FFH-Gebiet 134 Gewässersystem der Helmeniederung erfolgte eine Erfassung der Lebensraumtypen (LRT) bzw. Biotoptypen (Nicht-LRT) entlang der Helme und der Nebenhelme. Während dieser Kartierung konnten der LRT 3260 „Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion“ an der Ne-benhelme erfasst werden. Dagegen konnte für die Helme selbst lediglich der Biotoptyp FFE „Begra-digter, ausgebauter Fluß mit naturnahen Elementen ohne Arten des FFH-Fließgewässer-LRT“ kartiert werden.

An der Nebenhelme findet sich der Lebensraumtyp 3260 in Form des Ranunculion fluitantis. Innerhalb dieses Verbandes können im FFH-Gebiet zwei verschiedene Ausbildungen unterschieden werden. Zum einen trifft man hier auf die Zentralassoziation des Ranunculetum fluitantis. Diese Assoziation ist gekennzeichnet durch die namensgebende Art, den Flutenden Wasserhahnenfuß (Ranunculus flu-itans). Die zweite auftretende Assoziation ist das Veronico-Beruletum erecti. An der Nebenhelme ist sie durch gut ausgebildete Bestände der charakteristischen Arten Berle (Berula erecta), Flutender Schwaden (Glyceria fluitans) und Bach-Ehrenpreis (Veronica beccabunga) gekennzeichnet.

Der Lebensraumtyp 3260 tritt im Gebiet in zwei unterschiedlichen Erhaltungszuständen auf. Der östli-che Abschnitt der Nebenhelme (oberhalb BW III) weist trotz der monotonen Morphologie und der in-tensiven Unterhaltungspraxis einen (noch!) günstigen Gesamterhaltungszustand („B“) auf. Dies wird damit begründet, dass die lebensraumtypische Artenzusammensetzung noch erstaunlich gut reprä-sentiert und damit der Störungsgrad durch die derzeit auftretenden Beeinträchtigungsfaktoren als noch nicht so intensiv wirksam beurteilt wird. Hinsichtlich des Arteninventars lässt sich mit sieben charakteristischen Arten und einem Deckungsgrad der Submersvegetation von insgesamt 20 % ein hervorragender Erhaltungszustand konstatieren („A“).

Im oberen (westlichen) Abschnitt der Nebenhelme liegen prinzipiell vergleichbare Struktur-Verhältnisse vor. Dennoch werden im unteren Abschnitt sowohl die lebensraumtypischen Habi-tatstrukturen als auch die Beeinträchtigungen mit einem ungünstigen Erhaltungszustand (2 x „C“) und deshalb der Gesamterhaltungszustand nur mit ungünstig („C“) bewertet. Gründe sind die geringere Anzahl charakteristischer Arten und ein insgesamt geringerer Deckungsgrad der Submersvegetation. Das Auftreten stark beschattender und lebensraumtypfremder Ufergehölze (Hybrid-Pappeln (Populus x canadensis)) ist in diesem Teilbereich als zusätzliche Beeinträchtigung anzusehen.

Bestand Anhang II-Arten

Im Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“ werden sechs Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie genannt. Im Zuge der Managementplanung (Recherche und eigene Erhebungen) ist eine weitere Art festgestellt worden (vgl. Tabelle 110).

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Tabelle 110: Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“

Art Erhaltungszustand gem. STB

Populationsgröße gem. STB

Ersterfassung vorliegend

Eigene Erhebungen

Groppe Cottus gobio

C selten ja

Bachneunauge Lampetra planeri

C selten ja

Fischotter Lutra lutra

C sehr selten ja

Gemeine Flussmuschel Unio crassus

C selten nein

Schmale Windelschnecke Vertigo angustior

C selten nein

Helm-Azurjungfer Coenagrion mercuriale

C selten ja

Grüne Keiljungfer Ophiogomphus cecilia

Nicht genannt Nicht genannt nein ja

Groppe

In der Helme unterhalb des Stausees Kelbra (und damit außerhalb des Betrachtungsraumes) ist die Groppe stark vertreten und hat nach EBEL (2011) in den letzten Jahren im Bestand erheblich zuge-nommen.

Im Rahmen der eigenen Untersuchungen wurden zwei Nachweise von Groppen in der Nebenhelme (westlicher Teil) erbracht. In dem Abschnitt der Helme zwischen Landesgrenze und Stausee ist die Art offensichtlich nicht vertreten.

Fazit

Die Nebenhelme biete einen entwicklungsfähigen Bestand der Groppe Lebensraum. Nachweise er-folgten ausschließlich in den begehbaren flachen kiesig bis sandigen Abschnitten im Oberlauf inner-halb des FFH. Hier und auch weiter oberhalb kann die Habitatqualität durch Einbringen rauer Struktu-ren als Unterstandsmöglichkeiten der Groppe erheblich verbessert werden. Nachteilig wirken talsper-renbetriebsbedingte Wasserstands-Änderungen und die intensive Gewässerunterhaltung.

Bachneunauge

Im östlichen Teil der Nebenhelme konnten zwei Nachweise von Bachneunaugen (Querder) erbracht werden.

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Fazit

Der Unterlauf des Siebgrabens verfügt über geeignete Voraussetzungen als Habitat für die Larven der Bachneunaugen. Über eine Strecke von ca. 500 m Länge vor der Mündung des Siebgrabens in die Helme setzen sich hier viele Nährstoff- und Substratfrachten ab, so dass ein nicht begehbarer schlammig weicher Untergrund entsteht. Das darin scheinbar optimale Nahrungsangebot und die gegebenen Unterstände bieten hervorragende Aufwuchsbedingungen für Querder. Die kurze Entfer-nung zu oberhalb gelegenen sandig - kiesigen Gewässerboden des Siebgrabens mit optimaler Sauer-stoffversorgung bietet dazu auch noch hervorragende Laichareale. Insofern sollte diese Struktur des Siebgrabens unbedingt erhalten und bei notwendigen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen auch be-dacht werden.

Fischotter

In den zurückliegenden 30 Jahren hat sich der Fischotterbestand in Sachsen-Anhalt deutlich erholt. Zu den seit 1999 (Hauer & Heidecke 1999) neu besiedelten Gebieten gehören im Einzugsbereich der Mulde auch die Helme und die Thyra. Bereits der SDB des FFH-Gebietes 0134 vom Februar 2000 (aktualisiert im März 2004) weist den Fischotter zwar als resident, jedoch sehr selten (sehr kleine Po-pulation, Einzeltiere) aus.

Auszüge aus der aktuellen IUCN-Kartierung (LAU 2010) belegen Otternachweise an der Thyra bei Bösenrode, sowie an der Helme bei Katharinenrieth, ferner an der Unstrut bei Burg Wendelstein aus.

Bei den eigenen Erhebungen im UG (31.07.2010) konnte Anwesenheitsmerkmale von Fischottern in Form eindeutiger Kotfunde an nur einem von insgesamt sechs gewählten SPO festgestellt werden. Der Nachweis gelang an der Helmemündung in die Talsperre Kelbra (Brücke, Ufer beidseitig). An Nebenhelme, Kuhriethgraben und anderen Meliorationsgewässern im UG wurden keine Anwesen-heitsmerkmale beobachtet.

Aus der Spärlichkeit der Nachweise wird geschlossen, dass Fischotter das UG nur dünn besiedeln bzw. nur kleinflächig vorkommen. Reproduktionsbelege konnten nicht erbracht werden.

Bachmuschel

Die nächstgelegenen bekannten Vorkommen befinden sich in Abständen zwischen 15 und 20 km östlich des Betrachtungsraumes. Sowohl für die Nebenhelme als auch für den betrachteten Helmeab-schnitt kann ein Vorkommen sowohl aus Gründen der unzureichenden Wasserqualität als auch auf-grund der strukturellen Defizite ausgeschlossen werden.

Fazit

Die Art ist im Betrachtungsraum nicht vertreten und auf mittlere Sicht auch nicht zu erwarten.

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Strukturelle Aufwertungen der Nebenhelme können die Ansiedlungsmöglichkeiten hier verbessern, dieses Potential könnte sich jedoch erst dann realisieren, wenn das Problem der Einleitung von Was-ser geringer Güte auf thüringischem Gebiet gelöst würde.

Für die Helme ist auch langfristig eine Ansiedlung der Bachmuschel auszuschließen, da wegen des Rückstaus aus dem Stausee und der temporären Austrocknung im Oberlauf kein ganzjähriger Fließ-gewässercharakter besteht und zudem dauerhaft von hypertrophen Verhältnissen ausgegangen wer-den muss.

Schmale Windelschnecke

Das nächstgelegene Vorkommen befindet sich im NSG Hackpfüffler See in einem Röhricht- und Seg-genried ca. 15 km östlich des Betrachtungsraumes. Innerhalb des UG sind keine geeigneten Lebens-räume vorhanden. An der Nebenhelme fehlen Röhrichte fast vollständig. An der Helme ist zwar stel-lenweise ein schmaler Saum aus Schilfröhricht vorhanden, der jedoch wegen der steilen Uferbö-schung keine konstante Durchfeuchtung der Bodenstreu aufweist.

Fazit

Für die schmale Windelschnecke besteht derzeit kein Potential im betrachteten Abschnitt des FFH-Gebietes „Gewässersystem der Helmeniederung“. Durch Aufwertungsmaßnahmen im Bereich der Nebenhelme kann es zukünftig in Randbereichen zu Ansiedlungen kommen, die jedoch nur einen geringen Umfang einnehmen würden. Die Schaffung großflächiger Habitate ist in dem linearen Schutzgebiet nicht erreichbar.

Helm-Azurjungfer

Die Art wurde in dem betrachteten Teilgebiet nicht nachgewiesen und ist hier auch nicht zu erwarten. Die Helme hat im Betrachtungsraum zumindest während relevanter Teile des Jahres überhaupt kei-nen Fließgewässercharakter. Die Nebenhelme besitzt einerseits erhebliche strukturelle Defizite auch im Hinblick auf Ufer- und Submersvegetation, andererseits könnte sie für die Helm-Azurjungfer zu breit sein. Die Optimalhabitate der Art scheinen höchstens wenige Meter breite Fließe zu sein, wäh-rend die Nebenhelme eine Breite von etwa 7 m aufweist.

Fazit

Die Helme ist als Habitat der Helm-Azurjungfer ungeeignet und besitzt im Rahmen der hydrologischen Vorgaben kein Aufwertungspotential. Die Nebenhelme könnte voraussichtlich durch geeignete struk-turverbessernde Maßnahmen in den vorhandenen Lebensraum der Art integriert werden, bliebe je-doch sehr wahrscheinlich aufgrund der funktionsbedingt mindestens erforderlichen Auslegung des Querschnitts immer suboptimal. Ein Schutz der Art innerhalb des Betrachtungsraumes ist daher nicht möglich.

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Grüne Keiljungfer

Der erste und bislang einzige Nachweis der Art aus dem FFH-Gebiet stammt aus der Helme bei Ka-tharinenried (ca. 25 km Luftlinie zum Planungsraum). Während der Kartierungen zur Managementpla-nung wurde die Art nicht gefunden. Die Helme war zum Zeitpunkt der Kartierung überwiegend als Stillgewässer anzusprechen und daher als Lebensraum von vorne herein auszuschließen. Die Ne-benhelme käme grundsätzlich als Habitat in Betracht, wird jedoch vermutlich wegen der extrem gerin-gen Strukturvielfalt am Ufer sowie im Gewässer selber nicht besiedelt.

Fazit

Die Helme kommt im Planungsraum auch langfristig nicht als Lebensraum in Betracht. Die Neben-helme könnte perspektivisch durch Renaturierungsmaßnahmen in Verbindung mit einer deutlichen Extensivierung der Gewässerunterhaltung zu einem Habitat der Grünen Keiljungfer entwickelt werden.

Bestand Anhang IV-Arten

Im Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“ werden zwei Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie genannt (siehe Tabelle 111). Im Zuge der Managementpla-nung (Recherche und eigene Erhebungen) wurden zusätzlich Hinweise auf ein Vorkommen von Fle-dermausarten gefunden. Die nachgewiesenen und angenommenen Funktionsräume sind jedoch all-gemein dem Talsperrengelände zuzuordnen und werden daher im Kontext des SPA „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ dargestellt.

Tabelle 111: Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet „Gewässersystem der Helmeniederung“

Art Status gem. STB

Populationsgröße gem. STB

Referenz-zeitpunkt

Eigene Erhebungen

Knoblauchkröte Pelobates fuscus

resident vorhanden 1999 ja

Moorfrosch Rana arvalis

resident vorhanden 1999 ja

Die Helme und die Nebenhelme haben aufgrund ihres Charakters als Fließgewässer und der ausge-prägten Strukturarmut keine Bedeutung als Laichgewässer für die beiden im Standard-Datenbogen genannten Amphibienarten.

Bewertung und Maßnahmenplanung

Im UG treten unterschiedliche Gefährdungen und Beeinträchtigungen auf. Diese werden in der nachfolgenden Tabelle 112 zusammengefasst.

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Tabelle 112: Übersicht über Gefährdungen und Beeinträchtigungen der FFH-Schutzgüter und sonstigen wertgebenden Be-standteile des FFH-Gebietes „Gewässersystem der Helmeniederung“ (gemäß Referenzliste BfN)

Code BfN Referenzliste Gefährdungsursachen

Gefährdung und Beeinträchtigung betroffene LRT / Arten / § 22-Biotope

8.3. / 8.5.3. / 8.5.4. / 8.8 wasserbauliche Veränderungen des Gewässers (defizitäre Gewässerstruktur)

LRT 3260, Fischotter, Groppe, Bachneunauge

8.13. / 8.15. intensive Gewässerunterhaltung LRT 3260, Fischotter, Groppe, Bachneunauge

8.11.2. Trockenlegung von Gewässern (hier temporäres Trockenfallen des Helmelaufs)

LRT 3260, Fischotter

11.1. / 11.7. Abwassereinleitung in Gewässer (direkt und über Kläranlage) und diffuser Nährstoffeintrag / Eutrophierung

LRT 3260, Fischotter, Groppe, Bachneunauge

15.1. Verdrängung durch Neophyten LRT 3260

Daraus leitet sich eine Maßnahmenplanung ab, welche auf die Beseitigung der vorgenannten Ge-fährdungen bzw. Beeinträchtigungen abzielt. Konkret sind drei gesonderte Maßnahmenkomplexe vorgesehen:

a) Ausweisung von beidseitig 10m breiten Gewässerrandstreifen und Entwicklung eines lückigen Gehölzsaumes am Südufer der Nebenhelme

b) Verringerung der Intensität der Gewässerunterhaltung

c) strukturelle Aufwertung der Nebenhelme

Zu a) – Ausweisung Gewässerrandstreifen:

Zur Reduktion diffuser Nähr- und Schadstoffeinträge sind sowohl innerhalb als auch oberhalb des UG entlang der (Neben-)Helme 10m breite Gewässerrandstreifen auszuweisen.

Zum Schutz der Helme sollte innerhalb des Gewässerrandstreifens

- auf den Einsatz von Düngemitteln und Bioziden vollständig verzichtet werden und

- keine Ackerbewirtschaftung bzw. Intensivgrasland-Nutzung

erfolgen.

Darüber hinaus ist beim südseitigen Randstreifen (rechtes Ufer) eine vollständige Herausnahme aus der Nutzung sinnvoll. Die sodann einsetzende Gehölzsukzession führt mittelfristig zur Entwicklung eines gewässerbegleitenden Gehölzstreifens. Dies ist aus gewässerökologischer Sicht ausdrücklich erwünscht, da ein solcher Gehölzbestand

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• für eine typische Beschattung des Wasserkörpers sorgt (dadurch Vermeidung einer unnatürli-chen Erwärmung des Wasserkörpers und der damit verbundenen Verringerung des Sauer-stoffgehalts),

• eine bestmögliche Pufferfunktion gegenüber Landwirtschaftsflächen entfaltet und

• für den charakteristischen Eintrag von Totholz, Falllaub etc. sorgt (Beginn der Nahrungskette im Gewässer).

Mit einer Einrichtung der Gewässerrandstreifen wird sowohl die stoffliche aus auch die physikalische (Temperatur) Beschaffenheit des Helmewassers verbessert, was sich wiederum positiv auf die im UG befindlichen Bestände von Groppe und Bachneunauge sowie die Ausprägung des LRT 3260 auswir-ken wird.

Zu b) – Verringerung der Intensität der Gewässerunterhaltung:

Die derzeit praktizierte Form der Unterhaltung der Nebenhelme ist aus Sicht der FFH-Schutzgüter als unverträglich einzustufen und sollte daher künftig weniger intensiv erfolgen. Konkret wird die folgende Unterhaltungspraxis empfohlen:

Krautungen des Wasserkörpers sind nur dann vorzunehmen, wenn zwingende Gründe dies erforder-lich machen. Es wird auch darauf verwiesen, dass die zu entwickelnden Gehölzbestände am Südufer der Nebenhelme die Wasserpflanzen-Entwicklung verringert und damit auch die Notwendigkeit von Krautungen.

Sind dennoch Krautungen erforderlich, sollten diese so durchgeführt werden, dass

• die Gewässersohle unberührt bleibt,

• sich gekrautete mit unbehandelten Abschnitten von maximal jeweils 40 Metern Länge ab-wechseln (abschnittsweise),

• das anfallende Pflanzenmaterial ist dem Gewässer entnommen und in Gewässernähe zwi-schengelagert wird, um eine Rückwanderung mobiler Tierindividuen zu ermöglichen,

• Krautung entgegen der Fließrichtung vorgenommen werden, um ein erneutes Erfassen ver-drifteter Organismen zu vermeiden.

Sohlberäumungen sollten im Idealfall gänzlich unterlassen bzw. auf ein zwingend erforderliches Mindestmaß begrenzt werden.

Für den Fall, dass eine Grundräumung dennoch nachweislich unumgänglich ist, sind dabei die fol-genden Schutzmaßnahmen vorzunehmen:

• Keine Sohlberäumungen im Zeitraum vom 1. April bis 15. Juni (Schonung von Bachneunau-gen-Habitaten).

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• Vor der Beräumung ist eine Elektrobefischung des Gewässerabschnitts vorzunehmen, bei der v.a. die wenig fluchtfähigen Arten (v.a. Groppe) bzw. Altersstadien zu entnehmen und in an-grenzende Helmeabschnitte umzusetzen sind.

Wie bereits erwähnt, ist die Entwicklung eines (zumindest einseitig) gehölzbestandenen Gewässer-randstreifens erwünscht. D.h. auf der betreffenden Seite (idealerweise Südufer) ist die Mahd von Böschung und Randstreifen einzustellen. Dabei ist es wichtig, dass das Aufkommen von Gehölzen bis an die Mittelwasserlinie zugelassen wird, damit sich mittel- bis langfristig Strukturen wie Wurzel-überhänge etc. ausbilden können.

Die Entwicklung eines dichten, geschlossenen Gehölzbestandes entlang der Nebenhelme ist nicht das Ziel, weil die damit einhergehende vollständige Beschattung des Wasserkörpers nachteilig für die Ausbildung des LRT 3260 sowie die Habitateignung von Amphibien und Libellen ist. Vielmehr sollte sich der künftige Gehölzbestand so entwickeln, dass sich beschattete und besonnte Gewässerab-schnitte abwechseln. Dadurch wird eine größtmögliche Standort- und Biodiversität gewährleistet, die auch den FFH-Schutzgütern zugute kommt.

Die den Gehölzufern gegenüberliegende Seite kann durch die regelmäßige Böschungsmahd gehölz-frei gehalten werden, so dass die Erreichbarkeit des Gewässers durch technisches Gerät dauerhaft gesichert ist. Dabei sollten die folgenden Auflagen eingehalten werden:

• Mahd frühestens ab Anfang Juli (zum Schutz der Knäkente).

• Das Mahdgut ist abzutransportieren, um den Eintrag organischer Substanz und die damit ver-bundenen Folgen (Sauerstoffzehrung usw.) zu unterbinden.

• Balkenmäher und Schlegelmäher zu bevorzugen, um faunistische Verluste gering zu halten.

• Die Schnitthöhe sollte 10 cm nicht unterschreiten.

Zu c) – strukturelle Aufwertung der Nebenhelme:

Zur Erreichung bzw. Erhaltung des guten Erhaltungszustandes von Fischotter, Groppe und Bach-neunauge sowie des LRT 3260 ist die Morphologie der Nebenhelme zu verbessern. Dies kann mittel-fristig durch das zulassen eigendynamischer Entwicklungsprozesse infolge einer weniger intensiven Gewässerunterhaltung erzielt werden (vgl. Kap. 6.4.3.3). Diese Entwicklung ist durch bauliche Initial-maßnahmen zu unterstützen bzw. zu beschleunigen. In diesem Kontext werden zwei Varianten unter-schiedlichem Umfangs sowie unterschiedlicher hydraulischer Wirkung aufgezeigt.

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Variante 1 - Minimalvariante

Diese Variante umfasst einen nur minimalen Umfang baulicher Maßnahmen. Das grundlegende Ziel ist die Diversifizierung der momentanen Gewässerbreite und -tiefe sowie der Strömungs- und Sub-stratverhältnisse. Konkret sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:

• Punktuelle Umprofilierung der Böschungen (Abflachen und Anreißen von Böschungspartien sowie lokale Profilaufweitung)

• Einbringen von Störsteinen und Totholzelementen (Fallbäume, Wurzelstubben etc.)

• Pflanzungen standortgerechter Gehölze zur Beschleunigung der Entwicklung eines begleiten-den Gehölzsaums innerhalb von Böschung und Gewässerrandstreifen

Fazit Minimalvariante

Die aufgezeigte Variante 1 umfasst einen "minimalinvasiven" Ansatz, um mit baulichen Initialmaß-nahmen die erforderlichen Habitatstrukturen zeitnah bereitstellen zu können. Die vorgesehenen Maß-nahmen dienen jedoch nicht ausschließlich der kurzfristigen Habitatherstellung, sondern sind zugleich auch als Beginn und Anschub einer eigendynamischen Entwicklung der Nebenhelme zu verstehen.

Weiterhin ist zu erwähnen, dass die geplanten Maßnahmen der Variante 1 stellenweise zu einer Ver-ringerung des Abflussquerschnitts führen. Insbesondere die einzubringenden Störelemente und die im Gewässerprofil zu etablierenden Gehölze erhöhen die Profilrauhigkeit und verringern dadurch die hydraulische Leistungsfähigkeit des Gerinnes. Damit gehen (v.a. im HW-Fall) höhere Wasserspiegel-Lagen einher. Ob dies ein Problem aus Sicht des vorsorgenden Hochwasserschutzes darstellt, kann im Rahmen der vorliegenden Managementplanung nicht beantwortet werden. Vielmehr ist die maß-nahmenbedingt geänderte Abflusssituation anhand eines (hydraulischen) Wasserspiegellagen-Modells abzubilden, zu quantifizieren und zu bewerten. Sollte sich die prognostizierte Auswirkung als ein nachweisliches Problem für die Zweckbestimmung der Talsperre (Hochwasserschutz) herausstel-len, so ist die Variante 2 umzusetzen.

Variante 2 - Anlage einer Ersatzaue

Der hier gewählte Ansatz entspricht hinsichtlich der baulichen Herstellung von Habitatstrukturen weit-gehend der Variante 1. Der zentrale Unterschied hingegen ist die durchgehende Aufweitung des Ne-benhelme-Profils um etwa 10 m. D.h. eine Böschung wird erhalten, während die gegenüberliegende Böschung zurückverlegt wird. Dort, wo die Nebenhelme parallel zum Weg verläuft, ist eine Profilauf-weitung nach Süden (rechtsseitig) geplant, um eine Inanspruchnahme des Weges zu vermeiden. Im östlichen nebendammparallelen Abschnitt erfolgt die Aufweitung nach Norden (linksseitig), da sich im Süden die Sole unmittelbar anschließt.

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Fazit Variante 2

Mit der vorgesehenen Aufweitung wird die Ausbildung eines naturnäheren Gewässerprofils sowie einer schmalen Sekundäraue ermöglicht. Insgesamt weist dieser Ansatz eine höhere Naturnähe auf, da ein zentrales Defizit - die unnatürlich tiefe Einschnittslage - mit der Sekundärauen-Herstellung zu-mindest teilweise kompensiert wird. Ein weiterer Vorteil der Variante 2 liegt in der Hochwasserneutrali-tät. Die Profilaufweitung erhöht die Leistungsfähigkeit des Gerinnes deutlich stärker als diese durch die profilaufrauhenden Wirkungen der Maßnahmen verringert wird. Hochwasserschutzgründe stehen einer Umsetzung dieser Variante folglich nicht entgegen. Die Rückverlegung der Böschung macht jedoch umfangreiche Bodenbewegungen erforderlich, die wiederum einen hohen Planungs- und v.a. Kostenaufwand mit sich bringen.

Gesamtfazit der Strukturaufwertung Nebenhelme:

Beide skizzierten Lösungsansätze sind geeignet, Habitatstrukturen bereitzustellen, welche die Errei-chung des guten Erhaltungszustandes von Groppe, Bachneunauge, Fischotter sowie des LRT 3260 gewährleisten. Die Varianten unterscheiden sich primär bezüglich ihres Kostenaufwandes. Um einen effizienten Einsatz von Haushalts-/Fördermitteln sicherzustellen, sollte zunächst die Variante 1 weiter-verfolgt werden. Falls sich diese im Resultat hydraulischer Modellierungen als so nicht machbar her-ausstellt, ist alternativ die Variante 2 umzusetzen. Auch ein Mittelweg beider Lösungsansätze ist ggf. denkbar bzw. sinnvoll.

Anpassung der Gebietsabgrenzung

Im Ergebnis der im Zuge der Managementplanung durchgeführten Untersuchungen werden 3 Anpassungen der Abgrenzung des FFH-Gebiets vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um 2 Erweiterungsvorschläge sowie die Herausnahme eines Teilbereiches aus dem derzeit abgegrenzten Schutzgebiet.

Wiesenbereiche nördlich der Nebenhelme

Um das 2010 nachgewiesene Helm-Azurjungfer-Vorkommen an den Wiesengräben nördlich der Ne-benhelme wirksam schützen und fördern zu können, ist eine Hinzunahme dieser Gräben einschließ-lich der angrenzenden Grünlandparzellen sinnvoll.

Die vorgeschlagene Gebietserweiterung ist in räumlich-funktionaler Hinsicht begründet. So befindet sich der Fundort der Helm-Azurjungfer nur etwa 300 m von der Nebenhelme entfernt. Zudem handelt es sich bei den Gräben um Seitengewässer der Nebenhelme mit einem durchgängigen Anschluss an den Hauptlauf, so dass auch in funktionaler Hinsicht ein Zusammenhang abzuleiten ist. Darüber hin-aus können von einer Hinzunahme der Gräben inkl. einer libellenfreundlichen Unterhaltung weitere

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wertgebende Tierarten(gruppen), wie z.B. Amphibien profitieren.

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Randstreifen südlich der Nebenhelme

Dort, wo die Nebenhelme nicht mit der Sole gebündelt verläuft, ist eine Erweiterung des Schutzgebie-tes nach Süden vorgesehen. Derzeit handelt es sich um ein lineares FFH-Gebiet, welches sich auf die reine Gewässerparzelle beschränkt. Im oben genannten Abschnitt ist eine rechtsseitige Verlegung der Gebietsgrenze sinnvoll, um einen perspektivischen Gewässerrandstreifen als Bestandteil des Schutz-gebietes zu sichern.

Konkret wird vorgeschlagen, die Grenzziehung so zu verändern, dass sich diese 25 m südlich der (heutigen) Böschungsoberkante der Nebenhelme befindet.

Herausnahme des Helmelaufs zwischen Landesgrenze und Talsperre

Die im Rahmen der Managementplanung durchgeführten Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass dieser Helmeabschnitt weder Lebensraumtypen nach Anhang I, noch Arten der Anhänge II bzw. IV der FFH-Richtlinie beherbergt. Dieses Ergebnis überrascht nicht, da sich die Helme hier in einem massiv ausgebauten, eingedeichten Zustand befindet. Ein weiterer, bedeutender Grund ist die starke Überprägung des Abflussverhaltens. Bedingt durch den Talsperrenbetrieb kommt es innerhalb des Jahres zu einem Wechsel von Fließgewässer- und Stillgewässer-Zuständen bzw. in Teilbereichen sogar zu einer vollständigen Austrocknung des Gewässers. Eine Änderung dieser restriktiven Rand-bedingungen ist aus den in Kapitel 4.1 genannten Gründen nicht möglich. Daher ist auch hier zukünf-tig nicht mit einer Entwicklung FFH-relevanter Schutzgüter zu rechnen. Ein Verbleib dieses Teilbe-reichs im FFH-Gebiet ist in der Gesamtbetrachtung also nicht zu rechtfertigen. Der betroffene Teil des FFH-Gebietes ist in Abbildung 27 dargestellt.

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Abbildung 27: FFH-Gebiet "Gewässersystem der Helmeniederung" und vorgesehene Gebietsanpassungen

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Seite 286

7 Literatur- und Quellenverzeichnis

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Verordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes (DVO-FischG) vom 11. Januar 1994 (GVBl. LSA 1994, S. 8).

Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FischG) in der Fassung vom 21.04.2005 (GVBl. 1993 S. 464; 16.04.1997 S. 476; 21.11.1997 S. 1018; 7.12.2001 S. 540; 19.03.2002 S. 130, 23.07.2004 S. 454; 15.04.2005 S. 231).

Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 23. Juli 2004, GVBl. LSA S. 454, zuletzt geändert am 17.Dezember 2009, GVBl. LSA S. 802.

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaf-fung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327 S. 1) - Wasserrahmenrichtlinie.

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Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. EU Nr. L 20/7 vom 26.01.2010).

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), (ABl. L 206 vom 22.07.1992, S. 7), zu-letzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.September 2003 (ABl. EU Nr. L 284 S. 1).

Standarddatenbogen für das FFH-Gebiet 4137-304 "Diebziger Busch und Wulfener Bruchwiesen" (Landesmeldenummer 0163).

Standarddatenbogen für das SPA-Gebiet 4137-401 "Wulfener Bruch und Teichgebiet Osternienburg" (Landesmeldenummer 0015).

Verordnung über die Errichtung des ökologischen Netzes Natura 2000 vom 23.03.2007 (GVBl. LSA 2007, 82ff).

Waldgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WaldG LSA) vom 13.April 1994, GVBl.LSA S. 520, zuletzt geändert am 18.Januar 2011, GVBl. LSA S.5

Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.März 2011, GVBl. LSA 2011, S. 492.

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) geändert worden ist.

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8 Kartenteil

Karte 1 Schutzgebiete M 1:25.000

Karte 2 Potentielle natürliche Vegetation M 1:10.000

Karte 3 Biotope (inkl. LRT kumulativ) M 1:10.000

Karte 4 Lebensraumtypen nach Anhang I der

FFH-Richtlinie

- Bestand und Bewertung - M 1:10.000

Karte 5a Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

- Bestand und Bewertung - M 1:10.000

Karte 5b Nachweise und Habitatflächen von Brut-

und Gastvogelarten

- Bestand und Bewertung - M 1:10.000

Karte 5c Nachweise und Habitatflächen von Zug-

und Rastvogelarten

- Bestand und Bewertung - M 1:10.000

Karte 6 Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen M 1:10.000

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