24
Auch im Internet: www.Elster.de Anleitung Einkommensteuererklärung Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags die Anlage Vorsorgeaufwand, zur Berücksichtigung von Kin- dern die Anlage(n) Kind, sowie zusätzlich Zur Erklärung gehören der Hauptvordruck, zur Berücksichti- gung von Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zu Versicherungen) Sie kann allerdings nicht alle Fragen beantworten. Wesentliche Änderungen gegenüber der Anleitung für 2014 sind grün gedruckt und am Rand gekennzeichnet. wie Sie den Hauptvordruck sowie die Anlage Vorsorgeauf- wand, Anlage Kind, Anlage N und Anlage Unterhalt richtig ausfüllen, welche steuerlichen Pflichten Sie haben, welche Möglichkeiten Sie haben, Steuern zu sparen. Diese Anleitung soll Sie darüber informieren, Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Re- gistrierung auf der Internetseite www.elsteronline.de/eportal. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann. Programme zur elektronischen Übermitt- lung finden Sie unter www.elster.de/elster_soft_nw.php. Für Fälle, die nicht unter die Verpflichtung fallen, ist ebenfalls eine elektronische Übermittlung möglich. Die Einkommensteuererklärung ist elektronisch an die Finanz- verwaltung zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit er- zielt werden. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung greift nicht, wenn daneben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Steuerabzug erzielt werden und die positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unter- werfen waren, sowie die positive Summe der Progressionsein- künfte jeweils den Betrag von 410 € nicht übersteigen. Elektronische Übermittlung der Einkommensteuer- erklärung Einkommensteuererklärung wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind: bis 31. Mai 2016 wenn Sie die Veranlagung beantragen: bis 31. Dez. 2019 Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage: bis 31. Dez. 2019 Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags: bis 31. Mai 2016 Abgabefrist Stichwortverzeichnis siehe Seite 24 zur Einkommensteuererklärung zum Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage zur Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge zur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags Anleitung ESt – Juli 2015 für die Anlage für jeden Arbeitnehmer N Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für Angaben zum Arbeitslohn und zu den Werbungskosten Kapitalanleger KAP Einkünfte aus Kapitalvermögen Rentner R Sonstige Einkünfte, für Angaben zu Renten, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieb- lichen Altersversorgung Land- und Forstwirte L Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Gewerbetreibende G Einkünfte aus Gewerbebetrieb Selbständige und Freiberufler S Einkünfte aus selbständiger Arbeit Haus- und V und / oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Wohnungseigentümer FW Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums SO private Veräußerungsgeschäfte (z. B. Grundstücksverkäufe), Unterhaltsleistungen, Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs, andere wiederkehrende Bezüge (z. B. Schadensersatzrenten, die als Ersatz für entgangene oder entgehende Einkünfte gezahlt werden), Zahlungen aufgrund einer Vermögensübertragung oder eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, Einkünfte aus Leistungen (z. B. gelegentlichen Vermittlungen) und Abgeordnetenbezüge. AUS und / oder N-AUS ausländische Einkünfte AV den zusätzlichen Abzug von Altersvorsorgebeiträgen als Sonderausgaben Unterhalt die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen In besonderen Fällen können weitere Anlagen erforderlich sein, auf die dann in den Vordrucken hingewiesen wird, z. B.: 2015 verwaltung (www.finanzamt.de). Liegt Ihnen eine benötigte Anlage nicht vor, erhalten Sie diese beim Finanzamt oder im Internetangebot Ihrer Landesfinanz-

ESt- Anleitung 2015 · PDF fileRentner R Sonstige Einkünfte, für Angaben zu Renten, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieb

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Auch im Internet: www.Elster.de Anleitung

Einkommensteuer erklärung Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

die Anlage Vorsorgeaufwand, zur Berücksichtigung von Kin­dern die Anlage(n) Kind, sowie zusätzlich

Zur Erklärung gehören der Hauptvordruck, zur Berücksichti­gung von Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zu Versicherungen)

Sie kann allerdings nicht alle Fragen beantworten.Wesentliche Änderungen gegenüber der Anleitung für 2014 sind grün gedruckt und am Rand gekennzeichnet.

• wie Sie den Hauptvordruck sowie die Anlage Vorsorgeauf­wand, Anlage Kind, Anlage N und Anlage Unterhalt richtig ausfüllen,

•welche steuerlichen Pflichten Sie haben,•welche Möglichkeiten Sie haben, Steuern zu sparen.

Diese Anleitung soll Sie darüber informieren,

Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Re­gistrierung auf der Internetseite www.elsteronline.de/eportal. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann. Programme zur elektronischen Übermitt­lung finden Sie unter www.elster.de/elster_soft_nw.php. Für Fälle, die nicht unter die Verpflichtung fallen, ist ebenfalls eine elektronische Übermittlung möglich.

Die Einkommensteuererklärung ist elektronisch an die Finanz­verwaltung zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land­ und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit er­zielt werden. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung greift nicht, wenn daneben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Steuerabzug erzielt werden und die positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unter­werfen waren, sowie die positive Summe der Progressionsein­künfte jeweils den Betrag von 410 € nicht übersteigen.

Elektronische Übermittlung der Einkommensteuer- erklärung

Einkommensteuererklärung•wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind: bis 31. Mai 2016•wenn Sie die Veranlagung beantragen: bis 31. Dez. 2019

Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer­Sparzulage: bis 31. Dez. 2019Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags: bis 31. Mai 2016

Abgabefrist

Stichwortverzeichnis siehe Seite 24

∙ zur Einkommensteuererklärung ∙ zum Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage ∙ zur Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapita lerträge ∙ zur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlust vortrags

Anleitung ESt – Juli 2015

für die Anlage für

jeden Arbeitnehmer N Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, für Angaben zum Arbeitslohn und zu den Werbungs kosten

Kapitalanleger KAP Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rentner R Sonstige Einkünfte, für Angaben zu Renten, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieb­lichen Altersversorgung

Land­ und Forstwirte L Einkünfte aus Land­ und Forstwirtschaft

Gewerbetreibende G Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Selbständige und Freiberufler

S Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Haus­ und V und / oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Wohnungseigentümer FW Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums

SO

∙ private Veräußerungsgeschäfte (z. B. Grundstücksverkäufe),∙ Unterhaltsleistungen, Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs, ∙ andere wiederkehrende Bezüge (z. B. Schadensersatzrenten, die als Ersatz für entgangene oder

entgehende Einkünfte gezahlt werden),∙ Zahlungen aufgrund einer Vermögensübertragung oder eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs,∙ Einkünfte aus Leistungen (z. B. gelegentlichen Vermittlungen) und∙ Abgeordnetenbezüge.

AUS und / oder N-AUS

ausländische Einkünfte

AV den zusätzlichen Abzug von Altersvorsorgebeiträgen als Sonderausgaben

Unterhalt die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen

In besonderen Fällen können weitere Anlagen erforderlich sein, auf die dann in den Vordrucken hingewiesen wird, z. B.:

2015ESt1A011

2015ESt1A011

–Juli 2015

2015Eingangsstempel

1X

EinkommensteuererklärungX Antrag auf Festsetzung der

Arbeitnehmer-Sparzulage

X2

X

Erklärung zur Festsetzung der

Kirchensteuer auf KapitalerträgeErklärung zur Feststellung des

verbleibenden Verlustvortrags

3Steuernummer

An das Finanzamt

4

BeiWohnsitzwechsel: bisheriges Finanzamt

5

Allgemeine Angaben

Telefonische Rückfragen tagsüber unter Nr.

6

Steuerpflichtige Person (stpfl. Person), nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann / Lebenspartner(in) A nach demLPartG *)

*) Bitte Anleitung beachten.

Identifikationsnummer (IdNr.)

7

Name8

GeburtsdatumTTMMJJJJ

Vorname9

Titel, akademischer Grad

10

Straße (derzeitige Adresse)

11

Hausnummer

Hausnummerzusatz

Adressergänzung

12

Postleitzahl

13

Religionsschlüssel:

Evangelisch = EV

Römisch-Katholisch = RK

nicht kirchensteuerpflichtig = VD

Weitere siehe Anleitung

Religion

Wohnort

Ausgeübter Beruf

14

15Verheiratet / Lebenspartnerschaft

begründet seit dem

TTMMJJJJ Verwitwet seit dem

TTMMJJJJ Geschieden / Lebenspartnerschaft

aufgehoben seit dem

TTMMJJJJ Dauernd getrennt lebend seit dem

TTMMJJJJ

Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau / Lebenspartner(in) B nach demLPartG

IdNr.16

Name17

GeburtsdatumTTMMJJJJ

Vorname18

Titel, akademischer Grad

19

Straße (falls von Zeile 11 abweichend)

20

Hausnummer

Hausnummerzusatz

Adressergänzung

21

Postleitzahl

22

Religionsschlüssel:

Evangelisch = EV

Römisch-Katholisch = RK

nicht kirchensteuerpflichtig = VD

Weitere siehe Anleitung

Religion

Wohnort (falls von Zeile 13 abweichend)

Ausgeübter Beruf

23

Nur von Ehegatten / Lebenspartnern auszufüllen

24X

Zusammenveranlagung

X Einzelveranlagung von Ehegatten /

Lebenspartnern

XWir haben Gütergemeinschaft vereinbart

Bankverbindung – Bitte stets angeben –

IBAN25

26BIC

Geldinstitut und Ort

27

28X

X

Kontoinhaber

lt. Zeile 8 und 9lt. Zeile 17

und 18oder :

Name (im Fall der Abtretung bitte amtlichen Abtretungsvordruck einreichen)

verwaltung (www.finanzamt.de).Liegt Ihnen eine benötigte Anlage nicht vor, erhalten Sie diese beim Finanzamt oder im Internetangebot Ihrer Landesfinanz­

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2

Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer- Sparzulage

Der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer­Sparzulage ist grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteuererklärung zu stellen. Ein gesonderter Antrag ist z. B. erforderlich, wenn• Sie (ggf. auch Ihr Ehegatte / Lebenspartner) ausschließlich

steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeitslohn bezogen haben oder

• keine Steuerabzugsbeträge in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind.

Zum gesonderten Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer­Sparzulage gehören der Hauptvordruck und die vom Anlage­institut / Unternehmen übersandte Anlage VL (Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen).Für zulagebegünstigte vermögenswirksame Leistungen setzt das Finanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres eine Arbeit­nehmer­Sparzulage fest. Ein Anspruch auf Arbeitnehmer­

Sparzulage besteht regelmäßig nur, wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten / Lebenspartnern 35.800 € nicht übersteigt. Für Vermögensbetei­ligungen am Unternehmen des Arbeitgebers und Vermögensbe­teiligungen an anderen Unternehmen gilt ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten / Lebenspartnern von 40.000 €. Die Arbeitnehmer­Sparzulage wird in der Regel erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt. Haben Sie über Ihren Vertrag vor Ablauf der Sperrfrist unschädlich verfügt (z. B. bei längerer Ar­beitslosigkeit), wird Ihnen die Arbeitnehmer­Sparzulage vorzei­tig ausgezahlt. Entsprechendes gilt, wenn ein Bausparvertrag zugeteilt wird. Bei einer Anlage zum Wohnungsbau (z. B. Grund­stücksentschuldung) wird Ihnen die Arbeitnehmer­Sparzulage jährlich ausgezahlt.

Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Sind Sie kirchensteuerpflichtig und wurde auf Ihre Kapital­erträge keine Kirchensteuer einbehalten, z. B. weil Sie dem Datenabruf zur Kirchensteuererhebung widersprochen haben (Sperrvermerk), sind Sie zur Abgabe der Erklärung zur Festset­zung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge verpflichtet. Diese

Erklärung ist grundsätzlich zusammen mit der Einkommensteu­ererklärung abzugeben. Eine gesonderte Abgabe dieser Erklä­rung ist nur dann erforderlich, wenn Sie nicht aus anderen Gründen eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Steuernachzahlung Durch die Veranlagung zur Einkommensteuer können sich auch Abschlusszahlungen und höhere Vorauszahlungen ergeben.

Halten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse Mittel für diese Zah­lungen bereit, damit Sie die Zahlungstermine einhalten können.

Pflicht zur Abgabe der Einkommen- steuererklärung

• wenn bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden El­tern oder bei Eltern nichtehelicher Kinder beide Elternteile eine Aufteilung des Freibetrags zur Abgeltung eines Sonder­bedarfs bei Berufsausbildung oder des einem Kind zustehen­den Pauschbetrags für behinderte Menschen / Hinterbliebe­ne in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte beantragen (dies gilt entsprechend für Lebenspartner);

• wenn im Lohnsteuerabzugsverfahren Entschädigungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre ermäßigt besteuert worden sind;

• wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug berechnet hat und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht ge­blieben ist (Großbuchstabe S).

Personen, die keinen Arbeitslohn bezogen haben, werden mit ihren steuerpflichtigen Einkünften zur Einkommensteuer veranlagt und haben deshalb ebenfalls eine Einkommensteuer­erklärung abzugeben. Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein ver­bleibender Verlustvortrag festgestellt worden ist.

Arbeitnehmer sind nur in bestimmten Fällen zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, z. B.• wenn die positive Summe der Einkünfte, von denen keine

Lohnsteuer einbehalten worden ist, mehr als 410 € beträgt;• wenn ein Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern gleich­

zeitig Arbeitslohn bezogen hat;• wenn die positive Summe bestimmter Lohn­ / Entgeltersatz­

leistungen mehr als 410 € betragen hat (vgl. die Erläute­rungen zu Zeile 91 des Hauptvordrucks und zu Zeile 27 der Anlage N);

• wenn beide Ehegatten / Lebenspartner Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen für das Kalenderjahr oder für ei­nen Teil des Kalenderjahres nach der Steuerklasse V oder VI besteuert oder bei Steuerklasse IV der Faktor nach § 39f des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt worden ist;

• wenn vom Finanzamt für den Steuerabzug vom Arbeitslohn ein Freibetrag ermittelt worden ist (ausgenommen Pausch­beträge für behinderte Menschen / Hinterbliebene und Zahl der Kinderfreibeträge) und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 10.800 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten / Lebenspartnern der im Kalenderjahr von den Ehegatten / Lebenspartnern insgesamt erzielte Arbeitslohn 20.500 € übersteigt;

Antrag auf Einkommensteuer - veranlagung

Wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuerer­klärung abzugeben, kann sich ein Antrag auf Einkommen­steuerveranlagung insbesondere lohnen,• wenn Sie nicht ununterbrochen in einem Arbeits­ oder

Dienstverhältnis gestanden haben;• wenn die Höhe Ihres Arbeitslohns im Laufe des Jahres ge­

schwankt und Ihr Arbeitgeber keinen Lohnsteuer­Jahres­ausgleich durchgeführt hat;

• wenn sich Ihre Steuerklasse oder die Zahl der Kinderfrei­beträge im Laufe des Jahres zu Ihren Gunsten geändert hat und dies noch nicht bei einem Lohnsteuer­Jahresausgleich durch Ihren Arbeitgeber berücksichtigt worden ist;

• wenn Ihnen Werbungskosten, Sonderausgaben, außerge­wöhnliche Belastungen oder Aufwendungen, für die eine un­mittelbare Minderung der Einkommensteuerschuld möglich ist, entstanden sind, für die kein Freibetrag vom Finanzamt für den Steuerabzug vom Arbeitslohn ermittelt worden ist;

• wenn Sie oder Ihr Ehegatte / Lebenspartner im Ausland wohnen, Ihre Einkünfte nahezu ausschließlich der deutschen Einkommensteuer unterliegen und Sie bisher keine familien­bezogenen Steuervergünstigungen in Anspruch genommen haben (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 99 bis 107).

Außerdem wird auf Antrag eine Einkommensteuerveranlagung z. B. durch geführt,• wenn Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt

werden sollen;• wenn Verlustabzüge aus anderen Jahren berücksichtigt wer­

den sollen;• wenn einbehaltene Kapitalertragsteuer im Fall der Güns­

tigerprüfung angerechnet und ggf. erstattet werden soll (Anlage KAP).

Neu!

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3

2015ESt1A011 2015ESt1A011– Juli 2015 –

2015Eingangsstempel

1 X Einkommensteuererklärung X Antrag auf Festsetzung derArbeitnehmer-Sparzulage

X2 XErklärung zur Festsetzung derKirchensteuer auf Kapitalerträge

Erklärung zur Feststellung desverbleibenden Verlustvortrags

3 Steuernummer

An das Finanzamt

4

Bei Wohnsitzwechsel: bisheriges Finanzamt

5

Allgemeine Angaben Telefonische Rückfragen tagsüber unter Nr.

6

Steuerpflichtige Person (stpfl. Person), nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann / Lebenspartner(in) A nach dem LPartG *)

*) Bitte Anleitung beachten.Identifikationsnummer (IdNr.)

7

Name

8

Geburtsdatum

T T M M J J J JVorname

9

Titel, akademischer Grad

10

Straße (derzeitige Adresse)

11

Hausnummer Hausnummerzusatz Adressergänzung

12

Postleitzahl

13

Religionsschlüssel:Evangelisch = EV

Römisch-Katholisch = RKnicht kirchensteuerpflichtig = VD

Weitere siehe Anleitung

Religion

Wohnort

Ausgeübter Beruf

14

15

Verheiratet / Lebenspartnerschaftbegründet seit dem

T T M M J J J JVerwitwet seit dem

T T M M J J J J

Geschieden / Lebenspartnerschaftaufgehoben seit dem

T T M M J J J JDauernd getrennt lebend seit dem

T T M M J J J J

Nur bei Zusammenveranlagung: Ehefrau / Lebenspartner(in) B nach dem LPartGIdNr.

16

Name

17

Geburtsdatum

T T M M J J J JVorname

18

Titel, akademischer Grad

19

Straße (falls von Zeile 11 abweichend)

20

Hausnummer Hausnummerzusatz Adressergänzung

21

Postleitzahl

22

Religionsschlüssel:Evangelisch = EV

Römisch-Katholisch = RKnicht kirchensteuerpflichtig = VD

Weitere siehe Anleitung

Religion

Wohnort (falls von Zeile 13 abweichend)

Ausgeübter Beruf

23

Nur von Ehegatten / Lebenspartnern auszufüllen

24 X Zusammenveranlagung X Einzelveranlagung von Ehegatten /Lebenspartnern X Wir haben Gütergemeinschaft vereinbart

Bankverbindung – Bitte stets angeben –IBAN

25

26

BIC

Geldinstitut und Ort

27

28 X XKontoinhaberlt. Zeile 8 und 9

lt. Zeile 17und 18 oder :

Name (im Fall der Abtretung bitte amtlichen Abtretungsvordruck einreichen)

Die Eheleute Muster wollen für 2015 eine Lohnsteuererstat­tung er reichen und die Arbeitnehmer­Sparzulage beantra­gen. Sie stellen deshalb einen Antrag auf Einkommensteu­erveranlagung. Herr Muster kreuzt zunächst einmal beide Kästchen auf der Seite 1 oben an und trägt außerdem die Steuernummer und die ihnen vergebenen Identifikations­nummern ein.

Beispiel

Herr Muster ist Kraftfahrzeugschlosser. Er heißt mit Vorna­men Heribert, ist am 18.10.1958 geboren und wohnt zusam­men mit seiner Ehefrau Hannelore in Köln. Sie haben am 12.1.1984 geheiratet. Frau Muster ist am 17.10.1963 gebo­ren; sie arbeitete in der Nähe ihrer Wohnung das ganze Jahr über halbtags als Buchhalterin in einer Exportfirma.

Welche Einkünfte hatten die Musters? Herr und Frau Mus­ter haben beide Arbeitslohn bezogen und fügen jeweils eine Anlage N bei. Musters haben für ihre Ersparnisse 503 € Zinsen erhalten. Aufgrund ihres Freistellungsauftrags wurde keine Kapital­ertragsteuer einbehalten. In diesem Fall brauchen sie die Anlage(n) KAP nicht abzugeben.

Füllen Sie nur die weißen Felder der Vordrucke deutlich und vollständig aus. Änderungen der Texte sind nicht zulässig. Voll­ständige Angaben sind auch dann erforderlich, wenn das Fi­nanzamt einen Freibetrag für den Steuerabzug vom Arbeitslohn ermittelt hat. Reicht der vorgesehene Platz nicht aus, machen Sie die Angaben bitte in einer gesonderten Aufstellung. Rei­chen Sie bitte die erforderlichen Anlagen, Einzelaufstellungen und Belege ein.

Tragen Sie alle Beträge in Euro ein. Cent­Beträge runden Sie bitte zu Ihren Gunsten auf volle Euro­Beträge auf oder ab, es sei denn, die Vordrucke sehen ausdrücklich die Eintragung von Cent­Beträgen vor.Wie Sie die Vordrucke im Einzelnen ausfüllen müssen, soll Ih­nen nachstehend erläutert und am Beispiel der Familie Muster veranschaulicht werden.

So füllen Sie die Vordrucke aus

Hauptvordruck

einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der Einkommen­steuer und, falls erforderlich, Zwangsgelder festsetzen.Der Antrag auf Einkommensteuerveranlagung 2015 und der Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage 2015 müssen bis zum 31.12.2019 beim zuständigen Finanzamt ein­gegangen sein. Diese Fristen können nicht verlängert werden. Später eingehende Anträge muss das Finanzamt ablehnen.

Die allgemeine Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklä-rung 2015 und der Erklärung zur Feststellung des verbleiben­den Verlustvortrags 2015 läuft bis zum 31.5.2016. Bei Land­ und Forstwirten endet die Abgabefrist spätestens fünf Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres 2015 / 2016. Diese Fristen können auf Antrag verlängert werden. Wird die Einkommensteuerer­klärung nicht oder verspätet abgegeben, kann das Finanzamt

Abgabefrist

Zuständiges Finanzamt

Geben Sie die Erklärungen oder Anträge bei dem Finanzamt ab, in dessen Bezirk Sie zurzeit wohnen. Haben Sie zurzeit meh-rere Wohnungen im Inland und• sind Sie nicht verheiratet, ist das Finanzamt Ihres Wohnsit­

zes zuständig, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten;• sind Sie verheiratet und leben von Ihrem Ehegatten nicht

dauernd getrennt, ist das Finanzamt des Wohnsitzes zustän­dig, an dem sich Ihre Familie vorwiegend aufhält;

• sind Sie verheiratet und lebten bereits vor dem 1.1.2015 von Ihrem Ehegatten dauernd getrennt, ist das Finanzamt Ihres

Wohnsitzes zuständig, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten;• sind Sie verheiratet, lebten jedoch 2015 erstmals dauernd

getrennt von Ihrem Ehegatten, können Sie Ihre Steuererklä­rung noch bei dem Finanzamt abgeben, das zuletzt mit Ihrer Besteuerung befasst war.

Die vorstehenden Ausführungen gelten für Lebenspartner ent­sprechend.Nähere Informationen zu Ihrem zuständigen Finanzamt finden Sie auch im Internet unter www.finanzamt.de.

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nicht vor, wenn die Ehegatten / Lebenspartner nur vorüberge­hend nicht zusammenleben, z. B. bei auswärtiger beruflicher Tätigkeit. Sofern Ihr Ehegatte / Lebenspartner verstorben ist, tragen Sie bitte das Sterbedatum im Feld „Verwitwet seit dem“ ein.

Zeile 15 Wenn Sie nach dem 31.12.2014 geschieden worden sind oder Ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, geben Sie bitte auch an, seit wann Sie vor der Ehescheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft von Ihrem Ehegatten / Lebenspartner dauernd getrennt gelebt haben. Eine dauernde Trennung liegt

Zeile 24 Ehegatten / Lebenspartner, die 2015 im Inland zusammenge­lebt haben, können zwischen Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern und Zusammenveranlagung wählen. Ehegat­ten / Lebenspartner werden einzeln veranlagt, wenn einer der Ehegatten / Lebenspartner die Einzelveranlagung von Ehegat­ten / Lebenspartnern wählt. In diesem Fall muss jeder Ehe­gatte / Lebenspartner eine eigene Einkommensteuererklärung abgeben und seine persönlichen Angaben in den Zeilen 7 bis 14 eintragen. Ehegatten / Lebenspartner werden zusammen ver­anlagt, wenn beide die Zusammenveranlagung wählen.Bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern geben Sie bitte nur diejenigen Sonderausgaben an, die auf eigener

Verpflichtung beruhen und die Sie selbst wirtschaftlich ge­tragen haben. Als außergewöhnliche Belastungen können nur solche Aufwendungen erklärt werden, die ausschließlich Sie selbst wirtschaftlich getragen haben. Das Gleiche gilt für die Steuerermäßigung nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (Zeile 69 bis 77). Werden die Aufwendungen von einem gemein­samen Konto gezahlt, geben Sie bitte nur den von Ihnen jeweils wirtschaftlich getragenen Anteil an (ggf. hälftig).Wird eine Erklärung über die Wahl der Veranlagungsart nicht abgegeben, unterstellt das Finanzamt, dass die Ehegatten / Lebenspartner die Zusammenver an lagung wählen; diese Ver­anlagungsart ist im Regelfall für sie die günsti gere.

Zeile 36 und 37 Gezahlte Versorgungs- leistungen (Renten und dauernde Lasten)

• eines mindestens 50%igen GmbH­Anteils stehen, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und der Überneh­mer diese Tätigkeit nach der Übertragung übernimmt.

Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragun­gen, die vor dem 1.1.2008 vereinbart worden sind, können wie bisher abgezogen werden. Keine Sonderausgaben sind Zuwendungen an Personen, die

Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragun­gen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, die nach dem 31.12.2007 vereinbart worden sind, können als Sonder­ausgaben (Zeile 37) berücksichtigt werden, wenn sie im Zusam­menhang mit der Übertragung•eines Mitunternehmeranteils stehen, •eines Betriebs oder Teilbetriebs stehen oder

Zeile 6 bis 35 Allgemeine Angaben

Tragen Sie Ihren Namen und Ihre derzeitige Adresse ein. Rei­chen die Schreibstellen nicht aus, kürzen Sie bitte ab. Bei Lebenspartnern, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet haben, hat sich im Falle der Zusammenveranlagung in den Zeilen 7 bis 14 als Lebenspartner(in) A die Person einzutragen, die nach alphabe­tischer Reihenfolge des Nachnamens an erster Stelle steht; bei Namensgleichheit nach alphabetischer Reihenfolge des Vorna­mens; bei Gleichheit des Vornamens nach dem Alter der Perso­nen (ältere Person). Bei Angabe der Religionszugehörigkeit können Arbeitnehmer die Abkürzungen verwenden, die sich aus der Lohnsteuerbe­scheinigung ergeben. Gehören Sie keiner oder keiner kirchen­steuerhebeberechtigten Religionsgemeinschaft an, tragen Sie bitte „VD“ ein. Weitere Abkürzungen für Religionsgemeinschaf­ten entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Tabelle. Bei Kir­chenein­ oder ­austritt oder Wechsel der Religionszugehörig­keit legen Sie bitte die entsprechenden Nachweise vor.

Machen Sie bitte die für den Ehegatten / Lebenspartner vor­gesehenen Angaben auch dann, wenn dieser keine Einkünf­te bezogen hat. Dies erübrigt sich bei der Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern (vgl. die Erläuterungen zu Zeile 24).

Religion Schlüssel

Alt­Katholische Kirche AK

Freie Religionsgemeinschaft Alzey FA

Freireligiöse Landesgemeinde Baden FB

Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz FG

Freireligiöse Gemeinde Mainz FM

Freireligiöse Gemeinde Offenbach / M. FS

Israelitische Religionsgemeinschaft Baden IB

Israelitische Kultussteuer Land Hessen IL

Israelitische Bekenntnissteuer (Bayern) Israelitische Kultussteuer Frankfurt Jüdische Kultusgemeinden Koblenz und Bad Kreuznach Synagogengemeinde Saar

IS

Israelitische Religionsgemeinschaft Württembergs IW

Jüdische Kultussteuer (NRW) JD

Jüdische Kultussteuer (Hamburg) JH

Zeile 25 bis 28 Der Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt wird unbar abgewi­ckelt. Steuererstattungen mit IBAN / BIC sind innerhalb des einheitlichen Euro­Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Pay­ments Area, SEPA) möglich, zu dem alle Länder der EU, des EWR sowie Monaco und die Schweiz gehören. Geben Sie bitte Ihre IBAN sowie den Kontoinhaber an. Ihre IBAN finden Sie z. B. auf dem Kontoauszug Ihres kontoführen­den Kreditinstituts. Bei Bankverbindungen außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union geben Sie bitte auch Ihren (ggf. vorhandenen) BIC an.

Reichen die Schreibstellen für die Angaben zu Ihrem Geldinstitut nicht aus, kürzen Sie bitte die Angaben in geeigneter Weise ab.Ändert sich künftig Ihre Bankverbindung, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrem Finanzamt schriftlich mit.Den amtlichen Abtretungsvordruck für die Anzeige der Abtre­tung eines Steuererstattungs­ oder Steuervergütungsanspru­ches an Dritte erhalten Sie beim Finanzamt; beachten Sie bitte die besonderen Hinweise auf diesem Vordruck.

Zeile 36 bis 56Sonderausgaben

veranlagte Ehegatten / Lebenspartner ein Pauschbetrag von 72 € berücksichtigt. Sie brauchen hier nur dann Angaben zu ma­chen, wenn die bezeichneten Sonderausgaben bei Ihnen – ggf. zusammen mit denen Ihres Ehegatten / Lebenspartners – den maßgebenden Pauschbetrag übersteigen. Zuwendungen an po­litische Parteien sowie an unabhängige Wählervereinigungen sind stets in voller Höhe einzutragen (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 45 bis 56).

Sonderausgaben sind Aufwendungen der Lebensführung, die steuerlich begünstigt werden. Vorsorgeaufwendungen können Sie in der Anlage Vorsorgeaufwand (vgl. Er läuterungen zur Anlage Vorsorgeaufwand), Altersvorsorgebeiträge (für sog. Riester­Verträge) mit der Abgabe der Anlage AV geltend machen. Übrige Sonderausgaben sind die in den Zeilen 36 bis 56 nä­her bezeichneten Aufwendungen. Ohne Nachweis wird ein Pauschbetrag für die übrigen Sonderausgaben einschließlich des Schulgeldes (vgl. Anlage Kind) von 36 € und für zusammen

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5

Zeile 38 Schuldrechtlicher

Versorgungs - ausgleich

Betrag, der abgezogen werden kann. Machen Sie erstmals entsprechende Sonderausgaben geltend, reichen Sie bitte eine Kopie des Vertrags / der Versorgungsvereinbarung ein.

Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versor­gungsausgleichs können ggf. als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen tra­gen Sie bitte in Zeile 38 ein. Das Finanzamt berücksichtigt den

Zeile 40 und 41Unterhaltsleistungen

an den geschie- denen Ehegatten,

Lebenspartner einer aufgehobenen

Lebenspartnerschaft oder dauernd

getrennt lebenden Ehegatten /

Lebenspartner

zes Kalenderjahr und kann nicht zurückgenommen werden. Die Zustimmung ist wirksam, solange sie der Empfänger der Unter­haltsleistung nicht widerruft. Für den erstmaligen Antrag ver­wenden Sie bitte die Anlage U, die Sie beim Finanzamt erhalten oder im Internet unter www.finanzamt.de abrufen können. Sie ist von Ihnen und auch vom Empfänger der Unterhaltsleistun­gen zu unterschreiben, wenn er dem Abzug bisher noch nicht zugestimmt hat.Wird der Sonderausgabenabzug nicht beantragt oder fehlt hier­zu die Zustimmung des Empfängers der Unterhaltsleistungen, können diese Unterhaltsaufwendungen ggf. als außergewöhn­liche Belastungen (Anlage Unterhalt) geltend gemacht werden. Die Unterhaltsleistungen können nur insgesamt entweder als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastung berück­sichtigt werden.

Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten, Le­benspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner können bis zum Höchstbetrag von 13.805 € jährlich als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt und der Empfänger im Inland lebt (vgl. aber die Erläuterungen zu den Zeilen 99 bis 107). Der Höchst­betrag von 13.805 € erhöht sich ggf. um die Beiträge zu einer Basis­Kranken­ und / oder gesetzlichen Pflegeversicherung, die der Geber für den geschiedenen Ehegatten, Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft oder dauernd ge­trennt lebenden Ehegatten / Lebenspartner übernommen hat. Die als Sonderausgaben abgezogenen Unterhaltsleistungen hat der Empfänger zu versteuern (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 6 und 7 der Anlage SO). Der Antrag gilt nur für ein gan­

Zeile 42 Kirchensteuer

Tragen Sie hier bitte die Kirchensteuer ein, die Sie 2015 gezahlt haben (z. B. vom Arbeitgeber einbehaltene Kirchensteuer, vor­aus­ / nachgezahlte Kirchensteuer und / oder Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer, die auf Kapitalerträge entfällt, die der

tariflichen Einkommensteuer unterliegen). Hierzu gehört nicht die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbe­halten oder gezahlt worden ist. Haben Sie 2015 Kirchensteuer erstattet bekommen, tragen Sie diese bitte ebenfalls ein.

Zeile 45 bis 56 Spenden und

Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte

Zwecke

Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegüns-tigter Zwecke (Zeile 45 und 49) werden bis zu 20 % des Ge­samtbetrags Ihrer Einkünfte berücksichtigt. Wurde für Sie zum 31.12.2014 ein verbleibender Spendenvortrag festgestellt, wird dieser automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Nicht abzie­hen können Sie Mitgliedsbeiträge, wenn der Empfänger z. B. den Sport, kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Frei­zeitgestaltung dienen oder die Heimatpflege und Heimatkunde fördert.

Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen an politische Parteien (Zeile 47 und 50) ermäßigt sich die Einkommensteuer um 50 % der Ausgaben, höchstens um 825 € und bei zusammen veran­lagten Ehegatten / Lebenspartnern höchstens um 1.650 €. Hö­here Spenden und Mitgliedsbeiträge als 1.650 € oder 3.300 € werden bis maximal 1.650 € oder 3.300 € als Sonderausgaben berücksichtigt.

Zeile 43 und 44 Aufwendungen für

die eigene Berufsausbildung

Aufwendungen für Ihre eigene erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, soweit nicht bereits eine abgeschlos­sene nichtakademische Berufsausbildung vorangegangen ist, werden bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 € jährlich als Sonderausgaben anerkannt. Sind bei Ihrem Ehegatten / Le­benspartner entsprechende Aufwendungen entstanden, kön­nen diese ebenfalls bis zu 6.000 € jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Zu den Ausbildungskosten gehören z. B.:•Lehrgangs­ und Studiengebühren,• Aufwendungen für Fach bücher und anderes Lernmaterial, • Unterkunftskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung

bei einer auswärtigen Unterbringung.

Bei einem Vollzeitstudium / einer vollzeitigen Bildungsmaßnah­me können Sie für die Wege zwischen Wohnung und Bildungs­einrichtung die Entfernungspauschale geltend machen (vgl. Er­läuterungen zu Zeile 31 bis 39 der Anlage N). Ein Vollzeitstudium oder eine vollzeitige Bildungsmaßnahme liegt insbesondere vor, wenn Sie dieses / diese außerhalb eines Dienstverhältnisses durchführen und daneben keiner Erwerbstätigkeit oder wäh­

rend der gesamten Dauer des Studiums / der Bildungsmaßnah­me einer Erwerbstätigkeit mit nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit oder ledig­lich einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Mini­Job) nachge­hen. In diesem Fall ist der Abzug von Verpflegungsmehrauf­wendungen nicht möglich. Üben Sie neben dem Studium / der Bildungsmaßnahme eine Erwerbstätigkeit mit durchschnittlich mehr als 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit aus, können Sie Verpflegungsmehraufwendungen und die tatsächlich entstan­denen Aufwendungen für Fahrtkosten geltend machen. Zweckgebundene steuerfreie Bezüge zur unmittelbaren Förde­rung der Ausbildung sind von den Aufwendungen abzuziehen.

Entstehen die Aufwendungen •für eine weitere Berufsausbildung, •für ein weiteres Studium, • für ein Erststudium nach einer bereits abgeschlossenen nicht­

akademischen Berufsausbildung oder •im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses,können diese Aufwendungen als Werbungskosten berücksich­tigt werden (vgl. die Erläuterungen zu Zeile 44 der Anlage N).

Zeile 39 Ausgleichsleistungen

zur Vermeidung des Versorgungs-

ausgleichs

Antrag gilt nur für ein ganzes Kalenderjahr und kann nicht zu­rückgenommen werden. Die Zustimmung ist wirksam, solange sie der Empfänger nicht widerruft. Für den Antrag verwenden Sie bitte die Anlage U, die Sie beim Finanzamt erhalten oder im Internet unter www.finanzamt.de abrufen können. Sie ist von Ihnen und auch vom Empfänger der Ausgleichsleistungen zu unterschreiben.

Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsaus­gleichs können im Jahr ihrer Zahlung als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt und der Empfänger im Inland lebt (vgl. aber die Erläuterungen zu den Zeilen 99 bis 107). Die Ausgleichsleistungen hat der Empfänger zu versteuern (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 5 und 7 der Anlage SO). Der

Ihnen oder Ihrem Ehegatten / Lebenspartner gegenüber ge­setzlich unterhaltsberechtigt sind, oder an deren Ehegatten / Lebenspartner. Unterhaltszahlungen an Ihre Eltern oder Kinder können Sie also nicht als Sonderausgaben geltend machen (vgl. aber die Erläuterungen zur Anlage Unterhalt). Wegen Un­terhaltszahlungen an Ehegatten / Lebenspartner beachten Sie bitte die Erläuterungen zu den Zeilen 40 und 41.

Machen Sie erstmals entsprechende Sonderausgaben geltend, reichen Sie bitte eine Kopie des Vertrags ein, der die Grundla­ge der Vermögensübertragung bildet. Hängt die Dauer einer Rente nicht von Ihrer Lebenszeit, sondern von der einer ande­ren Person oder mehrerer Personen ab, geben Sie bitte deren Namen, Adressen und Geburtsdaten an, soweit sie sich nicht aus dem Vertrag ergeben.

Neu!

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6

Zeile 61 bis 68 Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die aufgrund besonderer Umstände zwangsläufig anfallen, z. B. die Aus­gaben, die durch Krankheit, Behinderung, Bestattung eines Angehörigen oder Unwetterschäden entstehen. Diese Ausgaben können – soweit sie Ihnen nicht ersetzt wer­den – unter Berücksichtigung einer zumutbaren Belastung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden.

Prozesskosten sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, es sei denn, der Prozess musste zur Abwendung einer Bedrohung Ihrer Existenz geführt werden. Vom Abzugs­verbot sind auch die Kosten der Scheidung / Aufhebung einer Lebenspartnerschaft betroffen.

Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen an unabhängige Wäh-lervereinigungen (Zeile 48 und 51), die die gesetzlichen Vor­aussetzungen erfüllen, ermäßigt sich die Einkommensteuer um 50 % der Ausgaben, höchstens um 825 €; bei zusammen ver­anlagten Ehegatten / Lebenspartnern höchstens um 1.650 €.Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung sind bis 1 Mio. €, bei Ehegatten / Lebenspartnern, die zusammen veranlagt werden, bis zu einem Gesamtbetrag von 2 Mio. € begünstigt. Tragen Sie daher bitte alle entsprechenden Spenden in den Zeilen 52 und 53 ein. Spenden in das verbrauch­bare Vermögen einer Stiftung sind nicht im Rahmen dieses Höchstbetrags, sondern ggf. nach allgemeinen Grundsätzen (Zeile 45) abzugsfähig. Alle Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke sind durch eine Bestätigung nachzu­weisen, soweit der Zuwendungsempfänger diese Bestätigung nicht elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt hat. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge bis 200 € je Zahlung ist folgender vereinfachter Nachweis möglich: Ist der Empfänger der Spenden und Mitgliedsbeiträge eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle, genügt als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. Kontoauszug). Bei gemeinnützigen Einrichtungen (z. B. Vereine,

Stiftungen) ist zusätzlich ein von dieser Einrichtung erstellter Beleg erforderlich, der Angaben über die Freistellung von der Körperschaftsteuer und die Verwendung der Mittel enthält. Außerdem muss angegeben sein, ob es sich um Spenden oder um Mitgliedsbeiträge handelt.Zuwendungen an steuerbegünstigte Organisationen im EU­ / EWR­Ausland können ebenfalls begünstigt sein, wenn der ausländische Zuwendungsempfänger nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung dient. Bitte reichen Sie hierzu geeignete Unterlagen ein. Bescheinigungen über die Höhe der Zuwendungen reichen als alleiniger Nachweis für eine steuerli­che Berücksichtigung nicht aus.Keine steuerlich begünstigten Spenden sind z. B.•Aufwendungen für Lose einer Wohlfahrtslotterie,•Zuschläge bei Wohlfahrts­ und Sonderbriefmarken sowie• Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen, die als Bewäh­

rungsauflage im Straf­ oder Gnadenverfahren auferlegt wer­den.

Zeile 61 bis 64 Behinderte Men- schen und Hinter- bliebene

Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt, können Sie wählen, ob Sie Ihre mit der Behinderung zusammenhängenden Aufwen­dungen im Einzelnen nachweisen oder einen Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Mit dem Pauschbetrag abgegolten sind die Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regel­mäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens und Ausgaben für einen erhöhten Wäschebedarf sowie die Pflegeaufwendungen. Wählen Sie den Pauschbetrag, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Be­lastungen lt. Zeile 67 noch die Steuerermäßigung für Pflege­leistungen im Haushalt lt. Zeile 72 des Hauptvordrucks geltend machen. Wählen Sie den Einzelnachweis, müssen Sie Ihre Auf­wendungen in die Zeile 67 eintragen.

Grad der Behinderung

EUR

25 und 30 310

35 und 40 430

45 und 50 570

55 und 60 720

Grad der Behinderung

EUR

65 und 70 890

75 und 80 1.060

85 und 90 1.230

95 und 100 1.420

Der Pauschbetrag ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt:

Blinde sowie hilflose behinderte Menschen erhalten einen Pauschbetrag von 3.700 € jährlich.Behinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50 steht der entsprechende Pauschbetrag aus der obigen Tabelle jedoch nur zu,• wenn wegen der Behinderung ein gesetzlicher Anspruch auf

Rente (z. B. Unfallrente, nicht aber Rente aus der gesetz­lichen Rentenversicherung) oder auf andere laufende Bezüge besteht oder

• wenn die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der kör­perlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht.

Neben dem Pauschbetrag können Sie unter bestimmten Vor­aussetzungen weitere Aufwendungen (z. B. Kosten für Heilbe­handlungen, Kurkosten, Kraftfahrzeugkosten) geltend machen (siehe die Hinweise zu den Zeilen 67 und 68).Sind Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt, z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder aus der gesetzlichen Un­fallversicherung, können Sie einen Pauschbetrag von 370 € be­antragen. Diesen Pauschbetrag erhalten Sie auch dann, wenn das Recht auf die Bezüge ruht oder Sie für den Anspruch auf die Bezüge eine Abfindung in Form eines Kapitalbetrags erhalten haben.Die Übertragung des Behinderten­Pauschbetrags für ein Kind oder Enkelkind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder Frei­beträge für Kinder haben, können Sie auf der Anlage Kind be­antragen.Geben Sie den Grad der Behinderung an und reichen Sie die Nachweise ein, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vor­gelegen haben. Die notwendigen Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversor­gungsgesetzes zuständigen Behörde (z. B. Ver sorgungsamt); bei Hinterbliebenenbezügen ist der Nachweis durch amtliche Unterlagen (z. B. Rentenbescheid des Versorgungsamts, der zuständigen Entschädigungsbehörde oder eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung) zu erbringen. Der Renten­bescheid eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung genügt nicht als Nachweis. Der Behinderten­Pauschbetrag von 3.700 € kann auch bei Vorlage des Bescheids über die Einstu­fung als Schwerstpflegebedürftiger (Pflegestufe III) gewährt werden.

Zeile 65 und 66 Pflege-Pauschbetrag

Pflegegeld lediglich zur unmittelbaren Sicherung der erforder­lichen Grundpflege der hilflosen Person verwendet (Bezahlung einer fremden Pflegeperson, Anschaffung von pflegenotwendi­gen oder pflege erleichternden Bedarfsgegenständen), liegen keine Einnahmen vor. Das von den Eltern eines behinderten Kindes für dieses Kind empfangene Pflegegeld zählt nicht zu den Einnahmen.

Wenn Sie eine ständig hilflose Person in Ihrer oder deren Woh­nung im Inland oder EU­ / EWR­Ausland persönlich pflegen und dafür keine Einnahmen erhalten, kann Ihnen für die ent­stehenden Aufwendungen ein Pauschbetrag von 924 € jährlich gewährt werden. Einnahmen sind z. B. das Pflegegeld, das die hilflose Person von einer Pflegeversicherung erhält und an Sie weitergibt, um Ihre Pflegedienstleistungen zu vergüten oder die Ihnen dabei entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Wird das

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2015ESt1A013 2015ESt1A013

53Außergewöhnliche BelastungenBehinderte Menschen und Hinterbliebene

Ausweis / Rentenbescheid / Bescheinigungausgestellt am gültig von bis

unbefristetgültig

1 = Ja

Grad derBehinderung

Erstmalige Beantragung /Änderung (Nachweis ist

einzureichen)

61

stpfl. Person /Ehemann /Lebens-partner(in) A

12 14 18 56T T M M J J J J M M J J M M J J X

62 hinterbliebenblind /ständig hilflos

geh- undstehbehindert16 20 221 = Ja 1 = Ja 1 = Ja

Ausweis / Rentenbescheid / Bescheinigungausgestellt am gültig von bis

unbefristetgültig

1 = Ja

Grad derBehinderung

Erstmalige Beantragung /Änderung (Nachweis ist

einzureichen)

63Ehefrau /Lebens-partner(in) B

13 15 19 57T T M M J J J J M M J J M M J J X

64 hinterbliebenblind /ständig hilflos

geh- undstehbehindert17 21 231 = Ja 1 = Ja 1 = Ja

Pflege-Pauschbetrag wegen unentgeltlicher persönlicher Pflege einer ständig hilflosen Personin ihrer oder in meiner Wohnung

Erstmalige Beantragung /Änderung (Nachweis ist einzureichen)X65

Name, Anschrift und Verwandtschaftsverhältnis der hilflosen Person(en) Name anderer Pflegeperson(en)

66

Andere außergewöhnliche Belastungen(z. B. Fahrtkosten behinderter Menschen, Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten)

Art der Belastungen

67

AufwendungenEUR

63 64,–

Erhaltene / Anspruch auf zu erwartendeVersicherungsleistungen, Beihilfen, Unter-

stützungen; Wert des Nachlasses usw.EUR

,–Für die – wegen Abzugs der zumutbaren Belastung – nicht abziehbaren Pflegeleistungen wird dieSteuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beantragt. Die in Zeile 67 enthaltenenAufwendungen für haushaltsnahe Pflegeleistungen betragen (Aufwendungen abzüglich Erstattungen) 77 ,–68

18Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und HandwerkerleistungenSteuerermäßigung bei Aufwendungen für– geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt – sog. Minijobs –

202 ,–

Aufwendungen(abzüglich Erstattungen)

EURArt der Tätigkeit

69

– sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen im Privathaushalt

70

Art der Tätigkeit

207 ,–– haushaltsnahe Dienstleistungen, Hilfe im eigenen Haushalt

71

Art der Aufwendungen

210 ,–– Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt, in Heimunterbringungskosten enthaltene Aufwendungen

für Dienstleistungen, die denen einer Haushaltshilfe vergleichbar sind (soweit nicht bereits in Zeile 67berücksichtigt); das in Zeile 67 als Erstattung für häusliche Pflege- und Betreuungskosten berück-sichtigte Pflegegeld (§ 37 SGB XI) / Pflegetagegeld

72

Art der Aufwendungen

213 ,–– Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen

Haushalt (ohne öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreieZuschüsse in Anspruch genommen werden, z. B. KfW-Bank, landeseigener Förderbanken oder Gemeinden)

73

Art der Aufwendungen

214 ,–

Nur bei Alleinstehenden und Eintragungen in den Zeilen 68 bis 73:Es bestand ganzjährig ein gemeinsamer Haushalt mit einer oder mehreren anderen alleinstehenden Person(en)

Anzahl der weiteren Personen

22374Name, Vorname, Geburtsdatum

75

Nur bei Alleinstehenden oder Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern und Eintragungenin den Zeilen 68 bis 73:Laut einzureichendem gemeinsamen Antrag sind die Höchstbeträge für die Aufwendungen lt. den Zeilen 68bis 73 in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufzuteilen. Der bei mir zu berücksichtigende Anteil beträgt 221 %76

Nur in Fällen der Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung von Ehegatten /Lebenspartnern und Eintragungen in den Zeilen 68 bis 73:Es wurde 2015 ein gemeinsamer Haushalt begründet oder aufgelöst und für einen Teildes Kalenderjahres ein Einzelhaushalt geführt

stpfl. Person / Ehemann /Lebenspartner(in) A

1 = Ja219

Ehefrau /Lebenspartner(in) B

1 = Ja22077

Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

1 = Ja18578 XIch beantrage eine Steuerermäßigung, weil in dieser Steuererklärung Einkünfte erklärt worden sind, die als Erwerbvon Todes wegen ab 2011 der Erbschaftsteuer unterlegen haben (lt. gesonderter Aufstellung).

Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter

Steuerbegünstigung nach § 10g EStG für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunfts-erzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden

AbzugsbetragEUR

79 151 ,–

Verlustabzug / SpendenvortragEs wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG /Spendenvortrag nach § 10b EStG zum 31.12.2014 festgestellt für80 X stpfl. Person / Ehemann /

Lebenspartner(in) A X Ehefrau /Lebenspartner(in) B

Antrag auf Beschränkung des Verlustrücktrags nach 2014Von den nicht ausgeglichenen negativen Einkünften 2015 soll folgenderGesamtbetrag nach 2014 zurückgetragen werden

81

EUR EUR

,– ,–

7

Beispiele• Kurkosten, wenn die Notwendigkeit der Kur durch Vorlage eines vor Kurbeginn ausgestellten amtsärztlichen Gutach­tens nachgewiesen wird, sofern sich die Notwendigkeit nicht schon aus anderen Unterlagen (z. B. bei Pflichtversicherten aus einer Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse) ergibt. Der Zuschuss einer Krankenversicherung zu Arzt­, Arznei­ und Kurmittelkosten reicht als Nachweis der Not­wendigkeit der Kur nicht aus.

• Pflegekosten, die Ihnen oder Ihrem Ehegatten / Lebenspart­ner für die Beschäftigung einer ambulanten Pflegekraft oder durch Unter bringung in einem Pflegeheim, in der Pflegesta­tion eines Altenheims oder in einem Altenpflegeheim entste­hen. Werden tatsächliche Pflegekosten geltend gemacht, so kann daneben der Behinderten­Pauschbetrag nicht in An­spruch genommen werden. Bei Auflösung des Haushalts ist von den Aufwendungen eine Haushaltsersparnis von 23,53 € täglich (706 € monatlich, 8.472 € jährlich) abzuziehen. Ein Ab­zug ist auch für Aufwendungen möglich, die Ihnen aus der Pflegebedürftigkeit einer anderen Person zwangsläufig ent­stehen. Geben Sie bitte neben den von Ihnen und ggf. weite­ren Personen getragenen Aufwendungen auch die Gesamt­kosten der Heim unterbringung, die Höhe der Erstattungen von dritter Seite (z. B. Pflegekasse) sowie die Höhe der eige­nen Einkünfte und Bezüge der pflegebedürftigen Person an. Für den Teil der haushaltsnahen Pflegekosten, der durch den Ansatz der zumutbaren Belastung nicht als außergewöhnli­che Belastung berücksichtigt wird, können Sie in Zeile 68 die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bean­tragen (vgl. auch die Erläuterungen zu den Zeilen 69 bis 77).

• Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Kleidung, die durch ein unabwendbares Ereignis, z. B. Brand oder Hoch­wasser, verloren wurden, wenn keine allgemein zugängliche und übliche Versicherung möglich war; dies gilt auch für die notwendigen und angemessenen Kosten der Schadensbesei­tigung.

Zeile 67 und 68 Andere

außergewöhnliche Belastungen

Steuer, wenn sie einen bestimmten Teil Ihrer Einkünfte überstei­gen. Die „zumutbare Belastung“ ist im Einkommensteuergesetz im Einzelnen geregelt und wird vom Finanzamt berücksichtigt.

Anstelle oder neben den bisher erläuterten Pauschbeträgen (bei Aufwendungen wegen Behinderung oder Pflege) kön­nen Sie noch andere außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Diese führen jedoch nur dann zu einer Minderung der

Andere außergewöhnliche Belastungen sind zum Beispiel:

• Bestattungskosten für Angehörige, soweit sie den Nachlass und etwaige Ersatzleistungen übersteigen. Es können aber nur Kosten berücksichtigt werden, die mit der Bestattung unmittelbar zusammenhängen (z. B. für Grabstätte, Sarg, Blumen, Kränze, Todesanzeigen usw.). Kosten für Trauerklei­dung und Bewirtung der Trauergäste sowie Reisekosten an­lässlich der Bestattung werden nicht anerkannt.

• Kfz-Kosten für durch die Behinderung veranlasste unver­meidbare Fahrten von Personen mit einem Grad der Behin­derung von mindestens 80 oder von Personen, deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt und die zugleich geh­ und stehbehindert sind (Merkzeichen „G" oder orange­farbener Flächenaufdruck im Schwerbehindertenausweis). Ohne Nachweis der Kosten werden im Allgemeinen 900 € (3.000 km zu 30 Cent) anerkannt. Bei außergewöhnlich Geh­behinderten, die sich außerhalb des Hauses nur mit Hilfe ei­nes Kfz bewegen können (Merkzeichen „aG“), bei Personen mit den Merkzeichen „H“ oder „Bl“ und bei Personen, die in Pflegestufe III eingestuft sind, werden in angemessenem Rahmen (regelmäßig bis zu 15.000 km jährlich) alle Privat­fahrten anerkannt. Die tatsächliche Fahrleistung ist nachzu­weisen oder glaubhaft zu machen. Ein höherer Kilometersatz als 30 Cent wird vom Finanzamt nicht berücksichtigt.

• Krankheitskosten, soweit sie nicht von dritter Seite, z. B. ei­ner Krankenkasse, steuerfrei ersetzt worden sind oder ein Anspruch auf Ersatz besteht. Aufwendungen für Arznei­, Heil­ und Hilfsmittel können nur als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn ihre medizinische Notwendigkeit durch Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachge­wiesen wird. Dies gilt auch für nicht verschreibungspflich­tige Medikamente. Bei einer andauernden Erkrankung mit anhaltendem Verbrauch bestimmter Medikamente reicht die einmalige Vorlage einer solchen Verordnung aus.

einzutragen. Der Pflege­Pauschbetrag kann auch neben dem vom Kind auf die Eltern übertragenen Behinderten­Pauschbe­trag berücksichtigt werden (vgl. die Hinweise zu den Zeilen 61 bis 64).Weisen Sie bitte die Pflegebedürftigkeit durch einen Schwer­behinder tenausweis mit dem Merkzeichen „H“ oder durch ei­nen Bescheid über die Einstufung als Schwerstpflegebedürfti­ger (Pflegestufe III) nach.Werden Sie bei Ihrer Pflegeleistung von fremden Dritten gegen Entgelt unterstützt (z. B. ambulante Pflegedienste), können Sie hierfür neben dem Pauschbetrag eine Steuerermäßigung bean­tragen (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 69 bis 77).

Anstelle des Pflege­Pauschbetrages können Sie die Pflegeauf­wendungen auch als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, sofern sie mehr als 924 € betragen oder die Einnah­men aus der Pflege übersteigen und die zu pflegende Person die Pflegekosten nicht selbst finanziell tragen kann. Allerdings wird dann eine „zumutbare Belastung“ angerechnet (vgl. die Erläu­terungen zu den Zeilen 67 und 68). Der Pflege ­Pauschbetrag wird regelmäßig nur für die Pflege von Angehörigen gewährt. Wird die Pflege von mehreren Personen vorgenommen, ist der Pflege­Pauschbetrag nach der Zahl der Pflegepersonen zu teilen. Erhält eine Person hierfür Einnahmen, ist diese Person nicht in die Aufteilung einzubeziehen und nicht in die Zeile 66

Welche außergewöhnlichen Belastungen haben Musters?Frau Muster war mehrere Wochen schwer krank. Der Kran­kenhausaufenthalt hat insgesamt 4.750 € gekostet. Davon hat die Krankenkasse nur 3.400 € bezahlt. Ferner hat Frau Muster von ihrem Arbeitgeber eine steuerfreie Unterstüt­zung von 250 € erhalten. Herr Muster trägt in Zeile 67 so­

wohl die Krankheitskosten als auch die Summe der erstat­teten Beträge ein. Er weiß, dass die verbleibenden Kosten von 1.100 € nicht in voller Höhe berücksichtigt, sondern vom Finanzamt um die sog. zumutbare Belastung gekürzt werden.

Beispiel

Neu!

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8

Zeile 69 bis 77 Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Beschäftigungsver- hältnisse, Dienstleis- tungen und Hand- werkerleistungen

Tragen Sie bitte Ihre Aufwendungen, gekürzt um erhaltene / zu erwartende Erstattungen von dritter Seite (z. B. einer Versi­cherung), in die jeweilige Zeile ein. Empfangene Leistungen der Pflegeversicherung des Steuerpflichtigen sowie die Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets (§ 17 SGB IX) ziehen Sie bitte von den Aufwendungen ab, soweit sie ausschließlich und zweckgebunden für Pflege­ und Betreuungsleistungen sowie für haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt werden. Das sog. Pflegegeld (§ 37 SGB XI) ist nicht abzuziehen.Leben zwei Alleinstehende ganzjährig in einem Haushalt zu­sammen, können die o. a. Höchstbeträge insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden. Sind beide Alleinste­henden Arbeitgeber im Rahmen eines haushaltsnahen Beschäf­tigungsverhältnisses oder Auftraggeber von haushaltsnahen Dienstleistungen, von Pflege­ und Betreuungsleistungen oder von Handwerkerleistungen, kann jeder seine tatsächlichen Aufwendungen grundsätzlich nur bis zur Höhe des hälftigen Abzugshöchstbetrages geltend machen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn beide einvernehmlich eine andere Aufteilung wäh­len und dies dem Finanzamt schriftlich mitteilen. Haushaltsnahe Tätigkeiten und Dienstleistungen sind z. B.•die Reinigung der Wohnung,•die Gartenpflege,•die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, • die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, kranken,

alten und pflegebedürftigen Personen, auch wenn die Pfle­ge­ und Betreuungsleistungen im Haushalt der gepflegten / betreuten Person ausgeübt werden.

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählt auch die einer Hilfe im Haushalt vergleichbare Tätigkeit bei Unterbringung in einem Heim. In Frage kommen die (anteiligen) Aufwendungen für •die Reinigung des Zimmers oder des Appartements,•die Reinigung der Gemeinschaftsflächen, •das Zubereiten und / oder das Servieren von Mahlzeiten und•den Wäscheserviceim Heim. Das Vorhandensein eines eigenen Haushalts im Heim ist hierfür nicht erforderlich.

Handwerkerleistungen sind z. B.•Reparatur, Streichen, Lackieren von Fenstern und Türen,•Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen,•Modernisierung des Badezimmers oder der Einbauküche.Nach § 35a des Einkommensteuergesetzes begünstigt sind nur die Aufwendungen für die Leistung selbst (in Rechnung gestellte Arbeits­ und Fahrtkosten einschließlich der auf die­se Kosten entfallenden Umsatzsteuer). Aufwendungen für das verwendete Material oder für gelieferte Waren sind nicht be­günstigt. Ebenfalls nicht begünstigt sind handwerkliche Tätig­keiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme. Dazu zählen alle Baumaßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung ei­nes Haushalts bis zu dessen Fertigstellung anfallen. Die Steu­erermäßigung setzt voraus, dass die Aufwendungen weder zu den Betriebsausgaben noch zu den Werbungskosten gehören, sich noch nicht als außergewöhnliche Belastungen ausgewirkt haben und nicht als Sonderausgaben berücksichtigt worden sind. Sofern Sie den Behinderten­Pauschbetrag berücksichtigt haben möchten, können Sie die Pflegeaufwendungen weder als außergewöhnliche Belastungen lt. Zeile 67 noch im Rahmen der Steuerermäßigung für Pflegeleistungen im Haushalt lt. Zei­le 72 des Hauptvordrucks geltend machen. Für die – wegen Anrechnung von Pflegegeld (§ 37 SGB XI) oder Pflegetagegeld – nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Auf­ wendungen für die häusliche Pflege können Sie in Zeile 72 die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bean­tragen. Für Aufwendungen, die zu den Kinderbetreuungskosten (Zeilen 67 bis 73 der Anlage Kind) gehören, kann keine Steuer­ermäßigung nach § 35a des Einkommensteuergesetzes geltend gemacht werden. Sowohl bei Aufwendungen im Rahmen einer haushaltsnahen Dienstleistung (einschließlich Pflege­ und Be­treuungsleistung) als auch bei Handwerkerleistungen ist die Steuerermäßigung davon abhängig, dass Sie für die Aufwen­dungen eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf ein Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Für Barzahlungen, Baranzahlungen oder Barteilzahlungen und Barschecks wird keine Steuerermäßigung gewährt.

Für die in Ihrem inländischen oder in einem anderen EU­ / EWR­ können Sie folgende Steuerermäßigungen beantragen:

Staat belegenen Haushalt angefallenen Aufwendungen

für geringfügige Beschäftigungen im Privathaushalt 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 € jährlich

für Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt, für die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung entrichtet wurden, für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflege­ und Betreuungsleistungen

20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € jährlich

für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs­, Erhaltungs­ und Modernisierungsmaßnahmen

20 % der Aufwendungen, höchstens 1.200 € jährlich

Zeile 78Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer

Haben Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung Einkünfte er­klärt, die aufgrund eines nach dem 31.12.2010 eingetretenen Erbfalls auch mit Erbschaftsteuer belastet waren, kann auf Antrag die Einkommensteuer ermäßigt werden. Hierzu geben Sie bitte in einer gesonderten Aufstellung die entsprechenden Einkünfte, für die die Ermäßigung in Betracht kommt, sowie

die festgesetzte Erbschaftsteuer, den erbschaftsteuerpflichti­gen Erwerb zuzüglich der Freibeträge nach den §§ 16, 17 des Erbschaftsteuer­ und Schenkungsteuergesetzes und die steu­erfreien Beträge nach § 5 des Erbschaftsteuer­ und Schen­kungsteuergesetzes an.

Zeile 79Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter

Sind Ihnen Aufwendungen für Herstellungs­ oder Erhaltungs­maßnahmen an den Ihnen gehörenden schutzwürdigen Kultur­gütern im Inland entstanden, können Sie die Aufwendungen nach § 10g des Einkommensteuergesetzes wie Sonderaus­gaben abziehen, soweit Sie die Kulturgüter weder zur Erzielung von Einkünften noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Die Steuerbegünstigung beträgt im Kalenderjahr des Abschlus­ses der Maßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren für Herstellungs­ und Erhaltungsmaßnahmen, die nach dem

31.12.2003 begonnen wurden, jeweils bis zu 9 %, für vor dem 1.1.2004 begonnene Herstellungs­ und Erhaltungsmaßnahmen jeweils bis zu 10 % der Aufwendungen gekürzt um Zuschüsse und aus dem Kulturgut erzielte Einnahmen. Die Voraussetzun­gen für die Behandlung als Kulturgut und die Erforderlichkeit der Aufwendungen sind durch eine Bescheinigung der nach Lan­desrecht zuständigen oder von der Landesregierung bestimm­ten Stelle nachzuweisen.

Zeile 80 und 81Verlustabzug / Spendenvortrag

Ergibt sich bei Ihrer Einkommensteuerveranlagung 2015 ein nicht ausgeglichener Verlust, wird vom Finanzamt der Verlust in das Jahr 2014 zurückgetragen. Hierfür ist von Ihnen keine Eintragung erforderlich.

Der Verlustrücktrag nach 2014 für nicht ausgeglichene nega­tive Einkünfte (Verluste) 2015 kann der Höhe nach beschränkt werden. Falls Sie den Verlustrücktrag der Höhe nach begrenzen möchten, geben Sie bitte in Zeile 81 an, mit welchem Betrag

Page 9: ESt- Anleitung 2015 · PDF fileRentner R Sonstige Einkünfte, für Angaben zu Renten, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieb

9

Zeile 91 Sonstige Angaben

und Anträge

In dieser Zeile sind Einkommensersatzleistungen anzugeben, die zwar steuerfrei sind, aber die Höhe der Steuer auf die steu­erpflichtigen Einkünfte beeinflussen und nicht in der Zeile 27 der Anlage N einzutragen sind.Tragen Sie in Zeile 91 bitte die folgenden Einkommensersatz­leistungen ein: • Insolvenzgeld (einschließlich vorfinanziertes Insolvenz­

geld);• Arbeitslosengeld (ohne sog. Arbeitslosengeld II), Teilar­

beitslosengeld, Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, Übergangs­geld;

• Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Über­gangsgeld oder vergleichbare Einkommensersatzleistungen nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften;

• Mutterschaftsgeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Son­derunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz sowie der Zuschuss bei Beschäftigungsverboten für die Zeit vor oder nach einer Entbindung sowie für den Entbindungstag wäh­rend einer Elternzeit nach beamtenrechtlichen Vorschriften;

• Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz; • Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld nach dem

Bundesversorgungsgesetz; • Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssiche­

rungsgesetz; • aus dem Europäischen Sozialfonds finanziertes Unterhalts­

geld sowie Leistungen nach § 10 SGB III, die dem Lebens­unterhalt dienen;

• Elterngeld nach dem Bundeselterngeld­ und Elternzeitge­setz;

• vergleichbare Einkommensersatzleistungen aus einem EU­ / EWR­Staat oder der Schweiz.

Die Leistungsbeträge werden grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Haben Sie über die Einkom­mensersatzleistungen eine Bescheinigung (Leistungsnachweis) erhalten, weil die Leistungsbeträge nicht elektronisch übermit­telt werden konnten (z. B. aus technischen Gründen oder bei ausländischen Leistungsträgern), reichen Sie diese bitte ein.

Zeile 93 bis 96Diese Zeilen betreffen die Fälle, in denen eine steuerpflichtige Person infolge Wegzugs ins Ausland oder Zuzugs vom Ausland nur während eines Teils des Kalenderjahres der unbeschränk­ten Steuerpflicht unterliegt. In diesem Fall geben Sie bitte für das ganze Kalenderjahr nur eine Einkommensteuererklärung zur unbeschränkten Steuerpflicht ab; dabei sind auch die wäh­rend der beschränkten Steuerpflicht erzielten inländischen Ein­

künfte in den entsprechenden Anlagen anzugeben. Die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden ausländischen Einkünfte, die in Zeile 95 anzugeben sind, werden lediglich bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt, der auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte angewandt wird (Progressionsvor­behalt).

Zeile 99 bis 107Haben Sie im Inland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, werden Sie auf Antrag als unbeschränkt einkom­mensteuerpflichtig behandelt, wenn Ihre Einkünfte zu mindes­tens 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Ein­künfte nicht mehr als 8.472 € betragen; dieser Betrag wird je nach Ländergruppe wie folgt gekürzt:•bei Ländern der Ländergruppe 2 um ein Viertel auf 6.354 €, • bei Ländern der Ländergruppe 3 um die Hälfte auf 4.236 €

und •bei Ländern der Ländergruppe 4 um drei Viertel auf 2.118 €.Die Länder gruppeneinteilung finden Sie bei den Erläuterungen zur Anlage Unterhalt.Die Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommensteuer unter­liegen, sind durch eine Bescheinigung der zuständigen Steuer­behörde Ihres Heimatlandes nachzuweisen. Sind Sie Staatsan­gehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der EWR­Staaten Liechtenstein, Norwegen oder Island und in einem dieser Staaten ansässig, verwenden Sie dazu bitte den Vordruck „Bescheinigung EU / EWR“, im Übrigen den Vordruck „Bescheinigung außerhalb EU / EWR“ (Zeile 100). Diese Bescheinigungen sind in mehreren Sprachen erhältlich.Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, können Sie fol­gende familienbezogene Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen:• Freibeträge für Kinder, Vorsorgeaufwendungen und außerge­

wöhnliche Belas tungen, die Sie betreffen.Sind Sie Staatsangehöriger eines EU­ / EWR­Staates und erfül­len Sie die eingangs beschriebenen Einkommensvoraussetzun­gen, können Sie darüber hinaus noch folgende Steuervergüns­tigungen geltend machen: • ehegattenbezogene Vergünstigungen (insbesondere das Ehe­

gatten­Splitting), wenn Ihr Ehegatte in einem EU­ / EWR­Staat oder in der Schweiz ansässig ist. Weitere Vorausset­zung ist, dass die gemeinsamen Einkünfte der Ehegatten zu mindestens 90 % der deutschen Einkommen steuer unterlie­gen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unter­

liegenden Einkünfte nicht mehr als 16.944 € betragen. Bitte beachten Sie jeweils ggf. die Kürzung nach Ländergruppen;

• Sonderausgabenabzug für Unterhaltsleistungen an Ihren geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, wenn der Ehegatte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf­enthalt in einem EU­ / EWR­Staat oder in der Schweiz hat und die Besteuerung der Unterhaltszahlungen durch eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nachge­wiesen wird (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 40 und 41);

• auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Versor­gungsleistungen sowie Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs.

Sind Sie Staatsangehöriger eines EU­ / EWR­Staates und haben Sie einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, können Sie folgende Steuervergünstigungen geltend machen: • ehegattenbezogene Vergünstigungen (insbesondere das

Ehegatten­Splitting), wenn Ihr Ehegatte in einem EU­ / EWR­Staat oder in der Schweiz ansässig ist;

• Sonderausgabenabzug für Unterhaltsleistungen an Ihren geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, wenn der Ehegatte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf­enthalt in einem EU­ / EWR­Staat oder in der Schweiz hat und die Besteuerung der Unterhaltszahlungen durch eine Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nachge­wiesen wird (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 40 und 41);

• auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende Versor­gungsleistungen sowie Ausgleichszahlungen im Rahmen des Versorgungsausgleichs.

In diesem Fall kreuzen Sie bitte das Auswahlfeld in Zeile 106 an.Auch der in Zeile 107 genannte Personenkreis kann durch Ankreuzen in Zeile 107 die o. g. Steuervergünstigungen bean­tragen. Die Summe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterlie­genden Einkünfte ist dem Progressionsvorbehalt zu unterwer­fen. Bitte tragen Sie diese Einkünfte in Zeile 101 ein.Die vorstehenden Ausführungen gelten für Lebenspartner ent­sprechend.

Sie die Verluste zurücktragen wollen. Sollen die Verluste nur in künftigen Jahren berücksichtigt werden, tragen Sie bitte „0“ ein. Wurde für Sie oder für Ihren Ehegatten / Lebenspartner zum

31.12.2014 ein verbleibender Verlustvortrag / Spendenvortrag festgestellt, kreuzen Sie bitte in Zeile 80 das entsprechende Auswahlfeld an. Der Verlustvortrag / Spendenvortrag wird dann automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.

Zeile 109Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug bestehen erhöhte Mitwir­kungspflichten der Beteiligten (§ 90 Abs. 2 der Abgabenord­nung). Deshalb sind in Zeile 109 Angaben über das Bestehen auf

Dauer angelegter Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland zu machen. Finanzinstitute im Sinne der Fragestellung sind Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und andere

Neu!

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2015AnlVor241 2015AnlVor241– Juli 2015 –

20151

Name

2

Vorname

3 Steuernummer

AnlageVorsorgeaufwand

Angaben zu Vorsorgeaufwendungen 52Beiträge zur Altersvorsorge stpfl. Person / Ehemann /

Lebenspartner(in) AEUR

Ehefrau /Lebenspartner(in) B

EURBeiträge

4 ,– ,–300 400– lt. Nr. 23 a/b der Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitnehmeranteil)

5 ,– ,–301 401

– zu landwirtschaftlichen Alterskassen sowie zu berufsständischenVersorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungenvergleichbare Leistungen erbringen (abzgl. steuerfreier Zuschüsse)– ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden –

6 ,– ,–302 402– zu gesetzlichen Rentenversicherungen– ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden –

7 ,– ,–303 403– zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit Lauf-

zeitbeginn nach dem 31.12.2004– ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werden –

8 ,– ,–304 404Arbeitgeberanteil / -zuschuss lt. Nr. 22 a/b der Lohnsteuerbescheinigung

9 ,– ,–306 406Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einerpauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung (bitte Anleitung beachten)

Eine Eintragung ist stets vorzunehmen; bei Zusammenveranlagung von jedem Ehegatten / Lebenspartner:Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf– steuerfreie Zuschüsse (z. B. Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder– steuerfreie Arbeitgeberbeiträge

(z. B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte / Lebenspartner) oder– steuerfreie Beihilfen (z. B. Beamte oder Versorgungsempfänger und deren Ehegatten / Lebenspartner)?

10 307 4071 = Ja2 = Nein

1 = Ja2 = Nein

Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und PflegeversicherungArbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuer-bescheinigung11 ,– ,–320 420

In Zeile 11 enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruchauf Krankengeld ergibt12 ,– ,–322 422

Arbeitnehmerbeiträge zu sozialen Pflegeversicherungen lt. Nr. 26 der Lohn-steuerbescheinigung13 ,– ,–323 423

Zu den Zeilen 11 bis 13:

Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge14 ,– ,–324 424

In Zeile 14 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sichkein Anspruch auf Krankengeld ergibt, und zur sozialen Pflegeversicherung15 ,– ,–325 425

Beiträge zu Krankenversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 11 geltend gemachtwerden – (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern,wenn der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde)16 ,– ,–326 426

In Zeile 16 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, ausdenen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt17 ,– ,–328 428

Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 13 geltendgemacht werden – (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern,wenn der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde)18 ,– ,–329 429

Zu den Zeilen 16 bis 18:

Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge19 ,– ,–330 430

In Zeile 19 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sichein Anspruch auf Krankengeld ergibt20 ,– ,–331 431

Zuschuss zu den Beiträgen lt. Zeile 16 und / oder 18 – ohne Beträgelt. Zeile 37 und 39 – (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)21 ,– ,–332 432

Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche-rungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteterBeiträge

22 ,– ,–338 438

Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung– Füllen Sie die Zeilen 23 bis 27 und 42 bis 45 nur aus, wennSie der Datenübermittlung nicht widersprochen haben. –

Beiträge zu Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahl-leistungen)23 ,– ,–350 450

Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen24 ,– ,–351 451

Zu den Zeilen 23 und 24:

Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstatteteBeiträge25 ,– ,–352 452

Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen lt. Zeile 23 und / oder 24(z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)26 ,– ,–353 453

Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche-rungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteterBeiträge

27 ,– ,–354 454

Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu zusätzlichen Pflege-versicherungen (ohne Pflege-Pflichtversicherung)28 ,– ,–355 455

2015AnlVor241 2015AnlVor241– Juli 2015 –

20151

Name

2

Vorname

3 Steuernummer

AnlageVorsorgeaufwand

Angaben zu Vorsorgeaufwendungen 52Beiträge zur Altersvorsorge stpfl. Person / Ehemann /

Lebenspartner(in) AEUR

Ehefrau /Lebenspartner(in) B

EURBeiträge

4 ,– ,–300 400– lt. Nr. 23 a/b der Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitnehmeranteil)

5 ,– ,–301 401

– zu landwirtschaftlichen Alterskassen sowie zu berufsständischenVersorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungenvergleichbare Leistungen erbringen (abzgl. steuerfreier Zuschüsse)– ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden –

6 ,– ,–302 402– zu gesetzlichen Rentenversicherungen– ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden –

7 ,– ,–303 403– zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit Lauf-

zeitbeginn nach dem 31.12.2004– ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werden –

8 ,– ,–304 404Arbeitgeberanteil / -zuschuss lt. Nr. 22 a/b der Lohnsteuerbescheinigung

9 ,– ,–306 406Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einerpauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung (bitte Anleitung beachten)

Eine Eintragung ist stets vorzunehmen; bei Zusammenveranlagung von jedem Ehegatten / Lebenspartner:Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf– steuerfreie Zuschüsse (z. B. Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder– steuerfreie Arbeitgeberbeiträge

(z. B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte / Lebenspartner) oder– steuerfreie Beihilfen (z. B. Beamte oder Versorgungsempfänger und deren Ehegatten / Lebenspartner)?

10 307 4071 = Ja2 = Nein

1 = Ja2 = Nein

Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und PflegeversicherungArbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuer-bescheinigung11 ,– ,–320 420

In Zeile 11 enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruchauf Krankengeld ergibt12 ,– ,–322 422

Arbeitnehmerbeiträge zu sozialen Pflegeversicherungen lt. Nr. 26 der Lohn-steuerbescheinigung13 ,– ,–323 423

Zu den Zeilen 11 bis 13:

Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge14 ,– ,–324 424

In Zeile 14 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sichkein Anspruch auf Krankengeld ergibt, und zur sozialen Pflegeversicherung15 ,– ,–325 425

Beiträge zu Krankenversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 11 geltend gemachtwerden – (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern,wenn der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde)16 ,– ,–326 426

In Zeile 16 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, ausdenen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt17 ,– ,–328 428

Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 13 geltendgemacht werden – (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern,wenn der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde)18 ,– ,–329 429

Zu den Zeilen 16 bis 18:

Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge19 ,– ,–330 430

In Zeile 19 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sichein Anspruch auf Krankengeld ergibt20 ,– ,–331 431

Zuschuss zu den Beiträgen lt. Zeile 16 und / oder 18 – ohne Beträgelt. Zeile 37 und 39 – (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)21 ,– ,–332 432

Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche-rungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteterBeiträge

22 ,– ,–338 438

Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung– Füllen Sie die Zeilen 23 bis 27 und 42 bis 45 nur aus, wennSie der Datenübermittlung nicht widersprochen haben. –

Beiträge zu Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahl-leistungen)23 ,– ,–350 450

Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen24 ,– ,–351 451

Zu den Zeilen 23 und 24:

Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstatteteBeiträge25 ,– ,–352 452

Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen lt. Zeile 23 und / oder 24(z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)26 ,– ,–353 453

Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche-rungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteterBeiträge

27 ,– ,–354 454

Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu zusätzlichen Pflege-versicherungen (ohne Pflege-Pflichtversicherung)28 ,– ,–355 4552015AnlVor241 2015AnlVor241– Juli 2015 –

20151

Name

2

Vorname

3 Steuernummer

AnlageVorsorgeaufwand

Angaben zu Vorsorgeaufwendungen 52Beiträge zur Altersvorsorge stpfl. Person / Ehemann /

Lebenspartner(in) AEUR

Ehefrau /Lebenspartner(in) B

EURBeiträge

4 ,– ,–300 400– lt. Nr. 23 a/b der Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitnehmeranteil)

5 ,– ,–301 401

– zu landwirtschaftlichen Alterskassen sowie zu berufsständischenVersorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungenvergleichbare Leistungen erbringen (abzgl. steuerfreier Zuschüsse)– ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden –

6 ,– ,–302 402– zu gesetzlichen Rentenversicherungen– ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden –

7 ,– ,–303 403– zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit Lauf-

zeitbeginn nach dem 31.12.2004– ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werden –

8 ,– ,–304 404Arbeitgeberanteil / -zuschuss lt. Nr. 22 a/b der Lohnsteuerbescheinigung

9 ,– ,–306 406Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einerpauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung (bitte Anleitung beachten)

Eine Eintragung ist stets vorzunehmen; bei Zusammenveranlagung von jedem Ehegatten / Lebenspartner:Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf– steuerfreie Zuschüsse (z. B. Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder– steuerfreie Arbeitgeberbeiträge

(z. B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte / Lebenspartner) oder– steuerfreie Beihilfen (z. B. Beamte oder Versorgungsempfänger und deren Ehegatten / Lebenspartner)?

10 307 4071 = Ja2 = Nein

1 = Ja2 = Nein

Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und PflegeversicherungArbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuer-bescheinigung11 ,– ,–320 420

In Zeile 11 enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruchauf Krankengeld ergibt12 ,– ,–322 422

Arbeitnehmerbeiträge zu sozialen Pflegeversicherungen lt. Nr. 26 der Lohn-steuerbescheinigung13 ,– ,–323 423

Zu den Zeilen 11 bis 13:

Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge14 ,– ,–324 424

In Zeile 14 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sichkein Anspruch auf Krankengeld ergibt, und zur sozialen Pflegeversicherung15 ,– ,–325 425

Beiträge zu Krankenversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 11 geltend gemachtwerden – (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern,wenn der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde)16 ,– ,–326 426

In Zeile 16 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, ausdenen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt17 ,– ,–328 428

Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 13 geltendgemacht werden – (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern,wenn der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde)18 ,– ,–329 429

Zu den Zeilen 16 bis 18:

Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge19 ,– ,–330 430

In Zeile 19 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sichein Anspruch auf Krankengeld ergibt20 ,– ,–331 431

Zuschuss zu den Beiträgen lt. Zeile 16 und / oder 18 – ohne Beträgelt. Zeile 37 und 39 – (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)21 ,– ,–332 432

Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche-rungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteterBeiträge

22 ,– ,–338 438

Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung– Füllen Sie die Zeilen 23 bis 27 und 42 bis 45 nur aus, wennSie der Datenübermittlung nicht widersprochen haben. –

Beiträge zu Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahl-leistungen)23 ,– ,–350 450

Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen24 ,– ,–351 451

Zu den Zeilen 23 und 24:

Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstatteteBeiträge25 ,– ,–352 452

Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen lt. Zeile 23 und / oder 24(z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)26 ,– ,–353 453

Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche-rungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteterBeiträge

27 ,– ,–354 454

Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu zusätzlichen Pflege-versicherungen (ohne Pflege-Pflichtversicherung)28 ,– ,–355 455

2015AnlVor241 2015AnlVor241– Juli 2015 –

20151

Name

2

Vorname

3 Steuernummer

AnlageVorsorgeaufwand

Angaben zu Vorsorgeaufwendungen 52Beiträge zur Altersvorsorge stpfl. Person / Ehemann /

Lebenspartner(in) AEUR

Ehefrau /Lebenspartner(in) B

EURBeiträge

4 ,– ,–300 400– lt. Nr. 23 a/b der Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitnehmeranteil)

5 ,– ,–301 401

– zu landwirtschaftlichen Alterskassen sowie zu berufsständischenVersorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungenvergleichbare Leistungen erbringen (abzgl. steuerfreier Zuschüsse)– ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden –

6 ,– ,–302 402– zu gesetzlichen Rentenversicherungen– ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden –

7 ,– ,–303 403– zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit Lauf-

zeitbeginn nach dem 31.12.2004– ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werden –

8 ,– ,–304 404Arbeitgeberanteil / -zuschuss lt. Nr. 22 a/b der Lohnsteuerbescheinigung

9 ,– ,–306 406Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einerpauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung (bitte Anleitung beachten)

Eine Eintragung ist stets vorzunehmen; bei Zusammenveranlagung von jedem Ehegatten / Lebenspartner:Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf– steuerfreie Zuschüsse (z. B. Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder– steuerfreie Arbeitgeberbeiträge

(z. B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte / Lebenspartner) oder– steuerfreie Beihilfen (z. B. Beamte oder Versorgungsempfänger und deren Ehegatten / Lebenspartner)?

10 307 4071 = Ja2 = Nein

1 = Ja2 = Nein

Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und PflegeversicherungArbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuer-bescheinigung11 ,– ,–320 420

In Zeile 11 enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruchauf Krankengeld ergibt12 ,– ,–322 422

Arbeitnehmerbeiträge zu sozialen Pflegeversicherungen lt. Nr. 26 der Lohn-steuerbescheinigung13 ,– ,–323 423

Zu den Zeilen 11 bis 13:

Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge14 ,– ,–324 424

In Zeile 14 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sichkein Anspruch auf Krankengeld ergibt, und zur sozialen Pflegeversicherung15 ,– ,–325 425

Beiträge zu Krankenversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 11 geltend gemachtwerden – (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern,wenn der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde)16 ,– ,–326 426

In Zeile 16 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, ausdenen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt17 ,– ,–328 428

Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 13 geltendgemacht werden – (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern,wenn der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde)18 ,– ,–329 429

Zu den Zeilen 16 bis 18:

Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge19 ,– ,–330 430

In Zeile 19 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sichein Anspruch auf Krankengeld ergibt20 ,– ,–331 431

Zuschuss zu den Beiträgen lt. Zeile 16 und / oder 18 – ohne Beträgelt. Zeile 37 und 39 – (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)21 ,– ,–332 432

Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche-rungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteterBeiträge

22 ,– ,–338 438

Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung– Füllen Sie die Zeilen 23 bis 27 und 42 bis 45 nur aus, wennSie der Datenübermittlung nicht widersprochen haben. –

Beiträge zu Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahl-leistungen)23 ,– ,–350 450

Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen24 ,– ,–351 451

Zu den Zeilen 23 und 24:

Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstatteteBeiträge25 ,– ,–352 452

Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen lt. Zeile 23 und / oder 24(z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)26 ,– ,–353 453

Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche-rungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteterBeiträge

27 ,– ,–354 454

Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu zusätzlichen Pflege-versicherungen (ohne Pflege-Pflichtversicherung)28 ,– ,–355 455

2015AnlVor241 2015AnlVor241– Juli 2015 –

20151

Name

2

Vorname

3 Steuernummer

AnlageVorsorgeaufwand

Angaben zu Vorsorgeaufwendungen 52Beiträge zur Altersvorsorge stpfl. Person / Ehemann /

Lebenspartner(in) AEUR

Ehefrau /Lebenspartner(in) B

EURBeiträge

4 ,– ,–300 400– lt. Nr. 23 a/b der Lohnsteuerbescheinigung (Arbeitnehmeranteil)

5 ,– ,–301 401

– zu landwirtschaftlichen Alterskassen sowie zu berufsständischenVersorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungenvergleichbare Leistungen erbringen (abzgl. steuerfreier Zuschüsse)– ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden –

6 ,– ,–302 402– zu gesetzlichen Rentenversicherungen– ohne Beiträge, die in Zeile 4 geltend gemacht werden –

7 ,– ,–303 403– zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit Lauf-

zeitbeginn nach dem 31.12.2004– ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werden –

8 ,– ,–304 404Arbeitgeberanteil / -zuschuss lt. Nr. 22 a/b der Lohnsteuerbescheinigung

9 ,– ,–306 406Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen im Rahmen einerpauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung (bitte Anleitung beachten)

Eine Eintragung ist stets vorzunehmen; bei Zusammenveranlagung von jedem Ehegatten / Lebenspartner:Haben Sie zu Ihrer Krankenversicherung oder Ihren Krankheitskosten Anspruch auf– steuerfreie Zuschüsse (z. B. Rentner aus der gesetzlichen Rentenversicherung) oder– steuerfreie Arbeitgeberbeiträge

(z. B. sozialversicherungspfl. Arbeitnehmer und deren mitversicherter Ehegatte / Lebenspartner) oder– steuerfreie Beihilfen (z. B. Beamte oder Versorgungsempfänger und deren Ehegatten / Lebenspartner)?

10 307 4071 = Ja2 = Nein

1 = Ja2 = Nein

Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und PflegeversicherungArbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuer-bescheinigung11 ,– ,–320 420

In Zeile 11 enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruchauf Krankengeld ergibt12 ,– ,–322 422

Arbeitnehmerbeiträge zu sozialen Pflegeversicherungen lt. Nr. 26 der Lohn-steuerbescheinigung13 ,– ,–323 423

Zu den Zeilen 11 bis 13:

Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge14 ,– ,–324 424

In Zeile 14 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sichkein Anspruch auf Krankengeld ergibt, und zur sozialen Pflegeversicherung15 ,– ,–325 425

Beiträge zu Krankenversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 11 geltend gemachtwerden – (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern,wenn der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde)16 ,– ,–326 426

In Zeile 16 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, ausdenen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt17 ,– ,–328 428

Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 13 geltendgemacht werden – (z. B. bei Rentnern; bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern,wenn der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde)18 ,– ,–329 429

Zu den Zeilen 16 bis 18:

Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge19 ,– ,–330 430

In Zeile 19 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sichein Anspruch auf Krankengeld ergibt20 ,– ,–331 431

Zuschuss zu den Beiträgen lt. Zeile 16 und / oder 18 – ohne Beträgelt. Zeile 37 und 39 – (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)21 ,– ,–332 432

Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche-rungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteterBeiträge

22 ,– ,–338 438

Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung– Füllen Sie die Zeilen 23 bis 27 und 42 bis 45 nur aus, wennSie der Datenübermittlung nicht widersprochen haben. –

Beiträge zu Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahl-leistungen)23 ,– ,–350 450

Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen24 ,– ,–351 451

Zu den Zeilen 23 und 24:

Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstatteteBeiträge25 ,– ,–352 452

Zuschuss von dritter Seite zu den Beiträgen lt. Zeile 23 und / oder 24(z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)26 ,– ,–353 453

Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversiche-rungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung) abzüglich erstatteterBeiträge

27 ,– ,–354 454

Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu zusätzlichen Pflege-versicherungen (ohne Pflege-Pflichtversicherung)28 ,– ,–355 455

2015AnlVor242 2015AnlVor242

Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungstpfl. Person / Ehemann /

Lebenspartner(in) AEUR

Ehefrau /Lebenspartner(in) B

EURBeiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse – ohne Beträge lt. Zeile 37 –)zur Krankenversicherung, die mit einer inländischen Krankenversicherungvergleichbar ist (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen)31 ,– ,–333 433

In Zeile 31 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sichkein Anspruch auf Krankengeld ergibt32 ,– ,–334 434

Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse – ohne Beträge lt. Zeile 39 –)zur sozialen Pflegeversicherung / Pflege-Pflichtversicherung, die mit einerinländischen Pflegeversicherung vergleichbar ist33 ,– ,–335 435

Zu den Zeilen 31 bis 33:

Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung / Pflege-Pflicht-versicherung erstattete Beiträge34 ,– ,–336 436

In Zeile 34 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sichkein Anspruch auf Krankengeld ergibt, und zur sozialen Pflegeversicherung35 ,– ,–337 437

Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge (abzüglich erstatteterBeiträge) zu Krankenversicherungen und zusätzlichen Pflegeversicherungen(z. B. für Wahlleistun en, Zusatzversicherung)36 ,– ,–339 439

Steuerfreie ArbeitgeberzuschüsseSteuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur

– gesetzlichen Krankenversicherung lt. Nr. 24 a der Lohnsteuerbescheinigung37 ,– ,–360 460

– privaten Krankenversicherung lt. Nr. 24 b der Lohnsteuerbescheinigung38 ,– ,–361 461

– gesetzlichen Pflegeversicherung lt. Nr. 24 c der Lohnsteuerbescheinigung39 ,– ,–362 462

Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und PflegeversicherungsbeiträgeIdNr. der mitversicherten Person

40 600„Andere Personen“ sind z. B. Kinder, für die kein Anspruch auf Kindergeld /Kinderfreibetrag besteht (bei Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag sind dieEintragungen in den Zeilen 31 bis 37 der Anlage Kind vorzunehmen).

Name, Vorname, Geburtsdatum der mitversicherten Person

41 stpfl. Person / Ehegatten /Lebenspartner

EUR

Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse) zu privaten Krankenversicherungen(nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen)42 ,–601

Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse) zu Pflege-Pflichtversicherungen43 ,–602

Zu den Zeilen 42 bis 43:

Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete Beiträge44 ,–603

Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu privaten Kranken- und / oder Pflegeversicherungen(ohne Basisabsicherung, z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung)45 ,–604

Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen stpfl. Person / Ehemann /Lebenspartner(in) A

EUR

Ehefrau /Lebenspartner(in) B

EUR

Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung lt. Nr. 27 der Lohn-steuerbescheinigung46 ,– ,–370 470

Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu– Kranken- und Pflegeversicherungen (Gesamtbetrag)

(nur einzutragen, wenn Sie der Datenübermittlung widersprochen haben; Einträge zu zusätzlichenPflegeversicherungen sind nur in Zeile 28 vorzunehmen)47 ,– ,–371 471

stpfl. Person / Ehegatten /Lebenspartner

EUR

– Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit – ohne Beiträge, die in Zeile 46 geltend gemacht werden –48 ,–500

– freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen49 ,–501

– Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eineLeistung vorsehen50 ,–502

– Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und / oder Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeitvon mindestens 12 Jahren sowie einem Laufzeitbeginn und der ersten Beitragszahlung vor dem 1.1.200551 ,–503

– Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem1.1.2005 (auch steuerpflichtige Beiträge zu Versorgungs- und Pensionskassen)– ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werden –52 ,–504

Ergänzende Angaben zu VorsorgeaufwendungenEs bestand 2015 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktivenDienstverhältnis / aus der Tätigkeit

– als Beamter / Beamtin

stpfl. Person / Ehemann /Lebenspartner(in) A

Ehefrau /Lebenspartner(in) B

53 380 4801 = Ja 1 = Ja

– als Vorstandsmitglied / GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer/in54 381 4811 = Ja 1 = Ja

– als (z. B. Praktikant/in, Student/in im Praktikum)

55

Bezeichnung

382 4821 = Ja 1 = Ja

Aufgrund des genannten Dienstverhältnisses / der Tätigkeit bestand hingegeneine Anwartschaft auf Altersversorgung56 383 483

1 = Ja2 = Nein

1 = Ja2 = Nein

Die Anwartschaft auf Altersversorgung wurde ganz oder teilweise ohne eigeneBeitragsleistungen erworben (Bei Vorstandsmitgliedern / GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern:Falls nein, bitte geeignete Unterlagen einreichen.)57 384 484

1 = Ja2 = Nein

1 = Ja2 = Nein

Es wurde Arbeitslohn aus einem nicht aktiven Dienstverhältnis – insbesondereBetriebsrente / Werkspension – bezogen, bei dem es sich nicht um steuer-begünstigte Versorgungsbezüge (Zeilen 11 bis 16 der Anlage N) handelt.Bei Altersteilzeit ist hier keine Eintragung vorzunehmen.58 385 4851 = Ja 1 = Ja

g

2015AnlVor242 2015AnlVor242

Beiträge zur ausländischen gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherungstpfl. Person / Ehemann /

Lebenspartner(in) AEUR

Ehefrau /Lebenspartner(in) B

EURBeiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse – ohne Beträge lt. Zeile 37 –)zur Krankenversicherung, die mit einer inländischen Krankenversicherungvergleichbar ist (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen)31 ,– ,–333 433

In Zeile 31 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sichkein Anspruch auf Krankengeld ergibt32 ,– ,–334 434

Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse – ohne Beträge lt. Zeile 39 –)zur sozialen Pflegeversicherung / Pflege-Pflichtversicherung, die mit einerinländischen Pflegeversicherung vergleichbar ist33 ,– ,–335 435

Zu den Zeilen 31 bis 33:

Von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung / Pflege-Pflicht-versicherung erstattete Beiträge34 ,– ,–336 436

In Zeile 34 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sichkein Anspruch auf Krankengeld ergibt, und zur sozialen Pflegeversicherung35 ,– ,–337 437

Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge (abzüglich erstatteterBeiträge) zu Krankenversicherungen und zusätzlichen Pflegeversicherungen(z. B. für Wahlleistun en, Zusatzversicherung)36 ,– ,–339 439

Steuerfreie ArbeitgeberzuschüsseSteuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur

– gesetzlichen Krankenversicherung lt. Nr. 24 a der Lohnsteuerbescheinigung37 ,– ,–360 460

– privaten Krankenversicherung lt. Nr. 24 b der Lohnsteuerbescheinigung38 ,– ,–361 461

– gesetzlichen Pflegeversicherung lt. Nr. 24 c der Lohnsteuerbescheinigung39 ,– ,–362 462

Als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und PflegeversicherungsbeiträgeIdNr. der mitversicherten Person

40 600„Andere Personen“ sind z. B. Kinder, für die kein Anspruch auf Kindergeld /Kinderfreibetrag besteht (bei Anspruch auf Kindergeld / Kinderfreibetrag sind dieEintragungen in den Zeilen 31 bis 37 der Anlage Kind vorzunehmen).

Name, Vorname, Geburtsdatum der mitversicherten Person

41 stpfl. Person / Ehegatten /Lebenspartner

EUR

Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse) zu privaten Krankenversicherungen(nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen)42 ,–601

Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse) zu Pflege-Pflichtversicherungen43 ,–602

Zu den Zeilen 42 bis 43:

Von der privaten Kranken- und / oder Pflege-Pflichtversicherung erstattete Beiträge44 ,–603

Beiträge (abzüglich erstatteter Beiträge) zu privaten Kranken- und / oder Pflegeversicherungen(ohne Basisabsicherung, z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherung)45 ,–604

Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen stpfl. Person / Ehemann /Lebenspartner(in) A

EUR

Ehefrau /Lebenspartner(in) B

EUR

Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung lt. Nr. 27 der Lohn-steuerbescheinigung46 ,– ,–370 470

Beiträge (abzüglich steuerfreier Zuschüsse und erstatteter Beiträge) zu– Kranken- und Pflegeversicherungen (Gesamtbetrag)

(nur einzutragen, wenn Sie der Datenübermittlung widersprochen haben; Einträge zu zusätzlichenPflegeversicherungen sind nur in Zeile 28 vorzunehmen)47 ,– ,–371 471

stpfl. Person / Ehegatten /Lebenspartner

EUR

– Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit – ohne Beiträge, die in Zeile 46 geltend gemacht werden –48 ,–500

– freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen49 ,–501

– Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eineLeistung vorsehen50 ,–502

– Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und / oder Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeitvon mindestens 12 Jahren sowie einem Laufzeitbeginn und der ersten Beitragszahlung vor dem 1.1.200551 ,–503

– Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem1.1.2005 (auch steuerpflichtige Beiträge zu Versorgungs- und Pensionskassen)– ohne Altersvorsorgebeiträge, die in der Anlage AV geltend gemacht werden –52 ,–504

Ergänzende Angaben zu VorsorgeaufwendungenEs bestand 2015 keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht aus dem aktivenDienstverhältnis / aus der Tätigkeit

– als Beamter / Beamtin

stpfl. Person / Ehemann /Lebenspartner(in) A

Ehefrau /Lebenspartner(in) B

53 380 4801 = Ja 1 = Ja

– als Vorstandsmitglied / GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer/in54 381 4811 = Ja 1 = Ja

– als (z. B. Praktikant/in, Student/in im Praktikum)

55

Bezeichnung

382 4821 = Ja 1 = Ja

Aufgrund des genannten Dienstverhältnisses / der Tätigkeit bestand hingegeneine Anwartschaft auf Altersversorgung56 383 483

1 = Ja2 = Nein

1 = Ja2 = Nein

Die Anwartschaft auf Altersversorgung wurde ganz oder teilweise ohne eigeneBeitragsleistungen erworben (Bei Vorstandsmitgliedern / GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern:Falls nein, bitte geeignete Unterlagen einreichen.)57 384 484

1 = Ja2 = Nein

1 = Ja2 = Nein

Es wurde Arbeitslohn aus einem nicht aktiven Dienstverhältnis – insbesondereBetriebsrente / Werkspension – bezogen, bei dem es sich nicht um steuer-begünstigte Versorgungsbezüge (Zeilen 11 bis 16 der Anlage N) handelt.Bei Altersteilzeit ist hier keine Eintragung vorzunehmen.58 385 4851 = Ja 1 = Ja

g

10

Beiträge zur Altersvorsorge

Beiträge zu sonstigen Vorsorge - aufwendungen

Zu den Beiträgen zur Altersvorsorge (Zeile 4 bis 9) gehören grundsätzlich Beiträge • zu gesetzlichen Rentenversicherungen (hierzu gehört bei

Arbeit nehmern auch der Arbeitgeberanteil),• zur landwirtschaftlichen Alterskasse (hierzu gehört bei Ar­

beitnehmern auch der Arbeitgeberanteil),• zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Leis­

tungen erbringen, die den gesetzlichen Rentenversicherun­gen vergleichbar sind (hierzu gehört bei Arbeitnehmern auch der Arbeitgeberanteil),

Sonstige Vorsorgeaufwendungen (Zeile 10 bis 52) sind z. B. die Beiträge• zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne Rentenversiche­

rungsbeiträge),• zu entsprechenden privaten Versicherungen (z. B. private

Krankenversicherungen),• zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Laufzeit­

beginn sowie erster Beitragszahlung vor dem 1.1.2005,

Zeile 4 bis 52 Vorsorge- aufwendungen

Beiträge zu bestimmten Versicherungen sind Vorsorgeaufwen­dungen. Bei Vorsorgeaufwendungen wird zwischen Beiträgen zur Altersvorsorge (Rente) und den sonstigen Vorsorgeaufwendun­gen unterschieden. Vorsorgeaufwendungen sind grundsätzlich bis zu bestimmten Höchstbeträgen abziehbar. Nicht einzutragen sind Versicherungsbeiträge, die in unmittelbarem Zusammen­hang mit steuerfreien Einnahmen stehen (z. B. steuerfreier Ar­beitslohn bei Auslands tätigkeit). Die Aufwendungen müssen Sie, sofern im Folgenden nicht an­

ders erläutert, um etwaige Zuschüsse zu diesen Versicherun­gen kürzen. Hierzu gehören auch steuerfreie Erstattungen der Träger von Kindertagespflegeeinrichtungen an Tagespflegeper­sonen. Ebenso müssen Sie etwaige Beitragsrückzahlungen und ausgezahlte Gewinnanteile von den Versicherungsbeiträgen abziehen.

• zu zertifizierten Rentenverträgen (sog. Rürup­ oder Basis­rentenverträge) und

•zu einer ausländischen gesetzlichen Rentenversicherung.Für geleistete Altersvorsorgebeiträge (sog. Riester­Rente) kön nen Sie einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen. Fügen Sie hierzu bitte die Anlage AV bei. Weitere Ein­zelheiten können Sie der gesonderten Anleitung zur Anlage AV entnehmen.

• zu Kapitallebensversicherungen mit einer Laufzeit von min­destens 12 Jahren sowie einem Laufzeitbeginn und der ers­ten Beitragszahlung vor dem 1.1.2005,

•zu Unfall­ und Haftpflichtversicherungen sowie• zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leis­

tung vorsehen.

Zeile 4 bis 9 Gesetzliche Renten - versicherungen und gleich gestellte Aufwendungen

lichen Rentenversicherungen und zu berufsständischen Versor­gungseinrichtungen tragen Sie bitte in die Zeile 8 ein. Wenn Sie im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung eigene Beiträge geleistet haben, können Sie den Arbeitnehmeranteil in Zeile 6 und den pauschalen Arbeitgeberanteil in Zeile 9 eintragen.

In Zeile 4 können Sie den Arbeitnehmeranteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen und an berufsständische Versorgungs­einrichtungen geltend machen. Tragen Sie diesen bitte für sich und ggf. für Ihren Ehegatten / Lebenspartner getrennt in den Vordruck ein. Den entsprechenden Arbeitgeberanteil zu gesetz­

Anlage Vorsorgeaufwand

Lohnsteuerbescheinigun gen ausgewiesen. Herr Muster übernimmt diese Beträge und trägt sie getrennt für sich und seine Ehefrau in die Zeilen 4 und 8 ein. Entsprechendes gilt für die Arbeitnehmeranteile zur Krankenversicherung lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung, zur Pflegeversicherung lt. Nr. 26 der Lohnsteuerbescheinigung und zur Arbeitslosen­versicherung lt. Nr. 27 der Lohnsteuerbescheinigung, die er in die Zeilen 11, 13 und 46 einträgt.Herr Muster hat sowohl eine Insassen­ als auch eine Freizeit­Unfallversicherung abgeschlossen. Für beide Ver­sicherungen hat er 2015 insgesamt 118 € überwiesen. Die Kfz­Haftpflichtversicherung hat Herrn Muster 240 € an Bei­trägen gekostet. Die Beiträge für die Kaskoversicherung sind hierin nicht enthalten. Außerdem hat er 49 € für eine private Haftpflichtversicherung gezahlt. Die Summe dieser Beträge (407 €) kürzt er um eine von der Kfz­Haftpflichtversicherung erhaltene Beitragsrückvergütung von 18 € und trägt den ver­bleibenden Betrag von 389 € in Zeile 50 ein.

Herr Muster stellt fest, dass er folgende Sonderausgaben für sich und seine Ehefrau eintragen kann:Sowohl von seinem Arbeitslohn als auch vom Arbeitslohn sei­ner Ehefrau sind Sozialversicherungsbeiträge einbehalten worden. Die Ar beitgeber haben die Arbeitnehmer­ und Ar­beitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung in den

Beispiel

Zeile 110 Unterschrift

Vergessen Sie bitte nicht, die Erklärung oder den Antrag zu unterschreiben. Waren Sie 2015 verheiratet oder lebten Sie in einer Lebenspartnerschaft und haben Sie von Ihrem Ehegatten / Lebenspartner nicht dauernd getrennt gelebt, muss auch Ihr Ehegatte / Lebenspartner unterschreiben, selbst dann, wenn

er keine eigenen Einkünfte hatte. Wählen Sie die Einzelveran­lagung von Ehegatten / Lebenspartnern, hat jeder Ehegatte / Lebenspartner nur seine Erklärung zu unterschreiben. Für Geschäftsunfähige oder beschränkt Geschäftsfähige unter­schreibt der gesetzliche Vertreter.

Unternehmen, bei denen Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden können. Auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im Ausland liegen deshalb insbesondere vor, wenn bei einem Kreditinstitut im Ausland Konten unter­

halten werden, einschließlich der von Treuhändern gehaltenen Konten. Unerheblich ist, in welchem Staat das Finanzinstitut ansässig ist.

Page 11: ESt- Anleitung 2015 · PDF fileRentner R Sonstige Einkünfte, für Angaben zu Renten, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieb

11

Zeile 46 bis 52Zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören auch Beiträge zu Kranken­ und Pflegeversicherungen, soweit diese nicht der Basisabsicherung zuzurechnen sind. Haben Sie auf die Abgabe einer Einwilligung zur Übermittlung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung oder zur gesetzlichen Pflegever­sicherung an die Finanzverwaltung verzichtet und werden die entsprechenden Daten auch nicht mit der elektronischen Lohn­

Die weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zu Arbeitslosen­, Erwerbs­ und Berufsunfähigkeitsversicherun­gen, zu Unfall­ und Haftpflichtversicherungen sowie zu Renten­ und Lebensversicherungen) können Sie im Rahmen der Höchst­beträge i. H. v. 2.800 € / 1.900 € geltend machen, soweit der Höchstbetrag nicht bereits durch Beiträge zu Basis­Kranken­ und gesetzlichen Pflegeversicherungen ausgeschöpft wurde.

Zeile 10 Kranken- und

Pflegeversicherung

/ Lebenspartnern, die über ihren Ehepartner / Lebenspartner versichert sind (z. B. gesetzliche Krankenversicherung), ist die Frage wie beim Ehepartner / Lebenspartner mit „Ja“ zu be­antworten. Dies gilt auch, wenn ein nicht berufstätiger Ehegatte / Le­benspartner eines privat versicherten Arbeitnehmers selbst ebenfalls privat versichert ist; ist der nicht berufstätige Ehe­gatte / Lebenspartner dagegen freiwillig gesetzlich kranken­versichert, antwortet dieser mit „Nein“. Ein Ehegatte / Lebenspartner, der keinen eigenen Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse, steuerfreie Arbeitgeberbeiträge oder steuerfreie Beihilfen hat (z. B. der nicht erwerbstätige Ehe­gatte / Lebenspartner eines Beamten), beantwortet die Frage gleichwohl mit „Ja“, sofern für seine Krankheitskosten der an­dere Ehegatte / Lebenspartner einen Anspruch auf steuerfreie Beihilfen hat.Bei geringfügig Beschäftigten ist diese Frage mit „Nein“ zu beantworten und eine „2“ einzutragen, soweit keine unentgelt­liche Familienversicherung beim Ehegatten / Lebenspartner vorliegt.

Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen ist da­von abhängig, ob Sie Krankheitskosten oder Beiträge für eine Krankenversicherung ausschließlich aus eigenen Mitteln be­stritten haben oder ob Ihnen steuerfreie Leistungen gewährt werden oder (zumindest) Anteile der Krankheitskosten von dritter Seite übernommen werden. Steuerfreie Leistungen in diesem Zusammenhang sind z. B. • der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung bei sozialver­

sicherungspflichtigen Arbeitnehmern, • entsprechende Zuschüsse des Arbeitgebers bei freiwillig ge­

setzlich oder privat krankenversicherten Arbeitnehmern, • Beitragsanteile der Träger der gesetzlichen Rentenversiche­

rungen, • Beihilfeansprüche von Beamten,•Beiträge der Künstlersozialkasse und • Beitragserstattungen der Träger von Kindertagespflegeein­

richtungen an Tagespflegepersonen. Werden die vorgenannten Leistungen für mindestens einen Teil des Jahres oder bei mehreren Einkünften für mindestens eine Einkunftsquelle erbracht, ist die in Zeile 10 gestellte Frage mit „Ja“ zu beantworten und eine „1“ einzutragen. Bei Ehegatten

schutz) werden beim Sonderausgabenabzug berücksichtigt. Tragen Sie diese bitte in Zeile 7 ein. Der Sonderausgabenabzug setzt voraus, dass Sie gegenüber Ihrem Anbieter des Basisren­tenvertrags schriftlich und fristgemäß (d. h., für das Beitrags­jahr 2015 spätestens bis zum 31.12.2017) eingewilligt haben, dass dieser unter Angabe Ihrer Identifikationsnummer und der Vertragsdaten die Höhe Ihrer Beiträge der zentralen Stelle übermittelt. Die Einwilligung gilt auch für folgende Beitragsjah­re, sofern Sie die Einwilligung nicht vor Beginn des jeweiligen Beitragsjahrs schriftlich gegenüber dem Anbieter widerrufen. Über die erfolgte Datenübermittlung werden Sie von Ihrem An­bieter informiert. Konnte der Anbieter die Daten nicht rechtzei­tig übermitteln, erhalten Sie von ihm eine Bescheinigung, die dann zur Einkommensteuererklärung einzureichen ist. Ohne die Datenübermittlung durch den Anbieter oder eine Beitragsbe­scheinigung können die erklärten Beiträge nicht berücksichtigt werden. Erhalten Sie die Bescheinigung erst nach der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung, reichen Sie diese bitte nach.

Aufwendungen für eine öffentlich­rechtliche Versicherungs­ oder Versorgungseinrichtung oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse tragen Sie bitte in Zeile 5 ein, wenn •Sie kein Arbeitnehmer sind oder • Ihr Arbeitgeber die Beiträge nicht auf der Lohnsteuerbe­

scheinigung ausweist, weil Sie die Beiträge direkt an die Ein­richtung leisten.

In diesen Fällen sind die Beiträge lt. Zeile 5 die um die steu­erfreien Arbeitgeberzuschüsse geminderten eigenen Beiträge. Die entsprechenden Arbeitgeberzuschüsse tragen Sie bitte in Zeile 8 ein.Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind oder als Nichtarbeitnehmer Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten (z. B. selbständige Hebammen und Künstler), tragen Sie die Beiträge zur gesetzli­chen Rentenversicherung bitte in Zeile 6 ein.Alle vom Anbieter übermittelten Beiträge zu zertifizierten Ba­sisrentenverträgen (sog. Rürup­Verträge: Basisrente­Alter, Basisrente­Erwerbsminderung ggf. mit Berufsunfähigkeits­

Zeile 11 bis 45bereits mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung oder Rentenbezugsmitteilung an die Finanzverwaltung übermittelt, nehmen Sie Eintragungen zur Basisabsicherung bitte als ge­setzlich Krankenversicherter in den Zeilen 11 bis 21, 37 und 39 oder als privat Krankenversicherter in den Zeilen 23 bis 26, 38 und 39 vor. Beiträge für Wahlleistungen und zu Zusatzver­sicherungen an die gesetzliche Krankenversicherung tragen Sie bitte in der Zeile 22, an die private Kranken­ / Pflegever­sicherung in den Zeilen 27 und 28 ein. Haben Sie Beiträge an eine ausländische Kranken­ und Pflegeversicherung ge­leistet, die nicht elektronisch an die Finanzverwaltung über­mittelt wurden, tragen Sie diese bitte in den Zeilen 31 bis 36 ein und reichen eine Bescheinigung des Trägers der auslän­dischen Krankenversicherung über die Höhe der abziehbaren Beiträge ein. Haben Sie als Versicherungsnehmer Ihr Kind, für das kein Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kin­dergeld besteht, im Rahmen einer privaten Krankenversiche­rung als versicherte Person mitversichert, nehmen Sie bitte Eintragungen zur Basisabsicherung in den Zeilen 40 bis 44 und zu Wahlleistungen in Zeile 45 vor. In diesem Zusammen­hang sind neben den im Jahr 2015 geleisteten Beiträgen auch die in diesem Jahr erstatteten Beiträge zur Basisabsicherung einzutragen.

Die tatsächlich geleisteten Beiträge zur privaten und zur gesetz­lichen Krankenversicherung (ggf. inklusive Zusatzbeitrag i. S. d. § 242 SGB V) sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflege versicherung und private Pflege­Pflichtversicherung) für eine Absicherung auf sozialhilfegleichem Versorgungsniveau (Basisabsicherung) werden in vollem Umfang steuerlich be­rücksichtigt. Es ist deshalb innerhalb der sonstigen Vorsor­geaufwendungen zwischen den Basis­Kranken­ und gesetzli­chen Pflegeversicherungsbeiträgen und denjenigen Beiträgen oder Beitragsanteilen zu unterscheiden, mit denen ein darüber hinausgehendes Absicherungsniveau erreicht wird. Hierbei handelt es sich z. B. um Beiträge, mit denen Wahlleistungen finanziert werden. Sofern Sie Kranken­ und Pflegeversicherungsbeiträge für zukünftige Jahre vorausgezahlt haben, sind diese maximal nur in Höhe des 2,5­fachen des vertraglich geschuldeten Jahres­beitrags abzuziehen, der auf die Basisabsicherung entfällt. Die Einhaltung dieser Regelung prüft das Finanzamt.Haben Sie in die Datenübermittlung durch das Krankenver­sicherungsunternehmen, den Träger der gesetzlichen Kran­ken­ und Pflegeversicherung oder die Künstlersozialkasse an die Finanzverwaltung eingewilligt oder sind Sie Arbeitnehmer oder Rentner und werden die Daten deshalb grundsätzlich

Page 12: ESt- Anleitung 2015 · PDF fileRentner R Sonstige Einkünfte, für Angaben zu Renten, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieb

12

Diese Angaben werden zur Berechnung der Höhe der abzieh­baren Vorsorgeaufwendungen benötigt.

Zeile 53 bis 58Ergänzende Angaben zu den Vorsorge-aufwendungen

Zeile 46, 48 und 49Weitere sonstige Vorsorgeaufwen-dungen

enthalten sind, tragen Sie bitte in Zeile 48 sowie Beiträge zu eigenständigen Erwerbs­ und Berufsunfähigkeitsversicherun­gen in Zeile 49 ein.

Den Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung tragen Sie bitte in Zeile 46 ein. Beiträge zu Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit, die nicht auf einer Lohnsteuerbescheinigung

Zeile 40 bis 45Als Versicherungs-nehmer für andere Personen übernom-mene Kranken- und Pflegeversicherungs-beiträge

Eintragungen in den Zeilen 40 bis 45 vornehmen. Bitte ver­gessen Sie nicht, die Identifikationsnummer der mitversi­cherten Person anzugeben. Für weitere Personen, die die o. g. Voraussetzungen erfüllen, machen Sie die Angaben bitte in einer gesonderten Aufstellung.

Beiträge können grundsätzlich beim Versicherungsnehmer berücksichtigt werden. In Fällen, in denen Sie als Versiche­rungsnehmer auch die Beiträge zur Kranken­ und Pflegever­sicherung des von Ihnen (mit­) versicherten Kindes, für wel­ches kein Anspruch auf Freibeträge für Kinder oder Kindergeld besteht, geltend machen, können Sie die entsprechenden

Zeile 50 Beiträge für private Haftpflichtversicherungen können Sie ebenfalls in Zeile 50 geltend machen. Maßgebend sind die tatsächlichen Beitragszahlungen, also nach Kürzung um den Schadenfreiheitsrabatt und um Beitragsrückerstattungen. Bei­träge zu Kasko­, Hausrat­ und Rechtsschutzversicherungen sind nicht abziehbar.

Beiträge für eine private Unfallversicherung gehören zu den weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wenn die Unfall­versicherung ausschließlich private Risiken abdeckt. Sind so­wohl private als auch berufliche Risiken versichert, sind die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte als Sonderausgaben und Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen.

Beiträge zu Lebensversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen (Risikolebensversicherung, ggf. in Kom­bination mit Berufs­ oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung), tragen Sie bitte in Zeile 50 ein. Beiträge zu Witwen­, Waisen­ und Sterbekassen können ebenfalls hierunter fallen.In Zeile 51 tragen Sie bitte Beiträge zu Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitallebensversicherungen mit mindestens 12 Jahren Laufzeit ein, wenn die Laufzeit dieser Versicherungen vor dem 1.1.2005 begonnen hat und mindes­tens ein Versicherungsbeitrag vor dem 1.1.2005 entrichtet wurde. Zu diesen Lebensversicherungen gehören auch Ausbil­dungs­ und Aus steuerversicherungen sowie Unfallversicher­ungen mit Prämienrückgewähr. Fondsgebundene Lebensversicherungen und von anderen Per­

sonen abgeschlossene entgeltlich erworbene Lebensversiche­rungen sind nicht begünstigt.Ist ein Kapitalwahlrecht ausgeschlossen, sind die Beiträge in Zeile 52 einzutragen. Bei Beiträgen zu Versorgungs­ und Pensionskassen, einschließ­lich der von Ihrem Arbeitgeber für Sie erbrachten Zukunftssi­cherungsleistungen (z. B. an Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes), die zu Ihren Lasten besteuert worden sind (nicht: steuerfrei gezahlte oder vom Arbeitgeber pauschal besteuerte Aufwendungen), richtet sich die Zuordnung zu den Zeilen 51 und 52 danach, ob eine Kapitalisierung der Leistungen möglich ist (Eintrag in Zeile 51) oder ob ausschließlich Renten­zahlungen bei Fälligkeit der Leistung vereinbart wurden (Ein­trag in Zeile 52).

Zeile 50 bis 52

Diese Zeilen sind von Arbeitnehmern auszufüllen, die während des ganzen oder eines Teils des Kalenderjahres 2015 nicht ren­tenversicherungspflichtig waren. Hierzu gehören insbesondere• Beamte, Richter, Berufs­ und Zeitsoldaten,• weiterbeschäftigte Altersrentner, Werkspensionäre mit

Alter srente,

• Geistliche und andere Personen mit beamtenähnlichen Ver­sorgungsansprüchen,

• Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften und GmbH­Gesellschafter­Geschäftsführer, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.

Zeile 53 bis 57

Zeile 17 und 20 fern das bei Ihnen ausnahmsweise nicht zutrifft, ist in Zeile 17 und / oder 20 der Beitrag einzutragen, der einen Anspruch auf Krankengeld begründet.

Im Regelfall ergibt sich aus den Krankenversicherungsbeiträ­gen (z. B. von Rentnern) kein Anspruch auf Krankengeld oder eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird. So­

Steuerfreie Zuschüsse zu den Kranken­ und Pflegeversiche­rungsbeiträgen mindern die abziehbaren Beiträge. Sie sind deshalb anzugeben. Die steuerfreien Zuschüsse des Arbeit­gebers zu Ihren Kranken­ und Pflegeversicherungsbeiträgen entnehmen Sie den Nummern 24 a bis 24 c der Lohnsteuer­bescheinigung und tragen sie in die Zeilen 37 bis 39 ein. Weitere steuerfreie Zuschüsse zu Kranken­ und Pflegever­sicherungsbeiträgen, z. B. von der Künstlersozialkasse oder

der Deutschen Rentenversicherung Bund oder solche, die von der Besoldungsstelle während der Elternzeit gewährt werden, sind in den Zeilen 21 oder 26 anzugeben. Soweit Sie Zuschüsse zurückgezahlt haben, sind diese im Jahr der Zahlung von den erhaltenen Zuschüssen abzuziehen. Ein sich danach ergebender negativer Betrag ist in den Zeilen 21 oder 26 mit vorangestell­tem Minuszeichen einzutragen.

Zeile 21, 26, 37 bis 39

Zeile 12, 15, 32 und 35

ausnahmsweise nicht zutrifft, sind in den Zeilen 12 oder 32 und / oder 15 oder 35 die Beiträge einzutragen, die keinen Anspruch auf Krankengeld begründen.

Grundsätzlich ergibt sich aus den Krankenversicherungsbei­trägen im Krankheitsfall, bei Vorliegen weiterer Vorausset­zungen, ein Anspruch auf Krankengeld oder eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird. Sofern das bei Ihnen

steuerbescheinigung oder der Rentenbezugsmitteilung übermit­telt, tragen Sie die Beiträge in Zeile 47 ein. Eintragungen in den Zeilen 11 bis 45 sind dann nicht vorzunehmen. Das Finanzamt nimmt für Sie eine Günstigerprüfung vor und prüft dabei, ob ggf. der Abzug der Vorsorgeaufwendungen nach der für das Kalenderjahr 2004 geltenden Regelung zur Berech­

nung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen zu einem günsti­geren Ergebnis führt. Die einzutragenden Beträge entnehmen Sie bitte ggf. der Lohn­steuerbescheinigung, der Renten(anpassungs)mitteilung oder der Bescheinigung des Versicherungsunternehmens.

Page 13: ESt- Anleitung 2015 · PDF fileRentner R Sonstige Einkünfte, für Angaben zu Renten, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieb

2015AnlKind021 2015AnlKind021– Juli 2015 –

20151

Name

2

Vorname

3 Steuernummer lfd. Nr.der Anlage

Anlage KindFür jedes Kind bitte eineeigene Anlage Kind abgeben.

3Angaben zum KindIdentifikationsnummer4 01

Vorname ggf. abweichender Familienname

5

Geburtsdatum

6 T T M M J J J J

EUR

16 15 ,–Anspruch auf Kindergeld odervergleichbare Leistungen für 2015

Für die Kindergeldfestsetzung zuständige Familienkasse

7

Wohnortim Inland

vom

8 T T M M00

bis

T T M M Wohnortim Ausland

vom

T T M Mbis

T T M Mggf. abweichende Adresse(bei Wohnort im Auslandbitte auch den Staat angeben) (Kz14)

9

Kindschaftsverhältnis zur stpfl. Person / Ehemann /Lebenspartner(in) A

Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau /Lebenspartner(in) B

101 =leibliches Kind /

Adoptivkind2 = Pflegekind 3 =Enkelkind /

Stiefkind1 =leibliches Kind /

Adoptivkind2 = Pflegekind 3 =Enkelkind /

Stiefkind02 03

Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen Dauer des Kindschaftsverhältnisses

vom

11 T T M Mbis

T T M M04

Name, Vorname Geburtsdatum dieser Person

T T M M J J J JLetzte bekannte Adresse Art des Kindschaftsverhältnisses

1 = leibliches Kind / Adoptivkind2 = Pflegekind12

Der andere Elternteil lebte im Ausland13 T T M M T T M M37

Das Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil ist durch dessen Tod erloschen am14 T T M M J J J J06

Angaben für ein volljähriges Kind

Das Kind befand sich inSchul-, Hochschul-oder Berufsausbildung

1. Ausbildungsabschnittvom

15 T T M M J J

bis

T T M M J J

2. Ausbildungsabschnittvom

T T M M J J

bis

T T M M J J

16Bezeichnung derSchul-, Hochschul-oder BerufsausbildungDas Kind konnte eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzesnicht beginnen oder fortsetzen17 T T M M J J T T M M J J

Das Kind hat ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Jugendfreiwilligen-dienstegesetz), einen europäischen / entwicklungspolitischen Freiwilligendienst,einen Freiwilligendienst aller Generationen (§ 2 Abs. 1a SGB VII), einen Inter-nationalen Jugendfreiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst oder einen AnderenDienst im Ausland (§ 5 Bundesfreiwilligendienstgesetz) geleistet18 T T M M J J T T M M J J

Das Kind befand sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten(z. B. zwischen zwei Ausbildungsabschnitten)19 T T M M J J T T M M J JDas Kind war ohne Beschäftigung und bei einer Agentur für Arbeit als arbeit-suchend gemeldet20 T T M M J J T T M M J JDas Kind war wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Be-hinderung außerstande, sich selbst finanziell zu unterhalten (Bitte Anleitung beachten.)21 T T M M J J T T M M J J

22Das Kind hat den gesetzlichen Grundwehr- / Zivildienst oder einen davon befreiendenDienst geleistet, der vor dem 1.7.2011 begonnen hat T T M M J J T T M M J J

Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes (nur bei Eintragungen in den Zeilen 15 bis 19)

Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oderein Erststudium abgeschlossen23

1 = Ja2 = Nein

Falls Zeile 23 mit „Ja“ beantwortet wurde:Das Kind war erwerbstätig (kein Ausbildungs-dienstverhältnis)24

1 = Ja2 = Nein

Falls Zeile 24 mit „Ja“ beantwortet wurde:Das Kind übte eine / mehrere geringfügige Beschäfti-gung(en) im Sinne der §§ 8, 8a SGB IV (sog. Minijob) aus25

1 = Ja2 = Nein

Beschäftigungs-zeitraum

vom

T T M Mbis

T T M M

Das Kind übte andere Erwerbstätigkeiten aus26

1 = Ja2 = Nein Erwerbszeitraum T T M M T T M M(bei mehreren Erwerbstätigkeiten bitte Angaben

lt. gesonderter Aufstellung)

(Vereinbarte) regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Tätigkeit(en)27 lt. Zeile 25 lt. Zeile 26Stunden Stunden

2015AnlKind021 2015AnlKind021– Juli 2015 –

20151

Name

2

Vorname

3 Steuernummer lfd. Nr.der Anlage

Anlage KindFür jedes Kind bitte eineeigene Anlage Kind abgeben.

3Angaben zum KindIdentifikationsnummer4 01

Vorname ggf. abweichender Familienname

5

Geburtsdatum

6 T T M M J J J J

EUR

16 15 ,–Anspruch auf Kindergeld odervergleichbare Leistungen für 2015

Für die Kindergeldfestsetzung zuständige Familienkasse

7

Wohnortim Inland

vom

8 T T M M00

bis

T T M M Wohnortim Ausland

vom

T T M Mbis

T T M Mggf. abweichende Adresse(bei Wohnort im Auslandbitte auch den Staat angeben) (Kz14)

9

Kindschaftsverhältnis zur stpfl. Person / Ehemann /Lebenspartner(in) A

Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau /Lebenspartner(in) B

101 =leibliches Kind /

Adoptivkind2 = Pflegekind 3 =Enkelkind /

Stiefkind1 =leibliches Kind /

Adoptivkind2 = Pflegekind 3 =Enkelkind /

Stiefkind02 03

Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen Dauer des Kindschaftsverhältnisses

vom

11 T T M Mbis

T T M M04

Name, Vorname Geburtsdatum dieser Person

T T M M J J J JLetzte bekannte Adresse Art des Kindschaftsverhältnisses

1 = leibliches Kind / Adoptivkind2 = Pflegekind12

Der andere Elternteil lebte im Ausland13 T T M M T T M M37

Das Kindschaftsverhältnis zum anderen Elternteil ist durch dessen Tod erloschen am14 T T M M J J J J06

Angaben für ein volljähriges Kind

Das Kind befand sich inSchul-, Hochschul-oder Berufsausbildung

1. Ausbildungsabschnittvom

15 T T M M J J

bis

T T M M J J

2. Ausbildungsabschnittvom

T T M M J J

bis

T T M M J J

16Bezeichnung derSchul-, Hochschul-oder BerufsausbildungDas Kind konnte eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzesnicht beginnen oder fortsetzen17 T T M M J J T T M M J J

Das Kind hat ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Jugendfreiwilligen-dienstegesetz), einen europäischen / entwicklungspolitischen Freiwilligendienst,einen Freiwilligendienst aller Generationen (§ 2 Abs. 1a SGB VII), einen Inter-nationalen Jugendfreiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst oder einen AnderenDienst im Ausland (§ 5 Bundesfreiwilligendienstgesetz) geleistet18 T T M M J J T T M M J J

Das Kind befand sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten(z. B. zwischen zwei Ausbildungsabschnitten)19 T T M M J J T T M M J JDas Kind war ohne Beschäftigung und bei einer Agentur für Arbeit als arbeit-suchend gemeldet20 T T M M J J T T M M J JDas Kind war wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Be-hinderung außerstande, sich selbst finanziell zu unterhalten (Bitte Anleitung beachten.)21 T T M M J J T T M M J J

22Das Kind hat den gesetzlichen Grundwehr- / Zivildienst oder einen davon befreiendenDienst geleistet, der vor dem 1.7.2011 begonnen hat T T M M J J T T M M J J

Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes (nur bei Eintragungen in den Zeilen 15 bis 19)

Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oderein Erststudium abgeschlossen23

1 = Ja2 = Nein

Falls Zeile 23 mit „Ja“ beantwortet wurde:Das Kind war erwerbstätig (kein Ausbildungs-dienstverhältnis)24

1 = Ja2 = Nein

Falls Zeile 24 mit „Ja“ beantwortet wurde:Das Kind übte eine / mehrere geringfügige Beschäfti-gung(en) im Sinne der §§ 8, 8a SGB IV (sog. Minijob) aus25

1 = Ja2 = Nein

Beschäftigungs-zeitraum

vom

T T M Mbis

T T M M

Das Kind übte andere Erwerbstätigkeiten aus26

1 = Ja2 = Nein Erwerbszeitraum T T M M T T M M(bei mehreren Erwerbstätigkeiten bitte Angaben

lt. gesonderter Aufstellung)

(Vereinbarte) regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Tätigkeit(en)27 lt. Zeile 25 lt. Zeile 26Stunden Stunden

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Angaben zu Kindern sind unabhängig davon vorzunehmen, ob sie in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind oder nicht. Bitte machen Sie auch Angaben zu Kindern, die im Inland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Geben Sie in diesem Fall in Zeile 9 bitte auch den Staat an, in dem das Kind 2015 wohnte.Bei Kindern, die sich lediglich zum Zwecke der Berufsausbildung im Ausland aufhalten, aber weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören oder über einen eigenen Haushalt im Inland verfügen, ist die Anschrift im Inland einzutragen.Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatten, werden die Freibeträge für Kinder wie folgt gekürzt:•bei Ländern der Ländergruppe 2 um ein Viertel, •bei Ländern der Ländergruppe 3 um die Hälfte und

Für das im Dezember 2015 geborene Kind haben die Eltern ei­nen Kindergeldanspruch i. H. v. 188 €. Dieses Kindergeld wird

Das 17­jährige Kind der geschiedenen Eheleute lebt bei der Mutter. Auf Antrag wird der halbe Kinderfreibetrag, der dem Vater zusteht, auf die Mutter übertragen, weil er seine Unter­

Auch derjenige Elternteil hat einen Anspruch auf Kindergeld, dem das Kindergeld nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner Unterhaltsverpflichtung berücksichtigt wird. In diesem Fall ist beim anderen Elternteil nicht der volle Anspruch, sondern nur die Hälfte anzusetzen. Das gilt auch dann, wenn der Freibetrag für den Betreuungs­ und Erziehungs­ oder Ausbildungsbedarf auf einen Elternteil übertragen wurde (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 38 bis 43).

•bei Ländern der Ländergruppe 4 um drei Viertel. Die Ländergruppeneinteilung finden Sie bei den Erläuterungen zur Anlage Unterhalt.Die Angaben in den Zeilen 4 bis 9 dienen der Prüfung, ob die Freibeträge für Kinder für jedes einzelne Kind unter Anrech­nung des Anspruchs auf Kindergeld abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt. Tragen Sie bitte für jedes einzelne Kind den für 2015 bestehenden Anspruch auf Kindergeld ein (monatlich für das erste und zweite Kind je 188 € / jährlich je 2.256 €, für das dritte Kind 194 € / jährlich 2.328 € und ab dem vierten Kind je 219 € / jährlich 2.628 €). Einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen (z. B. auslän­disches Kindergeld, Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Unfall­ und Rentenversicherung) tragen Sie bitte ebenfalls ein.

jedoch erst im Januar 2016 ausgezahlt. Gleichwohl sind in Zeile 6 der Anlage Kind 2015 188 € einzutragen.

haltspflicht gegenüber dem Kind nicht erfüllt. Die Mutter hat in Zeile 6 den vollen Anspruch auf Kindergeld i. H. v. 2.256 € einzutragen, da ihr der volle Kinderfreibetrag zusteht.

Hat dagegen ein Elternteil Anspruch auf den vollen Kinderfrei­betrag (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 10 bis 14 und 38 bis 43), weil der halbe Kinderfrei betrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wurde, ist bei diesem der volle Anspruch auf Kindergeld anzusetzen, und zwar unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausgezahlt wurde.

Zeile 4 bis 9Angaben zu Kindern

Beispiel

Beispiel

Beim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkom­mensteuer, ob ein Kinderfreibetrag (2.256 € oder 4.512 € bei zusammen veranlagten Eltern) und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs­ und Erziehungs­ oder Ausbildungsbedarf des Kindes (1.320 € oder 2.640 € bei zusammen veranlagten Eltern) abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt (vgl. aber auch die Erläuterungen zu den Zeilen 38 bis 43). Werden diese Freibeträge bei Ihnen abgezogen, wird der Einkommensteuer der für das Kalenderjahr bestehende Anspruch auf Kindergeld

hinzugerechnet. Die Freibeträge werden jedoch stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt. Füllen Sie bitte auch dann für jedes Kind eine Anlage Kind aus, wenn Sie entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht haben.Kinder, für die keine Freibeträge für Kinder gewährt werden können (z. B. wegen Überschreitens der Altersgrenze), sind nicht in der Anlage Kind einzutragen. Unterhaltszahlungen an diese Kinder können Sie ggf. als außergewöhnliche Belastungen in der Anlage Unterhalt geltend machen (vgl. die Erläuterungen zur Anlage Unterhalt).

Anlage Kind

Bei den Musters liegen die Verhältnisse so: Sie haben ein gemeinsames Kind. Sohn Volker, geboren am 3.1.1992, studiert in Hannover und hat in der vorlesungsfreien Zeit zeitweise gearbeitet. Für Volker bestand Anspruch auf Kin­dergeld i. H. v. 2.256 €.

Beispiel

Die in Zeile 7 einzutragende Familienkasse können Sie dem Bescheid über die Kindergeldfestsetzung oder bei Beschäftig­

ten im öffentlichen Dienst dem Besoldungsnachweis oder der Gehaltsmitteilung entnehmen.

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14

Zeile 10 bis 14 und 38 bis 43Kindschaftsverhältnis

Ein Kindschaftsverhältnis besteht zwischen Eltern und ihrem leiblichen Kind, ihrem angenommenen Kind (Adoptivkind) und ihrem Pflegekind. Ist das Kindschaftsverhältnis zwischen Ih­nen und Ihrem leiblichen Kind vor dem 1.1.2015 durch Adoption erloschen, dürfen Sie dieses Kind nicht mehr angeben. Haben Sie ein Kind im Laufe des Jahres 2015 angenommen, teilen Sie bitte dem Finanzamt das Datum mit. Entsprechendes gilt, wenn Ihr leibliches Kind im Laufe des Jahres bei einer anderen steu­erpflichtigen Person Pflegekind oder Adoptivkind geworden ist, teilen Sie dies bitte ebenfalls dem Finanzamt unter Angabe des Datums mit.Pflegekinder sind Kinder, mit denen Sie durch ein familienähn­liches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden sind und die Sie nicht zu Erwerbszwecken (z. B. als Tagesmutter) in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Voraussetzung ist, dass

das Obhuts­ und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht. Ist Ihr leibliches Kind bei einer anderen steuerpflichtigen Person ein Pflegekind, ist es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Ihr Kind zu berücksichtigen, sondern nur als Pflegekind bei der anderen Person. Entsprechendes gilt, wenn eine andere Person Ihr Kind adop tiert.Ist der andere Elternteil verstorben, haben Sie Anspruch auf die vollen Freibeträge für Kinder. Entsprechendes gilt, wenn der andere Elternteil im Ausland lebte und nicht unbeschränkt steuerpflichtig war. Hierzu reichen die Angaben in den Zeilen 11 bis 14 aus. Zur Berücksichtigung von Stief­ und Enkelkindern beachten Sie bitte die Erläuterungen zu den Zeilen 38 bis 43.

Minderjährige Kinder Für Kinder unter 18 Jahren machen Sie Angaben nur in den Zeilen 4 bis 14. Hat das Kind im Laufe des Jahres das 18.

Lebensjahr vollendet, machen Sie zusätzlich in den Zeilen 15 bis 22 die entsprechenden Angaben.

Zeile 15 bis 27Volljährige Kinder

Für über 18 Jahre alte Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind außerdem Angaben in den Zeilen 15 bis 27 erforderlich. Volljährige Kinder können nur berücksich­tigt werden, wenn sie• für einen Beruf ausgebildet worden sind (einschl. Schulaus­

bildung); als Berufsausbildung gilt auch die dreimonatige Grundausbildung und die sich anschließende Dienstposten­ausbildung im Rahmen des freiwilligen Wehrdienstes (§ 58b Soldatengesetz) oder

• eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht be­ginnen oder fortsetzen konnten oder

• ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Jugendfrei­willigendienstegesetz), einen europäischen / entwicklungs­politischen Freiwilligendienst, einen Freiwilligendienst aller Generationen (§ 2 Abs. 1a SGB VII), einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen Anderen Dienst im Ausland (§ 5 Bundesfreiwilli­gendienstgesetz) geleistet haben.

Ein Kind ist auch für die Zeiten zu berücksichtigen, in denen es sich in einer Übergangszeit von höchs tens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befand; dies gilt ent­sprechend für die Übergangszeit zwischen Beginn oder Ende eines Ausbildungsabschnitts und dem Beginn oder Ende eines freiwilligen Wehrdienstes oder eines freiwilligen sozialen oder

ökologischen Jahres im Sinne der Fördergesetze oder eines europäischen Freiwilligendienstes oder eines Bundesfreiwilli­gendienstes.Kinder ohne Beschäftigung können bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres berücksichtigt werden, wenn sie bei einer Agentur für Arbeit im Inland, in einem EU­ / EWR­Staat oder in der Schweiz als arbeitsuchend gemeldet sind.Kinder, die den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst (Beginn vor dem 1.7.2011) geleistet oder eine von diesen Diensten befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausge­übt haben, konnten für diese Zeit nicht berücksichtigt werden. Stattdessen wird in diesen Fällen der Berücksichtigungszeit­raum um die Dauer des inländischen gesetzlichen Grundwehr­ oder Zivildienstes über das 21. oder 25. Lebensjahr hinaus verlängert, wenn das Kind noch ohne Beschäftigung war, sich in Berufsausbildung oder in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befand. Tragen Sie die Dauer dieser Dienste in die Zeile 22 ein.Bitte reichen Sie die entsprechenden Unterlagen oder Beschei­nigungen ein (z. B. Schul­ oder Studienbescheinigung, Ausbil­dungsvertrag oder Ausbildungsbescheinigung).Für volle Kalendermonate, in denen die Voraussetzungen zur Berücksichtigung als Kind nicht vorgelegen haben, wird kein Freibetrag für Kinder gewährt.

Zeile 21Behinderte Kinder

Ohne Altersbegrenzung werden Kinder berücksichtigt, die sich wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung nicht selbst finanziell unterhalten können. Voraussetzung ist je­doch, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjah­res eingetreten ist. Kinder, bei denen die Behinderung vor dem 1.1.2007 in der Zeit ab Vollendung des 25. Lebensjahres, aber vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist, sind auch berücksichtigungsfähig. Ein Kind ist außerstande, sich selbst finanziell zu unterhalten, wenn das Kind mit seinen eigenen Mitteln seinen gesamten Lebensbedarf nicht bestreiten kann. Dieser notwendige Lebensbedarf setzt sich typischerweise aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf (u. a. Kosten für eine Heimunterbringung, Pflege bedarf in Höhe des gezahl­ten Pflegegeldes, ggf. Behinderten­Pauschbetrag) zusammen.

Als Grundbedarf ist bei der Prüfung der Voraussetzungen der Grundfreibetrag in Höhe von 8.472 € anzusetzen. Dem ermittel­ten notwendigen Lebensbedarf sind die kindeseigenen finanzi­ellen Mittel gegenüber zu stellen. Die kindeseigenen finanziel­len Mittel setzen sich aus dem verfügbaren Nettoeinkommen und den Leistungen Dritter zusammen. Bei der Ermittlung des verfügbaren Nettoeinkommens sind alle steuerpflichtigen Einkünfte, alle steuerfreien Einnahmen sowie etwaige Steuererstattungen zu berücksichtigen. Abzuziehen sind tatsächlich gezahlte Steuern sowie die unvermeidbaren Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zu einer Basiskranken­ und Pflege­Pflichtversicherung, gesetzliche Sozialabgaben bei Arbeitnehmern). Bitte reichen Sie eine Aufstellung der notwen­digen Angaben gesondert ein.

Zeile 23 bis 27Angaben zur Erwerbstätigkeit volljähriger Kinder

Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung / eines Erststudiums werden volljährige Kinder nur berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Erwerbs­tätigkeit mit bis zu 20 Stunden vertraglich vereinbarter regel­mäßiger wöchentlicher Arbeitszeit oder ein Ausbildungsdienst­verhältnis sind unschädlich. Eine geringfügige Beschäftigung im Sinne der §§ 8, 8a SGB IV ist ebenfalls unschädlich. Sie liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regel­

mäßig 450 € im Monat nicht überschreitet (geringfügig entlohn­te Beschäftigung). Sie ist nicht unschädlich, wenn gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt mehr als 450 € beträgt. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Arbeitseinsätze sind dabei unerheblich. Eine geringfügige Beschäftigung liegt ebenfalls vor, wenn das Entgelt zwar 450 € im Monat übersteigt, die Beschäftigung aber innerhalb eines

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Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeits tage begrenzt ist (kurzfristige Beschäftigung). Wurde(n) im Jahr 2015 ausschließlich eine / mehrere geringfügige Beschäftigung(en) ausgeübt, ist ein Eintrag in Zeile 27 nicht erforderlich. Eine geringfü gige Beschäftigung kann neben einer anderen Er­werbstätigkeit nur unschädlich ausgeübt werden, wenn da­durch insgesamt die 20­Stunden­Grenze nicht überschritten wird. Eine vorüber gehende (höchstens zwei Monate andauern­de) Ausweitung der Beschäftigung auf mehr als 20 Stunden ist unbeachtlich, wenn während der Kalendermonate, in denen die übrigen Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Kindes erfüllt sind, die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit die 20­Stunden­Grenze nicht überschreitet. Der Begriff der Er­werbstätigkeit umfasst neben der nichtselbständigen Tätigkeit auch eine land­ und forstwirtschaftliche, eine gewerbliche und eine selbständige Tätigkeit; nicht aber die Verwaltung eigenen Vermögens.Darüber hinaus muss mindestens eine der folgenden Voraus­setzungen erfüllt sein:

Das Kind•wurde für einen weiteren Beruf ausgebildet,• befand sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Mo­

naten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, in einer Über­gangszeit zwischen Beginn oder Ende eines freiwilligen Wehrdienstes (§ 58b Soldatengesetz) oder eines Ausbildungs­abschnitts und dem Beginn oder Ende eines freiwilligen so­zialen oder ökologischen Jahres im Sinne der Fördergesetze oder eines europäischen Freiwilligendienstes, eines Bundes­freiwilligendienstes oder eines Anderen Dienstes im Ausland (§ 5 Bundesfreiwilligendienstgesetz),

• konnte eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen,

• hat ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (Jugend­freiwilligendienstegesetz), einen europäischen / entwick­lungspolitischen Freiwilligendienst, einen Freiwilligendienst aller Generationen (§ 2 Abs. 1a SGB VII), einen Internationalen Jugendfreiwilligendienst, einen Bundesfreiwilligendienst oder einen Anderen Dienst im Ausland geleistet (§ 5 Bundes­freiwilligendienstgesetz).

Haben Sie als Versicherungsnehmer Beiträge zur Kranken­ und Pflegeversicherung für die Absicherung Ihres Kindes getragen, sind diese bei Ihnen als Sonderausgaben abziehbar. Dies gilt sowohl für die Beiträge, die der Basisabsicherung dienen, als auch für darüber hinaus geleistete Beiträge.Haben Sie im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung Beiträge zur Kranken­ und Pflegeversicherung übernommen, die Ihr Kind (für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kin­der haben) als Versicherungsnehmer schuldet, können diese

Beiträge bei Ihnen als Vorsorgeaufwendungen abgezogen wer­den. Dies gilt jedoch nur für die Beiträge, die der Basisabsiche­rung dienen. Machen Sie diese Beträge geltend, scheidet ein Abzug dieser Beträge als Sonderausgaben bei Ihrem Kind aus.Sofern Sie mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes nicht zu­sammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, tragen Sie bitte in den Zeilen 31 bis 35 und 37 nur die Beiträge ein, die Sie selbst getragen haben. Bitte vergessen Sie nicht, in Zeile 4 die Identifikationsnummer des Kindes einzutragen.

Zeile 31 bis 37Übernommene Kranken- und

Pflegeversicherungs-beiträge

Sind Sie alleinstehend und gehört zu Ihrem Haushalt min­destens ein Kind, für das Sie Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben, wird Ihnen ein Entlastungsbe­trag für Alleinerziehende von 1.908 € gewährt. Dieser erhöht sich für das zweite und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind, das in Ihrem Haushalt lebt, um jeweils 240 €. Die Zu­gehörigkeit zum Haushalt wird stets angenommen, wenn das Kind / die Kinder in Ihrer Wohnung gemeldet ist /sind. Ist das Kind / Sind die Kinder auch noch bei einer anderen Person gemeldet, erhält derjenige den Entlastungsbetrag, der die Voraussetzungen auf Auszahlung des Kindergeldes erfüllt. Des Weiteren darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bestehen, für die Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder haben. Eine Haushalts­

gemeinschaft (d. h. das gemeinsame Wirtschaften in einer gemeinsamen Wohnung) wird dabei immer dann vermutet, wenn eine andere Person mit Haupt­ oder Nebenwohnsitz bei Ihnen gemeldet ist. Diese Vermutung kann widerlegt werden, es sei denn, Sie leben in einer eheähnlichen oder lebenspart­nerschaftsähnlichen Gemeinschaft. Für Alleinstehende, die verwitwet sind, kommt der Entlastungs­betrag ebenfalls in Betracht, wenn die vorstehenden Voraus­setzungen erfüllt sind.Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel. Reichen die in den Zeilen 44 bis 49 vorgese­henen Eintragungsmöglichkeiten nicht aus, machen Sie weitere Angaben bitte in einer gesonderten Aufstellung.

Zeile 44 bis 49Entlastungsbetrag

für Alleinerziehende

Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern so­wie bei Eltern nichtehelicher Kinder kann ein Elternteil in der Zeile 38 beantragen, dass der Kinderfreibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen wird, wenn er, nicht aber der an­dere Elternteil, seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind für 2015 zu mindestens 75 % erfüllt hat oder der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist und keine Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvor­schussgesetz gezahlt worden sind. Dies führt auch zur Übertra­gung des Freibetrags für den Betreuungs­ und Erziehungs­ oder Ausbildungsbedarf. Die konkrete Höhe der Unterhaltsverpflich­tung des anderen Elternteils sowie seine tatsächlichen Unter­haltsleistungen sind nachzuweisen (z. B. durch Scheidungs­urteil, Zahlungsbelege). Eine einvernehmliche Übertragung des Kinderfreibetrags ist nicht möglich.Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie bei Eltern nichtehelicher Kinder kann ein Elternteil abweichend vom Kinderfreibetrag die Übertragung des halben Freibetrags für den Betreuungs­ und Erziehungs­ oder Ausbildungsbedarf

des anderen Elternteils in der Zeile 40 beantragen, sofern das minderjährige Kind bei dem anderen Elternteil nicht gemeldet war und der Übertragung nicht widersprochen wurde.Dem Antrag auf Übertragung kann nicht entsprochen werden, wenn der Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet war, Kin­derbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut (z. B. regelmäßig an Wo­chenenden und in den Ferien) und dieser Elternteil der Übertra­gung des Freibetrags widerspricht.Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs­ und Erziehungs­ oder Ausbildungsbedarf kann auch auf einen Stief­ oder Großelternteil übertragen werden, wenn sie das Kind in ihren Haushalt aufgenommen haben. Eine Übertragung auf einen Großelternteil ist außerdem möglich, wenn dieser ge­genüber dem Kind unterhaltspflichtig ist. Die Übertragung kann auch mit Zustimmung des berechtigten Elternteils erfolgen. Verwenden Sie in diesem Fall bitte die Anlage K; eine monats­weise Übertragung der Freibeträge ist insoweit nicht möglich.

Zeile 38 bis 43Übertragung des

Kinderfreibetrags / des Freibetrags

für den Betreuungs- und Erziehungs-

oder Ausbildungs-bedarf

Neu!

Neu!

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16

Zeile 50 bis 52Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung

Für ein auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind, das sich in Berufsausbildung befindet, kann ein Freibetrag bis zu 924 € jährlich abgezogen werden (Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung). Das gilt nur dann, wenn Sie für das Kind Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld haben. Bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern oder bei Eltern nichtehelicher Kinder wird der Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsaus­bildung grundsätzlich auf die Eltern je zur Hälfte aufgeteilt.

Auf gemein samen Antrag der Eltern ist eine andere Aufteilung möglich. Die vorstehenden Ausführungen gelten für Großeltern sinngemäß.Für im Ausland lebende Kinder wird der Freibetrag ggf. gekürzt (vgl. die Tabelle in den Erläuterungen zur Anlage Unterhalt).Für jeden vollen Monat, in dem eine der Voraussetzungen nicht vorgelegen hat, ermäßigt sich der Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung um ein Zwölftel.Im Übrigen: Zur Ausbildung gehört auch die Schulausbildung!

Zeile 61 bis 63Schulgeld

Besucht ein Kind, für das Sie Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld haben, im Inland oder einem anderen EU­ / EWR­Staat eine Schule in freier Trägerschaft oder eine überwiegend privat finanzierte Schule, die zu einem allgemein bildenden oder berufsbildenden Schul­, Jahrgangs­ oder Berufsabschluss führt, sind 30 % des Entgelts bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € je Kind als Sonderausgaben abziehbar, wenn der – ggf. beabsichtigte – Abschluss von der im Inland zuständigen Stelle als gleichwertig anerkannt wurde. Bei der im Inland zuständigen Stelle kann es sich z. B. um • das jeweilige Bildungs­ und Kultusministerium eines Bundes­

landes, •die Kultusministerkonferenz der Bundesländer, •eine Zeugnisanerkennungsstelle oder •eine Schulbehördehandeln.Tragen Sie bitte das an die Schule / den Schulträger entrichtete

Entgelt, gemindert um Beträge für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung, in Zeile 61 ein und reichen Sie die entsprechenden Be lege (z. B. Bescheinigung der Schule) über die Höhe des Schul­geldes und eine Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Anerkennung des Abschlusses ein. Deutsche Schulen im Aus­land sind den vorgenannten Schulen gleichgestellt.Neben dem Schulgeld sind auch Investitionsbeiträge, Ergän­zungsbeiträge und ähnlich bezeichnete Beiträge, die die Kosten des laufenden Schulbetriebs decken sollen, als Sonderausga­ben abziehbar. Entgelte an Hochschulen und Fachhochschulen sowie Entgelte für den Besuch einer Berufsakademie / Dualen Hochschule, mit dem im Anschluss an den Erwerb der Hoch­schul­ oder Fachhochschulreife ein akademischer Abschluss (z. B. Bachelor) erreicht werden soll, sind nicht abziehbar.Beachten Sie bitte, dass der Höchstbetrag für jedes Kind, bei dem die Voraussetzungen vorliegen, je Elternpaar nur einmal gewährt wird.

Zeile 64 bis 66Übertragung des Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrages

Steht Ihrem Kind oder Enkelkind, für das Sie Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder auf Kindergeld haben, ein Behinder­ten­ oder Hinterbliebenen­Pauschbetrag zu, können Sie diesen geltend machen, wenn das Kind den Pauschbetrag nicht selbst in Anspruch nimmt. Zur Höhe der Pauschbeträge beachten Sie bitte die Erläuterungen zu den Zeilen 61 bis 64 des Hauptvor­drucks.Geben Sie bitte den Grad der Behinderung an und reichen Sie die Nachweise ein, falls diese dem Finanzamt nicht bereits vor­gelegen haben. Die notwendigen Nachweise erhalten Sie bei Behinderung von der für die Durchführung des Bundesversor­gungsgesetzes zuständigen Behörde (z. B. Versorgungsamt); bei Hinterbliebenenbezügen ist der Nachweis durch amtliche Unterlagen (z. B. Rentenbescheid des Versorgungsamts, der zuständigen Entschädigungsbehörde oder eines Trägers der

gesetzlichen Unfallversicherung) zu erbringen. Der Renten­bescheid eines Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung genügt nicht als Nachweis. Der Behinderten­Pauschbetrag von 3.700 € kann auch bei Vorlage des Bescheids über die Einstu­fung als Schwerstpflegebedürftiger (Pflege stufe III) gewährt werden.Ist bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern oder bei Eltern nichtehelicher Kinder ein dem Kind zustehender Behinderten­ oder Hinterbliebenen­Pauschbetrag zu übertra­gen, werden diese Beträge grundsätzlich je zur Hälfte auf die Eltern aufgeteilt. Wurde der Kinderfreibetrag auf den anderen Elternteil übertragen, ist stets auch der volle Pauschbetrag zu übertragen.Auf gemeinsamen Antrag beider Eltern kann der Pauschbetrag in einem beliebigen Verhältnis aufgeteilt werden.

Kinderbetreuungskosten für zu Ihrem Haushalt gehörende Kin­der, für die Ihnen Kindergeld oder ein Freibetrag für Kinder zusteht, können ab Geburt des Kindes bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres berücksichtigt werden. Darüber hinaus kön­nen solche Aufwendungen für Kinder berücksichtigt werden, die wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres einge­tretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst finanziell zu unterhalten. Das gilt auch für Kinder, die wegen einer vor dem 1.1.2007 in der Zeit ab Vollendung des 25. Lebensjahres und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst finan­ziell zu unterhalten.Kinderbetreuungskosten sind in Höhe von zwei Dritteln der Auf­wendungen, höchstens 4.000 € je Kind und Kalenderjahr ab­ziehbar. Der Abzug von Kinderbetreuungskosten setzt voraus, dass Sie für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung er­folgt ist. Barzahlungen und Barschecks können nicht anerkannt werden. Die Rechnung sowie die Zahlungsnachweise sind nur auf Verlangen des Finanzamts vorzulegen. Einer Rechnung gleich steht z. B. bei einem sozialversicherungspflichtigen Be­schäftigungsverhältnis oder einem Minijob der zwischen Ihnen

als Arbeitgeber und der Betreuungsperson als Arbeitnehmer abgeschlossene schriftliche (Arbeits­)Vertrag. Bei der Betreu­ung in einem Kindergarten oder Hort genügen der Bescheid des öffentlichen oder privaten Trägers über die zu zahlenden Gebühren sowie der Überweisungsbeleg.Geltend machen können Sie z. B. Aufwendungen für• die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kinderta­

gesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen sowie bei Tagesmüttern, Wochenmüttern und in Ganztags­pflegestellen,

• die Beschäftigung von Kinderpflegerinnen, Erzieherinnen und Kinderschwestern,

• die Beschäftigung von Hilfen im Haushalt, soweit sie Kinder betreuen,

• die Beaufsichtigung von Kindern bei der Erledigung der häuslichen Schulaufgaben.

Nicht berücksichtigt werden Aufwendungen für (Nachhilfe­) Unterricht, für die Vermittlung besonderer Fähigkeiten, für sportliche und andere Freizeitbetätigungen sowie für die Ver­pflegung des Kindes.Für im Ausland lebende Kinder wird der Höchstbetrag ggf. gekürzt (vgl. die Tabelle in den Erläuterungen zur Anlage Unterhalt).

Zeile 67 bis 73Kinder-betreuungskosten

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2015ESt1A014 2015ESt1A014

Sonstige Angaben und Anträge 18Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehaltunterliegen, z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld,Krankengeld, Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungenaus einem EU- / EWR-Staat oder der Schweiz (ohne Beträgelt. Zeile 27 der Anlage N)

stpfl. Person / Ehemann /Lebenspartner(in) A

EUR

91

Ehefrau /Lebenspartner(in) B

EUR

120 ,– 121 ,–

Nur bei Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern:Laut übereinstimmendem Antrag sind die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen sowie die Steuer-ermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen je zurHälfte aufzuteilen (Der Antrag auf Aufteilung des Freibetrages zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsaus-bildung eines volljährigen Kindes ist in Zeile 52 der Anlage Kind, der Antrag auf Aufteilung bei Übertragung desBehinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags in Zeile 66 der Anlage Kind zu stellen.).

1 = Ja22292

Nur bei zeitweiser unbeschränkter Steuerpflicht im Kalenderjahr 2015:Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

vom bis

93 stpfl. Person / Ehemann /Lebenspartner(in) A T T M M T T M M

94 Ehefrau /Lebenspartner(in) B T T M M T T M M

Ausländische Einkünfte, die außerhalb der in den Zeilen 93 und / oder 94 genannten Zeiträumebezogen wurden und nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben (Bitte Nachweiseüber die Art und Höhe dieser Einkünfte einreichen.)

EUR

95 122 ,–

In Zeile 95 enthaltene außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG96 177 ,–

Bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht:

Mir gehörte im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (Wegzug)eine Beteiligung i. S. d. § 17 EStG an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft /Genossenschaft

stpfl. Person / Ehemann /Lebenspartner(in) A

1 = Ja171

Ehefrau /Lebenspartner(in) B

1 = Ja17297

Im Zeitraum zwischen Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht bis zur Abgabe derEinkommensteuererklärung 2015 lag mein Wohnsitz zumindest zeitweise in einem niedrigbesteuernden Gebiet i. S. d. § 2 Abs. 2 AStG 1 = Ja169 1 = Ja17098

Nur bei Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die beantragen, als unbeschränkt steuerpflichtigbehandelt zu werden:

Es wird für die Anwendung personen- und familienbezogener Steuerver-günstigungen beantragt, als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden.

Antragsteller:

1 = stpfl. Person / Ehemann /Lebenspartner(in) A

2 = Ehefrau /Lebenspartner(in) B

3 = beide Ehegatten /Lebenspartner

13099

100 X lt. „Bescheinigung EU / EWR“ (bitte einreichen) X lt. „Bescheinigung außerhalb EU / EWR“ (bitte einreichen)

stpfl. Person / Ehemann /Lebenspartner(in) A

EUR

Ehefrau /Lebenspartner(in) B

EUR

Summe der nicht der deutschen Einkommensteuer unter-liegenden Einkünfte (ggf. „0“)101 124 ,– 129 ,–In Zeile 101 enthaltene Kapitalerträge, die der Abgeltung-steuer unterliegen oder – im Fall von ausländischen Kapital-erträgen – unterliegen würden

102 131 ,– 133 ,–

In Zeile 101 enthaltene außerordentliche Einkünfte i. S. d. §§ 34, 34b EStG

stpfl. Person / Ehegatten /Lebenspartner

EUR

103 177 ,–

Steuerabzugsbeträge nach § 50a EStG

stpfl. Person / Ehemann /Lebenspartner(in) A

EUR Ct

104 149 ,

Ehefrau /Lebenspartner(in) B

EUR Ct

146 ,Solidaritätszuschlag zu Zeile 104105 148 , 145 ,Nur bei im EU- / EWR-Ausland oder in der Schweiz lebenden Ehegatten / Lebenspartnern:

106 X Ich beantrage als Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen.Nachweis ist einzureichen (z. B. „Bescheinigung EU / EWR“).Die nicht der deutschen Besteuerung unterliegenden Einkünfte beider Ehegatten / Lebenspartner sind in Zeile 101 enthalten.

Nur bei Angehörigen des deutschen öffentlichen Dienstes ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland,die im dienstlichen Auftrag außerhalb der EU oder des EWR tätig sind:

107 X Ich beantrage die Anwendung familienbezogener Steuervergünstigungen. Die „Bescheinigung EU / EWR“ ist einzureichen.

Weiterer Wohnsitz in Belgien (abweichend von den Zeilen 11 bis 13) bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Renten

108

Unterhalten Sie auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten imAusland?

stpfl. Person / Ehemann /Lebenspartner(in) A

Ehefrau /Lebenspartner(in) B

109 116 1171 = Ja2 = Nein

1 = Ja2 = Nein

UnterschriftDie mit der Steuererklärung / dem Antrag angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 149, 150 und 181 Abs. 2 der Abgabenordnung,der §§ 25, 46 und 51a Abs. 2d des Einkommensteuergesetzes sowie des § 14 Abs. 4 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes erhoben.

110Datum, Unterschrift(en) Steuererklärungen sind eigenhändig – bei Ehegatten / Lebens-

partnern von beiden – zu unterschreiben.

Bei der Anfertigung dieser Steuererklärung hat mitgewirkt:

2015AnlN031 2015AnlN031– Juli 2015 –

20151

Name

2

Vorname

3 Steuernummer

4

eTIN lt. Lohnsteuerbescheinigung(en), sofern vorhanden eTIN lt. weiterer Lohnsteuerbescheinigung(en), sofern vorhanden

Anlage NJeder Ehegatte / Lebenspartnermit Einkünften aus nichtselbstän-diger Arbeit hat eine eigeneAnlage N abzugeben.

X stpfl. Person /Ehemann / Lebens-partner(in) A

X Ehefrau / Lebens-partner(in) B

4Einkünfte aus nichtselbständiger ArbeitAngaben zum Arbeitslohn Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 1 – 5

Steuerklasse 1685EUR Ct

Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6oder einer Urlaubskasse

EUR Ct

6 Bruttoarbeitslohn 110 ,––– 111 ,–––7 Lohnsteuer 140 , 141 ,8 Solidaritätszuschlag 150 , 151 ,9 Kirchensteuer des Arbeitnehmers 142 , 143 ,

10

Nur bei Konfessionsverschiedenheit:

Kirchensteuer für den Ehegatten /Lebenspartner 144 , 145 ,

1. Versorgungsbezug 2. Versorgungsbezug

11Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge(in Zeile 6 enthalten) 200 ,––– 210 ,–––

12Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetraglt. Nr. 29 der Lohnsteuerbescheinigung 201 ,––– 211 ,–––

13 J J J J J J J JMaßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginnslt. Nr. 30 der Lohnsteuerbescheinigung 206 216

14 M M M MMonat Monat

14 M M M MMonat Monat

202 – 203 212 – 213

Bei unterjähriger Zahlung:Erster und letzter Monat, für den Versorgungsbezügegezahlt wurden, lt. Nr. 31 der Lohnsteuerbescheinigung

15

Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungenund Nachzahlungen von Versorgungsbezügenlt. Nr. 32 der Lohnsteuerbescheinigung(in den Zeilen 6 und 11 enthalten)

204 ,––– 214 ,–––

16Ermäßigt zu besteuernde Versorgungsbezüge fürmehrere Jahre lt. Nr. 9 der Lohnsteuerbescheinigung 205 ,––– 215 ,–––

17 Entschädigungen (Bitte Vertragsunterlagen einreichen) /Arbeitslohn fürmehrere Jahre 166 ,–––18

Solidaritäts-Steuerabzugs-beträge zuden Zeilen 16und 17

Lohnsteuer zuschlag146 , 152 ,19

Kirchensteuer KirchensteuerArbeitnehmer Ehegatte /

Lebenspartner

148 , 149 ,

20Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist(soweit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten) 115 ,–––

21Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen / sonstigen zwischenstaatlichenÜbereinkommen (Übertrag aus den Zeilen 52, 70 und / oder 81 der ersten Anlage N-AUS) 139 ,–––

22Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass(Übertrag aus Zeile 66 der ersten Anlage N-AUS) 136 ,–––

23Steuerfreie Einkünfte (Besondere Lohnbestandteile) nach Doppelbesteuerungsabkommen /sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen / Auslandstätigkeitserlass (Übertrag ausZeile 80 der ersten Anlage N-AUS)

178 ,–––

24

Anzahl

Beigefügte Anlage(n) N-AUS

Grenzgänger nach (Beschäftigungsland) Arbeitslohn in ausländischer Währung Schweizerische Abzugsteuer in SFr

25 116 ,–– 135 ,Steuerfrei erhalteneAufwandsentschädi-gungen / Einnahmen

aus der Tätigkeit als EUR

26 118 ,–––Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigungnach dem Infektionsschutzgesetz, Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz,Altersteilzeitzuschläge nach Besoldungsgesetzen (lt. Nr. 15 der Lohnsteuerbescheinigung)

27 119 ,–––Angaben über Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung (Bitte Nachweise einreichen)

28

2015AnlN031 2015AnlN031– Juli 2015 –

20151

Name

2

Vorname

3 Steuernummer

4

eTIN lt. Lohnsteuerbescheinigung(en), sofern vorhanden eTIN lt. weiterer Lohnsteuerbescheinigung(en), sofern vorhanden

Anlage NJeder Ehegatte / Lebenspartnermit Einkünften aus nichtselbstän-diger Arbeit hat eine eigeneAnlage N abzugeben.

X stpfl. Person /Ehemann / Lebens-partner(in) A

X Ehefrau / Lebens-partner(in) B

4Einkünfte aus nichtselbständiger ArbeitAngaben zum Arbeitslohn Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 1 – 5

Steuerklasse 1685EUR Ct

Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6oder einer Urlaubskasse

EUR Ct

6 Bruttoarbeitslohn 110 ,––– 111 ,–––7 Lohnsteuer 140 , 141 ,8 Solidaritätszuschlag 150 , 151 ,9 Kirchensteuer des Arbeitnehmers 142 , 143 ,

10

Nur bei Konfessionsverschiedenheit:

Kirchensteuer für den Ehegatten /Lebenspartner 144 , 145 ,

1. Versorgungsbezug 2. Versorgungsbezug

11Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge(in Zeile 6 enthalten) 200 ,––– 210 ,–––

12Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetraglt. Nr. 29 der Lohnsteuerbescheinigung 201 ,––– 211 ,–––

13 J J J J J J J JMaßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginnslt. Nr. 30 der Lohnsteuerbescheinigung 206 216

14 M M M MMonat Monat

14 M M M MMonat Monat

202 – 203 212 – 213

Bei unterjähriger Zahlung:Erster und letzter Monat, für den Versorgungsbezügegezahlt wurden, lt. Nr. 31 der Lohnsteuerbescheinigung

15

Sterbegeld, Kapitalauszahlungen / Abfindungenund Nachzahlungen von Versorgungsbezügenlt. Nr. 32 der Lohnsteuerbescheinigung(in den Zeilen 6 und 11 enthalten)

204 ,––– 214 ,–––

16Ermäßigt zu besteuernde Versorgungsbezüge fürmehrere Jahre lt. Nr. 9 der Lohnsteuerbescheinigung 205 ,––– 215 ,–––

17 Entschädigungen (Bitte Vertragsunterlagen einreichen) /Arbeitslohn fürmehrere Jahre 166 ,–––18

Solidaritäts-Steuerabzugs-beträge zuden Zeilen 16und 17

Lohnsteuer zuschlag146 , 152 ,19

Kirchensteuer KirchensteuerArbeitnehmer Ehegatte /

Lebenspartner

148 , 149 ,

20Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist(soweit nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten) 115 ,–––

21Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen / sonstigen zwischenstaatlichenÜbereinkommen (Übertrag aus den Zeilen 52, 70 und / oder 81 der ersten Anlage N-AUS) 139 ,–––

22Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass(Übertrag aus Zeile 66 der ersten Anlage N-AUS) 136 ,–––

23Steuerfreie Einkünfte (Besondere Lohnbestandteile) nach Doppelbesteuerungsabkommen /sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen / Auslandstätigkeitserlass (Übertrag ausZeile 80 der ersten Anlage N-AUS)

178 ,–––

24

Anzahl

Beigefügte Anlage(n) N-AUS

Grenzgänger nach (Beschäftigungsland) Arbeitslohn in ausländischer Währung Schweizerische Abzugsteuer in SFr

25 116 ,–– 135 ,Steuerfrei erhalteneAufwandsentschädi-gungen / Einnahmen

aus der Tätigkeit als EUR

26 118 ,–––Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Verdienstausfallentschädigungnach dem Infektionsschutzgesetz, Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz,Altersteilzeitzuschläge nach Besoldungsgesetzen (lt. Nr. 15 der Lohnsteuerbescheinigung)

27 119 ,–––Angaben über Zeiten und Gründe der Nichtbeschäftigung (Bitte Nachweise einreichen)

28

17

Zeile 11 bis 15Versorgungsbezüge

Übernehmen Sie bitte in die Zeilen 11 bis 15 die in der Lohnsteu­erbescheinigung ausgewiesenen Werte, damit die Freibeträge für Versorgungsbezüge berücksichtigt werden können. Wer­

bungskosten, die mit Versorgungsbezügen in Zusammenhang stehen, tragen Sie bitte in Zeile 91 ein.

Zeile 16 bis 19Arbeitslohn und

Versorgungsbezüge für mehrere Jahre sowie Entschädi-

gungen

Für diese Vergütungen kommt eine ermäßigte Besteuerung in Betracht. Übernehmen Sie bitte diese Beträge je nach Art der Vergütung und die davon einbehaltenen Steuerabzugsbeträge von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung in die Zeilen 16 bis 19. Hat der Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren keine ermäßig­te Besteuerung vorgenommen, tragen Sie bitte den entspre­chenden steuerpflichtigen Teil des Bruttoarbeitslohns in die Zei­len 16 und 17 ein. Ihr Arbeitgeber hat diesen Betrag ggf. in Ihrer

Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 19 ausgewiesen. Der in Zeile 6 einzutragende Bruttoarbeitslohn ist in solchen Fällen um diesen Betrag entsprechend zu mindern. Reichen Sie bitte in jedem Fall die Vertragsunterlagen ein, aus denen sich Art, Höhe und Zahlungszeitpunkt der Entschädigung ergeben. Werbungs­kosten, die mit diesen Einnahmen in Zusammenhang stehen, tragen Sie bitte in Zeile 92 und / oder 93 ein.

Zeile 20Arbeitslohn ohne

Steuerabzug

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist, gehören z. B.• Arbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber, von Drit­

ten gezahlter Arbeitslohn, Verdienstausfallentschädigungen,• nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der land­

wirtschaftlichen Erwerbstätigkeit von öffentlichen Kassen geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und

zu den Arbeitgeberanteilen an den Krankenkassenbeiträgen sowie steuerpflichtige Teile der Ausgleichsleistungen (bisher gezahlte steuerfreie Leistungen bitte in einer gesonderten Aufstellung erläutern). Werbungskosten, die mit diesen Ein­nahmen in Zusammenhang stehen, tragen Sie bitte in die Zei­len 31 bis 87 sowie in Zeile 95 ein.

Zeile 21 bis 24Steuerfreier

Arbeitslohn bei Auslandstätigkeit

Arbeitslohn kann unter bestimmten Voraussetzungen nach einem Doppelbesteuerungsabkommen, nach sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen oder nach dem Aus­landstätigkeits erlass von der Einkommensteuer (Lohnsteu­er) freigestellt sein. Die steuerfreien Einkünfte beeinflussen

aber die Höhe des Steuersatzes auf den im Inland bezogenen Arbeitslohn und etwaige weitere Einkünfte (Progressions­vorbehalt). Zur Ermittlung der in den Zeilen 21 bis 23 einzu­tragenden Beträge geben Sie bitte für jeden Staat und jeden Ehegatten / Lebenspartner getrennt die Anlage N-AUS ab.

Herr Muster war vom 1.2.2015 bis zum 31.12.2015 als Kfz­Schlosser tätig. Im Juli 2015 bezog er wegen Kurzar­beit in seiner Firma Kurzarbeitergeld i. H. v. 405 €. Bis zum 31.1.2015 war Herr Muster arbeitslos und erhielt Arbeits­losengeld i. H. v. 880 €. In Zeile 27 trägt Herr Muster das Kurzarbeitergeld und in Zeile 91 des Hauptvordrucks das Arbeitslosengeld ein. Den Grund und die Dauer der Nichtbe­schäftigung (Arbeits losigkeit) trägt Herr Muster in Zeile 28 ein. Frau Muster füllt eine eigene Anlage N aus.

Beispiel

Anlage N Dieser Vordruck ist vorgesehen für Angaben über •den Arbeitslohn einschließlich Versorgungsbezüge, •bestimmte Lohn­/Entgeltersatzleistungen,•steuerfreien Arbeitslohn für Auslandstätigkeit und •die Werbungskosten. Jeder Ehegatte / Lebenspartner hat seine Angaben in einer ei­genen Anlage N zu machen. Bei der in Zeile 4 einzutragenden eTIN handelt es sich um die Nummer, die Sie auf dem Ausdruck Ihrer Lohnsteuerbescheinigung finden, falls Ihr Arbeitgeber an

dem elektronischen Lohnsteuerverfahren teilnimmt und nicht Ihre Identifikationsnummer verwendet. Eine Eintragung ist nur vorzunehmen, wenn der Arbeitgeber die eTIN auf der Lohn­steuerbescheinigung vermerkt hat. Sollte bei einer weiteren elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eine von der ersten Lohnsteuerbescheinigung abweichende eTIN vom Arbeitgeber bescheinigt worden sein, tragen Sie diese bitte in das zweite Eintragungsfeld ein.

Was Sie hier eintragen müssen, entnehmen Sie bitte Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Die in Ihrer Lohnsteuerbescheini­gung zuletzt ausgewiesene Steuerklasse (Steuerklasse 1 bis 5) tragen Sie bitte in Zeile 5 ein. Waren Sie bei mehreren Arbeit­gebern gleichzeitig beschäftigt, tragen Sie bitte die Angaben

aus den Lohnsteuerbescheinigungen mit den Steuerklassen 1 bis 5 in die erste Spalte und daneben die zusammengerech­neten Beträge aus den Lohnsteuerbescheinigungen mit der Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse ein.

Zeile 5 bis 10Arbeitslohn,

Steuerabzugsbeträge

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(Auszug Hauptvordruck ESt 1 A Seite 4)

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Neu!

Page 18: ESt- Anleitung 2015 · PDF fileRentner R Sonstige Einkünfte, für Angaben zu Renten, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieb

2015AnlN032 2015AnlN032

8Werbungskosten – ohne Beträge lt. Zeile 91 bis 94 –

Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet (Entfernungspauschale)

Erste Tätigkeitsstätte in (PLZ, Ort und Straße) vom bisArbeitstageje Woche

Urlaubs- undKrankheitstage

31 T T M M T T M M

32 T T M M T T M MSammelpunkt / nächstgelegener Zugang zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet (PLZ, Ort und Straße)

33 T T M M T T M M

34 T T M M T T M M

Ortlt. Zeile

aufgesucht anTagen

einfacheEntfernung

davon mit eigenem oderzur Nutzung überlassenem

Pkw zurückgelegt

davon mitSammelbeförderung

des Arbeitgeberszurückgelegt

davon mit öffentl. Ver-kehrsmitteln, Motorrad,Fahrrad o. Ä., als Fuß-gänger, als Mitfahrereiner Fahrgemein-schaft zurückgelegt

Aufwendungen fürFahrten mit öffentlichenVerkehrsmitteln (ohneFlug- und Fährkosten)

EUR

Behinderungsgradmind. 70 odermind. 50 und

Merkzeichen „G“

35 ,–110 111 112 113 114 115km km km km 1 = Ja

36 ,–130 131 132 133 134 135km km km km 1 = Ja

37 ,–150 151 152 153 154 155km km km km 1 = Ja

38 ,–170 171 172 173 174 175km km km km 1 = Ja

EUR EUR

39 ,––– ,–––290 295

Arbeitgeberleistungen lt. Nr. 17 und 18 derLohnsteuerbescheinigung und von der Agenturfür Arbeit gezahlte Fahrtkostenzuschüsse

steuerfreiersetzt

pauschalbesteuert

Beiträge zu Berufsverbänden (Bezeichnung der Verbände)

40 ,–––310

Aufwendungen für Arbeitsmittel – soweit nicht steuerfrei ersetzt – (Art der Arbeitsmittel bitte einzeln angeben.)EUR

41 ,–––42 ,––– ,–––+ � 320

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

43 ,–––325

Fortbildungskosten – soweit nicht steuerfrei ersetzt –

44 ,–––330

Weitere Werbungskosten – soweit nicht steuerfrei ersetzt –Flug- und Fährkosten bei Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte /Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet

45 ,–––Sonstiges (z. B. Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren)

46 ,–––+

47 ,–––+

48 ,––– ,–––+ � 380

Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten

Die Fahrten wurden ganz oder teilweise mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichenSammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt

– Falls „Ja“: Für die Fahrten mit Firmenwagen oder Sammelbeförderung dürfen mangels Aufwandskeine Eintragungen zu Fahrtkosten in Zeile 50 vorgenommen werden. –

1 = Ja2 = Nein40149

Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten

50 ,–––410

Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt51 ,–––420Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung

Bei einer Auswärtstätigkeit im Inland:

Abwesenheit von mehr als 8 Stunden (bei Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung) 470 Anzahl der Tage52

An- und Abreisetage (bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung) 471 Anzahl der Tage53

Abwesenheit von 24 Stunden 472 Anzahl der Tage54

Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung (eigene Zuzahlungen sind ggf. gegenzurechnen)55 ,–––473

Bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland (Berechnung bitte in einer gesonderten Aufstellung):56 ,–––474

Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt57 ,–––490

2015AnlN032 2015AnlN032

8Werbungskosten – ohne Beträge lt. Zeile 91 bis 94 –

Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet (Entfernungspauschale)

Erste Tätigkeitsstätte in (PLZ, Ort und Straße) vom bisArbeitstageje Woche

Urlaubs- undKrankheitstage

31 T T M M T T M M

32 T T M M T T M MSammelpunkt / nächstgelegener Zugang zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet (PLZ, Ort und Straße)

33 T T M M T T M M

34 T T M M T T M M

Ortlt. Zeile

aufgesucht anTagen

einfacheEntfernung

davon mit eigenem oderzur Nutzung überlassenem

Pkw zurückgelegt

davon mitSammelbeförderung

des Arbeitgeberszurückgelegt

davon mit öffentl. Ver-kehrsmitteln, Motorrad,Fahrrad o. Ä., als Fuß-gänger, als Mitfahrereiner Fahrgemein-schaft zurückgelegt

Aufwendungen fürFahrten mit öffentlichenVerkehrsmitteln (ohneFlug- und Fährkosten)

EUR

Behinderungsgradmind. 70 odermind. 50 und

Merkzeichen „G“

35 ,–110 111 112 113 114 115km km km km 1 = Ja

36 ,–130 131 132 133 134 135km km km km 1 = Ja

37 ,–150 151 152 153 154 155km km km km 1 = Ja

38 ,–170 171 172 173 174 175km km km km 1 = Ja

EUR EUR

39 ,––– ,–––290 295

Arbeitgeberleistungen lt. Nr. 17 und 18 derLohnsteuerbescheinigung und von der Agenturfür Arbeit gezahlte Fahrtkostenzuschüsse

steuerfreiersetzt

pauschalbesteuert

Beiträge zu Berufsverbänden (Bezeichnung der Verbände)

40 ,–––310

Aufwendungen für Arbeitsmittel – soweit nicht steuerfrei ersetzt – (Art der Arbeitsmittel bitte einzeln angeben.)EUR

41 ,–––42 ,––– ,–––+ � 320

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

43 ,–––325

Fortbildungskosten – soweit nicht steuerfrei ersetzt –

44 ,–––330

Weitere Werbungskosten – soweit nicht steuerfrei ersetzt –Flug- und Fährkosten bei Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte /Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet

45 ,–––Sonstiges (z. B. Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren)

46 ,–––+

47 ,–––+

48 ,––– ,–––+ � 380

Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten

Die Fahrten wurden ganz oder teilweise mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichenSammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt

– Falls „Ja“: Für die Fahrten mit Firmenwagen oder Sammelbeförderung dürfen mangels Aufwandskeine Eintragungen zu Fahrtkosten in Zeile 50 vorgenommen werden. –

1 = Ja2 = Nein40149

Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten

50 ,–––410

Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt51 ,–––420Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung

Bei einer Auswärtstätigkeit im Inland:

Abwesenheit von mehr als 8 Stunden (bei Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung) 470 Anzahl der Tage52

An- und Abreisetage (bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung) 471 Anzahl der Tage53

Abwesenheit von 24 Stunden 472 Anzahl der Tage54

Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung (eigene Zuzahlungen sind ggf. gegenzurechnen)55 ,–––473

Bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland (Berechnung bitte in einer gesonderten Aufstellung):56 ,–––474

Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt57 ,–––490

2015AnlN032 2015AnlN032

8Werbungskosten – ohne Beträge lt. Zeile 91 bis 94 –

Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet (Entfernungspauschale)

Erste Tätigkeitsstätte in (PLZ, Ort und Straße) vom bisArbeitstageje Woche

Urlaubs- undKrankheitstage

31 T T M M T T M M

32 T T M M T T M MSammelpunkt / nächstgelegener Zugang zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet (PLZ, Ort und Straße)

33 T T M M T T M M

34 T T M M T T M M

Ortlt. Zeile

aufgesucht anTagen

einfacheEntfernung

davon mit eigenem oderzur Nutzung überlassenem

Pkw zurückgelegt

davon mitSammelbeförderung

des Arbeitgeberszurückgelegt

davon mit öffentl. Ver-kehrsmitteln, Motorrad,Fahrrad o. Ä., als Fuß-gänger, als Mitfahrereiner Fahrgemein-schaft zurückgelegt

Aufwendungen fürFahrten mit öffentlichenVerkehrsmitteln (ohneFlug- und Fährkosten)

EUR

Behinderungsgradmind. 70 odermind. 50 und

Merkzeichen „G“

35 ,–110 111 112 113 114 115km km km km 1 = Ja

36 ,–130 131 132 133 134 135km km km km 1 = Ja

37 ,–150 151 152 153 154 155km km km km 1 = Ja

38 ,–170 171 172 173 174 175km km km km 1 = Ja

EUR EUR

39 ,––– ,–––290 295

Arbeitgeberleistungen lt. Nr. 17 und 18 derLohnsteuerbescheinigung und von der Agenturfür Arbeit gezahlte Fahrtkostenzuschüsse

steuerfreiersetzt

pauschalbesteuert

Beiträge zu Berufsverbänden (Bezeichnung der Verbände)

40 ,–––310

Aufwendungen für Arbeitsmittel – soweit nicht steuerfrei ersetzt – (Art der Arbeitsmittel bitte einzeln angeben.)EUR

41 ,–––42 ,––– ,–––+ � 320

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

43 ,–––325

Fortbildungskosten – soweit nicht steuerfrei ersetzt –

44 ,–––330

Weitere Werbungskosten – soweit nicht steuerfrei ersetzt –Flug- und Fährkosten bei Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte /Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet

45 ,–––Sonstiges (z. B. Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren)

46 ,–––+

47 ,–––+

48 ,––– ,–––+ � 380

Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten

Die Fahrten wurden ganz oder teilweise mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichenSammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt

– Falls „Ja“: Für die Fahrten mit Firmenwagen oder Sammelbeförderung dürfen mangels Aufwandskeine Eintragungen zu Fahrtkosten in Zeile 50 vorgenommen werden. –

1 = Ja2 = Nein40149

Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten

50 ,–––410

Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt51 ,–––420Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung

Bei einer Auswärtstätigkeit im Inland:

Abwesenheit von mehr als 8 Stunden (bei Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung) 470 Anzahl der Tage52

An- und Abreisetage (bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung) 471 Anzahl der Tage53

Abwesenheit von 24 Stunden 472 Anzahl der Tage54

Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung (eigene Zuzahlungen sind ggf. gegenzurechnen)55 ,–––473

Bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland (Berechnung bitte in einer gesonderten Aufstellung):56 ,–––474

Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt57 ,–––490

2015AnlN032 2015AnlN032

8Werbungskosten – ohne Beträge lt. Zeile 91 bis 94 –

Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet (Entfernungspauschale)

Erste Tätigkeitsstätte in (PLZ, Ort und Straße) vom bisArbeitstageje Woche

Urlaubs- undKrankheitstage

31 T T M M T T M M

32 T T M M T T M MSammelpunkt / nächstgelegener Zugang zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet (PLZ, Ort und Straße)

33 T T M M T T M M

34 T T M M T T M M

Ortlt. Zeile

aufgesucht anTagen

einfacheEntfernung

davon mit eigenem oderzur Nutzung überlassenem

Pkw zurückgelegt

davon mitSammelbeförderung

des Arbeitgeberszurückgelegt

davon mit öffentl. Ver-kehrsmitteln, Motorrad,Fahrrad o. Ä., als Fuß-gänger, als Mitfahrereiner Fahrgemein-schaft zurückgelegt

Aufwendungen fürFahrten mit öffentlichenVerkehrsmitteln (ohneFlug- und Fährkosten)

EUR

Behinderungsgradmind. 70 odermind. 50 und

Merkzeichen „G“

35 ,–110 111 112 113 114 115km km km km 1 = Ja

36 ,–130 131 132 133 134 135km km km km 1 = Ja

37 ,–150 151 152 153 154 155km km km km 1 = Ja

38 ,–170 171 172 173 174 175km km km km 1 = Ja

EUR EUR

39 ,––– ,–––290 295

Arbeitgeberleistungen lt. Nr. 17 und 18 derLohnsteuerbescheinigung und von der Agenturfür Arbeit gezahlte Fahrtkostenzuschüsse

steuerfreiersetzt

pauschalbesteuert

Beiträge zu Berufsverbänden (Bezeichnung der Verbände)

40 ,–––310

Aufwendungen für Arbeitsmittel – soweit nicht steuerfrei ersetzt – (Art der Arbeitsmittel bitte einzeln angeben.)EUR

41 ,–––42 ,––– ,–––+ � 320

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

43 ,–––325

Fortbildungskosten – soweit nicht steuerfrei ersetzt –

44 ,–––330

Weitere Werbungskosten – soweit nicht steuerfrei ersetzt –Flug- und Fährkosten bei Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte /Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet

45 ,–––Sonstiges (z. B. Bewerbungskosten, Kontoführungsgebühren)

46 ,–––+

47 ,–––+

48 ,––– ,–––+ � 380

Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten

Die Fahrten wurden ganz oder teilweise mit einem Firmenwagen oder im Rahmen einer unentgeltlichenSammelbeförderung des Arbeitgebers durchgeführt

– Falls „Ja“: Für die Fahrten mit Firmenwagen oder Sammelbeförderung dürfen mangels Aufwandskeine Eintragungen zu Fahrtkosten in Zeile 50 vorgenommen werden. –

1 = Ja2 = Nein40149

Fahrt- und Übernachtungskosten, Reisenebenkosten

50 ,–––410

Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt51 ,–––420Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung

Bei einer Auswärtstätigkeit im Inland:

Abwesenheit von mehr als 8 Stunden (bei Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung) 470 Anzahl der Tage52

An- und Abreisetage (bei einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit mit Übernachtung) 471 Anzahl der Tage53

Abwesenheit von 24 Stunden 472 Anzahl der Tage54

Kürzungsbeträge wegen Mahlzeitengestellung (eigene Zuzahlungen sind ggf. gegenzurechnen)55 ,–––473

Bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland (Berechnung bitte in einer gesonderten Aufstellung):56 ,–––474

Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt57 ,–––490

18

Zeile 28Zeiten der Nichtbeschäftigung

Standen Sie 2015 zeitweise nicht in einem Arbeitsverhältnis, geben Sie bitte an, wie lange und warum (z. B. Arbeitslosigkeit, Schulausbildung, Studienzeit). Reichen Sie hierüber – ggf. neben der Bescheinigung über Lohn­ / Entgeltersatzleistungen – Bele­ge ein (Studienbescheinigung usw.). Krankheitszeiten brauchen Sie nicht anzugeben, wenn das Arbeitsverhältnis während der

Erkrankung fortbestanden hat. Um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden, geben Sie bitte auch die Zeiten an, in denen Sie ausschließlich steuerfreien oder pauschal besteuerten Arbeits­lohn (z. B. Minijob) bezogen haben.

Lohn- / Entgelt-ersatzleistungen

Die nachstehend genannten Lohn­ / Entgeltersatzleistungen sind zwar steuerfrei, sie beeinflussen aber die Höhe der Steuer

auf den Arbeitslohn und etwaige weitere Einkünfte (Progres­sionsvorbehalt).

Werbungskosten im steuerlichen Sinne sind alle Aufwendun­gen, die durch Ihr Arbeitsverhältnis veranlasst sind. Sie kön­nen jedoch nur berücksichtigt werden, soweit sie steuerfreie oder pauschal besteuerte Ersatzleistungen Ihres Arbeitgebers übersteigen. Die Kosten Ihrer Lebensführung gehören nicht zu den Werbungskosten, selbst wenn sie Ihrer beruflichen Tä­

tigkeit zugutekommen. Das Finanzamt berücksichtigt von sich aus für Werbungskosten, wie z. B. Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungs­pauschale), einen Arbeitnehmer­Pauschbetrag von 1.000 €, bei Empfängern von Versorgungsbezügen 102 € jährlich.

Zeile 31 bis 96Werbungskosten

Welche Werbungskosten hat Herr Muster? Wie trägt er sie in den Vordruck ein? Die erste Tätigkeitsstätte von Herrn Muster liegt 35 km von seiner Wohnung entfernt. Den Weg zu dieser Tätigkeitsstätte hat er an 194 Tagen im Jahr mit dem eigenen Auto zurückgelegt. Damit das Finanzamt seine Anga­ben nachprüfen kann, rechnet er auch seine Krankheits­ und Urlaubstage zusammen (30 Tage) und trägt diese ein.An die Gewerkschaft hat Herr Muster Beiträge i. H. v. 178 € gezahlt, die er in Zeile 40 einträgt.Im April und im September hat er sich jeweils einen Monteur­anzug für 45 € gekauft. Für die Reinigung sind 19 € angefal­len. Die Quittungen hat Herr Muster aufbewahrt. Die Summe trägt er in Zeile 41 ein.Für die ihm entstandenen Kontoführungsgebühren trägt er pauschal 16 € in Zeile 46 ein.Bei Frau Muster sind zwar auch Werbungskosten angefallen; sie liegen jedoch unter dem Arbeitnehmer­Pauschbetrag von 1.000 €. Sie kann es sich deshalb ersparen, ihre Aufwendun­gen im Einzelnen in ihrer Anlage N einzutragen.

Beispiel

Zeile 27 Haben Sie 2015 von Ihrem Arbeitgeber•Kurzarbeitergeld,•einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld,• Ver dienst aus fall ent schädigung nach dem Infektionsschutz­

gesetz,•Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz oder

• Altersteilzeitzuschläge aufgrund der Besoldungs gesetze des Bundes und der Länder

erhalten, ist die Summe der aus gezahlten Beträge in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung unter Nummer 15 ausgewiesen.Nicht vom Arbeitgeber gezahlte Lohn­ / Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld) tragen Sie bitte in Zeile 91 des Hauptvordrucks ein.

AllgemeinesFür die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte er­halten Sie eine Entfernungspauschale, unabhängig von der Art, wie Sie zur ersten Tätigkeitsstätte gelangen. Diese Pauschale beträgt 30 Cent für jeden vollen Entfernungskilometer. Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist grundsätzlich die kürzeste Straßen­

verbindung maßgebend; auch hier spielt es keine Rolle, welches Verkehrsmittel Sie tatsächlich genutzt haben. Bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs kann eine andere als die kürzeste Stra­ßenverbindung eingetragen werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und von Ihnen regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt wurde.

Zeile 31 bis 39Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungs-pauschale)

Neu!

Zeile 26Steuerfreie Aufwandsentschädi-gungen / Einnahmen

Hier tragen Sie bitte steuerfreie Aufwandsentschädigungen / Einnahmen ein, die Sie als Arbeitnehmer•aus öffentlichen Kassen,• als nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Be­

treuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit,•für eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit,• für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinder­

ter Menschen oder• für eine sonstige nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützi­

gen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich erhalten haben.

Sind diese steuerfrei erhaltenen Zahlungen höher als die ge­setzlichen Freibeträge, tragen Sie hier nur den tatsächlich steuerfreien Teil ein. Den übersteigenden Betrag tragen Sie als Arbeitslohn in Zeile 20 ein, wenn davon keine Lohnsteuer einbehalten wurde.Ein Abzug von Werbungskosten, die mit steuerfreien Einnah­men in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, ist nur dann möglich, wenn die Einnahmen aus der Tätigkeit und gleichzeitig auch die jeweiligen Ausgaben den Freibetrag übersteigen. Den – den jeweiligen gesetzlichen Freibetrag – übersteigenden Teil der Werbungskosten tragen Sie bitte in die Zeilen 31 bis 87 sowie in Zeile 95 ein.

Neu!

Page 19: ESt- Anleitung 2015 · PDF fileRentner R Sonstige Einkünfte, für Angaben zu Renten, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieb

19

Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf einen Höchst­betrag von 4.500 € begrenzt. Lediglich soweit ein eigener oder zur Nutzung überlassener Kraftwagen (z. B. Firmenwagen) be­nutzt wird, berücksichtigt das Finanzamt einen höheren Betrag als 4.500 €.Die Entfernungspauschale kann für die Wege zur ersten Tätig­keitsstätte für jeden Arbeitstag nur einmal angesetzt werden,

Für die Eintragung Ihrer ersten Tätigkeitsstätte sind die Zeilen 31 und 32 vorgesehen. Geben Sie bei mehreren Dienstverhält­nissen oder bei einem Arbeitsplatzwechsel im laufenden Jahr in diesen Zeilen auch Ihre weitere erste Tätigkeitsstätte an. Gleiches gilt für die Eintragungen Ihres Sammelpunkts / weit­räumigen Tätigkeitsgebiets (Zeilen 33 und 34). Tragen Sie bitte ab Zeile 35 die Anzahl der Arbeitstage und die gesamten Ent­fernungskilometer ein.

Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Fahrzeugkosten abgegolten, also z. B. auch die Garagenmiete, Parkgebühren, Reparaturkosten und Mautgebühren. Unfallkosten, die Sie selbst tragen mussten, werden jedoch daneben berücksich­tigt, wenn sich der Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätig­keitsgebiet ereignet hat (Eintragungen in den Zeilen 46 bis 48). Dies gilt nicht, wenn der Unfall von Ihnen absichtlich oder unter Alkoholeinfluss verursacht worden ist.

Pkw

Haben Sie den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeits­stätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet z. B. teilweise mit dem Pkw und teilweise mit öffentlichen Verkehrs­mitteln zurückgelegt, tragen Sie bitte ab Zeile 35 die mit dem

Pkw zurückgelegten Kilometer und die restlichen Entfernungs­kilometer sowie die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel in die jeweiligen Spalten ein.

Pkw und öffentliche Verkehrsmittel

Die tatsächlichen Fähr­ und Flugkosten tragen Sie bitte in Zeile 45 ein. Für die An­ und Abfahrten zu und von Fähr­ und Flug­

häfen gilt die Entfernungspauschale. Fähr- und Flugkosten

Waren Sie Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft, ist hier die Entfernungspauschale grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 4.500 € begrenzt. Die Begrenzung greift jedoch nicht für die Tage, an denen Sie Ihren eigenen Pkw eingesetzt haben. Machen Sie deshalb die entsprechenden Angaben in einer der Zeilen 35 bis 38 für die Tage, an denen Sie mit dem eigenen Pkw gefahren sind und in einer weiteren Zeile für die Tage, an denen Sie mitgenommen wurden. Für die Ermittlung der Entfernung gilt Folgendes: Jeder Teilnehmer der Fahrgemeinschaft trägt

als Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet seine kürzes­te benutzbare Straßenverbindung ein; Umwege zum Abholen der Mitfahrer werden nicht berücksichtigt. Bei Ehegatten / Le­benspartnern, die gemeinsam zur Arbeit fahren, steht die Entfer­nungspauschale jedem Ehegatten / Lebenspartner einzeln zu. Das gilt selbst dann, wenn sie beim gleichen Arbeitgeber beschäf­tigt sind.

Fahrgemeinschaft

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt zur ersten Tätigkeitsstätte / zum Sammelpunkt / zum weit­räumigen Tätigkeitsgebiet befördert wurden (Sammelbeför­derung), können Sie für die Strecke der Sammelbeförderung

keine Entfernungspauschale geltend machen. Haben Sie jedoch für die Sammelbeförderung ein Entgelt an den Arbeitgeber entrichtet, tragen Sie bitte die Aufwendungen in die Zeilen 46 bis 48 ein.

Sammelbeförderung

Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tat­sächlichen Aufwendungen die Entfernungspauschale oder den Höchstbetrag von 4.500 € übersteigen. Tragen Sie bitte deshalb

zusätzlich zu Ihren Eintragungen in den Zeilen 35 bis 38 diese Aufwendungen in die dafür vorgesehene Spalte ein. Das Finanz­amt berücksichtigt dann den höheren Betrag.

Öffentliche Verkehrsmittel

erste Tätigkeitsstätte

Die erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrich­tung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der Sie vom Arbeit­geber dauerhaft zugeordnet sind. Die dauerhafte Zuordnung wird durch die dienst­ oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen oder Weisungen des Arbeitgebers bestimmt. Von einer dauerhaften Zuordnung ist insbesondere auszugehen, wenn Sie unbefristet, für die Dau­er des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48

Monaten hinaus an einer bestimmten betrieblichen Einrichtung tätig werden sollen.Fehlt es an einer dauerhaften Zuordnung oder ist sie nicht ein­deutig, ist erste Tätigkeitsstätte die betriebliche Einrichtung, an der Sie typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein Drittel Ihrer verein­barten regelmäßigen Arbeitszeit dauerhaft tätig werden sollen. Je Dienstverhältnis kann höchstens eine erste Tätigkeitsstätte vorliegen.

SammelpunktLiegt keine erste Tätigkeitsstätte vor und bestimmt der Arbeit­geber, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort einfinden soll (z. B. das Busdepot, der Betrieb des Arbeitgebers), um von dort sei­

ne berufliche Tätigkeit aufzunehmen oder seine Einsatzorte aufzusuchen, werden die Fahrten des Arbeitnehmers von der Wohnung zu diesem Sammelpunkt wie Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte behandelt.

weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt vor, wenn die vertrag­lich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten ausgeübt werden soll. Soll der Arbeitnehmer (z. B. der Forstarbeiter) seine be­rufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weit­räumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, werden die Fahrten des Ar­beitnehmers von der Wohnung zu dem nächstgelegenen Zugang des weiträumigen Tätigkeitsgebiets wie Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte behandelt. Wird das weiträumige Tätigkeitsge­biet immer von verschiedenen Zugängen aus betreten, ist die

Entfernungspauschale bei diesen Fahrten nur für die kürzeste Entfernung von der Wohnung zu dem nächstgelegenen Zugang anzuwenden.Aufwendungen für Fahrten innerhalb des weiträumigen Tätig­keitsgebiets sowie für die zusätzlichen Kilometer bei Fahrten von der Wohnung zu einem weiter entfernten Zugang tragen Sie bitte in Zeile 50 ein. Anstelle der tatsächlich entstandenen Aufwendungen können pauschal für jeden gefahrenen Kilome­ter folgende Beträge geltend gemacht werden:•beimPkw30Cent,•beianderenmotorbetriebenenFahrzeugen(z.B.Motorrad,

Motorroller) 20 Cent.

selbst dann, wenn Sie den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mehrmals je Arbeitstag zurücklegen.In Zeile 39 tragen Sie bitte die Arbeitgeberleistungen, die un­ter den Nummern 17 und 18 in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, in das jeweilige Eintragungsfeld ein. Hier geben Sie auch die von der Agentur für Arbeit gezahlten Fahrt­kostenzuschüsse an.

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20

Zeile 41 und 42Aufwendungen für Arbeitsmittel

Zu den Arbeitsmitteln gehören Werkzeuge, typische Berufsbe­kleidung, Fachzeitschriften usw. Dabei können Sie nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Kosten für Reparatu­ren und Reinigungen ansetzen. Arbeitsmittel, die nicht mehr

als 410 € (ohne Umsatzsteuer) kosten, können Sie im Jahr der Bezahlung voll absetzen. Betragen die Anschaffungskosten mehr als 410 €, müssen Sie diese auf die Jahre der üblichen Nutzungsdauer verteilen.

Zeile 44Fortbildungskosten

Werbungskosten können vorliegen, wenn die erstmalige Be­rufsausbildung oder das Erststudium Gegenstand eines Dienst­verhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) ist. Unabhängig davon, ob ein Dienstverhältnis besteht, können Aufwendun­gen für die Fortbildung in einem bereits erlernten Beruf und für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vor­bereiten, als Werbungskosten abziehbar sein. Das gilt auch für die Aufwendungen für ein Erststudium nach einer bereits abgeschlossenen nichtakademischen Berufsausbildung oder

ein weiteres Studium, wenn dieses mit späteren steuerpflich­tigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht. Als Aufwendungen können Sie z. B. Prüfungsgebühren, Fach­literatur, Schreibmaterial, Fahrtkosten usw. geltend machen. Ersatzleistungen von dritter Seite, auch zweckgebundene Leis­tungen nach dem SGB III, nach dem Bundesausbildungsför­derungsgesetz oder Zuschüsse im Rahmen des sog. Meister­BaföG müssen Sie jedoch von Ihren Aufwendungen abziehen.

Zeile 45 bis 48Weitere Werbungskosten

BewerbungskostenWenn Sie 2015 eine Arbeitsstelle gesucht haben, können Sie die Ihnen dadurch entstandenen und nicht erstatteten Kosten hier geltend machen, z. B. Inseratkosten, Telefonkosten, Porto, Kosten für Fotokopien von Zeugnissen sowie Reisekosten an­lässlich einer Vorstellung. Es kommt nicht darauf an, ob Ihre Bewerbung Erfolg hatte.

KontoführungsgebührenEntstandene Kontoführungsgebühren sind Werbungskosten, soweit sie auf die Gutschrift von Arbeitslohn und auf beruflich veranlasste Überweisungen entfallen. Ohne Einzelnachweis er­kennt das Finanzamt 16 € jährlich an.

UmzugskostenUmzugskosten können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie Ihre Wohnung aus beruflichen Gründen gewechselt haben. Berufliche Gründe liegen vor, wenn Sie erstmals eine Stelle antreten oder Ihren Arbeitgeber wechseln. Bei Umzügen innerhalb derselben Gemeinde ist ein beruflicher Anlass u. a. dann gegeben, wenn der Umzug vom Arbeitgeber gefordert wird (z. B. Bezug oder Räumung einer Dienstwohnung). Ihre Umzugskosten werden grundsätzlich bis zu der im Bundesum­zugskostengesetz vorgesehenen Höhe anerkannt. Wegen der Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte beim Finanzamt. Zur Be­rücksichtigung von Umzugskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung beachten Sie bitte die Erläuterungen zu den Zeilen 61 bis 87.

Zeile 49 bis 51 Fahrt- und Über-nachtungskosten, Reisenebenkosten

Fahrtkosten können Sie in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend machen. Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeugs können Sie anstelle der nachgewiesenen Kosten pauschal für jeden gefahrenen Kilometer folgende Beträge gel­tend machen: •beim Pkw 30 Cent,•bei anderen motorbetriebenen Fahrzeugen 20 Cent.Für Fahrstrecken, die mit einem vom Arbeitgeber gestellten Beförderungsmittel zurückgelegt werden (Firmenwagengestel­lung, unentgeltliche Sammelbeförderung), ist ein Werbungs­kostenabzug nicht möglich.

Übernachtungskosten können nur in tatsächlich nachgewie­sener Höhe als Werbungskosten anerkannt werden, längstens jedoch an ein und derselben Tätigkeitsstätte im Inland für 48 Monate, danach höchstens bis zu 1.000 € im Monat.

Reisenebenkosten können in tatsächlich nachgewiesener Höhe als Werbungskosten anerkannt werden. Hierzu gehören z. B. Aufwendungen für die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, für Telefon, Telefax, Porto, Garage und Parkplatz.

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen mindern die abzugsfähigen Werbungskosten. Geben Sie diese bitte in Zeile 51 an.

Zeile 49 bis 57Reisekosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit

Reisekosten sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendun­gen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, wenn diese durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Aus­wärtstätigkeit des Arbeitnehmers entstanden sind. Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn Sie vorübergehend au­ßerhalb Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte be­ruflich tätig waren. Liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor (z. B. bei Eintragungen in den Zeilen 33 und 34) können Sie ebenfalls entsprechende

Aufwendungen im Rahmen einer Auswärtstätigkeit geltend machen. Dies gilt auch, wenn Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Einsatzstellen beschäftigt oder auf einem Fahrzeug tätig waren. Wegen der Besonderheit bei der Berücksichtigung von Fahrtkosten zu einem Sammelpunkt oder einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 31 bis 39.

Wenn bei Ihnen der Grad der Behinderung mindestens 70 be­tragen hat oder bei einem Grad der Behinderung von mindes­tens 50 gleichzeitig eine erhebliche Gehbehinderung bestand, werden auch bei Benutzung Ihres eigenen Pkw die tatsäch­lichen Kosten der Hin­ und Rückfahrt oder ohne Einzelnach­weis 60 Cent je Entfernungskilometer (30 Cent je gefahrenen Kilometer) anerkannt. Aufwendungen für Fahrten, die durch die An­ und Abfahrt eines Dritten (z. B. des Ehegatten) zur ersten Tätigkeitsstätte / zum Sammelpunkt / zum weiträumigen Tätig­keitsgebiet entstehen (sog. Leerfahrten), können ebenfalls mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer berücksichtigt werden. Achten

Sie bitte darauf, dass in der Bescheinigung über den Grad Ih­rer Behinde rung ggf. eine Aussage über die Gehbehinderung enthalten ist. Machen Sie bitte in diesen Fällen ab Zeile 35 die entsprechenden Angaben oder tragen Sie bei Einzelnachweis die tatsächlichen Kosten in die Zeilen 46 bis 48 ein.Wird bei behinderten Menschen der besondere Kilometersatz von 60 Cent zugrunde gelegt, können zusätzlich Gebühren für einen Parkplatz an der ersten Tätigkeitsstätte / am Sammel­punkt oder im Zusammenhang mit Fahrten zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet abgezogen werden (Zeile 46 bis 48).

Behinderte Menschen

Zeile 43Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können in vollem Umfang als Werbungskosten abgezogen werden, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieb­lichen Tätigkeit des Arbeitnehmers bildet. In Fällen, in denen Ihnen für Ihre berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sind die Aufwendungen bis zu 1.250 € jährlich

abziehbar. Arbeitsmittel (z. B. ausschließlich beruflich genutzte Schreibtische, Bücherschränke, Computer in Höhe des berufli­chen Nutzungsumfangs) gehören nicht zu den Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Sie können – ggf. im Wege der Absetzung für Abnutzung – in den Zeilen 41 und 42 berück­sichtigt werden.

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21

Ersatzleistungen des Arbeitgebers / der Agentur für Arbeit

Tragen Sie die erhaltenen steuerfreien Ersatzleistungen (z. B. Trennungsentschädigungen, Auslösungen, Fahrtkostenersatz

oder Verpflegungskostenersatz während der doppelten Haus­haltsführung, Mobilitätsbeihilfen) bitte in Zeile 87 ein.

Eigener HausstandEin eigener Hausstand liegt im Allgemeinen bei verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Arbeitnehmern vor.Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt neben dem Innehaben einer Wohnung aus eigenem Recht als Eigentümer oder Mieter oder aus gemeinsamen oder abgeleitetem Recht als Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte sowie Mitbe­wohner auch eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Le­bensführung voraus (laufende Kosten der Haushaltsführung).

Es genügt nicht, wenn Sie im Haushalt der Eltern lediglich ein oder mehrere Zimmer unentgeltlich bewohnen oder wenn Ih­nen eine Wohnung im Haus der Eltern unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird. Die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung ist darzulegen und kann auch bei volljähri­gen Kindern, die bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, nicht generell unterstellt werden. Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung mit Bagatellbeträgen ist nicht ausreichend.

Berücksichti gungs-fähige Aufwen-

dungen

Das Finanzamt berücksichtigt als notwendige Mehraufwen­dungen für die • erste und letzte Fahrt die Kosten für die erste Fahrt zum

Arbeitsort bei Beginn der Tätigkeit und die letzte Fahrt vom Arbeitsort zum Ort des eigenen Hausstands nach Abschluss der Tätigkeit. Haben Sie für diese Fahrten ein eigenes Kraft­fahrzeug benutzt, werden ohne Kostennachweis bei Benut­zung eines Kfz 30 Cent, bei Benutzung anderer motorbetrie­bener Fahrzeuge 20 Cent je gefahrenen Kilometer anerkannt. Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden in der tatsächlichen Höhe anerkannt.

• Fahrten zum eigenen Hausstand (Familienheimfahr-ten) die Fahrtkosten für tatsächlich durchgeführte Fahrten zwischen Beschäftigungsort und Ort des eigenen Haus­stands (höchstens eine Fahrt wöchentlich) mit 30 Cent je Entfernungs kilometer (Entfernungspauschale). Auf die Art des benutzten Verkehrsmittels kommt es nicht an. Die An­gaben zur Entfernungspauschale, die nicht für Flugstrecken, jedoch für die An­ und Abfahrten zum und vom Flughafen gewährt wird, sind in Zeile 74 einzutragen. Haben Sie öffent­ liche Verkehrsmittel benutzt, tragen Sie bitte die tatsäch­

lichen Kosten in Zeile 75 ein. Flug­ und Fährkosten sowie Kosten für die entgeltliche Sammelbeförderung werden stets in der nachgewiesenen Höhe berücksichtigt. Tragen Sie die­se bitte in Zeile 78 ein. Bei Benutzung eines Firmen- oder Dienstwagens und bei Sammelbeförderung des Arbeitge­bers kommt der Ansatz einer Entfernungspauschale nicht in Betracht. Anstelle der Aufwendungen für eine Familienheim­fahrt können die Gebühren für ein Ferngespräch bis zu einer Dauer von 15 Minuten mit Angehörigen, die zum Hausstand gehören, berücksichtigt werden.

• Unterkunft• im Inland die tatsächlichen Kosten bis zu 1.000 € im

Monat;• im Ausland die Kosten in nachgewiesener Höhe für eine an­

gemessene Zweitwohnung (60 m²).• Verpflegung die Mehraufwendungen für Verpflegung für die

ersten drei Monate mit den für Auswärtstätigkeiten gelten­den Pauschbeträgen.

• Umzugskosten die Aufwendungen anlässlich der Begrün­dung, Beendigung oder des Wechsels einer doppelten Haus­haltsführung.

Zeile 61 bis 87Mehraufwendungen

für doppelte Haushaltsführung

Wenn Sie aus beruflichem Anlass einen doppelten Haushalt be­gründet haben, können Sie die notwendigen Mehraufwendungen als Werbungskosten geltend machen. Eine doppelte Haushalts­führung liegt nur vor, wenn Sie außerhalb des Ortes Ihrer ers­ten Tätigkeitsstätte einen eigenen Haushalt unterhalten und Sie auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnen. Eine Zweitwoh­nung oder ­unterkunft in der Nähe des Beschäftigungsorts steht einer Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte gleich. Unschädlich ist es, wenn Sie den Haupthausstand aus privaten

Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegen und daraufhin in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt be­gründen, von dem aus Sie Ihrer Beschäftigung weiter nachge­hen (sog. Wegverlegungsfall). Anstelle der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung können Sie Fahrtkosten für mehr als eine Heimfahrt wöchentlich geltend machen. Füllen Sie in diesem Fall bitte die Zeile 69 und nur die Zeilen 31 bis 39 sowie bei steuerfreien Arbeitgeberleistungen die Zeile 87 aus.

Mehraufwendungen für Verpflegung können Sie für die­ selbe Auswärtstätigkeit – höchstens für die Dauer von drei Monaten – nur pauschal geltend machen: •für eine eintägige auswärtige Tätigkeit ohne Übernachtung

mit einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von Ihrer Woh­nung und der ersten Tätigkeitsstätte, jeweils 12 €. Dies gilt auch, wenn die auswärtige berufliche Tätigkeit über Nacht ausgeübt wurde (also an zwei Kalendertagen ohne Übernach­tung),

•für An­ und Abreisetage einer mehrtägigen auswärtigen Tä­tigkeit mit Übernachtung außerhalb Ihrer Wohnung, jeweils 12 €,

•für die Kalendertage, an denen Sie außerhalb Ihrer Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig und daher 24 Stun­den von Ihrer Wohnung abwesend waren, jeweils 24 €.

Dazu tragen Sie die Anzahl der Tage in den Zeilen 52 bis 54 ein. Wurde Ihnen von Ihrem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlas­sung von einem Dritten für eine Auswärtstätigkeit eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, ist der Werbungskostenabzug tagewei­

Zeile 52 bis 57Mehraufwendungen

für Verpflegung

se zu kürzen, und zwar für ein zur Verfügung gestelltes:•Frühstück um 4,80 € (= 20 % von 24 €),•Mittagessen um 9,60 € (= 40 % von 24 €),•Abendessen um 9,60 € (= 40 % von 24 €).Je Kalendertag erfolgt eine Kürzung der Verpflegungspauscha­le auf maximal 0 €. Haben Sie für eine zur Verfügung gestellte Mahlzeit ein Entgelt gezahlt, mindert dieser Betrag die Kürzung der Verpflegungspauschale.Ob eine Kürzung der Verpflegungspauschalen vorzunehmen ist, lässt sich im Regelfall der Reisekostenabrechnung Ihres Arbeit­gebers entnehmen.Für Auslandsdienstreisen gelten andere Pauschbeträge. Die Dreimonatsfrist gilt nicht, wenn Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit ty­pischerweise auf einem Fahrzeug oder in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet tätig waren.

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen mindern die abzugsfähigen Werbungskosten. Geben Sie diese bitte in Zeile 57 an.

Zeile 91 bis 96Werbungskosten in

Sonderfällen

Werbungskosten zu• steuerbegünstigten Versorgungsbezügen,• Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre,• steuerfreiem Arbeitslohn,• steuerpflichtigem Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug

vorgenommen worden ist und aus einer Tätigkeit als Grenz­gänger sowie bei

• Arbeitslohn für eine Tätigkeit im Inland, wenn ein weiterer Wohnsitz in Belgien vorhanden ist

tragen Sie bitte in die Zeilen 91 bis 96 ein. Neu!

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Um die Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen geltend zu machen, füllen Sie bitte je Haushalt für alle im Haushalt lebenden Personen eine Anlage Unterhalt aus. Bei mehr als drei Unterhaltsempfängern in einem Haushalt muss eine wei­

tere Anlage Unterhalt abgegeben werden. Die Eintragungen in den Zeilen 6 bis 10 und 17 bis 26 sind dann nur auf der ersten Anlage Unterhalt erforderlich.

Höchstbetrag für Unterhalts-leistungen

Anrechnungs- freier Betrag

Länder-gruppe

Land

8.472 €

624 €

1

Andorra; Australien; Belgien; Bermuda; Brunei Darussalam; Dänemark; Finnland; Frankreich; Hongkong; Insel Man; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Kaiman­ inseln; Kanada; Kanalinseln; Katar; Kuwait; Liechtenstein; Luxemburg; Macau; Monaco; Neukaledonien; Neuseeland; Niederlande; Norwegen; Österreich; Palästi­nensische Gebiete; San Marino; Schweden; Schweiz; Singapur; Spanien; Vereinigte Arabische Emirate; Vereinigte Staaten; Vereinigtes Königreich; Zypern

6.354 €

468 €

2

Äquatorialguinea; Aruba; Bahamas; Bahrain; Cookinseln; Estland; Französisch­Poly­nesien; Griechenland; Grönland; Korea, Republik; Kroatien; Malta; Oman; Portugal; Puerto Rico; Saudi­Arabien; Slowakei; Slowenien; Taiwan; Trinidad und Tobago; Tschechische Republik; Turks­ und Caicos­Inseln

4.236 €

312 €

3

Algerien; Amerikanisch­Samoa; Antigua und Barbuda; Argentinien; Aserbaidschan; Barbados; Bosnien und Herzegowina; Botsuana; Brasilien; Bulgarien; Chile; China; Costa Rica; Dominica; Dominikanische Republik; Gabun; Grenada; Iran, Islamische Republik; Jamaika; Kasachstan; Kolumbien; Kuba; Lettland; Libanon; Libyen; Litau­en; Malaysia; Malediven; Mauritius; Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik; Mexiko; Montenegro; Namibia; Nauru; Niue; Palau; Panama; Peru; Polen; Rumänien; Russische Föderation; Serbien; Seychellen; St. Kitts und Nevis; St. Lucia; St. Vincent und die Grenadinen; Südafrika; Suriname; Thailand; Türkei; Tuvalu; Ungarn; Uruguay; Venezuela, Bolivarische Republik; Weißrussland/Belarus

2.118 €

156 €

4

Afghanistan; Ägypten; Albanien; Angola; Armenien; Äthiopien; Bangladesch; Belize; Benin; Bhutan; Bolivien, Plurinationaler Staat; Burkina Faso; Burundi; Côte d’Ivoire; Dschibuti; Ecuador; El Salvador; Eritrea; Fidschi; Gambia; Georgien; Ghana; Guatema­la; Guinea; Guinea­Bissau; Guyana; Haiti; Honduras; Indien; Indonesien; Irak; Jemen; Jordanien; Kambodscha; Kamerun; Kap Verde; Kenia; Kirgisistan; Kiribati; Komoren; Kongo; Kongo, Demokratische Republik; Korea, Demokratische Volksrepublik; Koso­vo; Laos, Demokratische Volksrepublik; Lesotho; Liberia; Madagaskar; Malawi; Mali; Marokko; Marshallinseln; Mauretanien; Mikronesien, Föderierte Staaten von; Moldau, Republik; Mongolei; Mosambik; Myanmar; Nepal; Nicaragua; Niger; Nigeria; Pakistan; Papua Neuguinea; Paraguay; Philippinen; Ruanda; Salomonen; Sambia; Samoa; São Tomé und Principe; Senegal; Sierra Leone; Simbabwe; Somalia; Sri Lanka; Sudan; Südsudan; Swasiland; Syrien, Arabische Republik; Tadschikistan; Tansania, Vereinigte Republik; Timor­Leste; Togo; Tonga; Tschad; Tunesien; Turkmenistan; Uganda; Ukrai­ne; Usbekistan; Vanuatu; Vietnam; Zentralafrikanische Republik

Tragen Sie in Zeile 6 bitte die Anzahl aller im Haushalt lebenden Personen ein, auch soweit für die unterstützten Personen ein

Abzug der Unterhaltsaufwendungen nicht in Frage kommt.Zeile 4 bis 6

Sie haben die Möglichkeit, zwei Unterstützungszeiträume an­zugeben. Angaben zu einem zweiten Unterstützungszeitraum sind

nur dann erforderlich, wenn eine Unterbrechung der Berücksich­tigungszeiträume vorliegt.

Zeile 7 bis 16

Haben Sie bedürftige Personen unterhalten, • für die niemand Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge

für Kinder hat und • die Ihnen oder Ihrem Ehegatten / Lebenspartner gegenüber

gesetzlich unterhaltsberechtigt sind, z. B. Eltern, Großeltern oder Kinder,

können Sie Ihre nachgewiesenen Aufwendungen für jede unter­stützte Person bis zu 8.472 € jährlich geltend machen, wenn diese Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt. Ein angemessenes Hausgrundstück bleibt bei der Ermittlung des eigenen Vermögens unberücksichtigt.Der Betrag von 8.472 € erhöht sich um die von der unterhalts­berechtigten Person als Versicherungsnehmer geschuldeten Beiträge zu einer Basis­Kranken­ und gesetzlichen Pflegever­sicherung, die von Ihnen geleistet wurden. Soweit Sie als Ver­sicherungsnehmer Beiträge zur Kranken­ und Pflegeversiche­rung für die unterstützte Person geleistet haben, sind diese in den Zeilen 40 bis 45 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Ist die unterstützte Person nicht gesetzlich unterhaltsberech­

tigt und werden oder würden bei entsprechender Antragstel­lung bei ihr öffentliche Mittel mit Hinblick auf Ihre Einkünfte gekürzt oder nicht gewährt (sozialrechtliche Bedarfsgemein­schaft), können Sie die Unterhaltsaufwendungen ebenfalls steuerlich geltend machen. Gehört die unterstützte Person zu Ihrem Haushalt, kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass Ihnen insoweit Unterhaltsaufwendungen (z. B. anteilige Miete, Verpflegung, Kleidung) in Höhe des maßgeblichen Höchstbetrags entstehen. Dafür sind keine Zahlungsbelege erforderlich. Entstehen Ihnen aufgrund außergewöhnlicher Umstände besondere Aufwendungen (z. B. Krankheitskosten) für die unterstützte Person, können diese als andere außerge­wöhnliche Belastungen berücksichtigt werden (vgl. die Erläute­rungen zu den Zeilen 67 und 68 des Hauptvordrucks).Lebt die unterstützte Person nicht im Inland, können Aufwen­dungen nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnis­sen des Wohnsitzstaates der unterstützten Person notwendig und angemessen sind. Hierbei erkennt das Finanzamt höchs­tens folgende Beträge an:

Anlage Unterhalt

Neu!

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Leisten Sie Zahlungen an Unterhaltsempfänger im Ausland, haben Sie eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Nachweiserleichte­

rungen bestehen nur bei Familienheimfahrten zum im Ausland lebenden Ehegatten / Lebenspartner.

Zeile 17 bis 26

Bei Unterhaltsempfängern im Ausland ist als Nachweis für die Bedürftigkeit eine durch die Heimatbehörde und die unter­stützte Person bestätigte Unterhaltserklärung einzureichen.

Unterhaltserklärungen in mehreren Sprachen finden Sie auch im Internetangebot des Bundesministeriums der Finanzen (www.formulare­bfinv.de).

Zeile 34, 64 und 94

Auf den Höchstbetrag der Unterhaltsleistungen werden die ei­genen Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person im Unter­haltszeitraum angerechnet, jedoch nur, soweit sie den anrech­nungsfreien Betrag von 624 € jährlich übersteigen.Außerdem vermindert sich der Höchstbetrag stets um Ausbil­dungshilfen aus öffentlichen Mitteln oder von Förderungsein­richtungen, die hierfür öffentliche Mittel erhalten. Als Darlehen gewährte Leistungen werden nicht angerechnet.Zu den anrechenbaren Einkünften gehören auch solche aus nichtselbständiger Arbeit. Hat die unterstützte Person über den Arbeitnehmer­Pauschbetrag von 1.000 € oder bei Empfängern von Versorgungsbezügen über den Pauschbetrag von 102 € hinausgehende Werbungskosten, erläutern Sie diese bitte in einer gesonderten Aufstellung (vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 31 bis 96 der Anlage N). Steuerfreier oder pauschal be­steuerter Arbeitslohn (z. B. aus einem Minijob) gehört zu den Bezügen.Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sind die Kapitaler­träge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen, in den

Zeilen 49 und / oder 50, 79 und / oder 80, 109 und / oder 110 zu erfassen. Unterliegen die Kapitalerträge der Abgeltung­steuer, sind diese vor Abzug des Sparer­Pauschbetrags in die Zeilen 51 und / oder 52, 81 und / oder 82, 111 und / oder 112 einzutragen.Zu den anrechenbaren Bezügen gehören außerdem alle Einnah­men, die für den Lebensunterhalt bestimmt oder geeignet sind (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Wohngeld und Sozialgeld). Von den anrechenbaren Bezügen werden die damit zusammen­hängenden Aufwendungen abgezogen, mindestens aber ein Pauschbetrag von 180 €. Ist die unterstützte Person verheira­tet oder lebt sie in einer Lebenspartnerschaft, wird ihr grund­sätzlich die Hälfte des Nettoeinkommens ihres Ehegatten / Lebenspartners als eigene Bezüge zugerechnet. Die Einkünfte, Bezüge und Werbungskosten der unterstützten Person weisen Sie bitte mit geeigneten Unterlagen nach. Die Jahresbeträge verringern sich um ein Zwölftel für jeden vol­len Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben.

Zeile 45 bis 54, 75 bis 84

und 105 bis 114

Gesetzlich unterhaltsberechtigt kann auch die Mutter eines Kindes gegenüber dessen Vater bis zur Vollendung des drit­ten Lebensjahres des Kindes sein; auch der Vater eines Kindes

kann einen entsprechenden Unterhaltsanspruch gegenüber der Mutter haben, wenn er das Kind betreut (Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB).

Zeile 40, 70 und 100

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AAbgabefrist 1, 3Abgeordnetenbezüge 1Abtretung 4Adoption 14Alleinerziehende 15Altersteilzeitzuschläge 18Antrag auf Einkommensteuerveranlagung 2, 3Arbeitnehmer­Pauschbetrag 18, 23Arbeitnehmer­Sparzulage 1, 2, 3Arbeitslohn 1, 2, 3, 10, 17, 18, 20, 23Arbeitslohn für mehrere Jahre 2, 17Arbeitslohn ohne Steuerabzug 17Arbeitsmittel 20Arbeitszimmer 20Aufstockungsbeträge n. d. Altersteilzeitges. 18Aufwandsentschädigung 18Ausbildungskosten 5Ausbildungs­ und Aussteuerversicherung 12Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Ver­sorgungsausgleichs 5Auslandstätigkeit 10, 17Außergewöhnliche Belastungen 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 13, 22Auswärtstätigkeit 20, 21

BBankverbindung 4Basisrente 11Behinderte Menschen 2, 6, 20Behinderten­Pauschbetrag 6, 7, 8, 14, 16Behinderung 6, 7, 14, 16, 20Berufsausbildung 2, 5, 13, 14, 15, 16, 20Bescheinigung EU / EWR 9außerhalb EU / EWR 9Bestattungskosten 7Bewerbungskosten 20Bundesfreiwilligendienst 14, 15

DDauernde Lasten 4Dienstwagen 21Doppelte Haushaltsführung 21

EEinkünfte 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 17, 18, 22, 23Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspart­nern 4, 10Enkelkinder 6, 14, 16Entfernungspauschale 18, 19, 21Entgeltersatzleistungen 2, 17, 18Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 15Entschädigungen 2, 17Entwicklungshelfer 14eTIN 17

FFahrgemeinschaft 19Familienheimfahrten 21, 23Familienversicherung 11Finanzinstitut im Ausland 9, 10Firmenwagen 20Flugkosten 19Fondsgebundene Lebensversicherung 12Fortbildungskosten 20Freibetragfür den Betreuungs­ und Erziehungs­ oder Ausbil­

dungsbedarf 13, 15zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufs­

ausbildung 2, 16Freibetrag für Versorgungsbezüge 17

Freistellungsauftrag 3Freiwilligendienst 14, 15

GGaragenmiete 19Geringfügige Beschäftigung 8, 14, 15Großeltern 15, 16, 22Grundstücksverkauf 1Grundwehrdienst 14

HHaftpflichtversicherung 10, 11, 12Handwerkerleistungen 8Haushaltsersparnis 7Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse 8Hausstand 21Heilbehandlungen 6Hinterbliebene 2, 6, 16

KKapitalertragsteuer 2, 3, 5Kapitalvermögen 1, 10, 23Kfz­Kosten 7Kinder 1, 2, 4, 5, 6, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 22Kinderbetreuungskosten 15, 16Kinderfreibeträge 2, 13, 15Kindergeld 6, 11, 12, 13, 15, 16, 22Kinderzuschüsse 13Kirchensteuer 1, 2, 4, 5, 13Kontoführungsgebühren 18, 20Krankengeld 12Krankenversicherung 11Krankheitskosten 7, 11, 22Künstlersozialkasse 11, 12Kurkosten 6, 7Kurzarbeitergeld 17, 18

LLändergruppeneinteilung 9, 13Lohnersatzleistungen 2, 17, 18Lohnsteuerbescheinigung 2, 4, 10, 11, 12, 13, 17, 18

MMitgliedsbeiträge 5, 6Mutterschaftsgeld 18

PPflegeaufwendungen 6, 7Pflegekosten 7Pflege­Pauschbetrag 6, 7Pflege­ und Betreuungsleistungen 8Pflegeversicherung 11Private Veräußerungsgeschäfte 1Progressionsvorbehalt 9, 17, 18

RRechtsschutzversicherung 12Reisekosten 7, 20Renten 1, 4, 5, 6, 11, 12Rentner 1, 11, 12Risikolebensversicherung 12Rürup­Verträge 10, 11

SSammelbeförderung 19, 20, 21Schulausbildung 14, 16, 18Schulgeld 16Schwerstpflegebedürftige 6, 7, 16Solidaritätszuschlag 13Sonderausgaben 1, 2, 4, 5, 8, 9, 10, 12, 15, 16Sozialversicherung 8, 10, 11Sparer 23Sparer­Pauschbetrag 23

Spenden und Mitgliedsbeiträgean politische Parteien 4, 5an unabhängige Wählervereinigungen 4, 6für steuerbegünstigte Zwecke 5, 6Staatsangehöriger eines EU­/ EWR­Staates 9Sterbekasse 12Steuerabzugsbeträge 2, 17Steuerfreier Arbeitslohn 10, 17Steuerklasse 2, 17Steuernachzahlung 2Stiefeltern 15Stiefkinder 14Studiengebühren 5TTagespflegepersonen 10, 11erste Tätigkeitsstätte 18, 19, 20

UÜbungsleiter 18Umzugskosten 20, 21Unterhalt für bedürftige Personen 1, 22, 23Unterhaltserklärung 23Unterhaltsleistungen 1, 5, 9, 15, 22, 23Unterhaltsverpflichtung 13, 15Unterhaltszahlungen an Kinder 5, 13Unterkunftskosten 5Unterschrift 10

VVerdienstausfallentschädigungen 17, 18Verlustabzug 2Verluste 2, 9Verlustvortrag 1, 2, 9Vermögensübertragung 1, 4, 5vermögenswirksame Leistungen 2Verpflegungsmehraufwendungen 21Versicherung 11Versorgungsausgleich 1, 5, 9Versorgungsbezüge 17, 18, 23Versorgungsleistungen 4, 9Vorsorgeaufwendungen 1, 4, 9, 10, 11, 12, 15

WWege zwischen Wohnung und erster Tätigkeits­stätte 18, 20Wegzug ins Ausland 9Werbungskosten 1, 2, 5, 12, 17, 18, 20, 21, 23Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Klei­dung 7ZZinsen 3Zumutbare Belastung 6, 7Zusammenveranlagung 4Zuständiges Finanzamt 3Zuzug vom Ausland 9

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