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lngrid Baumgärtner· Hg. VOM KÖNIGSHOF ZUR STADT KASSEL IM MITTELALTER eu reg1overlag . - 7-

Ingrid Baumgärtner, Kassel 913. Die urkundlichen Ersterwähnungen, in: Vom Königshof zur Stadt. Kassel im Mittelalter, hg. v. I. Baumgärtner, Kassel 2013, S. 10-37

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lngrid Baumgärtner· Hg.

VOM KÖNIGSHOF ZUR STADT KASSEL IM MITTELALTER

~ eureg1overlag . ~

- ~ ~ 7- ~

IMPRESSUM

Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek

Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

Eine Veröffentlichung in der Reihe Die Region trifft sich - die Region erinnert sich der Kasseler Sparkasse

Herausgegeben von lngrid Baumgärtner

Titelbild: HStAM, Urk. 56 Nr. 2271; Hessisches Staatsarchiv Marburg; MGH DD Kl15 Grafische Gestaltung: atelier grotesk, Kassel Gesamtherstellung: euregioverlag, Kassel Druck: Grafische Werkstatt von 1980 GmbH

Alle Rechte der Verbreitung, auch durch Film, Funk, Fernsehen und sonstige elektronische Medien, fotomechanische Wiedergabe, Tonträger jeder Art, auszugsweisen Nachdruck oder Einspeicherung und Rückgewinnung in Daten­verarbeitungsanlagen aller Art, sind vorbehalten.

© 2013 euregioverlag D-34127 Kassel, Naumburger Str. 40 www.euregioverlag.de

ISBN 978-3-933617-53-8 Printed in Germany

INHALT

GRUSSWORT BÜRGER, LANDGRAF, ZÜNFTE, KLERUS

Bertram Hilgen 7 ZUR ENTWICKLUNG DES KASSELER STADTRECHTS

Gisela Naegle 86

VORWORT

lngo Buchholz 9 KIRCHEN, JENSEITSVORSORGE UND STIFTUNGEN

IM MITTELALTERLICHEN KASSEL

Christian Philipsen 104

KASSEL 913.

DIE URKUNDLICHEN ERSTERWÄHNUNGEN DIE MITTELALTERLICHE STADTGESCHICHTE

lngrid Baumgärtner 11 KASSELS IN DER HESSISCHEN LANDESCHRONISTIK

DES 15. UND 16. JAHRHUNDERTS

DIE FUNKTION KASSELS UND SEINER PFALZ Thomas Fuchs 122

FÜR DAS KÖNIGTUM

REICHSGUT UND KÖNIGLICHE RAUMKONZEPTE IM WANDEL ZEUGEN MITTELALTERLICHER STADTGESCHICHTE

Caspar Ehlers 38 IM HEUTIGEN KASSEL

Kari-Hermann Wegner 134

STADTGRUNDRISS UND STADTPLANUNG

IM MITTELALTER

Christian Presche 50 ANHANG

Abkürzungsverzeichnis 150

STADTRAT UND STADTORGANISATION Abbildungsnachweis 151

Christian Presche 72 Autorinnen und Autoren 152

1 LAV NRW W, Stift Meschede- Urkunde 1a, Breite: 45,5 cm, Höhe: 38,7 cm; mit freundlicher Genehmigung des Landesarchivs Nordrhein-West­falen; MGH 00 K l16

10

KASSEL 913. DIE URKUNDLICHEN ERSTERWÄHNUNGEN

lngrid Baumgärtner

Kassel besitzt, wie viele im Mittelalter entstandene Sied­

lungen, keine Gründungsurkunde. Die Feiern zum 1.1oo­

jährigen Bestehen Kassels im Jahr 2013 beruhen auf zwei

Urkunden vom 18. Februar· 913, die erstmals die Existenz

des Ortes bezeugen. Denn an diesem Tag stellte König

Konrad I. (911-918) in Kassel zwei Diplome aus, in denen er

einflussreichen Klöstern althergebrachte Rechte bestätigte

(Abb. 1 und Abb. 3). 1 Die Adressaten waren keine Kasseler

Institutionen, sondern angesehene klösterliche Gemein­

schaften aus der nördlichen Hälfte seines Reiches: das

westfälische Frauenstift Meschede in Sachsen und die Be­

nediktinerabtei Hersfeld in Franken. Beide geistlichen Ein­

richtungen hatten die mit diesem Akt gewährten Privilegien

wie Immunität, freie Abtswahl und Grundbesitz längst von

seinem Vorgänger, dem letzten ostfränkischen Karolinger­

herrscher, erhalten. Der Vorgang war also keineswegs spek­

takulär. Vielmehr spiegelt er das Alltagsgeschäft eines Königs

wider, der insbesondere zu Beginn seiner Regierungszeit

mit der Erneuerung überkommener Zugeständnisse das Ver­

trauen in seine Person zu festigen suchte. Die Glaubwürdig­

keit der Bittsteller und die vorgelegten altehrwürdigen Schrift-

Regel keine Abschriften urkundlicher Ausfertigungen zu­

rück, sondern übergab die Beweismittel den Empfängern,

die für die Aufbewahrung verantwortlich zeichneten.

Die Verbindung zwischen den damaligen Geschehnis­

sen und dem Stadtjubiläum Kassels ergibt sich also allein

aus dem Standort, an dem die Dokumente ausgefertigt

wurden. Die beiden Rechtsakte selbst beziehen sich weder

vom Inhalt noch von den beteiligten Personen her auf Kas­

sel und seine Region. Sie sind nicht einmal in den Archiven

vor Ort überliefert. Gleichwohl sind sie "verhandelt [wor­

den] zu Kassel", actum Chassal/a2 oder actum Chassel/a3

(Abb. 2a und 2b), wie der Ausstellungsort in leicht von­

einander abweichender Schreibweise bezeichnet ist. Die

Vorgänge fanden also schlichtweg in Kassel statt, einer

Ansiedlung, die, wie die Forschungen der letzten Jahre auf­

gezeigt haben, damals eine noch recht bescheidene Aus­

dehnung aufwies.4

stücke dienten dabei als Nachweis für die Rechtmäßigkeit 2a Ortsangabe; LAV NRWW, Stift Meschede - Urkunde 1a, Ausschnitt

der erbetenen Vorrechte, denn der Königshof behielt in der 2b Ortsangabe; HStAM, Urk. s6 Nr. 2271, Ausschnitt

11

3 HStAM, Urk. 56 Nr. 2271, Breite oben: 58,8 cm, unten: 58,1 cm, Höhe links: 51,2 cm, rechts: 50,4 cm; mit freundlicher Genehmigung des Hessi­schen Staatsarchivs Marburg; MGH DD K I 15

12

Im Folgenden sollen die beiden Ersterwähnungsurkun­

den genauer untersucht und in ihren diplomatischen, so­

zialen und historischen Kontext eingeordnet werden. Da­

bei ist insbesondere danach zu fragen, welche Bedeutung

sie für die Stadt Kassel und ihre Geschichte besitzen. Die

Beantwortung dieser Frage wird in sechs Schritten erfol­

gen: Erstens ist der Inhalt dieser Königsdiplome zu erör­

tern, zweitens ist deren Aufbau und die Beurkundungs­

praxis zu analysieren, drittens ist die Rolle des reisenden

Königs als Aussteller zu beleuchten, viertens ist zu über­

legen, wie das damalige Kassel überhaupt ausgesehen

haben mag, fünftens ist die weitere Entwicklung Kassels

vom Königshof zur Stadt im Mittelalter anhand des Inhalts

des vorliegenden Bandes kurz zu umreißen und sechstens

ist abschließend nach dem Stellenwert solcher Diplome

für die Stadtgeschichte und für unser heutiges Geschichts­

bewusstsein zu fragen.

Die Königsdiplome und ihr Inhalt

Die eine der beiden Urkunden, die heute im Landesarchiv

Nordrhein-Westfalen in Münster aufbewahrt wird, richtet

sich an die Stiftsdamen von Meschede (Abb. 1). Der König

garantiert ihnen die Immunität, also die Freiheit vom Zu­

griff weltlicher Verwalter sowie deren Steuer- und Ab­

gabenforderungen. Zudem gesteht er ihnen das Recht zu,

die Äbtissinnen ihres Stifts in freier Wahl zu bestimmen.

Eine solche Befreiung von allen Leistungen und Diensten

gegenüber den zuständigen Adeligen einschließlich des

Wahlrechts konnte nur der König selbst gewähren, denn

sie begründete klösterliche Sonderrechte. So war die Über­

tragung von Immunität und Wahlrecht gewissermaßen

ein königliches Herrschaftsinstrument, um das Kloster aus

dem Herrschaftsbereich eines adeligen Herrn herauszu-

__,.__ Itinerar (Luftlinie)

....... Itinerar, erschlossen

e Aufenthaltsort

+ Bischofssitz

r Kloster

SACHSEN

4 Karte mit Reiseweg König Konrads I. von Weilburg/Lahn über Corvey und Kassel nach St raßburg ; St ift Meschede und Reichsabtei Hersfeld

lösen und es direkt dem König zu unterstellen. Auch wenn

die konkreten Details und praktischen Konsequenzen nicht

näher ausgeführt sind, verweisen die Zusätze "wie sie es

bereits zu den Zeiten früherer Könige innehatten" und "so

wie bisher" 5 (Übersetzung im Anhang) darauf, dass die

Stärkung der Macht der Stiftsdamen keine Neuerung be­

deutete, sondern nur eine bestehende Tradition fortsetzte.

Übrigens wird auch Meschede in diesem Diplom erstmals

erwähnt, da mögliche Vorgängerurkunden heute nicht

mehr überliefert sind.

Aus anderen Quellen wissen wir, dass das im Sauerland

gelegene Frauenstift (Abb. 4) spätestens um die Mitte des

13

9· Jahrhunderts gegründet wurde. 6 Es konnte im Mittel­

alter lange dauern, bis Entwicklungen schriftlich fixiert

wurden; dafür musste es meist einen triftigen Grund ge­

ben. Schriftstücke wie diese dienten zwar dem Nachweis

von Rechten und Besitzverhältnissen, aber noch im Mittel­

alter selbst und in späteren Zeiten sind viele von ihnen ver­

loren gegangen. Feuersbrünste, Naturkatastrophen, Ver­

wüstungen und Klosterauflösungen bedingten ebenso wie

das Aussterben von Adelsgeschlechtern, der gewählte Auf­

bewahrungsortund die Lagerungsweise die Chancen und

Zufälle der Überlieferung und bestimmten damit die Dauer

der Archivierung.7 1n Kassel ist bekanntlich ein Großteil der

Bestände im Zweiten Weltkrieg verbrannt, so dass neben

archäologischen und baulichen Überresten fast nur noch aus­

wärts deponiertes Schriftgut für die Erforschung der mit­

telalterlichen Stadtentwicklung herangezogen werden kann.

ln Meschede werden die Äbtissin und die adeligen

Stiftsdamen erfreut gewesen sein, als der Bote mit König

Konrads Diplom eintraf und ihnen das Ergebnis des Besuchs

beim Herrscher mitteilte. Denn das Immunitätsprivileg för­

derte das Prestige der standesbewussten Gemeinschaft.

Das Stift war vermögend und der Herrscher zeigte durch­

aus Interesse an dessen weiterer Entwicklung. Es war nicht

zuletzt Konrads Vermittlung zu verdanken, dass in seiner

Regierungszeit, also zwischen 911 und 918, die Reliquien

der Heiligen Walburga nach Meschede gelangten und die

Stiftsdamen das anfangs nur Maria geweihte Kloster zu

einer Wallfahrtsstätte der Walburga-Verehrung erweitern

konnten. ln der Urkunde von 913 schlug sich der Name des

späteren Patroziniums St. Walburga noch nicht nieder.

Zahlreiche Schenkungen hoher Adeliger, Könige und Kai­

ser folgten, darunter im Jahre 958 Zoll- und Marktrechte

seitens König Ottos I. sowie weiterer Grundbesitz unter

14

seinen kaiserlichen Nachfolgern, etwa die Güter Völlingen

unter Otto II. und Stockhausen unter Otto 111.8 Nicht zuletzt

gewährte ihnen Otto I. 958 auch das Recht, das persönliche

Vermögen der meist wohlhabenden Stiftsdamen nach deren

Tod einzuziehen. Die klösterliche Gemeinschaft konnte also

in den nachfolgenden Jahrzehnten beträchtlichen Reich­

tum ansammeln und bis zum Ende des 10. Jahrhunderts

mehr als 400 Gutshöfe unterschiedlicher Größe, davon

200 im oberen Sauerland, unter ihre Kontrolle bringen.

Im anderen der beiden am 18. Februar in Kassel (Chas­

salla) ausgestellten Diplome (Abb. 3), welches heute im

Hessischen Staatsarchiv Marburg liegt, bestätigte Konrad I.

der im Hessengau gelegenen Reichsabtei Hersfeld ihre Im­

munität, also das Recht auf Selbstverwaltung einschließ­

lich der freien AbtswahL Diese Rechtsverleihung besaß

eine besondere politische Brisanz, denn das Kloster sollte

damit erneut dem Einfluss der sächsischen Liudolfinger,

der politischen Gegner und Konkurrenten der Konradiner

im Reich, entzogen werden. Bereits der Vorgänger Kon­

rads, König Ludwig IV. das Kind, hatte go8 den Versuch

unternommen, eine zukünftige Weitergabe der Abtswürde

an Laien oder klosterfremde Kleriker zu verhindern und

dem Kloster seinen Besitz unangetastet und vollständig zu

sichern.9 Herzog Otto der Erlauchte scheint das begüterte

Kloster bis zu seinem Tod am 30. November 912 als Laien­

abt verwaltet zu haben; sein Sohn Heinrich drängte entge­

gen Ludwigs urkundlicher Schutzerklärung auf die Nach­

folge. So unterstrich der individuell gewählte Wortlaut

zweifellos sehr bewusst, dass der von Christus zur Regie­

rung des Reiches eingesetzte Herrscher "kraft königlicher

Vollmacht" (id ipsum nostri imperii auetoritote firmamus)

handelte, um die Klosterbrüder von allen Leistungen und

Diensten gegenüber einem weltlichen Herrn zu entbinden.

Schon Kaiser Karl der Große und seine Nachfolger hat­

ten dieses Benediktinerkloster, das einige Jahrzehnte älter

und mindestens ebenso ehrwürdig wie das Damenstift

Meschede war, gefördert und mit reichem Grundbesitz im

hessisch-thüringischen Raum ausgestattet. 10 Seit 775 un­

terstand der Hersfelder Konvent nicht nur dem persön­

lichen Schutz des Königs, sondern verfügte auch über das

Recht der freien AbtswahL Neben seinem Reichtum an

Grundbesitz war das Kloster gegen Ende des 10. Jahrhun­

derts vor allem für seine Bibliothek berühmt. Die könig­

liche Gewährung der Immunität 843 sollte dazu dienen,

sowohl die Mönche als auch die Besitzungen unmittelbar

der herrscherliehen Rechtsprechung im Reich zu unterstel­

len und somit vor dem Zugriff von weltlichen Machthabern

der Region zu schützen.11 Otto der Erlauchte hatte dieses

Privileg durchbrachen und die bemittelte Abtei seiner

eigenen Befehlsgewalt unterstellt. Beim Übergang des

Herzogtums an den Sohn antwortete der König mit der Er­

neuerung alter klösterlicher Freiheiten. Auch spätere Herr­

scher unterstützten die Reichsabtei, etwa Heinrich II. am

10. August 1011 in Kaufungen, als er eine unfreie Magd vom

Reichsrecht in das klösterliche Eigentum übergab und da­

mit nicht nur Hersfeld förderte, sondern auch ein Diplom

in Auftrag gab, das den Ort Kaufungen erstmals erwähnt. 12

Aufbau und Beurkundung

Am Beispiel der beiden formal nur wenig voneinander ab­

weichenden Urkunden für Meschede (Abb. 1) und Hersfeld

(Abb. 3), deren Abschrift und Übersetzung im Anhang bei­

gegeben ist, kann der Aufbau solcher Diplome gut veran­

schaulicht werden. Er entspricht ohnedies den üblichen

Formen der königlichen Kanzlei. 13 Beide Dokumente aus

Pergament sind querformatig, fast sogar quadratisch, und

in regelmäßiger Linienführung beschrieben: die erste

Reihe und die untere Signumzeile in feierlich verlängerter

Schrift, der restliche Text in diplomatischer Minuskel. Der

großzügige Schriftspiegel verrät den geübten Schreiber

der königlichen Kanzlei. Das einleitende Protokoll beginnt

jeweils mit einer symbolischen und einer verbalen Invoka­

tion, also mit einem vorangestellten, stark in die Länge

gezogenen und reich mit Schlangenlinien ausgestalteten

Chrismonzeichen und einer nachfolgenden verbalen An ­

rufung Gottes, ausgedrückt in den Worten "Im Namen der

Heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit" (Abb. sa und sb).

Allein die grafische Gestaltung vermittelte dem Empfän­

ger bereits eine Vorstellung von der Erhabenheit des

königlichen Ausstellers.

sa Anrufung Gottes und Chrismon; LAV NRW W, Stift Meschede - Urkunde 1a, Ausschnitt

sb Anrufung Gottes und Chrismon; HStAM,

Urk. 56 Nr. 2271 , Ausschnitt

15

Es folgt, noch immer in der ersten Zeilenhälfte, der sinnen kamen. Die Grafen gehörten in den nachfolgenden

Name des Ausstellers mit Titel, hier König Konrad, auf des- Generationen zu den angesehenen Geschlechtern im Nor-

sen Gottesgnadentum die traditionelle Devotionsformel den des Reiches. Sie stellten in der Regel die Vögte, also die

verweist: "Konrad, durch Gottes Gunst und Gnaden König" Laienvertreter des Klosters in weltlichen Angelegenheiten;

(Abb. 6a und 6b}. Die Empfänger der Urkunden, also die sie verwalteten den Besitz, gewährten Schutz und Schirm,

Stiftsdamen von Meschede bzw. die Hersfelder Benedik- waren Vorsitzende im Landgericht und übernahmen die

tiner, sind jeweils nicht einleitend aufgeführt, sondern erst Aufgaben der Landesverteidigung. Die Verleihung der Im-

später im weiteren Kontext genannt. munität und die Übertragung des Wahlrechts bedeuteten

6a Aussteller; LAV NRW W, Stift Meschede - Urkunde 1a, Ausschnitt

6b Aussteller; HStAM, Urk. 56 Nr. 2 271 , Ausschnitt

Der eigentliche Text beginnt in beiden Fällen ohne for­

melhafte Handlungsbegründung direkt mit der pub/icatio, also dem Wunsch, dass der Rechtsinhalt allen Getreuen be­

kannt gegeben werde. Die folgende Erzählung erläutert

jeweils den Sachverhalt. Außer den Entstehungsumstän­

den, möglichen Vorurkunden und gewährten Rechten, wie

Immunität und Wahlrecht, werden hier vor allem die Pe­

tenten, also die in der Regel am Hof anwesenden Bittstel­

ler, sowie die Empfänger genannt.

Im Fall von Meschede vertrat der "ehrwürdige Graf Her­

mann" von Werl das Gesuch der Stiftsdamen, die natürlich

nicht selbst zum Hof reisen konnten. Hermann I. gilt als der

mutmaßliche Stammahn der ansonsten erst später be­

zeugten, aufsteigenden Familie der Grafen von Werl,14 der

vermeintlichen Stifter dieses Frauenklosters, aus deren Ge­

schlecht auch die von den Stiftsdamen gewählten Äbtis-

16

deshalb zwar eine unmittelbare Schmälerung des gräf­

lichen Einflusses auf die klösterliche Gemeinschaft, aber

gleichzeitig auch eine dauerhafte Erhöhung des Prestiges

durch die königsnahe Stellung des Stifts.

Als engagierter Fürsprecher für die Benediktiner von

Hersfeld hatte der zuständige Erzbischof Hatto von Mainz

bereits 908, noch unter Ludwig dem Kind, interveniert.15

Hatto, der im Februar 913 das Alter von 6o Jahren über­

schritten hatte und nur wenige Monate später am 15. Mai

starb, war einer der mächtigsten Männer im Reich. Unter

den ostfränkischen Karolingern, Kaiser Arnulf von Kärnten

und dessen Sohn König Ludwig IV. dem Kind, hatte er es in

beständiger Königstreue geschafft, in maßgebliche poli­

tische Funktionen aufzusteigen. Als Gegner der Liudolfin­

ger hatte er im November 911 entscheidend zu Konrads

Königserhebung beigetragen. Der einflussreiche Ratgeber

konnte also erwarten, dass der König dem Gesuch nach

einer Bekräftigung der von den Vorgängern erlassenen Pri­

vilegien nachkommen würde, zu mal die Abtei überdies im

Hessengau, den Stammlanden der Konradiner, lag. Mög­

licherweise war der Rechtsakt auch eine Folge der voraus­

gegangenen Verhandlungen mit den sächsischen Großen.

Jedenfalls dürfte sich diese urkundliche Bestätigung, die

eigentlich zum Alltagsgeschäft eines Herrschers nach Amts-

antritt zu zählen ist, vor diesem Hintergrund ganz speziel­

ler Aufmerksamkeit erfreut haben, richtete sie sich doch

gegen einen gemeinsamen Feind, die Liudolfinger.

Nach den lntervenienzen folgt der eigentliche Rechts­

inhalt, also die lmmunitätsverleihung, in der Regel verbun­

den mit der Willenserklärung, diese Rechtshandlung auch

umzusetzen und ihr Fortleben dauerhaft zu gewährleisten.

Im Falle von Meschede verband man die Immunität mit der

freien Wahl, die bei Hersfeld nicht mehr eigens erwähnt

wurde, obwohl die Mönche bereits seit langem damit aus­

gezeichnet waren. Eine Androhung von Sanktionen für den

Fall der Zuwiderhandlung war in beiden Fällen nicht nötig,

da Konsens über den Rechtsakt bestand und eine Sanktion

nur Dritte hätte treffen können. Auch die Aufzählung der

Beglaubigungsmittel ist jeweils kurz gehalten. Sie umfasst

den Hinweis auf die eigenhändige Bekräftigung des Königs

sowie den Siegelbefehl (Abb. 7a und 7b).

Das dreiteilige Schlussprotokoll oder Eschatokoll, das in

beiden Diplomen nahezu identisch ist, enthält wichtige

Teile, deren Erscheinungsformen den würdevollen Rang

des Ausstellers und das Potential seiner Kanzlei selbst in

diesen schlichten Routineausfertigungen nochmals visuell in

Szene setzen: ln der vorletzten Zeile, der Signumzeile mit

auffällig verlängerter Schrift, die mit der legitimierenden

7a Siegelbefehl; LAV NRW W, Stift Meschede- Urkunde 1a, Ausschnitt

7b Siegelbefehl; HStAM, Urk. 56 Nr. 2271, Ausschnitt

Eingangszeile korrespondiert, dominiert das Monogramm

des Königs, das aus den einzelnen Buchstaben des Herr­

schernamens CHVNRAD gebildet wurde (Abb. 8a und 8b).

Das skripturale Element wurde grafisch aufbereitet und mit

einer Art persönlicher ,Unterschrift' versehen. Denn der Herr­

scher selbst setzte darin den sogenannten Vollziehungs­

strich. Erst diese Signatur verlieh, zusammen mit dem Sie­

gel, dem Dokument seine rechtskräftige Wirksamkeit.

Konrad zeichnete im Allgemeinen mit dem geknickten

Mittelbalken des Buchstabens A im oberen Teil der mitti­

gen Raute, die von den Buchstaben V und A im Zentrum

des Monogramms gebildet wird. Auffällig ist jedoch, dass

die beiden in Kassel gezeichneten Monogramme leicht von-

Sa Signumzeile und Monogramm; LAV NRW W, Stift Meschede ­Urkunde 1a, Ausschnitt

Sb Signumzeile und Monogramm; HStAM, Urk. 56 Nr. 2271, Ausschnitt

17

einander abweichen. ln der Hersfelder Urkunde (Abb. 8b)

lässt sich diese eigenhändige Unterschrift gut erkennen,

da der v-förmige A-Balken in anderer Strichstärke und hel­

lerer Tintenfarbe eindeutig vom restlichen Monogramm

abweicht. Bei der Mescheder Ausfertigung (Abb. 8a) ent­

spricht hingegen der geknickte Mittelbalken des A in Strich­

stärke und Tintenfarbe der Linienführung der gesamten

Raute, während die horizontalen Striche, welche die Buch­

stabenRund D5 mit den Ecken des zentralen Rhombus ver­

binden, sehr dünn und hell wirken und damit vom Gesamt­

bild abweichen. Deshalb könnte man also zunächst einmal

diese beiden feinen Querstriche für den königlichen Voll­

ziehungsstrich halten.

Wolfhard Vahl, Archivoberrat am Hessischen Staats­

archiv Marburg, hat jedoch in der Korrespondenz darauf

hingewiesen, dass dies der einzige Fall wäre, in dem König

Konrad I. nicht mit dem geknickten Mittelbalken des A sein

Monogramm komplettiert hätte. Bei genauerer Betrach­

tung der Abbildung ist zudem festzustellen, dass der ver­

wackelte horizontale Strich, der das R mit der Raute verbin­

det, nur durch eine kräftige Knickfalte im Pergament, die

für das Foto nicht völlig geglättet werden konnte, verzo­

gen ist und nicht- wie man verführt wäre zu vermuten -

der ungeübten Hand des Königs entsprang. Eine Überprü­

fung am Originallässt erahnen, dass die wie gewohnt vom

Schreiber vorgezogenen Querstriche eigentlich eine glatte

Linie bilden. Auch wenn sie besonders dünn ausgefallen

ist, dürfte sie nicht als Vollziehungsstrich gedient haben.

Es ist daher mit Wolfhard Vahl davon auszugehen, dass

König Konrad I. auch die Mescheder Urkunde mit dem ge­

knickten A-Balken unterfertigt hat.

Rechts daneben folgt, leicht nach unten versetzt, die

Rekognitionszeile mit dem Namen des Notars oder Kanz-

18

lers (Abb. 9a und 9b). Der verantwortliche Kanzler war

Bischof Salomon 111. von Konstanz, der stellvertretend (ad­

vicem) für den abwesenden Erzkaplan Pilgrim die Ausfer­

tigung beider Urkunden beglaubigte, also prüfte und ge­

genzeichnete. Der Bischof, der bereits unter Konrads Vor­

gänger im Herrscheramt, Ludwig IV. dem Kind, als Kanzler

amtiert hatte, war des Königs engster Berater und ein Ge­

währsmann für die Fortsetzung karolingischer Tradition.

Formal stand Salomons Vorgesetzter Pilgrim, seit 907 Erz­

bischof von Salzburg, Spross eines altbayrischen Adels­

geschlechts und bereits von Ludwig IV. mit umfänglichen

Privilegien ausgestattet, kraft seines Amtes allen am Hof

tätigen Geistlichen vor. Denn Konrad hatte ihn 912 in die

allseits begehrte Erzkaplanwürde eingesetzt und damit,

strategisch geschickt, einen politisch einflussreichen Ver­

bündeten im Südosten des Reiches nicht nur ausgezeich­

net, sondern auch für die Zukunft an sich gebunden. So

wurden die Diplome im Namen des Erzbischofs rekognos­

ziert, auch wenn der Amtsträger wegen der Pflichten in

seinem eigenen Erzbistum nur selten am Hof zugegen war.

Realiter übernahm deshalb der Kanzler, Bischof Salomon,

alle seine Funktionen in Kanzlei und Hofkapelle.

ga Rekognitionszeile; LAV NRW W, Stift Meschede­Urkunde 1a, Ausschnitt

gb Rekognitionszeile; HStAM, Urk. 56 Nr. 2271, Ausschnitt

Natürlich schrieb ein Leiter der Kanzlei solche Privile­

gien nicht allein oder gar persönlich. Dem Verfassen und

der Reinschrift widmeten sich weitere Geistliche, die dem

Kreis der Hofkapelle angehörten, aber selten namentlich

bekannt sind, weshalb sie mit Buchstaben bezeichnet wer­

den. Den in Kassel tätigen Schreiber bezeichnet die For­

schung seit der Edition von Theodor Sickel als Salomon B

oder SB, was für den zweiten fassbaren Schreiber {B) unter

Kanzler Salomon (S) steht. 16 Wegen deshin Chassalla bzw.

Chasse/la wird eine oberdeutsche Herkunft vermutet. SB

begleitete den König wohl seit August 912, arbeitete nach

dem Diktat eines weiteren Kanzleimitglieds, das Konzept

und Stil prägte, und versah fortan fast alle Schreibarbeiten.

Dabei ist anzunehmen, dass sich die Kanzlei im Som­

mer und Herbst 912, als der zur Rekognition ermächtigte

Notar Udalfried zum Bischof von Eichstätt befördert wur­

de, insgesamt neu formierte. Der frisch hinzukommende

SB löste Udalfrieds erfahrenen Mitarbeiter Salomon A ab,

der über viele Jahre hinweg, und zwar von Ludwig IV. bis zu

Heinrich 1., in der königlichen Kanzlei nachzuweisen ist und

bis Ende August 912 immer wieder Niederschriften über­

nommen hatte.17 SA, der auch als Diktator wirkte und an­

hand der von ihm gestalteten Herrschermonogramme ein­

deutig zu identifizieren ist, 18 erhielt später unter König

Heinrich I. sogar das Rekognitionsrecht, so dass wir seinen

Namen Sirnon kennen. Der Reinschreiber SB war, so die

bisherige Forschung, sein namenlos gebliebener Schüler.

Dieser Annahme eines einzigen Nachfolgers widerspre­

chen neuerdings die Beobachtungen von Wolfhard Vahl,

der mich darauf hingewiesen hat, dass die von SB stam­

menden und heute noch erhaltenen zehn Monogramme

allein wegen der Unterschiede im abschließenden Ds dif­

ferenzierter zuzuweisen sind. Seiner Meinung nach ist es

möglich, die überlieferten Exemplare in drei Gruppen ein­

zuteilen, die sich klar voneinander trennen lassen, auch

wenn sich ihre Anwendung zeitlich überschneidet. Dies

würde bedeuten, dass sie von drei verschiedenen, abwech­

selnd oder zusammen in der Kanzlei arbeitenden Schrei­

bern stammen, die man als Salomon B1 (MGH DD K l14-

16), Salomon B2 (MGH DD K I 22 und 29) und Salomon 83

(MGH DD K l2o, 28, 34-36) bezeichnen könnte. Die beiden

am 18. Februar 913 in Kassel ausgestellten Urkunden tragen

folglich Monogramme von der Hand des Salomon B1.

ln der Regel fand die Rekognitionszeile ihren Abschluss

im Siegel, dem königlichen Beglaubigungszeichen, das in

beiden vorliegenden Ausfertigungen fehlt. Davon übrig

geblieben istjeweils nur derdunkle Wachsabdruck um den

ehemals darunterliegenden Kreuzschnitt, der immer noch

das Auge auf sich lenkt. Selbstverständlich war die könig­

liche Kanzlei für diese autorisierende Besiegelung zustän­

dig, die festen Vorgaben folgte: Das zur Siegelführung be­

rechtigte Mitglied machte, wie hier ausgezeichnet zu er­

kennen ist (Abb. 1oa und 10b), einen Schnitt in das Perga­

ment, zwängte dann das Wachs hindurch und drückte

zuletzt den Siegelstempel auf, dessen plastische Relief­

darstellung reproduzierbar war. Die Dreidimensionalität

1oa Kreuzschnitt im Pergament; LAV NRW W, Stift Meschede- Urkunde 1a, Ausschnitt 1ob Kreuzschnitt im Pergament; HStAM,

Urk. 56 Nr. 2271, Ausschnitt

19

11 Drittes Siegel König Konrads I. an der Urkunde von

912 Juli 1, ausgestellt in Frankfurt für die Reichsabtei Fulda; HStAM, Urk. 75, Nr. 61; MGH DD K I 8

12 Viertes Siegel König Konrads I. an der Urkunde von

912 April12 für die Reichsabtei Fulda, später besiegelt;

HStAM, Urk. 75, Nr. 6o; MGH DD K l7

20

dieses Bildzeichens zog, ähnlich wie das skriptural geform­

te Monogramm, die besondere Aufmerksamkeit des Be­

trachters auf sich. 19 So spiegelt dieser letzte Urkunden­

abschnitt, der den Rechtsinhalt absichert und erhöht, nicht

nur die Alltagsgeschäfte der Kanzlei, sondern vor allem die

Macht und die Autorität des Herrschers wider.

Das ursprünglich angebrachte Rundsiegel ist von jeder

der beiden Urkunden entweder abgefallen oder abgeris­

sen worden. Es muss jedoch dem dritten Herrschersiegel

Konrads entsprochen haben, das - nachdem die ersten

beiden provisorischen Siegelstempel, die, recht grob und

schematisch gearbeitet, offensichtlich nur kurze Zeit zum

Einsatz gekommen waren- vom April 912 bis mindestens

zum Corveyer Rechtsakt vom 3· Februar 913 in Gebrauch

war (Abb. 11).20 Immerhin stammen die beiden in Kassel

ausgestellten Privilegien vom Schreiber SB, der schon 15

Tage zuvor in Corvey tätig war, wo er das dritte Siegel be­

nutzte. Ein neues, nur leicht abweichendes, aber noch fei­

ner ausgeführtes viertes Typar Konrads ist erst vom 24. Mai

914 an nachweisbar,21 könnte aber bereits früher verwen­

det worden sein. Eine der beiden Fuldaer Urkunden vom

12. April 912 ist erst später mit diesem vierten Siegel ver­

sehen worden (Abb. 12)Y

ln beiden Versionen präsentiert sich Konrad in spät­

karolingischer Tradition als stehende Halbfigur, den Ober­

körper fast frontal, während der Kopf gleichsam antikisie­

rend nach links ins Profil gedreht istY Die auffällig große

und gerade Nase sowie ein eindrucksvolles Auge beherr­

schen das bartlose Gesicht. Im strähnig leicht nach hinten

gebürsteten Haar, das oberhalb des Nackens endet, ist eine

einfache Krone zu erkennen, von der, wie der Wachsab­

druck von 912 bezeugt, mehrere Iiiien- oder kreuzförmige

Aufsätze emporragen. Der reich gegliederte Mantel, der

den Oberkörper bedeckt, wird auf der rechten Schulter von

einem Knoten bzw. einer Fibel gehalten. Der rechte Arm ist

stark angewinkelt, seine Hand hält eine dünne, das ganze

Siegelbild samt Umschrift durchquerende Lanze, an der

oberhalb der rechten Schulter ein Fahnentuch weht. Die

verdeckte Linke trägt den Schild, dessen gewölbte Vorder­

seite erst im vierten Typar gebuckelt, also mit einer runden

Wölbung versehen, dargestellt ist. ln bewusster Anknüp­

fung an seine Vorgänger hatte Konrad I. diese Halbkörper­

abbildung in kriegerischer Haltung entwickeln lassen. Die

Schrägen von Lanze und Schild umrahmen den Siegelführer

und erhöhen sein proportionalleicht vergrößertes Haupt.

Die schlichte Umschrift, die nur die oberen zwei Drittel

ausfüllt, betont Namen und Titel:+ CHVONRADVS REX.

Gegenüber dieser monumentalen Zurschaustellung herr­

scherlicher Erhabenheit verliert die letzte Zeile der Be­

urkundungen visuell an Bedeutung. Sie enthält die Datie­

rung mit Zeit und Ort, die, wie immer bei mittelalterlichen

Herrscherurkunden, in mehrfacher Form erfolgte. ln den

vorliegenden Exemplaren datierte der Schreiber jeweils

nach vier Arten: 24 dem römischen Kalender, der Inkarna­

tion, der Indiktion und dem Regierungsjahr.

Die erste Angabe "Gegeben am 12. Tag vor den Kalen­

den des Märzes" (Abb. 13a und 13b) richtet sich nach dem

antiken römischen Kalender, der bestimmte Monatstage

13a Datierung nach dem römischen Kalender; LAV NRW W, Stift Meschede - Urkunde 1a, Ausschnitt

13b Datierung nach dem römischen Kalender; HStAM, Urk. 56 Nr. 2271, Ausschnitt

für die Berechnung weiterer Tage nützte. Hier handelt es

sich um den zwölften Tag vor dem 1. März, wobei die Zäh­

lung mit dem Festdatum selbst begann.

Die zweite Datierungsform war die christliche Zeitrech­

nung, das Jahr der Inkarnation oder Geburt Christi "im Jahr

der Fleischwerdung des Herrn 913" (Abb.14a und 14b).

14a Datierung nach lnkarnationsjahr; LAV NRW W, Stift Meschede ­Urkunde 1a, Ausschnitt

14b Datierung nach lnkarnationsjahr; HStAM, Urk. 56 Nr. 2271 , Ausschnitt

Die dritte Datierung erfolgte nach der Indiktion, einem

aus der Spätantike stammenden Steuerzyklus, der häu­

figsten Jahresangabe in der europäischen Vormoderne

(Abb. 15a und 15b). Das rechnerische Bezugsjahr lag drei

Jahre vor der christlichen Zeitrechnung und eine Einheit

umfasste jeweils fünfzehn Jahre, so dass die neue Indiktion

im 62. Zyklus mit dem Jahr 913 begann.

15a Datierung nach Indiktion; LAV NRW W, Stift Meschede - Urkunde 1a, Ausschnitt

15b Datierung nach Indiktion; HStAM, Urk. 56

Nr. 2271 , Ausschnitt

21

Zuletzt nennt der Notar noch das Regierungsjahr, das

zweite Jahr der Herrschaft des Herren Konrad, der zu die­

sem Zeitpunkt das Reich seit 15 Monaten lenkte (Abb. 16a

und 16b).

16a Datierung nach Regierungsjahr; LAV NRW W, Stift Meschede ­

Urkunde 1a, Ausschnitt 16b Datierung nach Regierungsjahr; HStAM, Urk. 56 Nr. 2271, Ausschnitt

Die Nennung des Ausstellungsortes (Abb. 2a und 2b)

und ein flüchtiger Segenswunsch beschließen beide Aus­

fertigungen, die der großzügig gewährende Befehlsgeber

den demütig empfangenden Bittstellern übergab. Auch

dies war Teil der Kommunikation, die - wie Hagen Keller

herausgearbeitet hat25- das Einvernehmen zwischen dem

Herrscher und seinen Getreuen konsolidierte. Ferner ver­

raten die situationsbedingt angepassten Formeln, dass

Konrad die Diplome gezielt als Mittel seiner Politik ein­

setzte und es verstand, damit bei Bedarf um Anhänger und

Unterstützer zu werben.26 Da wir nicht wissen, welche der

beiden Urkunden Konrad I. am 18. Februar 913 zuerst aus­

gestellt hat, besitzt Kassel bekanntlich zwei Ersterwäh­

nungsurkunden.

22

Der reisende König und sein Hof

Gerade weil der König die Diplome in Kassel ausstellen

ließ, stellt sich die Frage, was ihn überhaupt an diesen Ort

geführt hat und in welcher Gesellschaft er sich befand.

Denn am Ausstellungsort war kein Bischofssitz und auch

kein Kloster, sondern allenfalls ein einfacher Königshof, in

dem der Herrscher auf seinen Reisen Halt machen konnte.

Ebenso wie die anderen Könige des Früh- und Hochmittel­

alters hatte auch Konrad I. keine zentrale Residenz, um das

Reich dauerhaft zu verwalten. Er zog mit dem Hof durch

sein Herrschaftsgebiet und fand Unterkunft bei Bischöfen,

in Klöstern, in Wohnsitzen adeliger Unterstützer oder in

königlichen Pfalzen oder Wirtschaftshöfen. Ein solcher

Königshof konnte in der Regel den König und seine engere

Umgebung aufnehmen. Das übrige Gefolge lagerte meist

auf dem freien Feld. So wurden die Amtsgeschäfte gleich­

sam im Umherreisen erledigt.

Der Franke Konrad war der erste ostfränkische Herr­

scher, der nicht der Familie der Karolinger angehörte. Nach

seiner Wahl am 7./10. November 911 war es keine leichte

Aufgabe, die verschiedenen Teile des Ostfrankenreiches

zusammenzuhalten und davon Besitz zu ergreifen Y Die

Gründe für die ständige Mobilität liegen deshalb auf der

Hand: Gerade in den Krisengebieten, aber auch bei seinen

Anhängern musste er Präsenz zeigen, um seine Herrschaft

auszuüben und sie vor Ort durchzusetzen. Durch seine An­

wesenheit schuf er Recht und Ordnung, denn im Vergleich

zur Moderne fehlten damals Gewaltmonopol, Gewalten­

teilung und institutionalisierte staatliche Strukturen. Schon

der Umritt nach der Krönung war eine Herrschaftspraxis,

um die Huldigungen der wichtigsten Herrschaftsträger zu

empfangen. Die Zusammentreffen mit den Großen des

Reiches, die an den Hof kamen, wenn der König in der

Nähe war, waren wichtig, um politische, verwaltungstech­

nische und juristische Fragen zu besprechen. Ziel dürfte es

gewesen sein, immer wieder Konsens durch Beratung zu

erreichen. Die Großen suchten dabei nach günstigen Ge­

legenheiten, um sich die alten Privilegien der Vorgänger

neu bestätigen zu lassen oder sogar eine Erweiterung ihrer

Besitzungen und Rechte für die geleisteten treuen Dienste

zu erbitten.

Ferner wäre es vermutlich schwierig gewesen, das Ge­

folge und die wechselnde Besucherschaft dauerhaft an

einem einzigen Ort zu verpflegen, wiewohl die Königs­

güter, die sog. Tafelgüter, der höfischen Versorgung dien­

ten. Auch wenn Konrad -wie jeder andere König -seine

Kernlandschaften und Lieblingspfalzen hatte, in denen er

längere Winter- oder Festtagsaufenthalte einlegte, sollte

keine Region zu stark belastet werden. Das Reisekönigtum

war deshalb eine komplexe Angelegenheit; die Routen

mussten sorgfältig geplant und die Aufenthaltsorte recht­

zeitig vorbereitet werden.

Die Abfolge der erhaltenen Urkunden erlaubt es uns

heute, die Reisebewegungen des Königs durch das Reich

nachzuvollziehen und in einer Karte zu veranschaulichen

(Abb. 17).28 Nach intensiven Bemühungen um die Etablie­

rung seiner Herrschaft, einer regen Reisetätigkeit und

zahlreichen Privilegienverleihungen im ersten Regierungs­

jahr lagerte Konrad I. im Winter 912/913 vermutlich im

Hessengau oder im Lahngau, den mainfränkischen Stamm­

landen der Konradiner, wo er zuletzt am 28. November in

seinem Eigenstift Weilburg eine Schenkung ausgestellt

hatte.29 Für Dezember und Januar können wir seine Wege

nicht bestimmen. Erst am 3· Februar finden wir ihn in

Corvey im Herzogtum Sachsen wieder, dem nördlichsten

Punkt seines ltinerars,30 ehe er - sei es zu Pferd über die

winterlich verschneiten Straßen oder teilweise auch zu

Schiff über die zeitig aufgetauten Flüsse Weser und Fulda

-nach Kassel und dann an den oberen Rhein weiterreiste.

Am 12. März urkundete er bereits in Straßburg,31 um von

dort aus zu seinem (innerhalb Jahresfrist) dritten Feldzug

nach Lothringen aufzubrechen, denn er wollte das Land,

das den Konradinern während der Thronvakanz von 911 zu­

sammen mit Familienbesitz entglitten war, vom westfrän­

kischen König Karl dem Einfältigen zurückerobern.

Auf einem solchen Zug reiste der König nicht allein,

sondern mit seinem Gefolge, dessen Zusammensetzung

sich für den Aufenthalt in Kassel nur vage rekonstruieren

lässt: Ein treuer Begleiter war Bischof Salomon 111. von

Konstanz, der Kanzler, der für die Ausfertigung unserer

beiden Urkunden verantwortlich zeichnete. Der schwä­

bische Bischof, der bis Frühjahr 913 in fünf Diplomen inter­

venierte, war anfangs oft am Königshof, bis ihn seine Feh­

de gegen den mächtigen schwäbischen Adligen Erchanger

ganz in Beschlag nahm und der König ihn 914 sogar aus

dessen Gefangenschaft befreien musste. Zweifellos war

zumindest noch ein anderer Kanzleigeistlicher anwesend,

der oberdeutsche Reinschreiber SB, möglicherweise auch

dessen Lehrer Simon, der Diktator SA.

Den Hof in Kassel müssen freilich noch weitere Per­

sonen aufgesucht haben, nämlich die Bittsteller und Für­

sprecher der privilegierten Institutionen zusammen mit

ihrer jeweiligen Eskorte, insbesondere Graf Hermann von

Werl als der hochrangige Petent für die Stiftsdamen von

Meschede. Ob Erzbischof Hatto von Mainz erneut als Für­

sprecher für Hersfeld auftrat, ein Vertreter des Klosters

selbst die Hersfelder Bitte vortrug oder Konrad sogar einen

eigenen Plan realisierte, lässt sich angesichts der vagen

Andeutung "sind wir daran erinnert worden" (admoniti

23

SACHSEN

--ltmerar -- 911 bis 913 } .

-- 914 bis 915 • ----. Itinerar o•'-"~=--t -- 916 bis 918 '

e Aufenthalt ohne Beurkundung

+ Bischofssitz

A. Kloster

• Königsgut

24

Aufenthalte König Konrads I. 911-918

1 Aachen 14 Lorsch Juni? 912 22.Juni 913

2Aitheim 15 Neuburg 20.? September 916 6. Juli 916

3Arbon 16 Ötlingen 29. Dezember 911 21 . Januar 917

4 Badman 17 Oferdingen 11. Januar 912 September? 914 25. September 912

18 Regensburg 5 Corvey 29. Juni 916 3· Februar 913

19 St. Gallen 6 Forchheim 26.-29. Dezember 911 10. November 911 24./25. Mai 914 20 Straßburg 9· September 918 14. März 912

12. März 913 7 Frankfurt 1. Juli 912 21 Trebur 8. August 912 August? 912 ].Juni 914 12. September 918 8. Februar 915 4· Mai 916 22Twiel 3· November 917 März/April? 915 21. April 918

23Uim 8 Fulda Januar/Februar? 912 12. April 912 3· Oktober 912

9 Grane 24 Velden Mai/Juni? 915 5· März 912

10 Heiligenberg 25 Weilburg 23. August 912 28. November 912

24. Apri1914 11 Hersfeld 9-Juli 914 24. Juni 918 9· August 915

12 Kassel 26 Würzburg 18. Februar 913 6. November 915

4·15· Juli 918 13 Konstanz 25. Dezember 911

17 Itinerar Konrads I. 911-918; Karten­

entwurf nach einer Vorlage des Von­

derau Museums Fulda, Überarbeitung

Bernhard Wollborn

sumus) nicht belegen. Möglicherweise hatte Hatto, der

vorbehaltlose Unterstützer Konrads und entschiedene

Gegner der sächsischen Liudolfinger, den König sogar mit

eindrucksvoller Gefolgschaft auf seiner Reise nach Corvey

begleitet. Jedenfalls ist anzunehmen, dass man in diesen

Tagen über die Vorgänge im sächsischen Herzogtum be­

riet. Die Nachfolge des am 30. November verstorbenen

Herzogs Otto von Sachsen, des mächtigsten Rivalen Kon­

rads, muss der Grund für die Anwesenheit des Königs im

Norden gewesen sein. Ottos Sohn Heinrich, der das Herzog­

tum übernommen hatte und später als Heinrich I. sogar

Nachfolger im Königsamt werden sollte, wollte seine Aner­

kennung als Herzog erzwingen; im Übergriff auf Interessen­

gebiete der Komadiner und auf Besitzungen der Mainzer

Kirche in Sachsen und Thüringen war er dabei sofort mit

König Konrad und Erzbischof Hatto in Konflikt geraten.

Es ist kaum daran zu zweifeln, dass Konrad plante, die

Situation im Norden vor dem geplanten Lothringenfeldzug

zu beruhigen und die sächsische Machtausweitung ein­

zudämmen. Die spätere Geschichtsschreibung hat Hattos

Rolle im Konflikt zwischen beiden Geschlechtern mit Skan­

dalgeschichten ausgeschmückt und den weiter anhalten­

den Dissens auf sein Wirken zurückgeführt. Der etwa fünf­

zig Jahre später schreibende sächsische Chronist Widu­

kind32 unterstellte dem Mainzer Erzbischof sogar einen

hinterlistigen Mordanschlag, bei dem eine als Gastgeschenk

überreichte Goldkette während eines Versöhnungsessens

dazu dienen sollte, die vom Herzog angestrebte Führung

im Reich zu verhindern. Auch wenn die Erzählungen um

den Mainzer übertrieben scheinen, könnte Hatto gemein­

sam mit dem König nach Norden gereist sein, um ihm bei

den schwierigen Verhandlungen in Corvey tatkräftig zur

Seite zu stehen. Zu den Ergebnissen dieser in ihrem Kern-

anliegen, der Friedenswahrung, gescheiterten Expedition

gehörte jedenfalls, dass der junge Liudolfingerherzog aus

den umkämpften thüringisch-sächsischen Grenzzonen zu

den Komadinergebieten weichen musste und Hersfeld

seine Immunität mit dem Recht auf freie Abtswahl zurück­

erhielt. Letzteres wurde dann in Kassel beurkundet, bevor

sich die Wege der beiden Verbündeten wieder getrennt

haben könnten .

Der Ausstellungsort Kassel

Für die Ortsgeschichte von Kassel besitzen die Dokumente

eine doppelte Bedeutung: Es handelt sich erstens um die

ältesten schriftlichen Belege für die Existenz einer Ansied­

lung, aus der heraus sich die Stadt Kassel entwickelte. Kas­

sel trat damit aus dem Schatten der Schriftlosigkeit. Die

Angaben sagen uns zweitens, dass der König hier verweilte,

es also eine königliche Unterkunft gegeben haben muss.

Dabei ist zu vermuten, dass am Standort der heutigen

Stadt Kassel im Jahr 913 ein Königshof existierte, der wie­

derum einen grundherrschaftliehen Güterkomplex voraus­

setzte.

Ansonsten wissen wir vergleichsweise wenig über die

Anfänge Kassels. Über Alter und Bedeutung des Orts­

namens können wir nur spekulieren. Früher wurde oft an­

genommen, dass die älteste hier überlieferte Form Chas­

sal/a oder Chasse/la entweder vom lateinischen Begriff

casteil um abgeleitet ist oder ein Gewässername einfach auf

die Siedlung übertragen wurde. Beides ist inzwischen un­

wahrscheinlich geworden. Der Ursprung scheint eher auf

einen alten Flurnamen zurückzugehen, welcher der ältes­

ten germanisch-deutschen Ortsnamenschicht entstammen

dürfte. Als Teil einer Ortsnamengruppe mit e/ als Suffix

dürfte Cassel/a, wie Christian Presche in seiner Dissertation

25

• vor 1180

1140-1180 ~ ~

$~~ 1180-1200

1200-1264

0 1264-1328

18 Stadtplan Kassel , Entwicklungsphasen bis 1180; Entwurf nach einer Vorlage von Christian Presche

aufgezeigt hat,33 immerhin auf die Chatten, also die vor­

fränkische Zeit, zurückgehen, zumalsich deren Siedlungs­

gebiete mit den Verbreitungsgebieten jener Ortsnamen­

gruppe weitgehend überschneiden. Der Name Kassel diente

wohl als Flurbezeichnung in der Nähe von Gewässern ver-

26

einzelt auch einer Lokalisierung, ohne dass damit die in­

haltliche Bedeutung des Begriffs genau erfasst wäre.

Wie bereits angedeutet, legen die Ortsangaben in bei­

den Urkunden einen Königshof mit einem grundherrschaft­

liehen Güterkomplex nahe (Abb. 18).34 Über das Aussehen

19 Reste der mittelalterlichen Stadtbefestigung mit Regierungspräsidium Kassel; Fotografie Christian Presche

dieses Kasseler Hofes wissen wir nur wenig, außer dass er

vermutlich mit einer bäuerlichen Siedlung in der Gegend

des Marställer Platzes verbunden war und in dessen Süd­

westen gelegen haben mag. Als Hof (curtis) wurde damals

sowohl die königliche Hofhaltung als auch der zentrale

Wirtschaftshof einer Grundherrschaft (Villikation) bezeich­

net, aus deren Erträgen der König sich und sein Gefolge

während eines Aufenthaltes versorgen konnte. Dieser land­

wirtschaftlich bestimmte Gutshof mit Ställen für die Vieh­

haltung, Scheunen zur Lagerung von Vorräten, Arbeits­

häusern zum Backen, Brauen und Weben sowie Werkstät­

ten für Handwerker wurde in der Abwesenheit des Herr­

schers von einem Meier oder vil/icus bewirtschaftet, der

Verwaltung und Rechtsprechung in einer Hand vereinte.

Eine verkehrsgünstige Lage der Domäne konnte dazu bei­

tragen, einen lokalen und mitunter sogar regional aus­

strahlenden Stützpunkt für Verwaltung und Gewerbe zu

schaffen sowie den Nachschub für den in Bewegung be­

findlichen königlichen Hof und sogar das Heer in der enge­

ren Umgebung zu gewährleisten. Bereits in der zweiten

Hälfte des 8. Jahrhunderts dürfte sich neben dem Königs­

hof auf dem Plateau des späteren Altmarkts und an der

Ahnamündung eine gewerbliche Siedlung entwickelt haben.

Zum Anwesen selbst gehörte in der Regel ein abhän­

giger Untertanenverband, die familia, mitunter auch eine

Kirche und vor allem ein pa/atium, ein aus Stein erbauter

Komplex zur Seherbergung des Königs.35 Dieser Bau könnte

sich auf einem Geländesporn an der Stelle befunden ha­

ben, die heute vom Regierungspräsidium eingenommen

wird (Abb. 19). Unsere beiden Urkunden könnten somit

genau dort ausgestellt worden sein. Die hervorgehobene

Positionierung dürfte eine Kontinuität vom königlichen

Palatium hin zur späteren gräflichen und landgräflichen

Burg begünstigt haben.

27

Die Holzbauten des Wirtschaftshofes selbst (curtis) sind

deutlich schwerer zu verorten. Sie müssen an anderer Stelle

gelegen haben, wobei eine Lokalisierung auf dem erhöh­

ten Ahnaberg - eine These, die zuletzt noch Karl Heine­

meyer stützte36 - aus topografischen Gründen ausscheiden

dürfte. Denn Christian Presche hat herausgearbeitet, dass

der Ahnaberg jenseits einer hochwassergefährdeten Senke

lag, was bedeutet, dass in diesem Fall der Zugang zur curtis

über die feuchten Niederungen immer wieder gefährdet

gewesen wäre.37 Mit höchster Wahrscheinlichkeit ist des­

halb von einem Standort in der Nähe des Pa Iatium im Areal

zwischen Steinweg und Marställer Platz auszugehen.

Ein zweiter Aufenthalt Konrads I. (911-918) in Kassel ist

nicht belegt. Erst 940 machte wieder ein König in Cassella

halt, dem Ort, an dem Otto I. nicht nur eine Schenkung ur­

kundlich bestätigte, sondern späteren Geschichtsschrei­

bern zufolge einige Jahre danach, möglicherweise 945,

auch einen Streit zwischen Hermann von Schwaben und

Konrad von Lothringen , zwei Herzögen seines Reiches, bei­

gelegt haben soll.38 1008 übertrug König Heinrich II. den

Kasseler Herrenhof mit allen abhängigen Bauernstellen

und zugehörigen Ländereien seiner Gemahlin Kunigun­

de.39 Die Schenkung bildete die Entschädigung für Bam­

berger Besitzungen, die der König seiner Frau als Morgen­

gabe, also als Heiratsgut am Morgen nach dem Beilager,

überlassen und später dann anderweitig genutzt hatte.

Kurz darauf verlegte er die königliche Hofhaltung - also

zumindest das pa/atium, nicht unbedingt den Kasseler

Wirtschaftshof- nach Kaufungen, das nun zum Ziel der

königlichen Reisen wurde.

Am Standort des heutigen Kassels blieb eine befestigte

Siedlung zurück, die vielleicht den königlichen Wirtschafts­

hof, aber vielleicht auch nur einen kleineren Nebenhof um-

28

fasste. ln jedem Fall stand Kassel fortan in Konkurrenz mit

dem aufsteigenden Kaufungen und seinem Königshof.40

Nach Kassel kamen die Könige erst im ausgehenden 11. und

im 12. Jahrhundert zurück. Gegen Mitte des 12. Jahrhun­

derts lässt sich die Kasseler Siedlung erneut in den Quellen

fassen, nun aber unter anderen Vorzeichen, denn das

königliche Lehen war in den Jahren um 1152/54 in den Be­

sitz der thüringischen Landgrafen übergegangen.41 Mit

einem Neubau der Burg und der Gründung eines mit Pri­

vilegien versehenen Prämonstratenserinnenstifts auf dem

Ahnaberg scheint Graf Heinrich Raspe II. Kassel ausgebaut

zu haben, nachdem sich seine Mutter Hedwig , Witwe

Landgraf Ludwigs I. von Thüringen, mit ihrem damals noch

minderjährigen jüngeren Sohn dort niedergelassen hatte.

Dies war in einer Zeit, als die Machthaber daran interessiert

waren, Städte zu gründen, und gleichzeitig darauf abziel­

ten, die territoriale Herrschaft zu sichern, die Verwaltung

zu verdichten und den Raum wirtschaftlich zu erschließen.

Bei diesem Prozess der Urbanisierung scheint Kassel den

Markt Kaufungen geschlagen zu haben. Der Text einer nicht

datierten, aber spätestens im Juni 1189 ausgestellten land­

gräflichen Urkunde bezeichnet Kassel als Stadt (civitas). Auch

dieses Mal haben wir keine Gründungsurkunde, sondern er­

neut ,nur' ein Privileg für eine klösterliche Gemeinschaft, das

Prämonstratenserstift von Spieskappel im heutigen Schwalm­

Eder-Kreis.42 Mit diesem befreite Landgraf Ludwig 111. die

Brüder und Schwestern von allen Zöllen und Abgaben, die

sie vorher beim Einkauf von Lebensmitteln, Bekleidung

und anderen Gütern in seinen Städten (civitates) zu zahlen

hatten; außer den hessischen Städten Kassel und Münden

gehörten dazu nur noch die thüringischen civitates Creuz­

burg, Eisenach, Gotha und Breitungen, die allesamt erst im

vorausgehenden Jahrzehnt ausgebaut worden waren.

Vom Königshof zur Stadt- zum Inhalt des Bandes

Spätestens mit diesem Landgrafenprivileg begann ein neuer

Abschnitt auf dem Weg vom Königshof zur Stadt, gewis­

sermaßen die eigentliche Stadtgeschichte Kassels, mit der

sich die nachfolgenden Beiträge dieses Bandes beschäf­

tigen werden. Ziel ist es, einige ausgewählte Probleme der

mittelalterlichen Entwicklung zu veranschaulichen. Nur

Caspar Ehlers erörtert zunächst noch die Funktion des

Kasseler Königshofes für das Königtum und das Reichsgut,

um die urkundlichen Ersterwähnungen von 913 in den

Zusammenhang des Reiches und der damit verbundenen

übergreifenden Raumkonzepte einzuordnen.

Anschließend behandelt Christian Presche wichtige stadt­

historische Grundlagen. Er thematisiert die Entwicklung

von Stadtgrundriss und Stadtplanung im Kassel des 12. bis

14. Jahrhunderts, um die städtebaulichen Eingriffe in die

natürliche Topografie als Mittel einer komplexen Stadt­

planung vorzustellen. Zudem unternimmt er erfolgreich

den Versuch, die Bedeutung, Entwicklung und Zusam­

mensetzung des Stadtrats sowie die Stadtorganisation des

12. bis 15. Jahrhunderts zu beleuchten, indem er die poli­

tischen Konflikte im Zuge der Emanzipation vom Stadt­

herrn, die Umstrukturierungen in den drei Teilstädten Alt­

stadt, Unterneustadt und Freiheit bis zu deren Vereinigung

zwischen Mai 1377 und Juni 1378 sowie die weiteren Aus­

einandersetzungen zwischen Rat, Patriziat, Gemeinde und

Landgrafen darstellt.

Zwei weitere Beiträge widmen sich den Themenfeldern

Recht und Kirchenwesen. Gisela Naegle skizziert die Ent­

wicklung des Kasseler Stadtrechts von der ersten überlie­

ferten Verschriftlichung 1239 bis zu den Regelungen gegen

Ende des 15. Jahrhunderts. Dabei entwirft sie ein anschau­

liches Bild von dem sich immer wieder wandelnden Auto-

nomiespielraum der Stadtgemeinde und den erfassten

Rechtsbereichen, die von Friedensregelungen und Zunft­

gesetzen bis hin zu Luxusgesetzgebung und Ehe- und

Erbvorschriften reichten. Christian Philipsen beleuchtet

die kirchliche Struktur der Stadt, insbesondere die altstäd­

tische Pfarrkirche St. Cyriakus und andere geistliche In­

stitutionen wie das Elisabethhospital und das Karmeliter­

kloster. Dabei betrachtet er die Stadt als Sakralgemein­

schaft, deren Begründung im christlichen Glauben sich in

Frömmigkeit und reichen Stiftungen äußerte.

Zuletzt geht es um die Mittelalterrezeption in der Ge­

schichtsschreibung an der Wende zur Neuzeit und um die

noch erhaltenen Zeugnisse im heutigen Stadtbild. Thomas

Fuchs erläutert, wie und warum sich die mittelalterliche

Stadtgeschichte in den hessischen Landeschroniken des

15. und 16. Jahrhunderts von Wigand Gerstenberg und

Johannes Nuhn bis zu Wigand Lauze und den Hessischen

Congeries nur unter dem Vorzeichen der landgräflichen

Herrschaft niederschlug, so dass die Stadt nahezu bis zum

Bruch des 18. Jahrhunderts mit den älteren Traditionen als

Objekt fürstlichen Handeins imaginiert wurde. Zuletzt er­

klärt Kari-Hermann Wegner auf eindrückliche Weise die

noch verbliebenen baulichen und bildliehen Zeugen mit­

telalterlicher Stadtgeschichte im heutigen Kassel. Sein Ziel

ist es, den durch konfessionelle Prägung, Zerstörung und

Wiederaufbau verstellten Blick auf die Vergangenheit wie­

derzubeleben und ein Bewusstsein für die- ihres ehema­

ligen Kontexts beraubten- historischen Objekte zu schaf­

fen.

Stadtgeschichte und Geschichtsbewusstsein

Die diesjährigen Feierlichkeiten geben zuletzt noch einen

Anstoß, abschließend nach dem Umgang mit Jubiläen und

29

20 AdolfWagner, König Konrad 1. , Festpostkarte zur Tausendjahrfeier 1913; Kassel, Stadtmuseum, lnv. Nr. Po 0333.01

Vergangenheit zu fragen und die vorliegenden Ausführun­

gen mit einem kurzen Rückblick auf die Tausendjahrfeier

im Jahr 1913 zu verbinden. Damals hat die aufblühende

Großstadt Kassel das tausendjährige Bestehen ausgiebig

gefeiert: Es erschien nach allerhand Kontroversen nicht nur

Hugo Brunners ,Geschichte der Residenzstadt Cassel',43 son­

dern es gab im September auch einen historischen Fest­

zug, bei dem Zehntausende von Menschen die Straßen der

Innenstadt säumten. Bei diesem Umzug begeisterten gleich­

sam wiederauferstandene Landgrafen aus den verschiede­

nen Jahrhunderten in historischen Kostümen die Kasseler

Bevölkerung. Geschichte sollte greifbar werden: Der Drang

zum Nachspielen und Nachstellen historischer Episoden

war übermächtig. Posaunenchöre weckten am Morgen die

Bürgerschaft; Fanfarenklänge riefen zum Festakt im Rat­

haus mit großen Reden und musikalischen Einlagen.

30

Am Vorabend des Ersten Weltkriegs feierte Kassel sich

selbst. Der Stadtbibliothekar und Archivar Paul Heldeibach

verherrlichte später noch die große Einigkeit der Bürger­

schaft, die "in starkem Gefühl der Zusammengehörig­

keit"44 verbunden war. Selbst Jörg Adrian Huber rühmt

noch heute, höchst unkritisch und wenig reflektiert, diese

Gemeinschaft der Kasseler Bürger, die- seinen Worten zu­

folge - in den nachkommenden Jahren des Ersten Welt­

kriegs "mehr als nötig" war.45 Damit schreibt er dem Jubilä­

um eine Funktion zu, die weit über gemeinsame Feierlich­

keiten hinausging und politische Dimensionen erlangte.

Eine farbige Ansichtskarte, deren Original in mehreren

Exemplaren im Kasseler Stadtmuseum zu bewundern ist,

zeigt das Geschehen (Abb. 20 ). Entworfen hat sie der Kas­

seler Buchillustrator, Historien-, Tier- und Landschaftsmaler

Adolf Wagner (1861-1933), der nach einem Kunststudium

in Kassel, Düsseldorf, München, Berlin und Straßburg von

1894 bis 1924 als Zeichenlehrer an der Kasseler Akademie

wirkte, wo er 1906 zum Professor befördert wurde.46 Die

Karte selbst ist das erste Exemplar einer Serie, die zur Tau­

sendjahrfeier 1913 erschien und verschiedene Szenen aus

der Stadtgeschichte in der Manier der Historienmalerei des

19. Jahrhunderts wiederbelebte. Druckvorlage dürfte, nach

freundlicher Auskunft von Kari-Hermann Wegner, wahr­

scheinlich ein Aquarell gewesen sein.

Die Inszenierung zeigt Geschichte in völlig idealisierter

Form: den König in übertrieben wertvoller Amtstracht mit

Krone und Goldumhang auf seinem klappbaren Reisethron,

um ihn herum die Mitglieder seines Hofstaats in römischer

Toga und mit nahezu preußischen Helmen; vor ihm kniet

ein Bittsteller, dem er ein Schriftstück überreicht. Das His­

torien bild entspringt selbstverständlich der Phantasie. Es

zeigt einen König, der ein Diplom überreicht, während

zwei Geistliche seiner Kanzlei im Hintergrund eine weitere

Urkunde betrachten und die damals anwesenden Vertrau­

ten nicht zu identifizieren sind. Dafür sind, den Vorstellun­

gen der modernen Stadtbürger entsprechend, die wehr­

haften Wachen mit Rüstung, Schild, Lanze und Umhang

bizarr in Szene gesetzt.

Wie und warum verändern sich also Geschichtsdarstel­

lungen im Laufe der Zeit? Ein Jubiläum beinhaltet immer

auch einen Blick zurück in die Geschichte, zurück in eine

Zeit, aus der unsere Vorfahren kommen. Doch wie vermit­

teln wir die Vergangenheit und mit welchem Ziel? Soll

Geschichte nachgespielt und dargestellt werden, auch

wenn wir nicht wissen, was vorgefallen ist? Soll ein Königs­

hof, dessen Gestalt wir nicht kennen, nachgebaut werden?

Was bringt uns also dieser Blick zurück in eine Zeit, in der

Kassel seine Konturen gewann? Was ist der Grund dafür,

dass wir solche Jubiläen begehen?

Sie sind -verkürzt formuliert- Teil einer Selbstverge­

wisserung, einer Selbstverortung im Ablauf von Vergan­

genheit, Gegenwart und Zukunft. Attraktiv am Mittelalter

scheint seine Andersartigkeit zu sein: der Blick zurück in

fremde Welten, die ihren Reiz in Buntheit, unbeschwertem

Genuss und Ursprünglichkeit finden -ganz im Gegensatz

zur Komplexität und Unüberschaubarkeit unserer heu­

tigen technisierten Welt. Nicht zuletzt deshalb gehört es

zum Brauch von Politik und medialem Betrieb, Vergangen­

heit unter aktuellem Zugriff zu thematisieren, ja sogar Ge­

schichte als Mittel der Politik zu verwenden. Konkret be­

nannte dies etwa Hans Filbinger (1913-2007) im Kontext

der Eröffnung der Staufer-Ausstellung, welche die Landes­

regierung von Baden-Württemberg anlässlich des 25-jähri­

gen Jubiläums ihres Bundeslandes im Jahr 1977 ins Leben

gerufen hatte. Damals war intendiert, im Rückblick auf die

berühmten Staufer auch die "geglückte Staatsbildung im

deutschen Südwesten"47 zu feiern und damit letztlich die

Vereinigung von Schwaben und Badenern historisch zu

legitimieren.

Schon immer wurde diese heile Welt aber nicht nur mit

Bewunderung betrachtet, sondern auch mit ideologiekriti­

schem Misstrauen.48 Man vermutete Nostalgie und Flucht

vor den Problemen der Gegenwart, die Entmündigung des

Individuums, eine religiös motivierte Politik und deren

negative Folgen. Das Schlagwort ,Zurück ins Mittelalter'

für vermeintlich mittelalterliche Zustände (achten Sie hier

einmal auf die Sprache der Medien) signalisiert die Abkehr

oder gar eine Bedrohung der Errungenschaften der Moderne.

Das Mittelalter also zwischen Aneignung und Absto­

ßung? Wie finden wir heute zwischen all diesen Wertun­

gen unseren Platz? Zwar können die Nachbauten histori­

scher Gebäude und das Nachspielen historischer Ereignisse

einen Eindruck davon vermitteln, wie die Existenzbedin­

gungen der Menschen vor 1.100 Jahren aussahen und wie

das Zusammenleben in einer solchen Gesellschaft organi­

siert war. Es können auch Vergleiche angestellt werden,

um sich den Bedingungen weiter anzunähern. Und mit

einem gewissen Erstaunen erkennen wir vielleicht sogar,

dass das Reisekönigtum damaliger Zeiten, mit all seinen

Strapazen zu Pferd, auf schlechten Straßen und in ein­

fachsten Unterkünften, durchaus mit dem Unterwegssein

heutiger Politiker konkurrieren kann.

Solche Vergleiche, Rekonstruktionen und Wertungen

bedürfen jedoch bestimmter Voraussetzungen. Dazu ge­

hören archäologische Funde und ihre Deutungen, his­

torische Forschungen und das Wissen um eine Zeit, deren

Alterität auch ihre Anziehungskraft bildet, die Debatte um

31

den richtigen historischen Ort (im realen und übertrage­

nen Sinne) und das Bemühen, die Ereignisse aus unter­

schiedlichen Blickwinkeln zu betrachten und lebendig wer­

den zu lassen.

Moderne Forschungsansätze können helfen, dieses Wis­

sen weiter zu präzisieren und in neue Zusammenhänge zu

stellen, wie etwa die Interaktions- und Verflechtungs­

geschichte, die dazu beitragen kann, Königshöfe und

Königspfalzen als Kontaktzonen zwischen verschiedenen

Bevölkerungssubstraten, aber auch zwischen unterschied­

lichen Religionen, wie Heiden und Christen, zu untersu­

chen, oder die Globalgeschichte, die uns hilft, die Phäno­

mene interkulturell zu bewerten und mit gleichartigen

Phänomenen in anderen Kulturen zu vergleichen. Gerade

32

weil wir wenig über die Ursprünge Kassels wissen, können

solche Perspektivwechsel weitere Anregungen geben. An­

gesichts der Heterogenität unserer gegenwärtigen Stadt­

gesellschaft, der ethnischen und religiösen Pluralität im

täglichen Miteinander, kann die Vergangenheit ein ge­

meinsames Fundament sein, das verbindet und Begeg­

nungen auf einer anderen Ebene, nämlich im gemeinsa­

men Blick zurück auf das Fremde und Andere, ermöglicht.

Im Jubiläumsjahr haben deshalb- neben der Universität­

auch Institutionen wie das Stadtmuseum und seine Freun­

de, das Stadtarchiv und die zahlreichen Kasseler Museen

eine besondere Verantwortung dafür, dass dieses Mit­

einander von einem soliden Wissen über die eigene Ge­

schichte getragen wird.

Anhang1

913 Februar 18, Chassella Original: Landesarchiv NRW- Abteilung Westfalen, Stift Meschede

- Urkunde 1a. Edition: MGH DD K l16. Regest: johann Friedrich Böhmer (Hg.), Regesta lmperii. Bd. 1: Die

Regesten des Kaiserreichs unter den Karolingern 751-918, bearb. v. Engelbert Mühlbacher u. johann Lechner, ND Hildesheim 1966, n. 2086, S. 828; Rll n. 2086, in: Regesta lmperii Online, URI: http://www.regesta-

1.1n nomine sanctae et individuae trinitatis. Chunradus

divina favente clementia rex.

Noverit omnium fidelium nostrorum praesentium sci­

licet et futurarum industria, qua Iiter

2.nos divino admoniniti instinctu pro aeternae remunera­

tionis commercio cogitantes, maxime de monasteriis ab

antecessoribus nostris constitutis, ut etiam nostris tem­

poribus iustitia

3.ab eis concessa fruantur: quapropter sanctis monialibus

in monasterio Mescedi nuncupato propter amorem Dei ac

sanetarum eius, sicut rogavit nos Heriman venerabilis

4.comes noster, immunitatem atque electionem quam

temporibus precedentium regum habuerunt concedimus,

ut quandocumque necessitas evenerit, potestatum inter

se

s.abbatissam eligendi habeant, sicut actenus habuerunt.

lussimus quoque hoc preceptum inde conscribi per

quod volumus firmiterque iubemus, quatenus haec aucto

6.ritas firma stabilisque permaneat; manu quoque nostra

eam firmavimus et anuli nostri impressione assignari iussi­

mus.

imperii.de/id/o913-02-18_2_0_1_1_0_4468_2o86 (abgerufen am 22.06. 2013); Manfred Wolf (Bearb.), Quellen zur Geschichte von Stift und Freiheit Meschede (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen 37; Westfälische Urkunden. Texte und Regesten 3), Münster1g81, Nr.1a.

Abbildung: LBA Online, Zugangsnr. so8g; Lutz u. Hammes, Erst­erwähnungsurkunde (wie Anm. 1).

Übersetzung: Lutz u. Hammes, Ersterwähnungsurkunde (wie Anm. 1 ).

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Kon­

rad, durch Gottes Gunst und Gnade König.

Der Aufmerksamkeit aller unserer Getreuen, der gegen­

wärtigen wie der zukünftigen, sei zur Kenntnis gebracht:

Durch göttlichen Anreiz angetrieben und in Erwartung des

ewigen Lohnes denken wir besonders an die von unseren

Vorgängern gegründeten Klöster, damit sie sich der von

unseren Vorgängern gewährten Rechte auch zu unseren

Zeiten erfreuen mögen. Deshalb gewähren wir den from­

men Nonnen im Meschede genannten Kloster um der Lie­

be Gottes und seiner Heiligenwillen- so wie uns der ehr­

würdige Herrmann, unser Graf, bat- die Immunität und

das Wahlrecht, wie sie es bereits zu den Zeiten früherer

Könige innehatten, so dass, wann auch immer die Notwen­

digkeit es erfordert, sie die Macht haben, die Äbtissin aus

ihren Reihen zu wählen, so wie bisher.

Wir haben auch befohlen, dass diese Urkunde sodann

aufgesetzt wird, wodurch wir wollen und nachdrücklich

befehlen, dass dieser Beschluss sicher und dauerhaft fort­

bestehen möge. Wir haben sie auch eigenhändig bekräf­

tigt und befohlen, sie mit dem Aufdruck unseres Siegels zu

beglaubigen.

33

Signum domni Chuonradi (Monogramm) piissimi re-

gis.

Salomon cancellarius advicem Piligrimi archicappellani

recognovit et subscripsit (Rekognitionszeichen) (Spuren

des aufgedrückten, abgegangenen Siegels).

Data XII. kaiendas Marcii anno incarnationis Domini

DCCCCXIII, indictione I, anno vero regni domni Chuonradi

II, actum Chassella, feliciter in Dei nomine amen.

Anhang 2

913 Februar18, Chassalla Original: Hessisches Staatsarchiv Marburg, Urk. 56. Nr. 2271. Edition: MGH DD K l15. Regest: Johann Friedrich Böhmer (Hg.). Regesta lmperii. Bd. 1: Die

Regesten des Kaiserreichs unter den Karolingern 751-918, bearb. v.

,Jn nomine sanctae et individuae trinitatis. Choonradus

divina favente clementia rex.

Noverit omnium fidelium nostrorum praesentium scili­

cet et futurarum industria, qua Iiter fratres coenobii sancti

Uuicberdi cum assiduis praecibus patrocinium inierunt Ot­

tonis

2.venerandi ducis cui temporibus domni Hludouuici regis

subdidi fuerunt, nec non et Hathonis sublimi archiepiscopi

atque nostrum, tune tempore ducis, supplementum quae­

sierunt, ut nostris interventibus apud regem immunitas

3.eis regalis concederetur, quatenus post obiturn praefati

ducis abbatem eligendi inter se et causas ad monasterium

rite pertinentes regendi potestatem habeant, quod libenti

animo, quia animae

34

Handzeichen des Herrn Konrad, des allerfrömmsten

Königs (Monogramm).

Der Kanzler Salomon hat an Stelle des Erzkaplans Pil­

grim geprüft und gegengezeichnet.

Gegeben am 12. Tag vor den Kalenden des Märzes im Jahr

der Fleischwerdung des Herrn 913, in der ersten Indiktion,

im zweiten Jahr der Regierung des Herren Konrad, verhan­

delt zu Kassel. Im Namen Gottes Glück und Segen, Amen.

Engelbert Mühlbacher u. Johann Lechner, ND Hildesheim 1966, n 2085, 5. 828; Rll n. 2085, in: Regesta lmperii Online, URI: http://www. regesta-imperii.de/id/0913-02-18_1_0_1_1_0_4467_2085 (abgerufen am 22.06.2013).

Abbildung: LBA Online, Zugangsnr. 3381.

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit. Kon­

rad, durch Gottes Gunst und Gnade König.

Der Aufmerksamkeit aller unserer Getreuen, der gegen­

wärtigen wie der zukünftigen, sei zur Kenntnis gebracht,

wie die Mönche des Klosters des heiligen Wigbert nur un­

ter beharrlichen Bitten das Patronat des verehrungswürdi­

gen Herzogs Otto, dem sie zu Zeiten des Herrn König Lud­

wig unterstellt waren, eingegangen sind und sowohl die

Unterstützung des erhabenen Erzbischofs Hatto als auch

unsere, damals zur Zeit als Herzog, erbeten haben. So wur­

de ihnen auf unsere Fürsprache beim König hin die Immu­

nität als königliches Recht gewährt, insofern sie nach dem

Ableben des vorgenannten Herzogs die Erlaubnis haben

sollen, den Abt unter sich frei zu wählen und die dem Klos-

4.nostrae profeeturn inde crescere non dubitamus, a rege

impetravimus. Nunc autem quia fautore omnium Christo

propitio regni gubernacula suscepimus, admoniti sumus,

cum immunitate concessa ipsis iam

s.dictis fratribus id ipsum nostri imperii auctoritate firma­

mus et pro amore aeterni regis sanctorumque eius atque

aucmento regni nostri hoc eis pleniter et inconvulse conce­

dentes hanc nostri precepti inde

6.auctoritatem conscribi precipimus et manu propria nos­

tra eam firmavimus atque anuli nostri impressione assi­

gnari iussimus.

Signum domni Chuonradi (Monogramm) piissimi regis.

Salomon cancellarius advicem Piligrimi archicapellani

recognovit et subscripsit (Rekognitionszeichen) (Spuren

des aufgedrückten, abgegangenen Siegels).

Data XII. kaiendas Martii anno incarnationis Domini

DCCCCXIII, indictione I, anno vero regni domni Chuonradi

serenissimi regis II, actum Chassalla, feliciter in Dei nomine

amen.

ter herkömmlich zugehörigen Besitzungen und Rechte zu

verwalten. Dies haben wir geneigten Sinnes, weil wir nicht

daran zweifeln, dass daraus ein Nutzen für unsere Seele er­

wachse, vom König erwirkt. Nun aber, da wir durch den

Gönner Aller, den gnädigen Christus, die Regierung des

Reiches empfangen haben, sind wir daran erinnert worden

und bekräftigen, nachdem die Immunität den bereits ge­

nannten Mönchen selbst zugestanden worden ist, dies

Selbige durch die Autorität unserer Herrschaft. Und da wir

ihnen dieses aus Liebe zum ewigen König und zu seinen

Heiligen sowie zur Mehrung unseres Reiches vollständig

und unangetastet zugestehen, haben wir angeordnet, des­

wegen diese Willenserklärung unserer Anweisung nieder­

zuschreiben. Und wir haben sie mit unserer eigenen Hand

bekräftigt und befohlen, sie mit dem Aufdruck unseres

Siegels zu beglaubigen.

Handzeichen des Herrn Konrad, des allerfrömmsten

Königs (Monogramm).

Der Kanzler Salomon hat an Stelle des Erzkaplans Pil ­

grim geprüft und gegengezeichnet.

Gegeben am 12. Tag vor den Kalenden des Märzes im

Jahr der Fleischwerdung des Herrn 913, in der ersten Indik­

tion, im zweiten Jahr der Regierung des höchst erlauchten

Herren König Konrad II., verhandelt zu Kassel. Im Namen

Gottes Glück und Segen, Amen.

35

MGH DD K l15 und 16; HStAM, Urk. 56, Nr. 2271; LAV NRW W, Stift Meschede, Urkunde 1a; Lichtbildarchiv älterer Originalurkunden Marburg Online

(fortan LBA Online), Zugangsnr. 3381 und 5089. Faksimile der Urkunde für Meschede vgl. Alexandra Lutz u. Barbara Hammes (Hg.), Ersterwähnungs­urkunde Kassels 18. Februar 913. Immunität und Wahlrecht für das Kloster Meschede ( Landesarchiv NRW, Abt. Westfalen, Stift Meschede, Urkunde 1a),

[Kassel2012] . Für die Unterstützung bei den Redaktionsarbeiten und die Beschaffung der Abbildungen sei vor allem Lena Thiel M.A. und Dr. Christian

Presche herzlich gedankt; beide haben mit Geduld und großem Engage­ment am vorliegenden Band mitgearbeitet. Ein besonderer Dank für die hervorragende Zusammenarbeit geht auch an das Hessische Staatsarchiv

Marburg (allen voran Herrn Dr. Wolfhard Vahl und Herrn Dr. Francesco Roberg}, das Stadtarchiv und das Stadtmuseum in Kassel (Frau Dr. Alexandra

Lutz und Herrn Dr. Alexander Link) sowie an das Vonderau Museum in Fulda (Herrn Dr. Georg Stasch), deren Leiterinnen und Leiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immerwieder Fragen beantwortet und Materialien zur Verfügung gestellt haben.

2 MGH DD K l15; HStAM. Urk. 56, Nr. 2271. 3 MGH DD K l16; LAV NRW W, Stift Meschede, Urkunde 1a; Manfred Wolf

(Bearb.), Quellen zur Geschichte von Stift und Freiheit Meschede (Ver­öffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen 37; West­

fälische Urkunden. Texte und Regesten 3). Münster1981, Nr. 1a. 4 Zur Stadtgeschichte im frühen und hohen Mittelalter vgl. Winfried Schich,

Die Entstehung der Stadt Kassel. 1075 Jahre Kassel- 8oo Jahre Stadt Kassel

(Quellen und Perspektiven zur Entwicklung Kassels 1), Kassel1989, 3· Auflage 1992; Kassel Lexikon, Bd. 1-2, Kassel2009; Christian Presche, Kassel im Mittel­alter. Zur Stadtentwicklung bis 1367 (Kasseler Beiträge zur Geschichte und Landeskunde 2), Kassel2013 (im Druck). Zur Frage der Verlegung des Königs­

hofes nach Kaufungen vgl.lngrid Baumgärtner u. Christian Presche, Kaufun­gen 1011. Die urkundliche Ersterwähnung im Kontext, Kassel2011, S.15-19.

5 MGH DD K 116: quam temporibus precedentium regum habuerunt und sicut actenus habuerunt; vgl. Wilhelm Diekamp, Westfälisches Urkundenbuch. Fortsetzung von Erhards Regesta historiae Westfaliae, Supplement1 (bis

1019), Münster 1885, nr. 357· Bald nach ihrem Regierungsantritt bestätigen das Privileg auch die nachfolgenden ottonischen Herrscher, König Otto I.

in Quedlinburg, Kaiser Otto II. in Duisburg und König Otto 111. in Wieden­

brück; vgl. MGH DD 0 112 von 937 Juli 2; MGH DD 0 II 65 von 973 Novem­ber 22 und MGH DD 0 11120 von 985 September 2.

6 Wolf. Quellen (wie Anm. 3).

7 Arnold Esch, Überlieferungs-Chance und Überlieferungs-Zufall als methodisches

Problem des Historikers, in: Historische Zeitschrift 240 (1985}, S. 529-570. 8 MGH DD 01190 von 958 Januar12 mit Marktrechten und der Nachlass­

schenkung; MGH DD 0 11172 von 978 März 25 zum HofVöllinghausen;

DD 0 111254 von 997 September 29 zum Gut Stockhausen. 9 Vgl. MGH DD LK 63 von 908 Oktober 5; Matthias Becher, Von den Karo­

lingern zu den Ottonen. Die Königserhebungen von 911 und 919 als Mark­steine des Dynastiewechsels im Ostfrankenreich, in: Hans-Werner Goetz (Hg.) unter Mitarbeit von Sirnon Elling, Konrad I. Auf dem Weg zum

"Deutschen Reich"?, Bochum 2006, S. 245-264, hier S. 258f.

36

10 Zur Abtei Hersfeld vgl. Paul Görlich, Auf den Spuren der Abtei Hersfeld in

Oberhessen, in: Hessische Heimat 48 (1997), S. 33-36; Johannes Burkhardt u. a., Hersfeld, in: Friedhelm Jürgensmeier, Franziskus Büll u. Regina Elisa­beth Schwerdtfeger (Bearb.), Die Benediktinischen Mönchs- und Nonnen­

klöster in Hessen (Germania Benedictina 7), München 2004, 5. 589-629;

Ludwig Unger, Hersfeld, Johannesberg, in: ebenda, S. 630-632; Ludwig Unger, Hersfeld, Petersberg, in: ebenda, S. 633-634; Mathias Kälble, Die Reichsabtei Hersfeld und die Anfänge der Propstei Göllingen, in: Sybille Putzke (Hg.), Das Benediktinerkloster zu Göllingen. Ergebnisse der For­

schung 2005-2009, Altenburg 2010, S. 11-26. 11 HStAM, Urk. 56, Nr. 2266 (MGH DD LD 32) und HStAM, Urk. 56, Nr. 2267

(MGH DD LD 33). beide von 843 Oktober 31 und ausgestellt von König Ludwig dem Deutschen für die Reichsabtei Hersfeld; vgl. Hans Weirich (Bearb.), Urkundenbuch der Reichsabtei Hersfeld, Bd. 1 (VHKH 19/1},

Marburg 1936, Nr. 33, S. 55-59; Rll n. 1373 und n. 1374, in: Regesta lmperii Online, URI: http:/fwww.regesta-imperii.de/id/o843-10-31..3_0_1_1_o_

3092_1374 und URI: http://www.regesta-imperii.de/id/o843-10-31_2_o_1_ 1_0..3091_1373 (abgerufen am 14.06.2013); LBA Online, Zugangsnr. 3377

und 3971. 12 Baumgärtner u. Presche, Kaufungen 1011 (wie Anm. 4).

13 Zu Entstehung, Aufbau und Überlieferung mittelalterlicher Urkunden vgl. Thomas Vogtherr, Urkundenlehre (Hahnsche Historische Hilfswissen­

schaften 3). Hannover 2oo8; Reinhard Härte!, Notarielle und kirchliche Urkunden im frühen und hohen Mittelalter (Historische Hilfswissenschaften). Wien- München 2011.

14 Zu Graf Hermann von Werl vgl. Paul Leidinger, Untersuchungen zur Geschichte der Grafen von Werl. Ein Beitrag zur Geschichte des Hoch­

mittelalters (Studien und Quellen zur westfälischen Geschichte 5), Pader­

born 1965, S. 73· 15 MGH DD LK 63 von 908 Oktober 5; Rll n. 2054, in: Regesta lmperii Online,

URI: http:/fwww.regesta-imperii.defid/o9o8-10-o5_1_0_1_1_0_4417_2054 (abgerufen am 22.06.2013). Vgl. Gerd Althoff, Verformungen durch münd­liche Tradition. Geschichten über Erzbischof Hatto von Mainz, in: Karl Hauck u. Nikolaus Staubach (Hg.), lconologia sacra. Mythos, Bildkunst

und Dichtung in der Religions- und Sozialgeschichte Alteuropas (Arbeiten

zur Frühmittelalterforschung 23), Berlin 1994, S. 438-450; Verena Poste! , Nobiscum partiri: Konrad I. und seine politischen Berater, in: Goetz, Kon­

rad I. (wie Anm. 9), S. 129-149; Wilfried Hartmann, König Konrad I. und die Kirche, in: Goetz, Konrad I. (wie Anm. 9), S. 93-109 zu den geistlichen Intervenienten; Franz Staab, Das Erzstift Mainz im 10. und 11. Jahrhundert.

Grundlegung einer Geschichte der Mainzer Erzbischöfe. Von Hatto I. (891-

913) bis Ruthard (1089-1109), Bingen am Rhein 2008, S. 21-56, bes. S. 53f.

zum Sterbedatum des Erzbischofs, daser-wenig überzeugend- für den

18. Januar (statt für Mai) 913 annimmt; Winfried Wilhelmy (Hg.), Glanz der späten Karolinger. Erzbischof Hatto I. von Mainz (891-913), Regensburg

2013. 16 Erstmals fassbar in MGH DD K I 9 von 912 August 8; vgl. Theodor Siekeis

Einführung zu den Urkunden Konrads 1., in: ebenda, S. 1.

17 Zuletzt MGH DD K 110 von 912 August 23.

18 MGH DD K 11 und 6-g. Für die Informationen zu den Monogrammen und

Siegeln Konrads sowie zu den hier zitierten Urkunden des Hessischen Staatsarchivs Marburg bedanke ich mich bei Herrn Dr. Wolfhard Vahl , der

mit größter Geduld immer wieder meine Fragen beantwortet und die Digitalisate für den Band zur Verfügung gestellt hat.

19 Vgl. Hagen Keller, Zu den Siegeln der Karolinger und der Ottonen. Ur­

kunden als ,Hoheitszeichen' in der Kommunikation des Königs mit seinen

Getreuen, in: Frühmittelalterliche Studien 32 (1998), S. 400-441. 20 MGH DD K I 6 und 8-14; gut sichtbar etwa an MGH DD K 16 = HStAM,

Urk. 75, Nr. 59 von 912 April12 für die Reichsabtei Fulda; MGH DD K I 8 von

912 Juli 1 in Frankfurt für das Kloster Fulda = HStAM, Urk. 75, Nr. 61. 21 MGH DD K l2o; verwendet bis zur letzten Beurkundung Konrads am

9· September 918. 22 MGH DD K l7 = HStAM, Urk. 75. Nr. 6o von 912 April12 mit dem vierten Siegel

Konrads; es wird vermutet, dass diese Urkunde für die Reichsabtei Fulda

überhaupt erst später oder möglicherweise dann erneut besiegelt wurde. 23 Otto Posse, Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige von 751 bis 1806,

Bd. 1-5. Dresden 1909-1913, ND Leipzig 1983, hier Bd. 1, S. 11 und Tafel 6, Abb. 1-5 sowie Bd. s. S. 10f.; zu der vom Nachfolger fortgeführten Bild­tradition des Siegels vgl. Rainer Kahsnitz, Siegel König Heinrichs 1., in:

Matthias Puhle, Otto der Große. Magdeburg und Europa, Bd. 2: Katalog, Mainz 2001, S. 1o6f.

24 Ausführlicher erklärt bei Baumgärtner u. Presche, Kaufungen 1011

(wie Anm. 4). S. 13-14. 25 Vgl. Keller, Siegel der Karolinger (wie Anm. 19). 26 Vgl. Hans-Werner Goetz, Der letzte ,Karolinger'? Die Regierung Konrads I.

im Spiegel seiner Urkunden, in: Archiv für Diplomatik 26 (1980), S. 56-125, hier S. 72.

27 Vgl. Becher, Von den Karolingern (wie Anm. g); Goetz, Konrad I. (wie

Anm. g); Gudrun Vögler, König Konrad I. (911-918) (Vonderau Museum

Fulda. Kataloge 14), Fulda 2005. 28 Vgl. Goetz, Der letzte ,Karolinger' (wie Anm. 26), S. 75f. mit dem Itinerar

Konrads für die Jahre 911-912 und 913 sowie S. 84 einem Ortsitinerar. 29 MGH DD K 113 von 912 November 28 mit Schenkung an das Stift Weilburg;

vgl. Goetz, Der letzte ,Karolinger' (wie Anm. 26), S. 72-go.

30 MGH DD K 114 von 913 Februar 3 mit Bestätigung des Wahlrechts, Zehnt­bezugs und der Immunität für Corvey.

31 MGH DD K l17 von 913 März12 mit Bestätigung der Besitzungen,lmmu­nität, des Wahlrechts und der Zollbefreiung für Murbach.

32 Widukind von Corvey, Res gestae Saxonicae I, 22, ed. Paul Hirsch u. Hans­

Eberhard Lohmann, MGH SS rer. Germ. [6o], Hannover1935, ND198g,

S. 32-35; Quellen zur Geschichte der sächsischen Kaiserzeit. Widukinds

Sachsengeschichte, Adalberts Fortsetzung der Chronik Reginos, Liudprands Werke, ed. Albert Bauer u. Reinhold Rau (Ausgewählte Quellen zur Deut­

schen Geschichte des Mittelalters. Freiherrvom Stein-Gedächtnisausgabe 8),

Darmstadt1977, S. 48-55. Vgl. Althoff, Verformungen (wie Anm.15).

S. 441 und S. 448-450. 33 Vgl. Presche, Kassel im Mittelalter (wie Anm. 4), Kap. II B, S. 63-78; Karl

Heinemeyer, Königshöfe und Königsgut im Raum Kassel (Veröffentlichungen

des Max-Pianck-lnstituts für Geschichte 33), Göttingen 1971, S. 33-51 .

34 Presche, Kassel im Mittelalter (wie Anm. 4). Kap. 111, S. 97- 133. 35 Presche, Kassel im Mittelalter (wie Anm. 4) , Kap. IV B 3, S. 173-176.

36 Vgl. Willi Görich , Neuesaus der hessischen Stadtplanforschung, in: ZHG 74

(1963), S. 31-55. hier S. 43- 45; Wilhelm Alfred Eckhardt, Kaufungen und Kassel. Pfalz- Kloster- Stadt, in: Otto Perst (Hg.), Festschrift zum 6o. Ge­burtstag von Karl August Eckhardt (Beiträge zur Geschichte der Werra­

landschaft und ihrer Nachbargebiete 12), Marburg - Witzenhausen 1961,

S. 21-53, hier S. 42- 45; Heinemeyer, Königshöfe (wie Anm. 33), S. 211 - 213. 37 Presche, Kassel im Mittelalter (wie Anm. 4) , Kap. 111 B, S. 118-131.

38 MGH DD 0 123 von 940 Februar12 mit der Schenkung des Ortes Mörsch an den Bischofvon Speyer; vgl. Presche, Kassel im Mittelalter (wie Anm. 4) ,

Kap. II B 1 und Kap. IV A 1, S. 63-68 und 134- 143. 39 MGH DD H II 182 von 1008 Mai 24 mit Schenkung des Kasseler Hofs; vgl.

Daniela Müller-Wiegand, Vermitteln- Beraten - Erinnern. Funktionen der

Aufgabenfelder von Frauen in der ottonischen Herrscherfamilie (919- 1024), Kassel2oos, S. 245- 259; Baumgärtner u. Presche, Kaufungen 1011 (wie

Anm. 4); Presche, Kassel im Mittelalter (wie Anm. 4) , Kap. II B 1 und

Kap. IV A 2, S. 63-68 und 143-151. 40 Baumgärtner u. Presche, Kaufungen 1011 (wie Anm. 4), S. 17- 22.

41 MGH DD K lll270 von 1152 Februar 2j15; MGH DD F l74 von 1154 Mai 3 mit Bestätigung einer Güterschenkung an das Kloster Ahnaberg; vgl. Schich ,

Entstehung (wie Anm. 4), S. 10-16; Presche, Kassel im Mittelalter (wie

Anm. 4), Kap. V, hier Kap. VA 2, S. 183- 193. 42 Undatierte Urkunde, 1187- 1189; vgl. Otto Dobenecker, Regesta diploma­

tica necnon epistolaria historiae Thuringiae, Jena 1900, Bd. 2, Reg. 834; LBA Online Zugangsnr. 5523: videlicet i[n] civitatibus meis Casselo, Mundin, Cruceburg, /senacha, Godaha, Breidingin; vgl. Schich, Entstehung (wie

Anm. 4), S. 16 u. 20; Presche, Kassel im Mittelalter (wie Anm. 4), Kap. VI,

hier Kap. VIA 2, S. 264-274. 43 Hugo Brunner, Geschichte der Residenzstadt Cassel 913-1913, Kassel1913. 44 Paul Heidelbach, Kassel. Ein Jahrtausend hessischer Stadtkultur,

Kassel - Basel1957, S. 294. 45 Jörg Adrian Huber, Stadtgeschichte Kassel, Petersberg 2012, S. 285. 46 Paul Schmaling , Künstlerlexikon Hessen - Kassel, 1777-2000, mit den

Malerkolonien Willingshausen und Kleinsassen, Kassel2001, S. 6os; Kari­

Hermann Wegner, Bilder aus dem alten Kassel. Gemälde und Graphiken

1870-1940 (Quellen und Perspektiven zur Entwicklung Kassels 4), Kassel

1995. s. 70f. u. s. 118f. 47 Gerd Althoff, Sinnstiftung und lnstrumentalisierung: Zugriffe auf das

Mittelalter. Eine Einleitung, in: Gerd Althoff (Hg .), Die Deutschen und ihr

Mittelalter, Themen und Funktionen moderner Geschichtsbilder vom Mittelalter, Darmstadt1gg2, S. 1-6, hier S. 4·

48 Vgl. Otto Gerhard Oexle, Das entzweite Mittelalter. in: Althoff, Die Deut­

schen (wie Anm. 47). S. 7-28; Janos M. Bak,jörg jarnut, Pierre Monet u. Bernd Schneidmüller (Hg.), Gebrauch und Missbrauch des Mittelalters, 19.-21. Jahrhunderts I Uses and Abuses of the Middle Ag es: 19th. 21th Cen­

tury I Usages et mesusages du Moyen Äge du XIX" au XXI" siede (Mittel ­alterStudien 17), Paderborn 2oog.

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