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Universitätsbibliothek Passau
Der Referentenentwurf des BMJ vom 20.02.2013Frühjahrstagung der Sekt 4 im dbv, 10. - 11.4.2013, TübingenRuth Katzenberger
11.04.2013 Ruth Katzenberger
Referentenentwurf des BMJ vom 20.02.2013
Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister Werke und zu weiteren Änderungen des Urheberrechtsgesetzes und des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes
Vom Kabinett am 10.04.2013 verabschiedet
Gesetzesentwurf der Bundesregierung
11.04.2013 Ruth Katzenberger
11.04.2013 Ruth Katzenberger
Betroffene Regelungen
• Zweitveröffentlichungsrecht, § 38 UrhG-E
• Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
• Vergriffene Werke, §§ 13c ff. UrhWahrnG-E
11.04.2013 Ruth Katzenberger
Zweitveröffentlichungsrecht, § 38 UrhG-E
§ 38 UrhG-E Beiträge zu Sammlungen
(1) […] Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen und verbreiten und öffentlich zugänglich machen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Dispositive Regelung
11.04.2013 Ruth Katzenberger
§ 38 Abs. 4 UrhG-E
1. Wissenschaftlicher Beitrag
2. im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden
3. in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen
4. nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung
5. in der akzeptierten Manuskriptversion
Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam (zwingende Regelung).
11.04.2013 Ruth Katzenberger
1. Im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden
Ref-E: Das Zweitverwertungsrecht stärkt die Stellung des Urhebers
Probleme:
•Sichtbarkeit abhängig von Finanzierung
•Stärkung der Rechte einzelner Urheber
§ 38 Abs. 4 UrhG-E
11.04.2013 Ruth Katzenberger
2. Periodisch erscheinende Sammlungen
Ref-E: Im Interesse der Verleger werden bspw. Schriftenreihen, Handbücher, Monographien und Kommentare vom Zweitverwertungsrecht nicht erfasst.
Probleme:
•Zentrale Publikationsformen in einzelnen Fächern?
•Mindestens zweimal jährlich erscheinend: verlegerische Zufälligkeiten?
§ 38 Abs. 4 UrhG-E
11.04.2013 Ruth Katzenberger
3. Wartefrist von zwölf Monaten:
Ref-E: Karenzfrist ermöglicht Amortisierung der Verlagsinvestitionen
Problem:•Amortisierung in allen Fachgebieten im gleichen Zeitraum?
§ 38 Abs. 4 UrhG-E
11.04.2013 Ruth Katzenberger
4. Akzeptierte Manuskriptversion
Ref-E: Damit soll verhindert werden, dass die Zweitveröffentlichung in der Verlagsversion und damit im Format der Erstveröffentlichung erfolgt.
Probleme:
•Zitierfähigkeit
•Akzeptierte Manuskriptversion = verlegerische Veröffentlichung?
§ 38 Abs. 4 UrhG-E
11.04.2013 Ruth Katzenberger
Fazit:
•Internationale Wissenschaftsverlage: Anwendbares Recht?
•Nachhaltige OA-Struktur?
§ 38 Abs. 4 UrhG-E
11.04.2013 Ruth Katzenberger
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
• § 61: Verwaiste Werke (Legaldefinition)
• § 61a :Sorgfältige Suche und Dokumentationspflichten
• § 61b: Beendigung der Nutzung und Vergütungspflicht der nutzenden Institution
• § 61ffc: Nutzung verwaister Werke durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
11.04.2013 Ruth Katzenberger
Wann ist ein Werk verwaist, § 61 Abs. 2 UrhG-E
•Schrift-, Ton-, Film- und Bildwerke
•Bestand privilegierter Einrichtungen (öffentlich zugängliche Bibliotheken, Archive…)
•Bereits veröffentlicht (Regelung für nichtveröffentlichte Werke, § 61 Abs. 4 UrhG-E)
•Rechtsinhaber kann auch durch eine sorgfältige Suche nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden
(Teilweise verwaiste Werke)
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
11.04.2013 Ruth Katzenberger
Rechtsinhaber kann auch durch eine sorgfältige Suche nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden.
1. Rechtsinhaber:
•Urheber
•Rechtsnachfolger des Urhebers
•Dritte, denen der Urheber das Vervielfältigungsrecht oder das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung eingeräumt hat (Verlage)
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-Ref-E
11.04.2013 Ruth Katzenberger
2. Festgestellt:
•Eindeutige Zuordnung des Werkes zu einer Person
3. Ausfindig machen:
•Aktuelle Adresse?
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
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4. Sorgfältige Suche, § 61a UrhG-E•Katalog der DNB, andere Bibliothekskataloge•Informationen der Verleger- und Autorenverbände, insbesondere das VLB•Bestehende Datenbanken und Verzeichnisse, WATCH (Writers, artist and Copyright Holders), ISBN•Die Datenbanken der Verwertungsgesellschaften•Quellen, die mehrere Datenbanken und Verzeichnisse zusammenfassen, einschl. der GND, VIAF (Virtual International Authority Files) und ARROW (Accessible Registries of Rights Information and Orphan Works)
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
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Probleme:
•Pseudonyme / anonyme Werke?
•Feststellbarkeit der Erben?
•Buy-out-Lizenzen vor 1995 (§ 137l UrhG) ?
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
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Dokumentationspflicht, § 61a UrhG-E
•Weiterleitung der Suchergebnisse an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)
•DPMA leitet Information an das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster, Modelle) weiter
Auffindbarkeit aller verwaisten Werke in einer Datenbank
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
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Was dürfen die privilegierten Einrichtungen tun, § 61 UrhG-E?
•Vervielfältigen (scannen)
•Öffentliche zugänglichmachen
Einschränkung:
•„zur Erfüllung ihrer im Gemeinwohl liegenden Aufgaben“
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
11.04.2013 Ruth Katzenberger
Kosten?
•Entgelt zur Deckung der Kosten der Digitalisierung/Öffentlichen Zugänglichmachung erlaubt
Problem:
•EUROPEANA/DDB?
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
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Beendigung des „verwaist“-Status, § 61b UrhG-E
•Rechteinhaber wird nachträglich festgestellt oder ausfindig gemacht
Folgen:
•Unterlassungsanspruch des Rechtsinhabers
•Anspruch auf „angemessene Vergütung“
Verwaiste Werke, §§ 61 ff. UrhG-E
11.04.2013 Ruth Katzenberger
• § 13 d: Vergriffene Werke
• § 13 e: Register vergriffener Werke
Vergriffene Werke, § 13d f. UrhRWahrnG-E
11.04.2013 Ruth Katzenberger
Verwaiste Werke sind i.d.R auch vergriffen
Wahlmöglichkeit der privilegierten Einrichtungen
Vergriffene Werke, § 13d f. UrhRWahrnG-E
11.04.2013 Ruth Katzenberger
Vergriffene Werke, § 13d f. UrhRWahrnG-E
• Werk wurde vor 1966 veröffentlicht
• Werk ist vergriffen
• Im Bestand von privilegierten Einrichtungen
• Eintragung im Register des DPMA
• Kein Widerspruch des Rechtsinhabers bis 6 Wochen nach Registrierung
11.04.2013 Ruth Katzenberger
• Lizenzvereinbarung mit VG
• „Außenseiter“-Regelung:
Rechteinhaber muss keinen Wahrnehmungs-vertrag mit der VG abgeschlossen haben.
• Keine sorgfältige Suche nach Rechteinhaber erforderlich
Vergriffene Werke, § 13d f. UrhRWahrnG-E
11.04.2013 Ruth Katzenberger
Vergriffene und Verwaiste Werke
Fazit:
•Rechercheaufwand?
•Digitalisierungs-Workflow?
•Rückstellungen?
11.04.2013 Ruth Katzenberger
Vergriffene und Verwaiste Werke
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
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