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Wolfgang SchwartzWalter RuckhoferPeter HoferMag. Eugen Pachler
Landtagswahl 31. Mai 2015
Schulung Wahlbehördenmitglieder 05 2015
Stadt Graz | BürgerInnenamt | 8011
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WahltagSonntag, 31. Mai 2015, 7.00 – 16.00
• 268 ordentliche Sprengel alle Wahllokale sind Wahlkartenwahllokale
• 16 Besondere Wahlbehörden• 2 Besondere Wahlsprengel
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• Vor Beginn der Wahlzeit:– 2 Wahlzellen aufstellen – 2 Wahlurnen (leer)– Kundmachungen und Wegweiser
(Sprengelnummer) anbringen– Übernahme Stimmzettel und Kuverts
(10er Pakete)– Prüfung Verbotszone (3 m)
Wahlablauf
Verbots-
zone3 m
ZumWahllokal
06/12
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• Während der Wahlzeit 7 - 16:– Identitätsprüfung (Ausnahme)– Suche im Wählerverzeichnis– Ausgabe blaues Kuvert und Stimmzettel
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Stimmzettel Susi 66819Wähler Willi 66818
Wahlkarte eingezogen
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Wählerverzeichnis für die
Landtagswahl 2015
Wahlkarte/6.09.2013/Post
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– Vermerke im Wählerverzeichnis• Vorgezogene Stimmabgabe keine Stimmabgabe zulässig Streichung nicht zur Wahl zulassen
• Aufnahme zur Wahl zulassen
• Wahlkarte (WK) ohne Wahlkarte keine Stimmabgabe Abnahme der Wahlkarte
Wenn Vermerk Wahlkarte – keine Stimmabgabe ohne Wahlkarte möglich!!!
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Willi Wähler
Unterschied Wahlkarte – Briefwahl• Lasche ist OFFEN !!
KEINE Unterschrift
• Lasche ist GESCHLOSSEN !!
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4 Wahlkreise in der Steiermark= 4 unterschiedliche Stimmzettel
15 Mandate181 KandidatInnen
11 Mandate137 KandidatInnen8 Mandate
99 KandidatInnen
14 Mandate166 Kandidaten
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Wahlkarte
• Aus dem Wahlkreis 1 Graz und Umgebung• Wahlkarte abnehmen• Aushändigung blaues Kuvert und Stimmzettel• Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis• Zusätzlich Eintragung im Abstimmungsverzeichnis für WahlkartenwählerInnen
(entfällt wenn wahlberechtigte Person sich im eigenen Wahlsprengel befindet)• Hinzuschreiben des Namens am Ende des Wählerverzeichnisses
(entfällt wenn wahlberechtigte Person sich im eigenen Wahlsprengel befindet)• Vermerk im Abstimmungsverzeichnis, dass Wahlkarte eingezogen wurde• Eingezogene Wahlkarte zur roten Mappe (Pkt. 10 Wahlkarten und beige Kuverts)
Stimmzettel aus Wahlkreis 1 – daher blaues Kuvert – werden im Sprengel mit ausgezählt!
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Wahlkarte
• Aus dem Wahlkreis 2, 3 oder 4• Wahlkarte abnehmen• Aushändigung beiges Kuvert und Stimmzettel aus dem Wahlkreis
(die mit der Wahlkarte mitgebracht wurden)• Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis• Zusätzlich Eintragung im Abstimmungsverzeichnis für WahlkartenwählerInnen• Hinzuschreiben des Namens am Ende des Wählerverzeichnisses• Vermerk im Abstimmungsverzeichnis, dass Wahlkarte eingezogen wurde• Eingezogene Wahlkarte zur roten Mappe (Pkt. 10 Wahlkarten und beige Kuverts)
Stimmzettel aus Wahlkreis 2,3,4 – daher beiges Kuvert – können im Sprengel nicht ausgezählt werden!
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Briefwahl
Von der Stadt Graz ausgestellte und an die Bezirkswahlbehörde Graz adressierte Wahlkarten, die bereits zur Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendet wurden, müssen von der Sprengelwahlbehörde entgegengenommen werden.
– Keine Erfassung im Abstimmungsverzeichnis und auch kein Eintrag in der Niederschrift– Werden in die rote Niederschriftenmappe gegeben
(Pkt. 9 Entgegengenommene Briefwahlunterlagen)
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1
WahlkartenwählerInnen
2,3,4
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Sonstiges– körper- oder sinnesbehinderte Personen Stimmzettelschablone/Begleitperson
– Fehler beim Ausfüllen des StimmzettelAusgabe weiterer Stimmzettel mit Vermerk im Abstimmungsverzeichnisfalsch verwendeten Stimmzettel wird von wahlberechtigter Person zerrissen und mitgenommen)
– Wahlzeugen Eintrittsschein muss vorgewiesen werden! Kein Stimmrecht!
– Vertrauenspersonensind Mitglieder der Wahlbehörde jedoch ohne Stimmrecht
– Klemmbrettals Hilfestellung für RollstuhlfahrerInnen
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1. Stimmzettelabrechnung (Niederschrift B / 1)
2. Anzahl blaue und beige Wahlkuverts = Zahl der im Abstimmungsverzeichnis eingetragenen WählerInnen(Niederschrift C / 1)
3. Beige Wahlkuverts und abgegebene Briefwahlunterlagen verpacken und zur roten Niederschriftenmappe (Niederschrift C / 2)
Ergebnisermittlung
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4. Öffnen der blauen Kuverts und Entnahme Stimmzettel• Prüfung Gültigkeit und Ungültigkeit• Ermittlung Parteisummen und ungültige Stimmen• Eintragung in Tabelle und Formular Sofortmeldung • Telefonische Sofortmeldung(Niederschrift C / 3)
5. Auswertung der Stimmzettel mit und ohne Vorzugsstimmen(Niederschrift C / 3)
Ergebnisermittlung
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Par
teis
timm
eN
ame und/oder R
eihungs-num
mer eines B
ewerbers
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Vorzugsstimmenprotokoll
2
5
1
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Verpacken der Stimmzettel
• In die beschrifteten weißen Säcke• „Partei“ – Stimmen ohne VZ und Anzahl• „Partei“ – Stimmen mit VZ und Anzahl• ungültige Stimmen und Anzahl• nicht ausgegebene Stimmzettel
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Bildung des Wahlaktes
• rote Mappe– grüne Niederschrift– Wählerverzeichnis– Abstimmungsverzeichnis– Vorzugsstimmenprotokoll– Empfangsbestätigung Stimmzettel– Telefonsofortmeldung– Kundmachungen Wahlbehörden– Angelobung– Entgegengenommene Briefwahlunterlagen– Wahlkarten und beige Kuverts– Anwesenheitsliste– Sonstiges
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Bildung des Wahlaktes• Brauner Karton
– Alle beschrifteten weißen Säcke mit den Stimmzetteln• Wahlurnen (verbleiben im Wahlokal)
– nicht ausgegebene Wahlkuverts und die Kundmachungen
Im Wahllokal dürfen keine (leeren) Stimmzettel verbleiben
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Rückgabe Wahlakt
• WahlleiterIn bringt rote Mappe (Wahlakt) und braune Kartons zur zuständigen Rückgabestelle
• Kontrolle – Sofortmeldung– Vollständigkeit (Niederschrift, Vorzugsstimmenprotokoll,
Anwesenheitsliste etc.)
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Informationsquellen
• Internet www.graz.at/landtagswahl
• Grazipedia Abteilungen + Projekte (magistratsintern)
• Telefonhotline 872/5151
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Gültigkeit/Ungültigkeit von Stimmen
Die folgenden Folien erklären die Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmen anhand des Beispieles der Europawahl. Dieselben Maßstäbe sind auch für die Landtagswahl anzuwenden.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!