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Mitteilungen des Kölner Anwaltverein e.V. Ausgabe 04/2018 KAV MAGAZIN Interview mit dem zukünftigen Prinz Karneval „Marc I.“, Herrn Kollegen Marc Michelske KAV Mitglieder NEU! beA-Starthilfe NEU! KAV Juniormitgliedschaft KAV Juniormitglieder

Ausgabe 04/2018 KAV M AGAZIN - KoelnerAnwaltVerein€¦ · Daneben laufen die Fristen, am besten bereits verlängert. Aufschub unmöglich. Und die 15 Stunden Fortbildung für die

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Mitteilungen des Kölner Anwaltverein e.V.

Ausgabe 04/2018

KAV MAGAZIN

Interview mit dem zukünftigen Prinz Karneval „Marc I.“, Herrn Kollegen Marc Michelske

KAV Mitglieder

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3Editorial |

kennen Sie das auch? Das Jahr neigt sich dem Ende zu und man versinkt in Arbeit und Fristendruck. Die Mandantschaft kommt mit all den Fällen, die bei ihr über das Jahr aufge-laufen sind und in denen vielleicht sogar Verjährung droht. Selbstverständlich freut man sich als Freiberuflerin und Freiberufler über die vielen neuen Mandate zum Jahresende. Ablehnen kommt natürlich nicht infrage. Dass es schön gewesen wäre, alles schon im Laufe des Jahres zu bekommen, verschweigt man selbstredend. Das sähe nachher noch so aus, als sei man überarbeitet oder wolle gar Kritik üben.

Die anderen wollen ihre Sache aus anderen Gründen noch in diesem Jahr bearbeitet wissen. Scheidung, Beitreibung, der Vertrag, der entworfen werden muss – die Liste lässt sich ohne Weiteres beliebig fortsetzen. Alles drängt und drängelt, denn jeder möchte am liebsten „seine Sache“ noch in diesem Jahr abgeschlossen haben. Vor Weihnachten häufen sich die Fragen der Mandantschaft, warum denn nun ausgerechnet der eigene Fall so lange dauert.

Daneben laufen die Fristen, am besten bereits verlängert. Aufschub unmöglich. Und die 15 Stunden Fortbildung für die Fachanwaltschaft hat man auch noch nicht absolviert. Alles kann und darf nicht warten und muss bis 31.12. erledigt sein. Weihnachtszeit ist für die Anwaltschaft deshalb oft Stress.

Umso wichtiger ist es, auch in dieser Zeit einmal Luft zu holen. Gehen Sie mit Ihren Liebs-ten mal auf den Weihnachtsmarkt. Nehmen Sie sich ein paar Stunden am Wochenende Zeit und lassen Sie die Arbeit liegen. Sie läuft nicht weg, keine Sorge. Oft hilft die kleine Auszeit, dass es danach viel schneller weitergeht.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine schöne Adventszeit, geruhsame Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins Jahr 2019.

Ich bedanke mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle und des Kurierdienstes für die Unterstützung in den ersten Monaten als Vorsitzender und für die damit verbundene, sehr angenehme Zusammenarbeit.

Ihr

Markus TrudeVorsitzender

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

© SimpLine – stock.adobe.com

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KAV Intern Aktuelles &Wissenswertes

06 | Revue zur GALA Kölner Juristen vom 23. November 2018

08 | KAV Juniormitgliedschaft

10 | Young Lawyers – die Gruppenreise des KAV zum 70. Deutschen Anwaltstag

11 | Die Kölner Anwaltverein App

12 | Herzlich willkommen im KAV

13 | Mitgliedervorteile

14 | Der KAV in den sozialen Medien

15 | KAV Service-Angebot

16 | KAV Partnerschaften

20 | Anwälte & Kunst

22 | Nachlese: Advo-Golfturnier

22 | Nachlese: Anrista-Tennisturnier

24 | KAV Mitgliedsbeiträge 2019

24 | KAV Kurierdienstbeiträge 2019

26 | KAV RECHTPERSÖNLICH: Interview der KAV Magazin Redaktion mit dem Sprecher des Ausschusses Verkehrsrecht und zu-künftigen Prinz Karneval „Marc I.“, Herrn Kollegen Marc Michelske

28 | BeAchtlich – seit über drei Monaten online

29 | beA-Starthilfe

30 | Die Digitalisierung der Rechtsbran-che – die Öffnung eines Milliarden-marktes

31 | Vorschussrechnungen Gerichtskos-ten in Hessen nur noch über beA

32 | JurTour – Dresden

| Inhalt

Veranstaltungen, Termine und Hinweise

36 | Wichtige Termine

37 | D’r Prinz kütt! – 24. Januar 2019 im Landgericht

37 | Save the Date: 12. Kölner Anwaltstag & EXPOKAV am 08. Mai 2019

38 | Save the Date: Mitgliederversamm-lung des KAV e. V. am 08. Mai 2019

38 | Redaktionsschluss KAV Magazin Ausgabe 1/2019

NEU! KAV Juniormitgliedschaft

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iStock.com/BartekSzewczyk

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KAV Seminare Verschiedenes

48 | Fortbilden und Service genießen

49 | Informationen zu den Seminaren

50 | Übersicht der Seminare

54 | KAV Seminare

73 | Frühjahrs-, Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen 2019 (15 Std. FAO)

74 | Fachanwaltslehrgänge 2019 76 | Zusatzausbildung zum ⁄ r

Fachsekretär ⁄ in für Familienrecht

78 | Veranstaltungsorte und Parkhinweise

84 | Teilnahmebedingungen Seminare

03 | Editorial

05 | Impressum

80 | Annoncen

85 | Anmeldeformular Seminare

Impressum

Ausschüsse &Arbeitskreise

40 | Ausschuss Familienrecht

41 | Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz

42 | Ausschuss Junge Anwälte

43 | Ausschuss RVG und Kostenrecht

46 | Strafrechtsausschuss

46 | Ausschuss Versicherungsrecht

Inhalt |

Herausgeber: Kölner Anwaltverein e. V. (KAV e. V.) | Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwalt Markus Trude, Vorsitzender des KAV e.V. | Redak-tion: Rechtsanwalt Joachim Kleinrahm (Vorstand des KAV e. V.), Martin V. Sampedrano Gonzalez (Geschäftsführer des KAV e. V.), Rechtsanwalt Carsten T. Schuster (Geschäftsführer des KAV e. V.), Rechtsanwalt Jürgen Sauren (Vorstand des KAV e. V.) | Adresse und Geschäftsstelle: Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln | Gestaltung und Layout: E-MEDIAD GmbH | Bilder: Fotolia, iStock | Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

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KAV RECHTPERSÖNLICHInterview mit dem zukünftigen Prinz Karneval „Marc I.“, Herrn Kollegen Marc Michelske.

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6 | KAV Intern

GALA KÖLNER JURISTENIN DER KÖLNER WOLKENBURGWenn die Weihnachtszeit vor der Türe steht, schafft es vor allem ein Gebäude im Herzen der Stadt, die dazugehörige Stimmung und Vorfreude zu verbreiten – die Wolkenburg! Das ehemalige Kloster auf dem Mauritiussteinweg ist nicht nur eines der historischsten Bauten Kölns, es ist zugleich der Ort, an dem der KAV zum achten Mal in Folge seine ebenso glanzvolle GALA Kölner Juristen am 23. November 2018 ausrichtete. In eleganten Abendroben und Smokings gekleidete Damen und Herren folgten der Einladung des KAV und traten über den roten Teppich im Innenhof in das festlich dekorierte Gebäude, in dem eine besondere Ballnacht auf sie wartete.

Mit einem Sektempfang im Saal Alexiana begann der Galaabend um 17.30 Uhr. In diesem Jahr begrüßte erstmals der neue Vorsit-zende des KAV, Herr Kollege Markus Trude, die rund 500 Gäste aus Köln, verschiedenen Städten Deutschlands, aber auch aus Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Griechenland. Zu den Gästen zählten unter anderem auch der Justizminister NRW, Herr Peter Biesenbach, der Präsident des Finanzgerichts Köln, Herr Benno Scharpenberg, die Präsidentin des Verwaltungsgerichts Köln, Frau Birgit Herkelmann-Mrowka, sowie der Präsident des Landge-richts Köln, Herr Roland Ketterle. Nach einem Drei-Gänge-Menü, musikalisch begleitet vom Pianis-ten Michael Schüren, schloss sich der elegante Ball an. Neben der stimmungsvollen Livemusik der allseits beliebten Band „Heavens Club“, die ebenfalls zum achten Male mit dabei war, wurde der Auftritt der Kölschen Band „Kuhl un de Gäng“ zu einem weiteren Highlight.

Im Rahmen der diesjährigen Tombola, in der unter anderem attrak-tive Reisepreise verlost wurden, erhielten die Gäste die Gelegen-heit, den „Helping Hands Cologne e. V.“ zu unterstützen. Seit Dezember 2014 engagiert sich der Verein in Köln für Obdach-lose und Bedürftige, nimmt diese Menschen wahr und bietet bei wöchentlichen Kälte- und Versorgungsgängen das gesamte Jahr über Hilfe an. Ob es frische Mahlzeiten sind, Heißgetränke, frische Kleidung, Hygieneartikel oder die Mittel zum Nächtigen auf der

Straße wie Isomatte und Schlafsack. Er bemüht sich, mit seinem Leistungsspektrum das Leben auf der Platte abzumildern und un-terscheidet dabei nicht nach Herkunft oder Nationalität.Das Angebot setzt sich aus Spenden zusammen, die zu 100 % bei den Obdachlosen und Bedürftigen ankommen. Der Tombola-Gesamterlös in Höhe von EUR 7.135,00 wurde der Vorsitzenden des Vereins, Frau Charlotte Merz, und der Schatzmeisterin, Frau Nicole Freyaldenhoven, noch am gleichen Abend in Form eines großen Schecks feierlich überreicht.

„Unser großer Dank gilt allen Gästen, die diesen Abend durch ihre Anwesenheit geprägt und einzigartig gemacht haben“ sagte der Vorsitzende, Herr Kollege Markus Trude. „Wir bedanken uns an die-ser Stelle auch im Besonderen bei den Marketingpartnern des KAV, die auch in diesem Jahr sensationelle Tombolapreise zur Verfügung gestellt haben, ohne die wir diesen Gesamterlös nicht erreicht hät-ten.“ Der Dank richtete sich an Club Aldiana, der Griechischen Zen-trale für Fremdenverkehr, den Atrium Hotels auf Rhodos, Ryanair, Mövenpick Hotels & Resorts, Falkensteiner Schlosshotel Velden am Wörthersee in Österreich, Regent Porto Montenegro Hotel, die TUI in Essen (Am Handelshof 1), Hotel Taschenbergpalais Kempinski Dresden, Kempinski Hotel Berchtesgaden, Hotel Gut Ising, Grand Hotel Heiligendamm, das Hyatt Regency Hotel in Düsseldorf, das Modehaus AppelrathCüpper und die Kreissparkasse Köln.

Bis spät in die Nacht tanzten und feierten die Gäste zu lebhaften Rhythmen und traten im Anschluss per Audi- und VW-Shuttle-Service, der mit freundlicher Unterstützung des KAV Automobil-partners, der Stein Gruppe, realisiert werden konnte, stilvoll die Heimreise an.

Der KAV bedankt sich bei den Marketingpartnern der GALA Kölner Juristen – AppelrathCüpper, HDI, Wolters Kluwer, DKV, DATEV, Rituals/Trendfactory, der Stein Gruppe und dem Modehaus AppelrathCüpper für die großzügige Unterstützung dieser Veranstal-tung.

MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG VON:

KAV Intern

Fotos: Matthias Drobeck

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Du bist Referendarin/Referendar und suchst einen attraktiven, zuverlässigen Partner für eine gemeinsame Zukunft? Wir haben da was für Dich!

Die Jugend von heute bildet die Zukunft von morgen. Wie oft hören wir diesen Satz und wie viel Anerkennung und Wert-schätzung bringen wir ihm entgegen? Wir vom KAV haben uns dazu viele Gedanken gemacht, denn uns ist es als innovativer Anwaltverein ein großes Anliegen, den Nachwuchs zu fördern und Euch die Vorteile einer Mitgliedschaft im KAV vorzustellen. Denn diese kann ein Bund fürs Leben sein – voller Abwechslung, Attraktivität, Unterhaltung und Entwicklung. Wir freuen uns daher sehr, Euch die neue KAV Juniormitgliedschaft vorstellen zu können. Diese ermöglicht ab sofort allen Referendarinnen und Referendaren im juristischen Vorbereitungsdienst des OLG Bezirks Köln, den KAV bereits vor Erlangung der Zulassung zur Anwaltschaft als potenziellen Partner zu entdecken.

Juniormitglieder bekommen die Möglichkeit, das gesamte KAV-Dienstleistungsangebot zu nutzen. Hierzu zählen unter anderem eine Vielzahl von Netzwerkveranstaltungen, Fortbildungen und Preisvorteile bei namhaften Partnerunternehmen des Vereins.

Darüber hinaus erhalten Juniormitglieder Einladungen zu ganz besonderen Events und bekommen die Möglichkeit, im Aus-tausch mit unseren Young Lawyers Erfahrungswerte auszutau-schen und sich ein Netzwerk von zukünftigen Kolleginnen und Kollegen zu schaffen.

Der Mitgliedsbeitrag im Rahmen der KAV Juniormitgliedschaft beläuft sich auf EUR 30,00 pro Kalenderjahr. Die Mitgliedschaft ist online, unter www.kav-junior.de, aber auch schriftlich per Post oder E-Mail zu beantragen.

Wir freuen uns auf Euch!

Euer Kölner Anwaltverein e. V.

www.kav-junior.de

Die Juniormitgliedschaft des KAV

iStock.com/PeopleImages

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Die Juniormitgliedschaft im Kölner Anwaltverein bringt Euch zusammen und hält viele gemeinsame Aktivitäten und Erlebnisse für Euch bereit. Freut Euch auf ein starkes Netzwerk voller interessanter Menschen, baut heute schon Eure Kontakte für die Zukunft aus und erfahrt von jungen und erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechts-anwälten wertvolle Tipps.

Alles zu Deinem Match mit dem KAV erfährst Du unter www.eliteanwalt.de oder www.kav-junior.de.

It s̀ a Match!WWW.ELITEANWALT.DE

Ihr habt viele Gemeinsamkeiten! Lernt Euch kennen.

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Young Lawyers – die Gruppenreise des KAV zum 70. Deutschen Anwaltstag15.– 17. Mai 2019 – Leipzig

Zum vierten Mal in Folge veranstaltet der Kölner Anwaltverein eine Gruppenreise seiner jungen Mitglieder zum Deutschen Anwaltstag. 2019 geht es für uns nach Leipzig. Wenn Du Lust dazu hast, Deine jungen Kolleginnen und Kollegen im Rahmen der größten DAV-Ver-anstaltung des Jahres 2019 näher kennenzulernen, dann sei dabei!

Wir bringen Dich nach Leipzig. Für Deine Unterkunft in einem modernen Hotel inkl. Frühstück ist gesorgt, genauso für Deine DAT-Dauerkarte. An den Abenden erwartet Dich stets ein abwechs-lungsreiches Programm. Und das Ganze zu einem unschlagbaren Preis.

JUNIORMITGLIEDERBeim KAV registrierte Referendarinnen und Referendare im juristi-schen Vorbereitungsdienst des OLG Bezirk Köln: € 199,00

YOUNG LAWYERS (Jungmitglieder)Preisstufe 1KAV Mitglieder, deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und die ihr 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: € 249,00

Preisstufe 2KAV Mitglieder ab dem 6. Jahr und bis zum 10. Jahr nach dem 2. Juristischen Staatsexamen und die ihr 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: € 349,00

Gern stehen wir Dir für Fragen und Anmeldewünsche jederzeit zur Verfügung:

Telefon: 0221/28560210Fax: 0221 /28560221 E-Mail: [email protected]

Mit freundlicher Unterstützung von:

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Wir freuen uns, seit dem 01. August 2018 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu können. Wir wünschen allen Neumitgliedern einen erfolgreichen und zufriedenen Start!

Neue Mitglieder

RAin Bernadette Solange Baas, KölnRA Olaf Behnk, KölnRAin Kristina Budes-Madzar, LL.M., KölnRA Nicholas Degen, KölnRAin Sarah Fani Yazdi, KölnRA Florian Geist, BergheimRA Stephan Glaser, LL.M., KölnRAin Sarah Grote, KölnRAin Gisa Hellemeier, KölnRA Hendrik Heymel, KölnRA Johannes Janning, KölnRAin Lorena Kern, KölnRA Dr. Johannes Kirschey, KölnRAin Sabine Krapf, KölnRA Bengt Henner Langer, Köln

RA Dr. Gero Lingen, KölnRA Dr. Karsten Lisch, KölnRA Oliver Müller, HennefRA Christian Paetzel, KölnRA Paul Stephan Pergens, HeinsbergRAin Vanessa Nadine Renter, KölnRAin Dr. Daniela Rindone, KölnRAin Sarina Seliger, KölnRAin Hiltrud Silke Sengenberger, ErftstadtRAin Inken Stark, GummersbachRAin Linda Thiel, PulheimRAin Aline van Heesch, KölnRAin Karina Weil, KölnRAin Charlotte Wendel, Köln

Herzlich willkommen im KAV

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✓ Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen, Seminare, Workshops, Tagungen und Großevents

✓ Preisvorteile für KAV Mitglieder bei der Buchung von Fortbildungen aus dem neuen KAV Fortbildungs-programm

✓ Besondere Preisvorteile für Jungmitglieder* bei der Buchung von Fortbildungen aus dem neuen KAV Fortbildungsprogramm

✓ Preisvorteile für KAV Mitglieder bei der Buchung der vom KAV und der Deutschen Anwaltakademie (DAA) veranstalteten Fachanwaltslehrgänge in Köln

✓ 28 Fachausschüsse und Arbeitskreise

✓ Zahlreiche Veranstaltungen zum Knüpfen und zur Pflege von Kontakten

✓ Vier Ausgaben des KAV Magazins

✓ Kostenfreier Robenverleih

✓ Kostenfreier Zugang zur KAV Lounge im LG Köln inkl. Kaffee, Gebäck und Mineralwasser

✓ Online-Buchungsportal für Seminare – www.kav-seminare.de

✓ Online-Stellenbörse für Rechtsanwälte und Kanzleimitarbeiter unter www.kav-karriere.de

✓ Korrespondenz und Dialog mit Kölner Gerichten und weiteren Institutionen

✓ Parkplätze für Rechtsanwälte auf dem Justizparkplatz vor dem Justizparkhaus am Justizzentrum Köln

✓ Vergünstigte Nutzung des KAV Kurierdienstes der KAV Service GmbH

✓ Unterstützung und Informationen zu günstigen Grup-penversicherungsverträgen, dem Versorgungswerk und zur obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung

✓ Vielfältige Sonderkonditionen und Vorteile bei den KAV Kooperationspartnern www.koelner-anwaltverein.de/partner

✓ Option zur Nutzung des KVB JobTickets

✓ Rechtsberatung in der KAV Geschäftsstelle im LG Köln

✓ Telefonischer Notdienst in Strafsachen

✓ Durch die Mitgliedschaft des KAV im DAV: Nutzung sämtlicher Angebote des DAV

*Jungmitglieder:Ordentliche Mitglieder des Kölner Anwaltverein e.V., deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und die ihr 40. Lebens-jahr noch nicht vollendet haben

Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem folgende Annehmlichkeiten:

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WARUM SOCIAL MEDIA?

Neben seiner Website und der neuen Kölner Anwaltverein App ist der KAV auch in den sozialen Medien aktiv. Mit Profilen bei Facebook, Twitter, einer Gruppe bei Xing und unserem eigenen YouTube-Kanal informieren wir Sie stets aktuell rund um alle The-men und Entwicklungen, die Sie als Mitglied interessieren könnten. Als neustes Medium bieten wir Ihnen nun auch unsere Präsenz bei Instagram an. Sie erreichen unsere Profile unter den nachfolgen-den Links:

Neu: Instagram www.instagram.com/KAVereinFacebook www.facebook.com/KAVereinXing www.xing.com/net/koelneranwaltvereinTwitter www.twitter.com/koelneranwaltYouTube www.youtube.de – Kölner Anwaltverein

Über Ihre aktive Teilnahme, auch auf diesem (Online-)Wege, würden wir uns sehr freuen.

RECHTZEITIG INFORMIERT

Seit bereits zwei Jahren informiert der KAV seine Mitglieder mit seinem Newsletter RECHTZEITIG INFORMIERT. Dieser monatlich erscheinende E-Mail-Dienst hält Sie stets über die im Folgemonat stattfindenden Seminare und Veranstaltungen auf dem neuesten Stand. Hinterlegte Direktlinks ermöglichen den Zugriff auf weitere Informationen zu den jeweils gewünschten Vorträgen und bieten zudem die Möglichkeit einer papierlosen Direktbuchung. Darüber

hinaus bewirbt der Newsletter auch Fachanwaltskurse, lädt zu Treffen, Empfängen und Bällen ein und hält nützliche Informationen für die Emp-fänger bereit. Interessierte Mitglieder können sich über die Website des KAV für diesen Service registrieren.

DER YOUTUBE-KANAL DES KAV

Mit dem YouTube-Kanal des Kölner Anwaltvereins präsentieren wir Ihnen verschiedene Videos und Clips. Diese dokumentieren zum einen von uns ausgerichtete Veranstaltungen, wie zum Beispiel den Kölner Anwaltstag oder auch die Reise der Jungen Anwälte zum Deutschen Anwaltstag. Zudem stellen wir Ihnen unsere Kooperationspartner, deren konkrete Angebote für KAV Mitglieder und die damit verbundenen Vorzüge im Rahmen Ihrer Vereinsmitgliedschaft näher vor. Das Video-Angebot unseres Kanals wächst kontinuierlich und wir freuen uns sehr auf Ihren Besuch! Gern können Sie unseren Kanal auch abonnieren, damit Sie keines unserer nachfolgenden Videos verpassen.

www.youtube.com – Kölner Anwaltverein

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15KAV Intern |

Robenverleih im gesamten Landgerichtsbezirk KölnEin wichtiger Servicebestandteil des KAV ist der Robenverleih in der Zweigstelle des KAV e. V. im Justizgebäude Köln sowie in der neuen Hauptgeschäftsstelle im OLG Köln. Die eleganten Roben werden hier mit freundlicher Unterstützung des Hauses Hans Soldan zur Verfügung gestellt. Egal, ob man nun seine Robe in der Hektik des Alltags vergessen hat oder schlicht noch keine eigene Robe besitzt. Die Mitglieder des KAV können sich darauf verlassen, stets dem Berufsstand angemessen an den Gerichtsterminen in Köln teilneh-men zu können. Dieses Angebot hat der KAV nunmehr für seine Mitglieder erweitert und stellt in Absprache mit den umliegenden acht weiteren Amts-gerichten im Landgerichtsbezirk Köln in jedem Amtsgericht weitere Leihroben zur Verfügung. Zukünftig können sich Mitglieder des KAV daher auch direkt in den Amtsgerichten vor Ort gegen Vorlage eines Ausweisdokumentes für die Dauer der Gerichtsverhandlung eine Robe leihen. Die Ausgabe der Roben erfolgt dabei entweder über die Verwal-tung oder die Wachtmeisterei des jeweiligen Amtsgerichts. Der KAV bittet aufgrund der geringen Stückzahl der Leihroben darum, diese mit Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen direkt im Anschluss an den auswärtigen Termin wieder zurückzugeben.

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KAV Partnerschaften

Wir freuen uns sehr, Ihnen unsere Partnerunternehmen und die von ihnen offerierten Sonderkonditionen für KAV Mitglieder im Partnerbereich unserer Website näher vor-stellen zu können. Überzeugen Sie sich von den umfangreichen und attraktiven Ange-boten, die Ihnen die folgenden Unternehmen unterbreiten:

Bürobedarf Hänsel

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Der KAV freut sich, Ihnen seine neuen Kooperationspartner, die HERRENBUDE und das Hotel Taschenbergpalais Kempinski Dresden wie folgt näher vorstellen zu dürfen. Weitere Informationen erhalten Sie zudem ab sofort in unserem KAV Partner- bereich auf unserer Website unter www.koelner-anwaltverein.de/partner.

Gern stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KAV Geschäftsstelle für Fragen und Anregungen rund um das Partnerangebot des KAV zur Verfügung.

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HERRENBUDEMännerkleidung von der Socke bis zum Smoking

Die Herrenbude in Köln-Ehrenfeld bietet seit 2008 eine gut sor-tierte Auswahl an hochwertiger Kleidung, die Männer in einem Mix aus rustikalem Charme und sportlicher Eleganz umhüllt.

Ein Besuch in der Herrenbude, in der ehemaligen Backstube im Anbau eines Ehrenfelder Dreifensterhauses, fühlt sich nicht wie eine lästige Pflicht an, sondern eher wie der Besuch bei Freun-den, bei denen es immer einen Espresso oder ein kaltes Bier gibt. Obendrein bekommt man noch eine ehrliche Beratung und verlässt den Laden mit neuen „Klamotten“ für die Arbeit und die Freizeit. Das Sortiment umfasst aktuell Oberbekleidung, Acces-soires und Schuhe von europäischen Brands wie A-dam Under-wear, Berwick 1707, Blick, Blue de Gênes, effio, Der feine Herr, Kings of Indigo, Knowledge Cotton Apparel, La Paz, Nowadays, Ten Points und Universal Works. Die handverlesenen Lieferanten liegen abseits des Mainstreams der globalen Fußgängerzonen und bieten Produkte, die durch Design, Passform und die Qualität der Verarbeitung bestechen. Seit Anfang 2010 gibt es außerdem eine hauseigene Kollektion, bestehend aus Anzügen, Hemden, Hosen, Sakkos und Parkas. Produziert wird in Europa aus Stoffen deutscher, italienischer und englischer Webereien. Seit 2015 gibt es zusätzlich eine eigene Maßkonfektionslinie mit Hemden und Anzügen, bei denen der Kunde die Auswahl aus 400 Hemdstoffen und rund 800 Anzugtuchen hat. Hier wird jeder Anzug mittels 200 Design- und Passformoptionen zum individuel-len Kleidungsstück.

Für Mitglieder des KAV bietet die Herrenbude zweimal im Jahr die Möglichkeit eines exklusiven „After-Work-Shoppings“ an, bei denen die Herren nach Ladenschluss bei einem kühlen Drink stressfrei und ungestört einkaufen können. Die Termine finden jeweils zum Beginn der Frühjahr/Sommer- und der Herbst/Winter-Saison statt. On top gibt es bei diesen Events 10% Rabatt auf den Einkauf.

„Gentlemen, make your appointment!“

HERRENBUDEROTHEHAUSSTR. 450823 KÖLN

Öffnungszeiten:Dienstags bis freitags von 14.00 bis 19.00 UhrSamstags von 12.00 bis 17.00 UhrMaßtermine nach Absprache.

www.herrenbude.de

Hotel Taschenbergpalais Kempinski DresdenBarockes Juwel an der ElbeLogieren Sie im Taschenbergpalais wie der einstige Regent und dessen Auserwählte. Genießen Sie die Aussicht aus der ersten Reihe auf die berühmtesten architektonischen Highlights und Sehenswürdigkeiten Dresdens und lassen Sie sich vom Zauber dieses Hotels begeistern. In Kooperation mit dem KAV bietet Ihnen das Hotel Taschenberg-palais Kempinski Dresden für das Jahr 2019 gleich zwei attraktive Angebote für eine entspannte Auszeit in der Sächsischen Haupt-stadt. Wir freuen uns, Ihnen diese beiden Arrangements wie folgt vorstellen zu können:

Arrangement „Der Klassiker“Genießen Sie Ihren Aufenthalt im Herzen der Dresdner Altstadt und gestalten Sie Ihre Reise ganz nach Ihren Wünschen. Darüber hinaus können Sie Ihren Kurzurlaub mit einem Besuch in den Restaurants im Taschenbergpalais krönen und dabei gleich 10 % sparen. Das Arrangement beinhaltet:Zwei Übernachtungen inkl. Frühstücksbuffet im Restaurant, Gutschein für ein Glas Sekt und 10 % Nachlass in den Hotel-Res-taurants, Überraschung aus der hauseigenen Pâtisserie, ab EUR 199,00 pro Person

Arrangement „Kurzurlaub der Sinne“Ein vollkommen neues Wellnesserlebnis – der Taschenbergpalais Spa! Ihr Aufenthalt steht ganz im Zeichen von Entspannung und Genuss. Verschiedene Anwendungen sorgen für ein exklusives Wohlgefühl für Sie und einen Ihrer Lieblingsmenschen.Das Arrangement beinhaltet:Zwei Übernachtungen inkl. Frühstücksbuffet im Restaurant, Wellness-Drei-Gang-Dinner, Klassische Ganzkörpermassage 55 Minuten, 15 % Gutschein für eine zweite Anwendung, Überraschung aus der hauseigenen Pâtisserie, ab EUR 329,00 pro Person

Beide Arrangements sind nach Verfügbarkeit und auf Anfrage buchbar. Reservierungen nimmt das Hotel Taschenbergpalais Kempinski Dresden sehr gern telefonisch oder per E-Mail entge-gen. Bitte geben Sie bei der Reservierung Ihre Mitgliedschaft im KAV unbedingt mit an.

Hotel Taschenbergpalais Kempinski DresdenE. [email protected]. 0351/4912 636F. 0351/4912 626W. www.kempinski.com/dresden

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20 | KAV Intern

Kunst und Jura, welch eine Kombination, könnte man denken. Doch die Kunst des Streitens und die Kunst der Farben, Formen, Figuren, Kurven und Kanten sind gleichermaßen spannend und vielseitig. Mit unserer Veranstaltungsreihe „Anwälte & Kunst“ bieten wir Ihnen nun im vierten Jahr eine Mischung aus beiden Bereichen und zeigen dabei auf, wie viel Recht in der Kunst eine tragende Rolle spielt und wie interessant die Hintergründe sein können.

Dabei kombinieren wir spannende Vorträge mit aktuellen Ausstellungen, begeben uns mit Ihnen auf Exkursionen und begegnen dabei Künstlern, Sammlern und Experten hautnah. In Zusammen-

arbeit mit der Van der Grinten Galerie und Zilkens Fine Art Insurance Broker freuen wir uns sehr über den großen Zuspruch, den diese Veranstaltungsrei-he erhält.

Aus diesem Grunde arbeiten wir voller Vorfreude bereits ein attraktives Programm für das Jahr 2019 aus, welches wir Ihnen ab der Ausgabe 01/2019 des KAV Magazins mit präsentieren werden.

Zudem finden Sie alle aktuellen Informationen zu unserem AK-Programm auf der Website des KAV, unter www.kav.koeln.

Wir freuen uns auf Sie!

Anwälte & Kunst

Bild: Simon Schubert – IM ZWEIFEL FÜR DEN ZWEIFEL, VdG Galerie, Juni 2017 Bild: Christoph Knecht – EUROPA, VdG Galerie, Mai 2017

Eine gemeinsame Veranstaltungsreihe von:

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Hotel Gut Ising am Chiemsee

Das Country Hideaway Gut Ising ist ein historisch gewachsenes Hotel mit viel Charme und zahlreichen Highlights. Direkt am Chiemsee gelegen, geht der Blick auf das beeindruckende Alpenpanorama. Gäste residieren in dem Vier-Sterne-Superior-Hotel in acht Gutshäusern mit Zimmern, die durch ihr individuelles Interieur bestechen. Aushängeschild des Resorts ist der „Gut Ising Spa & Wellness“ mit Felsenschwimmbad, Außenpool, Sonnendeck, Saunaland-schaft und FitnessGym. Neben Beauty-Anwendungen und Massagen werden auch Ayurveda und das einzigartige HydraFacial angeboten, eine nichtinvasive Gesichts- und Dekolletébe-handlung, deren hautverjüngende Wirkung klinisch belegt ist. Zum Einsatz kommen die Lu-xus-Kosmetiklinien Ligne St. Barth und Dr. Grandel. Zudem verwöhnen vier Restaurants mit dem Besten, was Küche, Keller und See zu bieten haben. Ausgewählte Produkte bereichern die gehobene Alpenkulinarik im Gourmet-Restaurant „Usinga” auf Sterneniveau, während im Traditionsgasthaus „Goldener Pflug” die bayrische Küche in den schönen Gaststuben und Sälen noch mal so gut schmeckt. Frische Steinofenpizza und hausgemachte Nudelspezialitä-ten machen den Aufenthalt im italienischen Ristorante „Il Cavallo“ zum kulinarischen Erlebnis. Snacks, Erfrischungen und BBQ werden in der schi-cken Sports Bar mit Alpenblick angeboten. Außerdem zeigt sich auch das Sportangebot weit gefächert: Golf auf dem hauseigenen 9-Loch-Platz, eine eigene Reitschule im renommier-ten Reitsportzentrum oder Innen- und Außenplätze zum Tennis spielen, zudem können Gäste segeln, radeln oder wandern.

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22 | KAV Intern

Nachlese: Advo-Golfturnier vom 07. September 2018

Das Advo-Golfturnier – ausgerichtet vom Kölner Anwaltverein e. V. – hat am 07. September 2018 im Golfclub WestGolf in Troisdorf mit insgesamt 26 Kolleginnen und Kollegen stattgefunden. Insbe-sondere dank der tollen Organisation im Club und dem guten Service in der Gastronomie Nineteen`th konnten die Teilnehmer bei angenehmen Temperaturen einen wunderschönen Golftag verleben. Unser ganz besonderer Dank gilt Herrn Hanno Pütz und seinem Team von RA-Micro Köln. Der Kooperationspartner des KAV war auch in diesem Jahr wieder der edle Spender von wertvollen Präsenten, bestehend aus Rituals-Geschenkboxen für die Gewinner und hochwertigen Golfbällen für alle Teilnehmerinnen und Teilneh-mer des Turniers. Hierfür danken wir recht herzlich.

Gespielt wurde in diesem Jahr in zwei Vorgabeklassen und in den Brutto-Klassen Damen und Herren. Ferner wurden Sonderpreise für den longest drive und nearest to the Pin getrennt nach Damen und Herren ausgelobt. Sieger bei den Damen wurde Frau Kollegin Esther Remberg-Schimpf aus Köln und bei den Herren Herr Kollege Norbert Hartung aus Niederkassel. In den Vorgabeklassen gewan-nen Herr Kollege Gordon Land aus Bonn und Herr Kollege Walter Baldus aus Lohmar. Auch an dieser Stelle gratulieren wir herzlichst.Im kommenden Jahr wird das alljährliche Advo-Golfturnier wieder vom Aachener Anwaltverein ausgerichtet.

RAin Andrea Cottin, Frechen

Nachlese zum 38. ANRISTA-TennisturnierDas traditionelle Tennis-Doppelturnier des KAV wurde auch in diesem Jahr wieder auf der Anlage des Marienburger Sportclubs am Forstbotanischen Garten in Köln Rodenkirchen, und zwar am 21. und 22. September 2018, durchgeführt.

Bei zum Teil schönem Herbstwetter konnte die Turnierleitung mit Frau Sabine Bolder einen zweiten Teilnehmer neben Herrn Dr. René Seppi von der Staatsanwaltschaft Köln begrüßen, sodass die Teilnehmerzahl der Ermittlungsbehörde wie angekündigt tat-sächlich verdoppelt werden konnte.

Leider mussten kurzfristig noch zwei Teilnehmer absagen, sodass letztlich noch 16 Spielerinnen und Spieler am Start waren.

In einem Halbfinale kam es zum Geschlechterkampf, bei dem aber die routinierten Herren Kollegen Wolfgang Meyer und Thomas Kre-ckel unerwartet deutlich die Oberhand behielten gegen die Richte-rin am Amtsgericht Köln, Frau Dr. Inka Hottgenroth, und Richterin am Arbeitsgericht Köln, Frau Brigitta Liebscher, mit 6:2 und 6:1.

Bild v.l.: Gordon Land, Andrea Cottin, Hans-Josef Busch, Esther Remberg-Schimpf, Walter Baldus, Norbert Hartung, Dr. Erich Heck

Bild: Hochwertige Rituals-Geschenke und Golfbälle von RA-Micro Köln

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Das spannende Endspiel wurde erst im Champions Tie-Break des dritten Satzes entschieden. Hier siegte die Paarung der Herren Kol-legen Markus Bündgens und Alexander von Bodelschwingh gegen die Herren Kollegen Thomas Kreckel und Wolfgang Meyer mit 6:4, 2:6 und 10:5. Damit konnte Herr Kollege Markus Bündgens seinen insgesamt siebten Sieg feiern und führt die Rangliste der Sieger vor dem Zweitplazierten, Herrn Kollegen Norbert Lehmann, mit drei Siegen deutlich an.

Herzlichen Glückwunsch an das Siegerteam!

In dem parallel stattfindenden Lucky-Looser-Finale gewannen Herr Staatsanwalt Dr. René Seppi mit Herrn Kollegen Jan Feyerke gegen die Herren Kollegen Rainer Schmidt-Lonhart und Norbert Lehmann ebenfalls knapp im Tie-Break mit 6:4, 2:6 und 10:5.

Die Sieger und alle übrigen Teilnehmer haben dann den Samstag noch in einer netten Runde harmonisch ausklingen lassen.

RA Wolfgang KurtenbachTurnierdirektor

KAV Mitgliedsbeiträge 2019Wir erlauben uns den Hinweis, dass die Mitgliedsbeiträge des KAV zum 20. Januar 2019 fällig werden. Wir bitten darum, dafür Sorge zu tragen, dass der Beitrag zu diesem Zeitpunkt gezahlt wird. Bitte helfen Sie uns, Mahnkosten zu sparen! Bitte überprüfen Sie auch bestehende Daueraufträge auf den richtigen Mitgliederbeitrag oder löschen Sie den Dauerauftrag, wenn schon eine Einzugsermäch-tigung erteilt wurde. Falls noch nicht geschehen, wären wir sehr dankbar, wenn uns eine Einzugsermächtigung erteilt werden wür-

de. Ein Formular finden Sie im Download-Bereich der KAV Website unter www.koelner-anwaltverein.de.Bitte beachten Sie, dass der Beitrag für das Jahr 2019 € 230,00 beträgt. Für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die noch eine Sterbegeldversicherung abgeschlossenen haben, beträgt der Beitrag € 276,01.

KAV Service GmbH – Kurierdienstbeiträge 2019Wir erlauben uns den Hinweis, dass der Kurierdienstbeitrag zum 01. März 2019 fällig wird. Wir bitten darum, dafür Sorge zu tragen, dass der Beitrag zu diesem Zeitpunkt gezahlt wird. Bitte helfen Sie uns, Mahnkosten zu sparen! Außerdem wären wir Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilten würden, soweit noch nicht erfolgt. Für die Erteilung der Einzugsermäch-tigung nutzen Sie bitte das Vertragsformular, welches Sie zum Download unter www.kav-kurierdienst.de finden. Bitte beachten

Sie, dass sich der Beitrag 2019 auf € 12,00 (zzgl. MwSt.) pro Monat und Berufsträger beläuft, mithin insgesamt auf € 144,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 171,36). Für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die kein Mitglied im KAV sind, beläuft sich der Beitrag 2019 auf € 26,00 (zzgl. MwSt.) pro Monat und Berufsträger, mithin insgesamt auf € 312,00 zzgl. 19 % MwSt. (€ 371,28).

Hinweis zu kursierenden Spam-MailsDerzeit kursieren zahlreiche Spam-Mails, die beim Empfänger zunächst als normale Benachrichtigungen be-kannter Kontakte wahrgenommen werden. Diese Nach-richten enthalten meist keine persönliche Anrede, haben beigefügte Anlagen und Inhalte, die dazu auffordern diese zu öffnen. Da derzeit vermehrt Spam-Mails mit den Absenderinformationen zahlreicher Kanzleien aus dem gesamten Bundesgebiet bei Vielen eingehen, raten wir

zur Vorsicht. Prüfen Sie bitte eingehend, ob diese E-Mail vertrau-enswürdig ist, welche Anhänge beigefügt sind und ob der Grund der Benachrichtigung für Sie relevant ist oder nicht, bevor Sie diese öffnen. Wir haben zum Thema Spam-Mails einen aktuellen Hinweis auf unserer Website für Sie hinterlegt. Diesen können Sie in der Rubrik „Aktuelles & Hinweise“ über unsere Startseite www.kav.koeln aufrufen.

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**) Gemäß 3.1 der Ergänzungen zu den AVB-G: In der Gruppen- versicherung für Rechtsanwälte und Notare kann die DKV einzelne Personen nicht ausschließen. Erhöhen Vorerkran- kungen jedoch das Risiko, so kann der Versicherer den Versicherungsumfang einschränken oder einen Beitrags- zuschlag erheben.

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Aktuelles & Wissenswertes

Die KAV Magazin Redaktion im Interview mit dem Sprecher des Ausschusses Verkehrsrecht und zukünftigen Prinz Karneval „Marc I.“, Herrn Kollegen Marc Michelske.

Als Sprecher des Ausschusses Verkehrsrecht tragen Sie eine verantwortungsvolle Rolle im Rahmen des KAV. Nun werden Sie „Prinz Marc I.“, wie fühlt sich diese neue Aufgabe für Sie an?Es ist ebenfalls eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe, die ich nach meiner Proklamation am 11.01.2019 dann im Ornat überneh-men werde. Damit gehen nur schwierig zu beschreibende Gefühle einher, wie Aufregung, Demut, Freude, Glück, Stolz, eine ganze Gefühlswelt hat sich da aufgetan; vor allem, da ich andauernd Neues kennenlernen und erleben darf.

Wie bereiten Sie sich auf diese besondere Zeit vor und wie bewältigen Sie die Abwesenheit in Ihrer Kanzlei?Wir Drei erfahren viel Unterstützung durch das Festkomitee, ich im Speziellen, aber auch durch viele Kollegen und Kolleginnen. Während der Bewerbungsphase habe ich montags beim Aufwärm-training unseres Tanzcorps mitgemacht, ohne dass jemand wusste warum. Dafür ist momentan leider keine Zeit mehr. Nun arbeiten wir im Scala Theater an unserer Bühnenpräsenz, beim WDR haben wir demnächst Kameratraining, bei Biggi Fahnenschreiber hatten wir schon Tanztraining und natürlich haben wir unsere Adjutan-tur, unseren Prinzenführer Rüdiger Schlott, unseren Protokollchef Marcus Gottschalk, den Vorstand des Festkomitees und quasi das gesamte Team vom Maarweg, die uns alle bei der Vorbereitung unterstützen. Die Kanzlei läuft weiter, die Mitarbeiter sind entspre-chend geschult, meine beiden Kollegen im Haus verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz und unsere Verkehrsrechts-Gemein-schaft hat mir vielfache Unterstützung angeboten, worüber ich sehr gerührt und glücklich bin. Unter der Woche kann ich vormittags meine Rückrufe und Beratungen erledigen.Ob das wirklich alles aufgeht, kann ich Mitte März berichten; ich bin aber sehr zuversichtlich.

War es schon immer Ihr Wunsch, Rechtsanwalt zu werden? Das kann man so sagen. Meine Eltern haben die Kanzlei gemein-sam aufgebaut; meine Geschwister und ich sind dort quasi groß geworden. Auch haben beide am Wochenende immer zu Hause gearbeitet und ich war schon als Kind über die Vielfalt der anwaltli-chen Tätigkeit begeistert. Die Erwartung, Anwalt zu werden, haben meine Eltern aber zu keinem Zeitpunkt an mich herangetragen.

Welchen Ratschlag können Sie jungen Kolleginnen und Kolle-gen der Justiz oder Anwaltschaft zum Beginn ihrer Berufstätig-keit erteilen?Habt Geduld und seid mutig. Habt Geduld, wenn ihr euch engagieren wollt bzw. schon enga-giert, denn ohne junge Kolleginnen und Kollegen der Justiz oder Anwaltschaft geht es nicht. Wir brauchen das Engagement im KAV von jungen Kolleginnen und Kollegen, auch wenn sich nicht direkt alles nach „jünger, schneller, besser (?)“ verändern lässt. Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen, dass im KAV eine starke Anpassungsfähigkeit und Bereitschaft besteht, sich für neue Struk-turen zu öffnen, wie es schon vielfach geschehen ist. Nur zusam-men können wir die Zukunft gestalten.Habt Mut, liebe Kolleginnen und Kollegen. Gründet eure eigene oder zusammen mit Kollegen eine Kanzlei, vernetzt euch mit ande-ren Kanzleien und lernt eure Berufung lieben. Nur diese Vielfalt sorgt für den Erhalt einer heterogenen Anwaltschaft und der Freiheit der Advokatur.

War es schon immer Ihr Wunsch Prinz Karneval von Köln zu werden?In den letzten fünf Jahren hat sich dieser Wunsch herausgebildet und eine Begeisterung für die Tätigkeit des Dreigestirns bei mir eingestellt. Erst als ich mich näher mit diesem Thema beschäftigt habe, lernte ich, dass da mehr dahintersteckt, als bei Karnevals-

KAV RECHTPERSÖNLICH

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sitzungen aufzutreten, wo die meisten das Dreigestirn erleben. Gerade die eher unscheinbaren und unbekannten Auftritte machen für mich den Reiz aus. Das schmälert nicht die anderen Auftritte, es steigert eher das Gesamterlebnis.

Welches ist Ihr Lieblingsgericht (Speisen oder Justiz)?Lieblingsspeisen habe ich so einige, da wir alle sehr gerne kochen. Was ich egal zu welcher Jahreszeit gerne esse, ist ein Kalbsschnit-zel mit Zitrone und Preiselbeeren. Die Beurteilung beim Lieblingsgericht ist da einfacher: Köln. Die Mehrzahl der Verhandlungen finden, selbst bei emotional schwie-rigen Fällen, in einer sehr angenehmen Atmosphäre statt. Dazu tragen alle Seiten bei. Gerade die im Verkehrsrecht tätigen Richte-rinnen und Richter legen ein vernünftiges Maß an den Tag und sind weder Obrigkeitshörig noch nachtragend.

Haben Sie eine Lebensweisheit?Lebe mit und stehe zu Deinen Entscheidungen und ihren Konse-quenzen.

Bitte vervollständigen Sie den Satz: Recht ist …… die Grundlage unseres Zusammenlebens.

Bitte vervollständigen Sie den Satz: Der KAV ist für mich …… ein Verein, den ich in den letzten Jahren schätzen gelernt habe.

Hinweis der Redaktion: Am 24. Januar 2019 freuen wir uns, das Dreigestirn im Landgericht Köln begrüßen zu dürfen. Alle Informati-onen hierzu finden Sie auf Seite 37.

MANDANTEN Eine Website oder Imagebroschüre ist meist der erste Berührungs- punkt mit Ihrer Kanzlei. Wir stellen Ihre Kompetenz ins rechte Licht und entwickeln den passenden Auftritt für Web & Print.

Neben der KAV Website und dem KAV Magazin finden Sie weitere Referenzen aus dem Bereich „Recht“ auf www.e-mediad.de.

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28 | Aktuelles & Wissenswertes

BeAchtlich – seit über drei Monaten onlineErste (positive) Erfahrungen mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Nun hat es sich also doch noch im Laufe des Jahres 2018 durch-gesetzt. Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist seit dem 03. September 2018 in einem zweiten Anlauf wieder online. Und um das gleich vorwegzunehmen: Dieser Artikel möchte Frieden mit dem beA schließen und Sie ermuntern, sich am beA zu beteiligen. Über die Sicherheitsproblematiken rund um das beA, über den etwaigen Berufsrechtsverstoß wegen der nicht umgesetzten passi-ven Empfangsbereitschaft oder über die – das muss ich zugeben – gealterte und schlicht schlechte Bedienbarkeit und nur mäßige Benutzerfreundlichkeit des beA, vom Layout der 90er Jahre ganz zu schweigen, möchte ich ausdrücklich hinwegsehen. Letztlich werden wir alle nicht darum herumkommen, das beA einzurichten. Und auch die bundesweit rund ca. 70.000 Kolleginnen und Kollegen, die bisher noch nicht registriert sind oder sogar noch keine beA-Karte bestellt haben, werden und sollten sich mit dem Thema auseinandersetzen. Wir Juristen werden schon ab dem ersten Semester an der Uni-versität dazu „gedrillt“, im Sachverhalt die Probleme zu erkennen und möglichst unter Zuhilfenahme der gängigen (herrschenden) Meinung und Lehre zu erörtern und insbesondere dazu Stellung zu nehmen. Deswegen sind wir eben besonders kritisch und sehen die Probleme auch oft bevor es die „anderen“ tun. Das zeichnet gute Juristen aus. Gleichwohl möchte ich den Versuch wagen, das Positive bei der Einführung des beA herauszuarbeiten und die Pro-bleme weitestgehend auszublenden. 1. BeA einrichtenFolgt man den Hinweisen unter www.bea.brak.de/was-muss-man-jetzt-tun/ kommt man relativ schnell ans Ziel. Relativ deshalb, da man natürlich Zeit investieren muss. Von alleine geht es immer noch nicht. Auf der Informationsseite der Bundesrechtsanwalts-kammer findet man aber gute Hilfestellungen und auch eine Anleitung zur Rechteverwaltung ist online. Mir ist bewusst, dass es Einzelfälle gibt, bei denen diese Hilfestellungen nicht weiterhelfen. Ist dies der Fall oder fehlt schlicht die Lust, Zeit oder das Know-how, ist man beim KAV gut aufgehoben. Denn wir bieten unseren Mitgliedern mit unserem IT-Partner eine Lösung an, die Sie bei der Einrichtung des beA unterstützt. Weitere Hinweise finden Sie in der nachfolgenden Anzeige. Nehmen Sie unser Angebot an und wer-den Sie beA-Nutzer. Dann können Sie die Akte „beA-Einrichtung“ endlich zumachen und mit dem Stempel „beArbeitet“ versehen. 2. beA funktioniertDass man dies erwähnen muss, spricht schon für sich, aber konzen-trieren wir uns auf die positiven Dinge. Das beA ist wie ein klassischer E-Mail-Client aufgebaut. Das be-deutet, wenn Sie eine E-Mail schreiben können, können Sie auch das beA bedienen. Das ist nicht schofelig gemeint, soll Ihnen nur verdeutlichen, wie einfach die Bedienung grundsätzlich ist, wenn man das beA einmal eingerichtet hat. Positiv ist zum Beispiel die Suchfunktion des beA. Über diese las-sen sich namentlich alle Kolleginnen und Kollegen und alle Gerich-te finden. Die Suchfunktion kann man dabei beim Erstellen einer Nachricht „Empfänger hinzufügen“ oder über Einstellungen/Profil-verwaltung „Adressbuch verwalten“ nutzen. Dazu benötigt man lediglich zwei Informationen über den potenziellen Empfänger. Bei einer natürlichen Person beispielsweise Vor- und Nachname. Ist

der Empfänger ein Gericht, empfiehlt sich die Eingabe des Gerichts unter „Kanzleiname“ und die Ortsangabe. Warum es hier keinen gesonderten Filter für Gerichte gibt, ist merkwürdig. Immerhin sind auch die Gerichte seit dem 01.01.2018 empfangsbereit, aber ich wollte ja nicht meckern. Schon mal positiv, man muss die Save-ID´s nicht eingeben oder sie sich gar merken. Positiv ist im Übrigen auch die Sicherheit. Denn auch wenn es Sicherheitslücken gibt, ganz ungeschützt – wie bei der E-Mail beispielsweise – ist der beA-Nutzer nicht. Es besteht zwar keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, aber immerhin existiert eine Ver-schlüsselung, wenn auch mit den vielfach angesprochenen Risiken. Dennoch würde man seine Haustüre auch nicht auflassen, mit dem Hinweis darauf, das Schloss sei nicht sicher. Zugegeben, das wird die meisten nicht restlos überzeugen, aber das beA ist trotzdem ein Fortschritt. 3. beA spart Zeit und GeldZumeist mit dem Ablauf des Jahres laufen auch Verjährungsfris-ten ab. Wer dann noch schnell und fristwahrend Klage einreichen möchte, sieht sich oft vor dem Nachtbriefkasten des jeweiligen Gerichts wieder. Mit dem beA können Sie von nun an im Trockenen sitzen bleiben, denn Sie können minutengenau den Zugang beim Empfänger nachweisen. Solange und soweit die Klageschrift fertig-gestellt ist, reicht dann nur noch ein Knopfdruck. Weiterer Vorteil: Die doppelte Arbeit, die mit dem Faxen verbunden ist, fällt weg. Sie müssen den Schriftsatz nicht zusätzlich per Post versenden. Streng genommen jetzt auch schon nicht, aber sicher ist sicher. Denn ob das Fax beim Empfänger vollständig angekom-men ist, müssen Sie nachweisen und deshalb auch kontrollieren. Das fällt mit dem beA weg und spart dementsprechend Zeit, Kosten und Nerven. Die Einsichtnahme in umfangreiche Verfahrensakten wird einfacher. Das Verwaltungsgericht Köln zum Beispiel versendet die Akten be-reits über das beA. Und das ist nur ein Beispiel. Meines Erachtens ein Fortschritt. Sie müssen weder zur Gericht laufen, um die Akten auf der Geschäftsstelle des Gerichts einzusehen, noch müssen Sie die Akte umständlich kopieren, um ein Duplikat zu Ihrer Akte nehmen zu können. 4. beA-SchnittstellenWer unseren 2. beA-Kongress am 25. September 2018 besucht hat, kennt sich bereits bestens aus. Allen anderen sei gesagt, auch die Schnittstellen über die bekannten Softwarelösungen funktionie-ren nach und nach besser. Auch wenn es anfangs teilweise noch Probleme bei den die beA-Client-Security ersetzenden beA-Schnitt-stellen der jeweiligen Softwareanbieter gab, ist dieses Problem weitestgehend behoben.

Der KAV möchte Sie ermuntern, Ihr beA einzurichten und zu nutzen. Aufhalten können wir es nicht mehr. Und vielleicht ist es mir gelun-gen, Ihnen das beA ein wenig schmackhaft gemacht zu haben. Eine Hürde bei der Einrichtung des beA sollte es jedenfalls mit unserer beA-Starthilfe möglichst nicht mehr geben.

Ihr RA Carsten T. SchusterGeschäftsführer KAV e. V.

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BeArbeitet – Endlich beA-Nutzer sein!

Die beA-Starthilfe des KAV

Gehen Sie zusammen mit dem KAV die ersten Schritte. Wir helfen Ihnen, Ihr besondereselektronisches Anwaltspostfach (beA) auf den Weg zu bringen. Egal in welcher Phase derEinrichtung Sie sind. Unser IT-Kooperationspartner kommt zu Ihnen in die Kanzlei, analysiert dievorhandenen EDV-Ressourcen und hilft Ihnen bedarfsgerecht bei der Ersteinrichtung Ihres beA. Im besten Fall ist Ihr beA dann eingerichtet und Sie sind empfangsbereit. Sollten Sie dann eineNachricht über das beA erhalten, werden Sie automatisch über Ihre bestehende E-Mail-Adresse hierüber informiert. Im Anschluss an unseren Vor-Ort-Service erhalten Sie einen umfassenden Bericht, der Aufschluss über den Stand der Ersteinrichtung gibt und ggf. Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise aufzeigt.

Wir bieten Ihnen:

• beA-Starthilfe für € 83,30 inklusive MwSt. • 1 Stunde Vor-Ort-Service pro Postfach vom Fachmann• Abschließender Bericht inklusive Empfehlung der weiteren Vorgehensweise• Optional: eine zweite Stunde Vor-Ort-Service*

Das sind die Mindestvoraussetzungen: • Funktionierender Computer• Internetverbindung• Das Anschreiben der Bundesnotarkammer inklusive persönlicher beA SAVE-ID

(falls die beA-Karte noch nicht bestellt wurde)• Vorauszahlung des Kostenbeitrages an den KAV• Bereithaltung der vorgenannten Mindestvoraussetzungen zum Termin

Starten Sie jetzt durch und werden Sie beA-Nutzer!Anmeldung unter www.koelner-anwaltverein.de/bea.

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* Auf Wunsch kann über den KAV eine zweite Stunde Vor-Ort-Service gebucht werden, die aber aus organisato-rischen Gründen nicht spontan im Anschluss an die erste Stunde erfolgen kann. Das löst den Kostenbeitrag in Höhe von € 83,30 ein weiteres Mal aus.

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30 | Aktuelles & Wissenswertes

Die Digitalisierung der Rechtsbranche – die Öffnung eines MilliardenmarktesDas Internet verspricht Kunden Transparenz und Vergleichbarkeit. Wir vergleichen Produkte und Dienstleistungen aller Art auf Qua-lität und Preis, holen Erfahrungsberichte durch Bewertungen und Kommentare ein und entscheiden uns schließlich für einen Anbie-ter. Der Kunde emanzipiert sich vom Angebot vor Ort und wird zum mündigen Partner – und das in allen Branchen: Hotels, Elektronikar-tikel, Bücher, Tickets, Schuhe, Lebensmittel. Die Liste ist fast belie-big erweiterbar. Fast, denn eine sehr große Branche – wir sprechen von mehr als 22 Milliarden Euro Umsatz jährlich in Deutschland – hat noch erheblichen Nachholbedarf: die Rechtsberatung.

Die Digitalisierung erfasst nun auch die Rechtsberatung und das Schlagwort Legal Tech sorgt wie Fin Tech oder Insur Tech für produktive Unruhe. Doch bedeutet dies gleich die Einführung von Blockchain, künstlicher Intelligenz und automatisierter Rechts-beratung? Mitnichten, denn der Einsatz von IT und Internet ist in der Rechtsberatung erstmal nichts Neues. Doch während bisher die Unterstützung von Kanzleiprozessen im Fokus stand, dreht Legal Tech die Perspektive nun um und stellt den Verbraucher in den Mittelpunkt. Die zentrale Frage ist: Wie kann der Zugang zur Rechtsberatung mithilfe von Internet und IT einfacher, transparen-ter und besser gestaltet werden? Im Kern geht es um eine Demo-kratisierung des Rechts, nicht um eine Automatisierung. In einem fragmentierten und im Wesen intransparenten Markt ist dies ein Paradigmenwechsel.

Mehr als 60.000 Kanzleien mit über 150.000 Rechtsanwälten buhlen in Deutschland um die Gunst der Rechtsratsuchenden. Ratsuchende hingegen sind mit der Vielfalt des Angebots oftmals überfordert. Welche Anwaltskanzlei bietet welche konkreten Dienstleistungen zu welchem Preis und mit welcher Qualität? Sie meiden aufgrund des für Laien schwer verständlichen Marktes und Themas oft eine Rechtsberatung – mit erheblichen negativen Fol-gen. Den Anwälten hingegen entgeht so der Kontakt zu unzähligen potenziellen Mandanten.

Es zeichnet sich ab, dass analog zu anderen hochfragmentierten Branchen der Plattformgedanke auch in der Rechtsberatung eine zentrale Rolle spielen wird. Auf Plattformen wie anwalt.de können Anwälte und Kanzleien ihre Dienstleistungen und Expertise nicht nur laienverständlich darstellen, sie werden auch optimal über Suchmaschinen wie Google gefunden und holen die Ratsuchenden damit genau dort ab, wo sie initial nach Antworten auf ihre Fragen suchen. Legal Platforms werden deshalb einen erheblichen Teil der Nachfrage bündeln und die Akteure beziehungsweise deren Dienst-leistungen transparent und effizient zugänglich machen.

In Ländern wie den USA oder England ist der Markt an diesem Punkt bereits weiter fortgeschritten, insbesondere im Hinblick auf den Plattformgedanken. In Kalifornien werden beispielsweise bereits über 25 % der Firmengründungen über die Plattform legalzoom.com und die dort teilnehmenden Kanzleien abgewickelt. US-amerikanische Legal-Tech-Vorreiter sind avvo.com, legalzoom.com und rocketlawyer.com.

Für ausgewählte Problemstellungen, insbesondere im Verbraucher-recht, haben sich auch im deutschsprachigen Raum bereits spezia-lisierte Plattformen etabliert, die mit benutzerfreundlichen Home-pages und effizienten Prozessen punkten. Prominente Beispiele sind die Start-ups flightright.de für Flugreise-Entschädigungen sowie geblitzt.de zur Prüfung von Bußgeldbescheiden. Beide Ange-bote fokussieren ein spezielles Themengebiet und automatisieren die Bearbeitung einer sich wiederholenden Aufgabenstellung.In den allermeisten Fällen handelt es sich bei juristischen Pro-blemen um individuelle Fragen und Probleme, bei denen die Beratungsqualität des Rechtsanwalts entscheidend ist. Die persön-liche Beratung eines erfahrenen Anwalts wird auch in absehbarer Zukunft nicht automatisiert werden können. Themenunabhängige Rechtsberatungsplattformen wie anwalt.de haben hier die wichtige Aufgabe, Rechtsnachfrage effektiv an die passenden teilnehmen-den Rechtsanwälte weiterzuleiten.

So wie Verbraucher heute ganz selbstverständlich Güter des täglichen Bedarfs über Amazon statt direkt bei den einzelnen Händlern kaufen, so werden sie zukünftig auch Rechtsberatung bzw. Rechtsanwälte über Plattformen auswählen und buchen. Der Zugang zu rechtlicher Beratung wird deutlich vereinfacht und so eine erhebliche Nachfrage für Rechtsanwälte generiert. Für Anwäl-te ist es daher unverzichtbar, sich und ihr Dienstleistungsangebot auf Legal Platforms zu positionieren.

Die Digitalisierung der Rechtsberatung ist längst im vollen Gange, doch es ist eine Evolution, keine Revolution. Am Ende profitieren Ratsuchende und Rechtsanwälte gleichermaßen von einem einfa-chen und transparenten Zugang zur Rechtsberatung.

Dr. Stefan MorschheuserMitgründer und Vorstand der anwalt.de services AG

Hinweis der Redaktion: anwalt.de gehört zu den KAV Partnerunter-nehmen und bietet Ihnen als Mitglied des KAV verschiedene Vortei-le. Weitere Informationen erhalten Sie online, im Partnerbereich unserer Website www.koelner-anwaltverein.de/partner oder direkt unter www.anwalt.de/kav.

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31Aktuelles & Wissenswertes |

Vorschussrechnungen Gerichtskosten in Hessen nur noch über beADie hessische Justiz wird mit dem Start des besonderen elektro-nischen Anwaltspostfachs von der Möglichkeit Gebrauch machen, Vorschusskostenrechnungen an die Bevollmächtigten der Kosten-schuldner über deren beA zu versenden. Eine direkte Versendung der Gerichtskostenrechnungen an die Kostenschuldnerinnen oder Kostenschuldner in diesen Fällen erfolgt nicht mehr. Lediglich even-tuell notwendige Mahnungen werden noch direkt an die zahlungs-pflichtigen Personen gesandt.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Gerichtsverfahren in Hessen führen, müssen jederzeit damit rechnen, dass ihnen Vorschussrechnungen in ihr beA gesandt werden. Im schlimmsten Fall könnten Haftungsfälle drohen, weil die Zustellung einer Klage aufgrund nichtgezahlten Gerichtskostenvorschusses unterbleibt.

Quelle: Info BRAK-Nr. 396/2018

Der KAV Wandkalender 2019 ist da!Wir freuen uns, Ihnen den KAV Wandkalender 2019 kostenfrei zur Verfügung stellen zu dürfen. Mit Vermerken der bereits geplan-ten größeren Veranstaltungen des KAV e. V. sowie viel Platz für Ihre eigenen Termine, schafft dieser Kalender einen großzügigen

Jahresüberblick. Der Wandkalender steht Ihnen als KAV Mitglied kostenfrei zur Abholung in den beiden Geschäftsstellen des Vereins (LG und OLG) zur Verfügung (solange der Vorrat reicht).

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32 | Aktuelles & Wissenswertes

Waren Sie schon einmal in Dresden? Falls nicht, dann wird es höchste Zeit. Denn die Stadt an der Elbe ist in jedem Falle eine Reise wert. Die Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen zählt über eine halbe Million Einwohner. Sie ist die zwölftgrößte Stadt der Bundesrepublik und Sitz der Säch-sischen Staatsregierung, des Sächsischen Landtags und zahlreicher Landesbehörden. Der Freistaat Sachsen bündelt hier am Ufer der Elbe Bildungs- und Kultureinrichtungen, wie zum Beispiel die Technische Universität und Hochschulen für Bildende Künste, Musik und Wirtschaft. Dresden war vor dem Zwei-ten Weltkrieg eine wahre Augenweide der Architektur. Der Dresdner Barock fand hier unter italienischem und vorrangig florentini-schem Einfluss seinen Ursprung. Ein Großteil dieser Prägung hat die Stadt dem Bildhauer Balthasar Permoser (1651–1732) zu verdan-ken, der vor seiner Schaffenszeit in Dresden bis zum Jahre 1689 im toskanischen Florenz die bedeutenden Werke Michelangelos und Berninis als auch deren Schüler studierte. Seit dem 19. Jahrhundert trägt die Stadt den Beinamen „Elbflorenz“, der sich als Hommage an die bedeutenden örtlichen Kunstsammlungen und die prachtvolle Architektur, die in ihrer Schönheit sehr stark an die toskanische Hauptstadt Florenz erinnert, erklärt.

Im Nationalsozialismus und dem Zweiten Weltkrieg erlitt Dresden furchtbare Schicksa-le und sehr finstere Zeiten, die wohl unver-gessen bleiben. Noch im Jahre 1933 lebten rund 5.000 jüdische Frauen und Männer in der Stadt. Nach dem Krieg waren es gerade noch 41. In dieser Zeit verlor die Stadt nicht nur viele ihrer Seelen, sondern fiel auch dem Bombenhagel zum Opfer. Während der Zeit des Sozialismus wur-den viele der stark zerstörten Stadtreste beseitigt. Eine Vielzahl an Ruinen, darunter auch die Überreste der Sophienkirche, vor allem aber die historische Wohnbebau-ung, wurden abgetragen. Das historische Zentrum der einstigen Prachtstadt wurde dabei entkernt und mit den Jahren immer wieder weiter bebaut. Bis zu den Anfängen der 1960er Jahre glich die früher so belebte Prager Straße eher einer Brachlandschaft. Danach feierte sie allerdings im pragmati-schen, sozialistischen Stil eine Art eigene Renaissance. Ein heutiger Spaziergang durch die Stadt lässt diese Baugeschichte spürbar werden. Vor dem Krieg war die bekannte Frauen-kirche das einzige Gebäude nördlich der Alpen, das eine große Kuppel besaß und damit wieder eine Verbindung zur Stadt Florenz aufzeigte. Sie wurde im Zuge des Krieges 1945 nahezu komplett zerstört. Der Wiederaufbau des Kirchbaus begann 1994.

Bis zum Jahre 2005 dauerte die archäologi-sche Rekonstruktion des heutigen Wahr-zeichens der Stadt, das überwiegend von Fördervereinen und Spenden aus aller Welt finanziert wurde. Am 30. Oktober 2005 fand ein Weihgottesdienst und Festakt statt, der aus dem einstigen Mahnmal gegen den Krieg ein offizielles Symbol der Versöhnung machte. Aber nicht nur die Frauenkirche, auch viele andere der monumentalen Bauwerke der Stadt wurden erneuert oder gar vollständig rekonstruiert. Zum Beispiel das Ständehaus, die Kreuzkirche, der Zwinger oder die Sem-peroper, um nur einige zu nennen.Heute glänzt Dresden und zieht Millionen von Touristen aus aller Welt in ihren Bann. Die Stadt ist voller Nostalgie, prachtvoller Architektur, Eleganz und Kunst. Ein Ort der Kultur und der schönen Dinge aber auch der Natur, denn Dresden zählt zu den grünsten Großstädten Europas. Auch das Umland ist eine Reise wert. Die Sächsische Schweiz (nur 30 Kilometer vom Stadtzentrum ent-fernt) ist ein El Dorado für Wanderer und Spaziergänger. Ein raffiniertes Wegenetz führt hier zu beeindruckenden Aussichts-punkten. Generell wissen die Dresdner die Schönheit ihrer Stadt zu schätzen. Sobald die ersten Sonnenstrahlen für Wärme sorgen, zieht es sie daher an die frische Luft, in den Alaun-

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DRESDEN

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33Aktuelles & Wissenswertes |

park, auf die Elbwiesen oder in den Großen Garten, wo sie sich mit Freunden und Familien treffen. Im bekannten Fährgarten, einem der schönsten Biergärten der Stadt, gibt es die passenden Leckereien. Aber auch im Winter und vor allem in der Vorweihnachtszeit ist Dresden ein absolu-ter Hotspot. Von Ende November bis Ende Dezember sorgen festliche Beleuchtungen auf den Straßen für eine bemerkenswer-te Atmosphäre. Großes Highlight bildet hierbei der bereits seit 1434 bestehende Striezelmarkt, der nicht nur zu den ältesten, sondern auch zu den schönsten Weihnachts-märkten des Landes zählt. Mehr als 250 Händler und Schausteller bieten hier ihr überwiegend volkstümliches Kunsthand-werk an. Was Sie keinesfalls versäumen dürfen, ist, den legendären Dresdner Stollen zu probieren. Den dazu passenden Glühwein oder gebrannte Mandeln finden Sie ebenso auf dem Striezelmarkt. Ob Frühling, Sommer, Herbst oder Winter, Dresden ist zu jeder Jahreszeit eine Reise wert. Die Stadt ist zudem die Heimat des ortsansässigen Dresdner Anwaltverein e. V. Er vertritt die Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Landgerichtsbezirk Dres-den, der die Landeshauptstadt Dresden, so-wie die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit den Amtsgerich-ten Dresden, Meißen, Pirna, Dippoldiswalde

und Riesa umfasst. Unter dem Vorsitz von Herrn Kollegen Peter Manthey vertritt der Verein in enger und kollegialer Zusam-menarbeit mit den übrigen Sächsischen Anwaltvereinen und der Rechtsanwaltskam-mer Sachsen aktiv die berufsständischen Interessen der Dresdner Anwaltschaft und begleitet das rechtspolitische Leben im Landgerichtsbezirk. Darüber hinaus sieht er es als eine seiner vornehmsten Aufgaben an, für einen freien und gleichen Zugang aller Mitbürger zu qualifizierter Rechtsbe-ratung und der Verwirklichung eines frei-heitlichen und demokratischen Rechtsstaats einzutreten.

Juristische Highlights der Stadt

Oberlandesgericht Dresden im StändehausSeit dem Jahre 2001 ist das Oberlandesge-richt Dresden im prachtvollen Ständehaus beheimatet. Das Ständehaus wurde zwi-schen 1901 und 1906 durch den Architekten Paul Wallot an der Stelle des einstigen Brühlschen Palais errichtet. Kurz nach der Fertigstellung bis zum Jahre 1934 war es zunächst Sitz des Sächsi-schen Landtages. Nach einem fatalen Bombenangriff im Jahr 1945 erfolgte 1946 zunächst ein vereinfachter Wiederaufbau. Von 1996 bis 2001 wurde es dann aber umfassend erneuert. Bevor das OLG dort einzog, waren das Museum für Tierkunde, das Museum für Mineralogie und Geolo-gie, die Deutsche Fotothek und der Sitz des Landesamtes für Denkmalpflege im Ständehaus untergebracht. Der Präsident des Oberlandesgerichts, Herr Gilbert Häfner, fungiert als Hausherr in diesem Gebäude, in dem neben dem OLG auch weiterhin das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen seinen Sitz hat und der Sächsische Landtag Räume unterhält.

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34 | Aktuelles & Wissenswertes

Tipps und Adressen für einen unvergesslichen Aufenthalt in Dresden

AnreiseFlugEurowings bietet tägliche Verbindungen zwischen den Flughä-fen Köln/Bonn und Düsseldorf nach Dresden an. BahnMit der Deutschen Bahn erreichen Sie die sächsische Landes-hauptstadt, abhängig von der Verbindung, in unter sieben Stunden.

HotelsHotel Taschenbergpalais Kempinski DresdenDas Taschenbergpalais wurde im 18. Jahrhundert von August dem Starken für seine Geliebte Gräfin Cosel erbaut, im Zwei-ten Weltkrieg dann zerstört und 1995 wiedererrichtet. Heute verbindet das Grandhotel historische Pracht und zeitgenös-sische Eleganz. Gelegen im Herzen der historischen Altstadt von Dresden bietet das Taschenbergpalais 182 Zimmer und 31 Suiten sowie kulinarische Exzellenz in den Restaurants Inter-mezzo und Palais Bistro, im Café Vestibül und in der preis-gekrönten Karl May Bar. Der Innenhof lädt im Sommer zum Verweilen ein und verwandelt sich im Winter in eine glitzern-de Eisbahn. Neben einem Pool- und Wellnessbereich verfügt das Hotel über sechs stilvolle Salons auf der Bel Etage, einen multifunktionalen Veranstaltungssaal für bis zu 500 Personen und langjährige Erfahrung im 5-Sterne-Catering-Bereich.Nehmen Sie teil an unserem JURTOUR-Gewinnspiel und mit etwas Glück lernen Sie Dresden mit einem Aufenthalt im Hotel Taschenbergpalais Kempinski Dresden persön-lich kennen. Alle Details zum Gewinnspiel finden Sie auf Seite 35. Wir wünschen Ihnen viel Glück!» www.kempinski.com/dresden

Motel One Dresden-PalaisplatzThematisch widmet sich das Motel One Dresden-Palaisplatz ganz dem in der Stadt geborenen Schriftsteller Erich Kästner, dessen Bildnis Sie schon an der Rezeption begrüßt. An der Bar sind seine Weisheiten auf kreative Art in Szene gesetzt – sie zu lesen, kann durchaus eine Herausforderung sein! Regale voller Bücher und bequeme Sessel von Fritz Hansen in der One Lounge laden außerdem dazu ein, bei einem guten Drink ganz in Kästners Welt einzutauchen. » www.motel-one.com/de/hotels/dresden/hotel-dresden-palaisplatz/

GastronomischesSophienkeller im TaschenbergpalaisIm Herzen der Altstadt direkt gegenüber dem Zwinger und in der Nähe der Semperoper erwartet Sie Erlebnisgastronomie der besonderen Art. Lassen Sie sich im schönsten Gewöl-berestaurant Dresdens in die glanzvolle Zeit des Barocks entführen und entdecken Sie vielerlei Unterhaltsames in den historischen Gewölben des Taschenbergpalais. Zwischen deftigem Spanferkel vom Spieß, frisch gebackenem Brot und sächsischem Gerstensaft sorgen Zauberer, Gaukler und Musikanten allabendlich für Unterhaltung und ausgelassene Stimmung.» www.sophienkeller-dresden.de

Kuppelrestaurant in der YenidzeDas Kuppelrestaurant in der Yenidze, einer ehemaligen Ziga-rettenfabrik in der Optik einer Moschee, bietet nicht nur eine Mischung aus europäischer und orientalischer Küche, sondern auch einen wunderbaren Panoramablick über die Dächer von Dresden. Hier finden Sie auch den höchsten Biergarten der Stadt.» www.kuppelrestaurant.de

Coselpalais Restaurant und Café Das 1765 errichtete Coselpalais zählt zu den bekanntesten Barockbauten der Elbstadt. Im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt, wurde es in aufwendiger Rekonstruktion original- getreu wieder aufgebaut. Heute ist das Grand Café Cosel-palais eines der beliebtesten Restaurants in der Dresdner Altstadt! Gäste schätzen das unvergleichliche Angebot an köstlichen Torten und frisch gebackenem Kuchen zu erlese-nen Kaffeespezialitäten.» www.coselpalais-dresden.de

Karl May BarMitten in der Altstadt gelegen werden hier tolle und ausgefal-lene Cocktailkreationen kredenzt. Das Ambiente ist klassisch elegant und wurde dem bekannten New Yorker Oak Room nachempfunden. Die Bar gilt als die Beste der Stadt.» www.kempinski.com/de/dresden/hotel-taschenbergpalais/dining/karl-may-bar

Travestie Theater Carte Blanche Das Travestie Theater Carte Blanche sollte bei Ihrem Besuch unbedingt auf der Liste stehen: Im einzigartigen Ambiente können Sie der kunstvollen Performance zuschauen und dabei alles um sich herum vergessen.» www.carte-blanche-dresden.de

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35Aktuelles & Wissenswertes |

Gewinnen Sie einen Aufenthalt im Hotel Taschenbergpalais Kempinski DresdenErleben Sie einen luxuriösen Aufenthalt in der Hauptstadt Sachsens und genießen Sie die Per-fektion der Gastlichkeit im Hotel Taschenbergpalais Kempinski Dresden. Residieren Sie mit etwas Glück zu zweit für zwei Übernachtungen in einem eleganten Doppelzimmer inkl. Frühstück.

Senden Sie uns Ihre richtige Antwort zusammen mit Ihren Kontakt-details per E-Mail ([email protected]) zu und mit ein wenig Glück gewinnen Sie diesen besonderen Aufent-halt. Wir wünschen Ihnen viel Glück!

Einsendeschluss ist der 28. Februar 2019. Der Rechtsweg ist ausge-schlossen. Für die freundliche Unterstützung des Hotel Taschenberg-palais Kempinski Dresden bedanken wir uns recht herzlich! » www.kempinski.com/dresden

Beantworten Sie uns bitte zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel die nachfolgende Frage korrekt:

Wie wird das „Blaue Wunder“ auch genannt?

Loschwitzer Brücke Albertbrücke Waldschlösschenbrücke

A

B

C

© TTstudio – stock.adobe.com

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36 | Termine

Veranstaltungen, Termine und Hinweise

Wichtige Termine 2019

TERMIN

24. Jan 2019 KAV Empfang des Dreigestirns im Landgericht Köln

07. Feb 2019 Richter- und Staatsanwältetreffen im Brauhaus Unkelbach 15.–16. Mär 2019 9. Kölner Bankrechtstag (15 Std. FAO)

21. Mär 2019 Referendariat, und was dann? – Thema Verwaltung

28. Mär 2019 Netzwerktreffen Familienrecht

29.–30. Mär 2019 Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht (15 Std. FAO)

10. Apr 2019 Jahresempfang bei den Kölner Arbeitsgerichten

08. Mai 2019 12. Kölner Anwaltstag & EXPOKAV

08. Mai 2019 Mitgliederversammlung

15.–17. Mai 2019 Young Lawyers – Gruppenreise zum DAT nach Leipzig

12. Jul 2019 Abschlussgala der Rechtsanwaltsfachangestellten

30. Aug 2019 Versicherungsrecht 2019 im OLG Köln

13. Sep 2019 5. Kölner Syndikusrechtstag

13.–14. Sep 2019 Herbstseminar Familienrecht (15 Std. FAO)

18. Sep 2019 Referendariat, und was dann? – Thema Syndikus

19.–20. Sep 2019 9. NRW IT-Rechtstag (15 Std. FAO)

20.–21. Sep 2019 Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht (15 Std. FAO)

27.–28. Sep 2019 Herbstseminar im Verkehrsrecht (15 Std. FAO)

11. Okt 2019 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag

11.–12. Okt 2019 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht (15 Std. FAO)

08.–09. Nov 2019 10. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV (15 Std. FAO)

08.–09. Nov 2019 Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht (15 Std. FAO)

15.–16. Nov 2019 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz (15 Std. FAO)

22. Nov 2019 GALA Kölner Juristen

29.–30. Nov 2019 Kölner Mietrechtstage 2019 (15 Std. FAO)

29.–30. Nov 2019 Rheinisches Erbrechtsforum

WEITERE INFORMATIONEN

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KAV Website

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ANLASS/VERANSTALTUNG

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37Termine |

D’r Prinz kütt! 24. Januar 2019Das neue designierte Kölner Dreigestirn 2019 bestehend aus Prinz Marc I. (Herrn Kollegen Marc Michelske), Bauer Markus (Herrn Markus Meyer) und Jungfrau Catharina (Herrn Michael Everwand) wird am 11. Januar 2019 seine feierliche Proklamation im Gürzenich feiern. Es ist uns als KAV eine ganz besondere Freude, unseren Sprecher des Ausschusses Verkehrsrecht als Prinz Karneval feiern zu können. Keine zwei Wochen nach der Proklamation wird das Kölner Trifolium der Justiz einen Besuch abstatten. Gemeinsam mit dem Landgericht Köln, Amtsgericht Köln und der Staatsanwalt-schaft freuen wir uns daher sehr, Sie am Donnerstag, 24. Januar 2019, um 14.30 Uhr im Foyer des Treppenhauses des Landgerichts (1. OG)

begrüßen zu dürfen.

Wir laden alle Mitglieder des Kölner Anwaltverein e. V. und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr herzlich dazu ein, dem Dreigestirn einen gebührenden Empfang zu bereiten. Hinsichtlich der Wahl der Kleidung mag für die hiesigen Jecken sinngemäß das gelten, was auch für die Tollitäten gilt. Das Ornat bleibt nur bis zur Proklamation im Schrank.

Für Speis und Trank ist während des Empfangs gesorgt.Wir freuen uns auf Sie! Ihr Kölner Anwaltverein e. V.

Save the Date: Referendariat – und was dann? Eine gemeinsame Veranstaltung des KAV e.V., der RAK Köln und des Landgerichts Köln

Die nächste Veranstaltung:

Thema: VerwaltungDonnerstag, 21. März 2019, 18.00 Uhr Ort: Kantine des Landgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln

Informationen zum Programm werden zeitnah auf unserer Websei-te veröffentlicht.

Im Anschluss stehen Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei einem Imbiss zum persönlichen Austausch zur Verfügung.

Zur besseren Planung der Veranstaltung bitten wir um vorherige Anmeldung:

Per E-Mail an [email protected], per Fax an 0221-477-2700 oder auf dem Postwege an das Landgericht Köln, Referendarabteilung, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln

Termin: 24.01.2019

Termin: 21.03.2019

fotolia.de/InPixKommunikation

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38 | Termine

Save the Date: 12. Kölner Anwaltstag & EXPOKAV am 08. Mai 2019 im Pullman Cologne HotelAm 08. Mai 2019 findet der 12. Kölner Anwaltstag im Pullman Cologne Hotel statt. Die traditionelle Ganztagesveranstaltung mit kostenfreien Fachvorträgen und der angeschlossenen, innovativen EXPOKAV Fachausstellung wird auch im Jahr 2019 wieder attrakti-ve und vielfältige Themen und Neuigkeiten für Sie bereithalten. Aus diesem Grunde bitten wir Sie vielmals, sich den 08. Mai 2019 bereits heute im Kalender zu vermerken.

Wir freuen uns darauf, Sie wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

Ihr Kölner Anwaltverein e.V.

Save the Date: Mitgliederversammlung des Kölner Anwaltverein e.V. am 08. Mai 2019Am 08. Mai 2019 um 18.00 Uhr findet die Mitgliederversammlung des KAV e. V. in den Räumlichkeiten des Pullman Cologne Hotels statt.

Auch im Jahr 2019 hoffen wir, wieder viele Kolleginnen und Kolle-gen zu unserer Mitgliederversammlung begrüßen zu können. Wir regen an, die Mitgliederversammlung zu nutzen, um sich aktiv am Vereinsleben des KAV zu beteiligen. Selbstverständlich laden wir Sie im Anschluss an die Mitgliederversammlung ein, unsere Gäste

zu sein. Für leckeres Essen und gute Weine, die Sie beim kollegia-len Miteinander begleiten, wird gesorgt.

Ein entsprechendes Anmeldeformular werden wir ab Ende Februar 2019 auf unserer Website sowie in der Ausgabe des KAV Magazins 01/2019 bereitstellen. Wir bitten, bereits heute den Termin im Ka-lender zu vermerken und freuen uns sehr, Sie begrüßen zu dürfen.

Ihr Kölner Anwaltverein e.V.

Redaktionsschluss KAV Magazin Ausgabe 01/2019Die KAV Magazin Redaktion freut sich über die Einsendung interes-santer und aktueller Informationen, Hinweise, Texte und Berichte. Der Redaktionsschluss der Ausgabe 01/2019 erfolgt am 18. Januar 2019.

Bitte richten Sie Ihre Textvorschläge und Ideen sehr gern an folgen-de E-Mail-Adresse: [email protected] Ihnen Berichte aus unserem derzeit aktuellen Magazin

besonders gut gefallen haben, Sie Kritik äußern oder offene Fragen stellen wollen, dann richten Sie uns Ihr Anliegen bitte ebenfalls an die genannte Adresse. Gern werden wir hierauf in der nächsten Ausgabe eingehen.

Revue: 01.02.2019

Termin: 08.05.2019

Termin: 08.05.2019

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40 | Ausschüsse & Arbeitskreise

AUSSCHUSS FAMILIENRECHT

Folgen des Eheöffnungsgesetzes: Rückwirkende Gewährung des Splittingtarifs bei Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Das FG Hamburg hat in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 31.07.2018, 1 K 92/18, entschieden, dass Eheleute, die ihre Lebenspartnerschaft nach dem Eheöffnungsgesetz in eine Ehe um-wandeln, bereits rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Eingehung der Lebenspartnerschaft Anspruch auf den Splittingtarif haben. Begründet wird die Entscheidung mit der Regelung des Art. 3 Abs. 2 Eheöffnungsgesetz. Danach ist der Tag der Eingehung der

Lebenspartnerschaft maßgebend für die Rechte und Pflichten der vormaligen Lebenspartnerinnen/-partner als Eheleute nach der Umwandlung in die Ehe. Wandeln eingetragene Lebenspartnerin-nen oder Lebenspartner ihre Partnerschaft in eine Ehe um, sind sie rückwirkend so zu stellen, als wären sie bereits bei Eingehung der Lebenspartnerinnen- bzw -partnerschaft Eheleute geworden und zwar mit allen Rechten und Pflichten. Die Umwandlung der einge-tragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe stelle verfahrensrechtlich nach § 175 Abs. 1 Ziff. 2 AO ein rückwirkendes Ereignis dar, das auch die Änderung bereits bestandskräftiger Bescheide erlaube.

Eingetragene Lebenspartnerschaften sind seit August 2001 möglich, der Splittingtarif wurde ihnen aber zunächst verwehrt und kann erst seit 2013 in Anspruch genommen werden. Auch wenn die Finanzverwaltung gegen die Entscheidung Revision beim BFH eingelegt hat, sollten Betroffene auf die Entscheidung des FG Hamburg hingewiesen werden, wenn sie ihre Lebenspart-nerschaft

1. vor 2013 begründet haben und 2. diese in eine Ehe umwandeln bzw. schon umgewandelt haben.

Betroffenen sollte daher geraten werden, die Zusammenveran-lagung ab dem Zeitpunkt der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft trotz Bestandskraft der Einzelveranlagungen zu beantragen, wenn die Zusammenveranlagung für sie günstiger ist. Allerdings sollte sich die Mandantschaft wegen der beim BFH eingelegten Revision auf eine lange Verfahrensdauer einstellen.

Besonderheiten bei noch nicht bestandskräftiger Veranlagung Ist die ESt-Veranlagung noch nicht bestandskräftig, etwa, weil ein noch nicht abgeschlossenes Rechtsbehelfsverfahren anhängig ist, kann die Durchführung der Zusammenveranlagung ohne Rücksicht darauf, ob die Umwandlung der eingetragenen Lebenspartner-schaft in eine Ehe ein rückwirkendes Ereignis darstellt, beantragt werden.

Hinweis: Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung auch auf andere Steuerarten, die Vergünstigungen für Eheleute vorse-hen, wie z. B. die Schenkungs- oder Grunderwerbsteuer, Auswir-kungen hat.

RAin Susanne Christ, KölnMitglied im Ausschuss Familienrecht

Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren

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41Ausschüsse & Arbeitskreise |

Save the Date: Netzwerkveranstaltung Familienrecht

Am 28. März 2019 lädt der Ausschuss Familienrecht im KAV recht herzlich um 18.00 Uhr ins Café Goldjunge auf der Zülpicher Straße 282, 50937 Köln, zum Netzwerken ein. Hierzu sind alle dem Familienrecht zugehörigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter sowie Sachverständige eingeladen. Das konkrete Programm dieser Veranstaltung wird in Kürze auf der Webseite des KAV, in der Rubrik „Aktuelles und Hinweise“, veröf-fentlicht. Eine Anmeldung zur Teilnahme ist bereits heute möglich. Zur bes-seren Planung und Organisation bitten wir Sie, hierfür eine E-Mail

an folgende Adresse zu richten: [email protected], Betreff: Netzwerktreffen Familienrecht.

Für Getränke und einen Imbiss vor Ort ist gesorgt.

Wir freuen uns auf einen interessanten Austausch und ein zahlrei-ches Erscheinen.

Ausschuss Familienrecht

AUSSCHUSS GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

Revue zum 10. Herbstempfang Gewerblicher Rechtsschutz

Am 30. Oktober 2018 fand in den Räumen der Thomas Rehbein Galerie mitten im Herzen von Köln an der Aachener Straße der 10. Herbstempfang Gewerblicher Rechtsschutz statt. Dieser wurde wie in den vergangenen Jahren vom Fachausschuss Gewerblicher Rechtsschutz des Kölner Anwaltverein e. V. und der GRUR Prax e. V. veranstaltet. Nachdem der Empfang in den vergangenen Jahren im Club Astoria in Köln-Müngersdorf stattgefunden hatte, sollte nun mit einer frischen und inspirierenden Location neuer Schwung in den Herbstempfang gebracht werden. Dies ist vollends gelungen. Mit knapp 100 Gästen war der Herbstempfang bestens besucht. Hierbei waren viele Besucher sicherlich auch deshalb gerne der Einladung gefolgt, da es mit der Thomas Rehbein Galerie nicht nur einen ungewöhnlichen und interessanten Veranstaltungsort gab, sondern auch der Festvortrag der Frau Kollegin und öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für zeitgenössische Kunst, Frau Sasa Hanten-Schmidt, zum Thema „Gekaufte Liebe – der Sammler als Mandant“ spannende Unterhaltung bot.

So war es dann auch. Der gut 20-minütige Festvortrag bot einen spannenden Einblick in die Schnittstelle zwischen der Arbeit des Rechtsanwalts und des Sachverständigen im Bereich des Kunst-rechts und sorgte auch für viele Lacher. „Der Ausschuss Gewerb-licher Rechtsschutz des KAV freut sich sehr, dass erneut so viele Kolleginnen und Kollegen und insbesondere auch die Richte-rinnen und Richter des grünen Bereichs so zahlreich erschienen sind“, freut sich Herr Kollege Dr. Ruben A. Hofmann, Mitglied des Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz im KAV e. V., über die gelungene Veranstaltung.

Zwischenzeitlich laufen bereits die Planungen für den 11. Herbst-empfang Gewerblicher Rechtsschutz im Herbst 2019. Informationen hierzu werden in den nächsten Ausgaben des KAV Magazins ver-öffentlicht. Zudem finden Sie alle Ankündigungen auf der Website des KAV, unter www.kav.koeln in der Rubrik: Aktuelles & Hinweise.

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AUSSCHUSS JUNGE ANWÄLTE

Young Lawyers Club!?Unter dem Titel „Young Lawyers Club“ werden die traditionellen Stammtischrunden des Ausschusses ausgerichtet. Die aktuellen Termine der nächsten Club-Events sind stets unter www.kav.koeln in der Rubrik „Aktuelles und Hinweise“ abrufbar.

Was erwartet Euch? Interessante und abwechslungsreiche Locations, in denen Ihr in ungezwungener Atmosphäre junge Kolleginnen und Kollegen kennenlernen könnt. Der kollegiale Austausch wird hier ohne Allü-ren gepflegt und Fragen und Bedürfnisse sowie aktuelle Themen besprochen. Der Young Lawyers Club wird hierbei in verschiedenen Cafés, Bars, Restaurants und im Rahmen verschiedener Events der Stadt ausgerichtet. Die nachfolgenden Club-Events finden beispiels-weise im bekannten Hellers Brauhaus auf der Roonstraße oder in der Bar Cubana am Barbarossaplatz statt.

Wer darf daran teilnehmen?Grundsätzlich alle Juristen, die sich zu den Jungen Anwälten zählen und daran interessiert sind, den Austausch mit Gleichgesinnten zu suchen und zu pflegen. Der Young Lawyers Club ist ein Angebot des Ausschusses Junge Anwälte im KAV. Wenn Du aber noch kein Mitglied bist, dann lass Dich von unseren passionierten Aus-schussmitgliedern doch in das Angebot des Vereins einführen und überzeuge Dich selbst, ob Du Mitglied dieser Institution werden möchtest. Als Junganwältin oder Junganwalt hast Du übrigens die Möglichkeit, die Mitgliedschaft im KAV für die ersten zwei Jahre nach Deiner Zulassung kostenfrei zu erleben. Referendarinnen und Referendare profitieren zudem von der neuen Junior-Mitgliedschaft im Verein und sind natürlich herzlich willkommen beim Young Lawyers Club.

Ist die Teilnahme kostenfrei? Ja, so ist es! Die Teilnahme ist grundsätzlich kostenfrei. Lediglich Deine Getränke und Speisen, die Du im Rahmen des Events vor Ort bestellst, gehen auf Deine eigene Rechnung. Die Mitglieder des Ausschusses Junge Anwälte sind Deine direkten Ansprechpartner, wenn es um den Start in den Anwaltsberuf geht. Hierfür hat der Ausschuss sogar eine Hotline eingerichtet. Zudem steht Dir die Geschäftsstelle des KAV jederzeit für Fragen und Anre-gungen zur Verfügung.

Die Termine:

• 10. Januar 2019Young Lawyers Club @ Hellers 19.00 Uhr – Hellers Brauhaus, Roonstraße 33, 50674 Köln

• 07. Februar 2019Young Lawyers Club @ Hellers 19.00 Uhr – Hellers Brauhaus, Roonstraße 33, 50674 Köln

• 07. März 2019Young Lawyers Club @ Hellers19.00 Uhr – Hellers Brauhaus, Roonstraße 33, 50674 Köln

• 04. April 2019Young Lawyers Club @ Hellers 19.00 Uhr – Hellers Brauhaus, Roonstraße 33, 50674 Köln

• 09. Mai 2019Young Lawyers Club @ Hellers 19.00 Uhr – Hellers Brauhaus, Roonstraße 33, 50674 Köln

Alle aktuellen Hinweise und Informationen zu den Terminen entnehmt Ihr bitte der Website des KAV unter www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V/Aktuelles-und-Hinweise

Wir freuen uns auf Euch!

Euer Ausschuss Junge Anwälte

Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen

Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit sich junge Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf und die Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen, unmittelbar an die Mitglieder des Ausschusses wenden können. Die Hotline wird ab dem Erscheinen dieses Magazins wie folgt bedient:

im Monat Dezember von Herrn Kollegen Adrian Hoppe, 0221/993725724,

im Monat Januar von Frau Kollegin Lara Itschert, 0221/9519089,

im Monat Februar von Frau Kollegin Ewelina Balcerak, 0221/94336530,

im Monat März von Frau Kollegin Elisa Beckamp, 0211/95958500,

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im Monat April von Herrn Kollegen Nils Bruckhuisen, 0174/2737852.

In dringenden Notfällen erreichen Sie die Sprecherin des Aus-schusses, Frau Kollegin Yasmin Pellegrino Marcone, auch mobil unter: 0176/84682317.

Stammtisch Junge Anwälte – Brauhaustour durch die Altstadt

Auch in diesem Jahr haben wir im November einen informativen, unterhaltsamen und geselligen Abend mit Kolleginnen und Kollegen im Rahmen einer Brauhaustour verbracht. Dabei kamen wir nicht nur in den Genuss der Verkostung unterschiedlicher Kölschsorten in verschiedenen Brauhäusern, sondern zugleich erfuhren wir vieles über die Braukultur und den wichtigsten Mann – den „Köbes“. Neben den Geschichten über das Kölsch erfuhren wir auch interessante Geschichten rund um den Willi-Ostermann-Brunnen und die Schmitz-Säule am Alter Markt, welche ebenfalls Gegenstand der Brauhausführung waren. Zum Schluss ließen wir die Brauhaustour gemütlich mit einem leckeren Essen in dem von uns zuletzt besuchten Brauhaus ausklingen. Im nächsten Jahr ist für November eine Brauhaustour durch die Kölner Südstadt geplant. Wir würden uns über die Teilnahme weiterer Kolleginnen und Kol-legen sehr freuen. Natürlich sind nicht nur junge Kolleginnen und Kollegen gerne gesehen!

AUSSCHUSS RVG UND KOSTENRECHT

Festsetzung der Umsatzsteuer zugunsten des beigeordneten Rechtsanwaltes

In Fällen, in denen einer zum Vorsteuerabzug berechtigten Partei Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, stellt sich die Frage, ob dem beigeordneten Rechtsanwalt hinsichtlich seiner PKH-Gebühren gegen die Staatskasse ein Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteu-er zusteht.

Ist eine Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann sich hieraus im Kostenfestsetzungsverfahren ergeben, dass die Umsatzsteuer nicht festsetzungsfähig ist. Ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht der betroffenen Partei in dieser Situation regelmäßig nicht, da die vom Rechtsanwalt seiner eigenen Partei gegenüber abgerechnete Umsatzsteuer dem Mandanten im Wege des Vorsteuerabzuges vom Finanzamt erstattet wird.

Von einigen Gerichten wird hieraus geschlossen, dass im Rahmen der Festsetzung der Prozesskostenhilfe hinsichtlich der Umsatzsteu-er eine Besserstellung des beigeordneten Rechtsanwaltes erfolgen würde, wenn der Rechtsanwalt gegenüber der Staatskasse auch die Umsatzsteuer geltend machen kann, obwohl sein Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Mit Beschluss vom 21. Dezember 2017 (18 W 188/17) stellte das OLG Frankfurt a. M. klar, dass der beigeordnete Rechtsanwalt einen An-spruch auf Erstattung der Umsatzsteuer auch dann hat, wenn seine Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe erwächst dem beigeordneten Rechtsanwalt ein Anspruch auf Erstattung seiner Kosten gegenüber der Staatskasse. Die Staatskasse tritt damit an die Stelle der bedürftigen Partei. Damit kommt es nach Ansicht des OLG Frankfurt a. M. nicht mehr auf die Berechtigung der bedürftigen Partei zum Vorsteuerabzug an, da diese nicht mehr Kostenschuldner ist. Stattdessen richtet sich der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwaltes gegen die Staatskasse, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Folglich ist dem beigeordneten Rechtsanwalt von der Staatskasse auch die Umsatzsteuer zu erstatten, da es sich bei der Umsatzsteu-er um Auslagen des beigeordneten Rechtsanwaltes handelt.

RA Detlev Balg, KölnSprecher des Ausschusses RVG und Kostenrecht

© ErnstPieber – stock.adobe.com

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Einigungsgebühr bei Teilanerkenntnis

Die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 Anm. 1 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG ent-steht auch dann, wenn die Parteien in der mündlichen Verhandlung wechselseitige, zur Beendigung des Verfahrens führende Prozess-erklärungen in Form von Teilanerkenntnis und Teilklagerücknahme abgeben und nach den Gesamtumständen davon auszugehen ist, dass diese Erklärung auf einer – ggf. stillschweigenden – Vereinba-rung über diese Form der Verfahrensbeendigung beruhen.

OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 14.06.2018 – VI W 51/18

Die Einigungsgebühr entsteht gem. Nr. 1000 Anmerkung I Abs. 1 Nr. 1 VV RVG, wenn die Parteien den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis durch Abschluss eines Vertrages unter Mitwirkung des Rechtsanwalts beseitigen, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht. Ein Vergleich im Sinne des § 779 BGB oder die Protokollie-rung eines als Vollstreckungstitel tauglichen Vergleichs nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO ist nicht erforderlich. (BGH NJW 2007, 2187)

Entscheidend ist alleine, dass die Parteien eine Vereinbarung im Sinne der Nr. 1000 VV RVG getroffen haben. Eine solche Einigung

kann auch stillschweigend geschlossen werden, zumal sie nicht formbedürftig ist.

Wird eine Klage teilweise anerkannt und teilweise zurückgenom-men, dann entsteht eine Einigungsgebühr, wenn diese Art der Verfahrenserledigung zuvor zwischen den Parteien vereinbart worden ist. In diesem Fall handelt es sich nämlich nicht um bloße Prozesserklärungen, die eine Partei unabhängig voneinander ab-gibt. Eine solche Abrede hat der Kläger glaubhaft gemacht.

Praxishinweis: Die Entscheidung ist zutreffend. Werden Teilanerkenntnis und Teil-klagerücknahme aufgrund einer Übereinkunft der Parteien erklärt, liegt eine Einigung im Sinne der Nr. 1000 VV RVG vor. In diesem Fall handelt es sich weder um ein ausschließliches Anerkenntnis oder einen vollständigen Verzicht (Rücknahme), sondern sogar um einen echten Vergleich im Sinne des § 779 BGB, da beide Parteien nachgeben.

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

§ 91 ZPO – Keine Kostenerstattung aus Vergütungsvereinbarung und Versicherungsprämie

1. Die unterliegende Partei trifft keine prozessuale Kostenerstat-tungspflicht nach § 91 ZPO gegenüber der obsiegenden Partei be-züglich einer von dieser gemäß § 3 a RVG vereinbarten Vergütung, soweit diese die gesetzliche Vergütung übersteigt.

2. Eine vom Rechtsanwalt im Einzelfall gezahlte Prämie für eine Anschlussdeckung zur Vermögensschadenshaftpflichtversicherung löst, soweit die Prämie auf Haftungsbeträge bis 30 Mio. € entfällt, keinen gesetzlichen Vergütungsanspruch aus.

BGH, Beschluss 24.01.2018 – VII ZB 60/17

Nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die dem Gegner erwachsenen Kosten sind zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechts-verteidigung notwendig waren. Nach § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei in allen Prozessen zu erstatten. Die erstat-tungsfähigen „gesetzlichen Gebühren und Auslagen“ beziehen sich auf die Regelsätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und nicht auf ein übersteigendes Honorar aus einer Vergütungsvereinbarung mit dem eigenen Rechtsanwalt (BGH, Urteil vom 16.07.2015 – IX ZR 197/14).

Dem steht die Regelung des § 3 a Abs. 1 S. 3 RVG nicht entgegen. Danach hat eine Vergütungsvereinbarung den Hinweis zu enthal-ten, dass die gegnerische Partei im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung erstatten muss. Die Gesetzesbegründung zu § 3 a RVG geht insoweit davon aus, dass die rechtsuchende Person die vereinbarte Vergütung, soweit diese die gesetzliche Vergütung übersteigt, grundsätzlich

selbst tragen muss (vgl. BT-Drucks. 16/8384, S. 10). Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber mit der bloßen Statuie-rung einer Hinweispflicht in § 3 a Abs. 1 Satz 3 RVG die Regeln der prozessualen Kostenerstattung gemäß § 91 ZPO abändern wollte.

Die zusätzlichen Auslagen für die Anschlussdeckung der Vermö-gensschadenshaftpflichtversicherung sind ebenfalls nicht er-stattungsfähig. Diese Kosten gehören nicht zu den gesetzlichen Auslagen. Die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts besteht aus den Gebühren und den Auslagen, § 1 Abs. 1 Satz 1 RVG. Die Auslagentatbestände sind in Teil 7 VV RVG geregelt. Die Auslagen betreffen nicht die allgemeinen Geschäftskosten. Diese werden nach Vorb. 7 Abs. 1 Satz 1 VV RVG durch die Gebühren abgegolten.

Eine gezahlte Prämie für eine generelle Haftpflichtversiche-rung über Vermögensschäden bis 30 Mio. € ist den allgemei-nen Geschäftskosten im Sinne der Vorb. 7 Abs. 1 Satz 1 VV RVG zuzurechnen. Der Auslagentatbestand in Nr. 7007 VV RVG ist vom Gesetzgeber nach dem Regelungszusammenhang abschließend für den Bereich der Kosten von Vermögensschadenshaftpflichtver-sicherungen konzipiert worden. Der Umstand, dass die Mindest-versicherungssumme für die Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts nach § 51 Abs. 4 Satz 1 BRAO 250.000,00 € für jeden Versicherungsfall beträgt, ändert daran nichts.

Nach Nr. 7007 VV RVG kann im Einzelfall die gezahlte Prämie für eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden gesondert als Auslagen verlangt werden. Die Prämie muss sich auf einen Haf-tungsbetrag von mehr als 30 Mio. € beziehen.

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

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Streitwert bei Einigung über Hilfsaufrechnung mit übersteigender Gegenforderung

Erklärt der Beklagte im Rechtsstreit hilfsweise die Aufrechnung mit einer die Klageforderung übersteigenden Gegenforderung und schließen die Parteien sodann einen Vergleich über die Klagefor-derung und gesamte Höhe der Gegenforderung, so erhöht sich der Streitwert des Verfahrens um den Aufrechnungswert. Der die Klageforderung übersteigende Betrag ist als Mehrwert für den Vergleich festzusetzen.

KG Beschluss 24.05.2018 – 4 W 17/18

Nach § 45 Abs. 3 GKG erhöht sich der Streitwert eines Verfahrens, wenn über eine streitige Hilfsaufrechnung entschieden wird. Dies gilt nach § 45 Abs. 4 GKG auch dann, wenn zwischen den Parteien hierüber auch ein Vergleich geschlossen wird. Übersteigt die Hilfs-aufrechnungsforderung die Klageforderung, kann eine rechtskraft-

fähige Entscheidung über die Hilfsaufrechnung nur bis zur Höhe der Klageforderung ergehen, s. § 322 Abs. 2 ZPO. Das gleiche gilt bei einem gerichtlich protokollierten Vergleich. Der Streitwert des Verfahrens verdoppelt sich. Der darüberhinausgehende Betrag ist der Mehrwert des Vergleichs.

Beispiel:Der Kläger verlangt gerichtlich die Zahlung von 10.000,00 €. Der Beklagte beantragt Klageabweisung und erklärt hilfsweise die Aufrechnung mit einer Gegenforderung in Höhe von 15.000,00 €. Unter Einbeziehung der gesamten Gegenforderung einigen sich die Parteien auf die Zahlung von 8.000,00 € durch den Beklagten an den Kläger.

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

VKH-Überprüfungsverfahren nach zwei Jahren – Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit

Der beigeordnete Anwalt im VKH-Verfahren kann für seine Tätigkeit im nachträglichen Überprüfungsverfahren nach § 120 a ZPO keine gesonderte Vergütung nach Ablauf von zwei Jahren seit Beendi-gung des Hauptverfahrens geltend machen. Der Auftrag zur Vertre-tung im VKH-Verfahren ist nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG erst erledigt, wenn seit Beendigung des Hauptverfahrens vier Jahre vergangen sind – § 120 a Abs. 1 S. 4 ZPO.

OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.08.2018 – 10 WF 973/18

In einem Scheidungsverfahren wurde der Antragstellerin VKH unter Beiordnung der Rechtsanwältin bewilligt. Zwei Jahre nach Beendigung des Hauptsacheverfahrens im Jahr 2016 hat das FamG ein Überprüfungsverfahren eingeleitet und die Rechtsanwältin als Zustellungsbevollmächtigte in Anspruch genommen. Für diese Tätigkeit verlangte die Rechtsanwältin eine 1,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV RVG. Zur Begründung verwies sie auf die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG. Danach gilt die weitere Tätigkeit als neue

Angelegenheit, wenn der frühere Auftrag mehr als zwei Kalenderjahre erledigt ist.

Diese Entscheidung hat bereits am Anfang einen Schönheitsfehler. Es wurde nicht beachtet, dass die Beendigung des früheren Auf-trages mehr als zwei volle Kalenderjahre zurückliegen muss. Der Zeitraum von zwei Jahren reicht dafür nicht aus.

Die Rechtsanwältin kann die Gebühr nicht aus der Staatskasse verlangen. Sie ist nur im Hauptverfahren beigeordnet worden. Im VKH-Prüfungs- und Überprüfungsverfahren findet keine Beiordnung statt. Für die Tätigkeit im PKH- oder VKH-Nachverfahren entsteht nach Ablauf von zwei Kalenderjahren eine 1,0 Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV RVG. Sie ist als Wahlanwaltsgebühr nach der Streitwerttabelle § 13 RVG zu berechnen und dem Mandanten unmittelbar in Rechnung zu stellen.

RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln

Gebühr/Satz Gebührentatbestand VV Nr. Wert in Euro Vorspalte Betrag in Euro

1,3 Verfahrensgebühr 3100 20.000 964,60

0,8 Verfahrens(differenz) gebühr

3101Ziff.2

5.000 242,40

= 1.207,00

1,3 Abgleich nicht mehr als

§ 15 III RVG 25.000 1.024,40 1.024,40

1,2 Terminsgebühr 3104 25.000 945,60

1,0 Einigungsgebühr 1003 10.000 725,40

1,5 Einigungsgebühr 1000 15.000 975,00

= 1.700,40

1,5 Abgleich nicht mehr als

§ 15 III RVG 25.000 1.182,00 1.182,00

Auslagenpauschale 7002 20,00

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STRAFRECHTSAUSSCHUSS

Richter- und Staatsanwältetreffen am 07. Februar 2019, 17.00 Uhr im Brauhaus Unkelbach

Der Strafrechtsausschuss des KAV lädt Anfang des Jahres 2019 wieder zu einem Treffen mit Kölner Strafrichterinnen und -richtern des Amts- und Landgerichts, Staatsanwältinnen und Staatsan-wälten sowie Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern ein. Wir möchten hiermit einen Rahmen schaffen, in dem in ungezwunge-ner Atmosphäre Kontakte geknüpft und Gedanken ausgetauscht werden können.

Wir treffen uns am Donnerstag, dem 07. Februar 2019, ab 17.00 Uhr im Brauhaus Unkelbach, Luxemburger Straße 260, 50937 Köln, im großen Saal (hinteres Erdgeschoss).

Ein Kontingent an Speisen und Getränken spendet der KAV, danach müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diese leider selbst zahlen.

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um eine zeitnahe Anmeldung per E-Mail an [email protected].

AUSSCHUSS VERSICHERUNGSRECHT

Netzwerkveranstaltung „Versicherungsrecht 2019“

Der Ausschuss Versicherungsrecht im KAV lädt herzlich am Freitag, dem 30. August 2019, um 15.00 Uhr zur Netzwerkveranstaltung „Versicherungsrecht 2019“ im Oberlandesgericht Köln ein.

Wir freuen uns, zu dieser Veranstaltung Frau Richterin am Bundes-gerichtshof Marion Harsdorf-Gebhardt als Referentin gewinnen zu können.

Frau Harsdorf-Gebhardt wird in einem ca. 1,5-stündigen Vortrag die aktuelle Rechtsprechung des Versicherungssenates des Bundes-gerichtshofes vorstellen. Im Anschluss daran besteht bei einem

Umtrunk und einem kleinen Imbiss Gelegenheit zu Gesprächen.Die Veranstaltung ist kostenfrei und findet im Plenarsaal des Ober-landesgerichts statt.

Wir freuen uns über Ihr zahlreiches Erscheinen. Bitte richten Sie aus organisatorischen Gründen Ihre Anmeldung per E-Mail an: [email protected]. Vielen Dank!

RAin Simone Staab, KölnSprecherin des Ausschusses Versicherungsrecht im KAV

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TELEFONIEREN STATT REGISTRIEREN: SO VEREINBAREN DIE DEUTSCHEN TERMINE BEI DIENSTLEISTERN

Eine aktuelle YouGov-Umfrage von Greven Medien zur Nutzung von Online-Terminvergaben zeigt: Knapp drei Viertel vereinbaren Termine am häu� gsten telefonisch.

Eine aktuelle Online-Befragung von YouGov Deutschland im Auftrag von Greven Medien zeigt, wie die Deutschen am häu� gsten Termine vereinbaren: 73 Prozent buchen ihre Termine am häu� gsten telefonisch. Nur 5 Prozent nutzen vorrangig Online-Terminver-gaben. Trotzdem ist die Möglichkeit, im Internet Termine zu vereinbaren, für die Hälfte der Befragten (50 %) wichtig bis äußerst wichtig. Die Online-Termin-buchung ist für Dienstleister eine gute Möglichkeit, ihren Kunden einen kom-fortablen Service anzubieten und sich so vom Wettbewerb abzusetzen.

73 Prozent der Befragten vereinbaren ihre Termine bei Dienstleistern am häu� gsten telefonisch. 16 Prozent ver-einbaren Termine persönlich vor Ort; bei den 18- bis 24-Jährigen ist es sogar jeder Vierte (26 %). Nur 5 Prozent nutzen vor-rangig die Möglichkeit der Online-Terminvergabe. Dabei ist mit 11 Prozent vor allem die jüngere Generation der 18- bis 34-Jährigen Vorreiter. 37 Pro-zent der Befragten haben noch nie eine Online-Terminbuchung vorgenommen. Allerdings: 50 Prozent beurteilen die Möglichkeit als wichtig bis äußerst wichtig.

„Unsere Umfrage zeigt, dass die Mehr-heit der Deutschen ihre Termine mit Dienstleistern am häu� gsten telefonisch vereinbaren. Die Nutzung von On-line-Terminvergaben scheint sich also noch nicht durchgesetzt zu haben: Nur 5 Prozent nutzen diesen Weg, um Termine zu buchen – obwohl diese Möglichkeit als wichtig eingestuft wird. Warum nutzen sie also nicht mehr Menschen? Wir glauben, dass es vor allem daran liegt, dass das Angebot der Online-Terminver-gaben noch nicht so weit verbreitet ist und die Buchung über Terminvergabe-systeme häu� g noch mit einigen Hürden verbunden ist. Richtig eingesetzt bieten Online-Terminvergaben nämlich einen großen Service-Mehrwert für Kunden – und für Dienstleister das Potenzial sich

vom Wettbewerb abzusetzen“, kommen-tiert Patrick Hünemohr, Geschäftsführer von Greven Medien.

Online-Terminvergaben im Netz: hohes Potenzial für Anwälte

Die Einrichtung eines Online-Termin-buchungssystems bringt auch viele Vor-teile für Anwälte: Es spart Ressourcen, die Daten der Buchenden sind aktuell und auf einen Blick einsehbar und mehr Termine führen letztendlich auch zu einer Umsatzsteigerung.

Anwälte und andere Dienstleister haben einen dicht getakteten TerminkalenderEs kostet sie viel Zeit, neben der eigent-lichen Tätigkeit noch Anrufe entgegen-zunehmen, um Termine abzustimmen. Ein Service von Greven Medien und Das Telefonbuch für Dienstleister ist das Online-Buchungstool „Der TerminSer-vice“. Damit können Dienstleister den Verwaltungsaufwand enorm verringern, sich selbst und Mitarbeiter entlasten und trotzdem mehr Kunden gewinnen.

Für Kunden ist die digitale Termin-buchung deutlich komfortabler

56 Prozent der Befragten schätzen vor allem die Möglichkeit, alle freien Termine einsehen zu können und selbst auszuwählen, welchen Termin sie buchen möchten. 45 Prozent � nden Terminbestätigungen und -erinnerun-gen per E-Mail oder SMS vorteilhaft und 38 Prozent schätzen es, dass sie ihre Termine leicht verwalten, verschieben oder absagen können. Für 33 Prozent ist es besonders interessant, Termindetails einzusehen, wie z.B. mit welchem Mit-

arbeiter man den Termin hat. Wichtig ist vor allen Dingen die einwandfreie Umsetzung der Terminvergabe auf der Website: Ist die Bedienung nicht intuitiv oder die Seite zur Buchung nicht erreich-bar, springen Termininteressierte ab. Eine aufwändige Registrierung, die der Terminbuchung voraus geht, kann eben-falls ein Grund dafür sein, dass Interes-sierte die Buchung nicht abschließen.

Gerade für Anwälte bietet ein gut funk-tionierendes, intuitives und responsives Online-Terminvergabesystem ein hohes Potenzial, ihren Neukunden einen zu-sätzlichen Service zu bieten und damit einen Wettbewerbsvorteil zu scha¦ en. Die Experten von Greven Medien be-raten und unterstützen Sie gerne, wenn es um Online-Terminvergaben und Ihren digitalen Auftritt im Netz geht. Spre-chen Sie uns an!

01:2701:27

Telefonieren statt registrieren

* Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 2.042 Frauen und Männer im August 2018 teilnahmen. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

Eine aktuelle YouGov-Umfrage* von Greven Medien zeigt: Knapp drei Viertel der Deutschen vereinbaren Termine bei Dienstleistern am häufigsten telefonisch.

45 % Bestätigung / Erinnerung per E-Mail erhalten

56 % Freie Termine einsehen, auswählen und buchen

33 % Termin-Details einsehen

38 % Termine leicht verwalten

So werden Termine am häufigsten vereinbart:

telefonisch73 %

persönlich16 %

keine Angabe3 %

per E-Mail3 %

online5 %

Diese Eigenschaften einer Online-Terminvergabe sind für die Befragten interessant:

Aber: Jeder Zweite der Befragten (50 %) findet die Möglichkeit einer Online-Terminvergabewichtig bis äußerst wichtig.

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Über Greven Medien

Die Greven Medien GmbH & Co. KG ist bereits seit 1828 Partner für Unternehmen im lokalen Marketing. Als 360-Grad-Dienstleister bietet Greven kompetente Beratung bei lokalem Marketing im On- und O� ine-Bereich sowie weitere Services, wie die Website-Erstellung, Suchmaschinenwerbung und -optimierung sowie Social-Media-Angebote. Greven Medien p� egt über 25.000 Kundenbeziehungen im Rheinland.

Weitere Leistungen speziell für Anwälte und Kanzleien erhalten Sie unter: www.kav-onlinemarketing.de oder(02 21) 96 887 113

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48 | Seminare

Mineralwasser im Tagungsraum Bei allen Veranstaltungen im Tagungsraum

Kaffeepausen Ab einer Seminarlänge von drei Vortragsstunden

Mittagessen Ab einer Seminarlänge von acht Vortragsstunden

Kostenfreie WLAN-Nutzung am Tagungsort Im Rahmen verschiedener, mehrstündiger Seminarangebote – bitte beachten Sie die entsprechende Seminarbewerbung

Skriptmaterial Abhängig vom Referenten – per Download oder als Printexemplar vor Ort

Flugbuchung/BahnticketsFür die Planung Ihrer Anreise per Flugzeug oder Bahn (auch für generelle Geschäfts- und Privatreisen) steht Ihnen unser Kooperationspartner, das TUI Reisebüro, Am Handelshof 1, 45127 Essen, zur Verfügung. Sie erreichen Ihre persönlichen Ansprechpartner telefonisch unter der Rufnummer: 0201/81 060-37 oder auch per E-Mail unter [email protected]. Bitte geben Sie stets Ihre Mitgliedschaft im Kölner Anwaltverein (KAV) an oder informieren Sie die zuvorkommenden Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter des Reisebüros darüber, als Nichtmitglied an einer Veranstaltung des KAV teilzunehmen.

Mietwagenservice Unser Kooperationspartner Europcar bietet Mitgliedern des KAV e.V. attraktive Sonderkonditionen. Die genauen Details hierzu erhalten Sie über die Geschäftsstelle des KAV oder online im Partnerbereich der KAV Website.

Übernachtungen in Köln Im Rahmen unserer mehrtägigen Seminare bieten wir Ihnen attraktive Sonderkonditionen in den entsprechenden Ta-gungshotels an. Sollten Ihre Vorstellungen von den von uns eingerichteten Konditionen abweichen, so steht Ihnen unser Kooperationspartner, das TUI Reisebüro in Essen, jederzeit gern bei der Suche nach einer Alternative zur Verfügung. Mitglieder des KAV e. V. erhalten darüber hinaus generelle Vergünstigungen in ausgewählten Hotels der Accor Gruppe, Hilton Hotels, Mövenpick Hotels & Resorts sowie im Hyatt Regency Köln und Courtyard Köln Hotel.Details hierzu finden Sie in unserem Partnerbereich auf der KAV Webseite: www.koelner-anwaltverein.de/partner.

Mehr Infos unter www.Koelner-Anwaltverein.de

Fortbilden und Service genießen

Ein KAV Seminar ist mehr als eine reine Fortbildung. Wir bieten Ihnen mit unseren Seminarprodukten an ausgewählten Standorten nicht nur interessante Referenten und Vortragsthemen, sondern auch eine Vielzahl attraktiver Inklusivleistungen. Genießen Sie folgende Annehmlichkeiten:

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49Seminare |

Liebe Leserinnen und Leser,

wir freuen uns sehr, Ihnen mit dieser Ausgabe des KAV Magazins das neue Seminarprogramm des Kölner Anwaltverein e. V. vorstellen zu dürfen. Sie finden nachfolgend die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen für Sie erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer KAV Onlinebuchungsplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie im KAV Magazin, Ausgabe 1/2019, erfolgt.

Wie bereits in der Ausgabe 2/2018 mitgeteilt, wird das gesamte Fortbildungsprogramm seit Beginn des Jahres vom Kölner Anwaltverein e. V. (KAV) realisiert. So profitieren Sie als Vereinsmitglied bei jeder Seminarbuchung und im direkten Vergleich zu Nichtmitgliedern von den KAV Sonderkonditionen. Jungmitglieder* des KAV genießen zudem eine weitere Preisreduktion bei der Buchung einer unserer Fortbildungen. Alle Seminare, die in dieser Ausgabe beworben werden, sind über das im hinteren Teil dieses Magazins befindliche Anmeldeformular buchbar. Online können Sie Ihre Fortbildung unter www.kav-seminare.de buchen. Bitte beachten Sie einen technischen Hinweis. Buchungen, die nach dem 01.01.2018 über das Onlinesystem erfolgen, erfordern aufgrund eines Systemwechsels eine erneute Registrierung. Wir bitten, die damit verbundenen Umstände zu entschuldigen und danken für Ihr Verständnis.

Alternativ zur Formular- (welche Sie uns per Post, E-Mail oder Fax übermitteln können) bzw. Onlinebuchung besteht jederzeit die Möglichkeit einer individuellen E-Mail-Anmeldung. Senden Sie uns hierfür bitte Ihren Seminarwunsch sowie die personenbezoge-nen Daten inkl. Rechnungsadressaten an die nachfolgende E-Mail-Adresse: [email protected].

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unseren neuen Veranstaltungen eine Vielzahl besonderer Fortbildungen bieten zu können.

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.

Information zu den Seminaren

*Jungmitglieder: Ordentliche Mitglieder, deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht länger als fünf Jahre zurück-liegt und die ihr 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

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50 | Seminare

ARBEITSRECHT

08.–09.11.2019 S. 71 | Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT 15.–16.03.2019 S. 61 | 9. Kölner Bankrechtstag

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

20.02.2019 S. 60 | Öffentliches Baurecht in der Praxis23.05.2019 S. 64 | Forum Bau- und Architektenrecht28.–29.09.2019 S. 70 | Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht

ERBRECHT

06.02.2019 S. 58 | Nachlassgerichtliches Verfahren12.03.2019 S. 61 | Nachfolgeregelungen bei Gesellschaften – im Spannungsfeld zwischen Gesellschafts-,

Erb- und Steuerrecht 06.09.2019 S. 66 | Der Ausgleich von Pflegeleistungen im Todesfall

FAMILIENRECHT

20.02.–03.04.2019 S. 76 | Zusatzausbildung zum/r Fachsekretär/in für Familienrecht21.03.2019 S. 63 | Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

KAV Seminare – Übersicht

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51Seminare |

13.–14.09.2019 S. 66 | Herbstseminar Familienrecht

GESELLSCHAFTSRECHT

12.03.2019 S. 63 | Nachfolgeregelungen bei Gesellschaften – im Spannungsfeld zwischen Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht

11.10.2019 S. 69 | 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

26.06.2019 S. 65 | Basic Seminar: Einführung in das Markenrecht15.–16.11.2019 S. 71 | Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz

INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT

19.–20.09.2019 S. 67 | 9. NRW IT-Rechtstag

JUNGE ANWÄLTE

23.01.2019 S. 56 | Prozesskostenhilfe13.02.2019 S. 59 | Grundlagen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes26.06.2019 S. 65 | Basic Seminar: Einführung in das Markenrecht

KANZLEIMANAGEMENT

18.01.2019 S. 54 | Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses 20.02.–03.04.2019 S. 76 | Zusatzausbildung zum/r Fachsekretär/in für Familienrecht14.06.2019 S. 65 | Stressmanagement für Mitarbeiter

MITARBEITERSEMINAR

18.01.2019 S. 54 | Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses23.01.2019 S. 56 | Prozesskostenhilfe29.01.2019 S. 57 | Vollstreckung von Forderungen im europäischen Ausland13.02.2019 S. 61 | Grundlagen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes16.02.–23.03.2019 S. 59 | Klausurenkurs 201920.02.–03.04.2019 S. 76 | Zusatzausbildung zum/r Fachsekretär/in für Familienrecht14.06.2019 S. 65 | Stressmanagement für Mitarbeiter

MIET- UND WEG-RECHT

19.–20.11.2019 S. 72 | Kölner Mietrechtstage 2019

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52 | Seminare

KAV Seminare – Übersicht

RGV UND KOSTENRECHT

13.02.2019 S. 59 | Grundlagen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

SOZIALRECHT

06.02.2019 S. 57 | Einstweiliger Rechtsschutz in sozialgerichtlichen Verfahren25.09.2019 S. 68 | Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG

STEUERRECHT

12.03.2019 S. 63 | Nachfolgeregelungen bei Gesellschaften – im Spannungsfeld zwischen Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht

06.09.2019 S. 66 | Der Ausgleich von Pflegeleistungen im Todesfall

STRAFRECHT

19.01.2019 S. 55 | Der Zeugenbeweis im Verkehrsunfall und Strafprozess24.01.2019 S. 56 | Begutachtungen mit Hilfe des Polygraphen (Lügendetektor) – untauglich oder unver-

zichtbar16.03.2019 S. 62 | Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht14.09.2019 S. 67 | Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht

TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT

29.–30.03.2019 S. 63 | 1. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht

URHEBER- UND MEDIENRECHT

20.–21.09.2019 S. 68 | Herbstseminar Urheber- und Medienrecht

VERKEHRSRECHT

19.01.2019 S. 55 | Der Zeugenbeweis im Verkehrsunfall Vernehmungstaktik – Beweiswürdigung – Aussageanalyse

27.–28.09.2019 S. 69 | Herbstseminar Verkehrsrecht

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53Seminare |

VERSICHERUNGSRECHT

08.–09.11.2019 S. 70 | 10. Kölner Versicherungsrechtstag

VERWALTUNGSRECHT

20.02.2019 S. 62 | Öffentliches Baurecht in der Praxis

ZIVILVERFAHRENSRECHT UND ZWANGSVOLLSTRECKUNG

29.01.2019 S. 57 | Vollstreckung von Forderungen im europäischen Ausland21.02.2019 S. 60 | Berufung im Zivilprozess

= 15 Std. FAO = Basic-Seminare

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54 | Seminare

KANZLEIMANAGEMENT, MITARBEITERSEMINAR

Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres HausesNach den Erfolgen der letzten Jahre bietet der KAV auch Anfang 2019 wieder die beliebte Schulung „Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses“ unter der Leitung von Frau Gerhild Voigtländer an. Diese Schulung richtet sich in erster Linie an Kanzleimitarbeiter sowie Auszubildende. Es werden die Grundlagen der Kommunikation am Telefon erörtert und veranschaulicht.

Hierbei werden folgende Punkte erarbeitet:

• Grundlagen der Kommunikation am Telefon anwenden• Kundenorientiert und professionell telefonieren• Beherrschung des „Telefonknigges“• Ziele setzen und erreichen• Selbstbewusstsein und Sicherheit im telefonischen Kundenkontakt

Diese Schulung erfolgt in einer kleinen Gruppe von maximal 20 Teilnehmern.

Es ist uns eine Freude, Frau Gerhild Voigtländer als Referentin für dieses Seminar begrüßen zu können. Gemeinsam mit ihrer Geschäftspartnerin Christine Gericke leitet sie ein Unter-nehmen, welches sich auf umfangreiche und lernintensive Schulungen unter anderem im Office-Bereich konzentriert.Das Konzept für dieses und viele weitere Seminare ist auf das Lernen in kleinen Gruppen und kurzen Modulen zugeschnitten, die von Frau Voigtländer und ihren Kollegen in die jeweilige Materie eingeführt werden.

KAV Seminare

Referentin: Gerhild Voigtländer, Trainerin, Bad Honnef

Es lädt ein: KAV Datum: Freitag, 18. Januar 2019Uhrzeit: 09.00 –16.00 UhrOrt: Landgericht Köln, Saal 1508, siehe S. 78Kosten:Mitarbeiter von KAV Mitgliedern: € 158,00 Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 180,00 Teilnahmebescheinigung: wird erteiltAnmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

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55Seminare |

Referent: Vors. Richter am LG München Dr. Günter Prechtel

Es lädt ein: Ausschuss Verkehrsrecht Datum: Samstag, 19. Januar 2019Uhrzeit: 10.00 –15.45 UhrOrt: The Midtown Hotel, siehe S. 78Kostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 275,00Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 300,00 Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 350,00Teilnahmebescheinigung: 5 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

VERKEHRSRECHT, STRAFRECHT

Der Zeugenbeweis im Verkehrsunfall- und Strafpro-zess – Vernehmungstaktik – Beweiswürdigung – Aussageanalyse In vielen Fällen sind in der Praxis nicht Rechtsfragen für den Ausgang eines Rechtsstreits entscheidend, sondern die Beweisbarkeit von Tatsachen. Hierbei kommt dem Zeugenbe-weis gerade im Verkehrsunfall- und Strafprozess typischerweise besondere Bedeutung zu. Dieser ist in der gerichtlichen Praxis zwar das Häufigste, allerdings bekanntermaßen auch das Unsicherste aller Beweismittel. In der Veranstaltung soll der Frage nachgegangen werden, ob und auf welche Weise es möglich ist, eine Lüge zu erkennen. Zudem werden mögliche Fehlerquellen beim Zeugen-beweis aufgezeigt. Neben psychologischen Forschungsergebnissen wird insbesondere auch die Rechtsprechung des BGH zur Aussageanalyse dargestellt. Grundlage von alledem ist indes die Aussage des Zeugen. Ob diese jedoch für den Mandanten günstige Ergebnisse bringt, hängt nicht zuletzt von einer geschickten Fragetechnik sowie der richtigen Protokol-lierung der Aussage ab.

• Gibt es allgemeingültige Lügensignale?• Alltagstheorien und wissenschaftliche Erkenntnisse• Bedeutung nonverbaler Verhaltensweisen• Psychologische Einflüsse • Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit• Bedeutung des persönlichen Eindrucks für die Beweiswürdigung• Wahrnehmungs- und Erinnerungsirrtümer• Aussageanalyse nach der Rechtsprechung des BGH• Realkennzeichen als Indizien für die Wahrhaftigkeit• Fragetechnik und Taktik• Unzulässige Vernehmungsmethoden• Aufdeckung eines Komplotts• Anforderung der Rechtsprechung an die Beweiswürdigung• Beifahrer als Zeugen• Tatopfer und Polizeibeamte als Zeugen• Aussage-gegen-Aussage-Konstellation• Wiedererkennen mittels Gegenüberstellung• Fehlerquelle Protokollierung

Der Referent, Vors. Richter am LG München Herr Dr. Günter Prechtel, ist Vorsitzender einer Mietberufungskammer am Landgericht München I. Daneben ist er seit vielen Jahren in der Anwaltsfortbildung tätig, u. a. auch für Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigen-tumsrecht. Er ist Begründer und vormaliger Autor des Handbuches „Erfolgreiche Taktik im Zivilprozess“ (Luchterhand Verlag, 7. Aufl. 2017), Referent des Münchener Mietgerichtstages sowie Verfasser zahlreicher Zeitschriftenaufsätze.

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56 | Seminare

JUNGE ANWÄLTE, MITARBEITER

Prozesskostenhilfe Das Prozesskostenhilferecht ist mit Wirkung ab dem 01.01.2014 grundlegend geändert worden. Es ist eine spezialgesetzlich geregelte Einrichtung der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege und dient der Verwirklichung von Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 GG). Die Pro-zesskostenhilfe bietet einkommensschwachen Personen eine finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren. Bei Bewilligung von ratenfreier Prozesskostenhilfe ist die Partei erst einmal von der Zahlung der Gerichts- und Anwaltskosten befreit. Das Seminar umfasst folgende Themen:

• Das PKH-Bewilligungsverfahren (insbesondere die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen)

• Das PKH-Nachprüfungsverfahren (Änderung der Einkommensverhältnisse, Möglichkeit eines Abänderungsantrages gem. § 120 a I, II ZPO)

• Grenzübergreifende Prozesskostenhilfe nach der EU-Prozesskostenhilferichtlinie• Gegenüberstellung von altem und neuem Prozesskostenhilferecht

Die Referentin, Frau Stephanie Klein, ist Diplom-Rechtspflegerin beim Arbeitsgericht in Köln. Nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung zur Rechtsanwaltsfachange-stellten im Jahr 2009, studierte sie an der FHR NRW Rechtspflege. Seit August 2012 ist Frau Klein beim Arbeitsgericht Köln tätig. Zunächst in der Rechtspflege eingesetzt, übernahm sie im Sommer 2013 die Funktion der stellvertretenden Geschäftsleiterin. Die Funktion der Geschäftsleiterin übt Frau Klein seit diesem Jahr kommissarisch aus.

STRAFRECHT

Begutachtungen mithilfe des Polygraphen (Lügendetektor) – untauglich oder unverzichtbar Im Jahr 2017 hat das Amtsgericht Bautzen als erstes deutsches Strafgericht mit Einverständ-nis des Angeklagten dessen Begutachtung mittels Polygraphen (landläufig „Lügendetek-tor“) in Auftrag gegeben. Weitere solcher Fälle sind inzwischen gefolgt. In der Veranstaltung wird informiert über:

• die jüngste Entwicklung auf diesem Spezialgebiet (aussage-)psychologischer Sachverständigentätigkeit

• neuere Validitätsuntersuchungen• die Diskussion in der sog. „scientific community“• Erfahrungen aus der Praxis im Zusammenhang mit Problemen aussagepsychologischer

Begutachtungen

Die Referentin, Diplom-Psychologin Gisela Klein, ist Fachpsychologin für Rechtspsychologie an der Universität zu Köln. Seit 1992 ist sie hauptberuflich als gerichtliche Sachverständige für aussagepsychologische Begutachtungen in Strafsachen und Familiensachen tätig. Im

KAV Seminare

Referentin: Dipl.-Rechtspflegerin Stephanie Klein, Köln

Es laden ein: KAV, Ausschuss Junge Anwälte Datum: Mittwoch, 23. Januar 2019Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Courtyard by Marriott, siehe S. 78Kostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 60,00Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 70,00 Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 90,00Teilnahmebescheinigung: 2 Std. Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

Referentin: Dipl-Psych. Gisela Klein, Köln

Es lädt ein: Strafrechtsausschuss Datum: Donnerstag, 24. Januar 2019Uhrzeit: 17.00–20.15 UhrOrt: The Midtown Hotel, siehe S. 78Kostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 90,00Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 105,00 Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 135,00Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

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57Seminare |

Jahr 1996 erfolgte ihre Zertifizierung als Sachverständige für forensisch-physiopsycholo-gische Begutachtungen durch die BACKSTER School of Lie Detection, San Diego/USA, „in accordance with the provisions of the American Polygraph Association“. Sie ist „Full member of the American Polygraph Association (APA)“.

ZIVILVERFAHRENS- UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT, MITARBEITER

Vollstreckung von Forderungen im europäischen Ausland Schneller und effektiver Zugriff auf das Schuldnervermögen in EU-Ländern: • Europäischer Vollstreckungstitel (europäischer Mahnbescheid und Zahlungsbefehl)• Grenzüberschreitende Titulierung (Europäischer Zahlungsbefehl und deutsches „internati-

onales“ Mahnverfahren, Verfahrensablauf; Zuständigkeiten, Kosten und Gebühren)• Grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung (effektiver und schneller Zugriff auf das Ver-

mögen der Schuldner und Darstellung des Vollstreckungsrechts in einigen Nachbarstaaten)• Vereinfachte Europäische vorläufige Kontopfändung = neu seit 2017 (Gläubigerfreundliche

Beschleunigung und Erleichterung der Vollstreckung aus deutschen Titeln ins europäische Ausland)

• Wegfall des (umständlichen und formellen) gerichtlichen Exequatur-Verfahrens aktueller Titel

• Zustellung von Schriftstücken im Ausland

Gerne können Sie spezielle Fragen/Probleme vorab per E-Mail übermitteln –[email protected]

Der Referent, Herr Pesch, war Vorsitzender des Verbandes der Gerichtsvollzieher im OLG-Bezirk Köln e. V. von 1996–2011 und ist Vorsitzender des Sozialwerkes des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e. V. seit 2003.

SOZIALRECHT

Einstweiliger Rechtsschutz in sozialgerichtlichen Verfahren Einstweiligen Rechtsschutzverfahren kommt in sozialgerichtlichen Verfahren unvermin-dert eine große Bedeutung zu. Über alle Rechtsgebiete des Sozialrechts gesehen stellen diese rund 10 % aller erstinstanzlichen Eingänge. Dabei gilt es aus anwaltlicher Sicht viele Besonderheiten zu beachten, die entscheidend für den Erfolg des Verfahrens und - auch - eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind. Das Seminar beschäftigt sich mit folgenden Schwerpunkten:

• Grundsätzliche Unterscheidung zwischen der Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels durch die Behörde oder durch das Gericht einerseits und dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

• Risiken und Vorteile einstweiliger Rechtsschutzverfahren• Voraussetzungen der Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

eines Rechtsmittels durch die Behörde oder durch das Gericht• Voraussetzungen eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung• Anwaltlicher Vortrag und Glaubhaftmachung, Mittel der Glaubhaftmachung• Beschwerdeverfahren, Regelung des § 199 Abs. 2 SGG

Referent: Winfried Pesch, Obergerichtsvollzieher a.D., Siegburg

Es lädt ein: Arbeitskreis Zivilverfahrens- und Zwangsvollstreckungsrecht Datum: Dienstag, 29. Januar 2019Uhrzeit: 16.00–19.15 UhrOrt: Landgericht Köln, Saal 1507, siehe S. 78Kostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 90,00Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 105,00 Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 135,00Kostenbeitrag Mitarbeiter:geschäftsführender Rechtsanwälte Mitglied im KAV e.V.: € 105,00geschäftsführender Rechtsanwälte Nichtmitglied im KAV e.V: € 135,00 Teilnahmebescheinigung: 3 Std. Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

Referentin: Vorsitzende Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen, Essen

Es lädt ein: Ausschuss Sozialrecht Datum: Mittwoch, 06. Februar 2019Uhrzeit: 16.00–20.15 UhrOrt: The Midtown Hotel, siehe S. 78Kostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 120,00Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 140,00 Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 180,00Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

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58 | Seminare

• Rechtsnatur des Ausführungsbescheides, Wirkungen des Ausgangs des Hauptsachever-fahrens

• Fallbeispiele aus verschiedenen Rechtsgebieten (Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversi-cherung)

Die Referentin, Frau Vorsitzende Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen, ist seit April 1992 als Richterin am Sozialgericht und seit August 1998 beim Landessozialgericht tätig. Im Juni 2011 wurde sie dann zur Vorsitzenden Richterin am LSG ernannt. Von 1998 bis 2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen Rentenversicherung befasst. Anschließend war sie bis Ende 2004 Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht; anschlie-ßend gehörte sie dem 16. Senat an (Schwerpunkte Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfungsverfahren, Arbeitsförderungsrecht). Seit dem 01.07.2011 ist sie Vorsitzende des 2. Senates, der sich mit Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende und des Schwerbehindertenrechts befasst. Neben der Dozententätigkeit an der Fachhoch-schule für öffentliche Verwaltung hält sie regelmäßig bundesweit Vorträge und Seminare, insbesondere zu Themenbereichen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, des Arbeitsförderungs- und Krankenversicherungsrechts sowie des allgemeinen Verwaltungs-verfahrens- und des Prozessrechts.

ERBRECHT

Nachlassgerichtliches Verfahren Die Teilnehmer dieses Seminars werden über die ausgewählten Fragen des nachlassgericht-lichen Verfahrens informiert.

Es wird ein Überblick über

• die maßgeblichen verfahrensrechtlichen Vorschriften des Erbscheinserteilungsverfahrens,• die im Erbscheinserteilungsverfahren anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen

Kosten,• die weiteren nachlassgerichtlichen Verfahren einschließlich des Rechtsmittelzugs sowie• die Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft

geboten.

Der Vors. Richter am OLG Köln, Herr Werner Sternal, ist seit 1997 beim Oberlandesgericht Köln tätig und seit 1999 Mitglied des u. a. für Nachlasssachen zuständigen 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln. Daneben ist er als Dozent in der Richter- und Referendarfortbil-dung tätig. Herr Werner Sternal ist Mitherausgeber sowie Mitautor verschiedener Publikatio-nen, u. a. des Kommentars von Keidel zum FamFG sowie der Kommentare von Uhlenbruck, Karsten Schmidt und Kayser/Thole jeweils zur Insolvenzordnung. Zudem ist er Mitheraus-geber und Mitautor des Beck`schen Formularbuches zur Zwangsvollstreckung sowie der „Neuen Zeitschrift für Insolvenzrecht“ (NZI) und der „Praxis der Freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (FGPrax).

KAV Seminare

Referent: Vors. Richter am OLG Köln Werner Sternal

Es lädt ein: Ausschuss Erbrecht Datum: Mittwoch, 06. Februar 2019Uhrzeit: 17.00–20.15 UhrOrt: Köln Marriott Hotel, siehe S. 78Kostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 90,00Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 105,00 Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 135,00Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

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59Seminare |

JUNGE ANWÄLTE, RVG UND KOSTENRECHT

Grundlagen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes Bei diesem Vortrag handelt es sich um ein Grundlagenseminar. Es soll Basiswissen aus dem Gesetzteil des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes als auch praxisrelevante Tatbestände vermitteln, um Abrechnungen zukünftig einfacher und schneller erstellen zu können.

Neben der Einführung in die §§ 1 –15 a RVG werden Gebühren und Auslagen sowie gebüh-renauslösende Tatbestände anhand von Fallbeispielen nebst Musterlösungen erklärt.

Die Fälle behandeln Abrechnungsbeispiele für:

• Die außergerichtliche Tätigkeit• Das einfache Klageverfahren im ersten Rechtszug• Das Säumnisverfahren• Vergleichsabschlüsse• Mahnverfahren• Das selbstständige Beweisverfahren

Die Referentin, Frau Stephanie Klein, ist Diplom-Rechtspflegerin beim Arbeitsgericht in Köln. Nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung zur Rechtsanwaltsfachange-stellten im Jahr 2009, studierte sie an der FHR NRW Rechtspflege. Seit August 2012 ist Frau Klein beim Arbeitsgericht Köln tätig. Zunächst in der Rechtspflege eingesetzt, übernahm sie im Sommer 2013 die Funktion der stellvertretenden Geschäftsleiterin. Die Funktion der Geschäftsleiterin übt Frau Klein seit diesem Jahr kommissarisch aus.

KAV, MITARBEITER

Klausurenkurs – Auszubildende Rechtanwalts- fachangestellte Sommerprüfung 2019

Zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung werden prüfungsähnliche Fragen und Fälle schriftlich unter Klausurbedingungen unter Aufsicht bearbeitet. Nach der Pause werden die Antworten und Lösungen sowie die mögliche Bewertung nach Punkten besprochen.Zusätzlich werden Hinweise zur Klausurtechnik, zu den zulässigen Hilfsmitteln und der Zeiteinteilung für die Bearbeitung gegeben.Die Fragen und Sachverhalte sowie Papier für die Bearbeitung werden pünktlich um 09.00 Uhr ausgeteilt. Die Teilnehmer/innen sollen Schreibmittel und die Gesetzestexte mitbrin-gen, die bisher im Schulunterricht verwendet wurden.Der Referent, Herr Kollege Andrés Klein, ist Jahrgang 1974 und seit 2001 als Rechtsanwalt tätig. Er ist Partner einer Kölner Kanzlei und vor allem auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Arbeitsrechts tätig.

Referentin: Dipl.-Rechtspflegerin Stephanie Klein, Köln

Es lädt ein: Ausschuss Junge Anwälte Datum: Dienstag, 13. Februar 2019Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Courtyard by Marriott, siehe S. 78Kostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 60,00Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 70,00 Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 90,00Teilnahmebescheinigung: 2 Std. Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

Referent: RA Andrés Klein, Köln

Es lädt ein: KAV Datum: Samstag, 16.02.2019, RechtskundeSamstag, 23.02.2019, ZPOSamstag, 16.03.2019, RVGSamstag, 23.03.2019, REWEUhrzeit: jeweils 09.00–10.30 Uhr Bearbeitung,11.00 –13.00 Uhr Besprechung und LösungOrt: Azimut Hotel Köln City Center, siehe S. 78Kosten:Gesamtbuchung für Auszubildende aus Kanz-leien, deren geschäftsführende Rechtsanwälte Mitglied im KAV e.V. sind: € 210,00 Gesamtbuchung für Auszubildende aus anderen Kanzleien: € 240,00Einzelbuchung Auszubildende aus Kanzleien, deren geschäftsführende Rechtsanwälte Mitglied im KAV e. V. sind: € 70,00Einzelbuchung Auszubildende aus anderen Kanz-leien: € 80,00Teilnahmebescheinigung: wird erteiltService und Kooperation (siehe S. 48):

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60 | Seminare

VERWALTUNGSRECHT, BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Öffentliches Baurecht in der Praxis Zur Schaffung des dringend benötigten Wohnraums müssen Investoren und Projektentwick-ler immer häufiger auf Grundstücke zugreifen, bei denen im Zuge einer Revitalisierung oder Umnutzung erst neues Baurecht geschaffen werden muss. Ebenso müssen Investoren aber auch Grundstücksverkäufer Anforderungen bzgl. des geförderten Wohnungsbaus beachten. Im Rahmen dieses Seminars werden die Grundlagen des Bauplanungsrechtes und des Bauordnungsrechtes anhand von Praxisbeispielen dargestellt und die verfahrensrechtlichen Hürden im Rahmen eines Bauantragsverfahren veranschaulicht.Der Referent, Herr Kollege Christopher Küas, ist Rechtsanwalt und Partner bei Cornelius, Bartenbach & Haesemann & Partner in Köln. Er ist zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht und berät Unternehmen der Immobilienbranche sowie Städte und Gemeinden in allen Fragen des öffentlichen Baurechts. Im Rahmen der juristischen Projektentwicklung begleitet Herr Kollege Küas Bebauungsplanverfahren und Baugenehmigungsverfahren. Ein Schwer-punkt seiner Tätigkeit ist die fachliche Beratung bei innerstädtischen Revitalisierungs- und Umnutzungsmaßnahmen. Darüber hinaus berät er bei Fragen zur Umsetzung von städti-schen Wohnbaukonzepten und Baulandmodellen.

ZIVILVERFAHRENS- UND ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT

Berufung im Zivilprozess Die Berufung dient der Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung. Dabei sind bereits bei Einlegung der Berufung und auch im weiteren Verfahrensablauf die Besonderheiten des Rechtsmittels zu beachten. Das Seminar greift einige wichtige Aspekte auf, die für ein erfolgreiches Berufungsverfahren aus Sicht des Anwalts von Bedeutung und daher zu beachten sind.

Der Referent, Herr Edmund Schmitt, ist seit 2011 Vorsitzender Richter am OLG Köln. Darüberhinaus ist er Lehrbeauftragter an der TH Köln und Mitautor des Harbauer Rechtsschutzversi-cherung ARB-Kommentar, erschienen im C.H. Beck Verlag. Zudem ist Herr Schmitt Prüfer in der 1. Juristischen Staatsprüfung des Landes NRW.

KAV Seminare

Referent: RA Christopher Küas, Köln

Es laden ein: Ausschuss Verwaltungsrecht, Ausschuss Bau- und Architektenrecht Datum: Mittwoch, 20. Februar 2019Uhrzeit: 18.00–20.00 UhrOrt: Lindner Hotel City Plaza, siehe S. 78Kostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 60,00Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 70,00 Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 90,00Teilnahmebescheinigung: 2 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

Referent: Vors. Richter am OLG Köln Edmund Schmitt

Es lädt ein: Arbeitskreis Zivilverfahrens- und Zwangsvollstreckungsrecht Datum: Donnerstag, 21. Februar 2019Uhrzeit: 17.00–19.00 UhrOrt: Landgericht Köln, Saal 1508, siehe S. 78Kostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 60,00Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 70,00 Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 90,00Teilnahmebescheinigung: 2 Std. Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

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61Seminare |

ERBRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT

Nachfolgeregelungen bei Gesellschaften – im Spannungsfeld zwischen Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht Bei der Beratung zur Nachfolge von Unternehmern besteht stets die Herausforderung, Gestaltungen zu finden, die sowohl den erb- als auch den gesellschaftsrechtlichen Anfor-derungen entsprechen, um böse Überraschungen im Erbfall zu vermeiden. In den Vorträgen werden neben der Erörterung von Spezialthemen Klauseln für die Gesellschaftsverträge vorgestellt, mit denen die gewünschten Gestaltungen umgesetzt werden können. Neben den gesellschafts- und erbrechtlichen Aspekten werden auch die steuerlichen Folgen für die Erblasserin/den Erblasser, die an den Gesellschaften Beteiligten und die eintretende bzw. weichende Erbengeneration besprochen. Die Referentin, Frau Kollegin Susanne Christ, ist Fachanwältin für Steuerrecht in Köln und berät im Steuer-, Wirtschafts- und Erbrecht. Daneben ist sie bundesweit als Fachautorin und Dozentin tätig. Der Referent, Herr Kollege Patrick Müller-Sartori, ist Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Köln und berät Unternehmer und Privatpersonen zu Nachfolgegestal-tungen und im Falle von Erbauseinandersetzungen. Er ist daneben Fachautor und Dozent zu Nachfolge- und Vorsorgethemen.

BANK - UND KAPITALMARKTRECHT

9. Kölner Bankrechtstag (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2) Nach den großen Erfolgen der letzten acht Jahre freuen wir uns sehr, den 9. Kölner Bankrechtstag 2019 ankündigen zu dürfen. Wie auch in den Vorjahren findet der Kölner Bankrechtstag zu Jahresbeginn statt. Dadurch können sich interessierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits frühzeitig auf ihrem Spezialgebiet fortbilden und die nach § 15 FAO erforderlichen Stunden absolvieren. Wir freuen uns, Ihnen bereits folgende Referenten und deren Vortragsthemen ankündigen zu dürfen:

FREITAG, DEN 15.03.2019„Digitalisierung im Zahlungsverkehr“Prof. Dr. Sebastian Omlor, Universität Marburg

„Aktuelle Rechtsprechung zum Bank- und Kapitalanlagerecht“Richterin am BGH Dr. Eva-Maria Derstadt, Karlsruhe

„Die Überwachung der Finanzmärkte durch die BaFin“Dr. Jean-Pierre Bußalb, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

„Musterfeststellungsklage“RA Markus Feck, Roland ProzessFinanz AG, Köln

SAMSTAG, DEN 16.03.2019„Der steinige Weg in die III. Instanz“RA am BGH Prof. Dr. Volkert Vorwerk, Karlsruhe

„Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz – KapMuG“Vors. Richter am LG Lars Iffländer, Frankfurt am Main

Referenten: RAin Susanne Christ, KölnRA Patrick Müller-Sartori, Köln

Es laden ein: Ausschuss Erbrecht, Arbeitskreis Gesellschaftsrecht Datum: Dienstag, 12. März 2019Uhrzeit: 17.00–20.15 UhrOrt: The Midtown Hotel, siehe S. 78Kostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 90,00Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 105,00 Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 135,00Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

Es lädt ein: Ausschuss Bank- und Kapitalmarktrecht Datum & Uhrzeit: Freitag, 15. März 2019, 13.00–20.30 UhrSamstag, 16. März 2019, 09.00–18.30 UhrOrt: Lindner Hotel City Plaza, siehe S. 84Kosten:Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 450,00 Jungmitglied KAV/€ 525,00 Mitglied KAV/€ 675,00 NichtmitgliedTeilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 210,00 Jungmitglied KAV/€ 245,00 Mitglied KAV/€ 315,00 NichtmitgliedTeilbuchung 2* (8 Std., Sa.): € 240,00 Jungmitglied KAV/€ 280,00 Mitglied KAV/€ 360,00 Nichtmitglied Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

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62 | Seminare

„Auswirkungen des Umsetzungsgesetzes zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie sowie BaFinAnwendungs- u. Auslegungshinweise auf KYC Prüfprozesse bei Kreditinstituten unter Berücksichtigung des neuen deutschen Transparenzregisters“Dipl.-Kfm. Dennis Hannemann, Bundesanzeiger Verlag GmbH

„Vorsorgevollmachten und Betreuungsfälle im Bankgeschäft“RA Christoph Ansel, Syndikus, KSK Köln

STRAFRECHT

Aktuelles aus der höchstrichterlichen Recht- sprechung zum Straf- und Strafprozessrecht Diese Veranstaltung ist Teil einer regelmäßig stattfindenden Fortbildungsreihe, in der aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht vorgestellt und kritisch hinterfragt wird. Gleichzeitig wird sie zum Anlass genommen, Wissen im materiel-len wie im formellen Recht aufzufrischen. Oft genug fehlt im Strafverteidiger-Alltag die Zeit, sich mit Rechtsfragen und deren Relevanz für das eigene Verteidigungsverhalten intensiver auseinanderzusetzen. Zweimal jährlich finden im Frühjahr und Herbst jeweils vierstündige Veranstaltungen statt. Der nächste Termin erfolgt am 14.09.2019. Grundsätzlich sollen die Themen jeder einzelnen Veranstaltung offen bleiben, um der Aktualität höchstrichterlicher Entscheidungen den Vorzug geben und auf sie flexibel reagieren zu können. Gerne können Themen für die Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die bitte rechtzeitig an die E-Mail-Adresse [email protected] zu übermitteln sind. Herr Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach ist Mitglied des für den OLG-Bezirk Köln zustän-digen 2. Strafsenats des BGH. Als solcher kann er als unmittelbar Beteiligter über die Entwicklungen und Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung berichten. Er genießt nicht zuletzt aufgrund seiner Veröffentlichungen in Kommentaren und Aufsätzen außeror-dentliches Renommee. Als Referent zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen ist er bekannt und wegen seiner kritischen und hinterfragenden Sichtweisen geschätzt.

KAV Seminare

Referent: Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach

Es lädt ein: Strafrechtsausschuss Datum: Samstag, 16. März 2019Uhrzeit: 10.00 –14.30 UhrOrt: The Midtown Hotel, siehe S. 78Kostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 120,00Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 140,00 Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 180,00Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

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63Seminare |

FAMILIENRECHT

Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen Sowohl vor, während und nach dem Scheitern einer Ehe gehören vertragliche Vereinbarun-gen zwischen den Ehegatten zum anwaltlichen Alltag. Im Seminar werden aus dem Blickwinkel der vorsorgenden Vertragsgestaltung einerseits und der Regelung der Folgen einer Ehe nach deren Scheitern andererseits typische Fall-gestaltungen im Güterrecht, Versorgungsausgleich und Unterhaltsrecht sowie Ansprüche zwischen den Ehegatten aus dem Nebengüterrecht systematisch dargestellt und anhand von Musterverträgen erläutert.Die Referentin, Frau Kollegin Edith Kindermann, ist Rechtsanwältin und Notarin sowie Fach-anwältin für Familienrecht. Frau Kindermann ist Autorin verschiedenster Fachpublikationen zum Familienrecht sowie zum anwaltlichen Berufs- und Gebührenrecht.

TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT

1. Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

Der KAV freut sich, Ihnen die erstmalige Ausrichtung des Frühjahrsseminars im Transport- und Speditionsrecht ankündigen zu können. Die Veranstaltung richtet sich an Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht, die sich bereits frühzeitig im neuen Jahr in ihrem Spezial-gebiet fortbilden und die nach § 15 FAO erforderlichen Stunden absolvieren möchten. Dieses Seminar ist jeweils als Sieben-, Acht- oder 15 Std.–Veranstaltung buchbar. Wir freuen uns, Ihnen bereits folgende Referenten und deren Vortragsthemen ankündigen zu dürfen:

FREITAG, 29. MÄRZ 2019„Aktuelles zu den allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen“RA Detlef Neufang, Bonn

„Ladungssicherung im Transportrecht“RA Detlef Neufang, Bonn

„Legal Update Rail: Aktuelles zum Eisenbahnrecht“RA Klaus-Peter Langenkamp, Düsseldorf

SAMSTAG, 30. MÄRZ 2019„Multi-Modalrecht (Teil 1)“RA Armin Walther, Köln

„Multi-Modalrecht (Teil 2)“RA Armin Walther, Köln

„Der Schaden im Transportrecht“RA Dr. Marcus Kirchhof, Köln

„Die Insolvenz des Frachtführers – Auswirkungen auf Haftung und Versicherung“RA Dr. Marcus Kirchhof, Köln

Referentin: RAin und Notarin Edith Kindermann, Bremen Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht Datum: Mittwoch, 20. März 2019Uhrzeit: 13.00–18.30 UhrOrt: The Midtown Hotel, siehe S. 78Kostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 150,00Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 175,00 Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 225,00Teilnahmebescheinigung: 5 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

Es lädt ein: KAV Datum & Uhrzeit: Freitag, 29. März 2019, 13.00–20.30 UhrSamstag, 30. März 2019, 09.00–18.30 UhrOrt: Park Inn by Radisson Köln City West, siehe S. 78Kosten:Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): € 395,00 Jungmitglied KAV/€ 440,00 Mitglied KAV/€ 490,00 NichtmitgliedTeilbuchung 1 (7 Std., Fr.): € 184,00 Jungmitglied KAV/€ 205,00 Mitglied KAV/€ 230,00 NichtmitgliedTeilbuchung 2* (8 Std., Sa.): € 211,00 Jungmitglied KAV/€ 235,00 Mitglied KAV/€ 260,00 Nichtmitglied Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

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64 | Seminare

BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Forum Bau- und Architektenrecht Wir freuen uns, Ihnen 2019 zum ersten Mal das Forum Bau- und Architektenrecht vorstellen zu dürfen. In der Veranstaltung referieren Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht zu ausschließlich praxisbezogenen Themen und aktuellen baurechtlichen Brennpunkten. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, fünf Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Folgende Inhalte dürfen wir Ihnen ankündigen:

„Drei aktuelle Fälle zur VOB/B“RAin Dr. Carolin Dahmen, Köln

„Building Information Modelling – BIM“RA Dr. Andreas Bahner, Köln

„Verjährungsrisiken im Bau- und Architektenrecht“RA Dr. Oliver Kerpen, Köln

„Besonderheiten im Zusammenhang mit der Mängelhaftung des Planers“RAin Kristin Draxler, Köln

„Bauvertragssicherheiten“RA Dr. Björn Kupczyk, Köln

Die Referentin, Frau Kollegin Dr. Carolin Dahmen, ist Fachanwältin für Bau- und Architekten-recht. Sie stellt drei aktuelle Urteile zur VOB/B vor und erläutert deren Kontext.Die Referentin, Frau Kollegin Kristin Draxler, ist Rechtsanwältin bei Verweyen, Lenz-Voß u. Boisserée Rechtsanwälte. Ihr Praxisschwerpunkt liegt im Architektenrecht und der Beratung von Bauherren und Architekten zu allen relevanten Fragen des Architektenhaftungsrechts und bei der Abwehr und Durchsetzung von Honoraransprüchen. Ihr Vortrag widmet sich den Besonderheiten im Zusammenhang mit der Mängelgewährleistung des planenden Architekten.Der Referent, Herr Kollege Dr. Andreas Bahner, ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Sozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte. Er befasst sich seit mehreren Jahren, unter anderem im Rahmen eines Lehrauftrages an der Bergischen Universität Wuppertal, mit der Planungsmethodik „Building Information Modeling“ und zeigt rechtlich relevante Fragestellungen rund um das Thema BIM auf.Der Referent, Herr Kollege Dr. Oliver Kerpen, ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er referiert zu Verjährungsrisiken im Bau- und Architektenrecht und zeigt dabei für die Bera-tungspraxis relevante Fallstricke auf.Der Referent, Herr Kollege Dr. Björn Kupczyk, LL.M. ist Fachanwalt für Bau- und Architek-tenrecht bei Verweyen, Lenz-Voß u. Boisserée. Er ist Sprecher des Ausschusses für Bau- und Architektenrecht im Kölner Anwaltverein und Dozent bei der Deutschen Anwaltakademie. Er referiert zum Thema Bauvertragssicherheiten.

KAV Seminare

Es lädt ein: Ausschuss Bau- und Architektenrecht Datum: Donnerstag, 23. Mai 2019Uhrzeit: 15.00–20.30 UhrOrt: The Midtown Hotel, siehe S. 78Kostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 150,00Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 175,00 Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 225,00Teilnahmebescheinigung: 5 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

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65Seminare |

MITARBEITERSEMINAR, KANZLEIMANAGEMENT

Stressmanagement für Mitarbeiter Sie haben das Gefühl, dass Sie Ihren komplexen Aufgaben in der vorhandenen Zeit kaum noch gerecht werden können?Wir geben Ihnen konkrete Hilfestellungen und vermitteln alltagstaugliches Wissen, Metho-den und Techniken für einen gesunden Umgang mit Stress. Sie lernen ungesunden Stress frühzeitig zu erkennen, um besser gegensteuern zu können. Sie steigern Ihre Gelassenheit, indem Sie innere und äußere Stressauslöser entlarven. Sie erhalten Hilfestellung dabei, wie Sie einen gesünderen Umgang mit Stress in Ihren Alltag integrieren können und wie Sie so langfristig Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit erhalten.Die Referentin, Frau Kollegin Carmen Grebe, ist Fachanwältin für Familienrecht, Dozentin und Systemische Familienberaterin.Die Referentin, Frau Kollegin Eva Friepörtner, ist Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Paarberaterin und Systemische Familienberaterin.

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ, JUNGE ANWÄLTE

Basic-Seminar: Einführung in das Markenrecht Bei diesem Vortrag handelt es sich um ein Grundlagenseminar. So werden verschiedene Markenformen vorgestellt, es werden Fragen der Verwechslungsgefahr besprochen, Tipps zu Recherchemöglichkeiten gegeben, auf die Kollision von Marken mit Internetdomains hingewiesen und typische Fallstricke anhand von vielen Beispielen aufgezeigt.Der Referent, Herr Kollege Christian Weil, ist selbstständiger Rechtsanwalt, Mitgründer und Partner einer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei in Köln. Er arbeitet seit 1999 selbstständig mit den Tätigkeitsschwerpunkten Marken-, Wettbewerbs-, Internet-, Patent-, Geschmacks-muster- sowie Urheberrecht, ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Mitglied des KAV Ausschusses Gewerblicher Rechtsschutz.

Referentinnen: RAin Carmen Grebe, KölnRAin Eva Friepörtner, Köln

Es lädt ein: KAV Datum: Freitag, 14. Juni 2019Uhrzeit: 09.00 –14.30 UhrOrt: Courtyard by Marriott, siehe S. 78Kostenbeitrag Mitarbeiter:Mitarbeiter von KAV Mitgliedern: € 133,00 Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 155,00Teilnahmebescheinigung: 5 Std. Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

Referent: RA Christian Weil, Köln

Es laden ein: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz, Ausschuss Junge Anwälte Datum: Mittwoch, 26. Juni 2019Uhrzeit: 17.00–19.00 UhrOrt: Landgericht Köln, Saal 1507Kostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 60,00Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 70,00 Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 90,00Teilnahmebescheinigung: 2 Std. Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

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ERBRECHT, STEUERRECHT

Der Ausgleich von Pflegeleistungen im Todesfall Bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder bei der Bearbeitung von pflicht-teilsrechtlichen Mandaten kommt es häufig zum Streit darüber, ob Pflegeleistungen, die ein Abkömmling gegenüber dem Erblasser erbracht hat, zugunsten dieses Abkömmlings ausge-glichen werden müssen. Das Referat ergänzt den Vortrag, den Herr Rechtsanwalt Mörschner für das Deutsche Notarinstitut in Berlin gehalten hat, um die seitdem ergangenen neuen Urteile und um die aktualisierten Ansichten in der Literatur. Schwerpunkt der Ausführungen sind Gestaltungsfragen vor dem Erbfall (z. B. Pflegevertrag, Innenverhältnis einer Vorsorge-vollmacht und letztwillige Verfügung). Zudem erfolgen Ausführungen zu Beweisfragen, zu dem taktischen Verhalten im Zivilprozess und zu den Möglichkeiten der Berechnung der gel-tend gemachten Ansprüche. Frau Rechtsanwältin Christ rundet den Vortrag mit steuerlichen Hinweisen zu den Fragen der Einkommenssteuer und zu der Erbschaftssteuer betreffend des Problemkreises „Pflege durch Abkömmlinge“ ab. Die Referentin, Frau Kollegin Susanne Christ, ist Fachanwältin für Steuerrecht.Der Referent, Herr Kollege Lukke Mörschner, ist Fachanwalt für Erbrecht.Beide referieren seit Jahren zu erb- und steuerlichen Themen.

FAMILIENRECHT

Herbstseminar Familienrecht(Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2) Save the Date

Wir freuen uns, Ihnen auch 2019 das Herbstseminar im Familienrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interes-sante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Die Veranstaltung ist ab sofort bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn zum Frühbucherpreis buchbar.

KAV Seminare

Referenten: RAin Susanne Christ, KölnRA Lukke Mörschner, Leverkusen

Es lädt ein: Ausschuss Erbrecht Datum: Freitag, 06. September 2019Uhrzeit: 16.00 –19.15 UhrOrt: The Midtown HotelKostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 90,00Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 105,00 Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 135,00Teilnahmebescheinigung: 3 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

Es lädt ein: Ausschuss Familienrecht Datum & Uhrzeit: Freitag, 13. September 2019, 13.00–20.30 UhrSamstag, 14. September 2019, 09.00–18.30 UhrOrt: Lindner Hotel City Plaza, siehe S. 78Kosten:Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): Frühbucher: € 425,00 Jungmitglied KAV/ € 500,00 Mitglied KAV/€ 650,00 NichtmitgliedNormalpreis: € 450,00 Jungmitglied KAV/ € 525,00 Mitglied KAV/€ 675,00 NichtmitgliedTeilbuchung 1 (7 Std., Fr.): Frühbucher: € 200,00 Jungmitglied KAV/ € 235,00 Mitglied KAV/€ 305,00 NichtmitgliedNormalpreis: € 210,00 Jungmitglied KAV/ € 245,00 Mitglied KAV/€ 315,00 NichtmitgliedTeilbuchung 2* (8 Std., Sa.): Frühbucher: € 225,00 Jungmitglied KAV/ € 265,00 Mitglied KAV/€ 345,00 Nichtmitglied Normalpreis: € 240,00 Jungmitglied KAV/ € 280,00 Mitglied KAV/€ 360,00 Nichtmitglied Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

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67Seminare |

STRAFRECHT

Aktuelles aus der höchstrichterlichen Recht- sprechung zum Straf- und Strafprozessrecht Diese Veranstaltung ist Teil einer regelmäßig stattfindenden Fortbildungsreihe, in der aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht vorgestellt und kritisch hinterfragt wird. Gleichzeitig wird sie zum Anlass genommen, Wissen im materiel-len wie im formellen Recht aufzufrischen. Oft genug fehlt im Strafverteidiger-Alltag die Zeit, sich mit Rechtsfragen und deren Relevanz für das eigene Verteidigungsverhalten intensiver auseinanderzusetzen. Zweimal jährlich finden im Frühjahr und Herbst jeweils vierstündige Veranstaltungen statt. Der nächste Termin erfolgt am 14.09.2019. Grundsätzlich sollen die Themen jeder einzelnen Veranstaltung offen bleiben, um der Aktualität höchstrichterlicher Entscheidungen den Vorzug geben und auf sie flexibel reagieren zu können. Gerne können Themen für die Veranstaltungen vorgeschlagen werden, die bitte rechtzeitig an die E-Mail-Adresse [email protected] zu übermitteln sind. Herr Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach ist Mitglied des für den OLG-Bezirk Köln zustän-digen 2. Strafsenats des BGH. Als solcher kann er als unmittelbar Beteiligter über die Entwicklungen und Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung berichten. Er genießt nicht zuletzt aufgrund seiner Veröffentlichungen in Kommentaren und Aufsätzen außeror-dentliches Renommee. Als Referent zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen ist er bekannt und wegen seiner kritischen und hinterfragenden Sichtweisen geschätzt.

INFORMATIONSTECHNOLOGIERECHT

9. NRW IT-Rechtstag(Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

Save the Date

Zum 9. Mal richten der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deut-schen Anwaltverein (davit) den NRW IT-Rechtstag in Köln aus. Beleuchtet werden wieder die aktuellen rechtlichen IT-Topthemen. Nach den Referaten besteht anschließend jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion. Im Rahmen der Veranstaltung gibt es wieder die Möglichkeit, sieben, acht und 15 Std. im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.

Referent: Richter am BGH Dr. Ralf Eschelbach

Es lädt ein: Strafrechtsausschuss Datum: Samstag, 14. September 2019Uhrzeit: 10.00 –14.30 UhrOrt: The Midtown Hotel, siehe S. 78Kostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 120,00Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 140,00 Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 180,00Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

Es lädt ein: Arbeitskreis Informationstechnologierecht Datum & Uhrzeit: Donnerstag, 19. September 2019, 13.00–20.30 UhrFreitag, 20. September 2019, 09.00–18.30 UhrOrt: Pullman Cologne Hotel, siehe S. 78Kosten:Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): Frühbucher: € 425,00 Jungmitglied KAV/ € 500,00 Mitglied KAV/€ 650,00 NichtmitgliedNormalpreis: € 450,00 Jungmitglied KAV/ € 525,00 Mitglied KAV/€ 675,00 NichtmitgliedTeilbuchung 1 (7 Std., Fr.): Frühbucher: € 200,00 Jungmitglied KAV/ € 235,00 Mitglied KAV/€ 305,00 NichtmitgliedNormalpreis: € 210,00 Jungmitglied KAV/ € 245,00 Mitglied KAV/€ 315,00 NichtmitgliedTeilbuchung 2* (8 Std., Sa.): Frühbucher: € 225,00 Jungmitglied KAV/ € 265,00 Mitglied KAV/€ 345,00 Nichtmitglied Normalpreis: € 240,00 Jungmitglied KAV/ € 280,00 Mitglied KAV/€ 360,00 Nichtmitglied Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

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URHEBER- UND MEDIENRECHT

Herbstseminar Urheber- und Medienrecht(Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

Save the Date

Zum 6. Mal bietet der Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht in Kooperation mit dem Kölner Anwaltverein e. V. ein Herbstseminar an. Beleuchtet werden wieder die aktuellen Themen im Urheber- und Medienrecht. Ferner besteht die Möglichkeit, sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten unter www.kav-seminare.de. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.

SOZIALRECHT

Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSGDas Seminar – welches bereits mehrfach mit großem Erfolg durchgeführt wurde – wird sich wiederum mit der Aufarbeitung der Rechtsprechung – über alle Fachgebiete einschließlich des Verfahrensrechts – befassen. Frau Vorsitzende Richterin Astrid Lente-Poertgen ist als langjährige ehemalige Pressesprecherin des Landessozialgerichts mit der Judikatur des vergangenen Jahres naturgemäß intensiv befasst gewesen und daher bestens in der Lage, alle interessierten Kolleginnen und Kollegen auf den aktuellen Stand zu bringen.Die Referentin, Frau Vorsitzende Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen, ist seit April 1992 als Richterin am Sozialgericht und seit August 1998 beim Landessozialgericht tätig. Im Juni 2011 wurde sie dann zur Vorsitzenden Richterin am LSG ernannt. Von 1998 bis 2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen Rentenversicherung befasst. Anschließend war sie bis Ende 2004 Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht; anschlie-ßend gehörte sie dem 16. Senat an (Schwerpunkte Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfungsverfahren, Arbeitsförderungsrecht). Seit dem 01.07.2011 ist sie Vorsitzende des 2. Senates, der sich mit Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende und des Schwerbehindertenrechts befasst. Neben der Dozententätigkeit an der Fachhoch-schule für öffentliche Verwaltung hält sie regelmäßig bundesweit Vorträge und Seminare, insbesondere zu Themenbereichen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, des Arbeitsförderungs- und Krankenversicherungsrechts sowie des allgemeinen Verwaltungs-verfahrens- und des Prozessrechts.

KAV Seminare

Es lädt ein: Arbeitskreis Urheber- und Medienrecht Datum & Uhrzeit: Freitag, 20. September 2019, 09.00–18.30 UhrSamstag, 21. September 2019, 09.00–17.30 UhrOrt: Pullman Cologne Hotel, siehe S. 78Kosten:Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): Frühbucher: € 435,00 Jungmitglied KAV/ € 510,00 Mitglied KAV/€ 660,00 NichtmitgliedNormalpreis: € 460,00 Jungmitglied KAV/ € 535,00 Mitglied KAV/€ 685,00 NichtmitgliedTeilbuchung 1 (7 Std., Fr.): Frühbucher: € 225,00 Jungmitglied KAV/ € 265,00 Mitglied KAV/€ 345,00 NichtmitgliedNormalpreis: € 240,00 Jungmitglied KAV/ € 280,00 Mitglied KAV/€ 360,00 NichtmitgliedTeilbuchung 2* (8 Std., Sa.): Frühbucher: € 210,00 Jungmitglied KAV/ € 245,00 Mitglied KAV/€ 315,00 Nichtmitglied Normalpreis: € 220,00 Jungmitglied KAV/ € 255,00 Mitglied KAV/€ 325,00 Nichtmitglied Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

Referentin: Vorsitzende Richterin am LSG NRW Astrid Lente-Poertgen, Essen

Es lädt ein: Ausschuss Sozialrecht Datum: Mittwoch, 25. September 2019Uhrzeit: 16.00–20.15 UhrOrt: The Midtown HotelKostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 120,00Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 140,00 Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 180,00 Teilnahmebescheinigung: 4 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

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69Seminare |

Es lädt ein: Ausschuss Verkehrsrecht Datum & Uhrzeit: Freitag, 27. September 2019, 13.00–20.30 UhrSamstag, 28. September 2019, 09.00–18.30 UhrOrt: Hotel Mondial am Dom Cologne, siehe S. 78Kosten:Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): Frühbucher: € 425,00 Jungmitglied KAV/ € 500,00 Mitglied KAV/€ 650,00 NichtmitgliedNormalpreis: € 450,00 Jungmitglied KAV/ € 525,00 Mitglied KAV/€ 675,00 NichtmitgliedTeilbuchung 1 (7 Std., Fr.): Frühbucher: € 200,00 Jungmitglied KAV/ € 235,00 Mitglied KAV/€ 305,00 NichtmitgliedNormalpreis: € 210,00 Jungmitglied KAV/ € 245,00 Mitglied KAV/€ 315,00 NichtmitgliedTeilbuchung 2* (8 Std., Sa.): Frühbucher: € 225,00 Jungmitglied KAV/ € 265,00 Mitglied KAV/€ 345,00 Nichtmitglied Normalpreis: € 240,00 Jungmitglied KAV/ € 280,00 Mitglied KAV/€ 360,00 Nichtmitglied Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

Es lädt ein: Arbeitskreis Gesellschaftsrecht Datum & Uhrzeit: Freitag, 11. Oktober 2019, 09.00–16.00 UhrOrt: Hyatt Regency Cologne, siehe S. 78Kostenbeitrag Jungmitglied KAV: € 390,00 Kostenbeitrag Mitglied KAV: € 420,00 Kostenbeitrag Nichtmitglied: € 480,00Teilnahmebescheinigung: 6 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

VERKEHRSRECHT

Herbstseminar Verkehrsrecht(Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

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Wir freuen uns, Ihnen auch 2019 das Herbstseminar im Verkehrsrecht ankündigen zu dürfen. Beleuchtet werden wieder die aktuellen Themen im Verkehrsrecht. Weitere Informationen zu den Inhalten folgen in Kürze. Die Teilnehmer haben wieder die Möglichkeit, sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten unter www.kav-seminare.de. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.

GESELLSCHAFTSRECHT

5. Kölner Gesellschaftsrechtstag 2019(Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

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Wir freuen uns, Ihnen auch 2019 den 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag ankündigen zu dürfen. Die Veranstaltung zeichnet sich durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Die aktuellen Vortragsthemen und Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben.

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70 | Seminare

KAV Seminare

Es lädt ein: Ausschuss Bau- und Architektenrecht Datum & Uhrzeit: Freitag, 11. Oktober 2019, 13.00–20.30 UhrSamstag, 12. Oktober 2019, 09.00–18.30 UhrOrt: Steigenberger Hotel, siehe S. 78Kosten:Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): Frühbucher: € 425,00 Jungmitglied KAV/ € 500,00 Mitglied KAV/€ 650,00 NichtmitgliedNormalpreis: € 450,00 Jungmitglied KAV/ € 525,00 Mitglied KAV/€ 675,00 NichtmitgliedTeilbuchung 1 (7 Std., Fr.): Frühbucher: € 200,00 Jungmitglied KAV/ € 235,00 Mitglied KAV/€ 305,00 NichtmitgliedNormalpreis: € 210,00 Jungmitglied KAV/ € 245,00 Mitglied KAV/€ 315,00 NichtmitgliedTeilbuchung 2* (8 Std., Sa.): Frühbucher: € 225,00 Jungmitglied KAV/ € 265,00 Mitglied KAV/€ 345,00 Nichtmitglied Normalpreis: € 240,00 Jungmitglied KAV/ € 280,00 Mitglied KAV/€ 360,00 Nichtmitglied Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

Es lädt ein: Ausschuss Versicherungsrecht Datum & Uhrzeit: Freitag, 08. November 2019, 13.00–20.30 UhrSamstag, 09. November 2019, 09.00–18.30 UhrOrt: Hotel Mondial am Dom Cologne, siehe S. 78Kosten:Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): Frühbucher: € 425,00 Jungmitglied KAV/ € 500,00 Mitglied KAV/€ 650,00 NichtmitgliedNormalpreis: € 450,00 Jungmitglied KAV / € 525,00 Mitglied KAV/€ 675,00 NichtmitgliedTeilbuchung 1 (7 Std., Fr.): Frühbucher: € 200,00 Jungmitglied KAV/ € 235,00 Mitglied KAV/€ 305,00 NichtmitgliedNormalpreis: € 210,00 Jungmitglied KAV/ € 245,00 Mitglied KAV/€ 315,00 NichtmitgliedTeilbuchung 2* (8 Std., Sa.): Frühbucher: € 225,00 Jungmitglied KAV/ € 265,00 Mitglied KAV/€ 345,00 Nichtmitglied Normalpreis: € 240,00 Jungmitglied KAV/ € 280,00 Mitglied KAV/€ 360,00 Nichtmitglied Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

BAU– UND ARCHITEKTENRECHT

Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

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Wir freuen uns, Ihnen auch 2019 die Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veran-staltung für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Die ak-tuellen Vortragsthemen und Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben. Folgende Themen dürfen wird jedoch bereits ankündigen:

„Neuerungen im Bereich der Feuchte- und Schimmelschäden“Dipl-Ing. Matthias Becker, Königswinter

„Das Ende der Funktionalitätshaftung nach neuem Bauvertragsrecht“RA Dr. Paul Popescu, Köln

„Die BauO NRW“RA Christopher Küas, Köln

N.N.

VERSICHERUNGSRECHT

10. Kölner Versicherungsrechtstag (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

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Wir freuen uns, Ihnen auch 2019 den 10. Kölner Versicherungsrechtstag ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Die aktuellen Vortragsthe-men und Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben.

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71Seminare |

Es lädt ein: Ausschuss Arbeitsrecht Datum & Uhrzeit: Freitag, 08. November 2019, 13.00 –20.30 UhrSamstag, 09. November 2019, 09.00 –18.30 UhrOrt: Steigenberger Hotel, siehe S. 78Kosten:Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): Frühbucher: € 425,00 Jungmitglied KAV/ € 500,00 Mitglied KAV/€ 650,00 NichtmitgliedNormalpreis: € 450,00 Jungmitglied KAV/ € 525,00 Mitglied KAV/€ 675,00 NichtmitgliedTeilbuchung 1 (7 Std., Fr.): Frühbucher: € 200,00 Jungmitglied KAV/ € 235,00 Mitglied KAV/€ 305,00 NichtmitgliedNormalpreis: € 210,00 Jungmitglied KAV / € 245,00 Mitglied KAV/€ 315,00 NichtmitgliedTeilbuchung 2* (8 Std., Sa.): Frühbucher: € 225,00 Jungmitglied KAV/ € 265,00 Mitglied KAV/€ 345,00 Nichtmitglied Normalpreis: € 240,00 Jungmitglied KAV/ € 280,00 Mitglied KAV/€ 360,00 Nichtmitglied Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

Es lädt ein: Ausschuss Gewerblicher Rechtsschutz Datum & Uhrzeit: Freitag, 15. November 2019, 13.00–20.30 UhrSamstag, 16. November 2019, 09.00–18.30 UhrOrt: Pullman Hotel, siehe S. 78Kosten:Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): Frühbucher: € 425,00 Jungmitglied KAV/ € 500,00 Mitglied KAV/€ 650,00 NichtmitgliedNormalpreis: € 450,00 Jungmitglied KAV/ € 525,00 Mitglied KAV/€ 675,00 NichtmitgliedTeilbuchung 1 (7 Std., Fr.): Frühbucher: € 200,00 Jungmitglied KAV/ € 235,00 Mitglied KAV/€ 305,00 NichtmitgliedNormalpreis: € 210,00 Jungmitglied KAV/ € 245,00 Mitglied KAV/€ 315,00 NichtmitgliedTeilbuchung 2* (8 Std., Sa.): Frühbucher: € 225,00 Jungmitglied KAV/ € 265,00 Mitglied KAV/€ 345,00 Nichtmitglied Normalpreis: € 240,00 Jungmitglied KAV/ € 280,00 Mitglied KAV/€ 360,00 Nichtmitglied Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

ARBEITSRECHT

Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

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Wir freuen uns, Ihnen auch 2019 die Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Die aktuellen Vortragsthe-men und Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben.

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

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Das Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz findet am 15.–16. November 2019 im Pullman Cologne Hotel statt. Es behandelt aktuelle Probleme im Bereich des Gewerblichen Rechts-schutzes und richtet sich an Fachanwältinnen und Fachanwälte, aber natürlich auch an alle am Grünen Bereich interessierten Kolleginnen oder Kollegen. Die Teilnehmer erhalten wieder die Möglichkeit, sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO im Zuge dieser Veranstaltung zu besuchen. Bitte beachten Sie hierzu auch die jeweiligen Teilbuchbarkeiten. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Die aktuellen Vortragsthemen und Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben.

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72 | Seminare

KAV Seminare

Es lädt ein: Ausschuss Miet- und WEG-Recht Datum & Uhrzeit: Freitag, 29. November 2019, 13.00–20.30 UhrSamstag, 30. November 2019, 09.00–18.30 UhrOrt: Hyatt Regency Cologne, siehe S. 78Kosten:Komplettbuchung (15 Std., Fr.–Sa.): Frühbucher: € 425,00 Jungmitglied KAV/ € 500,00 Mitglied KAV/€ 650,00 NichtmitgliedNormalpreis: € 450,00 Jungmitglied KAV/ € 525,00 Mitglied KAV/€ 675,00 NichtmitgliedTeilbuchung 1 (7 Std., Fr.): Frühbucher: € 200,00 Jungmitglied KAV/ € 235,00 Mitglied KAV/€ 305,00 NichtmitgliedNormalpreis: € 210,00 Jungmitglied KAV/ € 245,00 Mitglied KAV/€ 315,00 NichtmitgliedTeilbuchung 2* (8 Std., Sa.): Frühbucher: € 225,00 Jungmitglied KAV/ € 265,00 Mitglied KAV/€ 345,00 Nichtmitglied Normalpreis: € 240,00 Jungmitglied KAV/ € 280,00 Mitglied KAV/€ 360,00 Nichtmitglied Teilnahmebescheinigung: 7, 8 oder 15 Std. (§ 15 FAO)Anmeldung: S. 85, www.kav-seminare.deService und Kooperation (siehe S. 48):

MIET- UND WEG-RECHT

Kölner Mietrechtstage 2019 (Komplettbuchung, Teilbuchung 1 und 2)

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Wir freuen uns, Ihnen auch 2019 die Kölner Mietrechtstage ankündigen zu dürfen. Wie gewohnt zeichnet sich die Veranstaltung durch hochkarätige Referenten und interessante Themen aus. Sie haben wieder die Möglichkeit, diese Veranstaltung für sieben, acht oder 15 Vortragsstunden im Sinne des § 15 FAO zu buchen. Die aktuellen Vortragsthemen und Referenten werden Ihnen zeitnah bekannt gegeben.

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73Seminare |

Im Rahmen unserer angebotenen Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen erhalten Sie die Möglichkeit, die erforderlichen 15 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO in einer Veranstaltung zu absolvieren. Diese Veranstaltungen werden jeweils als Teilbuchung sowie als Komplettbuchung angeboten.

9. Kölner Bankrechtstag 15.–16. März 2019 Lindner Hotel City Plaza Köln

Frühjahrsseminar im Transport- und Speditionsrecht 29.–30. März 2019 Park Inn Hotel City West

Herbstseminar Familienrecht 13.–14. September 2019Lindner Hotel City Plaza

9. NRW IT-Rechtstag 19.–20. September 2019Pullman Cologne Hotel

Herbstseminar im Urheber- und Medienrecht 20.–21. September 2019Pullman Cologne Hotel

Herbstseminar im Verkehrsrecht 27.–28. September 2019MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne

Jahresendveranstaltung im Bau- u. Architektenrecht 11.–12. Oktober 2019Köln Marriott Hotel

10. Kölner Versicherungsrechtstag des KAV 08.–09. November 2019 MGallery Hotel Mondial am Dom Cologne

Jahresendveranstaltung im Arbeitsrecht 08.–09. November 2019Steigenberger Hotel Köln

Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz 15.–16. November 2019Pullman Cologne Hotel

Kölner Mietrechtstage 2019 29.–30. November 2019 Hyatt Regency Cologne Hotel

Alle Veranstaltungen werden als Komplettseminar (15 Std. FAO) sowie als Teilbuchung (7 bzw. 8 Std. FAO je Vortragstag) angeboten und umfassen alle Serviceleistungen unseres Seminarprogramms. Hierzu zählen zum Beispiel Kaffeepausen, Mittagessen (siehe Ausschrei-bung), Getränke im Tagungsraum, kostenfreies WLAN etc.

Ab dem Frühjahr 2019 bieten wir Ihnen wieder den Vorzug eines Frühbucherpreises. Die entsprechenden Konditionen entnehmen Sie bitte den Seminarausschreibungen.

Umfangreiche Informationen zu den gebotenen Vortragsthemen und Referenten erhalten Sie in den Seminarausschreibungen dieser Ausgabe und auf der Online-Buchungsplattform www.kav-seminare.de. Bitte beachten Sie die Preisstruktur für KAV Mitglieder, KAV Jungmitglieder und Nichtmitglieder.

Herbstseminare und Jahresendveranstaltungen 2019 (15 Std. FAO*)

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74 | Seminare

in Kooperation mit der DeutschenAnwaltAkademie in Köln

Kurse 2019*

138. Fachanwaltslehrgang Familienrecht (21. Februar 2019 bis 13. Juli 2019)Park Consul Hotel Köln

Kostenbeitrag für KAV Mitglieder: € 1.865,00**Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00**Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00**

36. Fachanwaltslehrgang Medizinrecht (43036-19) (02. Mai 2019 bis 28. September 2019)nH Hotel Köln Altstadt

Kostenbeitrag für KAV Mitglieder: € 1.865,00**Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00**Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00**

35. Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht (05. September 2019 bis 25. Januar 2020)Park Consul Hotel Köln

Kostenbeitrag für KAV Mitglieder: € 1.865,00**Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.185,00**Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00**

35. Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht (10. Oktober 2019 bis 29. Februar 2020)nH Hotel Köln Altstadt

Kostenbeitrag für KAV Mitglieder: € 1.995,00**Kostenbeitrag für Nichtmitglieder: € 2.350,00**Kostenbeitrag für alle Klausuren: € 220,00**

* Gilt für die Kurse ab 2019: Gebühr inkl. ausführlichen digitalen Seminarunterlagen und Pau-senerfrischungen, gedruckte Seminarunterlagen sind gegen einen Aufpreis von € 150,00** erhältlich.

**keine USt. (DeutscheAnwaltAkademie)

Profitieren Sie als KAV Mitglied von den günstigsten Teilnahmegebühren. Vertragspartner dieser Kurse ist die DeutscheAnwaltAkademie.

Umfangreiche Informationen zu den Kursen finden Sie online unter www.kav-seminare.de.

In der jeweiligen Kursbeschreibung mit Informationen zu den Referenten, Themen und Vortragsdaten finden Sie zudem ein hin-terlegtes Anmeldeformular. Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Formular für Ihre Kursanmeldung, um sicherzustellen, dass Sie den günstigsten Teilnahmebeitrag buchen können.

Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung steht Ihnen die DeutscheAnwaltAkademie für alle Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Fachanwaltslehrgänge 2019

Seit dem Jahr 2015 bieten Ihr Kölner Anwaltverein und die DeutscheAnwaltAkademie gemeinsam und erfolgreich Fachanwaltskurse in verschiedenen Rechtsgebieten in Köln an. Beide Institutionen bündeln hiermit ihre Kompetenzen auf dem Kölner Markt, um den Vereinsmitgliedern des KAV sowie externen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein attraktives und preis-leistungsorientiertes Angebot im Bereich der Fachanwaltsausbildung zu offerieren.

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75Seminare |

Eines unserer Top-Leasingangebote für Geschäftskunden ¹:z.B. Audi A1 Sportback 30 TFSI 85 kW (116 PS) 6-Gang *

* Kraftstoff verbrauch nach 99/94/EG (l/100 km): Innerorts 5,9; Außerorts 4,1; Kombiniert 4,8; CO2-Emissionen (g/km) kombi-niert 108; Effi zienzklasse B. Angaben zu den Kraftstoff verbräuchen und CO2-Emissionen sowie Effi zienzklassen bei Spannbrei-ten in Abhängigkeit vom verwendeten Reifen-/ Rädersatz.

Lackierung Cortinaweiss, Innenausstattung Schwarz-Schwarz / Schwarz-Schwarz / Schwarz / Titangrau, Elektronisches Stabilisie-rungsprogramm, Elektromechanische Servolenkung, Multifunktionskamera, Sportback, Wegfahrsperre elektronisch, Start-Stop-System mit Rekuperation, Spurverlassenswarnung u. v. m.

Richard Stein GmbH & Co. KG

Gummersbacher Str. 5551645 GummersbachTel.: 02261/8107 – 0 [email protected], www.autohaus-stein-gm.de

Monatliche Leasingrate ¹:

€ 179,–

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¹ Alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Der Händler berechnet Überführungspauschale und Zulassungskosten in Höhe von € 1.038,00 gesondert. Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braun-schweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasing-Vertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Das Angebot gilt nur für Kunden, die zum Zeitpunkt der Bestellung bereits sechs Monate als Gewerbetreibender (ohne gültigen Kon-zern-Großkundenvertrag bzw. die in keinem gültigen Großkundenvertrag bestellberechtigt sind), selbstständiger Freiberufl er, selbst-ständiger Land- und Forstwirt oder in einer Genossenschaft aktiv sind. Bei der vom Kunden ausgeführten Tätigkeit muss es sich um seine Haupteinnahmequelle handeln.

Nähere Informationen erhalten Sie unter www.audi.de oder bei uns. Weitere Motorisierungen, Farben und Ausstattungen gegen Mehr-preis bestellbar. Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf vorbehalten.

Weitere Informationen zum offi ziellen Kraftstoff verbrauch und den offi ziellen spezifi schen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwa-gen können dem „Leitfaden über den Kraftstoff verbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den bisherigen Fahrzyklus NEFZ ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoff verbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpfl ichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgeneh-migt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns oder unter www.audi.de/wltp.

² In dem Angebot ist die Aktionsprämie des Händlers in Höhe von € 2.189,15 enthalten.

³ In dem Angebot ist die Aktionsprämie des Herstellers in Höhe von € 468,85 enthalten.

SteinGruppe-Preis: € 18.605,04Einmalige Sonderzahlung: € 0,–SteinGruppe Aktionsprämie ²: € 2.189,15

Audi Aktionsprämie ³: € 468,85Jährliche Fahrleistung: 10.000 kmVertragslaufzeit: 36 Monate

Audi Business

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76 | Seminare

Zusatzausbildung zum ⁄ r Fachsekretär ⁄ in für Familienrecht

Jeder im Familienrecht tätige Rechtsanwalt weiß, dass es sehr viele Arbeitsschritte gibt, die sich ständig wiederholen. Mit einer guten Anleitung sind viele Arbeitsschritte auch vom qualifizierten Personal zu meistern. Zu diesen Dingen zählen u. a.:

• das Ausfüllen des VKH-Formulars gemeinsam mit den Mandanten und das Zusammenstellen der dafür erforder-lichen Belege

• das Ausfüllen des Formulars für den Versorgungsaus-gleich und das Übersenden der einzelnen Auskünfte an die Mandanten

• das Vorbereiten und Entwerfen des Scheidungsantrages

• das Vorbereiten von Besprechungsterminen, indem das Personal die dafür erforderlichen Unterlagen mit den Mandanten bespricht

• usw. Des Weiteren ist es auch unumgänglich, dass das Personal über ein Minimum an Kommunikationsgeschick verfügt. Gerade im Familienrecht haben die Mandanten oft das Bedürfnis, ihre Sorgen und Nöte und insbesondere aktuelle Geschehnisse unmittelbar und sofort mit ihrem Anwalt zu besprechen. Ein oftmals eng gestrickter Zeitplan lässt eine sofortige Rücksprache mit dem Rechtsanwalt leider oftmals nicht zu. Geschultes Personal kann hier jedoch eine sinnvol-le Brücke zwischen Anwalt und Mandanten bilden. Vielfach reicht es den Mandanten bereits, ihre Anliegen dem Personal mitzuteilen. Im Laufe eines Mandatsverhältnisses können somit die Mitarbeiter schon zu kompetenten und zuverlässigen Ansprechpartnern für die Mandanten werden.

Sachstandsanfragen und auch Verständnisfragen in Bezug auf Formulare oder mitzubringende Unterlagen können ebenfalls vom qualifizierten Personal übernommen werden. Die Idee des Seminars soll daher an die Besonderheiten des Familienrechtes unmittelbar anknüpfen. Zum einen soll es das Personal in den juristischen Dingen schulen, aber auch auf die sogenannten Softskills eingehen, die not-wendig sind, damit die Mandantschaft das Gefühl hat, gut aufgehoben zu sein, ohne dass diese Leistung ausschließ-lich von dem Rechtsanwalt erledigt werden muss.Damit wird der Rechtsanwalt in vielfacher Hinsicht entlas-tet. Zeitraubende Gespräche, in denen die Mandantschaft immer und immer wieder auf Emotionen eingehen möchte, können kompetent und qualifiziert vom Sekretariat aufge-fangen werden. So wird kein Mandant im Regen stehen ge-lassen, sondern aufgrund von Kommunikationsgeschick und Gesprächsführungstechniken, die das Personal beherrscht, gut aufgefangen.Die Idee ist daher, den Lehrgang in mehrere Abschnitte auf-zuteilen. Neben den juristischen Kenntnissen stehen daher der Umgang und die Kommunikation mit dem Mandanten ebenfalls im Vordergrund. Es soll die Mandatsannahme am Telefon, der Umgang mit schwierigen Mandanten und auch die selbstständige Überwachung der einzelnen immer wiederkehrenden Arbeitsabläufe und Schritte eingeübt und vertieft werden. Dabei sollen die Teilnehmer selbst aus-probieren und für sich schließlich die besten Möglichkeiten mitnehmen.Das Seminar richtet sich sowohl an Auszubildende als auch an langjährige Fachangestellte, die im Bereich des Famili-enrechtes arbeiten oder aber dahin umsatteln wollen.

RAin Carmen Grebe, Köln RAin und Mediatorin Eva Friepörtner, Köln

RA Norbert Schneider, Neunkirchen-Seelscheid

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Termine und Inhalte zur Zusatzausbildung:

• Mittwoch, 20. Februar 2019, 16.30–19.15 Uhr – 2,5 Std. Ort: Courtyard by Marriott Hotel Grundlagen des materiellen Rechts RAin Carmen Grebe, Köln

• Freitag, 29. März 2019, 13.00 –18.30 Uhr – 5 Std. Ort: Köln Marriott Hotel Büroorganisation RAin Carmen Grebe und RAin Eva Friepörtner, Mediatorin – beide Köln

• Samstag, 30. März 2019, 09.00 –14.30 Uhr – 5 Std. Ort: Courtyard by Marriott Hotel Kommunikationstraining für den Kanzleialltag RAin Carmen Grebe und RAin Eva Friepörtner, Mediatorin – beide Köln

• Mittwoch, 03. April 2019, 16.30–19.15 Uhr – 2,5 Std. Ort: Courtyard by Marriott Hotel Kostenrecht RA Norbert Schneider, Neunkirchen-Seelscheid

Die Teilnehmer dieser Zusatzausbildung bekommen nach erfolgreicher Teilnahme an allen vier Kurseinheiten (insgesamt 15 Zeitstunden) ein entsprechendes Zertifikat über ihre Teilnahme.

Im Falle eines Kurs-Versäumnisses wird eine Teilnahmebescheinigung über die absolvierten Kurseinheiten erteilt. Der versäumte Kursinhalt kann im Rahmen einer erneuten, zukünftigen Durchführung dieser Zusatzausbildung nachgeholt werden (Realisierung des Nachfolgekurses vorausgesetzt).

Hinweis: Bitte beachten Sie den abweichenden Veranstaltungsort am 29. März 2019.

Kostenbeitrag/Komplettbuchung:Mitarbeiter von KAV Mitgliedern: € 400,00Mitarbeiter externer Kanzleien: € 450,00 inklusive aller vier Kurse und Pausenverpflegung

Kostenbeitrag/Teilbuchung am 20. Februar 2019Mitarbeiter von KAV Mitgliedern: € 67,00 Mitarbeiter von Nichtmitgliedern:€ 75,00

Kostenbeitrag/Teilbuchung am 29. März 2019Mitarbeiter von KAV Mitgliedern: € 133,00 Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 150,00

Kostenbeitrag/Teilbuchung am 30. März 2019Mitarbeiter von KAV Mitgliedern: € 133,00 Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 150,00

Kostenbeitrag/Teilbuchung am 03. April 2019Mitarbeiter von KAV Mitgliedern: € 67,00 Mitarbeiter von Nichtmitgliedern:€ 75,00

Anmeldung online unter www.kav-seminare.de sowie über das auf Seite 85 hinterlegte Anmeldeformular.

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78 | Seminare

Veranstaltungsorte und Parkhinweise

TH KölnClaudiusstraße 1, 50678 KölnParkhinweis: Es befinden sich zahlreiche öffentliche Parkplätze in der Umgebung der TH Köln.

Park Inn by Radisson Köln City WestInnere Kanalstraße 15, 50823 KölnParkhinweis: Das Hotel verfügt über einen Parkplatz. Alternative Parkmöglichkeiten ergeben sich in den Seitenstraßen.

NeptunbadNeptunplatz 1, 50823 KölnParkhinweis: Das Neptunbad verfügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler) in der Tiefgarage.

Köln Marriott HotelJohannisstraße 76–80, 50668 KölnParkhinweis: Das Hotel verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbstzahler). Alternativ befindet sich das Parkhaus Rhein Triadem direkt gegenüber der Einfahrt zur Hotelgara-ge (Selbstzahler).

Lindner Hotel City PlazaMagnusstraße 20, 50672 KölnParkhinweis: Eine kostenpflichtige öffent-liche Tiefgarage mit Zugang zum Hotel befindet sich im Gesamtgebäudekomplex.

MGallery Hotel Mondial am Dom CologneKurt-Hackenberg-Platz 1, 50667 KölnParkhinweis: Das Hotel verfügt über eine Parkebene (Selbstzahler), die über den auf der Rückseite des Hauses befindlichen Pkw-Aufzug zu erreichen ist. Alternativ be-findet sich das Parkhaus Groß-Sankt-Martin (Selbstzahler) direkt neben dem Hotel.

Landgericht KölnLuxemburger Str. 101, 50939 KölnParkhinweis: Das Justizparkhaus sowie der Anwaltsparkplatz befinden sich hinter dem Gerichtsgebäude und stehen Ihnen bis 20.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung. Nach dieser Zeit werden beide Parkmöglichkeiten geschlossen.

Azimut Hotel Köln City CenterHansaring 97, 50670 KölnParkhinweis: Das Parkhaus im Saturnhoch-haus (Backsteingebäude des Hotels) ist durchgehend geöffnet (Selbstzahler). Das Parkhaus im neuen Saturngebäude (Selbst-zahler) schließt um 20.00 Uhr.

Pullman Cologne HotelHelenenstraße 14, 50667 KölnParkhinweis: Das Pullman Cologne Hotel verfügt über eine eigene Tiefgarage (Selbst-zahler). Alternativ befindet sich das Park-haus des Lindner City Plaza Hotels auf der Magnusstraße in Laufnähe (Selbstzahler).

NH Collection Köln MediaparkIm Mediapark 8b, 50670 KölnParkhinweis: Parkhinweis: Die kostenpflich-tige Tiefgarage des Mediaparks befindet sich in unmittelbarer Nähe.

Hyatt Regency Köln HotelKennedy-Ufer 2 a, 50679 KölnParkhinweis: Das Hyatt Regency Hotel ver-fügt über eigene Parkplätze (Selbstzahler), sowohl Außenstellplätze als auch Stellplätze in der Tiefgarage sind vorhanden.

Courtyard by Marriott HotelDagobertstraße 23, 50668 KölnDas Hotel verfügt über eine eigene Tiefgara-ge (Selbstzahler).

Steigenberger HotelHabsburgerring 9–13, 50674 KölnParkhinweis: Die kostenpflichtige öffentliche Tiefgarage am Rudolfplatz befindet sich in unmittelbarer Nähe.

The Midtown HotelKaiser-Wilhelm-Ring 48, 50672 KölnEine kostenpflichtige öffentliche Tiefgarage befindet sich direkt vor dem Hotel.

Die Vortragsveranstaltungen des Kölner Anwaltverein e. V. werden an verschiedenen Veranstaltungsorten im Kölner Stadtgebiet durchgeführt. In dieser Rubrik finden Sie die genauen Adressangaben sowie Hinweise zu den vor Ort gebotenen Parkmöglichkeiten. Wir freuen uns, Sie vor Ort begrüßen zu dürfen!

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80 | Annoncen

Annoncen

Bürogemeinschaft

BÜROGEMEINSCHAFT in herausra-gender zentraler Innenstadtlage (Breite Straße) über den Dächern von Köln in kernsaniertem Objekt geboten (Lichtbilder unter www.drstark.de/angebot.html). Zur Verfügung steht ein heller u. ruhiger Büroraum (bei Bedarf auch zwei Büroräume) mit einer Größe von ca. 21 qm. Gemeinsa-me Sekretariatsbenutzung sowie die Inanspruchnahme von Sekre-tariatsdienstleistungen ist ebenso möglich, wie die gemeinsame Nutzung des separaten Schreib-zimmers, der Küche, des Emp-fangsbereichs, der Dachterrasse u. des Besprechungszimmers. Gleiches gilt für die Nutzung der Bibliothek/Literatur u. der Juris-Datenbank. Die Kanzlei ist hochwertig ausgestattet u. ver-

fügt über modernste Telekommu-nikations- u. EDV-Einrichtungen. Pkw-Tiefgaragenstellplätze u. Archivräume im Hause optional vorhanden. Freundliches, kolle-giales Miteinander ist für unsere seit nunmehr fast 20 Jahren bestehende Bürogemeinschaft ebenso selbstverständlich, wie kostenfreie Termins- u. Urlaubs-vertretungen. Von Interesse wäre auch eine Übernahme/Unter-stützung von Mandaten aus den Bereichen FamR, ImmobilienR u. ArbeitsR.Anfragen an: RA Dr. Stark, Tel.: 0221/272470 od. Mobil: 0177/3579357

Kanzlei in erstklassiger Lage in Köln sucht weitere(n) Kollegin/Kollegen mit ergänzenden Fachbereichen. Unsere Kanzlei befindet sich in zentraler Lage mit Blick auf das OLG Köln am

Reichenspergerplatz. Zu vergeben ist ein Zimmer (10 qm) inkl. Nut-zung von Empfang, Wartebereich, Sekretariat, WC u. Küche. Eine Anbindung an unsere zentrale Serveranlage (ggf. mit RA-Micro) u. Drucksystem kann erfolgen.Anfragen an: Tel.: 0221/9730380, E-Mail: [email protected]

Repräsentativer, heller, ca. 40 qm großer Büroraum in schö-nem Altbau Nähe Zoo/Flora in freundlicher, unkomplizierter Bürogemeinschaft zu vermieten. Die Nutzung von Telefon- u. Netz-werkanschlüssen, Warteraum, Kü-che, Diele, WC u. Abstellraum sind selbstverständlich inbegriffen. Eine Besichtigung ist jederzeit möglich. Anfragen an: Anwaltskanzlei Doris John, Stammheimer Str. 10, 50735 Köln,

Tel.: 0221/283120, E-Mail: [email protected]

Bürogemeinschaft in Köln u. Leverkusen sucht für den Standort Leverkusen Verstärkung. Es stehen 1–2 Räume in einer Größe von jeweils ca. 15 qm zur Verfügung. Es wird ein/e Kollege/Kollegin gesucht, der/die noch freie Kapazitäten hat. Die kom-plette Infrastruktur ist vorhanden u. kann mitbenutzt werden. Die weiteren Einzelheiten sollten in einem persönlichen Gespräch erörtert werden.Anfragen an: RA Martin Daams, Burscheider Straße 86 a, 51381 Leverkusen, Tel.: 02171/36337-0

Rechtsanwältin-nen/Rechtsanwälte Erfahrener Anwalt, seit 38 Jahren selbstständig in Kerpen, Allround-anwalt mit Schwerpunkten im StrafR u. VerkehrsR, sucht freie Mitarbeit in einem Anwaltsbüro Raum Köln, Kerpen, Bergheim, Frechen, auch Termins- u. Ur-laubsvertretungen.Anfragen an: RA Rainer Marx, Fax: 02273/5940962

Wir suchen Verstärkung für unser Team. Gesucht wird ein(e) RA/RAin in Vollzeit angestellt od. in freier Mitarbeit im zivilrechtlichen Bereich. Spezialisierung möglich u. erwünscht. Anfragen schriftlich an: CHIFFRE KAV4-2018-1

Wir sind eine gewerkschaftlich orientierte Kanzlei für ArbeitsR in Köln mit derzeit einer FAin u. fünf FA für ArbeitsR. Unser Schwerpunkt liegt im kollektiven

ArbeitsR bei der Beratung u. Vertretung von Betriebsräten, Ge-samtbetriebsräten u. Konzernbe-triebsräten. Darüber hinaus sind wir in nahezu allen Bereichen des IndividualarbeitsR tätig. Zum 01.01.2019 od. später suchen wir eine/einen RAin/RA (m/w/d). Neben sehr guten Kenntnissen des ArbeitsR legen wir Wert auf die Fähigkeit, selbstständig u. zielorientiert die Interessen unserer Mandanten wahrzuneh-men. Wir bieten: spannende arbeitsrechtliche Mandate, eine

angemessene Vergütung sowie die Mitarbeit in einem kollegialen Team mit konkreter Partnerpers-pektive. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail od. per Post.Anfragen an: RAe Decruppe & Kollegen, RA Wüllenweber, Venloer Str. 44, 50672 Köln, Tel.: 0221/5696171, E-Mail: [email protected].

Mitarbeiter/ Referendare Rechtsanwaltsfachangestellte/r in persönlichem u. spannenden Umfeld ab 01.10.2018 gesucht. Wir suchen eine/n selbstbewusste/n Rechtsanwaltsfachangestellte/n als Vollzeitkraft für spannende u. abwechslungsreiche Arbeits-tage als Teil einer erfahrenen u. kompetenten Bürogemeinschaft mit Hauptbetätigungen im Strafrecht. Wir bieten mehr als eine Kaffeemaschine u. Schrift-satzvorlagen. Nämlich: eine persönliche u. freundschaftliche

Atmosphäre, schnellen Zugang in ein eingespieltes Team, Anleitung durch erfahrene u. jahrelang im Strafrechtbereich tätige Mitarbei-terin, ausbildungsorientierte Arbeit mit spannendem Inhalt, flache Hierarchien u. selbstständiges u. eigenverantwortliches Arbeiten. Bei uns geht es um mehr als Tastenanschläge pro Minute od. eine freundliche Telefonstimme. Denn wir suchen Hartnäckig-keit u. Durchsetzungsvermögen gegenüber Ermittlungsbehörden, aber auch Mandanten u. Kollegen, schnelle Reaktion u. Auffassungs-gabe, Einsatzbereitschaft, Organi-sationstalent u. Kreativität sowie

Kommunikationsbereitschaft, -fähigkeit u. -willigkeit u. das, was Sie ohnehin schon kennen (Kennt-nisse im Umgang mit RA–Micro, Schriftsätze schreiben u. bearbei-ten usw.) Arbeitszeit: Vollzeit.Anfragen an: RA Günter J. Teworte, Zülpicher Straße 83, 50937 Köln, Tel.: 0221/728070, E-Mail: [email protected]

Wir sind eine zivilrechtlich aus-gerichtete Kanzlei mit Fachan-waltsspezialisierungen u. bieten Referendaren die Möglichkeit, ihre Ausbildung in der Anwaltsstati-on sowie der Pflichtwahlstation

bei uns durchzuführen mit der Möglichkeit, nach dem Assessor-Examen bei uns als Rechtsanwalt tätig zu sein. Gleichfalls bieten wir Berufsanfängern eine Anfangs-stelle.Anfragen an:RAe Klocke & Linkens, Tel.: 0221/9127870, E-Mail: [email protected]

Rechtsanwaltsfachangestellte/r als Insolvenzsachbearbeiter/-in für Insolvenzverwalterkanzlei im Zen-trum von Köln gesucht. Erfahrung bei der Bearbeitung von Verbrau-cherinsolvenzverfahren, insbe-sondere Kenntnisse in Winsolvenz

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Wussten Sie eigentlich schon ...

... dass Sie als KAV Mitglied im direkten Vergleich zu Nichtmitgliedern bei jeder Seminarbuchung aus dem KAV Fortbildungsprogramm sparen und dass unsere Jungmitglieder* davon besonders profitieren?

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Schön, dass Sie ein Teil des KAV sind und falls (noch) nicht, dann wird es höchste Zeit uns kennenzulernen!

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Kölner Anwaltverein e. V.

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Erleben Sie die zahlreichen Vorteile Ihrer KAV Mitgliedschaft!

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Schaltung von Annoncen im KAV MagazinFür Mitglieder des KAV e. V. sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen in dem KAV Magazin kostenfrei. Nichtmitgliedern sowie deren Mitarbeiter bieten wir die Annoncenschaltung zu € 36,00 inkl. 19 % MwSt. an. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir € 74,00 inkl. 19 % MwSt.

Vermietung/ Verkauf Nachmieter gesucht für An-waltskanzlei in Dellbrück. Aus Altersgründen werde ich mich im Laufe des nächsten Jahres beruflich zurückziehen. Für die von mir angemietete Anwalts-kanzlei in Köln Dellbrück, zentrale gute Lage, suche ich eine/einen Nachmieterin/Nachmieter. Die Räumlichkeiten sind ca. 75 qm groß. Ggf. kann auch ein Teil der Einrichtung günstig übernommen werden. Ich habe hier in Dellbrück seit 15 Jahren fast ausschl. famili-enrechtliche Mandate bearbeitet. Die Kanzleiräume sind deshalb vielleicht besonders geeignet für

eine/einen Kollegin/Kollegen mit entsprechendem Fachgebiet bzw. Interessenschwerpunkt. Nach Absprache können auch Mandate übernommen werden.Anfragen an: RAin E. Urlings, Tel.: 0221/623071

Familienrechtlich tätige Anwältin u. Mediatorin im Rhein-Erft-Kreis sucht mittelfristig Nachfolge. Die Räumlichkeiten sind für 1–2 Anwälte/Anwältinnen geeignet. Übernahme des Mandanten- u. Aktenbestandes Verhandlungssa-che. Es besteht die Bereitschaft zur Hilfe bei der Einarbeitung in den Aktenbestand u. bei den Bemühungen um den Erhalt des Mandantenstamms.Für die Übergangszeit kann das

Mitbringen von eigenen Mandaten sinnvoll sein.Anfragen schriftlich an:CHIFFRE KAV4-2018-2

Helles, gut geschnittenes Anwalts-büro (18 qm) in repräsentativer verkehrsgünstiger Innenstadtlage (Nähe Heumarkt, keine Fuß-gängerzone) ab sofort an einen Kollegen od. eine Kollegin zu vermieten. Ein moderner Bespre-chungsraum, Teeküche, Keller, EDV, Telefonanlage, etc. können gerne mitbenutzt werden. Ein Personal-arbeitsplatz steht bei Bedarf zur Verfügung. Anfragen an:RAin Simone Huckert, Tel: 0221/27782753, E-Mail: [email protected]

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Stück.Anfragen an: RA Reuter, Tel.: 02273/2949 od. Mobil: 0151/15704354 (nur dienstags 10 – 17 Uhr) Barzahlung bei Abholung in Kerpen-Horrem.

erforderlich, Teilzeitbeschäftigung ist möglich. Wir sind eine über-regional tätige Insolvenzkanzlei u. suchen für unser Kölner Büro Verstärkung. Anfragen an:

RA Dr. Christoph Munz, persönl./vertraul., Hohenzollernring 39–41, 50672 Köln,E-Mail: [email protected]

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Köln | Am Neumarkt

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Teilnahmebedingungen für das Fortbildungsangebot des Kölner AnwaltVerein e. V.1. Veranstalter des FortbildungsangebotsVeranstalter ist der Kölner AnwaltVerein e. V., satzungsgemäß vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn RA Markus Trude, oder den stellv. Vorsitzenden, Herrn RA Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner (gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des Kölner Anwaltvereins vom 15. März 1946 in der Fassung vom 11. September 2012), Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Köln, 43 VR 4781; Telefon: 0221/285602-20 (montags bis freitags 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr), Telefax: 0221/4414-57,E-Mail: [email protected],Internet: www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwalt-Verein-e.V2. GeltungsbereichDer Kölner AnwaltVerein e. V. führt Seminare, Fortbil-dungsveranstaltungen und Fachanwaltslehrgänge nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen durch.3. Wie kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustandeSoweit wir Ihnen über unsere Internetseiten www.koelner-anwaltverein.de oder www.koelner-anwaltverein.de/KoelnerAnwaltVerein-e.V, über unsere Mitgliederzeitschrift „KAV Magazin“, über ei-nen unserer Flyer oder auf sonstigem Weg (z. B. über ein Anmeldeformular unter www.kav-seminare.de) Fortbil-dungsveranstaltungen anbieten, stellt dies lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Vertragsangebotes dar. Indem Sie eine Bestellung per Brief, Telefax oder Telefon absenden, geben Sie ein Angebot gemäß § 145 BGB ab. Wir bestätigen Ihnen per Brief oder Telefax den Vertrags-schluss. Sofern Sie dies angegeben haben, übersenden wir Ihnen die vorgenannten Bestätigung per E-Mail. 4. Annahme der BuchungWenn Sie eine Fortbildungsveranstaltung per Brief, Telefon oder Telefax buchen, bestätigen wir Ihnen in-nerhalb von ca. fünf Werktagen, ob wir Ihr Angebot zum Abschluss des Vertrages über die von Ihnen gewünschte Fortbildungsveranstaltung annehmen.5. WiderrufsrechtWenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.a) WiderrufsbelehrungSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, dieKölner AnwaltVerein e. V. Reichenspergerplatz 150670 KölnTelefax: 0221/4414-57E-Mail: [email protected],mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.b) WiderrufsfolgenWenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mittei-lung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns ein-gegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprüngli-chen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzah-lung Entgelte berechnet.Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen wäh-rend der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienst-leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im

Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.6. Teilnahmegebühren und FälligkeitSämtliche Teilnahmegebühren der vom Kölner AnwaltVer-ein e. V. angebotenen Veranstaltungen sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.Die Teilnahmegebühren für Ihre gebuchte Fortbildungs-veranstaltung (Seminare, Fachanwaltskurse, Zusatzausbil-dungen etc.) wird mit dem Zugang der Rechnung fällig.Soweit wir dies anbieten, können Sie zu ermäßigten Teilnahmegebühren teilnehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt des Fachanwaltslehrganges oder zum Zeitpunkt der berufsbegleitenden Zusatzausbildung Mitglied des Kölner Anwaltvereins und weniger als fünf Jahre als Rechts-anwalt zugelassen sind. Bitte beachten Sie auch die Informationen auf unserer Website zu der finanziellen Fördermöglichkeit dieser Kurse durch das Land NRW mit einem sog. Bildungsscheck. 7. Sonderkündigungsrechta) Sonderkündigungsrecht bei SeminarenSie können bis zu 14 Tage vor Seminarbeginn die von Ihnen gebuchte Fortbildungsveranstaltung kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr.Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veran-staltungstermin, berechnen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale entstanden sind.b) Sonderkündigungsrecht bei Fachanwaltskursen oder ZusatzausbildungenSie können bis zu zwei Monate vor Beginn des Fachan-waltskurses oder der Zusatzausbildung den von Ihnen gebuchten Fachanwaltskurs oder die Zusatzausbildung kündigen. In diesem Fall erlischt unser Anspruch auf die vereinbarte Teilnahmegebühr.Kündigen Sie bis zum Ablauf des Tages vor dem Veran-staltungstermin, berechnen wir Ihnen eine Pauschale in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr. Diese Pauschale wird sofort fällig. Sie dürfen uns nachweisen, dass uns durch Ihre Kündigung finanzielle Nachteile nicht oder nicht in Höhe der von uns berechneten Pauschale entstanden sind.c) Form der KündigungSie können Ihre Kündigung schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erklären.8. Programmänderung und Absage von Fortbildungsveranstaltungen durch die Kölner Anwaltverein Service GmbHWir bitten um Verständnis dafür, dass wir Fortbildungs-veranstaltungen jeglicher Art absagen können, wenn z. B. ein Dozent ausfällt oder die geplante Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sofern wir von diesem Recht Ge-brauch machen, informieren wir Sie von unserer Absage so rechtzeitig wie möglich. Bitte informieren Sie sich stets online über die aktuellen Kursinformationen oder kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle. Sollten wir Fort-bildungsveranstaltungen absagen, erstatten wir Ihnen die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sons-tigen Erfüllungsgehilfen des Kölner AnwaltVerein e. V. 9. ArbeitsunterlagenIm Rahmen einer Vielzahl der vom Kölner AnwaltVerein e. V. angebotenen Fortbildungsveranstaltungen stellen die Referenten Ihnen Arbeitsunterlagen zur Verfügung. Wir weisen Sie darauf hin, dass grundsätzlich kein Anspruch auf diese Arbeitsunterlagen besteht. Sofern der jeweilige Referent einwilligt, übermitteln wir Ihnen diese Arbeitsunterlagen im Nachgang zur jeweiligen Veranstal-tung per E-Mail. Zu diesem Zweck legen wir im Rahmen der Veranstaltung entsprechende Listen aus, auf denen Sie ihre E-Mail-Adresse eintragen können.Der Kölner AnwaltVerein e. V. haftet nicht für den Inhalt der Fortbildungsveranstaltung oder der begleitenden Ar-beitsunterlagen, es sei denn der Kölner AnwaltVerein e. V. oder einer seiner Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.10. UrheberrechtDie ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheber-rechtlich geschützt. Sie dürfen diese nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des entsprechenden Referenten und des Kölner Anwaltverein e. V. vervielfäl-tigen. Die Skriptmaterialien stehen exklusiv den Teilneh-mern der entsprechenden Fortbildungsveranstaltung zur Verfügung.

11. DatenschutzWenn wir Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, beachten wir die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Wir speichern die uns übermittelten personenbezogenen Daten, wie z. B. Name, Adresse, Bankverbindung und E-Mail-Adresse, zur Abwicklung Ihrer Seminaranmeldung. Sollten Sie Informationen über weitere Veranstaltun-gen wünschen, benötigen wir hierzu Ihre Einwilligung. Sollten Sie per Brief, Telefon oder Telefax eine unserer Fortbildungsveranstaltungen buchen, teilen Sie uns bitte mit, ob wir Sie über weitere Veranstaltungen informieren dürfen. 12. Teilnahmebescheinigung oder Zertifikata) FortbildungsveranstaltungenSofern Sie an einer unserer Fortbildungsveranstaltun-gen teilgenommen haben, erteilen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstaltungen führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmerliste zu bestä-tigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahmebestätigung nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltungen. Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben.Unsere Fortbildungsveranstaltungen sind in der Regel als Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO geeignet. Eine endgültige Entscheidung über die Eignung als Pflichtfortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO trifft die für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer.b) Fachanwaltskurse oder ZusatzausbildungenFür die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines unserer Fachanwaltskurse oder eine unserer Zusatzausbil-dungen, erteilen wir Ihnen ein Zertifikat. Zum Nachweis Ihrer Teilnahme an einer unserer Fortbildungsveranstal-tungen führen wir Teilnehmerlisten. Sollten Sie an der Ausstellung einer Teilnahmebestätigung interessiert sein, bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung durch Ihre Unterschrift auf der Teilnehmer-liste zu bestätigen. Wir übersenden Ihnen die Teilnahme-bestätigung nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltun-gen. Dies setzt voraus, dass Sie die Teilnahmegebühren für die Fortbildungsveranstaltung vollständig bezahlt haben. 13. HaftungsbegrenzungIhre Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeb-licher Aufwendungen richten sich nach den folgenden Bestimmungen.a) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetz-lichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von uns beruhen, haften wir unbeschränkt.b) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haften wir un-beschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.c) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das Fünffache des von Ihnen geschuldeten Netto-Entgelts sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet werden muss.14. Anwendbares Recht, GerichtsstandAuf unsere Verträge wenden wir nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) an.Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist unser Sitz. Gerichtsstand ist Köln.Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so be-rührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

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Anmeldeformular für Seminare des Kölner Anwaltverein e. V.

Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag18.01.19 KAV1-02-19 Der Telefonkontakt – die Visitenkarte Ihres Hauses Mitarbeiter von Mitgliedern: € 158,00

Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 180,00

19.01.19 VerkR1-01-19 Der Zeugenbeweis im Verkehrsunfall JM: € 275,00 / M: € 300,00 / NM: € 350,00*

23.01.19 KAV1-01-19 Prozesskostenhilfe JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00*

24.01.19 StrafR1-01-19 Begutachtungen mit Hilfe des Polygraphen (Lügendetektor) – untauglich oder unverzichtbar

JM: € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00*

29.01.19 ZPO1-11-18 Vollstreckung von Forderungen im europäischen Ausland JM: € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00*

06.02.19 SozR1-02-19 Einstweiliger Rechtsschutz in sozialgerichtlichen Verfahren JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00*

06.02.19 ErbR1-02-19 Nachlassgerichtliches Verfahren JM: € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00*

16.02.–23.03.19

KAV1-02-19-KLK Klausurenkurs 2019 – Komplett Mitarbeiter von Mitgliedern: € 210,00Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 240,00

16.02.19 KAV1-02-19-KLK Klausurenkurs – Rechtskunde Mitarbeiter von Mitgliedern: € 70,00Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 80,00

13.02.19 KAV1-02-19 Grundlagen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00*

20.02.19 VerwR1-02-19 Öffentliches Baurecht in der Praxis JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00*

20.02.–03.04.19

FamR1-02-19 Zusatzausbildung zum/r Fachsekretär/in für Familienrecht – Komplettbuchung

Mitarbeiter von Mitgliedern: € 400,00Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 450,00

20.02.19 FamR2-02-19 Zusatzausbildung zum/r Fachsekretär/in für Familienrecht –Teilbuchung 1/Grundlagen des materiellen Rechts

Mitarbeiter von Mitgliedern: € 67,00Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 75,00

21.02.19 ZPO1-02-19 Berufung im Zivilprozess JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00*

23.02.19 KAV2-02-19 Klaurenkurs – ZPO Mitarbeiter von Mitgliedern: € 70,00Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 80,00

12.03.19 ErbR1-03-19 Nachfolgeregelungen bei Gesellschaften – im Spannungsfeld zwischen Gesellschafts-, Erb- und Steuerrecht

JM: € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00*

16.03.19 KAV1-03-19 Klausurenkurs – RVG Mitarbeiter von Mitgliedern: € 70,00Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 80,00

15.–16.03.19 BankR1-03-19 9. Kölner Bankrechtstag – Komplett JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00*

15.03.19 BankR1-03-19-1 9. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 1 JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00*

16.03.19 BankR1-03-19-2 9. Kölner Bankrechtstag – Teilbuchung 2 JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00*

16.03.19 StrafR1-03-19 Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht

JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00**

20.03.19 FamR1-03-19 Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenverein-barungen

JM: € 150,00 / M: € 175,00 / NM: € 225,00*

23.03.19 KAV2-03-19 Klausurenkurs – REWE Mitarbeiter von Mitgliedern: € 70,00Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 80,00

29.–30.03.19 TranspR1-03-19 1. Frühjahrsseminar Transport- und Speditionsrecht – Komplettbuchung JM: € 395,00 / M: € 440,00 / NM: € 490,00*

29.03.19 TranspR1-03-19-1 1. Frühjahrsseminar Transport- und Speditionsrecht – Teilbuchung 1 JM: € 184,00 / M: € 205,00 / NM: € 230,00*

30.03.19 TranspR1-03-19-2 1. Frühjahrsseminar Transport- und Speditionsrecht – Teilbuchung 2 JM: € 211,00 / M: € 235,00 / NM: € 260,00*

29.03.19 FamR2-03-19 Zusatzausbildung zum/r Fachsekretär/in für Familienrecht – Teilbuchung 2/Büroorganisation

Mitarbeiter von Mitgliedern: € 133,00Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 150,00

30.03.19 FamR3-03-19 Zusatzausbildung zum/r Fachsekretär/in für Familienrecht – Teilbuchung 3/Kommunikationstraining für den Kanzleialltag

Mitarbeiter von Mitgliedern: € 133,00Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 150,00

Kölner Anwaltverein e. V., Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln

Bitte wählen Sie ein oder mehrere Seminare aus, tragen Sie umseitig Ihre Daten ein und senden Sie uns alle Seiten per E-Mail-Scan, Post oder Fax an die angegebene Faxnummer. Vielen Dank!

*Kostenangaben: JMF = Frühbucher Jungmitglied, MF: Frühbucher Mitglied, FNM = Frühbucher Nichtmitglieder, JM = Jungmitglied KAV, M = Mitglied KAV, NM = Nichtmitglied

Bitte faxen Sie alle ausgefüllten Seiten an folgende Nummer:0221/285602-21

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Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag03.04.19 FamR1-04-19 Zusatzausbildung zum/r Fachsekretär/in für Familienrecht – Teilbuchung

4/KostenrechtMitarbeiter von Mitgliedern: € 67,00Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 75,00

23.05.19 BauR1-05-19 Forum Bau- und Architektenrecht JM: € 150,00 / M: € 175,00 / NM: € 225,00*

14.06.19 KAV1-06-19 Stressmanagement für Mitarbeiter Mitarbeiter von Mitgliedern: € 133,00Mitarbeiter von Nichtmitgliedern: € 155,00

26.06.19 GR1-06-19 Basic Seminar: Einführung in das Markenrecht JM: € 60,00 / M: € 70,00 / NM: € 90,00*

06.09.19 ErbR1-09-19 Der Ausgleich von Pflegeleistungen im Todesfall JM: € 90,00 / M: € 105,00 / NM: € 135,00*

13.–14.09.19 FamR1-09-19 Herbstseminar Familienrecht JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00*JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00*

13.09.19 FamR1-09-19-1 Herbstseminar Familienrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00*JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00

14.09.19 FamR1-09-19-2 Herbstseminar Familienrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00*JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

14.09.19 StrafR1-09-19 Aktuelles aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Straf- und Strafprozessrecht

JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00*

19.–20.09.19 ITR1-09-19 9. NRW IT-Rechtstag JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00*JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00*

19.09.19 ITR1-09-19-1 9. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00*JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00

20.09.19 ITR1-09-19-2 9. NRW IT-Rechtstag – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00*JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

20.–21.09.19 UrhebR1-09-19 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht JMF: € 435,00 / MF: € 510,00 / NMF: € 660,00*JM: € 460,00 / M: € 535,00 / NM: € 685,00*

20.09.19 UrhebR1-09-19-1 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00*JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

21.09.19 UrhebR1-09-19-2 Herbstseminar Urheber- und Medienrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 210,00 / MF: € 245,00 / NMF: € 315,00*JM: € 220,00 / M: € 255,00 / NM: € 325,00

25.09.19 SozR1-09-19 Highlights der Rechtsprechung des BSG und des LSG JM: € 120,00 / M: € 140,00 / NM: € 180,00*

27.–28.09.19 VerkR1-09-19 Herbstseminar Verkehrsrecht JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00*JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00*

27.09.19 VerkR1-09-19-1 Herbstseminar Verkehrsrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00*JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00

28.09.19 VerkR1-09-19-2 Herbstseminar Verkehrsrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00*JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

11.10.19 GesR1-10-19 5. Kölner Gesellschaftsrechtstag JM: € 390,00 / M: € 420,00 / NM: € 480,00*

11.–12.10.19 BauR1-10-19 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00*JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00*

11.10.19 BauR1-10-19-1 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht – Teilbuchung1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00*JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00

12.10.19 BauR1-10-19-2 Jahresendveranstaltung im Bau- und Architektenrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00*JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

08.–09.11.19 VersR1-11-19 10. Kölner Versicherungsrechtstag JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00*JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00*

08.11.19 VersR1-11-19-1 10. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00*JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00

09.11.19 VersR1-11-19-2 10. Kölner Versicherungsrechtstag – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00*JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

08.–09.11.19 ArbR1-11-19 Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00*JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00*

08.11.19 ArbR1-11-19-1 Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00*JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00

09.11.19 ArbR1-11-19-2 Jahresendveranstaltung Arbeitsrecht – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00*JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

15.–16.11.19 GR1-11-19 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00*JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00*

15.11.19 GR1-11-19-1 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00*JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00

*Kostenangaben: JMF = Frühbucher Jungmitglied, MF: Frühbucher Mitglied, FNM = Frühbucher Nichtmitglieder, JM = Jungmitglied KAV, M = Mitglied KAV, NM = Nichtmitglied

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Umsatzsteuerbefreite Fortbildungsveranstaltungen eines Berufsverbandes.

*Kostenangaben: JMF = Frühbucher Jungmitglied, MF: Frühbucher Mitglied, FNM = Frühbucher Nichtmitglieder, JM = Jungmitglied KAV, M = Mitglied KAV, NM = Nichtmitglied

Termin Sem.-Nr. Titel Kostenbeitrag16.11.19 GR1-11-19-2 Herbstseminar Gewerblicher Rechtsschutz – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00*

JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

29.–30.11.19 MietR1-11-19 Kölner Mietrechtstage 2019 JMF: € 425,00 / MF: € 500,00 / NMF: € 650,00*JM: € 450,00 / M: € 525,00 / NM: € 675,00*

29.11.19 MietR1-11-19-1 Kölner Mietrechtstage 2019 – Teilbuchung 1 JMF: € 200,00 / MF: € 235,00 / NMF: € 305,00*JM: € 210,00 / M: € 245,00 / NM: € 315,00

30.11.19 MietR1-11-19-2 Kölner Mietrechtstage 2019 – Teilbuchung 2 JMF: € 225,00 / MF: € 265,00 / NMF: € 345,00*JM: € 240,00 / M: € 280,00 / NM: € 360,00

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In dieser Ausgabe des KAV Magazins finden Sie die Bewerbung der bereits bis zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe geplanten Seminare der nächsten Folgemonate. Darüber hinaus wurden und werden kontinuierlich weitere Fachseminare, Workshops und Tagungen erstellt, deren Bewerbung im direkten Anschluss zur finalen Planung auf unserer KAV Onlineplattform im Internet unter www.kav-seminare.de, in unserem monatlichen Newsletter sowie in den nachfolgenden KAV Magazinen erfolgen.

Gern stehen wir Ihnen für Fragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung. Seinen Mitgliedern gewährt der KAV Sonderkonditionen. Bitte wählen Sie als KAV Mitglied den entsprechend angezeigten Mitgliederpreis. Bitte zahlen Sie Ihre Teilnahmegebühr erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Berücksichtigung der dort angegebenen Rechnungsnummer. Vielen Dank!

Hinweise der Redaktion

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen.

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Jungmitglied KAV** Mitglied KAV Nichtmitglied

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Im Anschluss zu Ihrer Anmeldung erhalten Sie gemäß unseren Teilnahmebedingungen eine Bestätigung und Annahme Ihres Buchungswunsches sowie eine Ausführung unserer Teilnahmebedingungen. Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt Ihrer Rechnung unter Verwendung Ihrer Rechnungsnummer. Vielen Dank!

Fax: 0221/285602-21

Ihre DatenBitte faxen Sie alle ausgefüllten Seiten an folgende Nummer:

0221/285602-21

*Kostenangaben: JMF = Frühbucher Jungmitglied, MF: Frühbucher Mitglied, FNM = Frühbucher Nichtmitglieder, JM = Jungmitglied KAV, M = Mitglied KAV, NM = Nichtmitglied

**Jungmitglieder: Ordentliche Mitglieder, deren Abschluss des 2. Juristischen Staatsexamens nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und die ihr 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

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