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Seminararbeit: „geschützter Berufsstand in Deutschland. Welche Kosten verursachen die Lobbygruppen von Ärzten?“ Seminar: Wirtschaftskrieg WS 2015/2016 Angefertigt bei Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Blum Am Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsforschung Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich Vorgelegt von: Marwin Gaube Vorgelegt am: 18.01.2016

Seminararbeit - Welche Kosten entstehen durch Lobbyarbeit der Ärzte?

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Seminararbeit: „geschützter Berufsstand in Deutschland. Welche Kosten verursachen

die Lobbygruppen von Ärzten?“

Seminar: Wirtschaftskrieg

WS 2015/2016

Angefertigt bei Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Blum

Am Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsforschung

Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Wirtschaftswissenschaftlicher Bereich

Vorgelegt von: Marwin Gaube

Vorgelegt am: 18.01.2016

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Inhaltsverzeichnis Seminararbeit: ..................................................................................................................................... - 0 -

1. Einleitung ............................................................................................................................. - 2 -

2. Lobbyismus .......................................................................................................................... - 2 -

3. Lobbyismus in der Ärzteschaft ............................................................................................ - 4 -

4. Die Logik des kollektiven Handelns ..................................................................................... - 5 -

4.1 Einführung in die „Logik des kollektiven Handelns“ von Mancur Olson ............................... - 5 -

4.2 Anwendung auf die „Lobby in Weiß“ .................................................................................... - 7 -

5. Lokalisierung der konkreten Kosten .................................................................................... - 8 -

6. Fazit ................................................................................................................................... - 10 -

7. Abbildungsverzeichnis: ...................................................................................................... - 11 -

8. Literaturverzeichnis ................................................................................................................... - 13 -

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1. Einleitung

In Deutschland waren im Jahr 2014 insgesamt rund 365.200 Ärzte berufstätig. Damit setzte

sich der kontinuierliche Anstieg der Arztzahlen der letzten Jahre fort1. Im Vergleich verdienen

Ärzte aber nicht wenig. So verdient ein niedergelassener Allgemeinarzt aus kassenärztlicher

Tätigkeit 187.000€ im Jahr, ein Chefarzt mit Berufserfahrung sogar bis zu 750.000€ pro Jahr2.

Die entsprechende Lobby, die „Lobby in Weiß“ (Rauskolb 1976), wie sie auch genannt wird,

spielt dabei eine wesentliche Rolle, auch bei der politischen Einflussnahme in der

Gesundheitspolitik. Vertreten werden die berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der

Ärzteschaft gegenüber der Politik hauptsächlich durch die Ärztekammern und Kassenärztliche

Vereinigungen3. Schon in den 1960er Jahren wurden bei den geplanten Gesundheitsreformen

von Theodor Blank Beschlüsse trotz Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und Bundesrat

blockiert4. Wie ist das möglich? Wie kann die Wirtschaft die Politik so stark beeinflussen, dass

sie sich gegen die Bürger entscheidet und für die Unternehmen? Ein Dilemma, könnte man

meinen. Die politischen Vertreter des Volkes handeln gegen die Bürgerinteressen, oder scheint

es nur so? Eine freie Arztwahl, kostengünstige medizinische Mittel, Laboruntersuchungen nach

eigenem Willen – hört sich doch gut an! Während wir eine Pro- und Kontra-Liste anfertigen,

dürfte aber auffallen, dass es viele Argumente gibt, welche nicht zu kategorisieren sind. Aus

einer anderen Perspektive lässt es sich leichter betrachten. Was für Kosten entstehen durch die

Lobbygruppen und ihre politische Arbeit? Um diese Frage zu beantworten, müssen wir den

Begriff Lobbyismus näher erläutern und die Akteure identifizieren. Mit dieser Thematik möchte

ich mich in der folgenden Seminararbeit mehr auseinandersetzen.

2. Lobbyismus

Das erste Stichwort, welches bei der Beeinflussung von Kosten ins Auge springt ist

Lobbyismus. Was ist Lobbyismus? Das Kernthema ist so einfach und doch zu kompliziert, um

es in einem Satz zu erklären. Das Prinzip ist einfach: Vertreter der Wirtschaft setzen sich mit

Vertretern aus der Politik in Kontakt um ihre Interessen durchzusetzen. Das kann

verschiedenste Ansätze implizieren. Fakt ist aber, so sagt es Schulze van Loon aus Sicht seiner

1 Statista http://de.statista.com/themen/576/aerzte/ 02.01.2016 2 Kienbaum (2014) 3 Bpb http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/gesundheitspolitik/200658/lobbyismus-in-der-gesundheitspolitik

02.01.2016 4 Bandelow (1998), S.181 Übersicht 4.3-3

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Praxis: „Entscheidungen auf politischer Ebene sollen beeinflusst, herbeigeführt oder verhindert,

beschleunigt oder verzögert werden“ (Kolbe et al. 2011). Wenn man es also differenziert von

der politischen Ebene betrachtet, kann man sagen „Lobbying ist vielmehr das Einwirken auf

Entscheidungsträger und Entscheidungsprozesse durch präzise Information“ (Strauch 1993).

Wenn man sich die Praxis anschaut, kann man feststellen, bei dem Begriff geht es aber bei

einem übermäßig hohen Teil der Fälle um die Vertretung von Unternehmen der Wirtschaft in

der Politik. Ob es sich dabei um Glücksspiel, der Rüstungsindustrie, der Automobilbranche

oder Banken5 handelt, spielt in der Regel für das Prinzip in erster Linie keine Rolle.

Unterschiedlich sind jedoch die Strukturen der Vertretungen, was ganz deutlich auch bei Ärzten

der Fall ist6 (Bandelow 1998). Auf diese besonderen Strukturen werde ich später näher

eingehen.

Das Problem des Prinzips als Ganzes betrachtet ist die Offenlegung der Praxis. Wären jeweils

die Vertreter nach außen hin präsent, wäre das System transparent und regulierbar, so ist es aber

nicht, zu welchem Fazit auch die Otto Brenner Stiftung in ihrer Studie 2011 kam (Kolbe et al.

2011). Meist agieren die Lobbyisten hinter den Kulissen. Die Absprachen finden in

Hinterzimmern fernab von der Öffentlichkeit statt. Das macht die Lobbyarbeit für

Außenstehende schwer verständlich und nicht eingreifbar, weder für Zivilgesellschaft noch für

die Politik. Dass das Thema auch im Bundestag anstößt, beweist die Rede von Wolfgang

Nešković7, Bundestagsabgeordneter der Linken. Lobbyismus muss auch bestimmte Regeln

zugutekommen, ist ein Fazit, zu welchem nicht nur kritische Organisationen wie Transparency

International und Lobbycontrol kommen8. Auch Autoren von weiterer Fachlektüre (Dagger und

Kambeck 2007)9 schließen sich der Meinung an. Deutschland ist eines der wenigen Länder in

der Europäischen Union, wo Lobbyisten noch frei ohne Regeln agieren können. Warum das so

ist? „Willkommen im Lobbyland Deutschland“ kann man in der „Mittelbayerischen“ in der

Rubrik Wirtschaft lesen10. Eine Überschrift, welche fast als Aufforderung aufgenommen

werden kann. Die Frage ist nur, wie mächtig ist der Lobbyismus wirklich? Während in den 60er

Jahren Verbände weitgehend als unverzichtbare Elemente der demokratischen Politik ( Vgl.

u.a. Fraenkel 1991, 1973) anerkannt wurden, dominiert heute eine populär-populistische

5 http://www.mittelbayerische.de/wirtschaft/willkommen-im-lobbyland-deutschland-20010-art1134630.html

07.01.2016 6 Bandelow, Nils (1998), S. 83 7 Nešković, Rede vom 19.06.2008 8 Positionspapier Transparency International 21.03.2013

https://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Politik/Papier_Transparency_Lobbycontrol_Regulierung_

Lobbyismus_13-03-21.pdf 9 Dagger/ Kambeck (2007) S. 195 f. 10 Vgl. „Mittelbayerische“ 13.10.2014 „Willkommen um Lobbyland Deutschland“

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Verbändeaversion (Daumann 1999)11: Da regiert die Lobby das Land (Simmert und Engels

2002). Lobbyismus sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Den Einfluss auf

die Gesundheitspolitik werde ich am Beispiel des Lobbying der Ärzteschaft aufzeigen.

3. Lobbyismus in der Ärzteschaft

Bei der Lobbyarbeit in der Gesundheitspolitik denkt man als erstes an die großen

Pharmaunternehmen und Millionen Beträge. Diese Lobbyarbeit ist aber von der der Ärzte zu

unterscheiden. Die Lobbyarbeit für Ärzte ist weitaus komplexer gestaltet. Die heutige

Bundesärztekammer (kurz: BÄK) ist heute als Dachorganisation der Landesärztekammern

(kurz LÄK) im Gegensatz zur früheren Reichsärztekammer keine Körperschaft des öffentlichen

Rechts (Bandelow 1998) mehr. Die Grundlage für eine organisierte Struktur liegt aber aufgrund

dessen zugrunde (Abb. 1.1). Alle Ärzte sind Mitglied einer (Landes-)Ärztekammer (Bandelow

1998)12. Wichtig ist dieser Fakt, da Vertreter der Ärztekammern auch als Akteure in der

Gesundheitspolitik bei der Gesetzgebung mitwirken (Arbeitsgemeinschaft der deutschen

Ärztekammer (Bundesärztekammer) 2015)13. Speziell der Pressestellen Apparat der BÄK wird

zur Informationsweitergabe und Beeinflussung der politischen Handlungsträger gegenüber der

Öffentlichkeit eingesetzt14. Die Ärzteschaft wird aber nicht nur über die BÄK oder LÄK

vertreten, sondern auch über weitere wichtige Verbände wie bspw. Die Kassenärztliche

Bundesvereinigung15, die Bundeszahnärztekammer16, den Hartmannbund17 oder den

Marburger Bund18 vertreten. Die Ärztekammern sind selbsterklärend die Vertretung der

jeweiligen Fachbereiche. Eine Ausnahme bilden der Hartmannbund und der Marburger Bund.

„Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische

Interessenvertretung aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.“19

Mit ca. 117.000 Mitgliedern ist er „die einzige tariffähige Ärztegewerkschaft in Deutschland

11 Winter, Willems (2007), S.15 12 Bandelow, Nils (1998) Gesundheitspolitik, S.82 13 Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer 2014, S.26 14 Anmk.: die BÄK verfügt seit 1950 über einen zentral gesteuerten Apparat von Pressestellen;

Quelle: Bandelow, Nils (1998) Gesundheitspolitik, S. 82 15 Anm.: Berufsvertretung aller Kassenärzte und Körperschaft des öffentlichen Rechts 16 Anm.: Berufsvertretung aller Zahnärzte in Deutschland 17 Anm.: „Der Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e.V. ist ein auf Bundesebene organisierter

Verband mit föderalen Strukturen im operativen und politischen Geschäft.“

Quelle: http://www.hartmannbund.de/wir-ueber-uns/der-verband/ 05.01.2016 18 Anm.: Der Marburger Bund ist die gewerkschaftliche, gesundheits- und berufspolitische Interessenvertretung

aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

19 https://www.marburger-bund.de/der-marburger-bund 09.01.2016

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und Europas größte Ärzte-Organisation mit freiwilliger Mitgliedschaft.“20 Der Name kommt

dabei lediglich von dem Entstehungsort Marburg, in welchem sich erstmal 1947 junge Ärzte

und Medizinstudenten zusammen tragen, um sich Gedanken für bessere Arbeitsbedingungen

zu machen. Der Hartmannbund – Verband der Ärzte Deutschlands e.V. hingegen ist die

Vertretung aller Ärzte. „Unabhängig vom Fachgebiet, ob niedergelassen, angestellt oder im

öffentlichen Gesundheitsdienst tätig – jeder angehende oder praktizierende Arzt findet hier eine

starke Interessenverbindung.“21 Entstanden ist der Bund durch seinen Gründer den Leipziger

Arzt Dr. Hermann Hartmann bereits 1900.

Das System der Ärztekammern ist sehr gut strukturiert, wie in Abb 1.1 dargestellt ist. Die

Ärzteschaft wird darüber hinaus durch Vertretungen des „Deutschen Ärztetages“, die LÄK’s,

die Pressestelle der BÄK und die Ausschüsse und ständige Einrichtungen wie bspw. den

Deutschen Senat für ärztliche Fortbildung und die Deutsche Akademie für Allgemeinmedizin

in der Öffentlichkeit als Organe vertreten22.

Die Vernetzung zwischen den Verbänden ist sehr dicht, wie die Grafik (1.2) belegt. Durch das

enge Netz der Verbände können gemeinsame Absichten und Interessen schnell vermittelt und

in den dafür vorgesehenen Gremien angetragen, sowie umgesetzt werden.

4. Die Logik des kollektiven Handelns

4.1 Einführung in die „Logik des kollektiven Handelns“ von Mancur Olson

Das von Mancur Olson geschriebene Buch „Die Logik des kollektiven Handelns“ ist eine

Abhandlung über das Erreichen eines Gruppenzieles auf Basis von ausschließlich handelnden

Eigennutzmaximierern. Es wird dem Phänomen von Gruppen, Verbänden oder kurz

Kollektiven auf den Grund gegangen. Dabei werden zahlreiche Autoren zitiert, auf denen die

Theorie der Gruppen basiert.

In Anbetracht von wirtschaftlichen Gruppen, wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass

die Mitglieder daran interessiert sind, die gemeinsamen Interessen zu fördern23 bzw. dass

Gruppen wenn nötig auch gemeinsam handeln, um ihre gemeinsamen oder Gruppenziele zu

20 https://www.marburger-bund.de/der-marburger-bund 09.01.2016 21 Ebd. 22 Anm.: Weitere Ausschüsse siehe Abb. 1.1 23 Olson, Mancur (1998) S.2, Abs.1

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fördern(Olson 1998). Diese Erkenntnis basiert laut Olson auf der Grundlage, dass jeder

Teilnehmer der Gruppe daran interessiert ist, auf das Kollektivgut zugreifen zu können und in

dem Sinne seine Eigeninteressen umzusetzen. Da von einer Gruppe mit gemeinsamen

Interessen ausgegangen wird, decken sich die Eigeninteressen mit denen der Gruppe. Wird aber

das Eigeninteresse des Teilnehmers erreicht, folgt nicht in der Zielsetzung das

Gruppeninteresse. Nur im Fall, dass die Gruppe sehr klein ist, oder es andere Mittel gibt, führt

dies zum Handeln im Gruppeninteresse24. Allein die Zahl der Individuen oder Einheiten in einer

Gruppe zu berücksichtigen reicht aber nicht, denn der Bruchteil des Gruppengewinns25 jedes

Gruppenmitgliedes hängt nicht nur von der Zahl der Gruppenmitglieder ab, sondern auch von

der Größe des einzelnen Mitgliedes26. Grundsätzlich lassen sich also die Gruppen

kategorisieren. Bevor man die Gruppen in Größe und Struktur einteilt, wird bei Olson

unterschieden zwischen exklusiven und inklusiven Gruppen27. Während die exklusive Gruppe

marktorientiert und daran interessiert ist, dass möglichst wenige Mitglieder der Gruppe

beitreten, sind inklusive Gruppen an einer hohen Mitgliederanzahl interessiert und nicht-

marktorientiert. Dabei möchten exklusive Gruppen entgegen der inklusiven Gruppen

Konkurrenz meiden und den Preis für das Kollektivgut senken (Vgl. Olson 1998: 35 f.).

Die Größe der Gruppen wird von Olson in privilegierte, mittelgroße und latente Gruppen

unterteilt. Eine privilegierte Gruppe, besteht aus einer geringen Anzahl von Teilnehmern und

ist weites gehend homogen. Die Teilnehmer kennen sich untereinander und können schnell

interagieren um ohne große Gruppenorganisation Kollektivgüter bereitstellen zu können (Vgl.

Olson 1998:48). In einer mittelgroßen Gruppe fällt Passivität durch die höhere Anzahl an

Teilnehmern nicht auf. Es besteht keine Motivation der Teilnehmer, sich an der Beschaffung

des Kollektivgutes einzubringen, so dass nur durch Gruppenorganisation Kollektivgüter

bereitgestellt werden können (Vgl. Olson 1998: 49). Die latente Gruppe besteht im Vergleich

dazu aus einer sehr hohen Anzahl an Mitgliedern. Diese kennen sich nicht persönlich und

verspüren so nur eine sehr geringe persönliche Abhängigkeit gegenüber der Gruppe. Durch die

hohe Anzahl wird nicht wahrgenommen, welche Teilnehmer zum Wert des Kollektivgutes

beitragen und welche Teilnehmer nur als Trittbrettfahrer agieren. Olson beschreibt deshalb

große Gruppen als latent, „da sie eine latente Macht oder Fähigkeit zum Handeln haben, aber

diese mögliche Macht nur mit Hilfe von „selektiven Anreizen“ realisieren oder „mobilisieren“

24 Vgl. Olson, Mancur (1998) S.2, Abs.2. 25 Vgl. ebd., S.22. 26 Vgl. ebd., 27. 27 Vgl. ebd., 35.

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können“ (Olson 1998, 1998: 50). Wenn nun als Kollektivgut die Umsetzung der Interessen der

jeweiligen Gruppe ersetzen werden, ist die Wahrscheinlichkeit, dass kleine Gruppen ihre

Interessen durchsetzen wesentlich höher, gegenüber der Wahrscheinlichkeit von großen

latenten Gruppen, „weil die einen im allgemeinen organisiert und aktiv sind, während die

anderen normalerweise nicht organisiert und untätig sind“28 (Olson 1998). Das Fazit besteht im

Endeffekt darin, dass kleine Gruppen tendenziell eher in der Lage sind, sich freiwillig zu

organisieren und ihre gemeinsamen Interessen zu verfolgen. Große Gruppen sind dazu nur unter

sehr hohem Aufwand in der Lage, so dass das Ergebnis der politischen Einflussnahme

zwischen den verschiedenen Gruppen in die Gesellschaft nicht gleichmäßig ist29.

4.2 Anwendung auf die „Lobby in Weiß“

Um die Logik des kollektiven Handelns von Mancur Olson auf die Gruppe der Ärzte zu

übertragen, müssen wir die vorliegende Gruppe einordnen. Es liegt hier anhand der Zielsetzung

eine inklusive Gruppe vor. Die Gruppen der Ärzte sind marktorientiert und allein für ein

Berufsfeld geöffnet. Ziel derer ist es, die Interessen der Ärzte zu vertreten, das heißt die

Vergütung positiv zu beeinflussen und einen Zugang für neue Mitglieder zu beschränken.

Damit ist eine Marktüberflutung und Lohnsenkung theoretisch ausgeschlossen. In Bezug auf

die Größe sind die Organisationen verhältnismäßig kleine Gruppen30, so hat im Vergleich dazu

Ver.di mit ungefähr 2 Mio. Mitgliedern sechs Mal so viele Mitglieder und vertritt mehr als 1000

Berufe.

Die Größe der Ärztegruppen und dementsprechend auch ihre Vertretung ist klein, homogen und

hat einen gemeinsamen Konsens. Das vereinfacht eine gemeinsame Meinungsbildung, sowie

die Interessenvertretung im Sinne aller Mitglieder. Differenziert werden kann im Rahmen der

Ärzte zusätzlich zwischen den Organisationen für alle Beteiligten31 und den im Detail

spezielleren Gruppen wie den Landesärztekammern32 oder den Ärztekammern der jeweiligen

Fachbereiche33. Im Folgenden wird aber von einer Vertretung der Ärzte als Gesamtheit

ausgegangen.

28 Olson (1998) S.126 f. 29 Vgl. ebd., S.125. 30 Quelle: https://www.verdi.de/ueber-uns vom 09.01.2016 31 Anm.: gemeint ist hier bspw. die Bundesärztekammer 32 Anm.: LÄK’s sind eine jeweils differenzierte Gruppe auf Ebene der örtlichen Zusammensetzung 33 Anm.: bspw. die Zahnärztekammer

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Das Besondere an der Vertretung ist, wie bereits in Kapitel 3 erläutert, die Entstehung und

Entwicklung aus einer größtenteils vom Staat geschaffenen Körperschaft34. Auch hierbei

handelt es sich um vom Staat geschaffene und beaufsichtigte öffentlich-rechtliche

Körperschaften, welche neben der Vertretung auch Aufgaben einer mittelständischen

Staatsverwaltung wahrnehmen35. Dadurch wurde der Weg der Politikvernetzung automatisch

geebnet. Eine zusätzliche Vernetzung durch Lobbyisten ist kaum notwendig, da die Interessen

stark durch bestehende Organe vertreten werden. Neben der Interessenvertretung der Ärzte in

der Politik, ist aber auch die Politik an einer Zusammenarbeit mit den Ärztegruppen bei

gesetzlichen Regulierungen oder der Gestaltung der geltenden Gebührenordnung für Ärzte

(GOÄ) interessiert36. Durch die gegenseitigen Interessen an einer Zusammenarbeit, ist trotz der

geringen Größe der Gruppe eine sehr starke Beeinflussung der politischen Entscheidungen

möglich.

5. Lokalisierung der konkreten Kosten

Im vierten Kapitel bin ich auf die Theorie des kollektiven Handelns und damit auf die

Grundlage für die Beeinflussung von den Ärztlichen Gruppen eingegangen. Im folgenden

Kapitel möchte ich nun ins Detail gehen und die beeinflussten Kosten der betroffenen Gruppen,

der Kassen und der Patienten, eingehen.

Auch die Kassen werden im System der Gesundheitspolitik gut vertreten, wodurch

Verhandlungen stattfinden können, statt einseitige Beschlüsse. Die Krankenkassen der

gesetzlichen Krankenversicherung sind in Verbänden organisiert, welche

zusammengeschlossen im GKV-Spitzenverband vertreten werden. Dieser ist eine „durch das

Gesetz geschaffene Körperschaft des öffentlichen Rechts.“37 Das Problem des GKV-

Spitzenverbandes ist die teils widersprüchliche Meinung der verschiedenen vertretenden

Krankenkassen, welche sich gegenüber im Wettbewerb stehen.

Auch die Privaten Krankenkassen sind in einem Spitzenverband zusammengeschlossen. Der

PKV-Verband vertritt die 50 umsatzstärksten PK- Unternehmen, darunter

34 Anm.: damit sind vor allem Kassenärztliche Vereinigungen gemeint (KV) nach §75 SGB V 35 Vgl. Bpb http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/gesundheitspolitik/200658/lobbyismus-in-der-

gesundheitspolitik 02.01.2016 36 Vgl. ebd., Abschnitt: Ärztekammern 37 Vgl. ebd., Abschnitt: Verbände der Kostenträger

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Versicherungsvereine, Aktiengesellschaften, sowie auch verbundene Einrichtungen wie die

Postbeamtenkrankenkasse und die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten38.

Durch die Lobbyarbeit der Ärztevertretungen kommen zwei Arten von Kosten für die Kassen

auf. Nicht nur monetärer, sondern auch Einfluss-Verlust resultiert daraus. Ein Beispiel für

monetäre Verluste sind zusätzliche Kostenübernahmen von Leistungen wie Schlaflabor-

Untersuchungen (Klakow-Franck 2004) oder Einfluss auf Kürzungen für Leistungen

(Bundesärztekammer 2015)39 sowie Übernahme von kostenintensiven Doppeluntersuchungen

wie MRT oder Laboruntersuchungen. Für Einfluss-Verluste ist das Positionspapier der BÄK

zur Bundestagswahl zum Thema der Bürgerversicherung zu zitieren, in welcher es heißt:

„Ohne Wettbewerb um die beste Versorgung wird es keinen Fortschritt geben. Die

Bürgerversicherung stärkt ausschließlich die Macht der Krankenkassen und ihrer Funktionäre.

Dies lehnen wir ab.“40

5.2 Auch, und noch viel mehr kommen aber durch die Lobbyarbeit Kosten für die Patienten

auf. Dabei gibt es bereits Vertretungen der Patienten wie die Deutsche Gesellschaft für

Versicherte und Patienten (DGVP) e.V. bereits seit 1989 (Geissler 2004). Die DGVP hat sich

dabei im Laufe der Jahre nicht nur zu einem wichtigen politischen Akteur sondern auch einem

gefragten Ansprechpartner von Presse, Funk und Fernsehen entwickelt, wenn es um die

Belange der Patienten geht41. Auch bei Gesetzesänderungen zum Gesundheitssystem auf

Bundesebene wird eine Stellungnahme des DGVP wie zur Gesundheitsreform 2000 ebenso wie

bei den Neuregelungen der Kassenwahlrechte eingeholt42. Der Einfluss auf die Politik ist aber

bei Weitem nicht so groß, wie von Seiten der Ärzte oder Kassen. Da es im Folgenden um die

Kosten geht, welche durch die Lobbygruppen der Ärzte entstehen, werde ich die Einflussnahme

der Kassen-Lobby auf die Patienten-Lobby nicht näher erläutern.

Ein flächendeckendes Problem von Patienten sind die Anreisekosten in ländlichen Regionen.

In Abbildung 1.3 ist klar zu sehen, dass in den flächengrößten Regionen die wenigsten Ärzte

vertreten sind. Die Verteilung der Ärzte wird aber absichtlich niedrig gehalten. So steigen die

Einnahmen pro Arzt. Aber die Kosten für Patienten werden auch durch weitere Praktiken

unnötig erhöht. So werden unkritische prophylaktische Untersuchungen (Checks) von Ärzten

38 Vgl. https://www.pkv.de/verband/ueber-uns/ 10.01.2016 39 Vgl. Bundesärztekammer (2015), zu Nummer 10, e, bb: § 291 Absatz 2b 40http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/Positionspapier_zur_Bundestagswahl.pdf 10.01.2016 41 Vgl. http://www.bagso.de/publikationen/bagsonachrichten/archiv/2002-01/02-01-38.html 10.01.2016 42 Vgl. ebd.

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angeboten, welche aber besonders bei Patienten höheren Alters unnötige Kosten entstehen

lassen. Ähnlich werden auch iGe-Leistungen (iGeL) angeboten. iGel sind Leistungen, welche

von den Krankenkassen nicht leistungspflichtig sind und dadurch nach §92 SGB V von der

Leistungspflicht der GK’s ausgeschlossen wurden. Somit müssen diese Leistungen von den

Patienten selbst bezahlt werden. Beispiele dafür sind bspw. Laboruntersuchungen bei Prostata

und Ressonanzdiagnostik. Durch Absprache zwischen den Ärzten und den Krankenkassen,

wären solche zusätzlichen Kosten vermeidbar. Da die Lobby der Patienten aber proportional

zur Lobby der Ärzte und Kassen sehr wenig Gewicht hat, existiert ein Ungleichgewicht und

damit auch eine ungleiche Verteilung der Kosten.

6. Fazit

Die Vertreter der Ärzte sind eine nicht zu unterschätzende Lobby. Trotz der geringen Größe

haben sie durch die enge Verzahnung zur Politik sowohl Durchblick als auch die Möglichkeiten

ihre Interessen nach Belieben umzusetzen. Während man anderen Lobbygruppen aus der

Industrie oder der Finanzwirtschaft rein hypothetisch den Zutritt zum politischen Geschehen

durch Gesetze begrenzen oder gar verbieten könnte, ist dies in der Gesundheitspolitik nicht

möglich. Das heißt, es gibt keinerlei Möglichkeiten sich der Lobby zu verschließen. Die

Verbindung hat aber auch Vorteile. So ist eine Zusammenarbeit der Politik mit den Kassen-

und Ärzteverbänden unabdingbar. Dass eine Begrenzung des Lobbyismus in der Politik

teilweise notwendig ist, um rein wirtschaftliche Aspekte von Unternehmen umzusetzen, kann

man in der Gesundheitspolitik so einfach nicht behaupten, da hier durch die Stellung der

Kassenärztlichen Vereinigungen ihnen als Körperschaften des öffentlichen Rechts einerseits

ein gesetzlicher Auftrag der Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der Vertragsärzte und

andererseits für die Regulierung der ambulanten ärztlichen Versorgung der GKV-Versicherten

zuständig ist. Die Schwierigkeit liegt also im Gleichgewicht. Die dadurch entstehenden Kosten

verteilen sich aber nicht nur auf die Patienten, sondern durch entsprechende Maßnahmen auch

auf die Krankenkassen, was nur durch eine entsprechende Vertretung der Patienten43 möglich

ist. Wie wir also sehen, ist eine Balance zwischen den Lobbygruppen untereinander.

43 Siehe Abschnitt 5.2 „Kosten für Patienten“

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7. Abbildungsverzeichnis:

1.1 Abbildung Organigramm Bundesärztekammer

Quelle: Bandelow (1998), S.83 Übersicht 3.2.1-3

1.2 Abbildung Netzwerkanalyse, Ärzteverbände

Quelle: eigene Recherche, Marwin Gaube 06.01.2016

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Abbildung 1.3

Quelle: Ärztestatistik 2014 (Bundesärztekammer 2014)

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8. Literaturverzeichnis Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammer (Bundesärztekammer) (2015): Tätigkeitsbericht der

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Ver.di: Über uns, Online-Publikation, erhältlich unter: https://www.verdi.de/ueber-uns (09.01.2016)

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