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Entscheidungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen Univ.Prof. Dr. Michael Ganner Universität Innsbruck 19.11.2014 http:// www.youtube.com/watch?v=4mfERN9328s

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Entscheidungsfähigkeit von Menschenmit Behinderungen

Univ.Prof. Dr. Michael Ganner

Universität Innsbruck 19.11.2014

http://www.youtube.com/watch?v=4mfERN9328s

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Artikel 12 UN-BRK

Die Vertragsstaaten anerkennen, „dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.“

Vermutung der Rechts- und HandlungsfähigkeitVertreterentscheidung noch zulässig?

„substituted decision-making“ vs „supported decision-making“

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Artikel 12: Gleiche Anerkennung vor dem Recht

(2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.

(4) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass zu allen die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffenden Maßnahmen … wirksame Sicherungen vorgesehen werden, um Missbräuche zu verhindern.

der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person müssen geachtet werden regelmäßige Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und

unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle

§ 280 ABGB

Sachwalterschaft

§ 284f ABGB

Vorsorgevollmacht

§ 284b ABGB

Angehörigenvertretung

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Gleiche Anerkennung vor dem Recht (Art 12)

(5) … treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen oder zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen Zugang zu Bankdarlehen [etc.] … haben.

Achtung der Wohnung und der Familie (Art 23) Recht Ehe zu schließen

§ 568 ABGB

Testamentserrichtung

§ 3 EheG:

Einwilligungsvorbehalt

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Modelle unterstützter Entscheidung

Verhaltenskodex für Betreuer

Unterstützungskreise/Microboards

Mentor-System

Vertrauensperson

Persönliche Assistenz

Representation Agreement

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Danke für die

Aufmerksamkeit