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1 Herzlich willkommen! Der lange Weg zu einem Rechtsanspruch auf Palliative Care im Gesundheitsgesetz des Kantons Thurgau (§ 33i)

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Herzlich willkommen!

Der lange Weg zu einem Rechtsanspruch auf

Palliative Care im Gesundheitsgesetz des

Kantons Thurgau (§ 33i)

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Referenten:

Dr. Marlies Näf-Hofmann, Rechtsanwältin und a. Kantonsrätin, Arbon TG

Andreas Näf, lic phil. I/Europ. Master für Angewandte Ethik der Universität Zürich, Arbon TG

Hearing: Palliative Care inkl. Seelsorge im Kt. Thurgau

Montag, 7. Januar 2013, 17:00 bis 19:00 im Centrum 66, Hirschengraben 66, 8001 Zürich

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Marlies Näf-Hofmann

1992: Wahl in den Grossen Rat des Kantons Thurgau

Vorher: Als aktives Mitglied von "Ja zum Leben Schweiz" bereits an vorderster Front für den Schutz des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tode tätig.

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Aktivitäten im Grossen Rat bis ca. 2000

• Motion betr. Wahrung der Gewissensfreiheit von Medizinalfachpersonen an den Thurgauischen Kantonsspitälern 1997: Nichterheblicherklärung

• Interpellation betr. allfällige Regelungen zur Sterbehilfe in den Einrichtungen der Spital Thurgau AG.

Verbindliche Weisung der Spital Thurgau AG seit 2000: Zutrittsverbot für Sterbehilfsorganisationen

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Einsatz gegen Bestrebungen zur Legalisierung aktiver Sterbehilfe

• Mitglied der bundesrätlichen Arbeitsgruppe ‚Sterbehilfe‘ Bericht an das EJPD vom März 1999

Minderheitsantrag auf Ablehnung der Lockerung des Fremdtötungsverbots mit 7 zu 6 Stimmen gutgeheissen

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Sterbehilfediskussionen in den 90er Jahren

• Ängste vieler Menschen vor einem qualvollen Sterbeprozess

• Alternative zu aktiver Sterbehilfe und organisierter Suizid-Beihilfe?

• Bedeutung der Palliativemedizin und -pflege

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Vorstösse betr. Palliative Careim kant. Parlament

• Interpellation vom 3. März 1999 betr. Anwendung und Ausbau der palliativen (schmerzlindernden) Medizin und Pflege bei Schwerstkranken und Sterbenden an den kantonalen Spitälern und Kliniken im Kanton TG

Erster Schritt

Antwort Regierungsrat vom 1.12.1999: Keine Notwendigkeit, Palliativmedizin an den Thurgauer Spitälern zusätzlich auszubauen

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Motion betr. Rechtsanspruch auf Palliative Care

• Motion vom 12.9.2001 betr. Rechtsanspruch von unheilbar Kranken und Sterbenden auf palliative Medizin, Pflege und Begleitung

Zweiter Schritt

Antwort des Regierungsrats vom 10.9.2002: Kein Regelungsbedarf;

• Erheblicherklärung durch Grossen Rat am 30.9.2002

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Entwurf des Regierungsrats zu einem neuen § 33i

• Randtitel: Palliative Care

• „Unheilbar Kranke und sterbende Menschen sind angemessen zu betreuen.“

• Beschluss der vorberatenden Kommission: 6 Ja, 3 Nein und 2 Enthaltungen für den Text mit Anrecht auf umfassende Palliative Care

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Verhandlungen im Grossen Rat

• Grosse Diskussionen pro und contra Rechtsanspruch auf umfassende Palliative Care im Gesetz

• Schlussabstimmung im Grossen Rat am 11.5.2005: Mit 79 zu 14 Stimmen Gesetzestext ohne Rechtsanspruch angenommen

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§ 33i Gesundheitsgesetz(in Kraft gesetzt am 1.1.2006)

"Unheilbar kranke und sterbende Menschen sollen mittels medizinischer und pflegerischer Palliativmassnahmen angemessen behandelt und betreut werden. Ihnen soll eine würdevolle Sterbebegleitung zukommen und ein würdevolles Abschiednehmen ermöglicht werden."

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Wie weiter?

• Schwierige Zeit nach der Niederlage• Zwei Treffen mit mich unterstützenden

Organisationen und Personen ergebnislos• Abwarten

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Erfreuliche Reaktionen in der Zeit vom Mai 2005 bis Februar 2008

• St.Galler Tagblatt vom 4.5.2005: "Näf-Hofmann will nicht aufgeben"

• Verlautbarungen der SBK-Sektionen SG / TG / AR insbes. die in den Sektionsnachrichten Ausgabe 1 - Sommer 2005 erhobene Kritik am neuen Gesetz

• St.Galler Tagblatt vom 17.5.2005: "Palliative-Pflege: Grüne Fraktion fordert Korrektur"

• Zahlreiche Aufmunterungszeichen aus der Bevölkerung

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St.Galler Tagblatt vom 4.5.2005

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SBK Sektionsnachrichten Ausgabe 1 - Sommer 2005

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St.Galler Tagblatt vom 17.5.2005

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Lancierung einer Volksinitiative

• Die Thurgauische Volksinitiative 'Ja zu mehr Lebensqualität - Ja zur Palliative Care"

Dritter Schritt

• Medienkonferenz am 29. Februar 2008 in Weinfelden

• Grosses Echo

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Volksinitiative, Flyer

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Unterschriftensammlung und Übergabe

• Unterschriftensammlung

• Am 20.8.2008 Übergabe von ca. 5'400 Unterschriften an die Staatskanzlei mit Medienkonferenz in Frauenfeld

Vierter Schritt

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Übergabe

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Beratungen über die Volksinitiative im Grossen Rat

• Ruhiger und konsensorientierter Verlauf

• Am 25.3.2009 Annahme der Initiative durch den Grossen Rat mit nur einer Gegenstimme und Erhebung des neuen § 33i zum Gesetz

Fünfter Schritt

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§ 33i Gesundheitsgesetz des Kantons Thurgau(in Kraft seit 1.4.2011)

Randtitel Palliative Care1 Unheilbar kranke und sterbende Menschen haben

Anrecht auf angemessene Behandlung und Betreuung mittels medizinischer pflegerischer und begleitender Palliativmassnahmen, wenn eine kurative Behandlung als aussichtslos erscheint.

2 Den Angehörigen und den Bezugspersonen wird eine würdevolle Sterbebegleitung und ein würdevolles Abschiednehmen von der verstorbenen Person ermöglicht.

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Arbeitsgruppe 'Umsetzungskonzept Palliative Care Thurgau'

• Ernennung der Arbeitsgruppe 'Umsetzungskonzept Palliative Care Thurgau' durch Regierungsrat Bernhard Koch am 20. Juli 2009

• Mitglieder:

Leistungserbringer, Gemeinden, Kanton

Hochkarätige Fachpersonen inkl.

Andreas Näf für den Bereich Ethik / Seelsorge

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Sitzung der Arbeitsgruppe vom 2.9.2010

• Andreas Näf bringt das Seelsorgekonzept der beiden Landeskirchen in das 'Umsetzungskonzept Palliative Care Thurgau' ein. Er bedankt sich im Namen des Initiativkomitees mit den Worten: (Andreas Näf verliest sein Kurzvotum)

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Umsetzungskonzept Palliative Care Thurgau vom 1.11.2010

• Recht auf Seelsorge im ‚Seelsorgekonzept‘

• ‚Seelsorgekonzept‘ der beiden Landeskirchen = integrierender Bestandteil des kantonalen Konzepts. Seelsorger der beiden Landeskirchen im Kernteam Palliative Care der Palliativstation Müsterlingen

Sechster Schritt

ZIEL ERREICHT!

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Stellungnahmen von Seelsorgerinnen und Seelsorgern zur praktischen Umsetzung von Palliative Care

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Domherr Theo Scherrer

• Die Stellungnahme von Domherr Theo Scherrer, Vizepräsident des Kath. Kirchenrats, ehem. Pfarrer in Weinfelden und Märstetten, Mitglied der Arbeitsgruppe ‚Seelsorgekonzept‘ wird von Andreas Näf verlesen.

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Pfarrerin Barbara Huster

Zusammenfassung des Telefongesprächs vom 7. Dezember 2012 mit der katholischen Seelsorgerin Barbara Huster am Kantonsspital Münsterlingen, verlesen von Andreas Näf

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Interview mit Pfarrerin Karin Kaspers-Elekes (Fragen gestellt von Dr. Marlies Näf-Hofmann)

Karin Kaspers-Elekes betreut zusammen mit ihrem Ehemann Tibor Elekes seit ca. 4 Jahren die evangelische Kirchgemeinde Horn / TG. Seit dem 1.1.2012 ist sie Beauftragte der Evangelischen Landeskirche des Kantons Thurgau für Palliative Care. Unverkennbar ist ihr Palliative Care ein Herzensanliegen.

Video Interview -> InterviewNaefKaspers_2913_0102A.mpg

Video Erg.Buch -> ErgaenzungBuchSeelsorge_2013_0102A.mpg

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Trauerarbeit gehört zur Palliative Care

• Eine Reminiszenz aus dem Café für Trauernde in Amriswil (organisiert von der evangelischen Kirchgemeinde Amriswil-Sommeri).

• Gesprächspartner:

Pfarrerin Karin Kaspers-Elekes

Martha Zryd, Ausbildnerin

Pfarrer Lukas Weinhold, Kirchenrat der evangelischen Landeskirche Thurgau

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Quelle - Café für Trauernde

•Video CafeTrauernde -> CafeTrauernde_2013_0102A.mpg

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Institutionalisierung von Palliative Care = Aufgabe einer humanen Gesellschaft

• Palliative Care ist Zukunft – nicht aktive Sterbehilfe und Suizidbeihilfe!

• Zwei Zitate

aus der Präambel der schweiz. Bundesverfassung: „… und dass sich die Stärke des Volkes misst am Wohle der Schwachen…“

• „Die Schwachen und Kranken zu schützen, ist die Würde der Gesunden" (Klaus Dörner)

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