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Abend für Kirchenvorsteher am 08. März 2013 Das Kirchenkreisamt Lüneburg

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Abend für Kirchenvorsteheram 08. März 2013

Das Kirchenkreisamt Lüneburg

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Das Kirchenkreisamt Lüneburg leistet Verwaltungshilfe für die 15 Kirchengemeinden des Ev.-luth. Kirchenkreises Bleckede und die 17 Kirchengemeinden des Ev.-luth. Kirchenkreises Lüneburg, die Kirchenkreise selbst und deren Einrichtungen, den Diakonieverband Nordostniedersachsen der Ev.-luth. Kirchenkreise Bleckede, Lüneburg und Uelzen und den Ev.-luth. Kindertagesstättenverband .

Träger des Kirchenkreisamtes ist der Ev.-luth. Kirchenkreis Lüneburg.

Im Kirchenkreisamt sind 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

Am besten erreichen Sie uns in den folgenden Zeiten:

Montag bis Donnerstag 8:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 15:00 Uhr

Freitag 8:30 - 12:30 Uhr

Unsere Kassenzeiten

Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 14:00 - 15:00 Uhr

Das Kirchenkreisamt

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Hier finden Sie uns

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Amtsleiter

Hr. Israel Stellv. Amtsleiterin

Fr. Dibbern Sekretariat

Fr. Gehrke

EDV – Fa. Bartels

und ggfs. Hr. Brammer

Personalabteilung

Fr. Meyer Fr. Winkler

N.N.

Liegenschaftslabteilung

Fr. Moritz Fr. Netzbandt

Finanzabteilung

Fr. Morié– stv. AbtL. Hr. König – KL/AbtL.

Fr. Graf

Fr. Zilm

Fr. Solinger - inkl. Meldewesen -

Zuarbeitende Sachbearbeitung

Diakonieabteilung/Kindertagesstätten

Fr. Schwarzer– AbtlL. Hr. Brammer– stv.AbtL./SgL

Hr. Tiedemann

Fr. Isenberg

Fr. Frischmuth

Kasse / Buchhaltung

Frau Jacobi

Hr. Ranneberg

Fr. Holm

Fr. Heinz

Fr. Brohm

Fr. Boender

Fr. Cohrs-Schulze

Organisation des KKA Lüneburg

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Die Haushaltsabteilung des Kirchenkreisamtes

Herr König, Abteilungsleiter,Gemeindebetreuer für die Kirchengemeinden St. Dionys, Barskamp, Bleckede, Dahlenburg, Garlstorf, Nahrendorf, Scharnebeck, Neuhaus Stapel und Tripkau

Frau Morié, stv. Abteilungsleiterin,Gemeindebetreuerin für die KirchengemeindenArtlenburg, Hittbergen-Echem, Neetze, Thomasburg,

Frau SchäferGemeindebetreuerin für die Kirchengemeinde Reinstorf

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Frau GrafHaushaltssachbearbeiterin für die KirchengemeindenArtlenburg, Dahlenburg, Hittbergen,Nahrendorf und Scharnebeck

Frau SolingerHaushaltssachbearbeiterin für die KirchengemeindenBarskamp, Bleckede, Garlstorf, Neetze und Thomasburg

Frau ZilmHaushaltssachbearbeiterin für die KirchengemeindenSt. Dionys, Reinstorf, Neuhaus, Stapel und Tripkau

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Haushalt Einnahmen

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Friedhof

Friedhofsverwaltung sowohl in der Kirchengemeinde als auch im Kirchenkreisamt

Im Pfarramt/SekretariatAnmeldung von Bestattungen,Erstellen von Gebührenbescheiden,Schriftwechsel, Gespräche mit Bestattern, Steinmetzen, Nutzungsberechtigten

Bei den Haushaltssachbearbeitern/ Buchhaltung/ KasseAuskontieren, buchen und überwachen der Gebührenfälle, Zuordnung der Zahlungen zu den Gebührenbescheiden, ggf. Zahlungserinnerungen und Mahnverfahren

Teilweise manuell, teilweise EDV unterstützt durch das Friedhofsverwaltungsprogramm Hades

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Hades

Gemeinsame Datenbank für alle Nutzer, Steuerung durch Zugriffsrechte

Umfassende Datenhaltung, Historie über Nutzungsrechte, Anschreiben aus dem Programm, z.B. über Ablauf von Nutzungsrechten, Erinnerungen,

Schnittstelle in das Finanzwesenprogramm

Kosten:Hoher Personalaufwand für die Einrichtung, Erfassung der „alten“ Daten, eventuell Ehrenamtliche

Laufende Kosten für das Programm:Wartungsgebühr jährlich bei ca. 3.900,00 €, Verteilung auf die Friedhöfe prozentual nach Anzahl der Gebührenfälle.

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Besondere Aufgaben des Kirchenvorstandes und der Gemeindebetreuer im Kirchenkreisamt

Erstellen, Überarbeiten der Friedhofsordnung, z.B. wegen Anpassungen an eine neue Rechtslage, Änderungen der Grabarten, z.B. Wahlgräber mit beschränkter Nutzung, Baumgräber, Beschluss durch KV, kirchenaufsichtliche Genehmigung durch KKV, Veröffentlicheung im Amtsblatt

Kalkulation der Gebühren, Beschluss einer neuen Satzung;

Probleme auf dem Friedhof, ungepflegte Gräber, unklare Nutzungsrechte, vorzeitige Beendigung der Nutzungsrechte

Entscheidung über die Durchführung von Verwaltungszwangsverfahren, Ausführung im KKA, zur Zeit oft Einzelfallentscheidung, standardisiertes Vorgehen möglich?

Widerspruchsverfahren, grundsätzliche Entscheidung des KV, ob das Verfahren eingeleitet werden soll, erstellen des Bescheides und weiteres Verfahren im KKA

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Die Kirchengemeinde ist Friedhofsträger und somit auch für die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof verantwortlich, z.B. Grabsteinprüfung, Baumbestand, Wege, Winterdienst u.a.

Der KV als Arbeitgeber ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich (Sicherheitskleidung, Grabverschalung, Toiletten u.a.

Veränderungen

Wandel in der Bestattungskultur ( Verlust der örtlichen Bindung, Preis, ev. Änderungen im Bestattungsrecht, Aufhebung des Friedhofszwangs

Geänderte Zahlungsmoral, finanzielle Belastung der Hinterbliebenen durch die Bestattung

Gestiegene Klagebereitschaft, höheres Anspruchsdenken (Aussehen/ Gestaltung des Friedhofes, Rasengrabpflege u.a.)

Wichtig:Friedhof muss eine Angelegenheit des ganzen KV sein, Entscheidungsvorbereitung durch Ausschuss