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STADT BESCHLUSS-NIEDERSCHRIFT NEUSS Seite 1 ART DER SITZUNG Öffentlich NR. DER SITZUNG, GREMIUM 12/16 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung SITZUNGSDATUM 14.09.2016 TO-PUNKT UND GEGENSTAND DER BERATUNGEN TAGESORDNUNG TOP 1 FORMALIEN, WAHLEN USW. Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Einladung und der Beschlussfähigkeit TOP 1.a Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers TOP 2 Genehmigung der Tagesordnung TOP 3 BESCHLUSSEMPFEHLUNGEN AN DEN RAT Rat am 23.09.2016 Bebauungsplan Nr. 465 – Uedesheim, Kreuzfeld – Weitere Vorgehensweise im Umgang mit abwägungsrelevanten Themen TOP 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 113/2 – Gnadental, Sophienstraße / Kölner Straße – Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen Satzungsbeschluss TOP 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 109/6 – Vogelsang, Römerstra- ße/Furtherhofstraße – Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen Satzungsbeschluss TOP 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 368/1 – Furth-Süd, Katharina-Braeckeler- Straße – Auslegungsbeschluss TOP 7 Bebauungsplan Nr. 475 – Weckhoven, Weckhovener Straße (Kita) – Auslegungsbeschluss TOP 8 Weckhovener Straße Einrichtung einer Querungshilfe in Höhe der Kita TOP 9 Bebauungsplan Nr. 476 – Augustinusviertel, Hammfelddamm / Alexianerplatz– a) Aufstellungsbeschluss b) Beschluss zur weiteren Vorgehensweise TOP 10 Grundsätze für weitere Darstellungen von Wohnbauland im neuen Flächennutzungs- plan

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STADT

BESCHLUSS-NIEDERSCHRIFT

NEUSS

Seite

1

ART DER SITZUNG

Öffentlich

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

12/16 Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

SITZUNGSDATUM 14.09.2016

TO-PUNKT UND GEGENSTAND DER BERATUNGEN

TAGESORDNUNG

TOP 1

FORMALIEN, WAHLEN USW.

Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Einladung und der Beschlussfähigkeit

TOP 1.a

Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers

TOP 2

Genehmigung der Tagesordnung

TOP 3

BESCHLUSSEMPFEHLUNGEN AN DEN RAT

Rat am 23.09.2016 Bebauungsplan Nr. 465 – Uedesheim, Kreuzfeld –

Weitere Vorgehensweise im Umgang mit abwägungsrelevanten Themen

TOP 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 113/2 – Gnadental, Sophienstraße / Kölner Straße –

Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen

Satzungsbeschluss

TOP 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 109/6 – Vogelsang, Römerstra-ße/Furtherhofstraße –

Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen

Satzungsbeschluss

TOP 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 368/1 – Furth-Süd, Katharina-Braeckeler-Straße –

Auslegungsbeschluss

TOP 7 Bebauungsplan Nr. 475 – Weckhoven, Weckhovener Straße (Kita) – Auslegungsbeschluss

TOP 8 Weckhovener Straße Einrichtung einer Querungshilfe in Höhe der Kita

TOP 9 Bebauungsplan Nr. 476 – Augustinusviertel, Hammfelddamm / Alexianerplatz– a) Aufstellungsbeschluss b) Beschluss zur weiteren Vorgehensweise

TOP 10 Grundsätze für weitere Darstellungen von Wohnbauland im neuen Flächennutzungs-plan

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Seite

ART DER SITZUNG

öffentlich

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

Sitzung 12/16, Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Sitzungsdatum Sitzungsdatum 14.09.2016

2

TOP 11 Plankstraße Einrichtung von zwei Querungshilfen

Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Merowingerstraße

TOP 12 Viktoriastraße – Umgestaltung im Nachlauf von Kanal- und Straßensanierungsarbeiten

TOP 13 Umbau Kanalstraße – Erhöhung der Fahrradfreundlichkeit im Kontext von Kanal- und Straßensanierungsarbeiten

TOP 14 Innenstadtstärkungsprogramm – Beschlüsse zum Stadt-Taubenkonzept

TOP 15 Umbau Freithof/ Außengastronomie Schwan: Abschluss eines Teilvergleiches

TOP 16

BESCHLÜSSE DES AUSSCHUSSES GEM. § 41 ABS. 2 GO NRW

Zweiter Entwurf der Regionalplanes Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Neuss

TOP 17 Teilnahme an der regionalen Mobilitätserhebung SrV 2018

TOP 18

ANTRÄGE

Verlegung der Haltestellen Kaarster Straße

Antrag der Stadtratsfraktion AfD

TOP 18.a Verwendung freigegebener Mittel für Stadtgrün-Maßnahmen Anfrage von Frau Stv. Schäfer vom 06.09.2016

TOP 19

MITTEILUNGEN DER VERWALTUNG Bisher durchgeführte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit Be-bauungsplänen und sonstigen Baumaßnahmen hier: Jahresbericht 2015 bis Frühjahr 2016

TOP 20 Verkehrsgutachten Johanna-Etienne-Straße-Krankenhaus - Parkraumsituation und Verkehrsablauf Geulenstraße

TOP 21

Klimaanpassungskonzept für Neuss

TOP 22

Bericht aus dem Beirat Innenstadtstärkungsprogramm

TOP 23

10. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss Teilabschnitt Neuss I

Auslegung des Entwurfes

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ART DER SITZUNG

öffentlich

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

Sitzung 12/16, Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Sitzungsdatum Sitzungsdatum 14.09.2016

3

TOP 24 Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 482 – Rosellen, St. Antoniusstrasse (Erweiterung Gartenhof Küsters) –

Änderung Durchführungsvertrag aufgrund veränderter Betriebsorganisation

TOP 25 Berichte des Dezernenten

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Seite

ART DER SITZUNG

öffentlich

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

Sitzung 12/16, Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Sitzungsdatum Sitzungsdatum 14.09.2016

4

NIEDERSCHRIFT Sitzungsdauer

Beginn - Ende

Öffentliche Sitzung 17:00 Uhr - 19:25 Uhr Nicht öffentliche Sitzung 19: 25Uhr - 19:55 Uhr Sitzungsort Ratssaal - Rathaus Vorsitz

Karl Heinz Baum (CDU) CDU

Baum , Karl Heinz Vorsitzender Baumann , Frank Mitglied (s.B.) Beyen , Waltraud stellv. Mitglied i. V. f. Herrn Stv. Hilgers Calik , Yasar Mitglied (s.B.) Frania , Birgit Mitglied (s.B.) Jung , Hans-Dieter stellv. Mitglied (s.B.) i. V. f. Herrn s.B. Welter Kaumanns , Thomas stellv. Mitglied i. V. f. Herrn Stv. Schümann ab TOP 15 Kilb , Anna Katharina stellv. Mitglied i. V. f. Frau Stv. Wellens Schäfer , Ingrid Mitglied Schümann , Sven Mitglied von Nollendorf , Ursula stellv. Mitglied i. V. f. Herrn Stv. Dr. Baaken Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Arndt , Ingeborg Mitglied Reith , Jürgen stellv. Mitglied (s.B.) Claes , Hedwig Stadtverordnete i. V. f. Herrn s. B. Kehl SPD

Bohn , Marc Mitglied (s.B.) Hildebrandt , Ralph-Erich Mitglied Jansen , Arno Mitglied Karbowiak , Sascha Stellv. Vorsitzender Kehonjic-Thiede , Mirza Mitglied Ott , Peter Mitglied Winkler , Ulrich stellv. Mitglied (s.B.) i. V. f. Herrn s.B. Dahmen FDP

Bodewig , Manfred Mitglied Weinem , Oliver stellv. Mitglied (s.B.) i. V. f. Herrn Stv. Fantini DIE LINKE

Sperling , Angelina stellv. Mitglied (s.B.) i. V. d. Herrn Stv. Sperling Ratsfraktion UWG Neuss / BIG-Neuss

Thiel , Carsten Mitglied AfD-Ratsfraktion Neuss

Dr. Weinert , Günter Mitglied

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NR. DER SITZUNG, GREMIUM

Sitzung 12/16, Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Sitzungsdatum Sitzungsdatum 14.09.2016

5

Gäste

Frau Klemps-Kohnen Herr Bartsch

BVG (Büro f. Stadt- u. Verkehrsplanung Dr. Ing. R. Baier GmbH Bayernland (Vorhabenträger)

Verwaltung

Herr Beigeordneter Hölters Herr Unbehaun Herr Diener Herr Honermann

6 61 61 61

Frau Becker 61 Herr Fröhlich Frau Mehlhorn

61 61

Herr Rose 61 Herr Leu 61 Herr Hübner Referendar Herr Schwartz RPA

Schriftführung

Frau Gondorf 61

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Seite

ART DER SITZUNG

öffentlich

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

Sitzung 12/16, Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Sitzungsdatum Sitzungsdatum 14.09.2016

6

Öffentlicher Teil

TOP 1

FORMALIEN, WAHLEN USW.

Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Einladung und der Beschlussfähigkeit

Es wird festgestellt, dass ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist. TOP 1.a

Verpflichtung eines sachkundigen Bürgers

APS 90-2016

Herr sachkundiger Bürger Ulrich Winkler wurde verpflichtet. TOP 2

Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird ergänzt um TOP 18a (Tischvorlage), TOP 13 wird abgesetzt. Es wird auf die weiteren Tischvorlagen zu TOP 9 (Anlage 3) sowie die Beratungsunterlage mit An-lage zu TOP 2 im nicht-öffentlichen Teil hingewiesen. TOP 20 wird nach der gemeinsamen Sitzung vorgezogen, da der Vortrag einer Gutachterin gehört werden soll. Die Tagesordnung wird so beschlossen. TOP 3

BESCHLUSSEMPFEHLUNGEN AN DEN RAT Rat am 23.09.2016 Bebauungsplan Nr. 465 – Uedesheim, Kreuzfeld –

Weitere Vorgehensweise im Umgang mit abwägungsrelevanten Themen

BUE 29-2016

Beschluss Die Ausführungen der Verwaltung zum Umgang mit den bis August 2016 im Verfahren eingegan-genen Anregungen der frühzeitigen Beteiligungen sowie der aktualisierte städtebauliche Entwurf werden gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Arbeitsgrundlage den Auslegungsbeschluss mit der Zielrichtung November 2016 zu entwickeln und vorzubereiten.

Hierbei soll die Verwaltung das Schallgutachten in Bezug auf die vorgebrachten Bedenken bis zum Auslegungsbeschluss nochmals prüfen.

Abstimmungsergebnis einstimmig zugestimmt Anmerkungen zur Beschlussfassung Die Ergänzung der ursprünglichen Beschlussempfehlung in Absatz 2 erfolgte auf Antrag von Herrn Ott (fett gedruckt), die Ergänzung um Absatz 3 (fett gedruckt) auf Antrag von Herrn Ritterstaedt.

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Sitzung 12/16, Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Sitzungsdatum Sitzungsdatum 14.09.2016

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Anmerkungen zur Diskussion Herr Crefeld führt in die Thematik ein und erinnert, dass sich das Verfahren bereits seit 2011 hin-ziehe. Er begrüße daher ausdrücklich, dass es nunmehr weitergehe. Herr Ott schließt sich an und erwartet, dass der Auslegungsbeschluss in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vorliegt. Dies erhebt er auch zum Antrag. Weiter bemängelt er die Quote für bezahlbaren Wohnraum auf freiwilliger Basis und wünscht die Umsetzung des im Rat beschlossenen Konzeptes für bezahlbaren Wohnraum bis zum Ausle-gungsbeschluss. Herr Beigeordneter Hölters stellt klar, dass er angesichts der noch anstehenden Vorbereitungen zum Auslegungsbeschluss eine solche Zusage nicht machen könne. Die Verwaltung sei stark auf die Mitarbeit anderer Akteure angewiesen. Zudem benötige die Klärung der Baufelder (Grünfläche in der Nähe der Kita) noch Zeit. Bis zum Versand der Unterlagen für den nächsten Ausschuss sei eine dem Bauleitverfahren gerecht werdende, qualitätsvolle Ausarbeitung mit großer Wahrschein-lichkeit nicht zufriedenstellend zu leisten. Herr Reith erklärt, seines Wissens nach hege der Schützenverein Bedenken hinsichtlich der ge-planten Schallschutzwand und denke darüber nach, den Schießstand hinter die Fackelbauhalle zu verlegen. Für den Fall, dass diese Überlegungen zutreffen, sagt die Verwaltung eine erneute Prüfung zu. Herr Ritterstaedt schließt sich den Ausführungen von Herrn Ott bezüglich des Wunsches nach Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens an. Zum Schallschutz führt er aus, dass das Gutachten grundsätzlich eine Verbesserung zum vorheri-gen sei, jedoch einige kritische Fragen blieben. Die Emissionen eines Schusses im Zusammenhang mit der Auslegung des Begriffes „seltene Er-eignisse“ seien derzeit rechtlich noch strittig. Hier eine Gerichtsentscheidung abzuwarten, würde aufgrund der zu erwartenden Dauer keine Option darstellen. Aus diesem Grund müsse die Abwä-gung insbesondere in diesem Punkt „wasserdicht“ sein, um bei evtl. Klagen späterer Anwohner nicht eine Einschränkung der Vereinstätigkeit zu riskieren. Er beantragt daher eine Ergänzung der Beschlussempfehlung um Anforderungen an die Abwägung bzgl. des Schallschutzes. Weiterhin sei ihm aufgefallen, dass zwar ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt sei, jedoch mit den Einschränkungen in den textlichen Festsetzungen faktisch ein reines Wohngebiet vorliege. Hier könne im Rahmen einer Normenkontrolle ein „Etikettenschwindel“ konstatiert werden. Herr Beigeordneter Hölters stellt fest, dass bezüglich des Schießstandes wohl ein Restrisiko be-stehe, alle anderen Themen weiterhin mit aller gebotenen Sorgfalt abgewogen würden und dass man an den offenen Themen prioritär arbeite. In diesem Zusammenhang werde auch noch ein Gespräch mit dem Gutachter stattfinden, zu dem auch Vertreter des BZA gerne hinzugezogen werden könnten. Die Verwaltung werde sich hierzu mit Herrn Ritterstaedt abstimmen. Herr Kröll lobte die offene und transparente Planung und Vorgehensweise der Verwaltung und geht davon aus, dass die von Herrn Ritterstaedt geäußerten Kritikpunkte bis zum Auslegungsbe-schluss ausgeräumt werden, da man diesem sonst nicht zustimmen könne.

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NR. DER SITZUNG, GREMIUM

Sitzung 12/16, Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Sitzungsdatum Sitzungsdatum 14.09.2016

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Herr Reith schließt sich dem Lob an. Der Entwurf sei vielfältig, der Natur werde eine große Stel-lung eingeräumt und das in Neuss bisher einzigartige Versickerungskonzept trüge gewiss zu einer hohen Aufenthaltsqualität bei. Leider spielten erneuerbare Energien eine zu untergeordnete Rolle. Dach- und Fassadenbegrü-nungen seien überhaupt nicht vorgesehen. Weiterhin gehe die Regelung bezüglich der Dachein-schnitte nicht konform mit der gängigen Praxis in Uedesheim. Ihm sei auch nicht verständlich, dass nur ein Teil der Begründung vorgelegt werde. Herr Unbehaun erläutert, dass es sich um einen klassischen Angebotsbebauungsplan handele. Daher seien die Flächen nicht im Eigentum der Stadt Neuss und es gäbe auch keinen Projektent-wickler, so dass keine Verpflichtung von Bauherren erfolgen könne. Er erklärt weiterhin, dass mit den in diesem Ausschuss gewonnenen Erkenntnissen nun erst der zweite Teil der Begründung, nämlich der Umweltbericht erstellt werde. Daher sei heute lediglich ein „Auszug“ aus der Begründung vorgestellt worden. TOP 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 113/2 – Gnadental, Sophienstraße /

Kölner Straße – Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen

Satzungsbeschluss

APS 70-2016

Die im Rahmen der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stel-

lungnahmen wurden mit dem dargestellten Ergebnis geprüft. Dem Umgang mit den Stellungnah-

men im Rahmen der Abwägung wird zugestimmt.

Der Bebauungsplan Nr. V 113/2 - Gnadental, Sophienstraße / Kölner Straße - wird mit textlichen

Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 30.08.2016 gemäß § 10 BauGB in Verbin-

dung mit § 7 und 41 Abs. 1 f GO NW als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet liegt im statistischen Bezirk 06 (Gnadental). Die Grundstücke Gemarkung Neuss,

Flur 21, Flurstücksnummern 3533, 3536, 3537 tlw. und 2194 tlw. bilden dabei das Plangebiet. Die

Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 5.815 m² auf. Es handelt sich um einen Teilbereich des

Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 113.

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis einstimmig zugestimmt

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Sitzung 12/16, Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Sitzungsdatum Sitzungsdatum 14.09.2016

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TOP 5

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 109/6 – Vogelsang, Römerstraße, Furtherhofstraße –

Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen

Satzungsbeschluss

APS 69-2016

Die im Rahmen der Beteiligungen gemäß §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stel-

lungnahmen wurden mit dem dargestellten Ergebnis geprüft. Dem Umgang mit den Stellungnah-

men im Rahmen der Abwägung wird zugestimmt.

Der Bebauungsplan Nr. V 109/6 - Vogelsang, Römerstraße / Furtherhofstraße – wird mit textlichen

Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 26.08.2016 gemäß § 10 BauGB in Verbin-

dung mit § 7 und 41 Abs. 1 f GO NW als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk (Vogelsang) und wird im Norden durch die Grundstücke der

Wohnbebauung Furtherhofstraße 46 und 48 sowie Römerstraße 165 und im Osten durch die Rö-

merstraße begrenzt. Westlich bildet das Grundstück der Clarenbachschule die Grenze des Plan-

gebiets. Im Süden grenzt das Grundstück Römerstraße 159 an. Die Grundstücke Gemarkung

Neuss, Flur 62, Flurstücksnummern 482, 483, 484, 1178, 1430 und 1431 bilden dabei das Plange-

biet. Es handelt sich um einen Teilbereich des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungs-

planes Nr. 109.

Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis 22 JA 1 NEIN (DIE LINKE) 2 Enthaltungen (SPD, AfD) Anmerkungen zur Diskussion Frau s. B. Sperling bemängelt, dass laut Durchführungsvertrag zwar 12 EFH zu einem vergünstig-ten Preis von 310.000 € erworben werden können, jedoch der Erwerb nicht vom Einkommen ab-hängig gemacht werde und die Immobilie auch nicht selbst bewohnt werden müsse. Weiterhin ge-be es keine Mindesthaltepflicht und keine Regelung, die die Preisgünstigkeit auch nach dem Wie-derverkauf sichere. Dies biete viele Möglichkeiten, das eigentliche Ziel, einkommensschwächeren Gruppen den Erwerb einer Immobilie zu ermöglichen, zu unterlaufen und die betreffenden Häuser innerhalb kurzer Zeit diesem Marksegment zu entziehen. Sie bittet im Namen ihrer Fraktion um Prüfung dieses Sachverhaltes. Herr Stv. Hildebrandt merkt an, dass nach seinen Berechnungen, nach Abzug aller den Wohnein-heiten zuzurechnenden Stellplätze nur noch 5 für Besucher verblieben. Dies sei nicht „großzügig“ zu nennen. Er halte, trotz der Innenstadtnähe und der guten Verkehrsanbindung, die Anzahl nicht für ausreichend. Er werde sich daher bei der Abstimmung enthalten.

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öffentlich

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

Sitzung 12/16, Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Sitzungsdatum Sitzungsdatum 14.09.2016

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TOP 6

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 368/1 – Furth-Süd, Katharina-Braeckeler-Straße –

Auslegungsbeschluss

APS 67-2016

Die Auslegung des Bebauungsplans Nr. V 368/1 - Furth-Süd, Katharina-Braeckeler-Straße – in der Fassung vom 08.08.2016 wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. §§ 12 und 13a BauGB in der derzeit gültigen Fassung mit Begründung beschlossen. Die Grundstücke Gemarkung Neuss, Flur 50, Flurstücksnummern 390, 2025 und 2024 bilden das Plangebiet (siehe Anlage 1) im Baublock zwischen Further Straße, Katharina-Braeckeler-Straße, Marienstraße und Bahndamm. Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt 3616 m². Es handelt sich um einen Teilbereich des Geltungsbereiches des rechtsverbindlichen Bebauungs-planes Nr. 368 - Kurze Straße - aus dem Jahr 2001, der Baurecht für ein Mischgebiet schafft. Abstimmungsergebnis einstimmig zugestimmt Anmerkung zur Diskussion Frau Stv. Arndt erneuert ihre Forderung, den Grünausgleich primär in der Nähe des Wohngebietes vorzunehmen, insbesondere die Platzgestaltung und den Bahndamm hierfür zu nutzen. Ihres Er-achtens sei dies nur teilweise umgesetzt worden. Weiterhin sieht sie das Anliegen ihrer Fraktion, dass die Vorgabe für preiswerten Wohnraum z. B. über einen Grundbucheintrag gesichert würde, bisher nicht umgesetzt. Herr Bartsch (Vorhabenträger) sagt zu, eine solche Sicherung vorzunehmen. Bezüglich des Ausgleiches und Ersatzes sagt Herr Beigeordneter Hölters die Prüfung einer quali-tativ intensiveren Begrünung zu. Er verweist auf die Tatsache, dass bereits großkronige Bäume geplant seien und merkt an, dass eine große Fläche bereits für den Bebauungsplan Nr. 368 reser-viert sei. Herr Stv. Kehonjic-Thiede lobt, dass der größte Teil der Bürger-Anregungen berücksichtigt worden sei und fordert eine erneute Bürgerinformationsveranstaltung zur Offenlage. Herr Beigeordneter Hölters teilt mit, dass dies ohnehin geplant sei. Die Auslegung beginne am 12.10.2016, die Bürgerinformationsveranstaltung sei für den 17.10.2016 - wieder - in der Alloheim Senioren-Residenz geplant. (Anmerkung der Verwaltung: Der Beginn der Offenlage ist auf den 17.10.2016 gelegt worden.) TOP 7

Bebauungsplan Nr. 475 – Weckhoven, Weckhovener Straße (Kita) –

Auslegungsbeschluss

APS 71-2016

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 475 – Weckhoven, Weckhovener Straße (Kita) – in der Fassung vom 01.09.2016 wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 13a BauGB in der derzeit gültigen Fassung mit der als Anlage 2 beigefügten Auslegungsbegründung beschlossen.

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Seite

ART DER SITZUNG

öffentlich

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

Sitzung 12/16, Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Sitzungsdatum Sitzungsdatum 14.09.2016

11

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk 09 (Weckhoven), Gemarkung Neuss (3359), Flur 24, Flurstü-cke 518 teilweise, 1658 teilweise, 1666 teilweise und 3507 teilweise. Es umfasst eine Fläche von ca. 2.751 m². Das Plangebiet wird im Westen durch die Weckhovener Straße begrenzt. Im Süden verläuft die Grenze des Plangebiets mittig auf der Carlo-Mierendorff-Straße und im Norden inner-halb der Flurstücke 518 und 3507 innerhalb einer bestehenden Fußwegeverbindung. Im Osten liegt die Grenze des Plangebiets innerhalb des Flurstücks 1658 parallel in ca. 15,00 m Entfernung (erforderliche Abstandsfläche) zu einem angrenzenden Geschosswohnungsbau (Carlo-Mierendorff-Straße 22-25).

Die genaue Abgrenzung ist dem Ausschnitt der Stadtgrundkarte zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis 23 JA 1 Enthaltung (DIE LINKE) Anmerkung zur Beschlussfassung Herr Stv. Jansen erklärt sich für befangen. TOP 8

Weckhovener Straße

Einrichtung einer Querungshilfe in Höhe der Kita

APS 74-2016

GEÄNDERTE BESCHLUSSEMPFEHLUNG (Änderungen kursiv)

Dem Plan 21/304 zur Umgestaltung des Einmündungsbereichs Weckhovener Straße / Carlo-Mierendorff-Straße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, auf dessen Grundlage eine Ausbauplanung vorzunehmen. Abstimmungsergebnis einstimmig zugestimmt Anmerkung zur Beschlussfassung: Die Ergänzung der Beschlussfassung erfolgte auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden. TOP 9 Bebauungsplan Nr. 476 – Augustinusviertel, Hammfelddamm / Alexianerplatz –

a) Aufstellungsbeschluss b) Beschluss zur weiteren Vorgehensweise

APS 72-2016

a) Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 476 - Augustinusviertel, Hammfelddamm / Alexi-

anerplatz - in der Fassung vom 09.08.2016 wird gem. § 2 BauGB in der derzeit gültigen

Fassung mit Begründung beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Augustinusviertel (5) und umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha. Es wird durch das Kloster Immakulata im Westen, durch Bahnanlagen der Neuss-Düsseldorfer Häfen im Norden, durch die Straße Hammfelddamm im Osten und die Straße Alexianerplatz im Süden begrenzt. Die genaue Plangebietsabgrenzung ist der Planzeich-nung zu entnehmen.

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Seite

ART DER SITZUNG

öffentlich

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

Sitzung 12/16, Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

Sitzungsdatum Sitzungsdatum 14.09.2016

12

b) Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen planerischen Schritte für die Entwicklung

des Gebietes als Wohn-Quartier einzuleiten. Hierzu soll der im Rahmen des durchgeführ-

ten Wettbewerbsverfahrens ausgewählte Entwurf weiter qualifiziert werden und als Grund-

lage für das weitere Bauleitplanverfahren dienen.

Abstimmungsergebnis einstimmig zugestimmt Anmerkung zur Diskussion Herr Stv. Baum kritisiert, dass das Wettbewerbsergebnis bereits vor Beratung durch den Aus-schuss in der Zeitung vorgestellt wurde. Dies entspreche nicht den Spielregeln und er wünsche künftig diesbezüglich mehr Zurückhaltung. Herr Stv. Karbowiak hebt hervor, dass es gut gewesen sei, für das Areal einen Wettbewerb auszu-rufen. Sowohl städtebaulich als auch in der Freiflächengestaltung sei der Gewinner-Entwurf sehr ansprechend. Lediglich in der Abgrenzung zum Hospiz sehe er noch Verbesserungspotential. Auf Nachfrage von Herrn Stv. Baum, warum die Wohneinheiten von 130 auf 160 erhöht worden seien erläutert Frau Stv. Schäfer, dass bei gleichbleibender Baumasse die Wohnungsgrößen dem Bedarf nach kleineren Wohneinheiten angepasst worden seien. TOP 10

Grundsätze für weitere Darstellungen von Wohnbauland im neuen Flächennut-zungsplan

APS 41-2016

GEÄNDERTE BESCHLUSSEMPFEHLUNG (Änderungen kursiv)

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, bei der weiteren Be-arbeitung des neuen Flächennutzungsplans folgende Grundsätze anzuwenden:

1. An der zum Aufstellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes angewandten Methodik zur Bilanzierung des Bedarfes und Angebotes an Wohnbauland wird festgehalten.

2. Maßnahmen zur Innenentwicklung sind proaktiv und mit Vorrang einzuplanen, sofern diese eine realistische Chance haben im Planungszeitraum bis 2030 einer wohnbaulichen Nut-zung zugeführt zu werden.

3. Unter Beachtung der vorgenannten Punkte sind folgende Flächen (…) zur Bedarfsdeckung im Flächennutzungsplan heranzuziehen:

1. Leuchtenberg, 1,1 ha 2. Hammfeld, Zentralbereich (APS 29-2014), 2,1 ha 3. Vogelsang Nord-Ost, 6,6 ha 4. Uedesheim, südlich Rheinfährstr., 7,5 ha 5. Furth-Nord, südlich Kaarster Str., 7,2 ha 6. Eselspfad Nord und Süd, 8,6 ha

Vor der Aufstellung von Bebauungsplänen sind neben den vertiefenden Untersuchungen be-

züglich des Klimaschutzes auch die Auswirkungen auf den Verkehr näher zu untersuchen.

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4. Nachfolgende Flächen sind aufgrund ihrer gewerblichen Prägung und Bedeutung für die gesamtstädtische Gewerbeflächenbilanz derzeit nicht als Wohnbauflächen vorgesehen. Ei-ne Entwicklung im Kontext eines Sanierungsverfahrens – außerhalb des aktuellen Verfah-rens zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes – ist jedoch nicht auszuschließen.

a) Acument-Areal, 0,7 ha von 1,5 ha gemischte Baufläche b) Whitesell-Areal, 2,5 ha von 5,0 ha gemischte Baufläche c) Eternit-Areal, 4,3 ha von 8,7 ha gemischte Baufläche Abstimmungsergebnis 24 JA 1 Enthaltung (UWG/BIG) Anmerkung zur Beschlussfassung Die Streichung von „in der genannten Reihenfolge“ und die Ergänzung zu Ziffer 3 des Beschlusses erfolgte auf Vorschlag von Frau Stv. Schäfer. Anmerkung zur Diskussion Frau Stv. Schäfer beantragt namens der Fraktionen der CDU und Bündnis 90 / Die Grünen die Änderung des Beschlusses unter Punkt 3 der Beschlussempfehlung (s. Anmerkung zur Beschluss-fassung). Ansonsten drückt sie ihre Zufriedenheit bezüglich der Beratungsunterlage aus. Herr Stv. Thiel hinterfragt den von der Stadt prognostizierten Wohnungsbedarf. Prognosen der IT NRW hätten für das Kreisgebiet deutlich höhere Bedarfe von rund 12.000 Wohnungen ermittelt. Herr Beigeordneter Hölters entgegnet hierauf, dass der von der Verwaltung gesehene Handlungs-bedarf für 6.750 Wohnungen bis zum Jahr 2030 als "stadtverträglich" beurteilt werde. Dieser As-pekt der Einfügung in die vorhandene Stadtstruktur dürfe bei der Diskussion nicht vernachläss igt werden. Zudem handele es sich bei dem Beschlussvorschlag um den Einstieg in einen Planungs-prozess, der mit einer Stichtagsberechnung zum Auslegungsbeschluss des neuen Flächennut-zungsplanes (vorläufig) enden werde. Dieser Auffassung schließt sich Fr. Stv. Arndt an. Sie mahnt Gelassenheit an und verweist darauf, dass auch von Seite des Landes NRW keine abschließenden Zahlen zum Wohnungsbedarf infolge der Zuwanderung existierten und mit dem jeweils aktuellen Stand gearbeitet werde. Auch seien noch laufende Fertigstellungen des Jahres 2016 bei dem Wohnungsbedarf in Abzug zu bringen. Herr Stv. Bodewig begrüßt die Vorlage, da sie die Weiterarbeit am neuen Flächennutzungsplan ermögliche und das restriktive Verhalten des Rates in dieser Frage nunmehr aufgegeben werde. TOP 11 Plankstraße

Einrichtung von zwei Querungshilfen

Barrierefreier Ausbau der Haltestelle Merowingerstraße

APS 75-2016

GEÄNDERTE BESCHLUSSEMPFEHLUNG

Der Planung der Querungsstellen in der Plankstraße sowie der Bushaltestelle Merowingerstraße stadtein- und stadtauswärts gemäß den Planungen 6/332 und 6/333 wird zugestimmt. Die Verwal-

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tung wird beauftragt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung, auf Basis der Planung eine Ausbaupla-nung zu erstellen. Abstimmungsergebnis einstimmig zugestimmt Anmerkung zur Beschlussfassung: Die Ergänzung der Beschlussfassung erfolgte auf Vorschlag des Ausschussvorsitzenden. TOP 12 Viktoriastraße - Umgestaltung im Nachlauf von Kanal- und Straßensanierungsar-

beiten

APS 76-2016

Dem Plan 10/314 zur Umgestaltung der Viktoriastraße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dessen Grundlage eine Ausbauplanung vorzunehmen. Abstimmungsergebnis 24 JA 1 Enthaltung (DIE LINKE) Anmerkung zur Diskussion Frau Stv. Arndt lobt den Vorschlag der Verwaltung, der sowohl den Verkehr beruhigen werde, als auch Vorteile für Radfahrer bringe. Herr Stv. Weinert äußert sich kritisch zu den Kosten. Herr Beigeordneter Hölters stellt fest, dass es sich hier um den Planungsbeschluss handele. Die hier vorgestellte Maßnahme erhöhe die Kosten nur geringfügig. Die genannten Kosten bezögen sich auf die gesamte Maßnahme. Weitere Erkenntnisse dazu werde es in den Beratungen im Bau-ausschuss bei der Vorstellung der Ausbauplanungen geben. TOP 13

Umbau Kanalstraße – Erhöhung der Fahrradfreundlichkeit im Kontext von Kanal- und Straßensanierungsarbeiten APS 77-2016

Folgender Beschluss wurde von der Tagesordnung genommen: Dem Plan 11/362 (Stand: 18.05.2016) zur Umgestaltung der Kanalstraße wird (vorbehaltlich der Mittelbereitstellung Wirtschaftsplan TMN) zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dessen Grundlage eine Ausbauplanung vorzunehmen. TOP 14 Innenstadtstärkungsprogramm - Beschlüsse zum

Stadt-Taubenkonzept

APS 84-2016

Nachfolgendes Projekt soll - vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln - über das In-nenstadtstärkungsprogramm finanziell unterstützt werden.

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Stadt taubenkonz ept :

17.600 € für die Anschaffung und Erstausstattung von 3 Taubenhäusern (gem. AUG 24-2016).

Abstimmungsergebnis einstimmig zugestimmt Anmerkung zur Diskussion Auf Nachfrage von Frau Stv. Schäfer zu den Kosten erläutert Herr Beigeordneter Hölters, dass der laufende Unterhalt aus dem Budget des Amtes für Umwelt und Stadtgrün zu bestreiten sei, die Anschaffung mit Hilfe des Innenstadtstärkungsprogrammes ermöglicht werde. TOP 15

Umbau Freithof/ Außengastronomie Schwan: Abschluss eines Teilvergleiches

APS 68-2016

Der Rat der Stadt Neuss stimmt dem in der Anlage beigefügten Teilvergleich zwischen der Stadt

Neuss und der Schwan Gastronomie zu.

Abstimmungsergebnis 24 JA 1 Enthaltung (DIE LINKE) Anmerkung zur Diskussion Herr Stv. Karbowiak zeigt sich erfreut über den Vergleich, da die Situation für den Gastronom recht unerfreulich gewesen sei. Herr Galland führt aus, dass vor Unterzeichnung in den Vertrag aufgenommen wird, dass der Schwan auf seine Rechte aus der ihm erteilten Baugenehmigung unwiderruflich verzichtet. Dadurch werde dann zugleich die von einem Nachbarn angestrengte Klage gegen die Baugeneh-migung "erledigt"." TOP 16

BESCHLÜSSE DES AUSSCHUSSES GEM. § 41 ABS. 2 GO NRW Zweiter Entwurf der Regionalplanes

Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Neuss

APS 81-2016

Der folgenden Stellungnahme der Verwaltung zum überarbeiteten Entwurf des neuen Regional-planes Düsseldorf (RPD), Stand Juni 2016 wird zugestimmt: „Erarbeitungsverfahren für den Regionalplan Düsseldorf (RPD) Förmliche 2. Beteiligung gem. §§ 13 Abs. 1 LPlG, 33 LPlG DVO, 10 ROG

hier: Stellungnahme der Stadt Neuss zur 2. Beteiligung Sehr geehrte Damen und Herren, zum ersten Entwurf des neuen Regionalplanes hat die Stadt Neuss mit Schreiben vom 27.03.2015 umfassend Stellung bezogen. In darauf folgenden Arbeitsgesprächen bzw. in einem ergänzenden

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Schreiben vom 11.09.2015 hat die Stadt Neuss darüber hinaus Flächenwünsche für neue Wohn-bauflächen geäußert. Einige Flächenwünsche der Stadt Neuss hat die Bezirksregierung nun im überarbeiten Entwurf des Regionalplanes berücksichtigt. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle bedanken. Außerdem wird mit dem zweiten Entwurf deutlich, dass das in der Regionalplanung verankerte „Gegenstromprinzip“ nunmehr ernst genommen wird. Folgende wesentliche Änderungen sind in den 2. Entwurf der Plandarstellung des Regionalplans eingeflossen:

Düsseldorfer Straße/Rheintorstraße: Die gewünschte Darstellung als ASB für den Bereich

Werhahnfläche bis zum Kopfgebäude wurde übernommen

Kaarster Heide/ südlich Kaarster Straße: Hier wurde ein neuer ASB bis zur neuen "Erwei-

terten Lärmschutzzone" zum Flughafen Düsseldorf gemäß der Vorgaben des LEP darge-

stellt. Der Bereich im Rottfeld (südl. Kaarster Straße) fällt in diese Zone und steht daher

nicht für eine Siedlungsentwicklung zur Verfügung.

Skihalle mit weiteren Freizeitnutzungen: Wird mit diesem Regionalplanentwurf wunschge-

mäß als ASB für zweckgebundene Nutzungen dargestellt. Die erweiterten Absichten des

Skihallenbetreibers (Fußballgolf 2 etc.) gehen ggfls. geringfügig über diese Darstellung hin-

aus. Da sie aber landschaftsverträglich - also ohne nennenswerte Hochbauten – ausgeführt

werden sollen, dürfte einer Vereinbarkeit mit den Zielen des Regionalplanes nichts im We-

ge stehen.

Haltepunkt Morgensternsheide: Dieser wurde berücksichtigt.

ASB-Fläche südlich der Umgehung Allerheiligen: Diese Fläche südlich der Umgehungs-

straße Allerheiligen wurde von der Stadt Neuss entwicklungsplanerisch nie verfolgt und ist

jetzt gestrichen worden.

Ehemalige Rosenhof Allerheiligen: Dieser wird nun wunschgemäß als ASB dargestellt.

Eselspfad: Die gesamte Fläche bis zur Autobahn ist als neuer ASB dargestellt.

Vogelsang Nord-Ost: Diese Fläche wurde bereits im Rahmen der Baulandanalyse zum

Räumlichen Strukturkonzept bewertet und dort als Mobilisierungsfläche eingestuft. Nun

wurde sie im neuen Regionalplanentwurf als ca. 6 ha umfassendes ASB dargestellt.

Norf-Süd: Hier wurde westl. der Nievenheimer Straße ein neuer ASB dargestellt.

Grimlinghausen-Südost: Diese ASB-Fläche wurde halbiert - entsprechend dem FNP-

Vorentwurf.

Trotzdem verbleiben aus Sicht der Stadt Neuss Konfliktpunkte zwischen der kommunalen Stadt-entwicklungsplanung und dem Regionalplanentwurf. Nach wie vor finden einige Flächenpräferen-zen der Stadt Neuss keine Berücksichtigung. Außerdem ist unabhängig von der Standortwahl festzuhalten, dass der Regionalplan in seiner Flä-chenentwicklung eine Detailschärfe erreicht, die dem Flächennutzungsplan sehr nahe kommt.

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Dadurch werden weiterhin die Entwicklungsspielräume insbesondere bei der Ausweisung von Wohnbauflächen in Neuss mit der Lage in der prosperierenden Rheinschiene stark eingeengt. Es ist zwingend erforderlich, dass räumlich deutlich mehr Flächen im Regionalplan dargestellt werden – eine Steuerung der Gesamtentwicklung ist über eine Mengenbegrenzung der zu realisierenden Wohnungen bei der Genehmigung des Flächennutzungsplanes immer noch möglich. Trotzdem dürfte die reine Quantität der Siedlungsflächen für Neuss ausreichend sein. Für eine längerfristige Perspektive wären jedoch weitere Entwicklungsspielräume wünschenswert.

Im Gewerbebereich sind die Spielräume noch geringer. Es wird im Sinne der Innenentwicklung und des Trends zum Wohnen in der Stadt der Druck auf Gemengelagen und alte Gewerbe- und Industriegebiete wachsen. Gleichzeitig verlangen die Rahmenbedingungen der Wirtschaft (Er-reichbarkeit, Verkehrsanbindung, Immissionsschutz, Abstandregelungen etc.) weitere Potentialflä-chen zur Erweiterung bestehender Gewerbegebiete. Auch hier müssen die Städte bei der Standor-tentwicklung durch die Regionalplanung mehr Optionen haben. Dabei geht es in erster Linie da-rum, die kommunal für notwendig erachteten Siedlungserweiterungen bereits jetzt auf regionaler Ebene zu sichern und durch einen höheren Planungszuschlag eine höhere Flexibilität und Reali-sierungswahrscheinlichkeit bei der kommunalen Bauleitplanung zu erhalten. Durch das regelmäßi-ge Siedlungsmonitoring hat die Bezirksregierung die Möglichkeit, die Baulandentwicklung weiterhin zu beobachten. Außerdem sei angemerkt, dass eine künstliche Baulandverknappung zu höheren Immobilienpreisen führt und dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, zuwiderläuft.

Die Aussagen zum städtischen Bedarf und zu allgemeinen Aspekten Wohnbaulandbedarfs aus den Schreiben vom 27.03.2015 und vom 11.09.2015 gelten weiterhin. Wie im letzten Schreiben dargestellt, hat die Stadt Neuss im laufenden Prozess zur Neuaufstellung des Flächennutzungs-planes Aktualisierungen zu den Wohnbauflächenbedarfen vorgenommen. Die Bevölkerungszu-nahmen in den Jahren 2014 und 2015 haben eine Anpassung der Wohnungsbedarfsprognose erfordert. Als Mitte 2015 erstmals amtlich fortgeschriebene Wohnungsbestandszahlen aus dem Zensus 2011 verfügbar waren, hat die Stadt unter gutachterlicher Begleitung die Wohnungsbe-darfsprognose aktualisiert.

Fachlich ist es nicht vertretbar, dass zum 2. Entwurf des neuen Regionalplanes ein vergleichbarer Weg nicht gegangen wird. Hinzu kommt, dass IT.NRW im Jahr 2014 neue Bevölkerungsprognosen für alle Kreise und Großstädte in NRW, die in den neuen Landesentwicklungsplan für das Land NRW (LEP) eingeflossen sind, veröffentlicht hat. Diese liegen im Schnitt wesentlich höher als die Zahlen aus 2012. Demnach ist der Rhein-Kreis Neuss mit einem Wachstum von 5-10 % in einem Zeitraum bis 2040 angegeben. Für die Stadt Neuss wird ein Wachstum von 10,4 % berechnet. Wachstumsmotor ist hier insbesondere für die Stadt Neuss die Landeshauptstadt Düsseldorf, von der ein erhebliches Maß an Überschwappeffekten zu erwarten ist. Dieser Wachstumsprognose kann aus Neusser Sicht nicht widersprochen werden. Das Wachstum in der Region kann proble-matische Auswirkungen auf den regionalen und den Neusser Wohnungsmarkt haben, wie Preis-steigerungen in allen Wohnungssegmenten sowie Hemmnisse für geförderten Wohnungsbau. Die Folge wären Versorgungsengpässe insbesondere für mittlere und untere Einkommensgruppen. Zur Vermeidung derartiger negativer Entwicklungen sind zusätzliche Flächen für den Wohnungs-bau erforderlich. Allerdings werden die aktuellen IT.NRW-Zahlen nicht bei der Neuaufstellung des Regionalplanes zu Grunde gelegt. Bedenklich ist dies deshalb, da der LEP als übergeordnetes Planwerk neu aufgestellt und vor kurzem vom Landeskabinett verabschiedet wurde. Die Aussagen des Regionalplanentwurfes und ausdrücklich die daraus resultierenden Flächendispositionen sind daher schon jetzt veraltet. Stattdessen wird in der Begründung zum Regionalplan auf Seite 200 darauf verwiesen, dass die jetzige Situation vergleichbar sei mit derjenigen Anfang der 90erJahre, in der es ein starkes Ansteigen der Bautätigkeit im Geschosswohnungsbau gab. Nur, zu der Zeit wurden Flächen in einem erheblichen Maß auf allen planerischen Ebenen ausgewiesen - nicht nur in der Stadt Neuss (siehe Entwicklungen in Allerheiligen oder in Grimlinghausen). Heute werden

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vielerlei Restriktionen aufgebaut und es wird auf Brachflächen verwiesen, die es entweder nicht gibt oder die sich nur mit erhöhtem planerischen Aufwand langfristig entwickeln lassen.

Insofern erwartet die Stadt Neuss, dass im weiteren Verfahren die vorliegenden Zahlen von IT.NRW und die daraus resultierenden planerischen Anpassungen in den Regionalplan eingepflegt werden.

Prüfung Plandarstellung des Regionalplanentwurfes für die 2. Beteiligung

An folgenden Anregungen und Bedenken, die im Schreiben der Stadt Neuss vom 27.03.2015 be-reits aufgeführt und zeichnerisch dargestellt sind, häIt die Stadt Neuss weiterhin fest (Hinweis: die Ausführungen sind aktualisiert bzw. redaktionell angepasst worden):

Wendersplatz: Gegenwärtig stellt sich der Wendersplatz als Parkplatz dar, der in den

Randbereichen von den Schienensträngen der Hafenbahn durchzogen ist. Im bestehenden

Flächennutzungsplan sind hier Flächen für Bahnanlagen und eine Gemeinbedarfsfläche für

Öffentliche Verwaltung dargestellt. Das Kreishaus ist bekanntlich seit einigen Jahren im

ehemaligen Hortenhaus untergekommen, sodass andere Überlegungen für den Wenders-

platz möglich werden. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Innenstadt bietet sich dieses

Areal als Büro- oder Hochschulstandort an. Daher sollte der künftige Regionalplan anstatt

eines GIB ein ASB darstellen.

Grefrath, Lanzerather Straße: Die Bedeutung dieser Fläche für die perspektivische Wohn-

bauentwicklung der Stadt Neuss wird weiterhin gesehen. Die Eignung dieses Bereiches ist

gegenüber der Bezirksregierung umfassend dargestellt worden. Eine 3 ha umfassende

Flächenentwicklung wird aber nach Aussage der Bezirksregierung im Anpassungsverfah-

ren zum neuen FNP zugestanden (da unterhalb des Darstellungsmaßstabes). Insofern wird

die Forderung nach Darstellung im Regionalplan nicht weiterverfolgt.

Allerheiligen, Kuckhofer Straße-Ost: Das Gewerbeflächengutachten von 2010 für die Stadt

Neuss identifiziert drei neue Standorte für eine zukünftige gewerbliche Entwicklung. Zwei

dieser Standorte, Holzheim Kreitzweg und Norf-Derikum, werden entweder über bereits

laufende Bauleitplanverfahren entwickelt oder sollen über den neuen FNP als Gewerbeflä-

chen gesichert werden und sind auch im Regionalplanentwurf jeweils als GIB berücksich-

tigt. Nach der quantitativen Bedarfsberechnung des FNP-Entwurfes ist für den dritten

Standort (Allerheiligen, Kuckhofer Straße – Ost) im Planungszeitraum kein Bedarf abseh-

bar. Dennoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass aufgrund zunehmender Flä-

chenkonkurrenzen mit anderen Nutzungen, naturschutzrechtlicher Restriktionen und weite-

rer Faktoren, wie das Vorhandensein archäologischer Artefakte im Boden, Störfallproble-

matiken und Immissionskonflikte, neue Gewerbegebiete nur noch an wenigen verbleiben-

den Stellen im Stadtgebiet entwickelt werden können. Die perspektivische Sicherung von

geeigneten Standorten ist daher stadtentwicklungspolitisch geboten. Zugleich ist dies auf

der Ebene des Flächennutzungsplanes nur für den im Planungszeitraum festgestellten Be-

darf möglich. Eine weitergehende Standortsicherung kann lediglich über den Ausschluss

konkurrierender baulicher Nutzungen im betreffenden Areal erfolgen. Der potenziell für eine

gewerbliche Baulandentwicklung geeignete Standort Allerheiligen, Kuckhofer Straße – Ost

wird im Flächennutzungsplan daher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die bau-

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leitplanerische Entwicklung als Gewerbegebiet kann eingeleitet werden, sobald ein ent-

sprechender Bedarf feststellbar wird. Um die langfristige Entwicklungsperspektive weiter-

verfolgen zu können, muss auch der Regionalplan entsprechende Voraussetzungen schaf-

fen. Gegen die Darstellung eines Regionalen Grünzuges an dieser Stelle werden daher

Bedenken geäußert.

Flächen westl. Morgensternsheide: Im bestehenden Regionalplan (GEP 99) ist an dieser

Stelle ein ASB dargestellt, das sich gemeindegebietsübergreifend in Neuss und Kaarst er-

streckt. Im Entwurf des neuen Regionalplanes ist der ASB nur auf Neusser Seite ersatzlos

entfallen. Grundsätzlich ist die erschließungstechnische Situation auf der Neusser Seite

schwierig, da diese Flächen nur von Kaarst aus leistungsfähig erschlossen werden können.

Durch die ersatzlose Streichung dieser Flächen verkleinert sich allerdings das Gesamt-

mengengerüst der Stadt Neuss, das für eine zukunftsgerichtete Entwicklungsperspektive

erforderlich ist. Es wird dringend gebeten, die GEP99-Flächen entweder hier zu belassen

oder an anderer Stelle im Neusser Stadtgebiet darzustellen. Dafür bieten sich z.B. Grefrath

oder Hoisten an. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass sich in diesem Bereich

ein ca. 2,2, ha umfassender KFZ-Schrottplatz befindet, der vor dem Hintergrund der ge-

werblichen Entwicklung auf Kaarster Stadtgebiet (Ikea) langfristig durch eine geordnete

gewerbliche Nutzung ersetzt werden könnte. Eventuell wird dafür die Durchführung von

Bauleitplanverfahren erforderlich. Ich bitte daher die Regionalplanung, dafür Sorge zu tra-

gen, dass eine Verbesserung der städtebaulichen und Emissionssituation an dieser Stelle

ohne landesplanerische Bedenken umsetzbar wird.

ASB-Fläche südlich Sportanlage Erfttal: Diese ASB-Fläche, die im GEP99 dargestellt ist

und vom neuen Regionalplan übernommen werden soll, unterliegt keiner städtebaulichen

Entwicklungsabsicht. Aufgrund der hohen Lärmvorbelastung durch die Bezirkssportanlage,

die Bahnlinie und die L380 kann keine wohnbauliche Entwicklung angestrebt werden. Es

wird gebeten, diesen ASB an einer anderen Stelle im Neusser Stadtgebiet darzustellen.

Eventuell kann diese Fläche als Tauschfläche für spätere Planungen an anderer Stelle

herangezogen werden.

Ehemaliges Pierburg-Areal: Dem städtischen Wunsch, hier ein ASB auszuweisen, wurde

auch im 2. Entwurf des neuen Regionalplanes nicht entsprochen Es wird weiterhin ein GIB

dargestellt. Durch die Teilaufgabe des Standortes durch die Fa. Pierburg wurde hier auf ei-

nem ca. 5 ha um-fassenden Areal die industriell-gewerbliche Nutzung aufgegeben. Auf-

grund der unmittelbaren Nähe zur vorhandenen Wohnbebauung ist eine Wiedernutzung mit

Gewerbe- oder Industriebetrieben nicht zielführend. Allerdings wird auch an Standorten in

Gemengelagen Wohnbebauung zunehmend nachgefragt, weil hier noch erschwinglichere

Mieten zu finden sind. Das Pierburg-Areal hat herausragende Lagevorteile. Durch die aus-

gezeichnete verkehrliche Infrastruktur – einen S-Bahn-Halt Neuss-Am Kaiser und eine

Straßenbahnhaltestelle – mit bester Anbindung an die Neusser Innenstadt und nach Düs-

seldorf – bietet sich diese Fläche für die Entwicklung eines Mischgebietes mit Wohnen,

Einzelhandel und Büro/ Dienstleistungen an (ca. 160-200 WE / nennenswerter Anteil sozia-

ler Wohnungsbau). In Neuss ist es breiter Konsens, die Fläche als Maßnahme der Innen-

entwicklung und Wohnraumschaffung so schnell wie möglich zu realisieren, dies ist aber

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aufgrund der Darstellung Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich regionalplanerisch

gegenwärtig nicht möglich. Es sei darauf hingewiesen, dass bereits ein Großteil der nörd-

lich auf Düsseldorfer Gebiet gelegenen Fläche im dortigen Flächennutzungsplan als

Wohnbauflächen dargestellt sind – der Regionalplan spiegelt hier die reale Nutzungssitua-

tion nicht wider. Düsseldorf kann den Bedarf für Wohnen in den nächsten Jahren bekannt-

lich nicht decken, die Interessenten für Düsseldorf suchen Wohnraum insbesondere in

Neuss und Umgebung. Bezüglich dieser beabsichtigten und sinnvollen Innenentwicklung

wird seitens der Stadt Neuss ersucht, diesen Bereich als ASB darzustellen, um auf dieser

Brache eine Nachnutzung in Form einer gemischten Baufläche zu ermöglichen. Das Bei-

spiel der – in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung erfolgten - Planung am Hafenbe-

cken 1 zeigt, dass eine heranrückendes Mischgebiet (Wohnen, Dienstleistungen, Gewerbe)

dann implementiert werden kann, wenn entsprechende immissionsschützende Regelungen

(„architektonische Selbsthilfe“) im Bebauungsplan getroffen werden. Grundlage ist, dass

durch das Gebiet keine neuen Immissionspunkte geschaffen werden und sich die Situation

für die Industrie nicht verschlechtert. Dies ist am Altstandort von Pierburg ebenfalls mög-

lich. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht ist die Fläche als Teil einer gewachsenen Ge-

mengelage einzustufen. Somit kommt dem Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG hier

nicht die Rolle zu, wie es beispielsweise bei einer Neuentwicklung im Außenbereich wäre.

Die Immissionsproblematik jedenfalls ist lösbar. Nicht lösbar scheint allerdings die Zielset-

zung des neuen Regionalplans, neben faktisch vorhandenen Wohnnutzungen erheblich

emittierende Gewerbe- und Industriebetriebe zu ermöglichen. Zurzeit werden Gespräche

mit der Industrie- und Handelskammer geführt, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu-

kommen.

Prüfung Textteil Regionalplanentwurf An folgenden Anregungen und Bedenken, die im Schreiben der Stadt Neuss vom 27.03.2015 be-reits aufgeführt und zeichnerisch dargestellt sind, häIt die Stadt Neuss weiterhin fest (Hinweis: die Ausführungen sind aktualisiert, an einigen Stellen ergänzt und redaktionell angepasst worden): Anm. zu den Erläuterungen zu Kapitel 2.1 - G1:

„Die Pulsare in der Beikarte 3B – Zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche – zei-gen, wo sich Cluster von grundzentralörtlichen Einrichtungen ausgebildet haben.“ Anm.: Im Grundsatz wird das Prinzip der dezentralen Konzentration geteilt. Jedoch ist die Karte

(Beikarte 3B) mit den „Pulsaren“ sehr statisch. Es wird lediglich der Status-Quo dargestellt, künftige Entwicklungen in den Ortsteilen werden nicht berücksichtigt. Das bedeutet, wo heute keine Zentren bzw. zentralörtlich bedeutsamen ASB liegen, sollen auch künftig keine Entwicklungen möglich sein. Der Regionalplan ist aber von seiner Funktion her ein Entwick-lungsplan, das spiegelt sich in diesem Grundsatz nicht wider. Insofern wird seitens der Stadt Neuss angeregt, diesen Grundsatz mit einer zukunftsgerichteten Aussage auszustat-ten und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich einer räumlichen Dynamik aufzuzeigen.

Anm. zu Kapitel 3.1.2 - Z1:

„Die kommunale Baulandentwicklung muss bedarfsgerecht erfolgen.“

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Anm.: „Bedarfsgerecht“ ist einer der Schlüsselbegriffe im Kapitel 3.1.2 des neuen Regionalplanes. Auch der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Neuss wurde unter bedarfsge-rechten Gesichtspunkten entwickelt. Bedarfsgerecht nach hiesigem Verständnis heißt in erster Linie, flexibel reagieren zu können. Das heißt, es müssen Spielräume für die Sied-lungsentwicklung offen gehalten werden können, gerade um auf neu entstehende und heu-te nicht vorhersehbare Bedarfe bei der städtischen Siedlungsentwicklung reagieren zu kön-nen. Es bedeutet, anzuerkennen dass nicht für alle Flächenentwicklungen bereits heute eindeutige Umsetzungsprognosen abgegeben werden können. Angesichts der Langfristig-keit der Regionalplanung darf das siedlungsräumliche Korsett für die einzelnen Kommunen nicht zu eng geschnürt werden. Letztendlich sind Entwicklungskorridore oder „Unwägbar-keits-/Planungszuschläge“, verbunden mit einem fortlaufenden Monitoring, als bedarfsge-recht und „umsetzungsrealistisch“ anzusehen.

Anm. zu den Erläuterungen zu Kapitel 3.1.2 (Z1):

„Die im Regionalplan dargestellten Siedlungsbereiche sind bedarfsgerecht entsprechend LEP-Entwurf vom 22.09.2015, Ziel 6.1-1 dimensioniert. Die Darstellungsgrößen orientieren sich an den in den beiden folgenden Tabellen aufgeführten kommunalen Bedarfen. Hiermit wird den Kommu-nen ein bedarfsgerechter Entwicklungsrahmen bereitgestellt. Dieser deckt die quantitativen und qualitativen Flächenbedürfnisse unter Beachtung der absehbaren Bevölkerungs- und Wirt-schaftsentwicklung gemessen für den Planungszeitraum ab.“ Frage: Inwiefern wurden die qualitativen Flächenbedürfnisse beurteilt, evtl. durch das Flächenran-

king? Letztendlich sollte die qualitative Flächenbewertung den Städten obliegen, da es um eine Rückkopplung mit den Bedürfnissen und Entwicklungskonzepten der Städte für zahl-reiche Handlungsfelder der Daseinsvorsorge vor Ort geht.

Anm. zu Tab. 3.1.2.1 Bedarf und Reserven in den Kommunen der Planungsregion für Wirt-schaftsflächen:

Für Neuss ergeben sich ein Bedarf von 119 ha und gegenübergestellte Entwicklungsreserven von 139 ha für Wirtschaftsflächen Frage: Wie schlüsselt sich dieser Bedarf nach GIB- und ASB-GE-Flächen auf? Anm.: Im Hinblick auf die Flächenprofile und -größen sind die Reserveflächen in der Stadt Neuss

marktkonform und werden der Nachfrage gerecht. Aber in Anbetracht langer Planungspro-zesse, die ab Erwerb, Bauleitplanung und Erschließung häufig länger als fünf Jahre in An-spruch nehmen, ist das derzeitige Flächenangebot nicht ausreichend. Gem. des Kurzgut-achtens von Dr. Jansen zu den Gewerbe- und Industrieflächen in Neuss (liegt der Bezirks-regierung vor) stehen nur ca. 40 ha von den Reserven zur Verfügung. In der Summe ma-chen auf Grundlage des Siedlungsmonitorings 2012 die Reserveflächen 107,55 ha (auf FNP-Ebene) aus, eine Größenordnung, die zunächst den Eindruck erweckt, als sei die Flä-chendisposition langfristig gesichert. Von diesen Flächen sind allerdings diejenigen in Ab-zug zu bringen, die bereits in der regionalplanerischen „Tauschdiskussion“ stehen und nicht erschlossen werden können bzw. auch jene, die Restriktionen dergestalt unterworfen sind, dass sie künftig als Tauschflächen eingebracht werden sollen. Diese Flächen machen ak-tuell eine Größenordnung von 48,44 ha aus, sodass noch 59,11 ha in der Perspektive ste-hen. Von diesen Flächen wiederum ist ein Teil – 18,72 ha – bereits in der konkreten Ver-marktung bzw. wurde in der jüngsten Vergangenheit veräußert und die Belegung ist in Um-setzung. Somit verbleiben insgesamt nur 40,39 ha an tatsächlich nutzbaren Reserven in Neuss. Um eine Vergleichbarkeit mit den Zahlen im Regionalplanentwurf zu ermöglichen, sind zu dieser Auswertung, die sich auf die FNP-Flächen bezieht, die darüber hinausge-henden GIB-Flächen hinzuzurechnen.

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Darüber hinaus kommt eine von der IHK NRW im Jahr 2015 herausgegebene Studie: „Vom Brutto zum Netto – Unterschiede zwischen regionalplanerisch gesicherter und tatsächlich gewerblich nutzbarer Fläche in den IHK-Bezirken Nordrhein-Westfalens“ zu ähnlichen Er-gebnissen. Demnach sind nur gut zwei Drittel der GIB-Flächen in NRW tatsächlich gewerb-lich/industriell nutzbar. Beachtenswert sind insbesondere die Unterschiede zwischen den Netto-Brutto-Werten für die sogenannten „alten“ und „neuen“ GIB. Denn es sind die „neuen“ GIB und die Bebauungspläne in diesen GIB, die entsprechend den neueren planungsrecht-lichen Vorgaben festgesetzt werden, die zu einem deutlich geringeren Anteil gewerb-lich/industriell nutzbarer Fläche führen.

Anm. zu Tab. 3.1.2.2 Bedarf und Entwicklungspotentiale in den Kommunen der Planungsre-gion für Wohnen:

Für Neuss ergibt sich ein Bedarf von 5.450 WE Frage: Wie werden die 5.450 WE auf die Fläche umgerechnet? Werden die 35 WE/ha als Dichte-

wert für Neuss angesetzt? Das entspricht ca. 156 ha (zzgl. In- und Um-Düsseldorf: ca. 167 ha). Es wird darum gebeten, eine Übersicht und Bilanzierung der bisher dargestellten, im Zuschnitt veränderten und neuen ASB-Einzelflächen mit Größenangaben in den Textteil oder die Begründung einzufügen.

Anm.: Die im Textteil des Regionalplanes für die Stadt Neuss genannten Reserven und Bedarfe (S. 53) weichen von denen in der Begründung ab (S. 220). Um Angleichung bzw. Aufklä-rung wird gebeten.

Anm. zu den Erläuterungen zu Kapitel 3.1.2 (Z2):

„Aufgabe der Kommune ist es, in ausreichendem Maße Bauland zur Verfügung zu stellen.“ Anm.: Dass sich nicht immer jede Fläche aufgrund von nicht absehbaren Restriktionen entwickeln

lässt, hat sich während der über 30jährigen Laufzeit des derzeit noch rechtskräftigen FNP gezeigt und ist auf den Regionalplan im gleichen Maße übertragbar. Demzufolge wird der Wunsch nach mehr Planungsspielräumen auch an dieser Stelle artikuliert.

„Die Außenpotentiale sollen erst dann durch die Kommunen mobilisiert werden, wenn nur noch so wenige Innenpotentiale vorhanden sind, dass die gewerbliche oder wohnbauliche Flächenvorsorge für den Planungszeitraum in der Kommune nicht mehr sichergestellt werden kann (Innen- vor Au-ßenentwicklung).“

Frage: Ab wann ist die Flächenvorsorge für den Planungszeitraum in der Kommune nicht mehr sichergestellt? Gibt es Schwellenwerte? Ab welcher Größenordnung soll diese Anwendung finden? Dieses Ziel dürfte zu unbestimmt und in der kommunalen Planungspraxis kaum anwendbar sein. Zu beachten ist, dass Bauleitplanverfahren, Umlegungsverfahren und Er-schließungsmaßnahmen zum Teil erhebliche Vorläufe benötigen, um zu einem bestimmten Zeitpunkt Bauvorhaben zulassen zu können.

Anm.: Für die Bauleitplanung gibt bereits der Paragraph 1 Absatz 5 des Baugesetzbuches den Vorrang der Innenentwicklung als generelles Planungsziel vor. Eine weitergehende Ein-schränkung der Planungshoheit der Kommune, zur Erreichung dieser Zielsetzung ist weder angemessen noch erforderlich.

„Flächen, die in den Bauleitplänen für eine bauliche Entwicklung vorgesehen sind, deren Umset-zung jedoch nicht erfolgen kann (z.B. fehlendes Eigentümerinteresse, schwierige Erschließung, veränderte kommunalpolitische Zielsetzung) sollen getauscht werden. Im Zuge der Flächennut-zungsplanänderung zur Neudarstellung einer neuen Baufläche soll im gleichen Umfang eine ande-re Baufläche an anderer Stelle zurückgenommen werden.“

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Anm.: Insbesondere bei gewerblichen Bauflächen ist diese Vorgehensweise nur schwer umzuset-zen. Das für die Stadt Neuss von Dr. Jansen erarbeitete Kurzgutachten zu den Gewerbe- und Industrieflächen kommt zu dem Ergebnis (ebenso die o.a. IHK-Studie), dass zum Teil sehr kleinteilige Flächen Restriktionen unterliegen. Diese aus bestehenden gewerblichen Strukturen herauszulösen, an anderer Stelle darzustellen und neu zu überplanen scheitert oft daran, dass die regionale GIB-Darstellung keine andere Nutzung zulässt. Zudem ist eine Umplanung dieser Flächen mit Planungskosten und evtl. Entschädigungsansprüchen ver-bunden.

Anm. zu Kapitel 3.2.1 (G1):

„Bauland soll vorrangig in den „zentralörtlich bedeutsamen“ ASB (ZASB) entwickelt werden.“ Fragen: Inwiefern liegt bei diesem Grundsatz noch eine regionalplanerische Dimension vor? Wel-

ches überörtliche Regelungsinteresse ist hier gegeben, wenn die Kommune bei der Stan-dortentscheidung das Gesamtmengengerüst des Bedarfes nicht überschreitet? Warum sollte die Kommune nicht selbst entscheiden, wo sie bedarfsgerecht Flächen im Stadtge-biet entwickelt? Wie verhält sich dieser Grundsatz insbesondere zu §1 Abs. 5 und Abs. 6 BauGB?

Anm. zu Kapitel 3.2.1 (G2):

„In den Kommunen, die über Siedlungspotentiale in ASB und über wohnbauliche FNP‐Reserven verfügen, die an Haltepunkten des schienengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs lie-gen, soll die Baulandentwicklung an diesen Haltepunkten (siehe Beikarte 3B – Zentralörtlich be-deutsame Allgemeine Siedlungsbereiche) genauso vorrangig wie in den „zentralörtlich bedeutsa-men“ ASB erfolgen.“

Fragen: Warum wird der Fokus einseitig auf schienengebundenen Nahverkehr gelegt? Warum bleiben leistungsfähige Bussysteme außen vor?

Anm.: Speziell in Neuss lassen sich im Umfeld von SPNV-Haltepunkte mit Ausnahme von Aller-heiligen keine neuen Wohnbauflächen darstellen. Dies haben die Untersuchungen zum neuen Flächennutzungsplan gezeigt.

Anm. zu Kapitel 3.2.1 (G4) i.V.m. den Erläuterungen zu diesem Grundsatz :

„Bei der vorbereitenden bauleitplanerischen Entwicklung von Siedlungspotentialen für Wohnzwe-cke sollen die Kommunen frühzeitig die Kosten für die Infrastruktur und deren Folgekosten – dem Stand der Planung entsprechend – für die zu entwickelnde Fläche und potentielle Alternativflächen im Innen- und Außenbereich ermitteln, vergleichen und die Kostengesichtspunkte in die planeri-sche Abwägung einbeziehen.“ (…)

„Die Regionalplanungsbehörde stellt den Gemeinden ein Berechnungswerkzeug zur Verfügung, das eine überschlägige Berechnung der Kosten mit gleichzeitiger Beachtung gemeindespezifischer Besonderheiten ermöglicht.“

Fragen: Wie muss man sich die Anwendung dieses Grundsatzes konkret vorstellen? Seit wann sind Kosten der Siedlungsentwicklung ein regionalplanerischer Regelungsgegenstand? Welche Schlüsse sollen daraus von der Regionalplanung gezogen werden?

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Wann wird das Berechnungswerkzeug zur Verfügung gestellt? Wie verhält sich dieser Grundsatz insbesondere zu §1 Abs. 5 und Abs. 6 BauGB?

Anm.: Diese Forderung umzusetzen, erfordert einen enormen Aufwand und kann in der Praxis kaum geleistet werden. Es besteht die große Gefahr, dass qualitative und städtebauliche Eigenschaften von Wohnstandorten gegenüber reinen Kostenaspekten in den Hintergrund treten. Es darf nicht Ziel sein, städtebaulich-räumliche Planungen auf fiskalische Aspekte zu reduzieren. Keine Kommune hat ein Interesse daran, Standorte zu entwickeln, die ei-nen hohen Aufwand z.B. bei der äußeren Erschließung auslösen. Eine Umsetzung dieses Grundsatzes wird als Eingriff sowohl in die Planungshoheit als auch in die Finanzhoheit der Kommunen angesehen und kann von der Stadt Neuss nicht mitgetragen werden. Welche Kosten eine Rolle spielen und welche Gewichtungen bei der städtebaulichen Pla-nung vorgenommen werden, kann nur alleinige Entscheidung der planenden Kommune sein. Außerdem besteht zum Teil durch die neuen regionalplanerischen Darstellungen für die Stadt Neuss nicht die Möglichkeit, kostensparende Siedlungsentwicklung zu betrei-ben. Insbesondere die ASB-Fläche in Erfttal (siehe Nr. 13 der Prüfung der Plandarstel-lung), die an anderer Stelle im Stadtgebiet günstiger wäre, ließe sich aufgrund der zu er-greifenden umfangreichen Lärmschutzmaßnahmen nur sehr kostenintensiv entwickeln. Um die geforderten Alternativflächen prüfen zu können, müssten diese durch eine Erhö-hung des Gesamtmengengerüstes im Regionalplan zur Verfügung gestellt werden. Dies ist allerdings nicht der Fall.

Anm. zu Kapitel 3.3.2 (Z1): „Nicht umgesetzte Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und Sonderbauflächen und entspre-chende Baugebiete in einem Abstand von weniger als 300 m, die die Einhaltung eines Abstandes zu einem Standort des kombinierten Güterverkehrs - Hafennutzungen und hafenaffines Gewerbe - erfordern, sind zurückzunehmen, sofern keine Entschädigungsansprüche nach BauGB ausgelöst werden und die Rücknahme zu einer Verminderung des Konfliktpotentials zwischen den beiden Nutzungen führt.“ Frage: Auf welcher Grundlage basiert die 300 m Abstandsvorschrift? Durch den Abstandserlass

NRW kann ein derartiger Abstand nicht nachvollzogen werden. Letztendlich sollte die Prü-fung des konkreten Planfalls entscheidend sein und nicht ein pauschales Abstandsziel. Die aktuelle und durch Bauleitplanung abgesicherte „Werhahnplanung“, also das Heranrücken von einem Mischgebiet an den Hafen, zeigt, dass eine Unterschreitung dieses Abstandes möglich ist, ohne einerseits die GE- und GI-Nutzung im Hafen einzuschränken und ohne andererseits gegen das Ziel, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen, zu ver-stoßen. Es stellt sich darüber hinaus die Frage, wie diese Vorschrift bei einem zentral gelegenen, innenstadtangrenzenden Hafen wie in Neuss umgesetzt werden soll?

Anm. zu Kapitel 3.4 (G2):

„Die Darstellung und Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten für Vorhaben i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO soll nur dann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr besteht. Vorhaben, die aufgrund des Umfangs ihrer Verkaufsflä-chen oder der Art ihrer Sortimente ein besonders großes Besucheraufkommen erwarten lassen, sollen nur an Standorten geplant werden, die an den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr angebunden sind.“ Frage: Warum? Es liegt doch auf der Hand, dass je nach Art des Einzelhandels trotzt großen Be-

sucheraufkommens kaum ein Kunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommt (z. B. Möbel-häuser, Baumärkte)?

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Anm. zur Beikarte 4e – Regionaler Biotopverbund:

Anm.: Im Grundsatz scheint es auf den ersten Blick keine großen Konflikte zu geben. Es ist zu klären, inwieweit die Darstellung des Silbersees als BSLE und Biotopverbund, Stufe 2, ei-nen Konflikt zum zweckgebundenen GIB und zum geplanten SO Hafen am Silbersee dar-stellt - als Teil des interkommunalen Gewerbegebietes mit der Stadt Dormagen. Anm. zu den Grundsätzen, Erläuterungen und Darstellungen im Kapitel 4.4.4:

(G1) „Aus Maßstabsgründen können die zeichnerisch dargestellten Überschwemmungsbereiche auch Flächen umfassen, die bei 100-jährlichem Hochwasser nicht überflutet werden. Auf diesen Flächen sind bauliche Nutzungen grundsätzlich zulässig. Es ist Aufgabe des jeweiligen Planungs- bzw. Projektträgers, im Verfahren der landesplanerischen Anpassung der Bauleitpläne nachzuwei-sen, dass es sich tatsächlich um bei 100-jährlichem Hochwasser nicht überflutete Flächen han-delt.“ Anm.: Dieser Grundsatz entbehrt einer gewissen Logik und ist in der Praxis nicht anwendbar. Im

Übrigen gilt er für viele andere Darstellungen in den Beikarten des Regionalplanes, bei-spielsweise die Wasserwirtschaft und die Landwirtschaft. Der Regionalplan kann eine Ge-nauigkeit aufgrund des Maßstabes nicht gewährleisten, aber die Stadt Neuss muss dann nachweisen, dass es sich um nicht überflutete Flächen handelt?! Ist dieser Nachweis, nicht im Wege der TÖB-Beteiligung der Bezirksregierung als Hinweis von der Bezirksregierung selbst zu liefern? Zumindest könnte dies im Wege der Verwaltungsvereinfachung seitens der Bezirksregierung hausintern geregelt werden. Die Städte Neuss und Dormagen sehen gemeinsam mit der RWE Power AG vor, im Be-reich der heute noch ungenutzten Flächen am „Silbersee“ eine industrielle Entwicklung zu realisieren. Eine entsprechende Ausweisung ist im Entwurf des Regionalplanes vorgese-hen. Die auf Neusser Stadtgebiet liegende Teilfläche des GIB wird im Entwurf des Regio-nalplans als „Überschwemmungsbereich“ dargestellt. Es wird die Gefahr gesehen, dass dadurch die bauliche Ausnutzbarkeit eingeschränkt wird.

Ich bitte Sie, die Anmerkungen, Anregungen und Bedenken zu berücksichtigen sowie die aufge-worfenen Fragen der Stadt Neuss im weiteren Verfahren zu beantworten.“

SACHVERHALTSDARSTELLUNG

Am 18.09.2014 hat der Regionalrat beschlossen, das Verfahren zur Erarbeitung des Regional-plans Düsseldorf (RPD) einzuleiten (Erarbeitungsbeschluss). Im Nachgang wurde das erste Betei-ligungsverfahren durchgeführt und darauf aufbauend ein zweiter Planentwurf sowie eine neue Fassung des Umweltberichtes und der Begründung erstellt. Hierzu hat der Regionalrat in seiner Sitzung am 23.06.2016 unter die Einleitung eines zweiten Beteiligungsverfahrens zur Erstellung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) beschlossen. Mit Schreiben vom 05.08.2016 wurde die Stadt Neuss aufgefordert, im Rahmen des Beteiligungs-verfahrens eine Stellungnahme abzugeben. Die Frist zur Mitwirkung und Anregungen und Beden-ken an die Bezirksregierung Düsseldorf zu übermitteln, endet am 17.10.2016. Sie ist nicht verlän-gerbar. Die Stellungnahme der Stadt Neuss zum ersten Entwurf des neuen Regionalplanes wurde in der Sitzung des APS am 18.03.2015 beschlossen. Im Vorgriff auf die „Workshops zur kooperativen Baulandentwicklung“ mit Vertretern der Neusser Immobilienwirtschaft (dazu Mitteilung im APS am 22.06.2016) wurden mit Schreiben vom 11.09.2015 weitere Flächen der Bezirksregierung gemel-det, die zum Teil Eingang in den zweiten Entwurf des Regionalplanes gefunden haben. Was je-

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weils übernommen wurde und was nicht (z.B. Grefrath-Lanzerather Straße oder das ehemalige Pierburg-Gelände), ist der o.a. umfassenden Stellungnahme der Stadt selbst zu entnehmen. Die umfangreichen Unterlagen zur Fortschreibung des Regionalplans und den überarbeiteten Pla-nentwurf für die zweite Beteiligung hat die Regionalplanungsbehörde ins Netz gestellt. Sie sind unter diesem Link zu finden: http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/rpd_2e_062016.html

In der Stellungnahme an die Bezirksregierung wird auf grundlegend veraltete Zahlen hinsichtlich der Bevölkerungsentwicklung verwiesen. Dem Rhein-Kreis Neuss liegt dazu die Information vor, dass es Überlegungen seitens der Bezirksregierung gibt, unmittelbar nach Abschluss des Fort-schreibungsverfahrens ein erstes Änderungsverfahren durchzuführen. Dieses werde zum Ziel ha-ben, das Zahlengerüst zur Ermittlung der Wohnungsbedarfe zu überarbeiten. Das laufende Regio-nalplanverfahren solle zeitig zu Ende geführt werden, um keine Planungen auf den nachgeordne-ten Ebenen zu verzögern.

Abstimmungsergebnis einstimmig zugestimmt TOP 17 Teilnahme an der regionalen Mobilitätserhebung SrV 2018

APS 86-2016

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der SrV 2018, soweit im Rahmen der Haushaltsplanberatungen die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Abstimmungsergebnis einstimmig zugestimmt Anmerkung zur Diskussion Herr Beigeordneter Hölters merkt an, dass die Kosten für die Teilnahme etwas höher ausfielen, da mehr Erhebungsdaten beauftragt wurden. Es sei jedoch eine Förderung durch die Mitgliedschaft in der AGFS möglich, diese werde z. Zt. geprüft. TOP 18

ANTRÄGE

Verlegung der Haltestellen Kaarster Straße

Antrag der Stadtratsfraktion AfD

APS 89-2016

beantragte, nicht beschlossene Beschlussempfehlung 1. Verschiebung der Bushaltestelle um eine halbe Bus- Länge in Fahrtrichtung

2. Entfernung einer oder beider Überquerungshilfen bei gleichzeitiger Einrichtung eines Zebra-

streifens.

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Anmerkung zur Beschlussfassung Eine Beschlussfassung durch den Ausschuss erübrigte sich, da die Verwaltung eine Prüfung der Verlegung der Haltestelle zusagte. Das Ergebnis der Prüfung wird Herrn Stv. Dr. Weinert persön-lich mitgeteilt. Der Antrag zu Ziffer 2 ist in der Sitzung zurückgezogen worden. Anmerkung zur Diskussion Herr Beigeordneter Hölters verliest die als Anlage beigefügte Stellungnahme zum Antrag. Herr Stv. Dr. Weinert stimmt der Verwaltung zu den Ausführungen zu Ziffer 2 zu. Seinen Antrag bezüglich der Verlegung der Haltestellen erhält er jedoch aufrecht, weil er keine Hindernisse in der Umsetzung erkennen kann und die Änderung für die Verkehrssicherheit für notwendig erachtet. Daher bleibt er bei seinem Antrag, die Haltestelle 5-10 m Richtung Kaarst zu verlagern. TOP 18.a

Verwendung freigegebener Mittel für Stadtgrün-Maßnahmen

Anfrage von Frau Stv. Schäfer vom 06.09.2016

APS 91-2016

Anmerkung zur Diskussion Die Antworten zur Anfrage sind von Frau Stv. Schäfer zur Kenntnis genommen worden. Sie stellt keine Zusatzfragen. TOP 19

MITTEILUNGEN DER VERWALTUNG

Bisher durchgeführte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit Bebauungsplänen und sonstigen Baumaßnahmen hier: Jahresbericht 2015 bis Frühjahr 2016 APS 78-2016

(Der Ausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.) TOP 20

Verkehrsgutachten Johanna-Etienne-Straße-Krankenhaus - Parkraumsituation und Verkehrsablauf Geulenstraße APS 79-2016

Die Verwaltung wird beauftragt, eine zweite verkehrliche Erschließung zur Geulenstraße zu prüfen und diesbezüglich eine Beschlussempfehlung vorzubereiten. Abstimmungsergebnis einstimmig zugestimmt Anmerkung zur Beschlussfassung Der Antrag auf Prüfung einer zweiten Verkehrserschließung erfolgte auf Vorschlag von Frau Stv. Schäfer. Anmerkung zur Diskussion Zu Beginn erläutert Frau Klemps-Kohnen die Ergebnisse des Gutachtens anhand einer kurzen Präsentation. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Im Anschluss an den Vortrag möchte Herr Stv. Schümann wissen, ob im fraglichen Bereich nicht eine Bewohnerparkzone eingerichtet werden könne. Herr Kolbecher erläutert, dass das Anwohnerparkkonzept in diesem Bereich nicht funktionieren könne, da dort für Anwohner ausreichend Parkraum vorhanden sei, in Form von Tiefgaragen oder sonstigen zum Wohnraum gehörenden Stellplätzen. Dies sei in der Innenstadt nicht der Fall. Letz t-lich würden Anwohner in der der Nähe des Johanna-Etienne-Krankenhauses dann die Parkaus-weise für ihre Besucher kaufen. Das ergebe keinen Sinn. Lieber solle darauf hingewirkt werden, dass die Besucher der medizinischen Einrichtungen für Ihre Parkzeit bezahlen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Bezirksregierung das Ausstellen von Besucherparkausweisen verboten hat. Frau Stv. Schäfer merkt an, dass der subjektive Eindruck der Bürger nicht unbedingt mit der objek-tiven Sicht dieses Gutachten konform gehe. Leider sei, ihres Erachtens, der Begutachtungsbereich nicht groß genug gewählt worden. Herr Kolbecher stellt fest, dass durch die Verbesserungen des letzten Jahres die Beschwerden aus den unmittelbar umliegenden Straßen z. B. Buschhausen oder Rehhecke, fast auf Null gesun-ken seien. Herr Stv. Bodewig bedankt sich für die gute Aufbereitung und regt an, die Kurzzeitparker-Parkplätze noch günstiger zu machen, um deren Attraktivität zu erhöhen. Ein grundsätzliches Problem, nämlich der fließende Verkehr, bleibe jedoch immer noch zu optimieren. Die Geulenstra-ße sei für MIV sowie zusätzliche Liefer-, und Rettungsverkehre einfach zu schmal. Herr Stv. Karbowiak lobt die gutachterliche Auswertung, bedauert jedoch die zu geringe Anzahl an Verbesserungsvorschlägen. Er regt erneut an, die gesamte Nordstadt im Hinblick auf die Verbes-serung des Verkehrsflusses hin zu untersuchen und ein größeres Maßnahmenkonzept zu erarbei-ten. Insofern werte er das vorgelegte Gutachten nicht als abschließend. Frau Dr. Palme sagt zu, die Vorschläge zur Verbesserung der Beschilderung des Parkhauses um-zusetzen. Ebenso werde sie die Preisstruktur des Kurzzeitparker-Parkplatzes und des Parkhauses prüfen lassen. Mit der Umsetzung könne im Laufe des Herbstes gerechnet werden, so dass An-fang 2017 mittels einer erneuten Überprüfung die Parkhausauslastung evaluiert werden könne. Herr Beigeordneter Hölters sagt zudem eine Überprüfung des Gutachtens hinsichtlich der Lö-sungsvorschläge zu. Frau Stv. Schäfer stellt den Antrag auf Prüfung einer zweiten Verkehrserschließung zur Geulen-straße. Herr Stv. Kehonjic-Thiede erinnert an die Umsetzung einer solchen Erschließung im Rah-men von Kanalbauarbeiten auf der Geulenstraße. TOP 21 Klimaanpassungskonzept für Neuss

AUG 51-2016

(Der Ausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.) Anmerkung zur Diskussion Frau Stv. Schäfer merkt an, dass das Konzept der Stadt Neuss nicht über die Anforderungen des Landes-Klimaschutzgesetzes hinausgehen sollte. Da es ohnehin Reibungspunkte zwischen der stadtplanerischen Maxime „Innen- vor Außenentwicklung“ und dem Klimaschutz in der Innenstadt gebe, sollten keine weiteren Hürden aufgebaut werden.

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Frau Stv. Arndt mahnt auch in dieser Angelegenheit Gelassenheit an. Ihres Erachtens schließe eine Nachverdichtung im Innenraum mehr Grün nicht zwingend aus. Zudem müsse bei Neuplanungen die Kapazität der Entwässerung lediglich gut geplant bzw. ange-passt werden, um den Anforderungen im Ausnahmefall zu genügen. TOP 22

Bericht aus dem Beirat Innenstadtstärkungsprogramm

APS 80-2016

(Der Ausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.) TOP 23 10. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein- Kreis Neuss

Teilabschnitt Neuss I Auslegung des Entwurfes

APS 88-2016

(Der Ausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.) Auf konkrete Nachfrage von Herrn Stv. Ott bestätigt Herr Beigeordneter Hölters, dass diese Vorla-ge auch dem BZA Uedesheim in seiner Sitzung am 10.11.2016 vorgelegt werde. TOP 24 Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 482 – Rosellen,

St. Antoniusstrasse (Erweiterung Gartenhof Küsters) – Änderung Durchführungsvertrag aufgrund veränderter

Betriebsorganisation

APS 82-2016

(Der Ausschuss nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.) Anmerkung zur Diskussion Herr Stv. Hildebrandt bittet um Vorlage des Planes in der Sitzung des BZA Rosellen. Herr Beigeordneter Hölters sagt dies zu und stellt auch die Teilnahme eines Vertreters des Betrie-bes in Aussicht. TOP 25 Berichte des Dezernenten

APS 85-2016

Herr Beigeordneter Hölters merkt an, dass dieser Tagesordnungspunkt neu eingeführt worden sei, um kurzen, mündlichen Berichten des Dezernenten einen festen Platz in der Sitzung zu geben. Dies eröffne die Möglichkeit, zu Beginn der Sitzung seitens des Ausschusses kurze Fragen zu aktuellen Themen zu stellen. Soweit möglich, würden diese unter diesem TOP beantwortet. Komplexe Sachverhalte seien für diesen TOP generell nicht geeignet. 1. Das Thema „planungspolitisches Leitbild“ wird im kommenden APS behandelt.

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2. Ebenso wird das Thema „Kita Ueckerather Straße“ in der nächsten Sitzung auf der Tagesord-nung stehen.

3. Die Stadt Neuss ist als 77. Mitglied in die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundli-cher Städte (AGFS) aufgenommen worden.

4. Es wird eine Sondersitzung des Arbeitskreises ÖPNV, insbesondere zum Thema der Buslinie im Neusser Süden geben. Eine verbindliche Einigung durch die BZA - Vorsitzenden ist ange-strebt; es zeichne sich ein Kompromiss ab. Die aus der Beratung resultierende Beschlussemp-fehlung wird zur weiteren Beratung über den Unterausschuss Mobilität in den APS gelangen.

5. Ein Antrag der Stadtratsfraktion CDU / Bündnis 90/Die Grünen zur Archivierung und Dokumen-tation von Denkmalfunden ist vom Ausschuss für Umwelt und Grünflächen in den APS verwie-sen worden und wird in der Sitzung dieses Ausschusses am 16.11.2016 beraten.

6. Auf Nachfrage von Herrn Stv. Karbowiak gibt Herr Beigeordneter Hölters einen kurzen Über-blick über die Baustellen-Situation auf der Bergheimer Straße: Aufgrund der Zuständigkeitsänderung (jetzt TMN) sei er selbst für die Ausführung der Bau-maßnahmen nicht mehr zuständig. Er könne jedoch mitteilen, dass in Kürze eine Bürgerinfor-mationsveranstaltung zu Erläuterung der Maßnahme geplant sei. Derzeit fänden bauvorberei-tende Maßnahmen statt. Auch seien in der vier-wöchigen Kernzeit der Baumaßnahme die Häuser zu jeder Zeit erreich-bar. Frau Stv. von Nollendorf ergänzt, dass ein Telefonat mit TMN ergeben habe, dass die bauvor-bereitenden Maßnahmen am 01.10.2016 abgeschlossen sein sollten. Danach sei die Bürgerin-fo geplant. Frau Stv. Schäfer gibt zu bedenken, dass schon jetzt die Jülicher Landstraße zur Rush-Hour völlig überlastet sei und für die wenigen Meter zwischen Unterführung und Ebert-Platz müsse zeitweise eine halbe Std. Standzeit hingenommen werden. Diese Route könne kaum als Ent-lastung für die Zeit während der Sperrung der Bergheimer Straße genutzt werden.

Ausschussvorsitzender

Ausschussmitglied

Schriftführerin

Karl Heinz Baum Sascha Karbowiak Daniela Gondorf