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26.03.2015
Der neue Allgemeine Staubgrenzwert
Dr. Karlheinz Guldner
30.03.2015Dr. Guldner Seite 2
Gliederung
� Ausgangslage
� Arbeitsauftrag für eine Schutzmaßnahmen-TRGS
� Struktur der TRGS
� Aktueller Stand und offene Diskussionspunkte
30.03.2015Dr. Guldner Seite 3
Allgemeiner Staubgrenzwert
Eintrag in der TRGS 900 (02/2014): Eckpunkte
� AGW für A-Staub: 1,25 mg/m³ (� mittlere Dichte 2,5 g/cm³)
� Der AGW gilt für unlösliche Stäube
� Staubbestandteile mit stoffspezifischen Beurteilungs-maßstäben sind zu ermitteln und getrennt zu beurteilen
(Allgemeiner Staubgrenzwert = Obergrenze)
� Dosisbasiertes Überwachungskonzept über max. 1 Monat
� Übergangszeitraum bis zum 31.12.2018
30.03.2015Dr. Guldner Seite 4
� TRGS 900, Abs. 2.4.2 (2) (AGS April 2014)
Ankündigung einer Schutzmaßnahmen-TRGS im Zusammenhang mit dem Schutzmaßnahmen-Konzept für die Übergangsfrist bis 31.12.2018
� Projektskizze (AGS November 2013)
„Mit der Erarbeitung einer TRGS „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub“ sollen die auftretenden Gefährdungen, der Stand der Technik und die erforderlichen Schutzmaßnahmen an Arbeitsplätzen beschrieben werden, bei denen eine Gefährdung durch inhalative Exposition gegenüber A- und E-Staub besteht.“
Arbeitsauftrag des AGS
30.03.2015Dr. Guldner Seite 5
� Für Tätigkeiten, bei denen der Allgemeine Staubgrenzwert für die alveolengängige Fraktion (A-Staub) von 1,25 mg/m³ nachweislich nicht eingehalten werden kann, gilt übergangs-weise bis zum 31.12.2018 ein Beurteilungsmaßstab in Höhedes bisherigen A-Staub-AGW von 3,0 mg/m³, wenn
- eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegt,- Anhang I Nr. 2.3 der Gefahrstoffverordnung umgesetzt ist,- nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen
gearbeitet wird,- ein Schutzmaßnahmenkonzept existiert und kommuniziert ist,- wenn Atemschutz zur Verfügung gestellt und bei Expositions-
spitzen getragen wird
Eintrag in der TRGS 900 (02/2014): Übergangsfrist
Arbeitsauftrag des AGS
30.03.2015Dr. Guldner Seite 6
Struktur der TRGS
A-Fraktion < 1,25 mg/m³
A-Fraktion > 1,25 mg/m³,aber < 3 mg/m³(bis 31.12.2018)
A-Fraktion > 3 mg/m³
Schutzmaßnahmenkonzept(TRGS 900 Nr. 2.4.2 Abs. 1)
• Expositionsmindernde Maßnahmen• Erneute Ermittlung der inhalativen
Exposition
30.03.2015Dr. Guldner Seite 7
Struktur der TRGS
Gliederung (Stand 24.03.2015)
TRGS 504 „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub“
1 Anwendungsbereich2 Begriffsbestimmungen3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung4 Schutzmaßnahmen
4.1 Grundlegende Schutzmaßnahmen („was immer gilt“)
4.2 Tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen („was immer gilt“)
4.3 Branchenspezifische Schutzmaßnahmen (� Anlage 1)
5 Arbeitsmedizinische Prävention
Anlage 1 Branchen-/tätigkeitsspezifische SchutzmaßnahmenD
30.03.2015Dr. Guldner Seite 8
Struktur der TRGS
� Die branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen werden beschrieben und das damit erreichbare Schutzniveau mit Vermutungswirkung fixiert Keine Einzelermittlungen mehr nötig.
� Gleichzeitig Vorschlag eines Schutzmaßnahmenkonzeptes. Einzelüberlegungen der Betriebe sind nicht mehr erforderlich
� Rechtskonformer Zustand wird erreicht
� Der Vollzug der TRGS ist durch einfachen Vergleich der im Betrieb vorgefundenen Verhältnisse mit den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen möglich und überprüfbar
Anwendung der TRGS im Hinblick auf die Übergangsfrist:
30.03.2015Dr. Guldner Seite 9
Struktur der TRGS
� Gesamtarbeitskreis
� Diskussion/Beschlussfassung über die gesamte TRGS
� Arbeitsgruppe „Allgemeine Schutzmaßnahmen“
� Erarbeitung des allgemeinen Teiles (Nr. 1-3)
� Erarbeitung des Maßnahmenteiles (Nr. 4)
(u.a. Schutzmaßnahmen, die immer bzw. für branchen-übergreifende Tätigkeiten gelten)
� Branchen-Arbeitsgruppen
� Erarbeitung des branchenspezifischen Teiles
(branchenspezifische Schutzmaßnahmen -> Stand der Technik) Vorgabe des Koordinierungskreises:
höchstens 5 Branchen!
Arbeitsweise des AK:
30.03.2015Dr. Guldner Seite 10
Aktueller Stand und offene Diskussionspunkte
Tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen vs. branchenspezifische Schutzmaßnahmen
� Formulierung eines möglichst umfassenden allgemeinen Schutzmaßnahmenteiles vorwiegend orientiert an Tätigkeiten
� All diejenigen „Branchen“, die aus verschiedenen Gründen keine spezifischen Beschreibungen entwickeln werden, müssen in der Lage sein, mit dem allgemeinen Teil der TRGS zu leben.
� Alle Branchen sollen in die Lage versetzt werden, die bei ihnen relevanten branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen und ein mögliches Schutzmaßnahmenkonzept so zu beschreiben, dass die Vorgaben und Auflagen des Übergangszeitraumes nicht auf der Ebene des Einzelbetriebes im Dialog mit der Überwachungsbehörde behandelt werden müssen.
� Realisierung alternativer Wege zur Ankoppelung an die TRGS, z.B. Veröffentlichungen der UVT im Bereich des Sachgebietes „Gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub“
30.03.2015Dr. Guldner Seite 11
Aktueller Stand und offene Diskussionspunkte
Wie könnte ein Schutzmaßnahmenkonzept aussehen?
� Aufstellung eines Maßnahmenplans im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
� Konkrete Beschreibung- aufgrund welcher Maßnahmen/Maßnahmenkombination,- in welchen Zeiträumen und- in welchem Ausmaßeine weitere Expositionsminderung erreicht werden soll
� Priorisierung der durchzuführenden Maßnahmen
� Optimierung der Maßnahmen (z.B. Optimierung von Absaug-anlagen)
30.03.2015Dr. Guldner Seite 12
Aktueller Stand und offene Diskussionspunkte
Beispiel (1) für branchenübliche Verfahrens- und Betriebsweisen:
Elektroinstallation
30.03.2015Dr. Guldner Seite 13
Aktueller Stand und offene Diskussionspunkte
30.03.2015Dr. Guldner Seite 14
Aktueller Stand und offene Diskussionspunkte
Beispiel (2) für branchenübliche Verfahrens- und Betriebsweisen:
Manuelle Bearbeitung von großformatiger Keramik
30.03.2015Dr. Guldner Seite 15
Aktueller Stand und offene Diskussionspunkte
Arbeitsbereich/ Tätigkeit
Anzahl Messdaten
Anzahl Betriebe
< AGW [%]
50%- Wert
90%- Wert
95%- Wert
Weißputz Sanitärkeramik
72 9 63,9 0,79 6,19 8,44
Auswertung MEGA – A-Fraktion – Zeitraum 2004 – 2014
18 Messungen an optimierten ArbeitsplätzenZeitraum 2013 – 2015
� Mittelwert: 0,46 mg/m³� 95%-Wert: 0,72 mg/m³� Max-Wert: 1,15 mg/m³