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Dr Péter Darák Ph.D Dr Péter Darák Ph.D Die Die Richterethikkommissio Richterethikkommissio n Ungarns n Ungarns

Dr Péter Darák Ph.D

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Dr Péter Darák Ph.D. Die Richterethikkommission Ungarns. Die Kodifikation des ethischen Kodex. Gemeinsamer Ausschuss von Richtervereinen Formulierung an Sitzungen Annahme durch das Präsidium des Richtervereins Die Wahl der Mitglieder der Komission von allen Richtervereinen. Der Kodex. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Dr Péter Darák Ph.D

Dr Péter Darák Ph.DDr Péter Darák Ph.D

Die Die Richterethikkommission Richterethikkommission

UngarnsUngarns

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Die Kodifikation des ethischen Die Kodifikation des ethischen KodexKodex

Gemeinsamer Ausschuss von Gemeinsamer Ausschuss von RichtervereinenRichtervereinen

Formulierung an SitzungenFormulierung an Sitzungen Annahme durch das Präsidium des Annahme durch das Präsidium des

RichtervereinsRichtervereins Die Wahl der Mitglieder der Die Wahl der Mitglieder der

Komission von allen RichtervereinenKomission von allen Richtervereinen

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Der KodexDer Kodex

ZielZielee des Ethischen Kodexes des Ethischen Kodexes (Kapitel (Kapitel I.):I.):– ein Instrument der Selbstregelung ein Instrument der Selbstregelung – ethische Prinzipien, Verhaltensregelethische Prinzipien, Verhaltensregel

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Inhalt des Kodexes I.Inhalt des Kodexes I.

Erwünschtes Verhalten bei der Erwünschtes Verhalten bei der Ausübung des richterlichen BerufsAusübung des richterlichen Berufs (Kapitel II.)(Kapitel II.)– ausschließlich der Verfassung, und den ausschließlich der Verfassung, und den

Gesetzen unterworfenGesetzen unterworfen (Abschnitt 1.) (Abschnitt 1.)– frei von allen anderen inneren oder frei von allen anderen inneren oder

äußeren Einflüssenäußeren Einflüssen (Abschnitt 2.) (Abschnitt 2.)– nicht von der öffentlichen Meinung oder nicht von der öffentlichen Meinung oder

der Kritik der Medien, bzw. Vorurteile eines der Kritik der Medien, bzw. Vorurteile eines Teils der öffentlichen Meinung oder der Teils der öffentlichen Meinung oder der Medien beeinflußtMedien beeinflußt (Abschnitt 3.) (Abschnitt 3.)

Page 5: Dr Péter Darák Ph.D

Inhalt des Kodexes II.Inhalt des Kodexes II.

unparteiischunparteiisch (Abschnitt 4.) (Abschnitt 4.) höflichhöflich (Abschnitt 5.) (Abschnitt 5.) bewahrt die ruhige Athmosphäre der bewahrt die ruhige Athmosphäre der

VerhandlungVerhandlung fleißigfleißig (Abschnitt 5.) (Abschnitt 5.) vermeidet die seelenlose, mechanische vermeidet die seelenlose, mechanische

ArbeitserledigungArbeitserledigung (Abschnitt 6.) (Abschnitt 6.) zielgerichtet, schnell und effektiv zielgerichtet, schnell und effektiv (Abschnitt 6.)(Abschnitt 6.) erweitert ständig seine Kenerweitert ständig seine Kennntnissetnisse (Abschnitt (Abschnitt

7.)7.)

Page 6: Dr Péter Darák Ph.D

Inhalt des Kodexes III.Inhalt des Kodexes III.

Für die authentische Unterrichtung Für die authentische Unterrichtung der öffentlichen Meinung gibt der der öffentlichen Meinung gibt der Richter seinen Kollegen, der für diese Richter seinen Kollegen, der für diese Unterrichtung verantwortlich ist, jede Unterrichtung verantwortlich ist, jede Hilfe (Abschnitt 8.)Hilfe (Abschnitt 8.)

kritisiert nicht die Entscheidungen kritisiert nicht die Entscheidungen seiner Kollegenseiner Kollegen (Abschnitt 9.) (Abschnitt 9.)

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Inhalt des Kodexes IV.Inhalt des Kodexes IV.

Die aus Fällen erlangten Die aus Fällen erlangten Informationen bringt der Richter Informationen bringt der Richter nicht zur Kenntnis von Unbefugtennicht zur Kenntnis von Unbefugten (Abschnitt 10.)(Abschnitt 10.)

Verhältnis zu seinen aktiven und Verhältnis zu seinen aktiven und pensionierten Richterkollegen, und pensionierten Richterkollegen, und auch zu anderen gerichtlichen auch zu anderen gerichtlichen ArbeiternArbeitern, Anwälten usw. (Abschnitt , Anwälten usw. (Abschnitt 11.)11.)

Page 8: Dr Péter Darák Ph.D

Verhalten im Privat – und Verhalten im Privat – und öffentlichen Lebenöffentlichen Leben (Kapitel III.) (Kapitel III.)

bedachtes, tadelloses Verhaltenbedachtes, tadelloses Verhalten (Abschnitt 12.)(Abschnitt 12.)

vermeidet das Extreme vermeidet das Extreme (Abschnitt 12.)(Abschnitt 12.) nimmt in solchen Unternehmen und in nimmt in solchen Unternehmen und in

nonprofiten Organisationen nicht Teilnonprofiten Organisationen nicht Teil … (Abschnitt 13.)… (Abschnitt 13.)

verweist nicht auf seinen richterlichen verweist nicht auf seinen richterlichen BerufBeruf (Abschnitt 13.) (Abschnitt 13.)

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Verhalten im Privat – und Verhalten im Privat – und öffentlichen Lebenöffentlichen Leben II. II.

gestaltet seine freundschaftliche, private gestaltet seine freundschaftliche, private Kontakte und das Verbringen seiner Kontakte und das Verbringen seiner Freizeit auf einer Weise Freizeit auf einer Weise (Abschnitt 14.)(Abschnitt 14.)

keine politische Tätigkeitkeine politische Tätigkeit … (Abschnitt 15.- … (Abschnitt 15.- 16.)16.)

kann keine Kontakte pflegen zu einer kann keine Kontakte pflegen zu einer Organisation, einer ständigen oder Organisation, einer ständigen oder gelegenheitlichen Gruppierung, deren Ziel gelegenheitlichen Gruppierung, deren Ziel oder Tätigkeit rechtswidrig, oder oder Tätigkeit rechtswidrig, oder diskriminativ istdiskriminativ ist (Abschnitt 17.) (Abschnitt 17.)

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VorgehensweiseVorgehensweise (Abschnitt 18- (Abschnitt 18-19.)19.)

Der aus Richtern bestehende Der aus Richtern bestehende Richterliche – Ethische Landesrat Richterliche – Ethische Landesrat entscheidet darüber, entscheidet darüber, ob ein ob ein konkretes Verhaltenkonkretes Verhalten unethisch sei unethisch sei (Niemand wird persönlich (Niemand wird persönlich „verurteilt”, betroffen.)„verurteilt”, betroffen.)

Die Revision des Kodexes ist im Jahre Die Revision des Kodexes ist im Jahre 2007 fällig.2007 fällig. (Noch im Laufen - keine (Noch im Laufen - keine grundlegende neue Gedanken)grundlegende neue Gedanken)

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Die Satzung des RatesDie Satzung des Rates

Jeder Richter kann einen Antrag Jeder Richter kann einen Antrag stellenstellen

Nach der Satzung kann der Rat von Nach der Satzung kann der Rat von der Entscheidung nicht absehen, es der Entscheidung nicht absehen, es gibt eine Entscheidungspflicht!gibt eine Entscheidungspflicht!

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STELLUNGNAHMENSTELLUNGNAHMEN I. I.(Beschlüsse)(Beschlüsse)

den Ausschluß des vorgehenden Richters den Ausschluß des vorgehenden Richters beantragen (3/2006 – Abschnitt 12)beantragen (3/2006 – Abschnitt 12)

die Hilfe von einem Partei, (der von Beruf Artzt die Hilfe von einem Partei, (der von Beruf Artzt ist) annehmen, im Falle dann vorgehen und ist) annehmen, im Falle dann vorgehen und eine Entscheidung fällen (4/2006 – Abschnitt 4)eine Entscheidung fällen (4/2006 – Abschnitt 4)

Garagen planen lassen, deren Lage und Größe Garagen planen lassen, deren Lage und Größe dem Beschluß der Hauptversammlung der dem Beschluß der Hauptversammlung der Wohnungseigentümer nicht entsprichtWohnungseigentümer nicht entspricht

Keine Anzeigepflicht (5/2006 – Abschnitt 12)Keine Anzeigepflicht (5/2006 – Abschnitt 12)

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STELLUNGNAHMENSTELLUNGNAHMEN II. II.

seine Verbundenheit für die seine Verbundenheit für die politische politische Partei bzw. Partei bzw. deren Prderen Prääsidenten erklärensidenten erklären (6/2006 – Abschnitt (6/2006 – Abschnitt 15)15)

in einem Prozess vorgehen, wo in einem Prozess vorgehen, wo der Anwalt die der Anwalt die Anwaltskanzlei mit einem nahen Verwandten des Anwaltskanzlei mit einem nahen Verwandten des Richters zusammen führt.Richters zusammen führt. (1/2007 – Abschnitt 4) (1/2007 – Abschnitt 4)

vor breiter Öffentlichkeit sich so äußern: …vor breiter Öffentlichkeit sich so äußern: …rechtswidrige richterliche Entscheidung…(2/2007 rechtswidrige richterliche Entscheidung…(2/2007 – Abschnitt 8.,9.,11.)– Abschnitt 8.,9.,11.)

sich so äußern, daß er mit der im konkreten Fall sich so äußern, daß er mit der im konkreten Fall zu verwendenden, einschlägigen Rechtsvorschrift zu verwendenden, einschlägigen Rechtsvorschrift nicht einverstanden sei, denn diese nur seine nicht einverstanden sei, denn diese nur seine Arbeit vermährt. (3/2007 – Abschnitt 4)Arbeit vermährt. (3/2007 – Abschnitt 4)

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STELLUNGNAHMENSTELLUNGNAHMEN III. III. einen offenen Brief unterzeichnen, der politische einen offenen Brief unterzeichnen, der politische

Argumente beinhaltet und führenden staatlichen Argumente beinhaltet und führenden staatlichen Politiker kritisiertPolitiker kritisiert (4/2007 – Abschnitt 15) (4/2007 – Abschnitt 15)

beim Verlesen der Klage Feststellungen machen, beim Verlesen der Klage Feststellungen machen, die auf seinen rechtlichen Standpunkt schließen die auf seinen rechtlichen Standpunkt schließen lassen (5/2007 – Abschnitt 4.,5.)lassen (5/2007 – Abschnitt 4.,5.)

bei einem Ordnungswiedrichkeitsverfahren, das bei einem Ordnungswiedrichkeitsverfahren, das gegen ihn eingeleitet wurde, sich gegen ihn eingeleitet wurde, sich erst in der erst in der BerufungBerufung auf seine Immunität berufen auf seine Immunität berufen (1/2008 – (1/2008 – Abschnitt 12)Abschnitt 12)

die persönliche Meinung und Wertvorstellungen in die persönliche Meinung und Wertvorstellungen in der Begründung einer Entscheidung äußern der Begründung einer Entscheidung äußern (2/2008-Abschnitt 1., 2., 4., 5.)(2/2008-Abschnitt 1., 2., 4., 5.)

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Konklusionen I.Konklusionen I.

Betroffene Gebiete des Kodexes:Betroffene Gebiete des Kodexes:– Politische ÄusserungenPolitische Äusserungen– Einmischung in das Gerichtsprozess als Einmischung in das Gerichtsprozess als

private Person oder Juristprivate Person oder Jurist– Verhalten als RichterVerhalten als Richter

VoreingenommenheitVoreingenommenheit Missbrauch von ImmunitätMissbrauch von Immunität Kritische ÄusserungKritische Äusserung

– Rechtswidriges Verhalten im PrivatlebenRechtswidriges Verhalten im Privatleben

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Konklusionen II.Konklusionen II.

Top 3 Vorschriften:Top 3 Vorschriften:– Unparteilichkeit (Abschnitt 4)Unparteilichkeit (Abschnitt 4)– Würde (Abschnitt 12)Würde (Abschnitt 12)– Verbot der politischen Tätigkeit Verbot der politischen Tätigkeit

(Abschnitt 15)(Abschnitt 15)

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Konklusionen III.Konklusionen III.(Meine private Meinung)(Meine private Meinung)

Das Problem der Anonimität – Klatsch am Das Problem der Anonimität – Klatsch am GerichtGericht

Identifikation durch die MedienIdentifikation durch die Medien Die Grenze der Ethik soll die Die Grenze der Ethik soll die

Unabhängigkeit im verfassungsrechtlichen Unabhängigkeit im verfassungsrechtlichen Sinn sein! – So dürfte man die Begründung Sinn sein! – So dürfte man die Begründung eines Urteiles nicht aus einen ethischen eines Urteiles nicht aus einen ethischen Gesichtspunkt prüfen!Gesichtspunkt prüfen!

Ethisches Verfahren darf nicht mit Ethisches Verfahren darf nicht mit Disziplinarverfahren verbunden werden!Disziplinarverfahren verbunden werden!

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Konklusionen IV.Konklusionen IV.(Meine private Meinung)(Meine private Meinung)

Ich würde die Errichtung einer Ich würde die Errichtung einer Richterethikkommission für Richterethikkommission für Deutschland dann vorschlagen, wenn Deutschland dann vorschlagen, wenn – alle Verbände damit einverstanden sind,alle Verbände damit einverstanden sind,– Erst ein engbegrenztes Kodex und eine Erst ein engbegrenztes Kodex und eine

zurückhaltende Praxis als Ziel gesetzt zurückhaltende Praxis als Ziel gesetzt wirdwird

– Echt gute/kluge Kollegen als Mitglied Echt gute/kluge Kollegen als Mitglied gefunden werdengefunden werden