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Seite 1 von 67 Info-Mappe Schlossgymnasium Kirchheim Jesinger Halde 5 73230 Kirchheim unter Teck 07021 503910 10. Auflage – Stand 01.12.2021

Info-Mappe - Schlossgymnasium Kirchheim unter Teck

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Info-Mappe

Schlossgymnasium Kirchheim

Jesinger Halde 5 73230 Kirchheim unter Teck

07021 503910

10. Auflage – Stand 01.12.2021

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Schon gewusst?

Info-Mappe für Eltern und Schüler Liebe Eltern, liebe Fünftklässler, der Elternbeirat möchte Sie bzw. euch ganz herzlich am Schlossgymnasium in Kirchheim unter Teck begrüßen. Viele der neuen Schüler kommen aus einer kleinen überschaubaren Grundschule, in der sich Eltern, Schüler und Lehrer gut kennen. Als eines der großen Gymnasien Baden-Württembergs stellt das Schlossgymnasium mit einer besonders hohen Anzahl von Schülern und Lehrern, der Größe des Gebäudes und der Vielfalt an Angeboten eine ganz neue Welt dar. Daran werden sich alle schnell gewöhnen, neue Kontakte knüpfen und Freundschaften schließen. Zu Beginn des neuen Schuljahres entsteht vielleicht der Eindruck, leicht den Überblick zu verlieren. Wir wissen aber aus den Erfahrungen unserer eigenen Kinder, dass ihr, liebe Fünftklässler, euch hier am Schlossgymnasium bald zurechtfinden und wohlfühlen werdet. Damit der Start für alle „Neulinge“ noch leichter wird, hat der Elternbeirat diese Info-Mappe ganz speziell für euch und für Sie, liebe Eltern, zusammengestellt. Anhand dieser kleinen Orientierungshilfe wird es sehr schnell möglich sein, auf Anhieb das eigene Klassenzimmer, die Fachräume oder das Sekretariat zu finden und Informationen an der richtigen Stelle abzurufen. Sie als Eltern können die wichtigsten Anlaufstellen, Ansprechpartner und Infos rund um das Schlossgymnasium immer wieder nachschauen und erhalten somit gleich zum Schuljahresanfang einen besseren Überblick. Orientieren Sie sich anhand des Inhaltsverzeichnisses. Diese Mappe soll ein wichtiger Begleiter von der 5. Klasse bis zum Abitur sein. Neues wird umgehend geändert bzw. ergänzt, sodass dieses Werk immer auf dem aktuellen Stand ist. Gleichzeitig möchten wir hier auf die immer aktuelle Homepage vom Schlossgymnasium unter www.schlossgymnasium-kirchheim.de hinweisen, wo Sie weitere wichtige und interessante Informationen und Neuigkeiten erfahren. Wir wünschen Ihnen und euch viel Spaß am Schlossgymnasium und alles Gute für die weitere Schullaufbahn. Freundliche Grüße vom Vorsitz des Elternbeirats des Schlossgymnasiums

Sven C. Dahlmeier Jörg Weis

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Anleitung zur Nutzung dieser Info-Mappe als pdf-Dokument Die Info-Mappe als digitales pdf-Dokument ist jederzeit auf dem aktuellsten Stand. Änderungen sowie Ergänzungen werden laufend verarbeitet und auf die Homepage des Schlossgymnasiums im Bereich der Elternvertretung eingestellt. Nach dem Öffnen des pdf-Dokumentes können Sie im Inhaltverzeichnis auf das Stichwort klicken, zu dem Sie weitere Informationen einsehen möchten. Sie gelangen sofort an die entsprechende Stelle der Info-Mappe. Befindet sich in einem Stichwort ein Verweis zu einem anderen Stichwort, ist dieses unterstrichen und kann mit dem Mauszeiger angeklickt werden. Sie gelangen direkt zu diesem gewünschten Stichwort. Wenn in einer Passage auf einen Link verwiesen wird, ist dieser blau unterlegt und kann ebenfalls sofort mit dem Mauszeiger angeklickt werden. Es öffnet sich anschließend das entsprechende Internetdokument. Beispiel: Sie suchen Informationen zur Mensa des Schlossgymnasiums. Dazu suchen Sie im Inhaltsverzeichnis nach dem Stichwort und gehen mit Ihrem Mauszeiger auf „Mensa-Verein - essbar/Vorfahrtspass“. Beim Lesen der Informationen sehen Sie einen Link zum aktuellen Speiseplan. Durch Klicken auf den Link öffnet sich ein neues Fenster Ihres Browsers und Sie können den Speiseplan der aktuellen Woche einsehen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der besseren Lesbarkeit haben wir in der Info-Mappe bewusst auf die Bezeichnung Schüler und Schülerinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen verzichtet und sprechen nachfolgend lediglich von Schülern, Lehrern etc. Wenn Sie Fragen, Ergänzungen oder Anmerkungen haben, die im Zusammenhang mit dieser Info-Mappe stehen, wenden Sie sich bitte an den Elternbeiratsvorsitzenden, Sven Dahlmeier, oder an den stellvertretenden Elternbeiratsvorsitzenden, Jörg Weis. Die Kontaktdaten erhalten Sie über diesen Link: http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/eltern/elternvertretung/kontakt/

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Aktuelle Sondersituation „Corona-Pandemie“ Die Info-Mappe beinhaltet sämtliche Erläuterungen und Erklärungen, wie sie bei normalem Schulbetrieb zutreffend sind. Seit dem 2.Halbjahr des Schuljahres 2019/2020 hatte und hat die Corona-Pandemie jedoch zeitweise und in unterschiedlichen Ausprägungen Auswirkungen auf den Schulbetrieb am Schlossgymnasium. Zu nennen sind hier:

- Phasen von teilweisem oder komplettem Home-Schooling aller Schüler oder eines Teils der Schüler

- Ausfall einzelner Fächer (z.B. Sport) oder Lehrkräfte (Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe)

- Maskenpflicht auf dem Pausenhof, in den Fluren und allgemeinen Räumen des Schulgebäudes

- Maskenpflicht in den Klassenzimmern - Quarantänephasen für einen Teil der Schüler im Falle eines positiven Testbefundes eines

(oder mehrerer) Schüler - Besondere Regelungen für den Mensa-Betrieb - Entfall von außerunterrichtlichen Aktivitäten, z.B. Arbeitsgemeinschaften, Schul- und

Schilandheime, Studienfahrten und Schüleraustausche. Vor diesem Hintergrund sind weitere Auswirkungen in der Zukunft möglich und können nicht ausgeschlossen werden. Deshalb sind Abweichungen / Änderungen zu sämtlichen Punkten, Regelungen, Programmen und Abläufen am Schlossgymnasium möglich und können auch kurzfristig erfolgen. Hierüber werden Eltern und Schüler laufend informiert. Die Nutzung der Corona-Warn-App auf den Smartphones der Schüler ist auch während des Schulbetriebes gestattet. Deshalb ist es in Abweichung zur normalen Regelung in diesen Fällen erlaubt, das Smartphone angeschaltet zu lassen, es muss jedoch auf lautlos gestellt sein. Grundsätzlich gilt seit dem Schuljahr 2021/2022 der Schülerausweis als Nachweis, dass es sich beim Inhaber um einen Schüler handelt, der in der Schule einer regelmäßigen Covid-Testung unterzogen wird. Ab dem Winter 2021 sollen zudem im Rahmen des Förderprogramms „Lernen mit Rückenwind“ (Teil des Bund-Länder-Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“) Unterstützungsmaßnahmen an den Schulen durchgeführt werden. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler, die durch die Coronakrise in einen Lernrückstand geraten sind bzw. die dadurch soziale oder emotionale Probleme haben. Wir wünschen uns alle, dass sämtliche am Schulbetrieb Beteiligte gesund bleiben und hoffen gemeinsam auf eine baldige Rückkehr zum normalen Schulbetrieb!

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Inhaltsverzeichnis

Schon gewusst? ................................................................................................................... 2

Anleitung zur Nutzung dieser Info-Mappe als pdf-Dokument ................................................ 3

Aktuelle Sondersituation „Corona-Pandemie“ ...................................................................... 4

Abkürzungen/Kürzelverzeichnis ........................................................................................... 9

Abschluss Mittlere Reife .................................................................................................... 11

Adresse ............................................................................................................................. 11

AGs für Fünft- und Sechstklässler ....................................................................................... 11

Amok-Alarm-System .......................................................................................................... 11

Aufenthalts(T)räume ......................................................................................................... 12

Außerunterrichtliche Veranstaltungen ............................................................................... 12

Austausch und Schüleraustauschprogramm ....................................................................... 13

Basiskurs Medienbildung (kurz: BMB) ................................................................................ 14

Beratungslehrerinnen ........................................................................................................ 14

Beurlaubung notwendig? ................................................................................................... 15

Bibliothek der Oberstufe .................................................................................................... 15

Bikepark ............................................................................................................................ 15

Bildende Kunst - Materialbeschaffung ................................................................................ 15

Bildungsauftrag ................................................................................................................. 16

Bildungspartnerschaft ........................................................................................................ 16

Bilingualer Zug ................................................................................................................... 16

BNT (Fächerverbund) ......................................................................................................... 16

BoGy (Berufsorientierung am Gymnasium) ........................................................................ 17

Bücher ............................................................................................................................... 17

Bücherei der Unterstufe ..................................................................................................... 17

Busbetrieb ......................................................................................................................... 17

Buswertmarken/Fahrkarten ............................................................................................... 18

Computernutzung .............................................................................................................. 19

Digitales Schwarzes Brett (DSB) .......................................................................................... 20

Dokumente (PDF) .............................................................................................................. 21

Elternabend (Klassenpflegschaftsabend) ............................................................................ 22

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Elternarbeit am Schlossgymnasium .................................................................................... 22

Elternbeiratssitzung ........................................................................................................... 23

Elternmitwirkung ............................................................................................................... 23

Eltern-Lehrer-Gespräche .................................................................................................... 23

Entschuldigungsregelung ................................................................................................... 24

Erste Hilfe .......................................................................................................................... 25

Erster Schultag für die 5. Klassen ........................................................................................ 25

Essen und Trinken am Schlossgymnasium .......................................................................... 26

Fahrkarten ......................................................................................................................... 27

Fahrräder .......................................................................................................................... 27

Familienbeitrag (Sozial-Familienbeitrag) ............................................................................ 27

Ferienplan ......................................................................................................................... 27

Feueralarm ........................................................................................................................ 28

Förderangebot ................................................................................................................... 28

Förderverein ...................................................................................................................... 28

Fotos von Schülern - Verwendung ...................................................................................... 29

Fremdsprachenfolge/Profilwahl ......................................................................................... 30

Fundsachen ....................................................................................................................... 31

Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS) ..................................................... 32

Handy/Smartphone ........................................................................................................... 33

Hausaufgaben .................................................................................................................... 33

Hausaufgaben- und Mittagsbetreuung ............................................................................... 34

Hausmeister ...................................................................................................................... 34

Hausordnung ..................................................................................................................... 34

Info-Mappe ....................................................................................................................... 35

Klassenarbeiten ................................................................................................................. 36

Klassenarbeiten Planung .................................................................................................... 36

Klassenbildung................................................................................................................... 36

Konflikte, Missverständnisse oder Unstimmigkeiten - der direkte Weg? ............................. 37

Konflikte zwischen Schülern ............................................................................................... 37

Konflikte zwischen Schülern und Lehrkräften ..................................................................... 37

Konflikte zwischen Eltern und Lehrkräften ......................................................................... 38

Konfliktlösungsprozess - Regeln ......................................................................................... 38

Kopflausbefall .................................................................................................................... 38

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Krank? Verhindert, am Unterricht teilzunehmen? .............................................................. 39

Krankheit ansteckend? – Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz ............................ 39

Lage der Klassenzimmer am Schlossgymnasium ................................................................. 40

Lehrer-Erreichbarkeit ......................................................................................................... 40

Lehrerreserve .................................................................................................................... 40

Leitbild .............................................................................................................................. 40

Leitung der Schule ............................................................................................................. 41

Leitung der Schule, erweitert ............................................................................................. 41

Lernstand Klasse 5 und Vera Klasse 8 ................................................................................. 41

Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz .................................................................. 42

Mensa – Verein essbar/Vorfahrtspass ................................................................................ 42

MensaMax – Bargeldloses Bezahlsystem ............................................................................ 43

Mittagspause ..................................................................................................................... 44

Mofas und Motorräder ...................................................................................................... 44

Moodle .............................................................................................................................. 44

Nachschreiben, Nachsitzen (Bezeichnung „NaNa“) ............................................................. 46

Newsletter – NEU – ........................................................................................................... 46

Neue Klassen 5 .................................................................................................................. 46

Offenes Ganztagesangebot ................................................................................................ 47

Orientierungsstufe, verlässlich ........................................................................................... 47

Parken ............................................................................................................................... 48

Patenmodell ...................................................................................................................... 48

Pausenverkauf ................................................................................................................... 49

Profilwahl/Fremdsprachenfolge ......................................................................................... 49

Rauchfreie Schule .............................................................................................................. 50

Religionsunterricht ............................................................................................................ 50

Rundbrief der Schulleiterin/Elternbrief .............................................................................. 51

Sanitätsdienst .................................................................................................................... 52

Sekretariat ......................................................................................................................... 52

Sicherheit im Schulbereich ................................................................................................. 53

Schülermitverantwortung (SMV) ........................................................................................ 54

Schließfächer ..................................................................................................................... 54

Schlossgymnasium, Geschichte .......................................................................................... 54

Schülerausweis .................................................................................................................. 55

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Schülerrat .......................................................................................................................... 56

Schülertransport ................................................................................................................ 56

Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage (SOR-SMC) .................................................... 56

Schulkonferenz .................................................................................................................. 57

Schullandheim-Aufenthalt ................................................................................................. 57

Schulprogramm/Leitbild .................................................................................................... 57

Schulpsychologischer Dienst .............................................................................................. 58

Schulpullover/T-Shirts ....................................................................................................... 58

Schulsozialarbeit ................................................................................................................ 58

Schwimmunterricht ........................................................................................................... 58

Stadtpass für Kirchheimer Schüler ...................................................................................... 59

Streitschlichter .................................................................................................................. 59

Stundenplan ...................................................................................................................... 59

Stundentafel (G8) .............................................................................................................. 60

Unfallanzeige ..................................................................................................................... 61

Unterrichtsfrei ................................................................................................................... 61

Veranstaltungsübersicht .................................................................................................... 62

Verbindungslehrer ............................................................................................................. 63

Versetzungsordnung .......................................................................................................... 63

Versicherung ..................................................................................................................... 63

Vertretungsplan, täglich ..................................................................................................... 63

Vorfahrtspass .................................................................................................................... 64

Vorträge ............................................................................................................................ 64

Wandertag ........................................................................................................................ 65

Wechsel der Schulart/Übertritt an die Realschule/berufliche Gymnasien ........................... 65

Wertsachen und elektronische Kommunikationsmittel ...................................................... 65

Zeugnisse........................................................................................................................... 66

Impressum......................................................................................................................... 67

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A

Abkürzungen/Kürzelverzeichnis

AG Arbeitsgemeinschaft

AS Aufsicht

B Biologie

B+ „Fördern und Fordern“ Klasse 8 Biologie

B-Bili Biologie bilingual

Bk Bildende Kunst

Bili-GG Geographie bilingual (oder auch GG-Bili)

BMB Basiskurs Medienbildung

BNT Biologie – Naturwissenschaft – Technik

Ch Chemie

Ch+ „Fördern und Fordern“ Klasse 8 Chemie

Ch-M Chor Mittelstufe

Ch-U Chor Unterstufe

D Deutsch

D+ Deutsch Förderunterricht

E Englisch

E-Bili Englisch bilingual

E+ Englisch Förderunterricht

ET Ethik

EB Elternbeirat

EBV Elternbeiratsvorsitzende(r)

EV Elternvertreter

F Französisch

F+ Französisch Förderunterricht

G Geschichte

G-Bili Geschichte bilingual

GG Geographie

GG-Bili Geographie bilingual (oder auch Bili-GG)

GLK Gesamtlehrerkonferenz

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GK Gemeinschaftskunde

ITG Informationstechnische Grundbildung (Klasse 10)

JgSt Jahrgangsstufe

KlSt

L

Klassenlehrerstunde

Latein

M Mathematik

M+ Mathematik Förderunterricht

MB Medienbildung Klasse 6

MBD Medienbildung im Fach Deutsch

MU Musik

NwT Naturwissenschaft und Technik

ÖPR Örtlicher Personalrat

ORS

Ph

Orientierungsstufe (Klasse 5/6 – Deutsch, Mathematik oder Englisch)

Physik

Ph+ „Fördern und Fordern“ Klasse 8 Physik

PSS Praxissemesterstunde

PuR Präsentation und Rhetorik

RE Evangelische Religion

RK Katholische Religion

S Sport

SC Schwimmen

SK Schulkonferenz

SL Schulleitung

SM Sport männlich

SMV Schülermitverantwortung

SP Spanisch

SUS Schülerinnen und Schüler

SW Sport weiblich

WBS Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung

Räume

AH Außer Haus

Bad Schwimmbad

TH1-TH4 Turnhalle

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Abschluss Mittlere Reife

Schüler des Gymnasiums, die im achtjährigen Bildungsgang von Klasse 9 nach Klasse 10 versetzt wurden, haben einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss. Schüler des Gymnasiums, die im achtjährigen Bildungsgang in die erste Jahrgangsstufe versetzt wurden, haben einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss, die sogenannte Mittlere Reife.

Adresse

Schlossgymnasium Jesinger Halde 5 73230 Kirchheim unter Teck Tel. 0 70 21/5 03 91-0 Fax 0 70 21/5 03 91 33 E-Mail: [email protected] Homepage: www.schlossgymnasium-kirchheim.de

AGs für Fünft- und Sechstklässler

Im Rahmen des offenen Ganztagesangebots am Schlossgymnasium werden „verbindliche AGs“ und „offene AGs und Angebote“ angeboten. Die Fünft- und Sechstklässler erhalten in den ersten Schulwochen einen Übersichtsplan über verschiedene „verbindliche AGs“ - nach Anmeldung besteht Teilnahmepflicht für ein Schulhalbjahr - und „offene AGs und Angebote“ - keine Anmeldung erforderlich. Beispiel: Musical-Orchester Kl. 5 - 12 Lehrer: Frau Mustermann Zeit: Mo. 13.30 - 14.15 Uhr Raum 035 Alle AGs sind im Regelfall kostenlos! Die Woche des Beginns ist ebenfalls abgedruckt. Das aktuelle Angebot bei den verbindlichen AGs und bei den offenen AGs kann über folgenden Link eingesehen werden: http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/ausserunterrichtliches/arbeitsgemeinschaften-ag/

Amok-Alarm-System

Die Schule besitzt ein Amok-Alarm-System. Die Lehrer sind geschult, Schüler befolgen die Anweisungen der Lehrer.

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Aufenthalts(T)räume

Am Schlossgymnasium befinden sich derzeit zwei Aufenthaltsräume. Sie dienen als Aufenthaltsort vor Schulbeginn und in unterrichtsfreien Zeiten. Ein Aufenthalts(T)raum: der Chilling-Room, neben der Mensa und der zweite Aufenthalts(T)raum als Working-Room neben dem zweiten Eingang zum Schlossgymnasium. Um Hausaufgaben zu erledigen, stehen zwei Klassenräume zur Verfügung. Hier werden die jüngeren Schüler von Oberstufenschülern beaufsichtigt.

Außerunterrichtliche Veranstaltungen

Das Schlossgymnasium bietet eine Reihe von Veranstaltungen für alle Schüler einer Klassen- oder Jahrgangsstufe. Folgendes Programm wird aktuell am Schlossgymnasium angeboten: Klasse 5 - 10 Jahresausflug (ganztägig)

Klasse 5 - 10 Wandertag (halbtägig)

Anfang Klasse 6 Sommerlandheim (5 Tage) im süddeutschen Raum

Klasse 6 Methodentag zur Medienerziehung

Klasse 7 Skilandheim (1 Woche) Zauchensee (Österreich)

Klasse 9 Sozialpraktikum

Klasse 10 Methodentag PuR

Klasse 10 BoGy (Berufsorientierung an Gymnasien)

JgSt I Studienfahrt (6 Tage)

- Gesamte Jahrgangsstufe; Ziel frei oder

- Studienfahrt in mehreren Gruppen zu einem gemeinsamen Termin; das Ziel (räumlich oder inhaltlich) soll vergleichbar sein oder

- zusätzlich lehrplanempfohlene Unternehmungen

Des Weiteren gibt es: Schulfest, Sporttag, Wintersporttag, Informationsveranstaltung Klasse 4

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Austausch und Schüleraustauschprogramm

Das Schlossgymnasium bietet eine Reihe von Austauschfahrten und Schüler-Austauschprogrammen an. Die teilnehmenden Schüler sammeln dabei viele Erfahrungen und Eindrücke. Informationsveranstaltungen in der Schule klären frühzeitig alle offenen Fragen der Eltern. Hierzu erhalten Sie eine gesonderte Einladung. Folgendes Programm wird nach Möglichkeit am Schlossgymnasium für einen Teil einer Klassenstufe angeboten: Klasse 8 Collège de Vivonne, Rambouillet/Frankreich

Klasse 9 - 10 Schulaustausch mit Kalocsa/Ungarn

Klasse 9 - 10 Calahorra/Spanien

Klasse 9 - 10 St. Petersburg/Russland

Klasse 10 Marsh Valley High School, Arimo/Idaho/USA

Klasse 10 - JgSt I Taizé-Fahrt

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B

Basiskurs Medienbildung (kurz: BMB)

In Klasse 5 werden einheitliche Voraussetzungen in Sachen Medienbildung für alle Schüler geschaffen. Der Basiskurs Medienbildung dient somit als Art Grundkurs zum Erwerb von Medienkompetenz. Fachlehrkräfte können so in ihrem Unterricht auf die erworbenen Kompetenzen zurückgreifen. Die Medienbildung geht dann in den weiteren Stufen stark in die Fächer verankert weiter. Inhalte sind:

Grundlagen digitaler Medienarbeit: PC und der Umgang mit der digitalen Schul-umgebung

Information und Wissen: Einführung in Präsentations- und Textverarbeitungs-programme

Produktion und Präsentation: verschiedene Präsentationstechniken und Reflexion

Kommunikation und Kooperation: digitale Kooperation im Unterricht, Messenger Dienste

Mediengesellschaft: Rechte, Mobbing im Netz Weitere Infos unter: http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/unterricht/faecher/bmb/

Beratungslehrerinnen

Frau Miehe und Frau Knapp sind Beratungslehrerinnen am Schlossgymnasium und freuen sich darauf, Schülerinnen und Schülern, Eltern und Kolleginnen und Kollegen bei der Bewältigung von Problemen zu helfen. Beratungsschwerpunkte sind:

Schullaufbahnberatung

Schulschwierigkeiten (u.a. Leistungsabfall, Lernschwierigkeiten, Schulangst, Verhaltensauffälligkeiten, Hausaufgabenprobleme, Mobbing)

Private Probleme Die Beratung ist

freiwillig

kostenlos

vertraulich (Schweigepflicht)

Kontaktaufnahme: Telefonisch unter 0177 – 5028195 (Frau Miehe) bzw. unter 0178 – 1082310 (Frau Knapp) oder per E-Mail [email protected] und den beiden persönlichen Mailadressen ([email protected] / [email protected]) Schülerinnen und Schüler können Frau Miehe bzw. Frau Knapp in den Pausen kontaktieren.

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Beurlaubung notwendig?

Informationen zur Beurlaubung siehe Infoblatt „Beurlaubung vom Besuch der Schule - Erläuterungen zur Schulbesuchsverordnung“, welches auf der Rückseite des aktuellen Ferienplans abgedruckt ist. Ganz allgemein: Beurlaubungsgesuche müssen für alle vorhersehbaren Unterrichts-versäumnisse (bis zu zwei Tagen) rechtzeitig vorher beim Klassenlehrer bzw. (bei mehr als zwei Tagen) beim Schulleiter beantragt werden. Beurlaubungen im unmittelbaren Anschluss an Ferienabschnitte bedürfen in jedem Fall der Genehmigung durch die Schulleitung.

Bibliothek der Oberstufe

Im Raum 112 des Schlossgymnasiums gibt es eine Oberstufenbibliothek mit umfassender Oberstufen-Literatur in Form von Büchern und Zeitschriften. Zudem sind PC-Arbeitsplätze vorhanden. Der Schlüssel für die Oberstufenbibliothek ist im Lehrerzimmer gegen Unterschrift erhältlich.

Bikepark

Generell ist die Schule während des ganzen Schultages, der bis zur letzten Schulveranstaltung des Tages läuft, für die Schüler aufsichtspflichtig. Der neben dem Schlossgymnasium gelegene Bikepark darf von den Schülern während des Schultages nicht benutzt werden. Dies gilt für die Pausen und auch für die Mittagspause. Gründe sind der fehlende Versicherungsschutz für die Schüler, die erhöhte Unfallgefahr auf dem Bikepark und die Verschmutzung des Schulgebäudes und -geländes.

Bildende Kunst - Materialbeschaffung

Am Schlossgymnasium beschaffen die Fachlehrer für das Fach Bildende Kunst benötigte Farben und Pinsel als Sammelbestellung. Dafür wird ein Betrag von 6 € pro Unterrichtsjahr/3 € pro Halbjahr zur Kostendeckung im Unterricht eingesammelt. Vorteil für die Schüler: Im Unterricht sind vielfältige unterschiedliche Farben (neben Wasser- auch Gouache- und Acrylfarben, Tuschen) und hochwertige Pinsel für alle ständig zugänglich. Für Eltern bedeutet das, Sie brauchen keinen eigenen Wasserfarbkasten und Pinsel kaufen.

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Bildungsauftrag

Das Schlossgymnasium in Kirchheim unter Teck ist ein allgemeinbildendes Gymnasium mit naturwissenschaftlichem und sprachlichem Profil. Wie bei allen allgemeinbildenden Gymnasien besteht unser Bildungsauftrag in der Vermittlung einer breiten und vertieften Allgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit führt. Als Basis dafür dient der jeweils gültige Bildungsplan. Diesen Bildungsauftrag erfüllt das Schlossgymnasium mit dem Angebot eines guten Unterrichts im Pflicht- und Ergänzungsbereich, durch ein engagiertes und qualifiziertes Lehrerkollegium, mit Schülerinnen und Schülern, die motiviert und zum Lernen bereit sind. Weil der Mensch im Mittelpunkt unserer Arbeit steht, tragen wir als Schulgemeinschaft gemeinsam die Verantwortung, damit Bildung und Erziehung auf eine ganzheitliche Weise gelingen können.

Bildungspartnerschaft

Das Schlossgymnasium hat eine Bildungspartnerschaft mit der Horst Mosolf GmbH & Co. KG schließen können. Das Ziel der Kooperation ist, dass unsere Schülerinnen und Schüler die Vielfalt der Berufswelt – auch und vor allem am Standort Kirchheim – nähergebracht wird. Außerdem sollen die Schülerinnen und Schüler durch die einzelnen Bausteine der Bildungspartnerschaft bei der Berufsorientierung und -findung sowie im Unterricht in den Fächern Wirtschaft und Gemeinschaftskunde unterstützt werden.

Bilingualer Zug

Informationen zum bilingualen Zug am Schlossgymnasium erhalten Sie unter http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/unterricht/bilingualer-zug/

BNT (Fächerverbund)

BNT bezeichnet Biologie, Naturphänomene und Technik. Das Fach wird in den Klassen 5 und 6 unterrichtet und setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen. Zum einen enthält das Fach BNT biologische Schwerpunkte, die für die gesamte Klasse zweistündig unterrichtet werden. Integrative Inhalte aus dem naturwissenschaftlichen Arbeiten sowie physikalische und chemische Phänomene werden als „Praktikum“ unterrichtet. In den Fächern Physik wird in den Klassen 7-10 auf dem Erwerb der physikalischen Grundkompetenzen im Fach BNT aufgebaut. Gleiches gilt für das Fach Chemie, das in den Klassen 8-10 unterrichtet wird.

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BoGy (Berufsorientierung am Gymnasium)

BoGy bietet die Möglichkeit einer einwöchigen Berufserkundung im 10. Schuljahr. Informationen folgen in den Klassenpflegschaftsabenden im 9. Schuljahr.

Bücher

Der Schulträger, die Stadt Kirchheim, überlässt den Schülern alle notwendigen Lernmittel leihweise. In Baden-Württemberg gilt Lernmittelfreiheit. Siehe § 94 Schulgesetz: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=144724,98 Schüler erhalten am Anfang des Schuljahres eine Lernmittelliste. Weitere Infos vom Kultusministerium: https://www.ls-bw.de/,Lde/Startseite/Service/sbz2 und https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Schule/Lern-+und+Lehrmittel

Bücherei der Unterstufe

In der Unterstufen-Bücherei finden die Schüler des Schlossgymnasiums ein umfangreiches Angebot an Romanen und Sachbüchern für Kinder und Jugendliche. Die Unterstufen-Bücherei befindet sich im Raum 134.

Busbetrieb

Die Busfahrpläne im VVS-Bereich finden Sie unter dem Link der elektronischen Fahrplanauskunft EFA. Der Link lautet: http://www2.vvs.de/vvs/XSLT_TRIP_REQUEST2?language=de Bei gehäuften Unregelmäßigkeiten im Busbetrieb sollten Sie Beschwerden immer schriftlich zeitnah unter Angabe von Zeit, Buslinie, Ort und Hergang direkt an den stellvertretenden Schulleiter Herrn Lay richten. Siehe auch unter Schülertransport

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Buswertmarken/Fahrkarten

Anträge für Buswertmarken/Fahrkarten erhält man im Sekretariat bei der Schulanmeldung zusammen mit einem Informationsschreiben. Der ausgefüllte Antrag wird im Sekretariat abgegeben. Bitte beachten Sie die Abgabefrist! Beim VVS-School-Abo bekommt das dritte Kind einer Familie, das das VVS-School-Abo nutzt, den Verbundpass auf Antrag kostenlos. Der Antrag muss beim Landratsamt gestellt werden. Entsprechende Antragsformulare auf Kostenbefreiung sind im Sekretariat der Schule erhältlich. Beim normalen Ablauf der Gültigkeit des Verbundpasses (SCOOL-Abo) nach Ende der Klasse 9 bestätigt die Schule automatisch die Fortsetzung des Schulbesuches, wenn die Schüler auch weiterhin das Schlossgymnasium besuchen. Eine weitere Aktivität der Eltern ist in diesem Fall nicht erforderlich.

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C

Computernutzung

Für die Benutzung der Computer in den Computerräumen sind ein Benutzername und ein Passwort erforderlich. Die Schüler erhalten beides von ihrem Klassenlehrer in den ersten Tagen nach dem Beginn eines Schuljahres. Die Benutzerordnung muss von jedem Schüler zu Beginn eines jeden Schuljahres unterschrieben werden. Allen Schülern ab Klasse 7 ist es außerdem gestattet, den Schüler-PC-Raum 133 zur Vorbereitung von Referaten oder zur Internet-Recherche in der Schule zu benutzen. Diese Erlaubnis wird unter Einhaltung fester Regelungen erteilt. Die Benutzerordnung muss von jedem Schüler zu Beginn eines jeden Schuljahres unterschrieben werden. Bei Verstößen gegen die Benutzerordnung kann diese Erlaubnis jederzeit widerrufen werden. Der Schlüssel für den PC-Raum ist im Sekretariat erhältlich.

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D

Digitales Schwarzes Brett (DSB)

Der Förderverein des Schlossgymnasiums hat im Jahr 2014 die Anschaffung eines Digitalen Schwarzen Brettes (kurz DSB) samt App finanziert. Inhalt des DSB sind:

Vertretungsplan heute

Vertretungsplan nächster Schultag (verbindlich ab 18 Uhr)

News

Kürzel Stundenplan Klassen 5-10

Speiseplan Mensa

Klausurenplan J1

Klausurenplan J2

Sonstige Aushänge

Für den Einstieg in das DSB benötigt man eine Kennung und ein Passwort, welches in den Begrüßungsschreiben für die neuen Schüler bekanntgegeben wird. Diese sind auch bei einer Installation der App auf einem Smartphone gültig. Auf der Homepage ist zusätzlich ein Benutzerhandbuch vorhanden. Eine aktive Nutzung durch die Schüler/-innen bzw. die Eltern ist unabdingbar, da z.B. Stundenplanänderungen nur auf diesem Weg kommuniziert werden. Auch weitere Informationen werden ausschließlich über DSB verbreitet. Verbindlich sind nur die Stundenplanänderungen, die am DSB im Schulhaus angezeigt werden. Die App dient dabei als unterstützendes Medium.

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Dokumente (PDF)

Neben dieser Info-Mappe und Tipps zum Lernen finden Sie auf der Homepage unter Download noch weitere nützliche Informationen als PDF-Dokumente. http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/eltern/elternvertretung/downloads/

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E

Elternabend (Klassenpflegschaftsabend)

Der erste Elternabend oder besser Klassenpflegschaftsabend im neuen Schuljahr findet kurz nach Schuljahresbeginn (innerhalb der ersten sechs Wochen) statt. Der Klassenlehrer lädt in den neu zusammengesetzten Klassen dazu ein. Zu dem zweiten (und jedem weiteren) Klassenpflegschaftsabend wird vom gewählten Elternvertreter nach Rücksprache mit dem Klassenlehrer eingeladen. Mögliche Themen für diese Abende sind:

Informationen von der Schule und aus den Elternbeiratssitzungen

Hausaufgaben-Belastung

Wie kommen die Kinder mit dem selbständigen Arbeiten zurecht?

Sozialverhalten

Entwicklung der Klassengemeinschaft

gemeinschaftliche Aktionen zum Kennenlernen der Eltern/Familien In jedem Schulhalbjahr findet mindestens ein Klassenpflegschaftsabend in einem festgelegten Zeitrahmen statt. Nach den Klassenpflegschaftsabenden bietet sich bei einer Bewirtung durch den Förderverein bzw. den Schülern der Jahrgangsstufe 2 die Gelegenheit zum netten Gespräch. In der 5. Klasse sind informelle Treffen zum besseren Kennenlernen in Form von Stammtischen oder die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen empfehlenswert.

Elternarbeit am Schlossgymnasium

Um die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule noch weiter zu intensivieren, werden in den Jahrgangsstufen 5 bis 12 Klassenelternvertreter gewählt. Sie sind eine unverzichtbare und wichtige Verbindung zwischen Eltern und Lehrern. Auftretende Probleme, die eine Schulklasse als Gesamtheit betreffen, können damit effektiver und schneller behandelt werden. Der Klassenelternvertreter und sein Stellvertreter

laden zu Klassenpflegschaftsabenden ein

kümmern sich um eine Telefon- und E-Mail-Liste, wenn das von den Eltern gewünscht wird

erstellen eine Lehrerliste mit Kontaktdaten der Klasse

laden, wenn gewünscht, zu Elternstammtischen ein

halten zu den Klassenlehrern Kontakt

leiten Anregungen und Wünsche aus der Elternschaft an den Elternbeirat weiter

motivieren die Eltern, sich an Schulaktivitäten zu beteiligen

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Zeitpunkt der Wahl sind die Klassenpflegschaftsabende. Bitte stellen Sie sich für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung! Im Januar eines jeden Jahres findet eine freiwillige und kostenlose Grundschulung für neue Elternvertreter statt, durchgeführt von der Elternstiftung.

Elternbeiratssitzung

Der Elternbeirat setzt sich aus den gewählten Elternvertretern und deren Stellvertretern der jeweiligen Klassen zusammen. Ein Ziel des Elternbeirates ist es, guten Kontakt zu den Klassenelternvertretern zu halten und Informationsaustausch zu bieten. Neben regelmäßigen Info-Mails lädt der Elternbeirat zu mindestens zwei Elternbeiratssitzungen im Schuljahr ein, zu denen auch die Schulleitung eingeladen ist und Fragen beantwortet bzw. aktuelle Themen mit den Teilnehmern diskutiert. Die Informationen aus diesen Sitzungen erfahren Sie an den Klassenpflegschaftsabenden durch Ihre Elternvertreter (Elternbeiräte).

Elternmitwirkung

Der Elternbeirat hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Projekten in Angriff genommen und umgesetzt. Durch diese Aktivitäten sollen die Mitglieder der Schulgemeinschaft (Schüler, Lehrer, Eltern) in verschiedenen Bereichen unterstützt werden. Je intensiver die einzelnen Mitglieder zusammenarbeiten, desto besser harmoniert die Schulgemeinde. Der Elternbeirat sieht sich deshalb in der Pflicht, mit allen Beteiligten Kontakt zu pflegen. Er unterstützt schulische Aktionen, wirkt bei Festen mit, kommuniziert mit dem Schulträger und informiert Eltern über neue Entwicklungen. Auch die Info-Mappe, die Sie in Händen halten, ist eines dieser Projekte. Darüber hinaus gibt es bewährte Aktionen, die schon seit vielen Jahren durch den Elternbeirat unterstützt werden (z. B. der Info-Nachmittag für die Grundschüler der 4. Klassen und die Projekttage am Ende des Schuljahres).

Eltern-Lehrer-Gespräche

Wichtigstes Mittel der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule sind Gespräche mit Lehrern. Nützen Sie die Möglichkeit und vereinbaren Sie direkt mit dem entsprechenden Lehrer einen Gesprächstermin. Dazu geben Sie bitte Ihrem Kind einfach eine formlose schriftliche Benachrichtigung für den Lehrer mit oder kontaktieren Sie den Lehrer direkt per Email für eine Terminvereinbarung. Die Mailadressen der Lehrer finden Sie hier: http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/unsere-schule/organisation/lehrer/

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Entschuldigungsregelung

Auszug aus §2 Schulbesuchsverordnung: „Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht).“ … „Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tage nachzureichen.“ Das bedeutet: Sie erfüllen Ihre Entschuldigungspflicht, wenn Sie am zweiten Tag der Erkrankung Ihres Kindes in der Schule ein formloses Schreiben vorlegen, welches den Grund für das Fernbleiben und die voraussichtliche Dauer enthält und von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben ist. Rufen Sie in der Schule an oder schicken Sie eine e-Mail oder ähnliches, erfüllen Sie Ihre Pflicht nicht, sondern erwirken dadurch eine Nachreichfrist von drei Werktagen, innerhalb der Sie die schriftliche Entschuldigung nachreichen können. Beispiel: Ihr Kind kann am Dienstag die Schule nicht besuchen, weil es Fieber hat. Sie melden die Erkrankung Ihres Kindes am Mittwoch per e-Mail an den Klassenlehrer, dann müssen Sie bis spätestens am darauffolgenden Montag eine unterschriebene Entschuldigung vorlegen. Erfolgt die Mail am Dienstag, so ist folgerichtig die unterschriebene Entschuldigung bis spätestens am darauffolgenden Freitag vorzulegen.

Di Mi Do Fr Sa So Mo

1 2 1 2 3

Entschuldigungsfrist Nachfrist: 3 Tage

nur Unterrichtstage alle Werktage außer Samstag

Der Nachweis für die fristgerechte Abgabe liegt bei den Erziehungsberechtigten bzw. bei volljährigen Schülern bei diesen selbst. Im Download-Bereich der Elternvertretung ist ein Formular hinterlegt, welches als Entschuldigung verwendet werden kann oder es kann auch, ähnlich der Muster auf der folgenden Seite, selber eine Entschuldigung erstellt werden. http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/eltern/elternvertretung/downloads/ Für die Jahrgangsstufen I und II gibt es Entschuldigungs- und Beurlaubungsformulare.

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Erste Hilfe

Erste Anlaufstelle bei Verletzungen ist der Schulsanitätsdienst im Arztzimmer 106, wo es auch entsprechendes Erste-Hilfe-Material gibt (Pflaster, Kompressen, Gel-Kühlbeutel etc.) bzw. das Sekretariat. In der Sporthalle und in den Fachräumen gibt es eigene Erste-Hilfe-Ausrüstungen.

Erster Schultag für die 5. Klassen

Der erste Schultag beginnt für die 5. Klassen um 14.30 Uhr in der Walter-Jacob-Halle. Nach der Begrüßung durch die Schulleiterin stellt sich der Elternbeirat bei der offiziellen Begrüßungsfeier kurz vor. Außerdem gibt es Informationen über das „offene Ganztagesangebot“ und die Mensa „essbar“. Bereits ab 12:30 Uhr besteht für die Eltern und neuen Schüler die Möglichkeit in der Mensa zu Mittag zu essen. Außerdem besteht Gelegenheit in lockerer Atmosphäre miteinander ins Gespräch zu kommen, Fragen zu stellen und Informationen auszutauschen. Nutzen Sie dieses Angebot – wir freuen uns auf Sie!

Martina Mustermann Musterstadt, den 27.06.20 Ihre Anschrift 123 Telefonnummer [email protected] Entschuldigung Sehr geehrte(r) Frau/Herr Musterlehrer, wegen Krankheit war es meinem Sohn Jonathan Mustermann am 25.06.20 nicht möglich Ihren Unterricht zu besuchen. Ich bitte Sie dies zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Martina Mustermann

Martina Mustermann Musterstadt, den 27.06.20 Ihre Anschrift 123 Telefonnummer [email protected] Entschuldigung Sehr geehrte(r) Frau/Herr Musterlehrer, wegen Krankheit war es meiner Tochter Noah Mustermann in dem Zeitraum vom 20.06.20 bis einschließlich 25.06.20 nicht möglich den Unterricht in der Schule zu besuchen. Ich bitte Sie das Fehlen zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Martina Mustermann

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Essen und Trinken am Schlossgymnasium

Siehe unter Hausordnung

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F

Fahrkarten

Siehe unter Buswertmarken/Fahrkarten

Fahrräder

Fahrräder können an den Fahrradständern auf dem Schulgelände abgestellt werden. Es stehen überdachte Fahrradplätze und Fahrradplätze im Freien zur Verfügung. Fahrräder sollten immer ab- bzw. angeschlossen werden. Die Fahrräder sind von schulischer Seite nicht versichert. Zudem müssen die benutzten Fahrräder jederzeit (auch im Winter und bei Dunkelheit) in verkehrssicherem Zustand sein.

Familienbeitrag (Sozial-Familienbeitrag)

Der Sozial-Familienbeitrag beträgt 4 Euro pro Familie. Er wird immer durch das jüngste Kind einer Familie zum Schuljahresbeginn gezahlt und über den Klassenlehrer eingesammelt. Der Sozial-Familienbeitrag kommt auf das Konto des Elternbeirats. Das Geld aus der Elternkasse wird hauptsächlich für soziale Zwecke verwendet. Unterstützt werden z. B. Schullandheimaufenthalte oder Ausflüge von bedürftigen Schülern, Drogeninformation, Aktivitäten und Fortbildungen des Elternbeirats, Vorträge und vieles mehr. Aber auch Projekte, die von Schüler-AGs beantragt werden, z. B. Kauf Tonanlage und Mischpult für Aufführungen, Schüler-Zeitung, Unterstützung der SMV, Homepage können aus der Elternkasse bezahlt werden. Auch diese Info-Mappe wird über den Sozial-Familienbeitrag finanziert.

Ferienplan

Den aktuellen Ferienplan und in der Regel den für das kommende Schuljahr finden Sie auf der Homepage unter Termine. http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/veranstaltungen/termine/ Vor den Weihnachtsferien und den Sommerferien endet der Unterricht nach der 4. Unterrichtsstunde um 10.50 Uhr.

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Vor den Weihnachtsferien wird nach der zweiten Unterrichtsstunde, vor den Sommerferien in den ersten beiden Stunden zum Abschlussgottesdienst in die Kirche Maria Königin eingeladen. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, aber erwünscht. Viele Schüler aus den Chor-, Orchester- und Theater-AGs gestalten den Gottesdienst, um Mitschülern, Lehrern und Eltern eine stimmungsvolle Feier zu ermöglichen. Bitte motivieren Sie Ihren Schüler, Teil davon zu sein!

Feueralarm

Über das Vorgehen bei Feueralarm werden die Schüler vom Klassenlehrer unterrichtet. Einmal pro Schuljahr wird ein Probe-Feueralarm durchgeführt.

Förderangebot

Eine Sonderstellung nehmen im G8 die Förderstunden ein, die einerseits einer zusätzlichen Förderung von Schülern bei Problemen und andererseits der Förderung leistungsstarker Schüler dienen sollen, wenn genügend Lehrerstunden zur Verfügung gestellt werden. Der Intensivierungsunterricht wird in der Regel in den Fremdsprachen, in Deutsch, in Mathematik und in Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) angeboten. In der Klasse 5 gibt es in der Regel ein Förderangebot in Deutsch, Mathe und Englisch. Schüler der Klasse 5, die in der Rechtschreibung auffällig sind nach

Beobachtungen des Deutschlehrers

einem standardisierten Diktat (Übungsdiktat)

und einem freiwilligen „Deutsch Rechtsschreibtest“ haben die Möglichkeit der Teilnahme am Förderunterricht für lese- und rechtschreibschwache Schüler am Schlossgymnasium. In der Klasse 6 gibt es in der Regel ein Förderangebot in Deutsch, Mathe, Englisch und Französisch. In der Mittelstufe werden in der Regel Debating (in Englisch / in Deutsch) und Praktika in den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Physik und Chemie angeboten.

Förderverein

Der Förderverein des Schlossgymnasiums sieht es als seine Aufgabe, die Arbeit der Schule bei der Verwirklichung eines zeitgemäßen und attraktiven Unterrichts materiell und ideell zu unterstützen.

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Durch den Verein können Facetten der Schulkultur gefördert werden, die ansonsten bei knapp bemessenen öffentlichen Mitteln womöglich zu kurz kämen. Die Bühnentechnik der Technik-AG mit Einsatz bei vielen Schulveranstaltungen sowie Ausbau und Ausstattung von Chilling-Room und Working-Room sind solche Beiträge. Aktuelle Projekte vom Förderverein in den letzten Jahren waren:

Markisen für das "Grüne Klassenzimmer"

Farbe und Bewirtung zur Verschönerung des Treppenhauses

Alb-Extrem Radrennen: Übernahme der Teilnahmegebühr für 21 Schüler

Für die 5.Klasse: Taschen, Armbänder und USB-Sticks

Bildschirm für Jahrgangsstufe

Bewirtung bei Vorträgen und Elternabenden

Zeugnismappen Abiturienten

ABI-Preise

Bühnentechnik (Lautsprecher) für die Technik AG

Sofa für Oberstufenbibliothek

Plakate für Theater-AG

Finanzierung von laufender Wartung und Updates des Digitalen Schwarzen Bretts, inkl. entsprechender App

und dann gibt es noch zahlreiche weitere Ideen für die Zukunft Was wir noch tun werden:

Anschaffung von Musikinstrumenten

Tischkicker und Bälle für den "Chilling Room" Damit wir diese Ideen umsetzen können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Werden Sie Mitglied (Jahresbeitrag nur 15 Euro) oder spenden Sie! Die Schülerinnen und Schüler des Schlossgymnasiums werden es Ihnen danken. Jede Mitgliedschaft stärkt die Verbundenheit mit unserem Gymnasium. Neben weiteren Informationen sowie aktuellen Angaben zu Mitgliederzahl, Vorstand und Ausschuss ist auch das Beitrittsformular auf der Homepage des Schlossgymnasiums zu finden. http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/eltern/foerderverein/

Fotos von Schülern - Verwendung

Das Schlossgymnasium hat seit vielen Jahren eine Homepage im Internet. Diese Homepage kann unter der Adresse www.schlossgymnasium-kirchheim.de von jedem Internet-Benutzer angesehen werden. Besucher können Bilder der Homepage auf ihren privaten PC herunterladen. Deshalb sind wir mit der Veröffentlichung von Fotos unserer Schüler sehr vorsichtig.

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Aber häufig kann ein Projekt unserer Schule oder der Klasse Ihres Kindes auf der Homepage oder in der Zeitung vor allem dann gut dokumentiert und präsentiert werden, wenn wir auch Fotos zeigen. Dies erfolgt mit Ihrem Einverständnis auf dem Aufnahmeantrag ans Schlossgymnasium unter Punkt 3. und dem Beiblatt „Einwilligung zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und Fotos“.

Fremdsprachenfolge/Profilwahl

Am Schlossgymnasium beginnen alle Schüler in Klasse 5 mit Englisch als erste Fremdsprache. In der Klasse 6 wird dann Französisch als zweite Fremdsprache unterrichtet. Im zweiten Halbjahr der Klasse 7 stehen die Profilwahlen zur Entscheidung an. Es kann zwischen dem sprachlichen Profil mit Spanisch oder Latein als 3. Fremdsprache und dem naturwissenschaftlichen Profil mit NwT (Naturwissenschaft und Technik) gewählt werden. Das gewählte Profil wird ab Klasse 8 besucht. Informationsveranstaltungen vor den jeweiligen Wahlen helfen Schülern und Eltern bei der Entscheidungsfindung.

Schlossgymnasium Klassenstufe

E (Ebil) 5

E (Ebil) / F 6

E (Ebil) / F 7

NwT Sprachen

E (Ebil) / F

NwT

E (Ebil) / F

L / Sp

8 / 9

E (Ebil) / F

NwT

E (Ebil) / F

L / Sp

10

Kurssystem der Oberstufe 11

12

E Englisch; Ebil Englisch Bilingual; F Französisch; L Latein; Sp Spanisch; NwT Naturwissenschaft und Technik

Unabhängig vom Fremdsprachenverlauf besteht am Schlossgymnasium beim Englischunterricht noch die Möglichkeit eines bilingualen Zuges, in welchem Fachunterricht in der englischen Sprache unterrichtet wird (in der Tabelle gekennzeichnet als Ebil) Nähere Informationen erhalten Sie unter http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/ unterricht/bilingualer-zug/

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Fundsachen

Fundsachen gibt es immer viele. Sie werden vom Hausmeister im Foyer vor der Mensa des Schlossgymnasiums gesammelt bzw. an den Garderobenständern ausgehängt. In der Walter-Jacob-Halle werden Fundsachen in einem Behälter im Eingangsbereich gesammelt. Wertsachen wie Uhren, Handys, Geldbörsen und Schlüssel sind direkt beim Hausmeister nachzufragen. Fundsachen werden für 6 Monate aufgehoben. Fundsachen, die bis dahin ihren Eigentümer nicht wiedergefunden haben, gehen gesammelt an die Stadt, die die Sachen einer gemeinnützigen Einrichtung spendet.

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G

Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS)

Eine Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (kurz GFS) ist eine Art der Leistungsbeurteilung im Schulsystem von Baden-Württemberg. Dabei sollen die Schüler selbstständig ein Thema erarbeiten und ihre Ergebnisse darstellen. Die GFS soll das selbstständige Arbeiten sowie die Methoden- und die Medienkompetenz der Schüler fördern. Eine GFS kann dabei mehrere Formen annehmen: Referate, schriftliche Hausarbeiten, Projekte (z. B. experimentelle Arbeit), mündliche Prüfungen oder auch andere Formen der Präsentation. In Klasse 7 - 10 des achtjährigen Gymnasiums muss mindestens eine GFS pro Schuljahr erfolgen/ gehalten werden. Die GFS wird wie eine zusätzliche Klassenarbeit in dem Fach benotet. Die Lehrer geben in den ersten Wochen des neuen Schuljahres Themenvorschläge für ihr Fach vor, aus denen die Schüler wählen können.

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H

Handy/Smartphone

Ab dem Schuljahr 2019/2020 ist eine neue Regelung zur Nutzung von Mobiltelefonen/Handys und Smartphones auf dem Schulgelände in der Hausordnung verankert. Das Handy darf auf dem gesamten Schulgelände nicht genutzt werden und muss während des gesamten Schultages ausgeschaltet sein. Lediglich eine kurzzeitige Nutzung in den Pausen zu Terminabsprachen ist erlaubt und zwar an einem speziell dafür ausgewiesenen Kommunikationsbereich. Im Oberstufenraum dürfen Schüler und Schülerinnen der Jahrgangsstufen 1 und 2 das Handy nutzen. Auf dem gesamten Schulgelände sind jegliche Mitschnitte (Audio / Video / Fotos) von Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung verboten Die Benutzung des Mobiltelefons für schulische Zwecke (Lernen oder im Unterricht) ist nach Rücksprache mit der jeweiligen Lehrkraft natürlich im Unterricht bzw. unter Aufsicht der Lehrkraft möglich. Auch das Fotografieren der Tafel oder von Unterrichtsmaterial ist nach Rücksprache mit der jeweiligen Lehrkraft immer möglich. Die genaue Handy-Regelung an der Schule, können Sie in der Hausordnung nachlesen.

Hausaufgaben

Der Wechsel in die weiterführende Schule bedeutet bei den Hausaufgaben für die Schüler eine erhebliche Umstellung. Es sind nun Hausaufgaben über einen längeren Zeitraum (z. B. in den Nebenfächern) und in vielen verschiedenen Fächern zu erledigen. Im Allgemeinen gilt, dass der maximale tägliche Zeitaufwand für die Hausaufgaben bei Fünftklässlern nicht über 2 Stunden liegen sollte. Falls Ihr Kind jedoch regelmäßig viel länger braucht, sollten Sie sich mit anderen Eltern, den Elternvertretern und dem Klassenlehrer besprechen. Mit der Einführung des generellen G8 gilt, dass an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht keine schriftlichen Hausaufgaben von diesem Tag auf den nächsten Schultag gegeben werden dürfen.

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Hausaufgaben- und Mittagsbetreuung

Während der Mittagspause (12.45 - 14.15 Uhr) stehen den Schülern Arbeitsräume im Schulgebäude zur Verfügung. In einem Raum können die Schüler auch an Computern arbeiten. Sie werden dabei von Jugendbegleitern (ausgebildete Schüler der Mittel- und Oberstufe) beaufsichtigt und bei den Hausaufgaben unterstützt.

Hausmeister

Herr Krebs ist Hausmeister am Schlossgymnasium. Er kümmert sich täglich um den reibungslosen Ablauf und tausenderlei Kleinigkeiten, die der Beruf des Hausmeisters täglich so mit sich bringt. Zu finden ist Herr Krebs in seinem Büro rechts im Eingangsbereich. Herr Krebs wird durch den zweiten Hausmeister, Herrn Schickler, unterstützt.

Hausordnung

Die aktuelle Hausordnung finden Sie auf der Homepage unter Unsere Schule – Organisation - Hausordnung. Der Link lautet: http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/unsere-schule/organisation/hausordnung/

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I

Info-Mappe

Mit dieser digitalen Info-Mappe erhalten die Neuankömmlinge und deren Eltern alles Wissenswerte über die Schule, wie z. B. Anlaufstellen, Ansprechpartner, Infos rund ums Schloss, Termine usw. Die Info-Mappe soll den Schülern und Eltern eine Orientierungshilfe sein, insbesondere für die 5. und 6. Klasse sein. Sie wird laufend aktualisiert.

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K

Klassenarbeiten

In einer Woche sollten maximal drei Klassenarbeiten geschrieben werden. Hinzu können schriftliche Wiederholungsarbeiten und Vokabeltests kommen. Falls mehr Klassenarbeiten angesagt sein sollten, sollten die Schüler sich mit den entsprechenden Lehrern besprechen und nach einer anderen Lösung suchen. Am ersten Schultag nach den Ferien werden in der Regel keine Klassenarbeiten geschrieben. In den Kernfächern müssen mindestens vier Klassenarbeiten pro Schuljahr angefertigt werden. In den Nebenfächern sind keine Klassenarbeiten vorgeschrieben, es dürfen aber höchstens vier schriftliche Arbeiten pro Schuljahr geschrieben werden. Bei versäumten Klassenarbeiten wird versucht, dies an einem Freitagnachmittag durchzuführen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend. Der jeweilige Lehrer entscheidet selbständig.

Klassenarbeiten Planung

Ab dem Schuljahr 2019/2020 gelten die von der Gesamtlehrerkonferenz verabschiedeten Grundsätze der Planung von Klassenarbeiten. Es gilt für die Planung der Klassenarbeiten:

Im Stundenplan gekoppelte Fächer (Religion/Ethik; Spanisch/Latein/NwT; bilinguale Sachfächer/Geographie; Geschichte; Aufbaukurs Informatik) schreiben möglichst am gleichen Termin.

Eintrag in den digitalen Klassenarbeitsplaner der Lehrer

Bekanntgabe der Termine in der Klasse mit mind. 2 Wochen Vorlauf

Schüler tragen die Termine in einen Kalender ein, der im Klassenzimmer hängt (Verantwortung liegt hier bei den Schülern)

Montags nach den Ferien sollen in der Regel keine Klassenarbeiten geschrieben werden

Klassenbildung

Bei der Klassenbildung wird versucht, möglichst viele Wünsche der Schüler und Eltern zu erfüllen. Bei Neuzusammensetzungen von Klassen (z. B. bei der Profilwahl nach Klasse 7 zur Klasse 8) dürfen Schüler Namen gewünschter Klassenkameraden abgeben. Allerdings sind bei der Zusammensetzung der Klassen neben den Schülerwünschen sehr viele Rahmenbedingungen zu beachten. Eine davon ist, dass die Klassenstärken innerhalb einer Jahrgangsstufe möglichst gleich sein sollten.

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Konflikte, Missverständnisse oder Unstimmigkeiten - der direkte Weg?

Das gemeinsame Handeln von Schule und Elternhaus ist im Grundgesetz festgelegt. Es dient dem Wohl des Kindes, wenn Lehrkräfte, Eltern und eventuell andere an der Erziehung beteiligte Personen sich zu Erziehungspartnerschaften zusammenschließen. Dennoch kommt es gelegentlich zu Konflikten zwischen Eltern und Lehrkräften. Anlässe hierfür sind unterschiedliche Auffassungen über Noten, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Bildungsempfehlungen oder Leistungsanforderungen. Ein Großteil dieser Konflikte ist im Gespräch lösbar. Nur ein geringer Teil ist so gravierend, dass formale Beschwerdewege beschritten werden müssen. Eine Lösung im Gespräch setzt allerdings voraus, dass die Beteiligten daran interessiert sind und dazu bereit sind, den Konflikt als Chance zur Weiterentwicklung aller zu sehen. Folgende Vorgehensweise beim Umgang mit Konflikten wird empfohlen: Grundregel für alle Konflikte in der Schule ist, dass diese von den Beteiligten, gegebenenfalls mit Hilfe eines Moderators, selbst gelöst werden. Dies soll auf einer Konfliktstufe geschehen, auf der die Konfliktparteien noch an eine gemeinsame Lösung glauben. In der Schule treten in der Regel Konflikte zwischen folgenden Personen oder Personengruppen auf:

Konflikte zwischen Schülern

Am Schlossgymnasium ist seit vielen Jahren eine Streitschlichter-AG tätig, die von den Schülern in Anspruch genommen werden kann. Dieser Weg der Konfliktbewältigung ist der favorisierte Weg, wenn die Konfliktpartner den Streit nicht selbständig untereinander lösen können. Erst wenn dieser Weg nicht zielführend ist bzw. von den Beteiligten nicht angenommen wird, sollten der Klassenlehrer und/oder der Verbindungslehrer hinzugezogen werden.

Konflikte zwischen Schülern und Lehrkräften

Die betroffenen Schüler und Lehrkräfte sollten zunächst bemüht sein, ohne Beteiligung Dritter eine Konfliktlösung herbeizuführen. Falls erforderlich können sie dabei vom Verbindungslehrer unterstützt werden. Kann der Konflikt auf dieser Ebene nicht gelöst werden und sind die Eltern beteiligt, wird häufig von Elternseite die Schulleitung angesprochen. Die Schulleiterin geht gemäß den Prinzipien vor, die unter dem Punkt „Konflikte zwischen Eltern und Lehrkräften“ aufgelistet sind.

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Konflikte zwischen Eltern und Lehrkräften

Es kommt immer wieder vor, dass die Schulleiterin von Eltern wegen Auseinandersetzungen mit Lehrkräften kontaktiert wird. Die Schulleiterin geht bei solchen Anliegen von Elternseite nachfolgenden Grundsätzen vor: Sie fragt nach, ob die Problematik mit der betreffenden Lehrkraft besprochen wurde und bittet im negativen Fall zuerst auf die Lehrkraft zuzugehen. Sie bietet eine Moderation an, falls im Gespräch zwischen Lehrkraft und Eltern keine Lösung gefunden wird. Gleichzeitig spricht sie mit der Lehrkraft über die Beschwerde; gegebenenfalls bittet sie die Lehrkraft, auf die Eltern zuzugehen. Wenn sich Lehrkraft und Eltern nicht verständigen konnten/können, bietet die Schulleiterin ein Gespräch mit allen am Konflikt Beteiligten an. In diesem Gespräch sollen alle Perspektiven der Beteiligten, die bereits zur Lösung durchgeführten Initiativen und die gemeinsame Zielsetzung deutlich gemacht werden. Angestrebt ist dabei grundsätzlich eine Lösung, die die Perspektive der Beteiligten so gut wie möglich umsetzt.

Konfliktlösungsprozess - Regeln

Die Rolle der Schulleitung Je nach Art des Konflikts kann und muss das Handeln der Schulleitung unterschiedlich sein:

Eine Konfliktregelung ist dann erforderlich, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird, Dienstpflichten nicht erfüllt werden, ein Konflikt soweit eskaliert ist, dass eine gemeinsame Lösung nicht mehr gefunden werden kann oder wenn der Schutz eines Betroffenen erforderlich ist.

Eine Konfliktvermittlung kommt nur in Betracht, wenn die Beteiligten noch nicht bereit sind, miteinander zu sprechen.

Die Konfliktmoderation kommt dann in Frage, wenn „win-win-Lösungen“ Aussicht auf Erfolg haben.

Führen alle schulinternen Lösungswege nicht zum Erfolg, ist die zuständige Schulaufsicht der nächste Adressat. Bei Gymnasien ist das die Obere Schulaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium).

Kopflausbefall

Jeder Mensch kann Kopfläuse bekommen. Diese werden in der Regel bei direktem Kontakt von Kopf zu Kopf übertragen. Im Gegensatz zu Filz- und Kleiderläusen spielt mangelnde Hygiene keine entscheidende Rolle beim „Erwerb“ von Kopfläusen.

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Lt. § 34 des Infektionsschutzgesetzes (kurz IfSG) ist ein Befall mit Kopfläusen unverzüglich der Schule mitzuteilen. Die Schulleitung ist verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt und die Eltern der betroffenen Klasse sofort zu benachrichtigen. Zu diesem Zweck versendet der Klassenlehrer/-in eine Mail an die beiden Elternvertreter. Diese versenden die Mail schnellstmöglich an alle Eltern der Klasse. Die Schule darf von befallenen Personen so lange nicht betreten werden, bis eine Bescheinigung über die Behandlung der Kopfläuse vorliegt und der vorläufige Schulbesuch von Amts wegen genehmigt wird.

Krank? Verhindert, am Unterricht teilzunehmen?

Siehe dazu Entschuldigungsregelung.

Krankheit ansteckend? – Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz

Siehe dazu Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz

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L

Lage der Klassenzimmer am Schlossgymnasium

Wie finde ich mein Klassenzimmer Raum 119? Erste Ziffer 119 bedeutet 1. Etage Zweite und dritte Ziffer 019 bedeuten Zimmer Die 0 steht für das Erdgeschoss. Alle Fachräume befinden sich im Erdgeschoss (siehe Lageplan).

Lehrer-Erreichbarkeit

Ihr Lehrer ist gern erreichbar für Sie und Ihr Anliegen. Mailadressen finden Sie hier: http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/unsere-schule/organisation/lehrer/ Die Mailadresse dient zur Kontaktaufnahme und Terminabstimmung, nicht zur komplexen Problemlösung.

Lehrerreserve

Eine echte mobile Lehrerreserve gibt es an Gymnasien derzeit nicht. Bei Krankheiten oder Schwangerschaften muss der anfallende Unterricht in der Regel von den Lehrern der Schule, die in den Stundenplan passen, zusätzlich in Mehrarbeit übernommen werden.

Leitbild

Schüler, Eltern und Lehrer wollen Verantwortung für das Zusammenleben und Lernen an unserer Schule übernehmen. Darum haben wir gemeinsam fünf Leitsätze erarbeitet, die Zielsetzungen und verbindliche Maßstäbe für die pädagogische Arbeit und das Miteinander am Schlossgymnasium beschreiben. Aus diesen Leitsätzen ergeben sich konkrete Maßnahmen und Aktivitäten. Siehe dazu auch Schulprogramm/Leitbild. Das Leitbild vom Schlossgymnasium finden Sie unter http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/unsere-schule/schulprogramm/leitbild/

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Leitung der Schule

Frau Lucia Heffner ist seit 1. August 2008 Schulleiterin (SL) am Schlossgymnasium. Seit dem Schuljahr 2013/2014 ist Herr Hans-Ulrich Lay stellvertretender Schulleiter.

Leitung der Schule, erweitert

Die Abteilungsleiter unterstützen die Schulleitung in ihren vielfältigen Aufgaben: Herr Haußmann Frau Miehe Frau Tomschi-Sanzenbacher Herr Vitha Die aktuelle Geschäftsverteilung finden Sie auf der Homepage unter: http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/unsere-schule/organisation/ geschaeftsverteilung/

Lernstand Klasse 5 und Vera Klasse 8

Diese Arbeiten sind ein diagnostisches Instrument, das den Lernstand überprüft. Sie werden nicht benotet. Klasse 5: Lernstanderhebungen in Mathe und Deutsch http://www.ls-bw.de/,Lde/Startseite/Lernstandserhebungen/lernstand5 Klasse 8: VERA in Mathe, Deutsch und einer Fremdsprache http://www.ls-bw.de/,Lde/Startseite/Lernstandserhebungen/VERA+8

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M

Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz

In Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Das Merkblatt „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz“ enthält Informationen über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen. Dieses Merkblatt wird zum Schuleintritt ausgeteilt. Es kann auch auf der Homepage im Downloadbereich eingesehen werden: http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/eltern/elternvertretung/downloads/ Wir bitten Sie, bei einer schwer ansteckenden Erkrankung wie z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken die Schule umgehend zu informieren, damit die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden können. U.a., dass die anderen Eltern darüber informiert werden können, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.

Mensa – Verein essbar/Vorfahrtspass

Das Schlossgymnasium verfügt seit 2005 über eine eigene Mensa. Von Montag bis Donnerstag werden täglich zwei preiswerte Mittagessen (davon eins vegetarisch), die von Eltern frisch gekocht werden, angeboten und zusätzlich gespendeter Kuchen verkauft. Der Betrieb der Mensa wird von einem Team des Vereins „essbar - Mensa im Schloss e.V.“ ehrenamtlich organisiert und betreut. Das Angebot wird von Schülern und Lehrern begeistert angenommen, so dass täglich bis zu 350 warme, vollwertige Essen über die Theke gereicht werden. Ermuntern Sie bitte Ihre Kinder, in dieser wirklich empfehlenswerten Einrichtung ihr Mittagessen einzunehmen – es ist allemal gesünder, als ein kurz hinunter geschlungener Happen an irgendeiner Imbissbude. Den aktuellen Speiseplan finden Sie in DSB mobile oder unter http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/eltern/ mensa/speiseplan/

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Essen in der Mensa müssen nicht vorbestellt werden. Ein Essen kostet 2,50 €, ein Getränk (Sprudel und Saftschorle) kostet zusätzlich 0,30 €, ein kleiner Beilagensalat 0,50 € und ein Nachtisch 0,50 €. Stilles Wasser ist kostenlos erhältlich. Der Mensaverein hat eine Homepage und ist unter http://essbar-mensaimschloss.de/ zu erreichen. Sie erhalten dort detaillierte Informationen zur Mensa, bzw. einer Mitarbeit in der Mensa und ein Anmeldeformular. Einen Vorfahrtspass für Schüler, die nur eine kurze Mittagspause haben, kann bei dem Lehrer Herr Waldmann, beantragt werden.

MensaMax – Bargeldloses Bezahlsystem

In der Mensa essbar kann man seit Juli 2019 mit dem bargeldlose Bezahlsystem MensaMax bezahlen. MensaMax ist ein webbasiertes Abrechnungssystem. Man kann sich bequem in sein Kundenkonto einloggen und hat eine schnelle und deutliche Übersicht über die von dem Kind abgeholten Menüs und über den Kontostand. Eine Vorbestellung des Essens ist nicht notwendig. Die Essensteilnehmer können, wie gewohnt, spontan in die Mensa zum Essen kommen. Man muss sich dazu nur an der Ausgabetheke mittels Chip in Form eines Schlüsselanhängers ausweisen. Um das System nutzen zu können, ist es notwendig, ein Kundenkonto in MensaMax anzulegen. Die Internetseite von MensaMax erreicht man unter https://mensaland.de/ Nach Anlegen eines Benutzerkontos kann Geld auf das Mensakonto überwiesen werden. Die Essensversorgung wird auf Guthaben-Basis durchgeführt, daher muss im Vorhinein für eine ausreichende Deckung des MensaMax-Kontos gesorgt werden. Ohne Guthaben kann kein Essen ausgegeben werden. MensaMax informiert auch über einen niedrigen Kontostand per E-Mail. Unsere Kontoverbindung: Empfänger: essbar-Mensa im Schloss e.V. IBAN: DE 58 6129 0120 0117 7040 16 Verwendungszweck: Benutzername Bitte dieses Konto nicht für andere Zwecke verwenden, sondern ausschließlich für die Schulverpflegung. Die detaillierten Informationen zum Ablauf stehen auf der Homepage der Mensa: www.essbar-mensaimschloss.de Bei Fragen bitte eine Mail an [email protected] senden.

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Wir weisen darauf hin, dass der Bund im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) bedürftige Kinder bei der Wahrnehmung des Mittagessens unterstützt. Die Antragsvordrucke kann man beim Jobcenter bzw. auf dem Rathaus erhalten. Man muss sich rechtzeitig (mindestens 3-4 Wochen vor Ablauf der Kostenübernahme) um eine Verlängerung kümmern, sonst muss der volle Preis bezahlt werden. Ein Förderantrag hat hinsichtlich der Zahlungspflicht keine aufschiebende Wirkung, d.h. auch wenn ein Antrag gestellt wurde, müssen zunächst die vollen Kosten bezahlen werden. Nur wer einen aktuellen Bescheid im Sekretariat vorgelegt hat, kann nach dem BuT vergünstigt abgerechnet werden.

Mittagspause

Während der Mittagspause (wie auch in den kleinen Pausen) sind im Lehrerzimmer Ansprechpartner präsent. Aufenthaltsmöglichkeiten für die Schüler sind: Aufenthaltsraum im Mensabereich, Foyer, Chilling-Room, Working-Room sowie in den Klassenräumen für die Hausaufgabenbetreuung und auf dem Schulhof.

Mofas und Motorräder

Mofas und Motorräder können auf dem dafür vorgesehenen separaten Parkplatz vor dem Schulgelände abgestellt werden.

Moodle

Moodle ist eine Lernplattform (E-Learning-System), die vom Schlossgymnasium für das digitale Arbeiten und Unterrichten genutzt wird (insbesondere für Situationen des Home-Schoolings). Über Moodle können die Schüler online auf Unterrichtsmaterial zugreifen. Die Lehrkräfte könnten z.B. über Moodle Aufgaben stellen, Umfragen starten und mit den Schülern chatten. Die Grundfunktionen von Moodle sind: Forum, Datei, Aufgabe, Chat und Videochat. Anders als bei der Kommunikation per Email können die Schüler in Moodle immer den Überblick über alle Lerninhalte behalten. Die Steuerung in Moodle erfolgt über ein sogenanntes Dashboard, in dem sämtliche verfügbare Fächer angezeigt werden. Innerhalb der einzelnen Fächer legt der jeweilige Lehrer die weiteren Unterkategorien fest. Generell soll jederzeit die Nutzungsmöglichkeit von Moodle gewährleistet sein (Zugänge, Erreichbarkeit), um auch kurzfristig auf unvorhergesehene Situationen reagieren zu können.

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Für die Nutzung von Moodle ist eine Anmeldung der Schüler unter Verwendung einer E-Mail-Adresse notwendig. Eine Kurzanleitung ist verfügbar unter: http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/fileadmin/files/Anleitung_Moodle_Schüler.pdf Ebenfalls gibt es eine Kurzanleitung für die Videochatfunktion „Big Blue Button“ innerhalb von Moodle: http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/fileadmin/files/Anleitung_BigBlueButton.pdf

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N

Nachschreiben, Nachsitzen (Bezeichnung „NaNa“)

Bei versäumten Klassenarbeiten wird versucht, dies an einem Freitagnachmittag durchzuführen. Dies ist jedoch nicht verpflichtend. Der jeweilige Lehrer entscheidet selbständig. Wenn eine Lehrkraft aufgrund eines Fehlverhaltens das Nachsitzen anordnet, findet dies auch Freitagnachmittags statt. Beide Termine sind jeweils Freitag von 13:00 – 14:30 Uhr.

Newsletter – NEU –

Ab dem Schuljahr 2021/2022 versendet die Schulleitung in unregelmäßigen Abständen Newsletter der Schule direkt an die Eltern. Die bisher übliche, indirekte Informationsverteilung von der Schule über den Mailverteiler der Elternvertretungen in den einzelnen Klassen wird damit ersetzt. Damit stellt der Schul-Newsletter das zentrale direkte Kommunikationsmedium zwischen Schule und Eltern dar. Ein großer Abdeckungsbereich bei den Empfängern ist deshalb sinnvoll und notwendig. Um den Newsletter zu erhalten, ist eine Anmeldung notwendig. Die Anmeldung (genauso wie eventuelle Änderungen bei der Mailadresse) ist an die Mailadresse [email protected] zu senden und muss folgende Informationen enthalten: Name (Eltern) / Name (Kind) / Klasse / E-Mail-Adresse (Eltern)

Neue Klassen 5

In der Regel wird zu Beginn der Sommerferien die Zusammensetzung der neuen 5er Klassen in der Schul-App veröffentlicht. Die hier erscheinende Schülernummer Ihres Kindes finden Sie in dem Bestätigungsschreiben über die Aufnahme in der Schule. Der Datenschutz ist damit gewährleistet.

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O

Offenes Ganztagesangebot

Das Schlossgymnasium besitzt seit dem Schuljahr 2005/2006 ein offenes Ganztagesangebot. Es bietet an den regulären Schultagen von Montag bis Donnerstag ab 13:00 Uhr verschiedene außerunterrichtliche und unterrichtsergänzende Angebote an. Einen Überblick über sämtliche Arbeitsgemeinschaften, die es derzeit am Schlossgymnasium gibt erhalten Sie unter http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/ausserunterrichtliches/ arbeitsgemeinschaften-ag/ Die AGs im offenen Ganztagesangebot enden überwiegend gegen 14:15 Uhr.

Orientierungsstufe, verlässlich

Seit dem Schuljahr 2014/15 gibt es für die Klassen 5 und 6 die verlässliche Orientierungsstufe. In der Regel werden diese Klassen von der 1. – 5. Stunde unterrichtet.

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P

Parken

Für Autos steht am Schlossgymnasium den Lehrern, Schülern und Eltern der Parkplatz zur Verfügung. Dies gilt auch für Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen oder sie von der Schule abholen. Ein Parken/Halten am Schlossgymnasium im direkten Zufahrtsbereich (Brücke) oder an den Bushaltestellen ist nicht zulässig und wird auch durch die Ortspolizeibehörde geahndet. Die entsprechenden Stellen sind beschildert (absolutes Halteverbot.)

Patenmodell

Um den Fünftklässlern die Eingewöhnung an der neuen Schule zu erleichtern, werden sie von verschiedenen Schülergruppen aus der Mittel- und Oberstufe begleitet und durch unterschiedliche, einander ergänzende Angebote, unterstützt. Jugendbegleiter:

Je zwei im Rahmen des baden-württembergischen Jugendbegleiterprogramms ausgebildete Jugendbegleiter/Junior-Schülermentoren begleiten eine 5. Klasse als „im Schulalltag erfahrene Schüler“ bis zu den Herbstferien und sind auch bei der Schloss-Night mit dabei.

Sie bieten zusammen mit weiteren Jugendbegleitern im Rahmen des Offenen Ganztagsangebots zwischen 13:15 und 14:15 Uhr verschiedene „Offene Angebote“ an, die von den Fünftklässlern in ihrer Mittagspause besucht werden können.

Streitschlichter:

siehe unter eigenem Punkt Streitschlichter Unterstufen-SMV:

Sie besteht aus Schülern der Klassen 5-7, wird von Schülersprechern sowie weiteren älteren Schülern geleitet und organisiert regelmäßig klassen-übergreifende Aktionen und Veranstaltungen für Unterstufenschüler wie z.B. Filmnachmittage, Unterstufen-Partys u.v.m.

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Pausenverkauf

Für den kleinen Hunger steht den Schülern das Frühstücksmobil der Bäckerei Scholderbeck zur Verfügung, bei dem sie sich in beiden großen Pausen an den Vormittagen mit Brezeln, Baguettes oder anderen Kleinigkeiten versorgen können. Zeiten Pausenverkauf: 09.00 Uhr - 09.20 Uhr 10.50 Uhr - 11.10 Uhr

Profilwahl/Fremdsprachenfolge

Am Schlossgymnasium beginnen alle Schüler in Klasse 5 mit Englisch als erste Fremdsprache. In der Klasse 6 wird dann Französisch als zweite Fremdsprache unterrichtet. Im zweiten Halbjahr der Klasse 7 stehen die Profilwahlen zur Entscheidung an. Es kann zwischen dem sprachlichen Profil mit Spanisch oder Latein als 3. Fremdsprache und dem naturwissenschaftlichen Profil mit NwT (Naturwissenschaft und Technik) gewählt werden. Das gewählte Profil wird von Klasse 8 bis Klasse 10 besucht. Informationsveranstaltungen vor den jeweiligen Wahlen helfen Schülern und Eltern bei der Entscheidungsfindung.

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R

Rauchfreie Schule

Das Schlossgymnasium ist eine rauchfreie Schule. Seit dem Schuljahr 2013/2014 ist Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht ist an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg ordentliches Unterrichtsfach, das versetzungserheblich ist. Erteilt werden am Schlossgymnasium evangelischer und katholischer Religionsunterricht. Teilnahme: Die Eltern, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr die Schüler selbst, haben das Recht, über die Teilnahme am Religionsunterricht ausschließlich aus Glaubens- und Gewissensgründen zu bestimmen, ohne dass der Schüler zuvor aus der betreffenden Religionsgemeinschaft austreten muss. Die Abmeldung muss spätestens zwei Wochen nach Beginn des Schulhalbjahres schriftlich erfolgen.

Bei einem Schüler unter 12 Jahren: mit schriftlicher Erklärung der Erziehungsberechtigten an die Schulleitung.

Zwischen dem 12. und dem vollendeten 14. Lebensjahr: mit schriftlicher Erklärung der Erziehungsberechtigten an die Schulleitung. Der Schüler muss der Entscheidung der Eltern zustimmen.

Zwischen vollendetem 14. Lebensjahr (Religionsmündigkeit) und Volljährigkeit: Der Schüler muss persönlich gegenüber der Schulleitung erklären, dass er aus „Glaubens- und Gewissensgründen“ nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen möchte. Zu dieser Erklärung sind die Eltern einzuladen; ihre Anwesenheit ist aber nicht erforderlich.

Sollen Schüler, die keiner Religionsgemeinschaft angehören, am Religionsunterricht teilnehmen, wird das in der Regel bei der gewünschten Konfession möglich sein; es besteht aber kein Anspruch darauf. Statt Religion: Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, haben das Fach Ethik zu besuchen. Das ist am Schlossgymnasium in der Regel ab Klasse 5 der Fall. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Schulleitung oder beim Religionslehrer.

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Rundbrief der Schulleiterin/Elternbrief

Jeder Schüler erhält zu Beginn des Schuljahres einen Rundbrief von der Schulleiterin für seine Eltern. Dieser Rundbrief enthält aktuelle Informationen und Termine und viel Wissenswertes zum letzten Quartal und zum neuen Schuljahr. Bitte bewahren Sie ihn während des laufenden Schuljahres auf, er wird Ihnen immer wieder manche Frage beantworten können. Darüber hinaus können Sie den aktuellen Rundbrief auf der Homepage nachlesen oder ein Exemplar im Sekretariat erhalten. Der Rundbrief kann viermal pro Schuljahr erscheinen. Die bisherigen Rundbriefe können unter http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/ veranstaltungen/news-archiv/ gefunden werden. Einfach durchklicken.

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S

Sanitätsdienst

Niemand ist gegen Krankheit oder Unfälle gefeit, auch in der Schule nicht. Um in einem solchen Fall schnelle und richtige Hilfe zu leisten, wurde der Schulsanitätsdienst eingerichtet. Er wird durch in Erster Hilfe ausgebildete Schüler während der Unterrichtszeit bei Bedarf geleistet. Am Schlossgymnasium werden Ersthelfer ab Klasse 8 ausgebildet. Die Ausbildung beinhaltet Übungen wie Herz-Lungen-Wiederbelebung und Wundversorgung. Die Ausbildung der Ersthelfer erfolgt über das Deutsche Rote Kreuz im Rahmen der Kampagne „Schulsanitätsdienst“ und dauert ein Schulhalbjahr.

Sekretariat

Tel. 0 70 21/5 03 91-0 Fax 0 70 21/5 03 91-33 E-Mai: [email protected] Die Öffnungszeiten (außerhalb der Schulferien): Montag - Donnerstag: 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Mittwochnachmittag geschlossen) Freitag: 07.30 Uhr bis 13.00 Uhr Das Sekretariat ist im Raum 103 rechts vom Lehrerzimmer. Die Schüler und Eltern können dort zu den oben genannten Öffnungszeiten nach kurzem Anklopfen eintreten. Bei Frau Grillo und Frau Unger laufen alle Fäden zusammen und dort finden die Schüler immer Rat und Hilfe. Auch die Eltern können sich per Telefon, Fax oder E-Mail in allen Fragen ans Sekretariat wenden, z. B. wegen

Weitergabe von Gesprächswünschen an Schulleitung und Lehrer

Schülerausweise und Schulbescheinigungen

Beurlaubungsvordrucke für die Kursstufe

An-, Ab- und Ummeldungen nach Absprache mit der Schulleitung

Wenn Schüler krank werden und im Krankenzimmer auf Abholung warten, kurz im Sekretariat melden.

Bitte achten Sie darauf, dass von Ihnen immer eine aktuelle Telefon- ggf. auch Handynummer im Sekretariat vorliegt, damit Sie im Notfall erreichbar sind!

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Sicherheit im Schulbereich

Für die Sicherheit im Schulbereich - und das reicht von herumliegenden Glasscherben über gefährliches Spielzeug bis zu Rangeleien am offenen Fenster - sind alle verantwortlich. Bei weiteren Fragen, Vorschlägen oder auch festgestellten Gefährdungen steht die Schulleitung als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Sch

Schülermitverantwortung (SMV)

Die Schülermitverantwortung (kurz SMV) ist eine wichtige Einrichtung unserer Schule, die die Schülerschaft vertritt und immer in Kontakt zur Schulleitung und zum Elternbeirat steht. Sie versucht vor allem, Anliegen der Schüler an diese beiden anderen Teile der Schulgemeinschaft zu übermitteln. Die SMV des Schlossgymnasiums besteht aus Schülersprechern, Klassensprechern, Teamleitern und freiwilligen Helfern und wird von zwei Verbindungslehrern unterstützt. Um die Zusammenarbeit innerhalb der SMV zu stärken, wird zu Beginn des Schuljahres ein Klassensprecherseminar ausgerichtet, bei dem schon erste Vorschläge und Ideen für das Jahr gesammelt werden. Dabei kann man sich besser kennen lernen und Vertrauen schaffen. Natürlich ist die SMV auch an verschiedenen Schulveranstaltungen beteiligt: Info-Nachmittag der Grundschüler, Einschulungsfeier, Projekttage, Schulfest... Die SMV organisiert außerdem diverse Aktionen z.B. Schloss-Night, Eisaktionen, Unterstufen-Kino, Open Air-Konzerte... Die SMV erreicht man unter [email protected]

Schließfächer

Die Eltern bzw. Schüler können über die Firma AstraDirect ein Schließfach anmieten. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Anmeldung bzw. bei der Einschulung. Ein Schließfach mieten können Sie unter folgendem Link: https://www.astradirect.de/sfmiet.html

Schlossgymnasium, Geschichte

Das Schlossgymnasium ist ein allgemeinbildendes Gymnasium in der Stadt Kirchheim unter Teck im Landkreis Esslingen. 1249 bis 1937 Das Schlossgymnasium wurde 1249 als Lateinschule für Jungen gegründet, wahrscheinlich im Spitalviertel von Kirchheim. Dort wurde den Schülern anhand der lateinischen Sprache Lesen und Schreiben beigebracht. Die im 19. Jahrhundert einsetzende Industrialisierung erforderte Realfächer im Lehrplan. Diese enthielten unter anderem Arithmetik, Geographie, Geschichte und Französisch. Daher gab es seit 1833 parallel zur Lateinschule auch eine Realschule. Einer ihrer ersten Lehrer war der Oberpräzeptor Eduard Eyth, Vater des Dichter-Ingenieurs Max Eyth.

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Steigende Schülerzahlen anfangs des 20. Jahrhunderts erforderten einen Neubau der Lateinschule, der 1909 in der Jahnstraße bezogen wurde. 1921 legte der erste Jahrgang das Abitur dort ab. Bis 1936 existierten die Oberrealschule und das Realgymnasium unter einheitlicher Leitung. 1937 bis 1945 In der Zeit des Nationalsozialismus setzte die Vereinheitlichung ein, alle höheren Schulen wurden als „Oberschulen“ bezeichnet und auf acht Schuljahre gekürzt. Das Schulhaus wurde gegen Kriegsende als Lazarett und von der Reichsbahn genutzt, schließlich ausgeschlachtet und stark beschädigt. Danach erfolgte die Verlegung des Unterrichts in Baracken auf dem Hof. Seit 1945 1945 wurde der Unterricht mit rund 600 Schülern begonnen und nach und nach wurden alte Strukturen wiederhergestellt. Wegen akuter Einsturzgefahr musste die bestehende Turnhalle ersetzt werden, die neue Turnhalle wurde 1954 am Lauterufer eingeweiht. Aufgrund der sich weiter vergrößernden Wohnbevölkerung war ein Neubau mit größerem Gebäude notwendig, der erst 1963, nachdem Um- und Neubaubauarbeiten an anderen Kirchheimer Schulen abgeschlossen waren, durchgeführt werden konnte. Dabei verblieben die naturwissenschaftlichen Räume im alten Gebäude, die Räume für die sprachlichen Fächer wurden im Neubau auf dem Kirchheimer Milcherberg untergebracht. Zu Beginn des Schuljahres 1966/67 wurde das bestehende Gymnasium geteilt und die beiden Gymnasien mit den Namen Schlossgymnasium und Ludwig-Uhland-Gymnasium eingeweiht. Der Name Schlossgymnasium leitet sich nicht vom nahegelegenen Kirchheimer Schloss ab, vielmehr ist ein ehemals auf dem Schulgelände gelegenes Jagdschlösschen der Namensgeber. Nach der Abspaltung des Ludwig-Uhland-Gymnasiums musste das Schlossgymnasium den Betrieb mit einer Schülerzahl von 733 aufnehmen und aufgrund der Tatsache, dass diese Jahrgänge relativ geburtenstark waren, musste mit einem ebenso starken Anstieg von Gymnasiasten gerechnet werden. Da das Schulgebäude relativ baufällig war und die Mängel wie z.B. stärker werdender Verkehrslärm, kein fließendes Wasser in den Klassenzimmern oder Heizungsprobleme einen normalen Unterricht enorm erschwerten und die Reparaturarbeiten kein Ende nahmen, war trotz allen Verbesserungen ein Neubau unumgänglich. Im Dezember 1976 wurden die Bauaufträge für Schule und Sporthalle vom Gemeinderat erteilt. Zum Schuljahresbeginn 1978/79 wurde das 70 Jahre genutzte Gebäude in der Jahnstraße verlassen und der Neubau mit 1100 Schülern in der Jesinger Halde bezogen.

Schülerausweis

Der Schülerausweis wird von der SMV ausgegeben und im Sekretariat beglaubigt. Aktuell kostet er 50 Cents. Um seine Gültigkeit zu behalten, muss er mit jedem neuen Schuljahr verlängert werden.

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Schülerrat

Dem Schülerrat gehören an: 1. der Schülersprecher und sein Stellvertreter, 2. die Klassensprecher und ihre Stellvertreter, 3. die Stufensprecher und ihre Stellvertreter. Der Schülerrat ist für alle Fragen der SMV zuständig, welche die Schule in ihrer Gesamtheit angehen. Zu erreichen ist dieser per Mail unter [email protected]

Schülertransport

Bei Schülertransporten mit Privatfahrzeugen ist darauf zu achten, dass die Schüler nur auf dem offiziellen Parkplatz des Schlossgymnasiums aussteigen dürfen. Siehe auch Parken.

Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage (SOR-SMC)

Das Schlossgymnasium führt seit dem 8. Oktober 2010 den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und gehört damit dem größten Schulnetzwerk Deutschlands mit mehr als 700 Schulen bundesweit an. Am Ende einer Informationskampagne der Arbeitsgemeinschaft „Wir gegen Gewalt“ mit Unterrichtsstunden in allen Klassen und Kursen stand eine Unterschriftenaktion, in der sich die klare Mehrheit aller Mitglieder der Schulfamilie (Schüler/innen, Lehrkräfte, Schulleitung, Sekretariat, sonstiges Personal) zu folgenden Selbstverpflichtungen bekannte: 1. Ich werde mich dafür einsetzen, dass es zu einer zentralen Aufgabe meiner Schule wird, nachhaltige und langfristige Projekte, Aktivitäten und Initiativen zu entwickeln, um Diskriminierungen, insbesondere Rassismus, zu überwinden. 2. Wenn an meiner Schule Gewalt, diskriminierende Äußerungen oder Handlungen ausgeübt werden, wende ich mich dagegen und setze mich dafür ein, dass wir in einer offenen Auseinandersetzung mit diesem Problem gemeinsam Wege finden, einander zukünftig zu achten. Als „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ geht das Schlossgymnasium die Verpflichtung ein, sich jedes Jahr aufs Neue durch Aktionen, Projekte, Informationsveranstaltungen etc. für ein gutes Miteinander und ein angenehmes Klima an der Schule und in deren Umfeld zu engagieren.

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Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie berät und beschließt über wichtige Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind. Die Schulkonferenz versammelt sich ebenfalls einmal pro Schulhalbjahr. Am Schlossgymnasium gehören der Schulkonferenz die Schulleiterin kraft Amt, drei weitere Lehrkräfte, der Schülersprecher kraft Amt, drei weitere Schülervertreter sowie der jeweilige Vorsitzende des Elternbeirates kraft Amt und drei weitere Elternvertreter an. Im Elternbeirat werden aus den Elternvertretern die drei weiteren Mitglieder gewählt sowie deren Stellvertreter.

Schullandheim-Aufenthalt

Am Anfang der 6. Klasse findet ein fünftägiger Aufenthalt im Schullandheim statt. Dabei geht es vor allem um das Erlebnis der Gemeinsamkeit, die Stärkung des Klassenverbandes, darum, den anderen auch von einer anderen Seite kennen zu lernen und vor allem viel Spaß zusammen zu haben. Für Eltern, die diesen Aufenthalt gar nicht oder nur teilweise finanzieren können, gibt es mehrere Anlaufstellen, bei denen Sie, selbstverständlich unter Wahrung der Schweigepflicht der Ansprechpartner, Anträge zur Unterstützung bei der Finanzierung stellen können. Erster Ansprechpartner sollte dabei immer der Klassenlehrer sein, aber auch über das Sekretariat oder den Vertrauenslehrer können diese Themen besprochen werden. Derzeit gehen die Klassenfahrten in den Schwarzwald oder ins Allgäu. In der 7. Klasse findet ein einwöchiger Skischullandheim-Aufenthalt in Zauchensee (Österreich) statt.

Schulprogramm/Leitbild

Das Schulprogramm ist ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung im Bereich „Schule“. Es enthält konkrete Maßnahmen, Angebote, Veranstaltungen und Projekte, mit denen die Grundsätze der Leitgedanken (des Leitbildes) am Schlossgymnasium realisiert werden. In der sich anschließenden Zukunftswerkstatt sind Herausforderungen, Zielsetzungen und Visionen für die nächsten Jahre formuliert. Ergänzend dazu gibt das Schulprogramm einen Überblick über die Aktivitäten in den Klassenstufen fünf bis zwölf. Das Schulprogramm wird am 1. Schultag ausgeteilt. Einsehen können Sie es unter http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/unsere-schule/schulprogramm/ Das Leitbild vom Schlossgymnasium finden Sie unter http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/unsere-schule/schulprogramm/leitbild/

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Schulpsychologischer Dienst

Der Schulpsychologische Dienst/Beratungsstelle bietet bei seiner Telefonsprechstunde Hilfestellungen an und steht für Fragen bei Problemen zur Verfügung. Die Telefonsprechstunde ist erreichbar jeden Dienstag von 13.00 – 14.30 Uhr unter der Telefonnummer 07022/2528780.

Schulpullover/T-Shirts

Die Schülerfirma „TeckStil“ bestellt in der Regel zweimal jährlich jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres Schulpullover und T-Shirts in unterschiedlichen Schnitten und Farben mit Logo vom Schlossgymnasium. Für Informationen zu den bestellbaren Artikeln siehe die Homepage von Teckstil unter http://www.teckstil.de - in den 5. Klassen werden in der Regel Info-Flyer ausgeteilt und Muster vorgeführt. Bestellungen können nur im Internet unter http://www.teckstil.de vorgenommen werden.

Schulsozialarbeit

Im Schlossgymnasium gibt es zwei Personen, die Schulsozialarbeit machen. Die Schulsozialarbeiter/-in sind Ansprechpartner, z.B. bei Sorgen, Schulangst, (Cyber-)Mobbing u.v.m. Die Schulsozialarbeiter Frau Rieke Müller und Frau Sarah Nießer haben jeweils eine 50%-Stelle. Die Sprechzeiten sind Dienstag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Die Kontaktdaten sind: Telefon: 07021/5039140 E-Mail: [email protected] Sarah.Niesser@@schlossgymnasium-kirchheim.de Instagram: Schulsozialarbeitschloss

Schwimmunterricht

Wir gehen davon aus, dass Schüler der Klasse 5 schwimmen können. Im Normalfall wird der Schwimmunterricht in der Unterstufe in Klasse 5 und in der Mittelstufe in Klasse 7 erteilt. Er findet nach Ansage des Sportlehrers oder der Sportlehrerin statt. Der Schwimmunterricht findet im Winter im Hallenbad in Dettingen und im Sommer im Freibad beim Schlossgymnasium statt. Der Transport der Schüler zum Hallenbad in Dettingen erfolgt mit angemieteten Bussen. Zum Freibad geht es zu Fuß.

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St

Stadtpass für Kirchheimer Schüler

Seit vielen Jahren ermöglicht der Kirchheimer Stadtpass Menschen mit geringem Einkommen zahlreiche Angebote des kulturellen und sozialen Lebens vergünstigt oder kostenlos in Anspruch zu nehmen. Insbesondere für Kinder und Jugendliche gibt es viele Chancen für eine gute Schul- und Berufsausbildung und für mehr Lebensqualität. Der Stadtpass ist erhältlich beim Amt für Familie und Soziales im Haus der Sozialen Dienste am Widerholtplatz 3 in Kirchheim.

Streitschlichter

Manchmal braucht man Hilfe, um einen Streit zu lösen und genau diese Hilfe gibt es bei den Streitschlichtern. Die Streitschlichter sind zuständig für Konflikte zwischen Schülern und Gruppen und wollen helfen, mit den Konfliktparteien eine Lösung für deren Konflikt zu finden und das Schulklima zu verbessern. Übrigens: Ein Streit oder Konflikt liegt nicht erst vor, wenn zwei sich prügeln, kratzen oder beißen. Konflikte beginnen bereits viel früher, nämlich dann, wenn jemand das Gefühl hat, ungerecht behandelt zu werden (z. B. über dich wird schlecht geredet, du wirst ausgelacht, man lässt dich nicht mitspielen, du bekommst geliehene Sachen nicht mehr zurück, deine Freunde sind plötzlich komisch zu dir...). Streitschlichter sind grundsätzlich ab der 6. Klasse bis zur Jahrgangsstufe II tätig, sofern genügend ausgebildete Streitschlichter zur Verfügung stehen. Und keine Angst, die Streitschlichtung ist frei von Schulstrafen.

Stundenplan

Der Stundenplan des Schlossgymnasiums ist ein Puzzle aus vielen Teilen, die zum Teil sehr kompliziert „geformt“ und stark verzahnt sind. Er stellt immer einen Kompromiss vieler Wünsche und Zwänge dar. Wie bei jedem Kompromiss kann also nicht jeder Schüler oder Lehrer für sich optimale Ergebnisse erwarten, auch wenn sie angestrebt werden. Nicht jeder - den Planern durchaus bewusste - pädagogische Wunsch an die Stundenverteilung ist realisierbar.

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Wichtig: Der Stundenplan wird sich zum zweiten Schulhalbjahr ändern! Gründe dafür sind z. B. einstündige Unterrichtsfächer (wie Bildende Kunst und Musik), die nur in einem Schulhalbjahr zweistündig unterrichtet werden. Änderungen im Vergleich zum Stundenplans siehe auch Täglicher Vertretungsplan

Stundentafel (G8)

Mit dem Schuljahr 2016/17, beginnend mit den Klassen 5 und 6 wurden die neuen Bildungspläne der weiterführenden Schulen eingesetzt. Die bisherige Stundentafel (gemäß Bildungsplan 2004) ist weiterhin gültig für diejenigen Schüler/-innen, die vor dem Schuljahr 2016/2017 mit der Klasse 5 begonnen haben. Beide Stundentafeln können Sie hier einsehen: http://www.schlossgymnasium-kirchheim.de/unterricht/stundentafel/

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U

Unfallanzeige

Alle Schüler sind im Zusammenhang mit schulischen Aktivitäten unfallversichert, auch auf dem Schulweg und bei Schulfahrten. Wird in diesem Rahmen ein Schüler ernsthaft verletzt oder aus irgendwelchen anderen Gründen ein Arztbesuch nötig (so dass ärztliche Kosten entstehen), muss hierzu eine Unfallanzeige erstellt werden. Das entsprechende Formular dazu können betroffene Schüler im Sekretariat erhalten, gemeinsam mit den Eltern ausfüllen und wieder auf dem Sekretariat abgeben. Wichtig ist, dass betroffene Schüler die Unfallmeldung innerhalb von drei Tagen einreichen.

Unterrichtsfrei

Vor den Weihnachtsferien wird nach der zweiten Unterrichtsstunde, vor den Sommerferien in den ersten beiden Stunden zum Abschlussgottesdienst in die Kirche Maria Königin eingeladen. Die Teilnahme ist nicht verpflichtend, aber erwünscht. Viele Schüler aus den Chor-, Orchester- und Theater-AGs gestalten den Gottesdienst, um Mitschülern, Lehrern und Eltern eine stimmungsvolle Feier zu ermöglichen. Bitte motivieren Sie Ihren Schüler Teil davon zu sein! Findet eine Gesamtlehrerkonferenz (GLK) statt, ist nachmittags ebenfalls unterrichtsfrei.

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V

Veranstaltungsübersicht

Übersicht über fixe Termine: Feste, Projekttage, Schullandheim mit Dauer, Wandertag, Jahresausflug Termin Thema

1. Schultag 14:30 Uhr Einschulung der neuen 5. Klassen

meist in der 2. Woche im neuen Schuljahr

5-tägiges Schullandheim der 6. Klassen

Ende September/Anfang Oktober 1/2-tägiger Wandertag für alle Klassen bis Klasse 10 oder ganztägiger Schulausflug

Schuljahresbeginn Schloss-Night für 5. Klassen

Winter Wintersporttag

Februar / März Ski-Schullandheim für Klasse 7

Drogenprävention

Tag der offenen Tür

Schüleraustausch

2. Elternabend Informationen zur Profilwahl für Klassenstufe 7

Informationen zur gymnasialen Oberstufe für Klassenstufe 10

Februar / März BOGY (Berufsorientierung am Gymnasium) in Klasse 10

Studientag der Universitäten

Projekttage

Vernissagen

Theateraufführungen

Sporttag

Ganztägiger Wandertag

Studienfahrt

Abi-Verleihung

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Verbindungslehrer

Der Schülerrat wählt am Schlossgymnasium jedes Schuljahr zwei Verbindungslehrer mit deren Einverständnis. Diese beraten die SMV, unterstützen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und fördern die Verbindung zu den Lehrern, der Schulleitung und den Eltern.

Versetzungsordnung

Die Versetzungsordnung befindet sich im Anhang der Zeugnishefte und kann bei Bedarf über die Schule angefordert werden. Falls ein Schüler versetzungsgefährdet ist oder es zu sein scheint, sind dringend frühzeitig Gespräche zwischen Klassenlehrer (evtl. auch Beratungslehrer), Eltern und Schüler angeraten, um über den weiteren Bildungsweg des Schülers die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Versicherung

Seit dem Schuljahr 2019/2020 hat die Schule eine freiwillige Schülerzusatzversicherung abgeschlossen hat, die quasi eine erweiterte Haftpflichtversicherung darstellt. Darüber hinaus gibt es keine Garderoben-, Fahrrad- und/oder Instrumenten-Versicherung.

Vertretungsplan, täglich

Durch Abwesenheiten von Lehrkräften, Unterrichtsfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten, Projekte, Prüfungen und vieles mehr muss täglich in den ohnehin schon komplexen Stundenplan eingegriffen werden. Es werden z. B. Stunden verlegt oder Räume getauscht, manche Stunden müssen leider auch ausfallen. Der tägliche Vertretungsplan wird im Foyer online auf einem digitalen Bildschirm veröffentlicht. Die Schüler sind verpflichtet, sich über anfallende Vertretungen zu informieren. Bevor die Klasse nach Hause geht, muss sie noch einmal auf den Vertretungsplan schauen. Dieser Plan ist dann für den folgenden Tag verbindlich. Zusätzlich zum digitalen Bildschirm im Foyer ist der Vertretungsplan online auf der Homepage und als App (DSB mobile) auf ein Smartphone herunter zu laden. Die 5. Klassen erhalten von ihren Klassenlehrern eine Einführung zum Verständnis des Vertretungsplans.

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Zugang zum Vertretungsplan erhalten Sie online auf der Homepage unter Vertretungsplan

Die Kennung und das Passwort erhalten Sie mit dem Begrüßungsschreiben.

Vorfahrtspass

Siehe unter Mensaverein - essbar/Vorfahrtspass/Mensataler

Vorträge

Die Vortragsreihe des Elternbeirates am Schlossgymnasium bietet immer wieder aktuelle Themen für Schüler oder Eltern an. In der Vergangenheit gab es Vorträge zum Thema Gefahren im Internet, Medienkompetenz, Pubertät, Fragen rund ums Denken, Gedächtnistraining und Fernsehfiguren und -serien. Für die Schüler der Jahrgangsstufe wurde ein Konzept zur „Berufsorientierung“ mit „Berufsvorstellung durch Eltern“, Vorträgen und Betriebsbesichtigungen entwickelt.

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W

Wandertag

Einmal im Jahr findet am Schlossgymnasium ein Wandertag (halbtags) und einmal ein Jahresausflug (ganztags) für die Schüler der Klassen 5 - 10 statt. Neben dem klassischen Wandern können die Tage auch für andere gemeinsame Aktionen genutzt werden, z. B. Besuche in Museen, Stadtführungen, Ausflug in den Kletterwald, zur Experimenta nach Heilbronn, Kanu fahren, Geocaching, u.v.m.

Wechsel der Schulart/Übertritt an die Realschule/berufliche Gymnasien

Wenn Sie Informationen zu diesen Themen brauchen, wenden Sie sich an den zuständigen Beratungslehrer. Siehe hierzu Beratungslehrerinnen.

Wertsachen und elektronische Kommunikationsmittel

Sowohl Wertsachen als auch teilweise kostspielige elektronische Kommunikationsmittel werden von den Schülern inzwischen regelmäßig in die Schule mitgebracht, ohne dass diese für den Unterricht notwendig sind. Deshalb weist das Regierungspräsidium Stuttgart ausdrücklich auf Folgendes hin: „Führen Schülerinnen und Schüler elektronische Geräte und sonstige Wertgegenstände beim Schulbesuch mit sich, die für den Schulbesuch oder den Unterricht nicht erforderlich sind, erfolgt dies grundsätzlich auf eigene Haftung. Die Schule, Lehrkräfte oder das Land übernehmen für die Beschädigung oder den Verlust solcher Gegenstände grundsätzlich keine Haftung.“

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Z

Zeugnisse

Die Halbjahresinformation wird zum Ende des ersten Schulhalbjahres und das Jahreszeugnis am Ende des zweiten Schulhalbjahres herausgegeben. Die Halbjahresinformation stellt eine Momentaufnahme dar. Sie will Schüler und Eltern detailliert informieren. In der Halbjahresinformation stehen daher auch Zwischen-, Plus- und Minusnoten (z.B. 2-3, 3+ oder 3-). Dadurch kann der Lehrer Tendenzen aufzeigen. Im Schuljahresendzeugnis werden nur ganze Noten erteilt.

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Impressum

10. Auflage Dezember 2021 – Stand 01.12.2021 Herausgeber: Elternbeirat Schlossgymnasium Erstellt von: Gerhard Kraus Lektorat: Sven Dahlmeier (EB-Vorsitz), Schulleitung Team Ideenfindung: Elternvertreter der Klasse 5, Schuljahr 2021/22 Die Info-Mappe für Eltern und Schüler ist eine Orientierungshilfe. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und es kann kein Rechtsanspruch aus diesen Ausführungen abgeleitet werden.