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329 38. Jahrgang 19251 Frenc: Beitrag zur Theorie des AusscbUttelns - -___ Innerhalb einer Frist von zwei Monaten kann gegen die Erteilung des Patentes d a m wegen mangelnder Neuheit oder wegen widerrechtlicher Entnahme Einspruch er- hoben werden. Eine Erfindung gilt nicht als neu, wenn sie zur Zeit der Anmeldung in offentlichen Druckschriften aus den letzten 100 Jahren bereits derart beschrieben oder im In- lande bereits so offenkundig benutzt ist, daD danach die Benutzung durch andere Sachversthdige moglich er- scheint. Da es sich bei der geheimen Hinterlegung weder um eine Druckschrift, noch um eine offenkundige Vorbe- nutzung handelt, ist sie auch nicht geeignet, der Erfin- dung die Neuheit zu rauben. Dai3 die Hinterlegung keinen Anspruch auf das Vor- henutzungsrecht gewahrt, ergibt sich ohne weiteres aus 5 5 des Patentgesetzes, nach welchem die Wirkung des Patentes nicht gegen denjenigen eintritt, welcher zur Zeit der Anmeldung bereits im Inlande die Erfindung in Be- nutzung genommen oder die zur Benutzung erforderlichen Anstalten getroffen hatte. Derselbe ist befugt, die Er- findung fur die Bediirfnisse seines Betriebes in eigenen oder fremden Werkstiitten auszunutzen. Die Befugnis Lam nur zusammen mit dem Betriebe vererbt oder ver- lui3ert werden. Das Vorbenutzungsrecht beschrankt sich selbstver- sthdlich stets auf dasjenige, was der friihere Benutzer bereits vor der Patentanmeldung ausgeubt hat, nicht etwa auf irgendeine weitere Verbesserung oder Ausgestaltung der Erfindung. Der Anspruch hat zur Voraussetzung, daa eine tatsachliche Benutzung bereits stattgefunden hat oder da5 die hierfiir erforderlichen Mai3nahmen nachweislich getroffen waren. Eine friiher erfolgte, aber bereits wieder aufgegebene Benutzung kann kein Vorbenutzungsrecht begriinden. Aus all diesem ergibt sich, das ausschliei3lich eine Patentanmeldung einen wirksamen Schutz fur die allei- nige Benutzung einer Erfindung gewahrt, dai3 dieser aber niemals durch die Hinterlegung eines Geheimverfahrens erreicht werden kann, so dai3 dieselbe in patentrecht- licher Beziehung vollig zwecklos ist. Es besteht in weiten Kreisen die Ansicht, dai3 die Ge- heimhaltung einer Erfindung einer Patentanmeldung gegeniiber zu bevorzugen sei, da durch die letztere nur die Konkurrenz aufgeklart und veranlai3t werde, nach ahn- lichen oder besseren Verfahren usw. zu suchen. Bei der Behandlung einer Erfindung als Geheimver- fahren kommt es in erster Linie darauf an, ob dieselbe irn eigenen Betriebe Verwendung finden sol1 oder ob der Erfinder seine Kenntnisse anderen gegen Entgelt zu ver- kaufen beabsichtigt. Im ersteren Falle wird es auf die Dauer sehr schwer fallen, die Sache wirklich geheimzu- halten, weil stets die Gefahr vorhanden ist, dai3 auch Dritte hiervon durch Angestellte Kenntnis erhalten. .4ui3erdem ist es auch unter Umstanden moglich, aus dem fertigen Produkt die Art seiner Herstellung zu erkennen, menn dieses selbstverstidlich auch groDe Schwierig- keiten bereiten kann. Die linzenzweise Verwertung eines Geheimver- fahrens ist dagegen in den meisten Fallen vollig aussichts- 10s. Der Kaufer des Verfahrens will stets einigerma5en Gewahr haben, dai3 die Sache neu ist, und dai3 er aus- schliei3lich von derselben Gebrauch machen dad; eine solche ist ihm aber nur durch ein Patent gegeben. 1st kein Patent vorhanden, so wird sich ein Fabrikant nicht so leicht dazu entschliehn, die Verpflichtung einer Lizenz- zahlung auf sich zu nehmen, weil er damit rechnen muB, daD andere die gleiche Sache herstellen, aber nicht mit einer derartigen besonderen Bezahlung belastet sind. Auch aus diesen Griinden kann bei dem Vorliegen einer wertvollen Erfindung nur empfohlen werden, recht- zeitig den Schutz durch die Anmeldung eines Patentes nachzusuchen. [A. 26.1 ___ .~ Beitrag zur Theorie des Ausschuttelns. Von Dip1.-Ing. M. FRENC, Cbmpina. (Eingcg. 21.110. 1924.) In organisch-chemischen Analysen stofit man ofters auf die Notwendigkeit, zwei Korper voneinander zu tren- nen. Um die Trennung am besten durchzufuhren und beide Korper rein zu erhalten, hat man oft nur eine ein- zige Moglichkeit, und zwar die verschiedene Loslichkeit derselben in einer oder zwei Flussigkeiten. Da die beiden Korper infolge einer chemischen Re- aktion gewohnlich in einem Losungsmittel gelost sind, braucht man nur diese Losung mit einer geeigneten Flussigkeit auszuschutteln; dabei sind mehrere Falle zu betrachten: Sol1 nur einer von den beiden Korpern rein erhalten werden ohne Rucksicht auf die quantitativen Beziehungeu, so kann der andere Korper als Verunreinigung betrach tef und solange mit einem geeigneten Losungsmittel extm- hiert werden, bis eine Prufung der Hauptlosung keine narhweisbaren Spuren dieser Verunreinigung zeigi. Diese Methode beruht bekanntlich auf der Tbtorie des Ausschuttelns, so wie sie z. B. Gat t e r m a n n an- deutet '). Hat man dagegen eine quantitative Eestimmung beider Korper durchzufuhren, so ist die obenerwahnte Methode unverwendbar. Ein solcher Fall ist z. B. die Be- stinimung des Unverseifbaren in Fetten und &en. Einige Verfasser *) empfehlen eine Arbeitsmethode, die im all- gemeinen die folgende ist: 1st ein Gemisch von zwei Korper A und B durch die Losungsmittel I und I1 zu trennen, wobei A sehr loslich in I und unbedeutend loslich in I1 ist, und B umgekehrt, so wird (nachdem wir die Losung von I bzw. B in 11 ge- trennt erhalten) die erste Losung (von A in I) mehrmals mit I1 ausgeschiittelt. Die Auszuge, rnit der Losung von 13 in I1 vereinigt, werden diese wieder mehrmals mit T ausgezogen und diese letzten Ausziige mit der Haupt- losung I vereinigt. Eine zweite weniger gebrauchliche Methode ist nur eine Abanderung der ersten und besteht darin, dai3 man die Losung von A in I mit I1 ausschuttelt, den Auszug mit der Losung von B in I1 vereinigt, diese mit I auszieht und diesen letzten Auszug mit der Hauptlosung von A in f vereinigt. Diese wieder mit I1 auszieht usw. Betrachten wir die Verhaltnisse so wie sie sich nach der ersten Methode gestalten. Wir nehmen an, dafS sich A im Verhaltnis X: (1-X) und B im Verhaltnis (1-Y) :Y zwischen I und I1 verteilen (dabei sind X und Y echts Bruche > Wir wollen aui3erdem noch annehmen, dal3. wir es init dem einfachsten Fall zu tun habenJ), und namlich: 1. Daij ein jeder Korper in beiden Losungsmitteln das gleiche Molekulargewicht besitzt. 2. DaD beide Losungsmittel stets in gleichen Mengem vorhanden sind. 3. Dai3 die beiden Losungsmittel ineinander unloslich' sind. 1) G a t t e r m a n n , Die Praxis des organischen Che- 2) €1 o 1 d e , Untersuchung der Kohlenwasserstoffole und' 3) W. N e r n s t , Theoretische Chemie, 8-10. Aufl, S. 567.. rnikers, 7. Aufl. Seite 43. Fette, 5. Auil. S. 286.

Beitrag zur Theorie des Ausschüttelns

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329 38. Jahrgang 19251 Frenc: Beitrag zur Theorie des AusscbUttelns - -___

Innerhalb einer Frist von zwei Monaten kann gegen die Erteilung des Patentes d a m wegen mangelnder Neuheit oder wegen widerrechtlicher Entnahme Einspruch er- hoben werden.

Eine Erfindung gilt nicht als neu, wenn sie zur Zeit der Anmeldung in offentlichen Druckschriften aus den letzten 100 Jahren bereits derart beschrieben oder im In- lande bereits so offenkundig benutzt ist, daD danach die Benutzung durch andere Sachversthdige moglich er- scheint. Da es sich bei der geheimen Hinterlegung weder um eine Druckschrift, noch um eine offenkundige Vorbe- nutzung handelt, ist sie auch nicht geeignet, der Erfin- dung die Neuheit zu rauben.

Dai3 die Hinterlegung keinen Anspruch auf das Vor- henutzungsrecht gewahrt, ergibt sich ohne weiteres aus 5 5 des Patentgesetzes, nach welchem die Wirkung des Patentes nicht gegen denjenigen eintritt, welcher zur Zeit der Anmeldung bereits im Inlande die Erfindung in Be- nutzung genommen oder die zur Benutzung erforderlichen Anstalten getroffen hatte. Derselbe ist befugt, die Er- findung fur die Bediirfnisse seines Betriebes in eigenen oder fremden Werkstiitten auszunutzen. Die Befugnis L a m nur zusammen mit dem Betriebe vererbt oder ver- lui3ert werden.

Das Vorbenutzungsrecht beschrankt sich selbstver- sthdlich stets auf dasjenige, was der friihere Benutzer bereits vor der Patentanmeldung ausgeubt hat, nicht etwa auf irgendeine weitere Verbesserung oder Ausgestaltung der Erfindung. Der Anspruch hat zur Voraussetzung, daa eine tatsachliche Benutzung bereits stattgefunden hat oder da5 die hierfiir erforderlichen Mai3nahmen nachweislich getroffen waren. Eine friiher erfolgte, aber bereits wieder aufgegebene Benutzung kann kein Vorbenutzungsrecht begriinden.

Aus all diesem ergibt sich, das ausschliei3lich eine Patentanmeldung einen wirksamen Schutz fur die allei- nige Benutzung einer Erfindung gewahrt, dai3 dieser aber niemals durch die Hinterlegung eines Geheimverfahrens erreicht werden kann, so dai3 dieselbe in patentrecht- licher Beziehung vollig zwecklos ist.

Es besteht in weiten Kreisen die Ansicht, dai3 die Ge- heimhaltung einer Erfindung einer Patentanmeldung gegeniiber zu bevorzugen sei, da durch die letztere nur die Konkurrenz aufgeklart und veranlai3t werde, nach ahn- lichen oder besseren Verfahren usw. zu suchen.

Bei der Behandlung einer Erfindung als Geheimver- fahren kommt es in erster Linie darauf an, ob dieselbe irn eigenen Betriebe Verwendung finden sol1 oder ob der Erfinder seine Kenntnisse anderen gegen Entgelt zu ver- kaufen beabsichtigt. Im ersteren Falle wird es auf die Dauer sehr schwer fallen, die Sache wirklich geheimzu- halten, weil stets die Gefahr vorhanden ist, dai3 auch Dritte hiervon durch Angestellte Kenntnis erhalten. .4ui3erdem ist es auch unter Umstanden moglich, aus dem fertigen Produkt die Art seiner Herstellung zu erkennen, menn dieses selbstverstidlich auch groDe Schwierig- keiten bereiten kann.

Die linzenzweise Verwertung eines Geheimver- fahrens ist dagegen in den meisten Fallen vollig aussichts- 10s. Der Kaufer des Verfahrens will stets einigerma5en Gewahr haben, dai3 die Sache neu ist, und dai3 er aus- schliei3lich von derselben Gebrauch machen dad; eine solche ist ihm aber nur durch ein Patent gegeben. 1st kein Patent vorhanden, so wird sich ein Fabrikant nicht so leicht dazu entschliehn, die Verpflichtung einer Lizenz- zahlung auf sich zu nehmen, weil er damit rechnen muB, daD andere die gleiche Sache herstellen, aber nicht mit einer derartigen besonderen Bezahlung belastet sind.

Auch aus diesen Griinden kann bei dem Vorliegen einer wertvollen Erfindung nur empfohlen werden, recht- zeitig den Schutz durch die Anmeldung eines Patentes nachzusuchen. [A. 26.1

___ .~

Beitrag zur Theorie des Ausschuttelns. Von Dip1.-Ing. M. FRENC, Cbmpina.

(Eingcg. 21.110. 1924.)

In organisch-chemischen Analysen stofit man ofters auf die Notwendigkeit, zwei Korper voneinander zu tren- nen. Um die Trennung am besten durchzufuhren und beide Korper rein zu erhalten, hat man oft nur eine ein- zige Moglichkeit, und zwar die verschiedene Loslichkeit derselben in einer oder zwei Flussigkeiten.

Da die beiden Korper infolge einer chemischen Re- aktion gewohnlich in einem Losungsmittel gelost sind, braucht man nur diese Losung mit einer geeigneten Flussigkeit auszuschutteln; dabei sind mehrere Falle zu betrachten:

Sol1 nur einer von den beiden Korpern rein erhalten werden ohne Rucksicht auf die quantitativen Beziehungeu, so kann der andere Korper als Verunreinigung betrach tef und solange mit einem geeigneten Losungsmittel extm- hiert werden, bis eine Prufung der Hauptlosung keine narhweisbaren Spuren dieser Verunreinigung zeigi.

Diese Methode beruht bekanntlich auf der Tbtorie des Ausschuttelns, so wie sie z. B. G a t t e r m a n n an- deutet '). Hat man dagegen eine quantitative Eestimmung beider Korper durchzufuhren, so ist die obenerwahnte Methode unverwendbar. Ein solcher Fall ist z. B. die Be- stinimung des Unverseifbaren in Fetten und &en. Einige Verfasser *) empfehlen eine Arbeitsmethode, die im all- gemeinen die folgende ist:

1st ein Gemisch von zwei Korper A und B durch die Losungsmittel I und I1 zu trennen, wobei A sehr loslich in I und unbedeutend loslich in I1 ist, und B umgekehrt, so wird (nachdem wir die Losung von I bzw. B in 11 ge- trennt erhalten) die erste Losung (von A in I) mehrmals mit I1 ausgeschiittelt. Die Auszuge, rnit der Losung von 13 in I1 vereinigt, werden diese wieder mehrmals mit T ausgezogen und diese letzten Ausziige mit der Haupt- losung I vereinigt.

Eine zweite weniger gebrauchliche Methode ist nur eine Abanderung der ersten und besteht darin, dai3 man die Losung von A in I mit I1 ausschuttelt, den Auszug mit der Losung von B in I1 vereinigt, diese mit I auszieht und diesen letzten Auszug mit der Hauptlosung von A in f vereinigt. Diese wieder mit I1 auszieht usw.

Betrachten wir die Verhaltnisse so wie sie sich nach der ersten Methode gestalten. Wir nehmen an, dafS sich A im Verhaltnis X: (1-X) und B im Verhaltnis (1-Y) :Y zwischen I und I1 verteilen (dabei sind X und Y echts Bruche > Wir wollen aui3erdem noch annehmen, dal3. wir es init dem einfachsten Fall zu tun habenJ), und namlich: 1. Daij ein jeder Korper in beiden Losungsmitteln das

gleiche Molekulargewicht besitzt. 2. DaD beide Losungsmittel stets in gleichen Mengem

vorhanden sind. 3. Dai3 die beiden Losungsmittel ineinander unloslich'

sind.

1) G a t t e r m a n n , Die Praxis des organischen Che-

2) €1 o 1 d e , Untersuchung der Kohlenwasserstoffole und'

3) W. N e r n s t , Theoretische Chemie, 8-10. Aufl, S. 567..

rnikers, 7. Aufl. Seite 43.

Fette, 5. Auil. S. 286.

[ Zeitschrift fur IBruhns: Ifber die Anbringung mehrerer Strichmarken an Literkolban anEewandte -~ Chemie __ 324

Infolge dieser Annahme wird die Fliissigkeit I oder I1 in Losung . . . enthalten

oder Liisung I1 . . . . A(1-x) 4- By Nachdem wir die Liisung I n-ma1 mit der Fliissigkeit 11 ausschutteln, werden die

Losung I . . . . . Ax + B(1-y) (1)

LSsung I . . . . . A ? + ' + B ( l - y ) " + ' (2) oder Losung 11.. . . . A(l -xn+' ) -+ B [l-(1 -y)" + '1

enthalten und nach m-maligen Ausschiitteln der Losung I1 mit der Flussigkeit I werden die

LBsung I . . . . A[I-(I--~"+~)(I-X)~] (3) + B{l-[l-(l-y)n+l)]ym)

oder L6mnp It .... A (1-x" -- ') ( l - ~ ) ~ + B [I-(1-y" -t ']ym . Wollen wir diese Ausdriicke naher betrachten und die Formeln (1) und (3) vergleichen, bemerken wir, daD:

x < l - ( l - x ) n J '(l-x)m und I-y < 1-[1-(1-- y)"+ ']ym,

das heifit, daD obwohl der Gehalt der Losung I an A groBer ist, auch die Verunreinigung, die B verursacht, g rohr wurde und umgekehrt, obwohl in der Losung I1 die Verunreinigung A kleiner wurde, ist auch der Gehalt an B dementsprechend kleiner.

Somit fuhrt uns diese Methode nicht zum gewiinschten Zweck. Es ist leicht zu beweisen, dai3 auch die zweite oben geschilderte Methode zwar brauchbar ist, wenn x und y ungefahr bei 1 oder 0 liegen, nicht aber fur x und y nahe bei 0,5.

Ganz anders gestalten sich aber die Verhaltnisse, wenii wir folgende Arbeitsmethode anwenden:

Die Losung A in I wird mit I1 ausgeschiittelt und die Losung H in I1 niit I; dann werden beide Ausziige ZU- sammen geschuttelt und nach der Trennung der Schichten den jeweiligen Liisungen zugegehen. Je ofters man diese Operation wiederholt, desto reiner erhalt man die Korper

In der Tat betrachten wir wieder die Formeln (1) Losung I enthalt . . . . Ax + B(1-y) Losung I1 enthalt . . . . A(1-x) $- By

Nachdem die Losung I mit Losungsmittel I1 und Losung I1 mit Losungsmittel I ausgezogen werden, be- lroniinen wir folgendes: In der Losung I bleibt . . . Ax2 + B(1-y)2

In der Losung I1 bleibt A(l--x)'+ By2

A und E.

Auszug Nr. 1 davon enthalt . . . Ax(1-x) -t By(1-y)

Auszug Nr. 2 davon enthalt Ax(1-x) 4- By(1-y) Schutteln wir die Ausziige Nr. 1 und Nr. 2 zusammen

und trennen wir nachher die Schichten voneinander, SO enthalt

Auszug Nr. 2 . . . AZx2(1-x) + B2y(l--y)l Auszug Nr. 1 . A2x(l-x)z + B2y2(1-y)

Vereinigen wir jetzt die Losung I mit dem Auszug 2 und die LGsung 11 mit dern Auszug I, so enthalten die neuen LiSsungen Losung I . . . A[P + 2x2(1-x)] + B[(l-yY -I- 2~(l--y)~] Losung I1 . . . A[(l-x)* -I- 2~(1 -x )~ ] + B[y2 -t 2y2(l-y)] da !2x2(1-x) > x(1-x)

so ist es klar, daB in der Losung I der Gehalt an A grofier, dagegen der Gehalt an B kleiner ist als in der ursprung- lichen Losung. Ebenso ist in der Losung I1 der Gehalt an B groBer, der Gehalt an A aber kleiner.

Wir haben also festgestellt, daB diese von mir vor- geschlagene Methode die einzige ist, die uns zum Ziele fuhrt. Naturlich ist es theoretisch selbst auE diese Weise unmoglich, die beiden Korp-er vollstandig zu trennen. Je-

2 Y ( l - Y ) s < Y(l--Y),

doch durch mehrmalige Wiederholung konnen wir die beiden Korper, so rein als notig, herstellen.

Diese Arbeitsweise ist im Vergleich zu den vorher erwahnten nicht viel komplizierter, da wir nur ein Gefai3 mehr brauchen, wo beide Ausziige vereinigt werden. Es nimmt auch nicht viel mehr Zeit in Anspruch, da sich die Ausziige als sehr verdiinnte Losungen selbst nach krafti- gem Schiitteln leicht trennen. [A. 237.1

fiber die Anbringung mehrerer Strich- marken an Literkolben.

Von Dr. a. BRUHNS, Charlottenburg. (Eingeg. 20.h. 1924.)

In dieser Zeitschrift I) aui3ert sich Prof. Dr. N. S c h o o r 1 uher meinen Aufsatz, betr. Verwendung von MeDgefaDen bei Warmegraden, die von der Normalwarme abweichen *). Diese Veroffentlichung ist mir erst vor nicht langer Zeit bekannt geworden. Nachdem ich inzwi- schen durch Briefwechsel rnit dem Verfasser eine AR- naherung der beiderseitigen Standpunkte vergeblich ver- sucht habe, mochte ich den meinigen wie folgt darlegen.

Meine Bemerkungen iiber die Unklarheit, die bei vielen Chemikern herrscht, ob MeDgefaDe bei Warme- graden gebraucht werden diirfen, die von der Normal- warme abweichen, stutzen sich auf v i e 1 f a c h e prak- tische Erfahrungen. Bei meinen zahlreichen Reisen im In- und Auslande habe ich Hunderte von Fabriklabora- torien aller Art kennengelernt und mir die Freiheit ge- nommen, meine Herren Fachgenossen ein wenig zu be- obachten und iiber gewisse Grundlagen ihrer Kunst - auszufragen. Denn schon friihzeitig machte ich die er- staunliche Beobachtung, daD eben in der Beherrschung der einfachsten Fragen eine Unsicherheit, ja geradezu eine Verkehrtheit der Ansichten sehr verbreitet ist. Hlufig hatte ich den Eindruck, ald ob derartige Dinge viel zu gering geachtet wiirden, als dai3 man sich dariiber Gedanken machen oder gar den Kopf zerbrechen sollte. Zuweilen waren aber die Folgen tragisch, oder richtiger gesagt, tragikomisch. So beispielsweise in der Zucker- industrie, als im Jahre 1900 die Normalwarme von Z o o zwischenstaatlich vereinbart wurde. Selbst das Fachlabo- ratorium eines europaischen Skates war damals der An- sicht, alle fur 15 oder 17,5 ' geeichten ,,Polarisationskolb- chen" miii3ten verworfen und durch andere, fur 20' ge- eichte ersetzt werden! In Wirklichkeit waren sie, wie ich in meiner ersten Veroffentlichung gezeigt habe, ohne wei- teres auch bei 20 ' verwendbar.

Wenn Prof. S c h o o r 1 solchen Tatsachen gegeniiber meine als ,,unbedingt richtig" von ihm anerkannten Be- merkungen ,,groBenteils ganz uberfliissig" und ,,imstande, Begriffsverwirrung zu stiften", nennt, so vermag ich dies nicht zu verstehen. Es ist eben zu hedenken, dai3 die Kopfe der tecbnischen Chemiker vielerlei Dinge beherr- schen miissen, die den Akademiker nicht beschweren, und daD daher auch andere Dinge, die dem Akademiker klar und selbstverstZindlich sind, dem Techniker minde- stens von Zeit zu Zeit wieder erklart werden sollen, weil er sie leicht vergat, selbst wenn er sie wPhrend seiner Studienzeit richtig begriffen hat. (Unter ,,Techniker" ver- stehe ich hier alle diejenigen Chemiker, die nicht der Wissenschaft, sondern ,,des Erwerbes" wegen chemisch arbeiten, also z. B. auch Handelschemiker. Es sol1 damit aber nicht gesagt sein, daD viele unter den Technikern diese Grundlagen nicht vollkommen beherrschen, nur eben leider entfernt nicht alle.)

2 ) Vgl. 2. ang., Ch. 37, 273 [1924]. 2) Z. ang. Ch. 37, 51 [1924].

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