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0 UNIVERSITÉ DU LUXEMBOURG Faculté des Lettres, des Sciences Humaines, des Arts et des Sciences de l’Éducation Master en Histoire Européenne Contemporaine Marc STEFFEN DIE AUFRECHTERHALTUNG VON RECHT UND ORDNUNG WÄHREND DES ERSTEN WELTKRIEGES Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie Wissenschaftliche Arbeit Tutoren: Herr Dr. Benoît MAJERUS & Herr Charel ROEMER Akademisches Jahr 2014/15

Die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung während des Ersten Weltkrieges. Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie

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UNIVERSITÉ DU LUXEMBOURG

Faculté des Lettres, des Sciences Humaines, des Arts

et des Sciences de l’Éducation

Master en Histoire Européenne Contemporaine

Marc STEFFEN

DIE AUFRECHTERHALTUNG VON RECHT UND ORDNUNG WÄHREND DES ERSTEN

WELTKRIEGES

Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie

Wissenschaftliche Arbeit

Tutoren: Herr Dr. Benoît MAJERUS & Herr Charel ROEMER

Akademisches Jahr 2014/15

INHALTSVERZEICHNIS

Danksagung .............................................................................................................................. 1

Einleitung ................................................................................................................................. 3

1. Grundlegendes ............................................................................................................................... 5

1.1 Forschungsfragen und These(n) ................................................................................................ 6

1.2 Historiographie ......................................................................................................................... 8

1.2.1 Internationale Historiographie ......................................................................................................... 8

1.2.2 Nationale Historiographie .............................................................................................................. 11

1.3 Methodik und Archivarbeit ..................................................................................................... 18

1.4 Historischer Kontext ............................................................................................................... 22

1.5 Die luxemburgische Gendarmerie kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges ......................... 29

2. Die luxemburgische Gendarmerie im Ersten Weltkrieg ......................................................... 35

2.1 Der Beginn des Ersten Weltkrieges – Aufgabenbereiche und Berichte der Gendarmerie

(Ende Juli 1914 – August 1914) ................................................................................................... 35

2.1.1 Militärtechnische Vorbereitungen auf deutsch-französisch-luxemburgischem Grenzgebiet ........ 48

2.1.2 Grenzüberschreitungen durch deutsche Soldaten und direkte Folgen für die luxemburgische

Gendarmerie ............................................................................................................................................ 55

2.1.2.1 Bettemburg ............................................................................................................................. 55

2.1.2.2 Grevenmacher ........................................................................................................................ 57

2.1.2.3 Esch an der Alzette ................................................................................................................ 58

2.1.2.4 Andere Ortschaften im Inland ................................................................................................ 59

2.2 Die Besetzung Luxemburgs durch das deutsche Militär – Aufgabenbereiche der

Gendarmerie und der deutschen Militärbehörden ......................................................................... 65

2.2.1 Militärische Kontrolle/ Berichterstattung ...................................................................................... 66

2.2.2 Landwirtschaftliche Kontrolle/ Berichterstattung und die Lebensmittelversorgung Luxemburgs 71

2.2.2.1 Lebensmittelkontrollen .......................................................................................................... 73

2.2.2.2 Viehkontrollbücher ................................................................................................................ 79

2.2.2.3 Landwirtschaftliche Kontrolle, Schmuggel und weitere Protokolle ...................................... 82

2.2.3 Aufstellung von mobilen Kontrollbrigaden ................................................................................... 91

2.2.3.1 Aufgabenbereiche .................................................................................................................. 96

2.2.3.2 Rolle der Gendarmerie – Konflikte und Aufgabentrennung? ................................................ 99

2.2.4 Wirtschaftliche Kontrolle/ Berichterstattung ............................................................................... 107

2.2.5 Infrastrukturelle Kontrolle/ Berichterstattung ............................................................................. 112

2.2.6 Konflikte zwischen dem deutschen Militär und der luxemburgischen Gendarmerie .................. 121

2.2.7 Innenpolitische Kontrolle/ Berichterstattung ............................................................................... 135

2.2.8 Gesellschaftliche Pflichten .......................................................................................................... 139

2.2.9 Verschiedenes .............................................................................................................................. 140

2.2.10 Die allgemeine Situation der luxemburgischen Gendarmerie ................................................... 144

3. Kriegsende – Die Rolle der luxemburgischen Gendarmerie ................................................. 147

Schlussfolgerung .................................................................................................................. 159

Anhang .................................................................................................................................. 164

Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................... 164

Quellenverzeichnis .......................................................................................................................... 164

Literaturverzeichnis ......................................................................................................................... 189

Internetressourcen ........................................................................................................................... 193

Abbildungsverzeichnis .................................................................................................................... 195

Weiterführende Informationen ........................................................................................................ 196

Seite 1 von 196

DANKSAGUNG

Vor Beginn der eigentlichen Forschungsarbeit, möchte ich mich bei einigen Menschen für

ihre Mitarbeit und Unterstützung bedanken, ohne deren Hilfe ein solches Vorhaben nicht

umsetzbar gewesen wäre.

In erster Linie muss ich meinen persönlichen Tutoren, Dr. Benoît Majerus und Charel

Roemer sowie den Tutoren Dr. Denis Scuto, Marc Bierchen und Herzog Mechthild, welche

für das gesamte Masterprogramm zuständig waren, danken. Ohne deren Rat und

Anmerkungen wäre die Forschungsarbeit nicht so leicht in die, für die wissenschaftlichen

Zwecke, essentiellen Bereiche vorgedrungen und könnte in keinem Fall eine solche

historiographische Tiefe erreichen.

Anschließend gilt mein Dank einer Vielzahl von Personen, welche mir stets hilfreich zur

Seite standen und mir dadurch die Möglichkeit gaben, so viel Quellen- und Literaturmaterial

wie irgend möglich zusammenzutragen und hierdurch die Forschungsarbeit eigentlich erst

ermöglichten. Allen voran wären hier Fernand Froehling, ehemaliger Gendarm sowie Sylvain

Defay, u.a. Verantwortlicher des Musée de la Police Grand-Ducale, Armand Ries, Präsident

der Musée International d'Effets de Gendarmerie et Police A.s.b.l. und Célestin Kremer,

ehemaliger Gendarm zu nennen.

Hinzukommen einige Personen, welche mich telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich

beraten haben und mir dadurch zu neuem Literatur- und Quellenmaterial verhalfen und somit

die Arbeit voranbrachten. Diese wären André Bauler, DP-Deputierter, Marc Schoentgen,

Gymnasiallehrer für das Fach Geschichte, Geographie und Bürgerkunde, Sam Klein,

Masterstudent an der University of Edinburgh, Dr. Jonas Campion der Université catholique

de Louvain, Dr. Jean-Luc Noël der Université Paris-Sorbonne, Paul Heinrich-Mathias,

ehemaliger Gendarm, Charles Hamen und Erny Kohn, beides jetzige Mitglieder der Police

Grand-Ducale, Aloyse Harpes, ehemaliger Gendarm sowie die Mitglieder der Facebook

Gruppe Gendarmerie Grand-Ducale Luxembourg.

Des Weiteren sind selbstverständlich die Angestellten der Archives nationales de

Luxembourg hauptverantwortlich dafür, dass ich mit einer, sich im Verlauf der

Forschungsarbeit präsentierenden, Quellenvielfalt arbeiten durfte. Hier muss ich, vor allem

Jil Stoltz, zuständig für die Kundenbetreuung, sowie Corinne Schroeder aus der Abteilung für

zeitgenössische Geschichte und Verwaltungsarchive meinen Dank aussprechen.

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Außerdem wäre ein Einarbeiten in die Thematik nicht ohne die Arbeit der Angestellten der

Bibliothèque nationale de Luxembourg, sowie die der Archives municipales (Ville de

Luxembourg), des Centre national de littérature in Mersch und der Photothèque der Stadt

Luxemburg möglich gewesen.

An dieser Stelle will ich jedoch auch einen ganz speziellen Dank an meine Familie und

Freunde richten. Ohne die Hilfe meiner Freundin Joan Plein, sowie die meiner Familie und

Freunde wäre ich nicht in der Lage gewesen mein Studium in der Art und Weise zu belegen

wie ich es letztlich getan habe.

Letztendlich danke ich noch meinen Studienkollegen sowie den Dozenten des Master en

histoire européenne contemporaine der Universität Luxemburg. Ohne deren Zutun hätte mir

das Studium an der Faculté des Lettres, des Sciences Humaines, des Arts et des Sciences de

l’Éducation nicht so viel Freude bereitet.

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EINLEITUNG

Die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung fällt in der Regel, für die hier behandelnde

Zeitspanne, der exekutiven Gewalt, sprich einer inländischen polizeilichen Instanz zu. In

internationalen Krisenzeiten kann dieses Prinzip vom Regelfall abweichen und es können

sich diesbezüglich Gegebenheiten eröffnen, welche im Rückblick eventuell zu äußerst

interessanten historischen Ergebnissen führen können.

Die folgende, im Rahmen des Master en histoire européenne contemporaine an der

Universität Luxemburg, entstandene Forschungsarbeit, wird sich in erster Linie auf den

zeitlichen Rahmen des Ersten Weltkrieges (1914 bis 1918) in Luxemburg beziehen.

Hauptbeweggründe hierfür ist einerseits die Tatsache, dass dieses historisch einschneidende

Ereignis, welches nun bereits 100 Jahre zurückliegt, generell weniger Gegenstand des

kollektiven Gedächtnisses der luxemburgischen Bevölkerung ist und es zusätzlich nur wenige

wissenschaftliche Publikationen diesbezüglich gibt.1

Zusätzlich hat sich die aktuelle luxemburgische Regierung gegen die Finanzierung einer

bereits geplanten Ausstellung bezüglich eben genau dieser Thematik entschieden.2 Unter

anderem aus diesem Grund ist es wissenschaftlich betrachtet, umso wichtiger sich einer

solchen Aufgabenstellung zu widmen und somit das allgemeine Verständnis um den Ersten

Weltkrieg als luxemburgisches Themengebiet zu verbessern.

Dennoch wird sich die Forschungsarbeit nicht ausschließlich den Geschehnissen rund um den

Ersten Weltkrieg widmen. Vielmehr sollen die folgenden Kapitel und Seiten sich auf den

bereits oben erwähnten Bereich konzentrieren. Die, neben der kommunal organisierten

Polizei in Luxemburg für Recht und Ordnung sorgende Gendarmerie sowie deren

Aufgabenbereiche kurz vor, während und kurz nach dem Ersten Weltkrieg sind also

Hauptgegenstand der Untersuchungen.

Im Folgenden soll demnach gezeigt werden, inwiefern sich die Aufgabenbereiche der

luxemburgischen Gendarmerie während der deutschen Besatzung von 1914 bis 1918

veränderten beziehungsweise identisch geblieben sind und somit Rückschlüsse bezüglich

1 MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 14. 2 MAJERUS, Benoît, La petite guerre au Luxembourg n’aura pas lieu (07.06.2015). Online: http://goo.gl/bqigxy (Stand: 05.06.14); LUXEMBURGER WORT, Kommunikationsdebakel um Weltkriegs-Ausstellung (27.03.14). Online: http://goo.gl/1So5co (Stand: 07.06.2015); THILL MARC, In Luxemburg nichts Neues (10.04.14). Online: http://goo.gl/z3UPoA (Stand: 07.06.2015); TAGEBLATT, Der „kleine“ Krieg wurde abgesagt (27.03.14). Online: http://goo.gl/CWvEQ1 (Stand: 07.06.2015).

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deren generellen Stellung gegenüber der luxemburgischen politischen Führungsebene, der

Gesellschaft und speziell dem, das Großherzogtum besetzende, deutschen Militär

ermöglichen.

Um dies zu ermöglichen, wird die hier vorliegende Forschungsarbeit zu Beginn sowohl die

betreffende nationale, wie auch die internationale Historiographie vorstellen und analysieren.

Nach einer kurzen Erläuterung der Arbeitsmethodik und der damit verbundenen Archivarbeit

sowie der Einordnung des Themengebietes in den historischen Kontext und einer Vorstellung

der luxemburgischen Gendarmerie kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges, widmet sich der

Hauptteil der Arbeit den Aufgabenbereichen der großherzoglichen Gendarmerie während des

Ersten Weltkrieges.

Im Hauptteil der Forschungsarbeit werden anschließend etappenweise die verschiedenen

kriegsbedingten Themenbereiche angeschnitten, entsprechend ihrer themenspezifischen

Relevanz behandelt sowie mittels einer Vielfalt von Beispielen, bestehend aus Gendarmerie-

Berichten, -Protokollen (Strafzetteln) und zahlreich vorhandener Korrespondenz zwischen

den verschiedenen Behörden, analysiert.

Dies wie auch das dritte und letzte Kapitel werden schließlich dazu beitragen, das

Verständnis rund um das Themengebiet des Ersten Weltkrieges aus luxemburgischer

Perspektive zu erweiterten. Zusätzlich kann die gezielte Analyse der Aufgabenbereiche der

luxemburgischen Gendarmerie ein weiteres und möglicherweise neues, sprich verändertes

Bild des Krieges von 1914 bis 1918 liefern und somit die, aus wissenschaftlicher Sicht,

immer noch zu wenig beachtete Zeit historiographisch um einen weiteren Baustein ergänzen.

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1. Grundlegendes

Bevor sich einem so tiefgreifenden Thema gewidmet werden kann, sind einige grundlegende

Bereiche, welche ungemein das Verständnis der einzelnen Arbeits- und Forschungsschritte

erleichtern, zu erläutern.

Vorrangig werden demnach die entscheidenden Forschungsfragen thematisiert und auf deren,

für die Wissenschaft essentiellen Charakter hingewiesen. Diese werden anschließend mit den

jeweiligen Thesen zusammengebracht und legen somit den Grundstein für das

wissenschaftliche Voranschreiten der hier vorliegenden Forschungsarbeit.

Des Weiteren folgt mit der Historiographie ein ebenso wesentlicher Punkt des

Einführungsbereiches. Hier werden vor allem rezente Werke, Artikel und kurze

Buchrezensionen bezüglich der europäischen, sprich vor allem der belgischen,

niederländischen aber auch luxemburgischen Gendarmerie und deren Aufgabenbereiche im

Ersten Weltkrieg analysiert und versucht in einen internationalen sowie nationalen Kontext

einzuordnen.

Anschließend wird ein weiterer, äußerst wichtiger Bereich einer jeden Forschungsarbeit

beleuchtet. Das Kapitel Methodik und Archivarbeit versucht zu verdeutlichen, wie

vorgegangen wurde um die einzelnen Themenbereiche dieser Arbeit aufzubauen und welche

Hürden sich nach und nach auftaten. Wie begann die Forschungsarbeit? Wie wurde der

Kontakt zu bestimmten Schlüsselpersonen aufgebaut? Welche Institutionen mussten besucht

werden? Wie gestaltete sich die Quellensuche- und Analyse? Dies wären nur einige Fragen,

welche in dem eben erwähnten Kapitel beantwortet werden.

Das vorletzte Kapitel des Einführungsbereiches dieser Arbeit geht verstärkt auf den

historischen Kontext des leitenden Themas „Die luxemburgische Gendarmerie im Ersten

Weltkrieg“ ein. An dieser Stelle wird versucht, alle nötigen Informationen bezüglich der

damaligen Rahmenbedingungen zusammenzutragen und somit das generelle Verständnis

sowie verschiedene spezielle Sachlagen innerhalb und rund um die Thematik zu erleichtern.

Abschließend wird vollständigkeitshalber ein Exkurs in die Zeit kurz vor Beginn des Ersten

Weltkrieges gemacht. Hier wird sehr knapp die Frage nach dem Gründungsrahmen der 1914

bezeichneten Gendarmerie geklärt und in wenigen Sätzen erläutert, inwiefern die Zeit vor

1914 eventuelle Rückschlüsse auf die Aktivitäten der Gendarmen von 1914-1918 geben

kann.

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1.1 Forschungsfragen und These(n)

Eine, ein Studium abschließende Forschungsarbeit muss das unmittelbare Ziel haben neue

und noch bisher weitgehend unbehandelte Themen aufzugreifen und im gleichen Maße bisher

unbeantwortete Fragen zu stellen und für diese Thesen beziehungsweise Hypothesen

aufzustellen, um im Anschluss neue Erkenntnisse bezüglich des ausgesuchten

Themenbereiches darbieten zu können.

Demnach wird die leitende Forschungsfrage die Folgende sein:

Wie sahen die Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie während der deutschen

Besatzung von 1914 bis 1918 aus und lässt sich im Zuge dieser, die hier gleich aufgestellte

These bestätigten, dass es sich bei dieser Besatzung um eine rein militärische Okkupation

handelte?

Es soll also geklärt werden, ob es vor dem Hintergrund der Aufgabenbereiche der

luxemburgischen Gendarmerie überhaupt möglich ist von einer deutschen Okkupation,

welche über den militärischen Aspekt hinaus geht, zu sprechen?

Mit dieser Frage gehen selbstverständlich weitere, tiefgreifendere Forschungsfragen einher,

welche versuchen das Beantworten der leitenden Frage zu erleichtern, sprich diese durch

gezieltere Analysen auf verschiedenen Ebenen greifbarer zu machen.

Nach der Beschreibung und Analyse der luxemburgischen Gendarmerie sowie deren

Tätigkeiten kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges besteht demnach eine erste Ebene in der

Frage nach der unmittelbaren Reaktion der luxemburgischen Gendarmen auf die Besetzung

der deutschen Truppen im Jahre 1914. Gab es Widerstand und falls ja, in welcher Form fand

dieser statt oder fügten sich die damals einzigen luxemburgischen Militärkräfte den

Feldgrauen?

Die zweite Ebene zielt direkt auf mögliche kurz-, mittel- und/ oder langfristige Änderungen

im Aufgabenbereich der luxemburgischen Gendarmerie. Sind hier solche Änderungen

greifbar? Wenn ja, wie werden diese durchgesetzt und wer gilt als Urheber dieser

Änderungen? Im Zuge dieser Frage darf nicht unbeantwortet bleiben, ob die luxemburgischen

Gendarmen weiterhin selbständig agieren konnten oder ob sie unter der Leitung des

deutschen Militärs standen und möglicherweise sogar mit ihnen kooperierten? Im Falle einer

Kooperation wäre zu klären, ob diese harmonisch, problematisch oder etwa feindselig und

nur durch Druck erzwungen war? Oder könnte behauptet werden, dass die luxemburgischen

Gendarmen sogar vielleicht als Stellvertreter des deutschen Militärs fungierten, dies mit

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speziellen Vollmachten, oder gab es letztlich doch eine strikte Trennung der

Aufgabenbereiche? Inwiefern lassen sich im Hinblick auf ein nahendes Ende des Krieges,

beziehungsweise einer deutschen Niederlage, Veränderungen im Aufgabenbereich der

Gendarmen ermitteln?

Eine dritte und letzte Ebene versucht unmittelbar die Frage zu klären, ob die luxemburgische

Gendarmerie sich möglicherweise sogar als Beschützer der luxemburgischen Bevölkerung

sah und dementsprechend agierte. Demnach wäre es interessant und aufschlussreich

herauszufinden, ob es für die luxemburgischen Beamten überhaupt Gründe gab, sich anders

als vor August 1914 zu verhalten und somit eine andere soziale Stellung innerhalb der

Gesellschaft einzunehmen?

Anhand dieser Forschungsfragen wird im weiteren Verlauf der vorliegenden Arbeit

schließlich versucht, die bereits in der leitenden Forschungsfrage angeklungene These zu

beweisen oder zu widerlegen:

Die deutsche Besatzung im Ersten Weltkrieg geht nicht über eine rein militärische

Okkupation des Landes heraus. Ein geographisches Territorium, welches kulturell (unter

anderem durch die Sprache) und wirtschaftlich (durch die Mitgliedschaft im Zollverein3)

bereits eine starke Verbindung zu Deutschland hatte, wurde im Ersten Weltkrieg lediglich in

das militärisch kontrollierte Gebiet des deutschen Reiches aufgenommen.

Diese äußerst starke These wird durch die Hypothesen begleitet, dass die Aufgabenbereiche

der luxemburgischen Gendarmerie während 1914 bis 1918 unverändert blieben und dass die

Gendarmen des Großherzogtums weiterhin die Wahrer von Recht und Ordnung waren.

3 ARBOIT, Gérald, Transition ou asphyxie? L’économie luxembourgeoise à l’épreuve de la Première Guerre mondiale. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 81-89, S. 82; FAYOT, Ben, A l’ombre de la Grande Guerre, fin et début d’un monde politique. Jean Schortgen, le premier ouvrier élu à la Chambre des Députés. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 57-67, S. 59; ROEMER, Charel, « Unser täglich Brot ». Le ravitaillement en nourriture durant la Première Guerre mondiale au Luxembourg. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 115-125, bes. S. 118; SCUTO, Denis, « Il subsiste un certain flou concernant les événements de l’époque... ». Paul Eyschen et la Première Guerre mondiale. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 17-31, bes. S. 24; TRAUSCH, Gilbert, La stratégie du faible: le Luxembourg pendant la Première Guerre mondiale (1914-1919). In: TRAUSCH, Gilbert (Hg.), Le rôle de la place des petits pays en Europe au XXe siècle. Baden-Baden/ Nomos/ Brüssel 2005, S. 47-176, bes. S. 48; BLAU, LUCIEN, Histoire de l’extrême-droite au Grand-Duché de Luxembourg au XXe siècle. Esch-sur-Alzette 1998, S. 60.

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1.2 Historiographie

Durch den historiographischen Kontext wird es im Anschluss möglich sein, bestimmte

Aufgabenbereiche der luxemburgischen Beamten mit denen der internationalen Kollegen aus

Belgien, den Niederlanden oder sogar Deutschland zu vergleichen und somit weitere

Erkenntnisse bezüglich der Arbeitsaufteilung der großherzoglichen Gendarmen zu liefern.

Somit soll dieses Kapitel in erster Linie die Aufgabenbereiche ausländischer Gendarmen

näher bringen und anschließend einen kurzen Blick auf die bereits bekannten Fakten über die

luxemburgische Gendarmerie ermöglichen.

1.2.1 Internationale Historiographie

Frankreich und Belgien liefern eine große Anzahl an historiographischen Werken bezüglich

deren Gendarmerie im Zusammenhang mit den Geschehnissen des Ersten Weltkrieges. Jedes

einzelne Werk detailliert zu analysieren wäre allerdings nicht im Sinne dieser Arbeit und

würde deren eigentliches Ziel nicht unterstützen. An dieser Stelle sollte darauf hingewiesen

werden, dass, anders als in Luxemburg, zwischen dem in Frankreich existierenden Service

historique de la gendarmerie nationale und der Université Paris-Sorbonne IV, eine

Konvention besteht, welche die wissenschaftliche Recherche bezüglich dieses Themas

absichert.4 Gleichzeitig muss hervorgehoben werden, dass Vergleiche mit anderen, neutralen

Ländern, welche ebenso militärisch besetzt wurden, deutlich näher an der eigentlichen

Materie der hier vorliegenden Arbeit und somit besser für eine Analyse in diesem Kapitel

geeignet sind.

Ein kurzer Exkurs in die internationale Historiographie soll also den Blick auf die

Geschehnisse innerhalb des Großherzogtums während 1914 bis 1918 schärfen und zusätzlich

dazu beitragen, den Stellenwert der von der luxemburgischen Gendarmerie zu verrichteten

Aufgaben besonders hervorheben.

Demzufolge beleuchtet die amerikanische Historikerin Belinda J. Davis im Jahre 2000 die

Aufgabenbereiche und Tätigkeiten des deutschen Pendants zur gleich thematisierten

niederländischen, belgischen und luxemburgischen Gendarmerie während der Zeit des Ersten

Weltkrieges; die der staatlichen Polizei. Hauptaufgabe der damaligen deutschen Polizei war

4 CAMPION, Jonas, Rezension zu: LUC, Jean-Noël (Hg.), Soldats de la loi. La gendarmerie au XXe siècle, Paris 2010. In: CRIME, HISTOIRE & SOCIÉTÉ, Vol. 15, n° 2 (2011). Online: http://goo.gl/Jn5Frw (Stand: 05.03.2015).

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Abb. 1: Ein deutscher Polizeibeamter schützt Staat und Nation vor den Massen

es, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen und den Staat vor revolutionärer Gefahr, ausgehend

von der Bevölkerung, zu schützen.5

Die deutsche Polizei erfuhr seit Beginn des 19. Jahrhunderts eine vermehrte

Professionalisierung. Es begann, laut Davis, eine Entwicklung hin zur politisch, neben der

eigentlichen Regierung, stärksten Macht des Landes. Wie eine Karikatur sehr gut

verdeutlicht, stand für die damaligen Polizeikräfte das Beschützen von Reich und Staat an

oberster Stelle (Abb. 1).6

Davis fand heraus, dass die deutschen

Polizisten während der aktiven

Kriegsphase verstärkt eine quasi-

militärische Rolle einnahmen und wie

Soldaten, welche die innere Front,

sprich die innere Ordnung schützen und erhalten mussten, agierten.7 Demnach sahen sich die

Polizisten, laut der amerikanischen Historikerin ebenso als robuste Verteidiger des Staates

gegen innere Feinde, wie etwa damalige Sozialdemokraten oder die sich organisierende

Arbeiterklasse.8

Nichtsdestotrotz gab es auch in Deutschland, beziehungsweise dem damaligen Preußen,

Gendarmerie Korps. Bereits im Jahre 1920 feierten diese laut Volker Stein (2012) ihr

hundertjähriges Bestehen.9 Diese nahmen in erster Linie polizeiliche Aufgaben auf dem

flachen Land wahr.10 Sowohl die preußische, als auch die bayrische Gendarmerie war Teil

der Armee und unterstand dem Kriegsministerium.11

Des Weiteren geht Benoît Majerus im Jahre 2007 auf den, in manchen Belangen der

Gendarmerie sehr nahestehenden, belgischen Polizeiapparat und dessen Funktionen während

der deutschen Besetzung des Ersten Weltkriegs ein. Majerus zielt in erster Linie jedoch auf

einen Vergleich zwischen den beiden Weltkriegen und versucht herauszuarbeiten, inwiefern

5 DAVIS, Belinda J., Home Fires Burning. Food, Politics, and Everyday Life in World War I Berlin. Chapel Hill 2000, S. 12 & 100. 6 DAVIS, Home (Anm. 5.), S. 12. 7 Ebd. S. 13-14. 8 Ebd. S. 99. 9 STEIN, Volker, Die Entwicklungsgeschichte der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz und seiner Vorgängergebiete. Frankfurt 2012, S. 30; SCHOENTGEN, Marc, Diener des Staates. Funktions- und Strukturwandel der luxemburgischen Gendarmerie im 19. Jahrhundert. 1840-1914. In: TRAUSCH, Gilbert [u.a.] (Hg.), La gendarmerie au Luxemburg/ Die Gendarmerie in Luxemburg. 1797-1997. Luxemburg 1997, S. 79-219, bes. S. 177. 10 STEIN, Entwicklungsgeschichte (Anm. 9), S. 31. 11 Ebd. S. 32-33.

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sich beispielsweise die Tätigkeiten der Polizei von 1914 bis 1918 von denen der Kollegen

von 1939 bis 1945 unterscheiden. Er gelangt unter anderem zum, für die hier vorliegende

Arbeit interessanten Schluss, dass es den Deutschen während den beiden Besetzungsphasen

nicht möglich war alle öffentlichen Institutionen und deren Aufgaben zu übernehmen.12

Allerdings spielt die Frage nach der Kooperation mit dem Besatzer eine große Rolle.13

Ebenso untermalt Majerus die Bedeutung der, sich „(...) en expansion (...)“ befindenden

Gendarmerie sowie der ab 1919 auftauchenden „(...) police judiciaire (...)“ und verdeutlicht

die Grenzen von zu starr formulierten Sichtweisen bezüglich der Geschehnisse während der

beiden Weltkriege.14

Ein Historiker, welcher sich auf die Geschichte der Gendarmerie und Polizei aus Frankreich,

Belgien und den Niederlanden spezialisiert hat, ist Jonas Campion, Dozent an der Université

catholique de Louvain (Belgien). Unter anderem in seinem diesjährigen Artikel bezüglich des

belgischen Polizeiapparates von 1830-2010 spricht er davon, dass sich ab 1914 der Polizei-

und Gendarmerieapparat auf dem Weg der Zentralisierung, Militarisierung und

Professionalisierung befand. Ebenso bildete die Gendarmerie ein wesentliches Element der

Festigung des Zentralstaates seit dem 19. Jahrhundert.15

Laut Campion übernahmen belgische Gendarmen ordnungswahrende sowie militärtechnische

Aufgaben.16 Sie sind direkt mit dem Vormarsch der Deutschen konfrontiert worden, mussten

bereits am 4. August 1914 den Rückzug der belgischen Truppen betreuen und machten

demnach gänzlich andere Erfahrungen als ihre französischen Kollegen.17

Anders als im Zweiten Weltkrieg bestand der Kontakt zwischen belgischer und französischer

Regierung sowie der jeweiligen Gendarmerie weiterhin. Dies förderte laut Campion das 12 MAJERUS, Benoît, Occupations et logiques policière. La police bruxelloise en 1914-1918 et 19140-1945. Brüssel, 2007, S. 361. 13 MAJERUS, Occupations (Anm. 12), S. 348. 14 Ebd. S. 350 & 363-364. 15 UNIVERSITÉ CATHOLIQUE DE LOUVAIN, M. Jonas Campion. Online: http://goo.gl/X3PDEI (Stand: 26.03.2015); CAMPION, Jonas. Militaires, « prévôts » et policiers: les multiples tâches des gendarmes belges autour de la Grande Guerre. In: Revue de la Gendarmerie Nationale 252 (2015), S. 53-61, bes. S. 53; CAMPION, Jonas [u.a.], L'appareil policier en Belgique (1830-2010). In: DE KOSTER, Margo, ROUSSEAUX, Xavier/ HEIRBAUT, Dirk (Hg.), Twee honder jaar Justitie. Historische encyclopedie van de Belgische Justitie/ Deux siècles de justice. Encyclopédie historique de la justice belge. (Justice et société/ Justitie en Samenleving). Bruges 2015, S. 1-41, bes. S. 15-16; CAMPION, Jonas. Les gendarmeries ouest-européennes et le contrôle territorial à la sortie des guerres mondiales (Belgique, France, Pays-Bas, 1914-1950). In: LIVIO, Antonielli (Hg.), Tra polizie e controllo del territorio: alla ricerca delle discontinuità. Mailand 2015, bes. S. 1 (unveröffentlichtes PDF-Dokument). 16 CAMPION, Militaires (Anm. 15), S. 53-55 & 57. 17 Ebd. S. 53-54; CAMPION, Appareil (Anm. 15), S. 15-16; CAMPION, Jonas/ ROUSSEAUX, Xavier, Introduction. Les justices militaires à l'épreuve des Guerres mondiales. In: BERLIÈRE, Jean-Marc [u.a.] (Hg.), Justices militaires et guerres mondiales (Europe 1914-1950)/ Military Justices and World Wars (Europe 1914-1950) (Histoire, Justice, société). Louvain-la-Neuve. 2013, S. 9-38, bes. S. 23.

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gegenseitige Vertrauen und gab den Gendarmen das nötige Durchsetzungsvermögen

innerhalb der Bevölkerung. Hinzu kam, dass die belgischen Beamten bei der Rückkehr der

Siegesmächte von der „(...) aura du vainqueur (...)“ profitierten und eine neudefinierte und

gestärkte Gendarmarie zur zentralen politischen Macht in Belgien wurde.18

In den Niederlanden nahm die Gendarmerie eine ebenso interessante Position ein. Als

neutrales Land mobilisierte es dennoch seine als Koninklijke Marechaussee bekannte

Gendarmerie und schützte seine Grenzen, sicherte die Kontrolle von Ausländern und

Kriegsdienstverweigerern. Auch wurden die niederländischen Gendarmeriekräfte mit

sozialen Risiken und der Sorge einer Ausdehnung der russischen Revolution im eigenen Land

konfrontiert.19

Die Gendarmen der Nachbarländer nahmen somit weitgehend durch den Krieg beeinflusste

Aufgaben während des Ersten Weltkrieges ein.

1.2.2 Nationale Historiographie

Die nationale Historiographie bezüglich der luxemburgischen Gendarmerie und deren

Tätigkeiten während des Ersten Weltkrieges beschränken sich auf nur sehr wenige Werke,

welche zum Großteil von ehemaligen Gendarmen für die Gendarmerie verfasst worden sind.

Demnach ist der wissenschaftliche Nutzen oft nicht sofort greifbar oder fehlt sogar komplett.

Andere Werke beschäftigten sich nur nebensächlich mit dem Begriff der luxemburgischen

Gendarmerie, liefern dennoch einige sehr interessante Fakten und ergänzen die unmittelbar

folgenden Ergebnisse der wissenschaftlichen Recherche, welche für das Ausarbeiten der hier

vorliegenden Arbeit betrieben worden ist.

Ein luxemburgischer Historiker und Archivar, welcher über die luxemburgische Gendarmerie

in der entsprechenden Zeitperiode geschrieben hat, ist Paul Spang. In seinem Artikel La force

armée luxembourgeoise de 1881 à 1940 aus der Zeitschrift Hémecht (1981) gewährt Spang

kurze Einblick in, für die hier vorliegende Arbeit wichtigen Bereiche, beleuchtet die

Truppenstärke der bewaffneten Macht (140 Mann sowie 170 Mann aus der Freiwilligen-

Kompanie20) und geht auf die Tätigkeiten der Gendarmen während des Krieges ein.21

18 CAMPION, Gendarmeries (Anm. 15), S. 3-4; CAMPION, Militaires (Anm. 15), S. 56 & 58. 19 CAMPION, Gendarmeries (Anm. 15), S. 5; Wie zu erkennen sein wird, wurde die luxemburgische Gendarmerie mit der etwa gleichen Thematik konfrontiert. Vgl. hierzu: Kapitel 2.2.7 Innenpolitische Kontrolle/ Berichterstattung. 20 Vgl. hierzu auch: WEBER, Josiane, »Wie ein Tornado entfesselter Gewalten«. Die deutsche Invasion Luxemburgs am 2. August 1914 und ihre Folgen. In: LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane (Hg.) Luxemburg und der Erste Weltkrieg. Literaturgeschichte(n). Mersch 2014, S. 12-57, bes. S. 24 & 27.

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In Bezug auf die Besetzung Luxemburgs durch deutsche Truppen ab dem 2. August 1914

unterstreicht Spang, dass „La résistance militaire à l’envahisseur de 1914 avait été

symbolique et comment aurait-il pu en être autrement?“. Die Gendarmerie, die laut Spang

ohnehin schon sehr viele Verpflichtungen hatte, musste durch die Geschehnisse des Krieges

sowie die Versorgungssituation des Großherzogtums verstärkt auf die Mitglieder der

Freiwilligen-Kompanie zurückgreifen. Diese wurden verstärkt mit generellen

Überwachungsmissionen betraut. Gegen Ende des Krieges, am 12. Juni 1918, wurde

dementsprechend durch Beschluss der Regierung eine Kommission gegründet, welche

Vorschläge zur Verbesserung der Gesetzgebung und Normen der bewaffneten Macht machen

sollte.22

Werke, welche wiederum von Gendarmen für Gendarmen geschrieben wurden, sind wie

bereits erwähnt häufiger anzutreffen als gleich folgende, rein wissenschaftlich-historische,

Werke von Historikern. Alain Duschene verfasste beispielsweise in seiner Abschlussarbeit La

Gendarmerie Grand-Ducale „(...) pour l’obtention du titre de licencié en sciences sociale et

militaires (…)“ aus dem Jahre 1983 einige Worte bezüglich der Gendarmerie im Ersten

Weltkrieg. Duschene gibt hier Folgendes an: „(...) La Force Armée du Grand-Duché est

demeurée intacte et continué(e) à vivre durant toute la guerre de 1914 à 1918, et ceci malgré

l’occupation permanent du territoire luxemburgeois par les troupes allemandes,

contrairement à ce qui s’est passé vingt-deux ans plus tard (…)“. Demnach unterstützt

Duschene die in dieser Forschungsarbeit aufgestellte These. Der Unterschied zwischen dieser

Arbeit und jener von Duschene liegt darin, dass er in keiner Weise Quellen angibt und mit

diesem Satz die Thematik des Ersten Weltkrieges für ihn erledigt ist.23 Es hat also ganz den

Anschein als würde Duschene unter anderem die Zeit von 1914 bis 1918 als eine anhaltende

Konstante in der Geschichte der luxemburgischen Gendarmerie sehen. Die Thematik weiter

zu beleuchten scheint in diesem Sinne also unnötig gewesen zu sein.

Die mitunter ausführlichsten Werke, welche von Mitgliedern der Gendarmerie für die

Gendarmerie Luxemburgs geschrieben wurden, sind die von Fernand Froehling. Die Werke

des, zum Zeitpunkt ihrer Erstellung, noch aktiven Gendarmen und heute ehemaligen

21 SPANG, Paul, La force armée luxembourgeoise de 1881 à 1940. In: ARCHIVES DE L’ÉTAT, Commémoration du Centenaire de la réorganisation de la Force Armée Luxembourgeoise par la Loi du 16 février 1881. Luxemburg 1981, S. 5-31, bes. S. 11; Es gab sogar, so Spang, die Möglichkeit bei außergewöhnlichen Zuständen, die Stärke der bewaffneten Macht temporär auf 250 Männer zu erhöhen. 22 SPANG, Force (Anm. 21), S. 18. 23 DUSCHENE Alain, La Gendarmerie Grand-Ducale. Travail de fin d’études présenté pour l’obtention du titre de licencié en sciences sociale et militaires. Luxemburg 1983, S. 10.

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Adjudant-Chef der luxemburgischen Gendarmerie sowie Gründer der A.s.b.l. Secours

Mutuels du Corps de la Police Grand-Ducale 24, können also nicht als rein objektive

Erzählungen betrachtet werden. Seine Verbindung zur Gendarmerie und der Police Grand-

Ducale ist allgegenwärtig und demnach eine nicht zu vernachlässigende Tatsache, welche

während der Lektüre seiner Arbeiten stets zu berücksichtigen ist. Ebenso wäre die

Bezeichnung eines akademischen Historikers oder Forschers nicht zu 100 % zutreffend.

Vielmehr ist Froehling ein sehr ambitionierter Privathistoriker und Sammler. Dies mindert

jedoch, wie unter anderem nach den nun folgenden Zeilen zu erkennen sein wird, in keiner

Weise die bereits erarbeiteten Ergebnisse Froehlings. Er verfasste ein, die gesamte

Geschichte der Gendarmerie abdeckendes, dreiteiliges Werk mit dem Titel Livre du

Centenaire (1990 bis 1991). Allerdings sind in dem insgesamt über 1000-seitigen Werk nur

relativ wenige Informationen bezüglich der luxemburgischen Gendarmerie und deren

Tätigkeiten und Aufgaben während des Ersten Weltkrieges auszumachen.25

Im dritten Band Berittene Gendarmerie in Luxemburg. Teil 2: 1815-1945 geht Froehling

verstärkt auf die Gendarmerie und die Geschehnisse des Ersten Weltkrieges ein. Er berichtet

von „(...) Kriegsereignissen (...) und (den) nachfolgenden Unruhen unter der Bevölkerung (,

welche) das Leben unserer damaligen Gendarmen und Freiwilligen (nicht) leichter (...)

(machten) (...)“. Politisch, wirtschaftlich und ideologisch soll es eine „(...) verwirrende (...)“

Zeit gewesen sein, bezüglich welcher „(...) Kenner der Materie zu den verschiedensten

Schlüssen (...)“ gelangen, so Froehling. Wer diese sogenannten „Kenner der Materie“ sind

und zu welchen Schlüssen diese gelangen bleibt unbeantwortet. Ebenso weist der ehemalige

Adjudant-Chef der luxemburgischen Gendarmerie auf die komplizierte

Lebensmittelversorgung der Großherzogtums während des Ersten Weltkrieges hin und zieht

den Schluss, dass im Zuge dieser die Diebstähle von 1914 (228) bis 1917 (853) um ein

Vielfaches gestiegen sind. Allerdings fehlt auch hier eine konkrete Quellenangabe.26 Das

hauseigene Werk der Gendarmerie La Gendarmerie au Luxembourg, 1798-1935 aus dem

Jahre 1935 gibt nämlich deutlich höhere Zahlen (1914 - 1011 Diebstähle und 1917 - 4136

24 FROEHLING, Fernand, Secours Mutuels du Corps de la Police Grand-Ducale. Contact. Online: http://goo.gl/OJ5RKB (Stand: 19.06.14). 25 FROEHLING, Fernand [u.a.] Hg., Livre du centenaire. Association de secours mutuels du corps de la gendarmerie Grand-Ducale. 1890-1990 (Livre du centenaire, Bd. 1). 3 Bde. Luxemburg 1990; FROEHLING, Fernand, Livre du centenaire. Berittene Gendarmerie in Luxemburg. Teil 1: 963-1815. (Livre du centenaire, Bd. 2). 3 Bde. Luxemburg 1990; FROEHLING, Fernand, Livre du centenaire. Berittene Gendarmerie in Luxemburg. Teil 2: 1815-1945. (Livre du centenaire, Bd. 3). 3 Bde. Luxemburg 1991. 26 FROEHLING, Livre du centenaire, Bd. 2 (Anm. 25), S. 237.

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Abb. 2: Luxemburgische Gendarmen und deutsche Polizeibeamte (Unbekanntes Datum)

Diebstähle) als Froehling an und zeigt dennoch die gleiche Entwicklung. 27 Weitere

Informationen bezüglich des Ersten Weltkrieges liefert Froehling, trotz der im Titel

vielversprechenden Zeitangabe von 1815-1945, nicht.

Froehling liefert allerdings noch den, historiographisch betrachtet, wichtigsten Anhaltspunkt

um das Kapitel bezüglich der nationalen Historiographie zu vervollständigen. Die Rede ist

von dem Artikel Wahrer der Ordnung. Bewegte Zeiten während und zwischen zwei

Weltkriegen. 1914-1915 im Sammelband La Gendarmerie au Luxembourg/ Die Gendarmerie

in Luxemburg. 1797-1997 von Gilbert Trausch (1997).28 In diesem Artikel äußert er eine

interessante und für die hier vorliegende Forschungsarbeit unterstützende These: „(...) Die

Gendarmerie als eine der öffentlichen Institutionen, konnte (...) ihre bisherigen Aufgaben

nicht nur in vollem Umfang weiterhin ausüben, sondern wurde im Laufe der Jahre mit

zusätzlichen Missionen betraut. (...)“.29

Die ersten 15 Seiten des Artikels behandeln konkret die Zeit des Ersten Weltkrieges und

liefern eine Menge äußerst interessanter Anhaltspunkte bezüglich der Gendarmerie und deren

Tätigkeiten und Aufgaben während der Jahre 1914 bis 1918. Seine Arbeit konzentriert sich

darauf, einen generellen Überblick über die Zustände innerhalb der Gendarmerie sowie deren

unmittelbarem Umfeld während und zwischen

den zwei Weltkriegen zu vermitteln.

So behandelt er Themen wie den deutschen

Einmarsch in Luxemburg 30 , das Verhältnis

zwischen luxemburgischen Beamten und „(...)

deutschen Kommandostellen und Ortswachen

(...)“31, welches er als „(...) zufriedenstellend

(...)“ (Abb. 2) bezeichnet, einige kriegsbedingte

Aufgabenbereiche der luxemburgische Gendarmerie 32 , sowie im Zuge der deutschen

Besatzung sich herauskristallisierende Einschränkungen (Patrouillier-Verbote, usw.),

27 FORCE ARMÉE DU GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG, La Gendarmerie au Luxembourg: 1798-1935. Luxemburg 1935, S. 255. 28 FROEHLING, Fernand, Wahrer der Ordnung. Bewegte Zeiten während und zwischen zwei Weltkriegen. 1914-1945. In: TRAUSCH, Gilbert [u.a.] (Hg.), La gendarmerie au Luxemburg/ Die Gendarmerie in Luxemburg. 1797-1997. Luxemburg 1997, S. 229-248. 29 FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 233. 30 Ebd. S. 231-232 & 235. 31 Ebd. S. 233. 32 Beispielsweise die Sichtung von Trümmern, dem Niederschreiben von Zeugenaussagen sowie dem Verfassen von Mitteilungen an Familienangehörige, welche durch einen Bombenangriff ein Familienmitglied verloren hatten. Vgl. hierzu: FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 235; Vgl. hierzu: LIEB, Daniela, »Unsägliche Mühe in

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respektiv erweitere Rechte der Gendarmerie.33 Ebenso schneidet Froehling die komplizierte

Lebensmittelversorgung des Großherzogtums, die zunehmende Steigerung der Diebstähle

und Überfälle34, sowie die aufgrund von erweiterten Aufgabenstellungen aufkommenden,

„problematischen“ Arbeitsbedingungen an.35

Froehling liefert also eine Reihe von hochinteressanten Anhaltspunkten, welche durch

vertiefende und weitreichendere Quellenarbeit detaillierter analysiert werden müssen und es

ermöglichen, die bereits angeklungenen Fragestellungen zu beantworten und die erwähnten

Thesen zu hinterfragen beziehungsweise diese zu bestätigen oder zu widerlegen.

Deutlich rezentere und historisch-wissenschaftliche Werke lassen sich im Zuge des 100-

jährigen Zurückliegens des Ersten Weltkrieges, wie oben angegeben, auch ausmachen. Ein

Werk welches demnach äußerst rezent (2014) ist und aus luxemburgischer Sicht die

Geschehnisse des Ersten Weltkrieges versucht zu analysieren ist das von Daniela Lieb, Pierre

Marson und Josiane Weber. Der Sammelband Luxemburg und der Erste Weltkrieg.

Literaturgeschichten befasst sich in erster Linie jedoch mit der Betrachtung durch das

Spektrum der, im Titel bereits erwähnten, Literaturgeschichte.36 Nichtsdestotrotz behandelt

das Werk einige sehr interessante Themen betreffend der Gendarmerie von 1914 bis 1918,

welche berücksichtigt werden müssen.

So geht Weber in einem Artikel des Sammelbandes darauf ein, dass während des Ersten

Weltkrieges „(...) die Selbständigkeit Luxemburgs und die Hoheitsrechte seiner Institutionen

(...)“ weiterhin bestanden, doch laut der Interpretation des deutschen Generalstabs,

Luxemburg sich unter deutscher Militärgerichtsbarkeit befand. Demnach übten deutsche

Militärbehörden eine „(...) beschränkte Polizeigewalt (in Luxemburg) aus (...)“. Diese

äußerste sich in der „(...) Überwachung der Grenzen, Presse, Bahn-, Telefon-, und

Telegrafenverbindungen, (...) (in der) Beobachtung >verdächtiger< Personen, (der

einer trostlosen Zeit«. Luxemburger Alltag 1914-1918. In: LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane (Hg.) Luxemburg und der Erste Weltkrieg. Literaturgeschichte(n). Mersch 2014, S. 104-149, bes. S. 139-140 & 143. 33 FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 233-234 & 240. 34 Ebd. S. 243. 35 Ebd. S. 236; Vgl. hierzu auch: WEBER, Josiane, Der Soldat und das Mädchen. In dem Roman Das hübsche Mädchen von Kayl beschreibt Erich Urban die Besatzungszeit aus der Sicht eines Deutschen. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 91-101, bes. S. 95. 36 LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane (Hg.) Luxemburg und der Erste Weltkrieg. Literaturgeschichte(n). Mersch 2014.

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Festnahmen) von flüchtigen Kriegsgefangenen und Deserteuren sowie (der) Verhinderung

von Streiks (...)“.37

Nicht weniger wichtig für die Analyse der Aufgabenbereiche und Tätigkeiten der

luxemburgischen Gendarmerie von 1914-1918 ist die Anmerkung von Weber, dass Militär-

und Zivilpersonen bei Hoch- oder Kriegsverrat der deutschen Gerichtsbarkeit unterworfen

waren und somit vom Gericht der stellvertretenden 30. Infanterie Brigade in Trier abgeurteilt

wurden. Für die Gendarmerie gleichermaßen interessant waren wahrscheinlich die von

Weber behandelten Befehle, die Oberst Richard Karl von Tessmar, welcher seit Januar 1915

Befehlshaber der Besatzungstruppen in Luxemburg gewesen ist, von seiner Führung erhalten

hatte. Tessmar sollte für den Schutz der Grenzen, Bahnlinien und Fabrikanlagen sorgen,

sowie die Organisation der Kriegsverpflegung und Festsetzung von Kriegsschäden

übernehmen. Damit einher geht die Erläuterung von Weber, dass deutsche Soldaten Bürger

des Großherzogtums wegen Spionageverdacht verhafteten. Ebenso gab es Verhaftungen

wegen vermutlichen Komplotten gegen die Sicherheit der deutschen Armee, Telegrafieren

ohne Draht, Beleidigung des deutschen Heeres bzw. des deutschen Kaisers, frankophilen

Äußerungen, Beschäftigungen von französischen Soldaten, Veröffentlichungen von anti-

deutschen Schriften, Transport von Briefen, unerlaubtem Überschreiten der Grenze,

Lebensmitteldiebstahl, Aufruf zum Aufstand, Sabotage von Maschinen sowie

Zusammenarbeit mit der Entente.38

Abschließend sind weitere, äußerst interessante Themen in Bezug auf die luxemburgische

Gendarmerie zur Zeit des Ersten Weltkrieges in einem weiteren, rezenten Werk bezüglich der

Thematik „Luxemburg und der Erste Weltkrieg“ zu finden. Die Rede ist von dem

Sammelband Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918/ Krieg(e) in Luxemburg, welcher von

Benoît Majerus, Charel Roemer sowie von Gianna Thommes im Jahre 2014 herausgegeben

wurde.39

Hier spricht beispielsweise Gérald Arboit von der am 18. November 1916 gegründeten

„Brigade mobile“, welche ihm zufolge für die Kontrolle und Überwachung von Ernte und

Vieh zuständig war. Dies im Zusammenhang mit der Lebensmittelversorgungspolitik des

37 WEBER, Tornado (Anm. 20), S. 61-62. 38 Ebd. S. 69; ANlux, AE-567-0148, Verzeichnis der Personen, welche im Grossherzogtum von den deutschen Behörden verhaftet, in Deutschland abgeurteilt wurden und sich dort in Haft befinden, Ohne Datum, Ohne Ort. 39 ARBOIT, Transition (Anm. 3).

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Großherzogtums. Allerdings sei diese Aufgabe der Gendarmerie von der Bevölkerung nie

besonders ernst genommen worden.40

Zusätzlich war die luxemburgische Gendarmerie mit der allgemein wirtschaftlichen

Kontrolle, also der Kontrolle des Lebensmittelexportes beauftragt. Arboit gibt an, dass der

von den deutschen Militärbehörden geführte Schmuggel von Luxemburg aus per Paketpost

ins Deutsche Reich abgewickelt wurde. Berichte und Protokolle der luxemburgischen

Gendarmerie führten laut Arboit des Öfteren zu diplomatischen Krisen.41

Ein weiterer Artikel des Werkes von Majerus, Roemer und Thommes geht sehr kurz auf eine

andere Aufgabe der damaligen Polizei- und Gendarmeriekräfte ein. Sandra Camarda gibt in

ihrem Artikel bezüglich der Darstellung von Kriegsschäden auf Luxemburger Ansichtskarten

des Ersten Weltkrieges an, dass „(...) Polizeibeamte (nach einem Bombenangriff) auf der

Suche nach Opfern (waren) oder die Straßen von Schutt (befreiten) (...)“.42

Auch der Artikel des Masterstudenten Sam Klein43, bezüglich der Prostitution in Luxemburg

zur Zeit des Ersten Weltkrieges enthält einige, für den historiographischen Kontext dieser

Arbeit wichtige Informationen betreffend der Gendarmerie.44 In einer privaten Nachricht,

welche Klein über das soziale Netzwerk Facebook übermittelte, fügt er zu seinem Artikel im

Werk von Majerus, Roemer und Thommes hinzu, dass er bei seinen Angaben „(...) nicht

genau auf die Differenz zwischen Polizei und Gendarmerie geachtet habe (...)“45. Ebenso

sollen sowohl Polizei-, als auch Gendarmeriestationen am 4. September 1914 vom damaligen

Staatsanwalt Berg dazu aufgefordert worden sein, Berichte bezüglich der jeweiligen Sachlage

der Prostitution anzufertigen.46

Des Weiteren ermahnten, Klein zufolge, nicht nur Polizisten, sondern auch Gendarmen

zahlreiche Frauen wegen des Verdachts auf Prostitution. Sie konnten wegen der damaligen

Gesetzeslage allerdings nichts Konkretes gegen diese unternehmen. In diesem

Zusammenhang unterstreicht Klein sogar die gute Zusammenarbeit zwischen Gendarmen und

40 Ebd. S. 86; Vgl. hierzu: LIEB, Mühe (Anm. 32), S. 127; Im Kapitel 2.2.3 Aufstellung von mobilen Kontrollbrigaden wird detaillierter auf diese Thematik eingegangen. 41 ARBOIT, Transition (Anm. 3), S. 86. 42 CAMARDA, Sandra, Zerstörte Postkartenidylle. Die Darstellung von Kriegsschäden auf Luxemburger Ansichtskarten. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 33-43, bes. S. 40. 43 MAJERUS/ ROEMER/ THOMMES, Guerre(s) (Anm. 1), S. 197. 44 KLEIN, Sam, Wüste Orgien im Großherzogtum? Prostitution in Luxemburg zur Zeit des Ersten Weltkrieges. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 139-147. 45 KLEIN, Sam, Facebook-Nachrichten an Marc Steffen. 31.03.2015, 21:16 Uhr. Online: https://goo.gl/vV3CbI (Stand: 01.04.2015). 46 KLEIN, Orgien (Anm. 44), S. 140; KLEIN, Facebook (Anm. 45).

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Polizisten sowie die Tatsache, dass die luxemburgische Regierung mit dem Memorial N° 72

vom 25. August 1915 beschlossen hatte, dass auch Gemeinden mit unter 1.500 Einwohnern

beschließen dürfen, keine weiblichen Bedienungen mehr in Hotels und Schankwirtschaften

zuzulassen. Dies, um der Prostitutions-Problematik etwas entgegenzusetzen. Klein zufolge

wurden zuvor vor allem Gendarmerie- und Polizeistationen diesbezüglich um ihre jeweilige

Meinung gefragt.47

Letztlich gibt Charel Roemer einen weiteren Hinweis auf eventuelle Probleme, welche die

Gendarmerie im Zusammenhang mit dem Aufrechterhalten der Ordnung in

Extremsituationen gehabt haben könnte. Er spricht über die Bildung von Milizen, welche es

sich selbst zur Aufgabe gemacht hatten die Häuser, Felder und sogar die Grenzen des Landes

zu beschützen und uns demnach an der Autorität der Gendarmerie zweifeln lassen.48

Des Weiteren beschreibt Roemer, wie ein Streik der Arbeiter des Luxemburger Berg- und

Hüttenarbeiter-Verbandes aus Esch an der Alzette im Jahre 1917 dazu geführt hat, dass das

deutsche Militär eingreifen musste. Diese halfen den Gendarmen den Streik niederzuschlagen

und wieder für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Um den steigenden Lebensmittelpreisen,

welche unter anderem durch die sogenannten „Hungerwinter von 1916 bis 1917“ gefördert

wurden, entgegenzuwirken, protestierten die Arbeiter für eine Erhöhung der Löhne. Die

Gendarmerie allein war somit nicht in der Position die Massen zu beruhigen.49

1.3 Methodik und Archivarbeit

Um den Aufbau der Forschungsarbeit, sowie die allgemeine Herangehensweise an die

Thematik besser nachvollziehen zu können, soll dieses Kapitel konkrete Aufschlüsse

hinsichtlich der angewandten Methodik und durchgeführten Archivarbeit liefern.

Zu Beginn der Forschungsarbeit wurde in erster Linie geprüft, welche Forschungsansätze

bezüglich der ausgesuchten Thematik bereits bestehen und wie weit diese gehen. Es dauerte

eigentlich nicht lange bis sich herausstelle, dass das Thema ein bis dato größtenteils

unerforschtes Gebiet der luxemburgischen Geschichte des 20. Jahrhunderts darstellt. Erster

großer Anhaltspunkt wurde der, bereits im vorigen Kapitel analysierte Artikel von Fernand

47 KLEIN, Orgien (Anm. 44), S. 144; KLEIN, Facebook (Anm. 45); SERVICE CENTRAL DE LA LÉGISLATION, Mémorial du Grand-Duché de Luxembourg. N° 72. 25.05.1915. Online: http://goo.gl/n1l5Or (Stand: 01.04.2015). 48 ROEMER, Brot (Anm. 3), S. 116; Vgl. hierzu auch: FROEHLING, Livre du centenaire, Bd. 2 (Anm. 25), S. 243 & 245. 49 ROEMER, Brot (Anm. 3), S. 123; BRAUN, Michael, Die luxemburgische Sozialgesetzgebung bis zum Zweiten Weltkrieg. Entwicklung, Probleme und Bedeutung (Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte, Bd. 15). Stuttgart 1982, S. 41; BLAU, Histoire (Anm. 3), S. 38-39.

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Froehling im Sammelband von Gilbert Trausch. 50 Die ebenso bereits geschilderte

Problematik des Artikels von Froehling war letztlich der Auslöser für, ein detailliertes und

weitreichenderes Aufarbeiten der Materie.

Am 20. Oktober 2014 fand das erste Gespräch mit den beiden Tutoren Dr. Benoît Majerus

und Charel Roemer statt. Beide bestätigten die Notwendigkeit einer solchen Forschungsarbeit

sowie die Tatsache, dass die Archive bezüglich dieser Thematik noch in keiner Weise

wissenschaftlich gezielt aufgearbeitet wurden.

Anschließend wurde versucht eine Verbindung mit verschiedensten Kontaktpersonen der

ehemaligen Gendarmerie sowie der heutigen Police Grand-Ducale aufzubauen. Dies geschah

per Telefon, aber auch durch soziale Netzwerke wie etwa Facebook. Am 29. Dezember 2014

fand somit das Treffen mit Herrn Froehling statt. Dieser teilte bereitwillig sein Wissen und

bot seine Unterstützung bei weiteren Fragen und Rechercheversuchen an.

Des Weiteren war der Großteil der Anfangsphase der Verschaffung eines Überblickes

bezüglich des Quellenbestandes, also der vorhandenen Dossiers in den Archives nationales de

Luxembourg gewidmet. Um die 500 Quellen wurden hier eingesehen und eingescannt.

Hierunter befanden sich neben zahlreichen Berichten und Protokollen der luxemburgischen

Gendarmerie, auch viel Korrespondenz, schriftlich notierte telefonische Meldungen und

sonstige Notizen zwischen der Gendarmerie, der Regierung, anderen Behörden oder auch

noch Briefe von und an Zivilpersonen. Die eingescannten Quellen wurden allesamt analysiert

und Notizen diesbezüglich erstellt. Insgesamt 166 Seiten an sogenannten „Quellennotizen“

wurden angefertigt.

Am 2. und 3. Februar 2015 folgten weitere Termine mit vielversprechenden

Kontaktpersonen, welche unter anderem durch den DP-Deputierten André Bauler51 sowie

dem ehemaligen Gendarmen Erny Kohn ermöglicht worden sind. Herr Bauler gab Herrn Paul

Heinrich-Mathias an. Dieser wiederum erlaubte die Kontaktaufnahme mit Herrn Charles

Hamen, Herrn Aloyse Harpes sowie Herrn Célestin Kremer. Jeder der drei hielt wichtige

Informationen und Tipps bereit, welche das Voranschreiten der Arbeit ermöglichten. Vor

allem das Treffen mit Herrn Kremer erweiterte den literarischen Quellenbestand.

Erny Kohn, welcher aufgrund meiner E-Mail an den Direktor des Militärmuseums in

Diekirch, Herrn Frank Rockenbrod52, von demselben per E-Mail angeschrieben wurde,

50 Vgl. hierzu: FROEHLING, Wahrer (Anm. 28). 51 DEMOKRATESCH PARTEI, Fraktion. André Bauler. Online: http://goo.gl/Qx6iUG (Stand: 03.04.2015). 52 LËTZEBUERGER ARMÉI, Anerkennung für militärhistorisches Engagement. Online: http://goo.gl/k0EO8R (Stand: 03.04.2015).

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ermöglichte letztlich das Treffen mit Herrn Sylvain Defay vom Musée de la Police Grande-

Ducale sowie das mit Herrn Armand Ries vom Musée International d’Effets de Gendarmerie

et de Police. Beide erweiterten den Quellen- sowie Literaturbestand der hier vorliegenden

Arbeit.

Diesen Quellen- und Literaturbestand in, für die Arbeit nützliche, Notizen umzuwandeln war

einer der letzten Schritte bevor die eigentliche Schreibarbeit beginnen konnte. Die Notizen

wurden so erstellt, dass ein gezieltes Wiederfinden mittels der verwendeten Office-Software

ohne weiteres möglich war. Eingescannte Quellen wurden nach einem strikten System

katalogisiert um weitere Arbeiten damit zu erleichtern. Literatur- sowie

Quelleninformationen wurden ebenso mit den für das Dokument entsprechenden

Seitenzahlen versehen. Dementsprechend konnte anschließend größtenteils mit zwei

Dokumenten, welche sich zusammen ungefähr auf über 230 Seiten erstrecken, gearbeitet

werden.

Schließlich bestand ein letzter Schritt in der Archivarbeit darin, einen für die Öffentlichkeit

noch nicht zugänglichen Archivbestand der Gendarmerie, worunter sich auch Dokumente

von 1914 bis 1918 befinden, einzusehen. Dies war im Vorfeld allerdings mit einigen Hürden

verbunden. In erster Linie beriefen sich die Archives nationales de Luxembourg darauf, dass

diese Bestände noch nicht katalogisiert sind und generell Dokumente, welche nicht

katalogisiert wurden, unter keinen Umständen für außenstehende Personen zugänglich

gemacht werden. Frau Corinne Schroeder, Mitarbeiterin der Abteilung für zeitgenössische

Geschichte und Verwaltungsarchive 53 der Archives nationales de Luxembourg gab

telefonisch allerdings an, dass die Möglichkeit bestände diese Gendarmerie-Bestände

einzusehen. Dies aber nur mit einer speziellen, schriftlich angefertigten Erlaubnis des

Generaldirektors der Police Grand-Ducale 54 sowie der Direktorin der luxemburgischen

Nationalarchive, Frau Josée Kirps.55

Somit folgten mehrere Telefonate mit dem Service Communication et Presse der Police

Grand-Ducale und deren Leiterin, Frau Marie-Lyne Lange. Insgesamt zwei Briefe wurden an

den früheren und heute neuen Generaldirektor der luxemburgischen Polizei verfasst.56

53 ARCHIVES NATIONALES DE LUXEMBOURG (ANlux), Kontakte und nützliche Hinweise. Online: http://goo.gl/yiOLiw (Stand: 03.04.2015). 54 Der damalige Generaldirektor der Police Grand-Ducale war Romain Nettgen. Am 27. Februar 2015 wurde Philippe Schrantz neuer Generaldirektor der luxemburgischen Polizei. Vgl. hierzu: L’ESSENTIEL, Hier sagt der alte Polizeichef Adieu. Online: http://goo.gl/zLLsIa (Stand: 03.04.2015). 55 ANlux, Kontakte (Anm. 53). 56 STEFFEN, Marc, Brief an die Direktion der Police Grand-Ducale: Historesch Recherche – Accès op de Fong vun der Gendarmerie (Archives nationales de Lux.), 21.01.2015, Luxemburg; STEFFEN, Marc, Brief an die

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Zusätzlich wurden Frau Schroeder (ANlux) und Herr Defay (Polizei-Museum) mehrmals

kontaktiert. Letzterer sicherte seine Mitarbeit bei der Einsicht und Einarbeitung in die noch

nicht katalogisierten Bestände der Gendarmerie zu.

Nachdem die Police Grand-Ducale ihre, an gewisse Bedingungen geknüpfte Zusage

erteilte57, folgte eine relativ lange Bearbeitungszeit der ANlux. Zirka einen Monat später

erhielt der Service Communication et Presse der Police Grand-Ducale eine telefonische

Absage.

Die offizielle Antwort des Nationalarchives folgte einige Tage später und wurde vom

General-Direktor der Police Grand-Ducale an mich weitergeleitet.58 Hier drin waren noch

einmal die genauen Gründe der Absage festgehalten. Sicherheitsgründe, nicht vorhandene

Katalogisierung der fraglichen Bestände sowie die Unklarheit der aktuellen Gesetzgebung

verhinderten demnach die Freigabe der Dokumente. Ebenso zweifelte Frau Kirps an der „(...)

utilité de cette recherche (...)“ und war der Meinung, dass die vorhandenen Dokumente die

Forschungsarbeit nicht weiterbringen. Sie verwies diesbezüglich auf die Bestände des „(...)

Ministère de la Justice (...)“ sowie die des „(...) Ministère des Affaires étrangères (...)“.59

Diese äußerst unzufriedenstellende Nachricht veranlasste den Betreuer der hier vorliegenden

Forschungsarbeit dazu, sich per E-Mail bei Frau Kirps zu melden und die angeführten Punkte

größtenteils zu widerlegen. Frau Kirps antwortete auf die elektronische Nachricht von Herrn

Majerus und verwies auf die von ihr angegebenen Hindernisse, welche eine Konsultation des

noch nicht katalogisierten Bestandes der Gendarmerie unmöglich machte.60

Aufgrund der Richtlinien der ANlux konnte die Arbeit also nicht durch höchstwahrscheinlich

historisch äußerst wertvolle und bis dato noch nicht eingesehene Dokumente ergänzt werden.

Dies macht sich, wie im weiteren Verlauf der hier vorliegen Arbeit zu erkennen sein wird, in

Direktion der Police Grand-Ducale: Historesch Recherche – Accès op de Fong vun der Gendarmerie (Archives nationales de Lux.), 20.03.2015, Luxemburg. 57 SCHRANTZ, Philippe (Directeur Général de la Police Grand-Ducale), Brief an Marc Steffen, Recherche sur l’histoire de la Gendarmerie dans les archives nationales de Luxembourg, Réf. 2015/2839/28 SCP-MLE, 30.03.2015, Luxemburg. 58 KIRPS, Josée (Directrice des archives nationales de Luxembourg), Brief an Philippe Schrantz (Directeur Général de la Police Grand-Ducale), Dossier suivi par: JK/cs, Réf. 80cx986a9, 30.04.2015, Luxemburg; SCHRANTZ, Philippe (Directeur Général de la Police Grand-Ducale), Brief an Marc Steffen, Réf. 2015/2839/1578/SEM-MG, Annexe: Lettre de Madame la Directrice des Archives Nationales du 30 avril 2015, 06.05.2015, Luxemburg. 59 KIRPS, Brief (Anm. 58), S. 1-2. 60 MAJERUS, Benoît, Accès aux archives de la police et da gendarmerie, E-Mail an Frau Josée Kirps (Direktorin der ANlux), 07.05.2015, 18:38 Uhr, Luxemburg; KIRPS, Josée (Direktorin der ANlux), Fonds d’archives de la gendarmerie et de la police, E-Mail an Herrn Dr. Benoît Majerus, 11.05.2015, 15:08 Uhr, Luxemburg.

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einigen Kapiteln durch fehlende periodische Abschnitte (Monate und sogar Jahre) bemerkbar,

stellte aber in keiner Form den Abbruch, beziehungsweise einen Einbruch der historisch-

wissenschaftlichen Recherchen und der bisherigen Arbeit dar. Die restlichen historischen

Quellen stellten eine gute und stabile Grundlage dar um die Forschungsarbeit weiterzuführen.

Es hinterlässt allerdings einen faden Beigeschmack und zeigt eventuell, inwiefern

historischen Recherchen immer noch, scheinbar unüberwindbare, administrative Hindernisse

im Weg stehen.

1.4 Historischer Kontext

Die Analyse des politischen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Aspektes soll dazu

beitragen die Geschehnisse im Großherzogtum rund um den Ersten Weltkrieg (2. August

1914 – 11. November 1918)61 und die Tätigkeiten der luxemburgischen Gendarmerie besser

einordnen zu können.

Der Londoner Vertrag vom 11. Mai 1867 stellt den Anfang dar. Ab diesem Datum galt

Luxemburg, ein ca. 2600 Quadratkilometer großes Land, in welchem im Jahre 1910 ca.

260.000 Menschen lebten62, als neutrales Land. Die militärisch wichtige Festung wurde

geschleift und Luxemburg demilitarisiert. Luxemburg wurde politisch unabhängig. Diese

Neutralität wurde von fünf Schutzmächten, unter ihnen Österreich-Ungarn, Frankreich,

England, Deutschland und Russland, garantiert und sollte Luxemburg im Falle von weiteren

Kriegen schützen.63 An eine, aus luxemburgischer Sicht, militärische Verteidigung gegen die

am 2. August 1914 beginnende deutsche Besatzung war somit nicht zu denken.64

61 EIFFES, Émile, Die revolutionäre Bewegung in Luxemburg: 1918-1919. Erinnerungen von Émile Eiffes. Luxemburg 1933, S. 16 & 27; FABER, Ernest, Luxemburg im Krieg 1914-1918. Luxemburg 1932, S. 3 & 164; FLOHR, Jean-Pierre, Kriegstagebuch eines neutralen in Luxemburg-Stadt. Flüchtig niedergeschriebene Aufzeichnungen und Stimmungen (2 Bde.) Bd. 1. Esch/Alzette 1921, S. 192; FLOHR, Jean-Pierre, Kriegstagebuch eines neutralen in Luxemburg-Stadt. Flüchtig niedergeschriebene Aufzeichnungen und Stimmungen (2 Bde.) Bd. 2. Esch/Alzette 1921, S. 194; WEBER, Batty, Aus dem Wartezimmer des Krieges. Neutrale Kalenderblätter. Luxemburg 1916, S. 19; WEBER, Tornado (Anm. 45), S. 23; WEBER, Josiane, »Mir sin net me’ Här a Mêschter am êgenen Haus!«. Luxemburg unter deutscher Okkupation. In: LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane (Hg.) Luxemburg und der Erste Weltkrieg. Literaturgeschichte(n). Mersch 2014, S. 58-103, bes. 60; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 23; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 53 & 98; BLAU, Histoire (Anm. 3), S. 59; BNL, Luxemburger Wort, n° 215, 03.08.1914. Die weiteren Operationen. In Wasserbillig. Online: http://goo.gl/BlV8kj (Stand: 04.04.2015); BNL, Tageblatt N° 179 (Anm. 62); FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 243. 62 TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 47; INSTITUT NATIONAL DE LA STATISTIQUE ET DES ETUDES ECONOMIQUES DU GRAND-DUCHE DU LUXEMBOURG (STATEC), Population par canton et commune 1821-2015. Online: http://goo.gl/xxeUP4 (Stand: 02.06.2015). 63 CAMARDA, Postkartenidylle (Anm. 42), S. 37; ADAM, Ferd, La neutralité luxembourgeoise et l’invasion allemande. Luxemburg. 1918, S. 4-5 & 13; FROEHLING, Wahrer (Anm 28), S. 231; WEBER, Här (Anm. 61), S. 60; PAULY, Michel, Geschichte Luxemburgs. Luxemburg 2011, S. 82; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 23; SPANG, Force (Anm. 21), S. 3; SPANG, Paul, Une conséquence du traité de Londres de 1867. La Réforme de la Force Armée Luxembourgeoise. In: AMICALE DE LA GENDARMERIE, A l’occasion de l’anniversaire de

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Trotz der vorgegebenen Neutralität wurde am 16. Februar 1881 eine bewaffnete Macht, das

sogenannte „(...) Corps de Gendarmes et de Volontaires (...)“ gegründet. Diese war, laut Paul

Spang allerdings mit dem Geist des Londoner Vertrages im Einklang. Luxemburg durfte

nämlich genügend Truppen besitzen um die eigene Ordnung im Land garantieren zu können.

Diese bewaffnete Macht bestand aus einer bereits existierenden Gendarmerie-Kompanie

sowie einer Freiwilligen-Kompanie, welche die Gendarmen bei ihren Aufgaben unterstützen

und zukünftige Gendarmen ausbilden sollte.65

Der luxemburgische Historiker Gilbert Trausch spricht in diesem Sinne allerdings auch an,

dass Luxemburg trotz seiner, im Londoner Vertrag von 1867 fixierten, strikten Neutralität,

seit dem 8. Februar 1842 Mitglied im deutschen Zollverein, einer wirtschaftlichen

Handelskooperation mit Deutschland, war.66 Lieb, Marson und Weber gehen sogar so weit

und behaupten, dass die internationale Stellung Luxemburgs aufgrund der Neutralität am

Vorabend des Ersten Weltkrieges nicht gesichert war. Das Großherzogtum galt vor allem in

wirtschaftlicher Hinsicht als Anhängsel des deutschen Reiches. Die deutsche Dominanz war

laut Lieb, Marson und Weber durch den Zollverein allgegenwärtig. Die luxemburgische

Stahlindustrie wurde beispielsweise zu zwei Dritteln von deutschen Firmen beherrscht.

Ebenso gab es seit dem 11. Juni 187267 einen Eisenbahnvertrag mit Deutschland.68 Dieser

wurde zusammen mit den Zollverein-Verträgen im Jahre 1902 erneuert. Während des Krieges

nutze Deutschland diese Verträge dementsprechend für militärische Zwecke.69

Dass der Zollverein für Luxemburg und dessen Stahlindustrie von äußerster Wichtigkeit war

vermerkt auch Pauly. 1913 gingen 70 % der Exporte, unter denen auch kriegswichtige Güter

wie Kanonenrohre waren, in das Gebiet des deutschen Zollvereins aus dem wiederum 90 %

der Importe herkamen.70

la naissance de S.A.R. Monseigneur le Prince de Luxembourg. Grand bal. Restaurant Pôle Nord. 30 septembre 1967. Luxemburg 1967, S. 47; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 50 & 56. 64 ADAM, Neutralité (Anm. 63), S. 6. 65 SPANG, Force (Anm. 21), S. 3; SIMON, Arthur, Die Polizei in Staat und Gemeinde. Einst und jetzt: II. Studie. Luxemburg 1977, S. 60; ADAM, Neutralité (Anm. 63), S. 10 & 13-14; FROEHLING, Livre du centenaire, Bd. 1 (Anm. 25), S. 21; ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Projet de loi portant modifiation de la loi du 16 février 1881 sur la force armée, Avis du Conseil d’Etat sur la question du renforcement de la force armée, 08.04.1911, Luxemburg, S. 3. 66 TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 50; ARBOIT, Transition (Anm. 3), S. 82; FAYOT, Ombre (Anm. 3), S. 59; WEBER, Tornado (Anm. 20), S. 18. 67 BNL, Luxemburger Wort, n° 213 & 214, 01.08.1914 & 02.08.1914. Deutsche Militärmaßnahmen und luxemb. Bahnverkehr. Online: http://goo.gl/hqKLMq (Stand: 04.04.2015). 68 WEBER, Tornado (Anm. 20), S. 18. 69 TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 49. 70 PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 83; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 100.

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Der wirtschaftliche Kontext Luxemburgs vor und während des Ersten Weltkrieges ist

demnach nicht zu vernachlässigen. Luxemburg steht wirtschaftlich gesehen in einer enormen

Abhängigkeit zu Deutschland, seiner militärischen Besatzungsmacht.

Am 1. August 1914 besetzten deutsche Soldaten den Bahnhof von Ulflingen und verletzten

folglich die Neutralität Luxemburgs.71 Die am 2. August 1914 beginnende Besetzung

Luxemburgs durch deutsche Militärbehörden dauerte bis zum 21. November 1918 an und

sollte den sogenannten „Schlieffen-Plan“ von General Alfred von Schlieffen ermöglichen.

Dieser sah vor, über die Beneluxstaaten Frankreich zu erobern. In Luxemburg profitierten die

Deutschen von einer strategisch wertvollen Lage und einem guten Eisenbahnnetz. Am 22.

November des gleichen Jahres trafen dann die ersten französischen Truppen unter Oberst

Randier und Kommandant de Beaucoudray in Luxemburg ein. Einen Tag zuvor empfingen

die Luxemburger die US-amerikanischen Truppen unter dem Kommando von Obergeneral

Pershing.72

Während dieser Zeitspanne von 1.572 Tagen, in der Luxemburg von etwa 5.000 deutschen

Soldaten besetzt worden ist73, ist selbstverständlich einiges passiert. Politisch gesehen, war

die Lage während des Ersten Weltkrieges äußerst interessant. Auf den Wunsch der deutschen

Behörden hin, veranlasste die luxemburgische Regierung die Ausweisung der französischen,

englischen und belgischen Botschafter. Außerdem wurde der Großherzogin Maria-Adelheid

(Marie-Adélaïde) empfohlen, den deutschen Kaiser, Wilhelm II. zu empfangen.74 Dies tat sie

bereits im August 1914.75 Nichtsdestotrotz war die politische Lage von 1914 bis 1918 nicht

mit der von 1940 bis 1944 zu vergleichen. Anders als zur Zeit der Diktatur durch Hitler und

dessen Nationalsozialisten, blieben die Staatseinrichtungen und Gemeindeverwaltungen von

den Besatzern unangetastet und funktionierten neben den deutschen Militärbehörden wie

auch zuvor. Solange also keine militärischen Interessen der Deutschen bedroht wurden,

durfte der luxemburgische Staatsapparat ungehindert weiterregieren.76 Offizielle Sprache der

71 FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 1; MAJERUS/ ROEMER/ THOMMES, Guerre(s) (Anm. 1), S. 6. 72 FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 2 (Anm. 61), S. 207; EIFFES, Bewegung (Anm. 61), S. 27; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 164; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 108; LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane, »Geburtswehen der neuen Zeit«. Die Nachkriegsjahre. In: LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane (Hg.) Luxemburg und der Erste Weltkrieg. Literaturgeschichte(n). Mersch 2014, S. 196-243, bes. S. 202; CAMARDA, Postkartenidylle (Anm. 42), S. 37; WEBER, Tornado (Anm. 20), S. 23. 73 MAJERUS/ ROEMER/ THOMMES, Guerre(s) (Anm. 1), S. 6; WEBER, Här (Anm. 61), S. 60; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 60. 74 PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 83; EIFFES, Bewegung (Anm. 61), S. 9. 75 COLLART, Auguste, Sturm um Luxemburgs Thron. 1907-1920. Luxemburg 1959, S. 126; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 1), S. 63. 76 COLLART, Sturm (Anm. 75), S. 130; FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 231; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 7; WEBER, Här (Anm. 61), S. 60; TRAUSCH, Gilbert [u.a.] (Hg.), La gendarmerie au Luxemburg/ Die

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Behörden war nach wie vor das Französische. Zusätzlich konnte die Regierung mittels

Gesandtschaften in Paris, Den Haag, Berlin und Brüssel weiterhin beobachten was auf der

internationalen Bühne passiert. Das politische Leben ging somit trotz der Besatzung weiter.77

Nichtsdestotrotz wollte die luxemburgische Regierung innenpolitisch gesehen keine

Konflikte mit der Besatzungsmacht heraufbeschwören. Der damalige Staatsminister Paul

Eyschen rief seine Landsleute Ende 1914 zur anhaltenden Neutralität gegenüber den

Deutschen auf. Der luxemburgische Historiker Pauly beschreibt die Haltung der Regierung

Eyschen als eine „(...) konsequent passive Haltung (...)“ und hebt das Ziel einer strikten

Neutralitätswahrung hervor. Es gab keinen militärischen Widerstand und die luxemburgische

Regierung akzeptierte die von Deutschland angebotenen Entschädigungen.78 Diese Politik der

Neutralität, welche den Deutschen eigentlich die Sachlage vereinfachte, wurde von den

Alliierten, also Frankreich und Großbritannien allerdings nicht gutgeheißen. Eyschen wurde

aufgrund dessen sogar eine prodeutsche Haltung nachgesagt.79

Ungeachtet davon kam es zu politische Krisen. So starb am 12. Oktober 1915 der bis dahin

als politisches Oberhaupt Luxemburgs aktive Staatsminister Paul Eyschen. 80 Für ihn

übernahm kurzfristig sein ehemaliger Kollege Mathias Mongenast.81 Nach einem knappen

Monat wurde die Regierung von Mongenast wieder aufgelöst und die Großherzogin stellte

eine neue Regierung zusammen. Diese sollte nur aus rechtspolitischen Abgeordneten

bestehen. So übernahm Hubert Loutsch die Führung. Dieser regierte von November 1915 bis

Februar 1916, erhielt in der Abgeordnetenkammer allerdings nicht die erforderliche Mehrheit

was die Anordnung von Neuwahlen am 23. Dezember 1916 mit sich brachte.82 Schließlich

übernahm Victor Thorn die Amtsgeschäfte von Februar 1916 bis Juni 1917. Thorn gelang es,

eine Regierung aufzustellen, welche aus zwei Liberalen, zwei Katholiken und einem

Gendarmerie in Luxemburg. 1797-1997. Luxemburg 1997, S. 29; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 60; RUPPERT, Paul/ THILGES Joseph (Hg), Pasicrisie luxembourgeoise. Recueil de la jurisprudence luxembourgeoise en matière civile, commercial, criminelle, de droit public, fiscal, administratif et notarial. Années 1914, 1915, 1916 (Bd. 9). Luxembourg 1916. 77 COLLART, Sturm (Anm. 75), S. 130; PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 84; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 49. 78 DEBRUYNE, Emmanuel, Une guerre secrète et oubliée. Les « résistants » luxembourgeois face à l’occupant. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 45-55, bes. S. 48; PAULY, Geschichte (Anm. 84), S. 83. 79 SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 20-22. 80 COLLART, Sturm. (Anm. 75), S. 140 & 155; MAJERUS/ ROEMER/ THOMMES, Guerre(s) (Anm. 1), S. 6; PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 84; THEWES, Guy, Les gouvernements du Grand-Duché de Luxembourg depuis 1848, Édition 2011. Luxemburg 2011, S. 53 & 63; FABER, Luxemburg (Anm. 60), S. 148; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 25; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 28; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61. 81 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 64. 82 Ebd. S. 66; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61.

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Sozialisten bestand.83 Von Juni 1917 bis zum 28. September 1918 regierte dann noch Léon

Kauffmann. Es gelang ihm mit den Liberalen einen Konsens zu finden, und somit wurde er

der erste Staatsminister, welcher einer rechten Partei zugehörig war.84

Von 1916 bis 1919 kam es demzufolge zu einigen schwerwiegenden, politischen Krisen und

einem permanent anhaltenden Staatsministerwechsel. Die ernannten beziehungsweise

gewählten Volksvertreter sollten die anhaltenden Versorgungsprobleme Luxemburgs lösen.

Allerdings konnten maximale Preisvorgaben, Lebensmittelkarten sowie Teuerungszulagen

die Entstehung eines Schwarzmarktes und die Bildung von damals gefürchteten

Arbeitergewerkschaften nicht verhindern. 85 Außerdem unterstützte die Großherzogin

vermehrt die politische Rechte und wurde somit zur Zielscheibe linker Organisationen.86

Gegen Ende des Krieges, im Jahr 1918, kam sogar eine Pro-Republik-Bewegung auf, die den

Arbeiter- und Bauernrat gründete, die Großherzogin absetzen, die Monarchie abschaffen, ein

allgemeines Wahlrecht, die Verstaatlichung von Banken, Eisenindustrie und Eisenbahnen

sowie die Einführung des Achtstundentages forderte und letztlich eine Republik ausrufen

wollte. 87 Die bereits im Jahre 1913 von Eyschen begonnene Reformphase der

Sozialversicherungspolitik wurde erst 1925/26 fortgesetzt und die 1915 rapide einsetzende

Geldentwertung erst allmählich 1926 fühlbar gebremst.88

Die soeben angesprochene Versorgungssituation Luxemburgs lässt sich auch als ein, den

historischen Kontext stark prägendes Charakteristikum beschreiben. Wie Froehling bereits

anmerkte und Faber sowie Roemer unterstreichen, führte die Lebensmittelverknappung zur

Steigerung von Diebstählen und Überfällen.89 Viele Gemeinden legten Maximalpreise für

83 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 68-71; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 31; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 28; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61. 84 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 72; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61. 85 PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 84; THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 64 & 68; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 58 & 147; COLLART, Sturm (Anm. 75), S. 200; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61; BLAU, Histoire (Anm. 3), S. 59-60. 86 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 65; BLAU, Histoire (Anm. 3), S. 60. 87 PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 84; SPANG, Force (Anm. 21), S. 18; EIFFES, Bewegung (Anm. 61), S. 15; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 2 (Anm. 61), S. 194; BLAU, Histoire (Anm. 3), S. 60; Bereits Ende 1917 berichtet die Gendarmerie von Volksversammlungen in denen Kritik an der Großherzogin geübt und eine Republik gefordert wurde. Vgl. hierzu: ANlux, AE-00681-0074-0075, Gendarmerie-Bericht (GB) N° 522, Berichterstattung über eine am gestrigen Nachmittage zu Tetingen im Saale Larosche abgehaltene Volksversammlung, 26.08.1917, Rümelingen, S. 2-3; Die nachfolgenden Gendarmerie-Berichte und -Protokolle sowie die anderen Archiv-Dokumente werden hier jeweils mit dem dazugehörigen originalen Betreff zitiert. 88 BRAUN Michael, Entwicklungsphasen der luxemburgischen Sozialversicherung bis zum Zweiten Weltkrieg. In: Hémecht. Revue d’histoire luxembourgeoise 34.1 (1982), S. 63-91, bes. S. 68; WEY, Émergence (Anm. 83), S. 7. 89 FROEHLING, Live du centenaire, Bd. 2 (Anm. 25), S. 237; FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 235-236 & 239; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 159; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 160; ROEMER, Brot (Anm. 3), S. 116.

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Lebensmittel fest und wollten somit der Erhöhung der Preise entgegenwirken.

Ausfuhrverbote wurden bereits im Januar 1915 auf Weizen, Roggen, Korn, Gerste und Hafer

erlassen. Im März wurde von der luxemburgischen Regierung die Beschlagnahmung von

Getreide und Mehl angeordnet. Lebensmittelkarten und Rationierungen folgten. Im April

1915 wurde die Ausfuhr von Butter und Eiern untersagt. Dies hinderte das deutsche Militär

laut Faber allerdings nicht daran, Lebensmittel überteuert einzukaufen und nach Deutschland

zu transportieren. Auch die festgelegten Maximalpreise der Regierung wurden von einem

Großteil der Bevölkerung nicht beachtet. Demnach verschlechterte sich die Lage von 1915

bis Kriegsende zunehmend und wurde, auch wenn nur äußerst wenige Menschen am

Hungertod starben, zum akutesten Problem der luxemburgischen Gesellschaft während des

Ersten Weltkrieges.90 Je länger der Krieg also dauerte, umso größer wurde laut Pauly der

Unmut der luxemburgischen Bevölkerung gegenüber der deutschen Besatzung. Hinzu

kommt, dass die luxemburgische Bourgeoisie eher frankophil eingestellt war, was dazu

führte, dass sich bei Kriegsbeginn etwa 2.000 Luxemburger in die französische

Fremdenlegion meldeten. Den Großteil hiervon machten die in Frankreich lebenden

Luxemburger aus.91

In Bezug auf die direkten Kriegsgeschehnisse ist Luxemburg bis auf mehrere Fliegerangriffe

der Entente weitestgehend vom Krieg verschont geblieben.92 Diese dokumentierte Jean-Pierre

Robert in seiner Darstellung aus dem Jahre 1922 sehr detailliert. Er berichtet von

Blindgängern der Abwehrgeschützen die in Luxemburg-Stadt niedergingen sowie insgesamt

22 Fliegerangriffen, 310 Bomben, 28 Toten, 71 Verletzten und einem geschätzten

Sachschaden von 1.052, 46 LUF93 (heutiger Gegenwert ca. 770,60 €94).95 Froehling, Camarda

und Trausch hingegen berichten von ca. 136 Luftangriffen auf luxemburgischem Boden

90 FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 58 & 147-150; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 29 & 40; COLLART, Sturm (Anm. 75), S. 200; ROEMER, Brot (Anm. 3), S. 116 & 118 & 123. 91 PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 83; CAMARDA, Postkartenidylle (Anm. 42), S. 37-38. 92 FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 26, 153, 156 & 159; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 34 & 51; FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 235; CAMARDA, Postkartenidylle (Anm. 42), S. 38. 93 Luxemburgischer Franc. 94 Dieser ungefähre Wert lässt sich mittels Inflationsquote, welche dem STATEC bis ins Jahr 1922 vorliegt, berechnen. Vgl. hierzu: STATEC, Indice des prix à la consommation. Taux d’inflation annuels (en %) 1922 - 2014. Online: http://goo.gl/S7TXRM (Stand: 17.07.2015); FUCHS, Laurent, E5103 Taux d’inflation annuels (en %) 1922 - 2014. Online: https://goo.gl/z9BJrS (Stand: 17.07.2015); Folgende LUF-Angaben werden nach der gleichen Methode umgerechnet und in Klammern angegeben. 95 ROBERT, Jean-Pierre, Die Fliegerangriffe auf Luxemburg während des Weltkrieges 1914-1918 in historisch-chronologischer Darstellung. Luxemburg 1922, S. 135 & 159.

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während des Ersten Weltkrieges. 96 Insofern ist diese Schätzung von Robert stark

anzuzweifeln.

Der soziokulturelle Bereich wurde insofern von der deutschen Besatzung beeinflusst, dass die

Militärbehörden die luxemburgische Presse sowie den Buchdruck beeinflussten, sprich

zensierten.97 Demnach war der luxemburgischen Regierung laut Pauly und Trausch nicht

wirklich bekannt, dass die eigene Unabhängigkeit durch die deutsche Besatzung bedroht war.

Luxemburg sollte nach dem Krieg nämlich zu einem deutschen Bundesland werden.98

Allerdings war der sprachliche Kontakt mit Deutschen ohne weiteres möglich. Die, für die

damalige Zeit einen moselfränkischen Dialekt sprechende, luxemburgische Bevölkerung lag

also sprachlich nicht weit von den zukünftigen Besatzern entfernt.99

Des Weiteren gibt Faber in seinem Werk an, dass zu Beginn des deutschen Einmarsches

sämtliche Telegramme und der Fernsprechverkehr am 3. November 1914, nach dessen

erneuten Freigabe, nur auf Hochdeutsch durchgeführt werden durfte.100

Letztlich gab es gegen Kriegsende auch Probleme innerhalb der luxemburgischen

Freiwilligen-Kompanie. Dies dokumentierte Émile Eiffes. Die Rede ist von „(...)

abgeschmackte(m) und seelenlose(m) preußischen Drill (...)“ sowie der „(...) rohe(n)

willkürliche(n) Behandlung (...)“, welche für die wachsende Unzufriedenheit des

Freiwilligenkorps verantwortlich war. Zusätzlich spricht er von einer, durch das deutsche

Militär „(...) vergewaltigte(n) (...)“ Freiwilligen-Kompanie, was letztere gegen Ende des

Ersten Weltkrieges dazu verleitete eine Umgestaltung des Militärdienstes zu fordern. Wunsch

war die Trennung zwischen Gendarmen- und Freiwilligen-Kompanie sowie eine eigene

Verwaltung mit der sie selbstständiger agieren konnten.101

Das luxemburgische Großherzogtum erlebte also eine sehr anspruchsvolle Zeit. Bei der, im

zweiten Kapitel folgenden, Analyse bezüglich der Sachlage der luxemburgischen

Gendarmerie, muss somit stets auf den wirtschaftlichen, soziokulturellen, politischen und

kriegsspezifischen Kontext geachtet werden.

96 FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 235; CAMARDA, Postkartenidylle (Anm. 42), S. 34; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 94. 97 WEBER, Här (Anm. 61), S. 78; PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 83. 98 PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 83; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 66-67 & 81. 99 TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 49; PÉPORTÉ, Pit/ KMEC, Sonja/ MAJERUS, Benoît/ MARGUE, Michel (Hg.), Inventing Luxembourg, Representations of the Past, Space and Language from the Nineteenth to the Twenty-First Century (National Cultivation of Culture, Bd. 1), Leiden/ Boston 2010, S. 332. 100 FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 49 & 124. 101 EIFFES, Bewegung (Anm. 61), S. 17, 38 & 47.

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Abb. 3: Postkarte der Freiwilligen-Kompanie (1917)

1.5 Die luxemburgische Gendarmerie kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges

Die erste Gendarmerie Brigade, welche in Luxemburg stationiert war, war die der

französischen Republik.102 Die Rekrutierung der ersten Gendarmen mit luxemburgischen

Wurzeln geht jedoch Charles Barthel zufolge, auf den 13. Februar 1797 zurück.103 Froehling

geht sogar ins Jahr 1732 zurück, in welchem die Maréchaussée im heutigen Luxemburg unter

einer damaligen österreichischen Führung für Recht und Ordnung sorgte.104

Die luxemburgische Gendarmerie, die seit dem 25. Februar 1912 unter der Großherzogin

Maria-Adelheid diente und organisatorisch dem Ministère de la Force publique sowie

juristisch dem Ministère de la Justice unterstand, erfuhr 1911 eine Verstärkung ihrer

Einheiten. So wurde die Kompanie der Gendarmerie gemäß Artikel eins des Gesetzes vom

12. Mai 1911 auf 160 bis 180 Mann verstärkt. Rund einen Monat später, am 14. Juni 1911,

wurde ein großherzoglicher Bericht veröffentlicht, der die Gendarmerie folgendermaßen zu

organisieren versuchte: Nach dem leitenden Kapitän, übernahm ein Leutnant die Leitung über

den Bezirk Diekirch. Unter ihm

befanden sich drei

Unteroffiziersadjutanten, ein

Chef-Marschall der berittenen

Truppen und 41 Marshalls der

berittenen Truppen und

Brigadiers. Des Weiteren gab es

26 Gendarmen der ersten Klasse

sowie 89 Gendarmen der zweiten

Klasse. Die Zahl der aktiven

Gendarmen lag im Jahre 1912 bei 170 und im Jahre 1919 bei 180.105 Um allerdings Mitglied

der Gendarmerie zu werden, musste derjenige zwischen 18 und 25 Jahren alt sein, über ein

gutes Benehmen sowie eine gute physische Verfassung verfügen, sowohl lesen als auch

102 CHRISNACH, Pierre, Geschichte der bewaffneten Macht des Luxemburger Landes, von den frühesten Zeiten bis zur Organisation der „Freiwilligen-Kompanie“. Grevenmacher 1912, S. 30. 103 BARTHEL, Charles, « Force à la loi ». Les origines d’un corps moderne de gendarmerie luxembourgeoise 1797-1839. In: TRAUSCH, Gilbert [u.a.] (Hg.), La gendarmerie au Luxemburg/ Die Gendarmerie in Luxemburg. 1797-1997. Luxemburg 1997, S. 31-76, bes. S. 33. 104 FROEHLING, Livre du centenaire, Bd. 1 (Anm. 25), S. 21. 105 GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG, La force armée du Grand-Duché de Luxembourg pendant l’époque du 16 février 1881 au 16 février 1931. Luxemburg 1931, S. 9; FROEHLING, Livre du centenaire, Bd. 1 (Anm. 25), S. 7; SPANG, Force (Anm. 63), S. 17; Gut 43 Jahre früher, also im Jahre 1868, betrug die Stärke des Gendarmerie Korps 110 Mann und wurde von einem Kapitän und zwei Offizieren geleitet. Vgl. hierzu ebenso: SPANG, Force (Anm. 63), S. 10; TRAUSCH, Gendarmerie (Anm. 76), S. 9 & 29.

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schreiben können und schließlich drei Jahre in der Freiwilligen-Kompanie (Abb. 3) gedient

haben.106

Dies bestätigt das „(...) projet admis (...)“-Dokument des sogenannten „(...) Conseil d’Etat

(...)“. Hinzu kommt, dass hier die Anzahl der Mitglieder der Freiwilligen-Kompanie

angegeben werden. Die Rede ist von 170 bis 200 Unteroffizieren und Soldaten, die im

Ausnahmefall auf 250 Mann gesteigert werden kann. Auch die diesbezüglichen Ausgaben

sind im Dokument angegeben. Dementsprechend hat die Regierung für die Durchsetzung des

Gesetzes einen Kredit in Höhe von 65.550 LUF (ca. 47.774,77 €) freigegeben.107

Im Vorfeld dieser, auf die Stärke und Aufstellung der Gendarmerie Einfluss nehmenden

Veränderung, richtet sich der Regierungsrat am 8. April 1911 noch an den luxemburgischen

Staatsminister. Der Regierungsrat hat diesbezüglich noch einige Fragen, stimmt allerdings

der Tatsache zu „(...) qu’il y a grande nécessité de pourvoir à l’augmentation des effectifs

tant dans la compagnie des gendarmes que du corps de volontaires (...)“ und gibt im

darauffolgenden Satz an, dass die bewaffnete Macht „(...) d’après la loi du 16 février 1881

(...)“ aus einer „(...) compagnie de gendarmes et une compagnie de volontaires (...)“ besteht.

Daraufhin folgte eine genaue Auflistung mit Angaben über die Anzahl von Gendarmen und

die jeweilige Brigade in der sie dienen. Dies lässt der Regierungsrat mit folgender

Anmerkung ausklingen und unterstreicht die Notwendigkeit einer Verstärkung der

Gendarmerie-Kräfte: „(...) Le renforcement de nos effectifs militaires et particulièrement de

la gendarmerie est par suite d’une nécessité absolue (...)“. Ebenso sei die dreijährige

militärische Ausbildung der Mitglieder des Freiwilligen-Korps sehr wichtig. Dennoch stellt

der Regierungsrat klar, dass Briefträger, Zollbeamte, Straßenwärter (Cantonniers), Förster,

Gemeindearbeiter und Feldhüter sowie die Agenten der Polizei schließlich noch die

Reservekräfte darstellen und legt somit deren „(...) adoption du système de réserve (...)“

offen.108

In einem dementsprechenden Gesetzesentwurf vom 21. April 1911 spricht der

luxemburgische Staatsminister von einer Verstärkung durch insgesamt 15 Männer und

verdeutlicht sehr gut die, dem Staat zugeschriebenen, Aufgaben: „(...) L’obligation d’assurer

106 SPANG, Force (Anm. 63), S. 11 & 17; ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Projet de loi concernant le renforcement de l’effectif de la gendarmerie, 21.04.1911, Luxemburg, S. 1; ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Projet admis par le Conseil d’Etat, Projet de loi portant modification de la loi du 16 février 1881 sur la force armée (incl. annexe budget et frais pour nouvelle loi), Ohne Datum, Luxemburg, S. 1. 107 ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Ohne Datum (Anm. 106), S. 1 & 4. 108 ANlux, CdD-1876-Unbekannt, 21.04.1911 (Anm. 106), S. 2-5 & 11-13; ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Ohne Datum (Anm. 106), S. 1.

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l’ordre et la sécurité est un des premiers devoirs de l’Etat, et la bonne organisation et le

fonctionnement parfait du service de la police doivent donc être un sujet de préoccupation

constante pour les pouvoirs publics (...)“. Die Verstärkung der Gendarmerie rechtfertigt der

Staatsminister mittels einer „(...) raison démographique (...)“. Je mehr Menschen im

Großherzogtum wohnen, umso mehr Gendarmen müssen für deren Sicherheit sorgen, so das

politische Oberhaupt. Die „(...) augmentation de l’effectif de la gendarmerie est rendue

inéluctable par la suite de l’accroissement de la population (...)“. Diesbezüglich verweist er

ebenso auf den Kanton Esch und die dortige Anzahl an Ausländern und Arbeitern sowie die

Tatsache, dass sich die Aufgaben der Gendarmerie mit jedem verabschiedenden Gesetz

intensivieren. Auch hierfür liefert er Beispiele. Insgesamt 19 Brigaden waren für das

Arrondissement Luxemburg zuständig, in dem 94 Gendarmen arbeiten. Dementsprechend

war ein Gendarm für durchschnittlich 1.938 Einwohner zuständig. 13 Brigaden wahrten

Recht und Ordnung im Arrondissement Diekirch in dem 50 Gendarmen aktiv waren, die

durchschnittlich 1.586 Einwohner „betreuen“ mussten.109

Des Weiteren unterstreicht Eyschen, dass, die durch Spang bereits erwähnte Möglichkeit110,

die Korps der bewaffneten Macht temporär auf 250 Mann zu erhöhen, eine gute Idee sei.

Dennoch zweifelt er daran, dass in Krisenzeiten das temporäre Aufstocken der bewaffneten

Macht reibungslos von statten gehen würde.111

Letztlich befürwortet er die Erhöhung des Gendarmerie-Korps auf 160 bis 180 Männer, gibt

jedoch an, dass „(...) une brigade mobile, prête à chaque instant à être lancée sur les endroits

les plus menacés (...)“ ebenso der Sicherheit in Luxemburg dienen würde.112

Des Weiteren zeigen die Briefwechsel zwischen dem Major-Kommandanten der bewaffneten

Macht (der Gendarmerie-Führung), dem luxemburgischen Staatsminister sowie weiteren

damit in Verbindung stehenden Personen deutlich, inwiefern einige Monate vor Beginn des

Krieges noch eine dienstliche Beziehung zwischen den luxemburgischen Gendarmen und

deren französischen Kollegen bestand.

So ersuchte die Gendarmerie-Führung am 7. Februar 1914 den luxemburgischen Präsidenten

der Regierung wegen der Verstärkung der „(...) brigade criminelle (...)“. Dieser soll die

109 ANlux, CdD-1876-Unbekannt, 21.04.1911 (Anm. 106), S. 1-3. 110 Vgl. hierzu: Kapitel 1.2.2 Nationale Historiographie. 111 ANlux, CdD-1876-Unbekannt, 21.04.1911 (Anm. 106), S. 4. 112 Ebd.

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französische Regierung darum bitten, einen Gendarmen der Brigade Rodingen einige Monate

ein Praktikum bei der mobilen Brigade in Frankreich absolvieren zu lassen.113

Am 13. Februar des gleichen Jahres kam der luxemburgische Staatsminister diesem Wunsch

nach. Eine diesbezügliche Antwort erhielt die luxemburgische Vertretung in Paris vom

französischen Staatsminister jedoch erst am 12. Juni 1914. In diesem Brief erhält der

luxemburgische Gendarm Goedert die Erlaubnis ein sechs- bis achtwöchiges Praktikum bei

der mobilen Polizei-Brigade in Orléans und nicht wie ursprünglich gewünscht, in Nancy zu

machen. Fünf Tage später erhielt die Gendarmerie-Führung eine Kopie dieses

Briefwechsels.114

Daraufhin informierte der Major-Kommandant der bewaffneten Macht den luxemburgischen

Staatsminister über diese Neuigkeit und bat ihn die „(...) indemnité de séjour (...)“, wie es

bereits für zwei andere Gendarmen im Jahre 1911 der Fall war, auf 12,00 LUF (ca. 8,83 €).

festzulegen.115

Der internationale Austausch fand somit statt und verdeutlicht inwiefern die französische

Exekutive mit der luxemburgischen vor Beginn des Krieges (1911 und 1914)

zusammenarbeitete.116

Die Situation kurz vor dem Ersten Weltkrieg lässt sich, dank des Artikels von Marc

Schoentgen, ebenso sehr gut nachvollziehen. So lag das Militärbudget, welches direkt für die

Gendarmerie bestimmt war, im Jahre 1913 bei 641.000 LUF (ca. 467.536,91 €). In diesem

Zusammenhang wurde das Personal der Gendarmerie um zehn Mann aufgestockt. Des

Weiteren schaffte die Regierung drei Maschinengewehre für die Sicherheitskräfte der

Gendarmerie an. Für diesen Kauf wurde jedoch keine Zustimmung des Parlamentes

eingeholt, was wiederum für Aufregung sorgte.117

Die Aufgabenbereiche der Gendarmerie kurz vor 1914 machten deutlich, wer für die

politische Führung und die damit verbundene Oberschicht der Gesellschaft die eigentlichen

Gegner der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Ordnung waren. Demzufolge waren es

113 ANlux, J-022-48-0007, Lettre du Major-Commandant de la Force armée au Ministre d’Etat luxembourgeois, 07.02.1914, Luxemburg. 114 ANlux, J-022-48-0005, Lettre du Ministre d’Etat français au Mons. Vanerus, Ministre du Luxembourg à Paris, 12.06.1914, Paris, S. 1-2. 115 ANlux, J-022-48-0004, Lettre du Major-Commandant van Dyck au Monsieur le Ministre d’Etat luxembourgeois, 22.06.1914, Luxemburg. 116 ANlux, J-022-48-0002, Lettre du Ministre d’Etat luxembourgeois au Major-Commandant de la force armée et à la Chambre des Comptes, 19.10.1914, Luxemburg; ANlux, J-022-48-0003, Lettre du Chargé d’affaires à René Viviani, Président du Conseil, Ministre des Affaires Etrangères à Paris, 23.06.1914, Luxemburg. 117 SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 123.

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nicht die Anarchisten, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts angefangen haben, das

aktuelle System zu bedrohen, sondern vielmehr die Massen an Arbeiter, die sich zu Beginn

des Ersten Weltkrieges begannen zu organisieren und demnach eine reelle Bedrohung für die

öffentliche Ordnung darstellten.118

Schoentgen beschreibt die damalige öffentliche Ordnung als eine bürgerliche Ordnung der

Fabrikdirektoren: „(...) Staat und Kapitel gingen eine Koalition ein für deren Sicherheit die

Gendarmerie (...)“ sorgen sollte. Für letztere wurde es aber zunehmend schwieriger die

Vielzahl an Arbeitern zu überwachen und zu kontrollieren. Kleine Unruhen hingegen konnten

noch durch das bloße Erscheinen der Gendarmerie unterdrückt werden. Große

Massenproteste, wie beispielsweise im Jahre 1912 in Differdingen, konnten allerdings nur

mit Hilfe von ausländischem Militär bewältigt werden.119

Des Weiteren hatte die luxemburgische Gendarmerie neben den üblichen polizeilichen

Aufgaben noch weitere Pflichten. So wurden Gendarmen des Großherzogtums während des

angegebenen Zeitraumes von der Steuerverwaltung damit beauftragt, Schwarzbrenner zu

enttarnen. Zusätzlich mussten sie in der Blütezeit der Eisenbahnära, welche in Luxemburg

noch in privater Hand war, „(...) bahnpolizeiliche Aufgaben (...)“ sowie den Transport von

psychisch labilen Menschen nach Ettelbrück übernehmen. Seit 1879 geschah dies in

Zivilkleidung, um die Aufmerksamkeit nicht unnötig auf die Beteiligten zu lenken.120

Außerdem war es die Pflicht der Gendarmerie, vor allem dort wo es keine Lokalpolizei gab,

Gesundheits- und Marktkontrollen durchzuführen und seit 1893 veterinärmedizinische

Aufgaben zu übernehmen. Dementsprechend wurde das geschlachtete Fleisch in vereinzelten

Fällen zunächst von Gendarmen kontrolliert und anschließend für den Markt freigegeben.

Diese umstrittene Praxis wurde von zirka zehn Gendarmen ausgeführt, die in verschiedenen

Kantonen das fehlende Veterinär-Personal ersetzten. An Markttagen musste die Gendarmerie

die Händler kontrollieren und hatte die Befugnis verdorbene Lebensmittel aus dem Verkehr

zu ziehen. Des Weiteren waren die Gendarmen, welche generell mit der Gewerbe- und

Bauaufsicht beauftragt waren, zeitweise für das Ausstellen von sogenannten „(...)

Wandergewerbescheinen (...)“ zuständig um somit das Hausieren einzuschränken. Nach 1900

kontrollierten die Beamten der luxemburgischen Gendarmerie dann noch verstärkt

118 SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 155. 119 SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 155; CHRISNACH, Geschichte (Anm. 102), S. 111-112. 120 SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 176.

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Abb. 4: Die belgische Königin und Maria-Adelheid verlassen die belgische Gesandtschaft (April 1914)

Minettegruben und Steinbrüche und übernahmen nach 1880 die „(...) Inspection du travail

des enfants (…)“. Dies um keine neuen Beamtenstellen oder weitere Kosten zu schaffen.121

Menschen, die sich in den Wäldern Luxemburgs nicht ordnungsgemäß verhielten, wurden

trotz Förster und Feldhüter in erster Linie von der Gendarmerie wegen Forst-, Jagd- oder

Felddelikten aufgesucht und protokolliert.122

Die Gendarmerie übernahm außerdem die Kontrolle von Ausländern und visierte Hotels,

Gasthäuser, Herbergen und Pensionen. Hinsichtlich der Kontrolle von Ausländern musste die

Gendarmerie ab 1855 ein Fremdenregister führen und entsprechende Anmeldeformulare bei

den jeweiligen Gemeinden des Großherzogtums einsammeln.123

Letztlich ist noch anzumerken, dass die Gendarmerie neben den zahlreichen wirtschaftlichen

und landwirtschaftlichen Aufgabenbereichen, auch für die Sicherheit der politischen Führung

zuständig war. Ein Foto von Batty

Fischer aus dem Jahre 1914 zeigt, wie

bewaffnete Beamten der

luxemburgischen Gendarmerie die

Großherzogin und ihre belgische

Kollegin nach einem Besuch der

belgischen Gesandtschaft (légation de

Belgique) vor der Tür empfangen und

möglicherweise auch während ihres

Besuches beschützten (Abb. 4).

Letztendlich soll an dieser Stelle festgehalten werden, dass es keine großen Unterschiede

zwischen den Aufgabenbereichen der luxemburgischen Gendarmerie und ihren ausländischen

Kollegen gab. Die deutsche Gendarmerie und Polizei hatte laut Schoentgen ganz ähnliche

Aufgaben.124

121 Im Laufe der Zeit, so Schoentgen, wurde diese Aufgabe jedoch an die staatliche Gewerbeaufsicht abgegeben. 122 SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 176. 123 Ebd. S. 176. 124 Ebd. S. 177.

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2. Die luxemburgische Gendarmerie im Ersten Weltkrieg

Der nun folgende Teil bildet das Kernstück der hier vorliegenden Forschungsarbeit. In

mehreren Schritten sollen die Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie während

des Ersten Weltkrieges beschrieben und im Zusammenhang mit der im Anfangskapitel

erwähnten These sowie der dort erläuterten Fragestellungen analysiert werden.

Diese Analyse wird größtenteils in chronologischer Reihenfolge stattfinden und beginnt mit

den Aufgabenbereichen der Gendarmerie von Ende Juli bis Oktober 1914.125 In erster Linie

werden die Vorbereitungen am deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet und gleichzeitig die

Reaktion der luxemburgischen Gendarmen skizziert. Anschließend bilden ausgesuchte

Grenzüberschreitungen (Bettemburg, Grevenmacher, Esch an der Alzette usw.) durch

deutsche Soldaten und deren direkte Auswirkungen auf die Tätigkeiten der luxemburgischen

Beamten den Mittelpunkt dieser Untersuchung.

Schließlich werden die Aufgabenbereiche und Tätigkeiten der luxemburgischen Gendarmen

während der eigentlichen Besatzungsphase analysiert. In diesem Zusammenhang soll geklärt

werden, inwiefern und mit welchen Maßnahmen Deutschland versucht hat über eine

militärische Besatzung Luxemburgs hinaus, die Kontrolle im Inland zu übernehmen.

Herangehensweise an diese Thematik ist die Untersuchung der verschiedenen Gebiete des

Gendarmerie-Einsatzes. Allen voran geht es hier um die Frage nach der militärischen,

lebensmittelversorgungstechnischen, landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen und

innenpolitischen Kontrolle über das Großherzogtum. Zusätzlich soll die Aufstellung sowie

Sinn und Zweck von mobilen Kontrollbrigaden untersucht und deren Einfluss auf die

luxemburgische Gendarmerie analysiert werden.

2.1 Der Beginn des Ersten Weltkrieges – Aufgabenbereiche und Berichte der

Gendarmerie (Ende Juli 1914 – August 1914)

Die für diese Arbeit relevante Phase des Krieges begann ab dem 1. August 1914. Mehrere

grenznahe Gendarmerie-Stationen hielten die damalige Sachlage fest und informierten die

Führung über sehr spezifische Vorgänge an und um die Grenze zu Frankreich und

Deutschland.

125 Diese, sowie weitere folgende periodische Festlegungen erfolgen gemäß den zu Verfügung stehenden Quellen. Trotz des üppigen Quellenbestandes, lassen sich für vereinzelnde Zeitspannen keine Dokumente auffinden.

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Eine schriftlich festgehaltene telefonische Meldung der Gendarmerie vom eben erwähnten

Datum liefert Informationen vom damaligen Major-Kommandanten Emile van Dyck.126

Van Dyck, der zwar nicht persönlich am gleich erwähnten Ort anwesend war, erzählt in

seinem zweiseitigen Bericht davon, dass am 1. August 1914 fünf Autos mit 16 Mann unter

dem Kommando eines Leutnants vom 69. Infanterie Regiment Trier am Bahnhof Ulflingen

ankamen. Dort erklärte ein deutscher Offizier dem Bahnhofsvorsteher, dass er den Bahnhof

besetzen werde und bei Widerstand seitens des Bahnhof-Personals von den Waffen Gebrauch

machen werde. Es kam zu heftigen Auseinandersetzungen, woraufhin der Bahnhofsvorsteher

auf Drängen des Offiziers den Telegraphenapparat zu Boden warf.127

Des Weiteren besetzten die deutschen Soldaten das Telegraphenbüro und rissen 150 Meter

Gleise in Richtung Belgien auf. Etwa 20 Minuten später fuhren zwei weitere Autos mit

jeweils zwei Militärs vor und klärten die 16 Männer über einen Irrtum auf und beorderten alle

nach Deutschland zurück.128

Zuvor war es jedoch die ortsansässige Gendarmerie, die sich dieser Problematik annehmen

wollte. Ein gewisser Gendarm Duhr der Station Ulflingen drohte mit der Verhaftung der

deutschen Soldaten. Brigadier Mamburg machte den deutschen Leutnant darauf aufmerksam,

dass er sich auf neutralem Boden befinde und demnach einen schwerwiegenden Fehler

begehe. Der deutsche Leutnant entgegnete daraufhin nur, dass er sich darüber im Klaren sei

und nur nach Befehl handelte. Letztlich gibt Van Dyck noch an, dass der Bahnhofsvorsteher

zu dem angegebenen Zeitpunkt bereits die Eisenbahn-Reparaturen vornehmen ließ.129

Der Bericht vom 1. August 1914 der Gendarmerie-Station aus Ulflingen bestätigt die

Angaben von Van Dyck. Der Berichterstatter benachrichtigte das Korps-Kommando

telefonisch über die Vorfälle in Ulflingen, schickte Gendarm Duhr dorthin und folgte diesem

später selbst. In diesem Bericht ist allerdings die Rede von zwölf Soldaten und einem

Leutnant, die den Bahnhof und das Telegraphenbüro besetzten, den Telegraphenapparat für

die Strecke Ulflingen-Ettelbrück zerstörten und ca. 200 Meter Eisenbahnstrecke

126 Emile van Dyck, geboren am 15. November 1860 in Kayl (Luxemburg), wurde am 11. Januar 1900 Major-Kommandant der bewaffneten Macht des Großherzogtums Luxemburg. Diesen Posten bekleidete er bis zum 31. Januar 1915. An diesem Tag wurde Pierre François Heckmann neuer Oberbefehlshaber der luxemburgischen Gendarmerie. Heckmann verstarb am 14. Dezember 1921. Vgl. hierzu: GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG, Force (Anm. 105), S. 15-16; COLLART, Sturm (Anm. 175), S. 138; SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 213-213. 127 ANlux, AE-00404-0002-0003, Ulflingen: Telefonische Meldung der Gendarmerie, 01.08.1914, Luxemburg, S. 1. 128 ANlux, AE-00404-0002-0003 (Anm. 127), S. 1; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 4-5; WEBER, Tornado (Anm. 20), S. 23; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 23. 129 ANlux, AE-00404-0002-0003 (Anm. 127), S. 1-2; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S 5.

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demontierten. Demzufolge waren die Strecken Ulflingen-Gouvy und Ulfingen-St. Vith

unbefahrbar.130

Zusätzlich untermalt der Bericht N° 37 aus Ulflingen den ersten, kriegsbedingten Kontakt

zwischen der luxemburgischen Gendarmerie und dem, bald darauf Luxemburg besetzenden,

deutschen Militär. Bezüglich der von Gendarm Duhr gestellten Fragen entgegnete der

deutsche Offizier, gemäß des Gendarmerie-Berichtes vom 1. August 1914: „(...) Wir sind

jetzt schon in der Hauptstadt und wenn sie noch ein Wort sprechen, sind sie verhaftet. (...)“.

Es herrschte also eine äußerst angespannte Stimmung.131

Des Weiteren trafen am 1. August weitere, sich auf den bevorstehenden Krieg beziehende,

Berichte der großherzoglichen Gendarmerie beim Kommando des Gendarmen- und

Freiwilligen-Korps zu Luxemburg, kurz KGFKL, ein. So berichtete beispielsweise die

Gendarmerie der Stadt Luxemburg von ihren Untersuchungen betreffend des „(...) Einwirken

Luxemburger auf junge Leute, in französischen Heeresdienst zu treten (...)“. Der Bericht

N° 113 liefert einen detaillierten Überblick über die Resultate des Gendarmen Jacques

König.132

Der Gendarmerie-Brigadier begann seinen Bericht mit einer kontextuellen Einordnung der

Geschehnisse. Er gab an, dass durch „(...) Zeitungssonderausgabe(n) bekannt geworden (ist),

dass in Russland und Deutschland die Mobilisierung der Armee befohlen (...)“ wurde. Im

Zuge dieser Bekanntmachung soll ein „(...) sehr lebhafter Verkehr (...) am Bahnhofe (der

Stadt Luxemburg) selbst (wie auch) im ganzen Viertel (...)“ geherrscht haben und viele

Gruppen, bestehend aus Franzosen und Deutschen, über die Einberufung diskutiert haben.

Nichtsdestotrotz wurden, entgegen des Titels des Berichtes, keine Luxemburger oder

Ausländer beobachten, welche junge Leute dazu bewegen wollten in das französische Heer

einzutreten.133

In erster Linie schilderte Koenig die Ergebnisse rund um „(...) einen deutschredenden

Herr(n) (...)“, der seit einigen Tagen wegen seines Benehmens am Hauptbahnhof der Stadt

Luxemburg das Interesse des Gendarmen geweckt hatte. Dieser war in Begleitung zweier

130 ANlux, AE-00405-0123-0124, GB N° 37, Betrifft vorgenommene Zerstörung auf hiesigem Bahnhofe durch deutsche Soldaten, 01.08.1914, Ulflingen, S. 1-2. 131 ANlux, AE-00405-0123-0124 (Anm. 130), S. 2. 132 ANlux, AE-00404-0008-0010, GB N° 113, Resultat eingeleiteter Untersuchung betreffs Einwirken Luxemburger auf junge Leute, in französischen Heeresdienst zu treten, 01.08.1914, Luxemburg, S. 1. 133 ANlux, AE-00404-0008-0010 (Anm. 132), S. 1.

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weiterer Deutschen, die sich am Bahnhof aufhielten und sich dort anderen „(...)

Personengruppen (...)“ anschlossen und mit diesen diskutierten.134

Außerdem gab Koenig an, dass der Herr, der ihren Ermittlungen zufolge, Kellner oder Keller

Ferdinand (Lehrer aus „(...) Coblenz (...)“135) hieß, seit dem 27. Juli 1914 im Hotel Chicago

am Bahnhof der Stadt Luxemburg lebte und während der vergangenen Tage viel mit dem

Ausland und speziell mit Bitburg in telefonischem Kontakt stand.136

Die Gendarmerie und auch der Wirt aus dem Hotel Chicago verdächtigten den Herrn aus

Deutschland der Spionage. Dieser erkundigte sich laut Koenig nämlich regelmäßig beim Wirt

über hiesige Angelegenheiten.137

Ebenso berichtete Koenig von einem weiteren Deutschen namens Max Verschlaiser138 aus

„(...) Conflans (...)“, der am 30. Juli 1914 im Hotel Chicago eincheckte und letzteres immer

in Begleitung Kellers und eines dritten Deutschen verlassen habe. Am folgenden Tag gaben

Verschlaiser und Keller im Hotel an, abreisen zu wollen und erkundigten sich über den

holländischen Ort Grawe.139 Zwischen 9:15 Uhr (31.07.1914) trafen die Gendarmen Herrn

Keller „(...) allein auf hiesigem Bahnsteige längs des (...) dort fahrbereit stehenden

belgischen Zuges auf- und abspazieren(d) (...)“ an und forderten ihn auf sich zu „(...)

legitimieren (...)“ und den „(...) Zweck seines Hierseins (...)“ zu erläutern.140 Dieser gab an,

aufgrund von Familienangelegenheiten mit Bitburg in Kontakt gestanden zu haben und

eigentlich den Namen Koster Friedrich zu tragen. In Bitburg habe er als Oberlehrer

gearbeitet, gab diese Stelle allerdings auf, um sich weiteren Studien in Deutschland zu

widmen. Aktuell sei er Leutnant der Reserve und habe eine spezielle Ausbildung im

Brückenbau genossen. Nach Luxemburg kam er, um der Mobilmachung in Deutschland zu

entfliehen. Die Männer, über deren Namen er zwar keine Auskunft hatte, mit welchen er sich

allerdings traf, habe er das erste Mal und aus reinem Zufall in Luxemburg angetroffen. Der,

der Gendarmerie unter dem Namen Max Verschlaiser bekannte Deutsche sei am Nachmittag

des 31. Julis 1914 um 17:58 Uhr nach Namür abgereist. Die Beweggründe seiner Abreise

kenne er genauso wenig wie den Aufenthaltsort des dritten Deutschen.

134 Ebd. S. 1-2. 135 Gemeint ist höchstwahrscheinlich Koblenz. 136 ANlux, AE-00404-0008-0010 (Anm. 132), S. 2-3. 137 Ebd. S. 3. 138 Koenig gibt an, dass Max Verschlaiser wahrscheinlich unter falschem Namen eingereist ist. 139 ANlux, AE-00404-0008-0010 (Anm. 132), S. 2. 140 Ebd. S. 2.

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Schlussendlich soll Koster den Gendarmen seine Militärkarte gezeigt haben. Gegen Ende des

Berichtes gab Koenig an, „(...) dass der Zweck seines (...) Aufenthalt(es) (...) zu missbilligen

sei (...)“ und, dass „(...) er sich durch das Eintragen unter falschem Namen im

Fremdenregister einer hierlands strafbaren Handlung schuldig gemacht (habe), von deren

Feststellung (die Gendarmen) nur angesichts seines Militärverhältnisses Abstand (nahmen).

(...)“. Koster bat die Gendarmen noch darum keinerlei Mitteilungen diesbezüglich an seine

Militärbehörde zu machen und betonte noch am selben Tag (31.07.1914) nach Trier reisen zu

wollen.141

Die Gendarmen sahen beide Männer (Koster und Verschlaiser) nicht wieder und waren nach

wie vor davon überzeugt, dass diese als Spione unterwegs waren und eine Mitteilung an die

„(...) Kaiserlich Deutsche Gesandtschaft gelangen liessen (...)“, welche die Information

enthielt, dass Luxemburger per Bahnhof nach Frankreich reisen wollten, um in der dortigen

Armee zu dienen.142

Dieser etwas längere Bericht ist der einzige seiner Art. Weitere Darlegungen bezüglich der

gleichen Thematik, also des Verdachts auf Spionage lassen sich nicht ausfindig machen.

Dennoch ist er vor dem Hintergrund der sich auftuenden Aufgabenbereiche kurz vor

Ausbruch des Krieges von 1914-1918 ein äußerst interessantes Dokument.

Ein ähnlich interessanter, wenn auch ein komplett anderes Themengebiet behandelter Bericht,

ist derjenige, der bereits am 30. Juli 1914 in Bad-Mondorf verfasst worden und an das

KGFKL adressiert ist. Die großherzogliche Gendarmerie des Bezirks Luxemburg, genauer

der dortigen Station in Bad-Mondorf, berichtet noch vor Ausbruch des Krieges über die

„Verteuerung der Lebensmittel in den hiesigen Grenzortschaften infolge der Kriegswirren

(...)“.143

Die Gendarmerie-Station in Bad-Mondorf berichtete demnach über die wachsende Angst und

Ungewissheit, unter der die luxemburgische Bevölkerung sowie die Einwohner der

Grenzortschaften aufgrund der in ganz Europa herrschenden „(...) Kriegsbeunruhigungen

(...)“ litt. Erste Folgen dieser steigenden Unruhe äußerten sich in der Abreise der „(...)

besseren Badegäste (...)“, also hauptsächlich der Franzosen und Belgier. Luxemburgische

Hotels müssten laut Bericht mit erheblichen Schäden rechnen. Die zweite Folge sei die

141 Ebd. S. 3. 142 Ebd. 143 ANlux, AE-00404-0011, GB N° 99, Verteuerung der Lebensmittel in den hiesigen Grenzortschaften infolge der Kriegswirren betreffen, 30.07.1914, Bad-Mondorf; Der, an das KGFKL verfasste Bericht wurde ebenso vom Major-Kommandanten van Dyck an den damaligen Staatsminister Paul Eyschen weitergeleitet.

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Verteuerung der Lebensmittel und speziell „(...) Spezereiartikel (...)“ (Gewürzwaren). Der

Verfasser des Berichts gab an, dass Bad-Mondorf und andere angrenzende Ortschaften seit

dem Vormittag von lothringischen Käufern überlaufen wurden. Demzufolge schwankte der

Preis für ein Pfund Salz laut Quellenangaben zwischen sechs und zehn Sous.144 Kaffee sei

ausverkauft und in Diedenhofen würde das Fleisch für drei Mark verkauft werden. Laut

Angaben des Gendarmen Jungheim aus Rodenmacher soll das Salz dort am Vortag (29. Juli

1914) von zehn auf 15 Pfennig gestiegen und bereits am 30. Juli 1914 kein Salz mehr

vorhanden gewesen sein.145

Der Brigadier Stations-Kommandant, kurz BSK beendet sein Schreiben mit der

Ankündigung, dass er, wenn diese „(...) Teuerung(en) (...)“ anhalten, seinen Vorgesetzten per

Bericht in Kenntnis setzen würde.146

Auch die Gendarmerie-Station in Esch an der Alzette erstattete dem KGFKL einen Tag

später, am 31. Juli 1914, Bericht über steigende Lebensmittelpreise. Der dortige

Wachtmeister Stations-Kommandant, kurz WSK, gab den Zeitungen die Schuld an der

dortigen Preisentwicklung. Diese berichteten seit mehreren Tagen von der Mobilmachung

verschiedener Länder und beunruhigten demnach die Menschen. Ein Escher Metzger musste

den doppelten Preis für Kochsalz zahlen. Kaffee kostete sechs Franken und am vorherigen

Abend, so der WSK aus Esch an der Alzette, wäre das Salz aus gewesen. Außerdem kauften

Anwohner aus Deutsch-Oth große Quantitäten von Lebensmitteln, um diese anschließend

nach Deutschland zu transportieren. Hinzu käme, dass ortsansässige Bäcker ihre Preise

erhöhten. Diese wurden vom Bürgermeister jedoch aufgefordert ihre Preiserhöhungen

rückgängig zu machen. Außerdem setzte der Bürgermeister Preise für Kartoffeln fest und ließ

den Distriktkommissar über die vorgefallenen Ereignisse in Kenntnis setzen. Allerdings gäbe

es für diese Problematik, so der WSK aus Esch an der Alzette, noch keine konkrete

Lösung.147

Neben den bereits vor dem eigentlichen Krieg steigenden Lebensmittelpreisen, macht der

WSK aus Grevenmacher am 31. Juli 1914 an das KGFKL die Mitteilung, dass die „(...)

Ausfuhr von Leben- und Futtermitteln (...) aus Preussen nach Luxemburg (...) gänzlich

untersagt (...)“ wurde. Der Bericht N° 76, der ebenfalls an der deutschen Grenze liegenden,

144 ANlux, AE-00404-0011 (Anm. 143), S. 1. 145 Ebd. S. 2. 146 Ebd. S. 2; Allerdings wurde die oberste Instanz der Gendarmerie (KGFKL) durch den soeben vorgestellten Bericht davon bereits in Kenntnis gesetzt. 147 ANlux, AE-00404-0016, GB N° 478, Betrifft Steigen der Lebensmittelpreise in hiesiger Stadt, 31.07.1914, Esch an der Alzette, S. 1-2.

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Gendarmerie-Station in Grevenmacher lässt erahnen, inwiefern die Lebensmittelversorgung

unter den Kriegsgeschehnissen der kommenden vier Jahre in Mitleidenschaft gezogen wird.

Bereits gegen zwei Uhr nachmittags erhielt die deutsche Grenzpolizei laut Gendarmerie-

Bericht die Anweisung alle Lebens- und Futtermitteltransporte sowie Transporte von Tieren,

tierischen Erzeugnissen usw. ins Ausland zu unterbinden. Alle Automobile, Fuhrwerke und

andere mobile Maschinen, die sich zu dieser Zeit auf deutschem Gebiet befanden, durften

ihre Rückkehr ins Großherzogtum nicht antreten. Laut WSK aus Grevenmacher wurde

Personen, Autos und Fuhrwerke erst nach einer strengen Kontrolle die Einreise nach

Deutschland erlaubt. Dementsprechend war der Verkehr auf der dortigen Moselbrücke sehr

gering. In erster Linie wurde die Brücke nur noch von Ärzten, die ihre hier lebenden

Patienten besuchten, überquert.148

Schließlich unterstreicht der WSK aus Grevenmacher, ein wenig besorgt, dass viele Personen

aus Luxemburg ihre jeweiligen Arbeitsplätze auf deutschem Gebiet haben und dies sich zu

einem wirtschaftlichen Problem für manche Grenzbewohner herausstellen könnte.149

Ein anschließender Bericht aus Grevenmacher, ebenfalls vom 31. Juli 1914, gibt letztlich an,

dass der Verkehr zwischen Deutschland und Luxemburg durch deutsche Gendarmen aus

Wellen komplett gesperrt wurde. Sie hätten das Tor auf deren Seite der Moselbrücke

geschlossen. Luxemburger, die jenseits der Grenze noch Waren gekauft hatten, durften noch

nach Hause, allerdings ohne die erworbenen Lebensmittel. Gegen Abend trafen weitere 20

Männer aus Trier ein, um die Wache an der Brücke zu übernehmen.150

Am darauffolgenden Tag übermittelte der Distriktkommissar Dr. Mersch der

Gemeindeverwaltung Grevenmacher weiterführende Instruktionen. Dies „(...) damit die

durch die internationalen Verwicklungen geschaffene ernste Lage nicht durch ihre (die)

eigene Schuld der Bevölkerung verschlimmert (...)“ wird. Der Bürgermeister sollte auf die

Bürger dahingehend einwirken und somit die strikte Neutralität gegenüber allen Mächten

wahren. Den „(...) Weisungen, welche den Einwohnern eventuell von den fremden

Militärposten sowie von den inländischen Gendarmen inbezug (sic) auf den Grenzverkehr,

besonders an und auf der Mosel sowie auf den Brücken erteilt werden, bitte ich strengstens

Folge zu leisten (...)“. Die Anwohner sollten im Interesse der Allgemeinheit Ruhe bewahren

und keine, die „(...) Preistreibereien (...)“ unterstützenden, Masseneinkäufe tätigen. Letztlich 148 ANlux, AE-00404-0016, GB N° 76, Die Ausfuhr von Lebens- und Futtermitteln etc. aus Preussen nach Luxemburg ist gänzlich untersagt, 31.07.1914, Grevenmacher, S. 1. 149 ANlux AE-00404-0016 (Anm. 148), S. 2. 150 ANlux, AE-00404-0020, GB N° 78, Aller Verkehr zwischen Luxemburg und Preussen ist durch die preussische Behörden aufgehoben worden, 31.07.1914, Grevenmacher, S. 1-2.

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weist Dr. Mersch daraufhin, dass der Verkauf und die Ausfuhr von Lebensmittel ins Ausland

durch einen großherzoglichen Beschluss von dem aktuellen Tag an untersagt sind.151

Eine Aufgabe, die sich den luxemburgischen Gendarmen im Zusammenhang mit der

Brückensperrung in Wormeldingen am 30. Juli 1914 auftat, war die der Beruhigung

ortsansässiger Einwohner. So berichtet der WSK aus Wormeldingen der Gendarmerie-

Führung von Neugierigen, welche die Sperrung durch die deutschen Gendarmen in Ruhe

beobachteten. Einzige Ausnahme war ein besorgter Vater, dessen Kinder und Frau sich noch

in München aufhielten und der mit „(...) barschen Worten (...)“ gegen die Sperrung der

Moselbrücke protestierte. Um eine Auseinandersetzung zu vermeiden, musste er auf Befehl

der luxemburgischen Gendarmen den Schauplatz räumen. Der Berichterstatter und ein

weiterer Gendarm patrouillierten anschließend auf der Moselbrücke bis die Menschenmenge

sich weitestgehend aufgelöst hatte.152 Ihnen fiel somit die Aufgabe zu, die eigenen Landsleute

zu beruhigen und in diesem Zusammenhang keine Konflikte zwischen, sich in der Phase der

Mobilisierung befindenden, deutschen Beamten und den Bewohnern der luxemburgischen

Grenzortschaften aufkommen zu lassen.

Auch die Gendarmerie-Station in Echternach übermittelte in ihrem Bericht vom 31. Juli 1914

an das KGFKL Informationen bezüglich eines herrschenden Ausfuhrverbotes von Vieh,

Lebensmitteln und Automobilen „(...) aus dem preussischen Staats-Gebiete ins

Grossherzogtum (...)“. So sollen die Sauerbrücken von Echternach-Weilerbach und

Bollendorf von deutschen Gendarmen, die aus Niederweiss abkommandiert wurden und

Ortspolizei-Beamten besetzt worden sein. Diese untersagten jeglichen Export von Getreide,

Mehl, Futtermittel, Streu, Pferden, Vieh, Konserven und Automobilen aus Deutschland.

Direkt davon betroffen, war beispielsweise ein Echternacher Bürger, der seinen Wagen mit

Heu in Deutschland lassen musste.153

Allerdings seien laut Bericht N° 85 der Echternacher Gendarmerie an das KGFKL bis zu

diesem Zeitpunkt keine deutschen Truppen eingetroffen. Nichtsdestotrotz hätte die Tatsache,

dass deutsche Grenzbewohner größtenteils alles aufgekauft haben dazu geführt, dass die

Lebensmittelpreise von Salz, Mehl usw. auch in Echternach deutlich angestiegen seien. Die

151 ANlux, AE-00405-0542, Rundschreiben an die Gemeindeverwaltung, 01.08.1914, Grevenmacher, S. 1. 152 ANlux, AE-00404-0027, GB N° 66, Betrifft Absperren des Verkehrs preussischer-seits auf hiesiger Moselbrücke, 30.07.1914, Wormeldingen, S. 2. 153 ANlux, AE-00404-0019, GB N° 85, Betrifft Grenzsperre über Ausfuhr von Vieh, Lebensmittel und Automobilen aus dem preussischen Staats-Gebiete ins Grossherzogtum, 31.07.1914, Echternach, S. 1.

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Bewohner vor Ort, ärgerten sich laut Bericht darüber, dass dies nicht von der Gendarmerie

verhindert würde.154

Auch die Gendarmerie der Nachbarortschaft Befort hielt ähnliche Vorkehrungen des

deutschen Militärs fest. Diese sperrten in der Nacht auf den 1. August 1914 die Our-,

Wallendorfer- und Dillingerbrücke und verhinderten die Ausfuhr von Nahrungsmittel durch

eine Ketten-Absperrung. Jede der Brücken wurde mit vier Mann bewacht.155

Die Gendarmerie-Station in Rümelingen berichtete dem KGFKL am 31. Juli 1914 von einem

unterbrochenen Eisenbahnverkehr nach Diedenhofen und Deutsch-Oth. Dieser sei für

Reisende eingeschränkt und für den Güterverkehr komplett aufgehoben worden. Zusätzlich

wurde der Telefonverkehr ab 15 Uhr mit Lothringen untersagt und, wie beispielsweise in

Bad-Mondorf (siehe oben), seien Bewohner der deutschen Grenzortschaften nach Luxemburg

gekommen, um Lebensmittel einzukaufen. Dies ließ auch in Rümelingen die Preise für viele

Produkte steigen.156

In Remich meldete die Gendarmerie am 31. Juli 1914 in einem Anschlussbericht zum Bericht

N° 80, dass der „(...) Personen und Fuhrwerkverkehr (...)“ auf den Moselbrücken Schengen

und Remich wieder frei sei. Dennoch werde bei Tag und Nacht der

„(...) Fremdenverkehr (...)“ von der deutschen Grenzgendarmerie oder Lokalpolizei

überwacht. So müssten Unbekannte sich „(...) legitimieren (...)“ und, wenn dies nicht möglich

war, nach Luxemburg zurückkehren. Außerdem sei die deutsche Eisenbahn von Perl nach

Trier sowie nach Diedenhofen unter permanenter militärischer Bewachung.157

Gendarmen aus Wasserbillig meldeten am selben Tag ihrer Führungsebene, dass Anwohner

dem deutschen Militär, das die Brücke besetzte, ab dem jetzigen Zeitpunkt eine polizeiliche

Bescheinigung vorzeigen müssten, um die dortige Brücke passieren zu können. So musste der

Sohn eines „(...) Ackerer(s) (...)“ (Bauers), der auf dem Weg zum Bäckermeister war, das

Pferd von seinem Wagen abspannen und wurde zusätzlich von der deutschen Gendarmerie

aufgefordert den Wagen vom Käufer an seinen Bestimmungsort befördern zu lassen.158

154 ANlux, AE-00404-0019 (Anm. 153), S. 2. 155 ANlux, AE.00405-0174, GB N° 59, Sperrung der Our- Wallendorfer- und Dillingerbrücke durch die deutschen Militärbehörden, 01.08.1914, Befort, S. 1. 156 ANlux, AE-00404-0031, GB N° 236, In Oettigen Lothringen befinden sich deutsche Husaren und ist Elsass-Lothringen in Kriegszustand erklärt, 31.07.1914, Rümelingen, S. 1. 157 ANlux, AE-00404-0032, GB N° 81, Anschluss zu Bericht No 81 vom gestrigen Datum Verkehr auf den Moselbrücken zu Remich Schengen betreffend, 31.07.1914, Remich, S. 1; Gemeint ist eigentlich der Bericht N° 80. Siehe Inhalt des Berichtes N° 81. 158 ANlux, AE-00404-0033, GB N° 102, Betrifft Vorkehrungen, welche die deutsche Militärbehörde jenseits der Grenze veranstalten, 31.07.1914, Wasserbillig, S. 2.

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Auch der WSK aus Rodingen berichtete am 1. August 1914 dem KGFKL von „(...)

Vorkehrungen an der französischen Grenze (...)“, welche dazu geführt hätten, dass seit dem

31. Juli 1914 (19:00 Uhr) keine Güterzüge zwischen Rodingen und dem Bahnhof in Mont-

Saint-Martin mehr fuhren. Der Personenzug, so der Gendarmerie-Bericht N° 174 aus

Rodingen, der per Telegramm abbestellt wurde, fuhr nicht nach Longwy weiter. Auch die

Strecke Villerrupt-Longwy wurde gesperrt und allgemein kam es zu einigen Zwischenfällen

und Veränderungen im Zugverkehr.159

Des Weiteren erfuhr die Gendarmerie aus Rodingen noch am selben Tag durch die Arbeiter

des Hüttenwerkes in Mont-Saint-Martin und dem an der französischen Grenze

patrouillierenden Gendarm Kugener, dass die Arbeit dort seit 22:00 Uhr eingestellt wurde.

Dies sei im engen Zusammenspiel mit der Einberufung der dortigen Reservisten geschehen.

Am Morgen danach wurden die Arbeiter „(...) gänzlich ausgelöhnt (...)“.160

Auch in Lasauvage wurden während der angegebenen Nacht mehrere Einberufungen

vollzogen. Dies führte dazu, dass sich nur noch luxemburgische und italienische Arbeiter dort

aufhielten und der Betrieb des Hüttenwerkes eingestellt wurde. Die Gendarmerie aus

Rodingen befürchtete diesbezüglich eine sich nähernde Menge von Arbeitslosen, welche

nach Luxemburg kommen würde und die Grenzbewohner unruhig werden ließe.161

Die luxemburgische Gendarmerie war demnach einerseits mit der Berichterstattung

hinsichtlich der ansteigenden Lebensmittelpreise und deren Folgen betraut. Andererseits

übermittelten die, an Deutschland und Frankreich angrenzenden, Gendarmerie-Stationen dem

KGFKL neueste Informationen über Vorkehrungen zur Absperrung der jeweiligen

Grenzabschnitte. In einzelnen Fällen (siehe Wormeldingen) mussten Gendarmen

diesbezüglich sogar eingreifen und die Bevölkerung zur Ruhe auffordern.

Folglich schien die Aufrechterhaltung des Informationsflusses zwischen den einzelnen

Gendarmerie-Stationen und der Gendarmerie-Führung hinsichtlich dieser Themengebiete zu

der zentrale Aufgabe der jeweiligen Stations-Kommandanten gehört zu haben.

Nichtsdestotrotz wurden auch andere Themen während des genannten Zeitraumes an das

KGFKL weitergeben.

Ein Beispiel hierfür sind die, im Musée de la Police Grand-Ducale komplett und in

Originalform erhaltenen Korrespondenz-Register der Brigade aus Echternach. Diese, unter

159 ANlux, AE-00405-0118, GB N° 174, Anschluss an unser Bericht No 172 vom gestrigen Tage die strategischen Vorkehrungen an der französischen Grenze betreffend, 01.08.1914, Rodingen, S. 1. 160 ANlux, AE-00405-0118 (Anm. 159), S. 2. 161 ANlux, AE-00405-0118 (Anm. 159), S. 2.

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Abb. 5: Kalkwerke in Wellen (10.05.2015)

anderem für die Jahre 1914 bis 1919 vorhandenen Register sowie das Berichts-Register der

gleichen Brigade der Jahre 1917 bis 1919, welche allerdings nicht systematisch ausgewertet

wurden, zeigen allein durch deren Existenz, inwiefern z.B. die Gendarmerie aus Echternach

den eben erwähnten Informationsfluss ungehindert weiterführte und dokumentierte.162

Des Weiteren berichtete die Station Grevenmacher des Bezirks Luxemburg dem KGFKL

über eine weitere, den bevorstehenden Ereignissen zuzuschreibende, Problematik. Es ging

um die vermutlich temporäre Arbeitslosigkeit luxemburgischer Arbeiter, die im Grenzgebiet

ihrer Beschäftigung nachgingen. Dies bis zum 31. Juli 1914. Der Bericht des WSK aus

Grevenmacher vom 1. August 1914 gibt zudem an, dass sich die Lage an der „(...) hiesigen

Moselbrücke (...)“ weiter verschlechtert hat. Der Verkehr nach Deutschland hin und auch

umgekehrt wurde aufgehoben.

Den zirka 50 Arbeitern aus

Grevenmacher, die in den

Steinbrüchen und Kalkwerken

von Itschert et Cie in Wellen

(Abb. 5) ihr tägliches Werk

verrichten, wurde es laut

Stations-Kommandant aus

Grevenmacher verboten zur

Arbeit zu gehen. Zusätzlich

wurde der Betrieb im

Steinbruch in Kelsbach eingestellt. Dort arbeiteten 30 Männer aus Grevenmacher. Somit

waren, laut Gendarmerie-Bericht, „(...) zirka 80 Mann, (welche) mit ihren Familien von ihrem

täglichen Verdienste (lebten) (...)“ seit dem 31. Juli 1914 arbeitslos und würden auch „(...)

jetzt kaum sonstwo Beschäftigung (...)“ finden.163

162 GROSSHERZOGLICHES GENDARMEN- UND FREIWILLIGEN-KORPS – GENDARMEN-KOMPAGNIE, Korrespondenz-Register der Brigade Echternach. N° 4 1914-1916. Echternach 1914; GROSSHERZOGLICHES GENDARMEN- UND FREIWILLIGEN-KORPS – GENDARMEN-KOMPAGNIE, Korrespondenz-Register der Brigade Echternach. N° 5 1916-1917. Echternach 1916; GROSSHERZOGLICHES GENDARMEN- UND FREIWILLIGEN-KORPS – GENDARMEN-KOMPAGNIE, Korrespondenz-Register der Brigade Echternach. N° 6 1918-1919. Echternach 1918; GROSSHERZOGLICHES GENDARMEN- UND FREIWILLIGEN-KORPS – GENDARMEN-KOMPAGNIE, Bericht-Register der Gendarmerie-Brigade Echternach. 1917-1919. Echternach 1917. 163 ANlux, AE-00404-0012, GB N° 79, Durch Einstellung des Betriebes in den Steinbrüchen und auf den Kalkwerken Itschert et Cie Zu Wellen, sind cirka 80 Arbeiter aus Grevenmacher brotlos geworden, 01.08.1914, Grevenmacher, S. 1-2; Vgl. hierzu auch: ANlux, AE-00405-0117, GB N° 81, Vorgänge an der Moselbrücke resp. Grenze zu Grevenmacher, 01.08.1914, Grevenmacher, S. 2.

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In ihrem Bericht N° 80 vom 1. August 1914 vermeldeten die Gendarmen aus Grevenmacher ,

dass gegen 08:30 Uhr der Direktor der Kalkwerke aus Wellen veranlasst hatte die

luxemburgischen Arbeiter wieder durchzulassen. Die direkte Rückkehr wurde allerdings

nicht mehr gestattet. Die Arbeiter mussten also in Wellen schlafen und ihr Essen ans

Brückentor liefern lassen, wo es dann von anderen Leuten für sie abgeholt wurde.

Höchstwahrscheinlich handelte es sich in diesem Fall um Mitglieder des deutschen

Militärs.164 Folglich wurden in diesem Zusammenhang die Arbeiter aus Grevenmacher zu

einer gewissen Form der Zwangsmigration gedrängt.

Die Gendarmerie Station aus Grevenmacher beendete ihren Bericht mit der Vermutung, dass

sich der „(...) Notstand (...)“ sicherlich in den folgenden Tagen bemerkbar machen würde.165

In Esch an der Alzette berichtete die Gendarmerie am 1. August 1914 gleichermaßen über die

ökonomischen Auswirkungen der sogenannten „Kriegswirren“ in Europa. Im Hüttenwerk

sowie den Minettegruben Burbach-Eich in Düdelingen wurde für sechs Tage der Stillstand

ausgerufen. Die Gelsenkirchener Bergwerke AG hielt ihren Betrieb vorerst aufrecht. Dies

jedoch eingeschränkt. Hier kam es wegen der Unruhen noch nicht zu Entlassungen. Im

Gegenzug dazu, wurden Maximalpreise für den Verkauf von Lebensmitteln festgesetzt und

die Straßen laut Bericht des WSK aus Esch an der Alzette bei Tag und Nacht von der

hiesigen Gendarmerie kontrolliert. Dies um die Ausfuhr von Lebensmittel zu verhindern und

„(...) verdächtiges Gesindel (zurückzuweisen) (...)“.166

Vergleichbar mit Grevenmacher, unterstrich die Gendarmerie in Differdingen am 1. August

1914, die wirtschaftliche Komponente der „(...) in letzter Zeit entstandenen Kriegsunruhen in

den Nachbarstaaten Frankreich und Deutschland (...)“. So gab der WSK der Station

Differdingen an, dass die Kriegsvorbereitungen und Verhandlungen zwischen Frankreich,

Deutschland und Belgien zum aktuellen Zeitpunkt dazu geführt hätten, dass verschiedene

„(...) Minettsgruben (sic) (...)“ auf dem Gebiet Luxemburgs sowie an der luxemburgisch-

französischen Grenze bei Hussigny und Godbrange außer Betrieb seien und keine Wagons

164 ANlux, AE-00404-0038, GB N° 80, Vorgänge an der Moselbrücke zu Grevenmacher, 01.08.1914, Grevenmacher, S. 2. 165 ANlux, AE-00404-0012 (Anm. 163), S. 2. 166 ANlux, AE-00405-0119, GB N° 482, Betrifft die Situation in hiesiger Stadt, 01.08.1914, Esch an der Alzette, S. 1.

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mehr geliefert werden. Mehrere Hundert Männer sind, mit Ausnahme derjenigen aus der

Usine Godbrange, ohne Auszahlung entlassen worden.167

Anschließend besetzten französische Grenzaufseher deren Grenzen und 20 Soldaten trafen

zur Verstärkung von Hussigny und Godbrange ein. Beide hatten die Aufgabe nicht

berechtigte Zugänge zu verhindern. Zusätzlich wurde durch die Gendarmerie aus

Differdingen in Erfahrung gebracht, dass Ausländer ihre Abreise aus Frankreich

vorbereiteten und dass die französische Eisenbahn in Grenznähe seit dem vorherigen Abend

außer Betrieb sei. Die Strecke Godbrange-Villerupt wurde durch das Herausheben von

Schienen unbefahrbar gemacht.168

Nichtsdestotrotz verhielten die Einwohner in Hussigny, Godbrange sowie diejenigen auf dem

luxemburgischen Gebiet sich, der Gendarmerie zufolge, den Umständen entsprechend ruhig.

Bisher seien keine Störungen bekannt. Lediglich die Lebensmittelpreise seien, wie in anderen

Grenzortschaften Luxemburgs auch, angestiegen und 20 militärpflichtige Personen, darunter

zwölf Deutsche und acht Belgische, wurden per Einberufungsschreiben in ihr jeweiliges Land

berufen und seien dementsprechend sofort abgereist.169

Im nachfolgenden Bericht vom 2. August 1914, also dem Tag an dem der Erste Weltkrieg

europaweit begann, teilt die Gendarmerie aus Differdingen noch mit, dass drei Hochöfen,

wegen Materialmangel, ab dem darauffolgenden Tag außer Betrieb sein werden.

Nichtsdestotrotz gab es deswegen noch keine Entlassungen. Diese sollten laut Gendarmerie-

Bericht N° 339 aus Differdingen, auch nicht anstehen. Die Arbeiter würden laut

Hüttendirektor bei Stillstand in anderen Hütten beschäftigt werden und eventuelle

Reparaturen und Reinigungen vornehmen.170

Des Weiteren dokumentierte die Gendarmerie, dass rund 80 militärpflichte Männer wegen

der Mobilmachung in Frankreich und Deutschland ohne eintreffendes Einberufungsschreiben

in die jeweiligen Heimatländer abgereist seien. Auch gab der WSK an, dass ein Reglement

die Ansammlung von Personen auf öffentlichen Straßen verbietet sowie der Verkauf von

Lebensmittel durch ein weiteres Reglement bestimmt werde. Die Gendarmerie aus

Differdingen sprach außerdem von einem, vermutlich französischen Spion, der sich an der

167 ANlux, AE-00405-0112-0113, GB N° 337, Berichterstattung über Begebenheiten in hiesigem Dienstbezirk und anstossenden Grenzbezirk, bezüglich der in letzter Zeit entstandenen Kriegsunruhen in den Nachbarstaaten Frankreich und Deutschland, 01.08.1914, Differdingen, S. 1-2. 168 ANlux, AE-00405-0112-0113 (Anm. 167), S. 2. 169 ANlux, AE-00405-0112-0113 (Anm. 167), S. 2-3. 170 ANlux, AE-00405-0125-0126, GB N° 339, Anschluss zu unserem Berichte N!337 vom gestrigen Tage betreffend Kriegsunruhen in hiesigem Dienstbezirke und Umgegend, Differdingen, 02.08.1914, S. 1.

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Grenze zu Differdingen aufhielt, nach fünf Minuten aber wieder in Richtung Frankreich

verschwand. Weder hierdurch, noch aufgrund anderer Vorkommnisse gab es, so der

Berichterstatter, Störungen in Differdingen.171

Somit verdeutlicht sich ein zentral gewordener Bereich der Gendarmerie-Berichterstattung.

Die Gefährdung zahlreicher Arbeitsplätze wurde in Anbetracht der damaligen Tatsachen zu

einer, für die Gendarmerie-Stationen der Grenzregionen, wichtigen Thematik. Die Gemeinde

der Stadt Esch an der Alzette ging sogar so weit und sprach in Verbindung zu den

Steigerungen der Lebensmittelpreise von einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung und

dementsprechend auch einer Gefährdung für die Arbeit der Gendarmerie.172

Die luxemburgische Gendarmerie war somit vor Kriegsbeginn mit einer generellen

Berichterstattung hinsichtlich der kriegsbedingten Geschehnisse an das KGFKL beschäftigt.

2.1.1 Militärtechnische Vorbereitungen auf deutsch-französisch-luxemburgischem

Grenzgebiet

Unmittelbar zu Beginn des Monats August beziehungsweise bereits am 31. Juli 1914

begannen die Vorbereitungen an den deutsch- und französisch-luxemburgischen Grenzen.

Diese Vorbereitungen wurden von der luxemburgischen Gendarmerie genauestens

zusammengetragen und zeigen, inwiefern diese Art der Berichterstattung für die Gendarmerie

in diesen Tagen zur Priorität wurde.

So berichtete, die sich an der französischen Grenze befindende Gendarmerie Station

Rodingen am 31. Juli 1914 von den „(...) strategischen Vorkehrungen, welche Frankreich,

jenseits der Grenzen getroffen hat(te) (...)“. Der WSK und Berichterstatter gab in seinem

Bericht an das KGFKL an, dass er am Nachmittag in Zivilkleidung eine Patrouille an

besagter Grenze durchgeführt und einige französische Grenzortschaften besucht habe.

Diesbezüglich meldete er, dass seit dem vorherigen Abend (30.07.1914) der Weg von

Lasauvage nach Saulnes unter der Eisenbahnbrücke mittels einer Kette abgesperrt wurde, mit

dem Zweck unangemeldete „(...) Durchfahrten von Fuhrwerken (...)“ zu verhindern. An

besagter Stelle wurden auch laut der WSK aus Rodingen drei französische Grenzaufseher in

„(...) feldmässigen (...)“ Uniformen postiert.173

171 ANlux, AE-00405-0125-0126 (Anm. 170), S. 2. 172 ANlux, AE-00405-0120-1021, Reglement der Gemeinde Esch a/A, 01.08.1914, Esch an der Alzette, S. 1. 173 ANlux, AE-00404-0013, GB N° 172, Betrifft die strategischen Vorkehrungen, welche Frankreich, jenseits der Grenzen getroffen hat, 31.07.1914, Rodingen, S. 1; ANlux, AE-00404-0015, GB N° 173, Betrifft eine Dienstreise Berichterstatters ins Ausland, 31.07.1914, Rodingen.

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Ebenso seien zwischen Saulnes und Heserange, in der Nähe eines Bahnüberganges,

Militärposten in Form eines Korporal und sieben „(...) feldmässig ausgerüstet(en) (...)“

Soldaten anzutreffen. Zirka 700 Meter von dieser Stelle entfernt, an einem Kreuzpunkt der

Straßen nach Saulnes, Herserange, Gourincourt und Longlaville traf der Berichterstatter der

luxemburgischen Gendarmerie ähnliche Militärposten an.174

Anschließend berichtete der WSK aus Rodingen von einem Jägerbataillon aus Longwy,

welches am Vortag nach Longuyon versetzt wurde und somit Longwy nur noch von einigen

Kompanien Infanteriesoldaten besetzt wurde. Von dort aus wurde am 31. Juli 1914 viel

Militärmaterial per Zug versendet. Die Bahnbeamten sollen gewarnt worden sein, ihre

Familienmitglieder nicht in die jeweilige Heimat zurückzuschicken. Dies war allerdings

bereits mehrfach geschehen.175

Hinsichtlich der direkten Kriegsvorbereitungen, teilte der Bericht der Gendarmerie aus

Rodingen mit, dass die sich im Urlaub befindenden französischen Soldaten zurückbeordert

sowie Reservisten der ersten und zweiten Klasse benachrichtigt wurden sich im Falle einer

Mobilmachung sofort zu ihrem Regiment zu begeben. Die Bewohner der französischen

Grenzorte sollen sich angeblich noch ziemlich ruhig verhalten haben. Nichtsdestotrotz gab es

wegen des Handelsverkehrs erhöhte Aufregung. Der Bürgermeister von Saulnes soll

dementsprechend für Notfälle sogar ein Quantum Mehl für die Bewohner der Stadt angekauft

haben.176

Am Ende seines Berichtes gab der WSK aus Rodingen an, dass täglich mehrere Patrouillen

an die Grenze ausgeführt würden, um somit bei eventuell weiteren Vorkommnissen

unmittelbar darüber berichten zu können.177

Im Anschluss-Bericht N° 174 aus Rodingen heißt es weiter, dass luxemburgische

Hüttenwerk-Arbeiter aus Mont-Saint-Martin der Gendarmerie mitteilten, dass die

Grenzposten in Longleville verstärkt wurden. Dort sollen demnach insgesamt 16 Mann

postiert worden sein. Acht Grenzaufseher und ebenso viele Reservisten. Jenseits der Grenze,

in Richtung Tiercelet, lagerte dann noch das Militär des neunten Jägerbataillons.178

Seitens der Gendarmerie-Station aus Rodingen bestand ein dringender Aufklärungsbedarf

über die Vorkehrungen an der französisch-luxemburgischen Grenze. Sie wollten über alle

174 ANlux, AE-00404-0013 (Anm. 173), S. 1. 175 Ebd. S. 2. 176 Ebd. 177 Ebd. 178 ANlux, AE-00405-0118 (Anm. 159), S. 2.

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Veränderungen jenseits der Grenze informiert werden, um diese Informationen direkt an die

Führungsebene weiter zu geben. Aufgrund dessen wurden auch unmittelbar beteiligten

Personen (Arbeiter der Hüttenwerke) nach Informationen gefragt.

In Rümelingen verfasste die Gendarmerie am 1. August 1914 einen Bericht über „(...)

angebliche Truppenbewegung(en) an der Französisch-lothringischen resp. Luxemburgischen

Grenze (...)“ an das KGFKL. Hier ist die Rede von sich, seit 18:00 Uhr, verschärfenden

Kriegsoperationen an der benannten Grenze. Sowohl Haupt- als auch Nebenstraßen von

Rümelingen nach Oettingen (Frankreich) wurden durch Barrikaden für Fußgänger und

Wagenverkehr gesperrt. Weiter heißt es, dass viele Reservisten wegen der Mobilmachung in

Deutschland von Luxemburg aus nach Deutschland abgereist sind. Der WSK und

Berichterstatter der Gendarmerie Rümelingen gibt außerdem noch an von einer zuverlässigen

deutschen Quelle, die sich in Oettingen erkundigte habe, erfahren zu haben, dass sich das

deutsche Militär nach Diedenhofen bewegt und französische Truppen bei Bollingen-Fentsch

die Grenze seit 19:00 Uhr überschritten haben. Demnach stünde laut WSK eine Schlacht

unmittelbar bevor oder habe bereits begonnen.179

Des Weiteren hebt die Gendarmerie-Station, in Bezug auf die androhende Schlacht, die

geringe Distanz zwischen Bollingen-Fentsch und Rümelingen hervor. Lediglich zwölf bis 15

Kilometer Luftlinie trennen beide Ortschaften. Auch hätte die Gendarmerie die Information

erhalten, dass bereits in der kommenden Nacht, also am 2. August 1914, französische

Truppen Luxemburg in Richtung Trier passieren würden. Dies, weil „(...) Fentsch-Bollingen-

Aumetz-Oettingen (...)“ nur schwach militärisch besetzt sei.180

Der Bericht liefert außerdem Informationen hinsichtlich der aktuellen Situation in den

französischen und deutschen Grenzortschaften. Am 31. Juli 1914 gab der Berichterstatter an,

sich nachmittags zusammen mit seinem Kollegen, Gendarm Peters, wegen der Mobilisierung

nach Deutsch-Oth und Villerupt begeben zu haben, um herauszufinden welche „(...)

Massregeln (...)“ getroffen wurden. In Deutsch-Oth wurden jenseits der Ortschaft die Straßen

gesperrt und von Zollaufsehern besetzt. Der Telefon- und Telegraphenverkehr war dem

Militär vorbehalten und der Personenverkehr mit dem Ausland wurde komplett unterbrochen.

Auch wurde die Eisenbahnstrecke Deutsch-Oth nach Aumetz seit Nachmittags militärisch

überwacht. In der Ortschaft Lomeringen wurde die Grenze sowie die Eisenbahn von einer

Kompanie des 130. Infanterie Regimentes bewacht. Demnach sind „(...) von heute Abend 7 179 ANlux, AE-00405-0110, GB N° 238, Betrifft angebliche Truppenbewegung an der Französisch-lothringischen resp. Luxemburgischen Grenze, 01.08.1914, Rümelingen, S. 1. 180 ANlux, AE-00405-0110 (Anm. 179), S. 1-2.

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Uhr keine Züge (...) mehr zwischen Esch a/A und Deutsch-Oth (...)“ gefahren. In Richtung

Frankreich, also nach Villerupt, wurde niemand bis auf die hier berichtenden Gendarmen

durchgelassen. Hier wurden, laut WSK der Station Esch an der Alzette, jedoch keine

Vorkehrungen getroffen. An der Grenze befanden sich, wie üblich, zwei Zollbeamte und die

Gendarmerie. Allerdings wurde der Zugverkehr zwischen Metz, Audun-Le-Roman,

beziehungsweise Longuyon ebenso durch Aushebung der Weichen unterbrochen.181

Die Gendarmerie aus Bettemburg berichtete dem Chef der Gendarmen-Kompanie zu

Luxemburg, kurz GKL, hingegen von den Vorkehrungen des deutschen Militärs jenseits

hiesiger Grenzen. Der, als Nachtrag zu den Berichten N° 94 und N° 95 angefertigte Bericht

N° 97 vom 31. Juli 1914 enthält zahlreiche, äußerst präzise Aussagen bezüglich der

Kriegsvorbereitungen der deutschen Soldaten. Dementsprechend soll das deutsche Militär die

Zugverbindungen zwischen Bettemburg-Metz beziehungsweise Metz-Bettemburg gesperrt

haben. Die Staats-Telefonleitungen zwischen Lothringen und Luxemburg wurden zerstört

und Telegraphenleitungen der Eisenbahn militärisch bewacht. Außerdem wurde die

Landstraße in Evringen bei Frisingen durch das Militär anhand zwei querstehender

Fuhrwerke abgesperrt und Autos sowie andere Fuhrwerke zum Anhalten gezwungen.182

Des Weiteren sollen laut WSK aus Bettemburg, 400 Soldaten in der darauffolgenden Nacht

noch in den Grenzortschaften Evringen und Hagen eingerückt sein. Letztlich wurden 1.400

Eisenbahnwagen in vier Tagen von Bettemburg nach Lothringen zurückgezogen sowie ein

Extrablatt der lothringischen Bürgerzeitung bezüglich der Mobilmachung jenseits der Grenze

verteilt.183

Auch in Wormeldingen berichtete die Gendarmerie-Station am 30. Juli 1914 von der

Sperrung ihrer Moselbrücke durch die deutsche Polizei. Auf der Brückenmitte wurden drei

Zäune mit Stacheldraht gespannt und am Brückengeländer befestigt. Diese Absperrung

wurde zusätzlich mit vier quer- und hintereinanderstehenden Wagen untermauert.

Informationen eines Arbeiters aus Wincheringen zufolge, soll Deutschland wegen der

Kriegserklärung zwischen Österreich und Serbien auch die Mobilmachung angeordnet haben.

In Verbindung hierzu wurden, mit dem Ziel die dortige Garnison zu verstärken, drei Armee-

Korps nach Metz befördert.184 Allerdings berichtete die Wormeldinger Gendarmerie einen

Tag später davon, dass der Verkehr für Fußgänger und Frachtfuhrwerke wieder offen sei. 181 ANlux, AE-00404-0036, GB N° 481, Betrifft die Situation an der hiesigen lothringischen resp. französischen Grenze, 31.07.1914, Esch an der Alzette, S. 1-2. 182 ANlux, AE-00404-0018, GB N° 97, Kriegsbereitschaft, 31.07.1914, Bettemburg, S. 1. 183 ANlux, AE-00404-0018 (Anm. 182).1-2. 184 ANlux, AE-00404-0027 (Anm. 152), S 1-2.

Seite 52 von 196

Einzig das Ausweisen gegenüber den deutschen Gendarmen blieb Pflicht. Dann wurde der

Verkehr jedoch wiederum ab 15:30 Uhr untersagt und die Brücke durch vier Wagen und drei

Zäune aus Stacheldraht gesperrt. Um 18 Uhr traf ein deutscher Militärzug mit 25 bewaffneten

Soldaten und einem Offizier ein.185 Die eine Hälfte der angekommenen Soldaten postierte

sich auf der Moselbrücke. Die andere Hälfte besetzte den Bahnhof. Der Offizier erklärte der

luxemburgischen Gendarmerie, dass Deutschland aufgrund der Mobilmachung die Brücke für

den Verkehr sperren musste und dass keinesfalls von luxemburgischer Seite aus die

Truppenstärke an irgendjemanden weitergegeben werden dürfe. Auch müssten Neugierige

sich von der Brücke fernhalten, da sie dem deutschen Militär ansonsten die Sicht versperrten.

Diese Vorgabe setzte die luxemburgische Gendarmerie laut Berichterstatter sofort um. Hinzu

kam, dass die Gendarmerie per Ortsbehörden verlauten ließ, dass die luxemburgischen

Anwohner sich „(...) ruhig und anständig (...)“ verhalten sollen.186 Die Gendarmerie in

Wormeldingen wollte demnach keine unnötigen Konflikte mit den deutschen

Militärbehörden herbeiführen und fügte sich widerstandslos deren Vorgaben.

Anschließend traf gegen 22 Uhr noch ein weiterer Militärzug ein. Somit waren nun etwa 50

Soldaten in „(...) erdgrauen Uniformen (...)“ an der Brücke anzutreffen.187

In Grevenmacher berichtete die dortige Gendarmerie im Bericht N° 75 an das KGFKL, dass

verdächtige Personen und Autos, welche die deutsch-luxemburgische Grenze überqueren

wollten, von deutschen Gendarmen zur Vermeidung von Spionage kontrolliert würden.188

Einen Tag später trafen beim KGFKL weitere Informationen über militärtechnische

Vorgänge an der Moselbrücke in Grevenmacher ein. Der WSK aus Grevenmacher berichtete

von Sandfässern, die am Eingang der Moselbrücke vom deutschen Detachement aufgestellt

wurden. Drei, mit Steinen beladene Wagen, wurden anschließend quer über die Straße

geparkt und Drähte über die Brücke gespannt. Zusätzlich fing das „(...) Aufwerfen von

Schützengräben (...)“ an. Nichtsdestotrotz unterstrich der Berichterstatter, dass in der

nächsten Ortschaft kein Militär einquartiert sei und somit außer den Mitgliedern des

Detachements sowie den 15 Mann beim „(...) Tunnel von Nittel (...)“, keine weiteren Soldaten

185 ANlux, AE-00404-0037, GB N° 61, Betrifft Bewachung der hiesigen Moselbrücke und Absperren des Verkehrs auf derselben auf preussischen Gebiete und durch bewaffnetes preussisches Militär, 31.07.1914, Wormeldingen, S. 1. 186 ANlux, AE-00404-0037 (Anm. 185), S. 2. 187 Ebd. 188 ANlux, AE-00404-0028, GB N° 75, Vorgänge an der Moselbrücke aus Grevenmacher, 31.07.1914, Grevenmacher, S. 1.

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zu sehen seien. Er vermutete allerdings eine größere Menge an Truppen und Artillerie hinter

den Wäldern.189

Die Gendarmerie-Station in Rümelingen, welche dem KGFKL einen Tag später

Informationen über Truppenbewegungen an der luxemburgisch-französischen Grenze

mitteilte, war ebenso darauf bedacht die Führung am 31. Juli 1914 über militärtechnische

Vorkehrungen an der deutschen Grenze zu informieren. Hier war die Rede von ca. „(...) 50

Husaren (...)“ der Diedenhofener Garnison, welche in Oettingen (Lothringen) einquartiert

wurden. Seitdem sei laut Gendarmerie-Bericht, 150 Meter jenseits der Grenze die Straße

Rümelingen-Oettingen durch Ketten und querstehende Automobile gesperrt und werde

zudem militärisch observiert. Außerdem wurde am Postgebäude in Oettingen bekannt

gegeben, dass Elsass-Lothringen ab sofort im Kriegszustand sei.190

Die Wasserbilliger Gendarmerie berichtete ebenfalls über „(...) Vorkehrungen, welche die

deutsche Militärbehörde jenseits der Grenze veranstalten (...)“. So soll die Grenzbrücke

zwischen Wasserbillig und Deutschland von zwei deutschen Gendarmen besetzt worden sein.

Es durften keine Autos, Getreide und Lebensmittel die Brücke überqueren. Gegen 18 Uhr

trafen 25 Soldaten und ein Offizier des 69. Infanterie Regimentes aus Trier mit Fahrrädern

ein und besetzten die Langsurerbrücke. Bis zu diesem Zeitpunkt war der Grenzverkehr

jedoch nicht wesentlich beeinträchtigt. Dennoch mussten Grenzbewohner sich bei

Brückenübertretung ausweisen.191

Schließlich erhielt, so die Gendarmerie-Station aus Wasserbillig, der deutsche Gendarmerie-

Wachtmeister Becher ein Telegramm, welches die deutsche Mobilmachung ankündigte. Ein

späteres Telegramm stellte allerdings klar, dass Deutschland zurzeit nur im Kriegszustand

sei. Erste Mobilisierungen werden erst später bekannt gemacht.192

In einem darauffolgenden Bericht vom 1. August 1914 vertiefte die Gendarmerie aus

Wasserbillig ihre Erkenntnisse bezüglich der militärtechnischen Vorkehrungen an der

Moselbrücke und übermittelte diese an das KGFKL. So bildete sich nun vor dem Tor,

welches am 31. Juli durch das deutsche Militär geschlossen und mittels Doppelposten

bewacht wurde, eine nicht mehr zu überschauende Menschenmasse. Dies hatte zur Folge,

dass die deutsche Gendarmerie die Leute von der Brücke entfernte. Der Berichterstatter,

welcher Bedenken über „(...) die Rechtlichkeit der Entfernung der Leute von

189 ANlux, AE-00405-0117 (Anm. 163), S. 1-2. 190 ANlux, AE-00404-0031 (Anm. 156), S. 1. 191 ANlux, AE-00404-0033 (Anm. 158), S. 2. 192 Ebd.

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luxemburgischen (...)“ Gebiet hatte, gab dies laut Bericht N° 80 an den Bürgermeister von

Wasserbillig weiter. Dr. Godart gab jedoch an, die luxemburgischen Leute von der Brücke zu

entfernen. Dies wurde letztlich auch von der luxemburgischen Gendarmerie gutgeheißen:

„(...) Dem Wunsche des Detachementskommandanten wurde (...) (nachgegeben) (...) um eine

(...) nähere Berührung der diesseitigen Bevölkerung mit dem Militär und etwaigen

missliebigen Bemerkungen vorzubeugen.“.193

Am 1. August 1914 reichte die Gendarmerie aus Grevenmacher einen weiteren Bericht beim

KGFKL ein. Der Bericht N° 82 befasst sich mit den direkten Folgen der deutschen

Kriegserklärung und „(...) Bekanntmachungen die deutscherseits bezüglich des

Grenzverkehrs erlassen wurden (...)“. Der am selben Tag auf der Moselbrücke

patrouillierende Gendarm Tholl erhielt vom deutschen Detachements-Kommandant die

Nachricht, dass, ab sofort Krieg zwischen Deutschland, Österreich, Italien und Serbien,

Russland sowie Frankreich herrsche. Diese Mitteilung bedeutete sowohl für deutsche als auch

für luxemburgische Behörden, dass der Grenzverkehr von und nach Luxemburg aufgehoben

wurde. So sollte auf jeden, der sich dem widersetzen und die Grenze überqueren oder die

Brücken zerstören wolle, das Feuer eröffnet werden.194

In Wasserbillig gab der von hier stammende Kommissar selbst bekannt, dass Personen, die

bei Nacht die Grenze zu Deutschland übertreten wollen, erschossen werden.195

Letztlich lieferte auch eine Gendarmerie-Station aus dem Norden des Landes Informationen

bezüglich der Vorkehrungen an der deutsch-luxemburgischen Grenze. Die Rede ist von der

Gendarmerie aus Weiswampach. Die dortigen Gendarmen konnten, laut Bericht N° 47

während ihrer „(...) Runde in der Gemeinde Heinerscheid zu Schrödersmühle feststellen (...)“,

dass die Ourbrücke von dem deutschen Militär bewacht wurde. Die deutschen Reservisten

behaupteten gegenüber der Gendarmerie, dass sie den Befehl hätten keine Lebensmittel und

Autos nach Luxemburg durchzulassen. Weiter hieß es: „(...) die ganze deutsche Grenze

entlang der Our (...)“ sollte militärisch bewacht werden.196

Demnach wurde sich in beide Richtungen über die, für den bevorstehenden Krieg

notwendigen Vorkehrungen informiert und der obersten Instanz der Gendarmerie mitgeteilt.

Dies könnte darauf hinweisen, dass die bewaffnete Macht Luxemburgs sich für eventuelle

193 ANlux, AE-00404-0038 (Anm. 164), S. 1-2. 194 ANlux, AE-00405-0115-0116, GB N° 82, Betrifft Kriegserklärung und Bekanntmachungen die deutscherseits bezüglich der Grenzverkehrs erlassen wurden, 01.08.1914, Grevenmacher, S. 1-3. 195 ANlux, AE-00405-0114, GB N° 103, Betrifft Mobilisierung Deutschlands, 01.08.1914, Wasserbillig, S. 2. 196 ANlux, AE-00405-0173, GB N° 47, Betrifft militärische Bewachung der Ourbrücke bei Schroedermühle, 01.08.1914, Weiswampach, S. 1.

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Ereignisse, ob nun von französischer oder deutscher Seite aus, mit möglichst vielen

Informationen versorgen wollte, um optimal auf jegliche Eventualitäten reagieren zu können.

Ob dem so war und falls ja, wie dies geschah, wird der weitere Verlauf dieser Arbeit zeigen.

2.1.2 Grenzüberschreitungen durch deutsche Soldaten und direkte Folgen für die

luxemburgische Gendarmerie

Die jetzt folgenden Ereignisse sind für das Verständnis der nächsten Kapitel sehr wichtig. Sie

bilden den Anfangspunkt der eigentlichen Kernthematik dieser Forschungsarbeit und werden

aufzeigen, wie und ob luxemburgische Gendarmen auf die Grenzüberschreitungen durch

deutsche Soldaten reagierten und welche unmittelbaren Folgen dies für die Beamten des

Großherzogtums hatte.

Anhand einer Auswahl von Grenzortschaften, für die sich Berichte der luxemburgischen

Gendarmerie auffinden ließen, wird demnach die direkte Konfrontation zwischen deutschen

Soldaten und luxemburgischen Gendarmen analysiert. Hinzu kommt die Berichterstattung

aus anderen Ortschaften des Inlandes, die genauso schnell vom deutschen Militär besetzt

wurden.

Vorab sollte an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass über womöglich wichtige

Knotenpunkte wie etwa Wasserbillig, Echternach und Remich scheinbar keine Gendarmerie-

Berichte existieren. Dies könnte allerdings auch mit der bereits angemerkten Sperrung des

noch nicht katalogisierten Gendarmerie Bestandes in den ANlux zusammenhängen.

2.1.2.1 Bettemburg

Am 2. August 1914 begann, wie bereits mehrfach erwähnt, die Besetzung Luxemburgs durch

das deutsche Militär. Die Gendarmerie-Station in Bettemburg benachrichtigte das KGFKL in

ihrem Bericht N° 100 über das Einrücken des deutschen Militärs. Eine Infanterie-Einheit der

„(...) Stärke III Mann (...)“ aus Trier rückte demnach inklusive einer Fahrradabteilung von

etwa 25 Mann gegen 10:30 Uhr in Bettemburg ein. Zwölf Mann aus der Fahrradabteilung

machten sich in Frisingen zur Abfahrt nach Luxemburg bereit. Außerhalb Hellingen machten

sich ebenso drei Mann zur Abfahrt zum bereits militärisch bewachten Düdelinger-

Eisenbahntunnel bei Suftgen bereit.197

Anschließend trafen ein gewisser Major Pralle und ein Adjutanten Leutnant Titze im Büro

des Oberbahnhofsvorstehers ein, stellten sich als Bahnschutzkommandanten vor und

197 ANlux, AE-00405-0128-0129, GB N° 100, Einrückung von preussischem Militär in hiesigen Dienstbezirk, 02.08.1914, Bettemburg, S. 1.

Seite 56 von 196

besetzten wie am vorigen Tag in Ulflingen, das Telegraphenbüro: „(...) Sie haben sich von

nun ab meinen Anordnungen zu fügen & mir untersteht auch das Eisenbahn-Telegraphennetz

nebst Streckentelephon (sic). Deutschland ist jetzt Herr im Lande (...)“.198 Hier wird erstmals

deutlich, inwiefern Mitglieder des deutschen Militärs sich in einer höheren Position sahen.

Der Gendarm berichtet hingegen nur davon und lässt dies unkommentiert.

Des Weiteren wurden, laut Gendarmerie-Bericht die Bahnübergänge Gasperich-Suftgen von

Patrouillen des deutschen Militärs besetzt. Um die Kontrolle über die Situation und sich

vermutlich einen Überblick zu verschaffen, patrouillierten auch die Fahrradabteilungen in der

Gemeinde. Der Bürgermeister von Bettemburg wurde wegen der Einquartierung der

deutschen Soldaten sowie „(...) der Einstallung (sic) der Pferde (...)“ kontaktiert. In diesem

Fall erhielten Lieferanten von Futtermitteln Gutscheine und kein angekündigtes Bargeld. Die

Einquartierung erfolgte letztlich in Güterschuppen, die dem deutschen Militär zur Verfügung

gestellt wurden.199

Nichtsdestotrotz gibt der Berichterstatter an, eine Unterredung mit dem „(...) Herrn

Hauptmann (...)“ gehabt zu haben, der dem Gendarm erklärte, dass die Vorkehrungen in

Bettemburg „(...) wahrscheinlich nur 3 Tage dauern (...)“ würden und er ansonsten keine

Informationen über weitere Vorkehrungen habe.200

Zum weiteren Verlauf der Besetzung berichtet der BSK Folgendes: Zwischen 18:00 und

19:00 Uhr kamen 29 Meldereiter und ein Offizier in Bettemburg an. Diese seien zur

Auskundschaftung da, denn sie hätten die Informationen erhalten, dass französische Offiziere

die Ortschaft mit Autos und 800 Mann besetzten und in Luxemburg eingezogen seien.201 Die

Aussage von Pauly, laut welcher die Deutschen ihr Eindringen mit dem Schutz der

luxemburgischen Infrastrukturen „(...) vor einem französischen Überfall (...)“ rechtfertigten,

bestätigt dies.202 Gegen 20:15 Uhr verließen 17 Meldereiter Bettemburg und verteilten sich in

weitere Grenzortschaften. Einige Stunden später musste der Bahnhofsverwalter in Berchem

seine Tätigkeit auch an das deutsche Militär abgeben und an der Düdelinger Brücke bezogen

am späten Nachmittag zwei Soldaten ihre Posten. Am Kreuzungspunkt von Frisingen und der

198 ANlux, AE-00405-0128-0129 (Anm. 197), S. 2-3. 199 Ebd. S. 2. 200 Ebd. 201 Ebd. S. 2-3. 202 PAULY, Geschichte (Anm. 63), S. 82.

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dortigen Landstraßen postierten sich sechs Mitglieder der deutschen Militärbehörden. Sie

sollten, laut Berichterstatter verdächtige Fahrzeuge kontrollieren und durchsuchen.203

Schließlich wurden die Bahnübergänge Bettemburg-Livingen durch Militärwachen gesperrt

und die Bewohner der Gemeinde Roeser mussten fortan den Weg über Peppingen nach

Bettemburg nehmen. Einige deutsche Soldaten veranstalteten im Hotel Thill am Bahnhof ein

Zechgelage. Allerdings gab es, laut Gendarmerie-Bericht, trotz der herrschenden Aufregung

unter den Bürgern bisweilen keine direkten Konflikte zwischen diesen und dem nun

ortsansässigen Militär.204

In Bettemburg herrschte also eine bis dato konfliktfreie, wenn auch aufgeheizte Stimmung.

Die luxemburgische Gendarmerie nahm alle ihr zugänglichen Informationen auf und hielt

diese für das KGFKL fest. Spezielle Vorkehrungen gegen die Besetzung durch das deutsche

Militär wurden nicht getroffen. Ebenso wurde nichts unternommen um die Kontrolle durch

das deutsche Militär zu erleichtern.

Die Gendarmerie aus Bettemburg sah also mit an, wie deutsche Offiziere und Soldaten direkt

oder indirekt in die Aufgabenbereiche der luxemburgischen Beamten eingriffen. So war

beispielsweise die Kontrolle von Fahrzeugen und deren Insassen, wie im weitere Verlauf der

Arbeit zu erkennen sein wird, eindeutig eine Arbeit der Gendarmerie des Großherzogtums.

Das Besetzen von Tunnel und Postieren von Kontrollbeamten an und um Landstraßen herum,

zählte sicherlich nicht direkt zu den Aufgaben der Gendarmerie, stellte aber einen weiteren

Eingriff in die Funktion als Kontrollorgan der luxemburgischen Gesellschaft dar.

2.1.2.2 Grevenmacher

In Grevenmacher berichtete die Gendarmerie am 2. August 1914 ebenso von „(...)

preussischen Truppenbewegungen ins Grossherzogtum (...)“. Der WSK aus Grevenmacher

informierte die Gendarmerie-Führung über zahlreiche Durchfahrten des deutschen Militärs

und deren Zielrichtung. So passierten vier Autos der deutschen Militärbehörden aus

Wasserbillig kommend Grevenmacher und fuhren in Richtung Luxemburg-Stadt weiter.

Einige Zeit später sind 80 Radfahrer, welche in Richtung Wormeldingen unterwegs waren,

durchgekommen und ca. 50 Autos trafen in Grevenmacher ein.205

203 ANlux, AE-00405-0128-0129 (Anm. 197), S. 2-3. 204 Ebd. S. 3. 205 ANlux, AE-00405-0157, GB N° 82, Preussische Truppenbewegungen ins Grossherzogtum, 02.08.1914, Grevenmacher, S. 1.

Seite 58 von 196

Anschließend wurde der Berichterstatter selbst, wie von Ernest Faber bestätigt wird206, sowie

der „(...) Postperceptor (sic) Jungblut (und) Baukondukteur (sic) Namur (...)“ vor dem

örtlichen Postamt mit gespanntem Revolver gefragt, ob und wie viele französische Einheiten

in der Nacht durchgekommen seien. Die Frage wurde verneint. Nichtsdestotrotz wurde ihnen

der Revolver immer noch entgegen gehalten. Der deutsche Offizier forderte den WSK aus

Grevenmacher auf, ihm seine Pistole auszuhändigen und der Berichterstatter selbst gab an, er

habe „(...) unter den Worten, ich würde mich der Gewalt und der Uebermacht (sic) fügen

(...)“ ihm diese überlassen.207

Des Weiteren führten die deutschen Soldaten den entwaffneten Gendarm Assel aus

Wasserbillig mit sich. Er musste mit ihnen zusammen aussteigen und im Postamt telefonisch

in Luxemburg-Stadt nachfragen, ob sich dort französische Truppen aufhielten. Laut WSK aus

Grevenmacher wurde diese „(...) Frage (...) natürlich verneint (...)“ und Gendarm Assel

wieder mitgenommen. Etwas später durchfuhren Kavalleristen, Radfahrer und eine aus 200

bis 250 Mann bestehende „(...) Ulanenabteilung (...)“ (Lanzenträger) Grevenmacher in

Richtung Luxemburg-Stadt.208

Letztlich vermerkte der Berichterstatter, dass bis zu dem Zeitpunkt noch keine deutschen

Truppen über die hiesige Moselbrücke ins Großherzogtum eingerückt seien. Die Bevölkerung

verhielt sich laut Berichterstatter ruhig und die Befestigungen an der Moselbrücke wurden

entfernt. Dies um alles für den bevorstehenden Durchmarsch der deutschen Truppen

vorzubereiten.209

Im Fall von Grevenmacher wurde die luxemburgische Gendarmerie durch den Einmarsch

beziehungsweise Durchmarsch des deutschen Militärs in ihrer Funktion diskreditiert und ist

in diesem Sinne nicht als ordnungswahrende Instanz zu kategorisieren. Der gefangen

genommene und entwaffnete Gendarm aus Wasserbillig, der gleich gehorchende WSK aus

Grevenmacher sowie die direkte Ausführung der Befehle des deutschen Offiziers, zeigen dies

sehr deutlich.

2.1.2.3 Esch an der Alzette

Berichte aus Esch an der Alzette sind dagegen etwas seltener. Nichtsdestotrotz sind sie

interessant, da die Gendarmerie-Station ähnlich wie in anderen Grenzortschaften den

Durchmarsch der deutschen Militärbehörden relativ nüchtern beschreibt. 206 FABER, Luxemburg (Anm. 61) , S. 3-4. 207 ANlux, AE-00405-0157 (Anm. 205), S. 1-2. 208 Ebd. S. 2. 209 Ebd.

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So ist im Bericht N° 1 vom 2. August 1914 an das KGFKL die Rede von einer deutschen

Radfahrerabteilung, bestehend aus 21 Mann der 69. Kompanie, welche am Hüttenkasino

anhielten, eine kurze Pause machten und schließlich nach Deutsch-Oth weiterfuhren. Des

Weiteren gab, ein gewisser General Seidel keine zusätzlichen Informationen darüber heraus,

ob noch weitere Soldaten folgen würden, um die Mission in Deutsch-Oth zu erfüllen, sprich

ob noch weitere Soldaten Esch an der Alzette passieren würden.210

Die Gendarmerie wollte jedoch weitere Informationen über die Tätigkeiten der deutschen

Militärbehörden erhalten. Ein Grund hierfür könnte sein, dass sich die Gendarmen aus Esch

Gedanken darüber machten, ob und inwiefern sie die Situation noch kontrollieren könnten,

wenn immer weitere deutsche Soldaten Esch passieren und sich sogar vielleicht noch etwas

länger dort aufhalten würden.

Der zweite Bericht dieses Tages erzählt ebenfalls von vier deutschen Militär-Radfahrern, die

von Bettemburg über Schifflingen nach Esch kamen. Die Radfahrer wurden anschließend

vom Verwalter des Hüttenkasinos der Gelsenkirchener Bergwerke AG am Eingang der Stadt

abgeholt. Sie blieben kurze Zeit im Kasino und fuhren später in Richtung Deutsch-Oth. Dem

Gendarmerie aus Esch blieb der Grund der Durchfahrt unbekannt. Sie berichten allerdings

abschließend, dass, wie bereits im ersten Bericht dieses Tages, trotz einer großen Anzahl an

Schaulustigen, in der Ortschaft alles ruhig verlief.211

Direkte Folgen für die luxemburgische Gendarmerie bezüglich der Grenzübertretung der

deutschen Soldaten lassen sich im Fall Esch an der Alzette demnach nicht ausmachen.

2.1.2.4 Andere Ortschaften im Inland

Die soeben analysierte Besetzung durch deutsche Truppen aus Sicht der luxemburgischen

Gendarmerie geschah aus geographischen Gründen in erster Linie über die Grenzortschaften

des Großherzogtums. Unmittelbar danach wurden jedoch am selben Tag Ortschaften im

Inland besetzt oder waren von der Durchreise des deutschen Militärs betroffen. So auch die

damalige Gemeinde Eich in der Nähe von Luxemburg-Stadt.

Hier berichtete die ortsansässige Gendarmerie-Station in einer kurzen Darstellung, wie das

deutsche Militär Posten auf der „(...) Landstrasse Muhlenbach-Kopstal und Siebenbrunnen

(...)“ bezog. Im Anschluss-Bericht N° 122 ist die Rede von elf deutschen Infanteristen,

welche auf der Landstraße Muhlenback-Kopstal, in der Nähe der Waldschenke, gesichtet

210 ANlux, AE-00405-0163, GB N° 1, Bericht, 02.08.1914, Esch an der Alzette, S. 1. 211 ANlux, AE-00405-0165, GB N° 2, Bericht, 02.08.1914, Esch an der Alzette, S. 1; ANlux, AE-00405-0163 (Anm. 210), S. 1.

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wurden. Elf weitere Infanteristen sowie elf Kavallerie-Einheiten postierten sich auf der

Landstraße in Richtung Siebenbrunnen. Diese Posten wurden während der Nacht an die

französische Grenze versetzt und durch Nachschub ersetzt. Sie hielten Fuhrwerke und

feindlich gesinnte Personen an, welche sich entweder ausweisen mussten oder nicht

durchgelassen wurden.212 Die Gendarmerie sah folglich kommentar- und aktionslos zu, wie

deutsche Einheiten an für sie wichtigen Knotenpunkten die Rolle eines Kontrollorganes

übernahmen.

Weiterhin berichtet das Kommando-Büro der Gendarmerie durch eine am 3. August 1914

niedergeschriebene telefonische Meldung von weiteren Tätigkeiten des deutschen Militärs in

Luxemburg. Der Bahnhofsvorsteher aus Clerf gab beispielsweise bekannt, dass ein

Militärzug zu einer bis dahin unbekannten Stunde über die Nordlinie einlaufen sollte. Der

Stationsassistent in Ulflingen meldete die Bestellung von mehreren Wagen zum Transport

von 300 Männern eines deutschen Landwehrtrupps. In Düdelingen war die Rede von zehn

deutschen Kavalleristen, die von Brill nach Bettemburg in Richtung Grenze unterwegs

waren. Die Gendarmerie in Mersch wurde vom deutschen Posten am Bahnhof gefragt, wann

die Gendarmen in diesem Ort schlafen gingen und drohten den Bewohnern, unter der Präsenz

des WSK Reckingen, mit kriegsgerichtlichen Konsequenzen falls jemand die

Truppenbewegungen der Deutschen weitergeben würde. Der Stationsvorsteher in Echternach

wurde vom deutschen Militär aufgefordert dem, um neun Uhr abfahrenden Zug drei Wagen

anzuhängen um in Wallendorf 120 Mann zum Weitertransport nach Diekirch aufzunehmen.

Des Weiteren waren in Luxemburg am Morgen gegen fünf Uhr über Kuhberg eine

Maschinengewehrabteilung, ca. 2.000 Infanteristen sowie Kavallerie angekommen.213 Hier

protokollierte das Kommando-Büro der Gendarmerie demnach lediglich die vorgefallenen

Ereignisse und fasste diese in einer kompakten Meldung zusammen.

Ernest Faber hingegen hält fest, wie ein Gendarm angeblich mit einem Automobil den

durchfahrenden deutschen Soldaten den Weg versperren wollte. Schließlich wurde ihm durch

einen Revolver an der Brust gedroht und er musste zur Seite gehen.214

Eine zweite telefonische Meldung berichtet am selben Tag von 150 Reservisten, welche in

Dienstmützen und Zivilkleidung Ettelbrück passierten und von dort bis Kautenbach die

jeweiligen Tunnel besetzten. Die Gemeinde in Ettelbrück wollte aus der Feuerwehr und dem 212 ANlux, AE-00405-0130, GB N° 122, Anschluss zu meinem Berichte N. 121 von heute Aufstellung eines Postens auf der Landstrasse Muhlenbach-Kopstal und Siebenbrunnen durch deutsches Militär, 02.08.1914, Eich, S. 1. 213 ANlux, AE-00405-0150, Telephonische Meldungen, 03.08.1914, Ohne Ort, S. 1. 214 FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 5.

Seite 61 von 196

Turnverein eine Bürgergarde zur Sicherung von Eigentum und Personen bilden.215 Dies lässt

die Vermutung zu, dass die Bürger die ortsansässige Gendarmerie und Polizei als nicht

ausreichende Schutzmaßnahmen empfanden.

Die Gendarmerie-Station aus Larochette berichtet ebenfalls über den „(...) Durchmarsch

deutscher Infanteristen und Lanzenreiter (in ihrem) Dienstbezirke (...)“. Hier sollen gegen

11:00 Uhr 100 deutsche Soldaten des 29. Infanterie-Regimentes sowie zwei Offiziere auf

Fahrrädern aus Heffingen, Christnach und Fischbach in der Ortschaft angekommen sein. Die

Offiziere gaben an, dass Frankreich Deutschland den Krieg erklärt und die luxemburgische

Grenze überschritten habe. Der deutsche Einzug in Luxemburg sei nur dazu da, um zu

überprüfen, ob sich hier tatsächlich französisches Militär aufhält; so der Bericht N° 40 aus

Larochette.216

Einige eingetroffenen Soldaten verließen Larochette über die Straße in Richtung Mersch und

Medernach. Nichtsdestotrotz kamen bis zum Nachmittag immer weitere Infanteristen und

Lanzenträger in der Ortschaft an, zogen aber gleich, meistens in Richtung Mersch, weiter.217

Für die Gendarmerie aus Larochette veränderte sich mit dem Durchmarsch der Deutschen am

2. August 1914 somit nichts. Sie erhielten lediglich Informationen über die Gründe der

Durchreise und gaben diese an die Gendarmerie-Führung weiter.

Auch in Rümelingen sorgte das mehrfache „(...) Anhalten eines Transportkraftwagens (...)

durch deutsches Militär (...)“ für Aufregung und wurde dementsprechend von der dortigen

Gendarmerie schriftlich festgehalten. Brigadier Betz und Gendarm Kler transportierten „(...)

einen Geisteskranken nach Ettelbrück (...)“. Bei deren Ankunft in der Gemeinde Eich

mussten die luxemburgischen Gendarmen auf Anforderung von dort postierten deutschen

Soldaten den PKW anhalten, den Zweck der Reise angeben und sich legitimieren.

Anschließend durften die Gendarmen weiterfahren. In Bofferdingen kreuzten Betz und Kler

eine ca. 20 Mann starke deutsche Kavallerie Patrouille. Diesmal wurde das Fahrzeug der

Gendarmen laut Bericht N° 329 allerdings nicht angehalten. Bei ihrer Rückkehr wurden die

Zivilkleidung tragenden Gendarmen dagegen wieder in Beggen, Eich und der Stadt

Luxemburg von deutschen Militärposten zunächst angehalten, konnten dann aber nach ihrer

Legitimierung weiterfahren. Der Berichterstatter unterstreicht in diesem Fall noch, dass die

luxemburgischen Beamten „(...) höflichst von deutschen (...)“ Soldaten um ihre Papiere

215 ANlux, AE-00405-0149, Telephonische Meldungen, 03.08.1914, Ohne Ort, S. 1. 216 ANlux, AE-00405-0149 (Anm. 215), S. 1. 217 Ebd. S. 2.

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gebeten wurden.218 In diesem speziellen Fall wird also ein weiteres Mal deutlich, inwiefern

die deutschen Militärbehörden in Aufgabebereiche der Gendarmerie eingriffen.

Auch die Ortschaft Niederkerschen, die sich direkt hinter den Grenzorten Petingen und

Rollingen befindet, erfuhr eine Durchreise des deutschen Militärs. Die dortige Gendarmerie

hielt dies in einem Bericht vom 2. August 1914 fest. Der BSK aus Niederkerschen berichtet

von einigen Autos des deutschen Militärs, welche die Ortschaft passierten. Gleichzeitig

fuhren diese auf eine Anhöhe vor der Ortschaft Petingen und versuchten sich ein Bild der

aktuellen Lage zu verschaffen. Anschließend hielten die Wagen vor der örtlichen Kneipe an

und die Insassen tranken einige, im luxemburgischen Volksmund als „(...) Humpen (...)“

bekannte Biere und fuhren einige Zeit später weiter. Gegen 17:45 Uhr fuhren laut

Gendarmerie-Bericht noch sieben bis acht bewaffnete Soldaten in Richtung der französischen

Grenze.219

Letztlich unterstreicht der Niederkerschener BSK, dass ihm die „(...) zur Zeit herrschenden

Umstände bekannt waren (...)“ und somit die „(...) Automobile nebst Insassen ruhig fahren

(...)“ ließ sowie die örtliche Brigade aktuell „(...) nur (...)“ Patrouillen auf den Hauptstraßen

erledigte.220 Die Gendarmerie in Niederkerschen war sich also darüber im Klaren, dass das

deutsche Militär nur auf Befehl und im Einklang mit den aktuellen Geschehnissen handelte

und wurde somit nicht von der dortigen Gendarmerie behindert.

Die Gendarmerie in Mersch berichtete dem KGFKL einen Tag nach dem internationalen

Beginn des Ersten Weltkrieges, am 3. August 1914, in einem äußerst langen und detaillierten,

sechsseitigen Bericht über die „(...) Ankunft Deutscher-Truppen, sowie Bewegungen

derselben (...)“ in der Ortschaft.221

Dementsprechend erhielt die ortsansässige Gendarmerie am 2. August 1914 vom Larochetter

Postamt die Information, dass deutsche Truppen von dort nach Mersch unterwegs seien.

Hierbei handelte es sich um etwa 100 Mann, verteilt auf zahlreiche Autos, Pferde und

Fuhrwerke. Diese Information sollte der Merscher Gendarmerie höchstwahrscheinlich zu

Vorbereitungszwecken dienen. Gegen 14:00 Uhr trafen dann die ersten Fahrradfahrer des 29.

Eisenbahnbewachungsregimentes aus Trier am dortigen Bahnhof ein. WSK Reckinger

218 ANlux, AE-00405-0151, GB N° 329, Betrifft Anhalten eines Transportkraftwagens nach Ettelbrück durch deutsches Militär, 02.08.1914, Rümelingen, S. 1. 219 ANlux, AE-00405-0161, GB N° 72, Betrifft Durchreise von deutschen bewaffneten Militärs durch hiesige Ortschaft, 02.08.1914, Niederkerschen, S. 1-2. 220 ANlux, AE-00405-0161 (Anm. 220), S. 2. 221 ANlux, AE-00405-0168-0170, GB N° Unbekannt, Betrifft Ankunft Deutscher-Truppen, sowie Bewegungen derselben zu Mersch, 03.08.1914, Mersch.

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wurde, laut Bericht vom kommandierenden Offizier gefragt, ob er wüsste, dass der Krieg

erklärt wurde. Reckinger verneinte die Frage, woraufhin der deutsche Offizier ihm erklärte,

dass „(...) die Franzosen (...) die luxemburgische Grenze überschritten (und) als erstes Ihre

Neutralität verletzt (...)“ haben. Der deutsche Offizier unterstrich weiter, dass „(...) jetzt hier,

das von uns Vorgeschriebene befolgt und ausgeführt werden (...)“ müsse. Falls die

Gendarmerie aus Mersch „(...) Franzosen oder sonstige verdächtige Personen hier oder in

der Umgebung (sieht), so (muss diese) dieses jetzt und auch für die kommenden Tage, sofort

melden, sonst -------!“ (...)“ Daraufhin entgegnete Reckinger sofort, dass er keine Franzosen

oder anderweitig verdächtige Personen ausmachen konnte. 222 Hier lässt sich sehr gut

erkennen, inwiefern der deutsche Offizier dem luxemburgischen Gendarm übergeordnet war

und letzterer dem Deutschen ohne weiteres Folge leistete.

Anschließend sprach der deutsche Offizier von kleineren Zusammenstößen zwischen

Deutschen und Franzosen aus der Umgebung der Stadt Luxemburg, genauer aus Esch, und

auch davon, dass das französische Militär in Trier versucht habe die Brücke zu sprengen. Der

Berichterstatter der Gendarmerie aus Mersch gab diesbezüglich an, nichts davon zu

wissen.223

Im weiteren Verlauf des Gesprächs verlangte der deutsche Offizier, dass die Bewohner von

Mersch dem deutschen Militär ihre Fahrräder und Automobile zur Verfügung stellen sollten.

Bei Verweigerung drohte er mit Erschießung derjenigen die sich dem widersetzen. Während

des Gespräches besetzten deutsche Truppen den Bahnhof von Mersch, Lingten und

Lorentzweiler sowie auch die sich dazwischen befindenden Bahnstrecken. Auch hier

unterstrich der deutsche Offizier, dass jeder der die Eisenbahn zerstören wolle oder die Bahn

betrete, eine dreimalig ausgerufene Warnung erhält und bei nicht Befolgen dieser sofort

erschossen werde.224

Hinsichtlich der weiteren militärtechnischen Vorkehrungen in Mersch, berichtete die

Gendarmerie-Station von zusätzlichen Wachen und Patrouillen, die am Bahnhof und der

Alzettebrücke aufgestellt wurden. Ebenso lagerte neben der Straße in Richtung Berschbach

eine Reiterabteilung. Diese besetzte die Straße und Brücke, die über die Eisch nach Mersch

führt, die Straße nach Reckingen unterhalb der Gendarmerie-Kaserne sowie weitere

Straßenkreuzungen. Eine Reiterabteilung, die durch Reckingen nach Hühnerhof unterwegs

war, durchquerte Getreidefelder und richtete dementsprechend Schaden an. Der 222 ANlux, AE-00405-0168-0170 (Anm. 221), S. 1-2. 223 Ebd. S. 2. 224 Ebd. S. 2-3.

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kommandierende Offizier erteilte den Bahnhofsbeamten und dem Postverwalter Befehle

bezüglich der Annahme und Abgabe von Telegrammen, welche, wenn sie nicht befolgt

werden, zum Tod derjenigen durch Erschießung führen würden. Gleichzeitig wurde der

Berichterstatter vom bereits mehrfach genannten Offizier zum Postamt gerufen und musste

Kontakt mit der Poststelle in Diekirch aufnehmen. Dies um nach dem Eintreffen des

deutschen Militärs zu fragen. Als der WSK aus Mersch einen Deutschen ans Telefon holen

sollte, berichtete er von einem besetzten Bahnhof, ruhigen aber dennoch verblüfften

Bewohnern und der in Trier, für das deutsche Militär in Diekirch, angeforderten Autos.225

Unterdessen drohte der Offizier in Gegenwart der Merscher Gendarmerie, dem Postverwalter

erneut mit dessen Einsperrung und gegebenenfalls dessen Erschießung, wenn dieser den

Befehlen der deutschen Militärbehörden nicht Folge leisten würde. Er unterstrich hierbei,

dass er bereits in ähnlicher Manier in Luxemburg-Stadt gegen zwei Postbeamte vorgegangen

sei.226

Außerdem lässt sich dem Bericht der Gendarmerie entnehmen, dass der Offizier mit dem

örtlichen Bürgermeister wegen der Beköstigung einer Wachtmannschaft, bestehend aus 17

Soldaten und einem Offizier, in Verbindung stand. Diese soll im Hotel Brandenbruger

vonstattengehen.227

Wenig später unterstrich der befehlshabende Offizier noch, dass die Weitergabe von

Truppenbewegungen mit Erschießung bestraft werden würde. Dies hielt den Berichterstatter

jedoch ganz offensichtlich nicht davon ab einen diesbezüglichen Bericht zu verfassen. Er

schrieb letztlich noch über eine von ihm durchgeführte Patrouille am Bahnhof. Hier wurde

der WSK „(...) angeschnauzt (...)“ und gefragt, wann er überhaupt schlafen gehen würde. Er

entgegnete: „(...) Sobald Leute die sich noch hier vor der Wirtschaft aufhalten, sich entfernt

haben (...)“.228

Letztlich hobt der WSK Reckinger hervor, dass der deutsche Offizier sich noch gegen den

Willen eines Anwohners dessen Wagen beschaffte und die „(...) Einwohnerschaft (...)“ in

Mersch verängstigt und aufgeregt sei. Dies obwohl die deutschen Soldaten, laut

Gendarmerie-Bericht „(...) nur zum Schutze der Einwohner und hauptsächlich der Eisenbahn

anwesend (...)“ seien. Allerdings soll bis zu dem Zeitpunkt „(...) Alles im besten

Einvernehmen (...)“ geschehen sein. Als Grund hierfür gab Reckinger Folgendes an: „(...) Da

225 Ebd. S. 3-4. 226 Ebd. S. 4. 227 Ebd. 228 Ebd. S. 5.

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die hiesigen Einwohner sich Alles was vom Militär verlangt wurde, bereitwillig fügten und

sowohl diese als auch das Militär sich freundlich und zuvorkommend begegneten (...)“. Unter

Berücksichtigung der ebenfalls angeführten Drohungen und Befehle des kommandieren

Offiziers, ist diese Behauptung seitens des Merscher Gendarmen allerdings äußerst

fragwürdig.229

Allgemein herrschte zwischen der Gendarmerie aus Mersch und dem eingetroffenen

deutschen Offizier somit eine ziemlich angespannte Stimmung. Die deutschen

Militärbehörden griffen direkt in die Befugnisse der Gendarmerie ein und bestimmten

inwiefern die Gendarmen und andere Beamten des öffentlichen Dienstes in verschiedensten

Situationen vorzugehen hatten. Hier fand eine Art Bevormundung statt, welche von der

Gendarmerie nicht direkt in Frage gestellt wurde.

Es herrschte somit eine deutlich vielfältige Berichterstattung bezüglich des Eintreffens der

deutschen Soldaten in den jeweiligen, durch die Gendarmerie dokumentierten, Ortschaften.

Generell tolerierten die Gendarmen das Verhalten der deutschen Militärbehörden und ließen

sich in den meisten Fällen sogar bevormunden.

2.2 Die Besetzung Luxemburgs durch das deutsche Militär – Aufgabenbereiche

der Gendarmerie und der deutschen Militärbehörden

Ab dem 2. August 1914 verletzte Deutschland die, im Londoner Vertrag von 1867 festgelegte

Neutralität Luxemburgs. Dies hatte zur Folge, dass das großherzogliche Staatsministerium

am selben Tag bereits ein Protestschreiben an die deutschen Soldaten und die

Reichsregierung verfasste. 230 Die luxemburgische Regierung legte Protest gegen die

Verletzung der Neutralität durch „(...) das Erscheinen deutsche Offiziere und Soldaten in

Luxemburg (...)“ ein und bat darum, dies an die Reichsregierung auf telegraphischem Weg

weiterzuleiten. Des Weiteren heißt es, dass die „(...) Grossherzoglich luxemburgische

Regierung (sich) weitere Schritte (vorbehält) (...)“ und damit der zukünftigen deutschen

Besatzungsmacht drohte. Worauf diese Drohung sich beziehen sollte, bleibt allerdings unklar.

Bis zu dem Zeitpunkt wurde von der luxemburgischen bewaffneten Macht, sprich der

Gendarmerie, nichts Konkretes gegen die Neutralitätsverletzung unternommen.231 Welche

229 Ebd. S. 5-6. 230 Dieses Schreiben soll ein gewisser Oberleutnant Franck (Mitglied der Gendarmerie) überreicht haben. Vgl. hierzu: WEBER, Tornado (Anm. 20), S. 24 & 27; FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 231 & 235. 231 ANlux, AE-00405-0011, Protestschreiben des Großherzoglich-Luxemburgischen Staatsministeriums, 02.08.1914, Luxemburg, S. 1.

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Gründe dies gehabt haben könnte, wird im weiteren Verlauf der Arbeit versucht

herauszuarbeiten.

Auch der luxemburgische Staatsminister kontaktierte noch am 2. August 1914 gegen 10:30

Uhr das Außenministerium in Berlin und Paris. Im Telegramm, das nach Trier versendet

wurde, sprach er von deutschen Truppen, die über die Brücken in Wasserbillig und Remich in

das luxemburgische Territorium eingedrungen und in Richtung Luxemburg-Stadt unterwegs

waren. Gepanzerte Züge mit Truppen und Munition wurden über die Eisenbahnwege von

Wasserbillig in die Hauptstadt geschafft. Eyschen klassifizierte dies, laut Telegramm N° 236

vom 2. August 1914, als eindeutige Neutralitätsverletzung des Großherzogtums.232

Auf Basis dieser beiden Meldungen sollen nun im Folgenden die verschiedenen

Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie untersucht werden. Zusätzlich wird

analysiert, ob die Stellung der Gendarmerie als Instanz zur Wahrung von Recht und Ordnung

aufrechterhalten werden konnte oder nicht.

2.2.1 Militärische Kontrolle/ Berichterstattung

Anhand von weiteren Berichterstattungen wird mit der Analyse der, von der luxemburgischen

Gendarmerie ausgeübten militärischen Kontrolle, respektiv deren diesbezüglicher

Berichterstattung begonnen.

Im Rahmen des Ersten Weltkrieges untersuchte die luxemburgische Gendarmerie auch mit

dem deutschen Militär in Verbindung stehende Vorfälle. Diese Form der Kontrolle war

jedoch, wie die folgenden Zeilen zeigen werden, relativ umstritten. Die Gründe hierfür stehen

im engen Zusammenhang mit der militärischen Präsenz der deutschen Truppen.

Froehling gibt beispielsweise an, dass die luxemburgische Gendarmerie die Befugnis hatte

„(...) deutsche Ortswachen zu requirieren (...)“. Dies „(...) falls deutsche Militärpersonen im

Falle von Zuwiderhandlung betroffen und ihre Personalien nicht preisgeben wollten.“233

Wenn es nun um erste, durch die Präsenz der deutschen Truppen, bedingte Einschränkungen

der Gendarmerie geht, untermalt Froehling Folgendes: „Damit beim Deutschen Heere nicht

der Verdacht aufkommen (konnte), daß die luxemburgische Gendarmerie Nachrichten über

Truppenbewegungen verbreitet(e), (wurde) hiermit strengst verboten, per Telefon oder

Telegraph irgendeine Mitteilung über Truppenbewegungen zu machen.“234

232 ANlux, AE-00405-0051, Télégramme N° 236 – Service de l’Etat Année 1914, 02.08.1914, Luxemburg, S. 1. 233 FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 233. 234 Ebd.

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Laut Froehling wurden den luxemburgischen Beamten zusätzliche Restriktionen in Form

eines Patrouille-Verbotes an, von deutschen Truppen besetzten Teilen der luxemburgischen

Eisenbahnlinien ausgesprochen.235

Wie folgendes Dokument belegt, gab es nichtsdestotrotz in verschiedenen Ortschaften eine

frühe Form des Kooperationswillens. Die luxemburgische Gendarmerie, in Form des

Hauptmannes Heckmann, gab im Telegramm N° 179 vom 6. August 1914 um 10:25 Uhr an,

dass die Bevölkerung von Esch während des ersten Durchzuges der deutschen Truppen keine

anti-deutsche Kundgebung veranstaltet habe. Das sei „(...) mustergültig (...)“ und den

vorherigen Patrouillen der dortigen Gendarmerie anzurechnen. Die vorgenommenen

Patrouillen der deutschen Einheiten wurden von Heckmann, dessen Gendarmen und der

Escher Polizei unterstützt. Sie begleiteten die deutschen Soldaten und halfen ihnen dabei, den

von ihnen gefragten Weg zu finden.236

In Grevenmacher sahen die Dinge etwas anders aus. Zumindest in Bezug auf die dortigen

Pläne des kommandierenden deutschen und biographisch gesehen weitgehend unbekannten

Majors von Axt. Dieser wollte im Friedensgerichtgebäude von Grevenmacher ein

Militärgericht einrichten. Die dortige Gendarmerie berichtete diesbezüglich am 17. August

1914 über die „(...) Einsetzung eines Kriegsgerichtes in Grevenmacher durch die deutschen

Militärbehörden (...)“. Von Axt soll im Bürgermeisteramt erklärt haben, er wolle ein

Kriegsgericht im Friedensgerichtssaal abhalten und die Gerichtskanzlei als

Kriegsgerichtkanzlei umfunktionieren. Des Weiteren wollte der deutsche Major im Stadthaus

einen Raum mit zwei Betten für eine Wache einrichten. Die Kantonal- und Passage-Arreste

der hiesigen Gendarmerie sollte für die Unterbringung von Gefangenen genutzt werden. Dort

wären eine deutsche Wache sowie einige Posten der Gendarmerie zur Bewachung der

„(...) Arrestanten (...)“ unterzubringen. Letztlich forderte der deutsche Befehlshaber die

Stadtverwaltung auf, die Stadt in vier Bezirke einzuteilen, alle Pferde, Wagen und

Kraftwagen zu zählen und einzuschätzen, wie viele deutsche Soldaten jeder Einwohner

aufnehmen könne und ob die Vermietung größerer Magazine möglich sei.237

Welche Konsequenzen ein solches Kriegsgericht haben würde, war der Gendarmerie aus

Grevenmacher eigenen Angaben zufolge noch nicht klar. 238 Offensichtlich wollte die

235 Ebd. S. 234. 236 ANlux, AE-00405-0076, Telegramm N° 179 des Korps Kommando Luxemburg, 06.08.1914, Luxemburg, S. 1. 237 ANlux, AE-00405-0654, GB N° 99, Einsetzung eines Kriegsgerichtes in Grevenmacher durch die deutschen Militärbehörden, 17.08.1914, Grevenmacher, S. 1. 238 ANlux, AE-00405-0654 (Anm. 237), S. 1.

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Gendarmerie, mittels ihres Berichtes an das KGFKL, diesbezüglich ebenfalls nichts

unternehmen. Es ging einzig und allein darum, die Gendarmerie-Führung über die

Geschehnisse in Kenntnis zu setzen.

Am 19. August 1914 richtete der Staatsminister sich diesbezüglich in einem Schreiben an den

dortigen Bürgermeister. Der beiliegende Gendarmerie-Bericht sollte verdeutlichen, inwiefern

die deutschen Militärbehörden in Grevenmacher in die Gerichtsbarkeit von Grevenmacher

eingreifen wollten. Eyschen forderte den örtlichen Bürgermeister auf, ihn umgehend über

seine Sicht der Dinge zu benachrichtigen.239 Einen Tag später, am 20. August 1914, gab

Staatsminister Paul Eyschen in einem Brief an das deutsche Armee-Oberkommando in

Luxemburg an, nicht zulassen zu können, dass die „(...) Heeresleitung einer kriegsführenden

Macht Staatsgebäude des neutralen Grossherzogtums zu Zwecken (...)“ verwendete, welche

„(...) an sich eine Neutralitätsverletzung unsererseits (...)“ darstellen würde. 240 Dies in

doppelter Ausführung. Einmal auf normalem Postwege und ein weiteres Mal per Feldpost.

Noch am selben Tag verließ ein weiterer Brief das Staatsministerium. Dieser richtete der

Staatsminister an den Grafen de Villers, einen großherzoglich-luxemburgischen

Geschäftsträger, der sich im Hotel Belle Vue in Berlin befand. Dieser sollte den Protest des

Staatsministers unmittelbar an dortige Stellen weiterleiten.241

Am darauffolgenden Tag erhielt Eyschen eine schriftliche Antwort des Bürgermeisters der

Stadt Grevenmacher. Dieser bezeugte, die Gültigkeit der, aus dem Gendarmerie-Bericht vom

17. August 1914 resultierenden Informationen und gab an, dass bis zum aktuellen Zeitpunkt

im Sitzungssaal des Rathauses die VIII. Intendantur mit zwei Offizieren, zwei Soldaten und

zwei Betten einquartiert sei. Eine Wache mit Seitengewehr sei vor dem genannten Gebäude

postiert. Das Kriegsgericht sei jedoch noch nicht eingerichtet und die Gerichtskanzlei sowie

die Arrestlokale noch nicht benutzt worden. Nichtsdestotrotz wurde das von der deutschen

Militärbehörde verlangte Verzeichnis der Unterkunftsstellen sowie die in Grevenmacher

vorhandenen Pferde, Fuhrwerke und Kraftwagen gezählt und an den kommandierenden

Major weitergeleitet. Dies sei, laut Aussage des Bürgermeisters von Grevenmacher „(...)

verlangt und geliefert (...)“ worden.242 Hier wird demnach deutlich, inwiefern die Behörden

239 ANlux, AE-00405-0652, Brief des Staatsministers an den Bürgermeister von Grevenmacher, 19.08.1914, Luxemburg; ANlux, AE-00405-0563, Brief des Staatsministers an das deutsche Armee-Oberkommando in Luxemburg, 20.08.1914, Luxemburg. 240 ANlux, AE-00405-0563 (Anm. 239), S. 1. 241 ANlux, AE-00405-0656, Brief des Staatsminister an den Grafen de Villiers in Berlin, 20.08.1914, Luxemburg. 242 ANlux, AE-00405-0659, Brief des Bürgermeisters der Stadt Grevenmacher an den Staatsminister Luxemburgs, 21.08.1914, Grevenmacher.

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aus Grevenmacher relativ schnell und ohne Bedenken von deutschen Militärbehörden

geforderte Informationen beschafften und anschließend umgehend an dieselben

weiterleiteten.

Einige Tage zuvor, am 15. August 1914 richtete der luxemburgische Staatsminister einen

Aufruf an die gesamte luxemburgische Bevölkerung und deren Behörden, also auch an die

Gendarmerie. In dieser „(...) Proclamation (sic) (...)“ spricht Eyschen über das Gerücht

hinsichtlich eines in Beschuss genommenen deutschen Soldaten. Eine solche Tat gelte als

Verbrechen des Mordversuches und würde unerbittlich bestraft werden. Da es die Aufgabe

der Regierung und des gesamten Landes sei, die Neutralität des Großherzogtums zu wahren

und Luxemburg, laut Eyschen in mehreren Schriftstücken von Deutschland als befreundetes

Land bezeichnet wurde, richtete der Staatsminister die Bitte an die Behörden und die ganze

Bevölkerung „(...) um jeden Preis, alles zu tun, um solche Vorkommnisse zu (vermeiden)

(...)“. Ebenso warnte Eyschen die Bevölkerung vor den Konsequenzen solcher Taten: „(...)

Das Beispiel der in unserer Nähe in Frankreich und Belgien niedergebrannten Ortschaften

zeigt die Folgen solch unsinniger Tat. (...)“.243

Der luxemburgische Staatsminister versuchte die staatlichen Behörden, unter deren

Bezeichnung auch die Gendarmerie fällt, darauf einzuschwören, auf keinen Fall Mitglieder

der deutschen Militärbehörde anzugreifen, sich ruhig zu verhalten und die Geschehnisse

auszusitzen.

Auch hinsichtlich der Räumung militärischer Kriegsware, genauer Granaten, lässt sich

nachweisen, dass die luxemburgische Gendarmerie, neben den dafür hauptverantwortlichen

deutschen Militärbehörden, eine unterstützende Aufgabe wahrnahm. Eine Notiz des „(...)

Großherzlogich-Luxemburgischen Staatsministeriums (...)“ berichtete diesbezüglich am 26.

September 1914 über Granatenfunde, welche sich ca. „(...) 80 Schritte unterhalb der

Adolfbrücke (...)“ in Luxemburg-Stadt befanden. Die Granaten wurden von den deutschen

Militärbehörden überwacht. Diese wurden, laut Notiz durch regelmäßige Patrouillen von der

hiesigen Gendarmerie unterstützt.244

Die luxemburgische Gendarmerie nahm sogar kriminaldienstliche Aufgaben innerhalb des

deutschen Militärs wahr und zeigt demnach inwiefern sie in manchen Fällen versuchte

keinerlei nationale Kompetenzen an die Besatzer abzugeben. Dies geht aus einem Brief des

243 ANlux, AE-00405-0042 & 0537, Aufruf des luxemburgischen Staatsministers, 15.08.1914, Luxemburg, S. 1; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 53. 244 ANlux, AE-00405-0638, Notiz des Großherzoglich-Luxemburgischen Staatsministeriums, 26.09.1914, Luxemburg.

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Abb. 6: Die Gendarmen beaufsichtigen und organisieren den Abtransport der Opfer eines Fliegerangriffes – Bonnevoie (1918)

Staatsministers Eyschen an das Oberkommando der deutschen Truppen vom 19. August 1914

hervor. Hier berichtete Eyschen von einem Reserveleutnant der 3. Kompanie des II.

Sächsischen Jägerbataillons N° 13, der in Esch an der Sauer durch einen Revolverschuss

Selbstmord beging. „(...) (G)emäss (des) Bericht(es) der Gendarmeriestation Heiderscheid

(vom 7. August 1914) (...)“ wurden seine Gegenstände, „(...) ausser Dienstsäbel und

Browingpistole, welche von den Vorgesetzten (des Reserveleutnants) weggenommen worden

sind (...)“, von der Gendarmerie-Station in Verwahr genommen.245

In Rodingen spielten sich auch in einem gewissen Sinne kriegsbedingte gefährliche Szenen

für die dortige Gendarmerie ab. Dort fielen am 20. August 1914 „(...) Schüsse, welche

französische Soldaten auf deutsche Soldaten abgaben (...)“. Laut Gendarmerie-Bericht

N° 194, der an das KGFKL gerichtet war, „(...) drang ein Geschoss ins Schlafzimmer des

Gendarmen Reuter (...) zerstörte dort den Spiegel eines Waschtisches (...)“ und verursachte

einen „(...) Schaden von 15 Franken (...)“ (ca. 10,89 €). Zuvor sollen deutsche Soldaten in

Rodingen von französischen Soldaten, die sich auf der anderen Seite der Grenze befanden

unter Beschuss genommen worden sein. Dies veranlasste die deutschen Soldaten davon zu

reiten und am dortigen Bahnhof Deckung zu suchen. Der Rodinger WSK unterstrich in

diesem Zusammenhang die zunehmende Häufigkeit solcher Zusammenstöße und gab an, dass

die Bewohner um und in ihren Wohnungen nicht mehr sicher seien.246

Die Gendarmerie aus Rodingen machte sich bezüglich der, durch den herrschenden Krieg

bedingten Geschehnisse, demnach Sorgen um die Sicherheit der Einwohner. Sie meldeten

diese Informationen der eigenen

Führung, unternahmen in diesem

Zusammenhang aber keine

weiteren Schritte.

Dass diese Sorgen nicht

unbegründet waren, zeigt eine,

wegen der deutsch-militärischen

Besetzung Luxemburgs

höchstwahrscheinlich zustande

245 ANlux, AE-00405-0647, Brief des Staatsministers an das Oberkommando der Deutschen Truppen, 19.08.1914, Luxemburg; ANlux, AE-00405-0650-0651, GB N° Unbekannt, Konstatierend den Selbstmord Stürmer Oskar Richard, 09.08.1914, Heiderscheid. 246 ANlux, AE-00405-0679, GB N° 194, Durch Schüsse, welche französische Soldaten auf deutsche Soldaten abgaben, drang ein Geschoss ins Schlafzimmer des Gendarmen Reuter und zerstörte dort den Spiegel eines Waschtisches, 20.08.1914, Rodingen, S. 1-2.

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gekommene Fotografie aus dem Jahre 1918. Sie zeigt die Räumung beziehungsweise den

Abtransport der Opfer eines zuvor geflogenen Bombenangriffs auf Bonnevoie vom 28. März

1918 durch Beamten der luxemburgischen Gendarmerie (Abb. 6). Eine literarische Quelle

bezeugt eindeutig, dass die Gendarmerie auch bereits im Jahre 1915 solche Unglücksstätten

zusammen mit der örtlichen Polizei bewachte. 247 Auch Froehling gibt an, dass die

Gendarmen Berichte und Protokolle anlässlich der zahlreichen Bombenangriffe anfertigen

mussten. Dies war mit der Sichtung von Trümmern, dem Niederschreiben von

Zeugenaussagen sowie dem Verfassen von Mitteilungen an Familienangehörige, die durch

einen Bombenangriff ein Familienmitglied verloren hatten, verbunden.248

Dieses Foto sowie die anderen diesbezüglichen Berichte zeigen also sehr deutlich, inwiefern

die luxemburgische Gendarmerie in die militärische Kontrolle, also die betreffende

Berichterstattung involviert war und in manchen Fällen dem Versuch nachging nationale

Kompetenzen nicht an die Besatzer abzugeben und stets alle vorhandenen Informationen an

die Führung weiter zu geben. Allerdings wurden auch mehrere Gendarmerie-Stationen

(Grevenmacher, Luxemburg oder Rodingen) von den deutschen Militärbehörden in ihrer

Kompetenz übergangen und konnten bis auf die Berichterstattung der Vorfälle nichts

Konkretes gegen die Aktionen des deutschen Militärs unternehmen oder unterstützen diese

sogar bei ihren Tätigkeiten. So fand beispielsweise in Esch (siehe oben) eine Kooperation

zwischen deutschen Militäreinheiten und luxemburgischen Polizei- und Gendarmeriekräften

statt.

2.2.2 Landwirtschaftliche Kontrolle/ Berichterstattung und die

Lebensmittelversorgung Luxemburgs

In der Zeit von 1914 bis 1918 musste das Großherzogtum, wie bereits im Kapitel bezüglich

des historischen Kontextes angemerkt wurde, unter einer komplizierten Versorgungssituation

leiden. Unter anderem Batty Weber verdeutlicht, wie ernst die Lebensmittelversorgung in

Luxemburg während des Krieges, genauer im Jahre 1916 gewesen sein muss. Ihm zufolge

musste erst „(...) der Krieg (...) uns wieder daran erinnern, daß (das Brot) im Hunger unsere

letzte Zuflucht ist (...)“.249 Auch Ernest Faber spricht davon, dass beispielsweise der Winter

im Jahre 1917 die Menschen Hunger leiden ließ. 250 Froehling zufolge, musste die

Gendarmerie „(...) gegen die notleidende einheimische Bevölkerung Härte zeigen (...)“, aber

247 FLOHR, Kriegstagebuch Bd. 1 (Anm. 61), S. 34. 248 FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 235; Vgl. hierzu: LIEB, Mühe (Anm. 32), S. 139-140 & 143. 249 WEBER, Wartezimmer (Anm. 61), S. 48. 250 FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 150.

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„(...) mitansehen wie die Ausfuhrverbote der Landesbehörde durch Angehörige des deutschen

Heeres in schandlosem Maße verletzt wurden (...)“ 251 . Die Versorgungssituation soll

dementsprechend von 1915 bis 1917 relativ kompliziert gewesen sein. Missernten und das

Verhalten der deutschen Soldaten haben die Lage zusätzlich verschlimmert.252

Die landwirtschaftliche Kontrolle sowie die Berichterstattung diesbezüglich, stellte demnach

einen äußert wichtigen, vor Kriegsbeginn sicherlich nicht so relevanten, Aufgabenbereich der

luxemburgischen Gendarmerie dar. Wie wichtig dieser Aufgabenbereich letztendlich war,

verdeutlicht unter anderem Majerus in seinem Werk über die belgische Polizei: „(...) Assurer

le ravitaillement de la population peut être considéré comme la principale mesure pour

maintenir l’ordre. (...)“.253

Demzufolge war die Gendarmerie damit beauftragt die Lebensmittelversorgung des

Großherzogtums zu festigen und durch das Verfolgen und Ahnden von unerlaubter

Preistreiberei durch Kettenhändler, Wucherer und Hamsterer 254 sowie unerlaubtem

Schmuggel und illegal getätigten An- und Verkauf zu verbessern. Froehling spricht davon,

dass Gendarmen das „(...) Ausfuhrverbot von Tieren, insbesondere Pferden (,welche sogar

erschossen werden durften), sowie Getreide, Kartoffeln und verschiedene

Bedarfsgegenständen (...)“ überwachen und durchsetzen mussten.255

Die luxemburgische Gendarmerie übernahm im Zusammenhang mit der allgemeinen

landwirtschaftlichen Kontrolle allerdings auch die Durchführung der „(...) police sanitaire du

bétail (...)“. 256 Die diesbezüglichen Berichte adressierten die jeweiligen Gendarmerie-

Stationen an die Staatsanwaltschaft in Diekirch, respektiv in Luxemburg-Stadt. Sie leiteten

die Protokolle manchmal an den luxemburgischen Staatsminister weiter, gaben dem

Bürgermeisteramt in der Regel einen detaillierten Personalbogen (Personenbeschreibung)

weiter und untermalen somit die Bedeutung solcher Kontrollen.

Die Gendarmerie aus Differdingen hielt bereits im Juni 1914, also noch vor Beginn des

Ersten Weltkrieges, in ihrem Bericht N° 268, einiges über die „(...) Handhabung resp. (der)

Befolgung der Bestimmungen des Grossherzoglichen Beschlusses vom 26.6.13 über

Viehseuchenpolizei (...)“ fest und berichtete dies dem KGFKL. Demzufolge wurden in 251 FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 240. 252 Ebd. S. 239; Vgl. hierzu: LIEB, Mühe (Anm. 32), S. 107. 253 MAJERUS, Occupations (Anm. 12), S. 356. 254 Vgl. hierzu: ROEMER, Brot (Anm. 3), S. 122; LIEB, Mühe (Anm. 32), S. 132; FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 153. 255 FROEHLING, Wahrer (Anm. 28), S. 236. 256 ANlux, Agri-A-196, Dossier: Agriculture – Police sanitaire du Bétail: Réponses de la Gendarmerie 1914-1915.

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Differdingen auch vor dem Krieg bereits Kontrollen durchgeführt. In diesem Zusammenhang

gaben die Gendarmen an, dass „(...) alle Personen,welche (sic) als direkte Handelsleute zu

betrachten sind und auch alle andere Personen,welche (sic) über ihren Wirtschafts:oder (sic)

Gewerbebedarf (hinaus) mit Vieh handeln,sich (sic) in den Besitz der vorgeschriebenen

Bücher gesetzt haben,und (sic) die selben den betreffenden Bestimmungen gemäss

gebrauchen (...)“ mussten. Im gleiche Zug wurde behauptet, dass Verwarnungen bis dahin

genügt hätten, um die Leute zum Kauf der Bücher zu bewegen.257

Ob es sich in diesem Fall nun um die gleich folgenden Viehkontrollbücher handelt ist unklar.

Nichtsdestotrotz besteht die Vermutung, dass es sich zumindest um einen frühen Vorreiter

dieser handelt, was wiederum deutlich hervorhebt, inwiefern die luxemburgische

Gendarmerie bereits vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges und der darauffolgenden

Besatzung Luxemburgs durch die deutschen Militärbehörden, diesen Aufgabenbereich

innehatte.

Ein knappes Jahr später wurde ein Bericht erstellt, der wiederum den Aufgabenbereich der

„Seuchenpolizei“ untermalt. So berichtete die Gendarmerie Wasserbillig dem Staatsminister

am 29. März 1915 von einem „(...) Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Stalle (...)“

eines Bauern aus Mertert. Dem Bericht N° 74 zufolge, ordnete der Staatstierarzt aus

Grevenmacher eine Stallsperre an. Die Gendarmerie informierte das Bürgermeisteramt über

die Geschehnisse.258

Bereits am 15. März des gleichen Jahres war im Bericht N° 60 der Wasserbilliger

Gendarmerie die Rede von einer stallweiten Verbreitung der eben erwähnten Krankheit. Zum

gleichen Zeitpunkt ordnete der Staatstierarzt aus Grevenmacher eine weitere Stallsperre an.259

Warum sich allerdings an der Lage zwischen den 15. und 29. März 1915 scheinbar nichts

geändert hat, ist nicht bekannt.

2.2.2.1 Lebensmittelkontrollen

Mehrere Gendarmerie-Protokolle belegen durchgeführte Untersuchungen zwecks Kontrollen

des An- und Verkaufs von Lebensmitteln und unterstreichen somit das Bestehen eines

wahrscheinlich, den Umständen entsprechenden, ziemlich wichtigen Aufgabenbereiches der

257 ANlux, Agri-A-196-0581, GB N° 268, Handhabung resp. Befolgung der Bestimmungen des Grossherzoglichen Beschlusses vom 26.6.13 über Viehseuchenpolizei betreffend, 15.06.1914, Differdingen, S. 1-2. 258 ANlux, Agri-A-196-0469, GB N° 74, Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Stalle Dahm Nikolas, Ackerer, wohnhaft zu Mertert, 29.03.1915, Wasserbillig. 259 ANlux, Agri-A-196-0545, GB N° 60, Zu Mertert hat sich die Maul- und Klauenseuche weiter in einem Stall verbreitet, 15.03.1915, Wasserbillig.

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luxemburgischen Gendarmerie. Wie nämlich beispielsweise Roemer festhält, stiegen bereits

im August 1914 viele Lebensmittelpreise rapide an. Diese erfuhren in den kommenden

Jahren weitere Steigerungen und veranlassten die Regierung dazu, Maximalpreise für „(...)

les produits de première nécessité (...)“ festzulegen und im April 1915 die „(...) Staatliche

Einkaufs- und Verteilungszentrale (...)“ zu gründen. 260 Dies und die allgemeine

Versorgungssituation des Großherzogtums verdeutlichen die Notwendigkeit einer aktiven

nationalen Kontrollinstanz.

Die Arbeit der Gendarmen war jedoch auch mit den ökonomischen Handlungen des

deutschen Militärs verbunden. So berichtete die Gendarmerie aus Redingen am 27. Februar

1915 von einem Ackerer, der Nahrungsmittel über dem großherzoglich festgelegten

Höchstpreis verkaufte. Zwei Gendarmen besuchten den Täter der angab, dass einige deutsche

Offiziere seine Kartoffeln zu einem hohen Preis kaufen wollten und dies auch letztlich taten,

um sie nach Mersch zu transportieren. Der Landwirt wurde protokolliert und der General-

Direktor des Inneren erhielt eine Kopie dieses Protokolls. Der Protokollführende gab auch

den Verstoß der „(...) Militärpersonen (...)“ an.261 Weitere diesbezügliche Maßnahmen lassen

sich jedoch nicht ausmachen und zeigen in einer gewissen Weise, wie die luxemburgische

Gendarmerie die Vergehen der deutschen Militärbehörden zwar schriftlich festhielt und auch

der Staatsanwaltschaft meldete, dann allerdings keine weiteren Schritte in die Wege leitete,

um solche Taten zukünftig zu verhindern. Möglicherweise war die Angst oder gar der

Respekt vor dem fremden militärischen Besatzer doch zu groß.

Außerdem wurde die Gendarmerie in Redingen am 28. Februar 1915 darauf aufmerksam

gemacht, dass Kartoffeln „(...) über den Höchstverkaufspreis von Nahrungsmitteln (...) durch

deutsches Militär (...)“ angekauft wurden. Sie meldeten dies der Staatsanwaltschaft in

Diekirch. Die zwei deutschen Unteroffiziere, die aufgrund des Personalbogens genauestens

von den Beamten beschrieben wurden und laut Gendarmerie-Bericht N° 70 in Mersch

stationiert waren, veranlassten den Abtransport der Ware dorthin.262 Diesbezüglich wurden

allerdings keine weiteren Ermittlungen angestellt.

260 ROEMER, Brot (Anm. 3), S. 116-117; Vgl. hierzu auch: Kapitel 1.4 Historischer Kontext. 261 ANlux, Agri-A-196-0468, Gendarmerie-Protokoll (GP) N° 27 Abschrift, Protokoll zu Lasten: 1-, Mergen Theodor, Ackerer, geboren zu Greisch und 2-. Raach Peter, Ackerer, geboren und beide wohnhaft zu Everlingen, wegen Zuwiderhandlung des Grossherzoglichen Beschlusses vom 4. 2. 1915 über den Höchstverkaufspreis von Nahrungsmitteln. Beide Personalbogen heute an das Bürgermeister-Amt zu Useldingen versandt, 27.02.1915, Redingen, S. 1-2. 262 ANlux, Agri-A-196-0467, GB N° 70 Abschrift, Betrifft Ankauf von Kartoffeln dem Grossherzoglichen Beschluss vom 4. 2. 1915 über den Höchstverkaufspreis von Nahrungsmitteln, zuwider durch deutsches Militärm 28.02.1915, Redingen.

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Am 12. März 1915 verfasste die Gendarmerie aus Mersch einen, vermutlich mit dieser

Thematik in Verbindung stehenden, Bericht an das KGFKL. Dieser dokumentiert den

erneuten „(...) Ankauf von Kartoffeln durch deutsche Landsturmsoldaten (...)“. So sollen zwei

Gendarmen der dortigen Station während ihrer Patrouille in Boevingen festgestellt haben,

dass Mitglieder der deutschen Militärbehörden den Einheimischen die Kartoffeln abkauften,

um sie anschließend mit der Eisenbahn nach Ettelbrück und schließlich nach Mersch zu

transportieren.263

Weitere Ermittlungen der Beamten haben, laut Bericht N° 213 ergeben, dass die deutschen

Militärbehörden im gesamten Kanton Redingen Kartoffeln angekauft und außerdem täglich

Mehl, Brot und geräucherte Fleischwaren per Post und „(...) Eisenbahnkollis (sic) (...)“ nach

Deutschland transportiert haben.264

Anschließend unterstrich die Gendarmerie Mersch im Bericht N° 47, dass, laut Aussage des

Verkäufers, deutsche Soldaten regelmäßig Waren über den Höchstpreis bei örtlichen

Händlern ankauften. Die Gendarmerie gab allerdings im gleichen Zusammenhang an, dass

über die Straßen von Mersch und Ettelbrück keine Waren nach Deutschland gelangten.

Nichtsdestotrotz waren dennoch kleinere Mengen von Waren von deutschen Soldaten nach

Deutschland befördert worden. Dies per Feldpost, Zugpersonal, durchreisende Personen,

Autos und von deutschen Soldaten selbst, welche Urlaub in Deutschland machten.265

Die Gendarmerie wusste in diesem Fall also über die illegalen Ankäufe der deutschen

Militärpersonen Bescheid, unternahm, wie auch bereits den vorherigen Berichten zu

entnehmen war, ganz offensichtlich nichts um dies zu stoppen.

Auch die Gendarmerie in Rümelingen protokollierte am 11. März 1915 mehrere Täter wegen

illegalen Verkaufs von Kartoffeln sowie des „(...) Versuchs des Ankaufs von Kartoffeln über

die festgesetzte Höchstpreise hinaus (...)“. Sie leiteten betreffende Personalbögen an das

Bürgermeisteramt sowie an das Polizei-Kommissariat weiter. In einzelnen Fällen bestand

also auch eine Zusammenarbeit zwischen Gendarmerie und Polizei was eindeutig zeigt, dass

luxemburgische Privatpersonen, anders als das deutsche Militär, mit Konsequenzen seitens

der luxemburgischen Instanzen zu rechnen hatten.266 Ob und inwiefern das deutsche Militär

263 ANlux, Agri-A-196-0465-0466, GB N° 213, Ankauf von Kartoffeln durch deutsche Landsturmsoldaten, an Gebrüder Colbach, aus Boevingen, und Rasch Peter, aus Everlingen, 12.03.1915, Mersch, S. 1. 264 ANlux, Agri-A-196-0465-0466 (Anm. 263), S. 1-2. 265 Ebd. S. 2-4. 266 ANlux, Agri-A-196-0485, GP N° 98 Abschrift, Protokoll zu Lasten: 1- Berchem Mathias, Handelsmann, geboren zu Kopstal, wohnhaft zu Rümelingen; 2. Grossmann Margaretha, ohne Stand, geboren zu Kerrensohr, Ehefrau Kemp Johann, Bergmann, wohnhaft zu Tetingen; 3. Klein Mathilde, ohne Stand, geboren zu Tiercelet,

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vielleicht von den eigenen Behörden für solche Taten belangt wurde, ist zu diesem Zeitpunkt

nicht ersichtlich.

Weiterhin untermalen Größe und Präzision des Protokoll-Betreffs eindeutig die Wichtigkeit

dieses Aufgabenbereiches der großherzoglichen Gendarmerie.267

Ein durchaus wichtiger Bericht über die Versorgungssituation des Großherzogtums verfasste

die gleiche Gendarmerie-Station am 18. März. Der Bericht N° 94 war an den

General-Direktor des Inneren gerichtet und informierte diesen über die Ermittlungsresultate

der Gendarmen aus Rümelingen. Diese gingen einem Hinweis des General-Direktors nach,

demzufolge „(...) Lebensmittel aus dem Depot der Usinengesellschaft (sic) Differdingen (...)“

ausgeführt wurden. Die Gendarmerie gab diesbezüglich an, dass das Bürgermeisteramt per

Telegramm mitteilte, dass die Fabriken Lebensmittel, die bereits bekanntermaßen vorher in

die Depots der „(...) Usinengesellschaft (...)“ gebracht wurden, in größeren Mengen

exportierten.268

Um die, womöglich illegale Ausfuhr von Lebensmittel zu unterbinden, wurden die Lager der

Fabriken, laut Bericht, durch die Gendarmen aus Rümelingen und Differdingen strenger

bewacht.269

Hierdurch wird deutlich, dass die luxemburgische Gendarmerie diesen Aufgabenbereich

innehatte und mit der nötigen Beamtenstärke aufrechterhalten und zusätzlich nach außen

tragen wollte.

In Bad-Mondorf hingegen berichtete die dortige Gendarmerie am 13. März 1915 vom „(...)

Ankauf von Butter und Eier auf dem hiesigen Wochenmarkte durch ausländische Händler

(...)“. Die Gendarmen gaben in diesem Zusammenhang an, dass die Ausfuhr von Butter und

Eiern seit dem 7. März 1915 strengstens verboten sei. Dies beschränkte, laut Bericht N° 40

„(...) natürlich (...)“ den Umsatz des Bad-Mondorfer Wochenmarktes.270

Ehefrau, Binseler Mathias, Bergmann, wohnhaft zu Tetingen; subl wegen Versuch des Verkaufs sub 2 &3 wegen Versuchs des Ankaufs von Kartoffeln über die festgesetzten Höchstpreise hinaus. Personalbogen No-1 an das Bürgermeister-Amt zu Rümelingen sub2 an das Bürgermeister-Amt Kayl und derjenige sub 3 an das Polizei-Kommissariat zu Escha/A heute versandt, 11.03.1915, Rümelingen. 267 ANlux, Agri-A-196-0485 (Anm. 266). 268 ANlux, Agri-A-196-0487-0488, GB N° 94, Verfolg des Telegramms des Herrn General-Direktor des Innern von heute, angebliche Ausfuhr von Lebensmittel aus dem Depot der Usinengesellschaft Differdingen von dahier betreffend, 18.03.1915, Rümelingen, S. 1. 269 ANlux, Agri-A-196-0487-0488 (Anm. 268), S. 2. 270 ANlux, Agri-A-196-0486, GB N° 40, Ankauf von Butter und Eier auf dem hiesigen Wochenmarkte durch ausländische Händler, 13.03.1915, Bad-Mondorf, 1.

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Des Weiteren ist im Bericht der Gendarmerie die Rede von sechs bis sieben lothringischen

Butterhändlern, die jegliche Butter aufkauften und somit dessen Preise sowie diejenigen der

Eier hochtrieben, um anschließend alles nach Diedenhofen auszuführen. Die Anwohner

waren, dem Bericht zufolge, nicht sehr erfreut darüber und forderten „(...) weil (die

Deutschen) bezüglich dieser Waren die Gegenseitigkeit nicht aufrecht erhalten,ebenfalls (sic)

ein diesbezügliches Ausfuhrverbot (...)“. Die Gendarmerie Bad-Mondorf gibt letztlich an,

dass ein „(...) solches Verbot (...) auch (für die) kleinen Käufer von (...) Vorteil (wäre), denn

ein rapides Fallen des Butterpreises würde dieselben in die Lage versetzen, sich einige Pfund

Butter zu konservieren,welches (sic) das jetzt so teurere Schmalz ersetzen würde (...)“.271

Die Beamten der luxemburgischen bewaffneten Macht waren also in diesem Falle darauf

bedacht, die Sorgen der Anwohner zu Papier zu bringen. Auch führten sie eine mögliche

Lösung weiter aus und leiteten diese an das KGFKL sowie den luxemburgischen

Staatsminister weiter.

Ein weiteres, die komplizierte Versorgungsituation bestätigendes Protokoll, stammt aus

Echternach. Die Beamten der luxemburgische Gendarmerie mussten dort, laut Protokoll

N° 37 vom 15. März 1915 einen Ingenieur protokollierten, „(...) weil er versuchte Kuchen

nach dem Auslande (sic) zu bringen (...)“ und anschließend letzteren beschlagnahmten. Der,

an der Weilerbacherbrücke stationierte Gendarm gab diesbezüglich an, dass der Täter den

Kuchen über diese nach Deutschland bringen wollte. Dies mit der Begründung, dass er einen

Bruder habe, welcher als Soldat im Krieg kämpfen würde und für den der Kuchen bestimmt

sei. Von einem herrschenden Ausfuhrverbot habe er nichts gewusst, denn er sei, laut eigener

Aussage, seit längerem nicht mehr im Großherzogtum gewesen. Die Gendarmerie Echternach

konnte allerdings herausfinden, dass der ausländische Ingenieur bereits, seit mehreren Jahren

mit seiner Familie in Echternach lebte und ließ ihn dementsprechend auch deswegen nicht

mit seiner Ausrede durchkommen.272

Die Beamten der luxemburgischen Gendarmerie befolgten also auch bei vermeintlich

harmlosen Ausfuhrversuchen von luxemburgischen Privatpersonen, die Beschlüsse der

großherzoglichen Regierung.

Die Gendarmerie in Redingen hatte hingegen auch mit ortsansässigen Händlern zu kämpfen.

So protokollierten die Beamten am 21. März 1915 einen Müller und Handelsmann „(...)

271 ANlux, Agri-A-196-0486 (Anm. 270), S. 1-2. 272 ANlux, Agri-196-0541, GP N° 37 Abschrift, Protokoll zu Lasten Hagen Johann, Ingenieur, geboren zu Siegburg wohnhaft zu Echternach, weil er versuchte Kuchen nach dem Auslande zu bringen, sowie die Beschlagnahme eines Kuchens konstatierend. Personalbogen liegt bei, 15.03.1915, Echternach, S. 1-2.

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wegen unregelmässiger Führung seines Handelsregisters (...)“. Dieser hatte den Ankauf von

Getreide in das Handelsregister nicht wie, durch den großherzoglichen Beschluss vorgesehen,

eingeschrieben und sich somit strafbar gemacht. Das Protokoll war an die Staatsanwaltschaft

in Diekirch sowie den General-Direktor des Inneren adressiert.273

Am 30. März 1915 protokollierte die Gendarmerie aus Rodingen An- und Verkäufer von

Brot. Die Verkäuferin hatte „(...) Brot über den Höchstpreis (...)“ an mehrere, ebenso

protokollierte Personen verkauft und sich somit über den Beschluss vom 23. Februar 1915

hinweggesetzt. Dies veranlasste die Gendarmerie, der Staatsanwaltschaft in Diekirch sowie

dem General-Direktor des Inneren, eine Kopie des Protokolls zukommen zu lassen.274

Ein weiteres, für den landwirtschaftlichen Aufgabenbereich der luxemburgischen

Gendarmerie sprechendes Beispiel, stammt aus Echternach. Die dortige Gendarmerie-Station

hielt im Protokoll N° 43 vom 3. April 1915 einen diesbezüglichen Verstoß fest. Zwei

Gendarmen überwachten, laut eigenen Angaben das Einhalten des Ausfuhrverbotes an der

Echternacherbrücke, als eine Handelsfrau versuchte zwei Kisten und zwei Pakete auf das

jenseitige Gebiet zu bringen. Da durch den Beschluss vom 11. März 1915 das Ausführen von

Backwaren verboten war, wurde die Frau protokolliert und das, für die Ausfuhr bestimmte

Backwerk beschlagnahmt.275

Die Gendarmerie aus Echternach füllte auch hier eine genaue Täterbeschreibung aus und

sendete das Protokoll an die Staatsanwaltschaft in Diekirch.276

Des Weiteren berichtete die Gendarmerie aus Redingen am 5. April 1915 der

Staatsanwaltschaft in Diekirch von einer „(...) abgehaltene(n) Hausdurchsuchung in der

Wohnung (eines) (...) Ackerer(s) (...)“, der unerlaubt einen Getreide- und Mehlvorrat angelegt

hatte. Die Gendarmen aus Redingen erhielten, gemäß dem großherzoglichen Beschluss vom

18. März 1915, von ihren Vorgesetzten den Befehl eine Hausdurchsuchung beim

273 ANlux, Agri-196-0511, GP N° 35 Abschrift, Protokoll zu Lasten Toussait Franz, Müller und Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Useldingen, wegen unregelmässiger Führung seines Handelsregisters, 21.03.1915, Redingen. 274 ANlux, Agri-A-196-0463, GP N° 116 Abschrift, Protokoll zu Lasten Zenner Elise, Ehefrau Heymes Josef, Handelsmann, geboren zu Schwebsingen, wohnhaft zu Rodingen, weil sie Brot über den Höchstpreis verkaufte, sowie Gratia Barbara, Ehefrau Delgten Nikolas, Bergarbeiter, geboren zu Küntzig, wohnhafz zu Rodingen, Deltgen Viktorina , Ehefrau Frisch Peter, Bergarbeiter, geboren zu Rollingen, wohnhaft zu Rodingen, und Hilbert August, ohne Stand, Sohn von Mathias, Bergarbeiter, geboren und wohnhaft zu Rodingen, weil sie das selbe ankauften. Personalbogen Zenner, Deltgen & Hilbert an das Bürgermeisteramt azu Petingen, an dasjenige zu Küntzig heute versandt, 30.03.1915, Rodingen, S. 1-2. 275 ANlux, Agri-A-196-0424, GP N° 43 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Gansen Barbara, Handelfrau, Witwe Mertes Peter, geboren und wohnhaft zu Bettingen, weil selbe versuchte Backwerk nach dem Auslande zu bringen, sowie konstatierend die Beschlagnahme von 2 Kisten und 2 Pakete Backwerk. Personalbogen liegt bei, 03.04.1915, Echternach, S. 1-2. 276 ANlux, Agri-A-196-0424 (Anm. 275), S. 1.

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Verdächtigen durchzuführen. Die Erlaubnis hierfür erhielt die Gendarmerie aus Redingen

vom Schöffen Wampach aus Oberpallen.277

Der Täter gab letztlich an, dass er die „(...) mir als mein Eigentum zugehörende Getreide und

Mehlvorräte, (...) bereitwillig, nach Abzug meines Bedarfs der Regierung zur Verfügung (...)“

stellen würde. Dennoch war er der Überzeugung, dass er seine Vorräte nicht preisgeben

müsse. Daraufhin unterstrichen die protokollierenden Gendarmen, dass sie eine Kopie des

Protokolls an „(...) den Herrn General-Direktor des Innern (...) (sowie den) Herrn

Untersuchungs-Richter zu Diekirch (...)“ senden würden.278

Berichte wie dieser zeigen eindeutig, von welch hoher Bedeutung sowohl die rechtliche als

auch die gesellschaftliche Stellung der Gendarmerie auch noch während des Krieges gewesen

sein musste. Anderenfalls wären solche Hausdurchsuchungen sicherlich nicht ohne weiteres

möglich gewesen.

Im Juli 1915 musste die Gendarmerie aus Rümelingen einen, durch mehrere Täter

durchgeführten, verbotenen Ausfuhrversuch von Lebensmitteln protokollieren. Ein Gendarm

der Rümelingener Station bemerkte, laut Protokoll N° 390 der an die Staatsanwaltschaft in

Luxemburg adressiert war, während der späten Abendstunde einen Transportversuch über die

Grenze. Die zu beschlagnahmenden Esswaren ließ der Gendarm wegen ihrer Verderblichkeit

an die Täter zurückgehen und protokollierte diese. Das zuständige Bürgermeisteramt erhielt,

wie auch in den meisten anderen Protokollen vermerkt wurde, die Personenbeschreibung der

Täter.279

2.2.2.2 Viehkontrollbücher

Die luxemburgische Gendarmerie kontrollierte im landwirtschaftlichen und

versorgungstechnischen Zusammenhang auch den Handel von Nutz- und Schlachttieren. Dies

geschah in erster Linie durch die Überprüfung eines vorhin bereits erwähnten und

277 ANlux, Agri-A-196-0423, GP N° 43 Abschrift, Protokoll Konstatierend die zufolge Requisition, abgehaltene Hausdurchsuchung in der Wohnung, sowie Dependenzien zugehörend Meyers Johann Peter, Ackerer, geboren und wohnhaft zu Oberpallen und die Feststellung, der im Protokoll näher bezeichneten Meyyers zugehörenden Getreide und Mehlvorräte. Personalbogen heute an den Herrn Bürgermeister zu Beckerich versandt, 05.04.1915, Redingen, S. 1. 278 ANlux, Agri-A-196-0423 (Anm. 299), S. 2. 279 ANlux, Agri-A-196-0162, GP N° 390 Abschrift, Protokoll zu Lasten: 1. Philippi Josef, Sohn der Witwe, geboren und wohnhaft zu Rümelingen, weil er es unternahm Esswaren, welche dem Ausfuhrverbote unterliegen nach dem Ausland zu transportieren und 2. Gales Katharina, Kostgeberin, geboren zu Itzig, wohnhaft zu Rümelingen, weil sie bei Verübung dieser Zuwiderhandlung mitgewirkt hat. Personalbogen sub 1 an das Bürgermeister-Amt zu Rümelingen und jener sub 2 an dasjenige zu Hesperingen heute versandt, 27.07.1915, Rümelingen.

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wahrscheinlich280 schon vor 1914 im Gebrauch gewesenen „Viehkontrollbuches“. Händler,

welche dieses nicht korrekt oder eventuell sogar gezielt falsch ausgefüllt hatten, mussten mit

einem Protokoll seitens der Gendarmerie rechnen. Dieser wurde, genauso wie die anderen

bereits vorgestellten Protokolle, meistens an die zuständige Staatsanwaltschaft sowie den

luxemburgischen Staatsminister gesendet.

Ein diesbezügliches Beispiel stammt aus Ulflingen. Die dortige Gendarmerie protokollierte

am 29. März 1915 einen Verwalter und Handelsmann „(...) wegen widerrechtlicher

Viehausfuhr (...) (und) weil er den Viehhandel betrieb, ohne im Besitze eines hierzu

erforderlichen Viehkontrollbuches zu sein (...)“. Zwei Gendarmen erwischten den Täter bei

dem Ausfuhrversuch von zwei Ochsen. Sie leiteten, laut Protokoll N° 42 eine Untersuchung

ein, erhielten erste Zeugenaussagen und leiteten eine Kopie des Protokolls an den

luxemburgischen Staatsminister weiter.281

Angeblich sollte der Täter, welcher der Gendarmerie bereits durch das Protokoll vom 27.

Februar des gleichen Jahres bekannt war, vor dessen Ausfuhrversuch, die Anwohner gefragt

haben, ob Gendarmen zu sehen seien. Dies untermalt sein ganz bewusst widerrechtliches

Vorgehen sowie die ordnungswahrende Stellung der Beamten.282

In Clerf stellte die Gendarmerie am 31. März 1915 ein Protokoll „(...) zu Lasten (eines)

Müller(s) und Pferdehändler(s) (...)“ aus. Dies aufgrund des „(...) Nichtführen(s) (eines)

Viehkontrollbuches (...)“. Anschließend sendeten sie den „(...) Personalbogen an das

Bürgermeister Amt (sic) zu Asselborn (...)“. Die dortigen Gendarmen informierten die

Staatsanwaltschaft in Diekirch sowie den luxemburgischen Staatsminister und gaben an, dass

der Pferdehändler, gemäß des Berichtes N° 103 der Wiltzer Gendarmerie, Pferde bei einem

Händler aus Selscheid gekauft hatte. Diese hatte er, laut eigener Aussage anschließend, ohne

im Besitz eines Kontrollbuches gewesen zu sein, weiter verkauft.283

Die Tatsache, dass ein solches Protokoll an die politische Spitze des Landes gesendet wurde,

unterstreicht die Wichtigkeit dieses Aufgabenbereiches der Gendarmerie und zeigt sehr

280 Eindeutig lässt sich nicht ermitteln, ob die Gendarmerie bereits weit vor 1914 Viehkontrollbücher überprüfen musste. Die Archivbestände sind leider, wie bereits mehrfach angemerkt, nicht alle zugänglich oder vorhanden. 281 ANlux, Agri-A-196-0470-0471, GP N° 42 Abschrift, Protokoll zu Lasten 1- SerwatY Johan, Verwalter und Handelsmann, geboren zu Lengler wohnhaft zu Goedingen, und 2- Thome Johann, Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Montenau wegen widerrechtlicher Viehausfuhr. Nr 1 ausserdem weil er den Viehhandel betrieb, ohne im Besitze eines hierzu erforderlichen Viehkontrollbuches zu sein, 29.03.1915, Ulflingen, S. 1-2. 282 ANlux, Agri-A-196-0470-0471 (Anm. 282), S. 1-2. 283 ANlux, Agri-A-196-0443, GP N° 69 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Baustert Theodor, Müller und Pferdehändler, geboren zu Rümlingen, wohnhaft zu Boegenermühle, wegen Nichtführen ei- Viehkontrollbuches. Personalbogen an das Bürgermeister Amt zu Asselborn heute versandt, 31.03.1915, Clerf, S. 1.

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deutlich inwiefern die Versorgungssituation des Großherzogtums von den Beamten der

luxemburgischen Gendarmerie überwacht wurde.

Etwas Ähnliches geschah am selben Tag in Ettelbrück. Die Gendarmerie-Station meldete der

Staatsanwaltschaft des Nachbarortes (Diekirch) einen Transport von sechs Schweinen und

einem Kalb. Dies ohne, wie es der Beschluss vom 26. Juni 1913 vorsieht, das nötige

Eintragen in ein Kontrollbuch. Der Täter wurde protokolliert.284

Die Gendarmerie aus Perl berichtete anschließend am 6. April 1915 der Staatsanwaltschaft in

Diekirch von einem Landwirt und Pferdehändler, welcher ein Protokoll „(...) wegen

unregelmässiger Führung seines Viehkontrollbuches im Widerholungsfall (...)“ erhielt. Laut

Protokoll N° 52 soll der Pferdehändler das Kontrollbuch so ausgefüllt haben, dass es für die

Beamten weder ersichtlich war, wem er ein Pferd verkauft, noch von wem er selbst ein Pferd

gekauft hatte. Die Gendarmen füllten dies genau aus, ließen die, für eine genaue

Personenbeschreibung gedachte „(...) Signalement (...)“-Tabelle jedoch aus.285

Eine weitere Kopie des Protokolls ging an den luxemburgischen Staatsminister sowie die

Staatsanwaltschaft in Diekirch.286

Am darauffolgenden Tag protokollierte die Gendarmerie aus Perl einen weiteren

Pferdehändler. Dieser soll laut der Abschrift des Protokolls N° 53 vom 7. April 1915 „(...) als

Früher eines Pferdetransportes ein unbefugtes Kontrollbuch (benutzt), dieses Buch

(gefälscht) und das Pferd ungesetzlich (...)“ eingeschrieben haben. Insgesamt drei Gendarmen

kontrollierten das Buch und sendeten anschließend eine Kopie des Protokolls an den

luxemburgischen Staatsminister.287

Des Weiteren erstellten auch die Gendarmen in Mersch am 2. April 1915 ein „(...) Protokoll

zu Lasten (eines) (...) Pferdehändler(s), (...) weil er als Führer eines Pferdetransportes kein

Kontrollbuch mit sich führte (...)“. Das Protokoll N° 73 wurde an die Staatsanwaltschaft in

284 ANlux, Agri-A-196-0442, GP N° 93 Abschrift, Protokoll zu Lastern Kohnen Cornelius, Handelsmann, geboren zu Heinerscheid, wohnhaft zu Rümelingen, wagen unregelmässiger Führung seines Kontrollbuches Personalbogen an das Bürgermeisteramt zu Heinerscheid heute versandt, 31.03.1915, Ettelbrück. 285 ANlux, Agri-A-196-0423, GP N° 52 Abschrift, Protokoll zu Lasten Wanderscheid Johann Baptist, Ackerer und Pferdehändler geboren und wohnhaft zu Wolwelingen, wegen unregelmässiger Führung seines Viehkontrollbuches im Widerholungsfall. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt dahier versandt, 06.04.1915, Perl, S. 1. 286 ANlux, Agri-A-196-0423 (Anm. 285), S. 2. 287 ANlux, Agri-A-196-0417, GP N° 53 Abschrift, Protokoll zu Lasten Rasqui Nikolaus, Schmiedgeselle, geboren zu Böwingen a/A. wohnhaft zu Ettelbrück, weil er als Führer eines Pferdetransportes ein unbefugtes Kontrollbuch benutzte, dieses Buch fälschte und das Pferd ungesetzlich einschrieb. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt zu Böwingen a/A. versandt, 07.04.1915, Perl, S. 1-2.

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Luxemburg gesendet und zeigt, wie die dortigen Gendarmen ihren Aufgabenbereich

bezüglich der Landwirtschaft Luxemburgs wahrnehmen.288

Solche Protokolle sind somit sehr häufig im Bestand des ANlux-Dossiers Agri-A-169 zu

finden. Alle behandeln sie die Darstellung eines intakten Gendarmerie-Aufgabenbereiches.

Das Ausfüllen des Viehkontrollbuches schien demnach für die exekutive Macht, ein äußerst

wichtiger Teil der Händlertätigkeit gewesen zu sein. Die Kontrolle des An- und Verkaufs von

Vieh war, den Umständen des Ersten Weltkrieges sowie der generellen Versorgungssituation

entsprechend, sehr wichtig und wurde mehrmals gesetzlich festgelegt. Da letztlich diese

Aufgabe der Gendarmerie übertragen wurde, unterstreicht dies auf ein Neues die Rolle der

Gendarmerie als weiterhin aktiver Wahrer von Recht und Ordnung.

2.2.2.3 Landwirtschaftliche Kontrolle, Schmuggel und weitere Protokolle

Auch hinsichtlich der landwirtschaftlichen Kontrolle gab es laut Gendarmerie durch das

deutsche Militär ausgelöste Komplikationen. So ein Bericht aus Heinerscheid vom 7. Juli

1915. Hier ist die Rede von einem „(...) Zwischenfall mit den zu Tintesmühle einquartierten

Landsturmleuten (...)“. Der Bericht N° 209 an das KGFKL beinhaltet die genaue

Beschreibung eines möglichen Pferdeschmuggels, welcher von Anwohnern in

Zusammenarbeit mit den dort stationierten Landsturmsoldaten durchgeführt werden sollte.289

Demzufolge berichtete ein Heinerscheider Gendarm nach dessen Patrouille von einem, durch

ihn wahrscheinlich vereitelten, illegalen Ausfuhrversuch von drei Pferden. Anschließend

begab sich der Gendarm zur Wache der deutschen Landsturmsoldaten und bekam dort

eigenen Angaben zufolge mehrfach zu hören: „(...) Hier haben Sie nichts zu tun (...)“. Die

insgesamt acht angeheiterten Soldaten drohten dem luxemburgischen Beamten mehrmals.

Dieser erwiderte die Drohungen, „(...) um denselben (...) klar zu machen, dass (er) keine

Furcht vor (ihnen hatte) (...)“ und verließ nach kurzer Zeit die Wache „(...) um eine weitere

Scene (sic) zu vermeiden (...)“.290

288 ANlux, Agri-A-196-0433, GP N° 73 Abschrift, Protokoll zu Lasten Bermann Markus, Pferdehändler, geboren zu Osam, wohnhaft zu Mersch, weil er als Führer eines Pferdetransportes kein Kontrollbuch mit sich führte. Personalbogen liegt anbei, 02.04.1915, Mersch. 289 ANlux, AE-00578-0060, GB N° 209, Betrifft Zwischenfall mit den zu Tintesmühle einquartierten Landsturmleuten, 07.07.1915, Heinerscheid. 290 ANlux, AE-00578-0060 (Anm. 289), S. 1-2.

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Der Gendarm unterstrich letztlich noch, dass die hiesigen Pferdehändler und Schmuggler

„(...) im Einverständnis mit den dort stationierten Landsturmleuten (...)“ handelten. Beinahe

täglich fand demnach ein Treffen in der örtlichen Schenke statt.291

Indirekt gab die Gendarmerie-Station aus Heinerscheid also an, dass der Pferdeschmuggel,

durch das Einverständnis der örtlichen deutschen Militärmitglieder von statten ging. Die

Autorität der luxemburgischen Gendarmerie spielte demnach in diesem Fall nur eine

untergeordnete Rolle.

Zehn Tage später, am 17. Juli 1915, äußerte sich der deutsche Oberleutnant und

Kompanieführer Dantz zum Vorwurf der luxemburgischen Gendarmerie.292 Er widerlegte die

Vorwürfe des Gendarmen aus Heinerscheid und wies somit jegliche Schuld von sich und

seiner Behörde.293

In Bezug auf eine andere Thematik schalteten sich im Jahre 1916 sogar höhere Instanzen ein.

So unterrichtete der Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du travail294 den

Staatsminister am 10. Oktober 1916 über Haferschmuggel in der Gegend um Heinerscheid

und Weiswampach. Laut GDA sollten die dortigen Gendarmerie-Posten „(...) des instructions

spéciales (...)“ erhalten oder, um noch effektiver gegen die illegale Ausfuhr von Hafer

vorgehen zu können, eine Verstärkung der dortigen Einheiten erfahren. In diesem Sinne

verlangte er vom luxemburgischen Staatsminister sich dahingehend beim Major-

Kommandanten der bewaffneten Macht zu melden.295

Einen Tag später ging der damalige Staatsminister dieser Aufforderung nach und erkundigte

sich bei der Gendarmerie-Führung über deren Vorgehensweisen hinsichtlich der dortigen

Schmugglerproblematik.296 Am 13. Oktober 1916 unterrichtete dieser den Staatsminister über

die Umstände vor Ort. Die Gendarmerie-Station Heinerscheid bestand demnach aus sechs

Männern, die regelmäßig Patrouillen zwischen Lieler, Lausdorn, Kalborn, Heinerscheid, den

Wäldern von Hüpperdingen, Koesfurth, Grindhausen und Fischbach liefen. Die Patrouillen

291 Ebd. S. 2. 292 Wie genau dieser davon in Kenntnis gesetzt wurde, ist nicht ersichtlich. Allerdings spricht er den Gendarmerie-Bericht vom 7. Juli 1915 (Anm. 289) direkt an. 293 ANlux, AE-00578-0059, Schreiben des deutschen Oberleutnant und Kompanieführers Dantz an einen unbekannten Adressaten. Abschrift, 17.07.1915, Clervaux, S. 1-2. 294 Die Bezeichnung dieses Amtes ändert sich in den kommenden Jahren laut Berichten, Protokollen und anderer Korrespondenz ständig. Somit wäre später beispielsweise von einem General-Direktor für Ackerbau, Industrie und Handel die Rede. Um hier keine unnötige Verwirrung zu stiften, wird dieses Amt von nun an innerhalb des Textes mit „GDA“ abgekürzt. 295 ANlux, AE-00525-0049, Brief des Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du travail an den luxemburgischen Staatsminister, 10.10.1916, Luxemburg. 296 ANlux, AE-00525-Unbekannt, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 11.10.1916, Luxemburg.

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standen in engem Kontakt mit der Gendarmerie aus Weiswampach (sechs Mann) und diese

mit den Kollegen in Beiler (drei Mann) und Schmiede (vier Mann). Alle wurden vom

Gendarmerie-Offizier und Detachementskommandanten aus Hosingen koordiniert.297

Der Major-Kommandant vermerkte außerdem noch, dass ein materielles Aufstocken der

jeweiligen Posten nicht möglich sei. Allerdings gäbe er den Befehl, die Posten sollten ihre

Patrouillen mit dem größtmöglichen Engagement durchführen und verlangte weitere

Informationen bezüglich dieser Thematik vom GDA.298

Die Gendarmerie aus Weiswampach unterrichtete das KGFKL am 28. Oktober 1916 über das

„(...) Gerücht (betreffend) (des) Schmuggel(s) mit Hafer an der Grenze dahier (...)“. Laut

Gendarmerie-Bericht N° 399 sollte somit der Haferschmuggel zwischen Dreibaracken und

Schmiede betrieben werden. Allerdings sollen vorhandene Gendarmerie-Patrouillen nie etwas

davon mitbekommen haben. Der Schmuggel wurde laut Gendarmerie-Informationen

allerdings mittels Personen und nicht durch Fuhrwerke organisiert. Dies durch den Tunnel

der Eisenbahnstrecke Wilwerdingen und Lengler (Deutschland). Diesbezüglich äußerte der

BSK aus Weiswampach sich in einer äußerst interessanten und für den gesamten

kriegstechnischen Kontext wichtigen Art und Weise: „(...) Dieser Tunnel ist auf beiden Seiten

durch deutsches Militär bewacht. Falls der Hafer auf diesem Wege ausgeschafft wird, was

ich jedoch nicht näher feststellen konnte, könnte dies nur im Einverständnis der dort

aufgestellten Posten geschehen. In diesem Falle wären unsere Posten machtlos. (...)“299

Er gibt demnach an, dass bei einem Mitwirken der deutschen Militärposten der dortigen

Gendarmerie-Station die Hände gebunden wären. Trotz bestehender Beschlüsse gegen die

Ausfuhr von Hafer (siehe Kapitel 1.4 Historischer Kontext) konnte die Gendarmerie aus

Weiswampach offenbar, bis auf das Berichten diesbezüglich, nichts Konkretes unternehmen.

Allerdings berichtete der BSK aus Weiswampach noch von einer weiteren Spur, welche den

Verdacht auf Söhne einer hiesigen Familie lenkte. Diese sollen laut Angaben der

Gendarmerie, die jeweiligen Gendarmerie-Posten „(...) beim Aufziehen (...)“

ausgekundschaftet haben und „(...) dann die Stellen bezeichnen, die zum Passieren der

297 ANlux, AE-00525-0050, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister, 13.10.1916, Luxemburg, S. 1-2. 298 ANlux, AE-00525-0050 (Anm. 297), S. 2. 299 ANlux, AE-00525-0045, GB N° 399, Betrifft Gerücht über den Schmuggel mit Hafer an der Grenze dahier, 28.10.1916, Weiswampach, S. 1.

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Grenze frei seien (...)“. Hierfür hatte die Gendarmerie, laut Bericht N° 399 jedoch auch keine

konkreten Beweise.300

Der BSK aus Weiswampach unterstrich letztendlich, dass es sicherlich ein Hafer-Schmuggel-

Problem vor Ort gab. Indessen versicherte ihm eine „(...) zuverlässige Person aus

Lengler (...)“, dass der Schmuggel nur in geringen Mengen vonstattengehen würde. Dies

aufgrund der Tatsache, dass die Hafer-Preise in Deutschland sich nach unten orientiert hätten

und es sich folglich nicht mehr lohnen würde im großen Stil Hafer von Luxemburg nach

Deutschland zu transportieren.301

Die Gendarmerie aus Weiswampach schien also Probleme bei der Ausübung ihres

Aufgabenbereiches zu haben und falls deutsche Soldaten an dieser Problematik beteiligt

wären, würde dies die Gendarmen vor eine scheinbar, laut Bericht, unlösbare Aufgabe

stellen. Es verdichtet sich somit die Vermutung, dass das deutsche Militär nicht unter der

„Gerichtsbarkeit“ der luxemburgischen Gendarmerie stand.

Hinzukommt, dass der Hauptmann und Kompanie-Chef der Gendarmerie sich diesbezüglich

mit dem Stationskommandanten in Ulflingen am 30. Oktober 1916 in Verbindung setzte. Er

riet der dortigen Gendarmerie sich mit Brigadier Pesch und den anderen Posten-

Kommandanten in Schmiede zu verständigen und somit alle Schmuggelpunkte möglichst oft

bei Tag und Nacht abzupatrouillieren beziehungsweise zu besetzen. Der Ulflinger Brigadier

sollte hier eine leitende Position übernehmen.302

Am 4. November des gleichen Jahres unterrichtete der BSK der Ulflinger Gendarmerie den

Chef der Gendarmerie-Kompanie über die Zusammenkunft mit besagtem Brigadier Pesch der

Gendarmerie aus Weiswampach. Zusammen hatten beide, laut Brief, die Festlegung der

Punkte für die jeweiligen Patrouillen der beiden Brigaden bestimmt. Der BSK aus Ulflingen

ergänzte noch, dass er im Zusammenhang mit der dichten Bewachung des langen sowie

eingleisigen und somit für das Durchqueren ziemlich gefährlichen Eisenbahntunnel

Wilwerdingen-Lengler, einen dortigen Schmuggelweg für kaum glaubhaft hielt. Außerdem

sei die alljährliche Haferernte noch nicht gedroschen worden.303

Die Gendarmerie-Führung war demnach an einer schnellen und effektiven Aufklärung dieses

Schmugglerverdachtes interessiert. In Form des BSK aus Ulflingen waren die Beamten der

300 ANlux, AE-00525-0045 (Anm. 299), S. 1-2. 301 Ebd. S. 2. 302 ANlux, AE-00525-0048, Briefwechsel zwischen dem Chef der Gendarmerie-Kompanie und dem BSK aus Ulfingen, 30.10 & 04.11.1916, Luxemburg & Ulflingen, S. 1. 303 ANlux, AE-00525-0048 (Anm. 302), S. 2.

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dortigen Gendarmerie von den Vermutungen aus Weiswampach allerdings nicht wirklich

überzeugt.

Die Problematik um den Haferschmuggel-Bericht der Gendarmerie Weiswampach schlug

allerdings noch deutlich größere Wellen. Dies belegt ein Briefwechsel zwischen dem GDA

und dem Staatsminister mit einer anschließenden Weiterleitung am 12. Dezember 1916 an

den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht. Am 11. November 1916 informierte der

General-Direktor den damaligen Staatsminister Thorn304 über die „(...) exportation en fraude

de l’avoine, (qui) se pratique d’une façon scandaleuse aux environs de la localité de

Wilwerdange (...)“. Zusätzlich unterrichtete er Thorn über die mögliche Hilfe der „(...)

soldats allemands (...)“ und bat den Staatsminister umgehend dem Gendarmerie-

Oberkommando den Befehl zu erteilen, seine dortigen Posten um mindestens zwei Mann zu

verstärken sowie, falls die Teilnahme der deutschen Militärbehörden sich bestätigen würde,

den kommandierenden Kolonel Tessmar umgehend über die „(...) pratiques blâmables des

ses subordonnés (...)“ aufzuklären.305

Einen Tag später setzte sich die Thematik in Weiswampach fort. Im Bericht N° 416 ist die

Rede von genauen Kontrollen zwischen den Übergangspunkten Lausdorn und Lieler. Auch

die Gendarmerie aus Heinerscheid schaltete sich hinzu. Am 9. November wurden bereits

„(...) geheime Erkundigungen (...)“ eingeholt und am 11. November 1916 gegen mehrere

Personen Protokolle verfasst. Die Gendarmerie Weiswampach hatte auch noch weitere

Personen im Verdacht, konnte diese jedoch noch nicht überführen und war sich sicher, dass

auch Hafer von Lieler aus nach Deutschland gelangte. Wie genau dies vonstattenging,

wussten die dortigen Beamten jedoch noch nicht.306

Allerdings wies ein ziviler Mitbürger die Gendarmerie daraufhin, dass die Grenze trotz der

Bemühungen der Gendarmen immer noch zu schwach besetzt sei. Zusätzlich bot Lieler sich

als Schmugglerort an. Die nächstgelegenen Gendarmerie-Stationen befanden sich jeweils vier

Kilometer entfernt. Die Gendarmerie aus Weiswampach wies in diesem Zusammenhang

daraufhin, dass ihre Patrouillen zwar oft genug herausfuhren, ein Posten vor Ort jedoch

304 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 68-71; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 31; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 28; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61. 305 ANlux, AE-00525-0041, Brief des Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du travail an den luxemburgischen Staatsminister inkl. Weiterleitung an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht. 11.11 & 12.12.1916, Luxemburg, S. 1-2. 306 ANlux, AE-00525-0044-0045, GB N° 416, Betrifft Beantwortung beiliegenden Schreibens über angeblichen Haferschmuggel, 12.11.1916, Weiswampach, S. 1-2.

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sicherlich die deutlich effektivere Lösung darstellen würde. Demzufolge wäre eine

Verstärkung der Posten Weiswampach und Heinerscheid größtenteils sinnlos.307

Die Gendarmerie-Station Weiswampach war somit darauf bedacht die

Schmugglerproblematik zu lösen und unterrichtete das KGFKL über mögliche

Lösungsansätze.

Der Bericht N° 274 vom 18. November 1916 beendete letztlich die Haferschmuggel-

Thematik. Die kriminaldienstliche Abteilung der Gendarmerie in Luxemburg unterstrich in

ihrer Mitteilung an das KGFKL, dass der Haferschmuggel tatsächlich stattfand. Es handelte

sich um die vorjährige Haferernte, welche über Lieber, Schmiede, die Schenke Knauf und

Drei Baracken ausgeführt wurde. Die Schmuggler fuhren, laut Bericht an die Grenze und

versteckten sich samt Ware in den dortigen Tannenwäldern, brachten den Hafer zu Fuß über

die Grenze und dieser wurde von dort aus per Wagen innerhalb von Deutschland

weitertransportiert.308

Der geschmuggelte Hafer sollte, laut Gendarmerie aus Huldingen, Beiler, Lieler, Leithum,

Kalborn und Heinerscheid kommen. Im gleichen Zuge unterstich der Kriminal-Dienst der

Gendarmerie, dass es „(...) sehr gewagt (sei) aus (...) weiter zurückliegenden Ortschaften

Hafer nach der Grenze (sic) zu transportieren (...)“. Außerdem hielten die Beamten den

großangelegten Schmuggel durch den bereits mehrfach erwähnten Tunnel zwischen

Wilwerdingen und Lengler für kaum möglich. Sie gingen allerdings davon aus, dass kleinere

Waren und Lebensmittels mittels dieses Tunnels und mit dem Wissen der deutschen

Militärbehörden ihren Weg nach Deutschland finden würden. Auch ein Sack Hafer sollte

augenscheinlich „(...) ab und zu (...)“ durch diesen Tunnel nach Deutschland gelangen.

Zeugenaussagen bestätigten jedoch, dass keine größeren Mengen den Tunnel in Richtung

Deutschland verlassen hatten.309

Desgleichen forderte der Kriminal-Dienst der Gendarmerie aus Luxemburg das KGFKL auf,

die dortigen Brigaden zu verstärken. Die zu überwachende Strecke sei einfach zu groß für das

vorhandene Personal. Im gleichen Zuge war jedoch ein Ackerer aus Kalborn, der zusammen

mit einem gewissen Soldaten Bildgen310 drei Malter Hafer ausgeführt hatte, verhaftet und

nach Diekirch in Untersuchungshaft gebracht worden. Der berichtende Wachtmeister gab an,

307 ANlux, AE-00525-0044-0045 (Anm. 306), S. 2-3. 308 ANlux, AE-00525-0042-0043, GB N° 274, Resultat der bezüglich der anliegenden Akten eingeleiteten Untersuchung, 18.11.1916, Luxemburg, S. 1. 309 ANlux, AE-00525-0042-0043 (Anm. 308), S. 2. 310 Aus dem Bericht N° 274 der kriminaldienstlichen Abteilung der Gendarmerie ist nicht ersichtlich, ob es sich hier um einen deutschen Soldaten handelte.

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dass „(...) dieses Vorgehen höchst abschreckend auf die in den Grenzortschaft wohnenden

Bauern und Schmuggler gewirkt (...)“ und dementsprechend der „(...) Schmuggel (...) auf

dieses Vorgehen hin bedeutend nachgelassen (...)“ haben soll.311

Letztlich erhielt die kriminaldienstliche Abteilung der luxemburgischen Gendarmerie noch

Informationen bezüglich eines Schmuggelversuches eines deutschen Handelsagenten. Dieser

wollte einem luxemburgischen Händler „(...) waggonweise Hafer (...)“ abkaufen und „(...)

unter der Bezeichnung „Tomasmehl“ (sic) per Eisenbahn nach Deutschland versenden (...)“.

Der Händler nahm, laut eigenen Angaben den Vorschlag des Deutschen jedoch nicht an.312

Die Gendarmerie berichtete also sehr ausführlich über Schmuggelversuche und wollte diese

auch aufklären. Auch höhere Instanzen haben sich eingeschaltet versuchten sich der

Thematik anzunehmen. Dieser Aufgabenbereich erfuhr also eine große Aufmerksamkeit. Die,

laut den Berichten, womöglich auch damit in Verbindung stehenden deutschen Soldaten zu

protokollieren zählte allerdings nicht dazu, was wiederum zeigt inwiefern die deutschen

Militärbehörden diesbezüglich unangetastet weiter operieren konnten.

Dessen ungeachtet berichtete die großherzogliche Gendarmerie, Abteilung Kriminal-Dienst,

dem GDA am 15. November 1916 von dem „(...) Geschäftsgang an (der) hiesigen

Handelsbörse (...)“. Die Gendarmerie kontrollierte die Handelsbörse für Hülsenfrüchte. Der

Handel wurde nur zwischen Käufer und Verkäufer, ohne Kenntnis von Dritten, betrieben.

Allerdings sollen, laut Gendarmerie-Bericht N° 272 einige Agenten der Hüttengesellschaften

sowie weitere Deutsche alle Erbsen im Lande aufgekauft haben. Der Preis für diese

Hülsenfrüchte betrug, so der Wachtmeister aus Luxemburg, 200 bis 300 Franken (ca. 180 €)

pro 100 Kilogramm. Die Deutschen zahlten einen Preis von 80 bis 200 Franken (ca. 100 €)

pro 100 Kilogramm. Dies um die Feldfrüchte später nach Erzbecken und/oder über die

Grenze zu transportieren.313

Des Weiteren sollen, laut Gendarmerie-Bericht in Esch an der Alzette „(...) galizische Juden

(...)“ das gesamte vorhandene „(...) Fett (...) zur Fabrikation von Seife aufgekauft (...)“ haben.

Der Wachtmeister gab außerdem an, dass „(...) dieses Geschäft (...) sehr rentabel sein (soll,)

da das gewöhnliche Fett nunmehr mit 7 Mark bezahlt wird; die Butter aber schon zum Preise

von 3 Mark das Pfund erhältlich ist (...)“.314 Dass solche antisemitischen Andeutungen,

311 ANlux, AE-00525-0042-0043 (Anm. 308), S. 2-3. 312 Ebd. S. 3. 313 ANlux, AE-00525-0039, GB N° 272, Berichterstattung über Geschäftsgang an hiesiger Handelsbörse, 15.11.1916, Luxemburg, S. 1-2. 314 ANlux, AE-00525-0039 (Anm. 313), S. 2.

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welche sich in den Gendarmerie-Berichten nicht häufig ausmachen ließen, während Ersten

Weltkrieges innerhalb der luxemburgischen Gesellschaft nicht zur Ausnahme gehörten, zeigt

Renée Wagner in ihrem Artikel über die Kategorisierung galizischer Juden in Luxemburg.

Sowohl die Politik als auch beispielsweise die Escher Polizei beklagten sich über den

angeblichen Wohlstand der Juden und formten die „(...) Figur des galizischen Wucherers

(...)“.315

Die kriminaldienstliche Abteilung der Gendarmerie war demnach genauestens über die

Vorgänge an der luxemburgischen Handelsbörse informiert. Allerdings berichteten sie nur

darüber und leiteten keine weiteren Schritte diesbezüglich ein.

Die, in einem Dokument zusammengefasste, Korrespondenz zwischen der großherzoglichen

Regierung (Abteilung Justiz), dem GDA, dem damaligen Staatsminister Thorn316 sowie dem

Generalstaatsanwalt und dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht vom 13. April

bis zum 1. Mai 1917 zeigt erneut sehr deutlich, inwiefern die Gendarmerie in Bezug auf die

Kontrolle der landwirtschaftlichen Erzeugnisse des Landes eine wichtige Rolle für die

Lebensmittelversorgung der Bevölkerung einnahm. In diesem Fall zeigt die Korrespondenz

zwischen den eben erwähnten Beamten und Behörden jedoch auch, dass manche Gendarmen

ihre Aufgabe nicht ordnungsgemäß ausführten und somit mit Konsequenzen rechnen

mussten.317

So führten am 6. März 1917 zwei Beamte einer gewissen mobilen Kontrollbrigade, die im

folgenden Kapitel näher analysiert wird, eine Viehkontrolle durch. Anschließend

beschlagnahmten die Gendarmen das Vieh, dessen Besitzer gegen verschiedene

großherzogliche Beschlüsse verstieß und somit die Lebensmittelversorgung des Landes

gefährdete.318 Die Gendarmen gaben sich, laut Korrespondenz als mögliche Käufer aus und

konnten so den Viehbesitzer überführen.319

Allerdings stellte sich zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Beamter der, gleich näher

beleuchtenden mobilen Kontrollbrigade starken moralischen Druck auf den Überführten

315 WAGENER, Renée, Jüdische Emanzipation (3/6): „Hyänen“ und „Parasiten“. Online: http://goo.gl/Ib2nZw (Stand: 17.07.2015). 316 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 68-71; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 31; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 28; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61. 317 ANlux, AE-00525-0017-0019, Korrespondenz zwischen der großherzoglichen Regierung, Abteilung Justiz, dem General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, dem damaligen Staatsminister Victor Thorn sowie dem Generalstaatsanwalt und dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 13.04-1917, 16.-17.04.1917, 28.04.1917 & 01.05.1917, Luxemburg. 318 ANlux, AE-00525-0017-0019 (Anm. 317), S. 1. 319 Ebd. S. 2.

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ausgeübt und diesen somit provoziert hatte. Demzufolge wurde ein Disziplinarverfahren

gegen den genannten Beamten seitens des Gendarmerie-Kommandos in die Wege geleitet.320

Ein weiterer Brief, der unterstreicht, wie ernst die Lage für die Gendarmerie hinsichtlich ihrer

Aufgabe, die Lebensmittelversorgung des Großherzogtums aufrecht zu erhalten war, stammt

vom Staatsminister und wurde am 29. Juni 1917 an den Major-Kommandanten der

bewaffneten Macht adressiert.321

In diesem Schreiben forderte der damalige Staatsminister Kauffmann322 die Führung der

Gendarmerie auf, bereits pensionierten Beamten wieder, lokal gebunden, in den Dienst zu

nehmen. Sie sollten, laut Kauffmann ihren Dienst in ihrem Heimatdorf verrichten dürfen.

Dies um die Versorgung des Großherzogtums weiterhin zu garantieren. Die Regierung und

somit die Versorgungssituation des Großherzogtums muss demnach stark von den Diensten

der Gendarmerie abhängig gewesen sein.323

Ein weiterer, kommentierter Beschluss des GDA aus dem Jahre 1917 bestätigt, dass die

Gendarmerie bezüglich der Versorgungssituation des Großherzogtums eine wichtige Rolle

spielte. Er befasste sich mit der „(...) fixation du prix maxima de vente des objets de première

nécessité (...)“ und wurde an den „(...) Monsieur le Major-Commandant de la Force armée,

avec prière d’exécution (...)“ weitergeleitet.324

Die Vielzahl an Berichten, Protokollen sowie die soeben analysierte Korrespondenz zeigt

demnach sehr deutlich, dass dieser Aufgabenbereich der luxemburgischen Beamten sicherlich

einen erheblichen Teil der Gesamtarbeit der Gendarmerie während des Ersten Weltkrieges

ausmachte und unterstreicht somit in einer gewissen Weise die Notwendigkeit der

vorgenommen Kontrollarbeiten. Allerdings zeigt die Analyse dieses Aufgabenbereiches auch

deutlich inwiefern die deutschen Militärbehörden, in den meisten Fällen, ein klares Hindernis

für die Ausübung der Gendarmerie-Pflichten darstellten und sich die Arbeit der Gendarmen

somit in erster Linie auf das Protokollieren von luxemburgischen Zivilpersonen beschränkte.

Was die Berichte und Protokolle allerdings nicht zeigen, ist die Haltung der Bevölkerung

gegenüber der Gendarmerie. Anzunehmen ist, dass die Einwohner Luxemburgs in Anbetracht

der Versorgungssituation und der Problematik rund um die Handhabung des deutschen 320 Ebd. S. 4 & 6. 321 ANlux, AE-00525-Unbekannt, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht sowie an den Directeur général de la Justice et de l’Instruction publique, 29.06.1917 & 11.07.1917, Luxemburg. 322 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 72; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61. 323 ANlux, AE-00525-Unbekannt (Anm. 321). 324 ANlux, Agri-400-0064, Vu la loi du 28 novembre 1914, concernant la fixation du prix maxima de vente des objets de première nécessité, Ohne Datum (1916-1917), Luxemburg.

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Militärs, diesen Aufgabenbereich der luxemburgischen Beamten keinesfalls voll und ganz

unterstützten. Ebenso lässt sich vermuten, wie manche Berichte sogar ansatzweise gezeigt

haben, dass luxemburgische „Täter“ den Schutz der deutschen Militärbehörden suchten und,

durch einen gegenseitigen Vorteil, auch erhielten. Konkrete und nachweisbare Informationen

bezüglich dieser Frage ließen sich jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausfindig machen.

2.2.3 Aufstellung von mobilen Kontrollbrigaden

Wie bereits auf den ersten Seiten der hier vorliegenden Forschungsarbeit angemerkt wurde,

lässt die Situation rund um den Ersten Weltkrieg auch die Vermutung zu, dass sich an der

internen Organisation der Gendarmerie etwas geändert haben könnte. Wie und in welchem

Ausmaß dies möglicherweise der Fall war, sollen die folgenden Zeilen zeigen.

Der damalige GDA, Dr. Welter, welchem die mobile Kontrollbrigade indirekt unterstand,

hob am 15. November 1916 in seinem Brief an den luxemburgischen Staatsminister hervor,

dass eine sogenannte „(...) brigade mobile (...)“ wegen ihrer Mission, die

Versorgungssituation Luxemburgs zu verbessern, auf die Unterstützung von zwei Gendarmen

angewiesen wären. Diese sollten der mobilen Kontrollbrigade permanent zur Verfügung

stehen und sie bei ihren Einsätzen begleiten. In diesem Sinne bat Dr. Welter den

Staatsminister darum, Rücksprache mit der Gendarmerie-Führung zu halten. Die

Weiterleitung des Briefes erfolgte am 17. November 1916.325

Das Memorial des Großherzogtums Luxemburg N° 89 vom 18. November 1916 hielt die

Aufstellung „(...) eine(r) oder mehrere(r) mobile(r) Kontrollbrigaden beim

Lebensmitteldienst (...)“ fest. Diese sollten gemäß Artikel zwei, die versorgungstechnischen

und wirtschaftlichen Interessen des Großherzogtums sichern und die beschlossenen Gesetze

bezüglich der Ausfuhrverbote sowie die Ankaufs- und Verkaufsrichtlinien kontrollieren und

sich bei Verstößen um die Ahndung der Täter kümmern. Artikel vier zufolge hatten „(...) die

Agenten der lokalen und allgemeinen Polizei (...)“ den Brigaden „(...) Hilfe und Beistand zu

leisten (...)“. Zusätzlich bestimmte die Regierung über „(...) die Zusammensetzung der

Brigaden (...)“.326 Zu erwähnen sei noch, dass die Dienste der Gendarmerie, ähnlich wie im,

325 ANlux, AE-00525-0054, Brief des General-Direktors des Ackerbaus, der Industrie und des Handels an den luxemburgischen Staatsminister, inkl. Weiterleitung an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 15.11 & 17.11.1916, Luxemburg; THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 69. 326 ANlux, AE-00525-0057-0062, Memorial des Großherzogtums Luxemburg N° 89, 18.11.1916, Luxemburg, S. 1358-1359.

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die wirtschaftlichen Interessen des Landes behandelnden, Memorial N° 87 vom 23. Oktober

1915327, in diesem offiziellen Beschluss nicht genannt werden.

Der noch am selben Tag erschienene großherzogliche Beschluss „(...) portant institution

d’une ou de plusieurs brigades mobiles de contrôle assignés au service du ravitaillement

(...)“ bestätigt die soeben angesprochenen Zeilen des Memorials und verdeutlicht die

Tatsache, dass die „(...) brigades mobiles de contrôle (...)“ die „(...) intérêts économiques du

pays durant la guerre (...)“ schützen sollten.328

Am 20. November 1916 antwortete die Gendarmerie-Führung dem Staatsminister bezüglich

seines weitergeleiteten Schreibens vom 17. November 1916. Der Major-Kommandant der

bewaffneten Macht verdeutlichte, dass die Forderung von Dr. Welter zwei

Gendarmeriebeamten, zur Unterstützung der mobilen Kontrollbrigade, nicht im Rahmen der

personellen Möglichkeiten des Gendarmeriekorps lagen. Er deutete somit an, dass die

restlichen Aufgaben der Gendarmerie die Beamten vollständig auslasteten und „(...) qu’un

gendarme devrait assister, comme simple spectateur, à des opérations effectuées par d’autres

fonctionnaires, alors que ces opérations entrent également dans ses fonctions, constituerait

pour tout le corps de gendarmerie une humiliation grave, imméritée et sûrement non-voulue

de Votre Excellence (...)“.329

Die Gendarmerie-Führung sah sich demnach in ihrem Aufgabebereich beschnitten und wollte

aufgrund dessen auf keinen Fall bei den Aufklärungen der mobilen Kontrollbrigade

assistieren. Ebenfalls berief sich der Major-Kommandant der bewaffneten Macht auf den

vierten Artikel des großherzoglichen Beschlusses vom 18. November 1916. Aus diesem geht

hervor, dass sich die Beamten der „(...) police générale et locale (...)“ in erster Linie mit der

Hilfe und Betreuung der mobilen Kontrollbrigade zu befassen hatten. Somit bat er den

luxemburgischen Staatsminister diese damit zu beauftragen.330

Noch am selben Tag erreichte die Gendarmerie-Führung ein Brief vom Staatsminister, indem

er klar stellte, dass Dr. Welter nicht, wie von dem Gendarmerie-Kommando vermutet wurde,

zwei bestimmte Gendarmen in den Dienst der mobilen Kontrollbrigade stellen wolle.

Vielmehr war es das Anliegen von Dr. Welter zwei Gendarmen aus der Region, in welcher 327 RUPPERT, Paul, Pasinomie luxembourgeoise. Recueil des lois, décrets, arrêtés règlements généraux & spéciaux, etc. qui peuvent être invoqués dans le Grand-Duché de Luxembourg. 1912-1916. Luxembourg 1917, S. 815. 328 ANlux, Agri-A-400-0051-0052, Arrêté grand-ducal du 18 novembre 1916, portant institution d’une ou de plusieurs brigades mobiles de contrôle assignées au service du ravitaillement, 18.11.1916, Luxemburg, S. 1-2. 329 ANlux, AE-00525-0053, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister, 20.11.1916, Luxemburg, S. 1. 330 ANlux, AE-00525-0053 (Anm. 329), S. 1-2.

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die mobile Kontrollbrigade gerade operierte, zum temporären Dienst in dieser abzutun. Auch

erinnerte der Staatsminister den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht daran, dass

die Gendarmerie diesbezüglich nicht nur passiv agieren dürfe. Es sei sogar erwünscht aktiv

an der Aufklärung der Missionen teilzunehmen. Es sollte in diesem Fall keineswegs zu

Komplikationen zwischen den Mitgliedern der mobilen Kontrollbrigade und denen der

Gendarmerie kommen.331

Ganz offensichtlich gab es also zu Beginn einige erhebliche Meinungsverschiedenheiten

hinsichtlich der Zuständigkeit zwischen Gendarmerie und mobiler Kontrollbrigade. Die

Gendarmerie sah sich als übergeordnete Instanz an und verstand nicht, warum plötzlich

andere Beamte ihre Aufgaben übernehmen und sie nur noch als assistierende Kraft vor Ort

sein sollten.

Am 22. November 1916 meldete sich dann der General-Direktor der Finanzen beim

Staatsminister. Dieser lieferte noch einige zusätzliche Informationen über die, durch den

Beschluss vom 18. November 1916 gegründete (siehe oben), mobile Kontrollbrigade, die sich

in erster Linie um die Versorgungssituation Luxemburgs kümmern sollte. Die Einheit

bestünde demnach aus Mitgliedern der „(...) brigade commis-accisiens (...)“ (Steuern) sowie

des Zolls. Die Gendarmerie, die ohnehin bereits mit der Sicherung der

Lebensmittelversorgung des Großherzogtums betraut war sowie die lokale Polizei, müssten

hierüber noch informiert werden. Am 23. November 1916 wurde der Brief vom

Staatsminister an die Gendarmerie-Führung weitergeleitet und am 25. November des

gleichen Jahres zur Kenntnis genommen.332

Somit wird die Tatsache, dass die Gendarmerie nicht direkt als Teil der neu gegründeten

mobilen Kontrollbrigade anzusehen war, unterstrichen. Dies wird sich im weiteren Verlauf

der kommenden Monate allerdings noch ändern.

Am 25. November 1916 erreichte den luxemburgischen Staatsminister ein Brief des

Generalstaatsanwaltes. Letzterer unterrichtete den Staatsminister über den Vorschlag des

331 ANlux, AE-00525-0055, Brief vom Staatsminister an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, inkl. Weiterleitung an den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, 20.11.1916, Luxemburg. 332 ANlux, AE-00525-0051, Brief des General-Direktors der Finanzen an den luxemburgischen Staatsminister, inkl. Weiterleitung durch Letzteren an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht und dessen Antwort. 22.11, 23.11, 25.11.1916, Luxemburg, S. 1-2.

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Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, eine mobile und in Zivilkleidung operierende

Kontrollbrigade ins Leben zu rufen. Diese würde, die Arbeit der Gendarmerie erleichtern.333

Die Korrespondenz zwischen dem Generalstaatsanwalt, dem Staatsanwalt des Bezirks

Luxemburg, dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, dem Staatsminister sowie

der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale ließ sich ausfindig machen. Vom 9.

Dezember 1916 bis zum 10. Januar 1917 wurde über die Einführung von sogenannten „(...)

brigades volantes (...)“ und einer mobilen Brigade der Gendarmerie diskutiert.334

Der Staatsanwalt des Bezirks Luxemburg vermerkte am 9. Dezember 1916, dass bereits eine

„fliegende“ Brigade durch den Beschluss vom 18. November 1916 ins Leben gerufen wurde.

Diese Form der Brigade leistete allerdings laut Staatsanwalt keine gute Arbeit und behinderte

dadurch zusätzlich die Arbeit der Gendarmerie.335

So kam es, dass die Gendarmerie-Führung am 14. Dezember 1916 innerhalb der erwähnten

Korrespondenz, das Aufstellen einer mobilen Brigade der Gendarmerie beschloss. Letztere

sollte ab dem 15. Dezember ihren Dienst beginnen.336

In Mitten dieses Briefwechsels beschloss der luxemburgische Staatsminister am 11.

Dezember 1916, den GDA darüber in Kenntnis zu setzten, dass das

Gendarmerie-Oberkommando Brigadier Nickels sowie die Gendarmen Galles und Bourzy als

Mitglieder der „(...) brigade volante (...)“ designiert hatte.337

Noch davor übermittelte der Staatsminister dem KGFKL seine Glückwünsche bezüglich der

Gründung der mobilen Brigade der Gendarmerie und unterstrich im gleichen Zuge noch, dass

sie unmittelbar Kontakt mit den anderen Kontrollorganen, sprich der zivilen „(...) brigade

mobile (...)“ suchen sollten. Hierdurch sollte eine enge Kooperation zwischen den

verschiedenen Kontrollinstanzen aufgebaut werden. Die Gendarmerie hatte also von dem

Zeitpunkt an eine weitere, für Recht und Ordnung sorgende Einheit, die neben der zuvor

bereits am 18. November 1916 gegründeten mobilen Kontrollbrigade existierte.338

333 ANlux, AE-00525-0038, Brief des Generalstaatsanwaltes an den luxemburgischen Staatsminister, 25.11.1916, Luxemburg. 334 ANlux, AE-00525-0034, Korrespondenz zwischen dem Generalstaatsanwalt, dem Staatsanwalt des Bezirks Luxemburg, dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, dem Staatsminister sowie der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, 09.12, 14.12, 19.12, 22.12.1916, 06.01 & 10.01.1917, Luxemburg. 335 ANlux, AE-00525-0034 (Anm. 334), S. 1. 336 Ebd. S. 2. 337 ANlux, AE-00525-0031, Brief des Staatsministers an den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, 11.12.1916, Luxemburg. 338 ANlux, AE-00525-0036, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 06.12.1916, Luxemburg.

Seite 95 von 196

Dementsprechend spricht ein großherzoglicher Beschluss (Juni 1917) von den „(...)

commissaires de district, les bourgmestre, les agents de la brigade mobile, les commis des

accises, les agents de la police générale et locale et les agents de la police criminelle (...)“ als

autorisierte Beamte, die zu jedem Zeitpunkt Hausdurchsuchungen im Sinne einer Kontrolle

des erwähnten Beschlusses durchführen durften und somit direkt für die Versorgungssituation

des Großherzogtums verantwortlich waren.339

Interessant ist, dass die mobile Kontrollbrigade der Gendarmerie in diesem Zusammenhang

nicht erwähnt wurde. Es lässt sich jedoch annehmen, dass der verfasste Text diese im

Zusammenschluss mit den „(...) agents de la brigade mobile (...)“ anführen wollte und

demzufolge eventuell eine untergeordnete Rolle der Gendarmerie innerhalb der, Ende 1916

gegründeten mobilen Kontrollbrigade, verdeutlichte.

Die Gendarmerie wurde allerdings in einem nicht adressierten Vorschlag des Direktors der

staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale vom 14. Mai 1917 erwähnt. In diesem

Vorschlag, betreffend der Organisation sowie der generelle Arbeit der mobilen Brigade,

welcher außerdem an den GDA weitergeleitet wurde, sprach er von mehreren „(...)

infractions (...) constatées par les agents de la brigade mobile (section de la gendarmerie)

(...)“. In diesem Zusammenhang wurde auch erwähnt, dass es „(...) deux autres sections (...)“

innerhalb der mobilen Kontrollbrigaden gab. Hiermit waren vermutlich die Steuer- und

Zivilabteilung gemeint.340

Des Weiteren sprach der Direktor darüber, dass die Gendarmerie unter anderem

Höchstpreisüberschreitungen beim Fleischhandel aufgedeckt und mehrere Protokolle

diesbezüglich verfasst hatte. Zukünftig sollte darauf geachtet werden, dass Protokolle nur auf

Anfrage der kommunalen Administrationen hin geschrieben würden und, dass es äußerst

wichtig sei, den Export von Mehl, Zerealien und Gemüse zu verhindern.341

Demnach konnte ein Teil der Gendarmerie eindeutig den mobilen Kontrollbrigaden

zugeordnet werden, die wie das kommende Kapitel zeigen wird, auch die

Versorgungssituation sichernde Aufgaben übernahm.

339 ANlux AE-00526-0047-0048, Arrêté Grand-Ducal, Juni 1917, Luxemburg, S. 2. 340 ANlux, Agri-400-0060-0062, Vorschlag des Direktors der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale betreffend der Organisation und der generellen Arbeit der mobilen Brigade, 14.05.1917, Luxemburg, S. 1. 341 ANlux, Agri-400-0060-0062 (Anm. 340), S. 1-2.

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2.2.3.1 Aufgabenbereiche

Die Aufgabenbereiche der soeben beschriebenen mobilen Kontrollbrigaden umfassten laut

politischen Vorgaben in erster Linie die Versorgungssituation des Großherzogtums und

sollten vor allem im Falle der „(...) brigade mobile (section de la gendarmerie) (...)“ der

Gendarmerie helfen, die restlichen Arbeitsgebiete erfolgreicher abzudecken. Allerdings

zeigen folgende Zeilen die dennoch vorhandene Vielfalt der Arbeiten dieser, in drei

unterschiedliche Abteilungen eingeteilten und dadurch nicht immer auseinanderzuhaltenden,

Behörde.

Ein Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, an den GDA vom 17. Dezember

1916, erläuterte eine Problematik, welche sich den Beamten der Steuer-Abteilung im

Zusammenhang mit der deutschen Besatzung Luxemburgs stellte. So soll es der mobilen

Kontrollbrigade „(...) durch den Erlass des Herrn Befehlshabers der Truppen in Luxemburg

Nr. II 7181 vom 15.9.1916 (...)“ unmöglich gemacht worden sein, die deutschen

Landsturmleute auf mögliche Verstöße gegen, die Versorgung Luxemburgs regelnden,

großherzoglichen Beschlüsse zu kontrollieren. 342 Die deutschen Militärbehörden griffen

demnach aktiv in die Aufgabenbereiche der mobilen Kontrollbrigade ein.

Nichtsdestotrotz lieferte die Kontrollbrigade eine „(...) Übersicht der in der Zeit vom

26.November (sic) bis 15.Dezember (sic) 1916 festgestellten Zuwiderhandlungen (...)“ der

deutschen Militärkräfte. So sollen deutsche Soldaten ausfuhrverdächtige

Lebensmitteltransporte von galizischen Juden am Hollericher Bahnhof angehalten haben.

Diese erhielten eine Strafanzeige wegen versuchter Ausfuhr von Butter, Mehl und Eiern, eine

wegen unrichtiger Führung des Viehstandsregister, eine gegen einen Landsturmmann wegen

zweifachen Versuches der Ausführung von Butter, eine gegen einen Sanitätssoldaten wegen

dem Versuch Butter und Zucker aus Luxemburg zu exportieren, usw.343 Der antisemitische

Kontext344 spielte hier zwischen den Zeilen sicherlich wieder eine Rolle.

Die Beamten der mobilen Kontrollbrigade hielten somit trotz Verbotes der deutschen

Militärbehörden, die Vergehen der deutschen Soldaten auf luxemburgischen Boden fest und

bewiesen demzufolge, dass die deutsche Besatzung des Großherzogtums sie nicht an der

Ausübung ihrer Pflichten hinderte.

342 ANlux, AE-00526-0220-0227, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 17.12.1916, Luxemburg, S. 6. 343 ANlux, AE-00526-0220-0227 (Anm. 342), S. 9. 344 Vgl. hierzu: Anm. 315.

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Des Weiteren berichtete der Chef der „(...) brigade volante de contrôle (...)“, Abteilung

Steuern, dem GDA am 8. Januar 1917 von 60 Kartoffelsäcken, die an den luxemburgischen

Staat gehen sollten. Vor dem Handel wurden einige Säcke jedoch überteuert an Fremde

verkauft und somit ein Protokoll gegen die Verantwortlichen erstellt.345

Auch Briefe wie der Folgende, zeigen eindeutig, dass die mobile Kontrollbrigade der

Gendarmerie während der Ausführung ihrer Arbeit mit einigen organisatorischen Problemen

zu kämpfen hatte. So beschwerte sich der Chef der Gendarmen-Kompanie gegenüber dem

Kommando beispielsweise wegen der durchgeführten Mühlenrevisionen. Er berichtete dem

KGFKL am 6. Februar 1917 davon, dass das „(...) Datum der Mühlenrevisionen der vorigen

Woche einigen Müllern zum Voraus (sic) bekannt war (...)“. Er sah somit keinen Nutzen in

diesem Dienst.346

Allgemein informierte er das KGFKL auch über eine fehlende einheitliche Leitung der

Mobilbrigaden. Für ihn war somit ein „(...) erfolgreiches Zusammenwirken (...) nicht

möglich (...)“. Dies zeigte sich, laut Chef der Gendarmen-Kompanie zum Beispiel darin, dass

Gendarmen unentschuldigt nicht zu ihrem Dienst antraten. Allerdings habe er dahingehend

eine mündliche Zusage des KGFKL erhalten und würde sich diesbezüglich mit dem Chef der

mobilen Kontrollbrigade (Abteilung Steuern), Herrn Wilwers347, in Verbindung setzen. Hier

wartete der Chef der Gendarmen-Kompanie jedoch noch auf ein offizielles Schreiben seitens

des KGFKL.348

Als Lösung des Problems schlug er vor, sich „(...) mit der allgemeinen Leitung dieses

Dienstzweiges (...)“ betrauen zu lassen und somit Ordnung zu schaffen. Anderenfalls bete er

das Kommando darum, ihn „(...) von diesem zwecklosen und erniedrigenden Dienste zu

entbinden, da es nicht angängig ist, dass (er) als Offizier mit 25 Jahren Dienstjahren, (sich)

zur Verfügung eines jungen Unterbeamten irgend einer (sic) Zivilverwaltung halten soll (...)

um (...) (seine) Leute unter dessen Befehle zu stellen (...)“.349

345 ANlux, AE-00526-0099-0100, Brief der Chefs der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern an den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und der Arbeit, 08.01.1917, Luxemburg, S. 1-2. 346 ANlux, AE-00525-0022, Brief des Chefs der Gendarmen-Kompanie an das Kommando des Gendarmen- und Freiwilligenkorps in Luxemburg, 06.02.1917, Luxemburg, S. 1. 347 ANlux, AE-00525-0025, Weiterleitung eines Beschlusses durch General-Direktors des Ackerbaus, der Industrie und des Handels an den luxemburgischen Staatsminister und durch ihn an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 15.02.1917, Luxemburg, S. 1. 348 ANlux, AE-00525-0022 (Anm. 346), S. 1. 349 Ebd. S. 1-2.

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Es gab also auch Organisationsprobleme innerhalb der mobilen Kontrollbrigade der

Gendarmerie, was wiederum verdeutlicht, dass diese auch als ordnungswahrende

Kontrollinstanz (siehe Mühlenrevisionen) funktionierten.

Am 14. Februar 1917 erreichte den GDA ein Bericht der mobilen Kontrollbrigade (Abteilung

Steuern) betreffend einer am 30. Januar des gleichen Jahres durchgeführten Mühlenrevision

in Bettemburg. Diese Überprüfung fand unter der Zusammenarbeit zwischen Gendarmerie

und einem Beamten dieser mobilen Kontrollbrigade statt. Laut Bericht soll sie sehr genau

vonstattengegangen sein. Eventuell könnte dies der Grund sein, warum der Gendarm Ferber

von dem Mühlenbesitzer während der Revision „(...) a été tellement malmené et rudoyé (...)“.

Ferber bestand anschließend darauf, den Besitzer wegen Behinderung eines Beamten

während der Ausübung seiner Pflicht zu verwarnen.350

Hier hat es den Anschein, als würde die Gendarmerie in Zusammenarbeit mit Beamten der

mobilen Kontrollbrigade der Steuerabteilung eine deutlich höhere Position einnehmen. Diese

höhere Stellung hatte in dem besagten Fall allerdings zur Folge, dass der Bürger den

Gendarmen als seinen „Feind“ ansah.

Der Aufgabenbereich der mobilen Kontrollbrigade zeichnete sich weiterhin durch, in einem

Bericht Anfangs des Jahres 1917 erwähnten, Strafanzeigen wegen verbotswidrigem Transport

von Zucker sowie widerrechtlichen Transportes und Tötung von Schweinen, aus.351

Ein weiterer, die Aufgabenbereiche der mobilen Kontrollbrigade unterstreichender Bericht

vom 16. Januar 1918 betont, inwiefern die versorgungstechnischen Funktionen dieser

Beamten von zentraler Bedeutung innerhalb deren Zuständigkeit war. In dem zweiseitigen

Bericht ist die Rede von einem, nicht durch die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale

autorisierten Transport von Äpfeln. Die Händler hätten außerdem genauso wenig die, von der

luxemburgischen Regierung festgesetzten, Höchstpreise respektiert.352

Dieses Vergehen leiteten die Beamten der mobilen Kontrollbrigade augenblicklich an den

luxemburgischen Staatsminister weiter, was wiederum die Priorität dieses Aufgabenbereiches

der Kontrollbrigade verdeutlicht.353

350 ANlux, AE-00526-0204-0207, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 14.02.1917, Luxemburg, S. 1 & 3. 351 ANlux, AE-00526-00108, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, Datum und Ort unbekannt; Die erwähnten Strafanzeigen sind vom 20.12.1916 und vom 12.01.1917. Dies lässt die Vermutung zu, dass der Bericht Anfang 1917 verfasst wurde. 352 ANlux, AE-00526-0039, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern inkl. Weiterleitung an den luxemburgischen Staatsminister, 16.01.1918, Luxemburg, S. 1. 353 ANlux, AE-00526-0039 (Anm. 352), S. 2.

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Wie die Abschrift einer Notiz der mobilen Kontrollbrigade vom 17. Oktober 1918 belegt

machte die mobile Kontrollbrigade sich sogar Gedanken über die kommende Nachkriegszeit.

Sie zeigt sehr deutlich, inwiefern sich die Beamten Gedanken hinsichtlich der

Lebensmittelversorgung nach dem Krieg gemacht hatten und unterstreicht die Tatsache, dass

die Kontrollbrigade Kenntnisse bezüglich eines bald endenden Krieges gehabt haben muss.

Demnach untermalte die mobile Kontrollbrigade die Notwendigkeit weiterer Lebensmittel,

welche die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale, „(...) sofern nach Kriegsende nicht

innerhalb kurzer Frist eine internationale Freizuegigkeit (sic) der Waren wieder einsetzen

koennte (sic) (...)“, bereitstellen sollte.354

2.2.3.2 Rolle der Gendarmerie – Konflikte und Aufgabentrennung?

Ein kleineres Heft, das von der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale im Jahre 1916

herausgegeben wurde und die „(...) Vorschläge (dieser) betreffend (der) Verwertung der

diesjährigen Ernte im Interesse der Volksernährung (...)“ zusammenfasste, verdeutlicht

gleichermaßen inwiefern es, vor der Einbindung der Gendarmerie in den Reihen der mobilen

Kontrollbrigaden, zu einer Aufgabentrennung zwischen dieser und den Mitgliedern der

mobilen Kontrollbrigaden kam.355

So hielt die Einkaufs- und Verteilungszentrale fest, dass die Verwalter der sogenannten

„Mahlhefte“ „(...) am Tage der Ausfertigung der Mahlberechtigung gleichzeitig ein Duplikat

an die Gendarmerie des Dienstbezirkes der Mühle einzusenden (...)“ hatten. Um nun die „(...)

Gewissheit zu schaffen, daß die Gendarmerie rechtzeitig in den Besitz des Duplikates

gelangt, wäre zu bestimmen, daß die Gültigkeitsdauer der Mahl- und Transportberechtigung

erst am dritten Tage nach der Ausstellung beginnt (...)“. Die Gendarmerie hatte somit die

Kontrolle bezüglich des gemahlenen Rohmaterials und musste dementsprechend auch sehr

genaue Angaben „(...) des zum Verschroten angemeldeten Quantums (...)“ erhalten.356

Allerdings betonte die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale ebenso, dass eine „(...)

Gelegenheitskontrolle der (Mühlen), (der) landwirtschaftliche(n) Betriebe, (der)

Kommissionäre, (der) Depotverwalter, (der) Bäckereien usw. (...) keineswegs hinreichend

(...)“ sei. Dementsprechend schlug die staatliche Zentrale vor „(...) im nächsten

354 ANlux, AE-00526-0018, Abschrift einer Notiz der mobilen Kontrollbrigade, 17.10.1918, Luxemburg. 355 ANlux, AE-00526-0061-0076, Vorschläge der Staatlichen Einkaufs- u. Verteilungszentrale betreffend die Verwertung der diesjährigen Ernte im Interesse der Volksernährung, 1916, Luxemburg. 356 ANlux, AE-00526-0061-0076 (Anm. 355), S. 7 & 10.

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Verbrauchsjahr eine besondere Revisionsabteilung ausschließlich in den Dienst der

Verteilungszentrale zu stellen (....)“.357

Noch im gleichen Heft gab die Zentrale an, dass sie „(...) als Personal für diese Abteilung (...)

Akzisenbeamten und Gendarmen (in Zivilkleidung) in Betracht (...)“ ziehen würden.

Zusätzlich sei neben „(...) dieser „fliegenden Kontrollkolonne“ (...) (das Mitwirken) des

Gendarmeriekorps in der üblichen Weise beizubehalten (...)“. Diese Aufgabe würde, wie

bereits im vorigen Kapitel angemerkt, tatsächlich eine Abteilung der Gendarmerie ab dem

Jahre 1917 übernehmen.358

Ein Bericht der mobilen Kontrollbrigade vom 1. Dezember 1916 deutet auf weitere Probleme

und Unstimmigkeiten zwischen den Gendarmen und den Beamten der Steuer-Abteilung der

„(...) brigade mobile de contrôle (...)“ hin. So erklärte ein Müller den Kontrollbeamten, dass

er sein Getreide aus Lothringen eingeschmuggelt habe und in seiner Mühle mit der Erlaubnis

der Gendarmerie-Station gemahlen habe, um es ohne eine weitere Kontrolle anschließend

wieder nach Lothringen zu schaffen. Die Beamten der mobilen Kontrollbrigade

beschlagnahmten daraufhin 30 Säcke.359

Möglicherweise wollte der Berichterstatter den Chef der mobilen Kontrollbrigade darauf

hinweisen, dass seine Beamten die Aufgabenbereiche der Gendarmerie besser ausführten als

letztere.

In einem Briefwechsel zwischen dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht und

dem Staatsminister sowie der Weiterleitung durch letzteren an den GDA, wird deutlich

inwiefern der reelle Nutzen einer mobilen Kontrollbrigade der Gendarmerie bereits nach

kurzer Zeit angezweifelt wurde.

Das Gendarmerie-Oberkommando wies den luxemburgischen Staatsminister in einem

Schreiben vom 9. Januar 1917 daraufhin, dass die mobile Kontrollbrigade der Gendarmerie in

Zukunft nicht mit der aktuellen „(...) indemnité journalière (...)“ in Höhe von 10 LUF (ca.

7,36 €) weiterbestehen könne. Das KGFKL forderte den Staatsminister aus diesem Grund

auf, den Gendarmen die gleichen „(...) indemnité pour frais de route, de séjour, etc. (...)“ wie

den Mitgliedern der „(...) brigades mobiles civiles (...)“ zukommen zu lassen.360

357 Ebd. S. 35. 358 Ebd. S. 35. 359 ANlux, AE-00526-0216-0219, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 12.01.1916, Luxemburg, S. 1-2. 360 ANlux, AE-00525-0024, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den Staatsminister inkl. Weiterleitung durch letzteren an den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und den Handels, 09.01.1917 & 15.01.1917, Luxemburg, S. 1.

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Der Staatsminister leitete das Schreiben anschließend am 15. Januar 1917 an den oben bereits

erwähnten General-Direktor weiter. Dies mit der Bemerkung, dass in letzter Zeit bereits

darüber diskutiert worden war die mobile Kontrollbrigade der Gendarmerie aufzulösen.361

Aufgrund dieser Nachricht lässt sich vermuten, dass die Arbeit der mobilen Kontrollbrigade

der Gendarmerie nicht von besonderer Wichtigkeit oder mit dem sich erhofften Erfolg

gekrönt gewesen zu sein scheint. Dies sogar im Anbetracht der Tatsache, dass sich, wie

später zu sehen sein wird, beispielsweise auch noch Protokolle dieser Gendarmerie-Einheit

aus dem Jahre 1918 auffinden ließen.

Ein Bericht der mobilen Kontrollbrigade aus demselben Monat ermöglicht die genauen

Aufgabenbereiche nachzuverfolgen. Die Steuer-Abteilung der „fliegenden“ Kontrollbrigade

gab an, dass sich ihre Tätigkeit „(...) während der letzten Wochen (...) neben Überwachung

des Grenzverkehrs und der Nachforschungen nach verbotenem Ausfuhrhandel (...) auch auf

eine genaue Kontrolle der Molkereien, Buttersammelstellen und landwirtschaftlichen

Betriebe des Grenzgebietes hinsichtlich der Ausführung des Beschlusses vom 12. Dezember

1916 (Regim (sic) der Milch und Milchprodukte) (...)“ erstreckte. Die Landbevölkerung soll

diesbezüglich ziemlich überall Verständnis und Entgegenkommen gezeigt haben.362

Des Weiteren offenbarte eine Strafuntersuchung aufgrund unerlaubter

Schweineschlachtungen eine äußerst interessante Problematik rund um die zentrale Frage

nach der Zuständigkeit und der allgemeinen Stellung der mobilen Kontrollbrigade sowie der

Gendarmerie im Großherzogtum als Vertreter von Recht und Ordnung. So gab der

Berichterstatter an, dass „(...) die Kontrolle des Aufkaufs und der Ausfuhr von Lebensmitteln

durch deutsche Militärpersonen, (...) nunmehr infolge der Anordnung des Herrn

Befehlshabers der Truppen in Luxemburg vom 12. v. Mts. den Mitgliedern der mobilen

Brigade gänzlich untersagt (...)“ war. Die „(...) betreffende Verfügung sieht nämlich sowohl

den Grenz- als für den Inlandsverkehr bloss eine Kontrolle durch Luxemburgische

Zollbeamte bezw. Gendarmen in Uniform vor (...)“. Die Gendarmerie-Führung stellte somit

innerhalb der ordnungswahrenden Instanzen Luxemburgs klar, dass ihre Aufgabenbereiche

nur von ihnen und nicht durch die Beamten der mobilen Kontrollbrigaden ausgeführt werden

durften.363

361 ANlux, AE-00525-0024 (Anm. 360), S. 1. 362 ANlux, AE-00526-0103-0107, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 13.01.1917, Luxemburg, S. 1-2. 363 ANlux, AE-00526-0103-0107 (Anm. 362), S. 3.

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Nichtsdestotrotz forderten letztere die Gleichschaltung zwischen Brigadenmitgliedern und

den uniformierten Gendarmen und Zollbeamten. Sie wollten diese Unterordnung nicht so

einfach hinnehmen, beharrten jedoch auf erheblichen Unterschieden zwischen Gendarmen,

Zollbeamten und Mitgliedern der mobilen Kontrollbrigaden.364

Einen Monate später übermittelte der GDA dem luxemburgischen Staatsminister am 15.

Februar 1917 eine Kopie des großherzoglichen Beschlusses vom 23. November 1916 in dem

festgehalten wurde, dass mehrere mobile Kontrollbrigaden gegründet werden sollten und

diese mit der Mission „(...) de rechercher, instruire et contrôler les infractions ou tentatives

d’infraction aux arrêtés pris dans l’intérêt du ravitaillement, ainsi que tous actes

préparatoires à ces infractions (...)“. Zusätzlich wurde erneut darauf hingewiesen, dass die

temporär an die mobile Kontrollbrigaden gebundenen Personen mit den vorgesehenen

Abfindungen bezahlt würden und dass die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale und

Herrn Wiwlers, Chef der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, eine wichtigere Rolle

als ein Vertreter der Gendarmerie spielten.365

Der General-Direktor wollte demnach offensichtlich verdeutlichen, dass die vom KGFKL

geforderten Abfindungserhöhungen unrealistisch seien. Dies wurde anschließend vom

Staatsminister an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht weitergeleitet und, wie

die zusammengefasste Korrespondenz zwischen den besagten Herren zeigt, von diesem zur

Kenntnis genommen.366

Am 19. März 1917 erreichte den GDA ein weiterer Bericht der mobilen Kontrollbrigade

(Abteilung Steuern). Hierin kritisierten die Beamten dieser Einheit die sogenannten

„Hamsterkarawanen“, die ihren Angaben zufolge „(...) wieder (...)“ im großen Maße

Getreide, Mehl und weitere Basisprodukte der Lebensmittelherstellung aufkauften.

Diesbezüglich hatte die mobile Kontrollbrigade Rücksprache mit der Gendarmerie gehalten

und nachgefragt, aus welchen Beweggründen solche Karawanen wieder zugelassen würden.

Laut des Berichtes soll die Gendarmerie jedoch entmutigt gewesen und ein Einschreiten

ihnen zufolge illusorisch sein.367

Allem Anschein nach, hat die Gendarmerie also eine ihnen zugeteilte Aufgabe, aus Gründen

der Unerfüllbarkeit aufgegeben. Dies hatte zur Folge, dass Protokolle gegen diese

364 Ebd. S. 4. 365 ANlux, AE-00525-0025 (Anm. 347), S. 1. 366 Ebd. S. 1-2. 367 ANlux, AE-00526-0182, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, 19.03.1917, Luxemburg, S. 1.

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Zuwiderhandlung keine Folgen hatten und Beschlagnahmungen dementsprechend nicht

aufrechterhalten wurden. Außerdem behaupteten die Beamten der mobilen Kontrollbrigade,

dass „(...) die Delinquenten (...) sogar bei der Feststellung dieser Zuwiderhandlung höhnisch

nach dem Zeitpunkte fragen (würden), wann ihnen die beschlagnahmten Lebensmittel wieder

ausgehändigt (...)“ würden.368

Die Gendarmerie Weiswampach berichtete am 1. August 1918 von einer „(...) Untersuchung

der Mobilen Brigade in Sachen der durch hiesige Brigade errichteten Protokolle (...)“. In

dem Bericht N° 201, der an das KGFKL ging, erläuterte der BSK Pesch, dass Einwohner aus

Heinerscheid von Gendarmen der hiesigen Brigade wegen ungenügender Ablieferung von

Milch an die Molkerei protokolliert wurden. Dies hatte ein Protestschreiben der

Molkerei-Mitlieder an den GDA zur Folge. Es folgte ein Besuch des Beamten Hohengarten,

Mitglied der Zollverwaltung, innerhalb der mobilen Kontrollbrigade. Dieser sollte, laut

Auftrag der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale eine Überprüfung der Protokolle

vornehmen, die genauen Umstände diesbezüglich aufklären sowie die Beschwerden des zu

strengen Vorgehens der hiesigen Gendarmerie auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen.369

Der BSK aus Weiswampach sah dies mit sehr kritischen Augen. Er gab an, dass die

Gendarmerie ihre eigenen Protokolle auch selbst überprüfen könnte und unterstrich

diesbezüglich den Autoritäts- und Vertrauensverlust der Gendarmerie bei der dortigen

Bevölkerung.370

Offenbar sah Pesch in dem Verhalten der mobilen Kontrollbrigade ein großes Problem und

erkannte eine Bevormundung der Gendarmerie durch die staatlichen Einkaufs- und

Verteilungszentrale.

Einige Tage später, am 14. August 1918, lieferte der Zollbeamte Josef Hohengarten eine

Erklärung bezüglich der vom Gendarmeriebeamten Pesch geschilderten Vorfälle ab. In dieser

hob er hervor, dass die „(...) betr. Untersuchung durchaus objektiv (durchgeführt und) ohne

dass Aeusserungen (sic), welche das Ansehen der Gendarmerie irgendwie untergraben

könnten, getan worden sind (...)“. Außerdem soll Pesch über alle Umständen informiert

gewesen sein und selbst den Inhalt des Zollberichtes N° 1228 vom 3. Juli 1918, in welchem

368 ANlux, AE-00526-0182 (Anm. 367), S. 2. 369 ANlux, AE-00526-0005, GB N° 201, Betrifft Untersuchung der Mobilen Brigade in Sachen der durch hiesige Brigade errichteten Protokolle, 01.08.1918, Weiswampach, S. 1-2. 370 ANlux, AE-00526-0005 (Anm. 369), S. 2.

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„(...) das Vorgehen des Herrn Pesch als vollkommen gerechtfertigt anerkannt (...)“ wurde,

überprüft haben.371

Am selben Tag noch erreichte den Direktor der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale

diesbezüglich ein Brief der mobilen Kontrollbrigade. Im Bericht N° 1717 untermalte die

Kontrollbrigade ihre Bedenken betreffend der „(...) in letzter Zeit (sich häufenden)

Nachuntersuchgen (...) sei es, um eine Beschwerde zu erledigen (oder) um einen

Enteignungsantrag auf seine Berechtigung zu prüfen (...)“. Ebenso stellten sich die Beamten

der mobilen Kontrollbrigade die Frage, „(...) ob und inwieweit die Staatl. Einkauf- und

Verteilungszentrale für derartige Untersuchungen an bestimmte Kontrollorgane

gebunden(...)“ sei und hielten fest, dass „(...) es jedenfalls nicht die Art und Weise unseres

Vorgehens (war), welche bisher zu Klagen Anlass geben konnte (...)“. Die Untersuchungen

wurden laut Bericht N° 1717 „(...) stets sachlich und objektiv (...)“ durchgeführt und waren

nicht dazu gedacht „(...) das Ansehen anderer Kontrollorgane (...) zu schädigen (...)“.372

Hinzu kam, dass die mobile Kontrollbrigade in diesem Zusammenhang weiterhin anmerkte

„(...), dass bereits mehrere Male das Umgekehrte der Fall war, d.h. dass die (...)

Staatsanwaltschaft (...) Strafanzeigen der mobilen Kontrollbrigade zur Nachuntersuchung an

die Gendarmerie weitergegeben hat (...)“. Diesbezüglich konnten die Beamten der

Kontrollbrigade jedoch keine Autoritätseinbußen „(...) beim Publikum (...)“ feststellen.373

Die mobile Kontrollbrigade und die Gendarmerie sahen sich demnach gegenseitig als Einheit,

die der jeweils anderen ihre Aufgabenbereiche streitig machen wollte und dadurch für

unnötige Verwirrung innerhalb der Bevölkerung sorgte. Eine gute Kooperation zwischen den

beiden Kontrollinstanzen lässt sich diesbezüglich also nicht ausmachen.

Die organisatorischen Probleme zwischen der Gendarmerie und der mobilen Kontrollbrigade

gingen im September des gleichen Jahres in einem weitaus größeren Ausmaße weiter. Ein

zusammengefasstes Korrespondenz-Dokument vom September 1918 zwischen dem Direktor

der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, dem GDA sowie dem Staatsminister und

dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, erläuterte die generelle Handhabung

bereits beschriebener Beschwerdefälle und zeigte eindeutig, dass die mobile Kontrollbrigade

371 ANlux, AE-00526-0003, Erklärung des Zollbeamten der mobilen Kontrollbrigade bezüglich der Beschwerde von Brigadier Pesch aus Weiswampach, 14.08.1918, Luxemburg. 372 ANlux, AE-00526-Unbekannt, Brief/ Bericht N° 1717 der mobilen Kontrollbrigade an den Direktor der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, 14.08.1918, Luxemburg. 373 ANlux, AE-00526-Unbekannt (Anm. 372).

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und die Beamten der Gendarmerie nicht an einem Strang zogen, um die Versorgungssituation

Luxemburgs zu verbessern.374

Demzufolge untermalte die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale die Problematik der

zuletzt vorgenommenen Protokolle der Gendarmerie. Die Rede ist vom Protokoll N° 89 der

Gendarmerie Weiswampach vom 6. September 1918 hinsichtlich einer nicht ausreichenden

Lieferung Milch an die Molkerei; von einem Protokoll N° 292 der Gendarmerie Diekirch

vom 4. Juli 1918 bezüglich einer unzureichenden Lieferung Butter sowie vom Protokoll

N° 42 der Gendarmerie Rosport vom 19. Juli 1918 aufgrund einer ungenügenden Lieferung

Butter und Milch. Das Protokoll N° 89 aus Weiswampach gab der betroffenen Person Anlass

zu einer Beschwerde.375

Der Direktor der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale unterstrich in diesem

Zusammenhang auch, dass weder die Autorität noch die Würde der luxemburgischen

Gendarmerie dadurch Schaden genommen hätte. In Beschwerdefällen müsste allerdings die

strikte Gewaltentrennung berücksichtigt und der Staatsanwalt eingeschaltet werden. Für

weitere Kontrollen könnten nun die Beamten der Gendarmerie oder die der mobilen

Kontrollbrigade zu Rate gezogen werden, so der Direktor. Da die mobile Kontrollbrigade auf

die Kontrolle solcher Fälle spezialisiert war, wäre es nicht unüblich diese damit zu

beauftragen. Die Kritik der Gendarmerie zähle in diesem Fall nicht zu deren

Aufgabenbereichen und müsse dementsprechend von der Gendarmerie hingenommen

werden.376

Der Major-Kommandant der bewaffneten Macht sah dies anders. Er merkte zwar an, dass die

zivile mobile Kontrollbrigade ihre Arbeit gut gemacht hätte, diese dennoch von der

Gendarmerie ausgeführt werden sollte und klassifiziert die Gendarmerie als „(...) l’organe

par excellence institué pour veiller à l’exécution des lois (...)“. Das Verhalten der staatlichen

Einkaufs- und Verteilungszentrale sowie das der mobilen Kontrollbrigade beschädigte „(...)

le prestige de la gendarmerie, et enlever à ce corps, la confiance du public, qui constitue la

base de sa force, de sa considération et de son autorité (...)“. Des Weiteren betonte die

Gendarmerie-Führung, dass, wenn der Staatsanwalt weiterführende Untersuchungen der

Gendarmerie forderte, dies nur täte, weil er Vertrauen in die Behörde hätte und, dass die

374 ANlux, AE-00525-0006-0008, Korrespondenz zwischen dem Direktor der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, dem General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, dem Staatsminister sowie dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 02.09, 06.09, 18.09, 20.09, 23.09 & 25.09.1918, Luxemburg. 375 ANlux, AE-00525-0006-0008 (Anm. 374), S. 2. 376 Ebd. S. 3-4.

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mobile Kontrollbrigade nichtsdestotrotz der Gendarmerie einen Großteil ihrer Arbeit

abnähme, damit diese sich somit auf die essentiellen Aufgabenbereiche konzentrieren

könne.377

Ein weiterer Bericht der Gendarmerie aus Weiswampach verdeutlicht die tiefsitzende

Problematik zwischen der eigentlichen mobilen Kontrollbrigade und der Gendarmerie. Am

10. September 1918 vernahm die Gendarmerie Weiswampach erneut eine Anwohner-

Beschwerde wegen eines Protokolls und der anschließenden Beauftragung der mobilen

Kontrollbrigade. So erhielt ein Anwohner am 30. August 1918 Protokoll N° 144 wegen einer

von ihm durchgeführten Frühernte von sogenannten „Spätkartoffeln“ und erstattete gleich

darauf Beschwerde bei der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale. Diese beauftragte

die Zollbeamten der mobilen Kontrollbrigade mit der Aufklärung. Daraufhin stellte sich der

Berichterstatter aus Weiswampach die Frage, warum nicht die Gendarmerie mit dieser

Aufklärung beauftragt wurde. Ihm zufolge sähe es so aus, als würde die Verteilungszentrale

nicht genügend Vertrauen in die Gendarmerie haben. Dieses Verhalten würde zum Verlust

des Ansehens der Gendarmerie bei der hiesigen Bevölkerung führen, so der Gendarm aus

Weiswampach.378

Das KGFKL leitete die von der Gendarmerie-Station Weiswampach vorgetragene

Problematik am 12. September 1918 an den Staatsminister weiter. Der Major-Kommandant

der bewaffneten Macht betonte, dass „(...) Untersuchungen, welche durch die Gendarmerie

geführt wurden (...) auch nur durch diese vervollständigt werden (...)“ sollten. Das

Missachten dieser „Regel“ würde dem Ansehen der Gendarmerie schaden. Hier verwies die

Gendarmerie-Führung erneut auf den Bericht N° 201 der Gendarmerie Weiswampach.379

Nichtsdestotrotz blieben die Beamten der mobilen Kontrollbrigade keineswegs von verbalen

Konflikten mit der Bevölkerung sowie einem sinkenden Ansehen bei dieser verschont. Dies

berichtete zumindest der Kontrollbeamte Oestreicher dem Chef der mobilen Kontrollbrigade

in Luxemburg. So wurde Oestreicher während einer Patrouille von einem ehemals

protokollierten Bürger beschimpft.380

377 Ebd. S. 5-6. 378 ANlux, AE-00526-0031, GB N° 263, Bericht betreffend der Beschwerde wegen eines Protokolls und anschließende Beauftragung der mobilen Kontrollbrigade, 10.09.1918, Weiswampach, S. 1. 379 ANlux, AE-00526-0031 (Anm. 378), S. 2. 380 ANlux, AE-00526-0032, Bericht über Amtsbeleidigung eines Mitgliedes der mobilen Kontrollbrigade inkl. Weiterleitung an die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale sowie den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, 23.09 & 26.10.1918, Weiswampach & Luxemburg, S. 1.

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Anschließend forderte er eine umgehende strafrechtliche Verfolgung dieses Bürgers und die

Leitung der mobilen Kontrollbrigade gab in ihrem Schreiben an die staatliche Einkaufs- und

Verteilungszentrale an, dass „(...) derartige Beschimpfungen (...) im Interesse unserer

Autorität unter keinen Umständen geduldet werden (...)“ dürften. Die mobile Kontrollbrigade

hatte eine weitere Anzeige an die großherzogliche Staatsanwaltschaft weitergeleitet und

wollte somit verdeutlichen, dass es der Bevölkerung nicht erlaubt sei, Beamte der

luxemburgischen Regierung zu beleidigen. Er untermalte die ordnungswahrende Position der

Kontrollbeamten der mobilen Brigade.381

Letztlich beschreibt ein Brief vom 8. November 1918, also vier Tage vor dem Ende des

Ersten Weltkrieges, vom Directeur général de la justice et des travaux publics, Auguste

Liesch an den damaligen GDA Auguste Collart382 sehr gut, inwiefern es zwischen der

Gendarmerie und den Beamten der mobilen Kontrollbrigade Komplikationen gab. So sollen

Mitglieder der mobilen Kontrollbrigade Berichte der Gendarmerie kontrolliert haben. Dies

erklärte sich der als heute zu bezeichnende Justizminister mit einem „(...) excès de zèle (...)“

der mobilen Kontrollbrigade, der ihm zufolge „(...) non seulement superflu et illégal, mais

encore de nature à troubler les bonnes relations entre des agents naturellement appelés à se

suppléer réciproquement (...)“. Weiterhin forderte Liesch Collart auf, seine Beamten darauf

hinzuweisen, die eigenen Kompetenzbereiche nicht zu überschreiten und somit die

Gendarmerie nicht in ihren Ermittlungen zu stören.383

Das Aufstellen von mobilen Kontrollbrigaden sollte somit zur Lösung der

Versorgungsproblematik des Großherzogtums beitragen. Dies tat es auch in einem gewissen

Maße. Allerdings behinderten die jeweiligen Brigaden ihre Arbeit gegenseitig und kämpften

untereinander um den größtmöglichen Stellenwert innerhalb einer vorhandenen

ordnungswahrenden Instanz. Die Gendarmerie spielte hierbei nichtsdestotrotz eine wichtige

Rolle was wiederum zeigt, inwiefern die bewaffnete Macht Luxemburgs während des Ersten

Weltkrieges ein aktiver Teil der exekutiven Gewalt blieb.

2.2.4 Wirtschaftliche Kontrolle/ Berichterstattung

Auch die Überwachung der wirtschaftlichen Aktivität in Luxemburg war eine Aufgabe der

Gendarmerie. Dies belegen mehrere Berichte, Protokolle und Korrespondenzen zwischen

Regierungsbehörden oder mit der luxemburgischen Gendarmerie. Allerdings liegen hier nur 381 ANlux, AE-00526-0032 (Anm. 380), S. 2. 382 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 77. 383 ANlux, AE-00526-0009, Brief des Directeur général de la justice et des travaux publics an den Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du commerce, 08.11.1918, Luxemburg.

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Dokumente aus dem Jahre 1917 bis 1918 vor. Wie die Lage vor diesem Zeitraum, also von

1914 bis 1916 aussah, ist leider nicht ersichtlich und eventuell mit der bereits erwähnten

Bestandssperrung der ANlux in Verbindung zu bringen.

Für die Ausführung des angesprochenen Aufgabenbereiches arbeitete die Gendarmerie

beispielsweise mit der luxemburgischen Zolldirektion zusammen. Dies belegt unter anderem

ein Brief der Zolldirektion an den Kommandanten des Gendarmen- und Freiwilligenkorps

vom 24. September 1917. In diesem gab die Zolldirektion an, dass es zum aktuellen

Zeitpunkt nicht möglich sei weitere Zollbeamte zur Überwachung des Aus- und

Einfuhrschmuggels an der luxemburgisch-deutschen Grenze abzugeben. Des Weiteren hätte

der Schmuggel an der französisch-belgischen Grenze ebenso zugenommen und somit

könnten auch die Beamten dort ihre Arbeit kaum noch bewerkstelligen.384

Es besteht also die Vermutung, dass die Zolldirektion der Gendarmerie mit Beamten aushalf

und das Kommando der Gendarmerie in der Position war, bei Bedarf weitere Zollbeamten,

anzufordern. Dies, um das scheinbar anhaltende Problem des Schmuggels zu unterbinden.

Quellen, die einige Monate vor Kriegsende erstellt worden sind, untermalen unter anderem

die Tatsache, dass die bewaffnete Macht des Großherzogtums, bis weit in die Zeit der

deutschen Militärbesetzung, die, die Wirtschaft des Landes kontrollierende Instanz in

Luxemburg darstellte.

Dementsprechend hielt die Gendarmerie der Station Luxemburg im Protokoll N° 1554 vom

13. November 1914 fest, wie ein Rentner und ein Beamter„(...) den Handel mit Webstoffen

ohne Ermächtigung betrieben (haben) und (sich des) Kettenhandels respektiv (des) Versuchs

(dieses) (...)“ schuldig gemacht haben. Die Beamten der Gendarmerie erhielten den

entscheidenden Hinweis von einem Käufer, der wegen den überteuerten Preisen nichts

kaufte. Sie fanden bei der anschließenden Hausdurchsuchung allerdings nichts, hielten

allerdings fest, dass keiner der Täter den Stoffhandel betreiben durfte und protokollierten

letztlich beide.385

Ein Briefwechsel zwischen dem GDA und dem luxemburgischen Staatsminister sowie die

darauffolgenden Kommentare des Gendarmerie-Oberbefehlshabers zeigen sehr deutlich,

384 ANlux, AE-00525-0006, Brief der großherzoglichen Zolldirektion an den Major-Kommandanten des Gendarmen- und Freiwilligenkorps, 24.09.1917, Luxemburg. 385 ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1554 Abschrift, Protokoll Zu Lasten: 1. Gaspar Josef, Rentner, geboren und wohnhaft zu Luxemburg und 2. Tehves Heinrich, Beamter, geboren zu Luxemburg, wohnhaft zu Hollerich, weil sie den Handel mit Webstoffen ohne Ermächtigung betrieben und Kettenhandels respektiv Versuchs dieser Zuwiderhandlung. Personalbogen an das Polizei-Kommissariat zu Luxemburg heute versandt, 13.11.1917, Luxemburg, S. 1-2.

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inwiefern die Gendarmerie in die Kontrolle der luxemburgischen Wirtschaft involviert war.

So informierte am 27. Februar 1918 der General-Direktor den Staatsminister über die

anhaltende kritische Lage der luxemburgischen Wirtschaft. In diesem Zusammenhang

erinnerte er daran, dass bereits im November 1917 die mobile Kontrollbrigade der

Gendarmerie mit der Überwachung des Handels und des Transports, mit der Revision der

Bahnhöfe und Marktplätze sowie der Kontrolle der Mühlen beauftragt wurde. Diese

Kontrollen sollten, laut General-Direktor Faber verschärft werden und seien vom „(...)

Directeur de l’Office d’Achat et de Répartition (...)“ abgesegnet worden. Allerdings wäre es

angebracht, wenn die Gendarmerie ihr Hauptaugenmerk auf die Kontrolle der kommerziellen

Transaktionen lege, so Faber.386

Des Weiteren sollte die mobile Kontrollbrigade der Gendarmerie ihre Befehle von Fabers

Departement, also vom Directeur de l’Office d’Achat et de Répartition erhalten. Auf Bitten

von Faber leitete der Staatsminister diese Anfrage an die Gendarmerie-Führung weiter, die

sich wiederum im Namen des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht damit

einverstanden erklärte. Dieser merkte jedoch an, dass niemand sonst der mobilen

Kontrollbrigade diesbezüglich Befehle erteilen dürfte. Es sei denn die Gendarmerie-Führung

wäre im Vorfeld darüber informiert worden und hätte ihr Einverständnis gegeben. Außerdem

wollte der Gendarmerie-Kommandant eine Kopie jedes einzelnen Befehls zugesendet

bekommen.387

Ein solches Beispiel ist der Brief des damaligen Staatsministers Kauffmann388 an den

damaligen GDA Joseph Faber 389 . In diesem Brief gab Kauffmann an, dass er den

Major-Kommandanten der bewaffneten Macht bezüglich „(...) la surveillance et le contrôle

des transactions commerciales dans le pays (...)“ kontaktiert habe. Die oberste Instanz der

luxemburgischen Gendarmerie akzeptierte dies und verdeutlichte, dass in diesem Fall einzig

Faber oder Kauffmann selbst der mobilen Kontrollbrigade der Gendarmerie Befehle erteilen

sollten. Kein Mitarbeiter von Faber sollte über die mobile Kontrollbrigade der Gendarmerie

bestimmen können und der Major-Kommandant Heckmann wünschte ebenso, wie bereits

erwähnt, eine Kopie jeder Anordnung von Faber zu erhalten.390

386 ANlux, AE-00525-0003-0004, Briefwechsel zwischen dem Directeur général de l’agriculture, du commerce, de l’industrie et du travail à Luxembourg, dem luxemburgischen Staatsminister sowie dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 27.02.1918, 01.03.1918 & 09.03.1918, Luxemburg, S. 1-2. 387 ANlux, AE-00525-0003-0004 (Anm. 386), S. 3-3. 388 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 72; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61. 389 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 73. 390 ANlux, AE-00525, Brief des Staatsministers an den Directeur général de l’agriculture, du commerce, de l’industrie et du travail à Luxembourg, 12.05.1918, Luxemburg.

Seite 110 von 196

Die luxemburgische Gendarmerie erfüllte demnach ihre Aufgabe als exekutive Gewalt des

Großherzogtums und erhielt die weiterführende Aufgabe, jegliche kommerzielle Transaktion

zu überwachen und zu kontrollieren.

Verdeutlicht wurde dies mittels, von der luxemburgischen Gendarmerie angefertigten

Protokollen. So geschehen am 8. August 1918. Hier protokollierte die Gendarmerie aus

Luxemburg-Stadt einen Handelsmann, „(...) wegen unregelmässiger Führung seines

Warenkontrollbuches (...)“. Dieser ließ, laut Protokoll N° 1265 150.000 Zigarren aus den

Niederlanden kommen ohne sie einzutragen. Daraufhin erhielt der GDA sowie die „(...)

commission de vérification et de contrôle et inventaires (...)“ eine Kopie des Protokolls.391

Weitere Protokolle, wie beispielweise die vom 4. und 7. Juli 1918 gingen in die gleiche

Richtung. Händler, beziehungsweise Geschäftsinhaber erwarben Waren, die sie nicht in das

dafür vorgesehene Warenkontrollregister eingetragen und somit gegen geltende Beschlüsse

verstoßen hatten. Entweder war das Kontrollbuch, laut Protokollen, verloren gegangen oder

der Täter wusste nicht, dass ein Eintragen seiner Waren notwendig sei.392

So wurden am 1. Mai 1918 zwei Handelsfrauen aus Bad-Mondorf von der mobilen

Kontrollbrigade der Gendarmerie „(...) wegen unregelmässiger Führung ihres

Warenkontrollbuches (...)“ sowie wegen des Handelns „(...) mit Gegenständen des täglichen

Bedarfs (...), ohne diese Gegenstände in ihr Warenkontrollbuch einzutragen (...)“

protokolliert. Die eine hatte beispielsweise, laut Protokoll N° 89 60 Paar Socken nicht

eingetragen.393

Auch Verstöße gegen den Verkauf von Waren über den zulässigen Höchstpreis oder ohne

Preisangaben wurden mehrmals protokolliert. Beispielsweise am 2. und 18. Juni sowie am 8.

391 ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1265, Protokoll zu Lasten Zaramelle Tullie, Handelsmann, geboren zu Venezzia, wohnhaft zu Hollerich, wegen unregelmässiger Führung seines Warenkontrollbuches. Personalbogen liegt bei, 08.08.1918, Luxemburg. 392 ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 161 Abschrift, Protokoll zu Lasten Huberty Alfons, Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Saeul, wegen unregelmässiger Führung seines Warenkontrollregisters, sowie konstatierend die Beschlagnahme von 37,38 Meter schwarzem Wollstoff und 2,85 Meter grüner Schreinerleinwand. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt zu Saeul versandt, 04.07.1918, Redingen, S. 1-2; ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 89 Abschrift, Protokoll zu Lasten Folschette Marie, Witwe Laurent Friederich, Geschäftsinhaberin, geboren und wohnhaft zu Esch a/A, weil sie, obschon den Handel mit Bedarfsartikeln ausübt, kein Warenkontrollbuch führt. Personalbogen heute an den Herrn Polizei-Kommissar zu Esch a/A versandt, 07.07.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade). 393 ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 89 Abschrift, Protokoll zu Lasten Marx Maria, Witwe Kaell Nikolas, Handelsfrau geboren zu Abweiler, wohnhaft zu Bad-Mondorf, wegen unregelmässiger Führung ihres Warenkontrollbuches. Personalbogen an das Bürgermeister-Amt zu Mondorf heute versandt, 01.05.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade); ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 58 Abschrift, Protokoll zu Lasten Mathy Amalin, Witwe Kessel Gustav, Handelsfrau, geboren zu Perl, wohnhaft zu Bad-Mondrf, wie sie den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs ausübt, ohne diese Gegenstände in ihr Warenkontrollbuch einzutragen. Personalbogen heute an das Bürgermeister-Amt zu Mondorf versandt, 01.05.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade).

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Juli 1918. Ein Handelsmann aus Wiltz verkaufte demnach „(...) Bedarfsgegenstände mit

einem 25 % übersteigendem Gewinn (...)“ und versah die „(...) ausgestellte(n) Waren nicht

mit Preisangaben (...)“. Ähnliches hielt die mobile Brigade der Gendarmerie in Esch an der

Alzette wegen des Verkaufs von Filz- und Strohhütten ohne vorhandene Preisangaben fest.

Dasselbe geschah einer Handelsfrau in Wiltz am 8. Juli. Die Protokolle wurden den

entsprechenden Behörden sowie der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft gemeldet.394

Ähnliche Protokolle finden sich auch im Monat April des Jahres 1918 wieder. Die

Gendarmerie aus Schifflingen und auch die mobile Brigade hielten diesbezüglich am 23.

beziehungsweise am 2. April solche Verstöße fest und teilten sie der Staatsanwaltschaft in

Luxemburg mit. Die Gendarmerie aus Schifflingen konnte somit während der

Bahnhofskontrolle Waren beschlagnahmen, die sie bis auf weitere Anweisungen der

staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale in ihrer Station aufbewahrten. Die mobile

Brigade hingegen führte eine Revision eines Schuhgeschäftes in Luxemburg-Stadt durch und

stellte sieben Paar Kinderschuhe sicher, die nicht im Kontrollbuch eingetragen waren.395

Aufzeichnungen wie die vom 9. April 1918 zeigen jedoch auch, dass die Gendarmerie bei

manchen Protokollen voreilig handelte und diese zu früh ausstellte. Das diesbezügliche

Dokument zeigt noch erhaltene Stoffmuster, welche die mobile Kontrollbrigade an den GDA

sendete. Der Gendarmerie zufolge, schmuggelte der protokollierte Händler die Stoffe aus

Belgien ein und verkaufte sie in Luxemburg überteuert weiter. Die mobile Kontrollbrigade

394 ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 83 Abschrift, Protokoll zu Lasten: Pl 1. Plummer Philippe und 2. Plûmmer Andreas, beide Handelsleute, geboren und wohnhaft zu Wiltz, weil sie Bedarfsgegenstände mit einem 25 % übersteigendem Gewinn verkauften respektive weil nie zum Verkauf ausgestellte Waren nicht mit Preisangaben versehen hatten. Personalbogen der Beschuldigten heute an das Bûrgermeister-Amt zu Wiltz versandt, 02.06.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade), S. 1-2; ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 675, Protokoll zu Lasten: Barth Katharina, Witwe, Tapp Niklas, Handelsfrau, geboren zu Keispelt, wohnhaft zu Esch a/A, weil selbe Gegenstände des täglichen Bedarfs in ihrem Schaufenster zum Verkaufe ausstellte welche nicht mit Preisverzeichnis versehen sind. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt zu Kehlen versandt, 08.07.1918, Esch an der Alzette, S. 1-2; ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 32 Abschrift, Protokoll zu Lasten Rollinger Nikolaus, Kaufmann, geboren zu Rümelingen, wohnhaft zu Esch a/Alz. weil er Waren mit einem 25 % übersteigenden Gewinn verkaufte, sowie weil er die zum Verkaufe ausgestellten Waren nicht mit Preisangabe versehen hatte. Personal-Bogen heute an das Polizei-Kommissariat zu Esch a/Alz. versandt, 18.06.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade), S. 1-2. 395 ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 124 Abschrift, Protokoll zu Lasten Cipriani Michel-Angelo, Arbeiter, geboren zu Prun, wohnhaft zu Schifflingen, wegen Transportierens vom Schuhwaren ohne Bezugschein Handel mit Bedarfsgegenständen ohne Ermächtigung, sowie weil er es unternahm, den Handel mit Waren im Austausch gegen landwirtschaftliche Produkte zu betreiben, Nichtführens eines Warenkontrollbuches und konstatierend die Beschlagnahme von drei Paar Schuhen und 25 Kilogramm Würfelzucker. Personalbogen liebt bei, 23.04.1918, Schifflingen, S. 1-2; ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 11 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Ackermann Paul, Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Luxemburg, wegen unregelmässiger Führung seines Warenlager-Kontrollbuches. Personalbogen an das Polizei-Kommissariat zu Luxemburg am heutigen Tage versandt, 02.04.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade).

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ließ dies vom Preisprüfungsamt überprüfen. Dieses stellte jedoch fest, dass die Preise für die

Stoffe für den damaligen Zeitpunkt als nicht übermäßig hoch anzusehen seien.396

Was nun letztlich mit dem Protokollierten passierte, ist nicht ersichtlich. Dieses Beispiel zeigt

jedoch, dass die Gendarmerie den wirtschaftlichen Aufgabenbereich möglicherweise

gelegentlich zu ernst nahm.

2.2.5 Infrastrukturelle Kontrolle/ Berichterstattung

Die Kontrolle der einheimischen Infrastruktur, also des Straßennetzes gehört zu einer

alltäglichen Arbeit der heutigen Beamten der Police Grand-Ducale. Inwiefern dies auch

während des Ersten Weltkrieges zu einer wichtigen Aufgabe der luxemburgischen

Gendarmerie zählte, wird sich im Verlauf der folgenden Zeilen zeigen.

Am 6. August 1914 richtete Staatsminister Eyschen eine Bitte an den deutschen General

Fuchs. In dieser Bitte forderte Eyschen für mehrere Personen Passierscheine „(...) für den

Kraftwagenverkehr durch das ganze Grossherzogtum (...)“. Hierbei handelte es sich um die

Großherzogin, den Staatsminister, den General-Direktor der Finanzen, öffentlichen Arbeiten

und des Inneren, die drei Distriktkommissare (Landräte) aus Diekirch, Luxemburg und

Grevenmacher, die Gerichtsbehörden, den Chef des Freiwilligenkorps, die Führung der

Gendarmerie in Luxemburg-Stadt und in Diekirch, die Leiter der Zollverwaltung in

Luxemburg sowie die elf Kantonal-Sanitätsinspektoren und zwölf Staatstierärzte.397

Dies zeigt sehr deutlich, inwiefern die luxemburgische Regierung sich wünschte, dass die

Führung der luxemburgischen Gendarmerie, aus infrastruktureller Sicht aktiv bleiben und

ihre Aufgaben weiterhin uneingeschränkt wahrnehmen sollte.

Die luxemburgische Infrastruktur, sprich dessen Kontrolle und Berichterstattung bezüglich

einer Beschädigung wurde trotz der militärischen Besetzung des Großherzogtums weiterhin

von der luxemburgischen Gendarmerie durchgeführt. Wie ein Brief des Staatsanwaltes Berg

an den General-Staatsanwalt aus Luxemburg belegt, musste die Gendarmerie-Station aus

Düdelingen somit am 16. August 1914, die „(...) Zerstörung einer Feldtelegraphenlinie durch

unbekannte Täter in Düdelingen (...)“ melden.398

396 ANlux, CI-055-Unbekannt, Stoffmuster bezüglich eines Protokolls zu Lasten von Cahen Robert, 09.04.1918, Luxemburg. 397 ANlux, AE-00405-0747, Brief des Staatsminister an den deutschen General von Fuchs, 06.08.1914, Luxemburg; Mit Ausnahme der Grossherzogin, die zwei Passagierscheine erhalten sollte, forderte Eyschen für alle anderen jeweils einen. 398 ANlux, AE-00405-0552, Brief des Staatsanwaltes Berg an den General-Staatsanwalt aus Luxemburg: Zerstörung einer Feldtelegraphenlinie durch unbekannte Täter in Düdelingen, 18.08.1914, Luxemburg, S. 1.

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Außerdem enthält dieser Brief die Information, dass diese Tat, gemäß der deutschen

Militärbehörde, mit der Todesstrafe zu ahnden sei sowie, dass diese Strafe nur in „(...)

Feindesland (...)“ zur Anwendung kommen könne. Um nun Missverständnisse vorzubeugen,

sollte das Ortskommando der Gendarmerie von „(...) Büringen (...)“ (vermutlich Beringen in

der Nähe von Mersch) und Düdelingen diesbezüglich in Kenntnis gesetzt werden, so

Staatsanwalt Berg.399 Dies unterstreicht der General-Staatsanwalt ein weiteres Mal in einem

Brief vom 19. August 1914 an den Staatsminister Luxemburgs.400

Der eigentliche Bericht der Düdelinger Gendarmerie an die Staatsanwaltschaft von

Luxemburg-Stadt schilderte den Fall noch detaillierter und demonstrierte allein durch den

Empfänger, dass das zu Berichtende von großer Bedeutung für die Gendarmerie war.401 So

berichtete die Gendarmerie aus Düdelingen davon, dass die Drähte erstmals vom 12. bis 13.

August 1914 durchgeschnitten und entwendet wurden. Dies stellte die Gendarmerie im

Beisein des Bürgermeisters Berchem aus Düdelingen sowie des Major-Kommandeurs Elsner

des 11. Bataillon Grenadier Regimentes und Ortkommandanten in Büringen fest. Gleich

darauf wurden neue Drähte gezogen, die vom 13. bis 14. August 1914 erneut entwendet

wurden. Weder das deutsche Militär, noch die Düdelinger Gendarmerie konnte die Täter

stellen.402

Die Gendarmerie verfasste gleich darauf ein Schreiben an den Bürgermeister und forderte ihn

auf, die Bevölkerung über die Folgen einer solchen Tat aufzuklären. Die restlichen

Ermittlungen diesbezüglich verliefen, laut Bericht N° 425 ohne Erfolg. Dennoch wurde die

Gendarmerie aus Bettemburg sowie deren Nachbarbrigaden über die Geschehnisse in

Kenntnis gesetzt.403

Im gleiche Zug unterstrich das angehängte Schreiben von Elsner an den Bürgermeister von

Düdelingen, dass die Versuche von Einwohnern die Grenze zu passieren sich massiv gehäuft

hätten und dementsprechend ab dem folgenden Tag um 12 Uhr mittags einer solchen Bitte

nur noch in Ausnahmefällen nachgegeben werden würde. Ebenso wurde in der vergangenen

Nacht ein weiteres Mal Telefondraht gestohlen. Der kommandierende deutsche Major gab

diesbezüglich an, die Bevölkerung daran zu erinnern, dass ein solches Verbrechen mit der

399 ANlux, AE-00405-0552 (Anm. 398), S. 1. 400 ANlux, AE-00405-Unbekannt, Brief des General-Staatsanwaltes an den luxemburgischen Staatsminister, 19.08.1914, Luxemburg, S. 1. 401 ANlux, AE-00405-0553-0554, GB N° 425, Konstatierend die böswillige Zerstörung, resp. Entwendung von Telephondraht, auf der Landstrasse Bettemburg-Büringen, zum Nachteil der deutschen Armeetruppen, durch unbekannten Täter, 16.08.1914, Düdelingen. 402 ANlux, AE-00405-0553-0554 (Anm. 401), S. 1-2. 403 Ebd. S. 2.

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Todesstrafe bestraft werde und, dass die deutsche Militärbehörde bei Nacht einen

Unteroffizier zur Kontrolle der Telefondrähte abkommandiert habe.404

Die Gendarmerie aus Düdelingen war demnach darauf bedacht, ein Verbrechen aufzuklären,

das sie höchstwahrscheinlich auch ohne die damalige deutsche Besatzung Luxemburgs getan

hätte. Die Gendarmerie sah sich also dazu verpflichtet, die wiederholten Diebstähle von

Telefondraht aufzuklären und somit der deutschen Militärbehörde, ob nun gewollt oder

ungewollt, in gewisser Weise eine Art Gefallen zu tun. Nichtsdestotrotz zeigt der Bericht

auch, dass die luxemburgische Gendarmerie weiterhin mit der Aufklärung von solchen

Straftaten beauftragt wurde. Dies bestätigt das Bild eines noch aufrechterhaltenen Wahrers

von Recht und Ordnung.

Des Weiteren berichtete die Rodinger Gendarmerie-Station am 19. August 1914 von

französischen Soldaten, welche die Telefonleitung in Airsaine zerstört hatten. Hier

patrouillierten der Gendarm Lutz und zwei Mann der Bürgergarde, als plötzlich 20

französische Soldaten unter der Führung eines Offiziers auftauchten und die Bewohner des

Pachthofes Airsaine nach dem Telefonapparat fragten. Sie hätten aus Longwy den Befehl

erhalten die Leitung zu zerstören. Nachdem die französischen Soldaten die Leitung ausfindig

gemacht hatten, schnitten sie 25 Meter der Leitung durch, nahmen sie mit und zogen sich in

„(...) die Waldungen auf französischem Gebiete (...)“ zurück. Anschließend ließen die

deutschen Militärbehörden noch bis am späten Abend mehrere Patrouillen in der Nähe des

Hofes durchführen.405

Auch die Rodinger Gendarmerie führte an, für das deutsche Militär wichtigen Positionen

weiterhin Patrouillen durch. Offensichtlich schritten die luxemburgischen Gendarmen jedoch

nicht ein, als französische Soldaten an besagtem Ort die Telefonleitung sabotierten. Wie dies

nun letztlich zu bewerten ist, bleibt fraglich. Es zeigt jedoch, dass in diesem Fall die Rodinger

Gendarmerie nicht im Sinne der deutschen Militärbehörden gehandelt und die Franzosen bei

der Ausführung ihrer Befehle gestört hat.

Die luxemburgische Gendarmerie nahm auch noch ganz andere, mit der heutigen Zeit eher in

Verbindung zu bringende, Aufgaben wahr. So stand die Gendarmerie in enger Verbindung zu

den Behörden, die den Bürgern eine Fahrerlaubnis erteilen, respektiv diese entziehen durften.

404 Ebd. S. 2-3. 405 ANlux, AE-00405-0678, GB N° 197, Französische Soldaten zerstören die Telefonleitung zu Airsaine, 19.08.1914, Rodingen, S. 1.

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Für die Jahre 1917 und 1918 ließen sich also viele Protokolle und einiges an Korrespondenz

auffinden, was somit der Beschreibung, inwiefern die Gendarmerie in die infrastrukturelle

Kontrolle sowie die Mobilität der Einwohner Luxemburgs involviert war, dient.

Die meisten Fälle begannen mit einer Anfrage eines Firmenleiters, der angab eine

Fahrerlaubnis für seine Arbeit zu benötigen, respektiv eine diesbezügliche Verlängerung bei

der großherzoglichen Regierung anfragen wollte. So auch der Leiter der „(...) Luxemburger

Zündholzfabrik, Guill. Pauly (...)“. Am 25. Februar 1917 richtete er die Bitte seine

Fahrerlaubnis zu erneuern an die Regierung. Als Grund hierfür gab er an während drei

Monaten kein Rohmaterial besessen zu haben, zum aktuellen Zeitpunkt jedoch wieder im

Besitz letzterem zu sein und somit ein Automobil nutzen müsste, um seinen Geschäften

nachgehen zu können. Die Kaution in Höhe von 2.000 LUF (ca. 1.458,81 €) habe er bereits

hinterlegt.406

Daraufhin sendete der GDA den Antrag an die luxemburgische Gendarmerie, zwecks „(...)

renseignements (...)“, weiter. Diese wiederum versorgten, wie auch bei den folgenden

Anträgen, die Regierung mit Informationen hinsichtlich des Antragstellers. Die Gendarmerie

gab an, dass der Gewerbetreibende, eigenen Aussagen zufolge, ein Automobil nutzen müsste,

um Zündholzbestellungen aufzunehmen und das Geld einzukassieren. Die Waren selbst

würden jedoch von der Eisenbahn transportiert werden. Anschließend beschrieb die

Gendarmerie den Antragssteller „(...) als rechtschaffende(n) Mensch(en) (...)“, der sich trotz

Fahrerlaubnis sicherlich nicht am Lebensmittelschmuggel beteiligen werde: „(...) Zur

Genehmigung dessen Gesuches steht daher von hieraus nichts im Wege (...)“.407

Die luxemburgische Gendarmerie agierte in diesem Fall also als beratende Instanz. Der

General-Direktor wollte diesbezüglich jedoch noch eine weitere Meinung einholen und zwar

die des „(...) chef de la brigade volante (...)“.408

Ein sich negativ, auf den Antrag einer erneuten Fahrerlaubnis, auswirkendes Protokoll wurde

jedoch am 21. September 1917 von der Gendarmerie Station Eich verfasst und an die

Staatsanwaltschaft in Luxemburg gesendet. Diese protokollieren den Gewerbetreibenden

„(...) weil er ohne Ermächtigung mit seinem Automobil auf öffentlicher Strasse verkehrte und

nicht vor hiesiger Gendarmerie anhielt (...)“. Hier sprach die Gendarmerie eine weitere, die

Infrastruktur regelnde und die folgenden Fälle ebenso begleitende, Kontrolletappe an. Alle

Wagen müssten demnach beim Passieren einer Ortschaft mit Gendarmerie-Station bei 406 ANlux, TP-455-Unbekannt, Antrag auf Erneuerung der Fahrerlaubnis Pauly, 25.02.1917, Merl. 407 ANlux, TP-455-Unbekannt (Anm. 406), S. 1-2. 408 Ebd. S. 2.

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letzterer anhalten und sich kontrollieren lassen. Da der Täter nicht vor Ort protokolliert

werden konnte, leitete die Gendarmerie aus Eich den Fall an die Station in Luxemburg-Stadt

weiter. Auch hierüber erhielt der GDA eine Kopie.409

Nichtsdestotrotz forderte der General-Direktor am 10. Juli 1918 ein zweites Mal

weiterführende Informationen bezüglich des Antragsstellers bei der Gendarmerie in

Luxemburg an. Diese gaben am 15. Juli des gleichen Jahres an, dass der Gewerbetreibende in

Junglinster, Blumenthal und Wahlhausen Wälder besäße und demnach mit seinem Automobil

N° 290 frei im Land verkehren wolle, um die Arbeiter beaufsichtigen zu können. Allerdings

wurde er, wie eben angemerkt, vorheriges Jahr von der Gendarmerie-Station in Eich

protokolliert und musste 50 LUF (ca. 36,49 €) Bußgeld bezahlen. Außerdem soll er in den

Kettenhandel verwickelt sein. Hierfür hatte die Gendarmerie allerdings noch keine weiteren

Beweise ausmachen können. Ob er das Automobil nun tatsächlich für seine Geschäfte

brauchte, konnte laut Gendarmerie nicht geprüft werden. Unter anderem aus diesem Grund

gab der General-Direktor diese Informationen wahrscheinlich am 18. Juli 1918 an die

Gendarmerie in Junglinster weiter. 410 Diese meldeten dem General-Direktor, dass der

Waldbesitzer vorigen Winter und im Frühjahr seine Arbeiter beaufsichtigte, dies allerdings

zum aktuellen Zeitpunkt nicht tun müsse, da keine Arbeiter zugegen wären und er aus diesem

Grund auch nichts beaufsichtigen müsste.411

Dies hatte letztlich zur Folge, dass der Antragssteller am 27. Juli 1918 eine negative Antwort

bezüglich seines Antrages auf eine Verlängerung seiner Fahrerlaubnis vom GDA erhielt.412

Hier wird demnach sehr deutlich, welche ausschlaggebende Rolle die Gendarmerie bei der

Erneuerung oder Erteilung einer Fahrerlaubnis für einen Bürger spielen konnte.

Weitere, ähnliche Fälle mit allerdings zum Teil erfreulicherem Ausgang für die

Antragssteller, ließen sich ohne Weiteres finden. So beispielsweise der Fall der Gebrüder

Michel, die im September 1917 für ihr Unternehmen Cuirs & Peaux L & M Michel ihre

Verkehrserlaubnis verlängern wollten. Diese wurde ihnen nach der Rückfrage vom GDA bei

409 ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 251 Abschrift, Protokoll Zu Lasten PAULY ......., ....... geboren zu ......, wohnhaft zu MERL weil er ohne Ermächtigung mit seinem Automobil auf öffentlicher Strasse verkehrte und nicht vor hiesiger Gendarmerie anhielt. Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 21.091917, Eich, S. 1-2. 410 ANlux, TP-455-Unbekannt, Waldbesitzer Pauly will Fahrerlaubnis durchs Lande, Bericht der Gendarmerie-Station Luxemburg, 15.07.1918, Luxemburg. 411 ANlux TP-445-Unbekannt, Waldbesitzer Pauly und Beschäftigung von Arbeiter im Wald zu Graulinster, 22.07.1918, Junglinster. 412 ANlux, TP-455-Unbekannt, Negative Antwort vom General-Direktor für Ackerbau, Industrie und Handel bezüglich des Antrages auf Verlängerung der Fahrerlaubnis für Guill. Pauly, 27.07.1918, Luxemburg.

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der luxemburgischen Gendarmerie erlaubt. Demnach waren keine Zwischenfälle zu

verzeichnen und einer erneuten Ausstellung stand nichts im Wege.413

Auch die Gendarmerie in Mersch wurde am 15. September 1917 von der zuständigen

Behörde um zusätzliche Informationen betreffend einer erneuten Fahrberechtigung eines

Antragstellers gebeten. Diese gaben an, dass die bisherige Fahrerlaubnis nur für

Geschäftszwecke genutzt worden sei und es keinen Grund gäbe von einer Schmugglergefahr

auszugehen.414

Während des selben Monats wollte die Firma F. Reding-Even – Landwirtschaftliche Saaten

aus Diekirch ihre Fahrberechtigung verlängern lassen. Hier fand das gleiche Spiel statt: Auf

eine Anfrage beim Ministerium für Ackerbau, Industrie und Handel hin, folgte die

Weiterleitung zwecks zusätzlicher Informationen an die zuständige Gendarmerie-Station und

letztlich deren Einschätzung der Lage. In diesem Fall unterstrich der Antragsteller im Vorfeld

selbst, dass er sein Automobil einzig für den An- und Verkauf von Sämerein nutzen wollte

und aufgrund der Tatsache, dass das Fahrzeug nur zwei Sitzplätze verfügt, es sowieso „(...)

zum Fortschaffen einer irgendwie grösseren Warenmenge (und somit zum Schmuggeln)

ungeeignet (...)“ sei. Die Gendarmerie selbst teilte dem zuständigen Ministerium mit, dass der

Antragssteller als „(...) eine sehr geachtete Person (sei, sowie) in keinem Verdacht den

Schmuggel zu betreiben oder zu begünstigen (...)“ stehe und somit „(...) von hiesiger Stelle

aus das (Erteilen des) Gesuch(es) verdient (...)“.415

Einen knappen Monat später, am 21. Oktober 1917, protokollierte die Gendarmerie-Station

Vianden den eben erwähnten Kaufmann „(...), weil er als Führer eines Kraftwagens beim

Durchfahren hiesiger Stadt nicht bei der hiesigen Gendarmerie vorfuhr (...)“. Dies hätte er,

zwecks einer Untersuchung durch die Gendarmerie, jedoch, laut Beschluss vom 1. September

1917 tun müssen. Da Reding nicht eingeholt oder gestellt werden konnte, lag kein Verhör

vor.416

413 ANlux, TP-455-Unbekannt, Anfrage betreffend einer Verlängerung der Fahrberechtigung durch Cuirs & Peaux L & M Michel, inkl. diesbezüglicher Korrespondenz, 11.09, 13.09 & 15.09.1917, Luxemburg. 414 ANlux, TP-455-Unbekannt, Anfrage betreffend einer Verlängerung der Fahrberechtigung durch Henkels Johann Peter, inkl. diesbezüglicher Korrespondenz, 12.09, 14.09 & 15.09.1917, Mersch & Luxemburg. 415 ANlux, TP-455-Unbekannt, Anfrage betreffend einer Verlängerung der Fahrberechtigung durch F. Reding-Even, Landwirtschaftliche Saaten, Diekirch, inkl. diesbezüglicher Korrespondenz, 14.09, 17.09 & 18.09.1917, Diekirch & Luxemburg. 416 ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 81 Abschrift, Protokoll zu Lasten Reding Jules Even, Kaufmann, geboren zu ..... wohnhaft zu Diekirch, weil er als Führer eines Kraftwagens beim Durchfahren hiesiger Stadt nicht bei der hiesigen Gendarmerie vorfuhr. Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 21.10.1917, Vianden, S. 1.

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Solche Protokolle waren keine Seltenheit und unterstreichen die Existenz eines weiteren

Aufgabenbereiches der luxemburgischen Gendarmerie, der für die hier dokumentierte

Zeitspanne des Ersten Weltkrieges unbehelligt durchgeführt wurde.417

Auch das Verfahren des GDA war, wie andere Anfragen verdeutlichen, ein üblicher Schritt

dieser Behörde. Sie erhielt regelmäßig Ersuche eine Fahrerlaubnis zu erteilen oder zu

erneuern. Die Gendarmerie wurde hier, wie bereits innerhalb der angeführten Beispiele

angemerkt, kontaktiert und sollte die eignen Erfahrungen bezüglich des Antragsstellers

preisgeben. War dieser als Schmuggler, Kettenhändler oder Wucherer bekannt? Respektierte

er die Regelung, welche, laut Memorial N° 74 vom 1. September 1917, besagt, dass „(...) die

Gendarmerie (...) das Fahrzeug zu untersuchen (...) und die Verkehrsermächtigung (...) (zu)

visieren (hat) (...)“?418 Dies bei der Durchfahrt mehrerer Ortschaften im Großherzogtum.419

Weitere Beispiele, die dies verdeutlichen, gibt es zur Genüge.420

417 ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 80 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Müller Réné, Ingenieur, geboren zu .. ....... wohnhaft zu Düdelingen, weil er mit seinem Kraftwagen an hiesiger Gendarmerie vorbeifuhr, ohne an derselben anzuhalten. Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 24.09.1917, Junglinster; ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 241 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Aerts Edmund, Automobilführer, geboren zu Antwerpen, wohnhaft zu Esch a/A, weil er bei Heimkehr mit seinem Kraftwagen es unterliess, auf der hiesigen Gendarmerie-Station vorzufahren. Personalbogen an das Polizeikommissariat zu Esch a/A heute versandt, 28.09.1917, Esch an der Alzette; ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 277 Abschrift, Protokoll Zu Lasten des Führers von Automobil mit der Nummer 136, weil er ohne Ermächtigung eine Autofahrt unternommen, respektiv nicht an der Kontrollstation zur Revision vorfuhr. Personalbogen wurde nicht aufgenommen, 02.03.1918, Esch an der Alzette; ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 237 Abschrift, Protokoll zu Lasten Klees, Alfons, Kaufmann, geboren zu ...., wohnhaft zu Luxemburg, weil er ohne Ermächtigung der Regierung mit seinem Kraftwagen verkehrte respektiv beim Durchfahren der Ortschaft Wasserbillig nicht bei der Gendarmerie vorfuhr. Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 28.09.1917, Wasserbillig; ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 352 Abschrift, Protokoll Zu Lasten des Führers des Personenkraftwagen Nr. 715, weil er bei der Durchfahrt der Ortschaft DIEKIRCH, nicht mit seinem Kraftwagen vor der hiesigen Gendarmerie anhielt, um den Wagen untersuchen & den Fahrschein visieren zu lassen, 02.08.1918, Diekirch; ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 117 Abschrift, Protokoll Zu Lasten des mit ..... unbekannten Führers des Kraftwagens N. 548- Besitzer Gloden Johann Peter aus Ettelbrück und mehrerer unbekannter Insassen, weil sie bei der Durchfahrt durch die Ortschaft Weiswampach, nicht mit dem Automobil zwecks Untersuchung bei der Gendarmerie vorfuhren. Personalbogen konnten nicht aufgenommen werden, 02.08.1918, Weiswampach; ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 256 Abschrift, Protokoll Zu Lasten: I) GIORGETTI Archille, Unternehmer geboren zu ..... und wohnhaft zu HOLLERICH, weil er mit seinem Automobil auf öffentlicher Strasse verkehrte ohne an hiesiger Gendarmerie Station anzuhalten und 2) eines mit Namen unbekannten Insassen weil er sich an dieser Fahrt beteiligte. Personalbogen konnten nicht aufgenommen werden, 25.09.1917, Eich. 418 ANlux, TP-455-Unbekannt, Extrait du Mémorial 1917, N° 74, Beschluss vom 01.09.1917, Verkehr mit Kraftwagen jeder Art geregelt, 01.09.1917, Schloß Berg, S. 3. 419 Bascharage, Beaufort, Bettembourg, Capellen, Clervaux, Diekirch, Differdange, Dudelange, Echternach, Eich, Esch a/A, Ettelbrück, Grevenmacher, Grosbous, Harlange, Heiderscheid, Hosingen, Junglinster, Larochette, Mersch, Mondorf, Perlé, Remich, Redange, Rodange, Roodt, Rosport, Rumelange, Schifflange, Troisvierges, Vianden, Wasserbillig, Weiswampach, Wiltz, Wormeldange. Vgl. hierzu: ANlux, TP-455-Unbekannt, Stations de contrôle – Kraftwagenkontrolle bei Durchfahr von Ortschaft, Ohne Ort (wahrscheinlich 1917), Ohne Datum. 420 ANlux, TP-455-Unbekannt(-1), Antragsstellung von Heinrich Schengen betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Remich und deren Antwort, 14.08, 17.08 & 21.08.1917, Remich, S. 1; ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Eug. Thilges betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Wiltz und deren Antwort, 11.09 & 17.09.1917, Wiltz, S. 1; ANlux, TP-455-Unbekannt(-2), Antragsstellung von Klees-Kaiser betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an

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Die jeweiligen Gendarmerie-Stationen wurden allerdings auch gezielt nach einem, mit der zu

erteilenden Fahrberechtigung möglicherweise in Verbindung stehenden, Schmugglerrisiko

gefragt. Dies zeigt unter anderem die Anfrage vom 11. September 1917 des Ministeriums für

Ackerbau, Industrie und Handel bei der Gendarmerie aus Wormeldingen sowie die vom

darauffolgenden Tag bei der Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt.421

In der Regel entschieden die Antworten der zu Rate gezogenen Gendarmerie-Stationen über

den weiteren Verlauf des Antrags zur Fahrberechtigung. So gab die Gendarmerie aus Remich

beispielsweise am 21. August 1917 an, dass es sich bei dem Antragssteller um einen „(...)

Vertrauensmann (...)“ handele und er demnach keine Absicht hätte die Genehmigung zu

missbrauchen.422 Auch auf die Frage „(...) ob der Interessant die nötige moralische Gewähr

bietet, dass die Fahrten nicht zum Schmuggel mit Lebensmittel usw. benutzt werden (...)“

antwortete die Gendarmerie aus Perl am 18. September 1917, dass beim Antragssteller nicht

von einem Schmuggler auszugehen sei.423 Die Kollegen aus Luxemburg-Stadt betonten am

21. April 1918 bezüglich ihres Antragstellers, dass dieser zwar keine Waren besäße, jedoch

gebrauchte Gegenstände von Geschäftsleuten abkaufen und somit höchstwahrscheinlich

die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 11.09. & 12.09.1917, Luxemburg S. 3; ANlux, TP-455-Unbekannt(-3), Antragsstellung von Gustave Berchem betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 16.04 & 21.04.1918, Luxemburg, S. 2; ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Charles Mersch betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Mersch und deren Antwort, 08.09 & 11.09.1917, Mersch, S. 2; ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Joseph Neumann betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Düdelingen und deren Antwort, 07.09 & 12.09.1917, Düdelingen, S. 1; ANlux, TP-455-Unbekannt(-4), Antragsstellung von Fortuné Canziani betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 03.10, 06.10 & 09.10.1918, Luxemburg, S. 1; ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Sibille Ludwig betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 09.10, 02.10 & 05.10.1918, Luxemburg, S. 2; ANlux, TP-455-Unbekannt(-5), Antragsstellung von Chillot-Altmeyer betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Esch an der Alzette und deren Antwort, 09.10 & 15.10.1918, Luxemburg & Esch an der Alzette, S. 2; ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Laux Valentin betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Mersch und deren Antwort, 24.07 & 29.07.1918, Bissen, S. 1; ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Jos Schwinnen betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Hosingen und deren Antwort, 15.09 & 22.09.1917, Wilwerwiltz & Hosingen, S. 2. 421 ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Dr. Franz Würth betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Wormeldingen und deren Antwort, 11.09, 12.09 & 23.09.1917, Wormeldingen & Luxemburg, S. 1; ANlux, TP-455-Unbekannt(-6), Antragsstellung von Grethen Charles betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren Antwort, 10.09, 12.09 & 14.09.1917, Luxemburg, S. 2. 422 ANlux, TP-455-Unbekannt-1 (Anm. 420), S. 2. 423 ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Obermosel Dachschiefer- u. Plattenwerke Obermartelingen betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Perl und deren Antwort, 10.09 & 18.09.1917, Obermartelingen & Perl, S. 1-2; Ob die moralische Kontrolle bereits vor 1914 von der Gendarmerie praktiziert worden ist, lässt sich bis dato durch frei zugängliches Archivmaterial nicht herausfinden. Die frühsten diesbezüglichen Bestände stammen aus dem Jahre 1915 (TP-455: Permis de conduire et autorisation de circuler en automobile / Autos et motos: résultats de l’enquête de la gendarmerie / cautionnements, remboursement – 1915-1920).

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Kettenhandel betreiben wollte. Dementsprechend wäre es, laut Gendarmerie sinnvoll „(...) die

verlangte Erlaubnis nicht zu gewähren, wenigstens wird das Gesuch seitens hiesiger Stelle

nicht befürwortet (...)“.424 Ebenso, hatte die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt betreffend

einer Genehmigung für Grethen Charles ihre Bedenken. Dieser gab an, das Automobil für

Reparaturen in den Molkereien nutzen zu müssen. Die Beamten wussten allerdings, dass ein

Arbeiter diese Reparaturen durchführte und nahmen somit an, dass Grethen die Genehmigung

„(...) zumKettenhandel (sic) oder zu Hamsterzwecken (...)“ nutzen wollte. Falls der

Antragssteller jedoch tatsächlich einmal Reparaturen an der Molkerei vornehmen müsste und

dorthin keine Bahnverbindung bestehe, könnte er für eine einmalige „(...) Hin- und Rückfahrt

(eine) Spezialermächtigung (...)“ erhalten, so die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt.425

Erteilte der GDA dem Antragssteller nun eine Absage, wurde die zuständige Gendarmerie,

wie es der Fall von Fortuné Canziani zeigt, diesbezüglich auch informiert426 oder der Major-

Kommandant der bewaffneten Macht sogar beauftragt eine vorhandene Fahrerlaubnis

einzuziehen. Dieser leitete der zuständigen Station ein solches Schreiben beispielsweise am

5. Januar 1918 „(...) zur Ausführung (...)“ weiter.427

Diese vielfach auffindbaren Ab- und Zusagen der jeweiligen Gendarmerie-Stationen

verdeutlichen sehr gut, inwiefern die Gendarmerie hier als entscheidungsgebende Instanz

agierte. Bei Verdacht auf damit einhergehenden Schmugglertätigkeiten oder wegen zuvor

erteilten Protokollen gegen die fragliche Person428, lehnte die Gendarmerie die Erteilung

einer Fahrberechtigung ab. Gab es für die Beamten jedoch keine Gründe solche Aktivitäten

anzunehmen, hieß es meistens, dass „(...) seitens hiesiger Stelle (...) nichts gegen die

verlangte Bewilligung einzuwenden (...)“429 sei.

Die Gendarmerie agierte diesbezüglich jedoch auch selbstständig und berichtete somit

beispielsweise am 24. August 1918 dem KGFKL von einem ihnen als Kettenhändler

bekannten Handelsmann aus Luxemburg-Stadt, welcher „(...) falls derselbe im Besitze der

(...) Ermächtigung (bleibt, nicht) den wirtschaftlichen Interessen des Landes (dienen würde)

(...)“. Die Beamten gaben an, dass er für seine Geschäfte kein Automobil brauche, was sie

dem GDA bereits bei dessen ersten Anfrage mitgeteilt hatten (siehe oben). Die Station aus

424 ANlux, TP-455-Unbekannt-3 (Anm. 420), S. 2. 425 ANlux, TP-455-Unbekannt-6 (Anm. 421), S. 2. 426 ANlux, TP-455-Unbekannt-4 (Anm. 420), S. 2. 427 ANlux, TP-455-Unbekannt, Brief des General-Direktors für Ackerbau, Industrie und Handel an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie in Capellen und deren Antwort, 04.01, 07.01 & 08.01.1918, Luxemburg & Capellen, S. 1-2. 428 ANlux, TP-455-Unbekannt-5 (Anm. 420), S. 2; ANlux, TP-455-Unbekannt-2 (Anm. 420), S. 4-5. 429 ANlux, TP-455-Unbekannt-5 (Anm. 420), S. 2.

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Luxemburg war somit der Meinung, dass „(...) es angezeigt (wäre) Grethen die

Ermächtigung zu entziehen (...)“.430

Letztlich beinhaltet der Bericht N° 973 die Information über ein, am 21. August 1918 „(...) an

die Brigaden (versendetes) Verzeichnis der Personen, welche ermächtigt sind mit Kraftwagen

im Grossherzogtum zu zirkulieren (...)“ und verdeutlicht erneut die tragende Rolle der

luxemburgischen Gendarmerie innerhalb des infrastrukturellen Kontrollprozesses im Land.431

Die infrastrukturellen Kontrolle und Berichterstattung der luxemburgischen Gendarmerie war

also ein zusätzlicher Aufgabenbereich der Gendarmerie. Dies ebenso während der

militärischen Besetzung des Großherzogtums durch das deutsche Militär.

2.2.6 Konflikte zwischen dem deutschen Militär und der luxemburgischen

Gendarmerie

Während der militärischen Besetzung eines Landes, das, wie bisher erläutert wurde, seine

exekutive Gewalt, sprich die Gendarmerie-Dienste, weiterhin aktiv hielt, ist es nicht

verwunderlich, dass es zwischen den Besatzern und den landeseigenen „Militäreinheiten“ zu

Auseinandersetzungen kam.

Inwiefern diese Auseinandersetzungen zu größeren Problemen geführt haben oder ob es sich

nur um kleinere Meinungsverschiedenheiten gehandelt hat, soll dieses Kapitel zeigen.

Zusätzlich wird versucht herauszufinden, ob und wie auf solche Auseinandersetzungen

reagiert wurde und wer der Urheber dieser gewesen ist.

Ein, diese Thematik anschneidender Bericht stammt aus Bettemburg. Dieser beschrieb am 19.

August 1914 das „(...) Vorgehen eines betrunkenen deutschen Offiziers gegen (den dortigen)

Brigadier Schons (...)“.432

So verrichtete Schons eigenen Angaben zufolge am 18. August 1914 seinen Dienst am

Bahnhof und stellte diesen nach der Abfahrt des letzten Zuges ein. Da das Hotel Thill noch

offen war und betrunkene deutsche Soldaten bewirtete, forderte der BSK aus Bettemburg die

Wirtin auf das Lokal zu schließen und wartete anschließend auf der Straße auf die Ankunft

von zwei weiteren Gendarmen mit denen er später noch eine Patrouille durch die Ortschaft

durchführen sollte. Die Mitglieder des deutschen Militärs verließen anschließend das Lokal,

kamen vom Bahnübergang herüber und ein junger Offizier fragte in einem arroganten Ton: 430 ANlux, TP-455-Unbekannt, GB N° 973, Berichterstattung über Grethen Charles, Handelsmann aus Luxemburg, dem die Ermächtigung mit Kraftwagen zu verkehren erteilt wurde, 24.08.1918, Luxemburg, S. 1-2. 431 ANlux, TP-455-Unbekannt (Anm. 430), S. 1. 432 ANlux, AE-00578-0004-0005, GB N° 110, Vorgehen eines betrunkenen deutschen Offiziers gegen Brigadier Schons, 19.08.1914, Bettemburg.

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„(...) Haben Sie uns hier was zu befehlen? (...)“. Schons antwortete daraufhin: „(...) Ich habe

keinen Befehl erteilt, doch meine Pflicht und Schuldigkeit ist es Gesetzesübertretungen

festzustellen, denn die Polizeigewalt liegt immer noch in unseren Händen (...)“.433 Hiermit

unterstrich der Bettemburger Brigadier, dass ihm zufolge, die Rolle des Wahrers von Recht

und Ordnung, trotz deutsch-militärischer Besetzung, eindeutig bei der luxemburgischen

Gendarmerie lag.

Daraufhin griff der deutsche Offizier zu seinem Revolver und der BSK Schons zu seiner

Dienstpistole. Schons sah ihn, laut Gendarmerie-Bericht N° 110 scharf an und forderte den

Offizier auf, er solle sich ihm nicht „(...) ohne jeden Grund feindlich gegenüber

(stellen) (...)“. Anschließend ging dieser weg und rief mit einer Pfeife nach Verstärkung. Die

herbeigerufenen Soldaten verweigerten jedoch ihm Gehorsam zu leisten und blieben an Ort

und Stelle stehen. Die Gendarmen führten daraufhin die Patrouille weiter und wurden von

einem deutschen Landsturmmann gefragt, was vorgefallen sei. Dieser bestätigte dass der ihm

unbekannte Offizier betrunken gewesen sei und nicht gewusst hätte was er tat.434

Der fragliche Offizier soll am 18. August 1914 aus Posen eingerückt sein. Namen und

Regimentsnummer waren, laut Gendarmerie-Bericht jedoch nicht in Erfahrung zu bringen.435

Abschließend vermerkte der BSK aus Bettemburg noch, dass die meisten Leute dieses

Armeekorps nur durchgezogen seien, andere dort übernachteten und am folgenden Tag

wieder aufbrachen und wiederum andere noch vor Ort wären.436

Dieses Beispiel zeigt sehr gut, inwiefern das alltägliche Leben der in Luxemburg stationierten

deutschen Soldaten dazu geführt hat, dass es Unstimmigkeiten bezüglich der Zuständigkeit

untereinander gegeben hat. Hinzu kommt, dass die doch recht bedrohlich wirkende

Streitigkeit zwischen dem luxemburgischen Gendarmen und dem deutschen Offizier größere

Wellen geschlagen hatte.

Am 20. August 1914, also nur einen Tag später meldete sich der luxemburgische

Staatsminister per Feldpost beim deutschen Armee-Oberkommando und setzte dieses von

dem Zusammenstoß zwischen dem betrunkenen deutschen Offizier und dem genannten

Gendarmen in Kenntnis.437

433 ANlux, AE-00578-0004-0005 (Anm. 432), S. 1. 434 Ebd. S, 1-2. 435 Ebd. S. 2. 436 Ebd. 437 ANlux, AE-00578-0007, Brief vom luxemburgischen Staatsminister an das deutsche Armee-Oberkommando, 20.08.1914, Luxemburg.

Seite 123 von 196

Ein weiterer Vorfall, der die luxemburgischen Behörden mit den Deutschen

aneinandergeraten ließ, war der Folgende: Am 5. Oktober 1914 berichtete die Gendarmerie

aus Schifflingen in ihrem Bericht N° 596 dem KGFKL von der „(...) Verhaftung (...) (eines

luxemburgischen) Knecht(es) durch deutsches Militär und der sich hierbei ereignete

Zwischenfall (...)“.438

Der dortige BSK verrichtete, laut Bericht zusammen mit einem weiteren Gendarmen am

Vorabend eine Patrouille „(...) zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in der

Residenz (...)“. Gegen 23:00 Uhr hörten beide, dass ein Fenster im Hause Schmit

eingeschlagen wurde. Als Verdächtiger galt der dort arbeitende Knecht, der gegen 22:00 Uhr

angetrunken nach Hause kam. Die Gendarmen sahen außerdem noch drei deutsche Soldaten,

die im gleichen Haus einquartiert waren aus dem eben erwähnten Haus kommen. An der

Stalltür trafen beide Parteien zusammen. Der Knecht wurde von den Soldaten erfasst, die ihn

abführen wollten.439

Als der Gendarm dies bemerkte, ging er dazwischen und sagte: „(...) Bitte überlassen Sie mir

den Mann, ich bringe ihn in Arrest (...)“. Die deutschen Soldaten ließen von dem Knecht ab

und der BSK aus Schifflingen wollte ihn abführen, als plötzlich der Feldwebel diesbezüglich

Einwände hatte. Dieser befahl, dass der Gendarm ihn zur Wache bringen sollte, „(...) denn

hier (sei er) jetzt Gendarm (...)“ und nicht der BSK aus Schifflingen. Daraufhin entgegnete

der bevormundete luxemburgische Gendarmerie-Beamte: „(...) Nun gut, dann nehmen Sie

auch den Mann und führen ihn ab, sp. kümmere ich mich nicht um die

Sache. (...)“. Die Konfrontation nahm weiter ihren Lauf und der deutsche Feldwebel forderte

den Gendarmen auf, den „(...) Mann sofort abzuführen, oder (er ließe den Gendarmen)

verhaften (...)“. Woraufhin der luxemburgische Beamte dies verweigerte und unterstrich, dass

„(...) wenn (der Feldwebel) in militärischer Hinsicht was mit dem Manne zu schaffen (habe),

(könne er sich) nicht einmischen, und führe den Mann auch nicht ab (...)“.440

Der luxemburgische Gendarm gab also direkt an, dass er keine Berechtigung habe bei

militärischen Angelegenheiten zwischen den deutschen Militärbehörden und einem oder

mehreren luxemburgischen Einwohner(n) einzugreifen. Diese, in Bezug auf die allgemeine

Forschungsfrage und deren Thesen äußerst wichtige Information, führte jedoch dazu, dass die

deutschen Soldaten den Knecht anschließend zur Wache führten und die Gendarmen, auf 438 ANlux, AE-00578-0009-0010, GB N° 596, Betrifft Verhaftung Simon Wilhelm, Knecht, geboren zu Reimberg, wohnhaft zu Schifflingen, durch deutsches Militär und der sich hierbei ereignete Zwischenfall, 05.10.1914, Schifflingen. 439 ANlux, AE-00578-0009-0010 (Anm. 438), S. 1-2. 440 Ebd. S. 2.

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„Wunsch“ des Feldwebels diese „(...) um weitere Zwistigkeiten zu vermeiden (...)“

begleiteten.441

Der besagte Knecht war bis dato wegen seines dreijährigen Dienstes im französischen Heer

in Haft. Außerdem soll er mehrere französische Lieder und die Nationalhymne Frankreichs

gesungen haben.442

Die Thematik um den, durch das deutsche Militär verhafteten, Knecht aus Schifflingen fand

ihren Weg noch am selben Tag in die Gebäude der Staatsanwaltschaft in Luxemburg.443

Die Gendarmerie-Station aus Esch an der Alzette verdeutlichte, dass der Knecht nicht in

Frankreich gedient, sondern nur dort als Knecht gearbeitet hatte. Demzufolge sei er, laut

Staatsanwaltschaft, sofort freizulassen, sollte in Zukunft aber keine Mitglieder des deutschen

Militärs mehr beleidigen oder in sonst einer Form angehen.444

Einen Tag später verfasste die Staatsanwaltschaft einen diesbezüglichen Brief an die

Generalstaatsanwaltschaft in Luxemburg. Hier wurden die Vorwürfe gegen den Knecht

erneut formuliert und darauf hingewiesen, dass das deutsche Militär eine Stunde nach der

Festnahme bei der Gendarmerie vorstellig wurde, um zu überprüfen, ob er tatsächlich in

Gewahrsam sei. Allerdings war das deutsche Militär zu einem späteren Zeitpunkt nicht gegen

die Freilassung des Knechtes, so die Antwort von Oberst Tessmar.445

Das soeben aufgeführte Beispiel zeigt sehr gut, inwiefern deutsche und luxemburgische

Behörden aneinander gerieten und somit die Aufgabenbereiche, sprich die Befugnisse der

Gendarmerie eingeschränkt wurden.

Weitere, durch das deutsche Militär vorgenommene Verhaftungen sind jedoch keine

Seltenheit und lassen sich vermehrt in literarischen Quellen wiederfinden. So erzählt Faber

beispielsweise von einem luxemburgischen Polizisten, der bei Kriegsbeginn zusammen mit

seinem Sohn wegen des Verdachts auf Spionage von deutschen Militärkräften verhaftet

wurde. Ein anderer wurde wegen des Beobachtens einiger deutscher Soldaten mit einem

441 Ebd. 442 Ebd. 443 ANlux, AE-00578-0011, GB N° 598, Betrifft Uebernahme des durch deutsches Militär verhafteten Simon Wilhelm, Knecht, wohnhaft zu Schifflingen, sowie Infreiheitsetzung desselben auf Anordnung der Staats-Anwaltschaft, 05.10.1914, Esch an der Alzette, S. 2. 444 ANlux, AE-00578-0011 (Anm. 443), S. 2. 445 ANlux, AE-00578-0013, Brief der Staatsanwaltschaft an die Generalstaatsanwaltschaft in Luxemburg, 06.10.1914, Luxemburg, S. 1-2.

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französischen Fernrohr festgenommen. Weitere diesbezügliche Beispiele erwähnt Faber zur

Genüge.446

Auch Flohr berichtet in seinem Kriegstagebuch von zahlreichen Verhaftungen

luxemburgischer Einwohner durch deutsches Militär. Dementsprechend notierte er am 8. Juni

1915 die Gefangennahme eines Luxemburgers, der in Kontakt mit französischen und

belgischen Grenzbewohnern stand. Knapp einen Monat später wurde Jules Fournelle,

Bürovorsteher der Prinz Heinrich-Bahndirektion in Luxemburg, von deutschen Soldaten

verhaftet und in Trier aufgrund des großherzoglichen Gnadengesuches nicht wie geplant zum

Tode verurteilt, sondern musste bis einige Tage vor dem Ende des Krieges in Haft

verbringen.447

Solche und andere Verhaftungen luxemburgischer Bürger durch deutsches Militär wurden

vor allem vorgenommen, wenn die militärischen Interessen der Besatzer in Gefahr waren.448

Im Juni 1918 wurden weitere Luxemburger von der, wie Flohr sie nennt, „(...) deutschen

Geheimpolizei (...)“ verhaftet. Es fand sogar eine regelrechte „(...) Massenverhaftungen (...)“

statt. Hier wurden Eisenbahn- und Zollbeamte sowie ein Ingenieur gefangen genommen.449

Eine sich noch weitere ziehende Problematik ereignete sich am 8. Februar 1915 in Dillingen.

Doch zuvor fasste die Generalstaatsanwaltschaft in einem Brief vom 10. Februar 1915 an die

Staatsanwaltschaft Diekirch, die Geschehnisse rund um einen, in der Kritik stehenden,

deutschen Hauptmann zusammen. Der deutsche Hauptmann Staedler war durch sein

negatives Benehmen gegenüber einer Vielzahl von Anwohnern bereits mehrmals aufgefallen.

Schenkentüren wurden mit Gewalt geöffnet, ein Bahnschrankenwärter sowie ein

Haltestelleaufseher wurden wegen des Schließens der Bahnschranke vom deutschen

Hauptmann angegangen und Befehle wurden, von Bajonett und Revolver untermalt, erteilt.450

Am 8. Februar fand allerdings ein, direkt mit der Gendarmerie in Verbindung zu bringendes

Ereignis statt. Laut Brief der Generalstaatsanwaltschaft wurde „(...) die Misshandlung eines

luxemburgischen Soldaten (Gendarmen) seitens des betreffenden Hauptmanns (...)“

festgestellt. So soll der luxemburgische Grenzposten den Hauptmann vor der Ausfuhr eines

Pferdes nach Deutschland nach dessen Ausweis gefragt haben. Daraufhin entgegnete

Staedler: „(...) Ich brauche keinen Ausweis, ich gehe die Wachen revidieren und scheren Sie 446 FABER, Luxemburg (Anm. 61), S. 9, 23, 44, 103, 125 & 154. 447 FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 14-15. 448 TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 102. 449 FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 131-133. 450 ANlux, AE-00578-0022-0025, Briefwechsel zwischen der Generalstaatsanwaltschaft in Luxemburg und der Staatsanwaltschaft in Diekirch, 10.02.1915, Luxemburg, S. 1-4.

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sich weg oder ich lasse Sie einsperren, dann waren Sie mal luxemburger Gendarm (...)“ und

wollte umgehend weiterreiten. Der luxemburgische Gendarm griff anschließend das Pferd an

den Zügeln, woraufhin der deutsche Hauptmann den Grenzbeamten mit seiner Reitpeitsche

auf den linken Vorderarm schlug und im Galopp über die Brücke ritt.451

Das Verhalten des deutschen Hauptmannes gegenüber dem luxemburgischen Gendarmen

zeigt ein weiteres Mal eindeutig, inwiefern Mitglieder der deutschen Militärbehörde sich über

die Vorschriften der luxemburgischen Beamten stellten. In diesem Zusammenhang sei jedoch

erwähnt, dass der infrage kommende Hauptmann, laut Korrespondenz, aus Dillingen

abkommandiert wurde.452

Auch ein Bericht der Gendarmerie aus Befort zeigt eine weitere Veränderung innerhalb des

Aufgabebereiches der Gendarmerie. Im Bericht N° 14 vom 8. Februar 1915 ging der

Gendarm aus Dillingen auf die Geschehnisse zwischen ihm und dem deutschen Hauptmann

ein und untermalte, dass jeder mit einer deutschen Uniform daher kommen und somit zu

Pferd ohne Weiteres ins Ausland gelangen könnte. Später erfuhr er, dass es sich tatsächlich

um einen deutschen Hauptmann handelte und somit wurden, ihm zufolge, keine weiteren

Untersuchungen diesbezüglich eingeleitet.453

Dieser Bericht wurde am 12. Februar des gleichen Jahres an den Major-Kommandanten der

bewaffneten Macht weitergeleitet und dieser gab anschließend die Anordnung, dass „(...)

berittene deutsche Militärpersonen (nicht) (...) unter die Bestimmungen über Pferdeausfuhr

(fallen) und (somit) (...) zu jeder Zeit unbehelligt die Grenze passieren (...)“ dürfen.454

Nach einem Vorfall, bei dem ein luxemburgischer Gendarm anscheinend von einem

deutschen Hauptmann mit Vorsatz verletzt wurde und dieser Bestimmungen der

großherzoglichen Regierung verletzt hatte, gab die Gendarmerie-Führung den deutschen

Militärbehörden zukünftig freie Hand und ging somit jedem zukünftigen Problem mit dem

deutschen Militär aus dem Weg. Die luxemburgische Gendarmerie gab diesen Teil ihres

Aufgabenbereiches also auf.

In Diekirch berichtete die Gendarmerie-Station schon am 9. Februar 1915 von einem

weiteren Vorfall bezüglich der deutschen Militärbehörden. Hier soll eine „(...) Umschliessung

(...) durch deutsches Militär gelegentlich der Verhaftung einer angeblich französischen 451 ANlux, AE-00578-0022-0025 (Anm. 451), S. 7-8. 452 Ebd. S. 7. 453 ANlux, AE-00578-0032-0033, GB N° 14, Betrifft einen zwischen dem preussischen Hauptmann Staedler und dem luxemburgischen Soldaten Holzmacher zu Wallendorferbrücke entstandenen Vorfall, 08.02.1915, Befort, S. 2. 454 ANlux, AE-00578-0032-0033 (Anm. 453), S. 3.

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Mannsperson (...)“ zerstört worden sein. Der dortige deutsche Hauptmann forderte die Gäste

der Schenke mit vorgehaltenem Revolver auf, sich zu legitimeren und zerstörte, laut

Gendarmerie-Bericht N° 11, Teile der Schenke um sein Ziel zu erreichen. Die Diekircher

Gendarmerie gab an, die Zerstörungen in Augenschein genommen, weitere

Menschenansammlungen verhindert zu haben sowie sich hinsichtlich des Vorfalles auf

Gegenwärtiges zu beschränken.455

Die Beamten der Gendarmerie unternahmen demnach nichts gegen das Verhalten des

deutschen Hauptmannes und meldeten den Vorfall, allem Anschein nach, lediglich aus

Gründen der Vollständigkeit.

Einige Tage später stießen die Zuständigkeitsbereiche der luxemburgischen Gendarmen und

einiger deutscher Landsturmsoldaten an der Dasburgerbrücke zusammen. Am 13. Februar

1915 hielt die Gendarmerie aus Hosingen in ihrem Bericht N° 29 an das KGFKL fest, dass

die dortigen Gendarmen am vorigen Tag gegen 22:30 Uhr jemanden, gemäß des „(...)

Protokoll(s) N° 19 vom 12. d. Mts. (...)“, verhaften wollten. An der Dasburgerbrücke

angekommen, kamen jenseits der Brücke drei deutsche Landsturmsoldaten aus ihrer „(...)

Wachtstube (...)“ heraus und entgegneten dem luxemburgischen Beamten und

Berichterstatter: „(...) Hier hat auch noch kein luxemburger Gendarm etwas zu sagen; hier

sind wir Herr und Meister (...)“. Daraufhin ergriffen die deutschen Soldaten den

Beschuldigten und entrissen ihn dem Gendarm mit Gewalt. Sie führten ihn in ihre

Wachtstube, ließen ihn aber kurze Zeit später wieder nach Hause gehen. Der

berichterstattende Gendarm bemerkte abschließend noch, dass er die deutschen Soldaten

aufgrund der Dunkelheit nicht erkennen konnte. Lediglich ein gewisser Millot war

erkennbar.456

Die Gendarmerie aus Hosingen wurde also höchstwahrscheinlich Opfer eines kleinen

Machtspieles, mit dem die deutschen Landsturmsoldaten deutlich machen wollten, dass sie

auch ohne Zustimmung der Gendarmerie Aufgabenbereiche übernehmen könnten und die

luxemburgischen Beamten weiterhin bevormunden dürften.

Allerdings muss dieser Vorfall, wenn auch wahrscheinlich sehr spät, seinen Weg bis zur

deutschen Militärführung gefunden haben. Denn am 25. Mai des gleichen Jahres erhielt die

455 ANlux, AE-00578-0034-0035, GB N° 11, Betrifft Zerstörung einer Umschliessung zum Nachteile Weber Emil, Wirt und Photograph, wohnhaft dahier, durch deutsches Militär gelegentlich der Verhaftung einer angeblich französischen Mannsperson, 09.02.1915, Diekirch, S. 3-4. 456 ANlux, AE-00578-0031, Betrifft gewaltsames Entreissen eines Arrestanten durch deutsche Landsturmsoldaten zu Dasburgerbrücke, 13.02.1915, Dasburgerbrücke/Hosingen.

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großherzogliche Gendarmerie einen Brief des Oberbefehlshabers der deutschen Truppen in

Luxemburg. Hierin bestätigte die deutsche Militärleitung in Luxemburg, dass der

Landsturmsoldat Millot vom zweiten Landsturm Infanterie Bataillon Deutz in Bollendorf

wegen des Entreißens eines „(...) Arrestanten (...)“ mit fünf Tagen Haft bestraft wurde.457

Diese Nachricht leitete der Major-Kommandant der bewaffneten Macht einen Tag später an

den luxemburgischen Staatsminister weiter.458

Am 27. Mai 1915 erhielt anschließend die luxemburgische Regierung ein Schreiben des

Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg. Hierin wurde präzisiert, dass der

deutsche Landsturmmann aufgrund „(...) einer seitens der Gr. luxemburgischen Gendarmerie

(...) eingereichten (jedoch leider nicht auffindbaren) Anzeige vom 18. d. Mts. (...)“ fünf Tage

in Arrest sitzen musste.459

Wie das soeben aufgeführte Beispiel zeigt, traute sich die luxemburgische Gendarmerie allem

Anschein nach bei einer rechtswidrigen Handlung der deutschen Besatzungstruppen sich zu

widersetzen anstatt sich ausschließlich von den jeweiligen deutschen Einheiten

herumkommandieren zu lassen.

Noch im selben Monat ereignete sich ein weiterer Vorfall betreffend der Präsenz der

deutschen Truppen in Luxemburg. Die Gendarmerie in Wasserbillig hielt in ihrem Bericht

vom 1. Mai 1916 an das KGFKL fest, dass ein deutscher Feldwebel zwei Gendarmen „(...) in

Ausübung ihres Dienstes (...)“ beleidigte. Die Gendarmen Augustin und Assel nahmen, laut

Bericht der Gendarmerie-Kompanie eine planmäßige Schenkenrevision „(...) zur

Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung (...)“ vor und hatten anschließend ihre Patrouille

durchgeführt. Hierbei machten sie singende Anwohner in den Straßen von Wasserbillig aus

und forderten diese auf ruhig zu sein und auseinander zu gehen. Dies „(...) um auf diese

Weise von vornherein eventuellen Zwistigkeiten mit dem deutschen Posten, welcher sich auf

der jenseitigen Hälfte der Brücke aufhält, vorzubeugen (...)“.460

Daraufhin wurde angemerkt, dass ein deutscher Feldwebel der Gendarmerie-Patrouille

gefolgt sei und den zuvor singenden Luxemburgern zugerufen haben soll: „(...) Hier ist ja das

freie Luxemburg; ihr seid A...löcher (sic), dass ihr euch etwas von diesen da (für uns 457 ANlux, AE-00578-0036, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an die großherzogliche luxemburgische Gendarmerie, 25.05.1915, Luxemburg. 458 ANlux, AE-00578-0036 (Anm. 457). 459 ANlux, AE-00578-0037, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an das großherzogliche luxemburgische Staatsministerium, 27.05.1915, Luxemburg. 460 ANlux, AE-00578-0051-0057, GB N° Unbekannt, Bericht der Gendarmerie-Kompanie, 02.05.1916, Luxemburg, S. 1; ANlux, AE-00578-0050, GB N° 147, Der deutsche Feldwebel Dickmann von dahier, beleidigte die Gendarmen Augustin und Assel in Ausübung ihres Dienstes, 01.05.1916, Wasserbillig, S. 1.

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Gendarmen gemeint) bieten lasset (...)“. Offensichtlich war es das Ziel des deutschen

Feldwebels die Autorität der luxemburgischen Beamten zu untergraben.461

Die Gendarmen gaben letztlich an, nicht auf das Gesagte des angetrunkenen deutschen

Militärmitgliedes eingegangen zu sein und somit auch die Beamtenbeleidigung nicht

geahndet zu haben.462

Zwei Monate später verfasste der Chef der Gendarmen-Kompanie einen vierseitigen Bericht

an das KGFKL. Am 20. Juli 1915 war hierin die Rede von einer „(...) Verhaftung des

Soldaten (Gendarmen) Schlesser durch deutsche Landsturmsoldaten (...)“. Gendarm

Schlesser führte zusammen mit einem Kollegen eine Patrouille nach Kalborn sowie nach

Kalborner- und Tintesmühle durch. Dort wurde der eben erwähnte Gendarm, laut Bericht,

von einem deutschen Soldaten namens Hoffmann verhaftet und nach Heinerscheid

gebracht.463

Hoffmann gab an, dass er am vorherigen Tag den Befehl erhalten hatte, jede Person bei der

Übertretung der Grenze und ohne die Möglichkeit sich auszuweisen zu verhaften. Bezüglich

der Grenzüberschreitung durch den Gendarmen Schlesser hatte Hoffmann den Befehl

erhalten ihn nach Dasburg zu bringen und wollte nicht auf das Eintreffen des bestellten

Kompanie-Chefs der luxemburgischen Gendarmerie warten.464

Wie es nun zur Verhaftung des luxemburgischen Beamten kam, erklärte dieser seinem

Kollegen: Schlesser sah nach eigenen Angaben etwas Verdächtiges auf der deutschen Seite,

wollte dies überprüfen und kam nach einer erfolglosen Suche zurück. Dort forderten zwei

deutsche Soldaten ihn auf sich auszuweisen. Da er dies nicht konnte, stand er fortan unter

Arrest. Er wurde allerdings nicht durchsucht oder entwaffnet. Die deutschen

Landsturmsoldaten brachten ihn gleich in ihre Wachstube.465

Ferber, der Gendarmerie-Kollege von Schlesser, machte sich direkt im Anschluss nach Clerf

auf. Der dortige Oberleutnant und Führer der ersten Kompanie des deutschen Landsturms,

Danz, gab an den luxemburgischen Gendarmen nach Dasburg bringen zu lassen um dessen

Personalien zu prüfen und in anschließend wieder freizulassen. Ebenso „(...) liess (er)

Schlesser nicht nach Clerf zu (sich) bringen, weil (er) es vermeiden wollte, dass ein

luxemburgischer Soldat (Gendarm) in Uniform unter deutscher militärischer Bedeckung 461 ANlux, AE-00578-0051-0057 (Anm. 460), S. 2. 462 Ebd. 463 ANlux, AE-00578-0064-0065, Betrifft Verhaftung des Soldaten Schlesser durch deutsche Landsturmsoldaten, 20.07.1915, Luxemburg, S. 1. 464 ANlux, AE-00578-0064-0065 (Anm. 463), S. 2. 465 Ebd. S. 2-3.

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durch das luxemburger Land geführt (...)“ werde. Der Vorfall sei damit für die deutschen

Militärbehörden erledigt. Schlesser hätte keinerlei Folgen zu befürchten. Ein diesbezügliches

Protokoll wurde allerdings an den Befehlshaber der deutschen Truppen in Luxemburg

gesendet.466

Des Weiteren ließ der luxemburgische Gendarm die Frage aufkommen, warum ein

luxemburgischer Beamter auf landeseigenem Gebiet von deutschen Soldaten verhaftet

werden dürfe. Hierauf antwortete Danz: „(...) Wir haben das Recht hierzu (...)“. Ferber

merkte anschließend an: „(...) Ich fühlte mich, nicht allein aus Ursache um eine etwaige

peinliche Auseinandersetzung zu vermeiden, nicht befugt, den betreffenden Herrn hierüber

um eine Erklärung zu bitten, noch auch denselben auf diesen Irrtum aufmerksam zu machen,

und schwieg (...)“.467

Der luxemburgische Beamte wollte den deutschen Oberleutnant also auf dessen Fehlhandeln

aufmerksam machen, ließ es jedoch letztlich bleiben, um keine weiteren Konflikte

herbeizuführen. Dies erweckt den Eindruck, dass der Gendarm eine Auseinandersetzung mit

dem Mitglied der deutschen Besatzungsmacht scheute und deswegen nachgab.

Letztlich hob der Berichterstatter noch hervor, dass es sich um den gleichen deutschen

Soldaten handelte, der bereits den Gendarmen Schlesser verhaftet hatte. Dieser Soldat soll

laut Bericht N° 212 vom 7. Juli des gleichen Jahres, aus Weiswampach einen weiteren

Gendarmen beleidigt und ihm gedroht haben. Die Verhaftung Schlessers könnte somit ein

„(...) Racheakt (...)“ gewesen sein. Nichtsdestotrotz wurde der verhaftete luxemburgische

Gendarm anschließend von seinem Posten entfernt. Dies mit der Begründung die

Vorschriften nicht beachtet zu haben.468

Der gesamte Bericht wurde vom Chef der Gendarmen-Kompanie umgehend an den Major-

Kommandanten der bewaffneten Macht weitergeleitet. Dieser ließ dem General-Direktor der

Justiz am 21. Juli 1915 eine Kopie zukommen.469

Ebenfalls am 21. Juli verfasste die Gendarmerie-Führung einen Brief an den

luxemburgischen Staatsminister. Hierin erläuterte sie dem politischen Oberhaupt des

Großherzogtums die Thematik um die Festnahme des luxemburgischen Gendarmen. Im

gleichen Zuge gab der Major-Kommandant der bewaffneten Macht jedoch an, dass er „(...)

466 Ebd. S. 3. 467 Ebd. 468 Ebd. S. 3-4. 469 Ebd. S. 4; ANlux, AE-00578-0062-0063, Kopie des Berichtes vom Chef der Gendarmen-Kompanie vom 20.07.1915, 21.07.2915, Luxemburg.

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tous les postes (...)“ an die „(...) instructions concernant le passage de la frontière (...)“

erinnern werde, damit sich „(...) à l’avenir, un pareil incident ne se produise plus (...)“.470

Die luxemburgische Gendarmerie wollte somit keine unnötigen Konflikte mit den deutschen

Militärbehörden heraufbeschwören.

Ein Vorfall hingegen der zeigt, dass sich andere Mitglieder der luxemburgischen

Gendarmerie ihre Aufgabenbereiche nicht von den deutschen Militärbehörden abnehmen

ließen, war der vom 21. August 1915 in Hosingen. Im Bericht N° 363 an die

Staatsanwaltschaft in Diekirch wurde beschrieben, wie der Gendarm Palgen am 18. August

1915 den deutschen Soldaten Michel Theis daran hinderte drei Pferde über die Brückenwache

in Untereisenbach nach Deutschland zu schaffen und diese anschließend beschlagnahmte.

Theis beschimpfte den luxemburgischen Beamten und kam am 20. August des gleichen

Jahres erneut zu ihm und drohte ihm damit, alles zu tun um seine Pferde zurückzubekommen.

Laut Bericht gingen die Beleidigungen durch den deutschen Soldaten auch noch am 21.

August weiter. Dies veranlasste die Gendarmerie-Station aus Hosingen dazu, den

Vorgesetzten von Theis hierüber zu informieren sowie eine Kopie dieses Berichtes an die

Gendarmerie-Führung weiterzuleiten.471

Vom Hauptmann und Kompanie Chef wurden diesbezüglich noch Zeugenaussagen

gesammelt und am 27. August 1915 an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht

weitergegeben. Hierin wurde deutlich, dass der deutsche Landsturmsoldat während seines

Versuches drei Pferde nach Deutschland auszuführen in Zivilkleidung unterwegs war. Dies

könnte eventuell erklären, warum der luxemburgische Gendarm im Gegensatz zu anderen,

bereits aufgeführten Beispielen nicht davor zurückschreckte, die Pferde tatsächlich zu

beschlagnahmen.472

In Remich gab es „(...) bei (der) Ausübung seines Dienstes (...)“ am 1. Oktober 1915 eine

größere Auseinandersetzung zwischen einem luxemburgischen Gendarmen und einem

uniformtragenden deutschen Landsturmsoldaten. Der in Nenning stationierte Soldat Franz

Brücker wollte mit Pferden inklusive Beladung (Kisten und Säcke) dorthin zurück fahren.

Auf der Brücke angekommen, verlangte der luxemburgische Gendarm Hopp die betreffenden

470 ANlux, AE-00578-0061, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister, 21.07.1915, Luxemburg. 471 ANlux, AE-00578-0072, GB N° 363, Amts-Beleidigung seitens Theis Michel. Landsturm-Soldat der Brückenwache zu Untereisenbach dem Gendarm Palgen gegenüber, 21.08.1915, Hosingen, S. 1. 472 ANlux, AE-00578-0073-0074, Zeugenaussagen betreffend der Amts-Beleidigung seitens Theis Michel gegen den Gendarmen Palgen, inkl. Weiterleitung an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 26-08 & 27.08.1915, Luxemburg, S. 2.

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Papiere und wollte wissen was sich in den Kisten befinde. Brücker ging, laut Gendarmerie-

Bericht N° 167 der an die Staatsanwaltschaft in Luxemburg adressiert war, auf diese

Forderung nicht ein und wollte davonfahren. Hierbei schlug er dem Gendarmen den

Pferdepeitschenstiel auf dessen Kopf und beschädigte ihm die Kopfbedeckung. Dabei äußerte

der Landsturmsoldalt „(...) „Da hast du einen Ausweis, du hast hier nichts zu suchen.“ (...)“

und stieg vom Pferd, fasste den Gendarmen am Hals, versetzte ihm, laut Bericht, weitere

Schläge mit der Hand und griff sogar zu seiner Pistole.473

Erst das Eintreffen des Unteroffiziers Heinrich Butzheimer veranlasste Brücker den Anzeige

erstattenden Gendarmen loszulassen. Der Pferdewagen war nun allerdings über die Grenze

geschafft worden und konnte nicht mehr revidiert werden. Des Weiteren gab Butzheimer an,

dass der Landsturmsoldat einen Ausweis dabei hatte. Der Berichterstatter fragte sich

diesbezüglich jedoch, warum Brücker, den Ausweis nicht einfach vorzeigte. Er vermutete

daraufhin, dass es sich bei den ausgeführten Kisten um „(...) dem Ausfuhrverbot

unterliegen(de) (...)“ Waren handelte.474

Der WSK aus Remich bat anschließend „(...) die kompetente Behörde (...)“ noch „(...) dahin

zu wirken, dass derartige Fälle nicht mehr vorkommen, um nicht noch schlimmere Folgen

hervorzurufen (...)“. Hier ist jedoch nicht ganz klar, welche Behörde damit gemeint ist. Der

generelle Kontext spricht dafür, dass der WSK aus Remich die deutsche Militärbehörde

ansprechen will. Dieser Satz könnte allerdings auch an die Gendarmerie-Führung oder den

Adressaten, die Staatsanwaltschaft in Luxemburg, gerichtet sein.475

Vier Tage später reichte der Hauptmann-Kompanie-Chef Beck einen Brief beim KGFKL ein,

indem er angab, dass der deutsche Hauptmann Wegge ein Vernehmen des Landsturmsoldaten

Brücker nicht zulasse. Außerdem behauptete der deutsche Hauptmann, Gendarm Hopp wäre

bereits mehrmals wegen „(...) Reibereien (...) mit (seinen) Leuten (...)“ aufgefallen und sollte

aufgrund dessen versetzt werden. Ebenfalls sollte sich, laut Hauptmann Wegge, der

luxemburgische Gendarm noch entschuldigen. Daraufhin merkte der Chef der Gendarmen-

Kompanie an, dass er es nicht für „(...) angezeigt hielt den Ausführungen des Hauptmanns

Wegge zu widersprechen und event. mit ihm in eine Diskution (sic) einzutreten, welche

voraussichtlich sehr unerquicklich (sic) verlaufen (...)“ würde und beschränkte sich somit

darauf, „(...) diese Aussagen (...) einfach entgegenzunehmen und niederzuschreiben (...)“. Er 473 ANlux, AE-00578-0081-0082, GB N° 167 Abschrift, Landsturmsoldat Brücker stationiert in Nennig hat Gendarm Hopp bei Ausübung seines Dienstes auf hiesiger Moselbrücke misshandelt, 01.10.1915, Remich, S. 1-2. 474 ANlux, AE-00578-0081-0082 (Anm 473), S. 2. 475 Ebd.

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wollte somit den Konflikt nicht noch weiter vertiefen, kritisierte aber am Ende seines

Berichtes an das KGFKL noch einen, in Anbetracht des damaligen Kontextes, sehr wichtigen

Punkt: „(...) Wenn jeder einzelne deutsche Soldat sich so glatt über den diesbezüglichen

Befehl des Befehlshabers Herrn Oberst Tessmar hinwegsetzen darf; so stellt sich die Frage,

wie unsere Leute ihren vorgeschriebenen Dienst an der Grenze noch ausführen

können. (...)“.476

Dieser Vorfall in Remich zeigt, dass die luxemburgische Gendarmerie versuchte sich

durchzusetzen und die Beschlüsse der großherzoglichen Regierung zu befolgen. Auch, wenn

es dabei um die Bevormundung der deutschen Besatzungsmacht ging.

In Perl kam es am 19. Dezember 1915 zu einem scheinbar harmlosen Zwischenfall zwischen

Gendarmen, die eine Schenkenrevision durchführten und den dortigen deutschen

Landsturmsoldaten. Im Bericht N° 409 vom 20. Dezember des gleichen Jahres ist die Rede

von dem Perler BSK Reckinger und seinem Kollegen Bermes. Beide verließen nach einer

Kontrolle der Schenke dieselbe und wurden anschließend von den deutschen Soldaten

belästigt. Letztere versuchten zusätzlich, mittels Angriffssignales, weitere, bisher unbeteiligte

Soldaten auf die luxemburgischen Beamten zu hetzen. Allem Anschein nach handelte es sich

hierbei um eine kleinere Machtprobe oder die Tat von einigen Betrunkenen, denn am 21.

Dezember reichte die Gendarmerie einen Nachtrag ihres Berichtes bei der Staatsanwaltschaft

in Diekirch ein. Demnach sollen die drei deutschen Landsturmsoldaten am selben Tag zur

Gendarmerie-Station gekommen sein, um mitzuteilen, dass sie am 19. Dezember ein wenig

angetrunken waren.477

So harmlos wie diese Meldung an die Staatsanwaltschaft in Diekirch auch klingen mag, kann

sie dies weder für die Gendarmen aus Perl, noch für den Major-Kommandanten der

bewaffneten Macht oder den Generalstaatsanwalt in Luxemburg gewesen sein. Die

Gendarmerie-Führung leitete den Bericht vom 20. Dezember 1915 umgehend an den

General-Direktor der Justiz weiter. Der Nachtrag vom 21. Dezember wurde über die

Staatsanwaltschaft in Diekirch an den Generalstaatsanwalt und anschließend am 22.

Dezember an den General-Direktor der Justiz weitergeleitet.478 Es muss sich also um eine

476 ANlux, AE-00578-0086-0088, Bericht des Hauptmann-Kompanie-Chefs der Gendarmerie an das KGFKL, 05.10.1915, Luxemburg, S. 1 & 3-4; Der Bericht wurde am 06.10.1915 sogar vom Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister weitergeleitet, was letztlich die Brisanz des Themas hervorhebt. 477 ANlux, AE-00578-0093, GB N° 409, Bericht der Gendarmerie-Station Perl an die Staatsanwaltschaft in Diekirch, 20.12.1915, Perl; ANlux AE-00578-0094, Nachtrag zu unserem Bericht N° 409 vom 20. Dezember 1915, 21.12.1915, Perl, S. 1. 478 ANlux, AE-00578-0093 (Anm. 477); ANlux, AE-00578-0094 (Anm. 477), S. 1-2.

Seite 134 von 196

Thematik gehandelt haben, die so wichtig war, dass gleich die obersten Instanzen der Justiz

darüber informiert werden mussten.

Auch im darauffolgenden Jahr gab es Auseinandersetzungen zwischen Beamten der

luxemburgischen Gendarmerie und den hier stationierten deutschen Soldaten. Laut

Gendarmerie-Bericht N° 631 vom 3. Juli 1916 führten zwei Gendarmen am vorigen Tag

ihren Bahnhofsdienst durch. An Ort und Stelle wurde eine Zivilperson von einem der

deutschen Soldaten, die beide stark angetrunken waren, angerempelt und verspottet.

Daraufhin beleidigte die Zivilperson die deutschen Soldaten, was anschließend einen der

deutschen Soldaten dazu veranlasste den Zivilisten einzuholen und ihm einen Faustschlag an

dessen Hinterkopf zu versetzen. Der andere deutsche Soldat holte sein Seitengewehr heraus

und verfolgte den Zivilisten.479

Etwas später suchten die Gendarmen in Begleitung der Zivilperson die deutschen Soldaten

und fanden sie in einer örtlichen Schenke. Hier wollten die Gendarmen die Namen der

deutschen Soldaten erfahren. Diese antworteten hierauf jedoch nur „(...) die beiden können

uns im A... (sic) lecken (...)“ woraufhin sich die Gendarmen entfernten und den

diensthabenden Unteroffizier am Bahnhof diesbezüglich in Kenntnis setzten.480

Drei Tage später unterrichtete der luxemburgische Staatsminister den Befehlshaber der

deutschen Truppen in Luxemburg über den Bericht N° 631 der Gendarmerie-Station

Luxemburg. Er ging auf die Beleidigungen der Gendarmen in Ausübung ihres Amtes durch

deutsche Soldaten ein und forderte deren Bestrafung sowie eine Verschärfung der

Vorschriften.481

Am 8. Juli 1916 bestätigte der Befehlshaber der deutschen Truppen die Einleitung der

Untersuchungen und am 24. Juli teilte er dem luxemburgischen Staatsministerium mit, dass

die deutschen Soldaten bestraft wurden. 482 Dies zeigt relativ deutlich, wie ernst die

luxemburgische Regierung, die diesbezüglich sofort von der Gendarmerie kontaktierte

Staatsanwaltschaft in Luxemburg und letztlich das deutsche Oberkommando solche Vorfälle

nahmen und die Gendarmen weiterhin mit der Unterstützung aus den eigenen Reihen rechnen

sowie sich als Wahrer von Recht und Ordnung bezeichnen konnten. 479 ANlux, AE-00578-0098, Betrifft einen gestern nachtmittag im Bahnhofsviertel stattgefundenen Zwischenfall zwischen deutschen Soldaten und luxemburger Zivilpersonen, 03.07.1916, Luxemburg, S. 1-2. 480 ANlux, AE-00578-0098 (Anm. 479), S. 2. 481 ANlux, AE-00578-0096, Brief des luxemburgischen Staatsminister an den Befehlshaber der deutschen Truppen in Luxemburg, 06.07.1916, Luxemburg. 482 ANlux, AE-00578-0100, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an das luxemburgische Staatsministerium, 08.07.1916, Luxemburg; ANlux, AE-00578-0097, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an das luxemburgische Staatsministerium, 24.07.1916, Luxemburg.

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Ein Bericht der zeigt, dass der Einsatz von luxemburgischen Gendarmen dazu geführt hat,

dass deutsche Soldaten von den eigenen Behörden ins Gefängnis abgeführt wurden, ist

derjenige der Gendarmerie aus Bettemburg. Der deutsche Soldat wurde im Juli 1918, laut

Bericht N° 146, vom genannten Gendarmen am Bahnhof wegen Mehldiebstahles verhaftet

und an die deutsche Militärwache übergeben. Diese führten ihn ins Gefängnis nach Trier ab.

Am 15. Oktober 1918 berichtete der WSK aus Bettemburg nun von einer Beleidigung des

Gendarmen Frank durch einen deutschen Landsturmsoldaten. Hierbei handelte es sich um

den im Juli nach Trier abgeführten Landsturmsoldaten. Er wurde Anfang Oktober aus Trier

entlassen und wieder der Wache in Berchem zugeteilt.483

Die Gendarmerie aus Bettemburg befürchtete allerdings, dass der deutsche Landsturmsoldat

dem Beamten Franck Probleme bereiten und sich wegen der Verhaftung rächen wollte. Diese

Vermutung wurde durch die Aussage des Landsturmsoldaten gegenüber dem örtlichen

Förster bekräftigt: „(...) So einen dreckigen Lumpensack, den werde ich noch kriegen (...)“.

Der deutsche Soldat soll „(...) während dieser Aeusserung (sic) (...) mit geballter Faust (...)“

in Richtung des Gendarmen Franck gezeigt haben.484

Neben kleineren Auseinandersetzungen und Handgreiflichkeiten gab es also zwischen den

Mitgliedern der deutschen Militärbehörden und den luxemburgischen Gendarmen auch

größere Konfliktpunkte. Die Lösungsansätze, beziehungsweise das manchmal einem

Totschweigen der Vorfälle nahekommende Verhalten der luxemburgischen und deutschen

Behörden, verdeutlichen die Problematik rund um dieses Thema. Es hat somit den Anschein,

als versuchte die luxemburgische Gendarmerie in etwa der Linie der Regierung zu folgen und

den Neutralitätsstatus durch ihr Zutun nicht zu gefährden.

2.2.7 Innenpolitische Kontrolle/ Berichterstattung

Ein Telegramm des luxemburgischen Staatsministers Eyschen vom 4. August 1914

verdeutlicht, wie stark das Vertrauen der politischen Führung des Großherzogtums,

unmittelbar nach dem Beginn des Krieges, in die luxemburgische Gendarmerie war. Eyschen

sprach den Berliner Staatssekretär Jagow darauf an, dass deutsche Agenten seinen Behörden

fälschlicherweise die Durchfahrt von 650 französischen Radfahrern in Luxemburg gemeldet

hätten. Er beriefe sich in diesem Fall auf die Erkenntnisse der luxemburgischen Gendarmerie.

483 ANlux, AE-00578-0125, GB N° 250 Abschrift, Pilot Josef, Landsturmsoldat der Wache Berchem beleidigte Gendarm Frank, respektive sucht Rache an diesem Beamten auszuüben, 15.10.1918, Bettemburg, S. 1. 484 ANlux, AE-00578-0125 (Anm. 483), S. 1.

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Abb. 7: Die luxemburgische Regierung verlässt ein Hotel (1915)

Der Staatsminister gab an, dass an „(...) dieser Nachricht nach Gendarmerie-Bericht kein

wahres Wort (...)“ dran sei.485

Die innenpolitische Kontrolle, sprich die Sicherheit durch die Gendarmerie wurde sogar von

„außerhalb“ gefordert. Dies wird durch den Brief der französischen Gesandtschaft vom 4.

August 1914 deutlich. In diesem gibt ein Mitglied dieser Gesandtschaft, das kurz davor war

das Land zu verlassen, an, dass es sich vor seiner Ausreise noch um die Sicherheit seiner

„(...) compatriotes (...)“, sprich Landsleute kümmern müsste. Um dies umzusetzen bat er den

luxemburgischen Staatsminister darum, die Wachposten vor dem Hotel der französischen

Gesandtschaft sowie vor den Büros der Kanzlei zu verstärken.486

Hier sollten also die Gendarmerie, respektiv Mitglieder der Freiwilligen-Kompanie, bedingt

durch die erst vor kurzem geschehenen Ereignisse, für die Sicherheit der ausländischen

Politiker sorgen. Eine Aufgabe, die in der Form sicherlich auch vor den Geschehnissen rund

um den 2. August 1914 von der

Gendarmerie übernommen worden

wäre.

Für das Jahr 1915 ließen sich keine

diesbezüglichen Berichte finden.

Allerdings kann ein Foto eines

unbekannten Urhebers bezeugen, dass

selbst in diesem Jahr die Gendarmerie

mit der Sicherung der politischen

Führungsebene betraut war (Abb. 7).

Die gekennzeichnete Stelle im Bild zeigt nämlich einen Gendarm, der anhand seines

sogenannten „Tschakos“ zu erkennen ist. Dieser war höchstwahrscheinlich mit der

Beaufsichtigung des Gebäudes, aus dem die luxemburgische Regierung kam, beauftragt.

485 ANlux, AE-00405-0049, Télégramme N° 373 – Service de l’Etat Année 1914, 04.08.1914, Luxemburg, S. 1. 486 ANlux, AE-00405-0189, Brief der französischen Gesandtschaft in Luxemburg an den Staatsminister, 04.08.1914, Luxemburg, S. 1.

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Abb. 8: Vier Gendarmen beaufsichtigen die Eröffnung der Kammersitzung vom 11. Januar

1916

Zu Beginn des Jahres 1916 nahm die Gendarmerie vor

dem Regierungsgebäude eine, die innenpolitische Lage

des Großherzogtums schützende Aufgabe wahr. Vier

Beamte der Gendarmerie sollten die Eröffnung der

Kammersitzung vom 11. Januar 1916 beaufsichtigen

und für Ordnung sorgen. Dies ist vor allem darauf

zurückzuführen, dass, laut Ben Fayot mit Jean

Schortgen der erste Politiker aus dem Arbeiterstand in

die Kammer gewählt wurde (Abb. 8).487

Am 29. März 1916 richtete ein, den Major-Kommandanten der luxemburgischen

Gendarmerie vertretender Kapitän der bewaffneten Macht, eine Bitte an den damaligen

Staatsminister Thorn. 488 Er präzisierte, dass die von der luxemburgischen Regierung

beauftragte Garde ihre Dienste an den Hotels der belgischen, französischen und italienischen

Gesandtschaft dort bei Tag und Nacht verrichtete. Allerdings wies er daraufhin, dass während

der Nacht keine Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Wachposten und der Polizei

oder dem Wacht-Korps bestehe. In diesem Fall müsse eine Genehmigung erteilt werden, um

dieses Sicherheitsproblem zu lösen, so der Kapitän der bewaffneten Macht Luxemburgs.489

Zirka einen Monat später, also am 4. April 1916, erteilte der luxemburgische Staatsminister

dem „(...) Major-Commandant de la Force armée à Luxembourg (...)“, sprich der obersten

Instanz der luxemburgischen Gendarmerie, Herrn Pierre François Heckmann490, welcher hier

namentlich erwähnt wird, die Erlaubnis eine telegraphische Verbindung zwischen den

Wachposten an den Hotels der belgischen, französischen und italienischen Vertretung in

Luxemburg und der Polizei sowie dem Wacht-Korps herzustellen.491

Demnach war die luxemburgische Gendarmerie auch während des Krieges damit beauftragt

die Sicherheit der ausländischen Repräsentanten zu gewährleisten. Sie erhielten von der

Regierung die entsprechenden Aufträge und konnten sogar mit zusätzlichen Mitteln

diesbezüglich rechnen. 487 An dem Tag wurde erstmalig in der luxemburgischen Geschichte ein Mitglied der Arbeiterklasse, namentlich Jean Schortgen, in die Deputiertenkammer aufgenommen. Vgl. hierzu: FAYOT, Ombre (Anm. 3), S. 62-63. 488 THEWES, Gouvernements (Anm. 80), S. 68-71; FLOHR, Kriegstagebuch, Bd. 1 (Anm. 61), S. 31; SCUTO, Flou (Anm. 3), S. 28; TRAUSCH, Stratégie (Anm. 3), S. 61. 489 ANlux, AE-00405-0182, Brief des Kommandos der bewaffneten Macht Luxemburgs an den Staatsminister, 29.03.1916, Luxemburg, S. 1. 490 GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG, Force (Anm. 105), S. 15-16; COLLART, Sturm (Anm. 75), S. 138; SCHOENTGEN, Diener (Anm. 9), S. 213-213. 491 ANlux, AE-00405-0181, Brief des luxemburgischen Staatsministers an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht in Luxemburg, 04.04.1915, Luxemburg, S 1.

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Die bereits kurz zu Beginn dieser Arbeit angesprochene492, sich Ende 1917 entwickelnde Pro-

Republik Bewegung, nahm, laut auffindbaren Gendarmerie-Berichten, ab dem 25. August

1917 ihren Lauf. Die Gendarmerie aus Rümelingen hielt im Bericht N° 523 an das KGFKL

somit fest, dass „(...) im Saale Mootz (...) (eine sozialistische) Versammlung (...)“ abgehalten

wurde. Dieser wohnte der Berichterstatter bei und konnte das Verlangen einer

republikanischen Staatsform feststellen. Die Versammlung verlief, ihm zufolge, ohne weitere

Zwischenfälle.493

Am darauffolgenden Tag hatten zwei Gendarmen einer weiteren „(...) Volksversammlung

(...)“ beigewohnt und dokumentierten diese in ihrem Bericht N° 522 an das KGFKL. Sie

klassifizierten die Versammlung als eine „(...) allgemeine Vergesellschaftlichung sämtlicher

Volksklassen (...)“ die sich gegen den Kapitalismus richteten. Es wurde Kritik an der

Großherzogin geübt sowie spöttisch behauptet, sie hätte „(...) heute noch keine Brotkarte

(...)“ und somit die allgemeine Versorgungssituation in Luxemburg kritisiert. Ebenso wurde

sich, laut Gendarmerie aus Rümelingen die Frage gestellt, warum es noch kein

Frauenwahlrecht gab und außerdem Kritik am Krieg geübt, der den Staatsoberhäuptern zu

verdanken sei. Letztlich wurde die russische Revolution angesprochen und die Versammlung

forderte das Aufstellen einer Republik.494

Betreffend der, kurz nach dem Krieg, noch steigenden Intensität dieser Thematik, wäre es

möglich das Besuchen sowie Dokumentieren solcher Versammlungen zu einem zentralen

Punkt der innenpolitischen Kontrolle/ Berichterstattung der luxemburgischen Beamten zu

klassifizieren.

492 Vgl. hierzu: Kapitel 1.4 Historischer Kontext. 493 ANlux, AE-00681-0076-0077, GB N° 523, Berichterstattung über eine am gestrigen Nachmittage im Saale Mootz zu Rümelingen abgehaltenen sozialistischen Versammlung, 25.08.1917, Rümelingen, S. 1-2 & 4. 494 ANlux, AE-00681-0074-0075 (Anm. 87), S. 1-4.

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Abb. 11: Begräbnisfeier der Fliegeropfer - Clausen (10.07.1918)

Abb. 9: Begräbnis des luxemburgischen Staatsministers Eyschen (14.10.1915)

Abb. 10: Prozession - Octave (1917)

2.2.8 Gesellschaftliche Pflichten

Wie Fotos beweisen, verfügte die

luxemburgische Gendarmerie auch

während des Ersten Weltkrieges über

gewisse gesellschaftliche Pflichten,

welche die Aufrechterhaltung ihrer

gesellschaftlichen und zum Teil

ordnungswahrenden Position

untermauerten.

So zeigt beispielsweise eine Fotografie

aus dem Jahre 1915, wie die Gendarmerie während des Begräbnismarsches, anlässlich des

Todes des luxemburgischen Staatsministers Eyschen, eine wichtige und zugleich

dominierend wirkende Rolle einnahm (Abb. 9).

Eine Fotografie aus dem Jahre 1917

demonstriert darüber hinaus, wie die

luxemburgische Gendarmerie die finale

Prozession des religiösen Festes, das unter

dem Namen „Octave“ bekannt ist, als

Sicherheitseinheiten begleiteten und somit

einen weiteren gesellschaftlichen

Aufgabenbereich innehatten (Abb. 10).

Des Weiteren legt eine weitere Fotografie aus dem Jahre 1918 dar, dass die Gendarmerie

auch an Begräbnisfeiern der Fliegeropfer (Abb. 11) und somit an gesellschaftlichen Pflichten

teilnahm. Wer genau nun hier betrauert

wird, ist nicht ersichtlich. Da keiner

der auffindbaren Berichte den Tod

eines Gendarmen durch einen

Fliegerangriff dokumentiert, kann

jedoch nicht davon ausgegangen

werden, dass es sich hierbei um ein

Begräbnis eines oder mehrere

Gendarmen handelte.

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Diese drei Fotografien zeigen sehr deutlich, inwiefern die Gendarmerie auch während der

Geschehnisse von 1914 bis 1918 einigen gesellschaftlichen Pflichten nachging. Weitere

diesbezügliche Informationen oder Berichte ließen sich bis dato nicht ausmachen. Eventuell

enthalten die noch nicht öffentlich zugänglichen Archivbestände der ANlux zusätzliche

Fakten betreffend dieses sicherlich nicht zu vernachlässigenden Themengebietes.

2.2.9 Verschiedenes

Die luxemburgische Gendarmerie hatte auch weitere nicht zweifelsfrei klassifizierbare

Aufgabenbereiche inne. Einige dieser werden in den folgenden Zeilen erläutert und

analysiert.

Zirka zwei Wochen nach Kriegsbeginn und der militärischen Besetzung Luxemburgs durch

deutsche Truppen erließ das deutsche Militär bereits die Gesellschaft regulierende Regeln. So

berichtete die Gendarmerie aus Grevenmacher von einem „(...) Verbot zur Abgabe von

geistigen Getränken an die Bevölkerung von Grevenmacher (...)“. Dieses Verbot war damit

verbunden, dass die seit dem 11. August 1914 hier einquartierte Artillerie-Munitionskolonnen

zu häufig zu viel getrunken hatten und demnach nicht weitermarschieren konnten. Einen Tag

später gab der kommandierende Deutsche Oberleutnant und Adjutant Paefgen von Brockdorf

den Befehl, dass kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden dürfe. Weder an deutsche

Soldaten, noch an die luxemburgische Bevölkerung in Grevenmacher. Bei Verstoß seitens

eines Wirtes, würde alles beschlagnahmt werden. Ebenso musste im Bürgermeisteramt immer

jemand zugegen sein, der die Befehle der Militärbehörde entgegen nehme.495

Die Gendarmerie kategorisierte diesen „(...) Erlass (als) einen Eingriff in die Gesetzgebung

des Grossherzogtums (...)“ und berichtete im gleichen Zug dem KGFKL von Bemerkungen,

die gegen die Bekanntmachung der deutschen Militärbehörden laut wurden. Konkrete

Auflehnungen dagegen gab es jedoch keine. Der WSK aus Grevenmacher betonte allerdings,

dass der Befehl mit dem darauffolgenden Abmarsch der deutschen Truppen seine Gültigkeit

verlor.496

Des Weiteren informierte die Gendarmerie aus Grevenmacher das KGFKL über die

wirtschaftlich komplizierte Lage der dortigen Anwohner. Die Arbeiter waren ohne finanzielle

Mittel und die Menschen mit diesen Mitteln sparten für noch schlechtere Zeiten.497

495 ANlux, AE-00405-0545, Verbot zur Abgabe von geistigen Getränken an die Bevölkerung von Grevenmacher, 14.08.1914, Grevenmacher, S. 1-2; ANlux, AE-00405-0546, Befehl der II Mun. Col. Abt. VIII, A. C., 12.08.1914, Grevenmacher. 496 ANlux, AE-00405-0545 (Anm. 495), S. 1-2. 497 Ebd. S. 2.

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Die Gendarmerie stellte diesbezüglich also eine informierende Instanz dar. Sie kommentierte

den Erlass der deutschen Militärbehörden, gab allerdings nicht an, ob und inwiefern sie bei

andauerndem Verbot etwas dagegen getan hätte.

Berichte die zeigen, dass die luxemburgische Gendarmerie auch während der Periode von

1914 bis 1918 relativ alltägliche Dinge kontrollierte, sprich diese zu Protokoll brachte, sind

keine Seltenheit.

So geht aus einem Brief vom 17. August 1914 des Polizei-Kommissariat Differingen an die

Staatsanwaltschaft in Luxemburg hervor, dass die luxemburgische Gendarmerie von der

dortigen Polizei über eine „(...) durch deutsches Militär (veranlasste) Brandkatastrophe (...)“

informiert wurde. Hierbei wurden von luxemburgischen Anwohnern „(...) Waren entwendet

und über die Grenze gebracht (...)“ und im Anbetracht dieser Tatsache sollte die

Gendarmerie aus Differdingen weitere Ermittlungen anstellen und die Täter fassen.498

Ein Brief vom 8. September 1915 der luxemburgischen Gendarmerie an die

Staatsanwaltschaft in Luxemburg zeigt, knapp ein Jahr später, dass die Gendarmerie auch

rettungsdienstliche Aufgaben wahrnahm. So war sie an der Rettung von vier Personen

beteiligt, welche am vorherigen Tag durch den Einsturz der Gewölbe in privaten Kasematten

gefangen wurden. Im Brief berichtete die Gendarmerie von einer Mitteilung eines 28-jährigen

Advokaten, wohnhaft zu Fetschenhof (Gemeinde Hamm). Dieser kontaktierte die

Gendarmerie per Telefon und bat umgehend um Hilfe. Gleich darauf machte sich

Wachtmeister Gilson und die restlich verfügbaren Mitglieder der Brigade dorthin auf. An Ort

und Stelle angekommen, stellten die Gendarmen fest, dass das Geschehnis bereits viel

Publikum angelockt hatte und Arbeiter sowie Mitglieder der Freiwilligen-Kompanie bereits

damit beschäftigt waren die verschütteten Männer zu befreien. Die Aufräumarbeiten

dauerten, laut Brief der Gendarmerie, bis 17:00 Uhr an. Es gelang den Helfern sowie der

Gendarmerie die Verschütteten ohne Verletzungen zu bergen.499

Des Weiteren haben die Ermittlungen der Gendarmerie ergeben, dass der sie kontaktierende

Anwalt nach einer vermutlich vorhandenen Erweiterung seines Kellers graben ließ. Die

498 ANlux, AE-00405-0018-0024, Bei einer durch deutsches Militär veranlassten Brandkatastrophe wurden von auf luxemburgischen Gebiete wohnenden Personen Waaren entwendet und über die Grenze gebracht, 17.08.1914, Differdingen, S. 1. 499 ANlux, AE-00405-0634-0635, Brief der luxemburgischen Gendarmerie an die Staatsanwaltschaft in Luxemburg, 08.09.1915, Luxemburg, S. 1.

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Gendarmen ließen die Vertiefung nun mit starken Umschließungen aus Holz versehen um

jeglicher weiteren Gefahr vorzubeugen.500

Weiterhin hielt die Gendarmerie aus Grevenmacher am 15. Juni 1916 ein Vergehen in den

eigenen Reihen fest und berichtete dies dem KGFKL. Die Rede war von einem Beamten, der

seinen Posten verließ und zusammen mit einem deutschen Soldaten in eine örtliche Schenke

ging. So soll der Berichterstatter um 02:30 Uhr zur Moselbrücke gegangen sein und traf den

dort stationierten Gendarmen nicht an. Er war mit einem deutschen Soldaten, der angeblich

den Geburtstag der luxemburgischen Großherzogin feiern wollte, in die Schenke gegangen.

Der deutsche Soldat wollte anschließend die Schuld auf sich nehmen, denn er sei es gewesen,

der den Gendarmen dazu verleitet hatte mitzukommen und Wein zu trinken.501

Am darauffolgenden Tag leitete der Berichterstatter den Bericht an den Chef der Gendarmen-

Kompanie weiter. Dieser nahm den Gendarmen in Schutz und klassifizierte die Geschehnisse

als „(...) versoffene Geschichte (...)“, welcher der Beamte nur „(...) aus Dummheit und

Mangel an Pflichtbewusstsein zum Opfer gefallen ist (...)“. Nichtsdestotrotz sollte der

Gendarm aus Grevenmacher mit einem Strafantrag von acht Tagen strengem Arrest, mit

abwechselnd Wasser und Brot, bestraft werden. Dieser Antrag wurde vom Major-

Kommandanten der bewaffneten Macht am 18. Juni 1916 genehmigt und an den

luxemburgischen Staatsminister weitergeleitet.502

Schließlich lässt sich eine im heutigen Volksmunde bekannte Problematik auch mittels eines

Dossiers der ANlux aus dem Jahre 1916 bestätigen. Bereits damals gab es „(...) Rivalités

entre les polices locales (, welche ihrer jeweiligen Gemeinde unterstanden) et la gendarmerie

(...)“. Dies beweisen mehrere Briefwechsel zwischen dem Generalstaatsanwalt, dem Polizei-

Kommissar, dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht sowie zwischen dem

Hauptmann-Kompanie-Chef und einem gewissen Wachtmeister Jeitz. In diesem Fall ging es

allerdings ausschließlich um die Polizei- und Gendarmeriekräfte der luxemburgischen

Hauptstadt. Inwiefern sich diese Problematik auf das gesamte Großherzogtum übertragen

lässt oder nur ein nebensächliches Phänomen einer womöglich etwas angespannteren

Situation innerhalb von Luxemburg-Stadt war, ist bis dato nicht überliefert oder die

dazugehörigen Dokumente sind noch nicht öffentlich zugänglich.

500 ANlux, AE-00405-0634-0635 (Anm. 516), S. 2-3. 501 ANlux, AE-00578-0048-0049, GB N° 646, Bericht der Gendarmerie-Station Grevenmacher inkl. Weiterleitung an den Chef der Gendarmen-Kompanie, an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht und an den Staatsminister, 15.06, 16.06, 18.06 & 19.06.1916, Grevenmacher & Luxemburg, S. 1. 502 ANlux, AE-00578-0048-0049 (Anm. 518), S. 2 & 4.

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Bei der angesprochenen Problematik geht es um einen Einbruch, der in der Nacht vom 2. auf

den 3. Dezember 1916, im Hause des luxemburgischen Staatsministers stattgefunden haben

soll. Die örtliche Polizei wurde, laut Briefwechsel vom 3. Dezember 1916 zwischen dem

Staatsanwalt und dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, noch vor der

Gendarmerie kontaktiert. Dies hatte den Grund, dass sie die Vorstadtbevölkerung besser

kennen würde. Da der Staatsminister aus dem Polizeibüro keine Antwort erhielt, ließ er die

luxemburgische Gendarmerie vom Dienstmädchen beordern. Er richtete die Bitte an die

Gendarmen sich von einem Polizisten begleiten zu lassen. Das Dienstmädchen gab dies der

Gendarmerie-Station weiter und erhielt die Antwort: „(...) Wenn wir kommen, dann kommen

wir allein und wenn die Polizei kommt, dann kann die es allein tun (...)“.503 Allem Anschein

nach wollten die Gendarmen diesen Aufgabenbereich offensichtlich nicht mit der örtlichen

Polizei teilen und ihnen auch nicht bei ihrer Arbeit assistieren.

In einem separaten Brief an den Hauptmann-Kompanie-Chef der Gendarmerie versuchte der

Wachtmeister der kontaktierten Gendarmerie-Station dies zu widerlegen. Allerdings stammt

dieser Brief, laut Dokument vom 2. Dezember 1916. Hier könnte also entweder ein Fehler

bezüglich des Datums vorliegen oder der Brief wurde tatsächlich noch in der selben Nacht an

den Kompanie-Chef adressiert. Jedenfalls gab der Wachtmeister an, dass er nach dem

Gespräch mit dem Dienstmädchen sofort zwei Gendarmen dorthin beorderte. Als er diese

jedoch fortschicken wollte, hörte er ein anderes Gespräch im Fernrohr mit, in dem der

Staatsminister angeblich von den Gendarmen verlangte die Polizei wegen des Einbruches zu

informieren. Der Wachtmeister gab an, dies schnellstmöglich zu tun. Dennoch sollte nur ein

Protokoll verfasst werden. Entweder von den Gendarmen oder von den Polizisten. Er gab in

diesem Zusammenhang noch an: „(...) Ich sagte nicht, wenn wir kommen, dann kommen wir

allein und (somit) müssen meine vorerw. Ausdrücke falsch verstanden worden sein (...)“.504

Als letztlich die beorderten Gendarmen das Polizeibüro erreichten, war dort laut

Wachtmeister nur ein Hilfsagent anwesend. Da die Gendarmen es eilig hatten, beschlossen

sie sofort zum Tatort zu fahren und die Polizei erst später zu benachrichtigen. Am Haus des

Staatsministers angekommen, trafen die Gendarmen auf einen Polizeiagenten. Diesem gaben

503 ANlux, J-022-36-0004, Brief des Staatsanwalt Berg an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 03.12.1916, Luxemburg, S. 1-2. 504 ANlux, J-022-36-0006, Brief des Wachtmeister Jeitz an den Hauptmann-Kompanie-Chef der Gendarmerie, 02.12.1916, Luxemburg, S. 1-2.

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sie alle Informationen und führten noch am selben Abend mit ihm verschiedene

Hausdurchsuchungen durch.505

Die Problematik wurde anschließend bis zum Staatsanwalt getragen. Noch am selben Tag

entschuldigte sich der Major-Kommandant der bewaffneten Macht bei ihm und gab an, dass

es sich um ein Missverständnis gehandelt haben muss. Der mehrfach erwähnte Wachtmeister

der kontaktierten Station war, laut Brief der Gendarmerie-Führung, während seiner langen

Dienstzeit immer als höflicher und pflichtbewusster Unteroffizier aufgetreten und würde sich

normalerweise nicht so ausdrücken.506

Nichtsdestotrotz und wahrscheinlich aufgrund fehlender oder nicht zugänglichen

Aufzeichnungen sieht es so aus, als wäre der Polizei letztlich die Schuld an der gesamten

Problematik zugeschrieben worden. Denn am 22. Dezember 1916 meldete sich der

Generalstaatsanwalt beim Polizeikommissar. Dieser warf der Lokalpolizei vor, sich nicht

ordnungsgemäß und professionell gegenüber der Gendarmerie zu verhalten zu haben. Es soll

ein „(...) antagonisme préjudiciable à l’instruction des affaires répressives (...)“

vorherrschen. Die Polizei würde sich vor einer Zusammenarbeit mit der Gendarmerie

scheuen und ihnen nicht die nötigen Informationen zukommen lassen. Der

Generalstaatsanwalt betitelte dies als „(...) blamable (...)“ und gab an, dass im Sinne der

gemeinsamen Mission (wahrscheinlich für Recht und Ordnung zu sorgen) zusammen

gearbeitet werden müsste.507

2.2.10 Die allgemeine Situation der luxemburgischen Gendarmerie

Die verschiedensten Berichte und Protokolle der luxemburgischen Gendarmerie sowie die

Korrespondenz zwischen den einzelnen Behörden während des Ersten Weltkrieges haben

gezeigt, dass eine solche Instanz eine Vielzahl an Aufgabenbereiche abzudecken hatte. Doch

wie war es nun um die mögliche Durchführung dieser Aufgaben bestellt, sprich konnte der

Major-Kommandant der bewaffneten Macht auf genügend Personal zurückgreifen, um die

Forderungen der Regierung und anderen Behörden zu erfüllen?

Ein diesbezüglich aufklärender Brief wurde am 18. Juni 1917 vom Major-Kommandanten der

bewaffneten Macht an den damaligen Staatsminister Léon Kauffmann, versendet. Somit

505 ANlux, J-022-36-0006 (Anm. 504), S. 2. 506 ANlux, J-022-46-0005, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den Staatsanwalt des Bezirks Luxemburg, 02.12.1916, Luxemburg. 507 ANlux, J-022-36-0002, Lettre du Procureur générale d’Etat au Commissaire de la police, 22.12.1916, Luxemburg, S. 1.

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unterrichtete Heckmann den luxemburgischen Staatsminister gleich zu Beginn seines

Amtsantrittes über die Organisation des Gendarmerie- und Freiwilligenkorps.508

Heckmann erinnerte den luxemburgischen Staatsminister daran, dass die bewaffnete Macht

Luxemburgs laut großherzoglichen Beschlüssen vom 14. Juni 1911 und vom 2. März 1881

höchstens 180 Gendarmen und 250 Mitglieder der Freiwilligen-Kompanie zählen dürfe.

Diese festgelegte Anzahl von Beamten stelle, so Heckmann, das strikt erforderliche

Minimum dar, um aktuelle Aufgaben im Ansatz erledigten zu können.509

In der Realität sah die Lage jedoch anders aus. Zum damaligen Zeitpunkt leisteten lediglich

160 Gendarmen und 225 Freiwillige ihren Beitrag. Wegen mangelnder Kandidaten sei es

Heckmann unmöglich die Freiwilligen-Kompanie aufzufüllen. Ebenso könne die

Gendarmerie-Kompanie nicht auf Kosten der anderen Kompanie aufgestockt werden. Beide

Kompanien seien dementsprechend überlastet und litten unter größer werdender

Unzufriedenheit, unter schlechter werdender Gesundheit sowie unter einer schlechter

werdender Ausführung ihrer Aufgaben. Viele Gendarmen arbeiteten zusätzlich noch

außerdienstlich, da diese Arbeit meist eine bessere Bezahlung mit sich brachte und wollten

im Anschluss nicht mehr zurück in den Dienst treten.510

Demzufolge kam Heckmann zum Fazit, dass die damalige Situation nur noch einige Monate

auszuhalten sei und er deutlich mehr Personal bräuchte um die gesamte Bandbreite an

Aufgaben ordnungsgemäß und personenschonend erledigen zu können. Er forderte „(...) des

moyens pour compléter le corps de gendarmerie et de volontaires (...)“ an und belegte somit

die, sich während des Ersten Weltkrieges aufrechterhaltende und sogar ausgeweitete

Aufgabenvielfalt der luxemburgischen Gendarmerie.511

Ein, diese Problematik unterstreichendes Dokument stammt vom 9. November 1918. Kurz

vor dem Ende des Ersten Weltkrieges richtete der Major-Kommandant der bewaffneten

Macht sich an den luxemburgischen Staatsminister und unterbreitete ihm den „(...) Vorschlag

zur Verstärkung der Gendarmerie während des Rückzuges der deutschen Truppen durch

Luxemburg, resp. Ermöglichung einer grösseren Sicherheit gegen, das Land überziehendes

Gesindel (...)“. Eine solche Verstärkung sah die Gendarmerie-Führung in den Soldaten der

Freiwilligen-Kompanie, der Lokalpolizei, den Förstern, den Feldhütern, den Zollbeamten und

508 ANlux, AE-00525-0009, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister, 18.06.1917, Luxemburg. 509 ANlux, AE-00525-0009 (Anm. 508), S. 1. 510 Ebd. 511 Ebd. S. 2.

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der freiwilligen Bürgerwehren.512 Dies erinnert stark an die Vorschläge des Regierungsrates

betreffend des „(...) Projet de loi concernant le renforcement de l’effectif de la gendarmerie

(...)“ im Jahre 1911.513

Des Weiteren wurden, laut Gendarmerie-Führung, anschließend „(...) von den bestehenden

Gend. Brigaden (...) einzelne Leute in die grösseren Ortschaften verlegt und (diese)

Station(en) (mit) Soldaten der Freiwilligen-Kompagnie (...)“ aufgestockt. Außerdem sollte

die „(...) Zolldirektion (...) ihre Beamten auf die Ortschaften (...) verteilen, welche die

Gendarmerie, wegen Mangel an Leuten, nicht belegen kann (...)“. Die Einrichtung der

Bürgerwehren sollte durch die Gemeindebehörden erfolgen und auch diese hatten, laut Brief

an den luxemburgischen Staatsminister für die Unterkunft und Verpflegung der detachierten

Gendarmen Sorge zu tragen. Die jeweiligen Quartiere sollen mit Telefonanschlüssen versorgt

werden.514

Um nun die „(...) Ausführung der gegenwärtigen Vorschriften (zu gewehrleisten) müssen

sämtliche Grenzposten eingezogen werden; desgleichen die mobile Gendarmerie-Brigade

(...)“. Die Dienstaufsicht wurde drei Oberleutnanten aus Esch an der Alzette, aus Clerf und

aus Echternach übertragen. Diese sollten, wegen des aussetzenden Bahnverkehrs, jeweils

„(...) ein Autowagen zur Verfügung (gestellt werden, welche) event. durch Requisition zu

beschaffen (...)“ sind.515

Im Anhang dieses Briefes befanden sich letztlich noch zahlreiche Informationen bezüglich

der Einteilung und jeweiligen Stärke der Posten innerhalb der zu bewachenden

Ortschaften.516

Die Gendarmerie-Führung sah somit die strikte Notwendigkeit sich gegen Ende des Krieges

mit zusätzlichen Maßnahmen gegen eventuell bevorstehende Ausschreitungen und

Militärdurchmärsche zu waffnen. Inwiefern sich diese Notwendigkeit auf vorherige

Ereignisse bezog, lässt sich nicht deutlich erörtern. Der Major-Kommandant der bewaffneten

Macht schien jedoch dafür nötige Gründe gehabt zu haben.

Ob und inwieweit sich der luxemburgischen Staatsminister darauf einließ, ist aufgrund

fehlender Dokumente bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht herauszufinden.

512 ANlux, J-076-083-0081, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den luxemburgischen Staatsminister, 09.11.1918, Luxemburg, S. 1. 513 Vgl. hierzu: Kapitel 1.5 Die luxemburgische Gendarmerie kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges. 514 ANlux, J-076-083-0081 (Anm. 512), S. 1-2. 515 Ebd. S. 2. 516 Ebd. S. 2.

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3. Kriegsende – Die Rolle der luxemburgischen Gendarmerie

Das letzte Kapitel soll nun zeigen, inwiefern sich die Aufgaben der luxemburgischen

Gendarmerie kurz nach dem offiziellen Ende des Ersten Weltkrieges veränderten

beziehungsweise eventuell gleich geblieben sind und somit eine Klassifizierung der

Gendarmen als Wahrer von Recht und Ordnung zulassen oder nicht. Außerdem soll überprüft

werden, ob die luxemburgischen Beamten spezielle, vorher kaum bis überhaupt nicht

durchgeführte Aufgabenbereiche übernehmen mussten, um in einer solch schwierigen Zeit

die Ordnung aufrechterhalten zu können.

Am 12. November 1918, also ein Tag nach offiziellem Kriegsende, berichtete die

Gendarmerie aus Differdingen von „(...) militärische(n) Vorkehrungen in hiesigem

Dienstbezirk (...)“. So passierten, laut Bericht N° 927 an das KGFKL am selben Tag 1.000

russische, von deutschen Soldaten eskortierte Kriegsgefangene, die hiesige Ortschaft. Sie

kamen aus Richtung Petingen und begaben sich, wie auch eine kleinere, aus Hussingy

kommende Abteilung nach Esch an der Alzette.517

Des Weiteren trafen am 11. November 1918 300 deutsche Infanteristen in Sassenheim und

Zolver ein, wo sie einquartiert wurden um am darauffolgenden Tag in Richtung Esch an der

Alzette zu marschieren. Die Gendarmerie hielt abschließend fest, dass sie „(...) auf Hütte

Differdingen (...) keine Veränderung(en) (...)“ wahrnehmen konnten. Es herrsche „(...) das

gewöhnliche Leben und Treiben und (...)“ es sind keine „(...) Ausschreitungen (...)

vorgekommen (...)“.518

Die Informationen scheinen von größerer Bedeutung gewesen zu sein, denn der

Major-Kommandant der bewaffneten Macht sendete am darauffolgenden Tag eine Kopie des

Berichtes an den luxemburgischen Staatsminister.

Auch die innenpolitische Berichterstattung wurde am 11. November 1918 von der

Gendarmerie weiterhin durchgeführt. Die Beamten der Hauptstadt-Station berichteten dem

KGFKL somit von einer „(...) am heutigen Nachmittage durch den „Cercle d,Etude (sic)

Socialiste im Saale Brosius dahier abgehaltene(n) Versammlung (...)“. Zwei Gendarmen in

Zivilkleidung begleiteten die Versammlung und dokumentierten unter anderem Aussagen wie

„(...) Heute ist seit vier Jahren uns der erste Tag beschieden, an welchem wir als freie

Luxemburger unsere Meinung frei und offen bekunden dürfen. Der Krieg, der sich jetzt 517 ANlux, AE-00681-0084, GB N° 927, Verfolg unserer Berichte N. 920 vom 10. und N. 923 vom 11. dieses Monats, betreffend militärische Vorkehrungen in hiesigem Dienstbezirk, 12.11.1918, Differdingen. 518 ANlux, AE-00681-0084 (Anm. 517).

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seinem Ende nähert (...)“ begeistere die Menschen und veranlasse sie dazu, laut

Gendarmerie-Bericht verschiedene Vorschläge zur Veränderung der wirtschaftliche,

politischen und soziopolitischen Lage in Luxemburg zu machen.519

Am selben Tag berichtete die Gendarmerie aus Esch an der Alzette von zwei „(...)

Versammlungen in den Sälen Hoferlin und Majerus von dahier, die zum Gegenstand die

Einsetzung der luxemburger Volksrepublik an Stelle der bis jetzt bestehenden monarchischen

Regierungsform hatten (...)“. Der Bericht N° 1358, der an das KGFKL adressiert war,

beschäftigte sich somit mit den Ergebnissen der Nachforschungen zweier, in Zivilkleidung

anwesenden Gendarmen. Diese gaben dem Berichterstatter genaue Auskünfte bezüglich der

jeweiligen Redner sowie deren vorgetragenen Inhalte und gaben letztlich an, dass „(...) auch

diese Versammlung(en) (...) ohne Störung(en) (...)“ verliefen; was wiederum die

Regelmäßigkeit solcher Kontrollen verdeutlicht.520

Des Weiteren scheint dieser Bericht von erhöhter Wichtigkeit gewesen zu sein. Diese

Vermutung stützt sich darauf, dass das KGFKL am darauffolgenden Tag den

luxemburgischen Staatsminister davon in Kenntnis setzte.

Am 11. November 1918 berichtete die kriminal-dienstliche Abteilung der Gendarmerie aus

Luxemburg-Stadt von einer „(...) Volksversammlung an hiesigem Wilhelmsplatze (...)“. Die

Versammlung soll, laut Bericht N° 259 an das KGFKL, durch ein Flugblatt des

luxemburgischen Arbeiter- und Bauernrates angekündigt worden sein. An Ort und Stelle

kritisierten die dortigen Menschen die Haltung der Großherzogin: „(...) Wie weit es mit

unserer Neutralität ist, das sahen wir am Hofe durch den Empfang des deutschen Kaisers (...)

was zur genüge (sic) beweist, unter welcher Flagge wir bis jetzt segelten (...)“. Drei

Gendarmen besuchten die Versammlung, protokollierten diese und nahmen ihre

innenpolitische Kontrollarbeit wahr, um die erhaltenen Informationen letztlich an die

Gendarmerie-Führung weiterzugeben.521

Einen Tag nach dem offiziellen Ende des Ersten Weltkrieges musste die Gendarmerie im

politischen Zentrum des Landes, sprich vor dem großherzoglichen Palast für Recht und

Ordnung sorgen. Die Gendarmerie-Station der Hauptstadt berichtete somit am 12. November 519 ANlux, AE-00681-0095-0096, GB N° 1287, Betrifft eine am heutigen Nachmittage durch den „Cercle d,Etude Socialiste im Saale Brosius dahier abgehaltene Versammlung, 11.11.1918, Luxemburg, S. 1-3; Vgl. hierzu auch: EIFFES, Bewegung (Anm. 61), S. 15. 520 ANlux, AE-00681-0101-0102, GB N° 1358, Betrifft Abhaltungen von Versammlungen in den Sälen Hoferlin und Majerus von dahier, die zum Gegenstand die Einsetzung der luxemburger Volksrepublik an Stelle der bis jetzt bestehenden monarchischen Regierungsform hatten, 11.11.1918, Esch an der Alzette, S. 1. 521 ANLux, AE-00681-0098-0100, GB N° 259, Volksversammlung an hiesigem Wilhelmsplatze, 11.11.1918, Luxemburg, S. 1-5; PÉPORTÉ/ KMEC/ MAJERUS/ MARGUE, Luxembourg (Anm. 99), S. 90.

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1918 von „(...) Ausschreitungen vor dem Grossherzoglichen Palaste dahier durch die

Volksmenge, welche einer Versammlung des Arbeiter- und Bauernrates auf dem

Wilhelmsplatze beigewohnt hatte, wodurch Beschädigungen an besagtem Gebäude bewirkt

wurden (...)“. Insgesamt vier Gendarmen waren an Ort und Stelle, um „(...) bei eventuellen

Ausschreitungen die Ordnung aufrecht zu erhalten (...)“. Der Oberwachtmeister berichtete

allerdings davon, dass die Menge nach der Versammlung den Palast stürmen wollte. Es

wurden Beschädigungen am Palast vorgenommen und ein Fenster zerstört, woraufhin die

Menge, laut Gendarmerie-Bericht jubelte.522

Nach „(...) etwa 20 Minuten entfernte sich die Menge und beim Eintreffen einer

ausgeschickten Patrouille wurde die Ordnung wieder vollständig hergestellt (...)“. Laut

Bericht standen noch einige Gruppen vor dem Palast. Diese verhielten sich allerdings ruhig.

Anschließend patrouillierten zwei Gendarmen am genannten Platz und entfernten einige,

noch dort stehende „(...) jugendliche Burschen (...)“. Zusätzlich erhielten die dortigen

Gendarmen bereits erste Hinweise bezüglich der noch ausstehenden Untersuchung, um die

noch unbekannten Täter ausfindig zu machen und gegen dieselben ein Protokoll zu

erheben.523

Vier Tage später erhielt das KGFKL einen detaillierten Bericht mit Informationen bezüglich

der Unruhestifter am großherzoglichen Palast. Die Aufzeichnungen enthielten Namen, Alter,

Beruf, Wohn- und Geburtsorte sowie die vorherigen Taten der Verdächtigen. Der

Major-Kommandant leitete diesen Bericht an die Kriminal-Abteilung der Polizei und an den

luxemburgischen Staatsminister weiter.524

Die Gendarmerie mobilisierte also eine größere Anzahl von Beamten um die Situation wieder

unter Kontrolle zu bringen. Es waren somit die Beamten der großherzoglichen Gendarmerie,

die kurz nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und einer noch vorhandenen deutschen

Besatzungsmacht, die Ordnung während einer aufkommenden Unruhe aufrechterhielten.

Auch die Thematik rund um die Pro-Republik-Bewegung beschäftigte die Gendarmerie nach

dem offiziellen Ende des Ersten Weltkrieges weiterhin. Dies verdeutlicht unter anderem der

Bericht N° 559 vom 13. November 1918 der Gendarmerie-Station aus Rodingen. Zwei 522 ANlux, AE-00681-0099, GB N° 1296 Abschrift, Betrifft vorgekommene Ausschreitungen vor dem Grossherzoglichen Palaste dahier durch die Volksmenge, welche einer Versammlung des Arbeiter- und Bauernrates auf dem Wilhelmsplatze beigewohnt hatte, wodurch Beschädigungen an besagtem Gebäude bewirkt wurden, 12.11.1918, Luxemburg, S. 1-2. 523 ANlux, AE-00681-0099 (Anm. 522), S. 2. 524 ANlux, AE-00681-0091-0092, GB N° 264, Personalbogen p. Dresse am heutigen Tage an das Bürgermeisteramt zu Bad-Mondorf versandt; machten alle Uebrigen gingen dem hiesigen Polizeikommissariate zu, 16.11.1918, Luxemburg, S. 1-4.

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Gendarmen wohnten einer „(...) Volksversammlung (...)“ bei und hielten die Republik-

Forderung dieser für die Generalstaatsanwaltschaft in Luxemburg fest.525

Fünf Tage später berichteten die Gendarmerie-Stationen aus Düdelingen, Rümelingen und

Ettelbrück sowie der Kriminal-Dienst der luxemburgischen Hauptstadt von ähnlichen, durch

„(...) den Arbeiter- und Bauernrat (...)“, „(...) die socialistische (sic) Partei (...)“, „(...) die

„Freie Volkspartei (...)“ sowie durch eine Privatperson abgehaltene Versammlungen. In

Düdelingen waren, laut Bericht N° 571 der dortigen Gendarmerie, Gegner und Befürworter

der Republik anwesend. Nichtsdestotrotz verlief die Versammlung ohne Zwischenfälle. Dies

war auch der Fall bei den Versammlungen in Ettelbrück und in Luxemburg-Stadt. Die

Versammlung in Ettelbrück wurde, laut Gendarmerie-Bericht N° 343, von etwa 1.000

Personen besucht und erforderte demnach den Einsatz von sechs Mitgliedern der bewaffneten

Macht.526

Die Berichte über die Versammlungen der sozialistischen und der Freien Volkspartei, der

„(...) Delegierten des Arbeiter- u. Bauernrates im Vestibule (sic) des hiesigen Stadthauses

(...)“ in Luxemburg-Stadt sowie der Privatperson, „(...) wohnhaft zu Clerf (...)“, wurden am

darauffolgenden Tag jeweils vom Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den

luxemburgischen Staatsminister weitergeleitet. Dies diente vermutlich dazu, letzteren über

eine innenpolitische Opposition zu informieren. In diesem Zusammenhang könnte der

Gendarmerie eine Art geheimdienstlicher Aufgabenbereich zugeschrieben werden.527

Endes des Monats November (1918) folgten diesbezüglich viele weitere Berichte. Sie

informierten das KGFKL sowie, in einzelnen Fällen, den luxemburgischen Staatsminister

über die meist zwischenfalllosen Ausgänge der jeweiligen Volksversammlungen, die in der

Regel von zwei oder mehreren Gendarmen besucht wurden. Die Menschen beschwerten sich

525 ANlux, AE-00681-0095, GB N° 559, Im Saale der Wirtin Witwe Tousch zu Petingen fand gestern Abend eine Volksversammlung statt, 13.11.1918, Rodingen, S. 1. 526 ANlux, AE-00681-0106, GB N° 571, Verlauf einer durch den Arbeiter- & Bauernrat, aus Luxemburg-Stadt, einberufenen Versammlung, 17.11.1918, Düdelingen, S. 1-2; ANlux, AE-00681-0107-0109, GB N° 645, Berichterstattung über eine am gestrigen Nachmittage im Saals Penning zu Rümelingen durch die socialistische Partei abgehaltene Volksversammlung und die Bildung eines Arbeiterrates, 17.11.1918, Rümelingen, S. 1; ANlux, AE-00681-0112-0113, GB N° 572, Verlauf einer durch die „Freie Volkspartei“ im Saale Thiel-Weber dahier abgehaltene Versammlung, 17.11.1918, Düdelingen, S. 1; ANlux, AE-00681-0110-0111, GB N° 265, Stattgehabte Versammlung der Delegierten des Arbeiter- u. Bauernrates im Verstibule des hiesigen Stadthauses, 17.11.1918, Luxemburg, S. 1; ANlux, AE-00681-0114-0115, GB N° 343, Betrifft eine durch Prüm Emil, Gerber, wohnhaft zu Clerf am heutigen Nachmittage in dem Hofraume des hiesigen Töchterpensionates einberufenen Volksversammlung, 17.11.1918, Ettelbrück, S. 1 & 3. 527 ANlux, AE-00681-0107-0109 (Anm. 526), S. 1; ANlux, AE-00681-0112-0113 (Anm. 526), S. 1; ANlux, AE-00681-0110-0111 (Anm. 526), S. 1; ANlux, AE-00681-0114-0115 (Anm. 526), S. 3.

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beispielsweise über die große „(...) Anzahl (von) Neutralitätsverletzungen seitens der

Grossherzogin (...)“ und besprachen die allgemeine politische Situation Luxemburgs.528

Vorfälle betreffend der, sich noch im Land aufhaltenden deutschen Soldaten brachte die

Gendarmerie auch kurz nach dem Ende des Ersten Weltkrieges zu Papier. Die

Gendarmerie-Station in Luxemburg-Stadt hatte demnach am 15. November 1918

Bahnhofsdienst. Drei Gendarmen führten hier ihre Patrouille durch, als ein ehemaliger

französischer Zivilgefangener ihnen berichtete, wie es in einer örtlichen Schenke zu einem

Zwischenfall zwischen ehemaligen Zivilgefangenen aus Belgien, Russland und Frankreich

und einem ebenso anwesenden deutschen Soldaten kam. Der deutsche Soldat war, laut

Gendarmerie-Bericht N° 1319, stark angetrunken, in Besitz seiner Waffe und drohte den

ehemaligen Gefangenen mit deren Verhaftung. Einer der ehemaligen Gefangenen verließ

anschließend das Lokal. Daraufhin setzte einer der patrouillierenden Gendarmen den

Bahnhofskommandanten von dem Vorfall in Kenntnis. Nach der Rückkehr in die

Bahnhofshalle mussten die Gendarmen feststellen, dass der deutsche Soldat einen der

ehemaligen Zivilgefangenen erneut in Gewahrsam genommen hatte. Der deutsche Soldat

klärte die Gendarmen in seinem Wachlokal über die Hintergründe der Festnahme auf.529

Letztlich lief es darauf hinaus, dass der deutsche Soldat „(...) auf Anordnung des

Stadtkommandaten (...) durch die Bahnhofswache verhaftet und abgeführt (...)“ wurde.530

Dies zeigt deutlich, dass die luxemburgische Gendarmerie, nach dem offiziellen Ende des

Ersten Weltkrieges, die Festnahme von Zivilpersonen durch die deutschen Militärbehörden

nicht mehr tolerierte. Dies erweckt jedoch auch den Anschein als würde dieser Verhaftung

auch eine gewisse Symbolik zukommen.

Die luxemburgische Gendarmerie war außerdem im selben Monat noch mit einer weiteren,

die innenpolitische Lage des Großherzogtums betreffenden Aufgabe betraut. Es handelte sich

hierbei um erneute, „(...) vor dem Grossherzoglichen Palais dahier stattgefundene

patriotische und antipatriotische Kundgebungen (...)“. Die Gendarmerie aus 528 ANlux, AE-00681-0103, GB N° 567, Verlauf einer durch den Arbeiter- & Bauernrat aus Luxemburg-Stadt einberufenen Versammlung, 13.11.1918, Düdelingen; ANlux, AE-00681-0118-0119, GB N° 941, Betrifft eine am heutigen Nachmittag, im Saale Nero-Nillen dahier abgehaltene Volksversammlung, 19.11.1918, Differdingen; ANlux, AE-00681-0116-0117, GB N° 1383, Betrifft eine dahier im Saale der Schenkwirtes HOFFERLIN abgehaltene Volksversammlung seitens des hiesigen Arbeiterrates, über die politische Situation in-betreff Sozialrepublik, 19.11.1918, Esch an der Alzette, S. 4; ANlux, AE-00681-0120-0121, GB N° 656, Berichterstattung über eine am gestrigen Nachtmittage durch die Abgeordneten der freien Volkspartei abgehaltene Volksversammlung, 20.11.1918, Rümelingen. 529 ANlux, AE-00681-0087-0089, GB N° 1319, Betrifft Ausschreitungen Weber Nikolas, Wehrmann und angeblich Mitglied des Arbeiter- und Soldatenrates aus Diedenhofen, in hiesigem Bahnhofsviertel, 16.11.1918, Luxemburg, S. 1-2 530 ANlux, AE-00681-0087-0089 (Anm. 529), S. 5.

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Luxemburg-Stadt berichtete zunächst von dem Durchmarsch der US-amerikanischen

Truppen, der eine große Anzahl an Zuschauern vor den hiesigen Palast gelockt hatte. Nach

deren Durchmarsch löste sich die Menschenmenge, laut Bericht N° 1243, jedoch wieder

größtenteils auf. Das Einrücken der Freiwilligen-Kompanie nebst Musik veranlasste die noch

übrig gebliebenen Menschen sich vom Platz zu entfernen. Als der Platz leer war, rückte die

Gendarmerie ein und patrouillierte ab sofort dort.531

Dies verhinderte jedoch nicht, dass gegen 16:45 Uhr erneut eine Vielzahl von Menschen vor

dem Palais erschien. Laut Gendarmerie-Bericht befürchteten die Beamten weitere

Ausschreitungen und sandten dementsprechend drei weitere Gendarmen dorthin. Diese

stellten allerdings fest, dass sich die Leute äußerst ruhig verhielten.532

Die dort ebenfalls patrouillierenden Polizei-Agenten erklärten den Gendarmen abschließend

noch, dass sowohl Pro-Republik, als auch Pro-Monarchie Anhänger zugegen waren und es

dennoch keine weiteren Ausschreitungen diesbezüglich gab, sondern es lediglich bei dem

vereinzelten Ausrufen von Parolen blieb. Die Urheber des Aufmarsches konnten, laut Bericht

N° 1243 bis dato noch nicht ermittelt werden.533

Am darauffolgenden Tag meldete die Gendarmerie dem KGFKL erneute, „(...) vor dem

grossherzoglichen Palais (stattfindende,) (...) patriotische und antipatriotische

Kundgebungen (...)“. Diese leiteten eine Kopie des Berichtes an den luxemburgischen

Staatsminister weiter. Gegen 15:00 Uhr hatte sich wegen der Ankunft der französischen

Truppen eine „(...) grosse Volksmenge (...)“ am Wilhelmsplatz versammelt. Als die „(...)

Feierlichkeiten (...)“ beendet waren, gingen viele zum Palast und sangen entweder das

Nationallied oder riefen „(...) Vive la république (...)“. Vier Gendarmen waren zugegen und

beobachteten die Situation, konnten letztlich aber, laut Bericht N° 1246 keine

Ausschreitungen feststellen.534

Unmittelbar nach dem Ende des Krieges sowie des Abzuges der deutschen Militärbehörden

aus Luxemburg, setzte die Gendarmerie auch ihre, den Handel regulierenden Tätigkeiten

weiter fort und verdeutlichte somit, dass sich ihre Aufgabenbereiche nicht grundlegend

verändert haben. Dies beweisen mehrere Protokolle und Berichte aus dem Dossier „CI-055:

531 Anlux, AE-00681-0122, GB N° 1243, Betrifft am heutigen Nachmittage vor dem Grossherzoglichen Palais dahier stattgefundenen patriotische und antipatriotische Kundgebungen, 21.11.1918, Luxemburg, S. 1. 532 ANlux, AE-00681-0122 (Anm. 531), S. 1. 533 Ebd. S. 1-2. 534 ANlux, AE-0681-0123, GB N° 1246, Betrifft Patriotische und antipatriotische Kundgebungen vor dem grossherzoglichen Palais hier, 22.11.1918, Luxemburg.

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Réglementation du commerce: Rapports et procès-verbaux de la gendarmerie et des brigades

mobiles 1917-1922 – 1917-1924“.

Ein Protokoll, welches das eben erwähnte untermauert, ist jener vom 30. November 1918,

indem darüber berichtet wurde, dass Beamte der luxemburgischen Gendarmerie einen

Schenkwirt protokolliert hatten, „(...) weil er es unterliess in seinem Schanklokal den Kunden

den Preis der zum Verkauf ausgestellten Getränke anzuzeigen (...)“.535

Mitunter dieses Protokoll zeigt, dass die während des Ersten Weltkrieges verwendete Phrase

auch noch nach dem Ende des Krieges weiterhin benutzt wurde und somit eine anhaltende

Kontinuität im Aufgabenbereich der Gendarmerie unterstreicht. Wie nämlich auch die

meisten der bereits analysierten Protokolle, begannen die Gendarmen auch diese mit den

Worten: „(...) Gemäss dem Gesetze und den Befehlen der Vorgesetzten in Dienstkleidung

(...)“. Diese banal wirkende, schriftliche Beständigkeit, die selbst nach dem Krieg beibehalten

wurde, zeigt sehr deutlich, inwiefern sich der Aufgabenbereich der Gendarmerie

diesbezüglich durch die Geschehnisse Anfang des 20. Jahrhunderts nicht grundlegend

verändert hat.536 Nicht eindeutig ausmachen lässt sich allerdings die Tatsache, ob und

inwiefern die luxemburgische Gendarmerie bereits vor 1914 gezielt solche Kontrollen

unternahm.

Ebenso tut dies beispielsweise das Protokoll N° 1987 zu Lasten einer Schenkenwirtin aus

Luxemburg-Stadt vom 12. Dezember 1918. Diese verlangte „(...) für Waren einen

übertriebenen Gewinn (...)“. Der Personalbogen wurde an das zuständige

Polizeikommissariat weitergeleitet. Das Protokoll ging, wie üblich, an die Staatsanwaltschaft

in Luxemburg und eine Kopie an das Ackerbauministerium.537

Auch das Protokoll vom 9. Dezember untermauert den fortwährenden Aufgabenbereich der

Gendarmerie. Laut Protokoll N° 1974 wurde ein Kaufmann aus Luxemburg-Stadt aufgrund

des Versuches Tabak illegal per Zug ins Ausland zu transportieren, der Staatsanwaltschaft

gemeldet und musste mit einer Strafe rechnen. Die 110 Kilogramm Tabak gaben die, mit dem

535 ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1918, Protokoll zu Lasten Kimmel Nikolas, Schenkwirt, geboren zu Niederanven, wohnhaft zun Hollerich, weil er es unterliess in seinem Schanklokal den Kunden den Preis der zum Verkauf ausgestellten Getränke anzuzeigen. Personalbogen heute ans hiesige Polizeikommissariat versandt, 30.11.1914, Luxemburg. 536 ANlux, CI-055-Unbekannt (Anm. 535). 537 ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1987 Abschrift, Protokoll zu Lasten Weber Margaretha, Schenkenwirtin, geboren zu Echternach, wohnhaft zu Luxemburg und 2. Kons Peter, ohne Stand, geboren zu Ettelbrück, wohnhaft zu Luxemburg, weil sie für Waren einen übertriebenen Gewinn verlangten und annahmen. Personalbogen sub. 1 ans Polizeikommissariat zu Echternach; derjenige sub. 2 an dasjenige zu Ettelbrück heute versandt, 12.12.1918, Luxemburg, S. 1-2.

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örtlichen Bahnhofsdienst betrauten Beamten anschließend bei der staatlichen Einkaufs- und

Verteilungszentrale ab und teilten den Verstoß dem GDA mit.538

Trotz der scheinbar anhaltenden Kontinuität innerhalb der Gendarmerie-Aufgabenbereiche,

gab es allem Anschein nach den Wunsch nach internen organisatorischen Veränderungen. So

wurde, laut Émile Eiffes, am 21. Dezember 1918 eine Gendarmerie-Versammlung

einberufen. In dieser legten die Verantwortlichen einer, zuvor wegen den Unruhen innerhalb

der Freiwilligen-Kompanie (siehe Kapitel 1.4 Historischer Kontext) gegründeten

parlamentarischen Untersuchungskommission, ihre Forderungen vor. Sie verlangten neben

einer generellen Gehaltserhöhung, eine Entschädigung für außerordentliche Dienste, die

Bestreitung sämtlicher Bürokosten und der Uniform. Außerdem forderten sie getrennte

Wohnungen, die Errichtung neuer Kasernen, bewohnbare Zimmer für Junggesellen, die

Verdopplung der Pension für die vier Kriegsjahre, einen Achtstundentag sowie eine

30-Stunden-Woche mit einem jährlichen Urlaub von 14 Tagen, ein Versammlungsrecht,

Redefreiheit und letztendlich das Abschaffen der Arreststrafe. Eiffes zufolge, hatten

insgesamt 150 von 170 aktiven Gendarmen die Beschwerdeschrift unterzeichnet und brachten

damit zum Ausdruck, dass die meisten der im Ersten Weltkrieg aktiven Gendarmen sich eine

Verbesserung ihrer Situation wünschten.539

Des Weiteren besuchten Gendarmen selbst im Jahre 1919 weiterhin „(...) Versammlungen

(von) sozialdemokratischen Verein(en) (...)“ und berichteten dem KGFKL über die

innenpolitische Lage des Großherzogtums, wie beispielsweise am 2. Februar 1919. Die

Gendarmen der Station Eich haben einer, in Dommeldingen abgehaltenen Versammlung

beigewohnt und diese ohne Zwischenfälle dokumentieren können.540

Eine Kontinuität bezüglich des landwirtschaftlichen Aufgabenbereiches bezeugen Berichte

aus dem Jahre 1919. Hier berichteten die jeweiligen Gendarmerie-Stationen von einer

Vielzahl ähnlicher, die Lebensmittelversorgung betreffenden Vorfälle und verdeutlichten das

Aufrechterhalten eines Gendarmerie-Aufgabenbereiches.

So beispielsweise am 16. September 1919. Die Gendarmerie aus Echternach protokollierte

eine Handelsfrau, die bereits wegen Preistreiberei bekannt war, anlässlich ihres Versuches 538 ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1974 Abschrift, Protokoll zu Lasten Rosenfeld Otto, Kaufmann, geboren zu Kolbuszowa, wohnhaft zu Luxemburg, weil er es unternahm Tabak ins Ausland zu transportieren, sowie konstatierend die Beschlagnahme von 110 Kilogramm Tabak. Anlagen: Eine Empfangsbescheinigung. Personalbogen liegt bei, 09.12.1918, Luxemburg, S. 1-2. 539 EIFFES, Bewegung (Anm. 81), S. 74-75. 540 ANlux, AE-00681-0093-0094, GB N° 34, Betrifft eine am gestrigen Nachmittage im Saale Grethen-Reding zu Dommeldingen abgehaltene Versammlung durch den sozialdemokratischen Verein, 03.02.1919, Eich, S. 1 & 3.

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Butter und Eier über die deutsch-luxemburgische Grenze zu schaffen sowie bezüglich des

Ankaufens und Transportierens von Äpfeln ohne Ermächtigung. Die Gendarmerie

beschlagnahmte, laut Bericht N° 222, die Butter und stellte fest, dass der Ehemann der

Handelsfrau bereits wegen des Verkaufs von Butter an deutsche Soldaten über den

festgesetzten Höchstpreis protokolliert wurde. Ebenso soll die Frau ihre Waren vorzugsweise

an deutsche Soldaten verkauft haben.541

Ob die Protokolle an dieser Tatsache etwas änderten, ist allerdings nicht bekannt.

Anzunehmen ist jedoch, dass die bereits mehrfach protokollierte Handelsfamilie, trotz des

Aufgabenbereiches der Gendarmerie, weiterhin einen Teil ihrer Waren illegal an den Mann

gebracht hat.

Zwei Tage später berichtete die Wiltzer Gendarmerie dem KGFKL einen ähnlichen Fall. Hier

soll ein Handelsmann aus Esch an der Alzette „(...) in hiesigem Dienstbezirk Butter und Eier

über den festgesetzten Höchstpreis an(ge)kauft (...)“ haben und somit den anderen Händlern

nur noch den Verkauf mit Verlust ermöglicht haben. Der Handelsmann verkaufte, laut

Bericht N° 182, die Waren an deutsche Arbeiter der Adolf Emile Hütte in Esch an der Alzette.

Diese schmuggelten sie dann über die Grenze.542

Die Gendarmerie aus Wiltz protokollierte den Handelsmann, verfolgte, laut Bericht, jedoch

keine weiteren diesbezüglichen Ziele.543 Dieser sich ausweitende Aufgabenbereich zeigt

eindeutig, inwiefern die Gendarmerie selbst nach dem Ende des Ersten Weltkrieges mit der

Aufklärung von Schmugglerdelikten beschäftigt war.

Am selben Tag (18.09.1919) meldete die Gendarmerie-Station der Hauptstadt dem KGFKL

eine Zusammenfassung der vorhandenen Komplikationen mit einem ehemaligen

Gemüsehändler aus Hollerich. Vor Beginn des Krieges soll dieser nur ein kleines Obst- und

Buttergeschäft betrieben haben. Als mit Einzug der deutschen Truppen, letztere zum

Abnehmer wurden, blühte sein Geschäft, laut Bericht N° 587 regelrecht auf. Dies führte

jedoch auch dazu, dass deutsche Soldaten, die nun regelmäßig beim Gemüsehändler

vorbeischauten, den luxemburgischen Gendarmen die anstehenden Kontrollen des Geschäftes

erschwerten. Der Händler drohte einem kontrollierenden Brigadier sogar damit, dass er die

541 ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GB N° 222, Betrifft Handel mit Lebensmittel durch Weber Maria, Ehefrau Hengel Michel, Handelsfrau, aus Grevenmacher, 16.09.1919, Echternach, S. 1. 542 ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GB N° 182, Berichterstattung über Diederich Johann, Handelsmann, wohnhaft zu Esch a/A. welcher in hiesigem Dienstbezirk Butter und Eier über den festgesetzten Höchstpreis ankaufen soll, 18.09.1919, Wiltz, S. 1. 543 ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt (Anm. 542), S. 2.

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womöglich Kontrolle der deutschen Zentralpolizei melden würde. Daraufhin erschienen diese

tatsächlich und untersagten dem Gendarmen das Protokollieren des Händlers.544

Auch die Hollericher Polizei berichtete von Problemen mit dem eben erwähnten

Gemüsehändler und bestätigte die Vermutung, dass Händler, die in direktem wirtschaftlichen

Kontakt mit den deutschen Besatzungsmächten standen und die Beschlüsse der

großherzoglich Regierung nicht befolgten, für die örtlichen exekutiven Behörden zu

Problemfällen wurden.545

Nichtsdestotrotz protokollierten sowohl die Gendarmen als auch die Polizeibeamten den

Händler wegen Überschreitung der Höchstpreise. Die Gendarmerie protokollierte ihn

ebenfalls noch wegen des Transportes von Äpfeln ohne Genehmigung und die Polizei ihn

wegen des unerlaubten Handels mit Schuhen.546

Abschließend gab der Berichterstatter der Gendarmerie aus Stadt-Luxemburg an, dass „(...)

es (...) angezeigt (wäre, dem Händler) die Ermächtigung zum Weiterhandel zu entziehen

(...)“, um somit zu zeigen, dass man trotz der sichtlichen Barriere, betreffend der deutschen

Militärkontakte des Händlers, versuchen würde den sich strafbar machenden Händler mit den

ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln das Handwerk zu legen.547

Auch die, während des Krieges mehrmals in Zusammenhang mit der Lebensmittelversorgung

erwähnte, „(...) Mobil-Brigade (...)“ der Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt ging ihrer Arbeit

nach dem Ende des Ersten Weltkrieges weiter nach und protokollierte Händler, die

beispielsweise Lebensmittel über den festgesetzten Höchstpreis hinaus verkauften oder ihr

Kontrollregister nicht ordnungsgemäß führten.

Am 4. Oktober 1919 protokollierten die Beamten der mobilen Brigade der Gendarmerie

demnach gleich zwei verschiedene Handelsmänner aus Diekirch. Einen „(...) wegen

unrichtiger Führung seines Kontrollregisters (...)“ und den anderen „(...) wegen Nichtführung

eines Kontrollregister (...)“. Einer der Händler kaufte, laut Protokoll N° 24 15 Kilogramm

Butter und schrieb weder dies noch den Verkauf von vier Pfund Butter an eine unbekannte

Person in sein Kontrollbuch. Er äußerte, dass dies, da er nicht schreiben könne,

normalerweise seine Frau machen würde. Dies hinderte die Gendarmen allerdings nicht

544 ANlux, Agri-261-1-Unbekannt, GB N° 587, Jüttel Heinrich, Gemüsehändler, wohnhaft zu Hollerich, welcher vor dem 1.8.1914 den Handel mit Butter etc. betrieben hat, dürfte die Ermächtigung entzogen werden, 18.09.1919, Luxemburg, S. 1. 545 ANlux, Agri-261-1-Unbekannt (Anm. 544), S. 1. 546 Ebd. S. 2. 547 Ebd.

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daran, das Protokoll an den GDA sowie an die Staatsanwaltschaft in Luxemburg zu

senden.548

Das Protokoll des anderen Händlers ging neben dem GDA auch an die Staatsanwaltschaft in

Luxemburg. Der entsprechende Personalbogen ging jedoch, anders als der seines Kollegen,

nicht an das zuständige Bürgermeisteramt, sondern „(...) an das Polizei-Kommissariat

Diekirch (...)“.549 Warum in diesem Fall unterschiedlich verfahren wurde, ist nicht bekannt.

Möglicherweise war der zweite Händler (Protokoll N° 25) der Gendarmerie bereits durch

andere Delikte oder Straftaten bekannt.

Fast einen Monat später, also am 31. Oktober 1919, ließ sich ein weiteres Protokoll der

Mobil-Brigade ausfindig machen. Das Protokoll N° 24, das sowohl an die Staatsanwaltschaft

in Luxemburg, als auch den GDA versendet wurde, beschreibt wie eine „(...) Handelsfrau

(...) (welche,) im Besitze einer Spezialermächtigung (für) den Butter-& Eierhandel (ist,)

Butter über den festgesetzten Normalpreis verkaufte (...)“.550

Zu Beginn der Zwanziger Jahre, 1921, innerhalb eines „(...) projet de loi adopté par la

chambre des députés (...)“ stellte sich letztlich die Frage nach der „(...) discipline de la

compagnie des gendarmes (...)“. Inwiefern dies nun mit den Geschehnissen des Ersten

Weltkrieges zusammenhängt, ist nicht eindeutig zu belegen. Dennoch bleibt die Analyse

dieses Gesetzesprojektes auch drei Jahre nach dem Ende der deutschen Besatzung

Luxemburgs interessant.551

So akzeptierte die Abgeordnetenkammer (Chambre des Députés), laut Gesetzesprojekt vom

21. Juli 1921 eine diesbezügliche Veränderung, die besagte, dass Befehle seitens der

Regierung sowie der Vorgesetzten strikt befolgt werden müssen. Außerdem sollen keine

Skandale das Ansehen oder die Interessen des öffentlichen Dienstes beschädigen oder

gefährden. Den Beamten war es verboten ein Amüsierlokal, ein Kaffee oder eine Herberge zu

548 ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GP N° 24 Abschrift, Protokoll zu Lasten Reiter Johann, Handelsmann, geboren zu Moestroff, wohnhaft zu Diekirch, wegen unrichtiger Führung seines Kontrollregisters. Personalbogen an das Bürgermeister-Amt Strassen heute versandt, 04.10.1919, Ohne Ort (Mobil-Brigade), S. 1-2; ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GP N° 25 Abschrift, Protokoll zu Lasten van Kaufenberg Hubert, Handelsmann, geboren & wohnhaft zu Diekirch, wegen Nichtführung eines Kontrollregister. Personalbogen an das Polizei-Kommissariat Diekirch heute versandt, 04.10.1919, Ohne Ort (Mobil-Brigade), S. 1. 549 ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GP N° 24 (Anm. 548), S. 1; ANlux, Agri-261-1-Unbekannt, GP N° 25 (Anm. 548), S. 1-2. 550 ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GP N° 24 Abschrift, Protokoll zu Lasten Schaus Maria, Handelsfrau, Ehefrau Bastin Eugen, geboren zu Marnach, weil sie Butter über den festgesetzten Normalpreis verkaufte. Personalbogen heute an das Bürgermeister-Amt zu Petingen versandt, 21.10.1919, Ohne Ort (Mobil-Brigade), S. 1-2. 551 ANlux, CdD-2119-Unbekannt, Projet de loi adopté par la chambre des députés concernant la discipline de la compagnie des gendarmes, 21.07.1921, Luxemburg, S. 1.

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betreiben. Auch durften sie keine andere Tätigkeit innerhalb der Gemeinde oder bei einer

Privatperson annehmen und sich dafür bezahlen lassen.552

Zeitgleich wurden, laut Artikel sechs, die Disziplinarmaßnahmen angepasst und nach

folgender Reihenfolge durchgeführt: „(...) avertissement (...) réprimande (...) arrêtés à la

caserne (...) retenue de traitement ou de solde (...) désignation de commissaires spéciaux

pour terminer, aux frais du membre, des travaux qu’il est en retard d’exécuter (...) privation

d’un ou de deux tours (...) rétrogradation des sous-officiers (...) déplacement (...) mise en

disponibilité (...)“. Wenn ein Gendarm also freiwillig von seinem Dienst zurücktreten wollte,

musste er, laut Artikel acht, ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe noch sechs Monate unter der

Befehlsgewalt der Gendarmerie arbeiten.553

Dieses Dokument könnte darauf hinweisen, dass die Gendarmerie in den Jahren während und

nach dem Ersten Weltkrieg mit einigen Disziplinproblemen zu kämpfen hatte oder, dass die

Regierung lediglich eine, den damaligen Umständen zufolge notwendige Anpassung

vornehmen wollte.

552 ANlux, CdD-2119-Unbekannt (Anm. 551), S. 1 & 3. 553 Ebd. S. 3-4.

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SCHLUSSFOLGERUNG

Grundlegend lassen sich nach den nun durchgeführten Beschreibungen und Analysen sehr

aufschlussreiche Ergebnisse vorstellen. Sowohl der historiographische, als auch historische

Kontext einer, im Rahmen der verfügbaren Informationen, angefertigte Bestandsaufnahme

der Tätigkeiten der luxemburgischen Gendarmerie kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges

sowie einer detaillierten und mittels zahlreicher Beispiele illustrierten Betrachtung der

jeweiligen Aufgabenbereiche der großherzoglichen Gendarmerie während des Ersten

Weltkrieges und einem abschließenden Blick auf die Monate und ersten Jahre nach den

Geschehnissen von 1914 bis 1918 ermöglichten dies.

Wie sahen nun die Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie während der

deutschen Besatzung von 1914 bis 1918 aus? Lässt sich im Zuge dieser, die These bestätigen,

dass es sich bei der Besatzung um eine rein militärische Okkupation handelte? War das

Großherzogtum somit während dieser Periode nur ein geographisches Territorium, welches

kulturell (unter anderem durch die Sprache) und wirtschaftlich (durch die Mitgliedschaft im

Zollverein) bereits eine starke Verbindung zu Deutschland hatte und während des Ersten

Weltkrieges lediglich in das militärisch kontrollierte Gebiet des deutschen Reiches

aufgenommen wurde?

Angefangen mit der unmittelbaren Reaktion der luxemburgischen Gendarmerie auf den

Einzug des deutschen Militärs ins Großherzogtum, kann in erster Linie, bis auf einzelne Fälle

wie der vom 1. August 1914 in Ulflingen, von einer abwartenden und größtenteils passiven,

jedoch stets berichtenden Haltung gesprochen werden. Das KGFKL wurde permanent mit

den aktuellsten Informationen von den jeweiligen Gendarmerie-Stationen versorgt. Hierzu

zählten Berichte über mögliche ausländische Spionage, steigende Lebensmittelpreise,

deutsche und französische Grenzsperrungen sowie Ausfuhrsperren für Waren. Der

Informationsfluss zwischen den einzelnen Stationen und der Gendarmerie-Führung wurde

also aufrechterhalten und schien einer der wichtigsten Aufgabenbereiche der Gendarmerie

gewesen zu sein.

Anschließend sollte die Frage geklärt werden, ob es kurz-, mittel und/ oder langfristige

Veränderungen im Aufgabenbereich der luxemburgischen Gendarmerie gegeben hat. Kurz-

und mittelfristige Änderungen gab es, wie einige Beispiele zeigten, sehr wohl.

Luxemburgische Beamte reagierten, wenn auch größtenteils passiv, auf die Vorkehrungen an

der deutsch-französisch-luxemburgischen Grenze und auf das Eintreffen der deutschen

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Soldaten. Sie ließen sich in vielen Fällen sogar bevormunden, leisteten den Befehlen des

deutschen Militärs Folge und berichteten der Gendarmerie-Führung alle Details bezüglich der

militärtechnischen Vorkehrungen. Schon allein das stellte eine Veränderung ihres Alltags und

somit kurz- bis mittelfristigen Aufgabenbereiches dar. Eindeutige Befehle diesbezüglich

kamen jedoch weder von dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, noch von der

Leitung der deutschen Militärbehörden.

Langfristige Veränderungen im Aufgabenbereich der luxemburgischen Gendarmerie gab es

allerdings auch. Während beinahe des gesamten Zeitraumes von Ende 1914 bis Ende 1918

war die höchstwahrscheinlich unterbesetzte Gendarmerie, bedingt durch die komplizierte

Versorgungssituation des Großherzogtums, verstärkt mit wirtschaftlichen und

landwirtschaftlichen Kontrollen und deren Berichterstattung beschäftigt. Der Großteil der

Beamten der „klassischen“ Gendarmerie aber auch Mitglieder der mobilen Kontrollbrigaden

waren mit der Kontrolle der, von der großherzoglichen Regierung beschlossenen, Gesetze

bezüglich des An- und Verkaufs von Lebensmitteln beschäftigt. Zusätzlich kümmerten sie

sich um die Prüfung der zur Regelung des Viehhandels genutzten Viehkontrollbücher sowie

die Verhinderung des Schmuggelns von Waren jeglicher Art.

Nichtsdestotrotz zeigen sowohl diese, durch den Krieg bedingt intensivierten

Aufgabenbereiche, sowie auch die Aufgabenbereiche der militärischen, infrastrukturellen und

innenpolitischen Kontrolle eindeutig, dass die luxemburgische Gendarmerie weiterhin als

aktiver Teil der exekutiven Gewalt in Luxemburg zu sehen ist. Abgesehen von einigen

Ausnahmen, kann nicht von einer generellen Kooperation zwischen den deutschen

Militärbehörden und der luxemburgischen Gendarmerie gesprochen werden. Vielmehr gab es

gelegentlich kleinere und größere Auseinandersetzungen zwischen beiden, die in den meisten

Fällen jedoch eine gewisse Überlegenheit des deutschen Militärs zum Ausdruck brachte.

Des Weiteren agierten die Beamten der bewaffneten Macht Luxemburgs größtenteils

selbstständig beziehungsweise auf Anordnung der luxemburgischen Behörden und

Ministerien sowie der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, des GDA oder des

luxemburgischen Staatsministers persönlich. Als Stellvertreter der deutschen

Besatzungsmacht können sie auf keinen Fall angesehen werden. Dementsprechend hatte die

luxemburgische Gendarmerie also große Probleme die Vergehen der deutschen

Militärbehörden zu ahnden. In den meisten Fällen blieb den Beamten nichts anderes übrig,

als die Vergehen der eigenen Führung und der jeweiligen Staatsanwaltschaft zu melden. Nur

sehr selten wurde diesbezüglich dann auch etwas Konkretes unternommen, um solche

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Problematiken zukünftig zu verhindern. Die deutschen Militärbehörden konnten größtenteils,

mit dem Wissen der luxemburgischen Gendarmerie, Beschlüsse der großherzoglichen

Regierung brechen und Lebensmittel oder andere Waren exportieren. Auch die Festnahme

und Wegsperrung luxemburgischer Staatsbürger wegen, von ihnen als „feindlich gesinnte“

eingestufte Taten gingen wie gehabt weiter. Ein Einschreiten der luxemburgischen

Gendarmerie oder anderer luxemburgischer Behörden fand, laut Archivdokumenten, nur

äußerst selten statt. Hier liegt also der Gedanke nahe, dass eine gewisse Angst oder gar der

Respekt vor dem fremden Militär letztlich doch zu groß war und aus diesem Grund den

Gendarmen, die keine unnötigen Konflikte heraufbeschwören wollten, die Hände gebunden

waren. Lediglich luxemburgische Privatpersonen mussten bei Straftaten und anderen

Vergehen mit ernsten rechtlichen Folgen rechnen.

Trotz einiger Probleme konnte die Gendarmerie also, mit Hilfe der mobilen

Kontrollbrigaden, ihre ordnungswahrende Position innerhalb der luxemburgischen

Gesellschaft aufrechterhalten und Hausdurchsuchungen, Grenzkontrollen sowie vielfältige

Revisionen (Schenken, Mühlen, usw.) vornehmen.

Im Hinblick auf ein nahendes Ende des Krieges beziehungsweise einer deutschen Niederlage

ließen sich keine großartigen Veränderungen innerhalb der üblichen Aufgabenbereiche der

luxemburgischen Gendarmerie festhalten. Dies bis auf die, sich annähernden innenpolitischen

Komplikationen betreffend der, unter anderem durch die russische Revolution von 1917

aufkommende Pro-Republik Bewegung. Inwiefern dieser hinzukommende Aufgabenbereich

allerdings konkret mit dem sich nahenden Ende des Krieges in Verbindung zu bringen ist,

bleibt unklar. Ein solcher Aufgabenbereich hätte den Gendarmen sicherlich auch bereits

Anfang 1915 zugeteilt werden können.

Letztendlich bleibt festzuhalten, dass sich die luxemburgische Gendarmerie nur in den

seltensten Fällen als „Beschützer“ der einheimischen Bevölkerung betiteln ließ. Sie agierten

im Sinne ihrer Aufgabenstellung und konnten, wie bereits erwähnt, nur selten etwas

Spezifisches gegen Beschlüsse brechende deutsche Soldaten und Offiziere unternehmen. In

einigen dokumentierten Fällen gingen die Gendarmen den deutschen Militärbehörden

allerdings auch zu Hand. Grund hierfür, war jedoch die einfache Tatsache, dass es zur ihren

Aufgabenbereichen gehörte für Ordnung und Ruhe zu sorgen beziehungsweise Verbrechen

und Straftaten aufzuklären.

Ob die Gendarmerie nun, aufgrund ihrer Aufgabenbereiche von 1914 bis 1918 eine

veränderte soziale Stellung innerhalb der luxemburgischen Gesellschaft einnahm, ist nur sehr

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schwierig herauszufinden. Inwiefern die luxemburgischen Beamten auf die sicherlich

vorhandene soziale Aufregung innerhalb des Großherzogtums reagierten, ist bis zum jetzigen

Zeitpunkt genauso schwierig auszuarbeiten. Bis auf einige Berichte, die in der Vorphase des

Krieges anzusiedeln sind, lassen sich weitestgehend keine diesbezüglichen Berichte oder

Protokolle ausmachen.554

Grundlegend lässt sich also sagen, dass die luxemburgische Gendarmerie während der

Zeitspanne zwischen dem 2. August 1914 und dem 11. November 1918 weiterhin als Wahrer

von Recht und Ordnung zu bezeichnen war und es somit nur recht wenige,

kriegsunabhängige Gründe gab, sich anders als vor 1914 zu verhalten. Wie die Analyse der

Tätigkeiten und Aufgabenbereiche vor und nach dieser Periode gezeigt haben, wurden viele

Aufgaben auch während des genannten Zeitraumes von der luxemburgischen Gendarmerie

übernommen und weitergeführt. Dennoch ist eindeutig festzuhalten, dass die Gendarmerie

durch die Präsenz der deutschen Militärbehörden ihre jeweiligen Aufgabenbereiche nicht in

vollem Umfang ausüben konnte und die Deutschen in vielen Bereichen unantastbar gewesen

sind.

Abschließend lässt sich die These einer rein militärischen Okkupation Luxemburgs während

des Ersten Weltkrieges aufgrund eines kaum veränderten Aufgabenbereiches der

luxemburgischen Gendarmerie während des genannten Zeitraumes bestätigen. Die

kriegsbedingte, militärische Kontrolle lag beim deutschen Militär und Beamte der

Gendarmerie konnten sich, wenn nötig, nur sehr bedingt einmischen. Dennoch waren sie für

die gesellschaftliche, wirtschaftliche, innenpolitische, landwirtschaftliche und

infrastrukturelle Ordnung des Großherzogtums zuständig und bestärken somit die These eines

geographischen Territoriums, welches kulturell und wirtschaftliche ohnehin bereits eine

starke Verbindung zu Deutschland hatte und im Ersten Weltkrieg lediglich in das von

Deutschen kontrollierte Gebiet aufgenommen wurde.

Die Analyse der Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie sowie die weiträumige

Bestätigung dieser These ist somit ein Schritt in eine, das Verständnis um die Geschehnisse

des Ersten Weltkrieges aus luxemburgischer Sicht erweiternde Richtung. Dennoch öffnet der

Abschluss dieser Forschungsarbeit die Tür für die Ausarbeitung einer weiteren, eventuell

noch wesentlich tiefgreifenderen wissenschaftlichen Arbeit. Viele Fragen bleiben aufgrund

der Auswahl der, für diese Forschungsarbeit ausgewählten Sichtweise offen. Somit wäre es

historisch zum Beispiel sehr interessant herauszufinden, inwiefern die deutschen

554 Vgl. hierzu: Anm. 152 (Wormeldingen, 30.07.1914).

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Militärbehörden oder sogar die luxemburgische Gesellschaft selbst die Arbeiten und

Aufgabenbereiche der luxemburgischen Gendarmerie bewerteten. Die diesbezüglichen

Quellenbestände aufzufinden wäre natürlich eine komplizierte und langwierige

Aufgabenstellung, würde sich historiographisch allerdings sicherlich lohnen und somit die

Erkenntnisse bezüglich des Ersten Weltkrieges in Luxemburg erweitern. Selbstverständlich

würden die, bereits mehrfach thematisieren, aber bis dato noch unzugänglichen

Quellenbestände in den ANlux die Ergebnisse rund um die luxemburgische Gendarmerie und

deren Rolle im Ersten Weltkrieg bereichern und die eine oder andere Fragestellung

erlauben. 555 Bis diese Bestände allerdings für die Forschung oder die Öffentlichkeit

zugänglich werden, müssen zukünftige Forscher mit den, auch für die hier vorliegende

Forschungsarbeit zur Verfügung stehenden Dokumenten arbeiten und versuchen so viel wie

möglich aus diesen herauszuziehen.

555 Beispielsweise wäre es interessant herauszuarbeiten, wie die Gendarmerie auf die, bereits angesprochene, soziale Aufregung innerhalb des Großherzogtums reagierte.

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ANHANG

Abkürzungsverzeichnis

• AE = Affaires étrangères

• Agri = Agriculture

• ANlux = Archives nationale de Luxembourg

• BNL = Bibliothèque nationale de Luxembourg

• BSK = Brigadier Stations-Kommandant

• CdD = Chambre des Députés

• CI = Commerce et industrie

• Esch a/A = Esch an der Alzette

• GB = Gendarmerie-Bericht

• GDA = u.a. General-Direktor für Ackerbau, Industrie und Handel

• GKL = Gendarmen-Kompanie zu Luxemburg

• GP = Gendarmerie-Protokoll

• J = Justice

• KGFKL = Kommando des Gendarmen- und Freiwilligen-Korps zu Luxemburg

• LUF = Luxemburgischer Franc

• N° = Nummer

• sic = wirklich so (Latein)

• STATEC = Institut national de la statistique et des études économiques du Grand-Duché

du Luxembourg

• TP = Travaux publics

• WSK = Wachtmeister Stations-Kommandant

Quellenverzeichnis

• ADAM, Ferd, La neutralité luxembourgeoise et l’invasion allemande. Luxemburg 1918.

• ANlux AE-00526-0047-0048, Arrêté Grand-Ducal, Juni 1917, Luxemburg.

Seite 165 von 196

• ANlux AE-00578-0094, Nachtrag zu unserem Bericht N° 409 vom 20. Dezember 1915,

21.12.1915, Perl.

• ANlux TP-445-Unbekannt, Waldbesitzer Pauly und Beschäftigung von Arbeiter im Wald

zu Graulinster, 22.07.1918, Junglinster.

• ANlux, AE-00404-0002-0003, Ulflingen: Telefonische Meldung der Gendarmerie,

01.08.1914, Luxemburg.

• ANlux, AE-00404-0008-0010, GB N° 113, Resultat eingeleiteter Untersuchung betreffs

Einwirken Luxemburger auf junge Leute, in französischen Heeresdienst zu treten,

01.08.1914, Luxemburg.

• ANlux, AE-00404-0011, GB N° 99, Verteuerung der Lebensmittel in den hiesigen

Grenzortschaften infolge der Kriegswirren betreffen, 30.07.1914, Bad-Mondorf.

• ANlux, AE-00404-0012, GB N° 79, Durch Einstellung des Betriebes in den Steinbrüchen

und auf den Kalkwerken Itschert et Cie Zu Wellen, sind cirka 80 Arbeiter aus

Grevenmacher brotlos geworden, 01.08.1914, Grevenmacher.

• ANlux, AE-00404-0013, GB N° 172, Betrifft die strategischen Vorkehrungen, welche

Frankreich, jenseits der Grenzen getroffen hat, 31.07.1914, Rodingen.

• ANlux, AE-00404-0015, GB N° 173, Betrifft eine Dienstreise Berichterstatters ins

Ausland, 31.07.1914, Rodingen.

• ANlux, AE-00404-0016, GB N° 76, Die Ausfuhr von Lebens- und Futtermitteln etc. aus

Preussen nach Luxemburg ist gänzlich untersagt, 31.07.1914, Grevenmacher.

• ANlux, AE-00404-0017, GB N° 478, Betrifft Steigen der Lebensmittelpreise in hiesiger

Stadt, 31.07.1914, Esch an der Alzette.

• ANlux, AE-00404-0018, GB N° 97, Kriegsbereitschaft, 31.07.1914, Bettemburg.

• ANlux, AE-00404-0019, GB N° 85, Betrifft Grenzsperre über Ausfuhr von Vieh,

Lebensmittel und Automobilen aus dem preussischen Staats-Gebiete ins Grossherzogtum,

31.07.1914, Echternach.

• ANlux, AE-00404-0020, GB N° 78, Aller Verkehr zwischen Luxemburg und Preussen ist

durch die preussische Behörden aufgehoben worden, 31.07.1914, Grevenmacher.

• ANlux, AE-00404-0027, GB N° 66, Betrifft Absperren des Verkehrs preussischer-seits auf

hiesiger Moselbrücke, 30.07.1914, Wormeldingen.

Seite 166 von 196

• ANlux, AE-00404-0029, GB N° 75, Vorgänge an der Moselbrücke aus Grevenmacher,

31.07.1914, Grevenmacher.

• ANlux, AE-00404-0031, GB, N° 236, In Oettigen Lothringen befinden sich deutsche

Husaren und ist Elsass-Lothringen in Kriegszustand erklärt, 31.07.1914, Rümelingen.

• ANlux, AE-00404-0032, GB N° 81, Anschluss zu Bericht No 81 vom gestrigen Datum

Verkehr auf den Moselbrücken zu Remich Schengen betreffend, 31.07.1914, Remich.

• ANlux, AE-00404-0033, GB N° 102, Betrifft Vorkehrungen, welche die deutsche

Militärbehörde jenseits der Grenze veranstalten, 31.07.1914, Wasserbillig.

• ANlux, AE-00404-0036, GB N° 481, Betrifft die Situation an der hiesigen lothringischen

resp. französischen Grenze, 31.07.1914, Esch an der Alzette.

• ANlux, AE-00404-0037, GB N° 61, Betrifft Bewachung der hiesigen Moselbrücke und

Absperren des Verkehrs auf derselben auf preussischen Gebiete und durch bewaffnetes

preussisches Militär, 31.07.1914, Wormeldingen.

• ANlux, AE-00404-0038, GB N° 80, Vorgänge an der Moselbrücke zu Grevenmacher,

01.08.1914, Grevenmacher.

• ANlux, AE-00405-0011, Protestschreiben des Großherzoglich-Luxemburgischen

Staatsministeriums, 02.08.1914, Luxemburg.

• ANlux, AE-00405-0018-0024, Bei einer durch deutsches Militär veranlassten

Brandkatastrophe wurden von auf luxemburgischen Gebiete wohnenden Personen Waaren

entwendet und über die Grenze gebracht, 17.08.1914, Differdingen.

• ANlux, AE-00405-0042 & 0537, Aufruf des luxemburgischen Staatsministers,

15.08.1914, Luxemburg.

• ANlux, AE-00405-0049, Télégramme N° 373 – Service de l’Etat Année 1914, 04.08.1914,

Luxemburg.

• ANlux, AE-00405-0051, Télégramme N° 236 – Service de l’Etat Année 1914, 02.08.1914,

Luxemburg.

• ANlux, AE-00405-0076, Telegramm N° 179 des Korps Kommando Luxemburg,

06.08.1914, Luxemburg.

• ANlux, AE-00405-0110, GB N° 238, Betrifft angebliche Truppenbewegung an der

Französisch-lothringischen resp. Luxemburgischen Grenze, 01.08.1914, Rümelingen.

Seite 167 von 196

• ANlux, AE-00405-0112-0113, GB N° 337, Berichterstattung über Begebenheiten in

hiesigem Dienstbezirk und anstossenden Grenzbezirk, bezüglich der in letzter Zeit

entstandenen Kriegsunruhen in den Nachbarstaaten Frankreich und Deutschland,

01.08.1914, Differdingen.

• ANlux, AE-00405-0114, GB N° 103, Betrifft Mobilisierung Deutschlands, 01.08.1914,

Wasserbillig.

• ANlux, AE-00405-0115-0116, GB N° 82, Betrifft Kriegserklärung und

Bekanntmachungen die deutscherseits bezüglich der Grenzverkehrs erlassen wurden,

01.08.1914, Grevenmacher.

• ANlux, AE-00405-0117, GB N° 81, Vorgänge an der Moselbrücke resp. Grenze zu

Grevenmacher, 01.08.1914, Grevenmacher.

• ANlux, AE-00405-0118, GB N° 174, Anschluss an unser Bericht No 172 vom gestrigen

Tage die strategischen Vorkehrungen an der französischen Grenze betreffend, 01.08.1914,

Rodingen.

• ANlux, AE-00405-0119, GB N° 482, Betrifft die Situation in hiesiger Stadt, 01.08.1914,

Esch an der Alzette.

• ANlux, AE-00405-0120-1021, Reglement der Gemeinde Esch a/A, 01.08.1914, Esch an

der Alzette.

• ANlux, AE-00405-0123-0124, Gendarmerie-Bericht (GB) N° 37, Betrifft vorgenommene

Zerstörung auf hiesigem Bahnhofe durch deutsche Soldaten, 01.08.1914, Ulflingen.

• ANlux, AE-00405-0125-0126, GB N° 339, Anschluss zu unserem Berichte N!337 vom

gestrigen Tage betreffend Kriegsunruhen in hiesigem Dienstbezirke und Umgegend,

Differdingen, 02.08.1914.

• ANlux, AE-00405-0128-0129, GB N° 100, Einrückung von preussischem Militär in

hiesigen Dienstbezirk, 02.08.1914, Bettemburg.

• ANlux, AE-00405-0130, GB N° 122 Anschluss zu meinem Berichte N. 121 von heute

Aufstellung eines Postens auf der Landstrasse Muhlenbach-Kopstal und Siebenbrunnen

durch deutsches Militär, 02.08.1914, Eich.

• ANlux, AE-00405-0149, Telephonische Meldungen, 03.08.1914, Ohne Ort.

• ANlux, AE-00405-0150, Telephonische Meldungen, 03.08.1914, Ohne Ort.

Seite 168 von 196

• ANlux, AE-00405-0151, GB N° 329, Betrifft Anhalten eines Transportkraftwagens nach

Ettelbrück durch deutsches Militär, 02.08.1914, Rümelingen.

• ANlux, AE-00405-0157, GB N° 82, Preussische Truppenbewegungen ins

Grossherzogtum, 02.08.1914, Grevenmacher.

• ANlux, AE-00405-0161, GB N° 72, Betrifft Durchreise von deutschen bewaffneten

Militärs durch hiesige Ortschaft, 02.08.1914, Niederkerschen.

• ANlux, AE-00405-0163, GB N° 1, Bericht, 02.08.1914, Esch an der Alzette.

• ANlux, AE-00405-0165, GB N° 2, Bericht, 02.08.1914, Esch an der Alzette.

• ANlux, AE-00405-0168-0170, GB N° Unbekannt, Betrifft Ankunft Deutscher-Truppen,

sowie Bewegungen derselben zu Mersch, 03.08.1914, Mersch.

• ANlux, AE-00405-0173, GB N° 47, Betrifft militärische Bewachung der Ourbrücke bei

Schroedermühle, 01.08.1914, Weiswampach.

• ANlux, AE-00405-0181, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der

bewaffneten Macht in Luxemburg, 04.04.1915, Luxemburg.

• ANlux, AE-00405-0182, Brief des Kommandos der bewaffneten Macht Luxemburgs an

den Staatsminister, 29.03.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00405-0189, Brief der französischen Gesandtschaft in Luxemburg an den

Staatsminister, 04.08.1914, Luxemburg.

• ANlux, AE-00405-0542, Rundschreiben an die Gemeindeverwaltung, 01.08.1914,

Grevenmacher.

• ANlux, AE-00405-0545, Verbot zur Abgabe von geistigen Getränken an die Bevölkerung

von Grevenmacher, 14.08.1914, Grevenmacher.

• ANlux, AE-00405-0546, Befehl der II Mun. Col. Abt. VIII, A. C., 12.08.1914,

Grevenmacher.

• ANlux, AE-00405-0552, Brief des Staatsanwaltes Berg an den General-Staatsanwalt aus

Luxemburg: Zerstörung einer Feldtelegraphenlinie durch unbekannte Täter in Düdelingen,

18.08.1914, Luxemburg.

• ANlux, AE-00405-0553-0554, GB N° 425, Konstatierend die böswillige Zerstörung, resp.

Entwendung von Telephondraht, auf der Landstrasse Bettemburg-Büringen, zum Nachteil

der deutschen Armeetruppen, durch unbekannten Täter, 16.08.1914, Düdelingen.

Seite 169 von 196

• ANlux, AE-00405-0563, Brief des Staatsministers an das deutsche Armee-

Oberkommando in Luxemburg, 20.08.1914, Luxemburg.

• ANlux, AE-00405-0634-0635, Brief der luxemburgischen Gendarmerie an die

Staatsanwaltschaft in Luxemburg, 08.09.1915, Luxemburg.

• ANlux, AE-00405-0638, Notiz des Großherzoglich-Luxemburgischen Staatsministeriums,

26.09.1914, Luxemburg.

• ANlux, AE-00405-0647, Brief des Staatsministers an das Oberkommando der Deutschen

Truppen, 19.08.1914, Luxemburg.

• ANlux, AE-00405-0650-0651, GB N° Unbekannt, Konstatierend den Selbstmord Stürmer

Oskar Richard, 09.08.1914, Heiderscheid.

• ANlux, AE-00405-0652, Brief des Staatsministers an den Bürgermeister von

Grevenmacher, 19.08.1914, Luxemburg.

• ANlux, AE-00405-0654, GB N° 99, Einsetzung eines Kriegsgerichtes in Grevenmacher

durch die deutschen Militärbehörden, 17.08.1914, Grevenmacher.

• ANlux, AE-00405-0656, Brief des Staatsminister an den Grafen de Villiers in Berlin,

20.08.1914, Luxemburg.

• ANlux, AE-00405-0659, Brief des Bürgermeisters der Stadt Grevenmacher an den

Staatsminister Luxemburgs, 21.08.1914, Grevenmacher.

• ANlux, AE-00405-0678, GB N° 197, Französische Soldaten zerstören die Telefonleitung

zu Airsaine, 19.08.1914, Rodingen.

• ANlux, AE-00405-0679, GB N° 194, Durch Schüsse, welche französische Soldaten auf

deutsche Soldaten abgaben, drang ein Geschoss ins Schlafzimmer des Gendarmen Reuter

und zerstörte dort den Spiegel eines Waschtisches, 20.08.1914, Rodingen.

• ANlux, AE-00405-0747, Brief des Staatsminister an den deutschen General von Fuchs,

06.08.1914, Luxemburg.

• ANlux, AE-00405-Unbekannt, Brief des General-Staatsanwaltes an den luxemburgischen

Staatsminister, 19.08.1914, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0003-0004, Briefwechsel zwischen dem Directeur général de

l’agriculture, du commerce, de l’industrie et du travail à Luxembourg, dem

luxemburgischen Staatsminister sowie dem Major-Kommandanten der bewaffneten

Macht, 27.02.1918, 01.03.1918 & 09.03.1918, Luxemburg.

Seite 170 von 196

• ANlux, AE-00525-0006-0008, Korrespondenz zwischen dem Direktor der staatlichen

Einkaufs- und Verteilungszentrale, dem General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie

und des Handels, dem Staatsminister sowie dem Major-Kommandanten der bewaffneten

Macht, 02.09, 06.09, 18.09, 20.09, 23.09 & 25.09.1918, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0006, Brief der großherzoglichen Zolldirektion an den Major-

Kommandanten des Gendarmen- und Freiwilligenkorps, 24.09.1917, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0009, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den

luxemburgischen Staatsminister, 18.06.1917, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0017-0019, Korrespondenz zwischen der großherzoglichen Regierung,

Abteilung Justiz, dem General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels,

dem damaligen Staatsminister Victor Thorn sowie dem Generalstaatsanwalt und dem

Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 13.04-1917, 16.-17.04.1917, 28.04.1917 &

01.05.1917, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0022, Brief des Chefs der Gendarmen-Kompanie an das Kommando

des Gendarmen- und Freiwilligenkorps in Luxemburg, 06.02.1917, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0024, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den

Staatsminister inkl. Weiterleitung durch letzteren an den General-Direktor des Ackerbaus,

der Industrie und den Handels, 09.01.1917 & 15.01.1917, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0025, Weiterleitung eines Beschlusses durch General-Direktors des

Ackerbaus, der Industrie und des Handels an den luxemburgischen Staatsminister und

durch ihn an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, 15.02.1917, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0031, Brief des Staatsministers an den General-Direktor des

Ackerbaus, der Industrie und des Handels, 11.12.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0034, Korrespondenz zwischen dem Generalstaatsanwalt, dem

Staatsanwalt des Bezirks Luxemburg, dem Major-Kommandanten der bewaffneten Macht,

dem Staatsminister sowie der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, 09.12, 14.12,

19.12, 22.12.1916, 06.01 & 10.01.1917, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0036, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der

bewaffneten Macht, 06.12.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0038, Brief des Generalstaatsanwaltes an den luxemburgischen

Staatsminister, 25.11.1916, Luxemburg.

Seite 171 von 196

• ANlux, AE-00525-0039, GB N° 272, Berichterstattung über Geschäftsgang an hiesiger

Handelsbörse, 15.11.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0041, Brief des Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du

travail an den luxemburgischen Staatsminister inkl. Weiterleitung an den Major-

Kommandanten der bewaffneten Macht. 11.11.1916 & 12.12.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0042-0043, GB N° 274, Resultat der bezüglich der anliegenden Akten

eingeleiteten Untersuchung, 18.11.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0044-0045, GB N° 416, Betrifft Beantwortung beiliegenden Schreibens

über angeblichen Haferschmuggel, 12.11.1916, Weiswampach.

• ANlux, AE-00525-0045, GB N° 399, Betrifft Gerücht über den Schmuggel mit Hafer an

der Grenze dahier, 28.10.1916, Weiswampach.

• ANlux, AE-00525-0048, Briefwechsel zwischen dem Chef der Gendarmerie-Kompanie

und dem BSK aus Ulfingen, 30.10 & 04.11.1916, Luxemburg & Ulflingen.

• ANlux, AE-00525-0049, Brief des Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du

travail an den luxemburgischen Staatsminister, 10.10.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0050, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den

luxemburgischen Staatsminister, 13.10.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0051, Brief des General-Direktors der Finanzen an den

luxemburgischen Staatsminister, inkl. Weiterleitung durch Letzteren an den Major-

Kommandanten der bewaffneten Macht und dessen Antwort. 22.11, 23.11, 25.11.1916,

Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0053, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den

luxemburgischen Staatsminister, 20.11.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0054, Brief des General-Direktors des Ackerbaus, der Industrie und des

Handels an den luxemburgischen Staatsminister, inkl. Weiterleitung an den Major-

Kommandanten der bewaffneten Macht, 15.11, 17.11.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0055, Brief vom Staatsminister an den Major-Kommandanten der

bewaffneten Macht, inkl. Weiterleitung an den General-Direktor des Ackerbaus, der

Industrie und des Handels, 20.11.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-0057-0062, Memorial des Großherzogtums Luxemburg N° 89,

18.11.1916, Luxemburg.

Seite 172 von 196

• ANlux, AE-00525-Unbekannt, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der

bewaffneten Macht sowie an den Directeur général de la Justice et de l’Instruction

publique, 29.06.1917 & 11.07.1917, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525-Unbekannt, Brief des Staatsministers an den Major-Kommandanten der

bewaffneten Macht, 11.10.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00525, Brief des Staatsministers an den Directeur général de l’agriculture, du

commerce, de l’industrie et du travail à Luxembourg, 12.05.1918, Luxemburg.

• ANlux, AE-00526-0003, Erklärung des Zollbeamten der mobilen Kontrollbrigade

bezüglich der Beschwerde von Brigadeier Pesch aus Weiswampach, 14.08.1918,

Luxemburg.

• ANlux, AE-00526-0005, GB N° 201, Betrifft Untersuchung der Mobilen Brigade in

Sachen der durch hiesige Brigade errichteten Protokolle, 01.08.1918, Weiswampach.

• ANlux, AE-00526-0009, Brief des Directeur général de la justice et des travaux publics

an den Directeur général de l’agriculture, de l’industrie et du commerce, 08.11.1918,

Luxemburg.

• ANlux, AE-00526-00108, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern, Datum

und Ort unbekannt.

• ANlux, AE-00526-0018, Abschrift einer Notiz der mobilen Kontrollbrigade, 17.10.1918,

Luxemburg.

• ANlux, AE-00526-0031, GB N° 263, Bericht betreffend der Beschwerde wegen eines

Protokolls und anschließende Beauftragung der mobilen Kontrollbrigade, 10.09.1918,

Weiswampach.

• ANLux, AE-00526-0032, Bericht über Amtsbeleidigung eines Mitgliedes der mobilen

Kontrollbrigade inkl. Weiterleitung an die staatliche Einkaufs- und Verteilungszentrale

sowie den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und des Handels, 23.09 &

26.10.1918, Weiswampach & Luxemburg.

• ANlux, AE-00526-0039, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern inkl.

Weiterleitung an den luxemburgischen Staatsminister, 16.01.1918, Luxemburg.

• ANlux, AE-00526-0061-0076, Vorschläge der Staatlichen Einkaufs- u.

Verteilungszentrale betreffend die Verwertung der diesjährigen Ernte im Interesse der

Volksernährung, 1916, Luxemburg.

Seite 173 von 196

• ANlux, AE-00526-0099-0100, Brief der Chefs der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung

Steuern an den General-Direktor des Ackerbaus, der Industrie und der Arbeit, 08.01.1917,

Luxemburg.

• ANlux, AE-00526-0103-0107, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern,

13.01.1917, Luxemburg.

• ANlux, AE-00526-0182, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern,

19.03.1917, Luxemburg.

• ANlux, AE-00526-0204-0207, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern,

14.02.1917, Luxemburg.

• ANlux, AE-00526-0216-0219, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern,

12.01.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00526-0220-0227, Bericht der mobilen Kontrollbrigade, Abteilung Steuern,

17.12.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00526-Unbekannt, Brief/ Bericht N° 1717 der mobilen Kontrollbrigade an den

Direktor der staatlichen Einkaufs- und Verteilungszentrale, 14.08.1918, Luxemburg.

• ANlux, AE-00567-0148, Verzeichnis der Personen, welche im Grossherzogtum von den

deutschen Behörden verhaftet, in Deutschland abgeurteilt wurden und sich dort in Haft

befinden, Ohne Datum, Ohne Ort.

• ANlux, AE-00578-0004-0005, GB N° 110, Vorgehen eines betrunkenen deutschen

Offiziers gegen Brigadier Schons, 19.08.1914, Bettemburg.

• ANlux, AE-00578-0007, Brief vom luxemburgischen Staatsminister an das deutsche

Armee-Oberkommando, 20.08.1914, Luxemburg.

• ANlux, AE-00578-0009-0010, GB N° 596, Betrifft Verhaftung Simon Wilhelm, Knecht,

geboren zu Reimberg, wohnhaft zu Schifflingen, durch deutsches Militär und der sich

hierbei ereignete Zwischenfall, 05.10.1914, Schifflingen.

• ANlux, AE-00578-0011, GB N° 598, Betrifft Uebernahme des durch deutsches Militär

verhafteten Simon Wilhelm, Knecht, wohnhaft zu Schifflingen, sowie Infreiheitsetzung

desselben auf Anordnung der Staats-Anwaltschaft, 05.10.1914, Esch an der Alzette.

• ANlux, AE-00578-0013, Brief der Staatsanwaltschaft an die Generalstaatsanwaltschaft in

Luxemburg, 06.10.1914, Luxemburg.

Seite 174 von 196

• ANlux, AE-00578-0022-0025, Briefwechsel zwischen der Generalstaatsanwaltschaft in

Luxemburg und der Staatsanwaltschaft in Diekirch, 10.02.1915, Luxemburg.

• ANlux, AE-00578-0031, Betrifft gewaltsames Entreissen eines Arrestanten durch

deutsche Landsturmsoldaten zu Dasburgerbrücke, 13.02.1915,

Dasburgerbrücke/Hosingen.

• ANlux, AE-00578-0032-0033, GB N° 14, Betrifft einen zwischen dem preussischen

Hauptmann Staedler und dem luxemburgischen Soldaten Holzmacher zu

Wallendorferbrücke entstandenen Vorfall, 08.02.1915, Befort.

• ANlux, AE-00578-0034-0035, GB N° 11, Betrifft Zerstörung einer Umschliessung zum

Nachteile Weber Emil, Wirt und Photograph, wohnhaft dahier, durch deutsches Militär

gelegentlich der Verhaftung einer angeblich französischen Mannsperson, 09.02.1915,

Diekirch.

• ANlux, AE-00578-0036, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an

die großherzogliche luxemburgische Gendarmerie, 25.05.1915, Luxemburg.

• ANlux, AE-00578-0037, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an

das großherzogliche luxemburgische Staatsministerium, 27.05.1915, Luxemburg.

• ANlux, AE-00578-0048-0049, GB N° 646, Bericht der Gendarmerie-Station

Grevenmacher inkl. Weiterleitung an den Chef der Gendarmen-Kompanie, an den Major-

Kommandanten der bewaffneten Macht und an den Staatsminister, 15.06, 16.06, 18.06 &

19.06.1916, Grevenmacher & Luxemburg.

• ANlux, AE-00578-0050, GB N° 147, Der deutsche Feldwebel Dickmann von dahier,

beleidigte die Gendarmen Augustin und Assel in Ausübung ihres Dienstes, 01.05.1916,

Wasserbillig.

• ANlux, AE-00578-0051-0057, GB N° Unbekannt, Bericht der Gendarmerie-Kompanie,

02.05.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00578-0059, Schreiben des deutschen Oberleutnant und Kompanieführers

Dantz an einen unbekannten Adressaten. Abschrift, 17.07.1915, Clervaux.

• ANlux, AE-00578-0060, GB N° 209, Betrifft Zwischenfall mit den zu Tintesmühle

einquartierten Landsturmleuten, 07.07.1915, Heinerscheid.

• ANlux, AE-00578-0061, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den

luxemburgischen Staatsminister, 21.07.1915, Luxemburg.

Seite 175 von 196

• ANlux, AE-00578-0062-0063, Kopie des Berichtes vom Chef der Gendarmen-Kompanie

vom 20.07.1915, 21.07.2915, Luxemburg.

• ANlux, AE-00578-0064-0065, Betrifft Verhaftung des Soldaten Schlesser durch deutsche

Landsturmsoldaten, 20.07.1915, Luxemburg.

• ANlux, AE-00578-0072, GB N° 363, Amts-Beleidigung seitens Theis Michel. Landsturm-

Soldat der Brückenwache zu Untereisenbach dem Gendarm Palgen gegenüber,

21.08.1915, Hosingen.

• ANlux, AE-00578-0073-0074, Zeugenaussagen betreffend der Amts-Beleidigung seitens

Theis Michel gegen den Gendarmen Palgen, inkl. Weiterleitung an den Major-

Kommandanten der bewaffneten Macht, 26-08 & 27.08.1915, Luxemburg.

• ANlux, AE-00578-0081-0082, GB N° 167 Abschrift, Landsturmsoldat Brücker stationiert

in Nennig hat Gendarm Hopp bei Ausübung seines Dienstes auf hiesiger Moselbrücke

misshandelt, 01.10.1915, Remich.

• ANlux, AE-00578-0086-0088, Bericht des Hauptmann-Kompanie-Chefs der Gendarmerie

an das KGFKL, 05.10.1915, Luxemburg.

• ANlux, AE-00578-0093, GB N° 409, Bericht der Gendarmerie-Station Perl an die

Staatsanwaltschaft in Diekirch, 20.12.1915, Perl.

• ANlux, AE-00578-0096, Brief des luxemburgischen Staatsminister an den Befehlshaber

der deutschen Truppen in Luxemburg, 06.07.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00578-0097, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an

das luxemburgische Staatsministerium, 24.07.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00578-0098, Betrifft einen gestern nachtmittag im Bahnhofsviertel

stattgefundenen Zwischenfall zwischen deutschen Soldaten und luxemburger

Zivilpersonen, 03.07.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00578-0100, Brief des Befehlshabers der deutschen Truppen in Luxemburg an

das luxemburgische Staatsministerium, 08.07.1916, Luxemburg.

• ANlux, AE-00578-0125, GB N° 250 Abschrift, Pilot Josef, Landsturmsoldat der Wache

Berchem beleidigte Gendarm Frank, respektive sucht Rache an diesem Beamten

auszuüben, 15.10.1918, Bettemburg.

Seite 176 von 196

• ANlux, AE-00681-0074-0075, GB N° 522, Berichterstattung über eine am gestrigen

Nachmittage zu Tetingen im Saale Larosche abgehaltene Volksversammlung, 26.08.1917,

Rümelingen.

• ANlux, AE-00681-0084, GB N° 927, Verfolg unserer Berichte N. 920 vom 10. und N. 923

vom 11. dieses Monats, betreffend militärische Vorkehrungen in hiesigem Dienstbezirk,

12.11.1918, Differdingen.

• ANlux, AE-00681-0087-0089, GB N° 1319, Betrifft Ausschreitungen Weber Nikolas,

Wehrmann und angeblich Mitglied des Arbeiter- und Soldatenrates aus Diedenhofen, in

hiesigem Bahnhofsviertel, 16.11.1918, Luxemburg.

• ANlux, AE-00681-0091-0092, GB N° 264, Personalbogen p. Dresse am heutigen Tage an

das Bürgermeisteramt zu Bad-Mondorf versandt; machten alle Uebrigen gingen dem

hiesigen Polizeikommissariate zu, 16.11.1918, Luxemburg.

• ANlux, AE-00681-0095-0096, GB N° 1287, Betrifft eine am heutigen Nachmittage durch

den „Cercle d,Etude Socialiste im Saale Brosius dahier abgehaltene Versammlung,

11.11.1918, Luxemburg.

• ANlux, AE-00681-0095, GB N° 559, Im Saale der Wirtin Witwe Tousch zu Petingen fand

gestern Abend eine Volksversammlung statt, 13.11.1918, Rodingen.

• ANLux, AE-00681-0098-0100, GB N° 259, Volksversammlung an hiesigem

Wilhelmsplatze, 11.11.1918, Luxemburg.

• ANlux, AE-00681-0099, GB N° 1296 Abschrift, Betrifft vorgekommene Ausschreitungen

vor dem Grossherzoglichen Palaste dahier durch die Volksmenge, welche einer

Versammlung des Arbeiter- und Bauernrates auf dem Wilhelmsplatze beigewohnt hatte,

wodurch Beschädigungen an besagtem Gebäude bewirkt wurden, 12.11.1918, Luxemburg.

• ANlux, AE-00681-0101-0102, GB N° 1358, Betrifft Abhaltungen von Versammlungen in

den Sälen Hoferlin und Majerus von dahier, die zum Gegenstand die Einsetzung der

luxemburger Volksrepublik an Stelle der bis jetzt bestehenden monarchischen

Regierungsform hatten, 11.11.1918, Esch an der Alzette.

• ANlux, AE-00681-0103, GB N° 567, Verlauf einer durch den Arbeiter- & Bauernrat aus

Luxemburg-Stadt einberufenen Versammlung, 13.11.1918, Düdelingen.

• ANlux, AE-00681-0106, GB N° 571, Verlauf einer durch den Arbeiter- & Bauernrat, aus

Luxemburg-Stadt, einberufenen Versammlung, 17.11.1918, Düdelingen.

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• ANlux, AE-00681-0107-0109, GB N° 645, Berichterstattung über eine am gestrigen

Nachmittage im Saals Penning zu Rümelingen durch die socialistische Partei abgehaltene

Volksversammlung und die Bildung eines Arbeiterrates, 17.11.1918, Rümelingen.

• ANlux, AE-00681-0110-0111, GB N° 265, Stattgehabte Versammlung der Delegierten

des Arbeiter- u. Bauernrates im Verstibule des hiesigen Stadthauses, 17.11.1918,

Luxemburg.

• ANlux, AE-00681-0112-0113, GB N° 572, Verlauf einer durch die „Freie Volkspartei“ im

Saale Thiel-Weber dahier abgehaltene Versammlung, 17.11.1918, Düdelingen.

• ANlux, AE-00681-0114-0115, GB N° 343, Betrifft eine durch Prüm Emil, Gerber,

wohnhaft zu Clerf am heutigen Nachmittage in dem Hofraume des hiesigen

Töchterpensionates einberufenen Volksversammlung, 17.11.1918, Ettelbrück.

• ANlux, AE-00681-0116-0117, GB N° 1383, Betrifft eine dahier im Saale der

Schenkwirtes HOFFERLIN abgehaltene Volksversammlung seitens des hiesigen

Arbeiterrates, über die politische Situation in-betreff Sozialrepublik, 19.11.1918, Esch an

der Alzette.

• ANlux, AE-00681-0116-0117, GB N° 1383, Betrifft eine dahier im Saale der

Schenkwirtes HOFFERLIN abgehaltene Volksversammlung seitens des hiesigen

Arbeiterrates, über die politische Situation in-betreff Sozialrepublik, 19.11.1918, Esch an

der Alzette.

• ANlux, AE-00681-0118-0119, GB N° 941, Betrifft eine am heutigen Nachmittag, im

Saale Nero-Nillen dahier abgehaltene Volksversammlung, 19.11.1918, Differdingen.

• ANlux, AE-00681-0120-0121, GB N° 656, Berichterstattung über eine am gestrigen

Nachtmittage durch die Abgeordneten der freien Volkspartei abgehaltene

Volksversammlung, 20.11.1918, Rümelingen.

• Anlux, AE-00681-0122, GB N° 1243, Betrifft am heutigen Nachmittage vor dem

Grossherzoglichen Palais dahier stattgefundenen patriotische und antipatriotische

Kundgebungen, 21.11.1918, Luxemburg.

• ANlux, AE-0681-0123, GB N° 1246, Betrifft Patriotische und antipatriotische

Kundgebungen vor dem grossherzoglichen Palais hier, 22.11.1918, Luxemburg.

• ANlux, AE.00405-0174, GB N° 59, Sperrung der Our- Wallendorfer- und Dillingerbrücke

durch die deutschen Militärbehörden, 01.08.1914, Befort.

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• ANlux, Agri-196-0511, GP N° 35 Abschrift, Protokoll zu Lasten Toussait Franz, Müller

und Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Useldingen, wegen unregelmässiger Führung

seines Handelsregisters, 21.03.1915, Redingen.

• ANlux, Agri-196-0541, GP N° 37 Abschrift, Protokoll zu Lasten Hagen Johann,

Ingenieur, geboren zu Siegburg wohnhaft zu Echternach, weil er versuchte Kuchen nach

dem Auslande zu bringen, sowie die Beschlagnahme eines Kuchens konstatierend.

Personalbogen liegt bei, 15.03.1915, Echternach.

• ANlux, Agri-261-1-Unbekannt, GB N° 587, Jüttel Heinrich, Gemüsehändler, wohnhaft zu

Hollerich, welcher vor dem 1.8.1914 den Handel mit Butter etc. betrieben hat, dürfte die

Ermächtigung entzogen werden, 18.09.1919, Luxemburg.

• ANlux, Agri-400-0060-0062, Vorschlag des Direktors der staatlichen Einkaufs- und

Verteilungszentrale betreffend der Organisation und der generellen Arbeit der mobilen

Brigade, 14.05.1917, Luxemburg.

• ANlux, Agri-400-0064, Vu la loi du 28 novembre 1914, concernant la fixation du prix

maxima de vente des objets de première nécessité, Ohne Datum (1916-1917), Luxemburg.

• ANlux, Agri-A-196-0162, GP N° 390 Abschrift, Protokoll zu Lasten: 1. Philippi Josef,

Sohn der Witwe, geboren und wohnhaft zu Rümelingen, weil er es unternahm Esswaren,

welche dem Ausfuhrverbote unterliegen nach dem Ausland zu transportieren und 2. Gales

Katharina, Kostgeberin, geboren zu Itzig, wohnhaft zu Rümelingen, weil sie bei Verübung

dieser Zuwiderhandlung mitgewirkt hat. Personalbogen sub 1 an das Bürgermeister-Amt

zu Rümelingen und jener sub 2 an dasjenige zu Hesperingen heute versandt, 27.07.1915,

Rümelingen.

• ANlux, Agri-A-196-0417, GP N° 53 Abschrift, Protokoll zu Lasten Rasqui Nikolaus,

Schmiedgeselle, geboren zu Böwingen a/A. wohnhaft zu Ettelbrück, weil er als Führer

eines Pferdetransportes ein unbefugtes Kontrollbuch benutzte, dieses Buch fälschte und

das Pferd ungesetzlich einschrieb. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt zu

Böwingen a/A. versandt, 07.04.1915, Perl.

• ANlux, Agri-A-196-0423, Gendarmerie-Protokoll (GP) N° 52 Abschrift, Protokoll zu

Lasten Wanderscheid Johann Baptist, Ackerer und Pferdehändler geboren und wohnhaft

zu Wolwelingen, wegen unregelmässiger Führung seines Viehkontrollbuches im

Widerholungsfall. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt dahier versandt,

06.04.1915, Perl.

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• ANlux, Agri-A-196-0423, GP N° 43 Abschrift, Protokoll Konstatierend die zufolge

Requisition, abgehaltene Hausdurchsuchung in der Wohnung, sowie Dependenzien

zugehörend Meyers Johann Peter, Ackerer, geboren und wohnhaft zu Oberpallen und die

Feststellung, der im Protokoll näher bezeichneten Meyyers zugehörenden Getreide und

Mehlvorräte. Personalbogen heute an den Herrn Bürgermeister zu Beckerich versandt,

05.04.1915, Redingen.

• ANlux, Agri-A-196-0424, GP N° 43 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Gansen Barbara,

Handelfrau, Witwe Mertes Peter, geboren und wohnhaft zu Bettingen, weil selbe

versuchte Backwerk nach dem Auslande zu bringen, sowie konstatierend die

Beschlagnahme von 2 Kisten und 2 Pakete Backwerk. Personalbogen liegt bei,

03.04.1915, Echternach.

• ANlux, Agri-A-196-0433, GP N° 73 Abschrift, Protokoll zu Lasten Bermann Markus,

Pferdehändler, geboren zu Osam, wohnhaft zu Mersch, weil er als Führer eines

Pferdetransportes kein Kontrollbuch mit sich führte. Personalbogen liegt anbei,

02.04.1915, Mersch.

• ANlux, Agri-A-196-0442, GP N° 93 Abschrift, Protokoll zu Lastern Kohnen Cornelius,

Handelsmann, geboren zu Heinerscheid, wohnhaft zu Rümelingen, wagen

unregelmässiger Führung seines Kontrollbuches Personalbogen an das Bürgermeisteramt

zu Heinerscheid heute versandt, 31.03.1915, Ettelbrück.

• ANlux, Agri-A-196-0443, GP N° 69 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Baustert Theodor,

Müller und Pferdehändler, geboren zu Rümlingen, wohnhaft zu Boegenermühle, wegen

Nichtführen ei- Viehkontrollbuches. Personalbogen an das Bürgermeister Amt zu

Asselborn heute versandt, 31.03.1915, Clerf.

• ANlux, Agri-A-196-0463, GP N° 116 Abschrift, Protokoll zu Lasten Zenner Elise,

Ehefrau Heymes Josef, Handelsmann, geboren zu Schwebsingen, wohnhaft zu Rodingen,

weil sie Brot über den Höchstpreis verkaufte, sowie Gratia Barbara, Ehefrau Delgten

Nikolas, Bergarbeiter, geboren zu Küntzig, wohnhafz zu Rodingen, Deltgen Viktorina ,

Ehefrau Frisch Peter, Bergarbeiter, geboren zu Rollingen, wohnhaft zu Rodingen, und

Hilbert August, ohne Stand, Sohn von Mathias, Bergarbeiter, geboren und wohnhaft zu

Rodingen, weil sie das selbe ankauften. Personalbogen Zenner, Deltgen & Hilbert an das

Bürgermeisteramt azu Petingen, an dasjenige zu Küntzig heute versandt, 30.03.1915,

Rodingen.

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• ANlux, Agri-A-196-0468, GP N° 27 Abschrift, Protokoll zu Lasten: 1-, Mergen Theodor,

Ackerer, geboren zu Greisch und 2-. Raach Peter, Ackerer, geboren und beide wohnhaft

zu Everlingen, wegen Zuwiderhandlung des Grossherzoglichen Beschlusses vom 4. 2.

1915 über den Höchstverkaufspreis von Nahrungsmitteln. Beide Personalbogen heute an

das Bürgermeister-Amt zu Useldingen versandt, 27.02.1915, Redingen.

• ANlux, Agri-A-196-0469, GB N° 74, Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Stalle

Dahm Nikolas, Ackerer, wohnhaft zu Mertert, 29.03.1915, Wasserbillig.

• ANlux, Agri-A-196-0470-0471, GP N° 42 Abschrift, Protokoll zu Lasten 1- SerwatY

Johan, Verwalter und Handelsmann, geboren zu Lengler wohnhaft zu Goedingen, und 2-

Thome Johann, Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Montenau wegen

widerrechtlicher Viehausfuhr. Nr 1 ausserdem weil er den Viehhandel betrieb, ohne im

Besitze eines hierzu erforderlichen Viehkontrollbuches zu sein, 29.03.1915, Ulflingen.

• ANlux, Agri-A-196-0485, GP N° 98 Abschrift, Protokoll zu Lasten: 1- Berchem Mathias,

Handelsmann, geboren zu Kopstal, wohnhaft zu Rümelingen; 2. Grossmann Margaretha,

ohne Stand, geboren zu Kerrensohr, Ehefrau Kemp Johann, Bergmann, wohnhaft zu

Tetingen; 3. Klein Mathilde, ohne Stand, geboren zu Tiercelet, Ehefrau, Binseler Mathias,

Bergmann, wohnhaft zu Tetingen; subl wegen Versuch des Verkaufs sub 2 &3 wegen

Versuchs des Ankaufs von Kartoffeln über die festgesetzten Höchstpreise hinaus.

Personalbogen No-1 an das Bürgermeister-Amt zu Rümelingen sub2 an das

Bürgermeister-Amt Kayl und derjenige sub 3 an das Polizei-Kommissariat zu Escha/A

heute versandt, 11.03.1915, Rümelingen.

• ANlux, Agri-A-196-0486, GB N° 40, Ankauf von Butter und Eier auf dem hiesigen

Wochenmarkte durch ausländische Händler, 13.03.1915, Bad-Mondorf.

• ANlux, Agri-A-196-0487-0488, GB N° 94, Verfolg des Telegramms des Herrn General-

Direktor des Innern von heute, angebliche Ausfuhr von Lebensmittel aus dem Depot der

Usinengesellschaft Differdingen von dahier betreffend, 18.03.1915, Rümelingen.

• ANlux, Agri-A-196-0545, GB N° 60, Zu Mertert hat sich die Maul- und Klauenseuche

weiter in einem Stall verbreitet, 15.03.1915, Wasserbillig.

• ANlux, Agri-A-196-0581, GB N° 268, Handhabung resp. Befolgung der Bestimmungen

des Grossherzoglichen Beschlusses vom 26.6.13 über Viehseuchenpolizei betreffend,

15.06.1914, Differdingen.

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• ANlux, Agri-A-196, Dossier: Agriculture – Police sanitaire du Bétail: Réponses de la

Gendarmerie 1914-1915.

• ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GB N° 182, Berichterstattung über Diederich Johann,

Handelsmann, wohnhaft zu Esch a/A. welcher in hiesigem Dienstbezirk Butter und Eier

über den festgesetzten Höchstpreis ankaufen soll, 18.09.1919, Wiltz.

• ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GB N° 222, Betrifft Handel mit Lebensmittel durch

Weber Maria, Ehefrau Hengel Michel, Handelsfrau, aus Grevenmacher, 16.09.1919,

Echternach.

• ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GP N° 24 Abschrift, Protokoll zu Lasten Schaus Maria,

Handelsfrau, Ehefrau Bastin Eugen, geboren zu Marnach, weil sie Butter über den

festgesetzten Normalpreis verkaufte. Personalbogen heute an das Bürgermeister-Amt zu

Petingen versandt, 21.10.1919, Ohne Ort (Mobil-Brigade).

• ANlux, Agri-A-261-1-Unbekannt, GP N° 24 Abschrift, Protokoll zu Lasten Reiter Johann,

Handelsmann, geboren zu Moestroff, wohnhaft zu Diekirch, wegen unrichtiger Führung

seines Kontrollregisters. Personalbogen an das Bürgermeister-Amt Strassen heute

versandt, 04.10.1919, Ohne Ort (Mobil-Brigade).

• ANlux, Agri-A-400-0051-0052, Arrêté grand-ducal du 18 novembre 1916, portant

institution d’une ou de plusieurs brigades mobiles de contrôle assignées au service du

ravitaillement, 18.11.1916, Luxemburg.

• ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Projet admis par le Conseil d’Etat, Projet de loi portant

modification de la loi du 16 février 1881 sur la force armée (incl. annexe budget et frais

pour nouvelle loi), Ohne Datum, Luxemburg.

• ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Projet de loi concernant le renforcement de l’effetif de la

gendarmerie, 21.04.1911, Luxemburg.

• ANlux, CdD-1876-Unbekannt, Projet de loi portant modifiation de la loi du 16 février

1881 sur la force armée, Avis du Conseil d’Etat sur la question du renforcement de la

force armée, 08.04.1911, Luxemburg.

• ANlux, CdD-2119-Unbekannt, Projet de loi adopté par la chambre des députés concernant

la discipline de la compagnie des gendarmes, 21.07.1921, Luxemburg.

• ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 11 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Ackermann Paul,

Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Luxemburg, wegen unregelmässiger Führung

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seines Warenlager-Kontrollbuches. Personalbogen an das Polizei-Kommissariat zu

Luxemburg am heutigen Tage versandt, 02.04.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade).

• ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 124 Abschrift, Protokoll zu Lasten Cipriani Michel-

Angelo, Arbeiter, geboren zu Prun, wohnhaft zu Schifflingen, wegen Transportierens vom

Schuhwaren ohne Bezugschein Handel mit Bedarfsgegenständen ohne Ermächtigung,

sowie weil er es unternahm, den Handel mit Waren im Austausch gegen

landwirtschaftliche Produkte zu betreiben, Nichtführens eines Warenkontrollbuches und

konstatierend die Beschlagnahme von drei Paar Schuhen und 25 Kilogramm

Würfelzucker. Personalbogen liebt bei, 23.04.1918, Schifflingen.

• ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1265, Protokoll zu Lasten Zaramelle Tullie,

Handelsmann, geboren zu Venezzia, wohnhaft zu Hollerich, wegen unregelmässiger

Führung seines Warenkontrollbuches. Personalbogen liegt bei, 08.08.1918, Luxemburg.

• ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1554 Abschrift, Protokoll Zu Lasten: 1. Gaspar Josef,

Rentner, geboren und wohnhaft zu Luxemburg und 2. Tehves Heinrich, Beamter, geboren

zu Luxemburg, wohnhaft zu Hollerich, weil sie den Handel mit Webstoffen ohne

Ermächtigung betrieben und Kettenhandels respektiv Versuchs dieser Zuwiderhandlung.

Personalbogen an das Polizei-Kommissariat zu Luxemburg heute versandt, 13.11.1917,

Luxemburg.

• ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 161 Abschrift, Protokoll zu Lasten Huberty Alfons,

Handelsmann, geboren und wohnhaft zu Saeul, wegen unregelmässiger Führung seines

Warenkontrollregisters, sowie konstatierend die Beschlagnahme von 37,38 Meter

schwarzem Wollstoff und 2,85 Meter grüner Schreinerleinwand. Personalbogen heute an

das Bürgermeisteramt zu Saeul versandt, 04.07.1918, Redingen.

• ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1974 Abschrift, Protokoll zu Lasten Rosenfeld Otto,

Kaufmann, geboren zu Kolbuszowa, wohnhaft zu Luxemburg, weil er es unternahm Tabak

ins Ausland zu transportieren, sowie konstatierend die Beschlagnahme von 110

Kilogramm Tabak. Anlagen: Eine Empfangsbescheinigung. Personalbogen liegt bei,

09.12.1918, Luxemburg.

• ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 1987 Abschrift, Protokoll zu Lasten Weber

Margaretha, Schenkenwirtin, geboren zu Echternach, wohnhaft zu Luxemburg und 2.

Kons Peter, ohne Stand, geboren zu Ettelbrück, wohnhaft zu Luxemburg, weil sie für

Waren einen übertriebenen Gewinn verlangten und annahmen. Personalbogen sub. 1 ans

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Polizeikommissariat zu Echternach; derjenige sub. 2 an dasjenige zu Ettelbrück heute

versandt, 12.12.1918, Luxemburg.

• ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 32 Abschrift, Protokoll zu Lasten Rollinger Nikolaus,

Kaufmann, geboren zu Rümelingen, wohnhaft zu Esch a/Alz. weil er Waren mit einem 25

% übersteigenden Gewinn verkaufte, sowie weil er die zum Verkaufe ausgestellten Waren

nicht mit Preisangabe versehen hatte. Personal-Bogen heute an das Polizei-Kommissariat

zu Esch a/Alz. versandt, 18.06.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade).

• ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 58 Abschrift, Protokoll zu Lasten Mathy Amalin,

Witwe Kessel Gustav, Handelsfrau, geboren zu Perl, wohnhaft zu Bad-Mondrf, wie sie

den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs ausübt, ohne diese Gegenstände in ihr

Warenkontrollbuch einzutragen. Personalbogen heute an das Bürgermeister-Amt zu

Mondorf versandt, 01.05.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade).

• ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 675, Protokoll zu Lasten: Barth Katharina, Witwe,

Tapp Niklas, Handelsfrau, geboren zu Keispelt, wohnhaft zu Esch a/A, weil selbe

Gegenstände des täglichen Bedarfs in ihrem Schaufenster zum Verkaufe ausstellte welche

nicht mit Preisverzeichnis versehen sind. Personalbogen heute an das Bürgermeisteramt zu

Kehlen versandt, 08.07.1918, Esch an der Alzette.

• ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 83 Abschrift, Protokoll zu Lasten: Pl 1. Plummer

Philippe und 2. Plûmmer Andreas, beide Handelsleute, geboren und wohnhaft zu Wiltz,

weil sie Bedarfsgegenstände mit einem 25 % übersteigendem Gewinn verkauften

respektive weil nie zum Verkauf ausgestellte Waren nicht mit Preisangaben versehen

hatten. Personalbogen der Beschuldigten heute an das Bûrgermeister-Amt zu Wiltz

versandt, 02.06.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade).

• ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 89 Abschrift, Protokoll zu Lasten Folschette Marie,

Witwe Laurent Friederich, Geschäftsinhaberin, geboren und wohnhaft zu Esch a/A, weil

sie, obschon den Handel mit Bedarfsartikeln ausübt, kein Warenkontrollbuch führt.

Personalbogen heute an den Herrn Polizei-Kommissar zu Esch a/A versandt, 07.07.1918,

Ohne Ort (Mobil Brigade).

• ANlux, CI-055-Unbekannt, GP N° 89 Abschrift, Protokoll zu Lasten Marx Maria, Witwe

Kaell Nikolas, Handelsfrau geboren zu Abweiler, wohnhaft zu Bad-Mondorf, wegen

unregelmässiger Führung ihres Warenkontrollbuches. Personalbogen an das

Bürgermeister-Amt zu Mondorf heute versandt, 01.05.1918, Ohne Ort (Mobile Brigade).

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• ANlux, CI-055, Stoffmuster bezüglich eines Protokolls zu Lasten von Cahen Robert,

09.04.1918, Luxemburg.

• ANlux, J-022-36-0002, Lettre du Procureur générale d’Etat au Commissaire de la police,

22.12.1916, Luxemburg.

• ANlux, J-022-36-0004, Brief des Staatsanwalt Berg an den Major-Kommandanten der

bewaffneten Macht, 03.12.1916, Luxemburg.

• ANlux, J-022-36-0005, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den

Staatsanwalt des Bezirks Luxemburg, 02.12.1916, Luxemburg.

• ANlux, J-022-36-0006, Brief des Wachtmeister Jeitz an den Hauptmann-Kompanie-Chef

der Gendarmerie, 02.12.1916, Luxemburg.

• ANlux, J-022-48-0002, Lettre du Ministre d’Etat luxembourgeois au Major-Commandant

de la force armée et à la Chambre des Comptes, 19.10.1914, Luxemburg.

• ANlux, J-022-48-0003, Lettre du Chargé d’affaires à René Viviani, Président du Conseil,

Ministre des Affaires Etrangères à Paris, 23.06.1914, Luxemburg.

• ANlux, J-022-48-0004, Lettre du Major-Commandant van Dyck au Monsieur le Ministre

d’Etat luxembourgeois, 22.06.1914, Luxemburg.

• ANlux, J-022-48-0005, Lettre du Ministre d’Etat français au Mons. Vanerus, Ministre du

Luxembourg à Paris, 12.06.1914, Paris.

• ANlux, J-022-48-0007, Lettre du Major-Commandant de la Force armée au Ministre

d’Etat luxembourgeois, 07.02.1914, Luxemburg.

• ANlux, J-076-083-0081, Brief des Major-Kommandanten der bewaffneten Macht an den

luxemburgischen Staatsminister, 09.11.1918, Luxemburg.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Anfrage betreffend einer Verlängerung der Fahrberechtigung

durch Cuirs & Peaux L & M Michel, inkl. diesbezüglicher Korrespondenz, 11.09, 13.09 &

15.09.1917, Luxemburg.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Anfrage betreffend einer Verlängerung der Fahrberechtigung

durch Henkels Johann Peter, inkl. diesbezüglicher Korrespondenz, 12.09, 14.09 &

15.09.1917, Mersch & Luxemburg.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Anfrage betreffend einer Verlängerung der Fahrberechtigung

durch F. Reding-Even, Landwirtschaftliche Saaten, Diekirch, inkl. diesbezüglicher

Korrespondenz, 14.09, 17.09 & 18.09.1917, Diekirch & Luxemburg.

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• ANlux, TP-455-Unbekannt, Antrag auf Erneuerung der Fahrerlaubnis Pualy, 25.02.1917,

Merl.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Charles Mersch betreffend einer

Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Mersch und deren Antwort,

08.09 & 11.09.1917, Mersch.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Chillot-Altmeyer betreffend einer

Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Esch an der Alzette und

deren Antwort, 09.10 & 15.10.1918, Luxemburg & Esch an der Alzette.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Dr. Franz Würth betreffend einer

Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Wormeldingen und deren

Antwort, 11.09, 12.09 & 23.09.1917, Wormeldingen & Luxemburg.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Eug. Thilges betreffend einer

Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Wiltz und deren Antwort,

11.09 & 17.09.1917, Wiltz.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Fortuné Canziani betreffend einer

Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren

Antwort, 03.10, 06.10 & 09.10.1918, Luxemburg.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Grethen Charles betreffend einer

Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren

Antwort, 10.09, 12.09 & 14.09.1917, Luxemburg.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Gustave Berchem betreffend einer

Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren

Antwort, 16.04 & 21.04.1918, Luxemburg.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Heinrich Schengen betreffend einer

Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Remich und deren Antwort,

14.08, 17.08 & 21.08.1917, Remich.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Jos Schwinnen betreffend einer

Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Hosingen und deren

Antwort, 15.09 & 22.09.1917, Wilwerwiltz & Hosingen.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Joseph Neumann betreffend einer

Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Düdelingen und deren

Antwort, 07.09 & 12.09.1917, Düdelingen.

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• ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Klees-Kaiser betreffend einer

Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren

Antwort, 11.09. & 12.09.1917, Luxemburg.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Laux Valentin betreffend einer

Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Mersch und deren Antwort,

24.07 & 29.07.1918, Bissen.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Obermosel Dachschiefer- u.

Plattenwerke Obermartelingen betreffend einer Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an

die Gendarmerie aus Perl und deren Antwort, 10.09 & 18.09.1917, Obermartelingen &

Perl.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Antragsstellung von Sibille Ludwig betreffend einer

Fahrberechtigung, inkl. Weiterleitung an die Gendarmerie aus Luxemburg-Stadt und deren

Antwort, 09.10, 02.10 & 05.10.1918, Luxemburg.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Brief des General-Direktors für Ackerbau, Industrie und

Handel an den Major-Kommandanten der bewaffneten Macht, inkl. Weiterleitung an die

Gendarmerie in Capellen und deren Antwort, 04.01, 07.01 & 08.01.1918, Luxemburg &

Capellen.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Extrait du Mémorial 1917, N° 74, Beschluss vom 01.09.1917,

Verkehr mit Kraftwagen jeder Art geregelt, 01.09.1917, Schloß Berg.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, GB N° 973, Berichterstattung über Grethen Charles,

Handelsmann aus Luxemburg, dem die Ermächtigung mit Kraftwagen zu verkehren erteilt

wurde, 24.08.1918, Luxemburg.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 117 Abschrift, Protokoll Zu Lasten des mit .....

unbekannten Führers des Kraftwagens N. 548- Besitzer Gloden Johann Peter aus

Ettelbrück und mehrerer unbekannter Insassen, weil sie bei der Durchfahrt durch die

Ortschaft Weiswampach, nicht mit dem Automobil zwecks Untersuchung bei der

Gendarmerie vorfuhren. Personalbogen konnten nicht aufgenommen werden, 02.08.1918,

Weiswampach.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 237 Abschrift, Protokoll zu Lasten Klees, Alfons,

Kaufmann, geboren zu ...., wohnhaft zu Luxemburg, weil er ohne Ermächtigung der

Regierung mit seinem Kraftwagen verkehrte respektiv beim Durchfahren der Ortschaft

Seite 187 von 196

Wasserbillig nicht bei der Gendarmerie vorfuhr. Personalbogen konnte nicht

aufgenommen werden, 28.09.1917, Wasserbillig.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 241 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Aerts Edmund,

Automobilführer, geboren zu Antwerpen, wohnhaft zu Esch a/A, weil er bei Heimkehr mit

seinem Kraftwagen es unterliess, auf der hiesigen Gendarmerie-Station vorzufahren.

Personalbogen an das Polizeikommissariat zu Esch a/A heute versandt, 28.09.1917, Esch

an der Alzette.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 251 Abschrift, Protokoll Zu Lasten PAULY ......., .......

geboren zu ......, wohnhaft zu MERL weil er ohne Ermächtigung mit seinem Automobil

auf öffentlicher Strasse verkehrte und nicht vor hiesiger Gendarmerie anhielt.

Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 21.091917, Eich.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 256 Abschrift, Protokoll Zu Lasten: I) GIORGETTI

Archille, Unternehmer geboren zu ..... und wohnhaft zu HOLLERICH, weil er mit seinem

Automobil auf öffentlicher Strasse verkehrte ohne an hiesiger Gendarmerie Station

anzuhalten und 2) eines mit Namen unbekannten Insassen weil er sich an dieser Fahrt

beteiligte. Personalbogen konnten nicht aufgenommen werden, 25.09.1917, Eich.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 277 Abschrift, Protokoll Zu Lasten des Führers von

Automobil mit der Nummer 136, weil er ohne Ermächtigung eine Autofahrt

unternommen, respektiv nicht an der Kontrollstation zur Revision vorfuhr. Personalbogen

wurde nicht aufgenommen, 02.03.1918, Esch an der Alzette.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 352 Abschrift, Protokoll Zu Lasten des Führers des

Personenkraftwagen Nr. 715, weil er bei der Durchfahrt der Ortschaft DIEKIRCH, nicht

mit seinem Kraftwagen vor der hiesigen Gendarmerie anhielt, um den Wagen untersuchen

& den Fahrschein visieren zu lassen, 02.08.1918, Diekirch.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 80 Abschrift, Protokoll Zu Lasten Müller Réné,

Ingenieur, geboren zu .. ....... wohnhaft zu Düdelingen, weil er mit seinem Kraftwagen an

hiesiger Gendarmerie vorbeifuhr, ohne an derselben anzuhalten. Personalbogen konnte

nicht aufgenommen werden, 24.09.1917, Junglinster.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, GP N° 81 Abschrift, Protokoll zu Lasten Reding Jules Even,

Kaufmann, geboren zu ..... wohnhaft zu Diekirch, weil er als Führer eines Kraftwagens

beim Durchfahren hiesiger Stadt nicht bei der hiesigen Gendarmerie vorfuhr.

Personalbogen konnte nicht aufgenommen werden, 21.10.1917, Vianden.

Seite 188 von 196

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Negative Antwort vom General-Direktor für Ackerbau,

Industrie und Handel bezüglich des Antrages auf Verlängerung der Fahrerlaubnis für

Guill. Pauly, 27.07.1918, Luxemburg.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Stations de contrôle – Kraftwagenkontrolle bei Durchfahr von

Ortschaft, Ohne Ort (wahrscheinlich 1917), Ohne Datum.

• ANlux, TP-455-Unbekannt, Waldbesitzer Pauly will Fahrerlaubnis durchs Lande, Bericht

der Gendarmerie-Station Luxemburg, 15.07.1918, Luxemburg.

• Betrifft Ankauf von Kartoffeln dem Grossherzoglichen Beschluss vom 4. 2. 1915 über den

Höchstverkaufspreis von Nahrungsmitteln, zuwider durch deutsches Militär, 28.02.1915,

Redingen.

• BNL, Escher Tageblatt, n° 179, 03.08.1914. Einmarsch deutscher Truppen in Luxemburg.

Online: http://goo.gl/XebkvQ (Stand: 29.03.2015).

• BNL, Escher Tageblatt, n° 244 & 245, 01.09.1917 & 02.09.1917. Unsere Gendarmen.

Online: http://goo.gl/rKHufz (Stand: 30.03.2015).

• BNL, Luxemburger Wort, n° 213 & 214, 01.08.1914 & 02.08.1914. Deutsche

Militärmaßnahmen und luxemb. Bahnverkehr. Online: http://goo.gl/hqKLMq (Stand:

04.04.2015).

• BNL, Luxemburger Wort, n° 215, 03.08.1914. Die weiteren Operationen. In Wasserbillig.

Online: http://goo.gl/BlV8kj (Stand: 04.04.2015).

• CHRISNACH, Pierre, Geschichte der bewaffneten Macht des Luxemburger Landes, von

den frühesten Zeiten bis zur Organisation der „Freiwilligen-Kompanie“. Grevenmacher

1912.

• EIFFES, Émile, Die revolutionäre Bewegung in Luxemburg: 1918-1919. Erinnerungen

von Émile Eiffes. Luxemburg 1933.

• FABER, Ernest, Luxemburg im Krieg 1914-1918. Luxemburg 1932.

• FLOHR, Jean-Pierre, Kriegstagebuch eines neutralen in Luxemburg-Stadt. Flüchtig

niedergeschriebene Aufzeichnungen und Stimmungen (2 Bde.) Bd. 1. Esch/Alzette 1921.

• FLOHR, Jean-Pierre, Kriegstagebuch eines neutralen in Luxemburg-Stadt. Flüchtig

niedergeschriebene Aufzeichnungen und Stimmungen (2 Bde.) Bd. 2. Esch/Alzette 1921.

• FORCE ARMÉE DU GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG, La Gendarmerie au

Luxembourg: 1798-1935. Luxemburg 1935.

Seite 189 von 196

• GRAND-DUCHÉ DE LUXEMBOURG, La force armée du Grand-Duché de Luxembourg

pendant l’époque du 16 février 1881 au 16 février 1931. Luxemburg 1931.

• ROBERT, Jean-Pierre, Die Fliegerangriffe auf Luxemburg während des Weltkrieges

1914-1918 in historisch-chronologischer Darstellung. Luxemburg 1922.

• RUPPERT, Paul, Pasinomie luxembourgeoise. Recueil des lois, décrets, arrêtés

règlements généraux & spéciaux, etc. qui peuvent être invoqués dans le Grand-Duché de

Luxembourg. 1912-1916. Luxembourg 1917.

• RUPPERT, Paul/ THILGES Joseph (Hg), Pasicrisie luxembourgeoise. Recueil de la

jurisprudence luxembourgeoise en matière civile, commercial, criminelle, de droit public,

fiscal, administratif et notarial. Années 1914, 1915, 1916 (Bd. 9). Luxembourg 1916.

• SERVICE CENTRAL DE LA LÉGISLATION, Mémorial du Grand-Duché de

Luxembourg. N° 72. 25.05.1915. Online: http://goo.gl/n1l5Or (Stand: 01.04.2015).

• WEBER, Batty, Aus dem Wartezimmer des Krieges. Neutrale Kalenderblätter.

Luxemburg 1916.

Literaturverzeichnis

• ARBOIT, Gérald, Transition ou asphyxie? L’économie luxembourgeoise à l’épreuve de la

Première Guerre mondiale. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES,

Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm

2014, S. 81-89.

• BARTHEL, Charles, « Force à la loi ». Les origines d’un corps moderne de gendarmerie

luxembourgeoise 1797-1839. In: TRAUSCH, Gilbert [u.a.] (Hg.), La gendarmerie au

Luxemburg/ Die Gendarmerie in Luxemburg. 1797-1997. Luxemburg 1997, S. 31-76.

• BLAU, LUCIEN, Histoire de l’extrême-droite au Grand-Duché de Luxembourg au XXe

siècle. Esch-sur-Alzette 1998.

• BRAUN, Michael, Die luxemburgische Sozialgesetzgebung bis zum Zweiten Weltkrieg.

Entwicklung, Probleme und Bedeutung (Beiträge zur Wirtschaftsgeschichte, Bd. 15).

Stuttgart 1982.

• BRODA, Xavier, Les réformes de la gendarmerie française au lendemain de la Première

Guerre mondiale (1918-1913). Mémoire D. E. A. Paris 1997.

Seite 190 von 196

• CAMARDA, Sandra, Zerstörte Postkartenidylle. Die Darstellung von Kriegsschäden auf

Luxemburger Ansichtskarten. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES,

Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm

2014, S. 33-43.

• CAMPION, Jonas [u.a.], L'appareil policier en Belgique (1830-2010). In: DE KOSTER,

Margo, ROUSSEAUX, Xavier/ HEIRBAUT, Dirk (Hg.), Twee honder jaar Justitie.

Historische encyclopedie van de Belgische Justitie/ Deux siècles de justice. Encyclopédie

historique de la justice belge. (Justice et société/ Justitie en Samenleving). Bruges 2015, S.

1-41.

• CAMPION, Jonas, La gendarmerie, des années noires à la Libération. In: LUC, Jean-Noël,

MÉDARD, Frédéric (Hg.), Histoire et dictionnaire de la gendarmerie de la Maréchaussée

à nos jours. Paris 2013, S. 64-76.

• CAMPION, Jonas. Les gendarmeries ouest-européennes et le contrôle territorial à la sortie

des guerres mondiales (Belgique, France, Pays-Bas, 1914-1950). In: LIVIO, Antonielli

(Hg.), Tra polizie e controllo del territorio: alla ricerca delle discontinuità. Mailand 2015

(unveröffentlichtes PDF-Dokument).

• CAMPION, Jonas. Militaires, « prévôts » et policiers: les multiples tâches des gendarmes

belges autour de la Grande Guerre. In: Revue de la Gendarmerie Nationale 252 (2015), S.

53-61.

• CAMPION, Jonas/ ROUSSEAUX, Xavier, Introduction. Les justices militaires à l'épreuve

des Guerres mondiales. In: BERLIÈRE, Jean-Marc [u.a.] (Hg.), Justices militaires et

guerres mondiales (Europe 1914-1950)/ Military Justices and World Wars (Europe 1914-

1950) (Histoire, Justice, société). Louvain-la-Neuve. 2013, S. 9-38.

• COLLART, Auguste, Sturm um Luxemburgs Thron. 1907-1920. Luxemburg 1959.

• DAVIS, Belinda J., Home Fires Burning. Food, Politics, and Everyday Life in World War

I Berlin. Chapel Hill 2000.

• DEBRUYNE, Emmanuel, Une guerre secrète et oubliée. Les « résistants »

luxembourgeois face à l’occupant. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/

THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in

Luxemburg. Ulm 2014, S. 45-55.

• DUSCHENE Alain, La Gendarmerie Grand-Ducale. Travail de fin d’études présenté pour

l’obtention du titre de licencié en sciences sociale et militaires. Luxemburg 1983.

Seite 191 von 196

• FAYOT, Ben, A l’ombre de la Grande Guerre, fin et début d’un monde politique. Jean

Schortgen, le premier ouvrier élu à la Chambre des Députés. In: MAJERUS, Benoît/

ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-

1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 57-67.

• FROEHLING, Fernand [u.a.] Hg., Livre du centenaire. Association de secours mutuels du

corps de la gendarmerie Grand-Ducale. 1890-1990 (Livre du centenaire, Bd. 1). 3 Bde.

Luxemburg 1990.

• FROEHLING, Fernand, Livre du centenaire. Berittene Gendarmerie in Luxemburg. Teil

1: 963-1815. (Livre du centenaire, Bd. 2). 3 Bde. Luxemburg 1990.

• FROEHLING, Fernand, Livre du centenaire. Berittene Gendarmerie in Luxemburg. Teil

2: 1815-1945. (Livre du centenaire, Bd. 3). 3 Bde. Luxemburg 1991.

• FROEHLING, Fernand, Wahrer der Ordnung. Bewegte Zeiten während und zwischen

zwei Weltkriegen. 1914-1945. In: TRAUSCH, Gilbert [u.a.] (Hg.), La gendarmerie au

Luxemburg/ Die Gendarmerie in Luxemburg. 1797-1997. Luxemburg 1997, S. 229-248.

• KLEIN, Sam, Wüste Orgien im Großherzogtum? Prostitution in Luxemburg zur Zeit des

Ersten Weltkrieges. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.]

(Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014,

S. 139-147.

• LIEB, Daniela, »Unsägliche Mühe in einer trostlosen Zeit«. Luxemburger Alltag 1914-

1918. In: LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane (Hg.) Luxemburg und der

Erste Weltkrieg. Literaturgeschichte(n). Mersch 2014, S. 104-149.

• LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane (Hg.) Luxemburg und der Erste

Weltkrieg. Literaturgeschichte(n). Mersch 2014.

• LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane, »Geburtswehen der neuen Zeit«. Die

Nachkriegsjahre. In: LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane (Hg.)

Luxemburg und der Erste Weltkrieg. Literaturgeschichte(n). Mersch 2014, S. 196-243.

• MAJERUS, Benoît, Occupations et logiques policière. La police bruxelloise en 1914-1918

et 19140-1945. Brüssel, 2007.

• MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au

Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014.

Seite 192 von 196

• PANEL, Louis, « L’énorme machine » : la gendarmerie et la mobilisation en 1914. In:

LUC, Jean-Noël (Hg.), Soldats de la loi. La gendarmerie au XXe siècle. Paris 2010,

S. 65-76.

• PAULY, Michel, Geschichte Luxemburgs. Luxemburg 2011.

• PÉPORTÉ, Pit/ KMEC, Sonja/ MAJERUS, Benoît/ MARGUE, Michel (Hg.), Inventing

Luxembourg, Representations of the Past, Space and Language from the Nineteenth to the

Twenty-First Century (National Cultivation of Culture, Bd. 1), Leiden/ Boston 2010,

• ROEMER, Charel, « Unser täglich Brot ». Le ravitaillement en nourriture durant la

Première Guerre mondiale au Luxembourg. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/

THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in

Luxemburg. Ulm 2014, S. 115-125.

• ROY, Isabelle, Un ordre français au carrefour des nations. La prévôté de l’armée d’Orient

pendant le Première Guerre mondiale. In: LUC, Jean-Noël (Hg.), Soldats de la loi. La

gendarmerie au XXe siècle. Paris 2010, S. 77-81.

• SCHOENTGEN, Marc, Diener des Staates. Funktions- und Strukturwandel der

luxemburgischen Gendarmerie im 19. Jahrhundert. 1840-1914. In: TRAUSCH, Gilbert

[u.a.] (Hg.), La gendarmerie au Luxemburg/ Die Gendarmerie in Luxemburg. 1797-1997.

Luxemburg 1997, S. 79-219.

• SCUTO, Denis, « Il subsiste un certain flou concernant les événements de l’époque... ».

Paul Eyschen et la Première Guerre mondiale. In: MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/

THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in

Luxemburg. Ulm 2014, S. 17-31.

• SIMON, Arthur, Die Polizei in Staat und Gemeinde. Einst und jetzt: II. Studie.

Luxemburg 1977.

• SPANG, Paul, La force armée luxembourgeoise de 1881 à 1940. In: ARCHIVES DE

L’ÉTAT, Commémoration du Centenaire de la réorganisation de la Force Armée

Luxembourgeoise par la Loi du 16 février 1881. Luxemburg 1981, S. 5-31.

• SPANG, Paul, Une conséquence du traité de Londres de 1867. La Réforme de la Force

Armée Luxembourgeoise. In: AMICALE DE LA GENDARMERIE, A l’occasion de

l’anniversaire de la naissance de S.A.R. Monseigneur le Prince de Luxembourg. Grand

bal. Restaurant Pôle Nord. 30 septembre 1967. Luxemburg 1967.

Seite 193 von 196

• STEIN, Volker, Die Entwicklungsgeschichte der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz und

seiner Vorgängergebiete. Frankfurt 2012.

• THEWES, Guy, Les gouvernements du Grand-Duché de Luxembourg depuis 1848,

Édition 2011. Luxemburg 2011.

• TRAUSCH, Gilbert [u.a.] (Hg.), La gendarmerie au Luxemburg/ Die Gendarmerie in

Luxemburg. 1797-1997. Luxemburg 1997.

• TRAUSCH, Gilbert, La stratégie du faible: le Luxembourg pendant la Première Guerre

mondiale (1914-1919). In: TRAUSCH, Gilbert (Hg.), Le rôle de la place des petits pays en

Europe au XXe siècle. Baden-Baden/ Nomos/ Brüssel 2005, S. 47-176.

• WEBER, Josiane, »Mir sin net me’ Här a Mêschter am êgenen Haus!«. Luxemburg unter

deutscher Okkupation. In: LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/ WEBER, Josiane (Hg.)

Luxemburg und der Erste Weltkrieg. Literaturgeschichte(n). Mersch 2014, S. 58-103.

• WEBER, Josiane, »Wie ein Tornado entfesselter Gewalten«. Die deutsche Invasion

Luxemburgs am 2. August 1914 und ihre Folgen. In: LIEB, Daniela/ MARSON, Pierre/

WEBER, Josiane (Hg.) Luxemburg und der Erste Weltkrieg. Literaturgeschichte(n).

Mersch 2014, S. 12-57.

• WEBER, Josiane, Der Soldat und das Mädchen. In dem Roman Das hübsche Mädchen

von Kayl beschreibt Erich Urban die Besatzungszeit aus der Sicht eines Deutschen. In:

MAJERUS, Benoît/ ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au

Luxembourg. 1914-1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 91-101.

• WEY, Claude, De l’émergence du soi-disant modèle sociale luxembourgeois 1880-1940.

La mise en place d’un régime social dans uns pays de petite dimension. In :

l’ALLEGREZZA, Serge/ HIRSCH, Mario/ VON KUNITZKI, Norbert (Hg.), L’histoire, le

présent et l’avenir du modèle luxembourgeois. Luxemburg 2003, S. 3-18.

Internetressourcen

• ANlux, Kontakte und nützliche Hinweise. Online: http://goo.gl/yiOLiw (Stand:

03.04.2015).

• CAMPION, Jonas, Rezension zu: LUC, Jean-Noël (Hg.), Soldats de la loi. La gendarmerie

au XXe siècle, Paris 2010. In: CRIME, HISTOIRE & SOCIÉTÉ, Vol. 15, n° 2 (2011).

Online: http://goo.gl/Jn5Frw (Stand: 05.03.2015).

Seite 194 von 196

• CENTRE NATIONAL DE LITTÉRATURE MERSCH, Ernest Faber. Online:

http://goo.gl/u90Nla (Stand: 29.03.2015).

• DEMOKRATESCH PARTEI, Fraktion. André Bauler. Online: http://goo.gl/Qx6iUG

(Stand: 03.04.2015).

• FROEHLING, Fernand, Secours Mutuels du Corps de la Police Grand-Ducale. Historique.

Online: http://goo.gl/FflIQh (Stand: 28.03.2015).

• FROEHLING, Fernand, Secours Mutuels du Corps de la Police Grand-Ducale. Contact.

Online: http://goo.gl/OJ5RKB (Stand: 29.03.2015).

• KLEIN, Sam, Facebook-Nachrichten an Marc Steffen. 31.03.2015, 21:16 Uhr. Online:

https://goo.gl/vV3CbI (Stand: 01.04.2015).

• L’ESSENTIEL, Hier sagt der alte Polizeichef Adieu. Online: http://goo.gl/zLLsIa (Stand:

03.04.2015).

• LËTZEBUERGER ARMÉI, Anerkennung für militärhistorisches Engagement. Online:

http://goo.gl/k0EO8R (Stand: 03.04.2015).

• LUXEMBURGER WORT, Kommunikationsdebakel um Weltkriegs-Ausstellung

(27.03.14). Online: http://goo.gl/1So5co (Stand: 07.06.2015).

• MAJERUS, Benoît, La petite guerre au Luxembourg n’aura pas lieu (07.06.2015). Online:

http://goo.gl/bqigxy (Stand: 05.06.14).

• PANEL, Louis, La gendarmerie dans la bataille de Verdun (février-octobre 1916).

Maintenir l’ordre sous le feu. Online: http://goo.gl/WW1pnE (Stand: 03.03.2015).

• STATEC, Indice des prix à la consommation. Moyennes semestrielles des indices

(raccordés à la base 1.1.1948 1948-2015. Online: http://goo.gl/cKBRbk (Stand:

16.07.2015).

• STATEC, Population par canton et commune 1821-2015. Online: http://goo.gl/xxeUP4

(Stand: 02.06.2015).

• TAGEBLATT, Der „kleine“ Krieg wurde abgesagt (27.03.14). Online:

http://goo.gl/CWvEQ1 (Stand: 07.06.2015).

• THILL MARC, In Luxemburg nichts Neues (10.04.14). Online: http://goo.gl/z3UPoA

(Stand: 07.06.2015).

• UNIVERSITÉ CATHOLIQUE DE LOUVAIN, M. Jonas Campion. Online:

http://goo.gl/X3PDEI (Stand: 26.03.2015).

Seite 195 von 196

Abbildungsverzeichnis

• Abb. 1: DAVIS, Belinda J., Home Fires Burning. Food, Politics, and Everyday Life in

World War I Berlin. Chapel Hill 2000, S. 13.

• Abb. 2: FROEHLING, Fernand, Wahrer der Ordnung. Bewegte Zeiten während und

zwischen zwei Weltkriegen. 1914-1945. In: TRAUSCH, Gilbert [u.a.] (Hg.), La

gendarmerie au Luxemburg/ Die Gendarmerie in Luxemburg. 1797-1997. Luxemburg

1997, S. 229-248, bes. S. 238.

• Abb. 3: FISCHER, Batty (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Les différents grades

de la compagnie des volontaires (Reproduction d’une carte postale), um 1917,

1917/1/1486.

• Abb. 4: FISCHER, Batty (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Avenue Marie-

Thérèse. „La Reine Elisabeth de Belgique et la Grand-Duchesse Marie-Anne sortant de la

légation de Belgique (atuellement palais épiscopal).“ (Batty Fischer), April 1914,

1914/2/1314.

• Abb. 5: STEFFEN, Marc, Fotos des noch heute stehenden Kalkwerkes in Wellen, 10. Mai

2015.

• Abb. 6: Unbekannter Autor (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Bonnevoie. Des

gendarmes assistent au transport des victimes du bombardement aérien du 28 mars 1918.

(Reproduction d’une carte postale), 1918, 1918/1/1559.

• Abb. 7: Unbekannter Autor (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Rue Notre-Dame

No. 14. Le Ministre d’Etat Paul Eyschen, accompagné des membres de son gouvernement

et de quelques diplomates, sort de l’Hôtel de Gouvernement (aujourd’hui en 1988,

Ministère des Affaires Etrangères) pour se rendre à la cathédrale de Notre-Dame. (v. au

verso), um 1915, 1915/2/1356.

• Abb. 8: FAYOT, Ben, A l’ombre de la Grande Guerre, fin et début d’un monde politique.

Jean Schortgen, le premier ouvrier élu à la Chambre des Députés. In: MAJERUS, Benoît/

ROEMER Charel/ THOMMES, Gianna [u.a.] (Hg.), Guerre(s) au Luxembourg. 1914-

1918. Krieg(e) in Luxemburg. Ulm 2014, S. 57-67, bes. S. 62-63.

• Abb. 9: Unbekannter Autor (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Funérailles du

Ministre d’Etat, Monsieur Paul Eyschen. Le cortège funèbre avance dans la rue du

Seite 196 von 196

Gouvernement, aujourd’hui rue du Marché-aux-Herbes. (Reproduction d’une carte

postale), 14.10.1915, 1915/2/1363.

• Abb. 10: Unbekannter Autor (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Grand’rue.

Passage de la procession finale lors de l’octave, um 1917, 1917/2/1533.

• Abb. 11: Unbekannter Autor (© Photothèque de la Ville de Luxemburg), Gendarmerie et

clergé aux funérailles des victimes de l’attaque aérienne du 8 juilllet 1918 sur

Luxembourg-Clausen. (Reproduction d’une carte postale), 10.07.1918, 1918/1/1573.

Weiterführende Informationen

Die hier aufgeführten Dokumente können auf Anfrage und nach Inkenntnissetzung der beteiligten Personen konsultiert werden. Kontaktieren Sie diesbezüglich den Verfasser der Forschungsarbeit.

• KIRPS, Josée (Directrice des archives nationales de Luxembourg), Brief an Philippe

Schrantz (Directeur Général de la Police Grand-Ducale), Dossier suivi par : JK/cs, Réf.

80cx986a9, 30.04.2015, Luxemburg.

• KIRPS, Josée (Direktorin der ANlux), Fonds d’archives de la gendarmerie et de la police,

E-Mail an Herrn Dr. Benoît Majerus, 11.05.2015, 15:08 Uhr, Luxemburg.

• MAJERUS, Benoît, Accès aux archives de la police et da gendarmerie, E-Mail an Frau

Josée Kirps (Direktorin der ANlux), 07.05.2015, 18:38 Uhr, Luxemburg.

• SCHRANTZ, Philippe (Directeur Général de la Police Grand-Ducale), Brief an Marc

Steffen, Recherche sur l’histoire de la Gendarmerie dans les archives nationales de

Luxembourg, Réf. 2015/2839/28 SCP-MLE, 30.03.2015, Luxemburg.

• SCHRANTZ, Philippe (Directeur Général de la Police Grand-Ducale), Brief an Marc

Steffen, Réf. 2015/2839/1578/SEM-MG, Annexe: Lettre de Madame la Directrice des

Archives Nationales du 30 avril 2015, 06.05.2015, Luxemburg.

• STEFFEN, Marc, Brief an die Direktion der Police Grand-Ducale: Historesch Recherche –

Accès op de Fong vun der Gendarmerie (Archives nationales de Lux.), 21.01.2015,

Luxemburg.

• STEFFEN, Marc, Brief an die Direktion der Police Grand-Ducale: Historesch Recherche –

Accès op de Fong vun der Gendarmerie (Archives nationales de Lux.), 20.03.2015,

Luxemburg.