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1 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Verteidigung - Militär
StandortplanungLandbeschaffungSchutzbereich
LandbeschaffungsgesetzNATO-Truppenstatut 1993Schutzbereichsgesetz
2 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Militär - Geschichte
Besatzungsstatut Entscheidung zur WiederbewaffnungBlockkonfrontation, Kalter Krieg, Aufmarschgebiet Deutschland
ca. 50 Militärflugplätze in Deutschland
Ende Kalter Krieg, Truppenreduzierung, Liegenschaftsauflösung und Vermarktung (Homepage BMV)
WGT: Abzug komplett Bund: von 500.000 Soldaten auf 300.000, 240.000? USA: Stützpunkt-Inventur weltweit, Deutschland: 73
Standorte, 70.000 Soldaten, Abzug der Hälfte ab 2005?, geostrategisch: Flugstunden zu Krisenherden
3 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Militärflächen in Deutschland (vor Wende)
http://www.uni-muenster.de/PeaCon/wuf/wf-95/9511504m.htm
Bundeswehr (alt) ca. 402.000 ha (1,6 % alte Länder); 7.000 Liegensch.
Alliierte Streitkräfte ca. 253.000 ha, 2.900 Liegenschaften
NVA u. Grenztruppen (DDR) ca. 277.000 ha, 3.315 Liegenschaften, 900 Standorte
Westgruppe Sowjet. Streitk. (WGT) ca. 241.000 ha, 1.026 Liegenschaften
Summe 1.173.000 ha, 14.241 Liegenschaften (3,3 %)
4 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Militär - Geschichte
Trotz Ende des Kalten Krieges Anlässe für Landbeschaffung:
Bund: Bombodrom, Wittstock, 14.200 ha nach BverwG-Urteil vom 12.12.2000 keine automatische Fortnutzung, Landbeschaffung über Plan notwendig.
USA: südlich Heidelberg: 400 ha zusätzlich Sperrgebiet
Zusammenfassung aus Sicherheitsgründen (11.9.)
Pro: Bürgermeister (Kaufkraft, Arbeitsplätze)Contra: Friedensinitiativen
5 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Bundeswehr
Stationierungskonzept „Struck“:
392 Standorte: Schließung von 105 Standorten (56 % mit bis zu 100 DP)
9 mit > 1.000 Dienstposten (DP) 28 mit 501-1.000 DP 9 mit 101-500 DP 31 mit 11-100 DP 28 mit bis zu 10 DP
Verringerung von 339.000 auf 290.300 DPKeine Strukturpolitik mit Stationierungskonzept (Beibehaltung von Standorten in strukturschwachen Regionen)
militärische und betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte (Anbindung an geeignete Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten, geschlossene Stationierung von Verbänden, Verkehrsanbindung; Konzentration auf weniger Liegenschaften: durchschnittl. Belegungsdichte in Truppenunterkünften steigt von ca. 800 Dienstposten pro Liegenschaft auf ca. 900
http://www.bundeswehr.de/forces/standortkonzept04/041014_laender_standortkonzept.phphttp://www.bundeswehr.de/forces/standortkonzept04/041029_download_stationierung.php
6 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Bundeswehr
7 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Bundeswehr in Brandenburg
zukünftig 3,8 Dienstposten je 1.000 EW in Brandenburg
http://sport.bwehr.de/pdf/stationierungskonzept_t2_55_bra.pdf
Standortbisher zukünfti
Beelitz 1030 1.020 -10Beeskow/Schneebe 100 50 -50Brandenburg 930 0 -930Brück 250 220 -30Cottbus 130 130Doberlug-Kirchhein 1.610 520 -1090Döbern 50 50 0Dranse 90 90 0Frankfurt/Oder 200 90 -110Geltow 645 645 0Großwoltersdorf/W 79 95 -16Heideeck 1.890 1.265 -625Lehnin 105 145 40Limsdorf 20 20 0Märkische Heide, 100 50 -50Neuruppin 60 0Oranienburg 740 0Potsdam 620 430 -190Prenzlau 710 660 -50Schönewalde 1.580 2.300 720Schwielowsee 880 980 100Seddiner See 140 10 0Storkow 940 950 10Strausberg 2.200 1.360 -640Weichsendorf 89 100 11Wittstock 70 870 800gesamt 12.200 9.700 -2.500
Anzahl DienstpostenÄnderung
8 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Landbeschaffung
Landbeschaffung: (Sichern von Eigentum)
VerteidigungStationierung ausländ. Streitkräfte Bsp. Heidelberg: Amerik. Siedlung Patrick-Henry-Village, Ausdehnung Sicherheitsbereich um 400 ha
Landbeschaffungsgesetz 1957
9 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Landbeschaffungsverfahren
10 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Schutzbereich - Schutzbereichsgesetz 1956
Nutzungsbeschränkung ohne Eigentumserwerb (Nutzungsregelung)
Nutzungseinschränkung zum Zwecke der
Verteidigung bzw. Stationierung (Schutz und Wirksamkeit von Verteidigungsanlagen)
Schutzbereichsbehörde: BMV,
Wehrbereichsverwaltungen
11 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Schutzbereich
Einschränkungen: Benutzung, Gemeingebrauch Verbot: Foto, Skizze, Zeichnung ohne Genehmigung
Duldung durch Eigentümer: Errichtung, Unterhaltung, Beseitigung, baulicher Anlagen, Waldanpflanzung, -beseitigungBeschränkung landwirtschaftlicher NutzungBeseitigung und Räumung von WohnungenGenehmigungspflicht: alle Veränderungen außer landwirtschaftlicher Nutzung
12 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Schutzbereich
Häufigste Restriktionen in Schutzbereichen: (Auskunft BMVg)
Festlegung von Bewuchshöhen für Wald und anderen Aufwuchs (z.B. Maisfeld) (§ 4 SchBG)
Fotografierverbot (§ 5 SchBG)
Beschränkungen für Errichtung und Veränderung von baulichen oder anderen Anlagen (§ 3 SchBG), Genehmigungsvorbehalt Schutzbereichbehörde.
Beispiel: Windkraftanlage im Schutzbereich stört Radarstation, OVG Münster: Abriss
Entschädigung
13 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Schutzbereichabgrenzung - Verfahren
Plan über Umfang des Schutzbereiches Beteiligten (nur denen) bekannt zu geben
Anhörung des Landes (Stellungnahme nach Anhörung Gemeinden)
Erklärung der Schutzgebiete durch Anordnung
Überprüfung alle 5 Jahre
14 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Koordination Landes-, Regionalplanung:
§ 2 ROG (2) Grundsätze der Raumordnung:15. Den räumlichen Erfordernissen der zivilen und militärischen Verteidigung ist Rechnung zu tragen.
§ 1 BauGB Grundsätze der Bauleitplanung (5) ...Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen
9. die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes,
15 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Koordination Landes-, Regionalplanung:
Beurteilung nicht nach § 38 BauGB:
§ 37 BauGB Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder Überwindung von Bedenken der Gemeinde und höherer Verwaltungsbehörde durch BMV mit oberster Landesbehörde
16 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
BMV-Erlass vom 30.11.1993 II. Begriffsbestimmungen Für Darstellung unterscheiden:
allgemeine militärische Anlagengeheimschutzbedürftige Objekten (Verschlusssache) Schutzbereiche
1.1 Allgemeine militärische AnlageStandortübungsplätze, Truppenübungsplätze, Schießplätze, Wasserübungsplätze, Erprobungsplätze, StandortschießanlagenKasernen und TruppenunterkünfteStabsgebäude und VerwaltungsgebäudeBundeswehrkrankenhäuser/MilitärlazaretteAkademien und Schulen der Bundeswehr
1.2 Geheimschutzbedürftige militärische Anlagen"Militärischer Sicherheitsbereich", "Sperrzone", Sonderausweis nötig.Militärflugplätze, Raketenstellungen, MarinestützpunkteFührungsgefechtsstände, Radar- und FernmeldeanlagenMunitionsdepots, Versorgungseinrichtungen
1.3 SchutzbereicheSchutzbereiche nach Schutzbereichgesetz (1956)Bauschutzbereich nach dem Luftverkehrsgesetz Lärmschutzbereiche nach Fluglärmgesetz
17 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Zurückhaltung in Plänen – BMV-Erlass
30.11.1993
B. Landes-, Regional, Bauleit- und Fachplanung
Beachtung der Bundeswehrplanungen nur das Nötigste darstellen (nicht in LEPs und LEPro)
Außengrenzen („Bund“), keine Anlagendetails ursprünglichen Bestand bzw. Ziele darstellen (Wald, Feld) im B-Plan bei kleinen Militäranlagen kein Hinweis auf militärische Zweckbestimmung; allgemeine oder angrenzende Nutzungsart darstellen
18 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Konversion - Bsp. Brandenburg
1989: 230.000 ha, 8 % v. Bbg (so groß
wie Saarland) militärisch genutzt, ca. 200.000 ha werden militärisch nicht mehr gebraucht.
300 WGT-Liegenschaften (Sowjet-Armee) 93.000 ha, 3,2 % v. Bbg
16 ehem. Truppenübungsplätze (TÜP) 76.000 haFlächenausdehnung, Unberührtheit, große Vielfalt Biotoptypen, Tier- und Pflanzenarten, Offenflächen, Sukzession: natürliche SelbstentwicklungAusweisung 20 NSG mit 48.000 ha auf TÜPVorteil: Schutz vor Zersiedlung im Außenbereich
Verwaltung, Verwertung: Brandenburgische Boden Gesellschaft (BBG), WGT-Gesetz 18. Mai 1994
http://www.mlur.brandenburg.de/n/b_tuep.htmhttp://www.wirtschaft.brandenburg.de/cms/detail.php?id=123879&_siteid=90
http://www.wirtschaft.brandenburg.de/cms/detail.php?id=123881&_siteid=90
19 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Konversion - Brandenburg
230.000 ha (= 8 % der Landesfläche) waren 1989 militärisch in Anspruch genommen.
200.000 ha werden militärisch nicht weitergenutzt; d.h. zivile Umnutzung
8 % der Fläche Brandenburgs = Saarland bzw. Luxemburg.
http://www.brandenburg.de/cms/detail.php?id=123879&_siteid=90
20 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Konversion – Brandenburg
Ziele der Raumordnung: LEP eV (s. auch LEP GR Z 1.1.5 Nachnutzung von Konversionsflächen)
Z 1.0.5 Nicht mehr benötigte, bisher militärisch genutzte bauliche Anlagen und Militärflächen im räumlichen Zusammenhang zur Ortslage sind für Siedlungszwecke bereitzustellen, sonstige Konversionsflächen im Außenbereich sind vornehmlich einer Freiraumnutzung nach Abschnitt 2 vorzubehalten. Städtebaulich relevante Teile von ehemals militärisch genutzten Flächen im Außenbereich dürfen für Siedlungszwecke nur zugelassen werden, wenn eine tragfähige Entwicklungskonzeption vorliegt und die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
Lage zum Siedlungsgebiet der Belegenheitsgemeinde ist durch räumlichen Anschluss oder enge Nachbarschaft gekennzeichnet und
verkehrliche (insbesondere ÖV) und sonstige Erschließung (Ver- und Entsorgung) ist vorhanden und
Größe, Zustand, Erhaltungswert und Eignung der baulichen Anlagen rechtfertigen den Aufwand im Verhältnis zur Erforderlichkeit der Nachnutzung.
Den Standorterfordernissen öffentlicher Bedarfsträger der technischen und sozialen Infrastruktur sowie den Belangen des Bundes aufgrund der Hauptstadtfunktion ist besonders Rechnung zu tragen. Dabei sollen die vorgenannten Bedingungen erfüllt werden. (Begründung s. Notizen)
21 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Fehlallokation Konversion
Größter Wissenschafts- und Forschungsstandort des LandesBrandenburg auf ehemaligem Kasernengelände in Golm „10 Minuten vom Park Sanssouci und der traditionsreichen
Forschungs- und Universitätsstadt Potsdam entfernt“
„Der Weg zum Wissen führt städtebaulich in die Sackgasse“ (s. Wegweiser)
Manfred Kühn, Denkfabriken in Brandenburg – die Wissenschaftsstadt Potsdam, in Guido Spars (Hrsg.): Regionalentwicklung Brandenburg, Neuere Entwicklungen in Theorie und Praxis, S. 172.
http://www.wpgolm.uni-potsdam.de/ziele.html
22 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Fehlallokation Konversion
Wanka: „Größter Wachtums- und Innovationsmotor des Landes“„Forschungsstandort im ländlichen Umfeld“1.500 Wissenschaftler, 6.000 Studierende
Bsp. Potsdam: Sago-Gelände (hinter dem Außenring)
Bundesbediensteten-Wohnungsbau in Berlin-Gatow: 1.200 WE, 25 km vom Zentrum entfernt, 10 km zum nächsten Bahnhof („Drive-in-Siedlung“) „Bisher 12 Eigenheime verkauft... Ein Bonner ist nicht darunter“Stefan Krappweis: Der Zug in den Osten, in: Uwe Altrock (Hg.) Das Schöne im Notwendigen finden, Leue Verlag Berlin, 2000, S. 197ff
23 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007
Fehlallokation KonversionAsylbewerberheim im ehem. NVA-Rechenzentrum, Garzau bei Strausberg:Kritik: einmal im Monat hält ein Bus, 25 Minuten Fußweg zur
Regionalbahn/Supermarkt,„Bewohner verfügen über reichlich Wohnraum in guter Qualität.“„In Zukunft wird
einmal pro Woche ein Bus halten.“ Das Amt bemühe sich, die Asylbewerber in das soziale Leben der umliegenden Gemeinden zu integrieren.
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