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Studiengang: Bachelor in Erziehung und Bildung
Seminar: Arbeitsfelder
Wintersemester 08/09
Dozent: Dipl. Päd. Michael Sauer
Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung
- Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. -
Von:
Katharina Lutz, Lena Baumeister, Thomas Markwirth, Rebekka Kopp, Stephanie Wacker und Ramona Nagel
Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung……………………………………….. 3
2. Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung.......... 3
3. Die Gründungsphase der Lebenshilfe .....…..….. 4
4. Allgemeines zur Lebenshilfe…..………..……… 7
4.1 Die Werkstätte für behinderte Menschen………..………..9
4.2 Rechtliche und ethische Grundlagen…………………….10
5. Die Lebenshilfe Freiburg e.V.…..………….......12
5.1 Offene Hilfen………………………………………..….. 12
5.1.1 Unterstütztes Wohnen…………………………...……...… 13
5.1.2 Gruppen und Kurse…………………………...………..…. 14
5.1.3 Reisen und Urlaub…………………………….……….….. 14
5.1.4 Familienunterstützender Dienst……………………………15
5.2 Schulkindergärten……………………...……………….. 16
5.3 Kooperationen mit anderen Institutionen………………..18
5.4 Vernetzung mit anderen Lebenshilfen………………….. 19
5.5 Finanzierung………………………....…………………..19
6. Der Arbeitsalltag in der Lebenshilfe Freiburg.... 20
7. Aus-/Weiterbildung und Praktika……………... 21
8. Schluss…………………………………………22
9. Quellenverzeichnis……………………………. 23
Anhang
2
Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
1. Einleitung Diese Arbeit handelt von der Institution „Lebenshilfe“, die sich für Menschen mit
Behinderung einsetzt.
Die Lebenshilfe gilt bundesweit als größter Verein, der sich für Menschen mit Behinderung
stark macht, deshalb haben wir sie als Beispiel für diese Arbeit gewählt. Neben der
Geschichte der Lebenshilfe und deren Bedeutung im Allgemeinen, sollen vor allem die
Arbeitsbereiche der Freiburger Lebenshilfe erläutert werden. Außerdem soll der Arbeitstag
vorgestellt und etwas über Weiterbildungs- oder Ausbildungsmaßnahmen eröffnet werden.
Am Ende werden dann noch einige persönliche Erfahrungen angehängt, sodass sich die Leser
ein Bild der praktischen Arbeit machen können.
2. Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung „Es ist Normal verschieden zu sein“ so der ehemalige Bundespräsident Richard von
Weizsäcker. Das ist der Grundsatz der Bundesvereinigung der Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung e.V. Jeder Mensch ist individuell, einzigartig und unverwechselbar,
egal, welche Stärken oder Schwächen jeder einzelne besitzt. Alle haben jedoch dieselben
Grundbedürfnisse wie Schlaf, Essen, Trinken, soziale Akzeptanz, etc.
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistigen Fähigkeiten oder
seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das
Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der
Gemeinschaft beeinträchtigt ist", so ist die gesetzliche Definition der Behinderung nach § 2
Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX. Von einer Behinderung ist daher die Rede, wenn eine
individuelle Beeinträchtigung eines Menschen vorliegt. Diese können sich körperlich,
geistig, psychisch oder durch mehrere Beeinträchtigungen gemeinsam bemerkbar machen.
Je mehr die Gesellschaft dazu bereit ist, den Menschen mit Behinderung eine umfassende
Teilhabe in allen Beriechen zu eröffnen, desto weniger werden diese Menschen durch ihre
Beeinträchtigung auch wirklich zu Benachteiligten, denn „Niemand darf wegen seiner
Behinderung benachteiligt werden“, dieser Satz wurde 1994 in den Artikel 3 Absatz 3 des
Grundgesetzes aufgenommen.
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
Menschen mit geistiger Behinderung sind „Personen, deren Lernverhalten wesentlich hinter
der auf das Lebensalter bezogenen Erwartung zurückbleibt und durch ein dauerndes
Vorherrschen des anschauend- vollziehenden Aufnehmens, Verarbeitens und Speicherns von
Lerninhalten und eine Konzentration des Lernfeldes auf direkte Bedürfnisbefriedigung
gekennzeichnet ist“, (Bach 1977b S.92, zit.n. Hensle 1986 S.106). Das soll jedoch nicht
heißen, dass die betroffenen Menschen nicht die Fähigkeiten des Denkens oder Fühlens
hätten, denn genauer gesagt, sind sie sehr feinfühlig, emotional und verfügen über eine starke
soziale Kompetenz, dass sie dadurch zeigen, indem sie auf ihre Mitmenschen offen und direkt
zu gehen.
Den Menschen mit geistiger Behinderung soll es gewährleistet sein, ihre Persönlichkeit zu
entfalten und in größtmöglichster Gemeinsamkeit mit allen Menschen leben zu können.
Durch entsprechende Fördermaßnahmen, die in den Einrichtungen der Lebenshilfe zu finden
sind, wird ersichtlich, dass Menschen mit Behinderung bildungsfähig sind und im
Zusammensein mit anderen weit mehr Selbstständigkeit entwickeln. Beispiele für solche
Einrichtungen sind das „gemeinsame Leben und Lernen in Kindergärten und Schulen,
begleitete Arbeit in der privaten Wirtschaft, bei öffentlichen Arbeitgeber oder in so genannten
Selbsthilfe-Firmen und das Zusammenleben kleiner Gruppen mit Betreuung in üblichen
Mietwohnungen oder die gemeinsame Freizeitgestaltung“ (Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. 1991, S.13).
Aufgabe der Lebenshilfe ist es, Menschen mit geistiger Behinderung überall stärker als bisher
einzubeziehen. Die Arbeit der Lebenshilfe unterstützt geistig Behinderte auf ihrem Weg zur
Selbstbestimmung und Eigenständigkeit.
„Für jeden Menschen ist es wichtig, dass er sein Leben so weit wie möglich selbst gestalten
kann, das er in allen Bereichen, die ihn betreffen, mitreden und mitentscheiden kann.
Menschen mit geistiger Behinderung wird dieses demokratische Grundrecht viel zu oft
vorenthalten“ (ebd S.16).
3. Gründungsphase der Lebenshilfe
Herbst 1958, -13 Jahre nachdem Deutschland unter NS- Regierung stand und behinderte
Menschen ab 1940 durch ein Programm, unter der irreführenden Tarnbezeichnung
„Euthanasie“ (wörtlich: schöner Tod), zur systematischen Tötung missgebildeter, geistig
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
behinderten und psychisch kranker Kinder oder Erwachsener führte, - trafen sich der
niederländische Pädagoge Tom Mutters, Fachleute und Eltern in Marburg, die zusammen
nach einem praktischen Weg der Hilfe für ihre Kinder mit geistiger Behinderung suchten. Die
Versammelten strebten nach einer Förderung für ihre Kinder und arbeiteten zielstrebig und
mit unermüdlichem Einsatz auf die Umsetzung der Idee der gemeinsamen Hilfe hin, die
Schaffung von Heilpädagogischen Kindergärten, Tageseinrichtungen und Werkstätten. Bis
dahin bestand keine Schulpflicht für Kinder mit Behinderung, denn geistig behinderte waren
weitgehend von den Kindergärten und Schulen ausgeschlossen und Erwachsenen Behinderte
hatten keine Aussicht auf einen Arbeitsplatz.
Um für die Vereinigung einen geeigneten Namen zu kreieren, war eine lange Diskussion von
Nöten, der Name sollte leicht verständlich und sich den Zielen des Vereins anpassen, da es
1958 hauptsächlich nur geistig behinderte Kinder gab, einigten sich die Gründer auf den
Namen Lebenshilfe für geistig behinderte Kinder e.V.. Dieser wurde nur zehn Jahre
beibehalten, da der Name Lebenshilfe die Hilfe für das ganze Leben lang ausdrücken soll.
Daher wurde der Verein 1968 in Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V., umbenannt.
Vielen Eltern erscheint die Gründung der Lebenshilfe ein Lichtblick in dem Leben ihrer
Kinder zu bieten und die Eltern ermutigten sich gegenseitig, damit sie ihre Kinder nicht mehr
länger verstecken müssen, sondern aufrichtig und selbstbewusst zu ihnen zu stehen. Die
Lebenshilfe begann als Initiative von Eltern, Fachleuten und Förderern, die mit großem
persönlichem Engagement die Arbeit in Gang setzten, um für die Menschen mit geistiger
Behinderung einen Platz mitten in der Gesellschaft zu fügen.
Im Januar 1959 gab es die erste Lebenshilfe Satzung in Marburg, Ziel war es, alle
Maßnahmen für eine wirksame Arbeit in der Lebenshilfe zu erreichen. Dazu gehörten
Kindergärten, Schulen, Tageseinrichtungen und Werkstätten. Außerdem wollte der Verein
eine bessere Öffentlichkeitsarbeit, um auf die Probleme von Menschen mit geistiger
Behinderung aufmerksam zu machen, denn die Arbeit des Vereins sollte durch Spenden und
Mitgliedsbeiträgen finanziert werden.
Als Jahrzehnt des Aufbruchs können die 1960er- Jahre betitelt werden. Denn in mehr als 300
Städten und Landkreisen wurden Lebenshilfen gegründet. Kinder mit geistiger Behinderung
werden in den ersten Sonderkindergärten und Tageseinrichtungen unterrichtet, gefördert und
betreut. Des Weiteren wurde um die Schulpflicht für geistig Behinderte gekämpft. Auch die
Mitgliederzahl stieg um einiges mehr an.
In den 1970er Jahren kamen zu den bereits bestehenden Einrichtungen nun Frühförderstellen -
da die ersten Lebensjahre in der Entwicklung eines Kindes die entscheidenden sind, um einen
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
möglichst „normalen“ Lebensweg zu finden-, Werkstätten, die die ersten Schritte ins
Arbeitsleben ermöglichen und Wohneinrichtungen hinzu. An den ehemaligen
Bundespräsidenten Johannes Rau wurden von Menschen mit Behinderung die Wünsche
„Wir möchten die Wahl haben, wo und wie wir wohnen, mit den Eltern, zu zweit oder mit
Freunden, im Wohnheim, in einer Außenwohngruppe oder Wohngemeinschaft. Es soll auch
betreutes Wohnen geben.“ (Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger
Behinderung 2008, S.37) ausgesprochen. Die Lebenshilfe möchte den behinderten Menschen
mehr Selbständigkeit ermöglichen.
Für Normalisierung und Integration setzte sich die Lebenshilfe in den 1980er Jahre ein.
Ausbau der Integration durch die „Schaffung von Begegnungen von behinderter und nicht-
behinderter Menschen - nach dem Motto `so viel Integration wie möglich und soviel
besondere Förderung wie nötig´“ (ebd. S.45). Auch soll den Menschen mit Behinderung ein
Leben so normal wie möglich in allen Bereichen der Gesellschaft, -Schule, Arbeitswelt,
Freizeitgestaltung durch Sport und Kultur - geboten werden. Da die Erziehung, Betreuung
und Pflege von Menschen mit Behinderung in der Familie viel Zeit und auch Kraft in
Anspruch nahm, fand auch der Familienentlastender bzw. Familienunterstützender Dienst der
Offenen Hilfen der Lebenshilfe mehr an Bedeutung. Ausführlicher wird der FUD im Kapitel
beschrieben.
„Ich weiß doch selbst, was ich will“, (ebd. S.56) so die Aussage eines Menschen mit
Behinderung. Selbstbestimmung, ein großes Thema der 1990er Jahre. 1990 wurde auf der
Mitgliederversammlung ein neues Grundsatzprogramm der Lebenshilfe entwickelt, die bis
heute aktuellen Aussagen sind: „ `Geistige Behinderung – es ist normal verschieden zu sein´,
`Selbstverwirklichung in sozialer Integration´, `Auf dem Weg zur Selbstbestimmung´ und
`Leben so normal wie möglich´“ (ebd. S.57). Die Anliegen, welche die Lebenshilfe verfolgt,
sind die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung zu stärken und in den
Vordergrund zu stellen.
Seit dem Jahre 2000 strebt die Lebenshilfe danach, das die Teilhabe der Menschen mit
Behinderung am gesellschaftlichen Leben zur Selbstverständlichkeit werden soll. Die
Lebenshilfe ist durch das Gleichbehandlungsgesetz zum Schutz der Rechte und Würde
behinderter Menschen geprägt. Seit 2008 haben alle Menschen mit Behinderung das
uneingeschränkte Recht, ihre Hilfen durch das so genannte Persönliche Budget zu
organisieren (vgl. ebd. S.69f.)
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
Deutschlandweit gibt es rund 527 Orts- und Kreisvereinigungen, sowie 16 Landesverbände
als Mitgliedorganisation der Bundesvereinigung Lebenshilfe in Marburg.
Die Lebenshilfe Freiburg, die seit 1966 besteht, ist eine relativ kleine Lebenshilfe. Das liegt
daran, dass Freiburg schon von je her eine Caritasstadt war und die Lebenshilfe daher nur die
Bereiche abdeckt, die vom Caritasverband nicht angeboten werden. Daher gibt es in Freiburg
die Offenen Hilfen der Lebenshilfe, die später näher erläutert werden. Schulkindergärten gibt
es einen in Freiburg, sowie am Kaiserstuhl in Bötzingen.
4. Allgemeines zur Lebenshilfe Hier soll erklärt werden, was die Lebenshilfe als Institution überhaupt ist und welches
Konzept dahinter steht. Zunächst soll eine Art Definition der Lebenshilfe und schließlich die
Ziele und Aufgaben dargestellt werden.
„Alles, was ist, ist vollkommen genug, wenn es ist!“(vgl. Prospekt „Menschen mit geistiger
Behinderung in unserer Gesellschaft“, S.21)
Mit dieser Aussage soll darauf aufmerksam gemacht werden, um was es bei der Arbeit der
Lebenshilfe geht: Alle Menschen gleich zu behandeln, so auch Menschen mit Behinderung.
Die Lebenshilfe ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der sich deutschlandweit für
Menschen mit Behinderung einsetzt. Der Verein wendet sich vor allem an die Familien der
behinderten Menschen, da meist über sie Hilfe angefordert wird und die Angebote
angenommen werden.
Wie bereits erwähnt ist die Lebenshilfe als Vereinigung von Eltern geistig behinderter
Menschen entstanden. Heute besteht sie aus der Beteiligung dieser Eltern und ausgebildeten
Fachleuten und ist Ansprechpartner für alle Menschen mit Behinderung. Somit wird auch die
Verantwortung von allen Beteiligten mitgetragen. Allein in Deutschland leben heutzutage
rund 420.000 Menschen mit geistiger Behinderung. Jedes sechste Kind, welches in
Deutschland geboren wird, ist von einer geistigen Behinderung betroffen. Da aber auch
Menschen mit körperlicher Behinderung angesprochen werden sollen, sind es
deutschlandweit doppelt so viel Menschen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Die Vereinigung der Lebenshilfe selbst zählt heute rund 125.000 Mitglieder im ganzen
Bundesgebiet.
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
Hinter der ganzen Vereinigung steht der Selbsthilfedanke. Selbsthilfe bedeutet miteinander zu
reden, Erfahrungen auszutauschen, einander mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und sich
gegenseitig Mut zu machen. Außerdem geht es darum sich gemeinsam für die Rechte
behinderter Menschen und ihre Familien einzusetzen und deren Interessen zu vertreten.
Menschen mit Behinderung sollen dabei unterstützt werden sich in der Gesellschaft zurecht
zu finden und sich einzufügen.
Sie sollen lernen ein möglichst normales Leben zu führen. Es geht darum, dass sich die
Menschen in der Gesellschaft wohlfühlen und von der Gesellschaft auch Anerkennung
erlangen.
Das Ziel ist es, zu zeigen, dass „geistige Behinderung ein Ausdruck der Vielgestaltigkeit
menschlichen Lebens ist, der den Wert dieses Lebens in keiner Weise herabsetzt.“ (vgl.
Prospekt „Lebenshilfe“ S.1)
Man will zeigen, dass eine geistige Behinderung den Menschen nicht daran hindern soll, alle
Chancen zu erhalten, die nichtbehinderte Menschen auch haben.
Durch die Hilfe und Unterstützung der Lebenshilfe können Menschen mit Behinderung
bestimmte Förderung und Begleitung erfahren, sodass sie das beste aus ihrem Leben machen
können.
Die Lebenshilfe setzt sich aus etwa 542 Orts- und Kreisvereinigungen und etwa 16
Landesverbänden zusammen.
Alle vier Jahre wird der ehrenamtliche Bundesvorstand von Delegierten der örtlichen
Vereinigung und der Landesverbände gewählt. Menschen mit geistiger Behinderung bringen
ihre Anliegen entweder selbst mit ein oder lassen sich durch Angehörige in den Gremien
vertreten. Dadurch soll gewährleistet werden, dass fachliche Kenntnisse in die Arbeit mit
Menschen mit Behinderung einfließen.
Momentan gibt es rund 3000 Einrichtungen und mobile - beziehungsweise ambulante -
Dienste zur Förderung der Menschen mit Behinderung. Dies wird durch Frühförderstellen,
Familienunterstützende Dienste, Kindergärten, Schulen, Werkstätten, Wohnstätten und
vielfältige Freizeitangebote sichergestellt. So sollen die Bereiche Familie, Wohnen, Freizeit,
Alter, Arbeit und Lernen abgedeckt werden.
Zudem werden laufend Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten für Menschen mit
Behinderung und ihre Angehörigen, sowie den Mitarbeiter der Einrichtungen angeboten.
Die Lebenshilfe vertritt die Rechte der Menschen mit Behinderung und vermittelt zwischen
den Angehörigen, dem Gesetzgeber und den Behörden.
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
Sie versucht außerdem die Gesellschaft auf Menschen mit Behinderung aufmerksam zu
machen und fördert die Integration in allen Lebensbereichen: Menschen mit geistiger
Behinderung sind Menschen wie alle anderen auch. Sie haben gleiche Bedürfnisse und
gleiche Rechte. Auch sie wollen ihr Leben so weit wie möglich eigenständig führen.
Die Lebenshilfe will demnach alle Menschen mit Behinderung ansprechen, sowohl Männer
als auch Frauen, egal welchen Alters und welcher Nationalität.
Als Organisation umfasst die Lebenshilfe nicht nur die Menschen mit Behinderung und deren
Eltern, sondern auch die Menschen, die sich von Berufswegen aus mit diesen Menschen
beschäftigen, sowie Förderer, Spender und ehrenamtliche Mitarbeiter (vgl. Prospekt
„Lebenshilfe“, S.4).
4.1 Die Werkstätte für behinderte Menschen Eine weitverbreitete Einrichtung der Lebenshilfe sind die Werkstätten für Menschen mit
Behinderung.
Die meisten von Ihnen werden von dem Berufsleben zunächst ausgeschlossen. Deshalb
wurden eigene Werkstätten der Lebenshilfe gegründet, um so den erwachsenen Menschen mit
Behinderung nach der Schule eine Perspektive bieten zu können.
Sie können hierdurch Selbstbestätigung, Selbstbewusstsein und Selbstständigkeit erlernen,
wie es auch bei nichtbehinderten Menschen der Fall ist.
Auch Menschen mit Behinderung ziehen ihre Anerkennung aus dem Beruf und sollten
deshalb die Möglichkeit haben, in einer der Werkstätte zu arbeiten. Außerdem werden sie
durch den Beruf auch mehr in die Gesellschaft eingebunden, was wie gesagt, ein wichtiges
Ziel der Lebenshilfe ist.
Für Menschen mit leichterer Behinderung sollen auch außerhalb der eigenen Werkstätten
Arbeitsplätze gesucht werden.
Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfB) sind daher nicht nur ein wirtschaftlicher
Betrieb, sondern bedürfen einer staatlichen Förderung und gesellschaftlicher Unterstützung,
zum Beispiel bei der Suche nach Räumlichkeiten.
Die Menschen in den Werkstätten arbeiten in mehreren Bereichen. Unter anderem können sie
sich in der Montage beschäftigen oder in bestimmten Dienstleistungsgewerben arbeiten.
Die Lebenshilfen versuchen vielfältige Arbeitsplätze zu schaffen und dabei die persönlichen
Fähigkeiten der erwachsenen Menschen zu berücksichtigen. Es steht auch das Ziel dahinter,
die Menschen mit Behinderung immer weiter zu fördern und zu einer Weiterentwicklung zu
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
verhelfen (vgl. „Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung“,
S. 45/46).
Auch wenn die Menschen mit Behinderung von anderen Menschen betreut werden, können
sie doch soweit selbständig arbeiten, sodass sie sich weiterentwickeln und in die Gesellschaft
hineinwachsen können. So läuft es zwar nicht in jeder Werkstatt der Lebenshilfe ab, aber
generell orientieren sie sich alle an oben genannten Ansichten. Hier wurde die Werkstatt der
Lebenshilfe Bruchsal bei Karlsruhe als Beispiel gewählt (vgl.
http://www.lebenshilfebruchsal.de/index.php?option=com_content&task=section&id=48&Ite
mid=138, 02.01.09).
4.2 Rechtliche und ethische Grundlagen Die Lebenshilfe als Vereinigung für Menschen mit geistiger Behinderung setzt sich für die
Rechte und Interessen der Menschen mit geistiger Behinderung ein. Die ethischen Grundsätze
der Lebenshilfe bezüglich der Menschenwürde, des Lebensrechts, der Behinderung und des
gesellschaftlichen Handelns finden ihre Grundlage im Grundgesetz. Hier ist besonders auf die
in Artikel 1 bis 3 formulierten Menschenrechte hinzuweisen, die für alle Menschen Gültigkeit
haben. So haben Menschen mit geistiger Behinderung wie alle anderen Bürger Anspruch auf
Achtung der Menschenwürde (Artikel 1 GG), auf den Persönlichkeitsschutz (Artikel 2 GG),
auf den Gleichheitsschutz (Artikel 3 GG) und auf alle anderen Grundrechte.
Von besonderer Bedeutung ist der Satz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.“ (Artikel 3 Absatz 3 GG) (vgl. Vorstand der Bundesvereinigung
Lebenshilfe 1990; http://dejure.org/gesetze/GG/3.html). Er sagt aus, dass die Würde aller
Menschen zu schützen ist und es dabei keine Sonderregelungen für Menschen mit
Behinderung geben darf. Mit ihm geht die Forderung einher, Diskriminierung abzubauen.
In ihren „Ethischen Grundaussagen“ von 1990 betont die Lebenshilfe, dass „[…]
Behinderung eine Seinsweise menschlichen Lebens neben anderen ist […]“
(Bundesvereinigung Lebenshilfe 2008, S. 48). Demnach ist es normal, verschieden zu sein.
Menschen mit einer Behinderung können ebenso wie Menschen ohne Behinderung von Sinn
und Glück erfüllt leben (vgl. Vorstand der Bundesvereinigung Lebenshilfe 1990).
Angesichts rasanter Fortschritte in Medizin und Naturwissenschaften und Kosten-Nutzen-
Aspekten werden diese Grundsätze jedoch immer wieder in den Hintergrund gedrängt.
Deshalb sind gerade Menschen mit geistiger Behinderung auf besonderen Schutz angewiesen
(vgl. Bundesvereinigung Lebenshilfe 2008).
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
Die Lebenshilfe arbeitet darauf hin, dass die Grundrechte wie das im Grundgesetz für jeden
garantierte Recht auf Leben (Artikel 2 Absatz 2 GG) in der Praxis verwirklicht werden (vgl.
Bundesvereinigung Lebenshilfe 1991). Aus diesem Grund ist für sie ein ethischer Konsens
innerhalb der Gesellschaft erstrebenswert. Stehen moralische Entscheidungen im Einzelfall
an, so stellen die Grundsätze eine Leitlinie dar. In jedem Fall steht die Bundesvereinigung
Lebenshilfe auf der Seite von Menschen mit Behinderung und ihren Familien. Respekt,
Verständnis und Solidarität gegenüber diesen Personen sind wichtige Voraussetzungen (vgl.
Vorstand der Bundesvereinigung Lebenshilfe 1990).
Als rechtliche Grundlage für alle Bereiche der Lebenshilfe gilt das Sozialgesetzbuch (SGB)
Neuntes Buch (IX) zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Das siebte Kapitel
fasst die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zusammen. Nach § 55
Absatz 1 sind damit die Leistungen gemeint, „[…] die den behinderten Menschen die
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder sichern oder sie so weit wie möglich
unabhängig von Pflege machen […]“ (Neumann 2004, S. 358). Folglich handelt es sich um
Leistungen, die Nachteile, welche durch die Behinderung entstanden sind, überwinden sollen,
sofern diese nicht bereits durch Leistungen der medizinischen Rehabilitation oder der
beruflichen Teilhabe abgedeckt sind (vgl. Neumann 2004, Stascheit 2005).
Das Unterstützte Wohnen der Offenen Hilfen hat seine Rechtsgrundlage ebenfalls in den
Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Unter den Einzelleistungen des Absatz 2
finden sich unter anderem sowohl die Wohnungshilfen (§ 55 Abs. 2 Nr. 5) als auch die Hilfen
zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnformen (§ 55 Abs. 2 Nr. 6). Während bei den
Wohnungshilfen hauptsächlich die Beschaffung, Erhaltung und Ausstattung einer Wohnung
genannt sind, ist bei den Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnformen
darauf zu achten, dass zwischen unterschiedlichen Wohnformen zu differenzieren ist.
Beachtliche Auswirkungen hinsichtlich der Kostenübernahme hat hier „[…] die Frage, ob es
sich […] um eine vollstationäre oder ambulante Wohnversorgung handelt […]“ (Neumann
2004, S. 361).
Ursprünglich hatten die Offenen Hilfen ihre Rechtsgrundlage im alten BSHG
(Bundessozialhilfegesetz), worin der Vorrang von ambulanter vor stationärer Versorgung
hervorgehoben wurde. Der Nachfolger ist das SGB XII, welches im sechsten Kapitel die
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen behandelt. Hierin ist der alte Grundsatz
„ambulant vor stationär“ jedoch nicht mehr in dieser Form enthalten. Diese Entwicklung steht
im Widerspruch dazu, dass aus der Sicht zweier unterschiedlicher Richtungen die ambulante
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
der stationären Versorgung vorzuziehen ist. So wird nicht nur in der Eingliederungshilfe von
Seiten der Kostenerstatter darauf geachtet, möglichst viele Personen ambulant zu versorgen,
da man davon ausgeht, dass dies billiger ist. Auch die fachliche Diskussion postuliert mit der
Forderung nach mehr Individualität und Selbstbestimmung den ambulanten Weg (vgl.
Interview mit Schlechtendahl; Sozialgesetzbuch 2005).
In unserem Interview mit der Lebenshilfe erfuhren wir, dass Anträge auf Teilhabe am Leben
in der Gesellschaft in der praktischen Realität grundsätzlich abgelehnt werden würden, was
bereits zu Gerichtsverfahren geführt hätte. Die Begründungen seien dabei meist fraglich. Ein
möglicher Grund für das Ablehnen könnte sein, dass der stationäre Bereich gegenüber dem
ambulanten Bereich bereits „vorgespurt“ ist. So seien die Kosten für einen Platz im
Wohnheim klar. Dies sei jedoch nicht der Fall, wenn eine Person ambulant unterstützt
wohnen und gleichzeitig Angebote der Offenen Hilfen nutzen möchte, um am Leben in der
Gemeinschaft teilzuhaben (vgl. Interview mit Schlechtendahl).
5. Die Lebenshilfe Freiburg e.V. Nach den allgemeinen Informationen über die Lebenshilfe soll nun im Folgenden speziell die
Lebenshilfe Freiburg vorgestellt werden. Betrachtet werden sollen die Einrichtungen der
Lebenshilfe Freiburg, im speziellen die Schulkindergärten und die Offenen Hilfen. Der
Arbeitsalltag in diesen Einrichtungen, deren Finanzierung und die allgemeinen Aus- und
Weiterbildungsmöglichkeiten für die MitarbeiterInnen sollen auch beschrieben werden.
5.1 Offene Hilfen Wie schon mehrfach erwähnt setzten sich die Offenen Hilfen in Freiburg aus vier Bereichen
zusammen: Das Unterstützte Wohnen, Gruppen & Kurse, Reisen & Urlaub und der
familienunterstützende Dienst. Jeder dieser Bereiche besitzt seine eigene Individualität und
zieht demnach auch sein entsprechendes Klientel an. Somit kann auch nicht gesagt werden,
welcher Bereich besonders gut ankommt, denn jeder Teilnehmer hat seine eigenen Vorlieben
und Wünsche und sucht dementsprechend aus dem vielseitigen Angebot aus. Beispielsweise
gibt es Leute, die nutzen nur die Kurse und sonst nicht. Andere wiederum sind in allen vier
Bereichen sehr aktiv und können von den Angeboten gar nicht genug bekommen. Es kann
jedoch mit Gewissheit behauptet werden, dass mit dem Reise- & Urlaubszweig wie auch mit
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
dem familienunterstützenden Dienst (FuD) die meisten Menschen erreicht werden (vgl.
Interview mit Schlechtendahl)
5.1.1 Unterstütztes Wohnen Das unterstützte Wohnen (uWo) ist das jüngste Projekt auf Seiten der Lebenshilfe Freiburg.
Bevor jedoch näher auf dieses Angebot eingegangen werden soll, liegt es in unserem
Interesse, die zwei grundlegenden aber widersprüchlichen Entwicklungen zu erläutern, die
hinter diesen Bereich stecken. Auf der einen Seite gibt es die Offenen Hilfen, die den Leitsatz
„ambulant vor stationär“ verfolgen. Schon im alten BSHG unter §3a war dies verankert. Mit
diesem Konzept fordern sie mehr Individualität und Selbstbestimmung für Menschen mit
Behinderung. Der Einstellung, „satt, sauber und glücklich,“ die oft im stationären Bereich
vertreten wird, wird somit Einhalt geboten. Die andere Seite bilden die Länder. Sie sprechen
sich für den stationären Bereich aus mit dem Argument: „Die Wege seien schon ausgetreten.“
Das soll heißen, wenn eine Person X ins Wohnheim möchte, sind die Kosten schon klar.
Nicht wie im ambulanten Bereich, der viele Variationen offen lässt. Zusammenfassend ist zu
sagen, dass hinter dem ganzen immer die Frage des vorhandenen Geldes steckt.
Jetzt aber zum eigentlichen Angebot des unterstützten Wohnens. „Wohnen: so selbstständig
wie möglich – mit so viel Hilfe wie nötig“ (vgl. Bundesvereinigung Lebenshilfe für
Menschen mit geistiger Behinderung e.V. 1991, S.43). Eine Aussage, die den Kern dieses
Konzepts sehr treffend beschreibt. Immer mehr Menschen mit Behinderung hegen den
Wunsch nach einem eigenen Zuhause. Ein Zuhause, das sie selber gestalten können, ihnen
Rückzugsmöglichkeiten bietet, ihnen das Gefühl von Eigenständigkeit und Geborgenheit
vermittelt, ihnen die Möglichkeit auf Privatheit, aber auch die der Gemeinschaft gibt und für
das sie selber sorgen und somit verantwortlich sind. Menschen mit Behinderung sollen so
normal wie möglich leben können und dafür jeden Hilfe bekommen, die sie benötigen. An
diesem Punkt springt die Lebenshilfe ein. Sie kümmert sich um die individuellen
Wohnwünsche der Interessenten und versucht ihnen ein dementsprechendes Wohnumfeld zu
suchen und zu gestalten und ihnen beim Bewerkstelligen des Alltages tatkräftig beiseite zu
stehen. Dabei kann die Wohnform ganz unterschiedlich ausfallen: ob man allein, als Paar oder
in einer Wohngemeinschaft mit Menschen mit Behinderung oder integrativ mit Menschen
ohne Behinderung leben möchte, kann der Interessent ganz individuell für sich entscheiden.
Assistenz bekommen die Menschen mit Behinderung bereits bei der Antragsstellung, der
Wohnungssuche bis hin zum Einzug. Darüberhinaus kann bei der Lebenshilfe auch eine
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
persönliche Assistenz für die Unterstützung stundenweise angefordert werden mit dem Ziel
der eigenständigen Lebensführung (vgl. Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung e.V. 1991, S.42-44 & vgl. Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung
Freiburg i.Br. und Umgebung e.V., Urlaubs- und Freizeitprogramm 2008, S.16).
5.1.2 Gruppen und Kurse Gruppen und Kurse (GuK) ist wohl der älteste Zweig in der Lebenshilfe Freiburg. Er ist auch
eher ein Selbstläufer, das heißt viele Gruppen, die sich hier wiederfinden, bestehen meistens
aus den gleichen Mitglieder wie schon vor etlichen Jahren. Das Angebot der Offenen Hilfen
ist dennoch sehr vielseitig und für Kinder, Jugendliche wie auch Erwachsene ausgelegt. Um
ein breitgefächertes Angebot gewährleisten zu können, ist die Lebenshilfe kontinuierlich auf
ansprechende Ideen angewiesen. Zudem legt die Lebenshilfe auch großen Wert auf
Kooperationen mit anderen Organisationen und Gruppen, die vielleicht den nicht abgedeckten
Interessen von Menschen mit Behinderung entgegen kommen können. So arbeitet die
Lebenshilfe beispielsweise mit dem Arbeitskreis Behinderte an der Christuskirche (ABC),
Eisbär e.V., KonTiKi am Mundenhof, der Tanzschule Gutmann und seit 2008 sogar mit der
Volkshochschule Freiburg zusammen. Das Angebot an sich ist wie gesagt sehr vielseitig: Von
Musik- und Psychomotorikgruppen für Kinder, über Tanzkurse, Video- und Kamerakurse,
Sportgruppen und Lauftreffs für Jugendliche, bis hin zu Lese- und Sprachkurse, Politik- und
Finanzkurse und Entspannungs- und Diskogruppen für die Erwachsenen (vgl. Lebenshilfe für
Menschen mit Behinderung Freiburg i.Br. und Umgebung e.V., Kurs- und Sportprogramm
2008, S.2). Bei all diesen Angeboten steht der Spaß am Lernen im Vordergrund.
5.1.3 Reisen und Urlaub Der wohl am häufigsten genutzte und sehr große Bereich der Offenen Hilfen ist „Reisen und
Urlaub“. Obwohl das Angebot jedes Jahr in dem entsprechenden Programmheft (siehe
Anhang) immer größer wird, kann es immer noch nicht die Nachfrage decken. Angeboten
werden Tagesausflüge, Wochenendausflüge, Ferienfreizeiten, Urlaubsreisen und auch
Individualreisen (http://www.lebenshilfe-freiburg.de/offene-hilfen/reisen-urlaub.html).
Die Dauer der Angebote variiert entsprechend, so dauern die Tages- oder Wochenendausflüge
nur ein bis zwei Tage, die Ferienfreizeiten oder Urlaubsreisen bis hin zu zwei Wochen.
Ebenso wie die unterschiedlichen Zeitspannen, gibt es auch verschiedene Reiseziele - es
werden sowohl Regional- als auch Fernreisen, beispielsweise in die Türkei, angeboten. Das
Reiseangebot wird von den Mitarbeitern der Lebenshilfe Freiburg selbst gestaltet. Dies
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
ermöglicht die starke Orientierung an den Wünschen der TeilnehmerInnen.
Generell werden die Angebote aufgeteilt in Kinder- und Jugendreisen und Reisen mit
Erwachsenen. Die Kinder- und Jugendreisen haben einen sehr hohen Gruppenfokus, wobei
natürlich auch auf die individuellen Möglichkeiten geachtet wird. Gemeinsames Essen und
Gruppenaktivitäten gehören hier zum festen Tagesablauf.
Bei den Reisen mit Erwachsenen soll dagegen so viel Individualität wie möglich gefördert
werden, weswegen die Teilnahme an Gruppenaktivitäten o. Ä. jedem Teilnehmer freigestellt
bleibt. Eine gewisse Kompromissbereitschaft sollte auf beiden Seiten vorhanden sein, wenn
beispielsweise ein Teilnehmer lieber den ganzen Tag im Zimmer bleiben möchte anstatt am
Programm teilzunehmen, dann sollte auch dies nach Möglichkeit gewährleistet werden.
Die Gruppengröße wird sowohl bei den Erwachsenenreisen als auch bei den Kinder- und
Jugendreisen möglichst klein gehalten. In der Regel sind nicht mehr als sechs Personen in
einer Reisegruppe oder die Gruppe wird am Reiseziel durch Aktivitäten und Wohnort wieder
halbiert. Dies ist zum einen für alle Teilnehmer angenehmer, zum anderen ermöglicht es einen
sehr hohen Personalschlüssel von 1:2. Dies bedeutet, dass bei sechs Teilnehmern drei
Begleitpersonen mitreisen (vgl. Interview mit Schlechtendahl).
Wer seinen Urlaub selbst gestalten will, alleine oder mit einer ausgewählten Gruppe reisen
will, kann eine Individualreise machen. Die Lebenshilfe Freiburg hilft in diesem Fall bei der
Reiseorganisation und stellt auch die benötigte Assistenzkraft für die Reise zur Verfügung
(http://www.lebenshilfe-freiburg.de/offene-hilfen/reisen-urlaub/reiseassistenz.html).
Integrative Reisen und Freizeiten gibt es nicht, lediglich Wochenendausflüge (vgl. Interview
mit Schlechtendahl).
5.1.4 Familienunterstützender Dienst Der am stärksten expandierende Bereich der Lebenshilfe Freiburg ist der
familienunterstützende Dienst (FuD). Immer mehr Eltern, Betreuer aber auch Menschen mit
Behinderung hören von diesem Angebot der Lebenshilfe. Oft geschieht dies über Freunde
oder Angehörige, die diesen Dienst schon in Anspruch genommen haben und damit sehr
zufrieden waren.
Jedenfalls bietet die Lebenshilfe den Familien neben Rat und Unterstützung auch praktische
Hilfe zur Entlastung im Alltag an. Das hat den Hintergrund, dass Familien mit einem Kind
mit Behinderung in ihrem eigenen Leben sehr eingeschränkt sind. Oft leiden nicht nur die
Eltern unter dieser hohen zusätzlichen Belastung, sondern auch die Geschwister des Kindes
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
mit Behinderung. Dabei sollte der Anspruch auf Persönlichkeitsentfaltung der
Familienmitglieder nicht an der Behinderung des Kindes scheitern und langfristig zum
Verzicht auf die Verwirklichung eigener Interessen führen. Dies ist auch der Hauptgrund
warum sich so viele Eltern für den familienunterstützenden Dienst interessieren. Sie brauchen
mehr Freiraum und Entlastung für sich. Vielleicht möchten sie auch mal mehr Zeit mit ihren
anderen Kindern verbringen. Oder auch einfach mit dem Ehepartner für ein paar Stunden die
Zweisamkeit genießen. Aber nicht immer sind die Eltern ausschlaggebend für die Aufsuche
des familienunterstützenden Dienstes. Auch Menschen mit Behinderung direkt,
gegebenenfalls mit Umweg über die Eltern, interessieren sich für den FuD. Zum Beispiel
haben die meisten Jugendlichen einfach andere Interessen als die Eltern und möchten nicht
immer in den eigenen vier Wänden daheim bleiben. Sie möchten wie „normale“ Jugendliche
mit Gleichaltrigen in der Stadt „rumhängen“, Billard spielen, ins Kino gehen, Schlittschuh
laufen…usw. Dabei kommt dem FuD eine ganz besondere Bedeutung zu (vgl.
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. 1991, S.30-32).
Das Angebot besteht zum einen aus der Beratung von Familien mit behinderten Angehörigen,
beispielsweise bei Themen wie Pflegeversicherung, Behindertenausweis, Eingliederungshilfe,
Finanzierung von ambulanten Hilfen…usw. Dann vermittelt der FuD qualifizierte Assistenten
für die Begleitung, Betreuung und Pflege des Menschen mit Behinderung im Haushalt der
Familie, in den Räumen der Offenen Hilfen oder an anderen Orten. Des Weiteren bietet der
FuD Gruppen- und Tagesangebote für Kinder und Jugendliche in den Schulferien an. Und zu
guter letzt kümmert sich der FuD nach Wunsch um benötigte Haushaltshilfen oder
Pflegeberatungsgespräche (vgl. Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Freiburg i.Br. und
Umgebung e.V., FuD 2008).
5.2 Schulkindergärten Die Lebenshilfe Freiburg ist Träger zweier Schulkindergärten, dem Kindergarten
„Purzelbaum“ in Freiburg West und dem Kindergarten „Zauberberg“ in der
Kaiserstuhlgemeinde Bötzingen.
Schulkindergärten wurden gegründet für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren mit
unterschiedlichen Behinderungen, Besonderheiten in der Entwicklung oder Problemen in der
Verarbeitung von Sinnes- und Wahrnehmungseindrücken, durch die sie einen besonderen
Förderbedarf haben. (http://www.lebenshilfe-freiburg.de/kindergaerten/kindergarten-
zauberberg.html)
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
Die Schulkindergärten bieten vielfältige und individuell angepasste Anregungen für die
Kinder, sowie gezielte Förder- und Therapieangebote, sodass deren Gesamtentwicklung
profitiert. (Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
1991, S.37)
Wesentlich für die gezielte Förderung der Kinder sind entsprechende Rahmenbedingungen.
So sind die einzelnen Gruppen in beiden Schulkindergärten niemals größer als 6 Personen,
sodass die Kinder individuell, je nach dem persönlichen Entwicklungsstand, einbezogen
werden können, gleichzeitig aber auch Teil einer Gruppe sind. Durch die kleinen Gruppen ist
ebenfalls eine zeitliche Flexibilität gewährleistet, welche sehr wichtig ist.
(http://www.lebenshilfe-freiburg.de/kindergaerten/kindergarten-purzelbaum/unsere-
ueberzeugung.html)
Das betreuende Team setzt sich aus speziell qualifizierten MitarbeiterInnen zusammen, die
mit den Eltern der Kinder eng zusammenarbeiten. So arbeiten in den Schulkindergärten
HeilpädagogInnen, SozialpädagogInnen, ErzieherInnen, SonderschullehrerInnen sowie
Praktikanten und Zivildienstleistende. Ergänzt wird das Team durch PhysiotherapeutInnen
und LogopädInnen.
Der enge Kontakt zu den Eltern der Kinder wird beispielsweise gepflegt durch regelmäßige
Elterngespräche, gemeinsame Feste und auch Elternabende. Hierdurch bleibt die Arbeit mit
den Kindern immer transparent und die Entwicklung kann genau beobachtet werden. Auch
Zielsetzungen, Angebotsauswahl und die Erstellung eines Förderungskonzepts geschehen
immer in Kooperation mit den Eltern und der weitere Verlauf wird durch ständige
Beobachtung, Reflektion und Fortschreibung der Förderpläne genau festgehalten. (vgl.
http://www.lebenshilfe-freiburg.de/kindergaerten/kindergarten-purzelbaum/unsere-
ueberzeugung.html)
Förderungsangebote sind unter anderem Entwicklung der Spielfähigkeit, Förderung der
Sprache, Schulung der Feinmotorik, Bewegungs- und Wahrnehmungsangebote etc.
(http://www.lebenshilfe-freiburg.de/kindergaerten/kindergarten-purzelbaum/unsere-
angebote.html). Um dies zu verdeutlichen, können die Angebotspläne der Schulkindergärten
Purzelbaum und Zauberberg im Anhang eingesehen werden.
Da das Land Baden-Württemberg keine integrativen Kindergärten vorsieht, suchen die
Kindergärten selbst den Weg der Kooperation über gemeinsame Aktionen. So kooperieren
beide Schulkindergärten mit jeweils einem Regelkindergarten. Dies geschieht beispielsweise
durch einen integrativen Waldtag oder andere gemeinsame Aktionen. (http://www.lebenshilfe-
freiburg.de/kindergaerten/kindergarten-zauberberg/kooperation.html)
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
5.3 Kooperationen mit anderen Institutionen Die Zusammenarbeit der Lebenshilfe Freiburg mit anderen Institutionen wird von den
einzelnen Bereichen her gestaltet.
So kooperieren die beiden Kindergärten „Purzelbaum“ und „Zauberberg“ mit jeweils einem
Regelkindergarten in Form eines gemeinsamen integrativen Waldtages. Da das Land Baden-
Württemberg keine integrativen Kindergärten vorsieht, suchten die Kindergärten den Weg der
Kooperationen über gemeinsame Aktionen.
In den Offenen Hilfen gibt es Kooperationen mit anderen Behinderteneinrichtungen. So
werden beispielsweise gemeinsam Kurse im ABC (Arbeitskreis Behinderte an der
Christuskirche) angeboten.
Im Bildungsbereich sucht man die Zusammenarbeit mit der Katholischen Fachhochschule und
der Volkshochschule Freiburg. Durch das Ausschreiben mancher Kurse im VHS-Programm
wird der Verteiler größer und eine größere Öffentlichkeitswirkung ist gewährleistet.
Im Gruppenbereich wird teilweise auch mit Trägern kooperiert, die nicht aus dem Bereich
„Behinderung“ kommen, so etwa mit anderen Jugendbildungsträgern oder
Jugendfreizeitträgern. Die Kooperationen zeigen sich sehr vielseitig: Es gibt beispielsweise
Wochenenden mit den Pfadfindern, Angebote mit der Naturschule des Mundenhofs, die
Zusammenarbeit mit „KonTiKi“ (= Kontakt Tier-Kind), einem naturpädagogischen Projekt
des Mundenhofs, die Kooperation mit „Eisbär“, einer erlebnispädagogischen Initiative im
Jugendbereich oder die Kooperation mit dem Kinderabenteuerhof im Stadtteil Vauban.
Hintergrund aller Kooperationen stellt vor allem der Leitsatz der Integration dar. So sollten
die Angebote integrativ angeboten werden. Man machte jedoch die Erfahrung, dass sich keine
Kinder ohne Behinderung anmeldeten, da die Lebenshilfe eine Sondereinrichtung darstellt,
die nicht für Kinder ohne Behinderung zuständig ist. Aus diesem Grund suchte man die
Kooperation mit einem anderen Träger mit Zuständigkeitsbereich für Kinder ohne
Behinderung. Werden Assistenz und Begleitung von der Lebenshilfe organisiert, so scheint
die Hemmschwelle für integrative Angebote überwunden. Man kann auch von einer
„Integration durch die Hintertür“ sprechen, da die Eltern von Kindern mit oder ohne
Behinderung oft gar nicht wissen, dass es sich um ein integratives Angebot handelt. Die
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
Kooperationen haben demnach positive Erfolge (vgl. Interview mit Schlechtendahl;
www.lebenshilfe-freiburg.de).
5.4 Vernetzung mit anderen Lebenshilfen Die Vernetzung der Lebenshilfe Freiburg mit anderen Lebenshilfen findet auf
unterschiedliche Weise statt.
So gibt es Arbeitskreise auf Landesebene für alle möglichen Lebenshilfebereiche: Zur
„Offene Hilfekonferenz“ treffen sich alle Offenen Hilfen aus dem Land Baden-Württemberg
zu Themen, die für alle relevant sind. Dies können neue rechtliche Rahmenbedingungen sein
oder sonstige Veränderungen. Momentan wird die Frage diskutiert, ob die Lebenshilfe als
Träger der Jugendhilfe aktiv werden soll. Dies macht auch eine Auseinandersetzung mit dem
KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als neue Rechtsquelle erforderlich. Insgesamt findet
viel Kooperation und Informationsaustausch auf Landesebene statt.
Außerdem gibt es auch Arbeitskreise in der Region. Die einzelnen Lebenshilfen der Region
können sehr selbstständig arbeiten, da jede ihr eigenes Terrain abdeckt. Kooperiert wird
beispielsweise durch gemeinsame Freizeiten, was für Menschen mit Behinderung die
Möglichkeit darstellt, andere Leute kennen zu lernen (vgl. Interview mit Schlechtendahl).
5.5 Finanzierung Die Finanzierung im Bereich der Schulkindergärten und die der Offenen Hilfen unterscheidet
sich grundlegend.
So sind Schulkindergärten in Baden-Württemberg durch das spezielle Sonderschulwesen
bereits dem Schulsystem angegliedert und werden daher komplett vom Schulamt finanziert.
Dies bedeutet konkret, dass das Land über geregelte Pflegesätze sämtliche Personalkosten und
einen Pauschalbetrag für Sachkosten übernimmt. Somit ist eine „Eins zu Eins Förderung“
gewährleistet.
Bei den Offenen Hilfen handelt es sich um eine „bunte Finanzierung“ (vgl. Interview mit
Schlechtendahl). Dies bedeutet zum einen, dass mehrere Einnahmequellen zur Verfügung
stehen. Andererseits ist die Finanzierung daher eher unzuverlässig.
Der Hauptteil der Finanzierung läuft über die Pflegeversicherung, im speziellen über die so
genannte Verhinderungspflege oder Betreuungsleistung, welche von Menschen mit
Behinderung beansprucht werden können. Viele Angebote werden jedoch auch von den
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
TeilnehmerInnen selbst bezahlt. Des Weiteren bezuschusst „Aktion Mensch“ bestimmte
Bereiche der Offenen Hilfen. Zusätzliche Einnahmequellen sind Spenden und Bußgelder
(Interview mit Schlechtendahl).
Da die Offenen Hilfen als Teil des ambulanten Bereichs keinen so hohen Stellenwert haben,
wie die Angebote im stationären Bereich, ist die staatliche Förderung hier eher schwierig.
„Der ambulante Bereich ist nach wie vor ein Stiefkindchen“. (vgl. Interview mit
Schlechtendahl)
Die Offenen Hilfen bekommen einen Zuschuss vom Land Baden-Württemberg und der Stadt
Freiburg, der sich insgesamt auf ca. 24 000 Euro beläuft. Der Zuschuss vom Land basiert auf
der sogenannten FED-Richtlinie. Bisher lag dieser Betrag bei ca. 21 000 Euro, wird jedoch,
entgegen dem ursprünglichen Vorhaben des Landes, in diesem Jahr auf ca. die Hälfte
reduziert. Parallel dazu zahlt die Stadt Freiburg anstatt der bisherigen 3 000 Euro Zuschuss
nun 11 000 Euro, damit der Betrag der staatlichen Förderung ungefähr gleich bleibt.
Einen weiteren staatlichen Zuschuss erhält die Lebenshilfe Freiburg durch den
Landesjugendplan, da Bildungsmaßnahmen und Freizeiten für Jugendliche mit und ohne
Behinderung angeboten werden. (vgl. Interview mit Schlechtendahl)
6. Der Arbeitsalltag in der Lebenshilfe Freiburg In der Lebenshilfe Freiburg wird eher nicht von einem Arbeitsalltag gesprochen. Der
Schreibtisch ist der Arbeitsplatz und trotzdem warten jeden Tag neue Aufgaben und
Herausforderungen auf die Mitarbeiter. Was man sagen kann, ist dass viel am Computer
gearbeitet wird und über das Telefon das meiste geregelt.
Dabei geht es um Rechnungen die geschrieben werden müssen, Reisen werden geplant und
die Bezahlung von Familien wird bearbeitet.
Die einzelnen Aufgaben sind jedoch nicht allein in der Hand eines einzelnen, sondern werden
unter mehreren Kollegen aufgeteilt.
Die meiste Arbeit wird nachmittags erledigt. Menschen, die Beratung suchen, kommen eher
nachmittags vorbei, da sie dort selbst frei haben. Für die Angestellten ist dies kein Problem,
da sie sich ihre Arbeitszeit selbst einteilen können.
Auch hier kommt es immer wieder zum Nähe- Distanz-Problem, wovon in der Pädagogik so
oft gesprochen wird. Jedoch ist im diesen Bereich die Distanz von vorne herein nicht so groß,
da diese Menschen den Körperkontakt suchen ohne Absichten.
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
Menschen mit Behinderung spüren es auch oft selbst, wenn ein Mensch es nicht will, dass
man ihm so nahe kommt.
Ist dem nicht so, muss man im Einzelfall entscheiden, wie man sich verhält.
7. Aus-/Weiterbildung und Praktika Die meisten Hauptamtlichen der Lebenshilfe Freiburg sind Sozialpädagogen. Heilpädagogen
sind eher die Ausnahme. Der Chef ist Sozialwirt.
In den offenen Hilfen arbeiten auch Erzieherinnen. Hier geht es viel um Beratung und um die
Netzwerkarbeit(Zusammenarbeit von Betreuung, Pflege, Recht), was klassisch für die soziale
Arbeit ist. Im Einzelfall wurden auch schon Mütter mit einem Kind mit Behinderung
eingestellt, da bei diesen Personen eine große Kompetenz vorhanden ist und man sich das
Fachwissen aneignen kann. Im Wohnheim arbeiten hauptsächlich Heilerziehungspfleger.
Die Ehrenamtlichen die in der Lebenshilfe mitarbeiten brauchen keine direkte Qualifikation.
Hier geht es eher darum, dass man Lust auf die Arbeit hat und Zugang zu den Menschen. In
Freiburg helfen viele Studenten von der katholischen und evangelischen Fachhochschule mit.
Hier ist also ein sehr junges Team entstanden. Die Hauptamtlichen geben hier Anleitung und
Feedback.
Früher wurden die Mitarbeiter nach dem Bundes-Angestellten-Tarif (BAT) bezahlt. Dort war
es geregelt, dass man 5 Tage/Jahr zur Weiterbildung konnte.
Jetzt werden die Mitarbeiter der Lebenshilfe in Freiburg nach dem Tarifvertrag des
öffentlichen Diensts der Länder bezahlt. Hier ist dies anders geregelt. Bei der Lebenshilfe in
Freiburg werden die Fortbildungen als Arbeitszeit angerechnet und in der Regel werden
Weiterbildungen auch bezahlt.
Es besteht zwar grundsätzlich die Pflicht Weiterbildungen zu besuchen, jedoch sind die
Angebote für Weiterbildungen oft nicht adäquat zur Arbeit, wie sie hier geleistet werden soll.
Durch die starke Elternvertretung, die es in der Lebenshilfe Freiburg gibt, gibt es auch
Fortbildungsangebote für die Angehörigen der Menschen mit Behinderung.
Grundsätzlich ist ein Praktikum bei der Lebenshilfe in Freiburg möglich. Meistens kommen
die Praktikanten jedoch von der Katholischen oder Evangelischen Fachhochschule. Es ist aber
auch durchaus vorstellbar, dass Studierende von der Pädagogischen Hochschule dort ihr
Praktikum absolvieren.
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
Ein Praktikum sollte nicht kürzer als ein halbes Jahr dauern. Anfangs wird viel Arbeit seitens
der Mitarbeiter in die Praktikanten gesteckt und bis es zur Win-Win-Situation kommt, also
das Praktikant und Lebenshilfe, von der gemeinsamen Arbeit profitieren, dauert es bis zu 3
Monaten. Wäre das Praktikum kürzer, hätten beiden Seiten nicht den gewünschten Nutzen.
Meistens sind zwei Praktikanten beschäftigt, jedoch wäre es auch möglich drei zu
beschäftigen oder bei hohem Andrang ggf. auch vier.
Das Praktikum wird zudem bezahlt mit 200 Euro/Monat, was zwar wenig ist, aber immerhin
etwas!
Viele Praktikanten haben auch schon ihre Diplomarbeit dort geschrieben. Mit Hilfe von
qualitativen Interviews kommt man hier meistens zu seinen Daten. Im Moment wird eine
Arbeit erstellt in der es um ältere Geschwister von älteren Menschen mit Behinderung geht.
Zukünftig wäre auch durchaus vorstellbar, dass ein Student seine Bachelorthesis bei der
Lebenshilfe Freiburg schreibt.
Manche der ehemaligen Praktikanten arbeiten im Moment fest bei der Lebenshilfe. Diese
Chance besteht auch.
8. Schluss
Alles in allem war die Beschäftigung mit dem Thema „Arbeit mit Menschen mit
Behinderung“ und speziell die Kooperation mit der Lebenshilfe Freiburg e.V. sehr vielseitig.
Speziell zur Lebenshilfe Frieburg ist zu sagen, dass der Bereich der Integrationb ncoh
ausbaufähig wäre. Auch die Auseinandersetzung mit Werkstätten für Menschen mit
Behinderung wäre noch interessant gewesen.
Für die Studierenden im Studiengang Erziehung und Bildung ist die Möglichkeit des
Praktikums gegeben. Ebenso besteht das Angebot, auch die Bachelorthesis in Kooperation
mit der Lebenshilfe Freiburg auszuarbeiten. Die Offenheit gegenüber Studierenden und deren
Unterstützung haben wir als sehr positiv wahrgenommen.
Es war erfreulich zu sehen, dass auch mit dem Bachelorabschluss eine Aufstiegsmöglichkeit
in leitende Positionen gut möglich ist.
Die Auseinandersetzung und Kooperation mit der Lebenshilfe Freiburg war geprägt von
Interesse und Begeisterung. Die Lebenshilfe hat uns als möglichen Arbeitgeber überzeugt.
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
9. Quellenverzeichnis
Literatur
Beck-Texte (2005): Sozialgesetzbuch. (32. Aufl.). München: Deutscher Taschenbuch Verlag.
Hensle, Ulrich (1986): Einführung in die Arbeit mit Behinderten. (3. Aufl.). Heidelberg,
Wiesbaden: UTB für Wissenschaft.
Neumann, V. (Hrsg.) (2004): Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Handbuch
SGB IX. (1. Aufl.). Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft.
Stascheit, U. (2005): Gesetze für Sozialberufe. (12. Aufl.). Baden-Baden: Nomos
Verlagsgesellschaft, S. 150 f.
Quellen
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. (1991):
Grundsatzprogramm der Lebenshilfe. Marburg.
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. (2004): Eine
Vereinigung für Menschen mit geistiger Behinderung, für Ihre Familie, für Fachleute und
Freunde. Marburg.
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. (2006):
Menschen mit geistiger Behinderung in unserer Gesellschaft. „Wir sind auch ganz normale
Leute!“. Marburg.
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. (2008): 50
Jahre Lebenshilfe. Aufbruch – Entwicklung – Zukunft. Marburg.
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Die Arbeit mit Menschen mit Behinderung am Beispiel der Lebenshilfe e.V.
Interview mit Kerstin Schlechtendahl, Abteilungsleiterin des FuD, 3. Dezember 2008.
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Freiburg i.Br. und Umgebung e.V. (2008): FuD.
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Freiburg i.Br. und Umgebung e.V. (2008):
Kurs- und Sportprogramm 2008, S. 2.
Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Freiburg i.Br. und Umgebung e.V. (2008):
Urlaubs- und Freizeitprogramm 2008, S. 16.
Vorstand der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.
(1990): Ethische Grundaussagen. Marburg.
Online im Internet
www.lebenshilfe-freiburg.de, [29.12.08]
http://dejure.org/gesetze/GG/3.html , [29.12.08]
http://www.lebenshilfebruchsal.de/index.php?option=com_content&task=section&id=48&Ite
mid=138, [2.1.09]
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