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26.03.2015 Der neue Allgemeine Staubgrenzwert Dr. Karlheinz Guldner

Der neue Allgemeine Staubgrenzwert · Dr. Guldner 30.03.2015 Seite 5 Für Tätigkeiten, bei denen der Allgemeine Staubgrenzwert für die alveolengängige Fraktion (A-Staub) von 1,25

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26.03.2015

Der neue Allgemeine Staubgrenzwert

Dr. Karlheinz Guldner

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30.03.2015Dr. Guldner Seite 2

Gliederung

� Ausgangslage

� Arbeitsauftrag für eine Schutzmaßnahmen-TRGS

� Struktur der TRGS

� Aktueller Stand und offene Diskussionspunkte

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30.03.2015Dr. Guldner Seite 3

Allgemeiner Staubgrenzwert

Eintrag in der TRGS 900 (02/2014): Eckpunkte

� AGW für A-Staub: 1,25 mg/m³ (� mittlere Dichte 2,5 g/cm³)

� Der AGW gilt für unlösliche Stäube

� Staubbestandteile mit stoffspezifischen Beurteilungs-maßstäben sind zu ermitteln und getrennt zu beurteilen

(Allgemeiner Staubgrenzwert = Obergrenze)

� Dosisbasiertes Überwachungskonzept über max. 1 Monat

� Übergangszeitraum bis zum 31.12.2018

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30.03.2015Dr. Guldner Seite 4

� TRGS 900, Abs. 2.4.2 (2) (AGS April 2014)

Ankündigung einer Schutzmaßnahmen-TRGS im Zusammenhang mit dem Schutzmaßnahmen-Konzept für die Übergangsfrist bis 31.12.2018

� Projektskizze (AGS November 2013)

„Mit der Erarbeitung einer TRGS „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub“ sollen die auftretenden Gefährdungen, der Stand der Technik und die erforderlichen Schutzmaßnahmen an Arbeitsplätzen beschrieben werden, bei denen eine Gefährdung durch inhalative Exposition gegenüber A- und E-Staub besteht.“

Arbeitsauftrag des AGS

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30.03.2015Dr. Guldner Seite 5

� Für Tätigkeiten, bei denen der Allgemeine Staubgrenzwert für die alveolengängige Fraktion (A-Staub) von 1,25 mg/m³ nachweislich nicht eingehalten werden kann, gilt übergangs-weise bis zum 31.12.2018 ein Beurteilungsmaßstab in Höhedes bisherigen A-Staub-AGW von 3,0 mg/m³, wenn

- eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegt,- Anhang I Nr. 2.3 der Gefahrstoffverordnung umgesetzt ist,- nach den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen

gearbeitet wird,- ein Schutzmaßnahmenkonzept existiert und kommuniziert ist,- wenn Atemschutz zur Verfügung gestellt und bei Expositions-

spitzen getragen wird

Eintrag in der TRGS 900 (02/2014): Übergangsfrist

Arbeitsauftrag des AGS

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30.03.2015Dr. Guldner Seite 6

Struktur der TRGS

A-Fraktion < 1,25 mg/m³

A-Fraktion > 1,25 mg/m³,aber < 3 mg/m³(bis 31.12.2018)

A-Fraktion > 3 mg/m³

Schutzmaßnahmenkonzept(TRGS 900 Nr. 2.4.2 Abs. 1)

• Expositionsmindernde Maßnahmen• Erneute Ermittlung der inhalativen

Exposition

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30.03.2015Dr. Guldner Seite 7

Struktur der TRGS

Gliederung (Stand 24.03.2015)

TRGS 504 „Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub“

1 Anwendungsbereich2 Begriffsbestimmungen3 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung4 Schutzmaßnahmen

4.1 Grundlegende Schutzmaßnahmen („was immer gilt“)

4.2 Tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen („was immer gilt“)

4.3 Branchenspezifische Schutzmaßnahmen (� Anlage 1)

5 Arbeitsmedizinische Prävention

Anlage 1 Branchen-/tätigkeitsspezifische SchutzmaßnahmenD

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30.03.2015Dr. Guldner Seite 8

Struktur der TRGS

� Die branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen werden beschrieben und das damit erreichbare Schutzniveau mit Vermutungswirkung fixiert Keine Einzelermittlungen mehr nötig.

� Gleichzeitig Vorschlag eines Schutzmaßnahmenkonzeptes. Einzelüberlegungen der Betriebe sind nicht mehr erforderlich

� Rechtskonformer Zustand wird erreicht

� Der Vollzug der TRGS ist durch einfachen Vergleich der im Betrieb vorgefundenen Verhältnisse mit den branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen möglich und überprüfbar

Anwendung der TRGS im Hinblick auf die Übergangsfrist:

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30.03.2015Dr. Guldner Seite 9

Struktur der TRGS

� Gesamtarbeitskreis

� Diskussion/Beschlussfassung über die gesamte TRGS

� Arbeitsgruppe „Allgemeine Schutzmaßnahmen“

� Erarbeitung des allgemeinen Teiles (Nr. 1-3)

� Erarbeitung des Maßnahmenteiles (Nr. 4)

(u.a. Schutzmaßnahmen, die immer bzw. für branchen-übergreifende Tätigkeiten gelten)

� Branchen-Arbeitsgruppen

� Erarbeitung des branchenspezifischen Teiles

(branchenspezifische Schutzmaßnahmen -> Stand der Technik) Vorgabe des Koordinierungskreises:

höchstens 5 Branchen!

Arbeitsweise des AK:

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30.03.2015Dr. Guldner Seite 10

Aktueller Stand und offene Diskussionspunkte

Tätigkeitsbezogene Schutzmaßnahmen vs. branchenspezifische Schutzmaßnahmen

� Formulierung eines möglichst umfassenden allgemeinen Schutzmaßnahmenteiles vorwiegend orientiert an Tätigkeiten

� All diejenigen „Branchen“, die aus verschiedenen Gründen keine spezifischen Beschreibungen entwickeln werden, müssen in der Lage sein, mit dem allgemeinen Teil der TRGS zu leben.

� Alle Branchen sollen in die Lage versetzt werden, die bei ihnen relevanten branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen und ein mögliches Schutzmaßnahmenkonzept so zu beschreiben, dass die Vorgaben und Auflagen des Übergangszeitraumes nicht auf der Ebene des Einzelbetriebes im Dialog mit der Überwachungsbehörde behandelt werden müssen.

� Realisierung alternativer Wege zur Ankoppelung an die TRGS, z.B. Veröffentlichungen der UVT im Bereich des Sachgebietes „Gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub“

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30.03.2015Dr. Guldner Seite 11

Aktueller Stand und offene Diskussionspunkte

Wie könnte ein Schutzmaßnahmenkonzept aussehen?

� Aufstellung eines Maßnahmenplans im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

� Konkrete Beschreibung- aufgrund welcher Maßnahmen/Maßnahmenkombination,- in welchen Zeiträumen und- in welchem Ausmaßeine weitere Expositionsminderung erreicht werden soll

� Priorisierung der durchzuführenden Maßnahmen

� Optimierung der Maßnahmen (z.B. Optimierung von Absaug-anlagen)

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Aktueller Stand und offene Diskussionspunkte

Beispiel (1) für branchenübliche Verfahrens- und Betriebsweisen:

Elektroinstallation

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Aktueller Stand und offene Diskussionspunkte

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Aktueller Stand und offene Diskussionspunkte

Beispiel (2) für branchenübliche Verfahrens- und Betriebsweisen:

Manuelle Bearbeitung von großformatiger Keramik

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Aktueller Stand und offene Diskussionspunkte

Arbeitsbereich/ Tätigkeit

Anzahl Messdaten

Anzahl Betriebe

< AGW [%]

50%- Wert

90%- Wert

95%- Wert

Weißputz Sanitärkeramik

72 9 63,9 0,79 6,19 8,44

Auswertung MEGA – A-Fraktion – Zeitraum 2004 – 2014

18 Messungen an optimierten ArbeitsplätzenZeitraum 2013 – 2015

� Mittelwert: 0,46 mg/m³� 95%-Wert: 0,72 mg/m³� Max-Wert: 1,15 mg/m³