Upload
letuyen
View
216
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
Die neuen gewichteten Bewertungsmethoden der UfAB
Workshop
Hamburger Vergabetag
Wolfgang M. Bartsch
31. Januar 2013
AUTOMOTIVE INFOKOM MOBILITÄT,
ENERGIE & UMWELT
LUFTFAHRT RAUMFAHRT VERTEIDIGUNG
& SICHERHEIT
© IABG 2013
Meine Themen
Die Umsetzung gemäß UfAB V Version 2.0, Aktualisierung 2012
Grundformen der Zuschlagsformeln
Die neuen Gewichteten Richtwertmethoden
Ausreißer
Der Flipping-Effekt
Das paradoxe Verhalten der Referenzwertmethode
Zur beabsichtigten und der tatsächlichen Gewichtung
Manipulationsgefahr durch „Brautjungfer-Angebote“
Grundsätzliche Überlegungen zur Gewichtung von Leistung und Preis
Lösungsvorschlag: Bewertung von Qualitäts- und Preistreibern
2 04.02.2013
© IABG 2013
IABG Gesamtleistung: ca. 170 Mio. €* - Mitarbeiter: ca. 1.000 ( davon ca. 10% Investitionen in Forschung und Entwicklung, Anlagen, Personalentwicklung)
Automotive
Mitarbeiter:
ca. 120
Entwicklung und
Betrieb Mechatro-
nischer Test-Sys-
teme für OEM u.
Zulieferer
Verteidigung
& Sicherheit
Mitarbeiter:
ca. 370
Betrieb von mili-
tärischen Simula-
tions- und Test-
systemen für
Analysen und
Konzeptionen
Luftfahrt
Mitarbeiter:
ca. 160
Betriebsfestig- keitsversuche für Gesamtzellen und Baugruppen
Mobilität,
Energie & Umwelt
Mitarbeiter:
ca. 100
Lösungen für
Umweltschutz,
Elektromobilität
und die Energie-
wende
InfoKom
Mitarbeiter:
ca. 130
Beschaffung,
Entwicklung
und Betrieb
von sicheren
IuK-Systemen
Raumfahrt
Mitarbeiter:
ca. 130
Betrieb ESA- koordinierter Raumfahrt- Testzentren in Ottobrunn und Noordwijk
87,4 %
SCHWARZ Holding GmbH
12,6% IABG
Mitarbeiterbeteiligungs AG
Die IABG ist ein führendes europäisches Technologie-Unternehmen
mit den Kernkompetenzen Analyse, Simulation & Test und Anlagen-
betrieb für die Sicherheit (Safety & Security)
* Geschäftsjahr 2010
3
© IABG 2013
Das INFOKOM Lösungs- und Leistungsportfolio
IT Ausschreibungs-
management
Projektmanagement
u. -controlling
Vergabeberatung
Benchmarking
von IT-Verträgen
Lebenszyklus-
orientierte Kosten-
analysen (WiBe)
Betreibermodelle
SLA-Management
Strategische ITK
Optimierung
IT-Sicherheits- /
Safety-Konzepte
Security-Audits,
Security-Scans
Kritische
Infrastrukturen
Compliance
Management
IT-Risiko- /
Sicherheitsmanagement
Krisen- / Notfallpläne
Evaluierung
PPQA: Prozess- und
Produktqualitätssicherung
Geschäftsprozess-
optimierung
IT-Strategien &
-Fachkonzepte
Systemmigration
V-Modell XT Trainings
Schulungen
IPv6 Migrationen
Netzkonzepte
Netzmanagement
BOS Digitalfunk
Funknetzplanung
Ad-hoc Netze
Satelliten-
kommunikation
Testbeds
Aufbau von
Kommunikations-
infrastrukturen
Vergabe & Projekt-
Management Security, Safety
Compliance Netze, Kommunikation
AUTOMOTIVE INFOKOM MOBILITÄT,
ENERGIE & UMWELT
LUFTFAHRT RAUMFAHRT VERTEIDIGUNG
& SICHERHEIT
© IABG 2013
Unsere Leistungen:
• Bedarfsermittlung / Requirements Engineering
• Technische Expertise / Systemkenntnisse
• Bedarfssteuerung
• Erstellung von Vergabeunterlagen
• Rettung von Vergaben in „Schieflage“
• Wirtschaftlichkeitsanalysen
• Vertragsbenchmarks
• Markterkundungen
• Beantwortung von Bieterfragen
• Technische Prüfungen und Konzepte
• Auswertungen von Angeboten
• Verhandlungsstrategien
• Temporäre Bereitstellung von Experten
• Gesamtverantwortliches Vergabemanagement
IABG dynamische Entlastung des Auftraggebers
(öff.) Auftraggeber Eigenkapazität
zeitlicher
Unterstützungs-
bedarf
oder
fachlicher
Kompetenzbedarf
für
IT-Beschaffungen
Die „Atmende Vergabestelle“
IABG
© IABG 2013
Diplom-Informatiker (univ.)
Zertifizierter ITIL v2 ® Service Manager
Zertifizierter ITIL v3 ® Expert
Qualifikationen für die IT-Vergabe
Mitwirkung oder leitende Beratung für Vergaben
von wenigen 100 Tsd. EUR bis über 7 Mrd. EUR
Beispiele für Vergaben:
SAP Beratung, Thin-clients, Monitore, Desktop-PC, Server-
systeme, Storage-Systeme, Telekommunikationsleistungen,
Infrastrukturkonsolidierung, Projektleitungsleistungen,
Architekturberatung, Office-Programmierung,
QS und Softwaretest, IT-Dienstleistungen für einen
Energieversorger, Zentrale Dienste (Sächsisches
Verwaltungsnetz, HERKULES), IT-&Technologieberatung,
Arbeitsplatzdrucker, Multifunktionsgeräte, Videoconferencing,
VoIP, Tablets, Notebooks, SAP-Hosting, IT-Outsourcing, …
Weitere Qualifikationen
Projektmanagement, IT-Projektcontrolling
IT Service Management, ITIL
Open Source, IPv6, VoIP
IT Technologien und Methoden, IT Sicherheit
Wolfgang Bartsch
ServiceManager Award 2010
6 04.02.2013
© IABG 2013
Meine Themen
Die Umsetzung gemäß UfAB V Version 2.0, Aktualisierung 2012
Grundformen der Zuschlagsformeln
Die neuen Gewichteten Richtwertmethoden
Ausreißer
Der Flipping-Effekt
Das paradoxe Verhalten der Referenzwertmethode
Zur beabsichtigten und der tatsächlichen Gewichtung
Manipulationsgefahr durch „Brautjungfer-Angebote“
Grundsätzliche Überlegungen zur Gewichtung von Leistung und Preis
Lösungsvorschlag: Bewertung von Qualitäts- und Preistreibern
7 04.02.2013
© IABG 2013
Die Grundformen der Zuschlagsformeln (1)
Alle in der UfAB erwähnten Zuschlagsformeln sind von der Art…
8 04.02.2013
Alles, was mit der Leistung zusammenhängt
Leistungs-Term
Alles, was mit dem Preis zusammenhängt
Preis-Term
© IABG 2013
Die Grundformen der Zuschlagsformeln (2)
Einfache Richtwertmethode
(inkl. Sonderfall Vereinfachte Leistungs-/Preismethode)
Erweiterte Richtwertmethode
(Gewichtete Einfache Richtwertmethode)
9 04.02.2013
Leistungsterm
Preisterm
Leistungsterm Preisterm
Gewichtete Richtwertmethoden:
(Mittelwertmethode)
Medianmethode
Referenzwertmethode
(Relative Preispunktemethode)
(UfAB II-Formel)
(…)
© IABG 2013
Die Gewichteten Richtwertmethoden - Grundform
10 04.02.2013
= Zuschlagskennzahl für Angebot A
= Leistungswertung für Angebot A
= (Wertungs-)Preis für Angebot A
= Wertigkeitsfaktoren („Gewichtung“)
für die Leistung bzw. den Preis
= Normierung (Bezugswert)
für den Leistungsterm bzw. den Preisterm
© IABG 2013
Die Gewichteten Richtwertmethoden – Normierung / Bezugswerte
11 04.02.2013
Mittelwertmethode: Normierung auf die Mittelwerte
(Durchschnittswerte) von Leistung und Preis
Medianmethode: Normierung auf die Mediane
von Leistung und Preis
Referenzwertmethode: Normierung auf vom Auftraggeber vorgegebene
Referenzwerte für Leistung und Preis
© IABG 2013
Die Gewichteten Richtwertmethoden – Beispiele (aus der UfAB)
12 04.02.2013
Mittelwertmethode für Angebot A1
Medianwertmethode für Angebot A2
Referenzwertmethode für Angebot A3
© IABG 2013
Mittelwertmethode – Störung durch Ausreißer
13 04.02.2013
Abhängig vom Preis des Angebots X gewinnt reihum jedes der Angebote!
Damit stellt das Formelergebnis Z der Mittelwertmethode nicht ein Maß für die
Wirtschaftlichkeit eines Angebotes dar!
Leistung: 60% Preis: 40%
Preis von X: 60.000 € A B C D X
Leistungspunktzahl 10.000 9.500 9.000 8.500 9.000
Preis 100.000 88.000 78.000 70.000 60.000
Preis von X: 60.000 € 5 4 3 2 1
120.000 € 4 3 2 1 5
180.000 € 4 3 1 2 5
240.000 € 4 2 1 3 5
300.000 € 3 1 2 4 5
360.000 € 2 1 3 4 5
420.000 € 1 2 3 4 5
© IABG 2013
Grund für die Störanfälligkeit der Mittelwertmethode für Ausreißer
14 04.02.2013
Der Preisausreißer P(X) geht linear in den
Mittelwert Pavg ein.
Deswegen wird der Preisterm beliebig
klein, wenn der Ausreißer groß genug wird.
A
© IABG 2013
Das Gegenmittel „Median“ für Ausreißer
15 04.02.2013
Leistungs-
werte
Bieter
A
Bieter
B
Bieter
C Bieter
D
Bieter
E
Median (ungerade Anzahl von Werten)
Leistungs-
werte
Bieter
A
Bieter
B Bieter
C
Bieter
D
Median (gerade Anzahl von Werten)
© IABG 2013
Der Flipping-Effekt
16 04.02.2013
In beiden Beispielen (Mittelwertmethode, Medianmethode)
tauschen die unveränderten Angebote A und B den Platz,
je nachdem, welchen Preis das Angebot C (!!) hat!
Preis von C: 75.000 €
Medianmethode 2 1 3
Preis von C: 85.000 €
Medianmethode 1 2 3
A B C Gewichtung
Leistungspunktzahl 10.000 8.000 6.000 60%
Preis 100.000 70.000 78.000 40%
Preis von C: 78.000 €
Mittelwertmethode 1 2 3
Preis von C: 68.000 €
Mittelwertmethode 2 1 3
„Flipping“
© IABG 2013
Zweites Rennen: Nur Fahrzeug C wurde verändert.
A
B
C
17 04.02.2013
„Das verrückte Autorennen“
Erstes Rennen:
A
B
C
Fahrzeug A gewinnt!
Aber A und B tauschen Platz!
© IABG 2013
Beispiel für Flipping bei nur 2 Bietern
Ausgangslage:
Szenarios abgeleitet und anonymisiert aus einer konkreten Vergabe!
3 Leistungskriterien K1 mit 40%, K2 mit 35% und K3 mit 25%
Gewertet wird in einem Raster von 0 bis 10.
2 Angebote liegen wertungsfähig vor (4. Wertungsstufe)
Angebot A1 hat einen Preis von 100 Tsd €,
Angebot A2 hat einen Preis von 150 Tsd €.
Verwendung der Mittelwertmethode (bei 2 Angeboten identisch zur Medianmethode)
Untersucht wird die
Abhängigkeit des Wertungsergebnisses
von der (guten) Laune des Auswerters,
bei gleicher (fairer) Bewertung der Angebote A1 und A2.
18 04.02.2013
© IABG 2013
(Unbeabsichtigtes) Flipping durch den Bewerter B.
19 04.02.2013
Aufgrund schlechter Laune
am späten Freitag nachmittag
ist B. ein wenig griesgrämig
und wertet etwas kritischer:
Das Angebot A1 erhält in
allen drei Leistungskriterien
6 Punkte.
Das Angebot A2 ist in allen
drei Kriterien genau 1 Punkt
schlechter.
Wertungsblatt (Mittelwert-/Medianmethode)
Kriterium Gewichtung Angebot A1 Angebot A2
K1 40% 6 5
K2 35% 6 5
K3 25% 6 5
6,0 5,0
Preis P (30%): 150.000 € 100.000 €
Zuschlagskennzahl (x100): 40,4 39,6
Rang: 1 2
Ergebnis
Leistungspunkte L (70%):
Nach einem tollen
Wochenende ist B. noch
ganz beschwingt und wertet
relativ großzügig:
Das Angebot A1 erhält in
allen drei Leistungskriterien
7 Punkte.
Das Angebot A2 ist in allen
drei Kriterien genau 1 Punkt
schlechter.
Wertungsblatt (Mittelwert-/Medianmethode)
Kriterium Gewichtung Angebot A1 Angebot A2
K1 40% 7 6
K2 35% 7 6
K3 25% 7 6
7,0 6,0
Preis P (30%): 150.000 € 100.000 €
Zuschlagskennzahl (x100): 39,4 40,6
Rang: 2 1
Ergebnis
Leistungspunkte L (70%):
© IABG 2013
Das Gegenmittel „Referenzwert“ gegen Flipping
Keine Abhängigkeiten der Zuschlagsformel von Werten dritter Angebote!
Dadurch kann ein Angebot C nicht die Zuschlagskennzahlen der
Angebote A und B verändern.
► kein Flipping-Effekt
► kein bieterseitigen Manipulationsmöglichkeiten
ABER:
Wie sind die Referenzwerte für die Leistung und den Preis zu bestimmen?
20 04.02.2013
© IABG 2013
Die Abhängigkeiten des Zuschlagsergebnisses von den
Referenzwerten für Leistung und Preis
Gewinner in Abhängigkeit vom Referenzwert für den Preis
Gewinner in Abhängigkeit vom Referenzwert für die Leistung
21 04.02.2013
Gewichtung der Leistung → 50%
Referenzwert Leistung → 7.500
Referenzwert Preis → 120.000
UfAB-Beispiel A1 A2 A3 A4 A5
Leistungspunktzahl 9.500 9.200 8.900 8.500 7.400
Preis 120.000 105.000 100.000 98.000 110.000
Rang 4 2 1 3 5
50%
7.500
130.000
A1 A2 A3 A4 A5
9.500 9.200 8.900 8.500 7.400
120.000 105.000 100.000 98.000 110.000
4 1 2 3 5
Gewichtung der Leistung → 50%
Referenzwert Leistung → 7.500
Referenzwert Preis → 120.000
UfAB-Beispiel A1 A2 A3 A4 A5
Leistungspunktzahl 9.500 9.200 8.900 8.500 7.400
Preis 120.000 105.000 100.000 98.000 110.000
Rang 4 2 1 3 5
50%
7.000
120.000
A1 A2 A3 A4 A5
9.500 9.200 8.900 8.500 7.400
120.000 105.000 100.000 98.000 110.000
4 1 2 3 5
© IABG 2013
P A R A D O X O N :
Je niedriger der Leistungsreferenzwert vorgegeben
wird, umso eher gewinnen leistungsstarke Angebote.
Denn hohe Leistungsreferenzwerte
nivellieren hohe Angebotsleistungen.
Das Paradoxon des Referenzwerts für die Leistung
22 04.02.2013
Mathematische Erklärung:
Der Quotient L/LReferenzwert des Leistungsterms ist hierfür verantwortlich:
Denn für große Werte von LReferenzwert bleibt der Quotient klein – auch
für große Leistungskennzahlen L eines Angebots.
Für kleine Werte von LReferenzwert kann der Quotient aber relativ groß
werden für große Leistungskennzahlen L.
Für Leistungskennzahlen L, die kleiner als LReferenzwert sind, ist der Effekt
fast vernachlässigbar.
Mobilfunkmast, http://www.robertvoit.com
Effekt L/LReferenzwert
© IABG 2013
Anmerkungen zum Flipping-Effekt
„Grundsätzlich“ sind alle Gewichtsformeln betroffen, bei denen die
Zuschlagszahl in Abhängigkeit von dritten Angeboten berechnet wird:
Beispiel für die UfAB II-Formel in Schneider, NZBau 2002, 555 [556f.]
Beispiele für weitere Formeln in Bartsch/v.Gehlen/Hirsch, NZBau 2012, 393 [397f.]
Vergaberechtlich wird der Flipping-Effekt bislang nicht beanstandet.
Der Flipping-Effekt bei der sequenziellen Abschichtung von Bietern:
23 04.02.2013
Bei einer Ein-Schritt-
Abschichtung wird das
Angebot D benachteiligt;
bei einer Zwei-Schritt-
Abschichtung wird das
Angebot C benachteiligt.
© IABG 2013
Der Pumpeffekt der Gewichteten Richtwertmethoden (GRM)
24 04.02.2013
Die Gleichung bedeutet, dass ein Bieter die Zuschlagszahl ZGRM um den Faktor k steigern kann,
indem er sowohl Preis als auch Leistung um den Faktor k steigert.
Und zwar unabhängig davon, wie der Auftraggeber die Gewichtung GL und GP gewählt hat!
Demzufolge erhält also das aufgepumpte Angebot mit einer höheren Leistung und einem
höheren Preis eher den Zuschlag, selbst dann, wenn vom Auftraggeber die Gewichtung auf
den niedrigeren Preis gelegt wurde.
Die Gleichung ist…
Immer richtig für die Referenzwertmethode
Fast immer richtig für die Medianmethode (mit der Ausnahme, wenn die Mediane betroffen sind)
Ungefähr richtig für die Mittelwertmethode (weil sich immer auch die normierenden Mittelwerte ändern)
© IABG 2013
Der Pumpeffekt kann aber auch nach hinten losgehen!
25 04.02.2013
© IABG 2013
Relative Preispunktemethode (RPPM)
26 04.02.2013
Grundidee:
Der höchste Preis bekommt 0 Punkte.
Der niedrigste Preis bekommt die volle
(Preis-)Punktzahl.
Die Punkte der weiteren Angebote
werden linear interpoliert.
Formel:
0
Lmax
Pniedrigst PhöchstP(A)
Punktwertfür A
© IABG 2013
Absurde Rangfolge der Relativen Preispunktemethode?
27 04.02.2013
Bei Auswertung mit der Einfachen Richtwertmethode:
Es gewinnt das Angebot C mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis,
welches gleichzeitig auch den höchsten Leistungswert hat (10 Punkte)
Bei Auswertung mit der Relativen Preispunktemethode:
Es gewinnt das Angebot B mit dem schlechtesten Preis-Leistungsverhältnis,
welches gleichzeitig auch den niedrigsten Leistungswert hat (7 Punkte)
… obwohl bei der RPPM die Leistung höher gewichtet wurde als der Preis!
© IABG 2013
RPPM: Der Teuerste fliegt!
28 04.02.2013
Beispiel:
Maximal erreichbare Prozentpunkte für die Leistung: 40 %-Punkte
Maximal erreichbare Prozentpunkte für den Preis: 60 %-Punkte
Gesamtpunkte = Leistungsprozentpunkte + Preisprozentpunkte
Der billigste Bieter erhält für seinen Preis garantiert 60 %-Punkte.
Der teuerste Bieter erhält 0 Punkte.
Selbst wenn der teuerste Bieter die maximal mögliche Anzahl der
Prozentpunkte für seine Leistung erhalten würde (40 %-Punkte),
so kann er doch niemals den billigsten Bieter schlagen,
der aufgrund seines Preises ja bereits 60 %-Punkte erworben hat!
Drastisches Beispiel: Wertung 49 % zu 51%:
Wäre hier vom Auftraggeber tatsächlich beabsichtigt gewesen, dem
teuersten Bieter keine Zuschlagschance zu lassen?
© IABG 2013
Häufig wird die Zuschlagsmethode nur textlich (also ohne Formeln)
beschrieben. Oft sind die Formulierungen nicht eindeutig (oder können erst
anhand von Rechenbeispielen verstanden werden).
Textbeispiele:
„Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 1000 Punkte. Die weiteren
Angebote erhalten dann Punkte…
… im relativen Verhältnis des Angebotspreises zum niedrigsten Preis.“
… gemäß prozentualem Abstand auf das Angebot des preislich besten Bieters“
Rechenbeispiele
„Ein Angebot, welches um 10% über dem niedrigsten Preis liegt
… erhält im Verhältnis zum niedrigsten Preis*) weniger Punkte, also 909 Punkte“
… erhält entsprechend 10% weniger Punkte, also 900 Punkte“
*) Verhältnis vom niedrigsten Preis und dem Angebotspreis, also Pniedrigst und (1+10%) x Pniedrigst , also 1:(1+10%)
29 04.02.2013
Vom Text zur Formel
© IABG 2013
Ergebnis: Die Formeln zum Text
„Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 1000 Punkte.
Die weiteren Angebote erhalten dann Punkte…
30
04.02.2013
Pniedrigst +50% +100% 3x Pniedrigst
Preispunkte
Preise
… gemäß prozentualem Abstand
auf das Angebot des preislich
besten Bieters“
… im relativen Verhältnis des
Angebotspreises zum
niedrigsten Preis.“
Spezialform der RPPM UfAB II-Formel
© IABG 2013
Nur der Vollständigkeit halber: die UfAB II-Formel
Wesentliche strukturelle Probleme:
Abhängigkeit von einem Extremwert (Pnied )
( führt zu Effekten wie Flipping)
Addition des Preisterms
( selbst völlig überteuerte Angebote erhalten Punkte)
Angebotspreis P steht im Nenner
( führt zu fehlerhafter Berücksichtigung höherer Preise)
31 04.02.2013
Z = Zuschlagszahl für das Angebot
GL = Gewichtungsfaktor für die Leistung GP = Gewichtungsfaktor für den Preis
L = Leistungswertung des Angebots P = Preis des Angebots
Lbest = Bester Leistungswert aller Angebote Pnied = Niedrigster Preis aller Angebote
„De Glumpformel oafach
ned amoi ignorier‘n!“
http://de.wikipedia.org/wiki/Ein_M%C3%BCnchner_im_Himmel
© IABG 2013
Tatsächliche vs. beabsichtigte Gewichtung
32 04.02.2013
Beabsichtigte Gewichtung GL und GP:
Tatsächliche Gewichtung:
Die tatsächliche Gewichtung
ergibt sich aus den Faktoren
GL und GP sowie den
Normierungswerten LN und PN.
Für die Mittelwertmethode und
die Medianmethode ergibt sie sich
erst nach der Angebotsauswertung!
Aus diesem Grund nennt die UfAB (seit dem Update 2012) die Faktoren
GL und GP „Wertigkeitsfaktoren“, und nicht mehr „Gewichtung“.
© IABG 2013
Brautjungfer-Angebote
Taktische (evtl. mittelbare) Angebote, die das
Kernangebot aufwerten („gut aussehen lassen“)
Beispiel zur Mittelwertmethode:
Ein „Schwarm“ von hochpreisigen, aber leistungsarmen Angeboten…
zieht den Preismittelwert hoch (der Preis spielt dann eine untergeordnete Rolle)
und drückt den Leistungsmittelwert nach unten (die Leistung erhält mehr Gewicht).
Die beabsichtigte Gewichtung von Leistung und Preis ist also gestört.
Leistungsstarke, aber teure Angebote haben eine verbesserte Zuschlagschance.
Beispiel zur Medianmethode:
Ein Bieter kann sich beider Mediane (Leistung und Preis) „bemächtigen“,
indem er (mittelbar) mehr als die Hälfte aller Angebote abgibt.
33 04.02.2013
© IABG 2013
Meine Themen
Die Umsetzung gemäß UfAB V Version 2.0, Aktualisierung 2012
Grundformen der Zuschlagsformeln
Die neuen Gewichteten Richtwertmethoden
Ausreißer
Der Flipping-Effekt
Das paradoxe Verhalten der Referenzwertmethode
Zur beabsichtigten und der tatsächlichen Gewichtung
Manipulationsgefahr durch „Brautjungfer-Angebote“
Grundsätzliche Überlegungen zur Gewichtung von Leistung und Preis
Lösungsvorschlag: Bewertung von Qualitäts- und Preistreibern
34 04.02.2013
© IABG 2013
Ausgangsfragestellungen für mögliche Formeln
Was genau bedeutet „Wertungsanteil“?
Was konkret bedeutet „Gewichtung“?
Wie gewährleistet eine Formel die Anforderung des Senats?
35 04.02.2013
„Der Senat hält insoweit
einen Wertungsanteil des
Angebotspreises von 30% für
eine Größenordnung, die
regelmäßig nicht unterschritten
werden sollte.“ OLG Dresden vom 05.01.2001 WVerg 0011/00, Wverg 0012/00
© IABG 2013
Der Begriff der Preis-/Leistungsgewichtung
36 04.02.2013
Ohne (explizite) Gewichtung (bzw. bei Gleichgewichtung):
„Intuitive Balance“ von gewichtetem Preis und gewichteter Leistung
Eine bestimmte Menge von Leistung wird
durch eine bestimmte Menge von Geld
aufgewogen / kompensiert.
Zwischen Leistung und Preis besteht ein
1:1-Verhältnis, dass heißt:
Für „ein Quentchen“ mehr an Leistung ist
dementsprechend auch „ein Quentchen“
mehr Geld aufzuwenden.
© IABG 2013
Die intuitive Balance von Preis und Leistung
37 04.02.2013
Bsp: Gewichtung von Leistung zu Preis im Verhältnis 2:1
Dieselbe Menge von Leistung wird nun durch
die doppelte Menge von Geld aufgewogen /
kompensiert.
Zwischen Leistung und Preis besteht ein 2:1-
Verhältnis, dass heißt:
Für „ein Quentchen“ mehr an Leistung sind
dementsprechend auch „zwei Quentchen“
mehr Geld aufzuwenden.
© IABG 2013
Gewährleistet die Zuschlagsformel die intuitive Balance?
38 04.02.2013
Beispiel Mittelwertmethode / Medianmethode:
Warum liegt A vor B? …obwohl A über der
Isobathme von B liegt:
Leistung: 10 zu 8 = + 25%
Preis: 100 zu 70 = + 43%
+ 25 %
+ 3
7,5
%
– 40 %
– 60 %
(Gefühlte) Isobathme
von B mit einer
Steigung 60:40
© IABG 2013
Zum Wertungsanteil des Preises
- ein Gedankenexperiment -
39 04.02.2013
http://www.cs.technion.ac.il/~gershon/EscherForReal/
Was halten Sie von folgender Zuschlagsformel?
Preisanteil von 30% offensichtlich eingehalten
Kein Flipping möglich
Die beabsichtigte Gewichtung von Leistung und Preis wird
bei der Berechnung von Z eingehalten:
Z ändert sich im Verhältnis 70:30 bezogen auf eine Änderung von L
Z ändert sich im Verhältnis 30:70 bezogen auf eine Änderung von P
Einfache Anwendung, Intuitiv erfassbar
© IABG 2013
Zum Wertungsanteil des Preises
- ein Gedankenexperiment -
40 04.02.2013
Alle diese Zuschlagskennzahlen führen zum identischen Vergabe-Ergebnis!
http://www.cs.technion.ac.il/~gershon/EscherForReal/
© IABG 2013
Zwischenfazit: „Gewichtung ≠ Wertungsanteil“
41 04.02.2013
Ist die „intuitive Balance“ der richtige Gewichtsbegriff?
Setzen die Formeln die intuitive Balance korrekt um?
Beabsichtigte Gewichtung ≠ Tatsächliche Gewichtung
Gewichtung ≠ Wertungsanteil
Ungeklärt: Was bedeutet überhaupt Wertungsanteil?
Wie beeinflusst eine Gewichtungsformel tatsächlich die Rangfolge?
Ge
rha
rd H
ee
rde
ge
n,
Die
ha
lbe
Brü
cke
vo
n A
vig
no
n
© IABG 2013
Der Wirtschaftlichkeitsbegriff
§ 21 Abs. 1 EG VOL/A:
„Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände
wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.“
Erwägungsgrund 46 Abs. 3 zur RL 2004/18/EG:
Beschließen die öffentlichen Auftraggeber, dem wirtschaftlich günstigsten
Angebot den Zuschlag zu erteilen, so bewerten sie die Angebote unter dem
Gesichtspunkt des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.
42 04.02.2013
© IABG 2013
Performance-Maße
43 04.02.2013
© IABG 2013
Welche Formel ermittelt tatsächlich
„das wirtschaftlichste Angebot“?
44 04.02.2013
UfAB-Beispiele mit Gewichtung: 60% Leistung 40
Hier die Gewichtung
(der Leistung) einstellen! →A1 A2 A3 A4 A5 A1 A2 A3 A4 A5 A1 A2 A3 A4 A5
Leistungspunktzahl 9.500 9.200 8.900 8.500 7.400 9.500 9.200 8.900 8.500 7.400 9.500 9.200 8.900 8.500 7.400
Preis 120.000 105.000 100.000 98.000 110.000 120.000 105.000 100.000 98.000 110.000 120.000 105.000 100.000 98.000 110.000
Leistung: 60% Preis: 40% Leistung: 40% Preis: 60%
7,92 8,76 8,90 8,67 6,73 7,92 8,76 8,90 8,67 6,73 7,92 8,76 8,90 8,67 6,73
1 4 2 1 3 5 1
4 1 2 3 5 4 2 1 3 5 4 3 1 2 5
4 1 2 3 5 4 2 1 3 5 4 3 1 2 5
4 1 2 3 5 4 2 1 3 5 4 3 1 2 5
5 3 2 1 4 5 3 2 1 4 5 3 2 1 4
4 2 1 3 5 4 3 1 2 5 4 3 1 2 5
4 1 2 3 5 4 2 1 3 5 4 3 1 2 5
"50:50"
E. RWM(Einfach/Erweitert 6%)
UfAB II-Formel
Median-
Mittelwert-
Referenzwert-
RPPM
"Faktor 2" RPPM
Kann die Formelwahl eine Rahmenbedingung
(ein „Umstand“ gemäß § 21 Abs. 1 EG VOL/A) sein?
Dann müsste die Formelwahl im Vergabevermerk begründet werden!
© IABG 2013
Fehlleitende Formulierungen in den Normen
Es sind 2 unterschiedliche Wertungsräume
miteinander zu einer Zuschlagszahl zu verbinden:
Leistungs- und qualitätsbezogene Wertungsaspekte
Monetäre Wertungsaspekte
Die Formulierungen in den Vergabenormen suggerieren, dass diese beiden
Wertungsräume homogen seien und daher (sogar mit Gewichtung)
miteinander vereinbar wären:
§ 9 EG Nr. 2 VOL/A Die Auftraggeber haben die Zuschlagskriterien zu gewichten.
§16 EG Nr. 8 VOL/A: Bei der Entscheidung über den Zuschlag berücksichtigen die Auftraggeber
verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien,
beispielsweise Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit,
Umwelteigenschaften, Betriebskosten, Lebenszykluskosten, Rentabilität,
Kundendienst und technische Hilfe, Lieferzeitpunkt und Lieferungs- oder
Ausführungsfrist.
Gleich oder ähnlich lautend in der VKR, VOB/A, VOF, SektVO, VSVgV
Die homogene Vereinbarkeit ist aber offensichtlich nicht möglich!
45 04.02.2013
© IABG 2013
Meine Themen
Die Umsetzung gemäß UfAB V Version 2.0, Aktualisierung 2012
Grundformen der Zuschlagsformeln
Die neuen Gewichteten Richtwertmethoden
Ausreißer
Der Flipping-Effekt
Das paradoxe Verhalten der Referenzwertmethode
Zur beabsichtigten und der tatsächlichen Gewichtung
Manipulationsgefahr durch „Brautjungfer-Angebote“
Grundsätzliche Überlegungen zur Gewichtung von Leistung und Preis
Lösungsvorschlag: Bewertung von Qualitäts- und Preistreibern
46 04.02.2013
© IABG 2013
Wettbewerb der Marktteilnehmer
47 04.02.2013
„Perfektionskurve“
Leistung
Preis
Im Wettbewerb gebildetes Level
von Leistung und Preis
(marktgängiger Preis bezogen auf
die ausgeschriebene Leistung)
© IABG 2013
Ist die (pauschale) Gewichtung von Leistung zu Preis sinnvoll?
► Wenn die höhere Leistung erforderlich ist, dann hätte man von vornherein die
Leistungskriterien höher ansetzen müssen, anstatt dafür einen
Premiumaufschlag zu bezahlen.
► Wenn die höhere Leistung nicht erforderlich ist, dann ist es unsinnig, dafür
einen Premiumaufschlag zu bezahlen.
Eine Übergewichtung des Preises bedeutet, dass ein im Vergleich zum
Marktdurchschnitt niedrigerer Preis mit einer potenziellen überproportionalen
Leistungsreduzierung einher geht.
48 04.02.2013
Leistung
Preis
Eine Übergewichtung der Leistung
bedeutet, dass eine im Vergleich zum
Marktdurchschnitt höhere Leistung
mit einem überproportionalen
Preisaufschlag auf den im
Wettbewerb gebildeten Preis zu
bezahlen ist.
„Perfektionskurve“
© IABG 2013
Beispiel für pauschale Übergewichtung der Leistung
Flug von München nach Los Angeles
49 04.02.2013
© IABG 2013
Qualitäts- und Preistreiber als Zuschlagskriterien
Qualitätstreiber sind diejenigen Eigenschaften des Vergabegegenstands,
an dem sich der erhöhte Leistungsbedarf manifestiert.
Beispiel: Langlebigkeit, bessere Umwelteigenschaften, höhere Service Levels, etc.
Preistreiber sind diejenigen Eigenschaften des Vergabegegenstands, an
denen der Auftraggeber bereit ist, Abstriche zugunsten eines niedrigeren
Preises zu akzeptieren.
Beispiel: „Luxus-“Ausstattungen, Design, Ergonomie (?), etc.
50 04.02.2013
Hinweis:
Qualitätstreiber sind in der Regel einfacher zu identifizieren als Preistreiber. Sie können meistens
direkt als Zuschlagskriterium in die Wertung eingehen. Die Berücksichtigung von Preistreibern besteht
hingegen regelmäßig im Fehlen eines entsprechenden Wertungskriteriums.
In jedem Fall sollte der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen aber darstellen, welche
Eigenschaften des Vergabegegenstands ihm wichtig sind und an welchen Stellen er
Abstriche zugunsten eines niedrigeren Preises akzeptiert.
© IABG 2013
Ziel: Wettbewerb der Marktteilnehmer an der „richtigen“ Stelle
51 04.02.2013
„Perfektionskurve“
Leistung
Preis
Im Wettbewerb gebildetes Level
von Leistung und Preis
(marktgängiger Preis bezogen auf
die ausgeschriebene Leistung)
© IABG 2013
Fazit - Das Heft in der Hand behalten
Der Auftraggeber darf das Heft nicht aus der Hand geben,
indem er eine pauschalierte Gewichtung zwischen Leistung
und Preis wählt und es damit dem Bieter überlässt, an
welcher Stelle er Preis-/Leistungsreduzierungen vorsieht
bzw. an welcher Stelle er Premium-Leistungseigenschaften
anbietet.
52 04.02.2013
„Die Scheingewichtung des Preises ist ein stumpfes Instrument,
mit dem der öffentliche Auftraggeber seine strategischen Ziele
nur unvollkommen erreichen kann.“
(Bartsch / v. Gehlen / Hirsch in: NZBau 07/2012 S. 393)
Gewichtsmethoden erscheinen daher – nicht nur aufgrund ihrer mathematischen
Untauglichkeit – als nicht geeignet, um das wirtschaftlichste Angebot zu identifizieren!
© IABG 2013
Fragen, Kritik, Diskussion?
Wolfgang Bartsch IABG mbH
Beschaffungs- und Projektmanagement
Tel. 089 / 6088-3961
Weitere Informationen unter
http://www.iabg.de/formel
53 04.02.2013