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· ... Ergänzende Bestimmun"gen zum Musterblatt für die Deutsche Grundkarte 1: 5000, 8. Ausgabe RdErJ. d. Innenministeriums v. 4.11.1991 - III C 3 - 5014') Für den Bereich des Landes Nordrhein-\VestfaIen wird das .. Musterblatt Hir die Deutsche Grundkarte 1:5000, 8. Ausgabe" wie folgt erganzt bzw. geändert: Seile 1./ In Abs:ltz 6 wird im Anschluß an den letzten Satz ein weiterer Satz angeftigt: Mindestens ist jedoch der Schnittpunkt der Gitterlinien mit den vollen Kilometerwerten, dann :lber durch eine Kreuzrnarke mit der SchenkeIIänge von 2,5 rnrn, darzustellen. Der Absatz 8 erhalt folgende Fassung: Die Breite der Kartenfelder 3m Grenzmeridian liegt zwischen 0,30 mund 0,60 m. Im einzelnen ergeben sich die For- mate der Kartenfclder aus der Anlage 1 .. Blatteinteilung der Deutschen Grundkarte 1:5000 am Grenzmeridian 7° 30' im Bereich des Landes Nordrhein-\X'estfalen" der Ergänzenden Bestimmungen. Der nachfolgende Text wird bis zum Ende der Nummer 3 auf Seite 1.2 ( ... eine solche von rund 0,50 m.) gestrichen. Seile /.2 Im Absatz 5 wird die Fcstlegung Hir die Strichbreite 2 wie folgt geändert: Strichbreite 2 ... 0,22 mm, abgekürzt: St. 2 In der 7. Zeile von unten sind die \Vorte "sowie natürliche Böschungen mit den Böschungshöhen'" zu streichen. Die 5. und 6. Zeile von unten werden ersatzlos gestrichen. Der letzte Satz der Seite erhält folgende Fassung: Die Abgrenzung der unterschiedlichen Darstellungsformen wird durch Vereinbarung zwischen den Katasterbehör- den und dem Regierungspräsidenten im Einvernehmen mit dem Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen festgelegt. Seite 3.3 Nach dem Absatz Rndwq;e wird ein weiterer Absatz eingeftigt: Rcil1iJcge werden durch einen Schriftzusatz gekennzeichnet, so daß ihr Verlauf eindeutig erkennbar ist. Nach dem Absatz GriilulJllngeu, Reitwege, große Vakebrsimdll wird folgender Absatz eingefligt: Fußgällgazolli:l1 können durch ein gleichmäßiges Punktraster mit einem Rastertonwert von 20 % und einer Auf- lösung von 16,75 Linien/C1n gekennzeichnet werden. Die so gekennzeichneten Fußgängerzonen werden durch eine Linie in Strichbreite 1 vom befahrbaren Straßenraum abgegrenzt. Seile 4.2 Der Abs;ltz 5 erhält folgende Fassung: Trockene Gräben von erheblicher Bedeutung innerhalb eines Grundstücks werden durch eine durchgehende geschlängelte Linie in Strichbreite I dargestellt. Verläuft ein trockener Graben entlang einer Grundstücksgrenze, so wird eine kurze geschlängelte Linie von etwa 5 mm Länge als Signatur an die Grundstücksgrenze gesetzt. Soweit die Lage des Grabens zur Grundstücksgrenze örtlich erkennbar ist, sollen die Signaturen auf der entsprechenden Seite, andernfalls wechselseitig angebracht werden. Bei trockenen Gräben, die als besondere Grundstücke ausgewiesen sind, werden die Signaturen abwechselnd rechts und links an den Graben gesetzt. .. ) MBI. NW.$. 1823 -

Ergänzende Bestimmungen zum Musterblatt für die Deutsche ... · Ergänzende Bestimmun"gen zum Musterblatt für die Deutsche Grundkarte 1: 5000, 8. Ausgabe RdErJ. d. Innenministeriums

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Page 1: Ergänzende Bestimmungen zum Musterblatt für die Deutsche ... · Ergänzende Bestimmun"gen zum Musterblatt für die Deutsche Grundkarte 1: 5000, 8. Ausgabe RdErJ. d. Innenministeriums

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Ergänzende Bestimmun"genzum Musterblatt

für die Deutsche Grundkarte 1: 5 000, 8. AusgabeRdErJ. d. Innenministeriums v. 4.11.1991 - III C 3 - 5014')

Für den Bereich des Landes Nordrhein-\VestfaIen wird das ..Musterblatt Hir die Deutsche Grundkarte 1:5000,8. Ausgabe" wie folgt erganzt bzw. geändert:

Seile 1./

In Abs:ltz 6 wird im Anschluß an den letzten Satz ein weiterer Satz angeftigt:

Mindestens ist jedoch der Schnittpunkt der Gitterlinien mit den vollen Kilometerwerten, dann :lber durch eineKreuzrnarke mit der SchenkeIIänge von 2,5 rnrn, darzustellen.

Der Absatz 8 erhalt folgende Fassung:

Die Breite der Kartenfelder 3m Grenzmeridian liegt zwischen 0,30 mund 0,60 m. Im einzelnen ergeben sich die For­mate der Kartenfclder aus der Anlage 1 ..Blatteinteilung der Deutschen Grundkarte 1:5000 am Grenzmeridian7° 30' im Bereich des Landes Nordrhein-\X'estfalen" der Ergänzenden Bestimmungen.

Der nachfolgende Text wird bis zum Ende der Nummer 3 aufSeite 1.2 (... eine solche von rund 0,50 m.) gestrichen.

Seile /.2

Im Absatz 5 wird die Fcstlegung Hir die Strichbreite 2 wie folgt geändert:

Strichbreite 2 ... 0,22 mm, abgekürzt: St. 2

In der 7. Zeile von unten sind die \Vorte "sowie natürliche Böschungen mit den Böschungshöhen'" zu streichen.

Die 5. und 6. Zeile von unten werden ersatzlos gestrichen.

Der letzte Satz der Seite erhält folgende Fassung:

Die Abgrenzung der unterschiedlichen Darstellungsformen wird durch Vereinbarung zwischen den Katasterbehör­den und dem Regierungspräsidenten im Einvernehmen mit dem Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalenfestgelegt.

Seite 3.3

Nach dem Absatz Rndwq;e wird ein weiterer Absatz eingeftigt:

Rcil1iJcge werden durch einen Schriftzusatz gekennzeichnet, so daß ihr Verlauf eindeutig erkennbar ist.

Nach dem Absatz GriilulJllngeu, Reitwege, große Vakebrsimdll wird folgender Absatz eingefligt:

Fußgällgazolli:l1 können durch ein gleichmäßiges Punktraster mit einem Rastertonwert von 20 % und einer Auf­lösung von 16,75 Linien/C1n gekennzeichnet werden. Die so gekennzeichneten Fußgängerzonen werden durcheine Linie in Strichbreite 1 vom befahrbaren Straßenraum abgegrenzt.

Seile 4.2

Der Abs;ltz 5 erhält folgende Fassung:

Trockene Gräben von erheblicher Bedeutung innerhalb eines Grundstücks werden durch eine durchgehendegeschlängelte Linie in Strichbreite I dargestellt. Verläuft ein trockener Graben entlang einer Grundstücksgrenze, sowird eine kurze geschlängelte Linie von etwa 5 mm Länge als Signatur an die Grundstücksgrenze gesetzt. Soweit dieLage des Grabens zur Grundstücksgrenze örtlich erkennbar ist, sollen die Signaturen aufder entsprechenden Seite,andernfalls wechselseitig angebracht werden. Bei trockenen Gräben, die als besondere Grundstücke ausgewiesensind, werden die Signaturen abwechselnd rechts und links an den Graben gesetzt.

..) MBI. NW.$. 1823

-

Page 2: Ergänzende Bestimmungen zum Musterblatt für die Deutsche ... · Ergänzende Bestimmun"gen zum Musterblatt für die Deutsche Grundkarte 1: 5000, 8. Ausgabe RdErJ. d. Innenministeriums

Die Ti~re der Gräben kann wie bei Böschungen angegeben werden.

.Signalurenbeispide:

Sti/t 6.3

Trockener Graben

- an Grundnücksgrem:e

- als Grundslück

Hausnummern sollen nach Möglichkeil dargesrdll werden. D;lbei sind die Regdungen des letzten Absatzes zubeachten.

Stile 8.1

Künsrliche und natürliche Böschungen werden nicht unterschieden, Demgemäß wird der Absatz <l des Unterab­schnitts nBöschungen~ gestrichen und der Absatz 9 folgendermaßen geändert:

Natürliche Böschungen (z.B. von Abrißnischen, Dolinen, Terrassenstufen, Wasserrissen, Steilufem) werden wiekünstliche Böschungen dargestellt.

Stilt 8.7

AbsalZ 2 im Abschniu Ht(lttll, Wälle wird um folgenden Sau ergänzt:

Liegt eine Grundstücksgrenze am WalIfuß. so sind die Signaturen nur an der dem Wall zugewandten Seite derGrenzlinie zu zeichnen.

Stilt 8.9

Im Abschnitt NalurJcnh"illtr erhält der Abun NaIHrschu~Z&tbitltfolgende Fassung:

NalltrJlh,llzgtbitlt sind in ihrer Ausdehnung durch eine gerissene Linie zu begrenzen. Entlang von Grundnücks­grenzen und topographischen Linien ist die Signalur rur die Naturschutzgebieugrenze mit Unterbrechungen soneben die betreffenden Linien zu setzen. daß der Grenzverlaufsicherzu erkennen iSI. Schriftzusatz :"Naturschutz­gebiet·, bei Plalzmangd: .N.S.G.~ (verg!. S. 8.11). Geschützte Landschaftsbestandteile erhalten die gleiche Grenzsi­gnatur wie Naturschutzgebiete und den Schriftzusatz : "G.L.B."j bei kleinen Objekten kann auf die Signatur ver­zichtet werden. Landschafts-, Wasserschutz-, LärmschutzgebieIe sowie ähnliche geschützte Gebiete werden nichtin die Karte aufgenommen.

Sri/t 8./1

Der Absatz 3 des Unterabschnius "Höhenpunkte" erhält folgende Fassung:

Höhenfestpunkte (Nivellementpfeiler und Mauerbolzen) werden mit den zugehörigen Höhenzahlen in Schwarzdargestellt. Die Höhenangaben der Punkte in den Netzen I. und 2. Ordnung werden mit zwei Dezimalen, im Nen3. Ordnung mit einer Dezimale angegeben.

Signaturenbeispide:

Stile 10.1

01410142

NivellementpfeilerMauerbolzen

o 76,42~ 31,56

Um die Blätter der Deutschen Gl1.Indbrtel:5000 beschleunigt herausgeben zu können, wird die Höhenfolie inNordrhein-Wesrf;llen auch in vereinfachter Form bearbeitet. Dabei wird 31s Gdändcd3Tstellung das F.rgebnis derphomgrammetrischen Auswertung ohne örtliche Überpriifung übernommen. Die bei der Auswertung nicht sichererkannten Höhenlinien wurlen gekennzeichnel.

Im Anschluß an Absatz 9 wird daher als Absatz 10 eingefugt:

Höhenlinien, die bei der phologrammetrischt.';n Auswt.';rrung nicht sicher erkannt und durch einen Fcldvergkichnicht überpriift worden sind, werden durch Querstriche in Strichbreite I gekennzeichnet. Die Querstriche sind ca.I mm lang und werden im Abstand von etwa I cm gesetzt. Die J?orstel1ungwirc\ im Kartt.';nrand erläutert (vgl. S. 13.2).

)

Page 3: Ergänzende Bestimmungen zum Musterblatt für die Deutsche ... · Ergänzende Bestimmun"gen zum Musterblatt für die Deutsche Grundkarte 1: 5000, 8. Ausgabe RdErJ. d. Innenministeriums

Stite 13.1

In Nummer 2 erhält der Text zum 2. Spiegelstrich folgende Fassung:

- bei Autobahnen die nächsten Autobahndreiecke oder -kreuze.

Seite 13.2

Die Vorschriften zur Gestaltung des Kartenrandes gelten nur insoweit, als durch die Anlagen 2 und 3 nichts anderesbestimmt wird. Änderungen liegen insbesondere beim FortHihrungsvermerk und bei den Hirden Ostrand des Kar­tenbJattes vorgesehenen Vermerken vor.

Die Übernahme einer Legende in den rechten Rand der Grundkartenoriginale ist nichtvorgesehen. Eine Zeichener­klärung mit zusätzlichen Bemerkungen und Hinweisen wird als Sonderdruck vom Landesvermessungsamt heraus­gegeben. Bei einem Druck der DGK 5 können die Signaturenheispiele dieser Zeichenerklärung als Legende in denrechten Kartenrand eingeclruckt werden.

Anfagen zum iHmterbfalt

Die beiden Anlagen zum Musterblatt (Zeichenmuster) werden durch die Anlagen 2 und 3 ersetzt. Darin erhält derSchutzvermerk im unteren Kartenrand folgende Fassung:

Diese Karte ist gesetzlich geschützt. Vervielfältigung nur mit Erlaubnis der Katasterbehörde oder des Herausgebers.Als Vervielfaltigung gelten z.B. Nachdruck, Photokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren. Scannen sowie Speiche­rung auf Datentrager.

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An lage 1 der ~Ergänzenden Bestimmungen zum Musterblatt fürdie Deursche Grundkarte 1: 5 000, 8. Ausgabe~

Blatteinteilungder Deutschen Grundkarte 1: 5000 am Grenzmeridian 7° 30'

im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen

NÖRDLICHE HÄLFTE

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Anlage 3 der "Ergänzenden Bestimmungen zum Musterblattfür die Deutsche Grundkarte 1: 5000,8. Ausgabe"

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3398 Rechts 57 86 HochEmsdetten, Isendorf Nord Diese Karte ist gesetzlich g88ChOtzt Vervielfiiltigung nur mit Erlaubnis der Katssterbeh6rde OO6( des Hersusgebers.

Als Vervielfiltigung gelten LB. Nachdruck, Fotokopie, MIkroverfilmung, Digitalis/eren. Scannen sowie Speicherung auf Datentrtiger.

Herauagegeben 1984

Vertrieb: Oberkreisdirektor Steinfurt, Vermessungs- und Katasteramt

25

I

1

2605Topogr. KarteI: 25000

Nr.3711

04" 04,8

Herstellung

Grundriß: 7981 RegierungspräsIdent MünsterHöhe: 1982 Landesvermessungsamt NW

Fortführungsstend

Grundrtß:Hdhe ..Einzelne Nachträge:

04"04,2

!100m400

04

'00200

03,81:5000

100

Landesvermessungsamt Nordrhein- Westfalen

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100

03,403,20302,8

Reg. Bez. Münster1 Stadt Rheine I . .2

C d KreIs Stemfurt" Lms etten

2802,6Politische Grenzen'

Page 7: Ergänzende Bestimmungen zum Musterblatt für die Deutsche ... · Ergänzende Bestimmun"gen zum Musterblatt für die Deutsche Grundkarte 1: 5000, 8. Ausgabe RdErJ. d. Innenministeriums

Anlage 2 der "Ergänzenden Bestimmungen zum Musterblattfür die Deutsche Grundkarte 1:5000, 8. Ausgabe"

AuOeruafld Gel Zetd1enloloe (50x 55 em)I

34 12 Rechts 57 24 HochHamm, Herringen 4312/15.

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Reg. Bez. Arnsberg -0822Stadt Hemm ---082<:

0842

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0838/0841

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Topogr. Ksrts / . 25000 7.5~

Nr.4312 i 12 n,m

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0853Fortführungsslsnd

GrundrifJ.. 1983 Vermessungs· und Kalasteramt der Stadt Hamm

H6he ..

Einzelne Nachtrage ..

,36mm

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t 2Qmm

Landesvermessungsami Nordrhein- WestfalenI

o772-Herausgegeben 1984

Vertrieb .. Oberstadtdirektor Hamm, Vermessungs- und Katasteramt

07,73- 1:5000" .. S'~:;:;::r:;::;::;:;~=====::;E:==::::;:==::;E:==::::;:==::2::==::::;:==::::!:::==::::;:===?-J 115 mm

100 0 100 200 300 400 MO !Tl

10 mm ..oHerstellung

I 22mm Grundriß.. 1975 Vermessungs· und Katasteramt der Stadl HammHöhe. 7983 Regierungsprasldent Amsberg

Diese Kllrte 111' gesetzlich geschützt VeNlelfllflgung nur mit Erleubn;$ d"r Ketllslorbeh6rd" od"r du HOftIUSgotHJfll.· I ~4 mm

Als VONlelf6ltigung gclt"n LB. Nllchdruck. fatokapie. Milcroverfllmung, DlgltellsiertJn. SCllnnen !lowie S~lcherung lIur DettJn/llger.

1.5 mm2,!l mm

biO Darstellung dor Ool6ndeformen Ist dlls Ergebniseiner LuftbtldlJullwertung ohne 6rtJiche Erg6nzung.N'cht $lcher ",lc8nn'tJ H6h~nl/nlcn sInd durch Quor·$trlch" golccnnzoichnc,.

01. H6henIJufnehme wurde Im Jahre 1983 euagelührt,H6benlndtNun~n durch Sergsenkung sind m6gllch.

0711

34 12 Rechts 5724 Hoch

Hamm, Herringen(Kre,s )

Politi!lche Grenzen:

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