25
Bodenschutz In einer Handvoll Erde ... www.flaechenverbrauch.de

Bodenschutz In einer Handvoll Erde

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

Bodenschutz

In einer Handvoll Erde ...

www.flaechenverbrauch.de

Page 2: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

2 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Bodenschutz

„In einer Handvoll Erde mehr Lebewesen als ...Menschen auf der Erde.“ Hermann Schaufler MdL, Minister für Umwetl und Verkehr Baden-Württemberg,

http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/bofaweb/berichte/rb1/boden0001.html#Heading20_

Die Neubildung eines Zentimeters Boden dauert 200 bis 300 Jahre. http://www.bmu.de/bodenschutz/kurzinfo/doc/4014.php

Ungeliebte Bodenschätze Flugzeugbenzin dicht unter der Erdoberfläche: allein bei Jüterbog 1,6 Mio. Liter seit 1998 gefördert, reichste Lagerstätten am Rande der russischen Flugplätze und unter den zehn Großtanklagern: ganze Tanklastwagen einfach ins Erdreich entleert, weniger Trainingsflüge als geplant: Tanklastzugfahrer wollten nicht mit voller Ladung zurück und öffneten Schläuche am Rand der Rollbahn (Tsp. 5.8.2004)

Page 3: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

3 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

BodenschutzUmweltmedien (Wasser, Luft und Boden) als kostenlose Deponie:

1979, 6.9.: achtjähriger 'Junge stirbt an Vergiftung in Hamburg, nachdem Berührung mit Chemikalien, die auf ehemaligem Gelände der Fa. Stoltzenberg gelagert waren.

1984, 29.5.: Fernsehmagazin Monitor berichtet von Kindesmissbildungen im Osten Hamburgs durch Dioxin.18.6.: Die Firma Boehringer muss Werk in Hamburg schließen, weil sie einem Gerichtsurteil zufolge zuviel Dioxin ausstößt.

1991, 16.4.: In Westdeutschland werden Spiel- und Sportplätze gesperrt, weil dort in den 50er und 60er Jahren mit Dioxin belastete Schlacke eingebaut worden war.

1992, Mai: Greenpeace entdeckt deutschen Giftmüll auf illegalen Deponien in Rumänien

1996, 1.6.: Giftunfall in Schönebeck http://www.oekostation-pfalz.de/geschichte.html

Page 4: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

4 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Bodenschutz

Bodenschutz in der PlanungBodenverunreinigungenBundesbodenschutzgesetzBodenschutzgesetze der Länder

http://www.mlur.brandenburg.de/a/a_bodens.htmhttp://www.umweltbundesamt.de/altlast/web1/deutsch/3_1_1.htm

Page 5: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

5 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Bodenschutz in der RaumplanungBauGB: § 1 Abs. 5 Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,7. gemäß § 1a die Belange des Umweltschutzes, ... des Bodens§ 1a Umweltschützende Belange in der Abwägung(1) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.§ 5 Inhalt des Flächennutzungsplans (2) Im Flächennutzungsplan können insbesondere dargestellt werden: 10. die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden... (3) Im Flächennutzungsplan sollen gekennzeichnet werden: 3. für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind. § 9 Inhalt des Bebauungsplans (1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: 20. die Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, (5) Im Bebauungsplan sollen gekennzeichnet werden: 3. Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind.

Page 6: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

6 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Bodenschutz in der Raumplanung

ROG: § 2 Abs. 2 Nr. 8 ...Die Naturgüter, insbesondere Wasser und Boden, sind sparsam und schonend in Anspruch zu nehmen; Grundwasservorkommen sind zu schützen...Bei dauerhaft nicht mehr genutzten Flächen soll der Boden in seiner Leistungsfähigkeit erhalten oder wiederhergestellt werden. BImSchG: § 50 Planung (Trennungsgebot: Schutzbedürftige Nutzungen von störenden trennen), Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden. Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in Gebieten, in denen die in Rechtsverordnungen nach § 48a Abs. 1 festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, ist bei der Abwägung der betroffenen Belange die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität als Belang zu berücksichtigen.

Page 7: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

7 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

BodenverunreinigungenBergbau: Schwermetalle: Blei, Zink, Uran; BraunkohleIndustrie: Altindustrie, Stahl, Chemie, Gaswerke,

Gerbereien, Chem. ReinigungMilitärflächen: Munition, Öl, BenzinAbfallanlagen, Grundstücke von Abfallunternehmen,

Deponien (Auswaschung) Klärschlamm, Rieselfelder TankstellenDünger Wurftaubenschießanlagen (Blei) Bild: http://www.umweltbundesamt.de/fwbs/grund/grund.htmhttp://www.lua.nrw.de/index.htm?themen/home05altlasten.htmhttp://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/bofaweb/berichte/lba38/lba38.htmhttp://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/bofaweb/print/bs15.pdfhttp://www.forum-bodenschutz.de/http://www.mluv.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.98993.de

Page 8: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

8 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Altlasten - Zahlen

http://www.umweltbundesamt.de/altlast/web1/deutsch/1_6.htm

BundesländerAltablagerungen Altstandorte Flächen

Baden-Württemberg 6.229 11.567 17.796Bayern 10.034 3.295 13.329Berlin 763 6.220 6983Brandenburg 8.189 14.447 25.313*Bremen 173 18.154 18.327Hamburg 491 1.638 2.129Hessen 6.630 63.539 70.169Mecklenburg-Vorpommern 4.078 7.264 11.342Niedersachsen 8.957 50.000 58.957Nordrhein-Westfalen 18.116 17.147 35.263Rheinland-Pfalz 10.578 k.A. 10.578Saarland 1.686 3.530 5.216Sachsen 8.590 19.115 27.705Sachsen-Anhalt 6.296 14.692 20.988Schleswig-Holstein 3.181 16.451 19.632Thüringen 6.138 12.824 18.962

Bundesrepublik gesamt 362.689259.883100.129

Stand 12/2000 Anzahl erfaßter

Page 9: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

9 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Altlasten - Zahlen

http://www.uni-muenster.de/PeaCon/wuf/wf-95/9511504m.htm

Liegenschaften militärische Altlasten- verdachtsflächen

Westgruppe der sowjetischen Truppen

1.026 700

Bundeswehr und genutzte NATO-Liegenschaften

3.500 500

US-Armee 847 364Rüstungsaltlasten 3.500

Page 10: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

10 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Aufgaben des Bodenschutzeshttp://www.mlur.brandenburg.de/a/a_bodena.htm

Schwerpunkte Gesetzliche Grundlagen

Verdichtung hohe und wiederholte Bodendrücke durch schwere Fahrzeuge auf strukturschwachen Böden

BBodSchG (Gute fachliche Praxis)

Flächenverbrauch Inanspruchnahme von Böden durch Bautätigkeit und Infrastrukturmaßnahmen, Entsiegelung

Bodenabbau/Devastierung

Abgrabung von Böden durch Gewinnung von Bodenschätzen, Intensivgenutzte Moore, militärisch genutzte Flächen

Beeinträchtigung wertvoller Böden

Böden mit hohem Biotopentwicklungspotential, mit hoher natürlicher Fruchtbarkeit, mit bedeutendem Regulationsvermögen im Wasser- und Stoffhaushalt und Archivfunktion

schädliche Bodenveränderungen

Überschreitung von Bodenwerten (z.B. Rieselfelder, Überschwemmungs- und Industriegebiete)

BBodSchG, BBodSchV

Fachinformationssystem Bodenschutz, Öffentlichkeitsarbeit

Bodenzustand, Bodendauerbeobachtung, Bodeneigenschaften, Bodenfunktionen, Bodengefährdungen, Bodenbelastungen, Bodennutzung, Bodenschutzmaßnahmen; Internet-Beiträge, Richtlinien, Vollzugshilfen, Informationsveranstaltungen, Broschüren, Faltblätter, Schaut

BBodSchG, BbgAbfG

VorsorgeStoffeinträge Auf- und Einbringen von Materialien auf und in den Boden (z.B.

Bodenmaterial, Baggergut, Bioabfall, Klärschlamm)BBodSchG, BBodSchV, BioAbfV, AbfKlärV, weitere fachgesetzliche Regelungen

Gefahrenabwehr / Sanierung

Informationsbereitstellung

Erosion hängige bzw. windexponierte Lage ohne ausreichende Bodenbedeckung

BBodSchG (Gute fachliche Praxis), BBodSchV

Vertretung der Belange des Bodenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren, Bodenbewertung im Rahmen ROG, UVPG, BauGB, BBodSchG, BNatSchG, BbgNatSchG

Page 11: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

11 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

BundesbodenschutzgesetzFrüher: Gebrauch von Umweltmedien zur Entsorgung:

Luft, Wasser, BodenHeute: Verursacherprinzip bei Altlasten: Verursacher,

Rechtsnachfolger, Eigentümer, Besitzer (Nutzer)

Pflichterfüllung bei Sanierung: Schutzbedürfnis entsprechend planungsrechtlicher Festsetzung oder Prägung mit voraussehbarer Entwicklung beachtet.

Problem Umnutzung: Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Schadensersatzanspruch bei Überplanung ohne Kenntlichmachung im B-Plan

Page 12: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

12 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

BodensanierungZiel: Bodenbelastung beheben oder mildern

Verhinderung einer Schadstoffaufnahme durch Kulturpflanzen, Grundwasserkontamination Schädigung von Pflanzenbewuchs u. Bodenorganismen

Maßnahmen: Schadstoffe aus Boden entfernen im Boden eliminieren immobilisieren verdünnen (Remobilisierung)

http://www.umweltlexikon-online.de/fp/archiv/RUBboden/Bodensanierung.php

Page 13: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

13 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Bundesbodenschutzgesetz

1999: Jüngstes Umweltgesetz schließt Lücke: neben Wasser und Luft auch Boden als 3. Umweltmedium unmittelbar durch Bundesgesetz geschützt:

Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens durch Gefahrenabwehr, Sanierung Vorsorge.

http://www.brandenburg.de/land/mlur/a/b_auf62.htm

Page 14: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

14 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Bundesbodenschutzgesetz

§ 4 Abs. 3 BBodSchGPflichten des Eigentümers/Verursachers

Dekontamination (Beseitigung, Verminderung)Sicherung (Verhinderung von Ausbreitung)Schutz – und Nutzungsbeschränkung Entsiegelung vornehmen (zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Bodens, Entsiegelungsverordnung nach § 5)Kontrolle

§ 8 BBodSchG RVO zu Prüfwerten und Maßnahmewerten

Bei Anhaltspunkten behördliche Prüfung, bei Überschreiten der Prüfwerte Feststellung der Altlasten

Page 15: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

15 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

BundesbodenschutzgesetzGefährdungsabschätzung (auf Anordnung durch Sachverständige) im Auftrag der Nutzer Sanierungsplanung durch Verursacher (auf Anordnung durch Sachverständige) (mit Betroffenenbeteiligung Nachbarschaft, Sanierungsuntersuchungen, derzeitige und zukünftige Nutzung) Sanierungsplan (Sanierungsziel, Maßnahme, Zeithorizont) optional Sanierungsvertrag (Ausführung des Plans durch Dritte)

bei ungenügender privater Sanierungsplanung oder weiträumiger Ausdehnung mit vielen Verpflichteten (Koordinierungsbedarf) Sanierungsplanung durch BehördeVerbindlicherklärung von Sanierungsplänen durch Behörden möglich

Page 16: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

16 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

BundesbodenschutzgesetzAltlasten (§ 2 BBodSchG - Begriffe):1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen, Grundstücke, auf

denen Abfälle behandelt (Altablagerungen), und2. Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen

umgegangen worden ist, ausgenommen Atomanlagen (Altstandorte),

durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Altlastverdächtige Fläche: Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht

schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.

Page 17: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

17 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Sanierungsuntersuchung BBodSchV Anhang 3

Sanierungsuntersuchungen, Prüfung: schadstoff-, boden-, material- und standortspezifische

Eignung der Verfahren technische Durchführbarkeit erforderlicher Zeitaufwand Wirksamkeit im Hinblick auf das Sanierungsziel Kostenschätzung sowie das Verhältnis von Kosten und

Wirksamkeit Auswirkungen auf die Betroffenen im Sinne von § 12 Satz

1 des Bundes-Bodenschutzgesetzes und auf die Umwelt Erfordernis von Zulassungen Entstehung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen,

Arbeitsschutz Wirkungsdauer der Maßnahmen und deren

Überwachungsmöglichkeiten, Erfordernisse der Nachsorge und Nachbesserungsmöglichkeiten

Page 18: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

18 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Sanierungsplan, BBodSchV Anhang 3

1. Darstellung der Ausgangslage2. Textliche und zeichnerische Darstellung der

durchzuführenden Maßnahmen und Nachweis ihrer Eignung

3. Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen zur Überprüfung der sachgerechten Ausführung und Wirksamkeit der vorgesehenen Maßnahmen

4. Darstellung der Eigenkontrollmaßnahmen im Rahmen der Nachsorge einschließlich der Überwachung

5. Darstellung des Zeitplans und der Kosten.

Page 19: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

19 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

AltlastenBearbeitung von Verdachtsflächen/ schädlichen

Bodenveränderungen und altlastverdächtigen Flächen/Altlasten:

Erfassung und orientierende Untersuchung fallen in die Zuständigkeit der Behörde.

Detailuntersuchung hat der Störer durchzuführen. Bewertung dieser abschließenden Gefährdungsabschätzung führt entweder zu Maßnahmen der Gefahrenabwehr, für Altlasten zur Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung oder zum Ausräumen des Verdachts. Abschließende Bewertung erfolgt durch zuständige Behörde, ebenso Entscheidung über Verbindlichkeit des Sanierungsplanes für Altlasten. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr leistet der Verpflichtete. Die Durchführung von Maßnahmen durch Verpflichtete unterliegt allgemeiner behördlicher Überwachung (BBodSchG § 15).

http://www.umweltbundesamt.de/altlast/web1/deutsch/1_1.htm

Page 20: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

20 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Altlasten - HessenStufe 1: Erfassung Möglichst vollständige Erfassung aller Altflächen. Erkundung beschränkt sich auf

Identifikation der Altflächen und erfordert nur begrenzte Anzahl einfacher Daten. Für Altstandorte werden vorzugsweise kommunale Gewerberegister verwendet.

Stufe 2: Einzelfallrecherche und Orientierende Untersuchung• Ermittlung altlastenverdächtiger Flächen • Ermittlung des Handlungsbedarfs • Frühzeitiges Ausscheiden von unverdächtigen Flächen

Zwei Teilschritten: Stufe 2a: Einzelfallrecherche, Stufe 2b: Orientierende Untersuchung

Stufe 3: Detailuntersuchung Ermittlung der Altlasten

• Erhebung quantitativ bewertbarer Parameter • Bewertung des Gefährdungspotentials

Für Nachweis wesentlicher Beeinträchtigung der Allgemeinheit werden vorliegende Informationen durch detaillierte technische Erkundungen vertieft.

Stufe 4: Sanierungsplanung• Festlegung der Sanierungsziele • Festlegung geeigneter Sanierungsverfahren • Festlegung des erforderlichen Umfangs der Maßnahmen • Abschätzung der Sanierungskosten • Auswirkung der Maßnahmen auf die Umwelt • in Stufe 4 formulierte Ziele setzen vor allem planerische

Tätigkeiten voraus. Einzelne technische Maßnahmen dienen der Absicherung oder Ergänzung.

Stufe 5: Sanierung Aufhebung der festgestellten Altlasten

• Flächenrevitalisierung durch Sanierung oder Sicherung • Vermeidung einer Beeinträchtigung der Allgemeinheit bei

Durchführung der Sanierung / Sicherung. http://www.hlug.de/medien/altlasten/2altl_iv.htm

Page 21: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

21 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Altlasten

Gefährdungsabschätzung und Gefahrenabwehr von Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen sowie altlastverdächtigen Flächen und Altlasten

Untersuchungs- und BewertungsschritteWirkungspfade

Boden - Mensch (Bewertung nutzungsabhängig) Boden - Nutzpflanze (Bewertung nutzungsabhängig) Boden – Grundwasser (Bewertung

nutzungsunabhängig)

Page 22: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

22 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Wenn Sanierung zu teuer wird ...

Natural Attenuation

„Qualifiziertes Nichtstun“ – BMBF Forschungsprojekt KORA: Natürliche Abbau- und Rückhalteprozesse untersuchen und befördern (Anlass: hohe Sanierungskosten und begrenzte Haushaltsmittel) http://www.natural-attenuation.de/content.php?pageId=2015&lang=de

Page 23: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

23 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Landesgesetze NRW: § 12 LBodSchG

Bodenschutzgebiet (RVO)Schutz oder Sanierung des Bodens Abwehr von Gefahren für die menschliche GesundheitGefahren für natürliche Bodenfunktionen Funktionen des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte räumliche Abgrenzung, wesentlicher Zweck, erforderliche Verbote, Sanierungs-, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen

Page 24: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

24 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Landesgesetze Nds: § 4 NBodSchG

Bodenplanungsgebiet (RVO durch Untere Bodenschutzbehörde)

kann vorschreiben, dass1. Boden auf Dauer oder bestimmte Zeit nicht oder nur

eingeschränkt genutzt werden darf,2. bestimmte Stoffe nicht eingesetzt werden dürfen,3. Boden abgedeckt oder bepflanzt werden muss,4. ausgehobenes oder abgeschobenes Bodenmaterial nicht oder nur

in bestimmter Weise verwendet oder abgelagert werden darf oder 5. der Grundstückseigentümer oder der Inhaber der tatsächlichen

Gewalt über ein Grundstück im Einzelnen bezeichnete Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung von schädlichen Bodenveränderungen zu dulden oder durchzuführen hat, soweit nicht der Verursacher herangezogen werden kann.

Vgl. Bodenschutzgesetz Baden-Württemberg

Page 25: Bodenschutz In einer Handvoll Erde

25 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

Aufgabenträger Landkreis

(Land)Kreise als untere Bodenschutzbehörden

schädliche Bodenveränderungen erfassen (§ 5 LBodSchG NRW), Bodenbelastungskataster führenGrundstücke auf Altlasten untersuchen (Amtsermittlung, § 9 Abs. 1 BBodSchG) Anordnungen zur Altlastensanierung treffen (§§ 9, 10 BBodSchG).