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Berufliche Teilhabe hörgeschädigter Menschen heute:
Vision oder Illusion?
Dr. Ulrich HaseLandesbeauftragter für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein
Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen
REHAlitäten beruflicher Bildung und Integrationhör- und sprachgeschädigter Menschen
Leipzig, 2. – 4. Mai 2005
Berufliche Teilhabe hörgeschädigter Menschen heute: Vision oder Illusion?
Eines Tages wird alles gut sein – das ist unsere Hoffnung.
Heute ist alles in Ordnung – das ist unsere Illusion. - V o l t a i r e -You can dream it, you can do it!
- W a l t D i s n e y -
Berufliche TeilhabeA G E N D A
1. Einleitende Worte
2. Fakten und Erfahrungen
3. Instrumentarien
4. Visionen oder: was sollte sich ändern?
Arbeitslosenquoteschwerbehinderter Menschen in Prozent
jeweils Ende Septemberin Klammern: Arbeitslosigkeit insgesamt
Jahr Arbeitslosenquote
1998
1999
2000
2001
2002
2003
17,5 (12,3)
17,9 (11,7)
17,1 (10,7)
16,1 (10,3)
14,5 (10,8)
17,0 (11,6)
Berufliche Teilhabe2. Fakten und Erfahrungen
Berufliche Teilhabe2. Fakten und Erfahrungen
Besondere Problemlagen in der Vermittlung schwerbehinderter Menschen:
länger anhaltende Dauer der Arbeitslosigkeit
das Alter (das betrifft alle Menschen mit und ohne Behinderung)
mangelnde Qualifikation
das Vorliegen einer Mehrfachbehinderung
gesundheitliche Einschränkungen sind Folge der Schwerbehinderung
Erwerbsquoten behinderter und nicht behinderter Menschen
nach Alter in Prozent – 2003
Alter behinderter
Menschen
nicht behinderter Menschen
15-25-Jährige
25-45-Jährige
45-55-Jährige
55-60-Jährige
60-65-Jährige
Insgesamt
51,7
72,2
63,3
49,6
15,4
26,0
51,7
88,4
89,3
75,9
29,7
61,5
Berufliche Teilhabe2. Fakten und Erfahrungen
Berufliche Teilhabe2. Fakten und Erfahrungen
Qualifikation im Vergleich (Schröder/Steinwede):
schwerbehinderte
Arbeitslose
schwerbehinderte
Erwerbstätige
kein Schulabschluss 5 % 2 %
niedriger Schulabschluss 65 % 57 %
mittlerer Schulabschluss 16 % 26 %
hoher Schulabschluss 7 % 10 %
keine Berufsausbildung 27 % 12 %
berufliche Weiterbildung(en)
47 % 61 %
Berufliche Teilhabe2. Fakten und Erfahrungen
Beschäftigungsförderlichen Bedingungen von schwerbehinderter Menschen(Schröder/Steinwede):
optimaler Einsatz im Betrieb (93%)
gute Einarbeitung der schwerbehinderten Mitarbeiter (87%)
dieselbe Leistungsfähigkeit wie ein nichtbehinderter Mitarbeiter (82%)
das Verfügen über besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten (70%)
Schwerbehinderte seien hoch motiviert und leistungsfähiger (69%)
Berufliche Teilhabe2. Fakten und Erfahrungen
Beschäftigungsförderlichen Bedingungen von schwerbehinderter Menschen (Schröder/Steinwede):
Minderleistungsausgleich im Falle geringerer Leistungsfähigkeit (65%)
zeitlich begrenzte Erstattung der Lohnkosten (64%)
Unterstützung durch den Integrationsfachdienst (64%)
soziale Verantwortung des Arbeitgebers (62%)
mit nur 47% hat die Pflichtquote zur Beschäftigung Schwerbehinderter im Rahmen der Bedingungen die geringste Bedeutung
Berufliche Teilhabe2. Fakten und Erfahrungen
von Kindheit an Hörgeschädigteverfügen in der Regel über eine besonders gute berufliche Ausgangsqualifikation …
… dennoch geraten sie in den Jahren der beruflichen Tätigkeit
überproportional häufig ins Abseits!
Berufliche Teilhabe2. Fakten und Erfahrungen
Welches können die Gründe für diese Entwicklung sein?
- Fortbildungsmöglichkeiten sind erheblich eingeschränkt
Hörgeschädigte Menschen sind in der ständigen Gefahr,
den Anschluss zu verlieren …
- keine durchgängige Einbindung in Kommunikation
- soziale Informationen fehlen
und überfordert zu sein …
- verdrängen statt gestalten
- kein ausreichendes Strategiewissen
- Missverständnisse werden nicht oder zu spät erkannt
Berufliche Teilhabe2. Fakten und Erfahrungen
auch (Gut-)Hörende können überfordert sein
… mit der Folge:
Überforderung in der Kommunikation führtaus Sicht der Vorgesetzten
zur Unterforderung in der fachlichen Kompetenz! !
Berufliche Teilhabe3. Instrumentarien
einige Instrumentarien:
Besonderer Kündigungsschutz
Integrationsfachdienste
Arbeitsassistenz
Dolmetschleistungen (Gebärdensprache und Schriftmittlung)
Berufliche Teilhabe3. Instrumentarien
Arbeitsassistenz
„notwendige Arbeitsassistenz“§ 102 Abs. 4 SGB IX
Schwerbehinderte - beantragen selbst und erhalten das Geld vom Integrationsamt- sind Arbeitgeber der Assistenz- zahlen an die Assistenz und rechnen ggü. dem Integrationsamt ab
„arbeitgeberorientierte Assistenz“§ 27 Schwerbehinderten-
ausgleichsabgabeverordnung
Antragsverfahren und Regiebeim Arbeitgeber
2003: 23,78 Mio. € Leistg. direkt an Schwerbehinderte,davon 4,55 Mio. € für „not-wendige Arbeitsassistenz“
2003: 77,79 Mio. € an Arbeitgeber für außergewöhnliche Belastungen, z.B. auch für Dolmetschleistungen
Berufliche Teilhabe3. Instrumentarien
„notwendige Arbeitsassistenz“ein Rechenbeispiel …
271.900 schwerbehinderteHörgeschädigte in Deutschland
Erwerbsquote 26 %:Ca. 70.500 Hörgeschädigte
620 Schwerbehinderte erhalten„notwendige Arbeitsassistenz“
17 % sind hörgeschädigt:
105 Hörgeschädigte erhalten in Deutschland„notwendige Arbeitsassistenz“
Berufliche Teilhabe3. Instrumentarien
Integrationsfachdienste
Arbeitsassistenz
Dolmetschleistungen (Gebärdensprache und Schriftmittlung)
TeSS
Besonderer Kündigungsschutz
Berufliche Teilhabe3. Instrumentarien
§ 45 Telekommunikationsgesetz
Die Interessen behinderter Menschen sind bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit besonders zu berücksichtigen. Insbesondere ist ein Vermittlungs-dienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen unter besonderer Berücksichtigung ihrer besonderen Bedürfnisse einzurichten. Die Regulierungsbehörde stellt den allgemeinen Bedarf hinsichtlich Umfang und Versorgungsgrad dieses Vermittlungsdienstes unter Beteiligung der betroffenen Verbände und der Unternehmen fest. Zur Sicherstellung des Vermittlungsdienstes ist die Regulierungsbehörde befugt, den Unternehmen Verpflichtungen aufzuerlegen.
Berufliche Teilhabe3. Instrumentarien
TeSS Telecommunication
Sign & Script- Arbeitstitel -
ein gemeinsamesvon der Telekom finanziertes Projektin Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaftzur Förderung der Gehörlosenund Schwerhörigen e.V.
Das Ziel des Projektes TeSS:Aufbau eines bundesweiten Telefonvermittlungsdienstes
für hörgeschädigte Menschen
Gebärdensprachdolmetschen
und
Schriftmittlungfür ertaubte, resthörige undsprachbehinderte Menschen
Schreibtelefon, PC, Fax und Handy
Berufliche Teilhabe3. Instrumentarien
Bildtelefon, PC–Webcam, UMTS-Handy
Berufliche Teilhabe3. Instrumentarien
Integrationsfachdienste
Arbeitsassistenz
Dolmetschleistungen (Gebärdensprache und Schriftmittlung)
TeSS
Besonderer Kündigungsschutz
Bundesanstalt für Arbeit
Berufliche Teilhabe4. Visionen
Soziale Kompetenz …
Berufliche Qualifikation …
Integrative Modelle …
Prävention statt „nachgehender“ Hilfe …
Innovationen zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe betreffen: