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IHK-Einsatz: Für vereinfachte Leergutrückführung Seite 3 Drei Experten und ihre Prognosen für das Jahr 2018 Seite 4 So feiert man in Asien Neujahr Seite 23 Außenwirtschaft aktuell 01-02 /2018

Außenwirtschaft aktuell - IHK Region Stuttgart · ternet of Things“ (IIoT) ein wichtiges Thema. Für deutsche KMUs bietet dies Chancen für den US-Markteinstieg. Während die Mehrheit

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IHK-Einsatz: Für vereinfachte Leergutrückführung Seite 3

Drei Experten und ihre Prognosen für das Jahr 2018 Seite 4

So feiert man in Asien Neujahr Seite 23

Außenwirtschaft aktuell01-02 / 2018

Außenwirtschaft aktuell 01–02 / 2018 | 32 | Außenwirtschaft aktuell 01–02 / 2018

Inhalt

Der Rücktransport leerer Mehrwegverpackungen über die Grenze sollte formlos erfolgen und keine Zollabgaben nach sich ziehen. Wenn die bisher übliche, aufwändige Erfassung und Kontrolle dieser Verpackungen entfiele, würden sowohl die Wirtschaft als auch die Zollverwaltungen weltweit entlastet. Für diesen wich-tigen Beitrag zur Entbürokratisierung des Außenhandels macht sich die IHK im Interesse der regionalen Exportwirtschaft stark. Erfreulich ist, dass es gelungen ist, diese Position, die auf eine Anregung des Arbeitskreises Zoll der IHK Region Stuttgart zu-rückgeht, international bis hin zur World Trade Organisation (WTO) zu platzieren. Inzwischen diskutiert eine Arbeitsgruppe der Weltzollorganisation, wie die Umsetzung durch die Zollver-waltungen weltweit erfolgen kann. Das ist deswegen so wichtig, weil das Problem nur in diesem Gremium auf internationaler Ebene gelöst werden kann.

Hintergrund: Die Verwendung von Mehrwegverpackungen ist für den Transport von Waren üblich. Zum Beispiel handelt es sich um spezifische Gestelle für den Versand von Autoteilen oder für den hängenden Versand von Kleidung. Die mehrfache Verwen-dung dieser Behältnisse ist ein Beitrag zur Ressourcenschonung und Müllvermeidung. Gehen diese jedoch nach Lieferung wieder leer zurück, werden sie häufig an der Grenze wie Waren behan-delt, das heißt aufwändig kontrolliert, gezählt und zum Teil ver-zollt. Die Behandlung unterscheidet sich je nach Land und wird damit für die betroffenen Unternehmen zur unkalkulierbaren Größe. Einheitliche Zollprozesse sind unter solchen Umständen nicht darstellbar. Eine formlose Behandlung, so wie sie heute schon bei Seecontainern üblich ist, wäre daher wünschenswert.

Gemeinsam ist diesen Behältnissen, dass sie mit Ware gefüllt die Produktionswerke verlassen und leer wieder zurückkehren – entweder direkt oder über mehrere Stationen. Im Rahmen der internationalen Arbeitsteilung finden diese Warenverkehre welt-weit über viele Ländergrenzen hinweg statt. Wenn die Verpa-ckungen mit Waren bestückt sind, finden sie bei der Verzollung keine Berücksichtigung. Vollkommen anders ist die Situation der leeren Behältnisse. Die Vorgehensweise der Zollverwaltungen ist weltweit sehr unterschiedlich. Sie reicht von einer formlosen

Zollbehandlung, wie etwa bei Paletten und Seecontainern, über die Eröffnung förmlicher Zollverfahren mit Wiederausfuhrfris-ten und der zwingenden Nutzung der Rückwarenregelung (da andernfalls Zölle anfielen), bis hin zu einer detaillierten Erfas-sung der Behältnisse, bei der nicht nur die Stückzahlen, sondern auch das Gewicht und andere Merkmale, wie beispielsweise die Seriennummern vermerkt werden. Ähnlich verfährt der Zoll mit Einrichtungen, die der Transportüberwachung dienen, wie zum Beispiel Data Logger.

Die IHK wird das Thema vorantreiben und sich im Sinne der Trade Facilitation für ein international standardisiertes, formlo-ses Procedere einsetzen.

Position des IHK Arbeitskreises Zoll erfolgreich bei Weltzollorganisation platziert

IHK-Einsatz: Für vereinfachte LeergutrückführungInhalt

Außenwirtschaft Spezial

IHK-Einsatz: Für vereinfachte Leergutrückführung 3

Titelthema

Drei Experten und ihre Prognosen für das Jahr 2018 4–7

Internationaler Warenverkehr 8–11

Länder und Märkte

Europa 12–13

GUS- und Balkanstaaten 13

Asien und Ozeanien 14

Amerika 14–15

Afrika 15

Rechtssicher auf Auslandsmärkten

Alternativen zur Streitbeilegung vor Gericht 16–17

Grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze 18–19

Finanzierung, Förderung und Ausschreibungen 20

Regional

Koreanisches Praktikantenprogramm unterstützt interkulturellen Austausch 21–22

Impressum 22

Kurz vor Schluss

So feiert man in Asien Neujahr 23

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Ihr IHK Ansprechpartner

Marc BauerTelefon 0711 2005-1235, [email protected]

Weitere Informationen im Internet

www.iccwbo.org

Suche: “Business recommendations of return-refill container”

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Außenwirtschaft Spezial

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Außenwirtschaft aktuell 01–02 / 2018 | 54 | Außenwirtschaft aktuell 01–02 / 2018

Titelthema

regulatives Umfeld, weiter ein interessanter Platz für globale Fir-men zu sein. Wir erwarten, dass die Briten ihrer langen Tradition als Verfechter des freien Welthandels treu bleiben werden und zumindest von ihrer Seite keine signifikanten tarifären Handels-hemmnisse aufbauen. Wie es mit nicht-tarifären Beschränkungen aussehen wird, bleibt abzuwarten. Bisher dämpfen das schwä-chere Pfund und die Unsicherheit des Brexits die wirtschaftliche Entwicklung nur wenig und auch für 2018 wird zumindest ein positives Wirtschaftswachstum erwartet.

Gerade hat die britische Regierung ihre lang erwartete „Indus-triestrategie“ veröffentlicht, mit der sie sich erhofft, die notorisch niedrige Produktivität des Landes durch gezielte Investitionen in ausgewählte Kernbranchen zu steigern (Forschung und Entwick-lung, mathematische und technische Kompetenzen, physische und digitale Infrastruktur, Digitalisierung und Technologie) sowie die Attraktivität des Standorts durch die Förderung ausgewählter In-dustrien zu untermauern. Wie weit diese Strategie von Erfolg ge-krönt sein wird, bleibt abzuwarten – ähnliche Bemühungen über die letzten Jahrzehnte waren nicht unbedingt immer erfolgreich.

Welche Chancen (Branchen, Trends …) gibt es für deutsche Unternehmen in Großbritannien?

Langfristig bieten sich weiterhin Chancen für deutsche Unter-nehmen in Großbritannien, denn die deutsche Wirtschaft produ-ziert das, was die Briten kaufen wollen. Die Größe dieser Chancen hängt natürlich sehr stark davon ab, wie sich das Wirtschafts-wachstum in Großbritannien mittel- bis langfristig entwickelt, da die deutsche Wirtschaft den britischen Markt überwiegend als Absatzmarkt und nur – auch im europäischen Vergleich – zu einem relativ geringen Teil als produktionsorientierten Investiti-onsstandort sieht.

Trotz des schwächeren Pfunds haben sich die britischen Importe erhöht, Tendenz steigend, wobei deutsche Maschinen und Ausrüs-

Die enge Partnerschaft der Auslandshandels-

kammern (AHKs) mit den Industrie- und

Handelskammern (IHKs) in Deutschland

garantiert Unternehmen immer beste

Betreuung – in Deutschland und weltweit.

Drei Experten und ihre Prognosen für das Jahr 2018

Großbritannien, die Vereinigten Staaten und Dänemark im Fokus

Mit mehr als 130 Standorten in über 90 Ländern begleitet unser Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern

(AHKs) Unternehmen auf ihrem Weg ins Ausland. Unsere Experten vor Ort sind kompetente Dienstleister und kennen

ihre Märkte genau. Grund genug, uns einmal intensiver zu un-terhalten: Was bringt das Jahr 2018 zum Beispiel für die Länder Großbritannien, die USA und Dänemark? Drei AHK-Experten ge-ben Auskunft zu den momentan wichtigsten Themen ihres Landes.

Großbritannien

Im Juni 2016 entschied die Mehrheit der Briten per Refe-rendum, dass Großbritannien aus der Europäischen Union (EU) austreten soll. Da der Aus-tritt zum 29. März 2019 immer näher rückt, wird der Brexit auch weiterhin eines der wich-tigsten Themen in der Außen-wirtschaft bleiben und deswe-gen blicken wir als erstes nach Großbritannien. Sabine Kütter von der IHK Region Stuttgart befragte dazu Dr. Ulrich Hoppe, Geschäftsführer der AHK Groß-britannien in London.

Wie sehen Sie die Zukunft des britischen Standortes?

Trotz Brexit wird Großbritannien aufgrund der Sprache und der traditionell globalen Vernetzung auch weiterhin ein attraktiver Standort für viele internationale Unternehmen bleiben. Die bri-tische Regierung wird sich bemühen, durch attraktive Rahmen-bedingungen, wie zum Beispiel die wettbewerbsfähige Besteue-rung von Unternehmen und ein generell wirtschaftsfreundliches

Dr. Ulrich Hoppe,

AHK Großbritannien

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Titelthema

Ihre IHK Ansprechpartner

Zu allen Zielmärkten geben Ihnen unsere Länderreferenten der IHK Region Stuttgart gern Auskunft.

Asien

Sonja Bachofer, Telefon 0711 [email protected]

Skandinavien, Baltikum

Thomas Bittner, Telefon 0711 [email protected]

Mittel- und Osteuropa, GUS, Balkan, Türkei

Barbara Effenberger, Telefon 0711 [email protected]

Westeuropa, Subsahara-Afrika

Sabine Kütter, Telefon 0711 [email protected]

Nordamerika

Dorothee Minne, Telefon 0711 [email protected]

Portugal, Mittel- und Südamerika, Australien, Ozeanien, Indien, Nordafrika, Naher und Mittlerer Osten

Júlio Neto, Telefon 0711 [email protected]

Internet

Weitere Informationen auf www.stuttgart.ihk.de, Nr. 366

ten Länder Europas, wenn es um Gründungen und Geschäf-te geht. Thomas Bittner von der IHK Region Stuttgart be-fragte Mette-Kathrine Kund-by-Nielsen, Geschäftsführerin von DEinternational Denmark, bei der AHK Dänemark zu den Besonderheiten des dänischen Marktes.

Dänemark gilt als Standort mit besten Rahmenbedin-gungen, weltweit. Bleibt das auch in Zukunft so?

Dänemark ist in der Tat bei vielen Werten an der Spitze: Das am meisten digitalisierte Land der EU, das Land mit dem höchs-ten Vertrauen und das Land mit der niedrigsten Korruption. Vor allem ist es aber Flexibilität, die Dänemark wettbewerbsfähig macht. Das fängt an beim Arbeitsmarkt (dem flexibelsten Eu-ropas) und geht weiter bei den Unternehmen, die schnell auf Marktgeschehen reagieren. Auch Staat und Politik planen lang-fristig und solide, ohne die Möglichkeit zur kurzfristigen Anpas-sung aufzugeben. Ein Beispiel hierfür ist die dänische Energie-politik, die langfristige Ziele verfolgt und mit unterschiedlichen Szenarien flexibel bleibt. Dazu kommt, dass der Staat deutlich geringer verschuldet ist als der deutsche.

Für welche Branchen ist Dänemark besonders interessant?

Schwierige Frage. Wir erleben einen breiten Aufschwung in Dä-nemark, ähnlich wie in Deutschland. Und deutsche Unterneh-men sind in vielen Branchen gut vertreten. Wir beobachten, dass sie ihre Stärken auch in allen Branchen ausspielen. Die Umsätze deutscher Unternehmen sind dementsprechend auch in den letz-ten Jahren jeweils um etwa fünf Prozent pro Jahr gewachsen. Auch gilt für alle Branchen, dass deutsche Unternehmen einen exzellenten Ruf haben.

Was muss beim Einstieg in den Markt beachtet werden, vor allem für Dienstleister?

Vorbereitung bedeutet, wie bei jedem Markteintritt, sehr viel. Und beim schlichten Verkauf von Gütern ist es natürlich einfa-

cher als beim Verkauf von Dienstleistungen. Hier sind die Dänen darauf bedacht, die hohen Löhne für niedrigqualifizierte Arbeit in Dänemark zu schützen. Entsprechend will man auch genau wissen, welche Dienstleister vor Ort tätig sind: Dienstleister müs-sen ihre Mitarbeiter im Register für ausländische Dienstleister anmelden (RUT-Register). Die RUT-Anmeldung muss spätestens bei Auftragsbeginn vorliegen. Ich empfehle Dienstleistern, mit unserer Abteilung „Recht und Steuern“ zu sprechen, am besten noch, bevor sie ein Angebot schicken. Die Kalkulation muss näm-lich zu örtlichen Bedingungen erfolgen.

tungen, Kommunikationstechnologie und Medizintechnik beson-ders gefragt sind. Zusätzlich zur Wirtschaft trugen die Regierung und der Privatkonsum zu diesem Trend bei – der private Konsum flacht aber auch aufgrund sinkender Reallöhne nun schrittweise ab, und dies führt zu einer Verringerung des Wirtschaftswachs-tums. Durch ihre Industriestrategie will die Regierung nun beson-ders die Pharmaindustrie und Biotechnologie, künstliche Intelli-genz und Digitalisierung, die Automobilindustrie (Elektromobilität und autonomes Fahren) und den Bau (Schienen / Straßen, Woh-nungen) fördern.

Vereinigte Staaten von Amerika

Themen, die in den USA derzeit eine besonders wichtige Rolle für deutsche Unternehmen spielen, sind die aktuelle poli-tische Lage, Geschäftschancen im Industrie 4.0 Umfeld, und der Markteinstieg via Mergers & Acquisitions (M&A). Doro-thee Minne von der IHK Region Stuttgart, befragte dazu Gerrit Ahlers, Director, Consulting & Corporate Development Servi-ces von der AHK USA-Chicago.

Wie schätzen Sie die aktu-elle politische Situation ein?

Aus Sicht der AHK USA-Chicago entwickeln sich die Geschäfte deutscher Unternehmen im Mittleren Westen positiv. Bei einem bestehenden Business Case streben auch Markteinsteiger nach wie vor auf den US-Markt und schätzen die großen Chancen, die dieser bietet.

Obschon die Steuerreform und die Neuverhandlungen von NAFTA gewisse Unsicherheiten hervorrufen, unterstreicht Mark Tomkins, Geschäftsführer der AHK USA-Chicago, dass „die Mit-glieder des AHK USA-Netzwerks optimistisch sind, dass der deutsch-amerikanische Handel weiter wachsen wird. Deutsche Unternehmen in den USA vertrauen auf die erfolgreich beste-hende Partnerschaft beider Länder und ihren wachsenden Kun-denstamm in den USA. Auch in der Vergangenheit florierten die deutsch-amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen unter wech-selnden Regierungen.“

Wo sehen Sie Chancen für deutsche Unternehmen?

Industrie 4.0 boomt in den USA. Industrie 4.0, also die Verzah-nung von Produktion- und Automatisierungstechnik mit Infor-mations- und Kommunikationstechnologie, ist auch in den USA unter den Schlagworten „Smart Factories“ oder „Industrial In-ternet of Things“ (IIoT) ein wichtiges Thema. Für deutsche KMUs bietet dies Chancen für den US-Markteinstieg. Während die Mehrheit der fertigenden Unternehmen bereit ist, IIoT-Lösungen einzusetzen, hat dies bisher nur ein kleiner Teil getan. Viele Star-tups arbeiten an der Entwicklung spezialisierter Lösungen. Dies bedeutet, dass nicht nur der Markt, sondern auch der Wettbe-werb schnell wächst. Die USA sind als Absatzmarkt auch deshalb vielversprechend, weil sie den zweitgrößten Fertigungsmarkt der Welt nach China darstellen. Das fertigende Gewerbe in den USA trug 2015 mit 12,27 Prozent zum Gesamt-Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 18,57 Billionen US-Dollar bei. Laut dem German Ame-rican Business Outlook (GABO) 2017 ist die hohe Nachfrage auf dem US-Markt für 87 Prozent ein Hauptgrund für Investitionen in den USA.

Wie können deutsche Unternehmen erfolgreich in den US-Markt einsteigen?

Deutsche Unternehmen sind verstärkt im Bereich Mergers & Ac-quisitions (M&A) auf dem US-Markt aktiv, sei es für den Markein-stieg oder eine Expansion. Laut GABO 2017 plante jede sechste deutsche Firma in den USA 2017 eine Transaktion – 50 Prozent mehr als noch 2016. Mit Hilfe von M&A Transaktionen können in diversen Branchen die hohen Eintrittsbarrieren auf dem US-Markt übergangen werden. Durch M&A können deutsche Firmen ihre Produktpalette erweitern und auf bestehende Strukturen zu-rückgreifen. Eine Herausforderung bleibt der Fachkräftemangel. Um Unternehmen ganzheitlich in ihren Wachstumsvorhaben zu unterstützten, bietet die AHK USA Unternehmen in den USA duale Berufsausbildungsmodelle nach deutschem Vorbild an. Das Aus-bildungsprogramm Industry Consortium for Advanced Technical Training (ICATT) im Großraum Chicago ist mit aktuell 40 teilneh-menden Firmen das Leuchtturmprojekt, um dem Fachkräfteman-gel entgegenzuwirken.

Dänemark

Dänemarks Wirtschaft dürfte 2018 um zwei bis 2,5 Prozent wachsen. Wichtige Konjunkturtriebfedern sind die öffentliche Nachfrage und der Export. Dänemark ist eines der attraktivs-

Gerrit Ahlers,

AHK USA-Chicago

Mette-Kathrine Kundby-Nielsen,

AHK Dänemark

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Internationaler Warenverkehr

Internationaler Warenverkehr

Weitere Informationen zum Electronic Customs Business Process Model

unter www.tinyurl.com/BusinessProcessModel

Zoll führt DE-Mail ein

Der Zoll hat die DE-Mail eingeführt. Diese ermöglicht eine rechtlich verbindliche elekt-ronische Kommunikation. Die Voraussetzung ist ein DE-Mail-Konto und eine DE-Mail-Adresse des Unternehmens. Dies kann die Kommunikation deutlich gegenüber Brief, Fax oder persönlichem Erscheinen beschleu-nigen.

Anti-Dumping-Grundverordnung reformiert

Die Europäische Union (EU) hat sich auf eine Reform der Anti-Dumping-Grundver-ordnung geeinigt. Im Wesentlichen geht es darum, den sogenannten Normalwert neu zu berechnen.

Die bisherige Unterscheidung in Länder mit und ohne Marktwirtschaftsstatus entfällt. Betrachtet wird jetzt, ob die Preise in dem betreffenden Land durch staatliche Eingriffe verzerrt beziehungsweise zu niedrig sind. Ob es diese Verzerrung gibt, muss die EU-Kom-mission beweisen. Die Reform wurde durch-geführt, da sonst die Preise in China unge-prüft hätten übernommen werden müssen. Dumping festzustellen wäre dann schwierig geworden.

Wie beschreibe ich meine betrieblichen Zoll-Prozesse? Business Process Models der EU helfen

Sie wollen Ihre IT-Zollprozesse optimieren und/oder Ihre bestehenden Prozesse in gra-fisch aufbereiteten Arbeits- und Organisa-tionsanweisungen darstellen? Unter dem Stichwort „Electronic Customs Business

Process Models“ hat die EU-Kommission auf ihren Seiten im Internet beispielhafte Pro-zessbeschreibungen hinterlegt, die Unter-nehmen als Anregung und Muster dienen können.

Lieferantenerklärungen digital verwalten

Das aufwändige Erfassen der Daten ein-gehender Lieferantenerklärungen könnte schon bald der Vergangenheit angehören. Unter dem Stichwort „Schnittstelle Liefe-rantenerklärung“ hat der Bundesverband der Zollsoftware-Hersteller (BVZH) ein XML-Format entwickelt, das es erlaubt, die Daten einer Lieferantenerklärung in das jeweils ei-gene System einzuspielen.

Denn wenn auch viele Unternehmen die Lieferantenerklärungen aus ihrem eigenen Warenwirtschaftssystem heraus generie-ren, so werden sie doch häufig als Ausdruck in Papierform verschickt – die Daten sind dann wieder manuell zu erfassen. Mit der vom BVZH vorgelegten Lösung ist nun eine Digitalisierung und Automatisierung des Austauschs von Lieferantenerklärungen möglich, unabhängig von Software oder genutztem Portal.

Handelsabkommen mit Japan: Zollersparnis von einer Milliarde Euro jährlich

Nach dem erfolgreichen Abschluss des jüngsten EU-Handelsabkommens mit Kana-da rückt nun mit Japan ein wichtiger Han-delspartner des asiatischen Kontinents in den Fokus der EU-Handelspolitik: Allein der Abbau der Zölle könnte nach Einschätzung der Europäischen Union zu einer Zollerspar-nis von einer Milliarde Euro jährlich führen. Nach Abschluss der Verhandlungen kann der Ratifizierungsprozess im Jahr 2018 starten.

Für die Exportwirtschaft der Region Stutt-gart spielen neben dem Abbau der Zölle auch die Vereinfachung der Zollabwick-lung und der Ursprungsregeln sowie der Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse eine wichtige Rolle.

Die IHK Region Stuttgart hält Sie gerne auf dem Laufenden.

CETA in der Praxis – was Unternehmen wissen sollten

Wer Zollvorteile im Handel mit Kanada in Anspruch nehmen will, muss wissen, dass es gegenüber anderen Handelsabkommen Ab-weichungen gibt.

• Ursprungsregeln: Die Ursprungsregeln sind in WuP online (Warenursprung und Präfe-renzen) nachzulesen. Vorsicht! Die Regeln folgen einer anderen Systematik und ver-wenden zum Teil andere Begrifflichkeiten als es Unternehmen von bisherigen Abkom-men kennen.

• Präferenznachweise: Einzig möglicher Prä-ferenznachweis ist die Ursprungserklärung auf einem Handelspapier (in der Regel die Rechnung). Ab einem Warenwert von 6.000 Euro dürfen nur Registrierte Exporteure (REX) eine solche abgeben. Bei Einfuhren aus Kanada enthält die Ursprungserklärung eine neunstellige Business Number.

• Ursprungserklärung: Der kanadische Zoll verlangt derzeit die Angabe „Kanada/EU“ in der Ursprungserklärung. Die EU führt Gespräche zur Klärung und Festlegung der korrekten Ursprungsangabe. Bis zum Abschluss der Gespräche sollten Exporteu-re „Kanada/EU“ in der Ursprungserklärung angeben. Die Erklärung muss nicht unter-schrieben werden.

• Langzeit-Ursprungserklärung: Zu nutzen, bei mehrfacher Ausfuhr identischer Ur-sprungsware. Die Gültigkeit beträgt zwölf Monate. Der Exporteur ist verpflichtet, den Importeur zu informieren, wenn der Ur-sprung sich ändert. Zurzeit ist die Langzeit-Ursprungserklärung nur bei Exporten von der EU nach Kanada verwendbar.

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EuGH weitet Erstattungsmöglich-keiten bei schadhafter Ware aus

Grundsätzlich gilt: Bei schadhafter Ware kann der Zollwert reduziert und zu viel gezahlte Zölle entsprechend erstattet wer-den. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste im nachfolgenden Fall entschei-den: Es fand ein Rückruf für importierte Fahrzeuge innerhalb der zweijährigen Ge-währleistung statt, weil Sicherheitsbeden-ken bestanden haben. Zu klären war, ob es sich bei der zurückgerufenen Ware um schadhafte Ware im Sinne des Zollkodex handelte und ob die im Zollkodex enthal-tene Erstattungsfrist von 12 Monaten gilt. In der EuGH-Entscheidung C661/15 wird ausgeführt, dass auch bei einem Rückruf wegen eines wahrscheinlichen Sicher-heitsrisikos die Ware als schadhaft gilt und der Zollwert entsprechend gemindert werden kann. Die Frist von 12 Monaten im Zollkodex wurde als rechtswidrig ver-worfen. Somit gilt die allgemeine Frist im Zollrecht von drei Jahren. Die Entschei-dung betrifft zwar die Regelungen im alten Zollkodex, da diese aber identisch im neuen Unionszollkodex enthalten sind, sollten sie auch sinngemäß hier anzuwen-den sein. Weitere Informationen unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 3927488

Ihre IHK Ansprechpartner

Zu allen Fragen rund um den Zoll und zur Exportkontrolle geben Ihnen unsere Experten gern Auskunft.

Telefon 0711 2005-1466,[email protected]

Neubewertung der Bewilligun-gen – Zwischenstand

Alle zollrechtlichen Bewilligungen werden an das neue EU-Zollrecht angepasst, die meisten Unternehmen haben die Fragebö-gen des Zolls beantwortet. Die rund 150 fehlenden Unternehmen in der Region Stuttgart werden an die Abgabe erinnert.

Folgende Punkte sind wesentlich:

1. die Einhaltung der Zoll- und Steuervor-schriften. Die Steuer-Identifikations-nummer wird in diesem Zusammenhang nicht mehr angefordert oder geprüft. Die weitere Vorgehensweise ist offen, klar dürfte aber sein, dass der betrof-fene Personenkreis deutlich verkleinert wird.

2. Kriterium Buchführung, dieses wird in Audits geprüft, die bei allen Unterneh-men vor Ort stattfinden. Es geht darum, wie der Warenfluss im Buchführungs-system abgebildet und archiviert wird.

3. Kriterium Zahlungsfähigkeit, hier wer-den Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger verlangt, es soll die Mehrheit der beschäftigten abgedeckt werden.

Der weitere Ablauf: Nach den Vor-Ort- Audits bei Unternehmen findet eine end-gültige Bewertung statt. Die neuen förm-lichen Bewilligungen werden ab Herbst 2018 erteilt. Weitere Informationen unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 3651722

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Internationaler Warenverkehr

Änderungen bei Antidumpingverfahren

Die Europäische Union kann Anti-dumping- und Antisubventions- zölle verhängen, um die heimische Industrie vor gedumpten Waren zu schützen. Für Importeure ist es deshalb wichtig, rechtzeitig über geplante Antidumping-Maßnahmen informiert zu werden.

Eine umfassende und aktuelle Infor-mation über bestehende und geplante Antidumping-Maßnahmen finden Sie im Antidumpingregister der Handelskammer Hamburg und der Handelskammer Bremen. Die dort hinterlegten Erläuterungen helfen, die Tabelle zu verstehen.

Alle Informationen unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 10588

Carnet ATA: Einfuhr von Hand-gepäck nach Brasilien möglich

Brasilien akzeptiert seit Juni 2016 das Zoll-passierscheinheft Carnet ATA für die vorü-bergehende Einfuhr von Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungswaren sowie Waren für wissenschaftliche, kulturelle und erzie-herische Zwecke. Im November 2017 hat die brasilianische Zollverwaltung Erleich-terungen für die praktische Nutzung des Carnet ATA eingeführt: So können Reisende im Gepäck (Handgepäck oder eingechecktes Gepäck) mitgeführte Ware nun die Einfuhr auch per Carnet ATA erledigen. Das war bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Unsicher bleibt jedoch das Procedere, wenn die Ware nach der Einfuhr nach Brasilien zwischen zwei oder mehreren Bundesstaaten unter-wegs ist. In diesem Fall ist von einer Verwen-dung des Carnets immer noch abzuraten.

Anhänge der Dual-use-Verordnung neu gefasst

Die EU aktualisiert in regelmäßigen Abstän-den Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung. Dieser definiert die Güter mit doppeltem Verwendungszweck, deren Ausfuhr ge-nehmigungspflichtig ist. Die Änderungen resultieren aus Vereinbarungen der inter-nationalen Exportkontrollregime und der sprachlichen Überarbeitung einiger Listen-nummern. Einige Waren sind nicht mehr genehmigungspflichtig, andere werden neu aufgenommen. Exporteure müssen sich mit den Änderungen vertraut machen und diese in ihrem Warenstamm nachvollziehen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-kontrolle (BAFA) hat zur Arbeitserleichte-

Weitere Details im Internet

www.stuttgart.ihk.de, Nr. 3521266

EU-Embargo gegen Venezuela

Die EU hat angesichts der politischen Lage in Venezuela sowie der dortigen Menschen-rechtsverletzungen mit der Verordnung (EU) 2017/2063 Sanktionen gegen dieses Land verhängt. Die Verordnung ist seit 13. No-vember 2017 in Kraft und sieht neben einem Waffenembargo Beschränkungen in folgen-den Bereichen vor:

• Güter der internen Repression

• Güter der Telekommunikations- überwachung

Zudem wurde die Möglichkeit eröffnet, Finanzsanktionen umzusetzen. In den entsprechenden Listen

rung einen unverbindlichen Überblick über die Änderungen veröffentlicht. Besonders tiefgreifend sind Änderungen in der Katego-rie 5 (Telekommunikation und Informations-sicherheit). Diese sollte intensiv überprüft werden. Ansonsten findet in Kategorie 6 eine Dekontrolle bestimmter Laser statt. Bei Navigationssystemen (7A103) gilt, dass die Beschreibung nur beispielhaft ist und mehr Navigationsausrüstung, die die technischen Kriterien erfüllt, erfasst ist.

Durchblick im Embargo-Wirrwarr: Interaktive Sanktions-Landkarte hilft Unternehmen weiter

Die „Sanctions Map” ist im Auftrag des EU-Mitgliedslandes Estland entstanden, das derzeitig den europäischen Ratsvorsitz in-nehat und als Musterbeispiel gelungener Digitalisierung gilt. Mittels leicht verständ-licher Symbole können exportorientierte Unternehmen sich schnell einen Überblick verschaffen, ob und welche Sanktionen und Embargos die EU gegenüber dem jeweili-gen Zielland verhängt hat. Die Sanktions-Landkarte beinhaltet außerdem betroffe-ne Firmen, Güter und Personen. Zusätzlich

können die zugrunde liegenden Rechtsakte abgerufen werden. Neu verhängte Maßnah-men werden über Nacht eingespielt und sind am Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU auf der Landkarte abgebildet.

Sie finden die Sanktions-Landkarte im Inter-net unter www.sanctionsmap.eu.

Auch die IHK Region Stuttgart hat Infor-mationen zum Thema für Sie bereit gestellt www.stuttgart.ihk.de, Nr. 4810

Neue allgemeine Genehmigung für Iran

Im Handel mit Iran bestehen nach wie vor viele Beschränkungen. Dazu gehören in be-stimmten Fällen auch der Verkauf an eine iranische Person in der EU beziehungsweise eine Lieferung innerhalb der EU.

Dieser Vertragsschluss gilt nun in bestimm-ten Fällen als allgemein genehmigt. Die neue AGG 30 wird nach Redaktionsschluss veröf-fentlicht. Wichtig: für die Ausfuhr gilt diese AGG nicht, außerdem muss man sich für die Nutzung der AGG registrieren.

Änderungen der Warennummern 2018

Neue Zolltarifnummer für E-Zigaretten, Klarstellung zum Begriff „Weihnachts-schmuck“ und Überarbeitung der Definition für multikomponente integrierte Schaltun-gen (MCO) – das sind einige der Änderun-gen, die zum kommenden Jahreswechsel bei den Zolltarifnummern erfolgt sind. Hin-tergrund: Jedes Jahr werden die Warennum-mern angepasst, um technische Neuerungen abzubilden. In diesem Jahr fallen die Ände-rungen moderat aus. Dennoch gilt, Unter-nehmen müssen sicherstellen, dass Sie keine ungültigen oder falschen Zolltarifnummern

verwenden. So akzeptiert das Zoll-system ATLAS

keine ungültigen Nummern. Aber auch in-haltliche Änderungen müssen erfasst und die eigenen Stammdaten gegebenenfalls korrigiert werden. Dabei hilft die praktische Gegenüberstellung der Warennummern 2017 und 2018 des Statistischen Bundes-amts. Aber Vorsicht ist geboten: Handelt es sich um inhaltliche Änderungen, ist keine maschinelle Lösung („ersetze x durch y“) möglich. Dann heißt es, die Warenbeschrei-bungen genau anzuschauen, um die korrek-te Nummer zuordnen zu können.

Die Gegenüberstellung der Warennummern 2017 und 2018 und weitere Informatio-nen finden Sie unter www.stuttgart.ihk.de,

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sind jedoch noch keine Personen, Firmen oder Organisationen genannt. Das Bundes-amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informiert auf seinen Internetseiten detail-liert über die verhängten Maßnahmen

Internet

www.tinyurl.com/BafaVenezuela

Zollaussetzungen und Zollkontingente

Für bestimmte, genau definierte Waren können bei Einfuhr in die Europäische Union (EU) Zollbefreiungen in Anspruch genommen werden.

Diese Aussetzungen werden in jedemHalbjahr angepasst.

Den aktuellen Stand sowie Informatio-nen zum Antrags- und Widerspruchs-verfahren finden Sie auf unserer Homepage:www.stuttgart.ihk.de, Nr. 675240

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12 | Außenwirtschaft aktuell 01–02 / 2018 Außenwirtschaft aktuell 01–02 / 2018 | 13

Europa

Großbritannien

Automobilbranche be-reitet sich auf Brexit vor

Für die britische Automobilbranche ist der geplante Brexit der Super-GAU. Auch wenn der EU-Austritt erst Ende März 2019 statt-finden soll, leidet die Branche schon jetzt. Neue Investitionsprojekte gibt es kaum noch. Die Neuwagenverkäufe sind auf-grund der fallenden Kaufkraft seit Mona-ten rückläufig und dementsprechend auch die Produktion. Trotz des schwachen Pfund Sterling sinken die britischen Pkw-Expor-te. Stark gefragt sind Elektroautos. Immer mehr Unternehmen testen autonome Fahr-zeuge. (GTAI)

Belgien

Kfz-Industrie profitiert von Elektroautofertigung

Die Zulassungen neuer Fahrzeuge sind in Belgien im ersten Dreivierteljahr 2017 so-wohl bei den Personenkraftwagen als auch bei den Nutzfahrzeugen gestiegen. Dabei hat sich der jahrelange Trend weg von den Diesel- und hin zu Benzin-, Hybrid- und Elektromotoren nochmals verstärkt. Die belgische Fahrzeugproduktion ist in den letzen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Ab 2018 wird Audi in seinem Brüsseler Werk jedoch sein weltweit erstes Elektro-SUV-Modell in Serie fertigen. (GTAI)

Länder und Märkte | Europa / GUS- und Balkanstaaten

Länder und Märkte

Frankreich

Paris baut neue Metrostationen

Im Rahmen des Großvorhabens zur Erwei-terung der Metrolinien im Großraum Paris hat die Projektgesellschaft Mitte Oktober 2017 die Ausschreibung für den Ausbau und die Ausrüstung von 16 Stationen an-gekündigt. Es sollen jeweils ein oder zwei Stationen zu einem Auftrag zusammen-gefasst werden. Dies könnte die Arbeiten auch für deutsche kleine und mittlere Un-ternehmen attraktiv machen. (GTAI)

Spanien

Katalonien ist der führende Industrie-

standort Spaniens

Katalonien ist wirtschaftlich ein Schwer-gewicht, das 19 Prozent des spanischen Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet, ein Viertel der Warenexporte stemmt und im regionalen Finanzausgleich einer der drei Nettozahler ist.

Doch hat die Abspaltungspolitik Folgen, da Hunderte katalanische Firmen ihren Hauptsitz im Oktober 2017 vorsorglich ver-legten. Es profitiert die Region Madrid. Sie hat schon 2016 mit 18,9 Prozent ähnlich viel zur volkswirtschaftlichen Gesamtleis-tung beigetragen wie Katalonien. (GTAI)

Italien

Steigende Nachfrage nach Elektronik und

Elektrotechnik in Italien

Der italienische Markt für Elektrotechnik und Elektronik zeigt nach Jahren der Krise wieder Dynamik. Die Erholung der Wirt-schaft sorgt für einen Anstieg der ent-sprechenden Investitionen in der Industrie. Hinzu kommt die Digitalisierung der Pro-duktion, die Industrie 4.0 hält Einzug. Vor diesem Hintergrund steigt der Bedarf an Elektro- und Elektronikprodukten. Auch Sicherheitstechnik und Haushaltsgeräte er-freuen sich einer starken Nachfrage. (GTAI)

Türkei

Türkei verkündet mittelfristige Wirtschafts-

ziele 2018 bis 2020

Die türkische Regierung setzt in ihrem mit-telfristigen Programm 2018 bis 2020 auf ein jährliches Wirtschaftswachstum von 5,5 Prozent. Sie rechnet vor allem damit, dass private Investitionen wieder zuneh-men. Politische Risiken, wirtschaftliche Unwägbarkeiten und ein hohes Inflations-risiko lassen jedoch daran zweifeln, dass die Türkei ihre ambitionierten Ziele tatsächlich erreichen wird. (GTAI)

Polen

Polen will wieder mehr erneuerbare Energie

erzeugen

Der rückläufige Trend bei der Energieer-zeugung aus erneuerbaren Quellen soll sich in Polen wieder umkehren. Die inlän-dischen Energieunternehmen Polenergia, PGE und PKN Orlen erwägen den Bau von Offshore-Windparks in der Ostsee. Eine Ge-setzesnovelle soll die Bedingungen für die Teilnahme an Auktionen zur Errichtung von Erneuerbare-Energie-Anlagen verbessern. Das Betreiben kleiner Wasserkraftwerke soll sich wieder stärker lohnen. Thermal-quellen sollen Wärmeenergie liefern. (GTAI)

GUS- und Balkanstaaten

Bulgarien

Hochwertige und Bio-Nahrungsmittel in

Bulgarien immer beliebter

Der Markt für Nahrungsmittel in Bulgari-en wächst und gedeiht. Sein Volumen liegt zurzeit bei rund fünf Milliarden Euro. Die Einzelhandelsumsätze steigen und auch die Einfuhr von Lebensmitteln nimmt zu. Vor allem höherwertige, frische und Bio-Produkte fragen die Verbraucher verstärkt nach. Einzelhandelsketten gewinnen weiter Marktanteile. Einige Politiker fordern, den Verkauf durch Ketten stärker zu reglemen-tieren und Quoten für lokal produzierte Waren einzuführen. (GTAI)

Tschechische Republik

Autoland Tschechien befindet sich im Umbruch

Elektromotor, autonomes Fahren, Carsha-ring – die Fahrzeugindustrie ist in Bewe-gung, auch in Tschechien. Experten sehen die Branche aber gut auf die Zeitenwende vorbereitet. Marktführer Skoda startet eine Modelloffensive für die Elektromobilität. Das Verkehrsministerium plant eine Test-strecke für autonomes Fahren. Bei der Pro-duktion von Batterietechnik ist das Land schon jetzt in einer guten Position. (GTAI)

Russland

Russische Holzverarbeiter investieren über 1,3 Milli-

arden Euro in neue Anlagen

Russlands Holzverarbeiter suchen neue Absatzmärkte. Die gesunkene Kaufkraft der Bevölkerung und die Krise am Immo-bilienmarkt erhöhen den Preisdruck auf heimische Hersteller. Die Regierung fördert die Erhöhung der Verarbeitungstiefe, den Bau von Holzhäusern und die Produktion von Holzpellets. Deutsche Ernte- und Säge-werkstechnik sind mittelfristig gefragt. Al-lerdings kostet illegaler Holzeinschlag den russischen Staat jährlich Milliarden Rubel. (GTAI)

Gemeinsamer Markt für Medi-zinprodukte in Kraft getreten

Der gemeinsame Markt für Medizinpro-dukte der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist am 6. Mai 2017 in Kraft getreten. Bis Ende 2021 haben Hersteller die Wahl,

ob sie die Registrierung eines Medizinpro-dukts nach nationalen oder gemeinschaft-lichen Regeln vornehmen. Diese stehen be-reits jetzt weitestgehend fest. Jedoch lohnt sich die gemeinschaftliche Registrierung noch nicht, da fehlende Rechtsakte und gemeinsame Informationssysteme eine Re-gistrierung unmöglich machen. (GTAI)

Ungarn

Ungarn will intermodale Containerterminals bauen

In den nächsten Jahren sollen eine Reihe von intermodalen Containerterminals er-richtet und zu einem nationalen Netzwerk zusammengeschlossen werden. Derzeit sind vier Standorte im Gespräch. Weitere könn-ten nach Prüfungen hinzukommen. (GTAI)

Wir stehen Unternehmen zur Seite

Die IHK Region Stuttgart ist Partner im Enterprise Europe Network, einem EU-Beratungsnetzwerk zur Förderung des Auslandsgeschäfts und der Inno-vationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen.

Enterprise Europe Network wird kofinanziert durch die Europäische Unionwww.stuttgart.ihk.de, Nr. 75517

Ihr IHK Ansprechpartner

Thomas BittnerTelefon 0711 2005-1230,[email protected]

Außenwirtschaft aktuell 01–02 / 2018 | 1514 | Außenwirtschaft aktuell 01–02 / 2018

Amerika / Afrika | Länder und Märkte

Ihre IHK Ansprechpartner

Zu allen Ländern geben Ihnen die Län-derreferenten der IHK Region Stuttgart gern Auskunft.

Sie erreichen unsere Ansprechpartner zu den Zielmärkten unter: Telefon 0711 2005-1257,[email protected]

Asien und Ozeanien

China

Unternehmen in China stehen vor

wachsenden Hürden

Die in China aktiven deutschen Unterneh-men bewerten ihre Geschäftstätigkeit vor Ort positiv, halten sich jedoch mit weiteren Investitionen im Reich der Mitte zurück. Der Deutsche Industrie- und Handelskammer-tag (DIHK) führt dies auf die nach wie vor großen – und zunehmenden – Herausfor-derungen zurück. Die Deutsche Auslands-handelskammer (AHK) Greater China hat-te am 17. November 2017 ihren „Business Confidence Survey 2017/18“ veröffentlicht. Die 423 in China engagierten deutschen Betriebe, die sich an der diesjährigen Ge-schäftsklima-Umfrage beteiligten, beurtei-len die aktuelle wirtschaftliche Situation des Landes optimistischer als 2016 – das gilt besonders für den Maschinenbau. Auch für das kommende Jahr rechnen sie mit ei-ner positiven Entwicklung der chinesischen Wirtschaft. Fast zwei Drittel der Umfrage-teilnehmer erwarten, ihre Geschäftsziele im laufenden Jahr zu erreichen oder sogar zu übertreffen; 75 Prozent hoffen auch für 2018 auf weitere Umsatzsteigerungen. Mit Blick auf einen Beschäftigungsaufbau und weitere Investitionen bleiben die Unterneh-men jedoch zögerlich. Zwar plant rund ein Viertel der Befragten für die nächsten zwei Jahre Neuinvestitionen, doch wollen erst-mals mehr als 50 Prozent der Betriebe vor-erst nicht an anderen Standorten in China investieren. Zu den Top 10 der Risikofakto-ren für die deutschen Betriebe vor Ort zähl-ten Rechtsunsicherheit und der ausgeblie-bene Fortschritt bei angekündigten Wirtschaftsreformen. (DIHK)

Japan

Wirtschaftsausblick November 2017

Nach den Neuwahlen bleibt in Japan alles beim Alten: Die ausgabenfreudige Regie-rung setzt ihre Wachstumspolitik der Abe-nomics auf Kosten der Staatsverschuldung fort. Die kapitalstarken und investitions-freudigen Unternehmen strecken ihre Füh-ler zwar weiter in Richtung Ausland aus, wissen aber auch, was sie am heimischen Hightechstandort haben. Die Konjunk-turprognosen sind für die verbleibenden fast 1.000 Tage bis zu den Olympischen Sommerspielen in Tokyo verhalten positiv. (GTAI)

Korea

Branchencheck Südkorea November 2017

Nach einem schwachen Jahr mit übergrei-fend durchwachsenen Ergebnissen konnten einige Sektoren 2017 auf einen Erholungs-kurs einschwenken. Steigende Exporte und Ausrüstungsinvestitionen kurbeln den Ma-schinenbau an, die hohe Nachfrage nach Speicherchips und Displays wirkt sich po-sitiv auf den Elektronikbereich aus. Die Po-litik der neuen Regierung sorgt für Impulse in der Gesundheitsbranche. Zu kämpfen haben weiterhin traditionelle Kernsektoren wie der Schiffbau und die Kfz-Industrie. (GTAI)

Pakistan

„Belt and Road Initiative“ lässt China und Pakistan

näher zusammenrücken

Die 2013 vom chinesischen Staatspräsiden-ten Xi Jinping initiierte neue Seidenstraße knüpft direkt an die traditionelle Partner-schaft zwischen China und Pakistan an. Als Teil hiervon ist der 3.000 Kilometer lan-ge China-Pakistan-Wirtschaftskorridor zu verstehen. Er umfasst milliardenschwere Infrastrukturprojekte vor allem im Trans-portsektor und zur Energieerzeugung. Für China von höchster geopolitischer Bedeu-tung ist dabei der Tiefwasserhafen Gwadar am Eingang zur Straße von Hormus. (GTAI)

Amerika

Kanada

Kanadischer Kfz- Markt boomt

In Kanada werden mehr Autos verkauft als je zuvor. Vor allem die Sparte leichte Nutzfahrzeuge, zu denen SUV und Pick-up-Trucks gehören, treiben das Wachstum der Branche. Hier liegen auch die größten Chancen für ausländische Hersteller. Zudem gewinnt das Luxussegment im kanadischen Kfz-Markt an Bedeutung. In der Produk-

tion ist ein leichter Auf-wind spürbar.

Deutsche Zulieferer haben Chancen ihre Marktanteile zu erhöhen. (GTAI)

USA

Apprenticeship Award 2017 der German Ame-

rican Chambers of Commerce (GACC)

Im Rahmen der dritten Apprenticeship Week der US-Administration vom 13. bis 19. November 2017 ist am 15. November der “Apprenticeship Award” der German American Chambers of Commerce (GACC) verliehen worden. Der GACC “Apprentice-ship Award“ würdigt ein herausragendes Unternehmen für seine Führungsquali-täten und Innovationen in der Personal-entwicklung durch die Einführung von Ausbildungsprogrammen nach deut-schem Vorbild in den USA. Der Preis ehrt ihre Investitionen in Ausbildung und die Schaffung von nachhaltigen Karrierewe-gen für zukünftige Generationen. Ausge-zeichnet wurde Brose North America, Inc., ein in Michigan ansässiges Unternehmen, das seit 1993 auf dem nordamerikani-schen Markt tätig ist. Brose wurde 1908 in Deutschland gegründet und ist heute einer der größten Automobilzulieferer. Brose führte Ausbildungsprogramme im deutschen Stil ein, welche jungen Ame-rikanern Alternativen zur traditionellen vierjährigen Hochschulausbildung bie-tet. In den USA besteht ein wachsender Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Der US-Industrieverband National Associati-

on of Manufacturers (NAM) schätzt, dass landesweit im produzie-

renden Gewerbe momen-tan 400.000 Stellen

unbesetzt sind und

dass diese Zahl bis 2025 bis auf zwei Mil-lionen steigen könnte. In den USA wollen daher immer mehr Unternehmen Fach-kräfte selbst ausbilden, um ihre Wettbe-werbsfähigkeit zu sichern. Die amerikani-sche Politik interessiert sich daher sehr für das System der dualen Ausbildung nach deutschem Vorbild. Deutsche Unterneh-men in den USA stehen vor der Heraus-forderung qualifiziert und praxisnah aus-gebildetes Personal auf dem Arbeitsmarkt zu finden. Große deutsche Unternehmen bieten bereits seit einigen Jahren auch in ihren Niederlassungen in den USA Ausbil-dungsgänge nach deutschem Vorbild an. Immer mehr kleine und mittlere Unter-nehmen folgen diesem Beispiel. Bis dato bieten rund 70 Unternehmen in den USA von den AHKs zertifizierte Programme an. Das Interesse bei weiteren Unternehmen ist groß. (AHK USA)

Afrika

Afrika

Ein Querschnitt durch die Wahlen

Nicht nur in Deutschland, sondern auch auf dem afrikanischen Kontinent war 2017 Wahljahr.

Am 4. August 2017 trat der 59-jährige Prä-sident Paul Kagame im kleinen, dicht be-siedelten Ruanda mit fast 100 Prozent der Stimmen seine dritte Amtszeit an. Laut Sta-tistisches Landesamt umfassten die baden-württembergischen Exporte nach Ruanda im vergangenen Jahr gerade einmal 1,5 Millionen Euro. Wiederum 34,4 Millionen

Euro Warenwert gingen nach Kenia; fast die Hälfte davon machten Maschinen aus. In Kenia standen am 8. August 2017 sowohl der Präsident als auch Gouverneure, Se-natoren und Bezirksregierungen zur Wahl. Präsident Kenyatta erhielt 54,3 Prozent, doch das Oberste Gericht annullierte die Präsidentenwahl. Im Zuge von Neuwahlen Ende Oktober bestätigte schließlich das Ver-fassungsgericht Kenyatta als Präsidenten.

Ebenfalls im August gab es Wahlen in Ango-la, ein Land mit Importen aus Baden-Würt-temberg im Wert von 64,2 Millionen Euro (größtenteils Maschinen) und einem hohen Erdölvorkommen. Auch in Liberia wurde 2017 gewählt. Dorthin exportieren baden-württembergische Unternehmen insbeson-dere Maschinen und Kraftfahrzeuge/-teile sowie andere Waren in Höhe von 2,3 Milli-onen Euro. Dieses Jahr dürften darüber hin-aus auch die Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo anstehen.

Länder und Märkte | Asien und Ozeanien / Amerika

Ihre IHK Ansprechpartnerin

Sabine Kütter Telefon 0711 2005-1243,[email protected]

Foto: Thinkstock

Außenwirtschaft aktuell 01–02 / 2018 | 1716 | Außenwirtschaft aktuell 01–02 / 2018

Streitigkeiten mit einem Ge-schäftspartner vor (Schieds-)Gerichten können langwierig und kostenintensiv sein. Sie binden personelle Ressourcen bei den Unternehmen, die bes-ser anderweitig einsetzbar wä-ren. Letztlich können sie sogar die vertrauensvolle Zusammen-arbeit in einer langfristigen Geschäftsbeziehung erheblich beeinträchtigen. Das ist gera-de bei Bauprojekten mit langer Bauphase, bei auf Dauer ange-legten Projekten mit anderen Unternehmen im Joint Venture oder bei IT Projekten – etwa die Einführung einer neuen Technologie im gesamten Unternehmen – problematisch. In diesen Fällen kommt es entscheidend auf die verlässliche Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragneh-mer beziehungsweise den kooperierenden Unternehmen an.

FIDIC-Verträge als internationaler Standard im Anlagenbau

Im internationalen Anlagenbau setzt die FIDIC (Fédération Inter-nationale des Ingénieurs Conseils) schon seit jeher auf alternative Streitbeilegungsmechanismen zur Streitvermeidung. Sie ist als internationaler Verband der Beratenden Ingenieure vor allem für ihre Vertragsmuster bekannt, die bereits seit 1957 existieren und sich als Standard für international einsetzbare Vertragswerke im Anlagenbau etabliert haben.

Die beiden bedeutendsten FIDIC-Verträge sind die Conditions of Contract for Construction (FIDIC Red Book) und die Conditions of

Alternativen zur Streitbeilegung vor Gericht

Anregungen aus dem Anlagenbau

Die Serie „Rechtssicher auf Auslandsmärkten“ informiert über rechtliche Anforderungen und steuerrechtliche Aspekte im Auslandsgeschäft sowie Länderrisiken und -chancen.

Ihre IHK Ansprechpartner

Internationales Wirtschaftsrecht und Internationale Handelspolitik

Silke HelmholzTelefon 0711 2005-1455,[email protected]

Maximilian VollmerTelefon 0711 2005-1455,[email protected]

Internet www.stuttgart.ihk.de, Nr. 22406

Contract for Plant and Design-Build (FIDIC Yellow Book). Beide Vertragswerke werden derzeit umfassend überarbeitet. Die neuen Fassungen wurden im Dezember 2017 offiziell vorgestellt.

Streitvermeidung durch Einsatz von Dispute Boards

Was die Streitbeilegungsklauseln in den FIDIC-Verträgen angeht, legen die Neufassungen den Fokus noch stärker auf die Streitver-meidung. Ein Streit soll demnach bereits während des laufenden Projektes im Keim erstickt werden. Dazu sehen die FIDIC-Verträge sogenannte Dispute Adjudication/Avoidance Boards vor.

Ein Dispute Board ist ein aus drei fachkundigen Mitgliedern be-stehendes Gremium, das projekt- beziehungsweise baubegleitend dauerhaft tätig wird oder im konkreten Konfliktfall gebildet wird. Nach den neuen FIDIC-Verträgen soll es stets projektbegleitend eingesetzt werden. Die Auswahl der adäquaten Personen für das Projekt ist entscheidend und für jeden Einzelfall passend und in-dividualisiert zu treffen. Um Konflikte mit den Beteiligten ein-vernehmlich zu lösen, sind technischer Sachverstand, Verfahrens-kompetenz und Erfahrung in der Streitbeilegung wichtig.

Um das Projekt begleiten zu können, erhält das Dispute Board die wesentlichen Projektunterlagen und informiert sich in regelmä-ßigen Abständen vor Ort über den Projektverlauf. Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass das Gremium Konfliktpotenzial früh-zeitig erkennen und durch vermittelnde Maßnahmen schnell und sachkundig gegensteuern kann. Die Erfahrung zeigt, dass sich der finanzielle Aufwand für ein Dispute Board zumindest bei größe-ren Projekten lohnt. Konflikte sind bei der Projektabwicklung lei-der oft unvermeidlich und eine schwelende Kontroverse kann zu ernsthaften Reibungsverlusten im laufenden Projekt führen. Muss der Konflikt erst einmal vor einem (Schieds-)Gericht ausgetragen werden, sind die Kosten ungleich höher.

Effizienz durch schnelle und verbindliche Entscheidungen

Nach den neuen FIDIC-Verträgen können die Parteien das Dispute Board nicht erst dann zu Rate ziehen, wenn bereits ein Streit ent-standen ist. Vielmehr können sie das Dispute Board bereits anru-fen, um allgemein um Unterstützung zu bitten oder Meinungs-verschiedenheiten auf informeller Basis gemeinsam zu erörtern.

Meldet eine Partei dem Dispute Board eine Streitigkeit an, soll das Dispute Board im Regelfall innerhalb von 84 Tagen eine Entschei-dung treffen. Diese Entscheidung ist dann für die Parteien vorläu-fig bindend und muss unverzüglich befolgt werden. Weigert sich eine Partei, die Entscheidung zu befolgen, kann die andere Partei die Durchsetzung der Entscheidung – und dies ist neu – direkt in einem Schieds- beziehungsweise Gerichtsverfahren einklagen. Wendet sich keine der Parteien schriftlich gegen die Entscheidung des Dispute Boards, ist die Entscheidung nach 28 Tagen endgültig bindend. Widerspricht eine der Parteien dagegen schriftlich, kön-nen die Parteien nach einem weiteren gütlichen Einigungsversuch ein (Schieds-)Gericht anrufen.

Dennoch bleibt die Entscheidung des Dispute Boards bis zur end-gültigen Entscheidung des (Schieds-)Gerichts bindend und sorgt so für zügige Rechtssicherheit zwischen den Parteien. Die FIDIC-Verträge sehen zwar standardmäßig ein Schiedsverfahren nach der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) vor, die Parteien können hiervon aber abweichen und eine andere Schiedsordnung wählen, oder aber die Streitentscheidung durch staatliche Gerichte vorsehen. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass die Parteien in der überwiegenden Anzahl der Fälle die Entschei-dung des Dispute Boards akzeptieren und befolgen.

Dispute Boards sind in Deutschland bisher noch nicht weit verbreitet. Weltweit

sind sie aber eine häufig genutzte und effiziente Me-thode, die gerade bei langfristigen Großprojekten effektiv Streit

vermeidet oder schnell und verbindlich beseitigt. Das verhindert Projektverzögerungen oder –unterbrechungen, stärkt die vertrau-ensvolle Zusammenarbeit und vermeidet langwierige und teure Gerichts- oder Schiedsverfahren während oder nach der Projekt-realisierung. Dispute Boards stellen somit eine Möglichkeit dar, mit der man sich zukünftig auch in Deutschland vertraut machen sollte.

Rechtsanwältin Dr. Claudia Krapfl, Assoziierte Partnerin im Fachgebiet Dispute Resolution

bei Gleiss Lutz, Stuttgart

Rechtsanwältin Dr. Claudia Krapfl,

Gleiss Lutz, Stuttgart

Rechtssicher auf Auslandsmärkten

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Außenwirtschaft aktuell 01–02 / 2018 | 1918 | Außenwirtschaft aktuell 01–02 / 2018

Aufgrund der fortschreitenden Globalisierung gehört es für mittelständische Unternehmen mittlerweile zur Normalität, Arbeitnehmer ins Ausland zu entsenden (Outbound) oder ausländische Arbeitnehmer im Inland einzusetzen (Inbound). Das Spektrum reicht hier von kurzzeitigen Dienstreisen, über längerfristige Tätigkeiten, als sogenannte „Expatriate”, bis hin zu parallel zeitweise im Ausland und zeitweise im In-land ausgeübten Tätigkeiten. Für den deutschen Mittelstand beginnt der Markteintritt be-ziehungsweise der erste Kontakt des Mitarbeiters mit dem Tätig-keitsort häufig mit Dienstreisen gefolgt von der Entsendung des Beschäftigten.

Den meisten mittelständischen Unternehmen sind hierbei die im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatz lauernden zahlreichen

Grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze

Nicht nur für Einsätze in China: Standardprozesse überprüfen, Haftung vermeiden

Haftungsgefahren sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer bewusst. Die rechtzeitige Beantragung von Visa, die Klärung der Lohnsteuerpflicht nebst Einholung der Lohnsteuer-freistellungsbescheinigungen sowie die Beantragung sozialver-sicherungsrechtlicher Entsendebescheinigungen gehören zu den Standardmaßnahmen der Unternehmen. Neben aufenthalts- und arbeitserlaubnisrechtlicher Voraussetzungen werden in der Regel auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anfor-derungen auf Mitarbeiter- und Unternehmensebene beachtet.

Ein Standardprozess für alle Fälle?

Es lässt sich in der Praxis jedoch feststellen, dass Unternehmen im Rahmen der Entsendungen Standardprozesse entwickeln, welche sodann ungeprüft auf sämtliche Konstellationen und Länder an-gewendet werden. Hier schlummern sowohl für Mitarbeiter als auch für Unternehmen häufig Haftungsgefahren.

Meldepflichten auch innerhalb Europas

Insbesondere seit Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU (zum 18. Juni 2016) hat in vielen Mitgliedstaaten Europas vor Aufnahme der Tätigkeit eine Meldung des Arbeits-einsatzes bei den lokalen Behörden zu erfolgen. Diese Prüfung sollten Unternehmen entsprechend in ihren bisherigen Stan-dardprozess aufnehmen.

China – kein Fall für gewöhnliche Entsendungen

Die oben genannte klassische Entsendung kann außerhalb Euro-pas an ihre Grenze stoßen, so dass es sich lohnt über alternati-ve Gestaltungen nachzudenken. Deutsche Unternehmen sollten hinterfragen, ob ein Mitarbeitereinsatz in China zwingend in Gestalt einer klassischen Entsendung durchgeführt werden muss. Dies deshalb, da die Gestaltung des Mitarbeitereinsatzes über ei-nen Entsendungsvertrag für die deutsche Gesellschaft das Risi-ko einer zusätzlichen Besteuerung in China birgt. In der Praxis vertreten die chinesischen Steuerbehörden teilweise die Ansicht, dass im Falle der Anstellung eines Mitarbeiters in Deutschland bei Tätigkeitsausübung in China die deutsche Muttergesellschaft ge-genüber der chinesischen Tochtergesellschaft eine Dienstleistung erbringt, indem dieser Personal zur Verfügung gestellt wird. Die-

se Problematik ist insbesondere bei einer Gehaltsweiterbelastung (beispielsweise Kostenerstattung von der chinesischen Tochterge-sellschaft an die deutsche Muttergesellschaft) festzustellen. Eine solche „Betriebsstätte“ könnte in China der chinesischen Corpo-rate Income Tax unterliegen, die im Regelfall 25 Prozent auf eine angenommene Gewinnspanne zwischen 15 und 40 Prozent aller an die Tochtergesellschaft weiterbelasteten Gehälter beträgt. Fer-ner könnte die Betriebsstätte mit einer Business Tax von fünf Pro-zent oder einer Value Added Tax von sechs Prozent auf die Summe der Gehälter belastet werden.

Einsatz in China über lokale Anstellungsverträge

Die vorgenannten Risiken lassen sich vermeiden, wenn die Mitar-beiter in China „lokalisiert“ werden. Das bedeutet, es wird ein lo-kaler Vertrag mit der chinesischen Einsatzgesellschaft geschlossen. Diese Vorgehensweise vermeidet auch die häufig anzutreffende Praxis, dass aufgrund dessen, dass in manchen Regionen Chinas in der Praxis von den chinesischen Arbeitsämtern neben dem Ent-sendevertrag zusätzlich ein lokaler Arbeitsvertrag gefordert wird, lokal ein „pro forma“-Arbeitsvertrag geschlossen wird. Der „deut-sche Arbeitsvertrag“ des Mitarbeiters ist in diesen Fällen für die Dauer des Auslandseinsatzes ruhend zu stellen und kann um eine Stammhausbindungsvereinbarung ergänzt werden. Das Unter-nehmen garantiert in diesem Zusammenhang die Bindung an das Mutterhaus nebst Rückkehrrecht. Entsprechend den Regelungen eines Entsendevertrags ist es denkbar, in dieser Vereinbarung wei-tere Entsendebedingungen zu regeln. Diese Zwei-Vertrags-Kons-tellation führt nicht zwangsläufig zu einem Ausscheiden aus der Sozialversicherung. Zwischen Deutschland und China besteht ein Sozialversicherungsabkommen, das die deutsche Renten- und Ar-beitslosenversicherung umfasst, so dass diesbezüglich ein Verbleib im jeweils deutschen System erreicht und eine entsprechende Bei-tragspflicht in China vermieden werden kann.

Grundsätzlich kann über eine so genannte Entsendung im Sinne des Abkommens dann eine Doppelversicherung für 48 Monate vermieden werden, wenn das Entgelt – auch wirtschaftlich – wei-terhin vom deutschen Arbeitgeber getragen wird. Diese Vorausset-zungen wären zwar vorliegend nicht erfüllt, es ist aber alternativ zu einer Entsendung möglich, bei den deutschen und chinesischen Sozialversicherungsbehörden eine so genannte Ausnahmeverein-

barung zum Verbleib in der deutschen Sozialversicherung zu be-antragen. Die Ausnahmevereinbarung kann für eine Dauer von maximal fünf Jahre geschlossen und nur bei Vorliegen besonderer Umstände um weitere drei Jahren verlängert werden. Die Praxis zeigt, dass bei einem auf eine Dauer von maximal fünf Jahren befristeten lokalen Vertrag und einer Vereinbarung mit dem deut-schen Arbeitgeber, der diesem ein grundsätzliches Direktionsrecht vorbehält, in der Regel eine solche Ausnahmevereinbarung er-reicht werden kann.

Fazit und Ausblick

Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass es sich lohnt, Ausnahmen von Standardprozessen zuzulassen, um auf nationale Besonder-heiten reagieren zu können. Auch vor dem Hintergrund der Steu-erverschärfungen des Maßnahmenpakets der OECD gegen „Base Erosion and Profit Shifting” (BEPS) sollten internationale Mitar-beitereinsätze überprüft werden, um nicht Gefahr zu laufen, un-gewollte Betriebsstätten im Ausland zu begründen.

Rechtsanwalt Christian Speckert, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Associate Partner bei Rödl & Partner, Stuttgart

Quick-Check für eine frühzeitige Projektplanung aus rechtlicher/steuerrechtlicher Sicht:

• frühzeitige Klärung der Meldepflichten, Arbeits- und Aufnthaltserlaubnis

• sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Optimierung des Mitarbeitereinsatzes

• steuerliche Planung des Auslandseinsatzes von Beginn an - Lohnsteuer unter Berücksichtigung möglicher Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), - Betriebsausgaben, - Betriebsstättenbegründung, - Verrechnungspreisgestaltung

• Gestaltung von Entsendungsverträgen, Ruhens- vereinbarungen und Intercompany Vereinbarungen

• Steuerberechnung zur Gehaltsfestsetzung im In- und Ausland

Veranstaltungshinweis

Mitarbeitereinsatz im Ausland2. März 2018

Die Auslandshandelskammern und die Kanzlei Rödl & Partner informieren über den Einsatz von Mitarbeitern in Großbritan-nien, Frankreich, Spanien, Österreich, Schweden, der Schweiz und den USA und insbesondere darüber, wie die verschiede-nen Anmelde-, Lohn- und Arbeitsbedingungen der einzelnen Länder erfüllt werden können. Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.stuttgart.ihk.de, Nr. 175105868

Rechtssicher auf Auslandsmärkten

Rechtsanwalt Christian Speckert,

Rödl & Partner, Stuttgart

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Außenwirtschaft aktuell 01–02 / 2018 | 2120 | Außenwirtschaft aktuell 01–02 / 2018

Finanzierung, Förderung und Ausschreibungen

Finanzierung, Förderung und Ausschreibungen

Auswirkungen von devisenrechtlichen Bestimmungen auf Exportgeschäfte am Beispiel Algeriens

Koreanisches Praktikantenprogramm unterstützt interkulturellen Austausch

Ein Erfahrungsbericht der Ensinger GmbH aus Nufringen

Regionalseite

Die staatliche Personalagentur HRD (Human Re-sources Development Service of Korea) unterstützt im Rahmen des Programms „K-Move“, gemeinsam mit der deutschen Auslandshandelskammer in Se-oul, baden-württembergische Unternehmen bei der Rekrutierung koreanischer Fachkräfte. Durch das von HRD bezuschusste Programm konnten in den vergangenen drei Jahren etwa 30 deut-sche Unternehmen rund 38 hochqualifizierte Fachkräfte aus Südkorea für ein sechsmonatiges Praktikum in ihrem Betrieb gewinnen. Mittels eines vielfältigen Netzwerkes zu koreanischen Universitäten und Hochschulen, wählt HRD ta-lentierte und qualifizierte Fachkräfte individuell für jedes Unternehmen aus. Die finale Auswahl der Praktikanten wird dann dem Unternehmen selbst überlassen. Alle Fachkräfte werden be-reits in Korea sprachlich und interkulturell auf ihren Aufenthalt in Deutschland vorbereitet.

Die Ensinger GmbH aus Nufringen beschäftigt von September 2017 bis Februar 2018 die Prak-tikantin Frau Yujin Lee in ihrem Betrieb. Frau Mandy Belitz aus dem Bereich Human Resources spricht in einem Interview mit der IHK Region Stuttgart von ihren Erfahrungen mit „K-Move“.

Frau Belitz, bitte berichten Sie uns, inwiefern Ihr Unternehmen Geschäftsbeziehungen nach Südkorea pflegt und wie Sie auf „K-Move“ aufmerksam geworden sind.

Wir sind seit über 15 Jahren in Korea aktiv und ha-ben im Jahr 2016 eine Vertriebsniederlassung in Il-san, bei Seoul, eröffnet. Im Rahmen eines Austausch-gesprächs mit einem Unternehmen, haben wir dann vom Programm „K-Move“ gehört.

Wie verlief für Sie der Anstellungsprozess der Praktikantin?

Uns wurden gleich sehr gute Kandidaten und Kandidatinnen von HRD vorgeschlagen. Wir haben dann zunächst eine erste interne Vorauswahl vorgenommen. Alle Vorstellungsgespräche fanden per

„Skype for Business“ statt. Und mehrere Gespräche haben wir dann gemeinsam mit unseren Tochtergesellschaften in Asien geführt.

Welche Qualifikationen bringt Frau Lee mit? Und welche Aufgaben konnte sie in Ihrem Unternehmen während des Praktikums übernehmen?

Frau Lee spricht sehr gut Englisch und hat bereits ein technisches Studium absolviert (Industrial & Information Engineering an der Seoul National University of Science & Technology, SOULTECH). Sie unterstützt uns bei der Marktanalyse und bei der Entwicklung einer Strategie für die Lead-Generierung. Ziel ist es, die Kunden-basis in Korea auszubauen.

Was waren aus Ihrer Sicht die größten Herausforderungen bei der Anstellung Ihrer koreanischen Praktikantin?

Vor allem haben wir uns darum gekümmert, dass unsere Prakti-kantin den sozialen Anschluss in dem für sie zunächst fremden Land findet. Gute Arbeit kann man nur leisten, wenn man sich gut aufgenommen fühlt.

Was für interkulturelle Beobachtungen haben Sie zwischen Ihrem Team und der Praktikantin gemacht?

Mandy Belitz aus dem Bereich HR und ihr Schützling, Frau Yujin Lee. Das Kollegi-

um der Ensinger GmbH bezog die junge Koreanerin auch in Freizeitaktivitäten ein.

Projekt- und Ausschreibungs- recherchedienst GTAI

In Kooperation mit Germany Trade & Invest (GTAI) bietet die IHK Region Stuttgart ihren Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, sich in einer Übersicht über aktuelle Projekte und Ausschrei-bungen im Ausland zu informieren. www.stuttgart.ihk.de, Nr. 676362

Ihr IHK Ansprechpartner

Thomas BittnerTelefon 0711 2005-1230,[email protected]

Häufig werden deutsche Exporteure von ihren ausländischen Importeuren/Abneh-mern mit dem Hinweis konfrontiert, dass die Einfuhr nur unter bestimmten devisen-rechtlichen Bestimmungen oder in Form genau festgelegter Zahlungsbedingungen erfolgen darf. Da bei der IHK verstärkt An-fragen zu Algerien eingehen, erläutern wir das Zusammenspiel am Beispiel dieses für deutsche Exporteure interessanten, aber schwierigen Absatzmarktes.

Zum Hintergrund: In Algerien importierte Waren können grundsätzlich mit dem Do-kumenteninkasso (remise documentaire) oder mit dem Dokumentenakkreditiv (cré-dit documentaire) bezahlt werden. Erst mit dem Finanzgesetz 2014 wurde das Doku-menteninkasso als Zahlungsform für Ein-fuhrwaren zugelassen. Damit wurde gleich-zeitig die Akkreditivpflicht für Importe von Waren, die zum direkten Weiterverkauf be-stimmt sind, aufgehoben. Nach Anweisung der algerischen Zentralbank Nr. 02-15 vom 22. Juli 2015 sind die algerischen Banken und Finanzinstitute seit dem 1. August

2015 bei der Abwicklung von Auslandsge-schäften angehalten den Devisenabfluss zu reduzieren. Hierfür werden verschiede-ne Maßnahmen ergriffen. Eine davon ist die Domizilierung/Vor-Domizilierung. Das bedeutet, dass alle Einfuhren, deren FOB-Wert 100.000 Algerische Dinar übersteigt, grundsätzlich über eine zugelassene alge-rische Bank abgewickelt werden müssen. Der Kunde muss ein Devisenkonto führen und den gewünschten Betrag in der Fremd-währung beantragen. Die Bank prüft den Antrag in Zusammenarbeit mit der Zoll-verwaltung und dem Finanzamt. Wird der Antrag bewilligt, dann kann das Dokumen-tenakkreditiv oder das Dokumenteninkas-so eröffnet werden. Danach versieht die Bank die Handelsrechnung für das jewei-lige Geschäft mit einem Stempel, der das erfolgreiche Verfahren der Domizilierung nachweisen soll. Zum 15. März 2016 wurde zusätzlich die elektronische Vor-Domizilie-rung eingeführt. Hierbei werden die Daten des geplanten Importgeschäfts bei den al-gerischen Banken elektronisch vorerfasst. Die Bank überprüft unter anderem die Zah-

1. Ideenwettbewerb develoPPP.de 2018 – Stichtag: 15. Februar

Vom 15. Februar bis 31. März 2018 findet der erste develoPPP.de-Ideenwettbewerb statt. Dieser richtet sich an Unternehmen, die in Entwicklungs- und Schwellenländern aktiv werden und ihr Engagement nach-haltig gestalten wollen. Im Rahmen von develoPPP.de werden diese finanziell und fachlich unterstützt. Jedes Unternehmen, das die Mindestkriterien erfüllt (mindes-tens: zehn Mitarbeiter, eine Million Euro Umsatz, seit drei Jahren am Markt) und mit einem nachhaltigen und breitenwirksamen Vorhaben überzeugt, kann einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Projektkosten (maximal 200.000 Euro) erhalten. Das

lungsfähigkeit des Kunden und die Über-einstimmung des geplanten Geschäfts mit den geltenden Einfuhrvorschriften. Stimmt die Bank dem Geschäft zu, dann kann der Importeur seine physischen Dokumente bei der Bank vorlegen. Eine weitere neue An-weisung der algerischen Zentralbank vom 26. Oktober 2017 erschwert die Einfuhr von Waren, die für den Wiederverkauf in unver-ändertem Zustand bestimmt sind und ent-hält für algerische Importeure zwei neue Forderungen: Erstens müssen sie alle Ein-fuhren mindestens 30 Tage vor Versand von ihrer Hausbank erfassen lassen (Domizilie-rung). Hiervon ausgenommen sind Fertig-erzeugnisse, die der nationalen Produktion als Input dienen. Zweitens muss der Impor-teur Finanzmittel in Höhe von 120 Prozent des Gesamtwerts der geplanten Einfuhr bei der Bank zurückstellen.

Ihr AHK Ansprechpartner in Algerien

Samir [email protected]

Programm wird durch das Bundesministe-rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert. Unter-nehmen können wählen, bei welcher der drei Durchführungsorganisationen (sequa gGmbH, Gesellschaft für internationale Zu-sammenarbeit – GIZ, Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft – DEG) ihre Projektvorschläge eingereicht werden.

Mehr Informationen rund um den Ideenwettbewerb unter

www.developpp.de

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Außenwirtschaft aktuell 01–02 / 2018 | 2322 | Außenwirtschaft aktuell 01–02 / 2018

Regionalseite | Impressum

Herausgeber Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart Telefon 0711 2005-0 www.stuttgart.ihk.de, [email protected]

Konzeption Geschäftsbereich International

Verantwortung Tassilo Zywietz

Redaktion Carolin Hildinger

Gestaltung SANSHINE Communications GmbH

Bilder Thinkstock (Titel, Seite 4, 15, 23)

Druck Druckerei Mack GmbH © 2018

Impressum

IHK Region Stuttgart Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Vervielfältigung auf Papier und elektronischen Daten- trägern sowie Einspeisungen in Datennetze nur mit Genehmigung des Herausgebers.

Die Außenwirtschaftsnachrichten der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart werden unter anderem in Zusammenarbeit mit Germany Trade und Invest (GTAI) verfasst.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen übernimmt die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart keine Gewähr. Das Magazin Außenwirtschaft aktuell ist zu beziehen über [email protected].

Eines unserer Ziele war es, die eigenen Mitarbeiter mit der korea-nischen Kultur vertraut zu machen. Da wir im engen Kontakt mit unserer Niederlassung in Ilsan stehen, ist es wichtig, dass sich auch unsere deutschen Kollegen mit der koreanischen Kultur befassen. Inzwischen funktioniert es wunderbar, nicht nur im Büro. Frau Lee ist auch privat von den Mitarbeitern aufgenommen worden und ist regelmäßig bei Kollegen eingeladen. Beide Seiten profitieren so vom kulturellen Austausch und können die Unterschiede ein-schätzen. Frau Lee ist deshalb als Praktikantin über das berufliche hinaus eine Bereicherung für das Team.

Wie bewerten Sie Ihre Erfahrungen mit „K-Move“ insgesamt? Können Sie das Programm anderen baden-württembergischen Unternehmen empfehlen?

Wir empfehlen das Programm unbedingt! Ohne diesen professio-nellen Service wäre es für uns nicht so einfach gewesen, eine Prak-

Wenn Sie Fragen zu Geschäften in Korea haben oder Sie sich über „K-Move“ infor-mieren wollen, sprechen Sie uns gerne an.

Ihre IHK Ansprechpartnerin

Sonja BachoferIHK Region Stuttgart, Korea DeskTelefon 0711 2005-1236,[email protected]

tikantin in Korea zu finden. „K-Move“ hat diesen Aufwand auf jeden Fall erheblich verringert.

Die Fragen stellte Sonja Bachofer, IHK Region Stuttgart

Kurz vor Schluss

So feiert man in Asien Neujahr

(gōngxǐ fācái) ist die Redewendung, mit der man in China das neue Jahr begrüßt. Sie bedeutet: Viel Glück und Wohlstand! In Korea wird das Neujahrsfest „Seollal“ genannt und in Vietnam heißt es „Tết “. Trotz eigener Sitten und Gebräuche, gibt es doch viele Gemeinsamkeiten.

Während die westliche Welt das neue Jahr pünktlich zum 1. Januar begrüßt und rasch nach den Feiertagen in den Alltag zurückkehrt, stecken Milliarden Asiaten erst in den Vorbereitungen für ihr Neu-jahrsfest. In buddhistisch geprägten Ländern Asiens und in den chinesischen Gemeinden rund um die Welt, heißt man das neue Jahr zwischen Ende Januar und Ende Februar, nach dem Mond-kalender, willkommen. Das Jahr 2018 beginnt am 16. Februar. Es steht im Element der Erde und im Tierkreiszeichen des Hundes, dem man viel Humor und gute zwischenmenschliche Beziehun-gen nachsagt. Im Jahr des Hundes werden Loyalität, Motivation und Ehrlichkeit belohnt. Geschäfte darf man mit mehr Kreativität, Risikofreude und Wagemut angehen, um Erfolge zu erzielen, so die Voraussagung.

Das Neujahrs- oder auch Frühlingsfest ist im asiatischen Raum das mit Abstand wichtigste Fest. Es gibt vor allem in China, Korea und Vietnam länderspezifische Besonderheiten, aber einige Riten und Bräuche haben die Länder gemeinsam. So wird das Fest im-mer im Kreise der Familie gefeiert. Dem Neuanfang kommt dabei eine große Bedeutung zu. Haus und Wohnung werden vor den Feiertagen gründlich gereinigt und mit einem Neujahrsbaum oder mit Blumen, Girlanden und Lampen geschmückt – dieser Brauch soll böse Geister vertreiben. Die Menschen besuchen die Tempel, in denen sie ihre Ahnen ehren und für die Gesundheit und den Wohlstand ihrer Familien beten. Auf den Straßen finden ebenfalls viele Feierlichkeiten statt, die oft von farbenfrohen Drachen- und Löwentänzen begleitet werden. Am letzten Tag des alten Jahres kommt die Familie in neuer oder traditioneller Kleidung zusam-men, um gemeinsam zu essen. In China gibt es zu dieser Zeit gerne Fisch und gefüllte Teigtaschen (in Nordchina: Jiaozi, in Südchina: Wantan), in Vietnam Klebreis, Fleisch und Bohnen in Bananen-blätter eingewickelt und in Korea eine Reiskuchensuppe. Überall finden sich Süßigkeiten – während der Feiertage darf man ohne schlechtes Gewissen schlemmen. Um Mitternacht wird das Neu-jahr mit viel Krach und Raketen begrüßt. Traditionell werden klei-ne rote Geldumschläge ( ) verschenkt, die Glück und Wohlstand symbolisieren. Dabei gilt das Prinzip: ältere Familien-

mitglieder beschenken die Jüngeren. Mit zunehmender Digitali-sierung werden diese Umschläge vermehrt über die App „WeChat“ verschickt – im vergangenen Jahr wurden so über 46 Milliarden Geldgeschenke ausgetauscht. Es heißt: der erste Neujahrstag be-stimme das Schicksal und den Verlauf des neuen Jahres, weshalb Harmonie und ein gutes Miteinander an diesem Tag besonders wichtig sind. Mit Beginn des neuen Jahres werden Fenster und Tü-ren geöffnet, um das Glück ins Haus zu lassen. Gerade am ersten Neujahrstag sind die Straßen ruhig und erst nach etwa drei Tagen öffnen die Läden und Restaurants langsam wieder ihre Tore.

Wer in dieser Zeit in Asien unterwegs ist, sollte die Feiertage bei seinen Reisen einplanen und die Traditionen seiner asiatischen Freunde und Geschäftspartner achten. Die Büros sind meistens eine Woche geschlossen. Danach dauert es in der Regel immer ein paar Tage bis das Geschäft wieder wie gewohnt funktioniert. Geschäftlich passiert in dieser Zeit nicht viel, aber ein Besuch zum Frühlingsfest ist eine schöne Gelegenheit, um die Traditionen ken-nenzulernen, besondere Speisen zu essen und das fröhliche Trei-ben auf den Straßen zu erleben.

Sonja Bachofer, IHK Region Stuttgart

China 2018: Politische und wirtschaftliche Entwicklungen im Jahr des Hundes

Termin: 22. Februar 2018

Im Februar 2018 wird das chinesische Neujahr im Zeichen des Hundes gefeiert. Wir laden Sie herzlich ein und informie-ren Sie auf unserer Veranstaltung, welche Pläne im neuen Jahr auf der politischen und wirtschaftlichen Agenda der chinesischen Regierung stehen.

Weitere Informationen unter: www.ihk.st/event/175105218

Veranstaltungshinweise

Veranstaltung Ansprechpartner

Januar

18. Januar 2018 Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2017/2018

Petra Lau, Telefon 0711 2005-1207,[email protected]

Februar

7. Februar 2018 Vereinfachtes Ausfuhrverfahren: Zugelassene Ausführer

Petra Lau, Telefon 0711 2005-1207,[email protected]

14. Februar 2018 Grundlagenwissen Import Petra Lau, Telefon 0711 2005-1207,[email protected]

15. Februar 2018 Lieferantenerklärungen Petra Lau, Telefon 0711 2005-1207,[email protected]

22. Februar 2018 China 2018: Politische und wirtschaftliche Entwicklungen im Jahr des Hundes

Sonja Bachofer, Telefon 0711 2005-1236,[email protected]

März

2. März 2018 Mitarbeiterentsendung ins Ausland Maximilian Vollmer, Telefon 0711 2005-1236,[email protected]

13. März 2018 China im Klartext: Anleitung zum Unternehmensaufbau

Sonja Bachofer, Telefon 0711 2005-1236,[email protected]

14. März 2018 Grundlagenwissen Export Robert Thimm, Telefon 0711 2005-1209,[email protected]

Mai

2.-4. Mai 2018 Fact-Finding-Reise Industrie 4.0 / IKT nach Irland unter Leitung von Staatssekretärin Katrin Schütz

Sabine Kütter, Telefon 0711 2005-1243, [email protected]

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Bitte beachten Sie, dass es sich bei den obigen Veranstaltungshinweisen nicht um abschließende Empfehlungen handelt. Wir weisen vielmehr ausdrücklich darauf hin, dass es eine Vielzahl weiterer Anbieter und Angebote entsprechender Veranstaltungen gibt.

Diese und weitere Veranstaltungen finden Sie unter: www.bw.ihk.de/taetigkeitsfelder/veranstaltungen/international Auf folgende Veranstaltungen weisen wir besonders hin: